ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT hcp...

24
journal ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT hcp 2. Jahrgang Nr. 04-2011 ISSN 2190-0930 Heftpreis: 3 www.hcp-journal.de Kooperationspartner Portrait Bethany Hamilton

Transcript of ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT hcp...

j ourna l

ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT

hcp2 . J a h r g a n g N r . 0 4 - 2 0 1 1 I S S N 2 1 9 0 - 0 9 3 0 H e f t p r e i s : 3 !w w w . h c p - j o u r n a l . d e

Koo

pera

tion

spar

tner

Portrait

BethanyHamilton

Das Top-Thema für die Schwerbehindertenvertretung:

BetrieblichesEingliederungsmanagementEgal, ob Sie beim Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)noch völlig unerfahren sind oder schon jahrelange Praxiserfahrung mitbringen:Wir haben das passende Seminar für Sie!

Drei BEM-Schulungen stehen für Sie zur Auswahl:

Für BEM-Einsteigerempfehlen wir das Seminar„Betriebliches Eingliederungsmanagementin der Praxis“

Für BEM-Spezialisten undsolche, die es werden wollengibt es ganz neu das Seminar„BEM-Spezial: Professionelles Know-howfür ein erfolgreiches BEM“

Für BEM-Fortgeschritteneeignet sich das Seminar„Vertiefung BetrieblichesEingliederungsmanagement“

Dieses Seminar ist speziell für alle, die erstmalsein Betriebliches Eingliederungsmanagement imBetrieb einführen und sich grundlegend zu diesemThema informieren wollen.

www.i!.de/"#$

Dieses Seminar ist speziell für erfahrene BEM-Koordinatoren, die ihr Betriebliches Eingliederungs-management professionalisieren wollen.

www.i!.de/%&'

Dieses Seminar ist speziell für alle, die bereitserste Praxis-Erfahrungen zum Betrieblichen Ein-gliederungsmanagement gesammelt habenund ihr bestehendes BEM gezielt verbessern wollen.

www.i!.de/()"

!

"

#

www.sbv.i$.de

SEMINARE

#%!#+ HERBST #%!!

Die erfolgreicheSchwerbehinderten-vertretung

für geprüfte Dienst

leistungsqualität

TÜV Rheinland

„Ausgezeichnet“

Das neue Seminarprogramm speziellfür die Schwerbehindertenvertretungjetzt erhältlich!Kostenlos bestellen oder online blättern unter www.sbv.i$.de

Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG I Prof.-Becker-Weg !" I #$%!# Seehausen a. Sta&elseeTelefon ' ## %! / "! !$(' I Fax ' ## %! / "! !$(!) I Internet: www.i* .de

Knapp !"" BEM-

Teilnehmer in #"$

$!

www.hcp-journal.de 3

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (inhalt)

(inhalt) Themen ............................................................................................................................................................ 3

(grußwort) Ingrid Körner ........................................................................................................................................ 4

(impressum) hcp journal ......................................................................................................................................... 4

(editorial) Volker Ravenhorst ................................................................................................................................ 5

(intern) Ansprechpartner im Vorstand ............................................................................................................ 6

(intern) Wir vertreten Ihre Interessen! ............................................................................................................ 6-7

(intern) Verleihung 4. Hamburger Integrationspreis ................................................................................. 7

(arbeit) Technischer Beratungsdienst des Integrationsamtes Hamburg ........................................ 8-9

(arbeit) Zusammen arbeiten – Ziele gemeinsam erreichen ................................................................. 9

(portrait) Bethany Hamilton – Ungebrochener Mut und Glaube einer Surferin .......................... 10

(recht) Vertrauensperson und Schwerbehindertenvertretung ............................................................ 13

(fortbildung) Das Recht der SBV auf Schulung ............................................................................................ 15

(fortbildung) Praxisbericht – Vorbehalte zum BEM ................................................................................... 16

(fortbildung) 10 Jahre BIHA – Arbeitgeber auf dem Weg zur Inklusion ......................................... 17

(fortbildung) ARINET – Ressourcen stärken für den Umgang mit Stress ..................................... 19

(arbeit) BMAS Konferenz – Einfach machen! .............................................................................................. 20

(arbeit) Kampagne ist ein schweres Wort, es bedeutet “Großes Vorhaben” ............................... 21

(humor) Cartoons, Buchvorstellung und Kalender von Phil Hubbe ..................................................... 22

8 10 17 10

[email protected]

[email protected]

Tel. (040) 36 15 75 - 0

[email protected] Adressänderungen

[email protected] Privat kostenfrei

[email protected]

4 www.hcp-journal.de

(grußwort) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich freue mich, dass ich in der letzten diesjährigen Ausgabe desHCP Journals die Gelegenheit bekomme, mich Ihnen vorzustellenund Ihnen meine Ideen und Vorstellungen im Amt der Senatskoor-dinatorin näher bringen kann.

Sozialsenator Detlef Scheele hat mich im Juli dieses Jahres insAmt der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderterMenschen berufen. Dieser Bitte bin ich sehr gern gefolgt. Dochwenn man so wie ich, drei Jahrzehnte „auf der anderen Seite“stand und für innovative Maßnahmen kämpfte, so ist dieser Schritt,nun Mittlerin zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen undBürgern zu sein, nicht ganz einfach.

Meine neuen Aufgaben in diesem Amt sind vielfältig. Ich habe inden letzten Wochen und Monaten sehr viele Menschen getroffenund Gespräche geführt. Aus den Gesprächen wurde mir noch ein-mal deutlich, wie viele Aufgaben noch vor uns allen in Verwaltungund Politik, in Unternehmen und Institutionen und vor uns als Bür-gerinnen und Bürgern liegen, um einer Gesellschaft näher zu kom-men, in der alle Menschen gleichberechtigt, vorurteilsfrei und mitgleichen Chancen zusammenleben können. Das Ziel Inklusion, wel-ches sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) er-gibt, liegt mir sehr am Herzen. Die Umsetzung der Inklusion bedeu-tet nicht weniger, als dass behinderte Menschen in allen Bereichenvon Anfang an „mitgedacht“ werden müssen. Dies gilt für denWohnungsbau, im Straßenverkehr, in Schulen und anderen Bil-dungseinrichtungen und im Arbeitsleben.

Inklusion muss als Prozess bereits in der Krippe oder Kita begin-nen, sich über die Schulzeit erstrecken und darf nicht mit demEnde der Schule abschließen. Wir brauchen Angebote, die denÜbergang von der Schule in den Beruf gemeinsam für behinderteund nicht behinderte junge Erwachsene ermöglichen. Aber auch fürdie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während ihres Ar-beitslebens eine Behinderung erfahren, muss gewährleistet sein,dass sie weiterhin in ihren Unternehmen tätig sein können. Es gibtin diesen Bereichen bereits jetzt schon sehr gute Projekte. Aber lei-der werden diese innovativen Ideen noch zu selten der Öffentlich-keit vorgestellt.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf den Integra-tionspreis der ARGE SBV in der Hamburger Wirtschaft hinweisen.Der Preis wird in Kooperation mit meinem Büro verliehen. Wirmöchten diese guten Beispiele gelungener Integration zeigen undprämieren. Die Bewerbungsfrist für den Hamburger Integrations-preis wurde bis zum 06. Januar 2012 verlängert, damit noch mehrUnternehmen und Projekte die Chance haben, sich an der Aus-schreibung zu beteiligen. Sicher kennen auch Sie, lieber Leser desHCP Journals, ein solches Unternehmen. Machen Sie mit! Ichfreue mich auf Ihre Ideen!

Ihre

Ingrid Körner – Senatskoordinatorinfür die Gleichstellung behinderterMenschen

ImpressumHerausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft (ARGE SBV Hamburger Wirtschaft). Schriftleitung(ehrenamtlich): Volker Ravenhorst, Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft,Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, E-Mail: [email protected]. Manuskripte: Erbeten an die Schriftleitung. Rechte: Die veröffentlichten Bei-träge sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme des Manuskriptes gehen alle Verwertungsrechte für Zeitschriften, wie Nachdruck, auch von Abbil-dungen, Vervielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, auf den Herausgeber über. Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Speicherung inDatenverarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Urheber vor. Gestaltungs- und Produktionsrechte: © 2011 by Einhorn-Presse Verlag.Bezugsbedingungen: Der Bezug für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft ist kostenfrei.Einzelheft: 3 Euro zzgl. Versand. Verlag/Anzeigen: Einhorn-Presse Verlag, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, Tel. (040) 36 15 75 -0, Fax: -15,E-Mail: [email protected]. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 4 vom 3. Januar 2011. Druck auf chlorfrei gebleichtem und umweltfreundlichen Papier.Printed in Germany. ISSN 2190-0930

www.hcp-journal.de 5

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (editorial)

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wieder geht ein sehr ereignisreiches Jahr zu Ende. Nur alsein Beispiel sei die Atom-Katastrophe in Fukushima ge-nannt. Das, was die Welt auch nicht braucht. Mit noch nichtabzusehenden Folgen für die Umwelt und die Menschen.Viele haben oder werden in Zukunft noch gesundheitlicheBeeinträchtigungen mit nicht absehbaren Folgen erleidenmüssen.

So schnell kann das Schicksal einen unverhofft einholen.Umso mehr sind wir alle aufgefordert unser möglichstes zutun, um zu helfen. Jeder nach seinen Möglichkeiten.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für 2012vor allem Gesundheit bzw. sollten Sie gesundheitliche Be-einträchtigungen haben, gute Besserung. Für das bevorste-hende Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen besinnliche Stun-den und ein erfolgreiches Neues Jahr.

Herzlichst möchten wir uns an dieser Stelle bei allen für ihreUnterstützung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit bedanken.Auch in Zukunft werden wir unsere Priorität auf eine intensi-ve Öffentlichkeitsarbeit legen. Das ist u.E. der wesentlicheSchlüssel für mehr Transparenz im Dschungel der Informati-onsflut. Die Möglichkeiten, unsere Zielgruppe in Hamburg,insbesondere die Vertrauenspersonen der Schwerbehinder-tenvertretungen und die Kolleginnen und Kollegen, die Be-triebsräte, die Jugend- und Auszubildenenvertretungen so-wie die Personalverantwortlichen in den Unternehmen, zu er-reichen, sind vorhanden.

Unser besonderer Dank gilt der Senatskoordinatorin für dieGleichstellung behinderter Menschen in der Freien und Han-sestadt Hamburg, Frau Ingrid Körner. Die Senatskoordinato-rin wird in 2012 gemeinsam mit der ARGE SBV- HamburgerWirtschaft (stellvertretend für die Vertrauenspersonen inHamburg) den 4. Hamburger Integrationspreis verleihen.

Zur Erinnerung: Der Integrationspreis der HamburgerSchwerbehindertenvertretungen wurde erstmals gemeinsam

mit dem damaligen Behindertenbeauftragten und späterenersten Senatskoordinator, Herrn Herbert Bienk, in 2001 ver-liehen. Diesen Integrationspreis erhielt Dr. Michael Kretz-schmar von der Manfred Schwab AG. In dem 11-köpfigenBetrieb arbeiteten sechs Menschen mit Schwerbehinderungan der Herstellung und Konstruktion von Druckluftzangen in3.900 Varianten. Vertriebsstandorte in 56 Ländern der Welt,ein hoher Qualitätsstandard und Innovationen kennzeichnenden Hamburger Betrieb.

Ich sage nur: „…und es geht doch!“ Der 2. Integrationspreiswurde 2003 und der 3. Integrationspreis wurde 2006 verlie-hen (weitere Informationen siehe www.arge-sbv.de).Die wesentlichen Informationen zum 4. Hamburger Integra-tionspreis finden Sie in dieser Ausgabe.

Zu guter Letzt: Erinnern Sie sich noch an Florian E.? SehenSie einmal in unsere Ausgabe 3/2010 unter der Rubrik Ar-beit (Interview). Welchen Wunsch hatte Florian E. für seineberufliche Zukunft? Antwort: „…ich bin zuversichtlich, dasses mir in absehbarer Zeit gelingen wird, einen Arbeitsplatz zufinden…“ Die gute Nachricht: Florian hat einen Arbeitsplatz!Bis zum nächsten Jahr!

Herzliche Grüße

Volker RavenhorstVorsitzender des Vorstandesder ARGE SBV - Hamburger Wirtschaft

„Gemeinsam viel(e) erreichen“

6 www.hcp-journal.de

ARGE SBV – Hamburger Wirtschaft

Ihre Ansprechpartner im Vorstand

Volker RavenhorstVertrauensperson derSchwerbehinderten beiAon Holding Deutschland GmbHTel.: (0176) 24 26 80 [email protected]

Jürgen EhlersKLE Klinik LogistikEppendorf GmbHTel.: (040) 74 10 - 5 46 [email protected]

Bernd PerthunVattenfall Europe Nuclear Ener-gy GmbHTel.: (040) 63 96 - 41 [email protected]

Herbert FritschDeutsche Angestellten-Akademie GmbHTel.: (040) 3 50 94 - [email protected]

Hans-Jürgen ManteySecurlog GmbHTel.: (040) 35 76 04 - [email protected]

Gabriele RohrAllianz Global Corporate &Specialty AGTel.: (040) 36 17 - 29 [email protected]

Jens NübelTelekom Deutschland GmbHTel.: (040) 76 68 - 40 [email protected]

Manuela WinklerOLYMPUS EuropaHolding GmbHTel.: (040) 2 37 73 - 58 [email protected]

Heike WolfAxel Springer AGTel.: (040) 3 47 - [email protected]

Holger TamkeHermes Logistik GruppeDeutschland GmbHTel.: (040) 5 37 54 - [email protected]

(intern) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

Alfons ist nicht AlfredAlfred heißt Alfons! In unserer Vorstellungvon Alfons Kruse, Vertrauensperson beider DB Station & Service, in unserer letz-ten Ausgabe (03/2011), ist der Schrift-leitung leider etwas entgangen. EinSchreibfehler. Lieber Alfons, sorry fürdieses Versehen und nochmals an dieserStelle recht herzlichen Dank für DeinenArtikel.

Interessenvertretungim LandesbeiratDie ARGE SBV - Hamburger Wirtschaftvertritt die Interessen der Vertrauensper-sonen im Landesbeirat. Senator Detlef

Scheele (Senator für Arbeit, Soziales,Familie und Integration) hat unser Vor-standsmitglied Volker Ravenhorst alsstimmberechtigtes Mitglied in den Lan-desbeirat zur Teilhabe behinderter Men-schen bestellt.Die ARGE SBV - Hamburger Wirtschaftfreut sich darüber sehr und bedankt sichrecht herzlich bei Senator Detlef Scheelefür das in uns gesetzte Vertrauen.

Der LandesbeiratDie Arbeit des Landesbeirates beruht auf§ 14 des Hamburgischen Gesetzes zurGleichstellung behinderter Menschen(HmbGGbM). Für die Dauer der jeweili-

gen Wahlperiode der Bürgerschaft wirdbei der zuständigen Behörde (Arbeit, So-ziales, Familie und Integration) ein Beiratfür die Teilhabe behinderter Menscheneingerichtet. Der Beirat hat die Aufgabe,die Senatskoordinatorin für die Gleichstel-lung behinderter Menschen in der Freienund Hansestadt Hamburg, Frau IngridKörner, in allen Fragen, die die Belangebehinderter Menschen berühren, zu bera-ten und zu unterstützen und gleichwertigeLebensbedingungen für Menschen mitund ohne Behinderung zu schaffen.Gemeinsam die Einhaltung der Vorschriftendieses Gesetzes sowie anderer Vorschrif-ten, die die Belange behinderter Menschenbetreffen, bei den Trägern der öffentlichenGewalt zu überwachen. Der Beirat kannden Trägern öffentlicher Gewalt Empfeh-lungen zur Durchsetzung der Gleichstellungbehinderter Menschen geben.

Wir vertreten Ihre Interessen!

Martina BondzioTchibo GmbHTel.: (040) 6 36 89 - [email protected]

www.hcp-journal.de 7

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (intern)

Der Beirat setzt sich aus 20 ständigen,stimmberechtigten Mitgliedern zusam-men, die neben den Betroffenen undihren Organisationen die für die Gleich-stellung und Teilhabe behinderter Men-schen wichtige Bereiche und gesell-schaftlichen Gruppierungen vertreten.

„Ziel ist es, dem im Grundgesetz veranker-tem Benachteiligungsverbot für Menschenmit Behinderungen Geltung zu verschaf-fen…Kernstück des HamburgischenGleichstellungsgesetzes ist die Barrierefrei-heit. Sie meint nicht nur die Beseitigungräumlicher Barrieren für mobilitätseinge-schränkte Menschen oder die kontrastrei-che Gestaltung der Lebensumwelt für seh-behinderte Menschen. Barrierefreiheitmeint auch die barrierefreie Kommunikatinfür blinde und sehbhinderte sowie hör- undsprachgeschädigte Menschen. Barriere-freiheit setzt einen umfassenden Zugangund eine uneingeschränkte Nutzung allerLebensbereiche voraus. Benachteiligungensind zu beseitigen“ (Quelle: Herbert Bienk,Behindertenbeauftragter/Senatskoordinatorfür die Gleichstellung behinderter Menschen(1999 - 2009) in der Druckschrift zum Ge-setz von 11/2006).

Die neueste Broschüre zu diesem Gesetzkönnen Sie unter folgender Interneta-dresse anfordern:www.hamburg.de/veroeffentlichungen-behinderung/115196/gleichstellungsge-setz-broschuere.html

Erste Sitzung des LandesbeiratesDer Landesbeirat zur Teilhabe behinder-ter Menschen hat am 12.Sept.2011 sei-ne erste Sitzung durchgeführt. SenatorDetlef Scheele zum Landesbeirat: „Arbeitist ein wesentlicher Baustein für eineselbstbestimmte und gleichberechtigteTeilhabe von Menschen mit Behinderun-gen am gesellschaftlichen Leben“.

Arbeitsmarktprogramm 2012für HamburgGern möchten wir Sie auf das gemeinsa-me Arbeitsmarktprogramm 2012 derAgentur für Arbeit Hamburg, des Job-centers team.arbeit.hamburg und derBehörde für Arbeit, Soziales, Familie undIntegration (BASFI) aufmerksam ma-chen.Die neue Arbeitsmarktpolitik soll dafürsorgen, dass auch in Zukunft den Ham-

burger Unternehmen immer ausreichendgut ausgebildete Arbeitnehmer zur Verfü-gung stehen. Dabei setzt die neue Ar-beitsmarktpolitik auf folgende Schwer-punkte

• gute und effektive Arbeitsvermittlung• Deckung des Fachkräftebedarfs durch

Qualifizierung von Beschäftigten sowieArbeitslosen und

• Schaffung eines sozialen Arbeitsmark-tes für besonders benachteiligte Ar-beitslose

Unter „Was will der Senat?“ erfahren Sienähere Einzelheiten zum Arbeitsmarkt-programm 2012:http://www.hamburg.de/contentblob/2867926/data/download-arbeitspro-gramm-10-mai-2011.pdf

Gern nehmen wir Ihre Anregungen auf,wie die Interessenvertretungen in denHamburger Betrieben unterstützend aktivwerden können bzw. welche Unterstüt-zung Sie benötigen.Schreiben Sie uns über die Email-Adres-se: [email protected]

Wie wir in unserer letzten Ausgabebereits berichteten, ist der Terminfür die Preisverleihung der 27. Fe-bruar 2012 im Hamburger Rathaus.Ihre Bewerbungen und/oder Vorschlä-ge können Sie bis zum 06. Januar2012 einreichen. Für Fragen steht Ih-nen der Arbeitsstab der Senatskoordi-natorin, Frau Ingrid Körner, unter derTel.-Nr. (040) 4 28 63 - 57 25 gernzur Verfügung.

In sehr vielen Hamburger Betrieben ar-beiten Kolleginnen und Kollegen, diebedauerlicherweise gesundheitliche

Einschränkungen haben oder schwer-behindert sind und dennoch ihre vor-handenen Fähigkeiten zu 100% ein-bringen können. U.a. ist das eine Frageder richtigen Gestaltung des Arbeits-platzes. In den Hamburger Betriebengibt es viele gute Beispiele und Erfah-rungen. Sehen Sie hierzu auch nocheinmal unseren Artikel in der HCPJournal Ausgabe 4/2011 (Seite 14)zum Dokumentarfilm „…und es gehtdoch!“ unter www.hcp-journal.de. DerFilm zeigt, dass berufliche Inklusion vonMenschen mit Behinderungen leichterist als gedacht und im Arbeitsalltag für

alle Beschäftigten ganz normal seinkann.

Die Vergabe dieses Preises stellt eineAnerkennung von in Hamburg ansässi-gen Unternehmen oder von Kolleginnenund/oder Kollegen dar, die beispielhaftdurch ihr Engagement Menschen mitHandicaps u.a. einen neuen Arbeits-platz gegeben oder einen bestehendeArbeitsplatz durch Anpassungen erhal-ten haben. Die Details der Ausschrei-bungskriterien und Bewerbungsunterla-gen finden Sie auch auf unserer Inter-netseite www-arge-sbv.de oder auf derInternetseite der Senatskoordinatorinwww.hamburg.de/Integrationspreis.

Bewerben Sie sich oder schlagen SieUnternehmen/Personen für den Preisvor! Einsendeschluss ist der 6. Januar2012.

Verleihung 4. HamburgerIntegrationspreis

8 www.hcp-journal.de

(arbeit) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

Das Integrationsamt Hamburgnimmt Aufgaben nach dem SGB IXwahr und ist bei der Behörde fürArbeit, Soziales, Familie, und Inte-gration angesiedelt. Eine Dienstlei-stung des Integrationsamtes, derTechnische Beratungsdienst, sollan dieser Stelle in einem Porträtvorgestellt werden.

Die Beratenden Ingenieure des Techni-schen Beratungsdienstes, ChristineHeess und Otto Klick-Weiler, beratenin Fragen der Arbeitsgestaltung fürschwerbehinderte Arbeitnehmer. Sieentwickeln und finden technische undorganisatorische Lösungen für die Be-schäftigung Schwerbehinderter.

Das Einsatzgebiet der beiden Ingenieu-re erstreckt sich über das gesamteHamburger Stadtgebiet. Am Schreib-tisch sitzen und nach Aktenlage ent-scheiden ist ihre Sache nicht. Die Be-ratungen der Arbeitgeber und derschwerbehinderten Arbeitnehmer fin-den in den Betrieben statt. Betriebs-besuche sind wichtig, da sich Situatio-nen vor Ort oft anders darstellen alsauf dem Papier.Zunächst heißt es, sich ein Bild von derSituation am Arbeitsplatz zu machen.Um das Problem zu analysieren, wer-den die Arbeitsaufgabe, die verwende-ten Arbeitsmittel oder Hilfen, die Ar-beitsumgebung und ebenso die Fähig-keiten und Fertigkeiten des Betroffe-

nen untersucht. Dabei ist den Bera-tern das Gespräch mit allen Betroffe-nen sehr wichtig.Wenn es darum geht, technische undorganisatorische Lösungen anzubieten,spielt die Profilmethode eine wichtigeRolle. Dabei werden systematisch dieAnforderungen des konkreten Arbeits-platzes den vorhandenen Fähigkeitendes behinderten Menschen gegenübergestellt. Es werden körperliche Anfor-derungen, Umgebungseinflüsse, Ge-fährdungspotenziale, Schlüsselqualifi-kationen und weitere Kriterien geprüft.Die Ingenieure beraten sich mit Fach-leuten vor Ort, wie dem Betriebsarztund der Sicherheitsfachkraft, um allewichtigen Informationen zusammenzu-tragen und auszuwerten. Das Ergebnisdes Profilabgleichs zeigt, wo Hand-lungsbedarf besteht.In Gesprächen kristallisiert sich manch-mal heraus, dass vor bzw. parallel zu ei-ner technischen Gestaltung personelleThemen im Vordergrund stehen. Sol-che Themen können Vorurteile ge-genüber dem Betroffenen, Unsicher-heit im Umgang mit Menschen mitHandicap, aber auch starke Unter-schiede in der Eigen- und Fremdein-schätzung der Leistungsfähigkeit sein.Diese gedanklichen Barrieren müssenangesprochen und beseitigt werden,sonst geht jegliche gestalterischeBemühung ins Leere.Die Anlässe für eine Beratung könnenvielfältig sein. Oft verändert der Arbeit-geber die Gegebenheiten vor Ort undführt beispielsweise neue Technik oderSoftware ein. Nach Einführung derneuen Gegebenheiten wird dann fest-gestellt, dass beispielsweise die sehge-schädigten Mitarbeiter nicht mehr ar-beiten können, da vielleicht Kontraste

Vorstellung

Technischer Beratungsdienst desIntegrationsamtes Hamburg stellt sich vor

Otto Klick-Weiler und Christine Heess vom TechnischenBeratungsdienst des Integrationsamtes Hamburg

Am Mittwoch, den 22.02.2012 von9 bis 12 Uhr, laden wir Sie unterdem Motto „Zusammen arbeiten -Ziele gemeinsam erreichen“ zu einergemeinsamen Veranstaltung mit derBeratungsstelle handicap ein. The-ma: „Betriebliche Interessenvertre-tungen in der Schwerbehindertenpo-litik (eine Veranstaltung für SBVen -BRs, PRe, MAVen und JAVs) Ver-trauenspersonen und ihre Kollegen/Innen aus dem Betriebsrat, Perso-nalrat oder Mitarbeitervertretung so-wie der Jugend- und Auszubilden-denvertretung sprechen über dieMöglichkeiten gemeinsamer Schnitt-stellen ihrer Zusammenarbeit.

Die Vertrauenspersonen werdengebeten, Ihre Kollegen/innen dero.g. betrieblichen Interessenvertre-tungen anzusprechen und mit ein-zuladen. Gemeinsam wollen wirunsere Erfahrungen austauschenund Schnittstellen deutlich machen.Gern können Sie uns bereits jetztIhr Interesse und Ihre vorläufigeAnmeldung zusendenan:[email protected]

Die offizielle Einladung folgt noch,spätestens Anfang 2012. Ihre vor-läufige Anmeldung mit der Nen-nung wer kommt (SBV/BR/JAVetc.) hilft uns bei der vorbereiten-

den Planung. Sofern Sie irgendeineUnterstützung benötigen, teilen Sieuns das ebenfalls bereits jetzt mit.Vielen Dank.

Termin

Zusammen arbeiten –Ziele gemeinsam erreichen

oder Schriftgrößen einer Software nichtmehr behinderungsgerecht einstellbarsind.Die beiden Ingenieure wünschten sichdaher oft, schon bei der Planung ein-bezogen zu werden, da der Einsatz vonHilfsmitteln einen Vorlauf braucht.Nicht zuletzt muss der Betroffene auchausreichend geschult werden, da ererst dann seinen vollen Betrag leistenkann.In vielen Beratungsfällen stehen meh-rere Produkte und Anbieter zur Aus-wahl. Um neutral zu beraten, zeigenChristine Heess und Otto Klick-Weilerden Beteiligten, wo sie sich selbstnäher informieren können. Danachwerden gemeinsam die Vor- und Nach-teile besprochen. Auf Wunsch vermit-teln die Beratenden Ingenieure denKontakt zu Betroffenen, die bereits Er-fahrung im Umgang mit einem be-stimmten Hilfsmittel haben. Vielenmacht das Mut, weil sie merken: Wenn

der andere das geschafft hat, schaffeich das auch.Um Problemlösungen zu finden, müs-sen sich die Technischen Berater stän-dig informieren. Manchmal muss einHilfsmittel erst ganz neu entwickeltwerden, weil es auf dem Markt nochnichts Entsprechendes gibt. Dann setztsich der Beratende Ingenieur des Inte-grationsamtes vielleicht mit einem Or-thopädiemechaniker oder einem Mö-belbauer zusammen.Angebote prüfen und die Umsetzungder geplanten Maßnahmen organisie-ren gehört ebenfalls zum Service desTechnischen Beratungsdienstes. Kun-de ist nicht nur der behinderte Mensch,sondern genauso der Arbeitgeber, demder Berater Entscheidungsoptionenaufzeigt.

Die Unterstützung des TechnischenBeraters endet nicht, wenn das Hilfs-mittel geliefert und die Rechnung be-

zahlt ist. Manchmal muss auch nach-gebessert werden, bis alles optimalpasst.Und oft profitieren auch Kollegen ohneHandicap von der behinderungsge-rechten Gestaltung eines Arbeitsplat-zes, beispielsweise durch eine Hebehil-fe, die schweres Tragen überflüssigmacht.

Kontakt:Christine HeessTel. (040) 4 28 63 - 48 10Otto Klick-WeilerTel. (040) 4 28 63 - 28 50Mobil (0175) 955 72 63Behörde für Arbeit, Soziales,Familie und IntegrationIntegrationsamt HamburgHamburger Straße 4722083 Hamburgwww.hamburg.de/[email protected]

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (arbeit)

www.hcp-journal.de 9

Heft März.: Heft Juni17.02.2012 18.05.2012

Heft Sept.: Heft Dezember:17.08.2012 16.11.2012

Anzeigen:[email protected]

Redaktion:[email protected]

Verlag:Einhorn-Presse [email protected]. (040) 36 15 75 -0

HCP JournalAnzeigen- und Redaktions-schlusstermine 2012:

10 www.hcp-journal.de

(portrait) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

www.hcp-journal.de 11

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (portrait)

Bethany lernte das Surfen von ihren Eltern, dieals begeisterte Wellenreiter noch vor ihrer Ge-burt vom amerikanischen Festland nach Hawaiigezogen waren. Bereits in jungen Jahren warsie zu weltweiter Bekanntheit gelangt. Kaumeine wie sie verstand es, so kunstvoll auf denWellen zu reiten.

Im Alter von fünf Jahren gewann sie den erstenPlatz des Quiksilver „Push-and-Ride“ Wettbewer-bes. Mit dem Sieg beim „Rell Sunn Menehune“ ent-schied sie 1998 ihren ersten großen Wettbewerb fürsich. Um ihrem Traum von einer Karriere als profes-sionelle Surferin zu verwirklichen, nahm Bethany1999 an den 23. „Haleiwa Menehune“-Meister-schaften teil und landete auf dem ersten Platz. ImFebruar 2000 gewann sie beim „Volcom PufferFish“ in der Klasse „der Mädchen unter elf“ und „un-ter fünfzehn Jahren“ den Wettbewerb. Daraufhinwurde Rip Curl auf die damals in der „NationalScholastic Surfing Association“ (NSSA) organisierteHamilton aufmerksam und ist bis heute ihr Sponsor.

Der Tag, der alles verändern sollteAm 31. Oktober 2003 ging Hamilton am frühenMorgen zum Surfen am „Tunnels Beach“ auf Kauai.Etwa um 7:30 Uhr wurde sie auf ihrem Surfbrett lie-gend von einem etwa 4,30 m großen Tigerhai ange-griffen. Der Hai trennte ihr den linken Arm knappunterhalb der Schulter ab. Ihre Freunde, mit denensie gemeinsam auf dem Wasser war, halfen ihrzurück zum Strand zu paddeln. Sie verwendeten ihreLeashes, um weiteren Blutverlust zu vermeiden, undretteten ihr damit das Leben. Als sie schließlich ins„Wilcox Memorial Hospital“ gebracht wurde, überließihr Vater, der an diesem Morgen für eine Knieopera-tion im Krankenhaus war, ihr seinen Platz im Opera-tionssaal.Hamilton, fest entschlossen zum Surfen zurückzu-kehren, begann bereits drei Wochen nach dem Vor-

Bethany Hamilton

Ungebrochener Mutund Glaube einerweltklasse Surferin

(portrait) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

12 www.hcp-journal.de

fall wieder im offenen Meer zu trainie-ren. Zunächst verwendete sie dazuein maßgeschneidertes Bord, das et-was länger und dicker war, um ihr dasPaddeln zu vereinfachen. Nachdemsie gelernt hatte, mit einem Arm zusurfen, nahm sie wieder an Wettbe-

werben teil und surft heute wieder na-hezu auf dem gleichen Niveau wie vordem Unfall. In ihrem ersten Wettbe-werb konnte sie den dritten Platz be-legen. 2004 gewann sie den „ESPY-Award“ für das beste Sportler-Come-back des Jahres sowie einen Sonder-preis der Teen Choice Awards fürihren Mut. 2005 konnte sie den 1.Rang der „NSSA National Champions-hips“ gewinnen. Seit 2008 surft sieals Vollzeit-Profi auf der „ASP WorldQualifying Series“.Hamilton ist eine gläubige Christin undschrieb 2004 das Buch „Soul Surfer“, indem sie die Erfahrungen des Haiangriffsauch unter dem Aspekt ihres Glaubensbetrachtet. Das Buch verkaufte sichüber 1,5 Millionen mal weltweit. Bet-hany sagte sich: "Was Gott mich gelehrthatte, hilft mir, meine Ängste zu über-winden – um wieder zu Surfen. Seistark und mutig. Lass Dich nicht er-schrecken, nicht entmutigen, denn derHerr, dein Gott, wird mit Dir sein, wohinDu auch gehst."Schließlich entstand über diese beein-druckende Lebensgeschichte ein Film

mit dem Titel “Soul Surfer”, der aufdem erstaunlichen Comeback Bethanysberuht – in den Hauptrollen Anna So-phiaRobb, Helen Hunt und DennisQuaid. Kinostart in in Deutschland waram 11. November 2011.

www.bethanyhamilton.com

www.hcp-journal.de 13

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (recht)

Die kollektive (gemeinsame) In-teressenvertretung ihrer Kolle-gen/Innen wird in der täglichenPraxis durch das Betriebsverfas-sungsgesetz (BetrVG) und dasSozialgesetzbuch (SGB IX) einer-seits durch den Betriebsrat (BR)und andererseits durch dieSchwerbeh inder tenver t re tung(SBV) wahr genommen.

Gemeinsamer AufgabenDer Aufgabenkatalog für die SBVbringt dabei noch deutlicher als § 80des BetrVG zum Ausdruck, dass diegewählte SBV konkrete Aufgabenhat.Der Betriebsrat ist aus § 80 BetrVGund § 93 im SGB IV verpflichtet dieEingliederung schwerbehinderterMenschen zu fördern. Dabei handelnalle beteiligten Parteien (einschl. desArbeitgebers (ArbG) nicht nur konkretim Interesse der vertretenen Kol-leg/Innen, sondern auch ausdrücklichund insbesondere im öffentlichen In-teresse gem. Vorgaben des Gesetz-gebers. Die betrieblichen Interessen-vertretungen, die Integrations- undVersorgungsämter sowie die Rehabili-tationsträger unterstützen sich beidieser Aufgabe gegenseitig ( § 99SGB IX).Insgesamt wird hier bereits deutlich,dass nur bei einer erfolgreichen undguten Zusammenarbeit aller Parteieneine erfolgreiche und zielgerichteteVertretung von Kolleg/innen mit Be-hinderungen oder die davon bedrohtsind möglich. Zur praktischen Umset-zung zählt insbesondere das Benach-teiligungs- verbot (§ 81 Abs. 2 SGBIX), welches sich auch auf dieBerücksichtigung der Belange Ar-beitssuchender (§81 Abs. 1 SGB IX)

bezieht. Die SBV unterstützt die Kol-legen/Innen bei der Beantragung vonAnerkennung und Gleichstellung undübernimmt die klassischen Aufgabender Überwachung und Initiativrechte.Zu deren Inhalt wird auf § 80 BetrVGverwiesen. Dabei geht es insbeson-dere um präventive Maßnahmen, diezugunsten der schwerbehindertenMenschen erfasst werden sollen.Eine solche Regelung stellt beispiels-weise die Integrationsvereinbarungdar gem. § 83 Abs. 1 SGB IX. DieseVereinbarung enthält Regelungen imZusammenhang mit der Eingliederungschwerbehinderter Menschen, insbe-sondere zur Personalplanung, Ar-beitsplatzgestaltung, Gestaltung desArbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation,Arbeitszeit sowie Regelungen überdie Durchführung in den Betrieben.

Bei der PersonalplanungHier werden besondere Regelungen zurBeschäftigung eines angemessenenAnteils von schwerbehinderten Frauenvorgesehen (§ 83 Abs. 2 SGB IX). Desweiteren kann das Präventionsverfah-ren aus § 84 Abs. 1 SGB IX zwischenBR, SBV und ArbG vereinbart werdenDer ArbG schaltet bei diesem Verfahrenbei Eintreten von personen-, Verhal-tens- oder betriebsbedingten Problem-stellungen im Arbeitsverhältnis die SBVund den BR frühzeitig ein. Als letztessei hier erwähnt die Betriebsvereinba-rung zum betrieblichen Eingliede-rungsmanagement aus § 84 Abs. 2SGB IX. Sind Beschäftigte innerhalb ei-nes Jahres länger als 6 Wochen unun-terbrochen oder wiederholt arbeitsun-fähig, klärt der ArbG mit den Interes-senvertretungen wie diese Arbeitsun-fähigkeit möglichst überwunden werdenkann.

ZielsetzungenAll diese Maßnahmen dienen der Ein-gliederung schwerbehinderter Men-schen. Die Eingliederung der schwer-behinderten Menschen ist die vor-nehmste Aufgabe der Schwerbehin-dertenvertretung gem. § 95 Abs. 1SGB IX. Um diese Aufgabe in derPraxis erfüllen zu können, ist die Zu-sammenarbeit mit dem BR, dem ArbGund den zuständigen Behörden un-umgänglich.

Informationsanspruch der SBVZur Durchsetzung dieser Aufga-ben/Ansprüche hat die SBV verschie-dene Rechte. Die SBV ist vom ArbGin allen Angelegenheiten, die eineneinzelnen schwerbehinderten Men-schen oder die schwerbehindertenMenschen als Gruppe berühren un-verzüglich und umfassend zu unter-richten und vor einer Entscheidung zuhören! Die getroffene Entscheidungist ihr unverzüglich mitzuteilen. DieDurchführung oder Vollziehung einerohne Beteiligung der SBV getroffe-nen Entscheidung ist auszusetzen(siehe hierzu § 95 Abs. 2 SGB IX).

Beteiligung bei EinstellungenDes weiteren ist die SBV gem. § 81Abs. 1 SGB IX im Einstellungsverfah-ren zu beteiligen. Bei Vorliegen vonVermittlungsvorschlägen insbesonde-re der Bundesagentur für Arbeit odervon Bewerbungen schwerbehinderterMenschen hat sie das Recht auf Ein-sicht in die entscheidungsrelevantenTeile der Bewerbungsunterlagen undTeilnahme an Vorstellungsge-sprächen. Die Rechte der SBV wer-den durch die Rechte des BR ausdem BetrVG ergänzt. Der BR hat -wie bereits dargestellt - aus § 80 im

SBV

Die Vertrauensperson und Schwerbehinderten-vertretung als Teil der Interessenvertretung

14 www.hcp-journal.de

(arbeit) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

BetrVG die Aufgabe, die Integrationschwerbehinderter Menschen im Be-trieb zu fördern. Aber! Der BR hatdaneben auch konkrete Mitbestim-mungsrechte z.B. zu den ThemenGesundheitsschutz und Gleichbe-handlung.

Gemeinsame ZielsetzungenAn dieser Stelle wird deutlich, wiewichtig die Zusammenarbeit zwischenBR und SBV ist. Es geht bei kon-struktiven Zusammenarbeit auch dar-um, deutlich zu machen, dass einetatsächliche Integration von Men-schen mit Behinderungen oder diedavon bedroht sind, sichtbar wird.Durch die Zusammenarbeit der imBetrieb vorhandenen Interessenver-tretungen.

Die Teilnahme an SitzungenDie SBV hat aus diesem Grund dasRecht, an allen Sitzungen des Be-triebsrates und dessen Ausschüssenund Arbeitsgruppen sowie an Sitzun-gen des Arbeitsschutzausschussesberatend teilzunehmen. Darüber hin-aus kann die SBV beantragen, dasAngelegenheiten, die einzelne oderdie schwerbehinderten Menschen alsGruppe besonders betreffen, auf dieTagesordnung der nächsten Betriebs-ratssitzung gesetzt wird. Erachtet dieSBV einen Beschluss des BR als eineerhebliche Beeinträchtigung wichtigerInteressen, so kann sie Beschlüssedes Betriebsrates für eine Wocheaussetzen lassen. Auch an den s. g.Monatsgesprächen (§ 74 BetrVG)zwischen ArbG und BR ist die SBV zubeteiligen. Der BR ist dabei verpflich-tet gem. § 98 SGB IX mit der SBVeng zusammenzuarbeiten. Die Bun-desagentur für Arbeit, die Integrati-ons - und Versorgungsämter sowiedie Rehabilitationsträger können da-bei um Unterstützung gebeten wer-den.

Einladung zu den BR-SitzungenDer BR hat grundsätzlich darauf zuachten, dass die SBV zu allen Sitzun-gen rechtzeitig unter Mitteilung der

Tagesordnung einzuladen ist. Auch anden Sitzungen des Wirtschaftsaus-schusses (§ 106 BetrVG) kann dieSBV beratend teilnehmen.

Freistellung der SBVZur Durchführung dieser Aufgabebenötigt die SBV selbstverständlichviel Zeit. Aus § 96 SGB IX ergibtsich hier der Freistellungsanspruch.Hierbei gelten analog die gleichenRegelungen wie im BetrVG (§ 37BetrVG). Die SBV hat einen An-spruch auf Freistellung von der Ar-beit soweit es zur Durchführung ih-rer Aufgaben erforderlich ist. DieseErforderlichkeit beschränkt sich al-lerdings in keiner Weise nur auf dieTeilnahme an Sitzungen oder aufdie Durchführung eigener Sitzun-gen. Nur zu einem geringen Teilwerden die Aufgaben der SBVtatsächlich auf Sitzungen erfolgen.Dabei ist die SBV verpflichtet, ge-nauso wie der BR, selbst zu beur-teilen, bei einer vernünftigen Würdi-gung aller Umstände, ob die Ar-beitsbefreiung erforderlich ist. Esbesteht insoweit ein Beurteilungs-spielraum der SBV.In der Praxis erleben wir viele SB-Ven, die sich sehr intensiv für dieIntegration einsetzen. Dabei kommtes für die praktische Umsetzunginsbesondere darauf an, eine guteund vertrauensvolle Zusammenar-beit mit dem BR aufzubauen. Dabeikann es zunächst darum gehen,dass man dem BR im Rahmen eineroffenen und transparenten Kommu-nikation die eigenen Ziele vorstelltund Wünsche diskutiert. Wesentlichist aber auch, dass die Betriebs-ratsgremien genau über die Rechteund Pflichten der SBV informiertsind.Hier wird die SBV sicherlich manch-mal auch nur vorwärts kommen,wenn sie selbst das Zepter in dieHand nimmt und aktiv wird, also ak-tiv die BR und die weiteren Interes-senvertretungen einbindet, überAufgaben und Rechte informiert undklare Ziele formuliert.

Vertrauensvolle ZusammenarbeitDas Gebot der vertrauensvollen Zu-sammenarbeit aus § 2 im BetrVG be-trifft das betriebsverfassungsrechtli-che Rechtverhältnis zwischen BR undArbG. Adressaten der Verpflichtungsind neben dem BR auch andere be-triebsverfassungsrechtliche Gremien,wie die Jugendausbildungsvertretung(JAV) und natürlich auch die SBV.Die Beziehung aller Betriebsparteiensoll dabei auf Zusammenarbeit ge-richtet sein. Alle Parteien sind dabeiverbunden durch das gemeinsameZiel des Wohls der Kolleg/Innen unddes Betriebes.

Diese Zusammenarbeit soll in gegen-seitiger Ehrlichkeit und Offenheit(BAG 22.05.1959) vertrauensvollvollzogen werden. Grundsätzlich sollKooperation an die Stelle von Kon-frontation treten.

Als Ergebnis kann festgehalten wer-den, dass die Interessenvertretungengemeinsam sehr erfolgreich die Inter-essen schwerbehinderter Menschenvertreten können und dazu auchgenügende juristische Möglichkeitenhaben. In der Praxis wird dies jedochnur erfolgreich sein, wenn man ge-meinsam Ziele verfolgt und sich darü-ber auch austauscht. Dafür erforder-lich ist eine konstruktive Kommunika-tion und ein gegenseitiges Wissen al-ler Parteien um die Rechte undPflichten der Interessenvertretungen.

Kontakt:BLC GmbHRechtsanwalt Torsten LemkeKajen 2, 20459 HamburgTel. (040) 39 99 90 0E-Mail: [email protected]

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (fortbildung)

www.hcp-journal.de 15

Die Arbeit inder Schwer-behinderten-vertretung er-fordert eineMenge fachli-ches Wissen,um behinder-te Kolleginnenund Kollegen

gut zu beraten und mit Arbeitge-ber und Betriebsrat auf Augen-höhe zu sprechen. Deshalb hatjede Vertrauensperson derschwerbehinderten Menschen ei-nen gesetzlichen Schulungsan-spruch (§ 96 Abs. 4 SGB IX).

Wann besteht der SBV-Schu-lungsanspruch?Das Recht auf den Besuch einerSchulung besteht immer dann, wenndort Kenntnisse vermittelt werden,die für die SBV-Arbeit erforderlichsind. Das heißt: Die Vertrauensper-son muss das in der Schulung ver-mittelte Wissen für die ordnungs-gemäße Erfüllung ihrer anstehendenAmtsaufgaben benötigen und darfselbst noch nicht über entsprechendeKenntnisse verfügen.

Was heißt „erforderlich“?Regelmäßig erforderlich für die SBVsind Kenntnisse zu den eigenen Rech-ten und Pflichten im Amt sowie zu denbesonderen Rechten schwerbehinder-ter Beschäftigter. Ein Schulungsan-spruch besteht aber nicht nur bei be-hindertenbezogenen Themen, sondernes reicht ein konkreter Bezug zu denAufgaben der Schwerbehindertenver-tretung. So hat beispielsweise jedeVertrauensperson einen Anspruch aufden Erwerb von Grundlagenkenntnis-sen zum Arbeits- und Betriebsverfas-sungsrecht. Grund dafür ist ihr umfas-

sendes Anhörungsrecht gegenüberdem Arbeitgeber und die Zusammen-arbeit mit dem Betriebsrat.

Wer entscheidet über die Erfor-derlichkeit?Ob der Besuch einer Schulungsver-anstaltung erforderlich ist, entschei-det die Vertrauensperson selbst, alsonicht der Arbeitgeber oder der Be-triebsrat. Sie hat dabei einen eigenenBeurteilungsspielraum, allerdingsmuss sie bei ihrer Entscheidung im-mer die Interessen des Betriebs ei-nerseits und die der Schwerbehinder-tenvertretung und der schwerbehin-derten Kolleginnen und Kollegen an-dererseits gegeneinander abwägen.Es gilt zu berücksichtigen, dass Ver-trauenspersonen der schwerbehin-derten Menschen eine besondersschutzwürdige Arbeitnehmergruppevertreten und dabei weitgehend aufsich selbst gestellt sind.

Wie oft dürfen Vertrauensperso-nen Schulungen besuchen?Die Zahl der Seminarbesuche proJahr ist gesetzlich nicht begrenzt.Entscheidend ist allein, welches Wis-sen gebraucht wird, um die anste-henden Aufgaben sachgerecht erfül-len zu können. So benötigen vor al-lem Amtseinsteiger zu Beginn ihrerAmtszeit regelmäßig mehrere Schu-lungen, um sich das wichtigsteGrundlagenwissen anzueignen.

Was, wenn im Betrieb nur fünfSchwerbehinderte beschäftigtsind?Die Betreuung einer nur geringenAnzahl von Schwerbehinderten stehtder Erforderlichkeit einer Schulungnicht entgegen. Schließlich könnensich auch bei nur wenigen schwerbe-hinderten Beschäftigten im Betrieb

viele rechtliche Fragestellungen erge-ben.

Schulungsanspruch gegen Endeder Amtszeit?Das nahende Ende der Amtszeit än-dert nichts an dem gesetzlichenSchulungsanspruch. Entscheidend istnur, dass die Vertrauensperson dieauf der Schulung erworbenen Kennt-nisse möglicherweise bis zum Ablaufder Amtszeit noch benötigt.

Wer trägt die Kosten?Die Kosten einer erforderlichenSchulung hat grundsätzlich der Ar-beitgeber zu tragen. Für die Zeit derSchulungsteilnahme muss die Ver-trauensperson von ihrer Arbeit freige-stellt werden ohne Minderung ihresArbeitsentgelts.

„Was gilt für das stellvertretendeMitglied?Neben der Vertrauensperson derschwerbehinderten Menschen hatauch das erste stellvertretende Mit-glied der Schwerbehindertenvertre-tung einen Anspruch auf den Besucherforderlicher Schulungen. Dies giltaber nur, wenn es

• ständig herangezogen wird zur Er-füllung von SBV-Aufgaben (nach §95 SGB IX) oder

• häufig die Vertretung der Vertrau-ensperson für längere Zeit über-nimmt oder

• absehbar in kurzer Frist in das Amtder Vertrauensperson nachrückt.

Haben Sie noch Fragen zum Schu-lungsanspruch der Schwerbehinder-tenvertretung? Ich berate Sie gern!

Kontakt:ifb Institut zur Fortbildungvon Betriebsräten KGCornelia HuberTel.: (0 88 41) 61 12 [email protected]

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Das Recht der SBV auf Schulung

16 www.hcp-journal.de

(fortbildung) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

In unseren Beratungen werden dazumanchmal skeptische Fragen gestellt,zu denen wir hier zusammenfassendStellung nehmen möchten.

1. „Wozu brauchen wir ein BEM? Beiuns funktioniert's auch so!“„Die vorhandenen Instrumente zur gesund-heitlichen Prävention und zur Begleitung er-krankter Beschäftigte reichen völlig aus“, sodie Einschätzung von manchen Arbeitge-bern und Interessenvertretungen, außerAcht lassend, dass es eine gesetzliche Ver-pflichtung zur Einführung des BEM gibt.Natürlich sind z.B. in einem Betrieb mit we-nigen Arbeitnehmern die Strukturen über-sichtlich und routiniert. Aber gerade hierkann ein in den Betriebsablauf verankertesBEM-Verfahren hilfreich sein, um z.B. miterkrankten Beschäftigten ins Gespräch zukommen - nicht nur zufällig, sondern syste-matisch und unabhängig vom „Nasenfak-tor“. Ein gut strukturiertes BEM-Gesprächkann helfen, Ängste und Sorgen des Be-troffenen zu lindern und damit den Gesund-heitszustand zu verbessern.

2. „Ist das BEM nur ein ‚Papiertiger'und verursacht Kosten?“Vor allem Arbeitgeber befürchten zusätzlicheadministrative Belastungen, die von den ver-antwortlichen beteiligten Mitarbeitern ge-schultert werden müssen. Interessenvertre-tungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbei-tervertretung) teilen diese Bedenken häufig.Es stimmt. Ein BEM gut einzuführen kostetzunächst Ressourcen (Zeit, Raum und Ar-beitskraft). Aber es lohnt sich! Das BEMbietet eine Menge Vorteile: Arbeitgeber spa-ren Kosten, wenn Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter gesund bleiben und weniger Fehl-zeiten haben. Sie sparen z.B. Einarbei-tungskosten für Vertretungskräfte. Darüberhinaus sind gut behandelte MitarbeiterInnenmeist motivierter und eher bereit, sich fürdas Unternehmen einzusetzen. Ein bekann-tes und gut eingeführtes BEM signalisiert:„Wir kümmern uns um unsere erkrankten

MitarbeiterInnen.“ Das Unternehmen prä-sentiert sich nach innen für die Beschäftig-ten positiv, das unterstützt ein gutes Be-triebsklima und bindet Leistungsträger andas Unternehmen. Und in der Außendar-stellung steigert das Unternehmen seine At-traktivität.

3. „Ist das BEM ein zusätzliches Kon-trollinstrument des Arbeitgebers?“„Wollen die mich kontrollieren?“; „Ich willnicht auffallen!“; „Ich sage nicht, wenn ichkrank bin, weil ich Angst habe. Da gehe ichlieber krank zur Arbeit, als in das BEM-Ver-fahren zu kommen!“. Sicher gibt es vieleUnternehmen in denen ein schlechtes Be-triebsklima herrscht, das solche Ängsteschürt. Doch wohin führen diese Befürch-tungen und die Vermeidung negativ „aufzu-fallen“ (weil vermeintlich weniger leistungs-fähig)?Ein standardisiertes BEM - Verfahren, zudem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer eingeladen werden, kann hier erhebli-che Entlastung bedeuten. Die Betroffenensind kein Einzelfall - sie sind in einen norma-len Ablauf eingebunden, der sie unterstützt.Und ganz wichtig: Ein standardisiertesBEM-Verfahren beinhaltet auch einen funk-tionierenden Datenschutz und den erklärtenWillen und die Fähigkeit aller Beteiligten imSinne des Gesetzes zu handeln. Ziel undZweck des BEM sind die Gesundung, dieGesunderhaltung bzw. die Rahmenbedin-gungen für die/den Beschäftigten so zu ge-stalten, dass die Arbeit leistbar ist und dieArbeitskraft erhalten bleibt.

4. „Ist das BEM nicht eine idealeGrundlage für krankheitsbedingte Kün-digungen?“Diese Frage wird von Interessenvertretun-gen formuliert, wenn der Vorschlag zur Ein-führung des BEM von einem Arbeitgeberkommt, der sich normalerweise nicht be-sonders für den Gesundheitszustand derBeschäftigten interessiert. Die Befürchtungist, dass Präventionsgespräche im Rahmen

des BEM als leichter Einstieg in eine krank-heitsbedingte Kündigung benutzt werdenkönnen, als Voraussetzung für einen Erfolgdes Arbeitgebers innerhalb einer arbeits-rechtlichen Auseinandersetzung.Um dem Arbeitgeber diese Möglichkeitnicht zu geben, unterstützen einige Interes-senvertretungen die Einführung eines BEMnicht. Richtig ist, dass krankheitsbedingteKündigungen deutlich zurückgehen (lt. einernicht-repräsentativen Umfrage in von unsbefragten Betrieben), sogar kaum mehrstattfinden.

5. „Ist das BEM ein ‚Einfallstor' zumDatenmissbrauch?“Eine berechtigte Frage. Datenmissbrauchfindet überall statt und ist niemandem unbe-kannt. Gerade bei Gesundheitsdaten han-delt es sich um sehr sensible Informationen,die nur die engsten Beteiligten etwas an-geht (Betroffene, behandelnder Arzt). DerGesetzgeber stellt die BEM-Daten als Ge-sundheitsdaten unter besonderen Schutz (§3 IX BDSG). Es ist von allen Beteiligtendarauf zu achten - insbesondere von den In-teressenvertretungen - dass bestimmteMindestvoraussetzungen erfüllt sind. So istz.B. zu einer BEM-Betriebsvereinbarung zuraten, in der ein Ablauf des BEM und derUmgang mit Daten geregelt sind. Die Erhe-bung von BEM-Daten sollte so sparsam wiemöglich erfolgen. BEM-Daten unterliegender Schweigepflicht und sie müssen ge-trennt von der Personalakte und unzugäng-lich für alle (Ausnahme das Integrations-/BEM-Team) aufbewahrt werden. Es gibtEmpfehlungen zur datenschutzkonformenBEM-Gestaltung, die bei uns erhältlich sind.Wenn die Schutzmaßnahmen zum Daten-schutz gewährleistet sind übertrifft der Nut-zen des BEM für den Betroffen die Risikenbei weitem.

Bei Fragen können sich die betrieblichen In-teressenvertretungen kostenfrei wenden an:

Kontakt:Beratungsstelle HandicapArbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V.Besenbinderhof 5920097 HamburgTel. (040) 28 40 16 [email protected]

Praxisbericht Beratungsstelle handicap

Vorbehalte zum BEM

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)richtete am 24. Oktober 2011 in seinen Räumlichkei-ten die Jubiläumsveranstaltung für das Projekt BIHAaus, das von der Fortbildungskademie der Wirtschaft(FAW) gGmbH getragen und seit 2001 von UVNord -Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburgund Schleswig-Holstein e.V. unterstützt wird. DasProjekt arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes derStadt Hamburg.

Zahlreiche Gäste aus Hamburger Unternehmen und Be-trieben sowie viele Kooperations- und Netzwerkpartnerwaren gekommen, um im Rahmen einer Fachveranstal-tung das Jubiläum zu begehen. Seit 10 Jahren sensibili-siert, berät und unterstützt BIHA (Bildungs- und Integra-tionsfachdienst Hamburg) mit stets neuen und aktuellenarbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten die Wirtschafts-unternehmen der Metropolregion Hamburg bei der Teil-habe schwerbehinderter Menschen und zum Betriebli-

chen Eingliederungsmanagement. Mit über 1.900 per-sönlichen Beratungen hat das vierköpfige Team vonBIHA bisher rund 550 Unternehmen und damit die Ar-beitsplätze von rund 40 % aller sozialversicherungs-pflichtig beschäftigter, schwerbehinderter Menschen inHamburg erreicht.

Erfolgreicher und kompetenter Partner der Wirtschaft"Als wir vor zehn Jahren das FAW-Projekt BIHA mitbe-gründet haben, waren wir zwar vom Konzept und der Not-wendigkeit eines solchen Projektes überzeugt. Dass BIHAaber zu einem so erfolgreichen Partner der Wirtschaftwerden würde, war nicht unbedingt vorauszusehen - dieRückmeldungen zu Ihrer Arbeit aus unseren Mitgliedsun-ternehmen jedenfalls sind ausschließlich positiv". Mit die-sen Worten eröffnete Michael Thomas Fröhlich (Hauptge-schäftsführer von UVNord) die Veranstaltung.Die Leiterin des Integrationsamtes der Stadt Hamburg,Brigitte Ritter, hob in ihrem Grußwort hervor, dass BIHA

www.hcp-journal.de 17

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (fortbildung)

FAW Fortbildungsakademie der Wirtschaft

10 Jahre BIHA -Arbeitgeber auf dem Weg zur Inklusion

v.l.n.r.: Manfred Richter (FAW gGmbH), Ingrid Körner (Senatskoordinatorin), Michael Thomas Fröhlich (UVNord), Brigitte Ritter(Integrationsamt), Richard Nürnberger (FAW gGmbH), Sönke Fock (Agentur für Arbeit), Manfred Otto-Albrecht (FAW gGmbH BIHA)

18 www.hcp-journal.de

(fortbildung) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

auch diejenigen Unternehmen für die berufliche Teilhabeschwerbehinderter Menschen gewinnt, die das Integrati-onsamt als behördliche Institution nicht erreichen könne.Michael van Loo, Personalleiter des UKE, betonte ge-genüber BIHA-Projektleiter Manfred Otto-Albrecht diegute, verlässliche und vielfältige Zusammenarbeit mitBIHA, weshalb man auch gerne die Ausrichtung dieserJubiläumsveranstaltung übernommen habe. Sehr an-schaulich berichteten Dr. Verena Fink (Stiftung Histori-sche Museen Hamburg) und Rüdiger Schlott (Personal-bereich Hamburg Airport) von der qualifizierten und viel-fältigen Zusammenarbeit mit BIHA im betrieblichen All-tag.

Richard Nürnberger, Geschäftsführer der Fortbildungsa-kademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, gratulierte demProjekt. Er betonte, dass der Ansatz der FAW, die Be-dürfnisse von Arbeitnehmern und die Anforderungen derWirtschaft optimal in Einklang zu bringen, nirgends deut-licher wird als im Blick auf die Arbeit von BIHA. Dieenge Kooperation der FAW mit dem Integrationsamt unddie strategische Partnerschaft mit der Vereinigung derUnternehmensverbände UVNord machen eine der Be-sonderheiten des Projektes aus.

…und es geht dochZudem ist es mit der Kampagne "…und es geht doch",dem gleichnamigen Dokumentarfilm, dem Unterneh-mensnetzwerk "Runder Tisch" sowie umfangreichen Ver-öffentlichungen und einer bundesweiten Referententätig-keit gelungen, sich als kompetenter und verlässlicherPartner der Wirtschaft im Bereich der Teilhabe zu eta-blieren. Das drückt sich auch in der guten Zusammenar-beit mit den Trägern der Rehabilitation und den Arbeits-marktinstitutionen aus.Zu den Gratulanten, die sich beim abschließenden Get-to-gether mit Buffet und Hamburger Akkordeonmusik gut un-terhielten, zählten auch der Vorsitzende der Geschäfts-führung der Agentur für Arbeit Hamburg, Sönke Fock, dieneue Hamburger Senatskoordinatorin für die Gleichstel-

lung behinderter Menschen, Ingrid Körner sowie der Re-gionalbereichsleiter der FAW, Manfred Richter.

Kontakt:FAW gGmbh - Akademie HamburgBildungs- und Integrationsfachdienst Hamburg (BIHA)Manfred [email protected]

BIHA Bildungs- undIntegrationsfachdienst Hamburg

unterstützt Arbeitgeber der Metropolregion Hamburg kostenlosbei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.BIHA arbeitet dabei eng mit UVNord – Vereinigung derUnternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holsteine.V. zusammen. Das sind die Arbeitsschwerpunkte:

• Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderterMenschen

• Betriebliches Eingliederungsmanagement• Qualifizierung schwerbehinderter Beschäftigter• Demographischer Wandel und die Auswirkungen fürschwerbehinderte Beschäftigte

Kontakt:Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Telefon 040 636462-71Fax 040 636462-75, [email protected], www.faw-biha.de

v.l.n.r.: Matthias Gillmann, Marlies Kortümm,Manfred Otto-Albrecht, Brigitte Ritter, Ursula Möller

Ein gut gelaunter Michael von Loo, Personalleiter am UKE,im Gespräch mit Manfred Otto-Albrecht (FAW gGmbH - BIHA)

„Stress lass nach!“ - das wünscht sich heutzutage eineVielzahl der Beschäftigten. Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer klagen zunehmend über Zeitmangel, müs-sen mit Arbeitsverdichtung und permanenten Verände-rungen zurechtkommen oder leiden unter mangelnderWertschätzung und Problemen mit Vorgesetzten bzw.Kollegen.

Wird die Arbeitssituation dauerhaft als belastend erlebt, kann derchronische Stress zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchti-gungen führen. Erschöpfung, innere Unruhe, Kopf-, Magen-oder Rückenschmerzen sowie Schlafstörungen können möglicheAnzeichen hierfür sein. Wer erste Symptome bemerkt, sollte dieInitiative ergreifen und aktiv etwas dagegen tun.

Verändern, was man verändern kannStress am Arbeitsplatz hat in der Regel zwei Komponenten: diebetriebliche und die persönliche. Auf die Veränderung betriebli-cher Strukturen und Rahmenbedingungen lässt sich als Einzel-person nur bedingt und langfristig Einfluss nehmen. Kurzfristigund unmittelbar kann jedoch jeder seinen eigenen Umgang mitder als stressig erlebten Arbeitssituation verändern. D.h. auch beigleichleibenden Verhältnissen ist der Einzelne durch Änderungseiner persönlichen Einstellungen und Verhaltensweisen in derLage, das individuelle Stressempfinden deutlich zu reduzieren.Der Umgang mit Stress und die Steigerung der persönlichen Re-silienz (psychischen Widerstandsfähigkeit) sind erlernbar.

Kleine Impulse mit großer WirkungDas vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Integrations-amt Hamburg geförderte Projekt „NetQ. - Weiterbildung undBeratung“ bietet für Beschäftigte mit Schwerbehinderung hierzuein umfassendes Trainingsangebot:Die Teilnehmenden analysieren u.a. ihre individuelle Stressbela-stung am Arbeitsplatz, lernen Stressverstärker - auch die selbst-gemachten - kennen und ihnen zu begegnen. Sie kommenihren persönlichen Zeitdieben auf die Spur und entdecken, dassdie „Stehaufmännchen-Qualität“ in jedem von uns steckt.

Kontakt:Marita KremplARINET GmbH, Projektleitung NetQ.Tel. (040) 38 90 45 [email protected]

ARINET

Ressourcen stärken fürden Umgang mit Stress

www.hcp-journal.de 19

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (fortbildung)

! !"# $%&'%' ()#%**+ ,'-.#/%#"'0%' 12 ,#3%&)*451)6$.'*)#"$)&7 3%895)&0%'

! :%'&0%#;<&**7%#*)9'/'&**%;"'/;=.'-5&$)%;/"#>?;0%5"'0%'% @%*4#9>?*-A?#"'0B

! C#.35%25D*%)#1&'&'0E @%?) '&>?)F 0&3)G*;'&>?)+

! ()%?1"-29''>?%'HC#&'6&4E I&%0%' J1 K 3#%>?%' '%&'

! <%?#;L%&);-A#*;:%*%')5&>?%E;L%&)H;"'/;(%53*21'10%2%')B

B15*;I&5/"'0*"#51"3;1'%#$1'')

(>?.';$5%&'%;M24"5*%;$D''%';M?#%;4%#*D'5&>?%';()9#$%'"'/;=.24%)%'6%';N8&%/%#O;1$)&7&%#%';"'/;M?#%;P'%#0&%&';/&%;#&>?)&0%;Q&>?)"'0;5%'$%'R

:%&)%#%;M'-.*F;S?%2%';"'/;S%#2&'%;"')%#;!"#"$%&'%("%#)%*)./%#;&2;M')%#'%)E;+++,-./01+.2/.342567-8,6.

!"#$%&'$(&)*$'+,-($."+'(/!%)TR;3&%)%);I%*>?9-)&0)%';2&);(>?8%#3%?&'/%#"'0;/&%<D05&>?$%&)F;&?#%;4%#*D'5&>?%';Q%**."#>%';6";*)9#$%';K-A#;2%?#;L"-#&%/%'?%&);"'/;P#-.50;&2;3%#"-5&>?%';,55)10R

Eine von vielen Interpretationsmög-lichkeiten des Slogans des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales(BMAS) zum Thema Inklusion.

Auf Einladung des BMAS haben wir An-fang Dezember in Berlin an der Konfe-renz „Inklusion einfach machen - von Bil-dung über Ausbildung in Arbeit“ teilge-nommen. Die Ministerin für Arbeit undSoziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen,hat die unterschiedlichsten Akteure, nachBerlin eingeladen. In Arbeitsgruppenwurde diskutiert, was gewünscht und ge-tan werden kann, um gemeinsam voran-zukommen. Die ARGE SBV - HamburgerWirtschaft hat diese Einladung gern an-genommen. Mehr als 300 Teilnehmersind gekommen. Aus unserer Sicht einesehr gut organisierte Veranstaltung, dieschon ihre besonderen Herausforderun-gen hatte. Der Wechsel des Begriffs „In-tegration“ zu „Inklusion“ ist nur folgerich-tig. Die ARGE SBV - Hamburger Wirt-schaft sieht das mit ihren Themenfeldern(insbesondere in Bezug auf den allge-meinen Arbeitsmarkt) pragmatisch.

Die ArbeitsgruppenDie ARGE SBV - Hamburger Wirtschafthat sich in den drei Arbeitsgruppen, densogenannten Inklusionswerkstätten: Bil-dung, Ausbildung und Arbeit, in der Ar-

beitsgruppe Arbeit eingebracht. Ziel wares, zu diskutieren, zu eruieren und präg-nant zu definieren, welche Erfahrungenhelfen, die Inklusion umzusetzen, wobraucht es neue Idee und Umsetzungs-vorschläge?

Unsere Arbeitsgruppe war der Auffas-sung, dass insbesondere eine neue Öf-fentlichkeitsarbeit notwendig ist. Ebensoist es notwendig, vorhandene Netzwerkeaus- und neue Netzwerke aufzubauen.Die Vertrauenspersonen der Schwerbe-hindertenvertretungen werden in den Un-ternehmen nicht hinreichend einbezogenHier liegen Potentiale brach.

Weitere ProblemfelderFolgender Auszug aus dem „Gemeinsa-men Arbeitsmarktprogramm 2012“ derAgentur für Arbeit , des Jobcentersteam.arbeit Hamburg und der Behördefür Arbeit, Soziales, Familie und Integrati-on (BASFI) in Hamburg weist ferner u.a.noch folgende Problematiken aus:

„Unterschiedliche strategische Ansätze,mangelnde Abstimmung zwischen denAkteuren und partikulare Interessen derAkteure und „Umsetzer“ haben in Ham-burg zu einer unübersichtlichen Förder-landschaft geführt, die von Einzelprojek-ten ohne systematischen Nutzen, Dop-

pelstrukturen und gegensätzlichen För-derprozessen geprägt ist, denen ein ge-meinsames, strategisches, integrationso-rientiertes Zielbild fehlt…“

Vertrauenperson als MultiplikatorenDie Vertrauenspersonen können die rich-tigen Multiplikatoren sein, die die unter-schiedlichsten Thematiken in die Unter-nehmen tragen. Sie sitzen direkt am Ge-schehen. Wissen, was ihre Unternehmenleisten; wo Ansatzpunkte bestehen aktivzu werden. Sie haben die direkten Kon-taktmöglichkeiten zur Geschäftsführung,den Personalverantwortlichen und Kolle-gen/Innen.

Die gesetzlichen Regelungen (u.a. dasSGB IX) sehen derzeit lediglich Mitwir-kungs-/Beratungs- oder nur Initiativrechtevor, jedoch keine direkten Mitbestim-mungsrechte. Hierüber ist insbesondereunter Bezugnahme auf die UN-Behinder-tenrechtskonvention nachzudenken. Be-stehende Netzwerke der Vertrauensperso-nen sollten verstärkt unterstützt werden.

FazitWir freuen uns auf den jetzt angestoße-nen Meinungsaustausch. Die ARGE SBV- Hamburger Wirtschaft steht für Ge-spräche zur Verfügung. Die Kongressteil-nehmer werden wir über unsere Aktivitä-ten und Anliegen informieren und hoffenauf einen weiterhin konstruktiven Dialog.Für Ihre Ideen, Erfahrungen oder IhreKritik sind wir offen.

Volker Ravenhorst

20 www.hcp-journal.de

(arbeit) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

BMAS Konferenz

Einfach machen!

www.hcp-journal.de 21

2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011 (arbeit)

Als die Begrüßung von Manfred Otto-Albrecht (FAW-BIHA) bei der 8. Ver-anstaltung der Kampagne „…und esgeht doch“ von Anja Teufel (K-Pro-duktion) „live“ in leichte Spracheübersetzt wurde, waren die rund 100Gäste aus Hamburger Unternehmensofort im Thema.

„Chefsache Inklusion - Arbeit ohne Bar-rieren“ war der Titel einer Abendveran-staltung, die am 9. November beimHamburger Flughafen stattfand. Das„große Vorhaben“ der Kampagne „…undes geht doch“ besteht darin, seit mittler-weile 8 Jahren immer mehr Unterneh-men und Betriebe für die Beschäftigungschwerbehinderter Menschen zu gewin-nen. Hamburg Airport richtete jetzt diediesjährige Veranstaltung aus und stelltmit der Flughafenmodellschau einenaußergewöhnlichen Veranstaltungsortzur Verfügung..Michael Eggenschwiler (Vorsitzender derGeschäftsführung Flughafen HamburgGmbH) betonte in seiner Eröffnung, dassder Flughafen nach seiner Beteiligungam letztjährigen Filmprojekt „…und esgeht doch“ die Kampagne weiter unter-stütze, um auch auf diese Weise die Teil-

habe behinderter Menschen zu fördern.Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für dieGleichstellung behinderter Menschen,betonte in ihrem Grußwort die besondereBedeutung des Themas Barrierefreiheitfür die Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention.Die Veranstalter hatten mit Prof. KatrinHinz (Berlin), Prof. Christian Bühler(Technische Universität Dortmund) undProf. Hans-Heinrich Bothe (Hochschulefür Technik und Wirtschaft Berlin) hoch-karätige Forscher und Wissenschaftlerfür die Veranstaltung gewonnen. die mitspannenden Vorträgen die die rechtli-chen, fachlichen, technischen und sozialeAspekte des Themas Barrierefreiheit fürdie gesamtgesellschaftliche Entwicklungverdeutlichten.Um für die zahlreichen Gäste aus derHamburger Wirtschaft das Thema noch„handgreiflicher“ zu gestalten, präsentier-ten zusätzlich verschiedene Anbieter vontechnischen Hilfen und Assistenzsyste-men ihre Produkte und Dienstleistungenin einer kleinen, persönlichen Messe.Sandra Carstensen (Personalleitung) undRüdiger Schlott (Referent Grundsatzfra-gen) von Hamburg Airport, sowie die„Macher“ der Kampagne …und es geht

doch, Arne Gleiss und Werner Weiler(BFW Vermittlungskontor gGmbH), PeterKleinsorge (PHH PersonaldienstleistungGmbH), Volker Ravenhorst (ARGE SBV -Hamburger Wirtschaft) und ManfredOtto-Albrecht (Fortbildungsakademie derWirtschaft gGmbH / BIHA) konnten sichschließlich über eine fachlich hochwertigeund gelungene Veranstaltung freuen, beider sich die Gäste in einer anregendenAtmosphäre gut informiert und auch un-terhalten fühlten.

Bei den Ausstellern K-Produktion (Leich-te Sprache), Selbsthilfegruppe für Pro-thesenträger, Papenmeier RehaTechnik(Elektronische Hilfsmittel für blinde undsehbehinderte Menschen),Tess Relay-Dienste GmbH (Assistenzsysteme fürhörgeschädigte Menschen), C1 WPSGmbH - DELEGS (Schriftspracherwerbfür gehörlose Menschen) bedankt sichdie Kampagne herzlich für die Mitwir-kung.

Kontakt:Manfred [email protected]

Veranstaltung

Kampagne ist ein schweres Wort……es bedeutet „Großes Vorhaben“

Gute Veranstaltung an einem besonderen Ort: v.l.n.r. Arne Gleiss (BFW), Peter Kleinsorge (PHH), Rüdiger Schlott,Michael Eggenschwiler, Sandra Carstensen (alle Hamburg Airport), Manfred Otto-Albrecht (FAW-BIHA), Werner Weiler (BFW)

22 www.hcp-journal.de

(humor) 2. Jahrgang | Heft Nr. 4 | 2011

Cartoons von Phil Hubbe auch imHCP Journal!Die Cartoons im HCP Journal erhaltenwir von Anbeginn von Phil Hubbe. Jahr-gang 1966, ist nicht nur behindert, son-dern auch noch Magdeburger, Ehemannund Vater. Trotzdem zeichnet er für meh-rere Tageszeitungen, Zeitschriften undAnthologien. Nach Abitur, Grundwehr-

dienst, abgebrochenem Mathematikstu-dium, Schichtarbeit im Keramikwerk undAusbildung zum Wirtschaftskaufmannhat er 1992 aus der Zeichnerei einenBeruf gemacht. 1985 erkrankte er anMultipler Sklerose (MS). Von Freundenermutigt, machte er schließlich auch sei-ne Krankheit zum Thema seiner Carto-ons. „…Reaktionen auf die

Bücher…beweisen, dass es vor allemBehinderte selbst sind, die sich daranergötzen, dass sie statt Mitleid endlicheinmal Spott ernten. Auch das scheintein vermisstes Stück Normalität zu sein.“Jetzt ist sein neuestes Werk erschienen:“Der Stein des Sisyphos – BehinderteCartoons 4” (64 farb. Seiten, Hardco-ver), EUR 10,00 (ISBN 978-3-8303-3284-8). Die Resonanz auf die, von PhilHubbe so genannten, „Behinderte Car-toons“ ist groß und gerade aus demKreis der Betroffenen sehr positiv. Dererste Band „Der Stuhl des Manitou“ warnoch ein verlegerisches Wagnis, derBand liegt mittlerweile in der 5. Auflagevor, so wurden die folgenden von einerstetig wachsenden Fangemeinde unge-duldig erwartet. Hubbes Cartoons sindfrei von Betroffenheitsgetue. Die Bildersind in zahlreichen Ausstellungen bun-desweit zu sehen. Seit 2007 erscheintjährlich Hubbes Kalender Handicaps,ebenfalls im Lappan Verlag. Weitere In-fos: www.hubbe-cartoons.de.

Alles im grünen Bereich.

unique prosthetic solutions

Ein Unternehmen der Bauerfeind Gruppe . www.uniprox.de

Die Bauerfeind Prothetik geht

eigene Wege. Wir bieten Ihnen

bewährte Bauerfeind!Qualität

mit individuellem Service für

Prothesenpassteile, Materialien

und Zubehör unter einem neuen

Namen:

Besuchen Sie uns unter

www.uniprox.de