Arbeitshilfe zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse · Stand September 2017 Arbeitshilfe zur...
Transcript of Arbeitshilfe zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse · Stand September 2017 Arbeitshilfe zur...
Stan
d Se
ptem
ber 2
017
Arbeitshilfezur Beurteilung
gesunder Wohnverhältnisse Schallimmissionen
Stand September 2017
StadtplanungSamt FrankFurt am main
BauauFSicht FrankFurt am main
Inhalt
1. EinlEitung 3
2. grundSätzE dES SchallSchutzES 3
3. BEurtEilung von SchallimmiSSionEn 4
4. SchallSchutzmaSSnahmEn 5 anlagE 1: Schwellenwerte für den baulichen Schallschutz bei verkehrslärm 11
anlagE 2: Erläuterungen und hinweise 12
imprESSum 22
3 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
arBEitShilfE zur BEurtEilung gESundEr wohnvErhältniSSE
Die gemeinsame Arbeitshilfe des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht Frankfurt formuliert Kriterien zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse bei
•derBauleitplanung(§1(6)Nr.1Baugesetzbuch(BauGB)und •derZulässigkeitvonVorhaben(§§31(2),34(1),35BauGB).
Sie gibt außerdem Hinweise zur Ermittlung von Verkehrslärm und zum Einsatz von passiven Schallschutz-maßnahmengegenVerkehrslärmimmissionen.Die Arbeitshilfe erläutert ferner den aktuellen Sachstand zur planerischen und baulichen Bewältigung von Gewerbe-bzw.Anlagenlärm.
grundSätzE dES SchallSchutzES
BeiderGewährleistunggesunder Wohnverhältnisse sollen – und zwar unabhängig von der Art des Lärms (Verkehrs-oderAnlagenlärm)–folgendeGrundsätzezumSchallschutzBerücksichtigungfinden:
Schallschutz am tag
•Schutz der Außenwohnbereiche ZumWohnengehörtregelmäßigauchdieNutzungeinerTerrasse,einesBalkons/Loggiaoder einesGartens. •Kontakt zur Umwelt EinausreichenderAußenbezugsolltefürjedenWohnraumgewährleistetsein (vgl.§42(2)HessischeBauordnung(HBO).
Schallschutz in der nacht
•LärmabhängigeGrundrisse VordringlicherSchallschutzdurchGrundrissgestaltungderWohnungen(„Schlafenanderleisen Hausseite“). •Schlafen bei offenem Fenster DieMöglichkeit,auchbeigekipptembzw.teilgeöffnetemFensterungestörtSchlafenzukönnen, sollteauchbeierhöhtenVerkehrslärmbelastungenimmerangestrebtwerden.
4 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
BEurtEilung von SchallimmiSSionEn
Schallimmissionenkönnen,unabhängigvomVerursacherbzw.derLärmquelle,dieWohnqualität erheblichbelastenundsomitgesundeWohnverhältnisseinfragestellen.Baurechtlich ist aber trotz gleicher Lärmauswirkungen strikt zwischen Immissionsbelastungen durch Verkehrslärm und Immissionsbelastungen durch Gewerbe-bzw.Anlagenlärmzuunterscheiden.
verkehrslärm
FürdieBeurteilungvonVerkehrslärmgibteskeineverbindlichenRegelungenimSinnevonRicht-oderGrenzwerten.FürdieBauleitplanungistzuerstdieDIN18005–SchallschutzimStädtebau–heranzuziehen.DieimBeiblatt1zudieserNormenthaltenenOrientierungswertegebenHinweisefürdieangemesseneBerück-sichtigungdesSchallschutzesinderstädtebaulichenPlanung.SiesindeinesachverständigeKonkretisie-rungfürdieinderPlanungzuberücksichtigendenZieledesSchallschutzes.
DadieOrientierungswertesowohlfürGroßstädtealsauchfürländlicheGemeindengelten,kannvonihneninbestimmtenFällennachoben,aberauchnachuntenabgewichenwerden.SiesinddaherkeineGrenzwerte.IhreEinhaltungoderUnterschreitungistjedochwünschenswert,umdiemitderEigenartdesbetroffenenBaugebietsverbundeneErwartungaufangemessenenSchutzvorLärmbelastungenzuerfüllen.
DeshalbgeltenfürreineundallgemeineWohngebietesowieMischgebietejeweilsunterschiedlicheOrientierungswerte,wobeinachderetabliertenRechtsprechungdieMischgebietswertedieSchwellezurUnzuträglichkeitmarkieren.HöhereLärmbelastungenerforderndaherregelmäßigaktiveund/oderpassiveSchallschutzvorkehrungenzurWahrunggesunderWohnverhältnisse.
anlagenlärm bzw. gewerbelärm
DerLärmvonAnlagenbzw.GewerbebetriebenistnachdenBestimmungenderTechnischenAnleitungzumSchutzgegenLärm–TA-Lärmzuermittelnundzubeurteilen.
BeiÜberschreitungderinZiffer6.1derTA-LärmfürdieunterschiedlichenNutzungenaufgeführtenIm-missionsrichtwerteistregelmäßigvoneinemimmissionsschutzrechtlichenKonfliktzwischen(bestehenden)Betriebenund(heranrückender)Wohnbebauungauszugehen.DiesgiltauchfürneueAnlagen(wiez.B.Tiefgaragenzufahrten),wennesdadurchzuRichtwertüberschreitungeninderWohnnachbarschaftkommt.
InbeidenFällenistderdenKonfliktauslösendeVorhabenträger(planendeKommune,Bauherr)gefordert,diesenzulösen,anderenfallswärediePlanungoderdasVorhabenrücksichtslos.
5 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
SchallSchutzmaSSnahmEn
vErkEhrSlärm
VerkehrslärmlässtsichgeradeindenInnenstädtenüblicherweisenichtdurchaktive Maßnahmen an der LärmquellewiebeispielsweiseLärmschutzwände oder Lärmschutzwällereduzieren.Fahrbahneinhau-sungen,wiez.B.amMittlerenRingderStadtMünchen,werdenweiterhindieAusnahmebleiben. Mit anderen straßenbaulichen oder verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen lassen sich ebenfalls Lärmredu-zierungenerzielen.SobewirkenverkehrsverlagerndeMaßnahmen,diezueinerHalbierungdesVerkehrs-aufkommensführen,einePegelminderungvoncirca3dB(A).
MitlärmminderndenFahrbahnbelägen(„Flüsterasphalt“)könnendurchdieVerwendungvonlärmtechnischoptimiertenAsphaltdeckschichten(LOA5D)oderdurchlärmarmeSplittmastixasphalte(SMALA)Pegelre-duzierungenvon2–4dB(A)gegenüberherkömmlichenGussasphaltenerreichtwerden.
AuchGeschwindigkeitsbeschränkungen(Tempo30)senkendieinnerörtlicheVerkehrslärmbelastung.BeieinerVerringerungderzulässigenGeschwindigkeitvon50km/hauf30km/hreduziertsichderMitte-lungspegelumrund2,5dB(A).
AnhanddieserBeispielwirderkennbar,dassdieerzielbarenPegelminderungeninderRegelnichtausrei-chen,umdasinnerstädtischeLärmaufkommensignifikantzureduzieren.Hinzukommt,dasssichderartigeMaßnahmeneinerRegelungineinemBaugenehmigungsverfahrenvollständigentziehenundsichselbstmiteinemBebauungsplannurbedingtumsetzenlassen.
Deshalb sind bei neuen innerstädtischen Wohngebieten und einzelnen Wohngebäuden fast immer städ-tebauliche(z.B.Blockrandbebauung)undarchitektonische(Wohnungsgrundrisse)Schutzkonzeptesowiepassive SchallschutzmaßnahmenandenGebäudenerforderlich,umdieBewohnervordenüberhöhtenLärmbelastungenzuschützen.
passive Schallschutzmaßnahmen
PassiveSchallschutzvorkehrungenumfassenalleSchutzmaßnahmenandenGebäuden,insbesondereanGebäudefassaden.ImMassivbaukommtesdabeihauptsächlichaufdieQualitätderFenstervonschutzbedürftigenAufenthaltsräumenan.SiesindmeistimmerdasschwächsteGliedderbaulichenSchall-schutzkette.WelcheSchallschutzanforderungeneinFensterzuerbringenhat,richtetsichnachderDIN4109–SchallschutzimHochbau(siehehierzuAnhang2).
DernachderDIN4109ermittelteSchalldämmwertbeziehtsichjedochimmeraufdasgeschlosseneFenster.WirddasFenstergeöffnet(gekippt),verringertsichseineSchalldämmwirkungerheblich.
Schallschutz bei teilgeöffnetem fenster
Auchteilgeöffnetebzw.gekippteFensterkönnenheuteausreichendhoheSchalldämmwertegewähr-leisten.HierfürstehenmittlerweilespezielleFenster-undFassadenkonstruktionenzurVerfügung.
ImAnhang2sinddiegängigstenPrinzipienundtechnischenMusterzurInformationdargestellt.MitihnenlassensichauchinLüftungsstellungdeutlichhöhereSchalldämmleistungenerzielen,alsmitkonventionellenAusstellfenstern,dieinKippstellungeineSchalldämmwirkungvonnuretwa15dB(A)erbringen.
6 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
ZumVergleich:MitdemsogenanntenHamburger HafenCity-FensterkannauchimteilgeöffnetenZustandeineLärmminderungvonbiszu35dB(A)erreichtwerden.AllerdingsistdiesemaximaleSchalldämmwir-kungaufkleineFensterformatebeschränkt.
WeilderartigeFensterkonstruktionenderzeitrechtlichnichtbindendsind,stellensiefürBauherrenlediglicheineinteressanteOptionzurVerbesserungderWohnqualitätanstarkverlärmtenStandortendar.
Schutz der außenwohnbereiche
Balkone,Loggien und TerrassensindsogenannteAußenwohnbereiche.SiedienendenBewohnernzurFreizeitgestaltungundEntspannungundsinddeshalbvorLärmzuschützen.IhreSchutzbedürftigkeitistjedochaufdenTageszeitraumbeschränkt.BalkoneundLoggienkönnendurchpassiveSchallschutzvor-kehrungenwiezumBeispiel(verschiebbare)Balkonverglasungengeschütztwerden.
7 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
gEwErBE- und anlagEnlärm
WiebeimVerkehrslärmsindauchbeimGewerbe-bzw.AnlagenlärmsolcheSchutzmaßnahmenam wirkungsvollsten,diedirektanderLärmquelleansetzen,dasienichtnurdasneueSchutzobjekt (Wohngebiet,Wohnhaus)sondernauchdiebestehendeNachbarschaftschützen.DaabereinbestehenderBetriebnichtzurnachträglichenDurchführungvonLärmschutzmaßnahmenverpflichtetwerdenkann-sofernseineAnlagendemStandderTechnikentsprechen-sindSchutzmaßnah-menanderLärmquellenurmitZustimmungdesBetriebesundaufKostendesTrägersdesneuenschutzbe-dürftigenVorhabensdurchführbar.
AlternativkannderAnlagenlärmauchmitLärmschutzwändenreduziertwerden.InderRegelsindsolcheSchutzmaßnahmenabersehraufwändigund,wennüberhaupt,nurimRahmenstädtebaulicherPlanungenrealisierbar.ZumSchutzvonEinzelvorhabensindsiezumeistunverhältnismäßig.DeshalbbeschränkensichdieSchutzmöglichkeitenfürGewerbe-undAnlagenlärmletztendlichfastausschließlichauf passiveVorkehrungendirektamSchutzobjekt.
Schutzmaßnahmen
DiezurAbwehrvonAnlagenlärmgeeignetenpassivenSchallschutzmaßnahmenan(Wohn-)GebäudenwerdeninsbesonderedurchdieVorschriftenderTechnischenAnleitungzumSchutzgegenLärm(TA-Lärm) starkeingeschränkt.DenngemäßZifferA.1.3desAnhangszurTA-LärmsindGeräuschimmissionenwiefolgtzubestimmen:
• beibebautenFlächen0,5maußerhalbvorderMittedesgeöffnetenFenstersdesvomGeräusch amstärkstenbetroffenenschutzbedürftigenRaumesnachDIN4109
AufgrunddieserMessvorschriftbleibtdieSchalldämmwirkungvonFenstern,diebestimmungsgemäßgeöffnetwerdenkönnen,unberücksichtigt,dadieÜberprüfungsmessungamgeöffnetenFenstervor-zunehmenist.
ZweifelsfreiTA-Lärm-konformsindsomitnur
• feststehende, nicht zu öffnende Fenster (Lichtöffnungen) sowie • Doppelfassaden oder Fenster mit vormontierten, feststehenden Prallscheiben.
BeiVerwendungsolcherFensteroderFassadenentstehtkeinmaßgeblicherImmissionsortgemäßZiffer2.3derTA-Lärm,andemdieLärmbelastungzubestimmenist.AllerdingsistdieVerwendungnichtzuöffnenderFensterimWohnungsbaustarkeingeschränkt.Siesindnurdannakzeptabel,wennderzuschützendeAufenthaltsraumzusätzlichübereine„leise“Außenfassadeverfügt,andereinkonventionellesFensterverbautwerdenkann.
neue ta-lärm-konforme Schutzfenster
DiestarkeingeschränkteVerwendungsfähigkeitdero.g.SchutzvorkehrungenfürdenWohnungsbauhatindenletztenJahrenzurEntwicklungneuer,TA-Lärm-konformerSchallschutzfenstertypengeführt.DieseneuartigenSchutzfensterberücksichtigenfolgendePrinzipien:
• SchallschutzimAufenthaltsraumanstattvorderFassade. • GewährleistungeinesausreichendenAußenbezugs.
8 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
DermittlerweilebekanntesteFenstertypistdassogenannteHamburgHafencity-Fenster(sieheAnhang2). DerartigeFensterwerdenvomHessischenMinisteriumfürUmwelt,Energie,LandwirtschaftundVerbrau-cherschutz(HMUELV)nachderzeitigemDiskussionsstandallerdingsnurdannalsTA-Lärm-konformeingestuft:
• wennmitihnendiegleichenInnenraumpegelrealisierbarsind,wiebeiherkömmlicher AnwendungderTA-Lärm, • wennsiebeibestimmungsgemäßemGebrauchdurchdenBewohner/NutzernurinKippstellung gebrachtwerdenkönnen.
UmsolcheFensterauchaußenreinigenzukönnen,dürfensieübereinenspeziellenÖffnungsmechanis-mus(„Hausmeisterschlüssel“)verfügen,derabernichtüberdieherkömmlicheGriffolivebedienbarseindarf.
9 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
SchallSchutzmaSSnahmEn und SchutzziElE in dEr planung und BEi EinzElvorhaBEn
UmauchbeihohenundsehrhohenVerkehrslärmimmissionengesunde Wohnverhältnisse gewährleisten zukönnen,sollenindenBauleitverfahrenderStadtFrankfurtamMainundbeiderEinzelgenehmigungaktiveund/oderpassiveSchallschutzmaßnahmennachMaßgabederinderTabelle1(sieheAnhang1)definiertenSchwellenwertegefordertbzw.festgesetztwerden.
die Schwellenwerte gelten nicht für gewerbe- bzw. anlagenlärm, die nach den richtwerten der ta-lärm zu beurteilen sind.
SofernaktiveSchallschutzvorkehrungen(z.B.Lärmschutzwände)zurReduzierungdesVerkehrslärmsanderQuellenichtinfragekommenoderihrEinsatzunverhältnismäßigwäre,sindpassiveSchallschutzmaß-nahmenandenWohngebäudenvorzusehen.
das Schutzziel ist bei wohnungen jeweils der dazugehörige außenwohnbereich (Balkon, loggia, terrasse).
Der Schutz der Aufenthaltsräume gegen Außenlärm richtet sich hingegen ausschließlich nach den Bestim-mungenderimZeitpunktderBauantragstellunggeltendenundbauaufsichtlicheingeführtenDIN4109–SchallschutzimHochbau(siehehierzudieAusführungenzurDIN4109imAnhang2).
SchallschutzmaßnahmenzumSchutzderAußenwohnbereichesindgemäßTabelle1erforderlich,wennderfürdenTageszeitraum(6:00–22:00Uhr)ermittelteBeurteilungspegelgrößerals64dB(A)ist.Nachts(22:00–6:00Uhr)bestehthingegenfürAußenwohnbereichekeinSchutzbedürfnis.
DereinzuhaltendeBeurteilungspegelvon64dB(A)orientiertsichandenSchutzanforderungendersech-zehntenVerordnungzurDurchführungdesBundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrslärmschutzverord-nung–16.BImSchVfürKern-,Dorf-undMischgebiete.)
DieserWertistauchbeiWR-undWA-Gebietenanzuwenden,weildamitdervonderDIN18005zurBerücksichtigungderVerhältnisseeinerGroßstadtausdrücklicheröffneteAbweichungsspielraumangemes-senausgeschöpftwird.
Schutz am tag
WirdderMI-Beurteilungspegelvon64dB(A)andenzukünftigenGebäudefassadenamTageingehalten,sind keine besonderen Anforderungen an den baulichen Schallschutz von eventuell hier vorgesehenen BalkonenundTerrassenzustellen(linkeSpaltederTabelle1).
BeiVerkehrslärmbelastungenoberhalbeinesBeurteilungspegelsvon64dB(A)(mittlereSpaltederTabelle1)sinddagegenbaulicheSchutzmaßnahmenandenAußenwohnbereichenerforderlich,sofernsolcheandenbelastetenGebäudefassadenvorgesehensind.ZudemwerdenlärmorientierteStädtebaukonzepteundWohnungsgrundrisseempfohlen.
Verkehrslärmbelastungengrößer70dB(A)(sieherechteSpaltederTabelle1)sindgrundsätzlichkritischzubewerten.NachgängigerRechtsprechungliegthierdieSchwellezurGesundheitsgefährdung.Wohnbau-vorhabensinddeshalbnurdannzuverantworten,wenndurchentsprechendestädtebaulicheKonzepte,wiez.B.eineBlockrandbebauung,ausreichendlärmberuhigteGebäudefassadenindenBlockinnen-bereichenoderInnenhöfengeschaffenwerdenkönnen.
10 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
AußenwohnbereichekönnenmitdenaufdemMarktverfügbarenpassivenSchutzmaßnahmenbiszueinemBeurteilungspegelvonrund74dB(A)soweitvorüberhöhtenLärmbelastungengeschütztwerden,dassdieEinhaltungdesZielwertesvon64dB(A)möglichist.OberhalbeinerBelastungvon74dB(A)versagendieheutebekanntenSysteme.DeshalbistdieAnordnungvonAußenwohnbereichenabdiesemSchwellenwertinderRegelnichtmehrvertretbar.Essollstattdessendurcheinlärmschutzoptimiertesstäd-tebaulichesKonzeptversuchtwerden,jedeWohnungmiteinerleisenGebäudefassadeauszustatten,anderdieAnordnungeinesvorüberhöhtenLärmbelastungengeschütztenAußenwohnbereichsmöglichist.
Schutz in der nacht
FürdenNachtzeitraumgiltebenfallsderentsprechendeImmissionsrichtwertder16.BImSchV.DeswegensindauchhierabeinemBeurteilungspegelsvon54dB(A)verbessertestädtebaulicheundbaulicheSchall-schutzkonzepteempfehlenswert.DerSchwerpunktliegtaufdemSchutzderSchlaf-undKinderzimmer.
OberhalbeinesBeurteilungspegelsvon60dB(A)inderNachtbeginntwiederumdieGesundheitsge-fährdung.BeiPlanungenundEinzelgenehmigungensinddahererhöhteSchallschutzanstrengungenzuunternehmen.
FürdenNachtzeitraumbilligtdiegängigeRechtsprechungAußenwohnbereichenkeinespezielleSchutz-bedürftigkeitzu.AufdieFestlegungvonentsprechendenSchwellenwertenwurdedeshalbverzichtet.
11 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
anhang 1
Schw
elle
nwer
te fü
r den
bau
liche
n Sc
halls
chut
z be
i Ver
kehr
slär
m
(Sum
men
pege
l Str
aße
und
Schi
ene)
in W
R /
WA
/ MI -
Geb
iete
n
Ta
gesz
eitr
aum
Beu
rteilu
ngsp
egel
bi
s 64
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für
MI-G
ebie
te e
inge
halte
n.
> 64
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für M
I-G
ebie
te ü
bers
chrit
ten.
> 70
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für M
I-G
ebie
te e
rheb
lich
über
schr
itten
. Beg
inn
der
Ges
undh
eits
gefä
hrdu
ng.
Auf
enth
alts
räum
e
von
Woh
nung
en
Kei
n be
sond
erer
stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her
Sch
alls
chut
z er
ford
erlic
h.
Bes
timm
ung
der b
aulic
hen
Sch
alls
chut
zanf
or-
deru
ngen
geg
en A
ußen
lärm
gem
äß D
IN 4
109
– S
chal
lsch
utz
im H
ochb
au.
Ver
bess
erte
r stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her S
chal
l-sc
hutz
em
pfoh
len.
E
mpf
ehlu
ng:
Lärm
orie
ntie
rter S
tädt
ebau
und
Gru
ndris
spla
nung
von
W
ohnu
ngen
(z. B
. Ano
rdnu
ng d
er A
ufen
thal
tsrä
ume
zur l
ärm
abge
wan
dten
Geb
äude
fass
ade)
. B
estim
mun
g de
r bau
liche
n S
chal
lsch
utza
nfor
deru
ngen
ge
gen
Auß
enlä
rm g
emäß
DIN
410
9 –
Sch
alls
chut
z im
H
ochb
au.
Erh
öhte
r stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her S
chal
lsch
utz
erfo
rder
lich.
A
ls W
ohns
tand
ort n
ur b
ei b
eson
dere
n st
ädte
bau-
liche
n Ko
nzep
ten
und
Sch
alls
chut
zmaß
nahm
en
vertr
etba
r (z.
B. g
esch
loss
ene
Bau
wei
se, d
urch
ge-
stec
kte
Gru
ndris
se).
B
estim
mun
g de
r bau
liche
n S
chal
lsch
utza
nfor
der-
unge
n ge
gen
Auß
enlä
rm g
emäß
DIN
410
9 –
Sch
alls
chut
z im
Hoc
hbau
.
Beu
rteilu
ngsp
egel
bi
s 64
dB
(A)
> 64
dB
(A)
> 74
dB
(A)
Auß
enw
ohnb
erei
che
Bal
kone
, Log
gien
, Ter
rass
en
Kei
ne p
assi
ven
Sch
alls
chut
zvor
kehr
unge
n er
ford
erlic
h.
Pas
sive
Sch
alls
chut
zvor
kehr
unge
n (G
lasw
ände
, Lo
ggia
, etc
.) m
it en
tspr
eche
ndem
Sch
alld
ämm
wer
t.
Sch
utzz
iel:
64 d
B(A
) auf
dem
Bal
kon,
Log
gia.
K
eine
Sch
alls
chut
zvor
kehr
unge
n er
ford
erlic
h, w
enn
die
Woh
nung
übe
r ein
en z
wei
ten
Auß
enw
ohnb
erei
ch a
n ei
ner l
eise
n G
ebäu
defa
ssad
e (<
64
dB(A
)) ve
rfügt
.
Auß
enw
ohnb
erei
che
in d
er R
egel
nic
ht v
ertre
tbar
, da
gän
gige
Sch
alls
chut
zvor
kehr
unge
n ve
rsag
en.
Sta
ttdes
sen
Anor
dnun
g vo
n A
ußen
woh
nber
eich
en
an G
ebäu
defa
ssad
en m
it ei
ner V
erke
hrsl
ärm
be-
last
ung
< 74
dB
(A).
N
acht
zeitr
aum
Beu
rteilu
ngsp
egel
bi
s 54
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für
MI-G
ebie
te e
inge
halte
n.
> 54
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für M
I-G
ebie
te ü
bers
chrit
ten.
> 60
dB
(A)
Imm
issi
onsr
icht
wer
t gem
äß 1
6. B
ImS
chV
für M
I-G
ebie
te e
rheb
lich
über
schr
itten
. Beg
inn
der
Ges
undh
eits
gefä
hrdu
ng.
Auf
enth
alts
räum
e
von
Woh
nung
en
Kei
n be
sond
erer
stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her
Sch
alls
chut
z er
ford
erlic
h.
Sch
alls
chut
znac
hwei
s ge
mäß
DIN
410
9 ric
htet
si
ch n
ach
Tage
szei
traum
(s. o
.)
Ver
bess
erte
r stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her S
chal
l-sc
hutz
em
pfoh
len,
insb
eson
dere
bei
erh
öhte
m
näch
tlich
en S
chie
nenv
erke
hrsl
ärm
. S
chw
erpu
nkt l
iegt
auf
dem
Sch
utz
der S
chla
f- un
d K
inde
rzim
mer
.
Erh
öhte
r stä
dteb
aulic
her u
nd b
aulic
her S
chal
lsch
utz
erfo
rder
lich.
S
chw
erpu
nkt l
iegt
auf
dem
Sch
utz
der S
chla
f- un
d K
inde
rzim
mer
.
Stan
d Se
ptem
ber 2
017
12
ErläutErungEn und hinwEiSE
Ermittlung von vErkEhrSgEräuSchEn
DieErmittlungvonVerkehrsgeräuschenerfolgtgrundsätzlichdurchBerechnungen,dadieIntensitätdesVerkehrslärmsvonvielenFaktorenbeeinflusstwird,u.a.vonderVerkehrsstärke,denWindverhältnissenunddemGeländeprofil.JedeLärmmessungwürdesomitnureinenmomentanenEindruckwiderspiegeln.DieanzuwendendenBerechnungsvorschriftensindindenGesetzeswerkenbzw.indendaringenanntenRichtliniengeregelt.FürdenStraßen-undSchienenverkehrslärmsinddiesdie:
•RichtlinienfürdenLärmschutzanStraßen-RLS-90 •RichtliniezurBerechnungderSchallimmissionvonSchienenwegen bzw.vonRangier-undUmschlagbahnhöfen-Schall03/Akustik04.
wiE laut iSt ES in dEr Stadt?
InformationenzurLärmbelastungeinzelnerGrundstückeoderganzerStadtteileliefernverschiedeneQuellen:
lärmminderungsplanung der Stadt frankfurt am main
DieseannäherndflächendeckendvorliegendeBestandsanalyseberuhtaufderbis2005bestehendenGesetzeslage,welchedieKommunenzurLärmminderungverpflichtete.DabeiwarenallerelevantenVerkehrslärmquellen(Straße,Schiene)zuanalysierenunddieLärmbelastunginSchallimmissionsplänendarzustellen.
DiestadtteilbezogenaufbereitetenPlänewerdenimUmweltamtvorgehalten.EinzelnePläneliegenauchdemStadtplanungsamt(SachgebietÖkologieundLandschaftsplanung)vor.FüreineersteOrientierungsinddiemeistenSchallimmissionspläneimmernochgutgeeignet.
Abb. 1: Schallimmissionsplan für den Ortsbezirk 1; Straßenlärm, Tag
anhang 2
13 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
13
richtlinie 2002/49/Eg – umgebungslärmrichtlinie, lärmkartierung hessen 2007/2012/2017
MitderUmsetzungderUmgebungslärmrichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom25.Juni2002innationalesRechtwurdediegesetzlicheGrundlagezurLärmminderungsplanungge-ändert.DieZuständigkeitgingvondenKommunenaufdasLandbzw.dieRegierungspräsidienüber.
GrundlagedieserneuenLärmminderungsplanungisteinelandesweiteBestandsaufnahmederLärmbe-lastung,diesog.UmgebungslärmkartierungHessen.DiesewirdvomHessischenLandesamtfürNatur-schutz,UmweltundGeologie(HLNUG)durchgeführtundbildetdieBasisfürdieanschließendeLärm-aktionsplanung,fürdiewiederumdiedreihessischenRegierungspräsidienzuständigsind.GemäßderEG-RichtlinieistderUmgebungslärmallefünfJahreneuzuerhebenundesistdamit,nebendemBahn-,Flug-undGewerbelärm,auchderLärmentlangvonHauptverkehrsstraßenmiteinemVerkehrsaufkommenvonüber3MillionenKraftfahrzeugenproJahrzuerfassen(abLärmkartierung2012).InBallungsräumenmitüber100.000EinwohnernsindzudemauchallesonstigenlärmintensivenStraßenzuberücksichti-gen.DadurchistdieInformationsdichteimGebietderhessischenBallungsräumezwardeutlichhöheralsaußerhalb,siebleibtaberimmernochvergleichsweisegrobkörnig.
Mit der turnusgemäßen Aktualisierung der Kartierung in 2017 wurde deshalb das untersuchte hessische StraßennetzerheblichüberdieAnforderungenderEG-Richtliniehinauserweitert.ZugleichwurdediehorizontaleAuflösungdesGeländemodellsvon10x10m²auf1x1m²verfeinert.
DieaktuelleLärmkartierung2017wirdsomiteineInformationsdichteerreichen,diesieauchfürdieLärm-beurteilung von neuen Baugebieten oder Einzelvorhaben bei der Bauleitplanung und der Baugenehmi-gungprinzipiellinteressantmacht.Demstehtjedochweiterhinentgegen,dassdieLärmkartierungeigeneIndizeszurBeschreibungderLärmbelastungverwendet,dienichtaufdemBerechnungsverfahrenderRLS-90beruhen.DeshalbkanninsbesonderedervonderKartierungverwendeteLärmindexzurBeschreibungderGesamttagbelastung,dersogenannteLDEN24-StundenWert,nichtmitdenOrientierungswertenderDIN18005–SchallschutzimStädtebauverglichenwerden.ZudemkanndieserIndexnichtzurErmitt-lungdesbaulichenSchallschutzesgemäßDIN4109–SchallschutzimHochbauherangezogenwerden.
Die Ergebnisse der 2017er Umgebungslärmkartierung standen im September 2017 noch nicht zur Verfügung.
vorhabenbezogene Begutachtungen
DieverlässlichstenAngabenzurLärmbelastungeinesBaugrundstücksodereinesneuenPlangebietsliefernvorhabenbezogeneSchallimmissionsgutachten.Untersuchungsumfangund-inhaltsinddabeijeweils anlassorientiertfestzulegen.
Abb. 2: Ergenisdarstellung eines Schallgutachtens zu einem Bebauungs-plan der Stadt Frankfurt am Main
Stan
d Se
ptem
ber 2
017
14
SchallSchutznachwEiS nach din 4109 – SchallSchutz im hochBau
SchallschutznachweisenachDIN4109–SchallschutzimHochbau–bestimmendasSchalldämm-MaßvonAußenbauteilen(Fenster,Decken,Wände),dieeinenschutzbedürftigenWohnraumvorAußenlärmschützen.DasvondenAußenbauteileninderSummezuerbringendeSchalldämm-MaßrichtetsichwiederumnachderHöhedeseinwirkendenAußenlärmpegels.Jehöherdieserist,destoaufwändigerundumfangreichermüssendieAußenbauteileausgeführtwerden,umdiederDIN4109zugrundeliegendeInnenraumpegeleinhaltenzukönnen.
Hierbeiistzubeachten,dassdieDIN4109nureinenMindestschutzdefiniert,derdenEigenschaftenbestimmterLärmquellenunterUmständennichtimmergerechtwird(sieheKap.BesonderheitendesBahn-lärms).ZudembeziehtsichdasvonderDIN4109geforderteSchalldämm-Maßimmeraufeingeschlos-senesFenster.GeöffnetoderinKippstellungreduziertsichdieSchutzwirkungeinesFenstersjedochsostark,dassdasmitderDIN4109angestrebteSchutzniveauindenInnenräumennichterreichtwerdenkann.ZurSteigerungdesWohnkomfortswirddaherdieVerwendungvonhöherwertigerenSchallschutz-fensternempfohlen,dieauchimteilgeöffnetenZustandeinenausreichendenSchallschutzbereitstellenkönnen.
Erhöhter Schallschutz bei teilgeöffnetem fenster
BeispielefürneuentwickelteSchallschutzfenster,dieauchinKippstellungeinhöheresSchalldämm-Maßerreichen,findensichimInternet,beispielsweiseindenVeröffentlichungenderHamburgerBehördefürStadtentwicklungundWohnen,BSWHamburg.www.hamburg.de/bsw/publikationen
15 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
15
BESondErhEitEn dES BahnlärmS
DerSchallschutznachweisderbisherigenDIN4109(1989)stellteaufdenTagespegelab.Dabeiwurdeunterstellt,dassdienächtlicheVerkehrslärmbelastunginfolgegeringerenVerkehrsauf-kommensüblicherweiseetwa10dB(A)niedrigerliegt.DeramhöherenTagespegelorientiertebaulicheSchallschutzhatsomitautomatischdieum10dB(A)höherennächtlichenSchallschutz-anforderungengemäßDIN18005mitberücksichtigt.
An Schienentrassen tritt ein derartiger Pegelunterschied zwischen Tag-undNachtzeitraumjedochnichtimmerauf.BeihohemnächtlichemGüterzugverkehrsinddieLärmbelastungensogarzumeisthöheralsamTag.IndiesenFällenkonntedeshalbderanhanddesniedrigerenTagespegelsberechnetebaulicheSchallschutznichtdiefürdenNachtzeitraumgeltendenhöherenSchutzanforderungenerfüllen.
Diesem Problem konnte bisher nur dadurch begeg-netwerden,dassderfürdieNachtberechnetemaßgebliche Außenlärmpegel um 10dB(A)auf einen„Quasi-Tagespegel“erhöhtwurde.DieseAb-weichungvonderDINempfahlsichvorallemfürAufenthaltsräume,diehauptsächlichnachtsSchutzbedürfen,alsofürSchlafräumeundKinderzimmer.InderNeufassungderDIN41092016(seitJuli2016)wurdenundiesespezielleProblematikdesBahnlärmsberücksichtigt.
Abb. 3: Bahnlärm in der Stadt
Abb. 4: Neues Wohngebiet an innerstädtischer Bahnstrecke in Frankfurt am Main - Sachsenhausen
Stan
d Se
ptem
ber 2
017
16
daS „paSSivhauS“ alS BaulichE SchallSchutzmaSSnahmE
Das Erreichen des energetischen Passivhausstandards aber auch schon das Einhalten der aktuell gelten-denEnergie-VerbrauchsvorschriftenbedingenjeweilssehrgeringeWärmeverluste,wasnurdurcheinehermetischdichteGebäudehüllezurealisierenist.UmdennochdenerforderlichenLuftaustauschwährendderHeizperiodegewährleistenzukönnen,müssendeshalbdieseenergetischoptimiertenGebäudemiteinerseparaten,fensterunabhängigenBe-undEntlüftungseinrichtungenausgerüstetwerden,umdiebau-ordnungsrechtlichenVorgabeneinerausreichendenBelüftunggemäߧ42(2)HBOzugewährleisten.
Esliegtdeshalbnahe,inPassiv-oderNiedrigenergiehäuserneinenLösungsansatzfürlärmbelasteteStadtgebietezusehen,weildasÖffnenderFensterzuLüftungszweckennichtmehrvorgesehenist.JedochlassensichdamitwederdieAußenwohnbereiche(Balkone,Terrassen)nochdasgesamteQuartiervorVerkehrslärmschützen.PassivhäuserkönnendahernureinGliedinderSchallschutzkettesein,dasjenachSituationdurchweitereSchutzmaßnahmenzuergänzenist.
gEwErBElärmkonfliktE
DiePlanungneuerWohngebieteoderdieGenehmigungneuerWohngebäudeinderNähevonGewer-be-undIndustriebetriebenkönnenimmissionsschutzrechtlicheKonflikteauslösen.DasKonfliktrisikoistdannbesondershoch,wennGewerbe-oderIndustriebetriebeauchnachtsemittierendürfen.BeiKonfliktenwegenGewerbe-bzw.AnlagenlärmskommendieRegelungenderSechstenAllgemeinenVerwaltungsvor-schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TechnischeAnleitungzumSchutzgegenLärm–TA-Lärm) zur Anwendung.
DieTA-LärmdientdemSchutz der Allgemeinheit undderNachbarschaftvorschädlichenUm-welteinwirkungendurchGeräuschesowiederVorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durchGeräusche.Siegiltsowohlfürgenehmi-gungsbedürftigealsauchfürnichtgenehmigungs-bedürftigeAnlagen,mitAusnahmederinihrerZiffer1genanntenAnlagen1.
VonschädlichenUmwelteinwirkungenistimmerdannauszugehen,wennesinderschutzbedürf-tigenNachbarschaftzueinerÜberschreitungder ImmissionsrichtwertenachderZiffer6.1derTA-Lärmkommt.IndiesenFällenkanndiezuständigeGenehmigungs-undÜberwachungs-behörde(dasRegierungspräsidiumDarmstadt)den Anlagenbetreiber durch eine nachträgliche Anordnunggemäߧ17BImSchGzurReduzierungseinerSchallemissionenverpflichten,z.B.indemerseineBetriebsabläufeändertoderErtüchtigungenandenemittierendenAnlagenvornimmt(EinhausungvonMaschinenu.ä.).Hierauskönnenu.U.erheblichewirtschaftlicheNachteilefürdenBetrieber-wachsen.DiedenKonfliktauslösendeneueWohnbebauungwäredeshalbrücksichtslosgegenüberdemBetrieb.
1 Seehafenumschlagsanlagen, Tagebaue, nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen
Abb. 5: Wohnen neben Gewerbe; eine immissionsschutzrechtlich schwierige Nachbarschaft
17 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
17
DaszurVermeidungsolcherImmissionskonfliktezurVerfügungstehendePlanungsinstrumentariumistabergeradeinBallungsräumenstarkeingeschränkt.ProbateMittelwieAbstandsvergrößerungeninVerbin-dungmiteinerentsprechendenNutzungsstaffelung(GI>GE>MK>MI>WA>WR)sindoftmalsnichtumsetzbar.AuchaktiveSchallschutzmaßnahmen,wiez.B.Lärmschutzwändesindhäufignichteinsetzbaroderabernichteffektivgenug,umdengroßflächigabgestrahltenLärmvonMaschinen,FahrzeugenundLüftungsaggregatenabzuschirmen.
EinbesonderesHindernisergibtsichausdenAnwendungsbestimmungenderTA-Lärm,insbesondereausderLagedesfürdieÜberprüfungzuwählendenmaßgeblichenImmissionsortes.NachZifferA.1.3desAnhangeszurTA-LärmliegtdermaßgeblicheImmissionsortbeibebautenFlächen0,5maußerhalbderMittedesgeöffnetenFenstersdesvomGeräuschamstärkstenbetroffenenschutzbedürftigenRaumes.
DurchdieseMessvorschriftwerdenpassiveSchallschutzvorkehrungenanderFassade,wiez.B.Schall-schutzfenster,nichtberücksichtigt.DerLärmistsomitdurchMaßnahmenanderQuelleoderdurchdieLärmausbreitungbegrenzendeMaßnahmen(z.B.Lärmschutzwände)zureduzieren.
ZieldieserVorschriftistes,dieVerlärmungderNachbarschaftdurchdenemittierendenBetriebgroßflä-chigzureduzieren.DieLärmbelastungwirddadurchbereitsvorderFassadesoweitverringert,dassandenWohngebäudenauchbeiteilgeöffnetenFensterndieEinhaltungausreichendniedrigerInnenpegelgewährleistetist.
ZudemkönnendadurchdiewohnungszugehörigenAußenwohnbereichewieauchdiesonstigen(vonderTA-Lärmnichtexpliziertgenannten)öffentlichenAufenthaltsbereichegeschütztwerden.
DieMessvorschriftderTA-LärmberücksichtigtdeshalbsowohldieAspektedernatürlichenRaumbelüftungunddeserforderlichenAußenbezugs(überdasgekippteFenster),wieauchdasRuhebedürfnisderBe-wohnerimQuartierinsgesamt.
18 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
DashatzurFolge,dasskonventionelleSchallschutzfensterzurKonfliktlösungregelmäßigausscheiden.IhreSchalldämmwirkungbleibtunberücksichtigt,wennTA-Lärm-konformvorderMittedesgeöffneten Fensters gemessenwird.
GleichesgiltfürvorgelagerteWintergärtenoderBalkone/Loggien.AuchderenAbschirmungkannnichtinAnsatzgebrachtwerden,wenndieSchutzvorkehrunggeöffnetwerdenkann.
ta-lärm-konformE paSSivE SchallSchutzvorkEhrungEn
BeiSchutzmaßnahmenandenGebäudenkommtesvorallemaufdieFensteran.Siesinddasschwächs-teGliedderbaulichenSchallschutzkette.ZugleichdienensieaberauchderbaurechtlichgefordertenRaumbelüftungund-belichtung.
UmsiedennochalsSchallschutzvorkehrungengemäßdenSchutzzielenderTA-LärminAnsatzbringenzukönnen,bedarfesbesondererFensterkonstruktionenmitdeneneinerseitseineTA-Lärm-gemäßeSchutzwir-kungundandererseitseineausreichendeRaumbelüftungerreichtwerdenkann.
DeshalbscheidenfeststehendeFenster,dienichtgeöffnetwerdenkönnen,zurKonfliktlösungaus.Sol-cheLichtöffnungenstellenzwareindeutigkeinenImmissionsortimSinnederTA-Lärmdar.IhrEinsatzimWohnungsbauverbietetsichaber,weildamitnichtdenAnforderungenaneinenatürlicheRaumbelüftungentsprochenwerdenkannunddenBewohnernzudemjeglicherAußenbezugverwehrtwird.Einfestste-hendesFensteristdahernurdannakzeptabel,wennderRaumnochübereinweitereskonventionellesFensteranderdemLärmabgewandtenGebäudeseiteverfügt.
Abb. 6: Balkone mit verschiebbaren Schutzelementen. Damit ist kein TA-Lärm-konformer Schutz vor Gewerbelärm möglich
19 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
hamburg hafencity-fenster
BeimsogenanntenHamburgHafenCity-FensterhandeltessichumeinmodifiziertesKastenfenstermitzweihintereinanderangeordnetenFensterebenen.MitdieserKonstruktionlassensichauchimteilgeöff-netenZustand(Kippstellung)nochTA-LärmkonformeInnenpegelrealisieren,selbstwenndieAußenpegeldeutlichüberdenImmissionsrichtwertenderTA-Lärmliegensollten.EsermöglichtsomitdieEinhaltungausreichendniedrigerInnenpegelundzugleicheinenatürlicheRaumbelüftungunddengewünschtenAußenbezug.DasHamburgHafenCity-FensterentsprichtdahernachAuffassungdesHessischenUmwelt-ministeriumsunddesRegierungspräsidiumsDarmstadtdenSchutzzielenderTA-Lärm.
Diesgiltjedochnur,wenndiebeidenFensterebenenlediglichgekippt,abernichtvollständiggeöffnetwerdenkönnen.DieseEinschränkungerfordertsomitzwingendeinenÖffnungsmechanismus,mitdembeideFensterebenengleichzeitiginKippstellunggebrachtwerdenkönnen.AndernfallsmüsstenämlichzunächstdieinnereFensterebenekomplettgeöffnetwerden,umdieäußereFensterebenehändischinKippstellungbringenzukönnen.
EinevollständigeÖffnungbeiderFensterebenenistdeshalbnurzurReinigungzulässig.DazubedarfeseinesseparatenÖffnungsmechanismus,deransonstenbeimbestimmungsgemäßenGebrauchdes FenstersnichtzumEinsatzkommt.
Abb. 7 HamburgHafenCity-Fenster © Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
20 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
fenster mit prallscheiben
EineweitereTA-Lärm-konformeSchutzmaßnahmekanndurchPrallscheibenerreichtwerden,diemitAbstandvordenzuschützenden(konventionellen)Fensternmontiertwerden.DersoentstehendeSpaltminderteinerseitsdenLärmeintragundermöglichtzugleicheinenatürlicheBelüftungüberdasdahinter-liegendeFenster.WeildiePrallscheibedieAnwendungderMeßvorschriftennachZifferA.1.3desAnhangeszurTA-Lärmverhindert,wirdzugleichauchkeinImmissionsaufpunktgeneriert.
Abb. 8 Fenster mit Prallscheibe
21 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
weitere ta-lärm-konforme passive Schallschutzmaßnahmen
DasHamburgHafenCity-FensterunddieVerwendungvonPrallscheibensinddieeinzigenpassivenSchallschutzmaßnahmen,diederzeitvondenImmissionsschutzbehördenalsTA-Lärmkonformeingestuftwerden.DiesschließtaberanderebautechnischeLösungsansätzenichtaus,soferndiesedenBestim-mungenderTA-LärmhinsichtlichSchallschutzundnatürlicherRaumbelüftungentsprechen.Abbildung9zeigteinKastenfenstermitfeststehenderAußenscheibeundseitlicherBelüftungsöffnung.MitdieserBauartkanneinmaßgeblicherImmissionsortgemäßTA-Lärmvermiedenwerden.FürweitereInformationenseiaufdieBroschüre„SchallschutzbeiteilgeöffnetenFenstern“derStadtHamburgverwiesen: www.hafencity.com/upload/files/Laerm_Leitfaden_3_1.pdf
Abb. 9 Kastenfenster mit feststehender Außenscheibe und seitlichen Lüftungsklappen
22 Stan
d Se
ptem
ber 2
017
STADTPLANUNGSAMT
imprESSum
Herausgeber:
Stadt Frankfurt am MainDezernatIV–PlanenundWohnenStadtplanungsamtKurt-Schumacher-Straße 1060311FrankfurtamMainTel.:069/212-34871E-Mail:[email protected]
Stadt Frankfurt am MainDezernatIV–PlanenundWohnenBauaufsichtKurt-Schumacher-Straße 1060311FrankfurtamMainTel.:069/212-33567E-Mail:[email protected]
FrankfurtamMain,September2017