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Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen Regionalverbund Heide DRK - Integrationsberatung Arbeitsbericht 2009 Integrationsberatung im Landkreis Soltau-Fallingbostel Regionalverbund Heide Berichtszeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2009 Soltau, Februar 2010 Sachbericht zum Verwendungsnachweis nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft im Rahmen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen" (Richtlinie Integration vom 27.09.2001 Neufassung gültig ab dem 01.01.2007: Erl. d. MI v. 20. 9. 2006 - 43-04 011/1 - VORIS 27400 - Nds. MBl. S. 970.). Kreisverband Soltau e.V.

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Arbeitsbericht 2009

Integrationsberatung

im Landkreis Soltau-Fallingbostel

Regionalverbund Heide

Berichtszeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2009

Soltau, Februar 2010 Sachbericht zum Verwendungsnachweis nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft im Rahmen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen" (Richtlinie Integration vom 27.09.2001 Neufassung gültig ab dem 01.01.2007: Erl. d. MI v. 20. 9. 2006 - 43-04 011/1 - VORIS 27400 - Nds. MBl. S. 970.).

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Inhaltsübersicht: 1. Angaben zur Einrichtung 3 1.1 Name und Anschrift des Trägers 3 1.2 Zuständigkeitsbereich 3 1.3 Berichtszeitraum 3 1.4 Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin 3 2. Rahmenbedingungen 4 2.1 Migrationssituation im Wirkungsbereich 4 2.2 Besondere Problemlagen oder Auffälligkeiten 11 2.3 Stellenumfang, Stellenprofil, Schwerpunktsetzung und Regionalverbund-Struktur 13 3. Einzelfallberatung 17 3.1 Aufenthalts- und sozialrechtliche Information und Beratung 18 3.2 Sozialpädagogische und psycho-soziale Beratung 26 3.3 Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung 27 3.4 Beratung bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsicht,

Unterstützung der Reintegration 34 4. Gruppen- und Bildungsangebote 35 4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bildungsangeboten und

anderen Maßnahmen 36 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten 38 5. Öffentlichkeitsarbeit 40 5.1 Referentinnen-/Referententätigkeit 40 5.2 Organisation, Durchführung von Veranstaltungen zum

Themenfeld Migration / Integration 40 5.3 Presse- und Informationsarbeit 41 6. Kooperation und Netzwerkarbeit 42 6.1 Mitarbeit im Regionalverbund und anderen Zusammenhängen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN) 42 6.2 Sonstige regionale und lokale Kooperation und Netzwerkarbeit 45 6.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten,

Regeldiensten und Bildungseinrichtungen 48 6.4 Kooperation und Unterstützung von Selbstorganisationen der

Migrantinnen und Migranten 50 6.5 Aktivitäten zur Stärkung des freiwilligen Engagements 50 7. Verwaltung, Organisation und Stellenabsicherung 51 7.1 Absicherung und Verwaltung der Integrationsberatungsstelle 52 7.2 Initiierung und Organisation von weiteren Projekten sowie Einwerbung von Personal- und Sachmitteln 52 8. Sicherung und Stärkung der Fachlichkeit 52 8.1 Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,

Fachtagungen und Seminaren 53 8.2 Dienstbesprechungen und Arbeitsgruppen des Anstellungsträgers oder übergeordneter Stellen 53 8.3 Aufarbeitung und Weitergabe von Fachinformationen 54 8.4 MultiplikatorInnenfunktion im Projekt 54 9. Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick 54 10. Anhang 58

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1. Angaben zur Einrichtung In der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Soltau e.V. befindet sich die Integrationsberatung für den Landkreis Soltau-Fallingbostel und die Federführung des Regionalverbundes Heide (RVH) in der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) als Bestandteil des Handlungsprogramms Integration des Landes Niedersachsen. 1.1 Name und Anschrift des Trägers Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Soltau e.V. Integrationsberatung Harburger Straße 77 D - 29614 Soltau Tel.: (+49) / (0) 5191-18067 oder 18066 und (+49) / (0) 175-5240411 Fax: (+49) / (0) 5191-13924 Email: [email protected] und [email protected] Internet: http://Heide.Migrationsarbeit-Niedersachsen.de und http://www.Migrationsarbeit-Niedersachsen.de und http://www.DRK-KVSoltau.de 1.2 Zuständigkeitsbereich Seit dem 01. September 1991 war das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Soltau e.V. Träger der Dezentralen Flüchtlingssozialarbeit. Ab 2001 ist der DRK-Kreisverband Soltau e.V. Träger der Integrationsberatung mit dem Zuständigkeitsbereich Landkreis Soltau-Fallingbostel, im Landesprogramm Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen. Ergänzend gibt es eine Integrations- und Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks in Walsrode für den südlichen Landkreis und einen Jugendmigrationsdienst für die Bereiche der Diakonischen Werke Walsrode und Soltau. Eine Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) ist ebenfalls seit dem zweiten Quartal 2008 beim Deutschen Roten Kreuz, im Kreisverband Soltau angesiedelt. 1.3 Berichtszeitraum 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009. 1.4 Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin Der Diplom-Sozialarbeiter / Sozialpädagoge Christian Peter Wüstenberg war seit dem 01. November 1992 für die Flüchtlingsberatung zuständig und ist seit dem 01. Januar 2001 in der Integrationsberatung tätig.

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2. Rahmenbedingungen Seit dem Jahr 2001 setzt das Land Niedersachsen die Konzeption der „Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen“ (KMN) um. Im Rahmen dieser Gesamtstruktur der Migrationsdienste wurde die ehemalige Flüchtlingssozialarbeit mit ihren Beratungsstellen zu einem Integrationsberatungsdienst umformiert. (Richtlinie Integration: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft im Rahmen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen“; Neufassung ab 2007.) Der Arbeitsbereich hat dadurch weitere strukturelle und inhaltliche Ausweitungen und Veränderungen erfahren. Seit dem zweiten Quartal 2008 wird von der Beratungsstelle auch die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) mit 0,25 Stellenanteilen als Bundesprogramm durchgeführt. 2.1 Migrationssituation im Wirkungsbereich Zur Definition des hier gebrauchten Migrationsbegriffes, sind zunächst einige Hinweise erforderlich. Das Beratungsangebot wendet sich grundsätzlich an alle Migrantinnen und Migranten, unabhängig davon, wie lange sie schon hier leben. Hierzu gehören alle Ausländerinnen und Ausländer und Deutsche ausländischer Herkunft. Das Beratungsangebot gilt selbstverständlich auch für Flüchtlinge. In Deutschland leben ca. 7,3 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Das sind rund 8,8 % der Gesamtbevölkerung. Davon lebten im Jahr 2008 ca. eine halbe Million Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen. Das Niedersächsische Landesamt für Statistik errechnete einen Anteil der AusländerInnen an der Gesamtbevölkerung Niedersachsens von 6,6 %. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Soltau-Fallingbostel beträgt ca. 6.000 Personen. Bei ihnen handelt es sich u.a. um ausländische Arbeitskräfte, auch in zweiter und dritter Generation, sowie um selbständige Gewerbetreibende, ausländische Familienangehörige und verschiedene Gruppen von Flüchtlingen. Nach dem Migrationsbericht 2008 stammen etwa 35 % der AusländerInnen aus EU-Staaten (24,3 % aus den alten und 10,8 % aus den neuen EU-Mitgliedstaaten). Die größte Ausländergruppe ist nach wie vor die der türkischen Staatsangehörigen (25,1 %). Fast zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung lebt seit zehn oder mehr Jahren, etwas mehr als ein Drittel sogar seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. Der Begriff Flüchtling wird in diesem Bericht umfassend gebraucht. Das bedeutet, dass die individuelle Erlebens- und Sichtweise des Flüchtlings, seine Lebensgeschichte, Ängste und Fluchtgründe die Grundlage der Begriffsdefinition bilden. Diese Definition entspricht in ihrem Ansatz den Definitionen, die in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben sind. Diese unterscheiden sich jedoch von der in Deutschland juristisch geprägten Definition.

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Weltweit gibt es nach Angaben der Vereinten Nationen (UNHCR) über 20 Millionen registrierte Flüchtlinge inklusive der Binnenvertriebenen, von denen die meisten in den ärmsten Ländern der Welt Aufnahme finden. Die Ursachen, die Menschen zu Flüchtlingen machen, sind vielfältig: Unterdrückung, Verfolgung, Vertreibung, Folter, sexuelle Misshandlung, Inhaftierung, Bedrohung (auch jeweils der Familie), Krieg, Bürgerkrieg, Armut, durch Umwelteinflüsse bedingter Verlust der Lebensgrundlagen usw. Als Verfolger und Täter treten staatliche und staatlich geduldete oder unterstützte Armeen, Milizen und Banden, aber auch nicht-staatliche Strukturen auf. Die Lebensgeschichten von Flüchtlingen zeigen deutlich, dass der erzwungene Heimatverlust und der damit einhergehende Verlust des kulturellen, sozialen und familiären Umfeldes ein schwerer Schicksalsschlag mit individuell dramatischen Folgen ist. In Deutschland leben laut amnesty international etwa 1,5 Millionen, vom Bundesinnenministerium (BMI) statistisch erfasste, Flüchtlinge. In dieser Berechnung sind einige Flüchtlingsgruppen, bestimmte “Sonderfälle”, wie z.B. eingebürgerte Flüchtlinge und mit anderen AusländerInnen oder deutschen StaatsbürgerInnen verheiratete Flüchtlinge, nicht enthalten, da sie die Flüchtlingseigenschaft offiziell noch nicht oder nicht mehr besitzen. Bundesweit - und damit auch in Niedersachsen - gibt es seit 1994 eine (auch durch das veränderte Asylrecht bedingte) sinkende Zahl hinzukommender Asylsuchender, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Anzahl ist erheblich niedriger als die Zugangszahlen in den Jahren 1991 bis 1993. Wurden zu Beginn der neunziger Jahre etwa 440.000 AsylbewerberInnen jährlich registriert, waren es 2009 nur noch etwa 27.649 Menschen, die in Deutschland um Asyl ersuchen konnten (2008: 22.085). Es kann aber dennoch nicht von einem Absinken der Gesamt-Flüchtlingszahlen gesprochen werden, weil der Zuwachs zu den hier bereits lebenden Flüchtlingen größer ist, als die Zahl der ausgereisten Flüchtlinge. Zum Jahreswechsel 2009/2010 waren im Ausländerzentralregister (AZR) bundesweit 51.506 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst. 4.460 Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung als Asylsuchende waren ebenfalls erfasst. Hauptherkunftsländer waren dabei der Irak (6.722), Afghanistan (3.579) und die Türkei (2.377). Die Zahl der zum Jahreswechsel registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug 67.585. Hauptherkunftsländer waren hier der Irak (31.978), die Türkei (9.049) und der Iran (5.119). Erfasst waren ebenso 24.839 Menschen mit einem Aufenthaltstitel aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote. Hauptherkunftsländer waren hier Afghanistan (7.294), die Türkei (1.803) und der Irak (1.084). Nach verschiedenen Quellen leben im Bundesgebiet 150.000 bis 200.000 geduldete Personen. Die größte Gruppe von ca. 80.000 Flüchtlingen stammt aus dem Bereich des ehemaligen Jugoslawien. Etwa 50.000 geduldete Menschen leben schon über 10 Jahre in Deutschland, weitere ca. 100.000 über 5 Jahre. Allein in Niedersachsen leben ca. 20.000 bis 22.000 Geduldete, davon ca. 5.800 länger als 11 Jahre und ca. 15.000 länger als 5 Jahre. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel lebten zu Beginn des Jahres 2007 ca. 460 Menschen mit einer Duldung.

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Das Schicksal dieser Menschen ist, dass sie aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, trotzdem seit Jahren keinen festen Aufenthalt bekommen, ständig in der Angst vor der Abschiebung leben, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind und Leistungen unterhalb der Sozialhilfe erhalten. Diese Situation hat sich auch durch die gesetzliche Bleiberechtsregelung nicht nachhaltig verändert. Nur wenige Flüchtlingsgruppen werden statistisch genau erfasst. Würden die vorliegenden Zahlen jedoch auf alle Statusgruppen hochgerechnet und würden alle Flüchtlingsgruppen in die Berechnung einbezogen, dürfte die Gesamtzahl der Flüchtlinge in Deutschland weit über der offiziellen Zahl des Bundesinnenministeriums liegen. In Niedersachsen dürfte die so zu ermittelnde Flüchtlingszahl weit über 150.000 Personen liegen. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel leben wahrscheinlich ca. 4.000 Menschen, die Flüchtlingseigenschaften besitzen. Auch diese Zahlenangabe beruht auf eigenen fortgeschriebenen Schätzungen, da auch auf der Landkreisebene keine statistische Erfassung der Gesamtgruppe der Flüchtlinge vorliegt. Der Familiennachzug nach Deutschland hat weiter abgenommen. Immer weniger Eheleute und Kinder ziehen zu ihren in Deutschland lebenden Familien. So sank die Zahl der erteilten Visa zum Ehegatten- und Familiennachzug von 85.305 im Jahr 2002 auf 32.455 im Jahr 2007. Für die nächsten Jahre wird ein weiteres Absinken vorausgesagt, da nachziehende Ehegatten aus bestimmten nachzugsstarken Herkunftsländern seit Mitte 2007 deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachweisen müssen. Durch die Erweiterung der Europäischen Union kommt es zur Arbeitsmigration auf Umwegen (LeiharbeitnehmerInnen, Werkverträge, Selbstständige und Scheinselbstständige), da die direkte Arbeitsmigration noch durch Übergangsregeln verhindert ist. Deutsche ausländischer Herkunft entstammen den Gruppen der AussiedlerInnen und der eingebürgerten AusländerInnen. Sie werden statistisch lediglich im Aussiedleraufnahmeverfahren und Einbürgerungsverfahren erfasst. Zur Orientierung kann angegeben werden, dass noch 1989 und 1990 jährlich fast 400.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler registriert wurden. Insgesamt sollen in den vergangenen Jahren 4,5 Millionen AussiedlerInnen aufgenommen worden sein. In den Jahren 1997 bis 2002 wurden bundesweit ca. 100.000 SpätaussiedlerInnen jährlich aufgenommen. Laut Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kamen seit dem Jahr 2003 nur noch wenige SpätaussiedlerInnen nach Deutschland. Waren es z.B. im Jahr 2004 noch 59.093, so kamen im Jahr 2008 nur noch 4.400 (tatsächlich in Friedland eingereiste) Spätaussiedler und Angehörige nach Deutschland. Die Familienzusammenführungen sind inzwischen zu einem großen Teil abgeschlossen und viele neue AntragstellerInnen erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme als SpätaussiedlerInnen nicht mehr um einreisen zu können.

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Etwa 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sollen bis in die Gegenwart die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Nach steigenden Einbürgerungszahlen bis zum Jahr 2000 (neues Staatsbürgerschaftsrecht) mit der Höchstzahl von bundesweit 186.688 Einbürgerungen, sanken die Zahlen in den Folgejahren gleichmäßig auf 127.153 Einbürgerungen im Jahr 2004 und 117.241 im Jahr 2005. Im Jahr 2007 war ein leichter Anstieg auf 124.830 und im Jahr 2007 ein Rückgang auf 113.030 Einbürgerungen bundesweit zu verzeichnen. 11.441 Menschen erhielten im Jahr 2006 und 9.251 im Jahr 2007 in Niedersachsen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Gesamtgröße der Gruppe der eingebürgerten Personen oder der Deutschen ausländischer Herkunft, kann mangels Erfassung nicht genau ermittelt werden. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist also erheblich größer als der statistisch messbare Anteil von Ausländern und Ausländerinnen. Aus den aktuellen Mikrozensusdaten für des Jahr 2008 geht hervor, dass insgesamt 15,6 Millionen der 82,1 Millionen EinwohnerInnen Deutschlands einen Migrationshintergrund haben. Das entspricht einem Anteil von 19 Prozent. Im Vergleich zu 2007 ist die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland damit um 0,3 Prozent gestiegen. Die Gesamtbevölkerung in Deutschland nimmt weiter ab und die Zahl der Menschen aus Zuwandererfamilien steigt. Zugleich ist die Gruppe der MigrantInnen deutlich jünger als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung. Laut Mikrozensus hatten 2008 etwa 1,1 Millionen Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Deutschland wird vielfältiger. Jedes vierte Neugeborene hat schon einen ausländischen Elternteil. Jede fünfte Ehe ist binational. In großen westdeutschen Städten kommen inzwischen bis zu über 40 % der Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Dies gilt es bei allen gesellschaftspolitischen, sozialpolitischen und bildungspolitischen Entscheidungen mit zu bedenken. Das Niedersächsische Landesamtes für Statistik ermittelte, dass im Jahre 2005 16 % der niedersächsischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund hatten. Menschen mit Migrationshintergrund sind tendenziell in den jüngern Altersgruppen stärker vertreten als in den älteren Jahrgängen. So hatten 25,5 % aller Personen unter 15 Jahren einen Migrationshintergrund, bei den über 65-jährigen hingegen betrug der Anteil nur 6,1 %. Für weitere Fakten zur Migrationssituation in Deutschland empfiehlt sich der Migrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Auftrag der Bundesregierung, der im Internet unter www.Integrationsbeauftragte.de abzurufen ist oder der Migrationsbericht des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration im Auftrag der Bundesregierung, der im Internet unter www.bamf.de zu beziehen ist.

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Migrantinnen und Migranten in der Beratung Auf die hier im Landkreis Soltau-Fallingbostel beratenen Personen bezogen, ergibt sich für das Jahr 2009 etwa folgende Aufteilung der Migrationsgruppen nach dem jeweiligen Status: Die allgemeine Gruppe der AusländerInnen mit festem Aufenthaltsstatus, z.B. ausländische ArbeitnehmerInnen, ausländische EhepartnerInnen von Deutschen, Familienangehörige aus Aussiedlerfamilien, EU-AusländerInnen vergrößerte sich auf ca. 33 % (ca. 32 % in 2008, 30 % in 2007, 27 % in 2006, 25 % in 2005, 21 % in 2004). Weitere Gruppen sind Asylberechtigte und anerkannte Konventionsflüchtlinge mit ca. 12 % (ca.17 % in 2008, 20 % in 2007, 24 % in 2006, 20 % in 2005, 24 % in 2004) sowie zunehmend (vorläufig) Bleibeberechtigte ca. 18 % (ca.15 % in 2008, 8 % in 2007, 6 % in den Vorjahren). Ein verringerter Teil von ca. 2 % der Flüchtlinge ist im Asylverfahren bzw. im Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten (ca. 4 % in 2008, 4 % in 2007, 8 % in 2006, 10 % in 2005, 11 % in 2004). Die Anzahl der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie der De-facto-Flüchtlinge liegt bei ca. 8 % (ca. 7 % in 2008, 13 % in 2007, 13 % in 2006, 14 % in 2005, 16 % in 2004). Der Anteil eingebürgerter Personen beträgt ca. 18 % (ca. 20 % in 2008, 19 % in 2007, 18 % in 2006, 17 % in 2005, 16 % in 2004). Während sich die unterschiedlichen Gruppen der Ausländerinnen und Ausländer sowie der eingebürgerten Personen noch relativ überschaubar darstellen lassen, ist die Situation bei den Flüchtlingen schwieriger zu erfassen. Für die verschiedenen Flüchtlingsgruppen gelten unterschiedliche, kompliziertere ausländer- und asylrechtliche Bestimmungen sowie zusätzlich eingeschränkte, unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zur gesamten Sozialgesetzgebung und dem Arbeitsrecht.

Bleibeberechtigte18%

AusländerInnen (allgemein)

33%

Eingebürgerte18%

AnerkannteFlüchtlinge

12%

Asylverfahren2%De-facto-Flüchtlinge

8%

Sonstige9%

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Auf die hier beratenen Menschen mit Migrationshintergrund bezogen, ergibt sich etwa folgende Aufteilung nach Nationalitäten, Herkunftsgebieten und ethnischen Zugehörigkeiten: 1. Kosovo: ca. 18 % davon: - Roma: ca. 42 % - Albanisch: ca. 27 % - Slawische Muslime: ca. 14 % - Aschkali: ca. 12 % - Serbisch: ca. 1 % - Andere: ca. 4 % (Gorani, Thorbesh, Ägypter, Türken, Bosniaks u.a.)

Bosnien-Herzegowina2%

Aserbaidschan2%Andere

9%

Montenegro2%

Armenien2%

Afghanistan6%

Deutschland14%

Arabische Länder25%

Serbien3%

Kosovo18%

Türkei17%

Albanisch

Andere

SerbischSlawische Muslime

Aschkali

Roma

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2. Arabische Länder: ca. 25 % (KurdInnen muslimischer, yezidischer und alevitischer Religion: ca. 80 % - andere Bevölkerungsgruppen [teilweise auch christlicher Religion]: ca. 20 %) davon aus: - Irak: ca. 42 % - Libanon: ca. 18 % - Iran: ca. 18 % - Syrien: ca. 15 % - Andere: ca. 7 % 3. Türkei: ca. 17 % davon: - Kurdisch: ca. 51 % - Türkisch: ca. 40 % - Andere: ca. 9 % 4. Deutschland: ca. 14 % 5. Afghanistan: ca. 6 % 6. Montenegro: ca. 2 % 7. Serbien: ca. 3 % 8. Bosnien-Herzegowina: ca. 2 % 9. Aserbaidschan: ca. 2 % 10. Armenien: ca. 2 % 11. Andere Bereiche: ca. 9 % (z.B. Europäische Union, andere Balkan-Staaten, Russische Föderation, andere afrikanische, arabische, asiatische, nord- und südamerikanische Länder.) Die Aufteilungen und Einordnungen können nicht detailgenau erfolgen. Einige Personen und (gemischte) Familien können nach örtlicher Herkunft, Religion und ethnischer Zugehörigkeit nicht eindeutig den o.g. Kategorien zugeordnet werden. Auch unterschiedliche Aufenthaltstitel und Staatsbürgerschaften innerhalb einer Familie können hier nicht völlig korrekt wiedergegeben werden. Es kommt zudem im Berichtszeitraum zu Veränderungen bei Aufenthaltstiteln und Staatsbürgerschaften.

AndereSyrien

Iran

LibanonIrak

Kurdisch

Türkisch

Andere

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Wohnen und Unterbringung Die Wohnsituation und Unterbringung der Migrantinnen und Migranten ist sehr unterschiedlich. Der weitaus größte Teil der beratenen KlientInnen ist in der Lage, selbständig mit eigenem Einkommen ein Mietverhältnis begründen zu können, begründet zu haben oder Wohneigentum geschaffen zu haben. Eine kleinere Gruppe die sich vorwiegend aus Asylberechtigten, Bleibeberechtigten, Konventionsflüchtlingen und De-facto-Flüchtlingen zusammensetzt, wohnt in Mietwohnungen bei ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug (bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), soweit die Mieten vom jeweiligen Sozialamt anerkannt wurden. Im ländlich-kleinstädtischen Bereich entstehen dabei nur an wenigen Orten ghettoähnliche Ansiedlungen. Zu sozialen Brennpunkten wurden dabei Siedlungen, die früher ausschließlich von ausländischen Armeeangehörigen bewohnt wurden. Nach dem Abzug der Truppen verkaufte das Bundesvermögensamt diese Objekte oder die Zweckbindung entfiel. Dadurch wurde renovierungsbedürftiger Wohnraum frei, der von den jeweiligen Eigentümern dann hauptsächlich an MigrantInnen vermietet wurde. Ein Teil der dezentral untergebrachten Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltsstatus lebte in der Vergangenheit teilweise über 10 Jahre in Unterkünften von Städten und Gemeinden. In den großen Unterkünften (in der Regel Altbauten) gab es Mischbelegungen von Familien und Einzelpersonen verschiedenster Herkunft und mit teilweise unterschiedlichem Rechtsstatus und Aufenthaltszeiten, die extrem beengt pro Familie in einzelnen Zimmern untergebracht waren. Die Häuser waren oft in einem schlechten Zustand mit entsprechenden hygienischen Verhältnissen. Diese Umstände führten oft zu Verschlechterungen der Gesundheitszustände oder neuen Erkrankungen der BewohnerInnen. In dieser Unterbringungsform kam es wiederholt zu eskalierenden Auseinandersetzungen zwischen einigen dort untergebrachten Personen. Besonders in den letzten Jahren gab es positive Veränderungen bezüglich dieser Unterbringungsform, da einige Kommunen sich von solchen Unterkünften trennten. Familien, bei denen eine Rückkehr in ihre Heimatländer in Kürze objektiv nicht zu erwarten ist, wurde endlich gestattet, sich reguläre Mietwohnungen zu suchen. 2.2 Besondere Problemlagen oder Auffälligkeiten Eine Besonderheit im Gesamtbild stellen die größeren Zahlen der MigrantInnen aus dem Kosovo und aus den arabischen Ländern (hier besonders Türkei) dar. Durch die zeitweise (1993/1994) veränderte - und damit vorübergehend der damaligen Realität angepasste - verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtliche Asyl-Rechtsprechung und die dadurch damals häufigere Asylanerkennung, bleibt ein großer Teil der Menschen aus dem Kosovo langfristig hier.

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Nach dem Einmarsch der NATO-Truppen in das Kosovo und der Rückkehr vieler albanischer Flüchtlinge, sind die Kosovo-Roma, -Aschkali, -Serben und auch andere Minderheiten unter Vertreibungsdruck geraten, ohne dass die KFOR-Truppen und die UNMIK-Verwaltung effektiven Schutz leisten konnten. Ihre Häuser wurden geplündert und niedergebrannt, Menschen wurden verschleppt und ermordet. Unter dem Vorwand der Kollaboration mit den Serben, richtete sich nun verbreitet der Hass extremer, albanischer Kräfte gegen verschiede Minderheiten. Pogrome großen Ausmaßes gab es dort zuletzt im März 2004. Die Unabhängigkeit des Kosovos hat die Situation der Minderheiten dort nicht verbessert. Für diese Gruppen gibt es in nächster Zeit keine Perspektiven für eine sichere Rückkehr in das Kosovo. Dennoch werden vermehrt Rückführungen von Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo durchgeführt. Ein Rückübernahmeabkommen wurde vereinbart. Nach der Veränderung politischen Situation im Kosovo, betreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylrücknahmeverfahren bei anerkannten Flüchtlingen aus dem Kosovo, die schon seit 10 Jahren und länger hier leben und gut integriert sind. Diese Verfahren lösen ungeheure Ängste bei den Betroffenen und ihren Kindern aus und führen oft zu psychischen und sozialen Destabilisierungen bei Menschen, die noch immer unter den Verfolgungs- und Kriegsfolgen leiden. Noch dramatischer ist die psychische und soziale Situation der Flüchtlinge, die keine Anerkennung erhielten und nun dem Druck, in das Kosovo zurückzugehen, ausgesetzt sind. Hier kommt es in vielen Fällen zu Retraumatisierungen bzw. zu Akutphasen posttraumatischer Belastungsstörungen, die bis zum Suizid führen können. Erlittene Verfolgungen, die so unaussprechlich (im eigentlichen Sinne des Wortes) sind, dass sie im Asylverfahren nicht berichtet werden konnten, lange mühsam verdrängt wurden, hinterlassen Traumatisierungen, die unter dem Ausreisedruck dann in ihren Folgen eskalieren. Vergleichbare Situationen entwickeln sich bei den zunächst asylrechtlich anerkannten und den später nicht anerkannten und lediglich geduldeten Flüchtlingen aus dem Irak, Afghanistan und der Türkei. Die Gruppen der yezidischen Kurden aus der Türkei und der Flüchtlinge aus dem Irak waren 2009 von Asylrücknahmeverfahren betroffen, was nicht nur bei diesen Gruppen zu enormer Verunsicherung führte. Mit Syrien wurde ebenfalls ein Rückführungsabkommen abgeschlossen. Kinder und Jugendliche Einen sehr ernsten Problembereich stellt die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen aus Migrationsfamilien dar. Ihre Situation ist besonders konfliktträchtig. Sie leiden oft unter ihrer Lebenssituation, weil sie ihr vertrautes Umfeld verloren haben und sich oft nur schwer in die neue Umgebung einleben können. Den Migrationsprozess erleben sie subjektiv als fremdbestimmt. Zudem sind sie häufig von sozialer Ausgrenzung betroffen. Ihre materielle Lebenssituation ist oftmals von finanzieller Not, schlechten Wohnverhältnissen usw. geprägt.

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Diese Faktoren führen zu Problemen in der Identitätsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und können abweichendes Verhalten (z.B., Schulprobleme, Abkapselung, Aggressionen, Suchtverhalten) verursachen. Besonders gravierend ist dies bei Familien, die etwa 8 bis 13 Jahre zwangsweise in Flüchtlings- oder Notunterkünften untergebracht waren. Hier kommt es jetzt in der Folge verstärkt zu deviantem Verhalten, der unter diesen Bedingungen aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen. Ein katastrophaler Zustand ergibt sich durch die Tatsache, dass Jugendliche mit Duldung, deren Familien nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, jedoch auch nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, oft keine Arbeitserlaubnis erhalten, um eine Ausbildung zu absolvieren. Dies hat zur Folge, dass ihnen in den oberen Schulklassen jegliche Motivation zu Mitarbeit fehlt, was auch den Schulbetrieb enorm belastet. Sie absolvieren dann eventuell noch für sie zwecklose Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahre an den Berufsschulen, um danach in die unverschuldete und unbefristete Arbeitslosigkeit entlassen zu werden. Zukunft bedeutet für diese jungen Menschen erzwungene Arbeitslosigkeit, soziales Elend und Perspektivlosigkeit. Häusliche Gewalt Das Thema der häuslichen oder familiären Gewalt gegen Migrantinnen und Kinder nimmt zunehmend Raum in der Beratung ein. Hierbei richten sich in unterschiedlichsten Lebenssituationen verschiedene Formen von Gewalt gegen Migrantinnen und Kinder. Die Opfer leben in deutsch-ausländischen wie auch in Migrationsfamilien. Täter sind in der Regel Männer, die Lebens- bzw. Ehepartner, Väter oder Verwandte. Sie sind Einheimische oder Migranten. Migrantinnen und deren Kinder leiden oft besonders unter Gewaltsituationen, da für sie Auswege aus diesen familiären Verhältnissen oft mit ausländerrechtlichen Fragestellungen und Konsequenzen verbunden sind. Die Angst vor einer Abschiebung und Trennung der von den Kindern führt oft dazu, dass Gewaltsituationen sehr lange ertragen werden, bis wirklich dramatische Vorfälle die Probleme sichtbar machen. Zu diesem Themenkomplex wurde regional eine stärkere Kooperation mit den BISS-Beratungsstellen (Beratungs- und Interventionsstellen für Opfer häuslicher Gewalt) entwickelt. 2.3 Stellenumfang, Stellenprofil, Schwerpunktsetzun g und Regionalverbund-Struktur Der Landkreis Soltau-Fallingbostel ist durch die Kreisreform des Jahres 1977 entstanden. Er besteht aus den beiden Alt-Kreisen Soltau und Fallingbostel. Diese Konstruktion ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Der Landkreis ist geografisch lang gestreckt, grenzt im Norden an Harburg, im Süden an Hannover und besitzt kein urbanes Zentrum. Ihn durchzieht die Autobahn A 7 in Nord-Süd-Richtung. Die Struktur des öffentlichen Nahverkehrs, inklusive der Heidebahn, ist eher dürftig bis unzureichend. Der Nord-Kreis hat traditionelle Bezüge zur Region Hamburg, der Südkreis hat mehr Beziehungen zur Region Hannover.

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Verwaltungen wie z.B. die Arbeitsagentur haben im Landkreis unterschiedliche Zuständigkeiten. Für den Nord-Kreis ist die Arbeitsagentur Uelzen, für den Süd-Kreis die Arbeitsagentur Celle zuständig. Viele Organisationen und sogar die Kreisverwaltung tragen im weiten Teilen diese innere geografische Teilung weiterhin in sich. Integrationsberatung Die Integrationsberatung der Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Soltau e.V. besteht als Beratungsstelle seit dem 01. September 1991. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Soltau e.V. war schon damals Träger der dezentralen Flüchtlingssozialarbeit, die mit der Richtlinie Integration vom 27.09.2001 zur Integrationsberatung umgewandelt wurde. Der DRK-Kreisverband Soltau e.V. ist Träger der Integrationsberatung mit dem Zuständigkeitsbereich Landkreis Soltau-Fallingbostel. Ergänzend gibt es eine Integrations- und Flüchtlingsberatung (0,5 + 0,25 Stellenanteile) des Diakonischen Werkes in Walsrode für den südlichen Landkreis und einen Jugendmigrationsdienst für die Bereiche der Diakonischen Werke Walsrode und Soltau. Eine Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) wird ebenfalls mit einer Viertelstelle vom DRK-KV Soltau für den Landkreis angeboten. Den finanziellen Kürzungen in den Jahren 1995, bis 2005 standen zunehmend komplexere Anforderungen gegenüber. Im Jahr 2000 kam es sogar zu einer 25 %-igen Mittelreduzierung, was zur Folge hat, dass seit diesem Zeitpunkt nur noch eine ¾-Stelle (ca. 29 Sunden pro Woche) für den Landkreis Soltau-Fallingbostel zur Verfügung steht. Auch für den Zeitraum ab 2005 ergaben sich Kürzungen der Landesmittel in der Höhe von 3.000,- Euro. Der Anteil der Landesmittel zur Stellenfinanzierung betrug im Jahr 2009, wie in den Vorjahren, ca. 75 %. Die Eigenmittel des Kreisverbands Soltau des Deutschen Roten Kreuzes an der Gesamtfinanzierung der Integrationsberatung lagen bei ca. 25 %. Auch im Jahr 2009 hat es keine weiteren Kürzungen geben. Wie auch schon in der zweiten Jahreshälfte 2006 wurden ab April 2008 an die Integrationsberatung 0,25 Stellenanteile Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) aus Bundesmitteln angegliedert und für 2009 fortgeführt. Hier konnte gesondert spezifische Beratungsarbeit u.a. mit NeuzuwandererInnen durchgeführt werden. Regionalverbundsystem der KMN Mit Bekanntmachung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 09. November 2000 wurde die Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) begründet. Die Hilfe zur Integration und die Beratung von Migrantinnen und Migranten wird in Niedersachsen seit dem Jahr 2001 im Rahmen der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) von speziellen Fachdiensten sowie von anderen Projekten und Programmen zur rechtlichen, sozialen und beruflichen Integration durchgeführt. Die Integrationsberatung ist niedersachsenweit der zentrale Bestandteil der KMN. Die Zusammenarbeit und Vernetzung aller Dienste erfolgt landesweit in 10 Regionalverbünden.

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Die KMN hat sich mit ihrer Organisationsform "Regionalverbünde" als Verbundsystem der Migrationsdienste bewährt und als erfolgreiches Instrument der Integrationsförderung etabliert. Das Regionalverbundsystem zielt auf die Zusammenarbeit und Vernetzung der bestehenden Fachdienste der Migrationsarbeit auf regionaler und lokaler Ebene. Hierzu gehören die Integrationsberatungsstellen und die ab 2005 neuen Migrationserstberatungsstellen (jetzt „Migrationsberatung für Erwachsene“) als Programm des Bundes (bis Ende 2004 waren dies die Beratungsstellen der Ausländersozialberatung sowie der Aussiedlerberatung). Die Jugendmigrationsdienste, als weiteres Bundesprogramm, und die 15 kommunalen aber landesfinanzierten niedersächsischen Leitstellen Integration, sind weitere zentrale Bestandteile der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen. Angestrebt wird die Einbeziehung der Jugend- und Arbeitsmarktprogramme (Pro-Aktiv-Center) und anderer Projekte und Programme zur sozialen und beruflichen Eingliederung von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen so wie weiterer Institutionen auf örtlicher und regionaler Ebene, insbesondere Kommunen, Schulen, Arbeitsverwaltung sowie weiterer Akteure und Programme. Unter Berücksichtigung bewährter Kooperationen und Netzwerke zielen die Regionalverbünde auf eine Optimierung der Integrations- und Präventionsarbeit vor Ort durch Bündelung der regionalen Kompetenzen und Kapazitäten. Mit der Einführung der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen wurde auch integrationspolitischen Entwicklungen Rechnung getragen, die eine Aufhebung der starren zielgruppenspezifischen Beratungsangebote für verschiedene Gruppen von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen und die interkulturelle Öffnung der Regeldienste zum Ziel haben. Im Sinne innovativer Veränderungen werden Beratungsangebote unabhängig von nationalen Zugehörigkeiten und dem Aufenthaltsstatus der Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge stärker an inhaltlichen Schwerpunkten ausgerichtet. Langfristig soll eine Öffnung der (sozialen) Regeldienste zu Gunsten des Beratungsbedarfs von Migrantinnen und Migranten erreicht werden. Viele Veränderungen im Migrationsbereich und das neue Zuwanderungsrecht mit seinen Folgebestimmungen machten es nötig, das Konzept der KMN zu überarbeiten. Die neue KMN-Konzeption wurde mit der Bekanntmachung des Niedersächsischen Innenministeriums am 20.09.2006 gültig (Bek. des MI vom 20.09.2006 – 43.2 – 48 102/22 Nds. MBl. S. 971 Bezug: Rd.Erl. v. 20.09.2006 (Nds. MBl. S. 970) - VORIS 27400 -). Die Bekanntmachung berücksichtigt die gesetzlichen und programmatischen Veränderungen auf Bundes- und Landesebene und löst die Bekanntmachung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 09.11.2000 – 506 – 48 102/22 (Nds. MBl. Nr. 8/2001, S. 212) ab. Regionalverbund Heide Der Zuständigkeitsbereich des Regionalverbundes Heide (RVH) umfasst folgende Landkreise: Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Soltau-Fallingbostel und Uelzen.

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Aus diesen Landkreisen sind 3 Integrationsberatungsstellen, eine kombinierte Beratungsstelle Integrationsberatung und Flüchtlingsberatung, eine kombinierte Beratungsstelle Integrationsberatung und Migrationsberatung Erwachsene, 3 Migrationsberatungen für Erwachsene, 7 Stellen Jugendmigrationsdienst und 2 Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen am Regionalverbund Heide beteiligt gewesen. Sie gehören zu verschiedenen Trägern (AWO, Caritas, CJD, Diakonie, DRK), sind teilweise Einzelberatungsstellen und teilweise in Beratungszentren eingegliedert und verfügen über ganz unterschiedliche Arbeitszeit- und Personalkapazitäten. Die engere Kooperation mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) ist niedersachsenweit im Jahre 2005 intensiviert worden. Die Jugendmigrationsdienste sind nach den letzten Umstrukturierungen jetzt als Bundesprogramm für alle jugendlichen Migrantinnen und Migranten bis zum Alter von 27 Jahren zuständig. Sie sollen für diese Zielgruppe spezielle Beratungsangebote vorhalten. Im Regionalverbund Heide ist die Integration der Jugendmigrationsdienste abgeschlossen. Zur Unterstützung der Kommunen bei den neuen Aufgaben im Bereich der Integration (z.B. Koordination von lokalen Netzwerken, kommunale Integrationskonzepte) hat die Niedersächsische Landesregierung 15 Leitstellen Integration eingerichtet. Diese Stellen bei den Kommunen sind durch Landesbedienstete (Verwaltungsbeamtinnen und -beamte aus dem Personalüberhang durch die Verwaltungsreform / Auflösung der Bezirksregierungen) besetzt und sollen in den Kommunen koordinierende Funktionen wahrnehmen. Sie wurden ebenfalls in die Regionalverbünde der KMN eingegliedert. Im hiesigen Regionalverbund haben die Stadt Lüneburg und der Landkreis Harburg jeweils eine Leitstelle Integration erhalten, die in den Regionalverbund Heide eingebunden sind. Im Rahmen des „Aktionsplans II des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich“ wurde die strukturelle Kooperation mit den BISS-Beratungsstellen (Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt) intensiviert. Der Regionalverbund Heide wird federführend von der Integrationsberatungsstelle des DRK-Kreisverbandes Soltau geleitet. Diese Aufgabe ist mit weiteren koordinierenden und administrativen Tätigkeiten verbunden, die sich allerdings einschränkend auf die hiesige Beratungsarbeit auswirken. Weitere Informationen zum Regionalverbund Heide, seinen Mitgliedern, Angeboten und Aktivitäten gibt es im Internet unter http://Heide.Migrationsarbeit-Niedersachsen.de . Die landesweite Zusammenarbeit der Regionalverbünde in Niedersachsen wird seit dem 01.01.2009 nicht mehr von der Koordinationsstelle Migrationsarbeit an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg koordiniert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat die Koordinierung mit seiner Abteilung Integration jetzt selbst übernommen. Weitere Informationen zum Regionalverbundsystem und der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen gibt es im Internet unter www.Migrationsarbeit-Niedersachsen.de .

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Vorbemerkung zu den Berichtsteilen 3. bis 8. Die folgenden Teile dieses Berichtes (3. bis 8.) werden durch statistische Angaben ergänzt. Aus der Vielfalt der statistischen Angaben werden bei jedem Gliederungspunkt zwei aussagekräftige Werte angegeben: 1. Der Anteil des Arbeitbereiches an der Gesamtarbeitszeit in % und 2. die Anzahl der Arbeitsvorgänge in dem jeweiligen Arbeitsbereich. Diese statistischen Angaben werden an einigen Stellen auch kommentiert bzw. bewertet. Soweit Vergleichswerte der Jahre 2004 bis 2008 vorliegen, ist zu bedenken, dass im Jahr 2004 nur das zweite bis vierte Quartal statistisch ausgewertet wurden und im Jahr 2007 sowie im ersten Quartal 2008 0,25 Stellenanteile für den Landkreis Verden mit einbezogen sind. 3. Einzelfallberatung Anteil an der Gesamtarbeitszeit (3.1 bis 3.4): 53,17 % (2008: 49,48 % / 2007: 59,30 % / 2006: 55,15 % / 2005: 53,07 % / 2004: 38.80 %) Arbeitsvorgänge (3.1 bis 3.4): 2.175 (2008: 2.291 / 2007: 2.312 / 2006: 2.522 / 2005: 1.874 / 2004: 1.048) Die Beratungs- und Integrationstätigkeit unterliegt ständigen Wandlungsprozessen. Sie musste die in Veränderung befindlichen politischen, gesetzlichen, gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen und wechselnde Klientelzusammensetzungen berücksichtigen. Zunehmend erforderliche Spezialkenntnisse, steigende KlientInnenzahlen und finanzielle Einschränkungen prägen außerdem den Arbeitsalltag. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungsarbeit haben sich in den letzten Jahren immer wieder leicht verschoben. Wir stellen auch eine stark zunehmende Ausdifferenzierung der einzelnen Beratungsinhalte fest. Zusätzlich haben sich neue Beratungsfelder entwickelt. Die Beratungs- und Integrationsarbeit ist hauptsächlich Einzelfall- und Familienhilfe. Sie sollte zu einem großen Teil auch in Form von Hausbesuchen stattfinden, um das soziale Umfeld der KlientInnen erfassen und mit einbeziehen zu können. Viele MigrantInnen haben außerdem nicht die nötige Mobilität, um in die Beratungsstelle aufsuchen zu können. Sie wird vorwiegend von Menschen aus Soltau und der näheren Umgebung besucht. Der öffentliche Personennahverkehr ist für die KlientInnen praktisch kaum nutzbar, da er zu teuer (unmöglich bei Gutscheinbezug) und zu strukturschwach ist. Leider führten die Anzahl der Beratungssuchenden, die langen An- und Abfahrtswege, die finanzielle Gesamtsituation und neue Aufgaben dazu, dass Hausbesuche kaum noch durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für notwendige Begleitungen zu Verhandlungen und Gesprächen bei Behörden, Konsulaten und anderen Institutionen. Mit 53,17 % Anteil an der Gesamtarbeitszeit, ist die Einzellfallarbeit aber weiterhin der größte Arbeitsbereich. Die Angabe zeigt aber auch, dass viele andere Aufgabenbereiche die Einzelfallarbeit immer weiter eingeschränkt haben.

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Die leichte Erhöhung gegenüber dem Jahr 2008 wurde auch durch eine Entspannung in den anderen Arbeitsbereichen (Netzwerkarbeit und Bildungsangebote) möglich, wobei der Beratungsbedarf aufgrund der diversen neuen Gesetze und der Bleiberechtsregelungen weiterhin groß ist, was an der fast unveränderten Zahl der Arbeitsvorgänge zu erkennen ist (2009: 2.175 und 2008: 2.291). Dies bedeutet aber auch, dass für die einzelne Beratung weiterhin nur wenig Zeit zur Verfügung stand. Die einzelnen hier angegebenen statistischen Werte der Untergruppen der Einzelfallberatung (3.1 Aufenthalts- und sozialrechtliche Information und Beratung; 3.2 Sozialpädagogische und psycho-soziale Beratung; 3.3 Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung; 3.4 Beratung bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsicht, Unterstützung der Reintegration) sind so zu verstehen, dass sie auch immer bereichsübergreifende Beratungsarbeit darstellen, der jeweilige Schwerpunkt aber im genannten Bereich liegt. So ist in den seltensten Fällen eine Beratung z.B. ausschließlich sozialrechtlichen Inhaltes, weil auch aufenthaltsrechtliche, gesundheitliche, psychosoziale, arbeitsrechtliche und andere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Jahre ab 2005, da sich durch das neue Arbeitslosengeld II und die Regelungen des SGB II auch eine sehr enge Verknüpfung der Beratungsbereiche Sozialrecht und Arbeitsmarktintegration ergeben hat. Durch das Zuwanderungsgesetz und Aufenthaltsgesetz mit seinen Integrations- und Spachförder-Akzenten und die Bleiberechtsreglungen hat es ebenfalls eine noch engere Verbindung der Arbeitsbereiche Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktintegration und Sozialrecht gegeben. 3.1 Aufenthalts- und sozialrechtliche Information u nd Beratung Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 19,01 % (2008:17,19 % / 2007: 23,59 % / 2006: 25,36 % / 2005: 23,72 % / 2004:19,87 %) Arbeitsvorgänge: 660 (2008: 704 / 2007: 892 / 2006: 1.210 / 2005: 828 / 2004: 554) Innerhalb der Einzelfallarbeit ist die aufenthalts- und sozialrechtliche Information und Beratung ein großer Bereich, was sich schon aus der Komplexität und Kompliziertheit der ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Gesetze und Vorschriften ergibt. Ein enormer Beratungsbedarf wurde in der Folge der Gesetzesänderungen des Jahres 2005 verzeichnet. Die Reformen der Sozialgesetze, die neuen Regelungen zum Arbeitslosengeld II (ALG II) und zur Sozialhilfe - auch als Hartz IV bekannt - verunsicherten die Menschen stark. Hinzu kam ab 2005 das neue Zuwanderungsgesetz (ZuwG), welches auch das Ausländerrecht (neues AufenthG) und Teile des Asylrechtes neu regelt. Auch hier waren die Verunsicherung und der Informationsbedarf groß. Dieser Trend hielt auch in den Jahren 2008 und 2009 weiter an und wurde noch durch einen erhöhten Informationsbedarf verstärkt, der durch die Reform des Zuwanderungsgesetzes 2007 und die Bleiberechtsregelungen von 2006 und 2007 bedingt wurde. Zudem sollte die Bleiberechtsregelung Ende 2009 auslaufen, was hier kurzfristig nochmals ein erhöhtes Beratungsaufkommen verursachte.

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Ausländerrechtliche Themen Asyl- und ausländerrechtliche Themen bilden einen Hauptteil der Beratungstätigkeit. Die Fragestellungen betreffen unter Anderem folgende Bereiche: - Beratung zum neuen Zuwanderungsgesetz - Beratung zum IMK-Bleiberecht 2006 - Beratung zum gesetzlichen Bleiberecht 2007 - Erlangung eines besseren Aufenthaltsstatus nach dem AufenthG - Übergangsregelungen vom AuslG zum AufenthG - Integrationskurse nach dem AufenthG - Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft - Fragen zum Staatsbürgerschaftsrecht - Umverteilungen (bei Residenzpflicht) zur Familie / Verwandtschaft - Veränderungswünsche den Aufenthaltsbereich betreffend - Rückkehr und Weiterwanderung - Visaerteilungen durch deutsche Auslandsvertretungen - Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten und -aufenthalte in Deutschland - Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland - Eheschließungen - Familiennachzug / Familienzusammenführungen - Informationen zum Asylverfahren - Ablehnung des Asylantrages - Klage des Bundesbeauftragten gegen die Anerkennung - Asylfolgeanträge / -verfahren - Asylrücknahmeverfahren durch das Bundesamt - Härtefallkommission / Härtefallregelung nach dem neuen AufenthG - Petitionen - Kirchenasyl - Legalisierung des Aufenthaltes Aufenthaltsgesetz Das neue Aufenthaltsgesetz sollte im Vergleich zum alten Ausländergesetz viele Dinge vereinfachen und handhabbarer machen. Inzwischen ist das Fazit zu ziehen, dass das Gros der alten Regelungen auch im neuen Gesetz teilweise wortgleich wiederzufinden ist und nur wenige Bereiche einfacher oder innovativer geregelt wurden. Viele handwerkliche Fehler mussten mit einer ersten Gesetzesänderung nachgebessert werden. Weitere - auch inhaltliche Veränderungen - traten Ende 2007 als 2. Änderungsgesetz des Zuwanderungsgesetzes in Kraft.

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Die Vielzahl der alten Aufenthaltstitel wurde mit dem neuen Recht auf zwei beschränkt. Die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dafür ist es jetzt aber für zahlreiche Gesetzte und Bestimmungen des Sozialrechts, Arbeitsrechts und des Aufenthaltsrechtes entscheidend, nach welchem Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes der Aufenthaltstitel erteilt wurde. Dies führt dazu, dass der alleinige Titel ohne Paragraf-, Absatz-, Nummer- oder Satzangabe kaum noch Aussagekraft hat. Der Wechsel vom Ausländergesetz zum neuen Aufenthaltsgesetz hat enormen Beratungsbedarf ausgelöst. Viele Betroffene hatten Fragen zum zukünftigen Aufenthalt den Übergangsreglungen und den daraus resultierenden Rechten. Das Niedersächsische Innenministerium beeilte sich sehr, vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschriften zum AufenthG zu erstellen. Inzwischen lag die dritte überarbeitete Version vor, die aber die neueste Reform des Aufenthaltsgesetzes vom Juni 2007 noch nicht beinhaltet. Vom Bundesinnenministerium liegen seit Oktober 2009 die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vor, welche nun die Landesvorschriften abgelöst haben. Einbürgerung Die Verfestigung des Aufenthaltes bis hin zur Einbürgerung ist ein besonderer Beratungsschwerpunkt bei Migrantinnen und Migranten. Da der rechtliche Aufenthaltsstatus in der Regel auch die Grundlage für eine berufliche Integration in den Arbeitsmarkt und somit für die soziale Integration der ganzen Familie in die hiesige Gesellschaft bildet, hat die Beratung in diesem Bereich eine zentrale Bedeutung. Die Einbürgerung ist dabei nicht als Ergebnis und Endpunkt der Integration, sondern als ein Schritt und eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration zu verstehen. Viele verunsicherte MigrantInnen suchen den Weg in die deutsche Staatsbürgerschaft, weil Sie befürchten, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weitere Verschärfungen des Ausländerrechts ihren Aufenthalt in Deutschland bedrohen. Es stellt sich die kritische Frage, welche Botschaften hier den MigrantInnen von der Politik und der Aufnahmegesellschaft vermittelt werden, wenn Angst zur Motivation für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft wird. Viele AusländerInnen, die alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, warten seit Jahren und können die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil das Doppelpass-Verbot verlangt, dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen. Für viele Menschen aus Krisengebieten ist dass jedoch nicht möglich, da sie dort nicht registriert waren oder die Unterlagen der Behörden verschwunden sind. Hier müssen dringend großzügige Regelungen gefunden werden. Die Einbürgerung von asylberechtigten Personen führt nach den neuen Bestimmungen immer auch zur erneuten Überprüfung der Asylberechtigung. Die bedeutet für asylrechtlich anerkannte Familie z.B. aus dem Irak, dass sie nach vielen Jahren des Aufenthaltes mit dem Einbürgerungsantrag ihren Aufenthalt in Frage stellen.

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Da bei der erneuten Asylüberprüfung entsprechend der heutigen Situation im Herkunftsland entschieden und die Asylanerkennung entzogen wird, besteht die Gefahr, statt einem deutschen Pass die Ausreiseaufforderung zu erhalten. Zwangsläufig müssen, im Endergebnis aussichtslose Klageverfahren, gegen die Asylaberkennung geführt werden, um Zeit zu gewinnen und eine Ausreise nach vielen Jahren mit hohen Integrationsleistungen zu verhindern. Die hierfür ursächlichen Vorschriften sind höchst unsinnig und führen zu unnötiger Vergeudung von Verwaltungskapazitäten und finanziellen Mitteln. Auch hier ist zu hinterfragen, welchen Eindruck integrationswillige MigrantInnen von einer Aufnahmegesellschaft haben müssen, die Werbung für die Einbürgerung macht, sich dann aber so verhält. Seit der gesetzlichen Einführung der Einbürgerungstests, ist zu beobachten, dass einige potentielle EinbürgerungskandidatInnen sich nicht mehr einbürgern lassen wollen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Tests zu schwer sind, sondern um Ihre abschreckend Wirkung im Vorfeld einer Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch hier ist ein integrationspolitisch fragwürdiges Zeichen gesetzt worden. Kettenduldungen Insbesondere Geduldete, oft ehemalige Asylsuchende oder Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die seit längerer Zeit in Deutschland leben und nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, Deutschland jedoch verlassen müssen, hofften, von der Regelung des § 25 Abs. 5 AufenthG profitieren zu können. Diese Regelung ist ein zentraler Punkt des neuen Aufenthaltsgesetzes, welche das Ende der sogenannten Kettenduldungen herbeiführen sollte. Familien, die über viele Jahre nur geduldet wurden, verminderte Leistungen und Gutscheine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen und kaum Chancen auf eine Arbeitserlaubnis hatten, sollten endlich eine Integrationsmöglichkeit bekommen. Leider wurde diese Regelung in der Praxis kaum umgesetzt. Die fast grundsätzliche Annahme, dass doch fast jede betroffene Person freiwillig ausreisen könne, ohne Rücksicht auf die Frage der Zumutbarkeit, obwohl Abschiebungen und Ausreisen in die Heimatländer oft seit Jahren tatsächlich nicht durchführbar sind, führte jedoch in der Regel zu Ablehnungen der Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse. Hier wird eine langsame Klärung der Situation erst durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu erwarten sein. Bleiberecht Nach langer politischer und gesellschaftlicher Diskussion, an der sich auch Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen und viele Andere beteiligten, wurde gegen viele Widerstände im November 2006 auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Bleiberechtsregelung von der Innenministerkonferenz beschlossen.

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Eine weitere gesetzliche Altfallregelung wurde in das zweite Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz im Juni 2007 eingearbeitet (§ 104a AufenthG). Diese erstmalige gesetzlich verankerte Bleiberechtregelung hatte den Vorteil, dass sie eine Laufzeit über 2 ½ Jahre hatte und die potenziell Begünstigten vorab eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe mit Arbeitserlaubnis erhalten haben, mit der sie sich auf dem Arbeitsmarkt gleichberechtigt bewerben konnten. Durch die öffentliche Diskussion im Vorfeld wurden erhebliche Erwartungen an diese Bleiberechtsregelungen geweckt. Entsprechend hoch waren die Erwartungen auch bei den möglichen Betroffenen. Die Kriterien dieser Regelungen waren jedoch so schwierig zu erfüllen, dass nur wenige der Langzeit-Geduldeten von ihr profitieren konnten. Insbesondere die Forderung, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, war nach vielen Jahren der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt und insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern und mit Löhnen aus ungelernten Tätigkeiten oder Aushilfsjobs fast unmöglich. Auch die zur Bedingung erhobene Vorlage von Heimatpässen, war in vielen Fällen nicht erfüllbar. Mit diesen Bleiberechtsregelungen wurde das Problem der ursprünglich ca. 150.000 bis 200.000 geduldeten Personen nicht gelöst. Sie verursachen besonderen Beratungsbedarf. Aber Insbesondere die gesetzliche Regelung des Jahres 2007, zu der das Niedersächsische Innenministerium keinen Durchführungserlass herausgegeben hat, ließ viele Detailfragen offen. Die Situation spitzte sich Ende 2009 für viele Familien zu, da die Regelung zum Jahresende auslaufen sollte. Insbesondere Familien, die in der Vergangenheit nicht ausreichend für Einkommen durch Arbeit sorgen konnten, würden dann wieder Duldungen und Ausreiseaufforderungen erhalten. Erst im Dezember 2009 verständigte sich die Politik auf eine Verlängerungsregelung, was zwar Entlastung in der Not brachte, aber letztlich nicht die harten Bedingungen veränderte, sondern nur eine weitere Verlängerung von zwei Jahren ermöglichte. Auch der Kreis der möglichen Berechtigten wurde über eine mögliche Stichtagsverschiebung nicht erweitert. Viele Geduldete haben daher weiterhin keine Integrationsperspektive. Im Ausländerzentralregister (AZR) waren Ende 2009 insgesamt 21.432 AusländerInnen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gesetzlichen Altfallregelung registriert. Die Zahl der Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung zu Jahreswechsel mit 89.498 an. Asylverfahren Die restriktive Asyl-Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewirkt, dass nach der Ablehnung von Asylanträgen oft der Verwaltungsgerichtsweg beschritten wird. Die folgenden Gerichtsverfahren erstrecken sich oft über Monate und Jahre, die diese Familien dann in Unsicherheit verbringen müssen.

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Allerdings sind die Neuzuweisungen im Asylverfahren in den Landkreis Soltau-Fallingbostel in der letzten Zeit fast auf null zurückgegangen. Ursache hierfür ist neben der allgemein gesunkenen Zahl von neuen Asylsuchenden auch die Tatsache, dass in Niedersachsen wieder mehr zentrale Unterbringungen in Oldenburg, Braunschweig und Bramsche stattfinden. Asylrücknahmeverfahren bei yezidischen Kurden aus der Türkei und bei Flüchtlingen aus dem Irak verursachten weiteren Beratungsbedarf. Da bei der Asylüberprüfung entsprechend der heutigen Situation im Herkunftsland zu Grunde gelegt wird, wird die Asylanerkennung oft entzogen. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen, wird dann in der Folge über den weiteren Aufenthalt entschieden. 2009 wurden bundesweit 4.787 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen. Auch hier müssen, im Endergebnis aussichtslose Klageverfahren, gegen die Asylaberkennung geführt werden, um Zeit für die Verbesserung der finanziellen Situation zu gewinnen und eine Ausreise nach vielen Jahren mit hohen Integrationsleistungen zu verhindern. Die psychische Belastung dieser Familien ist in diesem Verfahren enorm. Familiennachzug Seit August 2007 müssen ausländische Ehegatten aus bestimmten Herkunftsländern vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dies führte zu einem Einbruch der Zahl der erteilten Visa von 50.300 im Jahr 2006 auf nur noch 32.455 erteilte Visa im Jahr 2007 was einem Rückgang um 18 % entspricht, wobei die Regelung erst ab August 2007 wirksam ist. Insbesondere der Ehegattenzuzug aus der Türkei hat sich in der Folge mehr als halbiert. Entsprechend hoch war der Beratungsbedarf zu diesem Thema. Dabei wurde deutlich, dass der Erwerb der deutschen Sprache im Ausland oft nicht oder nur schwer möglich ist. Dies gilt besonders für ärmere Regionen. So wird sozial und finanziell benachteiligten Familien das Recht auf ein Zusammenleben verwehrt, wo doch Zwangs- und Scheinehen verhindert werden sollten. Das Erlernen der deutschen Sprache ist in Deutschland sicher besser möglich. Sozialrechtlicher Bereich Der sozialrechtliche Bereich ist neben dem aufenthaltsrechtlichen Thema der zweite Beratungsbereich im Rahmen der Einzelfallarbeit. Wesentlich ist die sozialrechtliche Beratung mit den Schwerpunkten des Arbeitslosengeldes II (ALG II), des Kinderzuschlags, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Folgende Bereiche wurden in den Beratungen abgedeckt: - Beratung und Beantragung zum Arbeitslosengeld II - Beratung zur Grundsicherung - Beratung zur Sozialhilfe - Beratung zum Wohngeld

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- Beratung zum Kinderzuschlag - Unterhaltsvorschussberatung (UVG) - Kindergeld-Beratung - Elterngeld-Beratung - Beantragung von laufenden und einmaligen Leistungen - Überprüfung der Leistungen - Rechtliche Möglichkeiten bei ungenügenden Leistungen - Durchsetzung von Leistungsansprüchen - Verweigerung von medizinischen und therapeutischen Maßnahmen - Leistungen im Zusammenhang mit Wohnraumfinanzierung - Leistungsprobleme im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme - Gesundheitsreformen (z.B. Zuzahlungsgrenzen) - Beratung in Rentenfragen Arbeitslosengeld II Der Landkreises Soltau-Fallingbostel setzt das Leistungsrecht des SGB II als sogenannte Options-Kommune um. Das heißt, dass die Leistungsgewährung und alle Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt, die Bereiche Qualifikation und Vermittlung allein durch die Städte, Gemeinden, den Landkreis und die beauftragte Volkshochschule erfolgen. Es gibt keine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Kommune mit der Agentur für Arbeit. Nach den Erfahrungen der ersten Jahre und den Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Kommunen muss dem Landkreis Soltau-Fallingbostel, den Gemeinden und der Volkshochschule Heidekreis attestiert werden, gute Arbeit geleistet zu haben. Auch wenn zunächst nicht alles reibungslos lief, was bei einem so komplexen Vorhaben auch nicht erwartet werden konnte, funktioniert die neue Struktur von der Leistungsgewährung durch die Städte und Gemeinden, über die Arbeitsvermittlung des Landkreises bis zur Einzellfallberatung durch die Pro-Job-Büros und die Qualifizierungsmaßnahmen der VHS-Heidekreis gut. Die Leistungsberechtigten äußerten, dass Sie das Gefühl hätten, alle Beteiligten seien bemüht, ihnen zu helfen. Es wird aber auch immer deutlicher, dass neue Beratungs- und Fördermodelle den Betroffenen nicht helfen können, wenn schlicht und einfach nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sind, für die die ALG-II-BezieherInnen qualifiziert werden und in die sie vermittelt werden können. Asylbewerberleistungsgesetz Neben der diskriminierenden und stigmatisierenden Wirkung, ist die zunehmende Ausgestaltung und Handhabung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), als Druckmittel gegen Flüchtlinge ohne festen Aufenthalt, festzustellen. Das AsylbLG und die Erlasse zu diesem “Versorgungsgesetz” sollen zusätzlichen Ausreisedruck erzeugen.

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Ein Grundkonflikt liegt in der Vermischung von ausländerrechtlicher und leistungsrechtlicher Beurteilung der Situation der Flüchtlinge. Dabei erhalten zur Ausreise verpflichtete, geduldete Flüchtlinge, die “selbstverschuldet” nicht ausreisen, und AusländerInnen, die um Leistungen zu beziehen, nach Deutschland eingereist sind, nur noch Leistungen, “... soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist”. Mit der letzten Reform des Zuwanderungsgesetzes 2007 wurde die Bezugsdauer von der Sach- bzw. Gutscheinleistungen (§ 1 AsylbLG) von drei auf vier Jahre heraufgesetzt. LeistungsempfängerInnen, die nach Ablauf von drei Jahren schon „normale“ Leistungen erhalten haben, wurden sofort zurückgestuft und müssen weitere 12 Monate mit Gutscheinen leben. Gegen diese Vorgehensweise gibt es allerdings schon einige Gerichtsurteile. Bei der möglichen Umstellung der AsylbLG-Leistungen von Gutscheinen und Sachleistungen auf Geldleistungen (§ 2 AsylbLG) analog dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), für Flüchtlinge, die über vier Jahre im Gutscheinbezug waren, ergaben sich ähnliche Probleme, da die Sozialämter in Verbindung mit den Ausländerämtern beurteilen müssen, ob für die Flüchtlinge die freiwillige Rückkehr möglich und zumutbar ist. Nach dem AsylbLG erfolgt die Leistungsumstellung nur, wenn die Rückkehr nicht möglich ist. Die restriktiven Vorgaben des AsylbLG führen auch zu erheblichen Einschränkungen bei der medizinisch-therapeutischen Versorgung von Flüchtlingen. Hier sind die MitarbeiterInnen der Sozialämter in der Situation, im ersten Schritt über die Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen zu entscheiden. So kann es zu Verzögerungen von Behandlungsmaßnahmen kommen, die jedoch dringend nötig sind, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Entsprechende Rückversicherungen oder Überprüfungstermine bei den AmtsärztInnen der Gesundheitsämter verursachen Wartezeiten, bis Entscheidungen über die Behandlungsbedürftigkeit getroffen werden. Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, und z.B. wegen einer Traumatisierung einer Psychotherapie bedürfen, können diese nur unter erschwerten Bedingungen erhalten. Zudem ist festzustellen, dass bei fast allen TherapeutInnen lange Wartezeiten der Regelfall sind. Da das AsylbLG nicht zum Sozialgesetzbuch (SGB) gehört, unterliegt das Verwaltungshandeln in diesem Bereich auch nicht den sozialgesetzlichen Regelungen. Das bedeutet z.B., dass Widersprüche gegen AsylbLG-Bescheide für die Betroffenen kostenpflichtig sind. Weitere Sozialleistungen Die gesetzlichen Einschränkungen im Kindergeldgesetz (BKGG) - später Kindergeld im Einkommensteuergesetz (EStG), Erziehungsgeldgesetz (BErzG) und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dienten dazu, vielen Flüchtlingsfamilien diese Ansprüche zu entziehen. Durch die staatliche Verweigerung des Kindergeldes, Erziehungsgeldes oder der Unterhaltsvorschussleistungen (UVG), wurden vielen Familien Zukunftsperspektiven genommen.

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Vielen Familien wurde so die Erlangung besserer Aufenthaltstitel und die Integration verweigert. Folgekosten, die hierdurch für die Solidargemeinschaft entstanden, blieben genau so unberücksichtigt wie die Not dieser Familien. Dass diese Einschränkungen teilweise rechtswidrig waren und auch gegen internationale und zwischenstaatliche Abkommen verstießen, wurde in späteren höchstgerichtlichen Entscheidungen deutlich. Für bestimmte Flüchtlingsgruppen wurden die gesetzlichen Bestimmungen nach und nach dann wieder der Rechtssprechung angepasst. Ähnliches gilt auch für die Umstellung des Erziehungsgeldes auf das Elterngeld. Beratung und Unterstützung im Bereich Wohnungssuche und Mietfinanzierung ist ein weiterer sehr arbeitsintensiver Bereich. Einerseits sind für große Familien (ab 5 Personen) kaum Wohnungen vorhanden, andererseits gibt es, wenn eine freie Wohnung vorhanden ist, oft Probleme bei der Mietfinanzierung oder der Übernahme der Kautionszahlungen und Maklerprovisionen durch die Leistungsträger. 3.2 Sozialpädagogische und psycho-soziale Beratung Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 9,91 % (2008: 9,01 % / 2007: 10,43 % / 2006: 10,89 % / 2005: 11,21 % / 2004: 5,24 %) Arbeitsvorgänge: 331 (2008: 295 / 2007: 341 / 2006: 382 / 2005: 320 / 2004: 110) Der Anteil der sozialpädagogischen und psychosozialen Beratung fällt insgesamt statistisch mit 9,91 % eher gering aus. Dies ergibt sich daraus, dass viele sozialpädagogische und psycho-soziale Beratungsinhalte in die anderen Themenfelder der Einzellfallarbeit einfließen, bzw. mit ihnen verbunden sind. Das Beratungsaufkommen liegt etwa in gleicher Höhe wie in den Vorjahren. Bei vielen Migrantinnen und Migranten kommen zu den migrationsbedingten “Standardproblemlagen” (Umgewöhnungsschwierigkeiten, Orientierungsprobleme, Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle, Heimweh, Verlustängste, Überforderungsgefühle) weitere, insbesondere psycho-soziale Problemlagen hinzu. Familien-, Erziehungs- und Partnerschaftskonflikte sowie psychosomatische und posttraumatische Erkrankungen sind typisch für die Nach-Flucht- oder Migrations-Situation. In einem ganzheitlichen sozialpädagogischen / sozialarbeiterischen Ansatz müssen diese Faktoren mit berücksichtigt werden. Dementsprechend sind diese Themen Teil vieler Beratungen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Fachdiensten wie z.B. Erziehungs- und Lebensberatungsstellen wie auch Therapeuten und Therapeutinnen wichtig. Spezialisierte therapeutische Dienste für MigrantInnen sind vor Ort leider gar nicht vorhanden. An anderen Orten im Bundesgebiet stehen sie nur unzureichend zur Verfügung und sind total überlastet. Erfreulich ist, trotz langer Wartezeiten, dass sich einige Therapeutinnen und Therapeuten im regionalen Umfeld dem Thema Migration mehr geöffnet haben.

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Es fanden Beratungen bei Problemlagen statt, die zusätzlich folgende Einzelaspekte aufwiesen: - Beschaffung von Dokumenten aus Krisengebieten über Delegierte des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) - Suche nach vermissten Personen und Familien angehörigen durch das Rote Kreuz - Familien-Nachrichten in und aus Krisengebieten über das Rote Kreuz - Beantragung von Einzelfallhilfen über den DRK-Landesverband - Vermittlung von Dolmetscher- und Übersetzungshilfen - Vermittlung an Beratungsstellen (z.B. Pro Familia) - Beratung bei Eheschließungen - Beratung bei Trennungsabsicht oder nach Trennung von Partnerschaften und Familien - Beratung bei Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge - Beratung bei Vaterschaftsanerkennungen - Beratung bei Adoptionen - Beratung bei Erziehungskonflikten - Gewalt gegen Kinder - Gewalt gegen Frauen - Beratung zu Anträgen “Stiftung Familie in Not” - Beratung in Garantie-Fond-Angelegenheiten - Beratung zur Förderung durch Otto-Benecke-Stiftung - Traumatisierungen durch Verfolgung, Vergewaltigung, Haft und Folter - Traumatisierungen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse - problematische Schwangerschaften - schwere Krankheit - Behinderung - Todesfälle - Verschuldung - Inhaftierung - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Verlassen des Aufenthaltsbereiches.) 3.3 Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 21,43 % (2008: 20,61 % / 2007: 21,95 % / 2006: 15,32 % / 2005: 13,71 % / 2004: 10,45 %) Arbeitsvorgänge: 1.077 (2008: 1.206 / 2007: 958 / 2006: 770 / 2005: 543 / 2004: 303) Der Anteil von 21,43 % an der Gesamtarbeitszeit und die hohe Zahl der Arbeitsvorgänge von 1.077 geben schon einen Hinweis auf die Bedeutung der Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung. Aber auch hier ist anzumerken, dass sich diese Beratungsthemen auch in den vorgenannten Arbeitsbereichen wiederfinden, bzw. sehr eng mit ihnen verbunden sind. Im Jahr 2009 spielten im Zusammenhang mit Fragen der Arbeitsmarktintegration auch die Bleiberechtsregelungen wieder eine bedeutende Rolle.

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Insbesondere stehen Themen wie Arbeitserlaubnis, Arbeitsaufnahme, Qualifikationsmaßnahmen, Deutsch-Sprachförderung aber auch Fragestellungen im Zusammenhang mit schulischer Ausbildung, Schulschwierigkeiten bis zum Kindergartenbesuch im Vordergrund. Arbeitsmarktintegration Im Bereich Beruf, Arbeitsaufnahme, Berufsausbildung, Integration in den Arbeitsmarkt geht es in der Einzelfallhilfe vorwiegend um folgende Themen: - Arbeitsplatzsuche - Ausbildungsplatzsuche - Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten und -aufenthalte in Deutschland - Arbeitsmöglichkeiten und -aufenthalte in Deutschland - Bewerbungstraining / -strategien - Anerkennung früherer, im Herkunftsland erworbener Qualifikationen - Arbeitsplatzvermittlung (Hilfe bei der Kontaktherstellung) - Arbeitserlaubnisse - Arbeitsrecht (z.B. Art der Arbeitsgenehmigungen) - Teilnahme an den Integrationskursen nach dem AufenthG - Verbesserung der Deutschkenntnisse durch zusätzlichen Deutschunterricht - Qualifizierungsmaßnahmen - Probleme am Arbeitsplatz - Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) - Maßnahmen der Technischen Ausbildungsstätte (TAs) - Unterstützung um die Arbeitsfähigkeit und damit den Arbeitplatz zu erhalten und zu sichern Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen bei MigrantInnen mit festem Aufenthaltsstatus, für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, sind zentrales Thema in vielen Beratungsverhältnissen. Die unter 4.1 beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen und die Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes erzeugten weiteren Beratungsbedarf. Durch die neuen Möglichkeiten der Förderung und Qualifizierung (auch mittels Deutsch-Kursen) im ALG-II-Bereich können auch Migrantinnen und Migranten mit festem Aufenthalt und sogar mit deutscher Staatsbürgerschaft profitieren, wenn sie ALG II beziehen. Auch haben Ausländer- und Leistungsbehörden die Möglichkeit, in Einzelfällen AusländerInnen zu Integrationskursen zu verpflichten, wenn entsprechende Deutsch-Sprachdefizite vorhanden sind, die die Vermittlung in den Arbeitsmarkt behindern. Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes sind arbeitsrechtliche Bestimmungen in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgenommen worden. Deren Umsetzung wird zunächst in der Beschäftigungsverfahrensverordnung für hier lebende AusländerInnen und in der Beschäftigungsverordnung für einreisende AusländerInnen bzw. in den jeweiligen Durchführungsanweisungen (DA BeschVerfV und DA BeschV) geregelt.

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Seit 2007 dürfen geduldete Personen mit über vierjährigem Aufenthalt jedoch eine Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung erhalten, was schon einen erheblichen Fortschritt darstellt. Die Arbeitserlaubnisse werden nicht mehr durch die Agentur für Arbeit, sondern von der Ausländerbehörde erteilt und direkt in den Aufenthaltstitel und damit ggf. in den Pass eingetragen. Die geschieht zwar mit Amtshilfe und inhaltlicher Prüfung durch die Agentur für Arbeit, eröffnet den Ausländerbehörden jedoch erhebliche Einflussmöglichkeiten. Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen stellt sich daher auch immer wieder als besonderes Problem dar. Die verzögernde, restriktive Erteilung von Arbeitserlaubnissen an MigrantInnen ohne festen Aufenthaltsstatus verursacht nicht nur Probleme bei der Arbeitsaufnahme, sondern führt auch immer wieder zum Verlust von Arbeitsplätzen mit den entsprechenden Folgeerscheinungen wie z.B. Rückfall in den Hilfebezug, Verschuldung usw., wobei der finanzielle Schaden für die Solidargemeinschaft unwichtig zu sein scheint. Verluste von Arbeitsplätzen, bedingt durch die Verweigerung der Verlängerung von Arbeitserlaubnissen bei Flüchtlingsgruppen, die Deutschland verlassen sollen, werden zur Erhöhung des Ausreisedrucks in Kauf genommen. Einen besonderen Problembereich gibt es bei Migrantinnen und Migranten, die nicht über einen Identitätsnachweis (Nationalpass) verfügen, da ihre Herkunftsländer ihnen keine Dokumente ausstellen. Sie dürfen nach einem Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr an die Fahrerlaubnisbehörden vom 17.12.2001 (46.2-30016 15 allg.) keinen Führerschein erhalten. Betroffen waren hier die InhaberInnen von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, aber teilweise auch die InhaberInnen von Aufenthaltsbefugnissen und Aufenthaltserlaubnissen in der Form von Ausweisersatzpapieren. Es ist festzustellen, dass insbesondere im strukturschwachen ländlichen Raum der Führerschein eine elementare Voraussetzung ist, um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu behalten. Dies sollte mit Blick auf die Anstrengungen der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Schulische Integration Information, Beratung und Hilfe zur schulischen Integration als notwendige Vorbereitung zur beruflichen Integration, umfasst unter Anderem folgende Bereiche: - Einschulungen - Schulanmeldungen - Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten - Beratung bezüglich der angemessenen Schulform - Altersberichtigung, -einstufung oder -einschätzung - Beratung zur altersgemäßen Beschulung - Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Schulabschlüssen - Beratung bei Schulwechsel - Muttersprachlicher Unterricht

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- Sprachfeststellungsverfahren - Schulschwierigkeiten - Beratung bei “Sonderschul-Empfehlungen” - Vorschulische Sprachtests - Vorschulische Sprachförderung - Reformen und Veränderungen im Schulsystem Alle Förderrichtlinien und Erlasse zum Themenbereich Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft wurden in einem neuen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ neu gefasst und überarbeitet. Dieser Erlass gilt ab 2006. Er verlagert den Schwerpunkt der Deutschsprachförderung und der Herkunftssprachförderung in den vorschulischen, den Grundschul- und den Sekundarbereich I. Bei der Umsetzung der Regelungen gibt es an fast allen Schulen Schwierigkeiten. Große Anteile nicht herkunftsdeutschsprachiger SchülerInnen bereiten den Schulen enorme Probleme bei der angemessenen Unterrichtsversorgung und Förderung, für deren Bewältigung ihnen oft die finanziellen Mittel und Kapazitäten fehlen. In den Kontakten mit Schulen wird immer wieder deutlich, dass dort oft genauere Kenntnisse über Herkunft, Heimatsprachen, Religionen und Kulturen fehlen. Dies ist auch aus den Schulstatistiken ersichtlich, die Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft nur unzureichend genau erfassen und damit keine angemessene Planungsgrundlage bilden können. Dies wurde inzwischen auch von ministerieller Seite erkannt und führte dazu, dass das schulische Statistikwesen in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund erfassen soll. Dafür werden entsprechende Daten in Zukunft wesentlich umfangreicher erhoben. Zu den Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit kommen Kinder und Jugendliche aus Aussiedlerfamilien, eingebürgerte Kinder und Jugendliche, und aus binationalen Familien, so dass insgesamt von einem 30 bis 40 %-igen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ausgegangen werden muss. Die sprachlichen Kompetenzen dieser Schülerinnen und Schüler sind im Bezug auf die deutsche Sprache, aber auch bezüglich der Herkunftssprache sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dabei sind neben der Aufenthaltsdauer in Deutschland insbesondere die soziale Situation der Familie, die berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration maßgeblich für die sprachliche Sozialisation und Entwicklung. Der Schulerfolg ist also auch abhängig von den materiellen und kulturellen Ressourcen der Familien zur Unterstützung des schulischen Lernens. Überproportional viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besuchen Haupt- und Sonderschulen. Die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss ist ebenfalls überproportional hoch. Laut Statistischem Bundesamt haben 14,2 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund keinen Schulabschluss - im Vergleich zu nur 1,8 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Deutlich unterproportional ist z.B. der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit dagegen an Gymnasien und gymnasialen Oberstufen.

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Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Berufsausbildung: Die Ausbildungsquote bei ausländischen Jugendlichen lag 2008 bei 32,2 %. Bei deutschen Jugendlichen betrug sie 68,2 %. 44,3 % der ZuwandererInnen haben keinen beruflichen Abschluss. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sind es nur 19,9 %. Allgemein ist mit großer Sorge zu beobachten, dass Kinder und Jugendliche aus Migrationsfamilien oft typische Schulkarrieren durchlaufen. Wegen mangelnder Deutschkenntnisse und nicht ausreichender Förderung besuchen diese Kinder und Jugendlichen vorwiegend Haupt- und Sonderschulen. Die Tendenz, sie im Schulsystem nach unten abzuschieben, ist groß. Dies führt an den Haupt- und Sonderschulen zu besonderen Belastungen. Sogenannte QuereinsteigerInnen, die ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in hiesige Schulen aufgenommen werden, sind besonders betroffen. Hierbei wird die Situation schwieriger, je älter die jeweiligen Schülerinnen und Schüler sind. Im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern durchläuft in Deutschland die zweite Generation von MigrantInnen das Bildungssystem mit geringerem Erfolg als die erste Generation. Die Ursachen liegen wohl darin, dass im deutschen Schulsystem wie in keinem anderen, die soziale Herkunft entscheidend für den Bildungserfolg ist. Aber große Teile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund leben in Deutschland seit Generationen in schwierigen sozialen Verhältnissen. Migrantenkinder und -jugendliche, deren Familien Leistungen der Sozialämter erhalten, konnten in der Regel die Schulkosten nicht mit den Mitteln des ALG II, BSHG oder AsylbLG decken. Zwar sind einmalige Beihilfen zur Einschulung für Schulbedarf vorgesehen, diese reichen jedoch nicht aus. Kosten für Schultaschen, Sportbekleidung usw. sind nicht gedeckt. Weitere Kosten die von den Schulen erhoben werden, wie z.B. Materialkosten, Verpflegungsgeld, Klassengeld, Kosten für Arbeitsbekleidung usw. werden nicht erstattet. Diese Praxis führt zu einer schweren Benachteiligung und Stigmatisierung dieser Schülerinnen und Schüler. Hingewiesen wird an dieser Stelle z.B. auf die Beschaffung von Taschenrechnern und den Wegfall der Lehrmittelfreiheit. Die schlechtere Schulbildung dieser gesamten Gruppe und die daraus resultierenden schlechten Berufs- und Verdienstmöglichkeiten führen schon jetzt und in der Zukunft zu gravierenden individuellen und gesamtgesellschaftlichen Problemen. Die Spar-Politik im Schul- und Bildungsbereich verstärkt dabei diese negativen Folgen. So hat die Landesregierung die finanzielle Förderung der Hausaufgabenhilfe im Landeshaushalt 2004 komplett gestrichen. Auch von dieser Maßnahme sind überdurchschnittlich viele Kinder mit Migrationshintergrund betroffen, deren Eltern oft nicht die Möglichkeiten haben, ihre Kinder bei den Hausaufgaben und dem Lernen ausreichend zu unterstützen. Hier gibt es zwar einige private, ehrenamtliche Initiativen und Vereine, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen Unterstützung beim Lernen, den Hausaufgaben und Betreuung zu gewähren. Diese Angebote sind auch von guter Qualität, können der riesigen Bedarf aber nicht decken.

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Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht laufen in Niedersachsen nicht mehr aus und der Einstellungsstopp wurde aufgehoben. In allen Fachkreisen ist bekannt und es ist wissenschaftlich belegt, dass die Pflege der Herkunftssprache das Erlernen der deutschen Sprache erheblich verbessert. Der allgemeine Kenntnisstand der LehrerInnenschaft über interkulturelle Fragestellungen muss als stark ergänzungsbedürftig bezeichnet werden, da die interkulturelle Realität der Gesellschaft in den Schulstrukturen, in den Lehrplänen und insbesondere in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern nicht ausreichend berücksichtigt wird. Auch mangelt es oft an interkulturellem Unterrichtsmaterial zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung. Die An- und Einbindung der Eltern von Kindern und Jugendlichen aus Migrationsfamilien an und in die Schulen wird allgemein als mangelhaft beschrieben. Gründe hierfür liegen einerseits bei den Eltern, die ein anderes Rollenverständnis, Schwellenängste und deutsch-sprachliche Schwierigkeiten aufweisen, wie auch andererseits bei den Schulen, die über ungenügend Personal und unzureichende Kenntnisse der kulturellen und sozialen Hintergründe der Migrationsfamilien verfügen und deren Kooperationsbemühungen, Informations- und Aufklärungsarbeit nicht ausreichend sind. Für die Informations- und Aufklärungsarbeit über das niedersächsische Schulsystem seine Schulformen und Bildungsgänge steht ebenfalls wenig (mehrsprachiges) Informationsmaterial zur Verfügung. Durch die Reformen und Veränderungen im niedersächsischen Schulsystem (Auflösung der Orientierungsstufe, Einführung von Ganztagsschulen) ist bei den MigrantInnen eine erhebliche Verunsicherung eingetreten. Der Beratungsbedarf zum Schulsystem ist damit angestiegen. Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass in den Schulen darauf hingewirkt werden muss, die interkulturelle Kompetenz zu erhöhen. Hier bieten sich u.a. Fortbildungen für Schulkollegien an, die spezielle Migrationsthemen beinhalten. Dafür empfehlen sich die Fachkräfte der Integrationsberatung wie auch der anderen Migrationsdienste der Kooperativen Migrationsarbeit und die FachberaterInnen für interkulturelle Bildung als AnsprechpartnerInnen. Ferner sollte in den Schulen daran gearbeitet werden, die Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und dabei Förderklassen, Förderunterrichte, Deutsch als Zweitsprache und herkunftssprachlichen Unterricht nicht isoliert zu betreiben, sondern in die gesamten Unterrichtszusammenhänge inhaltlich einzubinden. Zusätzliche Förderangebote wie z.B. Hausaufgabenhilfe können mit Unterstützung von Beratungsdiensten und freien Trägern und ehrenamtlichen Initiativen organisiert werden. Auch die Elternlotsen-Ausbildung im Rahmen der Integrationslotsenprojekte ist ein sinnvoller Ansatz zur Kooperation (siehe auch 4.2). Auch im Bereich der Eltern-, Informations- und -Aufklärungsarbeit sind Kooperationsmodelle zwischen Schulen und Migrations-Beratungsdiensten sinnvoll. Eine besondere Bedeutung bei der Informationsarbeit hat die Kooperation mit den FachberaterInnen für interkulturelle Bildung und der Schulsozialarbeit - soweit vorhanden. Zur Bearbeitung von Konflikten ist ein enger Kontakt mit der Schulaufsicht, der Fachberatung für interkulturelle Bildung und der Schulsozialarbeit - soweit vorhanden - nötig.

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Kooperative Einzelberatungen können sich z.B. in Fällen von Sonderschulüberprüfungen und -zuweisungen oder bei Fällen von Schulverweigerung sehr positiv auswirken, wenn die Eltern hierdurch möglichst früh an den Verfahren beteiligt werden. Bei auftretenden Problemen mit Kindern und Jugendlichen aus Migrationsfamilien wird das Beratungsangebot von Lehrkräften und Schulen zunehmend besser angenommen. Erstkontakte in der Beratungsarbeit mit Migrationsfamilien werden auch durch Lehrkräfte und die Schulsozialarbeit vermittelt, denen Probleme der Schülerinnen und Schüler und deren Familien in schulischen Zusammenhängen auffallen. Von den Berufsbildenden Schulen Soltau ging die Initiative für die Gründung eines Coaching-Teams aus. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, die ohne weitere Perspektive in verschiedenen Schulformen scheitern und die Berufsbildenden Schulen Soltau verlassen müssen, werden hier beraten und motiviert. Um sie nicht einfach fallen zu lassen, treffen sich Lehrer, Sozialamtsleitung, Stadtjugendpflege, die Handwerksinitiative „Projekt 50 Plus“ (Patenschaften) und die Integrationsberatung und beraten die Einzelfälle, sprechen mit den Betroffenen und entwickeln mit ihnen zusammen Ideen und Perspektiven für einen weiteren Berufs- oder Bildungsweg. Kindergartenbereich Der möglichst dreijährige Besuch eines Kindergartens ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder aus Migrationsfamilien eine normale Schullaufbahn beginnen können, ohne nach kurzer Zeit, wegen mangelnden Deutschkenntnissen, Leistungseinbrüche erleben zu müssen. Bei Migrationsfamilien mit Kleinkindern bietet sich daher Unterstützung durch die Integrationsberatung an. Hier geht es unter anderem um: - Werbung für den dreijährigen Kindergartenbesuch - Kindergartenplatzsuche - Anmeldungen - Gebührenfestsetzungen durch die Kommunen - Gebührenübernahme (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz [KJHG]) - Gebührenfreies Kindergartenjahr vor der Einschulung - Frühförderangebote für den Sprachbereich Die vorschulischen Sprachstandsanalysen und die vorschulische Sprachförderung werden in Kooperationen von Kindertagesstätten und Grundschulen durchgeführt. Trotz einiger Kritik an Methoden und Durchführung, zeigen sich überwiegend positive Auswirkungen. Dies hat dazu geführt, dass die Sprachtests um ein halbes Jahr vorgezogen wurden und die vorschulische Förderung auf ein ganzes Jahr ausgedehnt wurde.

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3.4 Beratung bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsi cht, Unterstützung der Reintegration Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 2,82 % (2008: 2,67 % / 2007: 3,32 % / 2006: 3,58 % / 2005: 4,43 % / 2004: 3,24 %) Arbeitsvorgänge: 107 (2008: 86 / 2007: 121 / 2006: 160 / 2005: 183 / 2004: 81) In einigen politischen und gesellschaftlichen Kreisen hat sich verbreitet die Auffassung entwickelt, dass Personen (Flüchtlinge) ohne festen Aufenthaltsstatus ausschließlich in Rückkehrangelegenheiten beraten werden sollten. Daher bedarf die Beratung dieser Personengruppe einiger weiterer Erläuterungen. 2,82 % ist erneut der mit Abstand geringste Anteil im Bereich der Einzelfallarbeit. Dies weist auch darauf hin, dass die Personengruppe ohne festen Aufenthalt kleiner wird. Zudem wirkte sich auch hier die Altfallregelung und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis auf Probe aus. Die Frage der Rückkehr ist bei Personen und Familien ohne festen Aufenthaltsstatus jedoch immer ein zentraler Punkt in der Beratung. Der Wunsch nach Rückkehr in die Heimat ist in der Regel stärker, je kürzer die Aufenthaltsdauer ist. Eine Beratung, die jedoch alle anderen Themen völlig ausschließt, würde dazu führen, dass diese Personen im Falle des Erlangens eines festen Aufenthaltes (z.B. durch Asylanerkennung, Bleiberechtsregelung, Heirat), die Beratung zur Integration vermutlich auch nicht mehr in Anspruch nehmen würden und später jede Anstrengung, Integrationshilfe anzubieten und zu leisten, sinnlos wäre. Wenn die professionelle Beratung Flüchtlingen ohne festen Aufenthalt ihre Unterstützung verweigert, würde sie auch den Kontakt zu den Integrationsnetzwerken und den dort ehrenamtlich engagierten Menschen verlieren, die in erster Linie Flüchtlinge unterstützen oder erst durch die Hilfe für Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge zur Netzwerkarbeit gekommen sind. Mit Blick auf die mögliche spätere ehrenamtliche Unterstützung zur Integration, die Forderung nach Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und die multiplikatorische Vermittlung interkultureller Kompetenz, wäre ein solches Verhalten absolut kontraproduktiv. Die Rückkehr von Asylsuchenden oder De-facto-Flüchtlingen ist ein wiederkehrendes Thema in der Beratung. Dies aber nicht hauptsächlich, weil sich etwa die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern allgemein verbessert hätten und Rückkehrperspektiven eröffnen, sondern weil der hiesige Aufenthalt unter den politisch vorgegebenen rechtlichen und sozialen Bedingungen in vielen Fällen psychisch nicht mehr zu ertragen ist. “Lieber zuhause sterben, als hier so leben müssen ...“ ist eine häufige Aussage in diesem Zusammenhang. Die Zahl der Beratungen im Bereich der Weiterwanderung (z.B. in die USA, Kanada, Australien) ist insbesondere auf den Ausreisedruck auf geduldete Flüchtlinge zurückzuführen. Leider hat die Aufnahmebereitschaft möglicher Aufnahmeländer erheblich abgenommen. Auch der Problembereich der “illegalen” Weiterwanderung in andere Länder macht deutlich, unter welchem Druck viele Flüchtlinge stehen.

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Die Hauptthemen der Rückführungs-Beratungen sind die sogenannten Rückführungen der Flüchtlinge aus Serbien, Montenegro, Kosovo, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Afghanistan und Syrien. Ein großer Teil der Familien, denen eine Rückkehr möglich war, sind bereits unter großen Opfern zurückgegangen oder planen ihre Rückreise unter schwierigsten Umständen. Problematischer ist die Situation für die Flüchtlinge, die nicht zurückkehren können, weil sie durch Verfolgung bedroht sind, weil sie z.B. psychisch und / oder physisch erkrankt sind und der Behandlung bedürfen, weil sie in gemischt-ethnischen Familien leben, weil sie als Minderheit in ein anderes Mehrheitsgebiet zurückkehren müssten, weil sie über keinerlei Unterkunft in ihrer Heimat verfügen, nicht in ihre Herkunfts- und Heimatorte gelangen können oder keinerlei Möglichkeit haben, dort ihre Existenz zu sichern. Der Druck, der seit Jahren auf diese Flüchtlinge ausgeübt wird, führte in vielen Fällen zur Destabilisierung der Familien, Depressionen, psychosomatischen Erkrankungen und schweren Retraumatisierungen. Auch mit dem jetzt unabhängigen Kosovo wurde ein Rückübernahmeabkommen ausgehandelt. Roma, Aschkali, Serben, andere Minderheiten und ethnisch gemischte Familien sind bei einer Rückkehr in das Kosovo durch nationalistische albanische Kräfte besonders gefährdet. Zudem ist der Kosovo nicht in der Lage Rückkehrern Integrationsangebote zu machen, da schon die allgemeine soziale Lage katastrophal ist. Pogromähnliche Ausschreitungen größerer Art gegen ethnische Minderheiten gab es zuletzt im März 2004. In Deutschland gehen die Aktivitäten, um die Flüchtlinge aus dem Kosovo zur Rückkehr zu bewegen jedoch weiter. Hierbei werden oftmals Aspekte von Krankheit, Traumatisierung, Zugehörigkeit zu ethnischen Minderheiten und der realen Überlebensmöglichkeiten im Kosovo ignoriert. Ähnliches gilt für die Rückführungen in den Irak und nach Afghanistan. Dorthin oder in bestimmte Regionen dieser Länder soll angeblich eine sichere Rückkehr möglich sein. Aktuelle Medienberichte zu den dortigen Auseinandersetzungen und die Diskussionen um den Einsatz von deutschen Soldaten zeigen jedoch deutlich, dass sichere Rückführungen in diese Länder zur Zeit nicht vorstellbar sind. Dennoch hat es im vergangenen Jahr nach Angaben der Bundesregierung mehr als 7.800 Abschiebungen gegeben. Das neue Rückführungsabkommen, dass mit Syrien geschlossen wurde, hat wiederum sehr viele Flüchtlinge (Christen, Yeziden und Kurden) in größte Unsicherheit gestürzt. 4. Gruppen- und Bildungsangebote Anteil an der Gesamtarbeitszeit (4.1 und 4.2): 2,54 % (2008: 4,15 % / 2007: 3,28 % / 2006: 3,18 % / 2005: 3,84 % / 2004: 6,40 %) Arbeitsvorgänge (4.1 und 4.2): 67 (2008: 116 / 2007: 145 / 2006: 166 / 2005: 168 / 2004: 249) Es werden nur bei Bedarf und nach den gegebenen Möglichkeiten gruppenspezifische Beratung, Gruppen-Informationstreffen und ggf. Bildungsangebote durchgeführt.

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4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bi ldungsangeboten und anderen Maßnahmen Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 1,19 % (2008: 2,17 % / 2007: 1,91 % / 2006: 1,30 % / 2005: 1,72 % / 2004: 4,58 %) Arbeitsvorgänge: 33 (2008: 58 / 2007: 66 / 2006: 71 / 2005: 75 / 2004: 194) Bildungsangebote für Migrantinnen und Migranten beschränken sich außerhalb der im Folgenden beschriebenen Projekte auf verschiedene Deutschkurse, die von der Volkshochschule Heidekreis angeboten werden. Bestimmte organisatorische Fragen, Anmeldungen und Finanzierungsfragen werden in Zusammenarbeit geklärt. In der Verbindung mit einem ehemaligen EQUAL-Simba-Projekt wurden Deutschkurse zum Erlernen oder Vertiefen der deutschen Sprache im Landkreis Soltau-Fallingbostel angeboten. Ziel dieser niederschwelligen Sprach- und Integrations-Kurse war es, die Integration und den Berufseinstieg von Migrantinnen zu fördern. Die Kurse ermöglichten einen kontinuierlichen Kontakt zu Müttern, die eine wichtige Sozialisationsfunktion für ihre Kinder haben. Die Teilnehmerinnen wurden in die Lage versetzt, sich im deutschen Alltag ohne Unterstützung zurechtzufinden. Außerdem können sie ihre Kinder bei allen schulischen Angelegenheiten besser unterstützen. In diesen Kursen wurden schul- und berufsbezogene Themen bearbeitet und damit gleichzeitig der Wissensstand der Frauen verbessert. Die Frauen fanden durch bessere Kenntnisse der deutschen Sprache leichter Anerkennung in der deutschen Gesellschaft und haben auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen. Gleichzeitig waren diese Kurse für viele Frauen Motivation und Vorbereitung für dann folgende Integrationskurse. Folgende Themenbereiche wurden u.a. in den Sprachkursen mit bearbeitet: - Sprachbarrieren / Kulturkreise - Alltagsbewältigung in Deutschland - Niedersächsisches Bildungssystem - Zwangsheirat - Traumatisierung durch Krieg und Flucht Im Jahr 2009 konnte nur noch einer dieser Alphabetisierungs-, Deutsch- und Integrationskurse fortgeführt werden. Dies war in erster Linie nur möglich, weil die Kursleiterin unentgeltlich tätig war. Es wurden Spenden auf einem extra eingerichteten Konto gesammelt, von denen insbesondere Unterrichtsmaterialien beschafft werden können. Das Kursprogramm wurde durch Veranstaltungen und Besuche in Institutionen ergänzt, um den Kursteilnehmerinnen hier praktische Erfahrungen zu vermitteln. Die Durchführung dieser Weiterbildungsmaßnahmen und der Sprach-Integrations-Kurse erfordert organisatorische Anstrengungen aller Beteiligten. Besonderer Dank gilt der ehrenamtlichen Kursleiterin und den weiteren ehrenamtlich Unterrichtenden.

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Integrationskurse Die neuen Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz werden im Landkreis Soltau-Fallingbostel seit April 2005 durchgeführt. Hierfür arbeiteten die Volkshochschule Heidekreis, die Integrationsberatung des DRK, und der Jugendmigrationsdienst der Diakonie Walsrode eng zusammen. Schon 2005 kamen wir auf Initiative der DRK-Integrationsberatung überein, eine Werbe- und Informationskampagne für die Integrationskurse durchzuführen. Es zeigte sich schnell, dass bundesweit nicht die Neuzuwanderungszahlen erreicht wurden, die die Bundesregierung für Integrationskurse eingeplant hatte. Daher eröffnete sich die Möglichkeit, erheblich mehr sogenannte „Bestandsausländer“, also schon länger hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, an den Integrationskursen teilnehmen zu lassen. Um diese Gruppen zu erreichen und anzusprechen, betrieben wir schon damals Öffentlichkeitsarbeit, in dem wir die Integrationskurse der Presse vorstellten, die Teilnahmeberechtigten benannten und zwei Informationsveranstaltungen ankündigten, die später mit Erfolg durchgeführt wurden. Am 29.04.2009 und am 18.11.2009 fanden Treffen des Integrationskursträgers, der Migrationsberatungsstellen mit dem Regionalkoordinator (ReKo) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beim Landkreis Soltau-Fallingbostel, in Fallingbostel statt. Hier wurden u.a. problematische Aspekte, wie z.B. Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme, Fahrtkostenfragen und Neuerungen in der Integrationskursverordnung erörtert. Im Jahr 2009 wurden im Landkreis Soltau-Fallingbostel insgesamt 13 Integrationskurse unterschiedlicher Art (Alphabetisierung, Wiederholung, Aufbau und normale Kurse) mit ca. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt: 2 alte Integrationskurse aus 2008 beendet; ca. 40 Teilnehmende. 3 neue Integrationskurse; ca. 60 Teilnehmende. 2 neue Alpha-Kurse; ca. 20 Teilnehmende. 3 alte Alpha Kurse aus 2008 beendet; ca. 24 Teilnehmende. 3 neue Alpha-Kurse mit Wiederholung von 300 Ustd.; ca. 22 Teilnehmende. Nach den Erfahrungen der ersten vier Jahre bleibt festzustellen, dass der Ansatz, endlich allgemeine Integrationsangebote zu machen, richtig ist und sehr gut angenommen wird. Das angestrebte Kursziel der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1), welches das Deutsch-Sprach-Niveau des Realschulabschlusses darstellt, ist bei 600 Unterrichtsstunden allerdings kaum zu erreichen. Eine Erhöhung der Stundenzahl, wurde daher für bestimmte Gruppen und einzelne Personen im Jahr 2007 mit einer Reform der Integrationskursverordnung eingeführt. Auch wurde die Möglichkeit der Wiederholung der zweiten Hälfte des Kurses (300 Stunden) für die Personen geschaffen, die die Prüfung beim ersten Mal nicht erfolgreich ablegen können. Auch im Jahr 2009 wurde die Integrationskursverordnung erneut überarbeitet und in ihren Möglichkeiten erweitert.

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Leider ist es nur schwer möglich, ausreichend differenzierte Lerngruppen zu schaffen, da für speziellere Lerngruppen nicht ausreichend TeilnehmerInnen vorhanden sind. Die vom Gesetz vorgesehenen Spezialkurse, wie z.B. Frauenkurse, sind ebenfalls kaum möglich gewesen. Die Integrationskurse werden von NeuzuwandererInnen (meistens im Rahmen des Familiennachzuges), AussiedlerInnen, sogenannten Bestandsausländern (nachholende Integration) freiwillig oder nach Verpflichtung besucht. Inzwischen ist es auch möglich geworden, ALG-II-BezieherInnen (mit ausländischer oder auch deutscher Staatsbürgerschaft) an diesen Kursen teilnehmen zu lassen, wenn die nicht ausreichende deutsche Sprache ein Hindernis für die Integration in den Arbeitsmarkt darstellt. Für diese TeilnehmerInnen bezahlt dann der Landkreis Soltau-Fallingbostel als Optionskommune die Integrationskurskosten. Als Motivationsanreiz kann das Bundesamt neuerdings den TeilnehmerInnen 50 % des gezahlten Kostenbeitrags erstatten, wenn der Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich abgeschlossen wird. Am 30.04.2009 besuchte die Bundesintegrationsbeauftragte und Staatsministerin Frau Böhmer in Begleitung des CDU-Bundestagsabgeordneten Herrn Grindel den Landkreis Soltau-Fallingbostel, um sich in der VHS Walsrode mit Kursleiterinnen und Organisatoren von Integrationskursen sowie mit Beratungsstellen zu treffen und notwendige Änderungen zu diskutieren. Alle Informationen zu den Integrationskursen und die aktuelle Integrationskursverordnung können auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge heruntergeladen werden (www.integration-in-deutschland.de). 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangebo ten Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 1,35 % (2008: 1,94 % / 2007: 1,37 % / 2006: 1,88 % / 2005: 2,11 % / 2004: 1,81 %) Arbeitsvorgänge: 34 (2008: 62 / 2007: 79 / 2006: 95 / 2005: 93 / 2004: 55) Das Niedersächsische Innenministerium hat auch im Jahr 2009 300.000,- Euro für „Integrationslotsenprojekte“ zur Verfügung gestellt. Integrationslotsen wurden erstmals 2005/2006 in Osnabrück ausgebildet. Das Projekt fand das Interesse des Innenministeriums und es wurde beschlossen, solche Projekte landesweit zu fördern. Das hiesige Projekt Integrationslotsen wird unter diesem Punkt 4.2 beschrieben. Es hat aber auch Anteile in anderen Arbeitsbereichen (4.1, 5.1, 5.2, 5.3, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5) gehabt, die dort nicht immer gesondert beschrieben sind.

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Bei den Integrationslotsen handelt es sich um Migrantinnen und Migranten aber auch um einheimische Deutsche, die ehrenamtlich Menschen mit Migrationshintergrund Unterstützung und Hilfe geben. Dies soll dazu dienen, dass sich die Migrantinnen und Migranten schneller und besser in der Aufnahmegesellschaft zurechtfinden und die Integration verbessert wird. Um die Ehrenamtlichen für ihre Aufgaben zu qualifizieren, werden entsprechende Integrationslotsenkurse durchgeführt. Diese Kurse waren zunächst in Basis- und Aufbaumodule mit 48 und 30 Unterrichtsstunden unterteilt. Ein in Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst des Diakonischen Werkes Walsrode und der Volkshochschule Heidekreis erstelltes Konzept wurde für den Landkreis Soltau-Fallingbostel seit 2007 umgesetzt. Hierzu gab es mehrere Presseberichte. Im Jahr 2009 konnten trotz intensiver Werbung und insgesamt vier Informationsveranstaltungen leider nicht ausreichen TeilnehmerInnen gewonnen werden, um erneut einen Integrationslotsenkurs durchzuführen. Am 13./14.01.2009 und am 02./03.09.2009 fanden jeweils zwei Infoveranstaltungen in Soltau und in Walsrode statt. Unterrichtsinhalte sind z.B. Biografiearbeit zum Integrationsprozess und die Reflexion der eigenen Erfahrungen im Migrationsprozess, gesetzliche Rahmenbedingungen (Ausländerrecht und Leistungsrecht), Begriffsdefinition von Integration, Eingliederungs- und Integrationsmodelle, Unterstützungsmöglichkeiten, Hilfen und Ansprechpartner, Formen der Zuwanderung, Interkulturelle Kompetenz, Kommunikation, Gesprächsführung, Kulturen, Umgang mit Vorurteilen, Ehrenamtliches Engagement, Einsatzmöglichkeiten und Rahmenbedingungen. Im Rahmen des Integrationslotsenkurses im Landkreis Soltau-Fallingbostel werden einige Unterrichte in Kooperation mit den Kollegen vom Diakonischen. Die Migrationsfachdienste im Diakonischen Werk Walsrode und dem DRK-Kreisverband Soltau e.V. stellen gemeinsam mit der Volkshochschule Heidekreis sowie weiteren Akteuren lokaler Netzwerke sicher, dass die ehrenamtlichen Integrationslotsen auch nach Abschluss der Maßnahme weiter begleitet werden. Diese Begleitung umfasst insbesondere die Vermittlung in Einsatzstellen und eine kontinuierliche fachliche Beratung. Zusammenkünfte mit den Integrationslotsen fanden am 10.03.2009 und am 04.11.2009 statt, um ein Forum zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung zu schaffen. Sofern weitere Qualifizierungen notwendig sind, werden spezielle Fortbildungen ermöglicht werden. Im Zusammenhang mit den Integrationslotsenprojekten fand am 20.10.2009 eine Integrationslotsentagung des Niedersächsischen Innenministeriums mit dem Titel „Integrationslotsen – kreativ – ehrenamtlich – engagiert“ in Delmenhorst statt. Am 14.07.2009 wurde ein Evaluierungsinterview von einer Mitarbeiterin der Uni Osnabrück mit Integrationslotsen in Schwarmstedt und mit der Integrationsberatung des DRK durchgeführt. Im Elternlotsenkurs im Landkreis Verden wurden zusätzlich zwei Vorträge zu den Themen „Gesetzliche Grundlagen der Migration und Integration“ und „Integration und Integrationsstrukturen“ gehalten. Am 17.06.2009 fand die dortige Abschlussveranstaltung des Elternlotsenkurses in Verden statt.

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Im Jahr 2010 stehen erneut finanzielle Mittel des Niedersächsischen Innenministeriums zu Verfügung. So werden z.B. auch spezielle Lotsenprojekte wie Sportlotsen, Elternlotsen, Ausbildungslotsen und Uni-Lotsen gefördert, Qualifizierungen in Nachhaltigkeitsmodulen sind ebenfalls vorgesehen. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel werden weitere Aktivitäten im Jahr 2010 folgen. 5. Öffentlichkeitsarbeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit (5.1 bis 5.3): 3,78 % (2008: 4,31 % / 2007: 2,99 % / 2006: 2,47 % / 2005: 5,36 % / 2004: 6,03 %) Arbeitsvorgänge (5.1 bis 5.3): 88 (2008: 128 / 2007: 62 / 2006: 103 / 2005: 143 / 2004: 140) Der Anteil der reinen Öffentlichkeitsarbeit (5.1 bis 5.3) fällt mit 3,78 % relativ gering aus, was darin begründet ist, dass grosse Teile der Öffentlichkeitsarbeit auch in Verbindung mit anderen Arbeitsbereichen durchgeführt wurden (siehe hier z.B. 4.1 und 4.2). 5.1 Referentinnen- / Referententätigkeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 2,08 % (2008: 0,98 % / 2007: 1,39 % / 2006: 0,56 % / 2005: 3,02 % / 2004: 2,19 %) Arbeitsvorgänge: 23 (2008: 20 / 2007: 15 / 2006: 13 / 2005: 58 / 2004: 37) Referententätigkeit fand hauptsächlich in folgenden Arbeitsbereichen statt: 4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bildungsangeboten und anderen Maßnahmen 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten 5.2 Organisation, Durchführung von Veranstaltungen zum Themenfeld Migration / Integration 6.1 Mitarbeit im Regionalverbund und anderen Zusammenhängen der KMN 6.2 Sonstige regionale und lokale Kooperation und Netzwerkarbeit 6.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Regeldiensten und Bildungseinrichtungen 6.4 Kooperation und Unterstützung von Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten 6.5 Aktivitäten zur Stärkung des freiwilligen Engagements 5.2 Organisation, Durchführung von Veranstaltungen zum Themenfeld Migration / Integration Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 1,24 % (2008: 1,94 % / 2007: 1,06 % / 2006: 1,02 % / 2005: 0,74 % / 2004: 2,35 %) Arbeitsvorgänge: 42 (2008: 62 / 2007: 40 / 2006: 46 / 2005: 32 / 2004: 63)

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Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Themenfeld Migration und Integration fand hauptsächlich in diesen Arbeitsbereichen statt: 4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bildungsangeboten und anderen Maßnahmen 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten 6.2 Sonstige regionale und lokale Kooperation und Netzwerkarbeit 6.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Regeldiensten und Bildungseinrichtungen 6.4 Kooperation und Unterstützung von Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten 6.5 Aktivitäten zur Stärkung des freiwilligen Engagements 5.3 Presse- und Informationsarbeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 0,46 % (2008: 1,38 % / 2007: 0,54 % / 2006: 0,89 % / 2005: 1,60 % / 2004: 1,49 %) Arbeitsvorgänge: 23 (2008: 46 / 2007: 7 / 2006: 44 / 2005: 53 / 2004: 40) Auch die Presse- und Informationsarbeit fand zu großen Teilen in diesen Bereichen statt: 4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bildungsangeboten und anderen Maßnahmen 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten 5.1 Referentinnen-/Referententätigkeit 5.2 Organisation, Durchführung von Veranstaltungen zum Themenfeld Migration / Integration 6.2 Sonstige regionale und lokale Kooperation und Netzwerkarbeit 6.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Regeldiensten und Bildungseinrichtungen 6.4 Kooperation und Unterstützung von Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten 6.5 Aktivitäten zur Stärkung des freiwilligen Engagements Anfang des Jahres (17.02.2009) wurde der “Arbeitsbericht 2008” der DRK-Integrationsberatung öffentlich der Presse vorgestellt. Hierzu erschienen in den lokalen Zeitungen umfangreiche Berichte. Im Januar und im September 2009 fand die Öffentlichkeitsarbeit zum Integrationslotsenprojekt im Landkreis Soltau-Fallingbostel statt (4.2). Auf besonderes Betreiben des Regionalverbundes Heide wurde das technische und inhaltliche Konzept für die Internetpräsenz der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen und ihrer Regionalverbünde entwickelt und umgesetzt. Die Gestaltung und ständige Aktualisierung des Internetauftritts des Regionalverbundes Heide ist hier ebenfalls als Informationsarbeit zu benennen.

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6. Kooperation und Netzwerkarbeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit (6.1 bis 6.5): 25,78 % (2008: 27,01 % / 2007: 20,34 % / 2006: 23,43 % / 2005: 17,74 % / 2004: 31,12 %) Arbeitsvorgänge (6.1 bis 6.5): 988 (2008: 996 / 2007: 753 / 2006: 845 / 2005: 666 / 2004: 649) Die Kooperation und Netzwerkarbeit ist mit einem Anteil von 25,78 % an der Gesamtarbeitszeit der zweitgrößte Arbeitsbereich. Dies entspricht den Vorgaben der Richtlinie Integration für den Bereich Netzwerkarbeit. Dennoch ist der Bereich Netzwerkarbeit mit einem Viertel der Arbeitszeit statistisch noch unterbewertet, da eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten insbesondere auch in folgenden Arbeitsbereichen stattfindet: 3.1 Aufenthalts- und sozialrechtliche Information und Beratung 3.2 Sozialpädagogische und psycho-soziale Beratung 3.3 Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung 4.1 Initiierung, Organisation, Unterstützung von Bildungsangeboten und anderen Maßnahmen 4.2 Organisation und Durchführung von Gruppenangeboten 5.1 Referentinnen-/Referententätigkeit 5.2 Organisation, Durchführung von Veranstaltungen zum Themenfeld Migration / Integration 5.3 Presse- und Informationsarbeit 6.1. Mitarbeit im Regionalverbund und anderen Zusam menhängen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen (KM N) Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 12,44 % (2008: 11,38 % / 2007: 9,40 % / 2006: 12,27 % / 2005: 9,93 % / 2004: 22,15 %) Arbeitsvorgänge: 369 (2008: 298 / 2007: 250 / 2006: 371 / 2005: 417 / 2004: 415) Die Schwerpunkte dieses Arbeitsbereiches liegen in der Mitarbeit und der Federführung des Regionalverbundes Heide sowie der Mitarbeit in der KMN (Gremium der Federführungen der Regionalverbünde und in der AG KMN). Regionalverbund Heide Einführend wird die Struktur des Regionalverbund-Systems unter 2.3 beschrieben. Durch die Schaffung von Regionalverbünden zur Umsetzung des Konzeptes der Kooperativen Migrationsarbeit wurde der Kooperationsbereich strukturellen Änderungen unterworfen. Diese Veränderungen betrafen zunächst hauptsächlich die Zusammenarbeit der Migrationsdienste, wobei auch für die bundesfinanzierten Migrationsdienste im Jahr 2005 erhebliche Veränderungen eintraten, die die Kooperation beeinflussten.

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Die strukturierte Kooperation in der KMN umfasst auch andere Stellen im Migrationsbereich. Das sind die Migrationsberatungen für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste, Leitstellen Integration als Kernelemente der Regionalverbünde und weitere beteiligte wie z.B. Pro-Aktiv-Center und Biss-Beratungsstellen. Entsprechend wurde die Kooperation im Regionalverbund Heide gestaltet. Es entwickelte sich eine konstruktive, erweiterte Kooperation auf der Grundlage der schon in der Vergangenheit gut funktionierenden Zusammenarbeit. Der Regionalverbund Heide umfasst einen sehr grossen ländlich geprägten Raum ohne ein echtes Zentrum. Die einzelnen Migrationsdienste liegen weit auseinander und haben in der Beratungsarbeit und bei den entsprechenden Kontakten zu Kommunen, Ämtern und Institutionen wenig direkte Berührungspunkte miteinander. Zudem sind grössere Bereiche und insbesondere der Landkreis Lüchow-Dannenberg gänzlich unversorgt. Die Struktur und Organisation des Regionalverbundes Heide muss sich auf diese Umstände einstellen und mit den Unzulänglichkeiten zurechtkommen. Im Jahr 2006 war die Verbundarbeit, wie auch die Arbeit in der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen, noch von Veränderungen geprägt. Die neu entstandenen Migrationsberatungen für Erwachsene sind inzwischen integriert, was auch für die Leitstellen Integration gilt. Die Jugendmigrationsdienste wurden fest in das Verbundsystem eingebunden. Es folgte der Ausbau der Kooperation mit den landesfinanzierten BISS-Beratungsstellen. Um die Einbindung in den Regionalverbund Heide und Kooperation mit den Regionalkoordinatoren (ReKos) der Außenstelle Braunschweig des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Außenstelle Braunschweig) zu stärken, wurden diese zu allen Regionalverbund-Sitzungen eingeladen. Innerhalb der Verbundstruktur wurde der Informationsfluss qualitativ gesichert. Durch die elektronische Kommunikation über Email und Internet konnten Aktualität, Schnelligkeit und ständige Verfügbarkeit gewährleistet werden. Das Verteilersystem ist zuverlässig organisiert und wird sehr gut gehandhabt. Dies ist jedoch nur unter Anwendung elektronischer Kommunikation zeitnah und kostengünstig leistbar und setzt voraus, dass alle Beteiligten über diese Kommunikationsmöglichkeiten uneingeschränkt verfügen und sie auch zu nutzen verstehen. Die Federführung des Regionalverbundes Heide ist nach dem ersten Wechsel (wegen des Ausscheidens der Kollegin) im Jahr 2001 nicht wieder an eine andere Stelle gewechselt. Ein weiterer Wechsel erscheint wegen der wenigen Vollzeitstellen im Regionalverbund Heide, den nötigen technischen Voraussetzungen und der aufwendigen Einarbeitung auch nicht mehr möglich und gewünscht. Aus personellen und zeitlichen Gründen liegen bei der Federführung auch alle administrativen, organisatorischen, evaluativen und Informationsaufgaben, was zu einer deutlichen zeitlichen Inanspruchnahme führt. Verbunden mit der Aufgabe der Federführung des Regionalverbundes Heide ist auch die Vertretung des Verbundes im Gremium der Federführungen der KMN auf niedersächsischer Ebene. Hier fanden vier regelmäßige Treffen am 05.03.2009, 04.06.2009, 10.09.2009 und 03.12.2009 in Hannover statt.

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Die Zusammenarbeit zwischen den Migrationsfachdiensten im Regionalverbund Heide ist in den letzten Jahren erheblich verbessert worden. Dies gilt insbesondere für die Kooperation zwischen Integrationsberatungen, Migrationsberatungen für Erwachsene, Leitstellen Integration und Jugendmigrationsdiensten. Die Kommunikation untereinander steigerte sich erheblich in Qualität und Quantität. Alle Beteiligten konnten ihre Sichtweisen erweitern. Viele Mitglieder und Gäste des Regionalverbundes Heide haben dabei von den Ressourcen und Erfahrungen der Integrationsberatungsstellen profitiert. Der inhaltliche Erfahrungsaustausch der Migrationsdienste bewegt sich auf hohem Niveau. Die Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Regionalverbundes Heide ist wesentlich vom fachlichen Austausch geprägt. Die Beratungs- und Hilfeanfragen der KooperationspartnerInnen im Regionalverbund Heide machen inzwischen einen wachsenden Arbeitsanteil aus. In der Migrationsarbeit vor Ort und im Regionalverbund Heide spielt die interkulturelle Service-Funktion eine wichtige Rolle. Da die Arbeit vor Ort oft große Teile dieser Service-Leistungen beinhaltet, wurde durch die Arbeit im Regionalverbund die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass sich die Migrationsdienste untereinander in diesem Bereich ergänzen. So kam es in der Vergangenheit zu einigen Service-Leistungen in benachbarten Landkreisen. Die Pressearbeit des Regionalverbundes Heide war insbesondere zu Beginn der Verbundarbeit intensiv. Später setzte sich die Erkenntnis durch, dass Lokalzeitungen kaum etwas mit den Aktivitäten des Regionalverbundes Heide anfangen können, wenn sie nicht im eigenen Bereich stattfinden. Die Aktivitäten verlagerten sich dann auf die Erstellung, Veröffentlichung und Verteilung von Flyern und Arbeitshilfen zu den Themen „Einbürgerung“, „BSHG/AsylbLG“ und „Aufenthaltstitel nach dem Zuwanderungsgesetz“. Auch das Internetangebot wurde ständig ergänzt und erweitert. Leider werden Planungen und Vorhaben des Regionalverbundes Heide immer wieder von neuen übergeordneten Entwicklungen (z.B. verschiedene Evaluationen, Zuwanderungsgesetz, Hartz IV, strukturelle Veränderungen) und deren Folgen, bzw. der Auseinandersetzung mit diesen Themen verdrängt. Auch KooperationspartnerInnen wie z.B. Schulen und Fachdienste leiden unter ähnlichen Problemen, sodass weitere gewünschte Kooperationen noch nicht realisiert werden konnten. Die vier Treffen des Regionalverbundes Heide fanden am 18.03.2009, 16.06.2009, 15.09.2009 in Lüneburg und 08.12.2009 in Celle statt. In der Sitzung am 18.03.2009 war Herr Weiner als Landeskoordinator der KMN, aus der Abteilung Integration des Niedersächsischen Innenministeriums zu Gast, um über neue Entwicklungen im Bereich Integration und Sport zu berichten. In der Sitzung am 16.06.2009 beschäftigten sich die Anwesenden mit den Themen Integrationsmonitoring und ausbildungsorientierter Elternarbeit. In der Sitzung am 15.09.2009 ging es um die berufsbezogene Sprachförderung, die von Frau Dagmar Nührig-Dang vom Grone-Bildungszentrum Lüneburg vorgestellt wurde. Am 08.12.2009 ging es u.a. um das Thema Integration in Celle und die Vorstellung des Projektes Inklusion durch Enkulturation aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel.

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Landesweite Netzwerktätigkeiten In den Vorjahren wurden in der landesweiten Arbeitsgruppe Evaluation zu den Themen Evaluation, Jahresberichte, Statistik neue Verfahren miterarbeitet und in der KMN-Konzeptgruppe beim Niedersächsischen Innenministerium die neue KMN-Konzeption erstellt, die seit der Bekanntmachung am 20.09.2006 (Bek. des MI vom 20.09.2006 – 43.2 – 48 102/22 Nds. MBl. S. 971 Bezug: Rd.Erl. v. 20.09.2006 (Nds. MBl. S. 970) - VORIS 27400 -) gilt. Diese berücksichtigt die gesetzlichen und programmatischen Veränderungen auf Bundes- und Landesebene und löst die Bekanntmachung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 09.11.2000 – 506 – 48 102/22 (Nds. MBl. Nr. 8/2001, S. 212) ab. Im Jahr 2007 wurde in einer Arbeitsgruppe das Thema der nachholenden Integration konzeptionell bearbeitet. 2008 begleitete die AG KMN den Übergang der zentralen Koordination der KMN von der Uni Oldenburg in das Niedersächsische Innenministerium. Im Jahr 2009 wurde am 14.01.2009 ebenfalls die Begleitung des Übergangs der zentralen Koordination der KMN von der Uni-Oldenburg an das Niedersächsische Innenministerium erörtert. Auch am 06.07.2009 traf sich die Arbeitsgruppe KMN, um erste Planungen zum 10-jährigen Bestehen der KMN im Jahr 2010 zu entwerfen. Am 08. und 09.06.2009 fand die Präsentation der KMN durch das Niedersächsische Innenministerium und die Federführung des Regionalverbundes Heide auf dem Deutschen Präventionstag in Hannover statt. Am 25.08.2009 wurde bei der 1. Integrationskonferenz im Landkreis Stade ein Vortrag zum Thema „Netzwerkarbeit im Migrationsbereich“ gehalten. 6.2 Sonstige regionale und lokale Kooperation und N etzwerkarbeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 7,12 % (2008: 7,71 % / 2007: 5,29 % / 2006: 5,50 % / 2005: 5,67 % / 2004: 4,26 %) Arbeitsvorgänge: 281 (2008: 281 / 2007: 198 / 2006: 171 / 2005: 159 / 2004: 96) Die Vernetzung und der Netzwerkaufbau insbesondere mit den kommunalen Behörden und der Arbeitsverwaltung erweist sich als problematisch. Ein großer Teil der Institutionen sind an strukturellen und formalisierten Vernetzungen nicht interessiert, da sie Migrantinnen und Migranten nicht als ihr Haupt-Klientel betrachten. Sofern gute Arbeitsbeziehungen zu den Institutionen oder ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden sind, besteht die Gefahr, diese durch die Forderung nach formalisierten Formen der Vernetzungen zu zerstören. Denn das Eingehen solcher strukturierten Bindungen beinhaltet Verpflichtungen und verlangt in der Regel danach, dass sich Gremien wie z.B. Stadträte, Ausschüsse oder Vorstände mit der Thematik beschäftigen und Beschlüsse fassen.

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Da dies - nach allgemeiner Einschätzung - oft nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist das Risiko groß, dass nach der Thematisierung der Zusammenarbeit diese erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich ist. An einzelne Themen und Aktionen gebunden, entwickelten sich jedoch Netzwerk-Arbeitsbeziehungen. So z.B. bei der Zusammenarbeit einer Gruppe, die sich um Schulabbrecher bemüht, bei Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen für Migrantinnen, der Kooperation im Bereich der Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz und insbesondere bei der Zusammenarbeit und Durchführung der Integrationslotsenprojekte (siehe 4.1 und 4.2). Ein regionales Netzwerk im Süd-Kreis, welches sich aus verschiedenen Institutionen zusammensetzt, die mit den Themen Migration und Integration konfrontiert sind, ist der „Arbeitskreis interkulturelle Begegnung“. Hier treffen sich regelmäßig VertreterInnen von Schulen, Kindertagesstätten, Migrationsdiensten, Sozialdienste, Ämtern und Bildungsträgern, um Informationen auszutauschen und themenzentriert zu arbeiten. Dieser Arbeitskreis wurde z.B. auch in die Gewinnung von InteressentInnen für die Qualifizierung zu Integrationslotsen einbezogen. Treffen des Arbeitskreises Interkulturelle Begegnung fanden am 06.05.2009, 26.08.2009 und 11.11.2009 in Walsrode statt. Am 07.03.2007 fand die erste Präventionskonferenz der Stadt Soltau statt, in der der Soltauer Präventionsrat gegründet wurde. Als Arbeitsgruppe des Soltauer Präventionsrates wurde am 17.04.2007 die AG Migration gegründet. Diese Arbeitsgruppe wird derzeit von der DRK-Integrationsberatung unterstützt vom Sozialamt der Stadt Soltau begleitet. Mitglieder sind Soltauer Kindertagesstätten, Schulen, die Stadtverwaltung (Amt für Soziales und Jugend), die Gleichstellungsbeauftragte, Beratungsstellen, Sozialarbeit, Jugendmigrationsdienst u.a. Im Jahr 2009 wurde die Arbeit insbesondere durch ehrenamtlich Tätige intensiviert. So fanden am 09.09.2009, 30.09.2009 und am 25.11.2009 Treffen der AG Migration statt, in denen es zunächst aber noch um grundsätzliche Fragestellungen zur weiteren Vorgehensweise ging. Bei zwei Netzwerktreffen am 29.04.2009 und 18.11.2009 der Sprachkursträger, der Migrationsberatungsstellen und dem Regionalkoordinator (ReKo) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beim Landkreis Soltau-Fallingbostel, wurden auch mit VertreterInnen der Grone-Schule, des Landessportbundes und des Kreissportbundes Kooperationsmöglichkeiten erörtert. Am 29.01.2009 wurde ein Vortrag beim Arbeitskreis Migration der Katholischen Kirche zum Thema KMN, Integrationsberatung, Integrationslotsen gehalten. Die DRK-Integrationsberatung hat sich dem Kreis „Beratungsstellenfachgespräch“ angeschlossen. Hier tauschen sich Beratungsstellen unterschiedlichster Art aus und erörten gemeinsame Themen. Das Treffen fand am 21.10.2009 bei ProFamilia statt. Die DRK-Integrationsberatung nahm auch an den Sozialraumtreffen am 16.06.2009 und 20.10.2009 des Verbandes Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) in Soltau teil.

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Der Landkreis Soltau-Fallingbostel hat sich 2008 nach einer Bildungskonferenz und der Gründung eines Bildungsvereins um EU-geförderte Projektmittel beworben. Nach einer ersten erfolgreichen Konzeption im Bildungsbereich wurden die Migrationsdienste gebeten an einer weiteren Konzeption mitzuwirken. Es wurde ein Konzept „Inklusion durch Enkulturation“ erarbeitet, welches inzwischen erfolgreich war und derzeit umgesetzt wird. Am 28.10.2009 wurde an der 2. Bildungskonferenz des Landkreises Soltau-Fallingbostel teilgenommen. An folgenden Veranstaltungen im lokalen und regionalen Umfeld wurde teilgenommen oder mitgewirkt: - 13.01.2009 Infoveranstaltung in Walsrode zum Projekt Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 14.01.2009 Infoveranstaltung in Soltau zum Projekt Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 29.01.2009 Vortrag beim Arbeitskreis Migration der Katholischen Kirche zum Thema KMN, Integrationsberatung, Integrationslotsen. - 12.02.2009 Regionalkonferenz des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zum Thema „Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ für die Ansprechpersonen in Fällen von Zwangsheirat in Lüneburg. - 09.03.2009 Zweites Treffen der Unterstützungsgruppe für erfolglos abgehende SchülerInnen aus Berufsbildenden Schulen Soltau, Sozialamt Soltau, Jugendpflege Soltau, Projekt 50 (Patenschaften) und Migrationsarbeit (Coaching-Treff BBS Soltau). - 10.03.2009 Treffen der Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 29.04.2009 Treffen mit dem Regionalkoordinator des BAMF, der VHS Heidekreis, den Migrationsdiensten beim Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 30.04.2009 Besuch der Bundesintegrationsbeauftragten und Staatsministerin Frau Böhmer in Begleitung des CDU-Bundestagsabgeordneten Herrn Grindel im Landkreis Soltau-Fallingbostel, bei der VHS Walsrode zum Thema Integrationskurse. - 06.05.2009 Arbeitskreis Interkulturelle Begegnung in Walsrode. - 06.05.2009 Vortrag bei den Elternlotsen im Landkreis Verden zum Thema „Gesetzliche Grundlagen der Migration und Integration.“ - 13.05.2009 Vortrag bei den Elternlotsen im Landkreis Verden zum Thema „Integration und Integrationsstrukturen.“ - 16.06.2009 Sozialraumtreffen des VSE Soltau.

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- 17.06.2009 Abschlussveranstaltung Elternlotsenkurs LK Verden. - 25.08.2009 Vortrag „Netzwerkarbeit im Migrationsbereich“ bei der 1. Integrationskonferenz im Landkreis Stade. - 26.08.2009 Arbeitskreis Interkulturelle Begegnung in Walsrode. - 02.09.2009 Infoveranstaltung in Soltau zum Projekt Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 03.09.2009 Infoveranstaltung in Walsrode zum Projekt Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 09.09.2009 Treffen der AG Migration des Soltauer Präventionsrates. - 30.09.2009 Arbeitskreis Interkulturelle Begegnung in Walsrode. - 20.10.2009 Sozialraumtreffen des VSE Soltau. - 21.10.2009 Beratungsstellenfachgespräch, ProFamilia, Soltau. - 27.10.2009 Vortrag „Vom Umgang mit Fremden – Aufenthaltstitel und Arbeitsmöglichkeiten“ basic-Projektvorstellung der VHS Celle. - 28.10.2009 2. Bildungskonferenz des Landkreises Soltau-Fallingbostel. - 04.11.2009 Treffen der Integrationslotsen im Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 11.11.2009 Arbeitskreis Interkulturelle Begegnung in Walsrode. - 18.11.2009 Treffen mit dem Regionalkoordinator des BAMF, der VHS Heidekreis, Grone-Schule Landessportbund, Kreissportbund und den Migrationsdiensten beim Landkreis Soltau-Fallingbostel. - 25.11.2009 Treffen der AG Migration des Soltauer Präventionsrates. 6.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Regeld iensten und Bildungseinrichtungen Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 5,27 % (2008: 6,40 % / 2007: 4,54 % / 2006: 4,10 % / 2005: 1,94 % / 2004: 3,50 %) Arbeitsvorgänge: 303 (2008: 345 / 2007: 240 / 2006: 237 / 2005: 83 / 2004: 100)

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Zu den KollegInnen der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen in den angrenzenden und in anderen Zuständigkeitsbereichen (Landkreisen) bestehen traditionell sehr gute Beziehungen (z.B. Informationsaustausch). Intensive Zusammenarbeit in Einzelfällen (z.B. Familienverbände in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen oder Wechsel der Zuständigkeitsbereiche) ist die Regel. Diese Zusammenarbeit wurde durch die Kooperation im Regionalverbund Heide verbessert und erweitert. Die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Behörden und Ämtern ist - mit einigen hervorragenden Ausnahmen - als befriedigend zu bezeichnen. Differenzen ergeben sich aus den oftmals unterschiedlichen Interessen und Zielvorstellungen. Das Gesprächsklima ist jedoch in der Regel gut. Dies beinhaltet gegenseitiges Verständnis für die Position des Anderen. Konflikte können so verringert oder auch vermieden werden. Da der Landkreis Soltau-Fallingbostel als Optionskommune den gesamten Bereich der Arbeitsförderung, -beratung und Qualifizierung übernommen hat, ergibt sich hier eine vermehrte Zusammenarbeit mit den Sozialämtern der Städte, Gemeinden und des Landkreises. ProJob ist ein Projekt der Volkshochschule Heidekreis. Die MitarbeiterInnen von ProJob sind als FallmanagerInnen zuständig für die Beratung, die Erarbeitung und Umsetzung individueller Hilfepläne und Qualifizierungsmaßnahmen der ALG-II-BezieherInnen. In einigen Bereichen ist die Kooperation von gegenseitiger Hilfe und Information geprägt. Die KollegInnen der Regeldienste und die Sozialraumpartner nutzen das Angebot, sie in Migrationsbelangen mit Information und Beratung zu unterstützen. Durch die alltägliche Zusammenarbeit – auch an Einzelfällen – ergeben sich immer wieder Möglichkeiten interkulturelle Themenstellungen in die Arbeit einzubringen und somit das Wissen, Bewusstsein und die Sensibilität für diesen Bereich zu vertiefen. Die Arbeit der behördlichen Regeldienste sollte jedoch mehr nach den tatsächlichen und fachlichen Notwendigkeiten, als nach den internen Sparzwängen ausgerichtet sein. Durch die Integrationskurse und die Integrationslotsenkurse besteht eine ständige Zusammenarbeit mit dem größten Bildungsträger, der Volkshochschule Heidekreis. Mit folgenden Institutionen findet eine regelmäßige oder punktuelle Zusammenarbeit statt: - Kirchengemeinden - Diakonische Werke - Sozialpädagogische Familienhilfe - Pro Familia - Frauen helfen Frauen e.V. / Frauenhäuser - BISS-Beratung - Gleichstellungsbeauftragte - Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. - Lebensberatung / Erziehungsberatung - Sozial- und Jugendämter - Sozialraumpartner - Bewährungshilfe - ProJob

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- Gerichte - Mütterzentren - Kinderschutzbund - Arbeitgebern und deren Organisationen - Raphaelswerk - Ärzte / Krankenhäuser - Pflegedienste - DRK-Landesverband Niedersachsen und DRK-Generalsekretariat - Internationales Rotes Kreuz - ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Industrie- und Handelskammer - Technische Ausbildungsstätten (Tas GmbH) - Industrie- und Handelskammer - Handwerkskammer - Sozialdienst der Bundeswehr 6.4 Kooperation und Unterstützung von Selbstorganis ationen der Migrantinnen und Migranten Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 0,12 % (2008: 0,09 % / 2007: 0,19 % / 2006: 0,16 % / 2005: 0,00 % / 2004: 0,08 %) Arbeitsvorgänge: 6 (2008: 4 / 2007: 7 / 2006: 6 / 2005: 0 / 2004: 3) Dieser Arbeitsbereich fällt verschwindend gering aus, da außer wenigen Fragen, z.B. nach den Voraussetzungen für Vereinsgründungen, kein weiterer Handlungsbedarf bestand. Im regionalen und lokalen Umfeld gab es keine homogenen Interessensgruppen von MigrantInnen, aus denen Selbstorganisationen entstehen konnten. An dieser Stelle sei jedoch auf den neuen Moscheeverein in Soltau hingewiesen, der im November 2009 seine Moschee eröffnet hat, auch wenn dieser sicher nicht als Migrantenselbstorganisation einzustufen ist. Zusammenarbeit mit Ausländerbeiräten findet nur in besonderen Fällen statt. Informative Beziehungen bestehen zum Niedersächsischen Flüchtlingsrat. Auf der Ebene des Regionalverbundes Heide wird zu einzelnen Themen ebenfalls der Kontakt zu diesen Institutionen und Gremien hergestellt. 6.5 Aktivitäten zur Stärkung des freiwilligen Engag ements Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 0,83 % (2008: 1,43 % / 2007: 0,92 % / 2006: 1,40 % / 2005: 0,20 % / 2004: 1,13 %) Arbeitsvorgänge: 29 (2008: 68 / 2007: 58 / 2006: 60 / 2005: 7 / 2004: 35)

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Freiwillige und ehrenamtlich tätige Personen helfen und unterstützen im Zuständigkeitsbereich in der Regel einzelne Familien oder Personen, oder arbeiten in kleineren Gruppen mit. Diese Ehrenamtlichen und Freiwilligen werden intensiv beraten und unterstützt. Durch die Öffentlichkeitsarbeit (auch im Rahmen der Integrationslotsenkurse) ist es gelungen, zu diesem Personenkreis einen besseren Zugang zu schaffen. Zusätzlich wurde im Regionalverbund Heide angestrebt, ehrenamtlich tätige Initiativen und Einzelpersonen einzubeziehen und sie von den Ressourcen des Regionalverbundes Heide profitieren zu lassen. Das Thema Migration ist zunehmend in der öffentlichen und politischen Diskussion. Neben vielen konstruktiven Ansätzen, wie z.B. Migrationskonzepten, gibt es aber auch die populistischen, fremdenfeindlichen Töne. Die gesellschaftliche Diskussion über das Thema Zuwanderung, führte dabei auch zu einer neuen Differenzierung zwischen den “guten“, qualifizierten ArbeitsmigrantInnen und den “schlechten“, die Gesellschaft belastenden Flüchtlingen, die hier nicht bleiben sollen. Das Thema Flüchtlingspolitik - speziell, die Situation der Flüchtlinge in Deutschland - hat in den letzten Jahren seinen positiven Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung verloren. Die private, ehrenamtliche Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen mit und ohne festen Aufenthalt, wird heute von vielen engagierten Menschen im Stillen fortgeführt, ohne dass diese dabei öffentlich in Erscheinung treten (wollen). Diesem Trend wurde durch das Integrationslotsenprojekt etwas entgegengewirkt. Durch die Qualifizierung Ehrenamtlicher und die damit verbundene Wertschätzung konnte erreicht werden, dass Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wieder zum Thema wurden. Hier gilt es, dies weiterzuführen und den Ehrenamtlichen auch in Zukunft viel professionelle Unterstützung zukommen zu lassen. Im Sinne des Projektes Integrationslotsen, sind wir bemüht, das Netzwerk von Ehrenamtlichen weiter auszubauen, und es durch die professionellen Kräfte kontinuierlich zu begleiten und zu unterstützen. 7. Verwaltung, Organisation und Stellenabsicherung Anteil an der Gesamtarbeitszeit (7.1, 7.2 und der Bereich Sonstiges): 5,49 % (2008: 5,28 % / 2007: 4,00 % / 2006: 8,39 % / 2005: 9,92 % / 2004: 9,05 %) Arbeitsvorgänge (7.1, 7.2 und der Bereich Sonstiges): 236 (2008: 150 / 2007: 139 / 2006: 358 / 2005: 417 / 2004: 247) Etwa 5,49 % der Gesamtarbeitszeit fallen in den Bereich Verwaltung, Organisation und Stellenabsicherung. Dabei ist ein Anteil von 2,78 % unter Sonstiges geführt, da er nicht unter 7.1 oder 7.2 zuzuordnen ist. Sonstige Tätigkeiten: Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 2,78 % (2008: 2,59 % / 2007: 0,94 % / 2006: 3,34 % / 2005: 4,27 % / 2004: 3,13 %) Arbeitsvorgänge: 146 (2008: 81 / 2007: 31 / 2006: 145 / 2005: 145 / 2004: 74)

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Der Wert in diesem Bereich ergibt sich z.B. auch aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Büroneueinrichtung und veränderter PC-Technik. 7.1 Absicherung und Verwaltung der Integrationsbera tungsstelle Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 2,33 % (2008: 2,50 % / 2007: 2,31 % / 2006: 4,14 % / 2005: 5,04 % / 2004: 5,18 %) Arbeitsvorgänge: 76 (2008: 61 / 2007: 82 / 2006: 174 / 2005: 201 / 2004: 148) Hier werden Tätigkeiten erfasst, die der Verwaltung und dem Stellenerhalt dienen, jedoch hauptsächlich administrativen Charakter haben (z.B. Statistiken, Berichte, und direkte Gespräche um Finanzierungsmöglichkeiten und Projekte). Öffentlichkeits- und Gremienarbeit zum Erhalt der Integrationsberatung werden hier nicht erfasst. Für die Integrationsberatung ist eine umfangreiche Statistik zu führen, die monatlich, vierteljährlich und zum Jahresende ausgewertet wird. Auch die Erstellung dieses Jahresberichtes fällt in diesen Arbeitsbereich. Die tägliche Statistikführung ist hier zeitlich nicht erfasst. Eine solche Erfassung der Erfassung wäre nicht praktikabel. 7.2 Initiierung und Organisation von weiteren Proje kten sowie Einwerbung von Personal- und Sachmitteln Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 0,38 % (2008: 0,18 % / 2007: 0,75 % / 2006: 0,91 % / 2005: 0,76 % / 2004: 0,74 %) Arbeitsvorgänge: 14 (2008: 8 / 2007: 26 / 2006: 39 / 2005: 31 / 2004: 25) In Diesem Bereich werden ebenfalls nur die konkreten administrativen Tätigkeiten und Initiativen erfasst. Der Anteil fällt so gering aus, da das Abschätzen von Finanzierungsmöglichkeiten, Nachfragen, und die allgemeine Informationsarbeit zu diesem Themenbereich oft bei anderen Kontakten mit entsprechenden Institutionen stattfinden. 8. Sicherung und Stärkung der Fachlichkeit Anteil an der Gesamtarbeitszeit (8.1 bis 8.4): 9,24 % (2008: 9,78 % / 2007: 10,10 % / 2006: 7,38 % / 2005: 9,92 % / 2004: 8,59 %) Arbeitsvorgänge (8.1 bis 8.4): 401 (2008: 370 / 2007: 354 / 2006: 437 / 2005: 417 / 2004: 259) Fortbildungen und Fachtagungen haben eine große Bedeutung, da der Arbeitsalltag durch ständige Veränderungen gekennzeichnet ist. Neue Gesetze, Erlasse und politische Vorgaben erfordern ständige Informationsarbeit, Einarbeitung und Erfahrungsaustausch.

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8.1 Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstalt ungen, Fachtagungen und Seminaren Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 3,77 % (2008: 5,79 % / 2007: 4,38 % / 2006: 1,90 % / 2005: 3,32 % / 2004: 2,77 %) Arbeitsvorgänge: 11 (2008: 65 / 2007: 10 / 2006: 5 / 2005: 11 / 2004: 4) Im Jahr 2009 wurde an verschiedenen Fachtagungen teilgenommen und mitgewirkt, die im engen Kontext der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen standen. - 12.02.2009 Regionalkonferenz des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit zum Thema „Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ für die Ansprechpersonen in Fällen von Zwangsheirat in Lüneburg. - 19.03.2009 Fachtag „Integration“ der LAG der freien Wohlfahrtpflege Niedersachsen in Hannover. - 18.05.2009 - 20.05.2009 DRK-GS "Regionaltagung Migrationsberatung Nord-Ost" in Berlin. - 08.06.2009 - 09.06.2009 Präsentation der KMN mit dem Niedersächsischen Innenministerium auf dem Deutschen Präventionstag in Hannover - 17.06.2009 Fachtagung des Nds. Innenministeriums „Integrationslotsen in Niedersachsen – Erfahrungsaustausch für Dozentinnen und Dozenten sowie für Koordinatorinnen und Koordinatoren des Projektes“ in Hannover. - 20.10.2009 Integrationslotsentagung des Niedersächsischen Innenministeriums „kreativ – ehrenamtlich – engagiert“ in Delmenhorst. - 03.11.2009 Verleihung des Niedersächsischen Integrationspreises 2009 in Hannover. - 16.11.2009 - 17.11.2009 Landesweite Fachtagung der Uni-Oldenburg, Caritas-LV-Oldenburg, DRK-KV-Aurich, Diakonie Oldenurger Land, Nds. MI und dem Kardinal-von-Gahlen-Haus „Sie fühlen sich integriert – Sind Sie es auch?“ 8.2 Dienstbesprechungen und Arbeitsgruppen des Anst ellungsträgers oder übergeordneter Stellen Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 1,20 % (2008: 1,14 % / 2007: 1,68 % / 2006: 1,50 % / 2005: 1,23 % / 2004: 0,64 %) Arbeitsvorgänge: 34 (2008: 43 / 2007: 60 / 2006: 53 / 2005: 33 / 2004: 18)

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Hier handelte es sich vorwiegend um Besprechungen, die interne Dienstabläufe in der Geschäftsstelle des DRK-Kreisverbandes Soltau betrafen. 8.3 Aufarbeitung und Weitergabe von Fachinformation en Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 4,27 % (2008: 2,74 % / 2007: 3,19 % / 2006: 3,99 % / 2005: 3,95 % / 2004: 5,07 %) Arbeitsvorgänge: 356 (2008: 252 / 2007: 242 / 2006: 379 / 2005: 299 / 2004: 234) Die Aufarbeitung und Weitergabe von Fachinformationen fand übergreifend für alle Kooperations- und Netzwerkbeziehungen und gelegentlich für den eigenen Träger statt. 8.4 MultiplikatorInnenfunktion im Projekt Anteil an der Gesamtarbeitszeit: 0,00 % (2008: 0,11 % / 2007: 0,85 % / 2006: 0,00 % / 2005: 1,42 % / 2004: 0,11 %) Arbeitsvorgänge: 0 (2008: 10 / 2007: 42 / 2006: 0 / 2005: 74 / 2004: 3) Dieser Tätigkeitsbereich hatte keine Bedeutung, da die DRK-Integrationsberatung im Rahmen des eigenen Projektes vor Ort keine weitere Projektausdehnung hat. 9. Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick Die Integrationsarbeit wird im lokalen Umfeld meist positiv aufgenommen. Alle engagierten Institutionen und Personen halten Kontakt und kooperieren. Die Hilfe und Unterstützung für MigrantInnen aber auch die Zusammenarbeit mit Institutionen wird ausdrücklich positiv beurteilt. Aus anderen Kreisen ist eine negative Bewertung zu hören. Sie begründet sich oft aus grundlegend anderen zuwanderungspolitischen, humanitären, und gesellschaftspolitischen Ansichten und Zielvorstellungen. Die Notwendigkeit der Integrationsarbeit ist überdeutlich. MigrantInnen stehen oft vor Integrationshindernissen wie Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit, Armut, Wohnungsnot, Bürokratie, Vorurteilen, Missachtung und Ablehnung. Dies macht Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe, Interessenvertretung und Parteinahme unentbehrlich. Die Akzeptanz bei den KlientInnen ist sehr gut. Dies zeigt sich auch durch den sich ständig vergrößernden KlientInnenkreis, der sich nach der Richtlinienänderung im Jahr 2000 (zur Integrationsberatung) nochmals erheblich erweitert hat. Das entstandene Vertrauensverhältnis ist ein wichtiger Faktor für die weitere Beratung und Integrationshilfe, letztlich dann auch für die Entwicklung und Stärkung der eigenen Entscheidungskompetenz und Selbsthilfepotentiale.

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Der Erfolg der Beratungs- und Integrationsarbeit lässt sich am besten im Einzelfall beurteilen. Dabei ist festzustellen, dass viele KlientInnen gelernt haben ihre Lebensbedingungen erfolgreicher zu gestalten (Hilfe zur Selbsthilfe). In einigen Fällen konnten erhebliche Verbesserungen der Lebenssituationen der Migrantinnen und Migranten erreicht werden, was zu einer sozialen, und in der Folge, auch zu einer psychischen Stabilisierung der Familien führte. Mängel ergeben sich aus der geringen Gesamtkapazität im Verhältnis zu der Zahl der KlientInnen und den zusätzlichen Anforderungen. Eine flächendeckende Betreuung ist weniger denn je möglich. Auch fehlte im Einzelfall oft die nötige Zeit, da die Verwaltungs-, Organisations- und Vernetzungsaufgaben in der Verbundarbeit Einschränkungen bei der Beratungsarbeit zur Folge haben. Nach der Grundgesetzänderung des Asylrechts (1993) und den Folgegesetzen (z.B. Asylbewerberleistungsgesetz) folgten weitere gesetzliche Veränderungen zum Nachteil von MigrantInnen - besonders Flüchtlingen - in vielen Sozialgesetzen. Dies und immer wiederkehrende fremdenfeindliche Stimmungen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche und die individuelle Integrationsarbeit. Wirtschaftlich schlechtere Phasen mit steigender Arbeitslosigkeit und allgemeiner Verunsicherung verstärken dabei das negative Klima. Zu den finanziellen Kürzungen und den gesetzlichen Einschränkungen, die in der Regel politisch mit der allgemeinen Finanznot begründet werden, ist das Folgende anzumerken: Nach den Erfahrungen der vielen Jahre in diesem Arbeitsbereich, führen kurzfristige Einsparungen im Integrations-, Bildungs- und Sozialbereich langfristig zu einer Kostensteigerung. Die dann entstehenden Kosten sind nicht mehr abwendbar und durch die vorherige Verschärfung der Umstände wesentlich höher. Diese Kosten schlagen sich auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche (Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Bildung, Arbeitslosigkeit, Kriminalitätsbekämpfung, Justiz, Jugendhilfe usw.) nieder und müssen letztlich wiederum von der Solidargemeinschaft getragen werden. Eine Sparpolitik im Migrations- und Integrationsbereich ist darum nicht nur unsozial, sondern auch finanzwirtschaftlich kurzsichtig. Die Migrations- und Integrationsarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens. Neben ihrer humanitären und gesellschaftspolitischen Aufgabe hat die Integrationsarbeit hauptsächlich Präventivfunktionen, die in vielen gesellschaftlichen Bereichen dazu beitragen, den sozialen Frieden zu sichern und Folgekosten zu sparen. Aus der beschriebenen Arbeitssituation ergeben sich allgemein notwendige Verbesserungsforderungen für die Integrationsberatung: 1. Anstelle von freiwilligen Leistungen muss die Integrationsberatung als gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes verankert werden. 2. Für die Träger der Integrationsberatung müssen die finanziellen Rahmenbedingungen durch Landesmittel so abgesichert werden, dass Personal- und Sachkostenzuschüsse eine zukunftssichere Planung ermöglichen.

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3. Mittelfristig muss zur Erreichung einer landesweit flächendeckenden Versorgung eine Aufstockung der Stellen der Integrationsberatung auf 95 bis 100 volle Stellen vorgenommen werden. Künftige Schwerpunkte Die Integrationsarbeit richtet sich nach der Richtlinie Integration des Landes Niedersachsen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft im Rahmen der kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen“). Aus dieser Richtlinie und der Gründung der KMN folgte u.a., dass sich der KlientInnenkreis allgemein auf MigrantInnen erweitert hat, die Arbeit im Regionalverbund und in anderen Netzwerken, die Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt ein höheres Gewicht bekamen. Durch die zunehmend längeren Aufenthaltszeiten, Aufenthaltsverfestigungen und Altfallregelungen konnte langfristig wirkende Integrationsarbeit in vielen Fällen erst beginnen, da weniger die Krisenintervention, sondern mehr die Entwicklung von Zukunftsperspektiven nötig und teilweise möglich war. Diese Integrationsprozesse müssen fortgesetzt und weiter unterstützt werden. Auch unter den Bedingungen einer 75 %-Stelle sollte - leider in verminderter Form - die Einzelfallarbeit im Vordergrund stehen. Zentrale Aufgabenbereiche bleiben dabei die Beratung zur Integration in den Arbeitsmarkt und alle hiermit zusammenhängenden Unterstützungsmaßnahmen und Beratungsinhalte sowie die aufenthaltsrechtliche Beratung. Insbesondere die Altfallregelungen werden die Beratungsarbeit im Jahr 2010 noch weiter prägen. Die Netzwerkarbeit auf den verschiedenen Ebenen hat ihren festen Raum. Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Veranstaltungen, Fortbildungen und Angebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz können nur, im Rahmen der dann noch freien Kapazitäten, fortgesetzt werden. Auch im Jahr 2010 werden die Integrationslotsenausbildung und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten möglichst großen Raum einnehmen. Im Jahr 2010 wird erneut ein Stellenanteil von 25 % Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) an die Integrationsberatung angekoppelt werden, was dazu führt, dass zuvor von der Integrationsberatung mitzubearbeitende Themen (Neuzuwanderung) separat bearbeitet werden können, was wiederum zur Entlastung der Integrationsberatung führt. Die Aufgaben der Integrationsarbeit unterliegen einem ständigen Wandel und werden immer komplexer. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Integrationsarbeit haben nicht mehr allein „Feuerwehrfunktion“ in der Beratung und Betreuung, sondern sind Fachleute für langfristige Prozesse der sozialen Integration und des interkulturellen Dialogs. In dieser Funktion sind sie für unsere Gesellschaft unverzichtbar, da andere Dienste diese Arbeitsbereiche aufgrund mangelnder Qualifikationen und fehlender Kapazitäten nicht bedienen können.

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Die Niedersächsische Landesregierung hat das “Handlungsprogramm Integration“ inhaltlich fortgeschrieben und neu veröffentlicht (siehe www.mi.niedersachsen.de). Dieses Handlungsprogramm wurde in einem Diskussionsprozess mit vielen gesellschaftlich relevanten Gruppen und Institutionen weiterentwickelt. Die Integrationsberatung des Landes Niedersachsen als Hauptbestandteil der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen ist dabei auch zu einem festen Bestandteil dieses “Handlungsprogramms Integration“ geworden. Die Richtlinie Integration und die Konzeption der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen wurden überarbeitet und neu gefasst. Dies lässt weitere Kontinuität in der Integrations- und Migrationspolitik erwarten. Im Niedersächsischen Innenministerium wurde inzwischen eine Abteilung Integration mit vier Referaten eingerichtet, was den besonderen Stellenwert dieses Arbeitsbereiches unterstreicht. Die Abteilung 5 des Niedersächsischen Innenministeriums beschäftigt sich nicht nur mit vielen grundlegenden Fragen und Einzelaspekten der Integration von ZuwandererInnen, sondern ist seit dem 01.01.2009 auch für die zentrale Koordination der KMN und der Integrationsberatung im Land Niedersachsen zuständig. Über das Internetportal der Niedersächsischen Integrationsbeauftragten können viele Informationen zu den Themenbereichen Migration und Integration abgerufen werden: www.integrationsbeauftragte.niedersachsen.de Ausblick Die Zahl der MigrantInnen wird in absehbarer Zeit nicht sinken. Ein Großteil der MigrantInnen wird auf Dauer hier leben und eine gewisse Zahl von Personen wird weiterhin neu zu uns kommen. Diesen und den hier schon lebenden Menschen müssen soziale Beratung, Betreuung und Integrationshilfen angeboten werden. Dies macht auf Dauer entsprechende quantitative Kapazitäten der Migrationsdienste erforderlich. Das Abschöpfen der Bildungseliten anderer Länder und das Anwerben von Fachkräften und finanzkräftigen Selbstständigen aus den ärmeren Ländern der Welt, aus eigenen, deutschen, wirtschaftlichen Interessen, kann in diesen Ländern tiefgreifende negative Folgen haben, die wiederum Auswirkungen auf zukünftige Migrationsbewegungen haben können. Die Gesellschaft und die Politik müssen sich weiterhin dringend und grundlegend mit den Themen Migration und Integration auseinandersetzen. Die Ausgrenzungspolitik gegenüber Flüchtlingen ist kein Problemlösungsansatz sondern schafft zusätzliche soziale und finanzielle Probleme. Die Fluchtursachen müssen in gemeinsamer europäischer - besser weltweiter - Initiative bekämpft werden. Die Tatsache der Einwanderung in den unterschiedlichen Formen muss im eigenen gesellschaftlichen Interesse nicht nur akzeptiert, sondern auch noch besser gestaltet werden. Es müssen noch weitergehende Konzepte der Integration von MigrantInnen erarbeitet werden, wobei der Begriff der Integration neu diskutiert werden muss. Die jetzigen Praktiken fördern eher Formen der Anpassung und Assimilation.

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Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen � Regionalverbund Heide � DRK - Integrationsberatung

Im Rahmen der Zuwanderungs- und Integrations-Debatte muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass viele hier lebende Migrantinnen und Migranten bis heute kaum bedarfsorientierte Integrationsangebote erhalten haben. Nachholend muss somit in der Gesellschaft mit dem Ziel angesetzt werden, Teilhabe- und Teilnahmechancen in allen Lebensbereichen herzustellen, zu erhöhen und zu sichern. Das Zuwanderungsgesetz wird diesen Notwendigkeiten noch nicht ausreichend gerecht. In der Verbindung mit der Diskussion um Sicherheitsfragen ist ein Gesetz entstanden, dessen Schwerpunkte auf der Begrenzung der Zuwanderung und auf der Gefahrenabwehr liegen. Nur 3 Paragrafen des Zuwanderungsgesetzes befassen sich mit dem Begriff Integration. Die Integration wird dabei weitgehend auf das Erlernen der deutschen Sprache reduziert. Alle anderen Integrationsbereiche - insbesondere die Bereiche der gesellschaftlichen Partizipation und der sozialen Integration – bleiben noch weitgehend unberücksichtigt. 10. Anhang In diesen Arbeitsbericht ist die Jahresauswertung der Statistik teilweise eingearbeitet. Die Jahrsstatistikauswertung, die umfangreichen Pressemeldungen des Jahres und Infomaterial wie Flyer können aus Kostengründen nur den Druckexemplaren des Jahresberichtes (Verwendungsnachweises) beigefügt werden, die der Zuwendungsgeber (Land Niedersachsen) bekommt. Bei Interesse an diesem Arbeitsbericht oder weiteren Materialien sowie an Einladungen, Protokollen, Berichten und anderen Dokumenten zur Migrationsarbeit steht das Internetangebot http://Heide.Migrationsarbeit-Niedersachsen.de / Email: [email protected] und die DRK-Integrationsberatung unter http://www.drk-kvsoltau.de / Email: [email protected] zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Diplom-Sozialarbeiter / Sozialpädagoge in der Migrationsarbeit / Integrationsberatung des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Soltau e.V.

( W ü s t e n b e r g )