Ausgabe 1-2016 (Endversion) - SaarlandRundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2016 6 ten Kurs...

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Inhalt 1. Kindertageseinrichtungen ............................................................................................. 3 Schlafsituation in Kindertageseinrichtungen ............................................................................. 3 Öffentliche Nutzung der Außenspielanlagen von Kindertageseinrichtungen ........................... 3 2. Hilfen zur Erziehung ...................................................................................................... 3 „Gemeinsam in der Praxis“ – Erneut sehr große Resonanz beim Fachtag des LAK SPFH .... 3 „Grundlagenausbildung Systemische Familienberatung“ 10-Jahres-Jubiläum eines Dauerbrenners .......................................................................................................................... 5 3. Jugendarbeit .................................................................................................................. 6 335 frischgebackene Jugendleiter/innen im Saarland - positiver Trend setzt sich fort!............ 6 Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ............................................................................................................................. 7 4. Neues von den Akademien............................................................................................ 9 Die Edith-Stein-Schule hat einen neuen Leiter ......................................................................... 9 Erzieherinnen und Erzieher für Europa: Edith-Stein-Schule in Neunkirchen präsentierte europäische Projekte. ............................................................................................................... 9 Die Akademie für Erzieher und Erzieherinnen des BBZ St. Wendel stellt sich vor ................ 11 Das Vorpraktikum in der Erzieher/innenausbildung -eine nur scheinbar neue Auslegung .... 11 5. Meldungen .................................................................................................................... 13 Fonds Heimerziehung West – Aktuelles von der Anlauf- und Beratungsstelle ...................... 13 6. Landesjugendhilfeausschuss ..................................................................................... 14 Beschluss Nr. 12/2016 ............................................................................................................ 14 7. Personalien .................................................................................................................. 14 Neue Mitarbeiterin im Landesjugendamt: Elisabeth Geiger ................................................... 14 Langjährige Leiterin des Landesjugendamtes, Marliese Blum, nimmt zweijährige Auszeit ... 15 8. Jugendschutz ............................................................................................................... 16 MedienKompetenzZentrum der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) wurde 15 Jahre alt .. 16 Martina Hannak-Meinke ist neue BPjM - Vorsitzende ............................................................ 17 Neues von jugendschutz.net ................................................................................................... 17 Anlagen Themenpapier „Internetfähige Spielzeuge erobern Kinderzimmer Antragsformular „Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit“ Impressum Redaktionsteam: Walter Burgard, Ulrike Monika Breitlauch, Petra Funk-Chungu, Elisabeth Geiger, Joachim Hellbrück, Martina Jahr, Alwin Theobald Layout: Petra Dohle Titelbild: Christian Schwier/Fotolia.com

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Inhalt

1. Kindertageseinrichtungen ............................................................................................. 3

� Schlafsituation in Kindertageseinrichtungen ............................................................................. 3

� Öffentliche Nutzung der Außenspielanlagen von Kindertageseinrichtungen ........................... 3

2. Hilfen zur Erziehung ...................................................................................................... 3

� „Gemeinsam in der Praxis“ – Erneut sehr große Resonanz beim Fachtag des LAK SPFH .... 3

� „Grundlagenausbildung Systemische Familienberatung“ 10-Jahres-Jubiläum eines Dauerbrenners .......................................................................................................................... 5

3. Jugendarbeit .................................................................................................................. 6

� 335 frischgebackene Jugendleiter/innen im Saarland - positiver Trend setzt sich fort!............ 6

� Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ............................................................................................................................. 7

4. Neues von den Akademien ............................................................................................ 9

� Die Edith-Stein-Schule hat einen neuen Leiter ......................................................................... 9

� Erzieherinnen und Erzieher für Europa: Edith-Stein-Schule in Neunkirchen präsentierte europäische Projekte. ............................................................................................................... 9

� Die Akademie für Erzieher und Erzieherinnen des BBZ St. Wendel stellt sich vor ................ 11

� Das Vorpraktikum in der Erzieher/innenausbildung -eine nur scheinbar neue Auslegung .... 11

5. Meldungen .................................................................................................................... 13

� Fonds Heimerziehung West – Aktuelles von der Anlauf- und Beratungsstelle ...................... 13

6. Landesjugendhilfeausschuss ..................................................................................... 14

� Beschluss Nr. 12/2016 ............................................................................................................ 14

7. Personalien .................................................................................................................. 14

� Neue Mitarbeiterin im Landesjugendamt: Elisabeth Geiger ................................................... 14

� Langjährige Leiterin des Landesjugendamtes, Marliese Blum, nimmt zweijährige Auszeit ... 15

8. Jugendschutz ............................................................................................................... 16

� MedienKompetenzZentrum der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) wurde 15 Jahre alt .. 16

� Martina Hannak-Meinke ist neue BPjM - Vorsitzende ............................................................ 17

� Neues von jugendschutz.net ................................................................................................... 17

Anlagen � Themenpapier „Internetfähige Spielzeuge erobern Kinderzimmer � Antragsformular „Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

in der Kinder- und Jugendarbeit“

Impressum Redaktionsteam: Walter Burgard, Ulrike Monika Breitlauch, Petra Funk-Chungu, Elisabeth Geiger, Joachim Hellbrück, Martina Jahr, Alwin Theobald Layout: Petra Dohle Titelbild: Christian Schwier/Fotolia.com

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2016 3

1. Kindertageseinrichtungen

� Schlafsituation in Kindertages-einrichtungen

Die Aufsicht ist während der Schlafsi-tuation der Kinder in angemessener Weise sicherzustellen. Die Angemes-senheit richtet sich nach der räumli-chen Schlafsituation und dem Alter und den Bedarfen der zu betreuenden Kin-der. In der Umsetzung kann diese Ge-währleistung der Aufsichtspflicht so-wohl die kontinuierliche Schlafwache als auch die angemessene Schlafkon-trolle bedeuten. Elektronische Geräte können bei der Schlafüberwachung ge-nutzt werden. Die Betriebserlaubnis wird zukünftig um diesen Passus unter 2.1.2. Siche-rung des Kindeswohls in der Schlafsi-tuation ergänzt. Petra Funk-Chungu

� Öffentliche Nutzung der Außenspielanlagen von Kindertageseinrichtungen

Außenspielgelände mit den darauf in-stallierten Spielgeräten gehören zu dem „Raumprogramm“ einer Kindertages-einrichtung und ist zu diesem Zweck von den Zuschussgebern wie Land, Kreis und Gemeinde gefördert. Um dieses Gelände für Kinder zwischen 1-6 Jahren nutzen zu können, ist eine besondere Sorgfalt und Gewährleistung der Ausstattung erforderlich.

Sollte ein Außenspielgelände für die Ortsgemeinschaft zugänglich gemacht werden, müssen folgende Kriterien ge-währleistet werden: • Das Außenspielgelände muss bei zu

Beginn der Öffnungszeit gesäubert sein.

• Dies gilt insbesondere für gefährli-che Hinterlassenschaften wie Fla-schen, Scherben oder Utensilien des Drogenkonsums oder Hinterlassen-schaften von Hunden.

• Schäden, welche sich möglicher-weise durch die Doppelnutzung er-geben, sind sofort zu beheben, da-mit eine davon ausgehende Kin-deswohlgefährdung ausgeschlos-sen werden kann.

• Es ist das Votum des Gemeindeun-fallversicherungsverbandes einzu-holen, inwieweit eine Doppelnut-zung Einfluss auf den Versiche-rungsschutz hat.

Petra Funk-Chungu

2. Hilfen zur Erziehung

� „Gemeinsam in der Praxis“ – Erneut sehr große Resonanz beim Fachtag des LAK SPFH

„Gemeinsam…“ – Mit dem dritten Fach-tag unter diesem Motto hatte der Ver-anstalter Landesarbeitskreis Sozialpä-dagogische Familienhilfe (LAK SPFH) das Ziel, ein Forum zum gezielten Aus-tausch zwischen den sozialpädagogi-schen Fachkräften der Allgemeinen So-

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zialen Dienste, der Jugendämter und der SPFH-Einrichtungen zu schaffen, mit großem Erfolg erreicht. Die zentrale Fragestellung am 26.04.2016 lautete: „Wie kann ambu-lante Familienhilfe effektiv gelingen?“ Offensichtlich war dies ein themati-scher Volltreffer: Ursprünglich ausge-hend von etwa 60-70 Anmeldungen zeigte sich schon sehr früh, dass diese Kapazität nicht aussreichen, sondern wieder ein „Run“ auf die Plätze stattfin-den würde. Am Ende waren es über 100 engagierte Teilnehmer/-innen, die in der Landessportschule Saarbrücken zunächst den Ausführungen von Prof. Dr. Klaus Wolf von der Universität Sie-gen folgten.

Herr Prof. Dr. Wolf hat sich in seiner Arbeit intensiv mit ambulanten Erzie-hungshilfen ausei-nander gesetzt und lieferte mit

seinen Thesen u.a. zu den Wirkfaktoren dieser Maßnahmen („Was nützt? Was schadet?“) vielfältigen Stoff für eine in-tensive Arbeitsgruppenphase. Dort befassten sich die Kollegin-nen/Kollegen der ASD und SPFH ge-meinsam in fünf Workshops mit den Fragekomplexen: • SPFH zwischen Popularität und

Skepsis: Kostengünstig und/oder nachhaltig?

• Unendliche Prozesse, starre Zeitli-mits – Oder wie wird die Dauer der SPFH bemessen?

• Wenn wir SPFH nicht hätten – fehlte uns dann etwas? Was genau?

• Wenn Deutschland zum Einwande-rungsland wird – Hat das irgendeine Konsequenz für die SPFH?

• Wenn wir den Erfolg einer SPFH ob-jektiv messen wollen, woran zeigt er sich dann?

Der Darstellung der AG-Ergebnisse im Plenum folgte eine abschließende Dis-kussion mit Prof. Dr. Wolf, der dan-kenswerterweise bis zum Tagungsende zur Verfügung stand. Die Dokumentation und Evaluation der Veranstaltung läuft derzeit und wird in den kommenden Wochen auf der Website des Landesjugendamtes unter: www.landesjugendamt.saarland.de zur Verfügung gestellt. Das war sowohl qualitativ als auch quantitativ eine Riesenveranstaltung! Ein großer Dank gilt den beteiligten Ein-richtungsträgern, ohne deren Bereit-

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schaft, regelmäßig und insbesondere während der finalen Vorbereitungspha-se ihre Fachkräfte für die Mitarbeit frei-zustellen, wären weder dieser Fachtag noch das Wirken des LAK SPFH mög-lich.

Ein besonderer Dank geht an das zehn-köpfige Team der Arbeitsgruppenbe-gleiter/-innen, die Organisationshelfe-rinnen sowie den Moderator Ulf Jaeni-cke, der trotz Elternzeit diesen Job zum wiederholten Mal mit Bravour über-nommen hatte. Und nicht zuletzt: Dank an Prof. Dr. Wolf und die Landessport-schule! Joachim Hellbrück

� „Grundlagenausbildung Systemische Familienberatung“ 10-Jahres-Jubiläum eines Dauerbrenners

Zusatzkurs ab 04.09.2016 Die seit 2006 stattfindende Ausbil-dungsreihe „Grundlagenausbildung Systemische Familienberatung“ hat

sich zu einer festen Größe im Fortbil-dungsprogramm des Landesjugendam-tes entwickelt. Matthias Prinz, Diplom-Psychologe und App. Psychologischer Psychotherapeut, Systemischer Paar- und Familienthera-peut (DGSF) und Supervisor (BDP), hat-te das Seminar für das Landesjugend-amt konzipiert und von Anfang an be-gleitet. Die Praxisbezüge und Bedürf-nisse der Teilnehmenden sind von zentraler Bedeutung und auch als Gründe des Erfolges zu sehen. Oft wirken die kollegialen Werbetrom-meln schneller (mittlerweile sogar über die saarländischen Grenzen hinweg) als unser Fortbildungsprogramm, so dass die Veranstaltung meist sehr schnell ausgebucht ist.

Die Teilnehmer/-innen des Kurses 10, Hr. Prinz (3. v. r.).

Schon Mitte 2015 zeigte sich durch die hohe Nachrückerquote aus dem Vorjahr und viele frühzeitige Nachfragen, dass der Kurs 11 (September 2016 – April 2017) schnell voll sein wird – trotz der auf 17 Plätze erhöhten Kapazität! So fiel Ende April die Entscheidung, zum zweiten Mal doppelzügig zu ver-fahren: Parallel zum bereits ausgebuch-

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ten Kurs 11 (ab 27./28.08.2016) wird der zusätzliche Kurs 12 meist an den jeweils darauf folgenden Wochenen-den starten. Bei Interesse wird dringend empfohlen, sich schriftlich anzumelden, da diejeni-gen, die nun auch in Kurs 12 keinen Platz mehr erhalten, im Folgekurs 13 (voraussichtlich ab August/ September 2017) einen prioritären Zugriff erhal-ten. Der zusätzliche Kurs 12 im Überblick:

Umfang: 12 Tage (6 Wochenendblöcke) Kosten: zZt. 750,00 € / Teilnehmer/-in Gruppengröße: max. 17 Plätze Ort: Haus Sonnental, Wallerfangen

1. Block: 03./04.09.2016

Einführung in den familientherapeutisch -systemischen Arbeitsansatz

Ressourcenorientierung, Auftragsgestaltung, Klientensta-tus, Lösungsorientierung, Allparteilichkeit, Neutralität und Settinggestaltung

2. Block: 29./30.10.2016

Systemisch-familienberaterische Techniken der Ge-sprächsführung

Wertschätzende Beziehungsgestaltung, Hypothesenbil-dung, Reframing, Fragen formulieren, Metaphern, Visuali-sierung, Skalierung, Aufgaben, Externalisierung, Gesprächs-struktur.

3. Block: 10./11.12.2016

Systemisches Fallverstehen

Mehrdimensionale Betrachtungsebene familiärer Entwick-lun-gen und Situationen. Skulpturverfahren und andere Beispiele aus der systemisch-familienberaterischen Ar-beitsweise.

4. Block: 21./22.01.2017

Familiengeschichte, -formen, -strukturen und -zyklen

Die historische und gesellschaftliche Sicht von Familie, Be-trachtung einzelner Familienformen, ihre Strukturmerkmale und die daraus resultierenden Beziehungsdynamiken: Ein-elternfamilie, Stieffamilie, soziale Elternschaft, Dreigenera-tionsfamilie, Familie und Behinderung…

5. Block: 04./05.03.2017

Das Familiengenogramm

Einführung und Vorgehensweise in der Technik der mehr-generationalen Familienbetrachtung. Das Genogramm als das „größere Bild der Familie“.

6. Block: 08./09.04.2017

Abschluss und Zertifikatsübergabe Die Person des Helfers/ der Helferin im systemischen Ar-beitsansatz, Persönlicher Stil, beraterische Selbstfürsorge, Reflektion der eigenen Entwicklung, Abschlusskolloquium und Zertifikat.

Anmeldungen: Frau Wahlster, Landesinstitut für Pädagogik u. Medien, � 06897/ 7908-204, [email protected] Inhaltliche Auskünfte: Herr Hellbrück, � 0681/ 501-2070, [email protected] Joachim Hellbrück

3. Jugendarbeit

� 335 frischgebackene Jugendlei-ter/innen im Saarland - positiver Trend setzt sich fort!

Die enormen Zuwächse des Jahres 2014 mit einem Plus bei den gültigen Juleicas von satten 22,97 Prozent konnten zwar im vergangenen Jahr nicht erreicht werden, trotzdem ist die Zahl der Juleica-Inhaberinnen und In-haber im Saarland auch 2015 weiter angestiegen. 335 junge Menschen be-suchten im letzten Jahr Schulungs-maßnahmen für ehrenamtliche Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter in der Ju-gendarbeit und können ihr Engagement nun durch die Jugendleiterinnen- und Jugendleitercard Juleica nachweisen. Jugendleitercard Juleica nachweisen.

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Im voran gegangenen Jahr 2014 wur-den zwar sogar 419 neue Juleicas im Saarland ausgestellt, 2013 waren es dafür jedoch „nur“ 298. Der positive Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2016 wurden bereits 157 neue Karten ausgestellt. Das lässt hoffen, dass auch in diesem Jahr der Juleica-Organisationsgrad im Saarland und damit auch die Qualität der Be-treuung in der Kinder- und Jugendarbeit weiter steigen. Schon jetzt liegen wir im Vergleich der Bundesländer im vorde-ren Drittel, gleichauf mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz. Besser sind aktuell nur noch Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und Bayern. Änderungen in der Jugendleiter/inn –Card (Juleica-) - Ausbildung: Mit den Änderungen in der Erste-Hilfe, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAG-EH) im vergangenen Jahr beschlossen wurden, hat sich auch die Stundenzahl der Juleica-Ausbildung insgesamt etwas verringert. Zwar beschäftigen sich die Teilneh-menden weiterhin mindestens 30 Stunden lang mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen. Allerdings hat sich die Dauer der zu-sätzlich erforderlichen Erste-Hilfe-Ausbildung geändert. Die Kurse werden von ursprünglich 16 Unterrichtseinhei-ten auf neun Unterrichtseinheiten redu-ziert. Um eine Unterrichtsstunde ver-

längert wird hingegen der Auffri-schungskurs. Er umfasst nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten. Für eine Verlängerung der Juleica nach drei Jahren wird weiterhin eine ergän-zende Ausbildung oder eine Auffri-schung in Erster Hilfe empfohlen, sie ist jedoch nicht mehr verpflichtend. Fragen rund um das Thema Juleica? bit-te an [email protected]! Alwin Theobald

� Sonderurlaub für ehrenamt-liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit

Sie sind ehrenamtlich in der Jugendar-beit tätig und mindestens 15 Jahre alt? Dann ist Ihnen unter bestimmten Vo-raussetzungen unbezahlter Sonderur-laub oder Freistellung vom Schulbe-such zu gewähren! Und zwar für: 1. die Mitarbeit im Bereich der Kinder-

und Jugenderholung (Freizeiten, La-ger und Wanderungen) und der in-ternationalen Jugendarbeit,

2. zur Teilnahme an Veranstaltungen

der außerschulischen Jugendbil-dung sowie Konferenzen und Ta-gungen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe,

3. zur Teilnahme an Maßnahmen der

Fortbildung ehrenamtlicher Mitar-

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beiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Förde-rung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des er-zieherischen Kinder- und Jugend-schutzes

Voraussetzung ist, dass es sich bei der Maßnahme, an der Sie teilnehmen oder die Sie leiten, um eine Maßnahme der Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VII handelt. Auf Antrag prüft und beschei-nigt das Landesjugendamt, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Um eine entsprechende fachliche Prü-fung zu ermöglichen, ist allerdings ein Mindestmaß an Informationen zur Maßnahme, zum Maßnahmenträger sowie zu der jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiterin bzw. dem ehrenamtlichen Mitarbeiter erforderlich. Durch eine neue Gestaltung des Antragsformulars sowie durch grundsätzlich festgelegte Verfahrensweisen soll eine Verminde-rung des Klärungs- bzw. Rückfragebe-darfes erreicht und so auch die Bear-beitungszeiträume der einzelnen An-träge verkürzt werden. Das ist beim Antrag an das Lan-desjugendamt zu beachten: • Antragsteller kann nur der Träger

der Maßnahme sein. • Der Antrag muss vom Träger der

Maßnahme unterzeichnet sein. • Der Antrag soll mit einem Stempel

des Trägers versehen sein; alternativ kann auch ein Begleitschreiben auf einem Briefbogen des Trägers der Maßnahme akzeptiert werden.

• Antragsteller bzw. Unterzeichner und Begünstigte/r sollen nicht iden-tisch sein (Vier-Augen-Prinzip).

• Es muss zweifelsfrei angegeben werden, in welcher Funktion der Betroffene an der Maßnahme teil-nimmt (Leiter/in, Teilnehmer/in).

• Dem Antrag muss ein Programm zur Maßnahme beigefügt sein. So-fern beispielsweise bei einer Freizeit noch kein abschließendes Pro-gramm vorliegt, kann alternativ auch das Programm der entsprechenden vorangegangenen Maßnahme als ausreichend erachtet werden.

• Werbeveranstaltungen für Angebo-te des Trägers sind nicht mit den im Gesetz aufgeführten Maßnahme-arten gleichzusetzen und begrün-den keinen Sonderurlaub.

• Der Antrag soll dem Landesjugend-amt vor der Maßnahme vorliegen. Eine Frist wird zwar seitens des LJA nicht vorgegeben – allerdings ist es ratsam, den Antrag möglichst früh-zeitig zu stellen, damit noch genü-gend Zeit zur Vorlage beim Arbeit-geber oder bei der Schule bleibt.

Das Antragsformular finden Sie im An-hang dieses Rundbriefes sowie auf der Website des Landesjugendamtes unter: http://www.saarland.de/61151.htm Fragen rund um den „Sonderurlaub“? E-Mail an [email protected] oder [email protected] Alwin Theobald

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4. Neues von den Akademien

� Die Edith-Stein-Schule hat einen neuen Leiter

Markus Kirsch ist der neue Leiter der Neunkircher Edith-Stein-Schule. Der 51-jährige Lehrer für

Englisch, Mathematik und Mathema-tisch-Technische Grunderfahrung wur-de am 11. März 2016 von Wolfgang Müller, dem Leiter der Abteilung Schule und Hochschule im Bistum Trier offizi-ell in sein neues Amt eingeführt. Mar-kus Kirsch leitet die „Akademie für Er-zieherinnen und Erzieher und Bischöfli-che Fachschule für Sozialpädagogik in Trägerschaft des Bistums Trier“ bereits seit August letzten Jahres. Wolfgang Müller stellte der Schulgemeinde den „Neuen“ vor, der aus Wemmetsweiler stammt und am Illtal-Gymnasium sein Abitur gemacht hat. Danach hat Kirsch eine Ausbildung zum Schreiner mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. An der Universität Hamburg hat er Holz- und Kunststoffwissenschaften sowie Eng-lisch studiert, an der University of Exe-ter seinen Auslandsaufenthalt absol-viert und später 1993 und 1995 seine Staatsprüfungen für das Lehramt an Beruflichen Schulen abgelegt. Markus Kirsch war danach als Lehrkraft an technisch-gewerblichen und sozial-pflegerischen Berufsbildungszentren in Saarlouis und Neunkirchen tätig. Mit dem Beginn des Schuljahres 2005-2006 wurde er Lehrer an der Wiebels-kircher Maximilian-Kolbe-Schule und gab bereits auch Englisch an der Edith-Stein-Schule, zu deren Leiter er jetzt

berufen wurde. „Markus Kirsch ist ein Mann mit Bodenhaftung und Visionen. Er steht mit beiden Beinen auf dem Bo-den, hat einen klaren Blick für das Machbare und strebt zugleich danach, Ideen und Konzepte zu entwickeln und sie auch durchzusetzen“, würdigte Wolfgang Müller den neuen Schulleiter.

� Erzieherinnen und Erzieher für Europa: Edith-Stein-Schule in Neunkirchen präsentierte euro-päische Projekte.

Im Rahmen eines EU - Projekttages der Edith-Stein-Schule am 15.01.2016 ga-ben die Teilnehmer/innen an den lau-fenden europäischen Projekten ERASMUS+ (KA2) einen Überblick über die aktuellen Ergebnisse. Schulleiter Markus Kirsch begrüßte Schulgemeinschaft und Gäste, darunter den Beigeordneten des Landkreises Neunkirchen, der in Vertretung von Landrat Sören Meng an der Veranstal-tung teilnahm. Herr Kirsch hob in sei-nem Grußwort die Bedeutung der eu-ropäischen Aktivitäten der Schule für die Ausbildung, die Persönlichkeits-entwicklung und die berufliche Zukunft der angehenden Erzieherinnen und Er-zieher hervor. Er verwies auch auf den Beitrag dieser Projekte zur europäi-schen Idee: „Europa ist keine abstrakte Idee. Dies wurde für unsere Schülerin-nen und Schüler konkret durch die eu-ropäischen Projekte erfahrbar.“ Über die Aktivitäten im Schulentwick-lungsprogramm ERASMUS+ KA2, das die Edith-Stein-Schule mit Partnerschu-

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len aus Belgien, Polen, Italien, Rumäni-en und England durchführte, berichte-ten der Projektleiter, Dr. Karl-Josef Klär, sowie am Projekt beteiligte Schülerin-nen und Schüler. Sie stellten die Ziele sowie die Umsetzung des Schulpart-nerschaftsprojekts vor. Dabei ging es um das Thema „Inklusion – ein Men-schenrecht“. Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit diesem Thema sowohl innerhalb ihrer eigenen Schule als auch bei gemeinsamen Ar-beitstreffen in den Partnerschulen. Die Teilnahme an diesem europäischen Programm ist ein wichtiger Baustein der Schulentwicklung. Im Rahmen des Mobilitätsprogramms ERASMUS+ (KA1) haben 17 Schülerin-nen und Schüler im November und De-zember 2015 das sechswöchige Block-praktikum in sozialpädagogischen Ein-richtungen in Tschechien (Prag), Frank-reich (Paris), England (Brighton, Pe-vensey-Westham, London) und Irland (Dublin) abgeleistet. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentierten der Schulgemeinschaft und den Gästen ihre Erlebnisse und Er-fahrungen im europäischen Ausland. Sie stellten den Arbeitsalltag in den je-weiligen Einrichtungen vor, wobei sie den Vergleich des jeweiligen pädagogi-schen Konzepts mit dem in Deutsch-land vorherrschenden pädagogischen Ansatz in den Mittelpunkt stellten. Ein kurzes Porträt der Praktikumsstadt so-wie eine kleine Übersicht über die von der Schule beantragten und vom Bun-desinstitut für Berufsbildung bereit ge-stellten EU-Mittel rundete die Präsenta-tion ab.

Teilnehmer/innen mit ihrem EUROPASS Fazit der Beteiligten: „Diese Erfahrung ist unbezahlbar. Wir haben nicht nur für den Beruf, sondern auch fürs Leben gelernt.“ Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten von den betreuenden Lehr-personen, Herrn Kirsch, Herrn Schäfer, Herrn Berwian, Frau Nutsch und Frau Biehler den EUROPASS, der als offiziel-ler europäischer Nachweis die berufli-che Mobilität sowie die erworbenen fachlichen, sprachlichen und persönli-chen Kompetenzen dokumentiert. Im nächsten Schuljahr erweitert die Edith-Stein-Schule ihre europäischen Aktivitäten und bietet erstmals fünf Plätze zur Ableistung des einjährigen Berufspraktikums in Dublin an. Auch dies wird über ERASMUS+ KA1 gefördert. Uwe Schäfer Lehrer an der Edith-Stein-Schule

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2016 11

� Die Akademie für Erzieher und Erzieherinnen des BBZ St. Wendel stellt sich vor

Die im Schuljahr 2012/13 in St. Wen-del ins Leben gerufene Akademie für Erzieher und Erzieherinnen befindet sich mittlerweile im vierten Jahr. Um der Nachfrage an ausgebildeten Erzie-herinnen und Erziehern gerecht zu werden, wurde im nördlichen Saarland diese Schulform eingerichtet. Von den damals im Vorkurs eingeschulten 81 Schülerinnen und Schülern absolvieren derzeit 60 ihr Anerkennungsjahr und werden ihre Ausbildung im Juli 2016 beenden und hoffentlich erfolgreich in ihre berufliche Zukunft starten. Zur Zeit beschulen wir vier Klassen im Vorkurs und jeweils drei Klassen in Unter- und Oberstufe der Akademie. Aufgrund der geographischen Lage St. Wendels und der guten Bahnverbin-dung nach Rheinland-Pfalz erstreckt sich unser Einzugsgebiet bis nach Kirn. In der Ausbildung der angehenden Er-zieherinnen und Erziehern legen Schul-leiter Hubert Gottschlich und Abtei-lungsleiterin Henrike Langendörfer gro-ßen Wert auf die Durchführung praxis-naher Projekte. Kooperationen mit orts-ansässigen sozialen Einrichtungen (z. B. Lebenshilfe, Hospital, Förderschulen), Vereinen und Verbänden haben einen hohen Stellenwert an der St. Wendeler Akademie für Erzieher und Erzieherin-nen: So unterstützen unsere Schülerin-nen und Schüler, z. B. den Kinder-schutzbund bei der Durchführung ver-schiedener Angebote zum Weltkinder-tag. Darüber hinaus organisierten die Schülerinnen und Schüler unseres ers-ten Jahrgangs ein großes Inklusionsfest

mit vielfältigen Angeboten, zu dem sie Klassen einer nahegelegenen Förder-schule sowie Kinder einer St. Wendeler Kindertagesstätte einluden. Auch ver-schiedene Tagesprojekte integrieren wir in den schulischen Alltag der Erzie-herInnenausbildung. Freiwillige praxis-bezogene Projekte wie eine professio-nelle Einführung in die Herstellung von Instrumenten aus Alltagsmaterialien er-freuen sich regelmäßig großer Beliebt-heit. Seit dem Schuljahr 2014/15 en-gagieren sich einige unserer Schülerin-nen und Schüler für die Flüchtlingshil-fe. Im Rahmen dieses Projektes, das von Frau Langendörfer initiiert wurde, übernehmen sie „Patenschaften“ für Kinder und Jugendliche aus Krisenge-bieten, denen sie mindestens eine Stunde pro Woche widmen. Christina Benoist Lehrerin an der Akademie in St.Wendel

� Das Vorpraktikum in der Erzieher/innenausbildung -eine nur scheinbar neue Auslegung

Ausgehend von vielen Nachfragen von Schülerinnen und Schülern der Fach-schulen für Sozialpädagogik bezüglich der Durchführung des beruflichen Vor-praktikums in dualisierter Form (Lern-orte Praxiseinrichtung und Vorberei-tungskurs an der Fachschule für Sozi-alpädagogik) wurde im November 2015 folgendes Rundschreiben aufgesetzt und an die Fachschulen versendet. In diesem Schreiben wurden keine Neue-rungen verkündet (siehe APO-FSP vom

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Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2016 12

10 Mai 2004), sondern lediglich noch einmal dargestellt, wie seit vielen Jah-ren nach § 6 der APO-FSP das Vorprak-tikum zu absolvieren ist. Hier ist der Originaltext nun für alle In-teressierten aufgeführt. Verordnung -Schul- und Prüfungsord-nung- über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erziehe-rinnen - Fachschulen für Sozialpädago-gik - (APO-FSP) vom 10. Mai 2004, zu-letzt geändert durch die Verordnung vom 6. Juli 2015 (Amtsbl. I S. 464) hier: § 6 APO-FSP Vorpraktikum (Prakti-kantenverhältnis/Schulverhältnis) Sehr geehrte Damen und Herren, nach APO-FSP § 6 Absatz 1 wird das berufliche Vorpraktikum in dualisierter Form durchgeführt. Es findet in der Re-gel an drei Tagen in der Woche unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte in sozialpädagogischen Einrichtungen statt, insbesondere in Kindertagesein-richtungen und Heimen, deren Eignung als Praxiseinrichtung vom Landesju-gendamt aufgrund eines bei diesem einzureichenden formgebundenen An-trags festgestellt worden ist. Das Vor-praktikum wird durch einen schuli-schen Vorbereitungskurs an der Aka-demie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik -, der sich in der Regel auf zwei Wochentage erstreckt, fachtheoretisch begleitet.

Das Vorpraktikum dauert grundsätzlich ein ganzes Jahr; es wird durch die Schulferien am Lernort der Praxisein-richtung nur insoweit unterbrochen, als diese über Teile der Schulferien ge-schlossen ist. Die Stellung der Teilnehmer und Teil-nehmerinnen am Vorpraktikum ist ge-kennzeichnet durch die duale Bezie-hung der beiden Lernorte Praxiseinrich-tung und Vorbereitungskurs an der Fachschule. Auf der Grundlage eines mit der Praxiseinrichtung abzuschlie-ßenden Praktikantenvertrags besteht ein Praktikantenverhältnis mit der Fol-ge, dass die Teilnehmer und Teilnehme-rinnen insoweit Angehörige der Praxis-einrichtung sind. Zugleich wird durch die Teilnahme am Vorbereitungskurs ein Schulverhältnis begründet (siehe § 6 Absatz 2). Fallen im Rahmen dieses Schulverhältnisses, z.B. wegen Krank-heit einer Lehrerin oder eines Lehrers, eines Pädagogischen Tages, eines be-weglichen Ferientags oder wegen Schulferien Unterrichtsstunden aus, müssen die Schülerinnen und Schüler nach der o.g. APO-FSP die Praxisein-richtung nicht aufsuchen, da für die Schultage kein Praktikantenverhältnis begründet ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Gerda Faust, Ministerium für Bildung und Kultur Tel.-Nr.: 0681/ 501-7564 Mail: [email protected]

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5. Meldungen

� Fonds Heimerziehung West – Aktuelles von der Anlauf- und Beratungsstelle

Nachdem die reguläre Anmeldefrist für betroffene ehemalige Heimkinder am 31.12.2014 endete, ist am 31.12.2015 nun auch die Frist für Anmeldungen, die nach einer Ausnahmeregelung ein-zeln geprüft wurden, abgelaufen. Im Rahmen dieser sogenannten Nachfrist konnte bei der saarländischen Anlauf- und Beratungsstelle (AuB) noch ein An-trag angenommen werden, so dass der AuB nun die Anträge von insgesamt 624 Betroffenen vorliegen. Bis zum 21.04.2016 konnten bereits 236 dieser Einzelfälle abgeschlossen werden. Laut Bericht der Geschäftsstelle des Bundesamtes für Familie und zivilge-sellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wur-den bis zum 29.02.2016 von der hiesi-gen AuB Leistungsvereinbarungen über materielle Hilfen im Wert von insge-samt 3.229.679,20 € sowie über Ren-tenersatzleistungen im Wert von insge-samt 1.261.200,00 € eingereicht und schlüssig geprüft. Betroffene aus dem Saarland haben bis zum 29.02.2016 materielle Hilfen in Höhe von 2.522.218,51 € und Rentenersatzleis-tungen in Höhe von 1.248.600,00 € er-halten. Mittlerweile haben nahezu alle Erstbe-ratungen stattgefunden und die ent-sprechenden Leistungsvereinbarungen wurden auf den Weg gebracht. Vom Einreichen der Leistungsvereinbarung bis zur Schlüssigkeitsprüfung vergehen gegenwärtig 10 bis 11 Monate. Wäh-

rend dieser Wartezeit und beim an-schließenden Abruf der materiellen Hil-feleistungen stehen die Mitarbeiterin-nen der AuB den Betroffenen dann wei-terhin beratend und unterstützend zur Seite; so zum Beispiel in Fällen, wo sich aufgrund der sehr langen Wartezeit die Lebensumstände der Betroffenen so-weit verändern, dass eine Anpassung der ursprünglich geschlossenen Leis-tungsvereinbarungen erforderlich wird. Gemäß Aussteuerungskonzept kann die AuB noch bis zum 30.06.2017 Leis-tungsvereinbarungen an die Geschäfts-stelle senden. Unterlagen, mit deren Hilfe dann die schlüssig geprüften ma-teriellen Hilfeleistungen abgerufen werden können, müssen durch die AuB spätestens bis zum 31.10.2018 an die Geschäftsstelle übersandt werden. Martina Jahr Hinweis: In der Rundbrief-Ausgabe 1/2015 konnten interessierte Leser/innen sich in einem Artikel von Herrn Hübschen (MSGFuF) über das wissenschaftliche Projekt zur „Aufarbeitung und Analyse der Jugendfürsorge und Heimerziehung im Saarland 1949 bis 1975“ einen ers-ten Eindruck verschaffen. In diesem Beitrag war u.a. zu erfahren, dass wichtige MitgestalterInnen dieses Projektes ehemalige Heimkinder sind; deren Initiative ist es nun zu verdanken, dass ab Januar 2016 ein themenspezi-fisches Internetangebot vom For-schungsprojekt bereitgestellt wird. Die inhaltliche Gestaltung und Datenpflege der Seite liegt bei einer wissenschaftli-chen Mitarbeiterin des Institutes für

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Pädagogik, Abteilung Sozialpädagogik in Koblenz. Sie können sich nun jeder-zeit unter

www.heimerziehung-saarland.de mit den aktuellsten Themen / Materia-lien und Terminen zu diesem Themen-komplex infomrieren. Ulrike Monika Breitlauch

6. Landesjugendhilfeausschuss

� Beschluss Nr. 12/2016

Der Landesjugendhilfeausschuss be-schließt auf der Basis 2015 für 2016 einstimmig eine Fortschreibung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege. Die Pauschalsätze betragen ab 01.04.2016: 0 - unter 06 Jahre: 508,00 € plus 237,00 € 6 – unter 12 Jahre: 589,00 € plus 237,00 € 12 – unter 18 Jahre: 676,00 € plus 237,00 €

Als pauschale Erstattungsbeträge zu Aufwendungen einer Unfallversiche-rung und Alterssicherung:

Unfall- versicherung

Alters- sicherung

In allen Altersstu-fen gleicher-maßen

Falls Einzelversicherung: Orientierung an gesetzli-cher Unfallversicherung (155,40,- €/Jahr)

Mind. hälftiger Be-trag der gesetzli-chen Rentenversi-cherung (42,53 € /Monat)

Umfang

beide Pflegeelternteile

Pro Pflegekind, ein Pflegeelternteil

7. Personalien

� Neue Mitarbeiterin im Landesjugendamt: Elisabeth Geiger

Nur im Landesjugendamt neu, nicht aber in der Sozialen Arbeit, denn dort bin ich seit fast 29 Jahren in ganz vielen Ar-beitsgebieten der Ju-gendhilfe unterwegs.

Aber, ich fange am besten an mit dem Wichtigsten: meinem Namen: Mein Name ist Elisabeth Geiger, ich bin (noch) 54 Jahre und blicke für Sie und mit Ihnen nun mal auf meinen berufli-chen, doch sehr bewegten Lebenslauf zurück: In Saarbrücken geboren, studierte ich nach dem Abitur in Saarbrücken Sozi-alwissenschaften an der Katholischen Hochschule mit dem Abschluss „ Dip-lom- Sozialpädagogin“. Sehr geprägt hat mich innerhalb mei-nes Studiums ein Auslandsemester in Südafrika/Zimbabwe, das ich zur Vor-bereitung meiner Diplomarbeit absol-vierte und die Weisheit mit nach Hause nahm, „dass es Dinge im Leben gibt, für die es sich lohnt, völlig kompromisslos zu kämpfen!“ Nach dem Studium begann meine be-rufliche Laufbahn bei der Arbeiterwohl-fahrt (dem heutigen SPN), wo ich die Möglichkeit hatte, über viele Jahre alle stationären, teilstationären und ambu-lanten Bereiche der Jugendhilfe sowie der Erwachsenenhilfe kennenzulernen und somit den Grundstein zu einem

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recht breiten Überblick über Möglich-keiten und Grenzen innerhalb der Sozi-alen Arbeit zu legen. Der Wunsch, Menschen und Ereignisse ganzheitlich zu betrachten, lösungsori-entiert und nicht problemorientiert zu denken und zu arbeiten, veranlassten mich in dieser Zeit, eine Zusatzausbil-dung als Systemische Familienthera-peutin und Supervisorin zu absolvieren, die ich nach etlichen Jahren 1998 ab-schließen konnte. Nach diesen ereignis- und lehrreichen Jahren wagte ich den Wechsel für vier Jahre zum Sozialen Dienst des Jugend-amtes des Regionalverbandes Saarbrü-cken. Nach anschließenden Irrungen und Wirrungen (besonders die (Ver-)Wir rungen gehören zu meinem ganz per-sönlichen Lebenslauf auch immer da-zu), bin ich nun seit dem 01.05.2016 im Landesjugendamt Bereich“ Hilfen zur Erziehung“ sicher und gut gelandet, wo ich von den Kollegen/Innen sehr, sehr herzlich aufgenommen wurde. Meine Hobbys: Gerne in die Luft gehen (bin Pilotin für Heißluftballon), Skilanglauf, rudern, reisen Mein Lebensmotto: „ Drei Dinge muss der Mensch wissen, um gut zu leben: Was für ihn zu viel, was für ihn zu wenig und was für ihn genau richtig ist.“

Mein Lieblingssatz: „Oma sagte: Wenn dir Widrigkeiten passieren, darfst du weinen, einmal laut schreien, du darfst auch kurz zweifeln. Aber dann gehst du raus und kämpfst und holst dir was du haben willst!! Meine Kontaktdaten: Tel.: (0681) 501-3327 Mail: [email protected] Elisabeth Geiger

� Langjährige Leiterin des Landesjugendamtes, Marliese Blum, nimmt zweijährige Auszeit

Nach 9 Jahren hat Marliese Blum zu-mindest für eine begrenzte Zeit das So-zialministerium verlassen. Der Vorsit-zende des LJHA, Peter Barrois, verab-schiedete die Leiterin des Landesju-gendamtes im Rahmen der Plenumssit-zung am 23.02.2016. Er dankte Marlie-se Blum im Namen des LJHA für die vertrauensvolle, konstruktive Zusam-menarbeit und würdigte sie als versier-te Fachkraft der Kinder-und Jugendhil-fe, die ihre langjährige Erfahrung gerade in die Diskussion um das Bundeskin-derschutzgesetz mit einbringen konnte. Marliese Blum, so Peter Barrois, habe sich stets als Bindeglied zwischen Mi-nisterium und freien Trägern verstan-den und dadurch eine wichtige Mittler-rolle gerade in schwierigen Zeiten übernommen.

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8. Jugendschutz

� MedienKompetenzZentrum der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) wurde 15 Jahre alt

-Tag der offenen Tür mit Live-Hacking-Vortrag und Mitmachprogramm- Das MedienKompetenzZentrum (MKZ) der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) feierte am 18. März 2016 mit ei-nem „Tag der offenen Tür“ sein 15-jähriges Bestehen. Seit 2001 finden im MKZ jährlich bis zu 200 Seminare zum Thema „Medien“ statt, die von Vorträgen über praktische Anwendungen bis zum eigenhändig produzierten Internetauftritt, Radiobei-trag oder Trickfilm reichen. In seiner Eröffnungsrede betonte Dr.

Gerd Bauer, Direktor der Landesmedien-anstalt Saarland, dass sich Medien-kompetenz neben Lesen, Schreiben und Rechnen zur vierten Kulturtech-

nik etabliert hat. Ein kritischer und bewusster Umgang mit elektronischen Medien müsse von klein auf über das gesamte Leben hin-weg erworben werden und sei in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der modernen Informationsgesellschaft. „Das Team des MedienKompetenzZent-rums der LMS leistet auf diesem Gebiet seit 15 Jahren mit attraktiven, aktuellen und qualitativ hochwertigen Fortbil-

dungsangeboten für alle Saarländerin-nen und Saarländer hervorragende Ar-beit“, so Bauer, der sich insbesondere bei Karin Bickelmann bedankte, die das MKZ aufgebaut hat und seit seiner Gründung leitet. Große Unterstützung erfährt das MKZ auch durch den Medi-enrat der LMS, insbesondere dessen Medienkompetenz-Ausschuss. Experten der mecodia AKADEMIE führ-ten im Anschluss beim Vortrag „Eck-stein, Eckstein, alles will gehackt sein“ live vor, wie einfach ungesicherte Inter-netseiten gehackt werden können und wie man sich vor Cyberangriffen schützt. Am Nachmittag be-gaben sich die Gäste auf eine Entdecker-reise quer durchs MKZ und lernten an verschiedenen Medienstationen die vielfältigen Arbeitsbereiche aus nächs-ter Nähe kennen. Neben Green-Screen-Vorführungen im TV-Studio und Tonaufnahmen im Ra-dio-Studio verschafften sie sich Einbli-cke in die Arbeit mit Tablets, bearbeite-ten digitale Fotos mit dem Computer, erkundeten 3D-Welten mit einer Virtual Reality Brille und verfolgen den Entste-hungsprozess eines Trickfilms. Das Seminarprogramm und weitere In-formationen zum MedienKompetenz-Zentrum gibt es telefonisch unter (0681) 38 98 812 oder online unter mkz.LMSaar.de.

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� Martina Hannak-Meinke ist neue BPjM - Vorsitzende

Martina Hannak-Meinke ist neue Vor-sitzende der Bundesprüfstelle für ju-gendgefährdende Medien. Sie wurde vom Staatssekretär des Bundesministe-riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek ernannt und hat die Leitung der BPjM ab dem 1.04.2016 übernommen. "Ich freue mich, dass wir mit Martina Hannak-Meinke eine neue Vorsitzende gefunden haben, mit der die Bundes-prüfstelle ihre Aufgaben weiter enga-giert wahrnehmen und Verantwortung für einen zukunftsfähigen Jugendmedi-enschutz übernehmen kann", sagte Dr. Ralf Kleindiek bei der Ernennung. Martina Hannak-Meinke war zuletzt Leiterin des Referates Grundsatzange-legenheiten der Engagementpolitik des BMFSFJ. Als Juristin begann ihre beruf-liche Laufbahn 2003 als Referentin in der Bundesprüfstelle für jugendgefähr-dende Medien, von 2008 bis 2016 war sie in unterschiedlichen Bereichen im BMFSFJ tätig. "Die Bundesprüfstelle leistet innerhalb des vielschichtigen Kinder- und Ju-gendmedienschutzes einen wichtigen Beitrag, um das Aufwachsen Minder-jähriger in einer digitalisierten Gesell-schaft zu gestalten", erklärte die neue Leiterin der BPjM, Hannak-Meinke. "Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr auf die vor mir liegenden Aufgaben und die sich dadurch ergebende Möglich-keit, mich in diesem Bereich aktiv für

Kinder und Jugendliche einsetzen zu können." Hannak-Meinke folgt auf die langjährige Vorsitzende Elke Monssen-Engberding, die zum 29. Februar 2016 aus ihrem Amt schied und zu Beginn des Monats März mit einem Festakt im Bundesmi-nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet wurde. (nach der Pressemitteilung des Bun-desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

� Neues von jugendschutz.net

Spielzeuge, die mit dem Internet ver-bunden und per App gesteuert werden können, erobern zunehmend die Kin-derzimmer. jugendschutz.net hat eine Auswahl von in Deutschland verfügba-ren Geräten erprobt. Neben unzu-reichender Datensicherheit bestehen auch Konfrontations- und Kommunika-tionsrisiken. Die Ergebnisse der Recher-che lesen Sie in einem Themenpapier, das Sie im Anhang finden. Darüber hinaus ist der Jahresbericht des „Kompetenzzentrums Grauzone“ bei jugendschutz.net erschienen, das vom BMFSFJ gefördert wird. Es soll Wissen über alle Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Netz gene-rieren, Grauzonen bekämpfen und Un-ternehmen bei der Bekämpfung unter-stützen. Im Fokus standen 2015 Darstellungen, die posierende Kinder in sexualisierten oder Alltagskontexten zeigen.