Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf ...

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Koralmbahn Graz – Klagenfurt Südbahn Graz – Spielfeld / Straß BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE GRAZ - WERNDORF UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN inkl. Zusammenfassung Auftraggeber: Verfasser: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Gruppe Schiene, Abteilung IV/ Sch 2 Radetzkystraße 2 A - 1031 Wien KORDINA ZT GmbH Schottenfeldgasse 28/6 A - 1070 Wien In Zusammenarbeit mit den UVP-Sachverständigen Wien, März 2011

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Koralmbahn Graz – Klagenfurt

Südbahn Graz – Spielfeld / Straß

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE

GRAZ - WERNDORF

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

inkl. Zusammenfassung

Auftraggeber: Verfasser:

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

Gruppe Schiene, Abteilung IV/ Sch 2

Radetzkystraße 2

A - 1031 Wien

KORDINA ZT GmbH

Schottenfeldgasse 28/6

A - 1070 Wien

In Zusammenarbeit mit den UVP-Sachverständigen

Wien, März 2011

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FACHGEBIETE / UVP-GUTACHTER

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INHALTSVERZEICHNIS

0 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................1

0.1 Projektbeschreibung..............................................................................................................................1

0.2 Grundlagen ............................................................................................................................................1

0.3 Aufgabe und Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung.........................................................................2

0.4 Zusammenfassende Beurteilung anhand der Fragenbereiche.............................................................3

0.4.1 Fragenbereich 1: Alternativen, Trassenvarianten, Nullvariante .....................................................................3

0.4.2 Fragenbereich 2: Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle ..............................................................................6

0.4.3 Fragenbereich 3: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes .............................................................14

0.4.4 Fragenbereich 4: Fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen ................................................17

0.5 Maßnahmenkatalog .............................................................................................................................20

0.6 Beurteilung der Umweltverträglichkeit .................................................................................................27

1 DAS UVP-VERFAHREN .....................................................................................................................31

1.1 Projektbeschreibung............................................................................................................................31

1.2 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................32

1.2.1 Art des Verfahrens.......................................................................................................................................32

1.2.2 Aufgabe und Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung................................................................................32

1.2.3 Genehmigungsvoraussetzungen .................................................................................................................33

1.2.4 Übersicht der Fragestellungen.....................................................................................................................33

1.3 Fachgebiete .........................................................................................................................................35

1.3.1 Übersicht der Sachverständigen..................................................................................................................35

1.3.2 Abgrenzung der Fachgebiete und Benennung der Schutzziele...................................................................35

1.3.3 Generelle Vorgangsweise / Methodik ..........................................................................................................45

1.4 Grundlagen für die Erstellung des UVG ..............................................................................................53

1.4.1 Unterlagen der Projektwerberin ...................................................................................................................53

1.4.2 Rechtliche Grundlagen und sonstige Unterlagen ........................................................................................54

1.4.3 Definitionen .................................................................................................................................................64

2 FRAGENBEREICH 1: ALTERNATIVEN, TRASSENVARIANTEN, NULLVARIANTE ....................69

2.1 Frage 1.................................................................................................................................................69

2.2 Frage 2.................................................................................................................................................76

2.3 Frage 3.................................................................................................................................................82

2.4 Frage 4.................................................................................................................................................90

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2.5 Zusammenfassung Fragenbereich 1...................................................................................................93

2.5.1 Fachgebietsspezifische Darlegungen..........................................................................................................93

2.5.2 Resümee .....................................................................................................................................................95

3 FRAGENBEREICH 2: AUSWIRKUNGEN, MAßNAHMEN, KONTROLLE ......................................96

3.1 Mensch – Gesundheit / Lebensraum...................................................................................................97

3.1.1 Immissionen ................................................................................................................................................97

3.1.1.1 Frage G 1 ....................................................................................................................................................97

3.1.1.2 Frage G 2 ....................................................................................................................................................99

3.1.1.3 Frage G 3 ..................................................................................................................................................105

3.1.1.4 Frage G 4 ..................................................................................................................................................124

3.1.1.5 Frage G 5 ..................................................................................................................................................127

3.1.2 Raumplanung ............................................................................................................................................131

3.1.2.1 Frage R 1 ..................................................................................................................................................131

3.1.2.2 Frage R 2 ..................................................................................................................................................133

3.1.2.3 Frage R 3 ..................................................................................................................................................136

3.1.2.4 Frage R 4 ..................................................................................................................................................136

3.1.2.5 Frage R 5 ..................................................................................................................................................138

3.2 Mensch - Nutzung..............................................................................................................................139

3.2.1 Verkehr......................................................................................................................................................139

3.2.1.1 Frage V 1...................................................................................................................................................139

3.2.1.2 Frage V 2...................................................................................................................................................140

3.2.1.3 Frage V 3...................................................................................................................................................147

3.2.1.4 Frage V 4...................................................................................................................................................148

3.2.1.5 Frage V 5...................................................................................................................................................151

3.2.2 Landwirtschaft (inkl. Boden) ......................................................................................................................153

3.2.2.1 Frage L 1 ...................................................................................................................................................153

3.2.2.2 Frage L 2 ...................................................................................................................................................154

3.2.2.3 Frage L 3 ...................................................................................................................................................161

3.2.2.4 Frage L 4 ...................................................................................................................................................161

3.2.2.5 Frage L 5 ...................................................................................................................................................163

3.2.3 Waldökologie und Forstwesen...................................................................................................................163

3.2.3.1 Frage F 1...................................................................................................................................................163

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3.2.3.2 Frage F 2...................................................................................................................................................164

3.2.3.3 Frage F 3...................................................................................................................................................166

3.2.3.4 Frage F 4...................................................................................................................................................167

3.2.3.5 Frage F 5...................................................................................................................................................171

3.2.4 Jagdwirtschaft............................................................................................................................................175

3.2.4.1 Frage J 1 ...................................................................................................................................................175

3.2.4.2 Frage J 2 ...................................................................................................................................................175

3.2.4.3 Frage J 3 ...................................................................................................................................................177

3.2.4.4 Frage J 4 ...................................................................................................................................................177

3.2.4.5 Frage J 5 ...................................................................................................................................................178

3.2.5 Fischerei....................................................................................................................................................178

3.2.5.1 Frage FI 1..................................................................................................................................................178

3.2.5.2 Frage FI 2..................................................................................................................................................179

3.2.5.3 Frage FI 3..................................................................................................................................................181

3.2.5.4 Frage FI 4..................................................................................................................................................182

3.2.5.5 Frage FI 5..................................................................................................................................................182

3.3 Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Naturschutz.....................................................................183

3.3.1 Frage N 1 ..................................................................................................................................................183

3.3.2 Frage N 2 ..................................................................................................................................................184

3.3.3 Frage N 3 ..................................................................................................................................................194

3.3.4 Frage N 4 ..................................................................................................................................................194

3.3.4.1 Frage N 4.1 ...............................................................................................................................................194

3.3.4.2 Frage N 4.2 ...............................................................................................................................................195

3.3.4.3 Frage N 4.3 ...............................................................................................................................................195

3.3.4.4 Frage N 4.4 ...............................................................................................................................................195

3.3.4.5 Frage N.4.5 ...............................................................................................................................................195

3.3.4.6 Frage N 4.6 ...............................................................................................................................................195

3.3.4.7 Frage N 4.7 ...............................................................................................................................................196

3.3.4.8 Frage N 4.8 ...............................................................................................................................................196

3.3.4.9 Frage N 4.9 ...............................................................................................................................................196

3.3.5 Frage N 5 ..................................................................................................................................................196

3.4 Wasser: Grund- und Oberflächenwasser ..........................................................................................198

3.4.1 Frage W 1..................................................................................................................................................198

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3.4.2 Frage W 2..................................................................................................................................................198

3.4.3 Frage W 3..................................................................................................................................................200

3.4.4 Frage W 4..................................................................................................................................................200

3.4.4.1 Frage W 4.1...............................................................................................................................................200

3.4.4.2 Frage W 4.2...............................................................................................................................................201

3.4.5 Frage W 5..................................................................................................................................................202

3.5 Luft, Klima ..........................................................................................................................................206

3.5.1 Frage KL 1.................................................................................................................................................206

3.5.2 Frage KL 2.................................................................................................................................................206

3.5.3 Frage KL 3.................................................................................................................................................207

3.5.4 Frage KL 4.................................................................................................................................................207

3.6 Landschaft / Landschaftsbild .............................................................................................................208

3.6.1 Frage LS 1.................................................................................................................................................208

3.6.2 Frage LS 2.................................................................................................................................................209

3.6.3 Frage LS 3.................................................................................................................................................211

3.6.4 Frage LS 4.................................................................................................................................................211

3.6.4.1 Frage LS 4.1..............................................................................................................................................211

3.6.4.2 Frage LS 4.2..............................................................................................................................................212

3.6.5 Frage LS 5.................................................................................................................................................213

3.7 Kulturgüter und Sachgüter.................................................................................................................214

3.7.1 Frage S 1...................................................................................................................................................214

3.7.2 Frage S 2...................................................................................................................................................215

3.7.3 Frage S 3...................................................................................................................................................218

3.7.4 Frage S 4...................................................................................................................................................219

3.7.4.1 Frage S 4.1................................................................................................................................................219

3.7.4.2 Frage S 4.2................................................................................................................................................220

3.7.5 Frage S 5...................................................................................................................................................221

3.8 Zusammenfassung Fragenbereich 2.................................................................................................222

3.8.1 Fachgebietsgebozene Darlegungen..........................................................................................................222

3.8.2 Gesamtbewertung UVG ............................................................................................................................229

3.8.2.1 Frage U 1 ..................................................................................................................................................229

3.8.2.2 Frage U 2 ..................................................................................................................................................229

3.8.2.3 Frage U 3 ..................................................................................................................................................229

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3.8.2.4 Frage U 4 ..................................................................................................................................................229

3.8.2.5 Frage U 5 ..................................................................................................................................................230

3.8.2.6 Resümee ...................................................................................................................................................231

4 FRAGENBEREICH 3: AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE ENTWICKLUNG

DES RAUMES...................................................................................................................................232

4.1 Frage 1...............................................................................................................................................232

4.2 Frage 2...............................................................................................................................................236

4.3 Frage 3...............................................................................................................................................237

4.4 Frage 4...............................................................................................................................................237

4.5 Frage 5...............................................................................................................................................240

4.6 Frage 6...............................................................................................................................................241

4.7 Frage 7...............................................................................................................................................241

4.8 Frage 8...............................................................................................................................................242

4.9 Frage 9...............................................................................................................................................242

4.10 Zusammenfassung Fragenbereich 3.................................................................................................243

4.10.1 Fachgebietsbezogene Darlegungen..........................................................................................................243

4.10.2 Resümee ...................................................................................................................................................245

5 FRAGENBEREICH 4: FACHLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN

STELLUNGNAHMEN........................................................................................................................246

5.1 Beantwortung der Stellungnahmen ...................................................................................................246

5.1.1 Nr 1: Amt der Steiermärkischen Landesregierung.....................................................................................246

5.1.2 Nr 2: Hermann und Brigitte Siller ...............................................................................................................247

5.1.3 Nr 3: Erich Oberkofler................................................................................................................................249

5.1.4 Nr 4: Christian und Waldtraud Supperl ......................................................................................................251

5.1.5 Nr 5: Rudolf und Brunhilde Sperlich ..........................................................................................................258

5.1.6 Nr 6: Grete Hiebler ....................................................................................................................................260

5.1.7 Nr 7: Franz Kiendl......................................................................................................................................261

5.1.8 Nr 8: Rudolf Dörner ...................................................................................................................................263

5.1.9 Nr 9: Peter und Mathilde Klemencic ..........................................................................................................264

5.1.10 Nr 10: Fam Bosnjak...................................................................................................................................265

5.1.11 Nr 11: Ingeborg Wolf .................................................................................................................................267

5.1.12 Nr 12: Landwirtschaftskammer Steiermark................................................................................................268

5.1.13 Nr 13: Viktor und Gabriele Inzinger ...........................................................................................................270

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5.1.14 Nr 14: Stefanie Löscher.............................................................................................................................275

5.1.15 Nr 15: Christian Hofer................................................................................................................................276

5.1.16 Nr 16: Erika Schagawetz ...........................................................................................................................278

5.1.17 Nr 17: Elfriede Lippitsch ............................................................................................................................279

5.1.18 Nr 18: Gisela Lauritsch ..............................................................................................................................280

5.1.19 Nr 19: Armin und Christine Fiechter ..........................................................................................................281

5.1.20 Nr 20: Brigitte Zinka...................................................................................................................................282

5.1.21 Nr 21: Michaela Schneider ........................................................................................................................284

5.1.22 Nr 22. Christian Tscheppe.........................................................................................................................287

5.1.23 Nr 23: Ludwig Wallinger.............................................................................................................................291

5.1.24 Nr 24: Dieter Baumann..............................................................................................................................292

5.1.25 Nr 25: Amt der Steiermärk. Landesreg. Abteilung 19 ................................................................................296

5.1.26 Nr 26: Wolfgang Dokonal ..........................................................................................................................296

5.1.27 Nr 27: Alfa Real Projektentwicklungs GmbH, Peter Burkhart, Theresia und Herbert Resch, Theresia

Falmhaupt .................................................................................................................................................298

5.1.28 Nr 28: Gasnetz Steiermark GmbH.............................................................................................................303

5.1.29 Nr 29: Christa Kindler ................................................................................................................................305

5.1.30 Nr 30: Gerd Schick ....................................................................................................................................306

5.1.31 Nr 31: Wolfgang und Martina Sax..............................................................................................................307

5.1.32 Nr 32: Peter und Anna Trotz......................................................................................................................309

5.1.33 Nr 33: Stefanie Alker .................................................................................................................................310

5.1.34 Nr 34: Gerald Ehling ..................................................................................................................................314

5.1.35 Nr 35: Magdalena Ehling ...........................................................................................................................317

5.1.36 Nr 36: Christine Mandl...............................................................................................................................321

5.1.37 Nr 37: Markus und Sandra Hillebrand .......................................................................................................325

5.1.38 Nr 38: Landwirtschaftskammer Steiermark................................................................................................325

5.1.39 Nr 39: Lebensministerium..........................................................................................................................326

5.1.40 Nr 40: Christopher Grunert ........................................................................................................................327

5.1.41 Nr 41: Gemeinde Seiersberg, Gemeinde Pirka, Gemeinde Zettling ..........................................................328

5.1.42 Nr 42: Karl Drschka ...................................................................................................................................334

5.1.43 Nr 43: Olga Drschka ..................................................................................................................................337

5.1.44 Nr 44: Martin Drschka................................................................................................................................338

5.1.45 Nr 45: Karin Hofer......................................................................................................................................339

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5.1.46 Nr 46: Christian Hofer................................................................................................................................343

5.1.47 Nr 47: Bürgerinitiative ................................................................................................................................346

5.1.48 Nr 48: Maria Baumgartner .........................................................................................................................351

5.1.49 Nr 49: Gerhard Kilbert ...............................................................................................................................354

5.1.50 Nr 50: Heinz Behr ......................................................................................................................................356

5.1.51 Nr 51: Erwin Reffle ....................................................................................................................................359

5.1.52 Nr 52: Monika Kilbert .................................................................................................................................360

5.1.53 Nr 53: Wolfgang Fernbach ........................................................................................................................362

5.1.54 Nr 54: Fam Geist und Wassilikos ..............................................................................................................364

5.1.55 Nr 55: Stadt Graz ......................................................................................................................................366

5.1.56 Nr 56: WASS Projekt Seiersberg GmbH, Einkaufszentrum Seiersberg GmbH, Herkules

Grundstücksvermietungs- und Verwertungs GmbH ..................................................................................366

5.1.57 Nr 57: BMVIT - II / FFBL............................................................................................................................371

5.1.58 Nr 58: G. Hausmann Immobilien GmbH ....................................................................................................371

5.1.59 Nr 59: Pfeiffer Handels GmbH...................................................................................................................375

5.1.60 Nr 60: Werner Gießauf ..............................................................................................................................376

5.1.61 Nr 61: Andrea Lorenz ................................................................................................................................381

5.1.62 Nr 62: Matthias und Maria Gferer ..............................................................................................................382

5.1.63 Nr 63: Karl Thaller .....................................................................................................................................383

5.1.64 Nr 64: VAI..................................................................................................................................................387

5.2 Zusammenfassung Fragenbereich 4.................................................................................................388

5.2.1 Fachgebietsbezogene Darlegungen..........................................................................................................388

5.2.2 Resümee ...................................................................................................................................................391

6 MAßNAHMENKATALOG .................................................................................................................392

7 BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT.....................................................................399

8 VERTIEFENDE AUSFÜHRUNGEN..................................................................................................403

8.1 Waldökologie und Forstwesen ..........................................................................................................403

8.2 Grundwasserschutz ...........................................................................................................................411

8.3 Straßenbau ........................................................................................................................................435

9 VERZEICHNISSE..............................................................................................................................440

9.1 Abkürzungsverzeichnis......................................................................................................................440

9.2 Abbildungen.......................................................................................................................................442

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9.3 Tabellen .............................................................................................................................................442

9.4 Literaturverzeichnis............................................................................................................................443

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0 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG

Diese Zusammenfassung dient dazu die Inhalte und Aussagen der Sachverständigen im Sinne des UVP-G 2000 zu-

sammenfassend darzustellen. Das heißt, am Anfang der einzelnen Fragenbereiche steht die zusammenfassende Beur-

teilung des jeweiligen Fragenbereichs. Für genaue Erläuterungen und Begründungen, ersuchen wir die Leserin und den

Leser das nachfolgende Umweltverträglichkeitsgutachten zu beachten.

0.1 PROJEKTBESCHREIBUNG

Das vorliegende Projekt beinhaltet die Planung einer Bahnstromübertragungsanlage zwischen Graz und Werndorf. Diese

beginnt beim Unterwerk Graz und führt zum geplanten und bereits genehmigten Unterwerk Werndorf. Die Leitung ist für

eine Nennspannung von 110 kV ausgelegt und die Stromart ist wie im gesamten Bundesbahnnetz Einphasen – Wech-

selstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz. Das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf besteht aus

den Vorhabensteilen:

- 110 kV-Hochspannungskabel km 0,0 – km 7,51311 (Teilraum Graz – Stadt)

- 110 kV-Hochspannungsfreileitung km 0,0 – km 13,075 (Teilraum Grazer Feld – Mitte, Grazer Feld – Süd)

Die Ergebnisse einer Zugfahr- und Lastflusssimulation der ÖBB Infrastruktur, Energie - Technische Betriebsführung,

weisen nach, dass eine Bahnstromversorgung des UW Werndorf notwendig ist, um den interoperablen Betrieb auf den

TEN-Strecken Graz - Spielfeld- Straß - Staatsgrenze und Koralmbahn unter Berücksichtigung des Dimensionierungspro-

gramms 2025 mit einer ausreichenden Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Bereits in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Pla-

nung und des Baus von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG

(HL-Ü-VO, 1989) werden die Streckenabschnitte Graz – Koralmtunnel – Klagenfurt, die Strecken Werndorf – Spielfeld-

Straß sowie der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Graz Puntigam – Bahnhof Werndorf angeführt. In der Verord-

nung wird ausdrücklich die Errichtung des Unterwerks Werndorf sowie die Errichtung einer Bahnstromübertragungslei-

tung gefordert.

Das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage kommt im landschaftlichen Großraum des Grazer Feldes zu liegen und

erstreckt sich über sechs Standortgemeinden (Graz, Seiersberg, Pirka, Unterpremstätten, Zettling, Wundschuh).

0.2 GRUNDLAGEN

Bezüglich der verwendeten Grundlagen wird auf das Einlagenverzeichnis UEB_01_00_01 verwiesen.

- Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)

- Einreichoperat für das forstrechtliche Genehmigungsverfahren

- Einreichoperat für das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren

- Einreichoperat für das Genehmigungsverfahren gemäß Luftfahrtgesetz

1 km 7,513 im Kabelbereich entspricht km 0,0 im Freileitungsbereich

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0.3 AUFGABE UND INHALT DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Im UVP-G 2000 wird die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung vom Gesetzgeber wie folgt definiert:

§ 1. (1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage:

1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorha-ben

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,

c) auf die Landschaft und

d) auf Sach- und Kulturgüter

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind,

2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,

3. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umwelt-relevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und

4. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgese-hen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.

Die notwendigen Inhalte des Umweltverträglichkeitsgutachtens werden in § 24c Abs. 5 UVP-G 2000 definiert:

(5) Das Umweltverträglichkeitsgutachten hat

1. die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gemäß § 1 Abs. 1 vorgelegte Umweltverträglichkeitserklä-rung und andere relevante vom Projektwerber/von der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen nach dem Stand der Technik und dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in einer umfassenden und inte-grativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien des § 24f aus fachlicher Sicht zu bewerten und allenfalls zu ergänzen,

2. sich mit den gemäß § 9 Abs. 5, § 10 und § 24a vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinander zu setzen, wobei gleichgerichtete oder zum gleichen Themenbereich eingelangte Stellungnahmen zusammen behandelt werden können,

3. Vorschläge für Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 zu machen,

4. Darlegungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 und 4 zu enthalten und

5. fachliche Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Res-sourcen zu enthalten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 3 -

0.4 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG ANHAND DER FRAGENBEREICHE

0.4.1 FRAGENBEREICH 1: ALTERNATIVEN, TRASSENVARIANTEN, NULLVARIANTE

In diesem Fragenbereich sind gemäß §24c Abs. 5 Z 4 UVP-G, die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin ge-

prüften Alternativen (Systemalternativen) und die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens

(Nullvariante) darzulegen. Weiters sind die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften

Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) darzulegen.

Fragestellung:

- Welches sind die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften (vorhabensbezogenen) Systemalternati-

ven sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) und der Stand-

ort- oder Trassenvarianten (Korridore)?

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 1 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Die von der Projektwerberin vorgelegte Darlegung zu Alternativen (Systemalternativen) bzw. Trassenvarianten

(Korridore) einschließlich Nullvariante entspricht den Erfordernissen der Umweltverträglichkeitsprüfung im

Sinne des UVP-G 2000. Die Ergebnisse der UVE zur Kooridorauswahl werden von den Sachverständigen bestä-

tigt.

Fachspezifische Schlussfolgerungen der Sachverständigen zum Fragenbereich 1:

Eisenbahntechnik

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens und

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen (Systemalternativen) sowie

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore)

ausreichend dargelegt wurden.

Die im stufenweisen Auswahlverfahren mittels umfangreicher Kriterienkataloge in Summe am besten geeignete System-

alternative und Trassenvariante „Stadtkorridorvariante 3b“ liegt dem Einreichoperat zugrunde. Das Vorhaben Bahn-

stromübertragungsanlage UW Graz – UW Werndorf sieht die zentrale Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahn-

stromnetz in Form einer 110 kV Bahnstromfreileitung mit einer Teilverkabelung (etwa im Stadtgebiet Graz) vor. Die ge-

plante Ausführung des Vorhabens entspricht dem Stand der Technik. Aus fachlicher Sicht des Fachbereiches Eisen-

bahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Schlussfolgerungen hinsichtlich der untersuchten Trassenvarianten zur projek-

tierten Trasseentscheidung einer 110kV-Teilverkabelung werden vom Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotech-

nik bestätigt. Die im Projekt dokumentierten Entscheidungen für das Projekt einer 110kV-Teilverkabelung mit Anbindung

an das bestehende zentrale ÖBB 110kV/16,7 Hz-Bahnstromleitungsnetz gegenüber den untersuchten anderen mögli-

chen technischen Versorgungsvarianten werden vom Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik bestätigt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 4 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Aussagen der Projektwerberin, unterlegt durch Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE), wurden aus der Sicht des

Fachgebiets Hygiene, Umweltmedizin, Elektromagnetische Verträglichkeit bezüglich der gesundheitlichen Konsequenzen

für die Bevölkerung, Tierwelt und landwirtschaftliche Güter überprüft. Dabei wurden die unterschiedlichen Systemalterna-

tiven, Trassenvarianten sowie der Vergleich zwischen dem Vorhaben und der Nullvariante berücksichtigt. Die ausgewähl-

te Variante zeichnet sich durch geringe z.T. nur temporär auftretende Emissionen aus. Grundsätzlich wird die Einschät-

zung der Projektwerberin geteilt, dass die projektierte Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf, insbesondere im

Vergleich zu Nullvariante, eine umweltschonendere Lösung darstellt. Unter Einhaltung der in einzelnen UVE vorgeschla-

genen Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Emissionen werden die geltenden Grenzwerte zum Schutz

gegenüber wesentlichen Störungen des Wohlbefindens und Gesundheitsgefährdung in der Bau- und Betriebsphase

eingehalten und in den meisten Fällen sogar deutlich unterschritten. Gegen das Projekt bestehen keine grundsätzlichen

umweltmedizinischen Bedenken

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Den in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen lärm- und erschütterungstechnischen Aussagen kann aus fachli-

cher Sicht gefolgt werden. Aus lärmschutztechnischer und erschütterungsschutztechnischer Sicht ergeben sich keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber den Einschätzungen der Projektwerberin.

Klima, Luft

Für den Fachbereich Klima, Luft ist die Nullvariante im Vergleich zur Realisierung des Vorhabens ungünstig, da im Be-

reich der Südbahn teilweise auf Dieseltraktion umgestellt werden müsste. Die Variantenstudie zeigt, dass jene Varianten,

die vom Hauptbahnhof in Richtung Süden verlaufen (inkl. der gewählten Variante), in Hinblick auf die Auswirkungen auf

das Klima vergleichbar und wenig relevant sind, die Variante über Gösting und Plabutsch wäre mit größeren Rodungen

verbunden und hätten somit einen größeren Einfluss auf das Klima.

Ökologie

Aus Sicht des SV Ökologie kommt es zu keinen maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projekt-

werberin.

Waldökologie und Forstwesen

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Systemalternativen, Trassenvarianten

und der Nullvariante wurden nachvollziehbar dargelegt. Aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht ergeben sich auf

Grund der erläuterten Vorgaben bzw. Kriterien keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der

Projektwerberin.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Systemalternativen, Trassenvarianten (Korridor) und Nullvariante sind mit ihren umwelt- und betrieblichen Auswirkungen

dargestellt und die Entscheidungsfindung für die Auswahl des Systems und Korridors schlüssig dargelegt. Aus der Sicht

des SV für Landwirtschaft, Jagd und Fischerei ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Ein-

schätzung der Projektwerberin.

Grundwasserschutz

Aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz erfolgte die Prüfung von Systemalternativen, Standort- und Tras-

senvarianten sowie der Nullvariante nach dem Stand der Technik und des Wissens. Die Begründungen, die zur Einrei-

chung geführt haben, sind nachvollziehbar, ausreichend und plausibel. Es ergeben sich für das Fachgebiet Grundwas-

serschutz keine maßgeblichen Abweichungen von der Einschätzung durch die Konsenswerberin.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 5 -

Raumplanung und Infrastruktur

Die Erfordernisse des Vorhabens, Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und möglicher Trassenkorridore als

auch die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens werden in den Einlagen ÜB 01-00.01,

UV 02-00.01, UV 02-00.02, UV 02-00.04, UV_03_01_01 dargestellt und begründet und sind nachvollziehbar. Aus fachli-

cher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Straßenbau

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 6 -

0.4.2 FRAGENBEREICH 2: AUSWIRKUNGEN, MAßNAHMEN, KONTROLLE

In diesem Fragenbereich sind die von der Projektwerberin zu den Auswirkungen des Vorhabens vorgelegte UVE und

andere relevante von der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen von den Sachverständigen aus fachlicher Sicht zu beur-

teilen und allenfalls zu ergänzen. Dies erfolgt nach dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wis-

senschaften in einer umfassenden und integrativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskrite-

rien des § 24f UVP-G. Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um schädliche, belästigende

oder belastende Auswirkungen des Vorhabens zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrö-

ßern. Des Weiteren können Maßnahmen zur Beweissicherung und Begleitenden Kontrolle vorgeschlagen werden.

Fragestellungen:

- Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung

der Projektwerberin?

- Sind die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dar-

gestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

- Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand

der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet?

- Werden Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführenden

Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die

Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzuführenden Geneh-

migungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

- Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder

belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das entsprechende Schutzgut zu verhindern oder zu verringern oder

günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle

werden vorgeschlagen?

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 2 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Bei Einhaltung, der in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforder-

lich erachteten Maßnahmen und Kontrollen, ist im Sinne einer integrativen Gesamtschauus Sicht der Sachver-

ständigen die Umweltverträglichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.

Fachspezifische Schlussfolgerungen der Sachverständigen zum Fragenbereich 2:

Eisenbahntechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar sind

- sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin ergeben

- die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dargestellt

sind und keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich ist

- die Darlegungen in der UVE und in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs im Hinblick auf den Stand der

Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften positiv bewertet werden

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 7 -

- das vorgesehene Bauvorhaben eine dem Stand der Technik entsprechend gestaltete Bahnstromübertragungsanlage

für die Versorgung einer leistungsfähigen interoperablen Strecke mit elektrischer Traktionsenergie ist

- das dargestellte Bauvorhaben dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages unter Berück-

sichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der

Eisenbahn und des Verkehrs entspricht [§ 31f EisbG].

- das gegenständliche Vorhaben für sich abgeschlossen ist, für sich bestehen kann und auch für sich verkehrswirk-

sam ist.

Aus fachlicher Sicht des Fachbereiches Eisenbahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber

der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Bauphase

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich zur Bauphase keine Bemerkungen da

dies mit dem Ist-Zustand vergleichbar ist.

Betriebsphase

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik werden zur Dokumentation der gemäß Vornorm

ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderten Reduktion bzw. Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit

für die Betriebsphase der Bahnstromübertragungsanlage Kontrollmessungen (24 h Mittelwert-Messungen) gefordert.

Diese sind sowohl in Bereichen die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind als auch die Allgemeinbevölkerung

nicht zugänglichen Bereichen (insb. Kollektor Hbf, Kabeltrog, Kabelaufführungsmast) vorzunehmen.

Zusammenfassung

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten

Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel und nachvollziehbar sind. Es ergeben sich keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin und die Auswirkungen des Vorhabens,

insbesondere die Einflussfaktoren (elektromagnetische Felder) sind ausreichend dargestellt sind und es ist keine Ergän-

zung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage mit den Darlegungen in den UVE - Unterlagen und in den Technischen

Unterlagen des Bauentwurfs entspricht dem Stand der Technik.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Der Bau und Betrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf wird Emissionen physikalischer Noxen

unterschiedlicher Stärke verursachen, deren gesundheitliche Konsequenzen für die in der unmittelbaren Umgebung

lebenden Menschen sowie für das am Projekt arbeitende Personal im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens

aus der Sicht des Fachgebietes „Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder“ untersucht wurde. Als potentielle

Einwirkfaktoren wurden dabei Lärm, Erschütterungen, Schad- und Fremdstoffemissionen sowie elektrische und magneti-

sche Felder identifiziert. Die Zusammensetzung der Noxen sowie ihre Intensitäten fallen in der Bauphase und Betrieb

unterschiedlich aus, weshalb hier diese Phasen getrennt zusammengefasst werden.

BAUPHASE DER BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE

Unabhängig von der Verlegung der Bahnstromübertragungsanlage als Kabel oder als Freileitung werden die notwendi-

gen Erdarbeiten gelegentlich an verschiedenen Stellen zu Lärm, Erschütterungen und Emission von Staub führen. Die

meisten Arbeiten werden tagsüber an Werktagen durchgeführt. Durch verfügbare bautechnische Maßnahmen wird ge-

währleistet, dass der Lärm und die Erschütterungen normaler Weise deutlich unter dem zulässigen Pegel der Schutzvor-

ordnungen für Allgemeinbevölkerung sowie unter dem vorherrschenden Straßen-, Verkehr- und Fluglärm bleiben. Nur

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 8 -

temporär können Lärmspitzen auftreten, die eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Anlieger nach sich ziehen

könnten. Falls derartige Arbeiten anfallen, werden sie tagsüber an den Werktagen durchgeführt, die Betroffenen werden

vorab informiert. Die Immissionen von Staub werden unter der Maßgabe der begleitenden Maßnahmen als sehr gering

angesehen. Insgesamt werden von den zu erwartenden Immissionen der Allgemeinbevölkerung in der Bauphase. keine

ungebührlichen Belastungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit erwartet.

Für das Arbeitspersonal sind für die Ausführung einzelner möglicherweise gesundheitsbelastenden Arbeiten individuelle

Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Bei Einhaltung dieser Vorschriften wird das gesundheitliche Risiko als kontrollierbar

betrachtet.

BERTRIEB DER BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE

Im Betrieb kommen Lärm, Bildung von Fremd- und Schadstoffen sowie die Einwirkung elektrischer und magnetischer 16

2/3 Hz-Felder als mögliche Noxen in Frage, die umweltmedizinisch getrennt bei Kabel- und Freileitungsausführung der

gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage untersucht werden müssen.

Schwache Lärm- und Schadstoff-Immissionen entstehen nur bei Freileitung aber nicht bei der kabelverlegten Bahn-

stromübertragungsanlage. Die Ursache dieser sog. Korona-Phänomene sind schwache elektrische Entladungen auf den

Leiterseilen der Freileitung. Die Korona-Immissionen werden auch bei einer ungünstigen nassen Witterung mit einem

Pegel unter 20 dB in der Nähe der nahegelegenen Häuser sehr schwach. Sie liegen damit deutlich unterhalb den

Grenzwerten für die Allgemeinbevölkerung und dem in diesen Bereichen vorherrschenden Lärmpegel.

Wie Messungen an Freileitungen mit einer mehr als dreimal höheren Betriebsspannung als bei der gegenständigen 110

kV-Freileitung gezeigt haben, ist mit einer sehr geringen Immissionen der durch die Korona-Entladungen bewirkten

Schadstoffe zu rechnen. Im Betrieb der 110 kV-Freileitung der gegenständlichen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage

liegen die Intensitäten der zusätzlich erzeugten Noxen Lärm- und Schadstoffe unter dem Relevanz-Niveau, eine Beein-

flussung des Wohlbefindens oder der Gesundheit durch diese geringe Immissionen ist nicht zu erwarten.

Die dritte betrachtete Noxe, die elektrischen und magnetischen Felder, werden allgemein in Öffentlichkeit breit und inten-

siv diskutiert und wecken bei vielen Bürgern Sorgen oder sogar Ängste um ihre Gesundheit. Die Unsicherheit bei der

Einschätzung diese Noxe im Alltag und Beruf wird durch viele Abhandlungen, die häufig nicht sachkundig recherchiert

und verfasst sind und falsche Interpretationen beinhalten, verstärkt. Deshalb wird im UVP - Verfahren und auch in dieser

Zusammenfassung breiter auf diese Problematik eingegangen. Das Ziel ist es, knapp aber nachvollziehbar den aktuel-

len wissenschaftlichen Kenntnisstand darzustellen.

Die Emissionen elektrischer und magnetischer 16 2/3 Hz-Felder durch die gegenständliche 110 kV-

Bahnstromübertragungsanlage in unterschiedlichen Ausführungen als Kabel- oder Freileitung ist in der UVE (UV-04-

02.01) für verschiedene Konstruktionen und Betriebszustände charakterisiert. Sie zeigt anschaulich, dass die Freileitung

räumlich ausgedehnte elektrische und magnetische Felder erzeugt, wogegen vom Kabel nur magnetische Felder mit

einer räumlich kleineren Ausdehnung emittiert werden. Die Feldstärken dieser Felder nehmen bei beiden Ausführungen

mit der Entfernung rasch ab.

Zur Prüfung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit gegenüber der Allgemeinbevölkerung im Projektabschnitt

wurde in der UVE (UV-04-02.01) die geltende österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 herangezogen. Der Ver-

gleich der Richtwerte der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 und der in Simulationen gewonnenen Feldstärken ergibt, dass

die Feldstärken in Häusern der Anrainer, in Bereichen mit einem freien Zutritt für die Allgemeinbevölkerung wie auch in

Arbeitsbereichen im Betriebs der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage teilweise mit einem großen Abstand, unter den

Richtwerten der Vornorm liegen.

Im Rahmen des UVP - Verfahrens werden die wichtigsten offenen Fragen angesprochen, um einen detaillierten Einblick

in den aktuellen Wissenstand bei der Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen in niederfrequenten elektrischen und

magnetischen Feldern zu vermitteln.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 9 -

Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussionen ist eine mutmaßliche Begünstigung befürchteter chronischer Erkrankun-

gen wie z.B. Krebs durch Langzeitwirkungen elektrischer und magnetischer Wechselfelder. Die Wissenschaft hat sich in

den letzten 20 Jahren sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt, mehrere Tausend medizinischer Studien

wurden zu diesem Thema weltweit nur bezüglich der niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder durchge-

führt und publiziert. Die epidemiologischen Studien haben dabei eine Beziehung zwischen den elektrischen und magneti-

schen Feldern mit Frequenzen von 16 2/3, 50 und 60 Hz zu den meisten chronischen Erkrankungen nicht bestätigen

können. Nur im Bezug auf Kinderleukämie haben die initialen epidemiologischen Studien einen schwachen Hinweis auf

eine mögliche Assoziation zu Magnetfeldern ergeben. Jüngste Studien und die Neubewertung von früheren Arbeiten

zeigen, dass weniger als 1 % der Kinderleukämien (in Österreich etwa 0,8 von 80 pro Jahr) mit den 16 2/3 und 50 Hz -

Magnetfeldern begründet werden könnten, wenn die Ursächlichkeit diese Beziehung nachgewiesen wäre. Faktoren, die

die restlichen 99 % der Kinderleukämien verantworten sind nicht bekannt, ihre Nichtberücksichtigung in den epidemiolo-

gischen Studien stellt die Aussagekraft der Ergebnisse massiv in Frage. Noch mehr zur Skepsis bezüglich derartiger

Wirksamkeiten magnetischer 16 2/3 und 50 Hz- Felder mahnen die Überprüfungen der Ursächlichkeit derartiger Bezie-

hungen in Tierexperimente, die keine Bestätigung gebracht haben. Damit fehlt grundsätzlich die medizinische Evidenz

für eine Begünstigung chronischer Erkrankungen durch magnetische 16 2/3 und 50 Hz- Felder.

Auch für Erwachsene liefern die durchgeführten Studien keine Bestätigung einer Assoziation zwischen Krebserkrankun-

gen oder anderen häufigen chronischen Erkrankungen und niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern des

Alltags.

Die durchaus umfangreiche medizinische Literatur stützt auch nicht die häufig geäußerte Meinung, dass Kinder,

Schwangere, Kranke oder ältere Menschen in elektromagnetischen Feldern besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Die Forschung hat dagegen eindeutige akute Wirkungen sehr starker niederfrequenter elektrischer und magnetischer

Felder sowie ihre Schwellen belegt. Die niedrigsten Schwellen mit Feldstärken von 5 kV/m im elektrischen bzw. 5000 µT

im magnetischen 16 2/3 Hz-Feld wurden bei harmlosen akuten Effekten, die sich mit Haarvibration bzw. Wahrnehmung

von Flickern an der Sehperipherie bemerkbar machen, ermittelt. Diese Effekte werden beim Schwellenwerten kaum

wahrgenommen und sie weisen keine gesundheitliche Relevanz auf. Gesundheitsrelevante akute Effekte der Reizung

von Nerven und Muskeln können nur durch magnetische 16 2/3 Hz-Feder entstehen, wenn die magnetische Flussdichte

mindestens 2 400 000 µT erreicht.

Bereits bei der Heranziehung der harmlosen akuten Effekte ergibt der Vergleich der nachgewiesenen Wirkungsschwellen

mit den zu erwartenden elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichte im Projektbereich der für die Allgemein-

bevölkerung in allen relevanten Bereichen der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage einen minimalen

Sicherheitsfaktor von 3 für elektrische Felder und 61 für magnetische 16 2/3 Hz-Felder. Die Schwelle der harmlosen

Effekte kann in wenigen Arbeitsbereichen erreicht oder überschnitten werden, mit der Einweisung des Arbeitspersonals

kann jegliche Irritation vermieden werden.

Die Sicherheitsabstände bei Allgemeinbevölkerung und dem Arbeitspersonal zu Schwellen gesundheitsrelevanter Wir-

kungen fallen mit dem minimalen Wert von 410 noch deutlicher aus. Die elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder

der projektierten 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf stellen nach der Fertigstellung kein gesundheitli-

ches Risiko weder für die Allgemeinbevölkerung noch für das Arbeitspersonal dar.

Patienten mit aktiven Implantaten wie Herzschrittmacher oder Kardioverter-Defibrillatoren müssen einer besonderen

Prüfung der Umweltverträglichkeit in elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern der Projekttrasse unterzogen

werden, da diese Gruppe aus dem Geltungsbereich der nationalen und internationalen Normen und Vorschriften ausge-

schlossen ist. Dazu werden Ergebnisse bisheriger wissenschaftlicher Arbeiten herangezogen. In den elektrischen und

magnetischen Feldern der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage weisen implantierte Herzschrittmacher

mit unipolarer Wahrnehmung im Vergleich zu bipolaren Systemen der neuen implantierten Herzschrittmacher und Kardi-

overter-Defibrillatoren mehr als 8fach höhere Störempfindlichkeit auf. Unter realen Verhältnissen ist es sehr unwahr-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 10 -

scheinlich, dass Träger von Herzschrittmachern mit unipolarer Wahrnehmung in den für die Allgemeinbevölkerung frei

zugänglichen Bereichen um die 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf eine gesundheitsrelevante Stö-

rung durch die emittierten elektromagnetischen Felder erfahren. Für die Träger von Herzschrittmachern mit bipolarer

Wahrnehmung und Kardioverter Defibrillatoren kann derartige Gefahr gänzlich ausgeschlossen werden.

Das Arbeitspersonal der Bahn kann in einigen Bereichen der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage mit starken elektri-

schen und magnetischen Feldern exponiert werden, häufig kommen noch zusätzliche elektromagnetische Feldern ande-

rer starker elektrischer Verbraucher dazu. Bei ungünstigen Umständen könnte es dann zu einer klinisch relevanten Stö-

rung eines Implantats kommen. Deshalb sollen Träger von Herzschrittmachern und Kardioverter Defibrillatoren grund-

sätzlich nicht für Arbeiten an der Bahnstromübertragungsanlage eingesetzt werden.

Aus der Sicht des Fachgebiets Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder können die Immissionen der Allge-

meinbevölkerung mit Lärm, Erschütterung, Schadstoffen und elektromagnetischen Felder in der Bau- und Betriebsphase

der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage als sehr gering eingestuft werden. Eine relevante Einflussnahme diese No-

xen auf das Wohlbefinden oder die Gesundheit wird nicht erwartet.

Für das Arbeitspersonal gilt die gleiche Feststellung, wenn die vorgeschriebenen oder noch zu stellenden Sicherheits-

und Schutzmaßnahmen befolgt werden.

Insgesamt bestehen aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder keine Ein-

wände gegen dem Bau und Betrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf.

Für die von der Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereiche werden keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen gefor-

dert. Das Arbeitspersonal soll die obligatorischen Schutzmaßnahmen einhalten, darüber hinaus wird zwingend empfoh-

len den Trägern elektronischer Implantate wie z.B. Herzschrittmacher oder Kardialer Defibrillatoren den Zugang in Berei-

che mit einer starken Emission elektrischer und magnetischer Felder (z.B. Mastaufführung, Kollektorgänge etc.) zu un-

tersagen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Aus lärmschutztechnischer Sicht werden durch das vorliegende Projekt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Lärm-

und Erschütterungsschutzmaßnahmen samt den vorgesehenen Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen unter zu-

sätzlicher Berücksichtigung der ergänzend vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, Beweissicherungs- und Kontrollmaß-

nahmen die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die sonstigen anzuwendenden Verwaltungsvorschriften

eingehalten bzw. berücksichtigt.

Aus lärmschutztechnischer sowie aus erschütterungstechnischer Sicht ist das vorliegende Projekt unter Berücksichtigung

der vorgesehenen und der ergänzend vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, Beweissicherungs- und Kontrollmaßnah-

men die Umweltverträglichkeit des Vorhabens gegeben.

Klima, Luft

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen sind unter Berücksichtigung der vertiefenden Informationen vollstän-

dig und plausibel. Der Beurteilungsmaßstab entspricht der aktuellen Gesetzeslage. Die Genehmigungskriterien gemäß

UVP-G sind eingehalten. Zusätzliche Maßnahmen zu jenen in der UVE angegebenen Emissionsmaßnahmen für die

Bauphase sind nicht erforderlich.

Bauphase

Im Zusammenhang mit der Bauphase sind Abgasemissionen durch Baumaschinen und Staubemission durch Manipulati-

on des Bodens zu erwarten. Diese sind jedoch in Hinblick auf Intensität und Dauer nicht stärker als übliche Infrastruktur-

maßnahmen wie Straßen- und Kanalbau. Eine Verletzung des Irrelevanzkriteriums in Bezug auf das Immissionsschutz-

gesetz-Luft ist nicht zu erwarten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 11 -

Betriebsphase:

In der Betriebsphase kann unter gewissen meteorologischen Bedingungen aufgrund der Koronaentladung im Bereich der

Freileitung Ozon gebildet werden. Da dies für 380 kV-Leitungen bereits im Grenzbereich der messtechnischen Erfas-

sungsmöglichkeit liegt, ist für 110 kV-Leitungen von der Irrelevanz solcher Auswirkungen auszugehen.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der

zusätzlich als zwingend vorgeschriebenen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz -

Werndorf umweltverträglich.

Forstwesen und Waldökologie

Bau- und Betriebsphase

Durch das Vorhaben werden einerseits die waldökologischen und forstfachlichen Ziele im Bereich des Grazer Feldes

durch die Rodungen eingeschränkt, wobei durch die in der UVE festgelegten Ausgleichsmaßnahmen langfristig ein Aus-

gleich in den Wirkungen der Waldfunktionen gefunden werden kann. Zusammenfassend wird festgestellt, dass aus forst-

fachlicher bzw. waldökologischer Sicht das Projekt dann als umweltverträglich einzustufen ist, wenn die in der UVE und

im vorliegenden Gutachten festgelegten Kompensations- und Kontrollmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen

von der Behörde inhaltlich vorgeschrieben und im vollen Umfang fristgerecht erfüllt und eingehalten werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Aus der Sicht der Fachgebiete Landwirtschaft incl. Boden, Jagd und Fischerei sind die im Projekt und in der UVE von der

Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich

keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Die Auswirkungen des Vorhabens der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf auf die Landwirtschaft, die Jagd

und Fischerei sind getrennt nach Bauphase und Betriebsphase für die einzelnen Teilräume in der UVE ausreichend

dargestellt. Die Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind für die Teilräume festgelegt und auf ihre Wirk-

samkeit beurteilt. Ergänzungen der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens und ergänzende Maß-

nahmen zur Verringerung negativer Auswirkungen sind nicht erforderlich.

Die im Projekt und in der UVE vorgelegten Unterlagen entsprechen dem Stand der Technik und dem aktuellen Stand des

Wissens in der Landwirtschaft, im Jagdwesen und der Fischerei.

Die Genehmigungskriterien des § 24 f UVP Gesetz sowie die Alpenkonvention – Bereich Bodenschutz, das Österreichi-

sche Forstgesetz, das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, das Steiermärkische Jagdgesetz, das

Steiermärkische Fischereigesetz werden im gegenständlichen Projekt sowie in der UVE berücksichtigt.

Bei Umsetzung aller im Projekt und in der UVE vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist

das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf aus der Sicht der Fachgebiete Landwirtschaft, Jagd

und Fischerei umweltverträglich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 12 -

Grundwasserschutz

Bauphase:

Eine nachhaltige Veränderung des Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern,

wie auch eine nachhaltige Beeinträchtigung von Wassernutzungen ist auszuschließen. Kurzfristige Beeinträchtigungen

des Grundwasserkörpers im unmittelbaren Umfeld der Baugruben sind bei der Errichtung der Mastfundamente 21-46

nicht völlig auszuschließen.

Betriebsphase:

Eine dauerhafte Veränderung des Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern ist

auszuschließen.

Raumplanung und Infrastruktur

Die methodische Bearbeitung für die einzelnen Teilräume ist durchwegs plausibel und nachvollziehbar, die Detailbeurtei-

lungen nach Abschnitten wurden umfassend und übersichtlich bearbeitet. Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der

Auswirkungen des Vorhabens entsprechen dem Stand der Technik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaf-

ten.

Die abschließenden Schlussfolgerungen sind jedoch weitgehend plausibel und generell nachvollziehbar. Maßgebliche

Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin ergeben sich dadurch nicht.

Die raumplanerischen Auswirkungen des Vorhabens für die bearbeiteten Teilräume sind insgesamt ausreichend darge-

stellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens ist für diese Teilräume nicht erfor-

derlich.

Die Beeinflussungen durch veränderte Belichtungsverhältnisse, partielle Straßensperrungen sowie Lärm- und Staubim-

missionen in der Bauphase werden als marginal beurteilt, eine maßgebliche Beeinflussung von Siedlungsentwicklung

oder Fremdenverkehr durch Flächenverlust kann nicht abgeleitet werden. Zerschneidungseffekte und Bearbeitungser-

schwernisse durch einzelne Mastenstandorte werden als vertretbar eingestuft. Die Referenzwerte für magnetische Strah-

lungen in der Betriebsphase können eingehalten werden. Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit-

und Erholungseinrichtungen sowie ästhetische Beeinflussungen entlang der Freileitungsstrecke werden – im Zusam-

menhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft.

Die geplanten ökologischen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen stellen zwar einen gewissen Ausgleich

im Hinblick auf Landschaftsqualität und Struktur dar, die geplanten Bepflanzungen mit einer angegebenen Maximalhöhe

von 15 m können die Mastenstandorte mit einer Höhe von 33 m und entsprechenden Überspannungen teilweise einbin-

den aber nicht generell kaschieren. Insgesamt wird die verbleibende Restbelastung hinsichtlich Zerschneidungseffekten

und ästhetischen Beeinträchtigungen nach Berücksichtigung der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität und der

o.a. Ausgleichsmaßnahmen als gering und damit durchaus vertretbar eingestuft. Maßgebliche Beeinträchtigungen von

Kulturgütern, Sachgütern und die Infrastruktur sind weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu erwarten.

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Zielsetzungen und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die angeführten Beein-

trächtigungen der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der im Pro-

jekt geplanten Ausgleichsmaßnahmen als geringfügig beurteilt werden. Auch die Werte für einzelne sensible Bereiche

liegen weit unter den in Österreich geltenden Normen.

Im Zusammenhang mit „herkömmlichen“ Baumaßnahmen ohne außerordentliche Beeinträchtigungen, großteils ausrei-

chende Entfernungen und verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen können die verbleibenden Immissionsbelastungen von

Erschütterungen möglichst gering gehalten werden. Eine Gefährdung von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten

der Nachbarn/Nachbarinnen durch Erschütterungen kann ausgeschlossen werden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 13 -

Vor allem im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Variantenstudie und der Trassenfestlegung in Gebieten mit

geringeren naturräumlichen Raumwiderständen und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurde versucht, die Kultur-

landschaft bestmöglich zu schützen und zu pflegen und die entsprechenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes,

des damit zusammenhängenden Erholungswertes bzw. der Erholungswirkung und sonstiger damit zusammenhängender

ökologischer Wirkungen möglichst gering zu halten. Typische Landschaftselemente werden vom Vorhaben nicht betrof-

fen. Im Bereich des überspannten Waldbereiches sind umfassende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der Parallelführung zu GKB und A9 sowie geringen Nutzungskonflikten meist in den Randlagen

der Gebiete mit besonderer Standorteignung lt. ROG sowie geplanten Ausgleichsmaßnahmen können diese vor wesent-

lichen Beeinträchtigungen freigehalten werden. Dem Ziel, Gebiete zu sichern bzw. weiter zu entwickeln, die dem Men-

schen und seiner Erholung dienen sowie der Umwelt dienen, wird damit weitgehend entsprochen.

Relevante und ausgewiesene Kulturgüter als wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzli-

chen oder mineralischen Daseins werden durch das Vorhaben nicht unmittelbar berührt. Eine maßgebliche Beeinträchti-

gung von Kulturgütern im weiteren Umfeld ist ebenfalls auszuschließen. Damit wird dem Ziel entsprochen, relevante

Kulturgüter weder zu beschädigen noch zu vernichten.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung und Infrastruktur wird das Vorhaben als umweltverträglich beurteilt. Aus

der Sicht des Fachgebietes Raumplanung werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen für die Bau- oder Be-

triebsphase vorgeschlagen.

Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden nicht vorgeschlagen.

Straßenbau

Bauphase

Aus Sicht des Fachbereichs Straßenbau sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolge-

rungen plausibel und nachvollziehbar. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen betreffen vor allem den Bereich Grad-

nerstraße. Hier ist besonders auf die Situierung der Stauräume zu achten, vor allem die Auswirkungen auf den Kreisver-

kehr östlich der Gradnerstraße. In diesem Bereich ist der Bauabschnitt der Arbeiten kürzer als 50-70 m zu wählen. Des

Weiteren wird eine rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9 aus Sicht der Genehmigung sowie aus Sicht im

Falle eines Gebrechens, empfohlen.

Betriebsphase

Es wird eine rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9 aus Sicht der Genehmigung sowie aus Sicht im Falle

eines Gebrechens, empfohlen. Für den Fachbereich Straßenbau ist die Betriebsphase ansonsten nicht relevant.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 14 -

0.4.3 FRAGENBEREICH 3: AUSWIRKUNGEN AUF DIE ENTWICKLUNG DES RAUMES

Innerhalb dieses Fragenbereiches sind, gemäß §24c Abs. 5 Z 5 UVP-G, fachliche Aussagen zu den zu erwarteten (posi-

tiven und negativen) Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher

Konzepte und Pläne und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu treffen.

Fragestellung:

- Welche Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes werden unter Berücksichtigung öffentlicher

Konzepte und Pläne im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen erwartet?

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 3 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Unter Berücksichtigung der, in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich als zwingend

erforderlich erachteten Maßnahmen, sind keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorha-

bens auf die Entwicklung des Raumes zu erwarten.

Fachspezifische Schlussfolgerungen der Sachverständigen zum Fragenbereich 3:

Elektrotechnik

Die Berücksichtigung des Energieverbrauches für Beleuchtung ist durch das vorliegende Projekt nicht gegeben, da der

Betrieb der Leitung keinen Energieeinsatz erfordert. Der Betrieb des Vorhabens erfordert keinen zusätzlichen Energie-

einsatz, da die transportierten Energieströme nur übertragen werden.

Ökologie

Aus Sicht des SV Ökologie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksich-

tigung öffentlicher naturschutzrechtlicher Konzepte und Pläne, den Bodenverbrauch und im Hinblick auf eine nachhaltige

Nutzung von Ressourcen als umweltverträglich beurteilt.

Waldökologie und Forstwesen

Im Bereich des Grazer Feldes entspricht das Projekt nicht den Zielsetzungen des Waldentwicklungsplanes, die kurz

zusammengefasst so definiert werden können:

„Zur Förderung der Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungsfunktion sowie der ökologischen Funktion sollen die bestehenden

Waldkomplexe und Waldinseln möglichst erhalten bleiben und trotz des großen Rodungsdruckes in Form von Biotopver-

bund und sonstigen Aufforstungsmaßnahmen stabilisiert und gestärkt werden.“ Daher sind Ersatz- und Ausgleichmaß-

nahmen sowie Verbesserungsmaßnahmen in diesem Bereich unbedingt erforderlich.

Wenn die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6, Beschreibung und Beurteilung der Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen im Abschnitt Graz-Werndorf) und im vorliegenden Gutachten festgelegten Kompensations- und Kon-

trollmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen von der Behörde inhaltlich vorgeschrieben und diese im vollen

Umfang fristgerecht erfüllt und eingehalten werden, kann das ggst. Projekt zumindest als umweltverträglich eingestuft

werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Auswirkungen des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf in Hinblick auf den Bodenverbrauch

und eine nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen sind unbedeutend und gefährden nicht die nachhalti-

ge Nutzung und Sicherstellung der landwirtschaftlichen Flächen.

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist eine nachhaltige Nutzung der Ressource „landwirtschaftliche Böden“ gegeben.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 15 -

Grundwasserschutz

Auch ob der Nahelage des gg. Vorhabens zum Wasserschutzgebiet der Brunnen Punitgamer Brauerei sowie der Que-

rung von Grundwasserschongebieten ist aufgrund der baulichen Ausführung der Anlage keine Beeinträchtigung von

wasserwirtschaftlichen Interessen durch die Errichtung der gg. Bahnstromübertragungsanlage zu erwarten. Die nachhal-

tige Nutzung der Ressource Wasser wird durch das gg. Vorhaben nicht beeinträchtigt

Raumplanung und Infrastruktur

Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher

Raumordnungs- und Verkehrsprogramme beziehen sich auf eine Reihe von programmatischen Festlegungen, Verord-

nungen, Zielen und Maßnahmen auf Europäischer Ebene, auf Bundesebene, auf Steiermark-Ebene und davon abgelei-

teter Planungsinstrumente der Gemeinden.

Im Zusammenhang mit der Bahnstromversorgung für Koralmbahn und Südbahn stellt das Vorhaben eine Teilmaßnahme

für das TEN-Netz der EU und den Baltisch-Adriatischen Korridor sowie die Nordwest – Südostbahnachse durch Öster-

reich dar und unterstützt damit insbesondere die verkehrspolitischen Zielsetzungen des EUREK, des ÖREK, des Aus-

bauplanes Bundesverkehrsinfrastruktur, des StGVK und des Landesentwicklungsprogrammes. Darüber hinaus stellt das

Vorhaben auch einen wichtigen Baustein für die Umsetzung des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz und Graz Umge-

bung sowie des STEK Graz dar.

Im Sinne der geplanten Verlagerung auf den Schienenverkehr werden mit dem Vorhaben darüber hinaus auch wesentli-

che Grundsätze dieser o.a. Programme sowie das Landesumweltprogramm und das Entwicklungsprogramm für die

Reinhaltung der Luft angesprochen.

Im Zusammenhang mit der umfassenden Trassenstudie aufbauend auf jeweiligen Parametern zum Raumwiderstand des

Vorhabens kann von einer umfassenden Berücksichtigung der Leitlinien des Stmk. ROG im Sinne einer sparsamen Ver-

wendung natürlicher Ressourcen und einer Minimierung von Nutzungskonflikten und schädigenden Auswirkungen auf

Natur und Landschaft im Sinne des Stmk. Nsch.Gesetzes ausgegangen werden.

Die im Regionalen Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung ausgewiesenen und vor konfligierenden Nutzun-

gen freizuhaltenden Vorrangzonen werden durch das Vorhaben nur randlich berührt, eine nennenswerte Beeinträchti-

gung ergibt sich nicht. Insbesondere die Kabeltrasse durch ausgewiesene Siedlungs- und Industrielandschaften des

Grazer Stadtgebietes widerspricht teilweise der Zielsetzung nach einer Vermeidung und Reduktion von Immissionsbelas-

tungen in Wohngebieten (REPRO und STEK). Demgegenüber steht die durchgehende Verkabelung entlang der beste-

henden GKB-Trasse und die Unterschreitung festgelegter elektromagnetischer Belastungsgrenzen.

2/3 der Widmungen entlang der Kabeltrasse und 90% der Widmungen entlang der Freileitung stellen weitgehend unprob-

lematische Festlegungen und Widmungen der Anrainergemeinden dar. Ansatzweise betroffen sind ca. 2.880 m an rand-

lich berührten Wohngebietswidmungen (WR) sowie 1.250m an gewidmeten Industriegebieten und Einkaufszentren.

In der Gesamtbetrachtung raumplanerischer, umweltrelevanter und verkehrspolitischer Zielsetzungen unterstützt das

Vorhaben die Programme und Zielsetzungen auf europäischer, österreichischer und regionaler Ebene und stellt einen

Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar.

Die angeführten Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der

elektromagnetischen Belastungsgrenzen als geringfügig beurteilt werden. Damit entspricht das Vorhaben auf jeden Fall

auch den nach raumordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Zielsetzungen.

Straßenbau

Gemäß Steirischen Gesamtverkehrskonzept 2008+ sowie gemäß Regionalen Verkehrskonzept Graz und Graz-

Umgebung 2010 stellt die Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, Fußgängerverkehr, öffentlicher Verkehr) eine

zentrale Rolle dar. Die Koralmbahn sowie die Südbahn sind in diesen beiden Konzepten wichtige Maßnahmen für die

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 16 -

Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs sowie für die angeschlossenen Standorte. Gemäß UVE-Zusammenfassung,

Einlage Nr. UV 01-01.02, ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf für einen wirtschaftlich

effizienten Betrieb der Koralmbahn sowie der Südbahn notwendig. Dadurch würde in weiterer Folge die Beibehaltung des

Betriebsprogramms dieser beiden Bahntrassen sichergestellt sein. Ebenso wäre der Einsatz von ca. 40 % der Züge mit

Dieseltraktion bei der Südbahn, was in weiterer Folge zu deutlich höheren Emissionen der Luftschadstoffe führen würde,

verhindert.

Daher ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf für einen effizienten Betrieb der Koralm-

bahn sowie der Südbahn und in weiterer Folge für die Region notwendig.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 17 -

0.4.4 FRAGENBEREICH 4: FACHLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN STELLUNGNAHMEN

Die Gutachter haben sich gemäß § 24c Abs. 5 Z 2 UVP-G mit den zur UVE abgegebenen Stellungnahmen der Bürger

(§ 9 Abs. 5), der mitwirkenden Behörden und der Standortgemeinden (§ 24a Abs. 3) sowie des Umweltanwaltes, des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (§ 24a Abs. 4) fachlich auseinanderzuset-

zen.

Fragestellung

- Zu welchem Ergebnis kommt eine fachliche Auseinandersetzung mit den zur UVE abgegebenen Stellungnahmen

der Bürger, der mitwirkenden Behörden und der Standortgemeinden sowie des Umweltanwaltes und des Bundesmi-

nisters für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft?

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 4 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Bei der Behandlung der Stellungnahmen – sofern diese projektrelevant sind - haben sich bezüglich der Ein-

schätzung der Umweltverträglichkeit keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Bei Einhaltung der in der UVE

angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen

und Kontrollen ist im Sinne einer integrativen Gesamtschau aus Sicht der Sachverständigen die Umweltverträg-

lichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.

Fachspezifische Schlussfolgerungen der Sachverständigen zum Fragenbereich 4:

Eisenbahntechnik

Die dem Sachverständigen für Eisenbahntechnik zur fachlichen Bewertung zugeteilten Stellungnahmen wurden behan-

delt. Aus der fachlichen Bewertung der Stellungnahmen ergeben sich als Ergänzung zum Projekt und der UVE keine

zwingenden Maßnahmen.

Elektrotechnik

Der Sacherständige für den Fragenbereich Elektrotechnik stellt aufgrund der Auseinandersetzung mit den eingelangten

Stellungnahmen fest, dass die Schutzziele erreicht werden und das vorgelegte Projekt umweltverträglich ist. Die Stel-

lungnahmen unterstützen zum Teil die im Fragenbereich 2 bereits empfohlenen Beweissicherungs- und Kontrollmaß-

nahmen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In allen Bereichen mit empfindlicher Nutzung, in Wohnungen der Anrainer und in ihren Gärten sowie in frei zugängli-

chen Bereichen werden Personen nur relativ schwachen elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz- Feldern der gegen-

ständigen Bahnstromübertragungsanlage ausgesetzt. Die ermittelten Feldstärken und Flussdichten liegen weit unterhalb

der geltenden Vorsorgewerte der österreichischen Vornorm und noch mehr unterhalb der Schwellen nachgewiesener

Effekte. Die für diese Bereiche resultierenden Immissionen werden im Betrieb der Anlage derart gering sein, dass eine

Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder der Gesundheit bei der Allgemeinbevölkerung ausgeschlossen werden kann.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Die fachliche Auseinandersetzung mit den im Fragebereich 4 in lärmschutztechnischer erschütterungstechnischer Hin-

sicht aufgeworfenen Problemen und Forderungen ergibt durch die in der UVE vorgesehenen Maßnahmen und Kontrol-

len, ergänzt durch die zusätzlichen Anforderungen des Fachgebiets Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA), die ausrei-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 18 -

chende Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen. Darüber hinausgehende zusätzliche Forderungen von Maß-

nahmen sind aus fachlicher Sicht nicht zu begründen.

Klima, Luft

Aus der Sicht der Luftreinhaltung erbringen die vorgelegten Stellungnahmen aus der Sicht von Klima und Luftreinhaltung

keine neuen Aspekte, welche eine Revision des Projektes nahe legen würden. Eine alternative komplette Verlegung der

Freileitung in den Boden würde eine eventuelle Bildung von Ozon im Zusammenhang mit Koronantladungen unterbin-

den, dieser Effekt der Ozonbildung ist quantitativ nicht messbar nachgewiesen. Für die Bauphase wäre die Bodenverle-

gung mit wesentlich höheren Staub- und Stickoxidemissionen verbunden als die Ausführung als Freileitung.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen sowie den zusätzlich zwingend erforderlichen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromversorgung Graz -

Werndorf umweltverträglich.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zur UVE aus der Sicht der Fachbereiche Landwirtschaft (incl.

Boden) sowie Jagd und Fischerei ergibt, dass durch das Projekt und die geplanten Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen

auf die Einwände der Stellungnahmen eingegangen und diesen Rechnung getragen wird.

Grundwasserschutz

Auf sämtliche für den Fachbereich Grundwasserschutz relevante Darstellungen der Einschreiterinnen konnte auf Basis

der vorgelegten UVE sowie vertiefender Erhebungen gutachterlich Stellung genommen werden. Die Darstellungen der

Einschreiterinnen ergaben keine Zweifel an der Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Einreichprojektes.

Raumplanung und Infrastruktur

Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl werden in der UVE umfassend und nachvollziehbar

behandelt. Der Stadtkorridor weist demnach deutlich geringere Beeinträchtigungen auf, der Freileitungskorridor erfolgt in

enger Bündelung mit A9 und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevan-

ten Auswirkungen.

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) und ausgewiesene lufthygienische Sa-

nierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden als Teil des Raumwiderstandes mit

berücksichtigt. Eine unzureichende Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Die Methodik zu Beeinflussungssensibilitäten und meist qualitativer Bewertung nach den Themenfeldern Regionalpla-

nung, verkehrliche Infrastruktur und Örtliche Raumplanung und deren ungewichtete Zusammenfassung stellt durchaus

den Stand der Technik dar und wäre ein quantitatives Gesamtbeurteilungsmodell weder leistbar noch adäquat für die

Beurteilung von sehr unterschiedlichen, großteils kaum quantitativ fassbaren und vergleichbaren Kriterien. Punktuell

überdurchschnittlich höhere Beeinträchtigungen durch das Vorhaben können aus der Sicht des Fachgebietes nicht kons-

tatiert werden, die eine Überarbeitung der UVE oder die Formulierung von zusätzlichen Maßnahmen rechtfertigen wür-

den.

Eine teilweise geforderte durchgehende Verkabelung wird aufgrund der dargestellten unverhältnismäßig höheren wirt-

schaftlichen Mehrbelastungen und der zumutbaren Belastungen im Teilraum Grazer Feld ebenfalls zurückgewiesen.

Der Bodenverbrauch durch die Mastenstandorte ist unbedeutend, eine wesentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung

kann davon nicht abgeleitet werden bzw. wird im Rahmen individueller Dienstbarkeitsverträge abgegolten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 19 -

Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der

Landschaftsstruktur und des Ortsbildes beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 mit teilweise

weitläufigen Sichtbeziehungen.

Besonders der Teilraum Grazer Feld - Mitte weist bereits bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Ver-

kehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs- Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Lei-

tungsmasten auf. Die Eingriffssensibilität wird daher mit gering bewertet.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wurde.

Im Zusammenhang mit der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität werden diese jedoch als vertretbar eingestuft.

Eine maßgebliche, unzumutbare zusätzliche Beeinträchtigung im Bereich der Gemeinden Seiersberg, Pirka und Zettling

kann daraus nicht abgeleitet werden.

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche mit Erho-

lungsfunktionen im Eigengarten. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der Grotten-

hofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 Graz zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10

m zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Als Öffentliche Spielplätze im Nahbereich der Trassenführung sind nur ein kleiner Spielbereich südlich des UW Graz

sowie ein Spielplatz im Bereich Kainacherweg jeweils im Stadtgebiet Graz zu nennen.

Mögliche raumrelevante Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wer-

den – im Zusammenhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Die UVE kann als weitgehend nachvollziehbar anerkannt werden. Angesprochene Beeinträchtigungen der EinwenderIn-

nen werden aus fachlicher Sicht zurückgewiesen und wird das Vorhaben als umweltverträglich bestätigt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 20 -

0.5 MAßNAHMENKATALOG

Von den Sachverständigen werden die folgenden, zusätzlich zu den von der Projektwerberin dargestellten Maßnahmen

vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens zu verhindern oder zu ver-

ringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern bzw. werden Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden

Kontrolle vorgeschlagen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz lärmarmer Baugeräte sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Notwen-

dige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeitszeiten sind unter Angabe ei-

ner Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über Gemeinden und BI) rechtzeitig

bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Abhängig von der Höhe der derzeitigen Umgebungslärmsituation (energieäquivalenter Dauerschallpegel), wird

für die Höhe des Beurteilungspegels Lr,Bau der spezifischen Baulärmimmissionen (A-bewerteter energieäquivalenter

Dauerschallpegel LA,eq des „reinen“ Baulärms, zuzüglich eines Anpassungswertes für den Geräuschcharakter von

+5 dB, abzüglich einer Korrektur von -6 dB zur Berücksichtigung der jeweils lärmrelevant kurzen Baudauer von

3 Tagen) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die Einhaltung folgender Grenzwerte

gefordert.

Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen:

Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für

Bestandslärmsituation LA,eq Beurteilungspegel Baulärm

_____________________________________________________

Tagzeit (0600-1900 Uhr):

55 dB 60 dB für Lr, Bau

> 55 dB 65 dB für Lr, Bau

Abendzeit (1900-2200 Uhr):

55 dB 55 dB für Lr, Bau

> 55 dB 60 dB für Lr, Bau

Nachtzeit (2200-0600 Uhr):

generell 50 dB für Lr, Bau

5 dB für Dauergeräusche

Im Überschreitungsfall sind unter Einbeziehung des Bau-Ombudsmanns einvernehmlich zusätzliche Schallschutz-

maßnahmen auszuführen oder sonstige zielführende Konsequenzen zu treffen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 21 -

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz erschütterungsarmer Baugeräte und Bohrverfahren sind bei der Bauausführung

zu berücksichtigen. Notwendige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeits-

zeiten sind unter Angabe einer Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über

Gemeinden und BI) rechtzeitig bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Unter Hinweis auf die Anforderungen nach den obigen Punkten 1) und 2) sind ausreichende Erschütterungs-

schutzmaßnahmen zu treffen, dass die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max nach ÖNORM S 9020

an den Fundamenten von Wohnobjekten den Wert von 4 mm/s nicht überschreitet.

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

Beweissicherung und Kontrollmaßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Baulärm-

Immissionsgrenzwerte sind während der Bauphase punktuelle Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Baulärmauswirkungen haben jedenfalls an jeweils für verschiedene Tätigkeiten repräsenta-

tiven Punkten für die nächsten, jeweils durch Baulärm exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslagen während der

jeweils voraussichtlich lautesten Bauphasen zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Baulärm sind

zusätzlich beim Wohnbereich der Beschwerdeführer im Freien entsprechende Lärm-Kontrollmessungen vorzuneh-

men.

Die Messungen des „reinen“ Baulärms sind grundsätzlich jeweils kurzzeitig, in einer für den vorliegenden Baube-

triebslärm ausreichenden Dauer, unter Beobachtung eines Messtechnikers zur Erkennung und Registrierung der

maßgeblichen Baulärmquellen in Pausen oder unter Ausschaltung von sonstigen Störgeräuschen (sonstiger Stra-

ßenverkehrlärm, Bahnlärm, Fluglärm usw.) vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Baulärmimmissionen sind für maßgebliche Baulärmquellen, ge-

gebenenfalls mit Kontrolle der Schallemissionen, gemeinsam mit dem Bau-Ombudsmann geeignete Lärmminde-

rungsmaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen mit Angaben der Messergebnisse nach ÖNORM S 5004 und der daraus

abgeleiteten spezifischen Baulärmimmissionen, der Betriebszustände (Bautätigkeit und Geräteeinsatz) und die dar-

aus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstellen und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 22 -

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Immissions-

grenzwertes für Bauerschütterungen sind während der Bauphase punktuell Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Erschütterungsauswirkungen haben zumindest an einem repräsentativen Punkte für die

nächsten, jeweils durch Erschütterungen exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslage während der jeweils vor-

aussichtlich exponierten Bauphase zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Erschütterungen sind

zusätzlich beim Wohnobjekt der Beschwerdeführer Kontrollmessungen vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Bauerschütterungen sind für die maßgebliche Baugeräte oder

Bautätigkeiten gemeinsam mit der Bau-Kontaktperson geeignete Abhilfemaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstel-

len und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Zwingend erforderliche Maßnahmen

- Um die Risiken einer möglicherweise lebensbedrohlichen Störung von Implantaten mit Elektronik wie z.B. Herz-

schrittmacher, Kardioverte Defibrillatoren oder Hirnstimulatoren) in einigen exponierten Arbeitsbereichen des ge-

genständigen Projektes (z.B. Kollektoren der Kabelführung, Mastaufführungen) mit starken elektrischen und/oder

magnetischen Feldern zu vermeiden, soll der Zugang des betroffenen Bahnpersonals in diese Areale untersagt wer-

den. Für die Anweisung des Personals und Kontrolle dieser zwingenden Bestimmung ist der Arbeitgeber verant-

wortlich.

Elektrotechnik

Empfohlene Maßnahmen:

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Im Rahmen der Inbetriebsetzung der neuen Bahnstromübertragungsanlage sind Bereiche mit den maximal berech-

neten Referenzwerten der elektrischen bzw. magnetischen Felder für die Allgemeinbevölkerung zu erheben (24 h

Mittelwert-Messung) und mit dem vorliegenden Bestand bzw. den getroffenen Annahmen vergleichend zu bewerten.

- An nicht frei zugänglichen Bereichen der neuen Bahnstromübertragungsanlage (insb. Kollektor Hbf, Kabeltrog, Ka-

belaufführungsmast) sind ebenfalls 24 h Mittelwert-Messungen der Referenzwerte der elektrischen und magneti-

schen Felder für berufliche Expositionen durchzuführen und mit den getroffenen Annahmen zu vergleichen und ggf.

organisatorische Maßnahmen für die Betriebsführung festzulegen.

Straßenbau

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

- Bei der Aufstellung der VLSA-Signalgeber ist darauf zu achten, dass die Stauräume so situiert werden, dass es nur

zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Fließverkehrs auf Nebenstraßen kommt. Hier vor allem zu berück-

sichtigen ist der Kreisverkehr östlich der Gradnerstraße, wo die errechnete Staulänge von ca. 80 m in den Kreisver-

kehr hineinrecht und diesen somit lahmlegen könnte. Folglich ist in diesem Bereich der Abschnitt der Wanderbau-

stelle kürzer als 50-70 m zu wählen. Des Weiteren ist die Umlaufzeit der VLSA auf 120 s bzw. auf 90 s (siehe dazu

Berechnungen im Kapitel „vertiefende Ausführungen“) zu reduzieren.

- Eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m während der Bauarbeiten in der Gradnerstraße ist freizuhalten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 23 -

- Sollte eine Gehsteigsperre notwendig werden, ist der Fußgängerverkehr auf einem mindestens 1,20 m breiten, von

der übrigen Fahrbahn durch Abschrankung getrennten, Fahrbahnteil aufrecht zu erhalten.

- Die Künette im Arbeitsbereich der Gradnerstraße ist außerhalb der Arbeitszeiten verkehrssicher zu überbrücken.

- Während der Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbahnbereich ist die Verkehrsregelung durch Verkehrspos-

ten bzw. durch eine Lichtsignalanlage, wobei letztere bevorzugt wird, sicherzustellen.

- Eine Zu- und Abfahrt der Anrainer sowie für Einsatzfahrzeuge ist ständig zu gewährleisten.

- Vor Beginn der Arbeiten ist die Verkehrsleitzentrale des Stadtpolizeikommandos Graz über die Art und Dauer der

Arbeiten zu verständigen.

- Die Baustelle ist rot-weiß standfest abzuplanken und bei Dämmerung und Dunkelheit (rechts rot, links weiß, Mitte

gelb) zu beleuchten.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

- Umsetzungskonzept für die abschnittsweisen Umleitungen im Bereich Radverkehr;

- Während den Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbereich wird die Verkehrsregelung durch eine Lichtsig-

nalanlage empfohlen, noch besser durch eine verkehrsabhängige VLSA;

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Betriebsphase:

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Forstwesen und Waldökologie

Zwingend erforderliche Maßnahmen

Bauphase:

- Die Rodungsbewilligungen für die (gemäß der UVE und gemäß des Fachgebiets Waldökologie und Forstwesen)

dauernden und befristeten Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für die Umsetzung der Bahnstromübertra-

gungsanlage Graz - Werndorf samt allen zur Errichtung und zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Maßnahmen

[diese setzten sich aus den dauerhaften Rodungen der Maststandorte 10, 11, 24, 37 und 45 sowie aus den vorüber-

gehenden Rodungen für die Bauausführungsflächen / den Trassenaufhieben für die Pflege während der Anlagen-

dauer (Gefährdungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2) zusammen (vgl. UVE-Fachbericht Rodungen, Trassenaufhie-

be und Aufforstungen, Einlage Nr. FR 01-00.01; Kap. 2.1 sowie Technischer Bericht Hochspannungsfreileitung, Ein-

lage Nr. EB 02-02.01)].

- Die Rodungsbewilligung im Gesamtausmaß von 91.816 m² wird im Ausmaß von 687 m² unbefristet (dauernd) und im

Ausmaß von 91.129 m² befristet erteilt. Die Rodungsflächen sind aus dem Rodungsverzeichnis und dem Rodungs-

plan der UVE-Unterlage „Vertiefende Informationen / Rodungsplan und Rodungsverzeichnis“ ersichtlich.

- Die dauernde Rodungsbewilligung erlischt, wenn der Rodungszweck nicht innerhalb von einem Jahr ab Rechtskraft

des Rodungsbewilligungsbescheides erfüllt wird.

- Die in der UVE-Planbeilage mit der blau strichpunktierten, äußersten Linie [„erweiterter Gefährdungsbereich Hoch-

spannungsleitung - Freileitung gemäß §43 (2) EisbG“] umfassten und 91.129 m² umfassenden, befristeten Rodung

wird befristet bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, welches nach dem Baubeginn folgt. Diese befristete Rodung für

die vorübergehende Inanspruchnahme von Waldflächen ist nach Beendigung der anderwertigen Verwendung der

Waldflächen bzw. nach Aufgabe des Verwendungszweckes der Rodung im darauf folgenden Frühjahr, bei Fristab-

lauf bis spätestens 15. Mai des 3. Kalenderjahres, das nach dem Baubeginn folgt, wiederzubewalden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 24 -

- Die Rodungen dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Rodungsbewilligung

erteilt worden ist, das Eigentumsrecht oder ein sonstiges dem Rodungszweck entsprechendes Verfügungsrecht an

den zur Rodung bewilligten Waldflächen erworben hat.

- Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die Schlägerungs- und Rodungsflächen an-

grenzenden Waldbeständen vermieden werden.

- Die Rodungsfläche gilt als maximale Rodungsfläche. Das Lagern von Betriebsstoffen, Bau- und sonstigen Materia-

lien, das Deponieren von Aushub- und Baurestmaterialien sowie das Abstellen von Baumaschinen in den an Schlä-

gerungs- und Rodungsflächen angrenzenden Beständen ist zu unterlassen.

- Bauhilfswege und sonstige Baueinrichtungen dürfen nicht außerhalb der bewilligten Schlägerungs- und Rodungsflä-

chen im Wald angelegt werden. Forststraßen, für welche keine Rodungsbewilligung im Rahmen des ggst. Verfah-

rens eingeholt wurde, dürfen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht benützt werden.

- Sämtliche für die Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sowie Baurückstände bzw. Bauabfälle sind

nach Abschluss der Bauarbeit von den in Anspruch genommenen Waldflächen zu entfernen.

Betriebsphase:

- Die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6) beschriebenen und beurteilten Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen sind im vollen Umfang fristgerecht zu erfüllen und einzuhalten. Für die dauernde Rodung im

Umfang von 687 m² sind zumindest im gleichen Flächenausmaß Ersatzaufforstungen (botanische Art, Ausmaß und

Qualität wie in der UVE beschrieben) durchzuführen; die Flächen der befristeten Rodung im Umfang von 91.129 m²

sind wieder aufzuforsten (botanische Art, Ausmaß und Qualität wie in der UVE beschrieben).

- Die zuvor genannten Flächen der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind zwingend zu verorten.

- Zur Hintanhaltung von Erosionen sind entstandene Böschungen unverzüglich nach Abschluss der Rodungs- und

Bauarbeiten mit geeignetem Saatgut zu begrünen.

- Die jeweiligen Pflanzenrechnungen von Aufforstungsmaßnahmen sind in Kopie der Behörde und der ökologischen

Bauaufsicht zu übermitteln.

- Das Artenspektrum sowie die Herkunft des verwendeten Pflanzgutes sind rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Be-

hörde abzustimmen.

- Die Verjüngung (wie auch eine etwaige standortsgerechte Verjüngung forstlichen Bewuchses im Rahmen der natür-

lichen Sukzession) ist in den Folgejahren solange zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen, bis diese Verjüngung

gem. § 13 Abs. 8 Forstgesetz 1975 gesichert ist. Einer übermäßigen Austrocknung der Pflanzenstandorte ist vorzu-

beugen.

- Bei allen Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Ergänzungen sind standortsgerechte Baum- und

Straucharten (im Sinne des Forstgesetzes), welche der Herkunft und der Höhenstufe nach zu entsprechen haben,

gemäß den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes, zu verwenden. Die Herkunft des verwendeten

Pflanzgutes ist rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Forstbehörde abzustimmen.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Für die Kontrolle der vorgeschriebenen Maßnahmen ist eine ökologische Bauaufsicht zu bestellen.

- Zur Ermöglichung einer Kontrolle der Bescheidvorschreibungen ist jeweils der Beginn der Arbeiten rechtzeitig vor

Baubeginn der ökologischen Bauaufsicht zu melden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 25 -

Ökologie

Zwingend erforderliche Maßnahmen

- (1) Im Bereich Schwarzlsee ist die Freileitung durch Vogelschutzmarkierungen zu sichern. Die ökologische Bauauf-

sicht hat zur genauen Verortung ornithologisch versierten fachlichen Rat einzuholen.

- (2) Auf den Einsatz von Herbiziden ist zu verzichten.

- (3) Wo die geplanten Pflegemaßnahmen Mahd vorsehen, ist das Mähgut zu entfernen.

- (4) Bei der Rodung von Schwarzpappeln, Sanddorn und Salweiden ist in den Ausgleichsflächen für vollständigen

Ersatz aus regionalen Herkünften (evtl. Steckhölzer) zu sorgen.

Empfohlene Maßnahmen

- Zusätzlich wird empfohlen dass die ökologische Bauaufsicht die Anbringung von Nisthilfen für Vögel, Insekten und

Fledermäuse an den Masten prüfen und nach Möglichkeit betreiben möge.

Grundwasserschutz

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

Als zwingende Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Grundwasserbelastung sowie eine Belastung der zu versor-

genden Wässer auf ein möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren sind daher vorzuschreiben:

- Der Einsatz von Bauhilfsstoffen ist rechtzeitig vor Verwendung derselben mit der behördlichen Bauaufsicht abzu-

stimmen.

- Die eingesetzten Bauhilfsstoffe sind von der örtlichen Bauaufsicht listenmäßig zu erfassen.

- Sollten weniger gefährlichere – in der Praxis erprobte - Bauhilfsstoffe auf den Markt kommen, ist im Sinne des An-

hanges H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2005 auf solche zurückzugreifen. Dies bedeutet in

der Praxis, dass

Nach Möglichkeit nur Bauhilfsstoffe mit einer WGK 1 eingesetzt werden sollen,

Bauhilfsstoffe der WGK 2 dann nicht mehr eingesetzt werden sollen, wenn erprobte gleichwertige Bauhilfsstoffe der

WGK 1 verfügbar sind,

lösungsmittelhaltige Bauhilfsstoffe nach Verfügbarkeit durch lösungsmittelfreie Bauhilfsstoffe zu ersetzen sind, bzw.

biologisch abbaubare Bauhilfsstoffe biologisch schwer oder nicht abbaubaren Bauhilfsstoffen vorzuziehen sind.

- Sämtliche Auftragnehmer sind nachweislich von diesen Vorschreibungen in Kenntnis zu setzen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bauhilfsstoffe zum überwiegenden Teil nur in äußerst

geringen Mengen eingesetzt werden, nicht direkt mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nach kurzer Zeit in

Wasser nicht mehr löslich sind, somit auch kein Gefährdungspotential für das Grund-/Bergwasser mehr gegeben ist.

Eine potentielle Gefährdung für das Grundwasser ist jedoch auch bei Stoffen mit WGK 1 dann gegeben, wenn durch

Verschütten große Mengen des Bauhilfsstoffes frei werden und ungehindert in das Grund- oder Oberflächenwasser ge-

langen. In derartigen Fällen kann allerdings teilweise durch Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bo-

dens etc.) eine Wasserverunreinigung verhindert werden. Jedenfalls ist bei derartigen Vorfällen entsprechend den Anga-

ben in den Sicherheitsdatenblättern vorzugehen und sind die zuständigen Behörden zu verständigen.

Falls Bauhilfsstoffe im Zuge der Baumaßnahme eingesetzt werden sollen, muss gewährleistet sein, dass allfällig durch

Bauhilfsmittel verunreinigte Wässer nur dann in eine Vorflut eingeleitet bzw. versickert werden dürfen, wenn die Richt-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 26 -

bzw. Grenzwerte der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (i. W. Allgemeine Abwasseremissions-

verordnung).

Besonderes Augenmerk ist daher auf die sachgemäße Aufbewahrung der entsprechenden Bauhilfsstoffe zu legen (Auf-

bewahrung nur auf befestigten Boden und / oder Tropftassen). Auch sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind,

dass bei unbeabsichtigtem Verschütten die jeweiligen Bauhilfsstoffe direkt in den Boden versickern können (z.B. Auf-

fangtassen).

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beeinflussung von Wassernutzungen durch das gg. Bauvorhaben sind rechtzeitig und

ausreichende Ersatz-, Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Allfällig vom Bauvorhaben beeinträchtigen Leitungssysteme (z.B. Wasserleitung) bzw. Drainagen sind während der Er-

richtungsphase und im Regelbetrieb funktionstüchtig zu halten.

Sollte sich im Zuge der Herstellung der Baugruben herausstellen, dass Bodenaustauschmaßnahmen notwendig sind,

wird darauf hingewiesen, dass die Einbaubarkeit von Schuttmaterial (z. B. für Dämme bzw. Bodenaustausch) ist im Hin-

blick auf den qualitativen Grundwasserschutz von der örtlichen Bauaufsicht festzustellen ist. Im Verdachtsfall sind Elua-

tuntersuchungen nach dem einschlägigen Regelwerk vorzunehmen.

Für den Fall, dass im Zuge der Errichtung von Mastfundamenten Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind, ist für

eine geordnete Versorgung der dabei anfallenden Wässer zu sorgen. Im Fall einer Wiederversickerung darf der Grund-

wasserabstrom qualitativ nicht belastet werden.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

Durch Umsetzung eines bauvorauseilenden, baubegleitenden und baunacheilenden wasserwirtschaftlichen Beweissiche-

rungsprogrammes ist in objektiver Art und Weise eine tatsächlich durch das Bauvorhaben verursachte Beeinträchtigung

von Nutzungen in qualitativer Art festzustellen.

Dabei sind zumindest die Brunnen BR-WF126, BR-WF163 und BR-WF29 zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob im unmittel-

baren Anstrombereich der Baumaßnahme eine geeignete Referenzmessstelle vorhanden ist. Durch die qualitative Be-

weissicherung der genannten Brunnen können repräsentative Aussagen über Auswirkungen auf Grundwasserkörper in

jenem Bereich getroffen werden, in dem tatsächlich noch Baumaßnahmen geplant sind.

Diese Proben sind nach dem derzeit gültigen Regelwerk BGBl. Nr. 304/2001, Anlage II Teil A Ziffer 3 der Trinkwasser-

verordnung (BGBl. II 304/2001 in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 (Quali-

tät von Wasser für den menschlichen Gebrauch) zu analysieren.

Jedenfalls bei der Erstbeprobung (Nullmessung kurz vor Baubeginn) ist der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe zu

bestimmen. Unter der Voraussetzung dass die Erdarbeiten zur Herstellung der 5 Mastfundamente innerhalb weniger

Wochen abgeschlossen sind, sind nach der Erstbeprobung drei weitere Untersuchungsgänge im Abstand von 3 Monaten

durchzuführen.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

- Für die Errichtung der Fundamente der Masten 21-46 wird empfohlen, die Baugrubenherstellung bei niedrigen

Grundwasserständen durchzuführen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 27 -

0.6 BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Aus Basis der Schlussfolgerungen zu den Fragenbereichen 1 bis 4 resultiert die folgende Gesamtschlussfolgerung zum

geplanten Vorhaben:

Das vorliegende Umweltverträglichkeitsgutachten wurde auf Basis der UVE einschließlich der in Kap. 2.4 ange-

führten Unterlagen sowie der eingebrachten Stellungnahmen zur UVE gemäß § 9 UVP-G erstellt.

Unter der Voraussetzung, dass die in der UVE enthaltenen und die von den unterfertigten Sachverständigen

dargelegten, zur Erreichung der Schutzziele zusätzlich als zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen be-

rücksichtigt werden, ist im Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau aus Sicht der Sachverstän-

digen die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Vorhabens gegeben.

Fachspezifische Schlussfolgerungen der Sachverständigen zur Umweltverträglichkeit

Eisenbahntechnik

Feststellung der Umweltverträglichkeit aus Sicht des Fachbereiches unter Berücksichtigung der in der UVE bzw. im UVG

enthaltenen Maßnahmen.

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar sind

- die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dargestellt

sind und keine Ergänzungen der fachlichen Aussagen erforderlich sind.

Die geplante Ausführung des Projekts Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf entspricht dem Stand der Tech-

nik. Die Darlegungen in der UVE und in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs werden im Hinblick auf den Stand

der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften positiv bewertet.

Elektrotechnik

Die Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens ist bei Einhaltung der in der UVE angeführten und vom Sachver-

ständigen für den Fragenbereich Elektrotechnik geprüften Unterlagen gegeben. Es sind für das Fachgebiet Elektrotech-

nik keine zwingend erforderlichen Maßnahmen bzw. empfohlenen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele zu be-

rücksichtigen. Es werden zur nachweislichen Dokumentation allerdings Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen

empfohlen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit ergeben sich bei der Ein-

haltung der vorgeschriebenen und vorgeschlagenen Maßnahmen weder in der Bauphase noch im Betrieb der Anlage

Risiken für ungebührliche Beeinflussungen des Wohlbefindens oder für eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Das

Vorhaben wird daher als umweltverträglich beurteilt.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Unter Berücksichtigung der in der UVE vorgesehenen und der im Fachgebiet Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA)

zusätzlich vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen ist das vorliegende Projekt aus fachlicher Sicht

als umweltverträglich zu beurteilen.

Klima, Luft

Die für den Fachbereich Klima und Luft vorgelegten Unterlagen sind plausibel, vollständig, und entsprechen dem Stand

der Technik. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 28 -

Einem teilweise sensiblen Untersuchungsraum mit erhöhter Immissionsvorbelastung steht eine geringe Eingriffserheb-

lichkeit in der Bauphase und eine irrelevante Beeinflussung in der Betriebsphase gegenüber. Bei Umsetzung der in der

UVE für die Bauphase vorgesehenen Emissionsbegrenzungsmaßnahmen ist das vorgelegte Projekt aus der Sicht der

Luftreinhaltung und des Klimas als umweltverträglich einzustufen.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen sowie den zusätzlich zwingend erforderlichen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromversorgung Graz -

Werndorf umweltverträglich.

Waldökologie und Forstwesen

Aufgrund einer „hohen Eingriffserheblichkeit“, einer „mäßigen Ausgleichswirkung“ und den damit gem. RVS 04.01.11

„Umweltuntersuchungen“ bedingten „mittleren verbleibenden Auswirkungen“ ergibt sich folgende schutzgutspezifische

Beurteilung: Die Auswirkungen sind aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht gem. RVS 04.01.11 als „Vertretbare

Auswirkungen“ festzulegen. Aus fachlicher Sicht ist das Projekt somit als umweltverträglich zu beurteilen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Aus der Sicht des Fachbereiches Landwirtschaft (incl. Boden), Jagd und Fischerei ist das Bauvorhaben Bahnstromüber-

tragungsanlage Graz- Werndorf bei projektgemäßer Umsetzung aller in der UVE und im Einreichoperat vorgesehenen

Maßnahmen als umweltverträglich zu beurteilen.

Grundwasserschutz

Die für das Fachgebiet Grundwasserschutz relevanten Untersuchungen zur Feststellung der Umweltverträglichkeit des

Einreichprojektes erfolgten nach dem Stand der Technik und des Wissens. Die Ergebnisse sind ausreichend, um die

Fragen im Leitfaden für den Fachbereich Grundwasserschutz konkret zu beantworten. Das gegenständliche Vorhaben ist

bei plangemäßer Ausführung unter Berücksichtigung der im gegenständlichen Gutachten vorgesehenen zwingenden

Maßnahmen aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz als umweltverträglich zu beurteilen.

Raumplanung und Infrastruktur

Die Erfordernisse des Vorhabens, Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und möglicher Trassenkorridore als

auch die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens werden in der UVE umfassend darge-

stellt und begründet und sind nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Die methodische Bearbeitung für die einzelnen Teilräume ist durchwegs plausibel und nachvollziehbar, die Detailbeurtei-

lungen nach Abschnitten wurden umfassend und übersichtlich bearbeitet, die eigenen Einschätzungen decken sich weit-

gehend mit jenen der UVE. Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens entsprechen

dem Stand der Technik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaften. Die abschließenden Schlussfolgerungen

sind weitgehend plausibel und generell nachvollziehbar. Maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der

Projektwerberin ergeben sich nicht.

Die raumplanerischen Auswirkungen des Vorhabens für die bearbeiteten Teilräume sind insgesamt ausreichend darge-

stellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens ist für diese Teilräume nicht erfor-

derlich.

Die Beeinflussungen durch veränderte Belichtungsverhältnisse, partielle Straßensperrungen sowie Lärm- und Staubim-

missionen in der Bauphase werden als marginal beurteilt, eine maßgebliche Beeinflussung von Siedlungsentwicklung

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 29 -

oder Fremdenverkehr durch Flächenverlust kann nicht abgeleitet werden. Zerschneidungseffekte und Bearbeitungser-

schwernisse durch einzelne Mastenstandorte werden als vertretbar eingestuft.

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche mit Erho-

lungsfunktionen im Eigengarten. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der Grotten-

hofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser

bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine Größenordnung von 150 bis

200 Einwohner geschätzt.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 Graz zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10

m zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Als Öffentliche Spielplätze im Nahbereich der Trassenführung sind nur ein kleiner Spielbereich südlich des UW Graz

sowie ein Spielplatz im Bereich Kainacherweg jeweils im Stadtgebiet Graz zu nennen.

Mögliche raumrelevante Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wer-

den – im Zusammenhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft. Sach-

oder Kulturgüter werden vom Vorhaben kaum betroffen bzw. werden entsprechende Maßnahmen vorgesehen, um die

Auswirkungen auf Sachgüter zu minimieren.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten. In diesem angesprochenen frequentierten Be-

reich ist eine Rohrverlegung des Kabels geplant.

Insgesamt wird die verbleibende Restbelastung hinsichtlich Zerschneidungseffekten und ästhetischen Beeinträchtigun-

gen nach Berücksichtigung der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität und der o.a. Ausgleichsmaßnahmen als

gering und damit durchaus vertretbar eingestuft. Maßgebliche Beeinträchtigungen von Kulturgütern, Sachgütern und die

Infrastruktur sind weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu erwarten. Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte

und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der Landschaftsstruktur und des Ortsbildes

beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 mit teilweise weitläufigen Sichtbeziehungen.

Besonders der Teilraum Grazer Feld - Mitte weist bereits bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Ver-

kehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs- Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Lei-

tungsmasten auf. Die Eingriffssensibilität wird daher mit gering bewertet.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wird.

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Zielsetzungen und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die Beeinträchtigungen der

angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der im Projekt geplanten Aus-

gleichsmaßnahmen als geringfügig beurteilt werden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

GRAZ – WERNDORF

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 30 -

Durch die Parallelführung zu GKB und A9 sowie geringen Nutzungskonflikten meist in den Randlagen der Gebiete mit

besonderer Standorteignung lt. ROG sowie geplanten Ausgleichsmaßnahmen können diese vor wesentlichen Beein-

trächtigungen freigehalten werden.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung und Infrastruktur wird das Vorhaben – unter Berücksichtigung der in der

UVE genannten Maßnahmen - als umweltverträglich beurteilt.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen für die Bau- oder

Betriebsphase vorgeschlagen. Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden nicht

vorgeschlagen.

Straßenbau

Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf, gemäß dem der ge-

genständlichen UVE zugrunde liegendem Technischen Projekt, bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen sowie der

vom Fachbereich Straßenbau zwingend empfohlenen Maßnahmen, in der Bauphase sowie in der Betriebsphase aus

fachlicher Sicht des Fachbereichs Straßenbau als umweltverträglich zu beurteilen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 31 -

1 DAS UVP-VERFAHREN

1.1 PROJEKTBESCHREIBUNG

Das vorliegende Projekt beinhaltet die Planung einer Bahnstromübertragungsanlage zwischen Graz und Werndorf. Diese

beginnt beim Unterwerk Graz und führt zum geplanten und bereits genehmigten Unterwerk Werndorf. Die Leitung ist für

eine Nennspannung von 110 kV ausgelegt und die Stromart ist wie im gesamten Bundesbahnnetz Einphasen – Wech-

selstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz. Das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf besteht aus

den Vorhabensteilen:

- 110 kV-Hochspannungskabel km 0,0 – km 7,51312 (Teilraum Graz – Stadt)

- 110 kV-Hochspannungsfreileitung km 0,0 – km 13,075 (Teilraum Grazer Feld – Mitte, Grazer Feld – Süd)

Abbildung 1 Übersichtskarte Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf

2 km 7,513 im Kabelbereich entspricht km 0,0 im Freileitungsbereich

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 32 -

Die Ergebnisse einer Zugfahr- und Lastflusssimulation der ÖBB Infrastruktur, Energie - Technische Betriebsführung,

weisen nach, dass eine Bahnstromversorgung des UW Werndorf notwendig ist, um den interoperablen Betrieb auf den

TEN-Strecken Graz - Spielfeld- Straß - Staatsgrenze und Koralmbahn unter Berücksichtigung des Dimensionierungspro-

gramms 2025 mit einer ausreichenden Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Bereits in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Pla-

nung und des Baus von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG

(HL-Ü-VO, 1989) werden die Streckenabschnitte Graz – Koralmtunnel – Klagenfurt, die Strecken Werndorf – Spielfeld-

Straß sowie der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Graz Puntigam – Bahnhof Werndorf angeführt. In der Verord-

nung wird ausdrücklich die Errichtung des Unterwerks Werndorf sowie die Errichtung einer Bahnstromübertragungslei-

tung gefordert.

Das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage kommt im landschaftlichen Großraum des Grazer Feldes zu liegen und

erstreckt sich über sechs Standortgemeinden (Graz, Seiersberg, Pirka, Unterpremstätten, Zettling, Wundschuh).

1.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN

1.2.1 ART DES VERFAHRENS

Dieses Bauvorhaben ist gemäß §23b Abs 1 Z1 UVP-G 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. §24

Abs 1 UVP-G 2000 sieht vor, dass die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Umweltverträglich-

keitsprüfung und ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren durchzuführen hat. Gegenstand dieses teilkonzentrierten

Genehmigungsverfahrens ist die Sicherstellung des Trassenverlaufs gemäß §3 HlG, die Erteilung der eisenbahnrechtli-

chen Baugenehmigung gemäß §§31 ff EisbG, der forstrechtlichen Rodungsbewilligung gemäß den §§ 17 ff ForstG und

der luftfahrrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 85 Abs 1, 86 Abs 1 und 94 Abs 1 LFG, jeweils in Verbindung mit

§24f UVP-G 2000.

1.2.2 AUFGABE UND INHALT DER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Im UVP-G 2000 wird die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung vom Gesetzgeber wie folgt definiert:

§ 1. (1) Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage:

1. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorha-ben

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,

c) auf die Landschaft und

d) auf Sach- und Kulturgüter

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind,

2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,

3. die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umwelt-relevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und

4. bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgese-hen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 33 -

Die notwendigen Inhalte des Umweltverträglichkeitsgutachtens werden in § 24c Abs. 5 UVP-G 2000 definiert:

(5) Das Umweltverträglichkeitsgutachten hat

1. die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens gemäß § 1 Abs. 1 vorgelegte Umweltverträglichkeitserklä-rung und andere relevante vom Projektwerber/von der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen nach dem Stand der Technik und dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in einer umfassenden und inte-grativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien des § 24f aus fachlicher Sicht zu bewerten und allenfalls zu ergänzen,

2. sich mit den gemäß § 9 Abs. 5, § 10 und § 24a vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinander zu setzen, wobei gleichgerichtete oder zum gleichen Themenbereich eingelangte Stellungnahmen zusammen behandelt werden können,

3. Vorschläge für Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 zu machen,

4. Darlegungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 und 4 zu enthalten und

5. fachliche Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher Konzepte und Pläne und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Res-sourcen zu enthalten.

1.2.3 GENEHMIGUNGSVORAUSSETZUNGEN

Gemäß § 24f Abs. 1 UVP-G dürfen Genehmigungen nur erteilt werden, wenn im Hinblick auf eine wirksame Umweltvor-

sorge zu den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zusätzlich nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Emissionen von Schadstoffen sind nach dem Stand der Technik zu begrenzen,

2. die Immissionsbelastung zu schützender Güter ist möglichst gering zu halten, wobei jedenfalls Immissionen zu vermeiden sind, die

a) das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nach-barn/Nachbarinnen gefährden oder

b) erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die ge-eignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- oder Tierbestand oder den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen, oder

c) zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2 der Gewerbeord-nung 1994 führen, und

3. Abfälle sind nach dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu verwerten oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß zu entsorgen

1.2.4 ÜBERSICHT DER FRAGESTELLUNGEN

Fragenbereich 1: Alternative, Trassenvarianten, Nullvariante

In diesem Fragenbereich sind gemäß §24c Abs. 5 Z 4 UVP-G, die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin ge-

prüften Alternativen (Systemalternativen) und die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens

(Nullvariante) darzulegen. Weiters sind die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften

Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) darzulegen.

Fragestellung:

- Welches sind die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften (vorhabensbezogenen) Systemalternati-

ven sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) und der Stand-

ort- oder Trassenvarianten (Korridore)?

Fragenbereich 2 : Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle

In diesem Fragenbereich sind die von der Projektwerberin zu den Auswirkungen des Vorhabens vorgelegte UVE und

andere relevante von der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen, von den Sachverständigen zu beurteilen und allenfalls

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 34 -

zu ergänzen. Dies erfolgt nach dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften in einer

umfassenden und integrativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G.

Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Aus-

wirkungen des Vorhabens zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern. Des Weiteren

können Maßnahmen zur Beweissicherung und Begleitenden Kontrolle vorgeschlagen werden.

Fragestellungen:

- Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung

der Projektwerberin?

- Sind die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dar-

gestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

- Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand

der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet?

- Werden Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführenden

Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die

Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzuführenden Geneh-

migungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

- Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder

belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das entsprechende Schutzgut zu verhindern oder zu verringern oder

günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle

werden vorgeschlagen?

Fragenbereich 3 : Auswirkungen des Vorhabens in Hinblick auf die Entwicklung des Raumes

Innerhalb dieses Fragenbereiches sind, gemäß §24c Abs. 5 Z 5 UVP-G, fachliche Aussagen zu den zu erwarteten (posi-

tiven und negativen) Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher

Konzepte und Pläne und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu treffen.

Fragestellung:

- Welche Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes werden unter Berücksichtigung öffentlicher

Konzepte und Pläne im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen erwartet?

Fragenbereich 4 : Fachliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen

Die Gutachter haben sich gemäß § 24c Abs. 5 Z 2 UVP-G mit den zur UVE abgegebenen Stellungnahmen der Bürger

(§ 9 Abs. 5), der mitwirkenden Behörden und der Standortgemeinden (§ 24a Abs. 3) sowie des Umweltanwaltes, des

Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (§ 24a Abs. 4) fachlich auseinanderzuset-

zen.

Fragestellung:

- Zu welchem Ergebnis kommt eine fachliche Auseinandersetzung mit den zur UVE abgegebenen Stellungnahmen

der Bürger (§ 9 Abs. 5), der mitwirkenden Behörden und der Standortgemeinden (§ 24a Abs. 3) sowie des Umwelt-

anwaltes und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (§ 24a Abs. 4)?

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 35 -

1.3 FACHGEBIETE

1.3.1 ÜBERSICHT DER SACHVERSTÄNDIGEN

Die gegenständliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt für die relevanten Fachgebiete und wird von den nachstehend

angeführten Sachverständigen (SV) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durch-

geführt:

Tabelle 1: Übersicht der Sachverständigen

Anmerkung: Im Rahmen der Fragenbereiche 1 und 3 wurden auch drei Fragen von der Koordination (KO) behandelt.

1.3.2 ABGRENZUNG DER FACHGEBIETE UND BENENNUNG DER SCHUTZZIELE

Eisenbahntechnik

Im Fachgebiet Eisenbahntechnik geht es um die Funktionsfähigkeit und eisenbahntechnische Bewertung des bautechni-

schen Projektes. Nicht behandelt werden im Fachgebiet Eisenbahntechnik die gesamten elektrotechnischen Belange.

Diesbezüglich wird auf die Begutachtungen in den dafür relevanten Fachgebieten, wie Elektrotechnik (ET) und Umwelt-

medizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit (UM) verwiesen.

Elektrotechnik

Eine Abgrenzung des Fachgebiets Elektrotechnik ergibt sich durch die Prüfung der technischen Grundlagen zur UVE.

Der eisenbahnrechtliche Bauentwurf wurde bereits durch Gutachter gem. 31 a EisbG geprüft, wobei diesbezüglich ledig-

lich auf Widersprüchlichkeiten zur UVE geachtet wird.

Schutzziele

Aus elektrotechnischer Sicht werden die Schutzziele für den Bereich Elektromagnetische Felder derart definiert, dass die

durch elektrische Anlagen und Einrichtungen hervorgerufenen Felder so gering wie technisch vertretbar gehalten wer-

den.

Kürzel Fachgebiet Sachverständiger

EB Eisenbahntechnik DI Markus Mayr

ET Elektrotechnik Ing. Wilhelm Lampel

FW Waldökologie und Forstwesen DI Christof Ladner

GW Grundwasserschutz Dr Robert Holnsteiner

KL Klima, Luft Dr Andreas Amann

LA Lärmschutz, Erschütterungsschutz Ing. Erich Lassnig

LW Landwirtschaft, Jagd und Fischerei DI Dr Franz-Werner Hillgarter

ÖK Ökologie Univ. Prof. Mag. Dr Georg Grabherr

RP Raumplanung und Infrastruktur DI Richard Resch

ST Straßenbau DI Josef Prem

UM Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträg-

lichkeit Prof. Dr.-Ing. habil. med. Jiri Silny

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 36 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Das Fachgebiet Umweltmedizin, Hygiene, elektromagnetische Verträglichkeit setzt sich mit Erkennung, Erfassung, Beur-

teilung und Verhütung der Krankheiten oder schädlicher Einflüsse auf die Gesundheit auseinander. Im gegenständlichen

Projekt Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf muss davon ausgegangen werden, dass durch das gegenstän-

dige Projekt in der Bauphase gelegentlich Lärm oder Erschütterungen und Sekundärschall wie auch in der Betriebsphase

Schall, Schad- oder Fremdstoffe sowie elektrische und magnetische 16 2/3 Hz Felder auftreten werden. Die Intensitäten

der auftretenden Emissionen sind in den einzelnen UVE – Fachberichten dargestellt und im Rahmen der UVP durch

jeweilige Fachkollegen überprüft. Der Relevanz der Emissionsstärken für die Gesundheit wird durch Vergleiche dieser

Werte mit einschlägigen Vorschriften und Normen Rechnung getragen. Bei einigen Einwirkgrößen unterscheiden sich die

Immissionswerte von den angegebenen Emissionen. Deshalb ist es nötig im ersten Schritt dieser UVP die Immissi-

onswerte zu bestimmen und sie im zweiten Schritt mit den Schwellen nachgewiesener gesundheitsrelevante Effekte zu

vergleichen. Damit ergänzen sich die bestellten UVP Sachverständigen, es besteht keine Überschneidung.

Darüber hinaus sollen eventuelle Einflüsse der emittierten elektromagnetischen Felder auf landwirtschaftliche Güter

sowie auf die Flora und Fauna überprüft werden. Die elektromagnetische Umweltverträglichkeit stellt ein relativ junges

Fachgebiet mit komplexen physikalischen - biologischen Zusammenhängen dar. Diese Problematik wird von dem For-

schungszentrum für Umweltverträglichkeit (femu) ebenfalls verfolgt. Damit ist der Zugang zum aktuellen Wissen in der

Literatur bezüglich aufgeworfener und diskutierter Einflüsse auf landwirtschaftliche Güter, Flora und Fauna beim Gutach-

ten vorhanden. Deshalb wird diese Problematik in diesem UVP - Verfahren ebenfalls behandelt und die Beiträge den

Fachkollegen zur Abstimmung und Ergänzung zur Verfügung gestellt.

Schutzziele

Im gegenständlichen Projekt Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf können in der Bauphase gelegentlich Lärm

oder Erschütterungen und in der Betriebsphase Schall (33,5 Hz Brummen, höherfrequentes Knistern), Schad- oder

Fremdstoffe, beides durch Korona-Wirkung, sowie elektrische und magnetische 16 2/3 Hz Felder auftreten. Im Rahmen

dieses UVP - Verfahrens sollen die Emissionsstärken dieser Einwirkfaktoren, und die daraus ermittelten Immissionswerte

mit den Schwellen der nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen bei Menschen verglichen werden. Die mut-

maßlichen Begünstigungen von Erkrankungen durch die generierten Einwirkgrößen sind ebenfalls ein fester Bestandteil

der Abwägung. Dabei sollen gesunde Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wie auch Patienten mit unterschiedlichen

Erkrankungen, Berücksichtigung finden. Im Zusammenhang mit der Einwirkung von elektromagnetischen 16 2/3 Hz

Felder sind die Träger elektronischer Implantate wie Herzschrittmacher, oder Kardioverte Defibrillatoren eine wichtige zu

betrachtende Bevölkerungsgruppe.

Des Weiteren soll überprüft werden, ob die von der Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf erzeugten elektro-

magnetischen 16 2/3 Hz Felder gemäß der Literatur die landwirtschaftlichen Güter, die Fauna und Flora nachteilig und

nachhaltig beeinflussen können.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Vom Sachverständigen für Lärmschutz und Erschütterungsschutz sind unter Bezug auf die schalltechnischen und er-

schütterungstechnischen Untersuchungsergebnisse der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) die schalltechnischen

und erschütterungstechnischen Auswirkungen des Projekts in einer umfassenden und zusammenfassenden Gesamt-

schau darzulegen.

Die Darlegungen sollen in Ergänzung der Darlegungen der UVE als zusätzliche Grundlage dem Fachgutachter für Um-

weltmedizin zur Beurteilung der Auswirkung auf das Leben und die Gesundheit von Menschen, dem Fachgutachter für

Raumplanung zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Raumplanung und Infrastruktur, den Fachgutachtern für Ökolo-

gie zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere und deren Lebensräume und dem Fachgutachter für Landwirtschaft zur

Beurteilung der Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und der landwirtschaftlichen Tierhaltung dienen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 37 -

Vom Sachverständigen für Lärmschutz und Erschütterungsschutz wird eine Beurteilung der Lärmauswirkungen für die

Bauphase nach den Kriterien der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 und für den Eisenbahnbetrieb nach den bestehenden be-

sonderen Immissionsschutzvorschriften für Eisenbahnanlagen, nach den Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-

Immissionsschutzverordnung (SchIV) vorgenommen.

Schutzziele

Lärmschutz

Aus lärmschutztechnischer Sicht erfolgt eine Überprüfung der in den facheinschlägigen Untersuchungen der UVE ange-

wandten Methodik nach dem Stand der Technik und der Anwendung einschlägig anerkannter Grundlagen.

Für den Baulärm werden Grenzwerte nach der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 eingesetzt, welche im Wesentlichen mit den in

vielfachen vergleichbaren Verfahren angewendeten Richtwerten übereinstimmen.

Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 24f Abs. 2 UVP-G hat bei Eisenbahnvorhaben die Beurteilung der Zumutbarkeit

einer Belästigung im Sinn des § 24f Abs. 1 Z 2 lit. c nach bestehenden besonderen Immissionsschutzvorschriften zu

erfolgen.

Für Eisenbahnvorhaben bestehen besondere Immissionsschutzvorschriften in der Schienenverkehrslärm-

Immissionsschutzverordnung – SchIV, BGBl. Nr. 415/1993 und den Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrs-

lärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) des BMVIT vom 1. Jänner 2006. Die diesbezügliche lärmtechnische Beur-

teilung der Immissionen erfolgt daher nach den Kriterien der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung –

SchIV, BGBl. Nr. 415/1993 und den Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-

Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) des BMVIT vom 1. Jänner 2006.

Erschütterungsschutz

Aus erschütterungsschutztechnischer Sicht erfolgt eine Überprüfung der in den facheinschlägigen Untersuchungen der

UVE angewandten Methodik nach dem Stand der Technik und der Anwendung einschlägig anerkannter Grundlagen.

Für die Erschütterungseinwirkungen während der Bauphase werden zur Vermeidung von Gebäudeschäden Richt-

Grenzwerte für die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max abhängig von der Gebäudeklasse und Gebäu-

deart nach ÖNORM S 9020 herangezogen. Für den Einsatz verschiedener Geräte werden Mindestentfernungen zur

Vermeidung von Gebäudeschäden angeführt.

Für die Betriebsphase auf der Südbahn sowie auf der Koralmbahn werden die Beurteilungskriterien nach ÖNORM S

9012, Ausgabe 2010, für guten Erschütterungsschutz zugrunde gelegt.

Klima, Luft

Die gegenständliche Bewertung beschränkt sich auf das Schutzgut Luft und Klima. Die Auswirkungen von luftgetragenen

Schadstoffen auf das Schutzgut Mensch wird vom Fachbereich Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträg-

lichkeit abgedeckt, jene auf die Tier- und Pflanzenwelt durch die Fachbereiche „Ökologie, Waldökologie und Forstwesen,

Jagd und Fischerei“.

Die folgende Begutachtung legt den Schwerpunkt auf Prüfung der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit

der von der Antragstellerin eingereichten Unterlagen zum Thema Luft und Klima, zusätzlich werden die gestellten Fragen

des Leitfadens beantwortet.

Schutzziele

Für den Aspekt Luftreinhaltung wird geprüft, wie und in welchem Ausmaß die aus dem Vorhaben emittierten Luftschad-

stoffe das Schutzgut Luft beeinflussen. Hinsichtlich Klima kann das lokale Kleinklima bezeichnet werden, welches stand-

ortspezifisch auf andere Schutzziele einwirkt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 38 -

Ökologie

Der Fachbereich Ökologie befasst sich mit Pflanzen und Tieren und deren Lebensräumen (Flora, Fauna, Biotope, Öko-

systeme, Naturschutz) im gesamten Projektverlauf. Fachliche Überschneidungen ergeben sich dabei v.a. mit den Berei-

chen Waldökologie und Forstwesen sowie Landwirtschaft, Jagd und Fischerei. So werden etwa Maßnahmen im Bereich

Wildökologie auch von frei lebenden Tieren genutzt, die nicht dem jagdbaren Wild zugerechnet werden, und Bepflan-

zungsmaßnahmen und Verbesserungen der Waldstruktur betreffen neben Flora und Fauna auch die Fachbereiche

Waldökologie und Forstwesen und Landwirtschaft.

Schutzziele

Schutzziel ist der günstige Erhaltungszustand insbesondere geschützter, gefährdeter und insgesamt seltener und reprä-

sentativer Pflanzen- und Tierarten sowie von Lebensräumen, die für das Gebiet besonders charakteristisch, insgesamt

selten oder durch naturschutzfachliche Rechtsmaterien erfasst sind. Zu beachten sind auch Habitate und Lebensräume,

die für den Landschaftshaushalt und die Landschaftsstruktur typisch und funktional bedeutend sind.

Waldökologie und Forstwesen

Die gegenständliche Bewertung beschränkt sich auf die Schutzgüter Wald und Waldboden. Die Auswirkungen von luftge-

tragenen Schadstoffen wird vom Fachbereich Klima und Luft abgedeckt, jene auf die Tierwelt durch die Fachbereiche

„Ökologie", sowie „Jagd und Wildökologie“. Die folgende Begutachtung legt den Schwerpunkt auf die Prüfung der Voll-

ständigkeit, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der von der Antragstellerin eingereichten Unterlagen zum Thema

Waldökologie und Forstwesen, zusätzlich werden die gestellten Fragen des Leitfadens beantwortet. Für die fachspezifi-

sche Bewertung des Vorhabens werden folgende Kriterien herangezogen:

- Standort, Arten

- Boden

- Hemerobie / Diversität

- Seltenheit

- überwirtschaftliche / ökologische Wirkungen des Waldes, Lebensraumfunktion

- Stabilität / Randschäden

- Ausmaß der Belastung / Flächeninanspruchnahme

- Lebensraumverlust / Lebensraumfragmentation – Zerschneidungseffekte

- Ersetzbarkeit / Ausgleichbarkeit

Schutzziele

Erhaltung der Lebensräume Wald und Waldboden / Minimierung des Waldflächenverbrauches / Wiederherstellung (tem-

porär) vernichteter Waldfläche.

Erhalt bzw. Geringhaltung der Beeinträchtigung der überwirtschaftlichen Waldfunktionen wie der ökologischen Wirkung,

der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung.

Minimierung von negativen Einflüssen auf das Ökosystem Wald und Waldboden und auf die vom Wald beeinflussten

Schutzgebiete, bedingt durch Änderung der Standortsfaktoren, Änderung der Baumartenzusammensetzung, Änderung

der Waldgesellschaften, Beeinflussung der Naturnähe, Schaffung von Gefährdungen; Schadstoffbelastungen der Wald-

vegetation; Veränderungen der Waldböden (Immissionen, Verdichtung etc.).

Für alle genannten Aspekte wird geprüft, wie und in welchem Ausmaß die aus dem Vorhaben resultierenden Auswirkun-

gen die Schutzgüter Wald und Waldboden beeinflussen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 39 -

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Das Fachgebiet Landwirtschaft befasst sich mit den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen auf das Schutzgut

Landwirtschaft und Boden, insbesondere unter dem Aspekt des Bodenschutzes. Dabei ergeben sich Berührungspunkte

mit anderen Fachbereichen insbesondere bezüglich Auswirkung elektromagnetischer Felder (Fachbereich elektromagne-

tische Felder), Einwirkung von Luftschadstoffen (Fachgebiet Luft und Klima), Veränderung der Qualität von Grund- und

Oberflächenwässer (Fachbereich Untergrund/Wasser) sowie Auswirkungen durch Lärm und Erschütterungen (Fachbe-

reich Lärm und Erschütterungen).

Das Fachgebiet Jagd befasst sich mit den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen auf das Schutzgut Jagd und

jagdbare Wildtiere, insbesondere unter dem Aspekt des Schutzes des Lebensraumes. Dabei ergeben sich Berührungs-

punkte mit anderen Fachbereichen insbesondere bezüglich Auswirkung elektromagnetischer Felder (Fachbereich elekt-

romagnetische Felder), Auswirkungen durch Lärm (Fachbereich Lärm und Erschütterungen), Fachbereich Landwirtschaft

und Forstwirtschaft, den Fachbereich Umwelt – Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume - sowie Landschaftsplanung.

Das Fachgebiet Fischerei befasst sich mit den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die be-

troffenen Schutzgüter, nämlich aquatischer Ökosysteme stehender und fließender Oberflächengewässer. Es behandelt

vorhabensbedingt das Schutzgut Wasser, insbesondere die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer, das Arten-

spektrum und die fischereiliche Attraktivität. Dabei ergeben sich Berührungspunkte mit anderen Fachbereichen insbe-

sondere bezüglich Auswirkung elektromagnetischer Felder (Fachgebiet elektromagnetische Felder), Auswirkungen durch

Lärm (Fachbereich Lärm und Erschütterungen), Veränderung der Qualität der Oberflächenwässer (Fachbereich Unter-

grund/Wasser) sowie Landschaftsplanung.

Schutzziele

Die Schutzziele bezüglich Landwirtschaft (incl. Boden), Jagd und Fischerei sind:

- Landwirtschaft (incl. Boden): Sicherung bzw. Wiederherstellung der Funktion der landwirtschaftlichen Böden insbe-

sondere als Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion und der Waldböden.

- Jagd: Die nachhaltige Sicherstellung des Lebensraumes für jagdbare Tiere und der Jagdwirtschaft im Sinne des

STMK Jagdgesetzes 1986 bei Bau und Betrieb der Bahnstromübertragungsanlage.

- Fischerei: Ziel ist der Erhalt von Fischgewässern und ihrer Fischbestände. Die Schutzziele sind im Wasserrechtsge-

setz 1959 idgF im § 30 a bis b für Oberflächenwasser festgelegt. Der Zielzustand ist dann erreicht, wenn sich der

natürliche Oberflächenwasserkörper in einem guten chemischen und einem guten ökologischen Zustand befindet.

Für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper gelten die Erreichung eines guten chemischen

und eines guten ökologischen Potenzials als Mindestziel. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot.

Grundwasserschutz

Die Fachbeitragserstellung erfolgte in Abstimmung mit den behördlich zum gg. Verfahren bestellten Sachverständigen

der Fachgebiete

- Ökologie

- Landwirtschaft, Jagd und Fischerei und

- Waldökologie und Forstwesen

Der SV für Grundwasserschutz behandelt generell die Belange des quantitativen und qualitativen Grundwasserschutzes

und die Belange der Grund- bzw. Trinkwasser betreffenden wasserwirtschaftlichen Interessen im Speziellen. Vom SV für

Grundwasserschutz werden geologische und hydrogeologische Darlegungen in den Einreichunterlagen im Hinblick auf

Plausibilität und Nachvollziehbarkeit betreffend beurteilt. Wasserbautechnische Sachverhalte werden insofern beurteilt,

soweit sie Auswirkungen auf den Grundwasserschutz haben. Sachverständige Aussagen über die Auswirkungen des gg.

Vorhabens auf die Grund- bzw. Bergwasserqualität werden dem SV für Umweltmedizin für dessen Beurteilung allfälliger

medizinischer Auswirkungen übermittelt. Sachverständige Aussage über quantitative und qualitative Auswirkungen des

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 40 -

Vorhabens auf das Grund- bzw. Bergwasser werden mit den SV für die Fachgebiete Ökologie, Landwirtschaft Jagd und

Fischerei sowie Waldökologie und Forstwesen abgestimmt.

Definition des Standes der Technik:

Der Stand der Technik wird im § 9b EisbG wie folgt umschrieben:

Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen

beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren

Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere ver-

gleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen

dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch

bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen.

Aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz beinhaltet der Stand der Technik nachfolgend angeführte Punkte:

- nachvollziehbare und plausible Darstellung des geologischen Aufbaus des Projektgebietes, unter Einbeziehung der

einschlägigen wissenschaftlichen regionalgeologischen Erkenntnisse;

- die Ergebnisse der geologischen Aufnahmen sind somit die unverzichtbare Grundlage für darauf aufbauende geo-

technische bzw. hydrogeologische Fragestellungen.

- nachvollziehbare und plausible Darstellung der hydrogeologischen Verhältnisse des Projektgebietes, unter Einbe-

ziehung der einschlägigen wissenschaftlichen regionalen hydrogeologischen Erkenntnisse insbesondere

der Grund- bzw. Bergwasserverhältnisse im Projektgebiet,

die (abschnittsweise) Abgrenzung allfälliger Beeinträchtigungsbereiche,

der Daten der chemischen und physikalischen Charakteristika der Grund- bzw. Bergwässer.

- Darlegung der Wassernutzungssituation

- Darlegung allfälliger wasserwirtschaftlicher Verfügungen (z. B. Schutz- und Schongebiete)

- Die dem jeweiligen Projektziel angepasste qualitative und quantitative hydrogeologische Aufnahme des hydrogeolo-

gisch relevanten Einzugsgebietes des Vorhabensbereiches (Aufnahme der Oberflächengewässer, Wassernutzun-

gen etc. samt Messungen der Abflussmengen bzw. der GW-Stände in regelmäßigen Abständen vor Inangriffnahme

der Baumaßnahmen, der qualitativen Beschaffenheit der Grund- bzw. Bergwässer sowie der Wasserhaushaltspara-

meter) soll erlauben, die Auswirkungen des Grund/Bergwasserkörpers auf das Bauwerk, quantitativ und qualitativ

beurteilen zu können, bzw. die Auswirkungen des Bauwerks auf den Grund-/Bergwasserkörpers, wie die Ist-Situation

festzustellen, um allfällige spätere Auswirkungen des Bauwerks auf die hydrogeologischen Verhältnisse und Was-

sernutzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht hinreichend genau beurteilen zu können.

- Stand der Technik ist daher auch eine rechtzeitig vor Baubeginn einsetzende hydrogeologische (quantitative / quali-

tative) Beweissicherung ausgewählter Quellen, Oberflächengewässer sowie Pegel und ein den entsprechenden

Verweildauern der Wässer entsprechender Nachlauf der Beobachtungen.

- Bei Lockergesteinsabfolgen sind zur Abschätzung einer möglichen Beeinflussung des Grundwasserkörpers durch

das Bauwerk repräsentative Informationen über die Durchlässigkeit des Aquifers, Grundwasserströmungsrichtungen,

Grundwassergefälle, Flurabstände, Aquifermächtigkeit, Grundwassermächtigkeit bzw. Staueroberkante und Morpho-

logie des Grundwasserstauers erforderlich.

- Bei Festgesteinen sind repräsentative Angaben über die Gebirgsdurchlässigkeiten, getrennt nach unterschiedlichen

Gesteinsabfolgen notwendig.

- Zur Beobachtung von Grund-/Bergwasserspiegelschwankungen in Lockergesteins- / Festgesteinsabfolgen ist es

erforderlich, an bestimmten Stellen Bohrungen niederzubringen und diese zu Pegeln auszubauen. Erforderlichenfalls

sind die Pegel konstruktiv so zu gestalten, dass verschiedene Grundwasserstockwerke jeweils gesondert beobachtet

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 41 -

werden können. Die Beschreibung von Durchlässigkeiten hat entsprechend gültiger Normenwerke zu erfolgen. Die

Ermittlung von Beeinträchtigungsbereichen um Bauwerke kann mit Hilfe von Näherungsformeln erfolgen.

- Der Stand der Technik bei hydrogeologischen Untersuchungen ist gegeben, wenn diese nach den einschlägigen

Normen und Richtlinien durchgeführt werden. Existieren keine einschlägigen Normen und Richtlinien, so können als

Stand der Technik jene Untersuchungen abgeleitet werden, die bei vergleichbaren Bauwerken angewandt wurden.

Definition der Schutzziele:

Im § 30 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g.F. sind die Ziele und auch Begriffe der Reinhaltung und des Schutzes der

Gewässer definiert.

Abs. 1: „Alle Gewässer einschließlich des Grundwassers sind im Rahmen des öffentlichen Interesses und nach Maßgabe

der folgenden Bestimmungen so reinzuhalten und zu schützen,

1. dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden kann,

2. dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden kön-

nen,

3. dass eine Verschlechterung vermieden sowie der Zustand der aquatischen Ökosysteme und der direkt von

ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf ihren Wasserhaushalt geschützt und

verbessert werden,

4. dass eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Res-

sourcen gefördert wird,

5. dass eine Verbesserung der aquatischen Umwelt, u. a. durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Re-

duzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von gefährlichen Schadstoffen gewährleistet wird.

Insbesondere ist Grundwasser sowie Quellwasser so reinzuhalten, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann.

Grundwasser ist weiters so zu schützen, dass eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und

Verhinderung der weiteren Verschmutzung sichergestellt wird. Oberflächengewässer sind so reinzuhalten, dass Tagwäs-

ser zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt und Fischwässer erhalten werden können.“

"Abs. 2: Abs. 1 soll beitragen

1. zu einer Minderung der Auswirkungen von Dürren und Überschwemmungen, insbesondere der Freihaltung

von Überflutungsräumen;

2. zu einer ausreichenden Versorgung (§ 13) mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität, wie es für eine

nachhaltige, ausgewogene und gerechte Wassernutzung erforderlich ist;

3. zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung

4. zum Schutz der Hoheitsgewässer und Meeresgewässer im Rahmen internationaler Übereinkommen."

"Abs. 3:

1. Unter Reinhaltung der Gewässer wird in diesem Bundesgesetz die Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit

des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht (Wassergüte), unter Verunreinigung jede

Beeinträchtigung dieser Beschaffenheit und jede Minderung des Selbstreinigungsvermögens verstanden.

2. Unter Schutz der Gewässer werden in diesem Bundesgesetz die Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit von

Oberflächengewässern einschließlich ihrer hydro-morphologischen Eigenschaften und der für den ökologi-

schen Zustand maßgeblichen Uferbereiche sowie der Schutz des Grundwassers verstanden.

3. Verschmutzung ist die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Stoffen o-

der Wärme in Wasser die der menschlichen Gesundheit oder der Qualität der aquatischen Ökosysteme oder

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 42 -

der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme schaden können oder eine Beeinträchtigung oder Störung

des Erholungswertes und anderer legitimer Nutzungen der Umwelt mit sich bringen."

Im § 30c des WRG werden Umweltziele für das Grundwasser definiert. Gemäß § 30c Abs. 1 Z 1 WRG ist das Grund-

wasser derart zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass eine Verschlechterung des jeweiligen Zustandes ver-

hindert und ein guter Zustand erreicht wird. Dieser gute Zustand ist gemäß § 30c Abs. 1 Z 1 WRG dann erreicht, wenn

sich der Grundwasserkörper zumindest in einem guten mengenmäßigen und einem guten chemischen Zustand befindet.

In gewissen Fällen ist die Erfüllung des Schutzzieles nur unter Setzung geeigneter Maßnahmen möglich.

In der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (BGBl. II 98/2010) werden in Abänderung der Grundwasserschwel-

lenverordnung (BGBl. 502/1991 i.d.F. BGBl. II 147/2002) der zu erreichende qualitative Zielzustand, sowie der im Hin-

blick auf das Verschlechterungsverbot maßgebliche Zustand durch Schwellenwerte festgelegt. Diese werden insbeson-

dere für Stoffe, durch die Grundwasser für Zwecke der Wasserversorgung untauglich zu werden droht, festgesetzt.

Der gute mengenmäßige Zustand ist für einen Grundwasserkörper oder einer Gruppe von Grundwasserkörpern gem.

Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 (BMLFUW, 2009) derart definiert, dass die verfügbare Grundwasser-

ressource nicht von der langfristigen mittleren jährlichen Entnahme überschritten wird und der Grundwasserspiegel kei-

nen anthropogenen Veränderungen unterliegt, die zu einem Verfehlen der ökologischen Qualitätsziele für in Verbindung

stehende Oberflächengewässer führt. Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung einer signifikanten Verringerung oder Schädi-

gung der Qualität der aquatischen Umwelt (Oberflächengewässer) und auch der Landökosysteme, welche direkt mit dem

Grundwasser in Verbindung stehen.

Raumplanung und Infrastruktur

Im Rahmen des Fachgebiets Raumplanung und Infrastruktur werden die Themenbereiche Raumplanung, Landschaft /

Landschaftsbild sowie Kulturgüter / Sachgüter behandelt. Wesentliche Themen und Fragestellungen des Fachgebietes

sind:

- Raumplanung: Beeinflussung des Siedlungsraumes, Flächenverluste, Barrierewirkungen, Nutzungsänderungen und

sonstige mögliche Beeinträchtigungen durch Bau und Betrieb des Vorhabens

- Landschaft / Landschaftsbild: Insbesondere ästhetische Beeinflussungen und Verluste landschaftsprägender Ele-

mente

- Kulturgüter, Sachgüter: Beeinflussung und Verlust von Kulturdenkmälern und Sachgütern sowie technischen und

sonstigen sensiblen Infrastrukturanlagen und Einrichtungen

Im Zusammenhang mit der „Querschnittmaterie“ Raumplanung“ ist eine inhaltliche Abstimmung insbesondere mit den

Fachbeiträgen Lärm und Erschütterungsschutz, Ökologie sowie Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträg-

lichkeit erforderlich.

Schutzziele

Die Definition der Schutzziele erfolgt auf der Basis raumplanungs- und infrastrukturrelevanter sowie naturschutzrechtli-

cher und Denkmalschutz-spezifischer Gesetze und Verordnungen überwiegend länderspezifischer Natur. Darüber hinaus

gehende Konzepte und fachspezifische Planungen und Programme wurden hier nicht berücksichtigt. Als relevante Nor-

men und Gesetze wurden im Besonderen herangezogen:

- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVP-G 2000 idF BGBl. I Nr. 87/2009

- Denkmalschutzgesetz verlautbart im BGBl. Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.170/1999

- Liste unbeweglicher und archäologischer Denkmale des Bundesdenkmalamtes betreffend das Bundesland Steier-

mark

- Stmk. Raumordnungsgesetz Fassung 2010 LGBl. für die Stmk Nr. 49/2010

- Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idF 2007

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 43 -

- Landesentwicklungsprogramm - LEP 2009, LGBl. für die Stmk Nr. 75/09

- Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft, Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17.

Mai 1993

- Regionales Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung LGBI. für die Stmk

- Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Graz 3.04, Stand: 7.11.2002

- Örtliche Entwicklungskonzepte der betroffenen Gemeinden

Die wesentlichen Schutzziele im Hinblick auf das geplante Vorhaben werden in den Raumordnungsgrundsätzen des

Stmk. RO-Gesetzes 2010 und den daraus abgeleiteten vertiefenden Verordnungen formuliert. Es sind dies insbesonde-

re:

- Die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen ist durch sparsame und sorgsame Verwendung der natürlichen Res-

sourcen wie Boden, Wasser und Luft zu erhalten und, soweit erforderlich, nachhaltig zu verbessern (ROG).

- Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen

Aufschließung sowie weit gehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen (ROG).

- Die Ordnung benachbarter Räume sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen aller Gebietskörperschaften

sind aufeinander abzustimmen (ROG).

- Bei allen Vorhaben, durch die nachhaltige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind, ist zur Vermei-

dung von die Natur schädigenden, das Landschaftsbild verunstaltenden oder den Naturgenuss störenden Änderun-

gen a) auf die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Natur, b) auf die Erhaltung und Gestaltung der

Landschaft in ihrer Eigenart (Landschaftscharakter) sowie in ihrer Erholungswirkung (Wohlfahrtsfunktion) Bedacht zu

nehmen und c) für die Behebung von entstehenden Schäden Vorsorge zu treffen (Stmk.NschGes.).

- Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand, die

überlieferte Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gemäß § 5 Abs. 1 ver-

boten (Denkmalschutzgesetz).

Hinsichtlich Methodik und Beurteilungskriterien für die Begutachtung des Fachbereiches Raumplanung und Infrastruktur

werden folgende Themenbereiche und Parameter berücksichtigt:

Siedlungswesen / Freizeitnut-

zung

- Flächenverbrauch (bestehende Nutzungen / Festlegungen)

- geplante Siedlungsentwicklung (Konflikte ÖEK / Fläwi)

- Beeinträchtigung überregionaler Erholungsbereiche bzw. Freizeiteinrichtungen mit

hohem Erlebniswert

Orts- und Landschaftsbild - Sichtbarkeit des Eingriffes

- Störung von Ortsbildern und/oder Sichtbeziehungen

- Beeinträchtigung von Baudenkmälern/archäol. Fundstellen

- Zerschneidungs-/Barrierewirkung

- Verlust von Strukturelementen

Freiraum / Umwelt - Beeinträchtigung land-/forstwirtschaftlich genutzter Flächen

- Beeinträchtigung naturräumlich wertvoller Bereiche

- Beeinträchtigung bestehender / potenzieller Rohstoffabbaubereiche

- Beeinträchtigung wasserwirtschaftlich bedeutender Bereiche

Technische Infrastruktur - Beeinträchtigung von Anlagen der Verkehrs-Infrastruktur

- Beeinträchtigung von Anlagen der technischen Infrastruktur

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 44 -

Straßenbau

Die Abgrenzung des Fachbereichs Straßenbau wird wie folgt definiert:

Zu begutachten sind die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens – Beeinflussung durch Staubbelastung, Beeinflus-

sung des Straßennetzes, Beeinflussung des Fuß- und Radwegenetzes sowie temporäre Baustraßen. Des Weiteren wird

die Verkehrssicherheit in Bezug auf die obig genannten Themen beurteilt. Ebenso werden die Unterlagen für die Begut-

achtung im Hinblick auf den Stand der Technik bewertet.

Dementsprechend erfolgt mit den für den Fachbereich Straßenbau relevanten Planunterlagen (Berichte, Übersichtslage-

pläne, Längenschnitte, Regelquerschnitte, Detailpläne) eine straßenbautechnische Beurteilung (Befahrbarkeit, Lage der

Verkabelung in der Straße) sowie eine verkehrstechnische Beurteilung (Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-

kehrs).

Für den Fachbereich Straßenbau ist folglich vor allem die Bauphase relevant.

Schnittstellen können sich vor allem mit den Fachbereichen Raumplanung und Infrastruktur, Eisenbahntechnik sowie

Klima und Luft ergeben.

Stand der Technik

Der Stand der Technik für den Straßenbau ist in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) – heraus-

gegeben von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) – definiert.

Auszug aus der RVS 01.03.11 Gestaltung und Aufbau einer RVS (S. 1, Kap. 2.1):

„Richtlinien sind Handlungsvorschriften mit bindendem Charakter und stellen den Stand der Technik für einen definierten

Anwendungsbereich dar. Sie beruhen auf gesetzlichen, normativen und weiteren aktuellen technischen Regeln und ge-

ben einen grundsätzlich erprobten Standard wieder. Sie werden vom Vorstand der FSV, der aus Vertretern des Bundes

und der Länder, Sondergesellschaften, der Wissenschaften und der Bauwirtschaft besteht, mit qualifizierter Mehrheit

verabschiedet.“

Schutzziele:

Eine der Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), gemäß UVP-Gesetz 2000, § 1 Absatz 1, ist es, unter Betei-

ligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu be-

schreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,

b) auf Boden, Wasser, Luft und Klima,

c) auf die Landschaft und

d) auf Sach- und Kulturgüter

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind. Für den

Fachbereich Straßenbau sind hier vor allem die Schutzgüter „Mensch“ und „Luft und Klima“.

Die Ziele der einzelnen Schutzgüter werden folgendermaßen beschrieben:

Schutzziele Mensch

- Schutz menschlicher Nutzungsinteressen im Siedlungsbereich (Gesundheit, Wohlbefinden, Mobilität) sowie die Er-

haltung und Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden im wirtschaftlichen und kulturellen Sinne;

- Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz der Wohngebiete/Wohnnutzung, des Wohnumfeldes sowie

der den zuzuordnenden Funktionsbeziehungen (besiedelte Gebiete und ihre direkte Umgebung);

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 45 -

Schutzziele Luft und Klima

- Reinhaltung der Luft durch Vermeidung von Luftverunreinigungen (Staubbelastung);

- Erhaltung des Bestandsklimas sowie der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktion;

1.3.3 GENERELLE VORGANGSWEISE / METHODIK

Eisenbahntechnik

Das Erstellen des Fachbeitrages zum UVG erfolgte auf Basis des zur Verfügung gestellten Leitfadens – Fragenkatalogs.

Nach eingehendem Studium der für das Fachgebiet maßgebenden Einreichunterlagen und unter Berücksichtigung der

zu beachtenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erfolgen die Befundungen und Begutachtungen im Bezug auf

die Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Themenbereiche und die relevanten Schutzgüter.

Grundlage dazu waren die für das Fachgebiet Eisenbahntechnik relevanten Teile der UVE und die zugehörigen Teile des

eisenbahntechnischen Projekts einschließlich des § 31a Gutachtens.

Fragenbereich 1

Die Umweltverträglichkeitsprüfung aus Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik beinhaltet für den FB1 im Wesentlichen

die Behandlung der umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens sowie der geprüften Alterna-

tiven und Standort- oder Trassenvarianten, soweit nicht elektrotechnische Belange betroffen sind.

Fragenbereich 2

Die Umweltverträglichkeitsprüfung aus Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik beinhaltet für den FB2 im Wesentlichen

die eisenbahntechnische Behandlung des Projektes Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf im Bezug auf die

relevanten Schutzgüter und die Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Themenbereiche (gemäß den Frage-

stellungen des Leitfadens).

Fragenbereich 3

In diesem Fragenbereich 3 sind an den Sachverständigen für Eisenbahntechnik gemäß dem Leitfaden für die Erstellung

der UVP keine Fragen gestellt.

Fragenbereich 4

In diesem Fragenbereich werden vom Sachverständigen für Eisenbahntechnik die fachlich relevanten Einwendungen

beantwortet.

Elektrotechnik

Sowohl für die Bahnstromübertragungsanlage als auch für die elektrischen Bahnanlagen im Untersuchungsraum wurden

vom Institut für Elektrische Anlagen der TU Graz in repräsentativen Bereichen Feldstärken der magnetischen und elektri-

schen Felder unter Annahme verschiedener Betriebsbedingungen (thermischer Grenzstrom der Anlage, max. Laststrom

ermittelt aus der Zugfahr- und Lastflusssimulation, 24 h Mittelwert des Stromes) ermittelt. Im ersten Schritt wurden die

Berechnungsdaten der elektrischen Kenngrößen geprüft. Weiters wurde geprüft ob die in der Berechnung berücksichti-

gen Reduktionsmaßnahmen durch die vorgelegten technischen Planungen umgesetzt werden.

Eine Bewertung basiert auf der Prüfung ob der aktuelle Stand der Technik sichergestellt wurde und ob technisch die

gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderten Reduktionsmaßnahmen umgesetzt werden.

Die Einhaltung der berechneten Referenzwerte gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 für allge-

mein zugängliche Bereiche wird aus technische Sicht unter allen Betriebsbedingungen geprüft. Der Referenzwert wird

aus technischer Sicht wesentlich unterschritten.

Überprüft wird die Unterschreitung des Referenzwertes auch für berufliche Expositionen (diese Bereiche sind allgemein

nicht zugänglich).

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 46 -

Zur Bestätigung der berechneten Referenzwerte werden Kontrollmessungen (24 h Mittelwert-Messungen) vorgeschla-

gen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Anfänglich werden aus den im Rahmen der UVE in Simulationen ermittelten Verläufen der zu erwartenden elektromagne-

tischen Felder, Lärmemissionen, Erschütterungen sowie Schad- und Fremdstoff-Emissionen in der Umgebung der Bahn-

stromübertragungsanlage Graz – Werndorf jeweils die ungünstigsten Werte für die wichtigsten Aufenthaltsbereiche der

Allgemeinbevölkerung und für beruflich genutzte Orte extrahiert. Gesondert werden folgende Bereiche bewertet:

- bewohnte Gebäude wo ein langer Aufenthalt von Personen denkbar ist

- Grundstücke der Anrainer mit einem möglichen vorübergehenden Aufenthalt von Personen

- begehbare, für die Allgemeinbevölkerung frei zugängliche Bereiche

- Bereiche mit einer beruflichen Nutzung

- landwirtschaftliche Nutzflächen.

Hierbei werden die drei in den UVE eingeführten Teilbereiche sowie die Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

als Freileitung oder Kabel ebenfalls in Betracht gezogen.

Für alle Bereiche werden einerseits maximale Spitzenwerte der Emission zur Beurteilung eventueller akuter Effekte so-

wie entsprechende 24 h-Mittelwerte für die Bewertung potentieller chronischer gesundheitsrelevanter Wirkungen extra-

hiert. Alle diese Emissionswerte werden getrennt für die Bauphase und den späteren Betrieb aufgestellt.

Beim Eindringen von einigen Einwirkgrößen, wie z.B. elektromagnetischer Felder, in den Körper kommt es zur Trans-

formation der Emissionswerte, die im Körper einwirkenden Stärken der Einwirkgrößen werden als Immissionswerte be-

zeichnet. Die Immissionswerte werden durch abschlägige Umrechnung bestimmt und direkt mit den Schwellen wissen-

schaftlich belegter gesundheitsrelevanter Effekte verglichen. Der Nachweis der Evidenz für gesundheitlich relevante

Effekte im Organismus und ihrer Schwellen erfolgt auf der Grundlage der weltweiten wissenschaftlichen Literatur. Nur

wenn die Immissionswerte in allen Bereichen deutlich unterhalb den nachgewiesenen Wirkungsschwellen liegen, kann

eine Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung von Personen durch die Einwirkgrößen ausgeschlossen werden. Um den

Abstand zwischen den Istwerten und den Wirkungsschwellen anschaulich zu machen, werden zusätzlich Sicherheitsab-

stände bestimmt.

Auf einem vergleichbaren Weg wird auch die Unversehrtheit landwirtschaftlicher Nutztiere durch die Einwirkgrößen über-

prüft. Die Überprüfung der mutmaßlichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die emittierten

elektromagnetischen 16 2/3 Hz Felder wird ebenfalls auf der Grundlage einer Literaturrecherche vorgenommen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Der Fachbeitrag hat im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) die Aufgabe auf fachli-

cher Grundlage

- die lärmtechnischen Auswirkungen des Vorhabens gem. § 1 Abs. 1 UVP-G 2000 nach dem Stand der Technik und

dem Stand der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien

des §24f UVP-G darzulegen, zu beschreiben und zu bewerten

- Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die

Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und

Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen

- Vorschläge zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle zu machen und

- sich mit den gem. § 9 Abs. 5, § 10 und § 24f Abs. 3 vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinander zu setzen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 47 -

Aus lärmschutztechnischer Sicht erfolgt eine Überprüfung der in den facheinschlägigen Untersuchungen der UVE ange-

wandten Methodik nach dem Stand der Technik und der Anwendung einschlägig anerkannter Grundlagen.

Für den Baulärm werden Grenzwerte nach der ÖAL-Richtline Nr. 3 Blatt 1 eingesetzt, welche im Wesentlichen mit den in

vielfachen vergleichbaren Verfahren angewendeten Richtwerten übereinstimmen.

Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 24f Abs. 2 UVP-G hat bei Eisenbahnvorhaben die Beurteilung der Zumutbarkeit

einer Belästigung im Sinn des § 24f Abs. 1 Z 2 lit. c nach bestehenden besonderen Immissionsschutzvorschriften zu

erfolgen. Für Eisenbahnvorhaben im Sinne des § 23b bestehen besondere Immissionsschutzvorschriften in der Schie-

nenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV, BGBl. Nr. 415/1993 und den Durchführungsbestimmungen zur

Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) des BMVIT vom 1. Jänner 2006. Die Anwendung erfolgt

jedoch nur für den Schienen-Verkehrslärm der involvierten Eisenbahnstrecken der Südbahn und der Koralmbahn.

Die schalltechnische Beurteilung der Betriebslärmauswirkungen der gegenständlichen Bahnstrom-Übertragungsanlage

selbst erfolgt im Sinne der Bestimmungen des § 17 Abs. 2 lit. 2c nach den Kriterien der Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 des Öster-

reichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung zur Vermeidung einer unzumutbaren Belästigung der Nach-

barn/Nachbarrinnen im Sinn des § 77 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994.

Aus erschütterungsschutztechnischer Sicht erfolgt eine Überprüfung der in den facheinschlägigen Untersuchungen der

UVE angewandten Methodik nach dem Stand der Technik und der Anwendung einschlägig anerkannter Grundlagen.

Für die Erschütterungseinwirkungen während der Bauphase werden zur Vermeidung von Gebäudeschäden Richt-

Grenzwerte für die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max abhängig von der Gebäudeklasse und Gebäu-

deart nach ÖNORM S 9020 herangezogen. Für den Einsatz verschiedener Geräte werden Mindestentfernungen zur

Vermeidung von Gebäudeschäden angeführt.

Für die Betriebsphase auf der Südbahn sowie auf der Koralmbahn werden die Beurteilungskriterien nach ÖNORM S

9012, Ausgabe 2010, für guten Erschütterungsschutz zugrunde gelegt.

Die fachliche Beurteilung der Untersuchungsergebnisse mit Definition der maßgeblichen lärmtechnischen Schutzziele

erfolgt bei der laut Leitfaden aufgetragenen fachlichen Fragebeantwortung im Fragenbereich 2 (FB 2) jeweils getrennt für

die Fachbereiche Lärmschutz und Erschütterungsschutz..

Klima, Luft

Aufbauend auf den Einreichunterlagen einschließlich dem § 31a Gutachten gemäß Eisenbahngesetz werden die vorlie-

genden Daten aus der Sicht des Fachgebiets Klima und Luft bewertet. Dabei wurden die Unterlagen aus der UVE auf

Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Vollständigkeit überprüft. Eigene Ausbreitungsrechnungen wurden nicht angestellt.

Diese Ergebnisse werden mit in Österreich gültigen Grenzwerten verglichen und entsprechend kommentiert und insbe-

sondere dem SV für Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit zur Verfügung gestellt.

Ökologie

Für die Beurteilung der UVE nach Vollständigkeit, Plausibilität und fachlicher Richtigkeit wurde der methodischen Syste-

matik der UVE gefolgt. Wesentlich für die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist die Ermittlung der Restbelastung, die

in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt wird.

Für das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume wird in der UVE (siehe dazu ausführlich UV 05-01) zunächst der Ist-

Zustand anhand einer Kulturlandschaftsgliederung (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald), der Erhebung von

vegetationsökologisch hochwertigen Lebensräumen (z.B. Edellaubwälder) und dem Vorkommen von Strukturelementen

(z.B. Hecken, Feldgehölze) erfasst. Für die Kulturlandschaft ergibt sich die Beeinflussungssensibilität aus der aktuellen

Landnutzung, Naturwerten, Hemerobie (Naturnähe) und vorwiegender Raumfunktion. Kriterien für die Bewertung vegeta-

tionsökologisch hochwertiger Lebensräume sind Artenschutz (Vorkommen von Rote Liste-Arten) Lebensraumschutz

(Europäischer Schutzstatus, Gefährdung, Alter, Ersetzbarkeit und Ausstattungsqualität der Lebensräume, allgemeine

Bedeutung für den Raum).

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 48 -

Aus allen diesen Kriterien wird dann für jeden Teilraum des Projekts dessen Beeinflussungssensibilität abgeleitet. Aus

der Wirkungsintensität des technischen Projekts auf die Beeinflussungssensibilität des Raums ergibt sich die Eingriffser-

heblichkeit (=Auswirkung) des Vorhabens. Sie wird nach Flächenverlust und funktionaler Wirkung beurteilt.

Auch für das Schutzgut Tiere und deren Lebensräume (ausführlich siehe UV 05-02) wird zunächst der Ist-Zustand dar-

gestellt. Da bei den Tieren in der UVE aber das Leitartenkonzept verfolgt wurde, wird bei der Beschreibung und Beurtei-

lung der Vorhabensauswirkungen etwas anders vorgegangen. Die Beeinflussungssensibilität der Zootope, in die der

Untersuchungsraum unterteilt wird, wird anhand des (potentiellen) Vorkommens von Leitarten, der Habitatstrukturen, der

Regenerationsdauer und der Vernetzung bewertet. Für die Auswirkungen dienten Lebensraumverlust (durch direkte oder

randliche Flächeninanspruchnahme), Strukturverlust, Beeinträchtigung durch Emissionen, Veränderung von funktionalen

ökologischen Raumbeziehungen, qualitative und/oder quantitative Veränderung des Wasserhaushalts sowie Verluste

durch Kollisionen als Kriterien. Aus diesen ergibt sich wieder die Eingriffserheblichkeit.

Um diese Eingriffserheblichkeit auf ein umweltverträgliches Maß herabzusetzen, werden Schutz- und Ausgleichsmaß-

nahmen festgelegt, die sowohl qualitativ (funktional) als auch quantitativ (von der Flächenbilanz her) so wirksam sein

müssen, dass es zu keiner untragbar hohen Restbelastung kommt. Die in der Mappe Landschaftsplanung (UV 05-03)

textlich und planlich dargestellten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden daher ebenfalls auf ihre fachliche Qualität

überprüft.

Waldökologie und Forstwesen

Aufbauend auf der UVE und den forstrechtlichen Einreichunterlagen werden die vorliegenden Erhebungen, Aussagen,

Auswirkungen und die daraus resultierende Resterheblichkeit aus der Sicht der Waldökologie und des Forstwesens be-

wertet. Dabei wurden die Unterlagen auf ihre Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Vollständigkeit überprüft. In den ob

genannten Unterlagen sind alle wesentlichen Grundlagen beschrieben. Die vom gefertigten ASV abgegebenen forstfach-

lichen Präzisierungen führten zur Beurteilungsfähigkeit. Anlässlich von Erhebungen an Ort und Stelle erfolgte eine Über-

prüfung des Fachberichtes.

Allgemeines zur Bewertung der Auswirkungen

Zur Bewertung der Auswirkungen im Umweltverträglichkeitsgutachten soll der unten dargestellte Bewertungsmaßstab

angewendet werden. Entsprechend der RVS 04.01.11 Umweltuntersuchungen erfolgt die Beschreibung der möglichen

erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bzw. der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des Vorha-

bens auf die Umwelt mit Hilfe der Relevanzmatrix. Dabei werden nach der Ermittlung der Sensibilität Zusammenhänge

zwischen Schutzgütern („möglicherweise vom Vorhaben erheblich beeinträchtigte Umwelt“) und Auswirkungen des Vor-

habens während des Baus und des Betriebes dargestellt. Für die Bewertung der möglichen Erheblichkeit der Auswirkun-

gen wird im Umweltverträglichkeitsgutachten eine sechsteilige Skala verwendet. Die Abstufung der Beurteilung erfolgt

von „positiv / nicht relevant“ über „geringfügig“, „vertretbar“ und „wesentlich“ zu „untragbar“. Die Bewertung der umweltre-

levanten Auswirkungen des Vorhabens erfolgt sowohl unter Berücksichtigung der von der Projektwerberin vorgeschlage-

nen Maßnahmen als auch unter Berücksichtigung der von den Sachverständigen als erforderlich erachteten Maßnah-

men.

Positive, nicht relevante, geringfügige und vertretbare Auswirkungen werden als umweltverträglich, wesentliche Auswir-

kungen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen als umweltverträglich eingestuft. Untragbare Auswirkungen bei

einem Schutzgut führen zur Einstufung umweltunverträglich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 49 -

Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung der Sensibilität (= Bewertung des Ist-Zustandes), verändert aus RVS 04.01.11 „Umweltun-

tersuchungen“

Anmerkung: Für die Bewertung der Sensibilität des IST-Zustandes sind insbesondere die Parameter Boden, Hemerobie,

Seltenheit, Wirkungen des Waldes, (ökologische) Stabilität und Ersetzbarkeit zentrale Faktoren.

Tabelle 3: Matrix zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit (Belastung); (Sensibilität = Bewertung des Ist-Zustandes), aus

RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“

gering A B B B

mäßig B C C C

hoch B D D D

sehr hoch B D E E

Eingriffsintensität Sensibilität

sehr hoch

gering mäßig hoch

D: hohe Erheblichkeit

E: sehr hohe Erheblichkeit

A: keine / sehr geringe Erheblichkeit

B: geringe Erheblichkeit

C: mittlere Erheblichkeit

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 50 -

Tabelle 4: Matrix zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen, aus RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“

keine / gering B C D E F

mäßig B C C D E

hoch A B C C D

sehr hoch A A B C C

Eingriffserheblichkeit Maßnahmenwirkung

hochsehr hoch

sehr gering

gering mittel

D: mittlere verbleibende Auswirkungen

E: hohe verbleibende Auswirkungen

F: sehr hohe verbleibende Auswirkungen

A: Verbesserung

B: keine / sehr geringe verbleibende Auswirkungen

C: geringe verbleibende Auswirkungen

Tabelle 5: Verbale Beschreibung der Ent- bzw. Belastungsstufen für die Schutzgüter (RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchun-

gen“)

Entlastung/Belastung Schutzgut Verbale Beschreibung der Entlastungs-/Belastungswirkungen

Positive Wirkungen Die fachspezifischen Auswirkungen des Vorhabens ergeben eine qualitative

und/oder quantitative Verbesserung gegenüber der Prognose ohne Realisierung

der Projektes (Null-Variante).

Nicht relevante Wirkungen Auswirkungen sind projektbedingt nicht relevant: Die fachspezifischen Auswir-

kungen verursachen weder qualitative noch quantitative Veränderungen des

Zustandes ohne Realisierung der Projektes (Null-Variante).

Geringfügige Wirkungen Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen derart geringe nachteilige Verände-

rungen im Vergleich zur Prognose ohne Realisierung des Projektes (Null-

Variante), dass diese im Bezug auf die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchti-

gung in qualitativer und quantitativer Hinsicht vernachlässigbar sind.

Vertretbare Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens stellen bezüglich ihres Ausmaßes, ihrer Art,

ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilige Veränderung dar, ohne

das Schutzgut jedoch in seinem Bestand / seiner Funktion (quantitativ) zu ge-

fährden.

Wesentliche Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen wesentliche nachteilige Beeinflus-

sungen des Schutzgutes, so dass dieses dadurch in seinem Bestand / seiner

Funktion negativ beeinflusst werden könnte.

Untragbare Auswirkungen: Die Auswirkungen des Vorhabens bedingen gravierende qualitativ und quantitativ

nachteilige Beeinflussungen des Schutzgutes, so dass dieses dadurch in seinem

Bestand / seiner Funktion gefährdet ist.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 51 -

Gemeinsame Betrachtung von Bau- und Betriebsphase

Der Lebensraumverbrauch/-beeinträchtigung tritt nahezu vollständig in der Bauphase auf. Relevante Auswirkungen tre-

ten damit in der Bauphase ein, wirken aber zum Teil in die Betriebsphase nach, bzw. sind in dieser spürbar. Befristete

Rodungen können fachlich korrekt der Bauphase zugeordnet werden. Es ist aber nicht korrekt dauernde Rodungen der

Betriebsphase zuzuordnen, dies entspricht nicht den zu beurteilenden Umständen, da die entstehenden Auswirkungen

bereits vollständig in der Bauphase eintreten. Dementsprechend kommt es bei einer getrennten Beurteilung nach Bau-

und Betriebsphase zu einer übermäßig positiven Beurteilung der Resterheblichkeit durch die Rodung. Der vorüberge-

hende bzw. dauernde Verlust von Waldfunktionen und die Veränderung des Kleinklimas bzw. die Veränderung der posi-

tiven klimatischen Wirkungen des Waldes, der Luftfilterung etc. sowie der Verlust ökologischer Wirkungen werden nicht

ausreichend gewürdigt. Korrekt ist es, wenn davon ausgegangen wird, dass während der Bauphase ein Verlust der

Waldflächen durch die Rodung erfolgt. Da aber die rodungsbedingten Auswirkungen in die Betriebsphase nachwirken,

werden im forstfachlichen Gutachten Bau- und Betriebsphase gemeinsam betrachtet, wobei aber nicht übersehen wer-

den darf, dass der Großteil der Auswirkungen bereits während der Bauphase schlagend werden – die Betriebsphase wird

aber darüber hinaus durch den Wegfall bedeutender Wirkungen des Waldes zusätzlich belastet.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Bei der Erstellung der Aussagen zum Fachgebiet “Landwirtschaft (incl. Boden), Jagd und Fischerei“ wurde wie folgt vor-

gegangen:

- Lokalaugenschein im Projektgebiet,

- Prüfung aller relevanten Berichte und Pläne betreffend Landwirtschaft, Jagd und Fischerei der UVE,

- Informationsaustausch mit Planern und anderen Sachverständigen,

- Bei Bedarf Abstimmung mit den anderen Sachverständigen vor allem mit den Fachbereichen Umwelt – Pflanzen,

Tiere und deren Lebensräume und Forstwirtschaft.

- Ausarbeitung von Befund und Gutachten aufgrund der vorliegenden UVE.

Grundwasserschutz

Im Zuge von Besprechungen sowie SV-Sitzungen wurde seitens des SV für Grundwasserschutz eine inhaltliche Diskus-

sion mit den Fachplanern sowie der Konsenswerberin über die wesentlichen Zielsetzungen aus dem Blickwinkel des

Fachgebietes Grundwasserschutz geführt.

Dem SV für Grundwasserschutz wurden mit 7. Dezember 2010 digitale Unterlagen betreffend die UVE, das Einreichope-

rat EB-Verfahren und das Einreichoperat für das forstrechtliche Rodungsverfahren übermittelt. Mit Datum vom 7. De-

zember 2010 wurden vom SV für Grundwasserschutz ausgewählte Unterlagen in analoger Form bei der UVP-

Koordination "bestellt", die schließlich mit 22. Dezember 2010 zugestellt wurden.

Die für den Fachbereich Grundwasserschutz relevanten Unterlagen wurden sorgfältig gesichtet. Die grundwasserschutz-

relevanten Gegebenheiten wurden überprüft. Offene Fragen wurden mit der Konsenswerberin und deren Fachplaner

besprochen. Hieraus wurde ein ausführlicher Sachverhalt für den Fachbereich Grundwasserschutz, der die Fachmeinung

der Konsenswerberin bzw. ihrer Projektanten wertfrei wiedergibt, ausgearbeitet.

Dieser Sachverhalt wurde dem Stand der Technik und den Schutzzielen gegenübergestellt, wobei darauf geachtet wur-

de, ob die einzelnen Sachverhalte zur gutachterlichen Beurteilung der Umweltverträglichkeit ausreichen oder ergänzt

werden müssen. Wäre bereits in diesem Bearbeitungsstadium ein Ausschließungsgrund erkannt worden, wäre dies den

betroffenen Stellen angezeigt worden. Auch ein Ergänzungsbedarf wäre den betroffenen Stellen mitgeteilt worden.

Durch Anwendung systemanalytischer Methoden wurde in objektiver Weise versucht, die Auswirkungen des Vorhabens

auf das hydrogeologische Umfeld, gegliedert nach geologisch - hydrogeologischen Abschnitten, für alle relevanten Pha-

sen (Bauphase, Regelbetrieb, außerbetriebliches Ereignis; qualitativ und quantitativ) zu beurteilen und mit den Einschät-

zungen der Projektwerberin zu vergleichen. Dabei wurde die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens auf das Schutzgut

Wasser bzw. hydrogeologische Umfeld geprüft.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 52 -

Für den Fall, dass ohne Setzen von Maßnahmen eine untragbare Restbelastung vorliegt, wurde weiter geprüft, ob durch

zwingende Maßnahmen eine deutlich reduzierte Restbelastung erreicht werden kann. Für den Fall, dass eine untragbare

Restbelastung durch Maßnahmen nicht deutlich reduzierbar ist, wäre das Vorhaben als nicht umweltverträglich einzustu-

fen. Sofern die Restbelastung deutlich reduziert werden kann, ist das Vorhaben aus Sicht des Sachverständigen als

umweltverträglich einzustufen.

Hieraus wurden schließlich die im Leitfaden für den Fachbereich Grundwasserschutz konkret angeführten Fragen der

Fragenbereiche 1 – 4 behandelt und der Fachbeitrag aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz verfasst.

Raumplanung und Infrastruktur

Die generelle Vorgehensweise und Methodik folgt zum Einen dem zeitlichen Gesamtablauf des Begutachtungsverfah-

rens, zum Anderen der schrittweisen Bearbeitung der einzelnen Fragestellungen entsprechend Leitfaden für die Erstel-

lung des Umweltverträglichkeitsgutachtens zum gegenständlichen Projekt.

Die spezifischen Arbeitsschritte zur Erstellung des Fachbeitrages umfassten im Wesentlichen:

- Einreichung der UVE, Bestellung des Sachverständigen und Übersendung der UVE und der Einreichunterlagen am

7.12.2010

- Stellungnahme des Gutachters zur Vollständigkeit der UVE-Unterlagen für das Fachgebiet Raumplanung und Infra-

struktur 14.12.2010.

- Aussendung des Leitfadens für die Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens Mitte Dezember 2010

- Erarbeitung des 1. Entwurfes zum Fachbeitrag mit Fragenbereichen 1 (Alternativen, Varianten, Nullvariante), und 3

(Auswirkungen des Vorhabens in Hinblick auf die Entwicklung des Raumes) in der ersten Jännerhälfte 2011

- Sachverständigenbesprechung am 19.01.2011

- Abstimmung mit thematisch verknüpften Fachgutachtern, Bearbeitung des Fragenbereiches 2 und Finalisierung des

Fachbeitrages bis Mitte Februar

- Übermittlung der Einwendungen entsprechend Auflageverfahren und Bearbeitung der Stellungnahmen zu Einwen-

dungen im März 2011

- UVP-Verhandlung in Graz am 13./14.April und Erarbeitung ergänzender Stellungnahmen

Straßenbau

Die für den Fachbereich Straßenbau zu prüfenden Pläne und Unterlagen des Einreichprojekts werden anhand der Richt-

linien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS), dem Bundesstraßengesetz, dem Steiermärkischen Landes-

Straßenverwaltungsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, dem Eisenbahngesetz und der Eisenbahnbauentwurfsverord-

nung geprüft, ob sie für die UVP-Bewilligung dem Stand der Technik entsprechen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 53 -

1.4 GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES UVG

1.4.1 UNTERLAGEN DER PROJEKTWERBERIN

Bezüglich der verwendeten Grundlagen wird auf das Einlagenverzeichnis UEB_01_00_01 verwiesen

Tabelle 6: Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen der Projektwerberin

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 54 -

1.4.2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND SONSTIGE UNTERLAGEN

Allgemein

- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), idF BGBl I 2000/89 zuletzt novelliert BGBl I 2009/87

- Hochleistungsstreckengesetz (HL-G), BGBl 1989/135 idF BGBl I 2004/154

- Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), BGBl 1957/60 idF BGBl I 2010/25

- Forstgesetz (ForstG), BGBl 1975/449 idF BGBl I 2007/55

- Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl 1957/253 zuletzt geändert durch BGBl I 2008/83

Eisenbahntechnik

Gesetze, Verordnungen

- Richtlinie 96/48/EG über den Hochgeschwindigkeitsverkehr geändert durch die Richtlinien 2004/50/EG und

2007/32/EG

- Richtlinie 2001/16/EG über den konventionellen Eisenbahnverkehr geändert durch die Richtlinien 2004/50/EG und

2007/32/EG

- Technische Spezifikation über die Interoperabilität des Teilsystems Energie für das transeuropäische Hochge-

schwindigkeitsbahnsystem

- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung

- Bau KG

- Eisenbahn - Bauentwurfsverordnung

- Eisenbahnverordnung

- Eisenbahnbau- und betriebsverordnung

- Eisenbahn - ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr

Richtlinien, Normen

Die für das Bauvorhaben relevanten Richtlinien und Normen, welche insbesondere im EB-Projekt umfangreich dargelegt

sind.

- Die nationalen eisenbahnspezifischen Vorschriften, Richtlinien und Dienstbehelfe der ÖBB und die entsprechenden

Fachnormen

- ÖVE ÖNORM EN 50341 Freileitungen über AC 45 kV

- ÖVE ÖNORM EN 50163 Bahnanwendungen – Speisespannungen von Bahnnetzen

- ÖNORM B2533 Koordinierung unterirdischer Einbauten Ausgabe2004

- ÖVE L 20 - Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln Ausgabe 1998

Elektrotechnik

Gesetze, Verordnungen, EU-Richtlinien und TSI

- Richtlinie 96/48/EG über den Hochgeschwindigkeitsverkehr geändert durch die Richtlinien 2004/50/EG

und2007/32/EG

- Richtlinie 2001/16/EG über den konventionellen Eisenbahnverkehr geändert durch die Richtlinien 2004/50/EG und

2007/32/EG

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 55 -

- Technische Spezifikation über die Interoperabilität des Teilsystems Energie für das transeuropäische Hochge-

schwindigkeitsbahnsystem gemäß 2008/284/ EG

- Eisenbahnverordnung 2003

- Elektrotechnikgesetz 1992

- Elektrotechnikverordnung 2002

- Elektroschutzverordnung 2003

- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 2007

- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung 2007

- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung 2007

Richtlinien, Normen

- Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 – Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von

0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition auf Personen Ausgabe 2006

- ÖVE EN 50110 – Betrieb von elektrischen Anlagen Ausgabe 2008

- ÖVE/ÖNORM EN 50119 – Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen / Oberleitungen für den elektrischen Zugbetrieb

Ausgabe 2001

- ÖVE/ÖNORM EN 50122-1 - Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen / Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische

Sicherheit und Erdung Ausgabe 1997

- ÖVE/ÖNORM EN 50163 – Bahnanwendungen - Speisespannung von Bahnnetzen

Ausgabe 2005

- ÖVE/ÖNORM EN 50182 – Leiter für Freileitungen Ausgabe 2002

- ÖVE/ÖNORM EN 50317 – Bahnanwendungen – Stromabnahmesysteme – Anforderungen und Validierung von

Messungen des dynamischen Zusammenwirkens zwischen Stromabnehmer und Oberleitung Ausgabe 2002

- ÖVE/ÖNORM EN 50341 – Freileitungen über AC 45 kV Ausgabe 2002 (inkl. AC1 2007)

- ÖVE/ÖNORM EN 50388 – Bahnanwendungen – Bahnenergieversorgung und Fahrzeuge – Technische Kriterien für

die Koordination zwischen Anlagen der Bahnenergieversorgung und Fahrzeugen zum Erreichen der Interoperabilität

Ausgabe 2005

- ÖVE/ÖNORM EN 50423 – Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich 45 kV Ausgabe 2005

- ÖVE B1 Beeinflussung von Fernmeldeanlagen durch Wechselstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV Ausga-

be 1976

- ÖVE L 20 - Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln Ausgabe 1998

- ÖNORM B2533 Koordinierung unterirdischer Einbauten Ausgabe 2004

Sonstige Unterlagen

- Technische Richtlinien der ÖBB (Insb. TR 939 für die Planung und Ausführung der ÖBB Oberleitungen Ausgabe

2007)

- DV EL 52 – Elektrobetriebsvorschrift Ausgabe 1986

- Technische Empfehlung TE 30:“ Maßnahmen bei der Errichtung und Betrieb von Rohrleitungen und Starkstromanla-

gen mit Nennspannungen über 1 kV zur Vermeidung unzulässiger Beeinflussung“. Technisches Komitee für Beein-

flussungsfragen und Technisches Komitee für Fragen zur Streustrombeeinflussung (Ausgabe 1987)

- Technische Spezifikation CEN/TS 15280: „Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit an erdverlegten Rohrleitun-

gen – Anwendung für kathodisch geschützte Rohrleitungen“ Ausgabe 2006

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 56 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Richtlinien, Normen

- ÖNORM S 9012

- ÖNORM EN 61672-1

- Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850

- Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004

- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/49/EG (Juni 2002)

- ÖAL-Richtlinie Nr. 6/18, Die Wirkung des Lärms auf den Menschen, Beurteilungshilfen für den Arzt ( 01.11.1991)

Sonstige Unterlagen

- Empfehlung 1999/519/EG des EU-Rates

- Vertiefende Informationen / Auskünfte nach §24c abs 8 UVP-G: Objektliste

Wissenschaftliche Publikationen zur Wirkung niederfrequenter elektromagnetischer Felder auf:

- Organismus eines Warmblüters (Mensch und Tiere)

- Implantatträger

- Landwirtschaftliche Güter

werden im Kapitel Literaturverzeichnis beigefügt.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Gesetze, Verordnungen

- Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung – SchIV, BGBl. Nr. 415/1993

- Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) des BMVIT vom

1. Jänner 2006

- Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – AschG),

BGBl. Nr. 450/1994, idgF

- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung

Lärm und Vibrationen – VOLV), BGBl. II Nr. 22/2006

- Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechts-

vorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorge-

sehenen Geräten und Maschinen

- Verordnung zu Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen im Freien, BGBl. Nr. 249/2001 vom 24.07.2001

- Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm

- Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen

(Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz), BGBl. I Nr. 60/2005

Richtlinien, Normen

- ÖNORM S 5004, Messung von Schallimmissionen, Ausg. Dezember 1987, einschließlich Ergänzung vom Februar

2000

- ÖNORM S 5005, Messung der Schallimmissionen von Schienenverkehr, Ausg. 07/1992

- ÖNORM S 2021, Teil 1, Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumord-

nung, Ausg. 01.08.1990

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 57 -

- ONRegel ONR 305011, Berechnung der Schallimmissionen durch Schienenverkehr - Zugverkehr, Verschub- und

Umschlagbetrieb, Ausg. 01.09.2004

- ÖNORM EN ISO 3746, Bestimmung der Schallleistung von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen, Ausg.

01.05.1996

- ÖNORM ISO 9613-2; Dämpfung des Schalls bei der der Ausbreitung im Freien, Ausg. 01.01.2008

- ÖNORM EN 1793-1 und 1793-2, Lärmschutzeinrichtungen an Straßen – Prüfverfahren zur Bestimmung der akusti-

schen Eigenschaften (Schallabsorption und Luftschalldämmung), Ausg. 01.03.1998

- ÖNORM B 8115, Teil 2, Schallschutz und Raumakustik im Hochbau - Anforderungen an den Schallschutz; Ausg.

01.12.2006

- RVS Nr. 04.02.11, Umweltschutz – Lärm und Luftschadstoffe, Lärmschutz v. 01. März 2006 inkl. 1. Abänderung mit

Ausg. 01.04.2008

- ÖAL-Richtlinie Nr. 3, Blatt 1, Beurteilung von Schallimmissionen, Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich, Ausg.

01.03.2008

- ÖAL-Richtlinie Nr. 28, Schallabstrahlung und Schallausbreitung, Ausg. Dez. 1987

- ÖAL-Richtlinie Nr. 36, Blatt 1, Erstellung von Schallimmissionskarten und Konfliktzonenplänen und Planung von

Lärmminderungsmaßnahmen, Ausg. Feb. 2007

- ÖAL-Richtlinie Nr. 111, Lärmarmer Baubetrieb, Ausg. April 1985

- ÖNORM S 9001, Mechanische Schwingungen – Erschütterungen. Allgemeine Grundsätze und Ermittlung von

Schwingungsgrößen, Ausg. Februar 1978

- ÖNORM S 9010, Bewertung der Einwirkung mechanischer Schwingungen und Erschütterungen auf den Menschen,

Ausg. Dezember 1999

- ÖNORM S 9012, Beurteilung der Einwirkungen von Schwingungsimmissionen des landgebundenen Verkehrs auf

den Menschen in Gebäuden – Schwingungen und sekundärer Luftschall, Ausg. Feb. 2010

- ÖNORM S 9012, Beurteilung der Einwirkungen von Schienenverkehrsimmissionen auf Menschen in Gebäuden –

Schwingungen und sekundärer Luftschall, Ausg. August 1996

- ÖNORM ISO 2631-1, Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkungen von Ganzkörper-

schwingungen auf den Menschen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Ausg. Juli 2007

- ÖNORM ISO 2631-2, Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Auswirkungen von Ganzkörper-

schwingungen auf den Menschen – Teil 2: Schwingungen in Gebäuden (1 Hz bisd 80 Hz), Ausg. Juli 2007

- ONR 199005, Berechnung des sekundären Luftschallpegels aus Schwingungsmessungen, Ausg. Dezember 2008

Sonstige Unterlagen

- Untersuchungsbericht Nr. 452.574, int. 561.2436, (Dr. Kurt Heutschi und Kurt Eggenschwiler) für die schweizerische

EMPA, CH-Dübbendorf, über Koronalärm von Hochspannungsleitungen, vom Juni 2010

- Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Hrsg.: Hessisches Landesamt

für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2004

Klima, Luft

Gesetze, Verordnungen

- IG-L, Immissionsschutzgesetz – Luft, 1997: Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe BGBl

115/1997

- IG-L, Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft und Aufhebung des Smogalarmgesetzes. 6.7.2001

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 58 -

Richtlinien, Normen

- Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG): Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008

über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Abl. Nr. L 152/1.

- BMWA, 1999: Technische Grundlage. Ermittlung von diffusen Staubemissionen und Beurteilung der Staubimmissio-

nen.

- ÖNORM M 9440, 1996: „Ausbreitung von luftverunreinigenden Stoffen in der Atmosphäre; Berechnung von Immissi-

onskonzentrationen und Ermittlung von Schornsteinhöhen. Österreichisches Normungsinstitut

- ÖNORM M 9445, 2003: „Ermittlung der Gesamtbelastung aus der Vorbelastung und der mittels Ausbreitungsmodel-

len ermittelten Zusatzbelastung.“ Österreichisches Normungsinstitut

- TA-Luft, 2000 (fortlaufende Aktualisierung): Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-

gesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft); WEKA-Verlag

Sonstige Unterlagen

- Bundesamt für Umwelt BAFU (Schweiz), 2010: – Eletrosmog

http://www.bafu.admin.ch/elektrosmog/01079/01080/index.html?lang=de

- Vertiefende Informationen / Auskünfte nach 24c Abs 8 UVP-G: Projektspezifische Luftschadstoffimmissionen

Ökologie

Gesetze, Verordnungen

- Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976

- Steiermärkische Artenschutzverordnung 2007

Richtlinien, Normen

- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildleben-

den Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (mit Änderungen)

- Richtlinie 79/409/EG der Kommission vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-

richtlinie) (mit Änderungen)

- RVS 04.03.13 Vogelschutz an Verkehrswegen

- RVS 04.05.11 Umweltbaubegleitung

Sonstige Unterlagen

- Rote Listen gefährdeter Tierarten Österreichs (Wallner, R. 2005: Rote Listen Gefährdeter Tiere Österreichs, Grüne

Reihe des Lebensministeriums 14/1, 14/2, 14/3)

- ESSL, F. et al. (2004): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Österreichs. Grünland, Grünlandbrachen und Tro-

ckenrasen, Hochstauden- und Hochgrasfluren, Schlagfluren und Waldsäume, Gehölze des Offenlandes und Gebü-

sche. Monographien des Umweltbundesamtes, M-167. Neuer wissenschaftlicher Verlag GmbH: 272pp.

- ESSL, F., EGGER, G., ELLMAUER, T. & AIGNER, S. (2002): Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Österreichs. Wäl-

der, Forste, Vorwälder. Monographien des Umweltbundesamtes Wien, M-156: 104pp.

- GARNIEL et al. (November 2007) : Vögel und Verkehrslärm, Endbericht, Langfassung. Kieler Institut für Land-

schaftsökologie.

- NIKLFELD (Hrsg.) (1999): Rote Listen gefährdeter Pflanzen Österreichs. Zweite neu bearbeitete Auflage. Grüne

Reihe des BMUJF, Bd. 10: 292pp.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 59 -

Waldökologie und Forstwesen

Gesetze, Verordnungen

- BGBl.Nr. 582/1977: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. November 1977 über

den Waldentwicklungsplan.

- LGBl. Nr. 92/1990: Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 21. November 1990, mit der ein

Grundwasserschongebiet zum Schutze des Grundwasserwerkes Kalsdorf des Wasserverbandes Umland Graz be-

stimmt wird, idF LGBl. Nr. 93/1998

- ForstG: Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), BGBl. Nr.

440/1975, in der Fassung BGBl I Nr. 55/2007.

Richtlinien, Normen

- Rodungserlass (2008): RODUNGSERLASS vom 17. Juli 2002, Zl. 13.205/02-I/3/2002, idF vom 28. August 2003, Zl.

13.205-I/3/2003, und 2. Oktober 2008, Zl. LE.4.1.6/0162-I/3/2008. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft. Für den Inhalt verantwortlich: Abt. I/3 – Zentrale Rechtsdienste, Forstrecht, Arten-

und Naturschutz, Dr. Franz Jäger; Anhänge: Abt. IV/1 – Waldpolitik und Waldinformation, Dipl.-Ing. Rudolf Lot-

terstätter. Eigenverlag, Wien. 37 S. Anhang: III.

- RVS 04.01.11 (2008): Umweltuntersuchung. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Zl.

300.041/00xx-II/ST-ALG/2007; Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr. Verbindlicherklä-

rung, Wien, am 01.04.2008. 44 S.

- SINGER F., STARSICH A. (2006): Waldentwicklungsplan. Richtlinie über Inhalt und Ausgestaltung - Fassung 2006.

Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Abteilung

IV 4, Wien. 92 S.

Sonstige Unterlagen

- JÄGER F. (2003): Forstrecht; mit Kommentar. Verlag Österreich, Wien. 3. Auflage.770 S.

- RUNDSCHREIBEN UVP-G 2000 (2006): Rundschreiben zur Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsge-

setzes (UVP-G 2000). Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, GZ

BMLFUW-UW.1.4.2/0006-V/1/2006 vom 20.02.2006

- UVE-LEITFADEN (2008): Eine Information zur Umweltverträglichkeitserklärung. Überarbeitete Fassung 2008. Um-

weltbundesamt GmbH, Wien. 169 S.

- WEP Graz (1999): Waldentwicklungsplan, Teilplan Graz (1. Revision). Bundesland Steiermark. Forstbezirk Graz,

Politische Bezirke Graz-Stadt und Graz-Umgebung. Erstellt 1998, genehmigt durch das Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft am 06.07.1999 (ZI.: 52256/05-VB5a/99 Si). 189 S. Anhang: XXIV. Karten: IV.

- ALTENKIRCH W., MAJUNKE C. und OHNESORGE B. (2002): Waldschutz auf ökologischer Grundlage. Stuttgart:

Verlag Eugen Ulmer. 434 S.

- BURSCHEL P. und HUSS J. (2003): Grundriss des Waldbaues. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 487 S.

- BLUM W.E.H. (2007): Bodenkunde in Stichworten. (Hirt's Stichwortbücher). Berlin, Stuttgart: Gebr. Borntraeger

Verlagsbuchhandlung, 6., völlig neu bearbeitete Auflage. 179 S.

- FROELICH & SPORBECK (1996): BAB A 20: Orientierungsrahmen für Landschaftspflegerische Begleitpläne. Er-

stellt im Auftrag der DEGES.

- GASSNER E., WINKELBRANDT A., BERNOTAT D. (2005): UVP; Rechtliche und fachliche Anleitung für die Um-

weltverträglichkeitsprüfung. 4. Aufl. C.F. Müller Verlag, Heidelberg. 476 S.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 60 -

- GRABHERR G., KOCH G., KIRCHMEIR H. und REITER K. (1998): Hemerobie österreichischer Waldökosysteme.

Veröffentlichungen des Österreichischen MaB-Programmes, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Band

17. 493 S.

- GRIMM V. (1994): Stabilitätskonzepte in der Ökologie: Terminologie, Anwendbarkeit und Bedeutung für die ökologi-

sche Modellierung. Philipps-Universität Marburg: Dissertation. 123 S.

- HARRIS L. D. (1984): The fragmented forest. Island biogeography theory and the preservation of biotic diversity.

University of Chicago Press, Chicago, Illinois. 230 S.

- HUFNAGL H. (2001): Der Waldtyp: ein Behelf für die Waldbaudiagnose. [Waldpflanzen; Anzeiger für Klima, Boden,

Wasserhaushalt]. 4., unveränderte Auflage. Ried im Innkreis: Innviertler Presseverein. 224 S.

- KILIAN W., MÜLLER F. und STARLINGER F. (1994): Die forstlichen Wuchsgebiete Österreichs. Eine Naturraum-

gliederung nach waldökologischen Gesichtspunkten. Wien: FBVA-Berichte Nr. 82. 60 S.

- KILIAN W., unter der Mitarbeit von ENGLISCH M., HERZBERGER E., NESTROY O., PEHAMBERGER A.,

WAGNER J., HUBER S., NELHIEBEL P., PECINA E. und SCHNEIDER W. (2002): Schlüssel zur Bestimmung der

Böden Österreichs. Mitteilungen der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft, Heft 67. 96 S.

- KÖPPEL J., FEICKERT U., STRASSER H. und SPANDAU L. (1998): Praxis der Eingriffsregelung. Schadenersatz

an Natur und Landschaft? Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 397 S.

- LEIBUNDGUT H. (1985): Der Wald in der Kulturlandschaft. Bedeutung, Funktion und Wirkungen des Waldes auf die

Umwelt des Menschen. Verlag Paul Haupt, Bern-Stuttgart. 205 S.

- LEIBUNDGUT H. (1992): Lebensgemeinschaft Wald. Erfahrungen eines Waldbauers für Förster, Waldbesitzer und

Waldfreunde. Verlag Paul Haupt: Bern-Stuttgart-Wien.95 S.

- LEIBUNDGUT H. (1975): Wirkungen des Waldes auf die Umwelt des Menschen. Verlag Rentsch, Erlenbach-Zürich.

186 S.

- LESER, H. (Hrsg.) (2005): DIERCKE-Wörterbuch Allgemeine Geographie. dtv-Verlag u. Westermann-Verlag, Mün-

chen. 1119 S.

- MAYER H. (1974): Wälder des Ostalpenraumes. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart. 344 S.

- MAYER H. (1977): Ökologie und Forstwirtschaft. AFZ Nr. 88/6: 141-145

- MAYER H. (1991): Waldbau auf soziologisch-ökologischer Grundlage. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, Jena, New

York. 522 S.

- MUCINA L., GRABHERR G. und WALLNÖFER S. (Hrsg.) (1993): Die Pflanzengesellschaften Österreichs. Teil III.

Wälder und Gebüsche. Gustav Fischer Verlag, Jena, Stuttgart, New York. 353 S.

- NESTROY O., unter der Mitarbeit von DANNEBERG O.H., ENGLISCH M., GESZL A., HAGER H., HERZBERGER

E., KILIAN W., NELHIEBEL P., PECINA E., PEHAMBERGER A., SCHNEIDER W. und WAGNER J. (2000): Syste-

matische Gliederung der Böden Österreichs (Österreichische Bodensystematik 2000). Mitteilungen der Österreichi-

schen Bodenkundlichen Gesellschaft, Heft 60. I, 124 S.

- OTTO H.-J. (1994): Waldökologie. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 391 S.

- Vertiefende Informationen / Auskünfte nach 24c Abs 8 UVP-G: Rodungen, Trassenaufhiebe und Aufforstungen

sowie Rodungsplan und Rodungsverzeichnis

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Gesetze, Verordnungen

- Steiermärkisches landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz (1987 idgF), LGBl. NR.66/87

- Regionales Raumordnungsprogramm Graz – Graz Umgebung (2005)

- Forstgesetz (1975 idgF)

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 61 -

- Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

- Wasserrechtsgesetz 1959 9dF BGBl. I Nr. 82/2003

- Steiermärkisches Fischereigesetz 2000

- Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) BGBl. II Nr. 479/2006

- Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (QZV Chemie OG) BGBl. II Nr. 96/2006

- Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich „Bodenschutz“ BGBl. III Nr. 233/2002

- Immissionsschutzgesetz-Luft BGBl. I Nr. 115/1997 idgF

- Verordnung über forstschädliche Luftverunreinigungen BGBl. Nr. 199/1984.

Richtlinien, Normen

- WEP – Waldentwicklungsplan, Teilplan Graz

- Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung, 1. Auflage, Lebensministerium 2009

- Zl. 13.205/02-13/02 vom 12.7.2002

- ÖNORM L 1121 Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

Sonstige Unterlagen

- Nachhaltige Jagd, FORSTNER M., HACKL J., HECKL F., LEXER W., REIMOSER F., Herausgeber Umweltbundes-

amt, aVBuch 2006.

- Die wichtigsten Grundbegriffe zum Flächenverbrauch, 2010 Umweltbundesamt

Grundwasserschutz

Gesetze, Verordnungen

- BGBl. 215/1959 i.d.g.F.: Wasserrechtsgesetz

- BGBl. 179/1991 i.d.g.F.: Allgemeine Abwasseremissionsverordnung

- BGBl. 537/1993: Abänderung der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung

- BGBl. II 309/1999: Mineral- und Quellwasserverordnung

- BGBl. II 304/2001 i.d.F. BGBl 254/2006: Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen

über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung –TWV)

- BGBl. II 477/2003: Chemikalien-Verbotsverordnung 2003

- BGBl. II 96/2006: Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer – QZV Chemie OG

- BGBl. II 479/2006: Gewässerzustandsüberwachungsverordnung

- BGBl. II 98/2010: Qualitätszielverordnung QZV Chemie GW

- BGBl. II 103/2010: Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 - NGPV 2009

Richtlinien, Normen

- Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der

Wasserpolitik ("Wasserrahmenrichtlinie")

- ÖNORM B 2400, Hydrologie-Hydrografische Fachausdrücke und Zeichen, Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM

EN ISO 772 und ÖNORM EN ISO 772/A 1.

- ÖNORM B 4710-1: Beton- Teil 1: Festlegung, Herstellung, Verwendung und Konformitätsnachweis.- 01.04.2004.

- ÖNORM B 3305: Betonangreifende Wässer, Böden und Gase, Beurteilung und chemische Analyse.- 1. Dez. 1972.-

zurückgezogen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 62 -

- ÖNORM B 4422-1: Erd- und Grundbau - Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit -

Laborprüfungen.- 1992-07-01.

- ÖNORM B 4422-2: Erd- und Grundbau - Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit -

Feldmethoden für oberflächennahe Schichten.- 2002 06 01.

- DIN 4030: Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase; Grundlagen und Grenzwerte.- 06.1991.

- DIN 18130: Teil 1: Baugrund- Untersuchung von Bodenproben; Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes

Teil 1 Laborversuche; Teil 2 Feldversuche; Teil 1 05/1998; Teil 2 10/2003

Sonstige Unterlagen

- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in

Wassergefährdungsklassen.- ISSN 0720 6100, Berlin, 17. Mai 1999

- GEOLOGISCHE BUNDESANSTALT: Geol. Karten GK 164 Blatt Graz, GK 190 Blatt Leibnitz

- HÖLTING, B.: Hydrogeologie.- 441 S., Stuttgart (Enke) 1996

- PFEFFER, M.: Untersuchung zum Verlagerungs- und Abbauverhalten ausgewählter Herbizide in Gleiskörpern.-

Unveröff. Diss. Univ. f. Bodenkultur, Wien 1995.

- WEBER, L. (ed.) Interaktives Rohstoff Informationssystem (IRIS- Version 2.4); Geol. B.-A., ed.

- WEIGL, M.: Umweltauswirkungen beim Einsatz von Glyphosate als Herbizid im Bahnbetrieb.- Unveröff. Dipl. Arb.

Univ. f. Bodenkultur, Wien 1994.

- ZÖTL, J. & GOLDBRUNNER, J. E.: Die Mineral- und Heilwässer Österreichs.- 324 S., Wien (Springer) 1993.

- Datenabfrage GIS-Steiermark.- Amt der Steiermärkischen Landesregierung

- Datenabfrage WISA.- BMLFUW

- Vertiefende Informationen / Auskünfte nach 24c Abs 8 UVP-G: Grundwassernutzungen und Beweissicherung

Zur Erstellung des Sachverhaltes wurden ausschließlich die o.a. Unterlagen verwendet. Im Sachverhalt werden die Aus-

sagen der Projektanten sowie die zitierten zusätzlichen Grundlagen wertfrei wiedergegeben. Eigene Anmerkungen oder

Erhebungen des Sachverständigen für Grundwasserschutz sind als solche gekennzeichnet.

Raumplanung und Infrastruktur

Die für die Fachbeitragserstellung herangezogenen Unterlagen decken sich weitgehend mit den in der UVE berücksich-

tigten Quellen und Materialien. Einzelne Dokumente auf regionaler und supranationaler Ebene wurden unberücksichtigt

gelassen, da keine Relevanz im Hinblick auf das Vorhaben gegeben scheint. Im Wesentlichen wurden daher betrachtet:

Gesetzliche Grundlagen Bundes- und Landesebene

- Denkmalschutzgesetz (DMSG) verlautbart im BGBl. Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.170/1999.

- Liste unbeweglicher und archäologischer Denkmale des Bundesdenkmalamtes betreffend das Bundesland Steier-

mark gem. § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fas-

sung BGBl. I Nr. 170/1999 und BGBl. I Nr. 2/20081.

- Steiermärkisches. Naturschutzgesetz 1976 (NschG 1976), LGBl 1976/65 idF LGBl 2007/71

- Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 LGBl. für die Stmk Nr. 49/2010

- Stmk. Landesentwicklungsprogramm - LEP 2009, LGBl. für die Stmk Nr. 75/09

- Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft, LGBl. für die Stmk Nr. 58/93 (1993)

- Regionales Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung LGBI. für die Stmk Nr. 106/2005

Verordnungen auf kommunaler Ebene

- Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Graz 3.04, Stand: 7.11.2002

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 63 -

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Seiersberg 3.0, Stand 04.12.2001

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Pirka 4.0, Stand 17.11.2004

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Unterpremstätten 4.0, Stand 01.04.2008

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Zettling 4.0, Stand 2008

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Wundschuh 4.0, Stand 16.05.2007

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Werndorf 4.0, Stand 27.03.2003

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Kalsdorf bei Graz 3.0, Stand 12.07.2001

- Flächenwidmungsplan der Stadt Graz, VF 3.00 – rechtskräftig seit 17.01.2003, letzter Planungsstand FWP-

Änderung VF 3.17 aus 2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Seiersberg VF 3.00 – rechtskräftig seit 30.07.2002, letzter Planungsstand

FWP-Änderung VF 3.27 rk. 16.04.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Pirka, VF 4.00 – rechtskräftig seit 05.08.2008, letzter Stand der Planung: rk.

FWP-Änderung VF 4.03 vom August 2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Unterpremstätten, VF 4.00 – rechtskräftig seit 23.02.2010, letzter Planungs-

stand FWP-Änderung VF 4.04 rk. 07.10.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zettling, VF 3.00 – rechtskräftig seit 31.07.2002, letzter Planungsstand: rk.

FWP-Änderung VF 3.19 – rk: 18.05.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wundschuh VF 4.00 – rechtskräftig seit 28.05.2008, letzter Planungsstand: rk.

FWP-Änderung VF 4.04 – rk: 27.07.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Werndorf, VF 4.00 – rechtskräftig seit 18.07.2003,

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kalsdorf bei Graz, Rechtskräftiger FWP VF 3.00 – rechtskräftig seit

16.01.2001, letzter Planungsstand: rk. FWP-Änderung VF 3.38 aus 2010

Sonstige Unterlagen und Datenquellen

- Orthofotos (GIS Steiermark, 2008 - 2010)

- Photogrammetrische Auswertung der Luftbilder (Luftbildstrichauswertung; GIS Steiermark, 2008 - 2010)

- Österreichische Karte 1 : 50 000 (ÖK50)

- Landschaftsgliederung der Steiermark , Amt der Steiermärkischen Landesregierung

- Kulturlandschaftsinventar der Steiermark, Amt der Steiermärkischen Landesregierung

- Stadtmorphologie der Stadt Graz (STEK Graz)

- Rad und Wanderkarten

- Ortspläne

- Ortschroniken

- DEHIO Steiermark

- Ortspläne der Standortgemeinden

- Flächenwidmung, Regionalplanungsdaten der Steiermark GIS

- Tourismusbroschüren

- Daten der Statistik Austria

- eigene Erhebungen vor Ort mit mehreren Begehungen im Jänner / Feber 2011

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 64 -

Die Verwendung von Gesetzlichen Normen und Datenquellen deckt sich weitgehend mit den in der UVE herangezoge-

nen, weitgehend aktuellen und neuesten Grundlagen. Über die Unterlagen in der UVE hinaus wurden für den Fachbei-

trag noch zusätzlich herangezogen:

- Naherholungsprogramm Bezirke Graz – Graz Umgebung 2010

- Freizeitdatenbank der Bezirke Graz – Graz Umgebung 2010 (siehe auch www.graz.at/naherholung)

- Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf, Ergänzendes Raumplanerisches Gutachten 2004

Straßenbau

Gesetze, Verordnungen

- Eisenbahn - Bauentwurfsverordnung

- Bundestraßengesetz

- Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

- Straßenverkehrsordnung

Richtlinien, Normen

- RVS - Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen

- UVP-Richtlinie (85/337/EWG)

Sonstige Unterlagen

- Steirisches Gesamtverkehrskonzept 2008+

- Regionales Verkehrskonzept Graz und Graz-Umgebung, Juni 2010

- GIS Steiermark, Digitaler Atlas Steiermark, www.gis.steiermark.at/

1.4.3 DEFINITIONEN

Lärmschutz

SCHALLEMISSION (abgegebener Schall):

Schallemission, allgemein:

Der von einer Lärmquelle (Lärmquellengruppe) oder von einer Betriebsanlage (Betriebsanlagenteil) ins Freie abgestrahl-

te Luftschall. Als Maß für die Höhe der Schallemission dient der A-bewertete Schallleistungspegel LWA in dB, für Linien-

lärmquellen der längenbezogene Schallleistungspegel LWA` in dB/m und für Flächenquellen der flächenbezogene

Schallleistungspegel LWA`` in dB/m². Unter Berücksichtigung der Zeiteinwirkung wird jeweils der äquivalente Schallleis-

tungspegel LWA,eq herangezogen.

Schallleistungspegel LW´:

Er kennzeichnet die Stärke der Schallemission einer Schallquelle; er ist ein logarithmisches Maß für die abgestrahlte

Schallleistung in Watt in Dezibel (dB). Häufig wird auch unter Verwendung der Frequenzkurve „A“ der A-bewertete

Schallleistungspegel LW,A einer Schallquelle oder einer Schallquellengruppe (Summenschallleistungspegel) verwendet.

Die Ermittlung oder die Kontrolle des Schallleistungspegels erfolgt nach einschlägigen Messnormen (z. B. ÖNORM EN

ISO 3746), gegebenenfalls unter Berücksichtigung von gerätebezogenen Prüfbedingungen.

Längenbezogener Schallleistungspegel LW´:

Er kennzeichnet die Stärke der Schallemission einer Schallquelle; er ist ein logarithmisches Maß für die abgestrahlte

Schallleistung. Er wird zur Kennzeichnung der Schallemission eines Schienenfahrzeuges bezogen auf 1 m Gleislänge

verwendet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 65 -

Äquivalenter längenbezogener Schallleistungspegel LW´,eq:

Er kennzeichnet die Schallemission (abgestrahlte Schalleistung) der durch den gesamten, auf einer Schienenstrecke im

Bezugszeitraum Tag oder Nacht abgewickelten Verkehr, bezogen auf 1 m Gleislänge.

SCHALLIMMISSION (ankommender Schall):

Schallimmission, allgemein:

Der an einem Ort auftretende Luftschall als A-bew. Schalldruckpegel. In der zeitlichen Einwirkung wird meist unterschie-

den zwischen Tagzeit (0600-2200 Uhr) und Nachtzeit (2200-0600 Uhr), fallweise wird zusätzlich die Abendzeit (1900-

2200 Uhr)berücksichtigt.

Der Schallimmissionspegel wird vorzüglich als Spitzenpegel LA,01 oder als äquivalenter Dauerschallpegel LA,eq oder als

Basispegel LA,95 angegeben. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Umgebungsgeräuschen (Bestandslärm)

und spezifischen Geräuschen (von einer Lärmquelle (Lärmquellengruppe) oder von einer Betriebsanlage (Betriebsanla-

genteil) hervorgerufener Luftschall. Für spezifische Geräusche findet der Beurteilungspegel Lr Anwendung, welcher den

A-bew. äquivalenten Dauerschallpegel unter Zugabe eines Anpassungswertes für einen speziell auffallenden Geräusch-

charakter darstellt.

A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq :

Einzahlangabe, die zur Beschreibung von Schallereignissen mit schwankendem Schalldruckpegel dient. Der energie-

äquivalente Dauerschallpegel wird als jener Schalldruckpegel errechnet, der bei dauernder Einwirkung dem unterbroche-

nen Geräusch, oder dem Geräusch mit schwankendem Schalldruckpegel energieäquivalent ist.

Beurteilungspegel Lr für Straßenverkehrslärm:

Der für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms maßgebliche Beurteilungspegel Lr entspricht dem A-bewerteten, ener-

gieäquivalenten Dauerschallpegel LA,eq.

Beurteilungspegel Lr für Schienenverkehrslärm:

Der für die Beurteilung des Schienenverkehrslärms maßgebliche Beurteilungspegel Lr, ist der um 5 dB verminderte

A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq. (Festlegung nach der Schienenverkehrslärm-

Immissionsschutzverordnung - SchIV).

Beurteilungspegel Lr für spezifische Lärmquellen:

Für spezifische Geräusche findet der Beurteilungspegel Lr Anwendung, welcher den A-bew. Schalldruckpegel (Dauerge-

räusche) oder den A-bew. äquivalenten Dauerschallpegel (schwankende oder intermittierende Geräusche) der allein

durch diese Lärmquellen unter Zugabe eines Anpassungswertes für einen speziell auffallenden Geräuschcharakter dar-

stellt.

Maximalpegel LA,max:

Höchstwert des gemessenen A-bewerteten Schalldruckpegels eines einzelnen Schallereignisses. Er kann gemessen

werden während einer längeren Messperiode oder während eines Geräuschereignisses (z.B. Fahrt eines Straßenfahr-

zeuges oder ZugVorbeifahrt). Entsprechende Messwerte bedürfen für eine eventuelle weitere Verwendung einer zusätz-

lichen konkretisierenden Angabe (z.B. PKW- oder LKW-Vorbeifahrt an Ort/Entfernung/Geschwindigkeit, Tür zuschlagen,

Zugvorbeifahrt der Type/Geschwindigkeit/ev. Radschaden (Flachstelle), usw.). Da er meist nicht reproduzierbar ist, eig-

net er sich mit Ausnahme von Spezialfällen weder als Messergebnis noch als Prognosewert.

Mittlerer Spitzenpegel LA,01:

Der in 1% der Messzeit überschrittene A-bewertete Schalldruckpegel. (Statistischer 01-Perzentil-Pegel). Spitzenpegel,

trifft gut den Mittelwert von Maximalpegeln bei häufigen Geräuschereignissen, z.B. Kfz-Fahrten an Autobahn. Abhängig

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 66 -

von der Häufigkeit von Ereignissen weist er bei gleichen Maximalpegeln deutlich unterschiedliche Pegelwerte aus. Zur

Beschreibung von Höchstwerten bei Schienenverkehrslärmimmissionen nicht geeignet.

Spitzenpegel des Schienenverkehrslärms LA,Vmx:

Höchstwert des im Verlaufe eines Schienenverkehrsereignisses am Immissionsort auftretenden, gleitend über eine Mitte-

lungszeit von 5 Sekunden bestimmten, A-bewerteten, energieäquivalenten Dauerschallpegels in dB. (Oftmals verwende-

te Definition des unterfertigten Gutachters).

Schallereignispegel LA,E:

Der durch ein Schallereignis (z.B. Zugvorbeifahrt) am Immissionsort auftretende A-bewertete, energieäquivalente Dauer-

schallpegel LA,eq, bezogen auf eine theoretische Wirkzeit von 1 Sekunde. (Reiner Rechenwert für Ereignisgattungen

(Zugsgattung), aus dem sich unter Berücksichtigung der Anzahl von Ereignissen leicht der Beurteilungspegel des Stra-

ßen- oder Schienenverkehrs berechnen lässt).

Vorbeifahrtspegel LA,V:

Mittlerer A-bew. Schalldruckpegel, der während der Vorbeifahrt eines Zuges auftritt. (ÖNORM S 5005; Zur Beschreibung

des Spitzenpegels nur im unmittelbaren Nahbereich von Schienenstrecken geeignet).

Basispegel LA,95:

Der in 95% der Messzeit überschrittene A-bewertete Schalldruckpegel. (Statistischer 95-Perzentil-Pegel). Er dient zur

Beschreibung des wiederholt auftretenden Ruhegeräusches, welches tageszeitlich unterschiedlich jeweils in Pausen

lauteren Geräuschereignissen der unmittelbaren Umgebung auftritt. Nach der Definition der früheren Richtlinie Nr. 3,

Blatt 1 (bis 01.10.2006) wurde er auch als Grundgeräuschpegel bezeichnet.

ERSCHÜTTERUNGSIMMISSION:

Erschütterungen, allgemein:

Werden durch zeitlich veränderliche Kräfte (Bauarbeiten, Verkehr, usw.) ausgelöst und führen zu impulsförmigen oder

periodisch auftretenden Verformungen im Boden, welche sich als seismische Wellen ausbreiten und schließlich auf Bau-

werke einwirken. Als Kenngrößen werden frequenzabhängig der Schwingweg (w in mm), die Schwinggeschwindigkeit (v

in mm/s) und die Schwingbeschleunigung (a in mm/s²) angegeben.

Resultierende Schwinggeschwindigkeit vr:

Maßgröße in mm/s für die Höhe der Erschütterungseinwirkung in Gebäuden. Die Maßgröße wird meist im Bereich des

exponierten Gebäudefundaments ermittelt. Für die Beurteilung der Auswirkungen in Gebäuden werden für verschiedene

Gebäudeklassen, abhängig von der Bauausführung und Schwingungsempfindlichkeit Richtgrenzwerte für die maximale

resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max nach ÖNORM S 9020 angeführt.

Schwingbeschleunigung a:

Maßgröße in mm/s² für die Höhe der Erschütterungseinwirkung auf Menschen in Gebäuden. Die Maßgröße wird meist in

der Mitte von Gebäudedecken (Fußböden) einachsig (vertikal) ermittelt. Für die Beurteilung der Auswirkungen auf Men-

schen in Gebäuden werden das Beurteilungs-Erschütterungsmaximum Emax in mm/s² und die Beurteilungs-

Erschütterungsdosis Er in mm/s² (entspricht der Wm–bewerteten Schwingbeschleunigung in mm/s²) herangezogen. Für

die Beurteilung nach ÖNORM S 9012/2010 werden abhängig von der Gebietskategorie der Nachbarliegenschaft jeweils

Richt-Grenzwerte für Tag- und Nachtzeit für die Beurteilungsqualitäten „guter“ oder „ausreichender“ Erschütterungs-

schutz angegeben.

Sekundärer Luftschall:

Der in Räumen von Gebäuden allein durch die Erschütterungseinwirkung auf das Gebäude hervorgerufene Luftschall.

Als Maßgröße wird der A-bewertete Schalldruckpegel in dB entweder unter Berücksichtigung sämtlicher Ereignisse und

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 67 -

deren Andauer als äquivalenter Dauerschallpegel LA,eq oder als mittlerer Maximalwert für die maßgeblich laute Ereignis-

kategorie (z.B. Güterzüge) als LA,max mit Grenzwerten für „guten“ oder „ausreichenden“ Schallschutz nach ÖNORM S

9012 angegeben.

SCHUTZMASSNAHMEN:

Schallschutzmaßnahmen dienen allgemein zur Reduzierung der Schallimmissionen.

Unterschieden werden:

- Maßnahmen, die direkt an der Lärmquelle zur Reduzierung der Schallemission eingesetzt werden (z.B. Auswahl

leiser Geräte, Schall-Einhausung, Schallschutzkapsel, Schalldämpfer)

- Maßnahmen nahe an der Lärmquelle zur Reduzierung von Schallreflexionen und der damit verursachten Schall-

emissionserhöhungen (z.B. schallabsorbierende Ausstattung von Oberflächen)

- Maßnahmen zur Minderung der Schallausbreitung im Freien (z.B. Lärmschutzwände, Dämme)

- Maßnahmen zur Reduzierung der Schallimmission in geschlossenen Aufenthaltsräumen – Objektschutzmaßnahmen

(Lärmschutzfenster gegebenenfalls mit Schalldämmlüftern)

Erschütterungsschutzmaßnahmen dienen allgemein zur Reduzierung der Erschütterungsimmissionen.

Unterschieden werden:

- Maßnahmen, die direkt an der Entstehungsstelle, Baugerät, usw. zur Reduzierung der Erschütterungsemission ein-

gesetzt werden (z.B. Auswahl erschütterungsarmer Baumethoden und Geräte oder Maßnahmen zur Verbesserung

der Gleichförmigkeit an den Schienen, Einsatz von Weichen mit beweglichen Herzen, usw. )

- Maßnahmen zur Reduzierung der Erschütterungsweiterleitung in den Untergrund (z.B. Einsatz von erschütterungs-

dämmenden Maßnahmen im Oberbau, wie BTS, USM oder MF-Systeme)

Ökologie

FFH-Richtlinie:

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-

räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

Leitart:

Die Auswahl von so genannten Leitarten dient beim Themenbereich „Tiere und deren Lebensräume“ dazu, die riesige

Tierartenfülle auf ein praktikables aber dennoch qualitativ befriedigendes Maß einzuschränken. Kriterien sind u.a. Bear-

beitungsstand der Tiergruppe, Repräsentativität verschiedener ökologischer Funktionen, Aussagekraft als Bioindikator,

Gefährdung. Leitarten sollen darüber hinaus eng gefasste Lebensraumansprüche und/oder geringe Ausbreitungsfähig-

keit haben.

Zootop:

Einheit des Untersuchungsraums, unterteilt nach Tierlebensräumen

Grundwasserschutz

Das gg. Gutachten behandelt die Frage, ob das in der Umweltverträglichkeitserklärung beschriebene Vorhaben umwelt-

verträglich ist, ob aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz die Beeinträchtigung der Schutzgüter durch zwingende

oder empfohlene Maßnahmen verringert werden kann, oder ob das beschriebene Vorhaben eine derartige Beeinträchti-

gung auf die relevanten Schutzgüter ausübt, dass eine Umweltverträglichkeit nicht gegeben ist.

Belastung von Bahnwässern:

Bahnwässer sind nach dem natürlichen Lauf der Dinge so beschaffen, dass eine Beeinträchtigung von Gewässern, die

über ein geringfügiges Ausmaß hinausgeht, nicht zu befürchten ist. Durch Setzung von zusätzlichen Maßnahmen insbe-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 68 -

sondere für außerbetriebliche Ereignisse, die jedoch auch für den Regelbetrieb wirksam sind, kann die Restbelastung

weiter reduziert werden, sodass Bahnwässer nach der Spruchpraxis der Wasserrechtsbehörde als „vernachlässigbar

gering belastet“ bezeichnet werden können.

Aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz wird angemerkt, dass durch Instandhaltungsarbeiten abhängig vom Einsatz

von Chemikalien zur Unkrautbekämpfung eine qualitative Beeinträchtigung in geringem Umfange möglich ist. Im Normal-

betrieb ist nach Angabe der Projektwerberin bei Instandhaltungsarbeiten der Einsatz von Herbiziden erforderlich. In den

ersten Jahren ist bei Neubaustrecken kein Herbizideinsatz erforderlich, später bleibt er auf ein Minimum beschränkt.

Verunreinigungen durch Fäkalien und Abwässer aus den Zugtoiletten verlieren durch den vermehrten Einsatz von ge-

schlossenem WC - System in Zukunft immer mehr an Bedeutung.

Wasserdurchlässigkeit von Porengrundwasserkörpern:

Den numerischen Durchlässigkeitsbeiwerten nach DIN 18130 Teil 1 (ÖNORM B 4422-1) entsprechen die nachstehend

angeführten verbalen Beschreibungen:

sehr stark durchlässig >1*10-2 m/sec

stark durchlässig 1*10-4 bis 1*10-2 m/sec

durchlässig 1*10-6 bis 1*10-4 m/sec

schwach durchlässig 1*10-8 bis 1*10-6 m/sec

sehr schwach durchlässig <1*10-8 m/sec

Sonstiges:

Hydrogeologische Fachbegriffe werden nach Möglichkeit gemäß ÖNORM B 2400 verwendet.

Unter Grundwasser versteht man unter der Erdoberfläche befindliches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde (Poren,

Klüfte, etc.) zusammenhängend ausfüllt, unter gleichem oder größerem Druck steht als er in der Atmosphäre herrscht,

und dessen Bewegung durch Schwerkraft und Reibungskräfte bestimmt wird.

Der Grundwasserkörper wird gemäß WRG als ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer

Grundwasserleiter definiert. Grundwasserleiter sind gemäß WRG unter der Erdoberfläche liegende Boden- oder Ge-

steinskörper oder andere geologische Formationen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, sodass entweder ein

nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich ist.

Grundwasserarten:

Dem Aufbau der Erdkruste entsprechend, unterscheidet man verschiedene Grundwasserarten:

- Porengrundwasser (in porösen Festgesteinen und in Lockersedimenten)

- Kluftgrundwasser (in klüftigen mit Trennflächen versehenen, nicht verkarsteten Festgesteinen)

- Karstgrundwasser (in verkarsteten Festgesteinen)

- Thermal-, Heil- und Mineralwasservorkommen

Definitionsgemäß wird nicht zwischen einem Grund- und Bergwasserkörper unterschieden. In der einschlägigen Fachlite-

ratur wird der Begriff Grundwasser häufig mit Porengrundwasser gleich gesetzt, wie auch der Begriff Bergwasser als

Synonym für Kluft- bzw. Karstgrundwasser steht.

Forstwesen und Waldökologie

Wald- oder Bestandes-Textur:

Räumliches Verbreitungsmuster der unterschiedlichen Waldentwicklungs- bzw. Sukzessionsphasen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 69 -

2 FRAGENBEREICH 1: ALTERNATIVEN, TRASSENVARIANTEN, NULLVARIANTE

Bezüglich vertiefender Ausführungen zu den Fachgebieten Grundwasserschutz sowie Waldökologie und Forstwesen wird

auf das Kapitel 8 verwiesen.

2.1 FRAGE 1

Ist das Erfordernis des Vorhabens dargelegt? Werden die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin ge-prüften Alternativen (Systemalternativen) dargelegt? Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) dargelegt? Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) dargelegt? Ergeben sich maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Ist das Erfordernis des Vorhabens dargelegt?

Die Südbahn und die Koralmbahn sind Hochleistungsstrecken und TEN Strecken, auf welchen für einen leistungsfähi-

gen, wirtschaftlichen und wettbewerbsfähigen sowie umweltfreundlichen Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr

elektrische Traktion erfolgt (Südbahn) bzw. im Fall der Koralmbahn erfolgen wird. Die dazu notwendige Traktionsenergie

ist den elektrischen Lokomotiven über die Oberleitung in der erforderlichen Menge und Qualität sowie mit ausreichender

Sicherheit zur Verfügung zu stellen.

Grundlage für die Ermittlung der notwendigen Traktionsenergie ist das Dimensionierungsprogramm 2025, auf Basis der

Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT mit einer auf dieser basierenden Zugfahr- und Lastflusssimulation, welche als Er-

gebnis die Notwendigkeit einer 110 kV Bahnstromversorgung des UW Werndorf ergibt.

Nur mit der entsprechenden 110 kV Anspeisung des UW Werndorf ist die elektrische Traktion der Züge gemäß dem

Dimensionierungsprogramm möglich und die technischen Anforderungen an die Versorgungsspannung der TSI ENE für

die TEN Strecke zu erfüllen.

Das ggstdl Projekt sieht somit eine zentrale Versorgung des UW Werndorf in Form eines 110 kV Freileitungs- Kabelpro-

jektes vom UW Graz vor.

Hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das dafür relevante Fachgebiet Elektrotechnik (ET) verwiesen. Be-

züglich der umfangreichen Projektbegründung wird insbesondere auf die UVE Einlage UV 02-00.01 verwiesen.

Werden die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen (Systemalternativen) dargelegt?

In umfangreichen Untersuchungen wurden Systemalternativen betrachtet und in den UVE-Unterlagen

- UV 02-00.02 Systemauswahl dezentrale Bahnstromversorgungsvarianten – TU Graz

- UV 02-00.03 Systemauswahl zentrale Bahnstromversorgungsvarianten – TU Wien

mit den daraus resultierenden Untersuchungsergebnissen dargelegt.

Dabei wurden in der Untersuchung Systemauswahl dezentrale Bahnstromversorgungsvarianten – TU Graz die Systemal-

ternativen

- Zentrale Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz), Bahnstromnetz

- Dezentrale Versorgung aus dem 380 kV (50 Hz), öffentliches Netz

- Dezentrale Versorgung aus dem 110 kV (50 Hz), öffentliches Netz

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 70 -

analysiert und hinsichtlich der gewichteten Kriterien

- Stand der Technik

- Barwert

- Zuverlässigkeit

- Netzrückwirkungen

bewertet.

Als Ergebnis der Untersuchungen und Bewertungen wurde die

- Zentrale Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz

als beste Systemalternative – Variante ermittelt. Diese Systemalternative liegt dem eingereichten Projekt zugrunde.

Weiters wurden in der Untersuchung Systemauswahl zentrale Bahnstromversorgungsvarianten – TU Wien die verschie-

denen Ausbauvarianten - Alternativen der Zentralen Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz

- 110 kV Bahnstromfreileitung mit Teilverkabelung

- Mitführung der 110 kV Freileitung mit dem Oberleitungsgestänge

- 110 kV Bahnstromfreileitung auf gemeinsamen Gestänge mit 50 Hz Freileitung

- Vollverkabelung der Teilstrecke Graz – Werndorf

- Verbindung mittels gasisolierter Leitung (GIL)

ergänzend analysiert und hinsichtlich technisch/wirtschaftlicher Merkmale der gewichteten Kriterien

- Zuverlässigkeit

- Wirtschaftlichkeit

- Technischen Kriterien und Realisierbarkeit

bewertet.

Als Ergebnis dieser Untersuchungen und Bewertungen wurde die

- 110 kV Bahnstromfreileitung mit Teilverkabelung

als beste Ausbauvariante - Alternative der Zentralen Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz ermittelt.

Diese Ausbauvariante liegt dem eingereichten Projekt zugrunde.

Hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das dafür relevante Fachgebiet Elektrotechnik (ET) verwiesen.

Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) dargelegt?

In umfangreichen Untersuchungen wurden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile von Standort- oder Trassenvarian-

ten (Korridore) betrachtet und in der UVE-Unterlage

- UV 02-00.04 Korridorauswahl

mit dem daraus resultierenden Untersuchungsergebnis dargelegt.

Dabei wurden auf Grund einer Raumanalyse unter Beachtung von Raumwiderstandszonen mögliche Trassenkorridore

ermittelt und zwar

- Korridor 1, Umgehung westliches Grazer Bergland (110 kV Freileitung)

- Korridor 2, Umgehung Liebochtal (110 kV Freileitung als teilweise Bündelung)

- Korridor 3, Stadtkorridor (Teilverkabelung)

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 71 -

mit Varianten und Subvarianten (siehe z.B. Abb. 3 mit Korridorvarianten in UV 02-00.04, Seite 22) analysiert und hin-

sichtlich der nach Eingriffserheblichkeit gewichteten Kriterien

- Siedlungswesen

- Natur- und Landschaftsschutz

- Landschaftsbild / Stadtbild

- Erholung

- Forstwirtschaft

- Errichtungskosten

- Betriebskosten

in einem stufenweisen Auswahlverfahren bewertet.

Als Ergebnis der Untersuchungen und Bewertungen wurde in der Vorauswahl Stufe 1 ein

- Stadtkorridor (Korridor 3 bzw. 3b)

- Freilandkorridor (Korridor 1 +1a +1b bzw. 2)

getroffen (siehe Abb. 5 mit Korridorvarianten in UV 02-00.04, Seite 37).

In der Vorauswahl Stufe 2 wurden die ausgewählten Korridore einem Variantenvergleich mit Auswahl eines Freileitungs-

und Kabelkorridors (gleiche Eingriffserheblichkeiten wie bei Vorauswahl Stufe 1) unterzogen und mit einem Vergleich des

verbleibenden Stadtkorridors 3b und des verbleibenden Freilandkorridors 1 als in Summe bester Korridor die

- Stadtkorridorvariante Korridor 3b

ermittelt (siehe Abb. 6 mit Korridorvarianten in UV 02-00.04, Seite 40).

Dieser Stadtkorridor 3b liegt dem eingereichten Projekt zugrunde.

Hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das dafür relevante Fachgebiet Elektrotechnik (ET) verwiesen.

Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) dargelegt?

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) werden in der UVE-Unterlage

- UV 02-00.01 Projektbegründung und Alternativen, insbesondere Pkt. 4

betrachtet und mit dem daraus resultierenden Untersuchungsergebnis dargelegt.

In der Nullvariante kann das Unterwerk Werndorf lediglich über die Oberleitungsanlage vom UW Graz versorgt und somit

nur als Kuppelstelle betrieben werden.

Mit dieser eingeschränkten Versorgung mit elektrischer Energie ist eine elektrische Traktion der Züge, entsprechend den

technischen Anforderungen an die Versorgungsspannung der TSI ENE für die TEN Strecke, in vollem Umfang gemäß

dem Dimensionierungsprogramm 2025, auf Basis der Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT, insbesondere auf der Süd-

bahn nicht möglich. Ebenso ist die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie und Zuverlässigkeit der Energiebereit-

stellung eingeschränkt.

Das bedeutet, dass nur 60% der Tonnage der Züge mit elektrischer Traktion erfolgen kann, die restlichen 40% der Ton-

nage mit Dieseltriebfahrzeugen und den daraus resultieren umweltrelevanten Nachteilen (wie z.B. Luftschadstoffe) zu

befördern sind.

Hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das dafür relevante Fachgebiet Elektrotechnik (ET) verwiesen.

Ergeben sich maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Die Einschätzungen der Projektwerberin zu den umweltrelevanten Vor- und Nachteilen des Vorhabens hinsichtlich

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 72 -

- der geprüften Alternativen (Systemalternativen)

- der geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore)

- des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante)

wurden in den diesbezüglichen UVE Unterlagen umfangreich und begründet dargelegt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ergeben sich hinsichtlich der umweltrelevanten Vor- und Nachteile

des Vorhabens keine maßgebenden Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik wird festgestellt, dass

- das Erfordernis des Vorhabens der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf dargelegt wurde

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen (Systemalternativen) behandelt wurden

- die umweltrelevanten Vor- und Nachteile geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) erläutert wurden

- die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) untersucht wurden

Aus Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ergeben sich aus fachlicher Sicht keine maßgebenden Abwei-

chungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Das Erfordernis des Vorhabens ist ausreichend dargelegt. Die dynamischen Zugfahr- und Lastflusssimulationen der ÖBB

der Ausbauabschnitte der Südbahn haben ergeben, dass für die Traktionsenergieversorgung der Südbahnstrecke ein

weiterer Einspeiseknoten zwischen Graz und Spielfeld in das 15kV-Oberleitungsnetz erforderlich ist, um die geforderten

Spannungsniveaus gemäß TSI Energie bei den vorgesehenen Zugzahlen gemäß Betriebsprogramm einzuhalten. Die

ÖBB haben sich für die Errichtung einer Einspeisestelle in Werndorf (mit dem Unterwerk Werndorf) entschieden

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Systemalternativen wurden geprüft und unterscheiden sich aus

elektrotechnischer Sicht nur minimal.

Da mit dem Unterwerk in Werndorf der Einspeisestandort (südlich Graz) festgelegt ist wurden die umweltrelevanten Vor-

und Nachteile der geprüften Trassenvarianten dargestellt.

Bei der Nullvariante (keine 110 kV Bahnstromverbindung, Betrieb des Unterwerk Werndorf als Kuppelstelle) wurden die

umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Trassenvarianten dargestellt

Die TU Wien untersuchte und bewertete die technischen Auswirkungen und wirtschaftlichen Folgen verschiedener Aus-

bauvarianten einer zentralen 110kV-Bahnstromversorgung von Graz zum Unterwerk in Werndorf. Es wurden die Varian-

ten 110kV-Bahnstromfreileitung mit Teilverkabelung, 110 kV Leitungsmitführung an Oberleitungsmasten, 110kV-

Bahnstromfreileitung auf gemeinsamen Gestänge mit 50-Hz- Freileitung, Vollverkabelung der Teilstrecke Graz-Werndorf

und Verbindung mittels gasisolierter Freileitung (GIL) detailliert betrachtet.

Die TU Graz untersuchte und bewertete zusätzliche mögliche Versorgungskonzepte. Es wurden die Varianten Zentrale

Versorgung, 110-kV-Freileitungs-Kabel-Kombination, dezentrale Versorgung mit Anspeisung über Umrichter aus dem

bestehenden 380-kV-Netz bzw. 110-kV-Netz detailliert betrachtet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durch den Projektsbeginn beim bestehenden Unterwerk in Graz und dem Ziel Unterwerk Werndorf ist das Projekt maß-

geblich beeinflusst. In den vorliegenden Gutachten der TU Wien und der TU Graz wird die Einschätzung der Projektwer-

berin bestätigt, dass das vorliegende Projekt einer 110kV-Teilverkabelung mit Anbindung an das bestehende zentrale

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 73 -

ÖBB 110kV/16,7 Hz-Bahnstromleitungsnetz insbesondere aus technischen und betrieblichen Gründen und im Hinblick

auf die Zuverlässigkeit der Energiebereitstellung im geplanten Unterwerk Werndorf die optimale Variante ist.

Aus elektrotechnischer Sicht wird festgehalten, dass neben den technischen Vorgaben bei der Trassenfestlegung auch

die Belange der Raumplanung (u. a. der Bauverbotsbereich der Autobahn, die Luftfahrtsicherheitszone des Flughafens

Graz, sowie der Bauverbotsbereich der projektierten Koralmbahn) berücksichtigt wurden.

Für den Fragenbereich Elektrotechnik ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einsschätzung der Projektwer-

berin.

Raumplanung und Infrastruktur

Ist das Erfordernis des Vorhabens dargelegt?

Befund - Sachverhalt:

Projektbegründung und Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben werden in der Mappe Nr. ÜB 01-00.01 Seiten 13

bis 17 beschrieben. Insbesondere wird darin die Begründung des Projektes für die betriebssichere Energieversorgung

des Abschnittes der Südbahn von Feldkirchen – Seiersberg bis Spielfeld und der Versorgung der Koralmbahn von Feld-

kirchen – Seiersberg bis Wettmannstätten lt. Betriebsprogramm im Zusammenhang mit der Anspeisung des Unterwerks

Werndorf dargelegt. Das Betriebsprogramm baut wiederum auf eine Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT sowie damit

zusammenhängende Simulierung und Dimensionierungsprogramm auf. Das angesprochene zugrunde liegende Be-

triebsprogramm ist jedoch nicht Genehmigungsgegenstand des UVP-Verfahrens.

Den Darstellungen entsprechend müssten bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens Spannungsabfälle sowie damit

verbundene Reduktionen der Tonnagen oder ersatzweise 40%-ige Anteile von Dieseltraktionen zumindest auf der Stre-

cke nach Spielfeld in Kauf genommen werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das Erfordernis des Vorhabens wird damit ausreichend dargestellt und begründet.

Werden die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen (Systemalternativen) dargelegt?

Befund - Sachverhalt:

Die Begründungen zur Systemauswahl werden ebenfalls in der Mappe Nr. ÜB 01-00.01 Seiten 18 und 19 zusammenge-

fasst und beziehen sich auf den Bericht der TU Graz „Systemauswahl – Dezentrale Bahnstromversorgungsvarianten,

Einlage Nr. UV 02-00.02). Demnach werden eine zentrale Versorgungsvariante und zwei dezentrale Versorgungsvarian-

ten untersucht. Entsprechend einer gewichteten Punktebewertung ergibt sich eine eindeutige Präferenz für das in der

Einreichung dargestellte Projekt. Neben den wirtschaftlichen Aspekten wurde vor allem die fehlende Erfahrung mit Paral-

lelbetrieb von Umrichtern auf Hochleistungstrecken herausgestrichen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Systemalternativen zentraler und dezentraler Versorgung

werden ausreichend dargelegt.

Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) dargelegt?

Befund - Sachverhalt:

Die Einlage UV 02-00.01 Seiten 20 bis 24 beinhaltet eine Zusammenfassung der vorausgehenden Korridorauswahl (De-

tails siehe Einlage Nr. UV 02-00.04) und beschreibt die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarian-

ten, die ausgewählte Trassenvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor lt. Variantenuntersuchung deutlich geringere

Beeinträchtigungen betreffend Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und Forstwirtschaft

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 74 -

auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher Mehrlänge des

Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird.

Der Freileitungskorridor zwischen Gradnerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Be-

rücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszonen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit

die umweltrelevanten Auswirkungen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die generelle Raumanalyse bildet die Grundlage für die Definition von Trassenvarianten und Subvarianten und optimiert

diese im Sinne der Raum- und Umweltverträglichkeit. Im weiteren Arbeitsverfahren werden Kabeltrasse und Freiland-

trasse ausgewählt und jeweils aus Sicht der Umwelt und der Errichtungs- und Betriebskosten begründet. Die umweltrele-

vanten Vor- und Nachteile der Trassenvarianten werden damit ausreichend dokumentiert und begründet.

Werden die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) dargelegt?

Befund - Sachverhalt:

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der Nullvariante – einem Unterbleiben des Vorhabens – werden in der Einlage

UV 02-00.01 Seiten 14 bis 15 zusammengefasst. Aufgrund mangelnder Stromversorgung und akuten Spannungsverlus-

ten müssten auf der Südbahnstrecke 40% der 2025 erwarteten Züge mit Dieseltraktion geführt werden. Während sich

beim Lärm und bei den erwartbaren elektromagnetischen Feldern keine nennenswerten Änderungen ergeben würden, ist

bei den Auswirkungen auf Luftschadstoffe im Untersuchungsgebiet mit deutlich höheren Emissionen von Feinstaub

(PM10), Stickoxiden (NOx) und Kohlendioxid (CO2), hervorgerufen durch den Dieselbetrieb, zu rechnen.

Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Strommix mit einem hohen Anteil an regenerativen Stromanteilen und einer

Auslagerung von örtlichen Emissionen aus dem lt. §§ 10 und 15a des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG L), BGBl. I Nr.

115/1997 ausgewiesenen überdurchschnittlich belasteten Sanierungsgebiet Großraum Graz und Mittelsteiermark ist von

einer Verbesserung der Umweltsituation durch das Vorhaben im Hinblick auf die angesprochenen Immissionen auszuge-

hen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der Nullvariante werden ausreichend dargelegt und begründet.

Ergeben sich maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Befund - Sachverhalt:

Die Darstellungen und Begründungen zur Systemauswahl werden in den Mappen Nr. ÜB 01-00.01 und UV 02-00.01

ausreichend dargelegt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Darstellungen und Begründungen zu den angegebenen Fragestellungen sind nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht

ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Koordination

Befund – Sachverhalt

In der Einlage UV 02-00.01 „Projektbegründung und Alternativen“ wird auf die Frage nach dem Erfordernis des Vorha-

bens sowie auf die Auswirkungen einer Nichtrealisierung des Projekts fundiert eingegangen. Die Notwendigkeit für die

Realisierung des Vorhabens ergibt sich unter anderem durch das Vorliegen des Dimensionierungsprogramm 2025 der

ÖBB-Infrastruktur AG - Anlagen/Infrastrukturentwicklung. Laut diesem ergeben sich für die Strecke bis zum Jahre 2025

Zugzahlen, die eine Erhöhung des Energieverbrauchs zur Folge haben. Um der Anforderung eines erhöhten Energie-

verbrauchs gerecht zu werden, werden in Einlage UV 02-00.01 verschiedene Energieversorgungsvarianten untersucht.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 75 -

In den Einlagen UV 02-00.02 „Systemauswahl dezentrale Bahnstromversorgungsvarianten“ und UV 02-00.03 „System-

auswahl zentrale Bahnstromversorgungsvarianten“ wurden in umfangreichen Untersuchungen die Systemalternativen

betrachtet und auf deren Vor- und Nachteile geprüft. Das eingereichte Projekt entspricht in beiden Untersuchungen der

jeweils besten Variante.

In den beiden Einlagen UV 02-00.01 „Projektbegründung und Alternativen“ und UV 02-00.04 „Korridorauswahl“ wird auf

die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten eingegangen.

Zur Debatte standen grundsätzlich 3 verschiedene Trassenkorridore:

- Korridor 1: Umgehungskorridor westliches Grazer Bergland (mit Unterkorridoren 1a, 1b)

- Korridor 2: Umgehungskorridor Liebochtal (Bündelungsvariante)

- Korridor 3: Stadtkorridor (Hauptbahnhof/Ostkopf – Ostbahn – A 2 Südbahn) (mit Unterkorridoren 3a, 3b, 3c)

Die räumlichen Voraussetzungen im Untersuchungsraum bedingen eine Unterscheidung zwischen den beiden Korridor-

typen „Freileitungskorridor“ und „Kabelkorridor“. Während Korridor 1 und 2 reine Freileitungskorridore sind, weist Korridor

3 aufgrund seines Verlaufs durch das Stadtgebiet eine Kombination aus beiden Typen auf.

Aus der Auswahl von grundsätzlich 3 Korridorvarianten und verschiedenen Untervarianten stellte sich, nach hinreichen-

den Untersuchungen, der Korridor 3 mit der Untervariante 3b als am besten geeignet heraus.

Für das Auswahlverfahren, welches in der Einlage UV 02-00.04 ausführlich beschrieben wird, wurden die Korridorvarian-

ten auf die Verträglichkeit mit folgenden Kriterien untersucht:

- Natur und Landschaft

- Siedlungsraum

- Forstwirtschaft

- Landschaftsbild und Erholung

- Untergrund und Wasser

- Technische Infrastruktur.

In der Einlage UV 02-00.01 „Projektbegründung und Alternativen“ wird der Frage nach den umweltrelevanten Vor- und

Nachteilen des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) nachgegangen. Die Darstellung der Nullvariante zeigt, dass

ein Betrieb vom Unterwerk Werndorf als Kuppelstelle ohne Bahnstromversorgung den im Dimensionierungsprogramm

2025 vorgegebenen Betrieb für die Strecke Graz – Spielfeld Strass / Staatsgrenze mit rein elektrischer Traktion nicht

gewährleisten werden kann. Die Simulationen zeigt, dass die Tonnage auf 60 % reduziert werden müsste. Unter Auf-

rechterhaltung des Dimensionierungsprogramms müsste die fehlende Tonnage mit Dieseltraktion transportiert werden.

Dadurch würden im Gegensatz zum Planfall deutlich höheren Emissionen von Feinstaub (PM10), Stickoxiden (NOx) und

Kohlendioxid (CO2), hervorgerufen durch den Dieselbetrieb, entstehen.

Gutachten - Schlussfolgerung

Bezüglich folgender Punkte liegen ausführliche und nachvollziehbare Ausführungen vor:

- Erfordernis des Vorhabens

- Darlegung der Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Systemalternativen

- Darlegung der umweltrelevanten Vor- und Nachteile der geprüften Standort- oder Trassenvarianten

- Darlegung der umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens

Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 76 -

2.2 FRAGE 2

Ergeben sich aus fachlicher Sicht in der Darstellung der geprüften Alternativen (Systemalternativen) maßgebli-che Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Darstellungen in den UVE Unterlagen zeigen, dass in umfangreichen Untersuchungen eine Reihe von Systemalter-

nativen betrachtet, analysiert und bewertet wurden.

Dabei wurden als Alternativen (Systemalternativen) nicht nur zentrale und dezentrale Bahnstromversorgungsvarianten

aus den verschiedenen hochrangigen Stromnetzen (110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz, 380 kV (50 Hz) und 110 kV

(50 Hz) öffentliche Netze) untersucht sondern auch verschiedene Ausbauvarianten der zentralen Versorgung aus dem

110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz (Bahnstromfreileitungen in unterschiedlicher Gestaltung, Teilverkabelungen, Verkabe-

lungen und gasisolierte Leitung). Diesbezüglich wird auch auf die Darlegungen in Frage 1 / Fragenbereich 1 zu den ge-

prüften Alternativen (Systemalternativen) hingewiesen.

Diese Alternativen (Systemalternativen) und Ausbauvarianten wurden hinsichtlich gewichteter Kriterien, wie Stand der

Technik, Barwert, Zuverlässigkeit und Netzrückwirkungen bewertet.

Als Ergebnis dieser Untersuchungen, Analysen und Bewertungen wurde die zentrale Versorgung aus dem 110 kV

(16,7 Hz) Bahnstromnetz als beste Alternative (Systemalternative) in Form der Ausbauvariante 110 kV Bahnstromfreilei-

tung mit Teilverkabelung ermittelt.

Diese Alternative und Ausbauvariante liegt dem eingereichten Projekt zugrunde.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die geprüften Alternativen (Systemvarianten) wurden von der Projektwerberin erläutert. Die Gründe für die Auswahl der

eingereichten Alternative und Ausbauvariante sind ausreichend und plausibel dargelegt. Aus der Sicht des Sachverstän-

digen für das Fachgebiet Eisenbahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschät-

zung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Aussagen zu den geprüften Alternativen (Systemalternativen) sind in der Zusammenfassung der Umweltverträglichkeits-

erklärung (Mappe UV 01-01), in der Projektbegründung mit Alternativen (Mappe UV 02-00) sowie im Technischen Bericht

des EB-Operats (Mappe EB 01-00) enthalten.

Die geprüften Systemalternativen (zentrale bzw. dezentral Versorgungsvarianten aus den Gutachten der TU Wien und

der TU Graz) stellen den aktuellen technischen Stand der technisch möglichen Bahnstromversorgung dar. Die Untersu-

chungsergebnisse der zentralen Versorgungsvariante durch die TU Graz ergab Vorteile gegenüber einer dezentralen

Versorgung (Einspeisung aus dem 50 Hz Hochspannungsnetz).

Im Untersuchungsergebnis der TU Wien wird feststellt, dass die Variante einer 110kV-Bahnstromfreileitung mit Teilver-

kabelung, die bevorzugte Variante hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Energiebereitstellung ge-

genüber den anderen untersuchten zentralen Versorgungsvarianten ist.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus elektrotechnischer Sicht wird festgestellt, dass Untersuchungen der Technischen Universität Graz und der Techni-

schen Universität Wien zeigen, dass die eingereichte Variante der Zentralen Versorgung insbesondere aus technischen

und betrieblichen Gründen und aus Sicht der Zuverlässigkeit der Energieversorgung die bevorzugte Variante darstellt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 77 -

Für den Fragenbereich Elektrotechnik ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einsschätzung der Projektwer-

berin.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Befund - Sachverhalt:

In der Bau- und Betriebsphase aller betrachteten zentralen sowie dezentralen Systeme der Bahnstromübertragungsanla-

ge Graz – Werndorf würden unmittelbar in der Umgebung der Gesamtanlage zusätzliche Einwirkgrößen wie z.B. Lärm

(Schall), mechanische Erschütterungen, Schad- und Fremdstoffe sowie elektrische und magnetische 16 2/3 Hz Felder

auftreten. Alle diese Einwirkgrößen können bei hohen Intensitäten der Immission die Gesundheit beeinträchtigen oder

sogar gefährden. Die Stärken der Immissionen nehmen grundsätzlich mit dem Abstand von der Übertragungsanlage

stark ab, so dass an möglichen Aufenthaltsorten von Mensch und Tier nur sehr geringe Expositionen auftreten. Darüber

hinaus tragen auch die in der gewählten Alternative der zentralen Versorgung, 110-kV-Freileitungs-Kabel-Kombinationen

vorgenommenen Maßnahmen zur umsichtigen Verringerung der Reduktion der Emissionen bei.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Überprüfung des Projektes aus der Sicht des Fachgebiets Hygiene, Umweltmedizin, Elektromagnetische Verträglich-

keit bezüglich der Einwirkgrößen Schall, Erschütterung, Schad- und Fremdstoff-Emissionen wie auch niederfrequenter

elektromagnetischer Felder hat für die gewählte zentrale Systemalternative nur geringe Emissionen und Immissionen

durch die betrachtete Einwirkgrößen ergeben. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Relevanz zeichnet sich eine

weitgehende Übereinstimmung mit der Einschätzung der Projektwerberin ab.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Im Band UV 02-00.01 der vorliegenden UVE wird die Begründungen zur Notwendigkeit einer zusätzlichen Stromversor-

gung für das Unterwerk Werndorf dargelegt. Hinsichtlich des Systems der Stromversorgung wird unterschieden zwischen

dezentralen und zentralen Bahnstromversorgungsvarianten. Varianten der Systeme werden in den Bänden UV 02-00.02

und UV 02-00.03 vorgestellt und es werden die versorgungstechnischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der

Varianten diskutiert.

Als dezentrale Systeme werden mögliche Anspeisungen aus 50 Hz-Netzen, alternativ aus dem 380 kV-Netz oder aus

dem 110 kV-Netz dargelegt. Als zentrales System wird die Anspeisung aus dem 16,67 Hz-Bahnstromnetz vom UW Graz

mit Ausführungsvarianten einer Kabel-Freileitungskombination (110 kV-Teilverkabelungsvariante) sowie Varianten einer

110 kV-Mitführung mit der Bahn-Oberleitung, oder einer Mitführung auf einem Gemeinschaftsgestänge der 110-kV-

Freileitung (50 Hz) der Energie Steiermark, die Ausführung einer Vollverkabelung oder die Ausführung einer gasisolierten

Leitung vorgestellt.

In der Bewertung der UVE zeigen die dezentralen Systeme aus Gründen der Betriebssicherheit, der Zuverlässigkeit oder

des unternehmerischen Risikos, sowie der Synchronisierung und der Netzrückwirkung gegenüber einem zentralen bahn-

seitigen System mit der Netzfrequenz von 16,67 Hz unterlegen und wurden ausgeschieden.

Von den alternativen Ausführungsmöglichkeiten eines zentralen Bahnstromversorgungssystems wird die Variante der

Kabel-Freileitungskombination (110 kV-Teilverkabelung) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Hinblick auf die Zu-

verlässigkeit der Energiebereitstellung als Beste ausgewählt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Den in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen Aussagen kann sowohl aus lärmschutztechnischer als auch aus

erschütterungsschutztechnischer Sicht gefolgt werden. Da die Entscheidung für die Auswahl des Stromversorgungssys-

tems aus Gründen der Betriebssicherheit und der Wirtschaftlichkeit getroffen wurde ergeben sich in lärm- und erschütte-

rungsschutztechnischer Sicht keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber den Einschätzungen der Projektwerberin.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 78 -

Klima, Luft

Befund - Sachverhalt:

Die Systemauswahl und die geprüften Alternativen sind in Kapitel 5 der UVE-Einlage UV_02_00_01 „Projektbegründung

und Alternativen“ dargelegt. Dabei hat sich sowohl aus dem Aspekt der Systemstabilität als auch hinsichtlich des bauli-

chen Aufwands die gewählte Variante als die sinnvollste herausgestellt.

Als Alternative wurden auch dezentrale Einspeisungsvarianten geprüft, hier ist aber der zuverlässige Betrieb nicht si-

chergestellt, was in Hinblick auf die Luftreinhaltung insofern ungünstig ist, als dass bei Versorgungsausfällen mitunter

temporär auf Dieseltraktion umgestiegen werden muss.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Luftschadstoffe und Klima wird in der Beurteilung der Projektvarianten die Einschätzung der Projektwerberin

geteilt. Eine Freileitung im Stadtgebiet ist aus Platzgründen nicht möglich, eine Vollverkabelung würde einen erhöhten

Baustellenaufwand, Bauverkehr und Staubemissionen verursachten sodass hinsichtlich der Bauphase die gewählte Vari-

ante aus Sicht der Luftreinhaltung am besten abschneidet.

Hinsichtlich klimatischer Effekte gibt es 3 Bereiche der Freileitung (zwischen km 2 und 3, bei km 10,5 und km 13), die

bislang bewaldet waren und nun vor höherem Baumwuchs freigehalten werden müssen. Hier ist ein örtlich gewisser

klimatischer Effekt möglich, der jedoch auf den Gesamtraum keine Auswirkung hat.

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Die bei der Systemauswahl untersuchten drei Alternativen (zentrale Versorgung mit Kombination aus Verkabelung und

110 kV-Freileitung, dezentrale Versorgung mit Einspeisung über Umrichter aus dem 110 kV- bzw. 380 kV-Netz) wurden

nach den Kriterien Stand der Technik, Kosten, Zuverlässigkeit und Netzrückwirkungen untersucht, wobei sich eine ein-

deutige Präferenz für die zentrale Versorgung ergab. Auch die Begründung der Variante Teilverkabelung wurde nach

Kriterien aus den Bereichen Betrieb/Technik, Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit bewertet und ausgewählt. Ökologi-

sche Gesichtspunkte spielten dabei keine Rolle.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Tatsache, dass ökologische Überlegungen erst in einem späteren Planungsstadium (siehe Frage 3 / Fragenbereich

1) einbezogen wurden, ist aus Sicht des SV nachvollziehbar und akzeptabel.

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Die Prüfung und Darlegung der Alternativen findet sich im Fachbericht der UVE-Einlage UV 02-00.01 „Projektbegrün-

dung und Alternativen“, im Kapitel 5 (Systemauswahl). Dabei hat sich sowohl aus dem Aspekt der Systemstabilität als

auch hinsichtlich des baulichen Aufwands die gewählte Variante als die sinnvollste herausgestellt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Waldökologie und Forstwesen wird bzgl. der gewählten Systemalternativen die Einschätzung der Projektwer-

berin geteilt. Im Stadtgebiet ist aus Platzgründen eine Freileitung nicht möglich, eine Vollverkabelung über die gesamte

Strecke würde einen erhöhten Baustellenaufwand, Bauverkehr, Staubemissionen sowie Waldflächenbedarf verursachen,

sodass die gewählte, kombinierte Variante zu bevorzugen ist. Drei Waldbereiche der Freileitung müssen in Zukunft von

höherem Baumwuchs freigehalten werden, hier ist laut den Aussagen des Sachverständigen für Klima und Luft ein ge-

wisser örtlicher klimatischer Effekt zwar möglich, dieser hat jedoch auf den Gesamtraum keine Auswirkung. Dies wird aus

waldökologischer und forstfachlicher Sicht ebenso gesehen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 79 -

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Datenquelle für die Befundung bildet die Mappe UV 02-00.01 bis 02-00.03 (Projektbegründung und Alternativen,

Systemauswahl ). Verschiedene Varianten der elektrischen Energieversorgung, insbesondere die Variante zentrale Ver-

sorgung und dezentrale Versorgung werden hinsichtlich der Kriterien „Stand der Technik, Barwert, Zuverlässigkeit und

Netzrückwirkungen“ detailliert untersucht.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin keine maßgeblichen Abweichungen.

Grundwasserschutz

Befund - Sachverhalt:

Der für die Beantwortung dieser Frage maßgebliche Sachverhalt ist in der Mappe UV 02-00 "Projektbegründung und

Alternativen" sowie UV 06-01 "Untergrund und Wasser" dargestellt. Für detaillierte Darstellungen wird auf diese Ausfüh-

rungen verwiesen.

Die Energieversorgung der Oberleitung der ÖBB erfolgt über in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen situierte

Unterwerke, die ihrerseits ihre Energie aus einem bahneigenen 110 kV Netz beziehen. Der Bereich zwischen zwei Un-

terwerken wird jeweils bis ungefähr zur Mitte des Unterwerksabstands von den jeweiligen Unterwerken gespeist. Wird

eine Bahnstrecke nur von einer Richtung versorgt, so ist das Unterwerk für den gesamten Streckenbereich zuständig.

Für die Bahnstromversorgung in Werndorf bedeutet dies, dass der Untersuchungsraum zwischen Graz und Werndorf bei

der Hst. Feldkirchen - Seiersberg beginnt, der Untersuchungsraum Richtung Klagenfurt beim Bhf Wettmannstätten endet

und die Strecke Richtung Spielfeld bis zur Trennstelle Spielfeld im Bereich der Staatsgrenze versorgt wird.

Die Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf dient der Energieversorgung des Abschnittes der Südbahn von

Feldkirchen – Seiersberg bis Spielfeld und der Versorgung der Koralmbahn von Feldkirchen – Seiersberg bis Wettmann-

stätten. Das mit der Bahnstromübertragungsleitung Graz - Werndorf versorgte Unterwerk Werndorf speist die entspre-

chenden Oberleitungsabschnitte.

Grundlage für die Darlegung der Notwendigkeit einer Bahnstromversorgung für das UW Werndorf ist der Bericht der

ÖBB Infrastruktur AG zur Zugfahr- und Lastflusssimulation für die Streckenabschnitte Graz – Spielfeld Strass / Staats-

grenze, Graz Klagenfurt via Koralmtunnel, Aich Mittlern via Bleiburg und Lavanttal - Wolfsberg vom 19.11.2010.

Alternativ zu der Energieeinspeisung aus dem Bahnstromnetz und damit der Nutzung einer sehr umweltfreundlichen

Energieform (89,2 % Erneuerbare Energie, Wasserkraft, 10,8 % andere Energieträger, laut Bericht Eco TransIT des

IFEU Instituts Heidelberg) könnte die Traktionsleistung für die geplante Tonnage auch eventuell mit Diesellokomotiven

aufgebracht werden. Auf Grund der wesentlich schwächeren Motorisierung der Diesellokomotiven ist eine größere An-

zahl an Lokomotiven notwendig um dieselben Tonnagen zu transportieren.

Diese Simulation stellt die Lastsituation der Bahnstromversorgung für ein Dimensionierungsprogramm 2025 dar, welches

auf einer Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT basiert. Das Dimensionierungsprogramm ist in der Vorhabensbeschrei-

bung (Einlage Nr. UV 03-01.01) dargestellt. Für die Streckenabschnitte Graz - Spielfeld-Straß der Südbahn und für den

Streckenabschnitt Graz – Klagenfurt der Koralmbahn wurde mit dem Fahrplan des Dimensionierungsprogramms eine

Zugfahrtsimulation durchgeführt. Dabei wurden die Strombelastung im Oberleitungsnetz und die Oberleitungsspannung

mit und ohne Einspeisung der neu zu errichtende Bahnstromversorgungsleitung in zwei Simulationen berechnet und

dargestellt.

Als erste Variante wird das beschriebene Bahnsystem mit einer 110 kV Bahnstromversorgung im Unterwerk Werndorf

simuliert. Für die Strecke Graz Spielfeld wird die minimale Spannung am Ende des Versorgungsbereichs an der Staats-

grenze berechnet. Für die Koralmstrecke wird die minimale Spannung im Speisebereich berechnet. Für diese Strecke

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 80 -

wird zusätzlich untersucht, wie sich ein Ausfall der benachbarten Unterwerke Weststeiermark bzw. Lavanttal auf die

Spannungssituation im Speisebereich auswirkt.

Bei der Betrachtung der sogenannten Nullvariante wird das Unterwerk Werndorf als reine Kuppelstelle angenommen.

Das bedeutet, es besteht in Werndorf ausschließlich die Möglichkeit, mit einer 15 kV Schaltanlage die Energieverteilung

positiv zu beeinflussen und kleinere Schutzabschnitte zu realisieren. Dies wirkt sich leicht positiv auf die Spannungshal-

tung und Verfügbarkeit aus. Die Energieversorgung erfolgt aber in diesem Fall ausschließlich über die Oberleitungsanla-

ge aus dem UW Graz. Dabei stellt sich auf der Südbahn die niedrigste Spannung an der Grenze in Spielfeld ein. Auf der

Strecke Richtung Koralm wird in der Simulation auch mit einer Einspeisung im Bereich Deutschlandsberg gerechnet. Für

dieses Vorhaben gibt es derzeit aber keine Planungen.

Untersucht wurden drei Varianten, die eingereichte zentrale Versorgung und zwei dezentrale Versorgungsvarianten.

Die untersuchten Varianten sind:

- Variante 1: Zentrale Versorgung, 110 kV – Freileitungs- Kabel – Kombination

- Variante 2: Dezentrale Versorgung, Anspeisung über Umrichter aus dem 380 kV – Netz

- Variante 3: Dezentrale Versorgung, Anspeisung über Umrichter aus dem 110 kV - Netz

In einem Punktebewertungsverfahren werden die Kriterien Stand der Technik, Barwert (Kosten der Variante), Zuverläs-

sigkeit und das Thema Netzrückwirkungen in einer Gewichtung betrachtet. Aus den einzelnen Punktebewertungen und

den Gewichtungen wird letztendlich die bevorzugte Variante ausgewiesen.

Dieser Variantenvergleich hat für die Versorgung des Unterwerk Werndorf eine eindeutige Entscheidung für das in der

Einreichung dargestellte Projekt ergeben. Die dezentralen Varianten liegen hinsichtlich der Gesamtbewertung auf Grund

der höheren Investitions- und Betriebskosten und schlechterer Verfügbarkeit hinter der Einreichvariante. Neben den

wirtschaftlichen Aspekten wurde vor allem die fehlende Erfahrung mit Parallelbetrieb von Umrichtern auf Hochleistungs-

strecken herausgestrichen.

Im Bericht der TU Wien „Systemauswahl – Zentrale Bahnstromversorgungsvarianten“ (Einlage Nr. UV 02-00.03) wird

feststellt, dass die Variante einer Teilverkabelung, wie im Einreichprojekt dargestellt, die bevorzugte Variante hinsichtlich

des Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Energiebereitstellung ist.

Eine Mitführung der 110kV-Freileitung mit dem Oberleitungsgestänge kann aus Platzgründen nicht realisiert werden. Von

der Variante der Freileitung auf Gemeinschaftsgestänge ist, neben den organisatorischen Schwierigkeiten während der

Errichtung, aus Sicht der betrieblichen und technischen Probleme abzuraten.

Bei der Analyse der Netztrennung und Vollverkabelung ist neben den wirtschaftlichen Mehrbelastungen auch die gerin-

gere Zuverlässigkeit der Energielieferung nach Werndorf durch die Verkabelung von entscheidender Bedeutung. Dies im

Hinblick auf die Stichversorgung von St. Michael über Graz nach Werndorf, welche bei Unterbrechung des Systems

derzeit nicht anderwärtig auf der 110kV-Ebene versorgt werden kann.

Eine gasisolierte Leitung (GIL) scheidet wegen den enormen und nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot untragbaren Kosten

für den notwendigen Tunnel im urbanen Bereich vollständig aus.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich aus fachlicher Sicht in der Darstellung der geprüften Alternativen (Systemalternativen) keine maßgebli-

chen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Darstellungen und Begründungen zur Systemauswahl werden in der Mappe Nr. ÜB 01-00.01 Seiten 18 und 19 zu-

sammengefasst und beziehen sich auf den Bericht der TU Graz „Systemauswahl – Dezentrale Bahnstromversorgungs-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 81 -

varianten, Einlage Nr. UV 02-00.02). Die Gesamtdarstellung sowie Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin ge-

prüften Systemalternativen zentraler und dezentraler Versorgung werden ausreichend dargelegt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Darstellungen und Begründungen sind nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Ab-

weichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf die UVE-Zusammenfassung Kapitel 5, im Speziellen auf Unterkapitel 5.3, Einlage Nr. UV 01-01.02

verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 82 -

2.3 FRAGE 3

Ergeben sich aus fachlicher Sicht in der Darstellung der geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Darstellungen in den UVE Unterlagen zeigen, dass in umfangreichen Untersuchungen eine Reihe von Standort- oder

Trassenvarianten (Korridore) betrachtet, analysiert und bewertet wurden.

Dabei wurden auf Grund einer Raumanalyse unter Beachtung von Raumwiderstandszonen als Standort- oder Trassen-

varianten (Korridore) drei mögliche Trassenkorridore mit Varianten und Subvarianten (Umgehung westliches Grazer

Bergland, Umgehung Liebochtal – jeweils 110 kV Freileitung, teilweise Bündelung, sowie Stadtkorridor mit Teilverkabe-

lung) ermittelt und untersucht. Diesbezüglich wird auch auf die Darlegungen in Frage 1/ Fragenbereich 1 zu den Standort

oder Trassenvarianten (Korridore) hingewiesen.

Diese Standort- oder Trassenvarianten (Korridore) wurden analysiert und hinsichtlich von nach Eingriffserheblichkeit

gewichteter Kriterien, wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsbild / Stadtbild, Erholung, Forst-

wirtschaft, Errichtungskosten und Betriebskosten in einem stufenweisen Auswahlverfahren bewertet.

Als Ergebnis dieser Untersuchungen, Analysen und Bewertungen wurde als in Summe bester Korridor die Stadtkorridor-

variante Korridor 3b ermittelt (siehe Abb. 6 mit Korridorvarianten in UV 02-00.04, Seite 40) und liegt dem eingereichten

Projekt zugrunde.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die geprüften Standort oder Trassenvarianten (Korridore) wurden von der Projektwerberin erläutert. Die Gründe für die

Auswahl der eingereichten Standort- oder Trassenvarianten sind ausreichend und plausibel dargelegt.

Aus der Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Eisenbahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abwei-

chungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Aussagen über die geprüften Trassenvarianten sind in der Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung

(Mappe UV 01-01), in der Projektbegründung mit Alternativen (Mappe UV 02-00) sowie im Technischen Bericht des EB-

Operats (Mappe EB 01-00) enthalten.

Die geprüften Trassenvarianten der untersuchten Freileitungs- bzw. Kabelkorridore sind ausreichend dargestellt, doku-

mentiert und bewertet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus elektrotechnischer Sicht wird festgehalten, dass der eingereichte Korridor unter Berücksichtigung räumlicher, ökolo-

gischer, errichtungs- und betriebstechnischer sowie finanzieller Aspekte die bestmögliche Variante darstellt.

Für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einsschätzung der Projektwerberin.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Befund - Sachverhalt:

Für die in Betracht gezogenen Korridore der Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf wurden die Emissionen

und Immissionen der anfallenden Einwirkgrößen für die nahe gelegenen Gebäude, frei oder privat zugängliche

Grundstücke und Wege sowie für Bereiche mit sensiblen Nutzungen wie z.B. Schulen , Kindergärten, Krankenhäuser

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 83 -

und Spielplätze ermittelt. Die gewählte Trassenvariante weißt nicht zuletzt durch gezielte Maßnahmen wie z.B. der Ka-

belführung in städtischen Arealen sehr niedrige Immissionswerte auf.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die umweltmedizinische Beurteilung der Standorte und Trassenvarianten des Vorhabens ergibt keine relevante Abwei-

chung gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Lärmschutz

Befund - Sachverhalt:

Im Band UV 02-00.04 der vorliegenden UVE werden die Auswahlkriterien für 3 Korridore mit Varianten der möglichen

Ausführung der zentralen Bahnstromübertragungsanlage vom UW Graz zum UW Werndorf dargelegt.

Für die Auswahl des Projekt-Korridors werden für verschiedene Schutzgutthemen (Siedlungswesen, Natur- und Land-

schaftsschutz, Stadtbild, Erholung, Forstwirtschaft) und für die Kosten (Errichtungs- und Betriebskosten) unter Berück-

sichtigung der Eingriffserheblichkeit und der Restbelastung Matrizes dargestellt und verglichen.

In lärmtechnischer Hinsicht wird vorausgesetzt, dass in der Betriebsphase der Strom-Übertragungsleitung selbst im Nah-

bereich weder hörbare noch unzumutbare Lärmauswirkungen auftreten werden. Für die Bauphase wird vorausgesetzt,

dass unter Berücksichtigung eines vorgesehenen lärmarmen Baubetriebes (Einsatz lärmarmer Maschinen, Geräte und

LKW´s) und tageszeitlicher Begrenzung der Bautätigkeiten (ausgenommen bei notwendiger Einschränkung des öffentli-

chen Verkehrs bei Querung von Verkehrsflächen) nur kurzzeitige örtliche Einwirkungen, auftreten, welche nach den Kri-

terien anerkannter Beurteilungsrichtlinien (z.B. ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1) als zumutbar beurteilt werden können.

Als Ergebnis wurde der Auswahlkorridor aus den Varianten der verschiedenen Abschnitte wie folgt ausgewählt:

Abschnitt UW Graz bis Eggenbergerstraße Kabeltrasse Korridor 3

Abschnitt Eggenbergerstraße bis Gradnerstraße Kabeltrasse Korridor 3b

Abschnitt Gradnerstraße bis Oberpremstätten Freileitung Korridor 3

Abschnitt Oberpremstätten bis UW Werndorf Freileitung Korridor 1.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Unter Berücksichtigung der im obigen lärmschutztechnischen Befund genannten lärmschutztechnischen Voraussetzun-

gen für den Betrieb und die Bauphase sind die lärmmäßigen sowie die erschütterungstechnischen Auswirkungen auf die

Schutzgüter durch die verschiedenen Korridorvarianten praktisch als gleichwertig und für die Auswahl als nicht entschei-

dend einzustufen. Aus lärmschutztechnischer und erschütterungsschutztechnischer technischer Sicht ergeben sich keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber den Einschätzungen der Projektwerberin.

Klima, Luft

Befund - Sachverhalt:

Die Korridorauswahl ist in Kapitel 6 der UVE-Einlage UV_02_00_01 „Projektbegründung und Alternativen“ dargelegt.

Dabei wurden verschiedene Trassenkorridore auf der Grundlage der Raumanalyse und des Raumwiderstandes gegen-

übergestellt und bewertet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Luftschadstoffe und Klima wird in der Beurteilung der Projektvarianten die Einschätzung der Projektwerberin

geteilt. Die Parallelführung zur Trasse der GKB im Stadtgebiet stellt eine Minimierung der Eingriffserheblichkeit sicher,

die Trassenvarianten von Gösting oder Judendorf bedingen längere Trassen und mehr Rodungserfordernis, was wieder-

um eher negative Auswirkungen im Bereich Klima hätte.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 84 -

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Für die Korridorauswahl (siehe UV 02-00.04) wurden im Zuge einer Raumanalyse 3 Trassenkorridore mit Varianten und

Subvarianten untersucht:

- ein Umgehungskorridor über das westliche Grazer Bergland,

- ein Umgehungskorridor über das Liebochtal und

- ein Stadtkorridor mit Teilverkabelung.

Bei der Raumanalyse ging es darum, durch Berücksichtigung von Konfliktpunkten und Widerstandszonen Zonen mit

hohem, erheblichem und geringem Raumwiderstand zu unterscheiden. Dabei wurden die Bereiche Natur und Land-

schaft, Siedlungsraum, Forstwirtschaft, Landschaftsbild und Erholung, Untergrund und Wasser sowie technische Infra-

struktur berücksichtigt. Im Bereich Natur und Landschaft zählen zu den Konfliktpunkten Naturwerte und Naturdenkmale,

zu den Widerstandszonen Schutzgebiete. Im Untersuchungsraum liegen 12 Natur- und 3 Landschaftsschutzgebiete.

Bei der konkreten Korridorauswahl wurden sämtliche einzelnen Korridorabschnitte verglichen, indem sie einer Beurtei-

lung nach einer dreistufigen Skala der Eingriffserheblichkeit und einer Kostenprüfung getrennt nach Bau und Betrieb

unterzogen wurden. Die Eingriffserheblichkeit ergibt sich aus der Sensibilität des betroffenen Landschaftsteils einerseits

und den Wirkungen des Vorhabens andererseits.

Für den Fachbereich Natur und Landschaft erwiesen sich die Korridore 3, 3b und 3c als am günstigsten. Trassenkorridor

1 liegt auf 7 km Länge im Landschaftsschutzgebiet Nr. 29 „Westliches Grazer Berg- und Hügelland“ und beeinträchtigt

v.a. die wertvollen Biotope im Bereich der Ruine Gösting und wurde daher ausgeschieden. Das Gleiche gilt, wenn auch

nur auf 3 km Länge, für Korridor 2. Korridor 3 (incl. 3b und 3c) dagegen berührt keine Flächen mit naturschutzrechtlichen

Festlegungen oder hochwertigen Biotopen. Variante 3a allerdings beeinflusst aufgrund der Parallelführung zur Mur den

städtischen Grünzug entlang der Mur und das Landschaftsschutzgebiet Nr. 39 „Murauen Graz – Werndorf“, das auf ca. 1

km Länge gequert würde und wurde daher ebenfalls ausgeschieden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aufgrund der oben aufgeführten Berücksichtigung ökologischer Interessen ergeben sich aus Sicht des SV keine maß-

geblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage 2 / Fragenbereich 1, hier stellt lt. UVE-Einlage UV 02-00.01 „Projektbegründung und Alternativen“, Kapitel 6,

der gewählte Korridor – unter Berücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen (aufgrund des gewählten techni-

schen Systems sowie unter Berücksichtigung räumlicher, ökologischer, errichtungs-, betriebstechnischer sowie finanziel-

ler Kriterien) – die gesamthaft günstigste Auswahl dar.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Waldökologie und Forstwesen kann den Ausführungen der Projektwerberin in der Beurteilung der Projektva-

rianten gefolgt werden. Darüber hinaus stellt der gewählte Korridorverband gegenüber den weiteren Korridoren (betref-

fend dem Verbrauch an Waldflächen) aus forstfachlicher Sicht die sinnvollste Variante dar, da die Strecke einer künstli-

chen Kulturgattungsgrenze (A9) folgt und Wälder somit vorwiegend nur im Randbereich berührt werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei´

Befund - Sachverhalt:

Die Datenquelle für die Befundung bildet die Mappe UV 02-00.04/05 (Korridorauswahl). Unter Berücksichtigung räumli-

cher, ökologischer, errichtungs- und betriebstechnischer sowie finanzieller Kriterien wird eine generelle Raumanalyse

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 85 -

durchgeführt und werden Raumwiderstände abgeleitet. Die Kriterien für die generelle Raumanalyse bilden der Siedlungs-

raum, planungsrechtliche Grundlagen, Natur und Landschaft, Forstwirtschaft, Landschaftsbild und Erholung, Untergrund

und Wasser sowie technische Infrastruktur in einem abgegrenzten Untersuchungsraum. Eine vergleichende Beurteilung

der Korridore hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die oben erwähnten Kriterien dient als Grundlage für die

Korridorauswahl wobei die Eingriffserheblichkeit, die Wirkungen des Vorhabens und die Sensibilität des betroffenen

Landschaftsteiles in drei Stufen (erheblich, mäßig, gering) beurteilt werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin keine maßgeblichen Abweichungen.

Grundwasserschutz

Befund - Sachverhalt:

Der für die Beantwortung dieser Frage maßgebliche Sachverhalt ist in der Mappe UV 02-00 "Projektbegründung und

Alternativen" sowie UV 06-01 "Untergrund und Wasser" dargestellt. Auf diese Ausführungen wird verwiesen.

Im Rahmen eines systematischen Auswahlverfahrens wurde unter Berücksichtigung räumlicher, ökologischer, errich-

tungs- und betriebstechnischer sowie finanzieller Kriterien der gesamthaft günstigste Korridor ausgewählt.

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ergibt sich aus der Notwendigkeit durch eine neue 110 kV-

Bahnstromübertragungsanlage die Stromversorgung der Südbahn und der Koralmbahn im Bereich südlich Graz sicher-

zustellen.

Der dargestellte Untersuchungsraum liegt im landschaftlichen Großraum des Grazer Feldes zu liegen, einem weitläufi-

gen Talraum, geprägt durch seine Terrassenlandschaft aus fluvialen und fluvioglazialen Sedimenten. Das Grazer Feld

wird umrahmt von den landschaftlichen Großräumen des Ost- und Weststeirischen Riedellandes sowie des Grazer Berg-

landes. Die betroffenen Gemeinden im Untersuchungsraum sind Graz, Judendorf-Straßengel, Thal, St. Oswald bei Plan-

kenwarth, St. Bartholomä, Rohrbach-Steinberg, Hitzendorf, Attendorf, Haselsdorf-Tobelbad, Lieboch, Seiersberg, Pirka,

Unterpremstätten, Wundschuh, Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf, Werndorf und Zwaring-Pöls.

In einer ersten Planungsphase wurde eine generelle Raumanalyse durchgeführt, welche die Abbildung von möglichen

Konfliktbereichen umfasste, woraus sich Raumwiderstände gegenüber eine Stromleitung ableiten ließen. Zonen mit ho-

hem Raumwiderstand umfassen Wohngebiete, Kultur- und Naturdenkmale, Natur- und Quellschutzgebiete, Nutzungen

im Grünland, Naherholungsgebiete, Stillgewässer, Wald mit den Leitfunktionen (Schutz, Wohlfahrt und Erholung), Flug-

hafeneinflugschneise, Truppenübungsplatz und militärische Sperrgebiete und bergrechtliche Festlegungen.

Zonen mit erheblichem Raumwiderstand: Es handelt sich um Räume, in welchen eine spezielle flächige Landnutzung

ausgeprägt ist; die Intensität des Raumwiderstandes in diesen Zonen variiert jedoch. Diese Widerstandsklasse umfasst

alle Hinweisräume.

Zonen mit geringem Raumwiderstand: Da der Untersuchungsraum flächendeckend mit Raumansprüchen überzogen ist

und somit jede Maßnahme eine Beeinflussung eines Raumanspruches bedeutet, erstreckt sich diese Zone flächende-

ckend über all jene Bereiche, wo sich nicht Zonen des hohen oder erheblichen

Raumwiderstandes finden. Die Ausprägung "kein Raumwiderstand" tritt demgemäß nicht auf.

Auf Basis der generellen Raumanalyse und Ansprache von Raumwiderstandszonen werden mögliche Trassenkorridore

festgelegt, innerhalb derer Stromleitungen geführt werden können.

Naturräumliche Gegebenheiten:

Der Untersuchungsraum liegt in der so genannten Mittelsteiermark, die wiederum in zwei naturräumliche Einheiten, näm-

lich in den alpinen Teil (bestehend aus dem Steirischen Randgebirge – primär aus kristallinen Gesteinen aufgebaut –-

und aus dem Grazer Bergland – größtenteils ident mit dem Grazer Paläozoikum) und die außeralpine Grazer Bucht,

geteilt ist. Letztere wird von aus tertiären Lockergesteinen bestehenden Riedelländern charakterisiert.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 86 -

Die breiten, aus quartärzeitlichen fluviogazialen und fluvialen aufgebauten Tallandschaften der Mur (Grazer und Leibnit-

zer Feld) gliedern die Grazer Bucht in zwei Teile (weststeir. und oststeir. Riedelland) und begrenzen somit die Weststei-

ermark nach Osten hin. Die außeralpine Weststeiermark ist weitgehend mit dem Weststeirischen Riedelland ident und

wird wiederum von den breiten, aus fluvoperiglazialen und fluvialen Sedimenten aufgebauten Flusstälern der Kainach,

Laßnitz und Sulm in vier Teile geteilt. Weitere kleinere naturlandschaftliche Einheiten der Weststeiermark sind der Sau-

sal, ein großteils aus paläozoischen Schiefern aufgebautes bis zu 671m hohes Bergland, und der Wildoner Berg, beste-

hend aus tertiären Leithakalken. Nachfolgend werden die verschiedenen Landschaftseinheiten des Untersuchungsrau-

mes von Nordosten aus (Graz) kurz dargestellt:

Grazer Bergland:

Im Untersuchungsraum liegt der südlichste Ausläufer des Grazer Berglands, der Plabutsch-Buchkogel-Zug. Dieser mar-

kante, bis zu 754m hohe, primär aus paläozoischen Dolomiten und Kalken aufgebaute Höhenrücken begrenzt die Stadt

Graz im Westen und trennt das nördliche Grazer Feld vom weststeirischen Riedelland. Der Plabutsch-Buchkogel-Zug ist

überwiegend bewaldet (Buchen-Mischwald) und bildet ein wichtiges Naherholungsgebiet für den Agglomerationsraum

von Graz.

Grazer Feld – Kaiserwald:

Das Grazer Feld stellt eine aus fluvoglazialen bzw. fluvialen Sedimenten aufgebaute Talweitung der Mur zwischen der

Talenge bei Weinzödl im Norden und der von Wildon im Süden dar, die durch pleistozäne Terrassen noch in weitere

Teillandschaften gegliedert werden kann. Die jüngste Einheit, die rezente Austufe beiderseits der Mur, besteht noch

heute aus hochwertigen Auwäldern; die würmzeitliche Niederterrasse nimmt den Großteil des Grazer Feldes ein und ist

auch das am meisten anthropogen beanspruchte Gebiet: einerseits haben sich auf ihr die Siedlungen entwickelt, und sie

wird heute stark von einer dynamischen Siedungsentwicklung und von Verkehrsträgern (Flughafen, Autobahn, etc.).

beansprucht. Andererseits unterliegt die Niederterrasse noch einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Schließlich

ist der Schotterkörper des Grazer Feldes ein wichtiges Grundwasserreservoir für den steirischen Zentralraum. Am West-

rand des Grazer Feldes hat sich schließlich noch ein relativ schmaler Streifen der Hochterrasse (Windorfer Flur) als

landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft erhalten. Der Kaiserwald ist eine älterpleistozäne, lehmbedeckte Terrasse

westlich des Grazer Feldes, die größtenteils bewaldet ist.

Weststeirisches Riedelland:

Die durch die breiten Täler der Kainach, Laßnitz und Sulm geteilten tertiären Riedelländer weisen grundsätzlich alle den-

selben Charakter auf: sie sind asymmetrisch aufgebaut (relativ steiler Abfall nach Norden, lang gezogene Seitenkämme

und -täler nach Süden). Die benachbarten Talräume werden bis zu 100m überragt. Die Riedelrücken sind auch Träger

der lang gezogenen Siedlungen, während die Tobel, Tälchen und Seitentäler primär bewaldet sind. Kulturräumlich unter-

scheidet sich das so genannte Gleinztal-Riedelland (zwischen Laßnitztal und Sulmtal gelegen) ein wenig von den ande-

ren Teilen des weststeirischen Riedellandes, da es stark teichwirtschaftlich (Karpfenzucht) genutzt wird.

Kainachtal:

Das Kainachtal ist ein Nordwest-Südost gerichtetes, breites aus fluvialen und fluviperiglazialen Sedimenten aufgebautes

Sohlental. An den Talrändern haben sich die Hauptorte entwickelt; die Talsohlen sind durch Melioration großteils inten-

siv-landwirtschaftlich genutzt, womit die kleinstrukturierte, vielfältige Kulturlandschaft größtenteils verschwunden ist. Nur

im unmittelbaren Aubereich haben sich noch ursprünglich Auwaldreste erhalten.

Geologische Gegebenheiten:

Im Untersuchungsraum befinden sich ein Teil des westlichen Grazer Berglands und die außeralpine Grazer Bucht. Letz-

tere wird von aus tertiären Lockergesteinen bestehenden Riedelländern charakterisiert. Das Weststeirische Riedelland

wird von den breiten, aus fluvoperiglazialen und fluvialen Sedimenten aufgebauten Flusstälern der Kainach, Laßnitz und

Sulm in vier Teile geteilt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 87 -

Die breiten, aus quartärzeitlichen fluvogazial und fluvial aufgebauten Tallandschaften der Mur (Grazer Feld) gliedern die

Grazer Bucht in zwei Teile (weststeirisches und oststeirisches Riedelland) und begrenzen somit die Weststeiermark nach

Osten hin. Das Grazer Feld stellt eine aus fluvoglazialen bzw. fluvialen Sedimenten aufgebaute Talweitung der Mur zwi-

schen der Talenge bei Weinzödl im Norden und der von Wildon im Süden dar, die durch pleistozäne Terrassen noch in

weitere Teillandschaften gegliedert wird.

Im Untersuchungsraum befindet sich weiter der südlichste Ausläufer des Grazer Berglands, der Plabutsch-Buchkogel-

Zug, der primär aus paläozoischen Dolomiten und Kalken aufgebaut ist.

Der Untersuchungsraum hat Anteil an den Tiefengrundwasserkörpern „Oststeirisches Becken“ und „Weststeirisches

Becken“ und den oberflächennahen Grundwasserkörpern „Grazer Feld (Graz/Andritz - Wildon)“, „Weststeirisches Hügel-

land“ und „Kainach“. Im Untersuchungsraum sind folgende Grundwasserschongebiete ausgewiesen:

- Steinberg (LGBl.Nr.27/2005)

- Graz-Andritz (LGBl.Nr.139/1971)

- Graz-Feldkirchen (BGBl.Nr.41/1962)

- Kalsdorf (LGBl.Nr.93/1998)

Das Hauptgewässer im Untersuchungsraum ist die Mur, die das Grazer Feld von Norden nach Süden durchzieht. Die

Mur weist – insbesondere auf der orographisch rechten Seite – nur wenige seitliche Zubringerbäche auf. Im westlichen

Grazer Bergland ist der Thaler Bach zu nennen, der nördlich Graz in die Mur einmündet. Das weststeierische Riedelland

wird von Doblbach, Liebochbach und Kainach mit zahlreichen Zubringerbächen durchzogen.

Im Untersuchungsraum sind vier Altlasten im Stadtgebiet von Graz dokumentiert:

- ehemalige Glasfabrik in Gösting (Altlast ST 02)

- Putzerei Plachy2 (Altlast ST 25)

- der Standort Ventrex (Altlast ST 22)

- Alpenteer (Altlast ST 23)

In der Gemeinde Zettling befindet sich die sanierte Altlast Gärtnerei Thianich (ST 7).

Weiters bestehen im Untersuchungsraum folgende Infrastrukturleitungen:

- Adria – Wien Pipeline (AWP-Ölleitung)

- Trans-Austria-Gas-Leitung (TAG I und TAG II Gasleitung)

- 110-kV-Leitung Graz Bahnhof – St. Michael (ÖBB)

- 110-kV-Leitung Graz Süd – Arnstein (Weststmk) (STEWEAG-STEG)

- 110-kV-Leitung Graz Süd – Werndorf (STEWEAG-STEG)

- 110-kV-Leitung Arnstein (Weststmk) – Deutschlandsberg (STEWEAG-STEG)

- 110-kV-Leitung Liebochtal – Zwaring (STEWEAG-STEG)

- 110-kV-Leitung Zwaring- Werndorf (STEWEAG-STEG)

Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen bestehen unterschiedliche Korridortypen:

- Ein Freileitungskorridor ist ein etwa 500 m bis 1.000 m breites Band, innerhalb dessen Stromleitungen geführt wer-

den können; in besonders sensiblen Bereichen kann dieser Korridor auch deutlich eingeengt sein; derart stellt ein

Korridor eine schematische Vorwegnahme einer möglichen Trassenführung dar.

- Ein Kabelkorridor ist ein aufgrund der spezifischen räumlichen Situation in den Stadtbereichen stark eingeengter

Bereich, in dem aus raumplanerischer Sicht keine Freileitung geführt werden kann und die Führung eines Kabels

notwendig wäre.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 88 -

Ergebnis der Raumanalyse waren 3 Trassenkorridore mit jeweils spezifischer Charakteristik bzw. Planungsstrategien, zu

denen in weiterer Folge noch Varianten und Subvarianten definiert wurden.

Korridor 1: stellt einen Umgehungskorridor über das westliche Grazer Bergland dar:

Korridor 1 (Raach – Thaler Becken – Tobelbad – A 9):

- Variante Gösting

- Variante Judendorf

Korridor 1a (Plabutsch – Thalersee – Lonkesbachgraben)

Korridor 1b (zwischen Tobelbad-Badleiten und der A9)

Korridor 2: stellt einen Umgehungskorridor über das Liebochtal dar, in dem abschnittsweise eine Bündelung mit der be-

stehenden 110-kV-Leitung möglich ist.

Korridor 3: stellt einen Stadtkorridor dar, für den aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse und in Übereinstimmung

mit den Ergebnissen der „Systemauswahl – Zentrale Bahnstromversorgungsvarianten“ (siehe Einlage Nr. 02-00.03) eine

Teilverkabelung vorzusehen ist:

Korridor 3 (Hauptbahnhof – Südbahn – Autobahn A 9)

Korridor 3a (Hauptbahnhof - Ostbahn – Murufer)

Korridor 3b (GKB – Autobahn A 9)

Korridor 3c (Südbahnkorridor)

Diese festgelegten Trassenkorridore (Varianten und Subvarianten) wurden anschließend in den einzelnen Fachbereichen

beurteilt und in einer Gesamtschau vergleichend gegenübergestellt.

In diesem Auswahlverfahren erfolgte die Beurteilung der Auswirkung einer Bahnstromübertragungsanlage auf Siedlun-

gen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsbild, Erholungsräume und Forstwirtschaft sowie der technischen

Kriterien der Errichtung einer der artigen Anlage durch Überlagerung der Sensibilität des betroffenen Landschaftsteiles

und der Wirkungsintensität des Vorhabens.

Im ersten Schritt des Korridorauswahlverfahrens wurden einzelne Korridor-Teilabschnitte einander gegenübergestellt.

Dieses Vorauswahlverfahren betraf die Korridore Gösting gegenüber Judendorf, Korridor 1 gegenüber 1a sowie im

Stadtbereich die Korridore 3, 3a, 3b und 3c (Korridor Vorauswahl Stufe 1).

Im nachfolgenden Schritt (Stufe 2) wurden die aus der Auswahl in Stufe 1 gewählten Korridore jeweils dem verbleiben-

den Korridor in einem weiteren Auswahlprozess gegenübergestellt.

Durch das schrittweise Ausscheiden der einzelnen Korridore blieben je ein Freileitungskorridor und ein Stadtkorridor

übrig. Die Details des Auswahlverfahrens sind im Bericht Korridorauswahl (Einlage Nr. UV 02-00.04) dargestellt.

Hinsichtlich Untergrund und Wasser sind die beurteilten Korridore wie folgt zu beurteilen. Alle Trassenkorridore führen –

zumindest abschnittsweise – durch das Grazer Feld, das weitgehend homogene geologische Verhältnisse aufweist. In

diesem Bereich kann daher in Hinblick auf die Untergrundsituation von einer Gleichwertigkeit der einzelnen Varianten

ausgegangen werden. Variante 1 und 2 führen in ihrem nördlichsten Abschnitt durch das Grundwasserschongebiet Graz-

Andritz, Variante 2 quert überdies das Grundwasserschongebiet Steinberg. Bei allen Varianten sind die Grundwasser-

schongebiete Graz-Feldkirchen und Kalsdorf betroffen. Bei allen Trassenvarianten im Grazer Feld sind Fließgewässer

nur in sehr geringem Ausmaß betroffen. Bei Variante 3a ist eine zweimalige Querung der Mur als Kabel in Brücken erfor-

derlich. Bei den Varianten 1 und 2 sind mehrmalige Querungen von Fließgewässern erforderlich, die im Zuge der Errich-

tung betroffen wären.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 89 -

In Zusammenschau aller Argumente bestehen im Stadtbereich Vorteile für den Korridor 3b; daher wird dieser für die

weiteren Bearbeitungsschritte (Detailplanung) zwingend ausgewählt. Ab der A 9 (Bereich Gradnerstraße) verbleibt der

Freileitungskorridor 3 als Auswahlkorridor.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend Natur-

und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungs-

kosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der

Umgehungskorridor abschneidet.

Die Stadtkorridore selbst unterscheiden sich bei den Errichtungskosten vor allem durch die Länge der Kabelstrecken.

Korridor 3b weist vor Korridor 3 die geringste Länge auf und ist damit auch in Hinblick auf die Erhaltung der Löschfähig-

keit des Netzes zu bevorzugen (siehe Bericht „Systemauswahl – Zentrale Bahnstromversorgungsvarianten“, Einlage Nr.

UV 02-00.03). Ein weiterer Vorteil des Korridors 3b liegt in seiner baulicher Nachhaltigkeit, da bei den übrigen Stadtkorri-

doren im Zuge des Umbaus des Grazer Hauptbahnhofs und der steirische Ostbahn mehrmalige Umlegungen bzw. Pro-

visorien erforderlich sind.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

In Übereinstimmung mit den Projektanten ist festzustellen, dass alle Trassenkorridore, im nördlichen Bereich abschnitts-

weise, im südlichen Bereich zur Gänze, durch das Grazer Feld führen. Das Grazer Feld weist weitgehend homogene

geologische Verhältnisse auf. In diesem Bereich kann daher in Hinblick auf die Untergrundsituation von einer Gleichwer-

tigkeit der einzelnen Varianten ausgegangen werden. Der Untergrund in den nördlichen Abschnitten der Korridore 1 und

2 verläuft teilweise in paläozoischen Sedimenten des Grazer Paläozoikums (überwiegend Karbonaten untergeordnet

Metavulkanite). Variante 1 und 2 führen in ihrem nördlichsten Abschnitt durch das Grundwasserschongebiet Graz-

Andritz, Variante 2 quert überdies das Grundwasserschongebiet Steinberg. Bei allen Varianten sind die Grundwasser-

schongebiete Graz-Feldkirchen und Kalsdorf betroffen. Bei allen Trassenvarianten im Grazer Feld sind Fließgewässer

nur in sehr geringem Ausmaß betroffen. Bei Variante 3a ist eine zweimalige Querung der Mur als Kabel in Brücken erfor-

derlich. Bei den Varianten 1 und 2 sind mehrmalige Querungen von Fließgewässern erforderlich, die im Zuge der Errich-

tung betroffen wären.

Es ergeben sich aus fachlicher Sicht in der Darstellung der geprüften Standort- und Trassenvarianten (Korridore) keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Einlage UV 02-00.01 Seiten 20 bis 24 beinhaltet eine Zusammenfassung der vorausgehenden Korridorauswahl (De-

tails siehe Einlage Nr. UV 02-00.04) und beschreibt die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarian-

ten, die ausgewählte Trassenvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Darstellungen und Begründungen zu den Trassenvarianten sind nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht ergeben sich

keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf die UVE-Zusammenfassung Kapitel 5, im Speziellen auf Unterkapitel 5.2, Einlage Nr. UV 01-01.02

sowie auf den Bericht Korridorauswahl, Einlage Nr. UV 02-00.04 verwiesen

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 90 -

2.4 FRAGE 4

Ergeben sich in Bezug auf das Unterbleiben des Vorhabens (Nullvariante) aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin?

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Darstellungen in den UVE Unterlagen zeigen, dass die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des

Vorhabens (Nullvariante) betrachtet, analysiert und bewertet wurden.

Bei der Nullvariante kann das Unterwerk Werndorf lediglich über die Oberleitungsanlage vom UW Graz versorgt und

somit nur als Kuppelstelle betrieben werden. Auf Grund dieser Tatsache ist infolge der eingeschränkten Versorgung mit

elektrischer Energie eine elektrische Traktion der Züge nur für 60% der Tonnage möglich.

Die restlichen 40% der Tonnage müssen daher mit Dieseltriebfahrzeugen und den daraus resultieren umweltrelevanten

Nachteilen (wie z.B. Luftschadstoffe) befördert werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das Unterbleiben des Vorhabens (Nullvariante) wurde von der Projektwerberin erläutert und die daraus resultierenden

Auswirkungen ausreichend und plausibel dargelegt.

Aus der Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Eisenbahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abwei-

chungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Aussagen über umweltrelevante Vor- und Nachteile bei Unterbleiben des Vorhabens (Nullvariante) sind in der Zusam-

menfassung der Umweltverträglichkeitserklärung (Mappe UV 01-01), in der Projektbegründung mit Alternativen (Mappe

UV 02-00) sowie im Technischen Bericht des EB-Operats (Mappe EB 01-00) enthalten.

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens wurden ausreichend dargestellt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus fachlicher Sicht ergeben sich aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine Abweichungen gegenüber der Einsschät-

zung der Projektwerberin.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Befund - Sachverhalt:

In Bau- und Betriebsphase des Projektes Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf treten für den Menschen,

Tierwelt und Umwelt zusätzliche Immissionen durch Schall, Erschütterungen, Schad- und Fremdstoffe sowie elektro-

magnetische Felder auf. Einige Einwirkgrößen erreichen nur kurzeitig in der Bauphase eine im Bezug auf gesundheitli-

che Beeinträchtigung eine nennenswerte Stärke, die meisten Immissionen bleiben, insbesondere in der wichtigen Be-

triebsphase unter dem Relevanzpegel. Bei der Nullvariante würde zwar die für die Bahnstromübertragungsanlage spezi-

fischen Einflusse weitgehend ausbleiben, der notwendigerweise deutlich erhöhte Dieseltraktionsanteil (40 %) würde aus

der Sicht des Fachgebietes Hygiene und Umweltmedizin zu wesentlich höheren Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung

führen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die umweltmedizinische Abwägung und Beurteilung des Vorhabens und der Nullvariante deckt sich weitgehend mit der

Einschätzung der Projektwerberin.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 91 -

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Sowohl in der Zusammenfassung der UVE ((Einlage UV 01-01.02) als auch im UVE-Bericht IMMISSIONEN-LÄRM (UV

04-03.02) wird im wesentlichen ausgeführt, dass bei Unterbleiben des Vorhabens (Nullvariante) für das Betriebspro-

gramm 2025

- auf der Südbahn eine ausschließliche E-Traktion der Züge nicht möglich ist (für diesen Fall wäre mit 60% E-Traktion

und mit 40% Dieseltraktion auf der Südbahn zu rechnen), jedoch

- auf der Koralmbahn aufgrund des vorgesehenen UW Deutschlandsberg keine betrieblichen Auswirkungen zu erwar-

ten sind.

Entsprechend der schalltechnischen Berechnungsgrundlage für den Schienenverkehrslärm nach der ONREGEL 305011,

wird für Dieseltraktion aufgrund der vergleichsweise anderen Frequenzzusammensetzung eine geringere A-bewertete

Schallemission berücksichtigt als für E-Traktion bei gleicher Geschwindigkeit.

In lärmtechnischer Hinsicht ergeben sich daher an der Südbahn zum Betriebsprogramm 2025 für den Fall des Unterblei-

bens des Vorhabens der Bahnstromübertragungsanlage (Nullvariante) gegenüber dem Planfall um bis zu 0,4 dB geringe-

re Bahn-Schallemission und Schienenlärmimmissionen.

An der Koralmbahn ergeben sich keine schalltechnischen Auswirkungen.

In erschütterungstechnischer Hinsicht ergeben sich entsprechend den Ausführungen im UVE-Bericht IMMISSIONEN-

ERSCHÜTTERUNGEN (UV 04-03.01) sowohl an der Südbahn als auch an der Koralmbahn im Vergleich zum Betriebs-

programm 2025 für den Fall des Unterbleibens des Vorhabens der Bahnstromübertragungsanlage (Nullvariante) gegen-

über dem Planfall keine erschütterungstechnischen Auswirkungen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Den in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen lärm- und erschütterungstechnischen Aussagen kann aus fachli-

cher Sicht gefolgt werden. Aus der Sicht beider Fachbereiche ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegen-

über den Einschätzungen der Projektwerberin.

Aus lärmschutztechnischer Sicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der für die Südbahn zwischen Planfall und Null-

variante prognostizierte Schallpegelunterschied von bis zu 0,4 dB weder wahrnehmbar noch messtechnisch feststellbar

sein würde (Messgenauigkeit von Präzisionsschallpegelmessern beträgt 1 dB).

Klima, Luft

Befund - Sachverhalt:

Die Auswirkung des Unterbleibens des Vorhabens ist in Kapitel 4 der UVE-Einlage UV_02_00_01 „Projektbegründung

und Alternativen“ dargelegt. Die Simulation verschiedener Varianten ergibt, dass die Koralmbahn prinzipiell auch ohne

die geplante Übertragungsanlage betrieben werden kann, die Südbahn müsste zu 40% auf Dieseltraktion umgestellt

werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Luftschadstoffe und Klima wird in der Beurteilung der Nullvariante die Einschätzung der Projektwerberin

geteilt. Die dann erforderliche Teilumstellung des Betriebs der Südbahn auf Dieseltraktion hätte eine erhebliche und

dauerhafte zusätzliche Emission von Feinstaub, Stickoxiden und Kohlenmonoxid zur Folge, was eine zusätzliche Belas-

tung für das bereits als Sanierungsgebiet ausgewiesene Projektgebiet zur Folge hätte.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 92 -

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Unterbleibens des Vorhabens spielten ökologische Überlegungen nur insofern

eine Rolle, als künftig bei der Nullvariante auf der Südbahnstrecke 40% des Fahrbetriebes mit Dieseltraktion durchge-

führt werden müssten, was zu einer entsprechend höheren Belastung mit Luftschadstoffen und Feinstaub führen würde.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Daher und aufgrund der Tatsache, dass die gewählten Trassenkorridore zu keiner erheblichen Beeinträchtigung von

ökologisch wertvollen Lebensräumen führen, ergeben sich aus Sicht des SV Ökologie keine maßgeblichen Abweichun-

gen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Das Unterbleiben des Vorhabens und die sich daraus ergebenden Auswirkungen werden in der UVE (Einlage UV 02-

00.01 „Projektbegründung und Alternativen“) beschrieben. Die Simulation verschiedener Varianten ergibt, dass die Ko-

ralmbahn prinzipiell auch ohne die geplante Übertragungsanlage betrieben werden kann, die Südbahn müsste aber zu

40% auf Dieseltraktion umgestellt werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Waldökologie und Forstwesen kann den Ausführungen der Projektwerberin in der Beurteilung der Projektva-

rianten gefolgt werden. Darüber hinaus würde eine erforderliche Teilumstellung des Betriebs der Südbahn auf Dieseltrak-

tion für die Waldbestände eine perpetuelle und deutliche spürbare, zusätzliche Emission von Feinstaub, Stickoxiden und

Kohlenmonoxid bedingen.

Da die Waldausstattung für die drei betroffenen Gemeinden (Pirka, Wundschuh, Zettling) nur bei rd. 30,3 % liegt (mit der

Gemeindefläche gewichtetes Mittel), würde die oben beschriebene, zusätzliche Belastung für das bereits im Waldent-

wicklungsplan als Sanierungsgebiet ausgewiesene Projektgebiet die einzelnen, relativ kleinen Waldkomplexe wesentlich

stärker belasten als in anderen Regionen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Datenquelle für die Befundung bildet die Mappe UV 02-00 (Projektbegründung und Alternativen). Die betrieblichen

und umweltrelevanten Auswirkungen (insbesondere Auswirkungen durch Lärm, elektromagnetische Felder und Luft-

schadstoffe) werden dargestellt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin keine maßgeblichen Abweichungen.

Grundwasserschutz

Befund - Sachverhalt:

Der für die Beantwortung dieser Frage maßgebliche Sachverhalt ist in der Mappe UV 02-00 "Projektbegründung und

Alternativen" sowie UV 06-01 "Untergrund und Wasser" dargestellt. Auf diese Ausführungen wird verwiesen.

Umweltrelevante Auswirkungen Südbahn - Nullvariante:

In der Nullvariante erfolgt keine 110 kV-Anspeisung des Unterwerks Werndorf, das UW Werndorf wird als Kuppelstelle

betrieben. Ein Unterbleiben des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf hätte zur Folge, dass ein

Anteil von 40 % Dieseltraktion erforderlich wäre, um das Betriebsprogramm einzuhalten. Dadurch können sich umweltre-

levante Auswirkungen ergeben, die in der Folge erläutert werden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 93 -

Bei der Untersuchung der Umweltauswirkungen der Nullvariante wäre davon auszugehen, dass die Anzahl der Züge in

den einzelnen Beurteilungszeiträumen, die Geschwindigkeit und die Länge des Zuges in beiden Varianten gleich bleiben

und lediglich die Antriebsart verändert wird.

Umweltrelevante Auswirkungen Koralmbahn - Nullvariante:

Wie oben beschrieben, kann auch bei einem Unterbleiben des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz – Wern-

dorf der Betrieb auf der Koralmbahn unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend dem Dimensionierungsprogramm

stattfinden. Daher sind sowohl in der Nullvariante als auch im Planfall für die Koralmbahn idente Betriebsprogramme mit

jeweils 100% elektrischem Antrieb einzusetzen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich aus fachlicher Sicht in der Darstellung der geprüften Alternativen (Systemalternativen) keine maßgebli-

chen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der Nullvariante – einem Unterbleiben des Vorhabens – werden in der Einlage

UV 02-00.01 Seiten 14 bis 15 zusammengefasst und weitgehend dargelegt und begründet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf die UVE-Zusammenfassung Kapitel 5, im Speziellen auf Unterkapitel 5.2, Einlage Nr. UV 01-01.02

verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

2.5 ZUSAMMENFASSUNG FRAGENBEREICH 1

2.5.1 FACHGEBIETSSPEZIFISCHE DARLEGUNGEN

Eisenbahntechnik

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens und

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Alternativen (Systemalternativen) sowie

- die Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten (Korridore)

ausreichend dargelegt wurden.

Die im stufenweisen Auswahlverfahren mittels umfangreicher Kriterienkataloge in Summe am besten geeignete System-

alternative und Trassenvariante „Stadtkorridorvariante 3b“ liegt dem Einreichoperat zugrunde. Das Vorhaben Bahn-

stromübertragungsanlage UW Graz – UW Werndorf sieht die zentrale Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahn-

stromnetz in Form einer 110 kV Bahnstromfreileitung mit einer Teilverkabelung (etwa im Stadtgebiet Graz) vor. Die ge-

plante Ausführung des Vorhabens entspricht dem Stand der Technik. Aus fachlicher Sicht des Fachbereiches Eisen-

bahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 94 -

Elektrotechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Schlussfolgerungen hinsichtlich der untersuchten Trassenvarianten zur projek-

tierten Trasseentscheidung einer 110kV-Teilverkabelung werden vom Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotech-

nik bestätigt. Die im Projekt dokumentierten Entscheidungen für das Projekt einer 110kV-Teilverkabelung mit Anbindung

an das bestehende zentrale ÖBB 110kV/16,7 Hz-Bahnstromleitungsnetz gegenüber den untersuchten anderen mögli-

chen technischen Versorgungsvarianten werden vom Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik bestätigt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Aussagen der Projektwerberin, unterlegt durch Umweltverträglichkeitserklärungen (UVE), wurden aus der Sicht des

Fachgebiets Hygiene, Umweltmedizin, Elektromagnetische Verträglichkeit bezüglich der gesundheitlichen Konsequenzen

für die Bevölkerung, Tierwelt und landwirtschaftliche Güter überprüft. Dabei wurden die unterschiedlichen Systemalterna-

tiven, Trassenvarianten sowie der Vergleich zwischen dem Vorhaben und der Nullvariante berücksichtigt. Die ausgewähl-

te Variante zeichnet sich durch geringe z.T. nur temporär auftretende Emissionen aus. Grundsätzlich wird die Einschät-

zung der Projektwerberin geteilt, dass die projektierte Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf, insbesondere im

Vergleich zu Nullvariante, eine umweltschonendere Lösung darstellt. Unter Einhaltung der in einzelnen UVE vorgeschla-

genen Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Emissionen werden die geltenden Grenzwerte zum Schutz

gegenüber wesentlichen Störungen des Wohlbefindens und Gesundheitsgefährdung in der Bau- und Betriebsphase

eingehalten und in den meisten Fällen sogar deutlich unterschritten. Gegen das Projekt bestehen keine grundsätzlichen

umweltmedizinischen Bedenken

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Den in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen lärm- und erschütterungstechnischen Aussagen kann aus fachli-

cher Sicht gefolgt werden. Aus lärmschutztechnischer und erschütterungsschutztechnischer Sicht ergeben sich keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber den Einschätzungen der Projektwerberin.

Klima, Luft

Für den Fachbereich Klima, Luft ist die Nullvariante im Vergleich zur Realisierung des Vorhabens ungünstig, da im Be-

reich der Südbahn teilweise auf Dieseltraktion umgestellt werden müsste. Die Variantenstudie zeigt, dass jene Varianten,

die vom Hauptbahnhof in Richtung Süden verlaufen (inkl. der gewählten Variante), in Hinblick auf die Auswirkungen auf

das Klima vergleichbar und wenig relevant sind, die Variante über Gösting und Plabutsch wäre mit größeren Rodungen

verbunden und hätten somit einen größeren Einfluss auf das Klima.

Ökologie

Aus Sicht des SV Ökologie kommt es zu keinen maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projekt-

werberin.

Waldökologie und Forstwesen

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der von der Projektwerberin geprüften Systemalternativen, Trassenvarianten

und der Nullvariante wurden nachvollziehbar dargelegt. Aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht ergeben sich auf

Grund der erläuterten Vorgaben bzw. Kriterien keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der

Projektwerberin.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Systemalternativen, Trassenvarianten (Korridor) und Nullvariante sind mit ihren umwelt- und betrieblichen Auswirkungen

dargestellt und die Entscheidungsfindung für die Auswahl des Systems und Korridors schlüssig dargelegt. Aus der Sicht

des SV für Landwirtschaft, Jagd und Fischerei ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Ein-

schätzung der Projektwerberin.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 95 -

Grundwasserschutz

Aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz erfolgte die Prüfung von Systemalternativen, Standort- und Tras-

senvarianten sowie der Nullvariante nach dem Stand der Technik und des Wissens. Die Begründungen, die zur Einrei-

chung geführt haben, sind nachvollziehbar, ausreichend und plausibel. Es ergeben sich für das Fachgebiet Grundwas-

serschutz keine maßgeblichen Abweichungen von der Einschätzung durch die Konsenswerberin.

Raumplanung und Infrastruktur

Die Erfordernisse des Vorhabens, Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und möglicher Trassenkorridore als

auch die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens werden in den Einlagen ÜB 01-00.01,

UV 02-00.01, UV 02-00.02, UV 02-00.04, UV_03_01_01 dargestellt und begründet und sind nachvollziehbar. Aus fachli-

cher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Straßenbau

Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

2.5.2 RESÜMEE

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 1 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Die von der Projektwerberin vorgelegte Darlegung zu Alternativen (Systemalternativen) bzw. Trassenvarianten

(Korridore) einschließlich Nullvariante entspricht den Erfordernissen der Umweltverträglichkeitsprüfung im

Sinne des UVP-G 2000. Die Ergebnisse der UVE zur Kooridorauswahl werden von den Sachverständigen bestä-

tigt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 96 -

3 FRAGENBEREICH 2: AUSWIRKUNGEN, MAßNAHMEN, KONTROLLE

In diesem Fragenbereich sind die von der Projektwerberin zu den Auswirkungen des Vorhabens vorgelegte UVE und

andere relevante von der Projektwerberin vorgelegte Unterlagen von den Sachverständigen aus fachlicher Sicht zu beur-

teilen und allenfalls zu ergänzen. Dies erfolgt nach dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wis-

senschaften in einer umfassenden und integrativen Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Genehmigungskrite-

rien des § 24f UVP-G. Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, um schädliche, belästigende

oder belastende Auswirkungen des Vorhabens zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrö-

ßern. Des Weiteren können Maßnahmen zur Beweissicherung und Begleitenden Kontrolle vorgeschlagen werden. Be-

züglich vertiefender Ausführungen zu den Fachgebieten Grundwasserschutz sowie Waldökologie und Forstwesen wird

auf das Kapitel 8 verwiesen.

Tabelle 7: Relevanztabelle

Legende zu den Tabellen der Einflussfaktoren im Fragenbereich 2: Nr. Nummer des Einflussfaktors S Schutzgut TB Themenbereich EF Einflussfaktor

PH: Phasen: A: Allgemein, nicht phasenspezifisch, fallweise anlagebezogen E: Errichtungsphase N: Normalbetrieb (Betriebs- und Erhaltungsphase)

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 97 -

3.1 MENSCH – GESUNDHEIT / LEBENSRAUM

3.1.1 IMMISSIONEN

3.1.1.1 Frage G 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht der Fachge-biete plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: LA, KL, UM, ET )

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die Methode und die wesentlichen Ergebnisse der von der Projektwerberin in den Ausführungen der UVE für die Fach-

gebiete Lärm und Erschütterungen vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind in den entsprechenden

Abschnitten des Bereiches Lärmschutz, Erschütterungsschutz dargelegt und jeweils in den wesentlichen Punkten zu-

sammengefasst.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die von der Projektwerberin durchgeführten schalltechnischen und erschütterungstechnischen Untersuchungen und

Ausarbeitungen entsprechen dem Stand der Technik und der Wissenschaft auf den Fachgebieten der Lärmschutztechnik

und Erschütterungsschutztechnik. Die Grundlagen, Zwischenergebnisse und Ergebnisse der Untersuchungen wurden

ausreichend dokumentiert und weisen einen ausreichenden Grad an Transparenz auf. Die dargelegten Ergebnisse wer-

den als plausibel und nachvollziehbar beurteilt.

Gegenüber den Einschätzungen der Projektwerberin ergeben sich aus lärmschutztechnischer und erschütterungsschutz-

technischer Sicht keine maßgeblichen Abweichungen. Im Fachgebiet Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA) des UVG

werden die in den lärmschutztechnischen und erschütterungstechnischen Untersuchungen der UVE enthaltenen Zielwer-

te der Immissionen und die Art der Kontrollen zur Beweissicherung z.T. präzisiert festgelegt.

Klima, Luft

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht von Luft und Klima unter Berücksichtigungen der vertie-

fenden Informationen ausreichend und nachvollziehbar.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die von der Projektwerberin mit der UVE (UV-04-02.01) vorgelegte Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen, sowie die

dazu vertiefenden Informationen bezüglich der Stärke und räumlicher Verteilung der durch die Bahnstromübertragungs-

anlage Graz-Werndorf erzeugten elektrischen und magnetischen Felder, sind aus der Sicht des Fachgebiets Elektro-

magnetische Felder plausibel und gut nachvollziehbar.

Wie der Abbildungen 5-27 des UVE-Berichts zu entnehmen ist, sind im Bereich der Kabelaufführung am Masten die

höchsten magnetischen Flussdichten direkt an den Kabeln (Bereich bei x=2.2 m für z=0m und x =2m für z=2 m) zu er-

warten. Die maximale magnetische Flussdichte im Abstand zu den Leitermittelpunkten von der Kabelaufführung ist der

folgenden Tabelle zu entnehmen.

0.05 0.10 0.20 0.30 0.50 1.00 1.50 2.00

Richtung/Höhe

z=0 m in x‐Richtung 3526 1232 327 190 105 40 22 14

z=0 m in y‐Richtung 1779 727 284 162 79 31 20 17

z=2 m in x‐Richtung 5846 1329 316 177 88 26 12 7

z=2 m in y‐Richtung 1802 718 263 141 63 20 10 7

Abstand von den Leitermittelpunkten (Kabelaufführung am Mast) in m

maximale magnetische Flussdichte im gegebenen Abstand in µT

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 98 -

Daraus ist ersichtlich, dass für beruflich exponierte Personen der Referenzwert von 1500 µT (16,7Hz) bei einem Abstand

von 0,1 m unterschritten wird.

Die elektrische Feldstärke im Bereich der Aufführung wird wesentlich durch das Vorhandensein der Mastkonstruktion

geschirmt, kann aber im Sinne einer Worst-Case-Überlegung mit Hilfe der Berechnungen für einen allgemeinen Quer-

schnitt der Freileitung für ein Leiterseilhöhe von hS >16 m gemäß Tabelle 5-27 mit 0,5 kV/m abgeschätzt werden.

Die auf dieser Grundlage vorgenommenen Vergleiche der errechneten Stärken elektrischer und magnetischer Felder

sind ebenfalls korrekt durchgeführt. Der Vergleich der für die verschiedenen Profile resultierenden elektrischen Feldstär-

ken und magnetischen Flussdichten mit den Grenzwerten der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe:

2006-02-01 für Allgemeinbevölkerung zeigt, dass in allen Bereichen innerhalb wie auch um die projektierte Bahntrasse

die Grenzwerte der österreichischen Vornorm, teilweise mit einem großen Sicherheitsabstand, eingehalten werden.

Auf eine mögliche Überschreitung der maximalen Richtwerte der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 in wenigen beruflichen

Bereichen der Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf wird hingewiesen, gleichzeitig werden Vorschläge zur Ver-

ringerung der Exposition in diesen Bereichen unterbreitet.

Aus der Bevölkerung werden viele Detailfragen zur möglichen gesundheitlichen Wirkung der erzeugten Felder gestellt,

die von der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht beantwortet werden. Die widersprüchliche Beantwor-

tung dieser Fragen durch unterschiedliche Gruppierungen und durch Medien weckt beim Bürger Unsicherheit und teil-

weise sogar Ängste. Deshalb wird in Frage G3 der aktuelle Wissensstand über die Einwirkung niederfrequenter elektro-

magnetischer Felder auf den menschlichen Organismus auf der Grundlage der weltweiten wissenschaftlichen Literatur

(siehe Anlage) zum Thema kurz erläutert. Die daraus für die Richtwerte der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E

8850 resultierenden Sicherheitsfaktoren sind in Tabelle 9: zusammengetragen.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Ausarbeitungen und die Schlussfolgerungen der Projektwerberin sind für das Fachgebiet Elektrotechnik in den für

das Fachgebiet wesentlichen UVE Unterlagen sowie Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs umfassend dar-

gestellt. Es wurden in umfangreichen Untersuchungen (zum Teil durch die TU Wien bzw. TU Graz) die umweltrelevanten

Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens untersucht. Weiters wurden die Vor- und Nachteile der Systemal-

ternativen mit dezentraler und zentraler Systemauswahl der Bahnstromversorgung dargelegt und die beste Systemvari-

ante der zentralen Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz die verschiedenen Ausbauvarianten untersucht

und bewertet. Die Standort- und Trassenvarianten (Korridore) wurden untersucht und hinsichtlich der umweltrelevanten

Vor- und Nachteile bewertet und die am besten geeignetste Stadtkorridorvariante Korridor 3b ausgewählt und dem einge-

reichten Projekt zugrundegelegt.

Die vorgelegten Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und die Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bauent-

wurfs sind aus Sicht des Fachgebietes Elektrotechnik jedenfalls plausibel und nachvollziehbar.

Die Errichtung der Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf gewährleistet eine Bahnstromversorgung (110kV)

und damit die Bereitstellung der notwendigen Traktionsenergie im Unterwerk Werndorf (mit einer ausreichenden Be-

triebssicherheit) gemäß dem Dimensionierungsprogramm 2025, auf Basis der Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT

unter Einhaltung der europäischen Vorgaben für einen interoperablen Betrieb auf den TEN-Strecken Graz – Spielfeld

Strass / Staatsgrenze und der Koralmbahn.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen sowie Ausarbeitungen und die daraus resultierenden Schlussfolge-

rungen sind aus fachlicher Sicht des Fachgebietes Elektrotechnik plausibel und nachvollziehbar. Sie bestätigen, dass für

den Betrieb auf der Strecke Graz - Spielfeld Strass / Staatsgrenze eine Energieversorgung notwendig ist, um den im

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 99 -

Dimensionierungsprogramm vorgegebenen Betrieb unter Einhaltung der durch die TSI Energie vorgegebenen Span-

nungsgrenzen mit ausreichender Sicherheit zu gewährleisten.

Es ergeben sich aus fachlicher Sicht keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerbe-

rin.

3.1.1.2 Frage G 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinflussung des Menschen im Sied-lungs-/ Wirtschaftsraum und in Erholungsgebieten ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 8: Relevante Einflussfaktoren Gesundheit und Wohlbefinden

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

1 Beeinflussung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Siedlungs- und Wirtschaftsraum (inkl. Erholungsgebiete) durch LÄRM

EN LA, UM

2 Beeinflussung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Siedlungs- und Wirtschaftsraum (inkl. Erholungsgebiete) durch ERSCHÜTTERUNGEN

EN LA, UM

3 Beeinflussung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Siedlungs- und Wirtschaftsraum (inkl. Erholungsgebiete) durch ELEKTROMAGNETISCHE FELDER

EN UM ET

Ges

undh

eit u

nd W

ohl-

befin

den

4 Beeinflussung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Siedlungs- und Wirtschaftsraum (inkl. Erholungsgebiete) durch LUFTSCHADSTOFFE/ STAUBENTWICKLUNG

E KL, UM

Einflussfaktor 1

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

In den vorliegenden Untersuchungsergebnissen der UVE wurden für das Fachgebiet Lärmschutz die Auswirkungen des

vorliegenden Projekts im Vergleich zur Bestandssituation und im Vergleich zur Prognose-Situation bei Unterbleiben des

Vorhabens dargestellt. Darüber hinaus werden die lärmtechnischen Auswirkungen des Projekts während der Zeit der

Bauphase ermittelt und dargestellt. Für den Betrieb der Bahnstromübertragungsanlage selbst werden mögliche Korona-

geräusche der Hochspannungsleitung im Freien untersucht.

Die Methode und die wesentlichen Ergebnisse der von der Projektwerberin in den Ausführungen der UVE für die Fach-

gebiete Lärm und Erschütterungen vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind in den entsprechenden

Abschnitten des Bereiches Lärmschutz, Erschütterungsschutz dargelegt und jeweils in den wesentlichen Punkten zu-

sammengefasst.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Darstellung der schalltechnischen Auswirkungen des Projekts lässt die fachliche Beurteilung hinsichtlich der gesund-

heitlichen Beeinflussung des Menschen in Siedlungs-/Wirtschaftsraum und in Erholungsgebieten ausreichend zu. Eine

Ergänzung der schalltechnischen Aussagen zu den Auswirkungen ist nicht erforderlich.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bauphase

Während der Bauphase der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf tritt im Kabel- wie auch im Freileitungsab-

schnitt durch die Ausführungsarbeiten temporär, meistens nacheinander in einzelnen Abschnitten Lärm auf. Die von

Projektwerberin diesbezüglich vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht des Fachgebietes

Umweltmedizin, Hygiene plausibel und nachvollziehbar. Gegenüber der vorgelegten Einschätzung werden keine wesent-

lichen Abweichungen geltend gemacht. Die Auswirkungen der Lärmimmissionen auf eine Beeinträchtigung des Wohlbe-

findens oder der Gesundheit der Menschen im Siedlungs-/Wirtschaftsraum sowie in den angrenzenden Erholungsgebie-

ten ist ausreichend dargestellt und bedarf keiner Ergänzung. Die in den vorgelegten Unterlagen dargestellte Bewertung

der Lärmimmissionen entspricht auch dem Stand der Technik und der Wissenschaft. Die geltenden Immissionsgrenzwer-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 100 -

te für Lärm werden während der meisten Arbeiten eingehalten, kurzeitige Überschreitungen an wenigen Tagen können

nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies wird nicht zuletzt durch die zu diesem Zweck vorgesehenen Maßnahmen

erreicht. Das Vorhaben ist in einem Raum geplant wo bereits heute relativ hohe Lärmimmissionen durch Straßen-,

Schienen- und Flugverkehr herrschen. Gemessen an diesem hohen Grundpegel wird die Lärmimmission während der

Bauphase des Projekts sehr geringfügig und nur kurzzeitig ansteigen. Ähnliche Lärmimmissionen treten ebenfalls beim

Bau von Straßen oder im Rahmen anderer infrastruktureller Arbeiten auf, sie stellen, nicht zuletzt durch die zeitliche

Beschränkung der Baumaßnahmen, keine nicht akzeptierbare Belastung dar. Für das Arbeitspersonal gelten während

der Bauphase einschlägige Schutzvorschriften, die dem gleichen Zweck dienen. Über die bereits vorgesehen Maßnah-

men zur Verringerung der Lärmimmissionen insbesondere in der Nacht und am Feiertagen kann wegen der Seltenheit

des Auftretens störender Lärmimmission und ihrer zeitlichen und räumlichen Begrenzung des Auftretens von weiteren

Schutzmaßnahmen abgesehen werden. Vereinzelte Lärmimmission in der Bauphase stellen keine ungebührlichen Belas-

tungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit der Anrainer oder der Passanten dar.

Betriebsphase

Im Betrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf treten im kabelverlegten Abschnitten keine wahr-

nehmbare Lärmimmissionen auf. Im Freileitungsabschnitt verursachen elektrische Mikroentladungen, insbesondere beim

feuchten Wetter, an der Oberfläche der einzelnen Leiterseile sog. Korona- Geräusche (Brummen mit einer Frequenz von

33,5 Hz und ein höherfrequentes Knistern). Auch unter ungünstigen Verhältnissen wird der resultierende Schalldruck

direkt unter den Freileitungen einen Wert von 30 dB nicht überschreiten, mit der Entfernung von der Freileitung nimmt

der Schalldruck rasch ab. In der Entfernung der nächsten Anrainer wird der Schalldruck unter 20 dB liegen. Die von Pro-

jektwerberin diesbezüglich vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen berücksichtigen diese Phänomene, die

Ausführungen sind aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin und Hygiene plausibel und gut nachvollziehbar. Ge-

genüber der vorgelegten Einschätzung werden keine wesentlichen Änderungsvorschläge geltend gemacht. Der Beitrag

der Korona-Geräusche zur Lärmimmissionen ist ausreichend beschrieben und charakterisiert. Die in den vorgelegten

Unterlagen dargestellte Bewertung der Lärmimmissionen entspricht auch dem Stand der Technik und der Wissenschaft.

Die geltenden Immissionsgrenzwerte für Lärm werden z.T. deutlich unterschritten.

Bei Korona-Geräuschen handelt es sich nicht um ortsübliche Umgebungs- oder Nachbarschaftsgeräusche, es sind viel-

mehr atypische Geräusche, deren physikalischer Hintergrund sich den meisten Menschen nicht erschließt. Dadurch

können Unsicherheiten oder Unbehagen aufkommen. Die Korona-Geräusche sind daher auffälliger und werden häufig

irrtümlicherweise lauter als allgemein übliche Umgebungsgeräusche wahrgenommen.

Wegen der Geringfügigkeit des Beitrages der Korona-Geräusche zum Gesamtpegel der Lärmimmission in Bereichen der

Bahnstromübertragungsanlage sind keine Belastungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit der Menschen im be-

trachteten Siedlungs-/Wirtschaftsraum sowie in den angrenzenden Erholungsgebieten zu erwarten, weshalb auch keine

zusätzlichen Gegenmaßnahmen erforderlich sind.

Einflussfaktor 2

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

In den vorliegenden Untersuchungsergebnissen der UVE wurden für das Fachgebiet Immissionen-Erschütterungen die

Auswirkungen des vorliegenden Projekts im Vergleich zur Bestandssituation und im Vergleich zur Prognose-Situation bei

Unterbleiben des Vorhabens dargestellt. Darüber hinaus werden die erschütterungstechnischen Auswirkungen des Pro-

jekts während der Zeit der Bauphase ermittelt und dargestellt und Schutzmaßnahmen angeführt. Für den Betrieb der

Bahnstromübertragungsleitung selbst sind keine erschütterungstechnischen Auswirkungen zu erwarten.

Die Methode und die wesentlichen Ergebnisse der von der Projektwerberin in den Ausführungen der UVE für die Fach-

gebiete Lärm und Erschütterungen vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind in den entsprechenden

Abschnitten des Bereiches Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA) dargelegt und jeweils in den wesentlichen Punkten

zusammengefasst.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 101 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Darstellung der erschütterungstechnischen Auswirkungen des Projekts lässt die fachliche Beurteilung hinsichtlich der

gesundheitlichen Beeinflussung des Menschen in Siedlungs-/Wirtschaftsraum und in Erholungsgebieten ausreichend zu.

Eine Ergänzung der erschütterungstechnischen Aussagen zu den Auswirkungen ist nicht erforderlich.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bauphase

Während der Bauphase treten gelegentlich bei bestimmten Arbeiten an Kabel- wie auch an Freileitungsanlagen temporär

und lokal schwache Erschütterungen auf, die in Ausbreitung zu nahen Objekten weiter gedämpft werden. Die von Pro-

jektwerberin diesbezüglich vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht des Fachgebietes

Umweltmedizin, Hygiene plausibel und nachvollziehbar. Gegenüber der vorgelegten Einschätzung werden keine wesent-

lichen Abweichungen vorgetragen. Die möglichen Auswirkungen der Erschütterungen auf eine Beeinträchtigung des

Wohlbefindens oder der Gesundheit der Menschen im Siedlungs- /Wirtschaftsraum sowie in den angrenzenden Erho-

lungsgebieten sind ausreichend dargestellt und bedürfen keiner Ergänzung. Die in den vorgelegten Unterlagen darge-

stellte Bewertung der Erschütterungen entspricht auch dem Stand der Technik und der Wissenschaft. Die geltenden

Immissionsgrenzwerte für Erschütterungen werden während der Arbeiten, die an Werktagen und tagsüber ausgeführt

werden, eingehalten. Ähnliche Erschütterungen treten in Städten und Kommunen ebenfalls beim Bau von Straßen oder

im Rahmen anderer infrastrukturellen Arbeiten auf, sie stellen durch ihre schwache Intensität und zeitliche Beschränkung

der verursachenden Baumaßnahmen keine ungebührlichen Belastungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit der

Anrainer dar. Für das Arbeitspersonal gelten während der Bauphase einschlägige Schutzvorschriften, die dem gleichen

Zweck dienen. Während der Bauphase werden die tolerierbaren Stärken der Erschütterungen nicht überschritten, es ist

von keiner Beeinträchtigung der Gesundheit auszugehen.

Betriebsphase

Im Betrieb verursacht die 110 kV Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf weder in der Kabel- noch in der Freilei-

tungsausführung eine nennenswerte Erschütterung.

Einflussfaktor 3

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bauphase

In der Bauphase wird die 110 kV Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf nicht betrieben, demnach kann sie auch

keine elektrischen oder magnetischen Felder aufbauen. Nur in der unmittelbaren Umgebung der Baugeräte treten

schwache magnetische Felder unterschiedlicher Frequenz auf, die die Gesundheit weder der Passanten noch des Ar-

beitspersonals beeinträchtigen oder gefährden können.

Betriebsphase

Elektromagnetische Felder im Betrieb

Die geplante Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf wird im Betrieb elektrische und magnetische 16,75 Hz-

Felder erzeugen, die im Rahmen des UVE (UV-04-02.01) in numerischer Simulation charakterisiert wurden. Dabei kam

ein modernes und zuverlässiges Simulationsverfahren zum Einsatz, in dem einerseits die unterschiedlichen Belastungs-

zustände und andererseits die räumlichen Gegebenheiten der Kabelführung und der Freileitung erfasst sind. Zur Ergän-

zung und zur Überprüfung der Ergebnisse der Simulation wurden Messreihen durchgeführt, die eine gute Übereinstim-

mung und Korrektheit der berechneten Feldcharakteristika, und zwar der elektrischen Feldstärken mit der Einheit kV/m

und der magnetischen Flussdichten in µT, in Abhängigkeit von dem Abstand von den Bahnleitungen bestätigen. Die

Stärken der elektrischen und magnetischen Felder sind komplexe Funktionen der Konfiguration, Lage und Art der Bahn-

stromübertragungsanlage sowie ihrer elektrischen Betriebscharakteristiken. Die Ermittlung der Verteilung der elektri-

schen Feldstärke und magnetischen Flussdichte wird für verschiedene repräsentative senkrecht auf die Bahnstromüber-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 102 -

tragungsanlage stehenden Ebenen (Profile) unter Berücksichtigung des normalen Betriebs und des kritischen Betriebs-

zustandes des sog. thermischen Stromes vorgenommen. Der Störbetrieb, bei dem die thermische Stromgrenze der

Bahnstromübertragungsanlage erreicht wird, kommt sehr selten, durchschnittlich nur 10 Minuten pro Jahr, vor. Um der

Betrachtung eventueller akuter oder chronischer Effekte gerecht zu ermöglichen, werden neben den maximalen augen-

blicklichen Werten der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte im Falle eines thermischen Stroms

auch die jeweils über die Dauer von 24 Stunden gemittelten Werte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Fluss-

dichte während des normalen Betriebs, bestimmt. Repräsentative Profile der räumlichen Verteilung der Feldkennwerte

werden für gleichartige Bahnabschnitte nur einmal angefertigt, die resultierenden Kennwerte können für die Prüfung des

gesamten Abschnittes der Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf herangezogen werden.

Die im UVE (UV-04-02.01) aufgestellten Graphen und Tabellen stellen eine ausreichende und zuverlässige Charakteri-

sierung der elektromagnetischen 16 2/3 Hz-Felder entlang der Bahnstromübertragungsanlage innerhalb der betrachte-

ten Strecke dar. Allerdings sind die technisch detaillierten Aufzeichnungen vor allem für den Fachmann gedacht, für den

Bürger werden sie schwer zugänglich sein. Deshalb werden aus der UVE (UV-04-02.01) für folgende relevante Bereiche:

- Häuser der Anrainer

- Bereiche mit einer empfindlichen Nutzung (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altersheime etc.)

- frei zugängliche Bereiche für die Allgemeinbevölkerung

- berufliche Bereiche

- landwirtschaftliche Nutzflächen

die maximal ermittelten Werte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichten für die Kabel- und Freilei-

tungsführung extrahiert und in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. Dabei wird zwischen den ungünstigsten augen-

blicklichen Werten, die beim thermischen Strom kurzzeitig auftreten und 24-Stunden-Mittelwerten bei nominalen Betrieb,

unterschieden.

Die 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Kabelausführung mit unterschiedlichen Verlegungsarten baut in ihrer Um-

gebung nur magnetische Felder auf. Die maximal ermittelten Flussdichten B sind als Effektivwerte für verschiedene Orte

und Betriebszustände der Bahnstromübertragungsanlage aus der UVE (UV-04-02.01) extrahiert. (* 50 Hz-Freileitungen)

Betriebszustände → thermischer Strom 24-h-Mittelwert

Orte ↓ E in kV/m B in µT E in kV/m B in µT

Häuser der Anrainer - 0,1 - < 0,03

Bereiche mit empfindli-cher Nutzung

1,65*

8,52

-

3,3

Bereiche mit einem freien Zugang für Allgemeinbe-

völkerung

-

32,7

-

12,66

Arbeitsbereiche der Bahn - 799 - 309

Gewerbenutzung - 8,41 - 3,26

Die Bahnstromübertragungsanlage als 110 kV-Freileitungen emittiert in ihrer Umgebung elektrische und magnetische 16

2/3 Hz-Felder. Die maximal vorkommenden Feldstärken E und Flussdichten B sind als Effektivwerte für verschiedene

Orte und Betriebszustände der Bahnstromübertragungsanlage aus der UVE (UV-04-02.01) extrahiert.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 103 -

Betriebszustände → thermischer Strom 24-h-Mittelwert

Orte ↓ E in kV/m B in µT E in kV/m B in µT

Häuser der Anrainer 0,02 0,2 0.02 0,068

Bereiche mit einem freien

Zugang für Allgemeinbe-

völkerung

1,9

18,1

1,9

6,069

Gewerbenutzung 1,22 22,8 1,22 8,842

Arbeitsbereiche der Bahn 0,5 5846 2,5 2267

Landwirtschaftliche Nutz-

flächen

1,2 189 1,2 10,28

Beurteilung der SICHERHEIT auf der Grundlage der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850

Die UVE (UV-04-02.01) zieht für die Beurteilung der gesundheitlichen Unversehrtheit der Allgemeinbevölkerung sowie

der Sicherheit in beruflichen Bereichen die geltende österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-

01 zum Schutz der Bevölkerung und des Arbeitspersonals gegenüber niederfrequenten elektrischen und magnetischen

Feldern heran. Die vorgenommene Gegenüberstellung der Grenzwerte der österreichischen Vornorm ÖVE /ÖNORM E

8850 und der für die geplante Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf ermittelten elektrischen Feldstärken und

magnetischen Flussdichten ist konform mit den Verwaltungsvorschriften und Genehmigungskriterien aus § 24 UVP-G

und entspricht dem heutigen Stand bei der allgemeinen Beurteilung gesundheitlicher Effekte in elektromagnetischen

Feldern.

Die in der UVE (UV-04-02.01) vorgenommenen Vergleiche sind korrekt durchgeführt und sie ergeben plausibel und

nachvollziehbar für die Allgemeinbevölkerung, dass auch unter der Berücksichtigung der ungünstigsten Betriebszustände

in allen Bereichen innerhalb und um die bewertete Anlage die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, teilweise

mit einem großem Sicherheitsabstand, eingehalten wird.

Für die wenigen Bereiche der beruflichen Nutzung, in denen die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 über-

schritten werden könnte, werden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Einhaltung der Richtwerte gewährleisten.

Die elektromagnetische Umweltverträglichkeit ist ein sensibles Thema in der öffentlichen Diskussion, weshalb im Rah-

men der Fragenbeantwortung „Frage G3“ tiefergehende Erläuterungen und Vergleiche der in wissenschaftlichen Studien

belegten Schwellen gesundheitsrelevanter Effekte und der im Projekt auftretenden Feldstärken dargestellt werden.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Für die Trasse der Bahnstromübertragungsanlage sowie entlang der Bahnstrecken im Untersuchungsraum wurden vom

Institut für Elektrische Anlagen der TU Graz in repräsentativen Bereichen Feldstärken der magnetischen und elektrischen

Felder unter Annahme verschiedener Betriebsbedingungen ermittelt wobei jeweils der ungünstigste Fall angenommen

wurde. Die vorliegenden Ergebnisse der magnetischen Ersatzflussdichte und der elektrische Ersatzfeldstarke sowohl für

die 50 Hz Anlagen als auch die 16,7 Hz Anlagen wurden an ausgewählten Bereichen die allgemein zugänglich sind und

jenen, die nur Arbeitnehmern zugänglich sind, zusammenfassend bewertet.

Für die elektrischen Felder wurden die maximale Betriebsspannung („Höchste nicht permanente Spannung“) bei Oberlei-

tungsanlagen mit 18 kV und bei Bahnstromübertragungsanlagen mit 132 kV festgelegt. Als Basis für die Berechnung der

magnetischen Ersatzflussdichte im Bereich der Bahnstromübertragungsanlage wurde der thermische Grenzstrom der

Anlage sowie der 24 h Mittelwert herangezogen. Der thermische Grenzstrom (Anlagengrenzwert) beträgt beim Kabel 620

A und bei den Phasenseilen der Freileitung 740 A. gemäß den verwendeten Materialien. Da die beiden Anlagenteile

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 104 -

elektrotechnisch in Serie geschalten sind, ist für beide Leitungsabschnitte (Freileitung und Kabel) ein thermischer Grenz-

strom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse maßgebend.

Neben den Standardquerschnitten wurden im Bereich der Bahnstromübertragungsanlage zusätzlich Profile für ausge-

wählte Gebäude und Grundstücksgrenzen entlang der Trasse berechnet. Dabei wurden besonders ungünstige Grund-

stücksgrenzen und Gebäude hinsichtlich der Exposition gegenüber elektrischen und magnetischen Felder ausgewählt

(die sich am nächsten zu der geplanten Bahnstromleitung befinden).und ergänzend Bereiche mit sensiblen Nutzungen

(Kindergärten, Spielplätze) untersucht.

Im Untersuchungsraum (Streckenabschnitte Graz – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Koralmbahn) erfolgte die Be-

rechnungen der magnetischen Ersatzflussdichte ebenfalls auf Basis des thermischen Grenzstromes der gewählten Ober-

leitungsanlage von 2923 A. Im Streckenabschnitt Graz – Spielfeld Strass / Staatsgrenze wurden 18 Querschnitte unter-

sucht (km 217,963 - km 258,000). Im Bereich der Koralmbahn wurden 3 Querschnitte untersucht (km 14,250 - km

24,830). Es wurde neben dem thermischen Grenzstrom auch der maximale Laststrom aus der Zugfahr – und Lastfluss-

simulation und der 24-h-Mittelwert berechnet.

Die bereits durch die vorhandenen Infrastrukturanlagen (insb. öffentliche Stromversorgungsleitungen) existierenden

Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder wurden mit den zu erwartenden Feldern der geplanten Bahnanlagen

verglichen.

Die Grundlage der Bewertung stellen die Referenzwerte gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 –

für die Exposition der Allgemeinbevölkerung (5 kV/m und 100 μT bei 50 Hz bzw. 10 kV/m und 300 μT bei 16,7 Hz) bzw.

für berufliche Exposition (10 kV/m und 500 μT bei 50 Hz bzw. 20 kV/m und 1.500 μT bei 16,7 Hz) dar. Diese Werte sind

ident mit den in Europa durch die EU-Ratsempfehlung (1999/519/EG) bzw. durch die ICNIRP Richtlinie 1998 angeführten

Referenzwerten. Diese Werte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der WHO (Fact sheet N°322, vom Juni

2007).

Durch die im Bauentwurf bereits geplanten feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebün-

delte Verlegung der Leiter, Umsetzung des Rückstrom- und Erdungskonzeptes sowie Umzäunung) wird der aktuelle

Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforder-

te Reduktion umgesetzt.

Gutachten – Schlussfolgerungen

Die Referenzwerte für die Exposition der Allgemeinbevölkerung (5 kV/m und 100 μT bei 50 Hz bzw. 10 kV/m und 300 μT

bei 16,7 Hz) stellen den aktuellen Stand der Technik dar. Seitens der WHO (Fact sheet N°322, vom Juni 2007) gibt es in

der gegenwärtigen wissenschaftlichen Forschung keine substantiellen Hinweise von gesundheitlichen Auswirkungen

aufgrund niederfrequenter Magnetfelder, wenn die geltenden Referenzwerte eingehalten werden. Aus elektrotechnischer

Sicht kann für die untersuchten Profile festgehalten werden, dass die zulässigen Referenzwerte für das elektrische und

magnetische Feld in Bereichen, die der Allgemeinbevölkerung zugänglich sind, eingehalten werden. Die Berechnungen

ergaben, dass im Bereich des Trogquerschnittes T5 an der Grundstücksgrenze (=Ltg.-km 4,748) die maximale Fluss-

dichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74 µT) beträgt. Im Bereich der Muffenwanne M1 (=Ltg.-

km 5,404) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 32,70 µT (24-h-Mittelwert 12,66 µT) an der

Grundstücksgrenze. Im Freileitungsabschnitt tritt im Querschnitt F1 (=Ltg.-km 0,546) die maximale Flussdichte bei ther-

mischen Grenzstrom 22,8 µT (24-h-Mittelwert 8,84 µT) an der Gebäudekante. Diese berechneten Maximalwerte liegen

deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt

und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw, vernachlässigbar einzuschätzen. Die im Bauentwurf bereits

geplanten feldmindernden Maßnahmen stellen den aktuellen Stand der Technik sicher und dabei wird technisch die ge-

mäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt. Aus Sicht des Sachver-

ständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik kann festgestellt werden, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelba-

ren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sen-

siblen Nutzungen (Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten werden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 105 -

Einflussfaktor 4

Klima, Luft

Über mögliche gesundheitliche Auswirkungen muss auf den Fachbereich Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische

Verträglichkeit verwiesen werden, es werden hinsichtlich der Immissionskonzentrationen keine Überschreitungen von

Irrelevanzschwellen erwartet. Im Betrieb sind keine messbaren Auswirkungen der Immission an Luftschadstoffen gege-

ben.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bauphase

Die ermittelten, durch die Baumaßnahmen in allen Abschnitten der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf ver-

ursachten Immissionen von Luftschadstoffen sind gering, ihre Konzentrationen liegen in allen Bereichen unter der jewei-

ligen Irrelevanzschwelle bezüglich einer gesundheitlichen Konsequenz. Die von der Projektwerberin diesbezüglich vorge-

legten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin, Hygiene plausibel

und nachvollziehbar. Gegenüber der vorgelegten Einschätzung werden keine Einwände gemacht. Die in der Bauphase

verursachten Luftimmissionen werden keinen nennenswerten Einfluss auf das Wohlbefinden oder die Gesundheit der

Menschen im Siedlungs-/Wirtschaftsraum sowie in den angrenzenden Erholungsgebieten ausüben.

Betriebsphase

Von der Kabelausführung der Bahnstromübertragungsanlage gehen keine Schad- und Fremdstoff-Immission aus.

Bei der Freileitung entstehen direkt an der Oberfläche der Leiterseile hohe elektrische Feldstärken, die für elektrische

Mikroentladungen und schließlich auch für die Ausbildung von Korona-Geräuschen verantwortlich sind. Wenn die elektri-

schen Feldstärken auf den Leiterseilen die Durchschlagfestigkeit des umgebenden Gemisches (Aerosol) aus Luft, Was-

sertropfen, Staub, Ruß mit organischen Anteilen wie Pollen, Sporen oder Bakterien überschreitet, kommt es zur Mikro-

entladungen, die das Aerosol ionisieren. Die Folge ist eine Spaltung von Atomen und chemische Bildung neuer chemi-

scher Produkte wie z.B. Ozon (ein flüchtiges Molekül aus drei Sauerstoffatomen) oder Stickoxide. Werden diese Produk-

te in einer hohen Konzentration über einen längeren Zeitraum von Menschen eingeatmet, kommt es zur Schädigung der

Lunge und schließlich des gesamten Organismus. Bei den Freileitungen der gegenständigen 110 kV-

Bahnstromübertragungsanlage sind die Bereiche der Ionisation sehr dünn über der Oberfläche der Leitungsseile ausge-

breitet, die Konzentration der erzeugten neuen chemischen Produkte ist schon wegen der relativ niedrigen Übertra-

gungsspannung sehr gering. Darüber hinaus verringert sich die Konzentration der neuen Produkte durch Diffusion, Luft-

verwirbellung oder Wind mit dem Abstand von den Leiterseilen. Messungen um 380 kV Freileitungen haben ergeben,

dass in frei zugänglichen Bereichen des Menschen um die Freileitung die Konzentration der Ionisationsprodukte deutlich

unterhalb den natürlichen Konzentrationen dieser Produkte in der Luft liegt. Diese Feststellung lässt sich auf die gegen-

ständige 110 kV-Freileitung ebenfalls übertragen. Folgerichtig kann festgestellt werden, dass in den niederkonzentrierten

Ionisationsprodukten, die von der Freileitung der behandelten Bahnstromübertragungsanlage ausgehen, keine gesund-

heitlichen Risiken erkannt werden.

3.1.1.3 Frage G 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: LA, KL, UM, ET)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die in der UVE enthaltenen schalltechnischen Untersuchungen berücksichtigen sowohl in der Bestandsaufnahme durch

Schallmessungen als auch für die Berechnung der maßgeblichen Schallemissionen und der dadurch im Umfeld auftre-

tenden bzw. zu erwartenden Lärmimmissionen einschlägig anerkannte Richtlinien und Normen wie z.B. die ÖNORM S

5004 für die Durchführung von Schallmessungen, die ON-Regel ONR 305011 für die Berechnung der Schienenlärm-

Emissionen und die ÖNORM ISO 9613-2 für die Berechnung der Immissionen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 106 -

Die Schallpegelberechnungen erfolgen mit Hilfe eines anerkannten digitalen Rechenprogramms, wobei die die Ergebnis-

se sowohl als Lärmkarten als auch numerisch dargestellt werden.

Für die Änderung in der Höhe der Lärmimmissionen durch den Schienenverkehrslärm wird der Anwendungsbereich der

Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) im Sinne des § 1 Abs. 2 der SchIV untersucht, für die Höhe

der Lärmimmissionen durch den Betrieb der Bahnstrom-Übertragungsanlage werden Pegelwerte als Nachweis der

Nichtwahrnehmbarkeit angeführt, für den Baulärm bei der Errichtung der Übertragungsanlage werden Ziel- und Richtwer-

te definiert.

Die in der UVE enthaltenen erschütterungstechnischen Untersuchungen berücksichtigen die möglichen Auswirkungen

auf die Nachbarschaft während der Bauphase. Für den Betrieb selbst werden weder für den Kabelabschnitt noch für den

Abschnitt der Freileitung erschütterungstechnische Auswirkungen prognostiziert. Ähnlich wie bei der schalltechnischen

Untersuchung werden auch in der erschütterungstechnischen Untersuchung die möglichen Auswirkungen für den Fall

des Unterbleibens des Projektes (Nullvariante) auf den betroffenen Bahnstrecken der Koralmbahn und der Südbahn

untersucht und dabei im Vergleich zum Projekt keine Änderungen der Auswirkungen prognostiziert.

Die Prognose erfolgen unter Hinweis und Darlegung der maßgeblichen Kriterien der ÖNORM S 9020 und ÖNORM S

9012/2010.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die in der UVE vorgelegten Unterlagen entsprechen in fachlicher Hinsicht dem Stand der Technik und der Wissenschaf-

ten auf dem Fachgebiet der Lärmschutz- und Erschütterungsschutztechnik.

Die schalltechnische Beurteilung des Baulärms erfolgt im Hinblick auf die Berücksichtigung und Einhaltung von bereits in

vielen eisenbahntechnischen UVP-Verfahren und in vielen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren in Abhän-

gigkeit vom Umgebungsgeräusch angewandten Ziel-Immissionsgrenzwerten nach ÖAL Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 für Tag-

zeit, Abend und Nachtzeit. Die Durchführung von Kontrollmessungen und die Anwendung von speziellen Schutzmaß-

nahmen im Falle von Überschreitungen der Zielwerte ist unter Einbeziehung eines mit ausreichenden Befugnissen aus-

gestatteten Organs (Bauführer) vorgesehen.

Die erschütterungstechnische Beurteilung der Bauerschütterungen erfolgt im Hinblick auf die Berücksichtigung der gesi-

cherten Vermeidung von Bauschäden an Nachbarobjekten.

Kontrollmessungen und anhand der Ergebnisse abzuleitende spezielle Konsequenzen werden im UVG vorgeschrieben.

Klima, Luft

Die Bewertung entspricht dem aktuellsten Stand des Immissionsschutzgesetz-Luft, es sind auch bereits die Berechnun-

gen für den neu geregelten Parameter PM2,5 berücksichtigt. Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß IG-L ist nicht ge-

währleistet (Graz ist PM10-Saqnierungsgebiete), die Projektauswirkungen sind jedoch gemäß UVP-Leitfaden des Um-

weltbundesamtes irrelevant.

Im UVP-Leitfaden für Luftreinhaltung ist die Irrelevanzschwelle mit 1% eines Langzeitgrenzwertes (Jahresmittel) bzw. 3%

des Kurzzeitgrenzwertes (Tages-, Stunden- und Halbstundenmittelwerte) definiert. Im ggst. Projekt liegen die maximalen

projektbedingten Zusatzbelastungen für die jeweils nächstgelegenen Anrainer unter dieser Schwelle (siehe Rechener-

gebnisse „Vertiefende Informationen zur UVE.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Im Rahmen der UVE (UV-04-02.01) wurde zur Prüfung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit der von der

Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf ausgehenden Felder die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850,

Ausgabe: 2006-02-01 herangezogen. Diese Vornorm gibt pauschale Grenzwerte für den Schutz der Allgemeinbevölke-

rung und des Arbeitspersonals gegenüber elektromagnetischen Feldern an, die für interessierte und bezüglich des Um-

weltschutzes engagierte Bürger keine ausreichende Information darstellen. So z.B. werden in der Fassung der Vornorm

ÖVE/ÖNORM E 8850, folgende häufig gefragte Inhalte nicht beantwortet:

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 107 -

- Inwieweit wurden in der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 akute und chronische gesundheitsrelevante

Wirkungen elektromagnetischer Felder berücksichtigt?

- Welche Wirkungen auf den Menschen und welche Wirkungsschwellen niederfrequenter elektromagnetischer Felder

liegen der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 zugrunde?

- Wie groß sind die Sicherheitsabstände zwischen den wissenschaftlich belegten Wirkungsschwellen und den Grenz-

werten der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850?

- Niederfrequente magnetische und elektrische Felder sind von der IARC der WHO in Aufstellungen möglicher Krebs-

faktoren aufgelistet. Wie soll diese Information interpretiert werden?

- Wieso unterscheiden sich die Grenzwerte der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 von Grenzwerten

einiger Nachbarländer?

- Welche Gefährdung können Träger der häufig eingesetzten elektronischen Implantate wie z.B. Herzschrittmacher

oder Kardioverter-Defibrillatoren in Feldern der elektrischen Bahnversorgung erfahren? Diese Bevölkerungsgruppe

(etwa 1% in allen Altersklassen) wird aus dem Geltungsbereich der EU-Empfehlung, die die gleichen Grenzwerte wie

die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 führt, ausgeschlossen.

- Die diskutierte Beeinflussung landwirtschaftlicher Nutzflächen und landwirtschaftlicher Nutztiere sowie der Fauna

findet in der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Elektromagnetische Felder (UV-04-02.01), keine Berücksichti-

gung.

- Im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Weiteren auf diese Fragen näher eingegangen. Bei der Ab-

handlung der Problematik werden aufgrund des großen Umfangs nicht die einzelnen Publikationen erläutert, son-

dern nur die Zusammenfassungen des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes bezüglich einzelner medizini-

scher Endpunkte dargestellt. Die zugehörige Literatur kann den angefügten Literaturverzeichnissen (siehe Anlage)

entnommen werden.

Aktueller wissenschaftlicher Kenntnisstand

AKUTE EFFEKTE NIEDERFREQUENTER ELEKTRISCHER UND MAGNETISCHER FELDER BEIM MENSCH UND

TIER

DEFINITION

Akute Effekte treten sofort nach der Applikation elektromagnetischer Felder bestimmter Mindeststärke auf. Einige akute

Effekte werden nur durch elektrische oder magnetische Felder hervorgerufen, bei anderen Effekten können beide Kom-

ponenten einen Beitrag liefern. Für die Einleitung der akuten Effekte müssen die Felder mindestens kurzzeitig eine mi-

nimale Feldstärke aufweisen, die im Weiteren als Wirkungsschwelle bezeichnet wird. Für die Abwägung der akuten Ef-

fekte sind also die maximalen augenblicklichen Werte der elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten he-

ranzuziehen. Nach dem Ausschalten des Feldes oder der Entfernung der Personen aus dem überschwelligen Feldbe-

reich verschwinden die meisten akuten Effekte, einige ernsthafte akute Effekte (z.B. Auslösen des Herzkammerflim-

merns) können aber den Organismus nachhaltig beeinflussen oder sogar für ihn lebensgefährlich sein. Deshalb ist es

wichtig, zwischen:

- harmlosen akuten Effekten und

- gesundheitsrelevanten akuten Wirkungen

zu unterscheiden.

HARMLOSE AKUTE EFFEKTE

Elektrische niederfrequente Wechselfelder mit einer Feldstärke über 5 kV/m können:

- zur Vibration der Haare auf der Kopfoberfläche und

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 108 -

- Wahrnehmung über die Sinnesrezeptoren in der Haut (Kribbeln)

führen.

Die Vibration der Haare wird über die Rezeptoren an den Haarwurzeln aufgenommen, dem Gehirn zugeleitet und über

die Verarbeitung im Gehirn, wahrgenommen. Die Wahrnehmungsschwelle des elektrischen Wechselfeldes ist sehr indi-

viduell und sie hängt von einer Reihe Faktoren wie z.B. der Behaarung und der Körpergeometrie ab.

Ein von der Erde gut isolierter menschlicher Körper wird im elektrischen Feld aufgeladen. Bei Berührung von geerdeten

elektrisch leitfähigen und geerdeten Gegenständen, z.B. mit der Hand, können durch die über die Hautkontaktfläche

abfließenden Ströme die Sinnesrezeptoren in der Haut nicht adäquat gereizt werden. Dies führt zu einer Wahrnehmung

unterschiedlicher Intensität zwischen einer einfachen und schmerzhaften Wahrnehmung. Die Schwellen dieser harmlo-

sen Effekte sind sehr individuell und sie hängen von vielen Faktoren wie z.B. Dicke und Beschaffenheit der Haut, Druck

in der Kontaktstelle oder auch der Empfindlichkeit der Person ab.

Magnetische Wechselfelder mit einer Flussdichte von über 2000 µT bei einer Frequenz von 16 Hz und über 5000 µT bei

50 Hz werden mit unserem Sehsystem über eine Modulation des Zellmembran-Dunkelstromes in den Sehzellen (Stäb-

chen und Zapfen) in der Retina wahrgenommen. Dabei entstehen an der Sehperipherie subjektive Flicker-

Wahrnehmungen, die nach der Stärke des magnetischen Feldes unterschiedliche Muster aufweisen können. Diese

Wahrnehmungen werden auch als magnetische Phosphene bezeichnet. Die Wirkungsweise der magnetischen Wechsel-

felder in der Retina und die Entstehung dieser Effekte sind elektrophysiologisch gut verstanden. Diese Effekte können

bei sehr überschwelligen Flussdichten (über 10 000 µT) bei einigen Personen zur schwachen Irritation oder nach einer

langen Feldeinwirkung auch zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens führen, gesundheitsrelevante Symptome wurden

aber nie beobachtet.

GESUNDHEITSRELEVANTE AKUTE EFFEKTE

Äußere elektrische und magnetische Wechselfelder influenzieren bzw. induzieren im Körperinneren sog. exogene elektri-

sche Felder, die sich mit den körpereigenen (endogenen) elektrischen Feldern überlagern. Die resultierenden elektri-

schen Feldstärken, bzw. die im elektrisch leitfähigen Körper entstandenen elektrischen Stromdichten, können im inho-

mogenen Volumenleiter des Körpers sehr unterschiedlich ausfallen. Überschreit die örtliche extrazelluläre Stromdichte

eine Stromdichte von 1 mA/cm², werden überschwellige elektrische Erregungen in:

- Muskelzellen

- Nervenzellen und in

- Sinnesrezeptoren

eingeleitet. Auch eine punktuelle Reizung der Nerven und Muskeln durch die äußeren Felder kann zu möglichen ge-

sundheitsrelevanten Konsequenzen wie z.B.:

- Muskelverkrampfung

- Atemlähmung

- Herzkammer- Extrasystolen

- Herzkammerflimmern

führen.

Die in der Praxis vorkommenden elektrischen 16 2/3 Hz bzw. 50 Hz Felder sind alleine nicht imstande die für die ü-

berschwellige Reizung von Nerven und Muskeln notwendigen Stromdichten im Körper aufzubauen, da die maximale

vorkommende Feldstärke durch die Durchschlagfestigkeit der Luft beschränkt ist.

Starke magnetische Wechselfelder mit magnetischen Flussdichten über 800 000 µT im 50 Hz-Feld oder über 2 400 000

µT im 16 Hz-Feld können eine Erregung von Nerven und Muskeln am Rand des Brustkorbes einleiten, für die Reizung

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 109 -

z.B. der Skelettmuskeln sind noch wesentlich höhere magnetische Flussdichten erforderlich. Gleichzeitig mit Magnetfel-

dern einwirkende elektrische Felder (z.B. bei Hochspannungsfreileitungen) liefern nur einen geringen Beitrag zur Körper-

stromdichte.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Elektrische und magnetische Wechselfelder können bei einer Überschreitung der jeweiligen Wirkungsschwellen harmlo-

se Effekte einleiten, die keine gesundheitliche Relevanz nach sich ziehen. Die Entstehung und die Art der harmlosen

Effekte in elektrischen und magnetischen Feldern sind elektrophysiologisch gut verstanden und experimentell am Men-

schen belegt.

In niederfrequenten elektrischen Feldern treten akute aber harmlose Effekte der Haarvibration nur in Feldern mit einer

vertikalen Ausrichtung und mit einer großen Ausdehnung auf. Die Wirkungsschwelle ist frequenzunabhängig und liegt

bei einer Feldstärke von 5 kV/m eines ungestörten elektrischen 16 2/3 Hz Feldes.

Praktische elektrische Felder sind dagegen durch die beschränkte Durchschlagfestigkeit der Luft in ihrer Feldstärke

derart beschränkt, dass nur indirekt bei einer Berührung geerdeter, elektrisch leitfähiger Gegenstände, zu einer Wahr-

nehmung durch die Sinnesrezeptoren in der Haut kommen kann. Akute Effekte mit einer gesundheitlichen Konsequenz

können deshalb im elektrischen Wechselfeld nicht auftreten.

In magnetischen niederfrequenten Feldern sind die Wahrnehmungen von Lichtflickern an der Sehperipherie medizinisch

belegte Effekte mit der niedrigsten Wirkungsschwelle. Die Schwelle dieses harmlosen Effekts liegt in einem magneti-

schen 16 2/3 Hz Feld mit einer räumlichen Ausdehnung größer als der Kopfumfang bei etwa 5 000 µT, zu niedrigen und

höheren Frequenzen nimmt die Schwelle zu.

Gesundheitlich ernsthafte oder sogar lebensbedrohliche Stimulationen von Nerven und Muskeln können nur in sehr

starken magnetischen Wechselfeldern auftreten. In magnetischen Wechselfeldern mit einer Frequenz von 16 2/3 Hz sind

magnetische Flussdichten über 2 400 000 µT und in 50 Hz Feldern immerhin noch 800 000 µT erforderlich, um eine

Gefährdung des menschlichen oder des tierischen Organismus durch eine überschwellige Erregung von Muskeln und

Nerven entstehen zu lassen. Zur Auslösung von medizinisch relevanten Symptomen genügt allerdings bereits eine kurze

Einwirkzeit unter 1 s des überschwelligen Feldes.

BEGÜNSTIGUNG CHRONISCHER ERKRANKUNGEN

DEFINITION UND MEDIZINISCHE NACHWEISMETHODEN

Krankheiten, die sich über lange Zeit hinweg entwickeln werden als chronisch bezeichnet. Bei chronischen Erkrankungen

geht man davon aus, dass spezifische Faktoren wie genetische Anlage, Rauchen, Lebensführung, Essgewohnheiten wie

auch verschiedene Umweltfaktoren laufend oder in Schüben, die auch in großen zeitlichen Intervallen liegen können,

eine Schädigung des Organismus verursachen. Wenn diese Schädigungen im Körper nicht repariert werden, kommt es

zur Kumulation von Schädigungen, die nach bestimmter Latenzzeit zum Ausbruch einer ernsthaften Krankheit führen

kann. Die Latenzzeit zum Ausbruch einer Erkrankung nach der beginnenden Exposition mit Schadstoffen kann mehrere

Jahre oder sogar Jahrzehnte, wie z.B. bei einer Reihe von Krebserkrankungen, betragen. Zu medizinisch belegten Um-

weltfaktoren beim Krebsgeschehen gehören z.B. ionisierende Strahlen, Rauchen oder Asbestfaser.

Für die Begünstigung einer chronischen Erkrankung durch einen Umweltfaktor sind demnach nicht nur dessen Stärke,

sondern auch die Häufigkeit bzw. die Dauer der Exposition über Jahre maßgeblich. Bei der Untersuchung, inwieweit

elektromagnetische Felder chronische Erkrankungen begünstigen können, müssen beide Kenngrößen, die Stärke der

Felder und die Dauer der Exposition, bekannt sein. Bei Feldern, die eine zeitliche Variation der Amplitude aufweisen,

erscheint die Heranziehung der 24-h-Mittelwerte als ein maßgeblicher Kennwert für die Stärke sinnvoll.

In den vergangenen 30 Jahren wurden niederfrequente elektromagnetische Felder, wie sie im Alltag und beruflichen

Situationen vorkommen, in einzelnen Publikationen mit folgenden Beschwerden oder sogar ernsthaften Erkrankungen in

Verbindung gebracht:

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 110 -

- unterschiedliche Arten vom Krebs (Kinderleukämie, Brustkrebs etc.)

- Krebs bei Erwachsenen

- neurodegenerative Erkrankungen (Parkinson- und Alzheimer-Krankheit, Demenz, Depressionen etc.)

- subjektive Beschwerden (Migräne, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schlaflosigkeit etc.)

- Fehlgeburten und Missbildungen

- kardiologische Symptome

- Einfluss auf kognitive Prozesse.

Die wissenschaftliche Überprüfung dieser Vorwürfe ist schon wegen der möglichen langen Latenzzeit sehr zeitraubend

und aufwendig. Im Grunde stehen der Medizin zur Überprüfung derartiger hypothetischen Zusammenhänge folgende drei

unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:

- epidemiologische Untersuchungen mit kranken und gesunden Probanden

- tierexperimentelle Studie und

- Reagenzglasuntersuchungen (in vitro Untersuchungen).

Jede Studienart weist bestimmte Vor- und Nachteile auf, weshalb zum wissenschaftlichen Beleg eines Effektes immer

mindestens zwei Verfahren angewandt werden müssen.

Epidemiologische Untersuchungen erlauben eine ethisch vertretbare Erfassung der Häufigkeit verschiedener Erkrankun-

gen an definierten Menschenpopulationen in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren. Zur verlässlichen statisti-

schen Bewertung ob ein sekundärer Faktor die betrachtete Erkrankung begünstigt, müssen allerdings die primären, die

jeweilige Erkrankung verursachenden Hauptfaktoren bekannt sein. Weiterhin muss die Stärke und die Dauer der Einwir-

kung aller herangezogenen Faktoren möglichst exakt ermittelt werden. Die zum Vergleich herangezogenen Kontroll- und

Fallgruppen müssen für die Bevölkerung repräsentativ, möglichst gut vergleichbar und insbesondere bei niedrigen Häu-

figkeiten (Inzidenz oder Prävalenz) untersuchter Krankheiten, sehr groß sein. Diese Bedingungen sind in den praktischen

Studien nicht erfüllbar, weshalb ein Nachweis einer statistischen Beziehung bei schwachen Effekten oder bei Nichtvor-

handensein von Effekten mit epidemiologischen Studien sehr problematisch ist. Wegen dieser großen Unsicherheit kön-

nen von einzelnen epidemiologischen Untersuchungen keine Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Das Ergebnis der

statistischen Bewertung wird als Odds Ratio (OR) oder als Relatives Risiko (RR) ausgedrückt. Mittelwerte der OR- oder

RR-Werte um 1 deuten an, dass die Fall- und Kontrollgruppe etwa gleiche Häufigkeiten der verfolgten Erkrankung auf-

weisen. Höhere OR- oder RR-Werte über 1 können als Hinweis auf einen schädigenden Einfluss, OR- oder RR-Werte

unter 1 als eine positive Wirkung auf die Gesundheit interpretiert werden. Voraussetzungen für derartige Annahmen sind

statistische Sicherheit der Ergebnisse und die belegte Ursächlichkeit (Kausalität) der bewerteten Beziehung. Die Unsi-

cherheit der Ergebnisse wird mit dem Vertrauensbereich (Konfidenzintervall meistens für eine 95 % Wahrscheinlichkeit)

bewertet. Schließt der Vertrauensbereich die Zahl 1 ein, ist das Ergebnis statistisch nicht signifikant und die Interpretation

des OR oder RR ist spekulativ. Epidemiologische Studien können grundsätzlich nur einen statistisch begründeten Hin-

weis auf einen Zusammenhang zwischen einem Faktor und einer bestimmten Erkrankung geben, sie liefern aber keinen

Beleg für die Ursächlichkeit der betrachteten Beziehung. Ergebnisse epidemiologischer Studien können deshalb alleine

die Evidenz für die Beteiligung eines Faktors z.B. der Magnetfelder an einer Erkrankung wie beispielsweise Krebs nicht

erbringen.

Der Nachweis der Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen einem Einwirkfaktor und einer Erkrankung muss in Tierexperi-

menten gesucht werden. Dazu werden standardisierte Tierstämme, neuerdings mit einer genetischen oder durch eine

Vorbehandlung eingeleiteten Prädisposition, für die verfolgte Erkrankung herangezogen. Verwendung kleiner Tiere wie

Ratten oder Mäuse erlaubt vorteilhafter Weise größere Studiengruppen gleichzeitig einzusetzen, eine Äquivalenz zur

Langzeitexposition beim Menschen kann mit den meisten Tieren in einer kürzeren Zeit erreicht werden. Als problema-

tisch gilt die Übertragung der Ergebnisse vom Tier auf den Menschen, da einige Effekte nur tierspezifisch sind. So z.B.

wurde in Tierexperimenten mit Nagern eine Einflussnahme magnetischer Wechselfelder auf die Konzentration des Hor-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 111 -

mons Melatonin beobachtet. Das Hormon Melatonin zählt zu sog. Radikalfängern, Radikale können die genetische DNA-

Information im Zellkern maßgeblich beeinträchtigen. In Studien mit Probanden konnte allerdings die Wirkung magneti-

scher Felder auf die Konzentration des Melatonins im Blut und Urin und damit eine lange diskutierte Hypothese der mög-

lichen Wirkungsmechanismen bei der Krebsbegünstigung durch magnetische Felder nicht bestätigt werden. Tierexperi-

mente stellen eine notwendige Ergänzung der epidemiologischen Studien dar in dem sie in der vorgeschriebenen Nach-

weiskette die Evidenz der Ursächlichkeit eines Effektes z.B. durch Einwirkung magnetische Felder erbringen müssen.

Die Reagenzglasuntersuchungen (in vitro Untersuchungen) bieten schließlich die Möglichkeit, den zunächst hypothetisch

aufgestellten Wirkungsmechanismen nachzugehen. Erschwerend ist dabei, dass die notwendige Versorgung und Ent-

sorgung des Gewebes durch die Herausnahme aus dem Körper unterbrochen werden. Einige postulierte Effekte nie-

derfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, z.B. auf den Kalziumhaushalt der Zelle, wurden von wenigen Stu-

dien zuerst irrtümlicher Weise gestützt, bevor nach einer Reihe von Replikation die Existenz dieses Effektes verworfen

werden musste. Darüber hinaus bereitet die Übertragung der Ergebnisse isolierter in vitro Untersuchungen auf den gan-

zen Körper große Schwierigkeiten die nur von Experten auf dem jeweiligen medizinischen Gebiet adäquat vorgenommen

werden können.

Von einer belegten chronischen Wirkung eines Umweltfaktors z.B. der elektromagnetischen Felder kann dann gespro-

chen werden, wenn mindestens die meisten epidemiologischen Studien und die überwiegende Anzahl von Tierexperi-

menten einen bestimmten Effekt übereinstimmend bestätigen. Die Aussage wird noch erhärtet, wenn es gelingt in Rea-

genzglasuntersuchungen die Wirkungsmechanismen des betrachteten Faktors nachzuweisen.

BEGÜNSTIGUNG VON KREBSGESCHEHEN DURCH MAGNETISCHE FELDER

Die ersten epidemiologischen Studien unter Einbeziehung technischer niederfrequenter elektrischer und magnetischer

Felder berichteten in den 70-en Jahren über einen schwachen mutmaßlichen Zusammenhang zwischen diesen Feldern

und verschiedenen Krebserkrankungen. Damit wurde die Diskussion in wissenschaftlichen Kreisen wie auch in der Öf-

fentlichkeit eingeleitet, obwohl die Studien offensichtliche Mängel aufwiesen. Beispielhaft wurden hier die Stärke und

Dauer der Exposition der Studienteilnehmer nur durch die Felder der Hochspannungsfreileitungen pauschal berücksich-

tigt, ihre Stärke und Dauer wurden lediglich grob geschätzt. Darüber hinaus waren die Vergleichsgruppen, gemessen an

der Stärke der beobachteten Variabilität der medizinischen Daten und Häufigkeit des Auftretens der Erkrankung, zu klein.

In der Replikation dieser Untersuchungen erfolgten mehrere Hundert z.T. umfangreichere epidemiologische Untersu-

chungen mit einem verfeinerten Design und zahlreiche Tierexperimente zur Überprüfung der Kausalität dieser hypothe-

tischen Beziehung. Der heutige Wissensstand wird nachfolgend für die Auswirkung auf Kinder und Erwachsene getrennt

erläutert.

KINDERLEUKÄMIE

Die mittlere Inzidenz der Kinderleukämie in Europa liegt bei 5 Fällen pro 100 000 Kindern. Eine Studie setzt sich mit den

von der Bahnversorgung ausgehenden 16 2/3 Hz magnetischen Feldern auseinander. Die Ergebnisse ergeben OR= 0,8

die Beziehung dieser Felder zur Kinderleukämie wird von Autoren verneint.

Mehrere Hundert epidemiologischen Studien wurden unter Berücksichtigung der elektrischen und magnetischen 50/60

Hz Feldern durchgeführt. Wegen der Ähnlichkeit der Frequenz und des zeitlichen Verlaufs können die Ergebnisse auf die

16 2/3 Hz Felder der Bahnversorgung vorteilhaft angewandt werden. Statistische Analysen früherer epidemiologischer

Untersuchungen ergaben eine Variation der Maßzahlen OR oder RR zwischen 0,3 und 2,5 für magnetische 50/60 Hz-

Felder stärker als 0,4 µT, die Konfidenzintervalle schließen aber in den meisten Fällen die Zahl 1 ein, womit die Ergeb-

nisse nicht statistisch signifikant sind. Man hat zuerst angenommen, dass die große Unsicherheit der Ergebnisse initialer

Untersuchungen auf sehr kleine herangezogene Fall und Kontrollgruppen, grobe Schätzung der Expositionsstärke und

Expositionsdauer und andere methodische Ungereimtheiten zurückgeführt werden können.

Neuere Studien, mit einem besseren Design und mit größeren Gruppen decken zahlreiche Widersprüche auf, die eine

differenzierte Betrachtung der früheren Studien und der Problematik insgesamt erlauben. Auch wenn die Ursächlichkeit

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 112 -

der bisher hypothetischen Beziehung in Tierexperimente belegt wäre, was nicht der Fall ist, könnte weniger als 1 % der

Kinderleukämien auf die technischen niederfrequenten magnetischen Felder zurückgeführt werden. Für Österreich würde

es bedeuten, dass bei belegter Ursächlichkeit nur 0,6 Fälle von 80 Kinderleukämien jährlich mit den magnetischen Fel-

dern erklärt werden könnten. Folgerichtig stellt sich die Frage welche Hauptfaktoren für die restlichen mehr als 99 % der

Kinderleukämien verantwortlich sind und welche Konsequenzen ihre Nichtberücksichtigung für die Ergebnisse der epi-

demiologischen Studien hat. Fakt ist, das diese Hauptfaktoren der Kinderleukämie in der medizinischen Forschung bis-

her noch nicht identifiziert wurden und deshalb sie auch nicht in den epidemiologischen Studien berücksichtig werden

konnten. Es steht auch fest, dass die Nichtberücksichtigung dieser Hauptfaktoren die Aussage der epidemiologischen

Untersuchungen stark beeinträchtigen muss. Auch führende Epidemiologen leiten von diesem Fakt eine Schlussfolge-

rung ab, dass weitere epidemiologische Untersuchungen, auch beim besten Design keine Verbesserung der beschränk-

ten Evidenz bringen können.

Als entscheidend für die Skepsis bezüglich der Beziehung zwischen magnetischen Feldern und der Kinderleukämie zäh-

len Ergebnisse zugeschnittener Tierexperimente, die den ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) nicht stützen. Die

Evidenz der Beziehung zwischen niderfrequenten magnetischen Feldern und der Kinderleukämie gilt als nicht belegt,

einen Beweis eines Nulleffektes magnetischer Felder bei Kinderleukämie wie auch bei anderen Erkrankungen kann Me-

dizin grundsätzlich nicht erbringen.

KREBS BEI ERWACHSENEN

Etwa 2 % der Bevölkerung in Europa erkrankt pro Jahr an Krebs, das Risiko, an Krebs zu erkranken, ist insbesondere im

Alter ausgeprägt. Neben dem Alter und einer genetischen Prädisposition gehören Schadstoffe wie Rauch oder Asbest,

ionisierende elektromagnetische Wellen (z.B. Röntgenstrahlen), Chemikalien aber auch die Essgewohnheiten und indivi-

duelle Lebensführung zu den wichtigen Faktoren bei der Einleitung und Progression der Krebserkrankungen.

Inwieweit auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder unserer Lebensräume zu den Faktoren der Krebser-

krankung gezählt werden können, wurde in einer Reihe epidemiologischer Studien mit Erwachsenen und Tierexperimen-

ten überprüft. Nur einzelne epidemiologische Studien, meist mit mangelhafter Dosimetrie und kleinen Kontroll- und Fall-

gruppen haben einen geringen Anstieg oder auch Erniedrigung der Risikofaktoren für verschiedene Krebserkrankungen

gemeldet; insgesamt lassen sich keine übereinstimmenden Hinweise aus der vorhandenen Literatur ableiten. Diese Aus-

sage wird mit den negativen Ergebnissen z.T. umfangreicher Tierexperimente bestätigt. Die Ergebnisse der heute zur

Verfügung stehenden umfassenden Literatur stützen, insgesamt betrachtet, nicht die Hypothese, dass niederfrequente

elektrische oder magnetische 16 2/3 Hz-Felder an einer Begünstigung des Krebsgeschehens beteiligt sind. Auch die

Tatsache, dass trotz zahlreicher Reagenzglasuntersuchungen keine Wirkungsmechanismen ermittelt werden konnten,

spricht gegen die Existenz derartiger chronischer Effekte in gängigen niederfrequenten elektrischen und magnetischen

Wechselfeldern.

NEURODEGENERATIVE ERKRANKUNGEN

Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, Demenz und Multiple Sklerose wurden in

einer Reihe epidemiologischer Studien zur Überprüfung von Einflüssen elektrischer und magnetischer Felder des Alltags

einbezogen. Die den Studien zugrunde gelegte Vermutung eines Zusammenhangs ist willkürlich aufgestellt, ohne dass

nachvollziehbare Verdachtsmomente vorliegen. Die herangezogen Fall- und Kontrollgruppen sind sehr klein, die Exposi-

tionsquellen werden teilweise nur pauschal, ohne Nennung ihrer Charakteristika, aufgeführt. Entsprechend sind die Er-

gebnisse sehr heterogen und rechtfertigen nicht eine Zuordnung zwischen den niederfrequenten elektrischen oder mag-

netischen Feldern und neurodegenerativen Erkrankungen.

SUBJEKTIVE BESCHWERDEN IN ELEKTRISCHEN UND MAGNETISCHEN FELDERN

Etwa 4 % der Erwachsenen beklagt sich über gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Migräne, Müdigkeit

oder Schlaflosigkeit, deren Ursachen nicht bekannt sind. Diese seit jeher existierenden Beschwerden sind für die Patien-

ten sehr belastend. Leider sind sie auch heute mit den zur Verfügung stehenden medizinischen Diagnoseverfahren nur

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 113 -

schwer nachweisbar. Die Diagnose basiert auf der subjektiven Aussage des Patienten. Einige Patienten verbinden ihre

subjektiven Beschwerden mit der Exposition durch elektromagnetische Felder, diese Gruppe bezeichnet sich als „Elekt-

rosensible“.

In mehreren Provokationsstudien mit Gruppen der Elektrosensiblen, wurde auch in Doppelblindversuchen dem Zusam-

menhang zwischen der Einwirkung niederfrequenter elektromagnetischer Felder und den individuellen Beschwerden

nachgegangen. In keiner Studie konnte eine zeitliche Beziehung zwischen dem Einschalten der Testfelder und dem

Auftreten der Symptome belegt werden. Der Zusammenhang zwischen subjektiven Beschwerden und elektromagneti-

schen Feldern gilt als fraglich, Patienten mit derartigen Beschwerden wird empfohlen auch andere Umweltfaktoren und

individuelle Einwirkgrössen in Betracht zu ziehen.

FEHLGEBURTEN UND MISSBILDUNGEN

Mehrere epidemiologische Studien aus dem beruflichen Umfeld setzen sich mit einer mutmaßlichen Assoziation zwi-

schen alltäglicher Exposition durch niederfrequente elektromagnetische Felder und dem Auftreten von Fehlgeburten und

Missbildungen auseinander. Dabei liegen diesen Untersuchungen keine nachvollziehbaren Hypothesen oder Wirkungs-

mechanismen zugrunde. Die statistisch bewerteten Gruppen sind sehr inhomogen und klein. Die statistischen Vergleiche

werden z.T. mit exotischen und nicht nachvollziehbaren Feldcharakteristika (z.B. Maxima der über 24 h gemessenen

magnetischen Flussdichte je 2h) vorgenommen, die dann vereinzeln und zufällig statistisch signifikante Ergebnisse lie-

fern.

Der Umfang und vor allem die schlechte Qualität der epidemiologischen Studien sowie ihre widersprüchlichen Ergebnis-

se erlauben keine Zuordnung zwischen den niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern in der Praxis und

Fehlgeburten oder Missbildungen.

KARDIOLOGISCHE SYMPTOME

Wirkungen elektrischer und magnetischer 16 2/3 Hz- und 50 Hz-Felder auf den Herzkreislauf und seine Parameter wur-

den in mehreren Laboruntersuchungen und beruflich orientierten epidemiologischen Studien überprüft. Die zugrunde

liegende Hypothese wurde willkürlich aufgestellt, ohne Hinweise aus der praktischen Medizin. In einer Laboruntersu-

chung wird zwar eine erhöhte Variabilität der Herzfrequenz nach der Applikation von 50 Hz-Feldern festgestellt, die

Replikationen können allerdings diesen Effekt mit unbekannter gesundheitlicher Konsequenz nicht bestätigen. Berufliche

epidemiologische Studien :

- zur Mortalität bei kardiologisch erkrankten Patienten

- zur Mortalität nach Herzarhythmien

- zum Risiko eines Myokardinfarktes

liefern keinen Hinweis auf eine Assoziation zu einwirkenden elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern, in ver-

schiedenen beruflichen Situationen. In Anbetracht dieser Ergebnisse muss der postulierte Zusammenhang zwischen den

niederfrequenten elektromagnetischen Feldern und kardiologischen Erkrankungen als sehr unwahrscheinlich eingestuft

werden.

KOGNITIVE PROZESSE

Zur Überprüfung des Einflusses elektrischer und magnetischer Felder auf kognitive Prozesse (komplexe Funktionen des

Nervensystems) wurden psychologische Tests bei Probanden mit stärkeren häuslichen Expositionen durch 50/60 Hz-

Magnetfelder durchgeführt, die die Exposition mit Feldern verschiedener Hochspannungsfreileitungen simulieren. Die

meist registrierten Parameter wie z.B. Reaktionszeiten oder Gedächtnisleistungen liefern keinen Hinweis auf irgendwel-

che schädigende Einflussnahme niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder auf die kognitiven Leistungen

des Menschen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 114 -

SCHLUSSFOLGERUNGEN - CHRONISCHE WIRKUNGEN

Der Frage nach chronischen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer 16 2/3

Hz-Felder mit Stärken, wie sie im Alltag und Beruf vorkommen, wurde in einer Reihe von Provokationsstudien mit Pro-

banden und sog. Elektrosensiblen, in mehreren Hundert epidemiologischen Studien mit Patienten mit unterschiedlichen

Erkrankungen sowie in Tierexperimenten nachgegangen. Die Untersuchungen wurden initiiert, ohne dass medizinische

Fallberichte Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang geliefert haben; es lagen auch keine experimentell belegten

Wirkungsmechanismen derartiger Felder vor, auf denen die Untersuchungen zu chronischen Wirkungen der Felder auf-

bauen könnten. Das Fehlen einer begründeten Hypothese hat die Ausrichtung der Untersuchungen und deren Ergebnis-

se zwangläufig negativ beeinflusst. In den meisten Studien wird zwar zwischen dem Alltag und Beruf, Kindern und Er-

wachsenen unterschieden, die wichtigsten Krankheitsfaktoren, gleichzeitig einwirkende sonstige Umweltfaktoren bleiben

meistens unberücksichtigt. Die zur Bewertung herangezogenen Publikationen sind in der Anlage im separaten Verzeich-

nis aufgelistet.

Anfängliche epidemiologische Untersuchungen der chronischen Erkrankungen bei Kindern, den viele methodische Un-

zugänglichkeiten angelastet werden müssen, ergeben schwache Beziehungen zwischen magnetischen 50/60 Hz-Feldern

mit Flussdichten oberhalb von 0,4 µT und insbesondere der Häufigkeit des Auftretens von Kinderleukämien. Die meisten

nachfolgenden epidemiologischen Studien setzten sich mit der in den initialen Studien angedeuteten Beziehung zwi-

schen magnetischen 50 Hz/60 Hz-Feldern und dem Krebsgeschehen auseinander. Einige Studie behandeln gezielt auch

magnetische 16 2/3 Hz-Feldern entlang der elektrifizierten Bahnstrecken und kommen zum Schluss, dass für die Berei-

che um die Bahntrassen keine Beziehung zu Kinderkrebsfällen aufgestellt werden kann. Praktische Probleme wie z.B.

die Exposition retrospektiv zu schätzen, die sehr kleine Größen der Fall- und Kontrollgruppen insbesondere für die stär-

keren Expositionen und die Nichtberücksichtigung aller wichtigen Krankheitsfaktoren mindern die Aussage der epidemio-

logischen Studien. Mit der Verbesserung des Designs in Replikationen und vor allem mit der Vergrößerung der nachfol-

genden Fall- und Kontrollgruppen nahm die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen magnetischen Feldern

und postulierten chronischen Erkrankungen immer mehr ab. Zur Skepsis bezüglich der Existenz chronischer Effekte in

niederfrequenten Feldern mahnt vor allem die Tatsache, dass die Ursächlichkeiten der willkürlich aufgestellten Bezie-

hungen in zugeschnittenen Tierexperimenten nicht belegt werden konnten. Aber auch wenn eine derartige Beziehung

hypothetisch als existent angenommen wäre, könnten z.B. bei Kinderleukämie nur wenige als 1% der Fälle (in Österreich

etwa 0,6 von 80 Fälle pro Jahr) auf die niederfrequenten magnetischen Felder insgesamt (elektrische und magnetische

16 2/3 Hz- sowie 50 Hz- Felder der allgemeinen Energieversorgung etc.) zurückgeführt werden könnten. Faktoren, die für

die restlichen 99 % der Kinderleukämie-Fälle verantwortlich sind, blieben bisher unbekannt, ihre Nichtberücksichtigung

stellt die Aussagekraft der durchgeführten epidemiologischen Studien sehr stark in Frage.

Untersuchungen eines mutmaßlichen Zusammenhangs zwischen niederfrequenten elektrischen und magnetischen Fel-

dern im Alltag bzw. einer beruflichen Exposition und chronischen Erkrankungen bei Erwachsenen haben weder in epide-

miologischen Studien noch in Tierexperimenten überzeugende Hinweise auf ihre Existenz geliefert. Die Evidenz für der-

artige Beziehungen konnte nicht erbracht werden, einen Beleg für einen Nulleffekt kann die Medizin grundsätzlich nicht

erbringen.

Die mehrere Tausend durchgeführten medizinischen Untersuchungen stützen in ihrer Gesamtheit weder bei Kindern

noch bei Erwachsenen eine Begünstigung der Entstehung oder eine Unterstützung von chronischen Erkrankungen durch

niederfrequente elektrische und magnetische Felder. Aus diesem Grund muss davon ausgegangen werden, dass mut-

maßliche chronische Effekte niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder entweder sehr schwach sind und

damit unter dem Nachweisgrenze liegen, oder gänzlich nicht existieren.

AUSSAGE DER IARC

Die International Agency for Research on Cancer (IARC) ist eine Kommission der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Ihre Aufgabe ist es, die in der Literatur aufgeführten, zum Teil auch hypothetischen Faktoren der Krebs-Initiation und -

Progression anhand der Häufigkeit und Inhalte der Publikationen in Klassen zu unterteilen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 115 -

Auf diese Weise werden niederfrequente magnetische Felder mit insgesamt 236 anderen Mitteln u.a. Kaffee oder einge-

legtes Gemüse, in die Klasse 2B eingeordnet. Die Eingruppierung in diese Klasse wird gerechtfertigt durch:

- begrenzte Evidenz für die Begünstigung der Kinderleukämie durch niederfrequente magnetische Felder in epidemio-

logischen Studien

- unzulängliche Hinweise aus epidemiologischen Studien für eine Krebsbegünstigung bei Erwachsenen durch magne-

tische Wechselfelder

- Ausbleiben der Bestätigung der Kausalität des Zusammenhangs zwischen einzelnen Krebserkrankungen und mag-

netischen 50 Hz und 60 Hz- Feldern in Tierexperimenten.

Niederfrequente elektrische Felder sind zusammen mit 497 weiteren Mitteln, wie z.B. auch Tee oder Koffein, in die Klas-

se 3 eingeordnet. Sie werden mit unzulänglicher Evidenz aus epidemiologischer und mangelnder oder sehr beschränkter

Evidenz aus Tierexperimenten charakterisiert.

Die Aufnahme verschiedener Mittel in die von der IARC vorgenommene Auflistung der über Tausend eventuellen kanze-

rogenen Substanzen stellen ein Abbild der wissenschaftlichen Diskussion dar, wobei mit den angefügten Kommentaren

die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Beeinflussung relativiert wird. Nur für die Mittel der Klasse 1 ist die Wahr-

scheinlichkeit einer Beteiligung der Mittel beim Krebsgeschehen anhand der wissenschaftlichen Literatur hoch. Für die

niederfrequenten magnetischen und elektrischen Felder, die um 2 oder sogar 3 Klassen niedriger eingestuft sind, ist

dagegen die Evidenz für derartige Wirksamkeiten nicht gegeben.

SICHERHEITSFAKTOREN DER ÖSTERREICHISCHEN VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 UND DER EU-

EMPFEHLUNGEN

Die Existenz chronischer Wirkungen in niederfrequenten Feldern konnte in zahlreichen Studien unterschiedlicher Art

nicht belegt werden. Die unzulängliche Evidenz aus den Untersuchungen verbietet, die hypothetische Annahme eventu-

eller chronischer Wirkungen für die Aufstellung von Normen heranzuziehen.

Die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 sowie die EU-Empfehlung sind unter Berück-

sichtigung der wissenschaftlich nachgewiesenen akuten Effekte niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder

aufgestellt, wobei im Sinne der Vorsorge die festgelegten Grenzwerte einen deutlichen Sicherheitsabstand zu Wirkungs-

schwellen der gesundheitsrelevanten Wirkungen aufweisen.

In der Praxis vorkommende elektrische 16 2/3 Hz- bzw. 50 Hz-Felder mit Feldstärken über 5 kV/m können nur harmlose

Effekte wie Haarvibration oder einfache Wahrnehmung verursachen. Die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850

legt mit 5 kV/m bei 50 Hz-Feldern und 10 kV/m bei 16 2/3 Hz-Feldern die Grenzwerte in Feldstärke-Bereich in dem nur

eine harmlose Wahrnehmung auftreten kann.

Für magnetische 16 2/3 Hz-Felder legt die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 die Grenzwerte auf 300 µT

bzw. auf 100 µT für 50 Hz-Felder fest. Diese Grenzwerte liegen mindestens um einen Faktor 20 unterhalb der Schwelle

harmloser magnetischer Phosphene, und um einen Sicherheitsfaktor von über 8000 unterhalb der gesundheitsrelevanten

Schwellen der Stimulation von Nerven und Muskeln. Für berufliche Bereiche, die als kontrolliert angesehen werden,

erlauben die Normen höhere Grenzwerte. Sie sind zusammen mit den resultierenden Sicherheitsfaktoren der Übersicht-

lichkeit halber in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 116 -

Tabelle 9: Faktoren aus den Verhältnissen der Grenzwerte aus der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 bzw.

der EU-Empfehlung und den Wirkungsschwellen der wissenschaftlich belegten Effekte

Faktoren aus den Verhältnissen Grenzwerte/Wirkungsschwellen

16 2/3 Hz Felder 50 Hz-Felder

elektrisches Feld magnetisches Feld elektrisches Feld magnetisches Feld

Alltag Beruf Alltag Beruf Alltag Beruf Alltag Beruf

Grenzwert 10 kV/m 20 kV/m 300 µT 1500 µT 5 kV/m 10 kV/m 100 µT 300 µT

harmlose akute

Effekte

0,5 0,2 16,6 3,33 1 0,5 50 16,6

gesundheits-

relevante akute

Wirkungen

keine

8 000

2 666

keine

8 000

2 666

Chronische Effek-

te

Die Evidenz für die Existenz dieser Wirkungen wissenschaftlich nicht belegt

Die Grenzwerte der geltenden österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 und der EU-Empfehlungen lassen nur für

elektrische Felder mit Feldstärke über 5 kV/m das Aufkommen von harmlosen akuten Effekten der Haarvibration zu.

Dieser Effekt, der bei Probanden im elektrischen Feld mit Feldstärken um 5 kV/m nur gelegentlich wahrgenommen wird,

ist gesundheitlich gesehen ohne Relevanz. Die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01

erfüllt mit minimalen Sicherheitsfaktoren über 2500 zu wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkun-

gen das Kriterium der Vorsorge. Da die Evidenz für die Existenz chronischer Effekte in niederfrequenten elektrischen und

magnetischen Feldern, trotz zahlreicher unabhängiger medizinischer Untersuchungen, nicht belegt werden konnte, kön-

nen sie in den nationalen und internationalen Vorschriften und Richtlinien keine Berücksichtigung finden

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN DER NACHBARLÄNDER

Die meisten EU-Mitgliedstaten haben die Richtwerte der EU-Empfehlung übernommen. Sie sieht vor eine regelmäßige

Überprüfung des Wissenstandes und eine eventuelle Anpassung der aufgestellten Basis- und Referenzwerte vor. Die

EU-Empfehlung, die auf der Stellungnahme der IGNIRP basiert, sowie auch die Vorschriften zum Schutz von Personen

vor elektromagnetischen Feldern in verschiedenen europäischen Ländern wurden in den 90-en Jahren ausgearbeitet. Zu

dieser Zeit herrschte auch zwischen Experten eine Unsicherheit bezüglich möglicher gesundheitsrelevanter Effekte nie-

derfrequenter elektromagnetischer Felder, da einzelne Publikationen ernst zu nehmende Effekte wie z.B. auf den Kalzi-

umhaushalt der Zelle oder die Freigabe des Hormons Melatonin gemeldet haben. In Erwartung gesundheitlicher Konse-

quenzen wurden in einigen Ländern im Vergleich zur EU-Empfehlung für bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Aufent-

haltsbereiche abweichende Vorschriften eingeführt. Die Schweiz beispielsweise akzeptiert grundsätzlich die EU-

Empfehlungen, die mit der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 weitgehend identisch sind. Für sog. sensible

Bereiche wie z.B. Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser wurden hier niedrigere Immissionsgrenzwerte magnetischer

50 Hz-Felder von 1 µT eingeführt.

Die nachfolgende weltweite wissenschaftliche Überprüfung der berichteten Effekte und eventueller gesundheitlicher

Konsequenzen hat aber keine Bestätigung der beführteten Effekte gebracht, es konnten auch keine sonstige gesund-

heitsrelevante Wirkungen von niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder mit Stärken wie sie im Alltag vor-

kommen nachgewiesen werden. Es liegen auch keine konkreten Erkenntnisse, dass sog. sensible Personen wie Kinder

oder Kranke ein erhöhtes Risiko in derartigen Feldern erfahren. Eine Ausnahme bilden Träger von Implantaten mit Elekt-

ronik wie Herzschrittmacher, die aus dem Geltungsbereich der EU-Empfehlung ausgeschlossen sind (siehe nächster

Abschnitt).

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 117 -

Die zwischenzeitlich mehrfach erfolgte Überprüfung der EU-Empfehlung bezüglich neue wissenschaftlichen Erkenntnisse

u.a. durch WHO hat bisher keinen Handlungsbedarf gezeigt, die nächste Evaluierung soll im kommenden Jahr erfolgen.

SICHERHEITSABSTÄNDE RELEVANTER BEREICHE UM DIE PROJEKTIERTE 110 KV-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE ZU BELEGTEN WIRKUNGSSCHWELLEN

Das Verhältnis zwischen den Wirkungsschwellen von wissenschaftlich belegten Effekten und den in einzelnen Abschnit-

ten der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage maximal auftretenden elektrischen Feldstärken bzw.

magnetischen Flussdichten wird als Sicherheitsfaktor bezeichnet. Die resultierenden Sicherheitsabstände sind getrennt

für die Kabel- und Freileitungsausführung sowie für die elektrischen (E-Feld) und magnetischen Felder (B-Feld) in den

nachfolgenden Tabellen zusammengetragen.

Tabelle 10: Sicherheitsfaktoren zwischen den belegten Wirkungsschwellen und den in Kabelführung der projektierten 110

kV-Bahnstromübertragungsanlage auftretenden elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder.

Faktor = Wirkungsschwellen/ Stärke der auftretenden Felder für

harmlose akute Effekte gesundheitsrelevante akute Effekte

E-Feld B-Feld E-Feld B-Feld

Anrainer-Häuser - 20 000 - 24 000 000

empfindliche Bereiche 3* 234 - 281 690

frei zugängliche Bereiche

für Allgemeinbevölkerung

-

61

-

73 394

Arbeitsbereiche - 2,5 - 3 003

* 50 Hz-Freileitung; - nicht vorhanden

Tabelle 11: Sicherheitsfaktoren zwischen den belegten Wirkungsschwellen und den elektrischen und magnetischen 16 2/3

Hz-Felder, die von der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Ausführung als Freileitungen

ausgehen.

Faktor = Wirkungsschwellen/ Stärke der auftretenden Felder für

harmlose akute Effekte gesundheitsrelevante akute Effekte

E-Feld B-Feld E-Feld B-Feld

Anrainer-Häuser >250 10 000 - 12 000 000

frei zugängliche Bereiche

für Allgemeinbevölkerung

4

110

-

132 596

Arbeitsbereiche-Bahn 2 0,34 - 410

Gewerbenutzung 4 87 - 105 263

- nicht vorhanden

Die Sicherheitsabstände zu harmlosen akuten und insbesondere zu akuten Effekten mit einer gesundheitlichen Rele-

vanz sind in allen Bereichen ausreichend hoch um jegliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder einer Gefährdung

der Gesundheit beim Menschen wie auch beim Tier zu vermeiden. Von den elektrischen und magnetischen Feldern der

gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage im betrachteten Projektabschnitt geht kein gesundheitliches

Risiko für Gesunde wie auch Kranke aus, wenn sie nicht Träger eines aktiven Implantats sind. Die Sicherheit der Träger

aktiver Implantate muss separat in anderer Weise überprüft werden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 118 -

TRÄGER ELEKTRONISCHER IMPLANTATE IN NIEDERFREQUENTEN ELEKTRISCHEN UND MAGNETISCHEN

FELDERN

PROBLEMATIK

Aktive elektronische Implantate wie Herzschrittmacher, Kardioverter-Defibrillatoren oder Gehirnstimulatoren stellen heute

wichtige medizinische Therapien von erkrankten Organfunktionen dar, die eine große Akzeptanz bei Ärzten und Patien-

ten genießen. Etwa 1 % der Bevölkerung in Westeuropa ist Nutznießer dieser Therapien, die Patienten kommen aus

allen Altersgruppen. Die größte Gruppe der Implantate bilden mit etwa 95 % die Herzschrittmacher. Kardioverter-

Defibrillatoren (ICD) stellen einen jungen und sich schnell entwickelnden Therapieansatz dar, sie sind heute noch mit nur

etwa 4 % vertreten. Die Bedeutung dieser kardialen Therapieansätze wird darüber hinaus durch ihre lebenserhaltende

Funktion unterstrichen. Für die Überwachung und Kontrolle der Therapie sind die Aggregate mit Elektronik ausgestattet,

die u.a. die elektrische Aktivität des Herzens, das sog. intrakardiales Elektrokardiogramm (IEKG) aufnehmen. Unter

Berücksichtigung der in elektromagnetischen Feldern grundsätzlich anfälligen Elektronik muss einer eventuellen Störung

dieser Aggregate eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Herzschrittmacher und Kardioverter-Defibrillatoren

können bekanntlich insbesondere mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern oder mit von außen ein-

geprägten elektrischen Strömen gestört werden. Die Folgen einer Störung können bei Herzschrittmachern sein:

- Inhibition der notwendigen Stimulation

- starke Beschleunigung („Rasen“) der Reizung

- Umschaltung in den festfrequenten Betrieb.

Die Inhibition der Reizung führt bei Patienten mit einem geschädigten Erregungsleitsystem des Herzens (z.B. AV-Block

III. Grades) zu lebensbedrohlichen Zuständen des Herzstillstandes. Eine starke Beschleunigung der Stimulation des

Herzens kann das Herzkammerflimmern auslösen. Das Herzkammerflimmern geht ohne sofortige Defibrillation in den

meisten Fällen tödlich aus. Die Umschaltung des Herzschrittmachers in den festfrequenten Betrieb wird dagegen als

ungefährlich für den Patienten betrachtet. Darüber hinaus liegt die Schwelle für die Umschaltung des Herzschrittmachers

in den festfrequenten Betrieb oberhalb der Schwelle für die Inhibition oder das Rasen des Herzens.

Die Gefahr bei einer Störung eines Kardioverter-Defibrillators besteht darin, dass ohne ein Herzkammerflimmern vorliegt

ein unnötiger Schock im Herzen abgegeben wird. Dieser Schock kann beim Patienten das lebensbedrohliche Herzkam-

merflimmern einleiten. In modernen Kardioverter-Defibrillatoren werden auch die Funktionen eines Herzschrittmachers

integriert, wodurch der Umfang der möglichen Störreaktionen steigt.

Die gesamte Problematik einer möglichen Störung von elektronischen Implantaten befindet sich in der Erforschungspha-

se, da laufend neue Aggregate mit erweiterten Funktionen auf dem Markt kommen. Dies ist auch der Grund für den ex-

pliziten Ausschluss der Implantatträger aus dem Geltungsbereich der nationalen und internationalen Sicherheitsvorschrif-

ten. Die Erstellung einheitlicher EU-Vorschriften für die Gruppe der Patienten mit aktiven kardialen Implantaten hat eine

hohe Priorität und sie wird von der EU-Administration mit Hochdruck vorangetrieben.

Für eine Abschätzung der Risiken für die Träger aktiver kardialer Implantate in den betrachteten Feldern wird hier ein

Ansatz gewählt, der auf der Fachliteratur sowie auf den eigenen Ergebnissen aus den laufenden Provokationsstudien,

Benchmark Tests der neue Aggregate und Ergebnissen von Simulation basiert.

SICHERHEIT DER TRÄGER VON HERZSCHRITTMACHERN UND KARDIOVERTER-DEFIBRILLATOREN IN

ELEKTROMAGNETISCHEN FELDERN DER BAHNOBERLEITUNGEN

Elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder influenzieren bzw. induzieren am Eingang der für die Aufnahme des IEKG

erforderlichen Wahrnehmungselektronik eine Störspannung, die dem iEKG überlagert ist. Die Störschwelle eines aktiven

Implantats ist definiert als die Spitze-Spitze-Amplitude der Störspannung am Eingang der Elektronik der Aggregate, die

eine gesundheitsrelevante Funktionsstörung (Inhibition, Rasen, Schockabgabe) verursacht. Das Intrakardiale Elektrokar-

diogramm (IEKG) und damit auch die Störspannung, werden bei älteren Herzschrittmachern häufig unipolar (Abstand der

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 119 -

Ableitelektroden bis zu 23 cm), bei Kardioverter-Defibrillatoren und neueren Herzschrittmachern hauptsächlich bipolar

(Abstand der Ableitelektroden im Herzen 8 bis 15 mm) aufgenommen. Bei unipolaren Systemen bildet das Gehäuse des

Aggregates die indirekte Elektrode, die direkte Elektrode befindet sich im Herzen. Bei bipolaren Systemen sind beide

Elektroden im Herzen platziert.

Befindet sich der Implantatträger im großräumig ausgedehnten elektromagnetischen Feld entsteht zwischen den Ableit-

elektroden des Implantats eine Störspannung. Sie setzt sich aus den Beiträgen der äußeren elektrischen und magneti-

schen Wechselfelder zusammen. Der Beitrag der elektrischen Felder hängt wesentlich von der äußeren elektrischen

Feldstärke des ungestörten Feldes und Feldfrequenz ab, weitere wichtige Faktoren sind Körperlage, Körpergröße, Kör-

perumfang und Atmungszustand (Inspiration, Exspiration). Bei magnetischen Wechselfeldern müssen als wichtige Para-

meter die magnetische Flussdichte (Spitze-Spitze-Wert), Feldfrequenz, Körper-Orientierung im Feld und Körperumfang

berücksichtigt werden. Aus Vorsorge werden hier die ungünstigen „worse case“ körperbezogenen Parameter betrachtet,

obwohl sie in der Praxis sehr selten gleichzeitig vorkommen.

Die tatsächliche Störschwelle eines Herzschrittmachers oder eines Kardioverter-Defibrillators ist maßgeblich durch die

Wahrnehmungsempfindlichkeit (Sensing) des Implantats gegeben, die vom Arzt vorprogrammiert werden kann. Bei

Herzschrittmachern wird eine minimale Wahrnehmungsschwelle von 0,7 mVss für den Vorhof und 2 mVss für die Kam-

mer eingestellt. Bei Kardioverter-Defibrillatoren liegt die Wahrnehmungsschwelle höher und sie passt sich adaptiv an die

Amplitude des IEKG an.

Die in Provokationsstudien mit Implantat-Trägern, in Simulationen und Benchmark Tests gewonnenen Resultate der

minimalen Störschwellen im kombinierten elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feld lassen sich mit folgenden ver-

einfachten Vorschriften für den ungestörten Betrieb der Herzschrittmacher und Kardioverter-Defibrillatoren und ihren

Sicherheitsfaktoren Fs beschreiben. In Abhängigkeit von der Art der Wahrnehmung gilt für einen ungestörten Betrieb von:

unipolaren Systemen:

Bedingung 53 E + B<238,8 [E in kV/m, B in µT]

Sicherheitsfaktor Fs = 238,8/(53 E+B) Fs soll größer als 1 sein

bipolaren Systemen:

Bedingung 434 E + B<11659,7 [E in kV/m, B in µT]

Sicherheitsfaktor Fs =11659,7/(434 E+B) Fs soll größer als 1 sein

Diese Vorschriften sind unter Berücksichtigung der o.a. minimalen Wahrnehmungsschwellen der Aggregate aufgestellt.

Die Sicherheit eines Implantatträgers ist gewährleistet wenn der Sicherheitsfaktor Fs größer als 1 ist. In die Gleichungen

müssen die Effektivwerte der elektrischen Feldstärke E in KV/m und die effektiven magnetischen Flussdichten B in µT

des jeweiligen Ortes eingesetzt. Aus den obigen Gleichungen ist ersichtlich, dass die elektrischen Feldstärken mit einem

größeren Beitrag als die magnetischen Flussdichten an der Störschwelle beteiligt sind. Deshalb müssen vor allem Orte

mit einer hohen elektrischen Feldstärke bezüglich der Sicherheit der Träger aktiver Implantate überprüft werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung nach den o.a. Vorschriften unter Berücksichtigung der in den einzelnen Bereichen

gleichzeitig auftretenden elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten sind in den nachfolgenden Tabellen

mit dem resultierenden Sicherheitsfaktoren zusammen getragen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 120 -

Tabelle 12: Ungünstige Sicherheitsfaktoren für Störung eines kardialen Implantats durch elektrische und magnetische

Felder der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Kabelausführung unter „worse case“ Be-

dingungen (* mit Berücksichtigung der 50 Hz Freileitung)

Sicherheitsfaktoren für Impantatträger relevante Bereiche um die

Kabelführung unipolare Wahrnehmung bipolare Wahrnehmung

Häuser der Anrainer 2388 116 597

Empfindliche Bereiche 28 (2,4*) 1368 (123*)

sonstige frei zugängliche

Bereiche für Allgemeinbevöl-

kerung

7,3

356

Arbeitsbereiche-Bahn 0,3 14,6

Gewerbenutzung 28 1387

Tabelle 13: Ungünstige Sicherheitsfaktoren für Störung kardiale Implantate durch elektrische und magnetische Felder der

gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Freileitungsausführung unter „worse case“ Bedin-

gungen in relevanten Bereichen

Sicherheitsfaktoren für Implantatträger Relevante Bereiche um die

Freileitung unipolare Wahrnehmung bipolare Wahrnehmung

Häuser der Anrainer 189 1313

sonstige frei zugängliche

Bereiche für Allgemeinbevöl-

kerung

2

13,8

Arbeitsbereiche-Bahn 0,04 1.92

Gewerbenutzung 2,7 21

ZUSAMMENFASSUNG

Heute werden Herzschrittmacher überwiegend und Kardioverter-Defibrillatoren grundsätzlich mit einer bipolaren Wahr-

nehmung implantiert und programmiert.

Die in den oben stehenden Tabellen ermittelten Sicherheitsfaktoren für kardiale Implantate mit einer bipolaren Wahr-

nehmung (neuere Herzschrittmacher und Kardioverter-Defibrillatoren) weisen in allen relevanten Bereichen mit einem

Zugang für Allgemeinbevölkerung wie auch in den Arbeitsbereichen einen ausreichenden Sicherheitsfaktor von mindes-

tens 1,92 auf. Die elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder der gegenständigen 110 kV-Bahnstrom-

übertragungsanlage stellen für die Implantatträger kardialer Systeme mit einer bipolaren Wahrnehmung kein Risiko einer

Störung dar.

Nur ältere und in einigen wenigen medizinisch begründeten Ausnahmenfällen werden auch neuere Herzschrittmacher-

systeme mit einer unipolaren Wahrnehmung betrieben. Die Sicherheitsfaktoren für diese Systeme fallen in elektrischen

und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage geringer als bei bipola-

ren Systemen aus. Die Anforderung des sicheren Aufenthaltes für die Allgemeinbevölkerung wird trotzdem in allen zu-

gänglichen Bereichen der Bahnstrom-übertragungsanlage erfüllt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 121 -

In wenigen besonderen Fällen der möglichen Arbeitsbereiche des Bahnpersonals kann der Sicherheitsfaktor von 1 sogar

deutlich unterschritten werden. Allerdings muss beachtet werden, dass die aufgestellten Sicherheitsfaktoren für die un-

günstigsten Gegebenheiten und Betriebszustände ermittelt wurden. Im Einzelnen sind es:

- AV-Block III Grades

- unipolares Sensing

- linkspektorale Implantationslage

- höchste Wahrnehmungsempfindlichkeit des Herzschrittmachers

- maximale Inspiration der Lunge

- großer und schmächtiger Körper (Große 190 cm; Körperumfang 75 cm )

- aufrechter Körper

- die ungünstigste Orientierung des Körpers zum magnetischen Feld

- ungünstiger thermischer Strombetrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage (dauert statistisch gesehen nur

etwa 10 Min. pro Jahr).

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass alle diese ungünstigen Faktoren gleichzeitig auftreten, die tatsächlichen Sicherheits-

faktoren werden auch in den Arbeitsbereichen der Bahn höher ausfallen.

Allerdings werden oft in derartigen Arbeitseinsätzen auch andere starke elektrisch betriebene Geräte und Anlagen be-

trieben, deren elektrischen und magnetischen Felder die Störspannung am Eingang des Implantats erhöhen können. Aus

diesem Grund soll die ÖBB die Beschäftigung oder Aufenthalt von Personen, die Träger von Herzschrittmachern oder

Kardioverter-Defibrillatoren sind, grundsätzlich in diesen Arbeitsbereichen der gegenständigen 110 kV-

Bahnstromübertragungsanlage untersagen.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

In den vorgelegten Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bau-

entwurfs sowie im Gutachten gemäß § 31a EisbG ist das Vorhaben umfassend dargelegt und bewertet.

Das Projekt Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf wurde als System mit einer zentralen Versorgung aus dem

110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz festgelegt und besteht aus einer Kabeltrasse (km 0,0 – km 7,513 im Stadtgebiet von

Graz) und einer Freileitungstrasse (km 0,0 – km 13,075 etwa ab dem Stadtgebiet Graz bis Werndorf).

Im Rahmen der Variantenuntersuchungen wurden sowohl die eingereichte zentrale Versorgung und dezentrale Versor-

gungsvarianten bewertet. Die dezentralen Varianten zeigen in der Gesamtbewertung einerseits eine schlechtere Verfüg-

barkeit gegenüber der Einreichvariante und es fehlen Betriebserfahrungen beim Parallelbetrieb von Umrichtern auf Hoch-

leistungsstrecken. Es wurden auch weitere technisch möglichen Ausbauvarianten (Mitführung der 110kV-Freileitung mit

dem Oberleitungsgestänge, Freileitung auf Gemeinschaftsgestänge, Netztrennung und Vollverkabelung sowie eine gas-

isolierte Leitung (GIL) untersucht. Die eingereichte Variante stellt die in Österreich anerkannte Art einer zentralen Bahn-

stromversorgung dar

Die System- und Variantenvergleiche (der TU Graz und der TU Wien) sowie die Korridoruntersuchungen zeigen, dass

die Variante einer Teilverkabelung, die bevorzugte Variante hinsichtlich des Betriebes und der Zuverlässigkeit der Ener-

giebereitstellung ist. Der eingereichte Korridor wurde in den Teilräumen (Graz – Stadt, Grazer Feld Mitte und Grazer

Feld Süd) umfassend für die Bau- und Betriebsphase samt den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt behandelt

und stellt die bestmögliche Variante dar.

Bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen, werden an der Oberfläche verlegte Betonkabeltröge im Bereich von

Gleisanlagen/Bahnanlagen zur Aufnahme der verschiedensten Kabelanlagen auf hunderten Kilometern im Bahnkörper

verlegt. In städtischen Bereichen werden Bahnstromübertragungsanlagen im Nahbereich von Bahnanlagen in dafür

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 122 -

geeigneten Kabeltrögen verlegt. Das vorliegende Kabelprojekt stellt eine Ausführungsart dar, die bereits bei anderen

eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben angewendet wurde (z.B.: Stadtbereich Wien). Mit den 125 mm starken 90 kg

schweren Deckeln ist aus technischer Sicht ein ausreichender Schutz vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen gegeben.

Die bestehende Bahnstromversorgung (als Freileitung) von St. Michael nach Graz und hinkünftig als Teilverkabelung von

Graz nach Werndorf stellt eine Stichversorgung dar, welche bei Unterbrechung des Systems derzeit nicht anderwärtig

auf der 110kV-Ebene versorgt werden kann. Da sowohl die mittlere Nichtverfügbarkeit als auch die mittlere Ausfalldauer

von Kabelabschnitten deutlich über Freileitungsabschnitten liegen, wird bei Bahnstromkabeltrassen auf Eisenbahngrund,

soweit technisch möglich, die Verlegungen als Trogtrassen geplant und umgesetzt. Damit kann einerseits der Bau über-

wiegend Gleisgebunden ohne Fremdgrundinanspruchnahme erfolgen und andererseits im Betrieb bei Störungen und

Reparaturen eine Fehlerortung und Behebung ohne aufwendige Grab- und Sicherungsarbeit hergestellt werden. Im Pro-

jektsabschnitt auf GKB – Eisenbahngrund (Ltg.-km 1,373 - km 7,081) stellt diese Verlegungsart sicher dass die Nachteile

einer Teilverkabelung gegenüber einer Freileitung minimiert werden. Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabel-

trog entspricht dem Stand der Technik und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich der

magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Referenz-

werte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt.

Bahngrund und hiezu zählt auch die ÖBB-Kabeltrasse auf GKB-Eisenbahngrund stellt keinen allgemein zugänglichen

Bereich dar und ist im EisbG. § 47(1) geregelt. „Das Betreten von Eisenbahnanlagen ist, mit Ausnahme der hiefür be-

stimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte gestattet“.

Eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-Bahnstromleitung ist aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadt-

bereiche) zu reduzieren. Durch das bestehende zentrale ÖBB 110kV/16,7 Hz-Bahnstromleitungsnetz, das ein erdsym-

metrisch betriebenes Zweileiternetz ist, erfüllt sowohl überregionale Transport- als auch Verteilungsfunktion. Dieses Netz

ist mit dem Netz der Deutschen Bahn (DB) galvanisch verbunden und umfasst eine Gesamtlänge von rund 9530 km

Trassenlänge. Im 110kV/16,7 Hz-Netz der Bahn ermöglicht die Erdschlusskompensation löschfähige Erdschlussfehler

mit Lichtbogenüberschlägen der Freiluftisolation zu löschen. Voraussetzung dafür ist, dass der aus dem gelöschten Be-

trieb resultierende Erdfehlerstrom, der sogenannte Erdschlussreststrom, unterhalb der vorgegebenen Löschgrenze von

132 A liegt. Aufgrund der schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung

würden zusätzliche Verkabelungen diese Löschgrenze gefährden und eine Netztrennung erfordern. Mit der Netztrennung

wäre eine Vollverkabelung technisch möglich und wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ

bewertet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik werden die Darlegungen in der UVE und in den Technischen

Unterlagen des Bauentwurfs im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaf-

ten positiv bewertet.

Die fachlichen Aussagen sind plausibel, nachvollziehbar sowie vollständig und es sind keine Ergänzungen notwendig.

3.1.1.3.1 Frage G 3.1

Werden die Emissionen von Luftschadstoffen nach dem Stand der Technik begrenzt? [§ 24f Abs. 1 Z 1 UVP-G § 20 Abs. 2 IG-L] (SV: KL)

Klima, Luft

Im Bereich Luftschadstoffe treten in der Betriebsphase keine erheblichen Freisetzungen auf, die Maßnahmen für die

Bauphase sind entsprechend dem Stand der Technik in der UVE vorgesehen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 123 -

3.1.1.3.2 Frage G 3.2

Werden die dem Stand der Technik entsprechenden Immissionsgrenzwerte eingehalten? (SV: LA, KL, UM)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die in der UVE enthaltenen schalltechnischen Untersuchungen weisen für das Projekt der Bahnstrom-

Übertragungsanlage folgendes aus:

- Die kausalen Auswirkungen der gegenständlichen Bahnstrom-Übertragungsanlage auf den Schienenverkehrslärm

der involvierten Strecken der Südbahn und der Koralmbahn ergeben für die Südbahn eine Änderung um +0,4 dB,

und für die Koralmbahn keine Änderung

- Die durch den Bau der Bahnstrom-Übertragungsanlage zu erwartenden Baulärmimmissionen werden nach den

Kriterien der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 beurteilt, es wird durch die besonderen schalltechnischen Vorgaben für die

Bauabwicklung und der messtechnischen Kontrollen zur Beweissicherung die Einhaltung der zumutbaren Grenzwer-

te sichergestellt

- Die durch den Betrieb der Bahnstrom-Übertragungsanlage werden sich im Abschnittsbereich der unterirdischen

Kabelleitung keine lärmtechnischen Auswirkungen ausgewiesen. Für den Abschnittsbereich der Freileitung wird das

Koronageräusch für den lautesten Betriebszustand bei Volllast und Regen ausgewiesen. Die Ergebnisse zeigen im

Vergleich zu den bisherigen Umgebungsgeräuschen mindestens um 20 dB niedrigere Pegelwerte.

Die in der UVE enthaltenen erschütterungstechnischen Untersuchungen weisen für das Projekt der Bahnstrom-

Übertragungsanlage folgendes aus:

- Die kausalen Auswirkungen der gegenständlichen Bahnstrom-Übertragungsanlage auf den Schienenverkehrs-

erschütterungen der involvierten Strecken der Südbahn und der Koralmbahn ergeben sowohl für die Südbahn als

auch für die Koralmbahn keine Änderung

- Die durch den Bau der Bahnstrom-Übertragungsanlage in der Nachbarschaft zu erwartenden maximalen Erschütte-

rungsimmissionen werden sich in der jeweils betroffenen Nachbarschaft nur kurzzeitig an maximal einem Tag wäh-

rend der Tagzeit ergeben und es werden durch die besonderen erschütterungstechnischen Vorgaben für die Bau-

abwicklung und der messtechnischen Kontrollen zur Beweissicherung die Einhaltung der zumutbaren Grenzwerte

nach ÖNORM S 9010 und die Vermeidung von Gebäudeschäden nach ÖNORM S 9020 sichergestellt

- Durch den Betrieb der Bahnstrom-Übertragungsanlage werden sich in der Nachbarschaft keine Auswirkungen durch

Erschütterungen ergeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die in der UVE vorgelegten Unterlagen entsprechen in fachlicher Hinsicht dem Stand der Technik und der Wissenschaf-

ten auf dem Fachgebiet der Lärmschutz- und Erschütterungsschutztechnik.

Anhand der schalltechnischen Ergebnisse der UVE ergeben sich aus lärmschutztechnischer Sicht folgende Beurtei-

lungsergebnisse:

- Die kausalen Auswirkungen der gegenständlichen Bahnstrom-Übertragungsanlage auf den Schienenverkehrslärm

zeigen für die Südbahn eine Änderung um +0,4 dB, welche einerseits nicht wahrnehmbar oder messtechnisch

nachweisbar ist und andererseits den Geltungsbereich der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung

(SchIV) im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 der SChIV ausschließt. Für die Strecke der Koralmbahn, für die im Zuge des

UVP-Verfahrens und der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung die lärmschutztechnischen Kriterien der SchIV be-

rücksichtigt worden sind, ergibt sich keine Änderung der Auswirkung. Die kausalen Auswirkungen der gegenständli-

chen Bahnstrom-Übertragungsanlage sind daher aus lärmschutztechnischer Sicht im Sinne des § 24f Abs. 2 in Ver-

bindung mit § 24f Abs. 1 Z 1 lit. c als zumutbar zu beurteilen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 124 -

- Die durch den Bau der Bahnstrom-Übertragungsanlage zu erwartenden Baulärmimmissionen sind nach den Krite-

rien der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als zumutbar zu beurteilen, durch die besonderen schalltechnischen Vorgaben

für die Bauabwicklung und der messtechnischen Kontrollen zur Beweissicherung wird die Einhaltung der zumutbaren

Grenzwerte sichergestellt.

- Die durch den Betrieb der Bahnstrom-Übertragungsanlage werden sich im Abschnittsbereich der unterirdischen

Kabelleitung keine lärmtechnischen Auswirkungen ausgewiesen. Für den Abschnittsbereich der Freileitung wird das

Koronageräusch für den lautesten Betriebszustand bei Volllast und Regen ausgewiesen. Die Ergebnisse zeigen im

Vergleich zu den bisherigen Umgebungsgeräuschen mindestens um 20 dB niedrigere Pegelwerte. Die schalltechni-

schen Auswirkungen werden daher in der Nachbarschaft nicht hörbar sein und sind nach den Kriterien der ÖAL-

Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als irrelevant zu bezeichnen und können daher aus lärmschutztechnischer Sicht als zumutbar

beurteilt werden.

Anhand der erschütterungstechnischen Ergebnisse der UVE ergeben sich aus erschütterungsschutztechnischer Sicht

folgende Beurteilungsergebnisse:

- Die kausalen Auswirkungen der gegenständlichen Bahnstrom-Übertragungsanlage auf den Schienenverkehrser-

schütterungen der involvierten Strecken der Südbahn und der Koralmbahn ergeben sowohl für die Südbahn als auch

für die Koralmbahn keine Änderung. Die Auswirkungen können daher als zumutbar beurteilt werden.

- Die durch den Bau der Bahnstrom-Übertragungsanlage in der Nachbarschaft zu erwartenden maximalen Erschütte-

rungsimmissionen werden sich in der jeweils betroffenen Nachbarschaft nur kurzzeitig an maximal einem Tag wäh-

rend der Tagzeit ergeben und es werden durch die besonderen erschütterungstechnischen Vorgaben für die Bau-

abwicklung und der messtechnischen Kontrollen zur Beweissicherung die Einhaltung der zumutbaren Grenzwerte

nach ÖNORM S 9010 und die Vermeidung von Gebäudeschäden nach ÖNORM S 9020 sichergestellt. Die Auswir-

kungen sind als zumutbar zu beurteilen.

- Durch den Betrieb der Bahnstrom-Übertragungsanlage werden sich in der Nachbarschaft keine Auswirkungen durch

Erschütterungen ergeben und sind aus erschütterungsschutztechnischer als irrelevant und zumutbar zu beurteilen.

Klima, Luft

Die derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte werden in Graz und im Grazer Becken nicht lückenlos eingehalten, das Pro-

jekt bringt jedoch keine messbare Zusatzbelastung.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In der Bau- und Betriebsphase des gegenständigen Projektes werden geltende österreichische Richt- und Grenzwerte

zum gesundheitlichen Schutz der Allgemeinbevölkerung und des Arbeitspersonals bei Lärm-, Erschütterungen-, Schad-

stoff- Immissionen sowie gegenüber den auftretenden elektromagnetischen Feldern eingehalten.

3.1.1.4 Frage G 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Im Bauentwurf wurden die elektrotechnischen Festlegungen dargestellt und feldmindernde Maßnahmen entsprechend

dem Stand der Technik bereits geplant. Damit wird technisch die geforderte Reduktion (gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E

8850, Ausgabe: 2006-02-01) umgesetzt und somit wird auch die Immissionsbelastung zu schützender Güter möglichst

gering gehalten.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 125 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Einflussfaktoren durch den Betrieb der elektrotechnischen Anlagen (Elektromagnetische Felder) werden soweit dies

aus heutiger Sicht möglich ist entsprechend dem Stand der Technik durch die im Projekt bereits dargelegten Maßnah-

men begrenzt. Es wird damit sichergestellt, dass es durch die geplanten Ausbaumaßnahmen lediglich zu einer sehr

geringen Anhebung der elektromagnetischen Felder kommt. Damit kommt es in den allgemein zugänglichen Bereichen,

wo eine dauerhafte Exposition von Personen möglich ist, weder hinsichtlich der magnetischen Ersatzflussdichte noch

hinsichtlich der elektrischen Felder zu einer Überschreitung der Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen

zeitlich unbegrenzten Aufenthalt (Vergleich Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 – für die Exposition

der Allgemeinbevölkerung (10 kV/m und 300 μT bei 16,7 Hz).

Für berufliche Expositionen stellen die geplanten Ausführungen den aktuellen Stand der Technik dar. Im Rahmen der

Inbetriebsetzungen der elektrischen Anlagen sind die Referenzwerte zu erheben und mit den Referenzwerten gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 -für berufliche Exposition (10 kV/m und 500 μT bei 50 Hz bzw. 20

kV/m und 1.500 μT bei 16,7 Hz) wie sie auch Empfehlungen der WHO und EU entsprechen zu vergleichen und im Be-

darfsfall organisatorische Maßnahmen für die Betriebsführung festzulegen.

3.1.1.4.1 Frage G 4.1

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter möglichst gering gehalten? [§ 24f Abs. 1 Z 2 UVP-G] (SV: KL, LA, UM)

Klima, Luft

Die Immissionsbelastung zu schützender Güter ist im Betrieb nicht vorhanden bzw. nicht mehr messbar.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Sowohl in lärmschutztechnischer als auch in erschütterungstechnischer Hinsicht wird auf die fachlichen Ausführungen

zur Frage G 3.2 verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Unter Hinweis auf die fachlichen Ausführungen zur Frage G 3.2 werden sowohl aus lärmschutztechnischer als auch aus

erschütterungstechnischer Sicht die Immissionsbelastungen der zu schützenden Güter ausreichend gering gehalten,

dass sie zu keinen unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2der Gewerbeord-

nung 1994 führen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gegen das Auftreten möglicher gesundheitsrelevanter Immissionsbelastungen bei Lärm oder Erschütterungen wer-

den einschlägige Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Die schwachen Immissionen von Schadstoffen, verursacht durch

Koronaentladungen, und von elektromagnetischen Feldern gehen nach dem aktuellen Wissensstand keine Beeinträchti-

gungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit aus.

3.1.1.4.2 Frage G 4.2

Werden Immissionen vermieden, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. a UVP-G] (SV: UM)

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Im gegenständigen Projekt treten weder in der Bauphase noch im Betrieb Immissionen auf, die das Leben oder die Ge-

sundheit der Menschen gefährden könnten.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 126 -

3.1.1.4.3 Frage G 4.3

Werden Immissionen vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen ver-ursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, die Luft bleibend zu schädigen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. b UVP-G] (SV: UM)

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Im gegenständigen Projekt treten weder in der Bauphase noch im Betrieb Immissionen auf, die erhebliche und nachhalti-

ge Belastungen der Umwelt verursachen oder die Luftqualität bleibend schädigen könnten.

3.1.1.4.4 Frage G 4.4

Werden Immissionen vermieden, die zu einer unzumutbaren Belästigung der NachbarInnen führen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. c UVP-G] (SV: LA, UM)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Sowohl in lärmschutztechnischer als auch in erschütterungstechnischer Hinsicht wird auf die fachlichen Ausführungen

zur Frage G 3.2 verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Unter Hinweis auf die fachlichen Ausführungen zur Frage G 3.2 werden sowohl aus lärmschutztechnischer als auch aus

erschütterungstechnischer Sicht die Immissionsbelastungen der zu schützenden Güter ausreichend gering gehalten,

dass sie zu keinen unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2der Gewerbeord-

nung 1994 führen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In der Bau- und Betriebsphase werden Immissionen von Lärm, Erschütterungen, Schadstoffen und elektromagnetischen

Feldern vermieden, die zur unzumutbaren Belästigung der Nachbarinnen führen könnten.

3.1.1.4.5 Frage G 4.5

Werden die Immissionsgrenzwerte gemäß § 4 SCHIV eingehalten? [§ 24f Abs. 2 Z 2 lit. c UVP-G] (SV: LA)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

In der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV), BGBl. Nr. 415 vom 25. Juni 1993 sind sowohl für

den Neubau als auch für den wesentlichen Umbau von Eisenbahnstrecken Festlegungen über Immissionsgrenzwerte

und Lärmschutzmaßnahmen getroffen.

Im § 1 Abs. 1 der SchIV ist der Geltungsbereich der Verordnung für Schallimmissionen aufgrund des Schienenverkehrs

sowohl für den Neubau als auch für den wesentlichen Umbau von Schienenstrecken festgelegt. Im Abs. 2 wird der we-

sentliche Umbau nach Abs. 1 dadurch definiert, dass nach Z 1 zumindest die Errichtung eines zusätzlichen durchgehen-

den Gleises oder nach Z 2 eine durch Änderung der örtlichen Lage der durchgehenden Gleise an maßgebenden Immis-

sionspunkten eine Erhöhung des Beurteilungspegels um mehr als 2 dB eintritt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchungen ergibt sich für die Südbahn mit einer projektkausal ausgewiesenen

Änderung der Bahnlärm- Emissionen und Immissionen von +0,4 dB und für die Koralmbahn projektkausal ausgewiese-

nen Nichtänderung die sinngemäße Beurteilung als nicht wesentlicher Umbau im Sinne des § 1 Abs. 2 der SchIV und

somit der Nachweis für die Nichtanwendbarkeit der Verordnung im Sinne des § 1 Abs. 1 der SchIV. Mit dem Nachweis

der Nichtanwendbarkeit sind die Anforderungen der SchIV erfüllt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 127 -

3.1.1.4.6 Frage G 4.6

Ist das Vorhaben (oder Teile davon) in einem Gebiet geplant, in dem bereits eine Überschreitung eines Grenz-werts vorliegt oder durch die Genehmigung zu erwarten ist? Falls ja:

1. Leisten die Emissionen des Vorhabens keinen relevanten Beitrag zur Immissionsbelastung bzw. werden die Immissionen nicht zusätzlich erhöht?

2. Wird ein zusätzlicher Betrag durch emissionsbegrenzende Auflagen im technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß beschränkt und werden die zusätzlichen Emissionen er-forderlichenfalls durch Maßnahmen zur Senkung der Immissionsbelastung, insbesondere auf Grund eines Programms oder eines Maßnahmenkatalogs ausreichend kompensiert, so dass in einem realistischen Szenario langfristig keine weiteren Grenzüberschreitungen anzunehmen sind, sobald diese Maßnahmen wirksam geworden sind? [§ 20 IG-L]

Werden andernfalls die Immissions-/ Depositionsgrenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten? (SV: KL)

Klima, Luft

Das Vorhaben liegt im belasteten Gebiet gemäß UVP-G (Definition gemäß BGBl. II 2008 483. Verordnung „Belastete

Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000“ vom 19.12.2008.), es wird aber keine relevante zusätzli-

che Belastung der Atmosphäre durch Luftschadstoffe erwartet.

3.1.1.5 Frage G 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: LA, KL, UM, ET)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz lärmarmer Baugeräte sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Notwen-

dige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeitszeiten sind unter Angabe ei-

ner Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über Gemeinden und BI) rechtzeitig

bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Abhängig von der Höhe der derzeitigen Umgebungslärmsituation (energieäquivalenter Dauerschallpegel), wird

für die Höhe des Beurteilungspegels Lr,Bau der spezifischen Baulärmimmissionen (A-bewerteter energieäquivalenter

Dauerschallpegel LA,eq des „reinen“ Baulärms, zuzüglich eines Anpassungswertes für den Geräuschcharakter von

+5 dB, abzüglich einer Korrektur von -6 dB zur Berücksichtigung der jeweils lärmrelevant kurzen Baudauer von

3 Tagen) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die Einhaltung folgender Grenzwerte

gefordert.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 128 -

Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen:

Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für

Bestandslärmsituation LA,eq Beurteilungspegel Baulärm

_____________________________________________________

Tagzeit (0600-1900 Uhr):

55 dB 60 dB für Lr, Bau

> 55 dB 65 dB für Lr, Bau

Abendzeit (1900-2200 Uhr):

55 dB 55 dB für Lr, Bau

> 55 dB 60 dB für Lr, Bau

Nachtzeit (2200-0600 Uhr):

generell 50 dB für Lr, Bau

5 dB für Dauergeräusche

Im Überschreitungsfall sind unter Einbeziehung des Bau-Ombudsmanns einvernehmlich zusätzliche Schallschutz-

maßnahmen auszuführen oder sonstige zielführende Konsequenzen zu treffen.

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz erschütterungsarmer Baugeräte und Bohrverfahren sind bei der Bauausführung

zu berücksichtigen. Notwendige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeits-

zeiten sind unter Angabe einer Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über

Gemeinden und BI) rechtzeitig bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Unter Hinweis auf die Anforderungen nach den obigen Punkten 1) und 2) sind ausreichende Erschütterungs-

schutzmaßnahmen zu treffen, dass die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max nach ÖNORM S 9020

an den Fundamenten von Wohnobjekten den Wert von 4 mm/s nicht überschreitet.

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 129 -

Begründung der Maßnahmen zur Bauphase:

Die in der UVE vorliegenden schalltechnischen und erschütterungstechnischen Untersuchungsergebnisse lassen die

Einhaltung der obigen Grenzwerte grundsätzlich erwarten. Die Ergebnisse beruhen allerdings auf theoretischen Annah-

men über die Abwicklung des Baubetriebes, von denen erfahrungsgemäß der reale Baubetrieb abweichen kann.

Zur Absicherung der Vermeidung von erhöhten oder unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen oder Erschütterungsbeein-

trächtigungen während der Bauzeit ist die Vorgabe der Einhaltung von entsprechenden Immissionsgrenzwerten für den

Baulärm und Erschütterungen mit der Konsequenz der Ausführung zusätzlicher Maßnahmen im Überschreitungsfalle

erforderlich.

Darüber hinaus hat sich die Nominierung und die Erreichbarkeit einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf

ausgestatteten Kontaktperson (z.B. Bauführer) für die Annahme von Beschwerden der Nachbarschaft und die Festle-

gung und Einleitung von zusätzlichen Maßnahmen für Lärm- und Erschütterungsschutz sowie für die Ankündigung von

notwendigen Abweichungen von Bauzeiten oder die Ankündigung besonders lauter kurzzeitiger Bautätigkeiten in vielen

vergleichbaren Bauabwicklungsfällen sehr gut bewährt.

Betriebsphase:

Für die Betriebsphase sind sowohl für Lärmschutz als auch für Erschütterungsschutz keine zusätzlichen Schutzmaß-

nahmen erforderlich.

Schutz der Arbeitnehmer/innen:

Den Technischen Immissionsberichten für Lärm und Erschütterungen ist zu entnehmen, dass keine Auswirkungen ent-

sprechend der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV)

vorliegen.

Beweissicherung und Kontrollmaßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Baulärm-

Immissionsgrenzwerte sind während der Bauphase punktuelle Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Baulärmauswirkungen haben jedenfalls an jeweils für verschiedene Tätigkeiten repräsenta-

tiven Punkten für die nächsten, jeweils durch Baulärm exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslagen während der

jeweils voraussichtlich lautesten Bauphasen zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Baulärm sind

zusätzlich beim Wohnbereich der Beschwerdeführer im Freien entsprechende Lärm-Kontrollmessungen vorzuneh-

men.

Die Messungen des „reinen“ Baulärms sind grundsätzlich jeweils kurzzeitig, in einer für den vorliegenden Baube-

triebslärm ausreichenden Dauer, unter Beobachtung eines Messtechnikers zur Erkennung und Registrierung der

maßgeblichen Baulärmquellen in Pausen oder unter Ausschaltung von sonstigen Störgeräuschen (sonstiger Stra-

ßenverkehrlärm, Bahnlärm, Fluglärm usw.) vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Baulärmimmissionen sind für maßgebliche Baulärmquellen, ge-

gebenenfalls mit Kontrolle der Schallemissionen, gemeinsam mit dem Bau-Ombudsmann geeignete Lärmminde-

rungsmaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen mit Angaben der Messergebnisse nach ÖNORM S 5004 und der daraus

abgeleiteten spezifischen Baulärmimmissionen, der Betriebszustände (Bautätigkeit und Geräteeinsatz) und die dar-

aus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstellen und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 130 -

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Immissions-

grenzwertes für Bauerschütterungen sind während der Bauphase punktuell Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Erschütterungsauswirkungen haben zumindest an einem repräsentativen Punkte für die

nächsten, jeweils durch Erschütterungen exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslage während der jeweils vor-

aussichtlich exponierten Bauphase zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Erschütterungen sind

zusätzlich beim Wohnobjekt der Beschwerdeführer Kontrollmessungen vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Bauerschütterungen sind für die maßgebliche Baugeräte oder

Bautätigkeiten gemeinsam mit der Bau-Kontaktperson geeignete Abhilfemaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstel-

len und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Betriebsphase:

Für die Betriebsphase sind sowohl für Lärmschutz als auch für Erschütterungsschutz keine zusätzlichen Schutzmaß-

nahmen erforderlich.

Empfohlene Maßnahmen:

Über die im Projekt vorgesehenen und die aus lärmschutztechnischer und erschütterungsschutztechnischer Sicht unter

„zwingend erforderliche Maßnahmen“ und „Beweissicherung und Kontrollmaßnahmen“ zusätzlich angeführten werden

keine weiteren Maßnahmen empfohlen.

Klima, Luft

Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Um die Risiken einer möglicherweise lebensbedrohlichen Störung von Implantaten mit Elektronik wie z.B. Herzschrittma-

cher, Kardioverte Defibrillatoren oder Hirnstimulatoren) in einigen exponierten Arbeitsbereichen des gegenständigen

Projektes (z.B. Kollektoren der Kabelführung, Mastaufführungen )mit starken elektrischen und/oder magnetischen Fel-

dern zu vermeiden, soll der Zugang des betroffenen Bahnpersonals in diese Areale untersagt werden. Für die Anweisung

des Personals und Kontrolle dieser zwingenden Bestimmung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Im Fachgebiet Elektrotechnik wurde das Projekt der 110 kV Bahnstromübertragungsanlage, wie dies aus den UVE Unter-

lagen sowie Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs entnommen werden kann, für die Bau- und Betriebspha-

se, entsprechend dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften gestaltet. Dabei wurden

bereits entsprechende Maßnahmen vorgesehen, welche schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des

Vorhabens auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen verhindern oder verringern oder günstige Auswir-

kungen vergrößern.

Sowohl im Bereich der neuen Bahnstromübertragungsanlage als auch Im Untersuchungsgebiet (Oberleitungsanlagen im

Streckenabschnitt Graz – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und der Koralmbahn) ergibt sich keine Überschreitung des

Referenzwerts für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt und die im Bauentwurf bereits

geplanten feldmindernden Maßnahmen (entsprechend gebündelte Verlegung von Kabeln, Umsetzung des Rückstrom-

und Erdungskonzeptes) stellen den aktuellen Stand der Technik sicher und dabei wird technisch die gemäß Vornorm

ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 131 -

In der Bauphase ergeben sich aus elektrotechnischer Sicht keine Auswirkungen und ist mit dem Ist-Zustand vergleich-

bar. Für berufliche Expositionen in der Betriebsphase, die für die Allgemeinbevölkerung nicht zugänglich sind, sind so-

wohl technische und organisatorische Maßnahmen vorgesehen unter Berücksichtigung der diesbezüglichen gesetzlichen

Vorgaben, wie beispielsweise AschG und BauKG mit den darauf basierenden Verordnungen (EisbAV, AVO Verkehr

usw.)

Es sind die Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen lediglich im Rahmen der Inbetriebsetzungen der neuen Anlagen

durchzuführen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik werden Maßnahmen zur Beweissicherung bzw. ab-

schließenden Kontrolle vorgeschlagen:

- Im Rahmen der Inbetriebsetzungen der elektrischen Anlagen und Ausrüstungen sind an den Bereichen der maximal

berechneten Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung und bei Objekten sensibler Nutzungen (Kindergärten,

Spielplätze) diese zu erheben (24 h Mittelwert-Messung) und mit dem vorliegenden Bestand bzw. den getroffenen

Annahmen vergleichend zu bewerten.

- Ebenso sind im Rahmen der Inbetriebsetzungen der elektrischen Anlagen für berufliche Expositionen die Referenz-

werte zu erheben und mit den getroffenen Annahmen zu vergleichen und ggf. organisatorische Maßnahmen für die

Betriebsführung festzulegen.

Empfohlene Maßnahmen:

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Im Rahmen der Inbetriebsetzung der neuen Bahnstromübertragungsanlage sind Bereiche mit den maximal berech-

neten Referenzwerten der elektrischen bzw. magnetischen Felder für die Allgemeinbevölkerung zu erheben (24 h

Mittelwert-Messung) und mit dem vorliegenden Bestand bzw. den getroffenen Annahmen vergleichend zu bewerten.

- An nicht frei zugänglichen Bereichen der neuen Bahnstromübertragungsanlage (insb. Kollektor Hbf, Kabeltrog, Ka-

belaufführungsmast) sind ebenfalls 24 h Mittelwert-Messungen der Referenzwerte der elektrischen und magneti-

schen Felder für berufliche Expositionen durchzuführen und mit den getroffenen Annahmen zu vergleichen und ggf.

organisatorische Maßnahmen für die Betriebsführung festzulegen.

3.1.2 RAUMPLANUNG

3.1.2.1 Frage R 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum Fachgebiet Raumplanung werden vor allem in den Einlagen UV 04-01

Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie bei UV 04-05 Freizeit und Erholung bearbeitet. Diese beziehen sich wiederum auf

die generellen Projektunterlagen lt. UV 01 / UVE-Zusammenfassung und Trassenverlauf, UV 02 / Projektbegründung und

Alternativen, UV 03 / Vorhabensbeschreibung.

Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-

Umweltuntersuchungen. Der Beurteilungsprozess gliedert sich im Wesentlichen in die:

- Darstellung des Ist-Zustandes und der Beeinflussungssensibilität

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 132 -

- Ermittlung der Wirkungsintensität

- Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen

- Entwicklung von Maßnahmen

- Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der verbleibenden Auswirkungen

Der engere und detailliert dokumentierte Untersuchungsraum umfasst das eigentliche Projektgebiet in Graz Stadt und

Grazer Feld, in einer darüber hinaus gehenden generellen Betrachtung werden auch mögliche Auswirkungen entlang

Südbahn und Koralmbahn angesprochen.

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Siedlungs- und Wirtschaftsraum wird für alle drei Abschnitte mit sehr

hoch bewertet. Die zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit in der Bau- und Betriebsphase wird in einer

Schwankungsbreite von sehr gering bis mittel angegeben.

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Freizeit und Erholung wird für den Teilraum Graz – Stadt mit gering

und für die übrigen Teilräume mit mittel bewertet. Die zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit in der

Bau- und Betriebsphase wird in einer Schwankungsbreite von keine (Graz Stadt – Betriebsphase) bis mittel (Grazer Feld

Bauphase) angegeben.

Um die Auswirkungen auf den Siedlungs- und Wirtschaftsraum herabzusetzen, wurden lt. UVE eine Reihe von Rahmen-

vorgaben und Maßnahmen bereits in der technischen Planung vorgesehen, sodass keine zusätzlichen Maßnahmen

gefordert wurden und die Umweltverträglichkeit des Vorhabens dargestellt wird.

Über die allgemeinen Maßnahmen hinaus wurden zum Fachbereich Freizeit – Erholung Maßnahmen hinsichtlich der

Befahrbarkeit der Radwege während der Bauphase, zur Wiederherstellung von beanspruchten Freizeiteinrichtungen und

landschaftliche Gestaltungsmaßnahmen eingebracht. Damit wird die verbleibende Restbelastung als gering und das

Projekt als umweltverträglich beurteilt.

Die Beurteilung der Beeinflussungssensibilität mit „sehr hoch“ entlang des gesamten Vorhabensbereiches (siehe EZ UV

04-01.01, Seite 78) stellt ein zusammenfassendes Maximum dar. Im Zusammenhang mit einer beidseitigen städtischen

Nutzungsdichte und ebenfalls ausgewiesenen Vorrangzonen Siedlungsentwicklung im Teilraum Graz Stadt kann die

Beeinflussungssensibilität in diesem Bereich mit „sehr hoch“ bestätigt werden. Die weitgehend nur einseitige Auswei-

sung von siedlungsrelevanten Vorrangzonen in den Teilräumen Grazer Feld Mitte / Süd mit hohen Freilandanteilen und

einer geringeren Infrastrukturdichte rechtfertigt aber eine Herabstufung auf eine „ hohe“ Beeinflussungssensibilität ge-

genüber dem Stadtgebiet.

Die Beurteilung der Wirkungsintensität in der Bauphase für den Teilraum Graz – Stadt geht von einer insgesamt geringen

Wirkungsintensität im Zusammenhang mit der hohen Vorbelastung aus. Aus fachlicher Sicht kann dem nicht gefolgt

werden, da das Regionale Entwicklungsprogramm für die in diesem Bereich ausgewiesenen Siedlungs- und Industrie-

landschaften eine Vermeidung von Immissionsbelastungen postuliert. Die Beurteilung hinsichtlich Regionalplanung wird

in der UVE mit „keine Wirkung / Verbesserung“ beurteilt. In der Gesamtbewertung ist daher von einer „mittleren“ Wir-

kungsintensität in diesem Teilraum auszugehen. Für die Betriebsphase ist dementsprechend im Teilraum Graz – Stadt

ebenfalls von einer Wirkungsintensität von „mittel“ auszugehen.

Die Bewertung der Wirkungsintensität für Grazer Feld Mitte muss aus fachlicher Sicht ebenfalls angepasst werden. Die

Wirkungsintensitäten in der Bau- und Betriebsphase hinsichtlich Regionalplanung werden als „gering“ gegenüber „kei-

ne/Verbesserung“ (siehe auch Text Seite 92 EZ UV 04-01.01) eingestuft. Auch für die Örtliche Raumplanung ist in der

Bauphase von einer „geringen“ Wirkungsintensität auszugehen.

Die Sichtweise einer durchgehenden Herabstufung der Wirkungsintensität im Zusammenhang mit bestehenden Vorbe-

lastungen wird – insbesondere im Zusammenhang mit den angesprochenen Zielsetzungen einer Minimierung von Zu-

satzbelastungen – nicht geteilt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 133 -

In der Beurteilung der Wirkungsintensität der Betriebsphase für den Bereich Grazer Feld Mitte wird einerseits auf die

Beeinträchtigungen für den Hubschrauberlandeplatz verwiesen, andererseits werden „keine Wirkungen / Verbesserun-

gen“ konstatiert. Die Einstufung wird daher auf zumindest „gering“ angepasst.

Für den Bereich der Südbahn und der Koralmbahn werden keine Auswirkungen angegeben. Eine Begründung ist zwar

nicht unmittelbar der UV 04-01.01 zu entnehmen, diese lässt sich jedoch aus der Projektbeschreibung und der Wir-

kungsmatrix aus UV 01-01.02 Zusammenfassung ableiten.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Detailbeurteilungen nach Abschnitten hinsichtlich Siedlungs- und Wirtschaftsraum wurden aus fachlicher Sicht im

vorliegenden Gutachten angepasst. Durch die angesprochenen Adaptierungen hinsichtlich der Wirkungsintensitäten

verändert sich die zusammenfassende Bewertung der Eingriffserheblichkeit jedoch nur unwesentlich. Eine über das

mittlere Ausmaß hinaus gehende Eingriffserheblichkeit für die untersuchten Teilräume kann nicht abgeleitet werden.

Die Bearbeitungen hinsichtlich Freizeit und Erholung sind nachvollziehbar und weisen keine Mängel auf.

Die abschließenden Schlussfolgerungen sind plausibel und generell nachvollziehbar. Maßgebliche Abweichungen ge-

genüber der Einschätzung der Projektwerberin ergeben sich dadurch nicht.

3.1.2.2 Frage R 2

Sind die raumplanerischen Auswirkungen des Vorhabens ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fach-lichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 14: Relevante Einflussfaktoren Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung und Tourismus

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

5 Beeinflussung des Siedlungsraumes durch veränderte Belichtungsverhältnisse während der Bauphase (durch Flutlicht) und der Betriebsphase

EN RP

6 Flächenverlust bestehender/gewidmeter Siedlungsflächen und bedeutender Einrichtungen, bestehender/ geplanter Erholungsgebiete und Freizeitanlagen sowie deren Einfluss auf die Siedlungsentwicklung und den Fremdenverkehr

A RP

7 a

zeitweise/ dauernde Beeinflussung des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes (inkl. Erho-lungsgebiete) durch funktionelle Barrierewirkung (Zerschneidungseffekte), der geänderten Erreichbarkeit (auch für Fußgänger und Radfahrer) und deren Wirkungen auf den Frem-denverkehr

EN RP

7 b Raumrelevante Nutzungsänderungen durch die geänderte Immissionssituation im Sied-lungsgebiet sowie Beeinträchtigungen der Freizeit- und Erholungsnutzungen

N RP

Sie

dlun

gsra

um /

Wirt

scha

ftsra

um /

Erh

olun

g / T

ouris

mus

8 ästhetische Beeinflussung der Siedlungs- und Erholungsgebiete durch die architektonische Gestaltung der Bauwerke und der damit verbundenen Wirkungen auf den Fremdenverkehr

A RP

Einflussfaktor 5

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Die Bauarbeiten sind grundsätzlich im Tagbetrieb vorgesehen, lediglich die Errichtung der Straßenquerungen im Kabel-

bereich Graz sowie die Seilzugarbeiten im Freileitungsbereich bei Querungen der A 2, A 9 oder von Bundesstraßen

werden als Nachtarbeit und mit entsprechender Beleuchtung der Arbeitsbereiche durchgeführt. Die Seilzugsarbeiten in

den genannten Bereichen sind nur von kurzer Dauer und finden bei den Autobahnquerungen weitab von Siedlungsgebie-

ten statt. In der Betriebsphase entstehen keine Lichtemissionen. Die Beeinträchtigungen reduzieren sich damit auf je-

weils wenige Arbeitsnächte in der Bauphase entlang des Kabelbereiches Graz und hier wiederum auf ca. 8 Straßenque-

rungen entlang aufgewiesener Wohngebiete.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 134 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Beeinträchtigungen des Siedlungsraumes im Hinblick auf veränderte Belichtungsverhältnisse beschränkt sich auf

jeweils wenige Arbeitsnächte in der Bauphase, wo Leitungsquerungen von Straßen oder Seilzugarbeiten über Straßen

durchgeführt werden müssen. Die Beeinflussungen werden als marginal beurteilt.

Einflussfaktor 6

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Der Sachverhalt des Flächenverlustes bezieht sich überwiegend auf die Betriebsphase und damit auf:

- Ca. 60 cm breiten und 7,2 km langen Trog entlang der GKB-Trasse (Verkehrsfläche und Industriegebietsfläche /

weitgehend unzugänglich bzw. beschränkt zugänglich) mit einer Fläche von ca. 4.320 m²

- Ca. 1,4 m breite und ca. 200 m lange Tröge im Bereich von Verrohrungen bzw. Straßenquerungen (ca. 20 mit ca.

300 m² unter Verkehrsfläche)

- die unmittelbaren Standortbereiche der 46 Masten mit einem überbauten unmittelbaren Flächenverbrauch von

knapp über 1.000 m² und einem zumindest beeinträchtigten Pufferbereich in der Größenordnung von zusätzlichen

8.000 m² (tw. Begrünung, Erhaltung der Zugänglichkeit).

- betroffene Gesamtfläche in der Größenordnung von 13.000 m²

Die Einzelmasten befinden sich zur Hälfte auf zugänglichen und bewirtschafteten landwirtschaftlichen Gründen im Frei-

land, zu je ca 1/5 auf randlich gelegenen meist ungenutzten Verkehrs- und Industrieflächen, einzelne Masten betreffen

Waldbereich bzw. Schottergruben. Sensible Wohngebietswidmungen werden nicht beansprucht.

Der darüber hinausgehende Flächenverlust durch einen parallel verlaufenden Gefährdungsbereich hat eine Breite von 11

bis 17 m. Bei Rodungsflächen erweitert sich dieser Gefährdungskorridor auf eine Breite von 61 bis 75 m.

Zu ¾ werden vom Gefährdungsbereich nur unsensible Nutzungen wie Verkehrsflächen oder landwirtschaftliche Flächen

betroffen (ca. ca. 139.000 m²). Die Überspannung von Baulandwidmungen betrifft insbesondere die Industriegebietswid-

mungen und Einkaufszentrenwidmungen in Seiersberg/Pirka sowie 2 ausgewiesene Industriegebiete beim AST Scha-

chendorf (Gemeinde Unterpremstätten) und im Bereich des Güterterminals (Gemeinde Wundschuh). Die davon betroffe-

ne Gesamtfläche liegt in einer Größenordnung von 43.000 m² liegt jedoch großteils in den Randbereichen der wirtschaft-

lichen Nutzungen. Das regional bedeutende Schwarzl Freizeitzentrum östlich der A9 ist vom Vorhaben nicht unmittelbar

betroffen, eine Beeinflussung von Erholungsgebieten oder Freizeitanlagen ist damit nicht gegeben. Trotz der punktuellen

Eingriffe vorwiegend in bestehende Industriegebiete und Verkehrsflächen sowie mit dem Vorhaben zusammenhängen-

den Gefährdungsbereichen und entsprechenden Beeinträchtigungen werden die Beeinflussungen auf Siedlungsentwick-

lung und Fremdenverkehr als vertretbar eingestuft.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Der unmittelbare Flächenverlust wird auf eine sehr geringe Fläche von ca. 13.000 m² geschätzt, dazu kommen Flächen-

beeinträchtigungen durch erforderliche Sicherheitsabstände in der Größenordnung von 182.000 m², die jedoch zu ¾

wenig sensiblen Freilandnutzungen zuzuordnen sind. Erholungs- und Freizeitbereiche sind davon nicht betroffen. Eine

maßgebliche Beeinflussung von Siedlungsentwicklung oder Fremdenverkehr kann nicht abgeleitet werden.

Einflussfaktor 7 a

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Barrierewirkungen und Zerschneidungseffekte und damit zusammenhängenden Beeinträchtigungen bei der Erreichbar-

keit beziehen sich insbesondere auf:

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 135 -

- die partielle, vorwiegend nächtliche Sperrung von zu querenden Straßenzügen und von Haltestellen / Arealen der

GKB in der Bauphase

- die Verdichtung und vielfache Querung des unterirdischen Kabel- und Leitungsnetzes im Abschnitt Graz – Stadt

- eine potenzielle Beeinträchtigung des Hubschrauberlandeplatzes in der SCS Seiersberg in der Betriebsphase

- teilweise beschränkte Manipulations- und Erweiterungsmöglichkeiten bei Mastenstandorten auf gewidmeten Indust-

rie- und Gewerbeflächen bzw. zugehörigen Verkehrsflächen, wobei die Mastenstandorte jeweils in Randlagen und

teilweise ohnedies ungenutzten Flächen situiert sind

- zukünftig beschränkte Manipulations- und Bearbeitungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen Flächen.

Die dementsprechenden Effekte in der Bauphase werden als gering, die Beeinflussungen in der Betriebsphase werden

als vertretbar eingestuft. Insbesondere werden die überörtlich bedeutsamen Zerschneidungseffekte durch die Parallelfüh-

rung zur A9 minimiert.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen durch partielle Straßensperrungen in der Bauphase werden als minimal, die Beeinflussungen durch

die Beeinträchtigungen des Flugverkehrs oder sonstiger Verkehrsflächen sowie die in der Betriebsphase zu erwartenden

Zerschneidungseffekte und Bearbeitungserschwernisse durch einzelne Mastenstandorte werden als vertretbar eingestuft.

Insbesondere werden die überörtlich bedeutsamen Zerschneidungseffekte durch die Parallelführung zur A9 minimiert.

Einflussfaktor 7 b

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Die möglichen Immissionen werden mehrere immissionsmindernden Maßnahmen herabgesetzt, die bereits Teil des

technischen Projektes sind (siehe UV 04-01.01 Seite 104 und ff.). Im Zusammenhang mit geringfügigen Lärm- und

Staubimmissionen in der Bauphase sowie einer durchgehenden Einhaltung der Referenzwerte für magnetische Strah-

lungen in der Betriebsphase ohne sonstige Immissionserhöhungen werden mögliche raumrelevante Nutzungsänderun-

gen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen als weitgehend minimal eingestuft. Dies auch

insbesondere im Zusammenhang mit der Parallelführung zu GKB und A9 und wenig immissionssensiblen Flächennut-

zungen im Bereich der Freileitungstrasse.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können eingehalten werden.

Mögliche raumrelevante Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wer-

den – im Zusammenhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen (Erhaltung der Durchgängig-

keit der Radwege, landschaftplanerische Maßnahmen) als minimal eingestuft.

Einflussfaktor 8

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Im städtebaulich sensibleren Teil des Vorhabens Graz Stadt ist eine Verkabelung der Bahnstromübertragungsanlage

geplant, damit sind keine ästhetischen Beeinflussungen gegeben.

Die insgesamt 46 Masten verlaufen zu ¼ in einem ästhetisch schon sehr stark belasteten Gebiet, in den Freilandberei-

chen folgt die Trasse der landschaftlich dominanten A9-Verkehrsachse mit ebenfalls beträchtlichen Vorbelastungen

durch Verkehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs- Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige

Leitungsmasten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 136 -

Keine der Standortgemeinden mit Ausnahme von Graz weist eine touristische Bedeutung auf; der betroffene Bereich der

Stadt Graz ist touristisch ebenfalls unbedeutend bzw. wird durch die Verkabelung nicht betroffen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das Untersuchungsgebiet weist mit Ausnahme von Graz (Verkabelung) keine touristische Bedeutung auf. Die ästheti-

sche Beeinflussung entlang der Freileitungsstrecke wird durch die Lage in einem schon stark belasteten Gebiet und die

Parallelführung zur A9 deutlich reduziert.

3.1.2.3 Frage R 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-

Umweltuntersuchungen (siehe auch Frage R1) und dokumentiert die erforderlichen Schritte zur Umweltverträglichkeits-

erklärung.

Die Bearbeitungen beziehen sich auf die gültigen gesetzlichen Vorgaben und Normen sowie auf das generelle Verständ-

nis raumplanerischer und umweltrelevanter Zusammenhänge.

Damit werden sowohl die Vorgaben von §1 (1) hinsichtlich der Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch

darüber hinaus gehende technische Standards für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Raumplanung erfüllt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens entsprechen daher dem Stand der Tech-

nik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaften.

3.1.2.4 Frage R 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.1.2.4.1 Frage R 4.1

Wird dem raumplanerischen Ziel der vorausschauenden Gestaltung eines Gebiets zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegeben-heiten, auf die Erfordernisse des Umweltschutzes sowie die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kultu-rellen Bedürfnisse seiner Bewohner entsprochen? [§1 Abs 2 Stmk NschG] (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die raumplanerischen Ziele der vorausschauenden Gestaltung und Umweltsicherung werden auf örtlicher Ebene in den

Örtlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen der Gemeinden sowie im Regionalen Entwicklungspro-

gramm Graz – Graz Umgebung beschrieben und als Verordnungen zur räumlichen Entwicklung des Untersuchungsrau-

mes festgelegt. Weitere darüber hinaus gehende wirtschaftliche und infrastrukturelle Zielsetzungen werden in mehreren

Programmen auf Landesebene festgelegt.

Eine detaillierte Gegenüberstellung zwischen möglichen Auswirkungen des Projektes und den festgelegten Zielsetzun-

gen erfolgt im Rahmen des Fragebereiches 3.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 137 -

Als mögliche bestehende sensible Nutzung im engeren Untersuchungsraum ist die Kinderkrippe / Kindergarten – Rettet

das Kind Karl Etzel Weg 9 anzuführen. Die Einhaltung der erforderlichen elektromagnetischen Immissionswerte für Ge-

bäude und Gartenbereich wird im entsprechenden Gutachten begründet und liegt weit unter dem österreichischen Refe-

renzwert (siehe UV-04-02.01 Anhang Seite 178).

Der Haltestellenbereich Wetzelsdorf zwischen P. Rosegger-Straße und Abstallerstraße stellt einen weiteren unmittelbar

begangenen Bereich entlang der Kabeltrasse dar. Der begehbare Abschnitt ist verrohrt, die Referenzwerte werden auch

hier eingehalten. Entlang der übrigen Gleisabschnitte der GKB-Trasse herrscht Betretungsverbot.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Zielsetzungen und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die angeführten Beein-

trächtigungen der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der im Pro-

jekt geplanten Ausgleichsmaßnahmen als geringfügig beurteilt werden. Auch die Werte für einzelne sensible Bereiche

liegen weit unter den in Österreich geltenden Normen.

3.1.2.4.2 Frage R 4.2

Werden Gebiete mit besonderer Standorteignung für den jeweiligen Zweck und von wesentlichen Beeinträchti-gungen freigehalten? Wird dem Ziel, Gebiete, die dem Menschen und seiner Erholung dienenden Umwelt als bestmöglichen Lebensgrundlage, zu sichern bzw. weiterentwickeln, entsprochen? [§ 3 Abs.2 Zi 6 Stmk ROG] (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Das Regionale Entwicklungsprogramm Graz – Graz Umgebung weist im Regionalplan verschiedene für das Untersu-

chungsgebiet relevante Vorrangzonen aus. Damit zusammenhängend ergeben sich sehr unterschiedliche Beeinträchti-

gungen durch das Vorhaben, die im Folgenden zusammengefasst werden:

- Ausweisung des gesamten großflächigen Siedlungsraumes als Siedlungs- und Industrielandschaft, Zielsetzung ist

unter anderem die Vermeidung von Immissionsbelastungen in Wohngebieten und deren Reduktion in stark belaste-

ten Gebieten. Im Zusammenhang mit der Sicherung der Bahnstromversorgung ist eine Immissionsminderung ge-

genüber der Null-Variante zu erwarten. Darüber hinaus wird der am dichtesten besiedelte Bereich Graz Stadt verka-

belt. Im Zusammenhang mit geringen verbleibenden Immissionen kann von einer weitgehenden Erfüllung dieser

Zielsetzung ausgegangen werden.

- Ausweisung von Vorrangzonen Siedlungsentwicklung / ÖV Bereich mit innerstädtischer Bedienungsqualität, Zielset-

zung ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität. Die entsprechende Vorrangzone wird im Teilraum Graz

– Stadt durchquert. Durch Verkabelung und geringe verbleibende Immissionen ist eine Verschlechterung weitgehend

auszuschließen.

- Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen Produktion, sie sind von Baulandausweisungen

und spezifischen Sondernutzungen im Freiland freizuhalten. Durch die Randlage des Vorhabens, die Parallelführung

zur A9 und einen nur minimalen Flächenverbrauch für die Mastenstandorte werden die Bewirtschaftungserschwer-

nisse allerdings möglichst gering gehalten und darüber hinaus im Rahmen privatrechtlicher Verträge abgegolten.

Sonstige relevante Immissionen oder Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

- Vorrangzonen für Industrie und Gewerbe mit der Sicherung und Freihaltung vor konfligierenden Nutzungen als spe-

zifische Ziele. Das Vorhaben berührt einige ausgewiesene Vorrangzonen, allerdings nur randlich. Die Bewirtschaf-

tungserschwernisse auf den entsprechenden Freiflächen werden durch die Randlage möglichst gering gehalten.

- Spezifische Vorrangregelungen für Erholung und Freizeit bestehen im Regionalen Entwicklungsprogramm nicht.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 138 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Im Zusammenhang mit der Parallelführung zu GKB und A9 sowie geringen Nutzungskonflikten meist in den Randlagen

der Gebiete mit besonderer Standorteignung lt. ROG sowie geplanten Ausgleichsmaßnahmen können diese vor wesent-

lichen Beeinträchtigungen freigehalten werden. Dem Ziel, Gebiete zu sichern bzw. weiter zu entwickeln, die dem Men-

schen und seiner Erholung dienen sowie der Umwelt dienen, wird damit weitgehend entsprochen.

3.1.2.5 Frage R 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Siedlungs- und Regionalentwicklung zu verhindern oder verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissiche-rung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Laut UVE werden verschiedene ausgleichende Maßnahmen für die Bau- und Betriebsphase in allen Teilräumen vorge-

schlagen. Diese sind einerseits Inhalt des Projektvorhabens und andererseits als zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen

formuliert und insgesamt dazu geeignet, mögliche negative Auswirkungen des Vorhabens weiter zu reduzieren. Der

Umweltverträglichkeitserklärung kann damit auch gefolgt werden, wonach das Projekt als umweltverträglich beurteilt wird.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung (Fachbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum sowie Freizeit und Erho-

lung) werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und

zur begleitenden Kontrolle werden nicht vorgeschlagen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 139 -

3.2 MENSCH - NUTZUNG

3.2.1 VERKEHR

3.2.1.1 Frage V 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: EB, ST)

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Ausarbeitungen und die Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt.

Insbesondere sind für das Fachgebiet Eisenbahntechnik in den für das Fachgebiet wesentlichen UVE Unterlagen sowie

Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) die Projektdarlegungen umfassend dargestellt und dabei werden in

umfangreichen Untersuchungen:

- die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens untersucht,

- die Systemalternativen mit dezentraler und zentraler Systemauswahl der Bahnstromversorgung mit den Vor- und

Nachteilen dargelegt,

- für die beste Systemvariante der zentralen Versorgung aus dem 110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz die verschiedenen

Ausbauvarianten untersucht und bewertet,

- die Standort- und Trassenvarianten (Korridore) untersucht und hinsichtlich der umweltrelevanten Vor- und Nachteile

bewertet und

- nach einem weiteren Variantenvergleich die am besten geeignetste Stadtkorridorvariante Korridor 3b ausgewählt

und dem eingereichten Projekt zugrundegelegt.

Dazu wird auch auf die umfangreichen Äußerungen im Fragenbereich 1 hingewiesen.

Die Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und die Technischen Unterlagen des Bauentwurfs korrespondieren

untereinander und sind hinsichtlich der Eisenbahnanlagen aus Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik jedenfalls plau-

sibel und nachvollziehbar.

Die baulichen Anlagen des Infrastrukturprojektes ermöglichen:

- die Bereitstellung der notwendigen Traktionsenergie im Unterwerk Werndorf- gemäß dem Dimensionierungspro-

gramm 2025, auf Basis der Verkehrsprognose 2025+ des BMVIT

- somit den elektrischen Lokomotiven in der Oberleitung die Traktionsenergie in der erforderlichen Menge und Qualität

entsprechend den technischen Anforderungen an die Versorgungsspannung der TSI ENE für die Hochleistungs-

bzw. TEN Strecke mit ausreichender Sicherheit zur Verfügung zu stellen und

- dadurch einen leistungsfähigen, wirtschaftlichen und wettbewerbsfähigen sowie umweltfreundlichen Schienengüter-

und Schienenpersonenverkehr mittels elektrischer Traktion.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 140 -

Hinsichtlich der elektrotechnischen Belange wird auf das dafür relevante Fachgebiet Elektrotechnik (ET) verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen sowie Ausarbeitungen und die daraus resultierenden Schlussfolge-

rungen sind aus fachlicher Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik plausibel und nachvollziehbar.

Es ergeben sich aus fachlicher Sicht keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerbe-

rin.

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf die UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02, Kapitel 5.2, 6.2, 7.1.1, 7.1.8, 7.3.4 sowie auf

Kapitel 8 verwiesen. Des Weiteren wird auf den Bericht Maßnahmenübersicht, Einlage Nr. UV 01-01.03, Kapitel 4.1.1,

4.1.7, 4.1.18, 4.2.1, 4.2.7, 4.2.18, 4.3.1, 4.3.7 sowie auf Kapitel 4.3.18 verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus Sicht des Fachgebietes Ver-

kehr/Verkehrssicherheit plausibel und nachvollziehbar. Es wird hier des Weiteren jedoch auf Frage V 2 verwiesen.

3.2.1.2 Frage V 2

Sind die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachli-chen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 15: Relevante Einflussfaktoren Verkehr

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

9 Beeinflussung von Verkehrseinrichtungen durch Staubbelastung E ST KL

10 a Beeinflussung des Schienennetzes durch temporäre und ständige Umlegungsmaßnahmen von Bahngleisen und der damit verbundenen Veränderung der Erreichbarkeiten und mögli-cher funktioneller Barrierewirkungen in Bau-, Betriebs- und Erhaltungsphase

EN EB

10 b

Beeinflussung des Straßennetzes durch temporäre und ständige Umlegungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Kreuzungen und der damit verbundenen Veränderung der Er-reichbarkeiten und möglicher funktioneller Barrierewirkungen (z.B. durch den Entfall von Querungsmöglichkeiten)

EN ST Ver

kehr

,

10 c

Beeinflussung des Fußwege- und Radwegnetzes durch temporäre und ständige Umle-gungsmaßnahmen von Wegen, Querungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Ver-änderung der Erreichbarkeiten und möglicher funktioneller Barrierewirkungen für den Fuß- und Radverkehr

EN ST RP

Einflussfaktor 9

Klima, Luft

Eine Beeinflussung von Verkehrseinrichtungen durch Staubbelastung ist im Betrieb nicht gegeben. In der Bauphase sind

punktuell Beeinflussungen möglich, sind aber bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen nicht relevant.

Straßenbau

Befund –Sachverhalt

Gemäß UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02, Kapitel 7.3.4 ist in der Bauphase das Bauverkehrsaufkom-

men äußerst niedrig und es ist nur ein geringer Geräteeinsatz je Bauphase erforderlich. Daher wird in allen drei Teilräu-

men durch die von den Baumaßnahmen verursachten Zusatzbelastungen für die Luftschadstoffe NOx (Stickoxide), PM10

und PM2,5 (Feinstaub) die jeweilige Irrelevanzschwelle nicht überschritten. In der Bauphase sind jedoch Maßnahmen zur

Minderung von Staub- und Luftschadstoffemissionen (Straßenreinigung im Bedarfsfall, Befeuchtungsmaßnahmen im

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 141 -

Bedarfsfall) sowie zur Minimierung der Auswirkungen auf das Lokalklima (umgehende Rekultivierung des Material- bzw.

Lagerplatzes, sofern sich dieser nicht auf einer befestigten Betriebsgebietsfläche befindet) vorgesehen (Maßnahmen-

übersicht Einlage Nr. UV 01-01.03 Kapitel 4.1.18, 4.2.18, 4.3.18).

Gutachten – Schlussfolgerungen

Es ist Sorge zu tragen, dass die Staubbelastung so gering wie möglich gehalten wird und im Bedarfsfall Straßenreinigun-

gen sowie Befeuchtungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Einflussfaktor 10 a

Eisenbahntechnik

Temporäre Umlegungsmaßnahmen – Bauphase:

Befund - Sachverhalt:

Als temporäre Umlegungsmaßnahmen werden „kurzfristige“ provisorische Gleisverlegungen oder gegebenenfalls Gleis-

sperren während der Bauzeit der Bahnstromübertragungsanlage definiert. Dies betrifft somit die Bauphase.

Die Baudurchführung umfasst zwei wesentliche Abschnitte und zwar den Kabelbereich (in etwa das Stadtgebiet von

Graz) und den Freileitungsbereich (etwa Stadtgebiet Graz bis Werndorf).

Kabelbereich:

Für die Errichtung der Kabeltrasse ist eine Hauptbauzeit von etwa 32 Wochen vorgesehen.

Die Baumaßnahmen finden im Wesentlichen einerseits im bereits errichteten unterirdischen Kollektor unter dem Grazer

Hauptbahnhof vor. Hier ergeben sich keine Beeinflussungen des Schienennetzes.

Andererseits erfolgen die Baumaßnahme für die oberirdischen Kabeltrogtrassen bzw. die teilweisen Rohrzugtrassen fast

durchwegs im Bereich der GKB (Köflacher Bahnhof und Strecke Graz – Köflach).

Die Kabeltrasse verläuft überwiegend in Parallellage zum Streckengleis, jedoch durchwegs außerhalb des Gleises und

des Gefahrenraumes. Lediglich zweimal ist die Querung des Streckengleises mittels Rohrzugtrasse erforderlich. Weiters

werden teilweise die Bahnsteige der Haltestellen Wetzelsdorf und Webling geringfügig berührt.

Freileitungsbereich:

Die Freileitungstrasse berührt in der Bauphase kein bereits vorhandenes Schienennetz, die beiden künftigen Querungen

der Koralmbahn und des Verbindungsgleises Nord sind nicht als relevant zu betrachten, da diese mit Sicherheit erst

nach Errichtung der 110 kV Freileitung realisiert werden. Außerdem stellen solche Querungen keine relevanten Beein-

flussungen des Schienennetzes dar.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Hauptbaumaßnahmen für die Errichtung der Kabeltrasse erfolgen zwar überwiegend außerhalb der direkten beste-

henden und sich in Betrieb befindlichen Bahn- bzw. Gleisanlage, es sind aber zeitweise auch einzelne bestehende

Bahnanlagen mit Baumaßnahmen relativ geringfügig betroffen.

Temporäre Umlegungsmaßnahmen von Bahngleisen sind in der Bauphase nicht erforderlich, ebenso sind damit verbun-

dene Veränderungen der Erreichbarkeiten und mögliche funktionelle Barrierewirkungen nicht vorhanden bzw. im Einzel-

fall lokal nur in geringem Ausmaß auf kurze Zeit zu erwarten.

Der Freileitungsbereich wird kein bereits vorhandenes Schienennetz berühren, somit gibt es keine Auswirkungen.

Die fachlichen Aussagen sind entsprechend der Planungstiefe plausibel, nachvollziehbar und vollständig. Es sind aus

Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik keine Ergänzungen notwendig.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 142 -

Ständige Umlegungsmaßnahmen – Betriebsphase / Erhaltungsphase:

Befund - Sachverhalt:

Als ständige Umlegungsmaßnahme wird der Endzustand der Gleisanlagen definiert. Dies betrifft die Betriebs- und Erhal-

tungsphase.

Kabelbereich:

Wie oben bereits dargelegt, wird durch die Kabeltrasse das Schienennetz nicht ständig verändert. Es bleibt im heutigen

Bestand erhalten. Somit ergeben sich auch keine damit verbundenen Veränderungen der Erreichbarkeiten und mögliche

funktionelle Barrierewirkungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase.

Freileitungsbereich:

Der Freileitungsbereich berührt in der Betriebs- und Erhaltungsphase kein bereits vorhandenes Schienennetz.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Ständige Umlegungsmaßnahmen von Bahngleisen sind in der Betriebs- und Erhaltungsphase nicht erforderlich. Somit

ergibt sich keine Beeinflussung des Schienennetzes und dadurch auch keine damit verbundene Veränderungen der

Erreichbarkeiten und mögliche funktionelle Barrierewirkungen.

Die fachlichen Aussagen sind entsprechend der Planungstiefe plausibel, nachvollziehbar und vollständig. Es sind aus

Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik keine Ergänzungen notwendig.

Einflussfaktor 10 b

Straßenbau

Befund – Sachverhalt

Das 110 KV-Hochspannungskabel verläuft vereinfacht beschrieben vom UW Graz Richtung Grazer Hauptbahnhof und

zweigt dann beim Köflacherbahnhof nach Westen und verläuft weiter entlang der Graz-Köflacher Bahn (GKB) bis zur

Gradnerstraße, wo sie entlang dieser bis zur A 9 in ein 110 kV-Hochspannungskabel übergeht (Verweis auf UV 01-01 &

UV 01-02 UVE – Zusammenfassung & Trassenverlauf für Trassengenehmigung, EB 02-01 110 KV – Hochspannungska-

bel). Die 110 KV-Hochspannungsfreileitung verläuft entlang der A 9 bis zum UW Werndorf (Verweis auf UV 01-01 & UV

01-02 UVE – Zusammenfassung & Trassenverlauf für Trassengenehmigung, EB 02-02 110 KV – Hochspannungsfreilei-

tung).

Die Verkehrsleistungen im hochrangigen Straßennetz werden in Abbildung 19, Bericht Siedlungs- und Wirtschaftsraum,

Einlage Nr. UV 04-01.01, dargestellt. Gemäß dieser Abbildung lag der JDTV 2009 in der Gradnerstraße L 321, im vom

Projekt betroffenen Bereich, bei 6.500 Kfz/Tag.

Im Teilraum Graz – Stadt (Kabelbereich) werden, gemäß Bericht Maßnahmenübersicht, Einlage Nr. UV 01-01.03, Kapitel

4.1.1, bereits in der technischen Planung in der Bauphase folgende Maßnahmen berücksichtigt:

- Reduzierung der Bauzeit im Nahbereich der Wohngebiete, abschnittsweise Herstellung des Troges

- Grundsätzlich Durchführung der Bauarbeiten außerhalb der Nachtstunden (22-6 Uhr)

- Rekultivierung der Baustellenflächen

- Abschnittsweise Durchführung der Bauarbeiten bei der Gradnerstraße

- Querung hochrangiger verkehrlicher Infrastruktur unterbrechungsfrei mit dem Horizontalspülbohrverfahren (A 9

Pyhrn Autobahn, Graz-Köflacher Bahn)

- Nur einseitige Blockade bei den Bauarbeiten der Straßenquerungen (Kabelleitung)

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 143 -

Im Teilraum Grazer Feld – Mitte (Freileitungsbereich) werden, gemäß Bericht Maßnahmenübersicht, Einlage Nr. UV 01-

01.03, Kapitel 4.2.1, bereits in der technischen Planung in der Bauphase folgende Maßnahmen berücksichtigt:

- Querung der hochrangigen verkehrlichen Infrastruktur im Zuge der Seilzugarbeiten erfolgt in Nacht- bzw. Sonntags-

arbeit

- Minimierung der Inanspruchnahme von Siedlungsflächen durch Baustraßen und Baustellen

- Anfahrtsweg zur Baustelle über das hochrangige Straßennetz und Nutzung bestehender Feldwege

- Anfahrtsweg abseits der bestehenden Siedlungen zur Schonung von Siedlungen

- Minimierung der Wegstrecken auf freier Flur

- Hauptsächliche Durchführung der Bauarbeiten außerhalb der Nachtstunden (22-6 Uhr)

- Rekultivierung der Baustellenflächen

Im Teilraum Grazer Feld – Süd (Freileitungsbereich) werden, gemäß Bericht Maßnahmenübersicht, Einlage Nr. UV 01-

01.03, Kapitel 4.3.1, bereits in der technischen Planung in der Bauphase die selbigen Maßnahmen, wie beim Teilraum

Grazer Feld – Mitte, berücksichtigt.

Generell werden gemäß Bericht Baudurchführung, Einlage Nr. EB 03-00.01, Kapitel 3.1.1.3 Straßenquerungen in Nacht-

arbeit errichtet in deren Zuge es zu halbseitigen Straßensperren kommt.

Gemäß Bericht Baudurchführung, Einlage Nr. EB 03-00.01, Kapitel 3.1.1 und 3.2.1 erfolgt die Errichtung des 110 KV-

Hochspannungskabels sowie der 110 KV-Hochspannungsfreileitung grundsätzlich, sofern es der Betrieb der kreuzenden

Straßen und der GKB zulässt, in der Zeit von 6:00 – 20:00 Uhr.

Gemäß UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02 Kapitel 6.2, erstrecken sich die Bautätigkeiten für den Kabel-

abschnitt über einen Zeitraum von 32 Wochen, wobei gemäß Bericht Baudurchführung, Einlage Nr. EB 03-00.01, nur ein

geringer Geräteeinsatz je Bauphase erforderlich ist. Die Arbeiten werden ggf. teilweise gleisgebunden durchgeführt, dazu

werden zusätzlich Zweiwegefahrzeuge und Arbeitswaggons benötigt. Die Transportbelastungen durch Baustellenverkehr

im öffentlichen Straßennetz betragen durchschnittlich 5-10 Lkw-Fahrten/Tag.

Die Bautätigkeiten für den Freileitungsabschnitt erstrecken sich über einen Zeitraum von 30 Wochen, wobei nur ein ge-

ringer Geräteeinsatz je Bauphase erforderlich ist. Die Baustelle ist nur mit geringen Transportbelastungen durch Baustel-

lenverkehr im öffentlichen Straßennetz bzw. entlang der Zufahrtsservitute verbunden – durchschnittlich 5-10 Lkw-

Fahrten/Tag sowie 5-10 Fahrten eines Betonmischers je Fundament. Die Zufahrt zu den Maststandorten erfolgt über

öffentliche Straßen und Wege bzw. dort, wo keine öffentliche Zufahrtsmöglichkeit besteht, über Zufahrtsservitute.

Vor allem die Bauarbeiten im Bereich der Gradnerstraße (Abbildung 2) könnten negative Auswirkungen auf das umlie-

gende Straßennetz haben. Gemäß den Unterlagen werden die Arbeiten in der Gradnerstraße als Wanderbaustelle aus-

geführt (50-70 m Abschnitte), wobei immer ein Fahrstreifen befahrbar bleiben soll. Hierfür wird die Verkehrsregelung

durch Verkehrsposten bzw. durch eine Baustellenverkehrslichtsignalanlage angedacht. Die Baudauer für einen Abschnitt

wird ca. 4 Tage betragen. Im Gesamten beträgt die Länge der Baustelle 0,30 km (Leitungs-Kilometer 7,1-7,4).

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 144 -

Abbildung 2 Projektbereich Gradnerstraße

Quelle: RaumUmwelt®Planungs-GmbH, Einlage EB 01-00.04.

Gemäß der Leistungsfähigkeitsberechnung, welche sich im Kapitel „vertiefende Ausführungen“ befinden, sowie gemäß

dem JDTV der letzten Jahre (siehe dazu GIS Steiermark, Digitaler Atlas Steiermark), ist in der Spitzenstunde mit einem

Verkehrsaufkommen von ca. 520 PKW-E zu rechnen. Des Weiteren ist gemäß den Berechnungen (siehe Kapitel „vertie-

fende Ausführungen“ in der Spitzenstunde mit Auslastungsgraden von 81 % bzw. mit einer maximalen Rückstau-

länge von ca. 80 m bei einer Umlaufzeit von 120 s zu rechnen. Bei einer verkürzten Umlaufzeit von 90 s, auf-

grund des östlich gelegenen Kreisverkehrs, würde in der Spitzenstunde mit Auslastungsgraden von 78 % bzw.

mit einer maximalen Rückstaulänge von ca. 60 m zu rechnen sein. Zu berücksichtigen ist hier vor allem der bereits

erwähnte Kreisverkehr. Gemäß den Unterlagen beträgt der Abstand von Kreisverkehr bis zum Ende der Kabeltrasse in

der Gradnerstraße (bevor die Kabeltrasse schräg die A 9 quert) weniger als 80 m, nämlich ca. 50 m (Abbildung 3).

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 145 -

Abbildung 3 Projektbereich Gradnerstraße, Abstand zum Kreisverkehr

Quelle: RaumUmwelt®Planungs-GmbH, Einlage EB 01-00.04.

Gutachten – Schlussfolgerungen

Wie bereits im Bericht Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Einlage Nr. UV 04-01.01 Kapitel 5.1.2 erwähnt, umfassen die

Auswirkungen des Vorhabens auf das bestehende Wegenetz in der Bauphase die vom Vorhaben verursachten Zer-

schneidungen und Beanspruchungen. Es kann aufgrund des baubedingten Verkehrs durch die Erhöhung des LKW-

Anteils zur Beeinträchtigung der Qualität der Wegeverbindung kommen sowie zu potentiellen Gefahren im Begegnungs-

und Überholungsverkehr. Sämtliche Bauarbeiten werden beim untersuchten Vorhaben bereits im Zuge der Planung so

vorgesehen, dass die negativen Auswirkungen auf das Verkehrsnetz und seine Nutzer durch entsprechende Maßnah-

men (Nachtarbeit, Herstellung der Straßenquerungen mit nur einseitiger Blockade, Rekultivierungen, etc.) minimiert wer-

den. Die Bauarbeiten bei Straßenquerungen, im Zuge der Errichtung der Kabeltrasse, haben keine wesentlichen Beein-

trächtigungen auf das Straßennetz.

Hier wird jedoch zusätzlich auf die negativen Auswirkungen auf das Wegenetz infolge der Bauarbeiten in der Grad-

nerstraße verwiesen. Generell wird eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage zur Regelung des Verkehrs während der

Behinderungen im Fahrbahnbereich empfohlen, um einen Stau im Kreisverkehr und somit in weiterer Folge in den an-

grenzenden Straßen zu verhindern. Durch einen Auslastungsgrad in der Spitzenstunde von 81 % (bei 120 s Umlaufzeit)

bzw. von 78 % (bei 90 s Umlaufzeit), was eine maximale Rückstaulänge von ca. 80 m (bei 120 s Umlaufzeit) bzw.

ca. 60 m (bei 90 s Umlaufzeit) entspricht, ist bei der Aufstellung der Verkehrslichtsignalanlage darauf zu achten, dass die

Stauräume so situiert werden, dass es zu keiner bzw. nur zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Fließver-

kehrs auf die Nebenstraßen kommt. Hier ist vor allem der Abstand zum Kreisverkehr östlich der Gradnerstraße zu be-

rücksichtigen, welcher weniger als 80 m beträgt, nämlich ca. 50 m, und sich somit im oben erwähnten Bereich der Rück-

staulängen befindet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 146 -

Einflussfaktor 10 c

Straßenbau

Befund – Sachverhalt

Gemäß Bericht Freizeit und Erholung, Einlage Nr. UV 04-05.02 Kapitel 5.2.1, 5.2.2.1 und 5.2.3.1, sind im Teilraum Graz

– Stadt folgende Trennwirkungen bezogen auf das vorhandene Radwegenetz in der Bauphase zu erwarten:

- Der R30 Kürbisradweg und die Grazer Hauptradroute HR10 werden durch das Vorhaben bei der Herstellung der

Rohrführung in der Gradnerstraße unterbrochen.

- Der Radweg HR11 wird durch das Vorhaben bei der Peter-Rosegger-Straße bei den nächtlichen Arbeiten zur Verle-

gung der 110 kV-Hochspannungskabels berührt aber nicht unterbrochen, da jeweils nur eine Straßenhälfte aufge-

graben wird. Die Arbeiten werden in einer Nacht abgeschlossen, sodass praktisch keine Auswirklungen auf den Be-

trieb des Radweges bestehen.

- Der Radweg HR12, der das Vorhaben in der Unterführung der Eggenberger Straße kreuzt, ist nicht berührt, da die

Verlegung des Kabels in den bestehenden Kabelkollektor des HBF Graz auf Gleisniveau der Bahn erfolgt. Das Vor-

haben wird also höhenmäßig über dem Radweg HR12 umgesetzt.

Teilraum Grazer Feld – Mitte:

- Radwege (R9 Erzherzog-Johann Radweg, R30 Kürbisradweg, Seiersberger Radwege SR1 und SR2) queren das

Vorhaben, werden durch das Vorhaben berührt aber durch die Freileitung nicht unterbrochen. Die Errichtung der

Masten (z.B. Mast 15 bei Kreuzung R 30 Kürbisradweg mit der A 9) hat keinen Einfluss auf die Radwege. Bei den

Seilzugarbeiten sind kurzzeitige Unterbrechungen möglich.

Teilraum Grazer Feld – Süd:

- Der R30 Kürbisradweg quert das Vorhaben und wird durch das Vorhaben berührt aber durch die Freileitung nicht

unterbrochen. Bei den Seilzugarbeiten sind kurzzeitige Unterbrechungen möglich.

Durch die Verlegung des 110 kV-Hochspannungskabels in einem längeren Rohrabschnitt entlang der Gradnerstraße

werden die Radwege R30 Kürbisradweg und die Hauptradroute HR10 der Stadt Graz berührt. Folgende Maßnahmen

sind gemäß Bericht Freizeit und Erholung, Einlage Nr. UV 04-05.02 Kapitel 5.2.1, 5.2.2.1 und 5.2.3.1, in der Bauphase

für den Teilraum Graz – Stadt erforderlich:

- Zur Sicherung der Aufrechterhaltung des Radwegverkehrs an der HR10 sowie R30 Kürbisradweg in der Grad-

nerstraße werden abschnittsweise Umleitungen des Radverkehrs im Bereich der Gradnerstraße hergestellt.

Für den Teilraum Grazer Feld – Mitte:

- Im Bereich der Querung der Radwege (R9 Erzherzog-Johann Radweg, R30 Kürbisradweg, Seiersberger Radwege

SR1 und SR2) erfolgt neben der Errichtung des erwähnten Schutzgerüstes (Vorhabensbestandteil) auch die Anbrin-

gung von Warnhinweisen während der Seilzugarbeiten und allenfalls weiterer Schutzmaßnahmen (z.B. kurzzeitige

Unterbrechung im Minutenbereich), sofern sich eine Notwendigkeit bei der Umsetzung vor Ort zeigt.

Für den Teilraum Grazer Feld – Süd:

- Im Bereich der Querung des R30 Kürbisradweges erfolgt neben der Errichtung des oben erwähnten Schutzgerüstes

(Vorhabensbestandteil) auch die Anbringung von Warnhinweisen während der Seilzugarbeiten und allenfalls weiterer

Schutzmaßnahmen, sofern sich eine Notwendigkeit bei der Umsetzung vor Ort zeigt.

Wie aus der obigen Beschreibung ersichtlich haben vor allem die Bauarbeiten in der Gradnerstraße negative Auswirkun-

gen auf den Fußgänger- und Radverkehr.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 147 -

Gutachten – Schlussfolgerungen

Wie bereits obig erwähnt, umfassen die Auswirkungen des Vorhabens auf das bestehende Radwegenetz in der Baupha-

se die vom Vorhaben verursachten Zerschneidungen und Beanspruchungen. Insbesondere für Fußgeher und Radfahrer

mindert sich die Attraktivität, z.B. durch Verschmutzung der Fahrbahn und Immissionen. Der erhöhte Lkw-Anteil kann ein

weiteres erhöhtes Sicherheitsrisiko für Radfahrer und Fußgänger darstellen. Pläne bzw. Konzepte zu abschnittsweisen

Umleitungen des Radverkehrs finden sich keine in den Unterlagen.

Raumplanung und Infrastruktur

Das Fuß- und Radwegenetz muss in der Bauphase temporär unterbrochen werden. Die Unterbrechungen beziehen sich

jedoch auf kurze Bauzeiten zumeist in der Nacht. Längerfristige Unterbrechungen und Umlegungen in der Betriebsphase

sind nicht vorgesehen.

Durch verschiedene, als Vorhabensbestandteil vorgesehene abschnittweise Umleitungen und Absicherungs-maßnahmen

in den einzelnen Teilräumen werden diese Beeinträchtigungen jedoch weitgehend abgefedert. Die Restbelastungen

können damit minimiert und das Vorhaben als umweltverträglich erklärt werden.

3.2.1.3 Frage V 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: EB, ST)

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

In der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) und in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs (für das eisenbahn-

rechtliche Bauverfahren) sowie im Gutachten gemäß § 31a EisbG ist das Vorhaben umfassend dargelegt.

Das Projekt Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf ist ein System mit einer zentralen Versorgung aus dem

110 kV (16,7 Hz) Bahnstromnetz, bestehend aus einer Kabeltrasse (in etwa das Stadtgebiet von Graz) und einer Freilei-

tungstrasse (etwa vom Stadtgebiet Graz bis Werndorf).

Das hinsichtlich der UVE in den folgenden Teilräumen:

- Graz – Stadt,

- Grazer Feld Mitte und

- Grazer Feld Süd

detailliert strukturierte Vorhaben wird für die Bau- und Betriebsphase samt den Auswirkungen des Vorhabens auf die

Umwelt umfassend behandelt und dargelegt.

Der Trassenverlauf für die Trassengenehmigung wurde entsprechend dargestellt.

Die aus eisenbahntechnischer Sicht relevanten Fachbereiche in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs (für das

eisenbahnrechtliche Bauverfahren) sind auszugsweise genannt:

- Bahnstromübertragungsanlage

- Baudurchführung,

- Sicherheitskonzept

- Grundeinlöse

- § 31a Gutachten mit den projektrelevanten Fachgebieten

Die relevanten Fachbereiche werden im EB Projekt für die Bau- und Betriebsphase umfassend dargelegt und im § 31a

Gutachten umfangreich bewertet und darin auch entsprechend dem EisbG der Stand der Technik bestätigt. Die auf die

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 148 -

Erfordernisse des vorgesehenen Betriebsprogramms der Prognose 2025 abgestimmten Eisenbahnanlagen wurden ent-

sprechend dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften geplant.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik werden die Darlegungen in der UVE und in den Technischen

Unterlagen des Bauentwurfs im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaf-

ten positiv bewertet.

Die fachlichen Aussagen sind plausibel, nachvollziehbar sowie vollständig und es sind keine Ergänzungen notwendig.

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf die angeführten verwendeten Unterlagen der UVE sowie auf die RVS verwiesen. Gemäß den Unterla-

gen quert das 110 kV Hochspannungskabel im Bereich zwischen Gradnerstraße und 1. Mast (Ltg.km 7,513) der 110 kV

Hochspannungsfreileitung schräg die A 9. Diese Art der Kabelführung kann im Fall eines Gebrechens zu erheblichen

Problemen führen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Für das Fachgebiet Straßenbau ergeben sich keine Abweichungen vom Stand der Technik und der sonst in Betracht

kommenden Wissenschaften. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass, aus Sicht im Falle eines Gebrechens bzw. aus

Sicht der Genehmigung für die Bahnstromanlage Graz – Werndorf, eine im rechten Winkel querende Kabelführung emp-

fehlenswert wäre.

3.2.1.4 Frage V 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

SCHIENE:

3.2.1.4.1 Frage V 4.1

Entspricht das Vorhaben den Erfordernissen einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn und wird auf die sonstigen öffentlichen Interessen und die Ergebnisse der Anhörung Bedacht genommen? [§ 3 Abs. 1HlG] (SV: EB)

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Streckenabschnitte Graz – Koralmtunnel – Klagenfurt sowie Werndorf – Spielfeld/Straß sind gemäß dem HlG bzw.

entsprechend den darauf basierenden Verordnungen der Bundesregierung zu Hochleistungsstrecken erklärt. Weiters

sind diese Strecken auch TEN-Strecken und unterliegen somit dem interoperablen Betrieb und Verkehr.

Die Voraussetzung für die Erklärung einer Hochleistungsstrecke ist gemäß dem § 1 Abs. 1 HlG, dass diese eine beson-

dere Bedeutung für einen leistungsfähigen Verkehr mit internationalen Verbindungen oder für den Nahverkehr zukommt.

Beides trifft für die genannten Streckenabschnitte zu.

Der Betrieb von und der Betrieb auf Hochleistungsstrecken hat den Erfordernissen einer leistungsfähigen und wirtschaft-

lichen Eisenbahn zu entsprechen.

Die Leistungsfähigkeit einer Strecke wird ausgedrückt durch die Anzahl der Züge, die in einem bestimmten Zeitraum

unter Einhaltung bestimmter Qualitätsnormen jedes Gleis einer Strecke befahren können.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 149 -

Damit die erforderliche elektrische Traktionsenergie für das vorgesehene Betriebsprogramm 2025 gemäß der Prognose

2025+ für die bereits elektrifizierte Strecke Graz – Spielfeld/Strass bzw. künftig zu elektrifizierende Koralmbahn zur Ver-

fügung gestellt werden kann, ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage zum Unterwerk Werndorf erforder-

lich.

Mit dem Projekt der Bahnstromübertragungsanlage zum Unterwerk Werndorf wird somit die Voraussetzung für die elekt-

rische Traktion geschaffen, welche ein maßgebendes Kriterium für eine leistungsfähige, wirtschaftliche und wettbewerbs-

fähige Eisenbahn für den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr darstellt.

Somit wird

- die elektrische Traktion der Züge auch in der Zukunft entsprechend dem Dimensionierungsprogramm 2025 bei guter

Betriebsqualität und ausreichender Versorgungssicherheit sichergestellt

- die Einhaltung der europäischen Richtlinien insb. die Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsys-

tems Energie für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem gemäß 2008/284/EG sowie der EN 50163

Speisespannungen von Bahnnetzen gewährleistet

- die Möglichkeit der Führung von langen und schweren Güterzügen mit leistungsfähigen elektrischen Lokomotiven

und dadurch gegenüber der deutlich geringeren Leistungsfähigkeit der Dieseltraktion eine Einsparung von Lokomoti-

ven ermöglicht

- ein grundsätzlich dem TEN-Streckennetz widersprechender Traktionswechsel vermieden (Langläufe von elektri-

schen Triebfahrzeugen mit mehrsystemfähigen Elektroloks über die Staatsgrenzen hinweg – Gewährleistung der In-

teroperabilität)

- kein unwirtschaftlicher Traktionswechsel zwischen elektrischer Traktion und Dieseltraktion zwischen Graz und Spiel-

feld/Strass auf weniger als 50 km Strecke auf Grund mangelnder Versorgung mit ausreichender elektrischer Energie

erforderlich

- keine allfällig erforderliche Teilung von schweren Güterzügen infolge der deutlich geringeren Leistungsfähigkeit bei

der Dieseltraktion und somit Vermeidung von unnötigen Zugfahrten notwendig

- ein wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger Betrieb ermöglicht

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das Vorhaben entspricht aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik den Erfordernissen einer leistungs-

fähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn bzw. ermöglicht diese erst durch die zur Verfügungstellung ausreichender elektri-

scher Energie im Unterwerk Werndorf. Das gegenständliche Vorhaben kann für sich bestehen und ist auch für sich ver-

kehrswirksam. Öffentliche Interessen werden wahrgenommen.

3.2.1.4.2 Frage V 4.2

Entspricht das Bauvorhaben dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages unter Be-rücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeu-gen auf der Eisenbahn und des Verkehrs? [§ 31f EisbG] (SV: EB)

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Im Hinblick auf die Funktion, die die Bahnstromübertragungsanlage für das hochrangige Eisenbahnnetz - Hochleistungs-

strecke / TEN-Strecke - zu erfüllen hat, ist festzustellen, dass das Infrastrukturvorhaben die Erfordernisse einer leistungs-

fähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn erfüllt und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages

unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeu-

gen auf der Eisenbahn und des Verkehrs entspricht.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 150 -

Das Vorhaben ist in den Projektunterlagen dargestellt und in den entsprechenden Berichten begründet, wobei folgende

Gesichtspunkte im Vordergrund stehen:

- elektrische Traktion der Züge auch in der Zukunft entsprechend dem Dimensionierungsprogramm 2025

- Möglichkeit der Führung von langen und schweren Güterzügen mit leistungsfähigen elektrischen Lokomotiven und

Einsparung von Diesellokomotiven

- kein unwirtschaftlicher Traktionswechsel zwischen elektrischer Traktion und Dieseltraktion zwischen Graz und Spiel-

feld/Strass auf weniger als 50 km Strecke auf Grund mangelnder Versorgung mit ausreichender elektrischer Energie

- keine allfällig erforderliche Teilung von schweren Güterzügen infolge der Dieseltraktion und somit Vermeidung von

unnötigen Zugfahrten

- ein wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger Betrieb

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des EisbG ist dem Bauentwurf ein die projektrelevanten Fachgebiete

umfassendes § 31a Gutachten zum Beweis beizugeben, dass das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter Berück-

sichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der

Eisenbahn und des Verkehrs einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht.

Ein solches § 31a Gutachten, welches die Bau- und Betriebsphase umfasst, liegt als umfassende Bewertung vor.

Die Einhaltung des Standes der Technik (unter Berücksichtigung …..) beim Bauentwurf zum eisenbahnrechtlichen Bau-

genehmigungsverfahren ist im § 31a Gutachten bestätigt sowie dokumentiert und wird aus fachlicher Sicht des Fachbe-

reichs Eisenbahntechnik analog gesehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das im Bauentwurf für das eisenbahnrechtliche Bauverfahren dargestellte Bauvorhaben entspricht dem Stand der Tech-

nik zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der

Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn [§ 31f

EisbG].

STRASSE:

3.2.1.4.3 Frage V 4.3

Werden die Verkehrsanlagen, die durch den Bau der Eisenbahn gestört oder unbenutzbar werden von der Pro-jektwerberin in geeigneter Weise wiederhergestellt? [§ 20 EisbG] (SV: ST)

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird auf das UVP-G 2000, das Stmk LStVG, das BStG sowie auf das EisbG verwiesen.

Des Weiteren wird auf Frage V 2 verwiesen sowie auf die UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Genehmigungskriterien nach § 24f UVP-G werden eingehalten sowie berücksichtigt.

Sachverhalt ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage von Graz nach Werndorf. Durch diese werden keine

Verkehrsanlagen unbenutzbar sowie keine neuen Straßen geplant bzw. bestehende Straßen geändert, folglich ist keine

Wiederherstellung der Straßenanlagen notwendig bzw. keine Schutzinteressen für die Errichtung von Straßen gemäß §

14 Stmk LStVG; § 21 BStG zu berücksichtigen.

Die Zufahrt zu den Maststandorten erfolgt über öffentliche Straßen und Wege bzw. dort, wo keine öffentliche Zufahrts-

möglichkeit besteht, über Zufahrtsservitute. Somit ist der Sachverhalt, dass die Zu- bzw. Abfahrten zu Baustellen nicht

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 151 -

jedermann offen steht, kein Thema. Die Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße ist weiter garantiert, es sind keine

wesentlichen Nachteile erkennbar.

3.2.1.4.4 Frage V 4.4

Sind unter Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen, die im Detaillierungsgrad nicht straßenbaulichen Ein-reichoperaten entsprechen, die geplanten baulichen Anlagen mit dem Schutzinteresse der Straßen vereinbar? [§14 Stmk LStVG; § 21 BStG] (SV-A: ST, RP)

Straßenbau

Siehe Beantwortung Frage V 4.3

Raumplanung und Infrastruktur

Durch die Errichtung des Vorhabens werden keine Straßenverbindungen dauerhaft beeinträchtigt oder gar durchschnit-

ten, Umleitungen bzw. Unterbrechungen sind ausschließlich in der Bauphase vorgesehen. Die notwendige Querung von

Straßen erfolgt in jeweils kurzen Bauzeiten und werden dadurch die Gesamtverkehrserfordernisse der Anrainer und des

Durchzugsverkehrs nur unwesentlich beeinträchtigt. Spezifische Maßnahmen aus raumplanerischer Sicht können nicht

abgeleitet werden.

3.2.1.4.5 Frage V 4.5

Sind unter Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen, die im Detaillierungsgrad nicht straßenbaulichen Ein-reichoperaten entsprechen, die neu geplanten bzw. geänderten Straßen (Bundes-, Landesstraßen, Gemeinde-straßen, Privatstraßen, Wege) vermutlich ohne besondere Gefahr für den vorgesehenen Verkehr nutzbar? Ent-sprechen die Straßenplanungen unter Berücksichtigung der abschätzbaren Verkehrsbedürfnisse den Erforder-nissen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs? [§ 7 BStG u.a.] (SV: ST)

Straßenbau

Siehe Beantwortung Frage V 4.3

3.2.1.4.6 Frage V 4.6

Ist unter Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen, die im Detaillierungsgrad nicht straßenbaulichen Einrei-choperaten entsprechen, bezüglich der allenfalls geplanten Zu- und Abfahrten von Bundesstraßen zu Baustellen sichergestellt, dass deren Benützung nicht jedermann offen steht und für die Verkehrssicherheit auf der Bun-desstraße keine Nachteile zu erwarten sind? [§ 26 Abs. 2 BStG] (SV: ST).

Straßenbau

Siehe Beantwortung Frage V 4.3

3.2.1.5 Frage V 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das Straßen- und Bahnnetz zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: EB, ST)

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Es wird dabei auf den Bericht UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02, sowie auf den Bericht Maßnahmen-

übersicht, Einlage Nr. UV 01-01.03, verwiesen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es sind weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase zusätzliche (zwingende) Maßnahmen erforderlich. Empfohlen

werden hingegen für die Bauphase eine detailliertere Beschreibung der abschnittsweisen Umleitung des Radverkehrs im

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 152 -

Bereich der Gradnerstraße sowie eine über die Auswirkungen auf den Fußgängerverkehr, diese fehlt völlig (Umset-

zungskonzept für die abschnittsweisen Umleitungen im Bereich Rad- und Fußgängerverkehr).

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

- Bei der Aufstellung der VLSA-Signalgeber ist darauf zu achten, dass die Stauräume so situiert werden, dass es nur

zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Fließverkehrs auf Nebenstraßen kommt. Hier vor allem zu berück-

sichtigen ist der Kreisverkehr östlich der Gradnerstraße, wo die errechnete Staulänge von ca. 80 m in den Kreisver-

kehr hineinrecht und diesen somit lahmlegen könnte. Folglich ist in diesem Bereich der Abschnitt der Wanderbau-

stelle kürzer als 50-70 m zu wählen. Des Weiteren ist die Umlaufzeit der VLSA auf 120 s bzw. auf 90 s (siehe dazu

Berechnungen im Kapitel „vertiefende Ausführungen“) zu reduzieren.

- Eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m während der Bauarbeiten in der Gradnerstraße ist freizuhalten.

- Sollte eine Gehsteigsperre notwendig werden, ist der Fußgängerverkehr auf einem mindestens 1,20 m breiten, von

der übrigen Fahrbahn durch Abschrankung getrennten, Fahrbahnteil aufrecht zu erhalten.

- Die Künette im Arbeitsbereich der Gradnerstraße ist außerhalb der Arbeitszeiten verkehrssicher zu überbrücken.

- Während der Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbahnbereich ist die Verkehrsregelung durch Verkehrspos-

ten bzw. durch eine Lichtsignalanlage, wobei letztere bevorzugt wird, sicherzustellen.

- Eine Zu- und Abfahrt der Anrainer sowie für Einsatzfahrzeuge ist ständig zu gewährleisten.

- Vor Beginn der Arbeiten ist die Verkehrsleitzentrale des Stadtpolizeikommandos Graz über die Art und Dauer der

Arbeiten zu verständigen.

- Die Baustelle ist rot-weiß standfest abzuplanken und bei Dämmerung und Dunkelheit (rechts rot, links weiß, Mitte

gelb) zu beleuchten.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

- Umsetzungskonzept für die abschnittsweisen Umleitungen im Bereich Radverkehr;

- Während den Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbereich wird die Verkehrsregelung durch eine Lichtsig-

nalanlage empfohlen, noch besser durch eine verkehrsabhängige VLSA;

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Betriebsphase:

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Eisenbahntechnik

Befund - Sachverhalt:

Das Projekt der 110 kV Bahnstromübertragungsanlage wurde im Fachgebiet Eisenbahntechnik, wie dies aus den Unter-

lagen der UVE und den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs sowie den vorhergehenden Äußerungen entnommen

werden kann, für die Bau- und Betriebsphase, entsprechend dem Stand der Technik und der sonst in Betracht kommen-

den Wissenschaften gestaltet. Dabei wurden bereits entsprechende Maßnahmen vorgesehen, welche schädliche, beläs-

tigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das Bahnnetz verhindern oder verringern oder günstige Aus-

wirkungen vergrößern.

Das Bauvorhaben ist unter Berücksichtigung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise AschG und

BauKG mit den darauf basierenden Verordnungen (EisbAV, AVO Verkehr usw.) unter Beiziehung der Sicherheitsfach-

kraft und Arbeitsmedizin erstellt und berücksichtigt die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Die Einhaltung der

Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes ist weiters im § 31a Gutachten gemäß EisbG nachgewiesen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 153 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Eisenbahntechnik werden zu den bereits vorgesehenen Maßnah-

men keine zusätzlichen zwingend erforderlichen / empfohlenen Maßnahmen vorgeschlagen, um schädliche, belästigen-

de oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das Straßen- und Bahnnetz zu verhindern oder zu verringern oder

günstige Auswirkungen zu vergrößern.

Zusätzliche Maßnahmen zur Beweissicherung oder zur begleitenden Kontrolle werden nicht vorgeschlagen.

3.2.2 LANDWIRTSCHAFT (INKL. BODEN)

3.2.2.1 Frage L 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Im UVE Bericht Boden, Land- und Forstwirtschaft (Einlagezahl UV 06-02.01) wird das Fachgebiet Boden, Landwirtschaft

eingehend behandelt, wobei sich Berührungspunkte mit den Fachbereichen Pflanzen und deren Lebensräume (UV 05-

01)), Tiere und deren Lebensräume (UV 05-02), Landschaftsplanung (UV 05-03), Luft und Klima (UV 06-03) und Umwelt

– Mensch – elektromagnetische Felder (UV 04-02), Lärm und Erschütterungen (UV 04-03) sowie Forstwirtschaft (UV 06-

02.01) und Jagd (UV 06-02.02) ergeben.

Im Bericht Boden, Land- und Forstwirtschaft (UV 07-02.01) wird für den Bereich Landwirtschaft die Ausgangslage (Ist-

Zustand und Beeinflussungssensibilität) detailliert dargestellt und die Auswirkungen (ohne Begleitmaßnahmen) von Bau

und Betrieb der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf dokumentiert und beurteilt sowie notwendige Schutz-,

Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet und deren Auswirkungen sowie die verbleibende Restbelastung

bewertet. Ist-Zustand und Auswirkungen werden auch karthographisch übersichtlich im Maßstab 1:5000 dargestellt.

Ausgangspunkt für die fachliche Bewertung hinsichtlich Landwirtschaft und Boden ist einerseits in einem weiten Untersu-

chungsraum (Standortgemeinden und Gem. Werndorf) die regionale Situation der Landwirtschaft insbesondere der Be-

triebsformen, der Betriebsstruktur und der Bodentypen sowie der landwirtschaftlichen Vorrangzonen. Vertiefend wird in

einem engen Untersuchungsraum die agrarstrukturelle Situation der lokalen Landwirtschaft an Hand der Kriterien Aus-

stattung mit landwirtschaftlich genutzten Flächen, Bodenwert der landwirtschaftlichen Flächen (drei Bodenwertstufen auf

Basis der Österreichischen Bodenkartierung) sowie der Bewirtschaftbarkeit zur Beschreibung und Beurteilung der Ist

Situation herangezogen.

Ausgehend von der Beeinflussungssensibilität sind die Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten während der

Bauphase und Betriebsphase an Hand nachvollziehbarer Kriterien für die einzelnen betroffenen Teilräume dargestellt.

Auf die Übersichtstabelle im Dokument UV 06-02.01 – Seite 102, Tab. 80 – wird verwiesen.

In der Bauphase ergeben sich aus landwirtschaftlicher Sicht bei hohen Beeinflussungssensibilitäten in der Bauphase

keine (Graz-Stadt) bis mittlere Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten.

In der Betriebsphase ergeben sich aus landwirtschaftlicher Sicht bei hohen Beeinflussungssensibilitäten in der Betriebs-

phase keine bis geringe Wirkungsintensitäten und keine bis mittlere Eingriffserheblichkeiten.

Aus der Sicht des Bodenschutzes ergeben sich in der Bauphase bei geringen bis hohen Beeinflussungssensibilitäten

durch Beeinträchtigung der Bodenqualität keine (Graz-Stadt) bis geringe Wirkungsintensitäten und keine Eingriffserheb-

lichkeiten.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 154 -

Aus der Sicht des Bodenschutzes ergeben sich in der Betriebsphase bei geringen bis hohen Beein-

flussungssensibilitäten keine Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten.

Durch die geplanten gut wirksamen Maßnahmen für den Fachbereich Landwirtschaft zur Minderung der mittleren Ein-

griffserheblichkeit in den Teilräumen Grazer Feld – Mitte und Grazer Feld Süd ergibt sich sowohl in der Bau- als auch in

der Betriebsphase eine geringe Restbelastung (UV 06-02.01, Seite 102, Tab. 80).

Bei der Anzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe der betroffenen Gemeinden bestehen Diskrepanzen zwischen

Tabellenwerten pro Gemeinde und der Gesamtübersicht (Seite 31, Tab. 6). Diese Unterschiede sind in den unterschied-

lichen Abfrageergebnissen verschiedener Datenquellen von Statistik Austria begründet und haben keine Auswirkungen

auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Landwirtschaft sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und

Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich aus fachlicher Sicht keine maßgeblichen Abwei-

chungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

3.2.2.2 Frage L 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Landwirtschaft ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Vorbemerkungen

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Auswirkungen werden im UVE Bericht Boden, Land- und Forstwirtschaft (UV 06-02.01) getrennt nach Bau – und

Betriebsphase für die einzelnen Teilräume dargestellt. Dabei wird einerseits auf das Baukonzept und bauliche Maßnah-

men eingegangen. Andrerseits werden die flächenhaften Auswirkungen, die Beeinträchtigung der Bewirtschaftbarkeit und

die Beeinträchtigung der Bodenqualität einzeln und in einer Gesamtschau beurteilt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf auf die Landwirtschaft und den Bo-

den sind insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren in der UVE ausreichend dargestellt.

Tabelle 16: Relevante Einflussfaktoren Landwirtschaft

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

11 Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und der landwirtschaftlichen Tierhal-tung durch vorhabensbedingte Lärmeinwirkung

E LW LA

12 Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und der landwirtschaftlichen Tierhal-tung durch elektromagnetische Felder

N LW UM

13 Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Luftschadstoffe/ Staub wäh-rend der Bauphase

E LW KL

14 a Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch temporären /dauernden Flä-chenverlust unter Berücksichtigung des gegebenen natürlichen Anbaupotentials (natürli-cher Bodenwert) und die künftige Bewirtschaftung des umgebenden Raumes

E,N LW

14 b Bodenversiegelung, des Gesamtvorhabens A LW

14 c Beanspruchung/Querung bestehender Deponien oder Altlastenflächen A LW

14 d Flächeninanspruchnahme nutzbarer, wertvoller Rohstoffvorkommen A LW

15 Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzung durch flüssige Emissionen E LW

16 Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzung durch funktionelle Barrierewirkung -Zerschneidung

EN LW

Land

wirt

scha

ft

17 Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Veränderung der Wasserquali-tät von Grund- und Oberflächenwässer

EN LW GW

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 155 -

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

18 Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch räumliche Grundwasserverän-derungen / Veränderung der Bodenwasserverhältnisse

A LW GW

Einflussfaktor 11:

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens sind in der UVE-Untersuchung für die Betriebsphase als mögliche

Koronageräusche der Freileitung und für die Bauphase als jeweils kurzzeitig auf wenige Tage beschränkte und örtlich

eingegrenzte Tätigkeiten für Aufenthaltsbereiche von Menschen ausreichend dargelegt. Die Ergebnisse für den Freiraum

sind in gleicher Form für die Beurteilung der landwirtschaftlichen Tierhaltung geeignet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Als Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich für die Betriebsphase mit einer maximalen Lärmimmission des Koronage-

räusches (direkt unter der Freileitung) von 30 dB eine im Vergleich zum Umgebungsgeräusch nicht wahrnehmbare Aus-

wirkung. Für die Bauphase tritt eine auf wenige Tage (ca. 3 Tage) beschränkte Lärmeinwirkung, die nach den Kriterien

der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als zumutbar zu beurteilen ist.

Eine Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist aus lärmschutztech-

nischer Sicht auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Einflussfaktor Lärm wird im Bericht Lärm und Erschütterungen – Einlage UV 04-03.02 und dazugehörige Pläne -

insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf Menschen und Siedlungsräume behandelt. Im Zuge des Vorhabens

treten zeitlich und örtlich stark begrenzte Baulärmimmissionen auf, so dass keine unzumutbaren Belästigungen und

Beeinträchtigungen durch Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind. Die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen

während der Bauphase, nämlich lärmarmer Baubetrieb und organisatorischen Maßnahmen, sind auch für die Landwirt-

schaft relevant.

Einflussfaktor 12:

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

METHODE

Die Beurteilung der Einflussnahme niederfrequenter elektromagnetischer Felder auf die landwirtschaftlichen Güter wird

auf der Grundlage der recherchierten wissenschaftlichen Literatur vorgenommen. Für die Bewertung akuter Effekte die-

ser Felder bei Nutztieren werden wissenschaftlich belegte Erkenntnisse über Wirkungen und Schwellen herangezogen,

die in den meisten Fällen auch in Experimenten mit Versuchstieren gewonnen wurden.

Zur Beurteilung von Langzeitwirkungen wird die Literatur in verschiedenen Datenbanken recherchiert. Insgesamt konnten

zum Thema ‚Landwirtschaft‘ 24 Berichte aus dem Zeitraum zwischen 1975 und 2011 zusammengetragen werden. Durch

die Analyse einzelner Abhandlungen und, wenn möglich, im Vergleich mehrerer Publikationen innerhalb einzelner Kate-

gorien wird geprüft, ob äquivalente Effekte von mehreren Autoren übereinstimmend gemeldet wurden. Darüber hinaus

können die berichteten Ergebnisse nur unter Berücksichtigung der in Experimenten applizierten Felder und der zu bewer-

tenden Feldcharakteristika der von der elektrischen Bahnversorgung ausgehenden „Bahnfelder“ bezüglich ihrer Fre-

quenz und Stärke auf die betrachtete Situation übertragen werden.

STÄRKE VON FELDERN AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN NUTZFLÄCHEN

Unter der 110 kV-Freileitung der Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf liegen landwirtschaftliche Flächen. Hier

treten die stärksten Felder in der Mitte zwischen zwei Masten, im Bereich des größten Durchhangs, auf. Mit dem Abstand

von der Leitungstrasse nehmen die augenblicklichen wie auch die mittleren Feldstärken rasch ab.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 156 -

Die emittierten Felder weisen eine Frequenz von 16 2/3 Hz auf und gemäß dem UVE (UV-04-02.01) können direkt unter

der Bahnstromfreileitung maximal elektrische Feldstärken von 1,2 kV/m und magnetische Flussdichten bis zu 10,3 µT als

24 h-Mittelwerte auftreten. Für die Bewertung akuter Effekte sind die augenblicklichen maximalen Spitzenwerte maßgeb-

lich, die 1,2 kV/m bzw. 189 µT erreichen können.

SCHWELLEN AKUTE EFFEKTE BEI NUTZTIEREN

Allgemein wird zwischen

- harmlosen akuten Effekten und

- gesundheitsrelevanten Wirkungen

niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder unterschieden.

Zu den harmlosen Effekten werden gezählt:

- Haarvibration im elektrischen Wechselfeld oberhalb einer Feldstärke von etwa 5 kV/m (unabhängig von der Fre-

quenz)

- magnetische Phosphene im magnetischen Wechselfeld mit einer magnetischen Flussdichte über 2000 µT im 16 Hz-

Feld

- direkte Wahrnehmung unterschiedlicher Muster durch Sinnesrezeptoren.

Harmlose Effekte sind nur während der Einwirkung der Felder wirksam, sie gefährden nicht die Gesundheit der Tiere.

Allerdings können sie eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens einleiten, was auch bei Tieren zur mannigfaltigen Kon-

sequenzen, langfristig sogar zu Symptomen führen kann.

Als gesundheitlich relevant gilt die überschwellige Stimulation von Muskeln, Nerven und Sinnesrezeptoren, die im elekt-

romagnetischen Feld durch induzierte oder influenzierte Ströme hervorgerufen wird. Elektrische Felder im Alltag können

die notwendige Körperstromdichte für die Stimulation von Gewebe im Körper der Tiere nicht aufbauen. Im magnetischen

Feld mit einer Frequenz um 16 Hz sind zur Stimulation von Muskeln am Rande des Brustkorbs magnetische Flussdich-

ten von über 2 400 000 µT erforderlich, für die Reizung z.B. des Skelettmuskels der Extremitäten werden noch stärkere

Felder benötigt.

BEEINFLUSSUNG VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN NUTZFLÄCHEN

Böden und verschiedene Nutzpflanzen werden elektrischen 50 Hz-Feldern mit Feldstärken bis zu 42 kV/m ausgesetzt.

Magnetische 50 Hz Felder werden nicht berücksichtigt, da keine nachvollziehbaren Hinweise auf Wirkungsmechanismen

dieser Feldkomponente vorliegen.

Bodenstruktur, Morphologie, Desintegration des Blocks, Lokalisation und Dicke des Bodenhorizonts, elektrische Eigen-

schaften, Vorkommen von Ortssteinen und Bodenmikrobiologie bleiben auch unter einer Langzeit- Exposition von derart

starken elektrischen Feldern unverändert.

Die Morphometrie von Hafer, Weizen, Pinien-Jungpflanzen, Erbsen und Getreide sowie der Ertrag von Hafer und Weizen

werden auch durch starke elektrische 50 Hz-Felder mit Feldstärken bis zu 42 kV/m nicht beeinflusst.

Bei Weizen wurden keine Unterschiede im Ertrag bei Flächen mit Abstand von 2, 8, 14 und 40 m von der Leitungsmitte

festgestellt. Bei Getreide liefert derartiger Vergleich nur im Mittelwert eine scheinbare Tendenz, die Abweichungen sind

aber statistisch nicht signifikant. Der Ertrag der Getreide in 5 nachfolgenden Jahren zeigt sogar für 2 Jahre ein Maximum

direkt unter der Hochspannungsfreileitung.

Insgesamt lässt sich aus den durchgeführten Studien kein eindeutiger Hinweis auf eine negative Beeinflussung der land-

wirtschaftlichen Flächen durch die relativ starken elektrischen und magnetischen 50 Hz-Felder.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 157 -

EINFLUSS AUF LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZTIERE

Untersuchungen zur Wirkung niederfrequenter elektromagnetischer Felder auf Kühe, Pferde, Schweine und andere Nutz-

tiere werden einerseits in Versuchsanordnungen mit definierten magnetischen Feldern, anderseits vor allem unter realen

Bedingungen einer Hochspannungsfreileitung, wo elektrische wie auch magnetische Felder gleichzeitig vorkommen,

durchgeführt. Das Interesse richtet sich vor allem auf neuartige Hochspannungssysteme mit einer hohen Übertragungs-

spannung von 500 kV oder 735 kV. Unter 500 kV-Hochspannungsfreileitungen treten in der Nähe des Bodens elektrische

Feldstärken zwischen 8 kV/m und 13 kV/m und magnetische Flussdichten bis zum 20 µT auf. Die 735 kV- Hochspan-

nungsfreileitungen bauen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden elektrische Feldstärken bis zu 16 kV/m und magne-

tische Flussdichten bis zum 30 µT auf.

In magnetischen 60 Hz-Feldern mit Flussdichten von 30 µT einer Versuchsanordnung wurden bei jungen Milchkühen

schwache Feldeinflüsse wie z.B. höhere Gewichtszuwächse (1,2 %), Verringerung in der Konzentration des Prolaktins

(15 %) und des Insulins als Wachstumsfaktor (4 %) bei exponierten Tieren statistisch ermittelt. Dagegen konnten im

elektrischen 60 Hz-Feld mit Feldstärken von 10 kV/m derartige Einflüsse bei Milchkühen nicht belegt werden.

Die Inzidenz der Missbildung von Schweinen steigt von 29 % beim ersten Wurf nach einer täglichen 20 Stunden dauern-

den Exposition mit elektrischen 60 Hz-Feldern bei einer Feldstärke von 33 kV/m bei dem zweiten Wurf der gleichen Tiere

auf 79 % an. Die hohe applizierte elektrische Feldstärke beeinträchtigt durch einen harmlosen Effekt der Haarvibration

das Wohlbefinden der Tiere, womit das Resultat zum Teil erklärt werden könnte. Darüber hinaus sehen die Autoren

selbst die Problematik des Vergleiches von zwei unterschiedlichen Würfen.

Bei einer simultanen Applikation von elektrischen (10 kV/m) und magnetischen Feldern (30 µT) in einer speziellen Expo-

sitionsanordnung ergibt sich bei Milchkühen ein 25 %gier Anstieg der Melatonin-Konzentration im Serum während der

Hellphase, die Untersuchung des Prolaktins liefert uneinheitliche Ergebnisse. Darüber hinaus soll unter diesen Expositi-

onsbedingungen die Milchabgabe je nach Gruppe zwischen 5 % und 16 % abnehmen.

In freien Feldversuchen unter einer 735 kV- bzw. 500 kV- Hochspannungsfreileitung konnten dagegen keine Effekte auf

Nutztiere gezeigt werden.

Auch wenn vereinzelt, teilweise unter exotischen Versuchsbedingungen, Effekte beobachtet wurden, stellen die meisten

Autoren fest, dass die applizierten, zum Teil extrem starken Felder keine gesundheitlich relevante Beeinträchtigung der

Tiere darstellen.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Untersuchungen zum Einfluss niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder auf landwirtschaftliche Nutzflä-

chen liefern keine Hinweise auf schädigende Einflüsse. Darüber hinaus fehlen auch Vorstellungen über tragbare Wir-

kungsmechanismen der elektromagnetischen Felder auf landwirtschaftliche Nutzflächen.

Akute, gesundheitsrelevante Effekte der betrachteten elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder bei Nutztieren

können auf Grund der niedrigen Feldstärken gänzlich ausgeschlossen werden. Der Sicherheitsabstand zu den Schwellen

der belegten Effekte beträgt mehr als 10 000.

Von einigen Forschungsgruppen wurden in Langzeitstudien mit Nutztieren unter Einwirkung relativ starker magnetischer

(30 µT) und elektrischer (33 kV/m) 50 Hz- oder 60 Hz-Felder schwache und unspezifische Effekte beobachtet. Diese

Untersuchungen mit widersprüchlichen Ergebnissen sind bisher aber nicht von unabhängigen Forschungsgruppen repli-

ziert. Die Autoren dieser Beiträge messen, angesichts des kleinen Umfangs der Versuchsgruppen und der schwer ein-

schätzbaren Einflüsse der verwendeten Versuchsanordnungen, den statistisch ermittelten Abweichungen keine große

Bedeutung bei und stellen eine gesundheitliche Unversehrtheit der Nutztiere auch in starken Feldern neuartiger Hoch-

spannungsfreileitungen fest. Diese Aussage wird auch durch die Ergebnisse von Untersuchungen mit Nutztieren im frei-

en Feld unter Hochspannungsfreileitungen gestützt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 158 -

In Experimenten werden 50 Hz oder 60 Hz Frequenzen verwendet, die 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-

Werndorf erzeugt 16 2/3 Hz Felder. Dadurch fällt die Induktionswirkung der magnetischen und die Influenzwirkung der

elektrischen Felder an landwirtschaftlichen Nutzflächen und in Nutztieren mindestens um den Faktor 3 schwächer aus,

die Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung wird dadurch weiter erniedrigt.

Publikationen zum Einfluss starker elektrischer und magnetischer 50/60 Hz-Felder auf landwirtschaftliche Nutzflächen

und landwirtschaftliche Tierhaltung sind im Ergebnis sehr heterogen und liefern keine Hinweise auf eine bestimmte Be-

einflussung. Es fehlt auch an Vorstellungen wie eine Wechselwirkung zustanden kommen könnte. Für die schwächeren

Felder der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf mit einer niedrigen Frequenz muss auf dieser Grundla-

ge von einer Unbedenklichkeit bezüglich einer negativen Wirkung ausgegangen werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Einflussfaktor elektromagnetische Felder wird im UVE Bericht elektromagnetische Felder – Einlage UV 04-02 und

den dazugehörigen Plänen insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf Menschen behandelt. Für Wechselwir-

kungen bzw. schädigende Einflüsse auf die Landwirtschaft ergeben sich nach derzeitigem Wissenstand keine Hinweise.

Einflussfaktor 13:

Klima, Luft

Eine Beeinflussung von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Luftschadstoffe/Staub ist im Betrieb nicht gegeben. In der

Bauphase sind punktuell Beeinflussungen möglich, sind aber bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen nicht rele-

vant.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Einflussfaktor Luftschadstoffe/Staub während der Bauphase wird im UVE Bericht Luft und Klima Einlage UV 06-03

.01 behandelt. In der Bauphase sind Maßnahmen zur Minderung von Staub- und Luftschadstoffen vorgesehen, so dass

in allen drei Teilräumen keine Restbelastung verbleibt.

Einflussfaktor 14 a:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Einflussfaktor Flächenverbrauch wird im UVE Bericht Boden, Land – u. Forstwirtschaft – Einlage 06 – 02.01, Fach-

bereich Landwirtschaft - und den dazugehörigen Plänen, behandelt. Die Flächenbeanspruchung ergibt sich aus dem

Flächenverbrauch der Maststandorte und den teilweise nötigen Zufahrten über landwirtschaftliche Nutzflächen.

Insgesamt ist der Flächenverlust sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase gering.

Der Flächenverlust in der kurzen Bauphase im Teilraum Grazer Feld Mitte beläuft sich auf 4137 m² bzw. 0,48% am Teil-

raum und im Teilraum Grazer Feld Süd auf 14528m² bzw. 0,93% am Teilraum, insgesamt also 18.665 m².

Der Flächenverlust in der Betriebsphase im Teilraum Grazer Feld Mitte beläuft sich auf 264 m² bzw. 0,03% am Teilraum

und im Teilraum Grazer Feld Süd auf 273m² bzw. 0,02% am Teilraum, insgesamt also 537 m².

Der Hauptanteil des insgesamt geringen dauerhaften Flächenverlustes findet auf hoch- bzw. mittelwertigen Flächen statt.

Die Bewirtschaftbarkeit ist in der Betriebsphase gering durch die Maststandorte erschwert. Die Maststandorte sind so

ausgelegt bzw. konzipiert, dass ein möglichst nahes Zufahren durch landwirtschaftliche Gerätschaften gewährleistet ist.

Einflussfaktor 14 b:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Beim gegenständlichen Vorhaben ist die Bodenversiegelung nicht relevant.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 159 -

Einflussfaktor 14 c:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Auf den Einflussfaktor Beanspruchung/Querung bestehender Deponien oder Altlastenflächen wird im UVE Bericht Unter-

grund und Wasser UV 06-01.01 und UV 06-01.07 eingegangen. Es sind keine Altlastenflächen und Deponien vom Vor-

haben betroffen.

Einflussfaktor 14 d:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Flächeninanspruchnahme von Abbaugebieten wird im UVE Bericht Siedlungs- und Wirtschaftsraum – Einlage 04–01

und dazugehörige Pläne – dargestellt und ist nicht relevant.

Einflussfaktor 15:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Flüssige Emissionen werden insbesondere in Bezug auf Einsatz von und Auswirkungen durch Bauhilfsstoffe im UVE

Bericht Untergrund und Wasser UV 06.01.01 behandelt. Beim Schutzgut Boden liegen keine Eingriffserheblichkeiten vor,

so dass – nicht zuletzt auch durch die Kleinräumigkeit der Baumaßnahmen, die Vorgaben und vorgesehenen Maßnah-

men - keine relevante Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzung durch flüssige Emissionen zu erwarten ist.

Einflussfaktor 16:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Eine Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzung durch funktionelle Barrierewirkung – Zerschneidung ergibt sich

durch das gegenständliche Vorhaben weder in der Errichtungs- noch in der Betriebsphase. Die Bewirtschaftbarkeit ist in

der Betriebsphase durch die Maststandorte kleinflächig gering erschwert.

Einflussfaktor 17:

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Qualitative Beeinträchtigungen im Freiland sind grundsätzlich in jenen Bereichen möglich, in denen der Grund- bzw.

Bergwasserkörper vom Bauvorhaben berührt wird, bzw. dort wo kein ausreichender Schutz in Form von gering durchläs-

sigen Deckschichten gegeben ist. Generell wird sich die allfällige Beeinträchtigung auf Trübungen, möglicherweise auch

Veränderungen des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw. Bauche-

mikalien beschränken.

Auf den geologischen Karten GK Blatt 164 Graz sowie GK 190 Blatt Leibnitz sind im Bereich des gg. Trassenverlaufes

keine Deckschichten verzeichnet. Wie auch die Detailerkundungsergebnisse zeigten, ist davon auszugehen, dass Deck-

schichten häufig zur Gänze fehlen bzw. wenn vorhanden, in einer Mächtigkeit von weniger als 1,0 Meter entwickelt sind.

Ein ausreichender qualitativer Grundwasserschutz ist bei feinkörnig ausgebildeten Deckschichtmächtigkeiten von > 2,0 m

gegeben.

Teilraum Graz-Stadt:

Bei Niederschlägen ist ein temporäres Zusickern von infolge des Eingriffes in das Erdreich getrübten Wässern demnach

im Bereich der Rohrleitungen sowie des betonierten Kabeltroges nicht auszuschließen. Aufgrund der Flurabstände von

mehr als 10 m ist allerdings davon auszugehen, dass die Trübestoffe den Grundwasserkörper nicht erreichen. Bei Nie-

derschlägen ist eine Auswirkung von Bauchemikalien im Bereich des betonierten Kabeltroges nicht gänzlich auszu-

schließen. Dies könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von

einer "Selbstreinigung" (Filterwirkung des Untergrundes) im Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasser-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 160 -

spiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Beeinträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase be-

schränkt. Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszu-

schließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers grundwasserstromabwärts können nicht generell ausgeschlos-

sen werden. Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus.

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch kurzfristige

Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw. Bauchemi-

kalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch die Wahl

grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies könnte sich

beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von einer "Selbstreinigung" im

Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasserspiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Be-

einträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase beschränkt.

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Geringfügige temporäre Beeinträchtigungen des Laabaches im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme bzw. des Tei-

ches TE-WU 6/4152 durch Trübstoffe bzw. auch eine kurzfristige Veränderung des Chemismus, wie oben beschrieben,

sind nicht auszuschließen. Diese Beeinträchtigungen bleiben auf die Bauphase beschränkt.

Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Veränderungen der Wasserqualität der Grund – und Ober-

flächenwässer wird im UVE Bericht Untergrund und Wasser UV 06-01.10 ausführlich dargestellt. Es sind keine bzw. nur

sehr geringe Auswirkungen zu erwarten. Zur Minimierung einer möglichen Restbelastung im Zuge der Bauherstellung

sollen Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe der Wassergefährdungsklasse 2 und 3 möglichst vermieden werden. In der Be-

triebsphase können Beeinträchtigungen der Oberflächenwässer und des Grundwassers ausgeschlossen werden, es

ergeben sich keine Eingriffserheblichkeiten.

Einflussfaktor 18:

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Teilraum Graz-Stadt:

Durch die Baumaßnahmen wird in quantitativer Hinsicht nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quanti-

tative Veränderungen des Grundwasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus. Durch die

Baumaßnahme wird nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quantitative Veränderungen des Grund-

wasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben im Bereich der Masten 1-21 aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 161 -

Aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz wird empfohlen, die Bautätigkeiten bei niedrigen Grundwasserspiegellagen

auszuführen, um quantitative Eingriffe in den Grundwasserkörper zu vermeiden. Ist dies aus baulogistischen Gründen

nicht möglich und sollten sich im Zuge der Herstellung der Baugruben Grundwasserzutritte einstellen, so sind Wasserhal-

tungsmaßnahmen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass mit offenen Wasserhaltungsmaßnahmen das Auslan-

gen zu finden ist. Derart anfallende Wässer sind ordnungsgemäß zu versorgen.

Im Fall der Errichtung der Mastfundamente in Zeiten mit Grundwasserniveaus die unter den Fundamentunterkanten zu

liegen kommen sind räumliche Grundwasserveränderungen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auszu-

schließen.

Im Fall der Notwendigkeit von Wasserhaltungsmaßnahmen sind Auswirkungen auf den quantitativen Wasserhaushalt bei

den gegebenen Grundwassermächtigkeiten von ca. 7-14 m sowie den weiteren hydrogeologischen Rahmenbedingungen

auf das unmittelbare Baugrubenumfeld beschränkt. Beeinträchtigungen von Wassernutzungen sind angesichts der Lage

der Nutzungen zu den vorgesehenen Maststandpunkten daher für die Bau- und auch Betriebsphase auszuschließen.

Aufgrund der Kleinräumigkeit der Eingriffe in den Untergrund sind nachteilige Beeinträchtigungen des Bodenwasser-

haushaltes auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Beeinflussung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch räumliche Grundwasseränderungen /Veränderung der

Bodenwasserverhältnisse wird im UVE Bericht Untergrund und Wasser UV 06-01.10 ausführlich dargestellt. Es sind

keine Auswirkungen zu erwarten.

3.2.2.3 Frage L 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Der Stand der Technik wird für das gegenständliche Bauvorhaben hinsichtlich der Anforderungen des Bodenschutzes in

erster Linie durch das Protokoll der Alpenkonvention von 1991 bezüglich „Bodenschutz“ und durch das Forstgesetz defi-

niert

Die wichtigsten Vorgaben sind:

- Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Normen und Standards.

- Erhaltung der verschiedenen Bodenfunktionen, Sicherung der Bodennutzung als Standort für die Land- und Forst-

wirtschaft, sorgfältiger und sparsamer Umgang mit dem Boden, Vermeidung bzw. Verringerung von Schadstoffein-

trag, Bodenverdichtung, Bodenerosion und Versiegelung sowie die Renaturierung oder Rekultivierung beeinträchtig-

ter Böden.

- Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Sinne des § 1 des Forstgesetzes idgF.

- Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes im Bereich Landwirtschaft, Bodenkunde und Forstwissenschaft.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durchgehend werden die gesetzlichen Vorgaben, und fachlichen Standards im Sinne des Standes der Technik bei der

Planung sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase sowie bei der Festlegung der Schutz-, Minderungs- und

Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt und angewandt. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

3.2.2.4 Frage L 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 162 -

werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.2.2.4.1 Frage L 4.1

Wird die Immissionsbelastung der landwirtschaftlichen Flächen möglichst gering gehalten? Wird dem Ziel der nachhaltigen Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Bodengesundheit, Verhinderung der Bodenerosion und Bodenverdichtung entsprochen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 UVP-G, §1 Stmk landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz] (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Immissionsbelastung wird im UVE Bericht Luft und Klima – Einlage UV 06-03 - detailliert beschrieben. Insgesamt

ergeben sich sowohl in der Bau – als auch in der Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen keine

Restbelastungen. Der Flächenbedarf für das gegenständliche Bauvorhaben ist sowohl in der Bau- als auch in der Be-

triebsphase gering. Im Bedarfsfalle sind Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Bodengesundheit, Ver-

hinderung der Bodenerosion und Bodenverdichtung in der Maßnahmenplanung – Einlage Maßnahmenübersicht UV 01-

01.03 und den dazugehörigen Karten – vorgegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durch die Einhaltung aller geplanten Maßnahmen wird die Immissionsbelastung der landwirtschaftlichen Flächen mög-

lichst gering gehalten und dem Ziel einer nachhaltigen Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit und Bodengesundheit,

der Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung entsprochen.

3.2.2.4.2 Frage L 4.2

Werden Immissionen vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen ver-ursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Boden bleibend zu schädigen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. b UVP-G] (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Immissionsbelastung wird im UVE Bericht Luft und Klima – Einlage UV 06-03 - detailliert beschrieben. Insgesamt

ergeben sich sowohl in der Bau – als auch in der Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen keine

Restbelastungen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durch die Einhaltung aller geplanten Maßnahmen werden Immissionen vermieden, die erhebliche Belastungen der Um-

welt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, die geeignet sind den Boden bleibend zu schädigen.

3.2.2.4.3 Frage L 4.3

Wird dem raumplanerischen Ziel der schonenden und sparsamen Verwendung der natürlichen Ressource Bo-den und der nachhaltigen Nutzbarkeit entsprochen? [§3 Abs. 1 Zi. 1 Stmk ROG] (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Die geplante Variante mit einer Teilverkabelung im Teilraum Graz – Stadt und einer Freileitung im Teilraum Grazer Feld

kann – vor allem im Zusammenhang mit der Parallelführung zur A9 als naturraum- und bodenschonende Variante be-

zeichnet werden. Der Bodenverbrauch durch die Mastenstandorte ist unbedeutend (insgesamt ca. 1.000 m²), eine we-

sentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung kann davon nicht abgeleitet werden bzw. wird im Rahmen individueller

Dienstbarkeitsverträge abgegolten. Damit wird dem raumplanerischen Ziel der schonenden und sparsamen Verwendung

der natürlichen Ressource Boden und der nachhaltigen Nutzbarkeit entsprochen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 163 -

3.2.2.5 Frage L 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Landwirtschaft zu verhindern oder verrin-gern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleiten-den Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Aus der Sicht des Fachbereiches Boden, Landwirtschaft sind grundsätzlich die erforderlichen Maßnahmen in der UVE

und in den eisenbahn – und forstrechtlichen Einreichplänen enthalten. In Anbetracht des geringen Ausmaßes des ge-

genständlichen Bauvorhabens im Fachbereich Boden, Landwirtschaft ist keine Beweissicherung und begleitende Kontrol-

le vorgesehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

3.2.3 WALDÖKOLOGIE UND FORSTWESEN

3.2.3.1 Frage F 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Anhand einer Durchsicht der UVE zur Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf, insbesondere der „UVE-

Zusammenfassung“ und des „Trassenverlaufes“ (UV 01-01 u. UV 01-02), der „Projektbegründung und Alternativen“ (UV

02-00), der „Vorhabensbeschreibung“ (UV 03-01), dem Technischen Bericht Freileitungsbereich (EB 02-02.01), Bau-

durchführung (EB 03-00.01), den Fachbeiträgen „Umwelt - Pflanzen und deren Lebensräume“ (UV 05-01) und „Luft und

Klima“ (UV 06-03.01) sowie insbesondere der Fachbeiträge „Boden, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei“ (UV

06-02) sowie „Forstrecht“ (FR 01-00) wurde die Beantwortung folgender inhaltlicher Themenbereiche in der UVE über-

prüft:

- Rodungsplan (Maßstab größer als 1:2880, am Besten 1:1000 oder 1:2000)

- Bekanntgabe des öffentlichen Interesses an der Rodung

- Rodungszweck

- evt. Zustimmungserklärung zur Rodung von den Waldeigentümern (Ansonsten entspr. Auflage)

- Grundstücks- bzw. Eigentümerverzeichnis inkl. Waldanrainer (40 m-Streifen) mit Auflistung befristeter/dauernder

Rodung, KG, u. der an den Rodungs-Gst. u. angrenzenden Gst. dinglich Berechtigten,

- Allgemeines zur Ist-Zustandsbeschreibung, Artenspektrum bzw. Bestandeszusammensetzung u. Bestandestyp,

Bestandesschichtung, Altersstruktur

- Art der Bewirtschaftung

- forst- u. naturschutzrechtliche Festlegungen (Schutzgebiete, etc.)

- Geländeverhältnisse (Lage, Exp., Seehöhe, Hangneigungen)

- Flächengröße der vorhandenen Bestandestypen / Waldgesellschaften

- Waldzustand, Verjüngung

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 164 -

- Erhebung der potentiellen natürlichen Waldgesellschaften und ihrer Wuchsgebiete

- Beschreibung der Standorts- bzw. Bodenverhältnisse (exakte Beschreibungen gem. der „Anleitung zur Forstlichen

Standortskartierung in Österreich“ oder der „Waldbodenzustandsinventur“ - WBZI) vor allem des Waldbodens und

der Humusauflage, weiters des Wasserhaushaltes, etc.

- erforderlichenfalls Bodenanalysen (ÖNORMen L 1050, L 1059 bzw. weiterführenden Normen)

- waldökologisch relevante Wechselwirkungen zw. Wald und Wildtieren (Wildeinfluss)

- bestehende Beeinflussungen

- genehmigter Waldentwicklungsplan sowie

- Aussagen zu:

Waldausstattung

lokaler Schutzfunktion,

lokaler Wohlfahrtsfunktion

lokaler Erholungsfunktion

ökologische Funktion des Waldes inklusive Lebensraumfunktion

Gefährdungen durch Wind, Sonne, Erosion und Hang(in)stabilität

- Hemerobie, Diversität, Seltenheit und (ökologische) Stabilität

- Ausmaß und Art/Dauer der Belastung im jeweiligen Bestandestyp sowie Gesamt

- Ersetzbarkeit

- realistische Bewertung des Vorhabens

- Maßnahmen gegen nachteilige Auswirkungen (Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen)

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die im Befund beschriebenen Unterlagen beinhalten für den Fachbereich Waldökologie und Forstwesen eine Beschrei-

bung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, eine Übersicht über die vom Projektwerber geprüften alternativen

Lösungsmöglichkeiten, eine Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die umweltrelevanten Auswirkun-

gen des Vorhabens, eine Darstellung der möglicherweise beeinträchtigten Umwelt (Ist-Zustand der Wälder), eine Be-

schreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen sowie Angabe der Prognose- und Untersuchungsmethoden, eine

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von nachteiligen Auswirkungen auf Waldbestände

sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung.

Insbesondere hinsichtlich der integrativen Bewertung der Umweltauswirkungen, der Wechselwirkungen und etwaiger

Kumulationseffekte und der Auswirkungen auf das Schutzgut Wald sowie zu den materienrechtlichen Grundlagen wur-

den vollständige, plausible und sehr gut aufbereitete Fachbeiträge geliefert.

3.2.3.2 Frage F 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Forstwirtschaft ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Vorbemerkungen

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 1, Befund.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 165 -

Eine umfangreiche Ergänzung der fachlichen Aussagen ist generell nicht vonnöten, lediglich zu einigen Punkten sind

zusammengefasste fachspezifische Anpassungen erforderlich, welche im Kapitel 8 tiefgehend dargelegt werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Siehe Frage F 1, Gutachten.

Eine umfangreiche Ergänzung der fachlichen Aussagen ist generell nicht vonnöten, lediglich zu einigen Punkten sind

zusammengefasste fachspezifische Anpassungen erforderlich, welche im Kapitel 8 tiefgehend dargelegt werden.

Tabelle 17: Relevante Einflussfaktoren Forstwirtschaft

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

19 Beeinflussung von Waldflächen durch Luftschadstoffe/Staub während der Bauphase E FW KL

20 Beeinflussung der Waldflächen durch temporären, dauernden Waldflächenverlust unter Berücksichtigung der gegebenen Waldausstattung bzw. die Wirksamkeit einzelner Wald-funktionen

EN FW

For

stw

irtsc

haft

21 Temporäre, dauernde Beeinflussung der Wirksamkeit von Waldfunktionen durch funktio-nelle Barrierewirkung – Zerschneidung

EN FW

Einflussfaktor 19

Klima, Luft

Eine Beeinflussung von Waldflächen durch Luftschadstoffe/Staub ist im Betrieb nicht gegeben. In der Bauphase sind

punktuell Beeinflussungen möglich, sind aber bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen nicht relevant.

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Laut UVE Fachbericht „Luft und Klima“ (Einlage UV 06-03.01) ergibt die Errichtung der ggst. Bahnstromübertragungsan-

lage keine Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Stäube bzw. sonstiger Immissionen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Hinsichtlich Waldökologie und Forstwesen kann den Ausführungen der Projektwerberin gefolgt werden, d.h. es ist mit

keinen Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Stäuben bzw. sonstigen Immissionen zu rechnen.

Einflussfaktor 20

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Die Waldausstattung gibt den Prozentsatz des Waldanteiles gegenüber der Gesamtfläche der Gemeinde oder Katastral-

gemeinde an. Dies ist ein Indiz für ein hohes oder niedriges öffentliches Interesse an der Walderhaltung. Bei Gemeinden

mit sehr geringen Waldausstattungen (≤ rd. 30 %) und einer mittleren bzw. hohen überwirtschaftlichen Waldfunktion

[Schutz- Wohlfahrts- und Erholungsfunktion (§ 6 ForstG) sowie ökologische Funktion (§ 1 ForstG)] kann davon ausge-

gangen werden, dass ein hohes öffentliches Interesse an der Walderhaltung im Sinne des ForstG vorliegt. In diesem

Sinne ist diese Festlegung ein wesentliches Indiz für eine genaue Prüfung einer Umweltverträglichkeit im Sinne des

UVP-Gesetzes.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Während der Errichtung kommt es zu spürbaren Eingriffen an den Bestandesrändern von (im Grazer Feld) selten gewor-

denen Waldkomplexen bzw. in Form von Rodungen von kleinen Waldinseln. Im Bereich des Grazer Feldes mit seiner

unterdurchschnittlichen Waldausstattung und einer negativen Waldflächenbilanz erfolgt nicht nur lokal, sondern auch

regional ein deutlicher Eingriff in den forstlich relevanten Wasserhaushalt der Waldböden bzw. eine deutliche Einschrän-

kung in der Erfüllung der Wohlfahrts- und Schutzfunktion zum Erhalt bzw. Verbesserung der Niederschlags- und Grund-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 166 -

wassersituation, bzw. in der Erfüllung der Luftfilterung. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind zwingend er-

forderlich. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Funktionen des Waldes (vor allem auf den Neuauf-

forstungsflächen) erst in Zeiträumen von rd. 20 Jahren tatsächlich die verlorengehenden oder geschmälerten Waldfunkti-

onen ausgleichen können, wird langfristig doch ein funktionaler Ausgleich geschaffen. Für eine positive Beurteilung der

Umweltverträglichkeit müssen daher die Ausgleichsmaßnahmen entsprechen vorgeschrieben werden, damit diese auch

tatsächlich zur Umsetzung gelangen.

Einflussfaktor 21

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Für den Fachbereich Waldökologie und Forstwesen ist nur der Freileitungsbereich mit Auswirkungen verbunden (vgl.

Fachbeiträge „Boden, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei“ – Einlage UV 06-02 und „Forstrecht“ – Einlage FR

01-00). Wie in der UVE, insbesondere in den Fachbeiträge „Boden, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei“ (Ein-

lage UV 06-02), „Forstrecht“ (Einlage FR 01-00), Technischer Bericht Freileitungsbereich (EB 02-02.01) sowie Baudurch-

führung (EB 03-00.01) dargelegt, setzt sich die Herstellung der Freileitung aus der Rodung der Maststandort sowie den

Rodungen bzw. dem Trassenaufhieb im Leitungsbereich zusammen sowie aus der Fundierung der Maststandorte, der

Mastmontage (teilweise vormontiert), der Erdungsverlegung rund um die Masten, der Seilzugsarbeiten und der abschlie-

ßenden Rekultivierung der baubedingt beanspruchten Flächen. Zur Errichtung werden Flächen in einem 10m-Puffer um

jeden Maststandort beansprucht. Wo erforderlich, gibt es max. 4 m breite Zufahrtsservitute vom öffentlichen Straßen-

und Wegenetz zu den Maststandorten, die jedoch mit keinen baulichen Maßnahmen verbunden sind. Innerhalb von

Waldflächen sind Rodungen bzw. Trassenaufhiebe im Bereich bis zu 30,5 – 37,5 m beiderseits der Leitungsachse auf-

grund von Aufwuchsbeschränkungen (Gefährdungsbereich gemäß § 43 EisbG) erforderlich.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das Vorhaben berührt, entgegen den Darstellungen in der UVE nur vier isoliert vorliegende Waldkomplexe und hinter-

lässt unterschiedlich große Restbestände. Es entstehen mehrfach neue Randsituationen, insgesamt auf über 400 m.

Diese Einschnitte schaffen somit viele neue Startbedingungen, führen aber keine wesentlichen Zerschneidungen im

Sinne einer Lebensraum-Fragmentation (Populationen von Arten werden durch Zerschneidungseffekte eines Vorhabens

beeinflusst - verbleibende Teile geraten beispielsweise unter die minimale überlebensfähige Populationsgröße, es wer-

den großräumige Migrationskorridore unterbrochen oder Verbindungen zwischen Nahrungshabitat und Überwinterungs-

habitat gekappt) oder Barrierewirkung herbei.

3.2.3.3 Frage F 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 1, Befund. Als Maßgeber für den Stand der Technik werden insbesondere folgende Werke herangezogen:

UVE-LEITFADEN (2008), RVS 04.01.11 - Umweltuntersuchung (2008), GASSNER et al. (2005), GRIMM (1994),

HARRIS (1984), SCHERZINGER (1996), KÖPPEL et al. (1998), OTTO (1994).

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Beurteilung der Wirkungsintensität mittels der „Beeinträchtigung der Bewirtschaftbarkeit“:

Bei der Beurteilung der Wirkungsintensität der Eingriffe (UVE 06-02.01, Tabelle 38, S. 71) ist aus waldökologischer und

forstfachlicher Sicht der Punkt „Beeinträchtigung der Bewirtschaftbarkeit“ für eine fachliche Beurteilung nicht von Rele-

vanz,, da dieser Punkt einen rein wirtschaftlichen Parameter darstellt, welcher für die Beurteilung der Umweltauswirkun-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 167 -

gen ohne Bedeutung ist (ausgenommen, wenn etwa eine offensichtlich erforderliche Waldpflege dadurch längere Zeit

gefährdet oder unmöglich gemacht werden würde, vgl. UVE-Leitfaden, 2008; GASSNER et al., 2005).

Gemeinsame Betrachtung von Bau- und Betriebsphase:

Der Lebensraumverbrauch bzw. die Lebensraumbeeinträchtigung durch Rodungen tritt nahezu vollständig in der Bau-

phase auf. Relevante Auswirkungen treten damit in der Bauphase ein, wirken aber zum Teil in die Betriebsphase nach,

bzw. sind in dieser spürbar. Befristete Rodungen können fachlich korrekt der Bauphase zugeordnet werden. Es ist aber

nicht korrekt dauernde Rodungen der Betriebsphase zuzuordnen, dies entspricht nicht den zu beurteilenden Umständen,

da die entstehenden Auswirkungen bereits vollständig in der Bauphase eintreten. Dementsprechend kommt es bei einer

getrennten Beurteilung nach Bau- und Betriebsphase zu einer übermäßig positiven Beurteilung der Resterheblichkeit

durch die Rodung. Der vorübergehende bzw. dauernde Verlust von Waldfunktionen und die Veränderung des Kleinkli-

mas bzw. die Veränderung der positiven klimatischen Wirkungen des Waldes, der Luftfilterung etc. sowie der Verlust

ökologischer Wirkungen werden nicht ausreichend gewürdigt. Korrekt ist es, wenn davon ausgegangen wird, dass wäh-

rend der Bauphase ein Verlust der Waldflächen durch die Rodung erfolgt. Da aber die rodungsbedingten Auswirkungen

in die Betriebsphase nachwirken, werden im forstfachlichen Gutachten Bau- und Betriebsphase gemeinsam betrachtet,

wobei aber nicht übersehen werden darf, dass der Großteil der Auswirkungen bereits während der Bauphase schlagend

werden – die Betriebsphase wird aber darüber hinaus durch den Wegfall bedeutender Wirkungen des Waldes zusätzlich

belastet.

Kompensationswirkungen können verständlicherweise erst in der Betriebsphase eintreten.

3.2.3.4 Frage F 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 1, Befund.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Emissionen von Schadstoffen werden nach dem Stand der Technik begrenzt, die Immissionsbelastung zu schützender

Güter wird so gering wie möglich gehalten, wobei alle Immissionen vermieden werden, welche erhebliche Belastungen

der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, insbesondere solche, die geeignet sind, den Waldboden, die

Luft, den Pflanzen- oder Tierbestand des Waldes oder den Zustand der Wässer des Waldbodens bleibend zu schädigen.

3.2.3.4.1 Frage F 4.1

Wird die Immissionsbelastung der forstwirtschaftlichen Flächen möglichst gering gehalten? [§ 24f Abs. 1 Z 2 UVP-G (SV: FW, KL)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Befund.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Siehe Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Gutachten.

Die Immissionsbelastung der forstwirtschaftlichen Flächen wird so gering wie möglich gehalten.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 168 -

Klima, Luft

Eine vorhabensbedingte Immissionsbelastung der forstwirtschaftlichen Flächen ist nicht gegeben.

3.2.3.4.2 Frage F 4.2

Werden Immissionen vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen ver-ursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Waldboden und den Wald bleibend zu schädigen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. b UVP-G] (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Befund.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Siehe Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Gutachten.

Es werden jegliche spürbare Immissionen vermieden, d.h. es werden somit auch Immissionen vermieden, welche erheb-

liche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen würden, bzw. jedenfalls solche, die geeignet

wären, den Waldboden und den Wald bleibend zu schädigen.

3.2.3.4.3 Frage F 4.3

Besteht unter Berücksichtigung einer - die erforderlichen Wirkungen des Waldes gewährleistende - Waldaus-stattung ein besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung der vorhabensbedingt zu rodenden Flächen als Wald?? [§ 17 Abs. 2 Forstgesetz] (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Anhand der Grundlagen der UVE („Boden, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei“, Einlage UV 06-02) sowie der

eigenen Begutachtung kann von erhöhten überwirtschaftlichen Funktionen vor Ort ausgegangen werden.

Darlegung des Rodungszweckes

Rodungszweck ist die Umsetzung der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf samt allen zur Errichtung und zum

Betrieb erforderlichen Anlagen und Maßnahmen. Diese setzten sich aus den dauerhaften Rodungen der Maststandorte

10, 11, 24, 37 und 45 sowie aus den vorübergehenden Rodungen für die Bauausführungsflächen / den Trassenaufhie-

ben für die Pflege während der Anlagendauer (Gefährdungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2) zusammen (vgl. UVE-

Fachbericht Rodungen, Trassenaufhiebe und Aufforstungen, Einlage Nr. FR 01-00.01; Kap. 2.1 sowie Technischer Be-

richt Hochspannungsfreileitung, Einlage Nr. EB 02-02.01).

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aufgrund der erhöhten überwirtschaftlichen Funktionen vor Ort (ausführlich dargestellt unter Kapitel 8) besteht jeweils ein

besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung (Rodungserlass des BMLFUW idgF iVm RV 970 Blg. NR XXI

GP – vgl. auch Forstgesetz 1975 idgF, §§ 1 u. 17; JÄGER 2003 sowie SINGER et STARSICH, 2006).

Nichtwaldfeststellung (gem. § 5 Forstgesetz 1975)

Die als Rodung am Gst.Nr. 347/5, KG 63206 Bierbaum (Bereich Mast 22) gekennzeichnete Fläche (in Summe 182 m²)

ist aufgrund des Fehlens von forstlichem Bewuchs und aufgrund der waldfremden Nutzung von jedenfalls mehr als zehn

Jahren (lt. den Orthofotosätzen aus den Jahren von 1997, 2004 und 2009) aus forstfachlicher Sicht nicht Wald im Sinne

des Forstgesetzes.

Die als Rodung am Gst.Nr. 258/3, KG 63293 Wundschuh (Bereich Mast 38-39) gekennzeichnete Fläche (in Summe

7.305 m²) ist aufgrund des Fehlens von forstlichem Bewuchs und aufgrund der waldfremden Nutzung von jedenfalls mehr

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 169 -

als zehn Jahren (lt. den Orthofotosätzen aus den Jahren von 1997, 2004 und 2009) aus forstfachlicher Sicht nicht Wald

im Sinne des Forstgesetzes.

Ausnahmen vom Verbot des Kahlhiebes und der Hiebsunreife

Aus forstfachlicher Sicht sind entsprechende Ausnahmebewilligungen nicht erforderlich, da mit den Rodungen die ggst.

Flächen (zumindest temporär) aus dem Forstzwang entlassen werden und die Einholung entsprechender Ausnahmen

bzw. Bewilligungen somit keine Basis mehr hat.

Einzige Ausnahme stellt die Bewilligung der Hiebsunreife für die Wiederaufforstungsflächen innerhalb der im Rodungs-

plan (UVE-Unterlage „Vertiefende Informationen / Rodungsplan“) blau strich-punktierten, äußersten Linie dar (Gefähr-

dungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2). Da in diesem Bereich die Aufwuchshöhen beschränkt sind, ist eine Ausnahme

von der Hiebsunreife gem. § 81 Abs 1 lit b Forstgesetz 1975 idgF im Ausmaß von 91.816 m² erforderlich.

Zusammenfassung der Rodungsflächen

Rodungsverzeichnisse getrennt nach Katastralgemeinden (Siehe Vertiefende Informationen / Auskünfte nach 324s Abs 8

UVP-G – Rodungsverzeichnis) :

KG. Pirka - Eggenberg: KG-Nr. 63263

KG. Bierbaum: KG-Nr. 63206

KG. Laa: KG-Nr. 63246

KG. Kasten: KG-Nr. 63241

KG. Wundschuh: KG-Nr. 63293

Aufgrund der Nichtwaldfeststellung der Gst.Nr. 347/5, KG 63206 Bierbaum (betroffene Fläche von 182 m²) und Gst.Nr.

258/3, KG 63293 Wundschuh (betroffene Fläche von 7.305 m²) ist die Summe dieser Flächen (7.487 m², „Wald laut

Kataster“ – befristete Rodung) von der Rodungsfläche abzuziehen.

Die dauernde Rodung umfasst somit 687 m², die befristete Rodung umfasst 91.129 m² die Rodungssumme umfasst

91.816 m².

Forstfachliche Beurteilung der Rodung

In der UVE sowie im vorliegenden Gutachten wurde ausführlich auf die Beschreibung der betroffenen Waldbestände und

der Wertigkeit der Waldfunktionen eingegangen. Die Festlegungen der Wirkungen des Waldes entsprechen den forstge-

setzlichen und fachlichen Zielsetzungen.

Das ggst. Projekt bewirkt einen Eingriff in die bestehenden Wirkungen des Waldes, bzw. auch in die waldökologischen

Funktionen im Untersuchungsraum.

Für den Verlust von Waldflächen bzgl. dauernder Rodung im Ausmaß von 687 m² und befristeter Rodung im Ausmaß

von 91.129 m² sind (aufgrund der ansonsten im Wirkraum verloren gehenden Waldfunktionen) Ersatz- bzw. Ausgleichs-

maßnahmen durchzuführen.

Zusammenfassend liegt aufgrund des Erhebungsergebnisses ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhal-

tung, gem. § 17 Forstgesetz 1975 idgF vor, begründet durch die mittlere Schutz- und hohe Wohlfahrtsfunktion (hinzuwei-

sen ist auch auf die hohe ökologische Funktion). Daher hat die Behörde aus forstfachlicher Sicht gem. § 17 Abs. 3-

5 Forstgesetz 1975 idgF abzuwägen, ob das öffentliche Interesse am Rodungszweck das öffentliche Interesse an der

Walderhaltung überwiegt.

Sollte durch die Behörde ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rodung festgestellt werden, wird empfohlen,

aufgrund des Forstgesetzes 1975 in Verbindung mit dem UVP-G 2000 die im Kapitel „Auflagen- und Bedingungsvor-

schläge“ genannten Auflagen und Bedingungen vorzuschreiben.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 170 -

Forstfachliche Beurteilung der Rodungen im Bereich des Grundwasserschongebietes G5 – Kalsdorf

Im gesamten Grundwasserschongebiet bedarf es gem. LGBl. Nr. 92/1990 (idF LGBl. Nr. 92/1990) § 6 Z 17 für die Ver-

wendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) neben einer allenfalls sonst erfor-

derlichen Genehmigung vor ihrer Durchführung einer wasserrechtlichen Bewilligung, sofern diese nicht ohnehin der Be-

willigungspflicht nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 idgF unterliegt.

3.2.3.4.4 Frage F 4.4

Ist bei positiver Durchführung einer Interessensabwägung (zwischen gesamtwirtschaftlicher Bedeutung des Vorhabens, den Kosten der Auflagen und dem Ausmaß der zu erwartenden Gefährdung der Waldkultur) eine Gefährdung der Waldkultur zu erwarten, die durch Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen nicht besei-tigt oder auf ein tragbares Ausmaß beschränkt werden kann? [§ 49 Abs. 3 Forstgesetz] (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 4.3, Befund. sowie Frage F 1, Befund.

Begründung des öffentlichen Interesses

Die verkehrspolitische Bedeutung von Süd- und Koralmbahn, denen das ggst. Vorhaben dient, ist durch zahlreiche Do-

kumente auf europäischer und nationaler Ebene belegt. Die Bahnstromversorgung durch das UW Werndorf ist basierend

auf Simulationen der ÖBB Infrastruktur, Energie - Technische Betriebsführung notwendig, um den interoperablen Betrieb

auf den TEN-Strecken Graz - Spielfeld-Straß - Staatsgrenze sowie Koralmbahn unter Berücksichtigung des Dimensionie-

rungsprogramms 2025 mit ausreichender Betriebssicherheit zu gewährleisten. Das "Dimensionierungsprogramm der

Bahnstromleitung zwischen Graz und Werndorf" basiert auf dem Betriebsprogramm 2025 laut Verkehrsprognose 2015+

des BMVIT (vgl. Bericht Projektbegründung, Einlage Nr. UV 02-00.01).

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Prinzipiell muss von einer Gefährdung der Waldkultur (von den vom Vorhaben berührten Waldkomplexen) ausgegangen

werden, denn aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht ist jeder Eingriff in Waldbestände mit mäßiger Waldausstat-

tung kritisch zu betrachten. Aufgrund der vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der umzusetzen-

den Auflagen bestehen zumindest keine solchen Bedenken gegen das Projekt, welche eine Umwelt-Unverträglichkeit

bedingen würden.

3.2.3.4.5 Frage F 4.5

Ist zu erwarten, dass in Schutz- oder Bannwäldern durch die Emissionen des Vorhabens ein entsprechender Immissionsgrenzwert überschritten wird und diese Gefahr auch nicht durch Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen abgewendet werden kann? [§ 49 Abs. 4 Forstgesetz] (SV: FW, KL)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 1, Befund sowie Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Befund.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Siehe Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Gutachten.

Es befinden sich im Teilraum weder Schutz- noch Bannwälder, d.h. es sind vom Vorhaben weder Schutz- noch Bann-

wälder unmittelbar betroffen. Im Beurteilungsraum liegt ein Schutzwald (bei Wildon, laufende Nr. 41 des Forstbezirkes

Leibnitz), da aber (vgl. Frage F 2 / Einflussfaktor 19, Gutachten) mit keinen Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Stäu-

ben bzw. sonstigen Immissionen zu rechnen ist, werden auch keine entsprechenden Immissionsgrenzwerte überschritten

(weder in Schutz- oder Bannwäldern noch in sonstigen Wäldern). Daher besteht auch keine diesbezügliche Gefahr, wel-

che durch Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen abgewendet werden müsste.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 171 -

Klima, Luft

Schutz- und Bannwälder sind vom Vorhaben nicht betroffen.

3.2.3.5 Frage F 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Forstwirtschaft zu verhindern oder zu ver-ringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur beglei-tenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: FW)

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Siehe Frage F 1, Befund.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es werden nachstehende Maßnahmen (zwingend erforderlich) vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belas-

tende Auswirkungen des Vorhabens auf den Fachbereich Waldökologie und Forstwirtschaft zu verringern und um eine

adäquate Beweissicherung und begleitenden Kontrolle zu gewährleisten. Es wird eine Sicherheitsleistung verlangt, um

die Sicherung der Auflagenpunkte Wiederaufforstung und Ersatzaufforstung zu gewährleisten. Generell ist eine Sicher-

heitsleistung an die voraussichtliche Höhe der Wiederbewaldungskosten zu binden, welche sich im ggst. Bereich des

forstlichen Herkunftsgebietes 8.2 auf rd. 1,5 €/m² belaufen. Bei einer Wiederbewaldungs- und Ersatzmaßnahmenfläche

von 91.816 m² ergibt dies eine Summe von 137.724,00 €.

Das Projekt kann dann als umweltverträglich eingestuft werden, wenn die in der UVE und im vorliegenden Gutachten

festgelegten Kompensations- und Kontrollmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen von der Behörde inhaltlich

vorgeschrieben und im vollen Umfang fristgerecht erfüllt und eingehalten werden.

- Die Rodungsbewilligungen für die (gemäß der UVE und gemäß des Fachgebiets Waldökologie und Forstwesen)

dauernden und befristeten Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für die Umsetzung der Bahnstromübertra-

gungsanlage Graz - Werndorf samt allen zur Errichtung und zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Maßnahmen

[diese setzten sich aus den dauerhaften Rodungen der Maststandorte 10, 11, 24, 37 und 45 sowie aus den vorüber-

gehenden Rodungen für die Bauausführungsflächen / den Trassenaufhieben für die Pflege während der Anlagen-

dauer (Gefährdungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2) zusammen (vgl. UVE-Fachbericht Rodungen, Trassenaufhie-

be und Aufforstungen, Einlage Nr. FR 01-00.01; Kap. 2.1 sowie Technischer Bericht Hochspannungsfreileitung, Ein-

lage Nr. EB 02-02.01)].

- Die Rodungsbewilligung im Gesamtausmaß von 91.816 m² wird im Ausmaß von 687 m² unbefristet (dauernd) und im

Ausmaß von 91.129 m² befristet erteilt. Die Rodungsflächen sind aus dem Rodungsverzeichnis und dem Rodungs-

plan der UVE-Unterlage „Vertiefende Informationen / Rodungsplan und Rodungsverzeichnis“ ersichtlich.

- Die dauernde Rodungsbewilligung erlischt, wenn der Rodungszweck nicht innerhalb von einem Jahr ab Rechtskraft

des Rodungsbewilligungsbescheides erfüllt wird.

- Die in der UVE-Planbeilage mit der blau strichpunktierten, äußersten Linie [„erweiterter Gefährdungsbereich Hoch-

spannungsleitung - Freileitung gemäß §43 (2) EisbG“] umfassten und 91.129 m² umfassenden, befristeten Rodung

wird befristet bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, welches nach dem Baubeginn folgt. Diese befristete Rodung für

die vorübergehende Inanspruchnahme von Waldflächen ist nach Beendigung der anderwertigen Verwendung der

Waldflächen bzw. nach Aufgabe des Verwendungszweckes der Rodung im darauf folgenden Frühjahr, bei Fristab-

lauf bis spätestens 15. Mai des 3. Kalenderjahres, das nach dem Baubeginn folgt, wiederzubewalden.

- Die Rodungen dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Rodungsbewilligung

erteilt worden ist, das Eigentumsrecht oder ein sonstiges dem Rodungszweck entsprechendes Verfügungsrecht an

den zur Rodung bewilligten Waldflächen erworben hat.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 172 -

- Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die Schlägerungs- und Rodungsflächen an-

grenzenden Waldbeständen vermieden werden.

- Die Rodungsfläche gilt als maximale Rodungsfläche. Das Lagern von Betriebsstoffen, Bau- und sonstigen Materia-

lien, das Deponieren von Aushub- und Baurestmaterialien sowie das Abstellen von Baumaschinen in den an Schlä-

gerungs- und Rodungsflächen angrenzenden Beständen ist zu unterlassen.

- Bauhilfswege und sonstige Baueinrichtungen dürfen nicht außerhalb der bewilligten Schlägerungs- und Rodungsflä-

chen im Wald angelegt werden. Forststraßen, für welche keine Rodungsbewilligung im Rahmen des ggst. Verfah-

rens eingeholt wurde, dürfen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht benützt werden.

- Sämtliche für die Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sowie Baurückstände bzw. Bauabfälle sind

nach Abschluss der Bauarbeit von den in Anspruch genommenen Waldflächen zu entfernen.

- Die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6) beschriebenen und beurteilten Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen sind im vollen Umfang fristgerecht zu erfüllen und einzuhalten. Für die dauernde Rodung im

Umfang von 687 m² sind zumindest im gleichen Flächenausmaß Ersatzaufforstungen (botanische Art, Ausmaß und

Qualität wie in der UVE beschrieben) durchzuführen; die Flächen der befristeten Rodung im Umfang von 91.129 m²

sind wieder aufzuforsten (botanische Art, Ausmaß und Qualität wie in der UVE beschrieben).

- Die zuvor genannten Flächen der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (Wiederbewaldungs- und Ersatzaufforstun-

gen) sind zwingend zu verorten.

- Zur Ermöglichung einer Kontrolle der Bescheidvorschreibungen ist jeweils der Beginn der Arbeiten rechtzeitig vor

Baubeginn der ökologischen Bauaufsicht zu melden.

- Zur Hintanhaltung von Erosionen sind entstandene Böschungen unverzüglich nach Abschluss der Rodungs- und

Bauarbeiten mit geeignetem Saatgut zu begrünen.

- Die jeweiligen Pflanzenrechnungen von Aufforstungsmaßnahmen sind in Kopie der Behörde und der ökologischen

Bauaufsicht zu übermitteln.

- Das Artenspektrum sowie die Herkunft des verwendeten Pflanzgutes sind rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Be-

hörde abzustimmen.

- Die Verjüngung (wie auch eine etwaige standortsgerechte Verjüngung forstlichen Bewuchses im Rahmen der natür-

lichen Sukzession) ist in den Folgejahren solange zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen, bis diese Verjüngung

gem. § 13 Abs. 8 Forstgesetz 1975 gesichert ist. Einer übermäßigen Austrocknung der Pflanzenstandorte ist vorzu-

beugen.

- Bei allen Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Ergänzungen sind standortsgerechte Baum- und

Straucharten (im Sinne des Forstgesetzes), welche der Herkunft und der Höhenstufe nach zu entsprechen haben,

gemäß den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes, zu verwenden. Die Herkunft des verwendeten

Pflanzgutes ist rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Forstbehörde abzustimmen.

Zwingend erforderliche Maßnahmen

Bauphase:

- Die Rodungsbewilligungen für die (gemäß der UVE und gemäß des Fachgebiets Waldökologie und Forstwesen)

dauernden und befristeten Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für die Umsetzung der Bahnstromübertra-

gungsanlage Graz - Werndorf samt allen zur Errichtung und zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Maßnahmen

[diese setzten sich aus den dauerhaften Rodungen der Maststandorte 10, 11, 24, 37 und 45 sowie aus den vorüber-

gehenden Rodungen für die Bauausführungsflächen / den Trassenaufhieben für die Pflege während der Anlagen-

dauer (Gefährdungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2) zusammen (vgl. UVE-Fachbericht Rodungen, Trassenaufhie-

be und Aufforstungen, Einlage Nr. FR 01-00.01; Kap. 2.1 sowie Technischer Bericht Hochspannungsfreileitung, Ein-

lage Nr. EB 02-02.01)].

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 173 -

- Die Rodungsbewilligung im Gesamtausmaß von 91.816 m² wird im Ausmaß von 687 m² unbefristet (dauernd) und im

Ausmaß von 91.129 m² befristet erteilt. Die Rodungsflächen sind aus dem Rodungsverzeichnis und dem Rodungs-

plan der UVE-Unterlage „Vertiefende Informationen / Rodungsplan und Rodungsverzeichnis“ ersichtlich.

- Die dauernde Rodungsbewilligung erlischt, wenn der Rodungszweck nicht innerhalb von einem Jahr ab Rechtskraft

des Rodungsbewilligungsbescheides erfüllt wird.

- Die in der UVE-Planbeilage mit der blau strichpunktierten, äußersten Linie [„erweiterter Gefährdungsbereich Hoch-

spannungsleitung - Freileitung gemäß §43 (2) EisbG“] umfassten und 91.129 m² umfassenden, befristeten Rodung

wird befristet bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, welches nach dem Baubeginn folgt. Diese befristete Rodung für

die vorübergehende Inanspruchnahme von Waldflächen ist nach Beendigung der anderwertigen Verwendung der

Waldflächen bzw. nach Aufgabe des Verwendungszweckes der Rodung im darauf folgenden Frühjahr, bei Fristab-

lauf bis spätestens 15. Mai des 3. Kalenderjahres, das nach dem Baubeginn folgt, wiederzubewalden.

- Die Rodungen dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Rodungsbewilligung

erteilt worden ist, das Eigentumsrecht oder ein sonstiges dem Rodungszweck entsprechendes Verfügungsrecht an

den zur Rodung bewilligten Waldflächen erworben hat.

- Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die Schlägerungs- und Rodungsflächen an-

grenzenden Waldbeständen vermieden werden.

- Die Rodungsfläche gilt als maximale Rodungsfläche. Das Lagern von Betriebsstoffen, Bau- und sonstigen Materia-

lien, das Deponieren von Aushub- und Baurestmaterialien sowie das Abstellen von Baumaschinen in den an Schlä-

gerungs- und Rodungsflächen angrenzenden Beständen ist zu unterlassen.

- Bauhilfswege und sonstige Baueinrichtungen dürfen nicht außerhalb der bewilligten Schlägerungs- und Rodungsflä-

chen im Wald angelegt werden. Forststraßen, für welche keine Rodungsbewilligung im Rahmen des ggst. Verfah-

rens eingeholt wurde, dürfen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht benützt werden.

- Sämtliche für die Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sowie Baurückstände bzw. Bauabfälle sind

nach Abschluss der Bauarbeit von den in Anspruch genommenen Waldflächen zu entfernen.

Betriebsphase:

- Die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6) beschriebenen und beurteilten Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen sind im vollen Umfang fristgerecht zu erfüllen und einzuhalten. Für die dauernde Rodung im

Umfang von 687 m² sind zumindest im gleichen Flächenausmaß Ersatzaufforstungen (botanische Art, Ausmaß und

Qualität wie in der UVE beschrieben) durchzuführen; die Flächen der befristeten Rodung im Umfang von 91.129 m²

sind wieder aufzuforsten (botanische Art, Ausmaß und Qualität wie in der UVE beschrieben).

- Die zuvor genannten Flächen der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind zwingend zu verorten.

- Für die Gewährleistung der vorgeschriebenen Wiederbewaldungs- und Ersatzaufforstungen im Ausmaß von 91.816

m² wird eine Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 6 ForstG in der Höhe von 137.724 € vorgeschrieben. Die Sicher-

heitsleistung kann in der Hinterlegung von Bargeld, Staatsobligationen oder anderen für mündelsicher erklärten

Wertpapieren oder Einlagebüchern inländischer Geldinstitute bei der Behörde, in der Begründung einer Höchstbe-

tragshypothek oder in der unwiderrufbaren Erklärung eines Geldinstitutes bestehen, für den vorgeschriebenen Be-

trag als Bürge und Zahler gegenüber der Behörde zu haften. Diese Sicherheitsleistung ist vom Konsenswerber zu

tragen und darf nicht auf die Grundeigentümer abgewälzt werden. Vor Erlag der oben genannten Sicherheitsleistung

bei der Behörde darf mit der Rodung nicht begonnen werden.

- Zur Hintanhaltung von Erosionen sind entstandene Böschungen unverzüglich nach Abschluss der Rodungs- und

Bauarbeiten mit geeignetem Saatgut zu begrünen.

- Die jeweiligen Pflanzenrechnungen von Aufforstungsmaßnahmen sind in Kopie der Behörde und der ökologischen

Bauaufsicht zu übermitteln.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 174 -

- Das Artenspektrum sowie die Herkunft des verwendeten Pflanzgutes sind rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Be-

hörde abzustimmen.

- Die Verjüngung (wie auch eine etwaige standortsgerechte Verjüngung forstlichen Bewuchses im Rahmen der natür-

lichen Sukzession) ist in den Folgejahren solange zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen, bis diese Verjüngung

gem. § 13 Abs. 8 Forstgesetz 1975 gesichert ist. Einer übermäßigen Austrocknung der Pflanzenstandorte ist vorzu-

beugen.

- Bei allen Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Ergänzungen sind standortsgerechte Baum- und

Straucharten (im Sinne des Forstgesetzes), welche der Herkunft und der Höhenstufe nach zu entsprechen haben,

gemäß den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes, zu verwenden. Die Herkunft des verwendeten

Pflanzgutes ist rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Forstbehörde abzustimmen.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Für die Kontrolle der vorgeschriebenen Maßnahmen ist eine ökologische Bauaufsicht zu bestellen.

- Zur Ermöglichung einer Kontrolle der Bescheidvorschreibungen ist jeweils der Beginn der Arbeiten rechtzeitig vor

Baubeginn der ökologischen Bauaufsicht zu melden.

Empfohlene Maßnahmen:

Da „empfohlene Maßnahmen“ erfahrungsgemäß nicht zur Umsetzung kommen, wird von der Formulierung solcher, nicht

durchsetzbarer Maßnahmen Abstand genommen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 175 -

3.2.4 JAGDWIRTSCHAFT

3.2.4.1 Frage J 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes Jagdwirtschaft plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abwei-chungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Im UVE Einreichoperat sind im Fachbereich Jagd (UV 06-02.02) die Belange der Jagdwirtschaft und Wildökologie darge-

stellt wobei auch Verknüpfungen mit dem Fachbereich Tiere und deren Lebensräume (UV 05-02) bestehen.

Im Bericht Jagd und Fischerei (UV 07-03.02) werden für den Bereich Jagd/Wildökologie die Ausgangslage (Ist-Zustand)

detailliert dargestellt und die Auswirkungen (ohne Begleitmaßnahmen) von Bau und Betrieb der Bahnstromübertra-

gungsanlage Graz - Werndorf dokumentiert und beurteilt sowie notwendige Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen abgeleitet, deren Auswirkungen bewertet und die verbleibende Restbelastung ermittelt. Der Ist-Zustand wird

auch kartographisch übersichtlich im Maßstab 1:10000 dargestellt.

Ausgangspunkt für die fachliche Bewertung hinsichtlich wildökologischer und jagdwirtschaftlicher Aspekte sind Lebens-

raumeignung (Habitatqualität), die Bejagbarkeit und die Jagdausübung (jagdliche Attraktivität). Zur Beurteilung der Aus-

wirkungen (Eingriffserheblichkeit) des Vorhabens werden die Wirkfaktoren Verlust oder Beeinträchtigung von Wildle-

bensraum und vorhandenen Lebensraumbeziehungen, Verlust von jagdwirtschaftlichen Terrain und Beeinträchtigung der

Jagdausübung herangezogen.

Ausgehend von der Beeinflussungssensibilität sind die Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten während der

Bauphase und Betriebsphase anhand nachvollziehbarer Kriterien für die einzelnen betroffenen Teilräume dargestellt. Auf

die Übersichtstabelle im Dokument UV 06-02.02 – Tab.32, Seite 58 wird verwiesen.

Bau- und Betriebsphase: Aus wildökologischer und jagdwirtschaftlicher Sicht ergeben sich bei keiner (Teilraum Graz-

Stadt) bis mittlerer (Teilraum Grazer Feld - Mitte und Grazer Feld - Süd) Beeinflussungssensibilität keine (Teilraum Graz

Stadt) bis geringe Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten (Teilraum Grazer Feld - Mitte, Grazer Feld - Süd).

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Jagd/Wildökologie sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und

Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Aus wildökologischer und jagdwirtschaftlicher Sicht ergeben sich

keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

3.2.4.2 Frage J 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Jagdwirtschaft ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fach-lichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Vorbemerkungen

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Auswirkungen (Wirkungsintensität) und die Eingriffserheblichkeit werden im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einla-

ge UV-06-02.02) für die einzelnen Teilräume getrennt nach Bau- und Betriebsphase im Kapitel 5.2. (Seite 48 ff) aufge-

zeigt und beurteilt. Dazu werden wildökologische (wie Störungen von Wildlebensräumen durch strukturelle Änderungen,

durch Lärm und Licht sowie funktionale Beeinträchtigungen, Barrierewirkungen etc.) und jagdwirtschaftliche Aspekte

(wie Verlust von Jagdflächen, Beeinträchtigung der Jagdausübung) herangezogen, beschrieben und beurteilt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 176 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die wildökologischen und jagdwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz –

Werndorf sind insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren in der UVE ausreichend dargestellt.

Tabelle 18: Relevante Einflussfaktoren Jagdwirtschaft

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

22 Beeinflussung des Wildes durch Lärmeinwirkung auf ihre Lebensräume EN LW LA

23 Beeinflussung des Wildes durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse (Flutlichtbe-leuchtung)

EN LW

24 Beeinflussung des Wildes durch Verdrängung aus dem Lebensraum, Beeinflussung durch Flächenverbrauch)

EN LW

25 Temporäre, dauernde Beeinflussung des Wildes durch funktionelle Barrierewirkung ins-besondere im Hinblick auf bestehende Wildwechsel

EN LW Jagd

wirt

scha

ft

26 Beeinflussung der Jagdausübung durch Veränderung der Attraktivität des Landschaftsbil-des

EN LW

Einflussfaktor 22:

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens sind in der UVE-Untersuchung für die Betriebsphase als mögliche

Koronageräusche der Freileitung und für die Bauphase als jeweils kurzzeitig auf wenige Tage beschränkte und örtlich

eingegrenzte Tätigkeiten für Aufenthaltsbereiche von Menschen ausreichend dargelegt. Die Ergebnisse für den Freiraum

sind in gleicher Form für die Beurteilung für das Wild im Freien geeignet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Als Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich für die Betriebsphase mit einer maximalen Lärmimmission des Koronage-

räusches (direkt unter der Freileitung) von 30 dB eine im Vergleich zum Umgebungsgeräusch nicht wahrnehmbare Aus-

wirkung. Für die Bauphase tritt eine auf wenige Tage (ca. 3 Tage) beschränkte Lärmeinwirkung im Freiraum bei Tagzeit

auf, die nach den Kriterien der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als zumutbar zu beurteilen ist.

Eine Beeinflussung des Wildes ist aus lärmschutztechnischer Sicht auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Lärmemissionen sind im UVE Bericht Lärm (Einlage UV 04-03.02) zahlenmäßig für die einzelnen Teilräume getrennt

nach Bau- und Betriebphase dargestellt und die Beeinflussung bzw. Beeinträchtigungen durch Lärmbelastung auf Wild-

lebensräume und die Jagdwirtschaft im UVE Bericht Jagd und Fischerei (UV 06-02.02) sowie im Bericht Tiere und deren

Lebensräume (Einlage UV 05-02) behandelt. Die Bautätigkeiten finden in der Regel am Tag statt und es ist eine geringe

Wirkungsintensität gegeben.

Zu Einflussfaktor 23:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) berücksichtigt. Die Bautätigkeiten

finden in der Regel tagsüber statt, so dass im Wildlebensraum kein Flutlicht eingesetzt wird.

Zu Einflussfaktor 24:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) und im UVE Bericht Tiere und

deren Lebensräume (Einlage UV 05 – 02) behandelt. Der Flächenverbrauch ist sowohl in der Bauphase als auch in der

Betriebsphase gering. Die Wiederherstellung gerodeter Habitatsbereiche und ökologische Ausgleichsmaßnahmen im

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 177 -

Zuge der Landschaftsplanung senken diese Belastung zusätzlich. Durch Flächenverbrauch ergibt sich keine Verdrän-

gung des Wildes aus dem Lebensraum.

Zu Einflussfaktor 25:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

. Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) und im UVE Bericht Tiere und

deren Lebensräume (Einlage UV 05–02) behandelt. Durch das gegenständliche Bauvorhaben ergibt sich weder in der

Bauphase noch in der Betriebsphase eine Barrierewirkung insbesondere für etwaige bestehende Wildwechsel.

Zu Einflussfaktor 26:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) und im UVE Bericht Tiere und

deren Lebensräume (Einlage UV 05 – 02) sowie im UVE Bericht Landschaftsplanung (Einlage UV 05-03) behandelt.

Durch das gegenständliche Bauvorhaben ergibt sich eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Att-

raktivität des Jagdreviers.

3.2.4.3 Frage J 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

In Bezug auf die Wildökologie und das Jagdwesen werden der Stand der Technik bzw. die anerkannten fachspezifischen

Standards – wobei die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand für die Maßnahmen und den dadurch bewirkten Nutzen für

die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen ist – wie folgt definiert:

Einhaltung der entsprechenden Jagdgesetze und Richtlinien.

Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes der Wildökologie und Jagdwirtschaft.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durchgehend werden die gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards im Sinne des Standes der Technik bei der

Planung berücksichtigt und angewandt.

3.2.4.4 Frage J 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.2.4.4.1 Frage J 4.1

Werden Immissionen (z. B. durch Lärm) vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, das Wild bleibend zu schädigen? [§24f Abs. 1 Z2 lit. b UVP-G] (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Lärmemissionen sind im UVE Bericht Lärm (Einlage UV 04-03.02 und dazugehörige Karten und Messprotokolle)

zahlenmäßig für die einzelnen Teilräume getrennt nach Bau- und Betriebsphase dargestellt und die Beeinflussung bzw.

Beeinträchtigungen durch Lärmbelastung auf Wildlebensräume und die Jagdwirtschaft im UVE Bericht Jagd und Fische-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 178 -

rei (UV 06-02.02) sowie im Bericht Tiere und deren Lebensräume (Einlage UV 05-02) aufgezeigt. Die Bautätigkeiten

finden in der Regel am Tag statt und es ist eine geringe Wirkungsintensität gegeben. In der Betriebsphase ist keine

Lärmbelastung gegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es werden nachhaltige Einwirkungen, die geeignet sind, das Wild nachhaltig zu schädigen vermieden, weil die durch die

Baumaßnahmen bedingten Lärmimmissionen vorübergehend und von kurzer Dauer sind und in der Betriebsphase keine

Belastungen verbleiben.

3.2.4.5 Frage J 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Jagdwirtschaft zu verhindern oder zu ver-ringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur beglei-tenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Aus der Sicht des Fachgebietes Wildökologie und Jagd sind grundsätzlich die erforderlichen Maßnahmen in der UVE

Jagd und Fischerei (Einlage UV-06-02.02) enthalten. Eine Beweissicherung und begleitende Kontrolle scheint wegen der

Kleinräumigkeit und Kurzfristigkeit der Baumaßnahmen nicht sinnvoll und erforderlich und ist nicht vorgesehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich bei Einhaltung der Vorgaben keine weiteren Maßnahmen.

3.2.5 FISCHEREI

3.2.5.1 Frage FI 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes Fischerei plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Im UVE Einreichoperat sind im Fachbereich Fischerei (UV 06-02.02) die Belange der Fischerei dargestellt wobei auch

Verknüpfungen mit dem Fachbereich Tiere und deren Lebensräume (UV 05-02) bestehen.

Beim gegenständlichen Vorhaben befindet sich lediglich im Teilraum Grazer Feld – Süd ein fischereilich relevantes Ge-

wässer.

Im Bericht Jagd und Fischerei (UV 07-03.02) werden für den Bereich Fischerei die Ausgangslage (Ist-Zustand) detailliert

dargestellt und die Auswirkungen (ohne Begleitmaßnahmen) von Bau und Betrieb der Bahnstromübertragungsanlage

Graz - Werndorf dokumentiert und beurteilt sowie notwendige Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen abgelei-

tet, deren Auswirkungen bewertet und die verbleibende Restbelastung ermittelt. Der Ist-Zustand wird auch kartogra-

phisch übersichtlich im Maßstab 1:10000 dargestellt.

Ausgangspunkt für die fachliche Bewertung (Beeinflussungssensibiltät) hinsichtlich fischereilicher Aspekte sind neben

einer allgemeinen Charakteristik der Gewässer die Gewässerökologie, das Artenspektrum, die fischereiliche Attraktivität

und sonstige Anmerkungen. Zur Beurteilung der Auswirkungen (Eingriffserheblichkeit) des Vorhabens werden die Wirk-

faktoren Beeinträchtigung der Wasserqualität und der fischereilichen Attraktivität herangezogen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 179 -

Ausgehend von der Beeinflussungssensibilität sind die Wirkungsintensitäten und Eingriffserheblichkeiten während der

Bauphase und Betriebsphase anhand nachvollziehbarer Kriterien für den betroffenen Teilraum dargestellt. Auf die Über-

sichtstabelle im Dokument UV 06-02.02 – Tab.33, Seite 58 wird verwiesen.

Bau- und Betriebsphase: Aus fischereilicher Sicht ergeben sich im Teilraum Grazer Feld - Süd eine geringe Beeinflus-

sungssensibilität, in der Bauphase eine mittlere bzw. in der Betriebsphase geringe Wirkungsintensität und geringe Ein-

griffserheblichkeiten.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Fischerei sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfol-

gerungen plausibel und nachvollziehbar.

Aus fischereilicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwer-

berin.

3.2.5.2 Frage FI 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischerei ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachli-chen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Vorbemerkungen

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Auswirkungen (Wirkungsintensität) und die Eingriffserheblichkeit werden im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einla-

ge UV-06-02.02) für die einzelnen Teilräume getrennt nach Bau- und Betriebsphase im Kapitel 5.3. (Seite 54 ff) aufge-

zeigt und beurteilt. Dazu werden die Kriterien Beeinträchtigung der Wasserqualität und der fischereilichen Attraktivität

herangezogen, beschrieben und beurteilt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die fischereilichen Auswirkungen des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf sind insbesondere

hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren in der UVE ausreichend dargestellt.

Tabelle 19: Relevante Einflussfaktoren Fischerei

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

27 Beeinflussung von Fischereigewässern durch Lärm EN LW LA

28 Beeinflussung von Fischereigewässern durch Elektromagnetische Felder EN LW UM

29 Temporärer, dauernder Flächenverlust von Fischereigewässern, Uferbereichen A LW

30 Beeinflussung von Fischereigewässern durch funktionelle Barrierewirkung EN LW Fis

cher

ei

31 Beeinflussung von Fischereigewässern durch Veränderung der Wasserqualität EN LW GW

Zu Einflussfaktor 27:

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens sind in der UVE-Untersuchung für die Betriebsphase als mögliche

Koronageräusche der Freileitung und für die Bauphase als jeweils kurzzeitig auf wenige Tage beschränkte und örtlich

eingegrenzte Tätigkeiten für Aufenthaltsbereiche von Menschen ausreichend dargelegt. Die Ergebnisse für den Freiraum

sind in gleicher Form für die Beurteilung der Auswirkung auf Tiere im Freien geeignet. Fischgewässer selbst werden vom

Projekt auch in der Bauphase nicht berührt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 180 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Als Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich für die Betriebsphase mit einer maximalen Lärmimmission des Koronage-

räusches (direkt unter der Freileitung) von 30 dB eine im Vergleich zum Umgebungsgeräusch nicht wahrnehmbare Aus-

wirkung. Für die Bauphase tritt eine auf wenige Tage (ca. 3 Tage) beschränkte Lärmeinwirkung im Freiraum bei Tagzeit

auf, die nach den Kriterien der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als zumutbar zu beurteilen ist. Fischereigewässer werden

nicht berührt.

Eine Beeinflussung von Fischereigewässern ist aus lärmschutztechnischer Sicht auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Lärmemissionen sind im UVE Bericht Lärm (Einlage UV 04-03.02) zahlenmäßig für die einzelnen Teilräume getrennt

nach Bau- und Betriebphase dargestellt und die Beeinflussung bzw. Beeinträchtigungen durch Lärmbelastung auf Fi-

schereigewässer im UVE Bericht Jagd und Fischerei (UV 06-02.02) sowie im Bericht Tiere und deren Lebensräume

(Einlage UV 05-02) behandelt. Die Bautätigkeiten finden am Tag statt, sind von kurzer Dauer und es ist während der

Bauphase eine beschränkte zumutbare Lärmeinwirkung gegeben, während in der Betriebsphase keine Beeinflussung

durch Lärm vorliegt.

Einflussfaktor 28:

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In Ermangelung zugeschnittener Literatur zum Thema wird hier eine hypothetische Betrachtung angeboten. Von den

elektromagnetischen Feldern der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage können nur die magnetischen 16 2/3

Hz-Feldkomponenten in die Gewässer eindringen, gegen die elektrischen Feldanteile sind die Gewässer weitgehend

abgeschirmt. Eine direkte Beeinflussung der Gewässer ist dabei gänzlich ausgeschlossen. Einige Meeresfische sollen

laut Literatur über sehr empfindliche magnetische Sinnesrezeptoren zur Orientierung in Meeren mittels der Magnetfel-

der der Erde (statisches Feld, magnetische Flussdichten 40-70 µT) verfügen. Diese Rezeptoren haben eine relativ

lange Reaktionszeit, damit räumliche Inhomogenitäten des magnetischen Erdfeldes ausgemittelt werden. Rein hypothe-

tisch ist es sehr unwahrscheinlich, dass magnetische 16 2/3 Hz-Felder, die jede 60 ms ihre Ausrichtung ändern, von

derartigen langsam reagierenden Rezeptoren wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist es fraglich, ob bei Süßwasser-

fischen oder anderen Lebewesen überhaupt derartige Sinnesrezeptoren entwickelt wurden. Insgesamt scheint es sehr

unwahrscheinlich, dass die gegenständigen schwachen magnetischen 16 2/3 Hz-Felder, die Fischereigewässer oder die

Fische selbst irgend einer Weise beeinflussen können.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) nicht berücksichtigt lässt sich aber

aus dem UVE Bericht elektromagnetische Felder Einlage UV 04-02 ableiten. Im Bericht wird keine bzw. eine geringe

Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit ausgewiesen. Allerdings finden sich keine Hinweise auf den Einfluss auf

Fischereigewässer. Auf die Stellungnahme des SV für Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit wird

verwiesen. Daraus geht hervor, dass eine Beeinflussung der Fischereigewässer oder der Fische sehr unwahrscheinlich

ist.

Einflussfaktor 29:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wurde im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) und im UVE Bericht Tiere und

deren Lebensräume (Einlage UV 05–02) behandelt. Durch das gegenständliche Bauvorhaben ergibt sich weder in der

Bauphase noch in der Betriebsphase ein Flächenverlust von Fischereigewässern bzw. Uferbereichen. Kleinflächig geht

im Bereich des Masten 39 in der Bauphase die Ufervegetation verloren.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 181 -

Einflussfaktor 30:

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wird im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) nicht explizit behandelt. Es lässt

sich aber aus den Einreichunterlagen ableiten, dass im gegenständlichen Vorhaben keine Beeinflussung von Fischerei-

gewässern durch funktionelle Barrierewirkung erfolgt.

Einflussfaktor 31:

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Teilraum Graz-Stadt:

Es sind keine Fischereigewässer durch die Baumaßnahme betroffen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Geringfügige temporäre Beeinträchtigungen des Laabaches im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme bzw. des Tei-

ches TE-WU 6/4152 durch Trübstoffe bzw. auch eine kurzfristige Veränderung des Chemismus sind nicht gänzlich aus-

zuschließen. Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch

kurzfristige Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw.

Bauchemikalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch

die Wahl grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies

könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Diese Beeinträchtigungen bleiben

auf die Bauphase beschränkt.

Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Oberflächenwässern ist auszuschließen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Dieser Einflussfaktor wird im UVE Bericht Jagd und Fischerei (Einlage UV 06-02.02) und im UVE Bericht Untergrund und

Wasser (Einlage UV 06–01) behandelt. Durch das gegenständliche Bauvorhaben ist während der Bauphase im Bereich

des Mastendstandortes 39 der Eintrag von getrübten bzw. verschmutzten Bauwässern in den Laabach möglich, der

durch Schutzmaßnahmen verhindert werden soll. In der Betriebsphase sind Beeinträchtigungen aus zu schließen.

3.2.5.3 Frage FI 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

In Bezug auf die Fischerei werden der Stand der Technik bzw. die anerkannten fachspezifischen Standards – wobei die

Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand für die Maßnahmen und den dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schüt-

zenden Interessen zu berücksichtigen ist – wie folgt definiert:

- Einhaltung der entsprechenden Fischereigesetze und Richtlinien.

- Berücksichtigung des aktuellen Wissenstandes bezüglich Fischereiwesen und Gewässerökologie.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durchgehend werden die gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards im Sinne des Standes der Technik bei der

Planung berücksichtigt und angewandt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 182 -

3.2.5.4 Frage FI 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.2.5.4.1 Frage FI 4.1

Werden Immissionen (z. B. durch Erschütterungen) vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Fischbestand oder den Zu-stand der Fischereigewässer bleibend zu schädigen? [§24f Abs. 1 Z2 lit. b UVP-G] (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Emissionen durch Erschütterungen sind im UVE Bericht Erschütterungen (Einlage UV 04-03.01) für die einzelnen

Teilräume getrennt nach Bau- und Betriebsphase dargestellt. Die Beeinflussung bzw. Beeinträchtigungen durch Erschüt-

terungen auf den Fischbestand werden nicht behandelt. Die Einwirkungen auf Menschen und Gebäude werden in der

Bauphase als gering beurteilt und liegen unter den zumutbaren Werten. In der Betriebsphase ergeben sich keine Belas-

tungen durch Erschütterungen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es werden nachhaltige Einwirkungen, die geeignet sind, den Fischbestand nachhaltig zu schädigen vermieden, weil die

durch die Baumaßnahmen bedingten Belastungen durch Erschütterungen vorübergehend, von kurzer Dauer und gering

sind und in der Betriebsphase keine Belastungen verbleiben.

3.2.5.5 Frage FI 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Fischereiwirtschaft zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur be-gleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: LW)

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Aus der Sicht des Fachgebietes Fischerei sind grundsätzlich die erforderlichen Maßnahmen in der UVE Jagd und Fi-

scherei (Einlage UV-06-02.02) enthalten. Eine Beweissicherung und begleitende Kontrolle scheint wegen der Kleinräu-

migkeit und Kurzfristigkeit der Baumaßnahmen nicht sinnvoll und erforderlich und ist nicht vorgesehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Es ergeben sich bei Einhaltung der Vorgaben keine weiteren Maßnahmen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 183 -

3.3 TIERE, PFLANZEN UND DEREN LEBENSRÄUME, NATURSCHUTZ

3.3.1 FRAGE N 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachge-bietes plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: ÖK)

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Wie bereits unter Kapitel „Generelle Vorgehensweise/ Methodik“ ausgeführt, sind die das Fachgebiet Ökologie betreffen-

den Ausarbeitungen der Projektwerberin in den Mappen UV 05-01 und UV 05-02 zusammengefasst.

Die Mappen enthalten einen ausführlichen Textbericht und umfangreiches Kartenmaterial für jeden Teilraum. In den

Karten sind jeweils der Ist-Zustand, die Auswirkungen und die Maßnahmen dargestellt. Wesentlich für die Umweltverträg-

lichkeit des Vorhabens ist die Ermittlung der Restbelastung, die sich aus der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen

(Flächenwiederherstellungen und funktionale Maßnahmen) im Vergleich zur Eingriffserheblichkeit ergibt.

Für das Schutzgut Pflanzen und ihre Lebensräume wird in der UVE zunächst der Ist-Zustand anhand einer Kulturland-

schaftsgliederung (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald), der Erhebung von vegetationsökologisch hochwertigen

Lebensräumen (z.B. Edellaubwälder) und dem Vorkommen von Strukturelementen (z.B. Feldgehölze) erfasst. Für die

Kulturlandschaft ergibt sich die Beeinflussungssensibilität aus der aktuellen Landnutzung, Naturwerten, Hemerobie (Na-

turnähe) und vorwiegender Raumfunktion. Kriterien für die Bewertung vegetationsökologisch hochwertiger Lebensräume

sind das Artenschutz (Vorkommen von Rote Liste- bzw. geschützten Arten) und Lebensraumschutz (Europäischer

Schutzstatus, Gefährdung, Alter, Ersetzbarkeit der Lebensräume sowie ihre allgemeine Bedeutung für den Raum).

Aus allen diesen Kriterien wird dann für jeden Teilraum des Projekts dessen Beeinflussungssensibilität abgeleitet. Die

Eingriffserheblichkeit (=Auswirkung) des Vorhabens ergibt sich aus der Beeinflussungssensibilität des Untersuchungs-

raums gegenüber der Intensität des technischen Projekts. Sie wird nach Flächenverlust und funktionaler Wirkung beur-

teilt.

Auch für das Schutzgut Tiere und deren Lebensräume wird zunächst der Ist-Zustand dargestellt. Da bei den Tieren in der

UVE aber das Leitartenkonzept verfolgt wurde, wird bei der Beschreibung und Beurteilung der Vorhabensauswirkungen

etwas anders vorgegangen. Zur Bewertung der Auswirkungen dienten die Kriterien Lebensraumverlust (durch direkte

oder randliche Flächeninanspruchnahme), Strukturverlust, Beeinträchtigung durch Emissionen, Veränderung von funkti-

onalen ökologischen Raumbeziehungen, qualitative und/oder quantitative Veränderung des Wasserhaushalts sowie

Verluste durch Kollisionen. Aus diesen Kriterien ergibt sich wieder die Eingriffserheblichkeit.

Um diese Eingriffserheblichkeit auf ein umweltverträgliches Maß herabzusetzen werden Schutz- und Ausgleichsmaß-

nahmen festgelegt, die sowohl qualitativ (funktional) als auch quantitativ (von der Flächenbilanz her) so wirksam sein

müssen, dass es zu keiner untragbar hohen Restbelastung kommt. Diese Maßnahmen sind in der Mappe Landschafts-

planung UV 05-03 textlich und planlich detailliert enthalten. Im Bericht wird die Maßnahmenplanung sowohl nach Maß-

nahmentypen, Entwicklungszielen und Beschreibung allgemein dargestellt, als auch für die einzelnen Teilräume eine

Beschreibung der einzelnen Maßnahmen gegeben. Die Karten umfassen großmaßstäbige Lage- und Detailpläne der

Maßnahmen in den Teilräumen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Auch wenn es über die Anwendung des Leitartenkonzepts, wie es im Fachbereich Tiere und deren Lebensräume verfolgt

wurde, in Fachkreisen geteilte Meinungen gibt, sind die vorgelegten Unterlagen für eine fachlich fundierte Beurteilung

geeignet, plausibel und nachvollziehbar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 184 -

3.3.2 FRAGE N 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 20: Relevante Einflussfaktore Naturschutz, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

32 Beeinflussung ausgewiesener/geplanter Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Land-schaftsschutzgebiete sowie sonstiger unter Schutz gestellter Gebiete und Objekte (Natur-denkmäler und Biotope) durch Luftschadstoffe/ Staub

E ÖK KL

Nat

ursc

hutz

33 Flächenverlust ausgewiesener/geplanter Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Land-schaftsschutzgebiete sowie sonstiger unter Schutz gestellter Gebiete und Objekte (Natur-denkmäler, Biotope)

A ÖK

34 Beeinflussung von sensiblen Tierarten und deren Lebensräume durch Lärm EN ÖK LA

35 Beeinflussung von sensiblen Tierarten und deren Lebensräume durch Erschütterungen EN ÖK LA

36 Beeinflussung von sensiblen Tierarten durch elektromagnetische Felder N ÖK UM

37 Beeinflussung von sensiblen Tierarten und deren Lebensräume durch Luftschadstoffe / Staubentwicklung

EN ÖK

38 Beeinflussung sensibler Tierarten durch veränderte Belichtungsverhältnisse E ÖK

39 Verlust wichtiger Flächen und Lebensräume v.a. für gefährdete Tierarten A ÖK

40 Beeinflussung der Tierarten und deren Lebensräume durch funktionelle Barrierewirkung (Zerschneidung v. Lebensräumen)

A ÖK

41 Beeinflussung der Tiere und deren Lebensräume durch Veränderungen der Qualität von Gewässern

A ÖK GW Tie

re u

nd d

eren

Leb

ensr

äum

e

42 Beeinflussung der Tierarten und ihrer Lebensräume durch zeitweise/dauernde räumliche Grundwasserveränderungen

EN ÖK GW

44 Beeinflussung der Pflanzen und ihrer Lebensräume durch Luftschadstoffe / Staubentwick-lung

EN ÖK KL

45 Beeinflussung der Pflanzen und ihrer Lebensräume durch Luftschadstoffe / Staubentwick-lung durch Veränderung der Belichtungsverhältnisse

ÖK

46 Flächenverlust an Lebensräumen v.a. für seltene Pflanzen A ÖK

Pfla

nzen

und

der

en

Lebe

nsrä

ume

47 Beeinflussung der Pflanzen und ihrer Lebensräume durch Zerschneidungseffekte ÖK

Einflussfaktor 32

Klima, Luft

Eine Beeinflussung ausgewiesener/geplanter Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete so-

wie sonstiger unter Schutz gestellter Gebiete und Objekte (Naturdenkmäler und Biotope) durch Luftschadstoffe/ Staub ist

nicht zu erwarten.

Ökologie

Befund/ Gutachten:

Schutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Einflussfaktor 33

Ökologie

Befund/ Gutachten:

Schutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 185 -

Einflussfaktor 34

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens sind in der UVE-Untersuchung für die Betriebsphase als mögliche

Koronageräusche der Freileitung und für die Bauphase als jeweils kurzzeitig auf wenige Tage beschränkte und örtlich

eingegrenzte Tätigkeiten für Aufenthaltsbereiche von Menschen ausreichend dargelegt. Die Ergebnisse für den Freiraum

sind in gleicher Form für die Beurteilung für sensible Tiere und deren Lebensräume geeignet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Als Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich für die Betriebsphase mit einer maximalen Lärmimmission des Koronage-

räusches (unter der Freileitung) von 30 dB eine im Vergleich zum Umgebungsgeräusch nicht wahrnehmbare Auswirkung.

Für den Teilbereich der Kabelführung sind im Betrieb keine lärmtechnischen Auswirkungen zu erwarten.

Für die Bauphase tritt eine auf wenige Tage (ca. 3 Tage) beschränkte Lärmeinwirkung, die nach den Kriterien der ÖAL-

Richtlinie Nr. 3 Blatt 1 als zumutbar zu beurteilen ist.

Eine Beeinflussung sensibler Tierarten und deren Lebensräume kann aus lärmschutztechnischer Sicht ausgeschlossen

werden.

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Grundsätzlich kann sich Lärm sehr unterschiedlich auswirken, je nach Tierart und Art des Lärms. Während sich einer-

seits Tiere an Dauerlärm teils in geradezu erstaunlichem Ausmaß gewöhnen können ist andererseits bekannt, dass z.B.

der Bruterfolg von Vögeln in verlärmten Gebieten sinkt. Lärm kann die Kommunikation von Tieren stören, kann die Räu-

ber-Beute-Beziehung verändern und/oder durch Schreckreaktionen zu Vertreibung bzw. verminderter Fitness führen.

Tierarten, die auf Lärm sensibel reagieren, sind vor allem solche, die auf akustische Verständigung angewiesen sind, im

vorliegenden Fall also besonders Vögel und Heuschrecken. Allerdings ist grundsätzlich anzumerken, dass Lärm teilweise

schwer von anderen Vertreibungsfaktoren abzugrenzen ist. Tiere reagieren beispielsweise auf das (auch nicht von Lärm

begleitete) Auftauchen von Menschen unter Umständen weit stärker als etwa auf ein vorbeifahrendes (lärmendes) Fahr-

zeug. Detailliert wird in der UVE auf die Lärmbelastung durch das Projekt auf Menschen dargestellt. Für Tiere gibt es

keine rechtlich fixierten Lärmschutzgrenzwerte, was das Ausmaß der Lärmemissionen angeht gilt aber selbstverständlich

das Gleiche wie für die Menschen.

Durch das vorliegende Projekt kommt es in der Betriebsphase zu keinen Lärmemissionen. In der Bauphase ist im Teilbe-

reich Graz Stadt der bereits vorhandene Umgebungslärm so stark, dass das Vorhaben nicht ins Gewicht fällt. In den

Teilbereichen Grazer Feld – Mitte und - Süd ist die vorhandene Lärmbelastung zwar weniger stark, der Lärm durch das

Projekt in der Bauphase ist aber zu gering, um nennenswerte Auswirkungen auf Tiere zu haben.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind insgesamt ausreichend dargestellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu

den Auswirkungen des Vorhabens ist nicht erforderlich.

Einflussfaktor 35

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Erschütterungstechnische Auswirkungen des Vorhabens sind in der UVE-Untersuchung für die Betriebsphase nicht ge-

geben. Für die Bauphase als jeweils kurzzeitig auf wenige Tage beschränkte und örtlich eingegrenzte Tätigkeiten für

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 186 -

Aufenthaltsbereiche von Menschen ausreichend dargelegt. Die Ergebnisse sind qualitativ für die Beurteilung für sensible

Tiere und deren Lebensräume geeignet.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Für die Bauphase tritt im Nahbereich der Tätigkeiten eine auf wenige Tage (ca. 3 Tage) beschränkte Erschütterungsein-

wirkung auf, welche keine nachhaltige Beeinflussung sensibler Tierarten und deren Lebensräume erwarten lässt.

Für die Betriebsphase sind keine Auswirkung zu erwarten. Eine Beeinflussung sensibler Tierarten und deren Lebens-

räume kann aus erschütterungsschutztechnischer Sicht ausgeschlossen werden.

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Grundsätzlich sind Tiere Erschütterungen gegenüber weit sensibler als Menschen, es gibt aber wie beim Lärm große

Unterschiede je nach Tierart: Eine bodenlebende Spinne nimmt Erschütterungen naturgemäß vollkommen anders wahr

als etwa ein Vogel. Allgemein gilt für die Auswirkungen von Erschütterungen sinngemäß das Gleiche wie für das oben

unter Lärm gesagte. Auch sind die Auswirkungen auf Tiere in den meisten Fällen schwer von den Auswirkungen von

Lärm und Vertreibungseffekten durch Menschen und Maschinen (funktionelle Barrierewirkung) zu trennen. In den einzel-

nen Teilräumen ist mit Beeinflussung durch Erschütterungen in vergleichbarem Ausmaß wie beim Lärm zu rechnen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind insgesamt ausreichend dargestellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu

den Auswirkungen des Vorhabens ist nicht erforderlich.

Einflussfaktor 36

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

PROBLEMATIK

Zahlreiche Bakterien, Insekten und Vögel zeigen nach Literaturangaben eine Empfindlichkeit gegenüber dem magneti-

schen Erdfeld. Viele Indizien sprechen dafür, dass sich einige Vögel u.a. mit Hilfe des Sonnenlichts und durch die Bewe-

gung im erdmagnetischen Gleichfeld mit Flussdichten zwischen 40-70 T orientieren. Einen anderen Hinweis für eine

besondere Fähigkeit biologischer Strukturen sehr schwache eklektische Felder zu detektieren, liefern zahlreiche Unter-

suchungen mit unterschiedlichsten Fischen. Eine besondere Empfindlichkeit sollen Haifische und Rochen zeigen, die im

Seewasser elektrische Feldstärke unter 5 nV/cm detektieren können. Derartige, hier nur exemplarisch aufgeführten Fä-

higkeiten unterschiedlicher Gattungen sind z. B. beim Menschen sehr wahrscheinlich nicht vorhanden. Ob derartige

Wirksamkeiten auf die gesamte Fauna übertragbar sind ist unklar. Auf die Existenz von besonderen Rezeptorsystemen

in der Tierwelt, die bestimmte elektromagnetische Felder als einen adäquaten oder nichtadäquaten Reiz aufnehmen

können, deuten einige Untersuchungsergebnisse. Wegen der möglichen Vielfalt spezifischer Funktionen und Reaktionen

bei verschiedenen Spezies ist zwangsläufig eine biologische und technische Einschränkung des betrachteten Literatur-

profils erforderlich. Diese Abhandlung konzentriert sich deshalb schwerpunktmäßig auf die Betrachtung möglicher Wir-

kungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder auf Spezies, die mit den höchsten elektrischen und mag-

netischen Feldstärken in Berührung kommen. Die stärksten niederfrequenten Wechselfelder in unserer Umwelt treten im

Bereich der Hochspannungsleitungen auf. Hierhin können z. B. Vögel, Bienen und andere Insekten frei gelangen. Diese

Stellungnahme konzentriert sich auf derartige Spezies. Dieser Bericht basiert auf einer Literaturrecherche, die herange-

zogenen Literaturstellen sind im Literaturverzeichnis aufgelistet.

ERGEBNISSE DER RECHERCHE

In Hochspannungsfreileitungssystemen treten die maximalen elektrischen und magnetischen Feldstärken in der unmittel-

baren Umgebung der Leiterseile auf. Hier erreicht die elektrische Feldstärke einen Wert von bis zu 1500 kV/m und die

magnetischen Flussdichten bis zu 10 mT. Mit dem Abstand von den Leiterseilen nehmen beide Komponente zuerst line-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 187 -

ar und dann quadratisch ab. In der Literatur werden zahlreiche Beobachtungen und Untersuchungen beschrieben, die

das Ziel verfolgen, eine eventuelle Wirkung elektrischer und magnetischer Felder von Hochspannungsfreileitungen auf

die Tierwelt zu erforschen. Neben den direkten Beobachtungen in der Natur wurden auch zugeschnittene Untersuchun-

gen im Labor durchgeführt.

Von einer direkten Erfassung des Verhaltens und der Entwicklung der Tiere in der freien Natur in der Nähe hochenerge-

tischer Anlagen werden die verlässlichsten Ergebnisse erwarten. Die eventuellen Effekte niederfrequenter elektromagne-

tischer Felder auf einige ausgewählte Gattungen der mitteleuropäischen Fauna werden auf der Grundlage einer Literatur-

recherche untersucht. Im Vordergrund der Betrachtung sind Feldquellen, die in ihrer Umgebung starke niederfrequente

elektromagnetische Felder erzeugen. Im Mittelpunkt der meisten Untersuchungen stehen die Hochspannungsfreileitun-

gen. Diese Wahl lässt sich durch folgende Tatsachen begründen:

- Die Hochspannungsfreileitungen erzeugen auf ihrer Oberfläche relativ starke elektrische und magnetische Felder.

- Die Hochspannungsfreileitungen kommen in bewohnten wie auch in unbewohnten Gebieten häufig vor.

- Auch Bereiche mit den höchsten Feldstärken direkt um die Leitungen sind für Vögel und Insekten frei zugänglich.

Bei der Erläuterung biologisch-medizinischer Wirkungen niederfrequenter Felder ist es grundsätzlich wichtig, zwischen

der elektrischen und der magnetischen Komponente zu unterscheiden, da ihre Ausbreitung im Raum und ihre Dämpfung

an Naturhindernissen sowie im Körper der betrachteten Spezies sehr verschieden ausfallen können. Darüber hinaus

muss auch mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen der beiden Feldkomponenten in Organismen gerechnet wer-

den. Für die Berücksichtigung der vielen Variablen und der unterschiedlichsten Umwelteinflüsse wäre eine umfassende

Untersuchung in der freien Natur erforderlich, die sehr kosten- und zeitaufwendig ausfallen würde. Deshalb haben sich

die meisten Autoren entweder auf die Beschreibung beobachteter Ereignisse oder auf gezielte Experimente im Labor

konzentriert. Dabei geben nur die Laboruntersuchungen einen tieferen und detaillierten Einblick in die eventuellen Wir-

kungen und Wirkungsmechanismen. Leider sind derartige Experimente nur mit einigen Spezies durchführbar. Die Beo-

bachtungen in der freien Natur können als ergänzende Hinweise herangezogen werden, allein für sich bilden sie leider

keine ausreichende Basis für eine sichere Beurteilung. Aus dem zugrundeliegenden Material lassen sich leider keine

konsistente Ergebnisse bezüglich der Wirkung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder unter Hochspan-

nungsfreileitungen auf Vögel und Insekten, und speziell auf Bienen, ableiten.

Vögel scheinen elektrische Felder mit Feldstärken über 40 kV/m, die in der unmittelbaren Umgebung der Leitersysteme

der Hochspannungsfreileitungen vorkommen können, wahrzunehmen. Die Ursache für diese Wahrnehmung ist höchst-

wahrscheinlich in der elektrischen Komponente zu suchen. An spitzenförmig ausgebildeten Körperteilen kommt es im

elektrischen Feld zu einer Feldstärkenanhebung. Erhöhte elektrische Kräfte verursachen eine Vibration der Behaarung,

die von den Tieren über Vibrationsrezeptoren als eine unspezifische Störung empfunden werden kann. Mit dieser Hypo-

these der physikalischen Wirkungsmechanismen ließen sich die meisten berichteten Effekte erklären. Es wird berichtet,

dass sich die Vögel sehr selten auf den Leitungen niedersetzen, junge Vögel sollen nach dem Ausbrüten in Nestern im

Bereich der Hochspannungsfreileitungen in ihrer Entwicklung gebremst sein. Nach dem Verlassen des Nestes sollen sie

allerdings eine normale Entwicklung aufweisen.

Wie mehrfach berichtet wurde, haben dagegen sehr starke elektrische Felder mit Feldstärken bis zu 80 kV/m, auch nach

Einleitung der Inkubation, keinen teratogenen Effekt verursacht. Es wurde keine Veränderung der Brutrate oder Anhäu-

fung von Missbildungen an jungen Vögeln beobachtet.

Eine erhöhte Feldstärke an der Körperoberfläche, die als Verschiebungsstrom in den Körper eindringt, führt zu einem

erhöhten kapazitiven Strom. Die im Körper, zusätzlich zu den elektrischen endogenen Biofeldern, erzeugten exogene

Feldanteile liegen mehrere Größenordnungen unterhalb der bekannten Reizschwellen der Nerven und Muskeln. Die

gleiche Feststellung gilt auch für die im leitfähigen Körper der Vögel durch die magnetischen Wechselfelder induzierten

Wirbelströme. Deshalb sind bei Vögeln Effekte durch die im Körper influenzierten oder induzierten Ströme sehr unwahr-

scheinlich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 188 -

Die Untersuchungen in der freien Natur sowie wie unter Laborbedingungen liefern keinen klaren Hinweis darauf, ob mag-

netische Wechselfelder bis zu einer Flussdichte von 10 mT von Vögeln direkt wahrgenommen werden. Die Mutmaßun-

gen darüber, ob die magnetischen 50/60 Hz-Felder die Orientierung der Vögel stören, konnte durch keine Beobachtung

bestätigt werden.

Bienen nehmen vor allem die elektrische Komponente starker Felder in und um die Hochspannungsfreileitungen wahr.

Nachweislich kommt es innerhalb und an dem Bienenstock zu Überhöhungen von elektrischen Feldstärken, die die Bie-

nen spüren könnten. Dabei spielen die Konstruktion, die Form und die beim Bau des Bienenstocks verwendeten Materia-

lien eine wesentliche Rolle. Metallteile am Bienenstock können die Feldstärke wesentlich erhöhen und damit die Störsi-

tuation verschlechtern.

Einige Ergebnisse deuten darauf hin, dass auch außerhalb des Bienenstocks starke elektrische Felder mit ungestörten

Feldstärken oberhalb von 40 kV/m die Bienen beeinträchtigen können. Derartige Feldstörungen kommen nur in der un-

mittelbaren Umgebung von Leitungen, bzw. durch eine starke Deformation des elektrischen Feldes in der Nähe von

Bienenstöcken vor. Diese Beeinträchtigung soll sich vor allem durch eine erhöhte Reizbarkeit der Bienenvölker äußeren,

die mit einer höheren Bereitschaft zum Ausschwärmen, sowie mit niedrigeren Erträgen des Bienenstocks gedeutet wird.

Die Feldverhältnisse in und um die Bienenstöcke könnten durch entsprechende konstruktive Maßnahmen derart verän-

dert werden, dass auch bei einer Anordnung unter einer Hochspannungsfreileitung keine Beeinträchtigung der Bienen

auftritt.

Die potentielle Wirkung der magnetischen Komponente der Hochspannungsfreileitungen auf Bienen ist dagegen spekula-

tiv. Die ermittelten Schwellen sind so hoch, dass es in einem Umkreis von nur wenigen cm um die Leitung zu einer

Wechselwirkung zwischen den Bienen und dem magnetischen Feld kommen kann. Darüber hinaus sind die möglichen

Konsequenzen dieser Wahrnehmung unklar. Die Existenz von Magnetit-Kristallen, die für die Wahrnehmung des magne-

tischen Feldes bei Bienen verantwortlich gemacht wird, wurde nicht nur bei Bienen, sondern auch bei Säugetieren fest-

gestellt. Da die Lokalisation und Funktion der Magnetit-Kristalle im Körper der Biene oder anderer Tiere nicht nachvollzo-

gen werden konnte, bleibt die Frage einer eventuellen Wahrnehmung des magnetischen Wechselfeldes durch die Bienen

offen.

Insgesamt vermittelt die Literatur den Eindruck, dass elektrische und magnetische Felder der Hochspannungsfreileitun-

gen in besonderen Arealen direkt um die Leiterseile, die von fliegenden Spezies erreicht werden können, eine Beein-

trächtigung des Wohlbefindens verursachen könnten. Eine direkte Gefährdung einer Gattung durch die elektrischen und

magnetischen Felder der Hochspannungsfreileitungen ist jedoch aus keiner der Untersuchungen abzuleiten.

RESÜMME

Die Ergebnisse der Publikationen über Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder auf die Fauna

sind sehr heterogen und lassen sich schwer deuten. Viele Publikationen beschreiben Beobachtungen wobei auch viele

subjektive Interpretationen einfließen. Untersuchungen aus Laboren sind meistens sehr spezifisch, verwenden sehr star-

ke inhomogene Felder und lassen gravierende Mängel in der Charakterisierung der verwendeten Felder erkennen. Dar-

über hinaus lassen sich diese Expositionen nicht auf die praktische Situation in der Natur übertragen. Insgesamt liefert

die bisherige Literatur keine Bestätigung für schädigende Effekte niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder

auf die Fauna. Die elektrischen und magnetischen Felder der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage

Graz-Werndorf sind wesentlich schwächer und weisen eine niedrigere Frequenz als die in Experimenten verwendete

Felder auf. Die Wahrscheinlichkeit einer relevanten Wirkung der vor den gegenständigen 110 KV-

Bahnstromübertragungsanlagen emittierten Felder auf die Fauna kann deshalb als sehr niedrig eingestuft werden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 189 -

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Mit dem Auftreten elektromagnetischer Felder ist im vorliegenden Projekt ausschließlich während der Betriebsphase zu

rechnen. Über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die im Projektgebiet vorkommenden Tierarten gibt es

derzeit noch keinen wissenschaftlichen Konsens. Zwar ist bekannt, dass zumindest einige Tierarten elektromagnetische

Felder wahrnehmen können und teilweise sogar nutzen. Es gibt aber für Tiere keine rechtlich fixierten Grenzwerte und

keine Einigkeit über die Aussagekraft und Reproduzierbarkeit von Verhaltensbeobachtungen verschiedener Arten und

Individuen gegenüber elektromagnetischen Feldern. Die durch das Vorhaben auftretenden elektromagnetischen Feld-

stärken sind sehr gering (siehe dazu Aussagen des SV für Umweltmedizin, Hygiene und elektromagnetische Verträglich-

keit). Zudem sind Tiere mobil und daher in der Lage, sich eventuellen Einflüssen zu entziehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Nach dem derzeitigen Wissensstand sind die Auswirkungen des Vorhabens insgesamt ausreichend dargestellt. Es ist

keine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich.

Einflussfaktor 37

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Bedeutung von Staubentwicklung und Luftschadstoffen auf Tiere im Ver-

gleich zu funktioneller Barrierewirkung, Lärm oder Licht lediglich gering ist und mit der Entfernung zum Emittent stark

abnimmt. Emissionen sind beim vorliegenden Projekt ausschließlich während der Bauphase zur erwarten, doch ist ihr

Ausmaß zu gering, um Tierarten zu schädigen. In der Betriebsphase verbleibt keine Restbelastung.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind zwar sehr knapp, in Anbetracht der geringen Bedeutung aber ausreichend darge-

stellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Einflussfaktor 38

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Auswirkungen durch geänderte Belichtungsverhältnisse sind für sensible Tierarten grundsätzlich relevant. Betroffen sind

naturgemäß nachtaktive Tiere, bei denen es etwa zu Änderungen im Jagd- und Paarungsverhalten oder zu Störungen

bei nächtlichen Wanderungen kommen kann. Im vorliegenden Fall werden die Belichtungsverhältnisse nur sehr kurzfris-

tig und geringfügig verändert. Außerdem weichen diese vor allem im Teilraum Graz Stadt auch ohne das Projekt bereits

stark von natürlichen Bedingungen ab, sodass davon auszugehen ist, dass sensible Tierarten dort bereits bisher nicht

vorkommen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind vernachlässigbar. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Einflussfaktor 39

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

In den Teilräumen Graz Stadt und Grazer Feld Mitte kommt es zu keinen Flächenverlusten von Lebensräumen gefährde-

ter oder geschützter Arten. Im Teilraum Grazer Feld Süd werden durch Rodungen für die Leitungstrasse Lebensräume

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 190 -

gefährdeter oder geschützter Arten (z.B. Spechte) in flächenmäßig geringem Ausmaß in Anspruch genommen. Aller-

dings werden im gesamten Trassenverlauf während der Bauphase grundsätzlich sehr wohl Flächen beansprucht, die als

Tierlebensräume anzusehen sind (wenn auch nicht von geschützten oder gefährdeten Arten), und diese gehen zu einem

geringen Teil auch dauerhaft verloren (Maststandorte) oder sind zumindest beeinträchtigt (Wuchsbeschränkungen unter

der Freileitung). Für diese Verluste bzw. Beeinträchtigungen sind entsprechende, gut wirksame Ausgleichsmaßnahmen

geplant.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind ausreichend dargestellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den

Auswirkungen des Vorhabens erforderlich.

Einflussfaktor 40

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Die Zerschneidung von Lebensräumen, Strukturverluste und Veränderung funktionaler ökologischer Raumbeziehungen

sind bei Bauvorhaben wie dem vorliegenden grundsätzlich einer der wesentlichsten Einflussfaktoren. Im Projektgebiet ist

allerdings bereits bisher einerseits der Strukturreichtum gering, andererseits die bestehende Fragmentierung hoch, so-

dass die vorhandene Lebensraumqualität bereits stark beeinträchtigt ist, was sich entsprechend negativ auf das Artenin-

ventar auswirkt. Das Projekt verursacht in den Teilräumen Grazer Feld Mitte (Zerschneidungseffekte besonders im Be-

reich Schwarzlsee für Vögel) und Grazer Feld Süd (Durchschneidung von Waldbeständen) weitere Beeinträchtigungen.

Diese werden durch Ausgleichsmaßnahmen weitgehend ausgeglichen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind ausreichend dargestellt. Zusätzlich zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ist

im Bereich Schwarzlsee zwingend eine Markierung der Freileitungsseile vorzusehen, um die erhöhte Kollisionsgefahr vor

allem für Groß- und rastende Zugvögel zu vermindern. Zur genauen Verortung hat die ökologische Bauaufsicht ornitho-

logisch versierten fachlichen Rat einzuholen.

Einflussfaktor 41

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Teilraum Graz-Stadt:

Bei Niederschlägen ist ein temporäres Zusickern von infolge des Eingriffes in das Erdreich getrübten Wässern demnach

im Bereich der Rohrleitungen sowie des betonierten Kabeltroges nicht auszuschließen. Aufgrund der Flurabstände von

mehr als 10 m ist allerdings davon auszugehen, dass die Trübestoffe den Grundwasserkörper nicht erreichen. Bei Nie-

derschlägen ist eine Auswirkung von Bauchemikalien im Bereich des betonierten Kabeltroges nicht gänzlich auszu-

schließen. Dies könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von

einer "Selbstreinigung" (Filterwirkung des Untergrundes) im Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasser-

spiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Beeinträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase be-

schränkt. Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszu-

schließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Geringfügige temporäre Beeinträchtigungen des Laabaches im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme bzw. des Tei-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 191 -

ches TE-WU 6/4152 durch Trübstoffe bzw. auch eine kurzfristige Veränderung des Chemismus sind nicht gänzlich aus-

zuschließen. Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch

kurzfristige Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw.

Bauchemikalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch

die Wahl grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies

könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Diese Beeinträchtigungen bleiben

auf die Bauphase beschränkt.

Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers grundwasserstromabwärts können nicht generell ausgeschlos-

sen werden. Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus.

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch kurzfristige

Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw. Bauchemi-

kalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch die Wahl

grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies könnte sich

beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von einer "Selbstreinigung" im

Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasserspiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Be-

einträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase beschränkt.

Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszuschließen.

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Im Teilraum Graz Stadt und bis zu Mast 38 gibt es keine Veränderung der Qualität von Gewässern. An den Standorten

der Masten 39, 41 und 44 kann es bei ungünstigen Verhältnissen während der Bauphase zu geringfügigen Trübungen

oder Änderungen des pH-Wertes kommen (siehe dazu Aussagen des SV für Grundwasserschutz). Es werden Maßnah-

men vorgeschrieben, die solche Auswirkungen noch weiter verringern würden. In jedem Fall wären die etwaigen Auswir-

kungen zu kleinräumig und geringfügig, um die Lebensräume von Tieren zu beeinträchtigen. In der Betriebsphase sind

Veränderungen der Gewässerqualität durch das Vorhaben im gesamten Projektgebiet ausgeschlossen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind zwar sehr knapp, in Anbetracht der geringen Bedeutung aber ausreichend darge-

stellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Einflussfaktor 42

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Teilraum Graz-Stadt:

Durch die Baumaßnahmen wird in quantitativer Hinsicht nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quanti-

tative Veränderungen des Grundwasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus. Durch die

Baumaßnahme wird nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quantitative Veränderungen des Grund-

wasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben im Bereich der Masten 1-21 aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 192 -

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

Aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz wird empfohlen, die Bautätigkeiten bei niedrigen Grundwasserspiegellagen

auszuführen, um quantitative Eingriffe in den Grundwasserkörper zu vermeiden. Ist dies aus baulogistischen Gründen

nicht möglich und sollten sich im Zuge der Herstellung der Baugruben Grundwasserzutritte einstellen, so sind Wasserhal-

tungsmaßnahmen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass mit offenen Wasserhaltungsmaßnahmen das Auslan-

gen zu finden ist. Derart anfallende Wässer sind ordnungsgemäß zu versorgen.

Im Fall der Errichtung der Mastfundamente in Zeiten mit Grundwasserniveaus die unter den Fundamentunterkanten zu

liegen kommen sind räumliche Grundwasserveränderungen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auszu-

schließen.

Im Fall der Notwendigkeit von Wasserhaltungsmaßnahmen sind Auswirkungen auf den quantitativen Wasserhaushalt bei

den gegebenen Grundwassermächtigkeiten von ca. 7-14 m sowie den weiteren hydrogeologischen Rahmenbedingungen

auf das unmittelbare Baugrubenumfeld beschränkt. Beeinträchtigungen von Wassernutzungen sind angesichts der Lage

der Nutzungen zu den vorgesehenen Maststandpunkten daher für die Bau- und auch Betriebsphase auszuschließen.

Aufgrund der Kleinräumigkeit der Eingriffe in den Untergrund sind nachteilige Beeinträchtigungen des Bodenwasser-

haushaltes auszuschließen.

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Wie den Aussagen des SV für Grundwasserschutz zu entnehmen ist sind quantitative Grundwasserveränderungen teil-

raumabhängig entweder völlig auszuschließen (bis Maststandort 21) oder sie sind bei extrem hohen Grundwasserstän-

den während der Bauphase möglich, aber auf geringes Ausmaß beschränkt (Maststandort 22-27). Die Fundamente der

Masten 38 bis 46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper reichen, doch ist auch in

diesem Fall nur mit sehr kleinräumigen, geringfügigen und reversiblen Beeinträchtigungen zu rechnen, die durch ent-

sprechende Maßnahmen weiter verringert werden. Eine Beeinflussung von Tierarten und ihrer Lebensräume durch räum-

liche Grundwasserveränderungen durch das Projekt wird es daher nicht geben, zumal keine sensiblen Arten im Projekt-

gebiet vorkommen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind knapp aber ausreichend dargestellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aus-

sagen erforderlich.

Einflussfaktor 44

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Die Bedeutung von Staubentwicklung und Luftschadstoffen durch das vorliegende Projekt ist an sich schon sehr gering

und nimmt mit der Entfernung zum Emittent stark ab. Emissionen sind beim vorliegenden Projekt ausschließlich während

der Bauphase zur erwarten, doch ist ihr Ausmaß zu gering, um Pflanzenarten zu schädigen. In der Betriebsphase ver-

bleibt keine Restbelastung.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind zwar sehr knapp, in Anbetracht der geringen Bedeutung aber ausreichend darge-

stellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 193 -

Klima, Luft

Eine Beeinflussung von Pflanzen und deren Lebensräumen ist punktuell während der Bauphase gegeben. Aufgrund der

Dauer von einigen Wochen und der begrenzten Eingriffsintensität ist keine erhebliche Beeinflussung zu erwarten.

Einflussfaktor 45

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Durch das Vorhaben kommt es einerseits grundsätzlich nur sehr kurzfristig und geringfügig zu Veränderungen der Be-

lichtungsverhältnisse, andererseits weichen diese v.a. im Teilraum Graz Stadt bereits stark von natürlichen Bedingungen

ab.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind vernachlässigbar. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Einflussfaktor 46

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Im gesamten Trassenverlauf werden während der Bauphase Flächen beansprucht, die grundsätzlich als Pflanzenlebens-

räume anzusehen sind. Im Teilraum Graz Stadt ist dies nur in sehr geringem Ausmaß der Fall, im Teilraum Grazer Feld

Mitte werden in der Bauphase aber bis zu ca. 4 ha, im Teilraum Grazer Feld Süd ca. 5, 5 ha an „Biotopflächen“ (d.h.

vegetationsökologisch hochwertigeren Lebensräumen) beansprucht. Teilweise bleiben diese Flächen während der Be-

triebsphase beeinträchtigt (Wuchsbeschränkungen unter der Freileitung), zu einem sehr geringen Teil gehen sie dauer-

haft verloren (Maststandorte). Für diese Verluste bzw. Beeinträchtigungen sind entsprechende, gut wirksame Aus-

gleichsmaßnahmen geplant: Wiederherstellung bzw. Aufforstung von strauch- bzw. baumdominierten Gehölzen und

Wald, im Teilraum Grazer Feld Süd auch Strukturelemente und Ruderalflächen. Die Flächenverluste werden dadurch

vollständig ausgeglichen.

Diese Pflanzenlebensräume beherbergen weitgehend allgemein verbreitete Arten. Als „selten“, d.h. in der Rote Liste der

Pflanzen Österreichs als zumindest „ 3r!“ (regional selten) aufgeführt kommen im Trassenbereich lediglich zwei Pflan-

zenarten vor, nämlich Schwarzpappel (Populus nigra) und Sanddorn (Hippophae rhamnoides). Während die vorkom-

menden Schwarzpappeln ungeklärter Provenienz sind, sind die Standorte von Sanddorn nicht autochthon.

An geschützten Arten wächst im Trassenbereich die nach dem steiermärkischen Naturschutzgesetz teilweise geschützte

Salweide (Salix caprea). Auch ihre Vorkommen dürften weitgehend anthropogenen Ursprungs sein.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind ausreichend dargestellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den

Auswirkungen des Vorhabens erforderlich. Zwar ist nicht auszuschließen, dass durch das Vorhaben seltene oder ge-

schützte Pflanzenarten (namentlich Schwarzpappel, Sanddorn und Salweide) Wuchsorte verlieren, Ersatzpflanzungen

sind aber problemlos möglich und werden zwingend vorgeschrieben.

Einflussfaktor 47

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Zerschneidungseffekte sind für Pflanzenlebensräume im vorliegenden Projekt weniger bedeutend als für Tierlebensräu-

me, zumal es sich bei den betroffenen Beständen nicht um vegetationsökologisch besonders hochwertige handelt. Zer-

schneidungseffekte ergeben sich während der Bauphase durch Rodungen oder Bauzufahrten, während der Betriebspha-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 194 -

se vor allem durch funktionale Beeinträchtigung in Form von Aufwuchsbeschränkungen von Gehölz- und Waldflächen im

Trassenbereich. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind gut bis sehr gut wirksam.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens sind ausreichend dargestellt. Es ist keine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den

Auswirkungen des Vorhabens erforderlich.

3.3.3 FRAGE N 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: ÖK)

Ökologie

Befund:

Die Erfassung von Arten und Lebensräumen erfolgte nach standardisierten Aufnahmeverfahren und anerkannten Metho-

den. Auch wenn das Leitartenkonzept für die Erfassung von Tierarten nicht unumstritten ist liegt jedenfalls ein Datenbe-

stand vor, der eine erschöpfende und sichere Aussage zulässt.

Gutachten:

Die Eindringtiefe ist ausreichend. Die darauf aufbauenden Aussagen sind nach dem Stand der Wissenschaft nachvoll-

ziehbar und plausibel.

3.3.4 FRAGE N 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.3.4.1 Frage N 4.1

Werden Immissionen (z.B. durch Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe, flüssige Emissionen etc.) vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind, den Pflanzen- und Tierbestand bleibend zu schädigen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. b UVP-G] (SV: ÖK, GW)

Ökologie

Wie unter Einflussfaktor 34 – 38 und 43 - 45 ausgeführt sind die zu erwartenden Emissionen gering. Es wird nicht zu

Immissionen kommen, die den Pflanzen- oder Tierbestand bleibend schädigen.

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

In der Umsetzung des gg. Vorhabens werden Immissionen, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachteilige

Einwirkungen verursacht, jedenfalls solche die geeignet sind, den Pflanzen- und Tierbestand bleibend zu schädigen,

vermieden.

Aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz ist primär danach zu trachten, nicht in den Grundwasserkörper einzugrei-

fen. Für den Fall, dass Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind, sind anfallende Wässer ordnungsgemäß zu versor-

gen. Auf eine zwingende Maßnahme des SV für Grundwasserschutz im Zusammenhang mit allfällig einzusetzenden

Bauhilfsstoffen wird hingewiesen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 195 -

3.3.4.2 Frage N 4.2

Werden die Immissionsgrenzwerte der Verordnung zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation eingehal-ten? [VO BGBl. Nr. 298/2001] (SV: ÖK, KL)

Ökologie

Das Projekt führt zu keinen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten.

Klima, Luft

Die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Ökosysteme und der Vegetation werden eingehalten bzw. vorhabensbedingt

nicht relevant beeinflusst.

3.3.4.3 Frage N 4.3

Wird dem Zielen, der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts, der Erhaltung und Gestaltung der Land-schaft in Ihrer Eigenart sowie Ihrer Erholungsfunktion, sowie der Behebung von entstehenden Schäden Vorsor-ge zu treffen entsprochen? [§2 Abs. 1 Stmk NSchG] (SV: ÖK)

Ökologie

Die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts ist durch das Vorhaben zu keiner Zeit bedroht, die Erhaltung und Gestal-

tung der Landschaft in ihrer Eigenschaft ist durch das Projekt nicht gefährdet. Die Beeinträchtigung der Erholungsfunkti-

on durch das Projekt (Schwarzlsee) ist geringfügig und kurzfristig. Für die Behebung entstandener Schäden wird Vorsor-

ge getroffen.

3.3.4.4 Frage N 4.4

Werden durch das Vorhaben, Landschaftsschutzgebiete, Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Natur-denkmäler, Nationalparke oder Naturparke oder geschützte Lebensräume berührt? Werden durch das Vorhaben die Interessen des Naturschutzes beeinträchtigt? (SV: ÖK)

Ökologie

Schutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

3.3.4.5 Frage N.4.5

Wird der Naturhaushalt erheblich beeinträchtigt? Wird darauf Bedacht genommen, dass Beeinträchtigungen der Natur zu unterlassen sind, soweit dies aber nicht möglich ist unvermeidbare Beeinträchtigungen der Natur je-denfalls so gering wie möglich gehalten und weitgehend durch anderweitige Maßnahmen ausgeglichen werden? [§ 2 Abs. 1 Stmk NSchG] (SV: ÖK)

Ökologie

Das Vorhaben verursacht keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Die unvermeidbaren, geringen Beein-

trächtigungen werden durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen.

3.3.4.6 Frage N 4.6

Werden geschützte Pflanzenarten vom Vorhaben berührt und steht das Vorhaben den entsprechenden Verboten - insbesondere der Vernichtung von Exemplaren in deren Verbreitungsräumen in der Natur - entgegen? [§1 Stmk Artenschutzverordnung]

Sind Ausnahmen von den Verboten bezüglich der geschützten Pflanzenarten bewilligungsfähig, da es keine andere zufrieden stellende Lösung bzw. keine andere Möglichkeit gibt, dass die Population in Ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen kann ? [§ 13c (2) Abs. 6 Stmk NSchG] (SV: ÖK)

Ökologie

Wie unter Frage N2/ Einflussfaktor 46 bereits ausgeführt, kommt im Trassenbereich als einzige geschützte Art die nach

dem steiermärkischen Naturschutzgesetz teilweise geschützte Salweide (Salix caprea) vor, wobei es sich hier mit großer

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 196 -

Sicherheit nicht um einen ursprünglichen Standort handelt. Aufgrund der Schutzwürdigkeit sind Verluste durch Stecklinge

zu ersetzen.

3.3.4.7 Frage N 4.7

Werden geschützte Tierarten der Anlage C der Stmk. Artenschutzverordnung vom Vorhaben berührt und steht das Vorhaben den entsprechenden Verboten - insbesondere der Beschädigung oder der Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten - entgegen? [§3 Stmk Artenschutzverordnung]

Sind Ausnahmen von den Verboten bezüglich der geschützten Tierarten bewilligungsfähig, da es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt bzw. keine andere Möglichkeit gibt, dass die Population in Ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen kann? [§ 13d (2) Abs. 5 Stmk NSchG ] (SV: ÖK)

Ökologie

An geschützten Tierarten sind im Untersuchungsgebiet folgende Tierarten nachgewiesen: Abendsegler, Graureiher,

Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Schwarzspecht, Buntspecht, Rauchschwalbe, Bachstelze, Heckenbraunelle,

Mönchsgrasmücke, Hausrotschwanz, Rotkehlchen, Kohl-, Blau-, Tannen- und Weidenmeise, Kleiber, Zaunkönig, Was-

seramsel, Goldammer, Buchfink, Stieglitz, Grünling, Haussperling, Star, Gemeiner Heufalter, Aurorafalter, Großes Och-

senauge, Brauner Waldvogel, Kleines Wiesenvögelchen, Kleiner Feuerfalter, Hauhechelbläuling, Weinbergschnecke. Es

ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass diese Liste keineswegs vollständig ist. Weitere potentiell zu erwartende Arten

sind in UV 05-02.01 aufgeführt, bei eingehenden Nachforschungen, die aber das für eine UVE anzustrebende Ausmaß

der Erfassungstiefe übertreffen würden, ist mit noch weiteren zu rechnen. Die Beeinträchtigung der geschützten Arten

durch das Vorhaben ist durchwegs als gering anzunehmen, es ist allerdings nicht auszuschließen, dass einzelne Nester

oder Ruhestätten im Zuge der Baumaßnahmen zerstört werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen durch-

wegs gute bis sehr gute Wirksamkeit entfalten werden sich allenfalls beeinträchtige Populationen geschützter Arten nach

der Bauphase wieder in ihren Ausgangszustand entwickeln.

3.3.4.8 Frage N 4.8

Werden durch das Vorhaben Europaschutzgebiete in ihren für die Erhaltungsziele wesentlichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt? [§ 13a (2) Stmk NSchG] (SV: ÖK)

Ökologie

Europaschutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

3.3.4.9 Frage N 4.9

Wird durch das Maß und die Art der zu bewilligenden Wassernutzung sowie geplante Schutz- und Regulie-rungswasserbauten eine wesentliche Beeinträchtigung oder Gefährdung eines Naturdenkmales, der Natur-schönheit oder des Tier- und Pflanzenbestandes entstehen? [§ 105 Abs. 1 WRG] (SV: ÖK)

Ökologie

Durch das Vorhaben kommt es zu keinen Veränderungen der Wassernutzung bzw. zu keinen Wasserbauten, die Natur-

denkmale, Naturschönheit oder einen Tier- und Pflanzenbestand gefährden oder beeinträchtigen könnten.

3.3.5 FRAGE N 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: ÖK)

Ökologie

Die in der UVE, speziell in UV 05-03, vorgesehenen Maßnahmen (einschließlich ökologischer Bauaufsicht und Pflege-

maßnahmen) sind geeignet, schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen zu verhindern bzw. zu verringern.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 197 -

Zwingend erforderliche Maßnahmen

Zusätzlich werden folgende zusätzliche Maßnahmen zwingend vorgeschrieben:

- (1) Im Bereich Schwarzlsee ist die Freileitung durch Vogelschutzmarkierungen zu sichern. Die ökologische Bauauf-

sicht hat zur genauen Verortung ornithologisch versierten fachlichen Rat einzuholen.

- (2) Auf den Einsatz von Herbiziden ist zu verzichten.

- (3) Wo die geplanten Pflegemaßnahmen Mahd vorsehen, ist das Mähgut zu entfernen.

- (4) Bei der Rodung von Schwarzpappeln, Sanddorn und Salweiden ist in den Ausgleichsflächen für vollständigen

Ersatz aus regionalen Herkünften (evtl. Steckhölzer) zu sorgen.

Empfohlene Maßnahmen

Zusätzlich wird empfohlen dass die ökologische Bauaufsicht die Anbringung von Nisthilfen für Vögel, Insekten und Fle-

dermäuse an den Masten prüfen und nach Möglichkeit betreiben möge.

Wenn sämtliche geplanten und die oben angeführten zwingenden Maßnahmen in vollem Umfang durchgeführt werden ist

die Umweltverträglichkeit des Projektes gegeben.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 198 -

3.4 WASSER: GRUND- UND OBERFLÄCHENWASSER

3.4.1 FRAGE W 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachbe-reiches plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: GW)

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht des SV für Grund-

wasserschutz plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich aus fachlicher Sicht keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin. Die fachliche Beurteilung aus der Sicht des Fachbereiches Grundwas-

serschutz ist im gegenständlichen Gutachten dargelegt.

Unterschiede in der Auffassung sind in einem laut Auskunft der Projektanten BGG Consult konsequenten Schreibfehler

in der UVE begründet. Die Projektanten empfehlen die Errichtung der Mastfundamente in jenem Bereich in dem die

FUK`s unter ein extrem hohes bzw. mittleres Grundwasserniveau bei mittleren bis hohen Wasserständen. Vielmehr ist

nach Auskunft der Projektanten BGG Consult gemeint, die Errichtung bei niedrigen Grundwasserniveaus durchzuführen.

Es entspricht auch der Ansicht des SV für Grundwasserschutz die Errichtung jener Mastfundamente die theoretisch unter

ein hohes bis mittleres Grundwasserniveau einbinden könnten, bei niedrigen Grundwasserständen durchzuführen.

Nach Ansicht des SV für Grundwasserschutz ist eine theoretische Einbindung unter ein Grundwasserniveau ab dem

Mast 21 bis zum südlichsten zu errichtenden Masten 46 möglich.

3.4.2 FRAGE W 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Grundwasser und Oberflächenwasser ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 21: Relevante Einflussfaktoren Grundwasser, Bergwasser, Oberflächenwasser

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

48 Verlust stehender Wasserflächen oder bestehender/geplanter Wasserschutz-/-schongebiete und Veränderung von Wasserläufen, Uferzonen, Drainagen, Ressourcen-verbrauch von Grund- und Oberflächenwasser

A GW

49 Qualitative Beeinflussung von Grundwasser, Wasserversorgungsanlagen/ Quellen, Was-serschutz/-schongebiete, Oberflächenwasser durch Abfälle - (verunreinigten) Aushub

E GW

Gru

ndw

asse

r, O

berf

lä-

chen

was

ser

50 Quantitative Beeinflussung der Oberflächenwasserabflussverhältnisse, des Wasserhaus-haltes, bestehender/geplanter Wasserschutz-/schongebiete bzw. Wasserversorgungsanla-gen durch räumliche Grundwasserveränderungen

EN GW

Einflussfaktor 48

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Grundwasser und Oberflächenwasser sind ausreichend dargestellt.

Aufgrund der Lage der Baumaßnahmen zu Oberflächenwässern bzw. zum Grundwasserkörper ist im Fall der Kabellei-

tung bzw. Freileitung bis inklusive Mast 20 von keinen quantitativen Auswirkungen auszugehen. Ein Verlust bzw. Verän-

derung von Oberflächenwässern bzw. Schutz- /Schongebieten oder auch ein Ressourcenverbrauch von Grund- und

Oberflächenwässern ist sowohl für die Bau- als auch Betriebsphase auszuschließen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 199 -

Ab Mast 21 ist theoretisch eine Einbindung der Mastfundamente unter ein hohes Grundwasserniveau bzw. mittleres

Grundwasserniveau ab Mast 38 nicht auszuschließen. Bei einem tatsächlichen Grundwasserzutritt zu den Baugruben bei

deren Herstellung sind Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich, die allerdings angesichts der geringen Einbindetiefe

und der hydrogeologischen Rahmenbedingungen (z. B. Grundwassermächtigkeit von ca. 7 bis 14 m) auf das unmittelba-

re Baugrubenumfeld beschränkt bleiben. Eine Empfehlung des SV für Grundwasserschutz lautet daher, die Errichtung

der Fundamente in diesem Bereich bei niedrigen Grundwasserständen durchzuführen.

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Durch die Baumaßnahmen wird allerdings nicht in die Oberflächengewässer eingegriffen. Ein Verlust stehender Wasser-

flächen bzw. eine Veränderung von Wasserläufen oder Uferzonen ist nicht zu erwarten.

Eine Beeinträchtigung von Wasserschutz- und Grundwasserschongebieten sowie eine nachhaltige Veränderung des

Ressourcenverbrauches an Grund- und Oberflächenwässern ist daher weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu

erwarten.

Einflussfaktor 49

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Keine der im Untersuchungsraum vorhandenen Verdachtsflächen bzw. Altlasten wird durch das gg. Bauvorhaben direkt

tangiert. Eine qualitative Beeinflussung von Grundwasser, Wasserversorgungsanlagen/ Quellen, Wasserschutz/-

schongebiete, Oberflächenwasser durch Abfälle - (verunreinigten) Aushub ist daher weder nicht zu erwarten. Sollte wider

Erwarten im Zuge der Baugrubenherstellung, insbesondere bei der Errichtung der Fundamente der Masten 34, 36 und

38 Altablagerungen angetroffen werden, so sind die Aushubtätigkeiten zu unterbrechen und orientierende Untersuchun-

gen gem. AlsaG vorzunehmen. Die weiteren Bautätigkeiten sind in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Untersu-

chungen zu planen.

Einflussfaktor 50

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Teilraum Graz-Stadt:

Durch die Baumaßnahmen wird in quantitativer Hinsicht nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quanti-

tative Veränderungen des Grundwasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus. Durch die

Baumaßnahme wird nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen. Daher sind quantitative Veränderungen des Grund-

wasserkörpers durch das gg. Bauvorhaben im Bereich der Masten 1-21 aufgrund der Lage der Baumaßnahme zum

Grundwasserspiegel sowohl für die Bauphase als auch für die Betriebsphase auszuschließen.

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

Aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz wird empfohlen, die Bautätigkeiten bei niedrigen Grundwasserspiegellagen

auszuführen, um quantitative Eingriffe in den Grundwasserkörper zu vermeiden. Ist dies aus baulogistischen Gründen

nicht möglich und sollten sich im Zuge der Herstellung der Baugruben Grundwasserzutritte einstellen, so sind Wasserhal-

tungsmaßnahmen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass mit offenen Wasserhaltungsmaßnahmen das Auslan-

gen zu finden ist. Derart anfallende Wässer sind ordnungsgemäß zu versorgen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 200 -

Im Fall der Errichtung der Mastfundamente in Zeiten mit Grundwasserniveaus die unter den Fundamentunterkanten zu

liegen kommen sind räumliche Grundwasserveränderungen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auszu-

schließen.

Im Fall der Notwendigkeit von Wasserhaltungsmaßnahmen sind Auswirkungen auf den quantitativen Wasserhaushalt bei

den gegebenen Grundwassermächtigkeiten von ca. 7-14 m sowie den weiteren hydrogeologischen Rahmenbedingungen

auf das unmittelbare Baugrubenumfeld beschränkt. Beeinträchtigungen von Wassernutzungen sind angesichts der Lage

der Nutzungen zu den vorgesehenen Maststandpunkten daher für die Bau- und auch Betriebsphase auszuschließen.

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Durch die Baumaßnahmen wird allerdings nicht in die Oberflächengewässer eingegriffen. Eine quantitative Beeinflussung

von Oberflächenwasserabflussverhältnissen ist daher nicht zu erwarten.

3.4.3 FRAGE W 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik - unter Berücksichtigung der Kriterien des Anhang H WRG - und der sonst in Betracht kom-menden Wissenschaften bewertet? (SV: GW)

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Eine Definition des Standes der Technik aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz unter Berücksichtigung der

Kriterien gemäß WRG wird in den Detailausführungen des SV für Grundwasserschutz getroffen. Der Stand der Technik

und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften sowie die in den Ausführungen des SV für Grundwasserschutz

definierten Schutzziele werden gegebenenfalls unter Setzung von zwingenden Maßnahmen erreicht.

3.4.4 FRAGE W 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.4.4.1 Frage W 4.1

Werden Immissionen (z.B. durch flüssige Emissionen) vermieden, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die geeignet sind den Zustand der Gewässer bleibend zu schädigen? [§ 24f Abs. 1 Z 2 lit. b UVP-G] (SV: GW)

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Immissionen (insbesondere flüssiger Art) die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verur-

sachen, jedenfalls solche die geeignet sind den Boden bleibend zu schädigen werden unter Berücksichtigung der im gg.

Gutachten vorgesehenen zwingenden Maßnahmen vermieden. Derartigen Immissionen sind theoretisch denkbar, durch

Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe beeinträchtigte Immissionen, durch Austreten von Grundwasser gefährdenden Stoffen bei

deren Manipulation sowie durch Einbau von schadstoffbelasteten Materialien (z. B. für Dammschüttungen bzw. für Bo-

denauswechslungen). Trübungen werden nicht als erhebliche Umweltbelastung qualifiziert.

Teilraum Graz-Stadt:

Bei Niederschlägen ist ein temporäres Zusickern von infolge des Eingriffes in das Erdreich getrübten Wässern demnach

im Bereich der Rohrleitungen sowie des betonierten Kabeltroges nicht auszuschließen. Aufgrund der Flurabstände von

mehr als 10 m ist allerdings davon auszugehen, dass die Trübestoffe den Grundwasserkörper nicht erreichen. Bei Nie-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 201 -

derschlägen ist eine Auswirkung von Bauchemikalien im Bereich des betonierten Kabeltroges nicht gänzlich auszu-

schließen. Dies könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von

einer "Selbstreinigung" (Filterwirkung des Untergrundes) im Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasser-

spiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Beeinträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase be-

schränkt. Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszu-

schließen.

Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Geringfügige temporäre Beeinträchtigungen des Laabaches im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme bzw. des Tei-

ches TE-WU 6/4152 durch Trübstoffe bzw. auch eine kurzfristige Veränderung des Chemismus sind nicht gänzlich aus-

zuschließen. Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch

kurzfristige Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw.

Bauchemikalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch

die Wahl grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies

könnte sich beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Diese Beeinträchtigungen bleiben

auf die Bauphase beschränkt.

Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwasserkörpers grundwasserstromabwärts können nicht generell ausgeschlos-

sen werden. Die Fundamentunterkanten der Masten 1-21 liegen deutlich oberhalb eines extremen Grundwasserniveaus.

Die Fundamente der Maste 22-37 binden lediglich bei extremen Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper ein. Die

Fundamente der Masten 38-46 können auch bei mittleren Grundwasserniveaus in den Grundwasserkörper einbinden.

Diese Beeinträchtigungen werden sich in Zeiten einer Wasserführung auf Trübungen, möglicherweise auch kurzfristige

Veränderung des Chemismus des Grundwassers in Abhängigkeit von den eingesetzten Baumaterialien bzw. Bauchemi-

kalien im unmittelbaren Umfeld des Bauwerkes beschränken. Das Ausmaß der Beeinträchtigung kann durch die Wahl

grundwasserschonender Bauhilfsstoffe und eine geordnete Baustellenentwässerung reduziert werden. Dies könnte sich

beispielsweise in einer geringen Erhöhung des pH-Wertes manifestieren. Auch hier ist von einer "Selbstreinigung" im

Bereich der ungesättigten Zone, oberhalb des Grundwasserspiegels auszugehen. Allfällige geringfügige qualitative Be-

einträchtigungen sind ausschließlich auf die Bauphase beschränkt.

Eine nachhaltige, dauerhafte Veränderung der Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwässern ist auszuschließen.

3.4.4.2 Frage W 4.2

Werden die Wasserläufe, die durch den Bau der Bahnstromübertragungsanlage gestört oder unbenutzbar wer-den, von der Projektwerberin in geeigneter Weise wiederhergestellt? [§ 20 EisbG] (SV: GW)

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Der Mast 39 wird unmittelbar nördlich des Laabaches und Mast 44 unmittelbar außerhalb des HQ100 Rückhalteraumes

des Laabaches gesetzt. Mast 41 liegt unmittelbar südlich, jedoch grundwasserabstromig des Teiches TE-WU 6/4152.

Durch die Baumaßnahmen wird allerdings nicht in die Oberflächengewässer eingegriffen. Eine quantitative Beeinflussung

von Oberflächenwasserabflussverhältnissen ist daher nicht zu erwarten.

Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes ist davon auszugehen, dass im Bereich des Trassenverlaufes keine Draina-

gen bzw. Wasserleitungen durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Sollten wider Erwarten im Zuge der Bau-

grubenherstellung derartige Leitungen angetroffen werden, so sind diese während der Bauarbeiten intakt zu halten. Be-

schädigungen an Leitungen sind umgehend Instand zu setzen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 202 -

3.4.5 FRAGE W 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf das Wasser zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: GW)

Grundwasserschutz

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Als zwingende Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Grundwasserbelastung sowie eine Belastung der zu versor-

genden Wässer auf ein möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren sind daher vorzuschreiben:

- Der Einsatz von Bauhilfsstoffen ist rechtzeitig vor Verwendung derselben mit der behördlichen Bauaufsicht abzu-

stimmen.

- Die eingesetzten Bauhilfsstoffe sind von der örtlichen Bauaufsicht listenmäßig zu erfassen.

- Sollten weniger gefährlichere – in der Praxis erprobte - Bauhilfsstoffe auf den Markt kommen, ist im Sinne des An-

hanges H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2005 auf solche zurückzugreifen. Dies bedeutet in

der Praxis, dass

Nach Möglichkeit nur Bauhilfsstoffe mit einer WGK 1 eingesetzt werden sollen,

Bauhilfsstoffe der WGK 2 dann nicht mehr eingesetzt werden sollen, wenn erprobte gleichwertige Bauhilfsstoffe der

WGK 1 verfügbar sind,

lösungsmittelhaltige Bauhilfsstoffe nach Verfügbarkeit durch lösungsmittelfreie Bauhilfsstoffe zu ersetzen sind, bzw.

biologisch abbaubare Bauhilfsstoffe biologisch schwer oder nicht abbaubaren Bauhilfsstoffen vorzuziehen sind.

- Sämtliche Auftragnehmer sind nachweislich von diesen Vorschreibungen in Kenntnis zu setzen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bauhilfsstoffe zum überwiegenden Teil nur in äußerst

geringen Mengen eingesetzt werden, nicht direkt mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nach kurzer Zeit in

Wasser nicht mehr löslich sind, somit auch kein Gefährdungspotential für das Grund-/Bergwasser mehr gegeben ist.

Eine potentielle Gefährdung für das Grundwasser ist jedoch auch bei Stoffen mit WGK 1 dann gegeben, wenn durch

Verschütten große Mengen des Bauhilfsstoffes frei werden und ungehindert in das Grund- oder Oberflächenwasser ge-

langen. In derartigen Fällen kann allerdings teilweise durch Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bo-

dens etc.) eine Wasserverunreinigung verhindert werden. Jedenfalls ist bei derartigen Vorfällen entsprechend den Anga-

ben in den Sicherheitsdatenblättern vorzugehen und sind die zuständigen Behörden zu verständigen.

Falls Bauhilfsstoffe im Zuge der Baumaßnahme eingesetzt werden sollen, muss gewährleistet sein, dass allfällig durch

Bauhilfsmittel verunreinigte Wässer nur dann in eine Vorflut eingeleitet bzw. versickert werden dürfen, wenn die Richt-

bzw. Grenzwerte der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (i. W. Allgemeine Abwasseremissions-

verordnung).

Besonderes Augenmerk ist daher auf die sachgemäße Aufbewahrung der entsprechenden Bauhilfsstoffe zu legen (Auf-

bewahrung nur auf befestigten Boden und / oder Tropftassen). Auch sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind,

dass bei unbeabsichtigtem Verschütten die jeweiligen Bauhilfsstoffe direkt in den Boden versickern können (z.B. Auf-

fangtassen).

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beeinflussung von Wassernutzungen durch das gg. Bauvorhaben sind rechtzeitig und

ausreichende Ersatz-, Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Allfällig vom Bauvorhaben beeinträchtigen Leitungssysteme (z.B. Wasserleitung) bzw. Drainagen sind während der Er-

richtungsphase und im Regelbetrieb funktionstüchtig zu halten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 203 -

Sollte sich im Zuge der Herstellung der Baugruben herausstellen, dass Bodenaustauschmaßnahmen notwendig sind,

wird darauf hingewiesen, dass die Einbaubarkeit von Schuttmaterial (z. B. für Dämme bzw. Bodenaustausch) ist im Hin-

blick auf den qualitativen Grundwasserschutz von der örtlichen Bauaufsicht festzustellen ist. Im Verdachtsfall sind Elua-

tuntersuchungen nach dem einschlägigen Regelwerk vorzunehmen.

Für den Fall, dass im Zuge der Errichtung von Mastfundamenten Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind, ist für

eine geordnete Versorgung der dabei anfallenden Wässer zu sorgen. Im Fall einer Wiederversickerung darf der Grund-

wasserabstrom qualitativ nicht belastet werden.

Durch Umsetzung eines bauvorauseilenden, baubegleitenden und baunacheilenden wasserwirtschaftlichen Beweissiche-

rungsprogrammes ist in objektiver Art und Weise eine tatsächlich durch das Bauvorhaben verursachte Beeinträchtigung

von Nutzungen in qualitativer Art festzustellen.

Dabei sind zumindest die Brunnen BR-WF126, BR-WF163 und BR-WF29 zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob im unmittel-

baren Anstrombereich der Baumaßnahme eine geeignete Referenzmessstelle vorhanden ist. Durch die qualitative Be-

weissicherung der genannten Brunnen können repräsentative Aussagen über Auswirkungen auf Grundwasserkörper in

jenem Bereich getroffen werden, in dem tatsächlich noch Baumaßnahmen geplant sind.

Diese Proben sind nach dem derzeit gültigen Regelwerk BGBl. Nr. 304/2001, Anlage II Teil A Ziffer 3 der Trinkwasser-

verordnung (BGBl. II 304/2001 in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 (Quali-

tät von Wasser für den menschlichen Gebrauch) zu analysieren.

Jedenfalls bei der Erstbeprobung (Nullmessung kurz vor Baubeginn) ist der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe zu

bestimmen. Unter der Voraussetzung dass die Erdarbeiten zur Herstellung der 5 Mastfundamente innerhalb weniger

Wochen abgeschlossen sind, sind nach der Erstbeprobung drei weitere Untersuchungsgänge im Abstand von 3 Monaten

durchzuführen.

Empfohlen:

Für die Errichtung der Fundamente der Masten 21-46 wird empfohlen, die Baugrubenherstellung bei niedrigen Grund-

wasserständen durchzuführen.

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

Als zwingende Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Grundwasserbelastung sowie eine Belastung der zu versor-

genden Wässer auf ein möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren sind daher vorzuschreiben:

- Der Einsatz von Bauhilfsstoffen ist rechtzeitig vor Verwendung derselben mit der behördlichen Bauaufsicht abzu-

stimmen.

- Die eingesetzten Bauhilfsstoffe sind von der örtlichen Bauaufsicht listenmäßig zu erfassen.

- Sollten weniger gefährlichere – in der Praxis erprobte - Bauhilfsstoffe auf den Markt kommen, ist im Sinne des An-

hanges H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2005 auf solche zurückzugreifen. Dies bedeutet in

der Praxis, dass

Nach Möglichkeit nur Bauhilfsstoffe mit einer WGK 1 eingesetzt werden sollen,

Bauhilfsstoffe der WGK 2 dann nicht mehr eingesetzt werden sollen, wenn erprobte gleichwertige Bauhilfsstoffe der

WGK 1 verfügbar sind,

lösungsmittelhaltige Bauhilfsstoffe nach Verfügbarkeit durch lösungsmittelfreie Bauhilfsstoffe zu ersetzen sind, bzw.

biologisch abbaubare Bauhilfsstoffe biologisch schwer oder nicht abbaubaren Bauhilfsstoffen vorzuziehen sind.

- Sämtliche Auftragnehmer sind nachweislich von diesen Vorschreibungen in Kenntnis zu setzen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 204 -

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bauhilfsstoffe zum überwiegenden Teil nur in äußerst

geringen Mengen eingesetzt werden, nicht direkt mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nach kurzer Zeit in

Wasser nicht mehr löslich sind, somit auch kein Gefährdungspotential für das Grund-/Bergwasser mehr gegeben ist.

Eine potentielle Gefährdung für das Grundwasser ist jedoch auch bei Stoffen mit WGK 1 dann gegeben, wenn durch

Verschütten große Mengen des Bauhilfsstoffes frei werden und ungehindert in das Grund- oder Oberflächenwasser ge-

langen. In derartigen Fällen kann allerdings teilweise durch Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bo-

dens etc.) eine Wasserverunreinigung verhindert werden. Jedenfalls ist bei derartigen Vorfällen entsprechend den Anga-

ben in den Sicherheitsdatenblättern vorzugehen und sind die zuständigen Behörden zu verständigen.

Falls Bauhilfsstoffe im Zuge der Baumaßnahme eingesetzt werden sollen, muss gewährleistet sein, dass allfällig durch

Bauhilfsmittel verunreinigte Wässer nur dann in eine Vorflut eingeleitet bzw. versickert werden dürfen, wenn die Richt-

bzw. Grenzwerte der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (i. W. Allgemeine Abwasseremissions-

verordnung).

Besonderes Augenmerk ist daher auf die sachgemäße Aufbewahrung der entsprechenden Bauhilfsstoffe zu legen (Auf-

bewahrung nur auf befestigten Boden und / oder Tropftassen). Auch sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind,

dass bei unbeabsichtigtem Verschütten die jeweiligen Bauhilfsstoffe direkt in den Boden versickern können (z.B. Auf-

fangtassen).

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beeinflussung von Wassernutzungen durch das gg. Bauvorhaben sind rechtzeitig und

ausreichende Ersatz-, Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Allfällig vom Bauvorhaben beeinträchtigen Leitungssysteme (z.B. Wasserleitung) bzw. Drainagen sind während der Er-

richtungsphase und im Regelbetrieb funktionstüchtig zu halten.

Sollte sich im Zuge der Herstellung der Baugruben herausstellen, dass Bodenaustauschmaßnahmen notwendig sind,

wird darauf hingewiesen, dass die Einbaubarkeit von Schuttmaterial (z. B. für Dämme bzw. Bodenaustausch) ist im Hin-

blick auf den qualitativen Grundwasserschutz von der örtlichen Bauaufsicht festzustellen ist. Im Verdachtsfall sind Elua-

tuntersuchungen nach dem einschlägigen Regelwerk vorzunehmen.

Für den Fall, dass im Zuge der Errichtung von Mastfundamenten Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind, ist für

eine geordnete Versorgung der dabei anfallenden Wässer zu sorgen. Im Fall einer Wiederversickerung darf der Grund-

wasserabstrom qualitativ nicht belastet werden.

Betriebsphase:

Für den Regelbetrieb sind aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz keine Maßnahmen erforderlich.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

Durch Umsetzung eines bauvorauseilenden, baubegleitenden und baunacheilenden wasserwirtschaftlichen Beweissiche-

rungsprogrammes ist in objektiver Art und Weise eine tatsächlich durch das Bauvorhaben verursachte Beeinträchtigung

von Nutzungen in qualitativer Art festzustellen.

Dabei sind zumindest die Brunnen BR-WF126, BR-WF163 und BR-WF29 zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob im unmittel-

baren Anstrombereich der Baumaßnahme eine geeignete Referenzmessstelle vorhanden ist. Durch die qualitative Be-

weissicherung der genannten Brunnen können repräsentative Aussagen über Auswirkungen auf Grundwasserkörper in

jenem Bereich getroffen werden, in dem tatsächlich noch Baumaßnahmen geplant sind.

Diese Proben sind nach dem derzeit gültigen Regelwerk BGBl. Nr. 304/2001, Anlage II Teil A Ziffer 3 der Trinkwasser-

verordnung (BGBl. II 304/2001 in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 (Quali-

tät von Wasser für den menschlichen Gebrauch) zu analysieren.

Jedenfalls bei der Erstbeprobung (Nullmessung kurz vor Baubeginn) ist der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe zu

bestimmen. Unter der Voraussetzung dass die Erdarbeiten zur Herstellung der 5 Mastfundamente innerhalb weniger

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 205 -

Wochen abgeschlossen sind, sind nach der Erstbeprobung drei weitere Untersuchungsgänge im Abstand von 3 Monaten

durchzuführen.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

Für die Errichtung der Fundamente der Masten 21-46 wird empfohlen, die Baugrubenherstellung bei niedrigen Grund-

wasserständen durchzuführen.

Betriebsphase:

Für den Regelbetrieb sind aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz keine Maßnahmen erforderlich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 206 -

3.5 LUFT, KLIMA

3.5.1 FRAGE KL 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht des Fachbe-reiches Luft (außer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen) sowie Klima plausibel und nachvollzieh-bar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projekt-werberin? (SV: KL)

Klima, Luft

Befund - Sachverhalt:

Zum Fachbereich Luft und Klima wurde ein UVE-Bericht erstellt (Einlagezahl UV 06-03.01) wo einerseits für die Baupha-

se Berechnungen für die Parameter NOx, PM10 und PM 2,5 durchgeführt wurden, andererseits für die Betriebsphase

eine qualitative Aussage in Hinblick auf eventuelle Koronaentladungen der Freileitung getroffen wurden. Die Ergebnisse

der Immissionsberechnungen der Bauphase wurden in einer vertiefenden Information dokumentiert.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die im UVE-Bericht Luft und Klima dokumentierte Einschätzung des Projektwerbers wird vollinhaltlich geteilt. Während

der Bauphase ist beim Herstellen des Kabeltroges bzw. der Freileitung mit Staub- und Stickoxid-Immissionen zu rech-

nen, aufgrund des beschränkten Ausmaßes ist nicht mit einer Verletzung des Irrelevanzkriteriums zu rechnen.

3.5.2 FRAGE KL 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Luft (insb. Grundlagen, Ausbreitungsverhältnisse, etc.) und Kli-ma ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Vorbemerkungen

Klima, Luft

Befund - Sachverhalt:

Im UVE-Bericht Luft und Klima sind die Grundlagen hinsichtlich der Vorbelastung und der Ausbreitungsverhältnisse für

verschiedene Feinstaubfraktionen, Stickoxiden, Ozon, Blei, Benzol und Staubniederschlag dargestellt. Hierfür wurden 5

Messstationen der Stmk. Landesregierung im Planungsraum herangezogen, und zwar für die Jahre 2005 bis 2009.

Für die meteorologischen Aspekte wurde den Berechnungen die Wind- und Ausbreitungsstatistik des Flughafens Graz-

Thalerhof herangezogen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Unter Berücksichtigung der vertiefenden Informationen sind die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die

Luft ausreichend dargestellt. Die Auswirkungen der Bauphase sind quantifiziert, eventuell mögliche Auswirkungen durch

Koronaentladungen im Zusammenhang mit der Freileitung sind qualitativ dargestellt und unter Heranziehung der in der

UVE zitierten Literatur beurteilungsfähig.

Tabelle 22: Relevante Einflussfaktoren Luft und Klima

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

51 Beeinflussung der Luft und des Klimas durch Luftschadstoffe/ Staub (als Ausbreitungsme-dium) unter Berücksichtigung der Ausbreitungsverhältnisse für Staubemissionen infolge der gegebenen klimatischen Bedingungen

E KL

52 Beeinflussung des Klimas durch Flächenbeanspruchung (Mikroklima, Kaltluftseen, Nebel-häufigkeit durch Bodenversiegelung u. ä.)

N KL

Klim

a, L

uft

53 Beeinflussung des Klimas durch Zerschneidungseffekte (Geländeveränderungen) N KL

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 207 -

Einflussfaktor 51

Klima, Luft

Es gibt eine moderate Beeinflussung durch Staub- und Stickoxidimmissionen in der Bauphase, dies ist jedoch räumlich,

zeitlich und in Hinblick auf die Emissionsfrachten sehr begrenzt, sodass nicht mit einer Verletzung der Irrelevanzkriterien

zu rechnen ist. In der Betriebsphase gibt es keine Auswirkungen des Vorhabens auf die Luft.

Einflussfaktor 52

Klima, Luft

Hier gibt es punktuell eine lokale Beeinflussung des Mikroklimas im Bereich der Freileitung, wo Rodungen vorgesehen

sind. Bei Rodungsflächen < 0,5 ha wird dies als irrelevant für das Lokalklima eingestuft, was im ggst. Projekt der Fall ist.

Einflussfaktor 53

Klima, Luft

Eine relevante Geländeveränderung ist im ggst. Fall nicht gegeben.

3.5.3 FRAGE KL 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: KL)

Klima, Luft

Die UVE Luft und Klima einschließlich den vertiefenden Informationen entsprechen in Hinblick auf den Bearbeitungszu-

gang, den Berechnungsmethoden, der IST-Zustandserhebung und den Beurteilungskriterien dem Stand der Technik.

3.5.4 FRAGE KL 4

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Luft und das Klima zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur be-gleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: KL)

Klima, Luft

Für den Bereich Luft und Klima sind keine relevanten Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten. Spezifische Maßnah-

men zur Kontrolle oder zur Beweissicherungen sind in diesem Fachbereich nicht erforderlich.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 208 -

3.6 LANDSCHAFT / LANDSCHAFTSBILD

3.6.1 FRAGE LS 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht der Fachbe-reiche plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegen-über der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum Fachgebiet Landschaft / Orts- und Landschaftsbild werden vor allem in

den Einlagen UV 04-05 Orts- und Landschaftsbild bearbeitet. Diese beziehen sich wiederum auf die generellen Projekt-

unterlagen lt. UV 01 / UVE-Zusammenfassung und Trassenverlauf, UV 02 / Projektbegründung und Alternativen, UV 03 /

Vorhabensbeschreibung.

Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-

Umweltuntersuchungen. Der Beurteilungsprozess gliedert sich im Wesentlichen in die:

- Darstellung des Ist-Zustandes und der Beeinflussungssensibilität

- Ermittlung der Wirkungsintensität

- Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen

- Entwicklung von Maßnahmen

- Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der verbleibenden Auswirkungen

Der engere und detailliert dokumentierte Untersuchungsraum umfasst das eigentliche Projektgebiet in Graz Stadt und

Grazer Feld, in einer darüber hinaus gehenden generellen Betrachtung werden auch mögliche Auswirkungen entlang

Südbahn und Koralmbahn angesprochen.

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Siedlungs- und Wirtschaftsraum wird für die Teilräume Graz Stadt

und Grazer Feld - Mitte mit gering und für den Teilraum Grazer Feld – Süd mit mittel bewertet. Die Beurteilung der Ein-

griffserheblichkeit in der Bauphase wird durchgehend mit gering bewertet, die Eingriffserheblichkeit in der Betriebsphase

wird für den Teilraum Grazer Feld - Mitte mit gering und für das Grazer Feld – Süd mit mittel angegeben. Eine Eingriffs-

erheblichkeit für den Teilraum Graz – Stadt ist nicht gegeben.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wurde.

Auswirkungen im Beurteilungsraum an Südbahn und Koralmbahn werden in der UVE (UV 04-05.01 Seite 11) ausge-

schlossen. Eine Begründung ist zwar nicht unmittelbar der UV 04-05.01 zu entnehmen, diese lässt sich jedoch aus der

Projektbeschreibung und der Wirkungsmatrix aus UV 01-01.02 Zusammenfassung ableiten.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Methodik ist nachvollziehbar, die Detailbeurteilungen von Beeinflussungssensibilitäten, Eingriffserheblichkeiten und

Restbelastungen nach einzelnen Abschnitten hinsichtlich Orts- und Landschaftsbild sind umfassend und gut nach Krite-

riengruppen strukturiert.

Den Angaben hinsichtlich weitgehend geringer und nur im Abschnitt Grazer Feld – Süd mittlerer Restbelastungen kann

durchwegs gefolgt werden. Damit ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 209 -

3.6.2 FRAGE LS 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaft und Landschaftsbild ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich? (SV: RP)

Tabelle 23: Relevante Einflussfaktoren Landschaftsbild / Ortsbild

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

54 Beeinflussung des Landschaftsbildes durch veränderte Belichtungsverhältnisse E RP

55 Flächenverlust landschaftsprägender Elemente oder ortsbildrelevanter Zonen A RP

56 Beeinflussung des Landschaftsbildes und der Landschaftsstruktur bzw. des Ortsbildes durch Zerschneidungseffekte

EN RP

Land

scha

ftsb

ild,

Ort

sbild

57 Ästhetische Beeinflussung des Orts- und Landschaftsbildes im Hinblick auf das vorhande-ne Potential der Landschaft (Attraktivität-Erscheinungsbild)

EN RP

Einflussfaktor 54

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Die Bauarbeiten sind grundsätzlich im Tagbetrieb vorgesehen, lediglich die Errichtung der Straßenquerungen im Kabel-

bereich Graz sowie die Seilzugarbeiten im Freileitungsbereich bei Querungen der A 2, A 9 oder von Bundesstraßen

werden als Nachtarbeit und mit entsprechender Beleuchtung der Arbeitsbereiche durchgeführt. In der Betriebsphase

entstehen keine Lichtemissionen.

Die Beeinträchtigungen in der Bauphase reduzieren sich damit auf jeweils kurze Zeiträume in vorwiegend städtisch do-

minierten Siedlungsgebieten sowie durch Verkehrsinfrastruktur stark beeinträchtigten Freilandbereichen.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Landschaft und Landschaftsbild werden in der UVE ausreichend dargestellt und

können im gesamten bestätigt werden, eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens

ist nicht erforderlich.

Die Beeinflussungen des Landschaftsbildes durch veränderte Belichtungsverhältnisse werden als minimal eingestuft. Der

Flächenverlust landschaftsprägender Elemente oder ortsbildrelevanter Zonen wird im Zusammenhang mit der bestehen-

den starken Überformung der Landschaft als gering eingestuft.

Die entstehenden Zerschneidungseffekte beziehen sich insbesondere auf einzelne wichtige Sichtbeziehungen, die Aus-

gleichsmaßnahmen leisten nur einen geringen Beitrag zur Herabminderung dieser Beeinträchtigungen sodass partiell mit

Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der Landschaftsstruktur und des Ortsbildes zu rechnen sein wird. Im Zusam-

menhang mit der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität werden diese jedoch als vertretbar eingestuft.

Einflussfaktor 55

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Der Flächenverlust bezieht sich überwiegend auf die Betriebsphase und umfasst zum einen den Kabeltrog entlang der

GKB-Trasse (Teilraum Graz – Stadt) und zum anderen die Aufstandsflächen der Masten großteils im Freiland.

Der Teilraum Graz – Stadt wird zum einen kaum beeinträchtigt, zum anderen weist der Bereich keine ortsbildrelevante

Bedeutung im Stadtgebiet auf.

Die Flächenverluste der Mastenstandorte liegen zu 2/5 in betrieblich genutzten oder durch Verkehrsbauten überformten

Restflächen. Die verbauten Flächen der übrigen 30 Masten liegen im unmittelbaren Nahbereich des Autobahndammes

der A9 und beeinträchtigen fast ausschließlich ausgeräumte landwirtschaftliche Intensivflächen. Nur die Querung eines

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 210 -

Waldbereiches (Masten 44 und 45 sowie dementsprechende Leitungstrasse) kann als Flächenverlust von landschafts-

prägenden Elementen angesehen werden.

Trotz des angesprochenen eher punktuellen Eingriffes in einen Waldbereich werden die angesprochenen Flächenverlus-

te als minimal angesehen.

Gutachten – Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 54

Einflussfaktor 56

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der

Landschaftsstruktur und des Ortsbildes beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 (3/5 des

Freileitungsabschnittes) mit weitläufigen Sichtbeziehungen von der A9 Richtung westliches Grazer Feld und Koralm

sowie von den Siedlungsgebieten Zettling, Wundschuh und Unterpremstätten Richtung A9 und darüber hinaus. Die

Blickbeziehung vom SFZ – Schwarzl Freizeitzentrum Richtung A9, von erhöhten Lagen auch darüber hinaus stellt eine

weitere wichtige Blickbeziehung im Hinblick auf die Zerschneidungseffekte dar.

Die Landschaftsstruktur in den betroffenen Abschnitten weist – wie in der UVE detailliert dargestellt - allerdings eine – mit

Ausnahme des Teilraumes Grazer Feld – Süd geringe Beeinflussungssensibilität auf. Diese Bewertung begründet sich

insbesondere auf bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Verkehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs-

Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Leitungsmasten.

Die Zerschneidungseffekte und Beeinträchtigungen in den übrigen Abschnitten entlang von Industrie- und Gewerbeflä-

chen sowie Verkehrsflächen (2/5 des Freileitungsabschnittes insbesondere Seiersberg) werden im Zusammenhang mit

der starken ästhetischen Vorbelastung als gering eingestuft. Die dementsprechenden Effekte in der Bauphase werden –

auch unter Berücksichtigung darüber hinaus gehender Konstruktionen bei einer allerdings kurzen Bauzeit - als vernach-

lässigbar eingestuft.

Die geplanten ökologischen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen stellen zwar einen gewissen Ausgleich

im Hinblick auf Landschaftsqualität und Struktur dar, die geplanten Bepflanzungen mit einer angegebenen Maximalhöhe

von 15 m können die Masten mit einer Höhe von 33 m und Überspannungen teilweise einbinden aber nicht generell

kaschieren.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 54

Einflussfaktor 57

Raumplanung und Infrastruktur

Befund – Sachverhalt

Durch die Verkabelung der Bahnstromübertragungsanlage im städtebaulich sensibleren Teil des Vorhabens sind keine

ästhetischen Beeinflussungen in diesem Teilraum gegeben.

Die insgesamt 46 Masten verlaufen zu ¼ in einem ästhetisch schon sehr stark belasteten Gebiet, in den Freilandberei-

chen folgt die Trasse der landschaftlich dominanten A9-Verkehrsachse mit ebenfalls beträchtlichen Vorbelastungen. Die

für die Ästhetik ebenfalls relevanten Zerschneidung werden im Einflussfaktor 56 behandelt.

Insgesamt wird die verbleibende Restbelastung nach Berücksichtigung der weitgehend geringen Beeinflussungssensibili-

tät und der o.a. Ausgleichsmaßnahmen als gering und damit durchaus vertretbar eingestuft.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 211 -

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 54

3.6.3 FRAGE LS 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-

Umweltuntersuchungen (siehe auch Frage R1) und dokumentiert die erforderlichen Schritte zur Umweltverträglichkeits-

erklärung.

Die Bearbeitungen beziehen sich auf die gültigen gesetzlichen Vorgaben und Normen sowie auf das generelle Verständ-

nis der Zusammenhänge von Landschaftsstruktur / Orts- und Landschaftsbild. Die Bearbeitungen sind klar strukturiert

und erfüllen die Erfordernisse qualitativer Analyse und Bewertung.

Damit werden sowohl die Vorgaben von §1 (1) hinsichtlich der Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch

darüber hinaus gehende technische Standards für die Beurteilung der Auswirkungen auf Landschaftsstruktur / Orts- und

Landschaftsbild erfüllt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens entsprechen daher dem Stand der Tech-

nik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaften.

3.6.4 FRAGE LS 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.6.4.1 Frage LS 4.1

Wird darauf Bedacht genommen, dass Beeinträchtigungen der Landschaftsbilds, des Erholungswerts bzw. der Erholungswirkung (Wohlfahrtswirkung) der Landschaft, ökologischen Funktionstüchtigkeit und des Land-schaftscharakters vermieden werden? Wird darauf Bedacht genommen, dass eine Sicherung von typischen Landschaftselementen erfolgt? [§ 2 Abs. 1 Stmk NSchG,] (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von 20,6 km, davon sind ca. 1/3 verkabelt (Teilraum Graz – Stadt), ein

weiteres Drittel verläuft entlang bestehender und ausgewiesener Industrie- und Gewerbegebiete. Beeinflussungssensibili-

tät bzw. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des damit zusammenhängenden Erholungswertes bzw. der Erho-

lungswirkung und sonstiger damit zusammenhängender ökologischer Wirkungen in diesem Teilraum werden als minimal

bis gering eingeschätzt. Das Schwarzl Freizeitzentrum im Nahbereich der Trassenführung ist von der umliegenden

Landschaftsqualität entkoppelt, ein Zusammenhang mit dem Erholungswert der umliegenden Landschaft ist kaum aus-

zumachen.

Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes beziehen sich auf die übrigen Teilräume vorwiegend im landwirtschaftli-

chen Grünland mit einem Gesamtanteil von einem Drittel der Gesamtleitung. Typische Landschaftselemente und dem-

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 212 -

entsprechende Unterschutzstellungen bestehen im Trassenbereich nicht. Nur ein kurzer, durchquerter Waldbereich weist

eine gewisse höhere Sensibilität im Hinblick auf das Vorhaben auf.

Bei der überspannten Fläche handelt es sich weitgehend um landwirtschaftliche Gunstlagen mit dementsprechender

Ausweisung im Regionalen Entwicklungsprogramm. Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzge-

biet ist insgesamt nicht gegeben.

Die überspannten Freilandgebiete werden vorwiegend als Maisanbauflächen und entsprechenden Zwischenfruchtfolgen

bewirtschaftet, eine maßgebliche Erholungswirkung kann daraus nicht abgeleitet werden. Dementsprechende Auswei-

sungen in den örtlichen und überörtlichen Plandokumenten bestehen nicht.

Zusätzlich folgt der Gesamtverlauf bestehenden hochrangigen Infrastrukturbändern der GKB und insbesondere der A9

mit ebenfalls großmaßstäblichen landschaftlichen Eingriffen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Vor allem im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Variantenstudie und der Trassenfestlegung in Gebieten mit

geringeren naturräumlichen Raumwiderständen und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurde versucht, die entspre-

chenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des damit zusammenhängenden Erholungswertes bzw. der Erho-

lungswirkung und sonstiger damit zusammenhängender ökologischer Wirkungen möglichst gering zu halten.

Typische Landschaftselemente werden vom Vorhaben nicht betroffen. Im Bereich des überspannten Waldbereiches sind

umfassende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

3.6.4.2 Frage LS 4.2

Wird die Natur in all ihren Erscheinungsformen (Kulturlandschaft) so gepflegt und geschützt, dass die dem Menschen und seiner Erholung dienende Umwelt nachhaltig gesichert, verbessert und nach Möglichkeit wie-derhergestellt wird? [§2 Abs.1,2 Stmk NSchG] (SV: RP]

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft beziehen sich fast ausschließlich auf den Freilandabschnitt im Teil-

raum Grazer Feld – Mitte und Süd mit einem Trassenanteil von etwa einem Drittel.

Entlang dieses Abschnittes sind eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die einen Beitrag für eine gewisse

Einbindung des Vorhabens in das Umfeld leisten, die aber auch zu einer gewissen Verbesserung der landschaftsökologi-

schen Struktur des Trassenstreifens führen. Als wesentliche Maßnahmen sind anzuführen:

- Rekultivierung von angegriffenen Waldflächen und Waldschneisen und Wiederherstellung von geschlägerten Ge-

hölzbeständen

- Sicherung der Durchgängigkeit von Gehölzstreifen entlang der A9, Verdichtung und Aufstockung mit höhenwirksa-

men Gehölzen

- Einbringung landschaftsbildlich wirksamer Strukturelemente im Bereich von Feldwegen und an der Trasse A9

- Schutz und Ergänzung von Biotopflächen

- Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Vor allem im Zusammenhang mit vorausgegangenen Variantenstudie und der Trassenfestlegung in Gebieten mit gerin-

geren naturräumlichen Raumwiderständen sowie den geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurde versucht, die Kulturland-

schaft bestmöglich zu schützen und zu pflegen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 213 -

3.6.5 FRAGE LS 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft zu verhindern oder zu verrin-gern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleiten-den Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Laut UVE werden verschiedene ausgleichende Maßnahmen für die Bau- und Betriebsphase in allen Teilräumen, vor

allem aber entlang der Freilandstrecke mit der höchsten landschaftlichen Wertigkeit vorgeschlagen. Diese sind einerseits

Inhalt des Projektvorhabens und andererseits als zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen formuliert und insgesamt dazu

geeignet, mögliche negative Auswirkungen des Vorhabens weiter zu reduzieren.

Der Umweltverträglichkeitserklärung kann damit auch gefolgt werden, wonach das Projekt als umweltverträglich beurteilt

wird.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung (Fachbereich Landschaft / Orts- und Landschaftsbild) werden keine zwin-

genden zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrol-

le werden nicht vorgeschlagen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 214 -

3.7 KULTURGÜTER UND SACHGÜTER

3.7.1 FRAGE S 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus Sicht der Fachge-biete plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum Fachgebiet Kulturgüter und Sachgüter werden vor allem in den Einla-

gen 04-04 Sach- und Kulturgüter bearbeitet. Diese beziehen sich wiederum auf die generellen Projektunterlagen lt. UV

01 / UVE-Zusammenfassung und Trassenverlauf, UV 02 / Projektbegründung und Alternativen, UV 03 / Vorhabensbe-

schreibung.

Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-

Umweltuntersuchungen. Der Beurteilungsprozess gliedert sich im Wesentlichen in die:

- Darstellung des Ist-Zustandes und der Beeinflussungssensibilität

- Ermittlung der Wirkungsintensität

- Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen

- Entwicklung von Maßnahmen

- Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der verbleibenden Auswirkungen

Der engere und detailliert dokumentierte Untersuchungsraum umfasst das eigentliche Projektgebiet in Graz Stadt und

Grazer Feld, in einer darüber hinaus gehenden generellen Betrachtung werden auch mögliche Auswirkungen entlang

Südbahn und Koralmbahn angesprochen.

Kulturgüter

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Kulturgüter und Denkmalschutz wird für den Teilraum Graz Stadt mit

sehr hoch, für den Teilraum Grazer Feld – Mitte mit gering und für das Grazer Feld – Süd mit mittel bewertet.

Die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit in der Bauphase wird mit gering bis 0 bewertet, die Eingriffserheblichkeit in der

Betriebsphase wird für den Teilraum Grazer Feld - Süd mit gering bewertet, für die anderen Teilräume werden keine

Eingriffserheblichkeiten festgestellt.

Schutz- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden nicht vorgesehen, die verbleibenden Auswirkungen werden

teilweise gering beurteilt, teilweise werden keine Restbelastungen dargestellt.

Auswirkungen im Beurteilungsraum an Südbahn und Koralmbahn werden in der UVE (UV 04-04.01 Seite 43) ausge-

schlossen. Eine Begründung ist zwar nicht unmittelbar der UV 04-04.01 zu entnehmen, diese lässt sich jedoch aus der

Projektbeschreibung und der Wirkungsmatrix aus UV 01-01.02 Zusammenfassung ableiten.

Sachgüter

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Sachgüter wird für die Teilräume Graz Stadt und Grazer Feld Mitte

mit hoch, für den Teilraum Grazer Feld – Süd mit mittel bewertet.

Die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit in der Bauphase wird mit gering (Grazer Feld Süd) bis mittel (restliche Teilräu-

me) bewertet, die Eingriffserheblichkeit in der Betriebsphase wird für den Teilraum Grazer Feld – Mitte mit gering bewer-

tet, für die anderen Teilräume werden keine Eingriffserheblichkeiten festgestellt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 215 -

Zur Herabsetzung der Eingriffserheblichkeiten werden Schutz- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen vor allem in der

Bauphase vorgesehen, damit sollten keine verbleibenden Auswirkungen für die Bau- und Betriebsphase verbleiben.

Insbesondere die Auswirkungen möglicher induktiver und ohmscher Beeinflussungen von metallischen Rohrleitungen

auch im Beurteilungsraum an Südbahn und Koralmbahn werden in der UV 04-04.03 weitgehend ausgeschlossen, sofern

die darin definierten Auflagen berücksichtigt werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Methodik ist nachvollziehbar, die Detailbeurteilungen von Beeinflussungssensibilitäten, Eingriffserheblichkeiten und

Restbelastungen nach einzelnen Abschnitten hinsichtlich Kulturgüter und Sachgüter werden umfassend und übersichtlich

bearbeitet.

Den Angaben hinsichtlich weitgehend geringer bzw. nicht darstellbarer Restbelastungen kann durchwegs gefolgt werden.

Damit ergeben sich keine Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

3.7.2 FRAGE S 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Kulturgüter, Sachgüter und die Infrastruktur ausreichend darge-stellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Tabelle 24: Relevante Einflussfaktoren Sach- und Kulturgüter

TB Nr. Einflussfaktor- Kurzbeschreibung PH SV A SV B

58 Beeinflussung von Kulturdenkmälern durch Erschütterungen (bautechnisch) EN RP LA

59 a Flächenverlust, Zerstörung, Verdrängung, Veränderung von denkmalgeschützten Objek-ten, Kleindenkmälern

A RP

59 b Verlust von Flächen mit archäologisch bedeutenden Funden (archäologische Verdachts-flächen, Fundstellen)

A RP

Kul

turg

üter

60 Einschränkung der Nutzbarkeit durch Zerschneidungseffekte

61 Beeinflussung von Sachgütern (Anlagen, Bauwerke) und technischen Infrastrukturanlagen durch Erschütterungen (bautechnisch)

E RP LA

62 Flächeninanspruchnahme/Abbruch von Sachgütern/Bauwerken E RP

Sac

hgüt

er

63 Beeinflussung von technischen Infrastrukturanlagen durch funktionelle Barrierewirkung (Zerschneidung)

A RP

Einflussfaktor 58

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Im Bericht UV 04-04.01 werden Kulturgüter in einem weiten Untersuchungsbereich der Trasse der Bahnstrom-

Überleitungsanlage beschrieben und deren Lage in Plänen dargestellt. In erschütterungstechnischer Hinsicht sind den

Untersuchungen Entfernungen der beschriebenen Kulturdenkmäler zur Anlagentrasse von 100 m bis ca. 600 m zu ent-

nehmen.

Die erschütterungstechnischen Untersuchungen der UVE, dass durch Betrieb einer 11 t-Vibrowalze bereits in 10 m Ent-

fernung die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit von weniger als 2 mm/s erreicht wird. Bei der Errichtung von

Spundwänden (Rammen) wird in ca. 30 m Entfernung die Schwinggeschwindigkeit von weniger als 2 mm/s erreicht.

Der Wert der resultierenden Schwinggeschwindigkeit von 2 mm/s ist nach ÖNORM S 9020 für die erschütterungstech-

nisch empfindlichste Gebäudeklasse IV (Denkmalgeschützte Gebäude, die hinsichtlich ihrer Bauweise oder ihres Zu-

standes besonders erschütterungsanfällig sind) als Richtwert mit 60% Sicherheitsreduktion angegeben.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 216 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens sind in erschütterungsschutztechnischer Hinsicht ausreichend dargestellt.

Wegen der Entfernung der in der UVE ausgewiesenen Kulturdenkmäler zur Trasse der Bahnstromübertragungsanlage

von deutlich mehr als 30 m ist eine Beeinflussung der Denkmäler durch Erschütterungen aufgrund des Baubetriebes aus

erschütterungsschutztechnischer Sicht auszuschließen.

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Aufgrund der hohen Dichte an Kulturgütern wird die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Kulturgüter und

Denkmalschutz für den Teilraum Graz Stadt mit sehr hoch, für den Teilraum Grazer Feld – Mitte mit gering und für das

Grazer Feld – Süd mit mittel bewertet.

Die in der UVE gelisteten Kulturdenkmäler im nördlichen Abschnitt des Teilraumes Graz Stadt liegen allerdings zur Gän-

ze außerhalb eines beidseitigen 50m Einflussbereiches zur Kabeltrasse im Teilraum Graz. Der laut ÖNORM S 9020 für

denkmalgeschützte Gebäude angegebene Abstand von > 50m wird damit überschritten und die Beeinflussungssensibili-

tät auch lt. Gutachten zum Fachbereich Erschütterungen als gering beurteilt. Die Kulturdenkmäler entlang der Freilei-

tungsstrecke weisen noch wesentlich größere Abstände zur Leitungstrasse und zu den Mastenstandorten auf. Die Ge-

fährdung von Kulturgütern durch Erschütterungen kann daher als gering bis irrelevant eingeschätzt werden.

Gutachten – Schlussfolgerungen

Die Auswirkungen des Vorhabens auf Kulturgüter, Sachgüter und die Infrastruktur sind ausreichend dargestellt, eine

Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens ist nicht erforderlich.

Maßgebliche Beeinträchtigungen von Kulturgütern, Sachgütern und die Infrastruktur sind weder in der Bau- noch in der

Betriebsphase zu erwarten.

Einflussfaktor 59 a

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Trassenführung des Vorhabens weist keine unmittelbare Querung oder Überspannung von Kulturdenkmälern auf.

Damit ergeben sich weder Flächenverluste, noch Zerstörungen oder Veränderungen von denkmalgeschützten Objekten

oder Kleindenkmälern.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

Einflussfaktor 59 b

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Weder im engeren noch im weiteren Trassenumfeld bis 1 km sind Archäologische Fundstätten oder Verdachtsflächen

ausgewiesen. Die nächst relevanten befinden sich in einem Abstand von mehr als 1,5 km. Eine Beeinträchtigung ist

damit nicht gegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 217 -

Einflussfaktor 60

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Kabeltrasse des Vorhabens quert den verbindenden Korridor zwischen den UNESCO-Kulturstätten Historisches

Zentrum Graz und Schloss Eggenberg. Weitere flächenhaft ausgewiesene Kulturgüter- / Zonen oder Einzelobjekte sind

im engeren und weiteren Umfeld bis ca. 100 m beiderseits der Vorhabenstrasse nicht ausgewiesen. Relevante Zer-

schneidungseffekte sind damit nicht gegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

Einflussfaktor 61

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Im Bericht UV 04-04.02 werden Sachgüter im Untersuchungsbereich der Trasse der Bahnstrom-Überleitungsanlage

beschrieben und deren Lage in Plänen dargestellt. In erschütterungstechnischer Hinsicht sind den Untersuchungen sind

Beeinflussungen von Infrastruktureinrichtungen für den Abschnitt der Kabeltrasse bei den entsprechenden Querungen

von Straßen und anderen sonstigen Trassen während der Bauphase möglich. In gleicher Weise auch nahe gelegene

Gebäude (Wohn- oder auch Industrie- und Gewerbebauten) während der Bauphase durch Erschütterungen beeinflusst

sein.

Abhängig von der Gebäudeklasse (Nutzung, Bauqualität, Erschütterungsempfindlichkeit) werden nach ÖNORM S 90230

für 4 Gebäudeklassen (I bis IV) Richt-Grenzwerte für die resultierende maximale Schwinggeschwindigkeit der Erschütte-

rungsimmission angeführt. Aus Sicherheitsgründen werden um 60% reduzierte Werte der maximalen Immissionen vr,max

wie folgt angeführt:

Gebäudeklasse I Industrie- und Gewerbebauten 12 mm/s

Gebäudeklasse II Wohnbauten 8 mm/s

Gebäudeklasse III Bauten mit geringer Rahmensteifigkeit 4 mm/s

Gebäudeklasse IV Denkmalgeschützte Gebäude 2 mm/s.

Denkmalgeschützte Gebäude wurden bereits bei der Teilfrage Nr. 56 behandelt. Nachstehend werden für die übrigen

Gebäudeklassen für maßgebliche Bautätigkeiten mit hohen Erschütterungsemissionen die zur Einhaltung der Richt-

Grenzwerte notwendigen Mindestentfernungen in Metern m angeführt:

Gebäudeklasse I 11t-Vibrowalze: >1 m, Spundwand-Rammen: >8 m

Gebäudeklasse II 11t-Vibrowalze: >3 m, Spundwand-Rammen: >10 m

Gebäudeklasse III 11t-Vibrowalze: >5 m, Spundwand-Rammen: >18 m.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aufgrund der Entfernung der Sachgüter zur Trasse sind im Allgemeinen keine erschütterungstechnischen Auswirkungen

auf Sachgüter zu erwarten. Bei Querungen von Straßen und anderen Trassen (Bahn, Autobahn, Kanal, usw.) ist jeweils

für die Bauphase nicht nur wegen der Erschütterungseinwirkungen sondern wegen eventuell sonstig möglicher Beschä-

digungen eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 218 -

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Im Teilraum Graz – Stadt verläuft die Kabeltrasse in ihrem gesamten Bereich entlang von in Betrieb befindlichen Gleisan-

lagen der GKB mit ortsüblichen Erschütterungen neben Gleisanlage und Strasse. Im Zusammenhang mit den nahelie-

genden Wohngebieten entlang der Trasse wird lt. UV 04_03.01 Erschütterungen eine mittlere Beeinflussungssensibilität

dargestellt. In den Teilräumen Grazer Feld ist die Grundbelastung durch die A9 noch höher und wird die Sensibilität mit

gering bewertet.

Aufgrund der Art der Bautätigkeiten und den Abständen zu Gebäuden und sonstigen Sachgütern sind lt. UV 04_03.01

Erschütterungen keine Schäden an Sachgütern entlang der gesamten Trasse zu erwarten. In der Betriebsphase sind

keine Erschütterungen zu erwarten.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

Einflussfaktor 62

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Trassierung des Vorhabens macht keine nennenswerten Abbrüche und Verlagerungen von Sachgütern oder Gebäu-

den erforderlich. Entsprechende Verluste sind weder in Bau- noch in der Betriebsphase gegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

Einflussfaktor 63

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben kommt es zu keinen nennenswerten bzw. problematischen niveaugleichen Que-

rungen von Sachgütern oder Gebäuden und damit zusammenhängenden Abtragungen oder Verlagerungen. Die ca. 20

Straßenquerungen mit entsprechenden Querungen von Leitungsinfrastruktur werden ohne nennenswerte Beeinträchti-

gungen durchgeführt. In der Betriebsphase kann von einem konfliktfreien Betrieb ausgegangen werden. Ein Verlust von

Sachgütern ist damit nicht gegeben.

Gutachten - Schlussfolgerungen

Siehe Beantwortung Einflussfaktor 58

3.7.3 FRAGE S 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Methodik der Bearbeitung zu diesem Fachgebiet folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anleh-

nung an die RVS-Umweltuntersuchungen (siehe auch Frage R1) und dokumentiert die erforderlichen Schritte zur Um-

weltverträglichkeitserklärung.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 219 -

Die Bearbeitungen beziehen sich auf die gültigen gesetzlichen Vorgaben und Normen sowie auf das generelle Verständ-

nis der Zusammenhänge von zu berücksichtigenden Kultur- und Sachgütern. Die Bearbeitungen sind klar strukturiert und

erfüllen die Erfordernisse qualitativer Analyse und Bewertung.

Damit werden sowohl die Vorgaben von §1 (1) hinsichtlich der Aufgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung als auch

darüber hinaus gehende technische Standards für die Beurteilung der Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter bzw. auf

die Infrastruktur erfüllt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens entsprechen daher dem Stand der Tech-

nik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaften

Werden die dem Stand der Technik entsprechenden Richtwerte von Erschütterungsimmissionen zur Vermei-dung von Bauwerksschäden und für die Betriebssicherheit von Computeranlagen und anderen elektrotechni-schen Geräten eingehalten? (SV: LA)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Als Grundlage der Beurteilung wird auf die fachlichen Ausführungen zur Frage S 2 / Einflussfaktor 61 für Sachgüter,

hingewiesen. Bei Einhaltung der (aus Sicherheitsgründen reduzierten) Richtgrenzwerte für die maximale resultierende

Schwinggeschwindigkeit der Erschütterungsimmissionen ist eine Gefährdung der Betriebssicherheit von Computeranla-

gen oder von sonstigen elektrotechnischen Geräten im Allgemeinen nicht zu erwarten. Bei einer eventuell tatsächlich

während des jeweils kurzzeitig auftretenden Baubetriebes auftretenden Betriebsstörung besteht die Möglichkeit über die

vorgesehene Bau-Kontaktperson (Bauführer) vorstellig zu werden und eine Sofortabhilfe zu schaffen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Richtgrenzwerte zu Vermeidung von Bauwerksschäden werden eingehalten. Im Allgemeinen sind dadurch auch

Betriebsstörungen von Computern oder sonstigen elektrotechnischen Geräten nicht zu erwarten. Für den Fall einer wäh-

rend des jeweils kurzzeitigen Baubetriebes auftretenden Betriebsstörung von Geräten ist die Möglichkeit der Sofortabhil-

fe über die vorgesehene Bau-Kontaktperson (Bauführer) geschaffen.

3.7.4 FRAGE S 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

SACHGÜTER:

3.7.4.1 Frage S 4.1

Wird die Immissionsbelastung von Erschütterungen möglichst gering gehalten, wobei jedenfalls Immissionen vermieden werden, die das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen gefährden? [§ 24f Abs. 1 Z 2 UVP-G] (SV: LA, RP)

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Befund - Sachverhalt:

Als Grundlage der Beurteilung wird auf die fachlichen Ausführungen zur Frage S 2, Teilfrage Nr. 61 für Sachgüter, hin-

gewiesen. Die aus Sicherheitsgründen reduzierten Richtgrenzwerte für die maximale resultierende Schwinggeschwindig-

keit der Erschütterungsimmissionen werden eingehalten.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 220 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Durch die vorgesehene Bauweise und den Einsatz von Geräten mit möglichst geringer Erschütterungsemissionen wer-

den die aus Sicherheitsgründen reduzierten Richtgrenzwerte nach ÖNORM S 9020 zur Vermeidung von Bauwerksschä-

den eingehalten. Die Immissionsbelastungen durch Erschütterungen werden im Sinne des § 24f Abs. 1 Z 2 UVP-G 2000

jedenfalls möglichst gering gehalten, dass das Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn/Nachbarinnen

nicht gefährdet werden.

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die Immissionsbelastung des Vorhabens durch Erschütterungen wird in UV 04_03.01 Erschütterungen detailliert unter-

sucht. Ausgehend vom Baukonzept und dementsprechenden Annahmen zu Maschineneinsatz und Bauablauf werden

mögliche Emissionen abgeschätzt und auf den Bestand und differenzierte Sensibilitäten des Trassenumfeldes – so auch

unterschiedliche Gebäudeklassen - umgelegt.

Aufgrund der Art der Bautätigkeit – diese entsprechen herkömmlichen Bautätigkeiten wie Kanalbauarbeiten – sind im

Teilraum Graz – Stadt mit teilweise dichter Bebauung keine Schäden an benachbarten Gebäuden zu erwarten.

Durch die weitgehend großen Entfernungen der Freileitungstrasse von Gebäuden in den Teilräumen Grazer Feld (meist

> 100m) sind lt. UV 04_03.01 Erschütterungen (Seite 40) keine Beschädigungen von Gebäuden zu erwarten. Selbst die

Wahrnehmung durch Anrainer wird als „schwach spürbar“ eingeschätzt.

Im Zusammenhang mit punktuellen mäßigen Belastungen werden darüber hinaus noch verschiedene Ausgleichsmaß-

nahmen vorgegeben, sodass schließlich nur mehr geringe Restbelastungen verbleiben.

Aufgrund fehlender Einwirkungen durch Erschütterungen beim Betrieb von Stromleitungen wurde die Betriebsphase

außer Acht gelassen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Im Zusammenhang mit „herkömmlichen“ Baumaßnahmen ohne außerordentliche Beeinträchtigungen, großteils ausrei-

chenden Entfernungen und verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen können die verbleibenden Immissionsbelastungen

von Erschütterungen möglichst gering gehalten werden. Eine Gefährdung von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rech-

ten der Nachbarn/Nachbarinnen durch Erschütterungen kann ausgeschlossen werden.

KULTURGÜTER:

3.7.4.2 Frage S 4.2

Wird dem Ziel entsprochen wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Daseins weder beschädigt noch vernichtet werden? [§2 Abs 2 Stmk NSchG] (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Der Teilraum Graz – Stadt weist generell eine hohe Dichte an Kulturgütern und dementsprechende sehr hohe Beeinflus-

sungssensibilität auf. Der Teilraum Grazer Feld – Mitte wird dem gegenüber mit gering und das Grazer Feld – Süd mit

mittel bewertet. Die Kulturdenkmäler lt. UVE im nördlichen Abschnitt des Teilraumes Graz Stadt liegen allerdings zur

Gänze außerhalb eines beidseitigen 50m Einflussbereiches zur Kabeltrasse. Die Kulturdenkmäler entlang der Freilei-

tungsstrecke weisen noch wesentlich größere Abstände zur Leitungstrasse und zu den Mastenstandorten auf.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Relevante und ausgewiesene Kulturgüter als wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzli-

chen oder mineralischen Daseins werden durch das Vorhaben nicht unmittelbar berührt. Eine maßgebliche Beeinträchti-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 221 -

gung von Kulturgütern im weiteren Umfeld ist ebenfalls auszuschließen. Damit wird dem Ziel entsprochen, relevante

Kulturgüter weder zu beschädigen noch zu vernichten.

3.7.5 FRAGE S 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend erforderlich / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf Sach- und Kulturgüter zu verhindern oder zu verringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur be-gleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen? (SV: RP)

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Laut UVE werden verschiedene ausgleichende Maßnahmen für die Bau- und Betriebsphase in allen Teilräumen vorge-

schlagen. Diese betreffen insbesondere Maßnahmen hinsichtlich der Absicherung querender Infrastruktur sowie erschüt-

terungsmindernde Maßnahmen in der Bauphase, für den Fachbereich Kulturgüter und Denkmalschutz sind keine Aus-

gleichsmaßnahmen vorgesehen.

Diese sind als zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen formuliert und insgesamt dazu geeignet, mögliche negative Auswir-

kungen des Vorhabens weiter zu reduzieren.

Der Umweltverträglichkeitserklärung kann damit auch gefolgt werden, wonach das Projekt als umweltverträglich beurteilt

wird.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus der Sicht des Fachgebietes Kulturgüter und Sachgüter werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen vorge-

schlagen. Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden nicht gefordert.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 222 -

3.8 ZUSAMMENFASSUNG FRAGENBEREICH 2

3.8.1 FACHGEBIETSGEBOZENE DARLEGUNGEN

Eisenbahntechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar sind

- sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin ergeben

- die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dargestellt

sind und keine Ergänzung der fachlichen Aussagen erforderlich ist

- die Darlegungen in der UVE und in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs im Hinblick auf den Stand der

Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften positiv bewertet werden

- das vorgesehene Bauvorhaben eine dem Stand der Technik entsprechend gestaltete Bahnstromübertragungsanlage

für die Versorgung einer leistungsfähigen interoperablen Strecke mit elektrischer Traktionsenergie ist

- das dargestellte Bauvorhaben dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages unter Berück-

sichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der

Eisenbahn und des Verkehrs entspricht [§ 31f EisbG].

- das gegenständliche Vorhaben für sich abgeschlossen ist, für sich bestehen kann und auch für sich verkehrswirk-

sam ist.

Aus fachlicher Sicht des Fachbereiches Eisenbahntechnik ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber

der Einschätzung der Projektwerberin.

Elektrotechnik

Bauphase

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik ergeben sich zur Bauphase keine Bemerkungen da

dies mit dem Ist-Zustand vergleichbar ist.

Betriebsphase

Aus Sicht des Sachverständigen für das Fachgebiet Elektrotechnik werden zur Dokumentation der gemäß Vornorm

ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderten Reduktion bzw. Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit

für die Betriebsphase der Bahnstromübertragungsanlage Kontrollmessungen (24 h Mittelwert-Messungen) gefordert.

Diese sind sowohl in Bereichen die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind als auch die Allgemeinbevölkerung

nicht zugänglichen Bereichen (insb. Kollektor Hbf, Kabeltrog, Kabelaufführungsmast) vorzunehmen.

Zusammenfassung

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten

Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel und nachvollziehbar sind. Es ergeben sich keine

maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin und die Auswirkungen des Vorhabens,

insbesondere die Einflussfaktoren (elektromagnetische Felder) sind ausreichend dargestellt sind und es ist keine Ergän-

zung der fachlichen Aussagen erforderlich.

Das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage mit den Darlegungen in den UVE - Unterlagen und in den Technischen

Unterlagen des Bauentwurfs entspricht dem Stand der Technik.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 223 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Der Bau und Betrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf wird Emissionen physikalischer Noxen

unterschiedlicher Stärke verursachen, deren gesundheitliche Konsequenzen für die in der unmittelbaren Umgebung

lebenden Menschen sowie für das am Projekt arbeitende Personal im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens

aus der Sicht des Fachgebietes „Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder“ untersucht wurde. Als potentielle

Einwirkfaktoren wurden dabei Lärm, Erschütterungen, Schad- und Fremdstoffemissionen sowie elektrische und magneti-

sche Felder identifiziert. Die Zusammensetzung der Noxen sowie ihre Intensitäten fallen in der Bauphase und Betrieb

unterschiedlich aus, weshalb hier diese Phasen getrennt zusammengefasst werden.

BAUPHASE DER BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE

Unabhängig von der Verlegung der Bahnstromübertragungsanlage als Kabel oder als Freileitung werden die notwendi-

gen Erdarbeiten gelegentlich an verschiedenen Stellen zu Lärm, Erschütterungen und Emission von Staub führen. Die

meisten Arbeiten werden tagsüber an Werktagen durchgeführt. Durch verfügbare bautechnische Maßnahmen wird ge-

währleistet, dass der Lärm und die Erschütterungen normaler Weise deutlich unter dem zulässigen Pegel der Schutzvor-

ordnungen für Allgemeinbevölkerung sowie unter dem vorherrschenden Straßen-, Verkehr- und Fluglärm bleiben. Nur

temporär können Lärmspitzen auftreten, die eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Anlieger nach sich ziehen

könnten. Falls derartige Arbeiten anfallen, werden sie tagsüber an den Werktagen durchgeführt, die Betroffenen werden

vorab informiert. Die Immissionen von Staub werden unter der Maßgabe der begleitenden Maßnahmen als sehr gering

angesehen. Insgesamt werden von den zu erwartenden Immissionen der Allgemeinbevölkerung in der Bauphase. keine

ungebührlichen Belastungen des Wohlbefindens oder der Gesundheit erwartet.

Für das Arbeitspersonal sind für die Ausführung einzelner möglicherweise gesundheitsbelastenden Arbeiten individuelle

Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Bei Einhaltung dieser Vorschriften wird das gesundheitliche Risiko als kontrollierbar

betrachtet.

BERTRIEB DER BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE

Im Betrieb kommen Lärm, Bildung von Fremd- und Schadstoffen sowie die Einwirkung elektrischer und magnetischer 16

2/3 Hz-Felder als mögliche Noxen in Frage, die umweltmedizinisch getrennt bei Kabel- und Freileitungsausführung der

gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage untersucht werden müssen.

Schwache Lärm- und Schadstoff-Immissionen entstehen nur bei Freileitung aber nicht bei der kabelverlegten Bahn-

stromübertragungsanlage. Die Ursache dieser sog. Korona-Phänomene sind schwache elektrische Entladungen auf den

Leiterseilen der Freileitung. Die Korona-Immissionen werden auch bei einer ungünstigen nassen Witterung mit einem

Pegel unter 20 dB in der Nähe der nahegelegenen Häuser sehr schwach. Sie liegen damit deutlich unterhalb den

Grenzwerten für die Allgemeinbevölkerung und dem in diesen Bereichen vorherrschenden Lärmpegel.

Wie Messungen an Freileitungen mit einer mehr als dreimal höheren Betriebsspannung als bei der gegenständigen 110

kV-Freileitung gezeigt haben, ist mit einer sehr geringen Immissionen der durch die Korona-Entladungen bewirkten

Schadstoffe zu rechnen. Im Betrieb der 110 kV-Freileitung der gegenständlichen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage

liegen die Intensitäten der zusätzlich erzeugten Noxen Lärm- und Schadstoffe unter dem Relevanz-Niveau, eine Beein-

flussung des Wohlbefindens oder der Gesundheit durch diese geringe Immissionen ist nicht zu erwarten.

Die dritte betrachtete Noxe, die elektrischen und magnetischen Felder, werden allgemein in Öffentlichkeit breit und inten-

siv diskutiert und wecken bei vielen Bürgern Sorgen oder sogar Ängste um ihre Gesundheit. Die Unsicherheit bei der

Einschätzung diese Noxe im Alltag und Beruf wird durch viele Abhandlungen, die häufig nicht sachkundig recherchiert

und verfasst sind und falsche Interpretationen beinhalten, verstärkt. Deshalb wird im UVP - Verfahren und auch in dieser

Zusammenfassung breiter auf diese Problematik eingegangen. Das Ziel ist es, knapp aber nachvollziehbar den aktuel-

len wissenschaftlichen Kenntnisstand darzustellen.

Die Emissionen elektrischer und magnetischer 16 2/3 Hz-Felder durch die gegenständliche 110 kV-

Bahnstromübertragungsanlage in unterschiedlichen Ausführungen als Kabel- oder Freileitung ist in der UVE (UV-04-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 224 -

02.01) für verschiedene Konstruktionen und Betriebszustände charakterisiert. Sie zeigt anschaulich, dass die Freileitung

räumlich ausgedehnte elektrische und magnetische Felder erzeugt, wogegen vom Kabel nur magnetische Felder mit

einer räumlich kleineren Ausdehnung emittiert werden. Die Feldstärken dieser Felder nehmen bei beiden Ausführungen

mit der Entfernung rasch ab.

Zur Prüfung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit gegenüber der Allgemeinbevölkerung im Projektabschnitt

wurde in der UVE (UV-04-02.01) die geltende österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 herangezogen. Der Ver-

gleich der Richtwerte der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 und der in Simulationen gewonnenen Feldstärken ergibt, dass

die Feldstärken in Häusern der Anrainer, in Bereichen mit einem freien Zutritt für die Allgemeinbevölkerung wie auch in

Arbeitsbereichen im Betriebs der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage teilweise mit einem großen Abstand, unter den

Richtwerten der Vornorm liegen.

Im Rahmen des UVP - Verfahrens werden die wichtigsten offenen Fragen angesprochen, um einen detaillierten Einblick

in den aktuellen Wissenstand bei der Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen in niederfrequenten elektrischen und mag-

netischen Feldern zu vermitteln.

Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussionen ist eine mutmaßliche Begünstigung befürchteter chronischer Erkrankun-

gen wie z.B. Krebs durch Langzeitwirkungen elektrischer und magnetischer Wechselfelder. Die Wissenschaft hat sich in

den letzten 20 Jahren sehr intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt, mehrere Tausend medizinischer Studien

wurden zu diesem Thema weltweit nur bezüglich der niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder durchge-

führt und publiziert. Die epidemiologischen Studien haben dabei eine Beziehung zwischen den elektrischen und magneti-

schen Feldern mit Frequenzen von 16 2/3, 50 und 60 Hz zu den meisten chronischen Erkrankungen nicht bestätigen

können. Nur im Bezug auf Kinderleukämie haben die initialen epidemiologischen Studien einen schwachen Hinweis auf

eine mögliche Assoziation zu Magnetfeldern ergeben. Jüngste Studien und die Neubewertung von früheren Arbeiten

zeigen, dass weniger als 1 % der Kinderleukämien (in Österreich etwa 0,8 von 80 pro Jahr) mit den 16 2/3 und 50 Hz -

Magnetfeldern begründet werden könnten, wenn die Ursächlichkeit diese Beziehung nachgewiesen wäre. Faktoren, die

die restlichen 99 % der Kinderleukämien verantworten sind nicht bekannt, ihre Nichtberücksichtigung in den epidemiolo-

gischen Studien stellt die Aussagekraft der Ergebnisse massiv in Frage. Noch mehr zur Skepsis bezüglich derartiger

Wirksamkeiten magnetischer 16 2/3 und 50 Hz- Felder mahnen die Überprüfungen der Ursächlichkeit derartiger Bezie-

hungen in Tierexperimente, die keine Bestätigung gebracht haben. Damit fehlt grundsätzlich die medizinische Evidenz

für eine Begünstigung chronischer Erkrankungen durch magnetische 16 2/3 und 50 Hz- Felder.

Auch für Erwachsene liefern die durchgeführten Studien keine Bestätigung einer Assoziation zwischen Krebserkrankun-

gen oder anderen häufigen chronischen Erkrankungen und niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern des

Alltags.

Die durchaus umfangreiche medizinische Literatur stützt auch nicht die häufig geäußerte Meinung, dass Kinder,

Schwangere, Kranke oder ältere Menschen in elektromagnetischen Feldern besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Die Forschung hat dagegen eindeutige akute Wirkungen sehr starker niederfrequenter elektrischer und magnetischer

Felder sowie ihre Schwellen belegt. Die niedrigsten Schwellen mit Feldstärken von 5 kV/m im elektrischen bzw. 5000 µT

im magnetischen 16 2/3 Hz-Feld wurden bei harmlosen akuten Effekten, die sich mit Haarvibration bzw. Wahrnehmung

von Flickern an der Sehperipherie bemerkbar machen, ermittelt. Diese Effekte werden beim Schwellenwerten kaum

wahrgenommen und sie weisen keine gesundheitliche Relevanz auf. Gesundheitsrelevante akute Effekte der Reizung

von Nerven und Muskeln können nur durch magnetische 16 2/3 Hz-Feder entstehen, wenn die magnetische Flussdichte

mindestens 2 400 000 µT erreicht.

Bereits bei der Heranziehung der harmlosen akuten Effekte ergibt der Vergleich der nachgewiesenen Wirkungsschwellen

mit den zu erwartenden elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichte im Projektbereich der für die Allgemein-

bevölkerung in allen relevanten Bereichen der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage einen minimalen

Sicherheitsfaktor von 3 für elektrische Felder und 61 für magnetische 16 2/3 Hz-Felder. Die Schwelle der harmlosen

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 225 -

Effekte kann in wenigen Arbeitsbereichen erreicht oder überschnitten werden, mit der Einweisung des Arbeitspersonals

kann jegliche Irritation vermieden werden.

Die Sicherheitsabstände bei Allgemeinbevölkerung und dem Arbeitspersonal zu Schwellen gesundheitsrelevanter Wir-

kungen fallen mit dem minimalen Wert von 410 noch deutlicher aus. Die elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder

der projektierten 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf stellen nach der Fertigstellung kein gesundheitli-

ches Risiko weder für die Allgemeinbevölkerung noch für das Arbeitspersonal dar.

Patienten mit aktiven Implantaten wie Herzschrittmacher oder Kardioverter-Defibrillatoren müssen einer besonderen

Prüfung der Umweltverträglichkeit in elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern der Projekttrasse unterzogen

werden, da diese Gruppe aus dem Geltungsbereich der nationalen und internationalen Normen und Vorschriften ausge-

schlossen ist. Dazu werden Ergebnisse bisheriger wissenschaftlicher Arbeiten herangezogen. In den elektrischen und

magnetischen Feldern der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage weisen implantierte Herzschrittmacher

mit unipolarer Wahrnehmung im Vergleich zu bipolaren Systemen der neuen implantierten Herzschrittmacher und Kardi-

overter-Defibrillatoren mehr als 8fach höhere Störempfindlichkeit auf. Unter realen Verhältnissen ist es sehr unwahr-

scheinlich, dass Träger von Herzschrittmachern mit unipolarer Wahrnehmung in den für die Allgemeinbevölkerung frei

zugänglichen Bereichen um die 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf eine gesundheitsrelevante Stö-

rung durch die emittierten elektromagnetischen Felder erfahren. Für die Träger von Herzschrittmachern mit bipolarer

Wahrnehmung und Kardioverter Defibrillatoren kann derartige Gefahr gänzlich ausgeschlossen werden.

Das Arbeitspersonal der Bahn kann in einigen Bereichen der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage mit starken elektri-

schen und magnetischen Feldern exponiert werden, häufig kommen noch zusätzliche elektromagnetische Feldern ande-

rer starker elektrischer Verbraucher dazu. Bei ungünstigen Umständen könnte es dann zu einer klinisch relevanten Stö-

rung eines Implantats kommen. Deshalb sollen Träger von Herzschrittmachern und Kardioverter Defibrillatoren grund-

sätzlich nicht für Arbeiten an der Bahnstromübertragungsanlage eingesetzt werden.

Aus der Sicht des Fachgebiets Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder können die Immissionen der Allge-

meinbevölkerung mit Lärm, Erschütterung, Schadstoffen und elektromagnetischen Felder in der Bau- und Betriebsphase

der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage als sehr gering eingestuft werden. Eine relevante Einflussnahme diese No-

xen auf das Wohlbefinden oder die Gesundheit wird nicht erwartet.

Für das Arbeitspersonal gilt die gleiche Feststellung, wenn die vorgeschriebenen oder noch zu stellenden Sicherheits-

und Schutzmaßnahmen befolgt werden.

Insgesamt bestehen aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Felder keine Ein-

wände gegen dem Bau und Betrieb der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage Graz-Werndorf.

Für die von der Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereiche werden keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen gefor-

dert. Das Arbeitspersonal soll die obligatorischen Schutzmaßnahmen einhalten, darüber hinaus wird zwingend empfoh-

len den Trägern elektronischer Implantate wie z.B. Herzschrittmacher oder Kardialer Defibrillatoren den Zugang in Berei-

che mit einer starken Emission elektrischer und magnetischer Felder (z.B. Mastaufführung, Kollektorgänge etc.) zu un-

tersagen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Aus lärmschutztechnischer Sicht werden durch das vorliegende Projekt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Lärm-

und Erschütterungsschutzmaßnahmen samt den vorgesehenen Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen unter zu-

sätzlicher Berücksichtigung der ergänzend vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, Beweissicherungs- und Kontrollmaß-

nahmen die Genehmigungskriterien des § 24f UVP-G sowie die sonstigen anzuwendenden Verwaltungsvorschriften

eingehalten bzw. berücksichtigt.

Aus lärmschutztechnischer sowie aus erschütterungstechnischer Sicht ist das vorliegende Projekt unter Berücksichtigung

der vorgesehenen und der ergänzend vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, Beweissicherungs- und Kontrollmaßnah-

men die Umweltverträglichkeit des Vorhabens gegeben.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 226 -

Klima, Luft

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen sind unter Berücksichtigung der vertiefenden Informationen vollstän-

dig und plausibel. Der Beurteilungsmaßstab entspricht der aktuellen Gesetzeslage. Die Genehmigungskriterien gemäß

UVP-G sind eingehalten. Zusätzliche Maßnahmen zu jenen in der UVE angegebenen Emissionsmaßnahmen für die

Bauphase sind nicht erforderlich.

Bauphase

Im Zusammenhang mit der Bauphase sind Abgasemissionen durch Baumaschinen und Staubemission durch Manipulati-

on des Bodens zu erwarten. Diese sind jedoch in Hinblick auf Intensität und Dauer nicht stärker als übliche Infrastruktur-

maßnahmen wie Straßen- und Kanalbau. Eine Verletzung des Irrelevanzkriteriums in Bezug auf das Immissionsschutz-

gesetz-Luft ist nicht zu erwarten.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase kann unter gewissen meteorologischen Bedingungen aufgrund der Koronaentladung im Bereich der

Freileitung Ozon gebildet werden. Da dies für 380 kV-Leitungen bereits im Grenzbereich der messtechnischen Erfas-

sungsmöglichkeit liegt, ist für 110 kV-Leitungen von der Irrelevanz solcher Auswirkungen auszugehen.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der

zusätzlich als zwingend vorgeschriebenen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz -

Werndorf umweltverträglich.

Forstwesen und Waldökologie

Bau- und Betriebsphase

Durch das Vorhaben werden einerseits die waldökologischen und forstfachlichen Ziele im Bereich des Grazer Feldes

durch die Rodungen eingeschränkt, wobei durch die in der UVE festgelegten Ausgleichsmaßnahmen langfristig ein Aus-

gleich in den Wirkungen der Waldfunktionen gefunden werden kann. Zusammenfassend wird festgestellt, dass aus forst-

fachlicher bzw. waldökologischer Sicht das Projekt dann als umweltverträglich einzustufen ist, wenn die in der UVE und

im vorliegenden Gutachten festgelegten Kompensations- und Kontrollmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen

von der Behörde inhaltlich vorgeschrieben und im vollen Umfang fristgerecht erfüllt und eingehalten werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Aus der Sicht der Fachgebiete Landwirtschaft incl. Boden, Jagd und Fischerei sind die im Projekt und in der UVE von der

Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich

keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Die Auswirkungen des Vorhabens der Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf auf die Landwirtschaft, die Jagd

und Fischerei sind getrennt nach Bauphase und Betriebsphase für die einzelnen Teilräume in der UVE ausreichend

dargestellt. Die Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind für die Teilräume festgelegt und auf ihre Wirk-

samkeit beurteilt. Ergänzungen der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens und ergänzende Maß-

nahmen zur Verringerung negativer Auswirkungen sind nicht erforderlich.

Die im Projekt und in der UVE vorgelegten Unterlagen entsprechen dem Stand der Technik und dem aktuellen Stand des

Wissens in der Landwirtschaft, im Jagdwesen und der Fischerei.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 227 -

Die Genehmigungskriterien des § 24 f UVP Gesetz sowie die Alpenkonvention – Bereich Bodenschutz, das Österreichi-

sche Forstgesetz, das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, das Steiermärkische Jagdgesetz, das

Steiermärkische Fischereigesetz werden im gegenständlichen Projekt sowie in der UVE berücksichtigt.

Bei Umsetzung aller im Projekt und in der UVE vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist

das Bauvorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf aus der Sicht der Fachgebiete Landwirtschaft, Jagd

und Fischerei umweltverträglich.

Grundwasserschutz

Bauphase:

Eine nachhaltige Veränderung des Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern,

wie auch eine nachhaltige Beeinträchtigung von Wassernutzungen ist auszuschließen. Kurzfristige Beeinträchtigungen

des Grundwasserkörpers im unmittelbaren Umfeld der Baugruben sind bei der Errichtung der Mastfundamente 21-46

nicht völlig auszuschließen.

Betriebsphase:

Eine dauerhafte Veränderung des Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern ist

auszuschließen.

Raumplanung und Infrastruktur

Die methodische Bearbeitung für die einzelnen Teilräume ist durchwegs plausibel und nachvollziehbar, die Detailbeurtei-

lungen nach Abschnitten wurden umfassend und übersichtlich bearbeitet. Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der

Auswirkungen des Vorhabens entsprechen dem Stand der Technik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaf-

ten.

Die abschließenden Schlussfolgerungen sind jedoch weitgehend plausibel und generell nachvollziehbar. Maßgebliche

Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin ergeben sich dadurch nicht.

Die raumplanerischen Auswirkungen des Vorhabens für die bearbeiteten Teilräume sind insgesamt ausreichend darge-

stellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens ist für diese Teilräume nicht erfor-

derlich.

Die Beeinflussungen durch veränderte Belichtungsverhältnisse, partielle Straßensperrungen sowie Lärm- und Staubim-

missionen in der Bauphase werden als marginal beurteilt, eine maßgebliche Beeinflussung von Siedlungsentwicklung

oder Fremdenverkehr durch Flächenverlust kann nicht abgeleitet werden. Zerschneidungseffekte und Bearbeitungser-

schwernisse durch einzelne Mastenstandorte werden als vertretbar eingestuft. Die Referenzwerte für magnetische Strah-

lungen in der Betriebsphase können eingehalten werden. Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit-

und Erholungseinrichtungen sowie ästhetische Beeinflussungen entlang der Freileitungsstrecke werden – im Zusam-

menhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft.

Die geplanten ökologischen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen stellen zwar einen gewissen Ausgleich

im Hinblick auf Landschaftsqualität und Struktur dar, die geplanten Bepflanzungen mit einer angegebenen Maximalhöhe

von 15 m können die Mastenstandorte mit einer Höhe von 33 m und entsprechenden Überspannungen teilweise einbin-

den aber nicht generell kaschieren. Insgesamt wird die verbleibende Restbelastung hinsichtlich Zerschneidungseffekten

und ästhetischen Beeinträchtigungen nach Berücksichtigung der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität und der

o.a. Ausgleichsmaßnahmen als gering und damit durchaus vertretbar eingestuft. Maßgebliche Beeinträchtigungen von

Kulturgütern, Sachgütern und die Infrastruktur sind weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu erwarten.

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Zielsetzungen und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die angeführten Beein-

trächtigungen der angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der im Pro-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 228 -

jekt geplanten Ausgleichsmaßnahmen als geringfügig beurteilt werden. Auch die Werte für einzelne sensible Bereiche

liegen weit unter den in Österreich geltenden Normen.

Im Zusammenhang mit „herkömmlichen“ Baumaßnahmen ohne außerordentliche Beeinträchtigungen, großteils ausrei-

chende Entfernungen und verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen können die verbleibenden Immissionsbelastungen von

Erschütterungen möglichst gering gehalten werden. Eine Gefährdung von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten

der Nachbarn/Nachbarinnen durch Erschütterungen kann ausgeschlossen werden.

Vor allem im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Variantenstudie und der Trassenfestlegung in Gebieten mit

geringeren naturräumlichen Raumwiderständen und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen wurde versucht, die Kultur-

landschaft bestmöglich zu schützen und zu pflegen und die entsprechenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes,

des damit zusammenhängenden Erholungswertes bzw. der Erholungswirkung und sonstiger damit zusammenhängender

ökologischer Wirkungen möglichst gering zu halten. Typische Landschaftselemente werden vom Vorhaben nicht betrof-

fen. Im Bereich des überspannten Waldbereiches sind umfassende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der Parallelführung zu GKB und A9 sowie geringen Nutzungskonflikten meist in den Randlagen

der Gebiete mit besonderer Standorteignung lt. ROG sowie geplanten Ausgleichsmaßnahmen können diese vor wesent-

lichen Beeinträchtigungen freigehalten werden. Dem Ziel, Gebiete zu sichern bzw. weiter zu entwickeln, die dem Men-

schen und seiner Erholung dienen sowie der Umwelt dienen, wird damit weitgehend entsprochen.

Relevante und ausgewiesene Kulturgüter als wissenschaftlich bedeutsame Zeugnisse menschlichen, tierischen, pflanzli-

chen oder mineralischen Daseins werden durch das Vorhaben nicht unmittelbar berührt. Eine maßgebliche Beeinträchti-

gung von Kulturgütern im weiteren Umfeld ist ebenfalls auszuschließen. Damit wird dem Ziel entsprochen, relevante

Kulturgüter weder zu beschädigen noch zu vernichten.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung und Infrastruktur wird das Vorhaben als umweltverträglich beurteilt. Aus

der Sicht des Fachgebietes Raumplanung werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen für die Bau- oder Be-

triebsphase vorgeschlagen.

Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden nicht vorgeschlagen.

Straßenbau

Bauphase

Aus Sicht des Fachbereichs Straßenbau sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolge-

rungen plausibel und nachvollziehbar. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen betreffen vor allem den Bereich Grad-

nerstraße. Hier ist besonders auf die Situierung der Stauräume zu achten, vor allem die Auswirkungen auf den Kreisver-

kehr östlich der Gradnerstraße. In diesem Bereich ist der Bauabschnitt der Arbeiten kürzer als 50-70 m zu wählen. Des

Weiteren wird eine rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9 aus Sicht der Genehmigung sowie aus Sicht im

Falle eines Gebrechens, empfohlen.

Betriebsphase

Es wird eine rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9 aus Sicht der Genehmigung sowie aus Sicht im Falle

eines Gebrechens, empfohlen. Für den Fachbereich Straßenbau ist die Betriebsphase ansonsten nicht relevant.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 229 -

3.8.2 GESAMTBEWERTUNG UVG

Befasste SV: UVP-Koordination, Unterstützung durch sämtliche SV

3.8.2.1 Frage U 1

Sind die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus insgesamt plausibel und nachvollziehbar? Ergeben sich aus fachlicher Sicht maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschät-zung der Projektwerberin?

Die von der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind aus der Sicht der Sachverständi-

gen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der

Projektwerberin.

3.8.2.2 Frage U 2

Sind die Auswirkungen des Vorhabens ausreichend dargestellt? Ist eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens erforderlich?

Die Auswirkungen des Vorhabens sind unter Berücksichtigung der fallweise durch die Sachverständigen erfolgten Er-

gänzungen der fachlichen Aussagen im Wesentlichen ausreichend dargestellt bzw. ableitbar. Dort wo Ergänzungen not-

wendig erschienen, wurden sie veranlasst.

3.8.2.3 Frage U 3

Wie werden die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf den Stand der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften bewertet?

Die zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens vorgelegten Unterlagen entsprechen dem Stand der Technik und

der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften. In der Planung werden die gesetzlichen Vorgaben und fachlichen

Standards eingehalten und können durch die Umsetzung der geplanten und seitens der SV zusätzlich geforderten Maß-

nahmen erreicht werden.

3.8.2.4 Frage U 4

Werden die Genehmigungskriterien des § 24h UVP-G sowie die im Rahmen der nach §24 Abs. 1 durchzuführen-den Genehmigungsverfahren anzuwendenden Verwaltungsvorschriften aus fachlicher Sicht eingehalten und werden die Genehmigungskriterien der sonstigen im Rahmen der nach dem 3. Abschnitt des UVP-G durchzu-führenden Genehmigungsverfahren (§24 Abs. 3 und 4) berücksichtigt?

3.8.2.4.1 Frage U 4.1

Werden die Emissionen von Schadstoffen von dem Stand der Technik begrenzt? [§ 24h Abs. 2 Z 1 UVP-G]

Die Emissionen von Schadstoffen werden entsprechend dem Stand der Technik begrenzt.

3.8.2.4.2 Frage U 4.2

Wird die Immissionsbelastung zu schützender Güter möglichst gering gehalten, wobei jedenfalls Immissionen vermieden werden, die

- das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder das Eigentum oder sonstige dringliche Rechte der

Nachbarn/Nachbarinnen gefährden,

- erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, jedenfalls solche, die

geeignet sind, den Boden, die Luft, den Pflanzen- oder Tierbestand oder den Zustand der Gewässer blei-

bend zu schädigen, oder

- zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn/Nachbarinnen im Sinn des § 77 Abs. 2 der Gewerbeord-

nung und zu einer Überschreitung der in der SchIV festgelegten Immissionsgrenzwerte führen? [§ 24h

Abs. 2 Z 2 UVP-G]

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 230 -

Unter der Voraussetzung, dass die von den Sachverständigen geforderten Maßnahmen umgesetzt werden und das

Vorhaben bescheidkonform realisiert wird, ist zu erwarten, dass es zu keinen unzumutbaren Belästigungen und zu kei-

nen Gesundheitsgefährdungen im Bau und im Betrieb der Anlage kommen wird.

Immissionen, die erhebliche Belastungen der Umwelt durch nachhaltige Einwirkungen verursachen, werden durch ent-

sprechende in der UVE vorgesehene sowie den von den Sachverständigen für zwingend erforderlich erachteten Maß-

nahmen möglichst gering gehalten.

3.8.2.4.3 Frage U 4.3

Werden Abfälle nach dem Stand der Technik vermieden oder verwertet oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß entsorgt? [§ 24h Abs. 2 Z 3 UVP-G]

Unter der Voraussetzung, dass die Zielsetzungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, die Kriterien und Vorgaben ein-

schlägiger Bestimmungen sowie die zwingend erforderlichem Maßnahmen eingehalten werden, werden Abfälle nach

dem Stand der Technik vermieden oder verwertet oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ordnungsgemäß

entsorgt.

3.8.2.4.4 Frage U 4.4

Wird durch geeignete Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Projektmodifikationen, Ausgleichsmaßnahmen oder sonstigen Vorschreibungen (insbesondere auch für Überwachungs-, Mess- und Berichtspflichten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Nachsorge) zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt in ihrer Gesamtheit beigetragen? [§ 24h Abs. 3 UVP-G]

Durch die von den Sachverständigen angeführten Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Projektmodifikationen, Aus-

gleichsmaßnahmen oder sonstigen Vorschriften wird zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt in ihrer Gesamtheit

beigetragen.

3.8.2.4.5 Frage U 4.5

Sind durch das Vorhaben und seine Auswirkungen, insbesondere auch durch Wechselwirkungen, Kumulatio-nen oder Verlagerungen, unter Bedachtnahme auf die öffentlichen Interessen, insbesondere des Umweltschut-zes schwerwiegende Umweltbelastungen zu erwarten, die durch Auflagen, Bedingungen, Befristungen, sonstige Vorschreibungen oder Projektmodifikationen nicht verhindert oder auf ein erträgliches Maß vermindert werden können? [§ 24h Abs. 4 UVP-G]

Durch das Vorhaben und seine Auswirkungen, insbesondere auch durch Wechselwirkungen, Kumulationen oder Verla-

gerungen, unter Bedachtnahme auf die öffentlichen Interessen, insbesondere des Umweltschutzes, sind keine schwer-

wiegenden Umweltbelastungen zu erwarten – unter Zugrundelegung der von den Sachverständigen für zwingend erfor-

derlich erachteten angeführten Bedingungen, Befristungen, sonstigen Vorschreibungen oder Projektmodifikationen wer-

den diese Umweltbelastungen möglichst gering gehalten. Ein erträgliches Maß an Umweltauswirkungen ist dadurch

jedenfalls gegeben.

3.8.2.4.6 Frage U 4.6

Wird auf die Umweltverträglichkeit des Vorhabens Bedacht genommen? Werden Vorkehrungen getroffen, die wesentliche zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen aus dem Bau und Betrieb der HL-Strecke unter Berücksich-tigung der Art der Nutzung des benachbarten Geländes möglichst gering halten? [§ 4 Abs. 2 HlG]

Auf die Umweltverträglichkeit des Vorhabens wird Bedacht genommen. Es werden Vorkehrungen getroffen, die wesentli-

che zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen aus dem Bau und Betrieb der HL-Strecke unter Berücksichtigung der Art der

Nutzung des benachbarten Geländes möglichst gering halten.

3.8.2.5 Frage U 5

Welche zusätzlichen Maßnahmen (zwingend / empfohlen) werden vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verhindern oder zu verringern oder günstige

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 231 -

Auswirkungen des Vorhabens zu vergrößern? Welche Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden vorgeschlagen?

Eine gesamthafte Darstellung der zusätzlichen Maßnahmen, mit denen schädliche, belästigende oder belastende Aus-

wirkungen des Vorhabens verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen vergrößert werden enthält der Maß-

nahmenkatalog – siehe Kapitel 6 des vorliegenden Umweltverträglichkeitsgutachtens.

3.8.2.6 Resümee

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 2 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Bei Einhaltung, der in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforder-

lich erachteten Maßnahmen und Kontrollen, ist im Sinne einer integrativen Gesamtschauus Sicht der Sachver-

ständigen die Umweltverträglichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 232 -

4 FRAGENBEREICH 3: AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE ENTWICKLUNG DES RAUMES

Bezüglich vertiefender Ausführungen zu den Fachgebieten Grundwasserschutz sowie Waldökologie und Forstwesen wird

auf das Kapitel 8 verwiesen.

4.1 FRAGE 1

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentli-cher überörtlicher und örtlicher Raumordnungsprogramme sowie Sachraumordnungsprogramme und im Hin-blick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus fachlicher Sicht beurteilt? Entspricht das Vorhaben den nach raumordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Zielsetzungen?

Bezüglich vertiefender Ausführungen zu den Fachgebieten Grundwasserschutz sowie Waldökologie und Forstwesen wird

auf das Kapitel 8 verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die folgenden, für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen relevanten Gesetze und Programme stellen die

maßgeblichen regionalen und örtlichen Beurteilungsgrundlagen im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens dar:

- Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 LGBl. für die Stmk Nr. 49/2010

- Stmk. Landesentwicklungsprogramm - LEP 2009, LGBl. für die Stmk Nr. 75/09

- Stmk. Naturschutzgesetz 1976 idF 2007

- Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft, LGBl. für die Stmk Nr. 58/93 (1993)

- Regionales Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung LGBI. für die Stmk Nr. 106/2005

- Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Graz 3.04, Stand: 7.11.2002

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Seiersberg 3.0, Stand 04.12.2001

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Pirka 4.0, Stand 17.11.2004

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Unterpremstätten 4.0, Stand 01.04.2008

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Zettling 4.0, Stand 2008

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Wundschuh 4.0, Stand 16.05.2007

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Werndorf 4.0, Stand 27.03.2003

- Örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Kalsdorf bei Graz 3.0, Stand 12.07.2001

- Flächenwidmungsplan der Stadt Graz, VF 3.00 – rechtskräftig seit 17.01.2003, letzter Planungsstand FWP-

Änderung VF 3.17 aus 2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Seiersberg VF 3.00 – rechtskräftig seit 30.07.2002, letzter Planungsstand

FWP-Änderung VF 3.27 rk. 16.04.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Pirka, VF 4.00 – rechtskräftig seit 05.08.2008, letzter Stand der Planung: rk.

FWP-Änderung VF 4.03 vom August 2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Unterpremstätten, VF 4.00 – rechtskräftig seit 23.02.2010, letzter Planungs-

stand FWP-Änderung VF 4.04 rk. 07.10.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Zettling, VF 3.00 – rechtskräftig seit 31.07.2002, letzter Planungsstand: rk.

FWP-Änderung VF 3.19 – rk: 18.05.2010

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 233 -

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wundschuh VF 4.00 – rechtskräftig seit 28.05.2008, letzter Planungsstand: rk.

FWP-Änderung VF 4.04 – rk: 27.07.2010

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Werndorf, VF 4.00 – rechtskräftig seit 18.07.2003,

- Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kalsdorf bei Graz, Rechtskräftiger FWP VF 3.00 – rechtskräftig seit

16.01.2001, letzter Planungsstand: rk. FWP-Änderung VF 3.38 aus 2010

Als für das Projekt und seine Auswirkungen wesentliche, relevante Zielsetzungen aus den unterschiedlichen Program-

men können abgeleitet und zusammengefasst werden:

Stmk. Raumordnungsge-

setz (ROG)

‐ Die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen ist durch sparsame und sorgsame Ver-

wendung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft zu erhalten und, so-

weit erforderlich, nachhaltig zu verbessern

‐ Die Nutzung von Grundflächen hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrau-

ches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weit gehender Vermeidung gegenseiti-

ger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen

‐ Die Ordnung benachbarter Räume sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

aller Gebietskörperschaften sind aufeinander abzustimmen

Stmk. Landesentwick-

lungsprogramm

‐ Ziele der Ordnung der Raumstruktur sind ………die zweckmäßige und bedarfsgerechte

Erschließung des Landesgebietes

Stmk. Naturschutzgesetz

1976 idF 2007

‐ Bei allen Vorhaben, durch die nachhaltige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu

erwarten sind, ist zur Vermeidung von die Natur schädigenden, das Landschaftsbild ver-

unstaltenden oder den Naturgenuss störenden Änderungen a) auf die Erhaltung des öko-

logischen Gleichgewichtes der Natur, b) auf die Erhaltung und Gestaltung der Landschaft

in ihrer Eigenart (Landschaftscharakter) sowie in ihrer Erholungswirkung (Wohlfahrts-

funktion) Bedacht zu nehmen und c) für die Behebung von entstehenden Schäden Vor-

sorge zu treffen.

Entwicklungsprogramm für

die Reinhaltung der Luft

‐ Empfehlungen zur Emissionsminderung im Verkehrsbereich: Förderung der Formen der

sanften Mobilität, Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen

Verkehrs durch Schaffung großräumiger Nahverkehrsverbundsysteme und der Verbes-

serung der Infrastruktur, Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene.

Regionales Entwicklungs-

programm Graz und Graz

Umgebung (REPRO)

‐ Ziele und Maßnahmen für Siedlungs- und Industrielandschaften (relevanter Bereich):

Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des Grünflächenanteiles

bzw. des Anteiles unversiegelter Flächen in Wohn- und Kerngebieten zu attraktivieren.

Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten

Gebieten zu reduzieren.

‐ Sicherung bzw. Freihaltung von Vorrangzonen (insbesondere Grünzonen, Siedlungs-

schwerpunkte, Landwirtschaft, Industrie/Gewerbe entlang des Untersuchungsraumes)

vor konfligierenden Nutzungen

Stadtentwicklungskonzept

Graz (STEK)

Als wesentliche, im Sinne der Vorhabensbeurteilung relevante Zielsetzungen des STEK im

Untersuchungsraum sind zu nennen:

‐ Umsetzung und Weiterentwicklung der umweltpolitischen Zielsetzungen zur Reduktion

von Luftschadstoffen

‐ Weitere Verdichtung des Versorgungsnetzes mit leitungsgebundenen Energieträgern

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 234 -

‐ Verbesserung und Gestaltung des Wohnumfeldes, Verringerung der Umweltbelastungen

‐ Anbindung an die internationalen Bahnkorridore (Koralm-/Semmeringbahn, Pontebbana,

Baltisch-Adriatischer Korridor)

‐ Zweigleisiger Ausbau der Südbahn Graz - Maribor

Örtliche Entwicklungskon-

zepte der Gemeinden

(ÖEK)

Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wird als wesentliche, für das Projekt relevante Ziel-

setzung der Örtlichen Entwicklungskonzepte (ÖEKs) angeführt. Die relevanten Zielsetzun-

gen nach einzelnen ÖEKs sind:

‐ ÖEK Seiersberg: Förderung des verstärkten Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur,

…speziell im Bereich Güter- und Personenverkehr, rasche Realisierung der

..Koralmbahn

‐ ÖEK Pirka: Förderung des verstärkten Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur (TEN), Mit-

wirkung zur Verbesserung und Ausbau der überregionalen Eisenbahnverbindungen. Ge-

plante Pufferbereiche mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen östlich entlang

A9 nördlich Knoten A2.

‐ ÖEK Unterpremstätten: keine relevanten Zielsetzungen zum Verkehr, Festlegung des

SFZ als touristischer Siedlungsschwerpunkt

‐ ÖEK Zettling: weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.., Anbindung an das überregio-

nale Verkehrsnetz, Ersichtlichmachung Projekt Bahnstromversorgung im ÖEK-Entwurf

‐ ÖEK Wundschuh: weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.. ,Anbindung an das über-

regionale Verkehrsnetz, Ersichtlichmachung Projekt Bahnstromversorgung, Ausweisung

des Waldbereiches (Masten 43 bis 46) als Biotop.

‐ ÖEK Werndorf: Förderung des verstärkten Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur (TEN),

Mitwirkung zur Verbesserung und Ausbau der überregionalen Eisenbahnverbindungen.

Flächenwidmungspläne

der Gemeinden (FLÄWI)

Als wesentliche, im Sinne der Vorhabensbeurteilung relevante, eher sensible Widmungen

im Nahbereich des geplanten verkabelten Teiles der Bahnstromübertragungsanlage sind

zu berücksichtigen:

‐ Reines Wohngebiet (WR) Bereich Wetzelsdorferstrasse – Amethgasse (einseitig 460m)

‐ WR Bereich P. Roseggerstrasse – Abstallerstrasse (zweiseitig 300m)

‐ WR Bereich Grottenhofstrasse – Puschweg (einseitig 320m)

‐ WR Bereich Harterstrasse – Grillweg (zweiseitig 350m)

‐ WR Bereich Grillweg – HS Webling (einseitig 750m)

‐ WR Bereich Schwarzer Weg – Hafnerstrasse (zur Häfte zweiseitig, 700m)

Randliche Berührung von WR-Widmungen durch Kabeltrasse entlang GKB-Bahntrasse

gesamt: 2.880m von 7.513m (38%).

Die Freileitungsstrecke weist keine Überspannung oder Berührung von Wohngebieten,

aber folgende randliche Überspannung von überörtlich bedeutenden Industriegebiets- und

Einkaufszentrenwidmungen auf:

‐ Bereich Industriegebiet und Einkaufszentrum Seiersberg (einseitig 700m)

‐ Betriebsstandort Knoten A9 Schachenwald (einseitig 200m)

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 235 -

‐ Vorrangzone Industrie-Gewerbe Bereich Knoten A9 Terminal Werndorf (einseitig 350m)

Randliche Berührung bzw. Überspannung von J1/2 sowie EZ-Widmungen im Gesamtaus-

maß von 1.250m von 13.075m (10%).

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes und damit zusammenhängender

maßgeblicher Programme und Rahmenvorgaben erfolgen im Wesentlichen auf der Basis des Stmk. Raumordnungsge-

setzes und der damit erforderlichen Planungsinstrumente auf regionaler und örtlicher Ebene.

Im Zusammenhang mit der umfassenden Trassenstudie aufbauend auf jeweiligen Parametern zum Raumwiderstand des

Vorhabens kann von einer umfassenden Berücksichtigung der Leitlinien des Stmk. ROG im Sinne einer sparsamen Ver-

wendung natürlicher Ressourcen und einer Minimierung von Nutzungskonflikten und schädigenden Auswirkungen auf

Natur und Landschaft im Sinne des Stmk. Nsch.Gesetzes ausgegangen werden.

Aufgrund des nachweislichen Erfordernisses der Bahnstromversorgung für die Erhöhung der Transportleistungen und

den weiteren Netzausbau der Bahn kann von einer „zweckmäßigen und bedarfsgerechten Erschließung des Landesge-

bietes“, einer generellen Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und einer Verbesserung des Modal Split im

Sinne umweltfreundlicher Verkehrsformen im Sinne des Stmk. Landesentwicklungsprogrammes ausgegangen werden.

Insbesondere auch die verkehrspolitischen Zielsetzungen des STEK Graz werden durch das Vorhaben maßgeblich un-

terstützt.

Durch die geplante Verlagerung von Transportleistungen auf die Schiene unterstützt das Projektvorhaben das Entwick-

lungsprogramm für die Reinhaltung der Luft.

Die im Regionalen Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung ausgewiesenen und vor konfligierenden Nutzun-

gen freizuhaltenden Vorrangzonen – insbesondere Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft und Rohstoffabbau -

werden durch das Vorhaben nur randlich berührt, eine nennenswerte Beeinträchtigung ergibt sich nicht. Die Beeinträchti-

gungen der durch die Kabeltrasse berührten Vorrangzonen Siedlungsentwicklung entlang der GKB-Trasse werden als

gering und damit vertretbar eingestuft.

Insbesondere die Kabeltrasse durch ausgewiesene Siedlungs- und Industrielandschaften des Grazer Stadtgebietes

widerspricht grundsätzlich der Zielsetzung nach einer Vermeidung und Reduktion von Immissionsbelastungen in Wohn-

gebieten (REPRO und STEK). Durch die Auswahl der relevanten Vorhabensvariante, die durchgehende Verkabelung

entlang der bestehenden GKB-Trasse und die Unterschreitung festgelegter elektromagnetischer Belastungsgrenzen

sowie anderer Belastungen können die Belastungen allerdings gering gehalten werden.

2/3 der Widmungen entlang der Kabeltrasse und 90% der Widmungen entlang der Freileitung stellen weitgehend unprob-

lematische Festlegungen und Widmungen der Anrainergemeinden dar. Ansatzweise betroffen sind ca. 2.880 m an rand-

lich berührten Wohngebietswidmungen (WR) sowie 1.250m an gewidmeten Industriegebieten und Einkaufszentren.

Zu den WR-Widmungen im Nahbereich der Kabeltrasse des Vorhabens ist darüber hinaus festzustellen, dass diese mit

ihrer Westausrichtung entweder der Kabeltrasse abgewandt sind oder ohnedies durch die parallel verlaufende GKB-

Trasse von der Kabelführung westlich der GKB-Trasse deutlich abgegrenzt sind.

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Raumordnungsprogramme und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die angeführ-

ten Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der elektromag-

netischen Belastungsgrenzen als geringfügig beurteilt werden. Damit entspricht das Vorhaben auf jeden Fall den nach

raumordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Zielsetzungen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 236 -

4.2 FRAGE 2

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher wasserwirtschaftlicher Konzepte und Pläne (GW-Schutz-, Schongebiete, Wasserversorgungsanlagen) und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen (Wasserbelastung) aus fachlicher Sicht beurteilt?

Grundwasserschutz

Befund - Sachverhalt:

Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche Sachverhalt ist in der Mappe UV 06-01 Untergrund und Wasser darge-

stellt. Auf diese Ausführungen wird verwiesen. Für die Frage der Querung von Grundwasserschongebieten wurde von

SV für Grundwasserschutz eine WISA-Abfrage durchgeführt.

Im gesamten Untersuchungsraum sind mehrere Brunnen zur Nutzwasserversorgung sowie auch zur Trinkwasserversor-

gung situiert. Vereinzelt werden diese auch zur Löschwasserversorgung bzw. zum Betrieb einer Wasserpumpe herange-

zogen.

Zudem existieren entlang des geplanten Verlaufs der Kabelleitung mehrere Versickerungsanlagen. Diese dienen haupt-

sächlich der Versickerung von Abwässern, aber auch von Oberflächenwässern.

Zwischen ca. Projekt-km 2,20 und ca. Projekt-km 2,70 verläuft die geplante Kabelleitung entlang des Wasserschutzge-

bietes der Brauerei PUNTIGAM. Innerhalb dieses Schutzgebiets sind die Brunnen BR-BA01 bis BR-BA05 situiert. Im

Untersuchungsraum kommen lediglich die Brunnen BR-BA01 und BR-BA02 zu liegen. Diese werden zur Trinkwasser-

versorgung genutzt.

Zwischen ca. Projekt-km 2,80 und Projekt-km 7,568 verlaufen die Kabelleitung sowie die Freileitungsmaste 1 bis 7 im

weiteren Grundwasserschongebiet des Wasserwerkes Feldkirchen. Die Freileitungsmaste 8 bis 23 sind im weiteren

Grundwasserschongebiet sowie die Freileitungsmaste 24 bis 34 im engeren Grundwasserschongebiet des Wasserwer-

kes Kalsdorf situiert.

Im gegenständlichen Untersuchungsraum existiert auch eine Vielzahl an Grundwasserteichen, die z.T. als Badegewäs-

ser genutzt werden.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die gg. Bahnstromübertragungsanlage liegt im nördlichen Abschnitt teilweise am Rande des Schutzgebietes der Brunnen

der Brauerei Puntigam. Im südlichen Teil verläuft die Anlage im weiteren Grundwasserschongebiet des Wasserwerkes

Feldkirchen sowie im weiteren und engeren Schongebiet des Wasserwerkes Kalsdorf. Aufgrund der baulichen Ausfüh-

rungen, sowie der hydrogeologischen Rahmenbedingungen (Kabelleitung verläuft oberhalb des Grundwasserniveaus,

Fundamente der Freileitungsmasten binden ab dem Mast 21 lediglich bei sehr hohen Grundwasserständen in den

Grundwasserkörper ein; ab Mast 38 ist eine Einbindung bei mittleren Grundwasserniveaus möglich;) sind keine dauerhaf-

ten nachteiligen quantitativen Auswirkungen zu erwarten. Geringfügige temporäre quantitative Auswirkungen sind, infolge

von Wasserhaltungsmaßnahmen, lediglich im Fall der Errichtung jener Mastfundamente möglich, die bei hohen Grund-

wasserständen in den Grundwasserkörper einbinden. Diesbezüglich wird aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasser-

schutz empfohlen, die Errichtung der Fundamente bei niedrigen Grundwasserspiegellagen auszuführen.

Mögliche geringfügige, temporäre qualitative Auswirkungen auf den Grundwasserkörper, hervorgerufen durch Trübungen

bzw. durch leichte Veränderungen des Chemismus infolge des Einsatzes von Bauchemikalien (z. B. Erhöhung des pH-

Wertes), können nicht völlig ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese geringfügigen qualitativen

Auswirkungen auf das lokale Umfeld der Baumaßnahme beschränkt und zeitlich limitiert bleiben. Beispielsweise ist von

einem Ende von allfälligen Trübungen jedenfalls mit den Beenden von Eingriffen in den Boden auszugehen, wie auch zu

erwarten ist, dass beispielsweise pH-Wert-Erhöhungen nach dem Aushärten der Betonfundamente der Masten (im Fall

einer Einbindung der Fundamente in den Grundwasserkörper) nicht mehr stattfinden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 237 -

Für die noch zu erfolgende Errichtung der restlichen Masten ist ein bauvorauseilendes, baubegleitendes und baunachei-

lendes wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm umzusetzen. Damit soll in objektiver Art und Weise eine tat-

sächlich durch das Bauvorhaben verursachte qualitative Beeinträchtigung von Messstellen festgestellt werden.

Eine nachhaltige Beeinträchtigung von wasserwirtschaftlichen Interessen durch die Errichtung der gg. Bahnstromüber-

tragungsanlage ist nicht zu erwarten.

4.3 FRAGE 3

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentli-cher forstwirtschaftlicher Konzepte und Pläne (Waldfunktions- und Entwicklungspläne), den Bodenverbrauch und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus fachlicher Sicht beurteilt?

Waldökologie und Forstwesen

Befund - Sachverhalt:

Die Waldentwicklungspläne sind Planungen über die vier Waldfunktionen (Nutz,-Schutz-Wohlfahrts- und Erholungsfunk-

tion) wobei die Wertigkeit dieser Waldfunktionen in drei Stufen festgelegt wird. Regionen mit einer gleichen Wertigkeit

werden zu Funktionsflächen zusammengefasst, wobei die Mindestfläche einer Funktionsfläche 10 ha beträgt. Daneben

besteht noch die im ForstG in § 1 erwähnte ökologische Funktion, welche aber (derzeit noch) keinen unmittelbaren Nie-

derschlag im Waldentwicklungsplan findet.

Diese Festlegungen sind als forstliche Planungen anzusehen, wobei ausgehend vom Ist-Zustand die Ziele, Gefährdun-

gen und Entwicklungsmöglichkeiten festgelegt werden. Diese Planungen haben keinen Verordnungscharakter, dienen

aber in vielen Bereichen wie für Forstprojekte, Einsatz von Förderungsmitteln, Orientierung für die örtliche und überörtli-

che Raumplanung und der Ausführung von regionalen Raumplanungskonzepten als bedeutende Grundlage. Mit der

Novellierung des Forstgesetzes hat der Waldentwicklungsplan für die Festlegung des öffentlichen Interesses an der

Walderhaltung eine besondere Bedeutung erhalten.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Im Bereich des Grazer Feldes entspricht das Projekt nicht den Zielsetzungen des Waldentwicklungsplanes, die kurz

zusammengefasst so definiert werden können:

„Zur Förderung der Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungsfunktion sowie der ökologischen Funktion sollen die bestehenden

Waldkomplexe und Waldinseln möglichst erhalten bleiben und trotz des großen Rodungsdruckes in Form von Biotopver-

bund und sonstigen Aufforstungsmaßnahmen stabilisiert und gestärkt werden.“ Daher sind Ersatz- und Ausgleichmaß-

nahmen sowie Verbesserungsmaßnahmen in diesem Bereich unbedingt erforderlich.

4.4 FRAGE 4

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentli-cher Verkehrsplanungen (Bundes-, Landesverkehrskonzept, Verkehrskonzepte von Gemeinden) aus fachlicher Sicht beurteilt?

Straßenbau

Befund - Sachverhalt:

Die Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, Fußgängerverkehr, öffentlicher Verkehr) wird im Steirischen Gesamt-

verkehrskonzept 2008+ sowie im Regionalen Verkehrskonzept Graz und Graz-Umgebung 2010 als ein zentral wichtiger

Punkt formuliert.

Gemäß UVE ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf für einen wirtschaftlich effizienten

Betrieb der Koralmbahn sowie der Südbahn notwendig und würde in weiterer Folge die Beibehaltung des Betriebspro-

gramms dieser beiden Bahntrassen sicherstellen. Ohne der Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz –

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 238 -

Werndorf müssten, um das Betriebsprogramm beizubehalten, ca. 40 % der Züge mit Dieseltraktion geführt werden. Die-

se Maßnahme hat jedoch, gemäß UVE-Zusammenfassung, Einlage Nr. UV 01-01.02, zur Folge, dass mit deutlich höhe-

ren Emissionen von Luftschadstoffen zu rechnen wäre.

Im Steirischen Gesamtverkehrskonzept wird u.a. die Koralmbahn als Schlüsselprojekt im gesamteuropäischen Schie-

nennetz der TEN bezeichnet und in weiterer Folge von großer Bedeutung als Rückgrat für eine globale wirtschaftliche

Integrationszone in Mitteleuropa. Die Südbahn hingegen stellt die Hauptverkehrsroute von Wien in Richtung Italien dar.

Es wird des Weiteren auf das Kapitel 4.2.1. Relevante Gesetze, Programme und Konzepte im UVE-Bericht über Sied-

lungs- und Wirtschaftsraum, Einlage Nr. UV 04-01.01, verwiesen.

Gemäß Steirischem Gesamtverkehrskonzept 2008+ erschließt die Neue Südbahn bzw. die Pontebbana-Achse innerös-

terreichisch bei vergleichbarer Streckenlänge die annähernd gleichen Bevölkerungspotenziale wie die Westbahnachse.

Insbesondere für den Süden von Österreich ist mit dem Ausbau dieser Bahnstrecke ein hohes Attraktivierungspotenzial

für den Öffentlichen Verkehr und die angeschlossenen Standorte verbunden.

In Bezug auf die Entwicklung des Raumes ist auf einen ausreichenden Abstand der Leiter- und Erdseile zu gewidmeten

Bauland- und Grünlandflächen sowie zu den Gewerbegebiets-Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Gemäß Bericht

Maßnahmenübersicht, Einlage Nr. UV 01-01.03, wird dieser unter Kapitel 4, Unterkapitel 4.1.1., im Fachbereich Sied-

lungs- und Wirtschaftsraum als Maßnahme angeführt.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Aus Sicht des Fachgebiets Straßenbau hat die Kabelleitung keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung des

Raumes. Selbiges betrifft die Freileitung, jedoch ist hier ein etwa 500 m bis 1.000 m breites Band (Schutzstreifen), inner-

halb dessen Stromleitungen geführt werden, freizuhalten.

Durch die Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf wird ein wirtschaftlich effizienter Betrieb der Koralmbahn

sowie der Südbahn sichergestellt. Des Weiteren kann durch die qualitativ bessere öffentliche Verkehrsmittelanbindung

mit Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes – der Standortgemeinden, ausgegangen werden.

Raumplanung und Infrastruktur

Befund - Sachverhalt:

Die folgenden öffentlichen Konzepte und Planungen stellen die maßgeblichen landesweiten und regionalen Beurtei-

lungsgrundlagen im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf Verkehr und Entwicklung des Raumes dar:

- Europäisches Raumentwicklungskonzept 1999

- Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2001

- Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011 – 2016

- Stmk. Landesentwicklungsprogramm - LEP 2009, LGBl. für die Stmk Nr. 75/09

- Landesumweltprogramm Steiermark 2000

- Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft, LGBl. für die Stmk Nr. 58/93 (1993)

- Steirisches Gesamtverkehrskonzept 2008+

- Regionales Verkehrskonzept Graz und Graz Umgebung 2010

- Stadtentwicklungskonzept der Gemeinde Graz 3.04, Stand: 7.11.2002

Als für das Projekt und seine Auswirkungen wesentliche, relevante Zielsetzungen aus den unterschiedlichen Program-

men können abgeleitet und zusammengefasst werden:

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 239 -

Europäisches Raument-

wicklungskonzept 1999

EUREK

‐ Dieses EU-weite räumliche Entwicklungsleitbild betont die Wichtigkeit der TEN-Netze für

die EU, insbesondere hinsichtlich hinsichtlich „[...] eines reibungslosen Funktionierens

des Binnenmarktes sowie der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhal-

tes [...].Zudem können in Räumen mit hoher Straßenverkehrsbelastung durch Fernver-

kehr die Hochgeschwindigkeitsstrecken einen Anreiz für Verlagerungen auf die Schiene

bieten und in der Folge zur Entlastung des Straßenverkehrs und damit der Umwelt bei-

tragen“.

Österreichisches Raum-

entwicklungskonzept 2001

ÖREK

‐ Im Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ des ÖREK wird die Bedeutung der verkehrlichen

Erreichbarkeit für die Wirtschaftsentwicklung sowie für die Standortgunst und den

Wohlstand einer Region hervorgehoben und werden nachfrageorientierte bzw. auf po-

tenzielle Nachfrage reagierende Ergänzungen und Lückenschlüsse des Schienennetzes

gefordert.

‐ Das ÖREK sieht als weiteres wichtiges Ziel vor, „einen möglichst hohen Anteil des Ver-

kehrs auf umweltfreundlichen Verkehrsträgern abzuwickeln“. Daher gilt es, die Wettbe-

werbsfähigkeit der Schiene zu stärken. Explizit wird der „Ausbau des Systems Südbahn

zur Erhöhung von Qualität und Kapazität und zur Aufwertung des verkehrsgeographisch

benachteiligten Südens und Südostens“ gefordert.

Ausbauplan Bundesver-

kehrsinfrastruktur 2011 -

2016

‐ Im Sinne der Verkehrspolitischen Hauptziele (Schaffung der Voraussetzungen für die

schrittweise Einführung eines Knoten/Kantenzeitmodells im Personenverkehr mit stabilen

und pünktlichen Fahrzeiten, Unterstützung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die

Schiene durch Infrastrukturmaßnahmen, Aufbau von Kapazitäten, um eine Reduktion

von verkehrsbedingten CO2 Emissionen durch Verkehrsverlagerung zu erreichen) wurde

2010 eine Neubewertung der Verkehrsprojekte durchgeführt. Demzufolge werden die In-

betriebnahmen der für das Vorhaben relevanten Projekte Koralmbahn und Semmering-

bahn zwar leicht verschoben, verblieben aber auf der Prioritätenliste. Der zweigleisige

Ausbau der Strecke Werndorf – Spielfeld ist ebenfalls gesichert.

Stmk. Landesentwick-

lungsprogramm 2009

‐ Ziele der Ordnung der Raumstruktur sind ………die zweckmäßige und bedarfsgerechte

Erschließung des Landesgebietes.

Landesumweltprogramm

Steiermark 2000

‐ Das Landesumweltprogramm stellt eine Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung der

Steiermark dar. Unter anderem wird eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene für

den Umweltschutz gefordert. Angepeilt wird, den Anteil des Schienenverkehrs in der

Steiermark von 28 % (2000) auf 35 % bis zum Jahr 2010 zu erhöhen.

Entwicklungsprogramm für

die Reinhaltung der Luft

‐ Empfehlungen zur Emissionsminderung im Verkehrsbereich: Förderung der Formen der

sanften Mobilität, Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen

Verkehrs durch Schaffung großräumiger Nahverkehrsverbundsysteme und der Verbes-

serung der Infrastruktur, Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene.

Steirisches Gesamtver-

kehrskonzept 2008+

StGVK

‐ Im StGVK 2008+ wird konkret auf die Baltisch-Adriatische Achse mit Neuer Südbahn

bzw. Pontebbana-Achse sowie auf die Verknüpfung zwischen Prag/Linz – Graz – Mari-

bor Kroatien eingegangen, im Bereich der hochrangigen Schienenverbindungen werden

u.a. Großprojekte wie der Semmering-Basistunnel und die Koralmbahn, aber auch der S-

Bahnausbau nach Spielfeld/Straß angesprochen.

Regionales Verkehrskon-

zept Graz und Graz Um-

gebung 2010

‐ Das Regionale Verkehrskonzept Graz und Graz Umgebung (RVK GGU) definiert ein

Leitbild sowie Prioritäten und Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte Regionalver-

kehrspolitik.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 240 -

‐ Als besondere Schwerpunkte werden dabei auch die Realisierung des S-Bahn-

Konzeptes im Ballungsraum Graz und die erforderlichen Streckenausbau- und Infrastruk-

turerfordernisse angesprochen.

Stadtentwicklungskonzept

Graz (STEK)

Als wesentliche, im Sinne der Vorhabensbeurteilung relevante Zielsetzungen des STEK im

Untersuchungsraum sind zu nennen:

‐ Umsetzung und Weiterentwicklung der umweltpolitischen Zielsetzungen zur Reduktion

von Luftschadstoffen

‐ Weitere Verdichtung des Versorgungsnetzes mit leitungsgebundenen Energieträgern

‐ Verbesserung und Gestaltung des Wohnumfeldes, Verringerung der Umweltbelastungen

‐ Anbindung an die internationalen Bahnkorridore (Koralm-/Semmeringbahn, Pontebbana,

Baltisch-Adriatischer Korridor)

‐ Zweigleisiger Ausbau der Südbahn Graz - Maribor

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher

Verkehrsprogramme und Planungen beziehen sich auf eine Reihe von vorwiegend programmatischen Festlegungen,

Zielen und Maßnahmen auf Europäischer Ebene, auf Bundesebene und auf Steiermark-Ebene.

Im Zusammenhang mit der Bahnstromversorgung für Koralmbahn und Südbahn stellt das Vorhaben auch eine Teilmaß-

nahme für das TEN-Netz der EU und den Baltisch-Adriatischen Korridor sowie die Nordwest – Südostbahnachse durch

Österreich dar und unterstützt damit die verkehrspolitischen Zielsetzungen des EUREK, des ÖREK, des Ausbauplanes

Bundesverkehrsinfrastruktur, des StGVK und des Landesentwicklungsprogrammes. Darüber hinaus stellt das Vorhaben

auch einen wichtigen Baustein für die Umsetzung des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz und Graz Umgebung sowie

des STEK Graz dar.

Im Sinne der geplanten Verlagerung auf den Schienenverkehr werden mit dem Vorhaben darüber hinaus auch wesentli-

che Grundsätze dieser o.a. Programme sowie das Landesumweltprogramm und das Entwicklungsprogramm für die

Reinhaltung der Luft angesprochen.

4.5 FRAGE 5

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentli-cher naturschutzrechtlicher Konzepte und Pläne (Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Natur-parks, Europaschutzgebiete) und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus fachlicher Sicht beurteilt?

Ökologie

Befund - Sachverhalt:

Die im Untersuchungsraum liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale werden vom Vorhaben

nicht betroffen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher naturschutzrecht-

licher Konzepte und Pläne, den Bodenverbrauch und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen werden

als umweltverträglich beurteilt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 241 -

4.6 FRAGE 6

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung des Bodenverbrauches und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus fachlicher Sicht beur-teilt?

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Befund - Sachverhalt:

Die Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die Entwicklung des Raumes und des Bodenverbrauches werden im

UVE Bericht Boden, Land- und Forstwirtschaft (UV 06-02.01) für den Fachbereich Landwirtschaft umfassend und nach-

vollziehbar dargestellt, wobei insbesondere für jeden Teilraum getrennt nach Bau- und Betriebsphase auf die Flächen-

verluste eingegangen wird.

In diesem Bericht wird die Ist – Situation, insbesondere die flächenhaften Auswirkungen, die Beeinträchtigungen der

Bewirtschaftbarkeit und der Bodenqualität sowie die Beeinflussungssensibilität nach Teilräumen beschrieben und bewer-

tet. In einem weiteren Schritt werden nach Teilräumen die Auswirkungen (z.B. Flächenverlust) dargestellt und in Bezug

auf Eingriffserheblichkeit (ohne Maßnahmen) beurteilt. Anschließend werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Ver-

minderung von Auswirkungen sowie zum Ausgleich im Detail definiert und die Maßnahmenwirksamkeit sowie die verblei-

bende Restbelastung an Hand einer Matrix nachvollziehbar beurteilt. Eine Beweissicherung und begleitende Kontrolle ist

für den Fachbereich Landwirtschaft nicht vorgesehen.

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Bei Umsetzung aller projektbegleitenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Auswir-

kungen, wie Rekultivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Schutz von Agrarflächen, Erreichbarkeit der Agrarflächen

ergeben sich aus fachlicher Sicht im Fachbereich Landwirtschaft in der Betriebsphase im Teilraum Grazer Feld – Mitte

und Grazer Feld – Süd eine geringe Restbelastung. Somit ist eine erhebliche dauernde Beeinflussung der Flächenaus-

stattung – nicht zuletzt auch durch den hohen Anteil landwirtschaftlicher Flächen in den obig genannten Teilräumen –

nicht gegeben.

Der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen in der Betriebsphase ist mit insgesamt 536,8 m² als gering eingestuft und

beläuft sich gerundet auf 0,03 bzw. 0,02 % Anteile an den Teilraumflächen Grazer Feld – Mitte und Grazer Feld Süd. In

der Bauphase beträgt der Flächenverbrauch 18.665 m² und gerundet 0,48% bzw. 0,93% Anteile an den Teilraumflächen

Grazer Feld – Mitte und Grazer Feld – Süd und wird ebenfalls als gering bewertet.

Aus Sicht der Landwirtschaft ist bedingt durch den äußerst geringen Flächenverbrauch eine nachhaltige Nutzung der

Ressource „landwirtschaftliche Böden“ gewährleistet.

4.7 FRAGE 7

Wie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung des Energieverbrauches für Beleuchtung und im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen aus fachli-cher Sicht beurteilt?

Elektrotechnik

Befund - Sachverhalt:

Die Berücksichtigung des Energieverbrauches für Beleuchtung ist durch das vorliegende Projekt nicht gegeben, da der

Betrieb der Leitung keinen Energieeinsatz erfordert. In der Betriebsphase treten die Leitungsverluste bei der Energie-

übertragung auf die durch die Übertragungseffizienz der Leitung hervorgerufen werden. Diese Leitungsverluste aus dem

Bahnstromnetz der ÖBB werden mit <5 % der übertragenen Energie angegeben.

Lediglich für die Herstellung des 110 kV-Hochspannungskabels und die Errichtung der 110 kV-Hochspannungsfreileitung

in der Bauphase ist Energieeinsatz erforderlich.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 242 -

Gutachten - Schlussfolgerungen:

Das projektierte Vorhaben dient der Übertragung von elektrischer Bahnenergie. Die transportierten Energieströme wer-

den bei der Betrachtung des Energiebedarfs nicht berücksichtigt, da diese nur übertragen (transportiert) werden. Der

Betrieb des Vorhabens erfordert keinen zusätzlichen Energieeinsatz.

Die Übertragung elektrischer Energie auf Hochspannungsleitungen stellt eine verlustarme Übertragung dar, da die Leis-

tung, auf einem höheren Spannungslevel (110 kV) mit geringerem Strom übertragen werden kann als bei Übertragung

derselben Leistung mit 15 kV über die Oberleitungsanlage der Bahn.

4.8 FRAGE 8

Wurde eine strategische Umweltprüfung durchgeführt?

Koordination

Befund – Sachverhalt

Für das vorliegende Projekt wurde keine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend den vorgegebenen

überörtlichen und nationalen Zielen wurde eine strategische Prüfung für den gesamten Korridor der HL-Trasse zwischen

Wien und der Staatsgrenze zu Italien bereits vor dem Jahr 2003 durchgeführt. Im Rahmen dieser Korridorsuche für die

Anlage der Trasse wurde auch der relevante Raum in Ungarn und Slowenien in die Überlegungen und strategischen

Umweltprüfungen einbezogen. Dabei konnten auch für den Abschnitt dieses Korridors in Österreich zwischen den Bun-

desländern Steiermark und Kärnten (die Koralmtrasse) mehrere Trassenvarianten untersucht und in Hinblick auf alle

relevanten Aspekte betrachtet werden.

Infolge dieser den gesamten Korridor und die HL-Trasse zwischen Wien und der Grenze zu Italien erfolgten Betrachtung

wurde auch für den gegenständlichen Teilabschnitt Graz-Werndorf eine wesentliche Grundsatzentscheidung getroffen,

die eine SUP alleine zu diesem Teilabschnitt und die Aufgabenstellung des vorliegenden Projektes als nicht praktikabel

bzw. sinnvoll sein lässt.

Gutachten - Schlussfolgerung

Es wird darauf verwiesen, dass für diesen in der vorliegenden UVE behandelten Projekt und Abschnitt der HL-Trasse

zwar keine SUP entsprechend der EU – Richtlinie durchgeführt wurde, eine analoge Prüfung aber bereits im Rahmen der

vorangegangenen Korridorsuche für die Koralmbahn durchgeführt wurde.

4.9 FRAGE 9

Ist ein Klima- und Energiekonzept vorhanden? Ist es schlüssig und nachvollziehbar? Entsprechen die dort vor-gesehenen Maßnahmen dem Stand der Technik?

Koordination

Befund – Sachverhalt

Die vorliegende UVE beinhaltet ein Klima- und Energiekonzept, das sich in der Einlage UV 06-03.02 befindet. Das Klima

und Energiekonzept enthält die Berechnung des für den Bau des 110 kV – Hochspannungskabels und der 110 kV-

Hochspannungsfreileitung voraussichtlichen Verbrauchs fossiler Brennstoffe und die damit in Verbindung stehende Frei-

setzung klimarelevanter Treibhausgase, insbesondere CO2. Außerdem wird bei beiden Angaben im Klima- und Energie-

konzept der UVE zwischen Bau- und Betriebsphase unterschieden.

Für den Bau der gesamten Anlage wird von einem Verbrauch von 157 Tonnen fossiler Brennstoffe (entspricht 6.687 GJ

Energieaufwand und 492 Tonnen CO2 Emission) ausgegangen. Während der Betriebsphase wird es keinen - bis ver-

nachlässigbar - geringen Energieaufwand geben.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 243 -

In einem eigenen Kapitel werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion von klimarelevanten

Treibhausgasen angeführt.

Gutachten - Schlussfolgerung

Die Ausführung des Klima- und Energiekonzeptes ist schlüssig und nachvollziehbar. Es werden alle diesbezüglich rele-

vanten Themenbereiche ausreichend abgehandelt. Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik.

4.10 ZUSAMMENFASSUNG FRAGENBEREICH 3

4.10.1 FACHGEBIETSBEZOGENE DARLEGUNGEN

Elektrotechnik

Die Berücksichtigung des Energieverbrauches für Beleuchtung ist durch das vorliegende Projekt nicht gegeben, da der

Betrieb der Leitung keinen Energieeinsatz erfordert. Der Betrieb des Vorhabens erfordert keinen zusätzlichen Energie-

einsatz, da die transportierten Energieströme nur übertragen werden.

Ökologie

Aus Sicht des SV Ökologie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksich-

tigung öffentlicher naturschutzrechtlicher Konzepte und Pläne, den Bodenverbrauch und im Hinblick auf eine nachhaltige

Nutzung von Ressourcen als umweltverträglich beurteilt.

Waldökologie und Forstwesen

Im Bereich des Grazer Feldes entspricht das Projekt nicht den Zielsetzungen des Waldentwicklungsplanes, die kurz

zusammengefasst so definiert werden können:

„Zur Förderung der Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungsfunktion sowie der ökologischen Funktion sollen die bestehenden

Waldkomplexe und Waldinseln möglichst erhalten bleiben und trotz des großen Rodungsdruckes in Form von Biotopver-

bund und sonstigen Aufforstungsmaßnahmen stabilisiert und gestärkt werden.“ Daher sind Ersatz- und Ausgleichmaß-

nahmen sowie Verbesserungsmaßnahmen in diesem Bereich unbedingt erforderlich.

Wenn die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6, Beschreibung und Beurteilung der Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen im Abschnitt Graz-Werndorf) und im vorliegenden Gutachten festgelegten Kompensations- und Kon-

trollmaßnahmen sowie die Bedingungen und Auflagen von der Behörde inhaltlich vorgeschrieben und diese im vollen

Umfang fristgerecht erfüllt und eingehalten werden, kann das ggst. Projekt zumindest als umweltverträglich eingestuft

werden.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Auswirkungen des Vorhabens Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf in Hinblick auf den Bodenverbrauch

und eine nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen sind unbedeutend und gefährden nicht die nachhalti-

ge Nutzung und Sicherstellung der landwirtschaftlichen Flächen.

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist eine nachhaltige Nutzung der Ressource „landwirtschaftliche Böden“ gegeben.

Grundwasserschutz

Auch ob der Nahelage des gg. Vorhabens zum Wasserschutzgebiet der Brunnen Punitgamer Brauerei sowie der Que-

rung von Grundwasserschongebieten ist aufgrund der baulichen Ausführung der Anlage keine Beeinträchtigung von

wasserwirtschaftlichen Interessen durch die Errichtung der gg. Bahnstromübertragungsanlage zu erwarten. Die nachhal-

tige Nutzung der Ressource Wasser wird durch das gg. Vorhaben nicht beeinträchtigt

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 244 -

Raumplanung und Infrastruktur

Die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes unter Berücksichtigung öffentlicher

Raumordnungs- und Verkehrsprogramme beziehen sich auf eine Reihe von programmatischen Festlegungen, Verord-

nungen, Zielen und Maßnahmen auf Europäischer Ebene, auf Bundesebene, auf Steiermark-Ebene und davon abgelei-

teter Planungsinstrumente der Gemeinden.

Im Zusammenhang mit der Bahnstromversorgung für Koralmbahn und Südbahn stellt das Vorhaben eine Teilmaßnahme

für das TEN-Netz der EU und den Baltisch-Adriatischen Korridor sowie die Nordwest – Südostbahnachse durch Öster-

reich dar und unterstützt damit insbesondere die verkehrspolitischen Zielsetzungen des EUREK, des ÖREK, des Aus-

bauplanes Bundesverkehrsinfrastruktur, des StGVK und des Landesentwicklungsprogrammes. Darüber hinaus stellt das

Vorhaben auch einen wichtigen Baustein für die Umsetzung des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz und Graz Umge-

bung sowie des STEK Graz dar.

Im Sinne der geplanten Verlagerung auf den Schienenverkehr werden mit dem Vorhaben darüber hinaus auch wesentli-

che Grundsätze dieser o.a. Programme sowie das Landesumweltprogramm und das Entwicklungsprogramm für die

Reinhaltung der Luft angesprochen.

Im Zusammenhang mit der umfassenden Trassenstudie aufbauend auf jeweiligen Parametern zum Raumwiderstand des

Vorhabens kann von einer umfassenden Berücksichtigung der Leitlinien des Stmk. ROG im Sinne einer sparsamen Ver-

wendung natürlicher Ressourcen und einer Minimierung von Nutzungskonflikten und schädigenden Auswirkungen auf

Natur und Landschaft im Sinne des Stmk. Nsch.Gesetzes ausgegangen werden.

Die im Regionalen Entwicklungsprogramm Graz und Graz Umgebung ausgewiesenen und vor konfligierenden Nutzun-

gen freizuhaltenden Vorrangzonen werden durch das Vorhaben nur randlich berührt, eine nennenswerte Beeinträchti-

gung ergibt sich nicht. Insbesondere die Kabeltrasse durch ausgewiesene Siedlungs- und Industrielandschaften des

Grazer Stadtgebietes widerspricht teilweise der Zielsetzung nach einer Vermeidung und Reduktion von Immissionsbelas-

tungen in Wohngebieten (REPRO und STEK). Demgegenüber steht die durchgehende Verkabelung entlang der beste-

henden GKB-Trasse und die Unterschreitung festgelegter elektromagnetischer Belastungsgrenzen.

2/3 der Widmungen entlang der Kabeltrasse und 90% der Widmungen entlang der Freileitung stellen weitgehend unprob-

lematische Festlegungen und Widmungen der Anrainergemeinden dar. Ansatzweise betroffen sind ca. 2.880 m an rand-

lich berührten Wohngebietswidmungen (WR) sowie 1.250m an gewidmeten Industriegebieten und Einkaufszentren.

In der Gesamtbetrachtung raumplanerischer, umweltrelevanter und verkehrspolitischer Zielsetzungen unterstützt das

Vorhaben die Programme und Zielsetzungen auf europäischer, österreichischer und regionaler Ebene und stellt einen

Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar.

Die angeführten Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der

elektromagnetischen Belastungsgrenzen als geringfügig beurteilt werden. Damit entspricht das Vorhaben auf jeden Fall

auch den nach raumordnungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Zielsetzungen.

Straßenbau

Gemäß Steirischen Gesamtverkehrskonzept 2008+ sowie gemäß Regionalen Verkehrskonzept Graz und Graz-

Umgebung 2010 stellt die Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, Fußgängerverkehr, öffentlicher Verkehr) eine

zentrale Rolle dar. Die Koralmbahn sowie die Südbahn sind in diesen beiden Konzepten wichtige Maßnahmen für die

Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs sowie für die angeschlossenen Standorte. Gemäß UVE-Zusammenfassung,

Einlage Nr. UV 01-01.02, ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf für einen wirtschaftlich

effizienten Betrieb der Koralmbahn sowie der Südbahn notwendig. Dadurch würde in weiterer Folge die Beibehaltung des

Betriebsprogramms dieser beiden Bahntrassen sichergestellt sein. Ebenso wäre der Einsatz von ca. 40 % der Züge mit

Dieseltraktion bei der Südbahn, was in weiterer Folge zu deutlich höheren Emissionen der Luftschadstoffe führen würde,

verhindert.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 245 -

Daher ist die Errichtung einer Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf für einen effizienten Betrieb der Koralm-

bahn sowie der Südbahn und in weiterer Folge für die Region notwendig.

4.10.2 RESÜMEE

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 3 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Unter Berücksichtigung der, in der UVE angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich als zwingend

erforderlich erachteten Maßnahmen, sind keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorha-

bens auf die Entwicklung des Raumes zu erwarten.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 246 -

5 FRAGENBEREICH 4: FACHLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEN STELLUNGNAHMEN

Die eingelangten Stellungnahmen werden nachfolgend nach Name angeführt und die Inhalte in Kurzform wiedergege-

ben. Die Stellungnahmen wurden den jeweiligen Sachverständigen (SV) zur fachlichen Auseinandersetzung zugeordnet.

Dem SV-A obliegt dabei die Federführung, d.h. in seinen Ausführungen ist auf die jeweilige Stellungnahme einzugehen.

Die bezeichneten SV-B sollen bei der fachlichen Auseinandersetzung mitwirken.

Stellungnahmen ohne konkreten fachlichen Bezug bzw. zu Problembereichen, die nicht Gegenstand des UVP-

Verfahrens gemäß UVP-G 2000 bzw. der beantragten Genehmigungen sind - wie zum Beispiel Projektkosten, volkswirt-

schaftliche Nachteile, Höhe von Entschädigungen, Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen Rechnung, Wertminderung, etc.

werden zwar in der Aufstellung angeführt, aber keinem SV zur fachlichen Auseinandersetzung zugeordnet. Sie sollten

den SV zur Information dienen.

5.1 BEANTWORTUNG DER STELLUNGNAHMEN

5.1.1 NR 1: AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

1 Amt der Steiermärkischen Landesregierung,

Abteilung 19

Stempfergasse 5 – 7

8010 Graz

GW

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 247 -

Grundwasserschutz

Grundsätzlich wird festgestellt, dass im Zuge der Umsetzung des gg. Vorhabens Eingriffe in den Untergrund nunmehr

lediglich im Fall der Errichtung der Fundamente der Masten 42-46 erfolgen. Daher sind allfällige Auswirkungen auf den

Grundwasserkörper in realita auch auf diesen Bereich (bzw. den Grundwasserabstrom in diesem Bereich) beschränkt.

Die vom wasserwirtschaftlichen Planungsorgan als "mangelhaft" bewertete Beurteilung fremder Rechte (infolge einer

unzureichenden Erfassung von Wassernutzungen) wurde durch vertiefende Auskünfte behoben.

Im Hinblick auf die Größe des Beeinträchtigungsbereiches wird ausgeführt, dass eine Keimbelastung infolge der Bau-

maßnahme bei geordneter Baustellenabwicklung auszuschließen ist. Allfällige geringfügige qualitative Beeinträchtigun-

gen des Grundwasserkörpers sowie geringe Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bleiben auf das unmittelbare Umfeld

der Baugruben beschränkt. Zudem wurde seitens des SV für Grundwasserschutz eine zwingende Maßnahme betreffend

die Verwendung von Baustoffen, bzw. Bauhilfsstoffen formuliert, mit dem Ziel eine nachhaltige qualitative Beeinträchti-

gung der Grundwasserqualität hintanzuhalten. Ebenso wurde empfohlen, die Baugrubenherstellung zu Zeiten niedriger

Grundwasserstände durchzuführen, um erst gar nicht quantitativ in den Grundwasserkörper eingreifen zu müssen.

Im Bereich der noch zu errichtenden Masten ist eine repräsentative Beweissicherung von Wassernutzungen vorgesehen.

5.1.2 NR 2: HERMANN UND BRIGITTE SILLER

2.1 Hermann und Brigitte Siller

Westbahngasse 75

8054 Graz

--

Darstellung des Sachverhalts

2.2 ET

EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 248 -

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

2.3 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende,

wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

stellen die vom Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur

die Evidenz für hypothetisch oder spekulativ aufgestellte, tatsächlich existierende Wirkungen im Organismus belegen.

Dieser Beweis konnte aber für die relativ schwachen gegenständigen magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht erbracht

werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 9 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300 µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt

2.4 ET

UM

RP

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km

5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grund-

stücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 2.3

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 249 -

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden. Mögliche raumrelevante Nutzungsän-

derungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen werden – im Zusammenhang mit den dar-

über hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen (Erhaltung der Durchgängigkeit der Radwege, landschaftplaneri-

sche Maßnahmen) als minimal eingestuft.

Das Grundstück der Einwender befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch der

Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – von einer Schutzbepflanzung

abgesehen – unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 1 bis 2 m an den Kabeltrog. Das

Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von mindestens 20m zur Kabeltrasse.

5.1.3 NR 3: ERICH OBERKOFLER

3.1 Erich Oberkofler

Dr. Empergerweg 27

8052 Graz

ET

UM

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 250 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die zitierten Unterlagen (083-6-2004, und Gut-

achten Dr. König) nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des ei-

senbahnrechtlichen Bauentwurfs sind. Den aktuellen Ersatz für die Unterlagen stellt die Mappe UV 04-02 der TU Graz

dar. Weiters erfolgt im Rahmen des UVP-Verfahrens eine Begutachtung durch den Umweltmediziner.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Der sog. Anlagegrenzwert von 0,2 µT ist von Autoren der genannten Abhandlung durch Unkenntnis oder eine falsche

Interpretationen der Literatur aufgestellt, dieser Wert lässt sich unter der Bewertung der gesamten medizinischen Litera-

tur zum Thema nicht nachvollziehen. Dieser Wert steht im krassen Widerspruch zu den Empfehlungen verschiedener

nationaler und internationaler Fachgremien. Die Heranziehung derartig niedriger willkürlich aufgestellter Grenzwerte

würde allgemein die Anwendung der elektrischen Energieversorgung in Frage stellen, da bereits in Haushalten die hier

vorhandenen 50 Hz-Felder stärkere Immission ausüben. Die Fragwürdigkeit des Ansatzes ist auch aus dem nachfolgen-

den Vergleich ersichtlich. Die niedrigste Schwelle für medizinisch nachgewiesene harmlose Effekte liegt bei 5000 µT,

belegte gesundheitsrelevante Wirkungen magnetischer 16 2/3 Hz Felder können erst oberhalb von 2 400 000 µT erwar-

tet werden. Die auch in der Nähe der Kabelführung aufgebauten Felder stellen nach dem aktuellen Wissensstand keine

gesundheitliche Belastung dar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 251 -

3.2 ET

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 3.1

3.3 ET

UM

Beilagen:

Auszug Gutachten Dr König

Auszug ÖVE / ÖNMORM E 8850

4 Auszüge EMV Gutachten der ÖBB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Beilagen Auszug Gutachten Dr König und 4

Auszüge EMV Gutachten der ÖBB nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den

Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs sind.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 3.1

5.1.4 NR 4: CHRISTIAN UND WALDTRAUD SUPPERL

4.1 Christian und Waldtraud Supperl

Westbahngasse 69

8054 Graz

UM

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 252 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur führt zur Schlussfolgerung,

dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müs-

sen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

chen um die Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16,

die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichi-

sche Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitge-

hend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen

Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und ihre Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Um-

weltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-

Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können

grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch

aufgestellte Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersuchungsarten gesucht. Wenn die Evidenz eines Effek-

tes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 9 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300 µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt

4.2 EB

ET

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 253 -

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 4.1

4.3 ET EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der Tu Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 254 -

Eisenbahntechnik

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahnifrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen

auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist eine zur Verlegung

der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik entspricht. Weiters

werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

4.4 UM RP

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 255 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 4.1

Raumplanung und Infrastruktur

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant. Das Grundstück der Einwender befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-

Trasse und damit auch der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – von

einer Schutzbepflanzung abgesehen – unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 1 bis 2 m an

den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von mindestens 20m zur Kabeltrasse.

4.5 ET

EB

RP

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 256 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln

im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, son-

dern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (ent-

sprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter,) sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird

der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-

01 geforderte Reduktion umgesetzt. Eine weitere Emissionsbegrenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht

erforderlich.

Eisenbahntechnik

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

4.6 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 257 -

4.7 UM RP

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 4.1

Raumplanung und Infrastruktur

Auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen ca. 70 private

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze

von Abstands- / Schutzgrün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an

die GKB-Grenze an. Bei der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten

ausgegangen werden. Auch ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen

von einer Nutzung der Gärten in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission

des GKB-Bahnbetriebes gegenüber.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von einer Schutzbepflanzung abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 1 bis 2 m an den Kabeltrog.

4.8 ET EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren

Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten

werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für

einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzu-

schätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03

µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatzflussdichte wurde der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife,

bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertragungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüg-

lich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhö-

hung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Eisenbahntechnik

Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik ist das vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) die in der

Einwendung verlangte umfassende und nach fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständli-

chen Projektes gemäß dem UVP-G 2000. Die Prüfung und Begutachtung wurde durch die von der zuständigen Behörde

BMVIT bestellten unabhängigen Sachverständigen nach fachlichen Kriterien durchgeführt. Das vorliegende UVG wurde

auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden kann, ist dabei auch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 258 -

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert.

4.9 ET RP

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht.

Raumplanung und Infrastruktur

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von einer Schutzbepflanzung abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog.

4.10 ET

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren

Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sensiblen

Nutzungen (Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter

den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher

aus elektrotechnischer Sicht gering bzw, vernachlässigbar einzuschätzen. Da sowohl die mittlere Nichtverfügbarkeit als

auch die mittlere Ausfalldauer von Kabelabschnitten deutlich über Freileitungsabschnitten liegt, wird bei Bahnstromkabel-

trassen auf Eisenbahngrund, soweit technisch möglich, die Verlegungen als Trogtrasse geplant und umgesetzt. Dadurch

werden die Nachteile einer Teilverkabelung gegenüber einer Freileitung minimiert..

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 4.1

5.1.5 NR 5: RUDOLF UND BRUNHILDE SPERLICH

5.1 Rudolf und Brunhilde Sperlich

Westbahngasse 45

8054 Graz

--

Darstellung des Sachverhalts

5.2 ET EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 259 -

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

5.3 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, kann die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende

wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur

die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen. Dies ist aber in schwachen niederfrequen-

ten magnetischen Feldern nicht gelungen.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, liegen deutlich unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300 µT) und noch

weiter unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

5.4

ET RP

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren

Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 260 -

werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für

einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzu-

schätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03

µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von mindestens 20m zur Kabeltrasse.

5.5 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

5.1.6 NR 6: GRETE HIEBLER

6 Grete Hiebler

Westbahngasse 57

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren

Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten

werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für

einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzu-

schätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03

µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen umweltmedizinischen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben.

Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich relevanter

Wirkungen sogar mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Be-

lastungen auch in den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom

Kabel stark ab, in Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich

geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es können nur die tatsächlich existierenden Wirkungen im Organismus nach-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 261 -

gewiesen werden. Für die betrachteten niederfrequenten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht

werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, liegen deutlich unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und noch

weiter unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbauten bzw. -bepflanzungen abgesehen – zwar

unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet

sich in einem Abstand von mindestens 20m zur Kabeltrasse.

5.1.7 NR 7: FRANZ KIENDL

7 Franz Kiendl

Westbahngasse 55

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 262 -

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zugänglichen Berei-

chen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wissenschaftliche

Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen ge-

sundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von Kabel-

trog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den Menschen dar. Die Medi-

zin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für eine hypo-

thetisch aufgestellte Wirkung im Organismus belegen. Dies ist aber im Falle der gegenständigen magnetischen 16 2/3

Hz Felder nicht gelungen.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 263 -

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen – von Schutzbauten bzw. -bepflanzungen abgesehen – zwar

unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet

sich in einem Abstand von mindestens 20m zur Kabeltrasse.

5.1.8 NR 8: RUDOLF DÖRNER

8 Rudolf Dörner

Julius Schuchgasse 6

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar mehr

als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belastungen auch in den

Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab, in

Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken

gänzlich auszuschließen, es kann nur ein Beleg für eine tatsächlich existierende Wirkung auf den Organismus erbracht

werden. Für die gegenständigen magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 0,01 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und noch

weiter unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie, können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 264 -

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse. Der Abstand zwischen Grundgrenze und Kabeltrog beträgt ca. 7 m. Das Wohnhaus befindet sich in

einem Abstand von mindestens 35 m zur Kabeltrasse.

5.1.9 NR 9: PETER UND MATHILDE KLEMENCIC

9 Peter und Mathilde Klemencic

Julius Schuchgasse 10

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 265 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zugänglichen Berei-

chen um den Kabeltrog entstehen, werden durch die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wissen-

schaftliche Literatur nicht belegt. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und

Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen

die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den Menschen

dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz

für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung im Organismus experimentell belegen. Dies ist aber für die gegenständigen

magnetischen 16 2/3 Hz-Felder nicht gelungen.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 0,01 µT erreichen, unterschreiten sehr stark den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und

liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung

noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt mög-

lich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse. Der Abstand zwischen Grundgrenze und Kabeltrog beträgt ca. 7 m. Das Wohnhaus befindet sich in

einem Abstand von mindestens 30 m zur Kabeltrasse.

5.1.10 NR 10: FAM BOSNJAK

10 Fam Bosnjak

Westbahngasse 53

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 266 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen medizinischen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die

Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich relevanter Wir-

kungen sogar mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belas-

tungen auch in den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom

Kabel stark ab, in Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich

geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur ein Beleg für eine tatsächlich existierende Wirkung einer Noxe im

Organismus erbracht werden. Für die betrachteten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht wer-

den.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 267 -

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von Schutzbauten bzw. -bepflanzungen abgesehen – zwar

unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet

sich in einem Abstand von ca. 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.11 NR 11: INGEBORG WOLF

11 Ingeborg Wolf

Westbahngasse 51

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist. Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sach-

verständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese

berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich

unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Ver-

gleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-

Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zugänglichen Berei-

chen um den Kabeltrog entstehen, werden mit der umfangreichen, mehrere Tausend Publikationen zählenden wissen-

schaftlichen Fachliteratur nicht belegt. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und

Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen

die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken für den Menschen dar.

Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für

eine hypothetisch aufgestellte Wirkung einer Noxe im Organismus belegen. Dieser Beweis ist aber für die gegenständi-

gen magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht erbracht.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 268 -

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbauten bzw. -bepflanzungen abgesehen – zwar

unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet

sich in einem Abstand von mindestens 15 m zur Kabeltrasse.

5.1.12 NR 12: LANDWIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK

12.1 Landwirtschaftskammer Steiermark

Hamerlinggasse 3

8010 Graz

--

Darstellung des Sachverhalts

12.2 LW

GW

UM

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die Flächenverluste durch Maststandorte liegen zu 2/5 in betrieblich genützten oder durch Verkehrsbauten beanspruch-

ten Restflächen. Der Großteil der übrigen 30 Masten liegt im Nahbereich des Autobahndammes der A9 am Rande land-

wirtschaftlicher Intensivflächen. Laut UVE Bericht Landwirtschaft (UV 06-02.01) belaufen sich die landwirtschaftlichen

Flächenverluste in der Betriebsphase auf insgesamt 537 m², wobei der Hauptanteil auf hoch- bzw. mittelwertigen Flächen

liegt. Insgesamt besteht also ein sehr geringer Flächenverlust, der bezogen auf die Teilräume Graz Mitte und Graz Süd

unbedeutend und nicht relevant ist.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 269 -

Durch die Maststandorte ist die Bewirtschaftbarkeit gering erschwert, wobei die Maststandorte so ausgelegt und konzi-

piert sind, dass ein möglichst nahes Zufahren durch landwirtschaftliche Geräte gewährleistet ist.

Die Freileitung liegt – wie oben angeführt - im Nahbereich des Autobahndammes der A9 am Rande der landwirtschaftli-

chen Flächen, so dass die Auswirkungen möglichst gering gehalten werden können.

Unter der Freileitung – im Dienstbarkeitsstreifen – ist eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung auch für Spezi-

alkulturen nach dem Stand der Technik weiterhin möglich. Sollten sich - insbesondere bei der Bewässerung - im Einzel-

fall Erschwernisse ergeben wären diese im Rahmen privatrechtlicher Verträge abzugelten. Auf die Einflüsse durch elekt-

romagnetische Felder bei Arbeiten unter bzw. im Bereich der Bahnstromübertragungsanlage wird durch den Sachver-

ständigen für Umweltmedizin eingegangen.

Durch die Lage der Bahnstromübertragungsanlage und Maststandorte werden die Bewirtschaftungserschwernisse und

Flächenverluste möglichst gering gehalten. Etwaige Erschwernisse bzw. Ertragseinbussen werden von der Projektwerbe-

rin im Rahmen privatrechtlicher Verträge abgegolten.

Grundwasserschutz

Eine nachhaltige Veränderung des Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern,

wie auch eine nachhaltige Beeinträchtigung von Wassernutzungen ist auszuschließen. Eine dauerhafte Veränderung des

Grundwasserhaushaltes, der Grundwasserqualität sowie von Oberflächenwässern ist auszuschließen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die landwirtschaftlichen Flächen werden direkt unter der Freileitung der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage

mit den stärksten elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern exponiert, mit dem Abstand von der Freileitung

nehmen die Felder stark ab. Die durchschnittlichen elektrischen Feldstärken liegen hier maximal bei etwa 1,2 kV/m, die

durchschnittlichen magnetischen Flussdichten erreichen maximal etwa 11 µT. Die bisher durchgeführten experimentel-

len Untersuchungen mit wesentlich stärkeren 50 Hz- Feldern liefern keine Hinweise auf eine Beeinflussung landwirt-

schaftlicher Güter. Darüber hinaus konnten keine Wirkungsmechanismen elektrischer und magnetischer Felder dieser

Stärke auf verschiedene landwirtschaftliche Produkte verifiziert werden. Aktuell verfügbare Literatur deutet nicht auf eine

Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Güter durch die elektrischen und magnetischen Felder hin, die von der Freileitung

der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage emittiert werden.

12.3 LW

UM

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Der Flächenverbrauch und die Beeinträchtigungen durch die Bahnstromübertragungsanlage werden möglichst gering

gehalten, etwaige Erschwernisse bzw. Ertragsminderungen finanziell abgegolten und damit beigetragen, dass die land-

wirtschaftliche Produktion in dieser diversifizierten Landwirtschaft möglichst erhalten und attraktiv bleibt. Bezüglich ge-

sundheitlicher Belastung wird auf die Stellungnahme des Sachverständigen für Umweltmedizin verwiesen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 12.2

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 270 -

12.4 RP

ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

Raumplanung und Infrastruktur

Eine durchgehende Verkabelung wurde aufgrund unverhältnismäßig höherer wirtschaftlicher Mehrbelastungen und einer

geringeren Zuverlässigkeit der Energielieferung nach Werndorf ausgeschlossen.

Die geplante Variante mit einer Teilverkabelung im Teilraum Graz – Stadt und einer Freileitung im Teilraum Grazer Feld

kann – vor allem im Zusammenhang mit der Parallelführung zur A9 als naturraum- und flächenschonende Variante be-

zeichnet werden. Der Bodenverbrauch durch die Mastenstandorte ist unbedeutend (insgesamt ca. 1.000 m²), eine we-

sentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung kann davon nicht abgeleitet werden bzw. wird im Rahmen individueller

Dienstbarkeitsverträge abgegolten.

5.1.13 NR 13: VIKTOR UND GABRIELE INZINGER

13.1 Viktor und Gabriele Inzinger

Ludwig Benedekgasse 33

8054 Graz

UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Studien führt zur Schlussfolge-

rung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden

müssen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Be-

reichen um die Bahnstromübertragungsanlage übertragen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über

16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österrei-

chische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiede-

nen Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlade von der Europäischen Umwelt-

agentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern

bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grund-

sätzlich nicht, insbesondere bei schwachen Effekten, zweifelsfrei gesundheitliche Wirkungen ausschließen. In der Medi-

zin wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersu-

chungsarten gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen

Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 271 -

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

13.2 EB

ET

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 13.1

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 272 -

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

13.3 ET EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Eisenbahntechnik

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 273 -

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

13.4 UM RP

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 13.1

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der Einwender befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch der

Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – von einer Schutzbepflanzung

abgesehen – unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus

befindet sich in einem Abstand von 9 m zur Kabeltrasse.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 274 -

13.5 ET

EB

RP

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Eisenbahntechnik

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 275 -

13.6 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

13.7 UM

ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass

die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnob-

jekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten

Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotech-

nischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maxi-

male Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom

Kabeltrog entfernt. bzw. Querschnitt T6 (=Ltg.-km 5,537) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom

0,1 µT (24-h-Mittelwert 0,0 µT) am Gebäude 8,5m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr. 13.1

5.1.14 NR 14: STEFANIE LÖSCHER

14 Stefanie Löscher

Westbahngasse 73

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zugänglichen Berei-

chen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Titeln zählende medizinische Literatur

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 276 -

nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich

relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von Kabeltrog ausge-

henden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den Menschen dar. Die Medizin ist me-

thodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Die Medizin kann nur die Evidenz für eine hypo-

thetisch aufgestellte Wirkung im Organismus belegen. Dieser Beweis konnte aber für die gegenständigen magnetischen

16 2/3 Hz Felder nicht erbracht, wegweisende Wirkungsmechanismen dieser Felder konnten nicht gefunden werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 11 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.15 NR 15: CHRISTIAN HOFER

15 Christian Hofer

Westbahngasse 71

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 277 -

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen in Relation zu den überall vorhandenen

magnetischen Erdfeldern (40 µT-70 µT) relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-Felder, die nach dem aktuellen um-

fangreichen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachgewiesener harmloser

Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar mehr als 70 000-mal höher.

Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belastungen auch in den Randbereichen des Gar-

tens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab, in Wohnbereichen sind sie z.T.

vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es

kann nur ein Beleg für eine tatsächlich existierende Wirkung z.B. der magnetischen 16 2/3 Hz Felder im Organismus

verifiziert werden. Für die betrachteten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 13 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 278 -

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.16 NR 16: ERIKA SCHAGAWETZ

16.1 Erika Schagawetz

Himbselweg 10

82131 Stockdorf

--

Darstellung des Sachverhalts.

16.2 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer 16 2/3 Hz-Felder, mit Stärken wie sie auch an der Grenze

des Gartens zum Kabeltrog entstehen, können mit der durchaus umfangreichen, mehrere Tausend Publikationen zäh-

lende medizinischen Literatur nicht belegt werden. Diese Feststellung gilt gleich für Gesunden, Kranken aber auch für

Kinder. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte für all diese Populationsgruppen liegen mindestens 16-mal und

Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen

die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den Menschen

dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz

für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung im Organismus belegen. Dies ist aber für die gegenständigen magnetischen

16 2/3 Hz Felder nicht gelungen, wegweisende Wirkungsmechanismen dieser Felder konnten auch nicht gefunden wer-

den.

16.3 UM

ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren

Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sensiblen

Nutzungen (Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten werden. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den

relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus

elektrotechnischer Sicht gering bzw, vernachlässigbar einzuschätzen Eine Emissionsbegrenzung ist daher aus elektro-

technischer Sicht nicht erforderlich. Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56 cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 16.2

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 279 -

5.1.17 NR 17: ELFRIEDE LIPPITSCH

17 Elfriede Lippitsch

Westbahngasse 61

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Die geforderten Referenzwer-

te werden im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstü-

cken jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allge-

meinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw.

vernachlässigbar einzuschätzen. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56 cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wissenschaftliche Literatur belegt nicht gesundheitliche

Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie in frei zugänglichen Bereichen um den Kabeltrog

entstehen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen gesundheitlich

relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von Kabeltrog ausge-

henden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken oder sogar Belastungen für den Menschen dar.

Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für

eine hypothetisch aufgestellte Wirkung einer Noxe im Organismus nachweisen. Dies ist aber für die gegenständigen

magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht gelungen. Da auch nachvollziehbare Wirkungsmechanismen fehlen, muss von

einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Felder ausgegangen werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 280 -

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.18 NR 18: GISELA LAURITSCH

18 Gisela Lauritsch

Westbahngasse 63

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben können. Die Schwellen

nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkun-

gen sogar mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belastun-

gen auch in den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel

stark ab, in Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe

Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur eine tatsächlich existierende Wirkung eines Faktors im Organismus belegt

werden. Für die betrachteten magnetischen Felder konnte dieser Beweis allerdings nicht erbracht werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 281 -

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.19 NR 19: ARMIN UND CHRISTINE FIECHTER

19 Armin und Christine Fiechter

Westbahngasse 81

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 282 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitlichen Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie in frei zugänglichen Bereichen

um den Kabeltrog entstehen, konnte auf der Grundlage umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wis-

senschaftliche Literatur nicht belegt werden. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umwelt-

medizin stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken oder

sogar Belastungen für den Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich

auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung eines Faktors im Organismus

nachweisen. Dies ist aber für die gegenständigen magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht gelungen.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 6 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 15 m zur Kabeltrasse.

5.1.20 NR 20: BRIGITTE ZINKA

20 Brigitte Zinka

Trattfelderstraße 36

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 283 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Nach dem aktuellen Wissensstand, der auf einer umfangreichen medizinischen Literatur basiert, üben relativ schwache

magnetische 16 2/3 Hz-Felder, die in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen, keine ge-

sundheitsrelevante Wirkungen aus. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und

Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht

der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belastungen auch in den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen wer-

den. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab, in Wohnbereichen sind sie im Vergleich zu den immer

vorhandenen Erdmagnetfeldern (40-70 µT) z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich

geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur eine tatsächlich existierende Wirkung eines Faktors im Organis-

mus nachgewiesen werden. Für die betrachteten magnetischen 16 2/3 Hz-Felder konnte dieser Beweis aber nicht er-

bracht werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5,1 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 284 -

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 15 m zur Kabeltrasse.

5.1.21 NR 21: MICHAELA SCHNEIDER

21 Michaela Schneider

Westbahngasse 37

8054 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass

die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnob-

jekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten

Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotech-

nischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maxi-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 285 -

male Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom

Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analysen der vorliegenden mehreren Tausend medizinischen Studien zum Thema führen zur

Schlussfolgerung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich einge-

stuft werden müssen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugängli-

chen Bereichen um die gegenständige Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen

Effekten liegt hier über 16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal

höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den

meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen

Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen und Einzelpersonen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte

unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben.

Frau Prof. McGlade von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000

000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller gesundheitlicher Wirkungen im Organismus

nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht, insbesondere schwache Effekte, zwei-

felsfrei Wirkungen einer Noxe ausschließen. Die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen muss prinzipiell in

verschiedenartigen, sich ergänzenden Untersuchungen gesucht werden. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt

werden kann, wird die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 4,2 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 286 -

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 287 -

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – von einer Schutzbepflanzung

abgesehen – unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus

befindet sich in einem Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.22 NR 22. CHRISTIAN TSCHEPPE

22 Christian Tscheppe Stregengasse 103

8054 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 288 -

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass

die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnob-

jekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten

Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotech-

nischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Querschnitt R6 (=Ltg.-km 5,809) beträgt die maxi-

male Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 10,34 µT (24-h-Mittelwert 4,00 µT) an der Grundstücksgrenze direkt ne-

ben der Rohrtrasse.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bewertung mehrerer Tausend internationaler wissenschaftlicher Studien führt zur umweltmedizinischen Schlussfolge-

rung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden

müssen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Be-

reichen um die Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsfaktor zu harmlosen Effekten beträgt mehr als

16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österrei-

chische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiede-

nen gesellschaftlichen Organisationen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich

mit der Fachliteratur auseinander gesetzt und ihre Aussage stichhaltig begründet haben. Frau McGlade von der Europä-

ischen Umweltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16

2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen

können grundsätzlich keine Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch aufgestellte

Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt

werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung verneint werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 0,2 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und noch

weiter unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 289 -

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 290 -

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in einem Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch der Kabeltrog die

angrenzenden Parzellen nicht unmittelbar berührt. Die Gartennutzung liegt westseitig des Gebäudes in einem Abstand

von 35 m zur Rohrverlegung, auch das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 25 m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 291 -

5.1.23 NR 23: LUDWIG WALLINGER

23 Ludwig Wallinger

Karl-Etzel-Weg 23

8053 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwer-

te werden im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstü-

cken, jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allge-

meinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw,

vernachlässigbar einzuschätzen. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die umfangreiche, mehrere Tausend Abhandlungen zählende wissenschaftliche Literatur belegt nicht gesundheitliche

Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zugänglichen Bereichen um den Kabel-

trog entstehen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter

gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von

Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken oder sogar Belastungen für den

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur

die Evidenz für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung eines definierten Faktors im Organismus belegen. Dieser Beweis

ist aber für die gegenständigen magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht erbracht.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 292 -

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 40 m zur Kabeltrasse.

5.1.24 NR 24: DIETER BAUMANN

24 Dieter Baumann

Volkmarweg 4

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 293 -

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden mehreren Tausend wissenschaftlichen medizinischen Studien führt zur

Schlussfolgerung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder der gegenständigen Bahnstromüber-

tragungsanlage als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die

Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen um die Bahnstromübertragungsanlage übertra-

gen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter

Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-

Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit

großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen werden Vorschläge

für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt und die Aussagen

stichhaltig begründet haben. Derartige unbegründete Vorschläge sollen grundsätzlich ignoriert werden. Frau McGlade

von der Europäischen Umweltagentur äußerte sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den

betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische

Untersuchungen können grundsätzlich nicht, insbesondere bei schwachen Effekten, zweifelsfreie Wirkungen einer Ein-

wirkgröße gänzlich ausschließen. Deshalb muss prinzipiell die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in ver-

schiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht werden. Wenn die Evidenz eines Effektes auf dieser Weise

nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 0,01 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und noch

weiter unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eine Beeinträchtigung der Gartennutzung oder der Wohnnutzung und damit zusammenhängende Entwertung des

Grundstückes kann im Zusammenhang mit der Einhaltung der Referenzwerte für magnetische Strahlungen (< 1µT ge-

genüber 300 µT) nicht abgeleitet werden.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 294 -

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 295 -

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 7 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 30

m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 296 -

5.1.25 NR 25: AMT DER STEIERMÄRK. LANDESREG. ABTEILUNG 19

25 Amt der Steiermärk. Landes-reg. Abteilung 19

Stempfergasse 5 – 7

8010 Graz

GW

Grundwasserschutz

Siehe Beantwortung Stellungnahme Nr 1

5.1.26 NR 26: WOLFGANG DOKONAL

26.1 Wolfgang Dokonal

Anzengrubergasse 1

8055 Seiersberg

--

Darstellung des Sachverhalts

26.2 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Magnetische Felder, mit Stärken wie sie am Gartenrand, in der Nähe des Kabeltrogs entstehen, beeinflussen weder das

Wohlbefinden noch die Gesundheit der Anrainer. Diese Beurteilung basiert auf der Aussage tausender medizinischer

Publikationen zum Thema. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen

gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von

Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken oder Belastungen für den Men-

schen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die

Evidenz für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung im Organismus belegen. Derartige Beweisführung hat bisher keine

Bestätigung gesundheitsrelevanter Effekte niederfrequenter magnetischer Feldern, wie sie in der UVE für die gegenstän-

dige Bahnstromübertragungsanlage bestimmt wurden, gebracht.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 19,5 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

26.3 UM

ET

RP

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 297 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine weitere Emis-

sionsbegrenzung daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich ist. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748)

beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücks-

grenze 56 cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 26.2

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen ca. 70 private

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze

von Abstands- / Schutzgrün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an

die GKB-Grenze an. Bei der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten

ausgegangen werden. Auch ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen

von einer Nutzung der Gärten in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission

des GKB-Bahnbetriebes gegenüber.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen – von Schutzbepflanzungen abgesehen – zwar unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 30 m zur Kabeltrasse.

26.4 ET EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 298 -

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

5.1.27 NR 27: ALFA REAL PROJEKTENTWICKLUNGS GMBH, PETER BURKHART, THERESIA UND HERBERT RESCH, THERESIA FALMHAUPT

27.1 Alfa Real Projektentwicklungs GmbH

Erzherzog-Johann-Straße 28

8054 Seiersberg

Peter Burkhart

Grabenweg 6

8054 Windorf

Theresia und Herbert Resch

Hauptstraße 38

8054 Pirka

Theresia Falmhaupt

Hauptstraße 11

8054 Prika

vertreten durch RA Daghofer, Kaufmann, Lausegger

UM RP

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analysen der vorliegenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Studien führt zur Schlussfolge-

rung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage

als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Folgerung bezieht sich auf elektrische und magneti-

sche Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen in der Nähe der Bahnstromübertragungs-

anlage. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt in ungünstigen Fällen über 16, die Schwellen belegter ge-

sundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM,

die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richt-

werte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen werden

Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt und

die Aussagen stichhaltig begründet haben. Solche haltlose Vorschläge sollen deshalb ignoriert werden. Medizinische

Untersuchungen können grundsätzlich nicht, insbesondere bei schwachen Effekten, Wirkungen eines Faktors zweifelsfrei

ausschließen. Die Medizin kann prinzipiell nur die Evidenz hypothetisch aufgestellter Wirkungen in verschiedenartigen

sich ergänzenden Untersuchungen bestätigen. Wenn die Evidenz eines Effektes z.B. im magnetischen Feld nicht belegt

werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die auf den Grundstücken auftretenden elektrischen und magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnfreileitung, die

maximal elektrische Feldstärken von 1,07 kV/m und nur kurzzeitig eine Flussdichte von maximal 8,8 µT erreichen, un-

terschreiten deutlich die Vorsorgewerte der geltenden österreichischen Vornorm (10 kV/m;300µT) und liegen weit un-

terhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine

Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung der Grundstücke ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Freileitung gewährleistet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 299 -

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant. Die Referenzwerte für elektromagnetische Strahlungen können bei weitem eingehalten wer-

den. Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kinder-

garten an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens

10m zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

27.2 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 27.1

27.3 --

Keine Fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 300 -

27.4 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

Durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte Verlegung sind Immissionsminimierungen im Bauentwurf be-

reits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM

E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

27.5 ET

UM

EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 301 -

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 27.1

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen. Das

vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden kann, ist

dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachgebiet Um-

weltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

27.6 ET

EB

RP

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 302 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Eisenbahntechnik

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 303 -

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

27.7 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

27.8 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

5.1.28 NR 28: GASNETZ STEIERMARK GMBH

28.1 Gasnetz Steiermark GmbH

Leonhardgürtel 10

8010 Graz

--

Darstellung des Sachverhalts

28.2 ET

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 304 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass im gegenständlichen Bericht der TU Graz (UV

04-04.03) die induktive und ohmsche Beeinflussung im Beeinflussungsbereich des geplanten 110-kV-

Übertragungsleitungsanlage von Graz nach Werndorf, der Koralmbahn und der Südbahn im Hinblick auf metallische

Rohrleitungen der Steirischen Gas-Wärme GmbH untersucht und beurteilt wurde. Aufgrund der speziellen Gegebenhei-

ten einer metallischen Rohrleitung (leitende Verbindung über mehrere Kilometer) und der vorherrschenden räumlichen

Annäherungen zu Erdgas- und Fernwärmeleitungssystemen der Steirischen Gas-Wärme GmbH treten Beeinflussungen

auf. Im Beeinflussungsbereich der 110-kV-Freileitung, der Koralmbahn und der Südbahn wurde die induktive Beeinflus-

sung untersucht und im 110-kV-Kabelbereich wurde die ohmsche Beeinflussung untersucht.

Im Bericht der TU Graz wurde festgestellt, dass es aufgrund der induktiven und ohmschen Beeinflussung durch das 110-

kV-Leitungssystem von Graz nach Werndorf zu keiner Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommt. Allerdings

kommt es aufgrund der Beeinflussung der Oberleitungsanlagen der Koralmbahn und der Oberleitungsanlagen der Süd-

bahn gemäß der vorliegenden Zugfahrt- und Lastflusssimulation zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte entlang

der Erdgasleitungssysteme „Oberaich-Weitendorf G1-G11“, „Weitendorf-Gabersdorf G11-S2“ und der „Stichleitung

Graz“. Es werden daher im Bericht der TU Graz für diese Erdgasleitungen zusätzliche Schutzmaßnahmen empfohlen.

28.3 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass dies im Rahmen der Bauausführung durch den

Projektwerber zu überprüfen und nachzuweisen ist.

28.4 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass technisch nichts gegen Kontrollmessungen

nach Inbetriebnahme der Bahnstromübertragungsanlage an der Erdgasleitungsanlage spricht.

28.5 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bei diesen berechneten Beeinflussungsspan-

nungen (über 10 V) Maßnahmen zu setzen sind. Die Überschreitung der zulässigen Beeinflussungsspannungen werden

nicht durch die Bahnstromübertragungsanlage sondern durch die Beeinflussung der Oberleitungsanlagen der Koralm-

bahn und der Oberleitungsanlagen der Südbahn verursacht.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 305 -

28.6 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass grundsätzlich technische Maßnahmen vorzu-

ziehen sind und die angeführten „eingeschränkte“ Maßnahmen (Kennzeichnungen, Unterweisungen) vermieden werden

sollen

5.1.29 NR 29: CHRISTA KINDLER

29 Christa Kindler ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und belegte Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar

mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Belastungen auch in

den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab, in

Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar. In der Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken gänzlich

auszuschließen, mit experimentellen Studien kann nur ein Beweis für die Existenz von Wirkung eines Mittels im Orga-

nismus geliefert werden. Für die betrachteten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden, sie

gelten deshalb als gesundheitlich unbedenklich.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 9,7 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 306 -

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen zwar unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren

Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse

(Rohrverlegung).

5.1.30 NR 30: GERD SCHICK

30 Gerd Schick ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie in frei zugänglichen Bereichen um

den Kabeltrog entstehen, kann die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wissenschaftliche Literatur

nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und belegte Schwellen ge-

sundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von Kabel-

trog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken oder sogar Belastungen für das Wohl-

befinden und Gesundheit des Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 307 -

auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für eine hypothetisch aufgestellte Wirkung einer Noxe im Organismus belegen.

Dies ist aber für die gegenständigen magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht gelungen, sie gelten deshalb aus der Sicht der

Umweltmedizin als unbedenklich.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels liegen mit einem großen Sicherheits-

faktor unterhalb dem geltenden Referenzwert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener gesundheitsrelevanter Effekte.

Diese Felder können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die

Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorha-

bens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstücke und Gartennutzungen grenzen teilweise zwar unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Ab-

stand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Die meisten Wohnhaus befindet sich meist in Abständen von über 20 m zur Kabel-

trasse.

5.1.31 NR 31: WOLFGANG UND MARTINA SAX

31 Wolfgang und Martina Sax

Westbahngasse 49

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist. Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sach-

verständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 308 -

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese

berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich

unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Ver-

gleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-

Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar

mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin von gesundheitlichen Risiken bzw. Belas-

tungen auch in den Randbereichen des Gartens nicht gesprochen werden. Die magnetischen Felder nehmen mit dem

Abstand vom Kabel stark ab, in Wohnbereichen sind sie z.T. vernachlässigbar klein. In der Medizin ist es grundsätzlich

nicht möglich geringe Risiken gänzlich auszuschließen, mit Ergebnissen experimenteller Studien kann nur ein Beleg für

eine tatsächlich existierende Wirkung im Organismus gebracht werden. Für die betrachteten magnetischen Felder konnte

dieser Beweis, trotz mehrerer Tausend Publikationen zum Thema, nicht geliefert werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 4,4 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Verlegeform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen zwar unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren

Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 309 -

5.1.32 NR 32: PETER UND ANNA TROTZ

32 Peter und Anna Trotz

Westbahngasse 79

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56

µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter magnetischer Felder, mit Stärken wie sie in frei zugänglichen Bereichen um

den Kabeltrog entstehen, kann die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende wissenschaftliche Literatur

nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen bei mindestens 16-mal und belegte Schwellen

gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen die von

Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Risiken bzw. Belastungen für Beeinflus-

sung des Wohlbefindens oder der Gesundheit des Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstan-

de Risiken eines Umweltfaktors gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz für eine hypothetisch aufgestellte

Wirkung im Organismus belegen. Wenn dies wie z.B. bei magnetischen 16 2/3 Hz Felder nicht gelingt, geht die Umwelt-

medizin von einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit aus.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 7 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 310 -

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen zwar – unabhängig von einer Schutzbepflanzung - unmittelbar an

die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von ca. 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

5.1.33 NR 33: STEFANIE ALKER

33.1 Stefanie Alker

Gleisingerstraße 21

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 311 -

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Studien führt zur Schlussfolge-

rung, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden

müssen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Be-

reichen um die Bahnstromübertragungsanlage übertragen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über

16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österrei-

chische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiede-

nen Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben. Derartige nicht nachvollziehbare Vorschläge sollen

grundsätzlich ignoriert werden. Frau McGlade von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mo-

bilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Orga-

nismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht, insbesondere bei schwachen

Effekten, zweifelsfreie Wirkungen eines Umweltfaktors ausschließen, in experimentellen Studien kann prinzipiell nur die

Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht wer-

den. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage

gestellt werden.

Es liegen auch keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, die auf eine Beeinträchtigung von Obstbäumen, Gemüse oder

Kräutern durch die auftretenden magnetischen16 2/3 Hz-Felder hindeuten würden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 12,9 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 312 -

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 313 -

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 15

m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

33.2 ÖK

Mein Garten (nach vorliegendem Projekt von geplantem Kabeltrog nur 85 cm entfernt!) wird als Gemüse- und Obstgarten intensiv genützt. Bin Selbstversorger und dieses in steigendem Maß, seit den 60 iger Jahren, welchen man heute als biologischen Anbau bei mir bezeichnen kann. Besitze außerdem ein Gewächshaus und ein sog. Mistbeet für Plan-zenfrühkultur. Diese beiden befinden sich im Abstand von 2,5m von Ihrem angedachten Kabeltrog entfernt. Diese erforderliche intensive, tägliche Bearbeitung dieses Gartens könnte ich keinesfalls mehr durchführen noch dürfen. (Bodenvorbereitung, gießen, pflanzen ernten und vieles mehr). Eine 40 jährige Anlage von Obstbäumen, Obststräuchern, Heilkräutern, Gartenkräutern und vieles mehr, würde nicht mehr meinen Haushalt zugute kommen, wo gerade jetzt biologisches Obst und Gemüse so bedeutend an Wert gewonnen hat. Mit meiner kleinen Pension könnte ich

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 314 -

den Verlust nicht verkraften und gleichwertige Qualität und Menge in einem Bioladen zu kaufen. Gesundheitlicher Schaden in dieser Hinsicht ist sicher, da ich das Industrie – Gemüse – und Obst nicht gewöhnt bin und auch nicht vertrage. Dieses zusätzlich, persönliche unlösbare Desas-ter, kommt in diesem Fall noch dazu.

Ökologie

Es handelt sich offensichtlich um das Grundstück 295/49 KG Webling (im Plan als Glesingerstraße 21 verzeichnet). Da

der Garten der Einwenderin unmittelbar an die Kabeltrasse grenzt, ist die Angst der Einwenderin grundsätzlich verständ-

lich, sachlich aber nicht begründet.

In der Betriebsphase kommt es zu keinen Beeinträchtigungen. Sollten in der Bauphase Schäden entstehen. müssen

diese wie allgemein bei derartigen Projekten üblich zivilrechtlich entschädigt werden. Denkbar ist, dass Wurzeln von

Obstbäumen, die nahe der Grundgrenze stocken, im Zuge der Baumaßnahmen teilweise gekappt werden müssen. Da-

durch könnte es zu Schädigungen der Bäume und entsprechende Ernteausfällen kommen, für die der Einwenderin von

der Projektwerberin selbstverständlich finanzielle Abgeltung zu leisten ist.

Die bisher übliche Bodenbearbeitung im Garten, Glashaus und Mistbeet wird durch das Projekt aber nicht behindert.

sondern ist nach wie vor möglich. Das Kabel liegt erstens außerhalb der Grundgrenze der Einwenderin und zweitens in

einem Betontrog geschützt. Daher wird dadurch weder die Bearbeitung des Gartens noch die Qualität und (eventuell mit

der oben erwähnten Ausnahme) Quantität der dort erzeugten Produkte beeinträchtigt. Trotzdem sollte die ökologische

Bauaufsicht dem Garten als vertrauensbildende Maßnahme besonderes Augenmerk widmen.

5.1.34 NR 34: GERALD EHLING

34 Gerald Ehling

Volkmarweg 20

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 315 -

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Bewertung der vielen vorliegenden medizinischen Studien ergibt, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3

Hz-Felder der Bahnstromübertragungsanlage als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Folge-

rung gilt ebenfalls für elektrische und magnetische Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

chen um die Bahnstromübertragungsanlage. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten ist hier höher als 16, die

Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische

Vornorm ÖVE/ÖNORM, die mit der EU-Empfehlung und damit mit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend identisch ist, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von ver-

schiedenen Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der

medizinischen Fachliteratur auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben. Derartige nicht nach-

vollziehbare Vorschläge sollen grundsätzlich ignoriert werden. Frau McGlade von der Europäischen Umweltagentur äu-

ßert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich

potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich,

insbesondere bei schwachen Effekten, Wirkungen eines Umweltfaktors zweifelsfrei nicht ausschließen, in experimentel-

len Studien wird prinzipiell nur die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzen-

den Untersuchungen gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes z.B. im magnetischen Feld nicht belegt werden kann,

stellt die Umweltmedizin die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 0,01 µT erreichen, unterschreiten stark den Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und liegen

weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt. Die

geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 316 -

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 317 -

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – unabhängig von bestehen-

den Schutzpflanzungen - unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 8 m an den Kabeltrog. Das

Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 20 m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.35 NR 35: MAGDALENA EHLING

35 Magdalena Ehling

Grillweg 40

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 318 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Bewertung der vielen vorliegenden medizinischen Studien ergibt, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3

Hz-Felder der Bahnstromübertragungsanlage als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Folge-

rung gilt ebenfalls für elektrische und magnetische Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

chen um die Bahnstromübertragungsanlage. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten ist hier höher als 16, die

Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische

Vornorm ÖVE/ÖNORM, die mit der EU-Empfehlung und damit mit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend identisch ist, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von ver-

schiedenen Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der

medizinischen Fachliteratur auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben. Derartige nicht nach-

vollziehbare Vorschläge sollen grundsätzlich ignoriert werden. Frau McGlade von der Europäischen Umweltagentur äu-

ßert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich

potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich,

insbesondere bei schwachen Effekten, Wirkungen eines Umweltfaktors zweifelsfrei nicht ausschließen, in experimentel-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 319 -

len Studien wird prinzipiell nur die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzen-

den Untersuchungen gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes z.B. im magnetischen Feld nicht belegt werden kann,

stellt die Umweltmedizin die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels sind vernachläs-

sigbar klein. Sie liegen sehr weit unterhalb dem Vorsorgewert der österreichischen Vornorm (300µT) und weiter unter-

halb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Deshalb ist weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Ge-

sundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt

möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist deshalb nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltver-

träglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 320 -

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 321 -

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant. Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich eine Häuserzeile hinter der GKB-Bahntrasse in

einem Abstand von 35 m zur Bahntrasse, das Wohngebäude weist einen Abstand von über 60 m zur Kabeltrasse auf.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.36 NR 36: CHRISTINE MANDL

36 Christine Mandl

Grillweg 42

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 322 -

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Bewertung der zur Verfügung stehenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Studien zum The-

ma führt zum Schluss, dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder der Bahnstromübertragungsanlage

als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über

16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österrei-

chische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern

weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiede-

nen Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig begründet haben. Derartige nicht nachvollziehbare Vorschläge sollen

grundsätzlich ignoriert werden.

Frau McGlade von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz),

die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind.

Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht, insbesondere wenn es sich um schwache Effekte handelt,

jegliche Wirkungen eines Umweltfaktors zweifelsfrei ausschließen. Medizinische Studien erlauben nur die Evidenz für

hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen nachzuweisen. Wenn die

Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung wie hier der gegenstän-

digen elektrischen und magnetischen Felder in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine geringe

Stärke von maximal 0,11 µT erreichen, unterschreiten sehr stark den Vorsorgewert der geltenden österreichischen

Vornorm (300µT) und liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitli-

che Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund

uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform

sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 323 -

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 324 -

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 7 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von knapp 30

m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 325 -

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn liegen in einem Abstand von ca. 7 m zur Kabeltrasse. Eine Beeinträch-

tigung der Gartennutzung oder gar Gesundheitsgefährdung kann nicht abgeleitet werden.

5.1.37 NR 37: MARKUS UND SANDRA HILLEBRAND

37 Markus und Sandra Hille-brand

Bierbaum 43

8141 Zettling

--

Inhalt siehe Stellungnahme 12

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Obst-, Gemüseproduktion oder andere landwirtschaftliche Güter werden unter der Freileitung der gegenständigen Bahn-

stromübertragungsanlage mit schwachen elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern exponiert. Die durchschnittli-

chen elektrischen Feldstärken liegen bei etwa 1.2 kV/m, die magnetischen Flussdichten erreichen maximal etwa 11 µT.

Die bisher durchgeführten biologischen Studien mit wesentlich stärkeren 50/60 Hz-Feldern liefern keine Hinweise auf

eine Beeinflussung landwirtschaftlicher Güter. Darüber hinaus konnten keine nachvollziehbaren Wirkungsmechanismen

elektrischer und magnetischer Felder auf die landwirtschaftlichen Produkte verifiziert werden. Insgesamt weist die aktuell

verfügbare Literatur nicht auf eine Beeinträchtigung der Obst- oder Gemüseproduktion wie auch der landwirtschaftlichen

Güter durch die 16 2/3 Hz-Felder der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage in Freileitungsausführung hin.

Raumplanung und Infrastruktur

Eine durchgehende Verkabelung wurde aufgrund unverhältnismäßig höherer wirtschaftlicher Mehrbelastungen und einer

geringeren Zuverlässigkeit der Energielieferung nach Werndorf ausgeschlossen.

Die geplante Variante mit einer Teilverkabelung im Teilraum Graz – Stadt und einer Freileitung im Teilraum Grazer Feld

kann – vor allem im Zusammenhang mit der Parallelführung zur A9 als naturraum- und flächenschonende Variante be-

zeichnet werden. Der Bodenverbrauch durch die Mastenstandorte ist unbedeutend (insgesamt ca. 1.000 m²), eine we-

sentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung kann davon nicht abgeleitet werden bzw. wird im Rahmen individueller

Dienstbarkeitsverträge abgegolten.

5.1.38 NR 38: LANDWIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK

38 Landwirtschaftskammer Steiermark

Hamerlinggasse 3

8010 Graz

--

Inhalt siehe Stellungnahme 12

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 326 -

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

5.1.39 NR 39: LEBENSMINISTERIUM

39.1 Lebensministerium

Stubenbastei 5

1010 Wien

RP

Raumplanung und Infrastruktur

Für die Prüfung der Umweltverträglichkeit im Hinblick auf den Fachbereich Siedlungs- und Wirtschaftsraum wurde eine

Gliederung von meist qualitativen Kriterien und Parametern nach den Themenfeldern Regionalplanung, verkehrliche

Infrastruktur und Örtliche Raumplanung vorgenommen und wurden diese schlussendlich wieder zu einer qualitativen

Gesamtabschätzung komprimiert. Gewichtungen zwischen einzelnen Themenfeldern wurden nicht vorgenommen. Diese

Methodik stellt durchaus den Stand der Technik dar und wäre ein quantitatives Gesamtbeurteilungsmodell weder leistbar

noch adäquat für die Beurteilung von sehr unterschiedlichen, großteils kaum quantitativ fassbaren und vergleichbaren

Kriterien. Darüber hinaus erfolgten im Rahmen der Zusammenfassungen tendenziell eher „konservative“ Abschätzungen

zugunsten der Schutzgüter. Punktuell überdurchschnittlich höhere Beeinträchtigungen durch das Vorhaben können aus

der Sicht des Fachgebietes nicht konstatiert werden, die eine Überarbeitung der UVE oder die Formulierung von zusätz-

lichen Maßnahmen rechtfertigen würden.

Die untersuchten Vorbelastungen fließen in die Beurteilung der Beeinflussungssensibilität, aber auch als „mindernde“

Faktoren in die Festlegung der Eingriffserheblichkeit ein. Diese Methodik und Wirkungsüberlegung ist generell nachvoll-

ziehbar, wird aber nur im Detailzusammenhang (siehe UV 04-01.01 Seite 84), nicht aber bei der Dokumentation der

generellen Methodik beschrieben. Generell gleichen sich die Gesamtbeurteilungen durch teilweise erhöhte höhere Werte

bei der Sensibilität einerseits und niederere Werte bei der Eingriffserheblichkeit wieder aus. Eine Überarbeitung der UVE

oder die Formulierung von zusätzlichen Maßnahmen kann nicht bestätigt werden.

Die Angaben zu projektimmanenten und zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen (siehe UV 04-01.01 Seite 21 und 105) sind

in der Tat widersprüchlich und schwer nachvollziehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die in der UVE genannten

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 327 -

Maßnahmen (siehe UV 04-01.01 Seiten 104/105) als Vorhabensbestandteile anzusehen sind und keine zusätzlichen

Maßnahmen notwendig sind um die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sicher zu stellen.

39.2 ÖK

Ökologie

Der Wunsch nach detaillierteren Ausführungen zum Schutzgut Tiere und ihre Lebensräume und die kritischen Anmer-

kungen dazu sind grundsätzlich nachvollziehbar, vor allem was die Beschränkung der Erhebungen auf den Herbstaspekt

betrifft. Doch sind die Autoren des entsprechenden Kapitels einerseits als feldökologisch versierte Experten ausgewie-

sen, andererseits ist der Bearbeitungsstand des Gebiets aus vorhergehenden Projekten bereits hoch. Bei einer UVE

muss ein Kompromiss zwischen möglichst vollständiger Erfassung der Schutzgüter einerseits und einem vertretbaren

zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand andererseits getroffen werden. Im vorliegenden Fall wurde ein für die

Fragestellung ausreichender Wissensstand und daher Plausibilität attestiert.

Die Empfehlungen zur UVE sind zwar nachvollziehbar, aber im Nachhinein nicht mehr zu ändern. Die Kritik an der Ver-

wendung der Fachbegriffe „Zootop“ bzw. „Zootoptypen“ und „Zootopkomplexe“ wird vom Unterzeichneten nicht geteilt, da

es sich dabei um in der ökologischen Fachliteratur durchaus bekannte Termini handelt (vgl. Häupler, H. (2002): Die Bio-

tope Deutschlands. Schriftenreihe für Vegetationskunde 38: 247-272, Bundesamt für Naturschutz, Bonn).

39.3 GW

Grundwasserschutz

Die für die Erstellung des in der Stellungnahme angesprochenen UVE Teiles verwendeten Unterlagen sind in der UVE-

Einlage UV-06-01-01 im Kap. 3.2 (Rechts- und Datengrundlagen) angegeben. Zusätzlich wurde vom SV für Grundwas-

serschutz eine Datenabfrage vom Web-Dienst des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung gemacht.

5.1.40 NR 40: CHRISTOPHER GRUNERT

40 Christopher Grunert

Für die Umweltanwältin

Stempfergasse 7

8010 Graz

-- Weiters erübrigen sich aus Sicht der Umweltanwältin aufgrund der Tatsa-che, dass die gegenständliche Bahnstromübertragungsanlage in der Realität bereits zu einem Großteil fertiggestellt wurde, Aussagen zur Bauphase.

Die übermittelte Umweltverträglichkeitserklärung der ÖBB erscheint auf

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 328 -

den ersten Blick gut strukturiert und vollständig; nach der Durchsicht der Projektunterlagen auch schlüssig und nachvollziehbar.

Ein entscheidendes Thema im gegenständlichen Vorhaben bildet der Bereich elektromagnetische Felder, dies insbesondere im Zusammen-hang mit dem Bereich Humanmedizin und hier besonders auf die betrof-fenen Anrainer bezogen. Wie bereits eingangs erwähnt, wird zum Bereich elektromagnetische Felder noch eine Stellungnahme der Umweltanwältin im Verfahren nachgereicht werden.

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

5.1.41 NR 41: GEMEINDE SEIERSBERG, GEMEINDE PIRKA, GEMEINDE ZETTLING

41.1 Gemeinde Seiersberg

Feldkirchner Straße 21

8054 Seierberg

Gemeinde Pirka

Hauptstraße 39

8054 Pirka

Gemeinde Zettling

Laa 37

8141 Laa

Vertreten durch RA Hohen-burg, Strauss, Buchbauer

--

Darstellung des Sachverhalts

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 329 -

41.2 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

41.3 UM RP

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Bewertung der zur Verfügung stehenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Studien zum The-

ma führt zum Schluss, dass die relativ schwachen elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder der Bahnstromüber-

tragungsanlage als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Feststellung gilt auch für Wohngebiete

mit sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, oder öffentliche Spielplätze. Der Sicherheitsfaktor zu harmlosen Effekten

liegt für Gesunden, Kranken oder auch Kinder über 16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind

sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit

den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfakto-

ren zu nachgewiesenen Wirkungen dar.

Von verschiedenen Gruppierungen werden zwar sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachli-

teratur auseinander gesetzt und die Aussagen stichhaltig mit Publikationen begründet haben. Derartige nicht nachvoll-

ziehbare Vorschläge sollen grundsätzlich ignoriert werden. Die im Betrieb zu erwartenden Koronageräusche werden

auch unter ungünstigen Wetterverhältnissen sehr schwach und sie liegen deutlich unter dem anerkannten Grenzwert.

Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht, jegliche Wirkungen eines Umweltfaktors zweifelsfrei aus-

schließen. Medizinische Studien erlauben nur die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen

sich ergänzenden Untersuchungen nachzuweisen. Wenn die Evidenz eines Effektes, trotz vieler Untersuchungen nicht

belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung wie hier der gegenständigen elektrischen und mag-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 330 -

netischen Felder in Frage gestellt werden. Aus der Sicht der Umweltmedizin können die, in den für Allgemeinbevölkerung

frei zugänglichen Arealen um die Bahnstromübertragungsanlage wie auch in den Wohnungen der Anrainer auftretenden

elektrischen und magnetischen Felder sowie die Koronageräusche weder das Wohlbefinden noch die Gesundheit der

hier anwesenden Personen beeinträchtigen.

Die auf den Grundstücken auftretenden elektrischen und magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnfreileitung, die

maximal elektrische Feldstärken von 1,07 kV/m und nur kurzzeitig eine Flussdichte von maximal 8,8 µT erreichen, un-

terschreiten deutlich die Vorsorgewerte der geltenden österreichischen Vornorm (10 kV/m;300µT) und liegen weit un-

terhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine

Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung der Grundstücke ist aus diesem Grund keiner Weise beschränkt.

Die Nutzung der öffentlichen Spielplätze oder der Aufenthalt in diesen Bereichen birgt ebenfalls keine gesundheitlichen

Gefahren. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Freileitung gewährleistet.

Raumplanung und Infrastruktur

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 Graz zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10m

zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Als Öffentliche Spielplätze im Nahbereich der Trassenführung sind nur ein kleiner Spielbereich südlich des UW Graz

sowie ein Spielplatz im Bereich Kainacherweg jeweils im Stadtgebiet Graz zu nennen.

41.4 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 41.3

41.5 ET

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln

im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, son-

dern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte Verlegung. Diese Immissionsmindernden Maßnah-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 331 -

men sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die

gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 41.3

41.6 RP

Raumplanung und Infrastruktur

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum Fachgebiet Landschaft / Orts- und Landschaftsbild werden vor allem in

den Einlagen UV 04-05 Orts- und Landschaftsbild bearbeitet. Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der öko-

logischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung an die RVS-Umweltuntersuchungen.

Die Beeinflussungssensibilität für den Fachbereich Orts- und Landschaftsbild wird für die Teilräume Graz Stadt und Gra-

zer Feld - Mitte mit gering und für den Teilraum Grazer Feld – Süd mit mittel bewertet. Die Beurteilung der Eingriffserheb-

lichkeit in der Bauphase wird durchgehend mit gering bewertet, die Eingriffserheblichkeit in der Betriebsphase wird für

den Teilraum Grazer Feld - Mitte mit gering und für das Grazer Feld – Süd mit mittel angegeben. Eine Eingriffserheblich-

keit für den Teilraum Graz – Stadt ist nicht gegeben.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wurde.

Die Methodik der UVE entspricht dem Stand der Technik und ist nachvollziehbar, die Detailbeurteilungen von Beeinflus-

sungssensibilitäten, Eingriffserheblichkeiten und Restbelastungen nach einzelnen Abschnitten hinsichtlich Orts- und

Landschaftsbild werden bestätigt.

Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der

Landschaftsstruktur und des Ortsbildes beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 (3/5 des

Freileitungsabschnittes) mit weitläufigen Sichtbeziehungen von der A9 Richtung westliches Grazer Feld und Koralm

sowie von den Siedlungsgebieten Zettling, Wundschuh und Unterpremstätten Richtung A9 und darüber hinaus. Die

Blickbeziehung vom SFZ – Schwarzl Freizeitzentrum Richtung A9, von erhöhten Lagen auch darüber hinaus stellt eine

weitere wichtige Blickbeziehung im Hinblick auf die Zerschneidungseffekte dar.

Die Landschaftsstruktur in den betroffenen Abschnitten weist – wie in der UVE detailliert dargestellt - allerdings eine – mit

Ausnahme des Teilraumes Grazer Feld – Süd geringe Beeinflussungssensibilität auf. Diese Bewertung begründet sich

insbesondere auf bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Verkehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs-

Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Leitungsmasten.

Die Zerschneidungseffekte und Beeinträchtigungen in den übrigen Abschnitten entlang von Industrie- und Gewerbeflä-

chen sowie Verkehrsflächen (2/5 des Freileitungsabschnittes insbesondere Seiersberg) werden im Zusammenhang mit

der starken ästhetischen Vorbelastung als gering eingestuft. Die dementsprechenden Effekte in der Bauphase sind –

auch unter Berücksichtigung darüber hinaus gehender Konstruktionen bei einer allerdings kurzen Bauzeit - vernachläs-

sigbar.

Die entstehenden Zerschneidungseffekte beziehen sich insbesondere auf einzelne wichtige Sichtbeziehungen, die Aus-

gleichsmaßnahmen leisten nur einen geringen Beitrag zur Herabminderung dieser Beeinträchtigungen sodass partiell mit

Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der Landschaftsstruktur und des Ortsbildes zu rechnen sein wird.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 332 -

Im Zusammenhang mit der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität werden diese jedoch als vertretbar eingestuft.

Eine maßgebliche, unzumutbare zusätzliche Beeinträchtigung im Bereich der Gemeinden Seiersberg, Pirka und Zettling

kann daraus nicht abgeleitet werden.

41.7 ET

UM

LA

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für

die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering

bzw, vernachlässigbar einzuschätzen.

Zu den „Koronageräuschen“ kann aus elektrotechnischer Sicht festgehalten werden, dass dies ein Phänomen bei

Höchstspannungsleitungen (380 kV) ist. Beim ggstl. Bauvorhaben mit 110 kV ist dieses Phänomen auszuschließen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 333 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 41.3

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung der UVE wird entsprechend den Ergebnissen der speziell für Koro-

nalärm von Hochspannungsleitungen ausgeführten schweizerischen Expertise der EMPA Dübbendorf aus dem Jahre

2010 dargelegt, dass in einer Höhe von 4 m über dem Boden direkt unter der 110 kV Hochspannungsleitung bei Vollbe-

lastung der A-bew. Schalldruckpegel des Koronalärms unter Berücksichtigung eines Anpassungswerts von +5 dB im

ungünstigsten Fall den Wert von 30 dB aufweisen wird. Entsprechend dem schweizerisch untersuchten Schallausbrei-

tungsmodell ist in 100 m Seitenentfernung mit einem Schallpegel von 20 dB zu rechnen. Bei den in Entfernungen zwi-

schen 130 m und 145 m nächstgelegenen Wohnhäusern können die Beurteilungspegel des Koronargeräusches in der

Höhe zwischen 18 dB und 19 dB prognostiziert werden. Diese Pegelwerte liegen um mehr als 20 dB unter dem leisesten

Umgebungsgeräusch zur Nachtzeit und es kann eine Hörbarkeit mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der in der Stel-

lungnahme angeführte lärmschutztechnische Aspekt ist aus fachlicher Sicht nicht zu bestätigen.

41.8 UM

LA

KL

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 41.3

Klima, Luft

Die Forderung gemäß UVP, die Immissionsbelastung möglichst gering zu halten, wird für den Fachbereich Luft und Kli-

ma im Zusammenhang mit der Bauphase eingehalten, da die Fundierung der Mastfüße einen geringeren Eingriff bedeu-

tet als ein Durchziehen eines Grabens. Es wird weniger Fläche angegriffen und weniger Bodenvolumen umgeschlagen.

Im Betrieb kann es im Zusammenhang mit Koronaentladungen zur Bildung von Ozon kommen. Da in Messversuchen im

Zusammenhang mit 380 kV-Leitungen keine signifikante Freisetzung nachgewiesen werden konnte, ist für die gegen-

ständliche 110 kV-Leitung nicht mit relevanten Emissionen zu rechnen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Unter Hinweis auf die Ausführungen zur Stellungnahme 41.7 ist aus lärmschutztechnischer Sicht die Notwendigkeit einer

Verkabelung nach den Bestimmungen des UVP-G nicht zu begründen.

41.9 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 334 -

5.1.42 NR 42: KARL DRSCHKA

42 Karl Drschka

Harterstrasse 127

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sensiblen Nutzungen

(Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Refe-

renzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechni-

scher Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbegrenzung ist daher aus elektrotechnischer

Sicht nicht erforderlich. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen

Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur führt zur Schlussfolgerung,

dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müs-

sen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

chen um die Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16,

die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichi-

sche Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitge-

hend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 335 -

Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und ihre Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Um-

weltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-

Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können

grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch

aufgestellte Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersuchungsarten gesucht. Wenn die Evidenz eines Effek-

tes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels sind sehr gering

und sie liegen weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte. Deshalb ist

weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nut-

zung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist

deshalb nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform

sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 336 -

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 337 -

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in einem anderen Wohnviertel fast einen km Luftlinie von der Bahntrasse

und wird damit weder von GKB-Trasse noch vom Kabeltrog berührt.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in einem anderen Wohnviertel fast einen km Luftlinie von der Bahntrasse

und wird damit weder von GKB-Trasse noch vom Kabeltrog berührt. Eine Beeinträchtigung von Gartennutzung oder gar

Gesundheitsgefährdung ist hiermit irrelevant.

5.1.43 NR 43: OLGA DRSCHKA

43 Olga Drschka

Harterstrasse 127

8053 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende,

wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 338 -

die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen, was für die relativ schwachen magneti-

schen 16 2/3 Hz Felder aber nicht gelungen ist.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels sind sehr gering,

sie liegen weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte. Deshalb ist

weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nut-

zung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist

nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sicher-

gestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in einem anderen Wohnviertel fast einen km Luftlinie von der Bahntrasse

und wird damit weder von GKB-Trasse noch vom Kabeltrog berührt.

5.1.44 NR 44: MARTIN DRSCHKA

44 Martin Drschka

Harterstrasse 127

8053 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 339 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar

mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin nicht von gesundheitlichen Belastungen

auch in den Randbereichen des Gartens gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab,

in Wohnbereichen sind sie im Verhältnis zu den hier vorhandenen 50 Hz-Feldern z.T. vernachlässigbar schwach. In der

Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur ein Beleg für eine tat-

sächlich existierende Wirkung z.B. der magnetischen 16 2/3 Hz Felder im Organismus erbracht werden. Für die betrach-

teten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden.

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Deshalb ist

weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nut-

zung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist

irrelevant. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in einem anderen Wohnviertel fast einen km Luftlinie von der Bahntrasse

und wird damit weder von GKB-Trasse noch vom Kabeltrog berührt.

5.1.45 NR 45: KARIN HOFER

45 Karin Hofer

Glesingerstraße 15

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 340 -

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur führt zur Schlussfolgerung,

dass schwache magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Diese Folge-

rung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen um die Bahn-

stromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16, die Schwellen

belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm

ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt

Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen wer-

den Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt

und ihre Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Umweltagentur äußert sich

zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentiel-

ler Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht gesund-

heitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in ver-

schiedenen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann,

muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine geringe

Stärke von maximal 14 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der geltenden österreichischen Vornorm

(300µT) und liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie liegen weit unterhalb den geltenden Vor-

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 341 -

sorgewerten und Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch

eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich.

Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 342 -

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von ca. 15 m

zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 343 -

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.46 NR 46: CHRISTIAN HOFER

46 Christian Hofer

Glesingerstraße 15

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. (Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 344 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der umfangreichen wissenschaftlichen Literatur zum Thema Elektromagnetische Umwelt-

verträglichkeit ergibt, dass die relativ schwachen magnetischen 16 2/3 Hz-Felder der gegenständigen Bahnstromübertra-

gungsanlage in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen als gesundheitlich unbedenklich einge-

stuft werden müssen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16, die Schwellen belegter gesund-

heitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die

der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte

mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen werden Vor-

schläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt und ihre

Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu

hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller

Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht gesundheit-

liche Effekte zweifelsfrei ausschließen, sie können nur die Evidenz für hypothetisch aufgestellten Wirkungen in verschie-

denartigen sich ergänzenden Untersuchungen belegen. Wenn die Evidenz von Effekten in vergleichbaren 16 2/3 Hz -

Feldern, trotz vieler unabhängiger Studien, nicht nachgewiesen werden kann, wird die Existenz der mutmaßlichen Wir-

kung verneint.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 14 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der geltenden österreichischen Vornorm (300µT)

und liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie liegen weit unterhalb den geltenden Vorsorgewer-

ten und Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Ge-

sundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die gefor-

derte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 345 -

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 346 -

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von ca. 15 m

zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.47 NR 47: BÜRGERINITIATIVE

47.1 Bürgerinitiative UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die gegenständige 110 KV-Bahnstromübertragungsanlage in Kabelausführung erzeugt in Wohngebieten, in Kindergärten

und Spielplätzen relativ schwache magnetischen 16 2/3 Hz-Feldern mit maximalen Flussdichten von durchschnittlich 3,3

µT. Die durchaus umfangreiche wissenschaftliche Literatur mit einigen Tausend Publikationen zum Thema Elektromag-

netische Umweltverträglichkeit bestätigt keine medizinische Evidenz für eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

der Gesundheit durch derartige magnetischen 16 2/3 Hz-Felder. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt über

16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Von verschiedenen

Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte, Anlage- oder Vorsorgewerte deutlich unter 1 µT unter-

breitet, ohne dass sie sich mit den Aussagen der Fachliteratur auseinander gesetzt und ihre Aussagen stichhaltig mit

zugehörigen Publikationen begründet haben. Derartige nicht nachvollziehbare Empfehlungen sollen grundsätzlich igno-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 347 -

riert werden. Auch Stellungnahmen verschiedener Organisationen sollen nur dann akzeptiert werden wenn sie mit einer

nachprüfbaren Erläuterung ergänzt sind. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu

hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller

Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht gesundheit-

liche Effekte zweifelsfrei ausschließen. Die Medizin kann grundsätzlich nur die Evidenz für hypothetisch aufgestellte

Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen bestätigen. Wenn die Evidenz eines Effektes z.B. in

betrachteten magnetischen Feldern nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage

gestellt werden.

Von den elektrischen und magnetischen Feldern der gegenständigen Bahnstromübertragungsanlage gehen weder ge-

sundheitliche Beeinträchtigungen noch Gesundheitsgefährdungen aus, da die Immissionen weit unterhalb den geltenden

Vorsorgewerten (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Die Nutzung der für Allgemeinbevölkerung frei

zugänglichen Flächen, von Wohnungen und Gärten in der Nähe der Anlage ist uneingeschränkt möglich. Die beanstan-

dete Entwertung der Grundstücke ist nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit

den vorgesehenen Übertragungsformen sichergestellt

47.2 UM

EB ET

RP

Weitere Inhalte siehe Stellungnahme 13 (13.2 – 13.7)

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 348 -

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sensiblen Nutzungen

(Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Refe-

renzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechni-

scher Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale

Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabel-

trog entfernt. Eine Emissionsbegrenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 47.1

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 349 -

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 350 -

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

47.3 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 351 -

5.1.48 NR 48: MARIA BAUMGARTNER

48 Maria Baumgartner

Westbahngasse 39

8054 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 47

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten, Grundstücken und Bereiche mit sensiblen Nutzungen

(Kindergärten, Spielplätze), jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Refe-

renzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechni-

scher Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbegrenzung ist daher aus elektrotechnischer

Sicht nicht erforderlich. Vergleich Querschnitt T9 (=Ltg.-km 5,234) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen

Grenzstrom 4,03 µT (24-h-Mittelwert 1,56 µT) an der Grundstücksgrenze 1,04m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur führt zur Schlussfolgerung,

dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müs-

sen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

chen um die Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16,

die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichi-

sche Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitge-

hend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 352 -

Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie ihre Aussagen stichhaltig

begründet haben. Auch Stellungnahmen verschiedener Organisationen sollen nur dann akzeptiert werden wenn sie mit

einer nachprüfbaren Erläuterung ergänzt sind. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Umweltagentur äußert sich zu

hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-Feldern bezüglich potentieller

Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können grundsätzlich nicht gesundheit-

liche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in ver-

schiedenen sich ergänzenden Untersuchungsarten gesucht. Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann,

muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig eine Stärke von

maximal 14 µT erreichen, liegen weit unterhalb den geltenden Vorsorgewerten von 300 µT und Schwellen nachgewiese-

ner Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen.

Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des

Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 353 -

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 354 -

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt unmittelbar an die GKB Trasse

bzw. in einem weiteren Abstand von 1 m an den Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von über 20

m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.49 NR 49: GERHARD KILBERT

49 Gerhard Kilbert

Keine Adresse

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende,

wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Medizinfor-

schung kann nur die Evidenz für hypothetisch oder spekulativ aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen, was für

die relativ schwachen magnetischen 16 2/3 Hz Felder aber nicht gelungen ist.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 355 -

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Deshalb ist

weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nut-

zung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist

irrelevant. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 356 -

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden.

5.1.50 NR 50: HEINZ BEHR

50 Heinz Behr

Volkmarweg 10

8053 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. Am Vergleichsquerschnitt T5 (=Ltg.-km 4,748) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 22,59 µT (24-h-Mittelwert 8,74µT) an der Grundstücksgrenze 56

cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur führt zur Schlussfolgerung,

dass schwache elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müs-

sen. Diese Folgerung lässt sich ebenfalls auf die Felder in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Berei-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 357 -

chen um die Bahnstromübertragungsanlage anwenden. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 16,

die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichi-

sche Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitge-

hend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen

Gruppierungen werden Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur

auseinander gesetzt und ihre Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen Um-

weltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-

Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können

grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch

aufgestellte Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersuchungsarten gesucht. Wenn die Evidenz eines Effek-

tes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage gestellt werden.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig

eine vernachlässigbare Stärke von maximal 0,01 µT erreichen, unterschreiten deutlich den Vorsorgewert der geltenden

österreichischen Vornorm (300µT) und liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder

eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus

diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgese-

henen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 358 -

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 359 -

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – unabhängig von bestehen-

den Schutzpflanzungen - unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 8 m an den Kabeltrog. Das

Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von ca. 30 m zur Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.51 NR 51: ERWIN REFFLE

51 Erwin Reffle

Karl - Etzel - Weg 33

8053 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Die geforderten Referenzwer-

te werden im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstü-

cken jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allge-

meinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw.

vernachlässigbar einzuschätzen. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Publikationen zählende,

wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal

und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 360 -

stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für die Men-

schen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die

Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen, was für die relativ schwachen magnetischen 16

2/3 Hz Felder aber nicht gelungen ist.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig

eine sehr geringe Stärke von maximal 0,04 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert von 300 µT

und Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesund-

heitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte

Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung des Einwenders grenzen nicht unmittelbar an die GKB Trasse, sondern liegt noch ein

anderweitig genutztes Grundstück als Puffer (5 bis 10m) zum geplanten Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in einem

Abstand von über 35 m zur Kabeltrasse.

5.1.52 NR 52: MONIKA KILBERT

52 Monika Kilbert

Keine Adresse

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 361 -

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar

mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin nicht von gesundheitlichen Belastungen

auch in den Randbereichen des Gartens gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab,

in Wohnbereichen sind sie im Verhältnis zu den hier vorhandenen 50 Hz-Feldern z.T. vernachlässigbar schwach. In der

Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur ein Beleg für eine tat-

sächlich existierende Wirkung z.B. der magnetischen 16 2/3 Hz Felder im Organismus erbracht werden. Für die betrach-

teten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden.

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert von 300 µT und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Deshalb

ist weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die

Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes

ist nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform si-

chergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 362 -

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden.

5.1.53 NR 53: WOLFGANG FERNBACH

53 Wolfgang Fernbach

Keine Adresse

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2 (3m vom geplanten Kabeltrog entfernt)

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik werden die geforderten

Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und

Grundstücken jedenfalls eingehalten. Diese berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für

die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering

bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Querschnitt T6 (=Ltg.-km 5,537) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 0,1 µT (24-h-Mittelwert 0,0 µT) am Wohngebäude 8,5m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Abhandlungen zählen-

de, wissenschaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-

mal und Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin

stellen die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 363 -

Menschen dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur

die Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen, was für die relativ schwachen magneti-

schen 16 2/3 Hz Felder aber nicht gelungen ist.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig

eine sehr geringe Stärke von maximal 0,04 µT erreichen, unterschreiten wesentlich den Vorsorgewert der geltenden

österreichischen Vornorm (300µT) und liegen weit unterhalb der Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder

eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus

diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgese-

henen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 364 -

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden.

5.1.54 NR 54: FAM GEIST UND WASSILIKOS

54 Fam Geist und Wassilikos

Keine Adresse

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 2

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-

km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der

Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Bereits in einer Entfernung von 65 cm von dem geplanten Kabeltrog herrschen relativ schwache magnetische 16 2/3 Hz-

Felder, die nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen ausüben. Die Schwellen nachge-

wiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und Schwellen belegter gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar

mehr als 70 000-mal höher. Deshalb kann aus der Sicht der Umweltmedizin nicht von gesundheitlichen Belastungen

auch in den Randbereichen des Gartens gesprochen werden. Die Felder nehmen mit dem Abstand vom Kabel stark ab,

in Wohnbereichen sind sie im Verhältnis zu den hier vorhandenen 50 Hz-Feldern z.T. vernachlässigbar schwach. In der

Medizin ist es grundsätzlich nicht möglich geringe Risiken gänzlich auszuschließen, es kann nur ein Beleg für eine tat-

sächlich existierende Wirkung z.B. der magnetischen 16 2/3 Hz Felder im Organismus geliefert werden. Für die betrach-

teten magnetischen Felder konnte dieser Beweis aber nicht erbracht werden.

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert von 300 µT und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Deshalb

ist weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die

Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes

ist nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform si-

chergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 365 -

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Gärten in diesem Bereich sind zumindest in einem Bereich von 1/3 der anrainenden Grenze von Abstands- / Schutz-

grün zur GKB-Trasse bepflanzt und grenzt die übliche Gartennutzung damit nicht unmittelbar an die GKB-Grenze an. Bei

der Gartennutzung kann von einer für den Raum Graz üblichen Nutzung von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Auch

ist im Zusammenhang mit der Beschattung der Gärten durch die Wohnhäuser im Westen von einer Nutzung der Gärten

in die Nähe der GKB-Trasse auszugehen; dem steht allerdings auch die Lärmemission des GKB-Bahnbetriebes gegen-

über.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Im Zusammenhang mit projektimmanenten immissionsmindernden Maßnahmen sind die Lärm- und Staubimmissionen in

der Bauphase gering, die Referenzwerte für magnetische Strahlungen in der Betriebsphase können auch für die unmit-

telbar an die GKB-Trasse angrenzenden Bereiche bei weitem eingehalten werden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 366 -

5.1.55 NR 55: STADT GRAZ

55 Stadt Graz

Hauptplatz 1

8011 Graz

ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik kann die Aussage ,dass der zulässige Referenzwert deutlich unter

dem Referenzwert der ÖVE/ÖNORM E8850 für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt

liegt, nur bestätigt werden. Eine Emissionsbegrenzung z.B.: durch eine Verlegung der Kabelleitung in 1,5 m Tiefe ist

daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich.

5.1.56 NR 56: WASS PROJEKT SEIERSBERG GMBH, EINKAUFSZENTRUM SEIERSBERG GMBH, HERKULES GRUNDSTÜCKSVERMIETUNGS- UND VERWERTUNGS GMBH

56.1 WASS Projekt Seiersberg GmbH

Einkaufszentrum Seiersberg GmbH

Herkules Grundstücksvermie-tungs- und Verwertungs GmbH

Shoppingcity Seiersberg 1

8054 Seiersberg

vertreten durch RA Zöchbau-er, Frauenberger

--

Darstellung des Sachverhalts

56.2 --

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 367 -

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.3 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.4 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 368 -

56.5 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.6 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass wenn die Rahmenbedingungen (Gesetze, Nor-

men…) eingehalten werden, sowohl eine Freileitungstrasse als auch eine Kabeltrasse entsprechend dem Stand der

Technik auszuführen ist.

56.7 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.8 --

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 369 -

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.9 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass in diesem Leitungsabschnitt „erhöhte Sicher-

heit“ ausgeführt wird (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50341). Damit kann technisch ein Leitungsriss ausgeschlossen werden.

56.10 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Von der Bahnfreileitung werden im Bereich des gegenständigen Grundstückes auch im ungünstigsten Störbetrieb (etwa

10 Min. pro Jahr) relativ schwache elektrische und magnetische Felder mit maximal 4,7 µT, und 0,754 kV/m emittiert.

Darüber hinaus wird die elektrische Komponente an Gebäuden weitgehen unterdrückt, im Inneren werden nur vernach-

lässigbare Anteile wirksam. Umweltmedizinische Analyse der vorliegenden mehreren Tausend wissenschaftlichen Stu-

dien geben keinen Hinweis darauf, dass Kinder im Kinderland irgend einer Weise gesundheitlich beeinträchtig werden

könnten. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen Effekten liegt hier über 1000, die Schwellen belegter gesundheitsrelevan-

ter Wirkungen sind sogar mehr als 800 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-

Empfehlung und damit den Grenzwerten in den meisten EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte

(300µT, 10 kV/m) mit großen Sicherheitsfaktoren zu nachgewiesenen Wirkungen dar. Diese Richtwerte werden in allen

Teilen des Grundstückes sehr weit unterschritten. Auch Träger von aktiven kardialen Implantaten wie z.B. Herzschrittma-

cher erfahren hier keine Störung. Die Literatur liefert ebenfalls keinen Hinweis darauf, dass derartig schwache magneti-

sche 16 2/3 Hz-Felder einen Einfluss auf das Plasma im benachbarten Plasmazentrum haben könnten. Aus der Sicht der

Umweltmedizin ist die Nutzung der Grundstücke uneingeschränkt möglich. Die geforderte Umweltverträglichkeit des

Vorhabens ist sichergestellt.

56.11 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.12 ET

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 370 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass diesbezüglich bei ordnungsgemäßer Elektroin-

stallation keine negativen Erfahrungen vorliegen.

56.13 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

56.14 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

56.15 ÖK

Ökologie

Bei der Teilfläche 3.10 handelt es sich um das Biotop 04.2, in einer Mulde bei AST Seiersberg zwischen Mast 3 und 4.

Es handelt sich also in der Tat um eine von der ASFINAG bereits früher angelegte Versickerungsfläche, die u.a. mit

Salweide, einer in der Steiermark teilweise geschützten Art, bepflanzt wurde. Dieser Sachverhalt ist der Grund dass die

Fläche im Maßnahmenplan als „öWs-w 01“ als ökologische Ausgleichsfläche geführt wird.

56.16 ET

EB

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin geprüften Standort oder Trassenvarianten sowie die Darlegung der umweltrelevanten Vor-

und Nachteile sind in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in den

Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbegrün-

dung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 371 -

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

5.1.57 NR 57: BMVIT - II / FFBL

57 BMVIT - II / FFBL

Radetzkystraße 2

1030 Wien

--

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

5.1.58 NR 58: G. HAUSMANN IMMOBILIEN GMBH

58.1 G. Hausmann Immobilien GmbH

Bienensteinstraße 13

8600 Bruck an der Mur

vetreten durch RA Zsizsik, Prattes

--

Darstellung des Sachverhalts

58.2 ET

UM

LA

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 372 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet. Die System- und Variantenvergleiche

(der TU Graz und der TU Wien) sowie die Korridoruntersuchungen zeigen, dass die Variante einer Teilverkabelung, die

bevorzugte Variante hinsichtlich des Betriebes und der Zuverlässigkeit der Energiebereitstellung ist. Der eingereichte

Korridor wurde in den Teilräumen (Graz – Stadt, Grazer Feld Mitte und Grazer Feld Süd) umfassend für die Bau- und

Betriebsphase samt den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt behandelt und stellt die bestmögliche Variante dar

Weiters ist aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magneti-

schen Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom der Bahnstromübertragungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Die

berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich

unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw, vernachlässigbar einzuschätzen.

Zu den „Koronageräuschen“ kann aus elektrotechnischer Sicht festgehalten werden, dass dies ein Phänomen bei

Höchstspannungsleitungen (380 kV) ist. Beim ggstl. Bauvorhaben mit 110 kV ist dieses Phänomen auszuschließen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Emissionen von Lärm, Staub, und Erschütterungen in der Bauphase und Koronageräusche sowie elektrische und mag-

netische Felder im Betrieb der Freileitungen werden bei einer möglichen Überschreitung der Grenzwerte durch geeignete

Maßnahmen begrenzt oder sie liegen bereits deutlich unter den Wirkungsschwellen einer gesundheitlichen Beeinträchti-

gung oder sogar Gefährdung. Aus der Sicht der Umweltmedizin sind keine ungebührlichen Belastungen weder des

Wohlbefindens noch der Gesundheit der Anrainer oder der hier arbeitenden Personen durch den Bau und Betrieb der

Bahnstromübertragungsanlage in Freileitungsausführung zu erwarten.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung der UVE wird entsprechend den Ergebnissen der speziell für Koro-

nalärm von Hochspannungsleitungen ausgeführten schweizerischen Expertise der EMPA Dübbendorf aus dem Jahre

2010 dargelegt, dass in einer Höhe von 4 m über dem Boden direkt unter der 110 kV Hochspannungsleitung bei Vollbe-

lastung der A-bew. Schalldruckpegel des Koronalärms unter Berücksichtigung eines Anpassungswerts von +5 dB im

ungünstigsten Fall den Wert von 30 dB aufweisen wird. Die 110 kV Freileitung der Bahnstromübertragungsanlage quert

das gegenständliche Betriebsgrundstück Nr. 9/4 KG Seiersberg im Bereich der westlichen Grundgrenze. Anhand der

Untersuchungsergebnisse der UVE kann Höhe des Koronalärms im exponierten Bereich am Grundstück im Freien in der

Höhe von 29-30 dB abgeleitet werden. Dieser Wert liegt mindestens um 20 dB unter dem vor allem durch den Verkehrs-

lärm auf der Pyhrnautobahn A9 mit ca. 60 dB tags und ca. 50 dB nachts auftretenden Umgebungsgeräuschen, sodass

die Koronageräusche der Freileitung am Grundstück nicht wahrnehmbar sein werden. Unzumutbare oder gesundheits-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 373 -

schädigende Auswirkungen durch Lärm können mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die in der Stellungnahme formu-

lierte Befürchtung ist aus lärmschutztechnischer Sicht nicht zu bestätigen.

58.3 ET

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die berechneten Werte der magnetischen Er-

satzflussdichte der thermische Grenzstrom der Bahnstromübertragungsanlage deutlich unter den relevanten Referenz-

werten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt liegen und sind daher aus elektrotechni-

scher Sicht gering bzw, vernachlässigbar einzuschätzen. Die zitierte Studie der TU Graz aus dem Jahre 2004 ist nicht

Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bau-

entwurfs.

58.4 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

58.5 ET

LA

KL

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass wenn die Rahmenbedingungen (Gesetze, Nor-

men…) eingehalten werden, sowohl eine Freileitungstrasse als auch eine Kabeltrasse entsprechend dem Stand der

Technik auszuführen ist. Zu den „Koronageräuschen“ kann aus elektrotechnischer Sicht festgehalten werden, dass dies

ein Phänomen bei Höchstspannungsleitungen (380 kV) ist. Beim ggstl. Bauvorhaben mit 110 kV ist dieses Phänomen

auszuschließen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Die Immissionsprognosen der UVE-Untersuchung für den Koronalärm berücksichtigen mit dem Einfluss der Schallemis-

sion durch Regen die höchste Feuchtigkeitsstufe bereits den Maximalwert der Lärmentwicklung. Durch Nebel oder

Schnee wären geringere Einflüsse zu erwarten.

Klima, Luft

Zum Klima in Graz: Im UVE-Fachbericht „Luft und Klima“ wird auf die klimatischen Bedingungen im Grazer Feld einge-

gangen. Demzufolge ist im Planungsraum tatsächlich mit signifikant erhöhter Nebelhäufigkeit im Vergleich zum umlie-

genden Berg- und Hügelland zu rechnen (z.B. Graz/Flughafen 140 Tage mit Nebel pro Jahr).

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 374 -

58.6 UM

LA

KL

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 58.2

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Festzuhalten ist, dass die Freileitungsmaste im gegenständlichen Bereich bereits stehen. Die Untersuchungen der UVE

über die Höhe der ehemals möglichen Lärm- und Erschütterungsauswirkungen zeigen die gesicherte Einhaltung zumut-

barer Baulärmgrenzen. Für das Einziehen der Leitungen sind keine bemerkenswerte Lärmauswirkungen und sicher keine

Erschütterungsauswirkungen zu erwarten.

Hinsichtlich der befürchteten Beeinträchtigungen durch das Koronageräusch wird auf die fachliche Bewertung zur Stel-

lungnahme Nr. 58.2 hingewiesen.

Klima, Luft

Beeinträchtigung durch Staub während der Bauphase: Die Simulation der Emissionen im Zusammenhang mit der Mast-

fundierung und –aufstellung zeigt, dass punktuell eine Immissionsbeeinflussung des Umfeldes während der Bauphase

auftreten kann, eine Überschreitung des Irrelevanzkriteriums (3% vom Tagesmittelgrenzwert und 1% des Jahresmittel-

grenzwertes) ist nicht zu erwarten. Die nächste Mastbaustelle ist ca.50m vom nächstliegenden Gebäudebereich des

ggst. Anrainers entfernt; es sollte diesbezüglich keine erhebliche Beeinflussung geben.

58.7 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

58.8 UM

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 375 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 58.2

58.9 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

5.1.59 NR 59: PFEIFFER HANDELS GMBH

59.1 Pfeiffer Handels GmbH

Egger - Lienz - Straße 15

4050 Traun

vetreten durch RA Zsizsik, Prattes

--

Darstellung des Sachverhalts

59.2 ET

UM

LA

KL Inhalt siehe Stellungnahme 58

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass eine Verkabelung einer 110kV/16,7 Hz-

Bahnstromleitung aus technischer Sicht auf die unumgängliche Länge (Stadtbereiche) zu reduzieren ist. Aufgrund der

schlechteren technischen Rahmenbedingung einer Verkabelung gegenüber einer Freileitung würden zusätzliche Verka-

belungen die derzeitige Betriebsführung des 110 kV Bahnstromnetzes (Löschgrenze) gefährden und eine Netztrennung

erfordern. Mit der Netztrennung wäre zwar eine Vollverkabelung technisch möglich, diese Netztrennung mit Vollverkabe-

lung wurde bereits in der Variantenuntersuchung entsprechend negativ bewertet. Die System- und Variantenvergleiche

(der TU Graz und der TU Wien) sowie die Korridoruntersuchungen zeigen, dass die Variante einer Teilverkabelung, die

bevorzugte Variante hinsichtlich des Betriebes und der Zuverlässigkeit der Energiebereitstellung ist. Der eingereichte

Korridor wurde in den Teilräumen (Graz – Stadt, Grazer Feld Mitte und Grazer Feld Süd) umfassend für die Bau- und

Betriebsphase samt den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt behandelt und stellt die bestmögliche Variante dar

Weiters ist aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magneti-

schen Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom der Bahnstromübertragungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Die

berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich

unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen.

Zu den „Koronageräuschen“ kann aus elektrotechnischer Sicht festgehalten werden, dass dies ein Phänomen bei

Höchstspannungsleitungen (380 kV) ist. Beim ggstl. Bauvorhaben mit 110 kV ist dieses Phänomen auszuschließen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 376 -

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die berechneten Werte der magnetischen Er-

satzflussdichte der thermische Grenzstrom der Bahnstromübertragungsanlage deutlich unter den relevanten Referenz-

werten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt liegen und sind daher aus elektrotechni-

scher Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Die zitierte Studie der TU Graz aus dem Jahre 2004 ist nicht

Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des eisenbahnrechtlichen Bau-

entwurfs

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass wenn die Rahmenbedingungen (Gesetze, Nor-

men…) eingehalten werden, sowohl eine Freileitungstrasse als auch eine Kabeltrasse entsprechend dem Stand der

Technik auszuführen ist.

Zu den „Koronageräuschen“ kann aus elektrotechnischer Sicht festgehalten werden, dass dies ein Phänomen bei

Höchstspannungsleitungen (380 kV) ist. Beim ggstl. Bauvorhaben mit 110 kV ist dieses Phänomen auszuschließen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung Nr 58.2

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Es wird auf die fachliche Bewertung zu den gleichlautenden Stellungnahmen Nr. 58.2, 58.5 und 58.6 verwiesen.

Klima, Luft

Beeinträchtigung durch Staub während der Bauphase: Die Simulation der Emissionen im Zusammenhang mit der Mast-

fundierung und –aufstellung zeigt, dass punktuell eine Immissionsbeeinflussung des Umfeldes während der Bauphase

auftreten kann, eine Überschreitung des Irrelevanzkriteriums (3% vom Tagesmittelgrenzwert und 1% des Jahresmittel-

grenzwertes) ist nicht zu erwarten. Die nächste Mastbaustelle ist ca.50m vom nächstliegenden Gebäudebereich des

ggst. Anrainers entfernt; es sollte diesbezüglich keine erhebliche Beeinflussung geben.

5.1.60 NR 60: WERNER GIEßAUF

60.1 Werner Gießauf

Elisabethstraße 54

8010 Graz

Henrik Gießauf

Faunastraße 28

8052 Graz

Vertreten durch RA Gießauf

--

Darstellung des Sachverhalts

60.2 UM

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 377 -

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Bewertung der aktuell vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur mit mehreren Tau-

send Publikationen ergibt, dass schwache magnetische 16 2/3 Hz-Felder, wie sie in frei zugänglichen Bereichen um die

Kabelführung der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage vorkommen, als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden

müssen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen akuten Effekten liegt hier über 16, die Schwellen belegter akuter gesund-

heitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Die medizinische Evidenz für eine Einflussnahme

niederfrequenter magnetischer Felder auf chronische Erkrankungen wie z.B. auf die Entstehung und/oder Verlauf der

Kinderleukämie konnte nicht erbracht werden. Diese Feststellung gilt noch mehr für andere spekulativ aufgestellten Zu-

sammenhänge zwischen den Magnetfeldern und Beschwerden oder Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen. Von

verschiedenen Gruppierungen oder auch einzelnen Personen werden Einschätzungen oder Vorschläge für sehr niedrige

Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur auseinander gesetzt haben und ihre Aussagen stichhal-

tig begründen können. Derartige nicht nachvollziehbare Abhandlungen sollen deshalb ignoriert werden. Medizinische

Untersuchungen können grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die

Evidenz für hypothetisch aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht.

Wenn die Evidenz eines Effektes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung in Frage ge-

stellt werden. Implantate mit Elektronik wie z.B. Herzschrittmacher oder Kardioverter Defibrillatoren können durch die

gegenständige magnetische Felder nicht gestört werden. Auch unter ungünstigen Bedingungen liegt der Sicherheitsfak-

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 378 -

tor bei älteren Herzschrittmachern mit einer unipolaren Wahrnehmung, im Falle eines thermischen Störbetriebs (etwa 10

Minuten pro Jahr) in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen über 2. Bei modernen kardialen

Implantaten mit einer bipolaren Wahrnehmung beträgt der Sicherheitsfaktor auch in ungünstigsten Fall mindestens 10.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig

eine sehr geringe Stärke von maximal 0,02 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert von 300 µT

und Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesund-

heitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte

Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

60.3 UM RP

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung 60.2

Raumplanung und Infrastruktur

Das Grundstück der EinwenderIn befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – unabhängig von bestehen-

den Schutzpflanzungen - unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 8 m an den Kabeltrog. Das

Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von ca. 30 m zur Kabeltrasse. .

60.4 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

60.5 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung 60.2

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 379 -

60.6 ET

RP

UM

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung 60.2

Raumplanung und Infrastruktur

Die Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen der UVE werden nach dem Stand der Technik und in einer Reihe von Ein-

lagen bearbeitet. Die Methodik der Bearbeitung folgt den Prinzipien der ökologischen Risikoanalyse sowie in Anlehnung

an die RVS-Umweltuntersuchungen. Der engere und detailliert dokumentierte Untersuchungsraum umfasst das eigentli-

che Projektgebiet in Graz Stadt und Grazer Feld, in einer darüber hinaus gehenden generellen Betrachtung werden auch

mögliche Auswirkungen entlang Südbahn und Koralmbahn angesprochen. Eine Erweiterung nach Norden ist für das

gegenständliche Vorhaben nicht relevant. Um die Auswirkungen auf den Beurteilungsraum teilweise herabzusetzen,

wurden lt. UVE eine Reihe von Rahmenvorgaben und Maßnahmen bereits in der technischen Planung vorgesehen,

sodass eine Umweltverträglichkeit des Vorhabens dargestellt werden konnte.

Die unabhängige Prüfung der UVE – Unterlagen erfolgt im Rahmen der UVP. Aufgrund dieser Prüfung werden die Anga-

ben der ProjektwerberIn im Wesentlichen bestätigt, maßgebliche Abweichungen bei der Einschätzung der Umweltver-

träglichkeit ergeben sich nicht.

60.7 ET

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 380 -

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die berechneten Werte liegen deut-

lich unter den relevanten Referenzwerten und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw, vernachlässigbar

einzuschätzen. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenz-

strom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt. Die zitierte Studie der

TU Graz aus dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Un-

terlagen des eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Siehe Beantwortung 60.2

60.8 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

60.9 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

60.10 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 381 -

5.1.61 NR 61: ANDREA LORENZ

61 Andrea Lorenz

Julius Schuchgasse 16

8054 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Aus Sicht des Sachverständi-

gen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die geforderten Referenzwerte im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstrom-

versorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten werden. Diese berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Vergleich Quer-

schnitt T6 (=Ltg.-km 5,537) beträgt die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 0,1 µT (24-h-Mittelwert 0,0 µT)

am Wohngebäude 8,5m vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Gesundheitliche Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, mit Stärken wie sie auch in frei zu-

gänglichen Bereichen um den Kabeltrog entstehen, konnte die umfangreiche, mehrere Tausend Titeln zählende, wissen-

schaftliche Literatur nicht belegen. Die Schwellen nachgewiesener harmloser Effekte liegen mindestens 16-mal und

Schwellen gesundheitlich relevanter Wirkungen sogar über 70 000-mal höher. Aus der Sicht der Umweltmedizin stellen

die von Kabeltrog ausgehenden magnetischen 16 2/3 Hz Felder keine gesundheitlichen Belastungen für den Menschen

dar. Die Medizin ist methodisch grundsätzlich nicht imstande Risiken gänzlich auszuschließen. Sie kann nur die Evidenz

für hypothetisch aufgestellte Wirkungen im Organismus belegen, was für die relativ schwachen magnetischen 16 2/3 Hz

Felder aber nicht gelungen ist, weshalb von einer Unbedenklichkeit der Felder aus der Sicht der Umweltmedizin ausge-

gangen werden muss.

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT) und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen. Deshalb ist

weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar. Die Nut-

zung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstückes ist

nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform sicher-

gestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 382 -

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der EinwenderIn grenzen nicht unmittelbar an die GKB Trasse, sondern liegt noch ein

anderweitig genutztes Grundstück als Puffer zum geplanten Kabeltrog. Die nächstliegende westliche Grundstücksgrenze

befindet sich in einem Abstand von über 60 m zur Kabeltrasse.

5.1.62 NR 62: MATTHIAS UND MARIA GFERER

62 Matthias und Maria Gferer

Karl – Etzel – Weg 31

8053 Graz

ET

UM

EB

RP Inhalt siehe Stellungnahme 5

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass bereits in der Berechnung der magnetischen

Ersatzflussdichte der thermische Grenzstrom von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt wurde. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswir-

kungen, da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes mög-

lich ist.

Die Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog entspricht dem Stand der Technik. Die geforderten Referenzwer-

te werden im unmittelbaren Nahbereich der Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstü-

cken jedenfalls eingehalten. Die berechneten Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allge-

meinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw.

vernachlässigbar einzuschätzen. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt die maximale Flussdichte bei

thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze 92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Umweltmedizinische Bewertung der aktuell vorliegenden umfangreichen wissenschaftlichen Literatur mit mehreren Tau-

send medizinischen Publikationen ergibt, dass schwache magnetische 16 2/3 Hz-Felder, wie sie in den frei zugänglichen

Bereichen um die Kabelführung der 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage vorkommen, als gesundheitlich unbedenklich

eingestuft werden müssen. Der Sicherheitsabstand zu harmlosen akuten Effekten liegt hier über 16, die Schwellen beleg-

ter akuter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind sogar mehr als 70 000-mal höher. Medizinische Untersuchungen kön-

nen grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch

aufgestellte Wirkungen in verschiedenartigen sich ergänzenden Untersuchungen gesucht. Wenn die Evidenz eines Ef-

fektes, hier in magnetischen Feldern nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen, meistens spekula-

tiv aufgestellten Wirkung in Frage gestellt werden.

Das 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabel erzeugt im Garten und im Wohnhaus vernachlässigbar schwache magnetische Fel-

der, die sehr weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert von 300 µT und Schwellen nachgewiesener Effekte liegen.

Deshalb ist weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesundheitsgefährdung durch diese Felder denkbar.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 383 -

Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich, die beanstandete Entwertung des Grundstü-

ckes ist nicht nachvollziehbar. Die geforderte Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist mit der vorgesehenen Kabelform

sichergestellt.

Eisenbahntechnik

In den Unterlagen der UVE, wie z.B. UV 01-01 Zusammenfassung, UV 02-00 Projektbegründung und Alternativen, ist die

Notwendigkeit und der Umfang des Projektes mit dem dadurch betroffenen Untersuchungsraum und Beurteilungsraum

umfangreich dargelegt.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen behandelt.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage ist für sich abgeschlossen, kann für sich bestehen und

ist auch für sich verkehrswirksam.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen.

Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne

der Einwendung berücksichtigt und beurteilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage

wird durch einen möglichen Ringschluss nicht beeinflusst oder verändert.

Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im Fachbereich Elektrotechnik,

magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Raumplanung und Infrastruktur

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche (begrün-

te Bauflächen) mit Erholungsfunktionen im Eigengarten. Die Anzahl und Größe von öffentlichen Erholungsflächen im

weiteren Einflussbereich ist eher gering. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der

Grottenhofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Grundstück und Gartennutzung der Einwender grenzen nicht unmittelbar an die GKB Trasse, sondern liegt noch ein

kleines anderweitig genutztes Grundstück als Puffer (0 bis 5m) zum geplanten Kabeltrog. Das Wohnhaus befindet sich in

einem Abstand von über 40 m zur Kabeltrasse.

5.1.63 NR 63: KARL THALLER

63 Karl Thaller

Faunastraße 30

8052 Graz

UM

EB ET

RP

Inhalt siehe Stellungnahme 13

Elektrotechnik

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen als ausreichend angesehen werden. Die Bahnstromleitung St. Michael – Graz bzw. das Unter-

werk Graz sind bestehende (eisenbahnrechtlich genehmigte) Anlagen, die durch die vorgelegte Bahnstromübertragungs-

anlage nicht verändert werden. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Versorgungsabschnittes (Speisebereiches) des

Unterwerkes Graz mit Inbetriebnahme des Unterwerkes Werndorf. Dieser neue Speisebereich des Unterwerkes Wern-

dorf wurde im Streckenabschnitt Feldkirchen / Seiersberg – Spielfeld Strass / Staatsgrenze und Feldkirchen / Seiersberg

– Wettmannstätten beurteilt. Bei der Übertragungsanlage wurde bereits in der Berechnung der magnetischen Ersatz-

flussdichte der thermische Grenzstrom zu von 620 A je Schleife, bzw. 1240 A für die Trasse der Bahnstromübertra-

gungsanlage zu Grunde gelegt. Ein möglicher Ringschluss hat bezüglich der Umweltauswirkungen keine Auswirkungen,

da durch die verwendeten Materialien im Kabelabschnitt keine Erhöhung des thermischen Grenzstromes möglich ist.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 384 -

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht und es kommt auch in allgemein zugänglichen Bereichen weder hinsichtlich

der magnetischen Ersatzflussdichte noch hinsichtlich der elektrischen Felder zu Überschreitungen der relevanten Refe-

renzwerte für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Die zitierte Studie der TU Graz aus

dem Jahre 2004 ist nicht Inhalt der aktuellen Unterlagen der UVE, der Trassengenehmigung und den Unterlagen des

eisenbahnrechtlichen Bauentwurfs.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die vorgelegten Unterlagen, Ausarbeitungen

und Schlussfolgerungen zur Trassen- und Systemauswahl als ausreichend angesehen werden. Weiters ist festzuhalten,

dass bei der Verlegung von Hochspannungskabeln im Kabeltrog nicht nur durch die Vergrößerung des Abstandes eine

Reduktion der magnetischen Felder möglich ist, sondern auch durch die Optimierung der Phasenlagen und gebündelte

Verlegung. Diese feldmindernden Maßnahmen (entsprechend optimierte Phasenlage, gebündelte Verlegung der Leiter)

sind im Bauentwurf bereits geplant und damit wird der aktuelle Stand der Technik eingehalten und technisch die gemäß

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01 geforderte Reduktion umgesetzt.

Aus Sicht des Sachverständigen für Elektrotechnik ist festzuhalten, dass die Verlegung von Hochspannungskabeln im

Kabeltrog dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Referenzwerte werden im unmittelbaren Nahbereich der

Bahnstromversorgungsleitung an befindlichen Wohnobjekten und Grundstücken jedenfalls eingehalten. Die berechneten

Werte liegen deutlich unter den relevanten Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung für einen zeitlich unbegrenzten

Aufenthalt und sind daher aus elektrotechnischer Sicht gering bzw. vernachlässigbar einzuschätzen. Eine Emissionsbe-

grenzung ist daher aus elektrotechnischer Sicht nicht erforderlich. Am Vergleichsquerschnitt T4 (=Ltg.-km 4,398) beträgt

die maximale Flussdichte bei thermischen Grenzstrom 5,74 µT (24-h-Mittelwert 2,22 µT) an der Grundstücksgrenze

92cm vom Kabeltrog entfernt.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Die vorliegende umfangreiche wissenschaftliche Literatur führt zur Schlussfolgerung, dass schwache elektrische und

magnetische 16 2/3 Hz-Felder, wie sie in allen für die Allgemeinbevölkerung frei zugänglichen Bereichen um die Bahn-

stromübertragungsanlage vorkommen, als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden müssen. Der Sicherheitsab-

stand zu harmlosen akuten Effekten liegt hier über 16, die Schwellen belegter gesundheitsrelevanter Wirkungen sind

sogar mehr als 70 000-mal höher. Auch die österreichische Vornorm ÖVE/ÖNORM, die der EU-Empfehlung und damit

den Grenzwerten in den EU-Mitgliedsländern weitgehend gleicht, stellt Richtwerte mit großen Sicherheitsfaktoren zu

nachgewiesenen Wirkungen dar. Von verschiedenen Gruppierungen und Einzelpersonen werden nicht fachkundige Ein-

schätzungen und Vorschläge für sehr niedrige Grenzwerte unterbreitet, ohne dass sie sich mit der Fachliteratur genü-

gend auseinander gesetzt und ihre Aussagen stichhaltig begründet haben. Frau Prof. McGlades von der Europäischen

Umweltagentur äußert sich zu hochfrequenten Mobilfunkfeldern (um 1 000 000 Hz), die mit den betrachteten 16 2/3 Hz-

Feldern bezüglich potentieller Wirkungen im Organismus nicht vergleichbar sind. Medizinische Untersuchungen können

grundsätzlich nicht gesundheitliche Effekte zweifelsfrei ausschließen, es wird prinzipiell die Evidenz für hypothetisch oder

spekulativ aufgestellte Wirkungen in verschiedenen sich ergänzenden Untersuchungsarten gesucht. Wenn die Evidenz

eines Effektes nicht belegt werden kann, muss die Existenz der mutmaßlichen Wirkung, hier der gegenständigen magne-

tischen Felder, verneint werden.

Die im Garten und im Wohnhaus auftretenden magnetischen Felder des 110 kV/16,75 Hz-Bahnkabels, die nur kurzzeitig

eine sehr geringe Stärke von maximal 0,02 µT erreichen, liegen weit unterhalb dem geltenden Vorsorgewert (300 µT)

und Schwellen nachgewiesener Effekte. Sie können weder eine gesundheitliche Beeinträchtigung noch eine Gesund-

heitsgefährdung hervorrufen. Die Nutzung des Gartens ist aus diesem Grund uneingeschränkt möglich. Die geforderte

Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist auch mit der vorgesehenen Kabelform sichergestellt.

Eisenbahntechnik

Die von der Projektwerberin vorgelegten Unterlagen Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen sind

- in den Unterlagen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE-Zusammenfassung),

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 385 -

- in den Unterlagen des Trassenverlaufs für die Trassengenehmigung

- und mit den zugehörigen umfangreichen UVE-Berichten (themenbezogene weiterführende Ausarbeitungen)

- sowie in den umfassenden Technischen Unterlagen des Bauentwurfs („EB“) einschließlich des § 31a Gutachtens für

die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

dargelegt. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahntechnik entspricht die vorgelegte UVE den Erfordernissen gemäß

§ 6 UVP-G 2000.

Das hier vorliegende UVG (Umweltverträglichkeitsgutachten) ist die in der Einwendung verlangte umfassende und nach

fachlichen Kriterien durchgeführte unabhängige Prüfung des gegenständlichen Projektes gemäß dem UVP-G 2000 durch

von der zuständigen Behörde BMVIT bestellte unabhängige Sachverständige.

Das gegenständliche Projekt der Bahnstromübertragungsanlage mit der Versorgung des Unterwerkes Werndorf und der

damit zusammenhängende Versorgungsbereich des Unterwerkes für die Südbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Staats-

grenze bei Spielfeld/Strass sowie für die Koralmbahn von Feldkirchen/Seiersberg – Wettmannstätten ist für sich abge-

schlossen, kann für sich bestehen und ist auch für sich verkehrswirksam. Aus der Sicht des Fachgebietes Eisenbahn-

technik entspricht somit der herangezogene Beurteilungsraum dem Projekt und wird als ausreichend angesehen.

Dass der gegenständliche Abschnitt der Bahnstromübertragungsanlage mit dem Endausbau der Koralmbahn in Zukunft

ein Teil eines 110 kV Ringleitungsnetzes werden kann, ist nicht auszuschließen. Aus Sicht der Eisenbahntechnik wurden

aber bereits die maximalen Lastfälle und deren Umweltauswirkungen im Sinne der Einwendung berücksichtigt und beur-

teilt. Die eisenbahntechnische Ausführung der Bahnstromübertragungsanlage wird durch einen möglichen Ringschluss

nicht beeinflusst oder verändert. Hinsichtlich der diesbezüglichen umweltrelevanten Auswirkungen, wie beispielsweise im

Fachbereich Elektrotechnik, magnetische Felder usw., wird auf die Äußerungen in diesen Fachgebieten verwiesen.

Das vorliegende UVG wurde auf Basis einer Reihe von Fachgebieten erstellt und wie dem UVG entnommen werden

kann, ist dabei auch die in der Einwendung geforderte umweltmedizinische Prüfung des Vorhabens durch das Fachge-

biet Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit beinhaltet.

Bei den ÖBB, aber auch bei anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sind im Bereich von Gleisanla-

gen/Bahnanlagen auf hunderten Kilometern Länge an der Oberfläche Betonkabeltröge im Bahnkörper verlegt. Dies ist

eine zur Verlegung der verschiedensten Kabelanlagen standardisierte Regelausführung, welche dem Stand der Technik

entspricht. Weiters werden in Einzelfällen, insbesondere im Bereich von Objekten, auch Blechtröge verwendet.

Ebenso werden Bahnstromübertragungsanlagen im Bereich von Gleisanlagen/Bahnanlagen auch in dafür geeigneten

Betonkabeltrögen verlegt. Das gegenständliche Vorhaben ist diesbezüglich kein Einzelfall, sondern eine Ausführungsart

analog anderen bereits eisenbahnrechtlich genehmigten Vorhaben. Die diesbezügliche Ausführungsart der Betonkabel-

tröge ist insbesondere mit 12,5 cm starken, 50 cm langen und ca. 90 kg schweren Deckeln den Erfordernissen einer

Bahnstromübertragungsanlage angepasst. Die Kabelanlage ist dadurch vor Beschädigungen und unbeabsichtigtem

Eindringen (nur mit einer eigenen Hebezange abhebbar) ausreichend geschützt.

Die in der Einwendung angeführte Verlegepraxis der Stromversorgungsunternehmen, welche üblicherweise in öffentli-

chen Verkehrsflächen der Straße erfolgt, ist für die hier gegenständlichen Abschnitte mit Betonkabeltrögen im Bereich

von Bahnanlagen nicht von Relevanz, da dies keine öffentlichen Straßenflächen sind.

Die in der Einwendung angeführten Rohrzugtrassen in Bahnsteigen mit den Kabelanlagen für die Bahnsteiganlagen

selbst, resultieren durchwegs nur aus der Gestaltung der Bahnsteigoberflächen, welche im Regelfall nicht durch Beton-

kabeltröge unterbrochen bzw. im Falle von Arbeiten nicht beschädigt werden sollen.

Die Ausführung von Betonkabeltrögen entspricht jedenfalls dem Stand der Technik, wie dies auch im FB2 Frage V3

sowie im § 31a Gutachten bestätigt wurde und hat auch im Hinblick auf eine vereinfachte Fehlersuche und Reparatur

deutliche Vorteile gegenüber einer Rohrzugstrecke.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 386 -

Gemäß EisbG dürfen Eisenbahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen (wie beispielsweise Bahnsteige

welche dem öffentlichen Personenverkehr dienen), im Allgemeinen nicht betreten werden (ausgenommen mit einer vom

Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte).

Die im gegenständlichen Projekt relevanten Trassenabschnitte der freien Strecke sind durch die spezifische Gestaltung

eindeutig als Bahnkörper / Bahnstrecke und daher eindeutig auch als Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge erkennbar.

Somit ist auch die Qualifikation als Eisenbahnanlage eindeutig und daher jedenfalls nicht für das öffentliche Betreten

bestimmt.

Die Trassenwahl ist in den UVE Unterlagen umfangreich, verständlich und vollständig dargelegt, wie beispielsweise in

den Einlagen UV 01-01 Zusammenfassung, UV 01-02 Trassenverlauf für Trassengenehmigung, UV 02-00 Projektbe-

gründung und Alternativen, insbesondere auch mit der Korridorauswahl.

Dies wird auch im UVG im FB1 von den Sachverständigen, insbesondere in den Fragen 1 und 3, sowie auch im FB2 in

der Frage V1 umfassend geprüft und bewertet.

Ebenso wurden die geprüften Alternativen (Systemalternativen) und die Projektnotwendigkeit von den Sachverständigen,

insbesondere im UVG im FB1 in den Fragen 2 und 4, umfassend geprüft und bewertet.

Die Gründe für die Auswahl der eingereichten Trasse, die Projektnotwendigkeit und die Systemauswahl sind aus Sicht

des Fachgebietes Eisenbahntechnik ausreichend und plausibel dargelegt sowie schlüssig und nachvollziehbar.

Raumplanung und Infrastruktur

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) mit ergänzender Infrastruktur und Ein-

richtungen stellen wesentliche Säulen und Kriterien für die Ermittlung des Raumwiderstandes dar. Die ausgewiesenen

lufthygienischen Sanierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden implizit als Teil

dieses Raumwiderstandes mit berücksichtigt, die Ausweisungen betreffen aber alle Korridorvarianten. Eine unzureichen-

de Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant. .

Das Grundstück des Einwenders befindet sich in dem angesprochenen Abschnitt, wo die GKB-Trasse und damit auch

der Kabeltrog die angrenzenden Parzellen unmittelbar berührt. Die Gartennutzung grenzt – unabhängig von bestehen-

den Schutzpflanzungen - unmittelbar an die GKB Trasse bzw. in einem weiteren Abstand von 8 m an den Kabeltrog. Das

Wohnhaus befindet sich in einem Abstand von knapp 40 m zur Kabeltrasse..

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10m zur

GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Insbesondere in der Einlage UV 02-00.01 werden Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl

zusammengefasst und die aufgrund der Raumanalyse definierten Varianten und Subvarianten, die ausgewählte Tras-

senvariante sowie die Vorteile dieser Auswahltrasse beschrieben.

Gegenüber den Umgehungskorridoren weist demnach der Stadtkorridor deutlich geringere Beeinträchtigungen betreffend

gewichteter Kriterien wie Siedlungswesen, Natur- und Landschaftsschutz, Stadt- und Landschaftsbild, Erholung und

Forstwirtschaft auf, während er bei den Errichtungskosten aufgrund der Teilverkabelung im Stadtgebiet trotz wesentlicher

Mehrlänge des Korridors 1 schlechter als der Umgehungskorridor beurteilt wird. Der Freileitungskorridor zwischen Grad-

nerstrasse und Unterwerk Werndorf erfolgt in enger Bündelung mit A9 unter Berücksichtigung von Luftfahrtsicherheitszo-

nen und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevanten Auswirkungen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 387 -

Sowohl Variantenauswahl als auch UVE sind aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der

Technik. Die gewählte Trasse wird unter Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen als umweltverträglich beurteilt.

Eine laut Einwendung zweifelhafte Kriterienauswahl auch hinsichtlich Siedlungswesen und Erholung wird zurückgewie-

sen. Gerade diese Kriteriengruppen stellen die wesentlichen Säulen für die Beurteilung der Raumwiderstände in den

Bewertungsverfahren dar.

5.1.64 NR 64: VAI

64.1 VAI EB

Eisenbahntechnik

Das Bauvorhaben ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und den diesbezüglichen technischen Regelun-

gen erstellt und berücksichtigt die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Die fachlichen Vorgaben der AVO Verkehr

sind eingehalten, die erforderlichen Unterlagen liegen dem Technischen Projekt für das eisenbahnrechtliche Bauverfah-

ren bei. Die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes ist in den diesbezüglichen Unterlagen des Techni-

schen Projekts sowie im § 31a Gutachten gemäß EisbG nachgewiesen.

Die Einhaltung der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes ist aus Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik

vollständig, schlüssig und nachvollziehbar und jedenfalls gegeben. Weiters wird hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbe-

stimmungen die Plausibilität und Widerspruchsfreiheit des Technischen Projekts für das eisenbahnrechtliche Bauverfah-

ren mit dem § 31a Gutachten und der UVE bestätigt.

64.2 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

64.3 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

64.4 --

Keine fachliche Behandlung durch die Sachverständigen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 388 -

64.5 UM

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In der Bauphase ergeben sich arbeitsbezogene Immissionen von Lärm und Erschütterungen, deren Risiken einer Beein-

trächtigung von Gesundheit durch die Einhaltung vorgeschrieber Schutzmaßnahmen deutlich verringert werden. Im Be-

trieb der Anlage treten in den meisten Arbeitsbereichen um die gegenständige Bahnstromübertragungsanlage nur

mäßig starke elektrische und magnetische 16 2/3 Hz-Felder auf, die unter den Referenzwerten der österreichischen

Vornorm und damit deutlich unter den Schwellen der nachgewiesenen Effekte liegen. Nur in wenigen exponierten Berei-

chen in der unmittelbaren Nähe des Kabels oder der Freileitungen (z.B. Kollektorgänge, Mastaufführungen) könnten die

Richtwerte der Vornorm überschritten werden, für diese Bereiche werden Maßnahmen zur Einhaltung der notwendigen

Mindestabstände vorgeschlagen. In diesen exponierten Arbeitsbereichen könnten auch elektronische Implantate wie

Herzschrittmacher oder Kardioverte Defibrillatoren lebensbedrohlich gestört werden. Deshalb wird eine zwingende Maß-

nahme unterbreitet, den betroffenen Personen den Zugang zu diesen Bereichen zu untersagen.

5.2 ZUSAMMENFASSUNG FRAGENBEREICH 4

5.2.1 FACHGEBIETSBEZOGENE DARLEGUNGEN

Eisenbahntechnik

Die dem Sachverständigen für Eisenbahntechnik zur fachlichen Bewertung zugeteilten Stellungnahmen wurden behan-

delt. Aus der fachlichen Bewertung der Stellungnahmen ergeben sich als Ergänzung zum Projekt und der UVE keine

zwingenden Maßnahmen.

Elektrotechnik

Der Sacherständige für den Fragenbereich Elektrotechnik stellt aufgrund der Auseinandersetzung mit den eingelangten

Stellungnahmen fest, dass die Schutzziele erreicht werden und das vorgelegte Projekt umweltverträglich ist. Die Stel-

lungnahmen unterstützen zum Teil die im Fragenbereich 2 bereits empfohlenen Beweissicherungs- und Kontrollmaß-

nahmen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

In allen Bereichen mit empfindlicher Nutzung, in Wohnungen der Anrainer und in ihren Gärten sowie in frei zugängli-

chen Bereichen werden Personen nur relativ schwachen elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz- Feldern der gegen-

ständigen Bahnstromübertragungsanlage ausgesetzt. Die ermittelten Feldstärken und Flussdichten liegen weit unterhalb

der geltenden Vorsorgewerte der österreichischen Vornorm und noch mehr unterhalb der Schwellen nachgewiesener

Effekte. Die für diese Bereiche resultierenden Immissionen werden im Betrieb der Anlage derart gering sein, dass eine

Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder der Gesundheit bei der Allgemeinbevölkerung ausgeschlossen werden kann.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Die fachliche Auseinandersetzung mit den im Fragebereich 4 in lärmschutztechnischer erschütterungstechnischer Hin-

sicht aufgeworfenen Problemen und Forderungen ergibt durch die in der UVE vorgesehenen Maßnahmen und Kontrol-

len, ergänzt durch die zusätzlichen Anforderungen des Fachgebiets Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA), die ausrei-

chende Berücksichtigung der fachlichen Anforderungen. Darüber hinausgehende zusätzliche Forderungen von Maß-

nahmen sind aus fachlicher Sicht nicht zu begründen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 389 -

Klima, Luft

Aus der Sicht der Luftreinhaltung erbringen die vorgelegten Stellungnahmen aus der Sicht von Klima und Luftreinhaltung

keine neuen Aspekte, welche eine Revision des Projektes nahe legen würden. Eine alternative komplette Verlegung der

Freileitung in den Boden würde eine eventuelle Bildung von Ozon im Zusammenhang mit Koronantladungen unterbin-

den, dieser Effekt der Ozonbildung ist quantitativ nicht messbar nachgewiesen. Für die Bauphase wäre die Bodenverle-

gung mit wesentlich höheren Staub- und Stickoxidemissionen verbunden als die Ausführung als Freileitung.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen sowie den zusätzlich zwingend erforderlichen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromversorgung Graz -

Werndorf umweltverträglich.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Die fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zur UVE aus der Sicht der Fachbereiche Landwirtschaft (incl.

Boden) sowie Jagd und Fischerei ergibt, dass durch das Projekt und die geplanten Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen

auf die Einwände der Stellungnahmen eingegangen und diesen Rechnung getragen wird.

Grundwasserschutz

Auf sämtliche für den Fachbereich Grundwasserschutz relevante Darstellungen der Einschreiterinnen konnte auf Basis

der vorgelegten UVE sowie vertiefender Erhebungen gutachterlich Stellung genommen werden. Die Darstellungen der

Einschreiterinnen ergaben keine Zweifel an der Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Einreichprojektes.

Raumplanung und Infrastruktur

Vorgangsweise und Untersuchungsergebnisse zur Trassenauswahl werden in der UVE umfassend und nachvollziehbar

behandelt. Der Stadtkorridor weist demnach deutlich geringere Beeinträchtigungen auf, der Freileitungskorridor erfolgt in

enger Bündelung mit A9 und möglichst großen Abständen zu Siedlungsgebieten und minimiert damit die umweltrelevan-

ten Auswirkungen.

Bestehendes städtisches Siedlungsgebiet (Kat. E Siedlungsgebiet nach UVPG) und ausgewiesene lufthygienische Sa-

nierungsgebiete Großraum Graz und Mittelsteiermark (Kat. D nach UVPG) werden als Teil des Raumwiderstandes mit

berücksichtigt. Eine unzureichende Bedachtnahme auf diese Kriterien wird damit zurückgewiesen.

Die Methodik zu Beeinflussungssensibilitäten und meist qualitativer Bewertung nach den Themenfeldern Regionalpla-

nung, verkehrliche Infrastruktur und Örtliche Raumplanung und deren ungewichtete Zusammenfassung stellt durchaus

den Stand der Technik dar und wäre ein quantitatives Gesamtbeurteilungsmodell weder leistbar noch adäquat für die

Beurteilung von sehr unterschiedlichen, großteils kaum quantitativ fassbaren und vergleichbaren Kriterien. Punktuell

überdurchschnittlich höhere Beeinträchtigungen durch das Vorhaben können aus der Sicht des Fachgebietes nicht kons-

tatiert werden, die eine Überarbeitung der UVE oder die Formulierung von zusätzlichen Maßnahmen rechtfertigen wür-

den.

Eine teilweise geforderte durchgehende Verkabelung wird aufgrund der dargestellten unverhältnismäßig höheren wirt-

schaftlichen Mehrbelastungen und der zumutbaren Belastungen im Teilraum Grazer Feld ebenfalls zurückgewiesen. Der

Bodenverbrauch durch die Mastenstandorte ist unbedeutend, eine wesentliche Beeinträchtigung der Bewirtschaftung

kann davon nicht abgeleitet werden bzw. wird im Rahmen individueller Dienstbarkeitsverträge abgegolten.

Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der

Landschaftsstruktur und des Ortsbildes beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 mit teilweise

weitläufigen Sichtbeziehungen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 390 -

Besonders der Teilraum Grazer Feld - Mitte weist bereits bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Ver-

kehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs- Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Lei-

tungsmasten auf. Die Eingriffssensibilität wird daher mit gering bewertet.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wurde.

Im Zusammenhang mit der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität werden diese jedoch als vertretbar eingestuft.

Eine maßgebliche, unzumutbare zusätzliche Beeinträchtigung im Bereich der Gemeinden Seiersberg, Pirka und Zettling

kann daraus nicht abgeleitet werden.

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche mit Erho-

lungsfunktionen im Eigengarten. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der Grotten-

hofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

In einer Länge von ca. 2,3 km von 7,5 km Kabeltrasse (<1/3) im Teilraum Graz – Stadt werden ausgewiesene und weit-

gehend bebaute Wohnsiedlungsbereiche entlang der GKB – Kabeltrasse berührt. Die westlich angrenzenden Grundstü-

cke werden aufgrund der westlich des Bahnkörpers verlaufenden Trasse fast unmittelbar berührt, die Grundgrenzen der

östlich angrenzenden Parzellen weisen Abstände von mindestens 5 m zur Kabeltrasse auf.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

der übrigen Trassenbereiche bestehen jeweils Puffer durch den Gleiskörper oder sonstige Verkehrsflächen in einer Brei-

te von mindestens 5m. Entlang dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamili-

enhäuser oder Reihenhäuser bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine

Größenordnung von 150 bis 200 Einwohner geschätzt.

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 Graz zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10

m zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Als Öffentliche Spielplätze im Nahbereich der Trassenführung sind nur ein kleiner Spielbereich südlich des UW Graz

sowie ein Spielplatz im Bereich Kainacherweg jeweils im Stadtgebiet Graz zu nennen.

Mögliche raumrelevante Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wer-

den – im Zusammenhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten und sind auch keine nennenswerte sichtbare

Spuren von permanenter Begehung zu erkennen. In diesem angesprochenen frequentierten Bereich ist eine Rohrverle-

gung des Kabels geplant.

Die UVE kann als weitgehend nachvollziehbar anerkannt werden. Angesprochene Beeinträchtigungen der EinwenderIn-

nen werden aus fachlicher Sicht zurückgewiesen und wird das Vorhaben als umweltverträglich bestätigt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 391 -

5.2.2 RESÜMEE

Die Sachverständigen gelangen betreffend Fragenbereich 4 zu der folgenden Schlussfolgerung:

Bei der Behandlung der Stellungnahmen – sofern diese projektrelevant sind - haben sich bezüglich der Ein-

schätzung der Umweltverträglichkeit keine maßgeblichen Änderungen ergeben. Bei Einhaltung der in der UVE

angeführten und der von den Sachverständigen zusätzlich für zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen

und Kontrollen ist im Sinne einer integrativen Gesamtschau aus Sicht der Sachverständigen die Umweltverträg-

lichkeit des eingereichten Vorhabens gegeben.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 392 -

6 MAßNAHMENKATALOG

Von den Sachverständigen werden die folgenden, zusätzlich zu den von der Projektwerberin dargestellten Maßnahmen

vorgeschlagen, um schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens zu verhindern oder zu ver-

ringern oder günstige Auswirkungen zu vergrößern bzw. werden Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden

Kontrolle vorgeschlagen.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz lärmarmer Baugeräte sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Notwen-

dige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeitszeiten sind unter Angabe ei-

ner Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über Gemeinden und BI) rechtzeitig

bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Abhängig von der Höhe der derzeitigen Umgebungslärmsituation (energieäquivalenter Dauerschallpegel), wird

für die Höhe des Beurteilungspegels Lr,Bau der spezifischen Baulärmimmissionen (A-bewerteter energieäquivalenter

Dauerschallpegel LA,eq des „reinen“ Baulärms, zuzüglich eines Anpassungswertes für den Geräuschcharakter von

+5 dB, abzüglich einer Korrektur von -6 dB zur Berücksichtigung der jeweils lärmrelevant kurzen Baudauer von

3 Tagen) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die Einhaltung folgender Grenzwerte

gefordert.

Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen:

Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für

Bestandslärmsituation LA,eq Beurteilungspegel Baulärm

_____________________________________________________

Tagzeit (0600-1900 Uhr):

55 dB 60 dB für Lr, Bau

> 55 dB 65 dB für Lr, Bau

Abendzeit (1900-2200 Uhr):

55 dB 55 dB für Lr, Bau

> 55 dB 60 dB für Lr, Bau

Nachtzeit (2200-0600 Uhr):

generell 50 dB für Lr, Bau

5 dB für Dauergeräusche

Im Überschreitungsfall sind unter Einbeziehung des Bau-Ombudsmanns einvernehmlich zusätzliche Schallschutz-

maßnahmen auszuführen oder sonstige zielführende Konsequenzen zu treffen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 393 -

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme der unbedingt

notwendigen Tätigkeiten bei Straßenquerungen mit Sperren grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich eines

lärmarmen Baubetriebes mit Einsatz erschütterungsarmer Baugeräte und Bohrverfahren sind bei der Bauausführung

zu berücksichtigen. Notwendige Abweichungen von den grundsätzlich bei Tagzeit vorgesehenen Baustellenarbeits-

zeiten sind unter Angabe einer Begründung und der voraussichtlichen Dauer der betroffenen Bevölkerung (über

Gemeinden und BI) rechtzeitig bekannt zu geben.

- (2) Für die Bauzeit ist die Stelle einer mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestatteten Kontaktper-

son (z.B. Bauführer) einzurichten, über die mögliche Beschwerden der Nachbarschaft entgegengenommen und ge-

gebenenfalls Kontrollmessungen zur Beweissicherung und mögliche Konsequenzen organisiert werden. Die Kon-

taktperson ist den betroffenen Nachbarn, vornehmlich über Gemeinden und Bürgerinitiativen als Ansprechpartner

namentlich zu nennen und die Erreichbarkeit (Telefonnummer) bekannt zu geben.

- (3) Unter Hinweis auf die Anforderungen nach den obigen Punkten 1) und 2) sind ausreichende Erschütterungs-

schutzmaßnahmen zu treffen, dass die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit vr,max nach ÖNORM S 9020

an den Fundamenten von Wohnobjekten den Wert von 4 mm/s nicht überschreitet.

- (4) Über die in den Punkten 1) bis 3) angeführten Abweichungen des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle

Lärmbeschwerden der Nachbarn und der daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen und

zur späteren Einsichtnahme zu sammeln.

Beweissicherung und Kontrollmaßnahmen:

Lärmschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Baulärm-

Immissionsgrenzwerte sind während der Bauphase punktuelle Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Baulärmauswirkungen haben jedenfalls an jeweils für verschiedene Tätigkeiten repräsenta-

tiven Punkten für die nächsten, jeweils durch Baulärm exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslagen während der

jeweils voraussichtlich lautesten Bauphasen zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Baulärm sind

zusätzlich beim Wohnbereich der Beschwerdeführer im Freien entsprechende Lärm-Kontrollmessungen vorzuneh-

men.

Die Messungen des „reinen“ Baulärms sind grundsätzlich jeweils kurzzeitig, in einer für den vorliegenden Baube-

triebslärm ausreichenden Dauer, unter Beobachtung eines Messtechnikers zur Erkennung und Registrierung der

maßgeblichen Baulärmquellen in Pausen oder unter Ausschaltung von sonstigen Störgeräuschen (sonstiger Stra-

ßenverkehrlärm, Bahnlärm, Fluglärm usw.) vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Baulärmimmissionen sind für maßgebliche Baulärmquellen, ge-

gebenenfalls mit Kontrolle der Schallemissionen, gemeinsam mit dem Bau-Ombudsmann geeignete Lärmminde-

rungsmaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen mit Angaben der Messergebnisse nach ÖNORM S 5004 und der daraus

abgeleiteten spezifischen Baulärmimmissionen, der Betriebszustände (Bautätigkeit und Geräteeinsatz) und die dar-

aus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstellen und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 394 -

Erschütterungsschutz:

Bauphase:

- (1) Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt 3) der zwingend erforderlichen Maßnahmen angeführten Immissions-

grenzwertes für Bauerschütterungen sind während der Bauphase punktuell Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:

Die Untersuchungen der Erschütterungsauswirkungen haben zumindest an einem repräsentativen Punkte für die

nächsten, jeweils durch Erschütterungen exponiert betroffenen Wohnnachbarschaftslage während der jeweils vor-

aussichtlich exponierten Bauphase zu erfolgen. Im Falle von auftretenden Beschwerden über Erschütterungen sind

zusätzlich beim Wohnobjekt der Beschwerdeführer Kontrollmessungen vorzunehmen.

Im Fall von Überschreitungen des Grenzwertes für Bauerschütterungen sind für die maßgebliche Baugeräte oder

Bautätigkeiten gemeinsam mit der Bau-Kontaktperson geeignete Abhilfemaßnahmen festzulegen.

Über die Ergebnisse der Untersuchungen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen sind kurze Protokolle zu erstel-

len und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Zwingend erforderliche Maßnahmen

- Um die Risiken einer möglicherweise lebensbedrohlichen Störung von Implantaten mit Elektronik wie z.B. Herz-

schrittmacher, Kardioverte Defibrillatoren oder Hirnstimulatoren) in einigen exponierten Arbeitsbereichen des ge-

genständigen Projektes (z.B. Kollektoren der Kabelführung, Mastaufführungen) mit starken elektrischen und/oder

magnetischen Feldern zu vermeiden, soll der Zugang des betroffenen Bahnpersonals in diese Areale untersagt wer-

den. Für die Anweisung des Personals und Kontrolle dieser zwingenden Bestimmung ist der Arbeitgeber verant-

wortlich.

Elektrotechnik

Empfohlene Maßnahmen:

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Im Rahmen der Inbetriebsetzung der neuen Bahnstromübertragungsanlage sind Bereiche mit den maximal berech-

neten Referenzwerten der elektrischen bzw. magnetischen Felder für die Allgemeinbevölkerung zu erheben (24 h

Mittelwert-Messung) und mit dem vorliegenden Bestand bzw. den getroffenen Annahmen vergleichend zu bewerten.

- An nicht frei zugänglichen Bereichen der neuen Bahnstromübertragungsanlage (insb. Kollektor Hbf, Kabeltrog, Ka-

belaufführungsmast) sind ebenfalls 24 h Mittelwert-Messungen der Referenzwerte der elektrischen und magneti-

schen Felder für berufliche Expositionen durchzuführen und mit den getroffenen Annahmen zu vergleichen und ggf.

organisatorische Maßnahmen für die Betriebsführung festzulegen.

Straßenbau

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

- Bei der Aufstellung der VLSA-Signalgeber ist darauf zu achten, dass die Stauräume so situiert werden, dass es nur

zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Fließverkehrs auf Nebenstraßen kommt. Hier vor allem zu berück-

sichtigen ist der Kreisverkehr östlich der Gradnerstraße, wo die errechnete Staulänge von ca. 80 m in den Kreisver-

kehr hineinrecht und diesen somit lahmlegen könnte. Folglich ist in diesem Bereich der Abschnitt der Wanderbau-

stelle kürzer als 50-70 m zu wählen. Des Weiteren ist die Umlaufzeit der VLSA auf 120 s bzw. auf 90 s (siehe dazu

Berechnungen im Kapitel „vertiefende Ausführungen“) zu reduzieren.

- Eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m während der Bauarbeiten in der Gradnerstraße ist freizuhalten.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 395 -

- Sollte eine Gehsteigsperre notwendig werden, ist der Fußgängerverkehr auf einem mindestens 1,20 m breiten, von

der übrigen Fahrbahn durch Abschrankung getrennten, Fahrbahnteil aufrecht zu erhalten.

- Die Künette im Arbeitsbereich der Gradnerstraße ist außerhalb der Arbeitszeiten verkehrssicher zu überbrücken.

- Während der Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbahnbereich ist die Verkehrsregelung durch Verkehrspos-

ten bzw. durch eine Lichtsignalanlage, wobei letztere bevorzugt wird, sicherzustellen.

- Eine Zu- und Abfahrt der Anrainer sowie für Einsatzfahrzeuge ist ständig zu gewährleisten.

- Vor Beginn der Arbeiten ist die Verkehrsleitzentrale des Stadtpolizeikommandos Graz über die Art und Dauer der

Arbeiten zu verständigen.

- Die Baustelle ist rot-weiß standfest abzuplanken und bei Dämmerung und Dunkelheit (rechts rot, links weiß, Mitte

gelb) zu beleuchten.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

- Umsetzungskonzept für die abschnittsweisen Umleitungen im Bereich Radverkehr;

- Während den Behinderungen in der Gradnerstraße im Fahrbereich wird die Verkehrsregelung durch eine Lichtsig-

nalanlage empfohlen, noch besser durch eine verkehrsabhängige VLSA;

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Betriebsphase:

- Rechtwinkelige Querung der Kabeltrasse bei der A 9;

Forstwesen und Waldökologie

Zwingend erforderliche Maßnahmen

Bauphase:

- Die Rodungsbewilligungen für die (gemäß der UVE und gemäß des Fachgebiets Waldökologie und Forstwesen)

dauernden und befristeten Rodungen sind ausschließlich zweckgebunden für die Umsetzung der Bahnstromübertra-

gungsanlage Graz - Werndorf samt allen zur Errichtung und zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Maßnahmen

[diese setzten sich aus den dauerhaften Rodungen der Maststandorte 10, 11, 24, 37 und 45 sowie aus den vorüber-

gehenden Rodungen für die Bauausführungsflächen / den Trassenaufhieben für die Pflege während der Anlagen-

dauer (Gefährdungsbereich gemäß EisbG § 43 Abs 2) zusammen (vgl. UVE-Fachbericht Rodungen, Trassenaufhie-

be und Aufforstungen, Einlage Nr. FR 01-00.01; Kap. 2.1 sowie Technischer Bericht Hochspannungsfreileitung, Ein-

lage Nr. EB 02-02.01)].

- Die Rodungsbewilligung im Gesamtausmaß von 91.816 m² wird im Ausmaß von 687 m² unbefristet (dauernd) und im

Ausmaß von 91.129 m² befristet erteilt. Die Rodungsflächen sind aus dem Rodungsverzeichnis und dem Rodungs-

plan der UVE-Unterlage „Vertiefende Informationen / Rodungsplan und Rodungsverzeichnis“ ersichtlich.

- Die dauernde Rodungsbewilligung erlischt, wenn der Rodungszweck nicht innerhalb von einem Jahr ab Rechtskraft

des Rodungsbewilligungsbescheides erfüllt wird.

- Die in der UVE-Planbeilage mit der blau strichpunktierten, äußersten Linie [„erweiterter Gefährdungsbereich Hoch-

spannungsleitung - Freileitung gemäß §43 (2) EisbG“] umfassten und 91.129 m² umfassenden, befristeten Rodung

wird befristet bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, welches nach dem Baubeginn folgt. Diese befristete Rodung für

die vorübergehende Inanspruchnahme von Waldflächen ist nach Beendigung der anderwertigen Verwendung der

Waldflächen bzw. nach Aufgabe des Verwendungszweckes der Rodung im darauf folgenden Frühjahr, bei Fristab-

lauf bis spätestens 15. Mai des 3. Kalenderjahres, das nach dem Baubeginn folgt, wiederzubewalden.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 396 -

- Die Rodungen dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn derjenige, zu dessen Gunsten die Rodungsbewilligung

erteilt worden ist, das Eigentumsrecht oder ein sonstiges dem Rodungszweck entsprechendes Verfügungsrecht an

den zur Rodung bewilligten Waldflächen erworben hat.

- Während der Bauarbeiten ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die Schlägerungs- und Rodungsflächen an-

grenzenden Waldbeständen vermieden werden.

- Die Rodungsfläche gilt als maximale Rodungsfläche. Das Lagern von Betriebsstoffen, Bau- und sonstigen Materia-

lien, das Deponieren von Aushub- und Baurestmaterialien sowie das Abstellen von Baumaschinen in den an Schlä-

gerungs- und Rodungsflächen angrenzenden Beständen ist zu unterlassen.

- Bauhilfswege und sonstige Baueinrichtungen dürfen nicht außerhalb der bewilligten Schlägerungs- und Rodungsflä-

chen im Wald angelegt werden. Forststraßen, für welche keine Rodungsbewilligung im Rahmen des ggst. Verfah-

rens eingeholt wurde, dürfen im Rahmen von Baumaßnahmen nicht benützt werden.

- Sämtliche für die Bauausführung notwendigen Baustelleneinrichtungen sowie Baurückstände bzw. Bauabfälle sind

nach Abschluss der Bauarbeit von den in Anspruch genommenen Waldflächen zu entfernen.

Betriebsphase:

- Die in der UVE (Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6) beschriebenen und beurteilten Schutz-, Minderungs- und Aus-

gleichsmaßnahmen sind im vollen Umfang fristgerecht zu erfüllen und einzuhalten. Für die dauernde Rodung im

Umfang von 687 m² sind zumindest im gleichen Flächenausmaß Ersatzaufforstungen (botanische Art, Ausmaß und

Qualität wie in der UVE beschrieben) durchzuführen; die Flächen der befristeten Rodung im Umfang von 91.129 m²

sind wieder aufzuforsten (botanische Art, Ausmaß und Qualität wie in der UVE beschrieben).

- Die zuvor genannten Flächen der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind zwingend zu verorten.

- Zur Hintanhaltung von Erosionen sind entstandene Böschungen unverzüglich nach Abschluss der Rodungs- und

Bauarbeiten mit geeignetem Saatgut zu begrünen.

- Die jeweiligen Pflanzenrechnungen von Aufforstungsmaßnahmen sind in Kopie der Behörde und der ökologischen

Bauaufsicht zu übermitteln.

- Das Artenspektrum sowie die Herkunft des verwendeten Pflanzgutes sind rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Be-

hörde abzustimmen.

- Die Verjüngung (wie auch eine etwaige standortsgerechte Verjüngung forstlichen Bewuchses im Rahmen der natür-

lichen Sukzession) ist in den Folgejahren solange zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen, bis diese Verjüngung

gem. § 13 Abs. 8 Forstgesetz 1975 gesichert ist. Einer übermäßigen Austrocknung der Pflanzenstandorte ist vorzu-

beugen.

- Bei allen Neu- und Wiederaufforstungen, Nachbesserungen und Ergänzungen sind standortsgerechte Baum- und

Straucharten (im Sinne des Forstgesetzes), welche der Herkunft und der Höhenstufe nach zu entsprechen haben,

gemäß den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes, zu verwenden. Die Herkunft des verwendeten

Pflanzgutes ist rechtzeitig vor der Pflanzung mit der Forstbehörde abzustimmen.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

- Für die Kontrolle der vorgeschriebenen Maßnahmen ist eine ökologische Bauaufsicht zu bestellen.

- Zur Ermöglichung einer Kontrolle der Bescheidvorschreibungen ist jeweils der Beginn der Arbeiten rechtzeitig vor

Baubeginn der ökologischen Bauaufsicht zu melden.

Ökologie

Zwingend erforderliche Maßnahmen

- (1) Im Bereich Schwarzlsee ist die Freileitung durch Vogelschutzmarkierungen zu sichern. Die ökologische Bauauf-

sicht hat zur genauen Verortung ornithologisch versierten fachlichen Rat einzuholen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 397 -

- (2) Auf den Einsatz von Herbiziden ist zu verzichten.

- (3) Wo die geplanten Pflegemaßnahmen Mahd vorsehen, ist das Mähgut zu entfernen.

- (4) Bei der Rodung von Schwarzpappeln, Sanddorn und Salweiden ist in den Ausgleichsflächen für vollständigen

Ersatz aus regionalen Herkünften (evtl. Steckhölzer) zu sorgen.

Empfohlene Maßnahmen

- Zusätzlich wird empfohlen dass die ökologische Bauaufsicht die Anbringung von Nisthilfen für Vögel, Insekten und

Fledermäuse an den Masten prüfen und nach Möglichkeit betreiben möge.

Grundwasserschutz

Zwingend erforderliche Maßnahmen:

Bauphase:

Als zwingende Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Grundwasserbelastung sowie eine Belastung der zu versor-

genden Wässer auf ein möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren sind daher vorzuschreiben:

- Der Einsatz von Bauhilfsstoffen ist rechtzeitig vor Verwendung derselben mit der behördlichen Bauaufsicht abzu-

stimmen.

- Die eingesetzten Bauhilfsstoffe sind von der örtlichen Bauaufsicht listenmäßig zu erfassen.

- Sollten weniger gefährlichere – in der Praxis erprobte - Bauhilfsstoffe auf den Markt kommen, ist im Sinne des An-

hanges H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2005 auf solche zurückzugreifen. Dies bedeutet in

der Praxis, dass

Nach Möglichkeit nur Bauhilfsstoffe mit einer WGK 1 eingesetzt werden sollen,

Bauhilfsstoffe der WGK 2 dann nicht mehr eingesetzt werden sollen, wenn erprobte gleichwertige Bauhilfsstoffe der

WGK 1 verfügbar sind,

lösungsmittelhaltige Bauhilfsstoffe nach Verfügbarkeit durch lösungsmittelfreie Bauhilfsstoffe zu ersetzen sind, bzw.

biologisch abbaubare Bauhilfsstoffe biologisch schwer oder nicht abbaubaren Bauhilfsstoffen vorzuziehen sind.

- Sämtliche Auftragnehmer sind nachweislich von diesen Vorschreibungen in Kenntnis zu setzen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bauhilfsstoffe zum überwiegenden Teil nur in äußerst

geringen Mengen eingesetzt werden, nicht direkt mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nach kurzer Zeit in

Wasser nicht mehr löslich sind, somit auch kein Gefährdungspotential für das Grund-/Bergwasser mehr gegeben ist.

Eine potentielle Gefährdung für das Grundwasser ist jedoch auch bei Stoffen mit WGK 1 dann gegeben, wenn durch

Verschütten große Mengen des Bauhilfsstoffes frei werden und ungehindert in das Grund- oder Oberflächenwasser ge-

langen. In derartigen Fällen kann allerdings teilweise durch Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bo-

dens etc.) eine Wasserverunreinigung verhindert werden. Jedenfalls ist bei derartigen Vorfällen entsprechend den Anga-

ben in den Sicherheitsdatenblättern vorzugehen und sind die zuständigen Behörden zu verständigen.

Falls Bauhilfsstoffe im Zuge der Baumaßnahme eingesetzt werden sollen, muss gewährleistet sein, dass allfällig durch

Bauhilfsmittel verunreinigte Wässer nur dann in eine Vorflut eingeleitet bzw. versickert werden dürfen, wenn die Richt-

bzw. Grenzwerte der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (i. W. Allgemeine Abwasseremissions-

verordnung).

Besonderes Augenmerk ist daher auf die sachgemäße Aufbewahrung der entsprechenden Bauhilfsstoffe zu legen (Auf-

bewahrung nur auf befestigten Boden und / oder Tropftassen). Auch sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind,

dass bei unbeabsichtigtem Verschütten die jeweiligen Bauhilfsstoffe direkt in den Boden versickern können (z.B. Auf-

fangtassen).

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 398 -

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beeinflussung von Wassernutzungen durch das gg. Bauvorhaben sind rechtzeitig und

ausreichende Ersatz-, Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Allfällig vom Bauvorhaben beeinträchtigen Leitungssysteme (z.B. Wasserleitung) bzw. Drainagen sind während der Er-

richtungsphase und im Regelbetrieb funktionstüchtig zu halten.

Sollte sich im Zuge der Herstellung der Baugruben herausstellen, dass Bodenaustauschmaßnahmen notwendig sind,

wird darauf hingewiesen, dass die Einbaubarkeit von Schuttmaterial (z. B. für Dämme bzw. Bodenaustausch) ist im Hin-

blick auf den qualitativen Grundwasserschutz von der örtlichen Bauaufsicht festzustellen ist. Im Verdachtsfall sind Elua-

tuntersuchungen nach dem einschlägigen Regelwerk vorzunehmen.

Für den Fall, dass im Zuge der Errichtung von Mastfundamenten Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig sind, ist für

eine geordnete Versorgung der dabei anfallenden Wässer zu sorgen. Im Fall einer Wiederversickerung darf der Grund-

wasserabstrom qualitativ nicht belastet werden.

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen:

Durch Umsetzung eines bauvorauseilenden, baubegleitenden und baunacheilenden wasserwirtschaftlichen Beweissiche-

rungsprogrammes ist in objektiver Art und Weise eine tatsächlich durch das Bauvorhaben verursachte Beeinträchtigung

von Nutzungen in qualitativer Art festzustellen.

Dabei sind zumindest die Brunnen BR-WF126, BR-WF163 und BR-WF29 zu erfassen. Es ist zu prüfen, ob im unmittel-

baren Anstrombereich der Baumaßnahme eine geeignete Referenzmessstelle vorhanden ist. Durch die qualitative Be-

weissicherung der genannten Brunnen können repräsentative Aussagen über Auswirkungen auf Grundwasserkörper in

jenem Bereich getroffen werden, in dem tatsächlich noch Baumaßnahmen geplant sind.

Diese Proben sind nach dem derzeit gültigen Regelwerk BGBl. Nr. 304/2001, Anlage II Teil A Ziffer 3 der Trinkwasser-

verordnung (BGBl. II 304/2001 in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 254/2006 und BGBl. II Nr. 121/2007 (Quali-

tät von Wasser für den menschlichen Gebrauch) zu analysieren.

Jedenfalls bei der Erstbeprobung (Nullmessung kurz vor Baubeginn) ist der Parameter Summe Kohlenwasserstoffe zu

bestimmen. Unter der Voraussetzung dass die Erdarbeiten zur Herstellung der 5 Mastfundamente innerhalb weniger

Wochen abgeschlossen sind, sind nach der Erstbeprobung drei weitere Untersuchungsgänge im Abstand von 3 Monaten

durchzuführen.

Empfohlene Maßnahmen:

Bauphase:

- Für die Errichtung der Fundamente der Masten 21-46 wird empfohlen, die Baugrubenherstellung bei niedrigen

Grundwasserständen durchzuführen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 399 -

7 BEURTEILUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Eisenbahntechnik

Feststellung der Umweltverträglichkeit aus Sicht des Fachbereiches unter Berücksichtigung der in der UVE bzw. im UVG

enthaltenen Maßnahmen.

Aus der Sicht des Sachverständigen für Eisenbahntechnik ist festzuhalten, dass:

- die aus Sicht der Projektwerberin vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen aus fachlicher Sicht plausibel

und nachvollziehbar sind

- die Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der relevanten Einflussfaktoren ausreichend dargestellt

sind und keine Ergänzungen der fachlichen Aussagen erforderlich sind.

Die geplante Ausführung des Projekts Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf entspricht dem Stand der Tech-

nik. Die Darlegungen in der UVE und in den Technischen Unterlagen des Bauentwurfs werden im Hinblick auf den Stand

der Technik und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften positiv bewertet.

Elektrotechnik

Die Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens ist bei Einhaltung der in der UVE angeführten und vom Sachver-

ständigen für den Fragenbereich Elektrotechnik geprüften Unterlagen gegeben. Es sind für das Fachgebiet Elektrotech-

nik keine zwingend erforderlichen Maßnahmen bzw. empfohlenen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele zu be-

rücksichtigen. Es werden zur nachweislichen Dokumentation allerdings Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen

empfohlen.

Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit

Aus der Sicht des Fachgebietes Umweltmedizin, Hygiene, Elektromagnetische Verträglichkeit ergeben sich bei der Ein-

haltung der vorgeschriebenen und vorgeschlagenen Maßnahmen weder in der Bauphase noch im Betrieb der Anlage

Risiken für ungebührliche Beeinflussungen des Wohlbefindens oder für eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Das

Vorhaben wird daher als umweltverträglich beurteilt.

Lärmschutz, Erschütterungsschutz

Unter Berücksichtigung der in der UVE vorgesehenen und der im Fachgebiet Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA)

zusätzlich vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen ist das vorliegende Projekt aus fachlicher Sicht

als umweltverträglich zu beurteilen.

Klima, Luft

Die für den Fachbereich Klima und Luft vorgelegten Unterlagen sind plausibel, vollständig, und entsprechen dem Stand

der Technik. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Einem teilweise sensiblen Untersuchungsraum mit erhöhter Immissionsvorbelastung steht eine geringe Eingriffserheb-

lichkeit in der Bauphase und eine irrelevante Beeinflussung in der Betriebsphase gegenüber. Bei Umsetzung der in der

UVE für die Bauphase vorgesehenen Emissionsbegrenzungsmaßnahmen ist das vorgelegte Projekt aus der Sicht der

Luftreinhaltung und des Klimas als umweltverträglich einzustufen.

Ökologie

Aus der Sicht des Fachgebietes Ökologie sind die im Projekt und in der UVE von der Projektwerberin vorgelegten Ausar-

beitungen und Schlussfolgerungen plausibel und nachvollziehbar. Es ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Bei Umsetzung aller im Projekt, in der UVE und im UVG vorgeschlagenen Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaß-

nahmen sowie den zusätzlich zwingend erforderlichen Maßnahmen ist das Bauvorhaben Bahnstromversorgung Graz -

Werndorf umweltverträglich.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 400 -

Waldökologie und Forstwesen

Aufgrund einer „hohen Eingriffserheblichkeit“, einer „mäßigen Ausgleichswirkung“ und den damit gem. RVS 04.01.11

„Umweltuntersuchungen“ bedingten „mittleren verbleibenden Auswirkungen“ ergibt sich folgende schutzgutspezifische

Beurteilung: Die Auswirkungen sind aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht gem. RVS 04.01.11 als „Vertretbare

Auswirkungen“ festzulegen. Aus fachlicher Sicht ist das Projekt somit als umweltverträglich zu beurteilen.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

Aus der Sicht des Fachbereiches Landwirtschaft (incl. Boden), Jagd und Fischerei ist das Bauvorhaben Bahnstromüber-

tragungsanlage Graz- Werndorf bei projektgemäßer Umsetzung aller in der UVE und im Einreichoperat vorgesehenen

Maßnahmen als umweltverträglich zu beurteilen.

Grundwasserschutz

Die für das Fachgebiet Grundwasserschutz relevanten Untersuchungen zur Feststellung der Umweltverträglichkeit des

Einreichprojektes erfolgten nach dem Stand der Technik und des Wissens. Die Ergebnisse sind ausreichend, um die

Fragen im Leitfaden für den Fachbereich Grundwasserschutz konkret zu beantworten. Das gegenständliche Vorhaben ist

bei plangemäßer Ausführung unter Berücksichtigung der im gegenständlichen Gutachten vorgesehenen zwingenden

Maßnahmen aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz als umweltverträglich zu beurteilen.

Raumplanung und Infrastruktur

Die Erfordernisse des Vorhabens, Vor- und Nachteile der geprüften Alternativen und möglicher Trassenkorridore als

auch die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens werden in der UVE umfassend darge-

stellt und begründet und sind nachvollziehbar. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine maßgeblichen Abweichungen

gegenüber der Einschätzung der Projektwerberin.

Die methodische Bearbeitung für die einzelnen Teilräume ist durchwegs plausibel und nachvollziehbar, die Detailbeurtei-

lungen nach Abschnitten wurden umfassend und übersichtlich bearbeitet, die eigenen Einschätzungen decken sich weit-

gehend mit jenen der UVE. Die vorgelegten Unterlagen zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens entsprechen

dem Stand der Technik und den sonst in Betracht kommenden Wissenschaften. Die abschließenden Schlussfolgerungen

sind weitgehend plausibel und generell nachvollziehbar. Maßgebliche Abweichungen gegenüber der Einschätzung der

Projektwerberin ergeben sich nicht.

Die raumplanerischen Auswirkungen des Vorhabens für die bearbeiteten Teilräume sind insgesamt ausreichend darge-

stellt. Eine Ergänzung der fachlichen Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens ist für diese Teilräume nicht erfor-

derlich.

Die Beeinflussungen durch veränderte Belichtungsverhältnisse, partielle Straßensperrungen sowie Lärm- und Staubim-

missionen in der Bauphase werden als marginal beurteilt, eine maßgebliche Beeinflussung von Siedlungsentwicklung

oder Fremdenverkehr durch Flächenverlust kann nicht abgeleitet werden. Zerschneidungseffekte und Bearbeitungser-

schwernisse durch einzelne Mastenstandorte werden als vertretbar eingestuft.

Entlang des Teilraumes Graz – Stadt (Kabeltrasse) dominieren weitgehend versiegelte Verkehrs- und Gewerbeflächen.

Von Bedeutung sind darüber hinaus weitläufige Einfamilienhausgebiete sowie einzelne Geschosswohnbereiche mit Erho-

lungsfunktionen im Eigengarten. Entlang des Trassenverlaufes befindet sich nur ein Fußballplatz südlich der Grotten-

hofstrasse, zu erwähnen sind darüber hinaus noch 2 Kleingartensiedlungen entlang der Trasse.

Nur auf einer Länge von ca. 1.100 m im Bereich Grottenhofstrasse und Ludwig Benedek Strasse grenzen die privaten

Anrainergrundstücke unmittelbar an den östlichen GKB-Grund und damit fast unmittelbar an die Kabeltrasse an. Entlang

dieses unmittelbar angrenzenden Bereiches befinden sich ca. 70 meist durch Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser

bebaute Parzellen. Die potenziell betroffenen Anrainer in diesem Bereich werden auf eine Größenordnung von 150 bis

200 Einwohner geschätzt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 401 -

Die Abstände zwischen Kabeltrasse und dauernd bewohnten Wohnhäusern der angrenzenden Parzellen liegen in einer

Größenordnung von mindestens 10m, der Großteil der Abstände liegt jedoch in Bereichen über 20m.

Sensible Einrichtungen wie Kindergärten oder Spielplätze werden vom Vorhaben kaum berührt. Als einziger Kindergarten

an der Kabeltrasse ist jener am Karl-Etzel-Weg 9 Graz zu nennen. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 10

m zur GKB-Trasse bzw. 1 m dahinter liegender Kabeltrasse.

Als Öffentliche Spielplätze im Nahbereich der Trassenführung sind nur ein kleiner Spielbereich südlich des UW Graz

sowie ein Spielplatz im Bereich Kainacherweg jeweils im Stadtgebiet Graz zu nennen.

Mögliche raumrelevante Nutzungsänderungen oder Beeinträchtigungen von Freizeit- und Erholungseinrichtungen wer-

den – im Zusammenhang mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen als minimal eingestuft. Sach-

oder Kulturgüter werden vom Vorhaben kaum betroffen bzw. werden entsprechende Maßnahmen vorgesehen, um die

Auswirkungen auf Sachgüter zu minimieren.

Entlang der 7,5 km Kabeltrasse sind nur ca. 300 m zwischen Peter-Rosegger-Strasse und Abstallerstrasse frei begeh-

bar. Entlang des restlichen Trassenbereiches ist die Begehung verboten. In diesem angesprochenen frequentierten Be-

reich ist eine Rohrverlegung des Kabels geplant.

Insgesamt wird die verbleibende Restbelastung hinsichtlich Zerschneidungseffekten und ästhetischen Beeinträchtigun-

gen nach Berücksichtigung der weitgehend geringen Beeinflussungssensibilität und der o.a. Ausgleichsmaßnahmen als

gering und damit durchaus vertretbar eingestuft. Maßgebliche Beeinträchtigungen von Kulturgütern, Sachgütern und die

Infrastruktur sind weder in der Bau- noch in der Betriebsphase zu erwarten. Die maßgeblichen Zerschneidungseffekte

und damit zusammenhängenden Beeinflussungen des Landschaftsbildes, der Landschaftsstruktur und des Ortsbildes

beziehen sich insbesondere auf die Freilandbereiche entlang der A9 mit teilweise weitläufigen Sichtbeziehungen.

Besonders der Teilraum Grazer Feld - Mitte weist bereits bestehende teilweise massive Beeinträchtigungen durch Ver-

kehrsbauten, großmaßstäblichen Betriebs- Freizeithallen, Werbetürme, KW Mellach, Funkmasten und sonstige Lei-

tungsmasten auf. Die Eingriffssensibilität wird daher mit gering bewertet.

Um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild herabzusetzen, wurden für die Teilräume Grazer Feld einzelne

Maßnahmen insbesondere im landschaftsplanerischen Bereich festgelegt, welche zu mindestens partiellen Verbesse-

rungen und Ausgleichen hinsichtlich des Vorhabens führen werden und das Projekt damit als umweltverträglich erklärt

wird.

In der Gesamtbetrachtung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich die verschiedenen, für den Untersuchungsraum rele-

vanten Zielsetzungen und stellt einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen dar. Die Beeinträchtigungen der

angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete können im Zusammenhang mit der Einhaltung der im Projekt geplanten Aus-

gleichsmaßnahmen als geringfügig beurteilt werden.

Durch die Parallelführung zu GKB und A9 sowie geringen Nutzungskonflikten meist in den Randlagen der Gebiete mit

besonderer Standorteignung lt. ROG sowie geplanten Ausgleichsmaßnahmen können diese vor wesentlichen Beein-

trächtigungen freigehalten werden.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung und Infrastruktur wird das Vorhaben – unter Berücksichtigung der in der

UVE genannten Maßnahmen - als umweltverträglich beurteilt.

Aus der Sicht des Fachgebietes Raumplanung werden keine zwingenden zusätzlichen Maßnahmen für die Bau- oder

Betriebsphase vorgeschlagen. Auch Maßnahmen zur Beweissicherung und zur begleitenden Kontrolle werden nicht

vorgeschlagen.

Straßenbau

Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf, gemäß dem der ge-

genständlichen UVE zugrunde liegendem Technischen Projekt, bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen sowie der

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 402 -

vom Fachbereich Straßenbau zwingend empfohlenen Maßnahmen, in der Bauphase sowie in der Betriebsphase aus

fachlicher Sicht des Fachbereichs Straßenbau als umweltverträglich zu beurteilen.

Daraus resultiert die folgende Gesamtschlussfolgerung zum geplanten Vorhaben:

Das vorliegende Umweltverträglichkeitsgutachten wurde auf Basis der UVE einschließlich der in Kap. 2.4 ange-

führten Unterlagen sowie der eingebrachten Stellungnahmen zur UVE gemäß § 9 UVP-G erstellt.

Unter der Voraussetzung, dass die in der UVE enthaltenen und die von den unterfertigten Sachverständigen

dargelegten, zur Erreichung der Schutzziele zusätzlich als zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen be-

rücksichtigt werden, ist im Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau aus Sicht der Sachverstän-

digen die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Vorhabens gegeben.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 403 -

8 VERTIEFENDE AUSFÜHRUNGEN

8.1 WALDÖKOLOGIE UND FORSTWESEN

8.1.1 BEFUND - SACHVERHALT

8.1.1.1 Erfassung der waldökologischen Grundlagen

In der UVE sind die Grundlagen beschrieben und wird insofern auf diese verwiesen. Anlässlich von Erhebungen an Ort

und Stelle erfolgte eine Überprüfung des Fachberichtes.

8.1.1.1.1 Allgemeines

Das Projektsgebiet befindet sich im forstlichen Wuchsgebiet 8.2 – Subillyrisches Hügel- und Terrassenland – (KILIAN et

al., 1994) zwischen 300-365 mSH und damit im submontanen Bereich dieses Wuchsgebietes. Als vom Projekt direkt

betroffene Lebensraum- bzw. Waldbiotop-Typen können Waldinseln (Mischwälder) bzw. Waldrandformationen genannt

werden.

8.1.1.1.2 Klima

Der Planungsraum liegt im subillyrisch bis kontinental getönten Niederungsklima. Niederschläge sind bei etwa gleichen

Temperaturverhältnissen wie im Bereich der pannonischen Niederung merklich höher. Die Jahresniederschlagssummen

schwanken zwischen 900 und 1000 mm. Die Niederschlagsverteilung zeigt eine Verteilung des sommerlichen Maximums

auf mehrere Monate (submediterraner Einfluss) mit ausgeprägtem Julimaximum und geringerem Herbstniederschlag und

einem eher schneearmen Winter. Die Gewitter- und Starkregenhäufigkeit ist erhöht.

8.1.1.1.3 Geologie

Das Grazer Feld ist ein geräumiger Talraum, der aus fluvialen und fluvioglazialen Sedimenten besteht, die als Grund-

wasserspeicher bedeutend sind. Der Nordteil dieses Gebietes wird zur Gänze von der Stadt Graz eingenommen, seine

Begrenzungen im Osten und Westen weisen zueinander charakteristische Asymmetrien auf. Auslaufende Riedel (250 –

500 m) prägen den Projektraum im Südosten. Sedimente aus Schotter, Sand, Ton, Tonmergel bilden den Untergrund

und sind in (Nieder-)Terrassen und Täler zergliedert. Zum Teil ist das tertiäre Substrat freigelegt, zum Teil ist es mit jün-

geren Terrassenschottern, Staublehm und Reliktböden bedeckt.

8.1.1.1.4 Böden

Die Böden sind karbonatfrei und im Allgemeinen sauer. Besonders am Gebirgsrand sind großflächige Reste alter Verwit-

terungsdecken erhalten. In Tief- und Flachlagen selbst überwiegt Pseudogley, in den Talsohlen sind schwere Gleyböden

verbreitet (zusammen 53%). Auf Schotter oder tertiärem Sand treten leichte, auf Hangrücken schwere Braunerde auf.

8.1.1.2 Waldgesellschaften im Untersuchungsraum

8.1.1.2.1 Potenzielle natürliche Waldgesellschaften der Region

(Quelle: KILIAN et al., 1994)

- Auf wärmebegünstigten, mäßig bodensauren Standorten Traubeneichenwald mit Zerreiche (Quercetum petraeae-

cerris) randlich in der kollinen Stufe im Osten des Gebiets.

- In der kollinen und submontanen Stufe Eichen-Hainbuchenwälder (z.B. Asperulo odoratae- Carpinetum mit Wald-

meister, Fraxino pannonicae-Carpinetum mit Stieleiche und Seegras- Segge) auf tiefergründigen, basenreicheren

Standorten, submontan mit Buche.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 404 -

- Auf stark bodensauren Standorten Weißkiefern-Eichenwälder.

- Drahtschmielen-Eichenwald (Deschampsio flexuosae-Quercetum) auf trockeneren Standorten, Pfeifengras-

Stieleichenwald (Molinio arundinaceae-Quercetum) mit Schwarzerle auf vernässten Standorten (z.B. Mur-

Terrassen).

- In der submontanen Stufe Buchenwald mit Eichen, Tanne, Edelkastanie, Rotföhre vorherrschend. Auf bindigen Bö-

den höherer Tannen-Anteil bis in tiefe Lagen.

- Überwiegend Hainsimsen-(Tannen-)Buchenwald (Luzulo nemorosae-Fagetum) auf ärmeren silikatischen Substraten.

- Auwälder der größeren Flusstäler:

- Silberweiden-Au (Salicetum albae) als Pioniergesellschaft auf schluffig-sandigen Anlandungen. Silberpappel-, Grau-

erlen- und Schwarzerlen-Auwälder. Hartholz-Au mit Flatterulme, Stieleiche und Esche bei weiter fortgeschrittener

Bodenentwicklung und nur mehr seltener Überschwemmung.

(Anmerkung: Anthropogene Rotföhrenwälder und Fichtenwälder sind im Gebiet weit verbreitet.)

8.1.1.2.2 Waldbiotoptypen Waldinsel und Waldrand

Der Waldbiotoptyp der Waldinseln und der Waldränder ist im Untersuchungsraum vorwiegend in wirtschaftlich „unrentab-

len Lagen“ (Vernässung, zu kleinräumige Ausgestaltung, als Lückenschluss an Kulturgattungsgrenzen, zwischen land-

wirtschaftlichen Flächen, auf (zumeist nicht oder nur erschwert zugänglichen) Grünflächen der Autobahn und sonstigen

Randbereichen) zu finden, diese Waldbiotoptypen sind gegenüber anderen Natureinheiten zumeist etwas naturnäher und

artenreicher. Im Projektsgebiet ist der Übergang oft fließend zwischen breiten Waldrandbereichen, vorspringenden Wald-

inseln, im Talboden befindlichen Mischwaldsäumen und Bachbegleitvegetationen.

Im Untersuchungsraum des submontanen Bereiches wäre rein potentiell auf wärmebegünstigten Lagen der submontane

Eichen-Hainbuchenwald mit Buche (z.B. Asperulo odorate-Carpinetum) und auf frisch-feuchten (Schutt-

)Bereichen/Hängen mit luftfeuchtem Lokalklima Laubmischwälder mit Bergahorn, Esche und Bergulme (z.B. Scolo-

pendrio-Fraxinetum, Lunario-Aceretum, Arunco-Aceretum, Aceri-Carpinetum) vorherrschend (KILIAN et al., 1994;

MUCINA et al., 1993; MAYER, 1974). Da aber sowohl Eichen, Hainbuchen und Buchen wie auch Bergahorn, Esche und

Bergulme im Untersuchungsraum zurückgedrängt wurden, finden sich zunehmend häufiger reine Nadelmischwaldgesell-

schaften mit Ausnahme der beschriebenen sog. „unrentablen Lagen“. Dennoch sind auch die Waldrandbereiche groß-

teils überprägt und zeigen zudem in den letzten Jahren einen tendentiell höher werdenden Anteil an Neophyten.

In den ggst. Bereichen der Waldinseln und der Waldränder verändert sich durch die stärker ausgeprägte Textur und/oder

den vorhandenen Waldrandbereich graduell das Ausmaß an Licht, Temperatur, Feuchtigkeit, Windeinfluss etc. Es exis-

tieren Waldmantelbereiche, welche aus Gebüschen bestehen und zum Waldinneren hin in eine Zone mit Bäumen der

zweiten Größenordnung übergehen, und Waldsaum- oder Lichtungsbereiche aus blühenden Pflanzen, Hochstauden und

Kräutern. Aufgrund der Lichtkonkurrenz kommt es zu einer ausgeprägten mosaikartigen Ausbildung, Die ausgeprägte

Artendiversität (abhängig vom Untergrund und Wärme) zeigt sich neben zahlreichen Pflanzen in Tieren, welche hier

Schutz und Nahrung finden, der Rand dient als Sitzplatz für Luft- und Bodenjäger, als Überwinterungsort und dient als

Biotop mit Randcharakter sowie als Ausbreitungslinie für die im Wald und an seinem Rand lebenden Tierarten, welche

offene Landschaften sowie geschlossene Waldbestände meiden (ALTENKIRCH, 2002; OTTO, 1994).

8.1.1.2.2.1 Rodungsbereiche

Die Strauch- und Baumschichte der z.T. geschlossenen, z.T. lückigen Waldinsel und des Waldrandbereiches besteht

aus folgenden Arten:

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 405 -

8.1.1.2.2.2 Rodungsbereich der Strecke zwischen den Masten Nr. 9 und Nr. 12

Bestand der ausgehenden III. Altersklasse aus Birke, Hainbuche, Buche, Grauerle, Hasel, Roter Hartriegel, Weidenarten

(vorwiegend Salweide), sowie vereinzelten Koniferen, mit einer Mittelhöhe von rd. 20 m und einer Überschirmung von

1,0.

8.1.1.2.2.3 Rodung, beginnend rd. 50 m nördlich von Mast Nr. 24 bis rd. 120 m südlich dieses Mastes

Bestand der II.-III. Altersklasse, vorwiegend aus Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche und Esche, weiters Grau- und

Schwarzerle, Hasel, Roter Hartriegel und in geringerem Ausmaß von Spitzahorn und Fichte mit einer Mittelhöhe von rd.

16 m und einer Überschirmung von 1,0.

8.1.1.2.2.4 Rodung, beginnend rd. 90 m nördlich v. Mast Nr. 36 bis rd. 50 m südlich des Mastes Nr. 37

Bestand der III.-IV. Altersklasse aus vorwiegend Kiefer, Fichte und Stieleiche, weiters mit Hainbuche und in geringerem

Anteil Traubenkirsche, Bergahorn, Buche und Birke, mit einer Mittelhöhe von rd. 28 m und einer Überschirmung von 0,9.

8.1.1.2.2.5 Rodung, jeweils rd. 130 m nördlich bis östlich des Mastes Nr. 45

Zweischichtiger Bestand der I.-II. und IV.-V. Altersklasse, vorwiegend aus Stieleiche, Esche, Bergulme und Hainbuche

sowie weiters aus Bergahorn, Fichte, Roter Hartriegel, Schwarzem Holunder und Hasel, mit einer Mittelhöhe von rd. rd.

30 bzw. 10 m und einer Überschirmung von 1,0.

8.1.1.3 Waldboden

Die oftmals nur wenige Dezimeter bis Zentimeter dicke Bodenschicht in Waldbereichen ist der nachhaltige Lieferant für

Wasser und Nährstoffe und damit unverzichtbare Basis allen Lebens im Waldökosystem. Je Quadratmeter Boden sind

rd. 4.000 bis 5.000 größere Bodentiere (> 2 mm) vorhanden, rechnet man die kleineren Lebewesen hinzu, ergeben sich

Individuenzahlen in Größenordnungen von Billionen. Für diese Lebewesen stellt der Waldboden den notwendigen Le-

bensraum dar. Gleichzeitig sind die Waldbodenlebewesen aber auch für das Zustandekommen der Böden und den Er-

halt der Bodenfruchtbarkeit eine unabdingbare Voraussetzung. Sie ernähren sich von der alljährlich anfallenden

Blattstreu und wandeln dabei die in den pflanzlichen Resten gespeicherten Nährstoffe in pflanzenverfügbare Stoffe (Mi-

neralien) um. Abhängig von den Standortbedingungen geschieht dieser Abbau unterschiedlich schnell. Etwa fünf Jahre

dauert es, bis in einem typischen Buchenwald die Blattstrukturen in der Bodenstreu weitgehend zerstört sind, und erst

nach weiteren fünf Jahren entstehen mineralische Substanzen und lösliche Humusstoffe, welche die schwarze Färbung

der obersten Mineralbodenschicht verursachen. In einem Auwald wird dagegen die Streu bereits in einem Jahr abgebaut.

Im Verlauf der Evolution haben sich unterschiedliche Waldökosystemtypen an die verschiedensten Standortverhältnisse

angepasst, immer jedoch ist der Boden die Schaltstelle für den Stoffkreislauf in Wäldern. Hier findet das ökologische

Zusammenspiel von biologischen (Tiere, Pflanzen), chemischen (z. B. Nährelementvorräte, Schadstoffkonzentrationen)

und physikalischen (z. B. Wasser, Luft) Faktoren statt, dessen Ergebnis in der Bodenfruchtbarkeit zum Ausdruck kommt.

Obwohl die im Boden wirksamen Regelmechanismen längst noch nicht alle erforscht sind, haben massive oder lang

anhaltende Eingriffe in dieses biologische Regelsystem gravierende Auswirkungen auf die Ausbildung von Waldbiotopty-

pen.

8.1.1.4 Schutzgebiete

Das Projektgebiet liegt in keinem Europa-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, aber von Graz kommend nach

Süden bis ca. auf die Höhe der Katstralgemeinde Kasten im Grundwasserschongebiet G5 Kalsdorf (LGBl. Nr. 92/1990),

des Weiteren befindet sich das ggst. Vorhaben zur Gänze über dem oberflächennahen Grundwasserkörper des Grazer

Feldes (WebGIS Steiermark). In einem Bereich von rd. 500 m um die jeweiligen Rodeflächen finden sich zahlreiche

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 406 -

Brunnen, Schachtbrunnen, Quellen, Wasserentnahmestellen und Wasserschutzgebiete für Nutz- und Trinkwasser (Stmk.

Wasserbuch, WebGIS Steiermark).

8.1.1.5 Wirkungen des Waldes, Waldausstattung

Für die ggst. Waldflächen ist der vom BMLFUW genehmigte Waldentwicklungsplan (WEP) des Forstbezirkes Graz

(Anm.: der Forstbezirk Graz umfasst den politischen Bezirk Graz-Umgebung und den Magistrat Graz) als Beurteilungs-

grundlage der Wirkungen des Waldes heranzuziehen. Dieser wurde auf Grundlage der ÖK50 (Maßstab 1 : 50.000) er-

stellt und ist daher nicht katasterscharf.

Für die betroffenen Rodungsflächen selbst werden (aufgrund der konkreten forstfachlichen Beurteilung) die überwirt-

schaftlichen Funktionen weiter unten näher beschrieben.

Die Waldausstattung laut dem Waldentwicklungsplan des Forstbezirkes Graz (für die von den Rodungen betroffenen

Katastral-/bzw. Ortsgemeinden) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 25: Waldausstattung der vom Vorhaben durch Rodung betroffenen Katastralgemeinden (KG) und Ortsgemeinden

(OG)

KG Waldaus-

stattung KG OG

Waldaus-

stattung OG

Waldflächen-

bilanz OG

KG 63262 Pirka‐Eggenberg  36,7%  Pirka  36,7%  ‐0,4% 

KG 63241 Kasten  36,0%  Wundschuh  29,0%  ‐5,8% 

KG 63293 Wundschuh  31,7%  Wundschuh  29,0%  ‐5,8% 

KG 63206 Bierbaum  13,7%  Zettling  26,5%  ‐0,1% 

KG 63246 Laa  31,4%  Zettling  26,5%  ‐0,1% 

Diese Ausweisungen decken sich mit den aktuellen Ausweisungen von Wald im Flächenwidmungsplan.

8.1.2 GUTACHTEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN

8.1.2.1 Beurteilung des IST-Zustandes

Als waldökologisch bedeutende Strukturen im Bereich der Projektfläche bzw. des engeren Untersuchungsgebietes sind

die Waldinseln und Waldränder, wie im Befund beschrieben, auszuweisen.

Im Vorliegenden wird der gemeinsam betrachtete Waldbiotoptyp hinsichtlich Boden, Hemerobie, Seltenheit, Wirkungen

des Waldes, Stabilität, Bewirtschaftung, Ersetzbarkeit und dem Ausmaß der Belastung bewertet, woraus sich die Sensi-

bilität des IST-Zustandes ergibt.

8.1.2.1.1 Beurteilung der Waldbiotoptypen Waldinsel und Waldrand

Die detaillierte Zustandsbeschreibung der Waldbiotoptypen an sich findet sich im Befund.

8.1.2.1.1.1 Boden

Es existieren nur überblicksmäßige Bodendaten der Region, aber keine waldbodenbezogenen Daten bzgl. Bodenaufbau.

Es wird daher versucht eine waldbodenbezogene Zusammenfassung auf forstfachlicher Basis zu liefern (vgl. NESTROY

et al., 2000; KILIAN et al., 2002; BLUM, 2007):

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 407 -

Anzunehmen sind in den ggst. Bereichen verschiedene Ausprägungen von mittel- bis tiefgründigen, in der Regel wech-

selfeuchten (im Mittel mäßig frischen), carbonatfreien, pseudovergleyten Braunerden, in Muldenlagen als Pseudogleye.

Die Bodenart ist (sandiger) Lehm, gebildet aus Niederterrassen des Quartär.

8.1.2.1.1.2 Hemerobie

Die Hemerobie ist als beta-mesohemerob (mäßig verändert) bis alpha-mesohemerob (stark verändert) zu klassifizieren;

lediglich vernässte oder bachbegleitende Teilbereiche können als beta-oligohemerob (naturnah) eingestuft werden.

8.1.2.1.1.3 Seltenheit

Aufgrund der primären Rolle von landwirtschaftlichen Flächen, von Industrie- und Gewerbegebieten werden Waldkom-

plexe im Projektsraum zusehend seltener, es findet eine Verarmung des Artenspektrums der Wälder statt, hochwertige

Waldkomplexe (insbesondere in zusammenhängender Form von entsprechender Fläche) sind zunehmend als selten

einzustufen.

8.1.2.1.1.4 Wirkungen

Die vorhandenen Waldinseln und Waldrandbereiche lassen sich aufgrund der (mäßigen) Seltenheit nicht alleinig über die

Waldausstattung definieren. Die Wirkungen des Waldes sind laut WEP Graz (Anm.: der Forstbezirk Graz umfasst den

politischen Bezirk Graz-Umgebung und den Magistrat Graz) im Projektsbereich (Funktionsflächen Nr. 137, 138, 140,

141, 142 u. 143, vgl. Einlage FR 01-00.01) mit den Kennzahlen 1 3 1, 1 3 2 und 1 3 3 festgelegt, dies bedeutet, dass

immer eine geringe Schutz-, immer eine hohe Wohlfahrts- und abwechselnd eine geringe, mittlere und hohe Erholungs-

wirkung vorliegen. Bereits damit besteht jeweils ein besonderes öffentliches Interesse an der Walderhaltung (Rodungser-

lass des BMLFUW idgF iVm RV 970 Blg. NR XXI GP – vgl. auch Forstgesetz 1975 idgF, §§ 1 u. 17; JÄGER 2003 sowie

SINGER et STARSICH, 2006).

Für die betroffenen Flächen werden die überwirtschaftlichen Funktionen nachstehend festgelegt:

Kennziffer vor Ort: 2 3 2

Begründet wird dies wie folgt:

Schutzwirkung 2: Die betroffen Waldformationen dienen als Windschutz bzw. als optimaler Deckungsschutz des

Waldes (Verringerung der Windgeschwindigkeit bis zu 60%) sowie als Erosionsschutz (gegen

Bodenabtrag durch Wind und Wasser).

Wohlfahrtswirkung 3: Hoher Einfluss auf die Umwelt als hochwertiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, klimare-

gulierend durch Minderung der Bodenaustrocknung sowie einer optimalen, mosaikartig ge-

prägten Schichtung, einer dementsprechenden Belaubung, einem im Talboden erwünschten

Windschutz und zur Staub- und Schadstoff-Filterung. Besonders hervorzuheben ist die Luftfil-

terung ebenso wie die Frischluftzufuhr aufgrund des Nahraumes zum Grazer Stadtgebiet. Des

Weiteren ist die Wasserhaushaltsregulierung zu betonen (v.a. wegen zeitweiliger Wasser-

knappheit) – in der Nähe der Waldflächen befinden sich regelmäßig bedeutende Trinkwasser-

Hochbehälter, Brunnen, Schachtbrunnen, Quellen, Wasserentnahmestellen und Wasser-

schutzgebiete für Nutz- und Trinkwasser (Stmk. Wasserbuch, WebGIS Steiermark); zusätzlich

befinden sich die Rodungsflächen zur Gänze über dem Oberflächennahen Grundwasserkör-

per „Grazer Feld“ sowie dem Tiefengrundwasserkörper „Oststeirisches Becken“ (WebGIS

Steiermark) und von Graz kommend nach Süden bis ca. auf die Höhe der Katstralgemeinde

Kasten befinden sich die ggst. Rodungsflächen im Grundwasserschongebiet G5 Kalsdorf

(LGBl. Nr. 92/1990).

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 408 -

Erholungswirkung 2: Bedeutung für die Landschaftsstrukturierung und erhöhen den Erholungswert, die Nutzung als

Erlebnis- und Erholungsraum ist insbesondere bei Vorhandensein von Wegen nahe von

Waldkomplexen durch das wechselvolle Wald- bzw. Naturbild zunehmend bedeutender.

Neben den multifunktionellen Wirkungen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- u. Erholungswirkung) wird im Forstge-

setz (ForstG, §1) auch die

ökologische Funktion

genannt, wobei diese aus fachlicher Sicht über die über die genannten Wirkungen des Waldes hinausgeht. Diese ökolo-

gische Funktion äußert sich insbesondere in einem artenreichen und (bedingt durch die zunehmende Seltenheit von

zusammenhängenden Waldkomplexen) produktiven Ökosystem - Beispiel Biodiversität, in einem mannigfaltigen, struk-

turbelebenden Landschaftselement/Biotop - Voraussetzung für den Artenschutz, in einem genetischen Reservat und

Regenerationszentrum, in einem Reproduktionsbereich, in einem Rast-, Schlaf- und Nahrungsplatz und in einem Aus-

gangsort für Wiederbesiedelung.

Durch die Rodung wird die im Forstgesetz (ForstG, §6 Abs.3 lit.b) für Wohlfahrts- und Schutzwälder vorgesehene räumli-

che Gliederung während der Bauphase eingeschränkt, gesehen auf die Betriebsphase wird diese Gliederung aber nicht

wesentlich verschlechtert.

8.1.2.1.1.5 Stabilität / offenbare Windgefährdung

Aus forstfachlicher Sicht ist die physische Stabilität der Waldgesellschaft auf allen Standorten (mittel bis) gut gewährleis-

tet, die ökologische Stabilität ist im guten Ausmaß gegeben (ökologische Stabilitätseigenschaften sind Konstanz, Resi-

lienz und Persistenz – GRIMM, 1994. Konstanz = im Wesentlichen unverändert bleiben; Resilienz = nach Änderungen

infolge vorübergehender externer Einflüsse wieder in den Referenzzustand bzw. die Referenzdynamik zurückkehren;

Persistenz = Überdauern eines ökologischen Systems).

Eine offenbare Gefährdung durch Wind ist für die umliegenden Waldbestände – bedingt durch das ggst. Vorhaben –

nicht gegeben, da aufgrund der Eingriffe kaum nennenswerte Angriffsflächen entgegen der Hauptwindrichtung entstehen

können. Auszunehmen ist hiervon der Rodungsbereich um den Mast Nr. 45, welcher z.T. gegen die Hauptwindrichtung

geöffnet wird und auch eine entsprechende Bestandeshöhe aufweist, welche dem Wind genug Angriffsfläche bietet.

Randschäden sind allerdings in allen geöffneten Waldbereichen möglich und jedenfalls zu erwarten. Eine Berücksichti-

gung von extremen Elementarereignissen und Katastrophen kann bei der Beurteilung einer offenbaren Windgefährdung

nicht einfließen.

8.1.2.1.1.6 Bewirtschaftung

Gering bis nicht vorhanden.

8.1.2.1.1.7 Ersetzbarkeit

Die Ersetzbarkeit der Waldinseln und Waldränder ist durch die Wiederaufforstung bzw. die Neugestaltung von Waldrän-

dern – im Ausmaß von verloren gehender Fläche zu neu zu schaffender Fläche entsprechend den Vorgaben der UVE –

möglich.

8.1.2.1.1.8 Ausmaß der Belastung

Dauernde Rodungen im Ausmaß von 687 m². Befristete Rodungen im Ausmaß von 91.129 m².

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 409 -

8.1.2.1.1.9 Sensibilität des Ist-Zustandes

Zusammenfassend ist die Sensibilität des Ist-Zustandes für den Waldbiotoptyp der Waldinseln und Waldränder in Sum-

me gesehen mit „hoch“ zu bewerten.

8.1.2.2 Beurteilung der Projektauswirkungen und der Eingriffserheblichkeit

8.1.2.2.1 Lebensraumverlust / Eingriffsintensität

In Summe gehen 91.816 m² (91.129 m² befristet, 687 m² dauernd) an zu beurteilender Fläche verloren.

8.1.2.2.1.1 Dauernde und befristete Rodung

Die bei der Rodung der ggst. Waldflächen betroffenen Wald- und Waldrandgesellschaften bestehen aus Strauch- Feld-

und Mischgehölzen mit einem heckenartigen bis bestandesbildenden Aufbau. Diese Saum-, Rand- und Inselbiotope,

welche ein Nebeneinander verschiedener Tier- und Pflanzenarten mit unterschiedlichen Habitat-Ansprüchen auf kleins-

tem Raum ermöglichen (und bedeutend für die Erhaltung der Biodiversität der Kulturlandschaft sind), werden im Falle

einer Rodung ihrer ökologischen Funktion beraubt und sind (bis zum Nachwachsen adäquater Bestände durch Aus-

gleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen) verloren.

Aufgrund der – im Verhältnis zur geringen Waldausstattung – spürbaren Fläche (zumindest bis zur Wiederaufforstung

und Ausgleich der verloren gegangenen Wirkungen nach rd. 10-20 Jahren) und der Lage ist die Eingriffsintensität „hoch“.

8.1.2.2.1.2 Waldbodenverlust

Im gleichen Ausmaß des dauernden Waldflächenverlustes geht (vor allem) auch Waldboden verloren. Die Kompensati-

onsmaßnahmen sind daher nicht nur im Fokus des Waldflächen- sondern auch des Waldbodenverlustes zu sehen. Ent-

sprechend muss aber auch die erfolgende Kompensation gesehen werden und die damit einhergehende Aufwertung

bzw. Wiederherstellung des ggst. Waldbodens. Daneben kommt es durch den Einsatz von Baumaschinen, Baumaterial-

transport und Baustelleneinrichtungen zu Verdichtungen des Waldbodens – und damit zu einer Störung des Porenvolu-

mens. Bei Waldböden mit höherer Feuchtigkeitssättigung sind solche Auswirkungen stark beeinträchtigend und nur

durch Anpflanzung von Pionierarten bzw. Tiefwurzlern nach Jahren bis Jahrzehnten wieder herstellbar. Aufgrund der –

im Verhältnis zur geringen Waldausstattung – spürbaren Fläche (zumindest bis zur Wiederherstellung der Waldbodenei-

genschaften) und der Lage ist die Eingriffsintensität „hoch“.

8.1.2.2.1.3 Zusammengefasste Eingriffsintensität

Zusammengefasst ist die Eingriffsintensität für den Verlust von Waldflächen als „hoch“ zu beurteilen.

8.1.2.2.2 Lebensraumveränderungen

Durch die Rodungen sowie durch die Entfernung von Waldflächen werden die Lebensräume vor allem temporär einge-

kürzt. Für die Dauer von ein bis zwei Jahrzehnten erfolgen somit eine Verringerung der überwirtschaftlichen Waldfunktio-

nen wie der ökologischen Wirkung, der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung sowie eine Änderung der Baumar-

tenzusammensetzung und der Standortsfaktoren.

8.1.2.2.3 Eingriffserheblichkeit

Die projektsbedingte Eingriffserheblichkeit im Wirkraum ist (bedingt durch eine hohe Sensibilität des IST-Zustandes und

eine hohe Eingriffsintensität, vgl. Fragenbereich 2 / Frage F 2 / Tabelle relevante Einflussfaktoren Forstwirtschaft als

„hohe Erheblichkeit“ einzustufen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 410 -

8.1.2.3 Kompensations-Massnahmenanalyse

Grundsätzlich ist zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu unterscheiden:

Ausgleichsmaßnahmen verringern eine Negativwirkung bzw. gleichen diese (fast) aus. Daher kommen Ausgleichsmaß-

nahmen immer im engsten Wirkraum selbst zur Umsetzung.

Falls eine Maßnahme so einschneidend ist, dass ein Ausgleich nicht möglich ist, z.B. bei (partiellem) Lebensraumverlust,

so werden Ersatzmaßnahmen getätigt (allerdings wird der räumliche Bezug – zwangsweise – etwas gelockert). Eine

Ersatzmaßnahme sorgt dafür, dass für den Verlust von Lebensraum an einem anderen (im engeren Nahbereich liegen-

den) Ort ein neuer, möglichst adäquater Lebensraum geschaffen wird:

- bzgl. dem vorliegenden Lebensraumverlust neue Schaffung gleichwertiger, nahgelegener Lebensräume (falls über-

haupt möglich) – Ersatzmaßnahmen

- bzgl. der vorliegenden Lebensraum-Fragmentation oder -Beeinträchtigung Schaffung von Korridoren oder Ausgleich

der Beeinträchtigung – Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ausreichend und nachvollziehbar zu dokumentieren, um aufgrund der klar er-

kennbaren Absicht zur Umsetzung deren positive Bewertung für das Vorhaben zu gewährleisten. Ersatzgeldleistungen

kommen als Kompensation nicht in Frage.

Zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Projektwirkungen sind die in der UVE vorgesehenen Maßnahmen als

ausreichend bzw. als gut geeignet zu erachten, vor allem den Verlust der Wirkungen des Waldes optimal auszugleichen.

Hierfür wird auf die UVE, Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6, Beschreibung und Beurteilung der Schutz-, Minderungs- und

Ausgleichsmaßnahmen im Abschnitt Graz-Werndorf, verwiesen. Die Einhaltung der in der UVE beschriebenen Maßnah-

men wird durch einen entsprechenden Auflagenpunkt sichergestellt werden. Diese geplanten Maßnahmen entsprechen

den Zielsetzungen des forstfachlichen ASV. Die Umsetzung der Maßnahmen muss durch ein ökologisches Kontrollorgan

gewährleistet sein.

8.1.2.3.1 Kompensationswirkung (Maßnahmenwirkung)

Die Kompensationswirkung (Ausgleichs-/Ersatzwirkung) der in der UVE, Einlage UV 06-02.01, Kapitel 6 (Beschreibung

und Beurteilung der Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Abschnitt Graz-Werndorf) vorgeschriebenen

Maßnahmen ist – aufgrund der langen Dauer bis zur vollen Wirkungsentfaltung der Waldfunktionen aus waldökologischer

Sicht als „mäßig“ einzustufen.

8.1.2.3.2 Verbleibende Auswirkungen

Aufgrund einer „hohen Eingriffserheblichkeit“ ergeben sich in Verbindung mit einer mäßigen Ausgleichswirkung gem.

RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“ „mittlere verbleibende Auswirkungen“.

8.1.2.4 Schutzgutspezifische Beurteilung der Umweltverträglichkeit nach UVP-G 2000

Aufgrund einer „hohen Eingriffserheblichkeit“, einer „mäßigen Ausgleichswirkung“ und den damit gem. RVS 04.01.11

„Umweltuntersuchungen“ bedingten „mittleren verbleibenden Auswirkungen“ ergibt sich folgende schutzgutspezifische

Beurteilung: Die Auswirkungen sind aus waldökologischer und forstfachlicher Sicht gem. RVS 04.01.11 als „Vertretbare

Auswirkungen“ festzulegen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 411 -

8.2 GRUNDWASSERSCHUTZ

8.2.1 BEFUND - SACHVERHALT

In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt die Sachverhaltsdarstellung zum gg. Einreichprojekt in kompakter Form. Bei der

Fragenbeantwortung wird auf diese Befundung verwiesen. Die geologischen Grundlagen werden hier zusammenfassend

dargestellt. Im Rahmen der Sachverhaltsdarstellung werden ausschließlich die in den gegenständlichen Einreichunterla-

gen vorgelegten Inhalte wiedergegeben. Auf Beobachtungen bzw. Recherchen des SV für Grundwasserschutz begrün-

dete Befundungen sind als solche gekennzeichnet.

8.2.1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens, Trassenverlauf

Die Bahnstromübertragungsanlage Graz – Werndorf beginnt beim Unterwerk Graz und führt zum geplanten und bereits

genehmigten Unterwerk Werndorf. Die Leitung ist für eine Nennspannung von 110 kV ausgelegt. Wie im gesamten Bun-

desbahnnetz ist die Stromart Einphasen-Wechselstrom mit einer Frequenz von 16,7 Hz. Das Vorhaben Bahnstromüber-

tragungsanlage Graz - Werndorf besteht aus den Vorhabensteilen:

- 110 kV-Hochspannungskabel km 0,0 – km 7,5131 (Teilraum Graz – Stadt)

- 110 kV-Hochspannungsfreileitung km 0,0 – km 13,075 (Teilraum Grazer Feld – Mitte, Grazer Feld – Süd)

8.2.1.1.1 Abschnitt 110 kV Hochspannungskabel

Das 110 kV-Hochspannungskabel beginnt an der Westseite des UW Graz und verläuft Richtung Süden in Rohren. An-

schließend verläuft das Kabel im (bereits genehmigten) Kabelkollektor längs des Grazer Hauptbahnhofs. Beim Köfla-

cherbahnhof zweigt die Trasse nach Westen ab und verläuft weiter in Rohren auf Grundstücken der Graz-Köflacher

Bahn (GKB).

Anschließend verläuft die Trasse im Betonkabeltrog (bei der Querung der Alten Poststraße im Randbalken der Unterfüh-

rung) links der Graz-Köflacher Bahn. Die Anschlussbahn Reininghaus sowie die Reininghausstraße werden mit Rohren

gequert. Vor der Wetzelsdorferstraße kreuzt die Trasse nach rechts der Bahn, quert die Wetzelsdorferstraße in einem

Rohr und verläuft weiter im Trog bis etwa zur Belgier-Kaserne, wobei die Anschlussbahn des Bundesheers in einem

Rohr gequert wird. Danach verläuft die Trasse im Rohr teilweise auf Bundesheergrund der Belgier-Kaserne und westlich

des Bahnsteigs der Haltestelle Wetzelsdorf bis zur Abstallerstraße.

Nach der Abstallerstraße verläuft die Trasse weiter rechts der Bahn im Trog bis zur Haltestelle „Webling“ und quert dabei

die Straßen Grottenhofstraße, Harter Straße, Am Jägergrund und die Trattfelderstraße jeweils in Rohren. Im Bereich der

Haltestelle Webling verläuft die Trasse westlich des Bahnsteigs bis nach Unterquerung der Kärntner Straße im Rohr, im

Brückenbereich über dem Plabutschtunnel an der Brückenaußenseite im Blechtrog.

Im weiteren Verlauf verläuft die Trasse im Trog und quert den Schwarzen Weg und die Hafnerstraße im Rohr. Im Bereich

der Gradnerstraße (Bahnhof Straßgang) werden die Gleise der Graz-Köflacher Bahn gequert.

Die Kabeltrasse verläuft nun in einem Rohr parallel der Trasse der STEWEAG-STEG im Abstand von ca. 1,0 m entlang

der Gradnerstraße in Richtung Osten und kreuzt dabei den Kudlichweg. Kurz vor der Querung der A 9 verschwenkt die

Trasse in Richtung Südosten und unterfährt die A 9 in einer Bohrung zum Mast 1 der weiterführenden Freileitung. Die

Leitungslänge des 110 KV-Hochspannungskabels vom Unterwerk Graz bis zum Mast Nr. 1 beträgt 7,513 km.

8.2.1.1.2 Abschnitt 110 kV Hochspannungsfreileitung

Der Übergang von der Kabel- auf die Freileitungstrasse findet beim Kabelaufführungsmast (Mast Nr. 1) beim Mühlfelder-

weg in der KG Straßgang statt. Vom Mast Nr. 1 führt die Trasse der Hochspannungsfreileitung parallel zur A 9 Phyrn

Autobahn in Richtung Süden über die Betriebsgebiete rund um die Shoppingcity Seiersberg, wobei auch die Autobah-

nauf- bzw. -abfahrt Seiersberg überspannt wird.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 412 -

Auf Grund der bestehenden Gashochdruckleitung, des Freizeitzentrums Schwarzl See, der Flughafennähe und des ge-

planten Projektes Koralmbahn entlang der Ostseite der A 9, verschwenkt die Leitungstrasse auf die Westseite der Pyhrn

Autobahn. Das Autobahnkreuz A 2 Süd Autobahn / A 9 Pyhrn Autobahn wird durch die Freileitungstrasse zwischen den

Masten Nr. 8 – 12 gequert.

Ab dem Mast Nr. 12 verläuft die Trasse bis zum Mast Nr. 42 in einem Abstand von ca. 35 bis 40 Metern parallel zur A9

Pyhrn Autobahn, großteils über landwirtschaftlich genutzte Flächen, Richtung Süden. In diesem Bereich werden Landes-

und Gemeindestraßen sowie Rampen der Autobahnabfahrten Freizeitzentrum Schwarzl See, Schachenwald, Kalsdorf

und Wundschuh gequert. 20 kV Freileitungen der Steweag-Steg werden in den Spannfeldern Mast Nr. 16 – 17, Mast Nr.

29 – 30 und Mast Nr. 42 – 43 gekreuzt.

Im Trassenverlauf parallel zur A 9 liegen ein Betriebsgebiet bei der Anschlussstelle Schachenwald sowie der Gewerbe-

und Industriepark Wundschuh, die durch die 110 kV Hochspannungsfreileitung überspannt werden. Im weiteren Verlauf

der Trasse werden der Laabach sowie eine Schottergrube überspannt.

Im Spannfeld Mast Nr. 42 – 43 werden die A 9 und die geplante Koralmbahn inkl. der Verlegung der Gemeindestraße

Wundschuh - Werndorf gequert. Im Anschluss verläuft die Trasse auf der Ostseite der A 9 bis zum Mast Nr. 45, bei wel-

chem sich der Trassenverlauf in Richtung Osten ändert. Mast Nr. 46 wird zur Optimierung der Zuspannung einebnig

ausgeführt.

Das geplante Verbindungsgleis Nord der Koralmbahn wird im Spannfeld Mast Nr. 44 - 45 und Mast Nr. 45-46 gequert.

Beim neu zu errichtenden (bereits genehmigten) Unterwerk Werndorf endet der Leitungszug mit der Zuspannung zum

Abspannportal.

Die Leitungslänge im Abschnitt 110 kV-Hochspannungsfreileitung vom Mast Nr. 1 bis zum Mast Nr. 46 beträgt 12,985 km

bzw. bis zum Abspannportal (Schleife 2) ergibt sich eine Gesamtlänge von 13,0751 km.

8.2.1.1.3 Bauablauf 110 kV Hochspannungskabel

Zur Herstellung des Kabeltroges ist ein Bodenaushub von ca. 0,2 m³ pro Meter zu verlegende Trasse nötig, in welche der

60 cm breite Trog niveaugleich mit dem Gelände eingebaut wird. Im Bereich von Verrohrungen (Straßenquerungen) wird

eine ca. 1,4 m breite und 1,7 m tiefe Trasse hergestellt, in der das Kabel verlegt wird. Bei Gleisquerungen und beim

Anschluss an die 110 kV-Hochspannungsfreileitung wird das Kabel mittels Horizontalspülbohrverfahren grabenlos errich-

tet. Der Kabelkollektor im Bereich Hauptbahnhof Graz ist bereits genehmigt, außer den Kabelverlegearbeiten kommt es

hier zu keinen Bautätigkeiten.

Nach Herstellung der Kabeltrasse folgen die Kabelverlegearbeiten und schließlich die Muffen- und Endverschlussmonta-

ge. Nach Abschluss der Arbeiten werden die beanspruchten Flächen rekultiviert.

Ein Baulager, von dem aus die Zulieferungen und Abtransporte sowie die Zwischenlagerung von Material erfolgen, wird

voraussichtlich am Areal des Bahnhofs Graz Straßgang mit einer Fläche von ca. 500 m² eingerichtet. Die Zufahrten in

den Baustellenbereich erfolgen über das öffentliche Wegenetz.

Die Arbeiten zur Errichtung sind grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr vorgesehen, sofern es der Betrieb der kreu-

zenden Straßen und der Graz-Köflacher Bahn zulässt. Die Bautätigkeiten für den Kabelabschnitt erstrecken sich über

einen Zeitraum von 32 Wochen, wobei gem. Bericht „Baudurchführung“ nur ein geringer Geräteeinsatz je Bauphase

erforderlich ist. Der Geräteeinsatz beschränkt sich aufgrund der geringen Erdbewegungsarbeiten und Zulieferungen auf

den Nahbereich des Vorhabens. Die Arbeiten werden ggf. teilweise gleisgebunden durchgeführt, dazu werden zusätzlich

Zweiwegefahrzeuge und Arbeitswaggons benötigt. Die Transportbelastungen durch Baustellenverkehr im öffentlichen

Straßennetz betragen durchschnittlich 5-10 Lkw-Fahrten / Tag.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 413 -

8.2.1.1.4 Bauablauf 110 kV Hochspannungsfreileitung

Zur Herstellung der 110 kV-Hochspannungsfreileitung erfolgt nach der Mastauspflockung und den Rodungsarbeiten die

Erschließung und Fundierung der Maststandorte (Baugrubenaushub, Ausrichtung Mastfuß, Betonierung). Nach Fertig-

stellung der Fundierungsarbeiten werden die Gittermaste, die in Einzelteilen bzw. teilweise vormontiert per LKW zu den

Maststandorten gelangen, errichtet und geerdet.

Der Seilzug erfolgt in den einzelnen Abspannabschnitten der Freileitung. An allen relevanten Stellen, wie z.B. Kreuzun-

gen von Verkehrswegen, werden während der Seilzugarbeiten Sicherungsmaßnahmen getroffen. Diese bestehen in der

Regel aus Gerüsten, die seitlich neben den Verkehrswegen angeordnet werden. Die Gerüste verhindern das unkontrol-

lierte Durchhängen der Seile in das Lichtraumprofil eines Verkehrswegs oder anderer Objekte während der Montagear-

beiten.

Zur Errichtung der Masten wird im Nahbereich der Baustelle ein Material- bzw. Lagerplatz benötigt, der von der bauaus-

führenden Firma an geeigneter Stelle einzurichten ist. Dieser wird eine Fläche von ca. 3.500 m² aufweisen, wobei eine

dauerhafte Befestigung nicht erforderlich ist.

Die Zufahrt zu den Maststandorten erfolgt über öffentliche Straßen und Wege bzw. dort, wo keine öffentliche Zufahrts-

möglichkeit besteht, über Zufahrtsservitute. Es erfolgen keine baulichen Maßnahmen bzw. Befestigungen im Bereich der

Zufahrtsservitute. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Mastzufahrten, die beanspruchten Flächen im Mastbereich

bzw. die im Zuge des Seilzuges beanspruchten Flächen mittels Tiefenlockerungsgerät rekultiviert.

Die Arbeiten zur Errichtung sind grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 Uhr vorgesehen, sofern es der Betrieb der kreu-

zenden Straßen zulässt. Die Bautätigkeiten für den Freileitungsabschnitt erstrecken sich über einen Zeitraum von 30

Wochen, wobei nur ein geringer Geräteeinsatz je Bauphase erforderlich ist. Der Geräteeinsatz beschränkt sich aufgrund

der geringen Erdbewegungsarbeiten auf den Nahbereich des Vorhabens sowie auf wenige Lkw bzw. Betonmischer-

Fahrten pro Mastbauwerk. Die Baustelle ist nur mit geringen Transportbelastungen durch Baustellenverkehr im öffentli-

chen Straßennetz bzw. entlang der Zufahrtsservitute verbunden (durchschnittlich 5-10 Lkw-Fahrten / Tag sowie 5-10

Fahrten eines Betonmischers je Fundament).

8.2.1.2 Bewertungsmethodik

Um die Nachvollziehbarkeit und die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird für alle Themenbereiche der UVE ein einheit-

licher Bearbeitungszugang gewählt. Die Grundstruktur der Beurteilungsmethode folgt den Prinzipien der ökologischen

Risikoanalyse und wurde für das gegenständliche Vorhaben in Anlehnung an die RVS Umweltuntersuchungen (RVS

04.01.11) adaptiert:

- Darstellung des Ist-Zustandes und Ermittlung der Beeinflussungssensibilität: Themenbereichsspezifische Bestan-

deserfassung und -analyse anhand von Kriterien sowie Bewertung des Bestandes.

- Ermittlung der Wirkungsintensität: Analyse der Wirkung des geplanten Vorhabens im Hinblick auf Art (Wirkfaktoren)

und Stärke der Einwirkungen auf Kriterienebene.

- Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen (Eingriffserheblichkeit): Verknüpfung von Beeinflussungssensibilität

(Bestandsbewertung) und Wirkungsintensität (Stärke der Einwirkungen) auf Kriterienebene.

- Entwicklung von Maßnahmen für die jeweilige Planungsstufe.

- Optimierung des geplanten Vorhabens oder

- Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen, bezogen auf die festgelegten Kriterien.

- Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen (Restbelastung) auf der Basis der Verknüpfung von Erheblichkeit und

Wirksamkeit der Maßnahmen für die Kriterien.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 414 -

Das Vorhaben kann sich unterschiedlich negativ oder auch positiv auf die Umwelt sowie die Raumstruktur auswirken. Um

dieses Beziehungsgeflecht zu erfassen, wird bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine systema-

tische Vorgangsweise gewählt. Die Beurteilungsmethode folgt dabei dem Schema folgender fünfsäuliger Matrix.

1. Schritt: Beurteilung der Beeinflussungssensibilität im Ist-Zustand

Als erster Schritt erfolgt eine Beschreibung und Beurteilung des Ist-Zustandes im Untersuchungsraum. Dabei wird die

Beeinflussungssensibilität in fünf Stufen beurteilt:

- A: keine bis sehr geringe Sensibilität

- B: geringe Sensibilität

- C: mittlere Sensibilität

- D: hohe Sensibilität

- E: sehr hohe Sensibilität

Grundsätzlich gilt: Je höher die Schutzwürdigkeit bzw. Sensibilität eines Schutzgutes nach UVP-Gesetz bzw. der dazu-

gehörigen Nutzungen ist und je empfindlicher das Schutzgut auf mögliche Projektwirkungen reagiert, desto höher wird es

eingestuft.

2. Schritt: Beurteilung der Wirkungsintensität des Vorhabens

Im zweiten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens auf sein Umfeld erfasst und dargestellt. Darauf aufbauend er-

folgt eine Prognose der Wirkungsintensität des Vorhabens in fünf Stufen:

- 1: keine Wirkung / Verbesserung

- 2: geringe Wirkung

- 3: mittlere Wirkung

- 4: hohe Wirkung

- 5: sehr hohe Wirkung

Das Vorhaben umfasst das (zum Beurteilungszeitpunkt) vorliegende technische Projekt. Es enthält noch nicht die Maß-

nahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit mög-

lich, ausgeglichen werden sollen.

3. Schritt: Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens

Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens resultiert aus der Verschränkung von Beeinflussungssensibilität und Wirkungs-

intensität des Bauwerks. Damit erfolgt als dritter Schritt die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens.

Die Eingriffserheblichkeit ist ein Maß für die Erheblichkeit der Vorhabensauswirkung. Sie wird durch die Gegenüberstel-

lung der Beeinflussungssensibilität mit der Wirkungsintensität des Vorhabens in Form einer Matrix in sechs Stufen ermit-

telt, wobei Stufe I die geringste und Stufe VI die höchste Eingriffserheblichkeit darstellt. Diese Stufen sind:

- I: keine Erheblichkeit / Verbesserung

- II: geringe Erheblichkeit

- III: mittlere Erheblichkeit

- IV: hohe Erheblichkeit

- V: sehr hohe Erheblichkeit

- VI: untragbar hohe Erheblichkeit

Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens wird getrennt für Bau- und Betriebsphase beurteilt, und zwar zunächst ohne

dass Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Bauwerks berücksichtigt werden.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 415 -

4. Schritt: Festlegung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen

Aufbauend auf der Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden als vierter Schritt Schutz und Ausgleichsmaßnahmen

entwickelt und vorgeschlagen. Diese dienen der Vermeidung bzw. Minderung der Wirkungsintensität des Vorhabens und

damit der Reduktion der Eingriffserheblichkeit. Letztlich geht es bei der Festlegung der Maßnahmen darum, die Umwelt-

verträglichkeit herzustellen.

5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

Im fünften Schritt erfolgen die Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der vorgeschlagenen Maßnahmen und die An-

sprache der nach der Umsetzung dieser Maßnahmen verbleibenden Restbelastung. Mit zunehmender Eingriffserheblich-

keit wächst die Notwendigkeit der Entwicklung wirksamer Ausgleichsmaßnahmen, um ein umweltverträgliches Projekt zu

erhalten. Erst der Grad der Maßnahmenwirksamkeit lässt die Ableitung der verbleibenden Restbelastung zu. Diese wird

als Maß für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens herangezogen.

Bei einer sehr guten Wirksamkeit der Maßnahmen wird die Eingriffserheblichkeit um zwei bis drei Klassen, bei guter

Wirksamkeit um eine bis zwei Klassen und bei partiell wirksamen Maßnahmen um bis zu einer Klasse rückgestuft. Die

hier im Einzelnen vorzunehmende Vor-gehensweise muss, um den Gegebenheiten im Einzelfall entsprechen zu können,

einer individuellen Expertenbeurteilung vorbehalten bleiben. Daher wird auf eine exakte Abbildungsregel bewusst ver-

zichtet.

6. Schritt: Ermittlung der Restbelastung

Abschließend wird als sechster Schritt eine fachbereichsbezogene Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorha-

bens (einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen) vorgenommen und eine zusammenfassende Beurteilung der

Umweltverträglichkeit des Vorhabens (= Restbelastung) gemacht. Die Restbelastung gliedert sich wie die Eingriffserheb-

lichkeit in sechs Stufen:

- keine Restbelastung / Verbesserung

- geringe Restbelastung

- mittlere Restbelastung

- hohe Restbelastung

- sehr hohe Restbelastung

- untragbar hohe Restbelastung

Ergebnis ist eine Aussage bezüglich der Umweltverträglichkeit des Vorhabens umfasst dabei das technische Projekt

sowie alle entwickelten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Diese werden dadurch zum untrennbaren Bestandteil des

Vorhabens.

8.2.1.3 Aufbau des Untergrundes

Zur Beschreibung der Untergrundverhältnisse stehen im Umfeld des gegenständlichen Vorhabens zehn Kernbohrungen,

sechs Sondierschlitze und 26 Rammsondierungen zur Verfügung. Diese wurden im Zuge diverser Aufschlusskampagnen

für die ÖBB hergestellt. Zudem sind 24 Fremdaufschlüsse miteinbezogen worden.

Das gegenständliche Projektgebiet liegt im Grazer Feld. Der Untergrund wird unter der Humusauflage bzw. anthropoge-

nen Anschüttungen generell aus Schottern der Niederterrasse (Würm) aufgebaut. Eine überlagernde Deckschichte nen-

nenswerten Ausmaßes ist kaum ausgebildet. Im Osten begrenzen die holozänen Schotter der Mur die Niederterrasse.

Die Basis zu den quartären Sedimenten stellen die miozänen Gleisdorfer Schichten dar, die überwiegend aus Schluff-

bzw. Tonsteinen bestehen.

Auf der Basis der vorstehenden Unterlagen lässt sich der Untergrund im Projektbereich in die nachfolgend angeführten

Schichtabfolgen einteilen.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 416 -

- Künstliche Anschüttungen

- Deckschichte

- Quartärer Kies und Sand

- Miozän

Den unmittelbaren Oberflächenbereich bildet grundsätzlich der Mutterboden, der vor allem im Bereich künstlicher An-

schüttungen bzw. von Weg- und Straßenbelägen teilweise auch fehlen kann. Der Mutterboden erreicht überwiegend eine

Mächtigkeit von bis zu ca. 0,7 m. Lokal ist diese bis zu ca. 1,0 m mächtig.

8.2.1.3.1 Künstliche Anschüttungen

Die künstliche Anschüttungen treten in relevanten Schichtstärken von mehr als ca. einem Meter vorwiegend in Form von

Dammschüttungen bei diversen Verkehrswegen (A 9, Landes- und Gemeindestraßen, Güterwege, Zufahrts- und Brü-

ckenrampen sowie Bahntrassen) auf. Diese setzen sich überwiegend aus sandigen Kiesen mit wechselnden Schluffan-

teilen und Sand-Schluff Gemischen zusammen. Häufig sind auch Steine, Ziegelreste und Schlacke zu beobachten.

Die für die A 9 und die Zufahrtsrampen errichteten Dämme wurden gemäß mündlicher Auskunft durch die Straßenmeis-

terei Lebing in Sandwichbauweise hergestellt. Demnach wurde abwechselnd Kies- und Schluffböden in Lagen von ca.

0,5 m Stärke geschüttet.

Deckschichte:

Die Deckschichte wird im gegenständlichen Bereich aus Lösslehm bzw. untergeordnet aus Ausedimenten aufgebaut.

Dabei sind vor allem Schluff-Tone bzw. plastische bis stark plastische Schluffe mit wechselnden Anteilen an Fein- und

Mittelsand vorzufinden. Häufig ist Einstreu von oxidiertem Grobsand bis Feinkies festzustellen. Die Konsistenz kann

generell mit weich, häufig auch mit weich bis steif bzw. steif, beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Deck-

schichte überwiegend Mächtigkeiten von weniger als ca. 1,0 m erreicht bzw. häufig zur Gänze fehlt.

8.2.1.3.2 Quartärer Kies und Sand

Die quartären Kiese und Sande wurden als Schotter der Niederterrasse angetroffen. Gemäß den Aufschlüsen wird diese

Bodenzone überwiegend aus unterschiedlich sandigen und schluffigen Kiesen mit Einlagerungen aus Steinen und Blö-

cken gebildet. Bereichsweise finden sich nennenswerte Einschaltungen von Fein- bis Mittelkiesen und Fein- bis Mittel-

sanden. Örtlich wurde immer wieder auch Sand-Kies Gemische angetroffen. Die Lagerungsdichte ist in den oberflächen-

nahen Zonen mit locker und locker bis mitteldicht sowie lediglich örtlich mit sehr locker zu beurteilen. Mit zunehmender

Tiefe steigt diese auf mitteldicht an. Die Mächtigkeit der quartären Kiese und Sande des Grazer Feldes beträgt im N

zwischen ca. 15 m und ca. 20 m und verringert sich in Richtung S auf ca. 10 m.

8.2.1.3.3 Gleisdorfer Schichten

Die Basis zu den quartären Kiesen und Sanden stellen die miozänen Gleisdorfer Schichten dar. Dabei handelt es sich

um mürbe Schluff- /Tonsteine sowie teilweise sehr mürbe Feinsandsteine. Immer wieder wurden laminierte Feinsand-/

Schluffsteine bzw. Sand-/ Tonsteine erkundet. Im Hangenden treten auch unterschiedlich plastische Schluffe auf. Die

Konsistenz schwankt zwischen steif und halbfest.

8.2.1.4 Bergrechtliche Festlegungen

Laut telefonischer Auskunft der BH Graz-Umgebung existiert bei der im Bereich der Maste 42 bis 44 situierten Schotter-

grube Anton Paar ein bestehendes Abbaurecht. Zusätzlich wird diese Kiesgrube als Verdachtsfläche geführt.

Auf der Materialgewinnungsfläche der Firma Schwarzl liegt kein Abbaurecht mehr. Die betreffenden Flächen werden

gemäß Wasserrecht derzeit als Nassbaggerungen bzw. Sportfischteiche geführt.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 417 -

8.2.1.5 Wasser

Wassernutzungen wurde von den Projektanten am Online-Wasserbuch des Landes Steiermark erhoben und sind in den

Lageplänen - Untergrundaufschlüsse, Wassernutzungen verzeichnet. Zudem sind in diesen Plänen die bestehenden

Pegelmessstellen sowie langjährige Messstellen des Hydrografischen Dienstes des Landes Steiermark enthalten.

Zusätzlich scheinen im Lageplan für das Grazer Feld Mitte und Süd Grundwassergleichen für ein mittleres Grundwas-

serniveau (MGW) auf. Diese beruhen auf den Angaben aus dem Endbericht des Inst. f. Wasserressourcenmanagement,

Hydrogeologie und Geophysik, Joanneum Research, Graz, vom November 2004. Dieses Grundwasserniveau ist auch in

einem Bodenlängsprofil eingetragen. In diesem Profil ist außerdem ein extremer Grundwasserhochstand ausgewiesen.

Dabei handelt es sich einerseits um interpolierte Maximalwerte entsprechend der Messstellen des Hydrografischen

Dienstes im Trassenumfeld (Maste 1 bis 19) und andererseits um ein Bemessungsniveau zum Grundwasser aus den

Bearbeitungen zur Koralmbahn (Maste 20 bis 46).

Die Ergebnisse der Grundwasserstandsbeobachtungen in den Pegeln bzw. langjährigen Messstellen liegen in Form von

Grundwasserganglinien den Einreichunterlagen bei. Die maßgebenden Daten zu den Wassernutzungen finden sich in

den Angaben zu den Wasserrechten, Verdachtsflächen, Deponien und Abbaurechten unter Einlage Nr. 7791-UV-

0601AL-00-0004.

Die zeitabhängigen Angaben zu den Grundwasserniveaus bzw. den Flurabständen, Grund-wassermächtigkeiten und

Strömungsrichtungen in den nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf das mittlere Grundwasserniveau (MGW)

gemäß den Angaben aus dem Endbericht des Inst. f. Wasserressourcenmanagement, Hydrogeologie und Geophysik,

Joanneum Research, Graz, vom November 2004. Der Verlauf des Grundwasserstauers im nördlichen Projektsbereich

(Projekt-km 0,0 bis Projekt-km 6,0) ist ebenfalls dieser Literaturquelle entnommen.

8.2.1.5.1 Oberflächenwasser

An den Oberflächengewässern sind im Untersuchungsraum der Laabach sowie mehrere Grundwasserteiche vorzufin-

den.

Der Laabach stellt einen rechtsseitigen Zubringer zur Mur dar und quert die Bahnstromübertragungstrasse als offenes

Gerinne bei ca. km 11,25 im Bereich der Freileitung. Der Laabach weist in seiner Grundform einen Trapezquerschnitt mit

einer Sohlbreite zwischen ca. 1,2 m und ca. 3,0 m auf. Die Neigung der Ufer-böschungen liegt zwischen ca. 20° und ca.

35°.

Derzeit bestehen im Abflussbereich des Laabaches durchwegs landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die hydrologischen Daten wurden vom Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 3a, Referat I, Hydrographie, zur

Verfügung gestellt (entnommen der Umweltverträglichkeitserklärung Koralmbahn, Teilabschnitt Feldkirchen - Wettmann-

stätten).

- Profil: bis Poniglbach bei Wundschuh

- Einzugsgebiet (AE): 14,3 km2

- Mittlere Seehöhe des Gebietes (Hm): 340 m ü.A.

- Mittlerer Jahresniederschlag (hN): 870 mm

- Mittlere Jahreslufttemperatur (t): 8,3 °C

- MQ: 0,15 m3/s

- HQ100: 16 m3/s

- HQ50 :13,5 m3/s

- HQ30 :12,0 m3/s

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 418 -

- HQ10 :8,0 m3/s

- HQ5 :6,0 m3/s

- HQ1 :3,0 m3/s

Im Bereich des Mastes 44 kommt der im Zuge der Eisenbahnrechtlichen Einreichung der Koralmbahn, Abschnitt Feld-

kirchen - Wundschuh - Werndorf, km 7,440 bis km 18,000, genehmigte neue Hochwasserrückhalteraum des Laabaches

zu liegen.

8.2.1.5.2 Grundwasser

Grundwasserträger; Grundwasserstauer:

Als Grundwasserträger fungiert generell der quartäre Kies und Sand der Niederterrasse des Grazer Feldes. Das Grund-

wasser tritt dabei in freier Form auf. Die Grundwassermächtigkeit liegt zwischen ca. 7,0 m und ca. 14,0 m.

Die den quartären Kies und Sand unterlagernden miozänen Gleisdorfer Schichten fungieren als relativer Grundwasser-

stauer. Die Oberkante des Grundwasserstauers fällt von ca. Kote 327,0 m ü.A. im nördlichen Projektsbereich auf ca.

Kote 299,0 m ü.A. im südlichen Bereich ab. Das Gefälle ist dabei generell gegen SO gerichtet. Darüber hinaus ist das

Relief des Grundwasserstauers sowohl durch kleinräumige als auch großräumige Rinnenstrukturen gekennzeichnet.

Druckniveau bzw. Flurabstand:

Ein mittleres Grundwasserniveau (freies Grundwasser) kommt gemäß Endbericht des Inst. f. Wasserressourcenmana-

gement, Hydrogeologie und Geophysik, Joanneum Research, Graz, vom November 2004, zwischen ca. Kote 335,0 m

ü.A. im nördlichen Bereich und ca. Kote 306,0 m ü.A. im südlichen Bereich zu liegen. Der Flurabstand beträgt demnach

im nördlichen Teilbereich zwischen ca. 6,0 m und ca. 11,0 m und nimmt in Richtung Süden weitgehend kontinuierlich bis

auf ca. 2,0 m ab.

Strömungsrichtung; Gefälle:

Im Grazer Feld liegt eine generelle Grundwasserströmungsrichtung gegen SO vor. Diese folgt dem Gefälle im Grund-

wasserstauer und ist zum Vorfluter Mur hin gerichtet. Örtlich können infolge des Einflusses von Grundwasserteichen

geringfügige Abweichungen von der großräumigen Tendenz auftreten. Die Rinnenstrukturen im miozänen Grundwasser-

stauer haben keinen eindeutig erkennbaren Einfluss auf die Strömungsverhältnisse. Das Gefälle im Grundwasserniveau

beträgt weitgehend zwischen ca. 2 ‰ und ca. 3 ‰. Bereichsweise kann das Gefälle Werte bis ca. 5 ‰ annehmen, wobei

diese Werte vornehmlich im südlichsten Teilbereich auftreten.

Schwankungsrahmen:

Im nördlichen Bereich wird der langjährige Schwankungsrahmen im Grundwasser zwischen ca. 2,0 m und ca. 3,0 m

angegeben. Im südlichen Bereich sind aus den langjährigen Ganglinien Schwankungsrahmen zwischen ca. 2,5 m und

ca. 3,5 m abzuleiten.

Grundwasserqualität:

Im gegenständlichen Untersuchungsraum stehen die Daten der ehem. WGEV (Wassergütererhebungsverordnung)

Messstelle 60655192 (Zeitraum zwischen 1992 und 2004) zur Verfügung. Diese wurden von den Projektanten im Rah-

men der Erstellung des EB-Gutachtens Koralmbahn Graz - Klagenfurt, Einreichabschnitt Feldkirchen - Wundschuh -

Werndorf, km 7,440 bis km 18,000 beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung Ia, Referat Gewässeraufsicht, erho-

ben. Der nachstehenden Tabelle können die Daten zur Charakterisierung der Grundwasserqualität entnommen werden.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 419 -

Daten zur Grundwasserqualität der WGEV-Messstelle 60655192:

Parameter IW/PW SW MAX MITTEL MIN

1,1,1-TRICHLORETHAN µg/l 18*) < Bg. ****) < Bg. ****)

1,1-DICHLORETHEN µg/l 18*) < Bg. ****) < Bg. ****)

1,2-DICHLORETHAN µg/l 3 18*) < Bg. ****) < Bg. ****)

AMMONIUM mg/l 0,5 0,3 0,107 0,007 < Bg. ****)

ATRAZIN µg/l 0,1**) 0,1 0,190 0,065 < Bg. ****)

BLEI mg/l 0,01 0,03 0,002 < Bg. ****)

CALCIUM mg/l 126,500 108,984 76,000

CHLORID mg/l 200 60 83,500 45,238 27,000

DESETHYLATRAZIN µg/l 0,1**) 0,820 0,195 < Bg. ****)

EISEN mg/l 0,2 0,095 0,007 < Bg. ****)

KALIUM mg/l 12 4,900 2,877 1,700

MAGNESIUM mg/l 22,000 16,758 10,000

MANGAN mg/l 0,05 < Bg. ****) < Bg. ****)

NATRIUM mg/l 200 90 43,500 23,682 11,600

NITRAT mg/l 50 45 87,400 56,518 23,500

NITRIT mg/l 0,1 0,06 0,313 0,008 < Bg. ****)

ORTHOPHOSPHAT mg/l 0,3 0,192 0,033 < Bg. ****)

QUECKSILBER mg/l 0,001 0,001 < Bg. ****) < Bg. ****)

SULFAT mg/l 250 135,000 63,467 29,200

TETRACHLORETHEN µg/l 10***) 18***) < Bg. ****) < Bg. ****)

TETRACHLORMETHAN µg/l 1,8 < Bg. ****) < Bg. ****)

TRICHLORETHEN µg/l 10***) 18***) < Bg. ****) < Bg. ****)

*) Summe der leicht flüchtigen halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffe

**) Summe Pestizide

***) Summe beider Parameter

****) unter der Bestimmungsgrenze

Aus den Angaben in vorstehender Zusammenstellung ist ersichtlich, dass erhöhte bzw. stark erhöhte Werte bei den

Parametern Nitrat und Chlorid bzw. Atrazin und Desethylatrazin vorliegen. Dies ist auf die landwirtschaftliche Nutzung

des gegenständlichen Bereiches zurückzuführen. Im Falle der Chloridgehalte kann ein Einfluss der A 9 Pyhrn Autobahn

(Salzstreuung) nicht ausgeschlossen werden.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 420 -

Nutzungssituation:

Im gesamten Untersuchungsraum sind mehrere Brunnen zur Nutzwasserversorgung sowie auch zur Trinkwasserversor-

gung situiert. Vereinzelt werden diese auch zur Löschwasserversorgung bzw. zum Betrieb einer Wasserpumpe herange-

zogen.

Zudem existieren entlang des geplanten Verlaufs der Kabelleitung mehrere Versickerungsanlagen. Diese dienen haupt-

sächlich der Versickerung von Abwässern, aber auch von Oberflächenwässern.

Zwischen ca. Projekt-km 2,20 und ca. Projekt-km 2,70 verläuft die geplante Kabelleitung entlang des Wasserschutzge-

bietes der Brauerei Puntigam. Innerhalb dieses Schutzgebiets sind die Brunnen BR-BA01 bis BR-BA05 situiert. Im Un-

tersuchungsraum kommen lediglich die Brunnen BR-BA01 und BR-BA02 zu liegen. Diese werden zur Trinkwasserver-

sorgung genutzt.

Zwischen ca. Projekt-km 2,80 und Projekt-km 7,568 verlaufen die Kabelleitung sowie die Freileitungsmaste 1 bis 7 im

weiteren Grundwasserschongebiet des Wasserwerks Feldkirchen. Die Freileitungsmaste 8 bis 23 sind im weiteren

Grundwasserschongebiet sowie die Freileitungsmaste 24 bis 34 im engeren Grundwasserschongebiet des Wasserwerks

Kalsdorf situiert. Im gegenständlichen Untersuchungsraum existiert auch eine Vielzahl an Grundwasserteichen, die z. T.

als Badegewässer genutzt werden.

Vertiefende Untersuchungen durch die Projektanten erbrachten im Bereich der noch zu errichtenden Masten 42-46 eine

Vielzahl an Hausbrunnen, die für Trink- bzw. überwiegend Nutzwasserzwecke herangezogen werden. Der Untersu-

chungsraum in diesem Bereich wurde von den Projektanten auf 300 m beiderseits der Trasse ausgedehnt. Dabei handelt

es sich um die Nutzungen BR-WU29, BR-WF90, BR-WF98, BR-WF107, BR-WF114, BR-WF115, BR-WF116, BR-

WF117, BR-WF118, BR-WF119, BR-WF120, BR-WF121, BR-WF122, BR-WF123, BR-WF124, BR-WF125, BR-WF126,

BR-WF127, BR-WF128, BR-WF141, BR-WF142, BR-WF143, BR-WF144, BR-WF146, BR-WF148, BR-WF149, BR-

WF152, BR-WF153, BR-WF154, BR-WF155, BR-WF156, BR-WF157, BR-WF158, BR-WF159, BR-WF160, BR-WF161,

BR-WF163, BR-WF164, BR-WF165, BR-WF166, BR-WF167, BR-WF168, BR-WF170, BR-WF177, BR-WF185, BR-

WF186, BR-WF187, BR-WF189, BR-WF192, BR-WF194, BR-WF195, BR-WF207, BR-WF208, BR-WF210, BR-WF212.

Verdachtsflächen und Deponien:

In den Geohydrologischen Lageplänen, Wassernutzungen wurden die Verdachtsflächen und Deponien im Untersu-

chungsraum dargestellt. Weitere detaillierte Angaben zu diesen Flächen sind der Beilage "Angaben zu den Wasserrech-

ten, Verdachtsflächen, Deponien und Abbaurechten", Einlage Nr. 7791-UV-0601AL-00-0004, zu entnehmen.

8.2.1.6 Zusammenfassende Beurteilung der Beeinflussungssensibilität:

Basierend auf der Beschreibung der Untergrund-, Oberflächen- und Grundwassersituation wird nachfolgend die Sensibili-

tät des geologisch-geotechnischen bzw. des hydrologisch-hydrogeologischen Umfeldes bewertet. Die Beurteilung der

Beeinflussungssensibilität erfolgt grundsätzlich entsprechend der eingangs erläuterten. Methodik.

Untergrund:

Teilraum Beeinflussungssensibilität / Begründung

Graz-Stadt

gering / im Untersuchungsraum sind keine Verdachtsflächen sowie kein Abbaugebiet ausgewiesen; anthropogene Verunreinigungen im Bereich der Kabeltrasse können von vornherein nicht ausgeschlossen werden.

Grazer Feld - Mitte und Süd

hoch / im Untersuchungsraum sind Verdachtsflächen ausgewiesen; anthropogene Verunreinigungen im Bereich der Mastfundamente können von vornherein nicht ausgeschlossen werden.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 421 -

Wasser:

Teilraum Beeinflussungssensibilität / Begründung

Graz-Stadt

sehr hoch / Teilraum teilweise als Grundwasserschutzgebiet (Brauerei Punti-gam) und teilweise als weiteres Grundwasserschongebiet ausge-wiesen; Grundwasserkörper mit überregionaler Bedeutung.

Grazer Feld - Mitte und Süd

sehr hoch / Trassenquerung des Laabaches und Situierung des Mastes 44 im Nahebereich zum Rückhalteraum; Teilraum teilweise im weiteren und engeren Grundwasserschon-gebiet; Grundwasserkörper mit überregionaler Bedeutung;

8.2.1.7 Beschreibung und Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens im Abschnitt Graz -

Werndorf

8.2.1.7.1 Trassenverlauf aus geotechnischer Sicht

8.2.1.7.1.1 Teilraum Graz-Stadt:

Im gegenständlichen Teilabschnitt wird das Hochspannungskabel erdverlegt. Zwischen Unterwerk Graz und ca. km 1,7

verläuft die 110 kV-Leitung in Rohren bzw. in einem bestehenden Kabelkollektor. Ab ca. km 1,7 bis ca. km 7,09 ist eine

Parallelführung der 110 kV-Leitung zur Graz-Köflach Bahn in Kabeltrögen bzw. örtlich in Rohren vorgesehen. Zwischen

ca. km 7,09 und km 7,513 (Beginn Freileitung; Ende Teilraum Graz - Stadt) werden die Kabeln in Rohre unter der Erde

verlegt.

Die Verrohrungen, die Rohrzüge bzw. die Kabeltröge kommen größtenteils in den künstlichen Anschüttungen der Bahn-

anlagen bzw. der Straßenunterbauten zu liegen. Örtlich, vor allem im Bereich der tiefer liegenden Straßenquerungen, ist

eine Einbindung der Kabeltrasse in die Deckschichtmaterialien bzw. in den quartären Kies und Sand möglich. Grundwas-

ser wird unter Berücksichtigung der langjährigen Messstellen und der vorhandenen Fremdaufschlüsse zwischen ca. 12,5

m und ca. 20,0 m unter GOK erwartet.

Auf Bodenverbesserungsmaßnahmen im Bereich der Kabeltrasse kann weitgehend verzichtet werden. Lediglich bei

Antreffen von stark aufgeweichten, gering tragfähigen Deckschichtmaterialien auf Höhe der Kabelrohrsohle sind Boden-

auswechslungen geringen Ausmaßes (< 30 cm) mit sandig-kiesigen Materialien erforderlich. In Abhängigkeit der Künet-

tentiefen für die Herstellung der Kabeltrassen bzw. Verrohrungen sind Sicherungsmaßnahmen in Form eines Künetten-

verbaues erforderlich. Die seitliche Zulegung des Kabeltroges an den bestehenden Kabeltrog der GKB erfordert keine

geotechnisch relevanten Bautätigkeiten.

Aufgrund des tief liegenden Grundwasserhorizontes sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.

8.2.1.7.1.2 Teilraum Grazer Feld Mitte, Süd:

Im gegenständlichen Teilabschnitt wird die Hochspannungsleitung als Freileitung geführt. Im Bereich der Maststandorte

stehen unter einer örtlich vorhandenen Deckschichte geringer Mächtigkeit die quartären Kiese und Sande an. Lediglich

im Nahebereich zu bestehenden Verkehrswegebauten können auch künstliche Anschüttungen auf Höhe der Fundie-

rungsebene auftreten. Grundwasser wird zwischen ca. 2,0 m und ca. 12,0 m unter GOK erwartet.

Die Fundierung der Maste erfolgt generell gemäß Regelplanung der ÖBB mittels Blockfundamenten. Zur Bestimmung

der tatsächlich erforderlichen Fundamentgröße wird bei jedem Maststandort vor Baubeginn ein Sondierschlitz abgeteuft.

Die maximale Einbindetiefe kann vorab jedoch mit ca. 2,8 m unter GOK angegeben werden. Der Baugrubenaushub

erfolgt im Schutze von Spundwänden. Die Bohlen werden während des Betonierens der Fundamente gezogen, da die

Fundamente aus statischen Gründen gegen das anstehende Erdreich betoniert werden müssen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 422 -

Im Falle der Maste 21 bis 46 ist eine Einbindung des Aushubniveaus bzw. der Blockfundamente unter extrem hohe

Grundwasserspiegel möglich. Dabei bleibt die Einbindetiefe in das Grundwasser überwiegend mit wenigen Dezimetern

bis maximal ca. 0,5 m beschränkt. Im Endbereich der Freileitung ist auch eine Einbindung von bis zu ca. 1,5 m unter den

extremen Grundwasserhochstand bzw. eine geringe Einbindung unter ein mittleres Grundwasserniveau möglich. Die

Errichtung der Blockfundamente sollte daher bei mittleren bis maximal hohen Wasserständen erfolgen. Wasserhal-

tungsmaßnahmen werden dann nicht erforderlich.

Das Abbaugebiet zwischen ca. km 12,0 und ca. km 12,7 (Schottergrube Anton Paar) wird durch die Mastsituierung nicht

berührt.

8.2.1.7.2 Trassenverlauf aus hydrologischer und hydrogeologischer Sicht

8.2.1.7.2.1 Teilraum Graz-Stadt:

Im gegenständlichen Teilraum verläuft die Kabeltrasse mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts gegen Ende des Teilrau-

mes in Dammlage bzw. im Bereich bestehender Bahnanlagen. Lediglich bei den Straßenquerungen, Eisenbahnkreuzun-

gen und im Endbereich des Teilraumes binden die Kabelrohre bis maximal ca. 1,5 m unter GOK ein. Generell kommt die

Leitung mehrere Meter über dem Grundwasserniveau zu liegen. Zwischen ca. km 2,20 und ca. km 2,75 grenzt die Kabel-

trasse an das Grundwasserschutzgebiet der Brauerei Puntigam.

Der überwiegende Anteil des Trassenabschnitts im Teilraum Graz-Stadt quert das weitere Grundwasserschongebiet des

Wasserwerks Feldkirchen. Im näheren Umfeld der Kabeltrasse (< 200 m) sind mehrere Brunnen zur Nutzwasserversor-

gung sowie vereinzelt auch zur Trinkwasserversorgung situiert, wobei lediglich ein Brunnen (BR-ST02) geringer als 50 m

von der Trassenachse entfernt zu liegen kommt.

Entlang der Kabeltrasse existieren einige Versickerungsanlagen, die jedoch aufgrund des mehrere Meter unter Gelände-

niveau verlaufenden Grundwasserniveaus keine Auswirkungen auf die Kabeltrasse haben. Oberflächenwässer bzw.

Teichanlagen sind im gegenständlichen Untersuchungsraum des Teilraumes Graz-Stadt nicht vorhanden.

8.2.1.7.2.2 Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Im gegenständlichen Teilraum ist die Bahnstromübertragungsanlage als Freileitung konzipiert. Die Masten werden auf

Blockfundamenten mit einer Einbindetiefe von ca. 2,8 m unter GOK errichtet. Demnach kann von einem Abstand zwi-

schen Aushubniveau und mittlerem Grundwasserspiegel zwischen maximal ca. 9,0 m (Norden) und minimal ca. 1,0 m

(Süden) ausgegangen werden. Örtlich kann auch eine Einbindung unter mittleres Grundwasserniveaus nicht ausge-

schlossen werden (Maste 38 bis 44).

Das Aushubniveau der Maste 1 bis 24 kommt auch über extremen Grundwasserständen zu liegen. Allerdings verbleibt

ab Mast 20 zwischen dem Aushubniveau und einem extremen Grundwasserstand ein Abstand von weniger als ca. 1,0 m.

Im Falle der Maste 25 bis 45 ist eine Einbindung der Blockfundamente unter extrem hohe Grundwasserspiegel möglich.

Diese erreicht ein Ausmaß von wenigen Dezimetern bis maximal ca. 0,5 m. Die Aushubsohle für die Maste 38 bis 44

verläuft im Bereich mittlerer Grundwasserspiegellagen bzw. geringfügig unterhalb dieser.

Die Maste 1 bis 7 kommen innerhalb des weiteren Grundwasserschongebietes des Wasserwerks Feldkirchen, die Maste

8 bis 23 im weiteren Grundwasserschongebiet des Wasserwerks Kalsdorf und die Maste 24 bis 34 im engeren Grund-

wasserschongebiet des Wasserwerks Kalsdorf zu liegen.

Im Umfeld der Maststandorte (< 200 m) sind mehrere Brunnen zur Nutzwasserversorgung sowie vereinzelt auch zur

Trinkwasserversorgung situiert. Ein Abstand zur Leitungstrasse von 50 m wird in keinem Fall unterschritten. Im Bereich

zwischen den Masten 1 und 6, Mast 15, Mast 20 sowie zwischen den Masten 38 und 40 existieren mehrere Versicke-

rungsanlagen. Aufgrund des tief liegenden Grundwasserniveaus und der geringen Ausdehnung der Mastfundamente

sind keine Auswirkungen auf die Versickerungsleistungen zu erwarten.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 423 -

Bei ca. km 11,23 quert der Laabach die Freileitungstrasse. Der Mast 39 kommt im Nahebereich zum Laabach sowie der

Mast 44 im Nahebereich zum Hochwasserrückhalteraum HQ100 zu liegen. Der Grundwasserteich TE-WU wird von der

Freileitung überquert, wobei der nächstgelegene Mast 41 im Nahebereich zum Grundwasserteich hergestellt werden soll.

Der Mast 34 ist im Nahebereich zur Deponie Wundschuh und die Maste 37 und 38 im Nahebereich zu den Verdachtsflä-

chen der Schottergrube Nager zu errichten. Die Verdachtsflächen werden durch die Baumaßnahmen generell nicht be-

rührt.

8.2.1.7.3 Mögliche quantitative Auswirkungen auf das hydrogeologische Umfeld

8.2.1.7.3.1 Teilraum Graz-Stadt:

Bauphase:

Die Kabelleitungen kommen generell über dem Grundwasserniveau zu liegen. Demnach sind keine quantitativen Auswir-

kungen auf das hydrogeologische Umfeld zu erwarten.

Betriebsphase:

Analog zur Bauphase liegen auch in der Betriebsphase durch die Lage der Kabeltrasse oberhalb des Grundwasserni-

veaus keine quantitativen Auswirkungen vor.

8.2.1.7.3.2 Teilraum Grazer-Feld, Mitte und Süd:

Bauphase:

Es wird davon ausgegangen, dass die Errichtung der Blockfundamente bei mittleren bis hohen Wasserständen generell

über dem Grundwasserniveau erfolgt. Wasserhaltungsmaßnahmen werden demnach nicht erforderlich. Daher kann eine

quantitative Beeinflussung des Grundwasserstromes in der Bauphase ausgeschlossen werden.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase sind durch die Einbindung der Blockfundamente unter extreme Grund-wasserhochstände bzw. lokal

auch geringfügig unter mittleres Grundwasserniveau ebenfalls keine merkbaren quantitativen Auswirkungen zu erwarten.

Dies ist damit zu begründen, dass aufgrund der kleinräumigen Ausdehnung der Fundamente sowie des freibleibenden

Durchflussquerschnitts unterhalb der Fundamente, lediglich vernachlässigbare Stau- bzw. Sunkeffekte auftreten werden.

Der Mast 44 kommt außerhalb des Rückhalteraumes des Laabaches (HQ100) zu liegen. Auswirkungen auf den Rückhal-

teraum sind daher praktisch auszuschließen.

8.2.1.7.4 Mögliche qualitative Auswirkungen auf das hydrogeologische Umfeld:

8.2.1.7.4.1 Teilraum Graz-Stadt:

Bauphase:

Qualitative Beeinträchtigungen des Grundwassers in der Bauphase sind durch das Zusickern getrübter Bauwässer infol-

ge von Erdbaumaßnahmen möglich. Aufgrund der natürlichen Filterwirkung des Untergrundes bleiben derartige Auswir-

kungen allerdings auf das unmittelbare Trassenumfeld beschränkt. Veränderungen der Grundwasserqualität durch Bau-

chemikalien sind von der Art der eingesetzten Bauhilfsstoffe abhängig.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase ist eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers auszuschließen.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 424 -

8.2.1.7.4.2 Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Bauphase:

Aufgrund der möglichen Versickerung getrübter Niederschlagswässer in den Baugruben bzw. des Betoniervorganges

selbst, ist bei den südlichen Maststandorten mit geringen Abständen zwischen Aushub- und Grundwasserniveau eine

temporäre qualitative Beeinträchtigung des Grundwasserstromes in der Bauphase grundsätzlich möglich. In diesem

Zusammenhang kann insbesondere eine pH-Wert - Erhöhung im Grundwasserabstrom auftreten. Aufgrund der natürli-

chen Filterwirkung des Untergrundes beschränkt sich eine derartige allfällige Beeinträchtigung auf wenige Zehnermeter

abstromig der Fundamentbaugrube. Grundwassernutzungen werden demnach nicht betroffen sein.

Im Zusammenhang mit dem Eintrag von Keimen in den Grundwasserkörper im Zuge der Baumaßnahmen werden ledig-

lich die Maststandorte mit Abständen zwischen Aushubsohle und möglichem Grundwasserniveau von weniger als einem

Meter als relevant erachtet (Mast 20 bis Mast 46). Aufgrund der Entfernungen zu den Maststandorten in diesem Bereich

von mehr als 50 m sind Beeinträchtigungen von Nutzungen in keinem Fall zu erwarten. Veränderungen der Grundwas-

serqualität durch Bauchemikalien sind von der Art der eingesetzten Bauhilfsstoffe abhängig.

Maststandort 39 kommt im Nahebereich zum Laabach zu liegen. Im Zuge der Bauherstellung ist der Eintrag von getrüb-

ten bzw. verschmutzten Bauwässern in den Laabach möglich. Dies gilt auch für die Herstellung des Mastes 41 im Nahe-

bereich einer Teichanlage.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase ist eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und von Oberflächengewässern von

vorneherein auszuschließen.

8.2.1.7.5 Einstufung der Wirkungsintensität

Untergrund:

Bauphase:

Teilraum Wirkungsintensität / Begründung

Graz-Stadt keine bis sehr geringe / keine Baumaßnahmen im Bereich von Verdachtsflächen und Deponien.

Grazer Feld - Mitte und Süd keine bis sehr geringe / keine Baumaßnahmen im Bereich von Verdachtsflächen und Deponien.

Betriebsphase:

Teilraum Wirkungsintensität / Begründung

Graz-Stadt keine bis sehr geringe / keine Baumaßnahmen im Bereich von Abbaugebieten.

Grazer Feld - Mitte und Süd keine bis sehr geringe / keine Baumaßnahmen im Bereich von Abbaugebieten.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 425 -

Wasser:

Bauphase:

Teilraum Wirkungsintensität / Begründung

quantitativ qualitativ

Graz-Stadt

keine bis sehr geringe / keine Baumaßnahmen unter dem Grundwasserniveau erfor-derlich.

gering / Zusickern getrübter Bauwässer möglich

Grazer Feld - Mitte und Süd

gering / keine bzw. geringe Einbindung der Baumaßnahmen unter mittlere bis hohe Grundwasser-niveaus.

mittel / Zusickern getrübter Bauwässer möglich, Herstellung der Maste 39 bzw. 41 im Nahebereich zum Laabach bzw. einer Teichanla-ge

Betriebsphase:

Teilraum Wirkungsintensität / Begründung

quantitativ qualitativ

Graz-Stadt

keine bis sehr geringe / Leitungstrasse kommt oberhalb des Grundwasserniveaus zu liegen.

keine bis sehr geringe / Leitungstrasse kommt oberhalb des Grundwasserniveaus zu liegen.

Grazer Feld - Mitte und Süd

keine bis sehr geringe / vernachlässigbare Stau- und Sunkeffekte bei den Blockfun-damenten; der Mast 44 kommt am Rand des Rückhalteraumes Laabach zu liegen.

keine bis sehr geringe / eine Beeinträchtigung der Ober-flächenwässer und des Grund-wasserkörpers kann ausge-schlossen werden.

8.2.1.7.6 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit:

Untergrund:

Bauphase:

Teilraum Beeinflussungs-

sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit

Graz-Stadt gering keine bis sehr geringe keine

Grazer Feld - Mitte und Süd hoch keine bis sehr geringe keine

Betriebsphase:

Teilraum Beeinflussungs-

sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit

Graz-Stadt gering keine bis sehr geringe keine

Grazer Feld - Mitte und Süd hoch keine bis sehr geringe keine

Wasser:

Bauphase:

Teilraum Beeinflussungs-

sensibilität höchste Wirkungsin-

tensität Eingriffserheblichkeit

Graz-Stadt sehr hoch gering mittel

Grazer Feld - Mitte und Süd sehr hoch mittel mittel

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 426 -

Betriebsphase:

Teilraum Beeinflussungs-

sensibilität höchste Wirkungsin-

tensität Eingriffserheblichkeit

Graz-Stadt sehr hoch keine bis sehr geringe keine

Grazer Feld - Mitte und Süd sehr hoch keine bis sehr geringe keine

Südbahn und Koralmbahn:

Das gegenständliche Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf verursacht in den Fachbereichen Unter-

grund und Wasser weder entlang der Südbahn noch der Koralmbahn Auswirkungen.

8.2.1.7.7 Beschreibung und Beurteilung der Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Abschnitt

Graz-Werndorf

Da generell im Fachbereich Untergrund keine Eingriffserheblichkeiten vorliegen, sind auch keine Schutz-, Minderungs-

und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser ist grundsätzlich zwischen Reduktionsmaßnahmen einerseits und Ausgleichs-

maßnahmen andererseits zu unterscheiden. Erstere reduzieren die eigentliche Auswirkung auf das Schutzgut Wasser,

während letztere lediglich eine Kompensation in Bezug auf Nutzungen darstellen. Da jedoch keine Nutzungen betroffen

sind, werden Ausgleichsmaßnahmen für nicht erforderlich erachtet.

8.2.1.7.7.1 Teilraum Graz-Stadt:

Bauphase:

In quantitativer Hinsicht sind aufgrund der Höhenlage der Kabelleitung zum Grundwasserniveau keine Maßnahmen er-

forderlich.

Aus qualitativer Sicht soll die Verwendung wassergefährdender Baustoffe und Bauhilfsstoffe, soweit bautechnisch um-

setzbar, vermieden werden. Dies gilt vor allem für Baumaßnahmen im Nahebereich zum Grundwasserschutzgebiet der

Brauerei Puntigam sowie zum weiteren Grundwasserschongebiet Feldkirchen.

Vom Baumanagement soll eine Liste sämtlicher zum Einsatz gelangender Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe geführt werden.

Über jeden dieser Stoffe hat ein Sicherheitsdatenblatt vorzuliegen. Der behördlichen Bauaufsicht sind insbesondere jene

Sicherheitsdatenblätter zur Kenntnis zu bringen, aus denen eine Wassergefährdung der Klassen WGK 2 (= wasserge-

fährdend) oder WGK 3 (= stark wassergefährdend) hervorgeht bzw. in welchen keine Wassergefährdungsklasse ange-

führt ist.

Der Einsatz von Baustoffen bzw. Bauhilfsstoffen der Wassergefährdungsklassen WGK 2 oder WGK 3 bedarf der aus-

drücklichen Genehmigung bzw. Zustimmung der behördlichen Bauaufsicht. Vor Vorliegen einer solchen ist ein Einsatz

derartiger Stoffe untersagt. Im Falle eines beabsichtigten Einsatzes von Stoffen der Wassergefährdungsklassen WGK 2

oder WGK 3 ist seitens des Auftragnehmers außerdem eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass keine besseren, d.h.

weniger wassergefährdenden, technisch erprobten Baustoffe bzw. Bauhilfsstoffe zur Verfügung stehen.

Bei unkontrolliertem Austreten größerer Mengen an wassergefährdenden Baustoffen bzw. Bauhilfsstoffen ist eine Verun-

reinigung von Grund- bzw. Oberflächenwässern mittels geeigneter Sofortmaßnahmen, unter Berücksichtigung entspre-

chender Angaben in den Sicherheitsdatenblättern, hintanzuhalten. Außerdem sind bei derartigen Vorfällen die zuständi-

gen Behörden zu verständigen.

Baustelleneinrichtungsflächen bzw. Lagerplätze sind derart aufzubilden, dass eine Freisetzung wassergefährdender

Stoffe zuverlässig hintangehalten wird.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 427 -

Die o.a. Maßnahmen zur Verwendung von Stoffen der Wassergefährdungsklasse WGK 2 oder WGK 3 sowie die Ausbil-

dung der Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze werden in weiteren Unterlagen unter der Maßnahmen Nr. GW01

geführt.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist generell als gut zu beurteilen.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase ist mit keiner Eingriffserheblichkeit zu rechnen. Zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion der Ein-

griffserheblichkeit sind nicht erforderlich.

8.2.1.7.7.2 Teilraum Grazer Feld, Mitte und Süd:

Bauphase:

Die Errichtung der Blockfundamente hat bei mittleren bis hohen Wasserständen zu erfolgen. Demnach sind keine

Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. In quantitativer Hinsicht sind daher keine zusätzlichen Maßnahmen not-

wendig.

In qualitativer Hinsicht sind für die Bauphase betreffend die Verwendung von Baustoffen und Bauhilfsstoffen der Was-

sergefährdungsklassen WGK 2 und WGK 3 sowie die Ausbildung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen

Maßnahmen analog zum Teilraum Graz-Stadt zu berücksichtigen (Maßnahmen Nr. GW01).

Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist generell als gut zu beurteilen.

Betriebsphase:

In der Betriebsphase liegt für den gegenständlichen Teilraum keine bzw. eine sehr geringe Eingriffserheblichkeit vor.

Maßnahmen sind demnach nicht erforderlich.

8.2.1.7.8 Beweissicherung und begleitende Kontrolle:

Gemäß derzeitiger Planung sind keine Bautätigkeiten im Bereich von Verdachtsflächen, Altlasten bzw. Deponien vorge-

sehen. Bei Antreffen von anthropogenen Verunreinigungen im Zuge der Aushubarbeiten sind diese chemisch zu unter-

suchen und einer geeigneten Deponierung zuzuführen.

Der Einsatz von Baustoffen bzw. Bauhilfsstoffen der Wassergefährdungsklassen WGK 2 oder WGK 3 bedarf der aus-

drücklichen Genehmigung bzw. Zustimmung der behördlichen Bauaufsicht.

Da aufgrund der Kleinräumigkeit der Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf Nutzungen erwartet werden, erachten die

Projektanten eine hydrologische bzw. hydrogeologische Beweissicherung lediglich für den Bereich der noch zu errichten-

den Masten 42-46 für erforderlich (ergänzende Unterlagen).

Sämtliche im Bereich der noch zu errichtenden Masten situierten Nutzungen sind südlich bzw. südöstlich der Baumaß-

nahme gelegen. In Anbetracht einer Grundwasserströmungsrichtung gegen Südosten werden von den Projektanten die

Brunnen BR-WF126, BR-WF163 und BR-WF29 zur qualitativen Beweissicherung vorgeschlagen. Dabei soll ein Parame-

terumfang gemäß der Mindestuntersuchung der Trinkwasserverordnung (BGBl. 304/2001 i.d.g.F.) Anwendung finden.

Darüber hinaus empfehlen die Projektanten, bei der Erstbeprobung (Nullmessung kurz vor Baubeginn) den Parameter

Summe Kohlenwasserstoffe zu bestimmen. Unter der Voraussetzung dass die Erdarbeiten zur Herstellung der 5 Mast-

fundamente innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sind, werden nach der Erstbeprobung drei weitere Untersu-

chungsgänge im Abstand von 3 Monaten empfohlen.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 428 -

8.2.1.8 Beurteilung der Restbelastung

Untergrund:

Es liegen für den Fachbereich Untergrund keine Eingriffserheblichkeiten vor. Zusammenfassend betrachtet wird das

Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf auf Grundlage des vorliegenden technischen Projekts in der

Bau- und Betriebsphase aus Sicht des Fachbereichs Untergrund als umweltverträglich beurteilt.

Wasser:

Teilraum EingriffserheblichkeitMaßnahmen–wirksamkeit

Restbelastung

Bauphase

Graz-Stadt mittel gut keine bis geringe

Grazer Feld - Mitte und Süd mittel gut keine bis geringe

Betriebsphase

Graz-Stadt keine

Grazer Feld - Mitte und Süd keine

Zusammenfassend beurteilen die Projektanten das Vorhaben Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf auf

Grundlage des vorliegenden technischen Projekts in der Bau- und Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maß-

nahmen aus Sicht des Fachbereichs Wasser als umweltverträglich.

8.2.2 GUTACHTEN

Auf Basis des o. a. Sachverhaltes kann nachstehendes Gutachten erstattet werden.

8.2.2.1 Vorbemerkungen

Das gg. Gutachten behandelt die Frage, ob das in der Umweltverträglichkeitserklärung beschriebene Vorhaben umwelt-

verträglich ist, ob aus der Sicht des SV für Grundwasserschutz die Beeinträchtigung der Schutzgüter durch zwingende

oder empfohlene Maßnahmen verringert werden kann, oder ob das beschriebene Vorhaben eine derartige Beeinträchti-

gung auf die relevanten Schutzgüter ausübt, dass eine Umweltverträglichkeit nicht gegeben ist.

8.2.2.2 Zusammenfassende Beurteilung

Die für das Fachgebiet Grundwasserschutz relevanten Untersuchungen zur Feststellung der Um-weltverträglichkeit des

Einreichprojektes erfolgten nach dem Stand der Technik und des Wissens. Die Ergebnisse sind ausreichend, um die

Fragen im Leitfaden für den Fachbereich Grundwasserschutz konkret zu beantworten. Das gegenständliche Vorhaben ist

bei plangemäßer Ausführung unter Berücksichtigung der im gegenständlichen Gutachten vorgesehenen zwingenden

Maßnahmen aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasserschutz als umweltverträglich zu beurteilen.

8.2.2.3 Allgemeines zu den allfällig eingesetzten Bauhilfsmitteln

Die Kriterien für die Festlegung des Standes der Technik werden im Anhang H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g. F.

geregelt:

Bei der Festlegung des Standes der Technik ist unter Beachtung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden

Kosten und ihres Nutzens und des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall

Folgendes zu berücksichtigen:

- Einsatz abfallärmerer Technologie;

- Einsatz weniger gefährlicher Stoffe;

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 429 -

- Förderung der Rückgewinnung und Verwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe

und gegebenenfalls ihrer Abfälle;

- Fortschritte in der Technologie und in den wissenschaftlichen Erkenntnissen;

- Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen;

- Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen und der bestehenden Anlagen;

- Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (ein-schließlich Wasser)

und Energieeffizienz;

- die Notwendigkeit, die Gesamtwirkung der Emissionen und die Gefahren für die Umwelt so weit wie möglich zu ver-

meiden oder zu verringern;

- die Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folge für die Umwelt zu verringern;

- die von der Kommission gemäß Art. 16 Absatz 2 der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Ver-

minderung der Umweltverschmutzung oder von internationalen Organisationen veröffentlichten Informationen;

Als zwingende Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Grundwasserbelastung sowie eine Belastung der zu versor-

genden Wässer auf ein möglichst geringes Ausmaß zu reduzieren sind daher vorzuschreiben:

- Der Einsatz von Bauhilfsstoffen ist rechtzeitig vor Verwendung derselben mit der behördlichen Bauaufsicht abzu-

stimmen.

- Die eingesetzten Bauhilfsstoffe sind von der örtlichen Bauaufsicht listenmäßig zu erfassen.

- Sollten weniger gefährlichere – in der Praxis erprobte - Bauhilfsstoffe auf den Markt kommen, ist im Sinne des An-

hanges H des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2005 auf solche zurückzugreifen. Dies bedeutet in

der Praxis, dass

Nach Möglichkeit nur Bauhilfsstoffe mit einer WGK 1 eingesetzt werden sollen,

Bauhilfsstoffe der WGK 2 dann nicht mehr eingesetzt werden sollen, wenn erprobte gleichwertige Bauhilfsstoffe der

WGK 1 verfügbar sind,

lösungsmittelhaltige Bauhilfsstoffe nach Verfügbarkeit durch lösungsmittelfreie Bauhilfsstoffe zu ersetzen sind, bzw.

biologisch abbaubare Bauhilfsstoffe biologisch schwer oder nicht abbaubaren Bauhilfsstoffen vorzuziehen sind.

- Sämtliche Auftragnehmer sind nachweislich von diesen Vorschreibungen in Kenntnis zu setzen.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bauhilfsstoffe zum überwiegenden Teil nur in äußerst

geringen Mengen eingesetzt werden, nicht direkt mit dem Grundwasser in Berührung kommen und nach kurzer Zeit in

Wasser nicht mehr löslich sind, somit auch kein Gefährdungspotential für das Grund-/Bergwasser mehr gegeben ist.

Eine potentielle Gefährdung für das Grundwasser ist jedoch auch bei Stoffen mit WGK 1 dann gegeben, wenn durch

Verschütten große Mengen des Bauhilfsstoffes frei werden und ungehindert in das Grund- oder Oberflächenwasser ge-

langen. In derartigen Fällen kann allerdings teilweise durch Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bo-

dens etc.) eine Wasserverunreinigung verhindert werden. Jedenfalls ist bei derartigen Vorfällen entsprechend den Anga-

ben in den Sicherheitsdatenblättern vorzugehen und sind die zuständigen Behörden zu verständigen.

Falls Bauhilfsstoffe im Zuge der Baumaßnahme eingesetzt werden sollen, muss gewährleistet sein, dass allfällig durch

Bauhilfsmittel verunreinigte Wässer nur dann in eine Vorflut eingeleitet bzw. versickert werden dürfen, wenn die Richt-

bzw. Grenzwerte der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (i. W. Allgemeine Abwasseremissions-

verordnung).

Besonderes Augenmerk ist daher auf die sachgemäße Aufbewahrung der entsprechenden Bauhilfsstoffe zu legen (Auf-

bewahrung nur auf befestigten Boden und / oder Tropftassen). Auch sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind,

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 430 -

dass bei unbeabsichtigtem Verschütten die jeweiligen Bauhilfsstoffe direkt in den Boden versickern können (z.B. Auf-

fangtassen).

8.2.2.4 Allgemeine Anmerkungen zu Grundwassergefährdungen im Baustellenbereich

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Baubereiche und Gefahrenmomente, die im Zusammenhang mit der

Beeinflussung von Oberflächen- und Grundwässern zu sehen sind. Es wird zwischen gefahrengeneigten Baubereichen,

gefahrengeneigten Arbeiten bzw. gefahrengeneigten Maßnahmen und Anlagen unterschieden. Die nachfolgenden Aus-

führungen sind als Gerüst für die Erstellung von Planungen im Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz zu verste-

hen.

Gefahrengeneigte Baubereiche:

- Anlagen in Schon- oder Schutzgebieten

- Anlagen in Tieflage mit vermindertem Abstand zum Grundwasser

Gefahrengeneigte Arbeiten:

- Bagger- und Bohrarbeiten im Grundwasser (Bruch von Hydraulikleitungen etc.)

- Betonierarbeiten in Gewässernähe

- Betankung in Gewässernähe

- Betankung von Maschinen

- Sonstige Verwendung wassergefährdender Stoffe, z. B. Schalungsöl

Gefahrengeneigte Maßnahmen und Anlagen:

- Sammel- und Ableiteinrichtung von Baustellenwässern

- Absetzanlagen zur Feinstoffabtrennung

- Versickerungsanlagen

- Manipulationsanlagen

- Werkstättenbereich

- Betankungsbereiche oder Tankstellen (Baustelle und definitive Anlage)

- Löscheinsätze - Löschwasser

Art und Ursprung der Gefährdung:

Exemplarische Auflistung der potentiellen Gefahrenbereiche von denen negative Auswirkungen auf Grund- und Oberflä-

chenwässer ausgehen können:

- Beeinträchtigung durch KW´s aus

Betankung im Baustellenareal, z. B. ohne Auffangwanne

Gebrechen an Fahrzeugen und Maschinen, z. B. Dieseltanks, Schmierstoffbehälter, Bruch von Hydraulikleitungen

etc.

Unsachgemäße Verwendung von Schalungsöl, bzw. falsches Material

- Veränderung des pH-Wertes durch Beeinflussung durch Zement und nicht ausgehärteten Beton

Zement ist ein alkalischer Baustoff, der solange er nicht im Beton ausgehärtet ist, zu einem starken Anstieg des pH-

Wertes führt.

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 431 -

- Trübung, Feinstoffeintrag, Feinsediment

Bei Arbeiten im Grundwasser und im Niederschlagsfall kommt es auf Baustellen oft zu massivem Auftreten von

Feinteilen im Wasser. Diese können bei unsachgemäßer Ableitung Grund- und Oberflächenwässer negativ beein-

flussen.

- Sonstige wassergefährdende Stoffe

Neben den 3 hauptsächlichen wasserwirtschaftlichen Problembereichen bei Bauvorhaben gibt es eine Vielzahl wei-

terer wassergefährdender Stoffe, die jedoch mengenmäßig und im Umfang der Verwendung deutlich geringer aus-

fallen. Für all jene Stoffe stehen die Information über die Sensibilität der Baustellenlokation und der Hinweis auf eine

Informationskette im Schadensfall im Vordergrund.

Information und Entscheidungskette:

Ein Gefahrenplan besteht üblicherweise aus einem informellen, präventiven Teil und einem organisatorisch, maßnah-

menorientierten Teil.

- Information, Prävention

Information der ausführenden Firma über die wasserwirtschaftlichen Sensibilitäten

Übergabe des Wasserrechtsbescheides mit Auflagen

Briefing über die wasserwirtschaftlichen Gefahrenpotentiale mit ÖBA, Bau KG, Baufirma (Bauleiter, Poliere)

- Organisation, maßnahmenorientierte Abläufe:

Monitoring:

Betrachtung des Baustellenumfeldes und der Baustelle selbst im Hinblick auf Austritt wassergefährdender Stoffe nach

Vorhandensein im Gewässer.

a) Beobachtung durch Arbeiter, Polier, ÖBA

b) Bei begründetem Verdacht auf Austritt wassergefährdender Stoffe können in Abstimmung mit der WR BA auch Onli-

ne-Messungen installiert werden (z. B. in Pegeln oder Gerinnen). Damit ergibt sich die Auswertung von solchen Online-

Messungen (z. B. pH-Wert, Trübe, el. Leitfähigkeit)

c) Entsprechend dem Projekts-Beweissicherungsprogramm ist ein Netz von Pegeln und Brunnen geplant, das regelmä-

ßig quantitativ und qualitativ beprobt wird.

d) Wasserstandsmessungen in Sickeranlagen

Alarmierungskette:

Die Information und Alarmierung bei Auftreten einer Gefährdungssituation bzw. einer Gefahr in Form einer erfolgten

Verunreinigung soll nach der Kette „Erkennung (Augenschein, Messung) – Info Polier (Sofortmaßnahmen durch Personal

auf der Baustelle) – Info ÖBA und WR BA (sofern behördlich vorschrieben; mit Festlegung weiterer Maßnahmen, Über-

prüfung von Auswirkungen und Organisation zusätzlicher Kontrollen) – Info einschlägige Landesdienststellen - Info BH,

Feuerwehr, ablaufen.

Maßnahmenplan:

(I) Vorbehalten von Ölbindemitteln

(II) Vorbehalten von Ölauffangwannen

(III) Absperrbare Notfallbecken in dichter Ausführung

(IV) pH-Neutralisation vor dem Ablauf bzw. der Versickerung

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 432 -

(V) Leichtstoffabscheider (Ölabscheider)

(VI) Zusatzmaßnahmen zur Vorbereitung von Baustellenflächen in Entsprechung der Vorgaben aus der UVP und in

Entsprechung mit den Behördenvorschreibungen wie z. B. Verbesserung des Planums im Bereich von Baustelleneinrich-

tungsflächen bei zu geringen Deckschichtmächtigkeiten, mit dem Ziel einer erhöhten Dichtheit bzw. Adsorptionsfähigkeit

(VII) Sanierungsmaßnahmen sind z. B. Bodenaustausch und Entsorgung von kontaminiertem Material, Sperrbrunnen

und Absaugung kontaminierter Wässer mit nach geschalteter Behandlung sowie die vorübergehende Außerbetriebnah-

me von Brunnen

Vorbehalten von Ölbindemittel:

Im Nahbereich jeder Baustelle werden mindestens 100 kg Ölbindemittel bereitgehalten, um z. B. im Gebrechensfall so-

fort durch Einsatz dieses Ölbindemittels Auswirkungen in den Untergrund bzw. auf das darin befindliche Grundwasser

vermeiden zu können.

Vorbehalten von Ölauffangwannen:

Insbesondere für Schäden an Baugeräten (z. B. Bruch einer Hydraulikleitung) oder auch für Be-tankungsvorgänge in der

Baugrube werden vorbereitete Ölauffangwannen verwendet, die unter die Gerätschaft gestellt werden können. Kleingerä-

te (z. B. Stromgenerator oder Kompressor) werden, wenn sie unmittelbar im Baustellenbereich aufgestellt sein müssen,

in derartige Ölauffangwannen gestellt.

Absperrbare Notfallbecken in dichter Ausführung (entspricht dichtem Absetzbecken):

Bei offener Wasserhaltung oder für die Zwecke der Sickerwasserhaltung wird das Wasser von im Baugrubenbereich

befindlichen Pumpensümpfen zu einem Versitzbecken gepumpt. Zwischengeschaltet wird ein dicht ausgestaltetes Not-

fallbecken, das im Normalfall nur durchflossen wird und das im Fall einer Kontamination des Baustellenwassers mittels

Schieber verschlossen werden kann, um hier kontaminierte Wässer zwischenzuspeichern bzw. von hier aus z. B. mittels

Tankfahrzeug abpumpen zu können.

pH-Neutralisation von dem Ablauf bzw. der Versickerung:

Wenn Baustellenwässer, die in Kontakt mit Betonteilen und mit offenen Betonierarbeiten kommen können, einem Vorflu-

ter oder einem Sickerbecken zugeleitet werden, wird eine Neutralisationsanlage zwischengeschaltet. Dabei wird mittels

Online-Messung der pH-Wert des abzuleitenden Wassers gemessen und in Abhängigkeit dieses Wertes z. B. mittels

CO2-Dosierung neutralisiert. Dabei wird der pH-Wert in einen der Abwasseremissionsverordnung entsprechenden Be-

reich von 6,5 – 8,5 gebracht.

Leichtstoffabscheider:

Bei Ableitung von Baustellenwässern, bei denen die Kontamination durch Mineralöle oder ähnliche Leichtstoffe möglich

ist, wird ein Leichtstoffabscheider (Mineralölabscheider) gemäß ÖNORM EN 858-2, Reinigungsklasse 3, zwischenge-

schaltet. Damit kann sichergestellt werden, dass mögliche Verunreinigungen aus dem Baustellenbetrieb wirkungsvoll

zurückgehalten werden, bevor die Wässer in einen Vorfluter oder zur Versickerung in das Grundwasser gelangen.

Dichte Ausführung des Bauplanums in Abstimmung mit Projekt und Behördenvorschreibungen:

In jenen Bereichen, wo das Baugeschehen besonders knapp über dem Grundwasser zu liegen kommt oder bei Baustel-

leneinrichtungsflächen mit unzureichender Deckschichtmächtigkeit sind in Abstimmung mit den Behördenauflagen Teil-

bereiche der Baustellenflächen entsprechend zu verbessern. Dies kann einerseits durch Schüttung von Oberboden bzw.

durch den Einbau von technischen Bodenverbesserern wie z. B. Bentonitdichtungsbahnen oder auch die Verwendung

von Kunstofffolien erfolgen. Im Bereich von Betonbauwerken kann die dichte Planumsschichte auch in Form einer be-

wehrten Sauberkeitsschicht aus Beton ausgeführt werden, womit einerseits dem Gewässerschutz gedient und anderer-

seits ein geeignetes Planum für die weiterführenden Baumaßnahmen geschaffen werden kann. Wesentlich bei der Her-

stellung eines dichten Planums ist in jedem Fall die ordnungsgemäße Weiterführung und Ableitung der auf diesem Pla-

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 433 -

num auftreffenden Niederschlagswässer mit einem geeigneten Behandlungs- und Verbringungsweg. Es ist darauf zu

achten, dass nicht eine dichte Baugrube durch mangelhaften Abtransport der dort anfallenden Wässer ad absurdum

geführt wird.

Bodenaustausch und Entsorgung von kontaminiertem Material:

Im Fall des Austretens wassergefährdender Stoffe kann es im Einzelfall erforderlich sein, das kontaminierte Material so

rasch als möglich zu entfernen. Der Nachweis der geordneten Entsorgung des ausgebaggerten Materials ist zu führen.

Die Grenzziehung, inwieweit Material ausgetauscht werden muss, soll parallel durch Probenahme und entsprechender

Analytik oder kann auch im Extremfall (KW) organoleptisch vorgenommen werden.

Sperrbrunnen und Absaugung kontaminierter Wässer mit nachgeschalteter Behandlung:

Im Extremfall kann es notwendig sein, unter Umständen auch Sperrbrunnen zum Schutz von Brunnen zu errichten. Die

Herstellung derartiger Sperrbrunnen kann theoretisch in Form einer gewässerpolizeilichen Maßnahme erfolgen, die mit

der Wasserrechtsbehörde kurzfristig abzustimmen ist und so kann auch die Grundinanspruchnahme nötigenfalls mit

Zwangsrecht geregelt werden.

Vorübergehende Außerbetriebnahme von Brunnen:

Als Maßnahme kann dabei auch die zeitweise Stilllegung von WVA angesehen werden. Grundsätzlich ist in diesem Fall

für eine entsprechende Notwasserversorgung zu sorgen.

8.2.2.5 Grenzen des Untersuchungsraumes und Untersuchungsdichte

Die Grenzen des Untersuchungsraumes sind für das Fachgebiet Grundwasserschutz plausibel und nachvollziehbar. In

die gegenständliche UVE flossen überdies Daten aus Vorläuferprojekten (HL-Strecke Koralmbahn) in die Projektbewer-

tung ein. In einer ergänzenden Untersuchung wurde im Bereich der noch zu errichtenden Masten 42-46 der Untersu-

chungsraum auf rund 300 m beiderseits der Trasse ausgeweitet. Der gewählte Untersuchungsraum ist derart bemessen,

um allfällige Auswirkungen ausreichend beurteilen zu können.

8.2.2.6 Allgemeine Anmerkungen zu möglichen Beeinträchtigungen des Grundwassers bzw. von

Grundwassernutzungen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall von möglichen quantitativen bzw. qualitativen Beeinträchtigungen von Grund-

wassernutzungen primär danach zu trachten ist, alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen auszunützen,

die geeignet sind, den Einfluss des Bauwerkes auf den Grund- bzw. Bergwasserkörper so gering als möglich zu halten.

Im unwahrscheinlichen Fall einer Beeinflussung von Wassernutzungen durch das gg. Bauvorhaben sind recht-

zeitig und ausreichende Ersatz-, Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Allfällig vom Bauvorhaben beeinträchtigen Leitungssysteme (z.B. Wasserleitung) bzw. Drainagen sind während

der Errichtungsphase und im Regelbetrieb funktionstüchtig zu halten.

Sollte sich im Zuge der Herstellung der Baugruben herausstellen, dass Bodenaustauschmaßnahmen notwendig

sind, wird darauf hingewiesen, dass die Einbaubarkeit von Schuttmaterial (z. B. für Dämme bzw. Bodenaus-

tausch) ist im Hinblick auf den qualitativen Grundwasserschutz von der örtlichen Bauaufsicht festzustellen ist.

Im Verdachtsfall sind Eluatuntersuchungen nach dem einschlägigen Regelwerk vorzunehmen.

8.2.2.7 Geologie, Hydrogeologie

Zur Feststellung des Untergrundaufbaues wurden künstliche Aufschlüsse durchgeführt. Zur Veranschaulichung des Un-

tergrundaufbaus wurden Karten (geohydrologische Lagepläne) und ein Bodenlängsprofil erstellt.

Für die Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse wurden zu Pegeln ausgebaute Bohrungen sowie Brunnen in

einer entsprechend repräsentativen Zeitspanne beobachtet und auch Spezialuntersuchungen in den Pegeln durchge-

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 434 -

führt. In den Planbeilagen ist Lage der künstlichen Aufschlüsse und Messstellen eingetragen, sowie Wassernutzungen

ausgewiesen. Die hydrogeologischen Verhältnisse sind textlich beschrieben. Zur Feststellung des qualitativen Ist-

Zustandes des Grundwassers wurden Messdaten von Pegeln bzw. überwiegend Quellen herangezogen.

Im relevanten Trassenumfeld wurde eine Erhebung von Grundwassernutzungen durchgeführt. Ebenso wurde das gg.

Projektumfeld hinsichtlich vorhandener und für das Vorhaben relevanter Altlasten und Verdachtsflächen geprüft.

Die o. a. Untersuchungen sind unter Einbeziehung der zusätzlichen Informationen die sich aus den Gesprächen mit den

Projektanten ergeben haben, sorgfältig dokumentiert und damit auch nachvollziehbar.

Die Methodik zur Erkundung der quantitativen Grundwasserverhältnisse bzw. Wasserhaushaltsparameter entsprechen

ebenso dem Stand der Technik.

8.2.2.8 Querung von Grundwasserschon- bzw. -schutzgebieten

Die gg. Bahnstromübertragungsanlage liegt im nördlichen Abschnitt teilweise am Rande des Schutzgebietes der Brunnen

der Brauerei Puntigam (am Westrand des Schutzgebietes). Im südlichen Teil verläuft die Anlage im weiteren Grundwas-

serschongebiet des Wasserwerkes Feldkirchen sowie im weiteren und engeren Schongebiet des Wasserwerkes Kals-

dorf. Aufgrund der baulichen Ausführungen, sowie der hydrogeologischen Rahmenbedingungen (Kabelleitung verläuft

oberhalb des Grundwasserniveaus, Fundamente der Freileitungsmasten binden ab dem Mast 21 lediglich bei sehr hohen

Grundwasserständen in den Grundwasserkörper ein; ab Mast 38 ist eine Einbindung bei mittleren Grundwasserniveaus

möglich;) sind für den Fall, dass nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird keine, bzw. im Fall der Lage von Mast-

fundamenten unter dem Grundwasserniveau in Verbindung mit notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen, lediglich tem-

poräre, auf die Bauphase und das unmittelbare Umfeld der Baumaßnahme beschränkte und keinesfalls dauerhaften

nachteiligen quantitativen Auswirkungen zu erwarten. Geringfügige temporäre quantitative Auswirkungen sind, infolge

von Wasserhaltungsmaßnahmen, lediglich im Fall der Errichtung jener Mastfundamente möglich, die bei hohen Grund-

wasserständen in den Grundwasserkörper einbinden. Diesbezüglich wird aus der Sicht des Fachgebietes Grundwasser-

schutz empfohlen, die Errichtung der Fundamente bei niedrigen Grundwasserspiegellagen auszuführen.

Mögliche geringfügige, temporäre qualitative Auswirkungen auf den Grundwasserkörper, hervorgerufen durch Trübungen

bzw. durch leichte Veränderungen des Chemismus infolge des Einsatzes von Bauchemikalien (z. B. Erhöhung des pH-

Wertes), können nicht völlig ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese geringfügigen qualitativen

Auswirkungen auf das lokale Umfeld der Baumaßnahme beschränkt und zeitlich limitiert bleiben. Beispielsweise ist von

einem Ende von allfälligen Trübungen jedenfalls mit den Beenden von Eingriffen in den Boden auszugehen, wie auch zu

erwarten ist, dass beispielsweise pH-Wert-Erhöhungen nach dem Aushärten der Betonfundamente der Masten (im Fall

einer Einbindung der Fundamente in den Grundwasserkörper) nicht mehr stattfinden.

Für die noch zu erfolgende Errichtung der restlichen Masten ist ein bauvorauseilendes, baubegleitendes und baunachei-

lendes wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm umzusetzen. Damit soll in objektiver Art und Weise eine tat-

sächlich durch das Bauvorhaben verursachte qualitative Beeinträchtigung von Messstellen festgestellt werden.

Eine nachhaltige Beeinträchtigung von wasserwirtschaftlichen Interessen durch die Errichtung der gg. Bahnstromüber-

tragungsanlage ist nicht zu erwarten.

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 435 -

8.3 STRAßENBAU

Grundlagen

- RVS 05.04.31 - Einsatzkriterien für die Errichtung von Verkehrslichtsignalanlagen, Ausgabe Oktober 1998

- RVS 05.04.32 - Planen von Verkehrslichtsignalanlagen, Ausgabe Oktober 1998

- StVO - österr. Straßenverkehrsordnung in der letztgültigen Fassung

- Bodenmarkierungsverordnung in der letztgültigen Fassung

- Beschreibung Detailbauablauf Gradnerstraße, RaumUmwelt®Planungs-GmbH (am Ende dieses Kapitels beigelegt)

- Bekanntgabe der DTV-Zahlen, Digitaler Atlas Steiermark

- Projektunterlagen zur Bahnstromübertragungsanlage (Lageplan, Längenschnitte, Querschnitte)

Verkehrsverhältnisse

Die folgenden JDTV-Werte beziehen sich auf die Gradnerstraße im Bereich der geplanten Kabeltrasse.

JDTV Bereich Gradnerstraße

Quelle: GIS Steiermark, Digitaler Atlas Steiermark

Signaltechnische Maßnahmen

Die Ausarbeitung des Entwurfes für die signaltechnische Anlage erfolgte nach den einschlägigen RVS. Die Räum- und

Zwischenzeiten für Baustellen-VLSA werden gem. RVS 05.04.32 als Räumzeit des Baustellenbereiches berechnet. Bei

den angedachten einstreifigen Abschnitten mit einer Länge von max. 70 m ergibt sich mit den Verschwenkungsbereichen

eine Gesamtlänge zwischen den beiden VLSA-Signalgebern von ca. 100 m, die bei Einhaltung der zugelassenen Fahr-

geschwindigkeit von 30 km/h in einer Zeit von 12 s zu räumen sind. Schlägt man dieser Räumzeit zur Sicherheit noch

eine Überfahrzeit von 3 s zu, so errechnet sich die Schutzzeit in Höhe von 15 s. In der RVS 05.04.32 wird des Weiteren

für Baustellenbereiche mit einer Länge zwischen 50 und 200 m eine Umlaufzeit von 180 s empfohlen. Diese hohe Um-

laufzeit bewirkt jedoch v.a. in den verkehrsschwächeren Zeiten sehr lange, für die Fahrzeuglenker unverständliche War-

tezeiten, sodass hier jedenfalls eine Reduktion auf 120 s bzw. sogar auf 90 s (siehe anschließende Berechnungen) emp-

fohlen wird. Noch besser wäre der Einsatz einer verkehrsabhängigen VLSA. Unter Abzug der Zwischenzeiten (2 x 15 s =

30 s bzw. 2 x 10 s) verbleiben von der Umlaufzeit 90 s bzw. 70 s Grünzeit, die mit 45 s bzw. 35 s gleichmäßig auf beide

Fahrtrichtungen aufgeteilt werden.

Leistungsberechnung

Mit den übermittelten Verkehrsdaten und den oben abgeleiteten Grün- bzw. Umlaufzeiten erfolgt eine Leistungsfähig-

keitsberechnung (Details siehe anschließende Berechnungen). Die Leistungsfähigkeitsberechnung weist bei den ange-

setzten Werten in der Spitzenstunde Auslastungsgrade von 81 % bzw. von 78 % bzw. und somit maximale Rückstaulän-

gen von ca. 80 m bzw. von ca. 60 m auf. Bei der Aufstellung der VLSA-Signalgeber ist darauf zu achten, dass die Stau-

räume so situiert werden, dass es zu keiner bzw. nur zu einer möglichst geringen Beeinträchtigung des Fließverkehrs auf

Nebenstraßen kommt.

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 436 -

Berechnung Variante A:

Grundleistungsfähigkeit: 1.800 PKW-E/h

Umlaufzeit: 120 s

Arbeitsbereich: 100 m inkl. Verschwenkbereich (tatsächlicher Arbeitsbereich 70 m)

Leistungsfähigkeit eines Fahrstreifens:

L……………Leistungsfähigkeit [PKW-E/h]

tgr…………..Freigabezeit [s]

tu……………Umlaufzeit [s]

Leistungsfähigkeit eines Linksabbiegestreifens ohne gesonderte Signalisierung:

L.................Leistungsfähigkeit [PKW-E/h]

L1...............max. abfließende Verkehrsmenge am Ende der Freigabezeit [PKW-E/h]

L2...............in Zeitlücken abfließende Verkehrsmenge [PKW-E/h]

n.................maximale Anzahl Linksabbieger, die zwischen Konfliktfläche und Haltelinie Aufstellung finden [PKWE/h]

MS………….Sättigungsverkehrsmenge eines Fahrstreifens [PKW-E/h]

MN………….mögliche Verkehrsmenge der Linksabbieger an Knoten ohne VLSA-Regelung [PKW-E/h]

MH………….Verkehrsmenge des Gegenverkehrs zum Linksabbieger [PKW-E/h]

tgr,G…………Grünzeit des Gegenverkehrs [s]

f…………….Faktor für Reduktion zur Abschätzung der Linksabbieger, die bei VLSA-Regelung während der ungesättigten

Grünzeit des Gegenverkehrs abfließt [-]

Leistungsfähigkeit einspuriger Kreuzungszufahrten:

MN………..…Leistungsfähigkeit des Nebenstromes [PKW-E/h]

ai…………....Anteil des Teilstromes (rechts, links, geradeaus) am gesamten Nebenstrom

MNi………….Leistungsfähigkeit des anteiligen Nebenstromes unter der Voraussetzung, dass eigene Spur vorhanden ist

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 437 -

Programm 1 (Umlaufzeit=120s):

Grünzeiten: R1=45s, R2=45s

Relation 1+2:

Umlaufzeit: 120‘‘ (ohne Verlängerungen)

Berechnung Variante B:

Grundleistungsfähigkeit: 1.800 PKW-E/h

Umlaufzeit: 90 s

Arbeitsbereich: 70 m ohne Verschwenkbereich

Leistungsfähigkeit eines Fahrstreifens:

L……………Leistungsfähigkeit [PKW-E/h]

tgr…………..Freigabezeit [s]

tu……………Umlaufzeit [s]

Leistungsfähigkeit eines Linksabbiegestreifens ohne gesonderte Signalisierung:

L.................Leistungsfähigkeit [PKW-E/h]

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 438 -

L1...............max. abfließende Verkehrsmenge am Ende der Freigabezeit [PKW-E/h]

L2...............in Zeitlücken abfließende Verkehrsmenge [PKW-E/h]

n.................maximale Anzahl Linksabbieger, die zwischen Konfliktfläche und Haltelinie Aufstellung finden [PKWE/h]

MS………….Sättigungsverkehrsmenge eines Fahrstreifens [PKW-E/h]

MN………….mögliche Verkehrsmenge der Linksabbieger an Knoten ohne VLSA-Regelung [PKW-E/h]

MH………….Verkehrsmenge des Gegenverkehrs zum Linksabbieger [PKW-E/h]

tgr,G…………Grünzeit des Gegenverkehrs [s]

f…………….Faktor für Reduktion zur Abschätzung der Linksabbieger, die bei VLSA-Regelung während der ungesättigten

Grünzeit des Gegenverkehrs abfließt [-]

Leistungsfähigkeit einspuriger Kreuzungszufahrten:

MN………..…Leistungsfähigkeit des Nebenstromes [PKW-E/h]

ai…………....Anteil des Teilstromes (rechts, links, geradeaus) am gesamten Nebenstrom

MNi………….Leistungsfähigkeit des anteiligen Nebenstromes unter der Voraussetzung, dass eigene Spur vorhanden ist

Programm 1 (Umlaufzeit=90s):

Grünzeiten: R1=35s, R2=35s

Relation 1+2:

Umlaufzeit: 90‘‘ (ohne Verlängerungen)

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 439 -

DETAILBAUABLAUF GRADNERSTRAßE

Es ist geplant die Arbeiten in der Gradnerstraße als Wanderbaustelle in 50 – 70 m Abschnitten auszuführen. Die Bau-

dauer für einen Abschnitt wird 4 Tage betragen. Folgende Bedingungen sollten während der Errichtung jedenfalls ein-

gehalten werden:

- Es ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m freizuhalten.

- Sollte eine Gehsteigsperre notwendig werden, ist der Fußgängerverkehr auf einem mindestens 1,20 m breiten, von

der übrigen Fahrbahn durch Abschrankung getrennten, Fahrbahnteil aufrechtzuerhalten.

- Die Künette im Arbeitsbereich ist außerhalb der Arbeitszeiten verkehrssicher zu überbrücken.

- Es hat während der Behinderungen im Fahrbahnbereich eine Verkehrsregelung durch Verkehrsposten beziehungs-

weise durch eine Lichtsignalanlage zu erfolgen, wobei letztere empfohlen wird.

- Eine Zu- und Abfahrt der Anrainer sowie für Einsatzfahrzeuge ist ständig zu gewährleistet.

- Vor Beginn der Arbeiten ist die Verkehrsleitzentrale des Stadtpolizeikommandos Graz über die Art und Dauer der

Arbeiten zu verständigen.

- Die Baustelle ist rot-weiß standfest abzuplanken und bei Dämmerung und Dunkelheit (rechts rot, links weiß, Mitte

gelb) zu beleuchten.

- Folgende gem. Straßenverkehrszeichenverordnung 1998, BGBl II Nr. 238/1998 im Mittelformat rückstrahlend ausge-

führten Straßenverkehrszeichen lt. StVO sind aufzustellen:

§ 50/9 Baustelle

§ 50/8a linksseitige Fahrbahnverengung

§ 50/8a rechtsseitige Fahrbahnverengung

§ 50/1 Querrinne oder Aufwölbung

§ 52/5 Wartepflicht bei Gegenverkehr für die behinderte Fahrtrichtung

§ 53/7a Wartepflicht für Gegenverkehr

§ 52/10a Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

§ 52/15 vorgeschriebene Fahrtrichtung für die behinderte Fahrtrichtung und für Fußgänger

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 440 -

9 VERZEICHNISSE

9.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1h-MW 1-Stundenmittelwert

ASV Amtssachverständiger

B Magnetische Flussdichte in Mikro-, Milli-, Tesla [µ-, m-, T]

BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Bf. Bahnhof

BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

BStG Bundesstraßengesetz

E Elektrische Feldstärke , Einheiten Mikro-,Milli Kilovolt pro Meter [µ-, m-, kV/m]

EB Eisenbahnrecht

EBEV Eisenbahnbauentwurfsverordnung

EG Europäische Gemeinschaft

EisbG Bundesgesetz über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisen-

bahnen (Eisenbahngesetz 1957)

et al. und andere (von lat.: et alii bzw. et aliae oder et alia).

FB Fachbericht (Bestandteil der UVE)

FG Forstgesetz

FLÄWI Flächenwidmungsplan

ForstG Forstgesetz 1975

FR Forstrecht

FSV Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr

FUK Fundamentunterkante

gg. gegenständlich

GOK Geländeoberkante

GSA Gewässerschutzanlage

GW Grundwasser

ha Hektar

idF in der Fassung

idgF in der geltenden Fassung

IG-L Immissionsschutzgesetz-Luft

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 441 -

iVm in Verbindung mit

JMW Jahresmittelwert

KG Katastralgemeinde

l.d.B. links der Bahn (in Kilometrierungsrichtung gesehen)

lit. Abkürzung für "Buchstabe" (von lat. litera)

LSW Lärmschutzwand

m ü.A. Meter über Adria

m Meter

m² Quadratmeter

mSH Meter Seehöhe

N Nord

O Ost

ÖEK Örtliches Entwicklungskonzept

OK Oberkante

ÖK Österreich-Karte

PM10 Feinstaub <10µm Partikeldurchmesser (Particulate Matter < 10 µm)

PM2,5 Feinstaub <10µm Partikeldurchmesser (Particulate Matter < 10 µm)

r.d.B. rechts der Bahn (in Kilometrierungsrichtung gesehen)

R10 Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes

REPRO Regionales Entwicklungsprogramm

ROG Raumordnungsgesetz

RVS Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen

S Süd

SFK Sicherheitsfachkraft

StVO Straßenverkehrsordnung

SV Sachverständiger

TEN Transeuropäische Netze

TMW Tagesmittelwert

TSI ENE Technische Spezifikation für die Interoperabilität, Teilsystem Energie

TSI Technische Spezifikation für die Interoperabilität

TSP Gesamtschwebstaub (Total Suspended Particles)

u.a. unten angeführt

UK Unterkante

UVE Umweltverträglichkeitserklärung

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 442 -

UVG Umweltverträglichkeitsgutachten

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-G 2000 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (siehe Literaturverzeichnis)

UW Unterwerk

VAI Verkehrsarbeitsinspektorat

vgl. vergleiche

W West

WEP Waldentwicklungsplan

WRG Wasserrechtsgesetz i.d.g.F.

WVA Wasserversorgungsanlage

VLSA Verkehrslichtsignalanlage

9.2 ABBILDUNGEN

Abbildung 1 Übersichtskarte Bahnstromübertragungsanlage Graz - Werndorf 31

Abbildung 2 Projektbereich Gradnerstraße 144

Abbildung 3 Projektbereich Gradnerstraße, Abstand zum Kreisverkehr 145

9.3 TABELLEN

Tabelle 1: Übersicht der Sachverständigen 35

Tabelle 2: Matrix zur Ermittlung der Sensibilität (= Bewertung des Ist-Zustandes), verändert aus RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“ 49

Tabelle 3: Matrix zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit (Belastung); (Sensibilität = Bewertung des Ist-Zustandes), aus RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“ 49

Tabelle 4: Matrix zur Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen, aus RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“ 50

Tabelle 5: Verbale Beschreibung der Ent- bzw. Belastungsstufen für die Schutzgüter (RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchungen“) 50

Tabelle 6: Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen der Projektwerberin 53

Tabelle 7: Relevanztabelle 96

Tabelle 8: Relevante Einflussfaktoren Gesundheit und Wohlbefinden 99

Tabelle 9: Faktoren aus den Verhältnissen der Grenzwerte aus der österreichischen Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 bzw. der EU-Empfehlung und den Wirkungsschwellen der wissenschaftlich belegten Effekte 116

Tabelle 10: Sicherheitsfaktoren zwischen den belegten Wirkungsschwellen und den in Kabelführung der projektierten 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage auftretenden elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder. 117

Tabelle 11: Sicherheitsfaktoren zwischen den belegten Wirkungsschwellen und den elektrischen und magnetischen 16 2/3 Hz-Felder, die von der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Ausführung als Freileitungen ausgehen. 117

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Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 443 -

Tabelle 12: Ungünstige Sicherheitsfaktoren für Störung eines kardialen Implantats durch elektrische und magnetische Felder der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Kabelausführung unter „worse case“ Bedingungen (* mit Berücksichtigung der 50 Hz Freileitung) 120

Tabelle 13: Ungünstige Sicherheitsfaktoren für Störung kardiale Implantate durch elektrische und magnetische Felder der gegenständigen 110 kV-Bahnstromübertragungsanlage in Freileitungsausführung unter „worse case“ Bedingungen in relevanten Bereichen 120

Tabelle 14: Relevante Einflussfaktoren Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Erholung und Tourismus 133

Tabelle 15: Relevante Einflussfaktoren Verkehr 140

Tabelle 16: Relevante Einflussfaktoren Landwirtschaft 154

Tabelle 17: Relevante Einflussfaktoren Forstwirtschaft 165

Tabelle 18: Relevante Einflussfaktoren Jagdwirtschaft 176

Tabelle 19: Relevante Einflussfaktoren Fischerei 179

Tabelle 20: Relevante Einflussfaktore Naturschutz, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume 184

Tabelle 21: Relevante Einflussfaktoren Grundwasser, Bergwasser, Oberflächenwasser 198

Tabelle 22: Relevante Einflussfaktoren Luft und Klima 206

Tabelle 23: Relevante Einflussfaktoren Landschaftsbild / Ortsbild 209

Tabelle 24: Relevante Einflussfaktoren Sach- und Kulturgüter 215

Tabelle 25: Waldausstattung der vom Vorhaben durch Rodung betroffenen Katastralgemeinden (KG) und Ortsgemeinden (OG) 406

9.4 LITERATURVERZEICHNIS

A1 LITERATUR ZUR WIRKUNG NIEDERFREQUENTER ELEKTRISCHER UND MAGNETISCHER FELDER

CHRONISCHE ERKRANKUNGEN

Abdul Rahman HI, Shah SA, Alias H, Ibrahim HM (2008): A case-control study on the association between environmental

factors and the occurrence of acute leukemia among children in Klang Valley, Malaysia. Asian Pac J Cancer Prev 9 (4):

649 – 652

Abramsson-Zetterberg L, Grawe J (2001): Extended exposure of adult and fetal mice to 50 Hz magnetic field does not

increase the incidence of micronuclei in erythrocytes. Bioelectromagnetics 22: 351-357

Ahlbom IC, Cardis E, Green A, Linet M, Savitz D, Swerdlow A (2001): Review of the epidemiologic literature on EMF and

Health. Environ Health Perspect 109: 911 - 933

Ahlbom A, Day N, Feychting M, Roman E, Skinner J, Dockerty J, Linet M, McBride M, Michaelis J, Olsen JH, Tynes T,

Verkasalo PK (2000): A pooled analysis of magnetic fields and childhood leukaemia. Br J Cancer 83 (5): 692 - 698

Ahlbom A, Feychting M, Koskenvuo M, Olsen JH, Pukkala E, Schulgen G, Verkasalo P (1993): Electromagnetic fields

and childhood cancer. Lancet 343: 1295 - 1296

Alfredsson L, Hammar N, Karlehagen S (1996): Cancer incidence among male railway engine-drivers and conductors in

Sweden, 1976-90. Cancer Causes Control 7 (3): 377 – 381

Anderson LE, Boorman GA, Morris JE, Sasser LB, Mann PC, Grumbei SL, Hailey JR, McNally A, Sills RC, Haseman JK

(1999): Effect of 13 week magnetic field exposures on DMBA-initiated mammary gland carcinomas in female Sprague-

Dawley rats. Carcinogenesis 20 (8): 1615 - 1620

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 444 -

Andersson B, Berg M, Arnetz BB, Melin L, Langlet I, Liden S (1996): A cognitive-behavioral treatment of patients suffer-

ing from "electric hypersensitivity". Subjective effects and reactions in a double-blind provocation study. J Occup Environ

Med 38 (8): 752 - 758

Ansart RM, Hei TK (2000): Effects of 60 Hz extremely low frequency magnetic fields (EMF) on radiation- and chemical-

induced mutagenesis in mammalian cells. Carcinogenesis 21: 1221 - 1226

Auvinen A, Linet MS, Hatch EE, Kleinerman RA, Robison LL, Kaune WT, Misakian M, Niwa S, Wacholder S, Tarone RE

(2000): Extremely low-frequency magnetic fields and childhood acute lymphoblastic leukemia: an exploratory analysis of

alternative exposure metrics. Am J Epidemiology 152 (1): 20 - 31

Balassa T, Szemerszky R, Bardos G (2009): Effect of short-term 50 Hz electromagnetic field exposure on the behavior of

rats. Acta Physiol Hung 96 (4): 437 – 448

Baldi E, Baldi C, Lithgow BJ (2007): A pilot investigation of the effect of extremely low frequency pulsed electromagnetic

fields on humans' heart rate variability. Bioelectromagnetics 28 (1): 64 - 68

Band PR, Le ND, MacArthur AC, Fang R, Gallagher RP (2005): Identification of occupational cancer risks in British Co-

lumbia: a population-based case-control study of 1129 cases of bladder cancer. J Occup Environ Med 47 (8): 854 – 858

Baris D, Armstrong BG, Deadman J, Theriault G (1996): A case cohort study of suicide in relation to exposure to electric

and magnetic fields among electrical utility workers. Occup Environ Med 53 (1): 17 - 24

Baris D, Armstrong B (1990): Suicide among electric utility workers in England and Wales. Br J Ind Med 47 (11): 788 –

789

Barth A, Ponocny I, Ponocny-Seliger E, Vana N, Winker R (2010): Effects of extremely low-frequency magnetic field

exposure on cognitive functions: results of a meta-analysis. Bioelectromagnetics 31 (3): 173 – 179

Barzelai S, Dayan A, Feinberg MS, Holbova R, Laniado S, Scheinowitz M (2009): Electromagnetic field at 15.95-16 Hz is

cardio protective following acute myocardial infarction. Ann Biomed Eng 37 (10): 2093 – 2104

Baste V, Riise T, Moen BE (2008): Radiofrequency electromagnetic fields; male infertility and sex ratio of offspring. Eur J

Epidemiol 2008; 23 (5): 369 – 377

Bayazit V, Bayram B, Pala Z, Atan O (2010): Evaluation of Carcinogenic Effects of Electromagnetic Fields (EMF). Bosn J

Basic Med Sci 2010; 10 (3): 245 – 250, Retraction in: Bosn J Basic Med Sci. 10(4):331.

Beale IL, Pearce NE, Conroy DM, Henning MA, Murrell KA (1997): Psychological effects of chronic exposure to 50 Hz

magnetic fields in humans living near extra-high-voltage transmission lines. Bioelectromagnetics 18 (8): 584 - 594

Behrens T, Lynge E, Cree I, Sabroe S, Lutz JM, Afonso N, Eriksson M, Guenel P, Merletti F, Morales-Suarez-Varela M,

Stengrevics A, Fevotte J, Llopis-Gonzalez A, Gorini G, Sharkova G, Hardell L, Ahrens W (2010): Occupational exposure

to electromagnetic fields and sex-differential risk of uveal melanoma. Occup Environ Med 67 (11): 751 - 759

Belanger K, Leaderer B, Hellenbrand K, Holford TR, McSharry J, Power ME, Bracken MB (1998): Spontaneous abortion

and exposure to electric blankets and heated water beds. Epidemiology 9 (1): 36 – 42

Belson M, Kingsley B, Holmes A (2007): Risk factors for acute leukemia in children: a review. Environ Health Perspect

115 (1): 138 - 145

Beniashvili D, Avinoach I, Baasov D, Zusman I (2005): The role of household electromagnetic fields in the development

of mammary tumors in women: clinical case-record observations. Med Sci Monit 11 (1): CR10 - CR13

Berg H, Gunther B, Hilger I, Radeva M, Traitcheva N, Wollweber L (2010): Bioelectromagnetic field effects on cancer

cells and mice tumors. Electromagn Biol Med 29 (4): 132 - 143

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 445 -

Bernard N, Alberdi AJ, Tanguy ML, Brugere H, Helissey P, Hubert C, Gendrey N, Guillosson JJ, Nafziger J (2008): As-

sessing the potential leukemogenic effects of 50 Hz magnetic fields and their harmonics using an animal leukemia model.

J Radiat Res (Tokyo) 49 (6): 565 – 577

Binhi V (2008): Do naturally occurring magnetic nanoparticles in the human body mediate increased risk of childhood

leukaemia with EMF exposure? Int J Radiat Biol 84 (7): 569 – 579

Blaasaas KG, Tynes T, Lie RT (2004): Risk of selected birth defects by maternal residence close to power lines during

pregnancy. Occup Environ Med 61: 174 - 176

Blaasaas KG, Tynes T, Lie RT (2003): Residence near power lines and the risk of birth defects. Epidemiology 14: 95 - 98

Blaasaas KG, Tynes T, Irgens A, Lie RT (2002): Risk of birth defects by parental occupational exposure to 50 Hz elec-

tromagnetic fields: a population based study. Occup Environ Med 59 (2): 92 – 97

Boorman GA, Anderson LE, Morris JE, Sasser LB, Mann PC, Grumbein SL, Hailey JR, McNally A, Sills RC, Haseman JK

(1999): Effect of 26 week magnetic field exposures in a DMBA initiation-promotion mammary gland model in Sprague-

Dawley rats. Carcinogenesis 20 (5): 899 - 904

Bortkiewicz A, Gadzicka E, Zmyslony M, Szymczak W (2006): Neurovegetative disturbances in workers exposed to 50

Hz electromagnetic fields. Int J Occup Med Environ Health 19 (1): 53 - 60

Bottura V, Cappio Borlino M, Carta N, Cerise L, Imperial E (2009): Urban exposure to ELF magnetic field due to high-,

medium- and low-voltage electricity supply networks. Radiat Prot Dosimetry 137 (3-4): 214 – 217

Bracken MB, Belanger K, Hellenbrand K, Addesso K, Patel S, Triche E, Leaderer BP (1998): Correlates of residential

wiring code used in studies of health effects of residential electromagnetic fields. Am J Epidemiol 148 (5): 467 - 474

Bracken TD, Kavet R, Patterson RM, Fordyce TA (2009): An integrated job exposure matrix for electrical

exposures of utility workers. J Occup Environ Hyg 6 (8): 499 - 509

Brain JD, Kavet R, McCormick DL, Poole C, Silverman LB, Smith TJ, Valberg PA, Van Etten RA, Weaver JC (2003):

Childhood leukemia: electric and magnetic fields as possible risk factors. Environ Health Perspect 111 (7): 962 – 970

Burdak-Rothkamm S, Rothkamm K, Folkard M, Patel G, Hone P, Lloyd D, Ainsbury L, Prise KM (2009): DNA and chro-

mosomal damage in response to intermittent extremely low-frequency magnetic fields. Mutat Res 672 (2): 82 – 89

Calvente I, Fernandez MF, Villalba J, Olea N, Nunez MI (2010): Exposure to electromagnetic fields (non-ionizing radia-

tion) and its relationship with childhood leukemia: A systematic review. Sci Total Environ 408 (16): 3062 - 3069

Capone F, Dileone M, Profice P, Pilato F, Musumeci G, Minicuci G, Ranieri F, Cadossi R, Setti S, Tonali PA, Di Lazzaro

V (2009): Does exposure to extremely low frequency magnetic fields produce functional changes in human brain? Er-

schienen in: J Neural Transm: 116 (3): 257 – 265

Carpenter DO (2010): Electromagnetic fields and cancer: the cost of doing nothing. Environ Health 2010; 25 (1): 75 - 80

Charles LE, Loomis D, Shy CM, Newman B, Millikan R, Nylander-French LA, Couper D (2003): Electromagnetic fields,

polychlorinated biphenyls, and prostate cancer mortality in electric utility workers. Am J Epidemiol 157 (8): 683 – 691

Chen C, Ma X, Zhong M, Yu Z (2010): Extremely low-frequency electromagnetic fields exposure and female breast can-

cer risk: a meta-analysis based on 24,338 cases and 60,628 controls. Breast Cancer Res Treat: 569 - 576

Cho YH, Chung HW (2003): The effect of extremely low frequency electromagnetic Fields (EMF) on frequency of micro-

nuclei and sister chromatid exchange in human lymphocytes induced by benzo(a)pyrene. Toxicol Let 143: 37 – 44

Chung MK, Yu WJ, Kim YB, Myung SH (2010): Lack of a co-promotion effect of 60 Hz circularly polarized magnetic fields

on spontaneous development of lymphoma in AKR mice. Bioelectromagnetics 31 (2): 130 – 139

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 446 -

Chung MK, Kim YB, Ha CS, Myung SH (2008): Lack of a co-promotion effect of 60 Hz rotating magnetic fields on N-

ethyl-N-nitrosourea induced neurogenic tumors in F344 rats. Bioelectromagnetics 29 (7): 539 – 548

Chung MK, Kim JC, Myung SH (2004): Lack of adverse effects in pregnant lactating female rats and their offspring fol-

lowing pre- and postnatal exposure to ELF magnetic fields. Bioelectromagnetics 25:236-244

Clapp RW, Jacobs MM, Loechler EL (2008): Environmental and occupational causes of cancer: new evidence 2005-

2007. Rev Environ Health 23 (1): 1 – 37

Coble JB, Dosemeci M, Stewart PA, Blair A, Bowman J, Fine HA, Shapiro WR, Selker RG, Loeffler JS, Black PM, Linet

MS, Inskip PD (2009): Occupational exposure to magnetic fields and the risk of brain tumors. Neuro Oncol 11 (3): 242 –

249

Cocek A, Hahn A, Ambrus M, Dohnalova A, Jandova A, Pokorny J (2008): Changes of leukocyte adherence ability under

the influence of magnetic field in the course of a treatment of patients with laryngeal and pharyngeal carcinoma. Electro-

magn Biol Med 27 (3): 277 – 288

Coghill RW (1997): Reply: Extra low frequency electric and magnetic fields in the bedplace of children diagnosed with

leukaemia: a case-control study. Eur J Cancer Prev 6 (1): 93 – 95

Coghill RW, Steward J, Philips A (1996): Extra low frequency electric and magnetic fields in the bedplace of children

diagnosed with leukaemia: a case-control study. Eur J Cancer Prev 5 (3): 153 - 158

Coleman MP, Bell CM, Taylor HL, Primic-Zakelj M (1989): Leukaemia and residence near electricity transmission equip-

ment: a case-control study. Br J Cancer 60 (5): 793 - 798

Coogan PF, Aschengrau A (1998): Exposure to power frequency magnetic fields and risk of breast cancer in the Upper

Cape Cod Cancer Incidence Study. Arch Environ Health 53 (5): 359 - 367

Coogan PF, Clapp RW, Newcomb PA, Wenzl TB, Bogdan G, Mittendorf R, Baron JA, Longnecker MP (1996): Occupa-

tional exposure to 60-Hertz magnetic fields and risk of breast cancer in women. Epidemiology 7 (5): 459 - 464

Cordier S, Mandereau L, Preston-Martin S, Little J, Lubin F, Mueller B, Holly E, Filippini G, Peris-Bonet R, McCredie M,

Choi NW, Arsla A (2001): Parental occupations and childhood brain tumors: results of an international case-control study.

Cancer Causes Control 12 (9): 865 – 874

D'Ambrosio G, Massa R, Di Berardino D, Lioi MB, Scaglione A, Scarfi MR (1988): Chromosomal aberrations in bovine

lymphocytes exposed to 50-Hz electric currents. Electromagn Biol Med 7 (2): 239 – 245

Davanipour Z, Sobel E (2009): Long-term exposure to magnetic fields and the risks of Alzheimer's disease and breast

cancer: Further biological research. Pathophysiology 16 (2-3): 149 - 156

Davanipour Z, Tseng CC, Lee PJ, Sobel E (2007): A case-control study of occupational magnetic field exposure and

Alzheimer's disease: results from the California Alzheimer's Disease Diagnosis and Treatment Centers. BMC Neurol 7:

13

Davanipour Z, Sobel E, Bowman JD, Qian Z, Will AD (1997): Amyotrophic lateral sclerosis and occupational exposure to

electromagnetic fields. Bioelectromagnetics 18 (1): 28 - 35

Davis S, Mirick DK, Stevens RG (2002): Residential magnetic fields and the risk of breast cancer. Am J Epidemiol

155(5): 446 – 454

De Lorge JO, Grissett JD (1977): Behavioral effects in monkeys exposed to extremely low frequency electromagnetic

fields. Int J Biometeorol 21 (4): 357 – 365

Deapen DM, Henderson BE (1986): A case-control study of amyotrophic lateral sclerosis. Am J Epidemiol 123 (5): 790 –

799

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 447 -

Demers PA, Thomas DB, Rosenblatt KA, Jimenez LM, McTiernan A, Stalsberg H, Stemhagen A, Thompson WD, Curnen

MG, Satariano W, Austin DF (1991): Occupational exposure to electromagnetic fields and breast cancer in men. Am J

Epidemiol 134 (4): 340 – 347

Di Giovanni J, Johnston DA, Rupp T, Sasser LB, Anderson LE, Morris JE, Miller DL, Kavet R, Walborg EF Jr (2001):

Lack of effect of a 60 Hz magnetic field on biomarkers of tumor promotion in the skin of SENCAR mice. Carcinogenesis

20 (4): 685 – 689

Di Nallo AM, Strigari L, Giliberti C, Bedini A, Palomba R, Benassi M (2008): Monitoring of people and workers exposure

to the electric, magnetic and electromagnetic fields in an Italian national cancer Institute. J Exp Clin Cancer Res; 27 (1):

16

Dockerty JD, Elwood JM, Skegg DC, Herbison GP (1999): Electromagnetic field exposures and childhood leukaemia in

New Zealand. Lancet 354 (9194): 1967 – 1968

Dockerty JD, Elwood JM, Skegg DC, Herbison GP (1998): Electromagnetic field exposures and childhood cancers in

New Zealand. Cancer Causes Control 9 (3): 299 – 309

Does M, Scelo G, Metayer C, Selvin S, Kavet R, Buffler P (2010): Exposure to Electrical Contact Currents and the Risk

of Childhood Leukemia. Radiat Res:

Draper G, Vincent T, Kroll ME, Swanson J (2005): Childhood cancer in relation to distance from high voltage power lines

in England and Wales: a case-control study. BMJ 330: 1290 – 1293

Dundar B, Cesur G, Comlekci S, Songur A, Gokcimen A, Sahin O, Ulukut O, Yilmaz HR, Sutcu R, Caliskan S (2009):

The effect of the prenatal and post-natal long-term exposure to 50 Hz electric field on growth, pubertal development and

IGF-1 levels in female Wistar rats. Toxicol Ind Health 25 (7): 479 – 487

Eden T (2010): Aetiology of childhood leukaemia. Cancer Treat Rev 2010; 36 (4): 286 - 297

Ekström T, Hansson Mild K, Holmberg B (1998): Mammary tumours in Sprague-Dawley rats after initiation with DMBA

followed by exposure to 50 Hz electromagnetic fields in a promotional scheme. Cancer Letters 123: 107 - 111

Elbetieha A, Al-Akhras MA, Darmani H (2002): Long-term exposure of male and female mice to 50 Hz magnetic field:

Effects on fertility. Bioelectromagnetics 23: 168 - 172

Erren TC (2001): A meta-analysis of epidemiologic studies of electric and magnetic fields and breast cancer in women

and men. Bioelectromagnetics 22 (S5): S105 - S119

Farkhad SA, Zare S, Hayatgeibi H, Qadiri A (2007): Effects of extremely low frequency electromagnetic fields on testes in

guinea pig. Pak J Biol Sci 10 (24): 4519 – 4522

Fazzo L, Tancioni V, Polichetti A, Iavarone I, Vanacore N, Papini P, Farchi S, Bruno C, Pasetto R, Borgia P, Comba P

(2009): Morbidity experience in populations residentially exposed to 50 Hz magnetic fields: methodology and preliminary

findings of a cohort study. Int J Occup Environ Health 15 (2): 133 – 142

Fedrowitz M, Loscher W (2008): Exposure of Fischer 344 rats to a weak power frequency magnetic field facilitates

mammary tumorigenesis in the DMBA model of breast cancer. Carcinogenesis 29 (1): 186 – 193

Fedrowitz M, Löscher W (2005): Power frequency magnetic fields increase cell proliferation in the mammary gland of

female Fischer 344 rats but not various other rat strains or substrains. Oncology 69 (6): 486 - 498

Fedrowitz M, Westermann J, Loscher W (2002): Magnetic field exposure increases cell proliferation but does not affect

melatonin levels in the mammary gland of female Sprague Dawley rats. Cancer Res 62 (5): 1356 - 1363

Feychting M, Forssen U (2006): Electromagnetic fields and female breast cancer. Cancer Causes Control 17 (4): 553 –

558

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 448 -

Feychting M, Jonsson F (2003): occupational magnetic field exposure and neurodegenerative disease. Epidemiology 14:

413 – 419

Feychting M, Forssen U, Rutqvist LE, Ahlbom A (1998a): Magnetic fields and breast cancer in Swedish adults residing

near high-voltage power lines. Epidemiology 9 (4): 392 - 397

Feychting M, Osterlund B, Ahlbom A (1998b): Reduced Cancer Incidence among the Blind. Epidemiology 9 (5): 490

Feychting M, Pedersen NL, Svedberg P, Floderus B, Gatz M (1998c): Dementia and occupational exposure to magnetic

fields. J Work Environ Health 24 (1): 46 - 53

Feychting M, Forssen U, Floderus B (1997): Occupational and residential magnetic field exposure and leukemia and

central nervous system tumors. Epidemiology 8 (4): 384 – 389

Feychting M, Schulgen G, Olsen JH, Ahlbom A (1995): Magnetic fields and childhood cancer - a pooled analysis of two

Scandinavian studies. Eur J Cancer 31A (12): 2035 – 2039

Feychting M, Ahlbom A (1994): Magnetic fields, leukemia, and central nervous system tumors in Swedish adults residing

near high-voltage power lines. Epidemiology 5 (5): 501 - 509

Feychting M, Ahlbom A (1993): Magnetic fields and cancer in children residing near Swedish high-voltage power lines.

Am J Epidemiol 138 (7): 467 - 481

Floderus B, Törnquist S, Stenlund C (1994): Incidence and selected cancers in Swedish railway workers, 1961-79. Can-

cer Causes and Control 5: 189 - 194

Foliart DE, Mezei G, Iriye R, Silva JM, Ebi KL, Kheifets L, Link MP, Kavet R, Pollock BH (2007): Magnetic field exposure

and prognostic factors in childhood leukemia. Bioelectromagnetics 28 (1): 69 - 71

Foliart DE, Pollock BH, Mezei G, Iriye R, Silva JM, Ebi KL, Kheifets L, Link MP, Kavet R (2006a): Magnetic field exposure

and long-term survival among children with leukaemia. Br J Cancer 94 (1): 161 - 164

Foliart DE, Pollock BH, Mezei G, Iriye R, Silva JM, Ebi KL, Kheifets L, Link MP, Kavet R (2006b): Magnetic field exposure

and long-term survival among children with leukaemia (Corrigendum). Br J Cancer 94 (6): 940

Forssén UM, Lönn S, Ahlbom A, Savitz DA, Feychting M (2006): Occupational magnetic field exposure and the risk of

acoustic neuroma. Am J Ind Med 49 (2): 112 – 118

Forssén UM, Rutqvist LE, Ahlbom A, Feychting M (2005): Occupational magnetic fields and female breast cancer: a

case-control study using Swedish population registers and new exposure data. Am J Epidemiol 161 (3): 250 – 259

Forssén UM, Feychting M, Rutqvist LE, Floderus B, Ahlbom A (2000): Occupational and residential magnetic field expo-

sure and breast cancer in females. Epidemiology 11 (1): 24 – 29

Fulton JP, Cobb S, Preble L, Leone L, Forman E (1980): Electrical wiring configurations and childhood leukemia in

Rhode Island. Am J Epidemiol 111 (3): 292 - 296

Gammon MD, Schoenberg JB, Britton JA, Kelsey JL, Stanford JL, Malone KE, Coates RJ, Brogan DJ, Potischman N,

Swanson CA, Brinton LA (1998): Electric blanket use and breast cancer risk among younger women. Am J Epidemiol 148

(6): 556 - 563

Garcia AM, Sisternas A, Hoyos SP (2008): Occupational exposure to extremely low frequency electric and magnetic

fields and Alzheimer disease: a meta-analysis. Int J Epidemiol 37 (2): 329 – 340

Gardner KM, Shu XO, Jin F, Dai Q, Ruan Z, Thompson SJ, Hussey JR, Gao YT, Zheng W (2002): Occupations and

Breast Cancer Risk Among Chinese Women in Urban Shanghai. Am J Ind Med 42: 296 - 308

Girgert R, Hanf V, Emons G, Grundker C (2010): Signal transduction of the melatonin receptor MT1 is disrupted in breast

cancer cells by electromagnetic fields. Bioelectromagnetics 31 (3): 237 – 245

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 449 -

Girgert R, Schimming H, Körner W, Gründker C, Hanf V (2005): Induction of tamoxifen resistance in breast cancer cells

by ELF electromagnetic fields. Biochem Biophys Res Commun, 336 (4): 1144 - 1149

Gobba F, Bargellini A, Scaringi M, Bravo G, Borella P (2009): Extremely Low Frequency-Magnetic Fields (ELF-EMF)

occupational exposure and natural killer activity in peripheral blood lymphocytes. Sci Total Environ 407 (3): 1218 – 1223

Goldsher D, Dekel E, Palti Y (2007): Alternating electric fields arrest cell proliferation in animal tumor models and human

brain tumors. Proc Natl Acad Sci USA, 104 (24): 10152 - 10157

Gracia CR, Sammel MD, Coutifaris C, Guzick DS, Barnhart KT (2005): Occupational exposures and male infertility. Am J

Epidemiol 162 (8): 729 – 733

Graham C, Sastre A, et al. (2001d): Exposure to strong ELF magnetic fields does not alter cardiac autonomic control

mechanisms. Bioelectromagnetics 21: 413 - 421

Graham C, Cook MR, Sastre A, Gerkovich MM, Kavet R (2000a): Cardiac autonomic control mechanisms in power-

frequency magnetic fields: a multistudy analysis. Environ Health Perspect 108 (8): 737 – 742

Graham C, Sastre A, Cook MR, Gerkovich MM (2000b): Nocturnal magnetic field exposure: gender-specific effects on

heart rate variability and sleep. Clin Neurophysiol 111 (11): 1936 – 1941

Graham C, Sastre A, et al. (1998): Heart rate variability and physiological arousal in men exposed to 60 Hz magnetic

fields. Bioelectromagnetics 21: 480 – 482

Graves AB, Rosner D, Echeverria D, Yost M, Larson EB (1999): Occupational exposure to electromagnetic fields and

Alzheimer disease. Alzheimer Dis Assoc Disord 13 (3): 165 – 170

Green LM, Miller AB, Agnew DA, Greenberg ML, Li J, Villeneuve PJ, Tibshirani R (1999a): Childhood leukemia and per-

sonal monitoring of residential exposures to electric and magnetic fields in Ontario, Canada. Cancer Causes Control 10

(3): 233 - 243

Green LM, Miller AB, Villeneuve PJ, Agnew DA, Greenberg ML, Li J, Donnelly KE (1999b): A case-control study of child-

hood leukemia in southern Ontario, Canada, and exposure to magnetic fields in residences. Int J Cancer 82 (2): 161 -

170

Greenland S, Kheifets L (2006): Leukemia attributable to residential magnetic fields: results from analyses allowing for

study biases. Risk Anal 26 (2): 471 - 482

Greenland S, Sheppard AR, Kaune WT, Poole C, Kelsh MA (2000): A pooled analysis of magnetic fields, wire codes, and

childhood leukemia. Childhood Leukemia-EMF Study Group. Epidemiology 11 (6): 624 - 634

Guenel P, Nicolau J, Imbernon E, Chevalier A, Goldberg M (1996): Exposure to 50-Hz electric field and incidence of

leukemia, brain tumors, and other cancers among French electric utility workers. Am J Epidemiol 144 (12): 1107 – 1121

Gunnarsson LG, Bodin L, Soderfeldt B, Axelson (1992): A case-control study of motor neurone disease: its relation to

heritability, and occupational exposures, particularly to solvents. Br J Ind Med 49 (11): 791 – 798

Gurney JG, Mueller BA, Davis S, Schwartz SM, Stevens RG, Kopecky KJ (1996): Childhood brain tumor occurrence in

relation to residential power line configurations, electric heating sources, and electric appliance use. Am J Epidemiol 143

(2): 120 - 128

Gurney JG, Davis S, Schwartz SM, Mueller BA, Kaune WT, Stevens RG (1995): Childhood cancer occurrence in relation

to power line configurations: a study of potential selection bias in case-control studies. Epidemiology 6 (1): 31 – 35

Håkansson N, Stenlund C, Gustavsson P, Johansen C, Floderus B (2005): Arc and resistance welding and tumours of

the endocrine glands: a Swedish case-control study with focus on extremely low frequency magnetic fields. Occup Envi-

ron Med 62: 304 - 308

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 450 -

Håkansson N, Gustavsson P, et al. (2003a): Neurodegenerative diseases in welders and other workes exposed to high

levels of magnetic fields. Epidemiology 14: 420 - 426

Håkansson N, Gustavsson P, Sastre A, Floderus B (2003b): Occupational exposure to extremely low frequency magnetic

fields and mortality from cardiovascular disease. Am J Epidemiol 158 (6): 534 – 542

Håkansson N, Floderus B, Gustavsson P, Johansen C, Olsen JH (2002): Cancer incidence and magnetic field exposure

in industries using resistance welding in Sweden. Occup Environ Med 59 (7): 481 - 486

Harmanci H, Emre M, Murat MD, Gurvit, Hakan MD; Bilgic, Basar MD; Hanagasi, Hasmet MD; Gurol, Edip MD; Sahin,

Huseyin MD; Tinaz, Sule MD (2003): Risk factors for Alzheimer disease: a population-based case-control study in Istan-

bul, Turkey. Alzheimer Dis Assoc Disord 17: 139 – 145

Harrington JM, Nichols L, Sorahan T, van Tongeren M (2001): Leukaemia mortality in relation to magnetic field exposure:

findings from a study of United Kingdom electricity generation and transmission workers, 1973-97.Occup Environ Med 58

(5): 307 – 314

Harrington JM, McBride DI, Sorahan T, Paddle GM, van Tongeren M (1997): Occupational exposure to magnetic fields in

relation to mortality from brain cancer among electricity generation and transmission workers. Occup Environ Med 54 (1):

7 - 13

Harris AW, Basten A, Gebski V, Noonan D, Finnie J, Bath ML, Bangay MJ, Repacholi MH (1998): A Test of Lymphoma

Induction by Long-Term Exposure of Eµ-Pim1 Transgenic Mice to 50 Hz Magnetic Fields. Radiat Res 149: 300 - 307

Hatch EE, Linet MS, Kleinerman RA, Tarone RE, Severson RK, Hartsock CT, Haines C, Kaune WT, Friedman D, Robi-

son LL, Wacholder S (1998): Association between childhood acute lymphoblastic leukemia and use of electrical appli-

ances during pregnancy and childhood. Epidemiology 9 (3): 234 - 245

Heikkinen P, Kosma VM (2001): Effects of 50 Hz magnetic fields on cancer induced by ionizing radiation in mice. Int

Radiat Biol 77: 483 – 495

Henshaw DL, Reiter RJ (2005): Do magnetic fields cause increased risk of childhood leukemia via melatonin disruption?

Bioelectromagnetics 26 (S7): S86 - S97

Heredia-Rojas JA, Cabellero-Hernandez DE (2004): Lack of alterations on meiotic chromosomes and morphological

characteristics of male germ cells in mice exposed to 60 Hz and 20 mT magnetic field. Bioelectromagnetics 25: 63 - 68

Heredia-Rojas AJ, Rodriquez-De la Fuente AO (2001): Cytological effects of 60 Hz magnetic fields on human lympho-

cytes in vitro: sister-chromatid exchanges, cell kinetics and mitotic rate. Bioelectromagnetics 22: 145 - 149

Huang L, Dong L, Chen Y, Qi H, Xiao D (2006): Effects of sinusoidal magnetic field observed on cell proliferation, ion

concentration, and osmolarity in two human cancer cell lines. Electromagn Biol Med 25 (2): 113 - 126

Huchcroft SA, Mao Y, Semenciw R (2010): Cancer and the environment: Ten topics in environmental cancer epidemiol-

ogy in Canada. Chronic Dis Can 2010; 29: 1 - 35

Hug K, Grize L, Seidler A, Kaatsch P, Schüz J (2010): Parental occupational exposure to extremely low frequency mag-

netic fields and childhood cancer: a German case-control study. Am J Epidemiol 171 (1): 27 – 35

Huss A, Spoerri A, Egger M, Röösli M (2009): Residence near power lines and mortality from neurodegenerative dis-

eases: longitudinal study of the Swiss population. Am J Epidemiol 169 (2): 167 – 175

Huuskonen H, Juutilainen J, Komulainen H (2001): Development of preimplantation mouse embryos after exposure to a

50 Hz magnetic field in vitro. Toxicol Lett 122 (2): 149 - 155

Ivancsits S, Diem E, Jahn O, Rudiger HW (2003): Age-related effects on induction of DNA strand breaks by intermittent

exposure to electromagnetic fields. Mech Age Devel 124: 847 - 850

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 451 -

Jarvholm B, Stenberg A (2002): Suicide mortality among electricians in the Swedish construction industry. Occup Environ

Med 59 (3): 199 – 200

Jeong JH, Kim JS, Lee BC, Min YS, Kim DS, Ryu JS, Soh KS, Seo KM, Sohn UD (2005): Influence of exposure to elec-

tromagnetic field on the cardiovascular system. Auton Autacoid Pharmacol 25 (1): 17 - 23

Jin YP, Gatz M, Johansson B, Pedersen NL (2004): Sensitivity and specificity of dementia coding in two Swedish disease

registries. Neurology 63: 739 – 741

Jockel KH (2005): Residential exposure to overhead high-voltage lines and the risk of testicular cancer: results of a popu-

lation-based case-control study in Hamburg (Germany). Int Arch Occup Environ Health 78 (1): 20 – 26

Johansen C, Raaschou Nielsen O, Olsen JH, Schuz J (2007): Risk for leukaemia and brain and breast cancer among

Danish utility workers: a second follow-up. Occup Environ Med 64 (1): 782 – 784

Johansen C, Feychting M, Moller M, Arnsbo P, Ahlbom A, Olsen JH (2002a): Risk of severe cardiac arrhythmia in male

utility workers: a nationwide danish cohort study. Am J Epidemiol 156 (9): 857 – 861

Johansen C, Raaschou-Nielsen O, Skotte J, Thomsen BL, Olsen JH (2002b): Validation of a job-exposure matrix for

assessment of utility worker exposure to magnetic fields. Appl Occup Environ Hyg 17 (4): 304 – 310

Johansen C, Koch-Henriksen N, Rasmussen S, Olsen JH (1999): Multiple sclerosis among utility workers. Neurology 52

(6):1279 - 1282

Johansen C, Olsen JH (1998a): Mortality from amyotrophic lateral sclerosis, other chronic disorders, and electric shocks

among utility workers. Am J Epidemiol 148 (4): 362 – 368

Johansen C, Olsen JH (1998b): Risk of cancer among Danish utility workers – a nationwide cohort study. Epidemiology

147 (6):548 - 555

Jones TL, Shih CH, Thurston DH, Ware BJ, Cole P (1993): Selection bias from differential residential mobility as an ex-

planation for associations of wire codes with childhood cancer. J Clin Epidemiol 46 (6):545 - 548

Juutilainen J (2008): Do electromagnetic fields enhance the effects of environmental carcinogens? Radiat Prot Dosimetry

132 (2): 228 – 231

Kabat GC, O'Leary ES, Schoenfeld ER, Greene JM, Grimson R, Henderson K, Kaune WT, Gammon MD, Britton JA,

Teitelbaum SL, Neugut AI, Leske MC (2003): Electric blanket use and breast cancer on Long Island. Epidemiology 14

(5): 514 - 520

Saito T, Nitta H, Kubo O, Yamamoto S, Yamaguchi N, Akiba S, Honda Y, Hagihara J, Isaka K, Ojima T, Nakamura Y,

Mizoue T, Ito S, Eboshida A, Yamazaki S, Sokejima S, Kurokawa Y, Kabuto M (2010): Power-frequency magnetic fields

and childhood brain tumors: a case-control study in Japan. J Epidemiol 20 (1): 54 - 61

Karipidis K, Benke G, Sim M, Fritschi L, Yost M, Armstrong B, Hughes AM, Grulich A, Vajdic CM, Kaldor J, Kricker A

(2007): Occupational exposure to power frequency magnetic fields and risk of non-Hodgkin lymphoma. Occup Environ

Med 64 (1): 25 – 29

Kaufman DW, Anderson TE, Issaragrisil S (2009): Risk factors for leukemia in Thailand. Ann Hematol 88 (11): 1079 -

1088

Kelsh MA, Sahl JD (1997): Mortality among a cohort of electric utility workers, 1960-1991. Am J Ind Med 31 (5): 534 -

544

Khalil AM, Quasem W, Amoura F (1993): Cytogenetic changes in human lymphocytes from workers occupationally ex-

posed to high-voltage electromagnetic fields. Electromagn Biol Med 12 (1): 17 – 26

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 452 -

Khalil AM, Qassem W (1991): Cytogenetic effects of pulsing electromagnetic field on human lymphocytes in vitro: chro-

mosome aberrations, sister-chromatid exchanges and cell kinetics. Mutat Res 247: 141 - 146

Kharazi A, Babbitt JT (1999): Primary brain tumor incidence in mice exposed to split-dose ionizing radiation and circularly

polarized 60 Hz magnetic fields. Cancer Lett 147: 149 – 156

Kheifets L, Ahlbom A, Crespi CM, Draper G, Hagihara J, Lowenthal RM, Mezei G, Oksuzyan S, Schüz J, Swanson J,

Tittarelli A, Vinceti M, Wünsch-Filho V (2010): Pooled analysis of recent studies on magnetic fields and childhood leu-

kaemia. Br J Cancer 103 (7): 1128 – 1135

Kheifets L, Renew D, Sias G, Swanson J (2010): The Authors' Reply on Comments on Kheifets et al. "Extremely low

frequency electric fields and cancer: Assessing the evidence". Bioelectromagnetics 31 (2): 102 - 103

Kheifets L, Renew D, Sias G, Swanson J (2010): Extremely low frequency electric fields and cancer: assessing the evi-

dence. Bioelectromagnetics 31 (2): 89 – 101

Kheifets L, Bowman JD, Checkoway H, Feychting M, Harrington JM, Kavet R, Marsh G, Mezei G, Renew DC, van

Wijngaarden E (2009): Future needs of occupational epidemiology of extremely low frequency electric and magnetic

fields: review and recommendations. Occup Environ Med 66 (2): 72 - 80

Kheifets L, Monroe J, Vergara X, Mezei G, Afifi AA (2008): Occupational electromagnetic fields and leukemia and brain

cancer: an update to two meta-analyses. J Occup Environ Med 50 (6): 677 – 688

Kheifets L, Ahlbom A, Johansen C, Feychting M, Sahl J, Savitz D (2007): Extremely low-frequency magnetic fields and

heart disease. Scand J Work Environ Health 33 (1): 5 – 12

Kheifets L, Afifi AA, Shimkhada R (2006): Public health impact of extremely low-frequency electromagnetic fields. Environ

Health Perspect 114 (10): 1532 - 1537

Kheifets L (2001): Electric and magnetic field exposure and brain cancer: Review, Bioelectromagnetics S120 - S131

Kheifets LI, Matkin CC (1999a): Industrialization, electromagnetic fields, and breast cancer risk. Environ Health Perspect

107 : 145 – 154

Kheifets I, Gilbert ES, Sussman SS, Guenel P, Sahl JD, Savitz DA, Theriault G (1999b): Comparative analyses of the

studies of magnetic fields and cancer in electric utility workers: studies from France, Canada, and the United States.

Occup Environ Med 56 (8): 567 – 574

Kheifets LI, Afifi AA, Buffler PA, Zhang ZW, Matkin CC (1997): Occupational electric and magnetic field exposure and

leukemia. A meta-analysis. J Occup Environ Med 1997; 39 (11): 1074 – 1091

Kheifets LI, Afifi AA, Buffler PA, Zhang ZW (1995): Occupational electric and magnetic field exposure and brain cancer: a

meta-analysis. J Occup Environ Med 37 (12): 1327 – 1341

Kim J, Ha CS, Lee HJ, Song K (2010): Repetitive exposure to a 60-Hz time-varying magnetic field induces DNA double-

strand breaks and apoptosis in human cells. Biochem Biophys Res Commun 400 (4): 739 - 744

Kim Y-W, Kim H-S, Lee J-S, Kim Y-J, Lee S-K, Seo J-N, Jung K-C, Kim N, Gimm Y-M (2009): Effects of 60 Hz 14 µT

Magnetic Field on the Apoptosis of Testicular Germ Cell in Mice. Bioelectromagnetics 30 (1): 66 - 72

Kirson ED, Dbaly V, Tovarys F, Vymazal J, Soustiel JF, Itzhaki A, Mordechovich D, Steinberg-Shapira S, Gurvich Z,

Schneiderman R, Wasserman Y, Salzberg M, Ryffel B, Goldsher D, Dekel E, Palti Y (2007): Alternating electric fields

arrest cell proliferation in animal tumor models and human brain tumors. Proc Natl Acad Sci USA, 104 (24): 10152 -

10157

Klaeboe L, Blaasaas KG, Haldorsen T, Tynes T (2005): Residential and occupational exposure to 50-Hz magnetic fields

and brain tumours in Norway: A population-based study. Int J Cancer 115: 137 - 141

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 453 -

Kleinerman RA, Kaune WT, Hatch EE, Wacholder S, Linet MS, Robison LL, Niwa S, Tarone RE (2000): Are children

living near high-voltage power lines at increased risk of acute lymphoblastic leukemia? Am J Epidemiol 151 (5): 512 - 515

Kliukiene J, Tynes T, Andersen A (2004): Residential and occupational exposures to 50-Hz magnetic fields and breast

cancer in women: a population-based study. Am J Epidemiol 159 (9): 852 - 861

Kliukiene J, Tynes T, Martinsen JI, Blaasaas KG, Andersen A (1999): Incidence of breast cancer in a Norwegian cohort

of women with potential workplace exposure to 50 Hz magnetic fields. Am J Ind Med 36 (1): 147 - 154

Koh EK, Ryu BK, Jeong DY, Bang IS, Nam MH, Chae KS (2008): A 60-Hz sinusoidal magnetic field induces apoptosis of

prostate cancer cells through reactive oxygen species. Int J Radiat Biol 84 (11): 945 – 955

Korpinen LH, Pääkkönen RJ (2010): Occupational exposure to electric and magnetic fields during work tasks at 110 kV

substations in the Tampere region. Bioelectromagnetics 31 (3): 252 - 254 (

Kowalczuk CI, Saunders TH (1995): Dominant lethal studies in male mice after exposure to a 50 Hz magnetic field. Mutat

Res 328: 229 - 237

Kroll ME, Swanson J, Vincent TJ, Draper GJ (2010): Childhood cancer and magnetic fields from high-voltage power lines

in England and Wales: a case-control study. Br J Cancer 103 (7): 1122 - 1127

Kurokawa Y, Kubo O (2006): Childhood leukemia and magnetic fields in Japan: a case-control study of childhood leuke-

mia and residential power-frequency magnetic fields in Japan. Int J Cancer 119 (3): 643 - 650

Kurokawa Y, Nitta H, Imai H, Kabuto M (2003a): Can extremely low frequency alternating magnetic fields modulate heart

rate or its variability in humans? Auton Neurosci 105 (1): 53 – 61

Kurokawa Y, Nitta H, Imai H, Kabuto M (2003b): Acute exposure to 50 Hz magnetic fields with harmonics and transient

components: lack of effects on nighttime hormonal secretion in men. Bioelectromagnetics 24: 12 - 20

Laden F, Neas LM, Tolbert PE, Holmes MD, Hankinson SE, Spiegelman D, Speizer FE, Hunter DJ (2000): Electric blan-

ket use and breast cancer in the Nurses' Health Study. Am J Epidemiol 152 (1): 41 - 49

Lee GM, Neutra RR, Hristova L, Yost M, Hiatt RA (2002): A nested case-control study of residential and personal mag-

netic field measures and miscarriages. Epidemiology 13 (1): 21 – 31

Lee HJ, Gimm YM, Choi HD, Kim N, Kim SH, Lee YS (2010): Chronic exposure of Sprague-Dawley rats to 20 kHz trian-

gular magnetic fields. Int J Radiat Biol 86 (5): 384 - 389

Li CY, Mezei G, Sung FC, Silva M, Chen PC, Lee PC, Chen LM (2007): Survey of residential extremely-low-frequency

magnetic field exposure among children in Taiwan. Environ Int 33 (2): 233 – 238

Li CY, Sung FC, Wu SC (2002): Risk of cognitive impairment in relation to elevated exposure to electromagnetic fields. J

Occup Environ Med 44 (1): 66 - 72

Li CY, Theriault G, Lin RS (1997): Residential exposure to 60-Hertz magnetic fields and adult cancers in Taiwan. Epide-

miology 8 (1): 25 - 30

Li DK, Neutra RR (2002a): Magnetic fields and miscarriage. Epidemiology 13 (2): 237 - 238

Li DK, Odouli R, Wi S, Janevic T, Golditch I, Bracken TD, Senior R, Rankin R, Iriye R (2002b): A population-based pro-

spective cohort study of personal exposure to magnetic fields during pregnancy and the risk of miscarriage. Epidemiology

13 (1): 9 - 20

Li P, McLaughlin J, Infante-Rivard C (2009): Maternal occupational exposure to extremely low frequency magnetic fields

and the risk of brain cancer in the offspring. Cancer Causes Control 20 (6): 945 – 955

Linet MS, Wacholder S, Zahm SH (2003): Interpreting epidemiologic research: lessons from studies of childhood cancer.

Epidemiology (1): 92 - 94

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 454 -

Linet MS, Hatch EE, Kleinerman RA, Robison LL, Kaune WT, Friedman DR, Severson RK, Haines CM, Hartsock CT,

Niwa S, Wacholder S, Tarone RE (1997): Residential exposure to magnetic fields and acute lymphoblastic leukemia in

children. N Engl J Med 337 (1): 1 – 7

Linet MS, Malker HSR, McLaughlin JK, Weiner JA, Blot WJ, Ericsson JLE, Fraumeni Jr JF (1993): Non-Hodgkin’s lym-

phoma and occupation in Sweden: a registry based analysis. Brit J Ind Med 50: 79 - 84

Löscher W, Mevissen M (1994a): Animal studies on the role of 50/60-Hertz magnetic fields in carcinogenesis. Life Sci 54

(21): 1531 – 1543

Löscher W, Wahnschaffe U, Mevissen M, Lerchl A, Stamm A (1994b): Effects of weak alternating magnetic fields on

nocturnal melatonin production and mammary carcinogenesis in rats. Oncology 51 (3): 288 – 295

Löscher W, Mevissen M, Lehmacher W, Stamm A (1993): Tumor promotion in a breast cancer model by exposure to a

weak alternating magnetic field. Cancer Lett 71 (1-3): 75 – 81

London SJ, Pogoda JM, Hwang KL, Langholz B, Monroe KR, Kolonel LN, Kaune WT, Peters JM, Henderson BE (2003):

Residential magnetic field exposure and breast cancer risk: a nested case-control study from a multiethnic cohort in Los

Angeles County, California. Am J Epidemiol 158 (10): 969 - 980

London SJ, Thomas DC, Bowman JD, Sobel E, Cheng TC, Peters JM (1991): Exposure to residential electric and mag-

netic fields and risk of childhood leukemia. Am J Epidemiol 134 (9): 923 - 937

Loomis DP, Savitz DA, Ananth CV (1994): Breast cancer mortality among female electrical workers in the United States.

J Natl Cancer Inst 86 (12): 921 - 925

Lundesberg LS, Braken MB, Belanger K (1995): Occupationally related magnetic field exposure and male subfertility.

Fertil Steril 63: 384 – 391

Maslanyj M, Lightfoot T, Schüz J, Sienkiewicz Z, McKinlay A (2010): A precautionary public health protection strategy for

the possible risk of childhood leukaemia from exposure to power frequency magnetic fields. BMC Public Health 10 (1):

673

Maslanyj M, Simpson J, Roman E, Schüz J (2009): Power frequency magnetic fields and risk of childhood leukaemia:

misclassification of exposure from the use of the 'distance from power line' exposure surrogate. Bioelectromagnetics 30

(3): 183 – 188

Maslanyj MP, Mee TJ, Renew DC, Simpson J, Ansell P, Allen SG, Roman E (2007): Investigation of the sources of resi-

dential power frequency magnetic field exposure in the UK Childhood Cancer Study. J Radiol Prot 27 (1): 41 – 58

McBride ML, Gallagher RP, Theriault G, Armstrong BG, Tamaro S, Spinelli JJ, Deadman JE, Fincham S, Robson D, Choi

W (1999): Power-frequency electric and magnetic fields and risk of childhood leukemia in Canada. Am J Epidemiol 149

(9): 831 - 842

McCormick DL, Ryan BM, Findlay JC, Gauger JR, Johnson TR, Morrissey RL, Boorman GA (1998): Exposure to 60 Hz

magnetic fields and risk of lymphomia in PIM transgenic and TSG-p53 (p53 knockout) mice. Carcinogenesis 19 (9): 1649

- 1653

McElroy JA, Egan KM, Titus-Ernstoff L, Anderson HA, Trentham-Dietz A, Hampton JM, Newcomb PA (2007): Occupa-

tional Exposure to Electromagnetic Field and Breast Cancer Risk in a Large, Population-Based, Case-Control Study in

the United States. J Occup Environ Med 49 (3): 266 – 274

McElroy JA, Newcomb PA, Trentham-Dietz A, Hampton JM, Kanarek MS, Remington PL (2002): Endometrial cancer

incidence in relation to electric blanket use. Am J Epidemiol 156 (3): 262 – 267

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 455 -

McElroy JA, Newcomb PA, Remington PL, Egan KM, Titus-Ernstoff L, Trentham-Dietz A, Hampton JM, Baron JA,

Stampfer MJ, Willett WC (2001): Electric blanket or mattress cover use and breast cancer incidence in women 50-79

years of age. Epidemiology 12 (6): 613 - 617

McLean JR, Thansandote A, Lecuyer D, Goddard M, Tryphonas L, Scaiano JC, Johnson F (1995): A 60-Hz magnetic

field increases the incidence of squamous cell carcinomas in mice previously exposed to chemical carcinogens. Cancer

Lett 92 (2): 121 - 125

McLean JR, Stuchly MA, Mitchel RE, Wilkinson D, Yang H, Goddard M, Lecuyer DW, Schunk M, Callary E, Morrison D

(1991): Cancer promotion in a mouse-skin model by a 60-Hz magnetic field: II. Tumor development and immune re-

sponse. Bioelectromagnetics 12 (5): 273 - 287

McNamee DA, Corbacio M, Weller JK, Brown S, Prato FS, Thomas AW, Legros AG (2010): The cardiovascular response

to an acute 1800-microT, 60-Hz magnetic field exposure in humans. Int Arch Occup Environ Health 83 (4): 441 – 454

McNamee DA, Legros AG, Krewski DR, Wisenberg G, Prato FS, Thomas AW (2009): A literature review: the cardiovas-

cular effects of exposure to extremely low frequency electromagnetic fields. Int Arch Occup Environ Health 82 (8): 919 –

933

McNamee JP, Bellier PV, Chauhan V, Gajda GB, Lemay E, Thansandote A (2005): Evaluating DNA damage in rodent

brain after acute 60 Hz magnetic-field exposure. Radiat Res 164 (6): 791 - 797

Mejia-Arangure JM, Fajardo-Gutierrez A, Perez-Saldivar ML, Gorodezky C, Martinez-Avalos A, Romero-Guzman L,

Campo-Martinez MA, Flores-Lujano J, Salamanca-Gomez F, Velasquez-Perez L (2007): Magnetic fields and acute leu-

kemia in children with Down syndrome. Epidemiology 18 (1): 158 - 161

Mester B, Nieters A, Deeg E, Elsner G, Becker N, Seidler A (2006): Occupation and malignant lymphoma: a population

based case control study in Germany. Occup Environ Med 63 (1): 17 - 26

Mevissen M, Häußler M (1998): Acceleration of Mammary Tumorigenesis by Exposure of 7.12-

Dimethylbenz(a)antracene Treated Female Rats in a 50 Hz, 100 µT Magnetic Field: Replication Study. J Toxicol and

Environ Health, Part A 53: 401 - 418

Mevissen M, Lerchl A, Löscher W (1996): Study on pineal function and DMBA-induced breast cancer formation in rats

during exposure to a 100-mG, 50 Hz magnetic field. J Toxicol Environ Health 48 (2): 169 – 185

Mezei G, Gadallah M, Kheifets L (2008): Residential Magnetic Field Exposure and Childhood Brain Cancer: A Meta-

Analysis. Epidemiology 424 – 430

Mezei G, Cher D, Kelsh M, Edinboro C, Chapman P, Kavet R (2005): Occupational magnetic field exposure, cardiovas-

cular disease mortality, and potential confounding by smoking. Ann Epidemiol 15 (8): 622 – 629

Michaelis J, Schüz J, Meinert R, Zemann E, Grigat JP, Kaatsch P, Kaletsch U, Miesner A, Brinkmann K, Kalkner W,

Karner H (1998): Combined risk estimates for two German population-based case-control studies on residential magnetic

fields and childhood acute leukemia. Epidemiology 9 (1): 92 - 94

Michaelis J, Schüz J, Meinert R, Menger M, Grigat JP, Kaatsch P, Kaletsch U, (1997): Childhood leukemia and electro-

magnetic fields: results of a population-based case-control study in Germany. Cancer Causes Control 8 (2): 167 - 174

Milham S (2010): Historical evidence that electrification caused the 20th century epidemic of "diseases of civilization".

Med Hypotheses 74 (2): 337 – 345

Milham S, Morgan L (2009): Author reply on RE: A new electromagnetic exposure metric: High frequency voltage tran-

sients associated with increased cancer incidence in teachers in california school. Am J Ind Med 2009; 52 (4): 352

Milham S, Morgan LL (2008): A new electromagnetic exposure metric: High frequency voltage transients associated with

increased cancer incidence in teachers in a California school. Am J Ind Med 51 (8): 579 – 586

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 456 -

Milham Jr S (1982): Mortality from leukemia in workers exposed to electrical and magnetic fields. N Engl J Med 307 (4):

249

Miller AB, Green LM (2010): Electric and magnetic fields at power frequencies. Chronic Dis Can: 69 - 83

Miller RD, Neuberger JS, Gerald KB (1997): Brain cancer and leukemia and exposure to power-frequency (50- to 60-Hz)

electric and magnetic fields. Epidemiol Rev 19 (2): 273 – 293

Miyakoshi J, Yoshida M, Shibuya K, Hiraoka M (2000): Exposure to strong magnetic field at power frequency potentiates

X-ray-induced DNA strand breaks. Radiat Res 41: 293 – 302

Miyakoshi J, Koji Y (1999): Long-term exposure to magnetic field (5 mT at 60 Hz) increases X-ray-induced mutations. J

Radiat Res 40: 13 - 21

Moulder JE, Foster KR (1998): Power-frequency fields and cancer. Crit Rev Biomed Eng 26: 1 - 116

Myers A, Clayden AD, Cartwright RA, Cartwright SC (1990): Childhood cancer and overhead powerlines: a case-control

study. Br J Cancer 62 (6): 1008 - 1014

Nakasono S, Ikehata M, Dateki M, Yoshie S, Shigemitsu T, Negishi T (2008): Intermediate frequency magnetic fields do

not have mutagenic, co-mutagenic or gene conversion potentials in microbial genotoxicity tests. Mutat Res 649 (1-2): 187

– 200

Negishi T, Imai S, Shibuya K, Nishimura I, Shigemitsu T (2008): Lack of promotion effects of 50 Hz magnetic fields on

7.12-dimethylbenz(a)anthracene-induced malignant lymphoma/lymphatic leukemia in mice. Bioelectromagnetics 29 (1):

29 – 38

Negishi T, Imai S, Itabashi M, Nishimura I, Sasano T (2002): Studies of 50 Hz circularly polarized magnetic fields of up to

350 µT on reproduction embryo-fetal development in rats: Exposure during organogenesis or during preimplantation.

Bioelectromagnetics 23 (5): 369 - 389

Neutra RR, Li D (2008): Magnetic fields and miscarriage: a commentary on Mezei et al., JESEE 2006. J Expo Sci Envi-

ron Epidemiol 18 (6): 537 – 8

Nevelsteen S, Legros JJ, Crasson M (2007): Effects of information and 50 Hz magnetic fields on cognitive performance

and reported symptoms. Bioelectromagnetics 28 (1): 53 - 63

Noonan CW, Reif JS, Yost M, Touchstone J (2002): Occupational exposure to magnetic fields in case-referent studies of

neurodegenerative diseases. Scand J Work Environ Health 28 (1): 42 – 48

Novikov VV, Novikov GV, Fesenko EE (2009): Effect of weak combined static and extremely low-frequency alternating

magnetic fields on tumor growth in mice inoculated with the Ehrlich ascites carcinoma. Bioelectromagnetics 30 (5): 343 –

351

Ohgaki H (2009): Epidemiology of brain tumors. Methods Mol Biol 472: 323 - 342

Olsen JH, Nielsen A, Schulgen G (1993): Residence near high voltage facilities and risk of cancer in children. BMJ 307

(6909): 891 - 895

Oppenheimer M, Preston-Martin S (2002): Adult onset acute myelogenous leukemia and electromagnetic fields in Los

Angeles County: Bed-heating and occupational exposures. Bioelectromagnetics 23 (6): 411 - 415

Otaka Y, Chida T, Kitamura S (2002): Carcinogenicity test in B6C3F1 mice after parental and prenatal exposure to 50 Hz

magnetic fields. Bioelectromagnetics 23 (3): 206 - 213

Pan SY, Ugnat AM, Mao Y (2005): Occupational risk factors for brain cancer in Canada. J Occup Environ Med 47 (7):

704 - 717

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 457 -

Park RM, Schulte PA, Bowman JD, Walker JT, Bondy SC, Yost MG, Touchstone JA, Dosemeci M (2005): Potential oc-

cupational risks for neurodegenerative diseases. Am J Ind Med 48 (1): 63 - 77

Pearce MS, Hammal DM, Dorak MT, McNally RJ, Parker L (2007): Paternal occupational exposure to electro-magnetic

fields as a risk factor for cancer in children and young adults: a case-control study from the North of England. Pediatr

Blood Cancer 49 (3): 280 - 286

Pelissari DM, Barbieri FE, Wünsch-Filho V (2009): Magnetic fields and acute lymphoblastic leukemia in children: a sys-

tematic review of case-control studies. Cad Saude Publica 25: S441 - S452

Peplonska B, Stewart P, Szeszenia-Dabrowska N, Rusiecki J, Garcia-Closas M, Lissowska J, Bardin-Mikolajczak A,

Zatonski W, Gromiec J, Brzeznicki S, Brinton LA, Blair A (2007): Occupation and breast cancer risk in Polish women: A

population-based case-control study. Am J Ind Med 50 (2): 97 - 111

Peters JM (1993): Exposure to residential electric and magnetic fields and risk of childhood leukemia. Radiat Res 133:

131 – 132

Petridou E, Trichopoulos D, Kravaritis A, Pourtsidis A, Dessypris N, Skalkidis Y, Kogevinas M, Kalmanti M, Koliouskas D,

Kosmidis H, Panagiotou JP, Piperopoulou F, Tzortzatou F, Kalapothaki V (1997): Electrical power lines and childhood

leukemia: a study from Greece. Int J Cancer 73 (3): 345 – 348

Petridou E, Kassimos D, Kalmanti M, Kosmidis H, Haidas S, Flytzani V, Tong D, Trichopoulos D (1993): Age of exposure

to infections and risk of childhood leukemia. Brit Med J 307: 774

Pfluger DH, Minder CE (1996): Effects of exposure to 16.7 Hz magnetic fields on urinary 6-hydroxymelatonin sulfate

excretion of Swiss railway workers. J Pineal Res 21 (2): 91 – 100

Pollan M, Gustavsson P, Floderus B (2001): Breast cancer, occupation, and exposure to electromagnetic fields among

Swedish men. Am J Ind Med 39 (3): 276 - 285

Potischman N, Gammon MD, Schoenberg JB, Britton JA, Kelsey JL, Stanford JL, Malone KE, Coates RJ, Brogan DJ,

Swanson CA, Brinton LA (1998): Electric blanket use and breast cancer risk among younger women. Am J Epidemiol 148

(6): 556 – 563

Poulletier de Gannes F, Lagroye I, Veyret B (2010): European Health Risk Assessment Network on Electromagnetic

Fields Exposure (EFHRAN): D3 - Report on the analysis of risks associated to exposure to EMF: in vitro and in vivo

(animals) studies. European Commission 2010: 1 - 31

Preston-Martin S, Navidi W, Thomas D, Lee PJ, Bowman J, Pogoda J (1996a): Los Angeles study of residential magnetic

fields and childhood brain tumors. Am J Epidemiol 143 (2): 105 - 119

Preston-Martin S, Gurney JG, Pogoda JM, Holly EA, Mueller BA (1996b): Brain tumor risk in children in relation to use of

electric blankets and water bed heaters. Results from the United States West Coast Childhood Brain Tumor Study. Am J

Epidemiol 143 (11): 1116 - 1122

Preston-Martin S, Peters JM, Yu MC, Garabrant DH, Bowman JD (1988): Myelogenous leukemia and electric blanket

use. Bioelectromagnetics 9 (3): 207 - 213

Qiu C, Fratiglioni L, Karp A, Winblad B, Bellander T (2004): Occupational exposure to electromagnetic fields and risk of

Alzheimer's disease. Epidemiology 15 (6): 687 – 694

Rajaei F, Borhani N, Sabbagh-Ziarani F, Mashayekhi F (2010): Effects of extremely low-frequency electromagnetic field

on fertility and heights of epithelial cells in pre-implantation stage endometrium and fallopian tube in mice. Zhong Xi Yi Jie

He Xue Bao 8 (1): 56 – 60

Reynolds P, Elkin E, Scalf R, Von Behren J, Neutra RR (2001): A case-control pilot study of traffic exposures and early

childhood leukemia using a geographic information system. Bioelectromagnetics 22 (S5): S58 - S68

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 458 -

Rodvall Y, Ahlbom A, Stenlund C, Preston-Martin S, Lindh T, Spannare B (1998): Occupational exposure to magnetic

fields and brain tumours in central Sweden. Eur J Epidemiol 14 (6): 563 - 569

Röösli M (2008a): Commentary: Epidemiological research on extremely low frequency magnetic fields and Alzheimer's

disease-biased or informative? Int J Epidemiol 37 (2): 341 – 343

Röösli M, Egger M, Pfluger D, Minder C (2008b): Cardiovascular mortality and exposure to extremely low frequency

magnetic fields: a cohort study of Swiss railway workers. Environ Health 7: 35

Röösli M, Lortscher M, Egger M, Pfluger D, Schreier N, Lortscher E, Locher P, Spoerri A, Minder C (2007a): Mortality

from neurodegenerative disease and exposure to extremely low-frequency magnetic fields: 31 years of observations on

Swiss railway employees. Neuroepidemiology 28 (4): 197 – 206

Röösli M, Lörtscher M, Egger M, Pflüger D, Schreier N, Lortscher E, Locher P, Spoerri A, Minder C (2007b): Leukaemia,

brain tumours and exposure to extremely low frequency magnetic fields: cohort study of Swiss railway employees. Occup

Environ Med 64 (8): 553 – 559

Rosenbaum PF, Vena JE, Zielezny MA, Michalek AM (1994): Occupational exposures associated with male breast can-

cer. Am J Epidemiol; 139 (1): 30 – 36

Sahl J, Mezei G, Kavet R, McMillan A, Silvers A, Sastre A, Kheifets L (2002): Occupational magnetic field exposure and

cardiovascular mortality in a cohort of electric utility workers. Am J Epidemiol 156 (10): 913 – 918

Sahl JD (1994a): Viral contacts confound studies of childhood leukemia and high-voltage transmission lines. Cancer

Causes Control 5 (3): 279 – 283

Sahl JD, Kelsh MA, Smith RW, Aseltine DA (1994b): Exposure to 60 Hz magnetic fields in the electric utility work envi-

ronment. Bioelectromagnetics 15 (1): 21 – 32

Sahl JD, Kelsh MA, Greenland S (1993): Cohort and nested case-control studies of hematopoietic cancers and brain

cancer among electric utility workers. Epidemiology 4 (2): 104 – 114

Sait ML, Wood AW, Kirsner RL (2006): Effects of 50 Hz magnetic field exposure on human heart rate variability with

passive tilting. Physiol Meas 27 (1): 73 - 83

Sait ML, Wood AW, Sadafi HA (1999): A study of heart rate and heart rate variability in human subjects exposed to occu-

pational levels of 50 Hz circularly polarised magnetic fields. Med Eng Phys 21 (5): 361 – 369

Saito T, Nitta H, Kubo O, Yamamoto S, Yamaguchi N, Akiba S, Honda Y, Hagihara J, Isaka K, Ojima T, Nakamura Y,

Mizoue T, Ito S, Eboshida A, Yamazaki S, Sokejima S, Kurokawa Y, Kabuto M (2010): Power-frequency magnetic fields

and childhood brain tumors: a case-control study in Japan. J Epidemiol 20 (1): 54 - 61

Saito A, Takayama Y, Moriguchi H, Kotani K, Jimbo Y (2009): Developmental effects of low frequency magnetic fields on

P19-derived neuronal cells. Conf Proc IEEE Eng Med Biol Soc 1: 5942 – 5945

Santibanez M, Bolumar F, Garcia AM (2007): Occupational risk factors in Alzheimer's disease: a review assessing the

quality of published epidemiological studies. Occup Environ Med 64 (11): 723 – 732

Sardari D, Verga N (2010): Calculation of externally applied electric field intensity for disruption of cancer cell prolifera-

tion. Electromagn Biol Med 2010; 29 (1-2): 26 - 30

Sarimov R, Markova E, Johansson F, Jenssen D, Belyaev IY (2005): Exposure to ELF magnetic field tuned to Zn inhibits

growth of cancer cells. Bioelectromagnetics 26 (8): 631 - 638

Sasser LB, Anderson LE, Morris JE, Miller DL, Walborg EF Jr, Kavet R, Johnston DA, DiGiovanni J (1998): Lack of a co-

promoting effect of a 60 Hz magnetic field on skin tumorigenesis in SENCAR mice. Carcinogenesis 19 (9): 1617 – 1621

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 459 -

Sastre A, Graham C, Cook MR (2000): Brain frequency magnetic fields alter cardiac autonomic control mechanisms. Clin

Neurophysiol 111 (11): 1942 – 1948

Sastre A, Coor MR (1998): Nocturnal exposure to intermittent 60 Hz magnetic fields alters human cardiac rhythm. Bio-

electromagnetics 19: 98 – 106

Savitz DA, Liao D, Sastre A, Kleckner RC, Kavet R (1999): Magnetic field exposure and cardiovascular disease mortality

among electric utility workers. Am J Epidemiol 149 (2): 135 – 142

Savitz DA, Checkoway H, Loomis DP (1998a): Magnetic field exposure and neurodegenerative disease mortality among

electric utility workers. Epidemiology 9 (4): 398 – 404

Savitz DA, Loomis DP, Tse CK (1998b): Electrical occupations and neurodegenerative disease: analysis of U.S. mortality

data. Arch Environ Health 53 (1): 71 – 74

Savitz DA, Loomis DP (1995): Magnetic field exposure in relation to leukemia and brain cancer mortality among electric

utility workers. Am J Epidemiol 141 (2): 123 – 134

Savitz DA, John EM, Kleckner RC (1990): Magnetic field exposure from electric appliances and childhood cancer. Am J

Epidemiol 131 (5): 763 - 773

Savitz DA, Feingold L (1989): Association of childhood leukemia with residential traffic density. Scan J Work Environ

Health 15: 360 - 363

Savitz DA, Wachtel H, Barnes FA, John EM, Tvrdik JG (1988): Case-control study of childhood cancer and exposure to

60-Hz magnetic fields. Am J Epidemiol 128 (1): 21 - 38

Schmiedel S, Blettner M (2010): The association between extremely low-frequency electromagnetic fields and childhood

leukaemia in epidemiology: enough is enough? Br J Cancer 2010; 103 (7): 931 - 932

Schoenfeld ER, O'Leary ES, Henderson K, Grimson R, Kabat GC, Ahnn S, Kaune WT, Gammon MD, Leske MC (2003):

Electromagnetic fields and breast cancer on long island: a case-control study. Am J Epidemiol 158 (1): 47 – 58

Schreiber GH, Swaen GM, Meijers JM, Slangen JJ, Sturmans F (1993): Cancer mortality and residence near electricity

transmission equipment: a retrospective cohort study. Int J Epidemiol 22 (1): 9 - 15

Schröder JC, Savitz DA (1997): Lymphoma and multiple myeloma mortality in relation to magnetic field exposure among

electric utility workers. Am J Ind Med 32 (4): 392 - 402

Schüz J (2008a): Umweltfaktoren und Leukämierisiko bei Kindern: eine Übersicht. Umweltmed Forsch Prax 13 (4): 342 –

357

Schüz J, Ahlbom A (2008b): Exposure to electromagnetic fields and the risk of childhood leukaemia: a review. Radiat

Prot Dosimetry 132 (2): 202 - 211

Schüz J, Svendsen AL, Linet MS, McBride ML, Roman E, Feychting M, Kheifets L, Lightfoot T, Mezei G, Simpson J,

Ahlbom A (2007): Nighttime exposure to electromagnetic fields and childhood leukemia: an extended pooled analysis.

Am J Epidemiol, 166 (3): 263 – 269

Schüz J, Grigat JP, Brinkmann K, Michaelis J (2001a): Residential magnetic fields as a risk factor for childhood acute

leukaemia: Results from a German population-based case-control study. Int J Cancer 91 (5): 728 - 735

Schüz J, Grigat JP, Brinkmann K, Michaelis J (2001b): Childhood acute leukaemia and residential 16.7 Hz magnetic

fields in Germany. Br J Cancer 84 (5): 697 - 699

Schüz J, Grigat JP, Stormer B, Rippin G, Brinkmann K, Michaelis J (2000): Extremely low frequency magnetic fields in

residences in Germany. Distribution of measurements, comparison of two methods for assessing exposure, and predic-

tors for the occurrence of magnetic fields above background level. Radiat Environ Biophys 39 (4): 233 - 240

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 460 -

Seidler A, Geller P, Nienhaus A, Bernhardt T, Ruppe I, Eggert S, Hietanen M, Kauppinen T, Frolich L (2007): Occupa-

tional exposure to low frequency magnetic fields and dementia: a case-control study. Occup Environ Med 64 (2): 108 -

114

Severson RK, Stevens RG, Kaune WT, Thomas DB, Heuser L, Davis S, Sever LE (1988): Acute nonlymphocytic leuke-

mia and residential exposure to power frequency magnetic fields. Am J Epidemiol 128 (1): 10 - 20

Sharma M, Odenike OM (2008): DNA repair genes, electromagnetic fields and susceptibility to acute leukemia? Leuk

Lymphoma 49 (12): 2233 – 2234

Simko M, Dopp E, Kriehuber R (1999): Absence of synergistic effects on micronucleus formation after exposure to elec-

tromagnetic fields and asbestos fibers in vitro. Toxicol Let 108: 47 - 53

Simko M, Kriehuber R, Lange S (1998a): Micronucleus formation in human amnion cells after exposure to 50 Hz MF

applied horizontally and vertically. Mutat Res 418 (2-3): 101 – 111

Sienkiewicz Z, Schüz J, Poulsen AH, Cardis E (2010): European Health Risk Assessment Network on Electromagnetic

Fields Exposure (EFHRAN): D 2 - Report - risk analysis of human exposure to electromagnetic fields. European Com-

mission 2010: 1 - 28

Singh S et al. (1997): Mutagenic potential of benzo(a)pyrene and N-nitrodiethylamine is not affected by 50 Hz sinusoidal

magnetic field. Electro Magnetobiol 16: 169 - 175

Skinner J, Mee TJ, Blackwell RP, Maslanyj MP, Simpson J, Allen SG, Day NE (2002): Exposure to power frequency

electric fields and the risk of childhood cancer in the UK. Br J Cancer 87 (11): 1257 - 1266

Slesin L (2010): Comments on "Extremely low frequency electric fields and cancer: assessing the evidence" by Kheifets

et al. Bioelectromagnetics 31 (2): 102 – 103

Sobel E, Dunn M, Davanipour Z, Qian Z, Chui HC (1996): Elevated risk of Alzheimer's disease among workers with likely

electromagnetic field exposure. Neurology 47 (6): 1477 - 1481

Sobel E, Davanipour Z, Sulkava R, Erkinjuntti T, Wikstrom J, Henderson VW, Buckwalter G, Bowman JD, Lee PJ (1995):

Occupations with exposure to electromagnetic fields: a possible risk factor for Alzhe Rechberger mer's disease. Am J

Epidemiol 142 (5): 515 - 524

Soderberg KC, Naumburg E, Anger G, Cnattingius S, Ekbom A, Feychting M (2002): Childhood leukemia and magnetic

fields in infant incubators. Epidemiology 13 (1): 45 – 49

Sommer AM, Lerchl A (2006): 50 Hz magnetic fields of 1 mT do not promote lymphoma development in AKR/J mice.

Radiat Res 165 (3): 343 - 349

Sommer AM, Lerch A (2004): The risk of lymphoma in AKRIJ mice does not rise with chronic exposure to 50 Hz mag-

netic fields (1 mT and 100 mT). Rad Res 162: 194 - 200

Sorahan T, Kheifets L (2007): Mortality from Alzheimer's, motor neurone and Parkinson's disease in relation to magnetic

field exposure: findings from the study of UK electricity generation and transmission workers, 1973-2004. Occup Environ

Med 64 (12): 820 – 826

Sorahan T, Nichols L (2004): Mortality from cardiovascular disease in relation to magnetic field exposure: findings from a

study of UK electricity generation and transmission workers, 1973-1997. Am J Ind Med 45 (1): 93 – 102

Sorahan T, Nichols L, van Tongeren M, Harrington JM (2001): Occupational exposure to magnetic fields relative to mor-

tality from brain tumours: updated and revised findings from a study of United Kingdom electricity generation and trans-

mission workers, 1973-97. Occup Environ Med 58 (10): 626 – 630

Spinelli V, Chinot O, Cabaniols C, Giorgi R, Alla P, Lehucher-Michel MP (2010): Occupational and environmental risk

factors for brain cancer: a pilot case-control study in France. Presse Med 39 (2): e35 - e44

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 461 -

Stenlund C, Floderus B (1997): Occupational exposure to magnetic fields in relation to male breast cancer and testicular

cancer: a Swedish case-control study. Cancer Causes Control 8 (2): 184 - 191

Stevens RG (1987): Electric power use and breast cancer: a hypothesis. Am J Epidemiol 125: 556 - 561

Stronati L, Testa A (2004): Absence of genotoxicity in human blood cells exposed to 50 Hz magnetic fields as assessed

by comet assay, chromosome aberration, micronucleus, and sister chromtic exchange analyses. Bioelectomagnetics 25:

41 - 48

Svendsen AL, Weihkopf T, Kaatsch P, Schüz J (2007): Exposure to magnetic fields and survival after diagnosis of child-

hood leukemia: a German cohort study. Cancer Epidemiol Biomarkers Prev 16 (6): 1167 - 1171

Szmigielski S, Sobiczewska E (2009): Risk of neoplastic diseases in conditions of exposure to power magnetic fields--

epidemiologic investigations. (not english) Med Pr 60 (3): 223 - 233

Thériault G, Goldberg M, Miller AB, Armstrong B, Guenel P, Deadman JE, Imbernon E, To T, Chevalier A, Cyr D (1994):

Cancer risks associated with occupational exposure to magnetic fields among electric utility workers in Ontario and Que-

bec, Canada, and France: 1970-1989. Am J Epidemiol 139 (6): 550 – 572

Thun-Battersby S, Mevissen M, Löscher W (1999): Exposure of Sprague-Dawley rats to a 50-Hertz, 100-microTesla

magnetic field for 27 Weeks facilitates mammary tumorigenesis in the 7,12-dimethylbenz(a)-anthracene model of breast

cancer. Cancer Res 59 (15): 3627 - 3633

Tomenius L (1986): 50-Hz electromagnetic environment and the incidence of childhood tumors in Stockholm County.

Bioelectromagnetics 7 (2): 191 - 207

Touitou Y, Lambrozo J, Camus F, Charbuy H (2003): Magnetic fields and the melatonin hypothesis: a study of workers

chronically exposed to 50-Hz magnetic fields. Am J Physiol Regul Comp Physiol 284: R1529 – R1535

Turhal NS, Dane F, Ulus C, Sari S, Senturk N, Bingol D (2010): Cancer-related false knowledge in relatives of cancer

patients and the general public. J BUON 15 (2): 310 - 313

Tynes T, Klaeboe L, Haldorsen T (2003): Residential and occupational exposure to 50 Hz magnetic fields and malignant

melanoma: a population based study. Occup Environ Med 60 (5): 343 - 347

Tynes T, Haldorsen T (1997): Electromagnetic fields and cancer in children residing near Norwegian high-voltage power

lines. Am J Epidemiol 145 (3): 219 - 226

Tynes T, Reitan JB, Andersen A (1994): Incidence of cancer among workers in Norwegian hydroelectric power compa-

nies. Scand J Work Environ Health 20 (5): 339 – 344

UK Childhood Cancer Study Investigators (2000): Childhood cancer and residential proximity to power lines. Brit J Can-

cer 83: 1573 - 1580

UK Childhood Cancer Study Investigators (1999): Exposure to power-frequency magnetic fields and the risk of childhood

cancer. UK Childhood Cancer Study Investigators. Lancet 354 (9194): 1925 - 1931

Van Wijngaarden E (2003): An exploratory investigation of suicide and occupational exposure. J Occup Environ Med 45

(1): 96 – 101

Van Wijngaarden E, Nylander-French LA, Millikan RC, Savitz DA, Loomis D (2001a): Population-based case-control

study of occupational exposure to electromagnetic fields and breast cancer. Ann Epidemiol 11 (5): 297 - 303

Van Wijngaarden E, Savitz DA (2001b): Occupational sunlight exposure and mortality from non-Hodgkin lymphoma

among electric utility workers. J Occup Environ Med 43 (6): 548 – 553

Van Wijngaarden E, Savitz DA, Kleckner RC, Kavet R, Loomis D (2001c): Mortality patterns by occupation in a cohort of

electric utility workers. Am J Ind Med 40 (6): 667 – 673

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 462 -

Van Wijngaarden E, Savitz DA, Kleckner RC, Cai J, Loomis D (2000): Exposure to electromagnetic fields and suicide

among electric utility workers: a nested case-control study. Occup Environ Med 57 (4): 258 – 263

Vena JE, Freudenheim JL, Marshall JR, Laughlin R, Swanson M, Graham S (1994): Risk of premenopausal breast can-

cer and use of electric blankets. Am J Epidemiol 140 (11): 974 - 979

Verkasalo PK, Kaprio J, Varjonen J, Romanov K, Heikkila K, Koskenvuo M (1997): Magnetic fields of transmission lines

and depression. Am J Epidemiol 146 (12): 1037 – 1045

Verkasalo PK, Pukkala E, Kaprio J, Heikkila KV, Koskenvuo M (1996): Magnetic fields of high voltage power lines and

risk of cancer in Finnish adults: nationwide cohort study. BMJ 313 (7064): 1047 - 1051

Verkasalo PK, Pukkala E, Hongisto MY, Valjus JE, Jarvinen PJ, Heikkila KV, Koskenvuo M (1993): Risk of cancer in

Finnish children living close to power lines. BMJ 307 (6909): 895 - 899

Villeneuve PJ, Miller AB (2010): Comments on Kheifets et al. "Extremely low frequency electric fields and cancer: As-

sessing the evidence" Bioelectromagnetics 31 (5): 413 - 414

Villeneuve PJ, Agnew DA, Miller AB, Corey PN (2000a): Non-Hodgkin's lymphoma among electric utility workers in On-

tario: the evaluation of alternate indices of exposure to 60 Hz electric and magnetic fields. Occup Environ Med 57 (4):

249 – 257

Villeneuve PJ, Agnew DA, Miller AB, Corey PN, Purdham JT (2000b): Leukemia in electric utility workers: the evaluation

of alternative indices of exposure to 60 Hz electric and magnetic fields. Am J Ind Med 37 (6): 607 - 617

Wartenberg D (2001): Residential EMF exposure and childhood leukemia: Meta-analysis and population attributable risk.

Bioelectromagnetics 22 (S5): S86 - S104

Wechsler LS, Checkoway H, Franklin GM, Costa LG (1991): A pilot study of occupational and environmental risk factors

for Parkinson's disease. Neurotoxicology 12 (3): 387 - 392

Wertheimer N, Leeper E (1979): Electrical wiring configurations and childhood cancer. Am J Epidemiol 109 (3): 273 - 284

Wilson BW (1988): Chronic exposure to ELF fields may induce depression. Bioelectromagnetics 9 (2): 195 – 205

Yamazaki S, Sokejima S, Mizoue T, Eboshida A, Kabuto M, Yamaguchi N, Akiba S, Fukuhara S, Nitta H (2006): Associa-

tion between high voltage overhead transmission lines and mental health: A cross-sectional study. Bioelectromagnetics

27 (6): 473 – 478

Youngson JH, Clayden AD, Myers A, Cartwright RA (1991): A case/control study of adult haematological malignancies in

relation to overhead powerlines. Br J Cancer 63 (6): 977 – 985

Yousif L, Blettner M, Hammer GP, Zeeb H (2010): Testicular cancer risk associated with occupational radiation exposure:

a systematic literature review. J Radiol Prot 30 (3): 389 - 406

Zeni O, Lioi MB (2001): Combined exposure to extremely low frequency (ELF) magnetic fields and chemical mutagens:

Lack of genotoxic effects in human lymphocytes. Electro Magnetobiol 23: 331 - 341

Zheng T, Holford TR, Mayne ST, Owens PH, Zhang B, Boyle P, Carter D, Ward B, Zhang Y, Zahm SH (2000): Exposure

to electromagnetic fields from use of electric blankets and other in-home electrical appliances and breast cancer risk. Am

J Epidemiol 151 (11): 1103 – 1111

Zhu K, Hunter S, Payne-Wilks K, Roland CL, Forbes DS (2003): Use of electric bedding devices and risk of breast can-

cer in African-American women. Am J Epidemiol 158: 798 – 806

SONSTIGE BESCHWERDEN UND ERKRANKUNGEN

Aarholt E, Flinn EA, Smith CW (1981): Effects of low-frequency magnetic fields on bacterial growth rate. Phys Med Biol

26 (4): 613 - 621

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 463 -

Adair RK (1992): Criticism of Lednev’s mechanism for the influence of weak magnetic fields on biological systems. Bio-

electromagnetics 13: 231 – 235

Ahlbom A, Feychting M, Gustavsson A, Hallqvist J, Johansen C, Kheifets L, Olsen JH (2004): Occupational Magnetic

Field Exposure and Myocardial Infarction Incidence. Epidemiology 15 (4): 403 – 408

Ahmadian S, Zarchi SR, Bolouri B (2006): Effects of extremely-low-frequency pulsed electromagnetic fields on collagen

synthesis in rat skin. Biotechnol Appl Biochem, 43 (Pt 2): 71 – 75

Ahmed Z, Wieraszko A (2008): The mechanism of magnetic field-induced increase of excitability in hippocampal neu-

rons. Brain Res 1221: 30 – 40

Akdag MZ, Dasdag S, Ulukaya E, Uzunlar AK, Kurt MA, Taskin A (2010): Effects of Extremely Low-Frequency Magnetic

Field on Caspase Activities and Oxidative Stress Values in Rat Brain. Biol Trace Elem Res 2010: in press

Akdag Z, Dasdag S, Aksen F, Isik B, Yilmaz F (2006): Effect of ELF magnetic fields on lipid peroxidation, sperm count,

p53, and trace elements. Med Sci Monit 12 (11):R366- BR371

Akerstedt T, Arnetz B, Ficca G, Paulsson LE, Kallner A (1999): A 50-Hz electromagnetic field impairs sleep. J Sleep Res

8 (1): 77 - 81

Akpolat V, Celik MS, Celik Y, Akdeniz N, Ozerdem MS (2009): Treatment of osteoporosis by long-term magnetic field

with extremely low frequency in rats. Gynecol Endocrinol 25 (8): 524 – 529

Aksen F, Akdag Z, Ketani A, Yokus B, Kaya A, Dasdag S (2006): Effect of 50-Hz 1-mT magnetic field on the uterus and

ovaries of rats (electron microscopy evaluation).

Al-Akhras MA (2008): Influence of 50 Hz magnetic field on sex hormones and body, uterine, and ovarian weights of adult

female rats. Electromagn Biol Med 27 (2): 155 – 163

Al-Akhras MA, Darmani H, Elbetieha A (2006): Influence of 50 Hz magnetic field on sex hormones and other fertility pa-

rameters of adult male rats. Bioelectromagnetics, 27 (2): 127 - 131

Aldinucci C, Carretta A, Maiorca S, Rossi V, Ciccoli L, Pessina GP (2007): Synaptosome behaviour is unaffected by

weak pulsed electromagnetic fields. Bioelectromagnetics: 2007; 28 (6): 477 - 483

Alfieri RR, Bonelli MA, Pedrazzi G, Desenzani S, Ghillani M, Fumarola C, Ghibelli L, Borghetti AF, Petronini PG (2006):

Increased levels of inducible HSP70 in cells exposed to electromagnetic fields. Radiat Res 165 (1): 95 - 104

Amaroli A, Trielli F, Bianco B, Giordano S, Moggia E, Corrado MU (2006): Effects of a 50 Hz magnetic field on Dictyos-

telium discoideum (Protista). Bioelectromagnetics 27 (7): 528 - 534

Anselmo CW, Pereira PB, Catanho MT, Medeiros MC (2009): Effects of the electromagnetic field, 60 Hz, 3 microT, on

the hormonal and metabolic regulation of undernourished pregnant rats. Braz J Biol 69 (2): 397 – 404

Anselmo CW, Silva TL, Holanda TG, Prado LV, Cabral-Filho JE, Catanho MT, Medeiros MC

(2008): Influence of a 60 Hz, 3 microT, electromagnetic field on the somatic maturation of wistar rat offspring fed a re-

gional basic diet during pregnancy. Braz J Biol 68 (3): 641 – 648

Anselmo CW, Santos AA, Freire CM, Ferreira LM, Cabral Filho JE, Catanho MT, Medeiros Mdo C (2006): Influence of a

60 Hz, 3 µT, electromagnetic field on the reflex maturation of Wistar rats offspring from mothers fed a regional basic diet

during pregnancy. Nutr Neurosci 9 (5-6): 201 – 206

Antonini RA, Benfante R, Gotti C, Moretti M, Kuster N, Schuderer J, Clementi F, Fornasari D (2006): Extremely low-

frequency electromagnetic field (ELF-EMF) does not affect the expression of alpha3, alpha5 and alpha7 nicotinic recep-

tor subunit genes in SH-SY5Y neuroblastoma cell line. Toxicol Lett 164 (3): 268 - 277

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 464 -

Ardell JL, Cardinal R, Vermeulen M, Armour JA (2009): Dorsal spinal cord stimulation obtunds the capacity

of intrathoracic extracardiac neurons to transduce myocardial ischemia. Am J Physiol Regul Integr Comp

Physiol 297 (2): R470 - R477

Augello A, Della Chiara G, Primiani V, Moglie F (2006): Immunity tests of implantable cardiac pacemaker against CW

and pulsed ELF fields: experimental and numerical results IEEE Trans Electromagn Compat 48 (3): 502 – 515

Authors NL (2005): [Melatonin in the environmental medicine diagnosis in connection with electromagnetic fields: state-

ment of the commission "Methods and Quality Assurance in Environmental Medicine"] Bundesgesundheitsblatt Gesund-

heitsforschung Gesundheitsschutz 48 (12): 1406 - 1408

Aydin M, Cevik A, Kandemir F, Yuksel M, Apaydin A (2009): Evaluation of hormonal change, biochemical parameters,

and histopathological status of uterus in rats exposed to 50-Hz electromagnetic field. Toxicol Ind Health 25 (3): 153 – 158

Azanza MJ, del Moral A (1998): ELF-magnetic field induced effects on the bioelectric activity of single neurone cells.

Journal of Magnetism and Magnetic Materials 177-181 (2): 1451 – 1452

Baba T, Kameda M, Yasuhara T, Morimoto T, Kondo A, Shingo T, Tajiri N, Wang F, Miyoshi Y, Borlongan CV, Matsu-

mae M, Date I (2009): Electrical stimulation of the cerebral cortex exerts antiapoptotic, angiogenic, and anti-inflammatory

effects in ischemic stroke rats through phosphoinositide 3-kinase/Akt signaling pathway. Stroke 40 (11): e598 - e605

Babbitt JT, Kharazi AI (2000): Hematopoietic neoplasia in C57BL/6 mice exposed to split-dose ionizing radiation and

circularly polarized 60 Hz magnetic fields. Carcinogenesis 21: 1379 – 1389

Babouri A, Hedjeidj A, Guendouz L (2009): Experimental and theoretical investigation of implantable cardiac pacemaker

exposed to low frequency magnetic field. J Clin Monit Comput 23 (2): 63 – 73

Bakos J, Nagy N, Thuroczy G, Szabo LD (2002): One week of exposure to 50 Hz, vertical magnetic field does not reduce

urinary 6-sulphatoxymelatonin excretion of male wistar rats. Bioelectromagnetics 23 (3): 245 - 248

Bediz CS, Baltaci AK, Mogulkoc R, Oztekin E (2006): Zinc supplementation ameliorates electromagnetic field-induced

lipid peroxidation in the rat brain. Tohoku J Exp Med, 208 (2):133-140

Benfante R, Antonini RA, Kuster N, Schuderer J, Maercker C, Adlkofer F, Clementi F, Fornasari D (2008): The expres-

sion of PHOX2A, PHOX2B and of their target gene dopamine-beta-hydroxylase (DbetaH) is not modified by exposure to

extremely-low-frequency electromagnetic field (ELF-EMF) in a human neuronal model. Toxicol In Vitro 22 (6): 1489 –

1495

Berg A, Berg H (2006): Influence of ELF sinusoidal electromagnetic fields on proliferation and metabolite yield of fungi.

Electromagn Biol Med 25 (1): 71 - 77

Bernabo N, Tettamanti E, Russo V, Martelli A, Turriani M, Mattoli M, Barboni B (2010): Extremely low frequency electro-

magnetic field exposure affects fertilization outcome in swine animal model. Theriogenology 2010; 73 (9): 1293 – 1305

Bernabo N, Tettamanti E, Pistilli MG, Nardinocchi D, Berardinelli P, Mattioli M, Barboni B (2007): Effects of 50 Hz ex-

tremely low frequency magnetic field on the morphology and function of boar spermatozoa capacitated in vitro. Therio-

genology 67 (4): 801 – 815

Bernardini C, Zannoni A, Turba ME, Bacci ML, Forni M, Mesirca P, Remondini D, Castellani G, Bersani F (2007): Effects

of 50 Hz sinusoidal magnetic fields on Hsp27, Hsp70, Hsp90 expression in porcine aortic endothelial cells (PAEC). Bio-

electromagnetics 28:231-237

Bersani F, Cossarizza A, Franceschi C (1989): Effects of ELF pulsed electromagnetic fields on immunocompetent cells.

Alta Freq 58: 375 – 380

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 465 -

Bilotta TW, Zati A, Gnudi S, Figus E, Giardino R, Fini M, Pratelli L, Mongiorgi R (1994): Electromagnetic fields in the

treatment of postmenopausal osteoporosis: an experimental study conducted by densitometric, dry ash weight and meta-

bolic analysis of bone tissue. Chir Organi Mov 79 (3): 309 – 313

Blackman CF (2006): Can EMF exposure during development leave an imprint later in life? Electromagn Biol Med 25 (4):

217 – 225

Blackman CF, Benane SG, House DE (1991): The influence of temperature during electric- and magnetic-field-induced

alteration of calcium-ion release from in vitro brain tissue. Bioelectromagnetics 12 (3): 173 – 182

Blackman CF, Benane SG, House DE, Joines WT (1985): Effects of ELF (1-120 Hz) and modulated (50 Hz) RF fields on

the efflux of calcium ions from brain tissue in vitro. Bioelectromagnetics 6 (1): 1 – 11

Blackman CF, Benane SG, Kinney LS, Joines WT, House DE (1982): Effects of ELF fields on calcium-ion efflux from

brain tissue in vitro. Radiat Res 92 (3): 510 - 520

Blackwell RP, Reed AL (1985): Effects of electric field exposure on some indices of CNS arousal in the mouse. Bioelec-

tromagnetics 6 (1): 105 – 107

Bobacz K, Graninger WB, Amoyo L, Smolen JS (2006): Effect of pulsed electromagnetic fields on proteoglycan biosyn-

thesis of articular cartilage is age dependent. Ann Rheum Dis, 65 (7): 949 - 951

Borodin YI, Michurina SV, Arkhipov SA, Belkin AD, Jurakovsky IP (2008): Expression of intracellular molecular apoptosis

regulator Bcl-2 in the liver in isolated and combined exposure to 24-h illumination and industrial frequency magnetic field.

Bull Exp Biol Med 145 (4): 511 – 513

Brasnjevic I, Hof PA, Steinbusch HWM, Schmitz CH (2008): Accumulation of nuclear DNA damage or neuron loss: Mo-

lecular basis for a new approach to understanding selective neuronal vulnerability in neurodegenerative diseases. DNA

Repair 7: 1087-1097

Brendel H, Niehaus M, Lerchl A (2000): Direct suppressive effects of weak magnetic fields (50 Hz and 16 2/3 Hz) on

melatonin synthesis in the pineal gland of Djungarian hamsters (Phodopus sungorus). J Pineal Res 29 (4): 228 – 233

Brinkmann K, Schaefer H (Hrsg.) (1982): Der Elektrounfall. Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York, ISBN 3-540-

11003-8

Bruckner-Lea C, Durney CH, Janata J, Rappaport C, Kaminski (1992): Calcium binding to metallochromic dyes and

calmodulin in the presence of combined, AC-DC magnetic fields. Bioelectromagnetics 13: 147 - 167

Budak GG, Budak B, Ozturk GG, Muluk NB, Apan A, Seyhan N (2009): Effects of extremely low frequency electromag-

netic fields on transient evoked otoacoustic emissions in rabbits. Int J Pediatr Otorhinolaryngol 73 (3): 429 – 436

Burch JB, Reif JS, Yost MG, Keefe TJ, Pitrat CA (1999): Reduced excretion of a melatonin metabolite in workers ex-

posed to 60 Hz magnetic fields. Am J Epidemiol 150 (1): 27 - 36

Burch JB, Reif JS, Yost MG, Keefe TJ, Pitrat CA (1998): Nocturnal excretion of a urinary melatonin metabolite among

electric utility workers. Scand J Work Environ Health 24 (3): 183 – 189

Burchard JF, Nguyen DH, Rodriguez M (2006): Plasma concentrations of thyroxine in dairy cows exposed to 60 Hz elec-

tric and magnetic fields. Bioelectromagnetics 27 (7): 553 - 559

Burchard JF, Nguyen DH, Block E (1998): Effects of electric and magnetic fields on nucturnal melatonin concentrations in

dairy cows. J Dairy Sci 81: 722 - 727

Cakir DU, Yokus B, Akdag MZ, Sert C, Mete N (2009): Alterations of Hematological Variations in Rats Exposed to Ex-

tremely Low Frequency Magnetic Fields (50Hz). Arch Med Res 40 (5): 352 – 356

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 466 -

Callahan DE, Liburdy RP, Eckert VL, Dunham EE, Msestre MF, Parvin B, Johnston WE (1994): Effects of 50-Hz-

magnetic-fields on intracellular calcium oscillations in Jurkat cells: Single-cell fluorescence microscope imaging studies.

Abstract Book, 16th Annual Meeting of the BEMS in Copenhagen

Calota V, Dragoiu S, Meghea A, Giurginca M (2006): Decrease of luminol chemiluminescence upon exposure of human

blood serum to 50 Hz electric fields. Bioelectrochemistry 69 (1): 126 - 127

Calvo AC, Azanza MJ (1999): Electrophysiologic responses of snail brain neurons under applied 50-Hz alternating mag-

netic fields. Electro Magnetobiol 18 (3): 305 – 312

Cano MI, Pollán M (2001): Non-Hodgkin’s lymphomas ansd occupation in Sweden. Arch Occup Environ Health 74: 443 –

449

Canseven AG, Coskun S, Seyhan N (2008): Effects of various extremely low frequency magnetic fields on the free radi-

cal processes, natural antioxidant system and respiratory burst system activities in the heart and liver tissues. Indian J

Biochem Biophys 45 (5): 326 – 331

Canseven AG, Keskil ZA, Keskil S, Seyhan N (2007): Pentylenetetrazol-induced seizures are not altered by pre- or post-

drug exposure to a 50 Hz magnetic field. Int J Radiat Biol 83 (4): 231 - 235

Canseven AG, Seyhan N, Mirshahidi S, Imir T (2006): Suppression of natural killer cell activity on Candida stellatoidea by

a 50 Hz magnetic field. Electromagn Biol Med 25 (2): 79 - 85

Carrubba S, Frilot 2nd C, Hart FX, Chesson Jr AL, Marino AA (2009): The electric field is a sufficient physical determi-

nant of the human magnetic sense. Int J Radiat Biol 85 (7): 622 – 632

Carrubba S, Marino AA (2008): The effects of low-frequency environmental-strength electromagnetic fields on brain elec-

trical activity: a critical review of the literature. Electromagn Biol Med; 27 (2): 83 – 101

Chen C, Cui Y, Yue J, Huo X, Song T (2009): Enhancement of the hydrolysis activity of F0F1-ATPases using 60 Hz

magnetic fields. Bioelectromagnetics 30 (8): 663 – 668

Chung MK, Kim JC, Myung SH, Lee DI (2003): Developmental toxicity evaluation of ELF magnetic fields in Spraque-

Dawley rats. Bioelectromagnetics 24: 231 - 240

Cicekcibasi AE, Celik I, Salbacak A, Ozkan Y, Okudan N, Buyukmumcu M (2008): Determination of the effects of ex-

tremely low frequency electromagnetic fields on the percentages of peripheral blood leukocytes and histology of lymphoid

organs of the mouse. Saudi Med J 29 (1): 36 – 41

Cohen ED (2009): Effects of high-level pulse train stimulation on retinal function. J Neural Eng 6 (3): 035005

Contalbrigo L, Stelletta C, Falcioni L, Casella S, Piccione G, Soffritti M, Morgante M (2009): Effects of different electro-

magnetic fields on circadian rhythms of some haematochemical parameters in rats. Biomed Environ Sci 22 (4): 348 – 353

Coulton LA, Barker AT (1993): Magnetic fields and intracellular calcium: effects on lymphocytes exposed to conditions for

'cyclotron resonance'. Phys Med Biol 38 (3): 347 – 360

Cricenti A, Generosi R, Luce M, Perfetti P, Sanghera JS, Aggarwal ID, Tolk NH, Vobornik D, Margaritondo G, Piston DW,

Manni V, Grimaldi S, Lisi A, Rieti S (2008): Low-frequency electromagnetic field effects on functional groups in human

skin keratinocytes cells revealed by IR-SNOM. J Microsc 229 (Pt 3): 551 – 554

Cvetkovic D, Cosic I (2009): Alterations of human electroencephalographic activity caused by multiple extremely low

frequency magnetic field exposures. Med Biol Eng Comput 47 (10): 1063 – 1073

Davis S, Mirick DK, Chen C, Stanczyk FZ (2006): Effects of 60-Hz magnetic field exposure on nocturnal 6-

sulfatoxymelatonin, estrogens, luteinizing hormone, and follicle-stimulating hormone in healthy reproductive-age women:

results of a crossover trial. Ann Epidemiol 16 (8): 622 - 631

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 467 -

De Bruyn L, de Jager L, Kuyl JM (2001): The influence of long-term exposure of mice to randomly varied power fre-

quency magnetic fields on their nocturnal melatonin secretion patterns. Environ Res 85 (2): 115 - 121

De Oliveira JF, Wajnberg E, Esquivel DM, Weinkauf S, Winklhofer M, Hanzlik M (2010): Ant antennae: are they sites for

magnetoreception? J R Soc Interface 7 (42): 143 – 152

De Souza A, Sueiro L, Gonzalez LM, Licea L, Porras EP, Gilart F (2008): Improvement of the growth and yield of lettuce

plants by non-uniform magnetic fields. Electromagn Biol Med; 27 (2): 173 – 184

De Souza A, Garci D, Sueiro L, Gilart F, Porras E, Licea L (2006): Pre-sowing magnetic treatments of tomato seeds

increase the growth and yield of plants. Bioelectromagnetics 27(4):247-257

De Vocht (2010): "Dirty electricity": what, where, and should we care? J Expo Sci Environ Epidemiol 20 (5): 399 - 405

Del Re B, Bersani F, Mesirca P, Giorgi G (2006): Synthesis of DnaK and GroEL in Escherichia coli cells exposed to dif-

ferent magnetic field signals. Bioelectrochemistry 69 (1):99-103

Delimaris J, Tsilimigaki S, Messini-Nicolaki N, Ziros E, Piperakis SM (2006): Effects of pulsed electric fields on DNA of

human lymphocytes. Cell Biol Toxicol 22 (6): 409 - 415

Delle Monache S, Alessandro R, Iorio R, Gualtieri G, Colonna R (2008): Extremely low frequency electromagnetic fields

(ELF-EMFs) induce in vitro angiogenesis process in human endothelial cells. Bioelectromagnetics 29 (8): 640 – 648

Di Loreto S, Falone S, Caracciolo V, Sebastiani P, D'Alessandro A, Mirabilio A, Zimmitti V, Amicarelli F (2009): Fifty hertz

extremely low-frequency magnetic field exposure elicits redox and trophic response in rat-cortical neurons. J Cell Physiol

219 (2): 334 – 343

Doida Y, Miller MW, Brayman AA, Carstensen EL (1996): A test of the hypothesis that ELF magnetic fields affect calcium

uptake in rat thymocytes in vitro. Biochem Biophys Res Commun 227 (3): 834 – 838

Dyrda K, Khairy P (2008): Implantable rhythm devices and electromagnetic interference: myth or reality? Expert Rev

Cardiovasc Ther 6 (6): 823 – 832

El Zakhem H, Lanoiselle JL, Lebovka NI, Nonus M, Vorobiev E (2006): The early stages of Saccharomyces cerevisiae

yeast suspensions damage in moderate pulsed electric fields. Colloids Surf B Biointerfaces 47 (2): 189 - 197

Eleuteri AM, Amici M, Bonfili L, Cecarini V, Cuccioloni M, Grimaldi S, Giuliani L, Angeletti M, Fioretti E (2009): 50 Hz

extremely low frequency electromagnetic fields enhance protein carbonyl groups content in cancer cells: effects on pro-

teasomal systems. J Biomed Biotechnol: 834239

El-Fikri M, Goltz S, Eggert S (2005): Interference voltage threshold for cardiac pacemakers and defibrillators currently in

use. SchrR BAuA (FB 1059): 1 – 105

Eraslan G, Bilgili A, Akdogan M, Yarsan E, Essiz D, Altintas L (2007): Studies on antioxidant enzymes in mice exposed to

pulsed electromagnetic fields. Ecotoxicol Environ Saf 66 (2): 287 - 289

Erdal N, Gurgul S, Tamer L, Ayaz L (2008): Effects of Long-term Exposure of Extremely Low Frequency Magnetic Field

on Oxidative/Nitrosative Stress in Rat Liver. J Radiat Res (Tokyo) 49 (2): 181 – 187

Erren TC, Piekarski C (1999): Does winter darkness in the Arctic protect against cancer? Med Hypothesis 53 (1): 1 - 5

Espinosa JM, Liberti M, Lagroye I, Veyret B (2006): Exposure to AC and DC magnetic fields induces changes in 5-HT1B

receptor binding parameters in rat brain membranes. Bioelectromagnetics 27 (5): 414 - 422

European Commission: Possible health implications of subjective symptoms and electromagnetic fields. Arbete och Häl-

sa Vetenskaplig Skriftserie, Arbetslivinstitutet, 17184 Solna, Sverige, ISBN 91-7045-438-8, ISSN 0346-7821

Fadel RA, Salem AH, Ali MH, Abu-Saif AN (2006): Growth assessment of children exposed to low frequency electromag-

netic fields at the Abu Sultan area in Ismailia (Egypt). Anthropol Anz 64 (2): 211 - 226

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 468 -

Falone S, Mirabilio A, Carbone MC, Zimmitti V, Di Loreto S, Mariggio MA, Mancinelli R, Di Ilio C, Amicarelli F (2008):

Chronic exposure to 50Hz magnetic fields causes a significant weakening of antioxidant defence systems in aged rat

brain. Int J Biochem Cell Biol 40 (12): 2762 – 2770

Fassina L, Visai L, Benazzo F, Benedetti L, Calligaro A, De Angelis MG, Farina A, Maliardi V, Magenes G (2006): Effects

of electromagnetic stimulation on calcified matrix production by SAOS-2 cells over a polyurethane porous scaffold. Tis-

sue Eng 12 (7): 1985 – 1999

Fernie KJ, Bird DM (2000a): Effects of electromagnetic fields on the growth of nestling american kestrels. The Condor

102 (2): 461 – 465

Fernie KJ, Bird DM, Dawson RD, Lague PC (2000b): Effects of electromagnetic fields on the reproductive success of

American kestrels. Physiol Biochem Zool 73 (1): 60 – 65

Fernie KJ, Bird DM (1999): Effects of electromagnetic fields on body mass and food-intake of american kestrels. The

Condor 101 (3): 616 – 621

Fini M, Giavaresi G, Giardino R, Cavani F, Cadossi R (2006): Histomorphometric and mechanical analysis of the hy-

droxyapatite-bone interface after electromagnetic stimulation: An experimental study in rabbits. J Bone Joint Surg Br 88

(1): 123 - 128

Fischer G, Tausz M, Kock M, Grill D (2004): Effects of weak 16 2/3 Hz magnetic fields on growth parameters of young

sunflower and wheat seedlings. Bioelectromagnetics 25 (8): 638 - 641

Floderus B, Persson T, Stenlund C (1996): Magnetic-field Exposures in the Workplace: Reference Distribution and Expo-

sures in Occupational Groups. Int J Occup Environ Health 2 (3): 226 – 238

Focke F, Schuermann D, Kuster N, Schar P (2010): DNA fragmentation in human fibroblasts under extremely low fre-

quency electromagnetic field exposure. Mutat Res 683 (1-2): 74 – 83

Fojt L, Klapetek P, Strasak L, Vetterl V (2009): 50 Hz magnetic field effect on the morphology of bacteria. Micron 40 (8):

918 – 922

Fojt L, Strasak L, Vetterl V (2007): Effect of electromagnetic fields on the denitrification activity of Paracoccus denitrifi-

cans. Bioelectrochemistry 70 (1): 91 – 95

Frahm J, Mattsson MO, Simko M (2010): Exposure to ELF magnetic fields modulate redox related protein expression in

mouse macrophages. Toxicol Lett: Toxicol Lett 192 (3): 330 - 336

Frahm J, Lantow M, Lupke M, Weiss DG, Simko M (2006): Alteration in cellular functions in mouse macrophages after

exposure to 50 Hz magnetic fields. J Cell Biochem 99 (1): 168 - 177

Friedl AA, Ruhm W (2010): Editorial expression of concern regarding: Pilger A et al. (2004) No effects of intermittent 50

Hz EMF on cytoplasmic free calcium and on the mitochondrial membrane potential in human diploid fibroblasts. Environ

Biophys 43:203-207. Radiat Environ Biophys 2010: in press

Frilot 2nd C, Carrubba S, Marino AA (2009): Magnetosensory function in rats: localization using positron emission tomo-

graphy. Synapse 63 (5): 421 – 428

Gerardi G, De Ninno A, Prosdocimi M, Ferrari V, Barbaro F, Mazzariol S, Bernardini D, Talpo G (2008): Effects of elec-

tromagnetic fields of low frequency and low intensity on rats metabolism. Biomagn Res Technol: 6 (1)

Gezondheitsraad - Health Council of the Netherlands. Electromagnetic Fields: Annual Update 2003, No 2004/01, The

Hague, 15 January 2004

Girgert R, Emons G, Hanf V, Gründker C (2009): Exposure of mcf-7 breast cancer cells to electromagnetic fields up-

regulates the plasminogen activator system. Int J Gynecol Cancer 19 (3): 334 – 338

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 469 -

Girgert R, Grundker C, Emons G, Hanf V (2008): Electromagnetic fields alter the expression of estrogen receptor cofac-

tors in breast cancer cells. Bioelectromagnetics 29 (3): 169 – 176

Gollnick F, Pohl U, Conrad G, Bock H, Meyer R (1994): Calcium imaging in freshly isolated human peripheral blood lyn-

phocytes and in a human T-cell under exposure to 50 Hz magnetic fields. Abstract Book, 16th Annual Meeting of the

BEMS in Copenhagen.

Gomez-Ochoa I, Gomez-Ochoa P, Gomez-Casal F, Cativiela E, Larrad-Mur (2010): Pulsed electromagnetic fields de-

crease proinflammatory cytokine secretion (IL-1beta and TNF-alpha) on human fibroblast-like cell culture. Rheumatol Int

2010: in press

Gonet B, Kosik-Bogacka DI, Kuzna-Grygiel W (2009): Effects of extremely low-frequency magnetic fields on the oviposi-

tion of Drosophila melanogaster over three generations Bioelectromagnetics 30 (8): 687 – 689

Goodman R, Lin-Ye A, Geddis MS, Wickramaratne PJ, Hodge SE, Pantazatos S, Blank M, Ambron RT (2009): Ex-

tremely low frequency electromagnetic fields activate the ERK cascade, increase hsp70 protein levels and promote re-

generation in Planaria. Int J Radiat Biol: 1 – 9

Gottwald E, Sontag W, Lahni B, Weibezahn KF (2007): Expression of HSP70 after ELF-EMF exposure in three cell lines.

Bioelectromagnetics 28 (7): 509 - 518

Graham C, Cook MR, Gerkovich MM, Sastre A (2001a): Melatonin and 6-OHMS in high-intensity magnetic fields. J Pin-

eal Res 31 (1): 85 - 88

Graham C, Cook MR, Gerkovich MM, Sastre A (2001b): Examination of the melatonin hypothesis in women exposed at

night to EMF or bright light. Environ Health Perspect 109 (5): 501 – 507

Graham C, Sastre A, Cook MR, Gerkovich MM (2001c): All-night exposure to EMF does not alter urinary melatonin, 6-

OHMS or immune measures in older men and women. J Pineal Res 31 (2): 109 – 113

Graham C, Cook MR, Riffle DW (1997): Human melatonin during continuous magnetic field exposure. Bioelectromagnet-

ics 18: 166 - 171

Griefahn B, Kunemund C, Blaszkewicz M, Golka K, Degen G (2002a): Experiments on effects of an intermittent 16.7-Hz

magnetic field on salivary melatonin concentrations, rectal temperature, and heart rate in humans. Int Arch Occup Envi-

ron Health 75 (3): 171 – 178

Griefahn B, Kunemund C, Blaszkewicz M, Lerchl A, Degen GH (2002b): Effects of electromagnetic radiation (bright light,

extremely low-frequency magnetic fields, infrared radiation) on the circadian rhythm of melatonin synthesis, rectal tem-

perature, and heart rate. Ind Health 40 (4): 320 – 327

Grota LJ, Reiter RJ, Keng P, Michaelson S (1994): Electric field exposure alters serum melatonin but not pineal mela-

tonin synthesis in male rats. Bioelectromagnetics 15 (5): 427 - 437

Güler G, Turkozer Z, Ozgur E, Tomruk A, Seyhan N, Karasu C (2009): Protein oxidation under extremely low frequency

electric field in guinea pigs. Effect of N-acetyl-L-cysteine treatment. Gen Physiol Biophys 28 (1): 47 – 55

Güler G, Seyhan N, Aricioglu A (2006): Effects of static and 50 Hz alternating electric fields on superoxide dismutase

activity and TBARS levels in guinea pigs. Gen Physiol Biophys 25 (2): 177 – 193

Gulturk S, Demirkazik A, Kosar I, Cetin A, Dokmetas HS, Demir T (2010): Effect of exposure to 50 Hz magnetic field with

or without insulin on blood-brain barrier permeability in streptozotocin-induced diabetic rats. Bioelectromagnetics 31 (4):

262 – 269

Hanafy E, Elhafez S, Aly F, Elazhary M (2008): Loss of bone calcium in exposure to 50 Hz magnetic fields. Electromagn

Biol Med 27 (4): 402 – 408

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 470 -

Harland J, Engstrom S, Liburdy R (1999): Evidence for a slow time-scale of interaction for magnetic fields inhibiting ta-

moxifen's antiproliferative action in human breast cancer cells. Cell Biochem Biophys 31 (3): 295 – 306

Havas M (2008): Dirty electricity elevates blood sugar among electrically sensitive diabetics and may explain brittle diabe-

tes. Electromagn Biol Med; 27 (2): 135 - 146

Henrykowska G, Jankowski W, Pacholski K, Lewicka M, Int J Occup Med Environ Health 22 (3): 269 – 276

Hentschel K, Goltz S, Ruppe I, Eggert S, Neuschulz H, Angerer M (1998): Schienengebundene Transportsysteme, Teil 2

(Untersuchungsbericht). Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Wirtschaftsverlag NW,

Dortmund/Berlin, ISBN 3-89701-144-1

Heredia-Rojas JA, Rodriguez de la Fuente AO, Alcocer Gonzalez JM, Rodriguez-Flores LE, Rodriguez-Padilla C, San-

toyo-Stephano MA, Castaneda-Garza E, Tamez-Guerra RS (2010): Effect of 60 Hz magnetic fields on the activation of

hsp70 promoter in cultured INER-37 and RMA E7 cells.In Vitro Cell Dev Biol Anim 46 (9): 758 – 763

Hill E, Ritz T (2010): Can disordered radical pair systems provide a basis for a magnetic compass in animals? J R Soc

Interface 7 : S265 - S271

Hirata A, Takano Y, Kamimura Y, Fujiwara O (2010): Effect of the averaging volume and algorithm on the in situ electric

field for uniform electric- and magnetic-field exposures. Phys Med Biol 55 (9): N243 - N252

Hirata A, Yamazaki K, Hamada S, Kamimura Y, Tarao H, Wake K, Suzuki Y, Hayashi N, Fujiwara O (2010): Intercom-

parison of induced fields in Japanese male model for ELF magnetic field exposures: effect of different computational

methods and codes. Radiat Prot Dosimetry 138 (3): 237 – 244

Hone P, Lloyd D, Szluinska M, Edwards A (2006): Chromatid damage in human lymphocytes is not affected by 50 Hz

electromagnetic fields. Radiat Prot Dosimetry, 121 (3):321-324

Hong SC, Kurokawa Y, Kabuto M, Ohtsuka R (2001): Chronic exposure to ELF magnetic fields during night sleep with

electric sheet: effects on diurnal melatonin rhythms in men. Bioelectromagnetics 22 (2): 138 - 143

Hu JH, St-Pierre LS, Buckner CA, Lafrenie RM, Persinger MA (2010): Growth of injected melanoma cells is suppressed

by whole body exposure to specific spatial-temporal configurations of weak intensity magnetic fields. Int J Radiat Biol 86

(2): 79 – 88

Huang HH, Wang SR (2008): The effects of inverter magnetic fields on early seed germination of mung beans. Bioelec-

tromagnetics 29 (8): 649 - 657

Ibey BL, Mixon DG, Payne JA, Bowman A, Sickendick K, Wilmink GJ, Roach WP, Pakhomov AG (2010): Plasma mem-

brane permeabilization by trains of ultrashort electric pulses. Bioelectrochemistry 79 (1): 114 – 121

Iorio R, Scrimaglio R, Rantucci E, Monache SD, Di Gaetano A, Finetti N, Francavilla F, Santucci R, Tettamanti E, Co-

lonna R (2007): A preliminary study of oscillating electromagnetic field effects on human spermatozoon motility. Bioelec-

tromagnetics, 28 (1):72-75

Jahandideh S, Abdolmaleki P, Movahedi MM (2010): Comparing performances of logistic regression and neural networks

for predicting melatonin excretion patterns in the rat exposed to ELF magnetic fields. Bioelectromagnetics 31 (2): 164 –

171

Jelenkovic A, Janac B, Pesic V, Jovanovic DM, Vasiljevic I, Prolic Z (2006): Effects of extremely low-frequency magnetic

field in the brain of rats. Brain Res Bull 68 (5): 355 - 360

Jenrow KA, Zhang X, Renehan WE, Liboff AR (1998): Weak ELF magnetic field effects on hippocampal rhythmic slow

activity. Exp Neurol 153 (2): 328 – 334

Jeong JH, Kum C, Choi HJ, Park ES, Sohn UD (2006): Extremely low frequency magnetic field induces hyperalgesia in

mice modulated by nitric oxide synthesis. Life Sci 78 (13): 1407-1412

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 471 -

Jeuken LJ (2008): AFM study on the electric-field effects on supported bilayer lipid membranes. Biophys J 94 (12): 4711

– 4717

Jia C, Zhou Z, Liu R, Chen S, Xia R (2007): EGF receptor clustering is induced by a 0.4 mT power frequency magnetic

field and blocked by the EGF receptor tyrosine kinase inhibitor PD153035. Bioelectromagnetics 28 (3): 197 – 207

Jian W, Wei Z, Zhiqiang C, Zheng F (2009): X-ray-induced apoptosis of BEL-7402 cell line enhanced by extremely low

frequency electromagnetic field in vitro. Bioelectromagnetics 30 (2): 163 - 165

Jilek C, Tzeis S, Reents T, Estner HL, Fichtner S, Ammar S, Wu J, Hessling G, Deisenhofer I, Kolb C (2010): Safety of

Implantable Pacemakers and Cardioverter Defibrillators in the Magnetic Field of a Novel Remote Magnetic Navigation

System. J Cardiovasc Electrophysiol: 1136 - 1141

Jimena I, Tasset I, Lopez-Martos R, Rubio AJ, Luque E, Montilla P, Pena J, Tunez I (2009): Effects of Magnetic Stimula-

tion on Oxidative Stress and Skeletal Muscle Regeneration Induced by Mepivacaine in Rat. Med Chem 5 (1): 44 – 49

Jimenez-Garcia MN, Arellanes-Robledo J, Aparicio-Bautista DI, Rodriguez-Segura MA, Villa-Trevino S, Godina-Nava JJ

(2010): Anti-proliferative effect of extremely low frequency electromagnetic field on preneoplastic lesions formation in the

rat liver. BMC Cancer 10 (1): 159

Joosten S, Pammler K, Silny J (2009): The influence of anatomical and physiological parameters on the interference

voltage at the input of unipolar cardiac pacemakers in low frequency electric fields. Phys Med Biol 54 (3): 591 – 609

Kaszuba-Zwoinska J, Wojcik K, Bereta M, Ziomber A, Pierzchalski P, Rokita E, Marcinkiewicz J, Zaraska W, Thor P

(2010): Pulsating electromagnetic field stimulation prevents cell death of puromycin treated U937 cell line. J Physiol

Pharmacol 61 (2): 201 - 205

Kavak S, Emre M, Meral I, Unlugenc H, Pelit A, Demirkazik A (2009): Repetitive 50 Hz pulsed electromagnetic field ame-

liorates the diabetes-induced impairments in the relaxation response of rat thoracic aorta rings. Int J Radiat Biol 85 (8):

672 – 679

Ke XQ, Sun WJ, Lu DQ, Fu YT, Chiang H (2008): 50-Hz magnetic field induces EGF-receptor clustering and activates

RAS. Int J Radiat Biol; 84 (5): 413 – 420

Khaki AA, Choudhry JK, Kaul B, Minaii A, Baybordi A, Oskuii G, Kafshnouchi M, Montazam H (2004): Effect of electro-

magnetic field on sertoli cell of rat testes: A light and transmission electron microscope study. JIMSA 17: 136 – 140

Kikuchi T, Ogawa M Otaka Y, Furuta M (1998): Multigeneration exposure test of Drosophila melanogaster to ELF mag-

netic fields. Bioelectromagnetics 19: 335 – 340

Komazaki S, Takano K (2007): Induction of increase in intracellular calcium concentration of embryonic cells and accel-

eration of morphogenetic cell movements during amphibian gastrulation by a 50-Hz magnetic field. J Exp Zool Part A

Ecol Genet Physiol 307 (3): 156 - 162

Koyama S, Sakurai T, Nakahara T, Miyakoshi J (2008): Extremely low frequency (ELF) magnetic fields enhance chemi-

cally induced formation of apurinic/apyrimidinic (AP) sites in A172 cells. Int J Radiat Biol 84 (1): 53 – 59

Kroupova J, Bartova E, Fojt L, Strasak L, Kozubek S, Vetterl V (2007): Low-frequency magnetic field effect on cytoskele-

ton and chromatin. Bioelectrochemistry 70 (1): 96 - 100

Kubinyi G, Thuróczy G, Sinay H, Szabó LD (1998): Magnetic field and the initial phase of the protein synthesis in new-

born and adult mice. Electromagn Biol Med 17 (2): 161 – 169

Kumlin T, Heikkinen P, Laitinen JT, Juutilainen J (2005): Exposure to a 50-Hz Magnetic Field Induces a Circadian

Rhythm in 6-hydroxymelatonin Sulfate Excretion in Mice. J Radiat Res (Tokyo) 46 (3): 313 - 318

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 472 -

Kumlin T, Kosma VM, Alhonen L, Janne J, Komulainen H, Lang S, Rytomaa T, Servomaa K, Juutilainen J (1998): Ef-

fects of 50 Hz magnetic fields on UV-induced skin tumourigenesis in ODC-transgenic and non-transgenic mice. Int J Rad

Biol 73: 113 - 121

Lagace N, St-Pierre LS, Persinger MA (2009): Attenuation of epilepsy-induced brain damage in the temporal cortices of

rats by exposure to LTP-patterned magnetic fields. Neurosci Lett 450 (2): 147 - 151

Lahijani MS, Tehrani DM, Sabouri E (2009): Histopathological and ultrastructural studies on the effects of electromag-

netic fields on the liver of preincubated white leghorn chicken embryo. Electromagn Biol Med 28 (4): 391 – 413

Lednev VV (1991): Possible mechanism for the influence of weak magnetic fields on biological systems. Bioelectromag-

netics 12: 71 – 75

Lee JM jr., Stormshak F, Thompson JM, Hess DL, Foster DL (1995): Melatonin and puberty in female lambs exposed to

EMF: a replicate study. Bioelectromagnetics 16: 119 - 123

Leitgeb N, Schröttner J, Cech R (2007): Perception of ELF electromagnetic fields: excitation thresholds and inter-

individual variability. Health Phys 92 (6): 591 - 595

Levallois P, Dumont M, Touitou Y, Gingras S, Masse B, Gauvin D, Kroger E, Bourdages M, Douville P (2001): Effects of

electric and magnetic fields from high-power lines on female urinary excretion of 6-sulfatoxymelatonin. Am J Epidemiol

154: 601 - 609

Lerchl A (2010): Are these data real? Comments on "No effects of intermittent 50 Hz EMF on cytoplasmic free calcium

and on the mitochondrial membrane potential in human diploid fibroblasts." by Pilger et al. (Radiat Environ Biophys

43:203-7 (2004)). Radiat Environ Biophys 49 (3): 491 - 493

Liboff AR, Rozek RJ, Sherman ML, McLeod BR, Smith SD (1987) 45ca2+-cyclotron resonance in human lymphocytes. J

Bioelectricity 6: 13 - 22

Liboff AR (1985): Cyclotron Resonance in Membrane Transport. In: Chiabrera A, Nicolini C, Schwan HP (Eds) Interac-

tions Between Electromagnetic Fields and Cells, Plenum Publishing Corporation: 281 – 296

Liburdy RP (1992): Calcium signaling in lymphocytes and ELF fields. Evidence for an electric field metric and a site of

interaction involving the calcium ion channel. FEBS Letters 301 (1): 53 - 59

Lin VW, Hsiao I, Kingery WS (2002): High intensity magnetic stimulation over the lumbosacral spine evokes antinocicep-

tion in rats. Clin Neurophysiol 113 (7): 1006 - 1012

Lindenblatt G, Silny J (2002): Electrical Phosphenes: On the Influence of Conductivity Inhomogeneities and Small-Scale

Structures of the Orbita on the Current Density Threshold of Excitation. Med Biol Eng Comp 40 (3): 354 - 359

Lindström E, Lindström P, Berglund A, Mild KH, Lundgren E (1993): Intracellular calcium oscillations induced in a T-cell

line by a weak 50-Hz-magnetic-field. J Cell Physiol. 156: 395-398

Lippert TH, Seeger H, Mueck AO (1998): Traum und Realität in der Melatoninforschung. Deutsches Ärzteblatt 95 (28/29):

C1318 – C1320

Lisi A, Ledda M, Rosola E, Pozzi D, D'Emilia E, Giuliani L, Foletti A, Modesti A, Morris SJ, Grimaldi S (2006a): Extremely

low frequency electromagnetic field exposure promotes differentiation of pituitary corticotrope-derived AtT20 D16V cells.

Bioelectromagnetics 27 (8):641-651

Lisi A, Rieti S, Cricenti A, Flori A, Generosi R, Luce M, Perfetti P, Foletti A, Ledda M, Rosola E, Giuliani L, Grimaldi S

(2006b): ELF non ionizing radiation changes the distribution of the inner chemical functional groups in human epithelial

cell (HaCaT) culture. Electromagn Biol Med, 25 (4): 281 – 289

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 473 -

Lisi A, Ciotti MT, Ledda M, Pieri M, Zona C, Mercanti D, Rieti S, Giuliani L, Grimaldi S (2005): Exposure to 50 Hz elec-

tromagnetic radiation promote early maturation and differentiation in newborn rat cerebellar granule neurons. J Cell

Physiol 204 (2): 532 - 538

Lopez-Quintero SV, Datta A, Amaya R, Elwassif M, Bikson M, Tarbell JM (2010): DBS-relevant electric fields increase

hydraulic conductivity of in vitro endothelial monolayers. J Neural Eng 7 (1): 16005 (journal not peer-reviewed)

Lopuch S (2008): A magnetic field effect on learning in male golden hamsters. Behav Processes 81 (1): 133 – 135

Löschinger M, Thumm S, Haemmerle H, Rodemann HP (1999): Induction of intracellular calcium oscillations in human

skin fibroblast populations by sinusoidal extremely low-frequency magnetic fields (20 Hz, 8 mT) is dependent on the dif-

ferentiation state of the single cell. Radiat Res 151 (2): 195 – 200

Löschinger M, Thumm S, Haemmerle H, Rodemann HP (1998): Stimulation of protein kinase. An activity and induced

terminal differentiation of human skin fibroblasts in culture by low-frequency electromagnetic fields. Toxicol Lett 96 - 97:

369 – 376

Lövsund P, Öberg PA, Nilsson SEG (1980): Magnetophosphenes: a quantitative analysis of thresholds. Medical biologi-

cal Engineering Computing 18: 326 - 334

Luo Q, Yang J, Zeng QL, Zhu XM, Qian YL, Huang HF (2006): 50-Hertz electromagnetic fields induce gammaH2AX foci

formation in mouse preimplantation embryos in vitro. Biol Reprod 75 (5): 673 - 680

Lupke M, Frahm J, Lantow M, Maercker C, Remondini D, Bersani F, Simko M (2006): Gene expression analysis of ELF-

MF exposed human monocytes indicating the involvement of the alternative activation pathway. Biochim Biophys Acta,

1763 (4): 402 - 412

Lyskov E, Sandstrom M, Mild KH (2001): Provocation study of persons with perceived electrical hypersensitivity and

controls using magnetic field exposure and recording of electrophysiological characteristics. Bioelectromagnetics 22 (7):

457 – 462

Maeda Y, Ikeuchi M, Wacnik P, Sluka KA 2009): Increased c-fos immunoreactivity in the spinal cord and brain following

spinal cord stimulation is frequency-dependent. Brain Res 1259 : 40 – 50

Maes A, Collier M et al. (2000): Cytogenetic effects of 50 Hz magnetic fields of different magnetic flux densities. Bioelec-

tromagnetics 21: 589 - 596

Mairs RJ, Hughes K, Fitzsimmons S, Prise KM, Livingstone A, Wilson L, Baig N, Clark AM, Timpson A, Patel G, Folkard

M, Angerson WJ, Boyd M (2007): Microsatellite analysis for determination of the mutagenicity of extremely low-frequency

electromagnetic fields and ionising radiation in vitro. Mutat Res 626 (1-2): 34 - 41

Malagoli C, Fabbi S, Teggi S, Calzari M, Poli M, Ballotti E, Notari B, Bruni M, Palazzi G, Paolucci P, Vinceti M (2010):

Risk of hematological malignancies associated with magnetic fields exposure from power lines: a case-control study in

two municipalities of northern Italy. Environ Health 9 (1): 16

Malter M, Schriever G, Kuhnlein R, Suss R (1987): Tumoricidal cells increased by pulsating magnetic field. Anticancer

Res 7 (3 Pt B): 391 – 393

Mandeville R, Franco E, Sidrac-Ghali S, Paris-Nadon L, Rocheleau N, Mercier G, Desy M, Gaboury L (1997): Evaluation

of the potential carcinogenicity of 60 Hz linear sinusoidal continuous wave magnetic fields in Fischer F344 rats. FASEB J

11: 1127 - 1136

Manikonda PK, Rajendra P, Devendranath D, Gunasekaran B, Channakeshava, Aradhya RS, Sashidhar RB, Subra-

manyam C (2007): Influence of extremely low frequency magnetic fields on Ca2+ signaling and NMDA receptor functions

in rat hippocampus. Neurosci Lett 413 (2): 145 - 149

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 474 -

Marchionni I, Paffi A, Pellegrino M, Liberti M, Apollonio F, Abeti R, Fontana F, D'Inzeo G, Mazzanti M (2006): Compari-

son between low-level 50 Hz and 900 MHz electromagnetic stimulation on single channel ionic currents and on firing

frequency in dorsal root ganglion isolated neurons. Biochim Biophys Acta 1758 (5): 597 – 605

Martino CF, Portelli L, McCabe K, Hernandez M, Barnes F (2010): Reduction of the earth's magnetic field inhibits growth

rates of model cancer cell lines. Bioelectromagnetics 31 (8): 649 - 655

Masiuk M, Rakoczy R, Masiuk S, Kordas M (2008): The expression and intranuclear distribution of nucleolin in HL-60 and

K-562 cells after repeated, short-term exposition to rotating magnetic fields. Int J Radiat Biol 84 (9): 752 – 760

McCreary CR, Dixon SJ, Fraher LJ, Carson JJ, Prato FS (2006): Real-time measurement of cytosolic free calcium con-

centration in Jurkat cells during ELF magnetic field exposure and evaluation of the role of cell cycle. Bioelectromagnetics

27 (5): 354 – 364

McGivern RF, Sokol RZ, Adey WR (1990): Prenatal exposure to a low-frequency electromagnetic field demasculinizes

adult scent marking behavior and increases accessory sex organ weights in rats. Teratology 41 (1): 1 – 8

McKay BE, Persinger MA, Koren SA (2000): Exposure to a theta-burst patterned magnetic field impairs memory acquisi-

tion and consolidation for contextual but not discrete conditioned fear in rats. Neurosci Lett 292 (2): 99 – 102

McNamee JP, Bellier PV (2002): DNA damage and apoptosis in the immature mouse cerebellum after acute exposure to

1 mT, 60 Hz magnetic field. Mutat Res 513: 121 – 133

Minder CE, Pfluger DH (1993): Extremely low frequency electromagnetic field measurements (ELF-EMF) in swiss railway

engines. Radiat Prot Dosimetry 48: 351 – 354

Moghadam MK, Firoozabadi SM, Janahmadi M (2008): 50 Hz alternating extremely low frequency magnetic fields affect

excitability, firing and action potential shape through interaction with ionic channels in snail neurones. The Environmental-

ist 28 (4): 341 - 347

Morabito C, Rovetta F, Bizzarri M, Mazzoleni G, Fano G, Mariggio MA (2010): Modulation of redox status and calcium

handling by extremely low frequency electromagnetic fields in C2C12 muscle cells: A real-time, single-cell approach.

Free Radic Biol Med 48 (4): 579 – 589

Murphy KT, Medved I, Brown MJ, Cameron-Smith D, McKenna MJ (2008): Antioxidant treatment with N-acetylcysteine

regulates mammalian skeletal muscle Na+-K+-ATPase alpha gene expression during repeated contractions. Exp Physiol

93 (12): 1239 – 1248

Murrell JC, Mitchinson SL, Waters D, Johnson CB (2007): Comparative effect of thermal, mechanical, and electrical

noxious stimuli on the electroencephalogram of the rat. Br J Anaesth 98 (3): 366 - 371

Nittby H, Grafstrom G, Eberhardt JL, Malmgren L, Brun A, Persson BR, Salford LG (2008): Radiofrequency and ex-

tremely low-frequency electromagnetic field effects on the blood-brain barrier. Electromagn Biol Med 27 (2): 103 – 126

Nordenson I, Mild KH, Jarventaus H, Hirvonen A, Sandstrom M, Wilen J, Blix N, Norppa H (2001): Chromosomal aberra-

tions in peripheral lymphocytes of train engine drivers. Bioelectromagnetics 22 (5): 306 – 315

Novak J, Strasak L, Fojt L, Slaninova I, Vetterl V (2007): Effects of low-frequency magnetic fields on the viability of yeast

Saccharomyces cerevisiae. Bioelectrochemistry, 70 (1): 115 - 121

Obo M, Konishi S, Otaka Y, Kitamura S (2002): Effect of magnetic field exposure on calcium channel currents using

patch clamp technique. Bioelectromagnetics 23 (4): 306 - 314

Okudan B, Keskin AU, Aydin MA, Cesur G, Cömlekci S, Suslu H (2006): DEXA analysis on the bones of rats exposed in

utero and neonatally to static and 50 Hz electric fields. Bioelectromagnetics 27 (7): 589 - 592

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 475 -

Okudan N, Celik I, Salbacak A, Cicekcibasi AE, Buyukmumcu M, Gokbel H (2010): Effects of long-term 50 Hz magnetic

field exposure on the micro nucleated polychromatic erythrocyte and blood lymphocyte frequency and argyrophilic nu-

cleolar organizer regions in lymphocytes of mice. Neuro Endocrinol Lett 31 (2): 208 – 214

Ozguclu E, Cetin A, Cetin M, Calp E (2010):Additional effect of pulsed electromagnetic field therapy on knee osteoarthri-

tis treatment: a randomized, placebo-controlled study. Clin Rheumatol 2010: in press

Palumbo R, Capasso D, Brescia F, Mita P, Sarti M, Bersani F, Scarfi MR (2006): Effects on apoptosis and reactive oxy-

gen species formation by Jurkat cells exposed to 50 Hz electromagnetic fields. Bioelectromagnetics 27 (2): 159 - 162

Pan W, Chen C, Wang X, Ma Q, Jiang W, Lv J, Wu LF, Song T (2009): Effects of pulsed magnetic field on the formation

of magnetosomes in the Magnetospirillum sp. strain AMB-1 Bioelectromagnetics: 31 (3): 246 – 251

Parivar K, Kouchesfehani MH, Boojar MM, Hayati RN (2006): Organ culture studies on the development of mouse em-

bryo limb buds under EMF influence. Int J Radiat Biol 82 (7): 455 - 464

Parkinson WC, Sulik GL (1992): Diatom response to extremely low-frequency magnetic fields. Radiat Res 130 (3): 319 -

330

Pasquini R, Villarini M et al. (2003): Micronucleus induction in cells co-exposed in vitro to 50 Hz magnetic field and ben-

zene, 1,4-benzenediol (hydroquinone) or 1,2,4-benzenetriol. Toxicol in Vitro 17: 581 – 586

Patruno A, Amerio P, Pesce M, Vianale G, Di Luzio S, Tulli A, Franceschelli S, Grilli A, Muraro R, Reale M (2010): Ex-

tremely low frequency electromagnetic fields modulate expression of inducible nitric oxide synthase, endothelial nitric

oxide synthase and cyclooxygenase-2 in the human keratinocyte cell line HaCat: potential therapeutic effects in wound

healing. Br J Dermatol 162 (2): 258 – 266

Patruno A, Amerio P, Pesce M, Vianale G, Di Luzio S, Tulli A, Franceschelli S, Grilli A, Muraro R, Reale M (2009): Ex-

tremely low frequency electromagnetic field (ELF-EMF) modulate iNOS, eNOS and COX-2 expressions in the human

keratinocyte cell line HaCaT: Potential therapeutical effects in wound healing. Br J Dermatol 162 (2): 258 - 266

Pazur A, Rassadina V (2009): Transient effect of weak electromagnetic fields on calcium ion concentration in

Arabidopsis thaliana. BMC Plant Biol 9 (1): 47

Pérez Bruzón RN, Azanza MJM, Calvo AC, Moral del A (2004): Neurone bioelectric activity under magnetic fields of

variable frequency in the range of 0.1 - 80 Hz. JMMM 272-276 (3): 2424 – 2425

Piacentini R, Ripoli C, Mezzogori D, Azzena GB, Grassi C (2008): Extremely low-frequency electromagnetic fields pro-

mote in vitro neurogenesis via upregulation of Ca(v)1-channel activity. J Cell Physiol 215 (1): 129 – 139

Pica F, Serafino A, Divizia M, Donia D, Fraschetti M, Sinibaldi-Salimei P, Giganti MG, Volpi A (2006): Effect of extremely

low frequency electromagnetic fields (ELF-EMF) on Kaposi's sarcoma-associated herpes virus in BCBL-1 cells. Bioelec-

tromagnetics 27 (3): 226 - 232

Picazo ML, Catalá MD, Bardasano JL (1993): Histopathology of the Harderian gland of rodents exposed to ELF magnetic

fields. Bioelectrochem Bioenerg 30: 203 – 207

Pilger A (2010): Answers to the comments of A. Lerchl on the paper "No effects of intermittent 50-Hz EMF on cytoplas-

mic free calcium and on the mitochondrial membrane potential in human diploid fibroblasts" by Pilger et al. (Radiat Envi-

ron Biophys (2004) 43:203-207)). Radiat Environ Biophys 2010: in press

Podd J, Abbott J, Kazantzis N, Rowland A (2002): Brief exposure to a 50 Hz, 100 microT magnetic field: effects on reac-

tion time, accuracy, and recognition memory. Bioelectromagnetics 23 (3): 189 - 195

Polaniak R, Buldak RJ, Karon M, Birkner K, Kukla M, Zwirska-Korczala K, Birkner E (2010): Influence of an Extremely

Low Frequency Magnetic Field (ELF-EMF) on Antioxidative Vitamin E Properties in AT478 Murine Squamous Cell Carci-

noma Culture In Vitro. Int J Toxicol 29 (2): 221 – 230

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 476 -

Poole C, Ozonoff D (1996): Magnetic fields and childhood cancers - An investigation of dose response analyses. IEEE

Eng Med Biol Mag 15 (4): 41 - 49

Prasad AV, Miller MW, Carstensen EL, Cox C, Azadniv M, Brayman AA (1991): Failure to reproduce increased calcium

uptake in human lymphocytes at purported cyclotron resonance exposure conditions. Radiat Environ Biophys 30: 305 –

320

Rajaei F, Farokhi M, Ghasemi N, Pahlevan AA (2009): Effects of extremely low-frequency magnetic field on mouse

epididymis and deferens ductsIran J Reprod Med 7 (2): 85 – 89

Rajkovic V, Matavulj M, Johansson O (2006): Light and electron microscopic study of the thyroid gland in rats exposed to

power-frequency electromagnetic fields. J Exp Biol 209: 3322 - 3328

Rakesh RM, Mathur R (2008): Threshold of pain in chronic magnetic field (50 Hz, 17.9 microT) exposed rats: effect of

sucrose ingestion. Electromagn Biol Med 27 (3): 254 – 265

Ramundo-Orlando A, Serafino A, Schiavo R, Liberti M, d'Inzeo G (2005): Permeability changes of connexin32 hemi

channels reconstituted in liposomes induced by extremely low frequency, low amplitude magnetic fields. Biochim Biophys

Acta 1668 (1): 33 – 40

Rannug A, Ekstrom T, Mild KH, Holmberg B, Gimenez-Conti I, Slaga TJ (1993): A study on skin tumour formation in mice

with 50 Hz magnetic field exposure. Carcinogenesis 14 (4): 573 - 578

Ravera S, Bianco B, Cugnoli C, Panfoli I, Calzia D, Morelli A, Pepe IM (2010): Sinusoidal ELF magnetic fields affect

acetylcholinesterase activity in cerebellum synaptosomal membranes. Bioelectromagnetics: 31 (4): 270 - 276

Ravera S, Falugi C, Calzia D, Pepe IM, Panfoli I, Morelli A (2006): First cell cycles of sea urchin Paracentrotus lividus are

dramatically impaired by exposure to extremely low-frequency electromagnetic field. Biol Reprod, 75 (6): 948 - 953

Reese JA, Frazier ME, Morris JE, Buschbom RL, Miller DL (1991): Evaluation of changes in diatom mobility after expo-

sure to 16-Hz electromagnetic fields. Bioelectromagnetics 12 (1): 21 – 25

Reiter RJ (1998): Melatonin in the context of the reported bioeffects of environmental electromagnetic fields. Bioelectro-

chem and Bioenerg 47: 135 - 142

Reyes-Guerrero G, Guzman C, Garcia DE, Camacho-Arroyo I, Vazquez-Garcia M (2010): Extremely low-frequency elec-

tromagnetic fields differentially regulate estrogen receptor-alpha and -beta expression in the rat olfactory bulb. Neurosci

Lett 471 (2): 109 – 113

Reyes-Guerrero G, Vazquez-Garcia M, Elias-Vinas D, Donatti-Albarran OA, Guevara-Guzman R (2006): Effects of 17 b-

estradiol and extremely low-frequency electromagnetic fields on social recognition memory in female rats: A possible

interaction? Brain Res, 1095 (1): 131 - 138

Rogers WR, Reiter RJ, Barlow-Walden L, Smith HD, Orr JR (1995): Regularly scheduled, day-time, slow-onset 60 Hz

electric and magnetic field exposure does not depress serum

Roychoudhury S, Jedlicka J, Parkanyi V, Rafay J, Ondruska L, Massanyi P, Bulla J (2009): Influence of a 50 Hz extra low

frequency electromagnetic field on spermatozoa motility and fertilization rates in rabbits. J Environ Sci Health A Tox Haz-

ard Subst Environ Eng 44 (10): 1041 – 1047

Ruiz-Gomez MJ, Merino-Moyano MD, Cebrian-Martin MG, Prieto-Barcia MI, Martinez-Morillo M (2008): No effect of 50

Hz 2.45 mT magnetic field on the potency of cisplatin, mitomycin C, and methotrexate in S. cerevisiae. Electromagn Biol

Med 27 (3): 289 – 29

Sakurai T, Yoshimoto M, Koyama S, Miyakoshi J (2008): Exposure to extremely low frequency magnetic fields affects

insulin-secreting cells. Bioelectromagnetics 29 (2): 118 – 124

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

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BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 477 -

Salamino F, Minafra R, Grano V, Diano N, Mita DG, Pontremoli S, Melloni E (2006): Effect of extremely low frequency

magnetic fields on calpain activation. Bioelectromagnetics 27 (1): 43 - 50

Salerno S, La Mendola C, La Manna MP, Casto AL, Caccamo N, Salerno A (2009): Reversible effect of magnetic fields

on human lymphocyte activation patterns: different sensitivity of naive and memory lymphocyte subsets. Radiat Res 172

(4): 444 – 450

Santini MT, Rainaldi G, Ferrante A, Indovina P, Donelli G, Indovina PL (2006): A 50 Hz sinusoidal magnetic field does

not damage MG-63 three-dimensional tumor spheroids but induces changes in their invasive properties. Bioelectromag-

netics 27 (2): 132 – 141

Scarfi MR, Sannino A, Perrotta A, Sarti M, Mesirca P, Bersani F (2005): Evaluation of genotoxic effects in human fibro-

blasts after intermittent exposure to 50 Hz electromagnetic fields: a confirmatory study. Radiat Res 164 (3): 270 - 276

Schrottner J, Leitgeb N (2008): Sensitivity to electricity-temporal changes in Austria. BMC Public Health 8: 310

Schuhfried O, Vacariu G, Rochowanski H, Serek M, Fialka-Moser V (2005): The effects of low-dosed and high-dosed

low-frequency electromagnetic fields on microcirculation and skin temperature in healthy subjects. Int J Sports Med 26

(10): 886 - 890

Schulten K, Swenberg CH E, Weller A (1978): A Biomagnetic Sensory Mechanism Based on Magnetic Field Modulated

Coherent Electron Spin Motion. Zeitschrift für Physikalische Chemie Neue Folge 111: 1 - 5

Seidman SJ, Kainz W, Casamento J, Witters D (2010): Electromagnetic compatibility testing of implantable neurostimula-

tors exposed to metal detectors. Open Biomed Eng J 4 : 63 – 70

Sekine K, Takeda T, Nagaomo K, Matsushima E (2010): Boundary-element calculations for amplification of effects of

low-frequency electric fields in a doublet-shaped biological cell. Bioelectrochemistry 77 (2): 106 – 113

Selmaoui B, Lambrozo J, Touitou Y (1996): Magnetic fields and pineal function in humans: evaluation of nocturnal acute

exposure to extremely low frequency magnetic fields on serum melatonin and urinary 6-sulfatoxymelatonin circadian

rhythms. Life Sci 58 (18): 1539 - 1549

Severini M, Bosco L, Alilla R, Loy M, Bonori M, Giuliani L, Bedini A, Giliberti C, Palomba R, Pesolillo S, Giacomozzi E,

Castellano AC (2010): Metamorphosis delay in Xenopus laevis (Daudin) tadpoles exposed to a 50 Hz weak magnetic

field. Int J Radiat Biol 86 (1): 37 – 46

Seyyedi SS, Dadras MS, Tavirani MR, Mozdarani H, Toossi P, Zali AR (2007): Proteomic analysis in human fibroblasts

by continuous exposure to extremely low-frequency electromagnetic fields. Pak J Biol Sci 10 (22): 4108 – 4112

Shahidain R, Mullins RD, Sisken JE (2001): Calcium spiking activity and baseline calcium levels in ROS 17/2.8 cells

exposed to extremely low frequency electromagnetic fields (ELF EMF). Int J Radiat Biol 77 (2): 241 – 248

Sharifian A, Gharavi M, Pasalar P, Aminian O (2008): Effect of extremely low frequency magnetic field on antioxidant

activity in plasma and red blood cells in spot welders. Int Arch Occup Environ Health 2008

Shen YH, Shao BJ, Chiang H, Fu YD, Yu M (1997): The effects of 50 Hz magnetic field exposure on dimethylbenz (al-

pha) anthracene induced thymic lymphoma/leukemia in mice. Bioelectromagnetics 18 (5): 360 - 364

Shi B, Isseroff RR, Nuccitelli R (2003): Power line frequency electromagnetic fields do not increase the rate of protein

synthesis in human skin fibroblasts as previously reported. Bioelectromagnetics 24 (7): 465 – 472

Shi Y, Bao X, Huo X, Shen Z, Song T (2005): 50-Hz magnetic field (0.1-mT) alters c-fos mRNA expression of early post

implantation mouse embryos and serum estradiol levels of gravid mice. Birth Defects Res B Dev Reprod Toxicol 74 (2):

196 – 200

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 478 -

Silny J (1987): Zur Gefährdung der vitalen Funktion des Herzens im magnetischen 50 Hz-Feld. Medizinisch-Technischer

Bericht, Ed: Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik,

Köln, 1 – 25

Silny J (1981): Beeinflussung des Organismus durch starke niederfrequente magnetische Felder. Medizinisch-

Technischer Bericht, Ed: Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und

Elektrotechnik, Köln, 1 – 79

Silny J (1979): Wirkung elektrischer Felder auf den Organismus. Medizinisch-Technischer Bericht, Ed: Institut zur Erfor-

schung elektrischer Unfälle der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Köln, 1 – 39

Simko M, Mattsson MO (2004): Extremely low frequency electromagnetic fields as effectors of cellular responses in vitro:

possible immune cell activation. J Cell Biochem 93 (1): 83 – 92

Simko M, Richard D (2001): Micronucleus induction in Syrian hamster embryo cells following exposure to 50 Hz magnetic

fields, benzo(a)pyrene and TPA in vitro. Mutat Res 495: 43 – 50

Simko M, Kriehuber R, Weiss DG, Luben RA (1998b): Effects of 50 Hz EMF exposure on micronucleus formation and

apoptosis in transformed and nontransformed human cell lines. Bioelectromagnetics 19 (2): 85 - 91

Sinclair J, Weeks M, Butt A, Worthington JL, Akpan A, Jones N, Waterfield M, Allanand D, Timms JF (2006): Proteomic

response of Schizosaccharomyces pombe to static and oscillating extremely low-frequency electromagnetic fields. Pro-

teomics 6 (17): 4755 - 4764

Smigielski J, Dziedziczak-Buczynska M, Buczynski A (2009): The effect of 50 Hz magnetic field of different shape on

oxygen metabolism in blood platelets: in vitro studies.

Smith SD, McLeod BR, Liboff AR, Cooksey K (1987): Calcium cyclotron resonance and diatom mobility. Bioelectromag-

netics 8: 215 – 227

Steenhof K, Kochert MN, Roppe JA (1993): Nesting by raptors and common ravens on electrical transmission line tow-

ers. The Journal of wildlife management 57 (2): 271 – 281

Stefl B, Vojtisek M, Synecka L, Zurmanova J (2006): Whole body exposure to low frequency magnetic field: no provable

effects on the cellular energetics of rat skeletal muscle. Mol Cell Biochem 284 (1-2): 111 - 115

Stevens P (2007): Affective response to 5 microT ELF magnetic field-induced physiological changes. Bioelectromagnet-

ics 28 (2): 109 - 114

Strasak L, Bartova E, Krejci J, Fojt L, Vetterl V (2009): Effects of ELF-EMF on brain proteins in mice. Electromagn Biol

Med 28 (1): 96 – 104

Suarez-Almazor ME (2006): Is treatment with pulsed electromagnetic fields effective in patients with knee osteoarthritis?

Nat Clin Pract Rheumatol 2 (1): 14 - 15

Sul AR, Park SN, Suh H (2006): Effects of sinusoidal electromagnetic field on structure and function of different kinds of

cell lines. Yonsei Med J, 47 (6): 852 - 861

Sun H, Che Y, Liu X, Zhou D, Miao Y, Ma Y (2010): Effects of prenatal exposure to a 50-Hz magnetic field on one-trial

passive avoidance learning in 1-day-old chicks. Bioelectromagnetics 31 (2): 150 – 155

Sun W, Gan Y, Fu Y, Lu D, Chiang H (2008): An incoherent magnetic field inhibited EGF receptor clustering and phos-

phorylation induced by a 50-Hz magnetic field in cultured FL cells. Cell Physiol Biochem 22 (5-6): 507 – 514

Szemerszky R, Zelena D, Barna I, Bardos G (2010): Stress-related endocrinological and psychopathological effects of

short- and long-term 50Hz electromagnetic field exposure in rats. Brain Res Bull 81 (1): 92 – 99

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 479 -

Thumm S, Löschinger M, Glock S, Hammerle H, Rodemann HP (1999): Induction of cAMP-dependent protein kinase A

activity in human skin fibroblasts and rat osteoblasts by extremely low-frequency electromagnetic fields. Radiat Environ

Biophys 38 (3): 195 – 199

Tsuchimochi H, Nakamoto T, Matsukawa K (2010): Centrally evoked increase in adrenal sympathetic outflow elicits im-

mediate secretion of adrenaline in anaesthetized rats. Exp Physiol 95 (1): 93 – 106

Turkozer Z, Guler G, Seyhan N (2008): Effects of exposure to 50 Hz electric field at different strengths on oxidative

stress and antioxidant enzyme activities in the brain tissue of guinea pigs. Int J Radiat Biol 84 (7): 581 – 590

Udroiu I, Cristaldi M, Ieradi LA, Bedini A, Giuliani L, Tanzarella C (2006): Clastogenicity and aneuploidy in newborn and

adult mice exposed to 50 Hz magnetic fields. Int J Radiat Biol 82 (8): 561 – 567

Ulrich D, Ulrich F, Silny J, Unglaub F, Pallua N (2006): Chiparray-Based Identification of Gene Expression in HUVECs

Treated with Low Frequency Electric Fields. Handchir Mikrochir Plast Chir 38 (3): 149 - 155

Vanderstraeten J, Gillis P (2010): Theoretical evaluation of magnetoreception of power-frequency fields. Bioelectromag-

netics: in press

Varro P, Szemerszky R, Bardos G, Vilagi I (2009): Changes in synaptic efficacy and seizure susceptibility in rat brain

slices following extremely low-frequency electromagnetic field exposure. Bioelectromagnetics 30 (8): 631 – 640

Verheyen GR, Pauwels G et al. (2003): Effect of coexposure to 50 Hz magnetic fields and an aneugen on human lym-

phocytes, determined by the cytokinesis block micronucleus assay. Bioelectromagnetics 24: 160 - 164

Vernier PT, Sun Y, Marcu L, Craft CM, Gundersen MA (2004): Nanoelectropulse-Induced Phosphatidylserine Transloca-

tion. Biophys J 86 (6): 4040 – 4048

Vianale G, Reale M, Amerio P, Stefanachi M, Di Luzio S, Muraro R (2008): Extremely low frequency electromagnetic field

enhances human keratinocyte cell growth and decreases proinflammatory chemokine production. Br J Dermatol 2008

Vijayalaxmi, Obe G (2005): Controversial Cytogenetic Oberservations in Mammalian Somatic Cells Exposed to Extremely

Low Frequency Electromagnetic Radiation: A review and Future Research Recommendations. Bioelectromagnetics 26:

412 - 430

Villarini M, Moretti M, Scassellati-Sforzolini G, Boccioli B, Pasquini R (2006): Effects of co-exposure to extremely low

frequency (50 Hz) magnetic fields and xenobiotics determined in vitro by the alkaline comet assay. Sci Total Environ, 361

(1-3): 208 – 219

Wahab MA, Podd JV, Rapley BI, Rowland RE (2007): Elevated sister chromatid exchange frequencies in dividing human

peripheral blood lymphocytes exposed to 50 Hz magnetic fields. Bioelectromagnetics 28 (4): 281 - 288

Waliszewski P, Skwarek R, Jeromin L, Minikowski H (1999): On the mitochondrial aspect of reactive oxygen species

action in external magnetic fields. J Photochem Photobiol B 52 (1-3): 137 – 140

Walleczek J (1992): Electromagnetic field effects on celle of the immune system: the role of calcium signaling. FASEB J

6: 3177-3185

Walleczek J, Liburdy RP (1990): Nonthermal 60 Hz magnetic-field exposure enhances 45Ca2+ uptake in rat thymocytes:

dependence on mitogen activation. FEBS Letters 217: 157 – 160

Wang ET, Zhao M (2010): Regulation of tissue repair and regeneration by electric fields. Chin J Traumatol 13 (1): 55 –

61

Wang X, Liang L, Song T, Wu L (2008): Sinusoidal magnetic field stimulates magnetosome formation and affects mamA,

mms13, mms6, and magA expression in Magnetospirillum magneticum AMB-1. Can J Microbiol 54 (12): 1016 – 1022

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 480 -

Warman GR, Tripp HM, Warman VL, Arendt J (2003): Circadian neuroendocrine physiology and electromagnetic field

studies: precautions and complexities. Radiat Prot Dosim 106: 369 - 373

Williams PA, Ingebretsen RJ, Dawson RJ (2006): 14.6 mT ELF magnetic field exposure yields no DNA breaks in model

system Salmonella, but provides evidence of heat stress protection. Bioelectromagnetics 27 (6): 445 – 450

Wilson BW, Matt KS, Morris JE, Sasser LB, Miller DL, Anderson LE (1999): Effects of 60 Hz magnetic field exposure on

the pineal and hypothalamic-pituitary-gonadal axis in the Siberian hamster (Phodopus sungorus). Bioelectromagnetics 20

(4): 224 - 232

Winker R, Ivancsits S, Pilger A, Adlkofer F, Rüdiger HW (2005): Chromosomal damage in human diploid fibroblasts by

intermittent exposure to extremely low-frequency electromagnetic fields. Mutat Res 585 (1-2): 43 - 49

Wolf FI, Torsello A, Tedesco B, Fasanella S, Boninsegna A, D'Ascenzo M, Grassi C, Azzena GB, Cittadini A (2005): 50-

Hz extremely low frequency electromagnetic fields enhance cell proliferation and DNA damage: possible involvement of a

redox mechanism. Biochim Biophys Acta 1743 (1-2): 120 – 129

Wood AW, Armstrong SM, Sait ML, Devine L, Martin MJ (1998): Changes in human plasma melatonin profiles in re-

sponse to 50 Hz magnetic field exposure. J Pineal Res 25: 116 - 127

Wood MD, Willits RK (2009): Applied electric field enhances DRG neurite growth: influence of stimulation media, surface

coating and growth supplements. J Neural Eng 6 (4): 046003

Xu C, Zhao MX, Poo MM, Zhang XH (2008): GABA(B) receptor activation mediates frequency-dependent plasticity of

developing GABAergic synapses. Nat Neurosci 11 (12): 1410 – 1418

Yaguchi H, Yoshida M, Ejima Y, Miyakoshi J (1999): Effect of high-density extremely low frequency magnetic fields on

sister chromatic exchanges in mouse m5S cells. Mutat Res 440: 189 - 194

Yamaguchi H, Ikehara T, Hosokawa K, Soda A, Shono M, Miyamoto H, Kinouchi Y, Tasaka T (1992): Effects of time-

varying electromagnetic fields on K+(Rb+) fluxes and surface charge of HeLa cells. Jpn J Physiol 42 (6): 929 – 943

Yang Y, Tao C, Zhao D, Li F, Zhao W, Wu H (2010): EMF acts on rat bone marrow mesenchymal stem cells to promote

differentiation to osteoblasts and to inhibit differentiation to adipocytes. Bioelectromagnetics 31 (4): 277 – 285

Yang Y, Jin X, Yan C, Tian Y, Tang J, Shen X (2008): Case-only study of interactions between DNA repair genes

(hMLH1, APEX1, MGMT, XRCC1 and XPD) and low-frequency electromagnetic fields in childhood acute leukemia. Leuk

Lymphoma 49 (12): 2344 – 2350

Ye H, Cotic M, Kang EE, Fehlings MG, Carlen PL (2010): Transmembrane potential induced on an internal organelle by

a time-varying magnetic field: a model study. J Neuroeng Rehabil 7 (1): 12

Yokus B, Akdag MZ, Dasdag S, Cakir DU, Kizil M (2008): Extremely low frequency magnetic fields cause oxidative DNA

damage in rats. Int J Radiat Biol 84 (10): 789 – 795

Yost MG, Liburdy RP (1992): Time-varying and static magnetic fields act in combination to alter calcium signal transduc-

tion in the lymphocyte. FEBS Letters 296 (2): 117 – 122

Zeng Q, Ke X, Gao X, Fu Y, Lu D, Chiang H, Xu Z (2006): Noise magnetic fields abolish the gap junction intercellular

communication suppression induced by 50 Hz magnetic fields. Bioelectromagnetics 27 (4): 274 - 279

Zhang X, Liu X, Pan L, Lee I (2010): Magnetic Fields at Extremely Low-Frequency (50 Hz, 0.8 mT) Can Induce the Up-

take of Intracellular Calcium Levels in Osteoblasts. Biochem Biophys Res Commun 396 (3): 662 – 666

Zmyslony M, Palus J et al. (2000): DNA damage in rat lymphocytes treated in vitro with iron cations and to 7 mT mag-

netic fields. Mutat Res 453: 89 – 96

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 481 -

Zwingelberg R, Obe G, Rosenthal M, Mevissen M, Buntenkötter S, Löscher W (1993): Exposure of rats to a 50-Hz, 30-

mT magnetic field influences neither the frequencies of sister-chromatid exchanges nor proliferation characteristics of

cultured peripheral lymphocytes. Mutat Res 302 (1): 39 – 44

IMPLANTATE

Achenbach S, Moshage W, Diem B, Bieberle T, Schibgilla V, Bachmann K (1997): Effects f magnetic resonance imaging

on cardiac pacemakers and electrodes. Am Heart J; 134 (3): 467 – 473

Al Khadra AS, Al Jutaily A, Al Shuhri S (2006): Detection of refrigerator-associated 60 Hz alternating current as ventricu-

lar fibrillation by an implantable defibrillator. Europace; 8 (3): 175 – 177

Almstrom C, Anani A, Herberts P, Korner L (1981): Electrical stimulation and myoelectric control. A theoretical and ap-

plied study relevant to prosthesis sensory feedback.: Med Biol Eng Comput; 19 (5): 645 – 653

Altamura G, Toscano S, Gentilucci G, Ammirati F, Castro A, Pandozi C, Santini M (1997):Influence of digital and ana-

logue cellular telephones on implanted pacemakers. Eur Heart J; 18 (10): 1632 – 1641

Andretzko JP, Hedjiedj A, Guendouz L (2007): Calculation of the induced voltage at the terminals of cardiac pacemakers

submitted to conducted disturbances. Physiol Meas; 28 (4): 363 - 372

Astley CA, Hohimer AR, Stephenson RB, Smith OA, Spelman FA (1979): Effect of implant duration on in vivo sensitivity

of electromagnetic flow transducers. Am J Physiol; 236 (3): H508 - H512

Astridge PS, Kaye GC, Whitworth S, Kelly P, Camm AJ, Perrins EJ (1993): The response of implanted dual chamber

pacemakers to 50 Hz extraneous electrical interference. Pacing Clin Electrophysiol; 16 (10): 1966 – 1974

Babouri A, Hedjeidj A, Guendouz L (2009): Experimental and theoretical investigation of implantable cardiac pacemaker

exposed to low frequency magnetic field. J Clin Monit Comput 23 (2): 63 - 73

Babouri A, Hedjeidj A (2007): In Vitro Investigation of Eddy Current Effect on Pacemaker Operation Generated by Low

Frequency Magnetic Field. Conf Proc IEEE Eng Med Biol Soc; 1: 5683 - 5686

Baker KB, Nyenhuis JA, Hrdlicka G, Rezai AR, Tkach JA, Shellock FG (2005): Neurostimulation systems: assessment of

magnetic field interactions associated with 1.5- and 3-Tesla MR systems. J Magn Reson Imaging; 21 (1): 72 – 77

Bales JG, Colon J, Ramadhyani U, LeDoux E, Bennett JT (2007): Electrocautery-induced asystole in a scoliosis patient

with a pacemaker. J Pediatr Orthop B; 16 (1): 19 – 22

Barbaro V, Bartolini P, Calcagnini G, Censi F, Beard B, Ruggera P, Witters D (2003): On the mechanisms of interference

between mobile phones and pacemakers: parasitic demodulation of GSM signal by the sensing amplifier. Phys Med Biol;

48 (11): 1661 - 1671

Barbaro V, Bartolini P, Bellocci F, Caruso F, Donato A, Gabrielli D, Militello C, Montenero AS, Zecchi P (1999): Electro-

magnetic interference of digital and analog cellular telephones with implantable cardioverter defibrillators: in vitro and in

vivo studies. Pacing Clin Electrophysiol; 22 (4 Pt 1): 626 – 634

Barbaro V, Bartolini P, Donato A, Militello C (1996): Electromagnetic interference of analog cellular telephones with

pacemakers. Pacing Clin Electrophysiol; 19 (10): 1410 – 1418

Barbaro V, Bartolini P, Donato A, Militello C, Altamura G, Ammirati F, Santini M (1995): Do European GSM mobile cellu-

lar phones pose a potential risk to pacemaker patients? Pacing Clin Electrophysiol; 18 (6): 1218 – 1224

Bassen H (2008): Low frequency magnetic emissions and resulting induced voltages in a pacemaker by iPod portable

music players. Biomed Eng Online 7: 7

Beaugeard D, Kacet S, Bricout M, Camblin J (1992): Interference between cardiac pacemaker and electromagnetic anti-

theft devices in stores. Arch Mal Coeur Vaiss; 85 (10): 1457 – 1461

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 482 -

Berglund A, Bergdahl J, Hansson Mild K (1998): Influence of low frequency magnetic fields on the intra-oral release of

mercury vapor from amalgam restorations. Eur J Oral Sci; 106 (2 Pt 1): 671 – 674

Binggeli C, Rickli H, Ammann P, Brunckhorst C, Hufschmid U, Luechinger R, Duru F (2005): Induction ovens and elec-

tromagnetic interference: what is the risk for patients with implantable cardioverter defibrillators? J Cardiovasc E-

lectrophysiol; 16 (4): 399 – 401

Blaser R, Dittrich H, Kirsch U, Schaldach M (1972): Elektromagnetische Felder als Gefahrenquelle für Schrittmacherpati-

enten. Dtsch Med Wochenschr; 97 (14): 559 - 562

Bonney CH, Rustan PL (1974): Experimental response curves: a means of predicting pacemaker response to electrical

interference. Am Heart J; 87 (6): 757 – 760

Bonney CH, Rustan Jr PL, Ford GE (1973): Evaluation of effects of the microwave oven (915 and 2450 MHz) and radar

(2810 and 3050 MHz) electromagnetic radiation on noncompetitive cardiac pacemakers. IEEE Trans Biomed Eng; 20 (5):

357 – 364

Brand HS, Entjes ML, Nieuw Amerongen AV, van der Hoeff EV, Schrama TA (2007): Interference of electrical dental

equipment with implantable cardioverter-defibrillators. Br Dent J; 203 (10): 577 – 579

Brueschke EE, Hauser R, McNally R, Haklin M, Giuffre V, Mayerhofer K, Welsh T, English K (1981): Electromagnetic

power transfer system. Trans Am Soc Artif Intern Organs; 27: 84 – 89

Bruner LJ, Harvey JR (1998): Synchronization of pacemaker cell firing by weak ELF fields: simulation by a circuit model.

Bioelectromagnetics; 19 (2): 92 – 97

Butrous GS, Male JC, Webber RS, Barton DG, Meldrum SJ, Bonnell JA, Camm AJ (1983): The effect of power frequency

high intensity electric fields on implanted cardiac pacemakers.: Pacing Clin Electrophysiol; 6 (6): 1282 – 1292

Butrous GS, Meldrum SJ, Barton DG, Male JC, Bonnell JA, Camm AJ (1982): Effects of high-intensity power-frequency

electric fields on implanted modern multiprogrammable cardiac pacemakers. J R Soc Med; 75 (5): 327 – 331

Buzduga V, Witters DM, Casamento JP, Kainz W (2007): Testing the immunity of active implantable medical devices to

CW magnetic fields up to 1 MHz by an immersion method. IEEE Trans Biomed Eng ;54 (9): 1679 – 1686

Calcagnini G, Censi F, Floris M, Pignalberi C, Ricci R, Biancalana G, Bartolini P, Santini M (2006): Evaluation of electro-

magnetic interference of GSM mobile phones with pacemakers featuring remote monitoring functions. Pacing Clin Elec-

trophysiol; 29 (4): 380 – 385

Chaffey NJ, Donaldson PE (1991): Controlling radio frequency interference from neurological prostheses. J Med Eng

Technol; 15 (2): 78 – 83

Chen WH, Lau CP, Leung SK, Ho DS, Lee IS (1996): Interference of cellular phones with implanted permanent pace-

makers. Clin Cardiol; 19 (11): 881 – 886

Chiladakis JA, Davlouros P, Agelopoulos G, Manolis AS (2001): In-vivo testing of digital cellular telephones in patients

with implantable cardioverter-defibrillators. Eur Heart J; 22 (15): 1337 – 1342

Chou CK, McDougall JA, Can KW (1995): Absence of radiofrequency heating from auditory implants during magnetic

resonance imaging. Bioelectromagnetics; 16 (5): 307 – 316

Copperman Y, Zarfati D, Laniado S (1988): The effect of metal detector gates on implanted permanent pacemakers.

Pacing Clin Electrophysiol; 11 (10): 1386 – 1387

Corbuccil G, Marton F, Riva U, Sciotto F, Venturini D (2004): Interference and implantable cardiac stimulators. Physica

Medica; XX (1): 3 - 12

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 483 -

Cunningham A, Harding S, Chatfield D, Hutchinson P, Carpenter T, Pickard J, Menon D (2005): Metallic neurosurgical

implants for cranial reconstruction and fixation: assessment of magnetic field interactions, heating and artefacts at 3.0

Tesla. Br J Neurosurg; 19 (2): 167 – 172

Darmon P, Guillaume V, Wiart J, Dutour A, Oliver C (1998): Do mobile cellular phones interfere with portable insulin

pumps? Diabetes Care; 21 (10): 1775

D'Avenio G, Canese R, Podo F, Grigioni M (2007): A novel method for measuring the torque on implantable cardiovascu-

lar devices in MR static fields. J Magn Reson Imaging; 26 (5): 1368 – 1374

Dawson TW, Caputa K, Stuchly MA, Kavet R (2002): Pacemaker interference by 60-Hz contact currents. IEEE Trans

Biomed Eng; 49 (8): 878 – 886

Dawson TW, Caputa K, Stuchly MA, Shepard RB, Kavet R, Sastre A (2002): Pacemaker interference by magnetic fields

at power line frequencies. IEEE Trans Biomed Eng; 49 (3): 254 – 262

Dawson TW, Stuchly MA, Caputa K, Sastre A, Shepard RB, Kavet R (2000): Pacemaker interference and low-frequency

electric induction in humans by external fields and electrodes. IEEE Trans Biomed Eng; 47 (9): 1211 – 1218

De Cock CC, Spruijt HJ, van Campen LM, Plu AW, Visser CA (2000): Electromagnetic interference of an implantable

loop recorder by commonly encountered electronic devices. Pacing Clin Electrophysiol; 23 (10): 1516 – 1518

De Rotte AA, Van Der Kemp P (2002): Electromagnetic interference in pacemakers in single-engine fixed-wing aircraft: a

European perspective. Aviat Space Environ Med; 73 (3): 179 – 183

Del Ojo JL, Moya F, Villalba J, Sanz O, Pavon R, Garcia D, Pastor L (2005): Is magnetic resonance imaging safe in car-

diac pacemaker recipients? Pacing Clin Electrophysiol; 28 (4): 274 – 278

Della Chiara G, Mariani Primiani V, Moglie F (2007): Experimental and numeric investigation about electromagnetic inter-

ference between implantable cardiac pacemaker and magnetic fields at power line frequency. Ann Ist Super Sanita; 43

(3): 248 – 253

Dittrich H (1969): Die Beeinflussung synchronisierter Herzschrittmacher durch elektrische und impulsförmige hohe Mag-

netfelder. Thoraxchir Vask Chir; 17 (6): 546 - 550

Dodinot B, Godenir JP, Costa AB (1993): Electronic article surveillance: a possible danger for pacemaker patients. Pac-

ing Clin Electrophysiol; 16 (1 Pt 1): 46 – 53

Dubner S, Dubner Y, Rubio H, Goldin E (2007): Electromagnetic interference from wireless video-capsule endoscopy on

implantable cardioverter-defibrillators. Pacing Clin Electrophysiol; 30 (4): 472 – 475

Dubner S, Dubner Y, Gallino S, Spallone L, Zagalsky D, Rubio H, Zimmerman J, Goldin E (2005): Electromagnetic inter-

ference with implantable cardiac pacemakers by video capsule. Gastrointest Endosc; 61 (2): 250 – 254

Duffy jr. FJ, May Jr. JW (1995): Tissue expanders and magnetic resonance imaging: the "hot" breast implant. Ann Plast

Surg; 35 (6): 647 – 649

Dyrda K, Khairy P (2008): Implantable rhythm devices and electromagnetic interference: myth or reality? Expert Rev

Cardiovasc Ther 6 (6): 823 - 832

Edwards MB, Ordidge RJ, Hand JW, Taylor KM, Young IR (2005): Assessment of magnetic field (4.7 T) induced forces

on prosthetic heart valves and annuloplasty rings. J Magn Reson Imaging; 22 (2): 311 – 317

El-Fikri M, Goltz S, Eggert S (2005): Interference voltage threshold for cardiac pacemakers and defibrillators currently in

use. SchrR BAuA (FB 1059): 1 - 105

Ellenbogen KA, Wood MA, Stambler BS (1996): Acute effects of radiofrequency ablation of atrial arrhythmias on im-

planted permanent pacing systems. Pacing Clin Electrophysiol; 19 (9): 1287 – 1295

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 484 -

Elmqvist H (1976): Pacemakers and external interference. Acta Med Scand Suppl; 596: 83 – 86

Elshershari H, Celiker A, Ozer S, Ozme S (2002): Influence of D-net (EUROPEAN GSM-standard) cellular telephones on

implanted pacemakers in children. Pacing Clin Electrophysiol; 25 (9): 1328 – 1330

Epstein MR, Mayer Jr. JE, Duncan BW (1998): Use of an ultrasonic scalpel as an alternative to electrocautery in patients

with pacemakers. Ann Thorac Surg; 65 (6): 1802 – 1804

Evans SC, Ferris BD (1993): Airport metal detectors and orthopedic implants. The responses of arch and hand-held

devices. Acta Orthop Scand; 64 (6): 643 – 644

Fernengel A, Schwer C, Helber U, Dornberger V (2007): Inappropriate implantable cardioverter-defibrillator shock in-

duced by electromagnetic interference while taking a shower. Clin Res Cardiol 96 (6): 393 – 395

Fetter JG, Benditt DG, Stanton MS (1996): Electromagnetic interference from welding and motors on implantable cardio-

verter-defibrillators as tested in the electrically hostile work site. J Am Coll Cardiol; 28 (2): 423 – 427

Fetter JG, Ivans V, Benditt DG, Collins J (1998): Digital cellular telephone interaction with implantable cardioverter-

defibrillators. J Am Coll Cardiol; 31 (3): 623 – 628

Fleischhackl R, Singer F, Roessler B, Arrich J, Fleischhackl S, Losert H, Uray T, Koehler K, Sterz F, Mittlboeck M, Ho-

erauf K (2006): Automated external defibrillators do not recommend false positive shocks under the influence of electro-

magnetic fields present at public locations. Anesth Analg; 103 (6): 1485 – 1488

Fritsch MH, Gutt JJ, Naumann IC (2006): Magnetic Properties of Middle Ear and Stapes Implants in a 9.4-T Magnetic

Resonance Field. Otol Neurotol

Fröhlig G (2004): Active implantable medical devices and interference from electronic security systems. Herzschritt-

macherther Elektrophysiol; 15 (1): 55 – 64

Fröhlig G, Dyckmans J, Doenecke P, Sen S, Bette L (1986): Noise reversion of a dual chamber pacemaker without

noise. Pacing Clin Electrophysiol; 9 (5): 690 – 696

Fujiwara H, Taniguchi K, Takeuchi J, Ikezono E (1980): The influence of low frequency acupuncture on a demand pace-

maker. Chest; 78 (1): 96 – 97

Fukuta M, Mizutani N, Waseda K (2005): Influence of electromagnetic interference on implanted cardiac arrhythmia de-

vices in and around a magnetically levitated linear motor car. J Artif Organs; 8 (3): 154 – 160

Furman S, Parker B, Krauthamer M, Escher DJ (1968): The influence of electromagnetic environment on the perform-

ance of artificial cardiac pacemakers. Ann Thorac Surg; 6 (1): 90 – 95

Gams E, Feder E, Heimisch W, Meisner H (1978): Externe Störbeeinflussung von Herzschrittmachern. Herz; 63 (36):

367 – 373

Gebhardt U, Irnich W (1979): Störbeeinflussung von Herzschrittmachern durch Diathermie, gemessen an verschiedenen

Simulationsmodellen. Biomed Tech (Berl); 24 (1-2): 10 – 16

Gimbel JR, Cox Jr JW (2007): Electronic article surveillance systems and interactions with implantable cardiac devices:

risk of adverse interactions in public and commercial spaces. Mayo Clin Proc; 82 (3): 318 – 322

Glikson M, Trusty JM, Grice SK, Hayes DL, Hammill SC, Stanton MS (1998): Importance of pacemaker noise reversion

as a potential mechanism of pacemaker-ICD interactions. Pacing Clin Electrophysiol; 21 (5): 1111 – 1121

Goldsher D, Amikam S, Boulos M, Suleiman M, Shreiber R, Eran A, Goldshmid Y, Mazbar R, Roguin A (2006): Magnetic

resonance imaging for patients with permanent pacemakers: initial clinical experience. Isr Med Assoc J; 8 (2): 91 - 94

Gould L, Reddy CR (1977): Programmable pacemaker. N Y State J Med; 77 (9): 1418 – 1420

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 485 -

Grant H, Heirman D, Kuriger G, Ravindran MM (2004): In vitro study of the electromagnetic interaction between wireless

phones and an implantable neural stimulator.Bioelectromagnetics; 25 (5): 356 – 361

Grant FH, Schlegel RE (2000): Effects of an increased air gap on the in vitro interaction of wireless phones with cardiac

pacemakers. Bioelectromagnetics 21 (7): 485 – 490

Groh WJ, Boschee SA, Engelstein ED, Miles WM, Burton ME, Foster PR, Crevey BJ, Zipes DP (1999): Interactions be-

tween electronic article surveillance systems and implantable cardioverter-defibrillators. Circulation; 100 (4): 387 – 392

Guertin D, Faheem O, Ling T, Pelletier G, McComas D, Yarlagadda RK, Clyne C, Kluger J (2007): Electromagnetic Inter-

ference (EMI) and arrhythmic events in ICD patients undergoing gastrointestinal procedures. Pacing Clin Electrophysiol;

30 (6): 734 – 739

Gurevitz O, Fogel RI, Herner ME, Sample R, Strickberger AS, Daoud EG, Morady F, Prystowsky EN (2003): Patients

with an ICD Can Safely Resume Work in Industrial Facilities Following Simple Screening for Electromagnetic Interfer-

ence. Pacing Clin Electrophysiol; 26 (8): 1675 – 1678

Gwechenberger M, Rauscha F, Stix G, Schmid G, Strametz-Juranek J (2006): Interference of programmed electromag-

netic stimulation with pacemakers and automatic implantable cardioverter defibrillators. Bioelectromagnetics; 27 (5): 365

– 377

Hansen MO, Poulsen T (1996): Evaluation of noise in hearing instruments caused by GSM and DECT mobile tele-

phones. Scand Audiol; 25 (4): 227 – 232

Hauser RG, Kallinen L (2004): Deaths associated with implantable cardioverter defibrillator failure and deactivation re-

ported in the United States Food and Drug Administration Manufacturer and User Facility Device Experience Database.

Heart Rhythm; 1 (4): 399 – 405

Hayes DL, Wang PJ, Reynolds DW, Estes 3rd M, Griffith JL, Steffens RA, Carlo GL, Findlay GK, Johnson CM (1997):

Interference with cardiac pacemakers by cellular telephones. N Engl J Med; 336 (21): 1473 – 1479

Hekmat K, Salemink B, Lauterbach G, Schwinger RH, Sudkamp M, Weber HJ, Mehlhorn U (2004): Interference by cellu-

lar phones with permanent implanted pacemakers: an update. Europace; 6 (4): 363 – 369

Hekmat K, Kanani R, Lauterbach G, Sudkamp M, Ahmadpoor T, Weber HJ, Mehlhorn U (2003): Moderne Herzschrittma-

cher wenig störanfällig durch Mobilfunktelefone. Deutsches Ärzteblatt; 100 (38): A 2438 - A 2445

Hekmat K, Kanani R, Ahmadpour R, Lauterbach G, Südkamp M, Weber HJ, de Vivie ER (2002): Haben Mobiltelefone

einen negativen Einfluss auf moderne Herzschrittmacher? Kardiotechnik(2)

Heller JW, Brackmann DE, Tucci DL, Nyenhuis JA, Chou CK (1996): Evaluation of MRI compatibility of the modified

nucleus multichannel auditory brainstem and cochlear implants. Am J Otol; 17 (5): 724 – 729

Hirose M, Hida M, Sato E, Kokubo K, Nie M, Kobayashi H (2005): Electromagnetic interference of implantable unipolar

cardiac pacemakers by an induction oven. Pacing Clin Electrophysiol; 28 (6): 540 – 548

Hofgartner F, Muller T, Sigel H (1996): Können Mobiltelefone im C- und D-Netz Herzschrittmacher-Patienten gefährden?

Dtsch Med Wochenschr; 121 (20): 646 – 652

Irnich W, Bernstein AD (2006): Do induction cooktops interfere with cardiac pacemakers? Europace; 8 (5): 377 - 384

Irnich W (1999): Berechnung der inneren aus der äußeren elektrischen Feldstärke und ihr Einfluß auf Herzschrittmacher-

patienten. Biomed Tech (Berl); 44 (9): 232 - 236

Irnich W, Batz L, Muller R, Tobisch R (1996): Electromagnetic interference of pacemakers by mobile phones. Pacing Clin

Electrophysiol; 19 (10): 1431 – 1446

Irnich W, Batz L, Müller R, Tobisch R (1996): Herzschrittmacher und Mobilfunkgeräte. medizintechnik; 116 (3): 87 – 90

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 486 -

Irnich W, Markewitz A, Satter P, Winter J (1991): HF-Chirurgie bei Herzschrittmacherpatienten. Langenbecks Arch Chir;

376 (1): 59 – 63

Irnich W (1984): Interference in pacemakers. Pacing Clin Electrophysiol; 7 (6 Pt 1): 1021 - 1048

Irnich W, de Bakker JM, Bisping HJ (1978): Electromagnetic interference in implantable pacemakers. Pacing Clin E-

lectrophysiol; 1 (1): 52 – 61

Irnich W, de Bakker JM, Bisping HJ (1974): Störbeeinflussung von Herzschrittmachern. Störquellen, Störverhalten,

Gegenmaßnahmen. Biomed Tech (Berl); 19 (5): 193 - 204

Jandial R, Aryan HE, Hughes SA, Levy ML (2004): Effect of vagus nerve stimulator magnet on programmable shunt

settings. Neurosurgery; 55 (3): 627 – 9

Jaquiery C, Burkart F (1993): Beeinflussbarkeit von Herzschrittmachern durch elektrische Geräte. Schweiz Monatsschr

Zahnmed; 103 (8): 986 – 995

Jilek C, Tzeis S, Reents T, Estner HL, Fichtner S, Ammar S, Wu J, Hessling G, Deisenhofer I, Kolb C (2010): Safety of

implantable pacemakers and cardioverter defibrillators in the magnetic field of a novel remote magnetic navigation sys-

tem. J Cardiovasc Electrophysiol 21 (10): 1136 - 1141

Joglar JA, Hamdan MH, Welch PJ, Page RL (1999): Interaction of a commercial heart rate monitor with implanted pace-

makers. Am J Cardiol; 83 (5): 790 - 2, A10

Joosten S, Pammler K, Silny J (2009): The influence of anatomical and physiological parameters on the interference

voltage at the input of unipolar cardiac pacemakers in low frequency electric fields. Phys Med Biol 54 (3): 591 - 609

Kanal E, Shellock FG (1999): Aneurysm clips: effects of long-term and multiple exposures to a 1.5-T MR system. Radiol-

ogy; 210 (2): 563 – 565

Kaye GC, Butrous GS, Allen A, Meldrum SJ, Male JC, Camm AJ (1988): The effect of 50 Hz external electrical interfer-

ence on implanted cardiac pacemakers. Pacing Clin Electrophysiol; 11 (7): 999 – 1008

Keshishian JM, Smyth NP, Hood OC, Hoffman AA, Baker NR, Podolak E, Basu AP (1972): The behavior of triggered

unipolar pacemakers in active magnetic fields. J Thorac Cardiovasc Surg; 64 (5): 772 - 778

Klocke A, Kemper J, Schulze D, Adam G, Kahl-Nieke B (2005): Magnetic Field Interactions of Orthodontic Wires during

Magnetic Resonance Imaging (MRI) at 1.5 Tesla. J Orofac Orthop; 66 (4): 279 – 287

Kolb C, Deisenhofer I, Weyerbrock S, Schmieder S, Plewan A, Zrenner B, Schmitt C (2004): Incidence of antitachycardia

therapy suspension due to magnet reversion in implantable cardioverter defibrillators. Pacing Clin Electrophysiol; 27 (2):

221 – 223

Kolb C, Schmieder S, Lehmann G, Zrenner B, Karch MR, Plewan A, Schmitt C (2003): Do airport metal detectors inter-

fere with implantable pacemakers or cardioverter-defibrillators? J Am Coll Cardiol; 41 (11): 2054 – 2059

Kowalski M, Shepard RK, Kalahasty G, Wood MA, Ellenbogen KA (2010): An unusual source of electromagnetic interfer-

ence: a device-device interaction. Pacing Clin Electrophysiol 33 (8): 994 - 998

Lampadius MS, Wirtzfeld A, Himmler FC (1975): Herzschrittmacherversagen durch elektromagnetische Störfelder. Med

Klin; 70 (35): 1380 – 1385

Langer T, Irnich W (1998): Untersuchung zum Störverhalten von DDD-Schrittmachern. Biomed Tech (Berl); 43 : 506 –

507

Lauck G, von Smekal A, Wolke S, Seelos KC, Jung W, Manz M, Luderitz B (1995): Effects of nuclear magnetic reso-

nance imaging on cardiac pacemakers.Pacing Clin Electrophysiol; 18 (8): 1549 – 1555

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 487 -

Lavinio A, Harding S, Van Der Boogaard F, Czosnyka M, Smielewski P, Richards HK, Pickard JD, Czosnyka ZH Mag-

netic field interactions in adjustable hydrocephalus shunts. (2008): J Neurosurg Pediatrics 2 (3): 222 – 228

Lee S, Fu K, Kohno T, Ransford B, Maisel WH (2009): Clinically significant magnetic interference of implanted cardiac

devices by portable headphones. Heart Rhythm 6 (10): 1432 - 1436

LeVasseur JG, Kennard CD, Finley EM, Muse RK (1998): Dermatologic electrosurgery in patients with implantable car-

dioverter-defibrillators and pacemakers. Dermatol Surg; 24 (2): 233 – 240

Levitt H, Harkins J, Singer B, Yeung E (2001): Field measurements of electromagnetic interference in hearing aids. J Am

Acad Audiol; 12 (6): 275 – 280

Lim KK, Reddy S, Desai S, Smelley M, Kim SS, Beshai JF, Lin AC, Burke MC, Knight BP (2009): Effects of electrocau-

tery on transvenous lead insulation materials. J Cardiovasc Electrophysiol 20 (4): 429 - 435

Lucas EH, Johnson D, McElroy BP (1994): The effects of electronic article surveillance systems on permanent cardiac

pacemakers: an in vitro study. Pacing Clin Electrophysiol; 17 (11 Pt 2): 2021 – 2026

Luechinger R, Duru F, Zeijlemaker VA, Scheidegger MB, Boesiger P, Candinas R (2002): Pacemaker reed switch behav-

ior in 0.5, 1.5, and 3.0 Tesla magnetic resonance imaging units: are reed switches always closed in strong magnetic

fields? Pacing Clin Electrophysiol; 25 (10): 1419 – 1423

Luechinger R, Zeijlemaker VA, Pedersen EM, Mortensen P, Falk E, Duru F, Candinas R, Boesiger P (2005): In vivo heat-

ing of pacemaker leads during magnetic resonance imaging.Eur Heart J; 26 (4): 376 - 83

Madigan JD, Choudhri AF, Chen J, Spotnitz HM, Oz MC, Edwards N (1999): Surgical management of the patient with an

implanted cardiac device: implications of electromagnetic interference. Ann Surg; 230 (5): 639 – 647

Marco D, Eisinger G, Hayes DL (1992): Testing of work environments for electromagnetic interference.Pacing Clin Elec-

trophysiol; 15 (11 Pt 2): 2016 – 2022

Martin ET, Coman JA, Shellock FG, Pulling CC, Fair R, Jenkins K (2004): Magnetic resonance imaging and cardiac

pacemaker safety at 1.5-Tesla. J Am Coll Cardiol; 43 (7): 1315 – 1324

Mattei E, Calcagnini G, Triventi M, Censi F, Bartolini P, Kainz W, Bassen H (2006): MRI induced heating of pacemaker

leads: effect of temperature probe positioning and pacemaker placement on lead tip heating and local SAR. Conf Proc

IEEE Eng Med Biol Soc; 1: 1889 – 1892

McDeller AG, Toff WD, Hobbs RA, Robb DJ, Camm AJ (1989): The development of a system for the evaluation of elec-

tromagnetic interference with pacemaker function: hazards in the aircraft environment. J Med Eng Technol; 13 (3): 161 –

165

McIvor ME, Reddinger J, Floden E, Sheppard RC (1998): Study of Pacemaker and Implantable Cardioverter Defibrillator

Triggering by Electronic Article Surveillance Devices (SPICED TEAS). Pacing Clin Electrophysiol; 21 (10): 1847 – 1861

Miller CS, Leonelli FM, Latham E (1998): Selective interference with pacemaker activity by electrical dental devices. Oral

Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol Oral Endod; 85 (1): 33 – 36

Moraes JC (1995): Effects of electronic autodefense devices on cardiac pacemakers. Artif Organs; 19 (3): 238 – 240

Moran MD, Kirchhoffer JB, Cassavar DK, Green HL (1996): Electromagnetic interference (EMI) caused by electrocautery

during surgical procedures. Pacing Clin Electrophysiol; 19 (6): 1009

Mugica J, Henry L, Podeur H (2000): Study of interactions between permanent pacemakers and electronic antitheft sur-

veillance systems. Pacing Clin Electrophysiol 23 (3): 333 - 337

Naegeli B, Osswald S, Deola M, Burkart F (1996): Intermittent pacemaker dysfunction caused by digital mobile tele-

phones. J Am Coll Cardiol; 27 (6): 1471 – 1477

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 488 -

Nagatomo T, Abe H, Kohno R, Toyoshima T, Fujimoto H, Kondo S, Kabashima N, Takeuchi M, Tamura M, Okazaki M,

Otsuji Y (2009): Electromagnetic interference with a bipolar pacemaker by an induction heating (IH) rice cooker. Int Heart

J 50 (1): 133 - 137

Nair P, Roguin A (1993): Magnetic Resonance Imaging in patients with ICDs and Pacemakers. WHO Environ Health Crit;

137

Nowak B, Rosocha S, Zellerhoff C, Liebrich A, Himmrich E, Voigtlander T, Meyer J (1996): Is there a risk for interaction

between mobile phones and single lead VDD pacemakers? Pacing Clin Electrophysiol; 19 (10): 1447 – 1450

Occhetta E, Bortnik M, Magnani A, Francalacci G, Marino P (2006): Inappropriate implantable cardioverter-defibrillator

discharges unrelated to supraventricular tachyarrhythmias.Europace; 8 (10): 863 – 869

Pai RK, Abedin M, Rawling DA (2008): Inappropriate ICD Shocks for Inappropriate Reasons. Indian Pacing Electro-

physiol J; 8 (1): 69 – 71

Pakhomov AG, Mathur SP, Doyle J, Stuck BE, Kiel JL, Murphy MR (2000): Comparative effects of extremely high power

microwave pulses and a brief CW irradiation on pacemaker function in isolated frog heart slices. Bioelectromagnetics; 21

(4): 245 - 254

Pannizzo F, Furman S (1980): Pacemaker and patient response to the "point of sale" terminal as an actual and simulated

electromagnetic interference source. Pacing Clin Electrophysiol; 3 (4): 461 - 469

Pavlicek W, Geisinger M, Castle L, Borkowski GP, Meaney TF, Bream BL, Gallagher JH (1983): The effects of nuclear

magnetic resonance on patients with cardiac pacemakers. Radiology 1983; 147 (1): 149 - 153

Pfeiffer D, Tebbenjohanns J, Schumacher B, Jung W, Luderitz B (1995): Pacemaker function during radiofrequency

ablation. Pacing Clin Electrophysiol; 18 (5 Pt 1): 1037 - 1044

Proclemer A, Facchin D, Pagnutti C, Fioretti P, De Michele C (2000): Safety of pacemaker implantation prior to radiofre-

quency ablation of atrioventricular junction in a single session procedure. Pacing Clin Electrophysiol; 23 (6): 998 – 1002

Purdy DL, Magovern GJ, Smyth NP (1975): A new radioisotope-powered cardiac pacer. J Thorac Cardiovasc Surg; 69

(1): 82 – 91

Rauwolf T, Guenther M, Hass N, Schnabel A, Bock M, Braun MU, Strasser RH (2007): Ventricular oversensing in 518

patients with implanted cardiac defibrillators: incidence, complications, and solutions. Europace; 9 (11): 1041 – 1047

Rickli H, Facchini M, Brunner H, Ammann P, Sagmeister M, Klaus G, Angehrn W, Luechinger R, Duru F (2003): Induc-

tion ovens and electromagnetic interference: what is the risk for patients with implanted pacemakers? Pacing Clin Elec-

trophysiol; 26 (7 Pt 1): 1494 - 1497

Roberts HW (2002): The effect of electrical dental equipment on a vagus nerve stimulator's function. J Am Dent Assoc;

133 (12): 1657 – 1664

Roberts S, Vender JR, Causey MS, Roberts JR, Loushine RJ, Morris WJ, Looney SW (2009): The impact of dental de-

vices on neurostimulators. J Endod 35 (3): 422 - 425

Robinson MP, Flintoft ID, Marvin AC (1997): Interference to medical equipment from mobile phones. J Med Eng Technol;

21 (3-4): 141 – 146

Roedig JJ, Shah J, Elayi CS, Miller CS (2010): Interference of cardiac pacemaker and implantable cardioverter-

defibrillator activity during electronic dental device use. J Am Dent Assoc 2010; 141 (5): 521 - 526

Roguin A, Donahue JK, Bomma CS, Bluemke DA, Halperin HR (2005): Cardiac magnetic resonance imaging in a patient

with implantable cardioverter-defibrillator. Pacing Clin Electrophysiol; 28 (4): 336 - 338

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 489 -

Roguin A, Zviman MM, Meininger GR, Rodrigues ER, Dickfeld TM, Bluemke DA, Lardo A, Berger RD, Calkins H, Halpe-

rin HR (2004): Modern pacemaker and implantable cardioverter/defibrillator systems can be magnetic resonance imaging

safe: in vitro and in vivo assessment of safety and function at 1.5 T. Circulation; 110 (5): 475 - 482

Ruggera PS, Witters DM, Bassen HI (1997): In vitro testing of pacemakers for digital cellular phone electromagnetic

interference. Biomed Instrum Technol; 31 (4): 358 – 371

Ryf S, Wolber T, Duru F, Luechinger R (2008): Interference of neodymium magnets with cardiac pacemakers and im-

plantable cardioverter-defibrillators: an in vitro study. Technol Health Care 16 (1): 13 - 18

Sadoul N, Blankoff I, de Chillou C, Beurrier D, Messier M, Bizeau O, Magnin I, Dodinot B, Aliot E (1997): Effects of radiof-

requency catheter ablation on patients with permanent pacemakers. J Interv Card Electrophysiol; 1 (3): 227 – 233

Sakakibara Y, Mitsui T (1999): Concerns about sources of electromagnetic interference in patients with pacemakers. Jpn

Heart J; 40 (6): 737 – 743

Salmi J, Eskola HJ, Pitkanen MA, Malmivuo JA (1990): The influence of electromagnetic interference and ionizing radia-

tion on cardiac pacemakers. Strahlenther Onkol 1990; 166 (2): 153 – 156

Santucci PA, Haw J, Trohman RG, Pinski SL (1998): Interference with an implantable defibrillator by an electronic anti-

theft-surveillance device. N Engl J Med 1998; 339 (19): 1371 – 1374

Schlegel RE, Grant FH, Raman S, Reynolds D (1998): Electromagnetic compatibility study of the in-vitro interaction of

wireless phones with cardiac pacemakers. Biomed Instrum Technol; 32 (6): 645 - 655

Schlimp CJ, Breiteneder M, Lederer W (2004): Safety aspects for public access defibrillation using automated external

defibrillators near high-voltage power lines. Acta Anaesthesiol Scand; 48 (5): 595 – 600

Schmitt C, Brachmann J, Waldecker B, Navarrete L, Beyer T, Pfeifer A, Kubler W(1991): Implantable cardioverter defi-

brillator: possible hazards of electromagnetic interference. Pacing Clin Electrophysiol 1991; 14 (6): 982 - 984

Schneider T, Knauff U, Nitsch J, Firsching R (2002): Electromagnetic field hazards involving adjustable shunt valves in

hydrocephalus. J Neurosurg; 96 (2): 331 – 334

Scholten A, Joosten S, Silny J (2005): Unipolar cardiac pacemakers in electromagnetic fields of high voltage overhead

lines. J Med Eng Technol; 29 (4): 170 – 175

Scholten A, Silny J (1999): Patienten mit Herzschrittmachern in elektrischen 50 Hz-Feldern. Fortschr Strahlenschutz

1999; II : 759 – 762

Scholten A, Silny J (2001): The interference threshold of unipolar cardiac pacemakers in extremely low frequency mag-

netic fields. J Med Eng Technol; 25 (5): 185 – 194

Scholten A, Silny J (2001): The interference threshold of cardiac pacemakers in electric 50 Hz fields. J Med Eng Technol;

25 (1): 1 – 11

Seidman SJ, Kainz W, Casamento J, Witters D (2010): Electromagnetic compatibility testing of implantable neurostimula-

tors exposed to metal detectors. Open Biomed Eng J 63 - 70

Seifert T, Block M, Borggrefe M, Breithardt G (1995): Erroneous discharge of an implantable cardioverter defibrillator

caused by an electric razor. Pacing Clin Electrophysiol; 18 (8): 1592 – 1594

Shellock FG, Fieno DS, Thomson LJ, Talavage TM, Berman DS (2006): Cardiac pacemaker: in vitro assessment at 1.5

T. Am Heart J; 151 (2): 436 – 443

Shellock FG, Morisoli SM (1994): Ex vivo evaluation of ferromagnetism, heating, and artifacts produced by heart valve

prostheses exposed to a 1.5-T MR system. J Magn Reson Imaging; 4 (5): 756 – 758

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 490 -

Silny J (2003): The interference of electronic implants in low frequency electromagnetic fields. in: Arch Mal Coeur Vaiss

2003; 96 (Spec. III): 30 – 34

Smith GS, Toler JC (1981): Analysis of the coupling of electromagnetic interference to unipolar cardiac pacemakers. Med

Biol Eng Comput; 19 (1): 97 – 109

Sommer T, Vahlhaus C, Lauck G, von Smekal A, Reinke M, Hofer U, Block W, Traber F, Schneider C, Gieseke J, Jung

W, Schild H (2000): MR imaging and cardiac pacemakers: in-vitro evaluation and in-vivo studies in 51 patients at 0.5 T.

Radiology; 215 (3): 869 – 879

Souliman SK, Christie J (1994): Pacemaker failure induced by radiotherapy. Pacing Clin Electrophysiol; 17 (3 Pt 1): 270 –

273

Souques M, Magne I, Lambrozo J (2010): Implantable cardioverter defibrillator and 50-Hz electric and magnetic fields

exposure in the workplace. Int Arch Occup Environ Health 2010: in press

Sparks PB, Mond HG, Joyner KH, Wood MP (1996): The safety of digital mobile cellular telephones with minute ventila-

tion rate adaptive pacemakers. Pacing Clin Electrophysiol 19 (10): 1451 – 1455

Steffens RA, Valmonte CM, Carlo GL, Ruggera P, Witters D, Kaczmarek R, Seidman M (1999): A comparison of Clinical

and Bench Test Results from Pacemaker/Wireless Phone Interference Studies: Does Bench Testing Adequately Predict

Clinical Pacemaker Interference? J Clin Eng; 24 (3): 166 - 171

Stoupel E, Kusniec J, Mazur A, Zabarsky R, Golovchiner G, Abramson E, Strasberg B, Battler A (2005): Temporal rela-

tionship of implantable cardioverter defibrillator discharges and environmental physical activity. Pacing Clin Electro-

physiol; 28 (8): 777 – 781

Tan KS, Hinberg I (1998): Can wireless communication systems affect implantable cardiac pacemakers? An in vitro labo-

ratory study. Biomed Instrum Technol; 32 (1): 18 – 24

Tandogan I, Temizhan A, Yetkin E, Guray Y, Ileri M, Duru E, Sasmaz A (2005): The effects of mobile phones on pace-

maker function. Int J Cardiol; 103 (1): 51 - 58

Teissl C, Kremser C, Hochmair ES, Hochmair-Desoyer IJ (1999): Magnetic resonance imaging and cochlear implants:

compatibility and safety aspects. J Magn Reson Imaging 9 (1): 26 – 38

Teissl C, Kremser C, Hochmair ES, Hochmair-Desoyer IJ (1998): Cochlear implants: in vitro investigation of electromag-

netic interference at MR imaging--compatibility and safety aspects. Radiology; 208 (3): 700 – 708

Thaker JP, Patel MB, Shah AJ, Liepa VV, Brunett JD, Jongnarangsin K, Gardiner JC, Thakur R (2009): Do media players

cause interference with pacemakers? Clin Cardiol 32 (11): 653 - 657

Toivonen L, Valjus J, Hongisto M, Metso R (1991): The influence of elevated 50 Hz electric and magnetic fields on im-

planted cardiac pacemakers: the role of the lead configuration and programming of the sensitivity. Pacing Clin Electro-

physiol; 14 (12): 2114 - 2122

Trigano A, Blandeau O, Dale C, Wong MF, Wiart J (2007): Risk of cellular phone interference with an implantable loop

recorder. Int J Cardiol; 116 (1): 126 – 130

Trigano A, Blandeau O, Dale C, Wong MF, Wiart J (2005): Reliability of electromagnetic filters of cardiac pacemakers

tested by cellular telephone ringing. Heart Rhythm; 2 (8): 837 – 841

Trigano A, Blandeau O, Levy S (2005): Interference by cellular telephone with an implantable loop recorder. J Interv Card

Electrophysiol; 12 (3): 237 - 240

Trigano A, Blandeau O, Souques M, Gernez JP, Magne I (2005): Clinical study of interference with cardiac pacemakers

by a magnetic field at power line frequencies. J Am Coll Cardiol; 45 (6): 896 – 900

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 491 -

Trigano AJ, Azoulay A, Rochdi M, Campillo A (1999): Electromagnetic interference of external pacemakers by walkie-

talkies and digital cellular phones: experimental study. Pacing Clin Electrophysiol; 22 (4 Pt 1): 588 – 593

Triventi M, Mattei E, Calcagnini G, Censi F, Bartolini P, Kainz W, Bassen H (2007): Magnetic resonance induced heating

of implantable leads. Ann Ist Super Sanita; 43 (3): 229 – 240

Turner M, Zacharkiw L, Marshall AJ (1998): Reversion to back-up mode (VOO) in a DDD pacemaker model. Pacing Clin

Electrophysiol; 21 (8): 1618 – 1620

Vahlhaus C, Sommer T, Lewalter T, Schimpf R, Schumacher B, Jung W, Luderitz B (2001): Interference with cardiac

pacemakers by magnetic resonance imaging: are there irreversible changes at 0.5 Tesla? Pacing Clin Electrophysiol; 24

(4 Pt 1): 489 - 495

van Wijk van Brievingh RP, Hoeskstra A, deBakker JM, Hemelaar A (1974): Measurement techniques for assessing the

influence of electromagnetic fields on implanted pacemakers. Med Biol Eng; 12 (1): 42 – 49

Venselaar JL (1985): The effects of ionizing radiation on eight cardiac pacemakers and the influence of electromagnetic

interference from two linear accelerators. Radiother Oncol; 3 (1): 81 – 87

Walter WH, Mitchell JC, Rustan PL, Frazer JW, Hurt WD (1973): Cardiac pulse generators and electromagnetic interfer-

ence. JAMA; 224 (12): 1628 - 1631

Wilke A, Grimm W, Funck R, Maisch B (1996): Influence of D-net (European GSM-Standard) cellular phones on pace-

maker function in 50 patients with permanent pacemakers. Pacing Clin Electrophysiol; 19 (10): 1456 – 1458

Wilke A, Kruse T, Hesse H, Funck R, Maisch B (1998): Interactions between pacemakers and security systems. Pacing

Clin Electrophysiol; 21 (9): 1784 – 1788

Wilm M, Kronholz HL, Schutz J, Koch T (1994): Beeinflussung programmierbarer Schrittmacher durch therapeutische

Bestrahlung. Strahlenther Onkol; 170 (4): 225 - 231

Winter KF, Hartmann R, Klinke R (1998): A stimulator with wireless power and signal transmission for implantation in

animal experiments and other applications. J Neurosci Methods; 79 (1): 79 - 85

Wolber T, Ryf S, Binggeli C, Holzmeister J, Brunckhorst C, Luechinger R, Duru F (2007): Potential interference of small

neodymium magnets with cardiac pacemakers and implantable cardioverter-defibrillators. Heart Rhythm; 4 (1): 1 - 4

Yamaji S, Imai S, Saito F, Yagi H, Kushiro T, Uchiyama T (2006): Does high-power computed tomography scanning

equipment affect the operation of pacemakers? Circ J; 70 (2): 190 - 197

LANDWIRTSCHAFTLICHE GÜTER

Algers B, Hennichs K (1986): The effect of exposure to 400 kV transmission lines on the fertility of cows. Prev Vet Med 3

(4): 351 – 361

Amstutz HE, Miller DB (1980): A study of farm animals near 765 kV transmission lines. Bovine Pract 1 (15): 51 – 62

Begall S, Cerveny J, Neef J, Vojtech O, Burda H (2008): Magnetic alignment in grazing and resting cattle and deer. Proc

Natl Acad Sci U S A 105 (36): 13451 – 13455

Burchard JF, Nguyen DH, Monardes HG (2007): Exposure of pregnant dairy heifer to magnetic fields at 60 Hz and 30

microT. Bioelectromagnetics 28 (6): 471 – 476

Burchard JF, Nguyen DH, Monardes HG, Petitclerc D (2004a): Blood melatonin and prolactin concentrations in dairy

cows exposed to 60 Hz electric and magnetic fields during 8 h photoperiods. Bioelectromagnetics 25 (7): 508 – 515

Burchard JF, Nguyen DH, Monardes HG, Petitclerc D (2004b): Lack of effect of 10 kV/m 60 Hz electric field exposure on

pregnant dairy heifer hormones. Bioelectromagnetics 25 (4): 308 – 312

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 492 -

Burchard JF, Monardes H, Nguyen DH (2003): Effect of 10 kV, 30 microT, 60 Hz electric and magnetic fields on milk

production and feed intake in nonpregnant dairy cattle. Bioelectromagnetics 24 (8): 557 – 563

Burchard JF, Nguyen DH, Block E (1998a): Progesterone concentrations during estrous cycle of dairy cows exposed to

electric and magnetic fields. Bioelectromagnetics 19 (7): 438 – 443

Burchard JF, Nguyen DH, Block E (1998b): Effects of electric and magnetic fields on nocturnal melatonin concentrations

in dairy cows. J Dairy Sci 81 (3): 722 – 727

Burda H, Begall S, Cerveny J, Neef J, Nemec P (2009): Extremely low-frequency electromagnetic fields disrupt magnetic

alignment of ruminants. Proc Natl Acad Sci U S A 106 (14): 5708 – 5713

Kaune WT (1981): Power-frequency electric fields averadged over the body surfaces of grounded humans and animals.

Bioelectromagnetics 2 (4): 403 - 406

Martin FB, Bender A, Steuernagel G, Robinson RA, Revsbech R, Sorensen DK, Williamson N, Williams A (1986): Epi-

demiologic study of Holstein dairy cow performance and reproduction near a high-voltage direct-current powerline. J

Toxicol Environ Health 19 (3): 303 – 324

Mercer HD (1985): Biological effects of electric fields on agricultural animals. Vet Hum Toxicol 27 (5): 422 – 426

Nguyen DH, Richard L, Block E, Burchard J (1993): An electromagnetic exposure chamber to study biological effects on

exposed cows (Meeting Abstract). Bioelectromagnetics Society, 15th Annual Meeting, June 13-17, Los Angeles, CA: 168

Nguyen DH, Richard L, Burchard JF (2005): Exposure chamber for determining the biological effects of electric and

magnetic fields on dairy cows. Bioelectromagnetics 26 (2): 138 – 144

Plekhanov GF, Orlov VM, Kartashev AG (1987): The effect of a superhigh-frequency electric field transmission line on

natural ecosystems (Meeting Abstract). October 27-31, Polk C (2001): Cows, ground surface potentials and earth resis-

tivity. Bioelectromagnetics 22 (1): 7 – 18

Pushchino, USSR, USSR Acad. of Sciences, Res. Center for Biological Studies, Inst. of Biological Physics, Coordination

Council of Comecon Countries and Yugoslavia for Res. in the Fields of Biological Physics: 105-107

Rodriguez M, Petitclerc D, Burchard JF, Nguyen DH, Block E, Downey BR (2003): Responses of the estrous cycle in

dairy cows exposed to electric and magnetic fields (60 Hz) during 8-h photoperiods. Anim Reprod Sci 77 (1-2): 11 – 20

Rodriguez M, Petitclerc D, Nguyen DH, Block E, Burchard JF (2002): Effect of electric and magnetic fields (60 Hz) on

production, and levels of growth hormone and insulin-like growth factor 1, in lactating, pregnant cows subjected to short

days. J Dairy Sci 85 (11): 2843 - 2849

Rogers LE (1982): Biological studies of a 1100-kV prototype transmission line (Meeting Abtract). Ecological Sciences

Dept., Battelle Pacific Northwest Lab., Richland, WA 99352. Bioelectromagnetics Society, 4th Annual Meeting, June 28-

July 2, Los Angeles, CA: 45

Sikov MR, Rommereim DN, Beamer JL, Buschbom RL, Kaune WT, Phillips RD (1987): Developmental studies of Han-

ford miniature swine exposed to 60-Hz electric fields. Bioelectromagnetics 8 (3): 229 – 242

Soja G., Kunsch B.,Gerzabek M., Reichenauer T.,Soja A-M., Rippar G., Bolhar-Nordenkampf H.R. (2003): Growth and

Yield of Winter Wheat (Triticum aestivum L.) and Corn (Zea mays L.) Near a High Voltage Transmission Line. Bioelec-

tromagnetics24:91-102

Stelletta C, De Nardo P, Santin F, Basso G, Michielotto B, Piccione G, Morgante M. (2007): Effects of exposure to ex-

tremely low frequency electro-magnetic fields on circadian rhythms and distribution of some leukocyte differentiation

antigens in dairy cows. Biomed Environ Sci (2):164-70

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 493 -

FAUNA

Adey, W. R.; Bawin, S. M. (1979), Brain Interactions With Weak Electric And Magnetic Fields. Neurosci Res Program

Bull 15(1):7-129

Anderson, L. E. (1992), Biological Effects of 50/60 Hz Fields. UBC Press, p. 333-352

Anderson, L.E. (1993), Biological Effects of Extremely Low-Frequency Electromagnetic Fields: In Vivo Studies. Am Ind

Hyg Assoc J 54(4):186-196

Anderson, M; Bruhn, J.; Cattelino, P.; Jurgensen, M. (1984), Compilation of Annual Reports of the Navy Elf (Extremely

Low Frequency) Communications System Ecological Monitoring Program. Volume 1. Tabs A-E NTIS Document No. Ad-

A148 326/2/Xab, 542 pp. Report No. IITRI-E06549-8-Vol-1

Balcer-Kubiczek E.K., Harrison G.H., Zhang X., Ampey L.,Shi Z.M.,Abraham J.M., Bindokas, V. P.; Gauger, J. R.;

Greenberg, B. (1988), Exposure Scheme Separates Effects of Electric Shock and Electric Field for Honey Bees, Apis

Mellifera L. Bioelectromagnetics 9(3):275-284

Bindokas, V. P.; Gauger, J. R.; Greenberg, B. (1988), Honey Bees (Apis Mellifera, L.) Hived Under Extra-High-Voltage

Transmission Lines: Implications derived from Bee Exposure to Simulated Intense Electric Fields and Shocks. Bioelec-

tromagnetics 9(3):285-301

Bindokas, V.; Greenberg, B. (1984), Biological Effects of a 765-KV, 60-Hz Transmission Line on Honey Bees (Apis Mel-

lifera L.): Hemolymph as a Possible Stress Indicator. Bioelectromagnetics 5(3):305-314

Bindokas, V.P.; Gauger, J.R.; Greenberg, B. (1988), Mechanism of Biological Effects Observed in Honey Bees (Apis

Mellifera, L.) Hived Under Extra-High-Voltage Transmission Lines: Implications Derived From Bee Exposure To Simu-

lated Intense Electric Fields And Shocks. Bioelectromagnetics 9(3):285-301

Bindokas, V. P.; Gauger, J. R.; Greenberg, B. (1989), Laboratory Investigations of the Electrical Characteristics of Honey

Bees and their Exposure to Intense Electric Fields. (Eng.) Bioelectromagnetics 10(1):1-12

Burks, D. G.; Graf, E. R. (1976), Investigation of Electromagnetic Effects of a 1000 Foot TV Tower on Migratory Birds

Radio Science, USNC/URSI (Washington, DC): 311 1975

Cerretelli, P.; Malaguti, C.Research Carried Out In Italy By Enel On The Effects Of High Voltage Electric Fields. REV

GEN ELECTRICITE (Numero Special-July) 85:65-74

Cerretelli, P.; Veicsteinas, A.; Margonato, V.; Cantone, A.; Viola, D.; Malaguti, C.; Previ, A., 1000-KV Project: Research

on the Biological Effects Of 50-Hz Electric Fields in Italy. NTIS Document No. Conf-781016:241-257

Clarke, R. L.; Justesen, D. R. (1979), Behavioral Sensitivity of a Domestic Bird To 60-Hz AC and to DC Magnetic Fields.

RADIO SCI 14(6s):209-216

Colin, M.; Richard, D.; Chauzy, S. (1991), Measurement of Electric Charges Carried by Bees: Evidence of Biological

Variations. J Bioelectr 10 (1&2):17-32

Conti, R.; Nicolini, P.; Cerretelli, P.; Margonato, V.; Belleri, M.; Comande, S.; Veicsteinas, A. Enel's Research Activity on

Possible Biological Effects of 50 Hz Electric Fields .

Conti, R.; Nicolini, P.; Cerretelli, P.; Margonato, V.; Veicsteinas, A.(1985), Possible Biological Effects of 50-Hz Electric

Fields: A Progress Report. J Bioelectr 4(1):177-193

Conti, R.; Nicolini, P.; Cerretelli, P.; Margonato, V.; Veicsteinas, A.; Floris, C.K (1989), Enel's Research Activity On Pos-

sible Biological Effects Of 50 Hz Electromagnetic Fields - Results And Plans Of A Large Research Programme. Alta

Frequenza 58(4):395-402

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 494 -

Cooper, L. J.; Graves, H. B.; Smith, J. C.; Poznaniak, D.; Madjid, A. H. (1981) Behavioral Responses Of Pigeons To

High-Intensity 60-Hz Electric Fields. Behav Neural Biol 32(2):214-228

Durfee, W. K.; Polk, C.; Smith, L. T.; Keefe, T. J.; Muthukrishnan, S. (1976), Influence Of Extremely Low Frequency Elec-

tric And Magnetic Fields Upon Growth Development And Behavior In Domestic Birds. Ntis Document No. Ad A034526;

47 pp.

Frankel, R. B. (1984), Magnetic Guidance Of Organisms. Annu Rev Biophys Bioeng 13:85-103

Gould, J.L. (1984), Magnetic Field Sensitivity In Animals. Dept. Of Biology, Princeton Univ., Princeton, NJ 08544 Annu

Rev Physiol 46:585-598

Graves, H. B. (1977), Some Biological Effects Of High Intensity, Low Frequency (60-Hz) Electric Fields On Small Birds

And Mammals. Emc Gp, Int., Ae-4; 465-468

Graves, H. B. (1981), Detection Of A 60-Hz Electric Field By Pigeons. Behav Neural Biol 32(2):229-234

Greenberg, B. (1977), The Effects Of High Voltage Transmission Lines On Honeybees: A Feasibility Study. Publication

EPRI EA-489

Greenberg, B. (1978), Effects Of 60 Hz Electromagnetic Fields On Bees And Soil Arthropods Biomagnetic Effects

(LBL-7452):14

Greenberg, B.; Kunich, J.C.; Bindokas, V.P. (1979), Effects On High-Voltage Transmission Lines On Honeybees. Bio-

concern, Chicago, IL NTIS Document No. Conf-781016:74-84, Health Studies Program, Palo Alto, CA 94303. 1987

Greenberg, B.; Bindokas, V. P.; Gauger, J. R. (1981), Biological Effects Of A 765-Kv Transmission Line: Exposures And

Thresholds In Honeybee Colonies. Bioelectromagnetics 2(4):315-328

Greenberg, B.; Bindokas, V. (1991), Effects Of A 765-Kv Transmission Line On Honey Bees Int J Biometeorol 29(2):183

Haubrich, H.-J. (1990), Sicherheit im elektromagnetischen Umfeld., VDE, Berlin/Offenbach

Kartashev, A. G.; Plekhanov, G. F.; Orlov, V. M. (1987), The Effect Of Low-Frequency Emf On The Developing Organism

Physics: 107

Kavaliers, M.; Ossenkopp, K-P. (1994), Effect Of Magnetic And Electric Fields In Invertebrates And Lower Vertrebrates.

Biological Effects Of Electric And Magnetic Fields. Volume I: Sources And Mechanisms. D. O. Carpenter And S. Ayra-

petyan, Eds., San Diego: Academic Press, p. 205-240

Kirschvink, J.L.; Kirschvink, A.K. (1991), Is Geomagnetic Sensitivity Real? Replication Of The Walker-Bitterman Magnetic

Conditioning Experiment In Honey Bees. Am Zool 31(1):169-185

Kirschvink, J.L.; Morales, A.; Kuwajima, T.; Ueno, S. (1990), Discrimination Of Low Frequency Magnetic Fields By Hon-

eybees Annual Review Of Research On Biological Effects Of 50 And 60 Hz Electric And Magnetic Fields, U.S. Dept. Of

Energy, p. 13

Kirschvink, J.L.; Morales, A.; Kuwajima, T.; Ueno, S. (1991), Discrimination Of Low-Frequency Magnetic Fields By Hon-

eybees Bioelectromagnetics, UT, p. 11

Kirschvink, J.L.; Ogelsby, J.; Diaz-Ricci, J. (1992), Threshold Sensitivity Of Honeybees To 60 Hz Magnetic Fields Bio-

logical Effects Of Electric And Magnetic Fields From The Generation, Delivery And Use Of Electricity U.S. Dept. Of En-

ergy, p. P-47

Kirschvink, J.L.; Ogelsby, J.; Diaz-Ricci, J. (1993), Behavioral Measurement Of The Sensitivity Of Honeybees To 60 Hz

Alternating Magnetic Fields Biological Effects Of Magnetic And Electromagnetic Fields, p. 12

Kirschvink, J.L.; Padmanabha, S.; Boyce, C.K.; Ogelsby, J. (1995), Comparison Of The Threshold Sensitivity Of Honey

Bees To Weak Elf Magnetic Fields At Dc, 10, And 60 Hz Bioelectromagnetics, MA, pp. 190-191

BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN

Graz - Werndorf

BMVIT ABTEILUNG IV/SCH2 - 495 -

Lee, J. M.; Bracken, T. D.; Rogers, L. E. (1979), Electric And Magnetic Fields As Considerations In Environmental Stud-

ies Of Transmission Lines. NTIS Document No. Conf-781016:55-73

Martin, H; Korall, H.; Forster, B. (1989), Magnetic Field Effects On Activity And Ageing In Honeybees. Zoologisches Insti-

tut der Universität, Röntgenring 10, D-8700 Würzburg, Germany J Comp Physiol (A) 164(4): 423-431

Moore, B. R. (1988), Magnetic Fields And Orientation In Homing Pigeons: Experiments Of The Late W. T. Keeton. Proc

Natl Acad Sci U S A 85(13):4907-4909

Moore, F. R.; Simons, T. (1993), Orientation Behavior Of Migratory Birds In Response To Empress Ii-Simulated Emp.

Emp Human Health Effects Science Review Panel Proceedings, pp. 97-112

NTIS Document No. AD-A184 562/7/XAB; 344 PP. Report No. IITRI-E06549-38-Vol-2; See Also Volume 3, NTIS Docu-

ment No. Ad-A184 563 Compilation Of 1986 Annual Reports Of The Navy Elf (Extremely Low Frequency) Communica-

tions System Ecological Monitoring Program. Volume 2. Tabs D-G. Annual Progress Report Jan-Dec 1986. 1987

Plekhanov, G. F. (1987), Characteristics Of The Biological Effects Of Low-Frequency Electric Fields On Biocenosis Phys-

ics: 103-105

Plekhanov, G. F.; Orlov, V. M.; Kartashev, A. G. (1987), The Effect Of A Superhigh-Frequency Electric Field Transmis-

sion Line On Natural Ecosystems. Physics: 105-107

Rodent Cell Transformation And Gene Expression Following 60-Hz Magnetic Field Exposure. University of Maryland,

USA

Reiter, R.J. (1992), Electromagnetic Field And Circadian Rhythmicity. Birkhäuser, Boston

Rogers, L. E. (1982), Biological Studies Of A 1100-KV Prototype Transmission Line Bioelectromagnetics Society, 1982, ,

CA, p. 45

Salzinger, K. (1994), Behavioral Effects Of Electromagnetic Fields In Animals. Biological Effects Of Electric And Magnetic

Fields. Volume I: Sources And Mechanisms. D. O. Carpenter And S. Ayrapetyan, Eds., San Diego: Academic Press, p.

315-331

Shandala, M. G.; Dumanskii, Iu. (1982), Electric-Power Transmission-Lines As A Source Of Environmental Contamina-

tion By Low-Frequency Electric-Fields And Measures For Their Regulatory Control Biological Effects Of Electromagnetic

Fields, p 117-118

Walker, M. M.; Bitterman, M. E. (1989), Conditioning Analysis Of Magnetoreception In Honeybees. Bioelectromagnetics

10(3):261-275

Warnke, U. (1984), Avian Flight Formation With The Aid Of Electromagnetic Forces: A New Theory For The Formation

Alignment Of Migrating Birds. J Bioelectr 3(3):493-508

Wellenstein, G. (1973), Der Einfluß von Hochspannungsleitungen auf Bienenvölker (Apis Mellifica L.). Influence Of High-

Tension Lines. Zeitschrift für angewandte Entomologie (Z. Ang. Ent. 74 (1973)), 86-94, Astm-Coden: Zaneae

Wickelgren, G. (1996), Animal Magnetism. The Strange Senses Of Other Species. In: Spectrum. The Institute Of Electri-

cal And Electronics Engineers, Inc. pp. 32-37

Zapotosky, J.E. (1995), Elf Communications System Ecological Monitoring Program: Summary Of Results Bioelectro-

magnetics, MA, p. 205-20