Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY.
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Transcript of Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY.
Artenschutz auf Reisen
Eine Information für Reisende
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Biodiversität als Erlebnis
Die beeindruckende Vielfalt der Natur macht oft den Reiz vieler Reiseziele aus.
Biodiversität zuerhalten sollte unsallen am Herzenliegen.
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Ausverkauf der Natur
Der internationaleHandel hat viele Tier-und Pflanzenarten anden Rand derAusrottung gebracht.
Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei.
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Geregelter Handel
Internationale Übereinkommen regeln den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
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CITES & EU-Verordnungen
Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind über 30.000 Tier- und Pflanzenarten aufgeführt.
Die EU-Verordnungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten beinhalten zum Teil strengere Bestimmungen als Cites.
CITES
Die „Convention on International Trade in Endangered Species“ , CITES, regelt und schränkt wenn nötig den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein.
Dabei geht es nicht um eine Unterbindung des Handels sondern es soll die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. ©
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CITES
•Anhang I umfasst vom Aussterben bedrohte Arten, der kommerzielle Handel ist verboten. (z. B.: Tiger, Meeresschildkröten, Nashörner, viele Orchideen- und Kakteenarten)
Je nach Gefährdungsgrad sindbedrohte Arten in dreiAnhängen aufgelistet.
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CITES
• In Anhang II sind gefährdete Arten gelistet, die mit entsprechenden Dokumenten legal gehandelt werden dürfen. (z. B.: Korallen, Seepferdchen, viele Papageienarten)
• Anhang III enthält Arten bei denen die Bestände eines bestimmten Landes CITES Beschränkungen unterworfen sind.
EU-Verordnungen
Die Arten der drei Cites Anhänge sind in die AnhängeA-C der entsprechenden EU Verordnung Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels übernommen.
Anhang D der EU Verordnung betrifft Arten bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt.
Souvenir, Souvenir
Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen fallen oft unter diese Artenschutzbestimmungen. Das Nichtbeachten der Regelungen aus Vorsatz oderUnwissen kann zu erheblichenUnannehmlichkeitenbei der Ausreise aus dem Urlaubsland undder Einreise in die EUführen.
Genehmigungen
Für Produkte aus bedrohten Arten, sofern man sie überhaupt aus- oder einführen darf, benötigt manAusfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden die man VOR der Reise beantragen muss!
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Genehmigungen
Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0.
www.lebensministerium.at/umwelt
Sanktionen
Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt kann das bis zu € 36.336,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt.
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Das beste ist…
…überhaupt auf den Kauf von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten.
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Unglaubliche Ausmaße
Der Schwarzhandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird nur noch vom Drogenhandel übertroffen.
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Beschlagnahmungen
Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um:
•Kaviar•Alligator und Krokodilprodukte•Korallen•Traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält
•Schildkrötenprodukte•Elfenbein•Lebende Tiere (Papageien, Reptilien)•Lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen)
„Die Täter“…
… sind häufig Touristen die aus Unwissen Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erwerben.
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Was ist ein Souvenir
Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter „persönlichen Gebrauch“, gelten also als Souvenir.
Für lebende Tiere oder tote Exemplare die abgegeben oder verkauft werden gelten strengere Regelungen.
Diese Arten sind streng geschützt
Elefanten
Wenn überhaupt, darf Elfenbein und Elefantenleder nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein-
oder ausgeführt werden.
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Diese Arten sind streng geschützt
Wenn überhaupt, dürfen Nashornprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein-
oder ausgeführt werden.
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Nashörner
Diese Arten sind streng geschützt
Wenn überhaupt, dürfen Felle, Zähne, Klauen und Knochenvon Großkatzen nur nach komplizierten
Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.
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Großkatzen
Diese Arten sind streng geschützt
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Bär, Moschustier, Nashorn, Tiger
Wenn überhaupt, dürfen fernöstliche Medikamente die Teile von bedrohten Arten wie Bär, Moschustier, Nashorn
oder Tiger enthalten. nur nach kompliziertenGenehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.
Diese Arten sind streng geschützt
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Meeresschildkröten
Wenn überhaupt, dürfen Schildkrötenprodukte, wie Schildpattoder Schildkrötenöl nur nach komplizierten
Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.
Diese Arten sind streng geschützt
Wenn überhaupt, darf Shatoosh Wolle der Tibetantilopenur nach komplizierten Genehmigungsverfahren
ein- oder ausgeführt werden.
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Tibetantilopen
Diese Arten sind streng geschützt
Wenn überhaupt, dürfen Affenprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren
ein- oder ausgeführt werden.
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viele Affenarten
Lassen wir sie leben
• Für lebende Tiere benötigt man nebenArtenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse
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Hände weg von lebenden Tieren
Die Bestände sind gefährdet
Ausfuhrgenehmigungen sind zum Erwerb dieser Souvenirs nötig.
• Für mehr als 250g Kaviarbraucht man eine
Genehmigung
•Reptilienlederprodukte wie Gürtel und
Handtaschen.
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Die Bestände sind gefährdet
•Orchideen und Kakteen dürfen nur mit Artenschutzpapieren ausgeführt werden
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Die Bestände sind gefährdet
• Für die meisten Korallenarten und einigeMuschel- und Schneckenarten werden
Ausfuhrpapiere benötigt
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Die Bestände sind gefährdet
• Für Seepferdchen und einige Haiartensind Artenschutzpapiere notwendig
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Die Bestände sind gefährdet
• Holzschnitzereien aus bedrohtenBaumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni
unterliegen Ausfuhrbestimmungen
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Die Menge machts
Bei bestimmten Produkten von geschützten Arten gelten Ausnahmeregelungen.
Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar unddrei „Regenstöcke“, das sind Musikinstrumente aus Kakteenholz, ohne Artenschutzpapiere eingeführt
werden.
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Die Menge machts
• In Zukunft wird es möglich sein pro Person drei Stück Fechterschnecken und vier Stück Produkte aus bestimmten Krokodilarten ohne Artenschutzpapiere einzuführen.Diese Regelungen sind noch nicht rechtskräftig!
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Schauen statt Kaufen
Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten.
Für über 30.000 Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann ist auch aus diesem Grund von Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten abzuraten.
Die richtigen Papiere
Achtung: Es gelten nur die von der Behörde des Herkunftslandes ausgestellten offiziellen Cites Ausfuhrgenehmigungen und die offiziellen Cites Einfuhrgenehmigungen des EU-Ziellandes.
Ausfuhrpapiere die Händler ausstellen sind ungültig!
Selbst Sammeln?
In vielen Ländern ist das Sammeln von Tieren und Pflanzen verboten.
Am Zoll wird nicht zwischen selbst Gesammeltem und Gekauftem unterschieden!
Einmal um die Welt
Ein Leitfaden zu Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten für ausgewählte
Tourismusdestinationen.
Achtung: Viele Länder haben strengenationale Bestimmungen!
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Afrika: Kenia
Verboten:•Das Sammeln von Korallen
•Elfenbein und Elefantenleder
•Nashornprodukte
•Schildkröten und Reptillederprodukte
Genehmigungspflichtig:
•Korallen, Muscheln, Schnecken, Insekten
•Tropenholz (Stinkholz)
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Afrika: Nordafrikanische Länder
Verboten:
•Meeresschildkrötenprodukte
Genehmigungspflichtig:
•Produkte aus Landschildkröten
•lebende Reptilien
•Reptilienleder
•Straußenprodukte
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Afrika: Südafrika
Genehmigungspflichtig:
•Elfenbein
•Elefantenleder(Ausfuhr aus Südafrika, Zimbabwe, Botswanaund Namibia mit CITES-Papieren erlaubt)
•Wildpflanzen
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Afrika: Tansania
Verboten:
•Elefanten- und Nashornprodukte
•Felle von Großkatzen
•Orchideen und Palmfarne
•Die Wildsammlung von Tieren oder Pflanzen
Genehmigungspflichtig:
•Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen
•Tierhäute, Muscheln, Schnecken und Tropenholz
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Afrika: Zimbabwe
Genehmigungspflichtig:
•Elfenbein und Elefantenleder (mit Cites Papieren erlaubt)
•Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen
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Asien: China
Verboten:
•Moschustierprodukte
•Nashornprodukte
•Elfenbein
•Shatoosh Wolle der Tibetantilope
•TCM Arzneien aus bedrohten Arten
•Schildpatt
•Korallen
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Asien: Indien
Verboten:
•Shatoosh Wolle derTibetantilope
•Elfenbein
•Felle von Großkatzen
•Schildkrötenprodukte
•Nashornprodukte
•Reptilienleder
•Korallen
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Asien: Indonesien
Verboten:
•„Bekko“ = Produkte aus Meeresschildkröten
•ausgestopfte Paradiesvögel
•Riesenmuscheln
Genehmigungspflichtig:
•Korallen
•Edelholz (Ramin)
•Reptilienleder
•Korallen
•Orchideen
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Asien: Malaysia
Verboten:
•Schildpatt
Genehmigungspflichtig:
•Schmetterlinge
•Korallen
•Riesenmuscheln
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Asien: Philippinen
Verboten:
•Riesenmuscheln
•Schildpatt
Genehmigungspflichtig:
•Korallen
•Schlangen- und Echsenlederprodukte
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Asien: Thailand
Verboten:
•Meeresschildkrötenprodukte
Genehmigungspflichtig:
•Orchideen
•Seepferdchen
•Muscheln
•exotischeNahrungsmittel (Haifischflossen)
•Schlangen- und Echsenlederprodukte
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Australien
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•Der Großteil der australischen Flora und Fauna ist geschützt
•Muscheln und Schnecken
•Steinkorallen
•Souvenirs aus bestimmten Känguruarten oder Emu dürfen frei ausgeführt werden
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Mittelamerika: Karibik
Verboten
•Schildpatt undSchildkrötenöl
Genehmigungspflichtig:
•Meeresschnecken
•Korallen (schwarze Korallen)
•Haiprodukte
•Kakteen und Orchideen
Achtung! Für Fechterschnecken aus einigen Staaten gilt ein Einfuhrverbot in die EU.
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Mittelamerika: Mexiko
Verboten:
•Kakteen und Orchideen (Wildsammlung)
•Papageien (und alle heimischen Vögel)
•Meeresschildkrötenprodukte
Genehmigungspflichtig:
•Reptilienlederprodukte
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Mittelmeerländer
Verboten: •Meereschildkrötenprodukt
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Genehmigungspflichtig(in nicht EU Staaten):
•einige Meeresschnecken und Muscheln (oft nichtaus dem Mittelmeer)
•lebende Reptilien
•Korallen
•Seepferdchen
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Innerhalb der EU muss man den legalenErwerb des Produktes nachweisen! (Original Cites Papiere des Händlers)
Mittlerer Osten: Jemen
Genehmigungspflichtig:
„Jambiyas“= Dolchemit Griffen aus Rhinozeroshorn
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Russland und Osteuropa
Genehmigungspflichtig: •Kaviar (mehr als 250g
pro Person)
•lebende Tiere
•Umschlagplatz für bedrohte Arten aus aller Welt
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Südamerika
Genehmigungspflichtig:
•Vicunja-Wolle
•Krokodilprodukte
•Kakteen (Ausnahme: 3 Stück „Regenstöcke“ ohne Papiere auszuführen)
•viele Holzarten
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Argentinien, Bolivien, Chile, Peru
USA & Kanada
Verboten:
•Souvenirs aus Federn von Wildvögeln
•Walross-, Robben- und Walprodukte
Genehmigungspflichtig:
•Produkte aus Eis- Braun- oder Schwarzbären
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In jedem Fall…
• …sollte man sich vor der Reise beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0
www.lebensministerium.at/umwelterkundigen, wenn man vorhat von der Reise Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen!
Alternative Souvenirs
• pflanzliches Elfenbein (Tagua, Doum)
• Olivenholz• Schnitzereien aus
Rinderhorn oder Rinderknochen
• Pashmina Wolle (Kaschmir)• Alpaka Wolle • Töpferei• Neemholz• Mangoholz
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Nachhaltiger Tourismus
Die Tourismusindustrie ist abhängig von einer intakten und natürlichen Umwelt. Es sollte uns allen ein Anliegen sein in Zeiten des Massentourismus negative ökologische und soziale Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Reiseerlebnisse und einen Beitrag zum Naturschutz vereinen kann man z.B. über www.ecovolunteer.org, www.archelon.gr oder www.worldwildlife.org/travel.
Wir bedanken uns…
… beim Naturhistorischen Museum Wien (Dr. Weiß-Spitzenberger, Dr. Herzig, Dr. Tiedemann, 1. Zoologische Abteilung, Dr. Sattmann, Dr. Edlinger, 3. Zoologische Abteilung, Dr. Hammer, Mineralogisch-Petrographische Abteilung) und bei der österreichischen Zollfahndung (Chefinspektor Tomek) für Unterstützung und Zurverfügungstellung von Anschauungsmaterial.
Links
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.wwf.atwww.lebensministerium.at/umweltwww.cites.orgwww.traffic.orgwww.eu-wildlifetrade.orgwww.panda.org