Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der...

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Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände im Sperrbezirk der Bienenstände im Sperrbezirk Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber den Gegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werden den Gegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werden Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste Bestände verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste Bestände aufdecken. aufdecken. Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Infektionsstatus überprüft. Infektionsstatus überprüft. Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 g/Probe) g/Probe) Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die früheren Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären, früheren Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären, wenn anzunehmen ist, dass die Seuche bereits an den früheren Standorten wenn anzunehmen ist, dass die Seuche bereits an den früheren Standorten in dem Bienenstand geherrscht hat. in dem Bienenstand geherrscht hat. Die zuständigen Behörden können genehmigen, dass der betroffene Die zuständigen Behörden können genehmigen, dass der betroffene Bienenstand an seinen Heimatstandort verbracht wird; Bienenstand an seinen Heimatstandort verbracht wird; in diesem Falle wird dort ebenfalls ein entsprechendes Gebiet zum in diesem Falle wird dort ebenfalls ein entsprechendes Gebiet zum Sperrbezirk erklärt. Sperrbezirk erklärt. (leicht geänderter § 10 Abs. 2 der BSVO) (leicht geänderter § 10 Abs. 2 der BSVO)

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Arbeitsablauf im AFB-VerdachtsfallArbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände 3. Errichtung eines Sperrbezirks und Untersuchung der Bienenstände

im Sperrbezirkim Sperrbezirk

Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber den Ein Sperrbezirk hat mindestens einen Radius von 1 km – wird aber den Gegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werdenGegebenheiten angepasst und kann bis zu 4 oder 5 km groß werden

Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden erfasst; Bienenkataster verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste verkürzen die Erfassung; Imkerbefragungen müssen nicht erfasste Bestände aufdecken.Bestände aufdecken.

Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen Alle Bienenstände des Sperrbezirks werden – im Gegensatz zur lediglichen

Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Klinik-Untersuchung früher - mittels Futterkranz-Sammelproben auf den Infektionsstatus überprüft.Infektionsstatus überprüft.

Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 Futterkranz-Sammelproben sollten von max. 6 Völkern gebildet werden (>300 g/Probe)g/Probe)

Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Wanderbienenstand amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die früheren festgestellt, kann die zuständige Behörde auch das Gebiet um die früheren Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären,Standorte des erkrankten Bienenvolkes zum Sperrbezirk erklären,

wenn anzunehmen ist, dass die Seuche bereits an den früheren Standorten wenn anzunehmen ist, dass die Seuche bereits an den früheren Standorten in dem Bienenstand geherrscht hat.in dem Bienenstand geherrscht hat.

Die zuständigen Behörden können genehmigen, dass der betroffene Die zuständigen Behörden können genehmigen, dass der betroffene Bienenstand an seinen Heimatstandort verbracht wird; Bienenstand an seinen Heimatstandort verbracht wird; in diesem Falle wird dort ebenfalls ein entsprechendes Gebiet zum in diesem Falle wird dort ebenfalls ein entsprechendes Gebiet zum Sperrbezirk erklärt. Sperrbezirk erklärt. (leicht geänderter § 10 Abs. 2 der BSVO)(leicht geänderter § 10 Abs. 2 der BSVO)

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Einrichtung eines Sperrbezirks Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Leer – alle Hauptstandorte der ImkereienBeispiel: LK Leer – alle Hauptstandorte der Imkereien

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Einrichtung eines Sperrbezirks Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK LeerBeispiel: LK Leer

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Einrichtung eines Sperrbezirks Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK LeerBeispiel: LK Leer

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Einrichtung eines Sperrbezirks Einrichtung eines Sperrbezirks Beispiel: LK Vechta – alle Hauptstandorte der ImkereienBeispiel: LK Vechta – alle Hauptstandorte der Imkereien

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