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_______________________________________________________________________________________ Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr. 1003V - LH Kiel Stand 08.09.2015 FACHBEITRAG BIOTOP- UND ARTENSCHUTZ (FBA) zum Bebauungsplan Nr. 1003V der Landeshauptstadt Kiel – in Kiel – Blücherplatz – zwischen Nettelbeckstraße und Hardenbergstraße -Erläuterungsbericht Teil 1 - Bestand + Bewertung Biotoptypen/Bäume Teil 2 - Artenschutzbericht (BIOPLAN 2015) Auftraggeber : Landeshauptstadt Kiel -Der Oberbürgermeister- Stadtplanungsamt Fleethörn 9 24103 Kiel Bearbeitung: Rendsburger Landstraße 196-198 24113 Kiel Tel.: 04 31 / 6 49 59 - 0 Fax: 04 31 / 6 49 59 - 59 E-Mail: [email protected] Sonder- Artenschutzrechtliche Einschätzung (Teil 2) Gutachten: BIOPLAN - D. Hammerich, Brüningsweg 3 24536 Neumünster Entwurf : 8. September 2015

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr. 1003V - LH Kiel Stand 08.09.2015

FACHBEITRAG BIOTOP- UND ARTENSCHUTZ (FBA)

zum Bebauungsplan Nr. 1003V der Landeshauptstadt Ki el

– in Kiel – Blücherplatz – zwischen Nettelbeckstraße und Hardenbergstraße

-Erläuterungsbericht

Teil 1 - Bestand + Bewertung Biotoptypen/Bäume

Teil 2 - Artenschutzbericht (BIOPLAN 2015)

Auftraggeber : Landeshauptstadt Kiel -Der Oberbürgermeister- Stadtplanungsamt Fleethörn 9 24103 Kiel

Bearbeitung: Rendsburger Landstraße 196-198 24113 Kiel

Tel.: 04 31 / 6 49 59 - 0 Fax: 04 31 / 6 49 59 - 59 E-Mail: [email protected] Sonder- Artenschutzrechtliche Einschätzung (Teil 2)

Gutachten: BIOPLAN - D. Hammerich, Brüningsweg 3 24536 Neumünster

Entwurf : 8. September 2015

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr. 1003V - LH Kiel Stand 08.09.2015

INHALTSVERZEICHNIS Seite

1 Einführung ................................................................................................................. 1

1.1 Planungsanlass ................................................................................................... 1

1.2 Lage und Größe des Gebietes ........................................................................... 2

1.3 Planerische Grundlagen ..................................................................................... 2

1.3.1 Landschaftsplan der (LH Kiel 2000): ............................................................... 2

1.3.2 Freiraum-Entwicklungskonzept (LH Kiel 2007): .............................................. 3

2 Bestand und Bewertung (einschließlich Vorbelastunge n) ..................................... 5

2.1 Arten und Lebensgemeinschaften ..................................................................... 5

2.1.1 Biotoptypen .................................................................................................... 5

2.1.2 Einzelbäume ................................................................................................... 9

2.1.3 Biotoptypenbewertung .................................................................................. 12

2.1.4 Geschützte Biotope ...................................................................................... 14

2.2 Tierwelt (2013) ................................................................................................... 14

3 Vorläufige Konfliktanalyse ........................ ............................................................. 14

3.1 Bauvorhaben ..................................................................................................... 14

3.2 Konfliktbereiche (Auswirkungen der B-Planung auf de n Arten – und Biotopschutz) ............................................................................................................. 14

4 Maßnahmenvorschläge ............................... ............................................................ 19

4.1 Maßnahmen Baumschutz ................................................................................. 19

4.2 Maßnahmen Geschützte Biotope ..................................................................... 20

4.3 Maßnahmen Artenschutz (BIOPLAN 2015) ...................................................... 21

TABELLENVERZEICHNIS: Tabelle 1: Baumliste für das Bearbeitungsgebiet B -Plan Nr. 1003V ............................................... 12 Tabelle 2: Biotoptypen im Bearbeitungsgebiet B-Plan Nr. 1003V und ihre Bewertung .................... 13 Tabelle 3: Ermittlung des Ausgleichs für Verlustbäume nach der Baumschutzsatzung l................. 19 Tabelle 4: Artenschutzrechtlich notwendige Maßnahmen (BIOPLAN 2014) .................................... 21 ABBILDUNGSVERZEICHNIS: Abbildung 1: Übersicht über den Blockinnenhof mit Geltungsbereiches des B-Plan Nr.1003V ......... 1 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Zielplan - Landschaftsplan LH Kiel 2000 ...................................... 3 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Freiraumentwicklungskonzept - Gesamtkonzept ......................... 4 KARTENVERZEICHNIS : Karte 1: Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz, Bestandskarte (M 1: 500) Anhang Karte 2: Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz, Konfliktkarte (M 1: 500) Anhang Karte 3: Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz, Entwicklungskarte Konfliktkarte (M 1: 500) Anhang ANHANG 1 : Artenschutzbericht (ASB) BIOPLAN 2015, 32 Seiten + Anhang und Karten

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1 Einführung 1.1 Planungsanlass Die Landeshauptstadt (LH) Kiel möchte im Ortsteil Kiel-Blücherplatz eine Hofbe-bauung auf Privatgrundstücken in einem älteren Wohngebiete mit Blockrandbebau-ung ermöglichen. Deshalb wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1003V für das Bearbei-tungsgebiet zwischen Holtenauer Straße, Nettelbeckstraße, Blücherstraße und Hardenbergstraße mit einer Gesamtfläche von ca. 0,75 Hektar aufgestellt. Der vorläufige Geltungsbereich des Fachbeitrages Biotop- und Artenschutz (FBA) ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes.

Abbildung 1: Übersicht über den Blockinnenhof mit Geltungsbereiches des B- Plan Nr. 1003V (GOOGLE EARTH- unmaßstäblich) Ziel des Berichtes Projektes ist die Erstellung einer aktuellen Bestandsaufnahme von Biotoptypen, Flora und Fauna auf der Grundlage vorliegender Daten und der Daten des Landschaftsplanes der LH Kiel. In einem ersten Teil wird die im Winter 2014/2015 durchgeführte Biotoptypenkartie-rung des Geländes einschließlich der Suche nach geschützten Biotopen und ge-schützten Bäumen durchgeführt und dokumentiert. Hintergrund ist, dass die Errichtung baulicher Anlagen auf bisher baulich nicht ge-nutzten Grundflächen gemäß § 8 Landesnaturschutzgesetz SH (LNatSchG) einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, der durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden muß. Dies gilt aber nicht für Bebauungspläne im Innenbereich nach § 34 BauGB, wie dies hier der Fall ist. Nach § 18 (2) BNatSchG ist die Eingriffsregelung für Vorhaben im Innenbereich nicht anzuwenden.

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In einem Bebauungsplanverfahren des Innenbereiches müssen allerdings die ge-setzlich geschützten Biotope und geschützten Bäume bzw. die Belange geschützter Tierarten ausreichend berücksichtigt werden, wenn diese vorgefunden werden. Der vorliegende Fachbeitrag setzt sich, nach einer Landschaftsanalyse, mit den voraussichtlichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf gesetzlich ge-schützte Biotope, geschützte Bäume und geschützte Tierarten auseinander. Bei einem Nachweis von Betroffenheiten in Bezug auf gesetzlich geschützte Bioto-pe, Bäume oder den Tierartenschutz gibt der Fachbeitrag Hinweise, wie die The-men Vermeidungs-, Gestaltungs-, sowie Ausgleichsmaßnahmen im B- Plan abge-arbeitet werden können. 1.2 Lage und Größe des Gebietes Das Bearbeitungsgebiet im Stadtteil Kiel-Blücherplatz befindet sich circa 2,5 Kilo-meter (km) nordwestlich des Stadtzentrums der Landeshauptstadt Kiel nordwestlich des Blücherplatzes auf dem Westufer der Kieler Förde. Die Blockrandbebauung der Hardenbergstraße und Teile der Blücherstraße sind ursprünglich um die vorletzte Jahrhundertwende neu bebaut worden. Die betroffene Randbebauung der Nettelbeckstraße stammt hier aus den 30er Jahren. Im Bereich der Randbebauung kam es u.a. auch zu Kriegsschäden. Die beiden betroffenen Innenhöfe, die jeweils von der Hardenberg- und der Nettel-beckstraße eine Zufahrt aufweisen, sind heute stark versiegelt und werden/wurden gewerblich als Garagen, Schuppen und von Gewerbebetrieben genutzt. Nur ein sehr geringer Teil der Innenhöfe wird als Gartenfläche genutzt. Das Bearbeitungsgebiet von ca. 0,57 Hektar gehört derzeit zwei Grundeigentümern, die die Innenhöfe des Gebietes gemeinsam für eine Wohnbebauung mit Mehrfami-lienhäusern entwickeln wollen. Das Bearbeitungsgebiet selbst weist zwischen den beiden betroffen Grundstücken nach einer aktuellen Vermessung Höhenunterschiede von bis zu 1,5 Metern auf. Zu den östlichen Nachbargrundstücken ist ein Geländeversprung von bis zu 55 cm nachweisbar. Gegenüber den westlich angrenzenden Grundstücken gibt es keine Höhenvermessung. Naturräumlich gehört das Bearbeitungsgebiet zum Naturraum „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland”, das fast den gesamten Ostteil Schleswig-Holsteins umfasst und genauer zum Moränengebiet der oberen Eider zählt. 1.3 Planerische Grundlagen

1.3.1 Landschaftsplan der (LH Kiel 2000): In Abbildung 2 ist der Ausschnitt aus dem LP - Zielplan für das Bearbeitungsgebiet dargestellt:

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Abbildung 2 : Ausschnitt aus dem Zielplan - Landschaftsplan LH Kiel 2000 (unmaßstäblich) Der Zielplan des Landschaftsplanes (LP) enthält für den Geltungsbereich des Be-bauungsplanes Nr. 1003V nur folgende Darstellungen/Ausweisungen:

• Wohnbaufläche • Benachbarte Spiel- und Grünflächen sind am benachbarten Blücherplatz

Die Darstellungen des Entwurfes des Vorhabenbezogene B-Plan Nr. 1003V stim-men damit grundsätzlich mit dem Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 verfolgten Zielen überein.

Die Themenkarte Nr. 14 „Erholung“ des Landschaftsplanes (LP) enthält für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1003V die Darstellung:

• mit Erholungsflächen unterversorgter Bereich

1.3.2 Freiraum-Entwicklungskonzept (LH Kiel 2007): Das „Freiräumliche Leitbild Kiel und Umland “ wurde 2007 auf der Grundlage der vorliegenden Landschaftspläne von der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland erarbeitet und umfasst auch Aussagen für die Nachbargemeinden der Landeshauptstadt. Das Freiräumliche Leitbild Kiel und Umland ist die bildliche Darstellung eines grü-nen Grundgerüstes, an dem sich die städtebauliche Entwicklung orientieren soll. Es basiert auf der Einzigartigkeit der Region: den landschaftlichen Qualitäten und Res-sourcen Schleswig-Holsteins und speziell der Förderegion. Großräumige Grünzüge und Freiräume gliedern die Stadt und ihr Umland. Am Freiraum orientiert sich der gebaute Raum. Die einfache Darstellung macht die Grundzüge des Grün-Ring-Systems mit seinen Querverbindungen in die Landschaft deutlich. Die Auswahl der zwei Hauptthemen „Biotopverbund“ und „Erholung“ verdeutlichen die gemeinsame Zielsetzung und definieren die Entwicklungsziele der einzelnen Grünbereiche.

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Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Freiraumentwicklungskonzept - Gesamtkonzept (LH Kiel 2007) In der Karte Gesamtkonzept ist das Bearbeitungsgebiet komplett als Siedlungsge-biet (Weissfläche) dargestellt. Außerdem sind als potentielle örtliche Verbundstruk-turen (Hellgrün) des Freiraumsystems nur die Grünfläche in der Nähe am Blücher-platz dargestellt. Entfernt dargestellt sind Grünflächen des Innenstadtrings im Westen und Grünflä-chen des Förderings im Osten.

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2 Bestand und Bewertung (einschließlich Vorbelastu ngen) Eine Bestandsaufnahme wurde in Form einer Biotoptypenkartierung für das Bear-beitungsgebiet im Winter 2014/15 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Karte 1 Bestand (vgl. Anlage Maßstab 1: 500) dargestellt. 2.1 Arten und Lebensgemeinschaften

Hinweise zur Kartiermethode Die Biotoptypen- und Baumkartierungen wurden im Winter 2015 durchgeführt. Grundlage der Bearbeitung sind die aktuellen Blätter der Stadt - Grundkarte M 1 : 500 und aktuelle Luftbilder der LH Kiel. Die Bestandsaufnahme und Kartierung wurden nach der Kartieranleitung ”Be-standsaufnahme für Bebauungspläne und Grünordnungspläne der Landeshaupt-stadt Kiel, Grünflächenamt” durchgeführt. Der Status des Baumschutzes wurde, da es sich um einen Innenbereich handelt, nach der Baumschutzsatzung vom 26.01.2000 der LH Kiel kartiert. Nach einer Luftbildauswertung wurde das Bearbeitungsgebiet mit dem Einverständ-nis der Grundeigentümer und -innen begangen und die Biotoptypen und Bäume kartiert.

2.1.1 Biotoptypen Einzelbeschreibung der vorkommenden/kartierten Biotoptypen nach dem Kartier-schlüssel der Landeshauptstadt Kiel AB Gärten der Blockrand und Zeilenbebauung Grundsätzlich sind im Bearbeitungsgebiet, bis auf eine Ausnahme, alle Grundstücke der Kategorie Gärten der Blockrand und Zeilenbebauung zuzuordnen. Der Kartierschlüssel läßt es zu, diese Gärten durch Strukturmerkmale weiter nach Struktur, Nutzung, Baum- und Obstbaumanteil in Unterkategorien einzuteilen und zu bewerten. AB.b Kleinflächige Gärten – mit Gehölzen, Bäumen, O bstbäumen und Rasen-

flächen Weitgehend die unter AB beschriebenen Gartenform, die aber insgesamt strukturreicher ist. Es handelt sich um einen Bereich des Innenhofes an der Hardenbergstraße, in dem die Nordwestecke als Gartenparzelle genutzt wurde. Neben Spielgeräten und Rasen gibt es hier eine Gartenhütte, zahlreiche Laub- und Obstbäume sowie eine große ortsbildprägende Fich-te. Außerdem sind Staudenbeete und Ziersträucher vorhanden.

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Foto 1 : Gartenparzelle des Innenhofes Hardenbergstraße mit Obstbäumen AB.d Strukturarme Gärten mit Rasenflächen Hier handelt es sich meist um intensiv gepflegte Ziergärten der Blockrandbebauung mit ei-nem sehr hohen Anteil von Rasenflächen, einigen Koniferen und wenigen Laubbäumen. Aufgrund des erhöhten Pflegezustandes sind hier weniger Lebensräume für die Tierwelt vorhanden. Dazu gehören auch die Vorgärten der Blockbebauung, die aus Hecken, Ziersträuchern und Rasenflächen bestehen.

Foto 2 : Typische strukturame Gärten mit großem Rasenanteil (AB.d) im Innenhof Nettelbeckstraße C Gewerbeflächen Hierbei handelt es sich um Gewerbebetriebe, die in den Hinterhofbereichen in Hochbauten ansässig sind und dort über Produktionsräume verfügen.

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Foto 3 : Gewerbe - Innenhof Nettelbeckstraße mit Garagen DC Vollständig versiegelte Straßenverkehrsflächen, Zufahrten Versiegelte Straßenverkehrsflächen sind auch Fahrbahnflächen der umliegenden Straßen-flächen und der beiden betroffenen Innenhöfe. Außerdem fallen unter diese Kategorie die versiegelten Grundstückszufahrten.

Foto 4 : Gewerbehof Hardenbergstraße vollversiegelt mit Garagen DF Unversiegelter Weg Ein unversiegelter Zufahrtsweg befindet sich nur als Streifen im Bereich der Hofzufahrt von der Nettelbeckstraße als Schotterweg. Er wird am Rand extensiv gepflegt, so dass schmale Gras-Krautstreifen entstanden sind.

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LA Gebüsch, Buschwerk, Vorwaldgebüsch mittlerer Sta ndorte In nördlich gelegenen Hofbereich der Nettelbeckstraße befinden sich 2 Gebüschbestände vor allem aus Ziergehölzen aber auch Holunder und Haselnuß mit begleitenden Gräsern und Stauden, deren natürlicher Charakter auch der Tierwelt besondere Lebensstätten bietet.

Foto 5 : Kleinflächiger Gebüschbestand (LA) mit Straucharten und seitlicher Fassadenbegrünung mit Wildem Wein (VF)

Foto 6 : Gebüschbestand LA mit heimischen Straucharten wie Holunder, Hasel, (LA) mit vielen Nahrungsräumen für die Tierwelt. Im Vordergrund Brach- und Staudenfläche (RB)

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LD Hecke Strauchreihe (Schnitthecken) Viele der Privatgärten werden in den Vorgartenbereichen durch Schnitthecken eingefasst bzw. gegliedert. Es handelt sich bis auf wenige Ausnahmen um Laubholzhecken. Hauptsäch-lich sind Fingerstrauch, Berberize, Liguster und Weißdornhecken vertreten. RB Staudenfluren mittlerer frischer Standorte Im Bereich des Innenhofes Nettelbeckstraße gibt es einen Streifen zwischen Garagen und höher gelegenen Ziergärten, der nicht mehr regelmässig gepflegt wird. Hier haben sich Hochstauden (z.B. Goldrute) oder Gräser, stellenweise auch Gehölze (z.B. Brombeeren, Schlehe) ausgebreitet. Diese ehemalige Gartenfläche hat auch durch die Strukturvielfalt und Ungestörtheit einen höheren Wert für Flora und Fauna. VF Fassadenbegrünung In beiden Innenhöfen gibt es an den z.T. alten Gebäuden, Schuppen und Garagen zahlreiche Fassadenbegrünungen. Neben Wildem Wein, Waldrebe und Efeu sind auch Kletterrosen vertreten. Stellenweise haben sich die Kletterpflanzen auch auf die Dachflächen ausgebrei-tet. Diese Fassadenbegrüngen stellen, neben seiner gestalterischen Qualität, potentiell auch wichtige Nahrungs- und Brutplätze, in den stark bebauten und versiegten Innenhöfen dar.

Foto 7 : Fassadenbegrünung durch Kletterrosen im Gewerbehof Hardenbergstraße

2.1.2 Einzelbäume Vorinformationen Vor der Geländekartierung konnten folgende Vorinformationen ausgewertet wer-den:

• Auswertung eines aktuellen Luftbildes für das Bearbeitungsgebiet • In der Grundkarte der LH Kiel gab es Hinweise auf 2 eingemessene Bäume

im Bearbeitungsgebiet (Hofzufahrt Nettelbeckstraße).

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Diese Vorinformationen wurden durch Geländekartierung flächenmässig überprüft und ergänzt. Ziel war es dabei vor allem, die nach der Baumschutzsatzung ge-schützten Einzelbäume auf den Privatflächen festzustellen und zu kartieren. Die aufgenommenen Einzelbäume werden in der Baumliste beschrieben und in der Bestandkarte eingetragen (bzw. nachträglich eingemessen). Die Baumschutz–Satzung (Stand vom 26.1.2000) gilt u.a. für den Innenbereich der LH Kiel. Nach ihr sind z.B. Laubbäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm geschützt. Ausgenommen sind davon Birken, Weiden und Pappeln, wenn sie nicht einen ortsbildprägenden Charakter haben. Obstbäume sind ab einem Stammumfang ab 100 cm geschützt. Nadelbäume sind mit einem Stammumfang ab 100 cm Stammumfang geschützt, sofern sie ortbild-prägenden Charakter haben. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der einzelnen Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt.

Foto 8 und 9 : Geschützte Einzelbäume, Links Baum Nr. 14 Rotfichte - Rechts die beiden Walnuß-bäume Nr. 8 und 9 seitlich der Hofzufahrt Hardenbergstraße, die erhalten werden können Geschützte Einzelbäume Die angetroffenen Einzelbäume wurden mittels einer Baumliste erfasst und die Da-ten wie Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser, Baumschutz dokumentiert und beschrieben. Außerdem wurde vermerkt, ob der Baum dem Schutz der Baum-schutzsatzung unterliegt. Zusätzlich wurde vermerkt, ob der Baum besondere Kennzeichen (z.B. Stammhöhlen) aufweist. Insgesamt sind 17 Einzelbäume in die Baumliste aufgenommen worden. Davon befinden sich 14 direkt im Bearbeitungsgebiet und 13 Einzelbäume sind davon der-zeit dem Schutz der Baumschutzsatzung zugeordnet (vgl. Tabelle 2).

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Bei den Birken und Nadelbäumen wurde dabei individuell zum einen je nach Baum-art, Standort und Habitus über den Schutz und die Ortsbildprägung entschieden.

Foto 10 : Die beiden Sommerlinden (Nr. 1+2) an der Hofzufahrt Nettelbeckstraße

Foto 11 : Geschützte Einzelbäume, Baum Nr. 4 Ahorn benachbart zu Garage und Gartenmauer

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In Karte 1 und in der folgenden Tabelle sind alle vorgefundenen Einzelbäume auf-geführt: Tabelle 1: Baumliste für das Bearbeitungsgebiet B -Plan Nr. 1003V (Stand 12/2014)

Baum - Deutscher Name Stamm- Kronen-

Baum- Bemerkungen nummer umfang durch- BPlan Schutz

(in cm) messer

(in m) Gebiet

1 Sommerlinde 122 7 x x Kopfbaum 2 Sommerlinde 155 8 x x Kopfbaum 3 Mehlbeere 115 8 x x 4 Bergahorn 92 11 x x Schiefwuchs an Garage 5 Sandbirke 65 9 Nachbargrundstück an der Mauer 6 Sandbirke 72 10 Nachbargrundstück an der Mauer 7 Bergahorn 65+62 8 x Nachbargrundstück an der Mauer 8 Walnußbaum 132 10 x x Kroneneinkürzungen 9 Walnußbaum 131 10 x x Kroneneinkürzungen 10 Vogelkirsche 155 10 x x Stammhöhlen 11 Sandbirke 138 10 x x Ortsbildprägend 12 Apfelbaum 95+50 8 x x 2-stämmig -Höhlen 13 Pflaumenbaum 57+78 6 x x 2-stämmig -Schäden 14 Rotfichte 199 14 x x Ortsbildprägend 15 Apfelbaum 74 6 x Schiefstellung 16 Apfelbaum 121 8 x x Gr. Höhle /Stammschaden 17 Walnußbaum 78 8 x leichter Schiefwuchs

2.1.3 Biotoptypenbewertung Nachfolgend wird in Tabelle 4 eine Übersicht aller im Bearbeitungsgebiet kartierten Biotoptypen vorgenommen. Dabei ist auch die Zuordnung zu verschiedenen Kate-gorien in Bezug auf den Schutzstatus jeweils nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) erfolgt. Die Biotoptypeneinteilung erfolgt auf der Grundlage der Standardliste der LH Kiel vom 09.11.1999.

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Tabelle 2 : Biotoptypen im Bearbeitungsgebiet Vorha benbezogener B-Plan Nr. 1003V und ihre Bewertung

Biotoptypen-kürzel Schutzstatus Bezeichnung des Biotoptyps Biotop-

Wert LNatSchG BNatSchG AB Blockrand und Zeilenbebauung AB.b - kleinflächige Gärten mit Gehölzen, Bäumen, und Rasenflächen 3 AB.d - strukturarme Gärten mit rasenflächen l 2 C Gewerbeflächen 0 DC vollständig versiegelte Straßenverkehrsfläche/ Grundstückszufahrten 0 DF unversiegelter Weg 1 LA Ziergehölze, Gebüsch, Buschwerk 4 LD Hecke, Strauchreihe (Schnitthecke) 2 RB Staudenfluren mittlerer, frischer Standorte 5 VF Fassadenbegrünung 4

Naturschutzfachliche Wertstufen/Biotopgesamtwerte (nach Kurz und Partner 1998): 9- naturnaher Biotop von herausragendem Wert 4- aktuell verarmter aber entwicklungsfähiger Biotop 8- hochgradig wertvoller naturnaher Biotop 3- aktuell stark verarmter eingeschränkt entwicklungsfähiger Biotop 7- besonders wertvoller naturnaher Biotop 2- extrem verarmter Biotop 6- Wertvoller Biotop 1- weitgehend unbelebter Biotop 5- Noch wertvoller gut entwicklungsfähiger Biotop 0- vollständig versiegelte Fläche

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2.1.4 Geschützte Biotope Im Bearbeitungsgebiet des B-Planes Nr. 1003V wurden keine nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG geschützten Biotope vorgefunden. 2.2 Tierwelt (2013) Einzelbeobachtungen von Tierarten wurden, mit dem Schwerpunkt auf besonders geschützte Tierarten, durch systematische Erhebungen in den geeigneten Monaten des Jahres 2013 durch ein Biologen -Fachbüro vertieft (Teil 2 BIOPLAN 2015). 3 Vorläufige Konfliktanalyse In der vorläufigen Konfliktanalyse (Plan Nr. 2) ist eine Überlagerung des gegenwär-tigen Bebauungsplan-Vorentwurfes mit dem Bestandsplan des FBA erfolgt. 3.1 Bauvorhaben Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Vorentwurf B-Plan Nr. 1003V– Nettelbeck-straße mit Stand vom 31.8.2015 hat zum Inhalt, die private Innenhofbebauung auf 2 Grundstücken zu ermöglichen. Die geplanten Appartmenthäuser sollen III-geschoßig, z.T. mit Staffelgeschoß, ausgebildet werden. Die geplante Grundfläche der neuen Baufelder 4-8 wird jeweils für die Baufelder einzeln festgelegt (250-580 m²). Es ist vorgesehen, nur private Erschließungsanlagen, sowohl von den vorhandenen Durchfahrten in der Hardenberg- als auch von der Nettelbeckstraße zu bauen. Vor-gesehen ist auch eine öffentlich nutzbare Fußwegverbindung über der zentral ge-planten Tiefgarage. 3.2 Konfliktbereiche (Auswirkungen der B-Planung au f den Arten – und Bio-topschutz) In der Konfliktkarte (Karte 2) wird der Bestand (Karte 1) mit den Inhalten des B-Plan überlagert. Erkennbar werden die durch die Planung ausgelösten Konflikte. 3.2.1. Geschützte Bäume Von den geplanten Baumaßnahmen sind insgesamt 6 Bäume durch Überplanung direkt und indirekt betroffen. Davon sind 4 Bäume durch die Baumschutzsatzung besonders geschützt (vgl. Tab.3). Wie auch in Karte 2 (Konflikte) dargestellt, werden folgende Baumstandorte über-plant:

A) Direkte Baumverluste durch den Hochbaumaßnahmen = Bäume Nr. 13 - 17

B) Indirekte Baumverluste durch die Arbeitsräume zu den Hochbau-maßnahmen = Baum Nr. 10

C) Der Baum Nr. 12 wurde durch unsachgemäße Pflege im Sommer 2015 so hergerichtet, dass er nicht mehr dauerhaft erhalten werden kann. Sein Verlust bzw. Ersatz wird daher bilanziert.

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 15 08.09.2015

Direkt betroffen werden Bäume durch B-Planfestsetzungen (z.B. Baulinie, –grenzen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) Als indirekt betroffen gelten Bäume die durch Arbeits- bzw. Baustreifen von Hoch- und Tiefbauarbeiten überplant werden. Dabei bisher nicht berücksichtigt werden konnten, aufgrund der fehlenden Begeh-barkeiten, einige Baumstandorte auf den Nachbargrundstücken. Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Kiel müssen die überplanten geschützten Bäume in verschiedenen Ausgleichsverhältnissen durch Ersatzbäume kompensiert werden (vgl. Kap. 4.1., Tab. 3). 3.2.2 Geschützte Biotope Von den Baumaßnahmen sind keine gesetzlich geschützten Biotope betroffen. 3.2.3 Geschützte Tiere Aus dem Kapitel 8 Konfliktanalyse des Artenschutzberichtes (ASB) von BIOPLAN (2015) werden nachfolgende Aussagen nach der Relevanzprüfung übernommen: 3.2.3.1 Brutvögel Für die Gruppe der Brutvögel sind im Rahmen der Konfliktanalyse vier Gildenprü-fungen (Gehölzfreibrüter, Gehölzhöhlenbrüter einschl. Nischenbrüter, Bodenbrüter, Gebäudebrüter) durchgeführt worden. Schädigungstatbestände nach § 44 (1) S. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung von Individuen) Im Zuge der Abrissarbeiten und der vorbereitenden Tätigkeiten zur Herrichtung der Baufelder (Beseitigung der Vegetationsstrukturen) kann es zu Tötungen von Indivi-duen von Gehölzfrei-, Gehölzhöhlen-, Gebäude- und Bodenbrütern kommen, wenn die Arbeiten zur Brutzeit dieser Arten durchgeführt werden (Zerstörung der Gelege, Töten von Nestlingen und/oder brütenden Altvögeln). Zur Vermeidung des Tötungsverbotes ist als artenschutzrechtliche Vermeidung-smaßnahme eine Bauzeitenregelung zu beachten, die gewährleistet, dass sämtli-che Rodungsarbeiten, Abrissarbeiten sowie weitere Arbeiten zur Baufeldfreima-chung außerhalb der Brutzeit aller hier vorkommenden Brutvogelarten durchgeführt werden.

Die Brutzeiten umfassen den Zeitraum zwischen Mitte März und Ende September. Alle erforderlichen vorbereitenden Baumaßnahmen sind somit außerhalb dieser Zeitspanne durchzuführen.

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme V1: Bauze itenregelung Vögel und Fledermäuse : Zur Vermeidung des Tötungsverbots sind im Vorhabenraum alle Gebäudeabrisse und Baumfällungen (von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mehr als 20 cm) grundsätzlich außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse im Zeitraum vom 01.12. bis einschließlich 28./29.02. des Folgejahres durchzuführen. Die übrigen Baufeldfreima-chungen und Gehölzbeseitigungen haben außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 01.10. bis einschließlich 28./29.02. zu erfolgen.

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 16 08.09.2015

Bei Berücksichtigung der angegebenen Bauzeitenregelung ist davon auszugehen, dass der Verbotstatbestand nach § 44 (1) S. 1 BNatSchG baubedingt nicht ausge-löst wird. Störungstatbestände nach § 44 (1) S. 2 BNatSchG (Er hebliche Störung) Vorhabenbedingte Störungen können für die Brutvögel vor allem durch baubedingte Beeinträchtigungen während der Bauphase (Lärmemissionen, Baustellenverkehr, Scheuchwirkungen) hervorgerufen werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind im vorliegenden Fall nicht in erheblichem Maße zu erwarten; durch die geplan-te Wohnnutzung werden keine Beeinträchtigungen ausgelöst werden, welche über das allgemeine Störungsniveau im besiedelten Raum hinausgehen dürften. Störungen lösen nur dann einen Verbotstatbestand aus, wenn sie erheblich sind, d.h. sich negativ auf den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Vogelart auswirken. Die Bauarbeiten sind zeitlich begrenzt und nicht täglich wirksam. Zudem handelt es sich bei den vorkommenden Arten um gegenüber Störungen vergleichsweise un-empfindliche Kulturfolger. Relevante negative Auswirkungen sind somit nicht anzu-nehmen. Selbst wenn einzelne Brutpaare durch baubedingte Tätigkeiten zeitweilig verdrängt werden, so ist davon auszugehen, dass sie sich nach Abschluss der Bauarbeiten wieder im unmittelbaren Umfeld bzw. z.T. auch innerhalb der überplan-ten Flächen selbst ansiedeln werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpopulationen möglicher-weise betroffener Arten ist somit nicht abzuleiten. Das Vorhaben löst somit auch keinen Verbotstatbestand nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG aus. Schädigungstatbestände nach § 44 (1) S. 3 BNatSchG (Zerstörung von Le-bens- und Fortpflanzungsstätten) Im Zuge des Eingriffes wird es nach aktuellem Planungsstand zum Verlust von 8 Einzelbäumen - darunter 6 nach der Baumschutzsatzung der Stadt Kiel geschützte Bäume (vgl. Tab. 4, Abb. 2 des ASB) sowie einzelner sonstiger Gehölzbestände kommen. Da der Umfang der Gehölzentnahme jedoch vergleichsweise gering sein wird, ist aus artenschutzrechtlicher Sicht ein Gehölzausgleich nicht erforderlich. Erst ab einer Größenordnung von mehr als 1.000 m² Gehölzverlust im Siedlungsraum wäre dieser auszugleichen. Da es sich im Falle der betroffenen Arten der Gilden der Gehölzbrüter (Gehölzfreibrüter, Gehölzhöhlen- und N ischenbrüter) (vgl. Tab. 5 ASB) ausnahmslos um häufige und relativ anspruchslose Arten des Siedlungs-raums handelt, kann davon auszugegangen werden, dass die planungsbedingten Verluste an Brut- und Fortpflanzungsstätten (regelmäßig besetzte Brutreviere) ver-gleichsweise gering sind und ein Ausweichen auf geeignete Ersatzlebensräume in der näheren Umgebung problemlos möglich ist. Darüber hinaus wird angenommen, dass nach Realisierung der Planungen neue Gehölzanpflanzungen geschaffen werden, die nach wenigen Jahren als vergleichbare Brutplatzressourcen für die be-troffenen Arten zur Verfügung stehen werden. Die volle ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Lebensstätte bleibt somit im räumlichen Zusammenhang vollständig erhalten. Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG werden für die Gilde der Bodenbrüter nicht ausgelöst. Eine Kom-pensation ist folglich für diese Vogelgilde nicht notwendig. Im Bezug auf die Gilde der Boden- und Staudenflurbrüter (vgl. Tab. 5) kann ge-sagt werden, dass sich der Lebensraumverlust in sehr überschaubaren Grenzen halten wird; aus gutachterlicher Sicht kann davon ausgegangen werden, dass die Arten auf Grund ihrer unspezifischen Habitatansprüche und des Lebensraumange-

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 17 08.09.2015

botes im Umfeld des Projektgebietes auf geeignete Flächen in der Umgebung aus-weichen können. Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf das Vorkommen anspruchsvoller Arten der besprochenen Gilde, für welche die Lebensraumverluste eine existentielle Beeinträchtigung darstellen könnten. Die volle ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Lebensstätte bleibt somit im räumlichen Zusammenhang vollständig erhalten. Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG werden für die Gilde der Bodenbrüter nicht ausgelöst. Eine Kom-pensation ist folglich für die besprochene Vogelgilde nicht notwendig. Für die Gilde der Gebäudebrüter (vgl. Tab. 5 ASB) bedeutet der Rückbau der be-sprochenen Innenhof-Bebauung den Verlust von Fortpflanzungs- und Lebensstät-ten im eigentlichen Sinn. Jedoch handelt es sich auch hier um anpassungsfähige Arten ohne besondere Habitat- oder Lebensraumansprüche. Daher kann auch für die wenigen betroffenen Individuen der Gilde der Gebäudebrüter gesagt werden, dass diese auf geeignete Strukturen in Umfeld des PG ausweichen können ohne eine tiefergehende Beeinträchtigung zu erfahren. Nach Realisierung der Planungen werden darüber hinaus nach kurzer Zeit in den neuen Gebäuden wieder vergleich-bare Brutplatzressourcen für die betroffenen Arten zur Verfügung stehen. Aus gutachterlicher Sicht bleibt auch für die Gilde der Gebäudebrüter nach der Vor-habendurchführung die ökologische Funktion der Lebens- und Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang vollständig erhalten, Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG werden für die Gilde der Gebäudebrüter nicht ausgelöst. Eine Kompensation ist folglich für die besprochene Vogelgilde nicht notwendig. 3.2.3.2 Fledermäuse Für die Gruppe der Fledermäuse werden in den Formblättern im Anhang artspezifi-sche Einzelprüfungen durchgeführt, wie dies nach LBV-SH (2011/2013) für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie empfohlen wird. In der folgenden zusammenfassenden Konfliktanalyse bzw. artenschutzrechtlichen Prüfung werden diese für die einzige angetroffene Fledermausart (Zwergfleder-maus) abgehandelt. Schädigungstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) Als maßgeblicher Eingriff ist für die lokale Fledermausfauna die geplante Entfer-nung und Überbauung der Bestandsgebäude zu werten. Für Fledermäuse kann es hierbei zu direkten Tötungen von Individuen kommen, wenn die Arbeiten zu Zeiten mit Besatz durchgeführt werden. Darüber hinaus können Fledermäuse, die sich während ihrer Aktivitätsphase in Klein- oder Einzelquartieren in den Gehölzen auf-halten, bei Baumfällungen getötet werden. Da in den betroffenen Gebäuden und Baumbeständen des Plangebiets eine Win-terquartiernutzung ausgeschlossen werden kann, ist zur Vermeidung des Tötungs-verbots eine Bauzeitenregelung einzuhalten, welche den gesamten sommerlichen und herbstlichen Zeitraum der Fledermausaktivitätsphasen ausspart. Alle Gebäudeabrisse sind daher in einem Zeitraum durchzuführen, in dem sich nachweislich keine Fledermäuse im Untersuchungsgebiet aufhalten. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 01.12. bis zum 0 1.03. des Folgejahres.

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 18 08.09.2015

Bei der Entfernung der 8 Bäume, die alle einen Stammdurchmesser von mehr als 20 cm aufweisen, ist auch hier die o. a. Bauzeitenregelung (Arbeiten nur zwischen dem 01.12. und 01.03. des jeweiligen Folgejahres) einzuhalten. Bei Berücksichtigung der angegebenen Bauzeitenregelung ist davon auszugehen, dass der Verbotstatbestand nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Störungstatbestände nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG (E rhebliche Störung) Relevante vorhabenbedingte Störungen sind für die häufigste und anpassungsfä-higste Siedlungsfledermaus Schleswig-Holsteins zu erwarten. Mögliche Wirkfakto-ren wie Beleuchtung, Lärm etc., seien sie temporärer (z.B. durch Beleuchtung von Baustellen) oder permanenter Natur (z. B. durch entsprechende Verkehrsnutzung), entfachen für die Zwergfledermaus mit Sicherheit keine so erheblichen Wirkungen, dass sich diese auf den Fortbestand der lokalen Population in erheblicher Weise auswirken könnten. Ein Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG kann dem-nach sicher ausgeschlossen werden. Schädigungstatbestände nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fort-pflanzungs- und Lebensstätten) Im Planungsraum können zentrale Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fleder-mäusen wie z.B. Wochenstuben oder Winterquartiere ausgeschlossen werden. Jedoch wurde der Nachweis eines Balzrevieres, welches mit großer Wahrschein-lichkeit der Zwergfledermaus zugeordnet werden kann, im Untersuchungsgebiet erbracht; in derartigen Balzrevieren befinden sich immer auch ein oder mehrere sog. Balz- oder Paarungsquartiere. ln diese locken die Männchen im Anschluss an die Wochenstubenzeit im Spätsommer und Herbst durch regelmäßig ausgestoße-ne, tieffrequente Balzrufe ein oder sogar mehrere Weibchen hinein, um sich dort anschließend mit ihnen zu paaren. ln der Regel zählen Balz- oder Paarungsquartiere ebenso wie die flexiblen Tages-einstände von Fledermäusen nicht zu den zentralen Fortpflanzungs- und Ruhestät-ten im Sinne von § 44 (1) S. 3 BNatSchG (vgl. LBV-SH 2013), sofern deren Beseiti-gung nicht zu einer maßgeblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Ge-samtlebensstätte führt. Bei der Zwergfledermaus (häufigste Fledermausart in Schleswig-Holstein) handelt es sich um eine sehr anpassungsfähige und oft quar-tierwechselnde Art, so dass in diesem von Gebäude und zahlreichen weiteren Sied-lungsstrukturen geprägten Lebensraum auch bei Verlust der zentralen Gebäude-komplexe kein Mangel an geeigneten Quartierressourcen vor Ort herrscht. An die Quartierqualität von Balzquartieren werden bei weitem keine so hohen An-forderungen wie an Wochenstuben- oder Winterquartiere gestellt. Balzquartiere können in geeigneten Landschaftsräumen mit einer ausreichenden Zahl an quar-tiergeeigneten Strukturen daher auch relativ oft gewechselt werden. Sie gelten als weitgehend flexibel. Im vorliegenden Fall kann aufgrund der vielfältigen Quartier-möglichkeiten im Umfeld des Planungsraumes und auch innerhalb desselben in den nicht unmittelbar durch das Vorhaben betroffenen Bereichen zugrunde gelegt wer-den, dass der Verlust eines möglichen Balzquartierstandorts durch ein Ausweichen auf benachbart liegende Quartierressourcen ohne weiteres kompensiert werden kann. Auch der planungsbedingte Verlust der 4 Bäume, die sich im nahen Umfeld der festgestellten Balzaktivitäten (vgl. Abb. 3) befinden und möglichweise als Balz-quartier genutzt werden, wird nicht zu einer Verschlechterung der ökologischen Funktionsfähigkeit der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte führen.

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 19 08.09.2015

Ein spezifischer Quartierausgleich ist zum Erhalt der fortgesetzten ökologischen Funktionsfähigkeit der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht notwendig. Aus gutachterlicher Sicht bleibt somit trotz des geplanten Eingriffs die ökologische Funktion der Lebens- und Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang für die Zwergfledermaus in vollem Umfang erhalten, ein Zugriffsverbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG kann demnach sicher ausgeschlossen werden. 4 Maßnahmenvorschläge Aus den durchgeführten Bestandserhebungen und Bewertungen sowie aus der Konfliktanalyse für die Bereiche Biotopschutz, Baumschutz und besonders Ge-schützte Tierarten ergeben sich die folgenden Anforderungen an Maßnahmen die in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen: 4.1 Maßnahmen Baumschutz Die Ermittlung von Ausgleichsbäumen nach der Baumschutzsatzung erfolgt über die nachfolgende Tabelle: Tabelle 3: Ermittlung des Ausgleichs für Verlustbäume nach der Baumschutzsatzung LH Kiel

Baum - nummer

Deutscher Name Stamm-

Kronen- durch-

messer (in m)

Baum- Schutz

Ausgleichsbedarf nach Baumschutzsatzung in Anzahl Bäume STU 14-16cm

umfang (in cm)

1 Sommerlinde 122 7 x (Bestand) 2 Sommerlinde 155 8 x (Bestand) 3 Mehlbeere 115 8 x (Bestand) 4 Bergahorn 92 11 x (Bestand) 5 Sandbirke 65 9 (Bestand) 6 Sandbirke 72 10 (Bestand) 7 Bergahorn 65+62 8 x (Bestand) 8 Walnußbaum 132 10 x (Bestand) 9 Walnußbaum 131 10 x (Bestand) 10 Vogelkirsche 155 10 x 3 11 Sandbirke 138 10 x (Bestand) 12 Apfelbaum 95+50 8 x 2 13 Pflaumenbaum 57+78 6 x 2 14 Rotfichte 199 14 x 3 15 Apfelbaum 74 6 0 16 Apfelbaum 121 8 x 2 17 Walnußbaum 78 8 0 Ausgleichsbäume 12 Stück ( STU 14-16cm)

- direkt betroffene Bäume 5 Stück ���� 7 Ausgleichsbäume (B-Plan ) - indirekt betroffene Bäume 2 Stück ���� 5 Ausgleichsbäume (Bauantrag) erhaltbarer Baum (mit Schutzmaßnahmen während der Ba uzeit)

Summe Ausgleichsbäume 12 Ausgleichsbäume

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 20 08.09.2015

Insgesamt müssen damit für die Fällung von 5 nach der Baumschutzsatzung ge-schützten Bäume 12 Neupflanzungen in der Pflanz-Qualität Hochstamm 3x ver-pflanzt, Stammumfang (STU) 14-16 cm gepflanzt werden. Dies resultiert aus den verschiedenen Ausgleichsverhältnissen 1:1 bis 1:3 je nach Stammumfang der be-troffenen Bäume. Die Kompensation der Verluste an geschützten Bäumen erfolgt wie folgt:

B 1 -Pflanzung von 7 Bäumen am Rande des Baufeldes mit den Baum-arten Feldahorn (Acer campestre) und Essbare Eberesche (Sorbus aucuparia „Edulis“), sowie 5 Bäumen oberhalb der Tiefgarage mit Essba-rer Vogelkirsche (Sorbus aucuparia „Edulis“)

Eine Realisierung von fünf Baumpflanzungen (mit Essbarer Eberesche) auf dem intensiv begrünten Tiefgaragendach muß mit einer ausreichenden Substratschicht von mind. 12 m³ Baumsubstrat pro Baum geschehen und auch textlich im B-Plan festgesetzt werden. Baumschutzmaßnahmen Die zu erhaltenden Bäume sollen durch folgende Maßnahmen während der Bau-maßnahmen gesichert werden: Der Erhalt von durch die Bauausführung gefährdeten Einzelbäumen wird durch ge-zielte Schutzmaßnahmen für konkret benannte Baumstandorte erreicht. In diesem Zusammenhang erfolgen Stammschutzmaßnahmen bei den Einzelbäumen welche während der Bauzeit mit einer mindestens 2 m hohen Bretterummantelung verse-hen werden. Außerdem sind Arbeiten im Kronentraufbereich der Bäume wurzel-schonend durchzuführen. Die Baumschutzmaßnahmen (S 1) haben nach der ZTV Baumpflege (FFL 2010) durch die Bauleitung/Umweltbaubegleitung zu erfolgen. Bei der Bauausführung ist folgendes zu beachten: 1. Im Kronentraufbereich (Baum Nr. 11 + 12) ist nur in Handschachtung zu arbeiten. 2. Wurzelvorhang Es sind für baugrubennahe Einzelbäume (Nr. 11 + 12) Wurzelvorhänge zu erstellen. Die mit Wund-verschlussmittel behandelten Wurzeln müssen locker mit Pflanzerde verfüllt und während der Bau-phase durch einen Baumpfleger gepflegt und bewässert werden. 3. Bauzaun Die Baumstämme der Bäume 1, 2, 8 und 9 sind währen der Bauarbeiten mit einem stabilen Bauzaun zu sichern. Der Verlauf des Bauzaunes ist gemeinsam mit dem Umweltschutzamt abzustimmen. 4. Befahren des Wurzelbereiches Das Befahren des Wurzelbereiches ist zu unterlassen. Ist das Befahren des Wurzelbereichs oder eine andere befristete Belastung zwingend notwendig, sind zusätzliche schadensbegrenzende Maßnah-men erforderlich, so dass auf der in Anspruch genommenen Bodenfläche auf einem Trennvlies eine Kies- oder Schotterschicht mit einer Mindestdicke von 0,2 m aufzutragen und darauf sind boden-druckmindernde Platten oder Matten zu verlegen. 4.2 Maßnahmen Geschützte Biotope Von den geplanten Baumaßnahmen sind keine geschützten Biotope betroffen.

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Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 21 08.09.2015

4.3 Maßnahmen Artenschutz (BIOPLAN 2015) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht den Planungen bei der Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1003 V der Landeshauptstadt Kiel ("Bockinnenbereichsentwicklung Kiel Nettelbeckstra-ße/Hardenbergstraße") keine größeren Bedenken entgegenstehen. Bei Einhaltung der in Kapitel 8 (ASB) erörterten und in Tab. 4 noch einmal zusammengefassten Bauzeitenregelungen kann nach den vorliegenden Planungen das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG verhindert werden. Weitere arten-schutzrechtliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Auch die kleineren Änderungen die sich im Sommer 2015 durch die unsachgemäs-se Pflege des Baumes Nr. 12 und seines notwendigen Ausgleichs durch zwei Neupflanzungen ergeben, führen soweit erkennbar zu keinen zusätzlichen Arten-schutzrechtlichen Maßnahmen. Eine detailliertere Maßnahmenbeschreibung und deren Herleitung finden sich im Kap. 8.2 und 8.3 des ASB. Diese Maßnahmen sind als Festsetzung in die B-Plan-Satzung mit aufzunehmen. Tabelle 4 : Artenschutzrechtlich notwendige Maßnahmen (BIOPLAN 2015)

Art der Maßnahme

Maßnahme Nr.

Wirksam für Tier-art /Gruppe

Maßnahmenbeschreibung (kurz)

Art

ensc

hutz

-rec

htlic

he V

erm

eidu

ngsm

aß-

nahm

en (

AV

)

AV 1

Brutvögel der Ge-

hölze und der Ge-

bäude

Zwergfledermaus

Bauzeitenregelung Vögel und Fledermäu-

se: Zur Vermeidung des Tötungsverbots sind

im Vorhabenraum alle Gebäudeabrisse und

Baumfällungen (von Bäumen mit einem

Stammdurchmesser von mehr als 20 cm)

grundsätzlich außerhalb der Aktivitätszeit der

Fledermäuse im Zeitraum vom 01.12. bis

einschließlich 28./29.02. des Folgejahres

durchzuführen. Die übrigen Baufeldfreima-

chungen und Gehölzbeseitigungen haben

außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom

01.10. bis einschließlich 28./29.02. zu erfol-

gen.

Bei zeit- und fachgerechter Umsetzung aller in Tabelle 4 aufgeführten Maßnahmen stehen der Umsetzung des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 1003V der Landes-hauptstadt Kiel aus artenschutzrechtlicher Sicht keine weiteren Bedenken gegen-über.

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Weide

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Birke

Birke

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237

Hardenbergstraße

B

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Nettelbeckstraße

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I

I

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II

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IV

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III

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32.7

33.7

32.1

33.4

32.3

31.9

1525

P

P

P

P

P

P

P

P

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P

P

P

P

P

P

P

I

Zeichenerklärung

Einzelbaum - HGb, eingemessen (mit Nr.),

Schutzstatus siehe Baumliste

Einzelbäume - HGb, nicht eingemessen (mit Nr.),

Schutzstatus siehe Baumliste

Ziergehölzflächen (LA)

Bäume

Wohngebäude (AB) mit Anzahl der Geschoße

Unbefestigte Wege und Flächen (DF)

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1003 V

Private Gartenflächen (AB.b-AB.d)

Zufahrten und befestigte Wege (DC)

Staudenfluren / Gartenbrachen (RB)

Einzelsträucher

Hecken (LD)

Fassaden und Dachbegrünung

Gewerbegebäude und Garagen (CC)

mit Anzahl der Geschoße

Biotoptypen

P:\01 Projekte\2014\257 Imvest Planen und Bauen GmbH, Kiel B-Plan 1003 V, Nettelbeckstraße\10 Pläne-CAD\01 AutoCAD\07 Städtebau\01 2015-05-22 Kiel B-Plan 1003 V - Nettelbeckstraße - FBA - Bestand.dwg

MASSSTAB

1:500

DATUM

22.05.2015

Fachbeitrag

für Biotop- und Artenschutz

Fachbeitrag für Biotop- und Artenschutz des

Bebauungsplan Nr. 1003 V

Blockinnenentwicklung Nettelbeckstraße /

Hardenbergstraße

- Bestand -

1003V

Fachbeitrag

für Biotop- und Artenschutz

- Bestand -

STADT

Landeshauptstadt

Kiel

Karte 1

M. 1 : 500

N

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Hardenbergstraße

Blücherstraße

Nettelbeckstraße1

53

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16 15

4

3

Weide

13

Birke

Birke

10

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Kiefer

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Apfel

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17

Hardenbergschule

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6

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145

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BlücherIV

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35

34

33

34

35

33.0

34.8

32.7

33.7

32.1

33.4

32.3

31.9

1525

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I

196

Zeichenerklärung

Einzelbäume - HGb, eingemessen (mit Nr.),

Einzelbäume - HGb, nicht eingemessen (mit Nr.)

Ziergehölzflächen (LA)

Bäume

Wohngebäude (AB) mit Anzahl der Geschoße

Unbefestigte Wege und Flächen (DF)

Geltungsbereich Bebauungsplan

Private Gartenflächen (AB.b-AB.d)

Zufahrten und befestigte Wege (DC)

Staudenfluren / Gartenbrachen (RB)

Einzelsträucher

Hecken (LD)

Gewerbegebäude und Garagen (CC)mit Anzahl der Geschoße

Biotoptypen

Geschützte Einzelbäume - HGb, eingemessen (mit Nr.)

Geschützte Einzelbäume - HGb, nicht eingemessen (mit Nr.)

Auswertung

Indirekte Baumverluste

Direkte Baumverluste

Baugrenzen

Indirekte Verluste Einzelsträucher

Baulinie

Direkte Verluste, Fassaden und Dachbegrünung

Nebenanlagen (Tiefgarage)

Bebauungsplan 1003 V

Indirekte Verluste, Ziergehölze

Flächen mit Geh,- Fahr und Leitungsrecht

Baumliste B-Plan Nr. 1003 V -Nettelbeckstraße -

Baum - Deutscher Name Stamm- Kronen- Baum- Bemerkungen nummer umfang durchm. Schutz

(in cm) (in m)

1 Sommerlinde 122 7 x Kopfbaum 2 Sommerlinde 155 8 x Kopfbaum 3 Mehlbeere 115 8 x4 Bergahorn 92 11 x Schiefwuchs an Garage 5 Sandbirke 65 9 Nachbargrundstück an der Mauer 6 Sandbirke 72 10 Nachbargrundstück an der Mauer 7 Bergahorn 65+62 8 x Nachbargrundstück an der Mauer 8 Walnußbaum 132 10 x Kroneneinkürzungen 9 Walnußbaum 131 10 x Kroneneinkürzungen 10 Vogelkirsche 155 10 x Stammhöhlen 11 Sandbirke 138 10 x12 Apfelbaum 95+50 8 x 2-stämmig -Höhlen 13 Pflaumenbaum 57+78 6 x 2-stämmig -Schäden 14 Rotfichte 199 14 x Ortsbildprägend 15 Apfelbaum 74 6 Schiefstellung16 Apfelbaum 121 8 x Gr. Höhle /Stammschaden 17 Walnußbaum 78 8 leichter Schiefwuchs

Baumschutz Satzung LHK 26.1.2000: Laubbäume : STU mind. 80cm (Birken/Weiden/Pappeln = nur OPC) Nadelbäume : STU mind. 100 cm nur OBPObstbäume : STU mind 100 cm

OPC =Ortsbildprägender Character

P:\01 Projekte\2014\257 Imvest Planen und Bauen GmbH, Kiel B-Plan 1003 V, Nettelbeckstraße\10 Pläne-CAD\01 AutoCAD\07 Städtebau\01 2015-08-31 Kiel B-Plan 1003 V - Nettelbeckstraße - FBA - Konflikte.dwg

MASSSTAB

1:500

DATUM

31.08.2015

IngenieurgesellschaftPossel u. Partner GmbH & Co. KGRendsburger Landstr. 196-198D 24113 KielTel. +49(431) 6 49 59-0 Fax 6 49 [email protected] www.ipp-kiel.de

Fachbeitragfür Biotop- und Artenschutz

Fachbeitrag für Biotop- und Artenschutz desBebauungsplan Nr. 1003 VBlockinnenentwicklung Nettelbeckstraße /Hardenbergstraße

- Konflikte -

1003V

Fachbeitragfür Biotop- und Artenschutz- Konflikte -

STADT

LandeshauptstadtKiel

M. 1 : 500N

Karte 2

Page 26: FACHBEITRAG BIOTOP- UND ARTENSCHUTZ (FBA) · PDF fileFachbeitrag Biotop- und Artenschutz zum B-Plan Nr.1003V LH Kiel Seite 1 08.09.2015 1 Einführung 1.1 Planungsanlass Die

Hardenbergstraße

Blücherstraße

Nettelbeckstraße1

53

12

4

3

Weide

Birke

Birke

7

8

5

6

Kiefer

12

Apfel

11

Hardenbergschule

108

6

12

42

35

15

6

14

1210

64

4

13

20

11

18

11

2

16

7

13

8

1

9

145

3

14

16

119

6

2

1

8

219

2

173

200

196

172

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199

198

21

20

51

50

3534

48

33

32

58

40

62

38

37

78

77

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67

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61

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59

237

BlücherIV

IV

I

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II

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I

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IVIIIIII

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IV

I

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V

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IV

III

I

IV

34

35

34

33

34

35

33.0

34.8

32.7

33.7

32.1

33.4

32.3

31.9

1525

P

P

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P

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P

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SASA

AC

AC

AC

9

AC

AC

SA

SA

SA

SA

SA

Zeichenerklärung

Ziergehölzflächen (LA)

Bäume

Geltungsbereich Bebauungsplan

Private Gartenflächen (AB.b-AB.d)

Zufahrten und befestigte Wege (DC)

Staudenfluren / Gartenbrachen (RB)

Einzelsträucher

Hecken (LD)

Biotoptypen

Baugrenzen

Baulinie

Nebenanlagen (Tiefgarage, Müllstellplatz)

Bebauungsplan 1003 V

Flächen mit Geh,- Fahr und Leitungsrecht

Sorbus aucuparia "Edulis"(Essbare Eberesche)

Acer campestre(Feldahorn)

AC

SA

Entwicklung

Wohngebäude (AB) mit Anzahl der Geschoße

Bestand

Einzelbäume

Einzelbäume - HGb, eingemessen (mit Nr.),

Einzelbäume - HGb, nicht eingemessen (mit Nr.)

Geschützte Einzelbäume - HGb, eingemessen (mit Nr.)

Geschützte Einzelbäume - HGb, nicht eingemessen (mit Nr.)

P:\01 Projekte\2014\257 Imvest Planen und Bauen GmbH, Kiel B-Plan 1003 V, Nettelbeckstraße\10 Pläne-CAD\01 AutoCAD\07 Städtebau\01 2015-08-31 Kiel B-Plan 1003 V - Nettelbeckstraße - FBA - Entwicklung.dwg

MASSSTAB

1:500

DATUM

31.08.2015

IngenieurgesellschaftPossel u. Partner GmbH & Co. KGRendsburger Landstr. 196-198D 24113 KielTel. +49(431) 6 49 59-0 Fax 6 49 [email protected] www.ipp-kiel.de

Fachbeitragfür Biotop- und Artenschutz

Fachbeitrag für Biotop- und Artenschutz desBebauungsplan Nr. 1003 VBlockinnenentwicklung Nettelbeckstraße /Hardenbergstraße

- Entwicklung -

1003V

Fachbeitragfür Biotop- und Artenschutz- Entwicklung -

STADT

LandeshauptstadtKiel

M. 1 : 500N

Karte 3