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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013 Programmdokument zur EU-Strukturfondsförderung

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Bayerisches Staatsministerium fürWirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Programmdokument zur EU-Strukturfondsförderung

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IMPRESSUM

Freistaat Bayern

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM

FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE

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München, den 16.06.2011

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite I

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Bedingungen für die Aufstellung des Operationellen Programms .......................1 1. Rechtsvorschriften ........................................................................................................1 2. Ex-ante-Evaluierung und Strategische Umweltprüfung ................................................2 A) Sozioökonomische Analyse...........................................................................3 1. Darstellung der sozio-ökonomischen Lage einzelner Räume in Bayern ......................3 1.1 Darstellung der LEP-Raumtypen ..................................................................................3 1.2 GRW-Regionalfördergebiete ........................................................................................4 1.3 Regionaler Struktur- und Entwicklungsvergleich der LEP-Raumtypen.........................8 1.3.1 Bevölkerungsentwicklung .............................................................................................8 1.3.2 Beschäftigungsentwicklung ........................................................................................10 1.3.3 Qualifikation ................................................................................................................13 1.3.4 Wirtschaftsstruktur ......................................................................................................15 1.3.5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit...............................................................................19 1.3.6 Tourismus ...................................................................................................................20 1.3.7 Handwerk....................................................................................................................22 1.3.8 Innovationsfähigkeit und –potentiale ..........................................................................22 1.3.9 Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur..............................................................24 1.3.10 Cluster und Vernetzung ..............................................................................................26 1.3.11 Kapitalausstattung von KMU ......................................................................................27 2. Städtische Problemgebiete.........................................................................................28 2.1 Ausgangssituation ......................................................................................................28 2.2 Probleme in den Städten ............................................................................................28 3. Umweltzustand in Bayern ...........................................................................................30 3.1 Boden .........................................................................................................................30 3.2 Wasser........................................................................................................................31 3.3 Luft..............................................................................................................................32 3.4 Besondere Bereiche ...................................................................................................35 B) SWOT-Analyse ..............................................................................................39 1. Ergebnisdarstellung des Ziel-2-Programms im Zeitraum 2000 – 2006 ......................39 2. Zusammenfassende Ergebnisse der sozioökonomischen Analyse............................41 3. Implikationen für die SWOT-Analyse..........................................................................41 C) Strategie.........................................................................................................44 1. Strategische Einordnung des EFRE-Programms Ziel „Regionale

Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 ................................44 1.1 Lissabon-Strategie......................................................................................................44 1.2 Strategische Kohäsionsleitlinien der EU-Kommission ................................................46 1.2.1 Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und

Arbeitskräfte................................................................................................................46 1.2.2 Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum................................................47 1.2.3 Territorialer Aspekt .....................................................................................................47 1.3 Nationales Reformprogramm der Bundesregierung ...................................................47 1.4 Nationaler Strategischer Rahmenplan Deutschland...................................................48 1.5 Landesentwicklungsprogramm Bayern.......................................................................49 2. Strategische Ziele des Operationellen EFRE-Programms .........................................50 3. Spezifische Ziele des Operationellen EFRE-Programms ...........................................51 3.1 1. Spezifisches Ziel „Schaffung und Verdichtung von Einrichtungen und

Netzwerken zur Förderung von Technologie und Innovation“ ....................................52

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite II

3.2 2. Spezifisches Ziel „Stabilisierung von Arbeitsplatzangebot und Beschäftigung unter den Bedingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt“ .................53

3.3 3. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Umlands insbesondere unter den Bedingungen von Demographie und Globalisierung“............................................................................................................54

3.4 4. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung und Bewahrung natürlicher Ressourcen insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels“ ....................55

3.5 5. Spezifisches Ziel „Realisierung der Potenziale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik“ ...............................................56

4. Indikatorensystem.......................................................................................................58 5. Regionale Fokussierung des Operationellen EFRE-Programms ...............................68 6. Thematische, geografische und finanzielle Prioritäten für den Einsatz des EFRE.....68 7. Prozess der Partnerschaft ..........................................................................................72 7.1 Prozess der Partnerschaft bei der Programmerstellung.............................................72 7.2 Prozess der Partnerschaft bei der Programmdurchführung .......................................74 8. Nachhaltige Entwicklung.............................................................................................76 9. Gleichstellung von Männer und Frauen und Nichtdiskriminierung .............................77 10. Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung .............................................................78 10.1 Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung durch den Gutachter............................78 10.2 Schlussfolgerungen für das Operationelle Programm ................................................83 11. Strategische Umweltprüfung.......................................................................................84 11.1 Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung........................................................................84 11.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung.........................85 D) Prioritätsachsen............................................................................................87 1. Einleitung ....................................................................................................................87 2. Prioritätsachse 1 „Innovation und wissensbasierte Wirtschaft“ ..................................88 3. Prioritätsachse 2 „Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und

Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen“ .....................93 4. Prioritätsachse 3 „Nachhaltige Stadtentwicklung“ ......................................................97 5. Prioritätsachse 4 „Risikovorsorge und Ressourcenschutz“ ........................................99 6. Prioritätsachse 5 „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregion“..........102 7. Prioritätsachse 6 „Technische Hilfe“ .........................................................................105 8. Finanzzuteilung.........................................................................................................107 8.1 Finanzplan Jahrestranchen ......................................................................................107 8.2 Finanzplan Prioritätsachsen .....................................................................................108 8.3 Beteiligungssätze......................................................................................................109 9. Kategorisierung.........................................................................................................110 10. Inhaltliche Abstimmung mit anderen Strukturfondsinterventionen............................113 10.1 Abgrenzung zum ESF-Programm.............................................................................114 10.2 Abgrenzung zu grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen

Programmen im neuen Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ 2007-2013 116 10.3 Abgrenzung zur Programmplanung zur Förderung der Entwicklung des

ländlichen Raums aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)................119 10.4 Abgrenzung zur Programmplanung zur Förderung über den Europäischen

Fischereifonds (EFF) ................................................................................................121 11. Regionale Innovative Strategien und Maßnahmen...................................................121 12. Regionen für den wirtschaftlichen Wandel ...............................................................122 13. Interregionale Zusammenarbeit................................................................................122 14. Flexibilität..................................................................................................................123 15. JEREMIE, JESSICA, JASPERS...............................................................................123 16. Globalzuschüsse ......................................................................................................123 17. Großprojekte.............................................................................................................123

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite III

E) Beschreibung der Programmdurchführung .............................................124 1. Verwaltungs- und Kontrollvorschriften ......................................................................124 1.1 Verwaltungsbehörde.................................................................................................124 1.2 Bescheinigungsbehörde ...........................................................................................125 1.3 Prüfbehörde ..............................................................................................................126 1.4 Auszahlungen an Begünstige ...................................................................................126 1.5 Darstellung des Mittelflusses ....................................................................................127 2. Begleitung und Bewertung des Programms .............................................................128 2.1 Begleitung.................................................................................................................128 2.2 Bewertung.................................................................................................................128 2.3 Sonderzuweisung .....................................................................................................129 2.4 Computer gestützter Datenaustausch ......................................................................130 2.5 Publizität ...................................................................................................................130

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite IV

V e r z e i c h n i s d e r A b b i l d u n g e n

Nr. Kap. Titel Seite

1 A) 1.2 GA-Fördergebietskulisse 7

2 A) 1.3.1 Bevölkerungsentwicklung 1993 - 2004 8

3 A) 1.3.1 Wanderungssalden im Zeitablauf 9

4 A) 1.3.2 Erwerbstätigenquote 2004 10

5 A) 1.3.2 Entwicklung Erwerbstätige 1994 - 2004 11

6 A) 1.3.2 Entwicklung sv-Beschäftigte 1995 - 2005 11

7 A) 1.3.2 Entwicklung der sv-Beschäftigten 1995 - 2005 nach Geschlecht 12

8 A) 1.3.2 Arbeitslosenquote Jahresdurchschnitt 2005 12

9 A) 1.3.3 sv-Beschäftigte mit Berufsfachschul- oder Fachschulabschluss 13

10 A) 1.3.3 sv-Beschäftigte mit (Fach-)Hochschulabschluss 14

11 A) 1.3.3 Anteil der sv-Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung 15

12 A) 1.3.4 Sektorale Differenzierung der sv-Beschäftigten 2005 16

13 A) 1.3.4 Entwicklung der sv-Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe 1995 - 2005 17

14 A) 1.3.4 Entwicklung der sv-Beschäftigten im Tertiären Sektor 1995 - 2005 17

15 A) 1.3.4 Änderung der Verkehrsentwicklung Grenzübergänge Bayern - Tschechische Republik 1995 - 2004 18

16 A) 1.3.5 Entwicklung BIP 1993 - 2003 19

17 A) 1.3.5 Veränderung BIP je Erwerbstätigen 1993 - 2003 20

18 A) 1.3.6 Übernachtung je 1000 Einwohner 2005 21

19 A) 1.3.6 Veränderung der Übernachtungen 1994/2004 21

20 A) 1.3.8 Anteil der sv-Industriebeschäftigten in High-Tech-Branchen 2005 23

21 A) 1.3.9 Hochschullandschaft in Bayern 25

22 A) 3.3 Entwicklung der CO2-Emissionen Bayerns seit 1990 32

23 A) 3.3 Schwefeldioxid-Immissionsverlauf am Beispiel Hof 33

24 A) 3.3 Stickstoffoxid-Emissionen in Bayern (1976 - 2002) mit Hauptquellengruppen 34

25 C) 1 Rahmenbedingungen zur Erstellung des Operationellen Programms 44

26 C) 1.4 Thematische Prioritäten im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Be-schäftigung" 48

27 C) 3 Struktur des Zielsystem im Operationellen Programm 52

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite V

V e r z e i c h n i s d e r T a b e l l e n

Nr. Kap. Titel Seite

1 A) 1.3 Übersicht LEP-Raumtypen 8

2 A) 3.1 Flächenverbrauch in Bayern 1992/2004 30

3 A) 3.1 Altlastverdachtsfälle 31

4 A) 3.4 Fläche Natura 2000 Gebiete 36

5 A) 3.4 Fläche Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturparke 36

6 A) 3.4 Primärenergieverbrauch 37

7 C) 3.1 Zusammenfassung 1. Spezifisches Ziel, Ergebnisse SWOT-Analyse sowie Zielset-zung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

53

8 C) 3.2 Zusammenfassung 2. Spezifisches Ziel, Ergebnisse SWOT-Analyse sowie Zielset-zung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

54

9 C) 3.3 Zusammenfassung 3. Spezifisches Ziel, Ergebnisse SWOT-Analyse sowie Zielset-zung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

55

10 C) 3.4 Zusammenfassung 4. Spezifisches Ziel, Ergebnisse SWOT-Analyse sowie Zielset-zung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

56

11 C) 3.5 Zusammenfassung 5. Spezifisches Ziel, Ergebnisse SWOT-Analyse sowie Zielset-zung der Strategischen Kohäsionsleitlinien

57

12 C) 4 Indikatorensystem 58

13 C) 4 Umweltindikatoren 61

14 C) 4 Indikatoren Strategische Ziele 63

15 C) 4 Schematische Darstellungen der wichtigsten Output- und Ergebnisindikatoren 66

16 C) 6 Schematische Darstellung der thematischen, geografischen und finanziellen Priori-täten für den Einsatz des EFRE

69

17 D) 2 Indikatoren Maßnahmengruppe Förderung von Clustern und Netzwerken 89

18 D) 2 Indikatoren Maßnahmengruppe Innovative Maßnahmen im Tourismus 90

19 D) 2 Indikatoren Maßnahmengruppe Förderung von Forschungs- und Kompetenz-zentren sowie Technologietransfer

91

20 D) 2 Indikatoren Maßnahmengruppe Dienstleistungseinrichtungen für Unternehmen 92

21 D) 2 Indikatoren Maßnahmengruppe Umweltforschung und technischer Umweltschutz 92

22 D) 3 Indikatoren Maßnahmengruppe Innovative Finanzierungsinstrumente 94

23 D) 3 Indikatoren Maßnahmengruppe (Innovative) einzelbetriebliche Investitionsförde-rung

95

24 D) 3 Indikatoren Maßnahmengruppe Betriebliche Innovationsförderung und Förderung von technologieorientierten Existenzgründern

96

25 D) 3 Indikatoren Maßnahmengruppe Qualifizierungsleistungen für Unternehmen 97

26 D) 4 Indikatoren Maßnahmengruppe Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen 98

27 D) 4 Indikatoren Maßnahmengruppe Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonde-rem wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Entwicklungsbedarf

99

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite VI

28 D) 4 Indikatoren Maßnahmengruppe Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

99

29 D) 5 Indikatoren Maßnahmengruppe Risikovorsorge 101

30 D) 5 Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials 101

31 D) 5 Indikatoren Maßnahmengruppe Rationellere Energiegewinnung und -verwendung 102

32 D) 6 Indikatoren Maßnahmengruppe Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Tourismusförderung

104

33 D) 6 Indikatoren Maßnahmengruppe Verkehrsinfrastrukturen 104

34 D) 8.1 Finanzplan Jahrestranchen 107

35 D) 8.2 Finanzplan Prioritätsachsen 108

36 D) 9 Kategorisierung 110

37 D) 9 Kategorisierung auf Ebene der Prioritätsachsen 111

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 1

Bedingungen für die Aufstellung des Operationellen Programms

1. Rechtsvorschriften

Das Operationelle EFRE-Programm für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäf-tigung“ Bayern 2007 – 2013 wurde auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 erstellt. Die Programmdurchführung wird an die jeweils geltenden EU-Verordnungen und Durchfüh-rungsvorschriften angepasst.

Spezifische Rechtsgrundlagen sind:

• Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.07.2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, geändert durch VO 1989/2006 v. 21.12.2006, 1341/2008 v. 18.12.2008, 284/2009 v. 07.04.2009. (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 210 vom 31.07.2006)

• Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/2006 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemein-schaften L 210 vom 31.07.2006)

• Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 08.12.2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäi-schen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 371 vom 27.12.2006)

Das Operationelle Programm wurde mit Datum vom 14.12.2006 erstmals über das sfc-System unter der CCI-Nummer 2007DE162PO001 der Europäischen Kommission gem. Art. 32 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1083/2006 formal zur Annahme übersandt. Mit Schreiben vom 28.12.2006 wurde von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass das Operationelle Programm in der vorlie-genden Form nicht zulässig ist. Darauf hin wurde das Operationelle Programm überarbeitet und am 09.01.2007 der Europäischen Kommission erneut formal zur Annahme übersandt. Mit Schreiben vom 16.01.2007 wurden von der Europäischen Kommission weitere Änderungen eingefordert. Das überarbeitete Operationelle Programm wurde am 19.01.2007 der Europäi-schen Kommission erneut formal zur Annahme übersandt. Die Zulässigkeit wurde von der Eu-ropäischen Kommission mit Schreiben vom 26.01.2007 bestätigt. Mit Schreiben vom 13.02.2007 wurden von der Europäischen Kommission noch Anmerkungen übermittelt, durch die das Entscheidungsverfahren gem. Artikel 32 der VO (EG) Nr. 1083/2006 unterbrochen wur-de. Das überarbeitete Operationelle Programm wurde der Europäischen Kommission am

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Stand: 16.06.2011 Seite 2

26.02.2007 übermittelt. Nach Verhandlungen mit der Europäischen Kommission wurde das Operationelle Programm am 05.04.2007 erneut über sfc-System eingereicht. Mit Schreiben vom 16.04.2007 wurden von der Europäischen Kommission weitere Änderungen am Operationellen Programm gefordert, das am 03.05.2007 wieder über das sfc-System übermittelt wurde. Das Operationelle Programm wurde dann mit Schreiben K(2007)3187 vom 26.06.2007 von der Eu-ropäischen Kommission genehmigt. Die erste Programmänderung wurde der Europäischen Kommission am 16.06.2011 über das sfc-System eingereicht und am 06.12.2011 genehmigt.

Für die Förderfähigkeit kommen nur Ausgaben in Betracht, die zwischen dem Tag der Vorlage eines zulässigen Operationellen Programms bei der Kommission (oder dem 01.01.2007, je nachdem welches das frühere Datum ist) und dem 31.12.2015 tatsächlich getätigt werden. Mit Einreichung des Operationellen Programms gilt damit die Retroaktivtät (rückwirkende Förderfä-higkeit von Ausgaben) gem. Art. 52 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1083/2006. Der Beginn der Förderfä-higkeit der Ausgaben ist damit der 01.01.2007.

2. Ex-ante-Evaluierung und Strategische Umweltprüfung

Nach Artikel 48 Abs.2 VO (EG) Nr. 1083/2006 ist eine Ex-ante-Evaluierung des Programms vorzunehmen. Die Ex-ante-Evaluierung für das Operationelle Programm wurde durch das Ös-terreichische Institut für Raumplanung (ÖIR), Wien, in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie und Regionalplanung an der Universität Bayreuth erstellt. Die Ex-ante-Evaluierung ist Bestandteil der Programmplanung. Sie gewährleistet einen optimalen Einsatz der Haushaltsmittel und verbessert die Qualität der Programmplanung.

Die Arbeiten zur Ex-ante-Evaluierung erfolgten als iterativer und interaktiver Prozess zwischen dem federführenden Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) und dem ÖIR. Weitere betroffene Ressorts, das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUG), die Oberste Baubehörde (OBB) sowie das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK), die an der finan-ziellen Programmumsetzung beteiligt sein werden, wurden bei fachlichen Fragen konsultiert. Die Evaluatoren haben zu den Entwürfen des Operationellen Programms Stellung genommen, schriftliche Expertisen angefertigt und die Ergebnisse mit den Programmerstellern erörtert. Eine Darstellung des Prozesses der Ex-ante-Evaluierung ist in Kapitel C.10 enthalten.

Des Weiteren wurde in Zusammenarbeit mit der Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH eine Strategische Umweltprüfung gem. der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06. 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchgeführt. Die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind in Kapitel C.11.1 enthalten.

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Stand: 16.06.2011 Seite 3

A) Sozioökonomische Analyse

1. Darstellung der sozio-ökonomischen Lage einzelner Räume in Bayern

1.1 Darstellung der LEP-Raumtypen

Die räumlichen Entwicklungstendenzen in Bayern zeigen grundsätzlich günstige Rahmen-bedingungen für die Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten, bei teilweise erschwerten Standort-bedingungen in den Grenzregionen und überwiegend strukturschwachen Räumen durch den verstärkten internationalen Wettbewerb. Dies gilt insbesondere für die Grenzregierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Das Landesentwicklungsprogramm Bayerns („LEP“) und das dort geltende Vorrangprinzip zugunsten von Grenzregionen und strukturschwachen ländlichen Gebieten bieten deshalb einen sinnvollen Orientierungsrahmen für die Ausrichtung der künftigen EFRE-Förderung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“.

Nach dem LEP wird die räumliche Gliederung Bayerns grob unterteilt in Verdichtungsraum und Ländlicher Raum. Diese stellen zwar weitgehend eigenständig funktionsfähige Lebens- und Wirtschaftsräume dar, müssen sich im beidseitigen Interesse als Impulsgeber für Innovationen und wirtschaftlicher Schrittmacher einerseits und in ihrer Funktion als Erholungsgebiet und Ver-sorger mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln andererseits ergänzen. Hierzu muss für ei-nen Ausgleich der jeweiligen Vorteile zwischen den Gebietskategorien ein intensiver Leistungs-austausch stattfinden.

Der am stärksten wachsende Raumtyp sind die Stadt- und Umlandbereiche in Verdichtungs-räumen. Dazu tragen hochrangige Infrastruktur, hoch qualifizierte Humanressourcen und gute Erreichbarkeit bei. Die äußere Verdichtungszone entsteht, da aus den verstädterten Gebieten die Suburbanisierung immer weiter ins Umland greift, die vom Wunsch des Wohnens im Grü-nen und vom stark gestiegenen Flächenbedarf für Verkehr, Einzelhandel, Gewerbe, Industrie, Dienstleistungs- und Freizeiteinrichtungen geprägt wird. Der größte und wirtschaftlich am stärksten verdichtete Raum in Bayern ist München. Gemessen an Bevölkerung und Wirt-schaftskraft existieren mit Nürnberg und Augsburg zwei weitere große Verdichtungsräume.

Ländliche Regionen zeigen – bei erheblichen Differenzierungen nach Lage- und Wirtschafts- typ – deutliche Tendenzen zu städtischen Lebensformen und zur Verstädterung. Der ländliche Raum gliedert sich in unterschiedliche Bereiche mit ihren spezifischen Funktionen:

Die dortigen Stadt- und Umlandbereiche sind regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwer-punkte und Impulsgeber für die Entwicklung der angrenzenden – oftmals strukturschwachen – Region. Ländliche Teilräume im Umfeld der großen Verdichtungsräume sind eigenständig und haben regionsspezifische Eigenarten. Diese Teilräume, die rund um München, Augsburg und Nürnberg zu finden sind, sind wachstumsstark und können von den Verdichtungsräumen in vielfältiger Weise profitieren.

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Stand: 16.06.2011 Seite 4

Teilräume, deren Entwicklung besonders gestärkt werden soll, werden nach dem LEP bei Maß-nahmen und Planungen zur Stärkung des ländlichen Raums bevorzugt behandelt. Ihre Proble-me sind im Wesentlichen Abwanderungstendenzen aufgrund unzureichender Erwerbsmöglich-keiten, insbesondere auch für hochqualifizierte Arbeitnehmer, sowie Überalterung. Daraus er-gibt sich auch eine Ausdünnung der Versorgung, beispielsweise mit Gemeinbedarfs- und Infra-struktureinrichtungen, sowie der Angebote in den Bereichen Gesundheit, berufliche Bildung, soziale Betreuung.

1.2 GRW-Regionalfördergebiete

Innerhalb der im LEP festgelegten Gebiete nehmen die GRW-Gebiete (ehemals GA-Gebiete) eine Sonderstellung ein. Neben den EU-Strukturfonds wird die wirtschaftliche Entwicklung in den strukturschwachen Regionen Bayerns vor allem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ („GRW“) unterstützt. Die GRW als Grundlage der nationalen Regionalpolitik ist seit 1969 im Grundgesetz verankert und stellt eine geordnete Regionalpolitik sicher. Sie ist Strategie-, Ordnungs- und Koordinierungsrahmen zugleich. Als Basis der bayerischen Regionalpolitik ist die GRW damit auch Orientierung für den Einsatz der Strukturfondsmittel, wobei die EU-Strukturpolitik mit ihrem flächendeckenden und themenorien-tierten Ansatz darüber hinausgeht.

Die GRW ist auf ausgewählte strukturschwache Regionen ausgerichtet. Ziel ist es, in struktur-schwachen Regionen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Inves-titionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Über die GRW werden in Bayern gewerbliche Investitionen gefördert.

Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die Regionalfördergebiete, die För-dertatbestände sowie die Verteilung der Finanzmittel fest. Aktuelles Beispiel für Rolle und Auf-gabe der GRW ist die Neuabgrenzung des Regionalfördergebiets 2007 - 2013 gem. den durch die EU-Kommission vorgelegten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung. In den Leitlinien wurde für die Mitgliedstaaten der zur Verfügung stehende Fördergebietsplafond, die Zugangskriterien und die Förderintensitäten festgelegt, um den speziellen Notwendigkeiten in diesen anerkannt besonders förderungswürdigen Gebieten Rechnung zu tragen.

Die Abgrenzung der Fördergebiete innerhalb Deutschlands wurde für den Zeitraum 2007 – 2013 erstmals auf Basis eines gesamtdeutschen Regionalindikatormodells durchgeführt. Der Gesamtindikator für die vergleichende gesamtdeutsche Bewertung der 270 deutschen Arbeits-marktregionen setzt sich aus vier Regionalindikatoren mit unterschiedlichen Gewichten wie folgt zusammen:

• Durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2002 – 2005 50 % • Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2003 40 % • Infrastrukturindikator 5 % • Erwerbstätigenprognose 2004 – 2011 5 %

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Auf Basis des Gesamtindikators wurde dann ein Ranking der 270 Arbeitsmarktregionen erstellt. Dabei ist Rang 1 die strukturschwächste Arbeitsmarktregion (Gesamtindikator 97,06) und Rang 270 die strukturstärkste Arbeitsmarktregion (Gesamtindikator 101,36). Bei diesem Ranking, mit dem die deutschen Regionalfördergebiete gem. Art. 87 Abs. 3c EGV bestimmt wurden, wurde insbesondere noch einmal die Strukturschwäche im bayerischen Grenzraum zur Tschechischen Republik belegt. Diese Region nimmt daher einen besonderen Status innerhalb des struktur-schwachen Raums in Bayern ein. Dies wird besonders deutlich, wenn die Platzierung der Ge-biete bei den einzelnen Indikatoren im Vergleich zu Westdeutschland betrachtet wird.

Gesamtindikator Über 75 % der westdeutschen Bevölkerung leben in strukturstarken Regionen, die einen Ge-samtindikator von über 100 aufweisen. Die bayerischen C-Fördergebietsregionen liegen deut-lich unter diesem Wert. In einer Rangliste der westdeutschen Arbeitsmarktregionen bezogen auf den Bevölkerungsanteil befinden sich die bayerischen C-Fördergebiete im unteren Fünftel.

Einzelindikator „Durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2002 – 2005“ Beim Einzelindikator Arbeitslosenquote stellt sich die Situation etwas besser dar. Die bayeri-schen C-Fördergebiete der GRW liegen hier im Wesentlichen im westdeutschen Durchschnitt. Allerdings treten hier auch deutliche Unterschiede zwischen den Fördergebieten auf. Die höchs-te durchschnittliche Arbeitslosenquote (Jahre 2002 - 2005) lag in einem bayerischen C-Fördergebiet bei 11,4 %, der niedrigste Wert bei 6,8 %.

Einzelindikator „Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2003“ Das schlechte Abschneiden der bayerischen C-Fördergebiete ist beim Gesamtindikator insbe-sondere auch auf das niedrige Einkommen in den betrachteten Regionen zurückzuführen. Bei diesem Einzelindikator, der zu 40 % in den Gesamtindikator einfließt, liegen die C-Fördergebiete Bayerns bezogen auf den westdeutschen Bevölkerungsanteil überwiegend im strukturschwächsten Bereich. Dies weist bereits auf das im Vergleich zu anderen Regionen Bayerns geringere Qualifikationsniveau der Beschäftigten hin (vgl. Kapitel A.1.3.3).

Einzelindikator „Infrastruktur“ Auch in Bezug auf die Infrastrukturausstattung rangieren die bayerischen C-Fördergebiete im unteren Bereich. Das erklärt sich vor allem durch die Lage an der Grenze zur Tschechischen Republik und den ostdeutschen Ländern und die große Distanz zu den Verdichtungsräumen Bayerns. Wiederum liegt für sämtliche C-Fördergebiete der standardisierte Infrastrukturindikator (umfasst u.a. Erreichbarkeit europäischer Metropolen, Breitband-Versorgung mit DSL/Powerline/Kabel/Funk, Ausbildungskapazitäten) deutlich unter 100. Damit liegen die C-Fördergebiete bei diesem Indikator im Vergleich mit den anderen westdeutschen Regionen im unteren Bereich.

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Einzelindikator „Erwerbstätigenprognose“ Bei der Erwerbstätigenprognose 2004 - 2011 schneidet die Grenzregion Bayerns deutlich bes-ser ab als bei dem Infrastrukturindikator und ist damit vergleichbar mit rund 85 % der westdeut-schen Bevölkerung.

Innerhalb der Grenzregionen nach dem LEP nehmen die bayerischen C-Fördergebiete damit eine Ausnahmestellung ein. Es handelt sich um Regionen mit hohem Fördergefälle zu den neu in die EU aufgenommenen Ländern und einer hohen Einpendlerquote mit nachteiligen Auswir-kungen auf den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist der strukturelle Wandel noch nicht bewältigt, in den Regionen dominieren altindustrielle Industriestrukturen und das Baugewerbe. Entspre-chend schwächer haben sich der Dienstleistungssektor und die gesamtwirtschaftliche Lage im Vergleich zu Bayern insgesamt entwickelt.

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Abbildung 1

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1.3 Regionaler Struktur- und Entwicklungsvergleich der LEP-Raumtypen

Für die Darstellung der sozioökonomischen Lage in Bayern wird eine Gliederung nach in sich weitgehend homogenen Raumtypen vorgenommen. Auf Basis der in Bayern bereits eingeführ-ten und bewährten LEP-Planungsregionen lassen sich fünf Räume unterscheiden, die regional die Grundlage der weiteren Analyse bilden. Innerhalb der so eingeteilten Räume wird die wirt-schaftliche Lage als weitgehend homogen angenommen, was sich aus der langjährigen Arbeit mit diesen Planungsregionen bestätigt. Zusätzliche Bestätigung erhält diese Einteilung durch die Ergebnisse der GRW-Abgrenzung bzw. den GRW-Gesamtindikator: So befinden sich bei-spielsweise sämtliche GRW-Fördergebiete in der gebildeten Kategorie „Grenzland- und über-wiegend strukturschwache Regionen“. Weiterhin ist der durchschnittliche Gesamtindikatorwert in Teilräumen des Grenzlandes deutlich niedriger als in den sonstigen ländlichen Regionen.

Tabelle 1

Raumtyp Planungsregionen (vgl. Abb. 21) Grenzland- und überwiegend strukturschwache Regionen 3, 4, 5, 6, 8, 11, 12, 13

Sonstige ländliche Regionen 1, 2, 10, 15, 16, 17, 18

Verdichtungsraum Nürnberg 7

Verdichtungsraum Augsburg 9

Verdichtungsraum München 14

1.3.1 Bevölkerungsentwicklung

Die Gesamtbevölkerung in Bayern belief sich im Jahr 2004 auf 12.443.893 Einwohner. Seit 1993 hat die Bevölkerung damit um rund 5 % zugenommen. Entscheidend dafür sind die Netto-zuwanderungen aus anderen Bundesländern. Dabei verteilt sich die bayerische Bevölkerung entsprechend der in Abbildung 2 genannten Anteile.

Abbildung 2

B e v ö lke ru n g se n tw icklu n g 1993 - 2004

3 ,9

5 ,3

5 ,6

6 ,2

2 ,8

0 1 2 3 4 5 6 7

Nürnbe rg

G re nz la nd - un d üb e rw ieg ends truktu rs c h w ac he Reg io ne n

A ug s bu rg

Mü nc hen

Son s tige lä nd lic he Reg io nen

P ro z e n t (1993 = 100 ) B a ye rn

28 %

A nte il G es amt-ba y e rn

20 %

7 %

35%

10%

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Die Altersstruktur in Bayern (differenziert nach den Altersgruppen 0-18 Jahre, 18-65 Jahre und über 65 Jahre) hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren nur geringfügig geändert. Die An-zahl der über 65-jährigen ist leicht angestiegen, während die Anteile der beiden anderen Alters-gruppen leicht zurückgegangen sind. Insbesondere bei den Erwerbsfähigen und den Geburten-zahlen bestehen innerhalb der Räume deutliche Unterschiede:

Die höchste Anzahl an Erwerbsfähigen findet sich im Verdichtungsraum München, die geringste Anzahl weisen die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen auf. Auffallend positiv entwickelt sich die Anzahl an Erwerbsfähigen in sonstigen ländlichen Regionen sowie im Verdichtungsraum München. Insbesondere München konnte von einer hohen Zuwanderung profitieren, die vornehmlich während der Zeiten des Internetbooms in den Jahren 2000 und 2001 bei jährlich über 30.000 Personen lagen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Erwerbsfähigen nach dem Wohnortprinzip erfasst werden. Die positive Entwicklung in den sonstigen ländlichen Regionen basiert somit im Wesentlichen darauf, dass die Erwerbsfähigen im Umlandbereich der Verdichtungsräume und nicht direkt im Kerngebiet wohnen. In den Ver-dichtungsräumen Augsburg und Nürnberg sind jeweils in diesem Zeitraum nur Zuwanderungen im vierstelligen Bereich zu verzeichnen.

Die Zuwanderungen in die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen fallen im Vergleich beispielsweise zum Verdichtungsraum München aber auch zu den sonstigen ländli-chen Regionen eher gering aus. Die Chance, die Altersstruktur durch Zuwanderung positiv zu beeinflussen, ist gerade hier sehr gering. Obwohl 35 % der Bevölkerung Bayerns in den Grenz-land- und überwiegend strukturschwachen Regionen leben, zogen im Jahr 2004 lediglich 4.800 Personen hinzu (entspricht 18 % aller Zuwanderungen), während für die sonstigen ländlichen Regionen rund 9.200 Zuzüge verzeichnet wurden (36 % der gesamten Zuwanderungen, rund 25.700).

Abbildung 3

W a n d e r u n g s s a ld e n im Z e ita b la u f

- 2 0 .0 0 0 0 2 0 .0 0 0 4 0 .0 0 0 6 0 .0 0 0 8 0 .0 0 0 1 0 0 .0 0 0 1 2 0 .0 0 0

1 9 9 4

1 9 9 5

1 9 9 6

1 9 9 7

1 9 9 8

1 9 9 9

2 0 0 0

2 0 0 1

2 0 0 2

2 0 0 3

2 0 0 4

W a n d e r u n g ssa l d e nR e g io n e n m it g r o ß e n V e r d ic h tu n g s r ä u m e nG r e n z la n d - u n d ü b e r w ie g e n d s t r u k tu r s c h w a c h e R e g io n e nS o n s t ig e lä n d lic h e R e g io n e n

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Der Großteil der Zuzüge findet in die Regionen mit Verdichtungsräumen statt (46 %), wobei hier die Verdichtungsraum München mit rund 5.500 Personen (21 % der Gesamtzuwanderung) überwiegt.

1.3.2 Beschäftigungsentwicklung

Die Beschäftigungslage hat sich in Bayern in den vergangenen zehn Jahren positiv entwickelt, allerdings mit deutlichen Niveauunterschieden. So liegt der Erwerbstätigenzuwachs des Ver-dichtungsraums München von 1994 bis 2004 fast schon im zweistelligen Bereich, während die Anzahl der Erwerbstätigen in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen lediglich um 2,0 % gewachsen ist.

In den Lissabonkriterien wird bis zum Jahr 2010 für die Gesamtbevölkerung eine Erwerbs-tätigenquote von 70 %, eine Frauenbeschäftigungsquote von 60 % und eine Beschäftigungs-quote älterer Erwerbstätiger zwischen 55 und 65 Jahren von 50 % angestrebt. Die in Abbildung 4 ersichtlichen Erwerbstätigenquoten als Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Erwerbsfähigen zeigen, dass Bayern bei der Erwerbstätigenquote dieses Ziel bereits erreicht: Mit einer Erwerbs-tätigenquote von 83,4 % erzielt Bayern im nationalen wie auch internationalen Vergleich ein Spitzenergebnis. Allerdings wird in Abbildung 4 auch der deutliche Unterschied zwischen den Verdichtungsräumen München und Nürnberg (93,9 % bzw. 89,2 %) auf der einen Seite und den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen sowie den sonstigen ländlichen Re-gionen (79,7 % bzw. 78,6 %) auf der anderen Seite ersichtlich.

Abbildung 4

Der Vergleich der Entwicklung der sozialversicherungspflichtig („sv“) Beschäftigten mit den Er-werbstätigen, die zusätzlich zu den sv-Beschäftigten auch Freiberufler und Selbständige um-fassen, in den vergangenen zehn Jahren zeigt, dass neue Arbeitsplätze für die Verdichtungs-

E rw e rb s tä t ig e n q u o te 2 0 0 4

7 8 ,6

7 9 ,3

7 9 ,7

8 9 ,2

9 3 ,9

7 0 ,0 7 5 ,0 8 0 ,0 8 5 ,0 9 0 ,0 9 5 ,0 1 0 0 ,0

S o n st ig e lä n d l ic h e R e g io n e n

A u g sb u rg

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n ds tru k tu rsc h w a c h e R e g io n e n

N ü rn b e rg

M ü n c h e n

P ro z e n tB a y e rn

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räumen Nürnberg, Augsburg sowie die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regio-nen ausschließlich bei den Freiberuflern und Selbständigen entstanden sind. Hier wurden per Saldo in den vergangenen zehn Jahren sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis-se abgebaut. Allerdings konnte der Anstieg der Selbständigen und Freiberufler in den vergan-genen zehn Jahren, insbesondere in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Re-gionen, sowie in den Verdichtungsräumen Augsburg und Nürnberg, den Abbau der sv-Beschäftigten kompensieren. Damit konnte insgesamt die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 1995 und 2005 in allen Regionen gesteigert werden.

Abbildung 5

Die sv-Beschäftigten konnten lediglich im Verdichtungsraum München und in den sonstigen ländlichen Regionen einen Zuwachs verzeichnen.

Abbildung 6

E n tw ic k lu n g E rw e rb s tä t ig e 1 9 9 4 - 2 0 0 4

2 ,0

4 ,4

4 ,5

5 ,7

9 ,9

0 ,0 2 ,0 4 ,0 6 ,0 8 ,0 1 0 ,0 1 2 ,0

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n ds tru k tu rsc h w a c h e R e g io n e n

N ü rn b e rg

A u g sb u rg

S o n st ig e lä n d l ic h e R e g io n e n

M ü n c h e n

P ro z e n tB a y e rn

E n tw ick lu n g sv-B esch äftig te 1995 - 2005

-3 ,2

-2 ,4

-2 ,3

0 ,6

7 ,5

-4 ,0 -2 ,0 0 ,0 2 ,0 4 ,0 6 ,0 8 ,0 10 ,0

G renzland und überw iegends truk tu rschw ache R eg ionen

N ürnberg

A ugsburg

S ons tige länd liche R eg ionen

M ünchen

in P ro zen tB ayern

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Der Beschäftigungsanstieg ist vorwiegend auf den Anstieg der weiblichen Beschäftigten im Verdichtungsraum München und den sonstigen ländlichen Regionen zurückzuführen. In den übrigen Räumen wirkte die stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zumindest stabili-sierend, konnte den Rückgang bei den männlichen Beschäftigten jedoch nicht vollständig kom-pensieren. In allen Räumen ist bei der Beschäftigung der Frauen eine deutlich positivere Ent-wicklung als bei der Beschäftigung der Männer zu verzeichnen. Dafür ursächlich ist die stärkere Präsenz der Frauen auf Teilzeitarbeitsplätzen.

Abbildung 7

Insgesamt ist festzustellen, dass der Erwerbstätigenanteil der Frauen trotz der positiven Ent-wicklung in den vergangenen Jahren noch immer unter der Erwerbstätigenquote der Männer liegt. Ebenso hat die Selbständigenquote der Frauen mit 7,5 % noch nicht die Selbständigen-quote (Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen) von 11,9 % im Jahr 2004 erreicht.

Abbildung 8

E ntw ic k lu ng d er sv-B esc hä ftig ten 199 5 - 20 05 nac h G esc h le ch t

-4 ,5

-5 ,5

-4 ,5

-0 ,6

5 ,3

0 ,4

-0 ,2

0 ,2

2 ,2

10 ,1

-6 ,0 -1 ,0 4 ,0 9 ,0 14 ,0

P ro zen t

M änner F rauen

M ünchen

S onstige länd liche R eg ionen

N ürnberg

G renz land und überw iegend struk tu rschw ache R eg ionen

A ugsburg

B ayern , F rau enB ayern , M än n er

44 ,4 %

46,6 %

43,7 %

44,4 %

A nte il F rauen an S V -B eschä f tig ten gesam t

47 ,7 %

A rb e its lo s e n q u o te J a h re s d u rc h s c h n it t 2 0 0 5

6 ,7

6 ,8

8 ,6

8 ,7

9 ,7

- 1 ,0 2 ,0 3 ,0 4 ,0 5 ,0 6 ,0 7 ,0 8 ,0 9 ,0 1 0 ,0

S o n s tig e lä n d l ic h e R e g io n e n

M ü n c h e n

A u g s b u rg

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n ds tru k tu rs c h w a c h e R e g io n e n

N ü rn b e rg

P ro z e n t B a y e rn B u n d W e s t

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Für den Anteil weiblicher Beschäftigter an den gesamten sv-Beschäftigten ist festzustellen, dass er generell noch unter 50 % liegt, dass aber ein Gefälle zwischen den Verdichtungsräu-men (insbesondere München) hin zu den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Re-gionen besteht. Erfreulich ist, dass dies für die jüngeren Generationen (v.a. 20 – 25 Jahre) be-reits nicht mehr zutrifft. Die Beschäftigungsentwicklung spiegelt sich auch in den Arbeitslosen-quoten wider, die in allen betrachteten Räumen unter dem westdeutschen Durchschnitt liegen. Die im Jahresdurchschnitt 2005 vorliegenden Arbeitslosenquoten der unterschiedlichen Teil-räume zeigen mit Quoten von 6,7 % bis hin zu 9,7 % jedoch ein deutliches Gefälle innerhalb Bayerns.

1.3.3 Qualifikation

Für die Integration ins Berufsleben ist Qualifikation unabdingbare Voraussetzung. In Bayern haben mit über 60 % die meisten Arbeitnehmer eine abgeschlossene (Berufs-)Fachschul-Ausbildung.

Besonders hoch ist der Anteil der sv-Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen, sowie in den sonstigen ländli-chen Regionen. Hier spielt – bedingt durch die Unternehmensstruktur in dieser Region – die betriebliche und überbetriebliche Ausbildung eine große Rolle. Dabei stellen die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (1 bis 49 Beschäftigte) mit über 55 % die meisten Ausbildungsplät-ze.

Abbildung 9

Hervorzuheben ist die Rolle des Handwerks für die Ausbildung: Obwohl in diesem Bereich nur 14 % aller Arbeitsplätze sind, werden hier rund 35 % aller Ausbildungsplätze bereitgestellt. Ge-rade in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen und den sonstigen länd-

s v-B e s c h ä ftig te m it B e ru fs fa c h s c h u l- o d e r F a c h s c h u la b s c h lu ß

50 ,8

58 ,9

63 ,0

64 ,5

66 ,8

0 ,0 10 ,0 20 ,0 30 ,0 40 ,0 50 ,0 60 ,0 70 ,0 80 ,0

M ünchen

N ü rnbe rg

A ugsbu rg

S onstige länd liche R eg ionen

G renz land und übe rw iegendstruk tu rschw ache R eg ionen

P ro zen t B ayern

4 2 ,3 %

44 ,2 %

42 ,9 %

45 ,2 %

51 ,6 %

d avo n F rau en

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lichen Regionen spielt das Handwerk somit eine entscheidende Rolle. Des Weiteren bieten In-dustrie und Handel zusammen über 50 % der Ausbildungsplätze.

In den Verdichtungsräumen hingegen spielt die traditionelle Ausbildung eine geringere Rolle: Der Anteil der Auszubildenden an den sv-Beschäftigten liegt im Verdichtungsraum München bei nur rund 4 %, während in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen die Quote bei weit über 6 % liegt. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur, die mit einer Konzentration von Unternehmen mit hoher F&E-Kompetenz in den Verdichtungsräumen ein-hergeht, bestehen in den Verdichtungsräumen andere Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter als beispielsweise in den ländlichen Gebieten.

Entsprechend ist die Qualifikationsstruktur der Höherqualifizierten regional stark differenziert: Die sv-Beschäftigten mit (Fach-)Hochschulabschluss konzentrieren sich deutlich auf die Hoch-schulstädte: München führt, gefolgt von Nürnberg. Im Verdichtungsraum München haben rund 17 % der sv-Beschäftigten einen (Fach-)Hochschulabschluss, in Nürnberg 11 % und in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen nur rund 6 % (Durchschnitt Ge-samtbayern: rund 9 %).

Abbildung 10

Trotz einer hohen Quote an Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung in den Grenz-land- und überwiegend strukturschwachen Regionen ist dennoch eine überdurchschnittliche Anzahl an Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung festzustellen. Sie ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Bereich des Produzierenden Gewerbes noch die sog. Altindustrien (insbes. Glas, Porzellan, Textil und Bau) überwiegen, in denen viele Beschäftigte ohne (formale) Ausbildung tätig sind. Eine höhere Arbeitslosenquote in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen ist auch dadurch erklärbar, dass Geringqualifizierte

s v -B e s c h ä ft ig te m it (F a c h -)H o c h s c h u la b s c h lu s s

5 ,7

7 ,5

7 ,9

1 1 ,5

1 6 ,9

0 ,0 2 ,0 4 ,0 6 ,0 8 ,0 1 0 ,0 1 2 ,0 1 4 ,0 1 6 ,0 1 8 ,0 2 0 ,0

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n ds tru k tu rsc h w a c h e R e g io n e n

S o n s t ig e lä n d lic h e R e g io n e n

A u g sb u rg

N ü rn b e rg

M ü n c h e n

in P ro z e n t B a y e rn

3 1 ,8 % 3 4 ,8 %

4 8 ,2 % 2 5 ,7 %

4 4 ,4 % 2 7 ,8 %

2 6 ,3 % 3 2 ,2 %

2 5 ,1 % 3 3 ,6 %

d a v o n F ra u e n F H H o c h sc h u le

G e s a m t-B a y e rn 2 7 ,7 3 3 ,7

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bei einem Verlust des Arbeitsplatzes erfahrungsgemäß die größten Schwierigkeiten bei der Re-Integration in den Arbeitsmarkt haben.

Abbildung 11

Je mehr ein Wirtschaftsstandort auf High-Tech ausgerichtet ist, desto weniger Möglichkeiten bieten sich für Menschen ohne Berufsausbildung. Daher ist es kaum verwunderlich, dass im Verdichtungsraum München unterproportional wenig sv-Beschäftigte ohne Berufsausbildung zu finden sind.

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der gleichberechtigten Teilnahme von Frauen an zu-kunftsfähigen Berufen kann es (noch) nicht zufrieden stellen, dass der Anteil von Frauen mit höheren formalen Qualifikationen derzeit noch teilweise deutlich unter dem der Männer liegt.

1.3.4 Wirtschaftsstruktur

Bayerns Wirtschaft ist trotz einer Vielzahl von international tätigen Großunternehmen weitest-gehend mittelständisch geprägt. Betrachtet man die Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 499 Beschäftigten, so stellen diese 99,7 % der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Bayern. Dies spiegelt sich auch am Anteil der Beschäftigten mit über 75 % und dem Anteil an Auszubildenden mit rund 84 % wieder. Auch wenn der Anteil des Mittelstandes am gesamtwirt-schaftlichen Umsatz mit 41 % deutlich geringer ausfällt, sind diese Werte ein Beleg für die Be-deutung des Mittelstandes für die bayerische Wirtschaft.

Bei sektoraler Betrachtung liegt im Verdichtungsraum München der Anteil der sv-Beschäftigten des Produzierenden Gewerbes (das „produzierende“ Gewerbe umfasst neben dem verarbei-tenden Gewerbe weiterhin Baugewerbe, sowie Energie- und Wasserversorgung) mit fast 25 % deutlich unter dem des Tertiären Sektors mit rund 75 % (die Vergleichswerte für Gesamtbayern liegen bei 37 % bzw. 62 %).

A n te il d e r s v -B e s c h ä ft ig te n o h n e a b g e s c h lo s s e n e B e ru fs a u s b ild u n g

1 9 ,0

1 8 ,7

1 8 ,0

1 7 ,0

1 4 ,9

0 ,0 3 ,0 6 ,0 9 ,0 1 2 ,0 1 5 ,0 1 8 ,0 2 1 ,0

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n ds tru k tu rsc h w a c h e R e g io n e n

A u g sb u rg

N ü rn b e rg

S o n st ig e lä n d l ic h e R e g io n e n

M ü n c h e n

P ro z e n t B a y e rn

4 9 ,5 %

4 7 ,5 %

3 1 ,1 %

3 3 ,5 %

4 9 ,3 %

d a v o n F ra u e n

G e s a m t-B a y e rn4 9 ,0 %

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Anders stellt sich die Situation im ländlichen Raum dar. In den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen und den sonstigen ländlichen Regionen ist der Dienstleistungs-sektor im Vergleich unterrepräsentiert. In beiden Räumen nimmt das Produzierende Gewerbe mit einem Anteil von 44,5 % bzw. 41,4 % aller sv-Beschäftigten einen deutlich höheren Stellen-wert als im bayerischen Durchschnitt (37,4 %) oder im Verdichtungsraum München (24,8 %) ein.

Abbildung 12

Betrachtet man Bayern als Ganzes, so konnten von 1995 – 2005 die 296.000 abgebauten Ar-beitsplätze im Produzierenden Gewerbe vom Dienstleistungssektor mit + 320.000 neuen Stellen vollständig kompensiert werden. Allerdings gilt diese Kompensation nicht für alle Regionen: Während die im Verdichtungsraum München 40.000 wegfallenden Arbeitsplätze durch 115.000 neue Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu einem Arbeitsplatzaufbau geführt haben, sind in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen über 130.000 Arbeitsplätze im Produzierenden Gewerbe weggefallen, die von 88.000 neuen Arbeitsplätzen im Dienstleis-tungsbereich nicht aufgefangen werden konnten.

Der hohe Dienstleistungsanteil im Verdichtungsraum München ist darauf zurückzuführen, dass sich hier die unternehmensnahen, wissensintensiven Dienstleistungen besonders dynamisch entwickelt haben. Sie stellen ein wesentliches Element einer wissensbasierten Wirtschaft dar, erbringen wichtige Vorleistungsfunktionen für Produktionsunternehmen und sind integraler Be-standteil von F&E. Die Dienstleistungen – und insbesondere die unternehmensnahen Dienst-leistungen - haben sich bisher in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regio-nen nicht entsprechend entwickeln können. Das Verarbeitende Gewerbe in der Region ist im-mer noch durch einen geringeren Anteil an Vorleistungen und Service gekennzeichnet als bei-spielsweise im Verdichtungsraum München. Damit besteht eine geringere Nachfrage nach un-ternehmensorientierten Dienstleistungen, die in vergangenen zehn Jahren in den anderen Re-

Sektorale Differenzierung der sv-Beschäftigten 2005

0,9

1,0

0,8

0,8

44,5

41,4

40,4

37,4

35,1

32,7

24,8

54,6

57,5

58,8

61,8

64,3

66,1

74,6

1,2

0,6

0,6

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Grenzland und überwiegendstrukturschwache Regionen

Sonstige ländliche Regionen

Augsburg

Bayern

Nürnberg

Bund West

München

Landwirtschaft Produzierendes Gewerbe Tertiärer Sektor

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gionen stark angewachsen sind. Die Wertschöpfungsketten innovativer Unternehmen werden zunehmend von der Einbindung komplementärer Dienstleister, insbesondere im Bereich der Verfahrensentwicklung, Beratung oder Software- und Finanzierungsdienstleistungen, geprägt.

Abbildung 13

Abbildung 14

Im Wettbewerb stehende Unternehmen benötigen diese Dienstleistungen, denn die Optimie-rung des Einsatzes von Produktionsfaktoren ist eine ständige Aufgabe zur Sicherung der Kon-kurrenzfähigkeit der Wirtschaft. Darüber hinaus führen Spezialisierung und Diversifizierung ex-terner Dienstleister zu einer Reduzierung von Kosten und Risiko. Die Tatsache, dass insbeson-

Entwicklung der sv-Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe 1995 - 2005

-17,94

-17,13

-13,31

-12,73

-17,77

-20 -18 -16 -14 -12 -10 -8 -6 -4 -2 0

Grenzland und überwiegendstrukturschwache Regionen

Augsburg

Nürnberg

München

Sonstige ländliche Regionen

ProzentBayern

En t w ic k lu n g d e r s v - Be s c h ä f t ig t e n im T e r t iä r e n S e k t o r 1 9 9 5 - 2 0 0 5

8 ,11

12 ,51

13 ,52

13 ,8 3

16 ,9 1

0 2 4 6 8 1 0 1 2 1 4 1 6 1 8

Nü r n b e r g

A u g s b u r g

S o n s t ig e lä n d lic h e Re g io n e n

G r e n z la n d u n d ü b e r w ie g e n ds tr u k tu r s c h w a c h e Re g io n e n

M ü n c h e n

P r o z e n t Ba y e r n

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dere die unternehmensnahen Dienstleistungen in den Grenzland- und überwiegend struktur-schwachen Regionen nur unterdurchschnittlich vertreten sind und genutzt werden, zeigt für die Zukunft noch Entwicklungspotential auf.

Allerdings muss für Bayern und hier insbesondere für die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik auch die wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich insbesondere durch den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union im Mai 2004 und im Ja-nuar 2007 ergeben haben, berücksichtigt werden. Durch die zunehmende Öffnung der Märkte und damit einhergehend einer wirtschaftlichen Verflechtung mit den neuen Mitgliedsstaaten ergeben sich in Kombination mit der Exportorientierung des produzierenden Gewerbes, zahlrei-che Chancen neue Märkte zu erschließen. Die Exportquote im Verarbeitenden Gewerbe in den drei bayerischen Grenzlandregierungsbezirken (Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) konnte in den vergangenen 10 Jahren (1996 - 2005) um 12,9 Prozentpunkte (von 30,4 % auf 43,3 %) gesteigert werden. Damit war die Entwicklung der Exportquote in dieser Region dyna-mischer als im bayernweiten Vergleich (+ 10,8 Prozentpunkte).

Für Dienstleistungsunternehmen bietet sich beispielsweise die Gelegenheit, durch Handels- bzw. Logistikdienstleistungen am Aufbau der neuen EU-Mitgliedsstaaten zu profitieren. Diese Möglichkeit lässt sich auch am Verkehrsaufkommen im Güterbereich festmachen. Wie Abbil-dung 15 zeigt, hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre das Aufkommen an LKW-Grenzübertritten zwischen Bayern und der Tschechischen Republik praktisch verdoppelt. Die verkehrstechnisch günstige Lage zu den neuen Mitgliedsstaaten auf der einen Seite und den großen Verdich-tungsräumen insbesondere im Süden und der Mitte Deutschlands bieten für die Grenzlandregi-onen zur Tschechischen Republik ein erhebliches Entwicklungspotenzial.

Abbildung 15

Än d e ru n g d e r Ve rke h rs e n tw icklu n gGrenzüb e rg änge Baye rn - Ts chech is che R e pub lik 19 95 - 2004

A LL E Überg än ge

W alds as s en

Sc h irnd ing

Wa ldm ünc h en

F ur th im W a ld

B aye r. E is en s tein

P hilip ps re ut

W aidh au s

9 9 ,9

10 8 ,3

75,5

6 0 ,0

14 ,9

4 0 ,9

13 ,9

-60,0 -40,0 -20,0 0,0 20,0 40,0 60 ,0 80,0 100,0 120,0

in P rozen t

Ä n de rung , a lle F a hrze ug e Ä nd erung LK W

// 3 3 1,22 1,0

-15,7

-4 3 ,6

-3 2 ,6

-19 ,2

-3 5,2

16 ,4

- 11,6

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1.3.5 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Der zentrale Indikator zur Beschreibung der Wirtschaftsleistung einer Region ist das Bruttoin-landsprodukt (BIP). Für die einzelnen Räume zeigt sich sowohl bei der langfristigen Entwicklung des BIP, als auch beim BIP je Erwerbstätigen als Produktivitätsmaß, dass der Verdichtungs-raum München und die sonstigen ländlichen Regionen eine deutlich höhere Wirtschaftskraft aufweisen als Bayern insgesamt. Der Verdichtungsraum München hat mit fast 30 % den größ-ten Anteil am BIP Bayerns, obwohl hier nur 20 % der Bevölkerung leben. Die Entwicklung aller betrachteten Regionen in Bayern liegt deutlich über dem BIP-Wachstum Westdeutschlands.

Die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen sowie die Verdichtungsräume Augsburg und Nürnberg bleiben deutlich hinter der bayerischen Zuwachsrate zurück und wei-sen auch – gemessen am Bayerndurchschnitt – eine niedrigere Produktivität auf.

Abbildung 16

Vergleicht man das Niveau des BIP je Erwerbstätigen, dann ergibt sich ein neues Bild: Der Ver-dichtungsraum München liegt mit einem BIP von 74.847 Euro je Erwerbstätigen um 23,5 Pro-zentpunkte über dem bayerischen Durchschnitt, der Verdichtungsraum Nürnberg liegt in etwa auf bayerischem Niveau, alle anderen darunter.

Die ländlichen Regionen liegen mit einem BIP je Erwerbstätigen von 56.476 Euro um 2,9 Pro-zentpunkte und die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen mit einem BIP je Erwerbstätigen von 53.422 Euro sogar um 8 Prozentpunkte unter dem westdeutschen Durch-schnitt von 58.282 Euro.

Entwicklung BIP 1993 - 2003

30,40

30,50

31,20

37,80

42,30

- 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 40,00 45,00 50,00

Nürnberg

Augsburg

Grenzland und überwiegendstrukturschwache Regionen

Sonstige ländliche Regionen

München

Prozent BayernBund West

29,1%

24,2%

28,3%

6,3%

11,1%

Anteil anBayern

0

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Abbildung 17

1.3.6 Tourismus

Herkömmliche Dienstleistungen in Tourismus, Freizeit und Kultur werden auf Grund des sich verändernden Nachfrageverhaltens durch neue, veränderte und erweiterte Dienstleistungsan-gebote ergänzt: Die zunehmende Individualisierung und die Alterung der Gesellschaft lassen die Nachfrage nach Gesundheits- und Ernährungsberatungen, an gesundheitspädagogischen und anderen gesundheitsfördernden Dienstleistungen deutlich steigen.

Der Tourismus hat für Bayern, insbesondere in den sonstigen ländlichen Regionen sowie in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen eine hohe Bedeutung. Vielfältige Verflechtungen mit anderen Wirtschaftszweigen machen ihn zu einem wichtigen Impulsgeber für Handel, Freizeitindustrie und weitere Dienstleistungsbereiche.

V e rä n d e ru n g B IP je E rw e rb s tä t ig e n 1 9 9 3 - 2 0 0 3

2 6 ,1

2 9 ,2

3 0 ,0

3 1 ,7

3 2 ,8

0 5 1 0 1 5 2 0 2 5 3 0 3 5 4 0

A u g sb u rg

G re n z la n d u n d ü b e rw ie g e n dstru k tu rsc h w a c h e R e g io n e n

N ü rn b e rg

S o n st ig e lä n d lic h e R e g io n e n

M ü n c h e n

P ro z e n t B a y e rnB u n d W e s t

1 2 3 ,5

P ro d u k tiv itä tB a y e rn = 1 0 0

9 3 ,2

1 0 0 ,4

8 8 ,1

9 8 ,2

B u n d W e s t: 9 6 ,1

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Abbildung 18

Der Bruttoumsatz aus dem Tourismus in Bayern betrug im Jahr 2005 24,3 Mrd. Euro. Davon entfielen über 44 % auf das Gastgewerbe mit 324.000 Beschäftigten. In erheblichem Umfang profitieren auch der Einzelhandel (40 %) und die sonstigen Dienstleistungen (15,6 %).

Abbildung 19

Besonders bedenklich ist vor diesem Hintergrund, dass in den vergangenen zehn Jahren gera-de in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen und den sonstigen ländli-chen Regionen die Anzahl der Übernachtungen deutlich zurückgegangen ist. Die großen Ver-dichtungsräume, allen voran München, hingegen profitierten von einem gestiegenen Messe- und Kongresstourismus und verzeichnen einen enormen Anstieg der Übernachtungen.

Übernachtung je 1000 Einwohner 2005

1,7

3,0

5,1

6,2

8,5

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0

Augsburg

Nürnberg

München

Grenzland- und überwiegendstrukturschwache Regionen

Sonstige ländliche Regionen

Bayern

Veränderung der Übernachtungen 1994/2004

-18,3

27,2

28,8

39,5

-8,7

-30 -20 -10 0 10 20 30 40 50

Sonstige ländliche Regionen

Grenzland- und überwiegendstrukturschwache Regionen

Augsburg

Nürnberg

München

ProzentBayern

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1.3.7 Handwerk

Trotz der schwierigen Wirtschaftsbedingungen der letzten Jahre bleibt das Handwerk, das in seiner Vielfalt in nahezu allen Wirtschaftssektoren vertreten ist, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Fast ein Drittel aller bayerischen Unternehmen gehören nach wie vor dem Handwerk an und erwirtschaften darin rund 9 % des bayerischen Bruttoinlandsprodukts. Auf die Bedeutung des Handwerks im Rahmen der Ausbildung wurde bereits in Kapitel A.1.3.3 eingegangen.

Allerdings zeigt die Entwicklung in den vergangenen Jahren auch, dass das Handwerk, das mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 5 - 6 Beschäftigten zum kleinstrukturierten Teil des Mittelstandes gehört, infolge der schwierigen Absatzlage auf dem Binnenmarkt insgesamt und insbesondere beim Bau, und der schwierigen Erlös- und Liquiditätslage unter Druck geraten ist. Dies lässt sich insbesondere am Rückgang der Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren (2000 - 2004) um 113.500 auf 890.000 und einem Umsatzrückgang um 4,35 Mrd. Euro auf 86,3 Mrd. Euro ablesen. Ein Rückgang der Lehrverhältnisse um 13.000 auf 90.880 komplettiert dieses Bild. Lediglich die Anzahl der Betriebe nahm in den letzten fünf Jahren um 6.655 zu, wobei dies fast ausschließlich dem Jahr 2004 mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Handwerks-ordnung zuzurechnen ist. Bei den nicht länger meisterpflichtigen Berufen kam es in den so de-regulierten Bereichen zu einer erheblichen Zahl von Neugründungen, wobei 85 % der Betriebs-inhaber keine berufliche Qualifikation nachweisen können. Neben der Dequalifizierung führte dies zu einem deutlichen Schwund von Ausbildungsplätzen in den betroffenen Berufen mit nachteiligen Konsequenzen.

Insgesamt ist aber festzustellen, dass dem Handwerk insbesondere auch für die Entwicklung der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen weiterhin eine wichtige Rolle zufällt.

1.3.8 Innovationsfähigkeit und –potentiale

Um Innovationsfähigkeit und damit Zukunftschancen darzustellen, wird nachfolgend die Anzahl der sv-Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes in den sog. High-Tech-Branchen als Indika-tor für die Zukunftsorientierung der Unternehmen verwendet. Dabei sind als High-Tech-Branchen die innovativen und wachstumsstarken Branchen, also der Automobilbau, der Ma-schinenbau, die Elektrotechnik einschließlich Medizintechnik, sowie der Luft- und Raumfahr-zeugbau und die Chemie zu verstehen.

Im Verarbeitenden Gewerbe zeigt der Fahrzeugbau die höchste Dynamik. Diese Schlüssel-branche ist in Bayern in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 10 % gewachsen. Die Produktionsstandorte München und Ingolstadt zählen traditionell zu den stärksten Arbeits-marktregionen in Bayern.

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Abbildung 20

Ebenso ist der Maschinenbau eine Branche mit vielen Beschäftigten und guten Zukunftsaus-sichten. Er ist überwiegend mittelständisch strukturiert und hat einen Umsatzanteil von insge-samt rund 15 % der bayerischen Industrie.

Die Grafik zeigt am Anteil der sv-Industriebeschäftigten in High-Tech-Branchen des Verarbei-tenden Gewerbes deutlich den hohen Anteil an Altindustrien in den Grenzland- und überwie-gend strukturschwachen Regionen. Der Anteil von High-Tech liegt dort bei nur 48,5 % und da-mit um fast 10 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt für Gesamtbayern. Nicht zuletzt deshalb gestaltet sich der Strukturwandel in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regi-onen besonders schwierig. Gleichzeitig bietet sich aber die Chance, die in den Altindustrien vorhandenen Erfahrungen für Entwicklungen im High-Tech-Bereich nutzbar zu machen und dadurch zukunftsfähiger zu werden.

Die so definierten HighTech Branchen machen lt. dem deutschen Patentatlas 2006 rund 60 % aller bayerischen Patentanmeldungen aus und unterstreichen die innovative Ausrichtung der bayerischen Wirtschaft. Allerdings unterliegt die Anmeldung von Patenten (Kriterium: Wohnsitz des Erfinders) starken regionalen Disparitäten. Die Verdichtungsräume München und Nürnberg gehören unabhängig vom angelegten Indikator zu den fünf innovativsten Regionen Deutsch-lands. Zusammengezählt werden hier rund 12 % aller deutschen Patente entwickelt. Weitere Regionen Bayerns liegen über dem bundesdeutschen Durchschnitt (bspw. Verdichtungsraum Augsburg). Hingegen fallen die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen deutlich zurück. Insbesondere in den Grenzlandregionen zur Tschechischen Republik sind kaum Patentanmeldungen zu vermelden.

Anteil der sv Industriebeschäftig ten in H igh-T ech-B ranchen 2005

48,5

50,9

58,8

64,9

72,4

0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0

G renzland und überwiegendstrukturschwache Regionen

Augsburg

Sonstige ländliche Regionen

Nürnberg

M ünchen

Prozent Bayern

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1.3.9 Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur

Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren bundesweit einmalige Investiti-onsprogramme aus Privatisierungserlösen aufgelegt. Mit diesen Initiativen konnte dem gesam-ten Technologiestandort Bayern enorme Schubkraft verliehen und Bayerns Position im Stand-ortwettbewerb nachhaltig gestärkt werden: Mit 11 Universitäten und 5 Hochschulen, 17 Fach-hochschulen, 11 Max-Planck-Instituten, 10 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 23 tech-nologieorientierten Gründerzentren und dem Forschungsreaktor Garching ist Bayern einer der führenden Forschungsstandorte in Europa.

Entsprechende Einrichtungen finden sich in allen Teilen Bayerns - insbesondere auch in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen (vgl. Abbildung 21). Bei der Grün-dung neuer Fachhochschulen wurde ein Schwerpunkt in dieser Region gelegt. Mit den Fach-hochschulen Amberg-Weiden, Ansbach, Deggendorf und Hof wurden zwischen 1994 und 1996 vier neue Standorte in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen geschaf-fen.

Hinzu kommen Großforschungseinrichtungen wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raum-fahrt, das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik sowie das Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit. Netzwerkorganisationen wie Bayern Innovativ oder die BioM AG erfüllen mit ihrem umfassenden Dienstleistungsangebot für Existenzgründer eine wichtige Brückenfunktion zwi-schen Forschung, jungen und etablierten Unternehmen, Finanzierungsbereich und Dienst-leistern, und unterstützen damit erfolgreich junge Unternehmen.

Um die Infrastruktur von Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unter-nehmen landesweit und themenbezogen zu vernetzen, wurden in den letzten Jahren rund 30 Forschungsverbünde eingerichtet. Wissenschaftler aus verschiedenen Hochschulen arbeiten gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft an Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in be-stimmten Schwerpunktthemen. Die Wirtschaft trägt im Rahmen der Forschungsverbünde insge-samt rund 40 Prozent der Gesamtaufwendungen.

Im Freistaat Bayern findet sich ein ungewöhnlich breites Spektrum von Forschungs- und High-Tech-Zentren, beispielsweise aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnolo-gien, Bio- und Gentechnologie, moderne Energietechnologie, Umwelt- und Medizintechnik, Ro-botik, Optoelektronik, Mechatronik oder Luft- und Raumfahrt-Technologie.

Alle diese Einrichtungen tragen zu einer stärkeren Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wis-senschaft auch in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen bei.

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Abbildung 21

Hochschullandschaft in Bayern

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1.3.10 Cluster und Vernetzung

Zahlreiche Netzwerkorganisationen schaffen in Bayern Verbindungen zwischen der Wissen-schafts- und Forschungsinfrastruktur und den Unternehmen sowie zwischen den Unternehmen selbst. Ihr Ziel ist es, nicht nur die Innovationstätigkeit im Freistaat zu stärken, sondern die In-novationen auch zu Markterfolgen zu machen.

In den bayerischen Kooperationsnetzwerken sind aktuell rund 1.600 Unternehmen, Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus ganz Bayern aktiv. Von dieser Entwicklung, die sich nicht nur auf die Verdichtungsräume bezieht, profitieren vor allem auch Unternehmen und wissenschaftli-che Einrichtungen in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen. Wichtige Beispiele für Netzwerkaktivitäten in Bayern sind:

Mechatronik und Automation: Die Verknüpfung der Akteure erfolgt durch die regionalen Netz-werke „Bayerisches Kompetenznetzwerk Mechatronik“ mit Sitz in Augsburg, „Automation Valley Nordbayern“ mit Sitz in Nürnberg und „Mechatronik Netzwerk“ im Landkreis Cham.

Neue Werkstoffe: Das Kunststoffnetzwerk Franken mit Sitz in Bayreuth und das Leichtbau-Cluster Landshut, das 140 Mitglieder hat, koordiniert die Aktivitäten dieser Querschnittstechno-logie.

Automotive: Mit dem Netzwerk BAIKA mit Sitz in Nürnberg existiert eines der größten europäi-schen Automobilzulieferernetzwerke mit rund 900 bayerischen Partnern sowie weiteren 900 Partnern aus anderen deutschen Bundesländern und der ganzen Welt. In Oberfranken erfolgt die Vernetzung der Branche durch die Initiative OfraCar.

Logistik: Die Kompetenzinitiative „Center of Transportation and Logistics Neuer Adler e. V.“ (CNA) entwickelt die Logistik-Kompetenz der Region Nürnberg weiter. In Oberfranken erfolgt die Vernetzung der Branche durch die Logistikagentur Oberfranken in Hof, deren Aufgabe ne-ben der Vernetzung auch die Bearbeitung branchenrelevanter Fragestellungen ist. In Unterfran-ken erfolgt die Netzwerkbildung durch die Logistikinitiative Bayerischer Untermain.

Informationstechnologie: Das IT-Forum Niederbayern dient als Netzwerk für mittelständische IT-Unternehmen in Niederbayern. Das IT-Gründerzentrum und Netzwerkmanagement IT-Speicher in Regensburg vernetzt Oberpfälzer IT-Firmen.

Sensorik: Die Strategische Partnerschaft Sensorik mit Sitz in Regensburg nimmt bayernweit die Schüsselrolle für die Vernetzung der Branche ein; das Netzwerk zählt mittlerweile über 30 Part-ner aus ganz Bayern.

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Umwelttechnologie: Das Kompetenzzentrum Umwelt KUMAS e.V. fungiert als Unternehmens-netzwerk und regionaler Cluster in Schwaben, in dem über 170 Unternehmen und wissen-schaftliche Einrichtungen der Umwelttechnologie kooperieren.

Im Rahmen der von der Bayerischen Staatsregierung für die nächsten fünf Jahre geplanten Clusterinitiative „Allianz Bayern Innovativ“ sollen diese bestehenden, teilweise stark regional ausgerichteten Initiativen, bayernweit gebündelt und damit die Vernetzung weiter intensiviert werden.

1.3.11 Kapitalausstattung von KMU

Wirtschaftliches Wachstum basiert wesentlich auf der Fähigkeit von Unternehmen, in neue Pro-jekte und Vorhaben investieren zu können. Da insbesondere KMU kaum Zugang zu den inter-nationalen Finanzmärkten haben, ist eine ausreichende Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapi-tal (Bankkredite) von zentraler Bedeutung für die Innovationsfähigkeit und das Wachstum.

Insbesondere die Ausstattung mit Eigenkapital ist – auch mit Hinblick auf die Erlangung von Krediten – von herausragender Bedeutung (knapp 50% der Unternehmen in Deutschland ge-ben als Grund für Kreditverweigerungen zu geringes Eigenkapital an). Aktuelle Studien (KfW Bankengruppe, Deutscher Sparkassen- und Giroverband) zeigen hier generell einen positiven Trend, wenngleich weiterer Aufholbedarf im internationalen Vergleich gesehen wird.

Diese Entwicklung gilt allerdings im Wesentlichen für größere mittelständische Unternehmen (50 Mio. Euro Jahresumsatz und darüber), nicht für kleinere und kleinste Unternehmen. Da in Bayern, insbesondere auch in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen und den sonstigen ländlichen Regionen, aber gerade diese Unternehmen vorherrschen (vgl. Kapitel A.1.3.4), sind negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung anzunehmen, die sich mit anderen Wachstumshemmnissen noch gegenseitig verstärken.

Für Bayern insgesamt (größere und kleinere Firmen) wird eine Eigenkapitalquote von 32 % (2005; KfW) angegeben. 20 % der Unternehmen sehen sich endgültigen Kreditverweigerungen gegenüber. Eine Studie des DSGV, die v.a. kleinere Betriebe umfasst, gibt eine Eigenkapital-quote von knapp über 11 % für kleine und mittlere Unternehmen an und dürfte die bayerischen Verhältnisse treffender beschreiben. Eine erschwerte Kreditaufnahme innerhalb der letzten 12 Monate wird deutschlandweit von ca. 40 % der Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro als Problem abgegeben (KfW; keine disaggregierten Zahlen für Bayern verfügbar).

Mit Hinblick auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen kann noch nicht von einer zufrie-den stellenden Ausstattung mit Eigenkapital in Bayern ausgegangen werden.

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2. Städtische Problemgebiete

2.1 Ausgangssituation

Der Flächenstaat Bayern ist von sehr unterschiedlichen siedlungsstrukturellen Voraus-setzungen geprägt. Die großen Verdichtungsräume München, Nürnberg und Augsburg sowie acht weitere (kleinere) Verdichtungsräume umfassen nur ca. 15 % des Staatsgebiets, dort le-ben aber etwa 40 % der Bevölkerung. Rund 85 % des Staatsgebiets und ca. 60 % der Bevölke-rung werden dem ländlichen Raum zugeordnet, der von ausgesprochen dünn besiedelten Räumen über ländliche Gebiete bis hin zu Mittelstädten reicht. Ein besonderes Merkmal des ländlichen Raums ist die enge gegenseitige Abhängigkeit seiner Zentren (Städte, teilweise auch große Dörfer, Märkte sowie Verdichtungsräume) und ihres Umlands. Da historisch bedingt für diese städtisch geprägten Zentren kein gemeinsamer Begriff besteht, werden sie unter dem Begriff „Städte“ subsumiert (in Bayern haben nur 27 % der Gemeinden über 5.000 Einwohner).

Ziel der Landesentwicklung ist es, im ganzen Land gleichwertige Lebens- und Arbeits-bedingungen zu schaffen. Die teilweise erheblichen regionalen und strukturellen Unterschiede spiegeln sich auch in den einzelnen Verdichtungs- und ländlichen Räumen und deren Städten wieder. Infolge der unterschiedlichen Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung in einzelnen Teilräumen besteht die große Gefahr, dass sich diese Disparitäten noch weiter verschärfen. So sind etwa gerade die ohnehin strukturschwachen Gebiete (vgl. Kapitel A.1.1) häufig von weite-ren Bevölkerungs- und Arbeitsplatzverlusten (vgl. Abbildung 3, Kapitel A.1.3.1) mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen bedroht. Besonders ausgeprägt zeigt sich diese Ab-wärtsspirale in den Grenzgebieten zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten, zu den neuen (Bundes-) Ländern und in einigen eher ländlich geprägten peripher gelegenen Gebieten.

2.2 Probleme in den Städten

Der Verlust an Arbeitsplätzen wird in den benachteiligten Regionen, insbesondere in den Grenzlandregionen zur Tschechischen Republik, sichtbar durch eine Massierung leer stehender Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen in den Innenstädten und Ortskernen (auch wegen der Kaufkraftverluste) sowie durch unter- und nicht mehr genutzte Gewerbeflächen (großflächig beispielsweise in den altindustriell geprägten Gebieten mit entsprechender Altlasten-problematik). Auch ehemalige militärische Areale und Bahnflächen tragen wesentlich zu einer perforierten Struktur in den benachteiligten Gebieten bei (bei teilweise gleichzeitigem Flächen-verbrauch an deren Rändern). In den zunehmend entnutzten Gebieten werden kaum noch In-vestitionen getätigt, wodurch das vorhandene Entwicklungspotenzial weitgehend brach liegt. In einzelnen Regionen, in denen sich diese Entwicklung bereits über einen längeren Zeitraum hin-zieht und deshalb der bauliche Verfall immer mehr sichtbar wird, stellen diese Brachflächen wegen des damit verbundenen negativen Images bereits generell ein massives Ansiedlungs-hindernis für neue Betriebe dar. Eine landesweit belastbare Statistik über den Umfang und die

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Lokalisierung von Gebäudeleerständen und Brachflächen liegt nicht vor. Allerdings sind die re-gionalen Probleme den mit der Städtebauförderung befassten Verwaltungsstellen weitgehend bekannt.

Bevölkerungsverluste zeigen sich vor allem durch sichtbare Leerstände bei Wohngebäuden in den Innenstädten und Ortskernen sowie in älteren Stadtrandsiedlungen. In der Folge sind auch Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen nicht mehr ausgelastet. Das führt auf Dauer unweigerlich zu einer zunehmenden Ausdünnung der Versorgung und der Angebote, etwa in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Betreuung, Gesundheit, Verwaltung und Kultur. Viele Städte sind auch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der insgesamt – hier aber im Ver-hältnis noch stärker – alternden Bevölkerung vorbereitet.

Teilweise findet in diesen Gebieten ein einseitiger Zuzug von Menschen mit Migrations-hintergrund statt. Durch diese Konzentration entsteht – zusammen mit den verbliebenen über-wiegend sozial schwachen und älteren Menschen – eine Gemengelage (soziale und ethnische Segregation), die von sozialen Spannungen bedroht ist, die integrationsfeindlich wirkt, in der das Sicherheitsempfinden abnimmt und so den weiteren Abstieg dieser Gebiete beschleunigt. Diese Problemgebiete, die mitunter gleichzeitig auch großen ökonomischen (Arbeitslosigkeit) und ökologischen Belastungen (Umweltverschmutzung) ausgesetzt sind, führen nicht nur zur Abwertung der betroffenen Stadtteile, sondern hemmen auch die Entwicklungschancen der be-troffenen Gesamtstadt wesentlich.

In einer Reihe von ehemals altindustriell geprägten Städten und Stadtteilen ist die Diversifizie-rung (hier: Entwicklung und Realisierung neuer Ideen für Produkte oder Dienstleistungen) bis-her noch nicht ausreichend realisiert. Dies ist zurückzuführen auf fehlende ganzheitliche und nachhaltige, notfalls auch interkommunale Entwicklungskonzepte und –strategien, obwohl in den betroffenen Regionen das historische, kulturelle und natürliche Erbe Entwicklungschancen zum Beispiel für den Tourismus bieten. Ohne eine wirksame Bewahrung und Erschließung so-wie Inwertsetzung dieser Identität stiftenden und für die Verbesserung der Lebensverhältnisse wichtigen Potenziale kann die Abwanderung der aktiveren Bevölkerung nicht eingedämmt wer-den und bestehen kaum Aussichten auf die Ansiedlung oder Entwicklung neuer, zukunftsträch-tiger Betriebe, die auf derartige weiche Standortfaktoren häufig großen Wert legen.

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3. Umweltzustand in Bayern

3.1 Boden

Flächenverbrauch Seit 2000 ist der Flächenverbrauch zwar von 28,4 ha auf 15,2 ha pro Tag (Stand 2004) zurück-gegangen, dennoch gilt es, den Trend zu verstetigen (z.B. durch die Arbeitshilfe zum „Kommu-nalen Flächenressourcen-Management“ und das „Bündnis zum Flächensparen“). Die folgende Tabelle zeigt die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie den Rückgang des Frei-raumes von 1992 - 2004. Die Flächeninanspruchnahme ist dabei im ländlichen Raum in der Regel höher als in der Stadt. Ursache hierfür sind die meist günstigeren Grundstückspreise und die ausreichende Verfügbarkeit von Flächen auf der „grünen Wiese“.

Tabelle 2

Siedlungs- und Verkehrsflächen in km2 Freiraum in km2

(Land-/Forstwirtschaftsfläche, Wald-, u. Wasserfläche u. Flächen anderer Nutzung)

1992 2004 Veränderung 1992 2004 Veränderung Bayern 6.530 7.607 1077 16,49% 64.018 62.945 -1073 -1,68%

Tab.: Flächenverbrauch in Bayern 1992/2004 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden) Hinweis: Der Unterschied zwischen Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Veränderung der Gesamtfläche liegt in Korrekturen der Datengrundlage begründet.

Erdrutsche und Bodenerosion Die erwartete Zunahme der Durchschnittstemperaturen und winterlichen Niederschlagsmengen als Folge des prognostizierten Klimawandels wird v.a. im Alpenraum zu vermehrten Naturgefah-ren wie Rutschungen, Felsstürzen und Steinschlag führen.

Die landwirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit der Böden ist in erheblichem Maß durch Bodenerosion gefährdet. Einer berechneten mittleren Bodenneubildungsrate in der Grö-ßenordnung von 0,1 mm/a (= 1,5 t/ha.a) steht auf bayerischen Ackerflächen ein tatsächlicher Abtrag von 8 t/ha.a gegenüber. Spitzenwerte weisen Flächen des tertiären Hügellands mit >25 t/ha.a auf. Bezogen auf Gesamt-Bayern beträgt der durchschnittliche Abtrag ca. 2 t/ha.a (jährli-cher Verlust von ca. 14 Mio. t Boden).

Vom prognostizierten Klimawandel werden Veränderungen des Bodenwasserhaushalts, eine geringere Grundwasserneubildungsrate aufgrund vermehrten Oberflächenabflusses, sowie eine Änderung der Funktion von Boden als Wasserspeicher und Ausgleichskörper im Naturhaushalt und für Kulturpflanzen erwartet.

Altlasten und Flächenrecycling Von Altlasten gehen wegen der Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen beson-dere Beanspruchungen des Bodens aus. Ziel der Altlastbearbeitung ist einerseits die Sanierung kontaminierter Altlastflächen und somit die Beseitigung von Gefahren, andererseits die Wieder-

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nutzbarmachung von ehemals belasteten Flächen. Die Sanierung von Altlasten sowie das Flä-chenrecycling von Brachflächen sind eine wichtige Voraussetzung für die Eröffnung einer Nachnutzung und somit die Möglichkeit, ehemalige Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachflä-chen in den Wirtschaftskreislauf bei gleichzeitiger Reduzierung der Inanspruchnahme von Neu-flächen zurückzuführen. Der Bestand an Altlastverdachtsflächen lag Ende März 2006 bei nahe-zu 17.000 Fällen (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3

Regierungsbezirk Altablagerungen Altstandorte Summe

Oberbayern 3.746 3.417 7.163

Niederbayern 1.099 385 1.484

Oberpfalz 1.173 431 1.604

Oberfranken 1.257 367 1.624

Mittelfranken 990 575 1.565

Unterfranken 1.248 359 1.607

Schwaben 2.045 393 2.438

Gesamt Bayern 11.558 5.927 17.485

3.2 Wasser

Oberflächengewässer Die Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie zeigt, dass die wesentlichen Voraus-setzungen für eine weiter notwendige ökologische Verbesserung der Gewässer erreicht sind. Zukünftig gilt es

• die diffusen Einträge in Grund- und Oberflächengewässer zu vermindern, • die Gewässerstrukturen und die Durchgängigkeit der Fließgewässer zu verbessern und • verbliebene punktuelle Schadstoffbelastungen, insbesondere von prioritären Stoffen, zu

reduzieren.

Grundwasser Flächenhafte Belastungen des Grundwassers durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel treten ins-besondere in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft auf. Eine Bestandsaufnahme im Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie Anfang 2005 hat ergeben, dass für rund 20 % der Fläche Bayerns der gute Zustand des Grundwassers bis 2015 wegen der Nitratbelastung nicht erreicht werden kann, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.

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3.3 Luft

Emissionen Die Gesamtemissionen an CO2 in Bayern betrugen im Jahr 1998 rund 92 Mio. Tonnen, die bis zum Jahr 2010 auf 80 Mio. Tonnen pro Jahr reduziert werden sollen (Klimaschutz-Strategie der Bayerischen Staatsregierung). Die Schwerpunkte der Aktivitäten liegen in Maßnahmen zur Energieeinsparung, in der Steigerung der Energieeffizienz und im konsequenten weiteren Aus-bau der Verwendung regenerativer Energieträger.

Abbildung 22

Entwicklung der CO2-Emissionen Bayerns seit 1990:

In rot dargestellt sind die CO2 Emissionen ab Inkrafttreten des Klimaschutzprogramms der Bay. Staatsregierung 2000, sowie das Ziel der Reduktion auf 80 Mio. Tonnen bis 2010.

Ebenfalls auf die Verwirklichung des Klimaschutzes zielt der „Umweltpakt Bayern“ ab. Er ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Die Industrie erklärt dabei, einen eigenständigen und anspruchsvollen Beitrag zur Klimavorsorge leisten zu wollen. Nach einer ersten Phase zur Vorbereitung des Zertifikatehan-dels für energieintensive Branchen (erfolgreicher Start des europaweiten Handelssystems zum 1.1.2005) werden die kommenden Schwerpunkte auf die Erzeugung bzw. Beschaffung kosten-günstiger Emissionsberechtigungen gemäß den „flexiblen Mechanismen“ des Kyoto-Protokolls von 1997 (Joint-Implementation und Clean-Development-Mechanismus) ausgerichtet sein.

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Immissionen Entlang der deutsch-tschechischen Grenze hatte bis Anfang der 90er Jahre vor allem der Fern-transport von Luftschadstoffen maßgeblichen Einfluss auf die lufthygienische Situation im Nord-osten Bayerns.

Die Bedeutung des Luftschadstoffes Schwefeldioxid (SO2) ist in den vergangenen Jahren durch den Ausbau der Abgasentschwefelung im Kraftwerksbereich, die Substitution emissionsintensi-ver durch schwefelärmere Brennstoffe in Deutschland und Tschechien und durch Stilllegung von Anlagen deutlich zurückgegangen (vgl. Abbildung 23). So haben sich die SO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern in Bayern in der Zeit zwischen 1992 und 2002 in den Sektoren In-dustrie und Kraftwerke (einschl. Raffinerien) um fast 50 % verringert (Haushalte u. Klein-verbraucher: 27.000 auf 17.000, Industrie: 53.000 auf 34.000, Kraftwerke: 18.000 auf 4.000 t/a). Die Jahresmittelwerte liegen heute zwischen ca. 3 – 5 µg/m3 und unterschreiten damit deutlich die von den EG-Richtlinien vorgegebenen Immissions-Grenzwerte.

Abbildung 23

Abb.: Schwefeldioxid-Immissionsverlauf am Beispiel Hof (LÜB Messstation Hof/Berliner Platz):

Im Bereich der Stickstoffdioxid-Immissionen (NO2) blieben die Werte in den letzten Jahren ten-denziell gleich, obwohl die NOx-Emissionen allgemein durch technische Maßnahmen sowohl im Industrie- und Kraftwerksbereich als auch an Kraftfahrzeugen deutlich reduziert wurden. Bezüg-lich der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid ergeben sich für Bayern beim Jahresmittelwert Überschreitungen in mehreren Städten und bei den Stundenmittelwerten (oh-

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Stickstoffoxidemissionen in Bayern (1976 - 2002) mit Hauptquellengruppen

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

1976 1978 1980 1981 1983 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

(kt)

Stickstoffoxide Gesamt Verkehr Industrie Kraftwerke Haushalte und Kleinverbraucher

* *

ne Toleranzmarge, gültig ab 2010) seit 2002 nur eine Überschreitung. Die Alarmschwelle wurde seit 1999 nicht erreicht.

Die NOx-Emissionen gingen von 1994 – 2002 um ca. 40 % zurück. Dies trifft auch für den Sek-tor Haushalte und Kleinverbraucher mit Einschränkung zu. Der Anstieg der NOx-Emissionen in diesem Sektor resultiert vor allem aus einem Anstieg des Gasverbrauchs. Der weitaus größte Verursacher der Emissionen ist der Verkehr (daran Anteil Straßenverkehr: 82 %) mit einem An-teil von 69 %.

Abbildung 24

Abb.: NOx-Emissionen (angegeben als NO2) in Bayern von 1976 – 2002 (Quelle: StMUG, StMWIVT);

*) ab 2001 modifizierte Emissionsfaktoren für den Verkehr

Die Luftbelastung hat gravierenden Einfluss auf den Zustand des Ökosystems Wald. Bei der Waldzustandserhebung 2005 fielen 32 % aller Baumarten in die Schadstufe 2 bis 4, das sind 4 % weniger als im Vorjahr, aber immer noch 10 % mehr als im Jahr 2003 (dies beruht v.a. auf den Spätfolgen des extrem trocken-heißen Sommers 2003). Stickstoffdioxidimmissionen verän-dern die Bodenpufferkapazität und beeinträchtigen die Boden- und Trinkwasserqualität. Stick-stoffmonoxide und Stickstoffdioxide greifen in hohen Konzentrationen die Schleimhäute der Atmungsorgane an und begünstigen Atemwegserkrankungen. In ihrer oxidierten Form tragen sie insbesondere in den stärker bewaldeten Mittelgebirgsregionen mit höheren Niederschlägen zur Versauerung von Wasser und Boden bei.

Feinstaub PM10 spielt als Schadstoff insbesondere in den Städten eine große Rolle. Der PM10-Grenzwert für das Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m3 – einzuhalten ab 01.01.2005 – wurde 2003 noch an sieben Messorten überschritten, 2004 an keinem und 2005 nur an einem Mess-

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punkt. Der PM10-Tagesmittelwert von 50 µg/m3 wird in einigen Städten Bayerns an mehr als den gesetzlich zulässigen 35 Tagen überschritten. Mittlerweile liegen deshalb gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne für die Städte München, Augsburg, Nürnberg-Fürth-Erlangen, Regensburg, Weiden, Passau, Arzberg, Schwandorf, Ansbach, Würzburg (jeweils seit Dezember 2004) und Lindau (seit Dezember 2005) vor, für Bayreuth und Landshut werden sie im Laufe des Jahres 2006 aufgestellt.

3.4 Besondere Bereiche

Globaler Klimawandel Bayern setzt beim Klimaschutz auf das duale Konzept der Vorsorge und der Anpassung. Im Hinblick auf die Vorsorge ist wegen der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Ressourcen eine kon-sequente Verminderung von Treibhausgasemissionen in allen Sektoren erforderlich. Die Erfor-schung der Klimaänderung und deren regionaler Auswirkungen auf die Lebens- und Wirt-schaftsbedingungen erlaubt die Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsstrategien zur Risikobegrenzung vor nicht mehr zu bewältigenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Klimaveränderung.

Abfallerzeugung Einen wirksamen Ansatz zur Verringerung und Vermeidung der Erzeugung von Abfällen stellt die Integrierte Produktpolitik (IPP) dar, bei der die Auswirkungen eines Produktes oder einer Dienstleistung entlang des gesamten Lebensweges verbessert werden. Bayern hat frühzeitig die Intentionen der Europäischen Kommission im 5. Europäischen Umweltaktionsprogramm 1992 und im Grünbuch zur IPP 2001, die IPP als wichtigen Baustein für eine nachhaltige Ent-wicklung zu forcieren, aufgegriffen und mehrere Pilotprojekte zur IPP durchgeführt. IPP wurde als Handlungsfeld im Umweltpakt Bayern zwischen Freistaat Bayern und bayerischer Wirtschaft mit einer Reihe wechselseitiger Verpflichtungen verankert.

Von 1991 bis 2004 gingen die Gesamtabfallmengen in Bayern von 512,8 auf 489,7 kg/E.a zu-rück und konnten damit klar vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt werden. Im gleichen Zeit-rum wurde die Menge der wieder verwertbaren Wertstoffe von 153,4 auf 305,1 kg/E.a gestei-gert. Damit beträgt die Verwertungsquote in Bayern 71,2 %. Diese Entwicklung verdeutlicht bei-spielhaft die Erfüllbarkeit der Ziele des Europäischen Rates von Göteborg.

Natur- und Kulturerbe Bayern hat rund 11,3 % der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kom-mission gemeldet. Da einzelne Gebiete sowohl als FFH- als auch als Vogelschutzgebiet gemel-det wurden, ist die Summe der Natura 2000-Gebiete niedriger als die Summe dieser Gebietska-tegorien.

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Tabelle 4

Gesamtmeldung Bayern (31.12.05) Anzahl ca. Fläche (ha) ca. Fläche (%)

Gesamtmeldung FFH-Gebiete 674 645.000 9,1

Gesamtmeldung Vogelschutzgebiete 83 545.090 7,7

Gesamtmeldung Natura 2000-

Gebiete

744 796.000 11,3

Bayern verfügt neben Flächen, die aufgrund ihrer besonderen naturschutzfachlichen Wertigkeit unter Schutz gestellt wurden (z.B. Nationalparke, Naturschutzgebiete) auch über einen hohen Anteil an Gebieten, die sich neben ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit auch für umweltver-trägliche Erholungsformen besonders eignen (Naturparke).

Tabelle 5

Schutzkategorie (31.12.05) Anzahl ca. Fläche (ha) ca. Fläche (%)

Nationalpark 2 45.000 0,6

Naturschutzgebiete 584 157.000 2,2

Naturpark 16 2.054.615 29,1

Ergänzt werden diese durch Geotope als erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur. Sie sind oft prägende Bestandteile der Landschaft und von besonderer heimatkundlicher Be-deutung. Bayernweit wurden bisher über 2.700 Geotope in das Kataster des Landesamts für Umwelt aufgenommen. Ihr Schutz ist nicht nur für Wissenschaft und Forschung von Interesse. Insbesondere in ländlichen Regionen, z.B. im Grenzraum zu Tschechien, bieten Geoparke neue Chancen der Förderung eines sanften Tourismus.

Die Bewahrung und Vermittlung des werthaltigen Natur- und Kulturerbes ist auch Ziel und Auf-gabe der Bildung zur Nachhaltigkeit. Bayern verfügt über ein engmaschiges Netz außerschuli-scher Umweltbildungseinrichtungen und -initiativen, die der nachhaltigen Entwicklung dienen. Zwischen Staat und Akteuren der Umweltbildung wurde ein gemeinsames Marketingkonzept für außerschulische Umweltbildungseinrichtungen in Bayern erarbeitet. Diese Initiative wurde als beispielhafte strukturelle Maßnahme vom Deutschen Nationalkomitee der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ 2005 - 2014 in den Nationalen Aktionsplan aufgenommen.

Hochwassersituation Im letzten Jahrzehnt wurden Siedlungsgebiete in ganz Bayern durch die Hochwasser der Jahre 1999, 2002 und 2005 stark in Mitleidenschaft gezogen. Das Entstehen von Hochwasser, und damit große Hochwasserabflüsse, kann jedoch nur in Grenzen beeinflusst werden, weshalb der Schadensbegrenzung große Bedeutung beikommt. Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind hierfür unverzichtbar.

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Neben dem direkten Schutz der Städte und Gemeinden durch ortsnahe Hochwasserschutzan-lagen werden Siedlungs-, Industrie- und Gewerbegebiete durch überörtlich wirkende Deiche geschützt. Wasserrückhalt in der Fläche wird durch Reaktivierung von natürlichen Über-schwemmungsflächen im Auebereich gefördert. Durch (steuerbare) Speicher, Hochwasser-rückhaltebecken und Flutpolder wird zusätzlicher Rückhalteraum geschaffen, der hilft, Hoch-wasserspitzen zu reduzieren. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden im bayerischen Hochwasseraktionsprogramm 2020 gebündelt.

Die erwarteten Starkregenereignisse im Zuge des Klimawandels stellen den Hochwasserschutz vor neue Herausforderungen. Daher wird in einem ersten Schritt bei staatlichen Hochwasser-schutzmaßnahmen der Bemessungsabfluss grundsätzlich um 15 % erhöht. Die globale Klima-erwärmung erfordert ein Maßnahmenbündel an klassischen Vorkehrungen und innovativen An-sätzen, damit alle notwendigen Schritte zur Risikovorsorge gegen künftige Hochwasserereig-nisse unternommen werden können.

Energieressourcen, Energieeffizienz Rationelle und umweltschonende Energieerzeugung und -nutzung stellen einen übergreifenden Strategieansatz über alle Energieträger und Verbrauchssektoren hinweg dar. Sie tragen nicht nur zur Schonung der Ressourcen und zur Verringerung verbrauchsbedingter Umweltbelastun-gen bei, sondern auch zur Kostenentlastung von Wirtschaft und privaten Verbrauchern, letztlich auch zur Entspannung der Energiemärkte und somit zu höherer Sicherheit und Stabilität der Versorgung.

Tabelle 6

Primärenergieverbrauch in Bayern 2002 2.023 PJ

davon Kohle 4 %

davon Mineralöl 43 %

davon Erdgas 17 %

davon Kernenergie 28 %

davon Erneuerbare 8 %

Schwerpunkte einer umweltschonenden Effizienzsteigerung müssen dort gesetzt werden, wo die größten Energiespar- und Schadstoff-Reduktionspotenziale bei geringstmöglichen Kosten erschließbar sind. Besondere Verbesserungspotenziale ergeben sich aus den jeweiligen Antei-len der Verbrauchssektoren und Energieanwendungsbereiche am gesamten Energieverbrauch bzw. an den klimarelevanten Emissionen.

Die Wärmeversorgung von Gebäuden bietet mit das größte wirtschaftlich erschließbare Ein-sparpotenzial mit unmittelbarer Klimaschutzwirkung. Mit dem Energieeinsparungsgesetz

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(EnEG) von 1976 über die Heizkostenverordnung, die Heizanlagen-Verordnung, die Wärme-schutzverordnung bis hin zur Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2001 und der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2003) zeigt sich eine kontinuierliche und konsequente Entwicklung der Effizienzsteigerung im Baubereich. Diese Maßnahmen sind bis jetzt aber vor-wiegend auf Neubauten, deren Anteil jährlich nur 1 bis 2 Prozent des Gesamtbestandes aus-macht, fokussiert. Das größte Einsparpotenzial weisen jedoch die Altbauten auf. Ziel der baye-rischen Staatsregierung ist es, die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Steige-rung der Energieeffizienz im Baubestand besser zu erschließen. So sollen verstärkt Modernisie-rungsmaßnahmen angestoßen werden, die z.B. durch eine bessere Dämmung und Energie-flusssteuerung sowie durch eine stärkere Nutzung nachwachsender Rohstoffe bei der Energie-produktion deutlich zur Energieeinsparung bzw. CO2- Reduktion und zur Sicherung neuer wirt-schaftlicher Betätigungsfelder für KMU beitragen.

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B) SWOT-Analyse

1. Ergebnisdarstellung des Ziel-2-Programms im Zeitraum 2000 – 2006

Im Zuge der Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurden – wie von der EU-Kommission ge-fordert – die Programme einer umfassenden Prüfung unterzogen. Für das Ziel-2-Programm Bayern 2000 - 2006 wurde vom Gutachter festgehalten, dass die Umsetzung des Programms insgesamt als erfolgreich zu bewerten ist (vgl. Kapitel 4.1.3 der Aktualisierung der Halbzeitbe-wertung des Ziel-2-Programms Bayern 2000 -2006). Die im Ziel-2-Programm aufgebauten Strukturen haben sich dabei insgesamt bewährt. Es wurde darauf hingewiesen, dass mit Aus-nahme der Schwerpunkte 2 und 3 alle Schwerpunkte planmäßig laufen. Der unterschiedlichen Mittelabsorption der Schwerpunkte wurde dann, wie vom Gutachter gefordert, im Rahmen einer Programmänderung Rechnung getragen. Im Schwerpunkt 3 „Forschung, Technologie, Informa-tion, Kompetenzentwicklung“ des Ziel-2-Programms wurde vom Gutachter allerdings darauf hingewiesen, dass nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten innerhalb von sehr kurzer Zeit eine hohe Mittelabsorption erreicht werden konnte. Dies ist mit Blick auf das neue Operationelle EFRE-Programm für die Förderperiode 2007 - 2013 von besonderer Bedeutung, da aufgrund des Lissabon-Prozesses dieser Bereich einen Schwerpunkt des Programms bilden wird.

Der Gutachter hat nach einer kritischen Analyse des Ziel-2-Programms Bayern 2000 - 2006 Empfehlungen für die neue Förderperiode abgeleitet, die sich sowohl an die Europäische Kommission als auch an den Fondsverwalter richten. Die wesentlichen Aspekte, die für die Phase der Programmerstellung relevant sind und in den Zuständigkeitsbereich des Fondsver-walters fallen, werden im Folgenden dargestellt:

• Klare strategische Ausrichtung und Kohärenz des Programms

• Regionalisierung und Innovierung der Förderstrategie

• Stärkere Differenzierung/Regionalisierung der sozioökonomischen Analyse

• Verbesserung der Indikatoren

• Bessere Verankerung der Querschnittsziele

• Stärkere Berücksichtigung der EU-Erweiterung

• Spezifische Förderung der Grenzgebiete

Zu den Empfehlungen wird mit Blick auf das vorliegende Operationelle EFRE-Programm wie folgt Stellung bezogen:

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Stand: 16.06.2011 Seite 40

• Zur Forderung der klaren strategischen Ausrichtung und Kohärenz des Operationellen Pro-gramms wird auf Kapitel C verwiesen.

• Eine stärkere Regionalisierung der Förderstrategie wurde mit Blick auf die angestrebte Kon-zentration zugunsten der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen be-rücksichtigt. Eine Regionalisierung hängt aber ganz erheblich davon ab, wie weiträumig die Wertschöpfungsketten sind, die zur Entwicklung dieser Region beitragen. Für eine nachhal-tige wirtschaftliche Entwicklung wird es daher darauf ankommen, das Operationelle Pro-gramm, gerade auch was die regionale Konzentration angeht, flexibel zu handhaben. Dazu wird auf die Ausführungen zu den einzelnen Prioritätsachsen in Kapitel D verwiesen. Des Weiteren trägt auch die Besetzung des Begleitausschusses zur Berücksichtigung einer Re-gionalisierung der Förderstrategie bei, da unter anderem die Spitzenverbände der Gebiets-körperschaften im Begleitausschuss vertreten sind. Allerdings sind einem Flächenstaat, wie dem Freistaat Bayern, bei der Einbeziehung einzelner Gebietskörperschaften Grenzen ge-setzt. Bei der Innovierung der Förderstrategie muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass der Gutachter und auch die Europäische Kommission die Abwicklung und die Fördererfolge im Ziel-2-Programm Bayern 2000 - 2006 insgesamt als sehr positiv bewertet haben. Es kommt daher darauf an, im neuen Operationellen Programm eine ausgewogene Mischung zwischen erfolgreich eingeführten Maßnahmen und neuen innovativen Maßnahmen zu fin-den. Dieser Forderung des Gutachters trägt das Operationelle Programm beispielsweise durch die geplante Einführung von Risikokapitalfonds, Unterstützung von Regionalmana-gement und Clustern angemessen Rechnung (vgl. Kapitel D.11).

• Der stärkeren Differenzierung der sozioökonomischen Analyse wurde durch den Rückgriff auf die Gebietskategorien des LEP Rechnung getragen. Eine weitere Regionalisierung der sozioökonomischen Analyse, beispielsweise auf Ebene von NUTS III, erscheint nicht ziel-führend. Dabei werden die Funktionszusammenhänge der einzelnen Teilräume nicht aus-reichend berücksichtigt.

• Bei den Indikatoren spielt, wie bereits im Ziel-2-Programm Bayern 2000 - 2006, die Erfass-barkeit bei den Projektträgern eine wesentliche Rolle. Die einzelnen Indikatoren müssen während der gesamten Programmlaufzeit verfüg- und erfassbar sein, um eine gleich blei-bend gute Qualität zu gewährleisten. Dies trägt auch zur geforderten Vereinfachung bei der Projektadministration bei. Die vom Gutachter dargestellte Kritik bezüglich der Quantifizie-rung der Indikatoren ist sicherlich begründet, lässt sich mit Blick auf die lange Programm-laufzeit sowie die externen Einflüsse (beispielsweise allgemeine Wirtschaftsentwicklung), auf die die Operationellen Programme keine Einflussmöglichkeiten haben, nicht beheben. Es handelt sich bei der Zielquantifizierung um eine erste, indikative Schätzung, die nur im Laufe des Programmvollzugs konkretisiert werden kann.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 41

• In der Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurde angemahnt, dass die Querschnittsziele zu oberflächlich im Operationellen Programm verankert wurden. Die Einführung der Quer-schnittsziele erst auf Ebene der Schwerpunkte wurde als Beleg für die unzureichende Integ-ration in die Strategie herangezogen. Im vorliegenden Operationellen Programm wird eine Verankerung der Querschnittsziele, wie gefordert, bereits auf Ebene der Strategie vorge-nommen, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Des Weiteren wurde durch die vorge-nommene Strategische Umweltprüfung dem Querschnittsziel „Nachhaltigkeit“ besser Rech-nung getragen.

• Der stärkeren Berücksichtigung der EU-Erweiterung und damit auch verbunden der spezifi-schen Förderung der Grenzgebiete wird unter anderem durch die angestrebte Mittelkon-zentration zugunsten der drei Grenzlandregierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sowie die Sonderzuweisung gem. Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006 berücksichtigt.

2. Zusammenfassende Ergebnisse der sozioökonomischen Analyse

Die wirtschaftliche Lage Bayerns ist in allen bayerischen Regionen im Vergleich zum bundes-deutschen Durchschnitt als gut anzusehen. Innerhalb Bayerns bestehen aber erhebliche regio-nale Unterschiede zwischen den beschriebenen Räumen: während der Verdichtungsraum München überdurchschnittlich positive Ergebnisse erzielt, bleiben vor allem die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen weitgehend von der positiven Entwicklung abgekop-pelt. Dementsprechend zeigen sich auch Konsequenzen in Form von Abwanderungen bzw. einer zunehmenden Trennung von Wohn- und Arbeitsort zu Lasten der strukturschwachen Re-gionen. Festzuhalten ist, dass in allen Regionen das Potenzial für einen weiteren Aufschwung vorhanden ist.

In allen Regionen müssen daher verstärkte Anstrengungen zur Förderung von Innovationen und zum Ausbau der High-Tech-Bereiche unternommen werden. Dabei wird insbesondere auf die Impulsgeberfunktion der Verdichtungsräume zurückgegriffen werden. Darüber hinaus müs-sen die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen zusätzlich ihre Chancen im Tourismus und Handwerk verstärkt nutzen.

3. Implikationen für die SWOT-Analyse

Insbesondere die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen weisen in fast allen Bereichen Disparitäten zum übrigen Bayern auf. Diese Gebiete haben innerhalb Bayerns den größten Entwicklungsbedarf. Der Schwerpunkt künftiger Fördermaßnahmen wird daher in der Stärkung dieser Regionen liegen. Deshalb wird eine Stärken-Schwächen-Analyse speziell mit Hinblick auf dieses „Zielgebiet“ erstellt. Sie greift schlagwortartig die bisher dargestellten

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 42

Punkte auf und leitet daraus Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung des Freistaa-tes Bayern unter besonderer Berücksichtigung dieser Regionen ab.

Innerhalb der SWOT verstehen sich „Stärken“ und „Schwächen“ als erkannte Ist-Zustände. Sie wird ergänzt durch „Chancen“ und „Risiken“, die sich in der Zukunft für den Freistaat Bayern, bzw. insbesondere für die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen ergeben aus den heutigen Gegebenheiten unter Berücksichtigung möglicher, nicht mit Sicherheit vorher-sehbarer zukünftiger Entwicklungen ergeben könnten. Daraus folgt auch, dass für Chancen und Risiken kein Querverweis auf entsprechende Abschnitte der Sozioökonomischen Analyse erfol-gen kann.

Stärken

Hoher KMU-Anteil am Besatz mit Firmen (hohe Standortpersistenz) (A.1.3.4)

Langjährige Produktionserfahrung in bestimmten Bereichen (bspw. Glas, Porzellan, Textil) (A.1.3.3, A.1.3.4, A.1.3.8)

Leistungsfähiges Handwerk (A.1.3.3, insbes. A.1.3.7)

Hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen (A.1.3.3)

Historisches, kulturelles und natürliches Erbe und leistungsfähige Fremdenverkehrswirt-schaft (A.1.3.6, A.2.2, A.3.4)

Gute (Verkehrs-)Infrastruktur (A.1.2)

Einbindung in Wertschöpfungsketten (Cluster) (A.1.3.10)

Universitäten und Fachhochschulen im Einzugsbereich der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen (A.1.3.9, Abbildung 21)

Ausstrahlung der städtischen Gebiete und Verdichtungsräume (A.1.1)

Schwächen

überdurchschnittlicher Anteil Geringqualifizierter (A.1.3.3)

altindustrielle Strukturen (A.1.3.3, A.1.3.4, A.1.3.8)

hohe Verkehrsbelastung (A.1.3.4, Abbildung 15)

schlechte Kapitalversorgung (A.1.3.11)

Leerstände und Brachflächen (A.2.2, A.3.1)

Rückgang der Übernachtungen (A.1.3.6)

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 43

Risiken

Wachsende Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten

Abwanderung junger Leistungsträger

weiteres Schrumpfen altindustrieller Standorte

Entstehen von Industrie- und Militärbrachen

Kaufkraftabfluss

Marktanteilsverluste im Fremdenverkehr

Beeinträchtigung der Standortattraktivität für Neuinvestitionen

Erosion unternehmerischen Potentials

Umweltbedingte Risiken durch Folgen des Klimawandels (bspw. Starkniederschlagsereig-nisse oder Dauerregen mit Hochwasserfolgen)

Chancen

Beteiligung am Aufbau der Tschechischen Republik

Kostenentlastung durch Kooperation

Erweiterung des Fachkräftepotentials

Teilhabe am Clusterwachstum

Gewinnung von Marktanteilen im Logistikbereich

Entwicklung des Tourismus

Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 44

C) Strategie

1. Strategische Einordnung des EFRE-Programms Ziel „Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013

Für die Erstellung und auch eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des Operationellen EFRE-Programms im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 ist eine Berücksichtigung der im folgenden aufgeführten maßgeblichen Rahmenbedingun-gen notwendig (vgl. Abbildung 25). Durch die Berücksichtigung der auf europäischer sowie na-tionaler Ebene formulierten Ziele wird eine Kohärenz der strategischen Ausrichtung des Opera-tionellen Programms mit diesen Zielen erreicht.

Abbildung 25

Rahmenbedingungen zur Erstellung des Operationellen Programms

1.1 Lissabon-Strategie

Mit dem Beschluss von Lissabon wurden im Jahr 2000 die strategischen Ziele der Gemein-schaft in Bezug auf Beschäftigung, Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt bis zum Jahr 2010 festgelegt. Als Gesamtziel wurde formuliert „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dyna-mischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und ei-

Lissabon Strategieder Gemeinschaft

Nationales Reform-programm Deutschland

Landesentwicklungs-programm Bayern

Strategische Kohäsions-leitlinien der EU-Kommission

VO des Rates mit allgemeinen Bestimmungen

VO des EP und des Ratesfür den EFRE

Nationaler StrategischerRahmenplan

Operationelles Programm

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Lissabon Strategieder Gemeinschaft

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nem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“. Im Vordergrund stand die Modernisierung der Wirtschaft, um vor dem Hintergrund der Veränderungen des Wirtschaftslebens, beispiels-weise aufgrund der Zunahme globaler Märkte, dem technologischen Wandel oder den Heraus-forderungen der Demographie, das europäische Sozialmodell zu sichern.

Durch den Beschluss von Göteborg 2001 (Göteborg-Strategie) wurde der Prozess von Lissa-bon um die Umweltdimension erweitert sowie Ziele und Strategien der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung definiert. Ziele nachhaltiger Entwicklung sind wirtschaftlicher Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz. Diese Ziele wurden auch noch einmal im Rahmen der Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung durch die Europäische Kommission im Dezember 2005 bestätigt. Eine nachhaltige Entwicklung und die damit verbun-denen Ziele bilden daher ein zentrales Element für die Erstellung des Operationellen Pro-gramms und den anschließenden Vollzug. Durch die Verankerung im Rahmen der strategi-schen Ziele des Operationellen Programms (vgl. Kapitel C.2) und durch die Berücksichtigung des Querschnittziels „Nachhaltige Entwicklung“ gem. Art. 17 VO (EG) Nr. 1083/2006 (vgl. Kapi-tel C.8) wird eine angemessene Berücksichtigung dieser Ziele sichergestellt.

Im Februar 2005 wurde nach einer ausführlichen Zwischenbewertung der bisherigen Erfolge der Strategie (vgl. Kok-Bericht 2004) von der EU-Kommission ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon in die Wege geleitet. Um die Schlagkraft der Strategie zu erhöhen und die o. g. Ziele zu erreichen, sollen die Anstrengungen auf zwei zentrale Aufgaben konzentriert werden:

• Verstärktes dauerhaftes und nachhaltiges Wachstum

• Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen.

Des Weiteren wurde im Dezember 2005 auch die Überprüfung der Göteborg-Strategie abge-schlossen, die wie bisher die Lissabon-Strategie ergänzt und unterstützt.

Die durch die Strukturfonds unterstützten Operationellen Programme sollen gemäß den Vorstel-lungen der EU-Kommission unter anderem auf die Bereiche Investitionen in Wissen sowie In-novations- und Forschungskapazitäten konzentriert werden. Damit sollen die Impulse für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum auf Basis eines soliden makroökonomischen Hintergrunds gelegt werden. Die Operationellen Programme müssen sich an dem Ziel sowie den definierten zentralen Aufgaben des Lissabon-Prozesses einschließlich der Nachhaltigkeitsstrategie aus-richten.

Eng verknüpft mit der Lissabon-Strategie sind die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Be-schäftigung (2005 – 2008). Die dort verankerten 22 makroökonomischen, mikroökonomischen und beschäftigungspolitischen Leitlinien sorgen für eine Konkretisierung der Lissabon-Strategie und die notwendige Kohärenz der drei Politikfelder untereinander.

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Stand: 16.06.2011 Seite 46

1.2 Strategische Kohäsionsleitlinien der EU-Kommission

Zur Unterstützung und Konkretisierung der Lissabon-Strategie werden von der EU-Kommission für die Förderperiode Strategische Kohäsionsleitlinien erlassen. Die Leitlinien für die Kohäsi-onspolitik im Zeitraum von 2007 – 2013 stehen unter der Überschrift „Grundlagen der Wettbe-werbsfähigkeit erneuern, Wachstumspotenzial sowie Produktivität erhöhen und sozialen Zu-sammenhalt stärken“. Die Leitlinien, die eng auf die Lissabon-Strategie abgestimmt wurden, ergänzen die Strukturfondsverordnungen der Kommission und bilden einen einheitlichen Rah-men, auf den bei der Ausarbeitung der Operationellen Programme zurückgegriffen werden kann.

Entsprechend der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung soll sich die Kohäsions-politik stärker auf Wissen, Forschung und Innovation sowie auf das Humankapital konzentrie-ren. Das neue Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und damit auch die Operationellen Programme in diesem Ziel sollen der Vorwegnahme und der Förderung des Strukturwandels dienen, damit sich der Wirtschaftsstandort auch in Zukunft im nationalen aber vor allem internationalen Standortwettbewerb behaupten kann. Dazu wurden von der Kommis-sion drei strategische Leitlinien entwickelt:

• Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

• Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

• Mehr und bessere Arbeitsplätze

Diese Leitlinien bilden den Rahmen zur Ausarbeitung der regionalen Operationellen Program-me. Die Operationellen Programme sollen auf die oben genannten drei Leitlinien fokussiert werden. Die Gewichtung der Leitlinien in den einzelnen Operationellen Programmen hängt zum einen von dem am Programm beteiligten Fonds und zum anderen von der Sozioökonomischen Analyse sowie der SWOT-Analyse und damit den regionalen Besonderheiten ab. Für die Erstel-lung des EFRE-Programms sind folgende zwei Leitlinien von zentraler Bedeutung:

1.2.1 Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

Diese Leitlinie legt den Schwerpunkt auf Infrastrukturinvestitionen, um den Unternehmen Ent-wicklungsmöglichkeiten – gerade auch in entlegeneren Regionen – zu eröffnen. Im Fokus ste-hen dabei Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen, Steigerung der Synergien zwischen Umwelt und Wirtschaft (bspw. Brachflächenrecycling, Erhaltung des natürlichen Er-bes, Hochwasserschutz) sowie Lösungen für den intensiven Einsatz traditioneller Energiequel-len (bspw. durch rationellere Energiegewinnung und -verwendung).

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 47

1.2.2 Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

Bei dieser Leitlinie steht die notwendige Ausrichtung der Wirtschaft auf wissensbasierte Tätig-keiten im Vordergrund. Zentrale Themen sind dabei die Steigerung der Investitionen in For-schung und technologische Entwicklung (bspw. gezielte Förderung von F&E-Tätigkeiten in KMU), Förderung der unternehmerischen Initiative (bspw. Einrichtung von Kompetenzzentren, Förderung von Clustern und Netzwerken), Förderung der Informationsgesellschaft sowie der bessere Zugang zu Finanzmitteln (bspw. Risikokapitalfonds, Darlehensprogramme).

1.2.3 Territorialer Aspekt

In den Strategischen Kohäsionsleitlinien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kohä-sionspolitik den Bedürfnissen und Eigenheiten spezieller geografischer Probleme und Chancen angepasst werden muss. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Operationellen Pro-gramme die regionalen Besonderheiten berücksichtigen, um zu verhindern, dass eine ungleiche Regionalentwicklung die Wachstumspotenziale einengt. Die Ergebnisse der Sozioökonomi-schen Analyse und der darauf aufbauenden SWOT-Analyse bilden die Grundlage für eine regi-onale Konzentration des Operationellen Programms.

Dabei gehen die Strategischen Kohäsionsleitlinien auch noch einmal explizit auf den Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung ein. Die Bedeutung einer Nachhaltigen Stadtentwick-lung wird auch noch einmal durch die gesonderte Mitteilung der EU-Kommission zum Thema Kohäsionspolitik und Städte unterstrichen. In der Mitteilung werden Aktionsleitlinien festgelegt, die bei der Ausarbeitung der Operationellen Programme in Abhängigkeit von den regionalen Besonderheiten sowie den beteiligten Fonds einen indikativen Rahmen bieten sollen.

1.3 Nationales Reformprogramm der Bundesregierung

Das nationale Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie für Deutschland steht unter dem Titel „Innovation forcieren – Sicherheit im Wandel fördern – Deutsche Einheit vollen-den“. Im nationalen Reformprogramm werden die Lissabon–Ziele aufgegriffen und unter ande-rem folgende Schwerpunkte gesetzt:

• Wissensgesellschaft ausbauen: Forschung und Entwicklung stärken, Innovation und Spit-zentechnologie vorantreiben, Bildungssysteme stärken, Chancen eröffnen, durch lebenslan-ges Lernen Wettbewerbsfähigkeit und Teilhabe stärken;

• Märkte offen und wettbewerbsfähig gestalten: Marktöffnung voranbringen, wachstums-orientierte Märkte in den Mittelpunkt stellen, Wettbewerbsfähigkeit „traditioneller“ Industrien stärken;

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 48

• Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern: mehr Freiräume für private Initiative schaffen, Finanzplatz Deutschland stärken, junge und kleine Unternehmen unterstützen, Steuern wachstumsorientiert gestalten, Corporate Governance, Infrastruktur ausbauen;

• Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen: umweltfreundliche Technologien als strategischer Wettbewerbsfaktor, Energieeffizienz als Schlüssel für langfristige Wettbe-werbsfähigkeit, Antriebstechnologien und Kraftstoffe für den Verkehr von morgen;

1.4 Nationaler Strategischer Rahmenplan Deutschland

Der NSRP gewährleistet gem. Art. 27 VO (EG) Nr. 1083/2006 die Kohärenz zwischen den In-terventionen der Fonds, der Lissabon-Strategie sowie den strategischen Kohäsionsleitlinien der EU-Kommission. Darüber hinaus stellt auch der Nationale Reformplan eine wesentliche Grund-lage für die Ausarbeitung des NSRPs dar. Der NSRP dient als Bezugsrahmen für die Planung der einzelnen Operationellen Programme. Im NSRP werden für das Ziel „Regionale Wettbe-werbsfähigkeit und Beschäftigung“ drei Strategische Ziele und damit verbunden sechs Themati-sche Prioritäten vorgegeben (vgl. Abbildung 26), die bei der Erstellung der EFRE- und ESF-Programme im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ – entsprechend der Ausrichtung der beiden Fonds – berücksichtigt werden sollen.

Abbildung 26

Thematische Prioritäten im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"

Die EFRE-Programme im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden auf die ersten beiden Strategischen Ziele sowie die damit verbundenen ersten drei Prioritäten aus-

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Ziel

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Innovation und Ausbauder Wissensgesellschaft

sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

der Wirtschaft

Erhöhung der Attraktivitätder Regionen für

Investoren und Einwohnerdurch nachhaltige

Regionalentwicklung

Arbeitsmarkt auf neueHerausforderungen

ausrichten – mehr undbessere Arbeitsplätze

1. Förderungeiner

wissens-basierten,

innovations-orientiertenEntwicklung

2. Stärkung der unterneh-

merischenBasis

3. Abbauregionaler

Disparitätenund AusbauspezifischerregionalerPotenziale

durch nach-haltige Regio-

nalentwicklung

4. Steigerungder An-

passungs-und Wettbe-werbsfähig-

keit vonUnternehmen

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5. Ver-besserung desHumankapitals

6. Ver-besserungder Arbeits-

marktchancenund Integrationbenachteiligter

Personen

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6. Ver-besserungder Arbeits-

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gerichtet. Aus den drei Thematischen Prioritäten ergeben sich vor allem folgende strategischen Ansatzpunkte:

• Thematische Priorität 1 „Förderung einer wissensbasierten, innovationsorientierten Entwicklung“: Förderung von Branchen und Technologien mit besonderen Wachstumspo-tenzialen sowie einzelnen Wachstumssegmenten; Förderung von F&E; Intensivierung des Technologietransfers; Ausbau der technologischen Infrastruktur; Förderung innovativer Dienstleistungen, Produkte und Produktionsverfahren; bedarfsgerechter Ausbau der regio-nalen Wissensbasis; Förderung integrierter Strategien zur Clusterentwicklung; Förderung organisatorischer Innovationen; Nutzung ökologischer Innovationen als Wettbewerbsvortei-le; Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz des Verarbeitenden Gewerbes und Ausbau der Nutzung regenerativer Energien.

• Thematische Priorität 2 „Stärkung der unternehmerischen Basis“: Stärkung des traditi-onell wichtigen Mittelstandes; Verbesserung des Gründungsklimas und der Finanzierungs-möglichkeiten für (innovative) Gründungen und das Wachstum von KMU; Förderung produk-tiver Investitionen zur Beschleunigung des Strukturwandels; Unterstützung der Wettbe-werbsfähigkeit durch Stärkung des Humankapitals (z. B. Beratung, Coaching); Förderung der Außenorientierung und der internationalen Vernetzung von Unternehmen; Erschließung neuer Betätigungsfelder (bspw. im Tourismus und Naturschutz).

• Thematische Priorität 3 „Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regi-onaler Potenziale durch nachhaltige Regionalentwicklung“: Abbau spezifischer Ent-wicklungshemmnisse in benachteiligten Gebieten und Stadtteilen; Förderung sozialer und organisatorischer Innovationen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels; Überprüfung von Plänen und Maßnahmen vor dem Hintergrund des Bevölke-rungsrückgangs; Durchführung und Umsetzung von Studien zur Anpassung der Infrastruk-tur; Nutzung der endogenen Potenziale des städtischen und ländlichen Raums sowie der Grenzregionen; Optimierung der Umweltinfrastruktur und Natura2000; Maßnahmen zur Er-reichung eines guten Umweltzustandes insbesondere hinsichtlich Gewässerökologie, Luft-qualität und Lärmschutz; Nutzung der Potenziale von Brachflächen zur weiteren Reduzie-rung der Neuinanspruchnahme von Flächen; Risikovorsorge insbesondere beim Hochwas-serschutz; Kooperationen mit anderen Regionen zur Verbesserung von Instrumenten und Implementationssystemen.

1.5 Landesentwicklungsprogramm Bayern

Neben diesen Zielsetzungen auf europäischer und nationaler Ebene, die einen wesentlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Operationellen Programme bilden, ist auf Ebene des Frei-staats die Berücksichtigung des LEPs bei der Ausarbeitung des Operationellen EFRE-Programms eine Grundvoraussetzung für eine sinnvolle und koordinierte Strategie. Das LEP

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sieht vor, dass zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen Bayern in seiner Ge-samtheit und in seinen Teilräumen dauerhaft wirtschafts-, umwelt- und sozialverträglich entwi-ckelt werden soll. Es wird dabei angestrebt, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu erhalten und zu schaffen. Dabei ist vor allem auch der bayerische Wirt-schaftsstandort, insbesondere hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität im räum-lichen Wettbewerb - beispielsweise zu den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen, zu den angrenzenden Nachbarstaaten der Tschechischen Republik sowie der Republik Österreich aber auch innerhalb Bayerns selbst – zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei müssen neben der notwendigen Weiterentwicklung der ökonomi-schen Standortfaktoren, die im Zuge der Globalisierung immer wieder in Frage gestellt und an-gepasst werden müssen, auch die ökologischen und soziokulturellen Standortqualitäten be-rücksichtigt und in Wert gesetzt werden.

Die Zielsetzungen des LEP berücksichtigen zum einen die bereits im EG-Vertrag in Artikel 158 verankerte und insbesondere auch in den Strategischen Kohäsionsleitlinien formulierte regiona-le Konzentration, um allen Regionen eine stabile wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Zum anderen wird auch auf die Notwendigkeit eines konkurrenzfähigen, innovativen Wirt-schaftsstandortes hingewiesen.

Damit stellt das LEP, wie bereits in der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT dargestellt, einen wesentlichen Bezugsrahmen für die Ausarbeitung des Operationellen Programms dar.

2. Strategische Ziele des Operationellen EFRE-Programms

Mit dem Operationellen EFRE-Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Be-schäftigung“ Bayern 2007 - 2013 wird unter Berücksichtigung der in Kapitel C.1 festgelegten Rahmenbedingungen ein strategischer Ansatz der Regionalförderung verfolgt. Aus den Ergeb-nissen der Sozioökonomischen Analyse und des Stärken-Schwächen Profils Bayerns in den Kapitel A und B werden in Verbindung mit den Grundsätzen des LEP die strategischen Ziele für das Programm abgeleitet.

In den vorhergehenden Kapiteln wurde der Entwicklungsbedarf der Grenzland- und überwie-gend strukturschwachen Regionen deutlich gemacht. Während der Verdichtungsraum München überdurchschnittlich positive Ergebnisse erzielt, wird diese Entwicklung nur unzureichend auf die o. g. Räume übertragen. Unter Berücksichtigung der Herausforderungen, die sich unter an-derem aus der demographischen Entwicklung dieser Region, der fortschreitenden Globalisie-rung aber auch dem Klimawandel ergeben, ist daher ein wesentliches Kriterium für die Ausrich-tung des Operationellen Programms die positive Wirkung auf dieses „Zielgebiet“. Dazu wird es notwendig sein, auch die Impulsgeberfunktion der in dieser Region liegenden und an diese Re-gion angrenzenden Städte zu nutzen. Darüber hinaus wird es in ganz Bayern (außerhalb der Planungsregion 14) die Möglichkeit geben, auf lokale Probleme, beispielsweise im Bereich der

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

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Industrie- und Militärbrachen, der Risikovorsorge oder städtischer Problemgebiete, zu reagie-ren. Daraus ergeben sich auch die strategischen Ziele, die mit dem Operationellen Programm angestrebt werden sollen.

• Förderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung, vorrangig in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen.

Diese strategischen Ziele des Operationellen Programms sind sowohl mit den auf europäischer Ebene (Kohäsionspolitik, Lissabon-Strategie) als auch auf nationaler Ebene formulierten Ziel-setzungen kohärent. In Art. 158 EG-Vertrag ist verankert, dass die Gemeinschaft sich insbe-sondere zum Ziel setzt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern. Diese Zielsetzung wird in den Strukturfondsverordnungen noch einmal ausdrücklich betont (Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1083/2006, Art. 2 VO (EG) Nr. 1080/2006). Auch in den Stra-tegischen Kohäsionsleitlinien wird dies insbesondere durch die Betonung des territorialen As-pekts (vgl. Kapitel C.1.2.3) aufgegriffen. Durch die Berücksichtigung des zweiten strategischen Ziels, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und der Beschäfti-gung, wird vor allem die Lissabon-Strategie der Gemeinschaft nachhaltig unterstützt. Damit las-sen sich beide strategischen Ziele des Operationellen Programms aus den europäischen Ziel-setzungen ableiten.

3. Spezifische Ziele des Operationellen EFRE-Programms

Die spezifischen Ziele dienen der strategischen Ausrichtung der jeweiligen Prioritätsachsen des Operationellen Programms. Diese sollen dazu beitragen, ermittelte Schwächen abzubauen, endogene Potenziale zu stärken sowie möglichst exogene Potenziale zu mobilisieren. Zur Er-reichung der strategischen Ziele des Operationellen Programms und der spezifischen Ziele der Prioritätsachsen wird das Operationelle Programm an den Anforderungen des Lissabon-Prozesses ausgerichtet, wird aber auch im Sinne einer gewissen Kontinuität der Regionalpolitik erfolgreiche Elemente des Ziel-2-Programms Bayern 2000 - 2006 fortsetzen.

In den folgenden fünf Kapiteln C.3.1. bis C.3.5 werden die spezifischen Ziele des Operationel-len Programms dargelegt, mit denen die strategische Ausrichtung der Prioritätsachsen (vgl. Kapitel D) gewährleistet wird.

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Abbildung 27

3.1 1. Spezifisches Ziel „Schaffung und Verdichtung von Einrichtungen und Netzwer-ken zur Förderung von Technologie und Innovation“

Aus der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse ist ersichtlich, dass in Bayern insgesamt – außerhalb des Verdichtungsraums München (Planungsregion 14) – bei Einrichtun-gen und Netzwerken, die zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von Technologie und Innovation beitragen, noch Entwicklungspotenzial besteht. Durch den Ausbau von unterneh-mensnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, durch eine stärkere Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie einen breiteren Austausch zwischen Wirtschaft und Wissen-schaft insgesamt werden die Grundlagen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ge-legt. Des Weiteren ist auch die Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur im Bereich der überbetrieblichen Bildungseinrichtungen unerlässlich. Durch diese Ausrichtung soll erreicht werden, dass das bayernweit vorhandene Potenzial für das „Zielgebiet“ verstärkt genutzt wird, um die Innovationskraft der Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Dazu müssen auf der einen Seite in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen die Grundlagen für eine stärkere Berücksichtigung von Forschung und Innovation gelegt werden. Auf der anderen Seite müssen die Verdichtungsräume – wie beispielsweise die Metropolregion Nürnberg, Augsburg,

Stra

tegi

sche

Ziel

ePr

iorit

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nSp

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Ziel

eFörderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung,vorrangig in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen

Innovation und wissensbasierte

Wirtschaft

Förderung derbetrieblichenWettbewerbs-fähigkeit und

Beschäftigung insbesondere KMU

Nachhaltige wirtschaftliche

Entwicklung derGrenzregion

Nachhaltige Stadtentwicklung

Que

rsch

nitts

ziel

e

Schaffung undVerdichtung von

Einrichtungen undNetzwerken zur Förderung von

Technologie undInnovation

Stabilisierung vonArbeitsplatzangebotund Beschäftigung

unter den Bedingungen von Globalisierung und

technischem Fortschritt

Nachhaltige Entwicklung der

städtischen Zentrenund ihres

ländlichen Umlandsinsbesondere unterden Bedingungenvon Demographieund Globalisierung

Realisierung der Potenziale aus

derEU-Osterweiterung

für dieGrenzlandregion

zur Tschechischen

Republik

Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung

Berücksichtigung von Umwelt und Nachhaltigkeit

Risikovorsorgeund

Ressourcenschutz

Nachhaltige Entwicklung und

Bewahrung natürlicher

Ressourcen insbesondere

unter den Bedingungen

des Klimawandels

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Ziel

eFörderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung,vorrangig in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen

Innovation und wissensbasierte

Wirtschaft

Förderung derbetrieblichenWettbewerbs-fähigkeit und

Beschäftigung insbesondere KMU

Nachhaltige wirtschaftliche

Entwicklung derGrenzregion

Nachhaltige Stadtentwicklung

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Schaffung undVerdichtung von

Einrichtungen undNetzwerken zur Förderung von

Technologie undInnovation

Stabilisierung vonArbeitsplatzangebotund Beschäftigung

unter den Bedingungen von Globalisierung und

technischem Fortschritt

Nachhaltige Entwicklung der

städtischen Zentrenund ihres

ländlichen Umlandsinsbesondere unterden Bedingungenvon Demographieund Globalisierung

Realisierung der Potenziale aus

derEU-Osterweiterung

für dieGrenzlandregion

zur Tschechischen

Republik

Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung

Berücksichtigung von Umwelt und Nachhaltigkeit

Risikovorsorgeund

Ressourcenschutz

Nachhaltige Entwicklung und

Bewahrung natürlicher

Ressourcen insbesondere

unter den Bedingungen

des Klimawandels

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Würzburg, Regensburg, Bamberg, Ingolstadt oder Schweinfurt – ihrer Impulsgeberfunktion ge-rade auch für das „Zielgebiet“ verstärkt nachkommen. Mit diesem spezifischen Ziel werden die Rahmenbedingungen gegeben, um die bayerische Wirtschaft in ihren Anstrengungen für eine innovative Ausrichtung zu unterstützen.

In der untenstehenden Tabelle 7 werden das spezifische Ziel, die Ergebnisse aus der Sozio-ökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse sowie die Zielsetzungen im Rahmen der Stra-tegischen Kohäsionsleitlinien miteinander in Bezug gesetzt. Bei der Darstellung der Sozioöko-nomischen Analyse und der SWOT-Analyse steht im Mittelpunkt, die Stärken auszubauen und die Chancen zu nutzen.

Tabelle 7

1. Spezifisches Ziel Sozioökonomische Analyse/ SWOT-Analyse “Stärken stärken - Chancen nutzen“

Bezug zu den Aktionsleitlinien in den Strategischen Kohäsionsleitlinien und in der Mitteilung „Die Kohäsionspolitik und die Städte“

Schaffung und Verdich-tung von Einrichtungen und Netzwerken zur För-derung von Technologie und Innovation

Hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen (A.1.3.3)

Einbindung in die Wertschöpfungs-ketten (A.1.3.10)

Universitäten und Fachhochschulen im Einzugsbereich der Grenzland und überwiegend strukturschwachen Regionen (A.1.3.9)

Ausstrahlung der städtischen Gebiete und Verdichtungsräume (A.1.1)

Kostenentlastung durch Kooperation

Erweiterung des Fachkräftepersonals

Teilhabe am Clusterwachstum

• Förderung der Schaffung von Clustern

• Stärkung des Aufbaus von F&E-Kapazitäten und Kompetenzzentren

• Stärkung im Bereich der Öko-Innovationen

• Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur

3.2 2. Spezifisches Ziel „Stabilisierung von Arbeitsplatzangebot und Beschäftigung unter den Bedingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt“

Beim spezifischen Ziel „Stabilisierung von Arbeitsplatzangebot und Beschäftigung unter den Bedingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt“ steht die nachhaltige wirtschaftli-che Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Der Mittelstand ist gerade in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen der Motor für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung. Dadurch wird auch die demographische Entwicklung stabili-siert, da den Menschen Zukunftsperspektiven in der Region eröffnet werden, die sie zum Blei-ben bewegen. Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Unternehmen in neue Produkte und Dienstleistungen, in neue Prozessabläufe, in neue Produktionsverfahren sowie neue Märkte

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investieren, um sich den notwendigen technologischen Vorsprung zu sichern, damit sie trotz höherer Lohnkosten bestehen können.

Dabei ist es entscheidend, dass den kleinen und mittleren Unternehmen ein breites Spektrum von Fördermaßnahmen, beginnend mit Investitionsförderung über innovative Finanzierungsin-strumente wie Darlehen und Risikokapital bis hin zu speziellen Technologieförderprogrammen zur Verfügung gestellt wird.

Tabelle 8

2. Spezifisches Ziel Sozioökonomische Analyse/ SWOT-Analyse “Stärken stärken - Chancen nutzen“

Bezug zu den Aktionsleitlinien in den Strategischen Kohäsionsleitlinien und in der Mitteilung „Die Kohäsionspolitik und die Städte“

Stabilisierung von Ar-beitsplatzangebot und Beschäftigung unter der Bedingung von Globali-sierung und technischem Fortschritt

Hoher KMU-Anteil am Besatz mit Firmen (A.1.3.4)

Langjährige Produktionserfahrung (A.1.3.3, A.1.3.4, A.1.3.8)

Leistungsfähiges Handwerk (A.1.3.3, A.1.3.7)

Gute (Verkehrs-)Infrastruktur (A.1.2)

Beteiligung am Aufbau der Tschechi-schen Republik

Gewinnung von Marktanteilen im Logistikbereich

• Förderung von unternehmerischer Initiative

• Förderung von Finanzinstrumenten

• Förderung der F&E-Tätigkeiten in KMU

• Angebot von Unternehmensdiensten

3.3 3. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Umlands insbesondere unter den Bedingungen von Demographie und Globalisierung“

Beim Spezifischen Ziel „Nachhaltige Entwicklung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Umlands insbesondere unter den Bedingungen von Demographie und Globalisierung“ wird eine Stärkung der städtischen Zentren im Wesentlichen zur Abfederung der negativen Folgen aus Demographie, Globalisierung und Klimawandel angestrebt. Mit der Stärkung der städtischen Zentren soll dann auch eine positive Ausstrahlung auf das ländliche Umland erreicht werden. Durch ein breit angelegtes Maßnahmenspektrum in den Städten (abhängig bspw. von Größe, Wirtschaftsstruktur, Lage), das auf spezifische örtliche Problemstellungen und Lösungsansätze eingeht, soll eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stimulierung der Entwicklung ermöglicht und eine nachhaltig angelegte Entwicklung angestoßen werden, die Disparitäten abbaut und Ent-wicklungspotenzial aktiviert. Insbesondere bei der Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit be-sonderem wirtschaftlichem, ökologischem oder sozialem Entwicklungsbedarf wird es von be-sonderer Bedeutung sein, ein Höchstmaß an Mitwirkung der Städte bei der Programmumset-

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zung zu ermöglichen. Zur Stärkung der regionalen Identität und zur besseren Nutzung vorhan-denen wirtschaftlichen Potenzials soll das reiche historische, kulturelle und natürliche Erbe der Städte bewahrt und besser erschlossen werden. Daneben gilt es, zur Vermeidung von Struktur- und Nutzungsbrüchen in den Städten und eines zunehmenden Landschaftsverbrauchs in deren Umfeld verstärkt Brachflächen (z.B. von Gewerbe, Militär oder Bahn) zu sanieren und zu revita-lisieren. Projekte mit überörtlicher Wirkung wie z.B. Gartenschauen sollen gezielt als Initialmaß-nahmen zur Herstellung attraktiver und nachhaltiger städtebaulicher Strukturen genutzt werden, die zur Steigerung der Lebensqualität wesentlich beitragen.

Das spezifische Ziel wird bezogen auf die Sozioökonomische Analyse und die SWOT-Analyse vor allem auf die Beseitigung von Schwächen und eine stärkere Nutzung eigener Entwicklungs-potenziale ausgerichtet.

Tabelle 9

3. Spezifisches Ziel Sozioökonomische Analyse/ SWOT-Analyse “Schwächen beseitigen - Chancen nutzen“

Bezug zu den Aktionsleitlinien in den Strategischen Kohäsionsleitlinien und in der Mitteilung „Die Kohäsionspolitik und die Städte“

Nachhaltige Entwicklung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Um-lands insbesondere unter den Bedingungen von Demographie und Globa-lisierung

altindustrielle Strukturen

Leerstände und Brachflächen

Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürli-chen Erbes

• Schaffung attraktiver Rahmenbedin-gungen für Unternehmen

• Sanierung von Industriebrachen

• Eindämmung der Zersiedlung

• Erhöhung der Energieeffizienz (aus-genommen Wohnungsbau)

3.4 4. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung und Bewahrung natürlicher Res-sourcen insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels“

Das spezifische Ziel „Nachhaltige Entwicklung von natürlichen Ressourcen insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels“ will insbesondere eine nachhaltige Entwicklung und Nut-zung von natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Klimawandels erreichen. Hierbei wird das Thema Risikovorsorge vor allem im Bereich des Hochwasserschutzes ein zentrales Element bilden. Ferner soll die Abhängigkeit von klimarelevanten Energieträgern durch Maß-nahmen zur rationelleren Energiegewinnung und -verwendung verringert werden. Darüber hin-aus sollen Vorhaben zur Vermittlung der Bedeutung und der schonenden Nutzung natürlicher Ressourcen, zur naturbetonten Erholung und zur außerschulischen Bildung zur Nachhaltigkeit die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere ländlicher Räume erhöhen.

Das spezifische Ziel kommt im gesamten Programmraum (ganz Bayern ohne Planungsregion 14) zum Tragen. Es wird bezogen auf die Sozioökonomische Analyse und die SWOT-Analyse auf die Beseitigung von Schwächen und die Vermeidung von Risiken ausgerichtet.

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Tabelle 10

4. Spezifisches Ziel Sozioökonomische Analyse/ SWOT-Analyse “Schwächen beseitigen - Risiken vermeiden“

Bezug zu den Aktionsleitlinien in den Strategischen Kohäsionsleitlinien

Nachhaltige Entwicklung von natürlichen Ressour-cen insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels

Umweltbedingte Risiken durch Fol-gen des Klimawandels

Wachsende Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten

• Maßnahmen zur Risikoverhütung

• Natur- und Artenschutz sowie biologi-sche Vielfalt, natürliches Erbe

• Förderung der Entwicklung und der Verwendung von erneuerbaren und alternativen Technologien

3.5 5. Spezifisches Ziel „Realisierung der Potenziale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik“

Gemäß Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006 erhält Bayern im Ziel „Regionale Wettbe-werbsfähigkeit und Beschäftigung“ einen zusätzlichen EFRE-Betrag in Höhe von 84 Mio. Euro für die Regionen, die an den ehemaligen Außengrenzen der Europäischen Union liegen. Dieser Sonderzuweisung wird mit diesem spezifischen Ziel Rechnung getragen, mit dem eine Realisie-rung der Potenziale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzlandregionen zur Tschechischen Rechnung erreicht werden soll.

Diese Sonderzuweisung soll die auf die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik entfal-lenden Mittel verstärken, die dieser Region ohnehin zur Förderung der spezifischen Ziele 1 bis 3 zur Verfügung gestellt werden (vgl. Kapitel C.5). Für alle Maßnahmengruppen, die im Rah-men der ersten drei spezifischen Ziele förderfähig sind, können zusätzlich Mittel aus der Son-derzuweisung als Verstärkungsmittel eingesetzt werden. Darüber hinaus können diese Mittel auch für Maßnahmen verwendet werden, die nach Art. 10 VO (EG) Nr. 1080/2006 den Grenz-regionen vorbehalten sind.

Der Einsatz der Mittel wird auf die 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik (ein-schließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) konzentriert. Damit wird die Fördergebietsku-lisse auf die Region beschränkt, für die sich aus der EU-Osterweiterung ein großer struktureller Anpassungsbedarf ergeben hat und die bereits im Rahmen der GRW-Abgrenzung als struktur-schwach gekennzeichnet wurde.

In der nachfolgenden Tabelle 11 wurden die Bereiche aus der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse aufgeführt, die noch zusätzliche Berücksichtigung im Rahmen dieser Son-derzuweisung finden. Um zu verdeutlichen, dass die Sonderzuweisung auch als Verstärkungs-mittel der ersten drei Prioritätsachsen zum Einsatz kommen können, werden die Ergebnisse aus den Tabellen 7 - 10 in der Tabelle 11 noch einmal dargestellt.

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Tabelle 11

5. Spezifisches Ziel Sozioökonomische Analyse/ SWOT-Analyse

Bezug zu den Aktionsleitlinien in den Strategischen Kohäsionsleitlinien und in der Mitteilung „Die Kohäsionspolitik und die Städte“

Realisierung der Potenzi-ale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik

Historisches, kulturelles und natürli-ches Erbe und leistungsfähige Frem-denverkehrswirtschaft (A.1.3.6, A.2.2, A.3.4)

Entwicklung des Tourismus

• Investitionen in Verkehrsnebenverbin-dungen

• Schaffung attraktiver Rahmenbedin-gungen für Unternehmen

1. Spezifisches Ziel Hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen (A.1.3.3)

Einbindung in die Wertschöpfungs-ketten (A.1.3.10)

Universitäten und Fachhochschulen im Einzugsbereich der Grenzland und überwiegend strukturschwachen Regionen (A.1.3.9)

Ausstrahlung der städtischen Gebiete und Verdichtungsräume (A.1.1)

Kostenentlastung durch Kooperation

Erweiterung des Fachkräftepersonals

Teilhabe am Clusterwachstum

• Förderung der Schaffung von Clustern

• Stärkung des Aufbaus von F&E-Kapazitäten und Kompetenzzentren

• Stärkung im Bereich der Öko-Innovationen

• Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur

2. Spezifisches Ziel Hoher KMU-Anteil am Besatz mit Firmen (A.1.3.4)

Langjährige Produktionserfahrung (A.1.3.3, A.1.3.4, A.1.3.8)

Leistungsfähiges Handwerk (A.1.3.3, A.1.3.7)

Gute (Verkehrs-)Infrastruktur (A.1.2)

Beteiligung am Aufbau der Tschechi-schen Republik

Gewinnung von Marktanteilen im Logistikbereich

• Förderung von unternehmerischer Initiative

• Förderung von Finanzinstrumenten

• Förderung der F&E-Tätigkeiten in KMU

• Angebot von Unternehmensdiensten

• Förderung der Entwicklung und Ver-wendung von erneuerbaren und alter-nativen Technologien

3. Spezifisches Ziel altindustrielle Strukturen

Leerstände und Brachflächen

Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürli-chen Erbes

• Schaffung attraktiver Rahmenbedin-gungen für Unternehmen

• Sanierung von Industriebrachen

• Eindämmung der Zersiedlung

• Erhöhung der Energieeffizienz

4. Spezifisches Ziel Umweltbedingte Risiken durch Fol-gen des Klimawandels

Wachsende Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten

• Maßnahmen zur Risikoverhütung

• Natur- und Artenschutz sowie biologi-sche Vielfalt, natürliches Erbe

• Förderung der Entwicklung und der Verwendung von erneuerbaren und alternativen Technologien

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4. Indikatorensystem

Zur Begleitung und Evaluierung des Operationellen Programms kommt ein komplexes Indikato-rensystem zur Anwendung, mit dem den Informationsbedürfnissen der unterschiedlichen Nutzer angemessen Rechnung getragen werden soll. Wesentliche Nutzer des Indikatorensystems sind:

• Verwaltungsbehörde,

• durchführende Stellen,

• Bescheinigungsbehörde,

• Prüfbehörde,

• Wirtschafts- und Sozialpartner im Begleitausschuss,

• Öffentlichkeit und

• Europäische Kommission.

Das Indikatorensystem ist auf die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer abgestimmt. Mit dem Indikatorensystem soll vor allem eine gezielte Steuerung des Operationellen Programms in der gesamten Förderperiode erreicht werden. Das Indikatorensystem wurde basierend auf den Empfehlungen im Arbeitsdokument 2 „Indikative Leitlinien zu Bewertungsverfahren: Indikatoren für Begleitung und Bewertung“ der Europäischen Kommission erstellt. In untenstehender Tabel-le 12 sind die vorgesehenen Indikatoren, die Erfassungsebene sowie die Funktion der einzel-nen Indikatoren dargestellt:

Tabelle 12

Indikator Erfassungsebene Funktion

Kontextindikator Operationelles Programm (Basis Sozioökonomische Analyse)

Darstellung der soziökonomischen Entwicklung vorrangig in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen im Programmablauf

Outputindikator Operation (Aggregation auf Ebene der Maßnahmengruppen, Prioritäts-achsen und des Operationellen Programms)

Erfassung der physischen bzw. finanziellen Ergebnisse der Opera-tionen

Ergebnisindikator Operation (Aggregation auf Ebene der Maßnahmengruppen, Prioritäts-achsen und des Operationellen Programms)

Erfassung der direkten und unmit-telbaren Effekte für die direkt Be-günstigten

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Indikator für Quer-schnittsziele

Operation (Aggregation auf Ebene der Maßnahmengruppen, Prioritäts-achsen und des Operationellen Programms)

Erfassung der Auswirkungen der Operationen auf die Querschnitts-ziele

Finanzindikator Operation (Aggregation auf Ebene der Maßnahmengruppen, Prioritäts-achsen und des Operationellen Programms)

Überwachung der (jährlichen) Bin-dung und Auszahlung der EFRE-Mittel im Verhältnis zu den zu-schussfähigen Kosten

Umweltindikator Operationelles Programm (Basis Umweltbericht)

Überwachung erheblicher Um-weltauswirkungen des Operatio-nellen Programms

Hauptindikatoren Operationelles Programm (Auswahl aus Output- und Ergebnisindikato-ren)

Sicherstellung des Informations- und Rechenschaftslegungsbedarfs der Europäischen Kommission

Die Kontext- und Umweltindikatoren werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. von einem noch zu beauftragenden Gutachter, der das Operationelle Programm begleitet, fortge-schrieben und in den Jahresberichten dargestellt. Alle anderen Indikatoren werden beim Voll-zug der Operationen von den durchführenden Stellen erfasst. Im Zuge der Jahresberichte er-folgt dann die in Tabelle 12 dargestellte Aggregation der Daten durch die Verwaltungsbehörde. Der Begleitausschuss wird im Rahmen seiner Beschlussfassung zum jeweiligen Jahresbericht über die Entwicklung der Indikatorenwerte umfassend informiert.

Kontextindikatoren Gemäß Art. 37 Abs. 1a VO (EG) Nr. 1083/2006 wurden die Sozioökonomische Analyse und die SWOT-Analyse in Kapitel A und B des Operationellen Programms erstellt. Die im Folgenden ausgewählten Kontextindikatoren spiegeln die Struktur der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse wider und geben mit Blick auf die beiden formulierten strategischen Ziele eine Übersicht über die (wirtschaftliche) Entwicklung. Die Kontextindikatoren werden im Rah-men der Jahresberichte aktualisiert und zur Evaluierung der Programmstrategie herangezogen. Da die Kontextindikatoren die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abbilden, die vom Operationel-len Programm nicht bzw. nur sehr begrenzt beeinflusst werden kann, sind keine (quantifizierten) Zielwerte erforderlich. Als Kontextindikatoren werden folgende Indikatoren, für die bereits in der Sozioökonomischen Analyse Ausgangswerte dargestellt sind, festgelegt:

• Bevölkerungsentwicklung (A.1.3.1),

• Bruttoinlandsprodukt (A.1.3.5),

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• Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen (A.1.3.5),

• Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (mit Qualifikationsstruktur) (A.1.3.3),

• Erwerbstätigenquote (A.1.3.2),

• Arbeitslosenquote (A.1.3.2).

Dabei werden die im Rahmen der Sozioökonomischen Analyse eingeführten Gebietskategorien fortgeführt. Ein Schwerpunkt wird bei der Fortschreibung der Kontextindikatoren auf der Ent-wicklung in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen liegen. Bei den Indi-katoren, bei denen eine sinnvolle Trennung nach Geschlecht möglich ist, wird diese vorge-nommen. Die Kontextindikatoren orientieren sich auch an den Baselineindikatoren, die im NSRP in Tabelle A1 angegeben worden sind. Damit wird zukünftig auch eine Vergleichbarkeit mit der gesamtdeutschen Entwicklung gewährleistet.

Output- und Ergebnisindikatoren Auf Ebene der einzelnen Operationen erfolgt eine Erfassung von Output- und Ergebnisindikato-ren. Diese Indikatoren können dann unter anderem für die Jahresberichte auf Ebene der Maß-nahmengruppen, der Prioritätsachsen und damit auch auf Ebene der spezifischen Ziele sowie des Operationellen Programms aggregiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf einer qualitativ hochwertigen Auswahl und Erfassung der Ergebnisindikatoren, wie es in den Kapitel 3.2 und 3.3 des Arbeitsdokuments 2 der Europäischen Kommission vorgesehen ist. Es wird in dem Ar-beitspapier darauf hingewiesen, dass durch die Ausarbeitung verlässlicher, messbarer Ergeb-nisindikatoren von guter Qualität die Wirksamkeit des Indikatorensystems gesteigert werden kann.

Zur Messung der spezifischen Ziele sollen einzelne Output- und Ergebnisindikatoren herange-zogen werden. Dabei werden die Anforderungen der Europäischen Kommission, die sich aus dem Arbeitsdokument 2 insbesondere auch in Bezug auf die Hauptindikatoren ergeben, be-rücksichtigt.

Auf Ebene der Maßnahmengruppen wird zudem eine Vielzahl von weiteren Indikatoren erfasst. Damit wird es möglich sein, die Entwicklung in den einzelnen Maßnahmengruppen genauer zu erfassen und dadurch eine bessere Steuerung des gesamten Operationellen Programms zu erreichen. Dabei werden auf Ebene der einzelnen Maßnahmen sowohl Output- als auch Ergeb-nisindikatoren erfasst.

Indikatoren für Querschnittsziele Für das Querschnittsziel „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ werden auf Ebene der einzelnen Operationen die Auswirkungen erfasst. Es ist vorgesehen, den dreistufigen Indikator, der sich im Programmvollzug bereits in der Förderperiode 2000 - 2006 bewährt hat, fortzuführen. Für das Querschnittsziel „Gleichstellung von Männern und Frauen

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und Nichtdiskriminierung“ wird eine Einteilung in die Bereiche „neutral“, „fördert die Gleichstel-lung und Nichtdiskriminierung“ und „hauptsächlich auf die Gleichstellung und Nichtdiskriminie-rung ausgerichtet“ vorgenommen. Für das Querschnittsziel „Umwelt und Nachhaltigkeit“ erfolgt eine einzelprojektbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen (Soll/Ist-Vergleich vor und nach Abschluss der Maßnahme) auf Grundlage einer nach Umweltzielen bzw. -schutzgütern differenzierten Bewertungsmatrix (vgl. Kapitel C.11.2).

Finanzindikatoren Zur Beobachtung der finanziellen Umsetzung des Operationellen Programms werden im We-sentlichen folgende Daten erhoben:

• Anzahl der Förderfälle,

• zuschussfähige Gesamtkosten,

• Mittelbudget,

• Mittelbindung,

• Mittelauszahlung.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Ebene der Operationen. Dabei werden neben der Ge-meinschaftsbeteiligung (EFRE) auch die öffentlich nationale und die private Kofinanzierung der einzelnen Maßnahmen erfasst. Zur Berichterstattung (beispielsweise im Rahmen des jährlichen Durchführungsberichts) oder zur Programmsteuerung ist eine Aggregation auf Ebene der Maß-nahmengruppen, der Prioritätsachsen sowie des Operationellen Programms möglich und erfor-derlich.

Umweltindikator Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung und des dabei verfassten Umweltberichts wurde vom Gutachter, der REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, ein Monitoring für das Opera-tionelle Programm vorgeschlagen, das im Rahmen der jährlichen Durchführungsberichte sowie einer umfassenderen Bewertung zur Halbzeit der Strukturfondsperiode eine Überwachung er-heblicher Umweltauswirkungen sicherstellen soll. Aus untenstehender Tabelle 13 sind die ein-zelnen Indikatoren ersichtlich:

Tabelle 13

Umweltziel, Umweltschutzgut

Umweltindikator Quelle Regionalisierung

Flächenverbrauch Flächenverbrauch pro Zeiteinheit LfStaD Landkreise

Energieeffizienz, Energie-

verbrauch

Primärenergieverbrauch

Anteil erneuerbare Energien

StMWIVT nur bayernweit

Verkehrsbelastung Straßenverkehrslärm BMV nur bundesweit

Ressourcenverbrauch kein Indikator

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Biologische Vielfalt, Pflan-

zen, Tiere und deren Le-

bensräume

kein Indikator

Boden Flächenverbrauch pro Zeiteinheit LfStaD Landkreise

Wasser Gewässergüteklassen (Fließge-

wässer)

Wasserqualität (Seen)

Nitratgehalt (Grundwasser)

LfW Wasserkörper nach

WWRL

Luft Luftqualitätsindex LfU nur bayernweit

Klima CO2-Emissionen Landkreise

Landschaft und kulturelles

Erbe

kein Indikator

Gesundheit Straßenverkehrslärm

Gesamtlärmbelastung

BMV nur bundesweit

Hauptindikatoren Um eine möglichst umfassende Begleitung und Evaluierung des Operationellen Programms zu ermöglichen, ist das Indikatorenset auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer abge-stimmt. Die Europäische Kommission hat im Arbeitsdokument 2 eine Reihe von Hauptindikato-ren vorgeschlagen, die - sofern sie für das Operationelle Programm einschlägig sind - erfasst werden sollen. Dabei geht es nicht um ein gesondertes Indikatorensystem, sondern es werden vielmehr bereits festgelegte Indikatoren zusätzlich als Hauptindikator geführt.

Indikatoren und Quantifizierung auf Ebene der strategischen Ziele Gemäß dem Arbeitsdokument 2 wird von der Europäischen Kommission auf Ebene des Opera-tionellen Programms die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze als relevanter Hauptindikator festgelegt. Für beide strategischen Ziele kann dieser Indikator als sinnvolle Messgröße heran-gezogen werden. Sowohl die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen als auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und der Beschäfti-gung lassen sich mit diesem Hauptindikator sehr gut abbilden. Zusätzlich wird auch noch die Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze als wesentlicher Indikator dargestellt. Insbesondere in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen ist in den vergangenen Jahren ein Abbau von sv-Beschäftigten feststellbar (vgl. Kapitel A.1.3.2), so dass in dieser Region bereits der Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze als Erfolg gewertet werden muss. Für beide Indikato-ren wird als Ausgangswert die Zahl der sv-Beschäftigten in Bayern außerhalb der Planungsre-gion 14 angegeben. Des Weiteren wird die Zahl der sv-Beschäftigten für die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen aufgeführt.

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Stand: 16.06.2011 Seite 63

Tabelle 14

Strategische Ziele

• Förderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung, vorrangig in den

Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen

Ausgangswerte Zielwerte

• sv-Beschäftigte in Bayern (ohne Planungsregion

14): 3.198.608

• sv-Beschäftigte in den Grenzland- und überwiegend

strukturschwachen Regionen (gem. Tabelle 1):

1.341.537

• geschaffene Arbeitsplätze: 3.350 – 5.350

• erhaltene Arbeitsplätze: 33.800 – 38.800

Indikatoren und Quantifizierung auf Ebene der spezifischen Ziele Die Indikatoren der spezifischen Ziele und ihre Ausgangswerte lagen zur Genehmigung des Operationellen Programms noch nicht vor. Es wurde mit der Europäischen Kommission verein-bart, dass die Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem externen Gutachter, der mit der Begleitung des Operationellen Programms beauftragt wird, geeignete Indikatoren erarbeitet.

Beim untenstehenden Indikatorenset wurden zum einen die Vorgaben zu den Hauptindikatoren berücksichtigt, zum anderen wurde der Forderung der Europäischen Kommission nach geeig-neten Indikatoren – auch unabhängig von den Hauptindikatoren – Rechnung getragen. Die In-dikatoren und ihre Ausgangswerte können mit Ausnahme des 4. Spezifischen Ziels alle aus amtlichen Statistiken abgeleitet werden und eignen sich daher besonders, um die Entwicklung in den Spezifischen Zielen angemessen abzubilden. Damit wird dem Umstand Rechnung ge-tragen, dass diese Spezifischen Ziele nicht ausschließlich von den Ergebnissen des Operatio-nellen Programms beeinflusst werden, sondern einer Vielzahl weiterer, externer Einflüsse aus-gesetzt sind (bspw. Globalisierung, Klimawandel, Wirtschaftsentwicklung). Die Ergebnisse, die sich originär aus dem Operationellen Programm ergeben, werden auf Ebene der Prioritätsach-sen noch einmal separat erfasst.

1. Spezifisches Ziel „Schaffung und Verdichtung von Einrichtungen und Netzwerken zur Förde-rung von Technologie und Innovation“

Indikator für Bayern ohne Planungsregion 14 Ausgangswert Zielwert

FuE-Beschäftigte (in Anlehnung an den Hauptindikator 6)

Wert 2006 steigern

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2. Spezifisches Ziel „Stabilisierung von Arbeitsplatzangebot und Beschäftigung unter den Be-dingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt“

Indikator für Bayern ohne Planungsregion 14 Ausgangswert Zielwert

Erwerbstätige in Vollzeitäquivalenten (in Anlehnung an den Hauptindikator 9)

Wert 2006 konstant halten

3. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Um-lands, insbesondere unter den Bedingungen von Demographie und Globalisierung“

Indikator für Bayern ohne Planungsregion 14 Ausgangswert Zielwert

Anteil Bevölkerung in den Gemeinden des ländlichen Raums nach dem LEP (kein passender Hauptindikator)

Wert 2006 konstant halten

4. Spezifisches Ziel „Nachhaltige Entwicklung und Bewahrung natürlicher Ressourcen, insbe-sondere unter den Bedingungen des Klimawandels“

Indikator für Bayern ohne Planungsregion 14 Ausgangswert Zielwert

Durch Hochwassermaßnahmen geschützte Arbeits-plätze (in Anlehnung an den Hauptindikator 32)

Wert Durchschnitt Förderperiode 2000 - 2006

konstant halten

5. Spezifisches Ziel „Realisierung der Potenziale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzland-region zur Tschechischen Republik““

Indikator für 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechi-schen Republik

Ausgangswert Zielwert

Erwerbstätigenquote (kein passender Hauptindikator) Wert 2006 konstant halten

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Indikatoren und Quantifizierung auf Ebene der Prioritätsachsen In der untenstehenden Tabelle 15 werden für die Prioritätsachsen die wichtigsten quantitativen Ergebnis- und Outputindikatoren dargestellt. Auf-grund der angestrebten Mittelkonzentration in den Prioritätsachsen 1 bis 4 zugunsten der drei Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken werden eine Vielzahl der Operationen, die die Lissabon Strategie unterstützen, in den Grenzlandregionen zur Tschechischen Repu-blik zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wird es noch bei einzelnen Maßnahmengruppen qualitative Indikatoren geben.

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Tabelle 15

1 2 3 4 5

Prio

rität

s-ac

hse Innovation und wis-

sensbasierte Wirtschaft Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und

Beschäftigung insb. von KMU

Nachhaltige Stadtentwicklung

Risikovorsorge und

Ressourcenschutz

Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregion

Qua

ntifi

zier

ung

der

Out

putin

dika

tore

n

• 20 geförderte Clusterplattformen/ Netzwerke/ Ge-meinschaftsprojekte

• 60 teilräumliche Entwicklungs- und Innovationsstrate-gien

• 55 - 65 F&E-Vorhaben

• 14.080 – 15.580 m2 ausgebaute oder neu errichtete Ar-beits- und Technik-räume

• 160 geförderte Projektträger/ Ein-richtungen

• 65 Beteiligungen durch Risikokapitalfonds

• 1.500 - 1.900 geförderte Unternehmen bzw. Existenzgründer

• 11.000 m2 vermietbare Fläche in Gründerzentren

• Anzahl der Beratungen 800 - 1.000

• 26 Projekte zur Revi-talisierung von Kon-versions- und Brach-flächen

• 22 Projekte zur integ-rierten Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen

• 20 Projekte zur Auf-wertung des histori-schen, kulturellen und natürlichen Erbes

• 50 - 60 Hochwas-serschutzprojekte

• 70 - 100 Projekte zur Inwert-setzung des natur-räumlichen Potenzi-als

• 45 - 55 geförderte Projekte in der kommunalen Infrastruktur

• 23 neu errichtete Straßenkilometer

nachrichtlich: indikativer Anteil der Prioritätsachsen 1 - 4 an der Entwicklung in den Grenzlandregierungsbezirken zur Tsche-chischen Republik:

• 10 geförderte Clusterplattformen/ Netzwerke/ Gemein-schafts-Projekte

• 30 teilräumliche Entwicklungs- und Innovationsstrategien

• 10 - 20 F&E-Vorhaben

• 1.500 - 2.000 m2 ausgebaute oder neu errichtete Arbeits- und Technikräume

• 1.000 - 1.500 geförderte Unternehmen bzw. Existenzgrün-der

• 16 Projekte zur Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen

• 13 Projekte zur integrierten Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen

• 15 Projekte zur Aufwertung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

• 25 - 30 Hochwasserschutzprojekte

• 30 - 50 Projekte zur Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials

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1 2 3 4 5

Prio

rität

s-ac

hse Innovation und wis-

sensbasierte Wirt-schaft

Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und

Beschäftigung insb. von KMUNachhaltige

Stadtentwicklung Risikovorsorge

und Ressourcenschutz

Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregion Q

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• 3,2 Mio. Einwohner in den begünstigten Gemeinden

• 25 Wissenschaftli-che Veröffentli-chungen/Studien

• 42 - 47 entwickelte Produkte / Verfah-ren / Dienstleistun-gen

• 1,2 - 1,6 Mrd. Euro geför-dertes Investitionsvolu-men

• 3.350 - 5.350 geschaffe-ne Arbeitsplätze

• 33.800 - 38.800 erhaltene Arbeitsplätze

• 240.000 - 280.000 m2 sanierte Flächen mit einer neuen Nutzung

• 2.700.000 begünstige Einwohner

• 2.200 ha vor Hoch-wasser geschützte Fläche für Industrie-, Gewerbe-, Han-dels- und Dienstleis-tungsbetriebe

• 2 - 3 Mio. begünstig-te Einwohner

• Investitionsvolumen in die kommunale Infrastruktur 55 - 65 Mio. Euro

• 150.000 h/Jahr Fahrzeitersparnis

nachrichtlich: indikativer Anteil der Prioritätsachsen 1 - 4 an der Entwicklung in den Grenzlandregierungsbezirken zur Tsche-chischen Republik:

• 1.700.000 Einwohner in den begünstigten Gemeinden

• 0,8 - 1,1 Mrd. Euro gefördertes Investitionsvolumen

• 2.000 - 3.000 geschaffene Arbeitsplätze

• 24.000 - 32.000 erhaltene Arbeitsplätze

• 150.000 - 170.000 m2 sanierte Flächen mit einer neuen Nutzung

• 1.800.000 begünstigte Einwohner

• 1.100 ha vor Hochwasser geschützte Fläche für Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe

• 1 - 1,5 Mio. begünstigte Einwohner

Que

r-sc

hnitt

s-zi

ele

---------------------------- Berücksichtigung der Gleichstellung von Männer und Frauen und Nichtdiskriminierung ---------------------------

------------------------------ Berücksichtigung von Umwelt und Nachhaltigkeit -----------------------------

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5. Regionale Fokussierung des Operationellen EFRE-Programms

Die Sozioökonomische Analyse sowie die SWOT-Analyse verdeutlichen den besonderen Ent-wicklungsbedarf der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen insgesamt. Diesen Gebieten wird bereits im LEP das o. g. Vorrangprinzip eingeräumt. Ziel des Vorrang-prinzips ist es, staatliche Aktivitäten – unbeschadet der wichtigen wirtschaftlichen Impulsgeber-funktion der Verdichtungsräume – in den strukturschwachen Regionen zu konzentrieren, um die Basis für die Entwicklung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dabei sind die Auflockerung einseitiger Wirtschaftsstrukturen und die Differenzierung des Arbeits-platzangebots anzustreben sowie Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsbemü-hungen in Wirtschaftszweigen mit Strukturproblemen unter Beachtung sozialer und ökologi-scher Belange zu unterstützen. Abwanderung sowie der Entwicklung einseitiger Sozial- und Altersstrukturen, die sich langfristig negativ auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region auswirken, ist möglichst entgegenzuwirken. Die ländlichen Regionen in Bayern sollen als eigenständige und möglichst gleichwertige Lebens- und Arbeitsräume weiterentwickelt wer-den. Daran anknüpfend werden die Maßnahmen im Operationellen Programm im Wesentlichen auf dieses „Zielgebiet“ konzentriert.

Diese regionale Fokussierung des Operationellen Programms findet sich daher auch in der fi-nanziellen Konzentration der EFRE-Mittel wieder. Der bayerische Ministerrat hat festgelegt, dass neben der Sonderzuweisung gem. Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006, die auf die 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik (einschließlich der darin liegenden kreis-freien Städte) konzentriert wird, auch die regulären EFRE-Mittel in Höhe von rund 491 Mio. Euro mindestens zur Hälfte in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken eingesetzt werden sollen. Der geografische Einsatz der EFRE-Mittel wird entspre-chend in den jährlichen Durchführungsberichten dargestellt werden. Damit wird sichergestellt, dass im Programmvollzug die dafür vorgesehenen EFRE-Mittel auch eingesetzt werden.

Die regionale Fokussierung unterstützt insbesondere, wie bereits oben angedeutet, das strategische Ziel der Förderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen.

6. Thematische, geografische und finanzielle Prioritäten für den Einsatz des EFRE

Gemäß Art. 37 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1083/2006 enthält jedes Operationelle Programm im Rah-men des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eine Begründung für die thematische, geografische und finanzielle Konzentration auf die verschiedenen Prioritäten gem. Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006. Im Rahmen dieses Artikels werden drei Prioritäten genannt, auf die die Förderung in erster Linie konzentriert werden soll:

• Innovation und wissensbasierte Wirtschaft

• Umwelt und Risikoverhütung

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• Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

Diese vorgeschlagenen Prioritäten finden in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Sozioöko-nomischen Analyse sowie der SWOT-Analyse Berücksichtigung im vorliegenden Operationellen Programm. In Kapitel C.5 wird bereits die geografische Fokussierung, die selbstverständlich auch mit einer finanziellen Schwerpunktsetzung einhergeht, dargelegt. In den Kapiteln C.3.1 bis C.3.5 wird die thematische Ausrichtung des Operationellen Programms konkretisiert. Diese thematische Ausrichtung der Strategie erfährt durch die in Kapitel D „Prioritätsachsen“ erläuter-ten Maßnahmengruppen eine Operationalisierung. In der untenstehenden Tabelle 16 erfolgt eine thematische, geografische und finanzielle Konzentration auf die von der Europäischen Kommission insbesondere vorgeschlagenen thematischen Prioritäten für den Einsatz des EFRE. Hierbei handelt es sich um eine erste, indikative Verteilung, die sich im Programmvoll-zugs verändern wird. Mit der prozentualen Mittelverteilung auf Ebene der Maßnahmengruppen soll die Planung im Operationellen Programm, die sich aus der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse ergeben hat, transparent dargestellt werden. Spätere Mittelverschie-bungen zwischen den Maßnahmengruppen innerhalb einer Prioritätsachse sind jederzeit mög-lich, würden aber eine Programmänderung erfordern, die von der Europäischen Kommission genehmigt werden müsste, sofern sich der EFRE-Beteiligungssatz der Prioritätsachse ändert.

Tabelle 16

Priorität nach Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006

Indikativer EFRE-Betrag in Euro

davon in Prozent im „Zielgebiet“

davon in Prozent für die einzelnen Maßnahmen-gruppen gem. Kapitel D

• 3 % - 8 % Förderung von Clustern und Netzwerken (Art. 5 Abs. 1 b)

• < 5 % Innovative Maßnahmen im Tourismus (Art. 5 Abs. 1 b)

• 20 % - 30 % Förderung von Forschungs- und Kompetenzzentren sowie Technologietransfer (Art. 5 Abs. 1 a)

• 5 % - 15 % Dienstleistungseinrichtungen für Unter-nehmen (Art. 5 Abs. 1 a i. V. m. Art. 3 Abs. 2 c)

• < 5 %Technischer Umweltschutz (Art. 5 Abs. 1 a)

• 15 % - 25 % Innovative Finanzierungsinstrumente (Art. 5 Abs. 1 b und d)

• 25 % - 35 % (Innovative) einzelbetriebliche Investi-tionsförderung (Art. 5 Abs. 1 b i. V. m. Art. 3 Abs. 2 a)

• 5 % - 15 % Betriebliche Innovationsförderung und Förderung von technologieorientierten Existenz-gründern (Art. 5 Abs. 1 b-d)

Abs. 1 „Innovation und wissensba-sierte Wirtschaft“

315.000.000 rund 64 %

• 3 % - 8 % Qualifizierungsleistungen für Unterneh-men (Art. 5 Abs. 1 b)

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• 15 % - 25 % Rationellere Energiegewinnung und -verwendung (Art. 5 Abs. 2 c)

• < 5 % Umweltforschung im Bereich der Naturgüter

• < 5 % Innovative Maßnahmen im Tourismus (Art. 5 Abs. 2 f)

• > 45 % Risikovorsorge (Art. 5 Abs. 2 e)

Abs. 2 „Umwelt und Risikover-meidung“

99.000.000 rund 64 %

• 5 % - 15 % Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials (Art. 5 Abs. 2 b und 2 f)

Abs. 3 „Zugang zu Verkehrs- und Telekommunika-tionsdiensten“

22.000.000 100 % Verkehrsinfrastrukturen (Art. 5 Abs. 3 i. V. m. Art. 10)

gesamt 436.000.000 rund 65 %

• 25 % - 35 % Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen

• 35 % - 45 % Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Entwicklungsbedarf

Nachrichtlich: Priorität nach Art. 8 VO (EG) Nr. 1080/2006

103.000.000 rund 66 %

• 25 % - 35 % Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

Nachrichtlich: Priorität nach Art. 10 VO (EG) Nr. 1080/2006

31.000.000 100 % Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Touris-musförderung

Es sei darauf hingewiesen, dass die einzelnen Maßnahmengruppen möglichst trennscharf den jeweiligen Prioritäten zugeordnet wurden. Allerdings gibt es bei einzelnen Maßnahmengruppen mehrere Bezugspunkte nach den Artikeln 5, 8 und 10 VO (EG) Nr. 1080/2006. Exemplarisch sei hier auf die Maßnahmengruppe „Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirt-schaftlichen, ökologischen oder sozialen Entwicklungsbedarf“ in der Prioritätsachse 3 „Nachhal-tige Stadtentwicklung“ hingewiesen. Diese Maßnahmengruppe, die dem Art. 8 VO (EG) Nr. 1080/2006 zugeordnet wurde, wird beispielsweise auch Projekte der energetischen Altbaumo-dernisierung umfassen, die grundsätzlich auch eine teilweise Eingruppierung gem. Art. 5 Abs. 2 c VO (EG) Nr. 1080/2006 rechtfertigen würden.

Aus Tabelle 16 wird ersichtlich, dass etwa 436 Mio. Euro (rund 76 %) der insgesamt zur Verfü-gung stehenden EFRE-Mittel in Höhe von 575.934.188,00 Euro gem. Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006 eingesetzt werden sollen. Rund 65 % dieser Mittel sollen dabei im „Zielgebiet“, d.h. in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen, zum Einsatz kommen. Dabei liegt mit rund 55 % der EFRE-Mittel (315 Mio. Euro von 575.934.188,00 Euro) der Schwerpunkt auf der in Art. 5 Abs. 1 verankerten Thematik „Innovation und wissensbasierte Wirtschaft“. Die Maßnahmengruppen berücksichtigen dabei alle vier in Absatz 1 genannten Bereiche, insbe-sondere aber Art. 5 Abs. 1 a und Art. 5 Abs. 1 b (rund 97 % der Mittel). Diese Fokussierung

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trägt der Lissabon-Strategie der Gemeinschaft (vgl. auch Kapitel D.9) sowie den Ergebnissen der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse Rechnung.

Darüber hinaus wird ein weiterer Schwerpunkt auf Art. 5 Abs. 2 „Umwelt und Risikovermeidung“ gelegt, in dem voraussichtlich rund 17 % der insgesamt zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel zum Einsatz kommen werden. Dabei wird ein starkes Gewicht auf der Maßnahmengruppe „Ri-sikovorsorge (insbesondere Hochwasserschutz)“ aufgrund der Hochwassersituation in Bayern liegen. In dieser Maßnahmengruppe werden rund 70 % der unter Art. 5 Abs. 2 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 90 Mio. Euro eingesetzt werden.

Im Rahmen der Priorität gem. Art. 5 Abs. 3 „Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikations-diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ sollen im Operationellen Programm rund 4 % der EFRE-Mittel eingesetzt werden. Bayern ist mit Verkehrsinfrastruktur bereits sehr gut ausgestattet. Einzelne, lokale Projekte sollen aber in der Grenzregion zur Tschechischen Re-publik gefördert werden. Dabei wird, wie in Tabelle 16 dargestellt, auch auf Art. 10 VO (EG) Nr. 1080/2006 zur Förderung Bezug genommen („… kann der EFRE insbesondere zur Finanzie-rung von Investitionen beitragen, die auf die Verbesserung der Anbindung, … abzielen“). Bei den Telekommunikationsdiensten ist in Bayern im Bereich des Breitbandangebots eine stetige Verbesserung der Versorgung festzustellen. Dabei unterstützt der Freistaat die Breitbandinitiati-ve der bayerischen Industrie- und Handelskammern und des Bayerischen Gemeindetages mit dem Ziel, mehr Transparenz zu schaffen und so das Eigenengagement vor Ort zu stärken. Un-ternehmen haben überall in Bayern bereits jetzt die Möglichkeit, eine Standleitung anzumieten, die deutlich leistungsfähiger ist als normale DSL-Anschlüsse. Eine direkte Förderung von Breit-bandangeboten ist daher derzeit nicht vorgesehen. Darüber hinaus wird die IuK-Technologie, bspw. im Rahmen des F&E-Programms „Informations- und Kommunikationstechnik“, wieder einen wichtigen Stellenwert im Operationellen Programm einnehmen. Die dafür im Wesentli-chen vorgesehene Maßnahmengruppe „Betriebliche Innovationsförderung und Förderung von technologieorientierten Existenzgründern“ wurde in der Tabelle dem Abs. 1 „Innovation und wissensbasierte Wirtschaft“ zugeordnet.

Mit Schreiben vom 17.09.2007 hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten aufgefor-dert mitzuteilen, wie hoch der Anteil der KMU bei der direkten Unternehmensförderung ist. Die EFRE-Mittel, die im vorliegenden Operationellen Programm zur direkten Unternehmensförde-rung eingesetzt werden sollen, sind im Wesentlichen auf die Maßnahmengruppe „(Innovative) einzelbetriebliche Investitionsförderung“ in der Prioritätsachse 2 konzentriert. Es ist beabsich-tigt, diese EFRE-Mittel zu 100 % auf KMU zu konzentrieren. Auch bei den EFRE-Mittel in der Maßnahmengruppe „Innovative Finanzierungsinstrumente“ in der Prioritätsachse 2 werden aus-schließlich für KMU eingesetzt. In den anderen Maßnahmengruppen, vor allem im Bereich F&E in den Prioritätsachsen 1 und 2, können EFRE-Mittel neben KMU auch für große Unternehmen eingesetzt werden.

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Auf die geografische Schwerpunktsetzung des Operationellen Programms wird bereits umfas-send im Rahmen der Sozioökonomischen Analyse, der SWOT-Analyse aber auch im Strategie-teil eingegangen, so dass auf diese Ausführungen verwiesen wird.

7. Prozess der Partnerschaft

7.1 Prozess der Partnerschaft bei der Programmerstellung

Mit der Erstellung des Operationellen Programms wurde im Januar 2006 begonnen. Der Pro-grammplanungsprozess wurde, wie in Art. 11 VO (EG) Nr. 1083/2006 vorgesehen, in Bayern unter Einbeziehung der öffentlichen Hand (Ressorts, Bezirksregierungen, Kommunen), der Wirtschafts- und Sozialpartner, des Umweltbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sowie der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführt, um von Beginn an dem Prozess der Partnerschaft angemessen Rechnung zu tragen.

Das Operationelle Programm beruht auf den Beschlüssen des bayerischen Ministerrates vom 04.04.2006, vom 08.08.2006 sowie vom 13.09.2006. Damit wurde eine enge Abstimmung ins-besondere zwischen den am Operationellen Programm beteiligten Ressorts (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) aber auch den Fondsverwaltern im Bereich des ESF (Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) und ELER (Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten) erreicht. Zur Begleitung der Programmerstel-lung wurde auch eine Arbeitsgruppe installiert, in der neben den vier fachlich am Programm beteiligten Ressorts auch der Umweltbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung sowie die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern eingebunden wurden. Durch die früh-zeitige Einbindung des Umweltbeauftragten und der Leitstelle für die Gleichstellung von Männer und Frauen konnte diesen beiden Aspekten bereits vom Beginn der Programmplanung an Rechnung getragen werden. Die Arbeitsgruppe hat sich am 30.03.2006 und 20.04.2006 zu aus-führlichen Besprechungen zur Programmaufstellung getroffen. Durch die einberufene Arbeits-gruppe sowie die notwendigen Ressortabstimmungen in Vorbereitung auf die Ministerratsbe-schlüsse konnten die Interessen aller beteiligten Ressorts im Operationellen Programm berück-sichtigt werden.

Darüber hinaus wurden die repräsentativsten Wirtschafts- und Sozialpartner im Sinne von Art. 11 c VO (EG) Nr. 1083/2006 im Rahmen zahlreicher Besprechungen und Vorträge unter Betei-ligung der zuständigen Verwaltungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Inf-rastruktur, Verkehr und Technologie) über die Programmplanung informiert und in die Pro-grammerstellung einbezogen. Die im Rahmen der Besprechung vorgestellten Ideen dienten als Input für den weiteren Planungsprozess. Exemplarisch seien folgende Veranstaltungen ge-nannt:

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Stand: 16.06.2011 Seite 73

• 16.01.2006: IHK Bayreuth (Grenzlandkammern)

• 29.03.2006: Wirtschaftsforum Hof

• 04.04.2006: Vorstellung der Eckpunkte des neuen Programms im Ministerrat

• 28.04.2006: Steuerungskreis der Europäischen Metropolregion Nürnberg

• 03.05.2006: Besprechung mit den Regierungspräsidenten der 7 Regierungs- bezirke

• 18.05.2006: Besprechung mit den Niederbayerischen Wirtschaftsreferenten

• 31.05.2006: Besprechung mit der ARGE 28 und Vorstellung des bayerischen Konzepts durch Herrn Staatsminister im Rahmen einer Pressekonferenz

• 16.06.2006: Besprechung mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Gemeinde-, Städte- und Landkreistag)

• 20.06.2006: Vorstellung des Konzepts in der CSU-Fraktion

• 29.06.2006: Begleitausschuss des Ziel-2-Programms Bayern 2000 – 2006

• 11.07.2006: Bericht von Herrn Staatsminister im CSU-Fraktionsvorstand

• 08.08.2006: Vorstellung der Inhalte des neuen Programms im Ministerrat

• 13.09.2006: Information des Landtages

• 15.09.2006: Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Strategischen Umwelt- prüfung

• 29.09.2006: Kongress „Bayerns ländlicher Raum“

• 30.11.2006: Landrätetagung Niederbayern

In der Sitzung des Ziel-2-Begleitausschusses am 29.06.2006 wurde den dort vertretenen stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern, die ein breites Spektrum an Behörden, Wirt-schafts- und Sozialpartnern aber auch Nichtregierungsorganisationen, die auch in Zukunft die im Wesentlichen für das neue Operationelle Programm zuständigen Stellen repräsentieren, die Eckpunkte des neuen Programms vorgestellt. Im Rahmen der anschließenden Diskussion konnten die Beteiligten eigene Vorstellungen in die Programmplanung einbringen. Dem Ziel-2-Begleitausschuss wurde auch noch einmal im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Da der Ziel-2-Begleitausschuss, wie zuvor

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dargestellt, sehr breit aufgestellt ist und neben Gewerkschaften, Arbeitgeberverband und Kam-mern auch der Bund Naturschutz in Bayern e. V. vertreten ist, wurde auf eine gesonderte Betei-ligung der Umweltpartner verzichtet.

Seit Mai 2005 erfolgte darüber hinaus ein regelmäßiger Austausch auf Bundesebene unter Lei-tung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der Erstellung des Nationalen Strategischen Rahmenplans. Damit ist eine Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern aber auch innerhalb der Bundesländer sicher gestellt, um die Kohärenz zwischen den strategischen Kohäsionsleitlinien, dem Nationalen Strategischen Rahmenplan sowie den Operationellen Programmen herzustellen. Zudem fanden unter Leitung des Bundes auch ge-meinsame Seminare mit den Ländern und der EU-Kommission statt, um wichtige Fragen der Programmerstellung im Vorfeld zu klären. Dabei konnten offene Fragen bspw. im Bereich der Strukturfonds-Verordnungen vorab geklärt werden.

7.2 Prozess der Partnerschaft bei der Programmdurchführung

Der Begleitausschuss wird sich – wie in Art. 63 VO (EG) Nr. 1083/2006 vorgesehen – spätes-tens drei Monate nach Genehmigung des Operationellen Programms konstituieren. Es ist vor-gesehen, den für das Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 etablierten und bewährten Begleit-ausschuss mit den aufgrund der Programmstruktur notwendigen Ergänzungen in der neuen Förderperiode fortzuführen. Durch die personelle und organisatorische Kontinuität des Begleit-ausschusses in der Förderperiode 2007-2013 wird das vorhandene Wissen genutzt, um von Beginn an eine optimale Begleitung des neuen Operationellen Programms zu gewährleisten (vgl. Kapitel E).

Auch außerhalb des Begleitausschusses werden die Wirtschafts-, Sozial- und sonstigen Partner Gelegenheit bekommen, sich über den Fortgang der EFRE-Förderung 2007 bis 2013 zu infor-mieren bzw. ihre Anregungen einzubringen. Insbesondere auf den Internetseiten des Wirt-schaftsministeriums können sich diese Partner über den Programmfortschritt und herausragen-de Förderprojekte informieren. Über diese Internetseite wird auch die Möglichkeit eröffnet, mit der Verwaltungsbehörde in Kontakt zu treten, um Ideen und Anregungen zum Operationellen Programm zu übermitteln. Des Weiteren steht mit der Servicestelle der Bayerischen Staatsre-gierung (Telefonnummer: 01801 - 20 10 10, Mailadresse: [email protected]) ein zentraler An-sprechpartner zur Verfügung, der Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeitsfeldern der Bayerischen Staatsregierung weitergibt und Kontakte zu den zuständigen staatlichen Behörden des Freistaates Bayern vermittelt.

Darüber hinaus wird eine angemessene Partnerschaft auch bei der Projektauswahl und -umsetzung, soweit dies möglich ist, berücksichtigt. Exemplarisch seien hier nur folgende Berei-che genannt:

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• Prioritätsachse 3 „Nachhaltige Stadtentwicklung“; um den interessierten Städten in den prio-

risierten Gebieten gleiche Chancen für eine Teilhabe an der EU-Strukturfondsförderung ein-

zuräumen sowie um eine gute Qualität und einen hohen europäischen Mehrwert zu erzielen,

soll die Auswahl der zu fördernden Konzepte und Maßnahmen in einem wettbewerbsähnli-

chen Verfahren nach vorheriger Aufforderung an die Städte zu einer Interessensbekundung

erfolgen. Dabei spielt das Kriterium der Nachhaltigkeit eine herausragende Rolle. Außerdem

sollen bereits im Vorfeld andere berührte Fachbereiche und Interessensverbände einbezo-

gen werden. Im Sinne einer offenen Programmplanung wurden die möglichen Maßnahmen

so beschrieben, dass den Städten ein Höchstmaß an Mitwirkung bei der Programmumset-

zung möglicht bleibt. In den städtebaulichen Erneuerungsgebieten, in denen die geplanten

Maßnahmen bevorzugt durchgeführt werden, sind die Möglichkeiten der Partizipation von

Bürgerinnen und Bürgern sowie von Eigentümern, Investoren und öffentlichen Aufgabenträ-

gern vielfach bereits weit entwickelt und werden fortlaufend ausgebaut. Ein Ausfluss der

Partizipation sind auch integrierte Handlungskonzepte. Gute Erfahrungen wurden auch beim

Aufbau von (offenen) Netzwerken für vergleichbare Themenstellungen gemacht, in denen

die Mitwirkenden ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen.

• Prioritätsachse 4, Maßnahmengruppe „Risikovorsorge“; bei der Umsetzung von Hochwas-

serschutzvorhaben bedarf es auf Grund nationaler Vorschriften im Regelfall einer wasser-

rechtlichen Planfeststellung mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen

der Planfeststellung werden die Planunterlagen für ein Hochwasserschutzvorhaben in den

Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird

ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann

Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen werden in der Regel in einem

Erörterungstermin mit den Einwändern behandelt. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung

erfolgt eine Einbindung der Partner und der Öffentlichkeit in verschiedenen Projektphasen.

So werden z. B. bereits vor der Erstellung der Planunterlagen bei Vorhaben, die unter ande-

rem auch Belange des Naturschutzes, der Fischerei und der Landschaftspflege berühren,

die zuständigen Stellen beteiligt.

• Prioritätsachse 1, Maßnahmengruppe „Förderung von Clustern und Netzwerken“; im Rah-

men der 2. Säule der „Allianz Bayern Innovativ“ werden der Ausbau des Regionalmanage-

ments zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Teilräume gefördert. Bei den

Regionalmanagements erfolgt eine Vernetzung von Partnern aus der Region (Industrie,

Gewerbe, Handwerk, (Fach-)Hochschulen, Verbände, örtliche Initiativen, Interessenverbän-

de, Kammern, Verwaltung, etc.).

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8. Nachhaltige Entwicklung

Bayern bekennt sich zu der Verpflichtung, Umwelt- und Naturschutz als Querschnittsthema in allen Politikbereichen im Sinne der vom Europäischen Rat in Göteborg vereinbarten Strategie für die Nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen und umzusetzen. Gemäß Art. 17 VO (EG) Nr. 1083/2006 und entsprechend den Zielsetzungen der Strategischen Leitlinien der Gemein-schaft für den Zeitraum 2007-2013 wird der EFRE für Maßnahmen eingesetzt, die sich am Leit-bild der Nachhaltigen Entwicklung orientieren.

Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang der globale Klimawandel dar, dem Bayern mit dem Bayerischen Klimaschutzprogramm und flankierend dem Umweltpakt Bayern und der Bayerischen Klimaallianz begegnet. In den EFRE-geförderten Maßnahmen soll sich die Doppelstrategie der Bayerischen Staatsregierung wieder finden, zum einen die klimare-levanten Emissionen konsequent zu verringern, um damit einen Beitrag zum weltweiten Klima-schutz zu leisten, zum anderen die Anstrengungen zu forcieren, um den Folgen der anthropo-gen verursachten Klimaerwärmung zu begegnen.

Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist die Verknüpfung von wirtschaftlicher Entwicklung mit sozi-aler Wohlfahrt und dauerhaftem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Unter Berücksichti-gung der regionalen Schwerpunktsetzung sollen mit Unterstützung des EFRE umweltschonen-de und innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen, ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie die Verbesserung der Umweltinfrastruktur für ein langfristiges und nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum gefördert werden. Das vorliegende Programm eignet sich angesichts des hohen Entwicklungsstands Bayerns im Bereich des Um-welt- und Naturschutzes in besonderer Weise dazu, ökologische Aspekte in regionale Entwick-lungsansätze zu integrieren.

Die Verankerung des Umwelt- und Naturschutzes in seiner vorbeugenden und nachsorgenden Form als Querschnittsziel in allen Förderbereichen erfolgt fachlich durch:

• Umsetzung und Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im EU-Umweltrecht, wie

kommunale Abwasser-, Nitrat-, Wasserrahmen-, Umgebungslärm-, Abfallrichtlinie sowie

Luftqualitätsrichtlinien und Natura 2000;

• Einhaltung nationaler und regionaler Umweltstandards und –vorschriften bei allen geförder-

ten Maßnahmen;

• Bewertung der einzelnen Operationen im Hinblick auf Ihre Wirkung auf Umwelt- und Natur-

schutz in Form eines differenzierten Bewertungssystems mit besonderer Berücksichtigung

der im Rahmen der SUP betrachteten Umweltziele und -schutzgüter unter Beachtung auch

des Klimaschutzes;

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• Festlegung von Maßnahmen, die explizit eine Verbesserung der Umweltsituation zum Ziel

haben;

• Aufnahme geeigneter Indikatoren in das Programm begleitende Monitoring-System, mit de-

ren Hilfe die Einhaltung der gesteckten Ziele unter dem Aspekt ihres Beitrags zur Nachhal-

tigkeit überprüft werden kann.

Organisatorisch wird der Umwelt- und Naturschutz im Begleitausschuss verankert. Es wird der

Umweltbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung in das Gremium entsandt. Dieser hat die

Aufgabe, die Programmumsetzung im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung des Quer-

schnittsziels der Nachhaltigen Entwicklung gem. Art. 17 VO (EG) Nr. 1083/2006 beratend zu

begleiten. Der Umweltbeauftragte steht als fachlicher Ansprechpartner in Fragen der Nachhalti-

gen Entwicklung zur Verfügung und bringt seine Kenntnisse und Informationen im Rahmen der

Begleitausschusssitzungen und der Programmbewertung ein. Darüber hinaus wird ein Vertreter

der nach §§ 58 und 59 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. § 60 des Bundesnaturschutzge-

setztes in Verbindung mit Art. 42 des Bayerischen Naturschutzgesetzes anerkannten Vereine in

den Begleitausschuss berufen. Dieser soll dabei unterstützen, die Ziele des Naturschutzes und

der Landschaftspflege angemessen zu berücksichtigen.

Bayern beteiligt sich des Weiteren an einer Arbeitsgruppe aus Fondsverwaltungen und Um-weltministerien der Länder zur Begleitung des Querschnittsziels „Umwelt“ entsprechend den Festlegungen im Nationalen Strategischen Rahmenplan für die Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 27 VO (EG) Nr. 1083/2006.

9. Gleichstellung von Männer und Frauen und Nichtdiskriminierung

In Art. 16 VO (EG) Nr. 1083/2006 wird festgehalten, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung bei den Interventionen der Fonds gefördert werden muss.

Wie bereits im Nationalen Strategischen Rahmenplan dargelegt, ist die Gleichstellung eine wichtige Voraussetzung, wenn es um die Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und damit um die Verwirklichung der Neuausrichtung der Lissabon-Strategie geht. Das Operationelle Programm wird daher in Übereinstimmung mit den internationalen und nationalen Vorgaben diesen Aspekt auch in der neuen Strukturfondsperiode berücksichtigen.

Der demografische Wandel, gekennzeichnet insbesondere durch Geburtenrückgang und stei-gende Lebenserwartung, stellt in seiner Wechselwirkung mit dem wirtschaftsstrukturellen Wan-del eine große Herausforderung dar und hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklungs-potenziale der Regionen. Dies wird auch dazu führen, dass gut ausgebildete Mitarbeiter ab dem Jahr 2010 fehlen werden. Diese Entwicklung ist für einen Hochlohnstandort alarmierend, da das

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hoch qualifizierte Humanpotential die Basis für Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands bildet. Hochqualifizierte Frauen sind ein noch weitgehend ungenutztes Kreativpotential im Innovationsprozess. Hier soll eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen insbesondere in zukunftsfähigen Bereichen (Forschung, Wissenschaft, Technik) einen signifi-kanten Beitrag leisten. Daher ist es sinnvoll, bei den Bemühungen um wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Gerechtigkeit die Chancengleichheit von Frauen und Männern systema-tisch zu berücksichtigen. Die Kapitel A.1.3.2 und A.1.3.3 haben den Entwicklungsbedarf, der bei der Frauenbeschäftigung insbesondere in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen besteht dargelegt. Der Verdichtungsraum München weist vor allem auch im Bereich der hochqualifizierten Arbeitskräfte eine deutlicher bessere Entwicklung aus.

Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Der geforderte Gender Mainstreaming-Ansatz ist als Strategie und Methode geeignet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbe-rechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern. Bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sollen wahrgenommen und beseitigt werden. Im EU-weiten Vergleich fallen besonders die relativ geringe Berufstätigkeit von Frauen, der stark unterdurch-schnittliche Anteil von Frauen an den Führungspositionen in Forschung und Industrie und der sehr geringe Prozentsatz von Frauen in den technischen und naturwissenschaftlichen Berufen auf. Gender Mainstreaming ersetzt nicht die Notwendigkeit gezielter Frauenförderung und ent-sprechender Einrichtungen, sondern ergänzt und erweitert sie. Es ist notwendig, die Auswir-kungen aller Maßnahmen auf Frauen und Männer genau und bewusst zu untersuchen und als zusätzlichen Abwägungsfaktor bei jeder Entscheidung zu beachten.

Die Berücksichtigung des Zieles der Chancengleichheit von Frauen und Männern wird durch-gehend gewährleistet, angefangen bei der Planung über die Umsetzung bis hin zu Controlling und Evaluation. Mit den Maßnahmen in den einzelnen Prioritätsachsen (vgl. Kapitel D) werden auch die Stärkung des Unternehmertums und der Existenzgründung von Frauen, eine Steige-rung der Frauenerwerbsbeteiligung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Verein-barkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Forschung und Innovation angestrebt.

Die im Operationellen Programm in Bayern entwickelten strategischen und spezifischen Ziele insbesondere zur Stärkung der Entwicklung des Grenzlands sowie der strukturschwachen länd-lichen Regionen trägt den Ergebnissen der Sozioökonomischen Analyse in Bezug auf die Situa-tion der Frauen in dieser Region Rechnung. Die höhere Frauenarbeitslosigkeit sowie die unter-durchschnittliche Entwicklung bei der Erwerbstätigkeit von Frauen sind ein Beleg für die schwie-rige Situation aber auch für das noch auszuschöpfende Entwicklungspotenzial.

10. Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung

10.1 Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung durch den Gutachter

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Methodik

Die Ex-ante-Evaluierung wurde in einem interaktiven und iterativen Prozess durch das Österrei-chische Institut für Raumplanung (ÖIR), Wien, erstellt. Der Ablauf der Evaluierung bestand im Wesentlichen aus einem Dialogprozess zwischen Programmerstellern und Wirtschafts- und Sozialpartnern, der vergleichenden Analyse der diversen Entwürfe des Operationellen Pro-gramms mit den relevanten übergeordneten Politik-Dokumenten und der Analyse des Pro-grammtextes selbst. In einer fortlaufenden Diskussion zwischen Programmierung und Evaluato-rinnen und Evaluatoren wurden durch ständigen Austausch von Programmentwürfen, Meinun-gen und Stellungnahmen laufend dynamische Optimierungen in den Entwürfen für das Operati-onelle Programm vorgenommen.

Beurteilung der sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse

Sehr intensiv diskutiert wurde die Darstellung der sozioökonomischen Analyse und der SWOT- Analyse. In insgesamt vier Stellungnahmen vonseiten der Evaluatorinnen und Evaluatoren, die im Wesentlichen bei der Überarbeitung berücksichtigt wurden, konnte die Qualität der Analyse und der SWOT-Analyse wesentlich gesteigert werden, sodass die aktuelle Darstellung eine so-lide und gute Basis für die Entwicklung der Programm- und Umsetzungsstrategie bietet. So be-rücksichtigt die sozioökonomische Analyse im aktuellen Programmentwurf angemessen die Vorgaben der EU (u.a. regionalisierte Betrachtung, Analyse von Umweltaspekten) und deckt die zur Darstellung der Ausgangslage erforderlichen Themenbereiche ab. Insbesondere der Haupt-teil der Analyse verdeutlicht sehr anschaulich die Abweichungen verschiedener räumlicher Ein-heiten vom bayerischen Durchschnitt und damit deren Entwicklungsbedarf. Dieses Vorgehen erscheint in Anbetracht der Datenlage sowie des Fehlens einer allgemein akzeptierten Theorie regionaler Wettbewerbsfähigkeit gerechtfertigt.

Als ein verbleibender Kritikpunkt ist zu nennen, dass die Potenziale der Regionalisierung der Analyse (z.B. auf Landkreisebene) nach wie vor nicht voll ausgenutzt wurden. Daraus ergeben sich auch Unschlüssigkeiten wie die explizite Ausweisung der Verdichtungsräume Nürnberg und Augsburg, nicht aber anderer Ballungsräume Bayerns. Auch im Hinblick auf das Grenzland wären letztlich Details zu den bisherigen Wirkungen der EU-Osterweiterung und ein Ausblick wünschenswert, um Ausrichtung und Umfang einer künftigen EU-Förderung des Grenzlandes präzisieren zu können. Die SWOT-Analyse bleibt aufgrund des Fehlens eines expliziten Ver-gleichsmaßstabes etwas vage, aber letztlich in der Grundaussage ausreichend. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Frauen und Männern, der Umweltaspekte und städtischen Prob-lemgebiete werden im Rahmen der Analyse lediglich recht allgemeine Problemlagen darge-stellt.

Insgesamt zeigt die Analyse aber zutreffend die wesentlichen Defizite der strukturschwachen ländlichen Räume und der Grenzregionen in Bayern auf und belegt damit die Notwendigkeit

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einer Konzentration der EFRE-Mittel der künftigen Förderperiode auf diese Raumkategorien. Was die Umweltaspekte, die städtischen Problemgebiete sowie einige thematische Aspekte angeht sind die Aussagen räumlich weniger präzise, doch als Grundlage für die Programmpla-nung in jedem Fall ausreichend.

Beurteilung der Kohärenz mit den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft und regio-nalen und nationalen Politiken (externe Kohärenz)

In Bezug auf die externe Kohärenz lässt sich festhalten, dass sowohl die übergeordneten euro-päischen Leitlinien (insbesondere Lissabonstrategie und Kohäsionsleitlinien) als auch die natio-nalen (Nationaler Strategischer Rahmenplan) und landesspezifischen Orientierungsgrundlagen (Landesentwicklungsprogramm) angemessen im Programmentwurf dargestellt sind und klar hervorgeht, dass die bayerische Strategie und die daraus abgeleiteten Maßnahmen des Opera-tionellen Programms in diesen übergeordneten Rahmenrichtlinien wurzeln und nicht in Wider-spruch dazu stehen.

Bei der Strategischen Umweltprüfung wurden im Infrastrukturbereich in zwei Maßnahmengrup-pen („Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Tourismusförderung“ und „Verkehrsinfra-strukturen“) ungünstige, wenn auch nicht maßgeblich ungünstige Umweltwirkungen festgestellt.

Beurteilung von Relevanz und Kohärenz der Strategie (interne Kohärenz)

Auch die Programm- und Umsetzungsstrategie wurde vonseiten der Evaluatorinnen und Evalu-atoren einer mehrfachen Überprüfung unterzogen. Bedingt durch Verzögerungen im Rahmen der Programmplanung war es für die Evaluatorinnen und Evaluatoren zu Beginn schwierig, eine klare Struktur des Programms fest zu machen. Erst mit der deutlicheren Ausarbeitung der Prio-ritätsachsen und der zugehörigen Maßnahmenbereiche wurde der strategische Gesamtzu-sammenhang des Programms soweit klar, dass eine tiefergehende Bewertung möglich wurde. Im Zuge der Erstellung des Operationellen Programms wurden dessen Zielstruktur und die Zie-le selbst auf Vorschlag der Evaluatoren und der Europäischen Kommission weiter überarbeitet und ergänzt. Wichtig war die klare Unterscheidung von strategischen Zielen auf Ebene des Programms und spezifischen Zielen auf Ebene der Prioritätsachsen. Die Prioritätsachsen samt Maßnahmengruppen wurden dann eindeutig den spezifischen Zielen zugeordnet. Damit konnte insgesamt die Logik und Kohärenz des Programms deutlich gesteigert werden. Dies wird auch in der graphischen Darstellung des Gesamtgefüges des Programms deutlich, in der die Ziel-Priorität-Maßnahmen-Struktur sehr anschaulich zum Ausdruck kommt (vgl. Abbildung 27).

Zur Strategie erfolgten Stellungnahmen vonseiten der Evaluatorinnen und Evaluatoren sowohl in Form kurzer Hinweise auf Ergänzungs- und Änderungsbedarf als auch in Form konkreter Überarbeitungsvorschläge. Eingemahnt wurde unter anderem die stärkere Berücksichtigung des Gendermainstreaming-Ansatzes, die etwas differenziertere Darstellung der übergeordneten

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Leitlinien und Orientierungsgrundlagen und die klarere Herausarbeitung der Ziele und strategi-schen Ansatzpunkte, wie diese zu erreichen sind. Ziel war es vor allem, die Klarheit und Logik der Programmstrategie zu verbessern und somit die Kohärenz des strategischen Gesamtzu-sammenhangs deutlicher herauszuarbeiten. Die Hinweise wurden in der Folge im Wesentlichen berücksichtigt.

In Bezug auf die operative Ebene wurden im Rahmen der Programmplanung die geplanten Maßnahmen zu Maßnahmengruppen gebündelt und diese wiederum Prioritätsachsen zugeord-net. Die Maßnahmengruppen haben allesamt einen Bezug zum übergeordneten Zielsystem, wobei der Beitrag zu den spezifischen Zielen nicht immer explizit deutlich gemacht wird. Implizit ist ein Zusammenhang durchwegs aber gegeben, weshalb den Maßnahmengruppen eine aus-reichende interne Kohärenz zu attestieren ist. Dasselbe gilt für die Relevanz in Bezug auf die derzeitige Situation in Bayern und die Nutzung der Stärken und Chancen, wobei diese in Bezug auf die verschiedenen Maßnahmengruppen aber nicht immer besonders deutlich ausgeprägt ist. Die Beschreibungen der Maßnahmengruppen selbst bleiben zum Teil relativ allgemein, sind aber ausreichend.

Als hauptsächliche inhaltliche Schwäche ist die relativ geringe Berücksichtigung des Quer-schnittzieles Gleichstellung von Frauen und Männern zu nennen. Einige Maßnahmengruppen, vor allem die mit Bezug zu Beschäftigungseffekten und sozialen Fragestellungen würden sich anbieten, spezifischere Vorkehrungen zur Unterstützung des Querschnittzieles als Ergänzung zum horizontalen Ansatz zu treffen. Es ist aber positiv anzumerken, dass im Rahmen der Fina-lisierung des Operationellen Programms noch mehrere Anregungen diesbezüglich aufgegriffen wurden.

In einigen Maßnahmengruppen (Förderung von Clustern und Netzwerken; Förderung von For-schungs- und Kompetenzzentren sowie Technologietransfer; Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichem, ökologischem oder sozialem Entwicklungsbedarf) wäre auch eine explizitere Integration des Querschnittszieles Umwelt und Nachhaltigkeit wün-schenswert gewesen.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die Struktur und die inhaltliche und thematische Ausarbeitung des Operationellen Programms den Anforderungen eines zukunftsweisenden In-novationsprogramms für die nächste Förderperiode im Wesentlichen entspricht. Die innere Lo-gik und Kohärenz des Gesamtprogramms könnte vor allem in textlicher Hinsicht etwas expliziter dargestellt sein. Implizit wird aber deutlich, dass die Kohärenz in ausreichendem Maße gege-ben ist.

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Bewertung der erwarteten Folgen und Auswirkungen

Die erwarteten Auswirkungen werden über die Indikatorenwahl hinaus nochmals anhand der von der Lissabon-Strategie abgeleiteten Strategischen Leitlinien dargestellt (die auch im NSRP aufgegriffen wurden) und in Kombination mit der vorgesehenen Finanzmittelaufteilung beurteilt.

Das vorgeschlagene Indikatorenset stellt für die Begleitung und das Monitoring des Programms eine ausreichende und angemessene Grundlage dar. Positiv anzumerken ist, dass nach Mög-lichkeit neben Outputindikatoren auch aussagekräftige Ergebnisindikatoren definiert wurden. Wünschenswert wäre eine Ergänzung um zusätzliche qualitative Indikatoren oder zumindest deskriptive Zielvorstellungen für mehrere Maßnahmengruppen (Förderung von Clustern und Netzwerken; Innovative Maßnahmen im Tourismus; Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen; Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichen, ökologi-schen oder sozialen Entwicklungsbedarf; Bewahrung und Erschließung des historischen, kultu-rellen und natürlichen Erbes; Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials; Fremdenverkehrs-infrastrukturen und weiche Tourismusförderung; Verkehrsinfrastrukturen). Für die Maßnahmen-gruppe (Innovative) einzelbetriebliche Förderung wäre eine Präzisierung des Zielkorridors wün-schenswert.

Grundsätzlich ist das Operationelle Programm gut geeignet, zu allen Zielen in ausreichendem Maße beizutragen. Auch die eingesetzten Finanzmittel scheinen angemessen. Allerdings muss bemerkt werden, dass das vorliegende Programm doch relativ traditionell ausgefallen ist. Ein noch höherer Anteil innovativer bzw. riskanter Maßnahmen wäre in einem 7-Jahres-Programm, das mit Lissabon dezidiert auf Innovation und Forschung und damit auch auf Kreativität, Expe-riment, Versuch und Irrtum etc. setzt, durchaus wünschenswert gewesen. Dazu bietet das Pro-gramm relativ wenig Spielraum. Wie bereits beim Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 werden die EFRE-Mittel vorzugsweise für die Aufstockung der Mittel vorhandener Förderschienen ver-wendet, für Pilotaktionen oder andere eher weniger konventionelle Zugänge bleibt wenig Raum.

Auch spezielle Wirkungen auf die bessere Gleichstellung von Frauen und Männern sind man-gels spezifischer Aussagen nicht zu erwarten. Vorstellbar wäre die Erweiterung um thematische Gleichstellungsprojekte oder operationelle Zielvorgaben bei der Beschäftigung von weiblichen Arbeitskräften gewesen, besonders die unmittelbar beschäftigungswirksamen und sozial wirk-samen Maßnahmengruppen würden sich hier anbieten.

Beurteilung der vorgeschlagenen Durchführungssysteme

Im vorliegenden Operationellen Programm wird allen verwaltungstechnischen Anforderungen, die aus den zugrunde liegenden Verordnungen abgeleitet werden können, gut entsprochen. Auch bei den Begleitungs- und Bewertungsstrukturen werden alle Vorgaben berücksichtigt.

Fazit

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Insgesamt ist dem Operationellen Programm „Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Be-schäftigung“ Bayern 2007-2013 ein gutes Zeugnis auszustellen. Die Qualität des Programms ist als hoch einzuschätzen, wozu die laufende interaktive Abstimmung der Programminhalte zwi-schen der Verwaltungsbehörde, die für die Programmentwürfe verantwortlich zeichnete, und den Evaluatorinnen und Evaluatoren, zweifellos beigetragen hat. Eine gute strategische als auch operative Grundlage für die EU-kofinanzierte Förderung in der nächsten Programmperio-de 2007-2013 ist damit vorhanden. Schwächen liegen vor allem in den teils mäßig detaillierten Ausführungen zu den Maßnahmenbereichen und in der stellenweise wenig engagierten Integra-tion der Querschnittsziele.

10.2 Schlussfolgerungen für das Operationelle Programm

Der Erstellung des Operationellen Programms lagen zum einen die Vorgaben der Europäischen Kommission für die neue Förderperiode zugrunde. Insbesondere durch die Lissabon-Strategie der Europäischen Gemeinschaft, durch die die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden soll, spielen die Themen „Technologie“ und „Innovation“ im Vergleich zur Förderperiode 2000 - 2006 eine deutlich stärkere Rolle. Zum anderen wurde das Operationelle Programm an der erfolgreichen Ziel-2-Förderung der Förderperiode 2000 - 2006 ausgerichtet. Darüber hinaus wurde den Empfehlungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Berücksichtigung von Beteiligungskapital, Darlehensfinanzierung oder auch der nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung getragen.

Der interaktive und iterrative Programmerstellungsprozess hat darüber hinaus zu einer stetigen Überarbeitung des Operationellen Programms geführt. Zahlreiche Empfehlungen des Gutachters konnten daher direkt umgesetzt werden. Die zuvor geäußerte Kritik des Gutachters an einer zu traditionellen Ausrichtung des Operationellen Programms kann in dieser Form nicht nachvollzogen werden. Die innovativere Ausrichtung des Programms lässt sich an vielen Punkten festmachen. Insbesondere die deutliche Steigerung bei den lissabonfähigen Ausgaben im EFRE um rund 20 Prozentpunkte sind ein Beleg dafür. Weitere Steigerungen waren aufgrund der notwendigen Berücksichtigung der Risikovorsorge (code 53) und der nachhaltigen Stadtenwticklung (code 61) nicht möglich (vgl. Kapitel D.9).

Bei beiden Querschnittszielen “Berücksichtigung von Umwelt und Nachhaltigkeit” sowie “Gleichstellung für Männer und Frauen und Nichtdiskriminierung” wurden die Forderungen des Gutachters sowie der Europäischen Kommission im Operationellen Programm so weit wie möglich umgesetzt. Das Querschnittsziel „ Berücksichtigung von Umwelt und Nachhaltigkeit “ ist in mehrfacher Weise im Operationellen Programm verankert, hier seinen nur genannt die Erstellung des Umweltberichts im Rahmen der SUP, das eigene Kapitel in der sozioökonomischen Analyse (vgl. Kapitel A.3), die Aufnahme des Querschnittsziels selbst sowie die Berücksichtigung einzelner Maßnahmengruppen, die sich mit diesem Thema befassen. Darüber hinaus wurden einzelne Projektauswahlkriterien explizit im Programm verankert (vgl.

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Kapitel C.11.2). Beim Querschnittsziel „Gleichstellung von Männer und Frauen und Nichtdiskriminierung“ wurde in der Sozioökonomischen Analyse, in der Strategie als auch bei den Beschreibungen der Maßnahmengruppen darauf Bezug genommen. In den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden müssen, wird dieses Querschnittsziel ebenfalls verankert.

Bei den Indiaktoren wurde der Kritik des Gutachtes und der Europäischen Kommission mit der Aufnahme eines eigenen Kapitels Rechnung getragen (vgl. Kapitel C.4). Damit wird das Indikatorensystem für das Operationelle Programm transparenter dargestellt.

11. Strategische Umweltprüfung

Zeitparallel zur Programmerstellung und zur Ex-ante-Evaluierung wurde eine Umweltprüfung nach den Maßgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (im Folgenden: SUP-RL) durchgeführt.

Als maßgebliche Grundlage für die Durchführung der Umweltprüfung wurde ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht erfüllt hinsichtlich Form und Inhalt die Anforderungen des Art. 5 i.V.m. Anhang I SUP-RL unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultationen nach Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Art. 6 Abs. 3 SUP-RL. Kap. 10 des Umweltberichts enthält die nach Anhang I Zif. j) SUP-RL vorgesehene nicht-technische Zusammenfassung, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Der Umweltbericht wurde der Europäischen Kommission gemeinsam mit dem Operationel-len Programm über die Datenbank sfc2007 zur Verfügung gestellt.

11.1 Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen wurden nach Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Art. 6 Abs. 3 SUP-RL Konsultationen mit den zuständigen Be-hörden vorgenommen. Nach Erstellung des Umweltberichts wurden die nach Art. 6 und 7 SUP-RL vorgesehenen Konsultationen durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde in der Zeit vom 15.09.2006 bis 13.10.2006 durchgeführt. Dazu wurde im Allgemeinen Ministerialblatt vom 28.08.2006 eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Der Entwurf des Operationel-len Programms sowie der Umweltbericht wurden sowohl bei den sieben Bezirksregierungen zur Einsichtnahme ausgelegt als auch gleichzeitig auf den Internetseiten des Bayerischen Staats-ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eingestellt.

Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Begleitausschusses für das Ziel-2-Programm Bayern 2000 - 2006 separat über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Strategischen Umweltprü-fung informiert. Es wurden dabei insgesamt 48 Institutionen angeschrieben, die einen repräsen-

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tativen Querschnitt der auch am neuen Operationellen Programm beteiligten Wirtschafts- und Sozialpartner (kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften, Kammern, bisherige Ziel-2-Städte, Bund Naturschutz etc.) darstellen. In diesem Rahmen erfolgte gem. Art. 6 Abs. 3 SUP-RL auch eine Beteiligung des Umweltbeauftragten der Staatsregierung sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Des Weiteren wurden die Dokumente dem Umweltministerium der Tschechischen Republik zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Im Umweltbericht wurde vom Gutachter darauf hingewiesen, dass die Maßnahmengruppe „Verkehrsinfrastrukturen“ mögliche Umweltauswirkungen auf das Gebiet der Tschechischen Republik haben kann. Von Seiten des Umweltministeriums der Tschechischen Republik erfolgte keine Stellungnahme.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat es eine Reihe von Rückmeldungen gegeben. Diese haben sich schwerpunktmäßig allerdings nicht auf den Umweltbericht bzw. auf Auswirkungen des Programms auf die Umwelt insgesamt oder auf einzelne Umweltgüter bezogen, sondern haben sich insbesondere mit dem Entwurf des Operationellen Programms und der dort vorge-sehenen thematischen wie auch geographischen Schwerpunktsetzung befasst.

11.2 Berücksichtigung der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung

Nach Art. 9 Abs. 1 b SUP-RL ist darzulegen, wie Umwelterwägungen, die Ergebnisse des Um-weltberichts, eingelangte Stellungnahmen, sowie die Ergebnisse der Konsultationen in das Operationelle Programm einbezogen bzw. berücksichtigt wurden. Im Zuge der Öffentlichkeits-beteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat es zwei Rückmeldungen zu den Ergebnissen des Gutachtens betreffend die Kapitel 6.4.1 „Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Tourismusförderung“ sowie 6.4.2 „Verkehrsinfrastrukturen“ des Umweltberichts gege-ben. Die an der Umsetzung dieser Maßnahmengruppen beteiligten Ressorts (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern) haben in den genannten Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass bei der Einstufung bzw. den Empfehlungen bei den Maßnahmengruppen einige Aspekte nicht berücksichtigt wurden. Bei den Verkehrsinfrastrukturen werden bereits bei der Straßenplanung alle Möglichkeiten zum Schutz vor Straßenverkehrslärm genutzt, wie z. B durch Abrücken von der Bebauung, Bündelung von Verkehrswegen oder Straßenführung in Tieflage bis hin zu Tunnellösungen. Sind alle planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft, wird der Schutz vor Straßenverkehrslärm durch aktive oder passive Vorkehrungen sichergestellt. Insbesondere durch den Bau von Ortsumgehungen werden zudem Orte vom Durchgangsver-kehr – das heißt von Lärm und Abgasen – entlastet und damit die Lebensqualität der Anwohner verbessert. Beim Ausbau der Fremdenverkehrsinfrastrukturen würde das vorhandene touristi-sche Potenzial der Region genutzt. Damit wird eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region gewährleistet, die die Grundvoraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele bil-det. Mit beiden Maßnahmengruppen wird dem Entwicklungsbedarf der Grenzregion zur Tsche-

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chischen Republik Rechnung getragen. Beide Maßnahmengruppen sind von den Vorgaben der Strukturfondsverordnungen abgedeckt. Weitere Rückmeldungen zum Umweltbericht lagen nicht vor, sodass Änderungen am Operationellen Programm nicht veranlasst waren.

Der Gutachter hat in Kapitel 7 „Maßnahmen zur Geringhaltung von Umweltauswirkungen“ Pro-jektauswahlkriterien empfohlen, die zur Sicherung der Umweltbelange beitragen sollen. Projek-te werden im Rahmen des Operationellen Programms demnach bevorzugt gefördert, wenn sie

• im Fall baulicher Maßnahmen keine zusätzliche Fläche beanspruchen, bzw. die insgesamt beanspruchte und versiegelte Fläche so gering wie möglich halten,

• Energie effizient nutzen und den Gesamtenergieverbrauch gering halten,

• das Verkehrsaufkommen und verkehrsbedingte Belastungen so weit wie möglich reduzie-ren,

• den Verbrauch natürlicher, insbesondere nicht nachwachsender Ressourcen so gering wie möglich halten,

• keine zusätzlichen Belastungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft verursachen, bzw. Belastungen so weit wie möglich reduzieren, sowie

• keine zusätzlichen klimarelevanten Gase produzieren, bzw. den Gesamtausstoß klimarele-vanter Gase so weit wie möglich reduzieren,

soweit dies jeweils nach Art und Charakter des Projekts möglich ist.

Diese Projektauswahlkriterien sind beim Vollzug des Operationellen Programms zu beachten. Darüber hinaus werden weitere Projektauswahlkriterien gem. Art. 65 VO (EG) Nr. 1083/2006 vom Begleitausschuss festgelegt. Spätestens sechs Monate nach Genehmigung des Operatio-nellen Programms prüft und billigt der Begleitausschuss entsprechende Kriterien. Dabei wird dem Umweltaspekt auch noch einmal angemessen Rechnung getragen werden. Durch die Ver-ankerung des Querschnittsziels Umwelt und Nachhaltigkeit wird bereits im Operationellen Pro-gramm gewährleistet, dass dieses Ziel bei der Auswahl der Projekte angemessen berücksichtigt wird.

Die gem. Art. 10 SUP-RL erforderliche Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

• Jährliche Erfassung der in Kap. 9 des Umweltberichts enthaltenen Indikatoren und Beurtei-lung der Programmwirkungen im Rahmen der Halbzeitbewertung.

• Einzelprojektbezogene Bewertung der Umweltauswirkungen (Soll/Ist-Vergleich vor und nach Abschluss der Maßnahme) auf Grundlage einer nach Umweltzielen bzw. -schutzgütern dif-

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ferenzierten Bewertungsmatrix durch die Bewilligungsstellen bei zumindest stichprobenhaf-ter Plausibilitätskontrolle durch den Umweltbeauftragten gemäß folgender schematischer Darstellung:

- 0 + ++

Schutzgut 1 Kriterium Kriterium Kriterium Kriterium

Schutzgut 2 ... n Kriterium Kriterium Kriterium Kriterium

Projekte mit einer negativen Gesamtbewertung sind nicht förderfähig.

D) Prioritätsachsen

1. Einleitung

Die Prioritätsachsen wurden auf Basis der Sozioökonomischen Analyse, der SWOT-Analyse und der Strategie ermittelt. In den folgenden Kapiteln werden im Wesentlichen die Maßnah-mengruppen, mit denen die strategischen und spezifischen Ziele des Operationellen Pro-gramms erreicht werden sollen, dargestellt.

Die Aktionsleitlinien der Strategischen Kohäsionsleitlinien sowie der dort erläuterte territoriale Aspekt der Kohäsionspolitik haben bei der Ausgestaltung eine wesentliche Rolle gespielt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Stärken und Schwächen wurde ein für die Entwicklung des „Zielgebiets“ geeigneter Interventionsmix zusammengestellt. Die Aktionsleitlinien hatten einen entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung der Prioritätsachsen und damit auf das ganze Operationelle Programm. Um die Ziele des Operationellen Programms auch mit Blick auf die Lissabon-Strategie zu erreichen, ist eine breite Beteiligung, insbesondere auch von Unterneh-men, (Fach-)Hochschulen, außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen und Forschungsinstituten, notwendig. In allen Prioritätsachsen finden die Querschnittsziele Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (vgl. Kapitel C.8 und C.9) Berücksichtigung.

In den einzelnen Prioritätsachsen (insbesondere Prioritätsachse 1 und 2) sind vielfältige Schnittstellen und Synergien mit dem Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemein-schaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) sowie dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013) vorhanden. Im Rahmen des vorliegenden Operationellen Programms ist unter anderem vorgesehen, bei-spielsweise durch die Förderung von Forschungs- und Kompetenzzentren die erforderliche Inf-rastruktur in ganz Bayern auszubauen und zu ertüchtigen. Damit stehen für die Unternehmen notwendige Kooperationspartner zur Verfügung. Darüber hinaus werden auch die Unternehmen stärker als bisher im Ziel-2-Programm Bayern 2000-2006 zu eigenen Innovationsaktivitäten er-

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mutigt bzw. bei diesen unterstützt. Insofern werden mehr Forschungseinrichtungen geschaffen, die als Antragsteller verstärkt auftreten und sich an den transnationalen Kooperationsprojekten beteiligen können. Ebenso werden Unternehmen dazu befähigt, sich beispielsweise an den oben genannten Programmen der Europäischen Union zu beteiligen. So wird beispielsweise durch die geplanten Risikokapitalfonds die Eigenfinanzierungskraft von Unternehmen gestärkt, wodurch sie weitere EU-Fördermaßnahmen z. B. auf Grund des Rahmenprogramms für Wett-bewerbsfähigkeit und Innovation zur Durchführung von Innovationsvorhaben in Anspruch neh-men können.

2. Prioritätsachse 1 „Innovation und wissensbasierte Wirtschaft“

Die strategische Ausrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Innovation und wissensba-sierte Wirtschaft“ wird durch das spezifische Ziel der Schaffung und Verdichtung von Einrich-tungen und Netzwerken zur Förderung von Technologie und Innovation vorgegeben. Bei den Maßnahmengruppen, die in der Prioritätsachse 1 umgesetzt werden sollen, steht daher vor al-lem die Entwicklung eines innovativen Umfelds im Mittelpunkt. Dadurch soll ein Beitrag zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden. Die Maßnahmengruppen ha-ben insbesondere den Ausbau und die Stärkung der Innovationskraft der Grenzland- und über-wiegend strukturschwachen Regionen im Blick. Dabei fällt den eingeschlossenen oder benach-barten Städten als Impulsgeber für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des „Zielge-biets“ eine wesentliche Rolle zu. Mit der Ausrichtung der Prioritätsachse 1 auf Innovation und wissensbasierte Wirtschaft werden diese Regionen das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial weiter ausschöpfen und damit ihrer Impulsgeberfunktion besser nachkommen können. Für Bayern außerhalb des Verdichtungsraums München (Planungsregion 14) wird im Wesentlichen folgender Handlungsbedarf gesehen:

• Förderung der Cluster- und Netzwerkbildung

• Ausbau der technologischen Infrastruktur und Intensivierung des Technologietransfers

• Ausbau der regionalen Wissensbasis

• Nutzung ökologischer Innovationen

Die Prioritätsachse 1 unterstützt daher in besonderer Weise die Zielsetzungen der Strategi-schen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007 – 2013 und insbesondere die Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum und die Stärkung der Anziehungskraft Europas für Inves-toren und Arbeitskräfte sowie die Thematische Priorität 1 „Förderung einer wissensbasierten, innovationsorientierten Entwicklung“ des NSRP. Die Übereinstimmung der Prioritätsachse 1 zur Strategie des Operationellen Programms ergibt sich aus Abbildung 27.

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Alle in der Prioritätsachse 1 dargestellten Maßnahmengruppen fallen unter Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006:

• Förderung von Clustern und Netzwerken: Zur Schaffung von wettbewerbsfähigen Grö-ßenstrukturen, zum Know-how-Aufbau und zum Informationsaustausch wird der Auf- und Ausbau von Netzwerken, Kooperationen und Clustern forciert. Basis und Ausgangspunkt funktionierender Cluster sind Plattformen, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen miteinander in Kontakt bringen, intensive Kooperation ermöglichen und so In-novations- und Produktivitätspotentiale erschließen. Unternehmen können nicht als isolierte Einheiten betrachtet werden, sondern stehen in Interaktion mit einer Vielzahl weiterer Akteu-re. Durch eine wertschöpfungsorientierte, auch interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie For-schungs- und Entwicklungskooperationen entstehen Innovationen, Produktivitätsverbesse-rungen und schließlich wirtschaftliche Erfolge. Bei der Förderung von Clustern und Netz-werken erfolgt hauptsächlich die Finanzierung von – im Rahmen der bayerischen Clusterpo-litik einzurichtenden – landesweiten Clusterplattformen zur Stärkung von Innovation, Koope-ration und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Standortbindung in den jewei-ligen Branchen. Die bestehenden Cluster-Plattformen der „Cluster-Offensive Bayern“ wer-den durch die Einrichtung eines Cluster-Projektfonds nachhaltig gestärkt. Durch den mit EFRE-Mitteln kofinanzierten Cluster-Projektfonds erhalten die Clustermanagements einen exklusiven Zugriff auf die bayerischen Technologieförderprogramme. Damit wird die Beteili-gung der Unternehmen in den Cluster-Plattformen deutlich attraktiver, was deren Aufbauar-beit erleichtert. Im Rahmen der 2. Säule werden der Ausbau des Regionalmanagements zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Teilräume sowie Gemeinschaftsinitiati-ven von Universitäten und Fachhochschulen mit kleinen und mittleren Unternehmen unter-stützt.

Tabelle 17

• Innovative Maßnahmen im Tourismus: Die innovativen Maßnahmen im Tourismus wer-

den sich vor allem auf die Unterstützung von Kooperationen und Netzwerken von touristi-schen Dienstleistern gegebenenfalls mit Partnerunternehmen stützen, um damit verbesserte

Indikatoren Maßnahmengruppe Förderung von Clustern und Netzwerken

Output-Indikatoren Zielwert ge-schätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert

geschätzt • geförderte Clusterplattfor-

men/Netzwerke/Gemeinschafts-Projekte

• 20 • an Gemeinschaftsprojekten beteiligte KMU

• erfolgreich abgeschlossene Gemeinschafts-Projekte

• 36

• 20

• erarbeitete und umgesetzte teil-räumliche Entwicklungs- und In-novationsstrategien

• 60 • Anzahl der Einwohner in den begünstigten Gemeinden

• 3,2 Mio.

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touristische Angebote oder Produkte zu erzielen bzw. eine optimale Vernetzung in Touris-musregionen und zwischen den verschiedenen Tourismusregionen zu erreichen. Des Wei-teren ist die anwendungsorientierte Professionalisierung der IuK-Technologie für touristi-sche Dienstleister, die bspw. die Umsetzung von Galileoanwendungen beinhalten kann, vorgesehen.

Tabelle 18

• Förderung von Forschungs- und Kompetenzzentren sowie Technologietransfer: Um

den Ausbau technologischer Kompetenzen sowie die anwendungsorientierte Umsetzung von Forschungsergebnissen und die Kooperation und den Wissenstransfer zwischen Wis-senschaft und Wirtschaft zu steigern, wird ein Schwerpunkt gelegt auf die Errichtung, den Ausbau und den Betrieb von universitären und außeruniversitären Forschungs- und Kompe-tenzzentren, auf den Ausbau von Forschungs- und Innovationskompetenz universitärer und außeruniversitärer F&E-Einrichtungen durch Förderung von F&E-Projekten sowie auf eine Stärkung des Technologietransfers. Die Maßnahmen dienen der Entfaltung technologischer Kompetenzen sowie der anwendungsorientierten Umsetzung von Forschungsergebnissen und der Steigerung von Kooperation und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirt-schaft. Der Auf- und Ausbau der Forschungskompetenz dieser Institutionen erfolgt über staatlich geförderte F&E-Projekte bzw. Anschubfinanzierungen, in deren Rahmen der Know-how-Aufbau der Mitarbeiter unterstützt, aber auch Investitionen bei den Forschungseinrich-tungen durchgeführt werden.

Indikatoren Maßnahmengruppe Innovative Maßnahmen im Tourismus

Output-Indikatoren Zielwert ge-schätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert ge-

schätzt • Anzahl der geförderten Pro-

jekte • 28 • Anzahl der erfolgreich durch-

geführten Einzelmaßnahmen • 28

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Tabelle 19

• Dienstleistungseinrichtungen für Unternehmen Im Rahmen der Maßnahmengruppe werden überbetriebliche berufliche Bildungseinrichtun-gen gefördert. Überbetriebliche Bildungseinrichtungen sind Bildungsstätten in den Berei-chen Industrie, Handel und Handwerk, in denen außerhalb der schulischen Ausbildung überbetriebliche Lehrgänge und Aus- bzw. Fortbildungskurse durchgeführt werden. Sie bil-den damit die Basis der Berufsbildungsinfrastruktur. Der Technologietransfer und die beruf-liche Bildung (Erstausbildung und Weiterbildung) sind Hauptaufgaben der Bildungszentren. Die Arbeit der Bildungszentren stärkt die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, verbessert die Beschäftigungschancen junger Menschen und stellt den Technologietransfer sicher. Diese Bildungsstätten tragen damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der bayeri-schen Wirtschaft bei. Mit der Förderung der Berufsbildungsinfrastruktur wird die Leistungs-fähigkeit der Berufsbildungseinrichtungen erhalten und verbessert, die Qualifizierungsarbeit in der Region gestärkt, und es werden ausreichende Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter, insbesondere aus KMU, geschaffen. Mit dem dadurch entstandenen Potential können dann Innovationen umgesetzt werden. Gegenstand der Förderung sind die Errich-tung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungseinrichtungen in den Bereichen Industrie, Handel und Handwerk. Die Förderung richtet sich im Wesentlichen an Kammereinrichtungen (so z.B. IHK Akademien, IHK Bildungszentren, Berufs- und Techno-logiezentren der bayerischen Handwerkskammern, Bildungsstätten der Landesinnungsver-bände, der Innungen und Fachverbände des bayerischen Handwerks), aber auch an Bil-dungszentren der Wirtschaftsverbände. Das betreffende Leistungsangebot dieser Einrich-tungen richtet sich an einen breiten, im Vorhinein nicht bestimmten Kreis von Unternehmen bzw. an deren Mitarbeiter und Arbeitssuchende.

Tabelle 20

Indikatoren Maßnahmengruppe Förderung von Forschungs- und Kompetenzzentren sowie Technologietransfer

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert ge-schätzt

• Anzahl der teilnehmenden Unternehmen/Einrichtungen

• 10 • Anzahl neu entwickelter Pro-dukte/Verfahren

• Anzahl der wissenschaftli-chen Veröffentlichungen/ Studien

• 10

• 10

• Anzahl der F&E-Vorhaben • Kooperationsvorhaben • Ausgebaute oder neu errich-

tete Arbeits- und Technik-räume

• 45 – 50 • 12 • 14.080-15.580 m2

• Wissenschaftliche Veröffentli-chungen/Studien

• Anzahl neu entwickelter Pro-dukte/Verfahren/ Dienstleis-tungen

• Anzahl der geförderten Wis-senschaftler/Techniker im F&E-Bereich

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 15

• 17

• 150 - 200

• 30 • 30

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• Umweltforschung und technischer Umweltschutz: Die Maßnahmengruppe setzt sich

aus den Maßnahmen "Umweltforschung im Bereich der Naturgüter" und "Technischer Um-weltschutz" zusammen. Beide zielen auf die Beantwortung aktueller Fragestellungen im Umweltschutz und auf die Erarbeitung von Lösungsstrategien und von Verbesserungsmaß-nahmen, insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel. Die "Umweltforschung im Bereich der Naturgüter" zielt darauf ab, den Kenntnisstand über die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna zu erweitern und sich daraus ergebende Anpassungs- und Aufklärungsmaßnahmen zu för-dern. Der Erhalt der natürlichen Leistungsfähigkeit und der Dynamik der Ökosysteme sowie Erkenntnisse zu Fragen der Artenvielfalt und zu Georisiken einerseits und die durch Er-kenntnisgewinn erleichterte Inanspruchnahme der Naturgüter, insbesondere des Bodens, für wirtschaftliche Nutzungen andererseits sind weitere Zielsetzungen der Maßnahme. Die Maßnahme "Technischer Umweltschutz" wiederum beinhaltet F&E-Vorhaben, die viel-fältige Zielsetzungen wie beispielsweise die Steigerung der Energieeffizienz, eine verbes-serte Luftreinhaltung, die Verringerung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Chemika-liensicherheit und Innovationen in der Abfallwirtschaft abdecken soll. Die innerhalb der Maßnahmen durchgeführten Projekte sollen damit Lösungsansätze auf aktuelle Problem-stellungen im Umweltbereich vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, knapper wer-dender Ressourcen und des globalen Klimawandels beibringen. Technologietransfers durch praxisorientierte Umsetzung der Forschungsergebnisse sollen zur Verbesserung des Pro-duktions-, Arbeits- und Lebensumfelds beitragen.

Tabelle 21

Indikatoren Maßnahmengruppe Dienstleistungseinrichtungen für Unternehmen

Output-Indikatoren Zielwert ge-schätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert ge-

schätzt • geförderte Projektträger/

Einrichtungen • 160 • gefördertes Investitionsvolu-

men • 54 Mio. Euro

Indikatoren Maßnahmengruppe Umweltforschung und technischer Umweltschutz

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • geförderte Projekte/F&E-

Vorhaben im Technischen Umweltschutz

• 15 – 20

• Anzahl der entwickelten Verfahren

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 15 - 20

• 3 - 6 • 35 - 45

• untersuchte Fläche • 7.000 km2 • Anzahl der Studien • Anzahl der Karten

• 1 • 89

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3. Prioritätsachse 2 „Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Be-schäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen“

Die strategische Ausrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 2 „Förderung der betriebli-chen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen“ wird durch das spezifische Ziel der Stabilisierung von Arbeitsplatzangebot und Beschäftigung unter den Bedingungen von Globalisierung und technischem Fortschritt be-stimmt. Ein Schwerpunkt der Prioritätsachse wird eine innovativere Ausrichtung von KMU sein. Um auf die regionalwirtschaftlichen Strukturen, die Unternehmensgrößen und die chancenrei-chen Wachstumsbranchen der bayerischen Wirtschaft angemessen Rücksicht nehmen zu kön-nen, ist von einem breit gefassten Innovationsbegriff auszugehen. Die Europäische Kommission definiert in ihrer Mitteilung „Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie“ Innovation wie folgt: „in Wirtschaft und Gesellschaft Neuerungen her-vorbringen, adaptieren und erfolgreich nutzen“. Dabei wird von der EU-Kommission in dieser Mitteilung Innovation nicht nur als die erfolgreiche Anwendung von Forschungsergebnissen definiert sondern umfasst beispielsweise auch nichttechnologische (organisatorische, logisti-sche, finanz- und personalwirtschaftliche, vermarktungsrelevante und designorientierte) Innova-tionen. Der Innovationsbegriff beinhaltet somit insgesamt folgende Komponenten:

• Neue Technologien,

• Produkt- und Verfahrensinnovationen,

• innovative Dienstleistungsprodukte, Dienstleistungsverfahren und Serviceleistungen

• einzelbetriebliche Innovationen.

Für die Prioritätsachse 2 wird dabei grundsätzlich auf die Fördergebietskulisse der Prioritäts-achse 1 (Bayern ohne Planungsregion 14) zurückgegriffen. Nur für die Maßnahmengruppe „(In-novative) Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ wird auf die Fördergebietskulisse der GRW (C- und D-Fördergebiete) Bezug genommen. Folgender Handlungsbedarf wird im Rahmen der Prioritätsachse 2 gesehen:

• Innovative Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung und das Wachstum von KMU

• Förderung produktiver und innovativer Investitionen

• Förderung von Forschung und Entwicklung, insbesondere in KMU

• Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Die Prioritätsachse 2 zielt direkt auf die Zielsetzungen der Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007 – 2013 insbesondere die Förderung von Wissen und Innovation für Wachs-tum sowie die Thematische Priorität 2 „Stärkung der unternehmerischen Basis“ ab.

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Alle in der Prioritätsachse 2 dargestellten Maßnahmengruppen fallen unter Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006.

• Innovative Finanzierungsinstrumente: Um den Unternehmern die Möglichkeit zu erleich-tern, ihre Ideen mit Hilfe von innovativen Finanzierungsinstrumenten umzusetzen, soll der Zugang zu Chancenkapital durch die Auflage von Risikokapitalfonds erleichtert werden. Die Risikokapitalfonds sollen sich primär an KMU beteiligen, die sich wiederum auf innovative oder technologieorientierte Vorhaben konzentrieren. Für die Risikokapitalfonds sind nach bisheriger Planung EFRE-Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro vorgesehen, so dass die Fonds eine Gesamtausstattung von rund 50 Mio. Euro haben werden. Es wird in der Regel zum Einsatz von Eigenkapitalinstrumenten (offene und stille Beteiligung) kommen. Im Rahmen dieser Maßnahmengruppe soll auch ein revolvierender Darlehenfonds eingerichtet werden. Für diesen Fonds sind EFRE-Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro vorgesehen, so dass der Fonds insgesamt ein Volumen von 60 Mio. Euro haben wird. Mit diesem Fondsmodell wer-den innovative Investitionsvorhaben von KMU einschließlich freiberuflich Tätiger gefördert. Mit dieser Maßnahmengruppe kann auch dem Querschnittsziel Gendermainstreaming Rechnung getragen werden. Durch ein größeres Angebot von innovativen Finanzierungsin-strumenten bestehen auch für Existenzgründerinnen bzw. Unternehmen, die in besonderem Maße die Frauenbeschäftigung unterstützen, bessere Möglichkeiten für die Umsetzung ihrer Ideen.

Tabelle 22

Indikatoren Maßnahmengruppe Innovative Finanzierungsinstrumente

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Anzahl der Beteiligungen • 65 • induzierte Investitionen

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 60 Mio. Euro • 400 • 2.500

• Geförderte Unternehmen (bestehende/neue Unter-nehmen bzw. Existenzgrün-der)

• 900 • gefördertes Investitionsvo-lumen

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 180 Mio. Euro

• 800 • 6.000

• (Innovative) einzelbetriebliche Investitionsförderung

Die bayerischen regionalen Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) tragen maßgeblich dazu bei, kleine und mittlere Unternehmen in den notwendigen Anpassungs-prozessen, die sich unter anderem aus einer fortschreitenden Globalisierung der Märkte er-geben, zu unterstützen. Die Förderung von Unternehmensinvestitionen im Rahmen des Operationellen Programms wird insbesondere auf innovative Maßnahmen ausgerichtet (zum Begriff „Innovation“ siehe Einleitung zur Prioritätsachse 2). Betriebsansiedlungen und endogene Neugründungen mit Innovationsorientierung werden unterstützt, sofern sie von strategischer und regionalökonomischer Bedeutung sind. Damit soll eine wirtschaftliche Er-neuerung und weiteres Wachstum in strukturschwachen Gebieten nachhaltig erreicht wer-

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den. Darüber hinaus werden auch die Erweiterung von Betriebsstätten sowie die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung des Ressourceneinsatzes und Modernisierung geför-dert. Dabei stehen die Entwicklung von neuen oder deutlich verbesserten Produkten oder Dienstleistungen, die Einführung neuer Produktionsmethoden oder die Entwicklung und Implementierung neuer Prozesse im Vordergrund. Strukturverbessernde, innovative Investi-tionen sollen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung des Unternehmer-geistes vor allem in Richtung höherwertiger Technologiemärkte beitragen. Es werden nur Investitionsvorhaben gefördert, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Ein-kommensquellen das Gesamteinkommen des jeweiligen Wirtschaftsraums unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzungen können dann als erfüllt angesehen werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregio-nal abgesetzt werden. Bei gegebener innovativer Ausrichtung werden Investitionen bei Be-triebsgründungen und Betriebsentwicklungen gefördert. Dadurch soll der nachhaltige Be-stand des Unternehmens und der Arbeitsplätze gesichert werden. Die Sozioökonomische Analyse sowie die SWOT-Analyse haben die Bedeutung des produzierenden Gewerbes insbesondere für die Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen aufgezeigt. Mit der Förderung von Unternehmensinvestitionen wird der notwendige Strukturwandel un-terstützt. Für den Einsatz dieser Mittel wird auf die Fördergebietskulisse der GRW (vgl. Abbildung 1) zurückgegriffen, da diese Region noch einmal eine Sonderstellung innerhalb der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen einnimmt. Durch den konzentrierten Einsatz von EU-, Bundes- und Landesmitteln in der gewerblichen Wirtschaftsförderung wird eine op-timale Unterstützung erreicht.

Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie die darauf Bezug nehmenden Förder-richtlinien der bayerischen regionalen Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft.

Tabelle 23

• Betriebliche Innovationsförderung und Förderung von technologieorientierten Exis-

tenzgründern: Bei den innovationsorientierten Schlüsselinvestitionen zur Betriebsgrün-dung, Betriebsansiedlung und Betriebsentwicklung wird die Innovationsorientierung der Un-

Indikatoren Maßnahmengruppe (Innovative) einzelbetriebliche Investitionsförderung

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Anzahl der geförderten Un-

ternehmen • 600 - 1.000 • gefördertes Investitionsvo-

lumen • geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 1,0 - 1,4 Mrd. Euro

• 2.000 - 4.000 • 25.000 - 30.000

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ternehmen und somit der betriebliche Strukturwandel unterstützt, wobei regionalökonomi-sche Impulse der Investition wesentlich sind. Alle Maßnahmen dienen der Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit Bayerns durch die Förderung von innovativen Techno-logien – auf einzelbetrieblicher Ebene einschließlich Existenzgründer aber auch von Koope-rations- und Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Darüber hinaus werden spezielle Maßnahmen für technologieorientierte Existenzgründungen wie technologieorientierte Existenzgründerzentren, Existenzgründerberatung, Businessplan-wettbewerbe sowie Netzwerkaktivitäten für Unternehmensgründer unterstützt. Durch diese Maßnahmen wird auch das Querschnittsziel Gleichstellung von Männer und Frauen ge-stärkt, da beispielsweise durch eine verstärkte Existenzgründerberatung auch Frauen ge-zielter angesprochen werden können. Allerdings richten sich die einzelnen Projekte nicht ausschließlich an Frauen. Ziel der F&E-Projektförderung sind die Entwicklung und Umset-zung neuer Technologien in marktgängige Produkte und Verfahren, die Förderung der An-wendung neuer Technologien und die gezielte Entwicklung neuer Werkstoffe und der Mikro-systemtechnik sowie deren Einsatz in Produkten. Ein Schwerpunkt dieser Maßnahmen-gruppe ist auch die Förderung wettbewerbsfähiger Software-Produkte sowie von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik, die von Unternehmen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen entwickelt wurden. Die Förderung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt im Rahmen von Anschubfinanzierungen und Projektförde-rung. Die Projektförderung erfolgt im Rahmen beihilferechtlich genehmigter Programme wie beispielsweise das Programm „Neue Werkstoffe“, „Mikrosystemtechnik“ oder „Förderung In-novativer Technologien (BayTP)“, „Informations- und Kommunikationstechnik“ und „Elekt-romobilität“.

Tabelle 24

Indikatoren Maßnahmengruppe Betriebliche Innovationsförderung und Förderung von technolo-gieorientierten Existenzgründern

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Vermietbare Fläche in

Gründerzentren • 11.000 m² • Eingemietete Unternehmen

in Gründerzentren • 60

• Anzahl der F&E-Vorhaben • Kooperationsvorhaben • Anzahl der teilnehmenden

Unternehmen/Einrichtungen

• 19 • 34 • 40

• Privatinvestitionen • Anzahl neu entwickelter

Produkte/Verfahren/Dienst-leistungen

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• 10,5 Mio. Euro • 39

• 46 • 62

• Anzahl der Lehrveranstal-tungen

• 140 • gehaltene Lehrveranstal-tungsstunden

• Teilnehmer

• 500

• 2.000

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• Qualifizierungsleistungen für Unternehmen: Als Qualifizierungsleistungen für Unterneh-men werden Maßnahmen zur Förderung von Konzeptionen für eine wissensbasierte Wirt-schaft, zur Entwicklung von (Prozess-)Innovationssystemen und zur Innovationsförderung sowie zur einzelbetrieblichen Beratung durchgeführt. Die Maßnahmen dienen damit auch der Steigerung und Aufwertung des Humankapitals durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Förderung von Umweltbera-tungen im Rahmen von betrieblichen Umweltprüfungen sowie den Aufbau von Umweltma-nagementsystemen, die Förderung von Innovationsberatungen und Beratungen zur Pro-zessoptimierung von KMU, Beratungen zur Markterschließung in den neuen Mitgliedsstaa-ten sowie die Unterstützung von Unternehmen bei Prozessinnovationen. Die Förderung richtet sich im Wesentlichen an Kommunen, Kammern und vergleichbare Institutionen, die erforderliche Rahmenbedingungen schaffen.

Tabelle 25

4. Prioritätsachse 3 „Nachhaltige Stadtentwicklung“

Die strategische Ausrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Nachhaltige Stadtent-wicklung" dient dem Ausgleich lokaler und regionaler Disparitäten sowie der Nutzung speziel-ler örtlicher Entwicklungspotenziale. Sie verfolgt das spezifische Ziel der nachhaltigen Entwick-lung der städtischen Zentren und ihres ländlichen Umlands insbesondere unter den Bedingun-gen von Demographie und Globalisierung. Ziel ist es vor allem, die Entwicklung Bayerns in sei-ner Gesamtheit zu stärken und wirtschafts- und umweltverträglich auszurichten. Aus diesem Grund werden die Maßnahmengruppen gestaffelt nach regionalen Prioritätsstufen in ganz Bay-ern (außerhalb der Planungsregion 14) zur Anwendung kommen. Entsprechend ergibt sich vor allem folgender Handlungsbedarf:

• Nutzung der Potenziale von Konversions- und Brachflächen

• Aufwertung von benachteiligten Gebieten und Stadtteilen

Indikatoren Maßnahmengruppe Qualifizierungsleistungen für Unternehmen

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Anzahl der Veranstaltun-

gen/Projekte • 250 • Anzahl der beteiligten Un-

ternehmen • 1.500

• geförderte Projektträger/ Einrichtungen

• 6 • Anzahl der geförderten Maßnahmen/Projekte

• 20

• Anzahl der Umweltberatun-gen/Umweltmanagementsysteme

• 800 - 1.000 • Projekte, die von unabhän-gigen Gutachtern zertifiziert bzw. validiert worden sind

• Projekte, die einen Ab-schlussbericht mit Maß-nahmeempfehlungen eines Umweltberaters zum Er-gebnis haben

• 500 - 700

• 400 - 600

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• Inwertsetzung des baulichen und natürlichen Potenzials

Die Prioritätsachse 3 unterstützt daher schwerpunktmäßig die Zielsetzungen der Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007 – 2013 (insbesondere die Stärkung der Anzie-hungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte), die Mitteilung der Europäischen Kommis-sion zum Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen sowie die The-matische Priorität 3 „Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regionaler Potenzi-ale durch nachhaltige Regionalentwicklung“ des NSRP. Mit der Prioritätsachse wird insbeson-dere auch dem strategischen Ziel der Förderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Ar-beitsbedingungen Rechnung getragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit werden energieeffiziente Altbausanierungen und Neubauten (ausgenommen Wohnungsbau) sowie eine umweltschonende Energieversorgung als Querschnittsaufgabe an-gestrebt.

Die in der Prioritätsachse 3 dargestellten Maßnahmengruppen fallen im Wesentlichen unter Art. 8 VO (EG) Nr. 1080/2006.

• Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen Im Interesse eines nachhaltigen Städtebaus sollen mit Hilfe von (städtebaulich ausgerichte-ten) Revitalisierungsmaßnahmen insbesondere auf gewerblichen und militärischen Brach-flächen Umweltrisiken und –belastungen beseitigt, sowie zweckentsprechende Nachfolge-nutzungen angestoßen und ermöglicht werden. Damit werden eine Verbesserung der (städ-tischen) Umwelt erzielt sowie Beiträge zum Abbau von Investitionshemmnissen durch die Ansiedlung neuer Wirtschaftstätigkeiten und im Rahmen einer Wiedernutzung zum Flä-chensparen und zur Schonung der begrenzten siedlungs-räumlichen Ressourcen geleistet.

Tabelle 26

• Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichen, ökologischen

oder sozialen Entwicklungsbedarf Im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung soll mit Hilfe integrierter städtebaulicher Maßnahmen eine nachhaltige Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirt-schaftlichen, ökologischen oder sozialen Entwicklungsbedarf erfolgen. Durch Integrations-maßnahmen für die am stärksten Benachteiligten, durch Bekämpfung der Verwahrlosung und Diskriminierung, durch Förderung der lokalen Ökonomie und Beschäftigung, durch

Indikatoren Maßnahmengruppe Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • geförderte Projekte

• 32

• sanierte Flächen mit einer neuen Nutzung

• Anzahl der Einrichtungen, die sich im sanierten Ge-biet ansiedeln

• 240.000 - 280.000 m2

• 40

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Steigerung der Lebensqualität (Kultur, Freizeit, Daseinsvorsorge), Gesundheit und Sicher-heit sowie durch Erweiterung der Dienstleistungsversorgung werden den Stadt- und Ortstei-len wieder Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Dies wird auch positive Auswirkungen auf den (angrenzenden) ländlichen Raum haben.

Tabelle 27

• Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

Im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollen durch städtebauliche Revitalisie-rungsmaßnahmen Innenstädte und Ortszentren sowie Stadt- und Freiräume wieder als wirt-schaftliche und gesellschaftliche Identifikationspunkte erlebbar gemacht und in ihrer Funkti-on als wirksame ökonomische Standortfaktoren (Gewerbe- und Dienstleistungsansiedlung, Tourismuszentren für Umland) und Ausdruck der Lebensqualität (Kultur, Freizeit, Daseins-vorsorge) in einer zunehmend globalisierten Welt gestärkt werden. Dabei wird auch die För-derung von Gartenschauen ein wichtiges Element bilden.

Tabelle 28

5. Prioritätsachse 4 „Risikovorsorge und Ressourcenschutz“

Die strategische Ausrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Risikovorsorge und Res-sourcenschutz“ wird durch das 4. spezifische Ziel „Nachhaltige Entwicklung von natürlichen Ressourcen insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels“ untermauert. Aus diesem Grund werden die Maßnahmengruppen im gesamten Programmraum zur Anwendung kommen. Entsprechend ergibt sich vor allem folgender Handlungsbedarf:

• Risikovorsorge, insbesondere durch Hochwasserschutz

• Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials

Indikatoren Maßnahmengruppe Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirt-schaftlichen, ökologischen oder sozialen Entwicklungsbedarf

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Geförderte Projekte zur in-

tegrierten Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen

• 22 • Begünstigte Einwohner • Zufriedenheit der Nutzer

mit dem Projekt

• 1,4 Mio. • k.A., da qualitative

Zielvorgabe

Indikatoren Maßnahmengruppe Bewahrung und Erschließung des historischen, kulturellen und natürlichen Erbes

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Geförderte Projekte zur

Aufwertung des histori-schen, kulturellen und natür-lichen Erbes

• 20 • Begünstigte Einwohner • 1,3 Mio.

• Größe des geförderten Ge-ländes

• 25 ha • Gartenschaubesucher • 1,7 Mio.

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• Stärkung der Energiebasis durch Energiesparmaßnahmen und verstärkten Einsatz regene-rativer Energien

Die Prioritätsachse 4 unterstützt daher schwerpunktmäßig die Zielsetzungen der Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007 – 2013 (insbesondere die Stärkung der Anzie-hungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte) sowie die Thematische Priorität 3 „Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regionaler Potenziale durch nachhaltige Regi-onalentwicklung“ des NSRP. Mit der Prioritätsachse wird insbesondere auch dem strategischen Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen Rechnung getragen.

Die in der Prioritätsachse 4 dargestellten Maßnahmengruppen fallen unter Art. 5 VO (EG) Nr. 1080/2006.

• Risikovorsorge Der Hochwasser- und Lawinenschutz trägt dazu bei, Bayern und seine Infrastruktur vor Hochwasser und alpinen Naturgefahren nachhaltig zu schützen. Mit dem Programm sollen in erster Linie Schutzmaßnahmen nach dem „Aktionsprogramm 2020 zum nachhaltigen Hochwasserschutz in Bayern“ ergriffen werden, die unter Berücksichtigung der Förderung der Beschäftigung dem Schutz von Unternehmen und der wirtschaftnahen Infrastruktur die-nen. Die Projekte umfassen im Wesentlichen die Ermittlung der hydrologischen Grundlagen, den Flächenerwerb, die Planung sowie die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, die Nachrüstung von Hochwasserschutzanlagen und Maßnahmen der weiteren Hochwas-servorsorge. Aufgrund von nationalem Wasserrecht ist gewährleistet, dass Hochwasser-schutzmaßnahmen bei Unterliegern des In- und Auslands keine Beschleunigung des Hoch-wasserabflusses bewirken. Um eine nachvollziehbare Abgrenzung der Fördermaßnahmen zwischen dem EFRE und dem ELER zu ermöglichen, werden aus dem ELER nur Hochwas-serschutzvorhaben an Gewässern zweiter und dritter Ordnung kofinanziert. Aus dem Opera-tionellen Programm des EFRE werden nur Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern ers-ter Ordnung, an Grenzgewässern und an Wildbächen kofinanziert, ferner Lawinenverbau-ungen und die Quantitative Hydrologie. Zur klaren Abgrenzung zum ELER umfasst die EFRE-Förderung auch Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern zweiter und dritter Ord-nung, soweit sie durch Gewässer erster Ordnung oder durch Grenzgewässer veranlasst sind und deshalb als staatliches Vorhaben durchgeführt werden.

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Tabelle 29

• Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials:

Die Förderung soll konzentriert werden auf Einrichtungen zur Information und Fortbildung über Themen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Naturbeobachtung, auf die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Naturvermittlung und Umweltbil-dung, auf Einrichtungen und Maßnahmen der naturbetonten Erholung, insbesondere in Na-turparken, auf ergänzende Investitionen mit Bezug zu Naturschutz und Landschaftspflege sowie investive Maßnahmen für die außerschulische Bildung zur Nachhaltigkeit. Damit wird eine verstärkte Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials, insbesondere in geschützten und schutzwürdigen Gebieten, ein offensiver Umgang mit Natura 2000 sowie die Weiter-entwicklung des BayernNetzNatur erreicht.

Tabelle 30

• Rationellere Energiegewinnung und –verwendung: Um die verstärkte Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutrei-ben, sollen Untersuchungen über den Energieverbrauch sowie über Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu mindern bzw. neue Energietechnologien zu nutzen, durchgeführt wer-den. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Entwicklung, Demonstration und Einführung neuer Energietechnologien sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrads und der Akzeptanz der oberflächennahen Geothermie und der rationellen Energiegewinnung und –verwendung verstärkt durchgeführt werden. Die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirt-schaft und von Freiberuflern sowie von Kommunen, Zweckverbänden und Trägern gemein-

Indikatoren Maßnahmengruppe Risikovorsorge

Output-Indikatoren Zielwert ge-schätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt

• Anzahl der Vorhaben • 50 - 60 • Vor Hochwasser geschützte Fläche für Industrie-, Gewer-be-, Handels- und Dienstleis-tungsbetriebe in ha

• Zahl der vor Hochwasser geschützten Arbeitsplätze

• Überplante Fläche • Anteil der verbesserten Pe-

gel • Länge der betroffenen Ge-

wässerstrecke

• 2.200 ha

• 40.000

• 9 ha • 50 %

• 3.000 km

Indikatoren Maßnahmengruppe Inwertsetzung des naturräumlichen Potenzials

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Projekte zur Inwertsetzung des

naturräumlichen Potenzials • 70 - 100 • Begünstigte Einwohner • 2 - 3 Mio.

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nütziger Einrichtungen erfolgt im Rahmen der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen Programms „Rationelle Energiegewinnung und –verwendung“. Darüber hinaus sollen inno-vative Methoden der Nutzung der oberflächennahen geo-thermischen Energie („Erdwärme“) gefördert werden durch Projekte zur Verbesserung des flächendeckenden geowissenschaft-lichen Informationsangebots als Grundlage für Planung und Genehmigung der Anlagen. Im Vordergrund stehen dabei die Erstellung von hydrogeologischen, geologischen und boden-kundlichen Grundlagenkarten in geeigneten Maßstäben mit den erforderlichen Vor- und Zu-arbeiten, Projekte zur Unterstützung innovativer EDV-Verfahren, (Flächen-)Datenbanken und Applikationen zur Datenerfassung, Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung der o. g. geowissenschaftlichen Grundlagen für Öffentlichkeit und Verwaltung sowie Projekte zur Verbesserung des Informationsangebotes potenzieller Nutzer über Chancen und Mög-lichkeiten.

Tabelle 31

6. Prioritätsachse 5 „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregion“

Die strategische Ausrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 5 „Nachhaltige wirtschaftli-che Entwicklung der Grenzregionen“ wird vom spezifischen Ziel der Realisierung der Poten-ziale aus der EU-Osterweiterung für die Grenzlandregion zur Tschechischen Republik be-stimmt. Gemäß Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006 erhält Bayern im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ für die Regionen, die an der ehemaligen Außengren-ze der Europäischen Union liegen, einen zusätzlichen EFRE-Betrag in Höhe von 84 Mio. Euro. Die Sozioökonomische Analyse hat den Entwicklungsbedarf der Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen gemacht. Dem Entwicklungsbedarf wird zudem durch die regiona-le Fokussierung des Operationellen Programms auf dieses „Zielgebiet“ Rechnung getragen (vgl. Kapitel C.5). Um die Grenzlandregion bei den notwendigen Anpassungsprozessen, die sich unter anderem auch aus der EU-Osterweiterung ergeben haben, nachhaltig zu unterstüt-zen, wird die Sonderzuweisung auf die 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik (einschließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) konzentriert. Die Berücksichtigung der Sonderzuweisung in einer eigenen Prioritätsachse sowie die regionale Konzentration der Mittel unterstreichen zum einen die besondere Bedeutung der Mittel und erhöhen damit zum anderen die Sichtbarkeit bei deren Einsatz.

Indikatoren Maßnahmengruppe Rationellere Energiegewinnung und –verwendung

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • geförderte Projekte im Be-

reich rationelle Energiege-winnung

• 8 - 10 • Verbesserte Energieeffi-zienz in geförderten Anla-gen

• geschaffene Arbeitsplätze • erhaltene Arbeitsplätze

• k.A., da qualitativeZielvorgabe

• 50 • 100

• bearbeitete Fläche • 45.000 km2 • erstellte Karten • 85

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Gemäß Art. 10 VO (EG) Nr. 1080/2006 kann der Europäische Fonds für regionale Entwicklung in Gebieten mit geografischen Benachteiligungen nach Art. 52 f VO (EG) Nr. 1083/2006 unter anderem zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden, die der Anbindung dieser Gebiete dienen und die auf die Förderung eines nachhaltigen Fremdenverkehrs sowie auf die Entwicklung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kultur- und Naturerbe abzielen.

Die Prioritätsachse 5 unterstützt damit die Zielsetzungen der Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007 – 2013 insbesondere die Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte sowie die Thematische Priorität 2 „Stärkung der unternehmeri-schen Basis“.

Alle in der Prioritätsachse 5 dargestellten Maßnahmengruppen fallen unter Art. 10 VO (EG) Nr. 1080/2006. Darüber hinaus können die Mittel zur Verstärkung der Mittelansätze der vorher dar-gestellten Prioritätsachsen herangezogen werden. Die dortigen Vorgaben finden dann auch in Prioritätsachse 5, begrenzt auf die oben dargestellte Fördergebietskulisse, Anwendung. Auch die Prioritätsachse 5 unterstützt nachhaltig die Strategie des Operationellen Programms (vgl. Abbildung 27). Bei der Bewertung der Fördermaßnahmen für die Grenzlandregionen zur Tschechischen Republik dürfen nicht nur die unten stehenden Maßnahmengruppen berücksich-tigt werden. Durch die angestrebte Mittelkonzentration in den drei Regierungsbezirken Nieder-bayern, Oberpfalz und Oberfranken (vgl. Kapitel C.5) werden darüber hinaus eine Vielzahl von Projekten, die in den thematischen Prioritätsachsen 1 bis 4 umgesetzt werden, in dieser Region durchgeführt. Damit soll eine breite Beteiligung an allen Maßnahmengruppen, die vor allem auch die Lissabon-Strategie unterstützen, sichergestellt werden.

• Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Tourismusförderung Im Zuge dieser Maßnahmen stehen Errichtung, Modernisierung und Ausbau öffentlicher Einrichtungen des Tourismus im Vordergrund. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Tourismusinfrastrukturen, um dadurch den touristischen Wert der Region zu erhöhen und die Wirtschaftskraft zu stärken. Diese Einrichtungen haben damit einen direkten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung der gewerblichen Tourismusbe-triebe. Die Förderung erfolgt im Zuge der Richtlinie zur Förderung von Fremdenverkehrsein-richtungen öffentlicher Körperschaften. Dazu ergänzend wird eine Professionalisierung des gebietsbezogenen Tourismusmarketing sowie Qualitätssteigerung beim Tourismusangebot angestrebt. Damit soll, ergänzend zu den Tourismusinfrastrukturen, die Erhaltung bzw. Steigerung der touristischen Wettbe-werbsfähigkeit der Grenzregion erreicht werden. Darüber hinaus werden die Errichtung und der Ausbau von Museen gefördert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag nicht nur zur Entwicklung des Tourismus erbracht, sondern auch die übergreifende Stärkung der Wirtschaftskraft der Regionen durch die Betonung kultureller Aktivitäten bewirkt.

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Tabelle 32

• Verkehrsinfrastrukturen

Die Projekte dienen der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsanbindung in den Grenzregionen. Dabei werden schwerpunktmäßig sowohl der Um- und Ausbau von Staatsstraßen (einschließlich dem Bau von Ortsumfahrungen) als auch der Um- und Aus-bau von Schienenverbindungen (einschließlich der dazu notwendigen Infrastruktur) sowie der Anlagen und Einrichtungen für den umweltfreundlichen öffentlichen Personennahver-kehr gefördert. Dadurch soll die Anbindung und die Erreichbarkeit der strukturschwachen ländlichen Regionen verbessert und somit die Standort- und die wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen auch hinsichtlich der Attraktivität der Region für den Fremdenverkehr verbes-sert werden. Durch den Bau von Ortsumgehungen sollen zudem den Gemeinden Möglich-keiten zur weiteren Ortsentwicklung geschaffen und die Lebensqualität der Anwohner ver-bessert werden. Die trotz der peripheren Lage bereits jetzt guten Verkehrsinfrastrukturen sollen ergänzt werden, um weiterhin die Basis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu bilden.

Tabelle 33

Indikatoren Maßnahmengruppe Fremdenverkehrsinfrastrukturen und weiche Tourismusförde-rung

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • Anzahl der geförderten Pro-

jekte • 35 - 45 • Investitionen in die kom-

munale Infrastruktur • Qualitätssteigerung des

touristischen Angebots

• 55 - 65 Mio. Euro • k.A., da qualitative

Zielvorgabe • Anzahl der geförderten Pro-

jekte • 10 • Anzahl der erfolgreich

durchgeführten Einzelmaß-nahmen

• 10

• Fläche der neuen Museen • 8.500 m2 • durchschnittliche zusätzli-che Anzahl an Besuchern pro Jahr

• 20.000

Indikatoren Maßnahmengruppe Verkehrsinfrastrukturen

Output-Indikatoren Zielwert geschätzt Ergebnis-Indikatoren Zielwert geschätzt • geförderte Projekte • 3 • Qualitative Verbesserung

des ÖPNV • k.A., da qualitative

Zielvorgabe • Anzahl der optimierten

Schnittstellen (Haltepunkte) • neu errichtete (reaktivierte)

Schienenkilometer

• 5

• 4

• Verkehrsverlagerung auf die Schiene

• k.A., da qualitative Zielvorgabe

• Anzahl der Vorhaben • Neu errichtete Straßenkilo-

meter

• 12 • 23

• Fahrzeitersparnis • Verringerung des Ver-

kehrsaufkommen in Ort-schaften beim Bau von Ortsumfahrungen

• 150.000 h/Jahr • k.A., da von den

Einzelprojekten abhängig

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7. Prioritätsachse 6 „Technische Hilfe“

Spezifisches Ziel der Technischen Hilfe aus dem EFRE ist die Gewährleistung eines effizienten und optimalen Einsatzes der Strukturfondsmittel. Alle aus der Technischen Hilfe kofinanzierten Aktionen beziehen sich auf die Ziele und Prioritätsachsen des Programms. Für die Durchfüh-rung der in diesem Programm dargestellten Prioritätsachsen sind verschiedene Aktionen der Vorbereitung, Begleitung und Bewertung vorgesehen. Sie dienen insbesondere dazu, die Effi-zienz der Strukturinterventionen und deren Auswirkungen auf die Strukturprobleme der betrof-fenen Regionen zu erhöhen und zu beurteilen. Durch eine gezielte Vorbereitung und Vorausbe-urteilung ist es möglich abzuschätzen, ob geplante Aktionen der Zielsetzung des Programms entsprechen und welche konkreten Zielsetzungen erreicht werden können.

Weitere Aufgaben der Technischen Hilfe sind die Finanzierung der Implementierung, Operatio-nalisierung und Publizität der EFRE-Maßnahmen. Es wird ein Begleitausschuss eingerichtet, der unter dem Vorsitz des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie tagt. Die Begleitung erfolgt auf der Grundlage materieller und finanzieller Indi-katoren, die insbesondere den Stand der Durchführung der Aktionen und die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreichten Ziele darstellt sowie einen ordentlichen verwaltungsmäßigen Ablauf gewährleistet. Auch für die Prüfung, Überwachung und Kontrolle sind Mittel im Rahmen der Technischen Hilfe vorgesehen. Neben personellen Ressourcen kann sich die Technische Hilfe beispielsweise auch auf materielle Ressourcen sowie auf die Beteiligung externer Sach-verständiger beziehen. Über die Verwendung der Mittel der Technischen Hilfe aus dem EFRE wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie entschieden, das den Einsatz der Technischen Hilfe koordiniert. Mit der Technischen Hilfe sol-len folgende Ziele verfolgt werden:

• Entwicklung und Betrieb eines Begleit- und Bewertungssystems,

• Koordinierung der Fondsinterventionen und integrierter Förderansätze,

• Unterstützung lokaler und regionaler Akteure sowie der Projektträger bei der Entwicklung von Operationen,

• zweckmäßige und effiziente Implementierung und Durchführung der Interventionen,

• Gewährleistung und Weiterentwicklung der Verwaltung, Überwachung und Kontrolle,

• Gewährleistung der Kohärenz mit nationalen Strukturmaßnahmen,

• Informationsverbreitung und Erfahrungsaustausch,

• Verstärkung der Überwachungssysteme,

• Weiterentwicklung der Prüfungsaktivitäten,

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• rechnergestützte Datenverwaltung und elektronischer Datenaustausch sowie

• Umsetzung des Kommunikationsplans.

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8. Finanzzuteilung

8.1 Finanzplan Jahrestranchen

Tabelle 34

Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): 2007DE126PO001 Jahre, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen des Programms, in EUR:

EFRE Kohäsionsfonds Insgesamt

Jahr (1) (2) (3) = (1)+(2)

2007, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 77.470.035,00 - 77.470.035,00

2007, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2007 77.470.035,00 - 77.470.035,00

2008, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 79.019.435,00 - 79.019.435,00

2008, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2008 79.019.435,00 - 79.019.435,00

2009, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 80.599.823,00 - 80.599.823,00

2009, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2009 80.599.823,00 - 80.599.823,00

2010, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 82.211.820,00 - 82.211.820,00

2010, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2010 82.211.820,00 - 82.211.820,00

2011, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 83.856.056,00 - 83.856.056,00

2011, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2011 83.856.056,00 - 83.856.056,00

2012, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 85.533.178,00 - 85.533.178,00

2012, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2012 85.533.178,00 - 85.533.178,00

2013, in Regionen ohne Übergangsunterstützung 87.243.841,00 - 87.243.841,00

2013, in Regionen mit Übergangsunterstützung - - -

Insgesamt 2013 87.243.841,00 - 87.243.841,00

In Regionen ohne Übergangsunterstützung insgesamt (2007 -2013) 575.934.188,00 - 575.934.188,00

In Regionen mit Übergangsunterstützung insgesamt (2007 -2013) - - -

Insgesamt 2007 - 2013 575.934.188,00 - 575.934.188,00

(in jeweiligen Preisen, inklusive Sonderzuweisung gem. Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006)

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8.2 Finanzplan Prioritätsachsen

Tabelle 35

Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): 2007DE162PO001

Prioritätsachsen, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen des Programms (in EUR):

Indikative Aufteilung der entspre-chenden nationalen Mittel

Zur Information Gemeinschafts-

beteiligung Nationaler Beitrag

Einzelstaatliche öffentliche Mittel

Einzelstaatliche private Mittel

Finanzmittel ins-gesamt

Kofinan-zierungs-

satz EIB-

Beteili-gung

Andere Finanz-mittel

(a) (b) = (c) + (d) (c) (d) (e) = (a) + (b) (f) = (a)/(e) Prioritätsachse 1 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

121.385.000,00 121.385.000,00 100.138.936,00 21.246.064,00 242.770.000,00 50,00% - -

Prioritätsachse 2 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

164.926.881,00 716.449.581,00 100.472.151,00 615.977.430,00 881.376.462,00 18,71% - -

Prioritätsachse 3 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

103.272.000,00 103.272.000,00 84.657.600,00 18.614.400,00 206.544.000,00 50,00% - -

Prioritätsachse 4 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

96.397.000,00 96.397.000,00 90.964.100,00 5.432.900,00 192.794.000,00 50,00% - -

Prioritätsachse 5 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

84.317.119,00 206.940.904,00 72.794.193,00 134.146.711,00 291.258.023,00 28,95% - -

Prioritätsachse 6 EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

5.636.188,00 5.636.188,00 4.508.950,00 1.127.238,00 11.272.376,00 50,00% - -

Insgesamt EFRE, Berechnungsgrundlage für den Gemein-schaftsbetrag Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006

575.934.188,00 1.250.080.673,00 453.535.930,00 796.544.743,00 1.826.014.861,00 31.54% - -

(in jeweiligen Preisen, inklusive Sonderzuweisung gem. Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006)

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8.3 Beteiligungssätze

Die Interventionssätze des EFRE werden folgendermaßen differenziert: Für die EFRE-Interventionen ist grundsätzlich ein maximaler Beteiligungssatz im Verhältnis zu den zuwen-dungsfähigen Gesamtausgaben, die in diesem Operationellen Programm gem. Art. 53 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006 sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Ausgaben bestehen, von 31,54 % vorgesehen.

Die voraussichtlichen Beteiligungssätze auf Ebene der Prioritätsachsen ergeben sich aus dem Finanzplan in Kapitel D.8.2. In der Prioritätsachse 2, in der auch die Förderung von (innovati-ven) Unternehmensinvestitionen vorgesehen ist, sowie in der Prioritätsachse 5 wird der Anteil des EFRE an den Gesamtkosten aufgrund der beilhilferechtlichen Vorgaben unter 50 % liegen (rund 18,7 % bzw. 29,0 %). Diese Anteile stellen den durchschnittlichen Beteiligungssatz auf Ebene der Prioritätsachse dar, einzelne Maßnahmengruppen bzw. Projekte können davon deut-lich abweichen.

Diese Beteiligungssätze stellen eine erste indikative Einschätzung auf Ebene der Prioritätsach-sen dar und können demzufolge entsprechend den Erfordernissen im Programmvollzug über- bzw. unterschritten werden. Bei einer Änderung des Beteiligungssatzes auf Ebene der Priori-tätsachsen können sich die indikativen Gesamtausgaben deutlich ändern, wobei die absolute Höhe der eingeplanten und genehmigten EFRE-Mittel in jedem Fall eingehalten wird. Auf Pro-grammebene wird sichergestellt, dass der maximale Beteiligungssatz von 50 % nicht überschrit-ten wird. Die im Operationellen Programm eingesetzten Strukturfondsmittel werden in Überein-stimmung mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet.

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9. Kategorisierung

Tabelle 36 Referenznummer der Kommission: 2007DE162PO001 Bezeichnung des Programms: Operationelles Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähig-keit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 Letzte Kommissionsentscheidung über das betreffende OP: K(2007)3187, 26.06.2007

Dimension 1

Prioritätsachse

Dimension 2

Finanzierungsform

Dimension 3

Gebiet

Code * Betrag in Euro ** Code * Betrag in Euro ** Code * Betrag in Euro ** 01 39.863.949,00 01 518.864.188,00 01 142.287.609,00

02 40.095.518,00 02 30.270.000,00 05 132.273.606,00

03 23.727.707,00 03 25.000.000,00 06 301.372.973,00

04 2.598.000,00 04 1.800.000,00

05 5.128.327,00

06 5.158.369,00

07 26.579.075,00

08 105.325.700,00

09 19.553.861,00

11 8.916.917,00

13 6.263.005,00

14 400.000,00

16 2.250.000,00

23 14.000.000,00

39 0,00

40 900.000,00

41 950.000,00

42 11.870.000,00

43 8.425.770,00

49 480.000,00

50 11.200.000,00

51 2.064.250,00

52 10.242.520,00

53 65.550.000,00

54 1.326.250,00

55 3.091.720,00

56 3.085.200,00

57 13.047.944,00

58 10.303.600,00

59 11.250.000,00

60 6.350.000,00

61 57.696.800,00

62 3.157.520,00

64 1.157.520,00

66 1.157.520,00

67 3.407.520,00

68 21.661.270,00

69 1.157.520,00

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 111

70 1.157.520,00

71 1.157.520,00

72 400.000,00

73 400.000,00

74 800.000,00

75 16.989.608,00

85 4.508.950,00

86 1.127.238,00

Insgesamt 575.934.188,00 Insgesamt 575.934.188,00 Insgesamt 575.934.188,00

* Den Bereichen ist für jede Dimension anhand der Standardklassifikation ein Code zuzuweisen. ** Geschätzter Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung für jeden Bereich.

Aus der indikativen Kategorisierungs-Liste lässt sich auch der Beitrag des Programms zum Lis-sabon-Prozess ablesen. Gemäß Anhang IV VO (EG) Nr. 1083/2006 tragen die Projekte in den codes 01 – 09, 11 – 14, 39 – 43, 52, 62 – 74 (grau markiert) zum Lissabon-Prozess bei. Rund 60 % der EFRE-Mittel unterstützen damit den Lissabon-Prozess der Gemeinschaft. Die Quote liegt aufgrund der konkretisierten Programmplanung leicht über dem im NSRP gemeldeten Wert von 57 %. Berücksichtigt man auch die nationalen öffentlichen Mittel sowie die privaten Mittel, die in diesen Maßnahmen eingesetzt werden, ergibt sich eine deutlich höhere Quote. Im Ver-gleich zum Ziel-2-Programm Bayern 2000 – 2006 konnte, wie in den Strategischen Kohäsions-leitlinien der Gemeinschaft vorgesehen, eine deutliche Steigerung der earmarking-Quote er-reicht werden. Der Wert des Ziel-2-Programms Bayern 2000 - 2006 liegt einschließlich des ESF bei rund 43 %. Bei der Auflistung handelte es sich um eine erste, indikative Einordnung des Operationellen Programms. Im Programmvollzug können die durchgeführten Projekte von der oben aufgeführten Kategorisierung zum Teil deutlich abweichen.

In der folgenden Tabelle 37 werden die Ausgaben in der Dimension 1 indikativ auf die einzelnen Prioritätsachsen aufgeteilt.

Tabelle 37

Code Prioritäts-achse 1

Prioritäts-achse 2

Prioritäts-achse 3

Prioritäts-achse 4

Prioritäts-achse 5

Prioritäts-achse 6

EFRE insge-samt

01 36.543.749,00 3.320.200,00 39.863.949,00

02 31.317.918,00 777.600,00 8.000.000,00 40.095.518,00

03 20.806.106,00 2.921.601,00 23.727.707,00

04 100.000,00 2.498.000,00 2.598.000,00

05 3.128.327,00 2.000.000,00 5.128.327,00

06 5.158.369,00 5.158.369,00

07 900.000,00 25.679.075,00 26.579.075,00

08 90.846.486,00 14.479.214,00 105.325.700,00

09 3.000.000,00 13.096.800,00 2.491.780,00 965.281,00 19.553.861,00

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 112

11 5.121.700,00 895.000,00 2.438.125,00 462.092,00 8.916.917,00

13 1.600.000,00 4.663.005,00 6.263.005,00

14 400.000,00 400.000,00

16 2.250.000,00 2.250.000,00

23 14.000.000,00 14.000.000,00

40 100.000,00 800.000,00 900.000,00

41 300.000,00 650.000,00 950.000,00

42 100.000,00 11.770.000,00 11.870.000,00

43 600.000,00 5.927.020,00 1.898.750,00 8.425.770,00

49 195.000,00 285.000,00 480.000,00

50 11.200.000,00 11.200.000,00

51 146.250,00 1.918.000,00 2.064.250,00

52 822.000,00 3.407.520,00 3.000.000,00 3.013.000,00 10.242.520,00

53 65.550.000,00 65.550.000,00

54 146.250,00 1.000.000,00 180.000,00 1.326.250,00

55 3.001.720,00 90.000,00 3.091.720,00

56 400.000,00 2.685.200,00 3.085.200,00

57 800.000,00 460.320,00 11.787.624,00 13.047.944,00

58 800.000,00 4.500.000,00 383.600,00 4.620.000,00 10.303.600,00

59 11.250.000,00 11.250.000,00

60 6.350.000,00 6.350.000,00

61 55.196.800,00 2.500.000,00 57.696.800,00

62 1.760.000,00 1.157.520,00 240.000,00 3.157.520,00

64 1.157.520,00 1.157.520,00

66 1.157.520,00 1.157.520,00

67 3.407.520,00 3.407.520,00

68 15.751.750,00 5.909.520,00 21.661.270,00

69 1.157.520,00 1.157.520,00

70 1.157.520,00 1.157.520,00

71 1.157.520,00 1.157.520,00

72 400.000,00 400.000,00

73 400.000,00 400.000,00

74 400.000,00 400.000,00 800.000,00

75 14.479.700,00 200.000,00 2.309.908,00 16.989.608,00

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Stand: 16.06.2011 Seite 113

85 4.508.950,00 4.508.950,00

86 1.127.238,00 1.127.238,00

121.385.000,00 164.926.881,00 103.272.000,00 96.397.000,00 84.317.119,00 5.636.188,00 575.934.188,00

10. Inhaltliche Abstimmung mit anderen Strukturfondsinterventionen

Die Förderprogramme der EU-Strukturfonds werden für den Zeitraum 2007 – 2013 auf folgende Ziele ausgerichtet:

• Konvergenz

• Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

• Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Hinzu kommt die Gemeinsame Agrarpolitik, die künftig aus dem ELER finanziert wird und im Rahmen der Programmplanung zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums umge-setzt wird.

Die Umsetzung der EU-Strukturfonds wird in Bayern 2007 bis 2013 erfolgen im Rahmen der folgenden Programme:

• Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – EFRE

• Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – ESF

• Europäische Territoriale Zusammenarbeit - grenzübergreifende Ausrichtung – EFRE - Bayern - Tschechische Republik - Bayern - Republik Österreich - Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (gemeinsam mit der Republik Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Land Baden-Württemberg)

Die Operationellen Programme werden jeweils aus einem Fonds finanziert. Vom EFRE-Programm werden keine Aktionen finanziert, die in den Interventionsbereich des ESF fallen (vgl. Kapitel D.14).

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10.1 Abgrenzung zum ESF-Programm

Der ESF wird im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsstrategien, der Europäischen Be-schäftigungsstrategie sowie den Beschäftigungszielen und Zielsetzungen der Lissabon-Agenda für Beschäftigung tätig. Den nationalen Rahmen für den ESF in Bayern bilden das Nationale Reformprogramm sowie der NSRP.

Besondere strategische Bedeutung haben in diesen Zusammenhängen die drei übergeordneten Hauptziele der Lissabonstrategie: Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivi-tät sowie sozialer Zusammenhang und soziale Eingliederung.

Entsprechend der in der ESF-Verordnung (VO (EG) Nr. 1081/2006) festgelegten Aufgabenstel-lungen hat der ESF in Bayern damit vor allem die Zielsetzungen der Qualifizierung, der Ausbil-dung und der Integration. Sie verfolgt er durch:

• Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen;

• Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung;

• Verstärkung der sozialen Eingliederung durch Bekämpfung von Diskriminierung und Erleich-terung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Menschen.

Die konkreten Einsatzbereiche des ESF werden durch die sozio-ökonomischen Verhältnisse Bayerns und die sich daraus ergebenden Entwicklungsstrategien gesteuert. Der ESF wird zwar horizontal in ganz Bayern wirksam, sich in seiner konkreten Fokussierung auf die Bedarfe der regionalen und lokalen Arbeitsmärkte konzentrieren sowie den fortschreitenden wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel des Freistaats in besonderer Weise berücksichtigen. Er wird in starker Manier die Nachhaltigkeit, die Innovation und die Freisetzung aller gesellschaftlichen Kräfte für den Arbeitsmarkt fördern, um Bayern in seiner Zukunftsfähigkeit zu stärken.

Im Vordergrund der ESF-Förderung stehen in Bayern konzentrierte Umsetzungs- und Lösungs-strategien, die auf die Erfordernisse der aktuellen, aber auch der zukünftigen Arbeitsmärkte abstellen und die Integration wichtiger Zielgruppen in das Erwerbsleben fördern.

Der ESF wird in drei Schwerpunkten umgesetzt:

So werden zur „Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftig-ten und Unternehmen“ Prioritäten bei der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, bei der Antizipation und dem Management des wirtschaftlichen und demografischen Wandels sowie der Förderung des Unternehmergeistes gesetzt. Strukturentwicklungsmaßnahmen, die Arbeit-nehmern zugute kommen, unterstützen die Anpassungsfähigkeiten von Arbeitnehmern und Un-ternehmen oder die Herausbildung von zukunftsstarken Clustern.

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Im Bereich „Verbesserung der Humanressourcen“ zielt der ESF unter anderem darauf, die Be-rufsausbildung, die Weiterbildung von Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen und ihre nachhaltige Eingliederung sowie ihr längeres Verbleiben in Arbeit und Beschäftigung zu verbessern. Er wird die Berufsausbildung von Jugendlichen in breiter Form vorantreiben, unter anderem durch die Unterstützung der Übergangsphasen von der Schule in die Ausbildung und in einen Beruf. Der ESF wird damit besondere Beiträge für die Chancen der nächsten Generationen, zur Vermei-dung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit leisten.

In den Themenfeldern „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Ein-gliederung von benachteiligten Personen“ liegen die Prioritäten bei der Verbesserung des Zu-gangs zu Beschäftigung sowie bei der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen durch Erwerbsbeteiligung. Hier investiert der ESF in die Qualifizierung von Arbeitslosen oder Langzeitarbeitslosen, sowie in Hilfen für Benachteiligte aus bestimmten Zielgruppen wie Behin-derte oder Personen mit Migrationshintergrund. Die Förderung von spezifischen Maßnahmen für diese Personengruppen wird zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beitragen und die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

In allen Schwerpunkten wird der ESF bereichsübergreifende Aktionen zur Förderung der beruf-lichen Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie daneben spezifische Maßnahmen für Frauen anbieten. Diese doppelte Ausrichtung dient einerseits der Überwindung geschlechts-spezifischer Benachteiligungen von Frauen oder Männern, andererseits sollen gezielte Maß-nahmen für Frauen beispielsweise die Erwerbsbeteiligung von Frauen, ihre Qualifizierungsmög-lichkeiten und Aufstiegschancen erhöhen.

Auch Aspekte der europäischen Transnationalität greift der ESF in allen seinen Themenfeldern auf. Grenzübergreifende Aktionen, die Zusammenarbeit mit Partnern oder der Austausch mit Regionen anderer Mitgliedstaaten vermitteln einen europäischen Mehrwert und eine Steigerung des Zusammenhalts innerhalb der Europäischen Union.

Der ESF wird mit arbeitsmarktorientierten Projekten und Aktionen die EFRE-Investitionen in Regional- und Wirtschaftsstrukturen flankieren. Zunächst ergibt sich regional eine Synergie der ESF-Maßnahmen zur EFRE-Förderung aufgrund der besonderen Arbeitsmarktsituation und der bedarfsorientierten Konzentration der ESF-Maßnahmen für die Teilarbeitsmärkte gerade in den Gebieten Nord-Ost-Bayerns, in denen auch die EFRE-Mittel für Investivmaßnahmen schwer-punktmäßig eingesetzt werden. So werden schon geografisch betrachtet durch das Tätigwer-den beider Fonds in diesen Gebieten die gemeinsamen einheitlichen Ziele, die Erhaltung be-stehender Arbeitsplätze, die Steigerung der Beschäftigung sowie die Regionalentwicklung un-terstützt.

Auch gesamtstrategisch ergeben sich Zusatzeffekte. Durch die Erfüllung der horizontal wirksa-men Zielsetzungen des ESF - wie Förderung eines hohen Beschäftigungs- und Qualifizierungs-

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Stand: 16.06.2011 Seite 116

niveaus sowie mehr Beteiligung und Integration in Arbeit - einerseits und den Ausgleich struktu-reller Defizite sowie die Stärkung der Innovationsfähigkeit durch die Investitionen des EFRE andererseits haben beide Fonds positive Auswirkungen auf die gesamte Wettbewerbsfähigkeit Bayerns.

Eine Abstimmung und Koordination zwischen den EFRE- und ESF-Maßnahmen in der Pro-grammplanung und -durchführung ist durch eine spiegelbildliche Partnerschaft gewährleistet. Dies stärkt die Kohärenz und die Komplementarität der Fonds. So ist das für die Fondsverwal-tung des ESF in Bayern zuständige Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als Mitglied in dem Begleitausschuss vertreten, der für die EFRE-Förderung einge-richtet wird. Im Gegenzug ist beabsichtigt, das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, das den EFRE federführend umsetzt, als Mitglied im ESF-Begleit-ausschuss aufzunehmen. Durch die Fokussierung des ESF auf die Förderung von Humanres-sourcen und eine Konzentration im EFRE-Programm auf investive Maßnahmen zur nachhalti-gen Entwicklung der regionalen Wirtschaft ist eine weitere Abgrenzung und damit auch Koordi-nation der Programme gegeben.

Ebenso werden die anderen bayerischen Ministerien Sitz und Stimme in den Begleitausschüs-sen der Fonds haben, an deren Umsetzung sie beteiligt sind. Dies gilt zudem für wichtige Ar-beitsmarktakteure, die in beiden Begleitausschüssen vertreten sein werden. Auch diese über-schneidenden Mitgliedschaften und Beteiligungen unterstützen strukturell ganz wesentlich eine komplementäre und kohärente Umsetzung von ESF und EFRE.

10.2 Abgrenzung zu grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Pro-grammen im neuen Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ 2007-2013

Entsprechend der in Art. 6 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1080/2006 festgelegten Aufgabenstellung wird der EFRE in Bayern dazu eingesetzt, grenzübergreifende wirtschaftliche, soziale und ökologi-sche Tätigkeiten zu entwickeln.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit wird in den drei Programmen – Bayern-Tschechien, Bayern-Österreich und Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein – gefördert.

Von den für Bayern für 2007-2013 vorgesehenen EFRE-Mitteln in Höhe von 87 Mio. Euro flie-ßen ca. 60,5 Mio. Euro in das bayerisch-tschechische Programm. Bayerisches Fördergebiet ist dabei die erste Landkreisreihe sowie die Hinterliegerlandkreise zur Tschechischen Republik.

In das bayerisch-österreichische Programm fließen ca. 23,8 Mio. Euro. Bayerisches Förderge-biet ist dabei die erste und größtenteils auch die zweite Landkreisreihe zu Österreich.

In das Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein mit Lindau, Oberallgäu, Kempten, Unterall-gäu und Memmingen als bayerischem Fördergebiet fließen ca. 2,7 Mio. Euro.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 117

Der derzeitige Programmierungsstand sieht vor, das bisherige breite Maßnahmenspektrum aus der INTERREG III A-Förderung (wirtschaftliche Zusammenarbeit, Tourismus, Freizeit und Erho-lung, Verkehr, grenzüberschreitende Infrastruktur, Umwelt und Naturschutz, Raumplanung und Entwicklung des ländlichen Raums, Land- und Forstwirtschaft, berufliche Bildung und Arbeits-markt sowie Wissenschaft, Forschung, Kultur, Gesundheit und Soziales) für alle drei Program-me weitgehend beizubehalten.

Die Abgrenzung dieser Förderprogramme ergibt sich neben der Fördergebietsfestlegung durch die spezifischen Anforderungen an grenzübergreifende Projekte. Gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 VO (EG) Nr. 1080/2006 sind Projekte nur förderfähig, an denen Begünstigte aus mindestens zwei Ländern, von denen mindestens eines ein Mitgliedstaat ist, beteiligt sind, die bei jedem Projekt auf mindestens zwei der folgenden Arten zusammenarbeiten: gemeinsame Ausarbeitung, ge-meinsame Durchführung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung. Projekte, die diese Bedingungen erfüllen, können jedoch gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1080/2006 auch in einem einzigen Land durchgeführt werden, sofern sie von Stellen aus mindestens zwei Ländern vorgelegt wurden. Organisatorisch wird die Koordinierung und Abgrenzung zwischen den Förderprogramme vor allem auch dadurch gewährleistet, dass die Bewilligung und Abwick-lung der Projekte durch dieselben Stellen erfolgt. In den grenzübergreifenden Programmen im Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ ist wie zuvor bereits dargestellt eine große Bandbreite verschiedenster Aktionen beabsichtigt, die eine Ergänzung bzw. Erweiterung des Maßnahmenspektrums des Operationellen Programms des EFRE im Ziel „Regionale Wettbe-werbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 - 2013 darstellen.

Entsprechend der Festlegungen in Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 1080/2006 können in Bayern transna-tionale Maßnahmen zur Unterstützung einer integrierten territorialen Entwicklung gefördert wer-den. Im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit (bisher INTERREG III B) können bayeri-sche Projektträger wie bisher mit Partnern aus drei Kooperationsräumen zusammenarbeiten. Es können sich Partner aus den Regierungsbezirken Schwaben und Oberbayern im Kooperati-onsraum „Alpenraum“, den Regierungsbezirken Schwaben, Ober-, Mittel-, und Unterfranken im Kooperationsraum „Nordwesteuropa“ und aus ganz Bayern im Kooperationsraum „Mitteleuropa“ beteiligen.

Das vorgesehene Förderspektrum umfasst folgende Themen:

• Innovation und Technologietransfer,

• Umweltmanagement,

• Natur- und Umweltschutz Vermeidung von naturbedingten, bzw. von Menschen verursach-ten Umweltrisiken,

• Tourismus,

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 118

• Verbesserung des Zugangs zu Verkehrs- und Telekommunikationsdienstleistungen und nachhaltige Mobilität,

• Förderung der polyzentrischen Entwicklung und der Inwertsetzung des natürlichen und kul-turellen Erbes.

Konkret beschrieben werden die künftigen Förderthemen in den Operationellen Programmen, die derzeit von den beteiligten Staaten gemeinsam ausgearbeitet werden. Über die Genehmi-gung von Projekten entscheiden die in den jeweiligen Kooperationsräumen beteiligten Staaten gemeinsam auf transnationaler Ebene. Davon hängt letztlich ab, wie viel Fördermittel nach Bayern fließen werden, da es keine Vorwegzuteilung von EFRE-Mitteln an die Staaten bzw. Regionen/Länder gibt.

Entsprechend den Ausführungen in Art. 6 Abs. 3 VO (EG) 1080/2006 soll die Wirksamkeit der Regionalpolitik über die Förderung

• der interregionalen Zusammenarbeit,

• von Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung,

• von Aktivitäten zur Raumbeobachtung bzw. Raumanalyse

verstärkt werden.

Die interregionale Zusammenarbeit (bisher INTERREG III C) erfolgt europaweit in einem ge-meinsamen Programm. Es können Partner aus ganz Bayern mit Partnern aus der gesamten Europäischen Union kooperieren und in einem Projekt zusammenarbeiten.

Die Zusammenarbeit soll sich auf nachfolgende Themen konzentrieren:

• Innovation und wissensbasierte Wirtschaft,

• Umweltmanagement,

• Vermeidung von naturbedingten bzw. von Menschen verursachten Umweltrisiken,

• Tourismus,

• der Inwertsetzung des kulturellen Erbes.

Auch hier arbeiten die Staaten derzeit noch an dem Entwurf des Operationellen Programms, in dem die konkreten Fördermöglichkeiten beschrieben werden. In Bezug auf die Mittelverteilung auf die Staaten bzw. die Genehmigung von Projekten verhält es sich wie oben für die transnati-onale Zusammenarbeit beschrieben, eine Zuteilung der Mittel auf die einzelnen Staaten erfolgt nicht.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 119

In den Operationellen Programmen im Rahmen der transnationalen und interregionalen Zu-sammenarbeit sind eine Vielzahl von Themen vorgesehen, die auch im Operationellen Pro-gramm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 - 2013 verankert sind. Dadurch kommt es zu einer sinnvollen Ergänzung. Des Weiteren wurde im Operationellen Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-gung“ Bayern 2007 - 2013 auch die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ be-rücksichtigt (vgl. Kapitel D.12). Durch die Beteiligung am Begleitausschuss ist eine enge Ver-netzung sichergestellt.

10.3 Abgrenzung zur Programmplanung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)

Ländliche Räume können sich im nationalen wie globalen Wettbewerb nur behaupten, wenn ihr endogenes Potenzial (u.a. lokale Unternehmen mit fundiertem Know-how, attraktive Landschaf-ten, kulturelle Traditionen) bestmöglich genutzt, die – u. a. infrastrukturellen – Voraussetzungen für eine angemessene Lebensqualität erhalten/geschaffen und Synergien ausgeschöpft wer-den. Der bestmögliche Einsatz der knappen Fördermittel verlangt die Kohärenz der Förder-maßnahmen des ELER untereinander, mit den EU-Strukturpolitiken (Strukturfonds, Fischerei-fonds), mit der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie mit der 1. Säule der GAP und mit anderen politischen Vorgaben (z. B. Umsetzung der Forststrategie der Gemeinschaft, Aktions-plan der Gemeinschaft für ökologischen Landbau, 6. Umweltaktionsprogramm). Dabei sind Schwerpunkt übergreifend auch die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Chancen-gleichheit von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Die Fördermaßnahmen sind u.a. so aufeinander abzustimmen, dass Doppelförderungen vermieden werden.

Die Umsetzung der in den Strategischen Leitlinien der EU vorgeschriebenen Konsistenz und Kohärenz mit den EU-Gemeinschaftspolitiken einschließlich der EU-Förderprogramme wird wie folgt sichergestellt:

• Im Begleitausschuss für das ELER-Programm werden das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und das Staatsministerium für Arbeit und Sozialord-nung, Familie und Frauen beteiligt. Zudem findet eine Abstimmung der Programme nach den spezifischen Beteiligungsverfahren statt.

• Die beiden Programme (ELER – EFRE) werden auf Ebene der Maßnahmen anhand nach-folgender Kriterien abgegrenzt:

Risikovorsorge

Hochwasserschutz ist in Bayern Bestandteil des Operationellen Programms im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013. Um für die Programmperiode 2007 bis 2013 die geforderte klare Abgrenzung zwischen dem ELER und dem Operationellen

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 120

Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 sicherzustellen, werden aus dem ELER nur Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern zweiter und dritter Ordnung finanziert. Aus dem Operationellen Programm im Ziel „Regionale Wettbe-werbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 werden dagegen Hochwasserschutz-vorhaben an Gewässern erster Ordnung und Grenzgewässern, Wildbach- und Lawinenverbau-ung und die Quantitative Hydrologie finanziert.

Hochwasserschutzvorhaben können auch über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenar-beit“ finanziert werden. Abgrenzungsmerkmal ist hier der grenzübergreifende, transnationale oder interregionale Ansatz der Vorhaben.

Neben den aufgeführten Abgrenzungskriterien ist eine Doppelförderung durch die Führung ei-ner elektronischen, bayernweiten Vorhabensdatei (WAL/BayIFS) ausgeschlossen.

Dorferneuerung / Städtebauförderung

In Bayern sind Überschneidungen zwischen der Städtebauförderung auf der einen Seite und der Dorferneuerung oder Flurneuordnung auf der anderen Seite durch folgende Abgrenzungs-regelung ausgeschlossen:

In Ortsteilen bis zu 500 Einwohnern ist grundsätzlich von einer Zuständigkeit der Dorferneue-rung und in Ortsteilen mit über 2.000 Einwohnern von einer Zuständigkeit der Städtebauförde-rung auszugehen (Regelvermutung). Dazwischen und in Zweifelsfällen erfolgt eine aufgaben- und instrumentenbezogene Abstimmung im Einzelfall.

Nachdem die Städtebauförderung ausschließlich am EFRE und die Dorferneuerung und Flur-neuordnung ausschließlich am ELER beteiligt werden sollen, sind Überschneidungen oder Doppelförderungen in diesen Bereichen ausgeschlossen.

Leader

Grundlage für eine Leaderförderung ist die Entwicklung eines regionalen Entwicklungskonzep-tes. Die Realisierung von Leadermaßnahmen wird ausschließlich über ELER gefördert. Zur Ab-grenzung des vom Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ge-förderten Regionalmanagements gilt:

Grundsätzlich kann ein umfassendes Regionalmanagement in einem Gebiet nur von einer Stel-le gefördert werden, d.h. entweder im Rahmen der „Allianz Bayern Innovativ“ des StMWIVT oder im Rahmen von Leader als LAG-Management durch das StMLF.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 121

10.4 Abgrenzung zur Programmplanung zur Förderung über den Europäischen Fischereifonds (EFF)

Der Fischereifonds (EFF) zielt auf die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung lebender aquati-scher Ressourcen und die Aquakultur sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung von Er-zeugnissen der Fischerei und der Aquakultur. Dazu wird in Deutschland ein Operationelles Pro-gramm erstellt. In Bayern steht hierbei die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei im Vor-dergrund.

Die Kohärenz ist dadurch gegeben, dass neben den üblichen Abstimmungsverfahren zu den Förderinhalten, der bayerische Vertreter der Verwaltungsbehörde des EFF im Begleitausschuss des EFRE vertreten ist.

Überschneidungsmöglichkeiten mit dem EFRE in Bayern sind ausgeschlossen da:

• die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte nach Art. 35 Abs. 3 b der VO Nr. 1198/2006 in Bayern ausschließlich aus dem EFF gefördert wird und

• Maßnahmen in Fischwirtschaftsgebieten im Rahmen der Vorstellungen der Aktionsgruppen in Bayern nicht im Rahmen des EFRE angeboten werden.

• Projekte in lokalen Entwicklungsstrategien zur nachhaltigen Entwicklung der Fischereigebie-te ausschließlich aus dem EFF gefördert werden dürfen.

11. Regionale Innovative Strategien und Maßnahmen

Anfang Oktober 2006 wurde von der Europäischen Kommission der Leitfaden für „Regionale Innovative Strategien und Maßnahmen: Ergebnisse von fünfzehn Jahren Experimentieren“ ver-öffentlicht. Die Europäische Kommission empfiehlt darin, experimentelle Maßnahmen im Rah-men der Operationellen Programme zu berücksichtigen, da es dafür in der Strukturfondsperiode 2007 – 2013 keine eigene Strukturfondsbudgetlinie mehr gibt.

Im Rahmen der Maßnahmengruppe „Förderung von Clustern und Netzwerken“ in der Prioritäts-achse 1 wird dieser Forderung der Europäischen Kommission Rechnung getragen. In der 2. Säule der „Allianz Bayern Innovativ“ wird der Ausbau von Regionalmanagements zur Ver-besserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Teilräume einen Schwerpunkt bilden. Das Re-gionalmanagement, das einen fachübergreifenden Ansatz verfolgt, greift die in dem Leitfaden dargestellten Strukturen auf. Für das Rahmenkonzept des Regionalmanagements sind bei-spielsweise folgende Punkte vorgesehen:

• Analyse der Ausgangssituation vor Ort,

• Erarbeitung eines Handlungszielrahmens,

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 122

• Darstellung einer geeigneten Organisations- und Personalstruktur,

• Nennung der Vernetzungs- und Netzwerkpartner.

Damit werden die Empfehlungen im Leitfaden der Europäischen Kommission aufgegriffen. Gleichzeitig wird auch eine stärkere Einbindung der regionalen Akteure im Operationellen Pro-gramm sichergestellt.

12. Regionen für den wirtschaftlichen Wandel

Im Rahmen der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" verpflichtet sich die Ver-waltungsbehörde zu Folgendem:

• erforderliche Maßnahmen zu treffen, um innovative Aktionen, die einen Bezug zu den Er-gebnissen der Netzwerke aufweisen, an denen die Region beteiligt ist, bei der Umsetzung des Operationellen EFRE-Programms berücksichtigen zu können.

• im Begleitausschuss einen Vertreter der Netzwerke, an denen die Region beteiligt sind (als Beobachter) zuzulassen, der über den Fortschritt der Aktivitäten der Netzwerke berichtet

• mindestens einmal jährlich einen Tagesordnungspunkt im Begleitausschuss vorzusehen, bei dem über die Aktivitäten der Netzwerke berichtet und über sachdienliche Vorschläge für das Operationelle EFRE-Programm beraten wird

• in den Jahresberichten über die Durchführung der auf regionaler Ebene im Rahmen der Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" durchgeführten Aktionen zu berichten

Eine Berücksichtigung von Ergebnissen der Netzwerke im Operationellen EFRE-Programm ist allerdings nur dann möglich, wenn sich die Ergebnisse der Netzwerke im Rahmen des Pro-gramms umsetzen lassen, insbesondere im Hinblick auf die inhaltliche und finanzielle Schwer-punktsetzung sowie die Fördergebietskulisse.

13. Interregionale Zusammenarbeit

In Art. 37 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1083/2006 wird für den EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfä-higkeit und Beschäftigung“ die Möglichkeit eröffnet, dass auf Initiative der Verwaltungsbehörde das Operationelle Programm Maßnahmen für eine interregionale Zusammenarbeit beinhalten kann. Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass in den einzelnen Prioritätsachsen solche Maßnah-men umgesetzt werden. Sollte aber bei einzelnen Maßnahmen bzw. Projekten die Notwendig-keit einer interregionalen Zusammenarbeit bestehen, können diese im Rahmen der Prioritäts-achsen finanziert werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass in den Programmen im Ziel „Europäische territoria-le Zusammenarbeit“, an denen Bayern beteiligt ist, diese Komponente berücksichtigt und dort der interregionalen Zusammenarbeit angemessen Rechnung getragen wird.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 123

14. Flexibilität

In Art. 34 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1083/2006 ist festgelegt, dass bis zu 10 % des Gemeinschaftsbei-trages für jede Prioritätsachse des Operationellen Programms für Maßnahmen eingesetzt wer-den dürfen, die eigentlich in den Interventionsbereich des ESF fallen. Für die Nachhaltige Stadtentwicklung wird dieser Prozentsatz in Art. 8 VO (EG) Nr. 1080/2006 noch um 5 Prozentpunkte angehoben. Von dieser Flexibilität wird im Operationellen Programm kein Gebrauch gemacht. Im Verlauf der Programmperiode kann aber aufgrund einer veränderten Sachlage die Anwendung der Flexibilität noch einmal überprüft und die bisherige Entscheidung geändert werden. Dies wird die zuständige Verwaltungsbehörde in enger Abstimmung mit der EU-Kommission durchführen.

15. JEREMIE, JESSICA, JASPERS

Die von der EU-Kommission neu ins Leben gerufenen Initiativen JEREMIE, JESSICA und JASPERS werden in das Operationelle Programm nicht eigens einbezogen, da Elemente dieser Initiativen bereits in den oben beschriebenen Maßnahmengruppen in den einzelnen Prioritäts-achsen umgesetzt werden (bspw. Innovative Finanzierungsinstrumente ohne Holding-Fund-Konzepte oder Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem wirtschaftlichen, ökologi-schen oder sozialen Entwicklungsbedarf). Im Verlauf der Programmperiode kann aber aufgrund einer veränderten Sachlage die Einbeziehung der Initiativen noch einmal geprüft und die bishe-rige Entscheidung geändert werden. Dies wird die zuständige Verwaltungsbehörde in enger Abstimmung mit der EU-Kommission durchführen.

16. Globalzuschüsse

In der Förderperiode 2007 – 2013 werden im Rahmen des Operationellen Programms keine Globalzuschüsse vergeben. Aus diesem Grund wird auch auf die Liste von Städten, die zur Be-handlung städtischer Fragen ausgewählt wurden (Art. 37 Abs. 6 b VO (EG) Nr. 1083/2006), verzichtet.

17. Großprojekte

In der Förderperiode 2007 – 2013 ist im Rahmen des Operationellen Programms keine Förde-rung von Großprojekten vorgesehen.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 124

E) Beschreibung der Programmdurchführung

1. Verwaltungs- und Kontrollvorschriften

Es ist vorgesehen, für das Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-gung Bayern 2007 – 2013 im Grundsatz die Verwaltungs- und Kontrollstrukturen zu überneh-men und fortzuführen, die im Laufe der Programmperiode 2000 bis 2006 aufgebaut und forma-lisiert wurden. Diese Strukturen haben sich bewährt und wurden von der EU-Kommission mit Schreiben vom 05.01.2004 anerkannt. Diese Strukturen gewährleisten auch die nach Art. 59 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1083/2006 geforderte Sicherstellung der funktionellen Unabhängigkeit der Prüfbehörde gegenüber der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde. Eine detail-lierte Darstellung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gem. Art. 71 VO (EG) Nr. 1083/2006 sowie der Prüfstrategie gem. Art. 62 Abs. 1 c VO (EG) Nr. 1083/2006 erfolgt im Rahmen der demzufolge noch vorzulegenden Dokumente.

1.1 Verwaltungsbehörde

Die für das Operationelle Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-gung Bayern“ 2007 – 2013 zuständige Verwaltungsbehörde i. S. von Art. 37 Abs. 1 (g) i in Ver-bindung mit Art. 59 Abs. 1 a VO (EG) Nr. 1083/2006 ist das

Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie; Referat III/1

Sie trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Programms. Die zentra-len Aufgaben der Verwaltungsbehörde sind in Art. 60 VO (EG) Nr. 1083/2006 zusammenge-fasst. Die Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung, dass das Operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird. Dazu zählen u.a. die Erstellung von Jahresberichten und dem Schlussbericht, die Sicher-stellung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen, Beratung und Information des Begleit-ausschusses, Bewertung des Operationellen Programms, elektronische Aufzeichnung und Er-fassung von jedem durchgeführten Projekt. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, werden die zwischengeschalteten Stellen fortlaufend mit den förderrelevanten Informationen versorgt. Für die Mitarbeiter der Bewilligungsstellen wurde ein zentraler Dokumentenserver ein-gerichtet, auf dem Verordnungen, Rundschreiben, Veröffentlichungen und andere Dokumente eingestellt werden. Andererseits sammelt die Verwaltungsbehörde bei den zwischengeschalte-ten Stellen all die Informationen und Beiträge ein, die zum Beispiel für die Erstellung der Jah-resberichte erforderlich ist.

Die Informationen zu Inhalten und zur Verwaltung des Operationellen Programms sowie deren erforderliche Aktualisierungen werden auf der Web-Site www.stmwivt.bayern.de/EFRE einge-stellt.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 125

Von der Verwaltungsbehörde ist vorgesehen, drei zwischengeschaltete Stellen (gem. Art. 59 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1083/2006) einzurichten: Jeweils eine zwischengeschaltete Stelle soll für:

− das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

− die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern

− das Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

eingerichtet werden. Die zwischengeschalteten Stellen sollen Teilaufgaben der Verwaltungsbe-hörde für den Bereich des jeweiligen Ressorts übernehmen. Entsprechende Vereinbarungen dazu sind vorgesehen. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Bayerischen Staatsmi-nisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Ref. III/1.

1.2 Bescheinigungsbehörde

Die für das Operationelle Programm i. S. von Art. 37 Abs. 1 (g) i in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 b VO (EG) Nr. 1083/2006 zuständige Bescheinigungsbehörde, die die Ausgabenerklärungen und die Zahlungsanträge an die EU-Kommission bescheinigt, ist die

Bescheinigungsbehörde im

Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Bescheinigungsbehörde, die bereits für das Ziel-2-Programm Bayern 2000 – 2006 neu ein-gerichtet wurde, ist organisatorisch dem Haushaltsreferat im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zugeordnet. Die wesentlichen Aufgaben der Bescheinigungsbehörde sind in Art. 61 VO (EG) Nr. 1083/2006 verankert. Die Bescheinigungs-behörde ist in ihrer Funktion unabhängig von der Verwaltungsbehörde, den zwischengeschalte-ten Stellen und der Prüfbehörde.

Die Bescheinigungsbehörde nimmt auch die Zahlungen, die von der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten geleistet werden, entgegen (Art. 37 Abs. 1 (g) iii) in Verbindung mit Art. 76 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1083/2006). Über das Wirtschaftsministerium erfolgt ggf. die Weiterleitung der EFRE-Mittel an die beteiligten Ministerien, die in den jeweiligen Geschäftsbereichen für die Auszahlung zuständig und verantwortlich sind. Die Umsetzung und Verwaltung der EFRE-Mittel erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts unter Beachtung der diesbezüglichen Ge-meinschaftsvorschriften. In Abhängigkeit von der jeweiligen Maßnahme werden die Gemein-schaftsmittel unmittelbar von der Bescheinigungsbehörde an den Begünstigten weitergeleitet oder über die zwischengeschalteten Stellen ausbezahlt. Die dafür erforderlichen Leitfäden wer-den von der Bescheinigungsbehörde erarbeitet und den beteiligten Ministerien zur Verfügung gestellt.

Grundlage für sämtliche an die EU-Kommission übermittelten Zahlungsanträge wird die zentrale EU-Förderdatenbank, die in der noch aktuellen Version bereits im laufenden Ziel-2-Programm

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 126

Bayern 2000 - 2006 für den EFRE-Bereich eingesetzt wird. In dieser Datenbank wird auch Buch geführt über die wieder einzuziehenden Beträge.

1.3 Prüfbehörde

Die für das Operationelle Programm i. S. von Art. 37 Abs. 1 (g) i in Verbindung mit Artikel 59 Abs. 1 c VO (EG) Nr. 1083/2006 zuständige Prüfbehörde, die mit der Prüfung des effektiven Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsystems betraut ist, ist die

Prüfbehörde im

Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Diese Stelle ist eine unabhängige Prüfbehörde, die organisatorisch in der Abteilung Zentrale Aufgaben angesiedelt ist. Die Prüfbehörde ist von der Verwaltungsbehörde bzw. vom Bewilli-gungsverfahren sowie von der Bescheinigungsbehörde und den zwischengeschalteten Stellen funktional unabhängig.

Die Prüfbehörde erfüllt die in Art. 62 VO (EG) Nr. 1083/2006 angeführten Aufgaben gem. Abs. 1 (a) und 1 (b), indem sie die Stichprobenprüfungen und Systemprüfungen gem. VO (EG) Nr. 1828/2006 durchführt. Es ist vorgesehen, dass die unabhängigen Prüfbehörden der am Pro-gramm beteiligten Ministerien für ihren Geschäftsbereich - wie in der Förderperiode 2000 bis 2006 - die Aufgaben gem. Art. 62 Abs. 1 (a) und (b) VO (EG) Nr. 1083/2006 wahrnehmen. Dies wird von der Prüfbehörde koordiniert und überwacht. Die Prüfstrategie gem. Art. 62 Abs. 1 c VO (EG) Nr. 1083/2006 wird von der Prüfbehörde erarbeitet und wie in der Verordnung vorgese-hen, spätestens 9 Monate nach Genehmigung des Operationellen Programms der Europäi-schen Kommission vorgelegt werden. Des Weiteren werden die jährlichen Kontrollberichte gem. Art. 62 Abs. 1 d VO (EG) Nr. 1083/2006 verfasst. Zudem erstellt sie den abschließenden Kon-trollbericht gem. Art. 62 Abs. 1 e VO (EG) Nr. 1083/2006. Die Prüfbehörde erstellt auch gem. Art. 71 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1083/2006 die Stellungnahme zu den Verwaltungs- und Kontrollsys-temen.

1.4 Auszahlungen an Begünstige

Im Rahmen des Operationellen Programms i. S. von Art. 37 Abs. 1 (g) iii in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 (c) VO (EG) Nr. 1083/2006 werden folgende Stellen Auszahlungen an Begünstigte gem. Art. 2 Nr. 4 VO (EG) Nr. 1083/2006 vornehmen:

− Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

− Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

− Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 127

− Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

− den vier oben genannten Staatsministerien nachgeordnete Behörden/Stellen insbesondere die Bezirksregierungen von Oberbayern, Niederbayern, der Oberpfalz, Oberfranken, Mittel-franken, Unterfranken und Schwaben.

1.5 Darstellung des Mittelflusses

Der Fluss der EFRE-Mittel im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

Überblick Mittelfluss

Antrag Bescheinigungsbehörde (im StMWIVT) an Europäische Kommis-sion

⇓ Zahlung Europäische Kommission an Bundesregierung bzw.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

⇓ Zahlung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an

Bayerische Staatsoberkasse - Vereinnahmung erfolgt zunächst auf ei-nem Verwahrkonto

⇓ Vereinnahmung durch Bescheinigungsbehörde (im StMWIVT) zu

Gunsten des EU-Einnahmetitels

⇓ anteilige Weiterleitung durch Bescheinigungsbehörde (im StMWIVT)

an die beteiligten Ministerien

⇓ Zahlungen

a) bei Bewilligung in einem Ministerium:

durch das zuständige Fachreferat über die dortige Haushaltsabtei-lung (gleichzeitig Aufnahme in die Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) beim Haushaltsreferat);

b) bei Bewilligung durch nachgeordnete Behörden/Stellen: Anforderung der Mittel durch die Behörden/Stellen beim zuständigen Fachministerium (Fachreferat), Übertragung der Bewirtschaftungs-befugnis durch das jeweilige Fachministerium (gleichzeitig Aufnah-me in die Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) und Auszahlung durch die zuständigen Behörden/Stellen.

Die dargestellten Zahlungswege gelten analog für wiedereinzuziehende Beträge.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 128

2. Begleitung und Bewertung des Programms

2.1 Begleitung

Die Begleitungs- und Bewertungssysteme sind wie folgt aufgebaut: Das Programm wird gem. Art. 63 VO (EG) Nr. 1083/2006 durch den Begleitausschuss für das Operationelle Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 begleitet. Der Begleitausschuss wird gem. Art. 63 VO (EG) Nr. 1083/2006 binnen 3 Monaten nach der Ent-scheidung über das Operationelle Programm eingerichtet. Es ist beabsichtigt, hier auf dem be-stehenden Begleitausschuss für das Ziel-2-Programm Bayern 2000 bis 2006 aufzusetzen und Änderungen, soweit erforderlich, vorzunehmen. Die dadurch erreichte Kontinuität wird sich posi-tiv auf die Arbeit des Begleitausschusses auswirken. Außerdem wird dieses Modell den Vorteil haben, dass in den Jahren 2007 bis 2009 im Prinzip ein Begleitausschuss beide Programme begleiten kann. Für die Zwecke der Begleitung und Bewertung wird für die Maßnahmen des Programms ein System materieller und finanzieller Indikatoren erstellt, um über den Programm-fortschritt und die Effekte der Maßnahmen fortlaufend berichten und erste Bewertungen vor-nehmen zu können. Dieses System ist Gegenstand einer ausführlichen Beschreibung im Kapi-tel Bewertung.

2.2 Bewertung

Die Evaluierung des Operationellen Programms im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 erfolgt basierend auf der Ex-ante-Bewertung sowie durch fortlaufende Bewertungen gem. Art. 48 VO (EG) Nr. 1083/2006. Des Weiteren wird ein jährli-cher Durchführungsbericht gem. Art. 67 VO (EG) Nr. 1083/2006 erstellt auf dessen Basis die Europäische Kommission und die Verwaltungsbehörde den Stand der Durchführungen prüfen (Art. 68 VO (EG) Nr. 1083/2006). Es ist vorgesehen, an der bewährten Praxis aus der Förder-periode 2000 - 2006 festzuhalten und eine kontinuierliche Bewertung des Operationellen Pro-gramms durch einen externen Evaluator vorzusehen. Die Ergebnisse des externen Evaluators, die sich sowohl auf die aktuelle sozioökonomische Lage als auch auf die Bewertung der umge-setzten Maßnahmengruppen erstrecken werden, fließen dabei jährlich in den Durchführungsbe-richt ein. Dabei wird der externe Evaluator nicht nur auf die finanzielle Umsetzung Bezug neh-men, sondern vielmehr auch die Ergebnisse in Bezug auf das Indikatorensystem auswerten. Diese Evaluation wird bereits für den zu erstellenden Durchführungsbericht 2007 vorgesehen. Zur Halbzeit des Operationellen Programms im Jahr 2010 ist vorgesehen, einen umfassende-ren Zwischenbericht durchzuführen, um auf dieser Basis die Ausrichtung des gesamten Pro-gramms zu überprüfen. Zudem wird eine Ex-post-Bewertung, die gem. Art. 49 VO (EG) Nr. 1083/2006 in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltungsbehörde und der Europäischen Kommission erstellt wird, durchgeführt. Der erforderliche Schlussbericht gem. Art. 67 VO (EG) Nr. 1083/2006 wird durch die Verwaltungsbehörde erstellt.

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Operationelles Programm des EFRE im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007-2013

Stand: 16.06.2011 Seite 129

Grundlage der Bewertungen stellt das unten beschriebene Begleitsystem materieller und finan-zieller Indikatoren für die Begleitung und Bewertung der Intervention dar. Die dafür erforderli-chen Daten (z.B. geschaffene Arbeitsplätze, Flächendaten, geförderte KMU, geförderte F&E-Projekte etc.) werden elektronisch erfasst und ausgewertet werden. Die Evaluierungen selbst gehen über die Begleitung hinaus und haben auch die Erfassung der Wirkungen, die Analyse der Förderungen, qualitative Untersuchungen und Empfehlungen zur Fortschreibung und Opti-mierung des Programms zum Gegenstand. Die Daten aus den Begleitsystemen werden der noch zu beauftragenden Institution unter anderem über die Verwaltungsbehörde, die die Evalu-ierungen auch betreut, zur Verfügung gestellt. Weitere Daten, die nicht im Begleitsystem erfasst sind, können durch vertiefende repräsentative Erhebungen oder durch Fallstudien im Zusam-menhang mit der Evaluierung erhoben werden. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden dem Begleitausschuss und der Europäischen Kommission nach Maßgabe des Art. 40 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1083/2006 zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Erstellung des Operationellen Programms wurden Indikatoren für die Beglei-tung und Bewertung sowie zur Quantifizierung der Ziele des Programmdokuments erarbeitet. Die Indikatoren wurden vom Gutachter und der Verwaltungsbehörde in enger Abstimmung er-stellt. Die Indikatoren für die Begleitung und Bewertung sollen in erster Linie die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren und dabei als Grundlage für die Evaluation dienen. Bei der Aus-wahl und Festlegung der Indikatoren wurde insbesondere auf die Erfahrungen aus dem Ziel-2-Programm Bayern 2000 – 2006 zurückgegriffen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Quantifizierbarkeit der Indikatoren gelegt. Im Gegensatz zur Programmperiode 2000 bis 2006 soll das Indikatorenset möglichst handhabbar und aussagekräftig sein. Praktische Überlegun-gen in punkto Erhebbarkeit und Quantifizierbarkeit waren hier mit maßgeblich.

Die Erhebung der Indikatoren und die Erfassung in der Datenbank erfolgt durch die jeweilige Bewilligungsstelle. Die erste Indikatorenauswertung erfolgt durch die Verwaltungsbehörde ins-besondere im Rahmen der Berichterstattung an den Begleitausschuss. Hier findet auch die jährliche Auswertung und Bewertung statt. Die Gesamtheit der oben genannten Indikatoren (das Indikatorenset) wird es der Verwaltungsbehörde, den Programmbeteiligten und dem Be-gleitausschuss ermöglichen, das Programm kontinuierlich zu begleiten, den Stand der Umset-zung zu beurteilen und Änderungserfordernisse rechtzeitig zu erkennen. Das Indikatorenset wurde auch bereits in Hinblick auf die Schlussbewertung des Programms entwickelt.

2.3 Sonderzuweisung

Der Freistaat Bayern erhält gem. Anhang II Ziffer 25 VO (EG) Nr. 1083/2006 im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ einen zusätzlichen Betrag von 84,3 Mio. Euro aus dem EFRE für die Regionen, die an den ehemaligen Außengrenzen der Europäischen Union liegen. Für diese Sonderzuweisung wird im Operationellen Programm eine eigene Prioritäts-achse eingerichtet, um den Erfordernissen einer angemessenen Begleitung und Bewertung

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dieser Mittel nachkommen zu können. Durch die Prioritätsachse wird gewährleistet, dass in den Jahresberichten und dem Schlussbericht die Projekte gesondert dargestellt werden können. Damit ist auch eine separate Erfassung in der Datenbank (vgl. Kapitel E.2.4) möglich.

2.4 Computer gestützter Datenaustausch

Um den Erfordernissen der Art. 60 c und Art. 66 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1083/2006 gerecht zu wer-den und einen entsprechenden computergestützten Datenaustausch mit der EU-Kommission durchführen zu können, wird die Datenbank FIPS-EU in modifizierter Form fortgeführt. Dieses System wurde vormals in Nordrhein-Westfalen entwickelt und in der laufenden Programmperio-de (2000 bis 2006) im Rahmen des Ziel-2-Programms (EFRE) in Bayern und auch in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Dieses System wurde, soweit dies erforderlich war, auf die bayerischen Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt. FIPS-EU wurde im Frühjahr 2004 im Bereich der EFRE-Förderung eingeführt und noch im Frühjahr 2004 wurden sämtliche Bewilligungsstel-len (ca. 230 Anwender) an FIPS-EU angeschlossen. In FIPS-EU werden Projekt bezogene Da-ten erfasst, die unter anderem für die Erstellung der Jahresberichte erforderlich sind. Die Da-tenbank läuft sehr stabil und ohne nennenswerte technische Probleme. Das System wird aller-dings entsprechend der Vorgaben der aktuellen Verordnungen angepasst und noch weiterent-wickelt. Die Datenbank wird auf die Erfordernisse der neuen Förderperiode, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem SFC 2007 System, angepasst.

Zugriff auf FIPS-EU haben neben der Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde, die Prüfbehörde und alle zwischengeschalteten Stellen.

Die Zahlungsanträge, die der Europäischen Kommission übermittelt werden, werden auf der Basis der im System gespeicherten Ausgabenmeldungen erstellt. In FIPS-EU werden aber auch die für die Begleitung und Bewertung erforderlichen Angaben zu den Indikatoren erfasst. Damit können laufend Fortschrittsberichte und die dafür erforderlichen Auswertungen erstellt werden.

2.5 Publizität

Hinsichtlich der Informations- und Publizitätsvorschriften für das Operationelle Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 ergreift die Ver-waltungsbehörde die in Art. 69 VO (EG) Nr. 1083/2006 bestimmten Maßnahmen, um die Allge-meinheit und die Fachöffentlichkeit über die Interventionen, ihre Durchführung und ihre Wirkun-gen zu informieren. Sie weist außerdem alle zwischengeschalteten Stellen, die mit der Verwal-tung des Programms beauftragt sind, und die Endbegünstigten auf ihre Pflichten hinsichtlich der Information über die Intervention der Gemeinschaft hin. Sie greift dabei zum einen auf bewährte Formen der Öffentlichkeitsarbeit, wie Broschüren, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen usw. zurück, die auch bereits in der Förderperiode 2000 - 2006 angewendet

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wurden und werden. Dabei werden in der Programmperiode 2007 - 2013 verstärkt auch neue Medien, vor allem das Internet, genutzt, um eine breite und aktuelle Informationswirkung entfal-ten zu können. Auf der Web-Site http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/ wird über das Operatio-nelle Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 und andere Aktivitäten der EU informiert.

Die Pflichten für die geförderten Unternehmen und Einrichtungen, hinsichtlich der Information und Publizität ergeben sich aus der VO (EG) Nr. 1828/2006 der Europäischen Kommission, in der unter anderem festgelegt ist, dass der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Bescheids auf die EFRE-Förderung hinzuweisen ist.

Gemäß Art. 69 VO (EG) Nr. 1083/2006 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 werden in Bayern für die Interventionen der Strukturfonds folgende Aktionen zur Wahrung von Information und Publizität durchgeführt:

• Die im Begleitausschuss vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartner sowie sonstigen Institu-tionen werden im Rahmen der Begleitausschusstätigkeit über Fördermöglichkeiten und Programmverlauf unterrichtet. Es ist beabsichtigt, dass sie als „Multiplikatoren“ wirken und der jeweils durch sie vertretenen Gruppe weitere Informationen zukommen lassen und als Ansprechpartner für Fragen und Vorschläge dienen.

• Die beteiligten Ministerien berichten in ihren Pressemitteilungen über den Fortgang und die Ergebnisse der EFRE-Förderung.

• Bei allen geeigneten Berichten und Informationsschriften der beteiligten Ministerien wird die EFRE- Förderung in die Berichterstattung mit einbezogen.

• Eine Broschüre zum Operationellen Programm im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007 – 2013 wird aufgelegt.

• Im Internet wird über die EFRE-Website neben einem Überblick über die Strukturfondsakti-vitäten in Bayern über das Programm mit dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bayern“ 2007 – 2013 zeitnah und umfassend informiert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/). Die wichtigsten Dokumente des Programms stehen zum Download zur Verfügung.

• Die Projektträger werden in den Zuwendungsbescheiden über die Herkunft der Mittel aus-drücklich informiert. Darüber hinaus werden die Zuwendungsempfänger in den Zuwen-dungsbescheiden auf die Informations- und Publizitätsbestimmungen (z.B. Hinweistafeln an den Baustellen, bleibende Erinnerungstafeln bei größeren Projekten) hingewiesen und zu deren Beachtung verpflichtet.

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Stand: 16.06.2011 Seite 132

Gemäß VO (EG) Nr. 1828/2006 werden die von Bayern vorgesehenen Informations- und Publi-zitätsmaßnahmen im Rahmen des zu erstellenden Kommunikationsplans genauer beschrieben und die im Einzelnen vorgesehenen Aktionen spezifiziert.