bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische...

12
i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de bAV-UPDATE 2018 – Wesentliche Neuerungen Sehr geehrte Damen und Herren, die bAV befindet sich im größten Umbruch seit Einführung der verpflichtenden Entgeltumwandlung im Jahr 2002. Mit Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 07.07.2017 im Bundesrat ergeben sich ab Januar 2018 wesentliche Änderungen und Neuerungen. Ziel dieses Gesetzesvorhaben ist die Stärkung der bAV als 2. Säule der Altersvorsorge. Zusätzliche „Nebenwirkungen“ auf die bAV werden durch die EU-Mobilitätsrichtlinie, ebenfalls ab Januar 2018 und der FlexiRente (seit 01.07.2017) verursacht. Unsere i.bAv-news sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Da die Auswirkungen den Rahmen eines Newsletters bei weitem übersteigen, bieten wir Ihnen einen umfassenden Blick auf den Umbruch und die notwendigen Konsequenzen in der bAV in unseren Onlineseminaren, Seminarveranstaltungen, als auch Inhouse-Seminaren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für einen weiteren Informationsaustausch zur Verfügung. Für`s Erste wünsche ich Ihnen spannende Informationen und freue mich auf einen regen Diskussionsaustausch. Gerhard Stahl ibAv-news * ibAv-news * ibAv-news * ibAv-news

Transcript of bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische...

Page 1: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

bAV-UPDATE 2018 – Wesentliche Neuerungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bAV befindet sich im größten Umbruch seit Einführung der verpflichtenden Entgeltumwandlung im Jahr 2002.

Mit Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 07.07.2017 im Bundesrat ergeben sich ab Januar 2018 wesentliche Änderungen und Neuerungen. Ziel dieses Gesetzesvorhaben ist die Stärkung der bAV als 2. Säule der Altersvorsorge. Zusätzliche „Nebenwirkungen“ auf die bAV werden durch die EU-Mobilitätsrichtlinie, ebenfalls ab Januar 2018 und der FlexiRente (seit 01.07.2017) verursacht.

Unsere i.bAv-news sollen Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Da die Auswirkungen den Rahmen eines Newsletters bei weitem übersteigen, bieten wir Ihnen einen umfassenden Blick auf den Umbruch und die notwendigen Konsequenzen in der bAV in unseren Onlineseminaren, Seminarveranstaltungen, als auch Inhouse-Seminaren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für einen weiteren Informationsaustausch zur Verfügung.

Für`s Erste wünsche ich Ihnen spannende Informationen und freue mich auf einen regen Diskussionsaustausch.

Gerhard Stahl

ibAv-news * ibAv-news * ibAv-news * ibAv-news

Page 2: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Teil 1: das müssen Sie zukünftig beachten:

Die neue Betriebsrentenform heißt Sozialpartner Modell oder Zielrente oder Nahlesrente. Neuerdings ist es wohl Mode,

dass es zum guten Ton gehört, als zuständiger Arbeits- und Sozialminister sich mit einem Rentennamen zu verewigen, wer

würde denn sonst noch Herrn Riester (Riesterrente) oder Herrn Eichel (Eichelrente) kennen?

Fakt ist, bisher war alles nicht das Gelbe vom Ei. Wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und dem neuen

Durchführungsweg Sozialpartnermodell alles besser?

Eckdaten zum Sozialpartnermodell:

Reine Beitragszusagen ohne Garantien Umsetzung nur durch Tarifvertrag Garantieverbot von Leistungen – Vereinbarung einer Zielrente Keine Arbeitgeberhaftung mehr – Beiträge müssen entrichtet werden, jedoch keine Haftung für Leistungen Möglicher zusätzlicher Sicherungsbeitrag durch Arbeitgeber zum Ausgleich für eventuelle Leistungs-

schwankungen Ausschließlich Rentenleistung vorgesehen – kein Kapitalwahlrecht

Verpflichtende Weitergabe des SV-Vorteils vom Arbeitgeber – mindestens 15 %

Eingeschränkte Portabilität – Einbahnstraße nur in Sozialpartnermodell, nicht in versicherungsförmige

Durchführungswege nach § 3.63 EStG

Teilnahmemöglichkeit für nicht tarifgebundene Unternehmen, wenn sie sich dem Tarifmodell anschließen und

der Tarif dies zulässt

Mit dem Sozialpartnermodell hat der Gesetzgeber ein völlig neues Feld der bAV geschaffen und macht es zum Spielball

für Arbeitgeber und Gewerkschaften. Konkrete Lösungen sind derzeit nicht in Sicht, nicht zuletzt, weil manche

Gesetzesformulierungen viel Spielraum in der Interpretierung lassen und Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften,

sofern sie sich dieser Form öffnen, sicherlich noch länger verhandeln werden.

Oberflächlich betrachtet ist die bisherige Arbeitgeberhaftung mit diesem Modell vom Tisch, er bezahlt seine Beiträge und

ist raus (pay and forget), so scheint es auf den ersten Blick. Aber Sicherungsbeiträge und eventuelle Sicherungsbeiträge

bei Unterschreitung des Zielkorridors, machen die bAV nicht billiger.

Ein weiterer Punkt der zu beachten ist, Deutsche lieben Garantien. Beiträge zu bezahlen ohne konkrete Leistungen zu

erhalten, werden sicherlich nicht einfach dem Mitarbeiter zu kommunizieren sein. Ob auf diese Weise eine höhere

Durchdringungsquote und Akzeptanz der bAV erreicht wird, wird die Zukunft zeigen müssen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass der Informationsaufwand, Kommunikation und Administration einen erheblichen

Mehraufwand erfordern werden, der nur durch professionelle und digitale Lösungen bewerkstelligt werden kann.

Page 3: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Teil 2: das geht alle an:

Das Gesetz zur Reform der Betriebsrente ist verabschiedet. Nun stellt sich Unternehmen und Beratern die Aufgabe der praktischen Umsetzung. Welche ersten Schritte sind jetzt nötig? Wie kann die neue Betriebsrente genutzt werden, um Mitarbeiter und Mitglieder zu gewinnen und zu binden? Der Informationsbedarf ist hoch – es gilt einiges zu berücksichtigen:

Hier ein Kurzüberblick – ausführliche Informationen und Kommentierungen in unseren angebotenen Seminaren.

1. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

Mindestens 15 %, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, dabei ist nicht entscheidend wieviel, sondern ob überhaupt

Gilt für alle neuen Umwandlungsvereinbarungen ab 01.01.2019

Gilt für bestehende Umwandlungsvereinbarungen spätestens ab 01.01.2022

Gilt für das Sozialpartnermodell ab 01.01.2018

Gilt auch für 40 b EStG - Verträge

2. Erhöhung der Steuerfreiheit von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Wegfall des bisherigen statischen Zusatzbeitrages, dafür dynamischer Zusatzbeitrag von weiteren 4 % der BBG

Sozialversicherungsfreiheit bleibt bei max. 4% der BBG

Keine Unterscheidung für Alt- oder Neuzusagen

Bisheriger 40b-Vertrag wird auf den Dotierungsrahmen angerechnet

3. Geringverdienerförderung

Der Gesetzgeber regelt in § 100 EStG wer ein Geringverdiener ist und legt die Messlatte auf 2.200 € Brutto fest

Unter bestimmten Voraussetzungen, die im § 100 EStG geregelt sind, erhält der Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von 30 % des Arbeitgeberbeitrages zu bAV

Der Mindestbeitrag der Förderung beträgt 240 € Jahresbeitrag und der förderfähige Höchstbeitrag beträgt 480 € Jahresbeitrag

Nach derzeitiger Rechtsauffassung ist es unklar, ob bereits heute freiwillige Zuschüsse angerechnet werden können, oder ob der verpflichtende Zuschuss neu dazukommen muss. Unser Ratschlag: Rechtzeitige und rechtssichere Formulierung in der Versorgungsordnung bzw. Zusatz zum Arbeitsvertrag.

Anmerkung: Aufgrund der Komplexität dieser Thematik, ist eine ausführliche Beschreibung und Kommentierung an dieser Stelle nicht möglich. Dieser Punkt ist aber in unseren Seminaren ein Schwerpunktthema.

Page 4: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

4. Vervielfältigkeitsregelung

Aus Anlass des Ausscheidens eines Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis konnte der Arbeitgeber bisher nicht ausgeschöpfte steuerfreie Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung nachholen.

Für diese Regelung gibt es eine neue, vereinfachte Berechnungsformel: Bei Ausscheiden aus der Firma kann ein Betrag von 4 % der BBG, multipliziert mit der Zahl der Beschäftigungsjahre (max. 10), steuerfrei zum Zweck der bAV verwendet werden

Die bisherige Anrechnung von bereits gezahlten Beiträgen entfällt

Die Reglung ist gültig ab 01.01.2018

Gilt auch für Dienstjahre vor dem 01.01.2018

Wird sozialversicherungsrechtlich nicht flankiert

5. Nachzahlungsmöglichkeit

Diese Regelung ermöglicht eine rückwirkende Nachzahlung für Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (längere Krankheit, Elternzeit, Sabbatical) und keine steuerfreien Beiträge entrichtet werden konnten

Gültig ab 01.01.2018

Förderrahmen max. 8 % der BBG, max. 10 Jahre

6. Riester in der bAV

Abschaffung der Doppelverbeitragung von SV-Abgaben

Zukünftig keine Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rentenauszahlung

Erhöhung der Grundzulage von 154 € auf 175 € pro Jahr

7. Freibetrag bei der Grundsicherung

Für Leistungen wie bAV, Riester und Basisrente wird ab 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter eingeführt

Dadurch erfolgt keine Anrechnung der vollen Leistung auf die Grundsicherung

Der Freibetrag beträgt aktuell 100 € + 30 % von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 204,50 €)

Anrechnung nur auf Rentenzahlungen, die monatlich und lebenslang erbracht werden

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Berechnungsbeispiele erhalten Sie in unseren Seminaren

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Berechnungsbeispiele erhalten Sie in unseren Seminaren

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Berechnungsbeispiele erhalten Sie in unseren Seminaren

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Berechnungsbeispiele erhalten Sie in unseren Seminaren

Page 5: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

8. Übertragung von Altersvorsorgevermögen im Laufe des Arbeitsverhältnisses

Ermöglicht eine steuerfreie Übertragung von Anwartschaften von einem externen Versorgungsträger auf einen anderen externen Versorgungsträger, auch bei einem fortbestehendem Arbeitsverhältnis (also ohne einen Arbeitgeberwechsel), sofern im Zusammenhang mit der Übertragung keine unmittelbaren Zahlungen an den Arbeitnehmer erfolgen. (§ 3, Nr. 55 c Satz 2 Buchstabe a EStG)

Die Übertragung erfolgt ohne Novation, wenn sich die vertraglichen Hauptpflichten (Versicherungssumme, Laufzeit , Absicherung der biometrischen Risiken) nicht ändern

9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung

Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch (also ohne dass sie dafür aktiv werden müssten) mit einer vorgeschlagenen Sparquote und vorgeschlagenen Anlageform in die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge einbezogen, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden. Da in diesem Modell die betriebliche Altersvorsorge der Standard ist, aus der die Arbeitnehmer aber herausoptieren können, wird die automatische Entgeltumwandlung auch als Opting-out-Modell bezeichnet.

Durch dieses Prinzip soll die bAV weiter verbreitet werden.

Kann im Tarifvertrag vereinbart werden

Für KMU arbeitsrechtliche Bestimmungen beachten, aber möglich

EU-Mobilitätsrichtlinie – das müssen Sie beachten:

Bei aller Konzentration auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte nicht vergessen werden, dass es mit dem Gesetz zur

Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie bereits verabschiedete Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung gibt, die

teilweise bereits in Kraft getreten sind und teilweise zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Einige dieser Regelungen geben keinen Handlungsspielraum und müssen einfach umgesetzt werden. Dazu gehören:

1. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen

Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist von 5 auf 3 Jahre

Reduzierung des Mindestalters von 25 auf 21 Jahre

Gilt für alle Neuzusagen ab 01.01.2018

2. Abfindung von Kleinstanwartschaften

Wichtig für Firmen bei denen der Mitarbeiter in ein EU-Ausland wechselt

Neue Regelung in § 3 Abs. 2 BetrAVG

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Praxisbeispiele erhalten Sie in unseren Seminaren

Anmerkung: Nähere Kommentierung und Praxisauswirkungen erhalten Sie in unseren Seminaren

Page 6: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

3. Neue Anforderungen an Arbeitgeber-Auskunftspflichten - § 4a BetrAVG

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde dem Arbeitnehmer ein umfassender

Auskunftsanspruch gemäß § 4a BetrAVG eingeräumt. Diese Verpflichtung wird durch die EU-

Mobilitätsrichtline verschärft

Auskunftsverpflichtung zukünftig in Textform notwendig

Auskunft in angemessener Frist auf dessen Verlangen

Auskunft muss folgende Inhalte berücksichtigen:

Möglichkeiten der bAV (Durchführungswege, Versorgungsordnung, AG-Beiträge)

Leistungsbeschreibung

Höhe der Anwartschaft

Entwicklung der Anwartschaft

Auswirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Abs. 1: Auskunftspflicht gegenüber Aktiven

Abs. 2: Auskunftspflicht gegenüber Ausgeschiedenen

Abs. 3: Auskunftspflicht im Falle der Übertragung

Erteilt der Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger dem Arbeitnehmer eine falsche

Auskunft, muss der Arbeitgeber hierfür haften

Page 7: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

bAV-UPDATE 2018 - Seminartermine An dieser Stelle möchten wir Sie auf unsere aktuellen Seminartermine zum Betriebsrentenstärkungsgesetz aufmerksam machen.

Unsere Seminare richten sich an Personalverantwortliche und Geschäftsführer von Unternehmen, IHKs, HWKs und Verbänden sowie Selbstständige. Wir informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen und Änderungen, sowie deren Auswirkungen im bAV-Bereich für kleine und mittelständische Firmen.

In unseren Vertiefungsseminaren erfahren Sie praxisorientierte Lösungsansätze zur Anpassung bzw. Neueinrichtung von Versorgungsordnungen, Auswirkungen auf bAV-Information, bAV-Dokumentation und bAV-Administration.

Zusätzlich erhalten Sie von uns neben den Tagungsunterlagen unser bAV-Pflichtenheft für Arbeitgeber 2018.

Thema Datum und Ort Preis netto Anmeldung

bAV-Update 2018 – 1 Std. 05.10.17, Online-Seminar 11.00 Uhr

kostenfrei Anmeldung

bAV-Update 2018 – 1 Std. 13.10.17, Online-Seminar 11.00 Uhr

kostenfrei Anmeldung

bAV-Update 2018 – 1 Std. 17.10.17, Online-Seminar 11.00 Uhr

kostenfrei Anmeldung

bAV-Update 2018 – 1 Std. 23.10.17, Online-Seminar 11.00 Uhr

kostenfrei Anmeldung

bAV Kompetenzseminar

bAV-Update 2018 – 4 Std.

Termin wird noch bekannt gegeben, Stollberg

100,00 EUR Anmeldung

bAV Kompetenzseminar

bAV-Update 2018 – 4 Std.

Termin wird noch bekannt gegeben, Frankfurt

100,00 EUR Anmeldung

Interessenten mit Anmeldung bis zum 30.09.2017 erhalten einen Frühbucherrabatt von 20 % auf unsere Seminarpreise. Unsere Seminare sind aus Effektivitätsgründen auf max. 15 Teilnehmer begrenzt.

Weitere Orte und Termine finden Sie stets aktuell unter www.ibav-personalkonzepte.de/seminare

Gerne bieten wir Ihnen auch eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulung an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter 037296 54 26 0 oder per E-Mail an [email protected]

Page 8: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

bAV-UPDATE 2018 - Seminarinhalte

Onlineseminare: In unseren Onlineseminaren informieren wir Sie über Änderungen, Auswirkungen und notwendige Maßnahmen mit Fallbeispielen und Beispielberechnungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Die Dauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Referent: Gerhard Stahl, Mitglied der Geschäftsleitung i.bAv Personalkonzepte

Die Teilnahme ist kostenfrei, max. Teilnehmerzahl 15 je Präsentation

bAV Kompetenzseminare: In unseren Vertiefungsseminaren informieren wir Sie detailliert über Änderungen, Auswirkungen und notwendige Maßnahmen mit Fallbeispielen und Beispielberechnungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Dabei werden die Sachverhalte aus steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet. Dazu werden Gastreferenten aus unserem Netzwerk eingeladen. Zusätzlich erhalten Sie Lösungsansätze für eine zukunftsorientierte Einrichtung von bAV-Konzepten für mittelständische Unternehmen.

Im weiteren Vortrag stellen wir Ihnen Lösungsansätze für eine zukunftsorientierte und digitale bAV-Administration mit Mitarbeiterportal vor.

Dauer: ca. 4 Stunden

Ort: Frankfurt und Stollberg

Themen:

o Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das BSRG

o Arbeitsrechtliche Auswirkungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das BSRG

o Zukunftsorientierte bAV-Konzepte für den Mittelstand

o Professionelle und digitale Lösungen für bAV-Administration

Page 9: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Inhouseseminare: Unsere Seminare sind für Mitarbeiter aus Personal- und Finanzabteilungen, Betriebsräte, Rechtsanwälte und Steuer-berater gedacht, die sich entweder zum ersten Mal dem Thema "betriebliche Altersversorgung" widmen oder bereits vorhandenes Wissen auffrischen möchten. Die Seminare haben stets einen "Workshop-Charakter" und leben von der Mitarbeit der Teilnehmer, die durch viele Beispiele und kleine Aufgaben zur jeweiligen Thematik einbezogen werden.

Wir gehen individuell auf Ihre persönlichen Fragen und Sachverhalte in Bezug auf Ihre bAV-Einrichtung ein und erläutern Ihnen praxisgerechte Lösungsansätze zur

rechtssicheren Anpassung an das BSRG

bAV als ein Ansatz zur Mitarbeiterbindung und-gewinnung im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter

professionelle Administrations- und Kommunikationssysteme in digitalen Zeiten

bAV-UPDATE 2018 – Unsere Empfehlungen Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema und wird durch die Neuerungen des BSRG nicht einfacher. Wer jetzt immer noch denkt bAV ist ein Versicherungsthema, läuft in Zukunft Gefahr, öfters vor dem Arbeitsgericht zu stehen, als ihm lieb ist, auf jeden Fall verpasst er die Chance, das Thema als Mehrwert im Kampf um qualifizierte Mitarbeiter gewinnbringend einzusetzen.

Das BSRG zwingt jeden Arbeitgeber- egal wie viele Mitarbeiter er beschäftigt, sein Versorgungswerk zu überdenken, rechtssicher und zukunftsorientiert anzupassen und sich dabei zeitgerechter und digitaler Kommunikationssysteme zu bedienen.

Aus diesem Grund sollte sich jeder Arbeitgeber und deren Personalverantwortlichen mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

Welche Auswirkungen hat das BSRG auf mein Unternehmen

Wie kann das vorhandenen bAV-System angepasst werden

Was passiert mit der bestehenden bAV

Wie kann das vorhandenen bAV-System verschlankt werden

Wie kann bAV als MA-Bindungs- und -Gewinnungskonzept eingesetzt werden

Wie können zukünftig Fach- und Führungskräfte besser versorgt werden

Wie kann der Mehraufwand an Administration gelöst werden

Wie kann die Information und Beratung der Mitarbeiter optimiert werden

Wir haben die richtigen Antworten auf Ihre Fragen – sprechen Sie mit uns.

Page 10: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

bAV-UPDATE 2018 – Unser Angebot

Page 11: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Page 12: bAV-UPDATE 2018 Wesentliche Neuerungen · 9. Opting-Out-Modelle in der bAV - Automatische Entgeltumwandlung Bei der automatischen Entgeltumwandlung werden Arbeitnehmer automatisch

i.bAv Personalkonzepte e.K. 09366 Stollberg ,Zwickauer Str. 65, 037296 / 54 26 0, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de

Niederlassung Hessen 65824 Schwalbach am Taunus ,Eschborner Str. 18 06196 / 20 28 492, 037296 / 54 26 26 [email protected] www.ibav-personalkonzepte.de