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Allianz KörperSchutzPolice Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.

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Allianz KörperSchutzPolice

Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.

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Agenda

Weitere Besonderheiten der KörperSchutzPolice4

Allianz KörperSchutzPolice: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale

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Allianz KörperSchutzPolice: von Kopf bis Fußbestens abgesichert

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Das neue Einkommensvorsorgekonzept von Allianz Leben

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Das neue Einkommensvorsorgekonzept von Allianz Leben

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§ Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten.

- Vor allem in den Berufsgruppen C + D ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering.

- Mehr als die Hälfte der ca. 27 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland sind bei der BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D zuzuordnen (ca.15 Mio.).2

§ Zudem können viele Menschen mit Vorerkran-kungen keine BU-Vorsorge mehr abschließen.

Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkungvon körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung.

1 Marktforschung 2010 Allianz Lebensversicherungs-AG und Allianz Deutschland AG2 Quelle: Statistik Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit, 2007

15,0 Mio. in Risiko-Berufsgruppen C+D

Ca. 27 Mio. Beschäftigte insgesamt

Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht1

Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch

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Gesucht wird ein innovatives Produkt zur Einkommensabsicherung mit günstigem Preis und guter Leistung!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei gesundheitlich bedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt.

UnfallversicherungAbsicherung der einmaligen und dauerhaft erhöhten Kosten nach einem Unfall. Ziel der Einkommensabsicherung steht hier nicht im Vordergrund.

Wer keine BU-Versicherung abschließen konnte oder wollte, hatte bislang kaum Alternativen …

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Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten sowie bei schweren Krankheiten.

KörperSchutzPoliceBerufsunfähigkeitsversicherung

Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei gesundheitlich bedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt.

UnfallversicherungAbsicherung der einmaligen und dauerhaft erhöhten Kosten nach einem Unfall. Ziel der Einkommensabsicherung steht hier nicht im Vordergrund.

Wer keine BU-Versicherung abschließen konnte oder wollte, hatte bislang kaum Alternativen …

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Allianz KörperSchutzPolice:von Kopf bis Fuß bestens abgesichert

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82,9 % der 1.135 befragten Versicherungsvermittler erwarten 2011 insgesamt „viel bessere“ oder „leicht bessere“ Geschäfte (spartenübergreifend).ü89,6 % der Befragten halten die Absicherung persönlicher Risiken für sehr wichtig oder wichtig → weiterhin wichtigstes Kundenthema.üBei der Risikovorsorge wird insbesondere bei BU, Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung ein hohes Geschäftspotenzial gesehen.üDie BU bleibt auch 2011 das wichtigste Risikoprodukt.ü

Vorsorge, die genau im Trend liegt

Besonders stark im Kommen sehen die Befragten für 2011 die Themen DreadDisease (Rang 2) und Grundfähigkeit (Rang 4 der als besonders dynamisch eingeschätzten Produktgattungen).ü

Das Branchenbarometer AssCompact Trends 1/20111 bestätigt: Berufsunfähigkeit, Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung sind 2011 absolute Trend-Themen bei Vermittlern!

1 Online-Umfrage im Jan./Feb. 2011 unter Lesern der Fachzeitschrift „AssCompact“, 17.614 angeschriebene Leser, 1.135 antwortende Teilnehmer.

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Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit Gesucht wird ein Produkt, das§ speziell zugeschnitten ist auf körperlich

bzw. körperlich hart arbeitende Menschen in handwerklichen Berufe sowie auf Menschen, die eine BU-Absicherung nicht abschließen wollen oder können.

§ ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet.

§ für das Arbeitsleben die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und die am häufigsten vorkommenden einschneidenden Erkrankungen versichert.

§ je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert.

§ die neue „Kompaktklasse“ bei der Absicherung gegen den Verlust des Einkommens darstellt!

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Bahn frei für die Allianz KörperSchutzPolice

Die neue Allianz KörperSchutzPolice ist die einzigartige, leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus:

einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet.

1 2

Mit diesem aus dem Wettbewerbsumfeld herausragenden Leistungsbild erschließen Sie jetzt bisher ungenutzte Kundenpotenziale!

einer Versicherung, die bei schweren Krankheiten (DreadDisease), die eine einmalige Kapitalleistung zahlt.2

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Allianz KörperSchutzPolice: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale.

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Allianz KörperSchutzPolice

Die KörperSchutzPolice positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette.

Einkommensvorsorge

Im neuen Vorsorgefeld „Einkommensvorsorge“ komplettiert die KörperSchutzPolice das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann.

Berufsunfähigkeitsvorsorge1 KörperSchutzPolice2NEU

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Leistungsdefinitionen – Was ist wo versichert?

KörperSchutzPoliceWenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer die Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eintritt, erbringen wir eine Rente (+Beitragsbefreiung)

Wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine schwere Krankheit eintritt, zahlen wir das vereinbarte Kapital. Die versicherte Person muss nach Eintritt des Versicherungsfall noch 28 Tagen überleben. Beide Leistungen erfolgen jeweils bis zum Ende der vertraglichen vereinbarten Leistungsdauer.

Einkommensvorsorge

BerufsunfähigkeitsvorsorgeWird die versicherte Person während der Versicherungs-dauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, erbringen wir die vereinbarten Versicherungsleistungen (Beitragsbefreiung und BU-Rente). Die Versicherungs-leistungen erbringen wir, solange die versicherte Person lebt, längstens jedoch bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Wir erbringen keine Versicherungsleistung, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt.

1 2

Merkmale§ Beruf und sozialer Status ist abgesichert!§ keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen

Merkmale§ Beruf und sozialer Status nicht abgesichert§ körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe

BG C und D§ Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen

NEU

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Weil mit steifem Arm jedes Handwerk schwerfällt

Zum Verdienst des Lebensunterhaltes sind insbesondere die Berufsgruppen C+D auf einen vollständig gesunden Körper und intakte Sinne angewiesen.Fällt nur eine einzige der Grundfähigkeiten aus, ist eine Fortführung des Berufes oft nicht mehr möglich. Für einen Maler kann das bereits das Führen einer Farbrolle sein, z.B. wenn er nach einem Schlaganfall seinen rechten Arm nicht mehr bewegen kann.Darüber hinaus sind die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden schweren Erkran-kungen wie z. B. Krebs für rund 80 Prozent der Fälle von zeitweiligem oder dauerhaftem Einkommensverlust verantwortlich.

Damit auch in diesen Fällen das Einkommen gesichert ist, wurde die KörperSchutzPolice entwickelt!

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Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser

Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt:

Beispiel:Alzheimer

Beispiel:Erblindung

Beispiel:Bandscheibenvorfall mit dauerhaften schweren motorischen Ausfällen

Leistungsauslöser:§ Pflegebedürftigkeit§ Gesetzliche Betreuung

Leistungsauslöser:§ Sehen§ Sprechen§ Hören§ Gleichgewicht§ Intellekt/Gedächtnis

Leistungsauslöser:§ Gehen § Armgebrauch§ Händegebrauch§ Knien/Bücken § Autofahren

KümmernKopfKörper

Körperliche oder geistige Fähigkeiten

Beispiel:Brustkrebs

Leistungsauslöser:§ Krebs§ Herzinfarkt§ Schlaganfall§ MS § Koma§ Querschnittslähmung

Krankheiten

Schwere Krankheiten (Dread Disease)

Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit (die FOLGE ist versichert)

Eintritt einer dieser Erkrankungen (die URSACHE ist versichert)

Monatliche Rente mit Beitragsbefreiung Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente

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Leistung, auf die man sich verlassen kann

Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht. üEbenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt. üEntscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten.ü

Entscheidend für die Rentenleistung aus der KörperSchutzPolice ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall.ü

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erfolgt die Zahlung einer Einmalleistung, die z. B. eine berufliche Auszeit zur besseren Genesung oder eine optimale Behandlung mit teuren Medikamenten oder alternativen Heilmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, ermöglicht.

Bei Eintritt einer schweren Erkrankung ...

Rente und Einmalleistung – ein starkes Duo

Ob zeitweiliger oder dauerhafter Einkommensausfall: In jedem Fall ist die Zukunft gesichert!

erfolgt eine monatliche Rentenzahlung (inklusive Beitragsbefreiung), die laufende Kosten des täglichen Lebens wie z. B. Miete, Nahrung oder Kleidung finanziert.

Bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit ...

Liegen eine schwere Krankheit

und die Beeinträchtigung einer

Fähigkeit vor, zahlt die

Körper-SchutzPolice eine Rente

und die Einmalleistung!

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Komponente monatliche Rentenzahlung

Körper

Kümmern

Kopf

Die monatliche Rente wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. wenn mindestens sechs Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Autofahren

Armgebrauch

Händegebrauch

Knien/Bücken

GehenPflegebedürftigkeit

Gleichgewichtssinn

Intellekt/Gedächtnis

Sehen

Hören

Sprechen

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Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die KörperSchutzPolice für schnelle Hilfe: Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt.

Komponente Einmalleistung

Krebs

HerzinfarktHier klicken

SchlaganfallHier klicken

Multiple Sklerose (MS)

Koma

Querschnittslähmung

Krankheiten

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Leistungsbeispiel 1

Ja, wegen schwerer Krankheit (MS).

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Köchin, 29 JahreEreignis§ Erkrankt an Multipler Sklerose§ Starke Muskelschmerzen§ Kraftlosigkeit

Folge§ Sie kann aufgrund der Betroffenheit des

Muskel- und Nervenapparates an den Gliedmaßen u. a. keine Schraub-verschlüsse mehr öffnen.

Ja, weil die Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit vorliegt (Gebrauch beider Hände).ü

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Leistungsbeispiel 2

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Anlagenmechaniker, 45 JahreEreignis§ Quetschung beider Hände

durch eine Stahlpresse

Folge§ Autofahren mit den geschädigten Händen

ist unmöglich geworden, er muss seinen Führerschein zurückgeben

§ Er muss seinen Beruf aufgeben und arbeitet stattdessen im elterlichen Betrieb in der Auftragsplanung

Ja, wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).ü

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Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten:§ Zwischen dem Eintritt der verschiedenen

versicherten schweren Krankheiten muss eine Zeit von 3 Monaten liegen.§ Erkrankt die versicherte Person erneut an

derselben schweren Krankheit, wird für diese Krankheit keine weitere Einmalleistung erbracht.§ Details zu den Einschränkungen liefern die ABV2‘

Wenn das Schicksal mehrfach zuschlägt –„mehrfache Einmalleistung“ mit der KörperSchutzPolice

1 Sog. Multi-Event-Schutz2 Koronarerkrankungen (Herzinfarkt und Schlaganfall) schließen sich auch

gegenseitig aus. Ebenso sind Krankheiten infolge bereits anerkannter Krankheiten (z. B. Querschnittslähmung als Folge von Tumoren) ausgeschlossen.

Treten bei der versicherten Person nacheinander mehrere versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten.1

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Leistungsbeispiel 1 (mehrfache Einmalleistung)

§ Erneut eine Einmalleistung in Höhe von 12.000 €. Die Versicherung ist nicht beitragsfrei.

Leistung der KörperSchutzPolice

Bäcker, 41 Jahre, vereinbarte Monatsrente 1.000 €Erstes Ereignis§ Erleidet einen Herzinfarkt

Zweites Ereignis§ Ein Jahr später Erkrankung an Leukämie

§ Einmalleistung in Höhe von 12.000 €. Die Versicherung ist nicht beitragsfrei.

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Einfache Annahmepolitik§ Vereinfachte Risikoprüfung: bekannte und bewährte

Gesundheitsfragen analog der BU-Vorsorge, reduziert zur zielgruppengerechten Vermittlung.

§ Eigene, spezifische Annahmegrundsätze zur KörperSchutzPolice

2

Tarifierung:so einfach und so leistungsstark wie möglich

Nur zwei Tarifgruppierungen§ Risikogruppe A (keine/leichte körperliche Tätigkeit):

im Wesentlichen analog der Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU

§ Risikogruppe B (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D bei BU

1

Flexible Anpassungsoptionen§ Anlass(un)abhängige Erhöhung des Versicherungs-

schutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung§ Bei Arbeitslosigkeit oder während einer Elternzeit kann

die KörperSchutzPolice befristet beitragsfrei gestellt werden

3

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Kompakte Leistung, schlanker Preis: Beiträge der KörperSchutzPolice im Vergleich zur Allianz BerufsunfähigkeitsPoliceBeitragsbeispiel:1.000 Euro Monatsrente, 12.000 Euro Kapitalleistung, Endalter 65, monatlicher Zahlbeitrag

135 €45 €35

114 €40 €30

96 €34 €25

Beitrag SBV/Allianz Berufsgruppe C

Beitrag KörperSchutzPoliceRisikogruppe AEintrittsalter

163 €59 €35

142 €52 €30

124 €44 €25

Beitrag SBV/Allianz Berufsgruppe D

Beitrag KörperSchutzPoliceRisikogruppe BEintrittsalter

Köchin

Dachdecker

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Mindest-/Höchstalter für die Gesamtversicherung

Die gesamten für die versicherte Person bestehenden Berufsunfähig-keitsrenten und KörperSchutzPolicen-Rentendürfen 80 % des jährlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Jahre nicht übersteigen.

Allgemein gilt

60.000 € jährliche RenteHöchstbetrag

600 € jährliche RenteMindestbetrag

67 JahreHöchstendalter

55 JahreHöchstendalter für den Beitragszuwachs

54 Jahre

15 Jahre

Höchsteintrittsalter

Mindesteintrittsalter

Das Produkt3

analog BU

Verrechnung1

Es kann Beitragszuwachs vereinbart werden (3 %)

jährlich, ½-jährlich, ¼-jährlich und monatlich

Zuwachs

Überschuss-verwendung

Tarifbereiche

Beitragszahlungs-weise

KörperSchutzPolice, weitere Punkte zu den Rahmenbedingungen

1 Standard; Originalbonus wählbar.

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Weitere Besonderheiten der KörperSchutzPolice

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Die KörperSchutzPolice bietet mehr Leistung fürs Geld als Produkte anderer Anbieter

38 €

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h

WWK EU(Bsp.)

5-jährige Wartezeit keine Leistung bei

arbeitsmarkt-bedingter voller

EMR

Leistungshürden bei einzelnen

Fähigkeiten höher als bei

KörperSchutzPolice

Besonderheiten

21 €

(inkl. Hören,Gleichgewicht)

Punktekatalog (i. d. R. mind. 3 !)

AXA Multirisk

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h

(Sehen, Sprechen,

Hören, Orientierung)

(inkl. Hören,Gleichgewicht)

Anzahl d. Leistungsauslöser bezüglich sensorischer Fähigkeiten (Sehen, Spre-chen, Gedächtnis/Sich-Orientieren) für eine mtl. Rentenzahlung

16 €

Punktekatalog (i. d. R. mind. 3 !)

JanitosMultirisk

40 €

Canada LifeGrundfähigkeit(Bsp.)

50 €44 €2Zahlbeitrag für 1.000 € mtl. Rente, Maurer, Mann, 25 Jahre, EA: 65 Jahre

Garantierte Beitragsstabilität (Bruttobeitrag = Maximalbeitrag)

Zusätzliche Leistung bei schwerer Krankheit

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h

Leistung einer mtl. Rente nach Unfall (Unfallrente, Invaliditätsgrad > 50 %, 4 % aller Invaliditätsgrade > 50 %)

außer bei tägl. Erwerbs-fähigkeit < 3h1

Anzahl d. Leistungsauslöser bezüglich motorischer Fähigkeiten (Gehen, Arm-/Händegebrauch, Knien/Bücken, Auto-fahren) für eine mtl. Rentenzahlung

Generali EU(Bsp.)

Allianz KörperSchutzPoliceAbgrenzungskriterien

1 Nicht per Grunddefinition, entscheidend ist das Ergebnis, nicht die Ursache. So wird eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall i. d. R. immer zu einer Leistung führen2 Ca. 25 Prozent des Beitrages entfallen auf die zusätzliche Kapitalleistung bei schwerer Krankheit3 Durch Invaliditätsgrad >50 Prozent: Leistung, wenn durch die Invalidität Grundfähigkeiten verloren gegangen sind

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… auch Kunden, die bisher nur gegen Erwerbsunfähigkeit (EU) versichert werden konnten, können die KörperSchutzPolice abschließen.

Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5)

A

B

KörperSchutz-Police

HSporttrainer ohne Sportlehrerdiplom

HProfisportler

BU (EU)Beruf

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Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5)

prallt auf dem Spielfeld mit einem Gegenspieler zusammen.

Die Folge: Er erleidet eine komplizierte Schulter-verletzung. Auch nach OP und langwieriger Rehakann er 12 Monate später noch nicht auf Schulter-und Brusthöhe werfen.

Leistungsbeispiel Profisportler: Marco L (33), Profihandballer,

Die KörperSchutzPolice zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit). Da keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, erhält er aber keine staatliche EU-Rente.

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Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5)

AHSchauspieler

A

A

KörperSchutz-Police

HMusiker

HKünstler

BU (EU)Beruf

… auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die KörperSchutzPolice eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar.

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Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5)

Der Schauspieler und Synchronsprecher Günter W. erleidet einen Schlaganfall. Sein Sprachzentrum ist gestört, er wird von seiner Umwelt nicht mehr richtig verstanden.

Leistungsbeispiel Künstler (Schauspieler)

Die KörperSchutzPolice leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs). Ob er eine staatliche EU-Leistung erhält, ist hingegen fraglich.

Die Bildhauerin Oksana J. kann nach wegen schwerer Arthrose in der Schulter ihren rechten Arm nicht mehr über Brusthöhe bewegen.

Leistungsbeispiel Künstler (Bildhauerin)

Die KörperSchutzPolice zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose). Von der staatlichen EU-Rente erhält sie keine Leistungen, da sie nicht erwerbsunfähig ist.

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A

KSP

CHausfrau/-mann

BU Beruf

Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern.

Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5)

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Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei KörperSchutzPolice und BU (1/2)

§ Mit Hyposensibilisierung;keine weiteren Beschwerden, Medikation: Nasenspray

Saisonaler Heuschnupfen

§ 5 Mal in 5 Jahren; keine weiteren Beschwerden, Beschwerden immer kürzer als 4 Wochen

Gastritis

Erkrankung

§ Klausel für allergische Atemwegserkrankungen

§ Ohne Klausel

VotumVotum

§ 234 €(50 % Zuschlag)

§ 40 € (ohne Zuschlag)

Beitrag/VotumBeitrag/Votum

SBV/Allianz Berufsgruppe DKörperSchutzPoliceRisikogruppe A

Bäckerin§ Eintrittsalter: 30§ Endalter: 65§ 1.000 Euro mtl. Rente

Die Allianz KörperSchutzPolice legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum vielfach besonders positiv für den Antragsteller aus.

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§ Beschwerden noch vorhanden; keine weiteren Krankheits-erscheinungen

Bandscheibenvorfall

§ 2 Mal in 3 Jahren; keine weiteren Beschwerden

Hexenschuss

Erkrankung

§ Klausel Wirbelsäule§ Klausel Wirbelsäule

VotumVotum

§ Klausel Wirbelsäule§ Ohne Klausel

Beitrag/VotumBeitrag/Votum

SBV/Allianz Berufsgruppe DKörperSchutzPoliceRisikogruppe B

Fliesenleger§ Eintrittsalter: 30§ Endalter: 65§ 1.000 Euro mtl. Rente

Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei KörperSchutzPolice und BU (2/2)

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Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (1/3)

Fallbeispiel: Max Muster, geb. 05.01.1970. Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma

In der Regel wird beim Beratungsgespräch zunächst eine BU geprüft. Ist die Annahme zur BU verwehrt oder erschwert (z. B. Zuschlag) …

1. Votum für die Berufsunfähigkeitsvorsorge

… kann durch einen einfachen Wechsel der Tarifabfrage geprüft werden …

2. Tarifwechsel

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Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (2/3)

Fallbeispiel: Max Muster, geb. 05.01.1970. Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma

§ Rente und Endalter nochmals eingeben.§ Gesundheitsangaben werden übernommen.

Einfach erneut aufrufen und speichern.

3. Eingabe von Rente und Endalter

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Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (3/3)

Fallbeispiel: Max Muster, geb. 05.01.1970. Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma

… ob und zu welchen Bedingungen der Kunde eine KörperSchutzPolice abschließen kann.

4. Votum für die KörperSchutzPolice

Das Votum für die KörperSchutzPolice ist direkt in der elektronischen Risikoprüfung abrufbar.

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Wenn BU keine Option ist: KörperSchutzPolice als beste aller Alternativen

Ziel: Einkommen absichern

KörperSchutzPoliceZiel: Einkommen absichern

KörperSchutzPoliceFehlende finanzielle Mittel

Keine Akzeptanz des BU-Preises Vorerkrankungen

Ergebnis: KörperSchutzPolice

Beratungsgespräch BU

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Allianz KörperSchutzPolice

Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommensabsicherung.

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Backup

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Mehr als die Hälfte der Beschäftigten würdebei der BU der Berufsgruppe C+D zugeordnet

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland, 2007

TeilzeitVollzeit

4,8 Mio.

22,1 Mio.

Beschäftigte insgesamt: 26,9 Mio.

Von 26,9 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland sind insgesamt 2,25 Mio. BU-versichert.

A

B

CD

0,9 Mio.

11 Mio.

11,2 Mio.3,8 Mio.

Die Beschäftigten untergliedern sich in folgende Berufsgruppen:

Die Berufsgruppen C und D umfassen mit 15 Mio. Beschäftigten mehr als die Hälfte der Gesamt-beschäftigten in Deutschland.

Quelle: Statistik Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit, 2007.

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Krebs1

§ Jährlich in Deutschland ca. 450.000 Neuerkrankungen. § Zahl wird durch steigende Lebenserwartung bis 2050 um 30 Prozent steigen. § Mehr als jeder zweite Krebs wird geheilt, auch die Überlebensraten und -dauern

steigen.

Herzinfarkt2§ Rund 64.000 Todesfälle 2003 in Deutschland durch akuten Herzinfarkt.§ Aufgrund der alternden Bevölkerung werden die Erkrankungszahlen weiter steigen.§ Dank verbesserter medizinischer Versorgung sinkt Sterblichkeitsrate seit Jahren

Schlaganfall3§ Ca. 250.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall. § Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter an. § Ein Jahr nach dem Schlaganfall bleiben rund 64 Prozent der überlebenden

Patienten pflegebedürftig. § Schlaganfall ist damit der häufigste Grund für erworbene Behinderungen

im Erwachsenenalter.

1 Deutsche Krebshilfe e. V., Stand 03/20102 Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 33, Stand 08/20063 Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Stand 10/2010

Hohe Erkrankungsrisiken –hoher Absicherungsbedarf (1/2)

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Multiple Sklerose (MS)1

§ Jährlich in Deutschland etwa 4.500 neue Fälle.§ Nach Epilepsie ist MS die zweithäufigste neurologische Erkrankung.§ Die ersten Symptome treten oft zwischen 20 und 40 Jahren auf.

Koma2

§ Keine Krankheit im eigentlichen Sinn, aber mit etwa 5.000 Neufällen pro Jahr ein bedeutendes Risiko.

§ Überschneidungen mit den Diagnosen Herzinfarkt und Schlaganfall.

Querschnittslähmung3

§ Jährlich rund 10 Fälle pro 1 Mio. Einwohner in Deutschland. § Von den Neufällen sind etwa zwei Drittel unfallbedingt, etwa ein Drittel

die Folge von Erkrankungen.

Hohe Erkrankungsrisiken –hoher Absicherungsbedarf (2/2)

1 Das Internet-Portal der luxemburgischen MS-Liga, MSWEB.LU2 Newsline Westdeutsche Zeitung, Stand 03/20073 Uni Düsseldorf, Stand 09/2009

Zurück

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Lediglich 3 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle ausgelöst

Quelle: map-report Nr. 627-628

Ursachen der Berufsunfähigkeit (in %)

3 %

11 % 15 %

19 %

21 %

31 %UnfallHerzKrebsSkelettSonstigesPsyche

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Leistungsbeispiel 3

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Lackierer, 25 JahreEreignis§ Asthma infolge von

Lösungsmittelallergie

Folge§ Kann nicht mehr als Lackierer arbeiten

Nein, weil keine Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit auftritt.

û

û

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Leistungsbeispiel 4

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Dachdecker, 55 JahreEreignis§ Epilepsie, dadurch ruhende

Fahrerlaubnis

Folge§ Kein Arbeiten mit Absturzgefahr, kein

Führen eines Kfz § Kann nicht mehr als Dachdecker arbeiten

Ja, aufgrund der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren).

û

ü

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Leistungsbeispiel 5

Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt.

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Zimmermann, 34 JahreEreignis§ Bandscheibenvorfall

mit OP§ Chronische Schmerzen

Folge§ Keine Überkopfarbeiten, kein schweres

Heben, kein Arbeiten bei wechselnder Witterung

Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).

û

ü

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Leistungsbeispiel 6

Ja, weil eine schwere Krankheit (Schlaganfall) vorliegt.

Einmalzahlung

Beitragsbefreiung und Rente

Selbständige Friseurmeisterin mit 10 Angestellten, 48 JahreEreignis§ Schlaganfall, bleibende Lähmung in

der linken Körperhälfte§ Grobmotorik eines Arms gestört

Folge§ Nach Umorganisation des Betriebes

kümmert sie sich um die kaufmännischen Aufgaben des Betriebs – ohne Einkommenseinbußen.

Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms).

ü

ü

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§ Keine weitere Einmalleistung (Erkrankung an derselben Krankheit – Krebs). Die Versicherung ist nicht beitragsfrei.

Leistung der KörperSchutzPolice

Krankenschwester, 38 Jahre, vereinbarte Monatsrente 1.000 EuroErstes Ereignis§ Brustkrebs wird diagnostiziert. Der

Primärtumor hat eine Größe von 3 cm (T2).

Zweites Ereignis§ 10 Jahre später wird Lungenkrebs

festgestellt.

§ Einmalleistung in Höhe von 12.000 €. Die Versicherung ist nicht beitragsfrei.

Leistungsbeispiel 2 (mehrfache Einmalleistung)

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Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (1/5)

Im Vergleich mit den hier abgebildeten Risikofragen einer BU-Versicherung sind bei der KörperSchutzPolice deutlich weniger Fragen zu Risikofaktoren zu beantworten.

Gesamtansicht Risikofragen (Detailansicht s. Folgeseiten)Fragen, die bei der Körper-SchutzPolicenicht gestellt werden

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Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (2/5)

Fragen, die bei der Körper-SchutzPolicenicht gestellt werden

Detailansicht Risikofragen 1

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Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (3/5)

Detailansicht Risikofragen 2

Fragen, die bei der Körper-SchutzPolicenicht gestellt werden

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Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (4/5)

Detailansicht Risikofragen 3

Fragen, die bei der Körper-SchutzPolicenicht gestellt werden

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Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (5/5)

Detailansicht Risikofragen 4

Fragen, die bei der Körper-SchutzPolicenicht gestellt werden

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Steuerliche Behandlung

Kapitalzahlungen aus der Komponente „schwere Krankheiten“(Dread Disease) sind steuerfrei.üRentenzahlungen aus der Komponente „körperliche und geistige Fähigkeiten“ werden mit dem Ertragsanteil besteuert (vgl. BU).üDie Beiträge können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.ü

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Bearbeitungsprozess im Schadenfall

Schadenmeldung des Kunden (Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Dread Disease).

Sachbearbeiter fordert Unterlagen zum Nachweis der Leistungsvoraus-setzungen an (Arzt-bericht, Gutachten, Pflegebescheid, Betreuungsurkunde etc.).

Telefonische Kontaktaufnahme durch Innendienst:§ Prüfungsablauf

und Fragen zum Eigenbericht klären.

§ Eigenbericht an Kunde senden.

Rücksendung des ausgefüllten Eigenberichts durch den Kunden.

Entscheidung und Mitteilung an Kunde, ob Leistungen wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder / und Dread Disease anerkannt werden.

Zum fälligen Nach-prüfungstermin wird Nachprüfungsverfahren gestartet (Vergleichsbetrach-tung).

Sachbearbeiter legt bei Anerkennung fest, wann Nachprüfung der Leistungs-voraussetzungen erfolgt, und vermerkt Termin im System.

Nachweise liegen vollständig vor.

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Attraktive Verdienstchancen mitnehmen

14.400 €Beitragssumme:

30 JahreVersicherungs-/Beitragszahlungsdauer:

480 €Jahresbeitrag:

Beispielvertrag KörperSchutzPolice

691,20 €Courtage:

Beispielberechnung: 14.400 x Produktfaktor 1,2 x Gewichtungsfaktor 1,0 x Courtagesatz 40 ‰

Formel:Produktfaktor 1,2; angenommener Courtagesatz: 40 ‰; Gewichtungsfaktor 1

Courtagenberechnung:1

1 Formel Courtageberechnung: Provisionsbasissumme (PBS) = Beitragssumme x Produktfaktor x Gewichtungsfaktor x Courtagesatz

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Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser(Übersicht)Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt:

Katalog 3Katalog 2Katalog 1

Leistungsauslöser:§ Pflegebedürftigkeit§ Gesetzliche

Betreuung

Leistungsauslöser:§ Sehen§ Sprechen§ Hören§ Gleichgewicht§ Intellekt/Gedächtnis

Leistungsauslöser:§ Gehen § Armgebrauch§ Händegebrauch§ Knien/Bücken § Autofahren

KümmernKopfKörper

Körperliche oder geistige Fähigkeiten

Katalog 4

Leistungsauslöser:§ Krebs§ Herzinfarkt§ Schlaganfall§ MS § Koma§ Querschnittslähmung

Krankheiten

Schwere Krankheiten (Dread Disease)

Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben

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Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts

1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten

2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäßder nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung

3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen

Leistungsbeschreibung – Katalog 1 und 2 (Allgemeines)

Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbartenMonatsrente bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt und es besteht Beitragsbefreiung.

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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.

Messbarkeitskriterien

Gebrauch der BeineDie versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf-und hinabzusteigen.

Gebrauch eines ArmesDie versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten.

§ Schleimbeutelentzündung§ Tennisarm§ Schulterarmsyndrom

§ fortgeschrittenen Schulter-gelenksarthrosen

§ ausgeprägten Sehnenerkrankungenund -rissen

§ Querschnittslähmung § Verlust eines Armes § Nervenverletzungen durch

Unfälle oder Tumore

Typischerweisekeine Leistung bei2

TypischerweiseLeistung bei1

§ Kreuzbandriss oder sonstigen isolierten Bänderrissen

§ Meniskusriss§ Gelenkbrüchen mit nur

geringen Funktionseinschränkungen

§ mittelschweren Arthrosen einzelner Gelenke

§ Bandscheibenvorfall mit schweren motorischen Ausfällen

§ Gelenkschäden nach komplizierten Frakturen mit erheblichen Funktionseinschränkungen

§ Lähmung/Verlust eines Beines

§ fortgeschrittenen Lungenerkrankungen (z. B. schweres Asthma)

§ fortgeschrittener Arthrose eines großen Gelenks

Typischerweise keine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

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Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein.

Messbarkeitskriterien

Gebrauch beider HändeDie versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen.

Knien oder BückenDie versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten.

§ Bandscheibenvorfall ohne motorischen Ausfall

§ Rückenschmerzen aufgrund degenerativer Veränderungen

§ M. Scheuermann

§ fortgeschrittenen Arthrosen§ schweren

Gelenkverletzungen im Beckenbereich

§ Wirbelsäulenfrakturen mit erheblichen Folgen

§ M. Bechterew§ Querschnittslähmung§ Bandscheibenvorfällen mit

bedeutenden neurologischen Ausfällen

§ schwerem Rheuma

Typischerweisekeine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

§ Sehnenscheidenentzündung§ Karpaltunnelsyndrom§ Verlust eines Langfingers

§ fortgeschrittener Handgelenksarthrose

§ schweren Verbrennungen an beiden Händen

§ schweren Erfrierungen an beiden Händen

§ Rheuma mit Gelenkzerstörungen

§ Amputation beider Hände§ schwerem M. Parkinson

Typischerweise keine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

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Körperliche Aktivitäten – Katalog 1

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss die Fahruntüchtigkeit bestätigen.

Messbarkeitskriterien

AutofahrenDie versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesund-heitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10) zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

§ Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs

§ Entzug der Fahrerlaubnis wegen zu vieler Punkte in Flensburg

§ schwerer Epilepsie§ Schizophrenie§ Schädelhirntumore§ Schädelhirnverletzungen§ schwerem M. Parkinson§ Demenz

Typischerweise keine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen Augenarzt.

Messbarkeitskriterien

SehenDie Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht.

§ Grauem Star -> kann durch eine einfache OP behoben werden kann

§ starker Kurz- oder Weitsichtigkeit

§ Grünem Star

§ Sehverlust durch Diabetes§ Makuladegeneration§ Netzhautablösung§ Netzhauttumor§ hochgradigem Verlust des

Sehvermögens durch Schlaganfall

§ schweren Verletzungen der Augen

Typischerweisekeine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein

Messbarkeitskriterien

SprechenDie Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis. Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

§ psychogenem Sprachverlust§ verwaschener Sprache

§ Schlaganfall§ Kehlkopfkrebs (hier auch bei

nicht-metastasierendem)§ Tumoren im Mund- und

Rachenraum§ schweren Verletzungen des

Sprechapparates

Typischerweisekeine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

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Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

Die Schädigung muss durch eine neurologische Untersuchung bestätigt werden.

Messbarkeitskriterien

GleichgewichtDer Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist.Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10, wie z.B. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

§ psychogenem Schwindel§ Höhenangst

§ Innenohrerkrankungen§ Menière-Schwindel§ Schädelbasisbruch§ Nervenerkrankungen

(Polyneuropathien)§ schwerem

Schädelhirntrauma

Typischerweisekeine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

HörenBei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungs-schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 kHz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 dB nachweist. Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen HNO-Arzt.

Messbarkeitskriterien

§ Tinnitus§ Hörsturz§ akuten Mittelohrentzündung§ Hochtonschwerhörigkeit

§ Knalltrauma mit entsprechendem Verlust der Hörfähigkeit

§ Trommelfellriss§ Tumoren der Hörnerven§ Innen- und

Mittelohrerkrankungen

Typischerweisekeine Leistung bei2

Typischerweise Leistung bei1

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

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§ Burn-out§ Depression§ angeborener Minderbegabung

§ Schizophrenie§ organisch bedingten Psychosen § Alzheimer§ Schlaganfall, Hirnblutung§ schwerem Schädelhirntrauma§ schweren Verläufen von Hirn-/

Hirnhautentzündung§ schwerer Depression

Typischerweise keine Leistung bei2Typischerweise Leistung bei1

Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2

IntellektDie geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.

Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 % der Bevölkerung gehört.

Messbarkeitskriterien

Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB.

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Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit

Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend:Die versicherte Person benötigt Hilfe beim§ Fortbewegen im Zimmer

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt.§ Aufstehen und Zubettgehen

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann.§ An- und Auskleiden

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. § Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.§ Waschen, Kämmen oder Rasieren

- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.

§ Verrichten der Notdurft- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie

- sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann- ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil- der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.

- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.

b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.

Leistungsbeschreibung – Katalog 3

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Beeinträchtigung mit gesetzlicher Betreuung

§ Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn ein Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden hat, dass die versicherte Person mindestens 12 Monate lang ununterbrochen gesetzlich betreut werden musste oder voraussichtlich betreut werden muss.

Leistungsbeschreibung – Katalog 3

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Schwere Krankheiten

§ Die folgenden Krankheiten sind eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie die im Einzelnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Eintritt einer der versicherten schweren Krankheiten ist durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen nachzuweisen.

Leistungsbeschreibung – Katalog 4

Krebs

§ Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung gelegen haben.

§ Zudem muss - ein solider Tumor ab einer Tumorgröße T2 oder- ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder- ein Gehirntumor ab WHO II oder - Leukämie, Lymphomen in allen Stadien nachgewiesen werden.

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Herzinfarkt

§ Es liegt ein während der Versicherungsdauer akut aufgetretener Infarkt vor, der mit den im Zeitpunkt des Auftretens geltenden kardiologischen Nachweisverfahren eindeutig belegt worden ist.

Schlaganfall

§ Es liegt ein Schlaganfall mit einem der folgenden Symptome vor, das über mindestens 3 aufeinander folgende Monate vorgelegen haben muss oder voraussichtlich 3 Monate lang vorliegen wird:- Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese), Sprachstörungen (Aphasie), Sehstörungen,

Schluckstörungen, Epilepsie oder Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten).

- Kurz andauernde Schlaganfälle, die folgenlos ausheilen (TIA = transitorische ischämische Attacken), gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

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Multiple Sklerose

Es liegt eine Multiple Sklerose in folgender Form vor: Wenn die Erkrankung schubförmig verläuft, müssen§ mindestens zwei definierte Schübe und§ mindestens eine objektivierbare klinische Läsion (Zerstörung des Nervengewebes) und§ ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund (Funktionsbefund der Rückenmarkflüssigkeit) vorliegen.

Wenn die Erkrankung chronisch fortschreitend verläuft, müssen die Symptome mit bleibenden funktionellen Einschränkungen über mindestens 6 Monate kontinuierlich zunehmen und es müssen§ mindestens eine objektivierbare klinische Läsion und§ ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund und§ ein Kernspinbefund über die Vergrößerung der Zerstörungsherde vorliegen.

Die funktionellen Einschränkungen müssen gemäß der Extended Disability Status Scale festgestellt worden sein. Für einen Versicherungsfall müssen sie mindestens der EDSS Stufe 4,5 entsprechen.§ Unklare Verdachtsfälle, wie z.B. „klinisch isoliertes Syndrom“ oder „mögliche Multiple Sklerose“ gelten nicht als

Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

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Koma

§ Es liegt eine schwere Funktionsstörung des Gehirns mit einem Schweregrad von höchstens 8 Punkten nach dem Glasgow-Coma-Scale für die Dauer von mindestens 4 Tagen vor.

§ Ein „künstliches Koma“ (Langzeitnarkose), das einen zu therapeutischen Zwecken medikamentös herbeigeführten Zustand darstellt, gilt nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen.

Krankheiten – Katalog 4

Querschnittslähmung

§ Es liegt eine Querschnittslähmung vor, bei der die Lähmung bzw. der Verlust der Gebrauchsfähigkeit beider Beine über mindestens 3 Monate vorgelegen hat und nach aktuellem medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer fortbesteht.

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Übersicht der Materialien zur Kundenansprache

VerkaufshelferVerkaufschart

MAKS-0229Z0

MML-7001Z0

MAKS-0234Z0

MML-7000Z0