Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE für Kinderferienlager und ähnliche Einrichtungen...
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Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE
für Kinderferienlager und
ähnliche Einrichtungen
Rahmen-Hygieneplan
Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE
HygienevorschriftenAnforderungen der Hygiene für Zeltlager:
AG Hygiene M-V vom 21.01.2004Überwachung der Hygiene in Reiterhöfen:
AG Hygiene M-V vom 10.12.2004Merkblatt Ferien auf dem Lande,
Mindestanforderungen für Schlafen im Heu undStroh vom 16.05.1997Hygienische Anforderungen an
gebührenpflichtige Caravan- undWohnmobilplätze, Stand: 21.01.2004
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Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE 2
Rahmenhygieneplan (RHPL) fürKinderferienlager (Kfl) (Juni 2009)
Ferienlager sind Gemeinschaftseinrichtungen nach§§ 33-36 IfSG
„Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne diesesGesetzes sind …, insbesondere Kinderhorte,
Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen,Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“
Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE
Rahmenhygieneplan (RHPL) fürKinderferienlager (Kfl)
Überwachung durch das GA nach § 36 IfSGHygieneplan nach § 36 IfSG – Pflicht für alleEinrichtungen
Belehrung zum Hygieneplan (dokumentiert)
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Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE
Anforderungen
Sanitärausstattung: Anzahl/Personen,Sichtschutz, Ausguss, wo Warm- und Kaltwasser,
wo Kaltwassersonstige Räume: z. B. Wäschebehandlung,Lager, Küchenbereiche
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Anforderungen im Sanitärbereich
Personen AnzahlHandwaschbecken 6 1Dusche mit 8 - 10 1
fließendem warmenund kalten WasserAbortsitze, weiblich 6 1
Abortsitze, männlich 6 1Urinale 15 1
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AnforderungenHändehygiene zur Prävention von
GastroenteritidenKalt- und Warmwasser in Duschen undWaschräumen
Kaltwasser in Gemeinschafts- und Einzel-WC
keine Gemeinschafts-Handtücher oder– Seifenstücke
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Voraussetzungen für dasHändewaschen
nach Verschmutzung: HW-Möglichkeit inWaschräumen und/oder im Wohnbereich, Duschen
nach Toilettenbenutzung: HW-Möglichkeit inGemeinschafts- oder Einzel-WC
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Flächendesinfektion
routinemäßig täglich die Fußböden in Umkleide-,Dusch- und Waschräumen
beim Ausbruch nach Vorgabe des GA
R/D-Plan, R/Desinfektion und Trocknen derReinigungsutensilien
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Weitere Hygieneanforderungen (1)
TrinkwasserFreigabe vor der saisonalen Nutzung durch das GALegionellen-Untersuchung des Warmwassers inDuschen
Wasserspielbereiche mit dem GA abstimmenz.B. Kneippsche Anwendungen, Kindersauna
Schwimmen, Baden, Badestelle, Spielsand
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Weitere Hygieneanforderungen (2)
Umgang mit Wäsche:
Schlafdecken und Kissen:die zur Verfügung gestelltwerden, nur mit Bettwäsche nutzen, 1x / Jahr waschen
Matratzen:1x / Jahr reinigen (z.B. Absaugen), ggf.abwaschbare Bezüge nutzen
Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen:mindestensbei 60 C waschen0
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Weitere Hygieneanforderungen (3)
Umgang mit Lebensmitteln:Eigener HygieneplanAnforderungen ans PersonalStrikte Einhaltung von Kühlketten bzw.
Warmhaltung warmer SpeisenVerbot der Ausgabe von Rohmilch oderrohem Hühnerei
Geschirr- und Besteckteile heiß reinigen,möglichst in Geschirrspülmaschine bei 65 C°
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Weitere Hygieneanforderungen (4)
Abfallbeseitigung:AbfallvermeidungAbfälle in gut schließbaren Behältern sammeln und
mindesten 1x /Tag in zentrale Abfallsammelbehälterentsorgen
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Weitere Hygieneanforderungen (5)
Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung
Umgang mit ArzneimittelnErste Hilfe, Schutz des Ersthelfers
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Weitere Hygieneanforderungen (6)
Anforderungen des IfSG:Gesundheitliche Anforderungen:Für Personal Küche-/LebensmittelbereichFür Betreuungs-, Erziehungs-, AufsichtspersonalFür Kinder, Jugendliche BelehrungenSchutzimpfungen
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Weitere Hygieneanforderungen (7)
Anforderungen des IfSG:
Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht -Meldepflicht:
Bei Auftreten bestimmter Infektionserkrankungennach § 8 IfSG
Beigehäuftem Auftreten (2 oder mehr Erkrankungenim räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang) nach § 6
IfSGVerantwortliche: Beschäftigte, Betreute bzw.
Sorgeberechtigte,Leitung der Einrichtung
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Weitere Hygieneanforderungen (8)
Sondermaßnahmen beim Auftretenausgewählter Infektionserkrankungen und
Parasitosen:
Magen-Darm-Erkrankungen (Durchfall und/oderErbrechenKopflausbefall
Skabies (Krätze)Maßnahmen bei TollwutgefahrVerhalten nach Zeckenstich (z.B. Holzbock)
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Empfehlung“Praxisleitfaden – „freiwillige
2.3 Rechtsformen
3.3 baurechtliche Vorschriften-Mindestforderungen an Grundflächengrößen-Mindestforderungen an Sanitärräume
5 Betrieb von Einrichtungen5.5 Hygieneanforderungen
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Zertifizierung der Einrichtungen
Hygiene ein kleiner Teil vieler BereicheEigenkontrollkonzept HygieneUmweltmanagement (z. B. Abfall, Wasser)LM-Hygiene HACCPTeil Hygiene ist der Kontrolledes HACCP zugeordnetIfSG-Belehrung unter Arbeitssicherheitabgefragt
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Probleme der Gesundheitsämter
trotz ÜW-Pflicht nach § 36 IfSG ist keineinheitliches Prozedere geregelt für „Anmeldung
und Begehung vor Nutzung“Praxisleitfaden regelt Anmeldemodalität
für Existenzgründer zum „Betreiben einesFerienlagers“
Begehungsprotokolle des GA Bestandteil desAntrages
nicht alle Ferienformen werden dem GA vorBeginn bekannt und können daher nicht vor derBelegung/Nutzung begangen werden
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Überwachung durch die GÄÜberwachung mindestens 1 x/Jahrvor der Nutzung – Begehung durch das GA
Wie erfährt das GA von der Existenz einesKinderferienlagers?Begehungsbogen für GÄ in Erarbeitungkein Kriterienkatalog Hygiene für verschiedene
Ferienformen vorhanden (AG Hygiene 22.06.07,Bestätigung 27.05.09)GA keine Zuständigkeit für die Qualität vonFerienveranstaltungen
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Regelungen- Vertragliche Regelungen zwischen Leiter der
Einrichtung und Reiseunternehmen, Veranstalter
- Betreuer/Lehrer sind für die Umsetzung der Hygieneeinschließlich der Meldepflicht bei Geschehen
verantwortlich (vertragliche Regelung)- Klärung von Zuständigkeiten – welche Ärzte stehen
zur Verfügung, Bezug von Desinfektionsmittel- „QMJ“ – zur Pflicht für alle Einrichtungen machen
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Die wichtigsten Neuerungen im „Rahmen-Hygieneplan“gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz
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Informationen – Vordrucke - Belehrungen
unter Robert-Koch-Institut
www-rki.de
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Vielen Dankfür Ihre
Aufmerksamkeit