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21. November 2015 19. Jahrgang Nr. 16 Altenburg. In Anbetracht des an- haltenden Flüchtlingsstromes hatte Landrätin Michaele Sojka vor wenigen Tagen zu einem neu- erlichen Flüchtlingsgipfel ins Landratsamt eingeladen, um alle im Landkreis am Flüchtlingsma- nagement Beteiligten über die ak- tuelle Lage und neueste Entwick- lungen zu informieren. Als kom- petenter Gesprächspartner stand den Zuhörern – alle hauptamtli- chen Bürgermeister und VG-Vor- sitzenden, die Fraktionsvorsitzen- den des Kreistages, die Führungs- ebene der Kreisverwaltung sowie Vertreter der Polizei, der Kirche sowie weiterer öffentlicher Ein- richtungen – der Präsident des Thüringer Landesverwaltungs- amtes Frank Roßner zur Verfü- gung. Roßner informierte die Anwesen- den sehr umfassend und detailliert über die derzeitige Flüchtlingssitua- tion in Thüringen und sprach davon, dass man sich im Freistaat derzeit auch weiterhin in keiner normalen Situation, sondern in einer Notsitua- tion befinde. Sind im Jahr 2014 im Schnitt 14 Flüchtlinge pro Tag in Thüringen aufgenommen worden, so sind es derzeit durchschnittlich 447 Asylsuchende pro Tag. Die An- kunftsszenarien würden sich perma- nent ändern, was die Arbeit zusätz- lich erschwere. Frank Roßner sagte: „Wir brauchen die Hilfe der Kom- munen und ich weiß sehr wohl, was sie derzeit leisten.“ Er erklärte auch, dass das Landesverwaltungsamt be- strebt sei, künftig mehr Familien mit Kindern in den ländlichen Raum zuzuweisen, weil vor allem in den größeren Städten Aufnahme- kapazitäten in Kindergärten und Schulen so gut wie erschöpft sind. Schwierig gestalte sich nach wie vor die Bearbeitung der Asylanträ- ge: Flüchtlinge, die heute in Thürin- gen ankommen, erhalten etwa im Februar 2016 einen Termin, damit sie ihren Asylantrag stellen können. Mehr ließen die personellen Kapa- zitäten der Bundesbehörde in Hermsdorf derzeit einfach nicht zu; es solle aber schnellstmöglich per- sonell nachgebessert werden. Schnell bearbeitet werden sollen Asylanträge von Flüchtlingen z. B. aus Syrien, Eritrea und Irak, da die- se Menschen eine gute Bleibeper- spektive haben. Ebenso schnell be- arbeitet werden sollen aber auch Anträge von Personen aus den Westbalkanstaaten, um sie mög- lichst zügig in ihre Heimat zurück- zuschicken, die in sicheren Her- kunftsländern liegt. Noch keine abschließende Antwor- ten konnte Roßner auf verschiedene Fragen zur Finanzierung der Flücht- lingssituation geben: „Ich bin mir sicher, dass die Thüringer Landesre- gierung Geld finden wird, um die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen.“ Altenburgs Oberbürger- meister Michael Wolf forderte „eine exakte Zuweisung der Gelder für Flüchtlinge“. Frank Roßner warb dafür, in den Kommunen Runde Ti- sche zu etablieren und bürgerschaft- liche Strukturen zu aktivieren, da- mit die Integration der Flüchtlinge gelingen kann. Auch ein Quartiers- management in den Kommunen sei Teil des Integrationsprozesses. JF LVA-Präsident Roßner: „Wirbrauchen die Hilfe derKommunen“ Altenburg. Die Theater&Philhar- monie Thüringen nimmt die Schau- spielproduktion „Die Schutzlosen. Les Zéros-Morts.“, die im Novem- ber des vergangenen Jahres im Heizhaus Altenburg Premiere hatte, wieder auf: Der Titel der aktuali- sierten Fassung der Tragödie von Paul Zoungrana und Bernhard Stengele lautet: „Die Schutzlosen 2015“. Die Inszenierung entstand in Kooperation mit dem Carrefour In- ternational de Théâtre de Ouaga- dougou (Hauptstadt von Burkina Faso). „Die Schutzlosen. Les Zéros-Morts.“ (Fotos links) untersuchte die Einwan- derungs- und Asylpolitik der EU und im speziellen der deutschen Bundesre- gierung am Beispiel der per Boot übers Mittelmeer kommenden Flücht- linge aus Afrika. Seitdem hat sich in knapp einem Jahr viel ereignet, die Flüchtlingszahlen steigen, Notunter- künfte wurden geschaffen. „Ange- sichts der aktuellen Lage wollten wir das Stück unter allen Umständen wie- der aufnehmen“, so Schauspieldirektor Bernhard Stengele. Doch die Inszenie- rung musste nach den Ereignissen der letzten Monate umfassend aktualisiert werden. Bernhard Stengele hat das po- litische Geschehen verfolgt, neue Ma- terialien und Texte gesammelt. „Die Schutzlosen 2015“ ist eine Neubear- beitung der Inszenierung der vergan- genen Spielzeit. Zu sehen ist sie am 28. und 29. November in Altenburg sowie am 11. und 12. Dezember in Gera, je- weils 19.30 Uhr. Nach jeder Vorstel- lung gibt es ein Publikumsgespräch. Karten gibt es unter 03447-585177 oder www.tpthueringen.de. „Die Schutzlosen“ wieder auf der Bühne Szenenbilder aus „Die Schutzlosen“. Ende des vergangenen Jahres wurde sogar in den ARD-Tagesthemen über das Theaterstück berichtet; Fotos Stephan Walzl Altenburg. Seit dem 7. November und bis zum 31. Januar 2016 präsen- tiert die italienische Malerin und Grafikerin Marta Dal Sasso im Lin- denau-Museum die Arbeiten, die während ihres Arbeitsaufenthaltes 2015 im Kulturgut Quellenhof Gar- bisdorf entstanden. Vergangenes Jahr erhielt die Künstlerin ihr Diplom an der Hochschule für Bil- dende Künste Dresden. Das Kuratori- um des Bernhard von Lindenau Stipen- diums hatte sie dann in der Diplomaus- stellung als Stipendiatin ausgewählt. Mit der Förderung im Sinne des Muse- umsgründers soll jungen bildenden Künstlern unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums eine Chance zu unab- hängiger, experimenteller Arbeit und deren Präsentation in einem renom- mierten Kunstmuseum gegeben wer- den. Marta Dal Sasso, geboren 1979 in Schio bei Vicenza in Italien, hat zu- nächst an der Académie Royale des Be- aux-Arts in Brüssel studiert. 2008 war sie Stipendiatin an der Internationalen Sommerakademie Salzburg. 2012 be- gann sie ein Studium an der Hochschu- le für Bildende Künste Dresden und nahm u. a. an der Berliner Liste, einer Messe für zeitgenössische Kunst, teil. Seit Sommer 2013 ist sie Meisterschü- lerin. Marta Dal Sasso lebt in Brüssel und Dresden. Sie widmet sich der Ma- lerei und Zeichnung gleichermaßen. NeueAusstellung im Lindenau-Museum Altenburg. Die Schüler und Lehrer der Musikschule des Altenburger Landes la- den auch in diesem Jahr wieder zu ver- schiedenen Weihnachtskonzerten ein: Am 12. Dezember um 17 Uhr im Bach- saal des Altenburger Schlosses, am 13. Dezember um 15 Uhr in der Stadtkirche Schmölln und am 28. Dezember um 18 Uhr in der Orangerie Meuselwitz. Solis- ten und Ensembles musizieren Werke aus Barock, Klassik und Romantik sowie Lieder zur Weihnachtszeit. MusikschülergebenWeihnachtskonzerte

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21. November 2015 19. Jahrgang Nr. 16

Altenburg. In Anbetracht des an-haltenden Flüchtlingsstromeshatte Landrätin Michaele Sojkavor wenigen Tagen zu einem neu-erlichen Flüchtlingsgipfel insLandratsamt eingeladen, um alleim Landkreis am Flüchtlingsma-nagement Beteiligten über die ak-tuelle Lage und neueste Entwick-lungen zu informieren. Als kom-petenter Gesprächspartner standden Zuhörern – alle hauptamtli-chen Bürgermeister und VG-Vor-sitzenden, die Fraktionsvorsitzen-den des Kreistages, die Führungs-ebene der Kreisverwaltung sowieVertreter der Polizei, der Kirchesowie weiterer öffentlicher Ein-richtungen – der Präsident desThüringer Landesverwaltungs-amtes Frank Roßner zur Verfü-gung.

Roßner informierte die Anwesen-den sehr umfassend und detailliertüber die derzeitige Flüchtlingssitua-tion in Thüringen und sprach davon,dass man sich im Freistaat derzeitauch weiterhin in keiner normalenSituation, sondern in einer Notsitua-tion befinde. Sind im Jahr 2014 imSchnitt 14 Flüchtlinge pro Tag inThüringen aufgenommen worden,so sind es derzeit durchschnittlich447 Asylsuchende pro Tag. Die An-kunftsszenarien würden sich perma-nent ändern, was die Arbeit zusätz-lich erschwere. Frank Roßner sagte:„Wir brauchen die Hilfe der Kom-munen und ich weiß sehr wohl, wassie derzeit leisten.“ Er erklärte auch,dass das Landesverwaltungsamt be-strebt sei, künftig mehr Familienmit Kindern in den ländlichenRaum zuzuweisen, weil vor allem

in den größeren Städten Aufnahme-kapazitäten in Kindergärten undSchulen so gut wie erschöpft sind.Schwierig gestalte sich nach wievor die Bearbeitung der Asylanträ-ge: Flüchtlinge, die heute in Thürin-gen ankommen, erhalten etwa imFebruar 2016 einen Termin, damitsie ihren Asylantrag stellen können.Mehr ließen die personellen Kapa-zitäten der Bundesbehörde inHermsdorf derzeit einfach nicht zu;es solle aber schnellstmöglich per-sonell nachgebessert werden.Schnell bearbeitet werden sollenAsylanträge von Flüchtlingen z. B.aus Syrien, Eritrea und Irak, da die-se Menschen eine gute Bleibeper-spektive haben. Ebenso schnell be-arbeitet werden sollen aber auchAnträge von Personen aus denWestbalkanstaaten, um sie mög-

lichst zügig in ihre Heimat zurück-zuschicken, die in sicheren Her-kunftsländern liegt.Noch keine abschließende Antwor-ten konnte Roßner auf verschiedeneFragen zur Finanzierung der Flücht-lingssituation geben: „Ich bin mirsicher, dass die Thüringer Landesre-gierung Geld finden wird, um dieKommunen nicht im Regen stehenzu lassen.“ Altenburgs Oberbürger-meister Michael Wolf forderte „eineexakte Zuweisung der Gelder fürFlüchtlinge“. Frank Roßner warbdafür, in den Kommunen Runde Ti-sche zu etablieren und bürgerschaft-liche Strukturen zu aktivieren, da-mit die Integration der Flüchtlingegelingen kann. Auch ein Quartiers-management in den Kommunen seiTeil des Integrationsprozesses.

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LVA-PräsidentRoßner:„WirbrauchendieHilfederKommunen“

Altenburg. Die Theater&Philhar-monie Thüringen nimmt die Schau-spielproduktion „Die Schutzlosen.Les Zéros-Morts.“, die im Novem-ber des vergangenen Jahres imHeizhausAltenburg Premiere hatte,wieder auf: Der Titel der aktuali-sierten Fassung der Tragödie vonPaul Zoungrana und BernhardStengele lautet: „Die Schutzlosen2015“. Die Inszenierung entstand inKooperationmit demCarrefour In-ternational de Théâtre de Ouaga-dougou (Hauptstadt von BurkinaFaso).„Die Schutzlosen. Les Zéros-Morts.“(Fotos links) untersuchte die Einwan-derungs- und Asylpolitik der EU undim speziellen der deutschen Bundesre-gierung am Beispiel der per Bootübers Mittelmeer kommenden Flücht-linge aus Afrika. Seitdem hat sich inknapp einem Jahr viel ereignet, dieFlüchtlingszahlen steigen, Notunter-künfte wurden geschaffen. „Ange-sichts der aktuellen Lage wollten wirdas Stück unter allen Umständen wie-der aufnehmen“, so SchauspieldirektorBernhard Stengele. Doch die Inszenie-rung musste nach den Ereignissen derletzten Monate umfassend aktualisiertwerden. Bernhard Stengele hat das po-litische Geschehen verfolgt, neue Ma-terialien und Texte gesammelt. „DieSchutzlosen 2015“ ist eine Neubear-beitung der Inszenierung der vergan-genen Spielzeit. Zu sehen ist sie am 28.und 29. November in Altenburg sowieam 11. und 12. Dezember in Gera, je-weils 19.30 Uhr. Nach jeder Vorstel-lung gibt es ein Publikumsgespräch.Karten gibt es unter 03447-585177oder www.tpthueringen.de.

„DieSchutzlosen“wiederaufderBühne

Szenenbilder aus „Die Schutzlosen“. Ende des vergangenen Jahreswurde sogar in denARD-Tagesthemen über das Theaterstück berichtet; Fotos StephanWalzl

Altenburg. Seit dem 7. Novemberund bis zum 31. Januar 2016 präsen-tiert die italienische Malerin undGrafikerin Marta Dal Sasso im Lin-denau-Museum die Arbeiten, diewährend ihres Arbeitsaufenthaltes2015 im Kulturgut Quellenhof Gar-bisdorf entstanden.Vergangenes Jahr erhielt die Künstlerinihr Diplom an der Hochschule für Bil-dende Künste Dresden. Das Kuratori-um des Bernhard von Lindenau Stipen-diums hatte sie dann in der Diplomaus-stellung als Stipendiatin ausgewählt.Mit der Förderung im Sinne des Muse-umsgründers soll jungen bildendenKünstlern unmittelbar nach Abschlussihres Studiums eine Chance zu unab-hängiger, experimenteller Arbeit undderen Präsentation in einem renom-mierten Kunstmuseum gegeben wer-den.Marta Dal Sasso, geboren 1979 inSchio bei Vicenza in Italien, hat zu-nächst an der Académie Royale des Be-aux-Arts in Brüssel studiert. 2008 warsie Stipendiatin an der InternationalenSommerakademie Salzburg. 2012 be-gann sie ein Studium an der Hochschu-le für Bildende Künste Dresden und

nahm u. a. an der Berliner Liste, einerMesse für zeitgenössische Kunst, teil.Seit Sommer 2013 ist sie Meisterschü-lerin. Marta Dal Sasso lebt in Brüsselund Dresden. Sie widmet sich der Ma-lerei und Zeichnung gleichermaßen.

NeueAusstellungimLindenau-Museum

Altenburg. Die Schüler und Lehrer derMusikschule des Altenburger Landes la-den auch in diesem Jahr wieder zu ver-schiedenen Weihnachtskonzerten ein:Am 12. Dezember um 17 Uhr im Bach-saal des Altenburger Schlosses, am 13.

Dezember um 15 Uhr in der StadtkircheSchmölln und am 28. Dezember um 18Uhr in der Orangerie Meuselwitz. Solis-ten und Ensembles musizieren Werkeaus Barock, Klassik und Romantik sowieLieder zur Weihnachtszeit.

MusikschülergebenWeihnachtskonzerte

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 2 AMTLICHER TEIL

Impressum:Herausgeber:LandkreisAltenburgerLandvertreten durchdieLandrätinLindenaustr. 9, 04600Altenburgwww.altenburgerland.deRedaktion:ÖffentlichkeitsarbeitJanaFuchs (JF),Telefon: 03447586-270E-Mail: jana.fuchs@

altenburgerland.de

GestaltungundSatz/AmtlicheNachrichten:TomKleinfeld (TK)Telefon: 03447586-264E-Mail: tom.kleinfeld@

altenburgerland.deCathleenBethge (CB)Telefon: 03447586-258,E-Mail: cathleen.bethge@

altenburgerland.de

DruckundVertrieb:LeipzigerVerlags- undDruckereige-sellschaftmbH&Co.KG,Peters-steinweg1904107Leipzig, Tel.: 03447574942Telefax: 03447574940

Fotos:LandratsamtAltenburgerLand (wennnicht anders vermerkt)Verteilung:kostenlos analle erreichbarenHaus-halte imLandkreisAltenburgerLand,beiNichtzustellungbitteMitteilungandenBereichÖffentlichkeitsarbeitdesLandratsamtesBezugsmöglichkeiten/-bedingungen:über denBereichÖffentlichkeitsar-beit desLandratsamtesAltenburgerLand, Jahrespreis beiPostversand:30,68Euro, beiEinzelbezug: 1,53Euro

Die nächsten Ausgaben desAmtsblattes

„DasAltenburger Land”

erscheinen amSamstag, 12. Dezember 2015,

am Samstag, 16. Januar 2016 undam Samstag, 6. Februar 2016

Redaktionsschluss für dieAusgabe

am 12. Dezember 2015ist der 1. Dezember 2015.

Es können nur per E-Mailübermittelte Beiträgeberücksichtigt werden([email protected]).

§ 1(1) Das Lindenau-Museum mit dem Studio Bildende Kunst isteine öffentliche Einrichtung des LandkreisesAltenburger Land.(2) Für den Besuch, die Nutzung sowie die Inanspruchnahmeder Leistungen des Lindenau-Museums und des StudiosBildende Kunst werden Entgelte erhoben.

§ 2(1) Verpflichtet zur Zahlung der Entgelte sind alle Personen,die Leistungen des Lindenau-Museums in Anspruchnehmen. Bei Minderjährigen ist der gesetzliche Vertreter ent-geltpflichtig.(2) Das Entgelt ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen.

§3FürMuseumsbesuche werden folgende Entgelte erhoben:1.AEintrittErwachsene (ab 18 Jahre) 6,00 €Ermäßigungsberechtigte (§ 3, Ziffer 2) 4,00 €Gruppen ab 10 Personen, pro Person 5,00 €

Museumscard:Verbundkarte für den einmaligen 75% der SummeEintritt Erwachsener ab 18 Jahren der regulärenin das Schloss- und Spielkartenmuseum Eintrittspreiseder StadtAltenburg (ohne Führungen beiderMuseenundTürme) und in das Lindenau- für ErwachseneMuseumAltenburg

Für Sonderausstellungen können gesonderte Entgelte erhobenwerden.Die Höhe legt dieMuseumsleitung fest.

B Führungen zzgl. EintrittFührungen (max. 20Personenbis ca. 60MinutenDauer) 40,00€Führungen (max. 20Personenbis ca. 90MinutenDauer) 60,00 €Führungen(max.20Personenbisca.120MinutenDauer) 80,00 €

C JahreskartenJahreskarte (nicht übertragbar) 20,00 €Jahreskarte (nicht übertragbar) fürErmäßigungsberechtigte (§ 3, Ziffer 2) 18,00 €

D FotogenehmigungenFotogenehmigung für Besucher für denpersönlichen Bedarf (beinhaltet auch dasFilmenmit derVideokamera) 3,00 €

Die Nutzung von Fotografien für gewerbliche Zwecke/Veröf-fentlichung ist in der Fotoordnung geregelt.

EAudioguideAudioguide 3,00 €

2. Ermäßigungen:Ermäßigung des Eintrittspreises können Auszubildende, Stu-denten, Schwerbehinderte, Teilnehmer am Bundesfreiwilli-gendienst, Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGBXII, Inhaber des Sozialpasses und der Ehrenamtscard beiVorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweisessowie Inhaber von Sondernachweisen auf Grund von mitdem Lindenau-Museum geschlossenen Vereinbarungen (z.B. Thüringen-Card, Envia-Card) inAnspruch nehmen.Ermäßigungen zum Eintritt sind bei befristet eingeschränk-temAusstellungsangebot oder bei erheblichen Störungen aufGrund von Baumaßnahmen möglich.

3. Kein Entgelt wird erhoben bei- Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren-Aufsichtskräften von Schulklassen-Mitgliedern des DeutschenMuseumsbundes, des Internatio-nal Council ofMuseums, desVerbandes der Restauratoren, desVerbandes Deutscher Kunsthistoriker und der Fördervereinedes Lindenau-Museums und des Studios Bildende Kunst,wenn sie sich ausweisen können,Mitgliedern der Landesver-bände des Bundes Bildender Künstler- Pressevertretern gegenVorlage eines Presseausweises- Schwerbehindertenmit demMerkzeichen „B“ auf demAusweis und deren Begleitpersonen

§ 4Der Gesamtaufwand für museumspädagogische Projekte undKooperationsprojekte mit Schulen und Kindergärten wirdkostendeckend kalkuliert und von der Museumsleitung imRahmen des Bildungsauftrages und unter Beachtung derKapazitäten des Museums entsprechend im Voraus fest-gelegt.

§ 5Für die Teilnahme an den Gruppen des Studios Bildende Kunstim Lindenau-Museum gelten folgende Entgelte:

halbjährlich in Euro1.Malerei/Grafik, 2 Stunden wöchentlich- für Erwachsene 132,00- für Ermäßigungsberechtigte nach § 6 72,00

2.Malerei/ Grafik/ angewandtes Gestalten, 3 Stundenmonatlich- für Erwachsene 60,00- für Ermäßigungsberechtigte nach § 6 32,00

3. Keramik/ Plastik, 3 Stunden 14-tägig- für Erwachsene 125,00- für Ermäßigungsberechtigte nach § 6 75,00

Kurse mit abweichender Dauer oder mit Malerei/Grafik +Keramik-Angebot, werden entsprechend berechnet.Die Kursstunde beträgt 45Minuten.Projekte (Sonderkurse, Workshops u. a.) werden kosten-deckend kalkuliert und sind nicht Gegenstand der Tabelle.Schulklassen entrichten Entgelte, für die der jeweiligeZeitaufwand (mit Vor- und Nachbereitung) und die Materi-alkosten berücksichtigt werden.Die Entgelthöhe legt die Studioleitung fest.

§ 6Für das Studio Bildende Kunst wird auf schriftlichen AntragErmäßigung gewährt. Ermäßigungsberechtigt sind Kinder,Schüler, Auszubildende, Studenten, Teilnehmer am Bundes-freiwilligendienst, Bezieher von Leistungen nach SGB II undSGBXII, Inhaber des Sozialpasses.Zusätzlich werden Familienermäßigungen gewährt.Erfolgt die Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie oderin familienähnlicher Gemeinschaft Lebender an den Gruppendes Studios gleichzeitig, so erfolgt eine Staffelung der Entgeltenach folgenderMaßgabe:Erstes Familienmitglied 100% des Entgeltsatzes,zweites Familienmitglied 80% des Entgeltsatzes,drittes Familienmitglied 75% des Entgeltsatzes,viertes und jedes weitere Familienmitglied 50 % des Entgelt-satzes.Die Reihenfolge der Familienmitglieder richtet sich nach demjeweils höchsten geschuldeten Entgelt.

§ 7(1) Kann ein Kurs nicht durchgeführt oder zu Ende geführtwerden, so wird das Entgelt vollständig bzw. anteilig erstattet.(2) Die Nichtteilnahme des Nutzers an den Kursen lässt dasEntgelt nicht entfallen und begründet grundsätzlich keinenAnspruch auf Erstattung. Eine Erstattung kann bei Vorlagebesonderer Gründe, wie längere Krankheit über 4 Wochen,Wegzug aus dem LandkreisAltenburger Land, auf schriftlichenAntrag unter Vorlage entsprechender Nachweise anteilig erfol-gen.(3) Bei Veränderungen der Kursart verändern sich die Entgelteab dem Zeitpunkt des Wechsels entsprechend der danngewählten Kursart.(4) Entgeltänderungen durch den Eintritt oder Wegfall der Er-mäßigung im Laufe des Kursjahres werden mit Beginn des aufdie Änderung folgenden Monates durch Nacherhebung oderErstattung berücksichtigt.

§ 8In den Ausstellungsräumen des Lindenau-Museums könnenSonderveranstaltungen von Dritten durchgeführt werden,sofern es derMuseumsbetrieb zulässt.Es werden folgende Entgelte erhoben:

Konzerte, Lesungen, Vorträge wochentags:bis 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten: 200 €jede weitere Stunde bis 21 Uhr: 40 €, ab 21 Uhr jede weitereStunde: 95 €

Konzerte, Lesungen, Vorträge amWochenende:bis 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten: 225 €jede weitere Stunde bis 18 Uhr: 50 €, ab 18 Uhr jede weitereStunde: 120 €

SonstigeVeranstaltungen bis max. 50 Personen wochentags:bis 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten: 250 €jede weitere Stunde bis 21 Uhr: 40 €, ab 21 Uhr jede weitereStunde: 95 €zuzüglich Entgelt für den Eintritt pro Person und die verein-barte Führung

Sonstige Veranstaltungen bis max. 50 Personen am Wochen-ende:bis 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten: 275 €jede weitere Stunde bis 18 Uhr: 50 €, ab 18 Uhr jede weitereStunde: 120 €zuzüglich Entgelt für den Eintritt pro Person und die verein-barte Führung

FürVeranstaltungen, die freitags und samstags stattfinden, wer-den außerdem 60 € Reinigungskosten berechnet.Mit Kooperationspartnern können Sondervereinbarungengetroffen werden.Details der Nutzung werden einzelvertraglich geregelt.

§ 9Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Altenburg, 28. Oktober 2015

LandkreisAltenburger Land

Michaele SojkaLandrätin

Öffentliche BekanntmachungBeschluss des Kreistages Nr. 126 vom 28. Oktober 2015 - Entgeltordnung des LandkreisesAltenburger Land

für das Lindenau-Museum (mit Studio Bildende Kunst)

Die Gesellschafterversammlungder Flugplatz Altenburg-NobitzGmbH hat am 20. Oktober 2015den Jahresabschluss für dasGeschäftsjahr 2014 festgestellt.

Der mit der Prüfung beauftragteWirtschaftsprüfer, Dipl.-VolkswirtHermann-Josef Steffes, hat am 08.Mai 2015 einen uneingeschränk-ten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss, der Lage-bericht, das Ergebnis der Ab-

schlussprüfung und der Ergeb-nisverwendungsbeschluss liegenin der Zeit vom

23. November 2015 bis04. Dezember 2015

während der Geschäftszeiten inden Räumen der Geschäftsführungin 04603 Nobitz, Am Flughafen 1,zur Einsichtnahme aus.

Dr. jur. Frank Hartmann,Geschäftsführer

Öffentliche BekanntmachungüberdieMöglichkeit derEinsichtnahme in den

Jahresabschluss 2014 derFlugplatzAltenburg-NobitzGmbHgemäß § 75Abs. 4Ziffer 2

derThüringerKommunalordnung (ThürKO)

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015 AMTLICHER TEIL Seite 3

Der Kreistag des LandkreisesAltenburger Land hatin seiner 11. Sitzung am 28. Oktober 2015 folgendeBeschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 122:Der Kreistag beschließt die Entlastung des Verwal-tungsrates der Sparkasse Altenburger Land für dasJahr 2014.

Beschluss Nr. 123:Der Kreistag beschließt die Nachtragshaushalts-satzung des LandkreisesAltenburger Land für dasHaushaltsjahr 2015 gemäß Anlage.

Beschluss Nr. 124:Der Kreistag entsendet nachfolgende Mitglieder undderen Stellvertreter in den Beirat für Migration undIntegration des LandkreisesAltenburger Land:4 Migranten:Nana Mekokishvili (Mitglied), Gul MohammadAb-dul Ghafar (Stellvertreter)Virarka Marinova (Mitglied)Madina Daurova (Mitglied)Aytac Ismailova (Mitglied)Träger derMigrationsarbeit:Christoph Schmidt (Diakonie),Andy Ohme, Futura e.V.,(Stellvertreter)

Beschluss Nr. 125:Der Kreistag des Landkreises Altenburger Landstimmt dem unter Gremienvorbehalt in der Gesell-schafterversammlung der Klinikum AltenburgerLand GmbH am 23.09.2015 gefassten Beschluss zumKonzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014zu und beschließt:

1. den Konzernjahresabschluss mit folgendem Ergeb-nis festzustellen:Konzernjahresüberschuss 2014 666.095,24 €auf andere Gesellschafterentfallender Gewinn ./. 23.270,38 €Konzerngewinn 642.824,86 €

2. die Geschäftsführung der KlinikumAltenburgerLand GmbH zu entlasten,

3. denAufsichtsrat der KlinikumAltenburger LandGmbH zu entlasten.

Beschluss Nr. 126:Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderung bzw.Ergänzung der Entgeltordnung des Landkreises Al-tenburger Land für das Lindenau-Museum (mit Stu-dio Bildende Kunst), zuletzt geändert am 8. Juli 2015(KT-DS/ 0105/2015), im § 3 Ziffer 1:

A EintrittErmäßigungsberechtigte (§ 3, Ziffer 2) 4,00 €Gruppen ab 10 Personen, pro Person 5,00 €C JahreskarteJahreskarte (nicht übertragbar) für Ermäßi-gungberechtigte (§ 3, Ziffer 2) 18,00 €E AudioguideAudioguide 3,00 €Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Beschluss Nr. 127:A. Der Kreistag stimmt dem durch die Gesellschaf-terversammlung am 20.10.2015 unter Gremienvorbe-halt gefassten Beschluss zum Jahresabschluss derFlugplatzAltenburg-Nobitz GmbH wie folgt zu:1. Die Entnahme der gemäß § 18 des

Gesellschaftsvertrages 2014 geleisteten Nach-schüsse in Höhe von 173.839,24 Euro aus derKapitalrücklage.

2. Die entnommene Kapitalrücklage in Höhe von

173.839,24 Euro, die mit Gesellschafterbeschluss01/08 beschlossene jährlicheAuflösung der Kapi-talrücklage in Höhe von 217.148,52 Euro und derVerlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von- 495.605,70 Euro sind mit dem Jahresfehlbetrag2014 in Höhe von -415.715,62 Euro zu verrech-nen.

3. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014wird festgestellt und der Lagebericht desGeschäftsführers Dr. Frank Hartmann genehmigt.

4. Der Geschäftsführer Dr. Frank Hartmann wird fürdas Geschäftsjahr 2014 entlastet.

5. DerAufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2014entlastet.

B. Die Landrätin wird beauftragt, in der Gesell-schafterversammlung der THÜSAC Personen-nahverkehrsgesellschaft mbH dem Jahresabschlussder Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH sowie demBeschluss der unter A. genannten Punkte zuzustim-men.

Beschluss Nr. 128:Der Kreistag des LandkreisesAltenburger Landstimmt dem unter Gremienvorbehalt am 23.09.2015gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlungder TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbHzu und beschließt:

Die Geschäftsführung der TPT Theater und Philhar-monie Thüringen GmbH wird beauftragt, den als An-lage beigefügten Wirtschaftsplan (bestehend aus Er-trags-, Vermögens-, Finanz-, Stellen- und Investition-splan) der TPT Theater und Philharmonie ThüringenGmbH für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Standvom 23.09.2015 umzusetzen.

Beschluss Nr. 129:1. Der Kreistag beschließt, dass die in derAnlage 1aufgeführtenAufgaben für dasAltenburger Land imBereich der Tourismusförderung überörtlichenCharakter haben und vom Landkreis wahrzunehmensind.

2. Der Kreistag stimmt der als Anlage 2 beiliegendenFinanzierungsvereinbarung zwischen dem LandkreisAltenburger Land und dem Fremdenverkehrsverbande.V. zur Wahrnehmung überörtlicher Tourismusauf-gaben des Landkreises für die Jahre 2016 bis 2019 zu

3. Bedingung für denAbschluss eines Vertragesgemäß Beschlussvorschlag Nr. 2 ist die vom Frem-denverkehrsverband e.V. zu erarbeitendeBeitragsregelung mit Wirkung ab 01.01.2017 dieeinen Wegfall der Aufnahmegebühr und eine maßgeb-liche Reduzierung der Beiträge für kommunale Gebi-etskörperschaften vorsieht. Der Beitrag für den Land-kreis darf dabei nicht höher sein als 500 € proKalenderjahr.

4. Weitere Bedingung für den Vertragsabschlussgemäß Beschlussvorschlag Nr. 2 ist eine Satzungsän-derung des Fremdenverkehrsverbandes e. V. mit demInhalt, dass über die Verwendung der Mittel ein mitausschließlich Vertretern kommunaler Gebietskörper-schaften zu besetzender Finanzbeirat ab einem Betragvon 10.000 € im Einzelfall zu beschließen hat.

Anlagen können im Landratsamt Altenburger Land,Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg, Büro desKreistages, eingesehen werden.

Michaele SojkaLandrätin

Öffentliche Bekanntmachungder in öffentlicher Sitzung des Kreistages des LandkreisesAltenburger Land

gefassten Beschlüsse

Die 12. Sitzung des Kreistagesdes Landkreises AltenburgerLand findet am Mittwoch, dem2. Dezember 2015 um 17 Uhr, imLandratsamt Altenburger Land,Lindenaustraße 9, 04600 Alten-burg, Landschaftssaal, statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschriftüber die 11. Sitzung vom 28.Oktober 2015

3.Verschiedenes3.1. Informationen der Landrätin3.1.1. Organisationsuntersuchung

bezüglich Organisations-struktur, Personalausstat-tung undAufgabenwahr-nehmung im LandratsamtAltenburger Land

3.2.Anfragen aus dem Kreistag

4. Entsendung von stellvertretendenMitgliedern in den Beirat fürMigration und Integration

5. Mittelverwendung Regional-budget 2016

6. Feststellung der Jahresrech-nung 2014, Ergebnisverwen-dung sowie Entlastung derWerkleitung des Dienstleis-tungsbetriebesAbfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei desLandkreisesAltenburgerLand

7. Bestellung des Prüfers für denJahresabschluss 2015 desDienstleistungsbetriebesAbfallwirtschaft/Kreisstraßen-meisterei des LandkreisesAltenburger Land

8. Ergänzung zum Kreistags-beschluss vom 05.03.2014 zumInvestitionsvorhaben Er-weiterungsbau SeniorenzentrumMeuselwitz GmbH

9. Grundsatzbeschluss zurSanierung und zum Er-weiterungsbau der StaatlichenGrundschule Nobitz

Öffentliche Bekanntmachung

Die 12. Sitzung des Jugendhil-feausschusses findet am Donner-stag, 26. November 2015 um 17Uhr im Landratsamt AltenburgerLand, Lindenaustraße 9, 04600 Al-tenburg, Ratssaal, statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil:1.Anfragen an den Jugendhilfe-

ausschuss

2. Informationen,Allgemeines

2.1. Informationen aus derArbeits-gemeinschaft „unbegleiteteminderjährigeAusländer“

3. Genehmigung der Niederschriftüber die 11. Sitzung vom 30. Ok-tober 2015

Öffentliche Bekanntmachung

Die 12. Sitzung des Ausschussesfür Wirtschaft, Umwelt und Baufindet am Dienstag, 24. November2015 um 18 Uhr im LandratsamtAltenburger Land, Lindenaustraße9, 04600Altenburg, Ratssaal, statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil:1. Genehmigung der Niederschrift

über die Sitzung am 20. Oktober2015

2. Informationen,Allgemeines

3.Anfragen derAusschussmitglieder

Unterbrechung zur Durchführungdes nicht öffentlichen Teils

4. Beschluss zurVergabe vonStraßenbauleistungen >125.000Euro,Ausbau der K 515 von B 93in der Ortslage Zehma bis Pleiße-brücke, 2. BA: von Bauende 1.BAbis Pleißebrücke, Straßen-bauarbeiten

5. Beschluss zurVergabe vonBauleistungen >125.000,00 Euro,Lindenau-MuseumAltenburg,Gabelentzstraße 5 in 04600Al-tenburg, Sanierung Dach, Los 3 -Dachklempnerarbeiten

6. Vergabe von Planungsleistungen> 25.000 Euro für dieSanierung und den Erweite-rungsneubau der StaatlichenGrundschule Nobitz

Öffentliche Bekanntmachung

Die 14. Sitzung des Kreisaus-schusses findet am Montag, 30.November 2015 um 16 Uhr imLandratsamt Altenburger Land,Lindenaustraße 9, 04600Altenburg,Ratssaal, statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil:1. Informationen,Allgemeines2. Genehmigung der Niederschrift

über die 13. Sitzung vom 26. Ok-tober 2015

Unterbrechung zur Durchführungdes nicht öffentlichen Teils

3. Beschluss zurVergabe vonDienstleistungen >50.000 Euro,Gebäudeinnenreinigungsleistun-gen für Schulen, Los 1 - Grund-schuleAltkirchen

4. Beschluss zurVergabe vonDienstleistungen >50.000 Euro,Gebäudeinnenreinigungsleistun-gen für Schulen, Los 2 - Grund-schule Ponitz

5. Beschluss zurVergabe vonDienstleistungen >50.000 Euro,Gebäudeinnenreinigungsleistun-gen für Schulen, Los 3 -Regelschule Dobitschen

6. Beschluss zurVergabe vonLieferleistungen >50.000 Euro,Anschaffung Software für dasLandratsamtAltenburger Land,Lieferung von neuen Citrix-Lizenzen

7. Beschluss zurVergabe vonDienstleistungen >50.000 Euro,Postdienstleistungen für dasLandratsamtAltenburger Land,Los 1 - Zustellgebiet LandkreisAltenburger Land

8. Beschluss zurVergabe vonDienstleistungen >50.000 Euro,Postdienstleistungen für dasLandratsamtAltenburger Land,Los 2 - Zustellgebiet deutsch-landweit (ohne LandkreisAl-tenburger Land)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Werkausschuss des Eigenbe-triebes Dienstleistungsbetrieb Ab-fallwirtschaft/Kreisstraßenmeis-terei hat in seiner 9. Sitzung am 16.11.2015 folgenden Beschluss Nr. 11gefasst:

Mit der Lieferung eines LKW- 3 Seiten Kipper - Doppelkabinewird die Firma

MANTruck&BusDeutschlandGmbHCenterBerlin - Leipzig -

Dresden,VerkaufLKWPaunsdorferStraße 91

04328Leipzigzu einer Burttoauftragssumme von92.701,00 EURbeauftragt.

Michaele SojkaLandrätin

Öffentliche Bekanntmachungvon in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 4 AMTLICHER TEIL

Die nachfolgend abgedruckte öf-fentlich-rechtliche Vereinbarungzwischen der Verwaltungsgemein-schaftAltenburger Land, derVerwal-tungsgemeinschaft Rositz, der StadtMeuselwitz, der Stadt Lucka und derStadt Altenburg zu Übertragung derAufgaben nach § 1 Abs. 2 und 3 desPersonenstandsgesetzes (PStG) vom19. Februar 2007 (BGBl. I, S. 122),in Kraft getreten am 24. Februar2007 bzw. 01. September 2009 zulet-zt geändert durch Verordnung vom31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)m. W. v. 08. September 2015 wurdeder Rechtsaufsichtsbehörde am 21.August 2015 vorgelegt. Die öf-fentlich-rechtliche Vereinbarung istgemäß § 11 Abs. 2 ThürKGGgenehmigungspflichtig. Die rechts-aufsichtliche Genehmigung wurdedurch das Landratsamt AltenburgerLand mit Bescheid vom 20. Oktober2015 erteilt.

Altenburg, den 21. Oktober 2015

gez. WesserFachdienst Kommunalaufsicht

Zweckvereinbarungzur Übertragung vonAufgabenund Befugnissen auf dem Gebietdes Personenstandswesens

Zwischen den Beteiligten

1. der VerwaltungsgemeinschaftAltenburger Land, vertreten durchdie Vorsitzende Frau Kranz, Dorf-straße 32, 04626 Mehna, für dieMitgliedsgemeinden Göhren undStarkenberg,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 1.“ bezeichnet -

2. der VerwaltungsgemeinschaftRositz, vertreten durch die Vor-sitzende Frau Dallek, AltenburgerStraße 48 b, 04617 Rositz, für dieMitgliedsgemeinden Lödla, Mon-stab, Rositz und Kriebitzsch,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 2.“ bezeichnet -

3. der VerwaltungsgemeinschaftPleißenaue, vertreten durch denVorsitzenden Herrn Melzer, BreiteStraße 2, 04617 Treben, für dieMitgliedsgemeinden Fockendorf,Gerstenberg, Haselbach, Windisch-leuba und Treben,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 3.“ bezeichnet -

4. der VerwaltungsgemeinschaftWieratal, vertreten durch den Vor-sitzenden Herrn Werner, Haupt-straße 12, 04618 Langenleuba-Niederhain, für die Mitgliedsge-meinden Langenleuba-Nieder-hain, Frohnsdorf, Göpfersdorf,Jückelberg und Ziegelheim,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 4.“ bezeichnet -

5. der Gemeinde Nobitz, vertretendurch den Bürgermeister HerrnLäbe, Bachstraße 1, 04603 Nobitz,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 5.“ bezeichnet -

6. der Stadt Lucka, vertreten durchdie Bürgermeisterin Frau Back-mann-Eichhorn, Pegauer Straße17, 04613 Lucka,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 6.“ bezeichnet -

7. der Stadt Meuselwitz, vertretendurch die Bürgermeisterin FrauGolder, Rathausstr. 1, 04610Meuselwitz,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 7.“ bezeichnet -

und

8. der Stadt Altenburg, vertretendurch Herrn OberbürgermeisterWolf, Markt 1, 04600Altenburg,- im nachfolgenden als „Beteiligte

zu 8.“ bezeichnet -

wird folgende Zweckvereinbarungabgeschlossen:

Präambel

Im Interesse der Verbesserung derInterkommunalen Zusammenar-beit und der Steigerung der Soli-darität unter den Gemeindensowie der Ausnutzung von Sy-nergieeffekten und damit ein-hergehenden Kosteneinsparungenwurden auf dem Gebiet des Perso-nenstandswesens seit der Wieder-herstellung der deutschen Einheitam 03. Oktober 1990 zwischenverschiedenen Beteiligten bislangfolgende Zweckvereinbarungengeschlossen:

1. Die VerwaltungsgemeinschaftPleißenaue, die Verwaltungsge-meinschaft Altenburger Land, dieVerwaltungsgemeinschaft Rositz,die Gemeinde Nobitz und dieGemeinde Saara haben mit derStadt Altenburg unter dem 24. Juni2009 / 09. September 2009 eineÖffentlich-rechtliche Verein-barung nach § 7 ff des ThüringerGesetzes über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG)zur Regelung der Kosten-verteilung im StandesamtsbezirkAltenburg getroffen [Rechtsauf-sichtliches Negativattest desLandratsamtes Altenburger Landvom 18. Juni 2010 (Az.: 092.hei-ni, 151/2010)], die mit Verein-barung vom 05. März 2012 geän-dert wurde [RechtsaufsichtlicheAnzeige beim Landratsamt Al-tenburger Land mit Schreiben derStadtverwaltung Altenburg vom07. März 2012 (Az.: 30.03-091/11-10)].Die Gemeinde Saara wurde zwis-chenzeitlich aufgelöst; dieGemeinde Nobitz ist Rechtsnach-folgerin der aufgelösten Gemeinde(vgl. § 1 des Thüringer Gesetzeszur freiwilligen Neugliederungkreisangehöriger Gemeinden imJahr 2012 vom 11. Dezember 2012(GVBl. 446)].

2. Die VerwaltungsgemeinschaftWieratal hat mit der Stadt Al-tenburg unter dem 06. Juli 2009 /09. Juli 2009 eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 7ff des Thüringer Gesetzes über diekommunale Gemeinschaftsarbeit(ThürKGG) zur Regelung derKostenverteilung im Standesamts-bezirkAltenburg getroffen [Rechts-aufsichtliches Negativattest desLandratsamtes Altenburger Landvom 15. Juli 2010 (Az.: 092.hei-ni, 186/2010)], die mit Verein-barung vom 05. März 2012 geän-dert wurde [RechtsaufsichtlicheAnzeige beim Landratsamt Al-tenburger Land mit Schreiben derStadtverwaltung Altenburg vom07. März 2012 (Az.: 30.03-091/11-10)].

3. Die VerwaltungsgemeinschaftAltenburger Land, die Verwal-tungsgemeinschaft Rositz, dieStadt Lucka und die Stadt Meusel-witz haben mit der Stadt Al-tenburg unter dem 05. März 2010eine Öffentlich-rechtliche Verein-barung nach § 7 ff des Thüringer

Gesetzes über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG)zur Übertragung der Aufgabennach § 1 Abs. 2 und Abs. 3 desPersonenstandsgesetzes (PStG)geschlossen [RechtsaufsichtlicheGenehmigung des LandratsamtesAltenburger Land vom 16. April2012 (Az.: 092.hei, 254/2012), öf-fentlich bekannt gemacht imAmtsblatt des Landkreises Al-tenburger Land Nr. 08 vom 19.Mai 2012].Nunmehr im weiteren Interesseeiner einheitlichen, für alleBeteiligten geltenden Vertrags-gestaltung und einer damit ein-hergehend einheitlichen Verwal-tungspraxis sollen die oben genan-nten Zweckvereinbarungen durcheine einzige Zweckvereinbarungersetzt und darüber hinaus in-haltlich konkretisiert und ergänztwerden.

§ 1Aufgabenübertragung,Befugnisse

(1) Die VerwaltungsgemeinschaftAltenburger Land (für ihre Mit-gliedsgemeinden Göhren undStarkenberg), die Verwaltungsge-meinschaft Rositz (für ihre Mit-gliedsgemeinden Lödla, Monstab,Rositz und Kriebitzsch), die Ver-waltungsgemeinschaft Pleißenaue(für ihre MitgliedsgemeindenFockendorf, Gerstenberg, Hasel-bach, Windischleuba und Treben),die VerwaltungsgemeinschaftWieratal (für ihre Mitgliedsge-meinden Langenleuba-Nieder-hain, Frohnsdorf, Göpfersdorf,Jückelberg und Ziegelheim), dieGemeinde Nobitz, die Stadt Luckaund die Stadt Meuselwitz übertra-gen der Stadt Altenburg

mit Wirkung ab dem 01. Januar2016, 00:00 Uhr

gemäß § 7 Abs. 2 des ThüringerGesetzes über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG)und § 6 des Thüringer Aus-führungsgesetzes zum Personen-standsgesetz (ThürAGPStG) je-weils die Aufgaben nach § 1 Abs.2 und Abs. 3 des Personenstands-gesetzes (PStG), soweit ihr dieseAufgaben nicht bereits aus einemanderen rechtlichen Grunde zueinem früheren Zeitpunkt übertra-gen wurden. Insofern gehen auchgemäß § 8Abs. 1 Satz 1 ThürKGGdie zur Erfüllung dieser Aufgabennotwendigen Befugnisse auf dieStadt Altenburg über.

(2) Die Stadt Altenburg übt dienach Absatz 1 übertragenen Auf-gaben und Befugnisse mit dembereits von ihr eingerichteten undvorgehaltenen Standesamt unterder Bezeichnung „Standesamt Al-tenburg“ aus.

§ 2 Örtliche Zuständigkeit desStandesamtsAltenburg

(1) Das Standesamt Altenburg istzur Wahrnehmung der nach § 1dieser Vereinbarung übertragenenAufgaben und Befugnisse örtlichzuständig1. für das Gebiet der GemeindeGöhren (Verwaltungsgemein-schaft Altenburger Land),2. für das Gebiet der GemeindeStarkenberg (Verwaltungsgemein-schaft Altenburger Land),3. für das Gebiet der GemeindeLödla (VerwaltungsgemeinschaftRositz),4. für das Gebiet der Gemeinde

Monstab (Verwaltungsgemein-schaft Rositz),5. für das Gebiet der GemeindeRositz (VerwaltungsgemeinschaftRositz),6. für das Gebiet der GemeindeKriebitzsch (Verwaltungsgemein-schaft Rositz),7. für das Gebiet der GemeindeFockendorf (Verwaltungsgemein-schaft Pleißenaue),8. für das Gebiet der GemeindeGerstenberg (Verwaltungsgemein-schaft Pleißenaue),9. für das Gebiet der GemeindeHaselbach (Verwaltungsgemein-schaft Pleißenaue),10. für das Gebiet der GemeindeWindischleuba (Verwaltungsge-meinschaft Pleißenaue),11. für das Gebiet der GemeindeTreben (VerwaltungsgemeinschaftPleißenaue),12. für das Gebiet der GemeindeLangenleuba-Niederhain (Verwal-tungsgemeinschaft Wieratal),13. für das Gebiet der GemeindeFrohnsdorf (Verwaltungsgemein-schaft Wieratal),14. für das Gebiet der GemeindeGöpfersdorf (Verwaltungsgemein-schaft Wieratal),15. für das Gebiet der GemeindeJückelberg (Verwaltungsgemein-schaft Wieratal),16. für das Gebiet der GemeindeZiegelheim (Verwaltungsgemein-schaft Wieratal),17. für das Gebiet der GemeindeNobitz,18. für das Gebiet der Stadt Lucka,19. für das Gebiet der StadtMeuselwitz,20. für das Gebiet der Stadt Al-tenburg.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ge-biete bilden den Standesamts-bezirk Altenburg.

§ 3Amtssitz des StandesamtsAltenburg

Das Standesamt Altenburg hatseinen Amtssitz in den Diensträu-men des Gebäudes Spalatinprome-nade 8 inAltenburg.

§ 4 Kostenerstattung,Standesamtsumlage

(1) Die Stadt Altenburg erhält fürdie Übernahme der personen-standsrechtlichen Aufgaben vonden Beteiligten zu 1.) bis zu 7.)jährlich eine anteilige Kostener-stattung, die nach Maßgabe dernachfolgenden Absätze erhobenwird (Standesamtsumlage).

(2) Die Standesamtsumlage wirdauf der Grundlage der Differenzder durch das Standesamt imKalendervorjahr erzieltenGesamteinnahmen (Verwaltungs-gebühren und sonstige Erlöse) undder für das Standesamt im glei-chen Kalendervorjahr angefalle-nen Gesamtausgaben (Personal-und Sachkosten) mittels dem alsAnlage zu dieser Vereinbarungbeigefügten Berechnungsblattnebst seiner Anmerkungen errech-net; die Anlage ist wesentlicherBestandteil dieser Vereinbarung.

(3) Soweit die Gesamtausgabendie Gesamteinnahmen desStandesamts übersteigen – alsoeine Kostenunterdeckung entsteht(Umlagesoll) - wird der auf jedenEinwohner aller Beteiligten anfall-ende Kostenanteil ermittelt (Um-lagesatz). Der von den Beteiligtenzu 1.) bis zu 7.) jeweils an die

Stadt Altenburg zu zahlendeKostenerstattungsbetrag (Umlage-betrag) ergibt sich aus der Multi-plikation des Umlagesatzes mitder Einwohnerzahl des jeweiligenBeteiligten zum 30. Juni des je-weiligen Kalendervorjahres. Fürdie Berechnung des Umlagesatzesund des Umlagebetrages werdenjeweils die vom Thüringer Lan-desamt für Statistik veröffentlicht-en Einwohnerzahlen zugrundegelegt.

(4) Der von den Beteiligten zu 1.)bis zu 7.) jeweils an die Stadt Al-tenburg zu zahlende Umlagebe-trag wird durch Zusendungschriftlicher Kostenrechnungenerhoben und wird nach Ablaufeines Monats nach Zugang derKostenrechnungen zur Zahlungfällig. Den Kostenrechnungen istals Anlage eine Abrechnung aufder Grundlage des als Anlage zudieser Vereinbarung beigefügtenBerechnungsblatts sowie eineÜbersicht der auf die Beteiligtenanfallenden Umlagebeträge beizu-fügen.

§ 5Auskunftspflicht der StadtAltenburg, Akteneinsicht

(1) Im Rahmen des geltendenRechts ist die Stadt Altenburgverpflichtet, jeden der übrigenBeteiligten Auskunft über die derStandesamtsumlage zugrundelie-genden Rechts- und Zahlungs-vorgänge unentgeltlich Auskunftzu erteilen; auf schriftliches Ver-langen eines jeden der übrigenBeteiligten auch in schriftlicherForm.

(2) Im Rahmen des geltendenRechts ist die Stadt Altenburgweiterhin verpflichtet, jeden derübrigen Beteiligten Einblick in dieAkten bezüglich der Rechts- undZahlungsvorgänge zu gewähren,die der Standesamtsumlage zu-grunde liegen.

§ 6 Erweiterung desStandesamtsbezirks

Die Stadt Altenburg bedarf zu ei-ner Erweiterung des Standesamts-bezirks der schriftlichen Zustim-mung eines jeden der übrigenBeteiligten.

§ 7 Laufzeit, Kündigung

(1) Diese Zweckvereinbarung giltab dem 01. Januar 2016 auf unbe-stimmte Zeit.

(2) Die Kündigung dieser Zweck-vereinbarung kann von jedem derBeteiligten nur schriftlich unterEinhaltung einer Frist von 9Monaten zum 31. Dezember einesjeden Kalenderjahres erfolgen (or-dentliche Kündigung). Danebenkann die Zweckvereinbarung vonjedem der Beteiligten auswichtigem Grund gekündigt wer-den (außerordentliche Kündi-gung).

(3) Wird die Zweckvereinbarunginsgesamt aufgehoben oder schei-det ein Beteiligter aus, so erfolgtgegenüber den Beteiligten oderdem ausgeschiedenen Beteiligteneine Endabrechnung nach den in §4 genannten Grundsätzen.

-Fortsetzung auf Seite 5-

Öffentliche Bekanntmachungder Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 12Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015 AMTLICHER TEIL Seite 5

-Fortsetzung von Seite 4-§ 8 Vertragsaufhebungen,Übergangsbestimmung

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue, die Verwaltungsgemeinschaft AltenburgerLand, die Verwaltungsgemeinschaft Rositz, die Gemeinde Nobitz und die Stadt Altenburgerklären hiermit die Aufhebung des zwischen ihnen bestehenden, in Ziffer 1. der Präambelgenannten Vertragsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft.(2) Die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal und die Stadt Altenburg erklären hiermit dieAufhebung des zwischen ihnen bestehenden, in Ziffer 2. der Präambel genannten Ver-tragsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft.(3) Die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land, die Verwaltungsgemeinschaft Rositz,die Stadt Lucka, die Stadt Meuselwitz und die Stadt Altenburg erklären hiermit die Aufhe-bung des zwischen ihnen bestehenden, in Ziffer 3. der Präambel genannten Vertragsverhält-nisses mit Wirkung für die Zukunft.(4) Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Standesamtsumlage für das Kalender-jahr 2014 nach den Bestimmungen der in der Präambel genannten Zweckvereinbarungenund die Standesamtsumlage für das Kalenderjahr 2015 nach den Bestimmungen dieserZweckvereinbarung erhoben werden.

§ 9 VollmachterteilungDiese Vereinbarung bedarf der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde nach § 6 Satz 3 ThürAGP-StG und § 13 Abs. 1 ThürKGG. Die Stadt Altenburg wird von den übrigen Beteiligtenbevollmächtigt, diese Vereinbarung auch in deren Namen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.Soweit die Aufsichtsbehörde der Ansicht sein sollte, dass diese Vereinbarung einer kommu-nalaufsichtlichen Genehmigung nach § 13 Abs. 2 ThürKGG oder anderer kommunal-rechtlicher Bestimmungen bedarf, wird die Stadt Altenburg vorsorglich auch dazubevollmächtigt, einen Genehmigungsantrag zu stellen und die Genehmigung in Empfang zunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Von diesem Vertrag werden neun Ausfertigungen hergestellt, von denen die Beteiligtensowie die Rechtsaufsichtsbehörde jeweils eineAusfertigung erhalten.

§ 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung ganz oder teilweise rechtsun-wirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeitzu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Be-stimmungen dieser Zweckvereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich heraus-stellen sollte, dass die Zweckvereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Beteiligtenverpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zurAusfüllung der Lücke eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was dieBeteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn der Zweckvereinbarung bedacht hätten.

----------------------------

Anmerkungen:1. Umlagefähig sind grundsätzlich nur die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltung-shaushalts (nicht des Vermögenshaushalts), wie sie in den Jahresrechnungen der Stadt Al-tenburg für das betreffende Kalenderjahr aufgenommen wurden.2. Zu Ziffer I. A) 1.:2.1 Umlagefähig sind nur die Personalausgaben für bestellte Standesbeamte in den Tarif-/Besoldungsgruppen E 8 TöVD /A 8 ThürBesG bis maximal E 11 TöVD /A 11 ThürBesG.2.2 Nicht umlagefähig sind die Beträge der Stadt Altenburg an den Kommunalen Ver-sorgungsverband Thüringen (Beamtenversorgung) für (ehemalige Standes-) Beamte, die inden Ruhestand versetzt wurden.3. Zu Ziffer I. B) 3.: Nicht umlagefähig sind anteilige Raumflächen des Stadtarchivs Al-tenburg für Personenstandsunterlagen (Personenstandsbücher, Sammelakten, usw.), dienachAblauf der Fortführungsfristen als Archivgut in das Stadtarchiv übernommen wurden.4. Zu Ziffer II. 2.: Nicht umlagefähig sind die Einnahmen der Stadt Altenburg aus derStandesamtsumlage.

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Für die Beteiligten:

Altenburg, den 20.08.2015gez.HeitschFür die Verwaltungsgemeinschaft Altenburg -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez. DallekFür die Verwaltungsgemeinschaft Rositz -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez.MelzerFür die Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez.G.WernerFür die Verwaltungsgemeinschaft Wieratal -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez.H. LäbeFür dieGemeinde Nobitz -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez. Backmann-EichhornFür die Stadt Lucka -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez.GolderFür die Stadt Meuselwitz -Siegel-

Altenburg, den 20.08.2015gez.Michael WolfFür die Stadt Altenburg -Siegel-

Öffentliche Bekanntmachungder Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 12Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)

Die Gesellschafterversammlung derKlinikum Altenburger Land GmbH hat am23. September 2015 den Konzernabschlussfür das Geschäftsjahr 2014 festgestellt. Diemit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft CURACON GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 31.Juli 2015 einen uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und

das Ergebnis der Abschlussprüfung liegenvom 23. November 2015 bis 4. Dezember2015 in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhrwerktäglich in den Räumen der Geschäfts-führung der Klinikum Altenburger LandGmbH in 04600 Altenburg, AmWaldessaum 10, zur Einsichtnahme aus.

Dr. GundulaWernerDr. Lutz Blase

Geschäftsführer

Die Gesellschafter der TPT Theater undPhilharmonie Thüringen GmbH haben am20.05.2015 den Jahresabschluss für dasGeschäftsjahr 2014 festgestellt.

Der Jahresabschluss, Lagebericht, dasErgebnis der Abschlussprüfung und derErgebnisverwendungsbeschluss liegen inder Zeit vom 30.11.2015 - 04.12.2015während der Geschäftszeiten im Lan-destheater Altenburg, Theaterplatz 19(Pforte) sowie an der Pforte der Bühnen derStadt Gera in Gera, Theaterplatz 1 zur Ein-sichtnahme aus.

Die mit der Abschlussprüfung beauftragteWirtschaftsprüfungsgesellschaft audit sea-son GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftErfurt hat am 08.04.2015 den un-eingeschränkten Bestätigungsvermerkerteilt.

Mit freundlichen Grüßen

VolkerArnoldkaufmännischer Geschäftsführer

Kay KuntzeGeneralintendant/

künstlerischer Geschäftsführer

Öffentliche Bekanntmachungüber die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss der

TPTTheater und Philharmonie Thüringen GmbH gemäß § 75Abs. 4 Ziff. 2Thüringer Kommunalordnung (Thür.KO)

Öffentliche Bekanntmachungüber die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Konzernabschluss 2014der KlinikumAltenburger Land GmbH gemäß § 75,Abs. 4, Ziffer 2

der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 6 AMTLICHER TEIL

a)ÖffentlicherAuftraggeber (Ver-gabestelle):LandratsamtAltenburgerLand, Fachbereich Bildung und In-frastruktur, Vergabestelle, imAuftragdes Fachdienstes Hochbau undLiegenschaften, Postanschrift: Lin-denaustraße 9, 04600Altenburg,Telefon: 03447 586-964, Telefax:03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOB/AVergabenummer:HB-B021-2015Bei diesemVergabeverfahren findet dasThürVgGAnwendung.c)AngabenzumelektronischenVer-gabeverfahrenundzurVer-undEntschlüsselungderUnterlagen:kein elektronischesVergabeverfahrend)ArtdesAuftrags:AusführungvonBauleistungene)OrtderAusführung:Lerchen-berggymnasium in04600Altenburg,Borchertstraße 2-4f)ArtundUmfangderLeistung, ggf.aufgeteilt inLose:Teilsanierungeinschl.Weiter-führungderUmsetzungdesBrand-schutzkonzeptesLos17–TeilsanierungTrinkwasser-HausnetzTeilsanierungdesTW-Hausnetzes fürKaltwasser inTeilbereichenvomGesamtobjekt sowie derWC-AnlagenJUNGENim1.OG/2.OGvomSchul-hauptgebäude900mDemontagevonTW-•Rohrleitungen ausStahlrohr verz.,KunststoffrohrDN15bisDN50,mitIsolierung80mDemontagevonAbwasser-•leitungenDN50 -DN100ausGuss-,Kunststoffrohr1St.Demontage einer liegenden2er-•Warmwasser-Speicherbatterie,Gesamtinhalt 2000 l, incl. derTrinkwasser- undHeizungsanschlussleitungen400mRohrleitungen ausEdelstahl•NM15 - 42mmfürTrinkwasserin-stallationen,mit Isolierung,mitAb-

sperrarmaturen30mflexibleKunststoffrohrleitungen•NM32mmfürTrinkwasser,mitIsolierung30mKunststoffrohrsystemDN50 -•DN100 fürSchmutzwasser imGebäude.6St.WC-Anlagenwandhängendmit•Ausstattungszubehör zurWiederver-wendungdemontieren,montieren6St.Ausguss-AnlagenmitKlein-•durchlauferhitzer,Mischbatterie undAnschlusszubehör zurWiederver-wendungdemontieren,montieren50mDemontagevonTW-•RohrleitungenbisDN50, ausKunst-stoff, isoliert10mDemontagevonAbwasser-•leitungenDN50 -DN70ausKunst-stoffrohr10St.DemontageUrinalanlagenmit•Montageelement undVorwand-tragkonstruktion70mRohrleitungen ausEdelstahl•NM15 - 35mmfürTrinkwasserin-stallationen,mit Isolierung,mitAb-sperrarmaturen15mKunststoffrohrsystemDN50 -•DN100 fürSchmutzwasser imGebäude10St.Urinalanlagenmit Spülelek-•tronik,Montageelement undVor-wandtragkonstruktion

Ausführungsfrist: ca. ab 6.KW2016bis 17.KW2016Los18–Fliesenlegerarbeiten140 lfmnachträglicheAnarbeitung•FliesenbelagWände anTürzargen,Format 15/20 cm80St. nachträglicheAnarbeitung•FliesenbelagBoden anTürzargen,Format 20/20 cm32m²RückbauundErneuerung•Wandfliesen inSanitärbereichen inEinzelflächenbis 3,00m², Format15/20 cm18m²RückbauundErneuerungBo-•denfliesen inSanitärbereichen inEinzelflächenbis 1,50m², Format20/20 cm120St.Herstellen vonÖffnungen in•TrockenbauwändenGröße ca. 2x6

cmbis 30x15 cm8m²Schachtverkleidungen für Instal-•lationen2-seitig200 lfmVerfugungSilikon•

Ausführungsfrist: ca. ab6.KW2016begleitendbis 17.KW2016g)AngabenüberdenZweckderbaulichenAnlageoderdesAuftrags,wennauchPlanungsleistungengefordertwerden: entfällth)Aufteilung inLose: ja,Angebotesindmöglich: für ein odermehrereLose (Art undUmfangderLose sieheBuchstabe f)i)Ausführungsfristen: sieheBuch-stabe fj)Nebenangebote: zugelassenk)AnforderungderVergabeunterla-gen:perE-Mail, FaxoderBrief bei derVergabestelle, siehe a).DieVergabeunterlagen stehen inPa-pierformzurVerfügungundwerdenperPost versendet. Informationenwerdenggf. auchperTelefaxoder perE-Mailübermittelt.l)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen inPapierform:HöhederKosten:Los 17: 25,00€;Los 18: 8,00€Zahlungsweise:BanküberweisungEmpfänger:LandratsamtAltenburgerLand,VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenburgerLandIBAN:DE93830502001111004400BIC:HELADEF1ALTVerwendungszweck:Verg.Nr.HB-B021-2015Los-Nr. angeben!DieVergabeunterlagenkönnennurversendetwerden,wenndieVergabeunterlagenperE-Mail,•FaxoderBrief (unterAngabe IhrervollständigenFirmenadresse) bei derinAbschnitt k) genanntenStelleangefordertwurdenundgleichzeitig dieEinzahlungdesEnt-•geltesnachgewiesenwurde (z.B.ÜberweisungsbelegOnlinebanking,Einzahlungs-/ÜberweisungsbelegmitBestätigungdesKreditinstitutes(Stempel) oder auchEinzahlungsbe-legüberBareinzahlung in der

KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf derÜberweisungderVerwen-•dungszweck angegebenwurde.

Das eingezahlteEntgeltwird nicht er-stattet.VersandderVergabeunterlagenab:26.11.2015o)Anschrift, andiedieAngebote zurichten sind:Vergabestelle, siehe a)p)Sprache, inderdieAngeboteabgefasst seinmüssen:Deutschq)Angebotseröffnung: am15.12.2015ab13:00UhrgestaffeltnachLosenOrt:Vergabestelle, 04600Altenburg,Lindenaustraße 31,Vorderhaus,Dachgeschoss, Zimmer407Personen, die bei derEröffnung anwe-send sein dürfen:Bieter oder ihreBevollmächtigten (gültigeVollmachtist vorzulegen)r) geforderteSicherheiten: sieheVer-gabeunterlagens)WesentlicheFinanzierungs-undZahlungsbedingungenund/ oderHinweise aufdiemaßgeblichenVorschriften, indenen sie enthaltensind:gemäßVOB/BundnachVorlageentsprechenderBürgschaftent)Rechtsformder/AnforderunganBietergemeinschaften:gesamtschuld-nerischhaftendmit bevollmächtigtemVertreteru)Nachweise zurEignung:gemäߧ6Abs. 3Nr. 2 und3VOB/APräqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmenhaben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot Eigenerklärungen zurEignung gemäß § 6Abs. 3 Nr. 2 lit. a - iVOB/A (Formblatt „Eigenerklärungzur Eignung“) sowie folgendeBescheinigungen vorzulegen: Unbe-

denklichkeitsbescheinigungen des Fi-nanzamtes (Bescheinigung in Steuer-sachen), der Krankenkassen und derBerufsgenossenschaft, die Eintragungin die Handwerksrolle (Handwerks-karte) oder bei der Industrie- und Han-delskammer und die Freistellungs-bescheinigungnach§48bEStG.Bei Einsatz vonNachunternehmen sindauf gesondertes Verlangen die Eigen-erklärungen undBescheinigungen auchfür diese abzugeben. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert, reichtdie Angabe der Nummer, unter derdiese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Über-setzung in die deutsche Sprachebeizufügen. Darüber hinaus hat derBieter zumNachweis seiner Fachkundefolgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3Nr. 3VOB/A zumachen:Los 17: Angaben über das dem Un-ternehmen für die Ausführung der zuvergebenden Leistung zur Verfügungstehende gewerbliche Personal(Arbeitskräftebesatz 3Monteure).Das Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ wird mit der AufforderungzurAngebotsabgabeversendet.v)AblaufderZuschlags- undBinde-frist:29.01.2015w)NachprüfungbehaupteterVerstöße/Nachprüfungsstelle(§ 21VOB/A):ThüringerLandesver-waltungsamt,Referat 250–Vergabe-kammer,Vergabeangelegenheiten,Weimarplatz 4, 99423WeimarBei diesem Vergabeverfahren findet §19 ThürVgGAnwendung. Es wird aufdie Möglichkeit der Beanstandung derbeabsichtigten Vergabeentscheidungbeim Auftraggeber nach § 19 Abs. 2ThürVgG und die Kostenfolge nach §19Abs. 5ThürVgGhingewiesen.

imAuftragJanettMaasFachdienstleiterin 04.11.2015

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/ALerchenberggymnasiumAltenburg: Teilsanierung Trinkwasser-Hausnetz, Fliesenlegerarbeiten

a)Anschrift derzurAngebotsabgabeaufforderndenunddenZuschlagerteilendenStelle:LandratsamtAl-tenburgerLand, FachbereichBildungund Infrastruktur, Fachdienst Schulver-waltung, Postanschrift: Lindenaustraße9, 04600Altenburg, Stelle, die dieVer-gabeunterlagen abgibt undbei der dieAngebote einzureichen sind:Landrats-amtAltenburgerLand, FachbereichBildungund Infrastruktur,Ver-gabestelle, Postanschrift: Lindenau-straße9, 04600Altenburg, Sitz derVer-gabestelle:Altenburg,Lindenaustraße31,Vorderhaus,Dachgeschoss, Zim-mer 405,Telefon: 03447586-965,Tele-fax: 03447586-966,E-Mail:[email protected],Internet:www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOL/AVergabenummer:SV-L081-2015Bei diesemVergabeverfahren findet dasThürVgGAnwendung.c)Form, inderdieAngebote einzu-reichen sind:Angebote sind schriftlichund in deutscherSpracheperPost oderdirekt in einemverschlossenenUm-schlag einzureichenund als solche zukennzeichnen.d)OrtderAnlieferung:6SchulendesLandkreisesAltenburgerLandArt undUmfangderLeistung, ggf.aufgeteilt inLose:LieferungvonHeizölGesamt-Jahresbedarf: ca. 155.000Liter

O.M.R.*-NotierungsgebundenerVertrag:DieAngebotskalkulationerfolgt aufderGrundlageeines sogenanntenReferenz-preises, in diesemFall =Mittel aus lowundhighderO.M.R.-Notierungder 41.KW2015.Hierzukommtder anzubie-tendeAufschlag fürMarge, Fracht,Zölle,Gefahrgutzuschlagund alleweit-erenNebenkosten.DieRechnungslegung erfolgt auf derGrundlagederO.M.R.-NotierungderjeweiligenLieferwoche.EineKopiedes für dieLieferwochegültigenO.M.R. ist derRechnungbeizufügen.Hierzukommtder angeboteneAuf-schlag, derwährendder gesamtenVer-tragslaufzeit unverändert gilt.*O.M.R.=OilMarketReport fürTKW=Tankkraftwagen abRaffinerieundTanklager (Süd-Osten)e)Aufteilung inLose:neinf) Nebenangebote:nicht zugelasseng) Ausführungsfristen:Vertragsbeginn: 01.03.2016Vertragsende: 28.02.2017h)AnforderungderVergabeunterla-gen: perE-Mail, FaxoderBrief bei derVergabestelle, siehe a).DieVergabeunterlagen stehen inPa-pierformzurVerfügungundwerdenperPost versendet. Informationenwerdenggf. auchperTelefaxoder perE-Mailübermittelt.i)AblaufderAngebotsfrist:15.12.2015um11:00Uhr

AblaufderZuschlags- undBinde-frist:19.02.2016j) geforderteSicherheiten:keinek)Zahlungsbedingungen:gemäßVOL/Bl)Nachweise zurEignung:gemäߧ6VOL/AFolgendeEigenerklärungen/Angabensindmit demAngebot vorzulegen:Eigenerklärungen/AngabenzuLeistungen, diemit der zuvergeben-denLeistungvergleichbar sind; zuAr-beitskräften; zurEintragung in dasBerufsregister desSitzes oderWohnortes; zu InsolvenzverfahrenundLiquidation; dass nachweislich keineschwerenVerfehlungenbegangenwur-den, die dieZuverlässigkeit alsBieter inFrage stellen; zurZahlungvonSteuern,AbgabenundBeiträgen zur gesetz-lichenSozialversicherung; zurMit-gliedschaft bei derBerufsgenossen-schaft.(ein entsprechendesFormular liegt denVergabeunterlagenbei); sowieEigenerklärungüber dasVorliegen fol-genderBescheinigungen:ADR-Schulungsbescheinigung;Zulas-sungsbescheinigung fürKfz zurBe-förderunggefährlicherGüter; Erlaub-nisurkunde/Genehmigungsbescheid fürdengewerblichenGüterkraftverkehr;Frachtführer-Haftungsversicherung(ein entsprechendesFormular liegt denVergabeunterlagenbei)EntsprechendeNachweise sind auf

gesondertesVerlangenderVer-gabestelle innerhalb von3Werktagenvorzulegen.Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eineÜber-setzung in die deutscheSprachebeizufügen.Eignungsnachweise, die durchPräqualifizierungsverfahren erwor-benwerden, sind zugelassen.BeivorgesehenemEinsatz vonNach-unternehmen sind auf gesondertesVerlangendie genanntenEigen-erklärungen/Angabenbzw.Nachweiseauch für dieNachunternehmer vorzu-legen.Rechtsformder/AnforderunganBietergemeinschaften:gesamt-schuldnerischhaftendmitbevollmächtigtemVertreterm)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen inPapierform:HöhederKosten:5,00€Zahlungsweise:BanküberweisungEmpfänger:LandratsamtAltenburgerLand,VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenburgerLandIBAN:DE93830502001111004400BIC:HELADEF1ALTVerwendungszweck:Verg.Nr. SV-L081-2015DieVergabeunterlagenkönnennurversendetwerden,wenndieVergabeunterlagenperE-Mail,•FaxoderBrief (unterAngabe Ihrer

vollständigenFirmenadresse) bei derinAbschnitt h) genanntenStelle ange-fordertwurdenundgleichzeitig dieEinzahlungdesEnt-•geltes nachgewiesenwurde (z.B.ÜberweisungsbelegOnlinebanking,Einzahlungs-/ÜberweisungsbelegmitBestätigungdesKreditinstitutes(Stempel) oderEinzahlungsbelegüberBareinzahlung in derKreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf derÜberweisungderVerwen-•dungszweck angegebenwurde.

Das eingezahlteEntgeltwird nicht er-stattet.VersandderUnterlagenab:18.11.2015n)Zuschlagskriterien:Wertungskri-teriumPreisNachprüfungsstelle:ThüringerLan-desverwaltungsamtReferat 250–Vergabekammer,Ver-gabeangelegenheiten,Weimarplatz 4,99423WeimarBei diesemVergabeverfahren findet§ 19ThürVgGAnwendung.Eswirdauf dieMöglichkeit derBeanstandungder beabsichtigtenVergabeentschei-dungbeimAuftraggeber nach§19Abs.2ThürVgGunddieKostenfolge nach§19Abs. 5ThürVgGhingewiesen.

imAuftragWolfgangKopplinFachdienstleiter 04.11.2015

ÖffentlicheAusschreibung nach VOL/ALieferung von Heizöl an Schulen des Landkreises

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015 AMTLICHER TEIL Seite 7

Der Landkreis Altenburger Landschreibt zum 1. September 2016einen Ausbildungsplatz für die 3-jährige Ausbildung zur/m

Kauffrau/-mann für Büro-management

aus.

Neben der praktischen Ausbil-dung in den Fachbereichen desLandratsamtes, werden die fach-lichen und methodischen Kennt-nisse durch die Berufsschule ver-mittelt sowie durch die ThüringerVerwaltungsschule ergänzt. DasAusbildungsverhältnis richtetsich nach dem Tarifvertrag fürAuszubildende des öffentlichenDienstes (TVAöD).Nach abgeschlossener Ausbil-dung sind Sie befähigt, alsBeschäftigte/r in den verschiede-nen Bereichen der öffentlichenVerwaltung tätig zu werden. Esbestehen gute Übernahmechan-cen, da das Landratsamt für deneigenen Bedarf ausbildet.

Voraussetzung:erfolgreicher Abschluss der Re-•alschule

Weiterhin erwarten wir von Ih-nen:einen angemessenen Noten-•durchschnitt und gute Ergeb-nisse in den Fächern Deutschund Mathematik,ausgeprägte kommunikative•Eigenschaften sowie organi-siertes und strukturiertes Han-deln,aufgeschlossenes, freundliches•und zuverlässiges Auftreten,die Fähigkeit, selbständig, als•auch im Team zu handeln.

_____________

Der Landkreis Altenburger Landschreibt zum 1. August 2016 zweiAusbildungsplätze für

Beamte im Vorbereitungs-dienst – Laufbahn des mittlerennichttechnischen Verwaltungs-

dienstes

aus.

Die zweijährige Ausbildung er-folgt gemäß der Thüringer Verord-nung über die Ausbildung undPrüfung für die Laufbahn des mitt-leren nichttechnischen Dienstes inder Kommunalverwaltung und derstaatlichen allgemeinen und in-neren Verwaltung (APOmD) imBeamtenverhältnis auf Widerruf.Neben der praktischen Ausbil-dung in verschiedenen Fachdiens-ten des Landratsamtes werden diefachtheoretischen Kenntnisse ander Thüringer Verwaltungsschulein Weimar vermittelt.Nach erfolgreichem Abschluss er-werben Sie die Laufbahnbefähi-gung für den mittleren nichttech-nischen Verwaltungsdienst alsVerwaltungswirt/-in. Nach derAusbildung sind Sie in der Lage,interessante, vielseitige und ver-antwortungsvolle Tätigkeiten alsSachbearbeiter/in in den Fach-bereichen des Landratsamteswahrzunehmen. Es bestehen guteÜbernahmechancen, da das Land-ratsamt für den eigenen Bedarfausbildet.

Voraussetzungen:Abschluss einer Realschule oder•erfolgreicher Besuch einerHauptschule und eine förder-

liche abgeschlossene Berufsaus-bildung oder einen im allge-meinen Bildungsbereich alsgleichwertig anerkannten Bil-dungsstandErfüllung der gesetzlichen Vo-•raussetzungen für die Berufungin das Beamtenverhältnis aufWiderrufBewerber/-innen müssen zum•Zeitpunkt ihrer Einstellung das16. Lebensjahr vollendet haben

Weiterhin erwartenwirvon Ihnen:einen angemessenen Noten-•durchschnitt und gute Ergeb-nisse in den Fächern Deutschund Mathematikschnelles Erkennen und•Beurteilen von Sachverhaltenausgeprägte Kommunikations-•fähigkeit und SelbständigkeitZuverlässigkeit und Ehrgeiz•teamorientiertes Arbeiten•

_____________

Der Landkreis Altenburger Landschreibt zum 1. Oktober 2016einen Ausbildungsplatz für

Beamte im Vorbereitungs-dienst – Laufbahn des gehobe-nen nichttechnischen Verwal-

tungsdienstes

aus.

Die dreijährige Ausbildung erfolgtgemäß der Thüringer Ausbildungs-und Prüfungsordnung für die Lauf-bahn des gehobenen nichttechnis-chen Dienstes in der staatlichenund kommunalen Verwaltung(APOgD) im Beamtenverhältnisauf Widerruf. Neben der praktis-chen Ausbildung in verschiedenenFachbereichen des Landratsamteswerden die fachtheoretischen Ken-ntnisse im Rahmen eines Studiumsan der Thüringer Verwaltungsfach-hochschule in Gotha vermittelt.Nach erfolgreichem Abschluss derAusbildung werden Sie befähigtsein, als Diplom- Verwal-tungswirt/in (FH) vielschichtige,qualifizierte Aufgaben in der öf-fentlichen Verwaltung zu bearbeit-en. Es bestehen gute Übernah-mechancen, da das Landratsamtfür den eigenen Bedarf ausbildet.

Voraussetzungen:Fachhochschulreife oder eine•andere zu einem Hochschul-studium berechtigende Schulbil-dung oder gleichwertig anerkann-ter BildungsstandErfüllung der gesetzlichen Vo-•raussetzungen für die Berufungin das Beamtenverhältnis aufWiderruf

Weiterhin erwarten wir von Ih-nen:die Fähigkeit, Zusammenhänge•zügig zu erkennen und eigen-ständig Schlussfolgerungen zuziehenausgeprägte kommunikative und•argumentative Eigenschaften,Einsatzbereitschaft und Kontakt-•freudigkeit

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Als Praxispartner der Berufs-akademie Breitenbrunn schreibtder Landkreis Altenburger Landzum 1. Oktober 2016 zwei Aus-bildungsstellen für den

Bachelor-Studiengang SozialeArbeit in der Studienrichtung

Soziale Dienste

aus.

Das Studium zum Bachelor ofArts (B.A.) beginnt am 1. Okto-ber 2016. In dem dreijährigenStudium wechseln sich Theorie-studium an der Berufsakademieund Praxisphasen im LandratsamtAltenburger Land von jeweils 12wöchiger Dauer ab. Die Praxis-phasen in jedem Semester er-möglichen Ihnen die unmittelbareUmsetzung der theoretischenLerninhalte im Rahmen dertäglichen Arbeit im FachdienstAllgemeiner Sozialer Dienst.

Voraussetzungen:Allgemeine Hochschulreife,•eine dem Studiengangentsprechende fachgebundeneHochschulreife, die Fach-hochschulreife oder eine alsgleichwertig anerkannte Vorbil-dungErfahrungen im Sozialen Be-•reich aufgrund von Praktika,Freiwilligem Sozialen Jahr etc.sind vorteilhaft

Weiterhin erwarten wir von Ih-nen:hohes Maß an Problembewusst-•sein, Flexibilität und autonomerHandlungsfähigkeitFähigkeiten zur kritischen Selbst-•reflexionInteresse an Verwaltungstätig-•keit

Ausbildung beim LandkreisAltenburger LandEine berufliche Perspektive mit Zukunft – jetzt bewerben

Bewerben Sie sich jetztfür eineAusbildung in der

KreisverwaltungAltenburgerLand

Wenn Sie die Zukunft unseresLandkreises aktiv gestalten undsich in einer dienstleistungsori-entierten Verwaltung engagierenmöchten, dann richten Sie IhreBewerbung mit den üblichenUnterlagen (tabellarischerLebenslauf, letztes Schulzeug-nis, Praktikabeurteilungen) bis 4.Januar 2016 an das

LandratsamtAltenburgerLandFachdienst PersonalLindenaustraße 904600Altenburg

Nutzen Sie alternativ dieMöglichkeit, uns Ihre Bewer-bung per E-Mail [email protected] zu übermitteln.

Die Bewerbungsunterlagen wer-den Ihnen zurück gesendet,wenn ein ausreichend frankierterRückumschlag beigefügt ist. An-derenfalls werden die Unterlagennach Ablauf des Auswahlver-fahrens vernichtet. Bei Fragenzur Ausbildung sprechen Siegern unsere Ausbildungsleiterin,Frau Mertens (03447 586-362),an.

Hinweis:Die Entscheidung zur tatsäch-lichen Besetzung der Ausbil-dungsplätze steht unter demVorbehalt, dass die finanziellenMittel für die Ausbildung mitInkrafttreten der Haushalts-satzung des Landkreises Al-tenburger Land 2016 zur Ver-fügung stehen.

ImAuftrag

Marion HertlingFachdienstleiterin Personal

a)ÖffentlicherAuftraggeber(Vergabestelle):LandratsamtAl-tenburger Land, Fachbereich Bil-dung und Infrastruktur,Ver-gabestelle, imAuftrag des Fach-dienstes Hochbau und Liegen-schaften, Postanschrift:Lindenaustraße 9, 04600Altenburg,Telefon: 03447 586-964, Telefax:03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOB/AVergabenummer:HB-B 061-2014Bei diesemVergabeverfahren findetdasThürVgGAnwendung.c)Angaben zum elektronischenVergabeverfahren und zurVer-undEntschlüsselung derUnterla-gen: kein elektronischesVergabe-verfahrend)Art desAuftrags:AusführungvonBauleistungene)Ort derAusführung:Grund-undRegelschule „Wieratalschule“,04618 Langenleuba-Niederhain,Gartenstraße 15f)Art undUmfang derLeistung:Ersatzneubau SchulsporthalleLos 17 – SchließanlageLieferung undMontage von:26StProfildoppelzylinder31/31mm•80 St Zylinderverlängerungen 5•mmbis 30mm

Ausführungsfrist: Einbau ca. 9. KW2016g)Angaben überdenZweck derbaulichenAnlage oder desAuf-trags, wenn auch Planungsleis-tungen gefordert werden: entfällth)Aufteilung in Lose: ja,Angebotesindmöglich: für ein odermehrereLose (Art undUmfang der Losesiehe Buchstabe f)i)Ausführungsfristen: siehe Buch-stabe fj) Nebenangebote: zugelassenk)Anforderung derVergabeun-terlagen: per E-Mail, Fax oderBrief bei derVergabestelle, siehe a).DieVergabeunterlagen stehen in Pa-pierform zurVerfügung undwerdenper Post versendet. Informationenwerden ggf. auch per Telefax oderper E-Mail übermittelt.l) Kosten fürdieÜbersendung derVergabeunterlagen in Papier-form:Höhe der Kosten: 9,00 €Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: LandratsamtAltenbur-ger Land,VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenburgerLandIBAN:DE93830502001111004400BIC:HELADEF1ALTVerwendungszweck:Verg. Nr. HB-B 061-2014-17DieVergabeunterlagen können nurversendet werden, wenndieVergabeunterlagen per E-•Mail, Fax oder Brief (unterAngabe Ihrer vollständigenFirmenadresse) bei der inAb-schnitt k) genannten Stelle ange-fordertwurden undgleichzeitig dieEinzahlung des•Entgeltes nachgewiesenwurde(z. B. ÜberweisungsbelegOn-linebanking, Einzahlungs-/ Über-weisungsbelegmit BestätigungdesKreditinstitutes (Stempel) oderauch Einzahlungsbeleg überBareinzahlung in der KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf der Überweisung derVerwen-•dungszweck angegebenwurde.

Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.Versand derVergabeunterlagenab: 27.11.2015o)Anschrift, andiedieAngebote zurichten sind:Vergabestelle, siehe a)p) Sprache, in der dieAngebote

abgefasst seinmüssen:Deutschq)Angebotseröffnung: am16.12.2015 um11:30UhrOrt:Vergabestelle, 04600Al-tenburg, Lindenaustraße 31,Vorder-haus, Dachgeschoss, Zimmer 407Personen, die bei der Eröffnung an-wesend sein dürfen: Bieter oder ihreBevollmächtigten (gültigeVoll-macht ist vorzulegen)r) geforderte Sicherheiten: sieheVergabeunterlagens)Wesentliche Finanzierungs-undZahlungsbedingungen und/oderHinweise auf diemaßgeb-lichenVorschriften, in denen sieenthalten sind: gemäßVOB/B undnachVorlage entsprechenderBürgschaftent) Rechtsformder/AnforderunganBietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftendmitbevollmächtigtemVertreteru)Nachweise zurEignung: gemäߧ 6Abs. 3Nr. 2 und 3VOB/APräqualifizierte Unternehmenführen den Nachweis der Eignungdurch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präquali-fikationsverzeichnis). Bei Einsatzvon Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuwei-sen, dass diese präqualifiziert sindoder die Voraussetzung für diePräqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Un-ternehmen haben zum Nachweisder Eignung mit dem AngebotEigenerklärungen zur Eignunggemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. a - iVOB/A (Formblatt „Eigenerklärungzur Eignung“) sowie folgendeBescheinigungen vorzulegen: Un-bedenklichkeitsbescheinigungendes Finanzamtes (Bescheinigung inSteuersachen), der Krankenkassenund der Berufsgenossenschaft, dieEintragung in die Handwerksrolle(Handwerkskarte) oder bei der In-dustrie- und Handelskammer unddie Freistellungsbescheinigung nach§ 48b EStG.Bei Einsatz von Nachunternehmensind auf gesondertes Verlangen dieEigenerklärungen und Bescheini-gungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqua-lifiziert, reicht dieAngabe der Num-mer, unter der diese in der Liste desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präquali-fikationsverzeichnis) geführt wer-den.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteine Übersetzung in die deutscheSprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ wird mit der Auf-forderung zur Angebotsabgabeversendet.v)Ablauf derZuschlags- undBindefrist: 29.01.2016w)Nachprüfung behaupteterVerstöße/ Nachprüfungsstelle(§ 21VOB/A):Thüringer Lan-desverwaltungsamt, Referat 250 –Vergabekammer,Vergabeangele-genheiten,Weimarplatz 4, 99423Weimar

Bei diesem Vergabeverfahren findet§ 19 ThürVgGAnwendung. Es wirdauf die Möglichkeit der Beanstan-dung der beabsichtigten Ver-gabeentscheidung beim Auftragge-ber nach § 19 Abs. 2 ThürVgG unddie Kostenfolge nach § 19 Abs. 5ThürVgG hingewiesen.

imAuftragJanettMaasFachdienstleiterin 10.11.2015

ÖffentlicheAusschreibung nachVOB/AGrund- undRegelschule „Wieratalschule“,ErsatzneubauSchulsporthalle: Schließanlage

Page 8: B3 SO9 Ze Y%*) ^W 7]d^) ZP 1 %Z ,Z- V+&) ^* %) G%() *)Z C ...qhlvgw ceixwl uwhzt\v vwl` e;luw< hsztgh xwi \qgewoowl -\uw ckoogwl csi x\h %ghzq elgwi \oowl #mhgflxwl csw< xwi \evlwtmwld^

1. Die Verbandsversammlung hatmit Beschluss - Nr. 11/2014 vom29. Oktober 2015 den Jahresab-schluss 2014 vom 07.08.2015 desZweckverbandes Wasserversor-gung und Abwasserentsorgung Al-tenburger Land wie folgt fest-gestellt:

Bilanzsumme: 98.339.213,02 €Jahresgewinn lt. Gewinn- und Ver-lustrechnung 1.883.036,82 €

2. Der Jahresgewinn im BereichAbwasser in Höhe von1.460.887,53 € soll auf neue Rech-nung vorgetragen werden.Der Jahresgewinn im BereichWasser in Höhe von 422.149,29 €soll ebenfalls auf neue Rechnungvorgetragen werden.

3. Der Bestätigungsvermerk, derzur Abschlussprüfung bestelltenWirtschaftsprüfungsgesellschaftGöken, Pollak und PartnerTreuhandgesellschaft mbH, Sitz inChemnitz, für den Jahresabschlusslautet:„Wir haben den Jahresabschluss –bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie An-hang - unter Einbeziehung derBuchführung und den Lageberichtdes

ZweckverbandesWasserver-sorgung undAbwasserentsorgung

AltenburgerLand,Nobitz,für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar bis 31. Dezember 2014geprüft. Die Buchführung und dieAufstellung von Jahresabschlussund Lagebericht nach dendeutschen handelsrechtlichenVorschriften und den ergänzendenlandesrechtlichen Vorschriftensowie den Bestimmungen derSatzung liegen in der Verantwor-tung der gesetzlichen Vertreter desVerbandes. Unsere Aufgabe ist es,auf der Grundlage der von uns

durchgeführten Prüfung eineBeurteilung über den Jahresab-schluss unter Einbeziehung derBuchführung und über den Lage-bericht abzugeben.Wir haben unsere Jahresab-schlussprüfung nach § 317 HGBund § 85 ThürKO unter Beachtungder vom Institut der Wirtschafts-prüfer (IDW) festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungs-gemäßer Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstel-lung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung derGrundsätze ordnungsgemäßerBuchführung und durch den Lage-bericht vermittelten Bildes derVermögens-, Finanz- und Er-tragslage wesentlich auswirken,mit hinreichender Sicherheiterkannt werden.Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisseüber die Geschäftstätigkeit undüber das wirtschaftliche undrechtliche Umfeld des Verbandessowie die Erwartungen übermögliche Fehler berücksichtigt.Im Rahmen der Prüfung werdendie Wirksamkeit des rechnungsle-gungsbezogenen internen Kon-trollsystems sowie Nachweise fürdie Angaben in Buchführung,Jahresabschluss und Lageberichtüberwiegend auf der Basis vonStichproben beurteilt.Die Prüfung umfasst dieBeurteilung der angewandten Bi-lanzierungsgrundsätze und derwesentlichen Einschätzungen dergesetzlichen Vertreter sowie dieWürdigung der Gesamtdarstellungdes Jahresabschlusses und desLageberichts. Wir sind der Auffas-sung, dass unsere Prüfung einehinreichend sichere Grundlage fürunsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Ein-wendungen geführt.Nach unserer Beurteilung auf-grund der bei der Prüfunggewonnenen Erkenntnisseentspricht der Jahresabschluss dengesetzlichen Vorschriften, denergänzenden landesrechtlichenVorschriften und den Bestim-mungen der Satzung und vermit-telt unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsgemäßer Buch-führung ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Er-tragslage des Verbandes.Der Lagebericht steht im Einklangmit dem Jahresabschluss, vermit-telt insgesamt ein zutreffendesBild von der Lage des Verbandesund stellt die Chancen und Risikender zukünftigen Entwicklung zu-treffend dar.“

4. Laut § 24 Absatz 3 der Ver-bandssatzung des ZAL wurde derPrüfbericht zur 96. öffentlichenVerbandsversammlung am 29. Ok-tober durch den Prüfungsaus-schuss vorgestellt.

5.Auslegungshinweis:Der Jahresabschlussbericht 2014liegt in der Zeit vom 23. Novem-ber 2015 bis 1. Dezember 2015 inden Geschäftsräumen des Zweck-verbandes Wasserver- und Ab-wasserentsorgung AltenburgerLand, Dorfplatz 1, 04603 No-bitz/OT Wilchwitz, von 8.00 Uhrbis 16.00 Uhr öffentlich aus. Eskönnen auch Termine zur Einsicht-nahme im Sekretariat unter Tel.-Nr. 03447/56730 außerhalb derGeschäftszeiten vereinbart wer-den.

Wilchwitz, den 30.10.2015gez. MelzerVerbandsvorsitzender

Öffentliche BekanntmachungFeststellung des Jahresabschlusses 2014

des ZweckverbandesWasserversorgung undAbwasserentsorgungAltenburger LandDie Schlachtsaison, insbesondere fürHausschlachtungen, hat begonnen.Aus aktuellemAnlass soll noch ein-mal auf die rechtlichen Aspekte derSchlachttier- und Fleischunter-suchung hingewiesenwerden.Der Bereich der Hausschlachtungenist in der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)vom 08. August 2007 (BGBl. I S.1816, 1828) § 2a geregelt.Wer als Haustiere gehaltene Huftiere(Rinder, Schweine, auch Schafe undZiegen) außerhalb eines zugelasse-nen Schlachthofes für die Verwen-dung im eigenen Haushaltschlachtet, hat das jeweiligeTier(1) zur Schlachttieruntersuchung(Lebendbeschau) anzumelden, wenner unmittelbar vor der SchlachtungStörungen des Allgemeinbefindensfeststellt, die nicht auf einen un-mittelbar zuvor eingetretenen Un-glücksfall zurückzuführen sind.(2) In jedem Fall zur Fleischunter-suchung anzumelden und(3) im Falle von Schweinen, Pferdenoder anderen Tieren, die Träger vonTrichinen sein können (z.B. Sumpf-

biber), zur amtlichen Trichinenun-tersuchung anzumelden.

Die Anmeldung hat unter Angabedes in Aussicht genommenen Zeit-punktes der Schlachtung beim mitder Schlachttier- und Fleischunter-suchung beauftragten Tierarzt zu er-folgen. Im Landkreis AltenburgerLand sind nachfolgende Tierärztemit der Schlachttier- und Fleisch-untersuchung beauftragt:Herr Dr. Kruschwitz, Altkirchen;Frau DVM Wegener, Ziegelheim;Herr TAVaerst, Altenburg; Herr Dr.Schmidt, Meuselwitz; Frau TÄ Pe-termann, Altenburg; Frau Dr. Börn-gen,Altenburg; Frau Fulde, Gößnitz;Herr Dr. Petzold, Crimmitschau undHerr Lippold, Rückersdorf.Es ist verboten, Fleisch aus Haus-schlachtungen vor Abschluss einero. g. vorgeschriebenen Untersu-chung für den menschlichen Verzehrim eigenen häuslichenBereich zuzu-bereiten oder zu be- oder ver-arbeiten.

FachdienstVeterinärwesenundLebensmittelüberwachung

Öffentliche BekanntmachungAmtlicheSchlachttier- undFleischuntersuchungbeiHausschlachtungen

Der Dienstleistungsbetrieb Abfall-wirtschaft/Kreisstraßenmeisterei desLandkreises Altenburger Land erin-nert alle Gebührenpflichtigen, welchedie vierteljährliche Zahlungsweisegewählt haben und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, dassdie Zahlung für das 4. Quartal 2015am01.12.2015 fällig ist.Die Zahlung erfolgt bitte unterAngabe der korrekten Kundennum-mer und Bescheidnummer auf fol-gendesKonto:SparkasseAltenburger LandIBAN:DE44830502001301012374BIC:HELADEF1ALT

Von Gebührenpflichtigen, die demDienstleistungsbetrieb Abfallwirt-schaft/Kreisstraßenmeisterei desLandkreises Altenburger Land einSEPA-Lastschriftmandat erteilt ha-ben, erfolgt die Abbuchung zu derausgewiesenen Fälligkeit.Bei Nichteinhaltung der Zahlungs-frist sind wir aufgrund gesetzlicherVorschriften verpflichtet, die ge-schuldeten Beträge durch Mahnungbeizutreiben.

IhrDienstleistungsbetriebAbfallwirtschaft/Kreisstraßenmeistereides LandkreisesAltenburger Land

Öffentliche BekanntmachungHinweise zur Zahlung der Gebühren zurAbfallentsorgung 2015

AmtsblattAltenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 8 AMTLICHER TEIL

Landkreis. Noch bis zum 30. No-vember 2015 können Jungfor-scher ihre Projekte für die Wett-bewerbsrunde 2016 anmelden.Die 15- bis 21-Jährigen starten inder Sparte „Jugend forscht“, jünge-re Teilnehmer ab Klasse 4 in der Ju-niorensparte „Schüler experimen-tieren“. Unter dem Motto „Neueskommt von Neugier!“ können jun-ge Wissenschaftler, die bei Jugendforscht teilnehmen, zum BeispielErleichterungen für Menschen mitBehinderung konstruieren, zu er-neuerbaren Energien forschen oderinnovative Computersoftware pro-grammieren. Interessant ist es, Tie-re in ihrer Umwelt zu beobachtenoder spannende chemische Prozes-se zu analysieren. Auch könnensich die jungen Talente mit moder-ner Robotertechnik befassen, kom-plexen physikalischen Phänomenenauf den Grund gehen sowie span-nende mathematische Probleme lö-sen. Bei Jugend forscht werden jun-ge Menschen individuell gefördertund können so ihr vorhandenes Po-tenzial optimal entwickeln.Noch besteht allerdings kein Grundzur Hektik. Für die Anmeldung imInternet reicht zunächst die Festle-gung eines Forschungsthemas aus

den Fachgebieten Arbeitswelt, Bio-logie, Chemie, Geo- und Raumwis-senschaften, Mathematik/Informa-tik, Physik oder Technik. Dannkann in der Schule, im Schülerfor-schungszentrum oder zu Hause ge-forscht, getüftelt und experimen-tiert werden. Erst am 15. Januar2016 müssen die Teilnehmer ihreschriftliche Ausarbeitung einrei-chen.Die Arbeit an „Jugend forscht“-Projekten befruchtet nicht nur denregulären Schulunterricht. Sie istauch ein Gradmesser für die Quali-tät der Lehre im naturwissenschaft-lich-technischen Bereich sowie füreine effektive individuelle Förde-rung der Schüler. Durch die Me-dienpräsenz bedeuten Erfolge beimWettbewerb einen erkennbarenImagegewinn für die Schule. Zu-dem können besonders aktiveSchulen (auch erfolgreiche Neuein-steiger) auf Regionalebene mit ei-nem dotierten Schulpreis ausge-zeichnet werden.Vielfältige Unterstützungsangebotestehen für die Projektbearbeitungparat:Unterstützung bei der Einschät-•zung, ob ggf. eine Projektarbeitoder Seminarfacharbeit für die

Fortführung in einem„Jugend forscht“- Pro-jekt geeignet istVermittlung von Men-•toren, Unternehmens-und ForschungspatenBereitstellung von Ge-•räten (bis ca. 1.000 €)und Sachmitteln durchden SponsorpoolNutzung der Schülerfor-•schungszentren in Jenafür die Bearbeitung derProjekte

Der 21. Ostthüringer Re-gionalwettbewerb findetam 3. und 4. März 2016 inRositz statt, wo die jun-gen Talente ihre For-schungsprojekte einer Ju-ry und der Öffentlichkeitpräsentieren. Wer hier ge-winnt, tritt auf Landes-ebene in Jena an. DasBundesfinale findet in Pa-derborn statt. Insgesamt werdenGeld- und Sachpreise im Wert vonrund einer Million Euro vergeben.Nutzt eure Chancen, jetzt anmeldenunter www.jugend-forscht.de.Die steigenden Teilnehmerzahlenerfordern ein erhöhtes Engagementder Sponsoren aus Industrie, Hand-

werk, Einrichtungen, Institutionenund Privatpersonen. Unterstützenauch Sie diesen größten Nach-wuchswettbewerb. Ansprechpart-ner ist der Patenträger WTC Alten-burger Land e.V.

Heinz Teichmann,Patenbeauftragter „Jugend forscht“

„Jugend forscht - Schüler experimentieren“

Jetzt noch fürneueWettbewerbsrunde anmelden

NICHTAMTLICHER TEIL

Altenburg. Am Mittwoch, dem 25.November 2015, besteht für Unter-nehmen und Privatpersonen ausdem Altenburger Land in der Zeitvon 15 bis 17 Uhr Gelegenheit, sichzu Fragen des Patentrechts und ge-werblicher Schutzrechte individu-ell beraten zu lassen.Diese kostenlose Beratung durch ei-nen Altenburger Patentanwalt erfolgtimWTCAltenburger Land e.V. inAl-tenburg, Keplerplatz 5 (neues Postge-bäude).Für jeden Interessenten stehen bis zu30 Minuten für das persönliche Ge-spräch zur Verfügung. Zwecks Ab-stimmung der Gesprächstermine isteine vorherige Anmeldung unter Te-lefon 03447 8900911 oder per E-Mailan [email protected] erforder-lich.

Heinz Teichmann,Geschäftsführer

WTCAltenburger Land e. V.

Beratung zuPatent-undSchutzrechten

Unter www.altenburgerland.dekönnen Sie rund um die Uhr dievielfältigen Online-Angebote derKreisverwaltung des LandkreisesAltenburger Land nutzen und vieleAnliegen schon online klären.

Online-Service

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Notizen aus dem

Ausgabe 16/2015

Ausbildung hat im Klini-kum Altenburger Landeine gute Tradition. Be-reits seit 1992 werdenhier Gesundheits- undKrankenpf leger Innenausgebildet. Seit 2009können auch Gesund-heits- und Krankenpfle-gehelferInnen ihren Be-rufsabschluss erwerben.

Die KrankenpflegeschulegGmbH entstand 1998durch eine Kooperationder Klinikum Altenbur-ger Land GmbH mit demINNOVA Sozialwerk e.V.

Beide sind hälftig an derKrankenpf legeschu legGmbH beteiligt.Schüler erhalten damitUnterricht inTheorie undPraxis aus einer Hand.

Im KlinikumAltenbur-ger Land starten jedesJahr zum 01. Septem-ber 25 Auszubildendein der Gesundheits-und Krankenpflege und12 Auszubildende inder Gesundheits- undKrankenpflegehilfe.

„Es sind attraktive Beru-fe, für die man besondereVoraussetzungen mit-bringen sollte, denn Pfle-gende arbeiten mit Men-schen in sehr sensiblenSituationen“ weiß Pfle-gedienstdirektorin Sabi-ne Heymann. „In einemAssessment verbringenwir einen ganzen Tag mitausgewählten Bewerbernum herauszufinden, obdie Zensuren und Beur-teilungen auch den Men-schen widerspiegeln, dersich bei uns beworbenhat“ erklärt sie weiter.„Einerseits legen wir gro-ßenWert auf gute bis be-friedigende Kenntnisse inDeutsch,Mathematik undBiologie, andererseitswollen wir etwasüber die soziale Kompe-tenz des Einzelnen he-rausfinden.“ Auf Team-fähigkeit und eine guteKommunikation wirdgroßenWert gelegt. Erstwenn alles passt, sind dieVoraussetzungen für dieanspruchsvolle Ausbil-dung erfüllt.

Während der Ausbil-dungszeit werden dieKrankenpflegeschüler aufden Stationen von Praxis-anleiterinnen und Mento-ren begleitet.Diplom-Me-dizin-Pädagogen, Lehrer,Psychologen, Ärzte undandere Mitarbeiter desKlinikums garantieren füreinen praxisnahen Unter-richt in der Krankenpfle-geschule.

HervorragendeZukunftschancenfürAbsolventen inPflegeberufen

„Die Vermittlungsquotein Pflegeberufen beträgtnahezu 100 Prozent.Auch 2015 sind viele Ab-solventen vom Klinikumübernommen worden“bestätigt Pflegedienstdi-rektorin Sabine Heymann.

Breite Palette anspäteren Einsatz- undWeiterentwicklungs-möglichkeiten

Nach Abschluss der Aus-bildung ist es wichtig, imBeruf Erfahrungen zusammeln und sich ständigweiterzubilden. Mit über100 verschiedenen Fort-und Weiterbildungsmög-lichkeiten bieten Pflege-berufe ganz individuelleEntwicklungschancen.

Fragen zur Ausbildungoder zum Praktikum?Rufen Sie uns an oderschreiben Sie uns!Büro derPflegedirektorin,Tel. 03447 52 1020oder [email protected]

Christine Helbig

Ausbildungsunternehmen: KlinikumAltenburger Land

KLINIKUMAltenburger Land GmbHAm Waldessaum 10 04600 AltenburgTel. 03447/52-0 Fax 03447/52-1177info@klinikum-altenburgerland.dewww.klinikum-altenburgerland.de

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GESUNDHEITS- UNDKRANKENPFLEGER/-IN

3-jähriger theoretischer undpraktischer Unterricht auseiner Hand

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Wir helfen Ihnen gern bei derWohnungssuche.

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Sie möchten sich bei uns bewerbenDann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung - jederzeit!Das nächste Ausbildungsjahr beginnt am 1. September 2016.Ihre Bewerbung sollte Folgendes enthalten:Á ein Anschreiben, aus dem Ihre Motivation zum Berufswunsch hervorgehtÁ Lebenslauf mit LichtbildÁ Kopien von aktuellen Zeugnissen, evtl. auch Zwischenzeugnissen(Schul-,Arbeitszeugnisse, ggf. Bescheinigungen über weitereTätigkeiten,z. B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Praktika)

Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte an:

KlinikumAltenburger Land GmbH,Klinikbereich SchmöllnPersonalabteilung, Robert-Koch-Straße 95, 04626 Schmöllnoder [email protected]

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Tag der offenenAusbildungstürim KlinikumAltenburger LandSie möchten gern mit vielen Menschen zusammenarbeiten?Sie haben Interesse für Medizin?Sie haben Freude, Menschen zu unterstützen und zu begleiten?Sie sind kontaktfreudig und teamfähig?

Wie wäre es mit einem Beruf in der Pflege?Informieren Sie sich über das Klinikum als leistungsstarkes Kran-kenhaus und Ausbildungsunternehmen am

Samstag, dem 5.Dezember 2015, 11 bis 13 Uhr.Es werden die 3-jährige und die 1-jährige Ausbildung in der Pflegevorgestellt.An Hand von Übungsbeispielen und einem Stationsbesuchkann man einen ersten Eindruck vom Alltag in der Pflege gewinnen.Praxisanleiterinnen, die sonst die Schüler auf den Stationen währendder Praxisphasen begleiten, beantworten gern die gestellten Fragen.Auszubildende werden von ihren Eindrücken berichten. Auch Elternund Freunde sind zu dieserVeranstaltung herzlich eingeladen.

Weitere Informationen zur Ausbildung sind unterwww.klinikum-altenburgerland.de

unter dem Stichwort „Krankenpflegeschule“ zu finden.

Unsere Praxisanleiterinnen (von links): Marion Schüttoff, Manuela Kasserra,GabrieleWeidner, Katrin Schoen, Katja Schellenberg

Praxisanleiterin Katja Schellenberg in der praktischen Ausbildungmit Anne Kühnel, Schülerin der Gesundheits- und Krankenpflege

Alle Informationen und Kursangebote unterwww.klinikum-altenburgerland.de

Wir laden ein zum

für werdende Eltern

am Mittwoch,2. Dezember 2015, 19 Uhr

InfoAbend

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Amtsblatt Altenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 10 NICHTAMTLICHER TEIL

Staatliche Grundschule04626Altkirchen,Am Freibad 1Schulbezirk: Altkirchen, Brauns-hain, Drogen, Gimmel, Gödissa,Göldschen, Göllnitz, Großbrauns-hain, Großtauschwitz, Hartha, Ill-sitz, Jauern, Kertschütz, Kleintau-scha, Kratschütz, Lumpzig, Mohlis,Nöbden, Platschütz, Prehna, Röthe-nitz, Schwanditz, Trebula, Zschöp-peritzTermine derAnmeldung:07.12.2015, 13:00 bis 16:30 Uhr09.12.2015, 7:00 bis 12:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 23.11.2015, 18:30 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule04639 Gößnitz,Waldenburger

Straße 43Schulbezirk: Gößnitz, Bornshain,Gardschütz, Gieba, Goldschau,Gösdorf, Großmecka, Hainichen,Heiligenleichnam, Koblenz, Lehn-dorf, Löhmigen, Maltis, Mockern,Naundorf, Nörditz, Pfarrsdorf, Po-delwitz, Runsdorf, Saara, Selleris,Taupadel, Tautenhain, Zehma,Zumroda, ZürchauTermine derAnmeldung:08.12.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr09.12.2015, 16:00 bis 18:00 Uhr

Staatliche Grundschule „Theo-dorKörner“ Großstechau 04626Löbichau,Am Schulberg 6Schulbezirk: Großstechau, Beer-walde, Burkersdorf, Dobra, Drosen,Falkenau, Graicha, Hartroda, In-

gramsdorf, Kakau, Kleinstechau,Löbichau, Lohma, Nöbdenitz, Tan-nenfeld, Untschen, Wildenbörten,ZagkwitzTermine derAnmeldung:09.12.2015, 07:30 bis 15:30 Uhr16.12.2015, 07:30 bis 15:30 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 07.12.2015, 19:00 UhrGrundschule

Wieratalschule StaatlicheGrundschule 04618 Langenleu-ba-Niederhain, Gartenstraße 15Schulbezirk: Langenleuba-Nieder-hain, Beiern, Boderitz, Buscha, En-gertsdorf, Flemmingen, Frohns-dorf, Garbisdorf, Gähsnitz, Göp-fersdorf, Heiersdorf, Jückelberg,Lohma, Niederarnsdorf, Neuen-mörbitz, Schömbach, Wolperndorf,Ziegelheim, ZschernichenTermine derAnmeldung:14.12.2015, 16:00 bis 19:00 Uhr15.12.2015, 16:00 bis 19:00 Uhr16.12.2015, 13:00 bis 16:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 30.11.2015, 19:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule 04613Lucka, Straße der Bauarbeiter 1aSchulbezirk: Lucka, PrößdorfTermine derAnmeldung:07.12.2015, 07:00 bis 17:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 23.11.2015, 19:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule 04610Meuselwitz, Pestalozzistraße 26gemeinsamer Schulbezirk derGrundschulen Meuselwitz undWintersdorf: Altpoderschau, Bros-sen, Bünauroda, Falkenhain, Krie-bitzsch, Meuselwitz, Mumsdorf,Neubraunshain, Neupoderschau,Schnauderhainichen, Waltersdorf,WintersdorfHinweis zur Schülerbeförderung:Beförderung- oder Erstattungs-pflicht besteht gemäß § 4 ThüringerGesetz über die Finanzierung derstaatlichen Schulen nur für denWeg zur nächstgelegenen aufnah-mefähigen staatlichen Schule.Mehrkosten sind von den Elternselbst zu tragen.Die Verschmelzung der Schulbezir-ke für die Grundschulen Meusel-witz undWintersdorf wird nicht miteiner veränderten oder geändertenSchülerbeförderung verbundensein. Der vorhandene ÖffentlichePersonennahverkehr sowie Linien-fahrten werden, sofern Schüler zurBeförderung angezeigt sind, beibe-halten. Neue und zusätzliche Indi-vidualbeförderungen sowie die er-weiterte Ausgabe oder Kostenüber-nahme von Fahrausweisen, aufGrund eines Schulwechsel oder desBesuchs einer weiter entferntenGrundschule, sind durch den Schul-träger ausgeschlossen.Termine derAnmeldung:05.12.2015, 09:30 bis 12:00 Uhr07.12.2015, 08:00 bis 15:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 30.11.2015, 18:00 Uhr

Grundschule

Staatliche Grundschule 04603Nobitz, Schulstraße 8Schulbezirk: Nobitz, Dippelsdorf,Ehrenhain, Garbus, Hauersdorf,Klausa, Kotteritz, Kraschwitz,Münsa, Niederleupten, Nirkendorf,Oberarnsdorf, Oberleupten, Priefel,WilchwitzTermine derAnmeldung:08.12.2015, 07:00 bis 11:00 Uhr10.12.2015, 07:00 bis 11:00 Uhr10.12.2015, 16:00 bis 18:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 24.11.2015, 19:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule„Geschwister Scholl“ 04639Ponitz, Pfarrberg 4Schulbezirk: Ponitz, Guteborn,Grünberg, Heyersdorf, Merlach,ZschöpelTermine derAnmeldung:09.12.2015, 10:00 bis 14:00 Uhr14.12.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr

Staatliche Grundschule Posa,04617 Starkenberg, Schulweg 7Schulbezirk: Posa, Breesen, Dobit-schen, Dölzig, Dobraschütz, Gö-dern, Göhren, Großröda, Kleinrö-da, Kostitz, Kraasa, Kreutzen, Los-sen, Lutschütz, Mehna, Meucha,Misselwitz, Naundorf, Neuposa,Oberkossa, Pöhla, Pontewitz, Ro-dameuschel, Rolika, Romschütz,Starkenberg, Tanna, Tegkwitz,Wernsdorf, ZweitschenTermine derAnmeldung:08.12.2015, 08:00 bis 17:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 23.11.2015, 18:00 UhrGrundschule

INSOBEUMStaatliche Grund-schule 04617 Rositz, Karl-Marx-Straße 1 aSchulbezirk: Rositz, Fichtenhaini-chen, Gorma, Krebitschen, Krö-bern, Molbitz, Monstab, Rödigen,Schelditz, Schlauditz, Unter- undOberlödla, Wieseberg, Wiesenmüh-le, ZechauTermine derAnmeldung:10.12.2015, 14:30 bis 17:30 Uhrnach individueller Vereinbarung14.12.2015, 14:30 bis 17:30 Uhrnach individueller Vereinbarung15.12.2015, 14:30 bis 17:30 Uhrnach individueller Vereinbarung

Staatliche Grundschule 04626Schmölln, Finkenweg 12Schulbezirk: Schmölln (außerBrandrübel, Selka, Weißbach),Bohra, Burkersdorf (beiAltenburg),Gleina, Großstöbnitz, Kaimnitz,Kleinmückern, Kleintauschwitz,Kummer, Löpitz, Nitzschka, Nöde-nitzsch, Papiermühle, Schloßig,Sommeritz, ZschernitzschTermine derAnmeldung:10.12.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr14.12.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr15.12.2015, 14:00 bis 17:30 UhrDie Eltern werden gebeten, ihrKind zur Schulanmeldung mitzu-bringen.

Termin und Ort des ersten Eltern-abends: 30.11.2015, 17:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule 04626Thonhausen, Dorfstraße 16Schulbezirk: Thonhausen, Brandrü-bel, Heukewalde, Jonaswalde,Nischwitz, Posterstein, Schönhai-de, Selka, Stolzenberg, Weißbach,Wettelswalde, VollmershainTermine derAnmeldung:08.12.2015, 08:00 bis 12:00 Uhrund 14:00 bis 18:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 23.11.2015, 19:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule04603Windischleuba, LuckaerStraße 24Schulbezirk: Windischleuba, Bo-cka, Borgishain, Fockendorf, Gers-tenberg, Haselbach, Lehma, Pahna,Pähnitz, Plottendorf, Pöschwitz,Pöppchen, Primmelwitz, Remsa,Schelchwitz, Serbitz, Trebanz, Tre-ben, ZschaschelwitzTermine derAnmeldung:07.12.2015, 08:00 bis 12:30 Uhr09.12.2015, 12:30 bis 17:30 Uhr10.12.2015, 08:00 bis 12:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 25.11.2015, 18:00 UhrGrundschule

Staatliche Grundschule 04610Meuselwitz/OTWintersdorf,Zirndorfer Straße 49gemeinsamer Schulbezirk derGrundschulen Meuselwitz undWintersdorf: Altpoderschau, Bros-sen, Bünauroda, Falkenhain, Krie-bitzsch, Meuselwitz, Mumsdorf,Neubraunshain, Neupoderschau,Schnauderhainichen, Waltersdorf,WintersdorfHinweis zur Schülerbeförderung:Beförderung- oder Erstattungs-pflicht besteht gemäß § 4 ThüringerGesetz über die Finanzierung derstaatlichen Schulen nur für denWeg zur nächstgelegenen aufnah-mefähigen staatlichen Schule.Mehrkosten sind von den Elternselbst zu tragen.Die Verschmelzung der Schulbezir-ke für die Grundschulen Meusel-witz undWintersdorf wird nicht miteiner veränderten oder geändertenSchülerbeförderung verbundensein. Der vorhandene ÖffentlichePersonennahverkehr sowie Linien-fahrten werden, sofern Schüler zurBeförderung angezeigt sind, beibe-halten. Neue und zusätzliche Indi-vidualbeförderungen sowie die er-weiterte Ausgabe oder Kostenüber-nahme von Fahrausweisen, aufGrund eines Schulwechsel oder desBesuchs einer weiter entferntenGrundschule, sind durch den Schul-träger ausgeschlossen.

Termine derAnmeldung:07.12.2015, 14:00 bis 17:00 Uhr08.12.2015, 09:00 bis 11:00 UhrTermin und Ort des ersten Eltern-abends: 23.11.2015, 19:00 UhrGrundschule

SchulbezirkederGrundschulen imLandkreismitdenTerminenzurAnmeldungundzumerstenElternabend

Die Vollzeitschulpflicht beginnt füralle Kinder, die am 1. August 2016sechs Jahre alt sind. In der nachfol-genden Auflistung sind die Schulbe-zirke, die Termine zur Anmeldung inder jeweiligen Schule sowie der ersteElternabend ersichtlich.Bei derAnmeldung ist die Geburtsur-kunde oder das Familienstammbuchvorzulegen.Auf Antrag der Eltern kann ein Kind,

das am 30. Juni 2016 mindestens fünfJahre alt ist, vorzeitig in die Schuleaufgenommen werden. Die Entschei-dung trifft der Schulleiter im Beneh-menmit demSchularzt.Kinder mit sonderpädagogischemFörderbedarf sind in der Grundschuleihres Schulbezirks anzumelden. Dortfindet die Beratung durch die Lehrerder Grund- und Förderschule stattund es wird über einen geeigneten

Lernort entschieden. Ausgenommensind Schulanfänger, die in der Regen-bogenschuleAltenburg beschult wer-den. Hier ist die Anmeldung direkt inder Regenbogenschule durchzufüh-ren.Die Termine zu den schulärztlichenUntersuchungen erhalten Eltern überdie Kindertagesstätten. Besucht dasKind keine Kindertagesstätte, ist einetelefonische Anmeldung zur schul-

ärztlichen Untersuchung durch dieEltern ab Anfang Januar 2016 beimLandratsamtAltenburger Land, Fach-dienst Gesundheit, Lindenaustraße31, 04600 Altenburg, Telefon: 03447586-863 oder -866 erforderlich.Laut Thüringer Schulgesetz vom 6.August 1993 in der Fassung der Be-kanntmachung vom 30. April 2003zuletzt geändert durch Artikel 1 desGesetzes vom 20. Dezember 2010,

§ 18 und § 59, sind die Eltern oder diemit der Erziehung und Pflege Beauf-tragten verpflichtet, ihre Kinder zumSchulbesuch anzumelden. Falls ohneberechtigten Grund vorsätzlich oderfahrlässig die Anmeldung einesSchulpflichtigen versäumt wird, giltdies alsOrdnungswidrigkeit.

WolfgangKopplin,Leiter des Fachdienstes

Schulverwaltung

Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2016/17

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Landkreis. Seit Anfang desMonats ist IvyBieber, die neueMigrations- und Integrations-beauftragte bzw. Flüchtlings-koordinatorin, imDienst.„Vor allembin ich für dieVernet-zung von Ehrenamt, freien Trä-gern und Behörden zuständig“,erklärt die Betriebswirtin

(VWA) und fügt an: „Jetzt, nachdem die erstenAsylanträge genehmigt sind, geht die Integrationrichtig los. DieMenschen brauchen eigeneWoh-nungen,Arbeit und müssen sich vor allem selbstdarum kümmern – unsere Hilfe ist dabei ent-scheidend, damit sie auch imLandkreis bleiben.“Zuvor war die Löbichauerin im Landratsamt desLeipziger Landes in der Ausländerbehörde tätig.Im Altenburger Land engagiert sie sich ehren-amtlich seit 2013 als Integrationslotsin. „DieserTätigkeit werde ich auch weiterhin nachgehen.U. a. helfe ich den Flüchtlingen bei alltäglichenDingen wie einkaufen oder bei Arztbesuchenund möchte ihnen die lokalen kulturellen Ange-bote nahebringen.“ TK

Amtsblatt Altenburger Land Nr. 16/21. November 2015 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 11

Derzeit leben im Altenburger Land 2.192Ausländer (Stand: 31.10.2015), davon sind799 in vom Landkreis angemieteten Woh-nungen bzw. in der Gemeinschaftsunter-kunft in Schmölln untergebracht. 739 vonihnen sind Asylbewerber. 60 Personen ha-ben bereits einen Aufenthaltstitel bekom-men und müssen sich nun eine eigeneWoh-nung suchen.

Der Königsteiner Schlüssel

Nachdem Flüchtlinge in Deutschland ange-kommen sind, werden sie per sogenanntemKönigsteiner Schlüssel auf die Erstaufnah-meeinrichtungen der einzelnen Bundesländerverteilt. Dieser Schlüssel legt – unter Berück-sichtigung des Steueraufkommens und derBevölkerungszahl der jeweiligen Länder – dieVerteilquote von Asylsuchenden fest. AufThüringen entfallen gemäß dieser Quote 2,75Prozent aller in Deutschland ankommendenFlüchtlinge. In Zahlen ausgedrückt sind das –vor dem Hintergrund der aktuellen weltweitenFlüchtlingsbewegung – zirka 7.000 bis 9.000Flüchtlinge pro Monat, welche in den derzeit14 Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaatesaufgenommen werden. Ein Teil von ihnenwird schon direkt an die Landkreise und kreis-freien Städte weitergeleitet, da die Kapazitäten

in den Erstaufnah-meeinrichtungennicht ausreichen.Wie viele Flücht-linge die Landkrei-se und kreisfreienStädte aufnehmenmüssen, regelt dieThüringer Flücht-lingsverteilungs-verordnung. DasAltenburger Landmuss demnach 4,3Prozent allerFlüchtlinge, dieThüringen mittelsdes KönigsteinerSchlüssel zugewie-sen werden, unter-bringen. Bundes-weit zeichnet derLandkreis also für

0,1 Prozent aller in Deutschland ankommen-den Flüchtlinge verantwortlich. Einen Schlüs-sel, wie der Landkreis Flüchtlinge auf Städteund Gemeinden verteilt, gibt es nicht .Die Strategie der Landkreisverwaltung sieht esvor, die zugewiesenen Flüchtlinge überwiegenddezentral, das heißt in Wohnungen, unterzu-bringen. Aktuell verteilen sich die Unterzubrin-genden auf 660 in Altenburg, 126 in Schmölln(105 davon in der Gemeinschaftsunterkunft)und 13 in Gößnitz. Weiterer Wohnraum wurdeder Landkreisverwaltung mittlerweile aus Meu-selwitz, Fockendorf, Nobitz und Langenleuba-Niederhain angeboten. Noch dieses Jahr sollenerste Wohnungen in diesen Regionen vonFlüchtlingen bezogenwerden. Bis EndeDezem-ber rechnet die Landkreisverwaltung mit 1.300unterzubringenden Flüchtlingen imLandkreis.Bei der Erstankunft imAltenburger Land wer-den die Flüchtlinge in der Ausländerbehördeerfasst, die Religion sowie die Herkunft fest-gestellt und eventuelle Familienangehörigeabgefragt, um eine adäquate Unterbringung zuermöglichen.

Wie viel Geld bekommt die Verwal-tung und wie viel bekommen dieAsylbewerber?Für jeden Asylbewerber bekommt der Land-

kreis folgende Pauschalen vom Land:Für die Unterbringung erhält der Landkreispauschal 206 Euro pro Monat und pro Personvom Land. Von diesem Geld werden u.a. dieErstausstattung der Wohnungen (kostet ins-gesamt ca. 800 Euro pro Person), Miete, Ne-benkosten und Miete für die Vorhaltung vonWohnraum (alsoWohnungen, die erst künftigbezogen werden) bezahlt.Für die soziale Betreuung von Asylbewer-bern (ein Sozialarbeiter für 150 Asylbewer-ber) werden dem Landkreis pauschal 38 Europro Monat pro Person pauschal überwiesen.Auch gibt es 320 Euro pauschal pro Monatpro Person vom Land, um den Asylbewer-bern u.a. Bargeld auszuzahlen.Ein alleinstehender Leistungsberechtigter,der nicht in einer Aufnahmeeinrichtung un-tergebracht ist, erhält nach § 3Abs. 1Asylbe-werberleistungsgesetz (AsylbLG) beispiels-weise monatlich 143 Euro als Taschengeldund zusätzlich 183 Euro u. a. für Ernährung,Kleidung und Gesundheitspflege. Zwei er-wachsene Leistungsberechtigte, die als Part-ner einen gemeinsamen Haushalt führen, be-kommen jeweils 129Euro Taschengeldplus je 164 Euro fürden notwendigen per-sönlichen Bedarf.Anfallende Kranken-kosten eines Asylbe-werbers von über1.000 Euro im Jahrwerden dem Land-kreis vom Land er-stattet.

Weiterhin giltfürAsyl-bewerber:der Kindergarten-•besuch ist freiwil-ligSchulpflicht be-•steht nach drei Mo-naten Aufenthalt imBundesgebietdie Residenzpflicht•(dass FlüchtlingeThüringen nicht

verlassen dürfen) entfällt nach drei Mona-tenAufenthalt im Bundesgebieteine Arbeitserlaubnis kann in der Regel•nach drei Monaten Aufenthalt in der Bun-desrepublik beantragt werden.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015wurden beim Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge insgesamt 362.153 Asylan-träge gestellt. Die Zahl der tatsächlichen Ein-reisen von Asylsuchenden nach Deutschlandlag während des Zeitraums jedoch deutlichhöher, da die formale Asylantragstellung teil-weise erst zeitlich verzögert möglich ist.Im EASY-System, einer IT-Anwendung zurErstverteilung der Asylbegehrenden auf dieBundesländer, wurden im selben Zeitraum758.473 Personen registriert, 243.721 davonaus Syrien (bei den EASY-Zahlen sind Fehl-und Doppelerfassungen wegen fehlender er-kennungsdienstlicher Behandlung und feh-lender Erfassung der persönlichen Datennicht ausgeschlossen).Fragen zum Thema können Sie jederzeit [email protected] richten.

TK

Zahlen und Fakten zum ThemaAsyl

Wie vieleAsylbewerber leben imLandkreis undwo sind sie untergebracht?

Flüchtlinge kochen bei einem Integrationsprojekt gemeinsam in Nöbdenitz

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Amtsblatt Altenburger Land Nr. 16/21. November 2015Seite 12 NICHTAMTLICHER TEIL

Schmölln. Vor wenigen Tagen kamen imSparkassenkompetenzzentrum Schmöllndie Mitglieder des Vereins zur Förderungund Entwicklung des Altenburger Lan-des (kurz: FEAL e. V.) zusammen, umüber die Aktivitäten des Vereins im ver-gangenen Jahr Bilanz zu ziehen und umnach drei Jahren einen neuen Vorstandzu wählen.Als Vorsitzender des Vereins und als Vor-standsvorsitzender wurde Wolfram Schlegel,Fachdienstleiter Wirtschafts- und Touris-musförderung im Landratsamt, erneut bestä-tigt. Zudem wurden der Altenburger Ober-bürgermeister Michael Wolf und Klaus-Jür-gen Kamprad, Inhaber der VerlagsgruppeKamprad, neu in das 19-köpfige Gremiumgewählt. Wolf wurde außerdem als zweiterStellvertreter von Schlegel in den geschäfts-führenden Vorstand gewählt. Den geschäfts-führenden Vorstand bilden fünf gewählteMitglieder des Vorstandes (neben Wolf:Schlegel (Vorsitz), Berndt Apel, Mike Jessatund Manuela Barth).Auch gab sich der Verein eine neue Satzung.In dieser wurde u. a. § 2 (Vereinszweck) andie Ziele der neuen EU-Förderperiode ange-

passt. Darüber hinauswurde festgelegt, dass derVorstand auch das Ent-scheidungsgremium derRegionalen Aktionsgrup-pe im Altenburger Land(RAG) ist und dass eingeschäftsführender Vor-stand gebildet wird.Schlegel läutete zur Sit-zung ebenfalls den Be-ginn der neuen EU-För-derperiode 2014 bis 2020ein, die der Verein als Re-gionaleAktionsgruppe imAltenburger Land organi-sieren wird. Nachdem derFEAL e. V. im Frühjahrdieses Jahres eine Regionale Entwicklungs-strategie erarbeitet hatte, stehen nun bis zumJahr 2020 rund drei Millionen Euro für dieEntwicklung der Region zu Verfügung. „Inden nächsten Jahren gilt es deshalb, gemein-sam mit Bewohnern undAkteuren des Land-kreises, möglichst viele innovative undnachhaltige Projekte zu initiieren und umzu-setzen, um damit das Altenburger Land als

Kultur-, Natur- und Wirtschaftsraum zu stär-ken“, so Schlegel.Zu Beginn der Mitgliederversammlung trugSchlegel den Rechenschaftsbericht vor,gleichzeitig legte Kassiererin Manuela Barth(Vorsitzende der VerwaltungsgemeinschaftOberes Sprottental) den Kassenbericht vor,welcher durch die Revisionskommission be-stätigt wurde.

Verein zur Förderung und Entwicklung desAltenburger Landes (FEAL e. V.)

Wolfram Schlegel als Vorsitzender bestätigt

FEAL-VorsitzenderW. Schlegel (stehend) eröffnet die Veranstaltung

Landkreis. Am 2.12.2015 findet ab 17:00Uhr im Hotel & Restaurant Bellevue inSchmölln eine Schulung des Thüringer Ver-bandes der Jagdgenossenschaften und Eigen-jagdbezirksinhaber e. V. zum Thema Forma-lien, Wahl, Verpachtung sowie Entschei-dungshilfen bei der Bewertung von Jagdge-nossenschaften statt. Eine vorherigeAnmeldung ist nicht notwendig, ebensokann auch ohne Mitgliedschaft an der Schu-lung teilgenommen werden.

Carina Michalsky,komm. Fachdienstleiterin

Fachdienst Öffentliche Ordnung

Winterschulung desThüringer Verbands derJagdgenossenschaften

Altenburg/Posterstein. Bereits zum 16. Malvergab der Bundesverband MittelständischeWirtschaft (BVMW) Ende Oktober denPreis „Unternehmer des Jahres“ 2015. DieAuszeichnung ging anDirk Illgen, der inPos-terstein dasHotel „ZurBurg“betreibt.1996 wagte der gebürtige Gössnitzer, der nacheinem Job als Aushilfskellner als 18-JährigerGefallen an derGastronomie fand, den Schritt indie Selbständigkeit. Die Erfahrungen, die mandafür braucht, sammelte der heute 45-Jährige inaller Welt, war in Einrichtungen des Hotel- undGaststättenwesens unter anderem in Londonund Zürich tätig. Als man ihm schließlich 1997das Angebot unterbreitete, in Posterstein ein sa-niertes ehemaliges Stallgebäude als Hotel zuübernehmen, überlegte Dirk Illgen nicht lange.Heute hat sich das Haus am Fuße der Burglängst etabliert, ist nicht nur eine gute AdresseimAltenburger Land, sondern inzwischen auchüber die Landkreisgrenzen hinaus gut bekannt.Der hervorragende Service, das tolle Ambienteund nicht zuletzt die ausgezeichneten kulinari-schen Angebote haben sich herumgesprochen.Doch Dirk Illgen ist nicht nur unternehmerischsehr aktiv, sondern hat in den letzten Jahren auchin vielerlei gesellschaftlichen Belangen seineSpuren hinterlassen. So unterstützt er zum Bei-spiel den Verein Burg Posterstein und fördertjunge Sportler in Gera. Dass die Burg Poster-stein bei Dunkelheit so reizvoll angestrahlt wer-den kann, auch dafür sorgt der Hotelier, kommtfinanziell für denStromauf.

Anlässlich der Preisverleihung würdigte Land-rätin Michaele Sojka sowohl das Engagementdes BVMW als auch das der mittelständischenWirtschaftsunternehmen im Altenburger Land.Sojka sagte: „Der BVMW als Stimme des Mit-telstandes setzt sich seit vielen Jahren für die In-teressen seinerMitglieder ein und ist somit auchein ganz wichtiger Wirtschaftsbestandteil in un-serer Region. Die Unternehmen brauchen aucheinen solchen verlässlichen Partner, der regel-mäßige Treffen organisiert und koordiniert, undsomit ein Netzwerk bildet, das oftmals auch au-ßerhalb der normalen Geschäftsgebiete liegt.Dabei treffen sich unterschiedliche Unterneh-mungen, woraus neue Geschäftsbeziehungenentstehen oder sich neue Geschäftsfelder eröff-nen. Genau so soll es sein. Mein Dank geht vorallem aber an Unternehmerinnen und Unterneh-mer. Sie haben IhreUnternehmen zielstrebig vo-rangebracht – mit unternehmerischem Ge-schick, Weitsicht, Mut und klugen strategischenEntscheidungen. Damit sorgen Sie dafür, dasssehr viele Menschen in unserem Landkreis ei-nenArbeitsplatz und ihrAuskommen haben. Ichbin sehr froh darüber, dass derMittelstand in un-serem Landkreis so gut aufgestellt ist.“JF

Hotelier Dirk Illgen istUnternehmer des Jahres

Wie schütze ich mich vor Erkältung oder Grippe?Knappschaftsexperte Dr. med. Torsten Leonhard erklärt den Unterschied

Eine durch Influenzaviren verursachteGrippe kann für immungeschwächte Men-schen lebensgefährlich werden. Gegendas durch Tröpfcheninfektion in Form vonAnhusten oder Anniesen übertragene Grip-pe-Virus sollten sich Risikogruppen wieSchwangere sowie Ältere und Menschenmit geschwächtem Immunsystem jährlichimpfen lassen, rät die Knappschaft, die da-für die Kosten trägt. Auch wenn sich dieVirenstämme immer wieder verändern,reduziert die Grippeschutzimpfung die An-steckungsgefahr und mildert den Krank-heitsverlauf, weiß Knappschaftsexperte Dr.Torsten Leonhard.Lästig, aber harmloser verläuft die Erkäl-tung, auch grippaler Infekt genannt. Siewird zumeist bei geschwächtem Abwehr-systems durch viele Erreger ausgelöst,weshalb es keinen Impfschutz gibt.Die Grippe setzt plötzlich mit starken

Schmerzen, Entkräftung, Schüttelfrost undhohem Fieber ein. Bei einer Erkältung ver-schlechtert sich der Gesundheitszustandlangsam. Symptome sind Frösteln, Niesen,Husten und leichtes Fieber.Natürliche Hausmittel und Schonung rei-chen zumeist aus, die Erkältung zu über-stehen. Nur, wenn bakterielle Infektionenwie zum Beispiel eine Nasennebenhöhlen-

entzündung hinzukommen, kann auch derEinsatz von Antibiotika sinnvoll sein.

Fünf Tipps gegen Erkältung:1. Händewaschen schützt gegen Erre-

ger, die bei Kontakt mit Menschen oderauf Türklinken oder Haltegriffen lauern.Augen reiben oder Mund abwischenbergen dann die Ansteckungsgefahr.Hier hilft häufiges, gründliches Hände-

waschen mit warmem Wasser undSeife.2. Bewegung und Frischluft: Trockene Hei-zungsluft strapaziert die Schleimhäute undebnet Viren den Weg. Dagegen hilft lüften.Sport an der frischen Luft stärkt das Immun-system – allerdings nur, solange eine Erkäl-tung nicht schon ausgebrochen ist.3. Saunagänge und Wechselduschen: EineGewöhnung an den schnellen Wechsel vonWärme und Kälte fördern die Abwehrkräfte.Vorsicht, wer bereits erkältet ist. Dann belas-ten und schwächen Sauna und kaltes Abdu-schen das Herz-Kreislauf-System.4. Ausreichend Schlaf: Stress wirkt sichnegativ auf das Immunsystem aus. Entspan-nungsübungen oder warme Bäder fördern dieGesundheit. Wer weniger als sieben Stundenschläft, hat ein dreimal höheres Risiko, sichzu erkälten.5. Gesunde Ernährung und HausmittelObst und Gemüse mit relativ hohem Vita-min C Anteil wirken vorbeugend. Beim An-flug einer Erkältung sind heiße Suppen oderBrühe zu empfehlen. Wichtig: ausreichendWasser oder Kräutertee trinken. Salbeiteeund heiße Zitrone lindern Halsschmerzen,Lakritzpastillen wirken entzündungshem-mend und schleimlösend. Bei Schnupfensind Kamillendampfbäder empfehlenswert.

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