Auf sicherem Weg?€¦ · Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck! Ingo Socha, RiAG,...

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Veranstaltungsort Handwerkskammer Lübeck Breite Straße 10-12 23552 Lübeck Zielgruppe Familienrichterinnen und -richter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Fami- lienrecht tätig sind Sachverständige, die im Familienrecht tätig sind Verfahrensbeistände Mitarbeitende der Jugendämter und freier Träger Kinderärztinnen und -ärzte Anmeldung bis 30.09.2016 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Fortbildungsreferat - Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig [email protected] Telefon: 04621/86-1054 Wir werden die Plätze nach Kontingenten für die unter- schiedlichen Berufsgruppen vergeben, innerhalb der Kontingente in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre e-Mail-Adresse an, da wir die Benachrichtigungen ausschließlich per e-Mail verschicken. Fachtag Familienrecht Auf sicherem Weg? Wo liegt die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung? Dienstag, den 1.11.2016 in den Räumen der Handwerkskammer Lübeck Flyer: Ingo Socha Die Referentinnen Prof. Dr. Gabriele Britz, geb. 1968, ist Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolf- gang Goethe-Universität in Frankfurt a.M. und promo- vierte dort 1993. Nach Forschungsaufenthalten in Cambridge und New Haven (USA) legte sie 1997 das zweite juristische Staatsexamen ab. 2000 habilitierte Gabriele Britz und erhielt im Jahr darauf den Heinz- Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsge- meinschaft. Nach Stationen an der Friedrich-Schiller- Universität Jena und der Universität Bielefeld ist sie seit 2001 Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit Februar 2011 ist sie Richterin des Bundesverfas- sungsgerichts (Erster Senat). Sie ist u.a. Berichterstat- terin für Verfahren aus dem Familienrecht. Priv.-Doz. Dr. med. Dragana Seifert ist Fachärztin für Rechtsmedizin und Oberärztin am Institut für Rechts- medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Sie studierte Medizin in Zagreb, Kroatien, und wurde an der Universität Basel, Schweiz, zur Fachärz- tin ausgebildet Ihr fachlicher und wissenschaftliche Schwerpunkt ist die klinische Rechtsmedizin. Sie ist als rechtsmedizini- sche Sachverständige für Zivil-, Familien- und Strafge- richte tätig. Im Februar 2013 erstattete sie gemeinsam mit ihrem Vorgesetzten Strafanzeige wegen Verdachts auf Misshandlung des Kindes Yağmur. Dr. phil. Reingard Kess, Jahrgang 1966, arbeitet als selbständige Psychologin. Sie studierte Psychologie, Kriminologie und Informatik an der Universität Ham- burg, wo sie 2006 promovierte. Für das Amtsgericht Lübeck und andere Gerichte ist sie seit mehreren Jahren als Verfahrensbeiständin, Ergänzungspflegerin und psychologische Sachver- ständige tätig. Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht Amtsgericht Lübeck

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Page 1: Auf sicherem Weg?€¦ · Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck! Ingo Socha, RiAG, Tagungsleiter!! Impulse! Verfassungsrechtliche Leitlinien im Kinderschutz! Die staatliche

Veranstaltungsort Handwerkskammer Lübeck!Breite Straße 10-12!23552 Lübeck!!Zielgruppe

Familienrichterinnen und -richter!Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Fami-lienrecht tätig sind!Sachverständige, die im Familienrecht tätig sind!Verfahrensbeistände!Mitarbeitende der Jugendämter und freier Träger!Kinderärztinnen und -ärzte!!!

Anmeldung bis 30.09.2016 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht- Fortbildungsreferat -!Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig [email protected] Telefon: 04621/86-1054 !!Wir werden die Plätze nach Kontingenten für die unter-schiedlichen Berufsgruppen vergeben, innerhalb der Kontingente in der Reihenfolge der Anmeldungen. !!Bitte geben Sie unbedingt Ihre e-Mail-Adresse an, da wir die Benachrichtigungen ausschließlich per e-Mail verschicken.!!!!!!!!!!!!!!!!!

Fachtag Familienrecht !

Auf sicherem Weg? Wo liegt die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung?

!Dienstag, den 1.11.2016

!in den Räumen der

Handwerkskammer Lübeck !

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Die Referentinnen !Prof. Dr. Gabriele Britz, geb. 1968, ist Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. !

Sie studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolf-gang Goethe-Universität in Frankfurt a.M. und promo-vierte dort 1993. Nach Forschungsaufenthalten in Cambridge und New Haven (USA) legte sie 1997 das zweite juristische Staatsexamen ab. 2000 habilitierte Gabriele Britz und erhielt im Jahr darauf den Heinz- Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsge-meinschaft. Nach Stationen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Universität Bielefeld ist sie seit 2001 Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. !

Seit Februar 2011 ist sie Richterin des Bundesverfas-sungsgerichts (Erster Senat). Sie ist u.a. Berichterstat-terin für Verfahren aus dem Familienrecht.!

Priv.-Doz. Dr. med. Dragana Seifert ist Fachärztin für Rechtsmedizin und Oberärztin am Institut für Rechts-medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Sie studierte Medizin in Zagreb, Kroatien, und wurde an der Universität Basel, Schweiz, zur Fachärz-tin ausgebildet!

Ihr fachlicher und wissenschaftliche Schwerpunkt ist die klinische Rechtsmedizin. Sie ist als rechtsmedizini-sche Sachverständige für Zivil-, Familien- und Strafge-richte tätig. Im Februar 2013 erstattete sie gemeinsam mit ihrem Vorgesetzten Strafanzeige wegen Verdachts auf Misshandlung des Kindes Yağmur.!

Dr. phil. Reingard Kess, Jahrgang 1966, arbeitet als selbständige Psychologin. Sie studierte Psychologie, Kriminologie und Informatik an der Universität Ham-burg, wo sie 2006 promovierte.!

Für das Amtsgericht Lübeck und andere Gerichte ist sie seit mehreren Jahren als Verfahrensbeiständin, Ergänzungspflegerin und psychologische Sachver-ständige tätig.!

Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Amtsgericht Lübeck

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ab 8:30 Uhr!Ankunft !9:00 Uhr!Begrüßung und Einführung in das Thema Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und!Dr. Dirk Bahrenfuss, Ministerialrat, MJKE!!9:45 Uhr!Impulsvortrag 1: Verfassungsrechtliche Leitlinien im Kinderschutz Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gabriele Britz, !Karlsruhe !!10:45 Uhr!Kaffeepause !11:15 Uhr!Impulsvortrag 2: Erreicht den Hof mit Müh’ und Not … Priv.-Doz. Dr. med. Dragana Seifert, Leitung Klinische Rechtsmedizin,!Koordination Kinderkompetenzzentrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg!!12:15 Uhr !Mittagspause !13:30 Uhr !Impulsvortrag 3: So, fertig. Und jetzt? - Plädoyer für nachhaltige Entscheidungen Diplom-Psychologin Dr. phil. Reingard Kess, Psychologische Sachverstän-dige, Verfahrensbeiständin, Coach, Lüdersdorf!!14:30 Uhr!Kaffeepause !15:00 Uhr!Podiumsdiskussion mit den Referentinnen Moderation:!Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck!Ingo Socha, RiAG, Tagungsleiter!

!Impulse !Verfassungsrechtliche Leitlinien im Kinderschutz!Die staatliche Gemeinschaft ist zum Schutz der Kinder verpflichtet, über die Wahrnehmung der Pflege- und Erziehungsverantwortung durch die Eltern zu wachen. Doch nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigen den Staat, auf der Grundlage seines Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschließen oder gar selbst diese Aufgabe zu überneh-men. Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. !!Erreicht den Hof mit Müh’ und Not..!Wann ist es geboten, die Lage eines Kindes in Ruhe zu beobach-ten, wann schlägt sorgfältige Arbeit um in „tatenlose Beobachtung einer Kindeswohlgefährdung“, wie Rechtsmediziner es den Mitar-beitern von Jugendämtern und den Familiengerichten mitunter vor-werfen? Helfen allein bessere rechtsmedizinische Kenntnisse? Wo können Jugendämter und Familiengerichte lernen? Oder müssen alle einfach rechtzeitig hinschauen?!!So, fertig. Und jetzt?!Nach einer familiengerichtlichen Verhandlung stehen die Hauptbe-teiligten mit den Ursachen ihrer Probleme oft genauso da wie zuvor. Im Idealfall hat die — mit der gerichtlichen Intervention verbundene — Aufmerksamkeit die Beteiligten in die Lage versetzt, einen Weg auszuprobieren, der es allen erlaubt, das „Gesicht zu wahren“, und vor allem den daran beteiligten Kindern lebenswerte Perspektiven aufzeigt. Ein Weg, der eine Weile trägt. Oft genug sind erreichte Lösungen, Vergleiche oder Beschlüsse allerdings nur von kurzer Halbwertszeit. !!Und damit ist das angestrebte Ziel, „das Bestmögliche für das Kin-deswohl“ zu erreichen, der Konsens, wieder vakant. Warum ist das oft so? Soll man das Geschehen hinterher besser begleiten? Braucht es Kontrollen? Können, dürfen und sollen Helfer und Betei-ligte an familiengerichtlichen Verfahren sich über das hinaus enga-gieren, was sie bereits tun? Können, dürfen und sollen sie mehr machen? Wie könnte ein entsprechendes Engagement aussehen?!!

Die Grenzwerte für Bisphenol und andere Stoffe in Kinder-spielzeug sind auf das Milligramm genau festgeschrieben. Der Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit liegt nach der Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Kinder unter 13 Jah-ren dürfen nicht arbeiten, ältere Kinder höchstens 2 Stun-den täglich. — Wir sind es gewohnt, dass uns Recht und Rechtsprechung in vielen Bereichen klare Vorgaben ma-chen, richtig oder falsch, schwarz oder weiß. Ausgerechnet bei einem der schwerwiegendsten familiengerichtlichen Eingriffe, der Trennung eines Kindes von seinen Eltern, gibt es keine allgemeine Messlatte — wie sollte diese auch aussehen? Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist nach der Rechtsprechung allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen. In jüngeren Entscheidungen, insbesondere vom 29.09.2015 und 20.01.2016 hat das Bundesverfassungsgericht die „nachhaltige Gefährdung“ weiter beschrieben und klarge-stellt, dass nicht jede Nachlässigkeit den Staat berechtigt, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes aus-zuschließen. Eine feste Grenze ist damit dennoch nicht beschrieben. Reicht es aus, dass Eltern ihre Kinder aus-schließlich mit Fastfood ernähren? Oder dass sie es zulas-sen, dass die Kinder ihre Freizeit ausschließlich vor dem Computer oder der Spielekonsole verbringen? Entsteht eine Gefahr für das Kindeswohl möglicherweise erst durch die Entscheidung, das Kind nicht in die Herkunftsfamilie zurückzugeben?!!Es gibt auch keine einheitlichen Landkarten, in denen Grenzen verzeichnet wären. Unterschiedliche Akteure im Helfersystem haben eine unterschiedliche Vorstellung von der Topographie. Die Gerichte betonen die nachhaltige Gefahr für das Wohl eine Kindes, Pädagogen und Psycho-logen stellen eher die Beziehungen des Kindes zu den es umgebenden Personen in den Vordergrund. Auch die Mit-reisenden sind sich über den Weg nicht vollständig einig. Welches Bild von „Familie“ haben Helfer, Rechtsanwältin-nen, Richter? Welche Wünsche haben Pflegeeltern? Wel-che Konzepte leiten das Handeln freier Träger?!!Mit unserem Fachtag wollen wir ein paar der weißen Fle-cken auf der Landkarte füllen und hilfreiche Wege be-schreiben.