„Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung …gen. Im zahnärztlichen Bereich können...

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Die Weichen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens werden auf Bun- desebene gestellt. Wir sprachen mit Dr. Karl-Georg Pochhammer darüber, wie die KZBV die Zukunſt der Telema- tikinfrastruktur (TI) mitgestaltet. Er erklärt auch, warum es für Vertrags- zahnärzte riskant ist, sich der TI zu verweigern. BZB: Nicht alle Zahnärzte stehen der gesetzlichen Vorgabe zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur positiv ge- genüber. Haben Sie Verständnis dafür? Pochhammer: Die Umsetzung der TI und immer neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sorgen verständlicher- weise für Unmut. Dennoch unterstützt und befürwortet die KZBV die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland – bei aller berechtigten Kritik in wichtigen Detailfragen. Spätestens wenn es in den Praxen Modernisierungen und neue Ser- viceleistungen gibt, wird sie auch beim Werben um neue Patienten und in der Patientenbindung eine immer größere Rolle spielen. BZB: Wie kann die Akzeptanz der TI im Berufsstand weiter erhöht werden? Pochhammer: Wir haben uns früh- zeitig dafür ausgesprochen, die Digita- lisierung des Gesundheitswesens aktiv anzunehmen und sie als Chance zu be- greifen, die Versorgung zu verbessern und effizienter zu gestalten, die Gesundheits- kompetenz zu stärken, Bürokratielasten in den Praxen zu bewältigen und eine sichere Kommunikationsstruktur für Zahnärzte, aber auch sektorenübergreifend für alle Heilberufe zu etablieren. Dabei wehren wir uns gegen die Strategie des BMG, die Digitalisierung durch Zwang und unrea- listische Fristsetzungen voranzutreiben. Nicht Sanktionierung, sondern Anreiz- systeme und eine faire Vergütung sind nutzungsfördernde Elemente. Es muss alles darangesetzt werden, neue Anwen- dungen einfach handhabbar, sicher und effizient zu gestalten. Zu unseren Aufgaben gehört auch, skeptische Kollegen objektiv zu informieren und zu motivieren, sich an die TI anzuschließen. Wer mit seiner Praxis nicht angeschlossen ist, wird demnächst an wichtigen Teilen der vertragszahnärzt- lichen Versorgung nicht mehr problemlos teilnehmen können. Bestimmte Daten und Informationen, etwa für die Abrechnung, werden zu gegebener Zeit nur noch im geschützten Bereich der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt – ohne TI-An- bindung sind diese nicht mehr zugänglich! BZB: TI-Gegner argumentieren, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte bislang keinen Nutzen vom Online-Rollout haben. Wie sehen Sie das? Pochhammer: Dass ausgerechnet das Versichertenstammdaten-Management als Einstieg in die TI bestimmt wurde, ist aus Sicht der Praxen eine äußerst unglück- liche Entscheidung. Digitale Lösungen müssen einen nachhaltigen und erkenn- baren Vorteil haben. Dies bedeutet, dass die Versorgungsqualität gesteigert wird und Zahnärzte in ihrer Diagnose- und Therapiefindung unterstützt werden. Anwendungen wie das Notfalldaten-Ma- nagement, der elektronische Medikations- plan oder die sichere Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE) werden ja mit der zweiten Stufe des Online-Produk- tivbetriebs eingeführt und bringen dann auch einen konkreten Mehrwert. Es muss Anreize geben, die Anwen- dungen in den Arbeitsalltag zu integrie- ren. Dazu gehören eine sachgerechte fi- nanzielle Erstattung für die Anschaffung der notwendigen Komponenten und eine leistungsgerechte Vergütung. Ich werde mich persönlich weiterhin dafür einset- zen, dass der Gesetzgeber einsieht, dass dies ein besserer Weg als Zwänge und Sanktionen ist. BZB: Wäre das Stand-alone-Szenario, das mit dem geplanten Digitale Versor- gung Gesetz (DVG) wegfallen soll, nicht eine Alternative für die TI-Skeptiker gewesen? Pochhammer: Auch wenn der Wegfall des Stand-alone-Szenarios einige Kolle- gen hart treffen wird, können wir nicht guten Gewissens das Beibehalten einer technisch überholten Lösung fordern. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass weitere „Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung schwierig“ Dr. Karl-Georg Pochhammer will skeptische Kollegen motivieren „Wir sehen durchaus Potenzial für telemedizi- nische Leistungen sowie für digitale Gesund- heitsanwendungen“, sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, der innerhalb des Vorstands der KZBV für den Bereich Digitalisierung zuständig ist. Foto: KZVB 12 BZB September 2019 politik KZVB

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Page 1: „Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung …gen. Im zahnärztlichen Bereich können Pflegebedürftige oder Menschen mit Be-hinderung davon profitieren. Die Grund- lage für die

Die Weichen für die Digitalisierung des

Gesundheitswesens werden auf Bun-

desebene gestellt. Wir sprachen mit

Dr. Karl-Georg Pochhammer darüber,

wie die KZBV die Zukunft der Telema-

tikinfrastruktur (TI) mitgestaltet. Er

erklärt auch, warum es für Vertrags-

zahnärzte riskant ist, sich der TI zu

verweigern.

BZB: Nicht alle Zahnärzte stehen der

gesetzlichen Vorgabe zur Anbindung an

die Telematikinfrastruktur positiv ge-

genüber. Haben Sie Verständnis dafür?

Pochhammer: Die Umsetzung der TI

und immer neue Gesetzesvorhaben der

Bundesregierung sorgen verständlicher-

weise für Unmut. Dennoch unterstützt und

befürwortet die KZBV die Digitalisierung

des Gesundheitswesens in Deutschland –

bei aller berechtigten Kritik in wichtigen

Detailfragen. Spätestens wenn es in den

Praxen Modernisierungen und neue Ser-

viceleistungen gibt, wird sie auch beim

Werben um neue Patienten und in der

Patientenbindung eine immer größere

Rolle spielen.

BZB: Wie kann die Akzeptanz der TI im

Berufsstand weiter erhöht werden?

Pochhammer: Wir haben uns früh-

zeitig dafür ausgesprochen, die Digita-

lisierung des Gesundheitswesens aktiv

anzunehmen und sie als Chance zu be-

greifen, die Versorgung zu verbessern und

effizienter zu gestalten, die Gesundheits-

kompetenz zu stärken, Bürokratielasten in

den Praxen zu bewältigen und eine sichere

Kommunikationsstruktur für Zahnärzte,

aber auch sektorenübergreifend für alle

Heilberufe zu etablieren. Dabei wehren

wir uns gegen die Strategie des BMG, die

Digitalisierung durch Zwang und unrea-

listische Fristsetzungen voranzutreiben.

Nicht Sanktionierung, sondern Anreiz-

systeme und eine faire Vergütung sind

nutzungsfördernde Elemente. Es muss

alles darangesetzt werden, neue Anwen-

dungen einfach handhabbar, sicher und

effizient zu gestalten. Zu unseren Aufgaben

gehört auch, skeptische Kollegen objektiv

zu informieren und zu motivieren, sich an

die TI anzuschließen. Wer mit seiner Praxis

nicht angeschlossen ist, wird demnächst

an wichtigen Teilen der vertragszahnärzt-

lichen Versorgung nicht mehr problemlos

teilnehmen können. Bestimmte Daten und

Informationen, etwa für die Abrechnung,

werden zu gegebener Zeit nur noch im

geschützten Bereich der elektronischen

Gesundheitskarte abgelegt – ohne TI-An-

bindung sind diese nicht mehr zugänglich!

BZB: TI-Gegner argumentieren, dass

Zahnärztinnen und Zahnärzte bislang

keinen Nutzen vom Online-Rollout

haben. Wie sehen Sie das?

Pochhammer: Dass ausgerechnet das

Versichertenstammdaten-Management

als Einstieg in die TI bestimmt wurde, ist

aus Sicht der Praxen eine äußerst unglück-

liche Entscheidung. Digitale Lösungen

müssen einen nachhaltigen und erkenn-

baren Vorteil haben. Dies bedeutet, dass

die Versorgungsqualität gesteigert wird

und Zahnärzte in ihrer Diagnose- und

Therapiefindung unterstützt werden.

Anwendungen wie das Notfalldaten-Ma-

nagement, der elektronische Medikations-

plan oder die sichere Kommunikation der

Leistungserbringer (KOM-LE) werden ja

mit der zweiten Stufe des Online-Produk-

tivbetriebs eingeführt und bringen dann

auch einen konkreten Mehrwert.

Es muss Anreize geben, die Anwen-

dungen in den Arbeitsalltag zu integrie-

ren. Dazu gehören eine sachgerechte fi-

nanzielle Erstattung für die Anschaffung

der notwendigen Komponenten und eine

leistungsgerechte Vergütung. Ich werde

mich persönlich weiterhin dafür einset-

zen, dass der Gesetzgeber einsieht, dass

dies ein besserer Weg als Zwänge und

Sanktionen ist.

BZB: Wäre das Stand-alone-Szenario,

das mit dem geplanten Digitale Versor-

gung Gesetz (DVG) wegfallen soll, nicht

eine Alternative für die TI-Skeptiker

gewesen?

Pochhammer: Auch wenn der Wegfall

des Stand-alone-Szenarios einige Kolle-

gen hart treffen wird, können wir nicht

guten Gewissens das Beibehalten einer

technisch überholten Lösung fordern.

Ansonsten laufen wir Gefahr, dass weitere

„Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung schwierig“Dr. Karl-Georg Pochhammer will skeptische Kollegen motivieren

„Wir sehen durchaus Potenzial für telemedizi-nische Leistungen sowie für digitale Gesund-heitsanwendungen“, sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, der innerhalb des Vorstands der KZBV für den Bereich Digitalisierung zuständig ist.

Foto

: KZ

VB

12 BZB September 2019

politik KZVB

Page 2: „Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung …gen. Im zahnärztlichen Bereich können Pflegebedürftige oder Menschen mit Be-hinderung davon profitieren. Die Grund- lage für die

Pochhammer: Wir sehen durchaus

Potenzial für telemedizinische Leistungen

sowie für digitale Gesundheitsanwendun-

gen. Im zahnärztlichen Bereich können

Pflegebedürftige oder Menschen mit Be-

hinderung davon profitieren. Die Grund-

lage für die Anforderungen an Video-

sprechstunden für den vertragszahnärzt-

lichen Bereich wurde bereits mit dem Pfle-

gepersonal-Stärkungsgesetz eingeführt.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind

im Zuge des DVG nur für den vertragsärzt-

lichen Bereich vorgesehen. Künftige Re-

gelungen für den zahnärztlichen Bereich

lassen sich derzeit nicht absehen.

BZB: Was sagen Sie zu dem Argument,

dass es eine hundertprozentige Si-

cherheit bei der zentralen Speicherung

von Gesundheitsdaten niemals geben

kann?

Pochhammer: Datenschutz und Da-

tensicherheit sind für uns zentrale Punkte

bei der Ausgestaltung der TI. Dies wird

sich auch in der im DVG vorgesehenen

IT-Sicherheitsrichtlinie widerspiegeln.

Dass die TI hinter dem Konnektor sicher

ist, dafür sind Hersteller und gematik ver-

antwortlich. Die Verantwortung für die

Datensicherheit der Praxis-EDV liegt aber

beim Praxisinhaber, das gilt auch für den

da es seitens der verschiedenen Referate

der Ministerien noch weiteren Abstim-

mungsbedarf gibt. Im Übrigen bestehen

gesetzliche Ansprüche der Patienten an

ihre ePA. Diese beziehen sich jedoch le-

diglich auf den elektronischen Medika-

tionsplan oder sie betreffende Arztbriefe,

die ihnen zur Verfügung gestellt werden

müssen.

BZB: Welchen Nutzen kann die Zahn-

ärzteschaft von der ePA künftig haben?

Pochhammer: Eine der zentralen An-

wendungen der ePA kann – neben einer

fallbezogenen Speicherung von Daten –

das Einstellen des digitalen Bonusheftes

sein. Das TSVG hatte die Verantwortung

für die Festlegung der Inhalte der Kassen-

ärztlichen Bundesvereinigung übertragen.

Unsere Forderung, die Zuständigkeit für

die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte

bei der KZBV zu verankern, ist bislang nicht

aufgegriffen worden. Wir sind froh, die Zu-

lieferung zahnmedizinischer Inhalte durch

die KZBV bereits vor Monaten in einem

Letter of Intent gemeinsam mit der KBV

und dem GKV-Spitzenverband festgelegt

zu haben.

BZB: Sie haben einige Regelungen im

DVG wie Gesundheits-Apps und das

Telekonsil begrüßt. Was haben Zahn-

ärztinnen und Zahnärzte davon?

Zahnärzte auf eine Lösung setzen, die ab-

sehbar nicht mehr funktionieren wird. Pra-

xen, die diese Umsetzung gewählt haben,

um eine Netzanbindung ihres Praxisver-

waltungssystems zu vermeiden, und die

selbst zu tragenden Kosten in Kauf genom-

men haben, können diese Konstellation

noch bis auf Weiteres bestehen lassen.

Allerdings muss klar sein, dass für weitere

Anwendungen – etwa das Notfalldaten-

Management – dieses Szenario nicht mehr

vollumfänglich funktionieren wird.

BZB: Der Anspruch der Patienten auf

Speicherung der Behandlungsdaten

in einer elektronischen Patientenakte

(ePA) ist vorerst nicht gesetzlich ver-

ankert. Bis wann rechnen Sie mit der

verbindlichen Einführung?

Pochhammer: Die Krankenkassen

müssen ihren Versicherten ab 1. Januar

2021 eine ePA zur Verfügung stellen. Nach

dem geplanten DVG müssen Vertragszahn-

ärzte bei ihrer zuständigen KZV nachwei-

sen, dass sie über die für den Zugriff auf

die ePA erforderlichen Komponenten und

Dienste verfügen. Wird dieser Nachweis

nicht bis 30. Juni 2021 erbracht, greift eine

gesetzlich vorgesehene Sanktion: Die Ver-

gütung vertragszahnärztlicher Leistungen

wird pauschal zunächst um ein Prozent

gekürzt, bis der Nachweis erbracht ist.

Die weiteren konkreten Bestimmungen

zur Ausgestaltung der ePA wurden nach

aktuellem Stand nicht im DVG festgelegt,

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BZB September 2019 13

politik KZVB

Page 3: „Ohne TI-Anbindung wird die Berufsausübung …gen. Im zahnärztlichen Bereich können Pflegebedürftige oder Menschen mit Be-hinderung davon profitieren. Die Grund- lage für die

sondern nur bezogen auf den abgerech-

neten Fall. Damit wurde für die erstmalige

Umstellung der Systeme wie auch hin-

sichtlich der Pflege der Aufwand minimiert.

Im Bundeszahnarztverzeichnis wird

neben der Abrechnungsnummer der

Praxis die persönliche Zahnarztnummer

geführt. Das gilt auch für ermächtigte und

angestellte Zahnärzte. Daneben werden

Angaben zum Namen der Praxis bezie-

hungsweise der Einrichtung und zum Na-

men des zahnärztlichen Leiters im MVZ

ergänzt. Umgesetzt werden die Neue-

rungen mit Wirkung ab Januar 2021. Die

befürchtete, von Kassenseite geforderte

unreflektierte Übernahme der ärztlichen

Regelungen ist angesichts der von der

KZBV vor dem Bundesschiedsamt vor-

getragenen überzeugenden Argumente

jedoch ausgeblieben. Mit dem Ergebnis

des Schiedsamtes können wir also sehr

zufrieden sein.

BZB: Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Leo Hofmeier.

nen“ Zahnarztnummer war erneut von

Kassenseite gefordert worden. Sie ist

keine Neuerfindung, sondern gesetzlich

in § 293 SGB V verankert und existiert bei

den Ärzten schon seit einiger Zeit. Wegen

der mit der Nummer verbundenen Impli-

kationen etwa bei der Abrechnung und

Wirtschaftlichkeitsprüfung hat die KZBV

in der Vergangenheit immer wieder darauf

hingewiesen, dass die bislang verwendete

Zahnarzt-Abrechnungsnummer im zahn-

ärztlichen Bereich ihre Berechtigung hat.

Dass die sogenannte lebenslange Zahn-

arztnummer kommt, war nicht zu verhin-

dern. Die angesprochenen Implikationen

für Abrechnung und Prüfwesen konnten

vor dem Bundesschiedsamt jedoch ver-

hindert werden.

Ein wichtiger Punkt war für uns, dass

die Abrechnungsnummer der Praxis er-

halten bleibt. In der Abrechnung werden

auf dem Header die Nummern der am

Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte

angegeben. Entgegen der Forderung der

Krankenkassen findet auch in Zukunft

keine Einzelleistungskennzeichnung statt,

Internetanschluss. Die Komponenten und

Dienste der TI ermöglichen den praktika-

blen und möglichst sicheren Umgang mit

den hochsensiblen medizinischen Daten

und stärken die Datensicherheit in der

Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Nach derzeitigem Stand ist die TI bei rich-

tiger Installation und Anwendung sicher,

eine hundertprozentige Sicherheit für alle

Zukunft kann niemand versprechen.

Das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis

muss in einer digitalen Welt im Vorder-

grund stehen und vollumfänglich ge-

schützt bleiben. Auch im Zusammen-

spiel mit den Krankenkassen muss der

Austausch der Patientendaten manipula-

tionssicher, immer klar zuordenbar und

vollständig sein. Er muss reibungs- und

verlustfrei in alle Richtungen funktionieren.

BZB: Die lebenslange Zahnarztnummer

ist beschlossene Sache. Was ändert

sich dadurch für die KZVen und ihre

Mitglieder?

Pochhammer: Die Einführung der

„lebenslangen“ oder „personenbezoge-

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