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Es wurde bereits im ersten Teil der Vorlesung kurz beschrieben, was unter dem Begriff

der “Technologischen Gestaltung” von Arbeitssystemen zu verstehen ist. Im weiteren

Verlauf wird dieses Konzept noch einmal etwas näher beleuchtet. Für den Rest der

Veranstaltung wird dann die “Technischen Gestaltung” von Arbeitssystemen im

Mittelpunkt stehen.

Was kann man unter der Technologischen Gestaltung verstehen?

“Die Technologische Gestaltung eines Arbeitssystems besteht in der Auswahl einer

bestimmten Klasse von Techniken.”

Das bedeutet: Eine Technologie ist eine Klasse, die realisiert werden kann durch ganz

konkrete Techniken. Z.B.: eine Technologie kann in diesem Sinne das

Fertigungsverfahren “Drehen” sein. Realisiert wird diese Technologie aber erst, durch

bestimmte Techniken also z.B. eine bestimmte Drehmaschine oder auch eine bestimmte

Arbeitstechnik des Operateurs.

Diese Unterscheidung Technologie-Technik ist zunächst ungewohnt und erscheint sehr

abstrakt, jedoch wird diese Unterscheidung im folgenden näher erläutert um ein besseres

Verständnis zu ermöglichen.

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Konstruktive Gestaltung des Arbeitsobjektes

Von einer konstruktiven Gestaltung des Arbeitsobjektes wird im allgemeinen

gesprochen, wenn der Konstrukteur eines Produktes seine konstruktiven Möglichkeiten

bewusst zur Beeinflussung von menschlichen Arbeitsbedingungen einsetzt.

Im Laufe des Produktentstehungsprozesses werden seitens des Konstrukteurs die

charakteristischen Produkteigenschaften festgelegt. Diese sind unter anderem die Gestalt

des Arbeitsobjektes und die Werkstoffe, aus denen das Produkt bestehen soll. Weiter

werden bereits durch die Konstruktion die grundsätzlichen Produktions- und

Montageprozesse festgelegt. Dabei muss der Konstrukteur einer ganzen Reihe von

Aspekten gerecht werden. Er muss z.B. den Bedürfnissen des Kunden gerecht werden,

das Produkt sollte möglichst umweltschonend in der Herstellung, leicht zu warten und

gegebenenfalls recycelbar sein. Das auskonstruierte Produkt muss sowohl fertigungs- als

auch montagegerecht gestaltet sein. Diesem Aspekt wird durch die Technologische

Gestaltung Rechenschaft getragen.

Im Sinne der Technologischen Gestaltung wählt der Konstrukteur die Gestalt des

Produktes so aus, dass einzelnen Teile gut montiert werden bzw. dass Sie nur so

montiert werden können, dass Verwechslungen von vornherein ausgeschlossen werden

können (Poka-Joke).

Die Werkstoffwahl würde entsprechend so erfolgen, dass die Arbeiter keinen

gesundheitsgefährdeten Stoffen ausgesetzt sind.

Bei der Festlegung des grundsätzlichen Produktionsprozesses würde man darauf achten,

dass man Verfahren vermeidet, die eine sehr hohe Belastung für die Mitarbeiter bedeuten

würden, z.B. sollten möglichst Verfahren vermieden werden, die starke Erschütterungen

oder Lärmbelastungen zur Folge haben.

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Technologische Gestaltung: Betriebsmittel

Sind im Rahmen der konstruktiven Gestaltung die Fertigungsverfahren festgelegt,

müssen als nächstes die Betriebsmittel definiert werden. Betriebsmittel sind die Anlagen

und Maschinen, mit denen ein bestimmtes Fertigungsverfahren realisiert wird. Zwei

Beispiele bei der Auswahl von Betriebsmitteln sollen hier näher betrachtet werden:

Abbruchhämmer

In der Grafik dargestellt sind die Lärmpegel von drei verschiedenen Abbruchhämmern.

(Diese Lärmpegel wurden gemessen bei der Durchführung von Abbrucharbeiten an

Betonbauteilen in 7 m Entfernung.) Die Unterschiede der Produkte liegt in den

Antriebskonzepten, zum einen ein pressluftgetriebenes Konzept, ein Benzinmotor und

ein elektrischer Antrieb. Es ist ersichtlich, dass der Elektromotor in allen

Frequenzbereichen einen wesentlich niedrigeren Geräuschpegel aufweist, weshalb bei

ansonsten gleicher Leistung der elektrische Antrieb klar zu favorisieren wäre.

Düsen von Druckluft-Blaspistolen

Eine Druckluft-Blaspistole wird zur groben Reinigung von diversen Gegenständen

benutzt. Die Ausführung der Düse mit nur einem Loch erzeug einen Schalldruckpegel von

110 dB. Dieser Pegel ist vergleichbar mit einem Düsenflugzeug in einem Abstand von

300 m. Wird eine leicht modifizierte Variante mit mehreren Öffnungen verwendet reduziert

sich der Schalldruckpegel und somit die Belastung auf den Operateur. Auch hier wäre bei

ansonsten gleichen Leistungsdaten die zweite Variante als Betriebsmittel zu wählen.

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Technologische Gestaltung: Verfahrensmodifikation

Im Rahmen der technologischen Gestaltung besteht über die Möglichkeit ein bestimmtes

Fertigungsverfahren auszuwählen hinaus auch die Möglichkeit, das gewählte

Fertigungsverfahren zu modifizieren.

Mitunter ist allein durch die Veränderung einzelner Prozessparameter (z. B.

Motordrehzahlen) eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen möglich.

Wenn z.B. das Schneidwerkzeug einer Drehmaschine optimiert wird, können u.U.

wesentlich höhere Schnittgeschwindigkeiten erreicht werden. Dies kann jedoch für den

Operateur bedeuten, dass wesentlich häufiger Umspann- oder Einstellvorgänge

ausgeführt werden müssen.

Ein weiteres Beispiel: Es existieren Gießverfahren (z.B. Vakuum-Formverfahren), bei

denen man auf den Einsatz von gesundheitsschädlichem Bindemittel im Formsand

verzichten kann, indem der Formsand z.B. durch Vakuum oder durch Magnetismus

verdichtet wird.

Die auf der Folie abgedruckte Tabelle zeigt beispielhaft den Einfluss von Hubraum und

Drehzahl verschiedener Verbrennungsmotoren, sowie Entfernung und

Rollgeschwindigkeit auf den Schallpegel. Die theoretisch zu erwartende Pegelminderung

bei der Verdoppelung eines Parameters bewirkt demnach eine positive oder negative

Pegeländerung von 2, 3, 4, oder 5 mal 3 dB. Danach bringt z. B. eine Verdopplung des

Hubraums eine Geräuschminderung von 12 dB.

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Technische Gestaltung von Arbeitssystemen nach Kirchner

Ein Kernbereich der technischen Gestaltung ist die Technisierung, d.h. die Festlegung

der Arbeitsteilung zwischen Mensch und Technik im Arbeitssystem. Dazu können drei

Technisierungsstufen unterschieden werden:

1. manuelle Ausführung

2. mechanisierte Ausführung

3. automatisierte Ausführung

Für die technische Gestaltung eines Arbeitssystems ist es zweckmäßig, immer nur

eine Einzelfunktion dieses Arbeitssystems zu betrachten und diese bezogen auf den

Technisierungsgrad zu bewerten. Übertragen auf ein Beispiel “Autofahren” wären

Einzelfunktionen das „Regulieren der Geschwindigkeit” oder das “Halten des

Fahrzeugs in einer Fahrspur”.

Eine Einzelfunktion kann in drei wesentliche Teilfunktionen unterteilt werden:

1. Einwirkung auf das Arbeitsobjekt

2. Lenkung dieser Einwirkung

3. Überwachung von Prozessparametern

Die Technisierungsstufe richtet sich dann danach, ob die Teilfunktion vom Mensch

oder von der Maschine ausgeführt wird.

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Mit Hilfe des Arbeitssystembegriffs lassen sich die Teilfunktionen noch weiter aufschlüsseln.

Der Input in das System ist das unbearbeitete Arbeitsobjekt. Das kann z.B. Rohmaterial oder

ähnliches sein – oder übertragen auf ein Beispiel „Regulieren der Raumtemperatur“ eine zu

hohe bzw. zu niedrige Raumtemperatur.

Der Output ist das Ergebnis des Arbeitssystems. Für die Einzelfunktion „Regulieren der

Raumtemperatur“ wäre das ein Raum, der die gewünschte Temperatur besitzt.

Jede gewünschte Veränderung, die durch ein Arbeitssystem bewirkt werden soll, wird durch die

gelenkte Einwirkung von Energie erreicht. Das Element, dass diese Einwirkung direkt am

Arbeitsobjekt bewirkt, ist das sogenannte Prozesselement. Das Prozesselement im

vorgenannten Beispiel wäre z.B. ein Heizkörper, der Raumluft erwärmt.

Um das Arbeitsobjekt entsprechend verändern zu können, ist Energie erforderlich. Das

Wirkelement dient zur Verbesserung des Wirkungsgrades dieser bereitgestellten Energie. Die

bereitgestellte Energie könnte im vorgenannten Beispiel die chemische Energie eines

Brennmittels oder elektrische Energie sein. Das Wirkelement, das die in diesem Fall zu hohe

Leistung in nutzbare Leistung wandelt ist der Wärmeträger, beispielsweise Wasser oder Öl des

Heizkreislaufes.

Ein Informationsaufnahmeelement überwacht den laufenden Arbeitsprozess und stellt

Informationen über die zu regelnde Größe zur Verfügung. Im vorgenannten Beispiel wäre das

ein Temperaturfühler.

Das Informationsverarbeitungselement vergleicht die Informationen, die vom Informations-

aufnahmeelement geliefert werden mit den Vorgaben vom Programmverarbeitungselement und

leitet daraus ab, ob regulierend in den Prozess eingegriffen werden muss oder nicht. Im

vorgenannten Beispiel wird das Informationsverarbeitungselement durch einen Thermostat

realisiert. Dieser vergleicht einen Solltemperaturwert mit dem Istwert. Treten Differenzen auf,

reagiert er, indem ein Ventil den Wärmeträger entsprechend öffnet oder schließt.

Ein Programmverarbeitungselement steuert den zeitlichen Ablauf des Arbeitsprozesses. Es

übersetzt Zielvorgaben in Sollwerte, die der Regelkreis in bestimmten Zeitabschnitten erreichen

soll. Übertragen auf das vorgenannte Beispiel wären die Zielvorgaben die verschiedenen

Solltemperaturen, die im Raum tagsüber und nachts erreicht werden sollen.

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Im ersten Fall, der Handarbeit ohne Hilfsmittel werden sämtliche Elemente des

Arbeitssystems durch den Menschen realisiert, d.h. es werden keine technischen

Hilfsmittel genutzt. Ein Beispiel hierzu wäre das freie Formen von Ton mit bloßen

Händen.

Bei der arbeitstechnisch rationalisierten Handarbeit wird das Prozesselement, also das

Element, das direkt auf das Arbeitsobjekt einwirkt technisch realisiert und es wird unter

Umständen ein Freiheitsgrad dieser Einwirkung eingeschränkt. Diese Einschränkung

des Freiheitsgrades wird auch Führung genannt. Wenn die Einwirkung des

Prozesselementes auf den Arbeitsprozess geführt ist, wird in unserer Notation der

entsprechende Pfeil grau hinterlegt. Für den Arbeiter bedeutet die arbeitstechnische

Rationalisierung im allgemeinen eine Verbesserung des Wirkungsgrades also eine

Erleichterung hinsichtlich Kraftaufwand, Positionieraufwand oder mentalem Aufwand.

Ein Beispiel wären hier einfache Handwerkzeuge, wie Hammer oder Säge. Viele

Arbeitsprozesse werden erst durch den Einsatz eines technischen Prozesselementes

ermöglicht. Ein Beispiel für eine Führung wäre eine Bohrschablone: auf das zu

bearbeitende Werkstück wird ein Schablone aufgelegt und somit sichergestellt, dass die

Löcher nur in einem ganz bestimmten Abstand gesetzt werden können.

Bei der potentiell mechanisierten Handarbeit wird zusätzlich das Wirkelement technisch

realisiert, d.h. die vom Menschen aufgebrachte Energie wird entsprechend gewandelt,

um den Wirkungsgrad des Systems weiter zu verbessern. Ein solches potentiell

mechanisiertes System kann schon als Maschine bezeichnet werden. Ein Beispiel

hierzu wäre eine manuelle Handbohrmaschine. Die Freiheitsgrade, die hier zur

Verfügung stehen sind der Anpressdruck der Maschine auf das Werkstück, die

Geschwindigkeit, mit der gebohrt wird und schließlich der Winkel, mit dem die

Handbohrmaschine angesetzt wird.

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Der Unterschied zur potentiell mechanisierten Ausführung ist die technische

Realisierung der Energiezufuhr in das System. Wenn eine Handbohrmaschine

beispielsweise durch einen Elektromotor angetrieben wird, ist die Geschwindigkeit und

die Leistung des Bohrens nicht mehr länger von der menschlichen Leistungsfähigkeit

abhängig. Das bedeutet für den Arbeiter, eine Reduzierung der körperlichen

Beanspruchung. Aus der höheren Drehgeschwindigkeit resultieren jedoch u.U. höhere

mentale Belastungen bei der Informationsaufnahme aus dem Prozess und bei der

Lenkung des Prozesses.

Auch hier können die Freiheitsgrade zwischen Prozesselement und Arbeitsobjekt

durch eine Führung eingeschränkt werden. Im Fall der Handbohrmaschine könnte

diese in einem Gestell verankert werden, so dass nur noch senkrechte Bewegungen

ermöglicht würden. Eine solche Maschine wird als Ständerbohrmaschine bezeichnet.

Ein anderes Beispiel wäre eine Werkzeugmaschine mit handgetriebener Zustellung

und Vorschub (z.B. eine Drehmaschine).

Ein weiterer Schritt in Richtung Technisierung des Arbeitssystems wird erreicht, indem

auch das Informationsaufnahmeelement durch ein technisches Element realisiert wird.

Man spricht dann auch von einem technischen Rezeptor. Die Arbeitsperson muss in

diesem Fall weniger Prozessparameter überwachen und wird entsprechend mental

entlastet. Bei einer Ständerbohrmaschine könnte beispielsweise die Bohrtiefe auf einer

Skala angezeigt werden.

Die technische Realisierung des Informationsaufnahmeelementes ist eine wichtige

Voraussetzung für die vollständige Automatisierung des Prozesses.

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Für die Automatisierung wird ein Informationsverarbeitungselement benötigt, das die Ist-

Daten des Arbeitsprozesses mit vorgegebenen Sollwerten vergleicht und bei

Abweichungen korrigierend in den Arbeitsprozess eingreift.

Mit der Funktionsautomatisierung wird demnach ein sogenannter geschlossener

Regelkreis realisiert. Dieser Regelkreis arbeitet selbständig auf die Angleichung

zwischen Ist- und Sollwert hin, solange der Sollwert vorgegeben wird. Die Arbeitsperson

wird mental entlastet, da sie den Prozess nicht mehr fortwährend regulieren muss. In

Ausnahmesituationen muss die Person dennoch eingreifen (z.B. der Anschlag einer

Drehmaschine wird erreicht, der automatische Vorschub muss manuell abgeschaltet

werden).

Wenn zusätzlich ein Programmverarbeitungselement technisch realisiert ist, welches

eine automatische Abschaltung nach einer gewissen Zeit realisiert, z.B. durch einen

Endschalter, spricht man auch von einer Programmautomatisierung mit

Abschaltautomatik. Ein Beispiel wäre eine Werkzeugmaschine mit automatischem

Vorschub und Endabschaltung. Ein weiteres Beispiel wäre eine Papierpresse bei der

die Arbeitsperson nur auf den Auslöseknopf drücken muss. Der Pressvorgang läuft

dann praktisch automatisch ab.

Einen Schritt weiter geht die sogenannte Programmautomatisierung mit Folgeautomatik,

dort wird der Arbeitsvorgang automatisch ausgelöst. Bezogen auf das Beispiel

Papierpresse könnte ein Sensor messen, wann genügend Papier in der Presse ist und

entsprechend den Pressvorgang auslösen.

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Die Leistungsfähigkeit eines manuellen Arbeitssystems wird zu einem großen Teil

dadurch bestimmt, wie leistungsfähig (geschickt, kräftig, schnell etc.) die jeweilige

Arbeitsperson ist.

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Die arbeitstechnisch rationalisierte Handarbeit bedeutet eine wesentliche

Arbeitserleichterung für den Menschen. Ein Beispiel wäre das Festschlagen der

Wetterleiste mit dem Hammer.

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Als Beispiel für die Einschränkung eines Freiheitsgrades kann die Montage von Klipsen

herangezogen werden: Die Klipse haben an der Hinterseite mehrere Nasen, die in ein

Loch im Türblech einrasten sollen. Weil diese Nasen flexibel sind, kann man den Klips

nach der Montage wieder herausziehen. Um das Herausziehen der Klipse zu verhindern,

werden Plastikstifte eingesteckt.

Die Plastikstifte lassen sich nicht mit bloßen Händen in den Klips montieren. Mit einem

Dorn ließe sich der Plastikstift montieren, es wären aber zu viele Freiheitsgrade

vorhanden (der Dorn kann seitlich abrutschen, der Plastikstift kann zu tief eingeschlagen

werden etc.). Mit Hilfe eines Spezialwerkzeuges können diese Freiheitsgrade

eingeschränkt werden.

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Das technisch realisierte Wirkelement „Hebel“ verbessert den Wirkungsgrad der

Einleitung der menschlichen Arbeitskraft in das Prozesselement.

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Als Beispiel für eine Einschränkung von Freiheitsgraden kann die

Drehmomentbegrenzung herangezogen werden.

Soll eine Schraube eingedreht werden, können Drehrichtung, Geschwindigkeit und

Drehmoment variiert werden.

Wird die Schraube mit einem zu hohen Drehmoment angezogen, besteht die Gefahr der

Abtrennung des Schraubenkopfes und damit eines Wirksamkeitsverlustes der

Schraubverbindung. Wird die Schraube mit einem zu geringen Drehmoment angezogen,

besteht ebenfalls die Gefahr, dass sich die Schraubverbindung vorzeitig löst.

Mit einer sogenannten Drehmomentbegrenzung, kann der Freiheitsgrad Drehmoment

eingeschränkt werden. Die Begrenzung sorgt dafür, dass das Werkzeug ab einem

bestimmten Punkt keine Kraft mehr auf die Schraube ausüben kann.

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Ein Beispiel für die technische Realisierung des Energieeintrages in das Arbeitssystem

ist ein Akkuschrauber. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer menschlich geführten

Ausführung und einer maschinell geführten Ausführung, d.h. mit eingeschränkten

Freiheitsgraden.

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Beim Menschen verbleiben nur Lenkungs- und Steuerungsfunktionen. Da sich die

Prozessgeschwindigkeit gegenüber der Handarbeit stark erhöht hat, kann die effektive

Mechanisierung u.U. eine erhöhte informatorische Belastung für die Arbeitsperson

bedeuten (z.B. durch höhere Sicherheitsrisiken).

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Die Belastung kann reduziert werden, indem die Aufgabe der Prozessüberwachung durch

ein technisches Element übernommen wird. Der Mensch muss dann nur noch

entscheiden, ob ggf. in den Prozess eingegriffen werden muss.

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Ein technischer Prozess kann noch weiter technisiert werden, indem das

Informationsverarbeitungselement durch ein technisches Element ersetzt wird, z.B. durch

einen Regler.

Dieses System ist jetzt zu einem bestimmten Grad autonom, d.h. der Mensch braucht

überhaupt nicht mehr in den Prozess einzugreifen, er muss aber dafür sorgen, das dieser

Automatismus irgendwann abgeschaltet wird.

Ein Lokführer muss z.B. nur noch sehr wenig Aufmerksamkeit auf den eigentlichen

Fahrvorgang aufwenden, denn der Zug bleibt selbständig auf der Schiene und die

Geschwindigkeit wird durch einen Tempomat reguliert. Deshalb hat man bei der

Gestaltung des Arbeitssystems dafür gesorgt, dass der Lokführer eine regelmäßige

Rückmeldung geben muss. Versäumt der Lokführer das Betätigen eines sogenannten

Sicherheitsfahrschalters (im Minutentakt), wird automatisch eine Bremsung eingeleitet.

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Ein weiterer Schritt in Richtung Automatisierung ist die technische Realisierung eines

Programmverarbeitungselementes. Wenn dieses Element den funktionsautomatisierten

Prozess an einem definierten Punkt abschaltet, spricht man auch von einer

Programmautomatisierung mit Abschaltautomatik.

Bezogen auf das Türbeispiel wäre das z.B. das Auftragen des Sealers auf die Tür. Der

Sealer ist ein Klebstoff, mit dem eine Schutzfolie gegen Feuchtigkeit verklebt werden

kann. Dieser Klebstoff wird durch eine Maschine in einem dünne Streifen aufgetragen.

Der Vorgang wird zwar von einer Arbeitsperson ausgelöst, wird dann aber automatisiert

ausgeführt und beendet.

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Wenn zusätzlich der Zeitpunkt des Auslösens von der Maschine bestimmt wird, spricht

man auch von einer „Programmautomatisierung mit Folgeautomatik“.

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An einem Beispiel soll erläutert werden, wie eine integrierte Arbeitssystemgestaltung in

einem realen Unternehmen ablaufen könnte:

Es sollen pro Schicht 590 Fahrzeuge vom Typ Ford Focus montiert werden, davon sollen

ca. 410 als 5-Türer und ca. 180 als 3-Türer montiert werden, sodass wir von ca. 2000

Türen ausgehen können, die pro Schicht montiert werden müssen.

Alle Einzelteile, die zur Türmontage notwendig sind, werden komplett so angeliefert, wie

sie auch verbaut werden können.

Die Türmontage besteht aus 22 Arbeitstakten.

Die Türen sollen nach Kundenwunsch lackiert werden.

Es liegt ein hoher Variantenanteil vor, da die Kunden zwischen verschiedenen

Fensterhebern, verschiedenen Schließsystemen oder verschiedenen Spiegeln wählen

können. Das führt dazu, dass die Arbeiter ca. 20 verschiedene vorgefertigte Kabelbäume

einbauen müssen.

Die hier abgebildete „Ausgangslage“ für die technische Gestaltung, wurde zum Teil

während der technologischen Gestaltung festgelegt, z.B. die Auswahl der Materialien

oder der einzelnen Arbeitstakte. Zum Teil wurde die Ausgangslage aber auch im Rahmen

der arbeitsorganisatorischen Gestaltung festgelegt, beispielsweise die Losgrößen, d.h.

die Anzahl der zu montierenden Türen.

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Die Arbeitssystemgestaltung soll in zwei iterativen Stufen erfolgen. Im ersten Schritt wird

eine Vorgangsliste erstellt, in der alle wesentlichen Verrichtungen und

Reihenfolgebedingungen festgehalten werden.

Für die einzelnen Teilverrichtungen wird dann festgelegt, in welchem Maß eine

Technisierung möglich bzw. nötig ist. Die entsprechenden Werkzeuge werden

vorgeschlagen und die Anzahl der Mitarbeiter, die für diesen Teilschritt notwendig sind

wird entsprechend abgeleitet.

Zum Beispiel wurde hier festgelegt, dass für den Einbau der Fenstergummis vorn und

hinten spezielle Handschuhe notwendig sind und dass dieser Schritt von zwei

Mitarbeitern ausgeführt werden soll.

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