Baden-Württemberg · 608Die Angina Ludovici 612 615 632 Medizinhistorik Kammern und KV Wirtschaft...

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 73. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 11 | 2018 www.ärzteblatt-bw.de

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 73. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

11 | 2018

www.ärzteblatt-bw.de

Marburger Bund Liste und JUNGE LISTE MB

Marburger Bund Landesverband Baden-WürttembergStuttgarter Straße 72, 73230 Kirchheim/Teck, Tel.: 07021 923 90, [email protected], www.marburger-bund-bw.de

Gemeinsam mehr bewegen – für uns Ärztinnen und Ärzteund für unsere Patientinnen und Patienten!

Im Namen unserer Kolleginnen und Kollegen, die auf den Marburger Bund Listen und den JUNGEN LISTEN DES MARBURGER BUNDES für Ihre/Eure Interessen kandidieren, rufen wir Sie und Euch auf: Geben Sie uns Ihre bzw. gebt uns Eure Stimme! Wählen Sie/wählt Marburger Bund!

Wir machen uns stark für:

MEHR ZEIT

WEITERBILDUNG

TEILZEIT

VERSORGUNG

ÄRZTE- KAMMER - WAHL 2018

Nordwürttemberg

Dr. med. Matthias FabianKlinikum Stuttgart

Katharinenhospital

Dr. med. Walter ImrichKlinikum Esslingen

Sylvia OttmüllerKlinikum Stuttgart

Katharinenhospital

Dr. med. Maike MunzRems-Murr-Klinikum

Winnenden

Lena Ang'aniKliniken Ludwigsburg-

Bietigheim Klinikum Ludwigsburg

Milena MeinhardtKlinikum Esslingen

Südwürttemberg

Prof. Dr. med. Marko WilkeUniversitätsklinikum Tübingen

Dr. med. Frank ReutherBundeswehr krankenhaus Ulm

Katrina BinderUniversitätsklinikum Tübingen

Bettina HenningZfP Weissenau Ravensburg

Andreas KnöllZfP Münsingen

Prof. Dr. med. Claudia BorelliUniversitätsklinikum Tübingen

Weitere Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie unter: www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg Folge uns auf @jungelistenordbaden

Südbaden

Dr. med. Ulrich VoshaarOrtenau Klinikum Offenburg

Dr. med. Peter TränkleUniversitätsklinikum Freiburg

Dr. med. Rainer Linus BeckUniversitätsklinikum Freiburg

Dr. med. Sarah WendelUniversitätsklinikum Freiburg

Dr. med. Regina HerzogUniversitätsklinikum Freiburg

Dr. med. Jörg WollUniversitätsklinikum Freiburg

Nordbaden

Prof. Dr. Dr. Christof HofeleUniversitätsklinikum Heidelberg

Carsten MohrhardtVidia Kliniken Vincentius

Karlsruhe

Dr. med. Christoph JankeUniversitätsklinikum Mannheim

Dr. med. Julia ErnemannUniversitätsklinikum Mannheim

Dr. med. Janina NaoumKlinik St. Elisabeth Heidelberg

Dr. med. Mara PohlmeierStädtisches Klinikum Karlsruhe

ÄBW 11 • 2018 587

Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 11 | 2018

ÄrzteblattEditorial

Die Schönheit der Wissenschaft. – Seit über zwanzig Jahren zeichnet der britische Wellcome Trust die besten wissenschaftlichen Bilder aus Gesundheitswesen und Biomedizin aus. Zu den Preisträgern gehören neben Fotos auch 3D-Modelle und digitale Illustrationen – von „leuchtender DNA“ bis hin zu „Schweine-augen“. Die prämierten Bilder muten vielfach wie Kunstwerke an, wie auch auf dem Cover dieser Ausgabe zu bewundern.

Der Wellcome Trust ist eine britische Stiftung für biomedizinische Forschung mit Sitz in London. Er wurde im Jahr 1936 mit Mitteln des amerikanischen Pharmazie-Magnaten Sir Henry Wellcome gegründet, um For-schungsvorhaben zur Verbesserung der Ge-

sundheit von Mensch und Tier zu unterstützen. Die finanzielle Ausstattung der Stiftung beträgt knapp 21 Milliarden Britische Pfund. Eines der Stiftungsziele ist die Förderung von wissen-schaftlichem Verständnis in der allgemeinen Bevölkerung. Hierfür betreibt betreibt die Stif-tung unter anderem die „Wellcome Collection“: Das Londoner Museum ermöglicht seinen Besuchern faszinierende Einblicke in Wissen-schaft, Medizin, Leben und Kunst. Ein großer Teil der Sammlung kann auch online unter wellcomeimages.org eingesehen werden.Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht 2018 die Darstellung ausge-wählter Sieger-Aufnahmen der letzten Jahre auf der Titelseite des Ärzteblattes Baden-Württem-berg. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be-ziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe-zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompe-tente Unterstützung und Beratung in allen wirt-schaftlichen Fragen von Medizinern bieten.Die BW-Bank ist mit 27 Heilberufe Centern und knapp 165 Filialen im Land vor Ort. Mehr Infor-mationen zum umfangreichen Leistungsange-bot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder tele-fonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

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588 Die größte Freude beim Abschied wäre für mich eine hohe Wahlbeteiligung

588 Präsidenten-Hotline

590 Beteiligen Sie sich an der Wahl zum neuen Ärzteparlament

594 KVBW-Versorgungsbericht 2018

595 Fortbilden, Entdecken und Vernetzen

596 Bürokratischer Overkill

597 Fortbildungszertifikat

597 docdirekt jetzt landesweit

598 Neues aus der Finanzwelt

599 Ein Tropfen auf den heißen Stein

600 Namen und Nachrichten

602 Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

602 Zehn Jahre Hausarztvertrag im Südwesten

604 Zu wenig Zeit für Patienten- Behandlung

604 Maßgeschneiderte Krebstherapien

605 Generalversammlung World Medical Association

606 Irreversibler Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen

606 MeToo in der Medizin

607 Zum Tod von Dr. Alfred Seidel

607 Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“

610 Neue Bücher

608 Die Angina Ludovici

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632

Medizinhistorik

Kammern und KV

Wirtschaft

Vermischtes

Bekanntmachungen

Veranstaltungsübersicht

Impressum

Die Schönheit der Wissenschaft. – Seit über zwanzig Jahren zeichnet der britische Wellcome Trust die besten wissenschaftlichen Bilder aus Gesundheitswesen und Biomedizin aus. Zu den Preisträgern gehören neben Fotos auch 3D-Modelle und digitale Illustrationen – von „leuchtender DNA“ bis hin zu „Schweine-augen“. Die prämierten Bilder muten vielfach wie Kunstwerke an, wie auch auf dem Cover dieser Ausgabe zu bewundern.

Der Wellcome Trust ist eine britische Stiftung für biomedizinische Forschung mit Sitz in London. Er wurde im Jahr 1936 mit Mitteln des amerikanischen Pharmazie-Magnaten Sir Henry Wellcome gegründet, um For-schungsvorhaben zur Verbesserung der Ge-

sundheit von Mensch und Tier zu unterstützen. Die finanzielle Ausstattung der Stiftung beträgt knapp 21 Milliarden Britische Pfund. Eines der Stiftungsziele ist die Förderung von wissen-schaftlichem Verständnis in der allgemeinen Bevölkerung. Hierfür betreibt betreibt die Stif-tung unter anderem die „Wellcome Collection“: Das Londoner Museum ermöglicht seinen Besuchern faszinierende Einblicke in Wissen-schaft, Medizin, Leben und Kunst. Ein großer Teil der Sammlung kann auch online unter wellcomeimages.org eingesehen werden.Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht 2018 die Darstellung ausge-wählter Sieger-Aufnahmen der letzten Jahre auf der Titelseite des Ärzteblattes Baden-Württem-berg. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be-ziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe-zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompe-tente Unterstützung und Beratung in allen wirt-schaftlichen Fragen von Medizinern bieten.Die BW-Bank ist mit 27 Heilberufe Centern und knapp 165 Filialen im Land vor Ort. Mehr Infor-mationen zum umfangreichen Leistungsange-bot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder tele-fonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

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Editorial

Nach acht Jahren als Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, nach

16 Jahren im Vorstand der Kammer und seit 1996 überhaupt in der Berufspolitik aktiv trete ich bei den aktuellen Ärztekammerwahlen nicht mehr an. Andere, jüngere werden jetzt die Chance bekommen und nutzen, da bin ich sicher, um zu zei-gen, wieso „die Kammern“ für die Ärztinnen und Ärzte bei den gege-benen politischen und sozialgesetz-lichen Rahmenbedingungen unver-zichtbar sind. Und warum die Ärzte-schaft unbedingt für eine hohe Wahlbeteiligung sorgen sollte!

Ich versuche einmal, ein paar Dinge aufzuzählen, die ich als „unver-zichtbar“ erlebt habe:

Ganz grundsätzlich gilt, wie über-all im Leben: Wenn „wir“ bei einer Veranstaltung, einer Besprechung oder Sitzung „dabei“ sind, dann wird weniger schlecht über uns Ärzte und Ärztinnen geredet, als wenn niemand vonseiten der Ärzteschaft dabei wäre. Wird über Themen der Ärzteschaft und Patienten ohne jegliche ärztliche Präsenz verhandelt, schneiden beide Gruppen – garantiert – immer schlecht ab.

Wie oft habe ich als einziger Arzt in einer Runde von theoretisch in den Gesundheitsstrukturen höchst gebil-deten Funktionsträgern gesessen, von denen nie einer dem Publikumsan-sturm montagsfrüh in einer Praxis ausgesetzt war und der nie Entschei-dungen im Klinik-Nachtdienst zu fäl-len hatte! Da fehlt einfach eine ge-wisse Grunderfahrung, was nötig ist in der Behandlung von Krankheiten,

welche Prioritäten gesetzt werden müssen, was eilig ist und was nicht: Diese ärztlichen Erfahrungen fehlen bei vielen Diskussionen oft gänzlich oder werden in falschem Kontext dargestellt. Da gehören Ärzte und Ärztinnen „mit Mandat“ unbedingt dazu. Und selbst wenn sie die Mehr-heit nicht zu überzeugen vermögen (in solcherlei Gremien sind Ärzte oft-mals in Minderzahl!), so hat es, ausge-stattet mit dem Mandat der verfassten Ärzteschaft, Gewicht und wirkt sich auf eine zu fassende Entscheidung moderierend aus.

Ich habe gelernt, dass sich – kleinste Brötchen, versteht sich – durchaus etwas gestalten und ma-chen lässt. Ohne eine Verwaltungs-struktur und effektive Zuarbeit, wie wir sie bei den Ärztekammern aufge-baut haben, geht das nicht. Wir wer-den als Einzelärzte nicht aus einer reinen Empörung heraus ernstge-nommen. Können wir diese jedoch bei der Ärztekammer bündeln und in einen praktikablen, für Ärzte „gän-gigen“ Vorschlag formulieren, so tun sich die interessengesteuerten Geg-ner von ärzte- (und patienten-) freundlichen Lösungen deutlich schwerer. Beispiele: Abschaffung der sogenannten Praxisgebühr und Abschaffung des unsäglich unter-bezahlten Arztes im Praktikum.

Wie oft habe ich in meinem Amt als Präsident der Landesärztekammer gehört, dass meinen Gesprächspart-nern, darunter Politiker, Krankenkas-sen und Ministerien, die Unterstüt-zung eines guten Projektes durch die verfasste Ärzteschaft extrem wichtig ist. Oder auch, dass die Zustimmung der Kammern, etwa bei einer Anhö-rung, der oftmals entscheidende Punkt ist, der die Mehrheit bringt.

Wir haben hier in Baden- Württemberg als Kammervorstand immer wieder erleben müssen, wie wirtschaftliche Interessen die ärzt-lichen „Werte“, Interessen und Zu-kunftsaussichten zur Seite drängen. Ich kann Ihnen von der Kammerspitze in Baden-Württemberg her definitiv sagen: Hätte es die Landesärztekam-mer in dieser Form in diesen Jahren nicht gegeben, so sähe die Lage „der

Ärzteschaft“ deutlich desolater aus. Ich weiß sehr wohl, dass wir in den Strukturen der Kammer vieles deutlich verbessern könnten und müssen (und auch schon getan haben) – aber es müssen auch engagierte Kollegen und Kolleginnen da sein, die das per-sönlich vorantreiben! Deswegen: Machen Sie mit! Wählen Sie diese engagierten Ärztinnen und Ärzte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre dumm, würden wir diese Chance nicht nutzen. Die Kammern sind ja da, gesetzlich sind sie ein Teil unseres Gesundheitswesens. Sie sind Realität – warum sie dann nicht auch nutzen?! Gerade diejenigen, mit de-nen ich oft sprach, die „die Kammern“ ablehnen, die im Munde führen, wo-für denn der angeblich so hohe Kammerbeitrag überhaupt nötig sei, möchte ich aufrufen, sich an der be-quemen Briefwahl zu beteiligen – und zwar jetzt! Fast möchte ich sagen: Machen Sie Ihre Wahlkreuze im Mo-ment des Erhalts der Unterlagen! Denn später wird’s vergessen, es ist dann wie bei ungelesenen E-Mails, die allzu leicht nach unten rutschen und dem Blick entschwinden …

Habe ich bei Veranstaltungen und Reisen durch die Ärztlichen Kreisver-eine und (Kreis-) Ärzteschaften die Möglichkeit gehabt, Zusammenhän-ge, Hinter- und Beweggründe zu er-klären, die bei den Kammern beste-hen, um zu einem bestimmten Ziel zu kommen, so konnte ich viele der Kolleginnen und Kollegen in der Sache oftmals – wenigstens ein stückweit – von der Schlagkraft der Ärztekammern überzeugen.

Für mich als nicht mehr zur Wahl antretender Präsident gäbe es wohl keine größere Freude, als von einer hohen Wahlbeteiligung bei den dies-jährigen Kammerwahlen lesen zu dürfen ... Und dann haben die Neuen und die Nachrückenden wirklich eine Chance, mit der Kraft und dem Schwung eines starken Mandates im Rücken die Dinge gut für Sie voran-zubringen!

Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Die größte Freude beim Abschied wäre für mich eine hohe Wahlbeteiligung!

Dr. Ulrich Clever

Präsidenten-Hotline

Wo drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch

Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontakt aufnahme. Am 27. November 2018 wird der Prä sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!

Foto: Photos.com (Jupiterimages)

65.068wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg erhalten die Unterlagen zur Kammerwahl rechtzeitig per Post.

30.11.endet die Wahlfrist um 24:00 Uhr.

Jetztteilnehmen und mitbestimmen!

590 ÄBW 11 • 2018

Kammern und KV

Vom 9. bis 30. November 2018 wählen die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg die Ver-

treterversammlungen ihrer jewei-ligen Bezirksärztekammern. Sie sind aufgerufen, von Ihrem Wahlrecht rege Gebrauch zu machen.

Wer wird gewählt?

Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg wählen alle vier Jahre die Vertreterversammlungen der je-weiligen Bezirksärztekammer. Die Vertreterversammlungen der Bezirks-ärztekammern setzen sich folgender-maßen zusammen:

In diesem Jahr wurden wieder zahlreiche Listen für den jeweiligen Bezirk beziehungsweise die Kreise der Bezirksärztekammern eingereicht, die von den Bezirkswahlausschüssen zugelassen worden sind.

Von wann bis wann wird gewählt?

Die Wahllisten werden zentral von dem hierzu beauftragen Dienstleister der Ärztekammern ab dem 9. Novem-ber 2018 an die einzelnen Ärztinnen und Ärzte versandt. Ihre ausge-füllten und verschlossenen Stimm-briefe müssen spätestens am 30. November 2018 bis 24.00 Uhr, bei

der auf dem Stimmbrief angege-benen Adresse des beauftragten Dienstleisters eingegangen sein. Gehen Stimmbriefe bis zum 30. No-vember 2018, 24.00 Uhr bei der jewei-ligen, zuständigen Bezirksärztekam-mer ein, werden diese dort erfasst und berücksichtigt. Ablauf der Frist zur Ausübung der Wahl: 30. No-vember 2018!

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglie-der der Bezirksärztekammern, die in den jeweiligen Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Diese wurden von den Bezirkswahlausschüssen festge-stellt und können bei der zuständigen Bezirksärztekammer jederzeit einge-sehen werden.

Was tun, wenn Sie nach dem 9. November 2018 keine Wahlunterlagen erhalten haben?

Melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer zuständigen Bezirksärzte-kammer (Wahlbüro), die das Nötige veranlassen wird.

Welche Wahlunterlagen werden Ihnen zugesandt?

Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen in einem DIN A4-Umschlag als „Wich-tige Wahlsache“ komplett per Post zugesandt.

Für die Wahlen werden in Form, Schriftbild, Größe und Farbe einheit-liche, maschinenlesbare Stimmzettel eingesetzt und elektronisch ausge-

wertet. Die Datenschutzbestim-mungen werden dabei streng beach-tet und überprüft. Die Wahlunterla-gen enthalten• ein Anschreiben mit wichtigen

Informationen,• die (blau umrandeten) Stimmzet-

tel Ihres Wahlkreises (Bereich der Ärzteschaft),

• die (rot umrandeten) Stimmzettel Ihres Wahlbezirks (Bereich der Bezirksärztekammer),

• einen Wahlumschlag ohne nähere Kennzeichnung zur Aufnahme aller Stimmzettel,

• einen äußeren Briefumschlag (Stimmbrief ) mit der Anschrift des von den Kammern beauftragten Dienstleisters.

Wie stimmen Sie ab?

Lesen Sie bitte zunächst die Erläu-terungen zur Stimmabgabe durch, die Ihnen mit den Wahlunterlagen zuge-schickt werden. Lassen Sie sich bitte nicht durch die umfangreichen Stimm-zettel von der Wahl abhalten. Die Mühe ist Ihrem demokratischen Mitbestim-mungsrecht geschuldet.

Sie haben für Ihre Wahl beim Kreiswahlvorschlag so viele Stimmen, wie Vertreter in Ihrem Wahlkreis, beim Bezirkswahlvorschlag so viele Stim-men, wie Vertreter in Ihrem Wahlbe-zirk zu wählen sind. Die Stimmenzahl entnehmen Sie jeweils dem „Inhalts-verzeichnis“ zur Stimmabgabe. Es listet Ihnen auch die einzelnen Wahl-vorschläge auf. Deren Reihenfolge wurde durch Los ermittelt.

Die Reihenfolge der auf einem Wahlvorschlag mit laufenden Ziffern abgedruckten Bewerberinnen und Bewerber wurde von dem oder der Verantwortlichen des Wahlvorschla-ges vorgegeben. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben der Aufnahme ihrer Kandidatur in den Wahlvor-schlag zugestimmt.

Folgendermaßen geben Sie Ihre Stimmen für die Bewerberinnen oder Bewerber ab: Sie kennzeichnen auf einem oder mehreren Wahlvorschlä-gen der jeweiligen Kreis- beziehungs-weise Bezirksliste die Bewerberinnen

Antworten auf häufige Fragen zur Ärztekammerwahl

Beteiligen Sie sich an der Wahl zum neuen Ärzteparlament

Nordwürttemberg: 106 Bezirksvertreter,

Nordbaden: 97 Bezirksvertreter,

Südbaden: 81 Bezirksvertreter,

Südwürttemberg: 65 Bezirksvertreter.

Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen in einem DIN A4-Umschlag als „Wichtige Wahlsache“ komplett per Post zugesandt.

Der Umschlag enthält:• ein Anschreiben mit wichtigen Informationen,• die (blau umrandeten) Stimmzettel Ihres Wahlkreises

(Bereich der Ärzteschaft) , • die (rot umrandeten) Stimmzettel Ihres Wahlbezirkes

(Bereich der Bezirksärztekammer),• einen Wahlumschlag ohne nähere Kennzeichnung zur

Aufnahme aller Stimmzettel,• einen äußeren Briefumschlag (Stimmbrief) mit der An-

schrift des von den Kammern beauftragten Dienstleisters.

Sie kennzeichnen auf einem oder mehreren Wahlvorschlägen der jeweiligen Kreisliste beziehungsweise Bezirksliste die Bewerberinnen oder Bewerber, denen Sie bis zu drei Stimmen geben wollen, im Kästchen ausdrücklich als gewählt. Die Stimmabgabe ist nicht auf einen Wahlvorschlag begrenzt.

Um eine zuverlässige elektronische Stimmauszählung zu ermöglichen, bitte die gewünschten Wahlkästchen deutlich erkennbar (nur) durch ein Kreuz kennzeichnen.

Nach Ihrer Wahlhandlung legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel und in den Wahlumschlag , der keine sonstigen Kennzeichen und keinen sonstigen Inhalt aufweisen darf.

Kleben Sie den Wahlumschlag zu.

Legen Sie den Wahlumschlag in den Stimmbrief , den Sie kostenfrei an die dort angegebene Adresse zusenden oder am Dienstort der zuständigen Bezirksärztekammer fristgerecht abgeben.

Ihr ausgefüllter und verschlossener Stimmbrief muss spätestens am 30. November 2018 bis 24:00 Uhr bei der auf dem Stimmbrief angegebenen Adresse eingegangen sein!

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

- Bezirkswahlausschuss -

Jahnstraße 5 • 70597 Stuttgart

Wichtige Wahlsache

Inhaltsverzeichnis

zur Stimmabgabe im Wahlkreis der Ärzteschaft Muster

(Wahlbroschüre blauer Rahmen)

1. Wahlvorschlag "Die Musterliste"

2. Wahlvorschlag "Liste der Musterärzte"

3. Wahlvorschlag "Musterärzte"

4. Wahlvorschlag "Musterbund"

5. Wahlvorschlag "Musterverband"

6. Wahlvorschlag "Ärzte Musterkreis"

Sie haben 19 Stimmen.

Erläuterungen zur Stimmabgabe im Wahlkreis

Muster

Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge können Sie aus der oben dargestellten Übersicht entnehmen.

Sie können einem/einer Bewerber/Bewerberin bis zu 3 Stimmen geben, indem Sie ein, zwei oder drei Felder unter der

Kandidatin/ dem Kandidaten ausdrücklich ankreuzen (kumulieren ist also zulässig).

Ihre 19 Stimmen können Sie auf einem Wahlvorschlag, aber auch auf verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen

(panaschieren ist somit zulässig).

Achtung!Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Wahlunterlagen keinen Stift in der Farbe Grün und bitte trennen Sie nicht die

Stimmzettel der gebundenen Wahlbroschüre.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nicht mehr als INSGESAMT 19 Stimmen vergeben.

Ihre Stimmabgabe wäre ANSONSTEN ungültig.

Nachdem Sie Ihre Stimmen auf der Wahlbroschüre mit blauen Rahmen vergeben haben, legen Sie die gebundene

Wahlbroschüre in den Wahlumschlag mit aufgedrucktem Dienstsiegel.

Vergewissern Sie sich vor dem Verschließen des Wahlumschlags, dass die Wahlbroschüren für die Kreis- und Bezirkswahl im

Umschlag enthalten sind.

Bitte stecken Sie den Wahlumschlag in den adressierten Umschlag mit dem Aufdruck "STIMMBRIEF", versehen mit Ihrem

Namen und schicken uns diesen verschlossen an den Bezirkswahlleiter.

Die Frist zur Ausübung Ihres Wahlrechtes läuft am Freitag, den 30.11.2018, 24 Uhr ab!

Kammerwahl 2018

Bezirksärztekammer

- Bezirkswahlausschuss -

Inhaltsverzeichnis

zur Stimmabgabe im Wahlbezirk Muster

(Wahlbroschüre roter Rahmen)

1. Wahlvorschlag "Musterärzte"

2. Wahlvorschlag "Musterbund"

3. Wahlvorschlag "Ärzte Musterkreis"

4. Wahlvorschlag "Liste der Musterärzte"

Sie haben 35 Stimmen.

Erläuterungen zur Stimmabgabe im Wahlbezirk

Muster

Die zugelassenen Bezirkswahlvorschläge können Sie aus der oben dargestellten Übersicht entnehmen.

Sie können einem/einer Bewerber/Bewerberin bis zu 3 Stimmen geben, indem Sie ein, zwei oder drei Felder

unter der Kandidatin/ dem Kandidaten ausdrücklich ankreuzen (kumulieren ist also zulässig).

Ihre 35 Stimmen können Sie auf einem Wahlvorschlag, aber auch auf verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen

(panaschieren ist somit zulässig).

Achtung!Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Wahlunterlagen keinen Stift in der Farbe Grün und bitte trennen Sie nicht

die Stimmzettel der gebundenen Wahlbroschüre.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nicht mehr als INSGESAMT 35 Stimmen vergeben.

Ihre Stimmabgabe wäre ANSONSTEN ungültig.

Nachdem Sie Ihre Stimmen auf der Wahlbroschüre mit rotem Rahmen vergeben haben, legen Sie die gebundene

Wahlbroschüre in den Wahlumschlag mit aufgedrucktem Dienstsiegel.

Vergewissern Sie sich vor dem Verschließen des Wahlumschlags, dass die Wahlbroschüren für die Kreis- und

Bezirkswahl im Umschlag enthalten sind.

Bitte stecken Sie den Wahlumschlag in den adressierten Umschlag mit dem Aufdruck "STIMMBRIEF", versehen

mit Ihrem Namen und schicken uns diesen verschlossen an den Bezirkswahlleiter.

Die Frist zur Ausübung Ihres Wahlrechtes läuft am Freitag, den 30.11.2018, 24 Uhr ab!

Kammerwahl 2018

Bezirksärztekammer

- Bezirkswahlausschuss -

Wahlumschlag

Bitte unbedingt zukleben -

keine Absenderangabe!

WahlbriefLandesärztekammer Baden-Württemberg

Bezirkswahlleiter

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

70542 StuttgartBitte unbedingt zukleben!

S T I M M B R I E F

Entgeltfrei im

Bereich der

DeutschenPost

Antwort

Wahlkreis01

HerrnProf. Dr. Max Mustermann

Musterfi rmaMusterstraße 1

12345 Musterort

11715

511574

So läuft die KAMMERWAHL2018

Kammern und KV

oder Bewerber, denen Sie bis zu drei Stimmen geben wollen, im Kästchen ausdrücklich als gewählt. Die Stimm-abgabe ist nicht auf einen Wahlvor-schlag begrenzt. Hinweis: Um eine zuverlässige elektronische Stimmaus-zählung zu ermöglichen, bitten wir darum, die gewünschten Wahlkäst-chen deutlich erkennbar (nur) durch ein Kreuz zu kennzeichnen. Verwen-den Sie bitte keine grüne Farbe, da der Stimmzettel in diesem Fall nicht elektronisch erkannt werden kann. Zusätze jeder Art machen ihre Wahl ungültig.

Achtung: Die angegebene Stim-menhöchstzahl im Wahlkreis oder im Wahlbezirk dürfen Sie in keinem Fall überschreiten; Ihre Stimmabgabe wäre sonst ungültig!

Nach Ihrer Wahlhandlung legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in den zugesandten Wahlumschlag, der keine sonstigen Kennzeichen und keinen sonstigen Inhalt aufweisen darf. Verschließen Sie den Wahlum-schlag (zukleben!), und legen Sie ihn in den mitgeschickten Stimmbrief, den Sie kostenfrei an die dort ange-

gebene Adresse senden oder am Dienstort der zuständigen Bezirks-ärztekammer fristgerecht abgeben.

Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?

Nach der (zentralen) elektro-nischen Auswertung aller Stimmzet-tel durch den beauftragten Dienstlei-ster, die unter der Aufsicht des jewei-ligen Bezirkswahlausschusses erfolgt, wird deren Ergebnis voraussichtlich am 6. Dezember 2018 durch die je-weiligen Bezirkswahlausschüsse fest-gestellt. Das Ergebnis wird den Ge-wählten umgehend schriftlich mitge-teilt und im Internetauftritt der Lan-desärztekammer publiziert (www.ärztekammer-bw.de/wahl). Es ist ge-plant, das Ergebnis im Ärzteblatt Ba-den-Württemberg, Dezember-Ausga-be, bekannt zu machen.

Die Wahlen werden nach dem Verhältniswahlrecht durchgeführt. Zur Feststellung der im einzelnen gewähl-ten Vertreterinnen und Vertreter wird auf §§ 22 und 23 der Wahlordnung BW (ÄBW 2017, Seite 482) verwiesen.

Wann tritt die neu gewählte Ver-treterversammlung zusammen?

Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Bezirksvertreter-versammlungen finden landesweit am 2. Februar 2019 statt. In diesen Sitzungen werden die neuen Bezirks-vorstände gewählt und die Wahlen der Delegierten zur Landesvertreter-versammlung und zum Deutschen Ärztetag durchgeführt.

Wie geht es danach weiter?

Am 23. Februar 2019 konstituiert sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer und wählt de-ren neuen Vorstand. Die Präsiden- ten der vier Bezirksärztekammern sind „geborene“ Mitglieder dieses Vorstandes. Ferner bestimmt die Landesvertreterversammlung die Zusammensetzung von Fachaus-schüssen auf Landesebene. – Da- mit sind die Kammerwahlen ab-geschlossen, und die Sacharbeit kann beginnen. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Hier finden Sie umfang-reiche Informationen zur

Wahl und voraussicht-lich ab 6. Dezember alle

Wahlergebnisse.

Wahlarzt

Kammerwahl im November 2018www.ärztekammer-bw.de/wahl

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Gestalten Sie ärztliche Berufspolitik. Nehmen Sie an der Kammerwahl teil!

Ihre Stimme ist gefragt:

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Der neue Bericht der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) „Die

ambulante medizinische Versorgung 2018“ informiert über Projekte, För-derprogramme und aktuelle Trends rund um die Tätigkeit der nieder-gelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten. Neben aktuellen The-men gibt der Bericht detailliert Aus-kunft über Arztzahlen und Alters-struktur der Ärzte und Psycho- therapeuten in Baden-Württemberg, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen.

Die wichtigsten Erkenntnisse: Der Trend, dass junge Ärzte gerne in Teil-zeit und im Angestelltenverhältnis arbeiten, hält auch im Jahr 2018 an. Wartezeiten für Arzttermine sind auch

in Baden-Württemberg ein Problem, vor allem bei Kinder- und Jugendär-zten. Im Bericht werden die Hinter-gründe und erste Maßnahmen der KVBW erläutert.

Der Bericht liefert auch Informati-onen über das Leistungsspektrum der niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten: Rund 71 Millionen Be-handlungsfälle wurden im Jahr 2017 ambulant versorgt. Darunter 810.000 chronisch kranke Patienten – Asthma-tiker, Diabetiker oder Herzkranke. Sie werden im Rahmen von struktu-rierten Behandlungsprogrammen besonders intensiv betreut.

Im zweiten Teil des Berichtes sind unter „Daten & Fakten“ die Arztzahlen und die Altersstruktur für die ver-schiedenen Arztgruppen in Baden-

Württemberg dargestellt. Ebenso werden die Arztzahlen für die einzel-nen Landkreise und Kommunen ausgewiesen. Vom Alb-Donau-Kreis über Lörrach bis zum Zollernalbkreis kann hier nachgeschaut werden, wie viele Fachärzte es in welchen Ort-schaften gibt.

Als Anlage erschien der Qualitäts-bericht 2017. Er zeigt eindrucksvoll, wie umfassend die Qualitätssiche-rung im vertragsärztlichen Bereich ist: Rund 80 Prozent aller Leistungen, die in einer Arztpraxis erbracht werden, sind qualitätsgesichert. Der Patient kann sich darauf verlassen, dass die Qualität der ärztlichen Leistungen geprüft wird.

Kompakte Darstellung: Projekte, Förderprogramme und aktuelle Trends

KVBW-Versorgungsbericht 2018

Weitere Informationen:www.kvbawue.de C

Die ambulante medizinische Versorgung 2018

Kammern und KV

Ein so hoher medizinischer Stan-dard, wie wir ihn heute in Deutschland kennen, ist nicht

ausschließlich auf die exzellente me-dizinische Ausbildung oder die Fort-bildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte zurückzuführen – nein, viel-mehr ist es die innere Überzeugung, den Arztberuf zur Berufung zu ma-chen, sich ständig auf höchstem Wissensstand zu halten und damit Patientinnen und Patienten ein Opti-mum an Versorgungsqualität zuteil-werden zu lassen.

Ganz gleich, ob Sie eben erst Ihre Facharztprüfung erfolgreich absolviert haben oder bereits viele Jahre im Not-falldienst, in der eigenen Praxis oder in der Klinik ärztlich tätig sind: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich auf dem 54. Ärz-tekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vom 25. bis 27. Ja-nuar 2019 fortzubilden, zu vernetzen und nebenbei bis zu 22 Fortbildungs-punkte zu sammeln. Verschaffen Sie sich einen fachübergreifenden Über-blick über aktuelle Entwicklungen und lernen Sie im interdisziplinären Aus-tausch von Kolleginnen und Kollegen.

Es erwartet Sie ein breites Ange-bot für die tägliche Arbeit – von Pä-

diatrie, über Homöopathie sowie All-ergologie bis zur Geriatrie. Handchi-rurgie, die Behandlung chronischer Wunden und die Fußorthopädie sind nur einige der vielfältigen chirur-gischen und orthopädischen Themen, die „Hand und Fuß“ haben. Erfahren Sie Neues zur Kinder- und Jugendpsy-chiatrie, zur Psychoonkologie oder zu Depressionen und Demenzerkran-kungen. Freuen Sie sich auf interes-sante Vorträge zu kardiologischen und diabetologischen Notfällen, und frischen Sie Ihr Wissen in praktischen Seminaren zur Reanimation oder bei der Notfallsonographie auf.

Zu den einzelnen Vorträgen des 54. Ärztekongresses können Sie sich online anmelden.

Ärztekammern, beantragen Sie Ihren Arztausweis, oder tauschen Sie sich im Beratercafé mit Kolleginnen und Kollegen und den Mitarbeitern der Ärztekammern aus.

Doch nicht nur der 54. Ärzte-kongress und die MEDIZIN laden vom 25. bis 27. Januar 2019 auf das Gelände der Messe Stuttgart ein. Beim Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg, der am Freitag, 25. Januar 2019, zum vierten Mal parallel zum Ärztekongress und der MEDIZIN stattfindet, stehen der Gedankenaustausch und das Netz-werken im Vordergrund. Das zentrale Forum für alle relevanten Akteure der Gesundheitsversorgung und -wirtschaft in Baden-Württemberg diskutiert unter dem Motto „Gesund-heit – von Menschen für Menschen“ die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen. Neben Minister-präsident Kretschmann werden zahl-reiche, hochkarätige Referenten das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die An-meldung zur Veranstaltung ist online möglich.

MEDIZIN 2019 bietet umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot

Fortbilden, Entdecken und Vernetzen

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Weitere Informationen:www.aerztekongress-stuttgart.de C

Parallel zum 54. Ärztekongress findet die Fachmesse MEDIZIN statt, die Informationsplattform für den Arzt und das medizinische Fachperso-nal. Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit ihren vier Bezirksärztekammern ist mit einem eigenen Messestand vertreten. Erfah-ren Sie alles über das Angebot Ihrer

SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01 • Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de

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Termine:

• Freitag 16.11.2018 13:00 - 17:00 Uhr

• Samstag 17.11.2018 09:00 - 16:00 Uhr

• Mittwoch 21.11.2018 13:00 - 17:00 Uhr

• Samstag 24.11.2018 09:00 - 16:00 Uhr

• Mittwoch 28.11.2018 13:00 - 17:00 Uhr

• Mittwoch 05.12.2018 13:00 - 17:00 Uhr

• Samstag 08.12.2018 09:00 - 16:00 Uhr

• Mittwoch 12.12.2018 13:00 - 17:00 Uhr

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Kammern und KV

Harte Kritik haben die Delegier-ten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereini-

gung Baden-Württemberg (KVBW) am geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in ihrer Sitzung Ende September geübt. Erst am Tag zuvor war der Kabinettsent-wurf bekanntgeworden, der dann am darauffolgenden Tag von der Bundes-regierung verabschiedet und der parlamentarischen Beratung zuge-führt wurde. Dementsprechend war der Inhalt des Gesetzes, der sich vom Referentenentwurf noch einmal in wesentlichen Punkten unterschieden hatte, den Delegierten vor der Sitzung noch nicht im Detail bekannt.

Großer Unmut wurde laut, als der Vorstand die Mitglieder über das Ge-setz und die noch vorgenommenen Änderungen informierte. Ihre Kritik haben die Delegierten in einer Reso-lution zusammengefasst, die einstim-mig verabschiedet wurde. Darin stel-len sie fest, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form das Ziel eines vermehrten Sprechstundenangebots aufgrund seiner Komplexität nicht erreiche. Sie zeigen sich enttäuscht, dass die Bundesregierung weitge-hend am bisherigen Regelwerk im Gesundheitssystem festhalte. Erfor-derlich sei es hingegen, dass der Ge-setzgeber den Praxen wieder mehr Freiraum in ihrer Tätigkeit einräume, anstatt sie durch planwirtschaftliche und bürokratiegezeichnete Ansätze immer weiter aus der Niederlassung zu vertreiben.

„Das Gesetz führt dazu, dass vom Arzt und Psychotherapeut als freiem Beruf immer weniger übrig bleibt. Es gängelt diejenigen, die für die Versor-gung der Patienten verantwortlich sind und stellt einen weiteren Eingriff in den freien Beruf dar“, heißt es in dem Beschluss.

Die 50 Vertreter der Ärzte und Psychotherapeuten bemängeln, dass es weiterhin keine Ansätze für eine wirksame Patientensteuerung gebe. Sie sehen zudem die vorgesehene unbefristete ungesteuerte Öffnung der Bedarfsplanung für einzelne Be-rufsgruppen als den falschen Weg. Auch die vorgesehene Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien sehen sie kritisch.

Entschieden lehnen die Delegier-ten ab, dass der Staat mit dem Gesetz tief in die Organisation der Praxen eingreift und damit insbesondere in-dividuelle Versorgungslösungen ver-hindere. „Maßnahmen wie etwa die verpflichtende offene Sprechstunde für Fachärzte mögen für einige Praxen bereits heute unter bestimmten Vo-raussetzungen durchaus sinnvoll sein. Sie für den Großteil der Praxen gesetz-lich vorzugeben, ist hingegen nicht geeignet, einen durch Termine geord-neten Praxisalltag zu finden und den Versorgungsherausforderungen zu begegnen.“

Die beabsichtigte 24/7-Öffnung der Terminservicestelle müsse so ausgestaltet werden, dass außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten ausschließlich Notfalltermine gege-

benenfalls in Verbindung mit den Rettungsleitstellen vermittelt werden müssten.

Die Mitglieder der Vertreter-versammlung begrüßen, dass die Bundesregierung einen Schritt in Richtung Entbudgetierung gegan-gen ist, indem einzelne Leistungsbe-standteile künftig außerhalb des Budgets vergütet werden. Die Maß-nahmen werden aber durch einen „bürokratischen Overkill“ konterka-riert. Stattdessen fordern die Dele-gierten die Entbudgetierung aller Grundleistungen, die wesentlich ein-facher und transparenter umzuset-zen wäre.

Abschließend heißt es: „Die Kas-senärztlichen Vereinigungen als Selbstverwaltung der niedergelas-senen Ärzte und Psychotherapeuten werden durch staatliche Eingriffe zu-nehmend ausgehöhlt. Die Delegier-ten wehren sich dagegen, dass der Staat die Kassenärztlichen Vereini-gungen immer mehr zu einer „Sprech-stundenpolizei“ macht und fordern daher eine Rückkehr des KV-Systems zu einer echten Selbstverwaltung ihrer Mitglieder.“

Harte Kritik der Vertreterversammlung der KVBW am TSVG

Bürokratischer Overkill

Die Resolution der KVBW-Vertreterver-

sammlung im Wortlaut

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Am 30. Juni 2019 endet für viele Ärztinnen und Ärzte die gesetzlich vorgeschriebene

Nachweisfrist der Fortbildung mit Vorlage des Fortbildungszertifikates der Landesärztekammer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Von dieser Regelung betroffen sind zur vertragsärztlichen Versor-gung zugelassene Ärzte (Ver-tragsärzte), ermächtigte Ärzte sowie angestellte Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums, eines Ver-tragsarztes oder einer Einrichtung nach §105, Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 oder nach § 119b SGB V.

Betroffene Ärztinnen und Ärzte wurden und werden von der KVBW wiederholt an den Fristablauf erinnert. Bei den betroffenen Ärztinnen und Ärzten muss das Fortbildungszertifi-

kat der Landesärztekammer zum Stichtag 30. Juni 2019 bei der KVBW vorliegen. Ausnahmen sind nicht möglich. Ein Fristversäumnis zieht Vergütungsabschläge nach sich.

Aufgrund der zu erwartenden Antragsflut in den Wochen vor Ablauf der Nachweispflicht kann es zu Engpässen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Bitte beantragen Sie daher Ihr Fortbildungszertifikat rechtzeitig bei der Landesärzte-kammer, um die Frist der KVBW einhalten zu können.

Umfassende Informationen rund um das Fortbildungszertifikat sind auf der Website der Landesärztekammer ( w w w . ä r z t e k a m m e r - b w . d e / 10aerzte/20fortbildung) zu finden; zudem beantwortet die Hotline, (07 11) 7 69 89-833, weitergehende Fragen.

Fortbildungsnachweisfrist gegenüber KVBW läuft bald ab

FortbildungszertifikatDie Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein..Veranstaltungstitel: Steuern zahlt sich aus – mit ganzheitlichen Steuerstrategien für die PraxisZiele:Immer wieder wird Steuerpotenzial verschenkt, weil zentrale As-pekte zur Steuerersparnis nicht bekannt sind. Eine weitsichtige Strategie und eine optimierte betriebswirtschaftliche Ausrich-tung tragen dazu bei, das Vermögen langfristig aufzubauen und zu erhalten. In diesem Seminar erfahren Sie, wie das gelingen kann. Dazu stellen wir Ihnen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung vor und geben zahlreiche praktische Tipps, die Sie sofort in Ihrem Steueralltag anwenden können.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referent: • Thilo Weiland, Diplom-Betriebswirt (FH) Steuern und Revision,

SteuerberaterTermin und Veranstaltungsort:• 6. Februar 2019 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr),• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 StuttgartInformation und Anmeldung:• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,

Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]

• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.deTeilnahmegebühr:Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.

Fortbildungspunkte: 5

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Baden-Württemberg

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat das Modellprojekt doc-

direkt landesweit ausgeweitet: Seit Mitte Oktober können sich Versicher-te der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg online von einem Tele-Arzt beraten lassen. Bis-lang war die Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt.

Der stellvertretende Vorstandsvor-sitzende der KVBW, Dr. Johannes Fech-ner, erklärt: „Wir sind zunächst in den beiden Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart gestartet, um die Abläufe und die Technik zu testen. Das Projekt ist problemlos angelaufen und die Erfah-rungen aller Beteiligten sind durchweg positiv. Wir haben uns deshalb ent-schieden, dieses Angebot allen GKV-Versicherten in Baden-Württemberg

anzubieten“. Für Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW, ist die Ausweitung von docdirekt zukunftwei-send: „Es drängen viele Anbieter – auch aus dem Ausland – für die telemedizi-nische Beratung auf den Markt. Mit docdirekt haben die Patienten in Ba-den-Württemberg ein seriöses Ange-bot für eine Online-Beratung – kosten-frei, sicher und qualitativ hochwertig.“

Als Tele-Ärzte sind erfahrene nie-dergelassene Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte tätig. Sie stehen von Mon-tag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr für die Beratung der akut erkrankten Patienten zur Verfügung. Über die docdirekt-App, -Website oder -Rufnum-mer nehmen Patienten Kontakt mit dem docdirekt-Center der KVBW auf. Eine speziell geschulte Medizinische Fachangestellte erfasst Personalien, Krankheitssymptome und klärt die

Dringlichkeit. Anschließend kontaktiert der Tele-Arzt den Patienten und berät ihn. Ist eine taggleiche persönliche Vorstellung des Patienten bei einem Arzt notwendig, vermittelt die Termin-servicestelle der KVBW schnellstmög-lich einen Termin bei einem niederge-lassenen Haus- oder Facharzt.

Momentan ist die Verordnung von Arzneimitteln wegen fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen und technischer Umsetzung elektro-nisch noch nicht möglich. Dieses wichtige Element für die Fernbehand-lung soll ab Frühjahr 2019 für gesetz-lich Versicherte in Baden-Württem-berg erprobt werden. Das Ministeri-um für Soziales und Integration för-dert mit rund einer Million Euro das Projekt „GERDA – Geschützter E-Re-zept Dienst der Apotheken“, das auf docdirekt aufsetzt.

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598 ÄBW 11 • 2018

Wirtschaft

200 Jahre – Katharina sei Dank

Unter den württembergischen Herrscher-Persönlichkeiten sticht die russische Zarentochter Katharina Pawlowna Romanowa (1788 bis 1819), Gemahlin von König Wilhelm I, hervor. Kaum länger als zwei Jahre dauerte die Phase ihres gemeinwohl-orientierten Wirkens in Württemberg. In dieser kurzen Zeit ist es ihr gelun-gen, den Grundstein für einige be-deutende Institutionen zu legen, die sich über die letzten zwei Jahrhun-derte als ausgesprochen nachhaltig erwiesen haben. Ihre Wohltätig-keitsarbeit war umfassend und weitreichend.

Katharina von Württemberg wurde als russische Großfürstin am 21. Mai 1788 in Russland geboren. Mit 21 Jahren heiratete sie Prinz Georg von Holstein-Oldenburg. Hierfür er-hielt sie eine stattliche Mitgift von zwei Millionen Rubel. 1812 erkrankte ihr Ehemann und starb. Der Verlust stürzte Katharina in eine Krise.

Auf einer mehrjährigen Reise durch Europa lernte sie Kronprinz Wilhelm von Württemberg kennen. Am 24. Januar 1816 heirateten sie. Was Katharina im Königreich Württemberg vorfand, waren be-

scheidene und enge Verhältnisse, ein Verfassungsstreit der Altwürttem-berger, schlimme Folgen aus den Kriegen im Zeitalter der Franzö-sischen Revolution sowie eine große Armut. Als sein Vater starb, bestieg Wilhelm am 30. Oktober 1816 den Thron. Auf eine katastrophale Miss-ernte folgte 1816/1817 eine große Hungersnot. Die Armut bestärkte Katharina zu sofortigem und ent-schlossenem Handeln. König Wilhelm I unterstützte seine Frau und ließ ihr freie Hand.

Es gab zwar Ansätze einer pri-vaten Armenfürsorge, Katharina schwebte jedoch ein Verein vor, der weiter greifen sollte. Es ging darum, Amtsärzte zu bestellen, Kleidung, Heizmaterial und Lebensmittel zu beschaffen und mit Geldbeträgen zu helfen. So gründete sie 1817 die Zen-tralleitung des Wohltätigkeitsvereins (heute Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg). Ziel war es, Lokalver-eine im ganzen Land zu gründen. Das Hilfswerk wurde mit Spenden, einem Staatsbeitrag sowie Zuwendungen von Katharina selbst handlungsfähig gemacht.

Katharina beabsichtigte, die Not von Grund auf zu heilen und nicht nur Symptome zu kurieren. Mit diesem Ansinnen gab Katharina entschei-dende Impulse zur Arbeitsbeschaf-fung, zur Unterstützung von Gewerbe und Handel sowie zur Gründung weiterer Einrichtungen wie Kathari-nenhospital, Königin-Katharina-Stift,

landwirtschaftlicher Hochschule (Uni-versität Hohenheim) und der ersten Sparkasse in Stuttgart.

Am 12. Mai 1818 wurde die „Württembergische Spar-Casse“, ein Vorgängerinstitut der LBBW, zu der die BW-Bank gehört, mit einem Start-kapital von 2.000 Gulden gegründet. Im Gegensatz zu anderen Sparkassen war sie von Beginn an landesweit tätig. 1834 verwaltete die Bank erst-mals Spareinlagen von über 1 Million Gulden und war damit eine der größ-ten deutschen Sparkassen.

Anlässlich des 200-jährigen Jubi-läums widmet die BW-Bank der rus-sischen Gemahlin des württember-gischen Königs Wilhelm I. eine Jubilä-umsmedaille: Sie hat eine limitierte Sonderedition in Gold (8 Gramm, 999) und in Silber (1 Unze) aufgelegt. Die-se wurde in der „Münzprägestätte Stuttgart“ der Staatliche Münzen Ba-den-Württemberg geprägt. Auf der Vorderseite ist Katharina zu sehen, auf der Rückseite das 200-Jahre-Jubi-läumssignet „Bereit für Neues“.

Die Jubiläumsmedaille sowie an-dere Münzen und Medaillen aus aller Welt können im Edelmetall- und Münzkabinett der Baden-Württem-bergischen Bank (BW-Bank) be-trachtet und erworben werden. Inte-ressierte finden das Edelmetall- und Numismatik-Team in der BW-Bank, Königstraße 3 in Stuttgart. Die Öff-nungszeiten sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr.

Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt

Sabine Felicitas WehingerLandesbank

Baden-WürttembergContent Kommunikation

„Geschichte geprägt“ – Ein Blick auf besondere

Münzen und Medaillien

Veranstaltungshinweis

Stuttgarter Ärzteorchester – Winterkonzerte 2018

Freitag, 7. Dezember 2018, 20.00 UhrOrt: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-MöhringenSamstag, 8. Dezember 2018, 20.00 UhrOrt: Liederhalle Stuttgart, MozartsaalRebecca Thies, VioloneLukas Barmann, CelloTill Hoffmann, KlavierDr. Arnold Waßner, DirigentProgramm:Ludwig van Beethoven, Tripelkonzert für Klavier, Violine, Cello und Orchester C-Dur, op. 56Antonín Dvořák, Sinfonie Nr. 8 G-Dur, op. 88Eintritt: 15,– Euro/5,– EuroKarten für beide Konzerte bei SKS Russ, Telefon (07 11) 55 06 60 77 und an der Abendkasse

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Die BW-Bank hat eine limitierte Sonderedition der Jubiläumsmedaille in Gold (8 Gramm, 999) und in Silber (1 Unze) aufgelegt. Auf der Vorderseite ist Katharina zu sehen, auf der Rückseite das 200-Jahre-Jubiläumssignet „Bereit für Neues.

ÄBW 11 • 2018 599

Guinea, das weckt Erinnerungen an die Ebola-Epidemie von 2014, als – ausgehend von einer

Berührung zwischen einem Kind und einer Fledermaus – eine mörderische Seuche Westafrika überzog. Gemäß UN-Report steht das Land auf Position 183 von 188 im Human Development Index, hinter Afghanistan und Kongo. Es ist so groß wie Deutschland und hat zwölf Millionen Einwohner.

Im Frühjahr 2018 war ich – Unfall-chirurg im Ruhestand – für das Schul-projekt Dow-Bodié vor Ort, das be-reits seit 19 Jahren läuft. Am Anfang stand die Gründung einer Schule mit zugehörigen Sanitäranlagen, dann einer Schulkantine, dann einer Kran-kenstation mit der nötigen Versor-gung an Energie und Wasser. Inzwi-schen kommen auch regelmäßig deutsche Ärztinnen und Ärzte für Behandlungen und Operationen in das Provinzstädtchen.

Nach Ankunft in der Hauptstadt Conakry begaben wir uns zunächst in die Referenz- und Universitätsklinik Hòpital Ignace Deen, neben dem Donga Hospital das größte Kranken-haus des Landes. Auf Wikipedia er-fährt man: „The hospital is situated next to the National Museum, a report from 2011 describes its conditions as squalid with poor quality of care.“ Das seltene englische Wort „squalid“ be-deutet „verwahrlost“ und beschreibt genau unseren Eindruck. Wir wurden freundlich empfangen, von der dienst-habenden Chirurgin umhergeführt, auch in den OP-Saal aus der Kolonial-zeit, der abwechselnd von den ver-schiedenen Fakultäten belegt wird. Da Verkehrsunfälle bei dem Chaos auf den Straßen mit Unmengen von Mo-torrädern häufig sind, stellten wir die Frage nach der Versorgung von Schädel-Hirn-Traumata. Ja, sie hätten einen Neurochirurgen, der aber gera-de krankheitsbedingt in Kanada sei. Wird ein CT gebraucht, fährt man den Verletzten in eine Privatklinik.

Unseren eigentlichen Einsatzort erreichten wir tags darauf erst nach einer beschwerlichen, zwölfstündigen Autofahrt. Am nächsten Morgen gegen 8.00 Uhr ging unsere Gruppe aus drei Chirurgen, einer Gynäkologin, einer

Kinderärztin, zwei Anästhesisten, einer OP-Schwester und einem Pfleger erst-mals die 300 Meter vom Wohngebäude zur Klinik. Eine Menschenmenge drängte sich am Zaun und Eingangstor, denn über Mund-zu-Mund Propagan-da, Buschtrommel und Ansprache in den Moscheen war blitzschnell be-kannt geworden, dass die Ärzte aus Deutschland wieder da sind.

Die guineische Stammmannschaft hatte bereits eine Liste mit etwa 80 Patienten erstellt. Aufgabe am ersten Arbeitstag war es, die Indikationen zu stellen und nach Dringlichkeit und Machbarkeit zu ordnen. An zehn Ope-rationstagen würden wir maximal 40 Operationen durchführen können. Die häufigste Diagnose waren Hernien: von der Leistenhernie als offener Pro-cessus vaginalis beim Zweijährigen bis hin zur Scrotalhernie mit Ausdehnung nahe Kniegelenk, aber auch Leistenho-den, Ovarialzyste bei Zehnjähriger mit Hochstand entsprechend sechstem Monat Schwangerschaft, Mammafi-brom bei Elfjähriger oder Steißbein-teratom bei Einjähriger.

Und gigantische Kröpfe! Wie auf der Schwäbischen Alb vor hundert Jahren! – Wie kommt es dazu? Ein kausaler Faktor bei Frauen ist sicher die häufige Schwangerschaft. Aber über-wiegend verantwortlich dürfte die Er-nährung sein. Ihre wesentliche Kalori-enzufuhr bekommt die Landbevölke-

rung aus Maniok, einer großen Wurzel, die reich an Kohlenhydraten ist, aber auch zyanogene Glycoside enthält, aus denen Thiozyanat entsteht, welches das wenige Jod der Nahrung bindet und der Schilddrüse vorenthält. Jod-mangelstruma also.

Dank einer OP-Ausrüstung auf deutschem Niveau konnten wir täglich drei bis vier Operationen durchführen. In Intubationsnarkose, mit Larynxmas-ke oder in Regionäranästhesie, ganz wie Zuhause. Bei den großen Hernien konnten wir bei Bedarf einen Repair nach Lichtenstein mit Netzimplantati-on, beispielsweise Vypro, machen. Und mit mono- und bipolarem Elektro-cauter ließ sich der große Steißtumor völlig blutarm exstirpieren.

Die Zahl der gelisteten OP-Anwär-ter war groß. Jeder Patient, der in den Plan aufgenommen worden war, hatte ein Band ums Handgelenk bekommen, damit er beim allmorgendlichen Anste-hen durch die Menge der Wartenden zum Tor durchgelassen würde. Doch die zehn Tage reichten leider nicht, um das OP-Programm zu bewältigen.

Am letzten Abend kam nicht zum ersten Mal die Frage auf, ob das alles sinnvoll war? Zwei Wochen lang deut-sche Hightech-Medizin, personell und materiell, ins schwarze Herz Afrikas zu fliegen, um Operationen auszuführen, von denen der einzelne Patient zwei-fellos profitiert, die aber von den loka-len Kräften auf absehbare Zeit nicht fortgeführt werden können, weil es in dieser Gegend niemanden mit ent-sprechender Ausbildung gibt. Weil die wenigen Ausgebildeten in der Haupt-stadt bleiben – oder ins Ausland ab-wandern. Weil der medizinisch Tätige nicht mit regelmäßiger Bezahlung rechnen kann. Weil die Bevölkerung nicht die Gestehungskosten für Medi-kamente und Material zahlen kann. Unser Tun kann nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Aber ist es ein gan-zer Tropfen? – Die Leute vom Fouta Djalou Plateau äußerten solche Zwei-fel nicht. Sie sind immer glücklich, wenn die Weißen kommen.

Dr. Hans-Peter Geiselhart

Als Unfallchirurg im Ruhestand aktiv in Guinea

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Gigantische Jodmangelstruma

Blick ins KrankenzimmerWeitere Informationen:www.schulprojektdow-bodie.de C

600 ÄBW 11 • 2018

Vermischtes

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und NachrichtenNeue Spitze der Medizinischen Fakultät Heidelberg

Mit einer Festveranstaltung hat sich die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg von Prof. Dr. Wolfgang Herzog als Dekan verabschiedet. Nach vier Jahren und mit Beginn seines Ruhestandes hat er das Amt offiziell an Prof. Dr. Andreas Draguhn, Direktor am Institut für Physiologie und Pathophysiologie der Universität Heidelberg, überge-ben. Prof. Herzog blickt auf große Erfolge in seiner Amtszeit

Heisenberg-Professur für Prof. Leuschner

Prof. Dr. Florian Leuschner aus der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie des Universitätsklinikums Hei-delberg hat die neu eingerichtete „Heisenberg-Professur für Immunkardiologie“ an der Medizinischen Fakultät der Uni-versität Heidelberg angetreten. Die Arbeitsgruppe von Prof. Florian Leuschner beschäftigt sich mit der Immunantwort nach einem Herzinfarkt und möchte neue Therapieansätze zur Vermeidung und Behandlung von Herzschwäche entwi-ckeln. Die Heisenberg-Professur der Deutschen Forschungs-gemeinschaft (DFG) gehört zu den höchstdotierten Instru-menten der Drittmittelförderung für promovierte Wissen-schaftler in Deutschland. Das Programm richtet sich an he-rausragende junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die auf Leitungspositionen vorbereitet werden sollen.

Prof. F. Leuschner

Prof. A. Draguhn, Prof. W. Herzog, Dipl. Volksw. Irmtraut Gürkan

Verdienstkreuz für Ehepaar Dr. Marquart

Für ihre wichtige Rolle bei der Aufar-beitung der NS-Ge-schichte und im En-gagement gegen AIDS haben der Stuttgarter Arzt Dr. Karl-Horst Marquart und seine Ehefrau Elisabeth das Bun-desverdienstkreuz aus den Händen von Staatssekretärin Theresa Schopper erhalten. Als einen „herausragenden Beitrag zur Bewälti-gung des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte“, be-zeichnete Schopper die von Frau und Herrn Marquart 2006 ins Leben gerufene Stolperstein-Initiative in Stuttgart-Vaihingen. Die Stolpersteine seien eine Mahnung, sichtbar für jeden. Auch in und für Afrika engagierte sich das Ehepaar über Jahrzehnte, etwa während der AIDS-Epide-mie. Das Ehepaar leiste mit seiner Arbeit einen wertvollen Beitrag für ein gutes Miteinander und für die Werteerzie-hung in einer globalen Welt.

E. Marquart, Staatssekretärin T. Schopper, Dr. K.-H. Marquart

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Hohe Auszeichnung für Prof. Post

Professor Dr. Stefan Post, ehemaliger Direktor der Chi-rurgie an der Universitätsmedizin Mannheim, ist mit der Rudolf-Pichlmayr-Medaille in Gold geehrt worden. Die Auszeichnung wird an Chirurgen verliehen, die sich heraus-ragende Verdienste um die Deutsche Gesellschaft für Allge-mein- und Viszeralchirurgie erworben haben. Prof. Post ist seit vielen Jahren in der DGAV in unterschiedlichen Funkti-onen und Gremien engagiert. 2012 und 2013 war er Präsi-dent der Gesellschaft und hat in diesen Jahren die DGAV mitgeprägt. Dabei legte er einen besonderen Schwerpunkt auf die Arbeit der Zertifizierungskommission und das Qua-litätsmanagement. Im März 2018 hatte Prof. Post nach zwan-zig Jahren als Direk-tor der Chirurgischen Klinik und Lehrstuh-linhaber für Chirurgie an der Universitäts-medizin Mannheim seinen Ruhestand angetreten.

DGAV-Präsident Prof. Dr. J. C. Kalff und Prof. Dr. S. Post

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Camillo Golgi Preis geht nach Heidelberg

Für seine wegweisenden Arbeiten zur Erforschung und Therapie der Folgeschäden von Diabetes wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Nawroth, Ärztlicher Direktor der Klinik für Endokri-nologie, Stoffwechsel und Klinische Chemie des Universitäts-klinikums Heidelberg, mit dem renommierten Camillo Golgi Preis der Europäischen Gesellschaft für Diabetesforschung geehrt. Prof. Nawroth ist mit seinem Team einem Phänomen auf der Spur, das die Medizin schon länger beschäftigt: Auch bei Diabetikern mit gut eingestelltem Blutzucker treten Be-gleit- und Folgeerkrankungen an Nerven, Nieren, Augen und Herz-Kreislaufsystem auf. Doch wie kommt es dazu? Wissen-schaftler des Universitätsklinikums Heidelberg sehen aggres-sive Abbauprodukte des Stoffwechsels und Defekte im Re-paratursystem der DNA als mögliche Ursachen.

Prof. Dr. P. Nawroth

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Wissenschaftspreis der Palm-Stiftung

Die Deutsche Herzstiftung hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen den Wissenschaftspreis der Kurt und Erika Palm-Stiftung vergeben. Den mit 3.000 Euro dotierten zweiten Preis erhielt PD Dr. Frederik Trink-mann, Universitätsmedizin Mannheim, I. Medizinische Klinik, für seine Arbeit „Automated non-invasive central blood pressure measurements using oscillometric radial pulse wave analysis – results oft he MEASURE-cBP valida-tion studies“. Der Wissenschaftspreis ist nach seinen Stif-tern Kurt und Erika Palm benannt. Aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen mit Herzerkrankungen entschied sich das Ehepaar, einen Preis zu stiften.

PD Dr. F. Trinkmann

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zurück: Die Medizinische Fakultät Heidelberg nimmt in Deutschland in Forschung und Lehre eine Spitzenposition ein und genießt weltweit einen exzellenten Ruf bei For-schenden, Lehrenden und Lernenden.

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ÄBW 11 • 2018 601

Vermischtes

Erste Professur für Naturheil-kunde und Integrative Medizin

Die Universität Tübingen richtet eine neue Professur für Naturheilkun-de und Integrative Medizin ein, die ihren Sitz am Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus haben wird. In den ersten fünf Jahren trägt die Stiftung die Kosten der Professur, zu der auch ein Team aus Nachwuchs-wissenschaftlern und erhebliche For-schungsmittel gehören. Das Land stellt die langfristige Finanzierung sicher. Damit wird eine Ankündigung aus der Koalitionsvereinbarung um-gesetzt. Mit dem neuen Lehrstuhl werden Naturheilkunde und Integra-tive Medizin künftig fester Bestand-teil des Studienangebotes an der Medizinischen Fakultät der Universi-tät Tübingen. Am Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus soll der Nutzen von gemeinsamen Therapien aus Naturheilkunde und Schulmedizin weiter erforscht werden und den Patienten zu Gute kommen.

Schrödinger-Preis geht nach Heidelberg

Der Erwin-Schrödinger-Preis geht in diesem Jahr an ein interdisziplinäres Forscherteam aus Heidelberg: Matthias Eder, Michael Eisenhut, Uwe Haberkorn und Klaus Kopka haben gemeinsam eine Methode entwickelt, mit der sich Prostatakrebs nicht nur zuverlässiger diagnos-tizieren, sondern auch gezielt bekämpfen lässt. In einigen Jahren, so ist die Hoffnung der Wissenschaftler, soll die Behandlung nach allen Testläufen von den Gesundheits-behörden zugelassen sein. Der Erwin-Schrödinger-Preis würdigt innovative Leistungen, die in den Grenzgebieten verschiedener Fächer der Medizin, Natur- und Ingenieur-wissenschaften entstehen.

Dissertationspreis für Dr. Zeyer

Die jüdische Kinderärztin Selma Meyer wurde 1927 als erste Frau zur außerordentlichen Professorin für Kin-derheilkunde er-nannt. Mit dem nach ihr benannten Dis-s e r t a t i o n s p r e i s

zeichnet die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin jährlich eine „zukunftsorientierte pädiatrische Promotionsarbeit“ aus. Preisträgerin 2018 ist Dr. Franziska Zeyer von der Kinderklinik Baden-Baden. Sie hatte die Effekte von Toll-like- Rezeptoren in einem hausstaubinduzierten Asthma- Model untersucht.

Prof. I. Krägeloh-Mann, Dr. F. Zeyer

Zukunftspreis für Prof. Deisseroth

Für seine bahn-brechenden Arbei-ten mit Laser in der Entwicklung und Implementierung der Optogenetik hat Prof. Dr. Karl Deis-seroth den Berthold Leibinger Zukunfts-preis erhalten. Deis-seroth ist praktizie-render Psychiater und Professor am Department of Bioengineering der Stanford University in Kalifornien. Die Optogenetik ver-bindet Erkenntnisse über spezielle lichtsensitive bakteri-elle Proteine und künstliche Proteingestaltung, Gentech-niken zur gezielten Implantierung der proteinkodieren-den DNA in verschiedene Typen von Nervenzellen sowie Lasertechnik zum zeitlich und räumlich hoch-aufgelösten Anregen, Abregen und Auslesen von Nervenzellen in 3D-Hirnarealen über ganze neuronale Netzwerke hinweg oder bis hinunter in den subzellulären Bereich. Der inter-nationale Berthold Leibinger Zukunftspreis zeichnet seit 2006 Forscher für herausragende Meilensteine in der wissenschaftlichen oder industriellen Forschung unter Anwendung oder zur Erzeugung von Laserlicht aus. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

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602 ÄBW 11 • 2018

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Am Rande der Landesgesund-heitskonferenz in Fellbach bei Stuttgart kamen Ärztinnen und

Ärzte des Öffentlichen Gesundheits-dienstes (ÖGD) zu einer öffentlichkeits-wirksamen Protestkundgebung zu-sammen. Sie beklagten, dass ihre Tarif-verhandlungen seit über zehn Jahren immer wieder im Sande verlaufen. Die Gehaltslücke zu den Einkommen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit klinischer, forschender oder admi-nistrativer Tätigkeit klaffe weit: Für ei-nen Facharzt liege der Unterschied bei rund 1.000 Euro pro Monat brutto, ohne Dienste und Zulagen.

Bundesweit gab es Stand 2017 noch 785 Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen, 2007 waren es noch 958, im Jahr 1997 waren es 1347, wie die Ärztestatistik der Bundesärz-tekammer ausweist.

Die Gesundheitsministerkonfe-renz der Länder hatte zuletzt 2016 einstimmig beschlossen, Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesund-heitsdienst arztspezifisch zu bezah-len, in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern. Den politischen Absichtserklärungen müssten jetzt endlich Taten folgen, forderte die Kundgebung. Der ÖGD ringe schon

seit Jahren um Nachwuchs und drohe auszubluten. Vakante Stellen könnten zum Teil Jahre nicht besetzt werden, weil sich keine geeigneten Bewerber fänden. Die Situation sei inzwischen so prekär, dass sich die Gesundheitsämter gegenseitig kom-petentes Personal abwerben, weil die Aufgabenbereiche beständig zunähmen und kaum noch mit vor-handenen Ressourcen gestemmt werden könnten.

Betont wurde auch, dass neben stationärer und ambulanter Versor-gung die dritte Säule des öffentlichen Gesundheitswesens in Studium und Weiterbildung bei den jungen Ärzten praktisch keine Rolle spiele. Dabei biete die Arbeit im Gesundheitsamt viele positive Aspekte: Flexible Ar-beitszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben, kollegi-ale Zusammenarbeit auch über das eigene Fachgebiet hinaus und ein breites Aufgabenspektrum, in dem man selbst Schwerpunkte setzen könne.

Protestkundgebung am Rande der Landesgesundheitskonferenz

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

Teilnehmer der Hausarztzentrier-ten Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg werden besser

versorgt, zu diesem Schluss kommen die Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg; außerdem sind erstmals Hinweise auf Überlebensvorteile er-kennbar. Von der intensiveren Betreu-ung profitieren vor allem chronisch Kranke, die mit 60 Prozent das Gros der 1,6 Millionen freiwilligen HZV-Teilnehmer stellen. Sie werden von knapp 5.000 Haus- und Kinderärzten sowie 2.500 Fachärzten und Psycho-therapeuten versorgt, die an den Verträgen teilnehmen.

Die Forschungsergebnisse bele-gen, dass pro Jahr allein 1,2 Millionen unkoordinierte Facharztkontakte ent-fallen. Herzpatienten bleiben jährlich rund 46.000 Krankenhaustage er-

spart. Diabetiker werden in sechs Jahren vor circa 4.000 schweren Komplikationen wie Amputationen oder Schlaganfällen bewahrt. Für Di-abetiker wirken die geregelten HZV-Strukturen besonders positiv, insbe-sondere wenn es sich um Folge- und Begleiterkrankungen dreht, denn schwerwiegende diabetesbedingte Komplikationen treten deutlich weni-ger und zeitlich später auf. Konkret kommen bei Diabetikern in der HZV Dialyse, Erblindung und Amputati-onen sowie auch Herzinfarkte und Schlaganfälle seltener vor.

Bei der Betrachtung des Fünfjah-reszeitraums 2012 bis 2016 hat sich zudem gezeigt, dass das Risiko zu versterben in der HZV geringer ist, als in der Regelversorgung. Das zugrun-de liegende statistische Überlebens-

zeitmodell weist eine Zahl von knapp 1.700 vermiedenen Todesfällen in der HZV aus.

Weitere Versorgungsverbesse-rungen erwarten die Vertragspartner durch nutzenbringende, digitale Strukturen, die ab 2019 eingerichtet werden und sukzessive die Vertrags-teilnehmer untereinander digital ver-netzen. Die Träger der HZV, Haus-ärzteverband, MEDI und AOK Baden-Württemberg, wollen ab 2019 zu-nächst mit drei IT-Anwendungen sukzessive digitale Strukturen auf-bauen, um die Qualität der Alterna-tiven Regelversorgung auch online nachhaltig zu sichern: Das sind der elektronische Arztbrief, die elektro-nische Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung (E-AU) und das elektronische Medikationsdossier.

Bessere Versorgung und erste Hinweise auf Überlebensvorteile

Zehn Jahre Hausarztvertrag im Südwesten

Protestkundgebung der Ärztinnen und Ärzte

im ÖGDWeitere Informationen:www.aerzte-oegd-bw.de C

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Mitentscheiden und Mitbestimmen bei der Ärztekammerwahl 2018

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Mitglieder der Vertreterversammlung Ihrer Bezirksärztekammer und somit auch über den jeweiligen Vorstand.

Beteiligen Sie sich und wählen Sie Ihr Ärzteparlament

Ihre gewählten Delegierten bestimmen auch über die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sowie die Delegierten

zum Deutschen Ärztetag und die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse.

Nutzen Sie Ihre ChanceNehmen Sie Einfluss auf die ärztliche Berufs- und Standespolitik.

Ihre Wahlunterlagen erhalten Sie Anfang November unaufgefordert per Post.

604 ÄBW 11 • 2018

Vermischtes

Angestellte Ärztinnen und Ärzte haben viel zu wenig Zeit für die Behandlung ihrer Patienten:

9 von 10 angestellten Ärztinnen und Ärzten meinen, dass die gesundheit-liche Versorgung der Patienten besser wäre, wenn sie mehr Zeit für ihre Patienten hätten. Zudem haben an-gestellte Ärztinnen und Ärzte eine hohe zeitliche Arbeitsbelastung: 79 Prozent von ihnen arbeiten im Durchschnitt mehr als 40 Stunden pro Woche, 21 Prozent arbeiten durch-schnittlich 40 Stunden und weniger. 47 Prozent arbeiten mehr als 50 Stunden. Dies sind aktuelle Ergebnisse einer Mitgliederbefra-gung des Marburger Bundes Baden-Württemberg.

Mehr als 80 Prozent der Befragten sagen, dass in ihrer Abteilung nicht genügend Zeit für die Weiterbildung zum Facharzt bleibt. Viel zu viel Zeit müssen Ärztinnen und Ärzte hinge-gen für nicht-ärztliche Verwaltungs-

tätigkeiten aufwenden. Im Durch-schnitt gehen 33 Prozent der täg-lichen Arbeitszeit für nicht-ärztliche Verwaltungstätigkeiten verloren. Nur etwa 40 Prozent der angestellten Ärzteschaft halten ihren Beruf für geeignet, Familie und Beruf zu ver-einbaren.

Vor dem Hintergrund der Ergeb-nisse fordert die Ärztegewerkschaft Maßnahmen zur Entlastung von an-gestellten Ärztinnen und Ärzten, wie langfristig beispielsweise die deut-liche Erhöhung der Zahl der Medizin-studienplätze in Baden-Württemberg, um das Wohl der Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden.

Nach den Erfahrungen des Mar-burger Bundes Baden-Württemberg wird in den meisten Kliniken regel-mäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte fordern dement-sprechend nicht überraschend, dass die zuständigen Kontrollbehörden, in

der Regel die zuständige Gewerbe-aufsicht vor Ort, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes auch ohne beson-deren Anlass systematisch überprü-fen. Derzeit erfolgt dies ausschließlich anlassbezogen, wenn eine Anzeige vorliegt. Über 90 Prozent der ange-stellten Ärztinnen und Ärzte sprechen sich dafür aus, dass das Land die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes als ein Qualitätskriterium der Landes-krankenhausplanung definiert.

Die Digitalisierung und die IT-In-frastruktur im Gesundheitswesen be-greifen die meisten angestellten Ärztinnen und Ärzte als Chance. 61 Prozent meinen, dass ihre täg-lichen Arbeitsabläufe durch die IT-Infrastruktur vereinfacht werden, wobei hier kluge und aufeinander abgestimmte IT-Lösungen gefordert sind. Eine gut funktionierende IT- Infrastruktur wird weiter als Chance gesehen, um mehr Zeit für die Patienten zu haben.

Mitgliederbefragung des Marburger Bundes Baden-Württemberg

Zu wenig Zeit für Patienten-Behandlung

Veranstaltungen 201907. – 18.01.2019 22. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall

22. / 23.02.2019 48. Symposion für Juristen und Ärzte: Schulmedizin – Grenzen und Alternativen

Weitere Auskünfte:Kaiserin Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin (Mitte) Telefon (0 30) 3 08 88 920, Telefax (0 30) 3 08 88 926 [email protected], www.kaiserin-friedrich-stiftung.de

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Immense Fortschritte in den Biowissenschaften – wie beispielsweise die individuelle Sequenzierung des menschlichen Genoms und die damit verbundene Be-

stimmung individueller Biomarker – nähren mehr und mehr die Hoffnung, mittel- bis langfristig weit verbreitete Krank-

heiten wie etwa den Krebs besiegen zu können. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium fördert vor die-sem Hintergrund ein neues Verbundforschungsvorhaben der personalisierten Medizin mit 3,97 Millionen Euro.

Im Projekt PRIMO arbeiteten durch die Konsortialfüh-rerschaft des Hahn-Schickard-Instituts für Mikroanalysesy-steme in Freiburg sowie die Mitarbeit des Naturwissen-schaftlichen und Medizinischen Instituts an der Universität Tübingen (NMI) in Reutlingen und des FZI Forschungszen-trums Informatik in Karlsruhe drei anwendungsnahe Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg interdisziplinär eng zusammen, um den Erfolg dieses hochkomplexen Projektes bestmöglich zu gewährleisten.

Am Beispiel unterschiedlicher onkologischer Erkran-kungen sollen neue Technologien und Strukturen geschaf-fen werden, die die Basis einer verbesserten personalisier-ten Patientenbehandlung darstellen. Im Zentrum stehen dabei neue Ansätze zur Verbesserung der digitalen Infra-struktur, der softwarebasierten Automatisierung manu-eller Prozesse und dem optimalen BigData Management, um daraus ein integratives und dynamisches Behand-lungskonzept abzuleiten.

Verbundprojekt strebt verbesserte und personalisierte Patientenbehandlung an

Maßgeschneiderte Krebstherapien

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ÄBW 11 • 2018

Vermischtes

Der Weltärztebund (World Medical Association) hat auf seiner Generalversammlung Anfang Oktober die Dringlichkeit betont, sich weltweit der Gesund-

heit von Migranten, insbesondere von geflüchteten Men-schen, anzunehmen und damit seine Forderungen aus dem Jahr 2016 erneuert. In der Resolution stellen die Delegierten fest, dass Migration eine globale Herausforde-rung ist. Ärztinnen und Ärzte müssten sich weltweit für das Recht jedes Einzelnen auf Gesundheit einsetzen. Zu-dem sollten sie sich gegen jegliche Vorgaben stellen, die diesem Grundrecht entgegenstehen.

Darüber hinaus formulierten die Delegierten auf der Generalversammlung eine Stellungnahme zum medizi-nisch-indizierten Schwangerschaftsabbruch beziehungs-weise Empfehlungen zum Schutz werdender Mütter bei einer lebensbedrohlichen Schwangerschaft. In einer weiteren Stellungnahme beschäftigte sich der Weltärzte-bund mit Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin. Die Delegierten betonten, dass diese Verfahren vor allem

dann zum Einsatz kommen sollten, wenn ein direkter physischer Kontakt zwischen Patient und Arzt nicht mög-lich sei. Außerdem dürfe Telemedizin nicht einzig aus Gründen der Kostenersparnis eingeführt werden. In seiner aktualisierten Stellungnahme zum Thema „Todesstrafe“ hat der Weltärztebund erneut betont, dass die Teilnahme an einer Exekution für Ärztinnen und Ärzte ethisch nicht akzeptabel ist.

Parallel zur Generalversammlung fand eine Medizine-thikkonferenz statt, in der die aktuellen ethischen Heraus-forderungen der Ärzteschaft diskutiert wurden. Auf der Konferenz wurde unter anderem von den Zusammenkünf-ten von Mitgliedern des Weltärztebundes in den vier Weltregionen Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa berichtet, in denen Fragen zum Lebensende beraten wur-den. Den Berichten nach wird der ärztlich assistierte Suizid von der Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte abgelehnt. Ein weiteres Beratungsthema auf der Medizinethikkonferenz war die Bedeutung des ärztlichen Berufsethos. Die Dele-gierten kamen überein, dass in einer globalisierten bezie-hungsweise sich weiter globalisierenden Welt ein weltweit gültiger Ärztekodex als Vertiefung des Genfer Gelöbnisses notwendig ist.

Medizinisch-ethische Themen im Mittelpunkt

Generalversammlung WMA

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Die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als si-cheres Todeszeichen ist natur-

wissenschaftlich begründet. So lautet die Kernaussage einer wissenschaftli-chen Übersichtsarbeit, die im Auftrag des Vorstandes der Bundesärztekam-mer von einer Expertengruppe des Wissenschaftlichen Beirates erstellt wurde. Die Autoren beantworten wichtige Fragen zu dem umgangs-sprachlich als „Hirntod“ bezeichneten irreversiblen Hirnfunktionsausfall und stellen dessen medizinisch-naturwis-senschaftliche Bedeutung als sicheres Todeszeichen fest.

In Deutschland hat der Gesetzge-ber der Bundesärztekammer die Aufgabe übertragen, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wis-senschaft für die Regeln zur Feststel-lung des irreversiblen Hirnfunktions-ausfalls in Richtlinien festzustellen. Die Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2015 auf Empfehlung eines Arbeits-kreises des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer mit Geneh-migung des Bundesgesundheitsmini-steriums fortgeschrieben. „Diesen gesetzlichen Auftrag zur Richtlinie-nerstellung verstehen wir auch als Verpflichtung, über die Bedeutung und die Sicherheit dieses diagnos-tischen Verfahrens sowie über die

Folgen des irreversiblen Hirnfunkti-onsausfalls für die Betroffenen aufzu-klären“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Die zweifelsfreie Feststellung des irreversiblen Hirn-funktionsausfalls sei nicht nur zwin-gende Voraussetzung für eine mög-liche Organ- oder Gewebespende, sondern auch unabhängig davon für die gesamte Intensivmedizin unver-zichtbar.

Alle Zustände nur verminderter und alle Zustände nur vorübergehend fehlender Hirnfunktion lassen sich durch richtliniengemäßes diagnos-tisches Vorgehen eindeutig vom irre-versiblen Hirnfunktionsausfall unter-

scheiden. Die bei allen Menschen gleichen biologischen Gegeben-heiten bedingten die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls als sicheres Todeszeichen. „Mit dem irre-versiblen Hirnfunktionsausfall fehlen die mit dem Gehirn verbundenen Regelungskreise sowie die körper-liche Grundlage für das Bewusstsein und die Personalität; sowohl die Spontanität der anderen Organfunk-tionen als auch deren Integration zur Einheit des Menschen als Lebewesen ist unmöglich geworden“, heißt es in der Übersichtsarbeit.

Bundesärztekammer veröffentlicht wissenschaftliche Übersichtsarbeit

Irreversibler Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen

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Die so genannte MeToo-Debatte hat viel in Bewegung ge-bracht – in Hollywood, in Politik und Wirtschaft. Aber auch im Medizinbetrieb ist sexuelle Belästigung kein individu-

elles Problem, sondern eine weit verbreitete Form offener, aber auch zum Teil subtiler Diskri-minierung. Die neue Studie „Watch – Protect – Prevent (WPP)“ der Berliner Charité hat bei-spielsweise ergeben, dass 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte der Charité im Laufe ihres Arbeitslebens Belästi-gung erfahren haben.

Der Deutsche Ärz-tinnenbund zeigt in seinem Faltblatt „Infor-mationen für Ärztinnen bei sexueller Belästi-gung“ unter anderem auf, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist, wie häufig sie nach ersten Umfragen in der Medi-zin vorkommt und an wen sich Betroffene wenden können.

Faltblatt des Deutschen Ärztinnenbundes informiert über sexuelle Belästigung

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Informationen für Ärztinnen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Was ist sexuelle Belästigung?Wie oft kommt sexuelle Belästigung im Medizinbetrieb vor?Nehmen Sie sexuelle Belästigung als Ärztin nicht hin!

Die #MeToo-Debatte hat viel in Bewegung gebracht – in Holly-wood, in Politik und Wirtschaft und nicht zuletzt im Medizinbe-trieb. Sexuelle Belästigung ist auch dort kein individuelles Pro-blem, sondern eine weit verbreitete Form der Diskriminierung in der Arbeitswelt.

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Der Arzt und Klinikgründer Dr. Alfred Seidel ist im September im Alter von 85 Jahren verstorben. Im Jahr 1971 hatte er gemeinsam mit seiner Frau Gisela die Rheuma- und Rehabilitationsklinik Bad Bellingen ge-gründet. Das renommierte Krankenhaus wurde mit dem Rückzug des Ehepaares Mitte 2001 von der bundesweit tätigen MediClin AG übernommen und in der Folge, auf Anregung der neuen Klinikleitung, zu Ehren des Grün-ders in „MediClin Seidel-Klinik“ Bad Bellingen umben-annt.

Angetrieben von seinem kompromisslos hohen Qualitätsanspruch und Hang zur Perfektion hat er auf eigenes unternehmerisches Risiko um seine Praxis he-rum sukzessive ein bettenführendes Krankenhaus aufge-baut mit dem Anspruch und Ziel, ein interdisziplinäres Zentrum zur konservativen Therapie des Bewegungssy-stems zu schaffen.

Sein Blick über den Tellerrand zeigte rasch Erfolge. Er bildete innhalb kürzester Zeit ein interdisziplinäres Team unter Einbindung der Inneren Medizin und Rheu-

Zum Tod von Dr. Alfred Seidel matologie, der konservativen Orthopädie, der Neurolo-gie und Neurochirurgie sowie der Psychiatrie und Psy-chosomatik.

Diese multidisziplinäre Betreuung in Kombination mit einem integrativen Therapieansatz aus einer Hand war geradezu revolutionär in der Behandlung von Rü-ckenschmerzen, die so vielfältige Ursachen haben kön-nen. Rasch entwickelte sich eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kollegen unterschiedlicher Diszi-plinen, insbesondere Orthopäden, Neurochirurgen und Hausärzten.

Die Rheuma- und Rehaklinik Bad Bellingen und spätere Seidel-Klinik wuchs und entwickelte sich zum größten Arbeitgeber in Bad Bellingen mit mehr als 100 Mitarbeitern. Wiederholt wurden die Planbetten ange-hoben, um der Nachfrage gerecht zu werden, aktuell sind es 123 Betten, davon 63 im akutstationären Kranken-hausbereich und 60 im Reha-Bereich.

Alfred Seidel war seiner Zeit weit voraus. Die Medizin verliert einen visionären Arzt von außergewöhnlicher Schaffenskraft, für den das Wohl seiner Patienten zeit-lebens oberste Priorität hatte.

Der Ulmer Standort des deutschlandweiten Präven-tionsnetzwerks „Kein Täter

werden“ feiert vierjähriges Bestehen. Seit 2014 können an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psy-chotherapie Menschen mit pädophi-len und hebephilen Neigungen, die keine Übergriffe begehen wollen, therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen: anonym, unter Schweige-pflicht und kostenfrei. Ein multidiszi-plinäres Team aus spezialisierten Psychologen und Ärzten mit beson-derer Fachkenntnis unterstützt Be-troffene dabei, mit der Präferenz umzugehen. Ziel ist es, sexuelle Ge-walt an Kindern und Jugendlichen bereits im Vorfeld zu verhindern. Entwickelt wurde das Projekt von der Berliner Charité.

Das Angebot wird in Ulm unver-ändert gut angenommen: Seit Pro-jektstart im Juli 2014 kam es bereits zu 790 Kontaktaufnahmen via E-Mail oder Telefon. Seit Januar 2015 kön-nen betroffene Menschen in einer

Therapiegruppe an sich und im Um-gang mit der Präferenz arbeiten. Auch die weiterführende sogenannte Nachsorgegruppe erfreut sich groß-em Interesse. Sie richtet sich an Pati-enten, die die Intensiv-Therapie er-folgreich abgeschlossen haben und weiterhin niederschwellig unter-stützt und begleitet werden möch-ten. Seit Anfang 2018 wird das Ulmer Therapieangebot von den Kranken-kassen finanziert.

Für das Gelingen des Projekts „Kein Täter werden“ sind sowohl die Schweigepflicht als auch die Anonymität ganz besonders wichtig. So wird die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme gesenkt und mehr Betroffene nehmen das Hilfs-angebot an.

Nicht nur die Betroffenen selbst leiden unter ihrer sexuellen Nei- gung. Meist haben auch die Ange-hörigen große Schwierigkeiten, mit der Situation umzugehen. Daher wurde das Angebot im November 2015 um eine Angehörigengruppe

Präventionsprojekt in Ulm mit unverändert hoher Resonanz

Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“

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Dr. A. Seidel

608 ÄBW 11 • 2018

Medizinhistorik

ÄBW 08 • 2017

Am 5. Februar 1836 erschien ein kurzer, viel beachteter medizi-nischer Artikel im Medinischen

Correspondens-Blatt des Württember-gischen Ärztlichen Vereins (Band VI., Nr. 4.). Autor war der Stuttgarter Medicinalrat Dr. Wilhelm Friedrich von Ludwig.

Von Ludwig beschreibt eine ent-zündliche Erkrankung des Mundbo-dens und des Halses, die in beinahe allen Fällen … dem tödtlichen Aus-gang zuschreitet. Er bittet in seiner Veröffentlichung die verehrlichen Kollegen um Belehrung, ob sie seine Einschätzung teilen, denn das in neuerer Zeit wiederholt vorgekom-mene Krankheitsbild sei von ande- ren Entzündungen des Halses zu trennen und verlange, vom prak-tischen Standpunkt aus eine Selbst-ständigkeit.

Die Mehrheit der Ärzte, weit über Württemberg hinaus, folgte seiner Einschätzung und so findet sich das Krankheitsbild bis in die heutige Zeit in den Lehrbüchern der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde als „Ludwig‘sche An-gina“ oder „Angina Ludovici“.

Von Ludwig beschrieb die Entzün-dung wie folgt: Nach harmlos erschei-nendem Beginn kommt es innerhalb kurzer Zeit zu starken Schluckschmer-zen bis hin zur Schluckunfähigkeit. Die Fähigkeit den Mund zu öffnen ist sehr vermindert und schmerzhaft; die Zunge ziemlich nach oben und etwas nach

hinten gedrängt, eben hierdurch sei die Sprache erschwert. Die reichliche Masse von Schleim im Hals könne nur mit Mühe heraus geräuspert werden und die Atmung wird erschwert. Komme es zu einem activen Eiterausbruch, … ergiesst sich eine übel riechende Flüs-sigkeit, … Jauche in die Mundhöhle. Geschieht diese spontane Eröffnung des Abszesses nicht, komme es zu einer Ergiessung in die Brust …, es er-folge der Tod … am 10. bis 12. Tag nach Beginn der Krankheit.

Am 16. September 1790 wurde Wilhelm Friedrich von Ludwig als neuntes Kind im Pfarrhaus in Uhlbach bei Esslingen geboren. Unter der Anleitung seines 14 Jahre älteren Bruders Eberhard besuchte er die Lateinschule in Markgröningen und zog später mit diesem nach Neuen-bürg (Neuenburg/Neuchâtel) in der Schweiz, wo ein Bruder seines Vaters als Wundarzt tätig war.

Die Chirurgie galt damals als ein Handwerk, welches ohne akade-mische Ausbildung erlernt werden konnte. Durch Vermittlung des On-kels begann der junge Wilhelm Fried-rich eine Lehre bei dem Chirurgen Schönlein, die er 1807 erfolgreich beendete.

Aufgrund seiner guten Zeugnisse konnte er anschließend mit 17 Jahren das Studium der Medizin in Tübingen beginnen, welches er bereits nach drei Jahren abschloss. Als Candidatus

Nach einer kurzen militärischen Ausbildung in Schorndorf musste von Ludwig 1812 auf die geplante Studi-enreise verzichten, um als Arzt der württembergischen Armee am napo-leonischen Rußlandfeldzug teilzu-nehmen, aus dem er nach seiner Gefangennahme in Wilna erst im Frühjahr 1814 nach Stuttgart zurück-kehrte.

Vorübergehend leitete er als Re-gimentsarzt das Militärlazarett in Hohenheim und lehrte gleichzeitig am Militärärztlichen Institut in Lud-wigsburg. Im Raum Stuttgart waren nach dem verlorenen Krieg rund 3.500 Verletzte, meist russische Sol-daten, untergebracht.

Auf Empfehlung seines einstigen Lehrers Froriep wurde von Ludwig 1815 zum ordentlichen Professor für Chirurgie und Geburtshilfe nach Tü-bingen berufen, wo er sich jedoch mit seiner als schroff beschriebenen We-sensart schwer tat, insbesondere mit dem späteren Kanzler der Universität, Professor Autenrieth – seinem „Dok-torvater“. Von Ludwig verließ Tübin-gen nach nur einem Jahr und folgte einem Ruf als Hofmedicus König Friedrichs nach Stuttgart. Nach des-sen frühem Tod wurde er Erster Leib-medicus von König Wilhelm. Aus die-ser Zeit stammt die Anekdote, von Ludwig habe wegen des Fehlens eines Stiefelknechtes – in Hörweite des Königs – den königlichen Hof als eine Sauwirtschaft bezeichnet.

Als Leibarzt war von Ludwig Mit-glied der obersten Medizinalbehörde und dies in politisch schwierigen Zeiten nach Jahren der Missernten und Hungersnöte. Unter der aktiven Teilnahme Königin Katharinas wurden Wohltätigkeitsvereine gegründet und

Königlicher Leibarzt aus Stuttgart findet weltweite Anerkennung

Die Angina Ludovici

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wurde er am 31. Januar 1811 zunächst für zwei bis drei Stunden in Inne-rer Medizin menschlich geprüft (Tentamen). Zwei Tage später bestand er das zweite, öffentliche Examen (Rigorosum). Die von Professor J. H. F. Au-tenrieth vermittelte Dok-torarbeit aus dem Gebiet der Augenheilkunde be-scheinigte dem Promo-venden „gute Kenntnisse“ (cum laude) und die gu-ten studentischen Leis-tungen wurden vom Für-sten mit einem Reisegeld und allergnädigster Unter-stützung honoriert.

Wilhelm Friedrich von Ludwig, Direktor des Medizinalkollegiums, Leibarzt

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Medizinhistorik

ÄBW 08 • 2017

ein staatlich gefördertes Fürsorge- und Sozialsystem aufgebaut. Später war von Ludwig wesentlich an der Gründung des Katharinenhospitals im Jahre 1828 beteiligt. Über die Grenzen Württembergs hinaus bekannt wurde er als Präsident der medizinischen Sektion auf der Versammlung deut-scher Naturforscher und Ärzte, die 1834 in Stuttgart tagte. Schließlich leitete er von 1844 an für elf Jahre als Direktor die Medizinalbehörde. Unter seiner strengen Führung wurde das Medizi-nalwesen in Württemberg grund-legend reformiert und den Erforder-nissen der Zeit angepasst.

Neben seiner administrativen Tä-tigkeit führt von Ludwig eine umfang-reiche Praxis in Stuttgart, und Anfang der dreißiger Jahre war er bereits eine überregional bekannte medizinische Größe. Er wurde als Konsilarius an das Krankenbett von Nikolaus Lenau ge-rufen, bei dem sich eine rheumatische Gesichtslähmung eingestellt hatte. Auch der Weinsberger Dichterarzt Justinus Kerner fragte ihn wegen seines zunehmenden Augenleidens um Rat: Im Gegensatz zum Stuttgar-ter Kollegen Karl Eberhard Schelling, einem Bruder des berühmten Philo-

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sophen Friedrich Wilhelm Josef, riet von Ludwig von einer Operation des grauen Stars ab.

65-jährig trat von Ludwig 1855 von seinen Ämtern zurück, seine ärztliche Tätigkeit beendete er sechs Jahre später, kurz nach seinem 50-jährigen Doktorjubiläum. In der ihm eigenen störrischen Bescheiden-heit verweigerte er sich der nach ihm benannten Medaille, die ihn zum vaterländischen Führer und Bannerträ-ger der Stuttgarter Ärzte machen sollte und sein Konterfei trug. Wil-helm Friedrich von Ludwig, Ehren-bürger Stuttgarts, starb vereinsamt am 14. Dezember 1865.

Sein Vermögen stiftete der Jung-geselle zum Bau eines kleinen Kranken-hauses für arme kranke Württemberger, gleich welcher Religion. Das Haus sollte nach seiner Schwester Charlottenhilfe genannt werden, stets auf der Höhe der Wissenschaft stehen und keiner spezi-ellen Schule, wie beispielsweise der Homöopathie angehören. Weitere Teile seines Vermögens vermachte er einer Stiftung für mittellose Studenten der Universität Tübingen, der Gemein-de Klein-Sachsenheim, wo das Grab seiner Eltern lag und seinem Geburts-ort Uhlbach, wo er auf seinen Wunsch hin begraben wurde.

Für das Krankenhaus wurde, ent-gegen seiner testamentarischen Ver-fügung, der Name Ludwigspital ge-wählt und mit dem Bau vier Jahre nach seinem Tod in der Lindenspürstraße in Stuttgart begonnen. Verzögert durch den Krieg mit Frankreich wurde das von Albert Bok entworfene Kranken-

haus, welches als eines der ersten über Bäder für die Kranken verfügte, erst am 30. November 1874 eingeweiht. 1944 fiel es einem Bombenangriff zum Opfer.

Der durch von Ludwig beschrie-bene Mundbodenabszess, der von Infektionen der Speicheldrüsen oder den Zähne ausgeht, hat bis heute wegen des mitunter dramatischen Verlaufs nichts von seinen Schrecken verloren. Bei zügig durchgeführter Operation und gezielter Gabe von Antibiotika heilt die Krankheit aber in aller Regel folgenlos aus.

Während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war Dr. Wilhelm Fried-rich von Ludwig eine der prägenden Persönlichkeiten in der schwierigen Phase des Umbruchs des württem-bergischen Medizinalwesens. Über sein lokales und regionales Wirken hinaus blieb die von ihm beschrie-bene Angina Ludovici als Begriff für ein eigenständiges Krankheitsbild bis heute weltweit anerkannt.

Dr. Udo Schuss

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Gedenkmünze für Dr. Wilhelm Friedrich von Ludwig von Christian v. Schnitzspahn, Hessischer Hofmedailleur in Darmstadt. Der Text auf der Vorderseite lautet: „Guil. Fried. Ludwig nato Ulbach MDCCXC Doct. creato Tubingae MDCCXI“ (Wilh. Fried. Ludwig geboren Ulbach 1790 Doktor geworden Tübingen 1811)

Das Ludwighospital im Jahr 1951

610 ÄBW 11 • 2018

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IVT-Kurpfalz MannheimAusbildungsinstitut für VTwww.ivt-kurpfalz.de/traumaE-Mail: [email protected]

24. 02. – 01. 03. 2019 Sportmedizin St. Moritz 2019 Ärztliche Fortbildung (48 Punkte LÄK BW) Weiterbildung Sportmedizin DGSP (Zweitageskurse – ZTK 6, 7 und 9)

St. Moritz, Schweiz Hotel Laudinella

PD Dr. med. Erhan Basad Kongressbüro Sportmedizin ATOS-Klinik HeidelbergAnmeldung und Infos:Tel. (0 62 21) 98 31 40 www.sportmedizin-stmoritz.de

22. / 23. 03. 2019 Radiologie Update 2019 Congress Centrum Ulm (CCU), Einsteinsaal, Basteistr. 40, 89073 UlmDie Tagungsgebühr beinhaltet die Teilnahme am Workshop, Kaffee-pausen, Mittagessen am Freitag und Samstag sowie an der Abendveran-staltung am Freitagabend.Gesamtteilnahme: 350,– €Tageskarte: 250,– €Reduzierte Gebühr für Weiterbildungs- assistentinnen: 175,– € (beide Tage)

Prof. Dr. med. M. BeerKlinik für Diagnostische und Interventionelle RadiologieUniversitätsklinikum Ulm Albert-Einstein-Allee 23, 89081 UlmTagungssekretariat Frau B. PietschmannAlbert-Einstein-Allee 23, 89081 UlmTel. (07 31) 5 00-6 10 08, Fax (07 31) 5 00-6 11 06E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen: www.radiologie-update-ulm.de

Format 1: 4-spaltig / 20 mm € 150,00

Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00

Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile € 6,10)

z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00z. B.: 4-spaltig / 55 mm € 335,50z. B.: 4-spaltig / 60 mm € 366,00

Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt.Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats.

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ÄBW 11 • 2018 615

BekanntmachungenZum Gedenken

Dr. med. Regina Blauth, Weinheim * 11. 09. 1953 † 09. 02. 2010Dr. med. Gisela Sperling, St. Leon-Rot * 22. 02. 1931 † 18. 01. 2018Dr. med. Gerda Schaude, Nürtingen * 20. 04. 1923 † 21. 06. 2018Dr. med. Dr. med. vet. Jost Hildebrandt, Großbottwar * 19. 06. 1939 † 09. 08. 2018Dr. med. Klaus-Michael Günther, Lahr * 30. 10. 1943 † 11. 08. 2018Doctor of Medicine/Univ. of Santo Tomas Juan Chiong, Backnang * 24. 06. 1947 † 20. 08. 2018Dr. med. Klaus Potschka, Donaueschingen * 23. 07. 1936 † 25. 08. 2018Dr. med. Marie Reimer-von Traitteur, Heidelberg * 16. 05. 1922 † 27. 08. 2018Dr. med. Manfred Oppitz, Mannheim * 21. 09. 1927 † 31. 08. 2018Joachim Schneider, Ketsch * 12. 04. 1947 † 31. 08. 2018Dr. med. Dietmar Färber, Balingen * 22. 02. 1931 † 01. 09. 2018Dr. med. Paul Fürst, Bonndorf * 02. 06. 1926 † 01. 09. 2018Dr. med. Sonja von Lennep, Heidelberg * 29. 12. 1951 † 03. 09. 2018Dr. med. Werner Stäbler, Korntal-Münchingen * 17. 04. 1947 † 06. 09. 2018Dr. med. Udo Jochums, Offenburg * 12. 11. 1939 † 07. 09. 2018Dr. med. Max Sutter, Karlsruhe * 07. 03. 1925 † 09. 09. 2018Dr. med. Gertrud Kaiser, Tübingen * 10. 02. 1930 † 11. 09. 2018Emma Haffner-Linhart, Stuttgart * 30. 03. 1956 † 15. 09. 2018Claudia Hanke, Karlsruhe * 13. 02. 1946 † 19. 09. 2018Dr. med. Herbert Stützle, Scheer * 01. 07. 1955 † 19. 09. 2018Dr. med. Alois Angstenberger, Aalen * 11. 02. 1952 † 21. 09. 2018Dr. med. Werner Schmid, Oberboihingen * 24. 09. 1937 † 23. 09. 2018Dr. med. Monika Bischoff, Isny * 24. 12. 1938 † 27. 09. 2018Dr. med. Werner Morhard, Remseck * 08. 04. 1925 † 30. 09. 2018Dr. med. Hans Keilbach, Lehrensteinsfeld * 08. 05. 1947 † 01. 10. 2018Dr. med. Dr. med. dent. Eberhard Rösch, Karlsruhe * 26. 04. 1923 † 03. 10. 2018Dr. med. Holger Schillig, Tübingen * 03. 08. 1943 † 09. 10. 2018

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV

Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.

Termin: Dienstag, 20. November 201811.00 Uhr s. t. bis ca. 19.00 Uhr.

Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal.Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt.Kursinhalte:• Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Normen • Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken

• Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

• Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte

• Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalent-dosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung

• Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

• Was ist neu in der digitalen Welt

• Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung

• Repetitorium • Abschlusstestat für RöVKursleitung: PD Dr. Hans HawighorstVeranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer SitzungssaalTeilnahmeGebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.Kursrücktritt: Bei einer Stornie-rung bis drei Wochen vor Kurs-beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteili-gung die Veranstaltung abzu-sagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Symposium Alkohol – die legale Droge

Termin:Mittwoch, 21. November 201810.00–16.00 Uhr

Allen Präventionsmaßnahmen zum Trotz verursacht die legale Droge Alkohol in weit höherem Umfang Gesundheitsschäden und Leid als alle illegalen Drogen zusammen. Das Jahrbuch Sucht 2018 beschreibt dies in eindrück-lichen Zahlen: Zwar sinkt der Alkoholkonsum in Deutschland – doch nur von einem extrem hohen zu einem sehr hohen Verbrauch. Nach wie vor trinkt hierzulande jede Person über 15 Jahren 10,7 Liter Reinalkohol.

Bekanntmachung des Landeswahlleiters über die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die 17. Wahlperiode

Der Landeswahlausschuss hat im Umlaufverfahren die Zahl der von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wie folgt ermittelt:

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: 28

BezirksärztekammerNordbaden: 26

Bezirksärztekammer Südbaden: 21

BezirksärztekammerSüdwürttemberg: 17

(§§ 11, 12 Heilberufekammergesetz; § 26 Abs. 1 Satz 1 Wahlordnung; § 13 Abs. 2 Geschäftsordnung).Die Bewerber, auf die kein Sitz entfällt, sind in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags (§§ 26 Abs. 1 Satz 2, 23 Abs. 4 Wahlordnung).

OStA a.D. Gernot Blessing Landeswahlleiter

616 ÄBW 11 • 2018

Bekanntmachungen

616

Doch Alkohol ist kein Heilmittel, im Gegenteil: Er verringert die Lebensqualität und verkürzt drastisch die Lebenszeit. Je weni-ger Alkohol getrunken wird, desto geringer die Gefahr für Krebs- und Kreislauferkrankungen. – Vor diesem Hintergrund werden wir uns bei unserem diesjährigen Sucht-Symposium eingehend und interdisziplinär mit der Alkoholproblematik auseinander-setzen.Kinder aus suchtbelasteten Fami-lien haben selbst hohe soma-tische und psychosoziale Folge-probleme und Erkrankungen. Eine besondere Form stellen das Fetale Alkoholsyndrom und die Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen mit den Auswirkungen im Kindes- wie im Erwachsenen-alter dar. Sie haben mit rund 1 Prozent in Europa eine höhere Prävalenz als in anderen Regi-onen der Welt. Daher werden die Fetale Alkohol-Spektrum- Störung, das Krankheitsbild der Alkoholkonsum-Störung und deren Behandlung, komorbide Erkrankungen, epigenetische und neurophysiologische Grundlagen der Sucht in unserem Sympo-sium ebenso behandelt wie ethische Fragen im Rahmen der Lebertransplantation bei Menschen mit einer Alkohol-abhängigkeit. Wir freuen uns, ausgewiesene Experten der Suchtmedizin als Referenten begrüßen zu dürfen.Auch beim diesjährigen Sucht-Symposium der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg steht neben der fachlichen Information der interdisziplinäre und interprofessionelle Austausch im Mittelpunkt.

Programm:

10.00–10.20 UhrModeration und EinführungFrau Dr. med. Paula Hezler-RuschVorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergFrau Anette HenningerFortbildung und Qualitätssiche-rung der Landesärztekammer Baden-WürttembergBegrüßungDr. med. Ulrich CleverPräsident der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg

10.20–11.00 UhrAlkoholkonsumstörung – Krankheitsbild und sucht- psychiatrische Behandlung DiskussionProf. Dr. med. Anil Batra Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung der Universitäts-klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie Tübingen

11.00–11.40 UhrWas nennen wir Suchtgedächtnis? Neurophysiologische Grundlagen bei Abhängig-keitserkrankungenDiskussionProf. Dr. med. Falk KieferKlinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin des Zentral-instituts für Seelische Gesundheit Mannheim

11.40–12.20 UhrGenetische und epigenetische Faktoren bei Abhängigkeits-erkrankungenDiskussionProf. Dr. med. Helge FrielingMedizinische Hochschule Hannover, Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie

12.20–13.00 UhrMittagspause

13.00–13.35 UhrKomorbide psychiatrische Erkrankungen bei Alkohol-abhängigenDiskussionDr. med. Friedemann HagenbuchKlinik für Suchtmedizin des ZfP Emmendingen

13.35–14.10 UhrInternistische Folgeerkrankungen DiskussionDr. med. Sören SiegmundI. Medizinische Klinik am Klinikum Konstanz

14.10–14.30 UhrKaffeepause

14.30–15.10 UhrLebertransplantation für suchtkranke Patienten: Sichtweise des Transplanta-tionschirurgenDiskussionProf. Dr. med. Silvio Nadalin Transplantationszentrum Tübingen, Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantations-chirurgie des Universitäts-klinikums Tübingen

15.10–15.50 UhrFASD – Fetale Alkohol- Spektrum-Störungen ihre Bedeutung im Kindes- und ErwachsenenalterDiskussionProf. Dr. med. Florian HeinenKlinikum der Universität München, iSPZ Campus Hauner, Abteilung Kinderneurologie & Entwicklungsneurologie

15.50–16.00 UhrAbschlussdiskussionFrau Dr. med. Paula Hezler-Rusch

Veranstaltungsort: „Hospitalhof“ StuttgartDie Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich.Die Veranstaltung ist mit 6 Punk-ten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Programm und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitäts-sicherung, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], www.aerztekammer-bw.de(WebCode: 1502)

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Ihre Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vor Ort: Informationsveranstaltung für Ausbilder/innen von Medizinischen Fachangestellten

Medizinische Fachangestellte sind ein etablierter und unverzicht-barer Bestandteil in der modernen Patientenversorgung, ohne deren Hilfe die tägliche Bewältigung und Organisation des Praxisalltags un-denkbar wäre. Wir möchten Ihnen Grundlegendes zur Ausbildung der Medizinischen Fachangestell-ten, der Berufsschule, rechtliche Grundlagen sowie Perspektiven nach der Ausbildung näherbrin-gen. Unabhängig davon ob Sie bereits in Ihrem Betrieb ausbilden oder mit dem Gedanken spielen, zukünftig ausbilden zu wollen: Informieren Sie sich und bringen Sie Ihre Fragen ein, wir antworten!Termin: Donnerstag, 22. November 201818.00–ca. 21.00 Uhr Zielgruppe: (künftige) Ausbilder/ innen von Medizinischen Fach-angestellten sowie für die Ausbil-dung beauftragtes PraxispersonalVeranstaltungsort: Peter-Bruckmann-Schule, Alfred-Finkbeiner-Straße 2, 74072 HeilbronnTeilnehmerbeitrag: Die Teilnahme ist kostenfrei.Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/portal e Login (bei einem bestehenden Konto) e Fortbildungsanmeldung/ -angebot e Selbstregistrierung (bei Neuregistrierung im Portal) e Fortbildungsanmeldung/ -angebotAnsprechpartner: Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg, Fachbereich Medizinische Fachangestellte, Telefon (07 11) 7 69 81-604/-602/ -541, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg

Save the date MEDIZIN 2019 und 54. Ärztekongress

Termin:25. bis 27. Januar 2019

Alle Vorträge sind CME zertifiziert. SICHERN Sie sich bis zu 22 Fort-bildungspunkte! Freuen Sie sich unter anderem auf folgende Inhalte: • Notfallmedizin • Innere Medizin • Infektiologie• Psychosomatik • Sonographie

mit praktischen Übungen • Homöopathie • Pädiatrie • Orthopädie• ChirurgieAuch dieses Jahr wird Ihnen eine Plattform geboten, um sich interdisziplinär auszutauschen und Ihre Kenntnisse zu erweitern. Kongressveranstalter ist die Be-zirksärztekammer Nordwürttem-berg. Begleitend findet die MEDIZIN-Messe unter Organisa-tion der Landesmesse Stuttgart statt. Profitieren Sie von unserem breitgefächerten Angebot von rund 80 Seminaren mit mehr als 200 Referenten. Besuchen Sie uns auch auf unserem Messe-stand. Das Team der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg und ihrer Bezirksärztekammern steht Ihnen bei Anliegen wie zum Beispiel der Beantragung eines neuen Arztausweises, der Aus- und Fortbildung Medizi-nischer Fachangestellter oder weiterbildungsrelevanter Themen gerne zur Verfügung.Anmeldung und weitere Informationen unter: www.aerztekongress-stuttgart.deVeranstaltungsort: Landesmesse Stuttgart, Internationales Congress Center Stuttgart, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart

Zukunftsbild Heilberufler

Wie verändert sich das Berufsbild des Arztes? Wie stellen sich Ärztinnen und Ärzte die Zukunft ihres Berufes vor? Welche Faktoren prägen in einigen Jahren das ärztliche Handeln, das Arbeitsumfeld, die Freizeit-gestaltung?Die in Zusammenarbeit der apoBank und der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg konzipierte Informations-veranstaltung „Zukunftsbild Heilberufler“ soll Ihnen darauf Antworten geben. Wagen Sie einen Blick nach vorne und diskutieren Sie mit hochkarätigen Referenten.Diese Informationsveranstaltung ist kostenfrei.

Termin:Dienstag, 20. November 201818.30–20.30 Uhr

Programm:18.30 UhrBegrüßung18.40 UhrImpulsreferatDr. med. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg19.05 UhrImpulsreferatDaniel Zehnich, apoBank, Leiter Gesundheitsmärkte und Politik19.30 UhrImpulsreferatDr. med. Ellen Lundershausen, Präsidentin der Landesärzte-kammer Thüringen19.55 UhrDiskussion im Plenumanschließend Get-together mit kleinem ImbissZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: kostenfreie InformationsveranstaltungAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Antibiotic-Stewardship (ABS) – Beauftragter Arzt

Fortbildungsangebot in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene

Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein rationaler und effektiver Einsatz von Antibiotika kann den Problemen der Resistenzentwicklung entgegen-wirken und zu einer verbesserten Patientensicherheit führen. Die Bundesregierung hat dafür die Deutsche Antibiotika-Resistenz-strategie (DART) entwickelt, die neben der Prävention nosokomialer Infektionen auf die Bekämpfung von Antibiotika-resistenzen durch einen ratio-nalen Einsatz von Antiinfektiva, dem Antibiotic Stewardship (ABS), abzielt. Der Kurs zum ABS-beauftragten Arzt, der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer aufge-baut ist, ermöglicht Ihnen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie aufzufrischen und zu vertiefen. ABS-beauftragte Ärzte können als abteilungsbezogene Ansprechpartner für Fragen rund um einen rationalen Antibiotikaeinsatz im Kranken-haus fungieren. Der Kurs behandelt unter anderem:– Antiinfektiva: Grundlagen

und Bandbreite– Pharmakokinetik und Wechsel-

wirkungen von Antiinfektiva– Infektions- und

Resistenzepidemiologie– Strategien zur Sicherung

rationaler Antibiotika- Anwendung im Krankenhaus

– Perioperative Antibiotikaprophylaxe und Infektionsmanagement

Die Fortbildung besteht aus 20 Unterrichtseinheiten (UE) im Selbststudium (E-Learning) sowie zwei Präsenztagen. Das E-Learning muss vor den Präsenztagen abgeschlossen sein. Der Kurs wird in Zusam-menarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) in Freiburg durch-geführt. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiter-bildungszeit erworben werden.BDA-Mitglieder erhalten während der Präsenzveranstaltung ein Exemplar des Buches „Antibiotika bei Infektionen mit multiresistenten Erregern“ bei Vorlage Ihrer Mitgliedskarte.

Termin:E-Learning: ab 14. Dezember 2018Präsenztermine: 14.–15. März 2019

Zielgruppe: Klinikärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. VerpflegungFortbildungspunkte: 60 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

7. Stuttgarter Tag für Infektiologie

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirk-särztekammer Nordwürttemberg den 7. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen.

618 ÄBW 11 • 2018

Bekanntmachungen

618

Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestel-lungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich dem Schwerpunktthema „Leitsymptome – interaktiv“.Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein!In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)

Termin: Samstag, 17. November 20189.00–14.45 Uhr

Programm: 9.00–9.15 UhrBegrüßungDr. Klaus Baier, Dr. Clemens RollLeitsymptome I:9.15–10.00 UhrFieber – das Kardinalsymptom und der Wert des BlutbildesProf. Dr. Jochen Greiner10.00–10.40 UhrAkuter Durchfall – wann (be)-handeln?Dr. Katja Rothfuss10.40–10.55 UhrPauseMultiresistente Erreger:10.55–11.40 UhrMRE in der Praxis: Prä- und poststationäre Unterstützung bei Diagnostik und SanierungDr. Peter WeidenfellerLeitsymptome II:11.40–12.25 UhrBronchopulmonale Infektionen: Husten, wir haben ein ProblemDr. Axel Tobias Kempa12.25–13.10 UhrPause13.10–13.50 UhrHaut: Infektionskrankheiten auf den ersten Blick!?Prof. Dr. Jörg FaulhaberGrenzüberschreitende Infektiologie:13.50–14.35 UhrInfektiologie und Gesundheitsfürsorge überschreiten GrenzenPD Dr. Marija Stojkovic14.35–14.45 UhrZusammenfassung

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. VerpflegungFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt-praxis – wie gehe ich damit um?

Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemein-sam Lösungsansätze zum Um-gang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung optimieren Sie die Handhabung für Ihre Praxis.Inhalte des Workshops sind:– professioneller Umgang

mit Nichtzahlern– sinnvolle Mahnläufe

in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen

Mahnbescheides– Ratenzahlung– Abgabe der offenen Forde-

rungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht?

– Verjährung

Termin:Samstag, 24. November 201810.00–16.15 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, AbrechnungspersonalVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Deeskalation und Selbst-verteidigung im Berufsalltag

Die Hemmschwelle zur Anwen-dung von Gewalt scheint immer weiter zu sinken. Dies in Kombi-nation mit einem immer höheren Anspruch von Patienten an eine sofortige Versorgung in medi-zinischen Einrichtungen, kann zu Konfliktsituationen zwischen Personal und Patienten führen.Aber wie reagieren Sie und Ihr Personal in Konfliktsituationen richtig? Im Rahmen unserer Veranstal-tung „Deeskalation und Selbst-verteidigung im Berufsalltag“ lernen Sie Möglichkeiten kennen, wie Sie und Ihr Personal auf solche Situationen deeskalierend einwirken können. Neben theoretischen Inhalten lernen Sie anhand von prak-tischen Übungen einfache Selbst-verteidigungstechniken kennen und anzuwenden. Abschließend wird das Thema Notwehr und deren Grenzen aus juristischer Sicht bewertet.

Termin:Mittwoch, 12. Dezember 2018 18.00–22.00 Uhr

Programm:18.00-18.15 UhrBegrüßung und EinführungDr. I. Rothe-Kirchberger18.15–19.00 UhrDeeskalation – Situationen beherrschen, verbal deeskalierenC. Bertsch-Cidik19.00–19.15 UhrPause19.15–20.45 UhrEinfache Selbstverteidigungs-techniken – praktische ÜbungenC. Bertsch-Cidik20.45–21.00 UhrPause21.00–21.30 UhrJuristische Bewertung, Grenzen der NotwehrOStA Blessing21.30–22.00 UhrOffene Fragerunde/DiskussionAlle ReferentenAufgrund der praktischen Übungen empfehlen wir das Tragen bequemer/sportlicher Kleidung!Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheits-fachberufen, Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit PatientenkontaktVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

ÄBW 11 • 2018 619

Bekanntmachungen

Weiterbildungsinitiative Anästhe-siologie – für Facharztanwärter in der Anästhesiologie

Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zur Wieder-holung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen.Namhafte Referenten der Weiter-bildungsinitiative Anästhesiolo-gie präsentieren interaktive Fall-berichte vier relevanter Themen-bereiche, wie sie auch in Fach-arztprüfungen abgefragt werden. Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungs-vorbereitung statt. (Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung vorab erforderlich)

Termin:Samstag, 16. März 20199.00–12.30 Uhr

Zielgruppe: Facharztanwärter/-innen in der AnästhesiologieVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 90,– Euro inkl. Verpflegung und Seminar-unterlagenFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Degerlocher Ethikgespräche

Stehen auch Sie oft vor Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie ethische Aspekte berücksichtigen müssen?Die Degerlocher Ethikgespräche helfen Ihnen, hierbei Sicherheit zu erlangen. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir ethische Fragestellungen aus Ihrem B ehandlungs- und Pflegealltag und zielen auf das Wohlergehen und die Berücksichtigung des Willens der Patienten ab. Die Tagesthemen werden kurzfristig im Ärzteblatt Baden-Württemberg und auf der Homepage der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) bekannt gegeben.Das Tagesthema des 15. Deger-locher Ethikgesprächs lautet:Psychotherapie und EthikWir freuen uns auf einen intensiven Austausch mit Ihnen.

Termine:jeweils Mittwoch, 18.00–21.45 Uhr20. März 20195. Juni 201916. Oktober 2019Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheits-fachberufen/SeelsorgerVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung

Frischen Sie Ihre Notfallkennt-nisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher.Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofort-maßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie ler-nen zudem neue Geräte kennen und testen den Umgang damit.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus.Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnah-me am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl:Samstag, 12. Januar 20199.00–13.00 UhrMittwoch, 3. April 201918.00–22.00 UhrFreitag, 13. September 201919.00–22.00 UhrSamstag, 23. November 20199.00–13.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Überprüfen Sie Ihre Notfall-kenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen.Hier behandeln Sie „echte“ Not-fälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reani-mationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendi-gen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem angeregten Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Verhalten in Notfallsituationen. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall-versorgung“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl:Samstag, 12. Januar 201914.00–18.00 UhrFreitag, 17. Mai 201918.00–22.00 UhrMittwoch, 25. September 201918.00–22:00 UhrSamstag, 23. November 201914.00–18.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen

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Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt?Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Heraus forderung dar:– Wie beurteile ich

die Vitalparameter des Kindes?– Welches sind

die häufigsten Kindernotfälle?– Wie muss ich

Sauerstoff verabreichen?– Welche ist die richtige Dosie-

rung der Notfallmedikamente?All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungs-phantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl:jeweils Mittwoch, 18.00–22.00 Uhr10. April 201924. Juli 201923. Oktober 2019

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordbaden

Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungs-programm (SVmed) in dem Por-tal der Landesärztekammer an:Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildungsreihe „Psychosomatik“

Hausärzte und Fachärzte erleben in ihrem Alltag, wie eng Körper und Seele verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, anderer-seits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen.Dieses Zusammenspiel möchten wir ins Blickfeld unserer Reihe rücken. Es zeigt sich im Übrigen auch in den Weiterbildungsord-nungen nahezu aller Fächer, dass deren Vermittlung gefordert ist.

In unserer Fortbildungsreihe „Psychosomatik“ haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Zusam-menhänge in den einzelnen Fachgebieten aufzuzeigen und spezielle psycho-physische Besonderheiten des Faches darzustellen.Zunächst erfolgt in einem Fach-vortrag eine Vorstellung des Faches aus psychosomatischer Sicht, danach eine Vertiefung an Hand von Fallbeispielen.Die Teilnehmer der Fortbildung sind herzlich eingeladen, eigene Fälle aus der Praxis mitzubringen.

Termin:Mittwoch, 21. November 201819.30–ca. 21.30 Uhr

Psychosomatik und SchwindelReferent: Univ.-Prof. Dr. med. Claas Lahmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapie, Universitätsklinikum FreiburgWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, niedergelassene FÄ für Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapieDr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapie am Klinikum NordschwarzwaldVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 20,– Euro inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 3 PunkteTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.

Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132 /-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“

Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben-wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sono-grapheurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono-graphischen Grundkenntnisse vertiefen.Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbild-gebung etc).Indikationszeitpunkte, diagnos-tische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Ak-zeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden.Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben.

Termine:Mittwoch, 12. Dezember 201816.00–ca. 20.00 Uhr

Lunge und Pleura IInhalt u. a. Darstellung pulmope-ripherer Infiltrate, Lungentumore, Empyemdiagnostik etc.Es ist geplant, die Reihe im kommenden Jahr fortzuführen.

Bezirksärzte- kammer Nordbaden

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22

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Bekanntmachungen

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum KarlsruheVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: In klinischer Ausbildung befind-liche Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 8 Punkte, mit LernerfolgskontrolleTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Symposium der Bezirksärzte-kammer Nordbaden, mit freundlicher Unterstützung der Landesärztekammer Baden-Württemberg: Das Reaktorunglück von Tschernobyl – Die Folgen damals und heute. Vergessene Gefahren, vergessene Helden: Europa drohte die Verstrahlung

Dass im April 1986 weite Teile Europas durch den schweren Unfall in Block 4 des Kernkraft-werks Tschernobyl mit radio-aktivem Material kontaminiert wurden, ist zwar geläufig, aber nicht mehr im öffentlichen Be-wusstsein verankert. Dass Mittel-europa außerdem mit noch viel schlimmeren Folgen hätte rech-

nen müssen, ja dass es beinahe vor der Vernichtung stand, hätten nicht drei Männer ihr Leben ge-geben, um eine zweite Explosion zu verhindern: Das ist in Verges-senheit geraten. Und die Spät-folgen des Reaktorunglücks sind zum Teil noch nicht absehbar.Deshalb möchte die Bezirksärzte-kammer Nordbaden, mit freund-licher Unterstützung der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg, mit einem Symposium an die Reaktorkatastrophe vor 32 Jahren in Tschernobyl erin-nern. Medizinisch-wissenschaft-liche Vorträge werden den aktuellen Stand der Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Aus-wirkungen, auch für künftige Ge-nerationen, darstellen. Daneben möchten wir auch den helden-haften Einsatz der sogenannten Liquidatoren würdigen, dem Mitteleuropa sehr viel mehr zu verdanken hat als heute allge-mein bekannt ist. Auch die Arbeit der Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ des Landes Niedersachsen wird vorgestellt werden.Für die Ärzteschaft in Baden-Württemberg geht es vor allem darum, die Folgen für Deutsch-land und speziell für unsere Region näher zu beleuchten. Wir wollen mit unserer Veranstal-tung einen Beitrag leisten, die vielfach emotional und ideolo-gisch aufgeladene Diskussion zu versachlichen.

Termin: Samstag, 1. Dezember 20189.00–ca. 13.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Herbert Zeuner, Präsident der Bezirksärzte-kammer NordbadenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenDie Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten!In Kürze online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.

Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Ärztinnen Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein Jahr nach Inkraft-treten – Was gibt es für Arbeit-geber in Klinik und ambulanter Versorgung zu beachten?

Den veränderten Arbeitsbedin-gungen des 21. Jahrhunderts an-gepasst wurde das Mutterschutz-gesetz in seiner Neufassung, die seit 1. Januar 2018 in Kraft ist. Hatten wir im Januar 2018 eine Veranstaltung angeboten, die den jungen Ärztinnen in Weiter-bildung die neuen gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten erläuterte, so möchten wir ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle die ärztlichen Arbeit-geber in Praxis und Klinik infor-mieren. Thematisiert werden die Besonderheiten bei Arbeit-nehmerinnen im Gesundheits-sektor, Gefährdungsbeurtei-lungen für Arbeitsplätze, die Regelungen zur Arbeitszeit, das Spektrum von der graduellen Arbeitsplatzanpassung für Schwangere bis zum ärztlichen Beschäftigungsverbot und weitere Fragen.Wir haben Vertreter des Regie-rungspräsidiums, Betriebsmedi-zinerInnen und GynäkologInnen eingeladen, jeweils aus Ihrer Perspektive den Sachstand darzustellen. Im Anschluss wird wieder ausführlich auf dem Podium diskutiert werden.Zu dieser Fortbildung laden wir alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, aber vor allem Arbeit-geberInnen in Praxis und Klinik sowie Gynäko logInnen herzlich ein und freuen uns auf eine rege Diskussion!

Termin:Samstag, 26. Januar 20199.15–ca. 13.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Markus Haist, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, PforzheimLandesvorsitzender des Berufs-verbands der Frauenärzte e. V. Baden-Württemberg, Vorsitzen-der der Ärzteschaft PforzheimDr. med. Dorothee Müller-MüllFachärztin für Allgemeinmedizin, FreudenstadtVorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer NordbadenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, aber vor allem Arbeit-geberInnen in Praxis und Klinik sowie FachärztInnen für Frauen-heilkunde und GeburtshilfeGebühr: 25,– Euro inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 4 Punkte beantragtTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Die Ärztliche Leichenschau – praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei

Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des Todes, die durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichen-schau der Klärung der Todes-ursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund.

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Bekanntmachungen

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Ziele der Fortbildung sind Sicher-heit bei der korrekten Durch-führung einer Leichenschau und die einwandfreie Ausstellung der Todesbescheinigung, außerdem die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufs-bedingter Fragestellungen, Auf-gaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben.

Termin:Mittwoch, 20. Februar 201919.00–ca. 22.00 Uhr

Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum HeidelbergN. N., Dezernat für Kapital-verbrechen, Polizeipräsidium KarlsruheDr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum HeidelbergVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 25,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 4 PunkteTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildung des Ausschusses Ärztinnen: Workshop „Erfolgreicher kommunizieren“

Ob Einzelgespräche, Meetings oder konkrete Arbeitssituationen in hierarchisch unterschiedlichen Konstellationen: Für den Erfolg oder Misserfolg im Gespräch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ist die Art der Kommunikation und des Auftretens manchmal entscheidender als die Sach-kompetenz: Die notwendige Überzeugungskraft, Souveränität und Glaubwürdigkeit hängen in hohem Maße von sprachlichem Ausdrucksvermögen, Körperspra-che, Stimme, psychologischem Geschick, Rollenverständnis und innerer Haltung ab.Insgesamt stellt die Kommunika-tionsfähigkeit einen wesentlichen Aspekt persönlicher Sozialkom-petenz dar, die gerade im beruf-lichen Alltag immer unverzicht-barer wird.In diesem Workshop in deutscher Sprache wird bei maximal 7 Teil-nehmenden sehr individuell auf die persönlichen sprecherischen und sprachlichen Vorausset-zungen eingegangen. Unter Wahrung ihrer Sprecherpersön-lichkeit und unterstützt durch Videoanalysen und Simulationen, werden anhand konkreter beruflicher Situationen und von Beispielen Ihre Stärken hervorgehoben und eventuelle Schwächen abgemildert.

Termin:Freitag, 22. März 201914.00–18.30 Uhr und Samstag, 23. März 20199.00–13.30 Uhr

Referentin: Wilma Küspert, Sprechwissen-schaftliche Beratung, Training, CoachingWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Freudenstadt Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirks-ärztekammer NordbadenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 295,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 14 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen beschränkt!Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

EKG in der hausärztlichen Versorgung

Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKG-Kurven?In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKG-Befundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärztliche Versorgung aktuali-siert. Die Referenten erläutern mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung und zeigen spe-zifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKG-Diagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien an-belangt. Die Teilnehmer werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren. Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen.

Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fort-bildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt.

Termin:Samstag, 6. April 20199.00–ca. 16.00 Uhr

Referenten und wissenschaftliche Leitung: Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III, Kardiologie/Angiologie/Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-KlinikenDr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf- Erkrankungen BruchsalVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere MedizinGebühr: 95,– EuroFortbildungspunkte: 10 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132/-133, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs-zertifikat anrechenbar.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Onlinekurs

Leitung: PD. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgEin Ziel der Deutschen Resistenz-strategie (DART) der Bundes-regierung ist neben der Präven-tion nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotika-resistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Ein-satz von Antiinfektiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrich-tungen tätigen Ärzte ein Ange-bot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilneh-mer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen:

– Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen

– Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik, und der antimikrobiellen Resistenztestung

– Kenntnis und Implementie-rung einschlägiger Antibiotika-Therapieleitlinien

– Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations-strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen)

– Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement

ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene-beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauf-tragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs mit 20 E-Learning-Einheiten und 20 Lerneinheiten an 2 Präsenz-tagen durchgeführt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.Termin:Online Phase ab 1. März 2019Präsenztage 3./4. Juni 2019Zeit: Montag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 Uhr, Dienstag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs

Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgZum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijäh-rige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat.

Die Mindestanforderung bein-haltet den Besuch eines vierzig-stündigen Kurses nach dem Curri-culum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusam-menarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz-tagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs ent-spricht gleichzeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die inter-netbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. Januar 2019 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht. Die Präsenzveranstaltung findet am 11./12. April 2019 im Haus der Ärzte in Freiburg statt.Termine:Online-Phase ab 1. Januar 2019Präsenztage 11./12. April 2019Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 UhrFreitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Medizinische Hypnose für Ärzte

Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, FreiburgEinführungskursIn diesem einführenden Work-shop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlaf-störungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbe-schwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar

reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiolo-gische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertig-keiten in der Anwendung spe-zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Stö-rungen sowie bei Spannungs-zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.Termine:Samstag, 9. März 2019Zeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Fortbildung „Impfen“

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, FreiburgDie Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderläh-mung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impf-raten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispiels-weise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumen-tiert, dass die Deutschen Weltmei- ster im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft.

Bezirksärzte- kammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

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Bekanntmachungen

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Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken bele-gen. Trotz des schon bestehen-den Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budget-neutral sind.Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens,

Epidemiologie-Impfstofftypen– Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von FallbeispielenTermin:Samstag, 2. März 2019Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 UhrOrt: FreiburgVerwaltungskostenpauschale: 30,– Euro

Notfallmedizin

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler, B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer

Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus-bildung im Bereich der Notfall-medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.

Termin:26. November– 4. Dezember 2018 (ohne Sonntag) WARTELISTEZeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 950,– Euro

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgDer Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifika-tion Notfallmedizin/Fachkunde-nachweis Rettungsdienst erwor-ben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall-medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen.Kursinhalte:– Wiederholung der Grundlagen

(Erstuntersuchung, Reanima-tion, Atemwegssicherung)

– Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie

– Kindernotfälle– besondere Notfälle– Traumaversorgung– Teaminteraktion und Crew

Ressource ManagementLernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, FallbesprechungenDie Tage sind einzeln buchbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen.Termine:28. Juni 2019 29. Juni 201919. Juli 2019 20. Juli 2019Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro pro Tag

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgGrundkursMedizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnot-wendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss.In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkzeug für eine erfolgreiche Notfallversor-gung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitäts-nahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schrit-te der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung.Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfall-training der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typisch Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall-managementTermin:Samstag, 12. Januar 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.Kursinhalte:Grundlagen der Notfall-versorgung – strukturierte Unter-suchung des Traumapatienten – Traumamechanismen – typische Verletzungsmuster – Erst-versorgung und ImmobilisationTermin:Samstag, 8. Dezember 2018Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Not-fallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

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Bekanntmachungen

Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Herz-rhythmusstörungen – Herz- infarkt – akute Herzinsuffizienz – hypertensiver NotfallTermin:Samstag, 16. März 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus-forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfall-bilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung beim Kind – Besonder-heiten des kindlichen Organis-mus – typische Krankheitsbilder und Notfälle – typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern – Reanimation und AtemwegssicherungTermin:Samstag, 1. Juni 2019Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgZeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrEntgelt: 150,–

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, MaulburgDurchführung: Jürgen Weber, SIMED, FreiamtIm Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschie-densten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxis-teams die Erstversorgung sicher-zustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensretten-de Entscheidungen zu fällen.In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typisch Notfallsituationen – Teamführung und Notfall-managementTermin:Mittwoch, 5. Dezember 2018Zeit: 15.00 s.t.–19.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 75,– Euro pro Person

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs)

Leitung: Dr. Tobias Reiber, FreiburgSeit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ-medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd-baden getragenen palliativmedi-zinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschied-lichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deut-schen Gesellschaft für Palliativ-medizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunika-tion und Ethik in gut ausge-wogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapi-

tulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein.Voraussetzung für die Durch-führung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen.Termine:18./19. Oktober15./16. November und13./14. Dezember 2019 Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags 9.00 s.t.–18.30 UhrOrt: Caritas Tagungszentrum, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative Care (King’s College London) Gerhild Becker, Universitäts-klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts-klinikum FreiburgDer Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.Kursinhalte und Ziele:– Vermittlung von medizinischen

Kenntnissen und Fertigkeiten – Reflexion der Angemessenheit

diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

– Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung

– Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht

– Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen

– Besonderheiten der Kommunikation

Termin:21.–25. Januar 2019 WartelisteZeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsord-nung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosoma-tischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen ent-sprechend den jeweiligen Vorga-ben der WBO erworben werden.Die Vorgaben beinhalten bei-spielsweise für KollegInnen in 5jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention so-wie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom-biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM-Ziffern 35100/35110 (Theorie-seminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Inter-ventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teil-nahme an einem 80stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorlie-genden Curriculums, bei Kombi-nation mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychothera-pievereinbarung bez. der Balint- oder patientenbezogenen Selbst-erfahrungsgruppen zu beachten).Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Termine:Samstagsveranstaltungen (8 Std.)17. November 2018Angststörungen Warteliste19. Januar 2019Posttraumatische Belastungsstörungen23. Februar 2019Sexuelle Störungen des Mannes und der FrauZeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro pro Samstag

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Bekanntmachungen

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Wochenkurs (40 Std.):Termin:11.–15. Februar 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Rehaklinik Glotterbad, GlottertalEntgelt: 450,– Euro pro Kurs

Reisemedizin

Basisseminar Reisemedizin

gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgDas 32-stündige Seminar Reise-medizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenend-blöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusam-menhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsor-gemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserück-kehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Refe-renten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, kön-nen am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme-bescheinigung, die als Basis- Zertifikat „Reise-Gesundheits- Beratung“ vom Deutschen Fach-verband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird.Termine:Teil 1: 25./26. Januar 2019Teil 2: 15./16. März 2019Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 400,– Euro

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, FreiburgDie Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifen-de Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedi-zinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesell-schaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellung-nahmen internationaler Institu-tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise-medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert.Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates, 32 Stunden sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stun-den zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden.Die Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten:Aufbaumodul 1: Geomedizinische Länderkunde/Schlangen und Gifttiere Aufbaumodul 2: Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/ Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung Aufbaumodul 3: Flugreisemedizin/ Klima und Klimabelastungen Aufbaumodul 4: Trekking und Höhenmedizin/Haut-/Sonnenschutz Aufbaumodul 5: Tauchsportmedizin Aufbaumodul 6: Internationale Arbeitseinsätze/Langzeitaufenthalte

Aufbaumodul 7: Risikogruppen und Reisen Aufbaumodul 8: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A Aufbaumodul 9: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B Aufbaumodul 10: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C Aufbaumodul 11: Unfälle und Reisemedizinische Assistance Aufbaumodul 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern Aufbaumodul 13: Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen.Termine:Module 1 und 2: 23./24. November 2018Module 9 und 10: 11./12. Januar 2019Module 7 und 8: 28./29. Juni 2019Module 6 und 12: 19./20. Juli 2019Module 4 und 11: 15./16. November 2019Entgelt: 200,– Euro/WochenendeZeit: Freitag–Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Reisemedizin Refresherseminar

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgFür alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheits-beratung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Ent-wicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berich-tet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariapro-phylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Mög-lichkeit, ihre reisemedizinischen

Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Inter-nationale Gesundheit sind 3 Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden.Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.Seminarinhalt:– Aktuelle Weltseuchenlage– Aktuelle Malariasituation

und -empfehlungen,– Aktuelle Impfempfehlungen –

Änderungen und neue Impfstoffe

– Neues zu Flavivirus-Infektionen: Dengue, JE/West Nile, Gelbfieber

– Ausgewählte Tropenkrankheiten anhand von Kasuistiken

– Differenzialdiagnose Eosinophilie und Fieber anhand von Kasuistiken“

– Senioren auf Reisen anhand von Kasuistiken

Termin:Samstag, 9. Februar 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.10 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std.

gemäß Curriculum der BundesärztekammerDie Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-nung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

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Bekanntmachungen

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter-bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungs-kurses erforderlich.Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistun-gen i. R. der Qualitätssiche-rungsvereinbarung Akupunk-tur der KV Baden-Württem-berg dienen.Seminarinhalte:Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen SchmerzzuständenBlock B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – KopfschmerzBlock C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und PalliativmedizinBlock D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, GelenkerkrankungenDer Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kolle-gen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten.Termine:Block A und B: 22.–26. Juli 2019Block C und D: 21.–25. Oktober 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 800,– Euro

Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung gem. WBO 2006

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura KlinikSuchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmiss-brauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugend-lichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzte-schaft insgesamt dar.Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keines-wegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Dro-gen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.In der aktuellen Weiterbildungs-ordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stün-dige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin:18.–22. Februar 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe

Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmiss-brauch oder sind alkohol-abhängig. Circa 3 Millionen gel-ten als medikamentenabhängig oder zumindest abhängigkeits-gefährdet. 600.000 Menschen

sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiat -abhängig.2015 hat die Bundesärzte- kammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbil-dungscurriculum für die sucht-medizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stun-den. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung an rechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten.4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist.Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations-einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und Suchtberatungsstellen.Termine:Teil I: 6./7. Dezember 2019Teil II: 31. Januar/1. Februar 2020Teil III: 28./29. Februar 2020Teil IV: 13./14. März 2020Zeit: Freitag und Samstag, 9.00 Uhr s.t.–ca. 17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 580,– Euro

Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern!Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/47 38/ 47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“

Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks-ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Uni-versitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie Tübingen eine Fortbil-dungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spiel-sucht – Risiko ohne Altersbe-schränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht be-troffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters darge-stellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambu-lante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.

Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbei- tet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

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Bekanntmachungen

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und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interes-sieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlos-sen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durch-geführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstal-tungen ist auch Wiedereinstei-gern, Refreshern und Kammer-mitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst möglich. Termine:jeweils Samstag17. November 2018Schmerzen: Akut und chronisch9.00–17.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 16/2018)26. Januar 2019Wunden: Akut und chronisch9.00–16.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 14/2019)23. März 2019Prävention und Nachsorge9.00–15.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 13/2019)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: je 25,– EuroPunkte: 2018: 10/2019: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Demenz aktuell 2018: Differentialdiagnosen zu Demenzerkrankungen

Termin:Mittwoch, 5. Dezember 201819.30–21.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 43/2018)

Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergProgramm:19.30–19.35 UhrBegrüßungDr. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg19.35–19.55 UhrNeurochirurgisches Konsil bei Verdacht auf Demenz-erkrankungen – wann indiziert?Referent: Prof. Dr. med. Martin Schuhmann, Facharzt für Neuro-chirurgie, Leiter pädiatrische Neurochirurgie und periphere Nervenchirurgie, Universitäts-klinik für Neurochirurgie, Tübingen (angefragt)19.55–20.15 UhrAktuelle Bildgebung bei den Demenzerkrankungen: Die Befunde der NeuroradiologieReferent: Dr. med. Tobias Lindig, Facharzt für Neurologie und Radiologie, Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie, Radiologische Universitätsklinik, Tübingen (angefragt)20.15–20.35 UhrPseudodemenzen oder wann trügt der Schein?Referent: Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler, Facharzt für Neuro-logie und Psychiatrie, Leiter Geriatrisches Zentrum, Universi-tätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen20.35 – 20.55 UhrChronische Lebererkrankungen: Was spricht für hepatische Enzephalopathie und was für DemenzerkrankungReferent: Prof. Dr. med. Christoph Berg, Facharzt für Innere Medizin, geschäftsführender Oberarzt, Bereichsleitung Hepatologie und Poliklinik, Medizinische Klinik I Hepatologie, Tübingen (angefragt)20.55–21.15 UhrMorbus Parkinson und die etwas andere DemenzReferentin: Dr. med. Kathrin Brockmann, Fachärztin für Neurologie, Neurologie mit Schwerpunkt Neurodegenerative Erkrankungen, Neurologische Universitätsklinik, Tübingen (angefragt)

21.15–21.45 UhrDiskussion mit den ReferentenLeitung: Dr. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: kostenfreiPunkte: 3

Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapie-programm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer

In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltensthera-peutische Techniken im Gruppen-setting vermittelt. Durch Absol-vieren dieses Kurses erfüllen teil-nehmende Ärzte die Anforderun-gen zum Anbieten von Tabakent- wöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer.Termin:Samstag, 8. Dezember 20189.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 22/2018)Leitung: Christina Zeep, Sektion für Suchtmedizin und Sucht-forschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und PsychotherapieOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 15Gebühr: 90,– EuroPunkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar

In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung bespro-chen und die typischen Verände-

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“

Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontro-verse Diskussionen aus, insbe-sondere seitdem bekannt gewor-den ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro-päischen Vergleich der Organ-spendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allge-meine, Viszeral- und Transplanta-tionschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungs-veranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtrans-plantation in Baden-Württem-berg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Euro-transplant vorgestellt, Vergabe-kriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Hand-lungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent-fernung dargestellt, sowie die Aufgabe des Transplantations-beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte von Seiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungs-punkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Seminar Allgemeinmedizin

Seit einigen Jahren ist die Ent-wicklung der hausärztlichen Ver-sorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen be-sorgniserregend. Um Ärztinnen

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Bekanntmachungen

rungen bei häufigen Herzerkran-kungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergeb-nisse werden im Plenum disku-tiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Allgemein-arztpraxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chron. Herz-erkrankungen und bei Notfällen vorgestellt.Termin:Samstag, 15. Dezember 20189.00–16.50 Uhr(Anmeldungs-Nr. 46/2018)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro Punkte: 11Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Psychoonkologie 2019: Krebspatienten, Datenschutz und immer mehr IT – wo sind die Fallstricke?

Der Datenschutz ist angesichts der zunehmenden Etablierung und Nutzung elektronischer Kommunikation und Administra-tion für Ärzte und Patienten eine große Herausforderung. Bei Patienten mit onkologischen Erkrankungen können Fehler im Datenschutz sehr schwere Folgen haben. Die absolute Sicherheit im Netz gibt es nicht. Welche Schutzmaßnahmen werden von Ärzten erwartet und welche Fehlerquellen sollen vermieden werden?Termin:Samstag, 12. Januar 20199.00–14.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 17/2019)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg

Programm:Leitung: Dr. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg9.00–9.15 UhrBegrüßung der TeilnehmerDr. Michael Schulze9.15–9.45 UhrAlbtraum für Krebspatienten: „Medizin leaks“ und die FolgenReferent: Dr. Peter Weyland, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Schwerpunkt Psychoonkologie, Facharzt für Allgemeinmedizin, Ingoldingen9.45–10.15 UhrAlbtraum für Ärzte: Die ärztliche Schweigepflicht und die Unsicherheiten im NetzReferent: N. N. 10.15–11.00 UhrDie neue DSGVO: Mehr Daten-sicherheit für Krebspatienten?Referent: Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informations- freiheit in Baden-Württemberg, Stuttgart 11.00–11.15 UhrKaffeepause11.15–11.45 Uhr Krebsregister Baden-Württem-berg oder der Patient – wer kontrolliert die Daten?Referent: Dr. med. Johannes Englert, Klinische Landesregister-stelle des Krebsregisters Baden-Württemberg, Stuttgart 11.45–12.15 UhrManagement des Datenschut-zes in der Arztpraxis = Sicher-heit Datenschutz für PatientenReferent: Dipl.-Ing. (FH) Edmund Hilt, hilt evolution, Renningen12.15–12.45 UhrMittagspause12.45–13.30 UhrAngst mit vielen Facetten: Wer erfährt von meinem Krebs? Referent: Dr. Peter Weyland, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Schwerpunkt Psychoonkologie, Facharzt für Allgemeinmedizin, Ingoldingen13.30–14.00 UhrDiskussion mit den ReferentenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 50,– EuroPunkte: 6

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten.Termine:Modul I: 16.–19. Februar 2019Modul II: 20.–23. Februar 2019(Anmeldungsnummer 3/2019)Modul I: 29. Juni–2. Juli 2019Modul II: 3.–6. Juli 2019(Anmeldungsnummer 5/2019)Gebühr Module I und II: je 890,– EuroModul III: 16.–19. Januar 2019(Anmeldungsnummer 1/2019) Modul III: 20.–23. März 2019(Anmeldungsnummer 4/2019) Gebühr Modul III: je 440,– EuroTeilnehmerzahl: je 20 PersonenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar „Train the Trainer“

Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Süd-württemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medi-zindidaktischer Kenntnisse anzu-bieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiter-bildung in allen Fachgebieten zu erleichtern: Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Es werden Vorschläge gemacht für Lernmög-lichkeiten und -unterstützung, zum Beispiel Weiterbildungs-gespräche, Feedback, Fallbespre-chungen und es werden typische Konstellationen schwieriger Arzt-Patienten-Situationen an Beispie-len geübt. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­bildung beschäftigen. Termin:Samstag, 19. Januar 20199.00–17.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 39/2019)Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, Facharzt für Allgemein-medizin und Innere Medizin, VogtProgramm:9.00–9.45 UhrWB-Plan, Vorbereitung des Arzt in Weiterbildung für Hausbesuche, Fragen zu BTM, Vertretung in Abwesenheit, etc.Referent: Dr. med. Hans-Otto Bürger9.45–10.30 UhrKommunikation als WB-Thema: Mitteilung schwieriger Diagnosen Dr. med. Peter Weyland, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Schwerpunkt Psychoonkologie, Facharzt für Allgemeinmedizin, Ingoldingen10.30–10.45 UhrKaffeepause

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10.45–11.30 UhrUmgang mit schwierigen Patienten (Aggressivität, Verdacht auf Sucht etc.)Referent: Dr. med. Peter Weyland11.30–12.15 UhrÜbung schwieriger Gespräche in Kleingruppen Referent: Dr. med. Peter Weyland 12.15–13.00 UhrArzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten/Inhalte von ArbeitszeugnissenReferentin: Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg13.00–13.30 UhrMittagspause13.30–15.45 Uhr Medizindidaktik: Lernmethoden, Fall- und Befundbesprechungen, Lernmöglichkeiten und -unterstützung, E-Learning, Feedback, Evaluation, Supervision, WB-Gespräche Referentin: Dr. med. Maria Lammerding- Köppel, Kompetenzzentrum für Hochschuldidaktik in Medizin, Tübingen 15.45–16.00 UhrKaffeepause16.00–16.45 UhrArzt als Ausbilder: Voraussetzung für KV-Förde-rung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Referent: Andreas Steinhilber, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Reutlingen 16.45–17.30 UhrWB in der BÄK: WBmed, Logbuch etc.Referent: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– EuroPunkte: 9Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher

nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Erste ärztliche Hilfe bei Notfall-patienten – Allgemeine Grundlagen

Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausgeübt hat, gleichgültig ob er beamteter, angestellter oder nie-dergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhe-stand trifft diese allgemeine Ver-pflichtung zur Notfallbehand-lung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allge-meine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochenenden zu tun. Es kommt auf den Notfall an. Diese Verpflichtung besteht nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern bereits aus der Berufs-ordnung und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erfor-derliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungs-kette, Lagerungsarten, Therapie-schema bei Reanimation, Eigen-schutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente.Termin:Samstag, 19. Januar 20199.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 31/2019)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und GetränkePunkte: 5Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Hygiene-Update für Hygienebeauftragte Ärzte (gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygiene-verordnung Baden-Württemberg von 2012)

Nach der Medizinhygieneverord-nung Baden-Württemberg vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolg-reichen Absolvierung eines 40-Stunden Kurses „Hygiene-beauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärzte-kammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 dieser Verord-nung des Sozialministeriums über die Hygiene- und Infek-tionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Baden- Württemberg ist das gesamte Hygienefachpersonal verpflich-tet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungs-veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilzuneh-men. Die Leitungen der betref-fenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und Infektions-prävention teilnehmen kann.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, die hygienebeauf-tragten Ärzte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu unterstüt-zen und eine Fortbildungsveran-staltung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygienever-ordnung Baden-Württemberg von 2012 anzubieten. Im Mittel-punkt des Programms stehen dabei der Alltag des hygiene-beauftragten Arztes, die Tätigkeit in der OP-Abteilung, Kasuistiken zur Infekterfassung, das Aus-bruchsmanagement unter Berücksichtigung der Medien-berichterstattung, Kasuistiken zu postoperativen Wundinfektionen und die Medizinprodukte-aufbereitung mit besonderem Schwerpunkt auf der Endoskopie.

Termin:Samstag, 2. Februar 20199.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 8/2019)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, AmmerbuchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25Gebühr: 100,– EuroPunkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst

Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisie-ren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfall-medizin bzw. zur Fachkunde Ret-tungsdienst, sondern um die er-sten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Not-fall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvor-bereitet in Situationen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärzt-liche Hilfe geleistet werden muss, wie zum Beispiel bei Sportereig-nissen, im Flugzeug, bei kulturel-len oder gesellschaftlichen Ver-sammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc.Der Ausgangspunkt in den ein-zelnen Fortbildungsveranstal-

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tungen sind die oft im Vorder-grund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnah-men erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Dia-gnostik und Therapie so darge-stellt, dass der Patient ausrei-chend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwere-ren oder potenziell lebensgefähr-lichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem sta-bilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die per-sonellen und technischen Voraus-setzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.Die Referenten sind meistens Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedi-zin bzw. Fachkunde Rettungs-dienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilneh-mern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezi-fische Notfallsituationen werden von den entsprechenden Fachärzten vorgetragen.Termin:Mittwoch, 13. Februar 201916.30–19.00 UhrLeitsymptome: Akute Allergien – Lähmungen/Krämpfe – Akute Schmerzen und Bewegungseinschränkungen(Anmeldungs-Nr. 21/2019)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 3Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Strukturierte curriculare Fortbil-dung „Medizinische Begutachtung“

Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in Baden-Württemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheits-dienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außer-halb des Öffentlichen Gesund-heitsdienstes verschieben.Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an.Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unter-stützen, bieten die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Süd-württemberg und das Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung des UKT Tübingen gemeinsam ab September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fort-bildung „Medizinische Begutach-tung“ an.Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fach-lichen Qualifikationen ihre Kennt-nisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fachü-bergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst ins-gesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können.Voraussetzungen für die Erlan-gung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind:– abgeschlossene

Facharztweiterbildung

– Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens

– Bestehen der Lernerfolgs-kontrolle

Termine:Teil IIjeweils Sa–So16.–17. Februar 201918.–19. Mai 2019(Anmeldungs-Nr. 11/2019)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergDr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 440,– EuroPunkte: 35Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorankündigung:

Termin:Teil I20.–22. Oktober 2019 (So–Di)(Anmeldungs-Nr. 12/2019)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ-medizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erfor-derlich, für welchen die Bundes-ärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.

Dieser Kurs ist auch ein Angebot an Ärztinnen und Ärzte, die ihr Fachwissen über Palliativmedizin erweitern und ihre Patienten im Rahmen der AAPV gem § 87 Abs. 1b SGB V palliativmedizi-nisch versorgen möchten. Termine:Freitag, 8. März 201914.00–18.00 UhrSamstag, 9. März 20199.00–17.15 UhrSonntag, 10. März 20199.00–15.15 UhrFreitag, 12. April 201914.00–18.00 UhrSamstag, 13. April 20199.00–16.15/17.15 UhrSonntag, 14. April 20199.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 2/2019)Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenGebühr: 490,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren

Termin:Samstag, 23. März 20199.00–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 38/2019)Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– EuroPunkte: 11

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Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

50 Stunden Kurs-Weiterbildung Suchtmedizin (gem. § 4 Abs. 8 in Suchtmedizin)

Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg bietet in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen diese Veranstaltung an. Den Folgen von Suchterkran-kungen begegnen Ärztinnen und Ärzte in fast allen Fachgebieten. Die legale Droge Alkohol führt jährlich zu circa 350.000 Kranken-hauseinweisungen, zu 70.000 Todesfällen und zu volkswirt-schaftlichen Kosten von circa 40 Mrd. Euro in Deutschland. Tabak ist verantwortlich für circa 170.000 Todesfälle jährlich, für sehr viele Krebserkrankungen und andere chronische Krank-heiten. Die nicht substanzgebun-denen Abhängigkeiten steigen an, gerade im Bereich PC und Internet etc.Die Zusatzweiterbildung Sucht-medizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusam-menhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebun-denen Suchterkrankungen.Termin:1.–5. April 2019 (Mo–Fr)(Anmeldungs-Nr.37/2019)Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen Gebühr: 800,– Euro (inkl. Skripten und Verpflegung)Punkte: 50

Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der orga-nisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhal-tung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung not-wendiger hygienischer Maßnah-men, die Leiter von Krankenhäu-sern, Einrichtungen für ambu-lantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Ver-sorgung erfolgt, Dialyseeinrich-tungen sowie Tageskliniken ver-pflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs-erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet.Termine:jeweils Fr–So24.–26. Mai 201928.–30. Juni 2019(Anmeldungs-Nr. 9/2019)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizin-hygiene, AmmerbuchDr. med. Jan Liese, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum Tübingen

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 30Gebühr: 600,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorankündigung 22. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2019: Medizin zwischen Ökonomie und Profitorientierung

Termin:Samstag, 6. April 201910.00–15.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 18/2019)Leitung: N. N.Präsident der Bezirksärztekammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– EuroPunkte: beantragt

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis

– individuell– nach AbspracheDr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen)

– individuell– nach AbspracheDr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

Impressum

Herausgeber:Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert ZeunerVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 StuttgartAnzeigenleitung:Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected]:Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 [email protected] Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Media Sales:Armin Gross (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 24 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 24 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 61 vom 1. 1. 2018 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, HöchbergInternet: www.ärzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ-licher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mecha-nischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto-kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungs-anlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 73. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

11 | 2018

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