Auswertung Anonymisierte ITP

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Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 /740-2228 [email protected] www.zpe.uni-siegen.de Evaluationsprojekt PerSEH Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Auswertung anonymisierter Integrierter Teilhabepläne (ITP) Hessen Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen) Projektzeitraum: April 2010 bis Mai 2011 Evaluationsteam: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Dr. Johannes Schädler Nadja Althaus, M.A. Integrative Heilpädagogik/Inclusive Education Dipl. Gerontol. Cordula Barth Mai 2011

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���� [email protected] ���� www.zpe.uni-siegen.de

Evaluationsprojekt PerSEH

Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste

der Universität Siegen

Auswertung

anonymisierter Integrierter

Teilhabepläne (ITP) Hessen

Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen) Projektzeitraum: April 2010 bis Mai 2011 Evaluationsteam: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Dr. Johannes Schädler Nadja Althaus, M.A. Integrative Heilpädagogik/Inclusive Education Dipl. Gerontol. Cordula Barth Mai 2011

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Inhaltsverzeichnis

1 Aktuelle Diskussionen um individuelle Teilhabeplanung ......................................... 3

1.1 Integrierte Teilhabeplanung (ITP) Hessen ................................................................. 4

1.2 Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ...................................... 5

1.3 Individuelle Hilfeplan (IHP 3) des Landschaftsverbandes Rheinland ...................... 6

1.4 Teilhabeplan (THP) in Rheinland-Pfalz .................................................................... 8

2 Auswertung anonymisierter Teilhabepläne im Rahmen der Evaluation ................... 9

3 Personenzentrierte Teilhabeplanung mit dem ITP .................................................. 11

3.1 Erarbeitung des ITP mit den Leistungsberechtigten ................................................ 11

3.2 Darstellung der Lebenssituation und des Hilfebedarfes .......................................... 11

3.3 Orientierung an Zielen ............................................................................................. 13

3.4 Formulieren von Zielen und Indikatoren ................................................................. 15

4 Planung der Unterstützung ...................................................................................... 17

4.1 Kooperation mit anderen Stellen ............................................................................. 17

4.2 Einbeziehung nicht professioneller Hilfen .............................................................. 18

4.3 Hilfen zur Verselbständigung .................................................................................. 18

5 Integrierte Teilhabeplanung und örtliche Angebotsentwicklung............................. 21

6 Zusammenfassende Auswertung ............................................................................. 21

7 Literaturverzeichnis ................................................................................................. 23

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1 Aktuelle Diskussionen um individuelle Teilhabeplanung

Durch das Inkrafttreten des SGB IX im Jahr 2001 sind Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung als Leitziele für die Be-hindertenhilfe in den Vordergrund gerückt. Um diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, wurden in der Folge verschiedene Verfahren und Instrumente zur Ermittlung des Bedarfs und der Planung dieser Teilhabeleistungen auf der Ebene des Einzelfalls entwickelt. Dadurch soll ge-währleistet sein

„dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich – wie ‚aus einer Hand‘ – erbracht wer-den. […] Durch die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitations-träger stellen diese eine einheitliche Praxis innerhalb des gegliederten Systems der Rehabi-litation und Teilhabe sicher. Hierzu sind Rahmenbedingungen zu schaffen“ (Bundesar-beitsgemeinschaft für Rehabilitation 2004: 1).

Der Deutschen Vereins hat eine Empfehlung zur ‚Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe‘ erarbeitet, in der die folgenden Standards herausgestellt werden: „● Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen,

• Mitwirkung der Menschen mit Behinderung, • Zielorientierung, • ICF-Orientierung, • Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum, • Lebensweltorientierung, • Lebenslagenorientierung, • Transparenz, • Evaluation und Qualitätssicherung, • Interdisziplinarität und Multiprofessionalität, • Fachliche Fundierung, • Integrierte Verfahren“ (Deutscher Verein 2009: 10).

Im Rahmen der Empfehlung wird auf verschiedene Verfahren und Instrumente zur Bedarfser-mittlung und individuellen Teilhabeplanung hingewiesen. Dabei handelt es sich um den von der Aktion Psychisch Kranke entwickelten Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP), die Individuelle Hilfeplanung (IHP1) des Landschaftsverbands Rheinland, die Individu-elle Teilhabeplanung (THP) des Landes Rheinland-Pfalz und die Integrierte Teilhabeplanung (ITP) des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (vgl. ebd.). Das Evaluationsteam PerSEH hat diese drei Instrumente anhand der Kriterien für eine gelingen-de individuelle Teilhabeplanung mit dem ITP verglichen, um sich einen Überblick über die aktu-ell diskutierten Instrumente und Verfahren zu verschaffen. Im Gesamtprozess der Evaluation soll dies dazu dienen, die Stärken und Schwächen des ITP stärker herauszustellen, aber auch dem Zweck dienen, die Auswertung der anonymisierten Integrierten Teilhabepläne vorzubereiten.

1 Mittlerweile liegt die Version IHP 3 vor.

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1.1 Integrierte Teilhabeplanung (ITP) Hessen

Im Jahre 2007 hat der Verwaltungsausschuss des LWV Hessen veranlasst, ein Konzept zu einer einheitlichen Hilfeplanung und Leistungsfinanzierung für alle Zielgruppen der Eingliederungs-hilfe zu entwickeln. Daraufhin wurde die Integrierte Teilhabeplanung von Frau Prof. Gromann im Auftrag des überörtlichen Sozialhilfeträgers in Hessen erarbeitet. Das Instrument ist anwend-bar für alle Zielgruppen der Eingliederungshilfe und umfasst alle Lebensbereiche. Bei der Pla-nung werden die Ziele und Vorstellungen der Menschen mit Behinderung sowie die Bedarfsori-entierung der Leistungen in den Vordergrund gestellt. Die Integrierte Teilhabeplanung und die Plausibilitätsprüfung der anvisierten Unterstützung in der Hilfeplankonferenz stehen in enger Verbindung mit der Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes. Ein interdisziplinär erarbeite-tes und aufeinander abgestimmtes, inklusiv ausgerichtetes Unterstützungsarrangement soll er-möglichen, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben weitgehend selbstgestaltet führen und Barrieren für ihre Teilhabe an der Gesellschaft beseitigt werden. Somit ist der ITP als prospektive, zielorientierte und multiprofessionelle Teilhabeplanung zu verstehen. Grundlage der Planung ist eine prozesshafte Abstimmung der Planung mit dem Klien-ten und allen beteiligten Fachkräften, die bei der Umsetzung dieser Planung durch eine Person koordiniert und ggf. verändert wird. Auf der Basis der Erfordernisse und Besonderheiten des Einzelfalls werden im Rahmen des ITP die notwendigen Leistungen beantragt, sowohl das Leis-tungsspektrum wie auch ihr Umfang und der Erbringungsort bestimmt sowie ein Zeitrahmen für die Dauer der Leistungen festgehalten. Dabei orientieren sich die Leistungen an einer möglichst eigenständigen Lebensführung und -gestaltung, der Normalisierung der Lebensverhältnisse und einer inklusiven Ausrichtung der Planung, so dass ein integrierter Planungsprozess entsteht. Die Arbeit mit dem ITP steht in unmittelbarer Verbindung mit der seitens des LWV in Koopera-tion mit der sozialwirtschaftlichen Beratung Bremauer entwickelten personenzentrierten Leis-tungsfinanzierung. Die Integrierte Teilhabeplanung untergliedert sich in den eigentlichen ITP inklusive eines Daten-schutzbogens und eines Bogens zur Zeiteinschätzung und kann bei Bedarf durch einen standardi-sierten Erhebungsbogen entweder zur individuellen Vorgeschichte der Abhängigkeit oder zum Beruf ergänzt werden. Im ITP werden Sozialdaten und die bisherige und momentane Behand-lungs- und Betreuungssituation erfasst. Daraufhin werden die Ziele festgehalten, die einem vom Leistungsberechtigten formulierten übergreifenden ‚Leitziel‘ nachgeordnet sind. Beim Erfassen der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen wird der Bezug zum Manual der ‚Internationalen Klas-sifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit‘ (ICF) hergestellt und Leistun-gen weiterer Leistungsträger werden festgehalten. In der Folge wird der individuelle Bedarf de-zidiert beschrieben, sowie darauf aufbauend das Vorgehen der Leistungserbringer und der Um-fang der Leistungen sowie ggf. die Zielerreichung der im vorhergehenden ITP vereinbarten Ziele überprüft. Zudem liegen ein Manual zum ITP wie auch ein Manual zur Zeiteinschätzung im Rahmen des ITP vor (vgl. Gromann 2010; vgl. Bremauer 2010). Im Manual zum ITP wird nach einer Einfüh-rung in die Logik der Integrierten Teilhabeplanung die Arbeit mit dem ITP anhand von Beispie-len erläutert. Im Manual zur Zeiteinschätzung werden zunächst Grundsätze für die personenzen-trierte Leistungssystematik angeführt, woraufhin die der Zeiteinschätzung zugrunde liegenden Prinzipien mittels eines Beispiels erläutert werden. Abgeschlossen wird das Manual durch in der Lenkungsgruppe in Wiesbaden vereinbarten Verfahrensregeln für die Zeiteinschätzung.

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1.2 Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP)

Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ist ein Instrument zur Hilfeplanung von (chronisch) psychisch erkrankten Menschen. Dieses Instrument wurde im Rahmen des vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Projekts ‚Personalbemessung im komplementären Bereich der Psychiatrischen Versorgung‘ von 1992 bis 1996 durch die Aktion Psychisch Kranke (APK) entwickelt und erprobt. Im IBRP werden die für die Integrierte Behandlungs- und Reha-bilitationsplanung prospektiv geschätzten Zeiten in Form von sog. Fachleistungsstunden Hilfe-bedarfsgruppen zugeordnet und diese pauschal vergütet2. Der IBRP wurde in mehreren Regionen über vier Jahre hinweg erprobt und weiterentwickelt. Daraufhin wurde der IBRP als Instrument der Hilfeplanung und der Qualitätssicherung in vielen Regionen in der BRD, auch in Hessen, für die Planung ambulanter Hilfen für psychisch erkrankte Menschen eingesetzt. Der IBRP besteht aus den mehrseitigen Bögen A und G. Im Bogen A werden Sozialdaten und die bisherige und aktuelle Situation der / des Leistungsberechtigten erfasst sowie Ziele für die Lebensbereiche Wohnen und Arbeit festgehalten. Daraufhin werden Fähigkeiten und Beeinträch-tigungen zusammengetragen, der individuelle Bedarf und daraus resultierende Hilfen und das Vorgehen geklärt und schriftlich festgehalten. Daraufhin wird im Bogen G der Umfang der Leis-tungen festgelegt. Zudem gibt es fünf weitere Ergänzungsbögen des IBRP, um die gegenwärtige und / oder angestrebte Wohnform detaillierter zu beschreiben, die gegenwärtige und die ange-strebte Tätigkeit oder Tagesgestaltung gegenüberzustellen, biographische Daten sowie die der sozialen und beruflichen Situation oder Krankengeschichte anamnestisch zu erheben, einen sepa-raten Bogen, um die Veränderungen der vergangenen Jahre zu erheben und einen Bogen zur klientenbezogenen Leistungsdokumentation. Seit 2001 gibt es ein von Prof. Gromann erstelltes und wiederholt aktualisiertes ‚Lernprogramm für die wesentlichen Schritte der Hilfeplanung und die verwendeten Instrumente‘ (vgl. Gromann 2004). Der ITP ist vor diesem Hintergrund in enger Auseinandersetzung mit dem IBRP entstanden und kann als Weiterentwicklung zu einem Instrument für alle Zielgruppen der Eingliederungshilfe verstanden werden. Der Aufbau der Instrumente ist sehr ähnlich. Leitend ist in beiden Instrumen-ten das Verständnis von Teilhabeplanung als einer zielorientierten, mehrere Lebensbereiche in-tegrierenden Erarbeitung mit den Adressat/innen der Hilfe. Die Planung wird auch im Verlauf der Realisierung dieser Planung permanent überprüft und ggf. angepasst, wofür ein/e für die Ko-ordination der Teilhabeplanung verantwortliche/r Mitarbeiter/in des Dienstes, der die Leistung erbringt, zuständig ist.

IBRP wie auch ITP sind in einen Verfahrenskreislauf eingebunden, der die Überprüfung der Plausibilität der Planung im multiprofessionellen Gremium der Hilfeplankonferenz und die An-passung der Hilfen in der Erbringung der Unterstützung selbst beinhaltet. Die durch IBRP oder ITP ermittelten Leistungen sind in der Art und Dauer der Erbringung sowie im Umfang dem individuellen Bedarf entsprechend und somit als Produkt einer integrierten Planung zu verstehen. Die Leistungen sind an einer möglichst eigenständigen Lebensführung und Lebensgestaltung orientiert, was die Aktivierung eigener Ressourcen nach sich zieht. Zudem sind sie inklusiv aus-gerichtet und beziehen daher den Sozialraum des Leistungsberechtigten und nicht-professioneller Hilfen in das Teilhabearrangement mit ein. Dabei sind in beiden Instrumenten der Einbezug von Umfeldhilfen und die Aktivierung eigener Ressourcen sowie Interdisziplinarität und Multipro-fessionalität angelegt, aber im Ausmaß variabel. Diese Relativierung wird dadurch verstärkt, dass Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer die Planung erstellen. Auch wenn die Perspektive der Leistungsberechtigten im Instrument im Vordergrund steht, ist die Darstellung in beiden In-

2 Dies war nach § 93a des damals gültigen BSHG erforderlich.

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strumenten vermutlich stark durch die Perspektive des professionellen Hilfesystems geprägt. Der ITP ist stärker als der auf therapeutisch-professionelle Ziele ausgerichtete IBRP an persönlichen Entwicklungszielen der Leistungsberechtigten orientiert. Der ITP stellt somit Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für die Gestaltung des eigenen Lebens stärker in den Vordergrund. Die subjektive Perspektive ist daher im ITP stärker ausgeprägt als im IBRP. In den Manualen zu bei-den Instrumenten wird im Sinne des personenzentrierten Ansatzes eine Verknüpfung der Pla-nung individueller Arrangements und der Sozialplanung anregt, die sich eher an Lebenslagen orientiert.

IBRP wie auch ITP bieten sowohl ein Planungsinstrumente für fachlich fundierte individuelle Hilfen als auch eine Grundlage der Leistungsvergütung. Allerdings gibt es beim ITP keine an den Erbringungsort der Leistungen gebundene Unterscheidung in der Finanzierung, sondern ein einheitliches Verfahren. Die zeitbasierte Finanzierungssystematik ist Bestandteil des Instru-ments, weshalb eine engere Verknüpfung des individuellen Bedarfs, des Vorgehens und der Fi-nanzierung gegeben ist. Die personenzentrierte Finanzierungssystematik beim ITP ist durch das Verfahren der ‚doppelten Mittlung‘ weniger transparent als das System der ‚einfachen‘ Mittlung beim IBRP. Der Umgang mit dem IBRP ist aufgrund längerer Erfahrungswerte mit dem IBRP in ganz Hes-sen sicherer und für alle Beteiligten gewohnter als der sich noch in der Erprobung befindliche ITP. Die fachliche Fundierung des personenzentrierten Ansatzes stammt aus dem psychiatri-schen Bereich und ist mit dem IBRP eng verknüpft. Viele der Anwendungserfahrungen lassen sich vermutlich übertragen und auch hinsichtlich des Einsatzes mit anderen Zielgruppen frucht-bar machen. Notwendige Weiterentwicklung beziehen sich auf die Erfassung eines pflegerischen Bedarfes und an die Entwicklung von Materialien in Einfacher Sprache.

1.3 Individuelle Hilfeplan (IHP 3) des Landschaftsverbandes Rheinland

Der IHP des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wurde im Jahre 2002 im Zusammenhang der Zuständigkeitsverlagerung für die Hilfen zum selbständigen Wohnen entwickelt. Das In-strument wurde mit dem Ziel der Kostenbegrenzung bei wachsenden Fallzahlen durch eine fach-liche Weiterentwicklung im Bereich der wohnbezogenen Hilfen verknüpft. Der IHP wurde 2005 und 2010 überarbeitet, zudem wurden viele Materialien zur IHP entwickelt, z.B. eine Version in Leichter Sprache. Mit der Überarbeitung 2010 ist ein sowohl auf die Leistungsberechtigten wie auch auf ihre professionellen Begleiter abzielendes Qualifizierungskonzept verbunden. Der aktuelle IHP 3 besteht aus einem Basisbogen, einem Gesprächsleitfaden und einem formali-sierten Protokoll der Hilfeplankonferenz. Im Basisbogen werden sozialrechtliche Rahmendaten festgehalten. Des weiteren wird die aktuelle Situation beschrieben, Teilhabeleistungen beantragt sowie festgehalten, ebenso erfolgt die Klärung, ob der Leistungsberechtigte an einer HPK teil-nehmen möchte und in welcher Form die Vorstellung erfolgen soll. Unterschiede zum ITP be-stehen in der direkten Verknüpfung zur Hilfeplankonferenz im Instrument selbst. Im Anschluss folgt eine Erklärung zum Umgang mit personenbezogenden Daten wie auch ein Hinweis auf das Persönliche Budget als alternative Finanzierungsart.

Der Gesprächsleitfaden ist nicht personalisiert und durch Leichte Sprache barrierefrei sowie auch insgesamt in stärkerem Maße an der pädagogischen Arbeit orientiert und dadurch für alle Betei-ligten ein einfacher zu nutzendes Instrument als der ITP. Auf den ersten vier Seiten werden Zie-le, die aktuelle Situation, Umfeldhilfen und Barrieren der gesellschaftlichen Teilhabe festgehal-ten, wobei jeweils ein Feld für die Aussagen des Leistungsberechtigten und ein Feld für eine ergänzende fachliche Perspektive zur Verfügung stehen. Die Orientierung an der ICF (Aktivi-

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tätsbereiche, Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren) wird durch diese Systematik hergestellt. Die weiteren Seiten dienen der Zielüberprüfung des letzten Hilfeplans und der Fest-legung neuer Ziele inklusive Angaben zu den dafür notwendigen Leistungen im Einzelfall. Aus einer sozialpädagogischen Perspektive ist dieses Instrument daher sehr überzeugend, es bietet jedoch keine unmittelbare Verknüpfung mit der Vereinbarung von Leistungen. Der zweiseitige Protokollbogen für die Hilfeplankonferenz dient einer Vorstrukturierung der Beratung sowie dem Protokollieren der Bedarfsfeststellung und der daraus resultierenden Emp-fehlung. Dieser Bogen hat in Hessen keine Entsprechung. Im Vergleich zum ITP ist ähnlich, dass dieses Instrument in Auseinandersetzung mit dem IBRP entwickelt wurde sowie Zielgruppen- und seit 2010 auch Lebensbereich übergreifend angelegt ist. Beide Instrumente sind an den festgehaltenen Zielen der Leistungsberechtigten orientiert und beinhalten eine Überprüfung, ob diese Ziele erreicht werden. Die Erfassung der Ziele unter-scheidet sich allerdings, da sie bei der Darstellung im ITP einem leitenden Lebensziel unterge-ordnet sind.

Der IHP 3 wie auch der ITP orientieren sich an dem bio-psycho-sozialen Modell der ICF, aller-dings wurde bei den Schulungsmaterialien zum IHP 3 deutlich gemacht, dass es sich bei den Kategorien lediglich um orientierende Einschätzungen handelt.

Ebenso wie der ITP wird der IHP 3 sowohl als Instrument wie auch als Verfahren der individuel-len Teilhabeplanung verstanden. Den IHP 3 sollen die Leistungsberechtigten selbst mit Unter-stützung einer Person ihres Vertrauens erstellen. Dies können Personen aus dem privaten Umfeld sein, aber auch Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen, insbesondere in den vom LVR geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und Koordinierung-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). Im ITP hingegen sollen die Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer zusammen mit den Leistungsberechtigten den individuellen Bedarf und daraus resultierende professionelle Hil-fen festhalten. Diese unterschiedliche Herangehensweise legt nahe, dass bei einer individuellen Teilhabplanung mit dem ITP professionelle Hilfen stärker im Vordergrund stehen, die darüber hinaus aktuell noch häufig von einer angebotszentrierten und Sozialraum ferneren Haltung über-formt sind.

Beide Instrumente stellen die individuelle Perspektive der Leistungsberechtigten in den Vorder-grund. Dies wird im ITP noch deutlicher herausgestellt durch die Erarbeitungen von Indikatoren, an den alle Beteiligten ablesen können, ob ein vereinbartes Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Unterschiede zum ITP bestehen in der direkten Verknüpfung zur HPK im Instrument und einem Hinweis auf das Persönliche Budget als alternative Form der Leistungsgewährung. Die Verknüp-fung der Ermittlung des individuellen Bedarfs und dessen Verpreislichung ist im IHP 3 schwä-cher als im ITP: bei ambulanten Leistungen werden in einer Hilfeplankonferenz Fachleistungs-stunden festgelegt, bei stationär erbrachten Leistungen schließt sich das sog. Metzler-Verfahren zur Festlegung einer Hilfebedarfsgruppe an.

Die Qualitätssicherung, Interdisziplinarität und Multiprofessionalität und ein integriertes Verfah-ren ist in beiden Systemen angelegt, unterliegt aber keinem Automatismus. Der LVR fördert offene Anlaufstellen im Rahmen der sozialpsychiatrischen Zentren und Kontakt-, Koordinations- und Beratungsstellen (KoKoBe), die explizit den Auftrag zur Erarbeitung von Hilfeplänen ha-ben. Somit erscheinen die Einbettung und die Ausrichtung des IHP 3 auf übergreifende, perso-nenzentrierte Strukturen intensiver und umfassender als beim ITP. Allerdings muss hierbei ein-schränkend erwähnt werden, dass der IHP 3 flächendeckend im Einzugsgebiet des LVR im Ein-satz ist, wohingegen sich der ITP momentan in der Erprobungsphase befindet. Der Fokus auf die Qualifizierung der Leistungsberechtigten wie auch auf Möglichkeiten des Austauschs von pro-fessionellen Begleitpersonen über Präsenzveranstaltungen, ein online-Portal sowie auch die posi-

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tiven Erfahrungen mit den KoKoBe seit 2004 sind im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsver-bandes Rheinland zentrale Elemente, die die Einführung des IHP begleitet haben.

1.4 Teilhabeplan (THP) in Rheinland-Pfalz

Seit 2003 ersetzt der Teilhabeplan (THP) den vorher in Rheinland Pfalz verwendeten ‚Entwick-lungsbericht‘, wobei das Instrument seitdem kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Der THP Rheinland Pfalz beinhaltet eine Schweigepflichtsentbindung, einen Mantelbogen und die Bögen I bis III, ein Informationsblatt zum Datenschutz und eine Information über das Teilhabeplanver-fahren. Alle Dokumente bis auf die Schweigepflichtsentbindung liegen in Leichter Sprache vor. Der Mantelbogen dient dazu „die wesentlichen Daten zum Prozess der individuellen Hilfepla-nung als solche zusammen zu tragen. Der Mantelbogen ersetzt daher nicht bereits vorhandene Stammdaten- oder Basisdatensätze“ (Transfer 2005: 42). Auf dem Bogen I sind Grundsatzziele, die derzeitige Situation, Hindernisse und Meilensteine bei der Zielerreichung festzuhalten. Die Interessen, Fähigkeiten, Ressourcen und Beeinträchtigungen werden auf dem Bogen II berück-sichtigt. Der Bogen III ist der sog. Aktionsplan, um die Meilensteine für die Ziele in den in den Lebensbereichen noch einmal zu konkretisieren und mit einem Zeitplan sowie den dafür erfor-derlichen professionellen Hilfen zu hinterlegen. Die Information über das Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung in Rheinland-PfalzBeschreibung ist dreigegliedert in Angaben zum Verfahren im Einzelfall, zur Teilhabe- bzw. Hilfeplankonferenz sowie Hinweise zur Schnittstelle THP - Fachausschuss der WfbM. Im Vergleich zum ITP ist ähnlich, dass es sich beim THP ebenfalls um ein Zielgruppen- und Lebensbereich übergreifendes Instrument handelt, durch das der individuelle Teilhabebedarf abzubilden ist und es „gibt Auskunft darüber, welche Hilfen im Planungszeitraum erbracht wer-den sollen, um den […] besonderen Bedarf eines Menschen zu decken“ (Deutscher Verein 2009: 25). Beide Instrumente sind an den festgehaltenen Zielen der Leistungsberechtigten orientiert und beinhalten eine Überprüfung, ob diese Ziele erreicht werden. Die Erfassung der Ziele unter-scheidet sich allerdings, da sie bei der Darstellung im ITP einem leitenden Lebensziel unterge-ordnet sind. Dadurch spielt die subjektive Komponente im ITP eine stärkere Rolle als im THP, auch wenn sie bei beiden Planungsinstrumenten durch die Orientierung an den Zielen der Leis-tungsberechtigten das Fundament für professionelle Hilfen bietet.

Ebenso wie der ITP wird der THP sowohl als Instrument wie auch als Verfahren der individuel-len Teilhabeplanung verstanden. Es liegt sowohl zum ITP wie auch zum THP ein Handbuch bzw. Manual vor. Allerdings ist das Handbuch zum THP wesentlich umfangreicher und be-schreibt das zugrundeliegende Menschenbild, die erforderliche Grundhaltung und den gesetzli-chen Rahmen für die Planung. Erst nach knapp der Hälfte des Handbuchs erfolgt eine detaillierte Beschreibung der Anwendung der einzelnen Bögen. Diese werden ergänzt durch separate Infor-mationen zum Verfahren und dem Schutz persönlicher Daten. Die fachliche Ausrichtung wird somit durch das Begleitmanual des THP stärker herausgestellt. Beide Instrumente streben eine integrierte Planung in einem Gesamtplanverfahren an. Dabei sind in beiden Instrumenten der Einbezug von Umfeldhilfen und die Aktivierung eigener Ressourcen sowie Interdisziplinarität und Multiprofessionalität angelegt, aber im Ausmaß variabel.

Der ITP wird von Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer erstellt, der THP von Mitarbeitern des Leistungsträgers oder den von ihnen beauftragten Leistungserbringern, Allgemeinen Sozial-dienste oder anderen beauftragen Stellen erstellt. Dadurch stehen unterschiedliche Perspektiven im Vordergrund, die jedoch in beiden Fällen auf das Leistungsgeschehen in der Eingliederungs-

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hilfe ausgerichtet sind. Durch diesen Fokus wird die Kreativität bei der Entwicklung von indivi-duellen Teilhabearrangements in eine bestimmte Richtung gelenkt. Allerdings ist der ITP auch durch seine integrative Ausrichtung so zu verstehen, dass sie laut der Einschätzung des Deut-schen Vereins regionale Planung und Kooperation anregt (vgl. Deutscher Verein 2009), wohin-gegen der THP stärker die Planung im Einzelfall als die Entwicklung und Qualitätssicherung des Versorgungssystems im Blick hat.

Beiden Instrumenten liegt ein auf der ICF beruhendes Verständnis von Behinderung zugrunde, wobei beim ITP die Kategorien leitend sind und somit die ICF-Orientierung wesentlich deutli-cher wird. Der ITP ist als individuelles Planungsinstrument und Verfahren für erwachsene Menschen mit Behinderung gedacht, beim THP liegen sowohl Planungsinstrumente für erwachsene Menschen wie auch für Kinder mit Behinderung vor. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei der Teilhabeplanung mit dem THP die Bedarfsermittlung aktuell nicht direkt mit einer Finanzierungssystematik verknüpft ist. Die Finanzierungssystema-tik der im THP festgehaltenen Leistungen wird im Unterschied zu der zeitbasierten Leistungs-vergütung im ITP nicht transparent gemacht. Dahingegen sind im Informationsblatt zum Daten-schutz die Aufgaben und der Ablauf der Hilfeplankonferenz beschrieben, und somit dieses Ver-fahren sehr transparent ist. Es liegt zum THP ein umfangreiches Downloadangebot vor, dass auch in Leichter Sprache Einsicht in das Instrumentarium gibt. 2 Auswertung anonymisierter Teilhabepläne im Rahmen der Evaluation

Im Gesamtprozess der Evaluation soll die Auswertung der Integrierten Teilhabepläne Aufschluss insbesondere über die folgenden Fragen erbringen:

• Wie werden die Anliegen der Leistungsberechtigten im Teilhabeplanverfahren dokumen-tiert?

• Welche über die bestehenden Angebotsstrukturen hinausgehenden Unterstützungsres-sourcen werden in die Teilhabeplanung einbezogen?

• Lassen sich Veränderungen im Evaluationszeitraum im Umgang mit den Instrumenten er-kennen?

• Gibt es bei den Zielformulierungen Aussagen, die auf eine (weitere) Verselbständigung hindeuten und somit auf eine Verringerung des Hilfebedarfes?

• Gibt es bei der Formulierung des Vorgehens Maßnahmen, die auf eine zukünftig eigen-ständige Ausführung von Leistungen zielen?

• Auf welche Weise wird die Aktivierung individueller und sozialer Ressourcen themati-siert?

• Lassen sich zielgruppenspezifische Unterschiede in der Arbeit mit dem ITP erkennen?

Die Analyse der anonymisierten Integrierten Teilhabeplanungen wurde im Evaluationsteam be-gannen durch eine offene, diskursive Analyse einzelner Teilhabepläne. In einem zweiten Schritt wurden zu dieser Analyse die Bearbeitungshinweise im Manual des ITP und die vom Deutschen Verein formulierten ‚Standards zur Bedarfsbemessung und Hilfeplanung in der Eingliederungs-hilfe‘ hinzugezogen. Auf diesem Wege wurde ein Analyseraster entwickelt. Das Analyseraster wurde in einem dritten Schritt weiter entwickelt und durch eine Analyse von zufällig ausgewähl-

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ten anonymisierten ITP durch die Mitglieder des Evaluationsteams validiert. Die Ergebnisse wurden in mehreren Durchläufen verglichen, um eine Übereinstimmung in den Einschätzungen zu erzielen. Kriterien für die Einschätzungen wurden dabei in einem Manual zur Handhabung des Analyserasters festgehalten. Das endgültige Analyseraster wurde in ein Formular zur stan-dardisierten Erfassung von Teilhabeplänen umgesetzt. Die anschließende Auswertung erfolgte durch das Evaluationsteams. Bei der Aufteilung der anonymisierten ITP auf die Bearbeiter wur-de auf eine möglichst gleiche Aufteilung nach Zielgruppe und Erprobungsregion Wert gelegt. Es ist zu beachten, dass vor dem Hintergrund des Evaluationsauftrages eine quantitative, statis-tisch auswertbare Analyse der Teilhabepläne im Vordergrund steht. Für eine qualitative Analyse relevante Fragen wie die Darstellung der Lebenssituation und eine genauere Analyse von Zielen und ihrer Bedeutung für die pädagogische Arbeit können im Rahmen dieser Auswertung nicht bearbeitet werden. Die Auswahl der ITP erfolgte mittels einer gestuften Zufallsauswahl. Festgelegt wurden die Mo-nate April 2010 und Januar 2011, in denen nach der Reihenfolge des Eingangs jeweils etwa 20 ITP pro Zielgruppe und Erprobungsregion ausgewertet werden sollten. In den Fällen, in denen nicht genug ITP-Eingänge in dem ausgewählten Monat zu verzeichnen waren, wurden die nächst früheren ITP einbezogen. In der zweiten Erhebungsphase wurde von dem Verfahren im Bereich der Zielgruppe der Menschen mit körperlichen Behinderungen davon abgewichen, da sonst die beiden Erhebungszeiträume nicht mehr voneinander zu unterscheiden gewesen wären. Die ITP wurden vom LWV Hessen hinsichtlich persönlicher Daten wie auch der genutzten Dienste und Einrichtungen anonymisiert. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die letztendlich in die Auswertung einbezogenen ITP. Tabelle 1: Ausgewertete Integrierte Teilhabepläne

Zielgruppe

Gesamt Menschen mit

körperlicher Be-hinderung/AIDS/

HIV

Menschen mit geistiger

Behinderung

Menschen mit seelischer Behin-

derung/Sucht-erkrankungen

Land-kreis Fulda

1. Phase (April 2010)

20 22 19 61

2. Phase (Januar 2011)

13 22 20 55

Gesamt 33 44 39 116

Werra-Meißner-Kreis

1. Phase (April 2010)

19 21 40

2. Phase (Januar 2011)

10 20 30

Gesamt 29 41 70

Gesamt 1. Phase (April 2010)

39 22 40 101

2. Phase (Januar 2011)

23 22 40 85

Gesamt 62 44 80 186

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In den folgenden Auswertungen wird in der Regel von der hier genannten Gesamtzahl der Fra-gebögen ausgegangen, andernfalls wird die Gesamtzahl der in die jeweilige einbezogenen An-zahl der Fragebögen mit ‚n‘ angegeben. Neben einer Gesamtauswertung werden Auswertungen nach der Untersuchungsphase, nach der Zielgruppe sowie nach Neu- und Folgeplanungen vorge-nommen. Auf diese wird jedoch nur hingewiesen, wenn Unterschiede festgestellt werden kön-nen. Die in diesem Dokument verwendeten Bezeichnungen ‚Menschen mit geistiger Behinderung‘ ebenso wie die Bezeichnung ‚Menschen mit seelischer Behinderung‘ stoßen angesichts stigmati-sierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Menschen mit Behinderung selbst wird statt-dessen der Verwendung ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten‘ und ‚Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen‘ der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieses Berichtes wird die Begrifflichkeit ‚geistige‘ bzw. ‚seelische Behinderung‘ jedoch beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in § 53 SGB XII zu verdeutlichen. Zum Zwecke der Übersichtlichkeit wurden teilweise die üblichen Abkürzungen GB für geistige Behinderung, SB für seelische Behinderung und KB für körperliche Behinderung benutzt. 3 Personenzentrierte Teilhabeplanung mit dem ITP

3.1 Erarbeitung des ITP mit den Leistungsberechtigten

Die Teilhabepläne sind mit den Leistungsberechtigten abgestimmt. In fast allen analysierten ITP wird auf der Seite 6 des Formulars angegeben, dass die Erstellung in Abstimmung mit dem Leis-tungsberechtigten erfolgte (94,1%). Abweichende Sichtweisen in Bezug auf die aktuelle Situati-on, Ziele, Bedarfs und Hilfen werden lediglich in 24,2% aller ausgewerteten Teilhabepläne fest-gehalten. Der Anteil ist zielgruppenübergreifend ähnlich, im Vergleich der Auswertungsphasen jedoch rückläufig. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Vereinbarung über die notwendi-gen Hilfen handelt, in der die Interessen, Wünsche und Ziele der Leistungsberechtigten mit der professionellen Sichtweise abgestimmt wird, sind Differenzen bei der Erarbeitung zu erwarten, was auf über drei Viertel der ITP-Erarbeitungen aber nicht zutrifft. Hinweise auf die Bewertung der Hilfen (ebenfalls auf Seite 6 des ITP) finden sich in 32,3 % der ausgewerteten Fragebögen und in weiteren 10,2% mit Einschränkungen. Die Bewertungen beziehen sich meist auf Erfah-rungen mit den bisherigen Hilfen und nicht auf eine Einschätzung der aktuellen Hilfen durch den Leistungsberechtigten. Hinweise auf andere zur Teilhabeplanung genutzte Instrumente und Ver-fahren finden sich lediglich in 26 ITP. In diesen Fällen werden zumeist Entwicklungsplangesprä-che genannt. Der ITP wird in den Erprobungsregionen fast durchgängig als einziges Planungsinstrument ge-nutzt. Wie auch die anderen Untersuchungen der Evaluation bestätigen, wird der ITP in der Re-gel in Absprache mit den Leistungsberechtigten erarbeitet. Es überrascht das hohe Maß an Kon-sens, das dabei erzielt wird.

3.2 Darstellung der Lebenssituation und des Hilfebedarfes

Die Darstellung der Lebenssituation erfolgt im ITP bei den Angaben zur Person und bei der Dar-stellung der aktuellen Behandlungs- / Betreuungssituation. Von besonderer Bedeutung für die weitere Planung sind die Darstellungen der aktuellen Situation und der Ziele auf der Seite 2 des ITP sowie die Erfassung des Bedarfs auf der Seite 4. Die Eintragungen wurden auf Merkmale

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der Personenzentrierung hin untersucht. Die tabellarische Übersicht gibt darüber Aufschluss, inwieweit die Kriterien jeweils zutreffen. Tabelle 2: Darstellung der Lebenssituation

April

2010

Januar

2011

(1) Die Darstellung der persönlichen Lebenssituation steht im Vordergrund.

73,3% 88,2%

(2) Die Darstellungen beziehen sich auf verschiedene Lebensbereiche. 84,2% 91,8%

(3) Es dominiert eine defizitorientierte Darstellung. 9,9% 22,4%

(4) Die Darstellung ist orientiert an vorhandenen Leistungsangeboten. 70,3% 57,6%

(5) Die Darstellung ist orientiert an bestimmten Leistungserbringern. 30,7% 37,6%

(4) Es geht eine klare Empfehlung zur Leistungserbringung aus der Darstellung hervor.

63,4% 27,1%

Aus Sicht der Evaluation wird der Hilfebedarf in den verschiedenen Lebensbereichen in fast al-len analysierten Teilhabeplänen nachvollziehbar dargestellt. Die tabellarische Übersicht zeigt, dass die Lebensbereiche Selbstversorgung / Wohnen und Tagesgestaltung / Arbeit auch zuneh-mend im Vordergrund der Darstellung der Angaben zur aktuellen Lebenssituation stehen. Im Vergleich der Analysezeiträume geht die eindeutige Empfehlung zur Leistungserbringung zu-rück. Wenn Personenzentrierung als Gegenstück zum angebotszentrierten Ansatz verstanden wird (vgl. APK 2004), erweist sich die in beiden Analysezeiträumen starke Orientierung an vor-handenen Leistungsangeboten und darüber hinausgehend an den Angeboten bestimmter Leis-tungserbringer als Herausforderung, die personenzentrierten Teilhabeleistungen entgegenwirkt. Eine defizitorientierte Darstellung dominiert nur in einem kleinen Teil der Pläne, der Anteil ist jedoch überraschenderweise in der zweiten Phase der Untersuchung doppelt so groß. Bei vielen Integrierten Teilhabeplänen ist eine starke Orientierung an der Behinderung erkenn-bar. In den Erläuterungen zur Behinderungen werden in 80% der Pläne weitere Angaben ge-macht, bei dem es sich zumeist um Diagnosen handelt. Die Logik der traditionellen Hilfepla-nung, die Behinderung, Defizite und den Bedarf in den Vordergrund zu stellen, ist somit weder in der ersten noch in der zweiten Untersuchungsphase durchgängig zugunsten einer emanzipato-rischen, an Ressourcen der Leistungsberechtigten orientierten Teilhabeplanung aufgegeben. Im Manual zum ITP Hessen wird beispielsweise dazu aufgefordert, auf Seite 1 unter 2. in der Rub-rik ‚ggf. Ergänzungen‘ keine expliziten Diagnosen zu nennen, „sondern nur die Zuordnung zu möglichen Erscheinungsformen von Behinderung“ (Gromann 2009: 7) durch ergänzende Anga-ben zu konkretisieren. Die ausgewerteten, anonymisierten ITP ergaben aber, dass hier in vielen Fällen wiederholt z.B. völlig losgelöst ICD-10 Kürzel aufgeführt werden.

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Es ergibt sich in vielen Plänen (54,3%) eine Spannung zwischen den Darstellungen zur aktuellen Lebenssituation auf Seite 2 und den Angaben zu Ressourcen, Fähigkeiten und Beeinträchtigun-gen auf Seite 3. Auch die Darstellung der Ressourcen einerseits und der Fähigkeiten anderseits steht nicht selten (43,5%) in einem Widerspruch. Besser nachvollziehbar stellt sich hingegen der Zusammenhang zwischen den auf Seite 3 dargestellten Fähigkeiten und Bedarfe und der Verein-barung des Vorgehens dar. Hier ist bei der Analyse lediglich in etwa 14% der Fälle ein Span-nungsverhältnis erkennbar. Es finden sich in den analysierten Teilhabeplänen nur in Ausnahmefällen Hinweise darauf, dass der ITP für eine zielgruppenspezifische, individuelle Darstellung der Lebenssituation nicht ge-eignet ist. Im Gegenteil wird aus der Analyse sogar deutlich, dass der Zielgruppenbezug häufig nicht sehr hilfreich ist, da in etwa 44% der untersuchten Integrierten Teilhabepläne neben der vorrangigen Behinderung eine zusätzliche begleitende Behinderung genannt wird. Der ITP Hessen eignet sich, wie dieses Arbeitspaket nahelegt, zur Darstellung der Lebenssituati-on und des Hilfebedarfes der Leistungsberechtigten. Dies gilt zielgruppenübergreifend. Durch eine starke Orientierung an vorhandenen Angeboten wird das mit der Integrierten Teilhabepla-nung verbundenen Potential zum Verständnis der individuellen Ressourcen der Leistungsberech-tigten und eines auf die einzelne Person bezogenen Vorgehens allerdings noch zu wenig ausge-schöpft.

3.3 Orientierung an Zielen

Die inhaltliche Erarbeitung des Teilhabeplanes beginnt mit den Zielformulierungen für die nach-fragende Person. Zunächst soll ein Leitziel, verstanden als „langfristige, motivierende Wünsche und Ziele für die Lebenssituation“ (Gromann 2009: 9) beschrieben werden. Diesem kommt für die weitere Teilhabeplanung eine orientierende Funktion zu. Im Manual wird vorgeschlagen, auf die Eintragung eines solchen Leitzieles zu verzichten, wenn dies nicht möglich ist. Der Pla-nungszeitraum soll dann dazu genutzt werden, beispielsweise mit der Methode der Persönlichen Zukunftsplanung solche Ziele zu entwickeln. Im weiteren Verlauf sollen ausgehend vom Leitziel konkrete ‚Zielbereiche‘ der Hilfen vereinbart werden. Dazu werden die Ziele der Teilhabeleis-tungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen benannt und mit Indikatoren versehen, an de-nen alle an der Erstellung der ITP Beteiligten die Zielerreichung ablesen können. In der Untersu-chung wurde die fachliche Arbeit mit der Aufgabe, Zielorientierungen zu formulieren, durch folgende Fragen untersucht.

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Tabelle 3: Analyse der Zielorientierung

+ + - - + - ?

(1) Werden eindeutig Wunschvorstellungen („Leitstern“…) des Leistungsberechtigten im ITP aufgenommen?

43,5% 13,4% 3,2% 29,6% 10,2%

(2) Werden Wünsche berücksichtigt, die nichts mit einrichtungsspezifischen Angeboten zu tun haben?

48,4% 29,0% 17,2% 4,8% 0,5%

(3) Werden überwiegend Ziele genannt, die in erster Linie an den Routinen/Strukturen der Einrichtung orientiert sind?

9,2% 28,1% 33,5% 28,6% 0,5%

(4) Ermöglichen die benannten Ziele erweiterte Teilhabemöglichkeiten im jeweiligen Le-bensbereich?

36,8% 51,9% 9,2% 0,5% 1,6%

In den ausgewerteten ITP wurden in mehr als der Hälfte der Fälle Ziele formuliert, die als Leit-ziele der Leistungsberechtigten erkennbar waren. Es fällt auf, dass es häufiger im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung nicht gelingt, solche Ziele zu formulieren. Wo-ran dies liegt, konnte im Rahmen der dieser Untersuchung nicht ermittelt werden. Es lässt sich weiterhin feststellen, dass im zweiten Auswertungszeitraum häufiger Leitziele formuliert werden konnten als im ersten. Diagramm 1: „Es werden eindeutig Leitziele der Leistungsberechtigten formuliert“

(Angaben in %)

36,8

16,8

3

30,7

12,9

51,8

9,43,5

28,2

7,1

0

10

20

30

40

50

60

Trifft zu Trifft mit

Einschr. zu

trifft eher

nicht zu

trifft

überhaupt

nicht zu

Kann nicht

beantwortet

werden

Apr 10

Jan 11

Wenn es gelingt, ein solches Leitziel zu formulieren, dann finden sich im ITP in gut 70% (n=106) der Fälle auch Hinweise darauf, dass in der pädagogischen Arbeit an dieses Leitziel an-geknüpft wird. Es gelingt in den meisten Teilhabeplänen auch, Wünsche zu berücksichtigen, die nichts mit ein-richtungsspezifischen Angeboten zu tun haben, bei über 30% der integrierten Teilhabepläne werden Ziele genannt, die in erster Linie an den Routinen / Strukturen der Einrichtungen orien-

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tiert sind. Dies ist überdurchschnittlich häufig dann der Fall, wenn überhaupt keine einrichtungs-übergreifenden Ziele formuliert werden. Die benannten Ziele sollen den Leistungsberechtigten in den meisten Teilhabepläne erweiterte Teilhabemöglichkeiten im jeweiligen Lebensbereich ermöglichen. Dies beruht zumeist auf der Auseinandersetzung mit individuellen Barrieren der Teilhabe in der Beschreibung der aktuellen Lebens- bzw. Arbeitssituation. In fast allen Teilhabeplänen werden Ziele genannt, die auf eine Erweiterung der Fähigkeiten zie-len. ‚Erhaltungsziele‘ dominieren lediglich in etwa 30% der untersuchten Fälle den Teilhabeplan. Zusammenfassend ergibt die Analyse der Teilhabpläne, dass es in zunehmendem Maße gelingt, Leitziele der Leistungsberechtigten zu erarbeiten und diese in die Vereinbarung von Zielen der Unterstützung umzusetzen. Mit den vereinbarten Zielen der Hilfe werden erweiterte Teilhabe-möglichkeiten angestrebt, die auf einer Auseinandersetzung mit individuellen Barrieren der Teil-habe beruht. In fast allen Teilhabeplänen finden sich zudem Überlegungen zur Erweiterung von Fähigkeiten. Es ist allerdings bedenklich, dass sich die benannten Ziele in mehr als einem Drittel der untersuchten Teilhabepläne überwiegend an den Routinen der Einrichtungen orientieren.

3.4 Formulieren von Zielen und Indikatoren

In den analysierten Teilhabeplänen sind die Ziele in 28,5% der Fälle eindeutig als Ziele formu-liert, in weiteren 43,5% trifft dies mit Einschränkungen zu. Dabei geht es insbesondere darum, dass Ziele nicht mit Maßnahmen für das Vorgehen oder Indikatoren oder andere in erster Linie auf die Umsetzung gerichtete Dinge vermischt werden. Die Analyse ist zielgruppenübergreifend ähnlich, es zeigen sich aber Unterschiede zwischen den Auswertungszeiträumen, wie das folgen-de Diagramm zeigt Diagramm 2: „Die Ziele werden eindeutig als Ziele formuliert“

(Angaben in %)

19,8

43,6

26,7

8,9

38,843,5

15,3

2,4

0

10

20

30

40

50

Trifft zu Trifft mit Einschr.

zu

trifft eher nicht zu trifft überhaupt

nicht zu

Apr 10

Jan 11

Die Ziele sind nach der Einschätzung des Evaluationsteams in 23,1% der Fälle für alle Beteilig-ten, also insbesondere auch die Leistungsberechtigten verständlich. In weiteren 34,9% ist dies mit Einschränkungen der Fall. Die Unterschiede zwischen den Zielgruppen fallen weniger stark aus, als dies angenommen werden könnte (trifft in jeder Hinsicht oder mit Einschränkungen zu:

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GB – 47,7%; SB – 60% und KB – 62,9%). Es ist nicht festzustellen, dass sich die Verständlich-keit der Ziele im Vergleich der Untersuchungszeiträume verändert hat. Es ist allerdings positiv herauszuheben, dass die Ziele i.d.R. nachvollziehbar an die Darstellung der aktuellen Lebenssi-tuation anknüpfen. Deutlich schwerer als die Formulierung von Zielen fällt das Formulieren von Indikatoren, die messbar und überprüfbar sind. Dies gelingt in vollem Umfang nur in 11,8% der untersuchten integrierten Teilhabepläne und in weiteren 20,4% mit Einschränkungen. Hier fallen die Unter-schiede zwischen den Zielgruppen deutlich aus (trifft in jeder Hinsicht oder mit Einschränkun-gen zu: GB – 45,5%; SB – 31,6% und KB – 24,6%). Beim Formulieren von Indikatoren sind deutliche Veränderungen zwischen den Untersuchungszeiträumen erkennbar. Diagramm 3: „Die Indikatoren sind als Indikatoren (messbar und überprüfbar) formuliert“

(Angaben in %)

8,9

16,8

38,634,7

15,3

24,7

44,7

12,9

0

10

20

30

40

50

Trifft zu Trifft mit Einschr.

zu

trifft eher nicht zu trifft überhaupt

nicht zu

Apr 10

Jan 11

Die Verständlichkeit der Indikatoren kann in über der Hälfte der untersuchten Teilhabepläne nicht als befriedigend bezeichnet werden. In vollem Umfang ist dies aus der Sicht des Evaluati-onsteams nur in 11,8% der untersuchten Pläne der Fall und in weiteren 19,9% mit Einschrän-kungen. Gravierende Unterschiede zwischen den Zielgruppen können nicht festgestellt werden. Es lässt sich allerdings hinsichtlich der Verständlichkeit der formulierten Indikatoren eine deutli-che Verbesserung zwischen den Untersuchungszeiträumen feststellen. In Bezug auf die Frage, ob die Indikatoren im Hinblick auf die genannten Ziele messbar, über-prüfbar und realistisch sind, kommt die Evaluation zu einer skeptischen Einschätzung. In 10,3% der Fälle ist dies in jeder Hinsicht der Fall und in weiteren 34,6% der Fälle mit Einschränkungen. In diesem Punkt gibt es erkennbare Unterschiede zwischen den Zielgruppen (trifft in jeder Hin-sicht oder mit Einschränkungen zu: GB – 40,9%; SB – 36,7% und KB – 27,4%). Im zweiten Untersuchungszeitraum werden etwas günstigere Einschätzungen erreicht. Es gelingt in den ausgewerteten Integrierten Teilhabeplänen in zunehmendem Maße, Ziele für die professionelle Unterstützung zu erarbeiten und zu formulieren. In der Mehrzahl sind sie für alle Beteiligten, also auch für die Leistungsberechtigten verständlich. Die Nennung darauf bezo-gener Indikatoren, anhand derer die Beteiligten die Zielerreichung ablesen können, ist hingegen noch als unbefriedigend zu bezeichnen.

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4 Planung der Unterstützung

4.1 Kooperation mit anderen Stellen

Abstimmungsprozesse bei der Erstellung von Teilhabeplänen finden zumeist mit verschiedenen Stellen innerhalb des professionellen Hilfesystems statt (in 78% der Fälle), deutlich seltener hin-gegen mit Stellen außerhalb des professionellen Hilfesystems (bei 28,5%). Eine solche Abstim-mung außerhalb des professionellen Hilfesystems, sehr häufig mit Angehörigen, ist im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung häufiger (zu 59,5%) anzutreffen und im Be-reich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung recht selten (in 6,3%). Eine Veränderung zwischen den beiden Untersuchungszeiträumen ist nicht erkennbar. Leistungen der Pflegeversicherung werden in 28% der untersuchten Teilhabepläne erwähnt. Bei Menschen mit seelischer Behinderung ist das bis auf eine Ausnahme nicht der Fall, bei Men-schen mit geistiger Behinderung in gut einem Drittel der Fälle, überraschender Weise bei Men-schen mit körperlichen Behinderung allerdings auch nur in der Hälfte der Fälle. Leistungen der Krankenversicherung werden in 20,4% der untersuchten Teilhabepläne erwähnt. Dies trifft nur selten bei Menschen mit seelischer und geistiger Behinderung zu und in etwa auf die Hälfte der Teilhabepläne von Menschen mit körperlicher Behinderung. Weitere Leistungsträger werden im Teilhabeplan nur im Ausnahmenfall erwähnt. Es wurde untersucht, ob sich die Abstimmung mit anderen Stellen im professionellen Hilfesys-tem auch auf das Vorgehen auswirkt. Es gibt in 24,7% der untersuchten Integrierten Teilhabe-pläne Hinweise auf ein Leistungserbringer übergreifendes Unterstützungsarrangement und in 35,7% der Fälle ein Leistungsträger übergreifendes Arrangement. Hier lassen sich auch Unter-schiede zwischen den Untersuchungszeiträumen feststellen. Diagramm 4: Leistungserbringer und Leistungsträger übergreifende Unterstützungsarrange-

ments (Angaben in %)

16,8

3334,1

38,8

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

Leistungserbringer übergreifendes

Arrangement

Leistungsträger übergreifendes

Arrangement

Apr 10

Jan 11

Leistungserbringer übergreifende Arrangements finden sich am häufigsten im Bereich der Teil-habeleistungen für Menschen mit seelischer Behinderung (31,3%), etwas seltener im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung (25%) und deutlich seltener im Bereich der Leis-tungen für Menschen mit körperlicher Behinderung (16,1%).

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Bei leistungsträgerübergreifenden Arrangements verhält es sich genau umgekehrt. Sie sind am häufigsten im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit körperlichen Behinderungen (57,4%) und deutlich seltener bei Leistungen für Menschen mit geistigen (27,3%) und seelischen (23,8%) Behinderungen vertreten. Die mit der Integrierten Teilhabeplanung einhergehende stärkere Abstimmung zwischen unter-schiedlichen Akteuren im professionellen Hilfesystem führt zunehmend zu Hilfearrangements, die nicht auf einen Träger beschränkt bleiben. Gleichwohl steht dabei die Abstimmung im Sys-tem der Träger der Eingliederungshilfe sehr stark im Vordergrund. Weitere Rehabilitationsträger und insbesondere Stellen außerhalb des professionellen Unterstützungssystems werden selten in die Erarbeitung des Teilhabeplanes und der Vereinbarung des Vorgehens einbezogen. Die An-bieterseite hat die in PerSEH angelegte Öffnung auf andere Leistungsbereiche in ihren Routinen noch nicht hinreichend nachvollzogen.

4.2 Einbeziehung nicht professioneller Hilfen

Nicht professionelle Hilfen werden in den untersuchten Teilhabeplänen in erster Linie bei der Darstellung der Lebenssituation (auf den Seiten 2 und 4 des ITP) thematisiert. So werden bei-spielsweise Familienangehörige oder im Bereich der Freizeitgestaltung ehrenamtlich tätige Men-schen erwähnt. Dies ist bei etwa dreiviertel aller ITP der Fall. Es lassen sich nur geringe Unter-schiede zwischen den Zielgruppen, den beiden Untersuchungszeiträumen sowie zwischen Neu- und Folgeplanungen feststellen. Nur in knapp der Hälfte der ITP werden nicht-professionelle Hilfen als vorhandene und zu aktivierende Hilfen im Umfeld auf Seite 3 des ITP angegeben. Dies ist in ITP von Menschen mit einer geistigen Behinderung häufiger der Fall (65,9%), als bei Menschen mit körperlichen Behinderungen (50%) und bei Menschen mit seelischer Behinderung (40%). Bei der Vereinbarung des Vorgehens spielen nicht-professionelle Hilfen nur bei 27 unter-suchten Teilhabeplänen (14,5%) eine Rolle. Auch hier lassen sich Unterschiede zwischen den Zielgruppen feststellen (Menschen mit geistiger Behinderung: 22,7%; Menschen mit körperli-chen Behinderungen: 19,4%; Menschen mit seelischer Behinderung: 6,3%). Die Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass das persönliche Umfeld der Leistungsbe-rechtigten zwar aus der Perspektive des professionellen Hilfesystems wahrgenommen wird, al-lerdings nicht als Ressource des Leistungsberechtigen im Sinne eines individuell hilfreichen Un-terstützarrangements in die Planungen und das Vorgehen mit einbezogen wird.

4.3 Hilfen zur Verselbständigung

Ein wesentliches Ziel der Eingliederungshilfe ist die ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘. Sie stellt sich in der Teilhabeplanung als Hilfe zur Verselbständigung dar. Unabhängig von der derzeitigen Hilfeform wurden daher die Pläne daraufhin untersucht, ob hinsichtlich des vereinbarten Vorgehens (Seite 5) explizit Maßnahmen genannt werden, die auf eine weitere Verselbständigung zielen. Dies ist in 71% der Teilhabepläne der Fall und in weiteren 15% mit Einschränkungen. Es werden in den ITP die folgenden Maßnahmen benannt:

• Freizeit: Genannt wird meist allgemein eine individuelle Unterstützung, so dass eine ei-genständigere Freizeitgestaltung gefördert wird (82 Nennungen).

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• Haushalt: Damit ist die Anleitung zur Haushaltsführung mit dem Ziel der eigenständigen Erledigung aber auch die Anstellung einer Haushaltshilfe gemeint. In sieben Teilhabe-plänen wird die Teilnahme an einer ‚Wohnschule‘ genannt, die auch die Auseinanderset-zung mit dem Umzug in eine eigene Wohnung beinhaltet (76 Nennungen).

• Reflexion: Unter dieser Kategorie werden die Nennungen von Beratungs- und Reflexi-onsgesprächen, die Vermittlung von Strategien zum Umgang mit Konflikten und Bemü-hungen zur Steigerung der Eigenmotivation zusammengefasst (65 Nennungen).

• Essen: Die Nennungen beziehen sich auf die selbständige Zubereitung von Mahlzeiten, die Einkaufsplanung und die selbständige Erledigung von Einkäufen, die Reflexion des Essverhaltens. In Einzelfällen wird die Vermittlung in eine Kochgruppe genannt (60 Nennungen).

• Körperpflege und Gesundheit: Dabei geht es auch um das Gesundheitsverhalten, selb-ständige Arztbesuche und das Einnehmen von Medikamenten (60 Nennungen).

• Arbeit und Weiterbildung: Genannt wird die Vermittlung in VHS-Kurse, berufliche (Weiter-) Qualifizierung, Erlernen / Ausbau von (neuen) Tätigkeiten, Schulung, Prakti-kum, Arbeitssuche, berufliche Wiedereingliederung (46 Nennungen).

• Finanzen / Schriftverkehr / Behördengänge: Gemeint sind Aktivitäten, die auf die selb-ständige Erledigung dieser Tätigkeiten zielen (34 Nennungen).

• Therapie: Unter dieser Kategorie werden Maßnahmen verstanden, die auf den Erhalt bzw. die Erweiterung von zumeist körperlichen Fähigkeiten zielen (wie Rückenschule, motori-sche Förderung) aber auch Maßnahmen die z.B. auf Krankheitseinsicht zielen (28 Nen-nungen).

• Wohnen: Hier geht es z.B. um die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung, Trainingswohnen, die Vorbereitung auf den Wechsel in Betreutes Wohnen. (17 Nennungen)

• Mobilität: Genannt werden beispielsweise Trainings zur eigenständigen Nutzung des ÖPNV oder die Teilnahme an einem Führerschein-Vorbereitungskurs (12 Nennungen).

Weitere Einzelnennung beziehen sich auf bestimmte lebenspraktischen Fähigkeiten (z.B. der Umgang mit einem Handy oder das Lesen einer Uhr) und auf den Umgang mit eigenen Kindern. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde überprüft, ob die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Zielen stehen. Dies ist in fast allen Hilfeplänen in jeder Hinsicht oder mit Einschränkungen der Fall. Maßnahmen zur Verselbständigung außerhalb des professionellen Netzwerkes werden hingegen lediglich in 10,2 % der untersuchten Teilhabpläne benannt und in weiteren 5,4% mit Einschrän-kungen. Die Maßnahmen beziehen sich hauptsächlich den Bereich der Freizeitgestaltung (17 Nennungen) und die Vermittlung sozialer Kontakte (14 Nennungen). Andere Bereiche werden nur in Einzelfällen genannt. In der Analyse wurde darüber hinaus genauer untersucht, ob eine ambulantes Unterstützungsset-ting im Planungszeitraum oder langfristig angestrebt wird.

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Ambulantes Unterstützungssetting im Lebensbereich ‚Wohnen‘

Ein ambulantes Unterstützungssetting im Bereich Wohnen wird in 14,6% der ausgewerteten Teilhabepläne im Planungszeitraum und als langfristige Perspektive in 31,7% der Pläne ange-strebt. Ausgewertet wurden nur die Teilhabepläne von Personen, die zum Zeitpunkt der Teilha-beplanung nicht ambulant unterstützt werden (n=123). Hinsichtlich der Planung in der Laufzeit und der langfristigen Planung stellt sich der Vergleich der Untersuchungszeiträume unterschied-lich dar. Diagramm 5: „Wird ein ambulantes Unterstützungssetting geplant?“

(Angaben in %)

11,8

36,8

18,2

25,4

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Im Planungszeitraum Langfristig

Apr 10 (n=68)

Jan 11 (n=55)

In den Fällen in denen eine Veränderung im Planungszeitraum angestrebt wird, stellt sich dies durchgängig und aus Sicht der Evaluation nachvollziehbar aus dem ITP heraus begründet dar. In den Fällen, in denen eine ambulante Unterstützung als langfristige Perspektive genannt wird, ist die Herleitung aus dem Teilhabeplan in etwa einem Drittel der Fälle nicht eindeutig nachzuvoll-ziehen. In den Fällen, in denen keine ambulante Unterstützung besteht und auch nicht angestrebt wird, stellt sich dies Perspektive der Analyse zu Folge in etwa zwei Dritteln der Fälle aus dem ITP heraus als begründet und aus der Perspektive der Evaluation als nachvollziehbar dar. Bei einem Fünftel der Fälle entspricht dies explizit den Wünschen und Zielen der Leistungsberechtigten. Verselbständigung im Bereich ‚Arbeit‘ und in anderen Unterstützungsbereichen

Es wurde auch untersucht, ob im Bereich ‚Arbeit‘ eine Unterstützungsform angestrebt wird, die eine stärkere Selbständigkeit ermöglichen, wie die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt, ein Praktikum auf einer Stelle am ersten Arbeitsmarkt, die Arbeit auf einem Außenarbeitsplatz oder auch der Übergang von der Tagesstätte in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Dies ist deut-lich seltener der Fall. Für den Planungszeitraum der untersuchten ITP wird dies in 6,3% der Fälle angestrebt und langfristig in 9,7% der Pläne. Auch hier stellt sich die geplante Veränderung als in den Zielen der Leistungsberechtigten begründet und in den Plänen nachvollziehbar erarbeitet dar. In den Fällen, in denen die Perspektive einer Veränderung im Planungszeitraum nicht ver-folgt wird, sind die Gründe im Teilhabeplan in 70% der Fälle erkennbar und nachvollziehbar, sowie in 25% der Fälle in den Wünschen und Zielen begründet. In den Fällen, in denen eine sol-che Perspektive auch langfristig nicht verfolgt wird, ist dies nur in etwa der Hälfte der Fälle im Teilhabeplan begründet und nachvollziehbar. Ein ambulantes Unterstützungssetting, dass nicht den Bereichen ‚Wohnen‘ oder ‚Arbeit‘ zuzu-ordnen ist, wie beispielsweise eigenständige Aktivitäten im Freizeitbereich wird nur in neun der untersuchten ITP geplant.

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Die Arbeit mit dem Integrierten Teilhabeplan wird in fast allen Fällen dazu genutzt, Möglichkei-ten einer weiteren Verselbständigung zu thematisieren. Diese verbleiben aber in den allermeisten Fällen im Bereich der professionellen Hilfen und zumeist auch in dem bestehenden Unterstüt-zungssetting. Im Bereich der wohnbezogenen Hilfen wird häufig der Wechsel in eine betreute Wohnform thematisiert und konkret geplant, im Lebensbereich ‚Arbeit‘ in Einzelfällen. 5 Integrierte Teilhabeplanung und örtliche Angebotsentwicklung

Nur zwei der untersuchten Teilhabepläne enthalten Hinweise, dass zur Deckung des individuell ermittelten Bedarfes neue Unterstützungsangebote angedacht oder entwickelt werden. Es wird auch nur in vier Teilhabplänen darauf hingewiesen, dass das bestehende Angebot an Grenzen stößt. Es gibt eine größere Anzahl von Teilhabeplänen 21,6% in denen aus der Sicht der Evaluation deutlich wird, dass ein neues Angebot sinnvoll wäre, um dem dargestellten Unterstützungsbedarf gerecht zu werden. Die Bearbeitung der ITP geben bislang keine Hinweise, die im Sinne einer örtlichen Teilhabe- oder Angebotsplanung genutzt werden könnten. 6 Zusammenfassende Auswertung

Bezogen auf die Leitfragen für die Analyse der ITP lässt sich feststellen, dass es in den meisten Teilhabeplänen gelingt, von den Leitzielen der Leistungsberechtigten auszugehen. Ihre Anliegen, ihre Lebenssituation und auch ihr Unterstützungsbedarf werden nachvollziehbar dargestellt. Da-bei lassen sich keine grundlegenden Unterschiede zwischen den Zielgruppen feststellen, die eine Verwendung des Instruments für eine bestimmte Zielgruppe bedenklich erscheinen lassen würde. Die Anliegen und der Unterstützungsbedarf der Leistungsberechtigten werden allerdings zumeist bezogen auf bestehende Angebotsstrukturen gedeutet. Die Teilhabeplanung wird nur selten dazu genutzt, eine individuelle, auch auf einer konflikthaften Erarbeitung beruhende Vereinbarung zu treffen. Es geht eher um einen Abgleich der Interessen mit den vorhandenen Strukturen. Unterstützungsressourcen, die über die bestehenden Angebotsstrukturen hinausgehen, werden nur selten in die Teilhabeplanung einbezogen. Es ist darüber hinausgehend eine klare Orientie-rung auf die Angebotsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe zu erkennen. Es zeigt sich, dass es den meisten Mitarbeitern in zunehmendem Maße gelingt, mit dem Instru-ment des ITP zu arbeiten. Die Teilhabeplanung zielt in fast allen Fällen auf erweiterte Teilhabe-möglichkeit und Chancen zur Aneignung von neuen Fähigkeiten ab. Eine kurz- oder langfristige Verringerung des professionellen Hilfebedarfs wird damit aber häufig nicht verbunden. Die Entwicklung von Fähigkeiten ist häufig funktional auf die Inanspruchnahme professioneller Hil-fen und nicht auf das Ermöglichen einer eigenständigeren und eigenverantwortlichen Lebensfüh-rung bezogen. Der Deutsche Verein empfiehlt für die Evaluation von Instrumenten und Verfahren der Bedarfs-ermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe, zwölf Maßstäbe zu berücksichtigen, die

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auch für die Auswertung der ITP maßgeblich sind. Im Hinblick auf diese Kriterien kann über die Auswertung der anonymisierten ITP folgendes herausgefunden werden:

Die Personenzentrierung konnte in umfassenderem Ausmaß bislang nur bedingt und in Einzelfäl-len erreicht werden. Der ITP bietet aber eine gute Grundlage für eine personenzentrierte Abbil-dung des Bedarfs und des Vorgehens. Auch lässt sich die individuelle Lebenssituation eines leis-tungsberechtigten Menschen unter Berücksichtigung des Sozialraums abbilden. Die Prinzipien der Zielorientierung wie auch der Selbsthilfe-, Lebenswelt- wie auch Lebenslagenorientierung sind in diesem Instrument leitend. Der ITP begünstigt eine Vernetzung und Kooperation des Fachpersonals, das den jeweiligen Leistungsberechtigten unterstützt, verfügt über einen leis-tungsträgerübergreifenden Ansatz und wird so zu einem integrierten Verfahren.

Eine ICF-Orientierung ist im ITP angelegt, die von vielen Mitarbeiter/innen geäußerte Unsicher-heit im Umgang damit wird jedoch durch die anonymisierte Auswertung der Teilhabepläne Ar-beitsschritt erkennbar.

Quintessenz ist, dass die Implementierung der ITP im Rahmen von PerSEH zu einer erhöhten Transparenz des Leistungsgeschehens geführt hat. Optimierungsbedarf besteht hinsichtlich der Personenzentrierung und der Sozialraumorientierung und der Entwicklung ein gemeinsames the-oriegeleitetes Verständnis personenzentrierter Teilhabeplanung. Die Nutzung der Erkenntnisse aus der Individuellen Teilhabeplanung zur kreativen Weiterentwicklung der vorhandenen Ange-bote ist verbesserungsbedürftig – insbesondere im Lebensbereich der Tagesgestaltung und Ar-beit.

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7 Literaturverzeichnis

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2004): Gemeinsame Empfehlung über die nahtlo-se, zügige und einheitliche Erbringung von Leistungen zur Teilhabe nach §12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. § 13 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung „Einheitlich-keit / Nahtlosigkeit“) vom 22. März 2004. Online verfügbar unter http://www.bar-frankfurt.de/upload/Gemeinsame_Empfehlung_Einheitlichkeit_Nahtlosigkeit_80.pdf, zu-letzt geprüft am 13.04.2011.

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