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Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2005 Gestärkte Verbraucher, starke Wirtschaft – Bewegung für unser Land Plädoyer für eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes - vzbv Hier nehmen die Parteien zu den Wahlprüfsteinen und den einzelnen Handlungsfeldern Stellung. Punkt für Punkt und Tag für Tag werden die Positionen zu den 33 Handlungsfeldern im Vergleich mit den anderen Parteien dargestellt. Abschnitt 1: Der grundlegende Rahmen Handlungsfelder 1 bis 8 Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr. 66 10969 Berlin www.vzbv.de [email protected] Link zu den Wahlprüfsteinen: http://www.vzbv.de/go/dokumente/413/1/2/index.html

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Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2005 Gestärkte Verbraucher, starke Wirtschaft – Bewegung für unser Land Plädoyer für eine nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes - vzbv Hier nehmen die Parteien zu den Wahlprüfsteinen und den einzelnen Handlungsfeldern Stellung. Punkt für Punkt und Tag für Tag werden die Positionen zu den 33 Handlungsfeldern im Vergleich mit den anderen Parteien dargestellt. Abschnitt 1: Der grundlegende Rahmen Handlungsfelder 1 bis 8 Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr. 66 10969 Berlin www.vzbv.de [email protected] Link zu den Wahlprüfsteinen: http://www.vzbv.de/go/dokumente/413/1/2/index.html

ABSCHNITT 1: DER GRUNDLEGENDE RAHMEN Handlungsfeld 1 Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe: Politische Strukturen bei Bund und Ländern fortentwickeln1 Die Ausgangslage: Eine starke Verbraucherpolitik braucht klare politische Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Sie bedarf eines tragfähigen institutionellen Rahmens, um im politischen Prozess auch die Interessen der Verbraucher durchsetzen zu können. Alle politischen Kräfte stimmen darin überein: Verbraucherinteressen berühren alle Politikbe-reiche. Damit sie nicht gegenüber den primären Interessen dieser Politikfelder den Kürzeren ziehen, sind im Konfliktfall Macht und Einfluss notwendig. Ein Vergleich macht deutlich, worum es geht. „Wirtschaftliches Wachstum ist eine politische Querschnittsaufgabe“ – auf diese Aussage können sich alle politischen Parteien verständigen. Dennoch würde niemand auf die Idee kommen, deshalb das Bundeswirtschaftsministerium aufzulösen, nach dem Motto: „Wirtschaftswachstum ist so wichtig, das steht bei allen anderen Ministerien sowieso schon ganz oben auf der Agenda.“ Doch nicht nur der Bund, auch die Länder spielen eine zentrale Rolle in der Verbraucherpolitik. Dennoch haben sie den im Jahr 2001 begonnenen und von allen politischen Parteien vertretenen Aufbruch in der Verbraucherpolitik nur zum Teil und nur halbherzig mitgetragen. Für die Durchsetzung und Kontrolle wichtiger Vorschriften beim gesundheitlichen Verbraucherschutz sind überwiegend Landesbehörden zuständig. Diese Behörden müssen in der Lage sein, ihren Aufgaben nachzukommen, denn jedes Gesetz zum Schutz der Verbraucher ist nur so gut wie seine Durchsetzung und Kontrolle. In einem Rechtsstaat darf es keine Schere zwischen Gesetzestext und Gesetzeswirklichkeit geben. Wir wissen: Kontrollen sind nicht alles – aber ohne Kontrollen kann keine Rechtsordnung bestehen. Damit die Behörden ihren Aufgaben gerecht werden, muss es auch auf Länderebene klare politische Verantwortlichkeiten geben. Eine Reihe von Bundesländern hat mit der Schaffung von Verbraucherministerien und mit der Einrichtung von Verbraucherausschüssen in den Landtagen hierfür die Weichen richtig gestellt. Diesem Schritt sollten die anderen Länder folgen. Der Handlungsbedarf: Das Bundesverbraucherministerium ist als eigenständiges Ressort zu erhalten. Sein Aufgabenbereich muss um grundlegende Aufgaben des wirtschaftlichen Verbraucher-schutzes wie beispielsweise die Produktsicherheit, das Mess- und Eichwesen und das Wettbewerbsrecht erweitert werden.

1 Auszug aus den Wahlprüfsteinen des vzbv zur Bundestagswahl 2005

In einer umfassenden Föderalismusreform müssen sich Bund und Länder auf straffe und klare Zuständigkeiten im Verbraucherschutz einigen. Bund und Länder müssen eine regelmäßige Verbraucherministerkonferenz einrichten. Dort müssen einheitliche Standards für die Verbraucherarbeit in Bund und Ländern entwickelt werden, um den föderalen Wettbewerb zu stärken. Es kann nicht sein, dass es eine Gleichstellungsministerkonferenz und eine Sportministerkonferenz aber keine Verbraucherministerkonferenz gibt.

Handlungsfeld 2 Beratung und Information: Der Beitrag der Verbraucherzentralen zu Eigenverantwortung und funktionierenden Märkten2 Die Ausgangslage: Den Verbrauchern wird mit den Reformen der sozialen Sicherungssysteme und der Liberalisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge immer mehr Eigenverantwortung abverlangt. Auf hochgradig komplexen Märkten ist Orientierung entscheidend. Diese Orientierung bieten die Verbraucherzentralen: Jedes Jahr leisten die 16 Verbraucherzentralen in rund vier Millionen Fällen persönliche Beratung und bieten ein umfassendes Informationsangebot im Internet. Und der Beratungsbedarf wächst ständig: Vor dem Hintergrund der Reformen in der Sozialpolitik steigt die Nachfrage besonders deutlich in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Altervorsorge, Gesundheitsdienstleistungen und Bauen. Die unabhängige Beratung der Verbraucherzentralen macht sich dreifach bezahlt: Für die Verbraucher, indem ihre Rechte gegenüber den Anbietern besser zur Geltung kommen und indem sie teure Fehlentscheidungen etwa bei der Immobilienfinanzierung, beim Versicherungsschutz oder bei der Altersvorsorge vermeiden. Für besonders leistungsfähige Unternehmen, deren Leistungen gezielt nachgefragt werden. Für den Staat, indem er von Kontrollaufgaben entlastet und die Kaufkraft der Verbraucher gestärkt wird. Obwohl die Nachfrage nach Information und Beratung auch künftig weiter wachsen wird, haben die Länder ihre Zuschüsse für die Verbraucherzentralen teilweise drastisch reduziert: Von der angestrebten öffentlichen Finanzierung in Höhe von einem Euro pro Einwohner sind fast alle Länder weit entfernt. Die Schere zwischen dem Informationsbedarf und den Möglichkeiten der Verbraucherzentralen geht deshalb immer weiter auseinander. Seit 2000 musste etwa ein Drittel der ehemals 250 Beratungsstellen schließen. Die Folge: Selbst in großen Städten wie Braunschweig oder Tübingen gibt es keine lokale Verbraucherberatung mehr. Wie unwirtschaftlich dies ist, zeigt das Beispiel der Pflegeberatung.

2 Auszug aus den Wahlprüfsteinen des vzbv zur Bundestagswahl 2005

Zum Beispiel: Unabhängige Pflegeberatung entlastet Pflegekassen und Sozialämter In vielen Beratungsstellen bieten die Verbraucherzentralen auch eine Pflegeberatung an. Diese Bera-tung spart Sozialhilfeträgern und Pflegekassen bares Geld. So ergab eine Untersuchung der ökonomi-schen Effizienz von Pflegeberatung der Universität Kiel 2004 für neun trägerunabhängige Beratungs-stellen: Durchschnittliche Einspareffekte pro Beratungsstelle für

Sozialhilfeträger 321.300 € Pflegekassen 224.900 € - durchschnittliche Kosten der Beratungsstelle 155.300 € Netto-Einspareffekt 390.900 €

Eine der zentralen verbraucher- und wirtschaftspolitischen Fragen ist die Regulierung liberalisierter Märkte der öffentlichen Daseinsvorsorge. Für die Verbraucher bringt die Verlagerung öffentlicher oder privater Monopole in den Wettbewerb nicht zwangsläufig die davon zu erwartenden Vorteile - so hängt die Transparenz des Angebots und die Verwirklichung echten Wettbewerbs auch vom Regulierungsrahmen ab. Das Beispiel Großbritanniens mit seinen Consumer Watchdogs zeigt, wie wichtig und gesamtwirtschaftlich vorteilhaft eine wirksame Interessenvertretung der Verbraucher auf regulierten Märkten ist. Der Handlungsbedarf: Die Verbraucherpolitik von Bund und Ländern muss dafür sorgen, dass Verbraucherorganisationen die hinreichende personelle und fachliche Kapazität besitzen – zum einen für individuelle Verbraucherberatung und Rechtsdurchsetzung, zum anderen für die Durchsetzung von Verbraucherinteressen im politischen Prozess. Nach dem Vorbild der britischen Consumer Watchdogs brauchen die Verbraucherorga-nisationen in Deutschland einen gesetzlichen Auftrag und eine entsprechende finanzielle Ausstattung, um die neuen verbraucherpolitischen Herausforderungen der liberalisierten Versorgungsmärkte anzugehen. Zur Zukunftssicherung der unabhängigen Verbraucherarbeit durch die Verbraucherverbände sollte eine unabhängige „Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung“ geschaffen werden.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 1: Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe Als Konsequenz aus der BSE-Krise hat diese Bundesregierung das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geschaffen. Auf Grund des Gutachtens der Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung, Frau Dr. Hedda von We-del, wurden das Risikomanagement und die Risikokommunikation im November 2002 neu organisiert. Mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit wurden mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei maßgebliche neue Einrichtungen auf Bundesebene geschaffen, die insbesondere den gesundheitlichen Verbraucherschutz sichern. Die SPD hat sich zu einer aktiven Verbraucherpolitik bekannt. Sie hat den Verbraucherinte-ressen einen besonderen Stellenwert in ihrer Regierungspolitik gegeben. Hierzu gehört die Erkenntnis, dass eine aktive Verbraucherpolitik auch institutionell abgesichert sein muss, wenn sie wirksam sein soll. Wir sind für die Beibehaltung dieses wichtigen Ressorts und sei-nen nachgeordneten Behörden, welche letztlich die Interessen der Gesamtbevölkerung von 82 Millionen Menschen - gleich Verbraucherinnen und Verbraucher - vertritt. Insoweit lehnen wir entschieden die Pläne von CDU/CSU und FDP ab, das Verbrauchermi-nisterium im Falle ihrer Regierungsführung aufzulösen, die Themenfelder zu atomisieren und auf die unterschiedlichsten Abteilungen in einem Dutzend Bundesministerien zu verteilen. Damit würde einer wirksamen Verbraucherpolitik der Todesstoß gegeben. Richtig ist ferner, dass Fragen der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern generell, aber auch für den Bereich des Verbraucherschutzes, eindeutig und klar geregelt sein müssen. Die Föderalismusdebatte liegt insoweit nicht hinter uns, sondern unmittelbar wieder vor uns. Re-gelmäßige und strukturierte Zusammenkünfte von Verbraucherministern des Bundes und der Länder könnten zu einer guten Koordination beitragen.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 2: Beratung und Information Trotz der äußerst angespannten Haushaltslage in den vergangenen Jahren konnten die Zu-schüsse des Bundes an Einrichtungen wie etwa die Stiftung Warentest oder den vzbv in ihrer Höhe gehalten werden. Dies geschah aufgrund des eindeutigen politischen Willens, den Verbraucherinnen und Verbraucher eine institutionelle, nicht staatliche, aber gleichzeitig un-abhängige Beratungsmöglichkeit zu garantieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein starkes Informationsbedürfnis, viele wä-gen ihre Kaufentscheidungen ab oder wollen in einem persönlichen Beratungsgespräch über Produkte aber auch ihre Rechte aufgeklärt werden. Dies kann aus unserer Sicht nur gewährt werden, wenn es Anlaufstellen gibt und ein niedrigschwelliges Angebot für die Verbrauche-rinnen und Verbraucher, sich beraten und informieren zu lassen, vorhanden ist. Wir lehnen es daher ab, wenn sich einige unionsregierte Länder dazu entschlossen haben, die Etats der Verbraucherzentralen derart zu kürzen, dass viele nicht mehr vernünftig ihrer Dienstleistung nachkommen können, im schlimmsten Fall sogar schließen müssen. Dies ist mit unserem Verständnis aktiver Verbraucherpolitik nicht vereinbar. Ein Kahlschlag der Bera-tungsmöglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher ist gerade in einem immer kompli-zierter werdenden Wirtschaftssystem, in einer Zeit häufigen Technologiewandels und einer zunehmenden Eigenverantwortung der Bevölkerung vollkommen unverantwortlich. Inwieweit man in Deutschland erfolgreichen Vorbildern im Ausland – etwa den englischen Consumer Watchdogs – folgt, ist eine Diskussion wert. Dies gilt auch für Überlegungen für eine Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung.

ANTWORTEN DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 1 Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe: Die politischen Strukturen fortentwickeln

Die Union misst dem Verbraucherschutz hohe Priorität zu. Das Verbraucherschutzministerium wurde in der BSE-Krise eingerichtet, die die Menschen tief verunsichert hat. Seine Einrichtung hat sich als richtig erwiesen. Verbraucherpolitik ist als eine Querschnittsaufgabe zu sehen, die jeden von uns betrifft, sei es als Käufer, Konsument oder Patient. Neben Fragen der Lebensmittelsicherheit, dem klassischen Kernbereich der Verbraucherpolitik, haben vor allem rechtliche und wirtschaftliche Verbraucherbelange an Bedeutung gewonnen. Zunehmende Globalisierung und technischer Fortschritt stellen die Verbraucherpolitik gerade in diesen Bereichen vor neue Herausforderungen. In weiten Teilen wird die Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene gestaltet. Deshalb muss klar sein, mit welchen Zielen die deutsche Politik auf diese Rahmensetzung einwirken und die Interessen der deutschen Verbraucher auf internationaler und europäischer Ebene entschlossen vertreten. Im Mittelpunkt der von der Union verfolgten Verbraucherpolitik steht der Verbraucher als eigenverantwortlich handelnder Konsument und Marktteilnehmer. Jegliche Form ideologisch motivierter Verbraucherlenkung lehnen wir ab. Dirigistische Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers widersprechen nicht zuletzt dem vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Leitbild des mündigen Verbrauchers.

Handlungsfeld 2 Beratung und Information: Der Beitrag der Verbraucherzentralen zu Eigenverantwortung und funktionierenden Märkten

Eine effektive Verbraucherberatung muss deutschlandweit sichergestellt werden. Dabei sind die Verbraucherzentralen der einzelnen Länder und der Bundesverband sowie die Stiftung Warentest von zentraler Bedeutung für die unabhängige und kompetente Beratung und Information der Verbraucher. Sie tragen dazu bei, dass die Verbraucher auf einer Augenhöhe mit den Anbietern stehen. Die Abhängigkeit von der jährlichen Haushaltslage und der dementsprechenden Veränderung der jährlichen staatlichen Förderung stellt ein Problem für die Kontinuität der Beratungstätigkeit dar. Die Union will daher Konzepte für die Stärkung der Unabhängigkeit und finanzielle Sicherung der Verbraucherberatungen entwerfen und gemeinsam mit den Bundesländern beraten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob aus der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Stiftung werden soll.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 1: Wir GRÜNEN haben den Verbraucherschutz zur Regierungspolitik gemacht und erstmals mit Renate Künast ein eigenes Verbraucherministerium und zwei neue Bundesämter - für Verbraucherschutz und Risikobewertung - durchgesetzt. Im Bundestag ist der frühere Landwirtschafts- heute Verbraucher-Ausschuss und setzt die Verbraucherpolitik erfolgreich mit einer Vielzahl von anderen Ausschüssen wie dem Wirtschafts-, dem Forschungs-, dem Rechts- oder Gesundheitsausschuss als Querschnittsaufgabe um. Viele Anfangsschwierigkeiten der strukturellen Neuorientierung sind heute überwunden. Wir verankern Verbraucherpolitik als parlamentarischen Arm der Arbeit der Verbraucherorganisationen, als Bestandteil der Wirtschaftspolitik und Voraussetzung für ein Funktionieren des Marktes und des Wettbewerbs. Wir haben begonnen, die politischen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Interessen schutzbedürftiger Verbrauchergruppen (Kinder, Jugendliche, Senioren, behinderte Menschen, sozial Schwache) gewahrt und Gefahren für die Gesundheit abgewendet werden. Mit Aufklärung, Transparenz und Information schaffen wir die Voraussetzungen, um Entscheidungsgrundlagen und Wahlfreiheit für den „mündigen“ und eigenverantwortlichen Verbraucher zu ermöglichen. Verbraucherpolitik geht weit über den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes hinaus, auf den die CDU/CSU und FDP sie immer wieder zurückdrängen wollen. In den komplexer werdenden Märkte und bei den vielen Veränderungen im Bereich der Telekommunikation, Energie, Gesundheit, Post, Altersvorsorge, Gentechnik wie auch die finanzielle Situation vieler Haushalte wird staatliche wie auch nicht-staatliche Verbraucherpolitik immer wichtiger. Im Gegensatz zur Opposition und zu den Bundesländern haben wir verstanden: Ohne Verbrauchervertrauen auch keine funktionierende Konjunktur. Für eine erfolgreiche Verbraucherpolitik ist eine institutionelle Verankerung als Verbraucherministerium und als Querschnittsaufgabe in der Regierungsarbeit mit Initiativrechten der Ministerin unabdingbare Voraussetzung. Das heutige Verbraucherministerium hat sich bewährt und sollte durchaus um sinnvolle Aufgaben wie z.B. bei der Produktsicherheit erweitert werden. Verbraucherschutzstandards müssen bundesweit gelten. Die Bundesländer haben in unserer Verfassung die Aufgabe der Umsetzung des Verbraucherschutzes übernommen. Doch fast alle Bundesländer reduzieren ihre Mittel. Die Ausstattung der Lebensmittelkontrolle ist z.T. desaströs und der Vollzug vieler Gesetze kaum gegeben. Angesichts der globalen Märkte und der Warenströme in Deutschland muss mit einer Föderalismusreform dafür gesorgt werden, dass das Funktionieren des Verbraucherschutzes gewährleistet wird und dabei auch neue Instrumente wie z.B. Verbraucherministerkonferenzen einbeziehen.

Handlungsfeld 2: Die gute verbraucherpolitische Beratung und Information wird in Deutschland wesentlich durch Verbraucherorganisationen getragen. Dabei kommt der Bund seinen Verpflichtungen unter Federführung des grünen Verbraucherministeriums sehr verlässlich nach und hat seine Fördermittel allein im BMVEL-Haushalt 2005 auf 81,4 Mio. Euro, davon je ca. 15 Mio. Euro für die institutionelle und die projektbezogene Aufklärungsarbeit angehoben. Wir wollen auch weiterhin die unabhängige Interessenvertretung fördern und die gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtige Aufklärungsarbeit mit ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung unterstützen. Beratungs- und Informationsqualität darf durchaus ihren Preis haben und braucht eine breite Diskussion der Organisations- und Strukturformen. Im Verbraucherausschuss des Bundestages haben wir die Situation der Verbraucherzentralen in den Ländern erörtert. Neue Ansätze wie die britischen Consumer Watchdogs oder (thematische) Stiftungen sollen in einer offenen Diskussion auf Effizienz und sinnvolle Synergie-Effekte für die bestehenden verbraucherpolitischen Strukturen untersucht werden. Die Länder müssen ihren Aufgaben zur Finanzierung und Unterstützung der Verbraucherarbeit in Zukunft besser nachkommen.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 1: Verbraucherpolitik als Querschnittsaufgabe: Politische Strukturen bei und Ländern fortentwickeln Das Bundesverbraucherministerium soll auch zukünftig als eigenständiges Ressort in seiner jetzigen Form inklusive des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes und der Grünen Gentechnik erhalten bleiben. Es soll schlank und unbürokratisch agieren können. Bürokratiehemmnisse müssen daher abgebaut werden. Eine Doppelung von Regierungsarbeit z.B. in unterschiedlichen Fachministerien und auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen darf es nicht geben. Die zukünftige Bundesregierung entscheidet in ihrer Geschäftsordnung über die Aufgabenverteilung und die Federführung der unterschiedlichen Ressorts. Die FDP wendet sich gegen alle Maßnahmen, die zusätzliche Bürokratie bedeuten und Kraft, Zeit und Kosten binden, die vom Steuerzahler, d.h. vom Verbraucher bezahlt werden müssen. Dazu gehört auch die Schaffung neuer Gremien und Institutionen auf allen staatlichen Ebenen. Handlungsfeld 2: Beratung und Information: Der Beitrag der Verbraucherzentrale zu Eigenverantwortung und funktionierenden Märkten Die Verbraucherpolitik von Bund und Ländern steht vor großen Herausforderungen. Dazu gehört insbesondere ihre Neuausrichtung an die angespannten Situation der öffentlichen Haushalte und die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel. Verbraucherpolitik muss hier angemessen und verantwortungsvoll reagieren und neue Wege beschreiten. Eine Stiftungsgründung, die aus privaten Geldern finanziert wird, kann eine Möglichkeit sein, verbraucherspezifische Fragen und Themen zu beantworten und zu bearbeiten.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 1 Wir teilen die Auffassung, dass wir auch weiterhin ein besonderes Bundesverbraucherministerium brauchen und stimmen auch dem Vorschlag zu, dass dessen Kompetenzen erweitert werden sollen. Das gilt insbesondere für die Übernahme der Zuständigkeit für den Bereich der Produktsicherheit vom Wirtschaftsministerium. Noch diskussionsbedürftig erscheint uns die Frage, ob das gesamte Wettbewerbsrecht, also nicht nur die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, sondern auch der Bereich des Kartellrechts zum Verbraucherministerium verlagert werden sollte. Klare Zuständigkeitsabgrenzung sowie Informationsaustausch und Kooperation zwischen Bund und Ländern sind nötig. Ob Länderministerkonferenzen dazu die beste Lösung darstellen, müsste insgesamt im Rahmen der Föderalismusreform erörtert und geklärt werden. Handlungsfeld 2 Wir teilen die Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Institutionen wie die Verbraucherorganisationen wichtige öffentliche Aufgaben häufig effektiver und kostengünstiger wahrnehmen als staatliche Einrichtungen. Deshalb werden wir eine bessere finanzielle Ausstattung der Verbraucherorganisationen unterstützen und die Frage eines besonderen gesetzlichen Auftrags für sie prüfen. Wir setzen uns auch weiterhin für die Schaffung einer „Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung“ ein.

Handlungsfeld 3 Der rechtliche Rahmen: Fairer Wettbewerb muss sich lohnen 1 Die Ausgangslage: Staatliche Behörden, die wie in Frankreich, Großbritannien oder Schweden Verbraucherrechte kontrollieren und durchsetzen, gibt es in Deutschland nicht. Die deutschen Verbraucherschutzgesetze sind überwiegend im Zivilrecht verankert. Recht und Gesetz müssen deshalb Fall für Fall vor Gericht erstritten werden. Bei der Sicherung dieses ordnungspolitischen Rahmens spielen die Verbraucherzentralen und der Bundesverband eine zentrale Rolle. Ihre Klagebefugnisse im Wettbewerbsrecht oder bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Kernbestandteil unserer Rechtsordnung: Damit entlasten sie den Staat und sorgen im Interesse von Verbrauchern und Unternehmen dafür, dass Wettbewerb für alle Marktteilnehmer zu fairen Bedingungen stattfinden kann - ein Musterbeispiel für unbürokratische und kostengünstige Strukturen. Dieser Beitrag zu Rechtssicherheit, fairem Wettbewerb und schlanken Strukturen kann jedoch nur unter zwei Bedingungen funktionieren: Zum einen muss eine ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentralen gesichert sein, zum anderen muss das Zivilrecht auch tatsächlich wirksam gemacht werden. Hierbei zeigt sich allerdings, dass die klassische Verbandsklage auf Unterlassung nicht mehr ausreicht, um einen effektiven Verbraucherschutz in zunehmend komplexen und wenig überschaubaren Märkten zu gewährleisten. Sie sanktioniert unlautere Werbung nur unzureichend und schreckt unseriös handelnde Unternehmen schon lange nicht mehr davon ab, immer wieder gegen das Gesetz zu verstoßen. Dies ist nicht nur nachteilig für die Verbraucher, sondern auch für die seriös arbeitende Konkurrenz, insbesondere kleinere Unternehmen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Anbieter ihre unlautere Werbung nach einer Abmahnung geringfügig abändern und selbst gerichtliche Verbote wirkungslos bleiben:

Zum Beispiel: „Sie haben eine hohe Telefonrechnung gewonnen“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat drei einstweilige Verfügungen gegen ein österreichi-sches Mehrwertdiensteunternehmen erwirkt, welches unlautere Gewinnmitteilungen versendet. In den Schreiben fordert die Firma aus Österreich die Empfänger auf, ihren Gewinn telefonisch innerhalb einer sehr kurzen Frist abzurufen. Gewinner der Aktion ist allein das Unternehmen, falls der Verbraucher die teure 0190er-Rufnummer (1,86 Euro/Minute) wählt und minutenlang dem Ansagetext zuhört. Dem Unternehmen wurde diese Werbung dreifach gerichtlich untersagt. Dennoch hat es nach jeder einstweiligen Verfügung die Schreiben geringfügig abgeändert und die unlauteren Gewinnmitteilungen erneut verschickt.

Unseriöse Unternehmen kalkulieren die Kosten der Rechtsverfolgung bereits in die Kosten der Werbekampagne ein. Zudem bewirkt ein Gerichtsverfahren wegen unlauterer Werbung zusätzliche Medienpräsenz. Schadensersatzansprüche oder gesetzlich verankerte Rück-

1 Auszug aus den Wahlprüfsteinen des vzbv zur Bundestagswahl 2005

trittsrechte müssen die Werbenden von den durch ihre Werbung irregeführten Verbrauchern hingegen nicht fürchten. Ist das beworbene Sonderangebot nicht verfügbar oder bereits nach einem Tag vergriffen, haben Kunden keinerlei Ansprüche, auch wenn ihnen dadurch Anfahrtskosten entstanden sind oder ein preisgünstigeres Angebot der Konkurrenz entgan-gen ist. Auch dies benachteiligt korrekt handelnde Konkurrenten. Zum Beispiel: „Jeder macht mal Fehler“ Das Unternehmen „Betten Hoffmann“ hatte im September 2004 für eine Matratze mit der Einzelbe-wertung der Stiftung Warentest „... Umwelteigenschaften sehr gut“ geworben, obwohl tatsächlich nur ein „befriedigend“ vergeben worden war. Im Ergebnis eine irreführende Werbung, die abzustellen ist. Den zusätzlich geltend gemachten Gewinnabschöpfungsanspruch hat das Landgericht Bonn jedoch mit Urteil vom 12. Mai 2005 (AZ: 12 O 33/05 - rechtskräftig) abgelehnt. Die Richter waren der Ansicht, dass „jeder Fehler macht“ und nur ein fahrlässiges Verhalten und kein vorsätzliches Handeln vorliege. Das Unternehmen hatte darauf hingewiesen, dass es versehentlich in eine falsche Spalte des Testergebnisses gerutscht sei.

Der Handlungsbedarf: Unseriöses Handeln darf sich nicht lohnen: Der derzeit im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgesehene Anspruch auf Abschöpfung von Unrechtsgewinnen greift ins Leere. Er muss auch bei grob fahrlässigen Handlungen im Wettbewerbsrecht, bei unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze greifen. Im Wettbewerbsrecht ist Verbrauchern ein allgemeines Vertragsauflösungsrecht sowie ein Schadensersatzanspruch zu gewähren, wenn der Vertragsabschluss auf einer unlauteren Handlung beruht. Derzeit haben Verträge selbst dann Bestand, wenn sie auf Irreführung oder Täuschung der Verbraucher beruhen. Diese Regelung verletzt das allgemeine Rechtsempfinden: In der Praxis führt sie allein zum Schutz von Geschäftemachern und unseriösen Anbietern von Gewinnspielen, Zeitschriftenabos und Ramschartikeln.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 3: Der rechtliche Rahmen Mit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Juli 2004 wurde die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken mit dem Ziel eines einheitlichen europaweiten Rechtsrahmens hinsichtlich des Verhaltens von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern umgesetzt. Dieses neue UWG sieht erstmals vor, das die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gleichberechtigt wie die Interessen der Mitbewerber und sonstiger Marktteilnehmer zu schützen sind. Die Rechtstellung der Verbraucherinnen und Verbraucher wurde besonders in Bezug auf irreführende Werbung und aggressive Geschäftspraktiken deutlich verbessert und die Markttransparenz erhöht. Unseriöses Handeln zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern darf sich nicht lohnen. Der im UWG festgeschriebene Abschöpfungsanspruch von Unrechtsgewinnen schafft eine Handhabe gegen unseriöse Unternehmen. Diese neuen gesetzlichen Regelungen müssen sich in der Praxis bewähren. Sollten die Erfahrungen zeigen, dass Schutzziel und Zweck des Gesetzes nicht erfüllt werden, müssten die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden. Bisher werden die Neuregelungen des Gesetzes allerdings überwiegend positiv bewertet.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 3 Der rechtliche Rahmen: Fairer Wettbewerb muss sich lohnen

Gerade im Wettbewerbsrecht hat sich in letzter Zeit durch die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Verabschiedung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auf EU-Ebene sowie der EU-Verordnung zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eine Menge getan. Die europäische Initiative zur Novellierung des Lauterkeitsrechts sehen wir ebenfalls als wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und -klarheit. Das gewählte Prinzip der Vollharmonisierung darf allerdings nicht dazu führen, dass das nationale Verbraucherschutzniveau abgesenkt wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die ausdrückliche Aufnahme der Verbraucher in den Schutzzweck des UWG sowie die Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Werbebeschränkungen. Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches zur Bekämpfung von gezielten Wettbewerbsverstößen auf Kosten einer Vielzahl von Verbrauchern bewerten wir ebenfalls grundsätzlich positiv. Allerdings bestehen aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Anspruchs durch die Bundesregierung in § 10 UWG erhebliche Zweifel an seiner Praktikabilität. Die Praxis wird zeigen, ob der Gewinnabschöpfungsanspruch in dieser Form seinem Ziel gerecht werden kann, den „schwarzen Schafen“ unter den Wettbewerbern tatsächlich ihre Unrechtsgewinne abzunehmen.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 3: Mit der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat Rot-Grün einen Meilenstein für die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen und einen fairen Wettbewerb auf den Weg gebracht. Denn unlautere Geschäftspraktiken treffen Verbraucher und Mitbewerber gleichermaßen und schaden der sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Besonders der Anspruch auf Gewinnabschöpfung ist für Verbraucherverbände eine weitere Möglichkeit im Wettbewerbsrecht, gegen Rechtsverstöße zu Lasten von Verbrauchern vorzugehen. Nach einer Konsolidierungsphase wollen wir dieses neue Instrument vor allem beim Verschuldensmaßstab evaluieren. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass ein besonderes Augenmerk auf die verbraucherfreundliche Rechtsfortentwicklung gelegt wird und Verbraucher individuelle und einfache Handlungsmöglichkeiten bei Wettbewerbsverstößen erhalten. Gleichzeitig wird es darum gehen, Errungenschaften wie die Gewinnabschöpfung oder Verbandsklagerechte, gegen die sich Union und FDP massiv gewehrt haben, zu verteidigen.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 3: Der rechtliche Rahmen: Fairer Wettbewerb muss sich lohnen Unseriöses und betrügerisches Verhalten müssen nach Ansicht der FDP streng sanktioniert werden. Im Verhältnis zwischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht darf dabei jedoch kein Missverhältnis entstehen. Verbraucher dürfen durch eine Verschärfung von Verbraucherschutzgesetze nicht entmündigt werden. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat die FDP die Einführung des Gewinnabschöpfungsanspruchs abgelehnt. Dieser Anspruch begegnet rechtssystematischen Bedenken. Mit diesem Anspruch wurden bestrafende Elemente in das deutsche Schadensersatzrecht eingefügt. Die Abschöpfung der Gewinne liegt im Haushaltsinteresse des Bundes und im Interesse der Verbände. Dies führt nur zu einer systematischen Vermengung von Strafe, Unlauterkeit, Haushaltsinteressen und Belangen der Verbände. Die FDP hatte auch bereits im Gesetzgebungsverfahren vor praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Anspruchs gewarnt. Der Gewinnabschöpfungsanspruch gehört wegen seiner bestrafenden Elemente nicht in die Hände privater Verbände. Die Geltendmachung darf allenfalls einer Behörde obliegen, auch und gerade wegen der besseren Möglichkeit zur Geheimhaltung von Daten im Amtsermittlungsverfahren. Das Zivilrecht enthält viele verbraucherschützende Vorschriften. Verbraucher können z.B. Verträge, die sie voreilig über das Internet geschlossen haben, regelmäßig innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sind nicht mehr an sie gebunden. Gleiches gilt auch für so genannte Haustürgeschäfte. Auch Verträge, die aufgrund einer arglistigen Täuschung des Verbrauchers geschlossen wurden, kann dieser nach zivilrechtlichen Vorschriften anfechten. Durch zusätzliche verbraucherschützende Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erhält der Verbraucher darüber hinaus auch insofern Schutz, dass z.B. Discounter Schnäppchenangebote für Waren des täglichen Gebrauchs – auch Computer – in der Regel zwei Tage vorrätig haben muss, wenn er für diese wirbt. Dies wurde erst kürzlich von der Rechtsprechung zu so genannten Lockvogelangeboten bestätigt. Der Verbraucher ist als mündiger Bürger demnach durch viele Regelungen geschützt. Es liegt in den Händen der Verbraucher, von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Deutliche Einschränkungen des Wettbewerbs führen dazu, dass deutsche Unternehmen auf dem internationalen Markt an Konkurrenzfähigkeit einbüßen. Massive Einschränkungen und Regulierungen des Marktes führen zu mehr Arbeitslosigkeit. Regelungen mit derartigen Folgen – wie die des Gewinnabschöpfungsanspruchs – lehnt die FDP ab. Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb müssen – ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Reform – zunächst eine Evaluierung vorausgehen. Auswirkungen und Mängel der Reform werden von der FDP gründlich ausgewertet und geprüft.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 3 Wir befürworten die Forderung nach einer Ausweitung der Möglichkeiten, Unrechtsgewinne von Unternehmen abzuschöpfen, wenn diese zusätzlichen Erträge auf Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften oder auf unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen. In diesem Zusammenhang muss prinzipiell klargestellt werden, dass der Schutz der Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb nicht nur dem Wettbewerb und den Mitbewerbern dienen soll, sondern ganz wesentlich auch den Verbrauchern. Gerade diese sollen vor unlauteren Wettbewerbspraktiken geschützt werden. Ihnen müssen daher die erforderlichen Schadensersatzansprüche und das Recht eingeräumt werden, sich von unlauter herbeigeführten Verträgen zu lösen.

Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter1 Die Ausgangslage: Bürokratieabbau und mehr Effizienz sind auch im Zivilrecht erforderlich. Im Sinne des Verbraucherschutzes, vor allem aber aus Gründen der Prozessökonomie ist eine Bündelung von Ansprüchen dringend erforderlich. Gerade bei Bagatell- und Streuschäden zeigt sich: Kosten und Zeit für die Rechtsverfolgung stehen in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden des Einzelnen. Gleichwohl können der gesamtwirtschaftliche Schaden und der damit vom Unternehmen erzielte Gewinn sehr hoch sein, wie das Beispiel unterfüllter Verpackungen zeigt. In unserer Praxis stellen wir regelmäßig fest, dass sich Verbraucher und mittelständische Unternehmen gegen kleinere Rechtsverstöße nicht zur Wehr setzen. Um den Markt von unlauteren Wettbewerbsmethoden freizuhalten, ist es jedoch aus Gründen der Prävention wichtig, bereits den Anfängen zu wehren und auch Bagatellverstöße zu ahnden - auch zum Vorteil lauter agierender Unternehmen. Zum Beispiel: Bagatellschäden in Millionenhöhe Durch zu gering befüllte Verpackungen werden Verbraucher in Millionenhöhe übervorteilt. Aus der Statistik der Füllmengenkontrolle der Eichbehörden für das Jahr 2003 ergibt sich, dass sechs Prozent der Produkte weniger enthalten als auf der Verpackung angegeben. Den Einzelnen mag dies nicht tangieren. Doch der Schaden der Verbraucher insgesamt und der damit von einzelnen Unternehmen zu Unrecht erzielte Mehrerlös sind sechsstellig. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, bereits geringe Schäden des Einzelnen zu reklamieren und die dadurch erzielten unrechtmäßigen Gewinne bei den Unternehmen abzuschöpfen. Zugleich dürfen die Gerichte durch massenhafte individuelle Klagen und Bagatellverfahren nicht an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht werden. Um diesen Konflikt zu lösen, reichen die bisherigen zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente nicht mehr aus. Ein Ländervergleich zeigt, dass andere europäische Staaten wie Frankreich, Spanien, Schweden und Griechenland Verbandsklagen auf Schadensersatz bereits kennen und Deutschland in Sachen Verbraucherschutz klar überholt haben. Dies erfordert neue rechtliche Instrumente. Gruppenklagen ermöglichen, dass die Kompetenz eines einzelnen Klägers auch anderen Betroffenen zu Gute kommt. Sie schonen die Ressourcen der Justiz und überprüfen gleichzeitig den Markt auf lautere Geschäftspraktiken - zum Vorteil aller am Markt Beteiligten. Der Handlungsbedarf: Klageformen, wie die Gruppenklage sind seit langem überfällig. Ein einheitliches

Gesetz für alle Verbands-, Muster-, Sammel- und Gruppenklagen im Wettbewerbs-, Verbraucherschutz-, Anlegerrecht sowie im Recht der allgemeinen Geschäftsbedin-gungen ist ein Beitrag zu einem schlankeren und transparenteren Recht.

1 1 Auszug aus den Wahlprüfsteinen des vzbv zur Bundestagswahl 2005

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter In vielen Bereichen des Wirtschaftslebens werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals übervorteilt. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Bagatellschäden, bei denen der einzelne Verbraucher vor einer Schadensersatzforderung gegenüber den Unternehmen oder Anbietern zurückschreckt, weil es „den Aufwand nicht lohnt“, Kleinstbeträge einzufordern. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass solche bewussten oder fahrlässig erzeugten Missbräuche in der Summe unrechtmäßige Vorteile und Gewinne für die Schwarzen Schafe unter den Unternehmen erbringen. In Kenntnis dieser Tatsache hat sich die Bundesregierung zum Verbandsklagerecht etwa im UWG oder im Telekommunikationsgesetz bekannt. Ferner wurde bei der Novellierung des UWG erstmalig der so genannte Gewinnabschöpfungsanspruch normiert, mit dem die Herausgabe unrechtmäßig erworbenen Gewinns erreicht werden kann. Dieser Anspruch ist Sanktion mit gleichzeitiger Warnfunktion an die Unternehmen. Nutznießer sind die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Verbraucherministerium hat eine umfassende Studie zu Fragen des Verbands- und Gruppenklagerechts in Auftrag gegeben, die derzeit ausgewertet wird. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass Ergebnisse und Empfehlungen, die im Interesse der Verbraucher liegen, umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Realität von Bagatellschäden, die summiert Millionenbeträge ausmachen, ist es für uns eine politische Verpflichtung, über wirksame neue Instrumente nachzudenken und diese erforderlichenfalls auch rechtlich zu verankern. Dabei ist es bedeutsam, das Recht so zu gestalten, dass es transparent ist und bei der Bevölkerung im Bewusstsein ist. Hier sind Kodifizierungen zumeist hilfreich, bedürfen aber in jedem Fall einer ressortübergreifenden Zustimmung.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die ausdrückliche Aufnahme der Verbraucher in den Schutzzweck des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie die Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Werbebeschränkungen. Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches zur Bekämpfung von gezielten Wettbewerbsverstößen auf Kosten einer Vielzahl von Verbrauchern bewerten wir ebenfalls grundsätzlich positiv. Allerdings bestehen aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Anspruchs durch die Bundesregierung in § 10 UWG erhebliche Zweifel an seiner Praktikabilität. Die Praxis wird zeigen, ob der Gewinnabschöpfungsanspruch in dieser Form seinem Ziel gerecht werden kann, den „schwarzen Schafen“ unter den Wettbewerbern tatsächlich ihre Unrechtsgewinne abzunehmen.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter Wir GRÜNEN stehen der Stärkung des Verbraucherrechts positiv gegenüber. Dazu gehört auch die Schließung von bestehenden Lücken bei der Rechtsdurchsetzung und bei Bagatell-schäden. So haben wir uns für ein Bußgeld und eine bessere Verfolgung bei Spam-Mails eingesetzt, als klar wurde, dass das verabschiedete Verbot nur unzureichend geahndet wer-den konnte. Im Anlegerschutz haben wir ein Gesetz für Kapitalanlegermusterverfahren ver-abschiedet. Und wir haben ein Gutachten und die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für Gruppen- und Sammelklagen auf den Weg gebracht.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter Ziel liberaler Verbraucherpolitik ist, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe der Verbraucher zu stärken und die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass der Verbraucher seine Interessen wahrnehmen kann. Liberale Verbraucherpolitik will eine größere Marktübersicht durch Verbraucherinformationen, Aufklärung über Marktzusammenhänge, eine verbesserte Verbraucherbildung sowie eine starke Rechtsposition des Verbrauchers. Alle Maßnahmen tragen dazu bei, den einzelnen Verbraucher in seiner Position zu stärken. Ein Verbandsklagerecht sowie Gruppenklagen lehnt die FDP ab. Sie sind kein geeignetes Instrument, sich eigenverantwortlich für die persönlichen Belange einzusetzen. Vielmehr bergen solchen Instrumente die Gefahr, sich zu verselbstständigen und die Gerichtsbarkeit unverhältnismäßig zu belasten.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 4 Bagatellschäden: Kleiner Schaden für Verbraucher, großer Gewinn für unseriöse Anbieter Wir nehmen die Anregung auf, im Verbraucherschutz-, Anleger- und Wettbewerbsrecht sowie im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Klageformen wie die Sammelklage einzuführen, mittels derer Verbraucherinteressen gebündelt und die Justiz entlastet werden kann. Dabei werden wir uns mit entsprechenden Regelungen in anderen Ländern auseinandersetzen und eine für unser Zivilrecht passende Lösung suchen.

Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Käufer kaufen innovative Produkte1 Die Ausgangslage: Zahlreiche Studien belegen es: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind auf hoch komplexe Konsumentscheidungen kaum vorbereitet. Der Stand der finanziellen Allgemein-bildung in Deutschland ist katastrophal. Das PISA-Debakel gilt nicht nur für die Fächer Deutsch und Mathematik, sondern in besonderem Maße auch für die Verbraucherbildung. Um bewusste und souveräne Kaufentscheidungen treffen zu können, muss der Verbraucher nicht nur ausreichend informiert, er muss auch ausreichend gebildet sein. Dies gilt umso mehr, je komplexer und unübersichtlicher das Waren- und Dienstleistungsangebot wird und je mehr Eigenverantwortung vom Verbraucher verlangt wird. Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft ist Deutschland auf kluge Köpfe angewiesen. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, brauchen die qualitäts- und innovationsorien-tierten deutschen Unternehmen Konsumenten, die in der Lage sind, Qualität, seriöses Geschäftsgebaren und eine nachhaltige Produktion zu honorieren. Zum Beispiel: Kreditkarte oder EC-Karte? Eine von der Commerzbank durchgeführte Untersuchung belegt: Nur jeder zweite befragte Verbraucher kannte den Unterschied zwischen einer EC- und Kreditkarte. Ähnliche Defizite zur finanziellen Allgemeinbildung hatte kürzlich auch eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zutage gefördert. Dies wundert nicht, wenn man sich die Tauglichkeit von Schulbüchern bei Finanzthemen anschaut. Der Verbraucherzentrale Bundesverband analysierte 2004 gemeinsam mit dem Institut für Finanz-dienstleistungen in Hamburg 20 Schulbücher. Das Resultat: Finanzdienstleistungen spielen in Schul-büchern der allgemeinbildenden Schulen eine untergeordnete Rolle, oder sie fehlen ganz. Der Handlungsbedarf: Die Verbraucherbildung muss in den Unterricht aller Schulen, von der Grundschule bis

zum Gymnasium, aufgenommen werden. Dabei geht es um Weiterentwicklung traditioneller Fächer wie Sachkunde, Hauswirtschaft und Arbeitslehre zu einem eigenständigen Fach "Ernährungs- und Verbraucherbildung". Außerdem sollen auch in anderen Fächern Verbraucherthemen aufgegriffen werden.

Auch für die Verbraucherbildung sind bundesweit verbindliche Bildungsstandards notwendig, um zu überprüfen, was Schüler gelernt haben und was die Schule tatsächlich gelehrt hat.

1 Auszug aus den Wahlprüfsteinen des vzbv zur Bundestagswahl 2005

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Käufer kaufen innovative Produkte Die schulische Ausbildung junger Menschen soll neben der Vermittlung des Wissens in so genannten Kernfächern die Schüler auch dazu befähigen, mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft gut umzugehen. Hierzu müssen frühzeitig entsprechende Kulturtechniken entwickelt werden. In einer Zeit, wo bereits die Jüngsten der medialen Welt ausgesetzt sind, Mobiltelefone oder das Internet Alltag für Jugendliche sind, muss der richtige Umgang damit vermittelt werden. Die Statistiken über übergewichtige Kinder in Deutschland legt es nahe, schon in der Schule Kompetenzen zur richtigen Ernährung und Bewegung zu entwickeln. Diese Kulturtechniken sind unerlässliche Grundlage in einer modernen Gesellschaft. Gleichzeitig sichern sie die Bürgergesellschaft und helfen, sie aktiv weiter zu entwickeln. Die Bildung sichert das Humanvermögen unserer Gesellschaft. Hierzu gehören in jedem Fall auch die Ernährungs- und Verbraucherbildung als Kernelemente für die alltägliche Lebensführung, für den gesellschaftlichen Wohlstand und für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Eine Vermittlung dieser Kompetenzen in unterschiedlichen Schulfächern ist sinnvoll, wobei auf die Länderhoheit in dieser Frage zu achten ist. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen für den Bereich der Verbraucherbildung stark gemacht, weil Bildung Kenntnis und Wissen bedeutet. Nur der gut informierte und wissende Verbraucher kann sich gut im Wirtschaftsleben zurechtfinden. Diese Fähigkeiten gilt es frühzeitig, d. h. schon im Schulalter zu entwickeln. Darüber hinaus müssen auch Erwachsene stets weiter gebildet und aufgeklärt werden, damit sie Schritt halten können mit der schnellen und innovativen Entwicklung von Konsumprodukten. Nur dann können Verbraucherinnen und Verbraucher auf Augenhöhe den Anbietern begegnen. Auch dies verstehen wir mit als staatliche Verpflichtung, die insbesondere durch das Ressortministerium und seine nachgeordneten Behörden verwirklicht wurde. Dies gilt es beizubehalten.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Köpfe kaufen innovative Produkte

Im Mittelpunkt der von der Union verfolgten Verbraucherpolitik steht der Verbraucher als eigenverantwortlich handelnder Konsument und Marktteilnehmer. Jegliche Form ideologisch motivierter Verbraucherlenkung lehnen wir ab. Damit der Verbraucher eigenverantwortlich entscheiden kann, muss er durch Informationen und Beratung auf selber Augenhöhe mit den Anbietern stehen. Das zentrale Ziel der Bildungspolitik der Union besteht darin, den Kindern eigenständiges und verantwortungsbewusstes Handeln zu vermitteln. Die Wissensvermittlung der Konsequenzen des Kaufverhaltens hat dabei einen hohen Stellenwert.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Käufer kaufen innovative Produkte Wir Grüne wollen Verbraucherthemen stärken und das Fach Verbraucherbildung in den Schulen und Ausbildungsgängen einführen – dies ist vor allem Aufgabe der Bundesländer. Verbraucherbildung soll sozusagen das Alphabet des Konsums und das Rüstzeug für das Konsumleben vermitteln, und zwar so früh wie möglich. Es geht darum, auch jungen Konsumenten zu vermitteln, was gut für sie ist, wie sie gute Angebote von schlechten unterscheiden können, was sie sich leisten können und wie Märkte funktionieren. Ernährungsbildung nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, denn eine ausgewogene Ernährung ist zum einen eine der Grundlagen für Lernerfolg, zum anderen reichen Angebote wie das gemeinsame Schulfrühstück und eine gute Ernährungserziehung als Querschnittskompetenz in viele gesellschaftliche Bereiche hinein. Unsere Bildungspolitik soll mehr und früher fördern und jedem eine gerechte Zukunftschance eröffnen. Ernährung-, Gesundheits- und Verbraucherbildung soll in den Lehrplänen aufgenommen werden. Um die Bildungsqualität zu steigern, wollen wir neben einer Ausweitung und Umschichtung der Mittel Qualitätsstandards auf allen Ebenen einführen..

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Käufer kaufen innovative Produkte Die FDP unterstützt die Ziele einer umfassenden Verbraucherbildung, die bereits in der vorschulischen Bildung greift und sich über alle Bildungsformen und Bildungsstufen erstreckt. Es ist Aufgabe der federführenden Landesministerien in Zusammenarbeit mit allen Trägern von Bildungseinrichtungen, z.B. und u.a. ihre Schulentwicklungspläne weiterzuführen und die verbraucherpolitischen Ziele in die Lerninhalte aller Bildungseinrichtungen zu integrieren.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 5 Verbraucherbildung: Nur kluge Käufer kaufen innovative Produkte Wir werden uns - bei Beachtung der Zuständigkeiten der Länder für die Bildungspolitik - dafür einsetzen, dass in den Schulen besser auf die Wahrnehmung eigener Rechte bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben vorbereitet wird. Das gilt für die Rechte als Verbraucher und Verbraucherinnen wie für die Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Handlungsfeld 6 Das Europa der Verbraucher: Vorfahrt für die Nachfrage Die Ausgangslage: Damit Verbraucherinnen und Verbraucher „ja“ sagen können zur europäischen Einigung, muss das Verbrauchervertrauen in den Binnenmarkt gestärkt werden. Verbraucher profitieren vom Europäischen Binnenmarkt, der eine große Auswahl an Waren zu günstigen Preisen bietet. Verbraucher müssen sich aber gleichzeitig auf eine zuverlässige Marktaufsicht verlassen können, die die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher wirksam schützt. Dabei muss „Brüssel“ auch die nationalen Traditionen, die kulturellen Eigenheiten in den Mitgliedstaaten und die Sorgen der Verbraucher ernstnehmen. Ein Europa der Verbraucher wird es nur mit einem nachfrageorientierten Ordnungsrahmen geben. Das gilt vor allem für den Dienstleistungssektor. Der Vorschlag für die Dienstleis-tungsrichtlinie verfolgt aber bislang einen anbieterorientierten Ansatz – und dürfte daher für die europakritische Haltung der Bevölkerung mitverantwortlich sein. Denn ein Binnenmarkt für Dienstleistungen setzt voraus, dass Dienstleistungs- und Versorgungsstrukturen vom Handwerker bis zum Metzger nebenan nicht durch Billigkonkurrenz jenseits jedes Qualitätswettbewerbs aus dem Markt gedrängt werden. Ebenso muss beispielsweise die telefonische Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Werbeanrufe auch dann verboten werden, wenn der Anruf aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat kommt. Vor allem im Gesundheitssektor und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge sind die Versorgungssicherheit und -qualität wichtiger als durch Liberalisierung erhoffte Preisvorteile.

Der Handlungsbedarf: Die Bundesregierung muss sich für eine verbraucherorientierte Überarbeitung der

Dienstleistungsrichtlinie einsetzen. Die Schaffung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte muss dabei Hand in Hand gehen mit der Sicherung hoher Qualitäts- und Verbraucherschutzstandards.

Für Gesundheit, Bildung, Kultur, öffentlich-rechtliche Medien, Wasser und andere Leistungen der Daseinsvorsorge muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Sicherung und Fortentwicklung hoher Standards bei Versorgungssicherheit und Qualität und für einen gleichberechtigten Zugang aller Bevölkerungsschichten einsetzen.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 6: Das Europa der Verbraucher Die Bundesregierung hat sich für eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs einer europäischen Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen. Sie passt in der vorgelegten Form nicht ins bestehende EU-Recht, die Kontrolle von Schutzvorschriften wird unmöglich, der Verbraucherschutz wäre nicht mehr gewährleistet. Zwar sind die Verbraucherverträge vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, es sollen aber in Zukunft für außervertragliche Regelungen - z. B. Verbraucherinformation und Haftung - die Regelungen des Staates gelten, die im Heimatland des Dienstleisters gelten. Dies kann zu einer Benachteiligung der Verbraucher führen und ist so nicht hinnehmbar. Entsprechend gilt dies auch für Regelungen zur Lebensmittelsicherheit und beim Umwelt- und Tierschutz. Hier muss unser hoher Schutzstandard erhalten bleiben. Wir stehen für sichere Lebensmittel, wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, wir wollen ein hohes Niveau im Umwelt- und Tierschutz. Dies muss auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen gelten. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sind Teil der Dienstleistungsmarktes. An der Richtlinie sind grundsätzliche Änderungen notwendig, um die Rechte der Verbraucher zu wahren.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 6 Das Europa der Verbraucher: Vorfahrt für die Nachfrage

Die weltweite Vernetzung der Märkte und die zunehmende Mobilität erfordern ein schlüssiges Konzept für einen vorbeugenden Verbraucherschutz – auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Nicht der allumfassende fürsorgende staatliche Schutz steht im Vordergrund, sondern ein Wirtschaftskonzept, das Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gleichermaßen berücksichtigt und durchsetzt. Nur auf diese Weise wird Verbraucherpolitik zum Motor auch einer langfristig ausgelegten Wirtschaftspolitik. Auch hier gilt eine 1:1 Umsetzung der EU-Verbraucherpolitik, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Union steht deshalb für eine Verbraucherpolitik, die ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen sucht. Nur so kann sowohl für den Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität gesichert, als auch wirtschaftliches Wachstum und Innovation gefördert werden. Verunsicherte Verbraucher nützen auch der Wirtschaft nicht. Eine umfassende Verbraucherpolitik darf nicht dazu führen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verschlechtern – Verbraucherpolitik bedeutet insofern auch die Wahrung der Angebots- und Preisvielfalt.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 6: Wir lehnen eine Dienstleistungsrichtlinie ab, die über das „Herkunftslandprinzip“ Druck auf soziale, ökologische, verbraucherpolitische und arbeitsrechtliche Standards aufbaut und massive Rechtsunsicherheit schafft. Stattdessen setzen wir auf den Ausbau des europäischen Sozialmodells mit harmonisierten sozialen, ökologischen und Verbraucherschutzstandards. Wir setzen uns mit Nachdruck in den Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür ein, dass Bereiche der Daseinsvorsorge wie Gesundheit, Bildung, Kultur, öffentlich-rechtliche Medien, Wasser und andere Dienstleistungen im allgemeinen Interesse in einem eigenständigen Rechtsakt verbraucherfreundlich harmonisiert werden. Dabei muss ein gleichberechtigter Zugang und eine hohe Versorgungssicherheit und Qualität gewährleistet werden.. Das schafft Verbrauchervertrauen und damit die Voraussetzungen für eine deutliche Entwicklung und Verbesserung des Dienstleistungsmarktes.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 6: Das Europa der Verbraucher: Vorfahrt für die Nachfrage Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist Bestandteil der Lissabon-Strategie. Sie wird prinzipiell von der FDP begrüßt. Denn von der Richtlinie erwartet die FDP erhebliche Wachstumschancen. Ihre Ziele müssen jedoch die Schutzbelange der Mitgliedstaaten wahren. Dies ist zur Zeit nicht gegeben. Daher gibt es erheblichen Änderungs- und Überarbeitungsbedarf. Dies gilt insbesondere auch für Tatbestände in Zusammenhang mit der Beseitigung von "Wettbewerbshindernissen" wie z.B. der Gemeinnützigkeit von Einrichtungen. Die FDP ist der Überzeugung, dass verbindliche Standards festgelegt werden müssen, um einheitliche Regelungen und Normierungen von EU-weiten Dienstleistungen zu sichern.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 6

Die Linkspartei.PDS lehnt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie entschieden ab. Sie fordert die Rücknahme des Vorschlags und die Neuerarbeitung mit einem anderen Ansatz. Ihre Mitglieder im Europaparlament sind in dieser Richtung aktiv. Wir wollen insbesondere das anbieterorientierte Herkunftslandprinzip durch das Bestimmungslandprinzip ersetzen und die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge ganz aus dem Regelungsbereich der Richtlinie herausnehmen.

Handlungsfeld 7 Grenzüberschreitender Verbraucherschutz: Klare Regeln für den Europäischen Binnenmarkt Die Ausgangslage In den letzten Jahren haben grenzüberschreitende Gesetzesverstöße rasant zugenommen - nicht zuletzt wegen der Entwicklung des eCommerce. Der Verbraucherschutz ist jedoch noch immer sehr national geprägt. So besteht nach derzeitiger Rechtslage erhebliche Rechtsunsicherheit, ob deutsche Verbraucherorganisationen im europäischen Binnenmarkt rechtlich gegen deutsche Unternehmen vorgehen können, die außerhalb Deutschlands gegen ausländische Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Ebenso wenig ist die Frage geklärt, ob Verbraucherorganisationen einschreiten können, wenn eine nach deutschem Recht unlautere Handlung die Interessen von im Ausland ansässigen Verbrauchern berührt. Zum Beispiel: Grenzenlose Abzocke, Schranken für den Verbraucherschutz Zahlreiche irische Verbraucher haben sich bei der irischen Verbraucherschutzbehörde wegen eines von Berlin aus agierenden Unternehmens der Telekommunikationsbranche beschwert: Sie sahen aufgrund der zahlreichen unrechtmäßigen Abbuchungen des Anbieters keinen anderen Ausweg mehr, als ihre SIM-Karte zu wechseln. Zwar ist der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen ähnlicher Verstöße in Deutschland rechtlich bereits gegen das Unternehmen vorgegangen. Die inzwischen erwirkten Unterlassungserklärungen sind jedoch so eng gefasst, dass sie die Werbung des Unternehmens in Irland nicht tangieren. Das Unterlassungsklagengesetz sieht zwar vor, dass bestimmte ausländische Verbraucherorganisationen in Deutschland klagen können. Näherliegend und effizienter wäre es jedoch, dass die nationale Verbraucherorganisation vor Ort aufgrund ihrer vorangegangen Erfahrungen den Fall übernimmt. Gerade dies ist jedoch aufgrund der derzeitigen Rechtslage praktisch unmöglich.

Der Handlungsbedarf: Die Klagebefugnis der Verbraucherzentralen bei Verstößen deutscher Unternehmen im

Ausland muss dringend erweitert und im Gesetz verankert werden. Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz muss schnell

umgesetzt werden: Danach kann Deutschland private Organisationen wie den Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstößen beauftragen.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 7: Grenzüberschreitender Verbraucherschutz: Europaweite einheitliche hohe Schutzstandards für Verbraucherinnen und Verbraucher sind ein Grundanliegen unserer aktiven Verbraucherpolitik. Eine Verbraucherpolitik, die den Verbrauchereinfluss stärkt, weist den Bürgerinnen und Bürgern Mitgestaltungsmöglichkeiten am europäischen Binnenmarkt zu. Verbraucherinteressen müssen auf europäischer Ebene systematisch und von Anbeginn in alle relevanten Politikbereiche integriert werden. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Verbraucherbereich müssen auf europäischer Ebene gestärkt werden. Voraussetzung für das Vertrauen der Verbraucher und für einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt ist die einheitliche Anwendung des Rechts unabhängig davon, wo sich der Verbraucher bzw. das Unternehmen befindet. Ein Rechtsrahmen für eine intensivere Zusammenarbeit der staatlichen Behörden ist für den Aufbau des Verbraucherbinnenmarktes unerlässlich.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 7 Grenzüberschreitender Verbraucherschutz: Klare Regeln für den Europäischen Binnenmarkt

Damit Verbraucher den Binnenmarkt mit seinen vielfältigen Möglichkeiten stärker nutzen, müssen die rechtlichen Voraussetzungen für den reibungslosen grenzüberschreitenden Warenkauf und für grenzüberschreitende Dienstleistungen auf europäischer Ebene verbessert werden. Vor allem sind Rechtssicherheit und -klarheit notwendig, um das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt und damit auch die grenzüberschreitende Nachfrage zu stärken. Hierfür ist entscheidend, dass grenzüberschreitende Verstöße gegen Verbraucherrechte aufgedeckt und gegen unseriöse, im Ausland ansässige Marktteilnehmer gerichtlich vorgegangen und vollstreckt werden kann. Verbraucherrechte zu stärken ist jedoch nur die eine Seite der Medaille – die andere ist die Frage der Rechtsdurchsetzung; denn die besten Gesetze nützen nichts, wenn man sie nicht durchsetzen kann. Die Union will sich daher für eine zügige Umsetzung der EU-Verordnung zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz einsetzen, um Verbrauchern eine schnelle und effektive Rechtsdurchsetzung auch bei grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsverstößen zu sichern. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2006 eine staatliche Behörde aufzubauen, die an dem Netzwerk teilnimmt und z.B. durch Amtshilfe oder Auskunftserteilung den Partnerbehörden in anderen Mitgliedstaaten die Aufnahme von Ermittlungen ermöglicht. Bei der Umsetzung der Vorgaben der Verordnung ist die in Deutschland bestehende Struktur der privatrechtlichen Durchsetzung von Verbraucherrechten zu berücksichtigen. Die bestehenden Verbraucherschutz- und Wettbewerbsorganisationen sind daher so weit wie möglich bei der Umsetzung der EU-Vorgaben zu berücksichtigen und in das Netzwerk einzubeziehen. Die europäische Initiative zur Novellierung des Lauterkeitsrechts sehen wir ebenfalls als wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und -klarheit. Das gewählte Prinzip der Vollharmonisierung darf allerdings nicht dazu führen, dass das nationale Verbraucherschutzniveau abgesenkt wird. Auch ist die Beschränkung des Anwendungsbereichs der geplanten Unlauterkeitsrichtlinie auf Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu eng.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 7: Verbraucherrechte machen vor der Grenze nicht halt. Der europäische Binnenmarkt wird nur funktionieren, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher von einem hohen Verbraucherschutzstandard überzeugt sind und Vertrauen in den neuen Markt haben, anders als dies bisher beim e-commerce der Fall ist. Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ist dafür ein wichtiger Baustein. Die muss schnellstens umgesetzt werden und dabei auch weiterhin die bewährte privatrechtliche Struktur des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes berücksichtigen. Die Regelung von Klagebefugnissen ist ebenfalls zu erweitern.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 7: Grenzüberschreitender Verbraucherschutz: Klare Regeln für den Europäischen Binnenmarkt Siehe hierzu auch Antwort zu Handlungsfeld 4. Die FDP sieht zur Zeit keine Notwendigkeit, das Zuständigkeits- und Aufgabengebiet der Verbraucherzentrale Bundesverband zu erweitern.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 7 Die Anregungen zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz durch die Verbraucherorganisationen sind überzeugend. Sie können aber nur teilweise durch deutsches Recht umgesetzt werden. Wir werden uns für eine schnelle Umsetzung der EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz einsetzen. Soweit zusätzliches Recht der EU erforderlich ist, werden wir von der Bundesregierung entsprechende Initiativen fordern.

Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher Die Ausgangslage: T-Shirts, Kinderspielzeug oder Fischkonserven haben häufig eine halbe Weltreise hinter sich, bevor sie im Einkaufswagen des Verbrauchers landen. Der globale Wettbewerb geht einher mit einer undurchsichtigen, immer längeren Wertschöpfungskette. Globalisierung bedeutet also nicht nur eine „optimale Ressourcenallokation“ unter dem Gesichtspunkt von Kostenvorteilen, sondern birgt unter anderem die Gefahr eines Wettbewerbs um die niedrigsten Umwelt- und Sozialstandards. Die gegenwärtige Handelsordnung der WTO begünstigt diese Entwicklung, indem sie die Information der Verbraucher über ökologische und soziale Produktionsbedingungen als Handelshemmnis wertet. Ein Beispiel hierfür ist der Streit über die obligatorische Kennzeichnung gentechnischer Veränderungen bei Lebensmitteln. Der Handlungsbedarf: Die Bundesregierung soll sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür einsetzen, dass die Informationsrechte und die Wahlfreiheit der Verbraucher im WTO-Recht anerkannt und nicht als unzulässige Handelshemmnisse eingestuft werden.

Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher Die Globalisierung der Märkte birgt für die Verbraucherinnen und Verbraucher viele Chancen, aber auch Risiken. Die Vielfalt der Produkte, zum Beispiel im Bereich der Lebensmittel – man denke an das alljährlich verfügbare Obstangebot – wird keiner vermissen wollen. Die Aufgabe der Unternehmen ist es, die Sicherheit der Lebensmittel zu garantieren. Die Aufgabe der Politik besteht in der Kontrolle der Lebensmittel und der Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, damit sie zu „mündigen Verbrauchern“ werden. Die SPD wird die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in einer globalen Wirtschaft weiter stärken. Verbraucherpolitik ist für uns Wirtschaftspolitik, die eine nachhaltige Wirtschaft stärkt, Qualitätsprodukte fördert und damit Arbeitsplätze sichert und schafft. Wir haben uns in diesem Sinne bereits in der Vergangenheit für die starke Beachtung von Verbraucherrechten und Informationspflichten im Welthandelsrecht eingesetzt und werden dies fortsetzen. Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können mitentscheiden, welche Produkte am Markt bestehen sollen und welche nicht. Das Wissen, dass ein Produkt aus Kinderarbeit stammt oder aus einem Raubbau an der Natur, ermöglicht es den Einzelnen, entsprechende Produkte zu boykottieren und vom Markt zu drängen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass die Verbraucher besser als bisher dieser Verantwortung für eine global nachhaltige Entwicklung nachkommen können.

ANTWORT DER CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION AUF DIE WAHLPRÜFSTEINE DES VZBV

Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher

Damit der Verbraucher eigenverantwortlich entscheiden kann, benötigt er vor allem Informationen. Umfassende, sachliche und vor allem verständliche Information ist damit Grundvoraussetzung für ein eigenverantwortliches Kauf- und Konsumverhalten. Daher müssen bereits vorhandene Informationsquellen und die Produktkennzeichnung ausgebaut, vervollständigt und auf ihre Verständlichkeit hin überprüft werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch ein Zuviel an Informationen den Informationswert mindern anstatt steigern kann. Prinzipiell liegt das Interesse sachgerechter Information bei Wirtschaft und Konsumenten. Daher sollen Unternehmen darin gestärkt werden, ihre Angebote zur Verbraucherinformation zu verbessern und als wettbewerbs- und qualitätsförderndes Element zu erkennen.

Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher Die Grünen setzen sich seit Jahrzehnten für mehr Gerechtigkeit, Nachhaltige Wirtschaftsweisen und Konsum und faire Handelsbedingungen weltweit ein. Moderne Verbraucherpolitik muss sich auch mit Tendenzen zur Globalisierung des Konsums auseinandersetzen, z.B. mit dem steigenden Druck auf Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards. Wir unterstützen mit unserer Entwicklungs-, Wirtschafts-, Agrar und Verbraucherpolitik ein gerechtes, multilaterales Handelssystem. Wir stehen für einen nachhaltigen Konsum und wollen das internationale Regelwerk der Welthandelsorganisation WTO modernisieren sowie soziale und ökologische Leitplanken einziehen. Informationsrechte der Verbraucher sind keine unzulässigen Handelshemmnisse, sondern im Gegenteil notwendiger Ausdruck legitimer Bedürfnisse der nachfragenden Marktpartner.

Antworten der FDP auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher Die Informationsrechte und die Wahlfreiheit der Verbraucher im WTO-Recht werden nicht als unzulässige Handelshemmnisse eingestuft. Die FDP wird sich nicht den berechtigten Verbraucherinteressen im WTO-Recht verschließen, lehnt jedoch die Forderung nach Einführung eines Zwangslabeling ab, da es sich hier um ein diskriminierendes Instrument handelt. Wir sind der Überzeugung, dass auch zukünftig die Auflistung von Produktionsmethoden mit Ausnahme des Tatbestandes der Zwangsarbeit nicht zulässig sein soll.

Antworten der Linkspartei.PDS auf die Wahlprüfsteine des vzbv Handlungsfeld 8 Globalisierung gestalten: Vorrang für informierte Verbraucher Die Verhandlungsführung im Rahmen der WTO-Abkommen liegt bei der Europäischen Kommission. Die Abgeordneten der Linkspartei.PDS im Europaparlament werden Initiativen für Informationsrechte und Wahlfreiheit der Verbraucher im Rahmen der WTO fordern und unterstützen. Entsprechende Initiativen im Bundestag sollen die Bundesregierung veranlassen, entsprechend tätig zu werden.