„Wohn-Riester“ · Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der...

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*Die DWS / DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle BVI. Stand: Ende August 2010 „Wohn-Riester“ Eine Alternative zum „klassischem Riestern“?

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*Die DWS / DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle BVI. Stand: Ende August 2010

„Wohn-Riester“Eine Alternative zum „klassischem Riestern“?

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Nur zum internen Gebrauch. Keine Weitergabe an Endkunden.Nur zum internen Gebrauch. Keine Weitergabe an Endkunden.

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Agenda

1 Neuerungen im Überblick

2 „Wohn-Riester“: eine Alternative zum klassischen „Riestern“?

3 Fazit

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Überblick –die wesentlichen Änderungen durch das „EigRentG“Der Bundestag hat am 20.6.2008 das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) verabschiedet, das Gesetz trat rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft

Die wesentlichen Neuerungen:

Erweiterung der unmittelbar förderberechtigten Personen

Einführung des „Berufseinsteiger-Bonus“

Erweiterte Förderung von selbstgenutzten Wohnimmobilien

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Erweiterung der unmittelbar förderberechtigten Personen

Erweiterung des unmittelbar förderberechtigten Personenkreises um Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit, die unmittelbar vor dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung waren.

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich über die Bruttorente.

– Hat der Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit im maßgeblichen Bemessungszeitraum weitere Einnahmen bezogen, sind diese Einnahmen bei der Mindesteigenbeitragsberechnung mit zu berücksichtigen.

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Einführung des „Berufseinsteiger-Bonus“

Berufseinsteigern unter 25 Jahren „spendiert“ der Staat eine Extrazulage von einmalig 200 Euro ihm Rahmen eines Riestervertrages

Den „Berufseinsteiger-Bonus“ erhalten Zulagenberechtigte,

– die für ein Beitragsjahr ab dem Jahr 2008 einen Zulagenantrag stellen und

– die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der „Berufseinsteiger-Bonus“ wird ohne gesonderten Antrag für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr gewährt für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.

Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages wird der „Berufseinsteiger-Bonus“ wie die übrigen Zulagen berücksichtigt

Der „Berufseinsteiger-Bonus“ wird - analog zu einer Grundzulage – ebenfalls anteilig gekürzt wenn weniger als 4 % des Bruttovorjahresarbeitslohns in den Vertrag einbezahlt wird

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Erweiterte Förderung von selbstgenutzten Wohnimmobilien

Neue Regelung ab 01.01.2008

Riester-Sparer dürfen bis 75% oder 100 % des vorhandenen Kapitals in der Ansparphase entnehmen, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu bauen oder zu kaufen. Die Rückzahlung des entnommenen Betrags in den Vertrag ist nicht mehr notwendig.

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann aus einem Riester-Vertrag das Geld förderun-schädlich für die Tilgung eines bestehenden Immobilienkredit verwendet werden.

Der Anleger kann zu Beginn der Auszahlungs-phase zwischen einer Sofortbesteuerung(30% Rabatt) und „ratierlicher“ Besteuerungwählen ( nachgelagerte Besteuerung !)

Die Anzahl der Begünstigten Anlageprodukte wurde erweitert (bspw. Bausparkassen)

Bisherige Regelung bis 31.12.2007

Wer in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung bauen oder kaufen wollte, durfte aus seinem Riester-Vertrag min. 10.000,- € und max. 50.000,- €entnehmen.

Riester-Darlehen war bis zum Eintritt in den Ruhestand in monatlichen Raten zinsfrei zurückzuzahlen.

Die erste Überweisung musste im zweiten Jahr nach dem Eigenheimerwerb erfolgen.

Wer mit der Tilgung zwölf Monate in Verzug ist, musste alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

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Nutzung von „Wohn-Riester“ ist möglich für ...

Erwerb oder Bau: das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.

Tilgung: künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.

Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen

Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist auch um den Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile erweitert wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.

„Wohnriester“ ist also kein „Privileg“ von Bausparkassen –sondern ist mit allen geförderten Sparformen möglich!

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... einer Wohnung in einem eigenen Haus ... einer eigenen Eigentumswohnung ... einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft ... eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts

Voraussetzung ist allerdings,

dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet* und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird

*siehe dazu auch http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinSozialesFamilieBildung/080/t2-riester-foederung-kuenftig-auch-bei-wohnsitz-im-ausland.html

Nutzung von „Wohn-Riester“ ist möglich für die Anschaffung oder Herstellung ... (II)

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Sofortbesteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch

genommenen Förderung und nicht der Nutzwert der Immobilie.

Das geförderte Kapital wird auf einem fiktiven „Wohnförderkonto“ festgehalten und mit einer Verzinsung von 2% p.a. erhöht.

Wenn der Kunde zu Beginn der Auszahlungsphase die Einmalbesteuerung wählt müssen nur 70 % des geförderten Kapitals aus dem fiktiven „Wohnförderkonto“ mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden („Auflösungsbetrag“)

Unbedingt zu beachten:

Wird die Eigennutzung der Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der Eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt werden

Sofern der Kunde eine Immobilie während der Laufzeit verkauft muss das gebundene steuerlich geförderte Kapital entweder in eine neue Immobilie oder in einen Riestervertragangelegt werden um die förderschädliche Besteuerung zu vermeiden

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Beispiel für die einmalige Besteuerung („Auflösungsbetrag“)

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30%

20 Ansparphase

Eingezahlte Beiträge inkl. staatl. Zulagen

Wertentwicklung

45

Bei regelgerechter Entnahme ist das mit Hilfe von Zulagen und Steuerersparnissen angesparte

Kapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie bis zu 75% oder 100% voll verfügbar. ¹

Fiktives Wohnförderkonto

¹ Im Beispiel 100% Entnahme des vorhandenen Kapitals im Alter von 45 Jahren

Fiktive Verzinsung von

2% im Jahr

60

Steuerfreier„Rabatt“ von 30 %

Mit dem persönlichen Steuersatz sofort zu versteuern

70%

Illustrativ

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Beispiel für die ratierliche Besteuerung („Verminderungsbetrag“)

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30%

Fiktives Wohnförderkonto

Fiktive Verzinsung von

2% im Jahr

70%

20 Ansparphase

Eingezahlte Beiträge inkl. staatl. Zulagen

Wert-entwicklung

Entnahme von 100 % des geförderten Kapitals

40 Auszahlungsphase 85

Ab Beginn der Auszahlungs-phase bis zum 85. Lebensjahr jährliche Besteurung mit dem persönlichen Steuersatz

Aufteilung des Betrags in gleichmäßige Raten (bis 85)

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Illustrativ

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Rechenbeispiele für die beiden Besteuerungsformen

Stand des Wohnförderkontos zum Beginn der Auszahlungsphase:

Ratierliche Besteuerung(über 20 Jahre)

Sofortige Besteuerung(30%iger „Rabatt“)

100.000 €100.000 €

Jährlich: 5.000 €Einmalig: 70.000 €Zu versteuernder Betrag:

Angenommener Steuersatz (30 %): Jährlich: 1.500 €Einmalig: 21.000 €

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Abschluss des Riester-Vertrages

„Wohnförderkonto“

Weitere „Flexibilitäten“

Berufsbedingter Umzug –(bspw. Vermietung der Wohnung)

Entnahmeaus dem Vertrag

Rentenbeginn

Die Förderung muss nicht zurückerstattet werden, sofern aus beruflichen Gründen die Immobilie nicht mehr selbst genutzt werden kann.

Die Immobilie kann während des Wegzugs zeitweise vermietet werden wenn der Eigentümer spätestens bis zum 67. Lebensjahr die Immobilie wieder selbst bezieht – der Mietvertrag muss entsprechend befristet werden.

Die Förderung muss ebenfalls beim Verkauf der Immobilie nicht zurückgezahlt werden, sofern innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nachdem die Wohnung letztmals zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde für den Kauf einer weiteren Wohnung verwendet wird.

Ebenfalls Förderunschädlich ist der Verkauf der Wohnung wenn der Betrag innerhalb eines Jahres wieder in einen Riester-Vertrag („Wohnförderkonto“) zurückgeführt wird ( nicht bei jedem Anbieter möglich!)

Illustrativ

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Agenda

1 Neuerungen im Überblick

2 „Wohn-Riester“: eine Alternative zum klassischen „Riestern“?

3 Fazit

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Kleine Erinnerung: wofür Riester ursprünglich mal gedacht war ...

70 % 67 %

Absenkung des Rentenniveaus von 70 % auf 67 % sollten durch die Riester-Rente aufgefangen werden

„Riester“ ?

Mit max. 162,17 € p.m. zur Immobilie?

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Bausparvertrag oder Fondssparplan? (I)PRO BAUSPARVERTRAG

Sichere, festverzinsliche Anlage über lange Zeiträume möglich (feste Verzinsung der Beiträge nach Kosten)

Zinssicherheit durch vergünstigtem Zins nach Zuteilung durch „integriertes“ Darlehen

Hoher Bekanntheitsgrad bei Endkunden

Transparenz (über Kontoauszüge 1x p.a.)

Riester-Förderung

CONTRA BAUSPARVERTRAG

Verzinsung liegt oftmals unter der Inflationsrate (Realverlust wahrscheinlich)

Im Verhältnis zur Verzinsung hohe Kosten (Abschlussprovision, Zinsgewinne in der Ansparphase für Bausparprodukte)

Geringe Flexibilität Keine Partizipation am Produktivkapital

(Aktien) und somit sehr geringe Renditechancen in der Ansparphase

Sofern das Darlehens nicht in Anspruch genommen wird, „sinnloses“ Produkt:

– als Ansparprodukt ungeeignet– Kunde spart für etwas (Eigenheim), von dem

er ggf. noch gar nicht weiß, ob er es jemals in Anspruch nehmen wird

Zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie ungeeignet

Nachgelagerte Besteuerung

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Bausparvertrag oder Fondssparplan? (II)

PRO FONDSSPARPLAN

Hohe Renditechancen durch hohe Aktienanlage möglich

Sicherheit durch Beitragsgarantie

Sicherheit durch weitere Produktoptionen (Höchststandssicherung, Ablaufstabilisator)

Hohe Flexibilität (Zuzahlungen, Beitragsfreistellung, Teilentnahmen aus ungeförderten Beiträgen, geförderte Entnahmen durch „Wohnriester“ zu „günstigen“ 2% Zinsen, endfällige Tilgung von vorhandenen Darlehen zum Laufzeitende, etc.)

Hohe Transparenz

Faire Kosten im Verhältnis zur möglichen Rendite

Riester-Förderung

CONTRA FONDSSPARPLAN

Teilweise hohe Schwankungen während der Laufzeit aufgrund der Anlage in Aktienfonds möglich

Bei schlechter Wertentwicklung Realverlust ebenfalls möglich

Keine feste Zinszusage während der Ansparphase, bzw. für die zusätzliche Finanzierung über ein externes Darlehen zu Vertragsabschluss (geringere Planungssicherheit)

Nachgelagerte Besteuerung des geförderten Fondsvermögens (auch bei Wohnriester-Entnahme während der Laufzeit)

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Generell: Vorsicht bei „Wohn-Riestern“ – nicht alles ist sinnvoll ... (I) Die staatlichen Förderungen helfen ohne Zweifel bei der Tilgung eines Darlehens

oder beim Ansparen eines Bausparvertrages – Aber die Renditeaussichten bei 0,5 % – 1,5 % Guthabenzins und geförderten

Höchstbeiträgen von maximal 162,17 € bringen kaum jemanden ins Eigenheim– Hohe Tilgungsraten nach Zuteilung des Darlehens können die Liquidität stark

einschränken– Problematisch: Begleichung der Steuerschuld vor Rentenbeginn

Problematisch ist auch die Entnahme während der Laufzeit aus bestehenden Riester-Verträgen: die Summen sind oftmals zu gering um wirklich sinnvoll im Rahmen einer Finanzierung eingesetzt zu werden

Der Entnahme sind darüber hinaus an enge Grenzen gesetzt, auch wenn das neue Eigenheimrentengesetz im Vergleich zur alten Regelung mehr Flexibilität gebracht hat– Bei einer Entnahmen während der Laufzeit bindet sich der Kunde ggf. über Jahrzehnte

hinaus an eine Immobilie – Beim Verkauf der Immobilien kann es aufgrund der Steuerschuld zu Liquiditätsengpässen

kommen

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Generell: Vorsicht bei „Wohn-Riestern“ – nicht alles ist sinnvoll ... (II)

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Eine Immobilie bedarf im Laufe der Jahre Sanierungs- und altersgerechte Umbaumaßnahmen – „Wohn-Riester“-Entnahmen, bzw. -Förderung hierfür ist nicht vorgesehen

Trotz Mietersparnis trägt der Kunde das Werthaltigkeitsrisiko der Immobilie– der Wert einer Immobilie ist über Jahrzehnte nicht vorhersehbar – durch die Aufgabe der zusätzlichen privaten Altersvorsorge zugunsten der Immobilie kann

sich die Liquidität im Alter verringern

„Wohn-Riester“ (bspw. Entnahmen während der Laufzeit) ist in der Beantragung und Umsetzung extrem verwaltungsaufwendig für Kunden, Berater und Anbieter

Die Beratung von „Wohn-Riester“ ist hochkomplex und sollte nicht unterschätzt werden

Weiterhin bietet sich „Wohn-Riester“ nur im Einzelfall an und sollte daher intensiv geprüft werden

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„Wohn-Riestern“ mit der DWS RiesterRente Premium!

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Hohe Renditechancen der DWS RiesterRente Premium nutzen (I)

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Beispiel 1: Ausnutzen der Förderhöchstgrenzen zur endfälligen Kapitalanlage

Statt „nur“ so viel zu zahlen, dass die vollen staatlichen Zulagen erreicht werden sollten Kunden die eine „Wohn-Riester“-Entnahme (bspw. für die endfällige Tilgung eines Darlehens) planen die Förderhöchstbeträge in Höhe von 2.100 € p.a. nutzen.

0

Garantie auf die eingezahlten Beiträge

Gefördertes Sparen mit Höchstbeiträgen (2.100 € p.a.)

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EndfälligeKapitalentnahmeder geförderten Beiträge zur Tilgung eines Darlehens(„Wohn-Riester“)

Illustrativ

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Hohe Renditechancen der DWS RiesterRente Premium nutzen (II)

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Ab 23 gefördertes Sparen (inkl. Berufseinsteigerbonus)

mit Höchstbeitrag

Beispiel 2: frühes gefördertes und ungefördertes Sparen („Kinder-Riester“)

0 23

Garantie auf die eingezahlten Beiträge

Ungefördertes Sparen (bspw. 100 € p.m mit Eintrittsalter 0)

65

Kapitalentnahmeder ungefördertenBeiträge („12 / 60“)* zur Tilgung eines Darlehens

Kapitalentnahmeder geförderten Beiträge zur Tilgung eines Darlehens („Wohn-Riester“) Nur durch frühes Sparen – und entsprechend lange

Ansparzeiten – können mögliche Ablaufleistungen erreicht werden die bspw. für die endfällige Tilgung eines Darlehens ausreichen

Besonders Vorteilhaft: hierfür geförderte und ungeförderteBeiträge nutzen !

* nach mind. 12 Jahren Vertragslaufzeit und nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrageszwischen eingezahlten Beiträgen und Leistung zu versteuern (mit pers. Einkommenssteuersatz)

Illustrativ

Gefördertes Vermögen

Ungefördertes Vermögen

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Und gerade die aktuelle Marktsituation kann für den Einstieg genutzt werden …

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Agenda

1 Neuerungen im Überblick

2 „Wohn-Riester“: eine Alternative zum klassischen „Riestern“?

3 Fazit

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Fazit Die starke Präsenz von „Wohn-Riester“ in den Medien bietet zusätzliche

Ansatzpunkte im Verkaufsgespräch mit den Kunden

Tatsächlich ist die neue Regelung deutlich flexibler und bietet Kunden mehr Vorteile

Trotzdem: die Riester-Rente war und ist in erster Linie eingeführt worden um den Rückgang in der gesetzlichen Rente zu kompensieren– die Förderung kann im Rahmen einer Immobilienfinanzierung hilfreich sein – reicht aber in

den meisten Fällen nicht aus

„Wohn-Riester“ ist generell sehr komplex und bietet in der Beratung eine Reihe an Tücken, die unbedingt beachtet werden sollten (nachgelagerte Besteuerung, Verzinsung des Wohnförderkontos, Bedingungen für Entnahmemöglichkeiten, sehr lange Bindung an die eigene Immobilie, etc.)

Wenn „Wohn-Riester“ wirklich angeboten werden soll bietet sich aus unserer Sicht vor allem Potential in der endfälligen Tilgung eines Darlehens durch das gebildete Riester-Vermögen (gefördert wie ungefördert)– eine Entnahme während der Laufzeit ist sehr aufwendig, komplex in der Umsetzung und

Beratung und bietet in den wenigsten Fällen Vorteile

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Disclaimer

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Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich einezusammenfassende Kurzdarstellung wesentlicher Merkmale des Fonds. Die vollständigen Angaben zum Fonds sind demvereinfachten bzw. vollständigen Verkaufsprospekt, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und denjeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, zu entnehmen. DieseUnterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage des Kaufs dar. Sie sind in elektronischer oder gedruckter Form kostenlosbei Ihrem Berater, der DWS Investment GmbH, Mainzer Landstraße 178-190, D 60327 Frankfurt am Main und, sofern es sichum Luxemburger Fonds handelt, bei der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg erhältlich.

Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung von DWS Investments wieder, die ohne vorherige Ankündigunggeändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt DWS Investmentsfür die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn DWS Investments nur solcheDaten verwendet, die sie als zuverlässig erachtet.

Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Individuelle Kostenwie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich beiBerücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicherIndikator für die künftige Wertentwicklung.

Nähere steuerliche Informationen enthalten der vereinfachte und der vollständige Verkaufsprospekt.

Die ausgegebenen Anteile dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, indenen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So dürfen die Anteile dieses Fonds weder innerhalb der USAnoch an oder für Rechnung von US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder andiese verkauft werden

Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet werden. Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokumentes sowie das Angebot oder ein Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.

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