Bauaufsichtliche Regelungen für

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InformationsZentrum Beton GmbH WU-Bauwerke aus Beton sicher planen und ausführen Fachtagung Bauaufsichtliche Regelungen für Fugenabdichtungen Dr.-Ing. K. Herrmann Materialprüfanstalt für das Bauwesen Abteilung Bauwerkserhaltung und -abdichtung Folie 1

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Beton GmbH WU-Bauwerke aus Beton sicher planen und ausführen

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Bauaufsichtliche Regelungen für

Fugenabdichtungen

Dr.-Ing. K. Herrmann

Materialprüfanstalt für das Bauwesen

Abteilung Bauwerkserhaltung und -abdichtung

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WU-Betonkonstruktion – „Weiße Wanne“

„Konstruktionen aus Beton mit hohem

Wassereindringwiderstand gegen

drückendes Wasser mit

entsprechendem Bewehrungsanteil

und Fugensicherungssystem“

Die Betonkonstruktion übernimmt die

lastabtragende Funktion und die

Funktion der

Wasserundurchlässigkeit

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Fugenarten

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Feuchteschäden in der Praxis

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Feuchteschäden in der Praxis

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Schadensursachen

Bauprodukte

von untergeordneter Bedeutung

Planungsfehler

Falsche planerische Anwendung der ausgewählten Fugenabdichtung

fehlende Detailplanung für das Fugensicherungssystem

(insbesondere für Versprünge, Übergange und Kreuzungsbereiche

von Blockfugen und Arbeitsfugen)

Kombination unterschiedlicher Fugenabdichtungen, die im

Übergangsbereich nicht ausreichend wasserdicht sind

nicht Regelwerk konforme Planung

falsche Annahme des Bemessungswasserstandes (Feuchtelastfall)

Ausführung

nicht fachgerechter Einbau der Fugenbänder

nicht ausreichende oder fehlende Überwachung der Ausführung

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Bauaufsichtliche Regelungen

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Die Verwendbarkeit

von Fugenabdichtungen für WU-Beton-

Konstruktionen muss in Deutschland nachgewiesen

und die für das Inverkehrbringen und für die

Anwendung festgelegten bauaufsichtlichen

Regelungen dafür eingehalten werden

DIBt: Deutsches Institut

für Bautechnik in Berlin

P-1234/231

Hersteller

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Kennzeichnung von Fugenabdichtungen

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Geregelte Bauprodukte

Fugenbänder nach DIN 7865

Fugenbänder nach DIN 18541

Nicht geregelte Bauprodukte

Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern

Quellbänder

beschichtete Fugenbleche

außenliegende streifenförmige Abdichtungen

Thermoplastische Werksfugenbänder

weitere nicht aufgeführte Abdichtungen

(neue innovative Produkte)

Produkte für Übergänge von Flächenabdich-

tungen nach DIN 18195 an WUBKO

Fugenbleche (unbeschichtet - nicht direkt bauaufsichtlich geregelt)

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Sachsen

Schleswig-

Holstein

Thüringen

Baden-

Württemberg

Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen

Mecklenburg-

Vorpommern

Nordrhein-

Westfalen

Saarland

Sachsen-

anhalt Rheinland-

Pfalz

Gesetzeszuständigkeit für das

Bauordnungsrecht

fällt in den Regelungsbereich der

Länder

Musterbauordnung (MBO) (www.is-argebau.de)

Niedersachsen

Bauordnungen der Länder

(LBO)

Rechtsgrundlage: Bauordnungsrecht

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Bauordnungsrecht

Grundgedanke: „vorbeugende Gefahrenabwehr“

......

Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie

„gebrauchstauglich“ sind und die von der obersten

Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung

als Technische Baubestimmungen eingeführten

technischen Regeln beachtet werden

......

(Bauprodukte: §3; §17 bis §25 MBO)

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Bauordnungsrecht/Technische Baubestimmungen

Was sind „Technische Baubestimmungen“?

Technische Regeln für die Planung, Bemessung und

Konstruktion:

nationale oder europäische Normen (DIN bzw. DIN EN)

Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.V. in Berlin

Richtlinien, Merkblätter bzw. Prüfgrundsätze

Herausgeber:

- Behörden (z.B. Deutsches Institut für Bautechnik oder

oberste Bauaufsichtsbehörden)

- technisch-wissenschaftliche Vereinigungen

(z.B. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Deutscher

Beton-und Bautechnik Verein)

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Bauordnungsrecht/ öffentliche Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung bauaufsichtlich

relevanter Technischer Baubestimmungen erfolgt:

durch die in Einvernehmen mit den

obersten Bauaufsichtsbehörden vom

Deutschen Institut für Bautechnik

(DIBt) herausgegebene

Bauregelliste

durch die Bauaufsichtsbehörden der

Länder in einer Liste der

Technischen Baubestimmungen

Länderbeschluss

Fugenabdichtungen

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Bauregelliste (BRL)

Kostenfreier Download der BRL und

Aktualisierung der

Bauregelliste B Teil 1 2015/1

(wegen EuGH-Urteil)

unter:

www.dibt.de

Aktuelle Ausgabe: 04. Dezember 2014

Anmerkung zum EuGH-Urteil:

Die Bauprodukte zur

Fugenabdichtung sind davon nicht

betroffen, da diese nicht über

europäische Normen geregelt sind.

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Verwendbarkeit von Bauprodukten gemäß BRL

Geregelte Bauprodukte

Europäisch

harmonisierte

Normen nach

Bauprodukten-

richtlinie

Technische

Regeln

BRL A Teil 1

Konformitäts-

nachweis

Verwendung

* für CE-gekennzeichnete Produkte unter Beachtung nationaler Anwendungsregeln (siehe LTB)

abP (P) abZ (Z) ZiE

Nicht geregelte Bauprodukte

Ohne technische Baubestimmungen oder

allgemein anerkannte Regeln der Technik;

Beurteilung nach allgemein anerkannten

Prüfverfahren BRL A Teil 2

Unter-

geordnete

Produkte

Liste C

Verwendbarkeitsnachweis

Übereinstimmungsnachweis (ÜH, ÜHP,ÜZ)

Abweichung

Europäisch

technische

Zulassungen (ETA Leitlinien;

CUAP-Verfahren)

BRL B Teil 1

Kennzeichnung

Bauprodukte für die Fugenabdichtung in WUBKO

Ü

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Fachtagung 16

Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Produkte)

Abschnitt 10 „Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung“

ÜH - Übereinstimmungserklärung des Herstellers

P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

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Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)

Abschnitt 1 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein

anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der

Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.

P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des

Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle

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Fugenabdichtungen nach BRL

Abdichtungen für Arbeitsfugen

Folie 18

2.53

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Fugenabdichtungen nach BRL

Abdichtungen für Arbeitsfugen

Folie 19

2.53

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Fugenabdichtungen nach BRL

Abdichtungen für Arbeitsfugen

Folie 20

2.53

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Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL

Abdichtungen für Arbeitsfugen

Folie 21

2.53

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Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL

Abdichtungen für Arbeitsfugen

Folie 22

2.53

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Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL

Folie 23

Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und

Stoßfugen (PG FBB Teil 1)

2.53

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Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)

Abschnitt 1 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein

anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der

Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.

P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des

Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle

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Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL

Folie 25

Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und

Stoßfugen (PG FBB Teil 1)

Bewegungsfugen PG FBB Teil 2

Normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen in Bauteilen aus

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und

nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit, die nicht den Produkten

10.23 und 10.24 in Bauregelliste A Teil 1 und nicht der lfd.

Nr. 2.53 zugeordnet werden können

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Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)

Abschnitt 2 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein

anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die

hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren

beurteilt werden können.

P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des

Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle

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Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,

die zur Abdichtung der Fugen in „WU-Beton-Konstruktionen“

eingesetzt werden und die nicht über Stoffnormen (DIN-Normen)

geregelt sind oder von diesen wesentlich abweichen.

Bewegungsfugen

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Arbeitsfugen

WU-Beton-Konstruktionen / Kombinationsabd.

Sollrissfugen

Übergänge

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Anschluss an wasserundurchlässige Bodenplatten aus Beton über

adhäsive Verbindung; abP erforderlich:

Quelle: Grundvorlage KMB-Richtlinie

Schutzschicht

z.B. KMB oder FLK

WU-Bodenplatte

(WUB-KO)

15

cm

Hohlkehle

Mauerwerk

oder Beton

DIN EN 206, DIN 1045

z.B. WU-Richtlinie

0,3 m

k

10

-4 m

/s

3

,0 m

abP für Übergänge nach BRL

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Fugenabdichtungen nach BRL

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Abdichtungen im

Übergang

PG ÜBB

BRL A, Teil 2, lfd Nr. 2.48

Übergänge von

Abdichtungen auf Bauteile

aus Beton mit hohem

Wassereindringwiderstand

(WU-Beton)

Übergänge von

Wandabdichtungen

auf WU-Beton-Bodenplatten

Übergänge von

Wandabdichtungen

auf angrenzende Wände aus

WU-

Beton

abP für Übergänge bei

den Lastfällen:

aufstauendes Sickerwasser

und drückendes Wasser bis

3 m WS (KMB)

drückendes Wasser bis max.

10 m WS (für alle anderen

Abdichtungsbauweisen)

kein abP

für den Lastfall Bodenfeuchte

und nichtdrückendes Wasser

und

bei Anschlussbändern mit

Geometrie nach DIN 18541

(einbetonierter Bereich)

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Übergang – Hautabdichtung an WUB-KO

Prinzipielle Anschlussmöglichkeiten für den Übergang

einer „DIN 18195 Bauwerksabdichtung“ an eine WUB-KO

adhäsive Verbindungen

Anschlussband (Profilband mit Sperrankern

auf thermoplastischer oder elastomerer Basis)

Klemmschienen oder Klemmflansche

Los-Festflanschkonstruktionen (Doppelflansche)

mit Klemmfugenband auf thermoplas-

tischer oder elastomerer Basis)

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Kennzeichnung von Fugenabdichtungen

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Geregelte Bauprodukte

Fugenbänder nach DIN 7865

Fugenbänder nach DIN 18541

Nicht geregelte Bauprodukte

Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern

Quellbänder

beschichtete Fugenbleche

außenliegende streifenförmige Abdichtungen

Thermoplastische Werksfugenbänder

weitere nicht aufgeführte Abdichtungen

(neue innovative Produkte)

Produkte für Übergänge von Flächenabdich-

tungen nach DIN 18195 an WUBKO

Übereinstimmungserklärung

des Herstellers (ÜH) = Ü

bei wesentl. Abweichung: abP + Ü

Übereinstimmungs-

erklärung des Her-

stellers nach vorheri-

ger Prüfung des Bau-

produktes durch eine

anerkannte Prüfstelle

(ÜHP)

abP + Ü

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Kennzeichnung von Fugenabdichtungen

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Nicht geregelte Bauprodukte

(Fugenbleche) Bleche müssen DIN EN 10051 oder DIN EN 10088-2

entsprechen (Kennzeichnung nach Norm bzw.

Werksprüfzeugnis)

Ausnahme: Fugenbleche (kein abP und keine Ü-

Kennzeichnung, da Stoffnormen nicht

harmonisiert)

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Der Buchstabe Ü und die Angaben müssen deutlich lesbar sein.

Abmessungen: Breite 4,5 cm; Verhältnis Breite:Höhe = 1 : 1,33

Kennzeichnung: Bauprodukt, Verpackung oder Lieferschein

(keine Mindestgröße vorgegeben)

§24 Abs.4 MBO Übereinstimmungszeichen (ÜH; ÜHP)

Muster-Übereinstimungszeichen-Verordnung (ÜZVO),

Name des Herstellers

Grundlage des Über-

einstimmungsnachweises

- DIN 7865 oder DIN 18541

oder

- abP Nr. P-xxxx/xxxx

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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Das abP ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein

Bauprodukt oder eine Bauart die bauaufsichtlich gestellten

Anforderungen für die vorgesehene Verwendung bzw.

Anwendung erfüllt.

Es handelt sich somit um einen Verwendbarkeitsnachweis

für ein Bauprodukt oder eine Bauart.

Der Verwendbarkeitsnachweis über ein abP ist für alle

Abdichtungsprodukte erforderlich, für die es keine

allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die

von den geregelten Produkten abweichen.

Nicht gergelte Bauprodukte

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! Verwendung nur in Arbeitsfugen !

Die Verwendbarkeit in Sollrissfugen wird gesondert genannt

– wenn zulässig!

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

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abP- Inhalt

1 Gegenstand und Verwendungsbereich

2 Anforderungen an das Bauprodukt

2.1 Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte

2.2 Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung

2.3 Ausführung

3 Übereinstimmungsnachweis

3.1 Allgemeines

3.2 Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte

Prüfstelle

3.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

4 Übereinstimmungszeichen

5 Rechtsgrundlage

6 Allgemeine Hinweise

Anlagen (Ausführungsanweisung, Kennwerte)

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Bedeutung des abP

Das abP ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt

die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen an die Produkteigen-

schaften für die vorgesehene Verwendung erfüllt

(Verwendbarkeitsnachweis)

Das abP für ein Abdichtungsprodukt regelt:

- die Produkteigenschaften;

- die werksmäßige Herstellung

- die Verwendung als Abdichtung

- Kennzeichnung

Der Hersteller des Produktes ist verpflichtet vor der Verwendung den

bauaufsichtlichen Nachweis zu führen, das Produkt gemäß den

Regelungen im abP herzustellen und mit dem Ü-Zeichen zu

kennzeichnen.

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Bedeutung des abP

Nur mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnete Produkte dürfen gehandelt

und verwendet werden.

Das abP muss an der Verwendungsstelle vorliegen und die

Bestimmungen sind zu beachten (Hersteller bzw. Vertreiber müssen

dem Verwender eine Kopie zur Verfügung stellen und müssen ihn auf

die bestehenden Regelungen hinweisen)

Ein aufgrund eines abP bauaufsichtlich verwendbares Produkt erfüllt

bei einer Ausschreibung nach WU-Richtlinie die dann privatrechtlich

vereinbarten Regeln der Technik, da die Fugenabdichtungen den

Regelungen der Richtlinie entsprechen.

!! Achtung: Ist nicht immer so. Eine WU-Konstruktion nach den ZTV-Ing.

sieht die Verwendung von Produkten mit abP nicht vor. Für diesen Fall wäre

die Anwendung des Produktes gesondert privatrechtlich zu vereinbaren !!

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Bedeutung des abP

Die Herstellung und Verwendung von Produkten ohne abP stellt einen

Verstoß gegen die Bauordnung der Länder dar, wenn hierfür gemäß

Bauregelliste ein abP gefordert ist. Ein Verstoß kann als

Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das abP stellt den Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt dar.

Die Funktionfähigkeit des gesamten Fugensicherungsystems ist damit

noch nicht sichergestellt; hier sind der Planer und die ausführende

Firma gefragt.

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abP- Inhalt

www.abp-fugenabdichtungen.de

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abP- Inhalt

www.abp-fugenabdichtungen.de

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Regelwerke für die Ausführung

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DAfStb-Richtlinie

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton

(WU-Richtlinie) und

Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton

(Heft 555)

ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedin-

gungen und Richtlinien für Ingenieurbauten

Teil 5 Tunnelbau, Abschnitt 1 bis 5

DB AG Richtlinie 853 „Eisenbahntunnel planen, bauen

und instandhalten, Abdichtung und Entwässerung;

Deutsche Bahn Netz AG

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DAfStb-Richtlinie

Richtlinie regelt Anforderungen an die

Gebrauchstauglichkeit von wasserundurchlässigen

Bauwerken aus Beton.

Die bauaufsichtlichen Regelungen für

Fugenabdichtungen wurden berücksichtigt.

Folie 43

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DAfStb-Richtlinie - Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Verweisungen

3 Begriffe

4 Aufgaben der Planung

5 Festlegungen

6 Anforderungen

7 Entwurf

8 Berechnung und Bemessung

9 Bewehrungs- und Konstruktionsregeln

10 Fugenabdichtungen

11 Ausführung

12 Dichten von Rissen und Instandsetzung

von Fehlstellen

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DAfStb-Richtlinie - Fugenabdichtungen

10 Fugenabdichtungen 10.1 Anwendungsregeln

(1) Als Fugenabdichtung dürfen nur Bauprodukte verwendet

werden, für die durch einen Verwendbarkeitsnachweis

nachgewiesen ist, dass die für den Verwendungszweck

maßgebenden Anforderungen erfüllt sind. Dabei sind die

Regelungen gemäß Bauregelliste A Teil 1 u. 2 zu

berücksichtigen.

!! bauaufsichtlichen Regelungen sind in der WU-

Richtlinie umgesetzt !!

Bauprodukte die den bestehenden bauaufsichtlichen

Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht

eingebaut werden

d.h.

Folie 45

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Prüfgrundsätze

PG-FBB Teil 1: „Abdichtungen für Arbeitsfugen und

Sollrissquerschnitte“; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen

bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton

(FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes

Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Ausgabe Mai 2008

Prüfplan FBB Teil 2: „Abdichtungen für Bewegungsfugen“; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für

Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem

Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und

Bodenfeuchtigkeit; Fassung 2012

PG ÜBB: „Übergänge“ Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen

bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für „Übergänge von Bauwerksabdichtungen“ auf

Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand; Ausgabe September 2010.

kurz vor Veröffentlichung

Veröffentlicht – Download

über www.dibt.de; Ref. III

Abdichtungen

internes Arbeitspapier

Folie 46

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Zusammensetzung – AK Fugenabdichtungen

Vertreter des Unterausschuss des DAfStb für

wasserundurchlässige (WU) Bauwerke

anerkannte Prüfstellen

DIBt

bei Beratungsbedarf - Bauprodukthersteller

- ext.Sachverständige

Arbeitskreis „Allgemeines bauaufsichtliches

Prüfzeugnis für Fugenabdichtungen in Bauteilen

aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand“

Deutsche Bauchemie

Folie 47

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Inhaltsverzeichnis Prüfgrundsätze (Beispiel PG FBB Teil 1)

0 Vorbemerkung

1 Geltungsbereich

2 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis

3 Identifizierende Prüfungen

4 Prüfung der für die Funktion maßgebenden Produkteigenschaften

5 Funktionsprüfung von Arbeitsfugenabdichtungen

6 Funktionsprüfung von Sollrissabdichtungen

7 Bewertungskriterien

8 Sonstige Fugenabdichtungen

9 Verarbeitungsrichtlinien und Musterprüfzeugnis

10 Normen und Richtlinien

Anhang 1 Arten von Fugenabdichtungen

Anhang 2 Mindestumfang von Prüfungen für die werkeigene Produktionskontrolle

Anhang 3 Prüfumfang Verwendbarkeitsnachweis

Anhang 4 Zusammensetzung Beton / Mörtel für Prüfkörper

Anhang 5 Skizzen Prüfkörper

Prüfgrundlage: Prüfgrundsätze

Folie 48

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49

Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung

Arbeitsfugen: w=0,25 mm

Sollrißfugen-Elementw.: w=0,5 mm

Sollrissfugen Ortbeton: 1,0 mm

Folie 49

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Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung

maxVr= 20 mm

Sicherheit: Faktor: 5

Bewegungsfugen

Klemm- und

flansch

Folie 50

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Ausführung gemäß abP

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Thermoplastische Werksfugenbänder

Fugenbandbreiten < 240 mm:

ohne Funktionsprüfung erfolgt Abminderung

der zulässigen Wasserdruckhöhe

mit Funktionsprüfung wird der zulässige Wasserdruck auf der Grundlage

der Prüfung mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,5 festgelegt, maximal

aber 20 m WS

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Materialprüfung

Beratung

Überwachung

Begutachtung

MPA-Braunschweig

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