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NIS BAKOM OFCOM OFCOM UFCOM Studie erstellt durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Zu- sammenarbeit mit dem Forschungszentrum ARC Seibersdorf research GmbH; dem Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz; und der EMC - RF Szentkuti. Immissionen in Salzburg Im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) Februar 2002

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NISBAKOMOFCOMOFCOMUFCOM

Studie erstellt durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Zu-sammenarbeit mit dem Forschungszentrum ARC Seibersdorf researchGmbH; dem Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz; und der EMC - RFSzentkuti.

Immissionen in Salzburg

Im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom)

Februar 2002

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Autorenteam: R. Coray, Dipl. El.-Ing. HTL (1), P. Krähenbühl, Dipl. El.-Ing. HTL (1),M. Riederer, Dipl. El.-Ing. ETHZ (1), D. Stoll, Fürsprecher (1),D.I. G. Neubauer (2), Dr. sc. techn. B. Szentkuti (3),

1 Bundesamt für Kommunikation (BAKOM),Zukunftstrasse 44, CH-2501 BielURL: www.bakom.ch

2 ARC Seibersdorf research GmbH,A-2444 Seibersdorf,URL: www.arcs.ac.at/itr

3 EMC-RF Szentkuti, Jaegerstrasse 6, CH-3074 Muri / Bern

Auskunftsperson: Philippe HorisbergerBundesamt für Kommunikation(BAKOM)Leiter der Sektion FrequenzplanungZukunftstrasse 44PostfachCH-2501 Biel

Telefon: +41 (0) 32 327 5411FAX: +41 (0) 32 327 [email protected]

Koordination: R. Coray, Dipl. El.-Ing. HTL

Redaktion: H. Breitenmoser, Dipl. El.-Ing. HTL

Gutachten: Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas),Lindenweg 50, CH-3003 Bern-WabernURL: www.metas.ch

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Zusammenfassung

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat im Jahr 2001 das Bundes-amt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, Messungen von nichtionisierenden Strahlen(NIS) in der österreichischen Stadt Salzburg durchzuführen. Ziel war es, das öfters ins Ge-spräch gebrachte „Salzburger Modell“ als vorsorgliche Massnahme gegen mögliche Auswir-kungen der nichtionisierenden Strahlung zu verifizieren. Der vorliegende Bericht stellt dieResultate der mittels Computersimulationen ermittelten Immissionslagen sowie die Messre-sultate vor und zieht entsprechende Schlussfolgerungen.

Mit dem Ziel, das Salzburger Modell zusammen mit Experten aus Österreich, Netzbetreibern,Umweltorganisationen und Behörden zu diskutieren, hat das Bundesamt für Kommunikation(BAKOM) am 4. April 2001 zu einem Treffen in Magglingen eingeladen. Als Resultat wurdevorgeschlagen, dass in der Stadt Salzburg Messungen gemäss den in der Schweiz disku-tierten Methoden und den Beurteilungskriterien der NISV durchgeführt werden sollten. Ins-besondere sollte die Frage beantwortet werden, ob und falls ja, mittels welcher Netzstruktu-ren ein Immissionswert von 1 mW/m 2 eingehalten werden kann. Die in der Schweiz für Mo-bilfunkkonzessionen zuständige Kommunikationskommission, hat in der Folge das BAKOMbeauftragt, die Immissionslage in der Stadt Salzburg abzuklären.

Grenzwerte für die Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sind inÖsterreich durch die Vornorm S 1120 aus dem Jahre 1992 geregelt. Die Grenzwerte für dieÖffentlichkeit betragen für die Leistungsdichte 6 W/m2 bei 900 MHz bzw. 10 W/m 2 bei 1800MHz (vergleichbar mit den Empfehlungen der ICNIRP bzw. der EU).

Eine weit über diese Empfehlungen hinausgehende Grenzwertforderung für Österreich hatdie Stadt Salzburg gestellt. Die Stadt Salzburg hatte im Sommer 1998 gefordert, zum vor-beugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Beurteilungswert, 1 mW/m 2, für dieSumme der von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Emissionen gesetzlich zu verankern.Diese Forderung folgt einer Empfehlung von Mitarbeitern der Landessanitätsdirektion Salz-burg, die im Auftrag des Salzburger Landtags und anderer eine medizinische Bewertung derHF EMF von Mobilfunksendeanlagen vorgenommen hatten. Eine Umsetzung des SalzburgerBeurteilungswertes in einen gesetzlichen Grenzwert ist nicht erfolgt.

Die österreichischen Netzbetreiber haben in der Folge versucht, den im internationalen Ver-gleich extrem tiefen Salzburger Beurteilungswert (ca. zehntausend mal kleiner als der vonder ICNIRP und der EU empfohlene Grenzwert) im Rahmen der technischen und betriebli-chen Möglichkeiten einzuhalten. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrundder heute von der Kundschaft geforderten Versorgungsqualität dieser Wert auf städtischemGebiet nicht mehr mit vertretbarem Aufwand flächendeckend eingehalten werden könne.Ungeachtet der durch die Netzbetreiber geäusserten Vorbehalte wurde und wird der Salz-burger Beurteilungswert in verschiedenen europäischen Ländern und auch in der Schweizals beispielhaft für den Aufbau eines sogenannten "1 mW/m 2-Mobilfunk-netzes" dargestellt.

Am 9. Juli 2001 hat das BAKOM in Salzburg ein mögliches Konzept zur Erhebung der Im-missionslagen vorgestellt. Insbesondere hat das BAKOM vorgeschlagen, dass pro Netzbe-treiber im Nahbereich von jeweils 3 verschiedenen Antennentypen die Immissionswerte er-mittelt werden sollten. Die Auswahl der einzelnen Sendestandorte wurde auf Vorschlag derLandessanitätsdirektion Salzburg am 27. Juli 2001, unter notarieller Aufsicht, durch einenVertreter des Amtes für Umweltschutz des Magistrats der Stadt Salzburg durch das Los be-stimmt. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die bereits bekannten, bezüglich der Immissi-onslage besonders kritischen Sendestandorte zu untersuchen.

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Das BAKOM hat in der Folge mittels Computersimulationen die Immissionslagen eruiert. Diedazu notwendigen Daten der Umgebung (Katasterpläne) sowie die Daten der Sendeanlagenhaben das Magistrat Salzburg, das Amt für Umweltschutz bzw. die Netzbetreiber zur Verfü-gung gestellt. Die dreidimensionale Visualisierung der von den Antennen ausgesendetenelektromagnetischen Felder ermöglichte eine aussagekräftige Analyse nicht nur der Immissi-onslagen, sondern auch der Versorgungslagen.

Für die praktische Durchführung der Messungen wurde das auf diesem Gebiet seit mehrerenJahren tätige Forschungszentrum, ARC Seibersdorf research GmbH, beauftragt. Für denZutritt in die einzelnen Wohnungen sowie die Information der städtischen Behörden war dasMagistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz, besorgt. Die praktischen Messungen wurden vom12. November bis zum 19. Dezember durchgeführt.

• An 8 der insgesamt 13 mittels Los ausgewählten Sendestandorte wird der Salzbur-ger Beurteilungswert von 1 mW/m2 um bis zu einem Faktor 40 überschritten.

• Die Analysen der Immissionslagen zeigen im weiteren, dass bei modernen GSM –Netzen, auf städtischem Gebiet die bei den Anwohnern von Sendeanlagen auftre-tenden Immissionen im Mittel zwischen 10 und 200 mW/m2 liegen.

• Die Messungen, sowie die mittels Computer simulierten Immissionslagen zeigensomit klar, dass ein Immissionswert von 1 mW/m2 aus technischen und betriebli-chen Gründen auf städtischem Gebiet bei Anwohnern von Antennenanlagen nichteingehalten werden kann.

• Ein Unterschreiten von Immissionswerten im Bereich von 100 mW/m2 dürfte ohneerhebliche wirtschaftliche Konsequenzen kaum möglich sein.

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Inhaltsverzeichnis

1 RESULTATE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN.......................................................................6

2 AUSGANGSLAGE...............................................................................................................12

3 VORGEHENSWEISE............................................................................................................14

4 RECHTSGRUNDLAGEN, VORGABEN DER NISV ................................................................16

5 BERECHNUNG DER IMMISSIONSLAGEN (COMPUTERSIMULATION) .................................20

6 MESSTECHNIK....................................................................................................................31

7 LITERATURVERZEICHNIS UND BEGRIFFSERKLÄRUNGEN...............................................40

ANHANG 01 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 01, FREISTEHENDER MAST .............................44

ANHANG 02 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 02, DACHSTANDORT........................................48

ANHANG 03 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 03, MIKROZELLE ..............................................52

ANHANG 04 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 04, MIKROZELLE ..............................................54

ANHANG 05 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 05, FREISTEHENDER MAST .............................58

ANHANG 06 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 06, DACHSTANDORT........................................62

ANHANG 07 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 07, MIKROZELLE ...............................................66

ANHANG 08 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 08, FREISTEHENDER MAST .............................70

ANHANG 09 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 09, DACHSTANDORT........................................74

ANHANG 10 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 10, DACHSTANDORT........................................78

ANHANG 11 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 11, FREISTEHENDER MAST .............................82

ANHANG 12 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 12, DACHSTANDORT........................................86

ANHANG 13 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 13, MIKROZELLE ...............................................90

ANHANG 14 BEURKUNDUNG DER MITTELS LOS AUSGEWÄHLTEN SENDESTANDORTE .......94

ANHANG 15 GUTACHTEN, BUNDESAMT FÜR METROLOGIE UND AKKREDIERUNG..............96

ANHANG 16 INFORMATIONSBLATT QUICKPLAN.....................................................................98

ANHANG 17 MESSBERICHT DER ARC SEIBERSDORF RESEARCH GMBH............................ 100

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1 Resultate und Schlussfolgerungen

R. Coray

1.1 Auswahl der SendestandorteIm Sinne einer möglichst objektiven Darstellung der Immissionslagen hat das BAKOM vor-geschlagen, je einen Antennentyp pro Netzbetreiber zu untersuchen (freistehender Mast,Dachantenne und Mikrozelle). Die untersuchten Standorte wurden bewusst zufällig mittelsLos ausgewählt. Somit werden nicht zwingend die Standorte mit den bekannten höchstenImmissionen bewertet.

1.2 Vorgaben der NISV

Begriff der "Anlage"

Ein "Sendestandort" entspricht dem heute in der Umsetzung der Schweizer Verord-nung NISV [ 2 ] definierten Begriff "Anlage", also einer Gruppe von Antennen die sichin einem engen räumlichen Zusammenhang befinden (z.B. auf dem gleichen Dach).

Betriebszustand: 100 %

Gemäss der NISV muss ein Immissionswert ermittelt werden, der einer maximaler Auslastung (Verkehrsdichte) der Zelle entspricht.

Messunsicherheiten zu Lasten der Netzbetreiber

Die instrumentelle Messunsicherheit wird zu Lasten der Netzbetreiber verrechnet.

Lokale Maxima

Als Beurteilungsgrössen gelten die lokal eng begrenzten Immissionsmaxima.

1.3 Freistehende Masten

Versorgungslage

Bei den ausgelosten freistehenden Masten handelt es um Antennenanlagen wie sie heutevorwiegend in ländlichen Zonen und zu Beginn der GSM – Technologie [ 1 ] auch in starkbesiedelten Zonen eingesetzt wurden. Auf städtischem Gebiet werden solche Antennenty-pen heute zur Sicherstellung einer grossflächigen "Grundversorgung" eingesetzt. Grund sinddie heute wesentlich grösseren Anforderungen der Kundschaft an die Empfangsqualität so-wie die drastisch gestiegene Verkehrsdichte.

Die Installation der Antennen auf einer Höher über Boden von einigen Zehn Metern ermög-licht die Versorgung eines relativ grossen Gebietes von mehreren Quadratkilometern. Für dieVersorgung ländlicher Zonen sind freistehende Masten oder Antennen mit grosser Höheüber Boden deshalb die ideale Lösung.

Für die Versorgung städtischer Siedlungsstrukturen eignen sich diese Antennentypen aller-dings nicht mehr. Ab einer gewissen Distanz wird die Versorgungsqualität drastisch abneh-men. Wie die Grafik deutlich zeigt, ergeben sich aufgrund von Gebäuden extreme "Schat-tenzonen".

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Ein weiteres, von der Kundschaft nicht direkt wahrgenommenes Kriterium ist das ständigwachsende Verkehrsaufkommen in stark besiedelten Zonen. Die insgesamt zur Verfügungstehenden Frequenzbänder sind ein stark begehrtes Gut und nur begrenzt vorhanden. Einewirtschaftliche Nutzung der verfügbaren Frequenzen kann nur durch ein feinmaschiges Netzbzw. kleine Zellen erreicht werden. Damit wird eine mehrfache Verwendung der gleichenFrequenz innerhalb eines relativ kleinen Gebietes ermöglicht.

Freistehender Mast, Sendestandort 05, Ernst Grein Strasse (Anhang 05)

Immissionslage

Aufgrund der relativ grossen Antennenhöhen über Boden und des aus versorgungstech-nischen Gründen flachen Abstrahlwinkels sind die Immissionswerte am Boden verhältnis-mässig klein, flache Geländestruktur und übliche Gebäudehöhen vorausgesetzt.

Die gemessenen Werte liegen im Bereich von 0.004 und 2.300 mW/m2. Der SalzburgerBeurteilungswert wird um einen Faktor 2.3 überschritten (Kapitel 1.8).

GSM- Antennen auf einer Höhe von einigen 10m verursachen, flaches Gelände undnormale Höhen der umliegenden Bauten vorausgesetzt, bei den Anwohnern im Allge-meinen keine Immissionswerte über 10 mW/m2.

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1.4 Dachantennen

Versorgungslage

Eine optimale "Ausleuchtung" relativ kleiner Zellflächen sowie die geforderten Uebertra-gungskapazitäten führte zwangsläufig zur Anwendung der Dachantennen. Aus der Compu-tersimulation ist klar ersichtlich, dass kleinere Zellen eine weit bessere Abdeckung auch imkleinräumigen Bereich ermöglichen als Mastantennen. Zusätzlich wird es aufgrund der klei-nen Zellen möglich, den gleichen Kanal bzw. die gleiche Frequenz mehrmals einzusetzen(Frequenzwiederholung in der übernächsten Zelle). Dachantennen sind somit die logischeWeiterentwicklung der GSM- Netze in stark besiedelten Zonen.

Dachantenne, Sendestandort 10, Hübnergasse 5, siehe Anhang 10

Immissionslage

Bei den ausgelosten Dachantennen handelt es sich um Leistungen im Bereich von 100 bis1000 Watt EIRP. Diese Werte sind typisch für Dachantennen. Nicht unbedingt typisch sinddie mittels Los ausgewählten Standorte im Hinblick auf die Siedlungsstrukturen. In vier derfünf mittels Los ausgewählten Standorte handelt es sich um Industriezonen und Vororts-siedlungen mit entsprechend grossen Distanzen zwischen Antenne und Anwohner von 50bis 120 Metern. Die Immissionswerte sind entsprechend klein und liegen zwischen 1 und 21mW/m2. Eine für Dachantennen typische Antennenanordnung zeigt der Sendestandort 10,Hübnergasse 5 . Betreiber der verschiedenen Antennen sind Mobilkom, One und Telering.

Der Immissionswert am meist exponierten Ort empfindlicher Nutzung (OMEN), in ei-nem Abstand von 80 Metern beträgt 21 mW/m2 (Kapitel 1.8). Der Salzburger Beurtei-lungswert wird um einen Faktor 21 überschritten.

Distanzen über 50 Meter sind in den grösseren Städten Europas eher selten zu findenund sind nicht repräsentativ für Siedlungsstrukturen wie sie beispielsweise in derSalzburger Innenstadt vorherrschen. Wird von einer Distanz im Bereich von 50 Meternausgegangen, ergäben sich gemäss Computersimulation Immissionswerte in derGrössenordnung von 100 mW/m2 und mehr.

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1.5 Mikrozellen

Versorgungslage

Die drastisch zunehmende Verkehrsdichte sowie der Wunsch der Kunden an eine zuverläs-sige Versorgung an praktisch allen denkbaren Standorten ausserhalb und auch innerhalb derGebäulichkeiten einer Stadt erfordert aus den bereits erwähnten Gründen den Einsatz immerkleinerer Zellen, sogenannte Mikrozellen.

Die von den kaum sichtbaren Antennen abgestrahlten Leistungen sind klein und liegen oftnur knapp über den Leistungen der Mobiltelefone. Im Fall der ausgelosten Standorte liegendie Leistungen im Bereich von 2 bis 20 Watt EIRP. Die zu versorgenden Zonen sind bei-spielsweise Parkanlagen, Strassenschluchten, Parkplätze und Bahnhöfe. Mikrozellen sinddie ideale Ergänzung der relativ grossen Zellen der Dachantennen. Sie erfüllen auf optimaleWeise die Anforderungen an eine qualitativ hochstehende Versorgung in städtischem Ge-biet.

Mikrozelle, Sendestandort 07, Gaswerkstrasse, siehe Anhang 07

Immissionslage

Antennen von Mikrozellen müssen aus physikalischen Gründen nah bei den Kunden instal-liert werden. Dies führt zu folgender Situation. Obwohl die abgestrahlten Leistungen 100 bis1000 mal kleiner sind als die Leistungen von Mast- oder Dachantennen ergeben sich relativgrosse Immissionswerte. Grund sind die einerseits aus physikalischen- und auch praktischenGründen kleinen Distanzen zwischen Antenne und Anwohner. Das sogenannte Distanzge-setz kann gut anhand eines Moblitelefons illustriert werden. Bei einer abgestrahlten Leistungvon typisch 2 Watt EIRP wird sich im Abstand eines Meters ein Immissionswert von ca. 160mW/m2 ergeben.

Am Sendestandort 07 wurde ein Immissionswert von 40 mW/m2 gemessen(Kapitel 1.8). Der Salzburger Beurteilungswert wird um einen Faktor 40 überschritten.

Aus technischen und auch praktischen Gründen betragen die Entfernungen zwischenAntenne und Anwohner im allgemeinen nur einige Meter. Deshalb werden bei Mikro-zellen maximale Immissionswerte von zirka 200 mW/m2 nur mit unverhältnismässiggrossem Aufwand zu unterschreiten sein.

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1.6 Aussagewert der messtechnisch ermittelten Immissionswerte

Im Hinblick auf den Vollzug bzw. die Ueberprüfungsmöglichkeiten von Grenzwerten mussvollständigkeitshalber auch die Frage der Repräsentabilität und insbesondere auch der zeitli-chen Konsistenz der ermittelten Messwerte gestellt werden. Im vorliegenden Fall handelt essich gewissermassen um eine "Momentaufnahme". Es ist davon auszugehen, dass sich be-reits heute, d.h. zwei Monate nach den Messungen, die Immissionslagen wesentlich verän-dert haben. Die normalen, periodischen Anpassungen der Antennendaten an die sich lau-fend verändernden Kundenbedürfnisse, sollen bewusst nicht in die folgenden Betrachtungeneinbezogen werden.

Die Abschwächung der elektromagnetischen Wellen auf dem Weg der Antenne zu den An-wohnern ist, von den Daten der Antennen selbst einmal abgesehen, abhängig von den zeit-lich variablen Einflussgrössen wie etwa der Wetterverhältnisse, den Strukturen und Materia-lien der Bauten etc. (Durchgangsdämpfungen, Reflexionsflächen). Nicht zu vernachlässigenist die Bedeutung der Fenster, gewissermassen dem Nadelöhr, durch das elektromagneti-schen Felder zur Hauptsache in die Wohnräume eindringen. Es ist von ausschlaggebenderBedeutung, ob Fenster geöffnet oder geschlossen sind, und in welchem Winkel beispiels-weise offene Fensterflügen zur einfallenden Welle stehen. Art und Typ der Verglasung kön-nen einen wesentlichen Einfluss auf die Wellenausbreitung haben.

Solche wesentlichen Einflussgrössen sind im Einzelfall nicht ohne unverhältnismässig gros-sen Aufwand zu erfassen. Allerdings gilt dies nur bei relativ kleinen Immissionswerten unter-halb ca. 200 mW/m 2.

Bei grösseren Beurteilungswerten ergibt sich ein völlig anderes Bild. Im Bereich der von derICNIRP [ 11 ] empfohlenen Grenzwerte dürften sich die oben genannten Unwägbarkeiten imBereich von lediglich einigen 10% bewegen. Der Grund, je grösser der zu überprüfende Im-missionswert, desto kleiner ist die Distanz zur Antenne und desto kleiner die Beeinflussungder Wellenausbreitung durch die oben genannten Einflussfaktoren.

Die für die Überprüfung zuständige Behörde muss sich folglich nicht nur mit der Frage derGrösse des Beurteilungswertes – sondern auch mit der Frage der Praktikabilität des Vollzugsauseinander setzen.

1.7 Schlussfolgerungen

• An 8 der insgesamt 13 mittels Los ausgewählten Sendestandorte wird der Salzbur-ger Beurteilungswert von 1 mW/m2 um bis zu einem Faktor 40 überschritten.

• Die Analysen der Immissionslagen zeigen im weiteren, dass bei modernen GSM –Netzen, auf städtischem Gebiet die bei den Anwohnern von Sendeanlagen auftre-tenden Immissionen im Mittel zwischen 10 und 200 mW/m2 liegen.

• Die Messungen, sowie die mittels Computer simulierten Immissionslagen zeigensomit klar, dass ein Immissionswert von 1 mW/m2 aus technischen und betriebli-chen Gründen auf städtischem Gebiet bei Anwohnern von Antennenanlagen nichteingehalten werden kann.

• Ein Unterschreiten von Immissionswerten im Bereich 100 mW/m2 dürfte ohne er-hebliche wirtschaftliche Konsequenzen kaum möglich sein.

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1.8 Immissionswerte in der Stadt Salzburg (Summenwerte aller Netzbetreiber)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Vo

gelw

eiderstr.

Mobilkom

Ern

st-Grain

-Str.

Maxm

obil, One

Gin

keyplatz

Maxm

obil, Telering

Gasw

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un

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obilkom, M

axmobil

Bach

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ne

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Mobilkom

, One, Telering

Berch

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Mobilkom

, One ,Telering

Makartp

latzM

obilkom, M

axmobil,

Telering

Maria C

ebo

tari Str.

Telering

Freistehender Mast, DistanzAntenne Messort 85m

Dachstandort, DistanzAntenne Messort 64m

Dachstandort, DistanzAntenne Messort 55m

Dachstandort, DistanzAntenne Messort 76m

Dachstandort, DistanzAntenne Messort 41m

Mikrozelle, DistanzAntenne Messort 8m

Mikrozelle, DistanzAntenne Messort 4m

Freistehender Mast, DistanzAntenne Messort 196m

Mikrozelle, DistanzAntenne Messort 2.5m

0.040 0.010

Freistehender Mast, DistanzAntenne Messort 93m

Freistehender Mast, DistanzAntenne Messort 174 m

Mikrozelle, DistanzAntenne Messort 2.5m

Dachstandort, DistanzAntenne Messort 120m

100 mW/m2

6 V/m

10 mW/m2

1.9 V/m

1 mW/m2

0.6 V/m

0.1 mW/m2

0.19 V/m

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2 Ausgangslage

R. Coray

Grenzwertempfehlung in Österreich

Grenzwerte für die Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF) sindin Österreich durch die Vornorm S 1120 aus dem Jahre 1992 geregelt. Dort sind zulässigeExpositionswerte zum Schutz von Personen im Frequenzbereich 30 kHz bis 3000 GHz so-wohl für beruflich Exponierte wie für die allgemeine Öffentlichkeit festgesetzt. Die Grenz-werte für die Öffentlichkeit betragen für die elektrische Feldstärke 48 V/m bei 900 MHz und61 V/m bei 1800 MHz sowie für die Leistungsdichte 6 W/m2 bei 900 MHz bzw. 10 W/m2 bei1800 MHz.

Ende Juli 2000 hat das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation undTechnologie den Entwurf einer Verordnung über Grenzwerte für ortsfeste Sendeanlagenöffentlicher Mobilfunksysteme zur Begutachtung veröffentlicht. In diesem Entwurf werden dieICNIRP [ 11 ] Empfehlungen für hochfrequente EMF als Grenzwerte für Österreich über-nommen. Zur Begründung für diese Verordnung heisst es in den Erläuterungen zu dem Ent-wurf:

Gemäss der Anordnung des § 67 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen bei Errich-tung und Betrieb von Funkanlagen und Endgeräten der Schutz des Lebens und der Gesundheitvon Menschen gewährleistet sein. Diesem Auftrag entsprechend haben die FernmeldebehördenI. Instanz bereits bislang im Rahmen von Bewilligungsverfahren darüber gewacht, dass die in derÖNORM S 1120 festgesetzten Grenzwerte von der vom Verfahren betroffenen Funkanlage ein-gehalten werden. Die in der zitierten ÖNORM festgesetzten Werte weichen jedoch insbesondereim Bereich des von den Mobilfunksystemen der zweiten Generation genutzten Frequenzspek-trums von den derzeit international anerkannten Standards geringfügig nach oben ab. Die Inter-nationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat auf der Basisder besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Gutachten Empfehlungen erarbeitet. Dieseinternational anerkannten und auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenenGrenzwerte wurden durch die Empfehlung des Rates (EU) vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung derExposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern übernommen.

Salzburger Beurteilungswert

Eine weit über die ICNIRP Empfehlungen hinausgehende Grenzwertforderung für Österreichhat die Stadt Salzburg gestellt. Diese hat im Rahmen der Diskussion um das sogenannte„Salzburger Modell“ einige Aufmerksamkeit erregt.

Die Stadt Salzburg hatte im Sommer 1998 gefordert, zum vorbeugenden Schutz der öffentli-chen Gesundheit einen Beurteilungswert 1 mW/m 2 (0,1uW/cm2) für die Summe der vonMobilfunksendeanlagen ausgehenden Emissionen gesetzlich zu verankern. Diese Forderungfolgt einer Empfehlung von Mitarbeitern der Landessanitätsdirektion Salzburg, die im Auftragdes Salzburger Landtags und anderer eine medizinischen Bewertung der HF EMF vonMobilfunksendeanlagen vorgenommen hatten. Die Empfehlung wurde von verschiedenenSeiten als wissenschaftlich nicht begründet kritisiert (z.B. Umweltkommission 2001). EineUmsetzung des Salzburger Beurteilungswertes in einen gesetzlichen Grenzwert ist nichterfolgt.

In Salzburg wurde deshalb versucht, eine Emissionsbegrenzung auf den vorgeschlagenenBeurteilungswert durch freiwillige Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkbetreibern und derStadt bzw. betroffenen Bürgern zu erzielen.

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Das sog. Salzburger Modell verlangt, dass der summierte Immissionswert aller durch GSM-Mobilfunkanlagen [ 1 ] erzeugten elektromagnetischen Felder unter Zugrundelegung der tat-sächlichen Leistung der Anlage an der Aussenseite des nächst gelegenen Wohnhauses einMilliwatt pro Quadratmeter Leistungsflussdichte nicht übersteigen dürfe. Politisch erklärtesZiel ist es, die Einhaltung dieses Beurteilungswertes flächendeckend zu jedem Zeitpunktsicherzustellen. Da in Österreich derzeit vier GSM-Mobilfunknetze in Betrieb sind, müsstejeder Betreiber 0,25 mW/m 2 Leistungsflussdichte einhalten. Da zwei Betreiber 900 und 1800MHz verwenden, müssten diese beiden in Salzburg je Anwendung auf einer Anlage 0,125mW/m2 garantieren.

Expertentreffen in Magglingen

Im Rahmen der auch in der Schweiz äusserst kontrovers diskutierten Thematik wurde sei-tens verschiedener Umweltorganisationen und auch Behördenstellen auf das SalzburgerModell hingewiesen. So dürfte der Salzburger Beurteilungswert einen nicht unwesentlichenEinfluss auf den in der Schweiz gewählten Anlagegrenzwert gehabt haben.

Mit dem Ziel, das Salzburger Modell zusammen mit Experten aus Österreich, Netzbetreibern,Umweltorganisationen und Behörden der Schweiz zu diskutieren, hat das Bundesamt fürKommunikation am 4. April 2001 zu einem Treffen in Magglingen eingeladen. Dabei wurdendie Anliegen der Umweltorganisationen den Anliegen der Netzbetreiber bzw. deren Kundengegenübergestellt und das Salzburger Modell kritisch hinterfragt. Im Zuge der Diskussions-runde wurde der Vorschlag eingebracht, in einem Stadtteil einer grösseren Stadt in derSchweiz, die Möglichkeiten und Grenzen eines sogenannten "1mW – Mobilfunknetzes" ver-suchsweise aufzubauen. Schliesslich wurde vorgeschlagen, gewissermassen im Sinne vonVorabklärungen in Salzburg Messungen gemäss den in der Schweiz diskutierten Methodenund den Beurteilungskriterien der Schweizer Verordnung (NISV [ 2 ]) durchzuführen. Insbe-sondere sollte die Frage beantwortet werden, ob und falls ja, mittels welchen Netzstrukturender Salzburger Beurteilungswert von 1mW/m 2 einzuhalten sei.

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3 Vorgehensweise

M. Riederer

3.1 VorabklärungenNach dem Expertentreffen in Magglingen am 4. April 2001 hat sich das BAKOM erste Ge-danken gemacht, wie eine Messkampagne in Salzburg durchgeführt werden könnte. Zielwar, ein Bild über die Feldstärkesituation in Salzburg zu erhalten und das im Einklang mit derin der Schweiz gültigen Gesetzgebung (NISV [ 2 ]).

Zuerst musste geklärt werden, wie sich das BAKOM die technischen Daten der Sendestatio-nen in Salzburg beschaffen kann. Denn diese Daten sind laut NISV nötig, um Sendeanlagenoder Teile davon separat beurteilen und die dazugehörige Expositionslage auf den massge-benden Betriebszustand hochrechnen zu können (siehe Kap. 4 Rechtsgrundlagen, Vorgabender NISV). In Österreich hat das BAKOM keine gesetzliche Handhabe, diese Daten von denNetzbetreibern zu verlangen. Deshalb musste das BAKOM mit Ihnen die Modalitäten zumDatentransfer aushandeln.

Nun stand die Frage an, welchen Umfang die Messkampagne annehmen soll. Das BAKOMwill sich nicht anmassen zu beschreiben, welcher Netzbetreiber welche Bedingungen beimBau von Mobilfunkstationen in Salzburg einzuhalten hat. Deshalb hat das BAKOM vorge-schlagen, Anlagen aller vier Netzbetreiber zu messen. Die Anlagen selber wurden in dreiGruppen aufgeteilt:

I. freistehende Masten

II. Dachstandorte

III. Mikrozellen

Die Aufteilung in drei Gruppen soll zudem einen Vergleich zwischen den verschiedenenMontagearten ermöglichen.

Von jedem Netzbetreiber sollen dann Messungen je einer Anlage jeder Gruppe durchgeführtwerden. Das führte zu einem Messumfang von 12 Sendestandorten. Ein Grossteil der Sen-destandorte wird von verschiedenen Netzbetreibern gemeinsam genutzt.

Die Messungen wurden zum Vergleich mit Anlagegrenzwerten ausgelegt, weil diese potenti-ell die meisten Probleme mit sich bringen. Zur Kontrolle, ob die Anlagegrenzwerte eingehal-ten sind, verlangt die NISV unter anderem, dass die drei meistexponierten Orte mit empfind-licher Nutzung gemessen werden müssen (OMEN, siehe Kap. 4). Mögliche OMEN soll dasBAKOM mittels Computersimulation identifizieren (siehe Kap. 5). Dazu sind neben den tech-nischen Daten die geographischen Daten in der Umgebung der zu messenden Anlage nötig.Diese geografischen Daten wurden vom Magistrat der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellt.

Für die Messung beauftragte das BAKOM das ARC Seibersdorf research (ARC), welchesmit den Verhältnissen in Salzburg schon von früheren Messungen her vertraut war und fürderartigen Messungen in Österreich akkreditiert ist.

Das BAKOM hat am 9. Juli 2001 in Salzburg dieses Konzept zusammen mit dem ARC prä-sentiert und zur Diskussion gestellt. Dabei hat Herr Dr. Oberfeld von der Landessanitätsdi-rektion des Landes Salzburg vorgeschlagen, die Standorte per Los zu bestimmen.

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3.2 VorbereitungenAm 27. Juli 2001 wurden in Wien unter notarieller Aufsicht 11 Standorte durch Herrn DI H.Jell des Magistrates der Stadt Salzburg [ 13 ] ausgelost. Weil der Netzbetreiber "One" keineMikrozellen in Salzburg in Betrieb hat, konnte bei ihm kein Standort aus der Gruppe"Mikrozellen" gezogen werden. Weil zudem der Standort der Mikrozelle des Netzbetreibers"Mobilkom" sich auf dem Gaisberg befindet, wo auch Rundfunkstationen betrieben werden,ist am 22. August 2001 eine weitere Auslosung in Salzburg im Amt für Umweltschutz anbe-raumt worden. Herr DI H. Jell hat dabei aus den Standorten des Netzbetreibers "One" einenweiteren aus der Gruppe "Dachstandorte" und einen Standort des Netzbetreibers "Mobilkom"aus der Gruppe "Mikrozellen" gezogen (siehe Anhang 14).

Für die 13 ausgelosten Standorte hat das BAKOM die Expositionslage mittels Computersi-mulation berechnet (siehe Kap. 5).

3.3 MessungenIm Auftrag der ComCom konnte das BAKOM mit den eigentlichen Messungen am12. November 2001 beginnen. Herr Padutsch, Stadtrat von Salzburg, wurde auf seinenWunsch hin vom BAKOM zusammen mit dem ARC persönlich über die Messungen infor-miert.

Die Messungen selber waren in Verantwortung des ARC, welches vor Ort durch einen Mitar-beiter des BAKOM unterstützt wurde. Entsprechend der Simulationsberechnungen schlugdas BAKOM der Messequipe in Salzburg mögliche OMEN vor. In Zusammenarbeit mit demMagistrat der Stadt Salzburg legten das ARC und das BAKOM gemeinsam die definitiv zumessenden OMEN fest. Die Mitarbeiter des Magistrates der Stadt Salzburg kümmerten sichum den Zutritt zu den Räumen, wo gemessen werden sollte (siehe Kap. 6).

Das Schweizerische Amt für Metrologie und Akkreditierung begutachtete die Messungen(siehe Anhang 15).

Die Messungen konnten am 19. Dezember 2001 erfolgreich abgeschlossen werden.

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4 Rechtsgrundlagen, Vorgaben der NISV

D. Stoll

Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23.Dezember 1999 nachfolgend NISV [ 2 ] genannt.

Die NISV konkretisiert die im Umweltschutzgesetz (USG [ 4 ]) verankerten Vorschriften zumImmissionsschutz. Nichtionisierende Strahlung gilt als Einwirkung im Sinne des USG. Weilsie schädlich oder lästig sein könnte, muss sie frühzeitig begrenzt werden. Für die Beurtei-lung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Im-missionsgrenzwerte fest, so dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Im-missionen unterhalb dieser Werte Menschen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihremWohlbefinden nicht erheblich stören. Die Immissionsgrenzwerte gelten überall dort, wo sichMenschen aufhalten können. Der Aufenthalt muss dabei nicht von längerer Dauer sein, ge-mäss Anhang II Ziff. 11 NISV sind Immissionen über 6 Minuten zu mitteln. Ausnahmen vonder Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sind, im Gegensatz zu Anlagegrenzwerten keinezulässig. Die Immissionsgrenzwerte entsprechen den von der Internationalen Kommissionzum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) im April 1998 publizierten Grenzwer-ten für die Bevölkerung [ 11 ]. Mit dem Erlass der NISV trägt der Bundesrat unter anderemdem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) Rechnung. Aus diesem Grund legteer die Anlagegrenzwerte im Vergleich zu den international empfohlenen und als sicher ein-gestuften Grenzwerten noch um einen Faktor 10 tiefer fest. Die Anlagegrenzwerte müssennur an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden, die in Art. 3 NISV auf-gezählt werden. Bei den in Salzburg durchgeführten Messungen wurde nur die Einhaltungder Anlagegrenzwerte in Betracht gezogen. Nachfolgend wird dargelegt, was die NISV ei-nerseits als eine Anlage definiert und andererseits wie die relevanten Expositionen ermitteltwerden.

4.1 AnlagenDer vorliegende Bericht beschränkt sich auf Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzeninsbesondere von GSM-Basisstationen, die im vorliegenden Bericht als Sendestandort be-zeichnet werden.

Unter Ziffer 6 des Anhangs I der NISV wird der Geltungsbereich der NISV in Bezug auf denMobilfunk und die drahtlosen Teilnehmeranschlüsse geregelt.

6 Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse

61 Geltungsbereich

1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen

und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse mit einer gesamten

äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) von mindestens 6 W.

2 Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen.

62 Begriffe1 Als Anlage gelten alle Sendeantennen für die Funkdienste nach Ziffer 61, die auf

demselben Mast angebracht sind oder die in einem engen räumlichen Zusammenhang,

namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, stehen.

2 Als Änderung gilt die Erhöhung der maximalen äquivalenten Strahlungsleistung

(ERP) oder die Änderung von Senderichtungen.

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63 Massgebender Betriebszustand

Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr

bei maximaler Sendeleistung.

64 Anlagegrenzwert

Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:

a. für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden:

4,0 V/m;

b. für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 MHz oder in

einem höheren Frequenzbereich senden: 6,0 V/m;

c. für Anlagen, die sowohl in Frequenzbereichen nach Buchstabe a als auch

nach Buchstabe b senden: 5,0 V/m.

Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen undvon Sendeanlagen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss mit einer gesamten äquivalentenStrahlungsleistung (ERP) von mindestens 6 W (Ziffer 61 Anhang I NISV).

Gemäss der Definition in Ziffer 62 Anhang I NISV sind bei einer Beurteilung der Expositionsämtliche GSM-Sendeteile zu erfassen, welche zusammen eine Anlage bilden. Dies sindinsbesondere alle Sendeanlagen, die auf demselben Mast angebracht sind oder die in einemengen räumlichen Zusammenhang, namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, ste-hen. Eine Differenzierung in Bezug auf die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse an deneinzelnen Sendeteilen, oder durch wen sie betrieben werden, wird gemäss der heutigenSchweizer Praxis nicht vorgenommen.

4.2 Massgebender BetriebszustandDie Expositionsfeldstärken müssen beim massgebenden Betriebszustand gemäss Ziffer 63Anhang I NISV (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) er-mittelt werden. In der Regel wird eine Messung beim normalen Betrieb der Anlage durch-geführt, und das Messergebnis wird anschliessend auf den massgebenden Betriebszustandhochgerechnet (vgl. BUWAL/METAS. Messempfehlungen für GSM-Basisstationen. Entwurfvom 20. März 2001, S. 8 [ 3 ]).

Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke für Anlagen, die aus-schliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden, beträgt 4.0V/m und für Anlagen, dieausschliesslich im Frequenzbereich 1800 MHz oder einem höheren Frequenzbereich sen-den, 6.0 V/m und für Anlagen, die in beiden vorgenannten Frequenzbereichen senden,5.0 V/m (Ziffer 64 Anhang I NISV).

4.3 Orte mit empfindlicher NutzungDer Anlagegrenzwert muss ausschliesslich an Orten mit empfindlicher Nutzung (sog. OMEN)eingehalten werden. Diese Orte werden in Art 3 Abs. 3 der NISV festgelegt.

Art. 3 Begriffe

....

3 Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten:

a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer

Zeit aufhalten;

b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;

c. diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen

nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.

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4.4 Mess- und Berechnungsmethoden

4.4.1 Beurteilungspunkte (OMEN)Der Inhaber einer Anlage, für die Anhang I der NISV Emissionsbegrenzungen festlegt, mussder Behörde im Bewilligungs- oder Konzessionsverfahren ein Standortdatenblatt einreichen[Ref auf Standortdatenblatt http://www.buwal.ch/luft/d/pdf/n_sdbmfe_d.pdf]. Dieses Standort-datenblatt muss gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV Angaben über die von der Anlage erzeugteStrahlung einhalten:

1. an dem für Menschen zugänglichen Ort, an dem diese Strahlung am stärksten ist,

2. an den drei Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen diese Strahlung am stärksten ist

4.4.2 Bestimmung des unter Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV verlangten WertesDer im Standortdatenblatt eingetragene Wert, wird in der Regel rechnerisch ermittelt. Eindurch Messung ermittelter Wert würde bedingen, dass dem Betreiber resp. dem Baugesuch-steller der Betrieb der Anlage zu Messzwecken erlaubt werden müsste. Die Berechnungs-methode ist zudem weniger zeitintensiv und wird deshalb aus diesen Gründen in den mei-sten Fällen bevorzugt.

Innerhalb der 3 angegebenen Punkte wird der Maximalwert unter dem massgebenden Be-triebszustand (Ziffer 63 Anhang I NISV) ermittelt. Abschliessend werden die anwendbarenMess- resp. Berechnungsunsicherheiten dazugegerechnet, was dann schliesslich zu dem imStandortdatenblatt angegebenen Wert führt (vgl. [Ref. Standortdatenblatt] undBUWAL/METAS. Messempfehlungen für GSM-Basisstationen. Entwurf vom 20. März 2001,S. 9).

4.5 Kontrolle der Einhaltung der EmissionsbegrenzungDie Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzung und die an-wendbaren Mess- und Berechnungsmethoden werden in Art. 12 NISV beschrieben:

Art. 12 Kontrolle

1 Die Behörde überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen.

2 Zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes nach Anhang 1 führt sie

Messungen oder Berechnungen durch, lässt solche durchführen oder stützt sich auf

die Ermittlungen Dritter. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

(BUWAL) empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden.

3 Wird wegen gewährter Ausnahmen der Anlagegrenzwert nach Anhang 1 bei neuen

oder geänderten Anlagen überschritten, so misst die Behörde periodisch die von diesen

Anlagen erzeugte Strahlung oder lässt diese messen. Sie kontrolliert innert sechs

Monaten nach der Inbetriebnahme, ob:

a. die der Verfügung zugrunde liegenden Angaben über den Betrieb zutreffen;

und

b. die verfügten Anordnungen befolgt werden.

Grundsätzlich wird bei der Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzung gleich wie unterZiffer 4 vorstehend vorgegangen, wobei das Schwergewicht bei Messungen liegt.Zuerst muss überprüft werden, ob die drei deklarierten Punkte auch die Orte mit der höchstenBelastung sind. Das kann mittels Berechnung oder Vormessungen geschehen. An den Orten mithöchster Belastung wird dann entsprechend der Messempfehlung gemessen:Die gemessenen Maximalwerte werden auf den massgebenden Betriebszustand hochgerechnetund die Messunsicherheit dazu addiert.

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4.6 SchlussfolgerungDie Anwendung defensiver Mess- oder Berechnungsmethoden soll grundsätzlich garantie-ren, dass der gemäss NISV bestimmte Anlagegrenzwert in einem bestimmten Punkt mitgrosser Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Das vorerwähnte Verfahren beruht aufden Empfehlungen des BUWAL und ist in den involvierten Kreisen nicht unumstritten. Zudemverlangt es von den mit der Kontrolle der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte beauftragtenBehörden eine Bereitstellung von erheblichen Mitteln zur Erfüllung der ihr übertragenen Auf-gaben.

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5 Berechnung der Immissionslagen (Computersimulation)

P. Krähenbühl

5.1 ÜbersichtDie Ausbreitung elektromagnetischer Wellen ist ein komplexes Phänomen. Die von einerAntenne abgestrahlten elektromagnetischen Felder (EMF) werden abgesehen von den An-tennendaten von vielen Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel vom Übertragungsweg von derAntenne zum Messort, von der näheren Umgebung der Antenne, vom Wetter aber auch vonEinrichtungen und Personen im Gebäude selber, wo die Messungen stattfinden. Diese un-terschiedlichen Phänomene werden später in diesem Kapitel erklärt.

Gemäss NISV [ 2 ] sind die Immissionswerte an den meist exponierten Orte zu ermitteln.Mittels geeigneter Berechnungen sollen einerseits diese Orte gefunden werden, anderseitssollen uns die mehr oder weniger genau berechneten Immissionswerte sagen, ob eine ge-nauere Messung aufgrund der Grenzwerte notwendig ist.

In der Praxis führen manchmal einfache Rechenmodelle bei der Ermittlung des meist expo-nierten Ortes zur falschen Wahl, weil solche Berechnungen nur einzelne vorbestimmte Orteberücksichtigen. Das Fehlerrisiko wird noch grösser , wenn mehrere Betreiber auf dem sel-ben Standort Antennen betreiben..

Einfache Rechenmodelle können hinreichend genaue Resultate für den Anwender liefern,falls die voraussichtlichen Immissionswerte weit unter dem Grenzwert liegen. Sie sind auchgeeignet, wenn die Felder nicht zu weit weg von der Antenne und damit nicht zu nah beiObjekten und Hindernissen zu berechnen sind. Für höhere Genauigkeiten sind jedoch ver-feinerte Modelle und grosser Rechenaufwand unumgänglich. Dazu sind leistungsstarkeComputerprogramme mittels derer die komplexen Verhältnisse der verschiedenen Antenneneiner sogenannten "Anlage" (z.B. mehrere Antennen auf dem gleichen Dach) sowie die ver-schiedenen Aspekte der Wellenausbreitung mit ausreichender Genauigkeit simuliert werdenkönnen. Allerdings sind der Modellierung Grenzen gesetzt. Mit zunehmender Distanz zwi-schen Antenne und Beobachtungsort nimmt die Genauigkeit ab.

Im Rahmen der Messkampagne in Salzburg wurde ein leistungsstarkes Simulationswerk-zeug der neuesten Generation eingesetzt, dies war unumgänglich, um bei den betrachtetenkomplexen Antennenanlage sowie der stark besiedelten Umgebung die meist exponiertenOrte empfindlicher Nutzung (OMEN) und die dazugehörigen Immissionswerte mit der not-wendigen, mit genügender Genauigkeit ermitteln zu können. Es handelt sich dabei um einedreidimensionale (3D) Simulation. Dieses Programm erlaubt es, die durch Mobilfunkanten-nen verursachten Immissionslagen ausserhalb von Gebäuden dreidimensional darzustellen.Die Berechnung der Strahlung innerhalb von Gebäuden ist zwar nicht möglich, aber diemeist exponierten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) konnten effizient ermittelt werden.

Die Simulationsergebnisse für die betrachteten Anlagen in Salzburg sind im Anhang 1-13aufgeführt.

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5.2 Einflussfaktoren auf die Immissionslage

5.2.1 Eigenschaften der FunkanlageDie Mobilfunkantenne setzt die eingespeiste elektrische Leistung um in ein elektromagneti-sches Feld. Das elektromagnetische Feld löst sich auf komplexe Art von der Antenne ab undbreitet sich schliesslich ähnlich wie Wasserwellen in der Umgebung aus. Vorausgesetzt,dass die Energie der Welle genügend gross ist, kann diese von einem Handy genutzt bzw.empfangen werden. Bei den meisten Antennen handelt sich um „Richtantennen“. Diesestrahlen die eingespeiste Leistung in einer bevorzugten Richtung, gebündelt ab. Die abge-strahlte Leistung ist abhängig von der zu versorgenden Zellengrösse. Sie darf nicht zu klein,aber auch nicht zu gross sein, um keine Störungen in Nachbarzellen zu erzeugen.

Die Grafik stellt das elektromagnetischen Feld (EMF), an der Erdoberfläche dar. Bei der hier betrachteten Anten-ne handelt es sich um eine Richtantenne in einer Höhe über Boden von 20 Metern (Ansicht von oben) Die Bün-delung der Energie in Richtung Nord erzeugt ein deutlich sichtbares Immissionsmaximum bzw. eine maximaleFeldstärke vor der Antenne an der Erdoberfläche(roter Fleck). Direkt unter und hinter der Antenne ist die elektro-magnetische Feldstärke bzw. sind die Immissionen vernachlässigbar klein.

Antenne

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Die Grafik zeigt die oben beschriebene Antenne auf einem freistehenden Masten in der Seitenansicht. Es zeigtdie Bündelung der Energie in der Hauptstrahlrichtung sowie die resultierende Feldsituation bzw. Immissionslagean der Erdoberfläche. Die leicht nach unten gerichtete Hauptabstrahlrichtung der Antenne ist sehr gut erkennbar.

Jegliche Änderung der Antennenrichtung, insbesondere des Neigungswinkels führt zu einerwesentlichen Änderung des Immissionslage an der Erdoberfläche. .

In der Praxis plant jeder Netzbetreiber sein Netz nach seinen Bedürfnissen und entscheidetüber die Anzahl notwendiger Antennen. Bei der Versorgung beispielsweise im GSM900/1800 MHz-Band sind bis zu 6 Antennen pro Betreiber notwendig. Je nach Anzahl Kun-den wird pro Zelle der Bedarf an Trägern bestimmt. Ein Träger ist immer eingeschaltet undweitere werden je nach Verkehrsaufkommen zugeschalten. Aufgrund der sich laufend ver-ändernden Kundenbedürfnisse werden zudem periodisch Leistung, Anzahl Träger undFrequenzen optimiert.

Bei den in Salzburg betrachteten freistehend Masten und Dachstandorte variiert die Leistungpro Frequenzkanal zwischen 250 und 1000 Watt EIRP, dies ist typisch bei modernen Mo-bilfunkanlagen. Für die Antennen der Mikrozellen, welche nur kleine Zellen und „Funklöcher“zu versorgen haben, genügen normalerweise Leistungen zwischen 2 und 14 Watt EIRP.

Hauptstrahlrichtung

Immissionsmaximum imEinfallspunkt der Welle

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5.2.2 WellenausbreitungDie Wellenausbreitung bei den für den Mobilfunk verwendeten Frequenzen folgt ähnlichenGesetzen wie die Wellenausbreitung beim Licht. Die elektromagnetische Energie tritt, wiedas Licht auch, vorwiegend durch Öffnungen (Fenster und Türen) in ein Gebäude ein.

Ohne Hindernisse breiten sich die Wellen geradlinig aus. In bebautem oder hügeligem Ge-lände werden die Wellen auf folgende unterschiedliche Art und Weise abgelenkt bzw. abge-schwächt:

- An ebenen Flächen, wie Mauerflächen und Fassaden und Dächer werden die Wellenreflektiert

- Kanten von Gebäuden bewirken eine Streuung der Wellen

- Bäume im Ausbreitungsweg der Wellen bewirken eine Starke Abschwächung bzw.Dämpfung der Wellen

Wasser- und beispielsweise Schneeschichten können die Reflexions-, Beugungs- undDämpfungseigenschaften wesentlich verändern.

Abstand zur Sendeanlage (Distanzgesetz)

Die Feldstärke nimmt mit der Entfernung von der Antenne sehr schnell ab. Bei ungestörterWellenausbreitung (keine Hindernisse, Reflexionen, etc.) nimmt die Leistungsflussdichtequadratisch mit der Distanz von der Antenne ab:

- bei einer Verdoppelung der Entfernung wird die Feldstärke viermal schwächer

- bei einer Halbierung der Entfernung vervierfacht sich der Wert der Feldstärke

Die Grafik zeigt wie die Feldstärke bzw. die Immissionen an der Erdoberfläche inFunktion der Entfernung von der Antenne abnimmt.

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Schattenzonen

Das folgende Bild zeigt markante Schattenzonen, verursacht durch die Höhe und Lage der Häuser im Nahbereichvon Dachantennen. Aufgrund dieser Schattenzonen dürfte die Versorgungsqualität ungenügend sein, obwohldie Distanzen zur Antenne relativ klein sind. Eine Verbesserung der Versorgungslage kann nur durch eine Er-höhung der Sendeleistung oder der Installation zusätzlicher Antennen erreicht werden. Dies führt zwangsläufigzu einer Verschlechterung der Immissionslage. Die Konsequenzen eines modernen GSM-Netzes [ 1 ] sindzwangsläufig höhere Immissionswerte, eine Verschlechterung der Immissionslage also.

Mehrwegausbreitung

Die gesamte Immissionslage ist als Resultat der von den verschiedenen Antennen abge-strahlten, direkten, reflektierten- oder gebeugten Wellen zu verstehen. Die beiden folgendenBilder illustrieren lediglich die Mehrwegausbreitung bei einer einzelnen Sendeantenne.

a) Betrachtungspunkt mit optischer Sicht zur Antenne.Hier dominiert die direkte Welle. Das folgende Bild zeigt die am Betrachtungspunkt einfallenden Wellen. DerImmissionswert am Betrachtungspunkt ist das Resultat einer Überlagerung der Anteile aller einzelnen an diesemPunkt ankommenden Wellen. Im Falle der optischen Sicht dominiert der Anteil der direkten Welle, die Anteileder reflektierten Wellen sind dabei vernachlässigbar.

Direkte Welle

Betrachtungspunkt

Schattenzonen

Sendestandort

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b) Der Betrachtungspunkt ohne optische Sicht zur Antenne.

Die Grafik zeigt dass sich der Immissionswert am betrachteten Standort nur aus der Überlagerungreflektierter und gebeugter Wellen zusammensetzt. . Ohne den Anteil der direkten Welle bleibt derImmissionswert bzw. Feldstärkepegel im Betrachtungspunkt klein, selbst wenn er nahe bei der An-tenne liegt.

Wellenausbreitung innerhalb von Gebäuden

Ein Gebäude dämpft die eindringenden Wellen abhängig von den verwendeten Baumateria-lien. Bei Mobilfunkfrequenzen dringen die Wellen allerdings durch Öffnungen (Fenster undTüren), sofern vorhanden, ins Gebäude ein und weniger durch die Mauern. Deshalb ist eswichtig, für die Berechnung der Immissionswerte im Gebäudeinneren, die Eigenschaftendieser Öffnungen genau zu kennen. Werden beispielsweise Wärmeschutzfenster mit einerdünnen Metallschicht eingesetzt, so können solche geschlossenen Fenster elektromagneti-schen Wellen bis zu einem Faktor 100 abschwächen.

Die Wellenausbreitung bzw. Immissionslage im Inneren einer Wohnung wird im wesentlichendurch Mehrfachreflexionen an Wänden, Böden, Decken, Möbeln sowie irgendwelchen belie-bigen Gegenständen bestimmt. Auch Personen oder Tiere beeinflussen die resultierendenImmissionswerte beträchtlich. Jegliche Umstellung von Mobiliar und Gegenständen führt zueiner neuen Immissionslage; die lokalen Immissionsmaxima werden verschoben und auchim Pegel verändert.

Die Überlagerung der direkten und der vielen reflektierten Wellen bewirkt eine äusserst in-homogene Immissionslage mit unzähligen lokalen Maxima und Minima im kleinräumigenBereich beispielsweise eines Wohnzimmers.

Diese vielen verschiedenen, variablen und aus praktischen Gründen gar nicht fassbarenAspekte verunmöglichen eine Berechnung der Immissionswerte innerhalb von Gebäuden.Dies ist der Grund weshalb keine geeigneten Programme für eine Simulation der Immissi-onslagen innerhalb von Gebäuden auf dem Markt angeboten werden. Allerdings gibt esSpezialprogramme, mittels derer solche Berechnungen auf der Grundlage von Modellwohn-räumen durchgeführt werden können. Solche Simulationen gehören in den Bereich derGrundlagenforschung [ 12 ].

Betrachtungspunkt

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5.3 Computersimulation

5.3.1 ZielsetzungIm Rahmen dieses Projektes sollte die Ermittlung der Immissionen gemäss SchweizerischerGesetzgebung durchgeführt werden. Gemäss Art. 11 der NISV hat der Netzbetreiber denBehörden folgende Angaben zu liefern:

- Orte an denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

- Drei Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) an denen die Immissionen am stärk-sten sind

- alle Orte empfindlicher Nutzung (OMEN), an denen der Anlagegrenzwert überschrit-ten ist.

Um diese Anforderungen zu erfüllen muss die komplexe Wellenausbreitung berücksichtigtwerden. Insbesondere müssen, bei den hier extrem kleinen Feldstärkewerten, die zahlrei-chen Objekte ( Reflektionsflächen, Mauerdämpfungen etc.) im Ausbreitungsweg berücksich-tigt werden.

Aus diesem Grunde wurde ein leistungsfähiges Simulationsprogramm eingesetzt. Mithilfe dergewählten Computersimulation kann ein flächendeckendes, dreidimensionales Bild einerImmissionslage erstellt werden, mit dessen Hilfe auf einfache Art und Weise die Gebäudemit der grössten Exposition zu eruieren sind.

Die gestellten Anforderungen erfüllte auf optimale Weise das Simulationsprogramm „Quick-plan“, der italienischen Firma Teleinformatica e Sistemi s.r.l; Via di Tor Tre Teste, 229; 00155Roma. Das Programm ist eine Weiterentwicklung eines für GSM Netze erstellten Planungs-instrumentes der Firma "Space Engineering S.p.A. Roma.

5.3.2 Abschätzung der Immissionen mit QuickplanQuickplan arbeitet mit ORACLE Datenbank. Dieses teure aber ausgeklügelte Werkzeug istin der Lage, die Immissionen ausserhalb von Gebäuden mit dreidimensionaler Modellierungder Umgebung mit grosser Genauigkeit zu berechnen. Berechnungen der durch einer Viel-zahl verschiedener Antennen erzeugten Immissionslage können ohne grossen Aufwanddurchgeführt werden. Das Programm erlaubt eine Visualisierung der Immissionen mittelseiner sehr effizienten graphischen Oberfläche. Die Dokumentation des Programms ist im(Anhang 17) zu finden.

Für eine Simulation müssen folgende Daten beschafft und eingelesen werden:

- Daten der Antennenanlage (Leistung, Frequenz, Anzahl Träger etc.)

- Gebäudeumrisse und deren Höhen, (Katasterplan)

- Genauer Standort der Sendeantenne (z.B. Höhe über Boden und Höhe über Dachbzw. genaue Position auf dem Dach)

- Antennendiagramme

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5.3.3 DatenerfassungUm die gewünschten präzisen Resultate zu erhalten, müssen die Daten für die Modellierungmit grosser Sorgfalt erfasst und eingelesen werden.

Zunächst sind die Anlagedaten der Netzbetreiber zu ermitteln. Dies erfordert einen Augen-schein vorort. Die Sendestandorte wurden photografiert und die nähere Umgebung der je-weiligen Standorte genau untersucht. Um sich ein genaues Bild der Umgebungsdaten ma-chen zu können, sind solche Abklärungen unumgänglich.

Die genauen Anlagedaten wurden anschliessend von den vier Betreibern an das BAKONzugestellt.

Im weiteren mussten die geographischen und geometrischen Daten ermittelt werden. DasAmt für Umweltschutz der Stadt Salzburg hat die relevanten die Katasterpläne sowie dieAngaben der Gebäudehöhen zugestellt. Geländedaten (Höhe über Meer) standen keineDaten zur Verfügung. Im Allgemeinen handelte es sich um flaches Terrain, deshalb konnteauf diese Daten verzichtet werden. Um kleinere Geländeunebenheiten doch berücksichtigenzu können, wurden die Gebäudehöhen entsprechend angepasst. Die Betreiber optimierenihre Netze periodisch. Die Angaben über Frequenzen und Anzahl Träger können folglich nurfür die Zeit der Messungen als konsistent betrachtet werden.

5.3.4 Möglichkeiten und Grenzen der ModellierungDie Genauigkeit und damit der Aussagewert der berechneten Immissionslagen hängenweitgehend von der Genauigkeit der eingelesenen Daten ab:

- Aktualität der Antennendaten (Frequenzen, Leistungen etc.)

- Ungenauigkeiten der Antennendiagramme (insbesondere im Streufeldbereich)

- Aktualität der Antenneposition (Richtung, Neigung)

- Aktualität der die geographischen Daten, Katasterpläne und Gebäudehöhen,

- Tatsächlich vorhandenes Geländeprofils,

- die Wahl der für die Modellierung relevanten Gebäude,

Die Grenzen der Modellierung sind durch folgende Einschränkungen gegeben:

- Ein Gebäude muss als Quader dargestellt werden. wobei Dächer als flach ange-nommen werden. Bauliche Details wie Erker etc. können nicht modelliert werden.Diese Einschränkungen müssen mit grosser Sorgfalt berücksicht werden bei der Mo-dellierung der Gebäuden mit Dachantennen sowie der Gebäude in unmittelbaren Nä-he der Antennenanlagen. Zu diesem Zweck sind genaue Kenntnisse der Wellenaus-breitung unabdingbar.

- Die unterschiedlichen elektrischen Eigenschaften der Fassaden- und Dachmateriali-en wie Reflektionskoeffizienten etc. werden nicht berücksichtigt.

- Die Vegetation wird nicht berücksichtigt.

- Meteorologische Verhältnisse (z.B. Schnee, Eis oder Regen) werden nicht berück-sichtigt

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5.4 Darstellung und Interpretation der ResultateQuickplan berechnet die Immission auf einem gegebenem Gebiet mit bei einer Auflösungvon einem Quadratmeter. Eine dreidimensionale Darstellung ist möglich bis zu einem Radi-us von mehreren 100 Metern von der Quelle der EMF entfernt. Die Immissionen werden biszu einem Abstand von 1.5 Meter über horizontalen Flächen (Boden, Dach) und 0.5 m vonvertikalen Flächen (Fassaden) berechnet und dargestellt.

Der leistungsfähige Graphikrechner erlaubt eine schnelle Manipulation der Bilder: Rotation,Verschiebung, kombiniert mit Zoom und Betrachtung aus jedem Winkel sowie aus jederEntfernung. Damit können relativ die meist exponierten Teile eines Gebäudes ermittelt wer-den.

Benützen mehrere Netzbetreiber die gleiche Anlage, kann das Immissionsbild für jede An-tenne separat ermittelt werden. Die Kombination der Resultate erlaubt, je nach Bedarf, dieDarstellung jeder Zelle, aller Zellen eines Betreibers oder das gesamte Immissionsbild.

Das Grafik zeigt die Anwendung der Computersimulation im Fall eine typische Dach-standortes, der Visualisierung der Immissionslage ermöglicht ein schnelles und zu-verlässiges Auffinden der drei meistexponierten Orte (OMEN)

Messorte

Sendestandort

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Die Grafik zeigt eine „Luftaufnahme“ eines Sendestandortes, welcher das Immissionsbildvon zwölf Antennen darstellt. In der Mitte erkennt man die auf fünf Maste verteilten Anten-nen (gelb). Wie bei allen Simulationen in diesem Bericht, werden nur die Gebäude in derNähe der Anlage modelliert. Man unterscheidet dunkelblaue Schattenzonen, gewöhnlicham Boden, und orangerote exponierte Zonen meist auf Gebäudedächern. Die separateFarbskala quantifiziert die Immissionen in den verschiedenen Zonen.

Die Grafik zeigt die Immissionslage auf zwei Immissionsbereiche aufgeteilt.Gleicher Sendestandort wie oben.

> 1 mW/m2

< 1 mW/m2

Sendestandort

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5.5 Schlussfolgerungen: Vor- und Nachteile der Simulation

Die dreidimensionale numerische Simulation auf einem Computer ist gegenwärtig das effizi-enteste und genaueste Werkzeug, um Immissionslagen in städtischen Gebieten zu eruieren.

Die Interpretation der 3D-Visulaisierung erlaubt eine globale Sicht der Immissionslagen, undermöglicht auf relativ einfache Art und Weise die Bestimmung der meist exponierten Orteund drüber hinaus eine gute Abschätzung der Grenzen und Möglichkeiten moderner GSMNetze im Hinblick auf die Exposition der Antennenanwohner.

Ein grosser Vorteil eines solchen Werkzeuges liegt in dessen Flexibilität. Es kann sowohl inder Planungsphase einer Mobilfunkanlage eingesetzt werden, als auch zum Auffinden vonMassnahmen, um Immissionen in jenen Zonen zu reduzieren, wo allenfalls Grenzwerteüberschritten werden.

Im Rahmen unseres Projektes hat die Software Quickplan der italienischen Firma Teleinfor-matica e Sistemi s.r.l. die Zielsetzungen erfüllt.

Die Simulation berechnet das Feld ausserhalb von Gebäuden. Aufgrund der punkto Wellen-ausbreitung zahlreichen Unwägbarkeiten innerhalb von Gebäuden wäre eine Computersi-mulation der Immissionslage extrem aufwändig und für die Anwendung in der Praxis wenigsinnvoll. Die Berechnung von Immissionslagen innerhalb von Gebäuden gehört denn auch inden Bereich der Grundlagenforschung [ 12 ].

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6 Messtechnik

M. Riederer, B. Szentkuti

6.1 Allgemeines zur Messtechnik

Es handelt sich um komplexe und aufwändige Messungen. Die ermittelten Immissionswertesind zudem mit meist nicht vernachlässigbaren Unsicherheiten behaftet. Diese sind einer-seits rein technisch durch die Messapparaturen bestimmt (siehe Abs. 6.2.2.5), anderseitsdurch weitere, gar nicht oder nur bedingt beeinflussbare Randbedingungen verursacht (sieheAbs. 6.3). Die „Messempfehlung“ [ 3 ] erlaubt unterschiedliche Messverfahren, Abs. 6.2 be-schreibt die in Salzburg angewandte Methode.

Die Notwendigkeit einer spezifisch Schweizerischen Messempfehlung im Zeitalter der inter-nationalen technischen Harmonisierung liegt darin, dass internationale oder nationale Nor-men wie prEN50383 [ 7 ], IEC61566 [ 8 ], IEC62232 [ 9 ] in diesem messtechnisch komple-xen Bereich entweder erst im Entstehen begriffen oder für die Situation der niedrigen Anla-gewerte der NISV nicht geeignet sind.Die Problematik der Anwendbarkeit internationaler Messnormen in der Schweiz ist in derTatsache begründet, dass diese Normen auf die Verifikation der ICNIRP-Grenzwerte [ 11 ]ausgerichtet sind, während die Anlagegrenzwerte nach der Schweizerischen NISV [ 2 ] hun-dertmal kleinere Leistungsflussdichten verlangen als die ICNIRP-Grenzwerte (ICNIRP: Inter-national Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Damit muss die Verifikation inwesentlich grösseren Distanzen von den Antennen als nach ICNIRP-Vorgaben erfolgen, undsomit müssen die elektromagnetischen Felder bei wesentlich kleineren Leistungsflussdichtenund bei viel komplizierteren Feldverhältnissen ermittelt werden. Dabei müssen aufwändigereMessmethoden zum Einsatz kommen und es resultieren wesentlich erhöhte Unsicherheitenbei der Bestimmung der Immissionswerte.

Technischer Hintergrund:

1) Der Anlagegrenzwert gemäss NISV kann erst in wesentlich höheren Distanzen von der Antenneeingehalten werden als der Grenzwert gemäss ICNIRP. Diese Distanzen befinden sich damitmeist im Bereich von Bauobjekten, wo die elektromagnetischen Felder sehr komplizierte Struktu-ren aufweisen (Reflexion, Beugung, Interferenzfelder, siehe Kapitel 5, wodurch sowohl eineHochrechnung als auch die messtechnische Erfassung problematisch wird:

• internationale genormte Messmethoden wie prEN50383 [7] sind nicht anwendbar, da sie eineMessung in der Nähe der Antennen vorsehen, mit allfälliger Hochrechnung auf relativ kurzeund hindernisfreie Distanzen.

• Die Messung im Bereich von Bauobjekten ist äusserst problematisch und ist mit relativ gros-sen Unsicherheiten behaftet (siehe auch Abs. 6.3).

2) Die äusserst einfache Messmethode mit „Breitbandsonden“ ist problematisch bei der Verifikationder NISV, denn diese sind oft zu wenig empfindlich, sie erfassen auch anlagefremde uner-wünschte Signale und benötigen, gemäss Messempfehlung, eine zu pessimistische Hochrech-nung auf den massgebenden Betriebszustand (siehe auch Abs. 6.2.3 und 6.2.4).

6.2 Durchführung der MessungenDas BAKOM hat das ARC Seibersdorf research (ARC) mit den Messungen betraut. Es kenntdie Situation von Salzburg schon von früheren Messungen her.

Die Messungen beschränken sich auf die Überprüfung von Anlagegrenzwerten entspre-chend Ziffer 6 Anhang I NISV.

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6.2.1 Übersicht Messmethode und AuswertungDie Messungen an den dreizehn ausgelosten Standorten und deren Auswertung ist nachden Vorgaben der NISV und kompatibel mit den dazugehörigen provisorischen Mess-empfehlungen des BUWAL und metas [ 3 ] erfolgt:

• Suchen der drei meistexponierten "Orte mit empfindlicher Nutzung“ (OMEN). Dazu ist dievorgängig in Kapitel 4 beschriebene Berechnung herangezogen worden. Für diesenPunkt war das BAKOM verantwortlich.

• Räumliche Suche des Maximalwertes innerhalb der OMEN.

• Messung dieses Maximalwertes.

• Hochrechnung auf den "massgebenden Betriebszustand“ (maximaler Gesprächs- undDatenverkehr bei maximaler Sendeleistung)

• Addition der Messunsicherheit.

Die letzten vier Punkte waren in Verantwortung des ARC.

6.2.2 Praktisches Vorgehen

6.2.2.1 Festlegen der zu messenden OMENAn allen dreizehn Standorten hat das BAKOM entsprechend der berechneten Feldstärkeneine Auswahl von Orten mit hoher Exposition identifiziert. Diese Auswahl musste vor Ortdaraufhin überprüft werden, ob sie die Bedingungen für OMEN erfüllen. Bei komplexenFeldstärkeverteilungen wurden zusätzlich mittels Breitbandmessungen (siehe Abs. 6.2.3) diemöglichen Orte eingegrenzt. Bei einigen so bestimmten OMEN war der Zugang mit ver-hältnismässigem Aufwand nicht möglich. Für diese Orte mussten Ersatzmessorte gefundenwerden. In einigen Fällen ist auf das Suchen von Ersatzmessorten verzichtet worden, wennkeine Feldstärken in der Grössenordnung der schon gemessenen zu erwarten waren, hin-gegen ist in anderen Fällen bei mehr als drei OMEN gemessen worden, um damit denhöchstexponierten OMEN besser erfassen zu können. Die Bestimmung von OMEN vor Orterfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Salzburg und dem ARC.

6.2.2.2 Suchen des Maximalwertes innerhalb des OMENZuerst wurde mit einer Breitbandsonde der Bereich mit den höchsten Feldstärken in der Um-gebung der vorberechneten OMEN bestimmt. Diese Suche erstreckte sich zumeist übermehrere Räume. Der so gefundene Bereich wurde mittels der Schwenkmethode (siehe Abs.6.2.3 und Bild 6.1) abgetastet, mit dem Spektrumanalysator im Modus "Max-Hold“ (Anzeigeder Höchstwerte bei jeder Frequenz). Der Bereich umfasste den grössten Teil eines Rau-mes, immer mit 0.5 m Abstand zu Wänden, Fussboden und allen im Raum vorhandenenGegenständen und bis zu einer Höhe von 2 m. Einrichtungsgegenstände sind keine verstelltworden. Die so gewonnene Messkurve des Spektrums wurde eingefroren. Der Spektrum-analysator wurde auf "Live“ umgeschaltet (also nicht mehr "Max-Hold“ sondern Anzeige derMomentanwerte) und der Bereich nochmals abgetastet. Nun konnte die "Live“-Kurve mit dereingefrorenen "Max-Hold“-Kurve verglichen und so der Ort des Maximums innerhalb desBereiches zuverlässig wiedergefunden werden. Dabei sind nur die "BCCH-Frequenzen“ derbetrachteten Anlage berücksichtigt worden (siehe Abs. 6.2.2.4 für Erklärung). Für die stärk-sten BCCH-Frequenzen wurde so jeweils je ein separater Ort der maximalen Feldstärke be-stimmt; in der Regel waren das zwei Orte: einer für GSM900 und einer für GSM1800. BCCH-Frequenzen anderer als der betrachteten Anlage ("Sendestandort") sind nicht einbezogenworden. Die Messkurve des Spektrums im "Max-Hold"-Modus entspricht dem Ergebnis derSchwenkmethode laut Messempfehlung [ 3 ], wobei der abgetastete Bereich im Allgemeinenviel grösser als das Messvolumen laut Messempfehlung [ 3 ] ist.

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Bild 6.1: Schwenkmethode

6.2.2.3 Messung der MaximalwerteDie Maximalwerte wurden mittels der Methode ADD3D des ARC bestimmt ([ 5 ], Bild 6.2):Das Feld wird in drei orthogonal zueinanderliegenden Polarisationsrichtungen gemessen unddie Teilergebnisse zur Gesamtfeldstärke zusammengerechnet. An jedem der Orte mit denstärksten BCCH-Frequenzen wurden die Feldstärken von GSM900 und GSM1800 bestimmt,wiederum sind nur die BCCH-Frequenzen der betrachteten Anlagen einbezogen worden. DieMessposition mit der höchsten Feldstärke erscheint als Ergebnis im Anhang 17.

Bild 6.2: Messung nach Methode ADD3D

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6.2.2.4 Hochrechnung auf den massgebenden BetriebszustandDie NISV verlangt, dass die Exposition im "massgebenden Betriebszustand“, d.h. bei maxi-malem Gesprächs- und Datenverkehr unter maximaler Sendeleistung erfasst wird. Aber nurdie Frequenz, welche den BCCH beinhaltet, ("Broadcast Control Channel“, vereinfacht"BCCH-Frequenz“) wird immer mit maximaler Leistung ausgesendet, unabhängig vom Über-tragungsweg zwischen Basisstation und Mobilstation sowie vom übertragenen Gesprächs-respektive Datenvolumen; das im Gegensatz zu möglichen weiteren Frequenzen, welchevorwiegend Gespräche oder Daten übertragen ("Traffic Channel“, vereinfacht "TCH-Frequenz“). Von einem Sendestandort aus können verschiedene räumliche Bereiche - soge-nannte Zellen - mit GSM-Signalen bedient werden. In jeder dieser Zellen wird eine einzigeBCCH-Frequenz ausgesendet. Zusätzlich sind in jeder Zelle Aussendungen von TCH-Frequenzen möglich je nach geplantem und somit erwartetem Gesprächs- oder Datenauf-kommen. Die Zellen verschiedener Netzbetreiber am gleichen Sendestandort sowie die Zel-len des GSM900- und des GSM1800-Frequenzbandes [ 1 ] können sich räumlich überlagern(siehe Bild 6.3).

Wollte man nun eine Station unter den massgebenden Betriebsbedingungen direkt ausmes-sen, so müssten die TCH-Frequenzen auf maximale Leistung hochgefahren werden, waswährend des normalen Betriebes aber nur schwierig möglich ist. Deshalb werden nur dieFeldstärken E der BCCH-Frequenzen gemessen, anschliessend wird die Exposition auf dievolle Leistung der Zelle hochgerechnet, also den massgebenden Betriebszustand. Um denVergleich mit den österreichischen Werten zu vereinfachen, werden die gemessenen Feld-stärken E in Leistungsflussdichten S umgerechnet:

1000377

2

⋅=E

S mit S in mW/m2 und E in V/m

Zellen GSM900, Betreiber A

Zellen GSM900, Betreiber B

Zelle GSM1800, Betreiber B

Bild 6.3: Beispiel einer Zellenanordnung einer GSM-Sendestation

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Die Leistungsflussdichte der BCCH-Frequenz SBCCHik einer Zelle i und eines Betreibers k wirdwie folgt auf die Leistungsflussdichte Sik für den massgebenden Betriebszustand hochge-rechnet:

max ikik BCCHik

BCCHik

PS S

P= ⋅ wobei

• Pmaxik: die maximale Leistung bei maximalem Gesprächs- und Datenverkehr (also dieLeistung der BCCH-Frequenz zusammen mit den Leistungen aller allfälligen TCH-Frequenzen)

• PBCCHik: die Leistung der BCCH-Frequenz

je einer Zelle i und eines Betreibers k sind.

Der Beitrag Sk eines Netzbetreibers an einem OMEN ist die Summe der Leistungsflussdich-ten aller Zellen i dieses Netzbetreibers k der betrachteten Anlage an dieser Messposition:

∑=i

ikk SS

Der Beurteilungswert SB laut Messempfehlung [ 3 ] ist die Summe der Leistungsflussdichtenaller Netzbetreiber der betrachteten Anlage:

∑=k

kB SS

6.2.2.5 MessunsicherheitLaut der Messempfehlung [ 3 ] muss zu jedem Messwert dessen erweiterte Messunsicher-heit UB addiert und dieser Wert dann mit dem Grenzwert verglichen werden. Damit soll si-chergestellt werden, dass 95 % aller Folgemessungen den Grenzwert nicht überschreiten,wenn der gemessene Wert den Grenzwert nicht überschritten hat. Die erweiterte Messunsi-cherheit laut Messempfehlung [ 3 ] berücksichtigt nur die Unsicherheiten der Messapparaturund deren Bedienung (also auch die Maximasuche), nicht aber die Unsicherheiten bedingtdurch Wetterverhältnisse und Umgebungsänderungen (Fahrzeuge, Personen, Ummöblie-rungen etc.). Der Einfluss dieser Unsicherheiten wird weiter unten in Abs. 6.3 diskutiert. DasARC verwendet eine leicht andere Art der Berechnung der Unsicherheiten. Deren Werteunterscheiden sich aber nur wenig von den Unsicherheiten nach der Messempfehlung [ 3 ](In Anhang 17 sind die verschiedenen Werte einander gegenübergestellt.)

In den Resultatblättern jeder Anlage (Anhang 17 und Anhänge 1 - 13) sind die Leistungs-flussdichten inklusive dieser Unsicherheiten aufgelistet:

• einmal der Summenwert BBinUn USS +=

• und dann pro Netzbetreiber kBkBkinUn USS += 1

Zum Vergleich mit den Schweizer Grenzwerten werden die Leistungsflussdichten S noch inelektrische Feldstärken E umgerechnet:

1000377⋅

=S

E mit S in mW/m 2 und E in V/m

1 Dieser Wert ist nicht unbedingt der Maximalwert, den der jeweilige Netzbetreiber verursacht, denn die Auswahlder OMEN ist aufgrund der berechneten gesamten Exposition erfolgt, welche durch alle Netzbetreiber verursachtwird.

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6.2.3 Vergleich des Messvorgehens mit der MessempfehlungDie Messempfehlung [ 3 ] kennt vier verschiedene Methoden zur Bestimmung von Expositi-ons-lagen:

• breitbandige Messung

• Schwenkmethode

• Drehmethode

• Punktrastermethode

Die breitbandige Messung erfolgt mit einer handlichen, einfach zu bedienenden Sonde,welche alle Frequenzkomponenten mit den momentanen Leistungen und alle Einfallswinkelund Polarisationen der Wellen erfasst. Sie kann weder zwischen den Anteilen verschiedenerAnlagen noch verschiedener Netzbetreiber unterscheiden. Die Messungen, zusammen mitder vorgeschriebenen Hochrechnung nach der Messempfehlung [ 3 ], überschätzen in derRegel die reale Expositionslage. Im Sinne der Messungen in Salzburg hatte diese Methodenur orientierenden Charakter.

Folgende drei Methoden arbeiten selektiv, d.h. sie unterscheiden zwischen den einzelnenFrequenzen unter Zuhilfenahme eines Spektrumanalysators:

• Bei der Drehmethode muss eine Antenne in verschiedenen Polarisationen in einem ho-rizontal liegenden Kreis von mindestens 1 m Durchmesser gedreht werden und das aufdrei verschiedenen Höhen. In einem möblierten Raum kann aus Platzgründen meist nurmit Schwierigkeiten an einem Ort mit maximaler Feldstärke gemessen werden. DieseMethode wurde deshalb nicht in Betracht gezogen.

• Die Punktrastermethode verlangt, dass auf drei Ebenen an je mindestens 20 Raster-punkten in je 3 orthogonal aufeinanderliegenden Polarisationsrichtungen gemessen wer-den soll. Der Mess- und Auswerteaufwand wird somit sehr gross. Wie bei der Drehme-thode stellt sich wiederum das Platzproblem in möblierten Räumen.

• Bei der Schwenkmethode soll ein definiertes Messvolumen (Zylinder von 1 m Durch-messer und 1 m hoch, 0.75 m über Boden) mit einer Antenne auf Maxima abgetastetwerden.

Die Position des Messvolumens an einem Messort soll mittels Erfahrung bestimmt werden;u.U. sind auch mehrere Messvolumen nötig.

Für die Messungen in Salzburg ist eine Kombination der Schwenk- und der Punktraster-methode angewandt worden, wie schon ins Abs. 6.2.2.2 und 6.2.2.3 erwähnt:

• Die Orte der Maxima wurden mit der Schwenkmethode bestimmt. Der Schwenkbereichwurde auf den ganzen Raum ausgedehnt (immer im Abstand von 0.5 m von Wändenund Gegenständen, und bis zu einer Höhe von 2 m).

• Die Feldstärken der so gefundenen Maxima sind mittels Messungen wie für einzelne Ra-sterpunkte der Punktrastermethode bestimmt worden.

Das in Salzburg verwendete Verfahren entspricht im Grundsatz also der Punktrastermethodeausgedehnt auf den ganzen Raum und mit dem Unterschied, dass die Maxima mittels derSchwenkmethode ermittelt werden. Folgende Vorteile sind ersichtlich:

• Der Messaufwand gegenüber der Punktrastermethode kann drastisch gesenkt werden.Eine routinierte Messequipe benötigt im Normalfall für die Messung eines OMEN etwaein bis zwei Stunden.

• Die Sicherheit, alle Maxima gefunden zu haben, wird sehr gross.

• Das Platzproblem bei der praktischen Durchführung der Messung in möblierten Räumenwird entschärft.

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6.2.4 Vergleich des Messvorgehens mit der Praxis in der SchweizUm sich ein erstes Bild von einer Expositionslage zu machen, werden meistens Breitband-sonden eingesetzt. Zur Überprüfung von Immissionsgrenzwerten reichen sie oft aus. Füreinen Vergleich mit Anlagegrenzwerten werden Breitbandsonden meistens nur zu orientie-renden Messzwecken eingesetzt, weil Anlagegrenzwerte an der Grenze der unteren Mess-bereiche der Sonden liegen und weil eine Unterscheidung zwischen Anteilen von verschie-denen Anlagen sowie von BCCH- und TCH-Frequenzen nicht möglich ist, und somit diehochgerechneten Beurteilungswerte die reale Exposition zumeist in grossem Masse über-schätzen.

Anlagegrenzwerte werden meistens mit Spielarten der Schwenkmethode überprüft (siehebeispielsweise [ 6 ]). Ihre Vorteile liegen vor allem in der verhältnismässig einfachen prakti-schen Anwendbarkeit und dem sich in Grenzen haltenden Aufwand.

Die Drehmethode hat sich der Schweiz kaum durchsetzen können.

Wegen ihres sehr grossen Aufwandes ist die Punktrastermethode meist nur zu Vergleichs-zwecken angewandt worden.

6.3 Nicht-instrumentelle Unsicherheiten

6.3.1 Zusätzliche Unsicherheiten

Wie oben erwähnt, hängen die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Immission nicht blossvon den technischen Unsicherheiten der Messapparaturen ab. Diese zusätzlichen Unsicher-heiten sind zum grössten Teil durch die Physik der elektromagnetischen Wellenausbreitungbestimmt (siehe Kapitel 5). Die Einschränkung dieser Unsicherheiten ist meist nicht möglichund häufig auch nicht sinnvoll, denn die reale Situation weist selber eine statistische Streu-ung auf.

6.3.2 Auffinden des Ortes mit maximaler Leistungsflussdichte

• Die erste Unsicherheit besteht bereits beim Auffinden jenen Ortes mit empfindlicher Nut-zung (z.B. einer Räumlichkeit), welcher tatsächlich der stärksten Immission ausgesetzt istund wo eine detaillierte Messung durchgeführt werden sollte. Vernünftige theoretischeAbschätzungen, insbesondere aber die Verwendung von „High-Tech“-Berechnungswerk-zeugen, wie für die Messkampagne in Salzburg verwendet (siehe Kapitel 5) erlauben ei-ne sehr gute Wahl dieser Orte. Eine gewisse Rest-Unsicherheit bleibt trotz guter Berech-nungsverfahren oder vorabklärender Grobmessungen bestehen, denn die elektrischenParameter der Objekte sind für die Rechnung zu wenig genau bekannt und vorabklären-de Messungen können nicht beliebig detailliert durchgeführt werden.

• An einem so ermittelten Ort ist nun nach der NISV möglichst jener „Raumpunkt“ mess-technisch zu ermitteln, wo die grösste Leistungsflussdichte herrscht. Vorabklärende Su-che zumindest mit einer vereinfachten Schwenkmethode (siehe Abs. 6.2.3), ist unerläss-lich. In Räumen bestehen meist äusserst komplizierte Interferenzfelder, das Auffindendes wirklichen Maximums hängt stark von der Erfahrung, vom Geschick und von der Ge-duld der Messperson ab, denn es sind sechs Variablen sorgfältig abzutasten (drei Raum-koordinaten für die Position, zwei Richtungskoordinaten für den Einfallswinkel der Welleund als zusätzliche Variable die Polarisation der Welle). In Salzburg wurde eine gegen-über der Messempfehlung erweiterte und gründlichere Suche angewandt (siehe Abs.6.2.2.2). Diese Unsicherheit muss gemäss Messempfehlung als Beitrag zur Messunsi-cherheit festgehalten werden (in der Messempfehlung [ 3 ] als "begrenzte Reproduzier-barkeit" bezeichnet); ihre Ermittlung ist allerdings sehr schwierig. In einer durch metasorganisierten Rundversuchkampagne wurden durch die beteiligten Messlabors Faktorenzwischen 1.12 und 2.5 für diese Unsicherheit angegeben [ 10 ]. Wahrscheinlich dürfteFaktor 1.4 eine sinnvolle untere Grenze sein, siehe auch Abs. 6.2.2.5 (alle Faktoren aufLeistungsflussdichte bezogen).

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6.3.3 Reflexion, Beugung ausserhalb des Gebäudes

Die resultierende einfallende Welle an einem Ort besteht meistens aus der Überlagerungmehrerer möglicher Wellenkomponenten (siehe Kapitel 5). Oft liefern die indirekten Anteile,d.h. reflektierte und gebeugte Wellen, einen wesentlichen Beitrag und sind sogar dominant,sobald die Sichtverbindung zur Antenne fehlt. Diese Anteile erhöhen wesentlich die Unsi-cherheit des gemessenen Immissionswertes, wenn die Objekte, an denen sie reflektiert odergebeugt wurden, geometrisch oder elektrisch variabel sind. Einige Beispiele solcher variablerObjekte sind:

Fahrzeuge, provisorische Bauten (z.B. Krane), neue Bauten (welche bei einer früheren Mes-sung noch nicht vorhanden waren), Bäume (Formänderung im Wind oder unter Schneelast),Wasserlachen, schneebedeckte Böden oder Dächer (vor allem Wasserschichten und zumTeil auch Schnee und Eis verändern die Reflexionseigenschaften).

6.3.4 Reflexionen innerhalb eines Raumes

Innerhalb von Räumen, wo der grosse Teil der NIS-Messungen stattfindet, ist die Überlage-rung mehrerer Wellenkomponenten noch viel ausgeprägter als im Freien; es handelt sichmeistens um Mehrfachreflexionen. Die resultierenden Feldstärken und Orte der Maximawerden durch Personen, die sich bewegen (Messpersonal, Raumbewohner), durch verstellteoder neue Möbel, Pflanzen usw. wesentlich beeinflusst. Sind die Wanddämpfungen klein, sohaben sogar Änderungen in einem benachbarten Raum eine Auswirkung.

6.3.5 Zustand der Antennenanlage:

• Sendeleistung: Die Sendeleistung an der Antenne ist durch den Betreiber spezifiziert undwird geregelt. Alterung des Regelkreises und der Antennenspeisung (Kabel, Stecker,etc.) können jedoch die Leistung und damit die erzeugte Leistungsflussdichte beeinflus-sen.

• Schwankung des Strahlungsdiagramms: Eine Richtantenne strahlt unterschiedlich starkin unterschiedliche Winkelrichtungen. Ist der Antennenmast zu wenig stabil (Winddruck,Schnee- und Eislast) kann die mechanische Ausrichtung und damit das Strahlungsdia-gramm sich etwas ändern. Dieser Effekt ist vor allem am Rande des Strahlungssektorsund in „Nebenstrahlungsrichtungen“ ausgeprägt.

• Bewusste Änderungen der Anlage seien hier nicht betrachtet, denn diese müssen imStandortblatt protokolliert und damit bekannt sein. Nicht thematisiert wird die Möglichkeit,dass bei Revisions- und Installationsarbeiten bestehende und bereits ausgemesseneAntennen unabsichtlich verstellt werden (Änderung des Richtdiagrammes).

Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:

Die technisch bedingten Messunsicherheiten der Messapparaturen lassen sich zwargut eingrenzen und mit gewissem Aufwand sogar minimieren. Es gibt aber weitere,zum Teil gar nicht beherrschbare Phänomene, welche die Unsicherheit bei der Angabeder Immissionswerte zusätzlich erhöhen. Dies vor allem deshalb, weil die Immissionselber gewissen Schwankungen unterworfen ist.

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6.4 Zum Vergleich von Immissionsangaben unterschiedlicher Herkunft

Vorsicht ist geboten beim Vergleich von Immissionswerten, welche nach verschiedenenNormen ermittelt oder auch nur nicht exakt nach der gleichen Norm dargestellt werden. Diein der Tabelle 6.1 aufgelisteten Unterschiede können die Immissionswerte gemäss NISV undCH-Messempfehlung wesentlich höher erscheinen lassen als nach anderen Normen.

Parameter Ermittlung nach NISV undCH-Messempfehlung

Ermittlung nach anderenVorschriften

Messort (Positionder Antenne)

sorgfältig ermittelter Ort maximalerFeldstärke (Leistungsdichte) pro Fre-quenz

z.B.: typischer, geometrischgut definierbarer Ort

Messwert ermittelter Maximalwert z.B.: nur gemittelter Werträumlich über mehrereMesspunkte

Messunsicherheit Addition der instrumentellen Unsicher-heit und der begrenzten Reproduzier-barkeit zum Messwert

meistens: „abgelesenerMesswert“, mit evtl. Informa-tion über instrumentelle Un-sicherheit

Summierung derBeiträge mehrererZellen einer Anla-ge

Summe der ermittelten maximalen Lei-stungsdichten, auch wenn sie örtlichnicht zusammenfallen (gilt nicht für„Punkterastermethode“ und somit auchnicht für die Messungen dieses Be-richtes)

z.B.: nur tatsächliche Lei-stungsflussdichte

Leistung der Anla-ge

Hochrechnung auf gleichzeitigen Voll-betrieb (max. Verkehr) aller bewilligten(d.h. inklusive evtl. noch nicht in Betriebgenommener) Leistungen und Kanäle

z.B.: nur aktuelle Leistungbei momentanem Verkehroder bei Umrechnung aufmittleren Tagesverkehr

Definition der An-lage

Alle Sendeanlagen zellulärer Mobil-funknetze und drahtloser Teilneh-meranlagen in engem räumlichen Zu-sammenhang (z.B.: auf dem gleichenDach), (siehe Kapitel 4)

z.B.: pro Dienst und pro Be-treiber werden die Anlagenseparat betrachtet

Tabelle 6.1. Einige Parameter, welche je nach Handhabung zu unterschiedlichen Im-missionswerten führen können.

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7 Literaturverzeichnis und Begriffserklärungen

7.1 Literaturverzeichnis und Links

[ 1 ] BAKOM: "Faktenblatt GSM", Version 04: 22.05.2001http://www.bakom.ch/de/telekommunikation/forschung/gsm/index.html

[ 2 ] Schweizerischer Bundesrat: "Verordnung über den Schutz vor nichtionisieren-der Strahlung (NISV)", 23.12.1999http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.710.de.pdf

[ 3 ] Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung Schweiz (metas) und Bundes-amt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL): „Messempfehlung für GSM-Basisstationen“, Entwurf vom 20.3.2001;http://www.buwal.ch/luft/d/pdf/n_megsme_d.pdf

[ 4 ] Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: "Bundesge-setz über den Umweltschutz (USG), 7.10.1983http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.01.de.pdf

[ 5 ] Haider, H.; Müllner, W.; Neubauer, G.: „ADD3D, eine neue Technik für präzi-se, frequenzselektive Feldstärkemessungen z.B. für GSM-Basisstationen“,Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf; EMV-ESD Jahrgang 11,Juni 2000, Seite 33-35http://www.arcs.ac.at/E/EH/download/Pub6_Add3Ddeutsch.pdf

[ 6 ] Knafl, U.; Becher, P: "Immissionsnachweis bei Mobilfunk-Sendeanlagen",comtec 2/00, Bern, S. 17 - 22

[ 7 ] CENELEC: "Final Draft prEN 50383: Basic standard for the calculation andmeasurement of electromagnetic field strength and SAR related to humanexposure from radio base stations and fixed terminal stations for wireless tele-communication systems (110 MHz - 40 GHz)", November 2001(Bemerkung: Europäische Norm, Entwurf in Abstimungsphase. Labormessung in derNähe der Antenne, Hochrechnung auf etwas höhere Abstände. Nicht geeignet fürDistanzen, wie sie NISV verlangt)

[ 8 ] "IEC 61566: Measurement of exposure to radio-frequency electromagneticfields – Field strength in the frequency range 100 kHz to 1 GHz", Juni 1997(Bemerkung: Internationale Norm, praktisch nur Breitbandsonde berücksichtigt)

[ 9 ] "IEC 62232 EM fields from base stations for mobile telephones, ApprovedNew Work106/7/NP" (Bemerkung: Beschlossenes internationals Normenprojekt,noch kein Entwurf Approved New Work106/7/NP" (Bemerkung: Beschlossenesinternationals Normenprojekt, noch kein Entwurf veröffentlicht)

[ 10 ] Auskunft von Hrn. H. Ryser, Experte für NIS-Messungen, Bundesamt für Me-trologie und Akkreditierung (metas)

[ 11 ] ICNIRP: "Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic,and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz)", April 1998

[ 12 ] BEW: Puplication Series Study No. 55 (Study on Health Effects of the Short-wave Transmitter Station of Schwarzenburg, Bern, Switzerland)

[ 13 ] Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz,Schwarzstraße 44, A-5024 Salzburghttp://www.stadt-salzburg.at

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7.2 Begriffserklärungen

ADD3D Präzisionsverfahren des ARC zur Feldstärkemessung

AGW Anlagegrenzwert (Vorsorgliche Immissionsbegrenzunggemäss NISV)

Anlage Siehe Kapitel 3

ARC ARC Seibersdorf research

BCCH-Frequenz Trägerfrequenz, auf dem BCCH (Broadcast ControlChannel) übertragen wird (gleichzeitig ist auch dieÜbertragung von TCH möglich)

BAKOM Bundesamt für Kommunikation

Bikonische Antenne Antenne, welche Eigenschaften wie eine Dipolantennebesitzt, jedoch über einen grossen Frequenzbereichbenutzt werden kann.

Breitbandmessung Messempfehlung gemäss BUWAL Vorschlag vom20.03.2001

Breitbandsonde Sonde zur Messung von Feldstärken, wobei nicht zwi-schen einzelnen Frequenzkomponenten unterschiedenwerden kann.

Drehmethode Messmethode gemäss BUWAL Vorschlag vom20.03.2001

EIRP äquivalente isotropische Strahlungsleistung

ERP äquivalente Strahlungsleistung (ERP= EIRP/1.64)

Feldstärke Elektromagnetische Felder können als elektrische Feld-stärke (V/m), als magnetische Feldstärke (A/m) oder alsLeistungsflussdichte (W/m 2) ausgedrückt werden.

FMG Schweizerisches Fernmeldegesetz

GSM Global System for Mobile Communications (Normbe-zeichnung für das derzeit weltweit gebräuchlichste Mo-bilfunknetz)

Hauptstrahlrichtung Senderichtung der Antenne

HF Hochfrequenz

Immissionen an einem Ort einfallende Hochfrequenzwellen

ICNIRP InternationalCommission on Non-Ionizing RadiationProtection (Untergruppe für nicht-ionisierende Strahlungder Internationalen Strahlenschutzkommission)

Leistungsflussdichte Siehe Feldstärke

METAS Schweizerische Bundesamt für Metrologie und Akkredi-tierung metas

Mikrozelle Zellen von Basisstation mit Leistungen in der Grössen-ordnung von einigen Watt ERP

W/m2 Masseinheit für die Leistungsflussdichte

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NISV Schweizerische Verordnung über den Schutz vornicht - ionisierender Strahlung

OKA Ort mit kurzfristigem Aufenthalt gemäss NISV

OMEN Orte mit empfindlicher Nutzung gemäss NISV

Punktrastermethode Messempfehlung gemäss BUWAL Vorschlag vom20.03.2001

Schwenkmethode Messempfehlung gemäss BUWAL Vorschlag vom20.03.2001

TCH-Frequenz Trägerfrequenz, auf dem vorwiegend TCHs (TrafficChannels) übertragen werden, aber keine BCCH

UMTS Universal Mobile Telecommunications System

V/m Masseinheit für die elektrische Feldstärke

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ANHANG 01 Übersicht, Sendestandort 01, Freistehender Mast

ANHANG 02 Übersicht, Sendestandort 02, Dachstandort

ANHANG 03 Übersicht, Sendestandort 03, Mikrozelle

ANHANG 04 Übersicht, Sendestandort 04, Mikrozelle

ANHANG 05 Übersicht, Sendestandort 05, Freistehender Mast

ANHANG 06 Übersicht, Sendestandort 06, Dachstandort

ANHANG 07 Übersicht, Sendestandort 07, Mikrozelle

ANHANG 08 Übersicht, Sendestandort 08, Freistehender Mast

ANHANG 09 Übersicht, Sendestandort 09, Dachstandort

ANHANG 10 Übersicht, Sendestandort 10, Dachstandort

ANHANG 11 Übersicht, Sendestandort 11, Freistehender Mast

ANHANG 12 Übersicht, Sendestandort 12, Dachstandort

ANHANG 13 Übersicht, Sendestandort 13, Mikrozelle

ANHANG 14 Beurkundung der mittels Los ausgewähltenSendestandorte

ANHANG 15 Gutachten, Bundesamt für Metrologie undAkkredierung

ANHANG 16 Informationsblatt Quickplan

ANHANG 17 Messbericht der ARC Seibersdorf research Gmbh