arkadiusz, Herr der juristisch angedichteten Person BOSA · 2018. 5. 7. · Title: arkadiusz, Herr...

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Dienstanweisung der Oberfinanzdirektion Hannover O 1303-1-StH 26/1/ StH 261 als Prototyp Reichsbürger Definition von Reichsbürger ist nach dem Handbuch "Reichsbürger" ISBN: 978-3-00- 048341-7, Seite 28 „..... Nach hiesiger Auffassung handelt es sich jedoch um Menschen, die sich vom politischen System abgewandt haben, weil sie ihre Werte politisch nicht mehr vertreten fühlen. Daher kann dieser Teil des „Reichsbürger“-Spektrums mit dem Begriff der „Staatsverdrossenheit“ charakterisiert werden....". Handbuch "Reichsbürger" Anfragen der Menschen nicht zu beantwortet, die Zuständigkeit und Verantwortung anonym anbzuwimmeln, telefonische Anfragen abzubrechen, auf den Schriftweg verweisen, dann auf schriftliche Anfragen nicht zu reagieren und willkürlich Hausverbote zu erteilen. In der Handlungsempehlung praktizieren sie ihre Fakten im künstlich erzeugten Rechtmangel, durch die Menschen ihren Glauben an das System verlieren. Dabei handelt es sich bei diesem Handbuch „Reichsbürger“ um Volksverhetzung mit einer "Empfehlungsnote" an die jP. Funktionsbediensteten in den Behörden. Seite 88 f. = HH - Synonyme für Heil Hitler) .... Diesem Ansinnen ist mit einer nüchternen, anonymen Bearbeitung auf der zuständigen Sachbearbeiterebene zu begegnen. Widersprüche von „Reichsbürgern“ werden bearbeitet wie ganz normale Widersprüche sonst auch. Am besten ist es, mit einem kurzen Zweizeiler auf der Meta-Ebene zu antworten: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird ihr Widerspruch aus sachlichen Gründen abgelehnt.“ Der Dienstweg sollte formal exakt eingehalten werden, ohne daß der inhaltlichen Debatte eine besondere Beachtung geschenkt wird. Auch am Telefon ist eine Durchstellung zum Vorgesetzten und alles Verhalten, das der Aufwertung des Vorgangs dienen könnte, zu vermeiden. In keinem Fall darf dem Wahngebilde durch besondere Aufmerksamkeit in der Art der Bearbeitung zusätzlich Nahrung gegeben werden....". Handbuch "Reichsbürger" Anfragen der Menschen nicht zu beantwortet, die Zuständigkeit und Verantwortung anonym anbzuwimmeln, telefonische Anfragen abzubrechen, auf den Schriftweg verweisen, dann auf schriftliche Anfragen nicht zu reagieren und willkürlich Hausverbote zu erteilen. Verletzung des Art. 1-4 Grundrecht aus politischen Gründen und des Glaube Seite 8 „….. Hingegen konstruiert sich der Fantast aus seiner Gedankenwelt, seinen Überzeugungen und nicht zusammenhängenden Realitätsbruchstücken eine Welt, an die er glaubt, hier geht es also um „Glauben“.“

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Dienstanweisung der Oberfinanzdirektion Hannover O 1303-1-StH 26/1/ StH 261 alsPrototyp Reichsbürger

Definition von Reichsbürger ist nach dem Handbuch "Reichsbürger" ISBN: 978-3-00-048341-7,

Seite 28 „..... Nach hiesiger Auffassung handelt es sich jedoch um Menschen, die sich vompolitischen System abgewandt haben, weil sie ihre Werte politisch nicht mehr vertretenfühlen. Daher kann dieser Teil des „Reichsbürger“-Spektrums mit dem Begriff der„Staatsverdrossenheit“ charakterisiert werden....".

Handbuch "Reichsbürger" Anfragen der Menschen nicht zu beantwortet,

die Zuständigkeit und Verantwortung anonym anbzuwimmeln,telefonische Anfragen abzubrechen, auf den Schriftweg verweisen, dann auf schriftliche

Anfragen nicht zu reagieren und willkürlich Hausverbote zu erteilen.

In der Handlungsempehlung praktizieren sie ihre Fakten im künstlich erzeugtenRechtmangel, durch die Menschen ihren Glauben an das System verlieren.

Dabei handelt es sich bei diesem Handbuch „Reichsbürger“ um Volksverhetzung mit einer"Empfehlungsnote" an die jP. Funktionsbediensteten in den Behörden. Seite 88 f. = HH -Synonyme für Heil Hitler)

„ .... Diesem Ansinnen ist mit einer nüchternen, anonymen Bearbeitung auf derzuständigen Sachbearbeiterebene zu begegnen. Widersprüche von „Reichsbürgern“werden bearbeitet wie ganz normale Widersprüche sonst auch. Am besten ist es, miteinem kurzen Zweizeiler auf der Meta-Ebene zu antworten:

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird ihr Widerspruch aus sachlichen Gründenabgelehnt.“

Der Dienstweg sollte formal exakt eingehalten werden, ohne daß der inhaltlichenDebatte eine besondere Beachtung geschenkt wird. Auch am Telefon ist eineDurchstellung zum Vorgesetzten und alles Verhalten, das der Aufwertung des Vorgangsdienen könnte, zu vermeiden. In keinem Fall darf dem Wahngebilde durch besondereAufmerksamkeit in der Art der Bearbeitung zusätzlich Nahrung gegeben werden....".

Handbuch "Reichsbürger" Anfragen der Menschen nicht zu beantwortet,

die Zuständigkeit und Verantwortung anonym anbzuwimmeln,telefonische Anfragen abzubrechen, auf den Schriftweg verweisen, dann auf schriftliche

Anfragen nicht zu reagieren und willkürlich Hausverbote zu erteilen.

Verletzung des Art. 1-4 Grundrecht aus politischen Gründen und des Glaube

Seite 8 „….. Hingegen konstruiert sich der Fantast aus seiner Gedankenwelt, seinenÜberzeugungen und nicht zusammenhängenden Realitätsbruchstücken eine Welt, an die erglaubt, hier geht es also um „Glauben“.“

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Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischenAnschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderungbenachteiligt werden. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit desreligiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Seite 28 „..... Nach hiesiger Auffassung handelt es sich jedoch um Menschen, die sichvom politischen System abgewandt haben, weil sie ihre Werte politisch nicht mehrvertreten fühlen. Daher kann dieser Teil des „Reichsbürger“-Spektrums mit dem Begriffder „Staatsverdrossenheit“ charakterisiert werden. In Brandenburg versuchenbundesweit operierende Aktivisten aus dem „Reichsbürger“-Milieu – u.a. Mustafa SelimSürmeli mit seinem „Internationalen Centrum für Menschenrechte/ZentralratEuropäischer Bürger“ aus Stade bei Hamburg – Einfluss zu gewinnen....".

Im Handbuch “Reichsbürger” soll sicherstellen, daß sie auch weiterhin

Fragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, die bestehenden Recht- und Vertragverletzungen nicht beenden, und von Gewalthandlungen unter arglistig-heimtückischem Geheimvorbehalt

durch Protypisierung des Menschen nicht ablassen.

Die Formulierungs- und Orientierungsempfehlungen der juristischen Finanzbehörden mitUmgang von Menschen ist, die sich vom System nach Völkerrecht in Art. 132 genferAbkommen IV, auf Seite 138-139 im Handbuch "Reichsbürger" als Prototype beschrieben:

„…. Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (2012): Pressemitteilung Nr. 033/2012vom 13.4.2012: „Krude Theorien: Wie ‚Reichsbürger’ versuchen, aus der Erde eine Scheibezu machen“, vgl. unter http://www.mik.brandenburg.de/cms/detail. php/bb1.c.286805.de,Stand der Abfrage: 12.8.2015.

Wer mit ‚Reichsbürger’-Aktivitäten konfrontiert wird, kann sich an folgendenHinweisen orientieren:

– Es ist sinnlos, mit ‚Reichsbürgern’ zu diskutieren. Denn ‚Reichsbürger’ verfolgendamit das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenenHandeln abzulenken.

– Bei Vergehen von ‚Reichsbürgern’ sollten staatliche Stellen schnell undkonsequent handeln. Wenn ein ‚Reichsbürger’ beispielsweise Manipulationen amKfz-Kennzeichen vornimmt, sollte unverzüglich der Betrieb des Fahrzeugs auföffentlichen Straßen untersagt und zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschunggeprüft werden.

– Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevanteVerhaltensweisen von ‚Reichsbürgern’ sollten unverzüglich denStrafverfolgungsbehörden angezeigt werden.

– Dienstlicher Schriftwechsel mit ‚Reichsbürgern’ sollte auf das absolutnotwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprüche oder

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ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschlandangezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.

– Materialien von ‚Reichsbürgern’ mit rechtsextremistischen Inhalten sollten demVerfassungsschutz übermittelt werden.....“

"…. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf einer Auswertung von Vorkommnissen ineiner brandenburgischen Kreisverwaltung!“ . Die jP. Landkreistag Brandenburg eV.

Landkreistag Brandenburg e.V., Jägerallee 25, D-14469 PotsdamRegistergericht: Amtsgericht Potsdam

Vereinsregister/Registernummer: VR 700

Hinweis ICD-10 zu F62 in der Personifikation:Rechtwidrige Anwendung von Gewalt gegen Menschen durch Personifikation ist Terror.

Inkl.: andauernde Änderung der Persönlichkeit durch (Terror durch rechtwidrige Gewalt)

andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa als Opfer von Terrorismus

andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr Folter Katastrophen Konzentrationslagererfahrungen

Prototypisch - Aussetzung § 221 StGB

Aussetzung, Bevormundung, Diskriminierung, Ruinierung, Kriminalisierung und Psychiatrisierung

Folge außervertraglichem Schuldverhältnuis - idiotischen Personifikation nach ICD 10 zuF61.0 durch Änderung der Persönlichkeit, wenn die fiktionalen Schläge in Meine Realitätals Gewalttatsache dicht, hart und lang genug sind.

Objektformel, den Menschen zum Objekt machen.

Heilige Ganzheitlichkeit (Körper, Seele und Geist) im Recht zu Recht, unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte, unantastbare Menschenwürde, vorrangigen Inhaber- und Urheberrechte sowie die nicht reduzierbaren Komplexität

Fazit: Personifikation macht schwer und unheilbar krank ohne Amnestie!

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Streithandlung durch gewaltsam gesetzte Änderung der Persönlichkeit (von Person zumMenschen) nach Extrembelastung, -als Opfer der Personifikation-, gemäß ICD-10 zu F62.0zum Erwerbsunfähig zu machen durch

andauerndes Ausgesetztsein lebensbedrohlichen Situationen, andauernde Gefangenschaft mit unmittelbaren Gefährdungshandlungen, Folter im Notstand, Notwehr und Selbsthilfe

unter einer gewalttätigen Leistungs- und Eingreifs- oder Eingriffsverwaltung, Konzentrationslagererfahrungen nach dem genfer Abkommen III. und IV sowie durch Zwangspersonifikation des geistiglebendiGenen Menschen.

Juristische Personen im öffentlichen Recht (GR) haben keine Grundrechtberechtigung,sondern sind Grundrecht verpflichtet, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen(Grundrecht = öffentliche Ordnung). Ein Verband juristischer Personen ohne Grundrecht istnicht

grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-,insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern nur schuldhaft und

schuldfähig in der Obligation,

denn für juristische Personen des öffentlichen Recht(s) gelten die Grundrechte grundsätzlichnicht. Juristische Personen des privaten Recht haben keine Grundrechtberechtigung, wennsie von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden. Denn gemäß der

Konfusion - und Durchscheinargumentationkönnen sie nach acta iure imperii unter "morituri te salutant" ohne ius gentium

nicht grundrechtverpflichtet und gleichzeitig rundrechtberechtigt sein oder mehr Rechte übertragen als sie selbst besitzen.

Nach der Feststellung innerhalb der Justiz durch die jP. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 1766/2015 sind funktionale Personen innerhalb der Jurisfiktion nach der

Konfusion - und Durchscheinargumentationgemäß acta iure imperii unter "morituri te salutant" ohne ius gentium

keine Menschen. Sie haben Mich in der Verfassungordnung in Meinem Recht, also in Meinem-für sie- verbindlichem Grundrecht verletzt. Als geistiglebendiGener Mensch bin Ich im Grundrecht bevorrechtigt und gehe dem

innerstaatlichen (national), zwischenstaatlichen (international) sowie

überstaatlichen (supranational)

Organisationen im Recht der Verträge des Völkerrecht voraus. Empefhlung von Straftaten gegen die verfassunggemäße Ordnung:

Das Handbuch „Reichsbürger“ ruft zur Volksverhetzung gegen Menschen auf, denn das Deutsche Volk bekennt sich im Ge-Wissen in der Präambel und im Grundrecht zum Menschenrecht.

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Anlage § 8 Abs. 6 Nr. 1 VStGB – Art. 20 (2) AEMR- UN-Charta - genfer Abkommen

- I. genfer Abkommen vom 12.08.1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundetenund Kranken der Streitkräfte im Felde (BGBl. 1954 II S. 781, 783),

- II. genfer Abkommen vom 12.08.1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (BGBl. 1954 II S. 781, 813),

-III. genfer Abkommen vom 12.08.1949über die Behandlung der Kriegsgefangenen (BGBl. 1954 II S. 781, 838) und

- IV. genfer Abkommen vom 12.08.1949zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten (BGBl. 1954 II S. 781, 917).

Das Zusatzprotokoll I im Sinne des Gesetzes ist: Zusatzprotokoll zu den genfer Abkommenvom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I)vom 8. Juni 1977 (BGBl. 1990 II S. 1550, 1551). Sie sind verpflichtet das genfer AbkommenIV, SR 0.518.51 zu kennen und vorrangig in § 2 AO, § 2 VwVfG anzuwenden, denn sie habenkeine Zuständigkeit.

Nach § 12 BGB ist Mein Name ebenso Mein Inhaber- und Urheberrecht im Naturrecht (1.Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11). Sie haben es zu unterlassen Meinen Namen alsFiktion zu gebrauchen (Obligation). Da sie Mein Namensrecht ohne Mein Willen benutzen,befinden sie sich nur im außervertraglichen Schuldverhältnis der Obligation.

§ 12 BGB, "...Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einemanderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein andererunbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderenBeseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, sokann er auf Unterlassung klagen...".

Reinhard Neubauer , Landkreis Potsdamm Mittelmark, Tel 0331-866-0 03381-91481 Bad Bälzig Sommerschan Sekretärin

Justiziar des Landkreises

UN-RES A/66/462/Add.2, UN-RES 43/225, UN-A/RES/66/164, UN-Res A/ 66/462/ Add. 2UN-A/RES/53/144, UN-A/RES/53/625/Add. 2, UN-DOC A/C.5/43/18 sowie

UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III) 56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN-Chartagemäß Art. 25 GG nach natürlich-völkerrechtlichem Vertrag

Art. 1, 125, 127 im Vertrag 0.518.42 genfer AbkommenArt. 1, 142, 144 im Vertrag 0.518.51 genfer Abkommen

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§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung § 43, 44VwVfG

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weiseerlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zubestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene diesunverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungenschriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behördeerkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seinesVertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durchRechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auchdas der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertesAttributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassendeBehörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durchRechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungenerlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den derVerwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenenErläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

(6) Einem schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt, der der Anfechtung unterliegt, isteine Erklärung beizufügen, durch die der Beteiligte über den Rechtsbehelf, der gegen denVerwaltungsakt gegeben ist, über die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelfeinzulegen ist, den Sitz und über die einzuhaltende Frist belehrt wird(Rechtsbehelfsbelehrung). Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch der schriftlichen oderelektronischen Bestätigung eines Verwaltungsaktes und der Bescheinigung nach § 42a Absatz3 beizufügen.

Verfassungsschutz Michael HÜLLEN > Justiziar Verfassungschutz RODE

kein Telefonhotline

Bildzeitung 21.10.2016 - Telefonleitung Reichsbürger - 030-25910Bildzeitung hat keine Telefonnummer für Auskunft Reichsbürger

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Da Wir Uns in der kategorischen Rechtrealität im Grundrecht des öffentlichen Rechtbefinden, gilt beredte Zustimmung durch Schweigen. Wer schweigt, wo er (wider)sprechensollte und könnte, dem wird Zustimmung nach „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuitatque potuit“ unterstellt. Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind alszugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigenErklärungen hervorgeht. Tatsachen, die offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.

Wenn kein Widerspruch erfolgt, wird die Scheinforderung nach § 17, 362 HGB, § 305b BGBobselet ist, denn Individualverträge gehen ihren Geschäftsbedingungen vor. Tatsachen, -§§ 13,139, 291 ZPO-, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen,wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen hervorgeht.Tatsachen, die offenkundig sind, bedürfen keines Beweises. Die Verantwortlichen in denBehörden begehen Prozeßbetrug (§§ 138, 139 ZPO), wenn sie wissentlich diesenunwidersprochenen Vertrag in der Zwangsvollstreckung nicht berücksichtigen.

Durch ihr Stillschweigen gilt, die Obligation muß in der Notwendigkeit oder in der beredetenZustimmung als Tatsache nicht weiter begründet werden. Die Obligation ist dann in der Regelohne Ausnahme für die Verantwortlichen der Personen juristischer Gewaltverbändeangenommen, wenn die Beantwortung sich selbst oder einem Angehörigen des juristischenGewaltverbandes die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungs-widrigkeit verfolgt zu werden. Damit wird aber die Obligation der rechtwidrigen Tat zurVollstreckung bestätigt. Obligationen sind sofort vollstreckbar, denn Verträge sind einzuhalten- pacta sunt servanda!

Als Gerichtstand (§§ 38, 794 ZPO) wähle Ich den Gerichtstand der Menschen für die bereitsausgesprochene Obligation, da sie innerhalb der Jurisfiktion in dem Verhältnis einesMitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen der obligatorischen stehen (§ 41ZPO, Art. 24 (3), 25 GG, Art. 6, 38-42 EGBGB alternativ ROM II-Statut und EG-VO864/2007).

Bundesrepublik – Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918Regulierungsakt HK vom 05.10.1961, WüD vom 18/24.04.1961, §§ 18-20 GVG, § 2 VwVfG, § 40 VwGO

Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft:Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2014Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2014

Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2014

Ein Verband juristischer Personen ohne Grundrecht ist nicht

grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig,sondern nur schuldhaft und schuldfähig in der Obligation,

denn für juristische Personen des öffentlichen Recht(s) gelten die Grundrechte grundsätzlichnicht. Sie dürfen sich im vertraglichen Schuldverhältnis als juristische Sparkasse nicht insGrundbuch oder als Gläubiger öffentlich eintragen lassen. Sie können sich im außervertrag-lichen Schuldverhältnis im privaten Grundbuch als Gläubiger in einem Scheingeschäftprivat eintragen lassen, doch privat ist im öffentlichen Recht verboten. Die Anfechtung istunter jedem Gesichtspunkt zulässig und begründet. In Folge des außervertraglichen Schuldver-hältnis gemäß Art. 6, 38-42 EGBGB wird der Gerichthof der Menschen alternativ §§ 38, 794 ZPObestimmt.

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Artikel 39 UMR-Verfassung

1. Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zulegalisieren,

2. Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamierenund vor Staatsgerichten aufzutreten,

3. Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zuerstellen und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen,

4. als Schiedsgericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen,5. Beamte zu ernennen,6. als Treuhänder aufzutreten,7. diplomatischen Status und Immunität zu verleihen,8. internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen,

abzuschließen,9. bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen,

insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen undden in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und

10. auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenenStaates im Sinne der universalen Menschenrechte vorträgt, zu beraten, zu unterstützenund völkerrechtlich zu legitimieren.

Der Gerichthof der Menschen kann als Schiedsgericht auftreten und bewegliches undunbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, insbesondere das Recht inbesetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den in Kriegsgebieten lebendenMenschen neu zu übereignen.

Es gelten die verbindlichen Regeln der Obligation im Recht der Verträge im Völkerrecht, zudem sie sich ausdrücklich verpflichtet haben /Art. 24 (3), 25 GG). Es muß unzweifelhaft mitabsoluter Beweiskraft angenommen werden, daß den juristischen Personen das Völkerrechtnach dem Kontrahierungszwang für das vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisbekannt ist. Nach dem Kontrahierungszwang des natürlichen Völkerrecht muß ein Bedarfohne wenn und aber im notwendigen Bedarf, nicht im Nutzen gewähren müssen, so daß beiObligation eine Haftung für alle Schäden, Folgeschäden und Folgebeseitigungsschädenbesteht. Die wirksamen institutionellen Immunitätregeln sind bei allen materiellen undimmateriellen Folgen des außervertraglichen Schuldverhältnisses zum Schutz der natürlichenRechtträger obligatorisch anzuwenden, bei

einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung,einer Geschäftsführung ohne Auftrag ("Negotiorum gestio") oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen ("Culpa in contrahendo"), um

1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses recht(s)widrige Verhalten zu begehen (Spezialprävention)

und3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

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Finanzamt Stade

Vorsteher: Herr Romeiser

Anschrift: Harburger Straße 113, 21680 StadePostfach: 13 40, 21677 StadeTelefon: (04141) 536 - 0

weitere Rufnummern...Fax: (04141) 53 64 99E-Mail: [email protected]: Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,

Do. zusätzlich von 14.00 - 17.00 Uhrauswärtige Sprechstellen...

Bankverbindungen: Deutsche Bundesbank Fil. HannoverIBAN DE32 2500 0000 0024 0015 60BIC MARKDEF1250

Sparkasse Stade - Altes LandIBAN DE66 2415 1005 0000 0425 07BIC NOLADE21STS

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Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandterGesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases andRelated Health Problems) ist das weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem derMedizin. Die aktuelle Version ist ICD-10/2013.

Die ICD-10-GM hat zwei Teile:

Systematisches Verzeichnis (Systematik), bestehend aus der eigentlichen Systematik,also der hierarchisch geordneten Liste der Kodes, und ergänzenden Informationen:Der Vorspann enthält eine Anleitung zur Verschlüsselung und einen Kommentar mitden wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgängerversion. Im Anhang finden Siedie Morphologie der Neubildungen und einige Testverfahren, umFunktionseinschränkungen festzustellen.

Alphabetisches Verzeichnis (Alphabet) mit einer umfangreichen Sammlungverschlüsselter Diagnosen aus dem Sprachgebrauch in der ambulanten und stationärenVersorgung. Es wurde bis zur Version 2004 der ICD-10-GM als ICD-10-Diagnosenthesaurus bezeichnet.

Über die Anleitung innerhalb der ICD-10-GM weit hinaus geht das umfassende Regelwerkzur ICD-10-WHO. Es enthält allgemeine Informationen über die Struktur und die Benutzungder ICD-10 sowie generelle Regeln und Richtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten.Diese grundlegenden Informationen gelten auch für die ICD-10-GM. Vorrangig aber geltenbei der Anwendung bereichsspezifische Kodierrichtlinien.

In Deutschland sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte undärztlich geleiteten Einrichtungen laut § 295 (1/2) SGB (V) verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10 German Modification (GM) zu verschlüsseln. Verbindlich für die Verschlüsselung inDeutschland ist die ICD-10-GM/2013.

Systemopfer der Bundesrepublik sind durch die Metaphysik der reinen Vernunft derErfahrung nach ICD-10 zu F62.0 als Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung, nichtals Folge einer Hirnschädigung von Exodus nach Genesis, von der Person von Menschsollenverändert ins Menschsein zu, berücksichtigen und zu befreien (Art. 132 genfer Konventionzum Schutz vor der Person), denn der Glaube ist frei.

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F62.- Andauernde Persönlichkeitsänderungen- nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns!

Info.: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen ohne vorbestehende Persönlichkeitsstörungnach extremer oder übermäßiger, anhaltender Belastung oder schwerenpsychiatrischen Krankheiten. Diese Diagnosen sollten nur dann gestellt werden, wennHinweise auf eine eindeutige und andauernde Veränderung in der Wahrnehmung sowieim Verhalten und Denken bezüglich der Umwelt und der eigenen Person vorliegen.Die Persönlichkeitsän-derung sollte deutlich ausgeprägt sein und mit einemunflexiblen und fehlangepaßten Verhalten verbunden sein, das vor der pathogenenErfahrung nicht bestanden hat. Die Änderung sollte nicht Ausdruck einer anderenpsychischen Störung oder Residualsymptom einer vorangegangenen psychischenStörung sein.

Exkl.: Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oderFunktionsstörung des Gehirns (F07.-)

F62.0 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung

Info.: Eine andauernde, wenigstens über zwei Jahre bestehende Persönlichkeitsänderungkann einer Belastung katastrophalen Ausmaßes folgen. Die Belastung muß extremsein, daß die Vulnerabilität der betreffenden Person als Erklärung für die tief greifendeAuswirkung auf die Persönlichkeit nicht in Erwägung gezogen werden muß. DieStörung ist durch eine feindliche oder mißtrauische Haltung gegenüber der Welt, durchsozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder Hoffnungslosigkeit, ein chronisches Gefühlder Anspannung wie bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl,gekennzeichnet. Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) kann dieser Formder Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein.

Inkl.: Persönlichkeitsänderungen nach: andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa als Opfer von

Terrorismus andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr Folter Katastrophen Konzentrationslagererfahrungen

Exkl.: Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)

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F62.1 Andauernde Persönlichkeitsänderung nach psychischer Krankheit

Info.: Eine auf der traumatischen Erfahrung einer schweren psychiatrischen Krankheitberuhende, wenigstens über zwei Jahre bestehende Persönlichkeitsänderung. DieÄnderung kann nicht durch eine vorbestehende Persönlichkeitsstörung erklärt werdenund sollte vom Residualzustand einer Schizophrenie und anderen Zustandsbildernunvollständiger Rückbildung einer vorausgegangenen psychischen Störungunterschieden werden. Die Störung ist gekennzeichnet durch eine hochgradigeAbhängigkeit sowie Anspruchs- und Erwartungshaltung gegenüber anderen, eineÜberzeugung, durch die Krankheit verändert oder stigmatisiert worden zu sein. Diesführt zu einer Unfähigkeit, enge und vertrauensvolle persönliche Beziehungenaufzunehmen und beizubehalten, sowie zu sozialer Isolation. Ferner finden sichPassivität, verminderte Interessen und Vernachlässigung von Freizeitbeschäftigungen,ständige Beschwerden über das Kranksein, oft verbunden mit hypochondrischenKlagen und kränkelndem Verhalten, dysphorische oder labile Stimmung, die nicht aufdem Vorliegen einer gegenwärtigen psychischen Störung oder einer vorausgegangenenpsychischen Störung mit affektiven Residualsymptomen beruht. Schließlich bestehenseit längerer Zeit Probleme in der sozialen und beruflichen Funktionsfähigkeit.

F62.8- Sonstige andauernde Persönlichkeitsänderungen

F62.80 Andauernde Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom

F62.88 Sonstige andauernde Persönlichkeitsänderungen

F62.9 Andauernde Persönlichkeitsänderung, nicht näher bezeichnet

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