Ausgabe 1 • Februar 2011 Organ des ZBV Niederbayern und ... · Dr. Anthofer Thomas Michael, FZ...

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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 1 • Februar 2011 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Konstituierende Sitzung des neugewählten Vorstandes des ZBV Niederbayern für die Amtsperiode 2010/2014 3 Programm, Personen, Perspektiven 4 Mitgliedsbeiträge 4 Gebühren für Zweitschriften 4 Mitgliederbewegung 5 Wir gratulieren 5 Meldeordnung 5 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 6 Endodontischer Arbeitskreis 6 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelfer- innen (neu Zahnmed. Fachangestellte) 9 Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10 QMB-Kurs im ZBV Niederbayern 11 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 12 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 17 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei 18 Ergebnisse der Winterabschlussprüfung in Niederbayern am 19.01.2011 18 Zwischenprüfung für Auszubildende zur/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten 19 Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte 19 Meldepflicht nach dem Mutteschutzgesetz 20 Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung 20 Dienstverträge für ZAH/ZFA 20 Prüfungstermine 2011 20 Merkblatt – Ausbildungsverträge 21 Checkliste für die/den Praxisinhaber/in bzgl. Azubi 22 REFERAT GOZ 23 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 24 VERSCHIEDENES 26 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 29 EXPERTEN SIND LEUTE, DIE ANDERE DARAN HINDERN, IHREN GESUNDEN MENSCHENVERSTAND ZU GEBRAUCHEN (Hannes Messemer) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 Siehe Seite 12 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern T ermin: Mittwoch, 30. März 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Siehe Seite 6 und 7 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal T ermin: Mittwoch, 13. April 2011 • 14.00 bis 18.00 Uhr Ort: Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1, 94315 Straubing Refer ent: Dr. Helmut Diewald, Regensburg Siehe Seite 24 Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 1 • Februar 2011

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHTEditorial 2ZBV INFOKonstituierende Sitzung des neugewähltenVorstandes des ZBV Niederbayern für dieAmtsperiode 2010/2014 3Programm, Personen, Perspektiven 4Mitgliedsbeiträge 4Gebühren für Zweitschriften 4Mitgliederbewegung 5Wir gratulieren 5Meldeordnung 5Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 6Endodontischer Arbeitskreis 6

REFERAT FORTBILDUNGFortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8Kurse des ZBV Niederbayern nach derFortbildungsordnung für Zahnarzthelfer-innen (neu Zahnmed. Fachangestellte) 9Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10QMB-Kurs im ZBV Niederbayern 11Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011 12Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 17

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONALNeuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach,unkompliziert und ab sofort kostenfrei 18Ergebnisse der Winterabschlussprüfung in Niederbayern am 19.01.2011 18Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten 19Sommerabschlussprüfung fürZahnmedizinische Fachangestellte 19Meldepflicht nach dem Mutteschutzgesetz 20Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung 20Dienstverträge für ZAH/ZFA 20Prüfungstermine 2011 20Merkblatt – Ausbildungsverträge 21Checkliste für die/den Praxisinhaber/inbzgl. Azubi 22

REFERAT GOZ 23

REFERAT PRAXISFÜHRUNG 24

VERSCHIEDENES 26

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERNDER KZVB 29

EXPERTEN SIND LEUTE, DIE ANDERE DARANHINDERN, IHREN GESUNDEN MENSCHENVERSTANDZU GEBRAUCHEN

(Hannes Messemer)

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011

Siehe Seite 12

Arbeitskreis Endodontie NiederbayernTermin: Mittwoch, 30. März 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr

Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern,Am Essigberg 14, Straubing

Siehe Seite 6 und 7

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches PersonalTermin: Mittwoch, 13. April 2011 • 14.00 bis 18.00 Uhr

Ort: Landgasthof Reisinger,Sossauer Platz 1, 94315 Straubing

Referent: Dr. Helmut Diewald, Regensburg

Siehe Seite 24

Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis

EDITORIAL

2 ZNN 1-2011

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Vollversammlung der BayerischenLandeszahnärztekammer am 04 .12.2010wurde für die nächsten 4 Jahre ein neu-er Vorstand gewählt. Aufgrund der inetwa gleichgewichtigen Kräfteverhältnis-se der beiden großen berufspolitischenVerbände ZZB und FVDZ mit der Gruppeder Freien Zahnärzteschaft als Züngleinan der Waage dauerte es bis in dieAbendstunden, bevor die Vollversamm-lung sich endlich auf eine personelleBesetzung einigen konnte, die auch übereine entsprechende Mehrheit in der Ver-sammlung verfügt. Der neue Vorstandsetzt sich diesmal in etwa gleichmäßigaus Vertretern von ZZB wie des FreienVerbandes zusammen. Erfreulicherwei-se sind durch die Zuwahl von KlausAichinger und Walter Wanninger zusam-men mit mir als ZBV-Vorsitzendem unddamit geborenem Vorstandsmitglied dieniederbayerischen Kolleginnen und Kol-legen deutlich mehr als bisher unmittel-bar in der Führung der Landeszahnärzte-kammer vertreten.

Auch die Besetzung der einzelnen Refe-rate konnte in der ersten Sitzung desneuen Vorstandes im Januar ohne großeProbleme einvernehmlich geregelt wer-den. Unter anderem wird Klaus Aichingerals Referent für die Weiterbildungsaus-schüsse seine jahrzehntelange Erfahrungin der Standespolitik einbringen; WalterWanninger arbeitet als Co-Referent imwichtigen Bereich GOZ mit, den er des-

halb auch im ZBV Niederbayern betreuenwird. Ich selbst werde mich um die Fort-und Weiterbildung unseres zahnärzt-lichen Personals kümmern.

Erstmals wieder seit 10 Jahren setzensich Mitglieder des BLZK-Vorstandesnicht mehr nur aus Mitgliedern eines ein-zelnen Verbandes (FVDZ) zusammen,sondern vertreten jetzt über 90 Prozentder bayerischen Zahnärztinnen undZahnärzte. Dies stellt eine unerwartetgroße Chance dar, Streit und Gezänk desvergangenen Jahrzehnts zu überwindenund uns alle zusammen für die maximalerreichbaren Ziele einzusetzen. Ganzleicht wird das sicher nicht werden. ZZBund FVDZ haben in ihrer politischen Aus-richtung nach wie vor durchaus unter-schiedliche Vorstellungen und die vielennegativen Geschehnisse der vergangenenJahre haben bei vielen Standesvertreternschon ein mehr oder weniger großesMisstrauen wachsen lassen, das diegemeinsame Arbeit auch nicht geradeerleichtert. Dies wird allen Beteiligten ein gerüttelt Maß an gutem Willen,Gesprächs- und auch Kompromissbereit-schaft abverlangen. Aber die Kolleginnenund Kollegen haben durch ihre Wahl soentschieden und wir werden uns dieserAufgabe stellen müssen.

Dafür bietet sich aber auch die Chance,einen wirklichen Neuanfang in der Kam-mer zu wagen und vielleicht wieder mehrGemeinsamkeiten zu finden, um die viel-fältigen vor uns liegenden Probleme der

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

bayerischen Zahnärzteschaft, ohne dasvielen Kolleginnen und Kollegen verhass-te laute Gestreite, dafür möglichst effi-zient angehen zu können.

Lassen Sie uns deshalb auch zusammengespannt verfolgen, was die nächstenJahre bringen werden. Es geht schließlichum unsere Praxen.

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

ZNN 1-2011 3

ZBV INFO

Zur konstituierenden Sitzung fand sichder Vorstand zur Sitzung am 19.01.2011ein.

Konstituierende Sitzung des neugewählten Vorstandes des ZBV Niederbayern für die Amtsperiode 2010/2014

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

Referat: Zahnärztliche NachrichtenNiederbayern (ZNN)

ZA Ernst Binner2. Vorsitzender

Referat: Vorbeugende Zahnheilkunde /Geriatrie

ZA Walter WanningerBeisitzer

Referat: Fortbildung / GOZ

Dr. Ludwig LeiblBeisitzer

Referat: Zahnärztliches Personal / Haushalt

Dr. Bernd FuchsBeisitzer

Referat: Gutachterwesen

Dr. Winfried Bendafakultativer Referent

Referat: Praxisführung

Die Referate wurden durch die Gewähl-ten wie folgt besetzt:

Dr. Hans-Jürgen LeebBeisitzer

Co-Referat: Fortbildung

ZBV INFO

4 ZNN 1-2011

München – Ein „Klima des Vertrauens“wollen die neugewählten Präsidentender Bayerischen Landeszahnärztekam-mer, Prof. Dr. Christoph Benz undChristian Berger, schaffen und habenhierzu mit einer gemeinsamen Vor-schlagsliste zur Besetzung der Referateein wichtiges Zeichen gesetzt. Derneue Vorstand hat diesen Vorschlagebenso wie das von den Präsidentenund der Hauptgeschäftsführung derBLZK vorgelegte Programm unter derÜberschrift „Aufgaben und Ziele –2010 bis 2014“ angenommen. Dazuder neue Kammerpräsident: „Personenund Programm passen zusammen. Dasbietet eine gute Perspektive für effi-zientes Arbeiten im Interesse derBerufsstandes.“

Im Vorstand übernimmt Kammerpräsi-dent Benz das Referat Public Relations/Neue Medien, Co-Referent wird Vorstands-mitglied Dr. Eckart Heidenreich. Vizepräsi-dent Berger zeichnet verantwortlich fürFort- und Weiterbildung, die eazf GmbHsowie den Bayerischen Zahnärztetag.Letzterer soll, wenn es nach der Kammergeht, ab 2012 mit dem Vertragszahnärzte-

Programm, Personen, PerspektivenVorstand der BLZK konstituiert sich

tag der Kassenzahnärztlichen VereinigungBayerns zusammengeführt werden.

In den Kernreferaten Praxisführung undHonorierungssysteme bleibt es bei derbisherigen Besetzung durch Dr. MichaelRottner und Dr. Christian Öttl. Co-Referent im Referat Honorierungssyste-me ist Zahnarzt Walter Wanninger. DasReferat Zahnärztliches Personal teilensich Dr. Peter Maier (Fort- und Weiterbil-dung) und Dr. Silvia Morneburg (Ausbil-dung). Vorsitzender des Weiterbildungs-ausschusses ist Dr. Klaus Aichinger. Dr.Rüdiger Schott übernimmt das ReferatQualitätsmanagement und bleibt zu-ständig für Berufspolitische Bildungund Berufsbegleitende Beratung. NeuerHaushaltsreferent ist Dr. Guido Oster.Weitere vom Vorstand berufene Referen-ten sind Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies (Gutachterwesen/Patienten-beratung), Dr. Herbert Michel (Pro-phylaxe/Alterszahnmedizin/Behindeten-zahnmedizin), Dr. Michael Förster (Ärzte-versorgung), Dr. Michael Gleau (Koordi-nator studentische Belange) sowieZahnarzt Michael Schwarz (Freie Berufeund Mittelstand/Europa).

Zu den neuen Akzenten, die Vorstandund Verwaltung in der angelaufenenAmtsperiode setzen wollen, zählt dieEinrichtung eines Beschwerdemanage-ments für Zahnärzte und die Berufungeines „Ombudsmannes“. Außerdem sollein Gesamtkonzept für den KomplexPatienteninformationen, Gutachterwe-sen und Schlichtung erarbeitet werden.Mit Blick auf die angekündigte Novel-lierung der Gebührenordnung wirddie Bayerische Landeszahnärztekammerein umfangreiches Dienstleistungspaketschnüren, um die Zahnärzteschaft imFreistaat rechtzeitig vor Inkrafttreten derNeuregelungen zu informieren und zuberaten.

Für Fragen: Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer der BayerischenLandeszahnärztekammer,Telefon: 0 89/7 24 80-211,Tefefax: 0 89/7 24 80-444, E-Mail: [email protected]

Die Pressemeldung finden Sie unterwww.blzk.de/pressemeldungen

Presseinformation der Bayerischen Landeszahnärztekammer vom 1. Februar 2011

Der Mitgliedsbeitrag für das 1. Quartal2011 war am 01. Januar 2011 zur Zah-lung fällig. Bitte sorgen Sie dafür, dassder Beitrag immer rechtzeitig zum 1. des

Quartals überwiesen wird. Den für Siegültigen Beitrag entnehmen Sie bitteIhrem Beitragsbescheid, der Ihnen perPost zugegangen ist.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern

Gruppe 1A 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5

Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 15,–

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenKonto 2 743 736, BLZ 300 606 01

Sparkasse Niederbayern-MitteKonto 5900, BLZ 742 500 00

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht zuneh-mend Arbeits- und Kostenaufwand.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur nochmit Vorauszahlung aus (Überweisung).Von dieser Regelung bleiben die sat-zungsgemäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich auchkünftig ausgenommen. Einzelheitenklären Sie bitte vorab unter Tel.0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

ZBV INFO

ZNN 1-2011 5

Anmeldungen: von:ZA Bothschafter Christoph, Regen ErstmeldungZA Carl Ulrich, Kirchdorf a. Inn OberpfalzZA Diepold Maximilian, Jandelsbrunn ErstmeldungZÄ Glöckl Daniela, Regensburg ErstmeldungZÄ Heinhold Veronika, Metten OberbayernZÄ Hubmann Astrid, Regensburg OberpfalzZA Mund Andreas, Freyung HessenZA Neissner Korbinian, Landshut ErstmeldungZA Nerl Hans-Jürgen, Straubing München Stadt u. LandZÄ Paulus Katharina, Passau ErstmeldungZA Rammler Manfred, Geiselhöring OberpfalzZÄ Rittler-Ungethüm Bettina Monika, München München Stadt u. LandZÄ Schedel Katharina, Regensburg PfalzZÄ Sulik Petra, Bad Füssing ErstmeldungZA Vogt Eckhard, Riedenburg OberfrankenZÄ Weyerer Johanna, Bad Reichenhall OberbayernDr.medic.stom. Sava Gratiela Simona, Unterdietfurt ErstmeldungDr.medic.stom. Sava Ovidiu Lucian, Unterdietfurt Erstmeldung

Abmeldungen: nach:Dr. Anthofer Thomas Michael, FZ Oralchirurgie, Eggenfelden OberbayernDr. Di Antonio Sabine, Julbach München Stadt u. LandZÄ Geck Barbara, Metten OberbayernDoctor-medic Stomatologie Lumm Dietmar, Mitterskirchen OberbayernZA Rihl Fedor, Ingolstadt OberbayernZA Schmeißer René, Passau ThüringenZÄ Weinel Wibke, Landshut Oberbayern

zum:

70. Geburtstag01.02. ZA Hans Gottfried Raddatz,

Rotthalmünster

04.03. Dr. Eduard Funk,Bad Füssing

75. Geburtstag23.03. Dr. Margit Roelen, Ruderting

95. Geburtstag02.03. Dr. Edith Rieger, Passau

Herzlichen Glückwunsch und für dieZukunft alles Gute!

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Ernst Binner2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Wir gratulierenMitgliederbewegungen

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung beizufügen.Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder um

Beachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnunggegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassung

sowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,

Meldeordnung

e) Verlegung der Hauptwohnung im Sin-ne des Melderechts, sowohl innerhalbdes Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Weiterhin bitten wir um Mitteilung beiÄnderungen Ihrer Bankdaten. Formularefür Einzugsermächtigungen könnenbeim ZBV angefordert werden.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gernebeim ZBV Niederbayern Frau GabiBlaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected]

Redaktionsschlussfür die Ausgabe 2/2011ist der 15. April 2011.

Anzeigenschlussist der 19. April 2011.

ZBV INFO

6 ZNN 1-2011

Die Mitarbeiterinnen der Dienststellensind für Sie wie folgt telefonisch erreich-bar:

Montag, Dienstag, Donnerstagund Freitag09.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag u. Donnerstag14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Telefon Zentrale ZBV und KZVB0 94 21/56 86 88-0Fax ZBV und KZVB0 94 21/56 86 88-88

E-Mail ZBV Niederbayern:[email protected]

[email protected]@zbv-niederbayern.de

E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern:[email protected]

Ansprechpartner ZBV Niederbayern:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung

Telefon 0 94 21/56 86 88-30

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• Fortbildung

Telefon 0 94 21/56 86 88-50

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

Brigitte Zimmermann• Helferinnenausbildung• Weiterbildung• Kursverwaltung

Telefon 0 94 21/56 86 88-40

Ansprechpartner KZVB Bezirksstelle Niederbayern:

Martina Ottl• Assistentengenehmigungen• Zahnarztregister• Zulassungen / Praxisabgaben• Zahnärztlicher Notfalldienst

Telefon 0 94 21/56 86 88-21

Sollte eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstver-ständlich gerne eine Kollegin weiter.

Am Mittwoch, den 8. Dezember 2010 wares endlich so weit. Der endodontischeArbeitskreis Niederbayern traf sich in denneuen Räumen des ZBV in Straubing zuseiner ersten Sitzung.

Was sich so nüchtern liest ist in mehrfa-cher Hinsicht außergewöhnlich. Erstenshandelt es sich um einen der ersten,wenn nicht sogar den ersten Arbeitskreiszu einem zahnärztlichen Spezialgebiet inBayern. Zweitens ist auch die Unterstüt-zung durch das Team um den Bezirks-stellenvorsitzenden Dr. Maier und dieBereitstellung hervorragender Tagungs-räume durch den ZBV durchaus nichtselbstverständlich.

Drittens übertrifft auch das Interesse amArbeitskreis Endodontie in Niederbayernalle Erwartungen. So musste die Teilneh-merzahl wegen der zahlreichen Anmel-dungen zeitweise limitiert werden, da dieRäumlichkeiten nicht für die große Zahlan Interessenten ausgereicht hätten.

Es trafen sich schließlich trotz äußerstwidriger Straßenbedingungen 31 Teil-

nehmer in den wunderschönen Räum-lichkeiten Am Essigberg in Straubing.Nach einer kurzen Vorstellung wurdenunter Moderation von Dr. Ralf Schlich-ting, Passau, die Modalitäten für diekünftigen Treffen des Arbeitskreises fest-

Endodontischer Arbeitskreis

gelegt. So sollen pro Jahr drei Treffenstattfinden, die jeweils in den Zahnärz-lichen Nachrichten Niederbayern (ZNN)angekündigt werden. Es ist geplant, Fäl-le aus der täglichen Praxis der Teilnehmervorzustellen und zu diskutieren, kurze

ZBV INFO

ZNN 1-2011 7

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termine: Mittwoch, 30. März 2011, 16.00 – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center „Apcoa“)

Ammerkung:Bitte bereits interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 /56 86 88-88

Ort, Datum Praxisstempel / Unterschrift

Name Zahnärztin/Zahnarzt Name Zahnärztin/Zahnarzt

Referate über endodontisch relevanteThemen durch die Teilnehmer zu erarbei-ten aber auch administrative Aspekte derendodontischen Behandlung zu be-leuchten. Daneben sollen die Teilnehmermöglichst zeitnah über neueste Ent-wicklungen und Verfahren der modernenEndodontie informiert werden.

Anschließend beleuchtete der Moderatorin einem kurzen Vortrag moderne Spül-lösungen in der Endodontie und stelltesein Spülkonzept zur Diskussion. Nacheiner kurzen Pause wurden von einemweiteren Teilnehmer in einer gut ausge-arbeiteten Präsentation Fälle aus seinertäglichen Praxis vorgestellt. Wie aucherwünscht, entwickelten sich um dieFälle interessante und lehrreiche Diskus-sionen zwischen den Anwesenden.

Insgesamt herrschte während des ganzenArbeitskreises eine entspannte, lockereAtmosphäre, die auch alle zukünftigenTreffen prägen soll.

Fazit: Die Premiere war ein voller Erfolg,jetzt liegt es an uns daraus einen Dauer-brenner zu machen, machen Sie mit!

IhrDr. Ralf Schlichting

Bitte beachten:Der nächste endodontische Arbeitskreisfindet am 30. März 2011 in den Räu-men des ZBV statt. Themen sind derendodontische Notfall und endodonti-sche Mikrobiologie sowie interessanteFälle aus der Praxis.

Anmeldeformulare im Anschluss diesesBerichtes bzw. beim ZBV Niederbayern(Telefon: 09421-56 86 88-0, Fax:09421-56 86 88-88, E-Mail: [email protected]).

Wir bitten die Teilnehmer der erstenSitzung des Arbeitskreises (08.12.2010), die am 30. März 2011 die Fort-bildung besuchen wollen, sich erneutdafür anzumelden!

8 ZNN 1-2011

REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und„Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:

Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkei-ten verbessert, vertieft und bestätigtwerden.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement in

der täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-

bildung (kein „geschickt“ werden)• Fähigkeit zum selbstständigen und

gründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der

Praxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung von

provisorischenKronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-

lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späteren

ZMF-Ausbildung• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-

phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 1-2011 9

Kursteil I Prophylaxe BasiskursOrt Landshut bzw. StraubingKursgebühr Euro 595,–

Kursteil II Prothetische AssistenzOrt LandshutKursgebühr Euro 395,–

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung fürZahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte

Termine werden nach Bedarf aufgrundder Anmeldeeingänge festgelegt.

Eingangsvoraussetzungen für beideKurse1. Zahnarzthelferinnenbrief2. Fachkundlicher Nachweis gemäß §

18a (3) der RöV

Anmeldung und InformationZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 StraubingTelefon 0 94 21/56 86 88-0 Fax 0 94 21/56 86 88-88

ANMELDUNG

❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern,

gewünscher Kursort: Straubing ❑ Landshut ❑

❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21/56 86 88-88

für Frau geb.

in

Praxisadresse

Tel. Praxis: Tel. Privat:

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitendenLeistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreicheKursteilnahme.

Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach §18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei.

Ort/Datum

Unterschrift der Teilnehmerin

Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den ZahnärztlichenBezirksverband Niederbayern, dieGebühr von 595,– / 395,– Euro vonmeinem

Konto

BLZ

bei (Bank/Sparkasse)

abzubuchen.

Ort

Datum

Unterschrift des Kontoinhabers/Praxisstempel

10 ZNN 1-201110

REFERAT FORTBILDUNG

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Zahnmedizinische/rFachassistent/in (ZMF)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2

Dauer:mindestens 700 Unterrichtsstunden

4. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– drei Jahre Berufserfahrung als ZMPoder ZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

5. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

ZNN 1-2011 11

REFERAT FORTBILDUNG

QMB-Kurs im ZBV NiederbayernBerufsbegleitende Weiterbildung für die/den Qualitätsmanagementbeauftragte/n

Im November 2010 fand an 4 Fortbil-dungstagen ein QMB-Kurs in den Räum-lichkeiten des ZBV Niederbayern statt.

Um eine Zahnarztpraxis heutzutage ziel-sicher und erfolgreich zu führen, sindunternehmerische Fähigkeiten mehrdenn je gefragt. Im gesetzlichen Bereichist die Einführung und Weiterentwick-lung eines Qualitätsmanagementsystemsbis zum 01.01.2011 sogar vorgeschrie-ben.

Ziel dieses Kurses war es, die Teilnehme-rinnen (Praxispersonal) mit den Anforde-rungen eines QM-Systems – in Anleh-nung an die Richtlinien des Ge-meinsamen Bundesausschusses – für ihrejeweilige Zahnarztpraxis vertraut zumachen. Um auch eine eventuelle späte-re Zertifizierung zu ermöglichen, wurdendie Ziele und Inhalte auf Basis der DINEN ISO 9001:2008 vermittelt.

Der Referentinnen-Pool setzte sich wiefolgt zusammen:

Dora M. Tarnoki – Auditorin für QM, Referentin und

Beraterin im Bereich Praxisorganisationund QM

Marina Nörr-Müller– Praxisberatung, Auditorin für QM

Brigitte Kühn – ZMV: Praxistätigkeit in Organisation,

Verwaltung, Marketing und Abrech-nung; Auditorin für QM

Die Kursinhalte setzten sich wie folgtzusammen:– Bedeutung und Begriffe des Qualitäts-

managements– DIN EN ISO 9001 branchenspezifisch

interpretiert– Prozessorientiertes Qualitätsmanage-

ment– Anforderungen an ein QM-System in

der Zahnarztpraxis– Aufbau, Umsetzung und Weiterent-

wicklung eines QM-Handbuchs– Struktur von QM-Prozessen– Grundlagen für das Audit

– Medizinproduktegesetz (MPG)– Arbeitsschutz und Hygienevorschriften– Fachgerechte Instrumentenaufberei-

tung in der Zahnarztpraxis– Praktische Umsetzung: Anwendung

des QM-Handbuchs von BLZK undKZVB

Am Ende dieser 4-tägigen Fortbildungwaren die Teilnehmerinnen befähigt undin der Lage, ein den gesetzlichen Anfor-derungen entsprechendes QM-System inihrer jeweiligen Praxis zu etablieren bzw.zu vervollständigen.

12 ZNN 1-2011

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011

Z

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 1-2011 13

REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

Z

REFERAT FORTBILDUNG

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Veranstalter

Der Fränkische Zahnärztetag ist eineGemeinschaftsveranstaltung der ZBVOber-, Mittel- und Unterfranken. Für dieinhaltliche Gestaltung des 3. FränkischenZahnärztetages 2011 ist der ZBV Ober-franken verantwortlich.

Fortbildungen/Veranstaltungender Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

Zahnärztlicher Bezirksverband OberfrankenJustus-Liebig-Straße 11395447 BayreuthTel.: 09 21/6 50 25, Fax: 09 21/6 85 [email protected], www.zbv-ofr.de

Organisation/Anmeldung

Europäische Akademie für zahnärztlicheFort- und Weiterbildung der BLZK GmbHFallstr. 34, 81369 München,Tel.: 0 89/7 24 80-190, Fax: 0 89/7 24 [email protected], www.eazf.de

Die organisatorische Abwicklung des 3.Fränkischen Zahnärztetages 2011 erfolgtim Auftrag und auf Rechnung des ZBVOberfranken.

15. KLINISCHEDEMONSTRATIONder Mund-, Kiefer-, undGesichtschirurgischen Klinikdes UniversitätsklinikumsErlangen

Gemeinsame Veranstaltung mit demZahnärztlichen Bezirksverband Mittel-franken

Thema:Traumatologie im Rahmen der zahnärzt-lichen Praxis

Termin:Samstag, 15. Januar 20119.00 - 13.00 Uhr

Veranstaltungsort:Rudolf-Wöhrl-Hörsaal (Großer Hörsaalder Medizinischen Kliniken), ÖstlicheStadtmauerstraße 11, 91054 Erlangen

Wissenschaftliche Leitung:Prof. Dr. Dr. F. W. Neukam

Die Anmeldeunterlagen können Sie beiFrau Lauterbach beim ZahnärztlichenBezirksverband Mittelfranken anfordern,Telelefon 09 11/5 30 03-11,Fax: 09 11/5 30 03-19,E-Mail: [email protected]

18 ZNN 1-2011

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Seit einiger Zeit ist der neue Stellen-markt der BLZK unter www.blzk.de/stellenmarkt online. Der BLZK-Serviceunterstützt ab sofort kostenfrei bei derSuche nach Mitarbeitern oder einer Stel-le in der Zahnarztpraxis.

Angebote und Gesuche sind im neuenStellenmarkt in vier Rubriken geteilt:Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten undAusbildungsplätze. Alle Anzeigen sindvier Wochen lang online und werdendanach automatisch gelöscht. Jeder dereine E-Mail-Adresse hat, kann den Stel-lenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeigekann ohne Anmeldung und Passwortaufgebeben werden.

In drei einfachen Schritten ist die Stellen-anzeige fertig: zuerst die Daten fürAnzeige und Kontaktaufnahme in dasWeb-Formular eintippen und abschi-cken. Danach erhält der Inserent eine E-Mail, mit der er seine Anzeige aktivierenund ändern kann. Nach der Aktivierungprüft die BLZK die Anzeige und schaltetsie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher„Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwer-tiger Service, in dem unseriöse Anbieterkeine Plattform finden.

Informationen dazu erteilt der ZBVNiederbayern, Frau Zimmermann, Tel.0 94 21/56 86 88 40.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Neuer Stellenmarkt der BLZK:Einfach, unkompliziert und ab sofortkostenfrei

Am 19.01.2011 fand in Landshut derschriftliche Teil der Winterabschlussprü-fung für Zahnmedizinische Fachange-stellte statt. Der praktische Teil wurde fürdie Teilnehmerinnen aus Straubing undPassau am 10.02.2011 in Straubing undfür die Teilnehmerinnen aus Landshut am04.02.2011 in Landshut durchgeführt.

Vier von Ihnen wurden aufgrund ihrerLeistungen vorzeitig zur Prüfung zuge-lassen, bei sechs war die reguläre Ausbil-

dungszeit erfüllt. Zehn Teilnehmerinnenhatten ihre Ausbildung aufgrund schuli-scher Vorbildung verkürzt. Von 21 Teil-nehmerinnen haben 19 die Abschluss-prüfung erfolgreich abgeschlossen.Vier Prüflinge haben die Röntgenprü-fung nicht bestanden.

Besonders hervorzuheben ist das her-vorragende Abschneiden von FrauNicole Krottenthaler (ausbildende Pra-xis Dr. Georg Anwander, Grafenau), die

Ergebnisse der Winterabschlussprüfung in Niederbayern am 19.01.2011

Berufsschule davon vorzeitige verkürzt Wiederholer Prüfung Röntgenregulär nicht bestanden

bestanden

Landshut (14) 3 4 6 1 2 11

Passau (4) 0 0 4 0 0 4

Straubing (3) 3 0 0 0 0 2

in allen Prüfungsfächern die Note 1erzielte. Der Zahnärztliche Bezirks-verband Niederbayern gratulierte miteinem kleinen Präsent.

Wir gratulieren den erfolgreichen Teil-nehmerinnen herzlichst!

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

ZNN 1-2011 19

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten am 13.04.2011

Der Nachweis über die Teilnahme ander Zwischenprüfung ist Vorausset-zung für die Zulassung zur Abschluss-prüfung.

Die Zwischenprüfung wird durch dasGesetz zur Reform der beruflichenBildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) zwingend vorgeschrieben.Zweck ist die Ermittlung des jeweiligenAusbildungsstandes der/des Auszubil-denden, um ggf. korrigierend auf die wei-tere Ausbildung einwirken zu können.

1. Prüfungstermin: Mittwoch, 13. April2011 Die Zwischenprüfung findet an derjeweiligen Berufsschule statt.

2. Prüfungsgebühr: 52,00 €Diese ist von dem/von der Ausbilder/in zuentrichten (§ 10 des Ausbildungsvertrages).

3. Zeitplan für die ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung wird in 60 Minutendurchgeführt und muss bis spätestens10.00 Uhr beendet sein.

Die Zwischenprüfung gliedert sich in fol-gende Prüfungsgebiete:

1. Durchführung von Hygienemaßnah-men und Hilfeleistungen bei Zwi-schenfällen und Unfällen

15 - 20 Aufgaben

2. Assistenz bei konservierenden undchirurgischen Behandlungsmaßnah-men

15 – 20 Aufgaben

3. Anwenden von Gebührenordnungenund Vertragsbestimmungen(entspr. Lehrplan ohne ZE-Positionen)

15 –20 Aufgaben

Für das Prüfungsgebiet „Anwenden vonGebührenordnungen und Vertragsbe-stimmungen“ werden Hilfslisten für denBema Teil I und die GOZ zugelassen undmit den Aufgabensätzen verschickt.

4. PrüfungsbescheinigungWenn die Übermittlung des Ergebnissesvom Ausbilder verlangt wurde, erhaltendie Praxen wie bisher zwei Bescheinigun-gen je Auszubildende/n, wovon eine andie/den Auszubildende/n weiterzugebenist.

Andernfalls wird nur eine Bescheinigungmit dem Zusatz persönlich/vertraulich andie/den Auszubildende/n in die Praxisgesandt.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 08.06.2011

Zulassung zur Abschlussprüfung (Prüfungsordnung §§ 8 und 9)

Zur Sommerabschlussprüfung 2011 wer-den die Auszubildenden zugelassen,deren Ausbildungszeit bis 30. September2011 endet und die die sonstigen Prü-fungsvoraussetzungen erfüllen, sowieAuszubildende, die von den Zahnärztli-chen Bezirksverbänden zur Prüfungzugelassen werden.

ZEITPLAN

Mittwoch, 08.06.2011

08.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Aufgabensätze für die Bereiche

Behandlungsassistenz und Praxisorgani-sation und -verwaltung werden gemein-sam ausgeteilt.Zur Bearbeitung beider Aufgabensätzesteht die Zeit von 8.30 – 11.00 Uhr zurVerfügung. Es ist mit dem BereichBehandlungsassistenz zu beginnen.

Die Aufgabensätze für die BereicheAbrechnungswesen und Wirtschafts-und Sozialkunde werden gemeinsamausgeteilt.Zur Bearbeitung beider Aufgabensätzesteht die Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr zurVerfügung. Es ist mit dem BereichAbrechnungswesen zu beginnen.

Bereich Praxisorganisation und-verwaltungFür den Bereich Praxisorganisation und -verwaltung wird den Schulen eine aktuelle Übersicht der wesentlichen Prüfungsthemen von der 10. bis 12.Jahrgangsstufe übergeben.Die Musteraufgabe für die schriftlichePrüfung im Bereich Praxisorganisationund -verwaltung kann weiterhin zuÜbungszwecken verwendet werden.

Bereich Abrechnungswesen

Im Fach Abrechnungswesen sind einePrivatliquidation (Leistungen aus denTeilen A bis einschl. F aus der zur Zeitgültigen Gebührenordnung für Zahnärz-te – GOZ), ein Erfassungsschein und einHeil- und Kostenplan zu erstellen.Es werden weiterhin auch gleichartigeVersorgungen geprüft.

Art und Umfang der Prüfungsaufgabenim Bereich Abrechnungswesen bleibenunverändert. Die Berechnung von Pri-vatleistungen erfolgt auf der Basis derGOZ von 1988.

Der Bereich Abrechnungswesen wirdzusätzlich durch 10 multiple-choice-Aufgaben abgeprüft, dabei können auchAufgaben zu Wiederherstellungsmaß-nahmen von Zahnersatz enthalten sein.

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusätzlich zum kompletten Stoff der10. Jahrgangsstufe werden aus der 11.Jahrgangsstufe die Themen Wahlen,Gewaltenteilung und oberste Bundes-organe abgefragt. Aus der 12. Jahr-

20 ZNN 1-2011

gangsstufe werden Fragen zur EZBsowie zu den Wirtschaftslagen undMöglichkeiten ihrer Beeinflussung(Konjunktur, magisches Sechseck)gestellt.

RöntgenprüfungDie Röntgenprüfung gilt als bestanden,wenn mindestens 50 % der Fragen rich-tig gelöst werden. Wir bitten die Fachleh-rer, über das gesamte Schuljahr hinwegimmer wieder auf die Anforderungen derRöntgenprüfung hinzuweisen. Auch derInhalt des „Nachweisheftes Röntgen“(einschl. digitale Technik) gehört zumPrüfungsumfang. Eine nicht bestande-ne Röntgenprüfung kann nur im Rah-men einer zeitnahen Nachschulung (10-Stunden-Kurs) außerhalb der Berufs-schule wiederholt werden. Für eine spä-tere Erlangung des Nachweises derKenntnisse im Stahlenschutz ist ein 24-Stunden-Kurs erforderlich.Eine Sammlung von Röntgenfragen,die inhaltlich als Muster dienen sollen,wurde den Schulen zur Verfügunggestellt.

Praktische PrüfungDie Terminierung dieser Prüfung bleibtden Prüfungsausschüssen in Zusammen-arbeit mit der Schulleitung in eigenerKompetenz überlassen. Sie kann bis zumax. 2 Kalenderwochen vor der schriftli-chen Prüfung stattfinden (Ferienzeitwird nicht mitgerechnet). Der praktischeTeil der Prüfung und der schriftliche Teilder Prüfung sind voneinander unabhän-gig, d.h. das Nichtbestehen eines Teilsder Prüfung schließt die Teilnahme andem jeweils anderen Teil nicht aus.

HilfsmittelDen Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:

1. eine Bema-Hilfsliste zur konservie-rend/chirurgischen Behandlung

2. die Hilfsliste für die Privatliquidation

3. die Hilfsliste für die Bema-PositionenProthetik mit GOZ-Positionen Zahner-satz und Einzelkronen.

4. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema).

HINWEISE:Der letzte Ausbildungstag ist der letzteTag der mündlichen Ergänzungsprüfung.Dies gilt auch für Auszubildende, dienicht an der Ergänzungsprüfung teilneh-men müssen.Bitte beachten Sie bei der Beratung derPrüflinge zur mündlichen Ergänzungs-prüfung den § 14 Abs. 8 der Prüfungs-ordnung, wonach der Prüfling nur ineinem Bereich der schriftlichen Prüfungeine Ergänzungsprüfung ablegen kann.Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsord-nung (Täuschungshandlungen und Ord-nungsverstöße) vorzubeugen, sollen diePrüflinge darauf hingewiesen werden,dass am Tag der Prüfung die Mitnahmevon Mobiltelefonen und elektronischenSpeichergeräten in den Prüfungsraumuntersagt ist.

Dr. Ludwig Leibl,Referent für Zahnärztliches Personal

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nurmehr online zur Verfügung. Es werdenkeine gedruckten Verträge beim ZBVmehr vorgehalten.

Die stets aktuellen Verträge sind auf derInternetseite der BLZK unter der Rubrik„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt„Dienstvertrag“ online abrufbar.

Dienstverträgefür ZAH / ZFA

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt ge-meldet werden.

Es sind dabei folgende Angaben zumachen:

1. Beginn und Ende der täglichenArbeitszeit

2. Die gewährten Ruhepausen

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.)

5. Art der Beschäftigung

Zuständig für Niederbayern ist dasGewerbeaufsichtsamt Landshut,Gestütstraße 10, 84028 Landshut, Tel.08 71-8 08-01.

Bei Abschluss eines Ausbildungsvertragesbitten wir Sie höflich darauf zu achten,dass für die Zulassung zur Abschlussprü-fung lt. Prüfungsordnung Stichtage fest-gelegt sind.

Wer die Ausbildungszeit zurückgelegthat oder wessen Ausbildungszeit nichtspäter als am 31. März beziehungsweise

Zulassungsvoraussetzung für dieAbschlussprüfung

am 30. September des Kalenderjahresendet, in dem die Prüfung stattfindet,gelten folgende Stichtage:

• bis 31. März: Zulassung zur Winterprüfung

• bis 30. September:Zulassung zur Sommerprüfung

Zwischenprüfung 13.04.2011Sommerabschlussprüfung 08.06.2011

Prüfungstermine2011

Anzeige

ZNN 1-2011 21

REFERAT ZAHNÄRTZLICHES PERSONAL

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-

tragspartnern unterschrieben(bei Minderjährigen beide Elternteile)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre

(z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014)

Merkblatt – Ausbildungsverträge

Empfehlungen der BayerischenLandeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):• 1. Ausbildungsjahr 500,00 €

• 2. Ausbildungsjahr 550,00 €

• 3. Ausbildungsjahr 600,00 €

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand

der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Straubing, Februar 2011

Von einer vorzeitigen Auflösungdes Ausbildungsverhältnisses ist derZBV Niederbayern unverzüglich in

Kenntnis zu setzen!

Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi

Einweisung der/des Auszubildendenbei Arbeitsbeginn

- Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

- Besprechung der Arbeits- und Schul-zeiten

- Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

- Hygieneunterweisung: persönlicheHygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,Umgang mit kontaminierten Gegen-ständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizen-den Lösungen ect.

- Aufklärung über die Schweigepflicht

- Wesentliches aus der Unfallverhü-tungsvorschrift erläutern

- Umgang mit Patienten (korrekteAnsprache, Begrüßung und Verab-schiedung)

- Vermeidung von Habits

- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ers-ten Tage

- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin

- Gemeinsame Vor- und Nachbereitungdes Behandlungsplatzes

- Einweisung in Verhalten und Mitwir-kung während der Behandlung

- Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem ect.)

- Instrumentenreinigung unter Aufsicht

- Empfehlung eines Merkheftes fürFachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.

- Einführung in das Berichtsheft

Probezeit

Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximalzulässige Probezeit für Auszubildende 4Monate. Diese dient der gegenseitigen„Erprobung“. Die Auszubildende soll fürsich überprüfen, ob die Ausbildung ihrenVorstellungen und Neigungen ent-spricht, der Ausbildende sollte hingegenprüfen, ob die Auszubildende in seinTeam passt und ob ihre Fähigkeiten undihr Verhalten Anlass zur Hoffnunggeben, dass sie die Ausbildung erfolg-reich absolvieren wird.

Berichtsheft

Die Berichtshefte werden zusammen mitden eingetragenen Verträgen vom ZBVan die Praxen gesandt.

Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dassdas Berichtsheft ordnungsgemäß undvollständig von der Auszubildendengeführt wird. Wir müssen Sie darauf hin-

weisen, dass die Leistungsinhalte imBerichtsheft Bestandteil des praktischenTeils der Abschlussprüfung für Zahnme-dizinische Fachangestellte sind.

Das Berichtsheft ist bei der Anmeldungzur Prüfung dem Prüfungsausschuss zurEinsicht vorzulegen.

Hepatitisimpfung + G 42

Zahnarzthelferinnen/ZahnmedizinischeFachangestellte müssen sich nicht gegenHepatitis B impfen lassen, haben jedocheinen Rechtsanspruch auf die Durchfüh-rung der Impfung.

In Zahnarztpraxen ist eine Impfunggegen Hepatitis B bei MitarbeiterwunschPflicht. Zu empfehlen ist eine Impfunggegen Hepatitis A und B mit Doppelimpf-stoff Tinix, der nur unwesentlich teurerals der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.

Da weder die Krankenkasse noch dieBerufsgenossenschaft für Gesundheits-dienst und Wohlfahrtspflege hierfür dieKosten übernehmen, ist der Arbeitgeberzur Kostenübernahme verpflichtet.Außerdem muss er dem Arbeitnehmer dieMöglichkeit zur Durchführung der Imp-fung anbieten.

( Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

22 ZNN 1-2011

REFERAT GOZ

ZA Walter WanningerReferent GOZ

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

ich möchte mich kurz bei Ihnen als Ihrneuer GOZ-Referent des ZBV Nieder-bayern vorstellen. Ich trete die Nachfolgevon Dr. Fritz Anetsberger (Landshut) an,der für die neue Amtsperiode des ZBVNiederbayern nicht mehr kandidierte.

Sicherlich kennen Sie mich aus demReferat Fortbildung, das ich weiterhinleiten werde, zusammen mit meinemneuen Co-Referenten Dr. Hans-JürgenLeeb (Deggendorf).

Die neue GOZ wird uns aller Wahrschein-lichkeit nach heuer mehr als gewünschtbeschäftigen.

Die Novellierung steht angeblich kurzvor dem Abschluss und wir erwarten fasttagtäglich den aktualisierten Referen-tenentwurf. Große Verbesserungen odergar Geschenke dürfen wir

nicht erwarten und mögliche prozentua-le Steigerungen im Punktwert werdenuns in anderen Bereichen wie z.B. dem„Standardtarif“ wieder weggenommenwerden.

Augenblicklich ist eine Honorarvolumen-ausweitung von ca. 10 % im Gespräch,eine Punktwerterhöhung von ca. 0,4 %und eine mögliche Öffnungsklausel.

Letzteres könnte die neue GOZ in letzterMinute noch stoppen, da heuer 20114 Landtagswahlen stattfinden und dieCDU/CSU sowie die FDP um möglicheWählerstimmen fürchten müssen.

Aber sowohl die BLZK als auch insbeson-dere der ZBV Niederbayern werden Siezeitnah und aktuell über das Gescheheninformieren.

Selbstverständlich sind für den „Ernst-fall“ sowohl Großveranstaltungen alsauch praktische workshops in Planung;stattfinden werden diese aber erst, wennalles spruchreif und in trockenenTüchern ist – Seriosität muss die oberstePrämisse bleiben.

Ansonsten wollen wir vom ZBV künftigeine GOZ-Serie (mit den wichtigsten Ge-bührenpositionen und deren korrektenAnwendung incl. der Hilfe bei möglichen

Erstattungsproblemen) ins Leben rufen.In jeder ZNN-Ausgabe finden Sie dannwertvolle und praktische Tipps rund umdie GOZ.

ZA Walter WanningerReferent GOZ

ZNN 1-2011 23

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

24 ZNN 1-2011

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal in Niederbayern

Nach der derzeit gültigen Fassung derRöntgenverordnung bzw. der Fachkun-derichtlinie sind die erforderlichenKenntnisse im Strahlenschutz alle fünfJahre zu aktualisieren.

Vor dem 31.12.2006 erworbene oderletztmals aktualisierte Kenntnisse müs-sen bis 31.12.2011 aktualisiert werden!

Hierzu bietet der ZBV Niederbayerneinen Aktualisierungskurs an.

• Stand der Technik und Neuentwick-lung im Strahlenschutz

• Aktuelle Entwicklung auf dem Gebietder Qualitätssicherung

• Erfahrungen der Zahnärztlichen Stelle

• Geänderte Rechtsvorschriften

• Erörterung praxisbezogener Fragenund Probleme

Mittwoch, 13. April 2011

Ort:Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1,94315 Straubing

Zeit:14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Referent:Dr. Helmut Diewald, Regensburg

Teilnehmergebühr:60,00 € (inkl. Skript)

Achtung: Dieser Kurs ersetzt nicht den10-Stunden-Röntgenkurs oder den24-Stunden-Röntgenkurs zur Erlan-gung der Röntgenbescheinigung nach§ 18a Abs. 3 der Rö-Verordnung!!!

Weitere Aktualisierungskurse finden2011 n i c h t beim ZBV Niederbayernstatt.

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 /56 86 88-88

Ort, Datum Praxisstempel / Unterschrift

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich den ZBVNiederbayern widerruflich, die Teil-nahmegebühr für vorgenannteVeranstaltung von meinem Konto

Nummer

bei

BLZdurch Lastschrift einzuziehen.

Ort

Datum

Unterschrift des KontoinhabersPraxisstempel

Vorname/Name Teilnehmerin Geburtsdatum/-ort

Verbindliche Anmeldung

Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für zahnärztliches PersonalMittwoch, 13. April 2011, 14.00 bis 18.00 Uhr

Veranstaltungsort: Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1, 94315 Straubing

Referent: Dr. Helmut Diewald, Regensburg

Teilnahmegebühr: 60,00 € (inkl. Skript)

Vorname/Name Teilnehmerin Geburtsdatum/-ort

Vorname/Name Teilnehmerin Geburtsdatum/-ort

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

ZNN 1-2011 25

Aktualisierungskurse bei anderen ZBVen:

ZBV Oberpfalz:

Aktualisierung der Kenntnisse im Strah-lenschutz für das zahnärztliche Perso-nal.

Referentin:Dr. Cosima Rücker, Amberg

Termin:Mittwoch, 16.03.11, 17.00 – 20.00 Uhr

Ort:ZMK-Klinik Regensburg, großer Hörsaal,Franz-Josef-Strauß-Allee 11

oder

Termin:Mittwoch, 06.04.11, 17.00 – 20.00 Uhr

Ort: Wald-Hotel „Schwefelquelle“, An der Schwefelquelle 12, Schwandorf

Teilnehmergebühr:50,00 € inkl. Verwaltungskosten fürSkript und Zertifikat

Anmeldeschluss:14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Anmeldung an:Zahnärztlicher Bezirksverband OberpfalzAlbertstraße 893047 RegensburgTel.: 0941/59204-0

ZBV Oberbayern:

Aktualisierung der Kenntnisse im Strah-lenschutz für das zahnärztliche Perso-nal.

Referent:Dr. Klaus Kocher

Termin:Freitag, 15.04.2011, 16.00 bis 19.00 Uhr

Ort:ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyrstr. 15,80999 München-Allach

Aktualisierung der Kenntnisse im Strah-lenschutz für Zahnärzte

Referent:Dr. Klaus Kocher

Termin:Mittwoch, 02.03.2011, 18.00 bis 21.00 Uhr

Ort:ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyrstr.15,80999 München-Allach

Anmeldung an:Zahnärztlicher BezirksverbandOberbayernFrau PartschTel.: 0 81 42-50 67 [email protected]

Termine an anderen Schulungsortenerfragen Sie unterEdith SchindowskiSachbearbeiterin Geschäftsbereich Rechtund PraxisReferat Praxisführung/Patientenbera-tungBayerische LandeszahnärztekammerFallstraße 34, 81369 MünchenTel.: +49 89 72480-174Fax.: +49 89 72480-175E-Mail: [email protected]: www.blzk.de

Ausbildungsassistent/in(möglichst mit Berufserfahrung)

in stark frequentierte Allgemeinzahnärztliche Praxisim südlichen Landkreis Altötting ab sofort gesucht.

Biete Ausbildung in allen Sparten der ZHK (einschl. Implantologie, Festsitzende KFO, PA).

Tel. Praxis 0 86 23/833, privat 0 86 23/91 99 11

Chiffre-Zuschriften an:HaasVerlag & Medienagentur

Chiffre-Nr. …

Salzbergweg 20

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Zahnärztinmit Berufserfahrung,

sucht neuen Wirkungskreis im Raum Passau oder Deggendorf.

Zuschriften bitte an den Verlag unterChiffre SG 1-2011 ZNN oder E-Mail: [email protected]

Anzeigenschlussfür die Ausgabe 2/2011ist der 19. April 2010.

STELLENMARKT

26 ZNN 1-2011

VERSCHIEDENES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dassder Ärztliche Kreisverband Straubing unsangeboten hat, seine Fortbildungen auchin unseren Zahnärztlichen NachrichtenNiederbayern – „ZNN“ – zu veröffentli-chen. Da bei dem vielfältigen Angebotunserer ärztlichen Kollegen einerseits

etliche für Zahnärzte hoch interessanteThemen zu finden sind, aber andererseitseben vieles auch weniger relevanterscheint, sehen wir von einer komplet-ten Auflistung in Druckform ab und ver-weisen lediglich auf die Online-Liste.

Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzte-schaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis-

Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing

te der Fortbildungen sowie Anmeldere-gularien finden Sie im Internet unter:www.aekv-straubing.de

Dr. Peter Maier1. VorsitzenderZBV Niederbayern

“Steuern sparen mit Kindern: Über 20Beispiele mit mehr als 870 000Gesamtersparnis – es ist für jedenetwas dabei.”

Termin:5. April 2011 20 Uhr, Hotel Asam Straubing

Referent:Herr Björn Ziegler aus der KanzleiFuchs+Partner, Volkach

Teilnahme:ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder30,– €

Anmeldung bis zum 15. März 2011 anGisela Sandmann.

Der ZF Gäuboden veranstaltet im April wieder eineFortbildung

Anmeldeformular auf der Homepagedes ZF www.zf-gaeuboden.de, Fax-Nr.:0 94 22-80 68 07.

Der Referent geht in seinem Vortrag auchauf die Anstellung von Angehörigen undauf die Vermögensnachfolge/Erbschaft-steuergestaltung ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch dieses Jahr ist es in Zusammenar-beit mit den Gesellschaften DGI, DGOIund DGZI gelungen, namhafte Referen-ten zu uns nach Niederbayern einzula-den.

Wie schon letztes Jahr, liegt der Fokusdarauf, praxisnahe, schnell umsetzbareund wissenschaftlich abgesicherteBehandlungsmöglichkeiten vorzustellen.

Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehrfreuen.

Mit kollegialen Grüßen

IhrVolker Rabald

16.03.2011Mittwoch, 19.00 – 21.00 UhrDr. Martin Schubert, Freising

Thema:Erfolge und Mißerfolge in der Aug-mentationschirurgie

3 Fortbildungspunkte

09.04.2011Samstag, 10.00 – 12.00 UhrDr. Arndt Lohmann, Bremen

Thema:CAD – CAM und ZiO2 auf Zähnen undImplantaten. Was geht und was nicht?

3 Fortbildungspunkte

DGI NiederbayernFortbildungskurse Implantologie und ProthetikIn Zusammenarbeit mit der DGI, DGOI und DGZI

25.05.2011Mittwoch, 19.00 – 21.00 UhrDr. Ady Palti, Kraichtal

Thema:Moderne Techniken für laterale undvertikale Augmentationen

3 Fortbildungspunkte

Veranstaltungsort:Hotel Zur PostHauptstraße 20, 84152 Mengkofen

Teilnahmegebühr:30,– €Für Mitglieder DGOI, DGZI, DGI: freiinkl. Imbiss und Unterlagen

Anmeldungen bitte an:[email protected] Fax: 0 87 33/93 00 52

Terminänderungen unter:www.oralchirurgie-aitrachtal.de

ZNN 1-2011 27

VERSCHIEDENES

Das Jahr 2010 ist vorbei – damit könnenZahnärzte wieder einige Unterlagen demReißwolf übergeben. Bei Buchungsbele-gen, Jahresabschlüssen, Ein- und Aus-gangsrechnungen sowie den meistenzahnärztlichen Behandlungsunterlagengreift aber eine zehnjährige Aufbewah-rungsfrist.

Diese beginnt mit dem Ende des Kalen-derjahres, in dem der Beleg entstandenist. Das heißt: Zahnärzte dürfen nunUnterlagen, die vor dem Jahr 2000 ent-standen sind, vernichten. Bei Geschäfts-briefen beträgt die Aufbewahrungsfristsechs Jahre.

Einige Akten können jetzt in den Reißwolf

In Ausnahmefällen wie einer anhängigenBetriebsprüfung müssen Unterlagen län-ger aufbewahrt werden. Unterlagen wieMiet- oder Gesellschaftsverträge solltenso lange archiviert bleiben, wie sie rele-vant sein können.

London (dapd). Zähne haben ihre ganzeigene Schutztruppe, mit der sie Angrif-fe durch kariesverursachende Bakterienabwehren können: Zwischen Zahnbeinund Zahnmark im Inneren jedes Zahnsbefindet sich eine Gruppe von Zellen, diebei einer Attacke sowohl eigene Abwehr-stoffe bildet, als auch das Immunsystemalarmiert, wie US-Forscher entdeckthaben. Eigentlich war bisher vermutetworden, dass diese sogenannten Odon-toblasten nur für die Bildung des Dentins– des Zahnbeins – zuständig sind. Tat-sächlich scheinen sie jedoch über-raschend vielfältige Aufgaben bei derVerteidigung des Zahns wahrzunehmen,wie Orapin Horst von der University ofCalifornia in San Francisco und ihre Kol-legen im Fachblatt "BMC Immunology"berichten (Online-Vorabveröffentli-chung, doi:10.1186/1471-2172-12-9).

Odontoblasten sitzen am Rand desZahnmarks direkt an der Grenze zurZahnbeinschicht. Sie sind mit freien Ner-venenden verbunden und daher mitver-antwortlich für die Schmerzempfindlich-keit der Zähne. Ihre Hauptaufgabe istallerdings die Bildung von Dentin. Es isteiner der Hauptbestandteile des Zahns,eine knochenähnliche Substanz, dielebenslang durch Biomineralisation neugebildet werden kann. Das Dentinumschließt das Zahnmark, in dem sichBlutgefäße, Nerven und Bindegewebebefinden, und schützt es auf diese Artsowohl vor mechanischen als auch vorchemischen oder mikrobiellen Schäden.

Die Schutzfunktion der dentinproduzie-

renden Odontoblasten scheint jedochnoch weit darüber hinauszugehen, wiedie Forscher um Horst jetzt zeigen konn-ten. Sie untersuchten dazu 32 frischge-zogene Zähne, von denen die Hälftegesund und die andere Hälfte von Kariesbefallen war. Im Fokus der Wissenschaft-ler stand dabei die Frage, welche Boten-stoffe oder Abwehrproteine in welchemTeil der kariösen Zähne im Vergleich zuden gesunden Zähnen gebildet werden.Offenbar beginnt die Immunreaktioneines Zahnes auf Kariesbefall damit, dassdie Odontoblasten die Karieserregeridentifizieren, wie die Auswertung zeig-te. Dann veranlassen die Zellen die Pro-duktion von antimikrobiellen Peptiden,sogenannten Defensinen, um direktgegen die Infektion vorzugehen. Außer-dem beginnen sie, Botenstoffe auszu-schütten, die weiße Blutkörperchen andie befallen Stellen lotsen. Schließlichkommen auch noch spezielle Proteinewie die Interleukine zum Einsatz, dieeinen Entzündungsprozess in Gang set-zen. Obwohl diese Maßnahmen insgesamtsehr effektiv beim Bekämpfen von Bakte-rien seien, könnten gerade Entzün-dungsprozesse ein zweischneidigesSchwert sein, berichten die Forscher.Geraten sie nämlich außer Kontrolle,können sie das Zahnmark empfindlichschädigen. Doch auch für dieses Problemscheinen die Odontoblasten den neuenErgebnissen zufolge zuständig zu sein:Sie produzieren nicht nur entzündungs-fördernde Substanzen, sondern auchProteine, die den Entzündungsprozess

Spezialisierte Zellen helfen Zähnen bei der Abwehr von Karies

später wieder eindämmen. Vor allem die-ser Befund könnte künftig wichtig fürdie Zahnbehandlung werden, glaubtStudienleiterin Horst: „Jetzt haben wirzum ersten Mal einen Ansatzpunktgefunden, um irreversible Schäden durchEntzündungen im Zahn verhindern zukönnen."

Aus: Newsletter BLZK vom 28.01.2011

28 ZNN 1-2011

VERSCHIEDENES

Laut Heilberufe-Kammergesetz (Art. 2Abs. 2 HKaG) haben die Kammern u.a.die Aufgabe, soziale Einrichtungen zuschaffen. Diese Aufgabe hat die Bayeri-sche Landeszahnärztekammer mit derGründung der Dr. Fritz Linnert-Gedächt-nis-Stiftung als selbstständige Rechts-persönlichkeit erfüllt. Weiter wurden derHilfsfond und die Unterstützungskasseals Einrichtungen der Kammer geschaf-fen.

Die Stiftung wurde 1949 gegründet.Namensgeber war Dr. Fritz Linnert, ehe-maliger Präsident der Zahnärztekammer.Die Stiftung unterstützt bedürftige baye-rische Zahnärzte sowie deren Angehörigeund Hinterbliebene, entweder mit ein-maligen oder mit fortlaufenden Zuwen-dungen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich undunmittelbar mildtätige Zwecke. Der Stif-tungsrat entscheidet unabhängig, wen erunterstützt. Alle Anträge werden sorgfäl-tig geprüft.

Der Stiftungsrat setzt sich seit dem 1.Dezember 2006 aus drei Mitgliedernzusammen: Dr. Wolfram Wilhelm, Trost-berg (Vorsitzender), Dr. Helmut Hefele,Kolbermoor (Beisitzer) und ZahnarztJörg Weishaupt, Regensburg (Beisitzer).

Dr. Fritz Linnert-Gedächtnis-Stiftung2009 unterstützte die Stiftung insgesamtzwei Personen mit monatlichen Beihilfen(eine Person bis Juni 2009). Dafür wur-den 2.880,00 EUR ausgegeben. Zusätz-lich erhielt ein Beihilfeempfänger eineWeihnachtszuwendung von 450,00 EUR.In seiner Sitzung vom 21. Juli 2010 berietder Stiftungsrat den Jahresabschluss2009 sowie den Haushaltsplan.

HilfsfondsAus den Mitteln des Hilfsfonds unter-stützt die Bayerische Landeszahnärzte-kammer Mitglieder und deren Angehöri-ge, die unverschuldet in Not geratensind. Die Beihilfen werden entweder ein-malig oder fortlaufend ausgeschüttet.Rechtliche Grundlage ist die Satzung derBLZK (§ 32).

Gewählte Mitglieder des Hilfsausschussessind seit dem 1. Dezember 2006: Dr.Wolfram Wilhelm, Trostberg (Vorsitzen-der), Dr. Helmut Hefele, Kolbermoor (Bei-sitzer) und Zahnarzt Jörg Weishaupt,Regensburg (Beisitzer).

2009 schüttete der Hilfsfond insgesamt57.490,04 EUR aus, davon monatlicheund einmalige Beihilfen in Höhe von42.770,04 EUR und Weihnachtsspendenin Höhe von 14.720,00 EUR.

2009 unterstützte der Fonds sieben Be-dürftige monatlich. Zudem erhielten dieBeihilfeempfänger eine Weihnachtsspen-de, die im Dezember 2009 ausgezahltwurde. Bei fortlaufenden Beihilfenschüttet der Fonds maximal 1.000,00EUR pro Einzelperson und höchstens1.300,00 EUR pro Ehepaar pro Monataus. Für jedes unversorgte Kind erhöhensich diese Beiträge um jeweils 75,00 EUR.

Das Einkommen der Beihilfeempfängerwird jedes Jahr überprüft. Dem Ergebnisentsprechend wird der ausgezahlteBetrag neu berechnet und angepasst.

UnterstützungskasseEine weitere soziale Einrichtung derKammer ist die Unterstützungskasse. Siezahlt Sterbefallbeihilfe an Hinterbliebenevon verstorbenen Mitgliedern. Die Unter-stützungskasse ist in der Satzung derBLZK (§ 33) verankert und hat eine eige-ne Satzung.Ihre Rechnungslegung erfolgt unabhän-gig von der BLZK. Die Unterstützungs-kasse finanziert sich aus Beiträgen derMitglieder der Zahnärztlichen Bezirks-verbände, das sind unverändert 8,00 EURpro Quartal.

Die Unterstützungskasse wird seit dem 1.Dezember 2006 vertreten durch: Dr.Wolfram Wilhelm, Trostberg (Vorsitzen-der), Dr. Helmut Hefele, Kolbermoor (Bei-sitzer) und Zahnarzt Jörg Weishaupt,Regensburg (Beisitzer).

Seit dem Sterbedatum 1. August 2007werden folgende Beträge an die Antrag-steller ausbezahlt:

Dr. Fritz Linnert Gedächtnis-StiftungHilfsfonds und Unterstützungskasse

Begünstigte:Witwe/Witwer des BLZK-Mitglieds 3.000,00 EUR

zusätzlich pro unversorgtem Kind 600,00 EUR

Kinder des BLZK-Mitglieds 3.000,00 EUR

BLZK-Mitglied für verstorbenen Ehepartner 2.000,00 EUR

Person, die die Beerdigung bezahlt hat 2.200,00 EUR

Die Mitglieder des Hilfsfonds berietenden Jahresabschluss 2009 und denHaushaltsplan 2011 in ihrer Sitzung am21. Juli 2010.

ZNN 1-2011 29

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Dr. Konstanze GroßBezirksstellenvorsitzende

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

� An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alleVertragszahnärzte ohne Begrenzungauf ein bestimmtes Lebensalter ver-pflichtet. Die Verpflichtung zumzahnärztlichen Notdienst ist demgemäß eine unabdingbare Verpflich-tung des Zahnarztes für die Dauer sei-ner Kassenzulassung.

� Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krank-heit verhindert, so hat er selbst füreine geeignete Vertretung zu sorgenund diese Änderung unverzüglichseiner Bezirksstelle mitzuteilen.

� Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe derAnschrift seines Vertreters auf dieVertretung durch einen Aushanghinzuweisen,

� zusätzlich ist dementsprechend auch

der Anrufbeantworter zu besprechen.

� Der zeitliche Umfang des Notdiens-tes wird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. Indieser Zeit muss der für den Not-dienst eingeteilte Zahnarzt in seinerPraxis anwesend sein.

� In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbe-reitschaft bestehen.

� Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffen-den Zahnarzt eingeleitet, bei evtl.hieraus resultierender nachhaltigerGefährdung der Sicherstellung desNotdienstes werden entstehende Kos-ten dem betreffenden Zahnarzt inRechnung gestellt.

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Termine für dieZulassungssitzungenfür Zahnärzte 2011

� 16. März 2011� 13. April 2011� 18. Mai 2011� 06. Juli 2011� 07. September 2011� 12. Oktober 2011� 09. November 2011� 07. Dezember 2011

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch die Bezirksstellenvorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß oder durch den stell-vertretenden Vorsitzenden Herrn Ernst Binner. Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub

Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme anzahnärztlicher Fortbildung oder an einerWehrübung kann sich der Vertragszahn-arzt laut § 32 der Zulassungsverordnungin-nerhalb von zwölf Monaten bis zurDauer von drei Monaten vertreten lassen.Eine Vertragszahnärztin kann sich inunmittelbarem zeitlichen Zusammen-hang mit einer Entbindung bis zu einerDauer von 6 Monaten vertreten lassen.

Dauert die Vertretung länger als eineWoche, so ist sie der Kassenzahnärzt-lichen Vereinigung mitzuteilen. DieserAntrag auf Vertretung ist bei derBezirksstelle Niederbayern rechtzeitiganzufordern. Eine Genehmigung kannrückwirkend nicht ausgesprochen wer-den.

30 ZNN 1-2011

VERSCHIEDENES

Immer wieder stellt sich die Frage, wanndie Unterschrift des Praxisinhabers erfor-derlich ist und in welchen Fällen dieUnterschrift eines Assistenten bezie-hungsweise angestellten Zahnarztes odereiner Helferin ausreicht. Im Folgendensind die wichtigsten Grundsätze zusam-mengestellt, die bei der Unterschrifts-leistung zu beachten sind:• Die Unterschriftsleistung durch einen

Assistenten oder angestellten Zahnarztim Rahmen der vertragszahnärztlichenVersorgung ist nur eingeschränkt mög-lich. Nach dem Bundesmantelvertragund dem Ersatzkassenvertrag trägt derVertragszahnarzt (Praxisinhaber) dieVerantwortung für die Tätigkeit desAssistenten/Vertreters oder angestell-ten Zahnarztes. Deshalb ist es auch derPraxisinhaber, der die Unterschrift aufallen Vertragsvordrucken (Heil- undKostenplan, Überweisungen etc.) lei-sten muss. Wird ein Assistent/ange-stellter Zahnarzt allerdings bei Krank-heit oder Urlaub als Vertreter des

UnterschriftsleistungGrundsätze bei der Unterschriftsleistung durch angestellte Zahnärzte/Assistenten

Vertragszahnarztes tätig, ist er auchunterschriftsberechtigt. Die Unter-schriftsleistung hat in diesem Fall mitdem Zusatz „i. V.“ (in Vertretung) zuerfolgen. Ist der Praxisinhaber nurstundenweise abwesend, wird derAssistent/angestellte Zahnarzt nochnicht als Vertreter tätig. Bei Assistentenist zusätzlich zu beachten, dass diesegemäß § 3 Abs. 3 der Zulassungsver-ordnung (Z-ZV) erst nach einem Jahrder Vorbereitungszeit vertretungsbe-rechtigt sind. Vertretungszeiten vonmehr als einer Woche sind gemäß § 32Abs. 1 Z-ZV der KZV mitzuteilen.

• Unterschriftsleistung für den Zahnarzt:Verbindliche Erklärungen kann nur derPraxisinhaber mit seiner Unterschriftabgeben. Grundsätzlich gilt: Alle Ver-tragsvordrucke und Abrechnungsun-terlagen müssen vom Zahnarzt selbstunterschrieben werden.

• Eine Aufforderung an die KZV, dieHonorare ab einem bestimmten Zeit-punkt auf ein bestimmtes Konto zu

überweisen, muss die Unterschrift desVertragszahnarztes tragen.

• Auch Stellungnahmen oder Einsprüchezu rechnerischen Berichtigungen müs-sen immer vom Zahnarzt selbst unter-zeichnet sein.

• Eine Überweisung kann grundsätzlichnur ein Vertragszahnarzt vornehmen.

• Stellungnahmen und Begründungenzu prothetischen Versorgungen gegen-über Gutachtern sind immer vomZahnarzt zu unterzeichnen, währendbei der alleinigen Übersendung vonRöntgenaufnahmen die Unterschriftder Helferin ausreicht.

• Zur Anforderung von Formularenbraucht die Unterschrift des Zahnarztesebenfalls nicht vorzuliegen.

• Faksimile-Stempel oder ähnliches er-setzen die Unterschrift des Zahnarztesnicht.

Erstmals erschienen im „ZahnärzteblattSchleswig-Holstein“, Ausgabe 7/09

Die Bezirksstellen der KZVB sind nachMaßgabe der Assistenten-Richtlinien(Assi-RiLi) damit betraut, über Anträgeauf Genehmigung zur Beschäftigungeines Vorbereitungsassistenten oder Ent-lastungsassistenten zu entscheiden. Indiesem Zusammenhang weisen dieBezirksstellen darauf hin, dass dieseGenehmigung rechtzeitig vor Arbeitsauf-nahme des Assistenten einzureichen ist(Ziffer 1.3. Assi-RiLi).Eine nachträgliche Genehmigung istnicht möglich.

Wird die Verpflichtung zur rechtzeitigenAntragstellung, die allein den Praxisinha-ber trifft – nicht beachtet, kann diesweitreichende Folgen haben. Beschäfti-gungszeiten ohne Genehmigung könnengenerell nicht auf die vertragszahnärzt-liche Vorbereitungszeit des Assistentenangerechnet werden (Ziffer 2.8. Assi-RiLi).

Der Praxisinhaber wird mit disziplinari-schen Maßnahmen rechnen müssen (Ziffer 9. Assi-RiLi) und hat sogar zu

befürchten, wegen der nicht genehmig-ten Beschäftigung des Assistenten vonden Krankenkassen in Regress genom-men zu werden (so die Rechtsprechungdes Bundessozialgerichts).

Der Antrag zur Beschäftigung einesAssistenten ist rechtzeitig, schriftlich undvollständig bei der Bezirksstelle einzurei-chen.Der Antrag hierzu kann bei der Bezirks-stelle Niederbayern, Am Essigberg 14 II,94315 Straubing, angefordert werden.

Assistentengenehmigung rechtzeitig beantragen!

ZNN 1-2011 31

VERSCHIEDENES

Zahnärztlicher Notdienst 2012

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

die Einteilung zum zahnärztlichen Not-dienst 2012 sollte möglichst frühzeitigerfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zugeben, die Termine rechtzeitig zu erfah-ren und dementsprechend planen zukönnen.

Es ist deswegen notwenig, bis spätestens31.05.2011 der Bezirksstelle Niederbay-ern folgendes mitzuteilen:1. eine Änderung der Praxisanschrift

bzw. Telefonnummer

2. eine vorgesehene Beendigung derTätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr2011

3. eine eventuelle Verlegung der Praxis4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“5. eine beabsichtigte Befreiung vom

Notdienst

Zu Punkt 5:Eine grundsätzliche Befreiung vom Not-dienst ist nicht möglich, dazu ist einbegründeter Antrag erforderlich. Über dieBefreiung entscheidet die BezirksstelleNiederbayern. Eine ausgesprochene Be-

freiung für das vergangene Jahr verlän-gert sich nicht automatisch, sondernmuss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wünsche, Anträge zum zahnärztli-chen Notdienst können nach dem31.05.2011 nicht mehr berücksichtigtwerden!

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 80,00 Euro 85,00 Euro 95,00 Euro

90 x 50 mm 69,00 Euro 75,00 Euro 85,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 48,00 Euro 51,00 Euro 69,00 Euro

1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.

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Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasVerlag & MedienagenturSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 87 61-72 90 541

✂ZNN – Ausgabe Nr.:

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzende Dr. Konstanze Groß. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art rich-ten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag,Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail:[email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestal-tet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas.Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100%Gerhard Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen.Erscheinungsweise: alle 2 Monate.

Notdienständerung

Praxis/ABE-Stempel

Bitte zurückschicken an:

KassenzahnärztlicheVereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 1494315 Straubing

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14,94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Bereich: Termin:

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übernimmt:

Ort, Datum Unterschrift