BASIS-WEITERBILDUNG KODIERFACHKRAFT IM DRG-S · Ulcus pepticum jejuni . Bei den Schlüsselnummern...
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Kodierfachkraft im DRG-System
Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbRPD Dr. med. Dominik Franz Andreas [email protected] [email protected]ße 11 48149 MünsterTel.: 0251-149 824 10 www.dasgesundheitswesen.de
BASIS-WEITERBILDUNGKODIERFACHKRAFT IM DRG-SYSTEM
Kodierfachkraft im DRG-System
Tag 2: Organisatorischer Ablauf
• Spezielle Kodierrichtlinien Teil I– Neubildungen– Psychische und Verhaltensstörungen– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten– Krankheiten des Verdauungssystems– Verletzungen und Vergiftungen
• Praxisbeispiele
2
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Primärtumor = Hauptdiagnose
• Jede Aufnahme zur Diagnostik, Therapie, Folgebehandlung (Folge-OP, Radiatio, Chemotherapie, Staging, Restaging) bisBehandlung endgültig abgeschlossen ist
• Aufnahme zur systemischen Chemotherapie bzw. „systemischen“ Strahlentherapie auch wenn Primärtumor bereits operativ entfernt wurde
– Chemotherapie nach R0-Resektion eines soliden Tumors– Konsolidierungschemotherapie bei ALL in kompletter Remission
• Rezidiv wird wie ein Primärtumor kodiert
0201j
Kodierfachkraft im DRG-System
Metastase = Hauptdiagnose
• Aufnahme (ausschließlich) zur lokalen Behandlung von Metastasen– Aufnahme zur lokalen Chemotherapie– Radiatio einer Wirbelkörpermetastase– Operative Resektion einer Lebermetastase
Primärtumor ist (selbst Jahre nach der Resektion) als Nebendiagnose anzugeben
0201j
Kodierfachkraft im DRG-System
6
Quelle: http://www.dkgev.de/media/file/24341.Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem._%C2%A7_17c_Abs._3__KHG.pdf.
Kodierfachkraft im DRG-System
Auswahl & Reihenfolge der Kodes (III)
• Bei Aufnahme sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen (Ausnahme: systemische Chemotherapie!), erfüllen zwei Diagnosen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose
• Der behandelnde Arzt wählt die Diagnose als Hauptdiagnose, die diemeisten Ressourcen verbraucht hat
0201j
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Auswahl & Reihenfolge der Kodes (VI)Kodierung von Symptomen
• Symptom = Hauptdiagnose, wenn ausschließlich das Symptom behandelt wird– Krampfanfall bei Gehirntumor– Luftnot bei Bronchial-Ca– Malignom wird dann als Nebendiagnose kodiert
• Ist die Grundkrankheit bekannt bzw. wird diagnostiziert und behandelt, so kann das Symptom zusätzlich kodiert werden, wenn die Voraussetzungen für Nebendiagnosen erfüllt sind!
0201jD003i
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Malignom in der Eigenanamnese
• Besonderheiten der Kodegruppe Z85.- BNB in der Eigenanamnese– Verwendung nur nach Abschluss der Tumorbehandlung im Sinne einer
Heilung (klinische Beurteilung)– Verwendung ausschließlich als Nebendiagnose– Wird (auch nach jahrelanger Therapiefreiheit) ein Tumor/Metastase
diagnostiziert, so wird der Primärtumor/die Metastase als HD kodiert und kein Kode der Gruppe Z85.- verwendet
• Beispiel: Leukämie-Restaging nach Abschluss der Chemotherapie. Patient ist nach klinischer Beurteilung tumorfrei (geheilt)– HD Z08.2 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen BNB– ND Z85.6 Leukämie in der Eigenanamnese
Kodierfachkraft im DRG-System
Aktualisierung seit der FPV 2008 – Komplikation (§2 Abs. 3)
Eine Zusammenfassung (…) wird nicht vorgenommen bei
unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien &
Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen.
Kodierfachkraft im DRG-System
Lymphangiosis carcinomatosa
• Lymphangiosis carcinomatosa wird wie eine Metastasierung kodiert:
– C78.2 Sekundäre BNB der Pleura– C78.6 Sekundäre BNB Retroperitoneum und Peritoneum– C79.3 Sekundäre BNB des Gehirns und der Hirnhäute – C79.83 Sekundäre BNB des Perikards
• C78.2, C78.6 und C79.83 gilt nicht für Lymphome/Leukämien
0214d
Kodierfachkraft im DRG-System
Lymphom
• „Extranodale“ Lymphommanifestationen (z. B. MALT-Lymphom des Magens) werden mit ICD-Kodes aus C81-C88 kodiert
• Unabhängig von der Anzahl der betroffenen Manifestationen, werden Lymphome nicht als metastatisich betrachtet
• Ausnahmen: – C79.3 Sekundäre BNB Gehirn & Hirnhäute (Meningeosis bei Lymphomen / Leukämien)– C79.5 Sekundäre BNB Knochen & Knochenmark (C81-C88)
0215h
Kodierfachkraft im DRG-System
Remissionsstatus: Vorgaben der Kodierrichtlinien
• .-0 ist zuzuweisen:– Erstdiagnose der Erkrankung– wenn keine Remission vorliegt– wenn der Remissionsstatus unbekannt ist– wenn trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung weiterhin existiert (partielle
Remisssion)
• .-1 ist zuzuweisen:– Wenn eine komplette Remission vorliegt, d. h. keine Anzeichen der Symptome eines Malignoms
nachweisbar sind
• Für Leukämien, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist zusätzlich
C95.8! Zu kodieren
0208c
Kodierfachkraft im DRG-System
Was bedeutet das konkret für die CLL?
• Empfehlung des Kodierleitfadens / der Fachgesellschaft: Anwendung von Kriterien der int. Literatur• bei kompletter Remission kann die Krankheit mit sehr spezifischen Methoden weiterhin
nachzuweisen sein und weitere Therapie stattfinden• .1 komplette Remission ist zuzuweisen:
(Cheson, NCI Guidelines, Am J Hemat 1988)– kein Lymphknotenbefall, keine Organmanifestation– Neutrophile Granulozyten > 1,5/nl– Lymphozyten < 4/nl– Hb > 11g/dl (ohne Transfusionen)– < 30% Lymphozyten im Knochenmark
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2018
Kodierfachkraft im DRG-System
Mehrfachtumoren an einer Lokalisation im OPSEin Patient wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzell-karzinom der Nase, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.
Hauptdiagnose: C44.3 Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierendNebendiagnose(n): C44.2 Basalzellkarzinom, Ohr
C44.6 Basalzellkarzinom, UnterarmC97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren LokalisationenL57.0 Keratosis solaris
Prozeduren: 5-212.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase5-181.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres5-894.08 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm
5-919.0 Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung, 3-5 Tumoren
5-894.0a dto., Rücken5-894.0f dto., Unterschenkel
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P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren
Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben, wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden.
• Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
• Applikation von Medikamenten und Nahrung (8-01)• Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1-844)• Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax, Pleurahöhle
(8-152.1)• Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle,
Aszitespunktion (1-853.2)• Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8-153)• Spülung (Lavage) (8-17)• Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne
Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde (8-192)
• Lagerungsbehandlung (8-390)• Frührehabilitative Komplexbehandlung (8-55)• Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen (8-56)• Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch
fokussierten Ultraschall (8-63 bis 8-66, außer 8-630.3)• Offenhalten der oberen Atemwege (8-700)• Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8-720)• Schmerztherapie (8-91)• Patientenmonitoring (8-92 bis 8-93)• Phoniatrische und pädaudiologische Komplexbehandlung (9-31)• Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie (9-40,
außer 9-403)
Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind:
Kodierfachkraft im DRG-System19
Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren.
• Applikation von Medikamenten (6-00) • Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über
Maske oder Tubus (8 71)• Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat
und Thrombozytenkonzentrat (8 800)
• Transfusion von Leukozyten (8 802)• Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und
Infusion von Volumenersatzmitteln (8 81)
Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt als Summe zu kodieren sind:
P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren
Kodierfachkraft im DRG-System20
Der OPS sieht für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links, B=beidseitig) verpflichtend vor. Wenn eine Prozedur in einer Sitzung beidseitig durchgeführt wird, ist diese demnach mit dem Zusatzkennzeichen „B“ zu versehen. Anderenfalls wird die jeweilige Seite (R, L) angegeben.
Prozeduren mit Seitenlokalisationspflicht – Beispiel aus der Gefäßchirurgie
P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren
Kodierfachkraft im DRG-System
Sonderfälle Aszites, Pleuraerguss
Maligner Pleuraerguss
Sek. bösartige Neubildung Pleura C78.2 †
Pleuraerguss bei a. k. K. J91*
Aszites
Sek. bösartige Neubildung Retroperitoneum C78.6
Aszites R18
Kodierfachkraft im DRG-System
Schmerzkodierung
• Schmerz ist in der Regel ein Symptom einer bekannten Grunderkrankung und wird nicht kodiert (gilt auch für den Tumorschmerz) – außer:– Aufnahme speziell zur Schmerzbehandlung, so ist der Kode für die Lokalisation des
Schmerzes die Hauptdiagnose– Die unspezifischen Schmerz-Kodes sind nur zu verwenden, wenn die Schmerzursache
unbekannt ist.• R52.0 Akuter Schmerz• R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz• R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz
1806g
Kodierfachkraft im DRG-System
Onkologie – Tumorschmerz
Eine Patientin mit Z.n. operativ entfernten Mammakarzinom und Knochenmetastasen der Wirbelsäule wird speziell zur Schmerztherapie aufgenommen. Es werden ausschließlich die Schmerzen behandelt!
DRG I42Z Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
DKR 1806g
HD M54.5 Kreuzschmerz
PR 8-918.1 Multimodale Schmerztherapie: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
ND C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
C50.4 Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse
Kodierfachkraft im DRG-System26
Ulcera oberer GI-TraktK25.- Ulcus ventriculiK26.- Ulcus duodeniK27.- Ulcus pepticum, Lokalisation nicht näher bezeichnetK28.- Ulcus pepticum jejuni
Bei den Schlüsselnummern K25-K28 sind die folgenden vierten Stellen zu benutzen:
.0 Akut, mit Blutung
.1 Akut, mit Perforation
.2 Akut, mit Blutung und Perforation
.3 Akut, ohne Blutung oder Perforation
.4 Chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Blutung
.5 Chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Perforation
.6 Chronisch oder nicht näher bezeichnet, mit Blutung und Perforation
.7 Chronisch, ohne Blutung oder Perforation
.9 Weder als akut noch als chronisch bezeichnet, ohne Blutung oder Perforation
Kodierfachkraft im DRG-System27
Obere GI-Blutung
• Unterschiedliche ICD-Kodes– ICD-Kodes mit Blutung
• K25.0 Ulcus ventriculi, akut, mit Blutung
– Steht kein spezieller Blutungskode zur Verfügung wird zusätzlich ein Kode aus K92.- kodiert.
• K92.2 GI-Blutung, nicht näher bezeichnet
• Aufnahme zur Abklärung obere GI-Blutung. Wird im Rahmen der stationären Behandlung die Ursache der GI-Blutung gefunden, wird „mit Blutung“ kodiert auch wenn während der Untersuchung keine Blutung gefunden wurde.
1105d
Kodierfachkraft im DRG-System
Beispiel: Obere GI-Blutung
Patient mit unklarer oberer GI-Blutung. Gastroskopie ergibt als Blutungsursache ein akutes Ulcus duodeni. Zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Blutungszeichen
HD: K26.0 Ulcus duodeni, akut, mit Blutung
28
1105d
Kodierfachkraft im DRG-System29
Beispiel: Obere GI-Blutung durch Refluxösophagitis
Patient mit unklarer oberer GI-Blutung. Gastroskopie ergibt als Blutungsursache eine schwere Refluxösophagitis. Zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Blutungszeichen
HD: K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis
ND: K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus (Ösophagusblutung o. n. A.)
1105d
Kodierfachkraft im DRG-System
Besonderheit peranale Blutung
Peranale Blutung. Blutungsquelle kann nicht bestimmt werden, so wird kodiert:
– K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnetDer Kode K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums ist hierbei nicht zu kodieren
30
1105d
Kodierfachkraft im DRG-System
Mehrzeitige endoskopische Blutstillung
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DRG Text seit 2018
G48AKoloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung,mit schwerer Darminfektion oder bei Zustand nach Organtransplantation
G48BKoloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre oder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach Organtransplantation
Was bedeutet mehrzeitig?
Kodierfachkraft im DRG-System
P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren
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Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphasedurchgeführt wurden.
K55.22Angiodysplasie des Kolons: Mit Blutung
K55.22Angiodysplasie des Kolons: Mit Blutung
5-452.x2Lokale Exzision Dickdarm:
Thermokoagulation
K55.22Angiodysplasie des Kolons: Mit Blutung
5-452.x2Lokale Exzision Dickdarm:
Thermokoagulation
G67B
G67B
G48B5-452.x2
Lokale Exzision Dickdarm: Thermokoagulation
• Mehrzeitige Prozeduren wirken oftmals Erlös steigernd bei der G-DRG-Gruppierung
• Daher immer auf korrekte OPS-Datumsangaben achten
Kodierfachkraft im DRG-System
Pankreatitis K85.-
Idio-pathisch
Alkohol-bedingt sonstigebiliär Medikamen-
tenbedingt n.n.bez.
K85.0- K85.2- K85.8-K85.1- K85.3- K85.9-.
Organkomplikation? 6. Stelle OPS-Kode
Mit Organkomplikation 1
Ohne Organkomplikation 0
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Kodierfachkraft im DRG-System
Entzündliche Lebererkrankungen
Virushepatitiden
akut chronisch
B18.-
n.n.bez.
B19.-
Hepatitis B
B16.-
Sonst.Hepatitis
B17.-
Hepatitis A
B15.-
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Kodierfachkraft im DRG-System
Wie würden Sie kodieren?
Plötzliche Hämatemesis und Schwindelsymptomatik. Hb-Wert in der Notaufnahme 10,8 g/dl. In der Vorgeschichte sei bei gastralem Ulcus eine Bilroth-OP vor ca. 20 Jahren erfolgt, seitdem beschwerdefrei. Vor 2 Wochen nach zahnärztlicher Behandlung Einnahme von Ibuprofen, danach Magenkrämpfe (ähnlich wie vor 20 Jahren). Danach wurde das Ibuprofen abgesetzt und es traten keine weiteren Beschwerden auf.
ÖGD in der Notaufnahme: Forrest IIa-Situation bei Ulkus ventriculi. Versorgung mit 3 Hämoclips sowie Unterspritzen mit insges. 9 ml Suprarenin (verd. 1:10000) bei hohem Rezidivblutungsrisiko. Refluxösophagitis im GÖ-Übergang. Soweit beurteilbar, kein Hinweis auf Vor-OP des Magens.
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Kodierfachkraft im DRG-System
Kreuz-Kode (†) Stern-Kode (*)
Primärkode
Kann alleine stehen(ohne Sekundärkode)
Sekundärkode
Kann nur zusammenmit Primärkode stehen
Primär- und Sekundärkodes:
Kodierfachkraft im DRG-System
E10.- Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-Diabetes]
E11.- Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-2-Diabetes]
E12.- Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung [Malnutrition]
E13.- Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus
E14.- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus
Ätiologie Basiskode Ätiologie Erweiterung.0 Mit Koma
.1 Mit Ketoazidose
.2 Mit Nierenkomplikationen
.3 Mit Augenkomplikationen
.4 Mit neurologischen Komplikationen
.5 Mit peripheren vask. Kompl.
.6 Mit sonstigen näher bez. Kompl.
.7 Mit multiplen Komplikationen
.8 Mit n.n.bez. Komplikationen
.9 Ohne Komplikationen
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Kodierung Diabetes mellitus
Kodierfachkraft im DRG-System
Dreistufige Kodierung des Diabetes
1. – 3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle
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Kodierfachkraft im DRG-System
Kodierung Diabetes mellitus
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Diabetische Nephropathie ( N08.3* )Intrakapilläre Glomerulonephrose ( N08.3* )Kimmelstiel-Wilson-Syndrom ( N08.3* )Katarakt ( H28.0* )Retinopathie ( H36.0* )Amyotrophie ( G73.0* )autonome Neuropathie ( G99.0* )autonome Polyneuropathie ( G99.0* )Mononeuropathie ( G59.0* )Polyneuropathie ( G63.2* )periphere Angiopathie ( I79.2* )Diabetische Arthropathie ( M14.2* )Neuropathische diabetische Arthropathie ( M14.6* )
Manifestation
Kodierfachkraft im DRG-System
Diabetes mellitus seit 2008
• Festlegung kann häufig erst bei Entlassung getroffen werden
• Problem: hausinterne Verlegungen
Kodierung abhängig davon, ob Diabetes Haupt- oder Nebendiagnose ist!
43
Kodierfachkraft im DRG-System
Kodierung Diabetes mellitusBeispiel Gefäßkomplikationen bei Diabetes mellitus Typ 2
E11.-
DM Hauptdiagnose DM Nebendiagnose
Aufnahme zur Behandlung der
Komplikation
Aufnahme zur Behandlung des
Diabetes
E11.5- (†)I79.2 (*)
Ressourcen-verbrauch durch
Komplikation
kein Ressourcen-verbrauch durch
Komplikation
E11.6- (†)I79.2 (*) E11.6- (†) E11.5- (†)
I79.2 (*) E11.5- (†)
Ressourcen-verbrauch durch
Komplikation
kein Ressourcen-verbrauch durch
Komplikation
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Kodierfachkraft im DRG-System
Was tun bei mehreren Komplikationen?
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Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multipleKomplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass dieBehandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle „.7“zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben,sofern diese der Nebendiagnosendefinition entsprechen.
Kodierfachkraft im DRG-System
Auch hier gibt es wieder Ausnahmen
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Sofern Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und dieBehandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelleentsprechend dieser Manifestation, zu kodieren gefolgt vom entsprechenden Kode fürdiese Manifestation. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben,sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen.
Kodierfachkraft im DRG-System
E11.6 ff. vs. E11.7 ff.
48
Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen
einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage statio-när aufgenommen. Anamne-stisch ist als einzige Kompli-kation eine diabetische Reti-nopathie bekannt, die keinen
Behandlungsaufwand zur Folge hat.
Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen
einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage stationär
aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige
Komplikation eine diabetische Nephropathie, die ebenfalls
behandelt wird.
Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen
Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitä-tenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird
wegen einer schweren Entglei-sung der Stoffwechsellage
aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls
behandelt.
HD: E10.61
ND: keine
HD: E10.61†
ND: N08.3*
HD: E10.73†
ND: I79.2*, H36.0*, N08.3*
DKR 0401: Beispiel 2
DKR 0401: Beispiel 3
DKR 0401: Beispiel 4
Kodierfachkraft im DRG-System
Inkongruenz eine/multiple Komplikationen bei Aufnahme mit entgleistem Diabetes
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Eine KomplikationKeine Komplikation Mehrere Komplikationen
HD: E10.91
HD: E10.61(†)
HD: E10.73(†)
Aufnahme mit entgleister Stoffwechsellage zur Behandlung des Diabetes mellitus
Kodierfachkraft im DRG-System
So sieht es die SEG IV
• Ein Diabetes mellitus gilt dann als entgleist, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
– Rezidivierende (an mehreren Tagen) Hypoglykämien unter 50 mg/dl mit Symptomen mit mindestens dreimal täglichen BZ-Kontrollen und Therapieanpassung
– Stark schwankende BZ-Werte (Unterschied mindestens 100 mg/dl) mit mindestens dreimal täglichen BZ-Kontrollen und Therapieanpassung
– Deutlich erhöhtes HbA1c (größer als 10 %) als Parameter der Stoffwechselsituation während der letzten drei Monate mit entsprechender therapeutischer Würdigung während des stationären Aufenthaltes (mindestens dreimal tägliche Kontrolle und Therapieanpassung)
– Mindestens dreimal Werte > 300 mg/dl mit mehrfacher Therapieanpassung– Bei Werten unter 300 mg/dl: aufwändiges Management mit an mehreren
Tagen mehr als dreimal tgl. Kontrollen und dokumentiertem Nachspritzen von Altinsulin oder kurzwirksamen Insulinanaloga.
• Diese Empfehlung gilt nicht beim Therapiemanagement nach dem Basis-Bolus-Prinzip.
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Kodierfachkraft im DRG-System
Differenziertere Kodierung des Diabetischen Fußes
Multiple Komplikationen
Diabetisches Fuß-Syndrom
Sonstige multiple
Komplikationen
entgleistnicht entgleistentgleistnicht
entgleist
E11.75E11.74E11.73E11.72
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Kodierfachkraft im DRG-System
Was ist zu tun?
• Exakte und zweifelsfreie Bezeichnung im Arztbrief• Keine Widersprüche zwischen Akte und Brief• Wo möglich, Dokumentation anhand von durch Fachgesellschaften konsentierten
Assessments• Kausale Begründung der Pathogenese bereits im Arztbrief (Textbaustein?)• Immer identische Kodierung bei identischer Grundlage (keine Kodierstrategie zur
Erlösmaximierung sondern korrekte Entscheidung am medizinischen Sachverhalt)
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Kodierfachkraft im DRG-System
Bakteriämie-Kodes59
• Bakterielle Infektion nnb Lokalisation: A49.-– A49.0 Staphylokokken– A49.1 Streptokokken– A49.2 Haemophilus influenzae– A49.3 Mykoplasmen– A49.8 Sonst. bakt. Infektion nnb Lokalisation– A49.9 Bakterielle Infektion, nnb
• Chlamydieninfektion nnb: A74.9
Kodierfachkraft im DRG-System
Sepsis und SIRS (I)
• Weder Erregernachweis noch Infektionsherd notwendig• Eine Sepsis wird kodiert, wenn zusätzlich zum SIRS der Nachweis oder der
Verdacht auf eine Infektion besteht• Zunächst Kodierung eines Sepsis-Kodes bzw. die ein SIRS nichtinfektiöser
Genese auslösende Grunderkrankung• Dann Kode aus R65.-!• Zusätzliche Kodes zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und ggf.
Resistenzen
60
0103f
Kodierfachkraft im DRG-System
Sepsis und SIRS (II)
Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom
SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation R65.0!
SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation R65.1!
SIRS nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikation R65.2!
SIRS nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikation R65.3!
SIRS nnb R65.9!
61
0103f
Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) müssen folgende Faktoren erfüllt sein:
• Abnahme von mindestens 2 Blutkulturen (jeweils aerobes und anaerobes Pärchen)
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
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Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• 1. Negative Blutkultur, jedoch Erfüllung aller vier der folgenden Kriterien:– Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale,
intravasale oder intravesikale Messung– Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min– Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation
(bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
– Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
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Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS infektiöser Genese ohne Organkompl.
• 2. Positive Blutkultur, und Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:– Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale,
intravasale oder intravesikale Messung– Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min– Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation
(bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
– Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
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Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS
Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) sowie eines SIRS nicht-infektiöser Genese ohne oder mit Organkomplikation(en) müssen mindestens zwei der bekannten vier Kriterien erfüllt sein
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
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Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS mit Organkomplikationen (I)• Akute Enzephalopathie: Eingeschränkte Vigilanz, Desorientiertheit, Unruhe,
Delirium • Arterielle Hypotension; Schock: - Systolischer Blutdruck ≤90mmHg oder mittlerer
arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder weniger für min. 1 Stunde trotz adäquater Volumenzufuhr; andere Schockursachen ausgeschlossen. ODER: - Für wenigstens 2 Stunden systolischer arterieller Blutdruck ≤90mmHg bzw. mittlerer arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder notwendiger Einsatz von Vasopressoren², um den systolischen arteriellen Blutdruck min. 90mmHg oder den arteriellen Mitteldruck min.70mmHg zu halten. Die Hypotonie besteht trotz adäquater Volumengabe und ist nicht durch eine andere Schockform zu erklären.
• Relative oder absolute Thrombozytopenie: Abfall der Thrombozyten um mehr als 30% innerhalb von 24 Stunden oder Thrombozytenzahl ≤100000/mm³. Eine Thrombozytopenie durch akute Blutung muss ausgeschlossen sein.
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
66
Kodierfachkraft im DRG-System
SIRS mit Organkomplikationen (II)
• Arterielle Hypoxämie: PaO2 ≤10kPa (≤75mmHg) unter Raumluft oder ein PaO2/FiO2-Verhältnis von ≤33kPa (≤250mmHg) unter Sauerstoffapplikation. Eine manifeste Herz- oder Lungenerkrankung muss als Ursache der Hypoxämie ausgeschlossen sein.
• Renale Dysfunktion: Eine Diurese von ≤0.5 ml/kg/h für min. 2 Stunden trotz ausreichender Volumensubstitution und/oder ein Anstieg des Serumkreatininsauf mehr als 2x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.
• Metabolische Azidose: Base Excess ≤-5 mmol/l oder eine Laktatkonzentration über 1,5x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches..
Quelle: Dt. Sepsis Gesellschaft e. V., Konsensuskonferenz
67
Kodierfachkraft im DRG-System
„SOFA“ – derzeit keine Bedeutung für die Kodierung
Quelle: JAMA. 2016;315(8):801-810. doi:10.1001/jama.2016.0287
68
Kodierfachkraft im DRG-System
MRSA / MRSE: Keimträger
• Unterscheidung Keimträger vs. Infektion:– Keimträger:
Z22.3 Gesunder Keimträger anderer nb bakterieller Krankheiten
U80.-! Staph. aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine und Oxazolidinone
Z29.0 Isolierung als prophyl. Maßnahme
Quelle: Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie, Stammzell-Tx, Version 2017
69
Kodierfachkraft im DRG-System
Immer an Keime und Resistenzen denken!70
Kodes Text Kodes Text
I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-
Typ, mit UlzerationN18.4 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 N18.4 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4
B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die
in anderen Kapiteln klassifiziert sind
U80.01!
Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
5-393.45Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: A. iliaca und viszerale Arterien: Iliopopliteal, unterhalb des Kniegelenkes
5-393.45Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: A. iliaca und viszerale Arterien: Iliopopliteal, unterhalb des Kniegelenkes
DRG 2018 BWR DRG 2018 BWRF08E 2,545 F08C 4,146
8.828 € 14.375 €+5.547 €
F08E Rekonstr. Gefäßeingr. ohne kompl. Konst., ohne kompl. Vakuumbeh., ohne thorakoabd. Aneurysma ohne kompl. Aorteneingr., mit komplex. Eingr., ohne Mehretagen- oder Aorteneingr., ohne Reop., ohne best. Byp., ohne äuß. schw. CC, ohne best. Aorteneingr.
F08C Rekonstruktive Gefäßeingr. ohne kompl. Konst., ohne kompl. Vakuumbeh., ohne thorakoabd. Aneurysma ohne kompl. Aorteneingr., mit kompl. Eingr. ohne Mehretagen- od. Aorteneingr., ohne Reop., ohne best. Byp., mit äuß. schw. CC od. mit best. Aorteneingr.
Kodierfachkraft im DRG-System
D012i Mehrfachkodierung71
(…)AusrufezeichenkodesSowohl in der ICD-10-GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet.Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben.Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2.Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.
Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes:U99.–! Nicht belegte Schlüsselnummer U99V, W, X, Y Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität)Z33! Schwangerschaftsfeststellung als NebenbefundZ50.–! RehabilitationsmaßnahmenZ54.–! Rekonvaleszenz
Interessante Diskussion mit dem MDK über die Nebendiagnosenkriterien für die Kodierung von Sekundärdiagnosen seit Jahren.