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Arbeitsplan 10.2, Stand: 31.03.2020 Inhalt Mathematik (Gt) .......................................................................................................................................... 1 Deutsch (Gd) ............................................................................................................................................... 2 Englisch (Jr)................................................................................................................................................ 2 Biologie (Ts)................................................................................................................................................ 2 Physik (Hr) .................................................................................................................................................. 7 Chemie (Kg) ................................................................................................................................................ 7 Ethik (Tp) ..................................................................................................................................................... 7 Ev. Religion (Bä) ......................................................................................................................................... 8 Kath. Religion (Wj) ...................................................................................................................................... 8 Gesellschaftslehre (Bl) ............................................................................................................................... 8 WP Latein (Wj) .......................................................................................................................................... 18 WP Kunst und Kultur (Sh) ........................................................................................................................ 19 WP PC (Be)................................................................................................................................................ 20 WP Französisch (Fd) ................................................................................................................................ 22 WP Gesundheit und Soziales (Sf)............................................................................................................ 31 Bildende Kunst (Fk) .................................................................................................................................. 31 Bildende Kunst (Ho) ................................................................................................................................. 32 Musik (Le).................................................................................................................................................. 32 Musik (Zc).................................................................................................................................................. 32 Liebe 10.2, bitte beachtet, dass einige Arbeitsaufträge bis zu den Osterferien Gültigkeit haben, hierzu gab es jedoch in einigen Fächern Nachträge, Erläuterungen oder andere Hinweise. Änderungen sind in mit roter Schrift gekennzeichnet! Andere Aufträge wiederum wurden erneuert. Überprüft also genau, ob ihr tatsächlich in jedem Fach auf dem aktuellen Stand seid. Wir wünschen euch und euren Familien, dass ihr gesund bleibt und freuen uns schon, euch (hoffentlich) nach den Osterferien wiederzusehen! Mathematik (Gt) Die am 18.03.20 erteilten Arbeitsaufträge sind bis zu den Osterferien (08.04.) zu erledigen. 1. Schreibe eine Bestätigungsnachricht in die Webuntisgruppe. 2. Bearbeite im Arbeitsheft Schnittpunkt 10 folgende Seiten: a) Seite 3-9/12 lineare und quadratische Funktionen Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse. (Seite 10-11 für die Coolen freiwillig)

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Arbeitsplan 10.2, Stand: 31.03.2020

Inhalt Mathematik (Gt) .......................................................................................................................................... 1

Deutsch (Gd) ............................................................................................................................................... 2

Englisch (Jr) ................................................................................................................................................ 2

Biologie (Ts) ................................................................................................................................................ 2

Physik (Hr) .................................................................................................................................................. 7

Chemie (Kg) ................................................................................................................................................ 7

Ethik (Tp) ..................................................................................................................................................... 7

Ev. Religion (Bä) ......................................................................................................................................... 8

Kath. Religion (Wj) ...................................................................................................................................... 8

Gesellschaftslehre (Bl) ............................................................................................................................... 8

WP Latein (Wj) .......................................................................................................................................... 18

WP Kunst und Kultur (Sh) ........................................................................................................................ 19

WP PC (Be) ................................................................................................................................................ 20

WP Französisch (Fd) ................................................................................................................................ 22

WP Gesundheit und Soziales (Sf) ............................................................................................................ 31

Bildende Kunst (Fk) .................................................................................................................................. 31

Bildende Kunst (Ho) ................................................................................................................................. 32

Musik (Le) .................................................................................................................................................. 32

Musik (Zc) .................................................................................................................................................. 32

Liebe 10.2, bitte beachtet, dass einige Arbeitsaufträge bis zu den Osterferien Gültigkeit haben, hierzu gab es jedoch in einigen Fächern Nachträge, Erläuterungen oder andere Hinweise. Änderungen sind in mit roter Schrift gekennzeichnet! Andere Aufträge wiederum wurden erneuert. Überprüft also genau, ob ihr tatsächlich in jedem Fach auf dem aktuellen Stand seid. Wir wünschen euch und euren Familien, dass ihr gesund bleibt und freuen uns schon, euch (hoffentlich) nach den Osterferien wiederzusehen!

Mathematik (Gt)

Die am 18.03.20 erteilten Arbeitsaufträge sind bis zu den Osterferien (08.04.) zu erledigen. 1. Schreibe eine Bestätigungsnachricht in die Webuntisgruppe.

2. Bearbeite im Arbeitsheft Schnittpunkt 10 folgende Seiten:

a) Seite 3-9/12 lineare und quadratische Funktionen Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse. (Seite 10-11 für die Coolen freiwillig)

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3. Bearbeite im Mathematikbuch 10 / Potenzen: a) Lies Seite 52-54:

Löse folgende Aufgaben: S54 Nr.1-4 / Seite 55 Nr. 5-9 Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse.

a) Lies Seite 56 und löse die Aufgaben 1-26 auf den Seiten 57-58 Zwischenschritte und Berechnungen entweder in das Arbeitsheft oder Mathematikheft; nicht nur Endergebnisse.

b) Löse im Arbeitsheft 10 S.14 Bei Problemen bitte Mail an [email protected] oder in die Webuntisgruppe!

Deutsch (Gd)

Arbeitsauftrag bis zum 08.04.20

Meldet euch gern bei Rückfragen jeglicher Art unter [email protected] oder über den Messenger!

Es steht euch frei, mir jederzeit Ergebnisse eurer Arbeit zuzuschicken, um eine Rückmeldung dazu zu

erhalten – nutzt dies!

Arbeitet bitte in der kommenden Woche in Vorbereitung auf die noch ausstehende vierte Klassenarbeit in

eurem Arbeitsheft. Sollte dieses nicht jede/r von euch zur Hand haben, meldet euch, damit ich euch die

entsprechenden Seiten zuschicken kann. Zur Selbstkontrolle könnt ihr nach der Bearbeitung das

Lösungsheft zurate ziehen. Auch hier kann ich euch bei Verlust oder Unauffindbarkeit die Seiten zuschicken.

Zu bearbeiten sind die Seiten 15 bis einschließlich 21.

Englisch (Jr) Um im Anschluss an die Klassenarbeit möglichst zügig in das neue Thema einzusteigen soll auch die Zeitenbildung wiederholt werden. Übungen hierzu befinden sich unter: http://onlineuebung.de/englisch/englische-zeiten/ Da im Fach Englisch die Klassenarbeit ansteht sollen zunächst nur die entsprechenden Lerninhalte vertieft werden:

• Die bereits begonnene Vokabelarbeit soll auf möglichst alle Vokabeln der Lektion ausgedehnt werden.

• Für die Vertiefung der Bedingungssätze (Conditionals/If-Sätze) stehen zahlreiche kostenfreie Online-Übungen zur Verfügung; unter anderem schulminator.com, mit denen die Grammatik weiter geübt werden kann.

• Die erarbeiteten Inhalte zu den Themengebieten Gandhi, Child Labour, Sweatshops, Arranged Marriages sollen gründlich wiederholt und abrufbar sein, da diese die Basis der anstehenden Bildbeschreibung bilden. Per Internetrecherche können die bereits bestehenden Fact Sheets ergänzt werden. YouTube bietet zahlreiche Beiträge zu allen Themengebieten, unter anderem kann der Film ‘Gandhi‘ ausgeliehen werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit unter [email protected] zur Verfügung.

Biologie (Ts) Bitte beachten! Nachtrag zu dem am 18.03.20 erteilten Arbeitsauftrag vom 31.03.20

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Erziehungsberechtigten,

leider ist es nicht möglich, die Hausarbeiten im Fach Biologie wie geplant zu bewerten (siehe aktuelles Rundschreiben

der Bildungsministerin Frau Dr. Hubig vom 27.03.20 (Abb. 1)).

Abb.1 Auszug aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Bildung vom 27.03.20, Seite 3

Wir möchten aber weder die bereits erbrachten noch die ausstehenden Arbeiten schmälern. Es haben sich schon sehr

viele Schüler viel Arbeit gemacht und gute Ergebnisse abgegeben, die wir gerne honorieren möchten. Was wir euch

anbieten möchten ist, dass ihr freiwillig eure Ergebnisse abgebt, um eure Bio Note etwas aufzuwerten: Jedes

eingereichte Exemplar bekommt von uns eine Rückmeldung anhand des Bewertungsbogens und ihr sollt selbst

entscheiden, ob ihr die Note annehmt oder nicht. Betrachtet es also als Chance, denn Hausarbeiten werden euch

zukünftig in der Oberstufe oder in der Berufsschule noch häufiger begegnen.

Wir empfehlen, trotz der besonderen Situation, die Arbeitsmaterialien so gut wie möglich zu bearbeiten. DIe

Auseinandersetzung mit der Thematik stellt die Grundlage für den regulären Unterricht nach erneutem Schulbeginn

dar.

Bei Rückfragen könnt ihr/ können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch erreichen.

Rebekka Schäfer ([email protected])

Anne Trossen ([email protected])

Sarah Schneider ([email protected])

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Bewertungsbogen Hausarbeit Biologie 10: Wie wurden wir Menschen?

Name: Klasse:

Abgabedatum: Note:

Termingerecht eingereicht? 08.04.2020 bis 13.00Uhr ja nein

Kriterium Erklärung

positiv ++ + 0 - --

Erklärung negativ

An-merkungen

Layo

ut Äußerer

Eindruck und Gliederung

Überschrift, Teilüberschriften, Struktur im Dokument erkennbar,

Nicht lesbar, keine Strukturierung erkennbar

Spra

che

Rechtschreibung/ Grammatik

Kaum/keine Fehler viele Rechtschreib-/ Grammatikfehler

Verständlich-keit

Ordentlicher Satzbau, Zusammenhänge sind verständlich

Unzusammen-hängende Sätze; unvollständige Sätze

Fachsprache Treffende Nutzung von Fachbegriffe

Keine Nutzung von Fachbegriffen, falsche Nutzung der Fachbegriffe

Quellen-angaben

Vollständige Quellenangabe am Ende der Arbeit (Siehe Anhang)

Keine/fehlende Quellenangaben

Inh

alt

Vollständig-keit.

Alle Aufgaben erfüllt.

Einzelne Aufgaben nur teilweise/ nicht erfüllt

Richtigkeit Alle Antworten sind richtig.

Antworten sind fehlerhaft oder am Thema vorbei.

Bilder

Geeignet, passend unpassend

im Text aufgegriffen, mit Quellenangabe oder selbstgezeichnet

Ohne Zusammenhang mit dem Text, keine Quellenangabe

Schluss-folgerung

Abschließende Beantwortung der Frage „Wie wurden wir Menschen?“

Hauptfrage wurde nicht beantwortet

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Anhang

Alle verwendeten Quellen müssen angegeben werden. Wird ohne Kennzeichnung aus geschützten Texten (=

urheberrechtliche Werke) abgeschrieben, spricht man von einem Plagiat. Die Übernahme von Ideen und Gedanken

anderer Autoren ohne Quellenangabe ist ein schwerer Verstoß gegen die wissenschaftlichen Regeln.

Merke:

• Das Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit listet sämtliche verwendete Literatur auf.

Verwendet heißt: alle für die Arbeit gelesenen Texte (inkl. Unterrichtsmaterialien), auch wenn nichts daraus

zitiert wird.

• Die Autorinnen und Autoren (Herausgeberinnen und Herausgeber) werden im Literaturverzeichnis in

alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Beispiele zu Literaturangaben:

• Buch mit einem Autor

Senckel, Barbara (2006): Du bist ein weiter Baum. Entwicklungschancen für geistig behinderte Menschen durch

Beziehung. 3. Aufl. München: Beck.

Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Untertitel. Auflage. Ort: Verlag.

• Buch mit einem oder mehreren Herausgebern (Sammelwerk)

Thimm, Walter (Hrsg.) (2005): Das Normalisierungsprinzip. Ein Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart eines

Reformkonzepts. 1. Aufl. Marburg: Lebenshilfe-Verl.

Nachname, Vorname (Hrsg.) (Jahr): Titel. Untertitel. Auflage. Ort: Verlag.

• Zeitschriften

Theunissen, Georg (2011): Verhaltensauffälligkeiten und Parallelbegriffe in Abgrenzung zu psychischen Störungen.

In: HEP-Informationen (3), S. 24–30.

Nachname, Vorname: Titel des Aufsatzes. In: Titel der Zeitschrift (Nummer der Zeitschrift), erste bis letzte Seite des

Aufsatzes.

• Internetquellen

o Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie bei Büchern und Zeitschriftenartikeln.

o Anstelle von Ort und Verlag wird die URL angegeben.

o Da Internetseiten ihre Inhalte häufig wechseln, wird am Ende der Literaturangabe in Klammern

das Datum des letzten Seitenaufrufs angegeben.

o Wenn keine Autoren angegeben sind, sollte stattdessen zumindest die Institution angegeben sein,

die die Webseite betreibt.

o Wenn kein Jahr der Veröffentlichung angegeben ist, wird stattdessen (o.J.) für „ohne

Jahresangabe“ geschrieben.

Santer, Teresa (2015): Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen. Veränderungen beginnen im Kopf. Hg. v.

Förderverein bidok Österreich / Netzwerk für Inklusion. Universität Innsbruck. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2015.

http://bidok.uibk.ac.at/ (03.09.2015).

Nachname, Vorname (Jahr): Titel. Zuletzt aktualisiert am ‚Datum‘. Internetadresse (URL) (Abrufdatum).

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Erstelle eine schriftliche Ausarbeitung (=Hausarbeit, max. 5 Seiten) zum Thema „Wie wurden wir Menschen?“, indem du das verlinkte Video sowie die Unterthemen 1)-3) als Strukturierung deiner Arbeit nutzt. Die Hausarbeit kann sowohl am PC als auch handschriftlich erstellt werden. Füge deiner Arbeit auch Bilder (gerne selber gezeichnet) bei. Die fertigen Ausarbeitungen werden pünktlich als PDF- Datei per Mail an deine entsprechende Fachlehrerin verschickt: [email protected] [email protected] [email protected] Solltest du keinen PC zur Verfügung haben, kannst du deine handschriftliche Ausarbeitung mithilfe eines Dokumentenscanners (Scan App) auf deinem Smartphone in eine PDF-Datei umwandeln und anschließend verschicken. Bei Fragen kannst du dich gerne an deine Fachlehrerin wenden.

Abgabetermin: Mittwoch, 08.04.20 (vor den Osterferien) bis 13:00 Uhr Wichtig: Alle verwendeten (Bild-) Quellen müssen angegeben werden! Zusammenkopierte oder abgeschriebene Texte gelten als Täuschungsversuch und werden entsprechend bewertet. Die Note der Hausarbeit stellt die Hälfte der schriftlichen Noten für das zweite Halbjahr dar.

Video-Link: Terra X- Wie wurden wir Menschen? https://www.youtube.com/watch?v=hwK6o9cCcPU

1) Ist der Mensch ein Affe?

Entscheide dich mit Hilfe der Informationen auf S. 452-453 und Material A für eine der nachfolgenden

Positionen. Begründe deine Meinung möglichst umfassend. Beachte bei deiner Begründung auch die

Aufgabenstellungen im Buch auf S. 452 und 453.

Hilfestellung Material A/S. 453:

Position 1 :

Der Mensch stammt direkt vom

Affen ab.

Position 2 :

Mensch und Menschenaffen haben

einen gemeinsamen Vorfahren und

entwickelten sich dann

unterschiedlich weiter.

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Vergleiche die Merkmale von Lemur, Schimpanse und Mensch tabellarisch anhand folgender

Kriterien: Vorkommen, Aktivität, Ernährung, Fortbewegungsweise, Form der Wirbelsäule, Aussehen und

Funktion der Greifhand.

2) Entwicklung des Menschen

Beschreibe die Entwicklung des Menschen, gehe dabei auf den aufrechten Gang, Werkzeuge, Feuer

und die Gehirnentwicklung ein. Einzelheiten hierzu findest du im Buch auf den Seiten 454-455 und

457.

Zusatz: Woher stammt der Mensch? S. 456

3) Kulturelle Evolution

Erkläre die Unterschiede zwischen kultureller und biologischer Evolution. Nutze dazu die Seiten 458

und 459. Nenne Beispiele. Beschreibe anschließend die Unterschiede zwischen Jung- und Altsteinzeit.

Verwende hierfür Material C auf Seite 461.

Physik (Hr) Der am 18.03. erteilte Arbeitsauftrag gilt auch für die Folgewoche. Neue Thematik: Sensoren im Alltag

1. Daten: Buch S. 320-321 lesen und die Aufgaben 1-6 schriftlich 2. Messen, Steuern, Regeln: Buch S. 330-331 lesen und die Aufgaben 1-5 schriftlich

Chemie (Kg) >> Für die nächste Zeit (KW 13+14)

- https://www.youtube.com/watch?v=IkJFCAPnecQ (simple club Batterie) Film ansehen;

Galvanisches Element (im Film ca. bei 1.50min) sauber und beschriftet ins Heft zeichnen

- „Alkali-Mangan-Batterien“ / S.260 / Text lesen und eine beschriftete, schematische Skizze

(siehe Abb. 1) einer Alkali-Mangan-Batterie ins Heft übernehmen

- Material B / S.261 schriftlich bearbeiten (Heft)

Ethik (Tp) Aufgaben für den Zeitraum vom 23. März bis zum 6. April 2020

1. Ethikbuch, S. 174/175: Bearbeitung der Doppelseite zum Hinduismus entlang der Aufgaben 1-7

Darauf aufbauend:

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2. Ethikbuch, S. 176-177: Bearbeitung der Doppelseite, dazu die Aufgaben 1) bis 6).

Formuliert jeweils eigene kleine Texte und heftet alle in euer Ethik-Mappe ab!

Rückfragen bitten an die folgende Adresse: [email protected]

Neue Aufgaben bis zu den Osterferien:

1. S. 178-179, dazu die Aufgaben 1, 3, 4, 5 und 6

2. S. 184-185, dazu die Aufgaben1, 2 und 4 (die letzte Aufgabe müsst ihr dann alleine machen!)

3. S. 186-187, S. Aufgaben 1 und 2

Formuliert wieder jeweils eigene kleine Texte und heftet alle in euer Ethik-Mappe ab!

Bleibt gesund!

Wünscht sich und euch

HHT

Ev. Religion (Bä) ➔ Bis zu den Ferien

Nachtrag 25.03.: Eure Arbeitsergebnisse zu den Aufträgen aus der letzten Woche sendet ihr bitte bis zu den Ferien als Datei, Scan oder Foto an [email protected]

1. Recherchiert im Internet jeweils Sterbephasen und Trauerphasen. Vergleicht sie miteinander. 2. Recherchiert im Internet die Auferstehungs-bzw Wiedergeburtsvorstellungen in Christentum,

Buddhismus, Hinduismus, Judentum und Islam. Stellt sie tabellarisch dar.

Kath. Religion (Wj)

Gesellschaftslehre (Bl)

Recht und Rechtsempfinden

1. Nimm Stellung zu den Urteilen auf dem AB M1! Findest du sie gerecht / angemessen?

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2. Erkläre den Unterschied zwischen Recht und Rechtsempfinden!

3. S. 161/4 und 5

Umgang mit Gesetzen in der Praxis

4. Fülle das AB „Rechte und Pflichten auf den Weg zum Erwachsenen“ aus!

5. AB Jugendschutzgesetz

6. Beurteile die Fälle S. 164/M1 und M2 mit Hilfe des Jugendschutzgesetzes!

7. Fülle das AB „Suchaufgaben zum Jugendschutzgesetz“ aus!

Öffentliches Recht und Zivilrecht

8. Erläutere jeweils mit Hilfe eines Schaubildes den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und

Zivilrecht! Gehe hierin auch auf die Unterschiede im Prozessablauf ein (S. 166f und S. 170f)!

9. Ordne S. 167/M4 und M5 zu! Ist es öffentliches oder Zivilrecht?

10. Fülle das letzte AB aus!

Lösungen können bei mir per Mail ([email protected]) oder über den Messenger angefragt

werden. Die Aufgaben sind bis zu den Osterferien zu erledigen. Sie werden auch abgefragt.

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Jugendschutzgesetz

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,

3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person

nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder

zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person

Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im

Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

(2) Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf

gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung

bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen

Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das

elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich

nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt.

§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht

(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person

ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen

darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu

überprüfen.

(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr

Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und

Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.

Abschnitt 2

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet

werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet

oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.

Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer

personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr

morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

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(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in

vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer

personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen

unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16

Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger

der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege

dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb

dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und

Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen

Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren

von geringem Wert besteht. […]

§ 8 Jugendgefährdende Orte

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine

unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige

Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn

nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,

2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches

Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die

Obhut des Jugendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den

jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur

geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

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(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person

begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies

gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder

durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke

nicht entnehmen können.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen

gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9

Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in

der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder

Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei

Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder

oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht,

wenn ein Automat

1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und

Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können. Abschnitt 3

Jugendschutz im Bereich der Medien

Trägermedien

§ 11 Filmveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur

gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der

freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen

freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt,

die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit

Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind,

auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten

Person begleitet sind.

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen

Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder

erziehungsbeauftragten Person gestattet werden

1. Kindern unter sechs Jahren,

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2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,

3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,

4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art

der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie

gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme

nicht gewerblich genutzt werden.

(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben,

dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.

§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen

(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder

das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger)

dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht

werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der

freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe

freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions-

und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm"

gekennzeichnet sind. […]

§ 13 Bildschirmspielgeräte

(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich

aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten

oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten

Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des

Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind

oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter

mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen

1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,

2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten

Räumen oder

3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren

nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinder ab sechs Jahren freigegeben und

gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet

sind.

(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1

bis 3 entsprechende Anwendung.

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen

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(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und

Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen

des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit

1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung",

2. "Freigegeben ab sechs Jahren",

3. "Freigegeben ab zwölf Jahren",

4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren",

5. "Keine Jugendfreigabe".

(3) Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer

Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der

in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen,

wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß

gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen. […]

(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste

und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

[…]

2. den Krieg verherrlichen,

3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind

oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches

Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser

Form der Berichterstattung vorliegt,

3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt

beinhalten, die das Geschehen beherrschen,

4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder

5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre

Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu

gefährden.

1. Fasse schriftlich die allgemeinen Bestimmungen des JuSchg (§ 1 und 2) sowie

Jugendschutz in der Öffentlichkeit und Jugendschutz im Bereich der Medien zusammen!

2. Überlege schriftlich konkrete eventuell selbst erlebte Fälle (auch gerne komplizierte) zu

den Inhalten des Gesetzestextes!

3. Beurteile schriftlich, warum der Gesetzgeber solche Gesetze verfasst hat und solche

Grenzen setzt!

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.

WP Latein (Wj) Neuer Arbeitsauftrag Zurück zu: Caesar, Bellum Gallicum

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Übersetze den vorliegenden Comic. Anschließend beschreibe, an welcher Stelle des "Buches" 'De Bello Gallico' die Szene des Comics stehen könnte - und weshalb! Du hast jederzeit die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme: [email protected]. Bitte bedenke: Wenn die Schule wieder einsetzt, werden aller Voraussicht nach die dritte und vierte Klassenarbeit sehr zügig geschrieben werden. Daher: - übe den Umgang mit dem Wörterbuch. - wiederhole individuell Vokabeln, Grammatik und Inhalt.

WP Kunst und Kultur (Sh)

Aufgaben für die Zeit vom 16.03. – 08.04.2020:

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1. Informiere dich über verfügbare Medien über die Kunstrichtung des Impressionismus und verfasse

einen zusammenhängenden Text.

2. Beschäftige dich mit dem Künstler P. Gaugin und stelle die beiden unterschiedlichen Lebensläufe in

Abgrenzung zueinander gegenüber. Das kannst du stichwortartig in Tabellenform oder als

zusammenhängenden Text realisieren.

3. Überarbeite deinen Text zu Vincent van Gogh und stelle seinen schicksalshaften Lebenslauf, seine

künstlerische Vorgehensweise und seine kunstgeschichtliche Einordnung und Bedeutung in einen

Zusammenhang.

Achte darauf, dass die schriftlichen Ausarbeitungen formal ordentlich und fehlerfrei sind.

Alle Arbeiten werden benotet.

N. Schmalen

Fragen oder Arbeitsergebnisse gerne an [email protected] !

WP PC (Be)

Aktualisierte Information für den Kurs:

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Liebe Schülerinnen und Schüler der Kurses WP 10 PC Be Ihr erhaltet nun alle Aufgaben (es sind neue ergänzt worden ☺ ) im moodle Kurs „Mit Strom rechnen“. Mittlerweile sind bis auf einen Schüler dort alle aktiv. Prima! Dort können wir auch über die Chatfunktion Kontakt halten. Sollten irgendwelche Probleme auftreten, könnt ihr mir auch eine email schreiben an [email protected] . Moodle läuft mittlerweile wieder besser. Gerne könnt ihr auch die app ausprobieren. Die Adresse die ihr dort eingeben müsst lautet: https://lms.bildung-rp.de/igshorhausen/ Die Aufgabe der ersten Woche ist sicherheitshalber unten nochmals aufgeführt und soll in moodle abgegeben werden. Viel Erfolg. T.Berg

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1) Erkläre die Funktionsweise eines Relais! Was bedeutet in dem Zusammenhang aktiv und passiv?

________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________

2) Schreibe in der Box eine Wahrheitstafel zu dieser Schaltung auf!

3) Schreibe die dezimale Zahl 14 im Binärsystem: ____________________________ 4) Schaue dir die Wahrheitstafel an. Welche mathematische Operation wurde hier mittels einer Schaltung realisiert? ________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________

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WP Französisch (Fd) Nachtrag/Aktualisierung!

Mes chers élèves du cours de français,

J'espère beaucoup que vous restez tous en bonne santé !

Les exercices et les fiches de travail que vous avez reçus la semaine dernière sont pour la période

jusqu'aux vacances de Pâques. Donc, il n'y aura pas de nouveaux exercices.

Cependant, j'aimerais bien savoir comment ça marche avec le français à la maison.

E2: C'est pourquoi je veux bien que tous les élèves du cours E2 en français m'envoient un court

e-mail adressé à [email protected], écrit en français, jusqu'au plus tard

vendredi, 27 mars 2020 à 18h00, dans lequel vous parlez des informations suivantes :

1.) Lesquels des exercices est-ce que tu as déjà finis ?

2.) Où est-ce qu'il y a encore des questions ? Qu'est-ce qui était le plus difficile ?

3.) Quelle consigne était la plus simple ou celle que tu as aimée le plus ?

Mes chers élèves du cours de français,

J'espère beaucoup que vous restez toujours en bonne santé et aussi vos familles !

S'il vous plaît, continuez avec les exercices que vous avez déjà reçus. Lorsque l'école

recommencera de façon normale, nous contrôlerons tous les exercices en cours de français.

En plus, continuez à vous préparer pour l'interro !

Vous pouvez toujours me contacter par courriel ([email protected]) s'il y a

encore des questions.

Cordialement,

M. Freudenberger

P.S.: Falls ihr mir bisher noch nicht geschrieben habt, erwarte ich in den nächsten Tagen noch

eine Rückmeldung per Mail ([email protected]) von euch, wie weit ihr bisher

vorangekommen seid und bei welchen Aufgaben es noch Schwierigkeiten gibt.

WP-Französisch 10.1 / 10.2 / 10.3 (Fd)

(bei Fragen bitte Mail an: [email protected]

→ "Habe ich nicht verstanden" ist keine Begründung für fehlende Aufgaben.)

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E1: Um zu wissen, wir ihr so klarkommt, bitte ich jeden von euch, mir bis spätestens Freitag,

27.03.20 um 18 Uhr, eine kurze E-Mail an [email protected] zu schicken mit

folgenden Infos. Ihr könnt mir auf Deutsch oder Französisch antworten.

1.) Wie weit bist du schon mit den Aufgaben vorangekommen?

2.) Wo gibt es noch Fragen oder Probleme bzw. was war bisher das Schwierigste?

3.) Was fiel dir am leichtesten oder welche Aufgabe hat dir am besten gefallen?

Si vous avez encore des questions concernant le roman 35 kilos d'espoir ou les exercices, s'il vous

plaît, n'hésitez pas à me contacter !

Cordialement,

M. Freudenberger

Die Klassenarbeit ist auf die Zeit nach den Osterferien verschoben, das aktualisierte Datum steht zurzeit noch

nicht fest. Es gelten dieselben Anforderungen, die auf dem Info-Zettel vom 10.03.20 aufgeführt sind (siehe

unten). Für die Klassenarbeit wird eine ausführliche Kenntnis der ersten vier Kapitel der Lektüre 35 kilos

d'espoir von Anna Gavalda vorausgesetzt. Es werden mit Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaus für E1-

und E2-Schüler das thematische Vokabular, die Lesekompetenz sowie die Schreibkompetenz abgefragt.

Darüber hinaus sollen alle Schüler die Lektüre zu Ende lesen (Kapitel 5 bis 8) sowie sicherstellen, dass der

Inhalt verstanden wurde und die Aufgaben / Arbeitsblätter dazu bearbeiten.

In den ersten Stunden nach dem erneuten Schulstart wird kontrolliert, dass die Aufgaben

bearbeitet wurden. Die Aufgaben werden im Unterricht besprochen und evtl. in den

darauffolgenden Stunden in einer HÜ abgefragt.

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Bis spätestens nach den Osterferien zu erledigen:

➢ Préparation pour l'interro de français :

• Lisez encore une fois les 4 premiers chapitres du roman « 35 kilos d'espoir » à

l'aide des listes de vocabulaire jusqu'à ce que vous compreniez toutes les

phrases.

• Apprenez les mots de la liste de vocabulaire. Faites une liste de synonymes et

d'antonymes. E2: Choisissez aussi 10 mots que vous allez expliquer en français.

• Résumez le premier et le deuxième chapitre en vos propres mots pour vous

préparez à la production écrite de l'interro (avec plus de détails que dans le

carnet de lecture). E2: Servez-vous d'au moins 5 connecteurs logiques

différents pour votre résumé.

• E2: Dans un texte, comparez Grégoire et une personne que vous connaissez d'un

film / d'un autre livre. (au moins 1 page)

• E2: « 35 kilos d'espoir – c'est l'histoire comique d'un garçon qui doit trouver

son chemin » - Qu'est-ce que vous en pensez ? Justifiez votre opinion avec des

arguments et exemples ! (au moins 1 page)

➢ Chapitres 5-8 :

• Chapitre 5 : Lisez le chapitre, puis travaillez sur la fiche de travail (vocabulaire

/ la famille)

• Chapitre 6 : lire + fiche de travail (voc. / champs lexical « manger »)

• Au choix : a) Imaginez et dessinez le prospectus de l'école à Grandchamps. OU

b) Écrivez la lettre de réponse de la directrice de Grandchamps à Grégoire.

• Chapitre 7 : lire + fiche de travail (voc. + traduction)

• Chapitre 8 : lire + fiche de travail (vocabulaire + mots croisés)

• Travaillez sur la fiche de travail « Chapitre 8 : Compréhension de l'écrit »

➢ Carnet de lecture :

• Complétez le carnet de lecture → dû le premier cours après la rentrée scolaire /

Abgabe in der 1. Fachtunde nach Schulstart!!!

➢ Révision générale :

• Apprenez / Révisez les formes des verbes des chapitres de grammaire G22 et

G23 de notre livre Tous ensemble 5. → Il y aura un test sur les verbes après l'interro.

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WPF 10 Fd 35 kilos d'espoir Date : 2020

Chapitre 8 : Compréhension de l'écrit

1.) Lisez p.38, l.14 – p.40, l.6. Puis, cochez la bonne réponse !

n° Phrase: vrai faux

a) Grégoire est très content d'être accepté à Grandchamps.

b) Le père de Grégoire le conduit en voiture à sa nouvelle école.

c) Grand-Léon dit que Grégoire est un garçon vraiment super.

d) Mme Vernoux est la prof d'anglais.

e) Grégoire est toujours nul en E.M.T.1 et en dessin.

f) En sport, les camarades de classe rient avec Grégoire, mais ils ne rient

pas de lui.

g) Mme Dubosc appelle toutes les semaines.

h) Grégoire n'est pas heureux parce qu'il ne peut pas aider son grand-père.

2.) Lisez p.40, l.7 – p.42, l.9 et complétez les phrases !

a) Au cours de sport, Grégoire met un grand effort quand ils font de la corde à nœuds

parce qu'il ________________________________________.

b) Après le cinquième nœud, les camarades de classe commencent à _______

_______________________________________________________.

c) Grégoire veut envoyer ______________________________________.

d) A la fin, Grégoire descend. Il est très __________________________.

3.) Lisez p.42, l.10 – p.44, l.15 et répondez aux questions !

a) Qu'est-ce que Grégoire fait le soir à partir de ce jour-là ?

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

b) Qu'est-ce qui se change après le coup de téléphone2 de la mère ?

___________________________________________________________________

c) Qui est la personne dans le fauteuil roulant ?

___________________________________________________________________

1 l'E.M.T. (f.) – l'éducation manuelle et technique (= Werken / Technikunterricht). 2 un coup de téléphone – ein Anruf.

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WPF 10 Fd Mardi, 10 mars 2020

Les sujets pour l'interrogation écrite n°3

Nous écrirons la 3e interrogation écrite sur le roman 35 kilos d'espoir, écrit par Anna Gavalda (chapitres

1-4). En plus, l'interro se compose de trois parties différentes :

Niveau E2 (Gymnasialniveau) Niveau E1 (Realschulniveau)

A) Le vocabulaire thématique (25%) :

• Des synonymes et des antonymes

• Un texte à trou qu'il faut compléter avec les mots des

chapitres 1-4 → fiches de vocabulaire

• Expliquer des mots en français

B) La compréhension de l'écrit (25%) :

• Lecture d'un / de plusieurs textes courts sur le roman et

des questions de compréhension

C) La production écrite (50%) :

• Résumé d'un texte inconnu (→ voir les critères)

• Comparaison entre une autre personne et Grégoire

• Commentaire personnel sur une question

(arguments, exemples)

A) Le vocabulaire thématique (30%) : • Des synonymes et des antonymes

• Un texte à trou qu'il faut compléter avec les mots des

chapitres 1-4 → fiches de vocabulaire

B) La compréhension de l'écrit (30%) : • Lecture d'un chapitre du roman déjà lu en classe et des

questions de compréhension

C) La production écrite (40%) :

• Résumé d'un texte inconnu (introduction, en vos

propres mots, pas d'opinion personnel, …).

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WP Gesundheit und Soziales (Sf)

Erstellt anhand der folgenden Internetseiten eine Hausarbeit zum Thema Spiel.

www.school-scout.de Vom Sinn und Zweck des Spiels

www.ludologie.de Spielwissenschaft, Spiel Genres, Computerspiele, Spielforschung

Gerne können weitere Quellen benutzt werden.

Die Hausarbeit ist nach den Osterferien abzugeben.

Bildende Kunst (Fk)

Unterrichtsreihe

Kunst und Sprache:

Truisms von Jenny Holzer und ihre zeichnerische Übersetzung

Die Aufgabe aus der letzten Woche gilt weiterhin, auch für die nächste Woche. Im

Unterricht hätte auch ein solcher Zeitrahmen zur Verfügung gestanden, damit eine

qualitätvolle Arbeit entstehen kann.

Wer eine weitere Aufgabe durcharbeiten möchte, soll aber nicht leer ausgehen.

Dazu gibt es eine 2. Aufgabe.

1. Aufgabe:

Wie im Unterricht am Freitag (13.3.2020) besprochen, bitte weiter an den

Zeichnungen arbeiten und sie nach den Osterferien dann abgeben!

Achtet auf die vollständige Ausarbeitung der Zeichnung und auf ein sensibles

Schattieren (Hell/Dunkel).

Viel Freude dabei. Es werden bestimmt interessante Ergebnisse herauskommen, die

wir dann im Unterricht besprechen werden. Macht euch bitte Stichworte zu eurer

Zeichnung.

2. Aufgabe:

Schau dir im Internet noch einmal nach Abbildungen/Fotografien von Arbeiten der

Künstlerin, die in Form von Licht-Projektionen über Landschaften oder Architekturen

liegen.

Entwickle eine Idee für eine eigene Projektion. Du kannst dabei wieder auf die

„Truisms“ der Künstlerin zurückgreifen oder aber eine eigene Botschaft entwickeln.

Stelle diese Projektion als Zeichnung, Collage und/oder Malerei dar. Du kannst auch

ein Objekt herstellen. Eine Mischung von Techniken und Materialien sind durchaus

erwünscht.

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Es ist gut, seinen Geist in diesen Zeiten wachzuhalten und sich konzentriert

und kreativ zu beschäftigen. Das Leben geht weiter.

Wenn ihr weitere Vorschläge möchtet, könnt ihr euch über meine Email-Adresse bei

der IGS Horhausen an mich wenden.

Herzliche Grüße

von Frau Franke

Bildende Kunst (Ho)

Bis Ostern bitte weiter am Thema „Mein Kunstwerk“ arbeiten.

Je nach Tempo können zusätzlich freie Zeichnungen (gerne auch von der Natur draußen),

angefertigt werden.

Ich würde mich freuen, wenn die ihr mir euren Zwischenstand (z.B. Vorskizzen,

angefangenes Bild/Zeichnung…) in den Osterferien abfotografieren und zumailen könntet.

Ein einfaches Handyfoto würde reichen!

Alles Gute und viele Frühlingsgrüße!

Rückfragen bei Bedarf an: [email protected]

Der Arbeitsauftrag hat Gültigkeit bis zu den Osterferien

Weiterarbeit am individuellen künstlerischen Projekt – wie mit Hollmann abgesprochen.

Falls noch nicht fertig oder unvollständig: schriftliche Ausarbeitung zu einem künstlerischen

Werk, auf das man sich bezieht.

Musik (Le)

Die am letzten Schultag besprochenen Aufgaben gelten bis zu den Osterferien.

Musik (Zc)

Neuer Arbeitsauftrag im Anhang

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