Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE für Kinderferienlager und ähnliche Einrichtungen...

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Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE für Kinderferienlager und ähnliche Einrichtungen Rahmen-Hygieneplan

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Arbeitsgemeinschaft JUNGES LAND für JUNGE LEUTE

für Kinderferienlager und

ähnliche Einrichtungen

Rahmen-Hygieneplan

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HygienevorschriftenAnforderungen der Hygiene für Zeltlager:

AG Hygiene M-V vom 21.01.2004Überwachung der Hygiene in Reiterhöfen:

AG Hygiene M-V vom 10.12.2004Merkblatt Ferien auf dem Lande,

Mindestanforderungen für Schlafen im Heu undStroh vom 16.05.1997Hygienische Anforderungen an

gebührenpflichtige Caravan- undWohnmobilplätze, Stand: 21.01.2004

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Rahmenhygieneplan (RHPL) fürKinderferienlager (Kfl) (Juni 2009)

Ferienlager sind Gemeinschaftseinrichtungen nach§§ 33-36 IfSG

„Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne diesesGesetzes sind …, insbesondere Kinderhorte,

Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen,Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“

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Rahmenhygieneplan (RHPL) fürKinderferienlager (Kfl)

Überwachung durch das GA nach § 36 IfSGHygieneplan nach § 36 IfSG – Pflicht für alleEinrichtungen

Belehrung zum Hygieneplan (dokumentiert)

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Anforderungen

Sanitärausstattung: Anzahl/Personen,Sichtschutz, Ausguss, wo Warm- und Kaltwasser,

wo Kaltwassersonstige Räume: z. B. Wäschebehandlung,Lager, Küchenbereiche

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Anforderungen im Sanitärbereich

Personen AnzahlHandwaschbecken 6 1Dusche mit 8 - 10 1

fließendem warmenund kalten WasserAbortsitze, weiblich 6 1

Abortsitze, männlich 6 1Urinale 15 1

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AnforderungenHändehygiene zur Prävention von

GastroenteritidenKalt- und Warmwasser in Duschen undWaschräumen

Kaltwasser in Gemeinschafts- und Einzel-WC

keine Gemeinschafts-Handtücher oder– Seifenstücke

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Voraussetzungen für dasHändewaschen

nach Verschmutzung: HW-Möglichkeit inWaschräumen und/oder im Wohnbereich, Duschen

nach Toilettenbenutzung: HW-Möglichkeit inGemeinschafts- oder Einzel-WC

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Flächendesinfektion

routinemäßig täglich die Fußböden in Umkleide-,Dusch- und Waschräumen

beim Ausbruch nach Vorgabe des GA

R/D-Plan, R/Desinfektion und Trocknen derReinigungsutensilien

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Weitere Hygieneanforderungen (1)

TrinkwasserFreigabe vor der saisonalen Nutzung durch das GALegionellen-Untersuchung des Warmwassers inDuschen

Wasserspielbereiche mit dem GA abstimmenz.B. Kneippsche Anwendungen, Kindersauna

Schwimmen, Baden, Badestelle, Spielsand

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Weitere Hygieneanforderungen (2)

Umgang mit Wäsche:

Schlafdecken und Kissen:die zur Verfügung gestelltwerden, nur mit Bettwäsche nutzen, 1x / Jahr waschen

Matratzen:1x / Jahr reinigen (z.B. Absaugen), ggf.abwaschbare Bezüge nutzen

Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen:mindestensbei 60 C waschen0

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Weitere Hygieneanforderungen (3)

Umgang mit Lebensmitteln:Eigener HygieneplanAnforderungen ans PersonalStrikte Einhaltung von Kühlketten bzw.

Warmhaltung warmer SpeisenVerbot der Ausgabe von Rohmilch oderrohem Hühnerei

Geschirr- und Besteckteile heiß reinigen,möglichst in Geschirrspülmaschine bei 65 C°

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Weitere Hygieneanforderungen (4)

Abfallbeseitigung:AbfallvermeidungAbfälle in gut schließbaren Behältern sammeln und

mindesten 1x /Tag in zentrale Abfallsammelbehälterentsorgen

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Weitere Hygieneanforderungen (5)

Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung

Umgang mit ArzneimittelnErste Hilfe, Schutz des Ersthelfers

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Weitere Hygieneanforderungen (6)

Anforderungen des IfSG:Gesundheitliche Anforderungen:Für Personal Küche-/LebensmittelbereichFür Betreuungs-, Erziehungs-, AufsichtspersonalFür Kinder, Jugendliche BelehrungenSchutzimpfungen

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Weitere Hygieneanforderungen (7)

Anforderungen des IfSG:

Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht -Meldepflicht:

Bei Auftreten bestimmter Infektionserkrankungennach § 8 IfSG

Beigehäuftem Auftreten (2 oder mehr Erkrankungenim räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang) nach § 6

IfSGVerantwortliche: Beschäftigte, Betreute bzw.

Sorgeberechtigte,Leitung der Einrichtung

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Weitere Hygieneanforderungen (8)

Sondermaßnahmen beim Auftretenausgewählter Infektionserkrankungen und

Parasitosen:

Magen-Darm-Erkrankungen (Durchfall und/oderErbrechenKopflausbefall

Skabies (Krätze)Maßnahmen bei TollwutgefahrVerhalten nach Zeckenstich (z.B. Holzbock)

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Empfehlung“Praxisleitfaden – „freiwillige

2.3 Rechtsformen

3.3 baurechtliche Vorschriften-Mindestforderungen an Grundflächengrößen-Mindestforderungen an Sanitärräume

5 Betrieb von Einrichtungen5.5 Hygieneanforderungen

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Zertifizierung der Einrichtungen

Hygiene ein kleiner Teil vieler BereicheEigenkontrollkonzept HygieneUmweltmanagement (z. B. Abfall, Wasser)LM-Hygiene HACCPTeil Hygiene ist der Kontrolledes HACCP zugeordnetIfSG-Belehrung unter Arbeitssicherheitabgefragt

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Probleme der Gesundheitsämter

trotz ÜW-Pflicht nach § 36 IfSG ist keineinheitliches Prozedere geregelt für „Anmeldung

und Begehung vor Nutzung“Praxisleitfaden regelt Anmeldemodalität

für Existenzgründer zum „Betreiben einesFerienlagers“

Begehungsprotokolle des GA Bestandteil desAntrages

nicht alle Ferienformen werden dem GA vorBeginn bekannt und können daher nicht vor derBelegung/Nutzung begangen werden

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Überwachung durch die GÄÜberwachung mindestens 1 x/Jahrvor der Nutzung – Begehung durch das GA

Wie erfährt das GA von der Existenz einesKinderferienlagers?Begehungsbogen für GÄ in Erarbeitungkein Kriterienkatalog Hygiene für verschiedene

Ferienformen vorhanden (AG Hygiene 22.06.07,Bestätigung 27.05.09)GA keine Zuständigkeit für die Qualität vonFerienveranstaltungen

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Regelungen- Vertragliche Regelungen zwischen Leiter der

Einrichtung und Reiseunternehmen, Veranstalter

- Betreuer/Lehrer sind für die Umsetzung der Hygieneeinschließlich der Meldepflicht bei Geschehen

verantwortlich (vertragliche Regelung)- Klärung von Zuständigkeiten – welche Ärzte stehen

zur Verfügung, Bezug von Desinfektionsmittel- „QMJ“ – zur Pflicht für alle Einrichtungen machen

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Die wichtigsten Neuerungen im „Rahmen-Hygieneplan“gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz

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Informationen – Vordrucke - Belehrungen

unter Robert-Koch-Institut

www-rki.de

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Vielen Dankfür Ihre

Aufmerksamkeit