BA2.2 Leitfaden Kursauswahl und Anerkennung 17.04 · 17-04-2020  · Title: Microsoft Word -...

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Stand: 17.04.2020 1 Leitfaden für Kursauswahl und Learning Agreement sowie die Anerkennung von Auslandsstudienleistungen für Studierende mit Studienstart bis SoSe2018 (Studienplan BA2.2) an der Hochschule München, Fakultät für Tourismus Die FK14 empfiehlt Studierenden im BA Tourismus Management das Auslandssemester im 5. Semester (oder im 4., als vorgezogenes 5. Semester). Die Entscheidung in der Reihenfolge von Praxis- und Auslandssemester wird beeinflusst durch: - Erworbene Sprachkenntnisse - Semesterzeiten an den Partnerhochschulen (nur Sommer- oder nur Wintersemester möglich) - Jahreszeiten (Winter und Sommer auf Nord- und Südhalbkugel) - Kursangebot / verfügbare Module - Wohnraumsituation an der Gasthochschule u.a. Die Kursauswahl an der ausländischen Hochschule erfolgt harmonisierend mit Modulen der HM im 5. Semester. Zur Prüfung und Bewertung der Kompetenzen sind von Studierenden ausführliche Kursbeschreibungen und ggf. weitere Informationen vorzulegen. Sie schicken Ihre Kurswünsche (Auflistung mit folgenden Angaben) per E-Mail an Ihre Ansprechperson im International Office (IO) FK14: - Originaltitel des Kurses und Kurscode - Unterrichtssprache - ECTS bzw. Non-EU-Lokale Credits und Umrechnung in ECTS gemäß Umrechnungstabelle - Angabe, aus welchem Studienjahr und - Studienprogramm der Kurs stammt - offizielle Kursbeschreibung (Link zur Website der Partnerhochschule) Bitte geben Sie an, ob Sie bereits AW-Fächer vorgezogen haben. Es erfolgt die Prüfung der Kursauswahl durch IO FK 14 und Rückmeldung an Studierende per E-Mail. Danach erst erfolgt die Abgabe des mit den genehmigten Kursen ausgefüllten Learning Agreements before Studies zur Unterschrift durch das IO FK 14. Nutzen Sie die Ausfüllhilfe (Erasmus) auf der Website! Anschließend leiten Sie selbst das Dokument an die Partnerhochschule zur Unterschrift weiter. Das Dokument mit allen Unterschriften reichen Sie per E-Mail (Scan im Anhang ausreichend) im IO FK 14 ein (Frist: bis 15.07. (WS) bzw. 15.12. (SS)). Das Original verbleibt bei Ihnen.

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Stand: 17.04.2020 1

Leitfaden für Kursauswahl und Learning Agreement sowie die Anerkennung von Auslandsstudienleistungen für Studierende mit Studienstart bis SoSe2018 (Studienplan BA2.2) an der Hochschule München, Fakultät für Tourismus Die FK14 empfiehlt Studierenden im BA Tourismus Management das Auslandssemester im 5. Semester (oder im 4., als vorgezogenes 5. Semester). Die Entscheidung in der Reihenfolge von Praxis- und Auslandssemester wird beeinflusst durch:

- Erworbene Sprachkenntnisse - Semesterzeiten an den Partnerhochschulen (nur Sommer- oder nur Wintersemester möglich) - Jahreszeiten (Winter und Sommer auf Nord- und Südhalbkugel) - Kursangebot / verfügbare Module - Wohnraumsituation an der Gasthochschule u.a.

Die Kursauswahl an der ausländischen Hochschule erfolgt harmonisierend mit Modulen der HM im 5. Semester. Zur Prüfung und Bewertung der Kompetenzen sind von Studierenden ausführliche Kursbeschreibungen und ggf. weitere Informationen vorzulegen. Sie schicken Ihre Kurswünsche (Auflistung mit folgenden Angaben) per E-Mail an Ihre Ansprechperson im International Office (IO) FK14:

- Originaltitel des Kurses und Kurscode - Unterrichtssprache - ECTS bzw. Non-EU-Lokale Credits und Umrechnung in ECTS gemäß Umrechnungstabelle - Angabe, aus welchem Studienjahr und - Studienprogramm der Kurs stammt - offizielle Kursbeschreibung (Link zur Website der Partnerhochschule)

Bitte geben Sie an, ob Sie bereits AW-Fächer vorgezogen haben. Es erfolgt die Prüfung der Kursauswahl durch IO FK 14 und Rückmeldung an Studierende per E-Mail. Danach erst erfolgt die Abgabe des mit den genehmigten Kursen ausgefüllten Learning Agreements before Studies zur Unterschrift durch das IO FK 14. Nutzen Sie die Ausfüllhilfe (Erasmus) auf der Website! Anschließend leiten Sie selbst das Dokument an die Partnerhochschule zur Unterschrift weiter. Das Dokument mit allen Unterschriften reichen Sie per E-Mail (Scan im Anhang ausreichend) im IO FK 14 ein (Frist: bis 15.07. (WS) bzw. 15.12. (SS)). Das Original verbleibt bei Ihnen.

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Stand: 17.04.2020 2

Fächerauswahl Die Auswahl der im Ausland zu belegenden Fächer liegt in der Verantwortung der Studierenden. Evtl. entstehende Lücken sind von Studierenden selbst aufzuholen. Beachten Sie, dass an unserer Fakultät für Studierende mit Studienplan BA 2.2 keine "Kurs bei Kurs"-Anerkennung erfolgt. Stattdessen werden alle im Auslandssemester erbrachten Studienleistungen als ECTS-Semesterpaket angerechnet. AW-Fächer des 5. Semesters Im HM-Zeugnis müssen 2 Pflicht-AW-Fächer ausgewiesen sein.

Sofern Sie vor Ihrem Auslandssemester keine Pflicht-AW-Fächer an der HM vorgezogen haben und fehlende ECTS nicht durch AW-Fächer ausgleichen bzw. mit 32 ECTS zurückkommen, müssen zwei Fächer im Ausland als Pflicht-AW-Fächer belegt werden. D.h. die Inhalte müssen den Kompetenzanforderungen der FK 13 für AW-Fächer entsprechen. In diesem Fall müssen Sie keine AW-Fächer mehr an der HM nachholen!

Sofern Sie bereits 1 Pflicht-AW-Fach vor Ihrem Auslandssemester an der HM vorgezogen haben und fehlende ECTS nicht durch ein zweites AW-Fach ausgleichen, muss eines Ihrer Fächer im Ausland als AW-Fach belegt werden. D.h. der Inhalt muss den Kompetenzanforderungen der FK 13 für AW-Fächer entsprechen. Die bereits abgeleisteten ECTS-Punkte durch das vorgezogene AW-Fach (insgesamt 2 ECTS) werden Ihnen automatisch im 5. Semester gutgeschrieben.

Sofern Sie 1 Pflicht-AW-Fach an der HM nachholen, muss eines Ihrer Auslandsfächer als zweites Pflicht-AW-Fach belegt werden. D.h. der Inhalt muss den Kompetenzanforderungen der FK 13 für AW-Fächer entsprechen.

Wenn Sie bereits beide AW-Fächer vor Ihrem Auslandssemester an der HM absolviert haben, muss keines Ihrer Auslandsfächer als AW-Fach belegt werden. Die bereits abgeleisteten ECTS-Punkte durch die vorgezogenen AW-Fächer (insgesamt 4 ECTS) werden Ihnen automatisch im 5. Semester gutgeschrieben.

Sprachkurse Sprachkurse vor oder während des Auslandssemesters können von der Fakultät für Tourismus nicht anerkannt werden.

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Für Studierende mit Studienplan BA2.2 erfolgt die Anerkennung der Auslandsstudienleistungen mit einer sog. “Paket-Anerkennung”, d.h. Sie belegen an der ausländischen Universität ein „Creditpaket“, welches nach den FK 14-Anerkennungsvorgaben bei bestandener Prüfung angerechnet wird. Die Anerkennung erfolgt ohne Noten. Es werden maximal 32 ECTS aus dem Ausland anerkannt. Bei Erbringung von mehr als 32 ECTS erfolgt keine Anerkennung der darüber hinaus erbrachten Credits. Zum Teil ist es im Auslandssemester aber nicht möglich, exakt auf 32 ECTS zu kommen, da pro Modul jeweils 5 ECTS, 6 ECTS, 7,5 ECTS, 8 ECTS oder sogar 10 ECTS von der Partnerhochschule vergeben werden, z.B. nur maximal 3 Module (siehe Edinburgh, York) bzw. nur 30 ECTS (z.B. Cork) seitens der Partnerhochschule besucht werden dürfen oder nicht ausreichend anerkennungsfähige Fächer im Ausland pro Semester angeboten werden (siehe abgegebene Risikoerklärung bei der 1. Bewerbungsrunde). Das bedeutet, Sie müssen im Ausland evtl. insgesamt mehr ECTS ableisten, um auf 32 ECTS zu kommen oder Sie können im Ausland keine 32 ECTS erreichen und müssen demnach ECTS an der FK 14 nachholen. Allerdings kann die Auswahl der Prüfungen nicht von den Studierenden selbst getroffen werden, sondern diese erfolgt nach folgender Regelung nachzuholender Module:

Regelung nachzuholende Module:

27-31 ECTS 1 Modul nachschreiben: Modul 5.3. (Mobilitäts- und Verkehrsträgermanagement) oder 5.2 (Tourismusökonomie II)

22-26 ECTS 2 Module nachschreiben: Modul 5.3 + 5.2 17-21 ECTS 3 Module nachschreiben: Modul 5.3 + 5.2 + 5.4 (Wahlpflichtmodul) 12-16 ECTS 4 Module nachschreiben: Modul 5.3 + 5.2 + 5.4 + 5.1 (Unternehmensplanspiel) 7-11 ECTS 5 Module nachschreiben: Modul 5.3 + 5.2 + 5.4 + 5.1 + 5.6 (Angewandtes

Tourismusmanagement) 0-6 ECTS komplettes 5. Semester nachschreiben

Auf Antrag kann eine individuelle Reihenfolge der nachzuschreibenden Module genehmigt werden.

Sofern Sie keine fehlenden ECTS durch Nachholen von Fächern an der HM ausgleichen, gelten alle Studienleistungen des 5. Semesters durch Ihre im Ausland belegten Kurse als abgegolten, d.h. Sie können keine weiteren Module des 5. Semesters zusätzlich belegen.

Die in Ihrem Anerkennungsantrag angegebenen Fächer, die Sie an der HM zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte nachholen möchten, sind verbindlich und können im Nachhinein nicht mehr geändert werden (siehe Einverständniserklärung zur Anerkennung).

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Stand: 17.04.2020 4

Antrag auf Anerkennung der Auslandsstudienleistungen Auf Antrag werden im Ausland erbrachte Leistungen anerkennt (Grundlagen im Anhang) (Frist: SS 15.08. / WS 15.02.). Einzureichende Unterlagen sind:

Formloser schriftlicher Antrag mit Name, Adresse, E-Mail-Adresse, aktuellem Datum sowie Unterschrift (Scan ist zulässig!)

o „Bitte um Anerkennung meiner Auslandsleistungen an der Universität … im WS/SS...“ o Angabe der Kurse in Landessprache und in deutscher Sprache, mit ECTS versehen

(Achtung Non-EU-Outgoings: Bitte Non-EU-Credits-Umrechnungsfaktoren beachten!) o Angabe der erreichten Gesamt-ECTS (Non-EU-Outgoings: Bitte Umrechnungsfaktoren

Non-EU-Partnerhochschulen und Rundungsregelungen beachten!) o Angabe, in welchem Semester das Auslandssemester stattfand (4. oder 5. Semester) o Angabe, wann Sie Ihr Studium an der FK 14 begonnen haben (Studienplan alt / neu) o Angabe (falls notwendig), welche Module oder AW-Fächer der Nachholung Sie

wünschen o Angabe, ob bereits Pflicht-AW-Fächer des 5. Semesters vor dem Auslandssemester

vorgezogen wurden (wenn ja, welche inkl. ECTS-Angabe) o Benennung der Auslandsfächer, die als Pflicht-AW-Fächer angerechnet werden sollen

(wenn im Learning Agreement vereinbart) Einverständniserklärung für die Anerkennung Transcript of Records (Notenblatt) der ausländischen(Partner-)Hochschule im Original (das

Original erhalten Sie nach der Anerkennung wieder zurück) bzw. Weiterleitung der E-Mail der Partnerhochschule, in der Sie das Transcript erhalten haben.

Erfahrungsbericht inkl. Einverständniserklärung (Anlage H) (Beachten Sie unbedingt den Leitfaden zur Erstellung!).

Factsheet über die Partnerhochschule: Formloses Worddokument: Angabe der aktuellen Ansprechpartner im International Office sowie Angabe des aktuellen akademischen Ansprechpartners (= Unterzeichner Anlage B / B.1) jeweils mit aktueller Postanschrift, Tel.-Nummer und E-Mail-Adresse

Studierende erhalten vom IO FK 14 eine E-Mail mit den oben genannten Informationen zur Antragstellung. Die Informationen in der E-Mail sind aktualisiert und können von den hier gegebenen allgemeinen Informationen abweichen.

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Weitere Unterlagen Non-EU-Outgoings für IO Lothstr. 34: Bitte Erfahrungsbericht nach Auslandsaufenthalt an [email protected] senden. Sie können den FK 14- Bericht verwenden. Evtl müssen Sie diesen noch um einige Punkte ergänzen (gemäß Anhaltspunkten auf Website ) Erasmus+ Outgoings:

Abgabe des Confirmation of Departure (Anlage E.2): von Partneruniversität gestempelt und unterschrieben, Abgabe bei IO FK 14 innerhalb 1 Woche nach Rückkehr aus dem Ausland. (Scan ist zulässig!)

EU-SURVEY/Online-Evaluierung: Bericht über Erasmus+ Auslandssemester. -> Rückkehrer erhalten hierzu automatisch eine E-Mail der Europäischen Kommission. (Bitte auch SPAM-Ordner im E-Mail-Postfach kontrollieren!)

Online Linguistic Support/OSL-Sprachtest nach Mobilität. -> Rückkehrer erhalten hierzu automatisch eine E-Mail der Europäischen Kommission. (Bitte auch SPAM-Ordner im E-Mail Postfach kontrollieren!)

Im HM-Bachelorzeugnis werden anerkannte Fächer mit e* und Anrechnungsvermerk gekennzeichnet: “* Dieses Prädikat wurde aufgrund der an der Universität X erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen anerkannt und übernommen”. Noten der im Ausland belegten Fächer erscheinen nicht auf dem Bachelorzeugnis. Fremdsprachliche Titel der belegten Kurse erscheinen auf dem Notenblatt und Bachelorzeugnis. Für die Prüfungsgesamtnote (Endbachelornote) fallen die im Ausland belegten Fächer weg und es gibt einen kleineren Divisor.

HM-Prüfungen am Ende des Auslandssemesters

Das Mitschreiben von Prüfungen während Auslandssemester an der HM ist grundsätzlich möglich, soweit keine Terminüberschneidungen mit der Partnerhochschule vorliegen (z.B. Auslandsaufenthalt WS: August bis Dezember; Mitschreiben von Wiederholungsprüfungen oder offenen Modulen im Januar; analog für Sommersemester).

Anmeldung gemäß „Regelung nachzuholende Module“ und immer in Absprache mit IO FK14. Wissen Sie bereits im Voraus, dass Sie die erforderlichen ECTS Punkte des 5. Semesters im Ausland nicht erreichen werden, können Sie sich selbständig für diejenigen Module zur Prüfung anzumelden, die Sie zum Ausgleich der fehlenden ECTS-Punkte nachholen möchten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie noch vor Beginn des Prüfungszeitraums an der HM aus dem Ausland zurückkehren und noch im gleichen Semester die Nachholprüfungen absolvieren möchten. In diesem Fall müssen Sie sich noch während Ihres Auslandssemesters für die Prüfungen anmelden (Bitte hierzu die Fristen zur Prüfungsanmeldung an der HM beachten! Terminliste FK14-Website). Ansonsten wird Ihnen bei Rückkehr und nach Abgabe Ihrer Anerkennungsunterlagen im International Office FK 14 noch einmal schriftlich mitgeteilt, welche Module nachzuholen sind.

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Stand: 17.04.2020 6

Prüfungen der Partnerhochschule

An der FK14 werden keine Prüfungen der Partnerhochschulen an der HM abgehalten! Sollten Sie eine oder mehrere Prüfungen an der Partnerhochschule nicht bestehen, klären Sie dort, wie Sie diese ggf. wiederholen können. Nicht erreichte ECTS bzw. nicht erfolgreich absolvierte Module sind an der HM im Notenblatt offen und müssen nachgeholt werden.

Wahlen und Anmeldungen nicht vergessen

Denken Sie auch bereits an das kommende Semester. Eventuell müssen Sie noch während der Zeit im Ausland Online die Seminare, Kompetenzfelder oder Fallstudien wählen!

International Office FK 14 Postanschrift: Hochschule München

Fakultät für Tourismus - International Office Schachenmeierstraße 35 80636 München

E-Mail (Allgemein): [email protected] Persönliche Ansprechpartnerinnen:

Christina Regul (Nachname A-M), [email protected], +49 (0) 89 1265 2137 Cornelia Liem (Nachname N-Z), [email protected], +49 (0) 89 1265 2153