BAO - WordPress.com · 2017. 11. 27. · gesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) klar...
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Heft 86 | Ausgabe 4 – November 2017 | ISSN 2509-5609 | Preis 12 Euro
BAO
Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Hygienemanagement
Richtlinien, Gesetze und Verordnungen … Wer soll da den Überblick behalten ?
Honorarabschluss
Die freiberufliche
Leistungsstruktur wird
zunehmend behindert
Notfallversorgung
Das geplante dreistufige Konzept
können Niedergelassene sich
nicht leisten !
Im Ruhestand weltweit aktiv
Senior Expert Service (SES)
sucht Fachleute für
Ambulantes Operieren
1. UND 2. DEZEMBER 2017 IN BERLIN
3. FORUM AMBULANTES OPERIERENTagung zu Rahmenbedingungen und Strukturen
des ambulanten Operierens heute und morgen
- Telemedizin und Medizin 4.0:Möglichkeiten ambulant operierender Zentren
- E-Health Gesetz - Sektorenübergreifende
Qualitätssicherung – Vermei-dung postoperativer Wund-infektionen (SQS Verfahren)
- Abrechnungsoptimierung - Alles was Recht ist
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InhaltBerufspolitikLeitartikel BNC Honorarabschluss 2018, Notfallversorgung und der ganze Rest … 8Leitartikel BAO Freiberufliche Versorgungsstruktur wird zunehmend behindert 12Im Ruhestand weltweit aktiv Senior Experten Service (SES) sucht Fachleute für Ambulantes Operieren 14NARKA 2017 Bewährtes Kongress-Konzept an neuem Veranstaltungsort 16
RegionalAnsprechpartner Kontakt zu den Geschäftsstellen und Regionalverbänden von BNC und BAO 18Meldungen Aktuelle Nachrichten aus den ANC, den LAO, KVen und Landesärztekammern 19
ServicePraxisteam Mit Kommunikationsakten verbessern Sie den Informationsaustausch in Ihrer Praxis 24Aktuelles vom BNC-Justiziar LSG Sachsen stärkt Schutzvorschriften für Ärzte und Apotheker gegenüber Kliniken 26Aktuelles vom BAO-Justiziar Was macht eine Fachgesellschaft aus? Oder: Ist Lobbyismus eigentlich justiziabel? 28Arzthaftungsrecht Aus Fehlern lernen beim Ambulanten Operieren 30
MedizinHygiene Surveillance nosokomialer Infektionen und Antibiotikaverbrauch sowie -resistenzen 36Hygiene Vorgaben des IfSG von 2012 und Schnittstellen zu QM- und BG-Vorgaben 40Hygiene Erfahrungsbericht: Curriculare Weiterbildung Krankenhaushygiene 44Hygiene Evidenz aus Studien als Grundlage für informierte Entscheidungen 48
VerschiedenesEditorial Papier ist geduldig – die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind es nicht mehr 4Impressum Kontakt zu Herausgebern, Redaktion, Verlag, Grafik und Anzeigenabteilung 4Nachrichten Aktuelle Informationen aus Politik und Wissenschaft 5Termine Kongresse, Seminare und Workshops für die fachärztliche Weiterbildung 31Buchtipps Aktuelle Neuerscheinungen für Chirurgen, Operateure und Anästhesisten 32Industrie Nachrichten und Produktneuheiten unserer Partner aus der Industrie 34
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4 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
EditorialPapier ist geduldig – die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind es nicht mehr
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
auch wenn die Bundestagswahl mittlerweile zwei Monate zurückliegt, ist eine arbeitsfähige
neue Regierung derzeit noch nicht in Sicht. Bei den Sondierungsgesprächen zwischen Christ-
demokraten, Grünen und Liberalen für eine mögliche „Jamaika-Koalition“ spielte die Gesundheits-
politik keine große Rolle; sie gilt auch nicht als einer der kriegsentscheidenden Schauplätze.
Dabei gilt es gerade in der Gesundheitspolitik für die unmittelbare Zukunft viele Weichen zu
stellen: Digitalisierung, Notfallversorgung, Ärztemangel, Medizinerausbildung und – last but not
least – Budgetierung sind nur einige der zentralen Baustellen, die es zu bearbeiten gilt. Die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wissen das. Ihre Berufsverbände und Organe der Selbst-
verwaltung veröffentlichen in schöner Regelmäßigkeit Positions- und Strategiepapiere zu den
genannten Themen. Papier ist geduldig – die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind es
häufig nicht mehr. Zu lange schon werden sie von der Politik hingehalten, wird über ihre Köpfe
hinweg entschieden, werden Richtlinien und Vorschriften verschärft, ohne dass der für die Ein-
haltung dieser Vorgaben erforderliche Mehraufwand sich in der Vergütung widerspiegelt.
Doch es gibt Lichtblicke. Etwa das neue Vergütungsmodell zum Ambulanten Operieren in
Thüringen, wo die Techniker Krankenkasse endlich ernst macht mit dem Motto „gleiches Geld
für gleiche Leistung“, unabhängig davon, ob sie in einer ambulanten Einrichtung oder in einem
Krankenhaus erbracht wurde (siehe Seite 20). Ein Pilotprojekt, dem Erfolg und viele Nachahmer
in der gesamten Republik zu wünschen sind. Berufliche und private Lichtblicke wünschen wir
mit Blick auf die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel auch unseren Leserinnen und Lesern.
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Antje Thiel
Redaktionsleitung
Impressum: Chirurgen Magazin + BAO Depesche
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Verbreitete Auflage:Das Chirurgen Magazin + BAO Depesche ist Mitglied der Infor-mationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).7.280 Exemplare (IVW, Quartal 3.2017)
Erscheinungsweise: vier Ausgaben pro JahrBezugspreis: Jahresabonnement 48,00 Euroinklusive Versand und MwSt.
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 5
Nachrichten
Nationale Versorgungsleitlinie
Nicht-spezifischer Kreuzschmerz: Bewegung statt Bettruhe empfohlen
Kreuzschmerzen sind der häufigste Grund für einen Besuch beim
Orthopäden. Lässt sich für den Schmerz keine organische Ursache
finden, ist gemäß einer neuen Nationalen Versor-
gungsleitlinie (NVL) Bewegung die beste Therapie.
Prof. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie (DGOOC), erklärte hierzu: „Wir raten Pati-
enten deshalb, trotz der vermeintlichen Einschrän-
kung körperlich aktiv zu sein.“ Bei 85 Prozent der
Patienten gingen die Schmerzen so nach einigen
Wochen von selbst deutlich zurück. Analgetika
und Entzündungshemmer sollten der neuen NVL
zufolge ergänzend, aber so kurz wie möglich in
geringstmöglicher Dosierung eingesetzt werden.
Bettruhe dagegen könne die Schmerzen ver-
stärken und sogar zur Chronifizierung führen. Des-
wegen raten die NVL-Autoren auch von passiven
Therapien wie Massage oder Taping ab. Mögliche
psychische Belastungen und Probleme im sozialen
Umfeld sollten hingegen stärker in den Fokus genommen werden:
Stress, Ängste oder Probleme in Beruf oder Familie könnten Rücken-
schmerzen genauso begünstigen wie Fehlhaltung,
Bewegungsmangel oder harte Arbeit.
Röntgen- und MRT-Diagnostik halten die Auto-
ren bei akuten nicht-spezifischen Kreuzschmerzen
meist für überflüssig, denn sie können Abwei-
chungen am Rücken zeigen, die nicht Ursache
der Schmerzen sind und den Patienten unnötig
verunsichern würden. Bei persistierenden Kreuz-
schmerzen über mehr als vier bis sechs Wochen
müsse der Einsatz der Bildgebung sorgfältig
geprüft werden. „In den allermeisten Fällen sind
Rückenschmerzen ungefährlich“, betonte Kladny,
„wenn keine ernsten Erkrankungen vorliegen, gilt
es, den Patienten darüber aufzuklären, wie er sei-
nen Rücken langfristig stärken kann.“
Quelle: www.leitlinien.de/nvl/kreuzschmerz
Zi-Praxis-Panel 2017
Verlängerung des Erhebungszeitraums
bis 15. Dezember 2017
Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die
ärztlichen Berufsverbände darauf hingewiesen, dass der Erhebungs-
zeitraum für das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) 2017 bis zum 15. Dezember 2017
verlängert wurde. In diesem Jahr wurden insgesamt bundesweit knapp
52.000 vertragsärztliche Praxen angeschrieben und um Teilnahme an
der Erhebung gebeten. Dabei geht es um aktuelle betriebswirtschaft-
liche Daten aus den Jahren 2013 bis 2016.
In diesem Jahr gibt es eine Besonderheit beim ZiPP: Erstmals wer-
den in einer Zusatzbefragung explizit Primärdaten zum Ambulanten
Operieren erhoben, die für die Weiterentwicklung des EBM in diesem
Bereich genutzt werden sollen. Die Zusatzbefragung richtet sich an alle
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die operative und/oder periope-
rative Leistungen erbringen, und wird in einer zweiten Phase Anfang
2018 stattfinden. Wichtig: An der Zusatzerhebung zum Ambulanten
Operieren können nur Praxen teilnehmen, die auch am regulären ZiPP
mitwirken. Sollten Sie vom Zi angeschrieben worden sein und die
Online-Fragebögen noch nicht zusammen mit Ihrem Steuerberater
ausgefüllt haben, holen Sie dies bitte möglichst umgehend nach!
Kontakt: ZiPP-Hotline des Zi unter der Telefonnummer 030 4005 2444
Link: www.zi.de/cms/projekte/zi-praxis-panel
Hippokratischer Eid
Weltärztebund verabschiedet
aktualisiertes ärztliches Gelöbnis
Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) hat den hippo-
kratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf
ihrer Generalversammlung, die Mitte Oktober in Chicago stattgefun-
den hat und bei der auch Stellungnahmen zu diversen aktuellen The-
men verabschiedet wurden, auf eine überarbeitete Fassung des Genfer
Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt. Das Gelöbnis verpflichtet
Ärztinnen und Ärzte in der aktualisierten Fassung z. B., medizinisches
Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheits-
versorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der
steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an Ärztinnen und
Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten
sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten.
Auf der ganzen Welt berufen sich Ärztinnen und Ärzte auf das Genfer
Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in
manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit,
dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle
Ärztinnen und Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer
internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer
über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden.
Kontakt: www.wma.net
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Psychische Belastungen können
Rückenschmerzen ebenso begünsti-
gen wie physische Ursachen
6 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Nachrichten
Europarecht
Institutionen wehren sich gegen die Normierung von Gesundheitsdienstleistungen
Die Normung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen steht
zunehmend im Fokus der Diskussionen auf Ebene der Europäischen
Union (EU). Vorangetrieben wird die Normung in diesem Bereich durch
das private Europäische Komitee für Normung (CEN), einem Zusam-
menschluss der mitgliedstaatlichen Normsetzungsorganisationen. Auf
einer gemeinsamen Konferenz in der Ständigen Vertretung Deutsch-
lands bei der EU in Brüssel haben sich die Deutsche Sozialversicherung,
vertreten durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhaus-
gesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) klar dagegen
ausgesprochen, europäische Normen im Gesundheitsdienstleistungs-
bereich festzusetzen.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum
wies darauf hin, dass in Deutschland
Qualitätsvorgaben für die Leistungserbrin-
gung von dazu berufenen Organisationen
gemacht werden: „Standards durch private
Normungsinstitute auf EU-Ebene können
diese Aufgabe nicht erfüllen. Schlimmer
noch, sie brechen gesetzliche Vorgaben.
Sie dürfen über öffentliche Mittel des EU-
Haushaltes daher nicht weiter entwickelt
werden.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzen-
verbandes, betonte: „Europäische Normung kann bei Produkten im
Gesundheitswesen sinnvoll sein, etwa bei Medizinprodukten oder Sprit-
zen. Bei gesundheitlichen und pflegerischen Dienstleistungen bringen
europäische Normen hingegen keinen zusätzlichen Nutzen – weder für
Patienten, noch für Leistungserbringer oder das gesamte System.“
Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der BÄK-Qualitätssicherungsgremien
mahnte, die Qualitätssicherung in der ärztlichen Behandlung stütze
sich auf das Prinzip der evidenzbasierten Medizin. „Die von privaten
Normungsorganisationen durch überwiegend fachfremde Akteure
erarbeiteten Gesundheitsdienstleistungsnormen erfüllen die damit
verbunden hohen Anforderungen nicht
ansatzweise und gefährden die Patien-
tenversorgung.“ Der Vertrag von Lissabon
garantiere den EU-Mitgliedstaaten das
Recht, ihre Gesundheitssysteme eigen-
verantwortlich zu gestalten. „Wir werden
nicht zulassen, dass dieses Recht mit der
Normung von Gesundheitsdienstleistun-
gen durch die Hintertür ausgehebelt wird“,
sagte Jonitz.
Online-Test
Wie fit ist meine Praxis bei verschiedenen
kritischen Themen ?
Mit der Reihe „Mein PraxisCheck“ hat die Kassenärztliche Bundesver-
einigung (KBV) verschiedene Selbsttests für die Praxis als kostenloses
Serviceangebot speziell für Niedergelassene und ihre Praxisteams ent-
wickelt. Wie die KBV betont, ist der Service nicht als Kontrolle oder Wis-
sensprüfung, sondern als Hilfestellung gedacht. Teilnehmende erhal-
ten einen schnellen Überblick, wie gut die eigene Praxis in bestimmten
Themenfeldern aufgestellt ist und wie sie hierbei im Vergleich zu ande-
ren Praxen abschneidet.
Binnen weniger Minuten kann man sich durch die Fragen mit jeweils
mehreren Anwortoptionen klicken. Da es sich nicht um eine Prüfung
handelt, kann man jede Option spielerisch ausprobieren und die jewei-
lige Bewertung ansehen. Die Fragen, Bewertungen und Empfehlungen
der Praxis-Checks beruhen auf den rechtlichen Anforderungen sowie
Qualitätszielen aus QEP, dem Qualitätsmanagement-System der KBV.
Themenfelder sind derzeit: Prävention von Wundinfektionen, Hygie-
nemanagement, Informationssicherheit, Impfen, Patientensicherheit
und Qualitätsmanagement.
Link: www.kbv.de/html/mein_praxischeck.php
Zweitmeinungsverfahren
Verfahrensregeln für Tonsillektomie
und Hysterektomie festgelegt
Vor bestimmten planbaren Eingriffen haben Patienten künftig
Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Die entspre-
chenden Verfahrensregeln hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) festgelegt. Geregelt wurde unter anderem, was zur Zweitmei-
nung gehört, für welche planbaren Eingriffe sie möglich ist und über
welche besonderen Qualifikationen Zweitmeinungs-Ärzte jeweils ver-
fügen müssen.
Der G-BA benennt die entsprechenden Eingriffe im „Besonderen Teil“
der neuen Richtlinie. Die ersten hier aufgeführten Eingriffe sind Tonsill-
ektomien, Tonsillotomien und Hysterektomien, weitere Eingriffe sollen
folgen. Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde
des behandelnden Arztes und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen
körperliche Untersuchungsleistungen, die zulässigerweise ein zweites
Mal durchgeführt werden dürfen, soweit sie für die Zweimeinung erfor-
derlich sind. Maligne Erkrankungen sind vom Zweitmeinungsverfahren
ausdrücklich ausgenommen, um Verzögerungen im Behandlungsablauf
und eine Doppelung spezieller Strukturen wie Tumorkonferenzen zu
vermeiden. Nach Inkrafttreten der Zweitmeinungsrichtlinie muss der
Bewertungsausschuss die Vergütung festlegen.
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Nachrichten
Honorarabschluss 2018
Enttäuschung und Wut: Orientierungswert steigt im Jahr 2018 nur um 1,18 Prozent
Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen der Kassenärzt-
lichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband hatte
am 19. September 2017 der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) das
letzte Wort. Das Gremium, dem jeweils drei Vertreter der KBV und des
GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder angehören,
hat dabei über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener
Ärzte 2018 entschieden.
Demnach steigt der Orientierungswert um insgesamt 410 Millionen
Euro bzw. einem Plus von 1,18 Prozent gegenüber 2017. Die morbiditäts-
orientierte Gesamtvergütung steigt um 100 Millionen Euro. Für extrabud-
getäre Leistungen wird mit einem Plus von 400 Millionen Euro gerech-
net. Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weitere 50 Millionen Euro.
Der GKV-Spitzenverband, der während der Verhandlungen eine
Nullrunde vorgeschlagen und mit vermeintlichen Wirtschaftlichkeits-
reserven argumentiert hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis.
So erklärte sein Vizechef Johann-Magnus von Stackelberg: „Das ist eine
maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der nieder-
gelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“. Die
niedergelassenen Ärzte – wenig überraschend – sehen das anders.
So erklärte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl, die KBV habe sich mehr
erhofft: „Da haben wir mehr für nötig erachtet – unsere Forderungen
gingen weit darüber hinaus.“ Allerdings sei der Honorarabschluss nur
der auf Bundesebene festgelegte Rahmen und damit die Basis für die
Verhandlungen in den Ländern. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kriti-
sierte, dennoch dass bei einer „insgesamt hervorragenden Kassenlage
der gesetzlichen Krankenversicherungen – einer deutlichen Steigerung
im Bereich der Löhne und Gehälter – die Vertragsärzte und Vertrags-
psychotherapeuten bei derartigen Entwicklungen des Orientierungs-
wertes sukzessive abgehängt werden, sodass wir hier perspektivisch
eine Versorgungsgefährdung sehen.“
Ähnlich beurteilte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchowbundes,
Dr. Dirk Heinrich, das Honorarergebnis: „Der Investitionsstau und der
Personalabbau, den das Statistische Bundesamt kürzlich bei niederge-
lassenen Ärzten festgestellt hat, wird also weitergehen. Keine guten
Vorzeichen für die ambulante Versorgung.“ Für den Vorsitzenden des
Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, erzwingt die „fortgesetzte
restriktive Blockadehaltung des Spitzenverbandes Bund der Kranken-
kassen bei den Honorarverhandlungen“ sogar eine grundsätzliche
Systemdebatte.
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8 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Ich kann jedem nur raten, in Zukunft seine Arbeit noch konse-
quenter nach betriebswirtschaftlichen Kriterien einzuteilen. Die Kos-
tenträger lassen uns keine andere Wahl, schließlich tragen wir alle
auch Verantwortung gegenüber unserem Betrieb und unseren Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern, die auch immer mehr für das bisschen
Geld leisten müssen.
Notfallversorgung wird zum Lieblingsthema der Politik
Ein weiteres und ernstzunehmendes Thema ist die sogenannte
„Notfallversorgung“. Der BNC hatte dazu in einem Spot an seine
Mitglieder Vorschläge unterbreitet. Wegen
mehrerer Rückfragen möchte ich dazu noch
Begründungen nachliefern. Die Notfallversor-
gung, de facto aber meist eher die sofort ver-
langte Spontanbehandlung, mausert sich seit
einiger Zeit neben dem „Wunderthema“ Digi-
talisierung mit zum wichtigsten Vorhaben der
meist fehlinformierten Politik.
Alle Beteiligten schieben sich gegenseitig
den schwarzen Peter zu. Die Politik kann natürlich gar nichts dafür:
Schließlich können Fehlsteuerungen wie eine über 25 Jahre alte Bedarfs-
planung, die massive Budgetierung der Leistungen, Regressgefahr für
die Kollegeninnen und Kollegen und die zum Teil schon konkretisierte
Landarztquote (!) nach einer Reduktion der Zahl der Studienplätze auf
das Niveau der 1990er Jahre nun wirklich nicht dafür herhalten, dass
das massiv gesteigerte Anspruchsverhalten der Bevölkerung bei jeg-
lichen Bagatellfällen nicht ausreichend schnell bedient werden kann!
Es geht mir nicht darum, Patienten zu beschimpfen. Es geht auch
nicht grundsätzlich um eine notwendige Notfallversorgung. Es geht mir
ausschließlich um den stetig zunehmenden Missbrauch der vorhande-
nen Bereitschaftsdienst- und Notfallstrukturen, die auf diesem Wege
zu einer ganz normalen „Regelversorgung rund um die Uhr“ umgewan-
delt werden. Durch dieses Verhalten werden auch professionell organi-
sierte Krankenhaus-Notfallambulanzen mehr und mehr an oder über
ihre Belastungsgrenzen gebracht. Echte Notfälle können schon allein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Honorarabschluss 2018, festgelegt durch den Erweiterten Bewer-
tungsausschuss im Schiedsverfahren, also insbesondere auch mit der
Stimme von Prof. Jürgen Wasem, kann nur mit einem Wort charakteri-
siert werden: Desaster!
Alle Beteiligten sind sich darüber einig – außer natürlich die Kosten-
träger (und Prof. Wasem!). So sprach Johann-Magnus von Stackelberg
vom GKV-Spitzenverband sinngemäß von einem maßvollen Abschluss,
der die Interessen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Versicherten
angemessen berücksichtige.
Honorarsteigerung bleibt unterhalb
der Inflationsrate
Mit einer Steigerung des Orientierungs-
punktwertes von 1,18 Prozent liegt das Delta
deutlich unterhalb der Inflationsrate, die im
September 2017 laut Statistischem Bundes-
amt bei 1,8 Prozent lag, was auch objektiv
diese Aussage des GKV-Spitzenverbands ad absurdum führt. Auf gut
Deutsch: 2018 gibt es einmal mehr de facto weniger Honorar, es wird
wieder einmal abgesenkt! Die übrigen „Mehrzahlungen“ gelten für
zusätzliche Leistungen, die nicht mit einer Erhöhung des Stundenlohns
(wie in allen anderen Branchen üblich) verwechselt werden sollte.
Aber mit dem garantierten Rückenwind durch die Politik kommt
man als sogenannter Kostenträger mit Ignoranz und Verantwortungs-
losigkeit für die Versorgung halt auch durch’s Leben – insbesondere,
wenn wachsende unvermeidbare Betriebsausgaben oder geänderte
gesetzliche Bedingungen ein Fremdwort sind und man selbst unisono
nur saubere Kleidung zu seiner eigenen „Arbeit“ mitzubringen hat. Was
sind da schon Betriebskosten?
Um es abzukürzen: Ich verstehe sehr gut die ernsthafte Absicht der
KBV, in Zukunft Gesamtverträge kassenspezifisch verhandeln zu wol-
len, um auch dahingehend den GKV-Spitzenverband endlich überflüs-
sig zu machen. Dies wäre eine längst überfällige Maßnahme.
Leitartikel BNC
Honorarabschluss 2018, Notfallversorgung und der ganze Rest …Der als „maßvoll“ deklarierte Honorarabschluss für das kommende Jahr wird Vertragsärztinnen und Vertrags-
ärzte teuer zu stehen kommen, denn er kompensiert nicht einmal die Inflationsrate. Allein deshalb können wir
uns zusätzliche Kosten, wie sie durch die geplante dreistufige Notfallversorgung drohen, nicht leisten.
Von Dr. Christoph Schüürmann
Berufspolitik
» Es geht mir nicht darum, Patienten zu beschimpfen. Es geht mir um den stetig zunehmenden Missbrauch der vorhandenen Bereitschaftsdienst- und Notfallstrukturen zu einer „Regelversor-gung rund um die Uhr“ «
Dr. Christoph Schüürmann
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 9
theoretisch nicht mehr alle in der gebotenen Geschwindigkeit diagnos-
tiziert und behandelt werden.
Es muss an dieser Stelle erlaubt sein, die deutlich geänderten Ver-
hältnisse auch einmal benennen zu dürfen, die übrigens multiple, teil-
weise auch verständliche Ursachen haben. Insgesamt aber führen diese
Veränderungen zu einer deutlichen Zunahme des Behandlungsbedarfs
und Versorgungsumfangs, der bisher so im SGB V nicht abgebildet wird.
Die Politik aber greift mit Aufkaufregelung und Terminservicestellen zu
diametral entgegengesetzten Instrumenten und behindert uns damit
noch zusätzlich. Und dennoch kreiden sie die Misere uns Vertrags-
ärzten an, die ihrem Sicherstellungsauftrag nicht nachkommen.
Konsequenzen des Politikversagens tragen immer andere
Auch wenn es im folgenden Beispiel inhaltlich um eine ganz andere
Sache geht, zeigt es doch sehr schön, wie Schuld zugeteilt wird. So
war in letzter Zeit verschiedentlich in den Medien zu lesen, dass sich
in Niedersachsen Beschwerden häufen, wonach viele Flüchtlinge das
Mobilfunkangebot von Aldi nicht nutzen können. Die Nutzung schei-
tert daran, dass die betroffenen Asylbewerber
SIM-Karten nicht aktivieren können, wenn
sie noch keinen gültigen Aufenthaltstitel
besitzen, sprich: wenn ihr Asylverfahren noch
nicht abgeschlossen ist. Aldi betont, an dem
Problem zu arbeiten. Doch das eigentliche
Problem ist eine seit Anfang Juli beim Kauf
von Prepaid-Mobilfunkkarten geltende Aus-
weispflicht, die vom Bundestag im Juni dieses
Jahres im Rahmen eines „Anti-Terror-Pakets“ beschlossen wurde. Die
neue Regelung trifft aber wohl hauptsächlich die Falschen. Wieder ein-
mal haben die hochbezahlten Vertreter der Politik komplett versagt –
und das hat keine Konsequenzen für diese Damen und Herren!
Die Konsequenzen für das Politikversagen tragen immer andere –
egal, welcher Unsinn in Berlin beschlossen wird. Und hier sind wir wie-
der zurück beim Thema Vertragsärzte.
Nun meint man in Berlin erkannt zu haben, die derzeit angebotene
Notfallversorgung in Deutschland (die häufig diesen Namen überhaupt
nicht verdient, da aus rein medizinischen Gründen kein Notfall vor-
liegt) den inzwischen gestiegenen Ansprüchen der Bürger insgesamt
mit oberflächlichen Maßnahmen anpassen zu müssen. Zusammen-
hänge und Ursachenanalysen stören da nur.
Auch durch die Stellungnahmen und Kommentare der verschie-
denen Akteure im Gesundheitswesen ist nun im Auftrag der Bundes-
regierung ein Drei-Stufen-Konzept in der Entwicklung (Krankenhaus-
strukturgesetz, § 136 SGB V, Ausarbeitung durch G-BA bis 31. 12. 2017),
das in eine Basisnotfallversorgung, eine erweiterte Notfallversorgung
und eine umfassende Notfallversorgung (siehe auch BDC, Passion Chir-
urgie III, 2017) unterscheiden soll mit übrigens entsprechenden Vergü-
tungen bis 120 Euro pro Fall.
An dieser Stelle müssen wir so richtig wach werden. Die gesamte
ambulante Notfallversorung – außer den Rettungsdienst – bezahlen
schon jetzt wir Vertragsärzte mit unserem Honorar im Vorwegabzug.
Das heißt: Je mehr sogenannte oder auch echte Notfälle anfallen, umso
schlechter wird infolge des steigenden Vorwegabzugs die tägliche
Arbeit in unseren Praxen vergütet. Und wer soll den nun entstehen-
den Mehraufwand durch das Drei-Stufen-Konzept finanzieren? Na, Sie
ahnen es schon: die Vertragsärzteschaft natürlich, denn mehr Geld
wird es natürlich nicht geben. Wir werden es nicht schaffen, selbst die
erweiterte und umfassende Notfallversorgung abrechnen zu können,
da unter anderem umfangreiche technische
Voraussetzungen dafür notwendig sind, die
bei weitem über das hinausgehen, was bis auf
Ausnahmen im bisherigen Ärztlichen Bereit-
schaftsdienst (ÄBD) – von uns selbst finan-
ziert – vorgehalten wird.
Die gesetzlich vorgesehene Aufgabe im
ÄBD ist die Stabilisierung eines nicht lebens-
bedrohlich akut erkrankten Menschen bis
zur möglichen Weiterbehandlung am nächsten Tag oder nach dem
Wochenende in einer Vertragsarztpraxis. Liegt eine lebensbedrohliche
Erkrankung oder Verletzung vor, erfolgt die sofortige Einweisung in ein
Krankenhaus. Die gesetzlich vorgesehene Aufgabe von Krankenhaus-
Notfallambulanzen ist neben der Behandlung von Arbeitsunfällen etc.
die Behandlung von schweren Notfällen, die über den Rettungsdienst
kommen, wobei dann ambulante sofortige Behandlungsmöglichkeiten
oder die stationäre Aufnahme zur Verfügung stehen.
Es ist nicht die Aufgabe von Krankenhaus-Notfallambulanzen, mit
großem technischen Aufwand und natürlich genau so hohen Kosten
chronische oder Bagatellerkrankungen sofort und umfassend rund um
die Uhr abzuklären und zu behandeln, nur weil ein Patient oder eine
Patientin es wünscht. Hier wird auch häufig auf allen Seiten der Begriff
freie Arztwahl komplett missverstanden.
Alles kein Problem – aber wir wollen das nicht bezahlen!
Nota bene, in über 40 Prozent der Fälle nehmen Patientinnen und
Patienten derzeit die Notfallambulanzen tagsüber zu Praxisöffnungs-
zeiten in Anspruch. Ebenso rekrutieren die Krankenhäuser in Deutsch-
land im Durchschnitt bis zu 50 Prozent ihrer gesamten stationären
Fälle über die Spontan- oder Selbstvorstellungen in ihren Notfallam-
bulanzen. Entsprechend haben sich viele Kliniken personell inzwi-
schen eingerichtet, um das auch bewerkstelligen zu können. All das ist Ñ
Berufspolitik
Foto
: Sch
üürm
ann
Dr. Christoph Schüürmann
Geschäftsführender BNC-Vorsitzender
und niedergelassener Chirurg
Chirurgische Praxis
Louisenstraße 53 – 57
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 21039
Fax: 06172 9189102
» Es ist nicht Aufgabe von Krankenhaus-Notfallambulanzen, rund um die Uhr chronische oder Bagatellerkrankungen zu behandeln, nur weil ein Patient dies wünscht. Hier wird der Begriff der freien Arztwahl komplett missverstanden. «
Dr. Christoph Schüürmann
10 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
überhaupt kein Problem, aber wir Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
wollen das nicht bezahlen!
Ob man die Prozentsätze nun etwas nach oben oder nach unten
korrigiert: Das ist meines Erachtens in vielen Fällen Missbrauch und
Geldverschwendung aus ganz anderen Motiven, allein auf unsere Kos-
ten, und das muss abgestellt werden!
Wenn die moderne „Notfallgesellschaft“ von heute nun unbedingt
diese neue und dritte „RundumdieUhrfürallesjedenundüberallsofort“-
Totalversorgung will und Politiker nur gewählt werden, wenn sie das
umsetzen, dann muss das auch durch die Gesellschaft selbst finanziert
werden und nicht durch die Vertragsärz-
teschaft! Denn schließlich hat eine sol-
che Totalversorgung mit den geltenden
„WANZ-Kriterien“, die im SGB V eindeutig
geschrieben stehen, nichts mehr zu tun.
Zur Erinnerung: § 12 SGB V
Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausrei-
chend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürfen das Maß des Notwen-
digen nicht überschreiten. Leistungen, die
nicht notwendig oder unwirtschaftlich
sind, können Versicherte nicht beanspru-
chen, dürfen die Leistungserbringer nicht
bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen. Und da werden wir auch nicht
mehr nachgeben! Wenn das Drei-Stufen-
Konzept ungebremst mit uns als unfrei-
willigen Zahlmeistern kommt, werden bis
zu weitere 20 Prozent unserer bisherigen
Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
(MGV) dafür draufgehen.
Die bereits bekannten Begriffe oder Vorgänge wie Portal- und Part-
nerpraxen sowie ÄBD-Zentralen im Krankenhaus und die bereits
eingeleiteten oder fertiggestellten Reformen des Ärztlichen Bereit-
schaftstdienstes in vielen Bundesländern werden aktuell ergänzt durch
neue Begriffe wie „Integrierte Notfallversorgung“ oder „Integrierte Not-
fallzentren“ in je nach Sichtweise unterschiedlichen Modellen eines
sogenannten „Ein-Tresen-Prinzips“ mit Zusammenführung der Ruf-
nummern 112 und 116117.
Die KBV und der Marburger Bund haben ein gemeinsames Konzept
vorgelegt. Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen sieht die
Leitung des Tresens, beim dem sich alle Patienten vorzustellen haben
und anschließend triagiert und der passenden Versorgungsebene zuge-
wiesen werden sollen, bei erfahrenen KV-Ärzten. Dies wiederum ruft
natürlich sofort unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG) und die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin mit massiver Kritik auf den Plan. Sie argumentieren
sinngemäß, für die Notfallbehandlung seien grundsätzlich erfahrene
Notfallmediziner notwendig, die Krankenhäuser müssten entsprechend
die Oberhand behalten. Sie sehen, wo die Reise derzeit wieder hingeht.
Auch der GKV-Spitzenverband ist gegen die Federführung der inte-
grierten Notfallzentralen (INZ) durch die KVen. Es gibt aber auch andere
Stimmen, die eine gemeinsame Leitung des Tresens durch Kranken-
haus- und KV-Ärzte fordern.
Uns aber betreffen – unabhängig von der Herkunft der Konzepte –
die Vorschläge auch, und zwar direkt. Da ist einmal ernsthaft von
zusätzlichen Öffnungszeiten der Praxen abends und an Wochenenden
die Rede, auch von der Ausdehnung des ÄBD auf 24 Stunden und sieben
Tage pro Woche, weiter von Portalpraxen
oder Notfallzentralen, die durchgängig
besetzt werden sollen. Da muss die Frage
erlaubt sein, mit welchen Ärztinnen und
Ärzten dies angesichts einer antiken und
rein historischen Bedarfsplanung von
1990 gelingen soll – und welche Budgets
dafür aufgehoben werden. Dazu muss
man gar keine großartige Meinung mit
heruntergerückter Brille entwickeln,
da reicht ein Refresherkurs in den vier
Grundrechenarten für die Klärung der
Frage, ob das geht.
Jeder Vertragsarzt, jeder ermächtigte
Arzt und auch jeder ärztlich tätige Privat-
arzt ist zur Teilnahme am ÄBD verpflich-
tet. Und nun besteht bei Kenntnis aller
notwendigen Benchmarks eigentlich für
uns nur noch die Frage, mit welchem
Aufwand wieviele Spontan-Patienten in
die richtige Versorgungsebene umgelei-
tet werden können, was sicher nicht die
Lösung für alles ist. In Hessen beispiels-
weise kommt in jede Notfallambulanz pro Stunde etwa ein Patient bzw.
eine Patientin.
Daher rühren meine Vorschläge im Spot, die übrigens ganz verschie-
dene Reaktionen ausgelöst haben. Ich freue mich sehr über bessere
Vorschläge, die mit noch weniger Umstellung des üblichen Praxisab-
laufs ebenso wirksam sind. Aber eines ist sicher: Es ist kein voraus-
eilender Gehorsam, es sprengt auch nicht die unerträglichen Budget-
ketten, es führt jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht
in eine Fallzahlabstaffelung, es ist ausschließlich darauf ausgerichtet,
Schlimmeres zu verhindern.
Unverzichtbar ist, dass wir diese in der Praxis ankommenden Spon-
tanpatienten vorsorglich durch Sonderziffern kennzeichnen können.
Diese Morbiditätserhöhung muss auch nachweislich gesondert doku-
mentiert werden können. É
Mit den besten kollegialen Grüßen
Dr. Christoph Schüürmann
Berufspolitik
Foto
: Pix
abay
Welche Rolle spielt der Vertragsarzt, wenn das dreistufige
Konzept der Notfallbehandlung sich tatsächlich durchsetzt?
Wir brauchen Ihre Solidarität und Ihre Stimme !
Als reine Vertretung für Sie als niedergelassener oder
angestellter Chirurg in MVZ, BAG und Einzelpraxen sollten
Sie jetzt beitreten.
Für Fragen und eine ausführliche Beratung steht Ihnen
die BNC-Geschäftsstelle unter Telefon 04532 2687560 oder
[email protected] gern zur Verfügung.
Wir arbeiten für Sie:
in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und ihren Gremien
in den Kassenärztlichen Vereinigungen
und ihren Gremien
in der Bundesärztekammer sowie den Landesärzte-
und Bezirksärztekammern
als Vertretung gegenüber den Unfallversicherungsträgern
mit den Krankenkassen vor Ort
mit der Politik
im Spitzenverband der Organfachverbände
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Der BNC bietet seinen Mitgliedern:
eine vierteljährlich erscheinende Verbandszeitschrift
einen monatlich erscheinenden Spot
über brandaktuelle Ereignisse
eine Unfall- und Spezial-Strafrechtsversicherung
Hilfe bei juristischen und
betriebswirtschaftlichen Problemen
Weiterbildungspunkte im Rahmen eines
gemeinsamen Kongresses
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Nur gemeinsamsind wir stark !
Einen Beitrittscoupon finden Sie auf Seite 47.
12 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Leistungsversprechen aus dem Hut zaubern, deren Kosten dann von
den Leistungserbringern kompensiert werden müssen“, heißt es dazu
in er genannten Pressemitteilung des Hartmannbundes.
Man kann diese Sätze nur unterstreichen und hervorheben – vor
allem ist es ausgesprochen bedauerlich, dass dieser Zustand nun schon
jahrelang anhält. Mangels Streikrecht und juristisch sicherer Möglich-
keiten, Leistungen einzuschränken, stehen alle Ärztinnen und Ärzte
immer wieder vor dem Problem, diese Leistungsversprechen der Kran-
kenkassen umzusetzen, die willkürliche und nur bedingt kompetente
Prüfpraxis der Medizinischen Dienste (MDK) zu erdulden und durch
Budgets eingeschränkte Vergütungen zu erhalten.
Wer hat die politische Kraft zur Änderung des Systems?
Es bleibt die weiter offene Frage: Wer hat die Kraft zu einer nachhal-
tigen Systemdebatte, wie sie jetzt gefordert wird? Wer hat die – poli-
tische – Kraft zur nachhaltigen Änderung des Systems ?
Ich teile die Hoffnungen der KBV nicht, dass unter dem Diktat des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Reformen möglich sein
könnten, die
den Patienten wirklich zugute kommen und
ein gerechtes Vergütungssystem mit fairer Bewertung der ärztlichen
Einzelleistung ermöglichen.
Allein die Techniker Krankenkasse fordert ein neues Vergütungs-
modell nach dem Motto „gleiches Geld für gleiche Leistung“ und
meint damit Operationen in Kliniken und Praxen. Ein entsprechender
Modellversuch wird in Thüringen durchgeführt, beteiligt sind acht
Krankenhäuser, niedergelassene Operateure, die TK und die KKH. Der
Vizepräsident des BAO, Dr. Stephan Dittrich aus Plauen, war an der
Gestaltung dieses Vergütungsmodelles maßgeblich beteiligt (siehe
Seite 20). Vergleichbar ist die Vergütungssystematik beispielsweise in
den Niederlanden. Der Preis für eine Operation dort bleibt dabei gleich,
unabhängig von der Art der Versorgungsstruktur, in der die Leistung
erbracht wird. Bislang handelt es sich jedoch nur um eine zarte kleine
Pflanze, die in einem Bundesland zur Probe wachsen soll.
}
}
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Nachgang zu Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenver-
band – und dieser gleichzeitig mit dem Blick auf die Wahlen zum Deut-
schen Bundestag – bringt uns immer wieder zum Nachdenken über
die Positionen der Fachärztinnen und Fachärzte in Krankenhaus und
Praxis. Dabei ist auch in diesem Jahr festzustellen, dass der Blick in die
Zukunft durch die weiterhin unzureichenden Rahmenbedingungen für
freiberuflich und selbständig tätige Ärzte düster bleibt.
Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und gleich-
zeitig auch Verhandlungsführer der Bundesärztekammer für die
neue GOÄ, hat in seiner Pressemitteilung vom 21. September 2017
das Problem sehr treffend präzisiert: „Eine bislang noch immer funk-
tionierende Versorgungsstruktur mit wirtschaftlich selbstständigen
Ärztinnen und Ärzten in ihren eigenen Praxen wird auf Dauer jede
Anziehungskraft verlieren, wenn ihr die finanzielle Grundlage dadurch
entzogen wird, dass einem unbegrenzten Leistungsversprechen der
Krankenkassen an ihre Versicherten ein rigide eingeschränktes Hono-
rarvolumen ohne jeden Bezug zum Leistungsumfang gegenübersteht“
(www.tinyurl.com/PM-Hartmannbund).
Budgets schränken Menge und Qualität der Versorgung ein
Besser kann man es nicht ausdrücken: Die bislang stur geschützte
Budgetierung der ärztlichen Ausgaben, verbunden mit einer unkontrol-
lierten und intransparenten Verhandlungspolitik der Krankenkassen
muss die Versorgungsmenge und die Versorgungsqualität einschränken.
Nach 25-jähriger Tätigkeit in der eigenen operativen Gemeinschafts-
praxis teile ich die Einschätzungen von Dr. Reinhardt, die ausdrücklich
auch durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und durch
die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt werden.
Faktisch bleiben die Krankenkassen am wirtschaftlichen Risiko
von Demografie, Morbidität, medizinischem Fortschritt und von ihnen
selbst zugesagten Leistungsansprüchen unbeteiligt und stehlen sich
politisch geduldet aus der Verantwortung. „Es trägt am Ende Züge von
Perfidie, wenn die Kassen im Wettbewerb um Kunden immer mehr
Leitartikel BAO
Freiberufliche Versorgungsstrukturwird zunehmend behindertÄrztinnen und Ärzte müssen hierzulande umfassende Leistungsversprechen der Krankenkassen umsetzen
und die zum Teil fragwürdige Prüfpraxis der Medizinischen Dienste (MDK) erdulden. Und dies angesichts von
Budgetierung und ohne juristisch sichere Optionen, Leistungen einzuschränken.
Von Dr. Axel Neumann
Berufspolitik
Die Deutsche-Praxisklinik-Gesellschaft e. V. (PKG) verfolgt seit Jahren
intensiv gleiche Interessen, hat unermüdlich argumentiert und versucht
einen Leistungskatalog mit Festpreisen zu etablieren, der unabhängig
von der Art der Leistungserbringung, stationär oder ambulant, gültig ist.
Die gesetzlichen Regelungen nach § 122 SGB V bieten dafür beste
Voraussetzungen – gescheitert sind die Verhandlungen stets an der
schon oben beschriebenen starren Verhandlungspolitik der Kranken-
kassen, gestützt durch reformunwillige und strukturblinde Gesund-
heitspolitiker (www.tinyurl.com/PKG-Positionspapier).
Basisdemokratische Unterstützung lohnt auch nach der Wahl
An vielen Stellen und von vielen Fachleuten ist der Änderungsbedarf
erkannt und durchaus schon thematisiert worden. Die Positionspapiere
im Umfeld der Bundestagswahl, siehe auch SpiFa-Facharzt-Agenda
2020 (www.spifa.de/agenda-facharzt-2020), beschreiben unsere Sor-
gen und präzisieren unsere Forderungen für die Zukunft – allein der
politische Adressat bleibt noch unbestimmt.
Ich möchte Sie an dieser Stelle an meine Ausführungen in meinem
letzten Leitartikel unmittelbar vor der Bundestagswahl erinnern (siehe
Heft 3.2017): Bitte machen Sie sich eine kleine persönliche Mühe. Die
Berufsverbände und Fachgesellschaften werden voraussichtlich weiter
erfolglos bleiben, wenn sie keine basisdemokratische Unterstützung
durch die wirklich selbst betroffenen Ärztinnen und Ärzte überall in
der Bundesrepublik finden, die die vorbereiteten Plakate in ihren Pra-
xen aufhängen, die Patientinnen und Patienten in den Wartezimmern
politisieren und endlich selbst tätig werden. Es lohnt sich selbstver-
ständlich auch jetzt nach der Wahl, in die Sprechstunden der gewähl-
ten Abgeordneten zu gehen, die Probleme zu schildern, persönliche
Forderungen zu stellen – unabhängig von verbandspolitischen Zwän-
gen – und sich bemerkbar zu machen. Dies gilt insbesondere für die
deutschen Fachärztinnen und Fachärzte in Praxis und Klinik. É
Mit den besten kollegialen Grüßen
Dr. Axel Neumann
Berufspolitik
Foto
: Neu
man
n
Dr. Axel Neumann
BAO-Präsident und niedergelassener Chirurg
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14 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
allen offen steht, die ihre professionelle Erfahrung und ihr Fachwissen
an andere weitergeben möchten: das ehrenamtliche Engagement als
Expertin oder Experte des Senior Experten Service, kurz SES.
12.000 Ehrenamtliche sind bereit, Einsätze zu übernehmen
Der SES ist die größte deutsche Entsendeorganisation für ehrenamt-
liche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder einer beruflichen
Auszeit. Seit über 30 Jahren fördert der SES den Wissenstransfer von der
älteren an die jüngere Generation – rund um den Globus und in allen
Branchen. Anfang 2017 hat er den Weltdienst 30+ ins Leben gerufen
und entsendet seither auch Berufstätige.
Zurzeit sind beim SES mehr als 12.000 Expertinnen und Experten
aus allen beruflichen Richtungen registriert und bereit, ehrenamtliche
Einsätze zu übernehmen. Aufwarten kann der SES mit Basis- und Spe-
zialwissen aus Handwerk und Technik, Handel und Industrie, Dienst-
leistung und Vertrieb, Bildung und Wissenschaft, Verwaltung und
öffentlichem Dienst.
Im Bereich der Medizin allgemein und insbesondere der niederge-
lassenen Chirurgie ist der SES dringend auf Expertennachwuchs ange-
wiesen. Immer häufiger wird Wissen aus diesen Gebieten nachgefragt
Er kommt. Der Tag, an dem die Nachfolge geregelt, die Praxis über-
geben und der Arbeitsplatz geräumt ist. Dann beginnt der Ruhestand.
Und dann? Dann heißt es, frei verfügbare Zeit zu gestalten. Manch
einer wird reisen, der andere Rosen züchten, sein Klavierspiel, seine
Rückhand oder auch sein Handicap verbessern. Der eine ist froh, dass
er Praxis, Klinik oder Labor nur noch von außen sieht, der andere
bedauert es und freut sich, hin und wieder eine Urlaubsvertretung
übernehmen zu können.
Jeder wird den sogenannten dritten Lebensabschnitt anders ver-
bringen. Es gibt eine Möglichkeit der nachberuflichen Betätigung, die
Im Ruhestand weltweit aktiv
Senior Experten Service (SES) sucht Fachleute für Ambulantes OperierenDer SES ist die größte deutsche Entsendeorganisation für ehrenamtliche Fachkräfte im Ruhestand oder in einer
beruflichen Auszeit. Insbesondere beim Ambulanten Operieren ist der SES dringend auf Expertennachwuchs
angewiesen. Immer häufiger wird er hier um die Entsendung spezialisierter Ärztinnen und Ärzte gebeten.
Von Dr. Elisabeth Sümmermann
Berufspolitik
Senior Experten Service: Fachwissen aus über 50 Branchen
Der SES – die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusam-
menarbeit – ist die führende deutsche Entsendeorganisation für ehrenamt-
liche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder einer beruflichen Auszeit
(Weltdienst 30+). Der SES hat seinen Sitz in Bonn. Er wird bundesweit von
15 Büros und international von 180 Repräsentantinnen und Repräsentanten
in 90 Ländern vertreten.
Zurzeit sind beim SES mehr als 12.000 Expertinnen und Experten registriert.
Sie bringen das Fachwissen aus über 50 Branchen mit. Ihr Durchschnittsalter
liegt bei 69 Jahren, der Frauenanteil bei 18 Prozent. Seit seiner Gründung im
Jahr 1983 hat der SES mehr als 42.000 ehrenamtliche Einsätze in 160 Ländern
durchgeführt, etwa ein Viertel davon in Deutschland.
Träger des SES sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: der
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handels-
kammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Finanzielle Unterstützung erhält der SES von der öffentlichen und der
privaten Hand: vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ), vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), aus der Wirtschaft und von vielen unternehmensnahen Stiftungen.
Kontakt:
Senior Experten Service (SES)
Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit
Gemeinnützige Gesellschaft
Buschstraße 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 26 09 0-0
[email protected], www.ses-bonn.de
Der Augenarzt und SES-Experte Dr. Gerhard Pülhorn aus Lichtenfels bei
einem Einsatz in Pakistan
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 15
und um die Entsendung hier spezialisierter Ärztinnen und Ärzte gebe-
ten. Aus aller Welt melden sich Kliniken, Praxen, Universitäten und
Gesundheitsstationen, die Unterstützung suchen.
Besonders viele Anfragen nach medizinischem Fachwissen und
chirurgischen Verfahren gehen derzeit aus Asien ein, vor allem aus den
zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan,
aus der Mongolei oder auch aus China. Chinesische und pakistanische
Lehrkrankenhäuser etwa interessieren sich für Operationstechniken
und Eingriffe am Auge (Katarakt, Netzhaut, Augenhintergrund) und
laparoskopische Eingriffe in der Gynäkologie. In Mazedonien wurde
Unterstützung in der Dermatologie gesucht, in Georgien, der Ukraine
und Bolivien wurde die Qualifikation des Oralchirurgen benötigt.
Dringend gesucht: Expertise für Ambulantes Operieren
Der SES hat hier bereits mit den entsprechenden Fachleuten helfen
können. Unter den entsandten Spezialisten waren beispielsweise Dr. Dirk
Grothuesmann aus Hannover (Gynäkologe), Dr. Ursula Hemberger aus
Nizza (Fachärztin für Chirurgie – Plastische Chirurgie), Rudolf Kantner
aus Landshut (Zahnarzt, Oralchirurg), Dr. Gerhard Pülhorn aus Lichten-
fels (Augenarzt) und Dr. Hans Hugel aus Hamburg (Chirurg).
Gemessen zum Beispiel an 1.500 Fachleuten im gesamten Bereich
des Gesundheitswesens, die dem SES ihr Wissen zur Verfügung stellen,
sind die ambulanten Operateure in der Expertendatenbank des SES
recht schwach vertreten. Entsprechend herzlich willkommen ist jeder
Neuzugang. Dringend gesucht ist Expertise aus dem gesamten Bereich
des Ambulanten Operierens: von A wie Augenchirurgie, G wie gynäko-
logische Chirurgie, über M wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
und P wie Plastische Chirurgie bis hin zu Z wie Zahnchirurgie.
Und so wird man Expertin oder
Experte des SES: Der erste Schritt ist die
Aufnahme in die SES-Expertendaten-
bank. Diesen Schritt kann jeder tun, der
im Ruhestand oder in einer beruflichen
Auszeit (Urlaub, Sabbatical) einen ehren-
amtlichen SES-Einsatz in seinem Fachge-
biet übernehmen möchte, um anderen
Menschen mit seinem Wissen bei der
Verbesserung ihrer Zukunftsperspekti-
ven zu helfen.
Ihr Gewinn: Neue Perspektiven
und interkulturelle Kontakte
Nur eine kleine „administrative Hürde“
ist zu nehmen: Wer im Namen des SES
tätig werden will, muss einen Registrie-
rungsbogen ausfüllen und dabei mög-
lichst detailliert über seine Qualifikatio-
nen und sein Spezialwissen Auskunft
geben. Dieser Bogen steht auf der SES-
Webseite www.ses-bonn.de zum Down-
load bereit, kann aber auch in Papierform angefordert werden – ein
Telefonanruf zu den üblichen Bürozeiten genügt. Dann liegt der Ball im
Spielfeld des SES. Sobald er eine Einsatzanfrage erhält, befragt er seine
Expertendatenbank und spricht gezielt die Fachleute an, zu deren Spe-
zialwissen die Anfrage passt. Alle Einzelheiten – von der Aufgabenstel-
lung bis hin zum Einsatzzeitraum – werden im persönlichen Gespräch
geklärt, bis die richtige Person gefunden ist.
Ein Einsatz im Ausland dauert im Schnitt drei bis sechs Wochen oder
maximal ein halbes Jahr und wird bis in alle Einzelheiten vorbereitet.
Der SES sorgt für den Versicherungsschutz und kümmert sich um die
gesamte Reiseorganisation. Selbstverständlich entstehen seinen Exper-
tinnen und Experten keine Kosten, auch gehen sie mit ihrer Registrie-
rung keinerlei Verpflichtung zur Durchführung von SES-Einsätzen ein.
Das alles gilt auch für Einsätze in Deutschland, die sich jedoch – stun-
den- oder tageweise – meist über längere Zeiträume erstrecken.
Die Tätigkeit im Ausland bereichert auf ganz besondere Weise: Sie
bietet neue Perspektiven und interkulturelle Kontakte sowie Einblicke
in fremde Kulturen und Lebensweisen. É
Berufspolitik
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: Süm
mer
man
n
Dr. Elisabeth Sümmermann
Fachbereichsleiterin Gesundheitswesen
Senior Experten Service (SES)
Stiftung der Deutschen Wirtschaft für
internationale Zusammenarbeit
Buschstraße 2, 53113 Bonn
Tel.: 0228 26 09 0-3622, Fax: 0228 26 09 0-93622
www.ses-bonn.de
Foto
: SES
Der niedergelassene Chirurg und SES-Experte Dr. Hans Hugel aus Hamburg bei einem Einsatz in China
16 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Schwerpunkt die Schmerztherapie, sowohl in der Klinik als auch im
ambulanten Setting. Auch der moderne, digitale Umgang mit Patienten
per „Schmerz-App“ sowie der Einsatz moderner Medien wurden vor
dem Hintergrund der digitalen Vernetzung thematisiert.
Net(t)working
Sowohl am Freitagabend beim Come-Together, als auch am Sams-
tagabend beim klassischen Net(t)working-Abend gab es ausreichend
Zeit für den Austausch der Kolleginnen und Kollegen untereinander.
Konstruktive Diskussionen und der Erfahrungsaustausch sind meiner
Aufassung nach die wichtigsten Gründe, warum der NARKA als jährlich
fester Termin in jeden Terminplaner ambulant tätige Anästhesistinnen
und Anästhesisten gehört.
Industrieausstellung
Nicht fehlen darf auf einem Kongress dieser Größe der Kontakt mit
Herstellern von Narkosegeräten, Monitoren, Medikamenten und ande-
rem Verbrauchsmaterial. Hier können neue Kontakte geknüpft und
alte intensiviert werden, Schnäppchen gemacht und Ideen gesammelt
werden. Insofern ist die Industrieausstellung wichtiger Bestandteil
des NARKA. Nicht zu vergessen, kann der Kongress in dieser hohen
Qualität auch nur aufgrund der Unterstützung der Aussteller jährlich
stattfinden.
Bitte vormerken: Termin für NARKA 2018 steht bereits
Der Termin für den NARKA 2018 steht bereits fest: Der Kongress wird
im kommenden Jahr vom 14. bis 16. September 2018 in Berlin stattfin-
den. Informationen und Anmeldemöglichkeit finden sich im Internet
unter www.narka.de. É
Jährlich tagen die ambulant tätigen Anästhesistinnen und Anästhe-
sisten auf dem NARKA, dem Kongress für Ambulante und Vertrags-
ärztliche Anästhesie, und tauschen sich zu den aktuellen berufspoli-
tischen und fachlichen Themen ihres Fachgebiets aus. In diesem Jahr
wurde unser Jahreskongress vom 15. bis 17. September 2017 erstmals
in Berlin ausgerichtet und fand einen enormen Anklang bei den insge-
samt rund 210 Besuchern.
Als wissenschaftlicher Leiter des NARKA war ich einerseits erfreut,
dass die Veranstaltung bereits kurz nach dem NARKA im letzten
Jahr – dem letzten Mal, dass der Kongress in Aachen stattfand – schon
ausgebucht war. Andererseits tut es mir leid, dass deshalb nicht alle
interessierten Kolleginnen und Kollegen teilnehmen konnten. Aller-
dings zeigt sich an der Resonanz, dass der Wechsel von Aachen nach
Berlin offenbar gut angenommen wurde.
Workshops
Auch der Veranstaltungsort, das Besucher- und Schulungszent-
rum von Karl Storz, trug durch eine angenehme Atmosphäre und
modernste Veranstaltungstechnik zu dem Erfolg der Veranstaltung
bei. Den Auftakt des Kongresses am Freitag machten gleich mehrere
parallel ablaufende Workshops zu fachlichen Themen wie zum Beispiel
den rechtlichen Möglichkeiten bei der Weitergabe der Praxis an einen
oder mehrere potenzielle Nachfolger und ein Simulationstraining für
Notfallmanagement.
Als überfachliche Themen wurden Workshops zur wertschätzenden
Kommunikation am Arbeitsplatz und zum Wechsel der Praxisabrech-
nungssoftware angeboten. Dieses Angebot wurde von den Teilnehmern
gerne aufgegriffen, um in den Workshops aktiv an den eigenen Voraus-
setzungen zu arbeiten und sich Inspirationen für die tägliche Arbeit in
der Praxis zu holen.
Spannende Vorträge
Das fachliche Programm am Samstag und Sonntag gliederte sich,
wie es sich bereits in den Vorjahren bewährt hatte, in drei große
Abschnitte. Während am Samstagvormittag die Berufspolitik und die
aktuellen Veränderungen im politischen Milieu im Mittelpunkt standen,
waren es am Nachmittag vor allem fachliche Themen wie „schwierige
Atemwege“ oder die „Spinalanästhesie“. Am Sontag war ein weiterer
NARKA 2017
Bewährtes Kongress-Konzept an neuem Veranstaltungsort
Von Jörg Karst
Berufspolitik
Foto
: Kar
st
Jörg Karst
Facharzt für Anästhesie
Vertreter der niedergelassenen Anästhesisten
Referat Ambulante und Vertragsärztliche
Anästhesie im BDA
Straße des 17. Juni 106 –108, 10623 Berlin
Tel.: 030 39840700
Fax: 030 39840720
BAO BundesverBAnd AmBulAntes Operieren e. v. www.operieren.de
Operateure und Anästhesisten im BAOambulant, interdisziplinär, freiberuflich
BAO
Name
Geburtsdatum
Titel | Fachrichtung
Praxis | Straße
Praxis | Ort
Bundesland
Telefon
Fax
E-Mail | Homepage
IBAN
BIC
Unterschrift
Hiermit trete ich in den Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) ein.
Bitte ziehen Sie den Jahresbeitrag von 185 Euro von meinem Konto ein.
BAO Bundesverband Ambulantes Operieren e.V., Geschäftsstelle
Tamara Dietze, Joachim-Karnatz-Allee 7, 10557 Berlin
Telefon: 030 31958413, Fax: 030 22196057, E-Mail: [email protected]
Der BAO engagiert sich für die
Schaffung und Wahrung von Qualitätsstandards
Qualitätssicherung unter Einbeziehung unserer Patienten
Praktische und theoretische Fortbildung
im Ambulanten Operieren
Politische Aktivitäten in Kooperation mit
anderen Berufsverbänden
Information der Öffentlichkeit über
das Ambulante Operieren
Förderung von Netzwerken und Kooperationsformen
Verhandlung und Abschluss von Struktur-
und Selektivverträgen
Erweiterung des Leistungsspektrums des
Ambulanten Operierens
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Der BAO bietet seinen Mitgliedern
Unterstützung als selbstständige freie Unternehmer
Interdisziplinären Austausch rund um das Ambulante Operieren
Expertengutachten zur Qualität und Kosteneffizienz
des Ambulanten Operierens
Vierteljährliche Verbandszeitschrift und monatlichem
Online-Newsletter
Fachbezogene Arbeitsgruppen für alle im BAO vertretenen
Fachrichtungen
Kostenlose Erstberatung in allen Rechtsfragen durch
unseren BAO-Justiziar
Vorzugspreis für die Teilnahme am Bundeskongress Chirurgie
Umfangreiches kostenloses Online-Archiv unter
www.operieren.de
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Bundesweit hat der Verband mehr als 800 Mitglieder aus den Fachrichtungen
Anästhesie, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Herz-
chirurgie, HNO, Kinderchirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie,
Plastische Chirurgie und Urologie.
Auf Bundesebene koordiniert das Präsidium die Arbeit, regional gibt es elf
Landesverbände Ambulantes Operieren (LAO). Die Mitgliedschaft im BAO kos-
tet 185 Euro pro Jahr. Über Ihre Mitgliedschaft im Bundesverband werden Sie
automatisch Mitglied in dem für Ihre Region zuständigen Landesverband.
Jedes zusätzliche Mitglied stärkt die gemeinsame Stimme der interdisziplinären Gemeinschaft des BAO
BeitrittsfOrmulAr Bitte einsenden An
18 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional
Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle
LAO Baden-Württemberg e. V. Dr. Jürgen Lambert Stühlingerstr. 22–24 79106 Freiburg i. Brsg. Telefon 0761 388000 www.lao-bw.de
LAO Bayern e. V. Dr. H. Lindner Schlüterstr. 5 A, 85057 Ingolstadt Telefon 0841 480448 www.laobayern.de
LAO Berlin e. V. Norbert W. Schwarz Warschauer Str. 36 –38, 10243 Berlin Telefon 030 29777860 www.laoberlin.de
LAO Brandenburg e. V. Dr. M. Schmidt Bautzener Str. 36, 02956 Rietschen Telefon 035772 46724
LAO Hamburg e. V. Dr. C. P. Möller Altonaer Str. 59 – 61, 20357 Hamburg Telefon 040 4328580 www.hgao.de
LAO Niedersachsen e. V. Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 23, 29664 Walsrode Telefon 05161 73021
LAO Nordrhein e. V. Dr. Georg Rutt Violstr. 92, 47800 Krefeld Telefon 02151 80600 www.lao.de
LAO Rheinland-Pfalz e. V. Dr. A. Bartels Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 06131 972290 www.lao-rheinland-pfalz.de
LAO Westfalen-Lippe e. V. Dr. Heinz-J. Droste Goethestr. 8, 48341 Altenberge Telefon 02324 9022304 www.lao-wl.de
Landeverbände Ambulantes Operieren (LAO)
Präsident Dr. Axel Rainer Neumann Fürstenrieder Str. 69, 80686 München Telefon 089 5468880
Vizepräsident Dr. Stefan Dittrich Neue Straße 1, 08525 Plauen Telefon 03741 550631
Schatzmeisterin und Finanzvorstand Dr. Petra Tietze-Schnur Postbrookstr. 105, 27574 Bremerhaven Telefon 0471 9026007
Schriftführer und Pressereferent Dr. J. Hennefründ Achternstr. 21 A, 26122 Oldenburg Telefon 0441 922700
Beisitzer Jörg-Michael Wennin Arndtstr. 33, 22085 Hamburg Telefon 040 24822943
Beisitzer Norbert W. Schwarz Warschauer Str. 36 – 38, 10243 Berlin Telefon 030 29777860
Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 23, 29664 Walsrode Telefon 05161 73021
Ehrenpräsident Prof. Dr. Jost Brökelmann Sterntorbrücke 1, 53111 Bonn Telefon 0228 692423
Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO)
Tamara Dietze Joachim-Karnatz-Allee 7 10557 Berlin
Telefon 030 319 58 413 Fax 030 22196057 E-Mail [email protected]
BAO Geschäftsstelle
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC): Kontakt zu den Regionalverbänden und zur Geschäftsstelle
ANC Baden-Württemberg Nord Dr. Frido Mütsch Pestalozzistr. 19, 74076 Heilbronn Telefon 07131 9423-0 www.anc-bwn.de
ANC Berlin Dr. Volker Lacher Bismarckstr. 45 – 47, 10627 Berlin Telefon 030 92105993
ANC Brandenburg Dr. Torsten Braunsdorf Karl-Marx-Str. 104, 03205 Calau Telefon 03541 801777
ANC Hamburg Dr. Gerd Fass Oskar-Schlemmer-Str. 15 22115 Hamburg Telefon: 040 71591255
HCV Hessen Dr. Peter Schwalbach Promenadenstr. 18, 64625 Bensheim Telefon 06251 580150 www.hcv-ev.de
ANC Mecklenburg-Vorpommern Ulrich Braune Wismarsche Str. 132 –134 19053 Schwerin Telefon 0385 5507502
ANC Mittelfranken Dr. Hans Peter Koerfgen Schwabedastr. 1, 91522 Ansbach Telefon 0981 48840-0 www.anc-mittelfranken.de/
ANC Niederbayern Dr. Walter Richter Achdorferweg 5, 84036 Landshut Telefon 0871 25055
ANC Niedersachsen Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 23, 29664 Walsrode Telefon 05161 73021 www.anc-niedersachsen.de
ANC Nordrhein Dr. Manfred Weisweiler Vogteistr. 16, 52511 Geilenkirchen Telefon 02451 91068-0 www.anc-nordrhein.de
ANC Oberbayern Dr. Dieter Galewski Rosenheimer Str. 41 D 83043 Bad Aibling Telefon 08061 9336-0
ANC Oberfranken Dr. Rainer Woischke Luitpoldstr. 11, 95326 Kulmbach Telefon 09221 66666
ANC Oberpfalz Dr. Ulrich Hoffmann Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 1 93133 Burglengenfeld Telefon 09471 5590
ANC Rheinland-Pfalz Dr. Lutz Riedel Am Brand 12, 55116 Mainz Telefon 06131 233442
ANC Saarland Dr. Achim Schweitzer Schwarzenbergstr. 5, 66663 Merzig Telefon 06861 72042
ANC Sachsen Dr. Gunter Linke Lockwitzer Str. 15, 01219 Dresden Telefon 0351 4715807 www.ancsachsen.de
ANC Sachsen-Anhalt Dr. Kay Brehme Weidenplan 16 –17 06108 Halle / Saale Telefon: 0345 226480-0
ANC Schleswig-Holstein Dr. Matthias Tennie Neuer Weg 1 A 24568 Kaltenkirchen Telefon 04191 3021
ANC Schwaben Dr. Thomas Fleiner Frölichstr. 13, 86150 Augsburg Telefon 0821 478665-0
ANC Südwürttemberg Dr. Dirk Albrecht Listplatz 1, 72764 Reutlingen Telefon 07121 3125-0
ANC Thüringen Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 07743 Jena Telefon 03641 699300 www.ancthueringen.de
ANC Unterfranken Dr. Harald Herterich Hermann-Löns-Str. 2, 97447 Gerolzhofen Telefon 09382 99992 www.anc-unterfranken.de
ANC Westfalen-Lippe Dr. Holger Brinkmann Krummel 1, 59494 Soest Tel.: 02921 3913340
ANC Südbaden Dr. Alex Furtwängler Wirthstr. 11 A, 79110 Freiburg Telefon 0761 2088200
Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANC)
Geschäftsführer und 1. Vorsitzender Dr. Christoph Schüürmann Louisenstr. 53 – 57, 61348 Bad Homburg Telefon 06172 21039
2. Vorsitzender Dr. Philipp Zollmann Post-Carré Engelplatz 8, 07743 Jena Telefon 03641 699300
Schatzmeister Dr. Michael Bartsch Gartenstr. 81, 91154 Roth Telefon 09171 62262
Beisitzer Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky Großer Graben 23, 29664 Walsrode Telefon 05161 73021
Beisitzer Dr. Johannes Gensior Mühlenstr. 3 – 5, 41352 Korschenbroich Telefon 02161 64618
Ehrenvorsitzender Dr. Dieter Haack Eierstr. 46, 70199 Stuttgart Telefon 0711 601760-0
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC)
Rosemarie Plassmann Dorfstr. 6 D, 22941 Jersbek
Telefon 04532 2687560 Fax 04532 2687561 E-Mail [email protected]
BNC Geschäftsstelle
Baden-Württemberg
Ärztekammer genehmigt erstmals
ausschließliche Fernbehandlung
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bundesweit erstmals
die ausschließliche Fernbehandlung von Privatversicherten geneh-
migt. Wie die Kammer Ende Oktober 2017 mitteilte, wird das auf zwei
Jahre angelegte Modellprojekt von dem in München ansässigen Unter-
nehmen Teleclinic GmbH gemeinsam mit zwei privaten Kranken-
versicherungen getragen und soll im ganzen Südwesten starten. Ein
sogenannter „verantwortlicher Arzt“ soll dabei als Mitglied der Landes-
ärztekammer Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des
berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung
sowie Patientensicherheit und Datenschutz garantieren.
Vorangegangen war eine entsprechende Änderung eben dieser
Berufsordnung der Landesärztekammer. Deren Präsident, Dr. Ulrich
Clever, betonte: „Nach intensiven Vorarbeiten sind wir nun die erste
ärztliche Körperschaft in der Bundesrepublik, die Ärzten die aus-
schließliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten erlaubt,
und wir betreten damit Neuland in Deutschland. In Baden-Württem-
berg wird das möglich, was außerhalb Deutschlands längst tägliche
Routine und zukünftig nicht mehr aufzuhalten ist: Arzt und Patient
können sich beispielsweise am Telefon oder via Handy-App begegnen,
und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie
einleiten.“ Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließ-
liche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt. (Video-) Tele-
fonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen.
Dr. Clever erklärte weiter: „Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat die
baden-württembergische Innovation sehr positiv aufgenommen und
will sie sich zum Vorbild nehmen. Denn wir prüfen jeden einzelnen
Modellantrag sehr kritisch, damit unter anderem Patientensicherheit
und Datenschutz gewährleistet sind. Die Behandlung in einem von uns
genehmigten Modellprojekt darf ausschließlich durch unsere Kam-
mermitglieder – Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg – vorge-
nommen werden – nicht etwa durch im Ausland ansässige und tätige
Ärzte.“ Weitere Anträge auf Modellprojekte seien bereits in der Pipeline,
unter anderem auch für gesetzlich Krankenversicherte, ergänzte der
Kammerpräsident: „Wir gehen davon aus, dass ein erster diesbezüg-
licher Antrag bald entscheidungsreif vorliegend wird.“
Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation werde kontinuier-
lich überprüfen, ob den Patienten auch bei der ausschließlichen Fern-
behandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in der Arztpraxis
oder im Krankenhaus geboten werde. Wann immer die Behandlung
auf Distanz im Einzelfall unmöglich sei, werde auf entsprechende
regionale Experten und Behandlungsangebote verwiesen. Lebens-
bedrohliche Notfälle würden immer sofort an die Rettungsleitstelle
weitergegeben.
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Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017
20 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional
Aktivitäten der ANC und LAO: Was ist los in Ihrer Region ?
Die Rubrik „Regional“ ist ein Marktplatz für regionale Nachrichten. Lassen Sie
die Redaktion und damit auch die Leser unseres gemeinsamen Magazins an
den Aktivitäten Ihrer ANC und Ihres LAO teilhaben. Bitte informieren uns über
alle Neuigkeiten aus Ihrer Region – etwa über Personalia, wenn Sie mit einer
politischen Aktion für Wirbel sorgen, wenn Sie Selektivverträge aushandeln,
wenn Sie innerhalb Ihrer KV für die Interessen Ihrer Fachgruppen kämpfen oder
wenn Sie im Zuge einzelner Projekte mit anderen Verbänden kooperieren.
Kontakt: Antje Thiel, Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche
Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948, [email protected]
Thüringen
Sektorenübergreifende Behandlung und Vergütung mit einer Hybrid-DRG
Wer in den vergangenen Jahren
regelmäßig auf chirurgischen Kon-
gressen Sitzungen besucht hat, in
denen neue sektorenübergreifende
Modelle vorgestellt wurden, dem ist
das Thüringer Pilotprojekt vermut-
lich bereits ein Begriff. Denn sein
Initiator Dr. Stephan Dittrich, nieder-
gelassener Chirurg und langjähriger
Leiter des Bundeskongress Chirurgie,
hatte immer wieder einmal über den
aktuellen Zwischenstand des Pro-
jekts berichtet, dessen Planung vom
Konzept bis zur Vertragsverhandlung
sich über etliche Jahre erstreckte.
Den Anstoß zu dem Projet hatte
Dittrich 2013 beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg gegeben,
wo neben den Berufsverbänden der Kollegen auch Management-Netz-
werke, Industrie, Fachhandel und der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) vor Ort waren und Interesse an Dittrichs Plänen
bekundeten. Nun also ist das Pilotprojekt gestartet.
Vertragspartner sind die Techniker Krankenkasse (TK) Thüringen
und die „NAO GmbH – Kliniknetz für Integrative Medizin“. Ebenfalls
an der Planung beteiligt waren der Berufsverband der deutschen Chi-
rurgen (BDC) sowie viele Praktiker vor Ort, als weitere Krankenkasse
ist die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit an Bord. Ziel ist es, die
aus der strikten Trennung der Sektoren resultierenden Fehlanreize zu
beseitigen. Dabei herausgekommen ist ein völlig neues Vergütungs-
modell nach dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“.
Grundlagen für die neuen „Hybrid-DRG“ sind die Fallpauschalen im
Krankenhaus (DRG) und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).
Hieraus hat man einen Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert.
Die im Rahmen des Pilotprojekts abrechenbaren Honorare machen das
Ambulante Operieren in Thüringen endlich wieder zu wirtschaftlich
attraktiven Leistungen. Während ein niedergelassener Chirurg für eine
ambulante Leistenbruchoperation regulär nur gut 600 Euro abrechnen
kann, wird derselbe Eingriff stationär bislang mit 2.000 bis 2.500 Euro
vergütet. Im Thüringer Pilotprojekt zahlt die TK nun eine Hybrid-DRG
in Höhe von 1.600 Euro für eine Leistenbruch-OP, unabhängig davon, ob
der Eingriff in einer Klinik oder in einer Arztpraxis erfolgt. Die Gleich-
stellung von Kliniken und Arztpraxen gilt auch für Begleitleistungen
und Nachbehandlung. Neben Leistenbruchoperationen können auch
Kreuzband-Operationen am Knie, Varizenoperationen und Eingriffe bei
Karpaltunnelsyndrom mit der Hybrid-DRG abgerechnet werden.
Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung im Freistaat, erwartet
auch eine deutliche Entbürokratisierung: „So entfällt für teilnehmende
Krankenhäuser die heute leider oft notwendige Abrechnungsprüfung
durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).“ NAO-
Geschäftsführerin Suzanne Marx betont einen zentralen Vorteil für die
niedergelassenen Ärzte: „Sollte aus medizinischen Gesichtspunkten
ein kurzstationärer Eingriff notwendig sein, steht diese Option nun-
mehr uneingeschränkt zur Verfügung.“
Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) stößt das neue
Thüringer Modell hingegen auf wenig Gegenliebe – obwohl völlig klar
ist, dass medizinisch indizierte stationäre Behandlungen vom Pilot-
projekt nicht berührt werden. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum
erklärte unmittelbar nach der Bekanntmachung der TK: „Die Techniker
Krankenkasse verkennt, dass es hier nicht um gleiches Geld für gleiche
Leistung geht. Was sie will, ist gleiches Geld für unterschiedliche Leis-
tungen. Bei Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär durch-
geführt werden können, sind sehr oft die Begleiterkrankungen Grund
für die stationäre Aufnahme.“
Dessen ungeachtet vermeidet Dittrich Vorwürfe in Richtung Kran-
kenhaussektor. Für ihn geht darum, zu den chirurgischen Wurzeln
zurückzukehren und für den jeweiligen Patienten das Richtige zu tun.
In den vergangenen Jahren hat
Dr. Stephan Dittrich auf Kongressen
regelmäßig über den aktuellen Stand
seines Pilotprojekts berichtet
Ob im Krankenhaus oder in der chirurgischen Praxis – Tracer-Eingriffe,
die im Rahmen des neuen Thüringer Pilotprojekts erbracht werden,
können mit einheitlichen Hybrid-DRG abgerechnet werden, die deutlich
über den regulären EBM-Erlösen liegen
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Niedersachsen
Ärztekammer fordert neue Landesregierung auf, gegen Ärztemangel vorzugehen
„Um die ärztliche Versorgung in Niedersachsen langfristig zu sichern,
fordere ich die im Landtag vertretenen Parteien dazu auf, dem drohen-
den Ärztemangel konsequent entgegenzusteuern!“ Mit diesen Worten
appellierte Dr. Martina Wenker, Präsidentin der
Ärztekammer Niedersachsen, Ende Oktober an die
neugewählte Landesregierung. In einigen länd-
lichen Regionen des Landes mangele es bereits
heute spürbar an Fachärzten.
„Ich halte es für dringend erforderlich, dass die
Politik rasch die Voraussetzungen dafür schafft,
die Zahl der Medizinstudienplätze an allen deut-
schen Hochschulen wieder deutlich zu erhöhen,
nachdem diese in den vergangenen 25 Jahren bun-
desweit von 16.000 auf 9.000 verringert worden ist.
Wir benötigen 1.000 neue Medizinstudienplätze
deutschlandweit, an den niedersächsischen Hoch-
schulen mindestens 100“, forderte die Kammer-
präsidentin mit Blick auf die laufenden Koalitions-
verhandlungen in Hannover und Berlin. Vor dem
Hintergrund des Anstiegs der Zahl ausländischer Ärzte in Niedersach-
sen von 3.282 im Jahr 2013 auf 4.327 im Jahr 2016 warnte Dr. Wenker
aber auch davor, die ärztliche Versorgung zu sehr auf Einwanderer zu
stützen: „Diese Ärzte fehlen dann für die ärztliche
Versorgung in den Herkunftsländern – wie zum
Beispiel in Rumänien, Bulgarien, der Ukraine oder
Griechenland.“
Angesichts der bevorstehenden Pensionierungs-
welle der geburtenstarken Jahrgänge in den kom-
menden zehn bis 15 Jahren erreiche der Ärzteman-
gel bald eine problematische Dimension: „Auf der
einen Seite kommen auch viele aktive Ärzte in das
Rentenalter, und auf der anderen Seite steigt der
Versorgungsbedarf, weil ältere Menschen bekannt-
lich mehr medizinische Unterstützung benötigen.
Die künftige Landesregierung trägt Verantwortung
und muss jetzt handeln“, betonte Dr. Wenker.
Kontakt: www.aekn.de
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Warnt davor, sich bei der ärztlichen
Versorgung zu sehr auf Einwanderer
zu stützen: die Präsidentin der LÄK
Niedersachsen, Dr. Martina Wenker
22 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Regional
Hamburg
55 Prozent der Patienten in Notaufnahmen ohne dringliche Beschwerden
Wenn immer mehr Patienten nicht mit Blaulicht in die Notaufnahme
gebracht werden, sondern vereinzelt sogar mit dem Fahrrad angera-
delt kommen, dann läuft etwas falsch im Gesundheitswesen. Und so
diskutieren Gesundheitspolitiker und Standesvertreter in letzter Zeit
immer häufiger über mögliche Strategien zur Patientensteuerung. Wer
im Zuge dieses Diskurses allerdings bislang nicht befragt wurde, waren
die Patienten selbst.
Die Studie „Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen“ (PINO)
liefert nun erstmals umfangreiche Daten zur Motivation und zur
Selbsteinschätzung von Patienten, die Notaufnahmen aufsuchen. Hier-
für wurden über einen Zeitraum von acht Monaten zwischen Oktober
2015 und Juli 2016 in drei Krankenhäusern in Hamburg sowie in zwei
Kliniken in Schleswig-Holstein insgesamt 1.299 Patienten in ausführ-
lichen Interviews befragt. Ziel war es herauszufinden, wer die Notauf-
nahme aus welchen Gründen aufsucht und wie dringlich er diesen
Besuch selbst einschätzt.
Die zentrale Erkenntnis, zu der Studienleiter Prof. Martin Scherer
vom Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) dabei gelangt
ist: Nur gut 45 Prozent der im Rahmen der PINO-Studie befragten
Patienten hielten ihre Beschwerden selbst für wirklich dringlich. Diese
Selbsteinschätzung stimmt auch längst nicht immer mit der Einschät-
zung des Pflegepersonals überein – der Anteil echter Notfälle ist also
eigentlich noch geringer.
Auch weitere Zahlen geben Anlass zur Sorge: So kannte nicht
einmal ein Drittel der Patienten den fahrenden Notdienst der Kas-
senärztlichen Vereinigung (KV), der bundesweit unter der Nummer
116 117 zu erreichen ist. Mehr als die Hälfte wussten nicht Bescheid
über die nächstgelegene Notfallpraxis. Gut ein Viertel gab an, dass
sie die Notaufnahme aufsuchen, weil keine Hausarztpraxis geöffnet
habe.
Prof. Scherer schließt aus den Daten, dass hinter der Inanspruch-
nahme der Notaufnahme im Krankenhaus „ein Potpourri individueller
Beweggründe und Erwartungen“ steckt: „Da gibt es zum einen eine
gewisse Affinität zum Krankenhaus an sich. Patienten glauben, dort gut
versorgt zu werden, weil immer jemand da ist und alle Fachrichtungen
vertreten sind – selbst wenn man dafür ein paar Stunden Wartezeit in
Kauf nehmen muss.“
Zum anderen offenbart die PINO-Studie aus seiner Sicht eine
erschreckend geringe Gesundheitskompetenz der Patienten – und
zwar sowohl was die Einschätzung ihrer eigenen Symptome als auch
die Kenntnis des ambulanten Versorgungsangebots angeht: „Viele
Menschen wissen ganz einfach nicht, mit welchen Beschwerden man
wann wo hingehen sollte“, erklärt Prof. Scherer.
Manche Gesundheitspolitiker oder Standesvertreter glauben,
dass Patienten sich im Grunde nicht umerziehen oder steuern las-
sen. Andere würden angesichts der offensichtlichen Fehlsteuerung
in Notaufnahmen am liebsten eine Eigenbeteiligung bzw. Gebühr für
Patienten einführen. Prof. Scherer allerdings hält das Problem für eine
gesellschaftspolitische Frage: „Wollen wir die freie Arztwahl erhalten
oder wollen wir Patienten ganz gezielt steuern?“
Er selbst setzt auf Kommunikation und Gesundheitserziehung,
selbst wenn es sich dabei um ein Generationenprojekt handelt: „Pati-
enten müssen ein besseres Bewusstsein für ihren eigenen Körper und
seine Symptome entwickeln. Außerdem brauchen wir ein Erwartungs-
management im Gesundheitswesen, auch wenn das eigentlich ein
Business-Begriff ist. Wenn Patienten klar ist, welche Versorgung sie
an welcher Stelle realistischerweise vom Gesundheitswesen erwarten
dürfen, dann ist das ein sanfterer Weg als gleich die freie Arztwahl ein-
zuschränken“, meint Prof. Scherer.
Den langen, aber möglicherweise nachhaltigeren Weg der Kommu-
nikation unterstützen auch die KV-Chefs aus Hamburg und Schleswig-
Holstein. Sie wollen die Nummer des kassenärztlichen Notdienstes
116 117 bekannter machen und die Bevölkerung intensiver als bisher
darüber informieren, welche Erkrankungen in der Regel ambulant
behandelt werden.
Entlastung der Notaufnahmen: Gesundheitskompetenz stärken, Versorgungsstrukturen erklären, Patienten steuern
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund
haben Mitte September 2017 ein gemeinsames Konzeptpapier zur integra-
tiven Notfallversorgung vorgestellt. Sie setzen auf die Einrichtung gemein-
samer medizinischer Anlaufstellen durch die Vertrags- und Krankenhausärzte-
schaft grundsätzlich am Krankenhaus, auf die (IT-technische) Vernetzung
beider Strukturen, auf ein einheitliches System zur Ersteinschätzung an
allen primären Anlaufstellen, die zudem telefonisch vernetzt werden, auf die
Koordination der über die unmittelbare Notfallbehandlung hinausgehenden
Versorgung und auf die Sicherstellung der erforderlichen Teilnahme am ver-
tragsärztlichen Bereitschaftsdienst. www.kbv.de/html/31065.php
Einer Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahre 2016 zufolge hat mehr
als die Hälfte der Menschen in Deutschland erhebliche Mühe, sich in der stän-
dig anwachsenden Fülle an Gesundheitsinformationen zurechtzufinden und
Entscheidungen für die eigene Gesundheit zu treffen. Dem wollen die Univer-
sität Bielefeld, der AOK-Bundesverband und die Hertie-School of Governance
mit einem „Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ entgegenwirken.
www.tinyurl.com/Studie-Gesundheitskompetenz
Das Anfang September 2017 vorgestellte Gutachten des Aqua-Instituts
schlägt vor, dass spezialisierte Pflegekräfte in den Notaufnahmen eine Erstein-
schätzung von Notfallpatienten vornehmen sollen. Daneben soll es unter der
Nummer 116 117 eine telefonische Erstberatung geben, die Patienten bei
Bedarf an die diensthabende Bereitschaftspraxis oder an die Notrufnummer
112 weitervermitteln kann. www.tinyurl.com/Aqua-Institut
Der Sachverständigenrat Gesundheit arbeitet derzeit an einem Gutachten
zur bedarfsgerechten Steuerung des Angebots und der Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen. Ein wichtiger Teilbereich hiervon wird die Notfallver-
sorgung (Optionen zur Veränderung der Struktur, Organisation und Finanzie-
rung) sein. Hierbei wird ersten Angaben zufolge u. a. die Zusammenlegung
der Notfallnummern 112 und 116 117 befürwortet. Die Veröffentlichung des
Gutachtens ist für Frühjahr 2018 geplant. www.svr-gesundheit.de
Regional
Laut der Bonner Venenstudie1 leiden bis zu 60% der erwachsenen
Be völ kerung an Besenreisern oder retikulären Varizen. Als Therapie-
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Nordrhein
Fachtagung: Ressourcen für einen Strukturwandel im Gesundheitswesen fehlen
Am 17. Oktober 2017 fand in Düsseldorf unter dem Titel „Reichen die
Ressourcen?“ eine Fachtagung der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-
rhein (KVNo) statt. Mit dabei waren Prof. Günter Neubauer vom Mün-
chener Institut für Gesundheitsökonomik, Dr. Dominik Graf von Stillfried,
Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung,
der KNVO-Vorstandsvorsitzende Dr. Frank Bergmann und Matthias
Mohrmann vom Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg. Als Moderator
fungierte Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung.
Dr. Bergmann präsentierte unter anderem auch aktuelle Kennzahlen
für die allgemeine fachärztliche Versorgung. Demnach liegt z. B. der Ver-
sorgungsgrad für die Fachgruppe der Chirurgen bei 156 Prozent, was 129
Ärzten oberhalb der Sperrgrenze entspricht. Allerdings gehe der Trend bei
den niedergelassenen Vertragsärzten über alle Fachrichtungen hinweg zu
mehr Angestelltenverhältnissen, von denen viele vorzugsweise in Teilzeit
arbeiten. Entsprechend sinke die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arzt.
Allerdings habe die KV kaum Möglichkeiten, diesen Trends entge-
genzuwirken. Sie könne weder den Zugang zum Medizinstudium, noch
die Fächer- oder Schwerpunktwahl der Medizinstudierenden beein-
flussen. Auch auf die Attraktivität der Praxisstandorte – Stichworte
Arbeitsplätze für Parterinnen und Partner, Verkehrsinfrastruktur und
Kinderbetreuungsmöglichkeiten – habe die KV keinen Einfluss. „In toto
haben wir ausreichende Ressourcen im System, aber wir brauchen eine
andere Verteilung und eine prospektive Planung“, sagte Dr. Bergmann.
Als Beispiel nannte er die Notfallversorgung. „Wir könnten Geld sparen,
etwa mit einer gemeinsamen Notfallversorgung und richtiger Zuord-
nung der Patienten. Für den Aufbau der dafür nötigen Strukturen benö-
tigen wir aber erstmal Geld.“
Auch Dr. von Stillfried betonte, dass für den Strukturwandel, der
nötig ist, um ambulante Potenziale konsequent zu nutzen, Investiti-
onen nötig seien – die Dänen hätten es mit ihrer Krankenhausstruktur
vorgemacht. „Dafür braucht es aber auch neue gesetzliche Regelungen,
denn derzeit können ärztliche Leistungen nur rückwirkend vergütet
werden.“ AOK-Vorstand Mohrmann sah ebenfalls „großes Umvertei-
lungspotenzial“, aber auch hohe Hürden. „Mehr Geld für die KVen kann
es nur bei einer entsprechenden Verlagerung der Versorgung geben.“
Prof. Neubauer mahnte eine konsequente Regionalisierung an –
auch bei Teilen der Vergütung, die ebenso dezentral geregelt werden
solle wie die Versorgung insgesamt. „Die Planwirtschaft im Gesund-
heitswesen kann die Probleme nicht lösen – vor allem das Grund-
problem nicht: Die Entwicklung des Bedarfs an medizinischer Versor-
gung läuft den Ressourcen ständig davon.“ Prof. Neubauer widmete
sich auch der aktuelle Einkommenssituation der Vertragsärzte. Ein
entscheidender Parameter seien die Opportunitätskosten, sprich: die
Überlegung, auf welche berufliche Alternative – und damit auf welches
Einkommen – ein Vertragsarzt verzichtet, wenn er sich niederlässt.
Angesichts von Deckungslücken bei den Honoraren und der erforder-
lichen Praxisinvestition scheuten immer mehr Nachwuchsärzte die
Niederlassung.
Auf der taktisch-operativen Ebene empfahl Prof. Neubauer, eine
Lücke im Standardbewertungssystem (STABS) zu schließen und einen
kalkulatorischen Unternehmerlohn einzuführen. Dieser solle sich aus
dem kalkulatorischen Arztlohn, dem Zins für Eigenkapital und der
unternehmerischen Risikoentlohnung zusammensetzen. Letzterer
werde im STABS bislang nicht berücksichtigt, könne aber durch einen
Aufschlag von etwa 15 Prozent geleistet werden, der zugleich als Inves-
titionszulage fungieren würde.
Weitere Informationen: www.tinyurl.com/Fachtagung-KVNO
24 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Die eine oder andere Situation kommt Ihnen doch bekannt vor?
Dann wird es Zeit für den Patienten Norbert Neues. Und wenn Sie es
detailgenau mögen, für Dora Dringlich, Theo Team und Zacharias Ziffer.
Patientenakten mit fiktiven Namen
Norbert, Dora, Theo und Zacharias sind fiktive Patienten mit eige-
nen Patientenakten, über deren „Zustand“ sich alle Teammitglieder zu
Dienstbeginn informieren müssen.
Manchmal gehen Details im Informationsfluss der Praxis verloren,
weil sich zwar alle im Chaos einigermaßen zurechtfinden, die Über-
gabe aber nicht geregelt ist. Nutzen auch Sie die in vielen Praxen
bereits bewährte Teamarbeit mit Kommunikationsakten – und die
Übergabe gelingt.
Der Informationsfluss in Ihrer Praxis funktioniert immer reibungs-
los? Dann kennen Sie folgende Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag
vermutlich nicht:
Ihre Teilzeitkraft, die wie immer am Mittwoch kommt, soll eigent-
lich sofort über die Ergebnisse der kurzfristig anberaumten Team-
besprechung vom Montag informiert werden. Nur: Wer hat für diese
Übergabe Zeit?
Während Sie dienstfrei hatten, wurde in der Praxis eine neue Pau-
senregelung beschlossen. Und auch im DMP, das Sie betreuen, gab es
Änderungen. Nur: Wo finden Sie diese Änderungen dokumentiert?
Für die Abrechnung gelten neue Ziffern. Wodurch erfahren Sie nach
Ihrem Urlaub davon?
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Praxisteam
Mit Kommunikationsakten verbessern Sie den Informationsaustausch in Ihrer PraxisWie kommunizieren Sie in Ihrer Praxis? Auf standardisierten Wegen? Sie verfügen also jederzeit über alle
Informationen zu Patientendaten, zu Änderungen in der Praxisorganisation, zu neuen Ziffern, Vorschriften und
Regeln, um ihre Arbeit richtig und gut zu machen? Oder stockt der Informationsfluss in Ihrer Praxis?
Von Silke Uhlemann
Service
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: Uhl
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Silke Uhlemann
Redakteurin „MFA exklusiv“
Goethestraße 66
80336 München
Tel.: 089 4522809-16
www.medizinischefachangestellte.de
Urlaubsplanung: So erreichen Sie eine faire Urlaubsplanung für 2018 in Ihrem Praxisteam
In manchen Praxen beginnt um die Weihnachtszeit herum der Streit um die
Urlaubsplanung für das nächste Jahr. Die eine Kollegin hat schon gebucht und
stellt das Team vor vollendete Tatsachen. Die andere will entlich auch einmal zu
Pfingsten verreisen, die nächste kann wegen ihrer Familie aber nur zur selben
Zeit… Zu oft gibt es in Praxisteams Zank wegen der verflixten Urlaubsplanung. Bei
Ihnen auch? So bekommen Sie das dieses Mal besser hin.
Urlaub ist ein emotional besetztes Thema. Die „schönsten Tage des Jahres“ wol-
len wir mit unseren Lieben verbringen und nach unseren Wünschen und Bedürf-
nissen gestalten. Klappt das nicht, ärgern wir uns. Und so geht es jeder einzelnen
Kollegin!
Eine gelungene Urlaubsplanung ist auch Einstellungssache: Versuchen Sie,
neben Ihren Bedürfnissen und Wünschen die Ihrer Kolleginnen als gleichwertig zu
sehen. Akzeptieren Sie, dass die Terminierung des Urlaubs Verhandlungssache ist
und am Ende oft Kompromisse herauskommen werden. Außerhalb eines Praxis-
urlaubs können eben nicht alle gleichzeitig in den Urlaub gehen. Und auch wenn
Sie Kinder haben und die Kollegin nicht, wäre es unfair, wenn die Kollegin deswe-
gen immer nur im Februar und November Urlaub nehmen könnte (es sei denn, sie
möchte das, weil sie ohnehin Fernreisen liebt).
Nutzen Sie einen Wunschkalender:
Regen Sie an, dass noch vor Weihnachten ein „Urlaubswunschkalender“ aus-
gehängt wird, in dem jedes Mitglied des Praxisteams – unverbindlich – seine
Wunschurlaubszeiten eintragen darf.
Sobald Sie sehen, dass es Überschneidungen gibt, sprechen Sie die Kolleginnen
darauf an.
Versuchen Sie, eine Lösung zu finden, mit der beide Teammitglieder leben können:
Vielleicht können nicht beide die ganzen Pfingstferien freihaben, aber eine Kolle-
gin die erste Woche und eine die zweite? Oder sie wechseln sich ab: 2018 fährt
die eine Kollegin während der kompletten Pfingstferien weg, 2019 die andere.
Tipp: Besprechen Sie in der nächsten Teamsitzung zudem die Regelung für die
Brückentage 2018. Vielleicht plant die Praxisleitung ja die eine oder andere Praxis-
schließung? Dann können Sie noch ein paar freie Tage am Stück genießen!
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Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 25
Legen Sie in Ihrer Praxissoftware fiktive Patienten mit sprechenden
Namen als Kommunikationsakten an und notieren Sie darin wich-
tige Informationen und Hinweise für Ihre Kolleginnen. Im Unter-
schied zu handschriftlichen Zetteln oder To-do-Listen können diese
Akten nicht verlorengehen.
Unter Norbert Neues hinterlegen Sie oder Ihre Kolleginnen immer
sofort Änderungen medizinischer Vorgaben und Richtlinien sowie
Handlungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit, zum Beispiel: Stuhl-
test nur noch mit iFOBT-Verfahren statt Hämoccult; Herrn Übelhör
immer direkt zum Chef durchstellen etc.
Dora Dringlich enthält wichtige Informationen wie: Praxisbegehung
am Freitag; der Ehemann von Frau Schmidt ist am Montag verstor-
ben; korrigiertes Heilmittelrezept von Frau Schön an Massagepra-
xis Seiler schicken; Frau Bolz anrufen, sobald ihr Kurantrag unter-
schrieben ist; Macumar-Ausweis von Herrn Maier an das Altenheim
faxen etc.
Mittels Theo Team informieren Sie sich über Team-Interna: Annika
und Günel haben die Schicht getauscht; Martina hat am Mittwoch
einen Zahnarzttermin und kommt zwei Stunden später; Beate
bringt am Freitag einen Kuchen mit etc.
Zacharias Ziffer schließlich kennt sich aus mit geänderten Ziffern
und Abrechnungsvorschriften aus EBM und GOÄ.
Wichtig: Legen Sie nur wenige Akten für die Kommunikation an.
Nutzen Sie die fiktiven Patienten niemals zum Üben von Einga-
ben und tragen Sie keine Ziffern ein. Und falls Sie fiktive Patienten
nicht mögen: Es gibt auch Praxissoftware mit To-do-Listen für das
Personal.
Jede Kollegin weiß Bescheid
Künftig genügt morgens ein kurzer Blick in die Patientenakten, und
jedes Teammitglied ist umfassend informiert. Am Start eines neuen
Praxistages heißt es daher:
Umziehen,
Desinfizieren,
Kommunikationsakten anschauen,
Mit Kürzel, Datum und Uhrzeichen abzeichnen.
Sorgfältige Pflege jeder Akte
Nicht nur die internen Kommunikationsakten müssen aktuell sein –
Ihre gesamte Patientendatei lebt von gewissenhafter, sorgfältiger Pflege.
Folgende Punkte sollten dabei nicht vergessen werden:
Überprüfen Sie tagesaktuell die medizinische Dokumentation des
Arztes: Hat er alle Untersuchungen, Befunde, Verordnungen und
Rezepte vollständig eingetragen?
Denken Sie daran, auch mitgegebene Medikamente aus den Bestän-
den Ihrer Praxis sofort sauber in der Patientenakte zu dokumentie-
ren. Achten Sie also auch darauf, ob Ihr Chef ein Medikament über
den Tresen reicht. Lassen Sie es sich dann kurz geben, damit Sie den
Namen und die Dosierungsanweisung in der Akte des Patienten
notieren können. É
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Service
Fortbildung: Termine für das Praxisteam
2. Dezember 2017, Hamburg Impfkurs: Basiswissen SchutzimpfungenInhalte u. a.: Basiswissen Immunsystem, Prävention von Infektionskrankheiten, Ständige Impfkommission (STIKO), aktuelle Empfehlungen, Aufklärung und Dokumentation, Basiswissen Impfstoffe (Handhabung, Anwendung, altersge-mäßer Einsatz)Information und Anmeldung:Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg, Höbke PrielippRegina Schwieger-Weinreis und Marina StechWeidestraße 122 b, 22083 Hamburg, Tel.: 040 202299-250, [email protected]
2. Dezember 2017, Berlin Sachkundenachweis „Sichere Probengewinnung von Blut und Blutbestandteilen“Inhalte: Grundlagen, venöse und kapillare Blutentnahme, QM, RiliBÄk, KRINKOInformation und Anmeldung:Bildungswerk für Gesundheitsberufe, Andrea FolwerkTel.: 0561 2086-4815, [email protected]
6. Dezember 2017, Hamburg SprechstundenbedarfInhalte u. a.: Rechtliche Grundlagen, Grundausstattung und Ersatzbeschaf-fung, Wirtschaftlichkeitsgebot, richtige Verordnung, Prüfungsarten, praktische ÜbungenInformation und Anmeldung:Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg, Höbke PrielippRegina Schwieger-Weinreis und Marina StechWeidestraße 122 b, 22083 Hamburg, Tel.: 040 202299-250, [email protected]
6. Dezember 2017, Rostock Neuer Gehalts- und Manteltarifvertrag für Medizinische FachangestellteInhalte: Veränderungen ab 1. Januar 2018, Chancen der Tätigkeitsgruppen im Gehaltstarifvertrag auch ohne direkte TarifbindungInformation und Anmeldung:Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband NordAnett Haack, Tel.: 0151 21063348, [email protected]
27. Januar 2018, Stuttgart 25. Tag der Medizinischen FachangestelltenInhalte: Potenziale der Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte kennen und optimal nutzen, Einarbeitung leicht gemachtInformation und Anmeldung:Verband medizinischer Fachberufe e. V., Landesverband SüdStefanie Teifel, Tel.: 07936 990954-0, [email protected]
24. Februar 2018, Nürnberg Tag der Medizinischen Fachangestellten im Rahmen des Bundeskongress ChirurgieInhalte: Grundlagen der modernen Wundversorgung, Wundreinigung, Wund-auflagen, Verbandtechniken, Abrechnung von Verbänden und Wundversor-gung nach GOÄ, Hygienemanagement in der Praxis Information und Anmeldung:MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AGMiriam Quanz, Tel.: 0911 39316-39, Fax: 0911 39316-20 [email protected]
3. bis 24. März 2018, Stuttgart20. April bis 9. Juni 2018, Köln Fachzertifikat – Ambulantes Operieren für Medizinische Fachangestellte und Medizinisches AssistenzpersonalInhalte: Auf Basis des Curriculums der Bundesärztekammer. Gesamtdauer 60 Stunden. Information und Anmeldung:Bildungswerk für Gesundheitsberufe, Anne GerlachTel.: 0561 2086-4815, [email protected]
26 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Weder das Sozialgericht noch das Sächsische Landessozialgericht
haben diese Argumentation gelten lassen. In einer Mitteilung des LSG
hierzu heißt es: „Wurde ein Versicherter in einem Krankenhaus statio-
när behandelt, obwohl dies nicht im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V
erforderlich war, weil eine ambulante Krankenbehandlung ausgereicht
hätte, steht dem Krankenhausträger weder ein Vergütungsanspruch
nach dem DRG-Fallpauschalensystem noch ein bereicherungsrecht-
licher Anspruch zu.“
Ambulante Versorgung ist vorrangig zu nutzen
Dies gelte auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Kran-
kenkasse höhere Kosten als die stationäre Krankenhausbehandlung
verursacht hätte. Nach der Konzeption des Gesetzgebers sei die ambu-
lante vertragsärztliche Versorgung vorrangig
zu nutzen. Es handele sich daher um eine Fehl-
belegung, weil die vollstationäre Krankenhaus-
behandlung nicht erforderlich gewesen sei.
Das LSG betonte, die Beurteilung dieser Frage
richte sich allein nach medizinischen Erforder-
nissen. Solche medizinischen Gründe lagen in
den entschiedenen Fällen nach Auffassung des
Gerichts nicht vor. Hinzu kommt, dass die öffent-
lichen Apotheken bei der Abgabe von Medika-
menten an die vorgegebenen Preise gebunden
sind. Diese gesetzliche Vorgabe könnte durch die
Kostenvorteile der Krankenhausapotheke unter-
laufen werden.
Fehlbelegungsprüfungen binden
viele Ressourcen
Rechtsstreitigkeiten wie die in Sachsen ver-
handelten sind keine Einzelfälle. Fehlbelegungs-
prüfungen durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) überschreiten teilweise
schon 50 Prozent der Fallzahl onkologischer
Krankenkassen müssen die Kosten stationärer Behandlungen nicht
bezahlen, wenn die Patienten statt im Krankenhaus ebenso gut ambu-
lant behandelt werden können. Das hat das Sächsische Landessozial-
gerichts (LSG) in mehreren Urteilen in zweiter Instanz entschieden
(Aktenzeichen L 1 KR 244/16, 233/16, 257/16, 23/17, 49/17 und 50/17
vom 30. Mai 2017).
Das Krankenhaus hatte gegen die Entscheidung der Krankenkasse
beim Sozialgericht Klage erhoben. Es argumentierte, es sei nicht abzu-
sehen gewesen, dass die Chemotherapie komplikationslos verlaufen
werde. Außerdem sei die Therapie als stationäre Behandlung günstiger
als eine ambulante Behandlung. Die Medikamente über Apotheken zu
beziehen, würde höhere Kosten verursachen.
Aktuelles zum Arztrecht vom BNC-Justiziar
LSG Sachsen stärkt Schutzvorschriften für Ärzte und Apotheker gegenüber KlinikenSelbst wenn eine ambulante Versorgung im vertragsärztlichen Sektor die Krankenkasse im Einzelfall teurer
zu stehen kommt als eine stationäre Versorgung, gilt dennoch der Leitsatz „ambulant vor stationär“, wie das
Landessozialgericht Sachsen klargestellt hat. Für vertragsärztliche Berufsverbände ein wichtiges Urteil.
Service
Von Jörg Hohmann
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Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist gegenüber der stationären Versorgung im Krankenhaus
vorrangig zu nutzen. Dies hat das LSG Sachsen in Bezug auf die Chemotherapie entschieden
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 27
Stationen, im Fall einer von uns anfragenden Klinik eines Universi-
tätsklinikums führte der MDK sogar in 63 Prozent der Fälle Fehlbe-
legungsprüfungen durch. Das ist ein enormer und auch nicht ganz
preiswerter bürokratischer Aufwand auf beiden Seiten. Die Universi-
tätsklinik hat entsprechend bereits mehrere Personen ausschließlich
für das Heraussuchen und Zuarbeiten der Unterlagen für den MDK
angestellt.
Überwiegend kann die Erforderlichkeit der stationären Behand-
lung dabei dargestellt werden. Die Notwendigkeit der Aufnahme ist
zu Beginn nicht immer klar ersichtlich. Gerade bei Tumorpatienten
(je nach Stadium und Gesamtkonstitution) ist eine Chemotherapie
nicht selten mit schweren Unverträglichkeiten verbunden. Dennoch
gilt davon unabhängig, dass diese Therapien im Regelfall ambulant
durchgeführt werden können. Dafür steht den Kliniken im Regelfall
auch die Abrechnungsmöglichkeit der teilstationären Versorgung zur
Verfügung (oder gegebenenfalls der Ambulanten Spezialfachärztlichen
Versorgung, ASV), so dass die Fälle nicht automatisch in die ambulante
Versorgung wandern.
Für die Krankenkassen nicht immer ein lohnendes Geschäft
Für die Kassen lohnt sich die Verdrängung der betreffenden Leistun-
gen ins ambulante Geschehen nicht, wenn die Abrechnung der Medi-
kamente über das Offizin (und damit über die Arzneimittelpreisverord-
nung) läuft anstelle die Klinikapotheke zu nutzen, dadurch würden die
Kosten im Allgemeinen deutlich gesenkt.
Aus rechtsdogmatischer Sicht ist das Urteil des LSG ansonsten nicht zu
beanstanden, denn der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt. Im Grunde
ist dies für die Patienten gerade im Bereich der Onkologie nicht immer die
bessere Wahl, weil der Klinik mehr Behandlungsoptionen zur Verfügung
stehen als dem niedergelassenen Arzt (Verbotsvorbehalt vs. Erlaubnisvor-
behalt, Möglichkeit zum Off Label-Use von Medikamenten etc.).
Für Berufsverbände wie den BNC ist das Urteil dennoch wichtig,
denn es macht deutlich, dass Schutzvorschriften für Ärzte und Apothe-
ken nicht ohne Weiteres unterlaufen werden dürfen. Insoweit stärkt
das Urteil die berufspolitischen Ziele der Verbände niedergelassener
Ärztinnen und Ärzte. É
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Jörg Hohmann
Rechtsanwalt, Kanzlei für Medizinrecht Prof.
Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner GbR
Paul Nevermann-Platz-5
22765 Hamburg
Tel.: 040 39106970
Fax: 040 391069710
www.gesundheitsrecht.com
28 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
nahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären
Bereich des Gesundheitswesens. Der G-BA ist gesetzlich gehalten, vor
seiner Entscheidung über die Richtlinien (§§ 135, 137c und § 137e SGB V)
„den jeweils einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften“
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Unterschied zwischen Berufsverband und Fachgesellschaft
Das Gericht wies die Klage des Berufsverbandes ab. Es war der Auf-
fassung, dass schon die (kurzzeitige) Aufnahme in die Liste der stel-
lungnahmeberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften fehler-
haft war. Der BDOC sei primär eine Interessenvertretung und keine
Fachgesellschaft. Ganz grundlegend beschäftigte sich das Gericht im
Rahmen des Urteils daher mit den Kriterien der Abgrenzung zwischen
diesen beiden Begrifflichkeiten.
Der Gesetzgeber habe das Ziel verfolgt, die Gewähr dafür zu erhö-
hen, „dass die Entscheidungen des G-BA über Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden auf einer fachlich fundierten und die realen
Versorgungsaspekte berücksichtigenden Grundlage getroffen werden“.
Zugleich solle „der fachliche Diskurs und die in den beschlussbegrün-
den- den Unterlagen des G-BA zu dokumentierende Auseinanderset-
zung mit den Stellungnahmen (…) der Transparenz, dem Verständnis
und der Akzeptanz der Entscheidungen“ dienen.
Primär wissenschaftliche Zielsetzung ist entscheidend
Zu Recht mache der G-BA daher – so das Gericht – die Aufnahme
von Organisationen in den Kreis der stellungnahmeberechtigten wis-
senschaftlichen Fachverbände abhängig von einer in erster Linie und
schwerpunktmäßig wissenschaftlichen Ausrichtung der jeweiligen
Organisation, ausgewiesen durch Regelungen in der Satzung und
weitere spezifische Voraussetzungen. Der Nachdruck auf die „primär
wissenschaftliche Zielsetzung“ ermöglicht eine Abgrenzung zu im
Gesundheitswesen ebenso anzutreffenden primär berufsverbandlich
tätigen Organisationen, die sich als Interessenvertretung der jeweiligen
Berufsgruppe verstehen. Einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft ist
in Abgrenzung zur Interessenvertretung hauptsächlich an Vermittlung
Der Kampf um das Gehör der (politischen und anderer) Entschei-
dungsträger erfolgt auf vielen Ebenen, mit unterschiedlichen Mitteln
und mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Nach Schätzungen von
„Abgeordnetenwatch“ gibt es allein in Berlin 6.500 Interessenvertreter,
auf einen Bundestagsabgeordneten kommen also ca. zehn Lobbyisten.
Auch und gerade im Gesundheitssystem wird zum Beispiel im
Rahmen von Gesetzgebungs- oder Richtlinienverfahren eine Vielzahl
von Interessenvertretern (Krankenkassen, KVen, Kammern, Verbände,
Vereine, etc.) eingebunden. Dies ist auf einer ersten Stufe nicht proble-
matisch. Vielmehr erscheint es durchaus als nützlich, das Fachwissen
Dritter in (politische) Entscheidungen einzubeziehen. Schwierig wird
es dann, wenn Fachwissen und Eigeninteressen nicht auseinanderge-
halten werden (können oder sollen).
Aufgenommen und gleich wieder rausgekickt
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte sich vor diesem
Hintergrund am 28. Juni 2017 (Aktenzeichen L 9 KR 89/15 KL) mit der
Klage eines ärztlichen Berufsverbandes zu beschäftigen, der im Rah-
men von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) begehrte, weiterhin dem Kreis der stellungnahmeberechtigten
wissenschaftlichen Fachgesellschaften anzugehören. Dabei handelte
es sich um den Bundesverband Deutscher Opthalmochirurgen (BDOC),
in dem rund 80 Prozent der operierenden Augenärzte in Deutschland
organisiert sind. Der Berufsverband war – kurz nachdem er aufge-
nommen wurde – aus diesem Kreis durch den G-BA wieder gestrichen
worden. Dies erfolgte, nachdem der G-BA von „dritter, im Verwaltungs-
vorgang nicht benannter Seite mit der Auffassung konfrontiert“ wor-
den war, dass der BDOC „die Voraussetzungen zur Aufnahme in diesen
Kreis nicht erfülle“.
Der G-BA ist ein bedeutsames Organ im System der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und bestimmt in Form von Richtlinien
den Leistungskatalog der GKV für mehr als 70 Millionen Versicherte. Er
legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von
der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maß-
Aktuelles zum Arztrecht vom BAO-Justiziar
Was macht eine Fachgesellschaft aus ? Oder: Ist Lobbyismus eigentlich justiziabel ?Dem Bundesverband Deutscher Ophtalmochirurgen (BDOC) ist es nicht gelungen, vor Gericht die Wiederauf-
nahme in den Kreis der stellungnahmeberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften im G-BA durchzu-
setzen. Mit dem Urteil wurden Berufsverbände und Fachgesellschaften nun klar voneinander abgegrenzt.
Service
Von Dr. Ralph Großbölting
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 29
und Fortentwicklung des medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnis-
standes gelegen.
Diese Zielsetzung ist eindeutig bei den Organisationen zu vermuten,
die sich in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizi-
nischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) zusammengeschlossen haben.
Deren Satzung schreibt vor, dass „jede deutsche wissenschaftlich-
medizinische Fachgesellschaft Mitglied werden (kann), die sich aus-
schließlich oder vorwiegend wissenschaftlichen Fragen der Medizin
einschließlich ihrer praktischen Anwendungen widmet“.
Interessenvertretung vs. wissenschaftliche Erkenntnisse
Umgekehrt bedarf es genaueren Hinsehens bei Berufsverbänden,
deren Ziele in der Vertretung der standespolitischen Interessen der
jeweiligen Mitglieder bestehen. Denn es liegt auf der Hand, dass das
Votum eines Berufsverbandes zu einer bestimmten neuen Behand-
lungsmethode etwa aus abrechnungspolitischen Gründen anders aus-
fallen kann als das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende
Votum einer Fachgesellschaft.
Nach Überzeugung des Gerichts stellte der Kläger primär einen
die Interessen seiner Mitglieder wahrnehmenden Berufsverband dar.
Sowohl die (damalige) Satzung wie auch die fehlenden wissenschaft-
lich ausgerichteten Tätigkeiten des BDOC sprachen gegen eine ander-
weitige Einstufung. Der Umstand, dass der Vorstand allein aus Wissen-
schaftlern bestehe und Veranstaltungen organisiert werden, bedeute
nicht, dass zwingend primär wissenschaftliche Ziele verfolgt werden.
Im Gegenteil sei etwa durch die (damalige) Satzung und seinen Image-
flyer („Interessenvertretung der Augenoperateure“) der Charakter des
BDOC als Berufsverband unterstrichen worden.
Gericht gelingt die Abgrenzung anhand belastbarer Kriterien
Auch dem Vergleich zu (echten) wissenschaftlichen Fachgesell-
schaften (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) konnte der BDOC
nicht standhalten. Zuletzt stellte das Gericht auch auf den Auftritt in
der Öffentlichkeit ab, der durchweg (nur) als berufspolitisch einzu-
stufen sei. Der Berufsverband wurde daher zu Recht aus der Liste der
stellungnahmeberechtigten Gesellschaften gestrichen. Festzuhalten
bleibt: Lobbyismus per se ist und bleibt nicht justiziabel. Dem Gericht
ist es aber gelungen, einen Mehrwert zu schaffen und die Abgrenzung
zwischen politischer Interessenvertretung und wissenschaftlicher
Fachgesellschaft anhand belastbarer Kriterien zu definieren. É
Service
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: Gro
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ting
Dr. Ralph Großbölting
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
kwm Rechtsanwälte
Unter den Linden 24 / Friedrichstraße 155 – 156
10117 Berlin
Tel.: 030 206143-3
Fax: 030 206143-40
www.kwm-rechtsanwaelte.de
Chirurgen Magazin + BAO Depesche 88: Autoren gesucht
In eigener Sache
Autoren gesucht zum Thema
ambulante Plastische Chirurgie
in Heft 88 – Ausgabe 2.2018
Für Ausgabe 2.2018, die Ende Mai 2018 erscheinen wird, möchten
wir uns in der Rubrik „Medizin“ schwerpunktmäßig mit dem Thema
Möglichkeiten und Grenzen der ambulanten Plastischen Chirurgie
beschäftigen. Wir suchen Autoren, die aus der Praxis für die Praxis
über ästhetische und rekonstruktive Eingriffe (z. B. Liposuktionen, Ver-
brennungschirurgie, Mammaplastik, Narbenkorrekturen etc.) berich-
ten möchten. Wir freuen uns über allgemeine Überlegungen ebenso
wie interessante Kasuistiken oder Pitfalls.
Darüber hinaus berichten wir ausführlich von den berufspolitischen
sowie medizinischen Sitzungen beim 20. Bundeskongress Chirurgie
und bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Chirur-
gie (DGCH). Wir freuen uns auch hierzu über Ihre Anregungen und
Themenvorschläge.
Die Redaktion berät Sie gern bei der Aufbereitung Ihrer Daten und der
Gestaltung Ihres Manuskripts sowie bei der Auswahl von Bildmaterial
und Grafiken – Anruf oder E-Mail genügt. Redaktionsschluss ist der
16. April 2018, bitte nehmen Sie aber möglichst frühzeitig Kontakt mit
uns auf.
Foto
: Pix
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Kontakt: Antje Thiel
VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH
Redaktion Chirurgen Magazin + BAO Depesche
Dachsweg 5, 25335 Elmshorn
Tel.: 04121 2763634, Fax: 04121 2764948
www.vmk-online.de
30 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Service
vorgelegen habe. Es wurde eine Vergleichszahlung von 18.000 Euro
geleistet.
Grober Behandlungsfehler bei Bandscheiben-OP
Eine 46-jährige Patientin wurde aufgrund der Diagnose einer Lumbo-
ischialgie beidseits im Übergang LWK5/SWK 1 links mit Flavektomie
und Nukleotomie belegärztlich operiert. Wegen starker postoperativer
Schmerzen, die in das linke Bein ausstrahlten, erfolgte eine Reopera-
tion durch den Chirurgen nach gut einer Woche mit Versteifung durch
einen Cage. Eine Dokumentation der Aufklärung zu beiden Eingriffen
war nur rudimentär vorhanden.
Bei der nach einigen Wochen durchgeführten MRT-Kontrolle auf-
grund zunehmender Ischialgien im linken Bein und Taubheitsgefühl
im linken Fuß zeigten sich narbenartige Verwachsungen, eine Disloka-
tion des Cages sowie eine Reizung der Nervenwurzel. In einer dritten
Revision erfolgte die Korrektur des Cages nach dorsal und Installation
eines Fixateurs. Die Patientin litt weiter an starken Schmerzen und der
Taubheit im linken Bein sowie zwei Fingern der linken Hand. Erst nach
einer kompletten Entfernung des Materials und Revision durch einen
Kollegen war die Frau beschwerdefrei. Es konnte nicht nachgewiesen
werden, dass vor dem Ersteingriff eine Aufklärung auch über konser-
vative Behandlungsmethoden stattgefunden hatte. Weil ein einsei-
tiger Cage nicht ohne Fixateur eingesetzt werden darf, lag ein grober
Behandlungsfehler vor. Der Chirurg gab an, die Patientin sei bereits vor
der OP ohne Besserung des Zustandes bei einem anderen Arzt konser-
vativ behandelt worden. Durch die letzte erfolgreiche Revisionsopera-
tion liegt keine dauerhafte Schädigung vor. Der Arzthaftpflichtversi-
cherer leistete eine Vergleichszahlung von fast 40.000 Euro inklusive
der Anwaltskosten. É
Ein Behandlungsfehlervorwurf durch den Patienten ist mehr als nur
unangenehm. Je nach Schweregrad drohen dem Arzt unterschiedliche
Verfahren, die über sein weiteres berufliches Schicksal entscheiden.
Durch gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche können oftmals
folgenschwere juristische Konsequenzen für den Operateur vermieden
werden. Hierbei obliegt dem Arzthaftpflichtversicherer das alleinige
Regulierungs- und Prozessrecht, welches ihn berechtigt, nach Mel-
dung eines Schadens in Vergleichsverhandlungen einzutreten, wenn
der Versicherer dies für angebracht hält.
Aufklärungs-und Dokumentationsfehler bei Hernien-OP
Ein 52-jähriger Patient konsultierte wegen extrem starker Schmer-
zen aufgrund einer rechtsseitigen Leistenhernie einen Chirurgen, der
ihm zu einem konventionellen OP-Verfahren ohne Einsatz eines Netzes
riet. Postoperativ klagte der Patient trotz verschiedener Schmerzthera-
pien weiter über anhaltende starke Schmerzen. Die Reoperation durch
einen anderen Chirurgen ergab eine makroskopische Verdickung der
Nervi ilioinguinalis und iliohypogastricus aufgrund Einnaht.
Der Patient gab an, er sei nicht über alternative OP-Methoden auf-
geklärt worden. Hätte er davon Kenntnis gehabt, hätte er sich für eine
minimal invasive OP-Methode entschieden. Der Chirurg gab zwar an,
die verschiedenen OP-Methoden erwähnt zu haben, doch dies ging
aus der Dokumentation der Aufklärung nicht eineindeutig hervor. Der
Arzthaftpflichtversicherer leistete eine Vergleichszahlung von 12.000
Euro plus Anwaltskosten.
Fehlerhafte Therapiewahl bei Kreuzbandoperation
Ein junger Patient stellte sich nach einem Trauma in der unfall-
chirurgischen Praxisklinik vor. Die Diagnose ergab den Abriss des
hinteren Kreuzbandes. Das vordere Kreuzband war unversehrt. In der
arthroskopisch durchgeführten Operation entfernte der Unfallchirurg
fälschlicherweise das vordere, nicht gerissene Kreuzband. In weiteren
Eingriffen wurde das vordere Kreuzband über eine Rekonstruktions-
plastik ersetzt, allerdings blieb das Knie instabil, der junge Patient erlitt
unnötige Schmerzen und konnte mäßig belastenden Sportarten nicht
mehr nachgehen. Der Rechtsanwalt führte neben der unnötigen ersten
OP, den resultierenden weiteren OP-Risiken sowie der Beeinträchti-
gung in der Bewegung an, dass keine Indikation für eine Arthroskopie
Aktuelle Fälle aus dem Arzthaftungsrecht
Aus Fehlern lernen: Warum nicht aufstehen und aufeinander zugehen ?
Von Silke Fröhlich
Foto
: Hel
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Silke Fröhlich
Vorstandsreferentin der Helmsauer & Kollegen
Assekuranzmakler AG
Dürrenhofstraße 4
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 9292-340
Fax: 0911 9292-191
www.helmsauer-gruppe.de
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 31
Termine
Dezember 2017
1. – 2. 12. 2017, Mannheim
34. Südwestdeutsche AnästhesietageThemen u. a: Geburtshilfliche und Kinderanästhesie, Zukunftswerkstatt, Notfall-
medizin, Schmerzmedizin, Intensivmedizin, Berufspolitik, Diskussion zu aktuellen
Fragen der niedergelassenen Anästhesisten
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911 393160, Fax.: 0911 331204
[email protected], www.regionaltagungen.de
6. – 9. 12. 2017, Nürnberg
33. Nürnberger Arthroskopiekurs und GelenksymposiumThemen u. a: Basiskurse Knie- Schulter- und Hüft-ASK, Schulterinstabilität und
Läsionen der Rotatorenmanschette, Ellenbogentendinopathien und Instabilitäten,
Sportverletzungen des Hüftgelenks, Live-Operationen Schulter und Knie, Meniskus-
und Knorpelverletzungen, Bandverletzungen und Instabilitäten des Kniegelenkes,
Revisionen am Kniegelenk inkl. Osteotomien, Fortgeschrittenenkurse Knie-, Schul-
ter-, Ellenbogen und OSG am Humanpräparat
Information und Anmeldung:
Intercongress GmbH, Anne Roetsch, Karlsruher Straße 3, 79108 Freiburg
Tel.: 0761 69699-14, Fax: 0761 69699-11, [email protected]
http://nuernberger-arthroskopiekurs.de
15. – 16. 12. 2017, Hamburg
30. Nordwestdeutsche Anästhesie-TageThemen u. a: Sonographie in der Anästhesie, Regionalanästhesie nach operativen
Eingriffen, Beatmung im OP, geburtshilfliche Anästhesie, Patientensicherheit, intra-
operatives Monitoring, der geriatrische Patient in der Anästhesie, minimal invasive
Operationen, Kinderanästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911 39316-21, Fax: 0911 3931678
[email protected], www.regionaltagungen.de
Januar 2018
10. – 13. 1. 2018, Garmisch-Patenkirchen
36. Jahrestagung Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für VerbrennungsbehandlungThemen u. a: Quo vadis Verbrennungsmedizin (Evidenz, Nachwuchsgewinnung),
Organkomplikationen, Intensivmedizin, Verbrennungsmedizin im Spannungsfeld
von Ethik und Ökonomie, Neues aus der „Burn Unit“, Innovationen, enzymatisches
Debridement: Langzeitergebnisse, Kombination mit Spalthauttransplantation und
Forschung
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Stephanie Schubert
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel. 03641 3116-371, Fax: 03641 3116-243
[email protected], www.conventus.de, www.dav2018.de
19. – 20. 1. 2018, Freiburg
Freiburger Knorpeltage 2018Themen u. a: Neuentwicklungen, Innovationen, etablierte Techniken, klinische Evi-
denz, Arthrose, Knorpelchirurgie
Information und Anmeldung:
Intercongress GmbH, Gregog Malotki, Karlsruher Straße 3, 79108 Freiburg
Tel.: 0761 69699-17, Fax: 0761 69699-11, [email protected]
http://freiburger-knorpeltage.de
Februar 2018
16. – 24. 2. 2018, Seefeld (Tirol)
32. Deutsch-Österreichisch-Schweizer Kongress für Sporttraumatologie & Sportmedizin Themen: Orthopädische Aspekte im Sport
Information und Anmeldung:
Deutsche Akademie für Sportmedizin, Georgstraße 38, 30159 Hannover
Tel: 0511 16747580, Fax: 0511 16747585, [email protected]
www.seefeld-kongress.de
19. – 21. 2. 2018, Bochum
70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V.Themen u. a: Health Care associated Infections, Antimicrobial Agents and Infect-
ious Diseases, Host Susceptibility, Fungal Diseases, Association of Microbiome and
Diseases, Genome Sequencing (WGS) History & Application
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Christian Tschäpe
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 03641 3116-317, Fax: 03641 3116-241
[email protected], www.conventus.de, www.dghm-kongress.de
März 2018
9. – 10. 3. 2018, Kiel
Kieler Arthroskopiekurs 2018Themen: Achskorrekturen, Patellastabilisierung, Knorpelprozeduren, vorderes
Kreuzband, Meniskuschirurgie, Rückkehr in den Leistungssport
Information und Anmeldung:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH, Paula Gierth
Carl-Pulfrich-Straße 1, 07745 Jena, Tel.: 03641 3116-326, Fax: 03641 3116-243
[email protected], www.conventus.de, www.kieler-arthroskopiekurs.de
Schon angemeldet ?
23. – 24. Februar 2018, Nürnberg
Bundeskongress Chirurgie 2018, „Gemeinsam stark“
Themen u. a.: Zukunft der sektorenübergreifenden chirurgischen Versorgung,
Verletzungen des Beckens und der Wirbelsäule, akute und chronische Rücken-
schmerzen, Digitalisierung und eHealth, Hygienemanagement und multiresistente
Keime, Gutachterseminar, Arzt und Recht, Reha-Management/Reha-Medizin, Auf-
frischung Fachkunde Strahlenschutz, Weiterbildung zur Sterilgutassistentin für
MFA, Tag der medizinischen Fachberufe
Information und Anmeldung:
MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Neuwieder Straße 9, 90411 Nürnberg
Tel.: 0911 393160, Fax.: 0911 331204
www.mcn-nuernberg.de
www.bundeskongress-chirurgie.de
2018
32 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Buchtipps
Was gibt es Neues in der Chirurgie?
Renommierte Chirurgen skizzieren fortlaufend die Entwicklung ihres Spezial-
gebietes, sichten aktuelle Literatur, werten Kongressberichte aus, spüren
Trends auf und beschreiben anschaulich neueste Verfahren. Das bewährte
Konzept zeichnet auch den vorliegenden Jahresband 2017 mit Berichten zur
chirurgischen Fort- und Weiterbildung aus. In diesem Jahr wurde im Bereich
Viszeralchirurgie erstmals ein Kapitel über die roboterassistierte Chirurgie
aufgenommen. Auch aktuelle Themen aus den chirurgischen Subspeziali-
täten wie Thoraxchirurgie und Kinderchirurgie werden behandelt. Ein eige-
nes Kapitel ist diesmal auch berufsbedingten Erkrankungen von Chirurgen
gewidmet, die insbesondere beim laparoskopischen Operieren im OP oft
beachtlichen körperlichen Fehlbelastungen ausgesetzt sind.
Durch das übersichtliche Layout, die Fazit-Zusammenfassungen am Ende
jedes Kapitels und die themenspezifischen Griffmarken ist das Werk in der
Praxis handlich und lesefreundlich. Wie gehabt, sind wieder CME-Fragen
dabei, mit denen Leserinnen und Leser Fortbildungspunkte sammeln können.
Fazit: Ein guter Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends auf dem
gesamten Gebiet der Chirurgie für die persönliche Fort- und Weiterbildung.
Psychrembel Klinisches Wörterbuch
Der Pschyrembel ist mittlerweile in seiner neu überarbeiteten, aktualisierten
267. Auflage erhältlich. In der Neuauflage wurden 13 Fachgebiete umfassend
erweitert und aktualisiert, darunter die Viszeral- und Neurochirurgie, Gynä-
kologie sowie Onkologie. Besonders augenfällig ist das neue, größere und
quadratische Format des Klassikers, im Inneren fallen ein neues, dreispal-
tiges Layout und weniger Abkürzungen auf. Hierbei wurden allerdings auch
die etymologischen Herleitungen der Termini aus dem Lateinischen und
Griechischen ersatzlos gestrichen.
Inhaltlich zeichnet sich das Werk durch mehr als 5.000 neue oder vollstän-
dig neu bearbeitete Fachartikel und -begriffe sowie über 100 neue Abbil-
dungen aus. Dabei berücksichtigt es die aktuellen Leitlinien der deutschen
medizinischen Fachgesellschaften für Diagnostik und Therapie akuter und
chronischer Erkrankungen. Aber auch die berühmte Steinlaus (Petrophaga
lorioti) hat weiter ihren festen Platz in diesem Nachschlagewerk der Medizin.
Fazit: Von „Aarskog-Syndrom“ bis „zytozid“eignet sich das medizinische
Lexikon und Nachschlagewerk weiterhin für die klinische Erstinformation
und als erste Anlaufstelle für medizinische Fachfragen.
Schulterchirurgie
Die Schulter ist das beweglichste Gelenk des Körpers, entsprechend komplex
sind Verletzungsmöglichkeiten, Erkrankungen, Differenzialdiagnosen – und
entsprechend hoch die Anforderungen an den Operateur. Die neue Auflage
des Standardwerks von Habermeyer stellt nun in 29 Kapiteln das weite Feld
der Schulterchirurgie praxisgerecht dar – von der Anatomie, über Untersu-
chungsmethoden und Differenzialdiagnosen bis zu Operationstechniken,
Komplikationen, Tipps und Tricks.
Dabei berücksichtigt das Autorenteam offene ebenso wie arthroskopische
OP-Verfahren, auch Schulterinfektionen und Tumoren des Schultergürtels
sowie Scores werden thematisiert. Mehr als 1.000 Abbildungen zeigen alle
wesentlichen Aspekte und erleichtern das Verständnis. Komplett neu verfasst
wurden die Kapitel MRT- und MR-Arthrographie, Ultraschalluntersuchung,
Standardendoprothetik, Inverse Schulterendoprothetik und Schulterinfektio-
nen. Über einen Code im Buchdeckel erhalten Leserinnen und Leser Zugang
zum begleitenden Online-Angebot für das Buch.
Fazit: Das Herausgeber- und Autorenteam vereint führende Spezialisten
für Schulterchirurgie und garantiert Inhalte nach dem „State of the Art“.
Anästhesie bei Kindern
Kinderanästhesie ist nicht Anästhesie für kleine Erwachsene – Kinder for-
dern die volle Aufmerksamkeit aller Ärzte und des Pflegepersonals. Auch bei
den kleinen Patienten sind Komplikationen keine Seltenheit. Um in kritischen
Situationen schnell und souverän zu reagieren, ist neben der fundierten
Ausbildung und Erfahrung in der Versorgung von Neugeborenen und Kindern
aktuelles Fachwissen entscheidend.
Die überarbeitete Neuauflage des bewährten Referenzwerkes liefert das
Praxiswissen aus dem ganzen Spektrum der Kinderanästhesie – von den
physiologischen Grundlagen über spezielle Anästhesieverfahren bei den
wichtigsten Diagnosen, mögliche Komplikationen und Besonderheiten bei
chronischen Erkrankungen, bis zur pädiatrischen Intensiv- und Notfallthera-
pie. Die überarbeitete Neuauflage zeichnet sich durch ein neues vollfarbiges
Layout sowie Aktualisierung und Überarbeitung sämtlicher Inhalte aus. Der
Inhalt des Buches steht Lesern auch digital in der Online-Plattform eRef des
Thieme-Verlags zur Verfügung, der Zugangscode findet sich im Buch.
Fazit: Ein wichtiges Lehr- und Nachschlagewerk für alle Anästhesisten und
Intensivmediziner, die Kinder und Neugeborene behandeln.
Jähne, Joachim et al. (Hg.): Was gibt es Neues in der Chirurgie? Jahresband 2017. Landsberg: ecomed Verlag, 2017. 526 Seiten, gebunden, 119,99 Euro
Pschyrembel, Willibald (Hg.): Pschyrembel Klinisches Wörterbuch. Heidelberg: De Gruyter Verlag, 2017. 267. Auflage, 1998 Seiten, gebunden, 49,95 Euro.
Habermeyer, Peter et al.: Schulter-chirurgie. München: Urban & Fischer Verlag, 2017. 5. Auflage, 868 Seiten, gebunden, 249,99 Euro
Kretz, Franz-Josef et al. (Hg.): Anästhesie bei Kindern. Stuttgart: Thieme Verlag, 2017. 3. überarbeitete Auflage, 524 Seiten, gebunden, 99,99 Euro
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 33
Buchtipps
Psczolla, Matthias et al. (Hg.): Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchi-rurgie. Heidelberg: Berlin: De Gruyter Verlag, 2017. 327 Seiten, gebunden, 79,95 Euro.
Lippert, Hans (Hg.): Fehler in der Allgemein- und Viszeralchirurgie. Stuttgart: Thieme Verlag, 2017. 231 Seiten, gebunden, 149,99 Euro.
Meißner, Carl (Hg.): Ernährung in den operativen Disziplinen. Berlin: De Gruyter Verlag, 2017. 303 Seiten, gebunden, 69,95 Euro
Strutz, Jürgen et al. (Hg.): Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie. Stuttgart: Thieme Verlag, 2017. 2. Auflage, 1096 Seiten, gebunden, 129,99 Euro
Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie
Rückenschmerzen, Arthrose oder Osteoporose sind Volkskrankheiten, bei
denen ein operativer Eingriff in der Regel nicht angezeigt ist. Stattdessen
kommen konservative Verfahren wie Medikamente, manuelle Medizin,
Schmerz- oder Physiotherapie zum Einsatz. Der Versorgungsauftrag von
Orthopäden und Unfallchirurgen wird angesichts der alternden Gesellschaft
in Zukunft noch weiter wachsen, konservative Behandlungsmethoden soll-
ten daher gleichberechtigt neben dem operativen Teil stehen.
Das vorliegende Weißbuch bietet erstmalig strukturierte, evidenzbasierte
Erkenntnisse zur Evaluation der konservativen Therapie in Orthopädie und
Unfallchirurgie. Erfahrene Experten stellen zu jedem Indikationsgebiet die
konservativen Behandlungsmethoden dar, beurteilen deren Stellenwert,
decken Versorgungsmängel auf und beschreiben, wie die Defizite im kon-
servativen Bereich so entwickelt werden können, dass das Fach Orthopädie /
Unfallchirurgie in seiner ganzen Breite zukunftsfähig abgebildet wird.
Fazit: Eine strukturierte Übersicht über die konservative Orthopädie und
Unfallchirurgie, die auf Versorgungs- und Strukturmängel verweist und The-
sen zur Zukunftssicherung sowie Weiterentwicklung formuliert.
Fehler in der Allgemein- und Viszeralchirurgie
Nur wer Fehler kennt, kann Strategien zur Vermeidung entwickeln. Auch
erfahrene Chirurginnen und Chirurgen erleben immer wieder Überra-
schungen und unerwartete Situationen. Dann gilt es, richtig zu handeln, den
Schaden zu begrenzen und aus Fehlern zu lernen. Das vorliegende Werk
schildert Fallbeispiele und deren rechtliche Konsequenzen. Alle Beispiele
beruhen auf tatsächlichen Fällen und sind praxisnah beschrieben.
Der Aufbau der Fallbeispiele ist immer gleich: Welche Fehler sind meinen
Kollegen unterlaufen? Welche rechtlichen Konsequenzen hatten sie? Wie
kann ich einen ähnlichen Fall vermeiden oder, falls bereits eingetreten, was
kann ich tun, um den Schaden zu begrenzen? Mit den ergänzenden Hin-
weisen zum aktuellen Standard in Diagnostik, Therapie und Dokumentation
stellt das Buch ein praxisorientiertes Instrument zur Qualitätssicherung in
der Chirurgie dar. Der gesamte Buchinhalt ist über einen im Buch abgedruck-
ten Zugangscode auch online verfügbar.
Fazit: Das Buch ermöglicht es seinen Leserinnen und Lesern, die eigene
professionelle Qualität zu verbessern, in dem sie aus den Fehlern anderer
lernen. Ein guter Beitrag zu mehr Sicherheit und Kompetenz in der Chirurgie.
Ernährung in den operativen Disziplinen
Der Ernährungszustand eines Patienten, der sich einer Operation unterzie-
hen muss, beeinflusst die Prognose, die Komplikationsrate und die Kranken-
hausverweildauer. Unter- und Mangelernährung müssen daher frühzeitig
erkannt und ernährungstherapeutisch behandelt werden, um den Erfolg der
chirurgischen Intervention zu gewährleisten.
Das vorliegende Buch behandelt zunächst die Physiologie der Verdauung
ebenso wie das Stufenschema der Ernährungstherapie in ihrem jeweiligen
klinischen Zusammenhang. Eigene Kapitel sind der präoperativen Ernährung,
dem postoperativen Kostaufbau, dem Einfluss der Ernährung auf die posto-
perative Wundheilung, der Ernährung nach Transplantation, der Ernährung
in der Kinderchirurgie und den Besonderheiten der bariatrischen Chirurgie,
dem Weiterleitungsmanagement und der Ernährung im Rahmen des DRG-
Systems gewidmet. Abschließend werden individuelle Ernährungsregime
anhand von Fallbeispielen dargestellt.
Fazit: Eine praktische Anleitung für das Erkennen und die Behandlung von
Mangelernährung vor, während und nach dem stationären Aufenthalt in der
Chirurgie.
Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie
Die Otorhinolaryngologie und die zervikofasziale Chirurgie sind ein sehr
dynamisches Fach. Die vorliegende unveränderte 3. Auflage der einbändigen
Gesamtdarstellung richtet sich an junge Kolleginnen und Kollegen auf dem
Weg zum Facharzt ebenso wie an HNO-Ärzte in Klinik und Praxis. Das Buch
ist in drei große Hauptabschnitte gegliedert: Untersuchung und Diagnostik,
konvervative und operative Therapie.
In die Diagnostik und Behandlung der verschiedenen HNO-Erkrankungen
wurden dabei verschiedene Grenzgebiete mit einbezogen, etwa Orbita- und
Schädelbasischirurgie, Manualtherapie, Umweltmedizin und Allergologie.
Das Buch überzeugt durch eine moderne didaktische Aufbereitung mit vie-
len Abbildungen, Zeichnungen und Schemata sowie praxisorientierten Hand-
lungsanleitungen. Aktuelle Leitlinien, juristische Grundlagen, Arztrecht und
Begutachtung wurden ebenso berücksichtigt wie der neue Ausbildungskata-
log für die Gebietsbezeichnung HNO-Heilkunde. Der gesamte Buchinhalt ist
über einen im Buch abgedruckten Zugangscode auch online verfügbar.
Fazit: Arbeits- und Lehrbuch, kompetenter Ratgeber sowie Nachschlage-
werk für den erfahrenen HNO-Arzt – ein gelungener Spagat in einem Band.
34 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
IndustrieDie Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.
Abfallentsorgung
„OP-Abfall ist bei uns kein Problem mehr !“
Die Praxis Dres. Christoph Daub und Stefan Schölzel in Villingen-
Schwenningen hat Großes vor, denn der Umzug in größere und schö-
nere Räumlichkeiten steht an. Wie die Firma Illenseer berichtet, sollte
in diesem Zuge auch ein Problem gelöst
werden: das Handling der riesigen Berge
an OP-Abfällen. Bei zirka 3.000 Eingrif-
fen pro Jahr keine leichte Aufgabe.
Nicht nur das große Volumen an
Abdecktüchern, Kitteln, Hauben, Hand-
schuhen und Co. stelle eine Heraus-
forderung dar. Auch die hygienische
Entsorgung und die damit verbundene
Vermeidung von Kontamination an Pati-
enten und Mitarbeitern sei ein wichtiger
Aspekt. Auf dem Hygienekongress in
Freiburg wurden die beiden innovativen
und ehrgeizigen Chirurgen dann auf das
Konzept der Vakuumierung mit Hilfe der
VACURAPRO in sicheren Kunststoffbeu-
teln aufmerksam.
Nach einem kurzen Testlauf war klar:
Dieses Gerät muss her. „Das System hat
uns direkt überzeugt. Wir haben eine Volumenreduzierung von fast
70 Prozent. Das löst schon mal ganz viele Probleme in Bezug auf die
Lagerung im Haus und den Müll-Containern im Hof. Aber auch die
Gewissheit, dass der Müll nach dem
Vorgang hermetisch verschweißt ist und
kein Keimrisiko mehr davon ausgeht,
hat uns überzeugt“, erklärte Dr. Schölzel.
Wie das Unternehmen betont, ist
die Handhabung der Maschine denkbar
einfach. Das Resultat aus kleinen, hand-
lichen Paketen, die nun zeitunkritisch
entsorgt werden können, begeistere
auch das Praxisteam. „Wir sparen mit
unserer VACURAPRO, die im Team liebe-
voll R2D2 genannt wird, Zeit und Geld
und zusätzlich haben wir ein gutes
Gefühl beim Transport unseres Mülls im
Haus.“ Nun steht einem erfolgreichen
Start der neuen Praxis nichts mehr im
Wege.
Kontakt: www.illenseer.de
Foto
: Ille
nsee
rDr. Stefan Schölzel (links) und Dr. Christoph Daub (rechts)
mit der VACURAPRO
Neue Studie zur Schaum-Sklerotherapie
Schaum-Sklerosierung von Stammvarizen mit Langzeiterfolg von über 90 Prozent
Weltweit steht die Sklerotherapie bei der Behandlung von Besenrei-
sern und retikulären Varizen bei Phlebologen an erster Stelle und wird
in den Leitlinien – national und international – als Behandlungsme-
thode der Wahl beschrieben. Wie das Unternehmen Kreussler Pharma
mitteilt, konnten durch die Einführung der ultraschallkontrollierten
Schaum-Sklerotherapie die Behandlungserfolge der Sklerotherapie
besonders bei größeren Varizen weiter verbessert werden. Die Sklero-
therapie sei gut verträglich, insbesondere bei älteren Patienten, und
biete die Möglichkeit, sofort nach der Behandlung wieder in den Alltag
zurückzukehren. Zudem sei sie im Vergleich zu operativen oder ther-
mischen Methoden sehr kosteneffektiv. Einer aktuellen retrospektiven
Studie [Baeshko et al. Vascular and endovascular surgery 2016; 50 (8):
528–533] zufolge könnten die langfristigen Behandlungserfolge der
Schaum-Sklerosierung von Stammvarizen weiter optimiert werden.
Um optimale Ergebnisse zu erreichen, solle während der Injektion
möglichst absolute Blutleere in der zu behandelnden Vene herrschen.
Man erreiche dies durch eine Lagerung der Extremitäten im 60°-Win-
kel. Damit der Schaum bei der Hochbeinlage nicht nach distal abflie-
ßen kann, werde der Unterschenkel vom Fuß bis zum Knie mit einer
elastischen Bandage umwickelt. Die Blutleere bedinge eine vollständige
Füllung des zu behandelnden Venenabschnitts mit dem Sklerosierungs-
schaum und ermögliche so eine optimale Wirkung des Schaums in der
Stammvene. Zusätzlich habe man den Sklerosierungsschaum in der
Studie kurz vor der Injektion auf wenige Grad Celsius herabgekühlt.
Um die Auswirkungen der beschriebenen Parameter auf die Ergeb-
nisse der Schaum-Sklerotherapie nachzuweisen, wurden im Zeitraum
von 2009 bis 2014 bei 326 Patienten insgesamt 395 Stammvarizen sowie
Seitenäste behandelt. In 34,2 Prozent erfolgte die Therapie mit Aethoxy-
sklerol 1 % und in 65,8 Prozent mit Aethoxysklerol 3 %. In der Regel
waren mehrere Sitzungen bis zum optimalen Therapieerfolg notwen-
dig. Eine Woche nach der ersten Injektion konnte bei 95 Prozent aller
behandelten Stammvarizen eine Okklusion nachgewiesen werden.
Darüber hinaus konnte die Studie sehr gute Langzeitergebnisse bele-
gen: So wiesen den Angaben zufolge fünf Jahre nach der Behandlung
92 Prozent der behandelten Stammvarizen eine bestehende Okklusion
auf. Wie das Unternehmen betont, stellt sich die Schaum-Sklerothera-
pie folglich als sehr effektive Therapie dar, deren Langzeitergebnisse
durch die genannten Parameter weiter optimiert werden konnten.
Kontakt: www.kreussler-pharma.de
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 35
IndustrieDie Beiträge in der Rubrik Industrie beruhen auf Informationen der angegebenen Firmen. Herausgeber und Redaktion sind nicht ver-antwortlich für die Inhalte.
Anästhesie und Intensivmedizin
Kompaktes Update zu Normen,
Richtlinien und Empfehlungen
Ärztinnen und Ärzte sind heutzutage umgeben von Normen und
Richtlinien. Bei einem Symposium der Firma B. Braun im Rahmen des
diesjährigen DAC in Nürnberg verschafften die Referenten den ca. 350
Teilnehmern einen kompakten Überblick über aktuelle Normen, Richt-
linien und Empfehlungen in Anästhesie und Intensivmedizin
Verwechslungssichere Anschlüsse: Implementierung der ISO 80369-6:
In den letzten Jahren wurden ISO-Standards für unterschiedliche
medizinische Anwendungsbereiche definiert, die Verwechslungen
von Anschlüssen verhindern sollen. Für die Normierung neuraxialer
und regionaler Anästhesieverfahren (NRFit) habe man die ISO-Norm
(80369-6) entwickelt. „Noch bis vor kurzem gab es in der Anästhesie
und Intensivmedizin einen Luer-Konnektor für alle kleinlumigen Ver-
bindungen, daher passte vieles zusammen“, erklärte Prof. Thomas
Prien, Münster. Mit der neuen Norm erhielten nun alle betroffenen Pro-
dukte einen neuen Konnektor – eine Umstellung, für die Kliniken und
Einrichtungen Projektteams bilden und Zeit einplanen sollten.
Ultraschallgestützte Regionalanästhesie und Punktion zentraler
Gefäße: Regionalanästhesien und Gefäßzugänge gelten als häufige
Ursachen für Komplikationen und Schäden in der Anästhesie. Exper-
ten hofften daher auf sinkende Komplikationsraten durch den Einsatz
ultraschallgestützter Verfahren. Noch gebe es hierfür in Deutschland
keine Leitlinie, wie Prof. Paul Kessler, Frankfurt, erläuterte. Dennoch
gebe es mittlerweile eindeutige Evidenz für bestimmte Maßnahmen.
„Ultraschall hat sich neben der Nervenstimulation als eine, zumindest
gleichwertige, Methode zur Lokalisation von Nerven etabliert“, erklärte
Kessler. So könne beispielsweise die Vena jugularis, deren Lage anato-
misch sehr variabel ist, mittels Ultraschall leichter detektiert werden.
„Allerdings sind Ultraschallgeräte nicht überall in allen Abteilungen
verfügbar“, sagte Kessler. Außerdem seien für den Einsatz ultraschallge-
stützter Verfahren Ausbildung und Training unerlässlich.
Gefäßkatheter-assoziierte Infektionen: Drei Eintrittspforten können
für die Entstehung einer Kathetersepsis verantwortlich sein: die Haut,
die Infusionslösung oder der Ansatzkonus bzw. Dreiwegehahn. „Die
neuen KRINKO-Empfehlungen zur Prävention Katheter-assoziierter
Infektionen sind sehr umfangreich“, erklärte Dr. Johannes Tatzel, Hei-
denheim. Als wichtigste Neuerungen nannte er zum einen die Emp-
fehlung für eine innenseitige Desinfektion von Katheteransatzstücken
vor allen Manipulationen an Hubs und Dreiwegehähnen: „Eine außen-
seitige Sprühdesinfektion reicht hier nicht aus.“ Ein weiterer wichtiger
Punkt sei die Compliance bei der Desinfektion vor Benutzung. Für den
Verschluss peripherer Venenkatheter (PVK) stünden Dreiwegehähne,
Membranventile oder Heidelberger Verlängerungen zur Verfügung.
Mandrins hingegen würden jetzt für PVK nicht mehr empfohlen.
Kontakt: www.bbraun.com
Lagermanagement
Medizinprodukte einfach mobil
bestellen per App
Die aescoLOGIC GmbH hat eine App entwickelt, die das Lagermanage-
ment von Arztpraxen mit Hilfe der digitalen Medien vereinfacht. Wie
das Unternehmen mitteilt, können Bestellungen jetzt anstatt per Tele-
fon oder Fax ganz einfach mit dem Smartphone oder Tablet erledigt
werden. Mittels QR-Code oder Foto könnten die zu bestellenden Arti-
kel dem Warenkorb hinzugefügt werden. Das Befüllen des virtuellen
Warenkorbes könne offline erfolgen und sei somit sowohl im Keller,
als auch im Patientenzimmer oder am Schreibtisch möglich. Lediglich
zum Absenden der Bestellung benötige man eine Internetverbindung.
Werde das Lagermanagement von mehreren Personen durchgeführt,
könnten sich diese mit ihren individuellen Zugängen in den praxis-
eigenen Account einloggen. Offene, laufende und vergangene Bestel-
lungen seien in der Bestellübersicht für alle Benutzer einsehbar und
sorgten so für mehr Transparenz im Bestellwesen. Außerdem könne
man individuelle Bestelllisten erstellen, die den jeweiligen Lagerplät-
zen bereits zugeordnet sind. Das nahtlose Zusammenspiel von Online-
shop, OP-Software, App und Logistikdienstleistung der aescoLOGIC
GmbH ermögliche einen reibungslosen Ablauf in der Praxisversorgung
und minimiere den Aufwand im Lagermanagement der Praxen.
Die aescoLOGIC GmbH weist darauf hin, dass ihr besonderes Inno-
vationsklima bereits im Juni von Ranga Yogeshwar, Prof. Dr. Nikolaus
Franke und compamedia mit dem zum 24. Mal vergebenen TOP 100-
Siegel geehrt wurde. In dem unabhängigen Auswahlverfahren habe die
aescoLOGIC GmbH als Top-Innovator überzeugt und gehöre nun zu den
Innovationsführern des deutschen Mittelstandes.
Kontakt: www.mops.aescologic.de/app.de
Chirurgen Magazin
BAO Depesche
Online-Archiv
und Aktuelles aus
dem Verlag
www.vmk-online.de
VMK Verlag für
Medizinkommunikation GmbH
36 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b (= § 23 Abs. 4) festgelegten noso-
komialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit
speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer
gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet und sachgerechte
Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen
gezogen werden und dass die erforderlichen Präventionsmaßnahmen
dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden.
Darüber hinaus haben die Leiter sicherzustellen, dass die nach § 4
Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten Daten zu Art und Umfang
des Antibiotikaverbrauchs fortlaufend in zusammengefasster Form
aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation
bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Ein-
satzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen
Anpassungen dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden.
Dokumentationsbogen Ambulantes Operieren
Unter „Surveillance“ von postoperativen Wundinfektionen ist die
fortlaufende, systematische Erfassung, Analyse und Interpretation der
Wundinfektionsdaten, die für die Planung und Einführung geeigneter
Interventionsmaßnahmen notwendig sind, zu verstehen.
Als grundlegendes Element und Lösung in der Praxis für alle Ope-
rationen der Praxis mit OPS bietet sich ein Dokumentationsbogen
Ambulantes Operieren Version 5 (17) an, wie er in der Praxisklinik Dr.
Woischke und Kollegen verwendet wird (siehe Tab. 1, rechts). Er muss
Im Folgenden werde ich praktikable Lösungen für die Vorschriften
zur Surveillance nosokomialer Infektionen, zur Dokumentation von
Antibiotikaverbrauch und von Antibiotikaresistenzen, zum Infektions-
schutzgesetz (IfSG) mit seiner jeweiligen Verordnung zur Hygiene und
Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) und
die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Quali-
tätssicherung (Qesü-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
vorstellen, die niedergelassenen Chirurgen und Operateuren dabei
helfen sollen, die schwer zu überblickende Fülle an Normen und Vor-
schriften rechtssicher einzuhalten.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt die „Richtlinie zur einrichtungs- und
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ (Qesü-RL) des Gemein-
samen Bundesausschusses (G-BA), wobei wir vom Institut für Qualitäts-
sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) unterstützt
werden. Das IQTIG veröffentlichte am 9. Februar 2017 „Informationen
für die teilnehmenden ambulanten Leistungserbringer zum Start des
Qualitätssicherungsverfahrens Vermeidung nosokomialer Infektionen –
postoperative Wundinfektionen“, aktueller Stand vom 28. August 2017.
Hinzu kommt die „Einrichtungsbefragung“.
Alle Vorschriften gehören inhaltlich untrennbar zusammen
Günstig ist, dass alle Vorschriften letztlich bereits inhaltlich untrenn-
bar zusammengehören. So sind für alle Vorschriften notwendig die
aktuelle Version meines Dokumentationsbogens Ambulantes Operieren,
der entsprechende Auszug aus dem Hygieneplan und Vorschläge für
die vorgeschriebenen Bewertungen „Infekte und Antibiotikaverbrauch“
(Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie, Antibiotikaverbrauch).
Zum besseren Verständnis zunächst folgender Auszug aus dem
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen, kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG):
4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen
(4) Die Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für
ambulantes Operieren haben sicherzustellen, dass die vom RKI nach
Hygiene
Surveillance nosokomialer Infektionen und Antibiotikaverbrauch sowie -resistenzenIfSG, MedHygV und Qesü-RL sind die Wortungetüme bzw. Abkürzungen, mit denen sich niedergelassene
Chirurgen und Operateure zwingend beschäftigen müssen. Im Folgenden daher praxisnahe Tipps zum korrekten
Umgang mit den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen zum Hygienemanagement.
Von Dr. Rainer Woischke
Medizin
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Der Antibiotikaverbrauch einer Einrichtung muss fortlaufend in zusammen-
gefasster Form aufgezeichnet werden
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 37
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Medizin
Tabelle 1: Dokumentationsbogen Ambulantes Operieren
Laufende OP-Nr. OP-Datum
Pat. Name Vorname
m/f geb. ASA
Risikofaktoren
Haupteingriff Diagnose
ICD 10
Operation
OPS OP-Dauer
Zweiteingriff Diagnose
ICD 10
Operation
OPS OP-Dauer
Anästhesie An-Dauer
Komplikation OP/An
Neue OP ➝ KH
Histologie Thrombose
Operateur Anästhesist
Assistenz Assistenz
Assistenz Assistenz
Assistenz AB perioperativ
Venenverweilkatheter AB postoperativ
Infekt nach Tg/CDC -7 Tage -22 Tage
Infekt nach Tg/CDC -30 Tage -365 Tage (bei Implantat)
Abstrich/Keim
Resistenz
1. Antibiotikum CDC 2 Wo später
Abstrich/Keim
Resistenz
2. Antibiotikum CDC 2 Wo später
Abstrich/Keim
Resistenz
3. Antibiotikum CDC 2 Wo später
TB* TB* TB* TB*
TB* TB* TB* TB*
Bewertung 31. 01. Bewertung 30. 06. Bewertung 30. 09. Bewertung 31. 12.
Abschlussbewertung 31.12.
* TB = Teambesprechung
38 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
als Briefvorlage in der Praxissoftware angelegt sein (Word Vorlage
übernehmen und bei Briefvorlage Felder einfügen) und wird bei jeder
OP mit OPS vom Personal nach dem OP-Bericht im Computer aufgeru-
fen, dann sind alle Patientendaten und OP-Datum bereits enthalten.
Vom OP-Bericht kopieren die Medizinischen Fachangestellten (MFA)
die Diagnose und die Operation, Platz ist auch vorgesehen für einen
„Simultaneingriff“, siehe Abrechnung, für die Abrechnung sind Felder für
OPS und ICD10 fürs Personal. Ferner tragen die MFA den Operateur, OP-
Zeiten und den ggf. erfolgten Antibiotikaverbrauch sowie ggf. eingetre-
tene Infekte ein. Das Anlegen des Dokumentationsbogens macht unser
Personal nach dem OP-Bericht, dem Operateur obliegen die Aufsicht
sowie Kontroll- und ggf. Korrekturfunktion. In einem eingespielten Team
klappt alles reibungslos, wenn alle Bescheid wissen und mitmachen.
Die beim Patienten im Computer angelegten Dokumentations-
bögen nach der MedHYgV werden elektronisch gespeichert oder/und
in Papierform gesammelt und werden bei Bedarf ergänzt. Die Anti-
biotikaverwendung muss, genau zugeordnet für bestimmte Eingriffe,
schriftlich vom Arzt festgelegt sein, damit sie dann bei der OP automa-
tisch und standardisiert abläuft (siehe Muster). Für die vierteljährliche
Bewertung muss das Personal dann nur zusammenstellen, wie viele
und welche Antibiotika verwendet wurden und wie viele Infektionen
bei welchen Eingriffen eingetreten sind, siehe unten analog empfoh-
lene Anwendungsbeispiele. Bei unserer üblicherweise fast gegen 0
(nicht gleich 0) gehenden Anzahl der Infektionen bei ambulanten Ope-
rationen ist diese Bewertung sehr einfach, allerdings ist ständig die
Resistenzlage von Antibiotika zu berücksichtigen.
Anmerkung: Die Resistenzlage der Antibiotika sieht man gut bei
Abstrichen von durchlaufenden Infekten, also von Patienten, die von
draußen mit Infekten kommen und wegen der Schwere gleich ins
Krankenhaus weitergeleitet werden müssen.
Wichtig ist, dass bei den üblichen wöchentlichen Teambesprechun-
gen die Surveillance mit auf der Tagesordnung steht. Das geht schnell,
wenn keine Ereignisse zu berichten sind, und kostet lediglich dann Zeit,
wenn es Vorkommnisse gab oder wenn Änderungen zu besprechen und
zu dokumentieren sind. Die vierteljährliche und abschließend jähr-
liche Bewertung muss gesondert erfolgen mit ggf. vorzunehmenden
Änderungen des Hygienemanagements und des Antibiotakaeinsatzes.
Ergänzend stehen zur vierteljährlichen Bewertung die Zahlen aus der
KV-Abrechnung zur Verfügung, sodass es sich anbietet, diese Bespre-
chungen zeitlich nach der KV-Abrechnung durchzuführen.
Ergänzende weitere Mustervorlagen
Das vorstehende Verfahren standardisiert die vorgeschriebenen Auf-
lagen und reduziert gleichzeitig verfahrensbedingte Fehlerquellen. Es
empfiehlt sich, nach Erstellung der Dokumentationsbögen die Abrech-
nung der Operationen direkt anzuschließen, da auf den OP-Berichten
und auf den Dokumentationsbögen alles Wesentliche abgebildet ist.
Analog dazu empfehle ich eine Reihe weiterer Mustervorlagen (siehe
Tab. 2, Tab. 3 und Tab. 4).
Die vorstehende Bearbeitung mit den Dokumentationsbögen und
die Bewertungen für die Surveillance nosokomialer Infektionen und
den Antibiotikaverbrauch/Antibiotikaresistenzen gemäß IfSG sowie
der jeweiligen MedHygV sind ebenfalls notwendig für die seit 1. Januar
2017 greifende G-BA-Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergrei-
fenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) und das auch seit 1. Januar 2017
Medizin
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Dr. Rainer Woischke
Chirurg, Orthopäde, Unfallchirurg und D-Arzt
BAO-Fachvertreter für Hygiene
Luitpoldstraße 11
95326 Kulmbach
Tel.: 09221 66666 und 74071
Fax: 09221 66254
Tabelle 3: Bewertung der Surveillance nosokomialer Infektio-nen und des Antibiotikaverbrauchs für das 4. Quartal 2016
In diesem Zeitraum ist es nicht zu einer Infektion gekommen.
Therapeutisch wurden daher keine Antibiotika verbraucht.
Antibiotikaprophylaxe:
4. Quartal 2016 2 × [Angabe der Substanz]}
Tabelle 2: Antibiotikaprophylaxe 2016
Verabreichung von [Angabe der Substanz] präoperativ bei:
sämtlichen Schultereingriffen, z. B. arthroskopische
subakromiale Dekompression, arthroskopische oder offene
Rotatorenmanschettennaht
arthroskopischen Plastiken am vorderen Kreuzband
Arthroskopien bei Diabetikern
Leisten- oder Nabelhernienoperationen mit Einbringen von Netzen
Vorher wird nachgefragt, ob Allergien bzw. Unverträglichkeitsreaktionen
bekannt sind auf [Angabe der Substanz]. Falls ja, wird [Name der Substanz]
präoperativ verabreicht. Komplikationen auf die Antibiotika-Gabe sind nicht
eingetreten.
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Tabelle 4: Bewertung der Surveillance der nosokomialen Infektionen und des Antibiotikaverbrauchs für das Jahr 2016
In diesem Zeitraum ist es nicht zu einer Infektion gekommen.
Therapeutisch wurden daher keine Antibiotika verbraucht.
Antibiotikaprophylaxe:
1. Quartal 2016 2 × [Angabe der Substanz]
2. Quartal 2016 3 × [Angabe der Substanz]
3. Quartal 2016 6 × [Angabe der Substanz]
4. Quartal 2016 2 × [Angabe der Substanz]
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Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 39
23.02. – 24.02.2018, NürnbergConvention Center
2018PROGRAMM
Fachthemen der Allgemein-, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, Fußchirugie
Veranstalter/Organisation
geltende „Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer
Infektionen – postoperative Wundinfektionen des IQTIG“.
In den IQTIG-Informationen für die teilnehmenden ambulanten
Leistungserbringer zum Start des Qualitätssicherungsverfahrens „Ver-
meidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“
(Stand: 9. Februar 2017 bzw. 28. August 2017) heißt es:
Auslösung der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation: KVen
informieren den/die jeweilige(n) Vertragsarzt/-ärztin über seine/ihre
Dokumentationspflicht, wenn er/sie in den ersten beiden Quartalen
des Erfassungsjahres mindestens einen Eingriff abgerechnet hat, der
eine einrichtungsbezogene QS-Dokumentation notwendig macht. Die
einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss retrospektiv zu Beginn
des Jahres, das auf das Erfassungsjahr folgt, durchgeführt werden. Die
Dokumentation erfolgt erstmalig zum Anfang des Jahres 2018 für das
Erfassungsjahr 2017.
Zusammenfassung
Betrachtet man alles, gilt folgende Empfehlung: für die Einhaltung
des IfSG schon immer, zusätzlich für die Vorgaben des IQTIG empfoh-
len ab 1. Januar 2017:
Dokumentationsbogen Ambulantes Operieren,
Surveillance nosokomialer Infektionen,
Antibiotikaverbrauch wie oben angegeben.
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Da alle Operationen der Praxis mit OPS erfasst werden, sind natür-
lich alle Tracer-Diagnosen enthalten. Über das Vorstehende wurden alle
Mitglieder in den vielfachen Rundmails des BAO und des BNC infor-
miert, diese Informationen sind im Mitgliederbereich der Internetseite
des BNC abrufbar.
Weiterhin ist es notwendig, den Verbrauch von Händedesinfektions-
mittel (HDM) zu berechnen:
HDM-Verbrauch (ml)
pro Behandlungsfall =
Gesamtverbrauch HDM im Kalenderjahr:
Anzahl aller Behandlungsfälle im Kalenderjahr
Zusammen mit unserem Hygieneplan und unserem Qualitäts-
management (QM) über das Ambulante Operieren einschließlich
Mehrkontakt-Patientenpfad ambulante Operation (oder eine analoge
interne Regelung) können wir im Rahmen einer Einrichtungsbefragung
und einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation alle auftretenden Fra-
gen beantworten. Zur Einrichtungsbefragung des IQTIG hat auch die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Hilfestellungen herausge-
geben, auch sonst findet man auf den Internetseiten der KBV weitere
gute Unterstützung: www.kbv.de/html/themen_26421.php. Weitere
Grundlagen mit weiterführenden Hinweisen sind dargestellt auf den
Internetseiten des IQTIG www.iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi. É
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40 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
vergleichbare Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
Arzt-, Zahnarzt- und andere Praxen sonstiger humanmedizinischer
Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.
Die Rolle des Robert Koch-Instituts (RKI)
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräven-
tion (KRINKO) am RKI erstellt Empfehlungen für Krankenhäuser und
andere medizinischen Einrichtungen (IfSG § 23 Abs. 1). Als Neugrün-
dung wurde die Kommission „Antiinfektiva, Resistenz und Therapie
(ART)“ eingerichtet (IfSG § 23 Abs. 2). Mit der aktuellen Reform des IfSG
sollten folgende Ziele umgesetzt werden:
Definition des Standards und der Verantwortlichkeit,
Festschreibung der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Die laufende Bemühung um Standardwahrung ist und war bereits
in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit. Hygiene dient in der
Arztpraxis primär der Prävention von Infektionen bei Patienten, Mit-
arbeitern und Dritten. Die hygienerechtlichen Vorschriften für medizi-
nische Einrichtungen und damit auch für Praxen und Ambulante Ope-
rationszentren (AOZ) finden sich somit in folgenden Bereichen:
Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Hygieneverordnungen der Bundesländer (MedHygV, MedHygVO …),
Medizinproduktegesetz (MPG),
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z. B. TRBA 250),
Biostoffverordnung (BioStoffV).
Folgen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Im Infektionsschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Hygienever-
ordnungen der Bundesländer wurde eine Konkretisierung in der orga-
nisatorischen Verantwortlichkeit festgelegt. So sind nun die Leiter bzw.
die Leitung der Einrichtung (Inhaber der Arztpraxis, bei Gesellschaften:
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Gesetzliche Grundlage
Die im bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinterlegte
Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen
Einrichtungen (MedHygV) wurde bereits zu Beginn des Jahres 2012
novelliert. Anlass der Reform waren vermutete 400.000 bis 600.000
behandlungsassoziierte Infektionen, die zu 7.500 bis 15.000 Todesfäl-
len pro Jahr führten. Auch durch in der Presse vielbeachtete Hygiene-
skandale wuchs der Druck auf die Politik, die Bekämpfung der Resis-
tenzen-Problematik gesetzgeberisch anzugehen.
Die Umsetzung erfolgte durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Dieses Bundesgesetz trat Ende Juli 2011 in Kraft. Durch das IfSG wur-
den die die Bundesländer zum Erlass von Rechtsverordnungen zur
Einhaltung der Infektionshygiene in allen relevanten Einrichtungen
des Gesundheitswesens bis zum 31. März 2012 verpflichtet (IfSG § 23
Abs.8). Dazu wurde ein ergänzender Regelungsauftrag an die Landes-
regierungen erteilt. So basieren die 16 landesspezifischen Hygienever-
ordnungen auf den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.
Aus diesem geht beispielsweise die „Bayerische Verordnung über
Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“
(MedHygV) oder die „Baden-Württembergische Verordnung des Sozial-
ministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medi-
zinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) hervor. Ziel der länderspezi-
fischen Hygieneverordnungen ist es, „die erforderlichen Maßnahmen
zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosoko-
mialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen in medi-
zinischen Einrichtungen“ einzuführen und verpflichtend umzusetzen.
Um dieses im gesamten Gesundheitssystem zu durchdringen wurden
als Adressaten definiert:
Krankenhäuser,
Einrichtungen für Ambulantes Operieren,
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Kran-
kenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
Dialyseeinrichtungen,
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Hygiene
Vorgaben des IfSG von 2012 und Schnittstellen zu QM- und BG-VorgabenDie Reform des IfSG schafft mehr Rechtssicherheit, wenngleich einige begriffliche Unschärfen bleiben. Das
Hygienemanagement in der niedergelassenen Praxis wird dabei immer anspruchsvoller. Für ambulante
Operationen gelten auch hier die gleichen Qualitätsmaßstäbe wie dies für stationäre Operationen der Fall ist.
Von Dr. Guntram Fischer
Medizin
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 41
im Zweifel alle Gesellschafter) für die Einhaltung der Regelungen aus
dem IfSG verantwortlich. Damit liegt die Gesamtverantwortung für das
Hygienemanagement ausschließlich beim Praxisinhaber bzw. -betrei-
ber; auch bei einer Delegation dieser Aufgaben an externe Dienstleister
bleibt die Endverantwortung bei ihm.
Damit trägt jeder, der in einer Praxis eigenverantwortlich medizi-
nische Tätigkeiten durchführt, die Durchführungsverantwortung und
damit die Verantwortung für die erforderliche Qualität seiner Arbeit.
Hygiene und Qualitätsmanagement
Das Hygienemanagement ist in der Zwischenzeit auch ein Teil des
Qualitätsmanagements, so auch in den neuen Richtlinien zum Quali-
tätsmanagement des gemeinsamen Bundesausschusses (QM-RL ver-
tragsärztliche Versorgung-ÄQM-RL), welche seit 2016 in überarbeiteter
Form gültig sind. Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA, www.g-ba.de) fordern für das Hygienemanagement Folgendes:
Sachgerechter Umgang mit allen hygieneassoziierten Strukturen und
Prozessen der Einrichtung,
Verhütung und Vorbeugung von Infektionen und Krankheiten,
Sachgerechter Einsatz antimikrobieller Substanzen,
Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger,
Hygiene und Befolgung der Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Die Berufsgenossenschaften haben besondere Regelungen im Hygie-
nebereich erlassen, etwa „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswe-
sen und in der Wohlfahrtspflege (BGR/TRBA 250)“. Diese „technischen
Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA) geben den jeweiligen
Stand der Technik, Arbeitsmedizin und -hygiene sowie sonstige gesi-
cherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen wieder (zu finden unter www.bgw-online.de).
Hygiene und Rechtsprechung
Die Rechtsprechung ordnet Hygienefehler den beherrschbaren
Risiken zu und geht davon aus, dass Hygienemängel mit geringem Auf-
wand und niedrigen Kosten behoben werden können. Ein Vorteil ist das
Mehr an Rechtssicherheit durch die Anknüpfung an Empfehlungen der
Fachgesellschaften (KRINKO, RKI). Dies ist zwar rechtlich kein Freibrief,
andererseits aber eine sehr hohe Hürde für den Patienten, der nachwei-
sen muss, dass diese Veröffentlichungen nicht mehr „State of the Art“
sind. Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf
diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Emp-
fehlungen der KRINKO beim RKI und der Kommission für Antiinfektiva,
Resistenz und Therapie beim RKI beachtet wurden.
Die Konsequenzen
Die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen
Maßnahmen müssen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen
zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, ins-
besondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Zu beachten sind
dabei im Besonderen die folgenden Änderungen des IfSG:
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§ 23 Abs. 3: Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustel-
len, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erfor-
derlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektio-
nen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern,
insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Das schlägt sich
im Gesetzestext wie folgt nieder: „Die Leiter von Einrichtungen haben
sicherzustellen, dass nosokomiale Infektionen und das Auftreten von
Krankheitserregern in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet
werden und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforder-
licher Präventionsmaßnahmen gezogen werden.“ Und weiter: „Die
infektionshygienische Überwachung obliegt dem Gesundheitsamt.“
Sowie: „Verstöße gegen das IfSG sind Ordnungswidrigkeiten.“
Am Beispiel Bayerns soll die zwischenzeitlich erfolgte Umsetzung
des Bundes-IfSG in eine länderspezifische Hygieneverordnung aufge-
zeigt werden. So ist die „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
(MedHygV)“ des Landes Bayern am 1. September 2012 in Kraft getre-
ten.Sie schreibt für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Dialyse-
einrichtungen und Tageskliniken folgendes vor:
Erstellung von Hygieneplänen (§ 3),
Beratung durch einen Krankenhaushygieniker (§ 6),
Beschäftigung von Hygienefachkräften (§ 7).
Bestellung mindestens eines Hygienebeauftragten Arztes (§ 8):
Dieser muss als Facharzt anerkannt sein und an einer Fortbildung zum
hygienebeauftragten Arzt im Umfang von mindestens 40 Stunden teil-
genommen haben.
Bestellung mindestens eines Hygienebeauftragten Pflege (§ 9):
Dabei handelt es sich um eine staatlich anerkannte Gesundheits- und
Krankenpflegekraft mit dreijähriger Berufserfahrung. Es finden sich im
bayerischen Gesetz Regelungen und Vorschriften zu:
§ 2a Anforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb,
§ 3 Spezielle Pflichten der Einrichtungen,
§ 4 Hygienekommission,
§ 5 Ausstattung mit Fachpersonal,
§ 6 Krankenhaushygieniker,
§ 7 Hygienefachkräfte,
§ 8 Hygienebeauftragte Ärztin und hygienebeauftragter Arzt,
§ 9 Hygienebeauftragte in der Pflege,
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Medizin
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: Fis
cher
Dr. Guntram Fischer
Facharzt für Anästhesiologie / MBA
Fischer + Rauch
Kompetenz im Gesundheitswesen
Königstraße 1, 87435 Kempten
Tel.: 0831 96 07 58-0
Fax: 0831 96 07 58-88
www.fischer-rauch.de
42 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
§ 10 Aufzeichnung und Bewertung, Ausbruchsmanagement,
§ 11 Datenschutz, Akteneinsichtsrecht,
§ 12 Information und Schulung des Personals,
§ 13 Sektorübergreifender Informationsaustausch,
§ 14 Überwachung,
§ 15 Ordnungswidrigkeiten,
§ 16 Inkrafttreten.
Allgemeine Vorschriften der Bayerischen Hygieneverordnung:
Verantwortung hat der Leiter der Einrichtung: Beachtung der dem
jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden
Regeln der Hygiene, analog RKI-Empfehlungen (§ 2).
Bauvorhaben in Einrichtungen für Ambulantes Operieren sind
durch Krankenhaushygieniker zu bewerten. Die Gesundheitsbe-
hörde ist zu informieren (§ 2a).
Hygienefachpersonal muss mindestens im Abstand von zwei Jahren
an Fortbildungen zur Infektionshygiene teilnehmen (§ 12).
Sektorenübergreifender Informationsaustausch bei Verlegung, Über-
weisung und Entlassung von Patienten muss sichergestellt sein (§ 13).
Verstöße gegen die Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten (§ 15).
Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI)
Das RKI hat Empfehlungen zu Risikoprofilen zur Einstufung ambu-
lanter medizinischer Einrichtungen abgegeben:
Geringes Risikoprofil: Behandlungsbereiche ohne invasive Maßnah-
men und Diagnostik,
Mittleres Risikoprofil: Ambulante Operationen, ambulante, invasive
Diagnostik (z. B. Endoskopien, Bronchoskopien) und ambulante bzw.
teilstationäre Dialyse.
Aus dem Risikoprofil leitet sich der personelle Bedarf ambulanter
medizinischer Einrichtungen ab. Nach der bayerischen MedHygV galt
diesbezüglich eine Übergangsregelung für Personalausbildung und
-gestellung bis zum 31. Dezember 2016:
Geringes Risikoprofil: In der Ausbildung erworbene Kenntnisse
einer Fachkrankenschwester bzw. MFA über die grundlegend erfor-
derlichen Hygienemaßnahmen sind ausreichend.
Mittleres Risikoprofil: Die Beratung durch einen Krankenhaushygi-
eniker ist zu gewährleisten und eine Hygienefachkraft pro 50.000
Fälle pro Jahr zu beschäftigen.
Qualifikation und Aufgaben „Hygieneverantwortlicher Arzt“
Voraussetzung: Facharzt-Qualifikation im betreffenden klinischen
Zuständigkeitsbereich, Facharzt mit Weisungsbefugnis.
Betrieblich-organisatorische Aufgaben:
Vermittlung von Entscheidungen aus Hygienekommission in den
Zuständigkeitsbereich,
Bindeglied zwischen Behandlungs- und Hygieneteam,
Mitglied in der Hygienekommission,
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Mitarbeit in speziellen Arbeitsgruppen zu Fragen der Krankenhaus-
hygiene und Infektionsprävention (Mitsprache bei der Erarbeitung
von Standards),
Abteilungs-/bereichsbezogene Unterstützung des Hygienepersonals
bei der Analyse bereichsspezifischer Infektionsrisiken, beim Erstel-
len des bereichsspezifischen Hygieneplans und bei der Fortbildung
des Personals im Bereich KH-Hygiene und Infektionsprävention.
Optimierung des Antibiotikaverbrauchs: „trägt dazu bei (…) Einsatz
von Antibiotika (…) auf der Basis von patientenspezifischen Aspekten,
Surveillance- und Resistenzdaten zu optimieren“.
Ausbruchsmanagement:
Zeitnahes Erkennen und Melden von Infektionsausbrüchen (schon
bei begründetem Verdacht) an die ärztliche Leitung, das Hygiene-
personal und das Gesundheitsamt,
Verantwortlich für die Abklärung infektiöser Komplikationen,
Einleiten von Gegenmaßnahmen in enger Abstimmung mit den
übrigen Hygienemitarbeiter/-innen,
Mitwirkung beim Ausbruchsmanagement (im Ausbruchsteam).
Hygieneverantwortliche Pflegekraft
Voraussetzung: staatliche Anerkennung zum/zur Gesundheits- und
Krankenpfleger/-pflegerin, mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Betrieblich-organisatorisch:
Kommunikationspartner/in bzw. Schnittstelle zum Hygieneteam,
regelmäßige Teilnahme an Hygienefortbildungen und -schulungen,
Multiplikator/in hygienerelevanter Themen auf der Station bzw. im
Funktionsbereich,
Teilnahme an Arbeitsgruppen/Qualitätszirkeln.
Abteilungs-/bereichsbezogen:
Mitwirkung im Umgang mit bereichsspezifischen Infektionsrisiken,
Mitwirkung beim Erstellen eines bereichsspezifischen Hygieneplans
und entsprechender Standards,
Kleingruppenunterricht stations- und bereichsbezogen über kor-
rekte Hygienepraktiken bei kritischen Pflegemaßnahmen,
tätigkeitsbezogene Umsetzung korrekter Hygienepraktiken im eige-
nen Verantwortungsbereich.
Ausbruchsmanagement:
Frühzeitige Wahrnehmung von Clustern/Ausbrüchen und Informa-
tionsweitergabe an die Hygienefachkraft,
Mitwirkung bei der organisatorischen Bewältigung von epidemisch
auftretenden Krankenhausinfektionen.
Die Bayerische MedHygV fordert (u. a.):
dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entspre-
chende Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung
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Medizin
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 43
von nosokomialen Infektionen zu treffen (Umsetzung der KRINKO-
und ART-Empfehlungen),
die getroffenen Maßnahmen in verbindliche Handlungsanwei-
sungen im einrichtungsbezogenen Hygieneplan umzusetzen,
den Hygieneplan mindestens jährlich, darüber hinaus bei neuen
Veröffentlichung von Empfehlungen der KRINKO/ART und anlass-
bezogen zu überprüfen,
eine fortlaufende Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektio-
nen und multiresistenter Erreger.
Hier müssen also einrichtungsspezifische Umsetzungsmöglich-
keiten gefunden werden, um den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu
tun. Bislang war dies in Bezug auf die postoperativen Wundinfektionen
durch die Teilnahme an Ambu-KISS möglich. Es handelte sich dabei
um ein Surveillance-Protokoll für postoperative Wundinfektionen in
Einrichtungen für das Ambulante Operieren, welches über das Natio-
nale Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen
(www.nrz-hygiene.de) betrieben wurde. Basis waren die einheitlichen
Definitionen für postoperative Wundinfektionen nach CDC (Centers
for Disease Control). Ambu-KISS wurde 2015 eingestellt, sodass dieses
Instrument nicht mehr vorhanden ist.
Handreichungen
AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaus-
hygiene: Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der
Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität). In: Hyg Med 2013; 38–3,
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Arbeitskreis für „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF: Emp-
fehlungen zur Hygiene in Klinik und Praxis. In: www.hygiene-klinik-
praxis.de,
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Reihe PraxisWissenSpezial.
Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden,
Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und Checklisten (wird
laufend aktualisiert und liegt daher nur als downloadfähige Datei
vor). Diese Broschüre bietet eine umfassende und immer wieder
aktualisierte Übersicht. Besonders hervorzuheben sind die Anhänge.
So kann anhand eines Fragebogens zu Hygiene und Medizinpro-
dukten der einrichtungsinterne Status Quo erhoben werden. Es
werden Checklisten angeboten, KVen genannt und die Zuständig-
keiten in den Bundesländern dargestellt. Quelle: www.kbv.de/html/
hygiene.php.
Zusammenfassung
Die Reform des IfSG schafft mehr Rechtssicherheit, wenngleich
einige begriffliche Unschärfen bleiben. Es werden erhöhte organisato-
rische Anforderungen im ambulanten Bereich gestellt, und es konkre-
tisiert den Pflichtenkreis vor allem für Einrichtungen des Ambulanten
Operierens. Das IfSG als Bundesgesetz trat am 30. Juli 2011 in Kraft und
enthielt eine Verpflichtung der Länder, bis 31. März 2012 entsprechende
Rechtsverordnungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erlassen.
Was ist konkret zu tun?
Hygieneplan erstellen und kontinuierlich aktualisieren, sowie jähr-
liche Pflichtinformation aller Mitarbeiter (=Pflichtschulung).
Hygieneverantwortlichen Arzt bestellen.
Hygieneverantwortliche Pflegekraft bestellen.
Laufende Dokumentation von Infektionen mit multiresistenten
Erregern, Bewertung und sachgerechte Schlussfolgerungen hin-
sichtlich der erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchführen,
die Art und Umfang des Antibiotikaverbrauches erfassen (unter
Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation).
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre, der zuständigen Gesundheitsbehörde
ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
Fazit
Die Situation in der niedergelassenen Praxis gestaltet sich immer
anspruchsvoller. Für ambulante Operationen gelten auch in Bereich
der Hygiene die gleichen Qualitätsmaßstäbe wie dies für stationäre
Operationen der Fall ist. Dieser erhöhte Sach- und Personalaufwand
wird in der Vergütung nicht berücksichtigt. Bereits 2015 forderte der
BAO aufgrund eines Gutachtens von Dr. Rainer Woischke (siehe Artikel
Seite 36) einen Zuschlag von 55 Euro pro Operation, um die mit dem
IfSG und den Länder-Hygieneverordnungen ausgelösten finanziel-
len Mehraufwände abzudecken. Demgegenüber erhielten laut dem
Bericht des GKV-Spitzenverbandes 2013/2014 über 1.000 Krankenhäu-
ser 66,6 Millionen Euro zur Verbesserung der personellen Ausstattung
bei Hygienepersonal. É
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Art und Umfang des Hygienemanagements hängen vom Risiko für Infektionen
bei den jeweiligen Eingriffen ab
44 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Laut Schätzung gab es 2010 in der Bundesrepublik 350 Krankenhaushy-
gieniker, bei 2.064 Krankenhäusern, 1.237 Rehabilitationseinrichtungen
und 411 Tageskliniken [5] und einer unbekannten Zahl von Einrich-
tungen für Ambulantes Operieren sowie Dialysezentren, die Beratung
durch oder hauptamtliche Krankenhaushygieniker haben müssten [6].
Folglich kann ein Großteil der Gesundheitseinrichtungen den gesetz-
lichen Normen infolge des Personalmangels nicht nachkommen. Der
derzeit am häufigsten gesuchte Facharzt ist deshalb der Krankenhaus-
hygieniker. Eine Entspannung der Nachfrage ist auch auf Jahre hin
nicht zu erwarten [7]. Es ist auch völlig unklar, wie sich im Schadenfall
ein Mangel an Beratung auswirken könnte.
Anforderungen und Inhalte der curricularen Fortbildung
Die Teilnehmer der curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene
müssen eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt mit Patien-
tenbezug oder eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für
öffentliches Gesundheitswesen haben. Sie absolvieren insgesamt sechs
Module, die innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden sollen.
Ferner übernehmen die Teilnehmer „Krankenhaushygieniker in struk-
turierter curricularer Fortbildung“ die Aufgabe des hygienebeauftragten
Arztes in einer bettenführenden Abteilung mit 50 Prozent einer Vollzeit-
stelle für mindestens zwei Jahre.
Praktische Erfahrungen durch Praktika und Fallkonferenzen
Ferner müssen sich die Teilnehmer einen qualifizierten Supervisor
suchen, der von der Landesärztekammer anerkannt sein muss, und
praktische Erfahrungen nachweisen, die durch insgesamt 20 Fallkon-
ferenzen mit dem qualifizierten Supervisor sowie durch Hospitationen
erfolgen. Diese umfassen eine Woche in einem krankenhaushygie-
nischem Labor, zwei Wochen im öffentlichen Gesundheitsdienst und
vier Wochen in der Klinikhygiene mit Begehung, Prozessbeobachtung
und krankenhaushygienischen infektiologischen Visiten. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Teilnehmer der Weiterbildungs-
maßnahme einer Prüfung vor der Landesärztekammer unterziehen,
um die Bezeichnung „Krankenhaushygieniker“ zu erhalten.
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) [1] wird im § 23 Absatz 8 Satz 3 die
Ausstattung mit qualifiziertem Hygienefachpersonal von Krankenhäu-
sern, Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabili-
tationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und Tageskli-
niken geregelt. Jedes Bundesland hat in einer Hygieneverordnung diese
Vorgaben umgesetzt (siehe Tabelle 1).
Die Notwendigkeit der Beratung durch Krankenhaushygieniker in
den einzelnen Bundesländern beim Ambulanten Operieren und in
Tageskliniken wird unterschiedlich beurteilt. Die aktuelle Empfehlung
zum Kapazitätsumfang für die Betreuung von Krankenhäusern und
anderen medizinischen Einrichtungen durch Krankenhaushygieniker
der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
(KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) sieht die Beratung ambulanter
bzw. nicht bettenführender Einrichtungen mit mindestens einem Prä-
senztermin pro Jahr, inklusive der Durchführung von Fortbildungen für
das ärztliche und gegebenenfalls nicht-ärztliche Personal vor [2].
Geringe Ausbildungskapazitäten für Krankenhaushygieniker
Diese Festlegung geht auf eine Grundsatzempfehlung des Bundes-
gesundheitsamtes (heute RKI) aus dem Jahre 1976 zurück und wurde
in den Folgejahren immer wieder präzisiert. Es zeigte sich jedoch
schon 2009, dass der Bedarf an Krankenhaushygienikern aufgrund zu
geringer Ausbildungskapazitäten in den Folgejahren nicht zu decken
sein würde [3]. Im November 2011 erfolgte dann die Herausgabe der
strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene durch
die Bundesärztekammer. Ergänzende Rahmenbedingungen wurden im
September 2013 publiziert [4].
Man erhoffte sich durch diese Weiterbildung die Ausbildung von
ausreichend vielen Krankenhaushygienikern, um den Vorgaben des
Gesetzgebers zu entsprechen. Jedoch war die Nachfrage bislang viel zu
gering, so dass die Übergangsfrist um drei Jahre auf den 31. Dezember
2019 verlängert werden musste. Jedoch wurde diese Verlängerung nicht
in allen Medizinhygieneverordnungen der Länder sofort umgesetzt.
Hygiene
Erfahrungsbericht: Curriculare Weiterbildung KrankenhaushygieneWarum absolviert ein niedergelassener Chirurg eine zeit- und kostenintensive Weiterbildung, obwohl die Behör-
den die gesetzlichen Vorgaben im ambulanten Bereich in Ermangelung von Krankenhaushygienikern vermutlich
nicht einfordern werden können? Weil für Chirurgen Hygiene die Grundlage jeglicher chirurgischer Therapie ist.
Von Dr. Stefan Mann
Medizin
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 45
Eigene Erfahrungen mit der curricularen Fortbildung
Ich habe 2013 das Modul 1 (Hygienebeauftragter Arzt) am Landes-
gesundheitsamt Baden-Württemberg absolviert und entschloss mich
im Anschluss, die curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene anzu-
schließen. Als niedergelassener Gefäßchirurg in einer Gemeinschafts-
praxis absolvierte ich die Tätigkeit als hygienebeauftragter Arzt in
unserer gefäßchirurgischen Belegabteilung. Die Module 2 bis 6 müssen
nicht in chronologischer Folge absolviert werden. Das Modul 2 Kran-
kenhaushygiene absolvierte ich im Juni 2014, Modul 3 im Oktober 2015,
Modul 4 im September 2014, Modul 5 im Juni 2015 und Modul 6 im März
2015 bei der bayerischen Landesärztekammer, bzw. Modul 5 im Auftrag
der bayerischen Landesärztekammer bei der Paracelsus medizinischen
Privatuniversität Nürnberg.
Modul 2 (Organisation der Hygiene) umfasste die Erarbeitung ein-
richtungsspezifischer Präventionsstrategien und Beratung bei der
Implementierung, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, hygienische
Aspekte von Standard Operating Procedures und Standardanweisungen
zu invasiven medizinischen Maßnahmen bzw. Pflegetechniken, Kom-
munikationsstrategien, Erstellung eines Hygieneplans nach § 23 IfSG,
Begehung vor Ort (auch anlassbezogen), Auditierung unterschiedlicher
Bereiche mit Blick auf infektionspräventive Maßnahmen, Hygieneaudit
sowie hygienisch mikrobiologische Untersuchungen.
Modul 3 (Mikrobiologische Grundlagen) umfasste mikrobiologische
Diagnostik, Erfassung und Bewertung mikrobiologischer Befunde
zwecks Überwachung oder Festlegung von krankenhaushygienischen
Schutzmaßnahmen, allgemeine Aspekte zur antimikrobiellen Strategie,
Erreger von Infektionen und ihre Übertragungswege sowie Standard-
präventionsmaßnahmen für Kontaktübertragung, Tröpfcheninfektion
und airborne infection.
Modul 4 (Bauliche und technische Grundlagen) fand ich besonders
interessant, weil wir zu dieser Zeit unseren OP modernisierten. In die-
sem Modul geht es um die bauliche und technische Hygiene, mit Des-
infektion und Sterilisation, Antiseptik, Begutachtung und Beratung bei
der Beschaffung und Aufbereitung von Medizinprodukten, Materialien
und Einrichtungsgegenständen sowie hygienische Beratung bei Bau-
planung, Bauausführung und Betrieb von hygienerelevanten Gewerken,
speziell Wasser und Abwasser, Abfall, Raumluft und Klimatechnik.
Im Modul 5 (Gezielte Präventionsmaßnahmen) wurden gezielte Prä-
ventionsmaßnahmen, insbesondere zur Übertragung von multiresis-
tenten Erregern, sowie deren klinische Bedeutung unterrichtet.
Im Modul 6 (Qualitätssichernde Maßnahmen und Ausbruchs-
management) wurden die fortlaufende Analyse wissenschaftlicher
Erkenntnisse zur Infektionsprävention, internationale, bundes- und lan-
desspezifische Regelungen, Normen und Gesetze sowie die Umsetzung Ñ
Medizin
Foto
: Man
n
Dr. Stefan Mann
Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Gefäßchirurgie
Phlebologe, Endovaskularspezialist DGG
interner Auditor iQ Cert, Hygienebeauftragter Arzt
Gefäßzentrum Regensburg
Bahnhofstraße 24, 93047 Regensburg
Tel.: 0941/58547-0
www.gefaesszentrum-regensburg.de
Tabelle 1: Hygieneverordnungen nach Bundesländern: Beratung durch Krankenhaushygieniker
Tagesklinik Ambulantes Operieren
Baden-Württemberg
beratend beratend
Bayern
beratend beratend
Berlin
keine Pflicht keine Pflicht
Brandenburg
keine Pflicht keine Pflicht
Bremen
keine Pflicht keine Pflicht
Hamburg
beratend beratend
Hessen
keine Pflicht beratend
Mecklenburg-Vorpommern
beratend beratend
Niedersachsen
beratend beratend
Nordrhein-Westfalen
angemessene klinisch mikrobiologisch pharmazeutische, sowie baulich technische Beratung
Anmerkung: Es gilt die Empfehlung KRINKO „personelle organisatorische Vorraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ in aktueller Version.
Rheinland-Pfalz
beratend beratend
Anmerkung: Hygienekommission nötig in Tagesklinik
Saarland
beratend beratend
Anmerkung: Hygienekommission nötig in Tagesklinik
Sachsen
beratend beratend
Sachsen-Anhalt
beratend beratend
Anmerkung: hauptamtlich nur in Maximalversorgungs- und Schwerpunktkrankenhäusern
Schleswig-Holstein
beratend beratend
Anmerkung: hauptamtlich nur in Maximalversorgungs- und Schwerpunktkrankenhäusern
Thüringen
beratend beratend
Anmerkung: mindestens halbjährliche Begehung durch Krankenhaushygieniker
Quelle: Krankenhaushygieneverordnungen der Bundesländer [8]
46 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
dieser Erkenntnisse in klinische Strukturen und Prozesse, ebenso wie
die Überwachung nosokomialer Infektionen und von Erregern mit
besonderen Resistenzen sowie die Rückkopplung der Ergebnisse und
Analysen an die Funktionseinheiten vermittelt. Der Schwerpunkt lag
dabei auf endemisch sowie epidemisch auftretenden Infektionen und
den Schnittstellen zu den Aufsichtsbehörden. Ein Ausbruchs- und
Krisenmanagement einschließlich Moderation und Kommunikation
wurde vorgestellt, und wir erarbeiteten einrichtungsspezifische Algo-
rithmen zur Erkennung und Kontrolle von Clusterausbrüchen sowie
Ausbruchsrisiken.
Praktika und Hospitationen
Mein vierwöchiges Krankenhauspraktikum absolvierte ich im Kli-
nikum Landshut in der Abteilung Krankenhaushygiene. Der dortige
Krankenhaushygieniker gewährte mir tiefe Einblicke in die tägliche
Arbeit, aber auch in die Fragestellungen zu hygienerelevanten Themen,
die es zu beantworten gilt. Er war gleichzeitig mein Supervisor, mit
dem ich vor Ort und in Nachbesprechungen klinikrelevante Themen
besprechen konnte. Wir suchten gemeinsam 20 Themen für die Fall-
konferenzen, die ebenfalls besprochen und dokumentiert wurden.
Die Woche im mikrobiologischen Labor absolvierte ich bei Synlab
in Weiden. Die Betreuung durch die mikrobiologischen Kollegen war
hervorragend. Ich wurde in die tägliche Routinediagnostik, aber auch
spezielle mikrobiologische Fragestellungen der Krankenhaus- und
Umwelthygiene eingebunden. Mittlerweile hat sich daraus, auch für
meine tägliche Praxis, eine sehr gute Zusammenarbeit entwickelt.
Mein zweiwöchiges Praktikum im öffentlichen Gesundheitsdienst
leistete ich am Gesundheitsamt Regensburg ab. Auch hier wurde ich
sehr zuvorkommend aufgenommen und bekam einen umfassenden
Einblick in das breite Spektrum seiner Tätigkeitsfelder. Ich wurde zu
Krankenhausbegehungen, Begehungen von öffentlichen und privaten
Brunnen, Wasserwerken, Seniorenheimen und Hygieneüberprüfungen
von Küchen mitgenommen, aber auch zu Untersuchungen in Flücht-
lingsheimen, der TBC-, Impf- und Suchtberatung sowie zu Schulein-
gangsuntersuchungen. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich
bei meinen Ausbildern für die viele Zeit bedanken, die sie sich genom-
men und die vielen Fragen, die sie mir beantwortet haben und immer
noch beantworten. Als Resümee kann ich guten Gewissens sagen, dass
die gesamte Fortbildung ausgesprochen interessant war.
Allerdings hat der Besuch der sechs Module nicht nur durch die Teil-
nahmegebühren, Fahrten und mit ggf. notwendigen Übernachtungen,
Kosten verursacht, sondern natürlich auch Umsatzausfall in der Pra-
xis. Dies war auch ein hoher Kostenfaktor bei den insgesamt sieben
Wochen an Hospitationen. Da der Supervisor durch die Landesärzte-
kammer qualifiziert sein muss, ist es mittlerweile auch üblich, dass die
Kollegen für ihre Tätigkeit ebenfalls entlohnt werden wollen.
Dieses Jahr im August habe ich dann vor dem Prüfungsausschuss
der bayerischen Landesärztekammer die Prüfung absolviert, aber nicht
bestanden. Ausgerechnet Antworten auf Fragen im Bereich meiner
Facharztkompetenzen sah der Ausschuss als nicht richtig an.
Oft wurde ich gefragt, warum ich mir diese Weiterbildung antue,
obwohl es unwahrscheinlich sein dürfte, dass Behörden die gesetz-
lichen Vorgaben im ambulanten Bereich aufgrund der mangelnden
Anzahl an Krankenhaushygienikern durchsetzen werden können.
Für uns Chirurgen ist Hygiene die Basis unseres Tuns und die Grund-
lage jeglicher chirurgischer Therapie. Die per Facharztanerkennung
bereits als Krankenhaushygieniker qualifizierten Fachärzte für Mikro-
biologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie für Hygiene
und Umweltmedizin haben in ihren Ausbildungscurricula die nötigen
Qualifikationen bereits enthalten. Meiner Meinung nach können einge-
hende Kenntnisse und Erfahrungen in den Risikobereichen eines Kran-
kenhauses nur erworben werden, wenn man jahrelang dort klinisch
tätig gewesen ist. Gerade in der curricularen Fortbildung wird deshalb
ein Facharzt in einem Fachgebiet mit Patientenbezug ausdrücklich
gefordert. Wir Chirurgen haben diese Erfahrungen und Kenntnisse
durch unsere tägliche Arbeit. Wir können und müssen unser eigenes
Tun kritisch beurteilen, denn wir sind verantwortlich, wenn unsere
Patienten mit den Konsequenzen von Hygienefehlern leben müssen.
Plädoyer für mehr Chirurgen in der Krankenhaushygiene
Trotz meiner schlechten Erfahrungen in der Prüfung, gegen die ich
zunächst ein Abhilfeverfahren beantragt habe, möchte ich dem mög-
lichen Eindruck deutlich widersprechen, dass es sich nicht lohnt, eine
solche Fortbildung zu durchlaufen. Ich möchte aber auch die chirur-
gischen Berufsverbände ermutigen, über die Möglichkeit zu diskutie-
ren, die Weiterbildungsinhalte der Krankenhaushygiene in die chirur-
gische Facharztausbildung zu integrieren. Selbstverständlich sollte ein
Chirurg über die Gebäudetechnik im Operationssaal, die eingesetzten
Flächen- und Hautdesinfektionsmittel und über die Sterilität seines
Instrumentariums Bescheid wissen. Auf der Intensivstation erlernt
er die Kenntnisse der notwendigen einzuhaltenden Hygiene beim
Legen von Gefäß-, Blasenkathetern, Drainagen, Punktionen, Endosko-
pien und auch bei der künstlichen Beatmung. Die Behandlung von
Infektionen chronischer und akuter Wunden, sowie Kenntnisse der
Antibiotikatherapie sind ebenfalls längst Ausbildungsinhalte. Gezielte
Präventionsmaßnahmen mit der Überwachung von Keimresistenzen,
qualitätssichernde Maßnahmen, Grundlagen der Mikrobiologie und
die Organisation von Hygienemaßnahmen sind uns doch zunehmend
vertraut. Und wer kann denn am Besten baulich technische Anfor-
derungen an unsere Arbeitsplätze beurteilen, wenn nicht wir, die
tagtäglich in diesen Räumen arbeiten? Wir Chirurgen dürfen uns die
Kenntnisse und Erfahrungen in der Hygiene nicht nehmen lassen, sie
gehören zu unserem Selbstverständnis.
Auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben, die voraus-
sichtlich auf längere Sicht nicht eingehalten werden können, wäre es
wünschenswert, die Anzahl kompetenter Ansprechpartner zu erhöhen
und das Bewusstsein für unsere Kompetenzen in Sachen der Hygiene
zu stärken. É
Literaturliste beim Verfasser oder bei der Redaktion erhältlich.
Medizin
Ja, ich will Mitglied des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V. (BNC) werden.
Dazu beantrage ich die Mitgliedschaft in der für mich zuständigen regionalen Arbeitsgemein-schaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) und bitte Sie, dieses Schreiben an den jeweiligen Vorsitzenden weiterzuleiten.
Der Jahresbeitrag für den BNC beträgt 330 Euro. Hinzu kommt der individuell unterschiedliche Jahresbeitrag meiner ANC.
Mit meiner Mitgliedschaft unterstütze ich die gesundheitspolitischen Aktivitäten des BNC für alle niedergelassenen Chirurgen in Deutsch-land und erhalte Zugang zum exklusiven BNC-Mitgliederservice.
Beitrittscoupon
Bitte einsenden an den
oder faxen an: 04532 2687561
Titel | Name | Vorname
Straße | PLZ | Ort
Zuständiger KV-Bereich
Geburtsdatum | Telefon privat
Telefon- und Faxnummer Praxis
E-Mail-Adresse | ggf. Homepage
Ort | Datum | Unterschrift
CM
BD
86 |
Aus
gabe
4 –
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17
Berufsverband
Niedergelassener Chirurgen (BNC)
Geschäftsstelle
Dorfstraße 6 d
22941 Jersbek
48 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
inzwischen auch etabliert, der sich im allgemeinen aus fünf Schritten
zusammensetzt [1]:
Formulieren der Fragestellung in einer strukturierten Form,
Systematische Suche in elektronischen Datenbanken,
Datenextraktion und Qualitätsbewertung der identifi zierten Studien,
Synthese der Studien eines defi nierten Qualitätsniveaus,
Interpretation der Ergebnisse und Anwendung.
Dieses auch aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands
plausible Vorgehen ist durch die Publikation des Institute of Medicine
mit dem markanten Titel „Finding What Works in Health Care: Stan-
dards for Systematic Reviews“ als methodisches Fundament akzeptiert
und in tausenden wissenschaftlichen Artikeln und vermutlich mehre-
ren hundert Lehrbüchern angewendet worden [2]. Systematic Review
(im Folgenden abgekürzt mit SR) ist der Oberbegriff und bedeutet das
Vorgehen nach den obigen Schritten. In der Praxis wird durch die Vermi-
schung mit dem Begriff Metaanalyse (im Folgenden abgekürzt mit MA)
jedoch viel Verwirrung gestiftet. Darunter wird die quantitative Zusam-
1.
2.
3.
4.
5.
Entscheidungen in der medizinischen Versorgung sollten sich auf
Ergebnisse systematischer Forschung stützen, um optimalen Nutzen
diagnostischer oder therapeutischer Verfahren zu erzielen und dabei
Risiken und Schäden minimieren. Zentrale Bedeutung kommt Stu-
dien zu, welche die Auswirkung am Patienten oder auch am Gesunden
bewerten. Sie bilden heute einen immer schneller wachsenden globalen
Wissenspool, der für fast jede Fragestellung mehr als eine Studie liefert.
Das Konzept „Evidenzbasierung“
Diese Studien weltweit zu identifi zieren, daraus diejenigen oberhalb
einer Qualitätsschwelle zu bestimmen und deren Ergebnisse zu einer
Antwort zusammenzufassen, erfordert hohe Kompetenz und geeig-
nete Strukturen für die Durchführung. „Knowing what works?“ ist die
modern formulierte Frage, die durch solche Synthesen einzelner Studi-
energebnisse beantwortet wird und damit die Evidenz für die jeweilige
Intervention generiert.
Im Konzept der evidenzbasierten Medizin bzw. Gesundheitsversor-
gung wird dieser objektivierbare Anteil als externe Evidenz bezeich-
net. Dazu kommen noch zwei Komponenten hinzu: einmal
die Erfahrung des Arztes und zum zweiten die Werte des
Patienten. Diese Anteile sind sehr subjektiv und damit viel
schwieriger zu erfassen. Sie unterscheiden sich stark zwi-
schen den Fachgebieten und den verschiedenen Fragestel-
lungen. Im Folgenden liegt der Fokus auf der Evidenz aus
Studien, da es in der Hygiene vielfach um die Bewertung
von strukturellen oder prozeduralen Maßnahmen geht und
weniger um Interventionen am einzelnen Patienten.
Systematische Übersichtsarbeiten
und Metaanalysen
Zentrale Technologie zur Evidenzgenerierung und
Wissensakkumulation. Für die Wissenssynthese durch
Zusammenfassung der hochwertigen klinischen Studien
hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten ein methodischer
Apparat entwickelt und nach vielen Auseinandersetzungen
Hygiene
Evidenz aus Studien als Grundlage für informierte EntscheidungenDer Publikationsbias, die Massenproduktion von Studien, die Krise des Publikationswesens sowie Sprachbarrieren
behindern und verzerren den Wissenstransfer. Doch ein beeindruckender Schritt in die Richtung Evidenzbasierung
auf der Basis des globalen Wissens ist die neue Empfehlung zur Prävention von Gefäßkatheter-Infektionen.
Von Prof. Gerd Antes und Daniela Küllenberg de Gaudry
Medizin
Abbildung 1: Wissensprozess vom Patienten zum Patienten
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 49
menfassung der Ergebnisse der einzelnen Studien beschrieben. Ein SR
kann, muss jedoch nicht unbedingt eine MA enthalten. Manchmal sind
die Ergebnisse aus den einzelnen Studien so heterogen erzeugt worden,
dass man besser auf die quantitative Synthese verzichtet und es bei
einer qualitativen Darstellung belässt.
Über die Jahre hat sich eine nur schwer zu überschauende Menge
an unterstützendem Material für die Durchführung von SRs entwickelt.
Methodische Artikel, Leitlinien, Checklisten und Manuale in Englisch
oder landessprachlichen Übersetzungen, die durch die dynamische
Entwicklung immer wieder aktualisiert werden müssen, erschweren
die Orientierung. Ratsam ist dafür die Unterstützung durch Organisa-
tionen wie Cochrane mit den angebotenen Workshops, durch andere
Beratungsfunktionen sowie durch die Trainingsmaterialien. Für den
Einstieg gibt es eine Reihe von Lehrbüchern zur Methodik von SRs und
MAs wie zum Beispiel Kunz et al. [1].
Die Entwicklung der Cochrane Collaboration
Die Cochrane Collaboration ist aus der inzwischen fast fünfzigjäh-
rigen Geschichte der SRs nicht wegzudenken (www.cochrane.org). Es
begann 1972 mit Archie Cochranes grundlegendem Buch, in dem er
die Aufarbeitung der gesamten Medizin durch vergleichende randomi-
sierte Studien (im Folgenden abgekürzt mit RCT) forderte [3]. Daraus
entstand eine zwei Jahrzehnte währende Phase methodischer Arbeit,
in der die Grundlagen für die Durchführung von SRs entwickelt und
international disseminiert wurden. Der medizinische Schwerpunkt
lag in der Geburtshilfe und in der Kinderheilkunde, was die Wahl des
Logos von Cochrane erklärt (MA zur Kortikosteroidgabe bei drohender
Frühgeburtlichkeit [4]).
Diese Entwicklung führte zur institutionellen Verankerung, zuerst
1992 durch das UK Cochrane Zentrum und dann unmittelbar darauf im
Jahr 1993 durch die Internationalisierung zur Cochrane Collaboration.
Heute ist die internationale Cochrane Collaboration eine gemeinnützige
Stiftung. Besonders bemerkenswert sind die rigiden Regeln bezüglich
des Umgangs mit Interessenkonflikten. Durch sie soll erreicht werden,
dass die Produktion von SRs so neutral wie möglich erfolgt und keines-
falls durch Autoren unter Einfluss von Herstellern belastet wird [5].
Cochrane ist ein globales Netzwerk, in dem gegenwärtig über 37.000
Autoren registriert sind. Strukturell ist Cochrane in sogenannten Enti-
ties organisiert, von denen Cochrane Zentren als nationale Repräsen-
tanz am sichtbarsten sind (aktuell in 52 Ländern). Für die inhaltliche
Arbeit, also die Review-Erstellung und -Aktualisierung, sind die über 50
international verteilten Review-Gruppen verantwortlich. Sie lassen sich
knapp beschreiben als themenspezifische elektronische Zeitschriften
ausschließlich für SRs.
Um Doppelarbeit auszuschließen, werden Arbeiten erst nach erfolg-
reicher Titelregistrierung begonnen. Es folgen zwei Produktionsschritte:
das Protokoll und abschließend der endgültige SR. Diesen Produktions-
prozess gibt es nur bei Cochrane, und er ist ein Faktor, um die weiter
unten beschriebenen Verwerfungen im Publikationsprozess zu vermei-
den oder zumindest zu reduzieren.
Die Cochrane Library
Das Produkt dieser Arbeiten ist die Cochrane Library (www.cochrane-
library.com), in der sich als wichtigster Bestandteil die Cochrane SRs
befinden (aktuell 2.572 Protokolle und 7.415 abgeschlossene SR [6]). Die
Cochrane Library hat einen Impact Factor (für 2016: IF=6.264 [6]) und
enthält neben den SRs weitere wichtige Bestandteile, wie methodische
Beiträge zur Entwicklung der Wissensakkumulation in der Medizin
und die Datenbank Cochrane Central Register of Controlled Trials
(CENTRAL). Dort sind aktuell 1,087 Millionen kontrollierte Studien ent-
halten. Das ist beträchtlich mehr als die im Medline identifizierbaren
RCTs (weitere Information zu CENTRAL finden Sie unter http://bit.ly/
2cVlopx) [7]. Beides hat zum Ansehen von Cochrane beigetragen und
neben der Mitarbeit in Fachgesellschaften, Leitliniengruppen und
anderen evidenzproduzierenden Gruppen auch zu einem Sitz in der
World Health Assembly geführt.
Erkenntnisse aus Daten von Patienten für Patienten
Der Erkenntnisgewinn aus Studien und die Anwendung dieses Wis-
sens bilden ein permanentes Wechselspiel zwischen Patienten in ihrer
Doppelrolle als Studienteilnehmer und als hilfsbedürftige Kranke. Auch
wenn das Wissen aus Studien stammt, so ist die Informationseinheit in
jedem Fall der einzelne Studienteilnehmer. Tatsächlich ist es also ein
Wissensprozess vom Patienten zum Patienten (siehe Abb. 1). Dabei gibt
es vier unterschiedliche Wege zu den Studienergebnissen:
Die klassische Nutzung von summarischen Studienergebnissen
(gewichtete Mittelwertsbildung) zur Wirksamkeit aus wissenschaft-
lichen Publikationen.
Der Rückweg zu den Ergebnissen einzelner Patienten (Original-
daten aus Studien) und anschließende einheitliche, gemeinsame
Gesamtanalyse aller Patientendaten, als ob sie an einer einzigen
1.
2.
Ñ
Medizin
Foto
: Ant
es
Dr. Gerd Antes
Co-Direktor
Cochrane Deutschland
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 153, 79110 Freiburg
Tel.: 0761 203-6706
www.cochrane.de
Foto
: Kül
lenb
erg
de G
audr
y
Dr. rer. nat. Daniela Küllenberg de Gaudry
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Cochrane Deutschland
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Straße 153, 79110 Freiburg
Tel.: 0761 203-97641
www.cochrane.de
50 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Studie teilgenommen hätten (sogenannte Individual Patient Data
Analysis = IPD).
Nutzung der Originaldaten aus der Studie, hier aber Zugang über die
Zulassungsbehörden; notwendigerweise Einschränkung auf Arznei-
mittelstudien.
Vollständige Nutzung der Studienreports bei den Zulassungsbehör-
den; Einschränkung auf Arzneimittelstudien.
Die einzelnen Pfade haben sehr unterschiedlichen Nutzen und
Beschränkungen. Die klassische Nutzung von summarischen Studien-
ergebnisse (1) ist der kosteneffi ziente Weg der literaturbasierten SRs, wie
er für fast alle Cochrane Reviews durchgeführt wird. Die IPD-Analyse
(2) ist um ein Mehrfaches aufwendiger als (1), erlaubt jedoch genauere
3.
4.
Bewertungen. Die Nutzung der Originaldaten über Zulassungsbehörde
(3) wäre der optimale Weg für Arzneimittel, ist jedoch durch den Wider-
stand einzelner Firmen, die das Recht auf die Daten bestreiten, schwie-
rig. Die vollständige Nutzung von Studienreports (4) beschränkt sich
ebenfalls auf Arzneimittelstudien und bietet hierzu eine Vollständigkeit
an, die über den literaturbasierten Weg (1) nie zu erreichen ist.
Hindernisse und Barrieren im Wissensprozess
Wissen und Entscheidungsgrundlagen systematisch aus hochwer-
tigen Studien zu generieren und anzuwenden, erscheint ein so über-
zeugendes und zwingendes Konzept zu sein, dass kaum vorstellbar
ist, dass es nicht selbstverständlich realisiert wird. Die Wirklichkeit ist
jedoch weit davon entfernt (siehe Abb. 2). Von den Defi ziten und Fehl-
entwicklungen seien hier vier erwähnt, die
besonders negative Auswirkungen haben
(weitere Details unter Antes et al. 2014 [8]):
Medizin
Abbildung 2: Defi zite und Fehlentwicklungen im Wissensprozess
50 Organ des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) und des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)
Auch heute noch erreichen die Ergeb-
nisse von ziemlich genau 50 Prozent aller
begonnenen Studien nie die Öffentlich-
keit und sind damit nicht nutzbar. Die
Folge ist ein massiver Publikationsbias
und damit eine über alle Anwendungs-
gebiete hinweg chronisch überoptimis-
tisch verzerrte Wissensbasis [4, 9–11].
Das in sich stimmige Prinzip des SR als
zentrales Werkzeug der Wissensakku-
mulation hat in den letzten Jahren zu
einer Massenproduktion von überfl üssi-
gen, fehlleitenden und interessenkon-
fl iktbeladenen SRs geführt, sodass es zu
vielen Fragen mehr als einen SR gibt und
der Nutzer zur eigenen Bewertung und
Auswahl gezwungen wird [12].
Die systematische Wissensakkumulation
wird massiv belastet und verzerrt durch
die Krise des Publikationswesens. Ein
Aspekt beruht auch hier auf der Perver-
tierung einer sehr positiven Entwicklung,
der Verschiebung hin zu freiem Zugang
zu Studienergebnissen (Open Access).
Die damit verbundenen Autorenge-
bühren haben zu einer großen Anzahl
betrügerischer Zeitschriften (Predatory
Journals) geführt, die teils mit kriminel-
ler Energie Artikel unter Vortäuschung
von Peer Review und anderer Qualitäts-
merkmale publizieren [13, 14].
Ein weiteres Hindernis für den Wissens-
transfer stellt die Sprachbarriere zwi-
schen den englisch- und nicht-englisch-
1.
2.
3.
4.
Heft 86 | Jahrgang 15 | Ausgabe 4 – November 2017 | www.bncev.de | www.operieren.de 51
sprachigen Ländern dar (nur sechs Prozent der Weltbevölkerung
spricht Englisch als Muttersprache [15]). Heute findet die Wissens-
kommunikation fast ausschließlich in englischsprachigen Zeit-
schriften in englischsprachigen Ländern statt (http://bit.ly/2ziKlVR).
Dieses Wissen in lokalen Sprachen für die Anwendung bereitzustellen
und aktuell zu halten, wird fast nirgendwo in den nicht-englischspra-
chigen 94 Prozent der Welt geleistet, sodass für den größten Teil der
Welt eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erschwert ist [16].
Einige dieser Fehlentwicklungen (2 und 3) sind neu, die Nichtpubli-
kation seit über dreißig Jahren bekannt, die Sprachbarriere alt, aber erst
seit Kurzem in ihren Auswirkungen erkannt. Versuche, die Ursachen zu
beseitigen oder die Auswirkungen zu kontrollieren, gibt es viele, jedoch
weitgehend ohne große Erfolge. SRs spielen dabei eine zentrale Rolle:
Einmal sind sie Opfer durch die verzerrte Datenbasis. Anderseits stam-
men die Erkenntnisse zu den Punkten 1 bis 4 aus der Entwicklung von
SRs und deren Methoden.
Wissensprozess in der Hygiene am Beispiel Gefäßkatheter
Wissensakkumulation und systematische Anwendung in der Praxis
sind akzeptiert und als Prinzip etabliert. Die beschriebenen Barrieren,
finanzielle Unterausstattung und Ressourcenmangel führen jedoch
zu einem sehr diffusen Bild bei der Umsetzung. SRs als methodischer
Kern für HTA-Reports (Health Technology Assessment), klinische Leit-
linien sowie Patienteninformationen (siehe Abb. 2) werden auf sehr
unterschiedlichem Niveau realisiert. Das gilt für die gesamte Medizin,
so auch für die Hygiene, wie sich an der in diesem Jahr publizierten
Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern
ausgehen, erkennen lässt (http://bit.ly/2zeA8tv).
Beispiele der oben dargestellten Strukturen des Wissenstransfers
lassen sich an Teil 1 (Nicht getunnelte zentralvenöse Katheter) abbilden
[17]: (a) Die Stufen der Evidenz werden in der Einleitung vor den Emp-
fehlungen gezeigt [17]; (b) Von den 516 aufgelisteten Literaturzitaten
sind 23 deutschsprachig, vor allem Kommissionsberichte oder Gesetzes-
texte. Der Wissenschaftsbeitrag ist somit fast vollständig in Englisch [17];
und (c) Die Literaturliste zeigt deutsche Hygienewissenschaftler und
bestätigt damit die Publikation von deutscher Forschung in englischer
Sprache [17].
Resümee: Beeindruckender Schritt zur Evidenzbasierung
Als Resumee lässt sich festhalten, dass mit dieser neuen Empfeh-
lung ein beeindruckender Schritt in die Richtung Evidenzbasierung
auf der Basis des globalen Wissens geleistet wurde. SRs und englisch-
sprachige Literatur wurden in breitem Umfang zugrundegelegt und die
Aktualisierung wird thematisiert. Kritische Punkte bleiben eine feh-
lende explizite Methodenbeschreibung und insbesondere der Umgang
mit neuem Wissen in der Zeit bis zur nächsten Aktualisierung. Diese
Herausforderungen sind nicht zuletzt auch eine Frage der Ressourcen
und lassen sich relativ leicht bearbeiten, da die eingeschlagene Rich-
tung stimmt. É
Literatur
1. Kunz R, Khan KS, Kleijnen J, Antes G.: Systematische Übersichtsarbeiten und Meta- Analysen: Einführung in Instrumente der evidenzbasierten Medizin für Ärzte, klinische Forscher und Experten im Gesundheitswesen: Verlag Hans Huber; 2009.
2. Institute of Medicine: Finding What Works in Health Care: Standards for Systematic Reviews. Eden J, Levit L, Berg A, Morton S, editors. Washington, DC: The National Academies Press; 2011
3. Cochrane AL: Effectiveness & Efficiency: Random Reflections on Health Services. Royal Society of Medicine Press Ltd; 1972.
4. Roberts D, Brown J, Medley N, Dalziel SR.: Antenatal corticosteroids for accelerating fetal lung maturation for women at risk of preterm birth. The Cochrane database of systematic reviews. 2017.
5. Cochrane [cited 2017 03.11. 2017]. Available from: www.cochrane.org.6. Cochrane Database of Systematic Reviews [cited 2017 03.11. 2017]. Available from:
www.cochranelibrary.com/cochrane-database-of-systematic-reviews/index.html.7. Cochrane Central Register of Controlled Trials (CENTRAL) [cited 2017 03.11.2017].
Available from: www.cochranelibrary.com/about/central-landing-page.html.8. Antes G, Blümle A, Lang, B: Medizinisches Wissen – Entstehung, Aufbereitung, Nutzung.
In: Rebscher H KS, eds., editor. Wissensmanagement in Gesundheitssystemen. Heidelberg: medhochzwei Verlag GmbH; 2014.
9. Scherer RW, Langenberg P, von Elm E: Full publication of results initially presented in abstracts. Cochrane Database of Systematic Reviews [Internet]. 2007.
10. Schmucker C, Schell LK, Portalupi S, Oeller P, Cabrera L, Bassler D, et al.: Extent of Non-Publication in Cohorts of Studies Approved by Research Ethics Committees or Included in Trial Registries. PloS one. 2014; 9 (12).
11. Antes G, Dreier G, Hasselblatt H, Blümle A, Schumacher M.: Register für klinische Studien. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. 2009; 52 (4).
12. Ioannidis JP: The Mass Production of Redundant, Misleading, and Conflicted Systematic Reviews and Meta-analyses. The Milbank quarterly. 2016; 94 (3).
13. Beall J: Predatory journals: Ban predators from the scientific record. Nature. 2016; 534 (7607).
14. Beall J: What I learned from predatory publishers. Biochemia Medica. 2017; 27 (2).15. Parkwall M. The World’s 100 Largest Languages in 2007. Sweden, 2007.16. Antes G. Englisch? We need to make evidence usage in all languages an everyday reality.
23rd Cochrane Colloqium Vienna, Austria, 2015.17. Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen : Teil 1 - Nichtgetunnelte
zentralvenöse Katheter. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infek-tionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt. 2017; 60 (2).
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