B&B Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen...
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B&BBollenberger & Bollenberger
Beratungsgruppe
Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen
SteuerberatungWirtschaftsprüfung
Unternehmensberatung
B&B Klienten profitierenvom bereichsübergreifendenBeratungsportfolio
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Consulting & Full Serviceunter einem Dach
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Das Fördermanagement
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Das Fördermanagement
Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche: Stärkt die Ertrags- und Finanzlage Sichert das Unternehmen Motiviert zu einer höheren Qualifikation Steigert die Wettbewerbsfähigkeit
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Förderungen durch:
Zinsenzuschüsse
Direktdarlehen
Kostenzuschüsse (Schulungen, etc.)
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Folgende Projekte können z.B. gefördert werden:
Unternehmensgründung
Forschung und Entwicklung
Internationalisierung (Joint Venture)
Umweltmaßnahmen
Stabilisierung
Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)
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Folgende Projekte können z.B. gefördert werden:
Unternehmensgründung
Forschung und Entwicklung
Internationalisierung (Joint Venture)
Umweltmaßnahmen
Stabilisierung
Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)
Beratungsleistung
Markterschließung
Ausbildungsmaßnahmen
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Übersicht
Eingliederungsbeihilfe - COME BACK Förderung der Lehrausbildung Förderung zusätzlicher Lehrstellen Job konkret – Implacementstiftungen Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit Jobs 4 You(th) Arbeitsplatznahe Qualifizierung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Qualifizierungsberatung für Betriebe Flexibilitätsberatung
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Eingliederungsbeihilfe – Come Back
Förderbar sind: Arbeitslose/-suchende > 50 Jahre Mann, 45 Jahre Frau 6 Monate < 25 12 Monate > 25 WiedereinsteigerInnen Von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht
Förderung: Lohnkostenzuschuss in der Höhe von max. 67% der
Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) für die Dauer von max. einem Jahr.
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Förderung der Lehrausbildung
Ziele: Erleichterung der Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind TeilnehmerInnen an einer integrativen
Berufsausbildung, Erwachsenen (über 19jährigen), deren
Beschäftigungsproblem auf Grund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann und
Lehrlinge, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung).
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Förderung der Lehrausbildung
Förderung: zB. € 151,-- monatlich bzw. 50% der Kosten bei der zwischenbetrieblichen
Zusatzausbildung
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…mit Lehrbeginn zwischen 30.6.2007 und 27.6.2008
Fördervoraussetzung:
Eine Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2006. Weiters muss die Gesamtzahl 4 Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2006.
Förderung zusätzlicher Lehrstellen
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Förderhöhe: 1. Lehrjahr € 400,-- 2. Lehrjahr € 200,-- 3. Lehrjahr € 100,--
Förderung zusätzlicher Lehrstellen
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Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit
Ausgangslage und Ziel: Aktueller Personalengpass, Aufträge und kein Personal,
Krankenstände und keine Vertretung, etc. Integration von Langzeitarbeitslosen bzw. von
Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen und WiedereinsteigerInnen.
Förderung: Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung des AMS NÖ zu
kalkulierbaren Stundensätzen. Keine anfallenden Kosten bei Übernahme oder während der Stehzeit.
Kontaktnahme mit der AMS- Geschäftsstelle. Für ältere Arbeitsuchende bietet das AMS die AK-Überlassung
„Initiative 50“ an.
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Jobs4You(th) – start up
Ausgangslage und Ziel: Integration von langzeitarbeitslosen und von
Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren durch Überlassung an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 12 Monaten.
Förderung: Beschäftigung beim Verein „Jugend und Arbeit“, Projekt: start
up. Der Betrieb übernimmt 2/3 der Lohn- und Lohnnebenkosten
plus eventuell anfallende Fahrtkosten. Den Rest tragen das AMS NÖ und das Land NÖ.
Jedem/Jeder Jugendlichen steht ein Qualifizierungsbudget von € 1.000,-- zur Verfügung, um dadurch die erkannten Qualifizierungsmängel zu beseitigen. SozialarbeiterInnen begleiten bei Bedarf die Jugendlichen.
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Implacementstiftung
Unternehmen wählen Arbeitsuchende („Second Best“) aus und bilden diese intern und/oder extern gezielt auf die konkreten Arbeitsplatzerfordernisse aus.
Voraussetzungen: ArbeitnehmerInnen: Anspruch auf Arbeitslosengeld,
Wohnsitz in NÖ, Interesse an der angebotenen Stelle sowie Bereitschaft zur Qualifizierung.
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Implacementstiftung
AMS- Basisfinanzierung: Stiftungsarbeitslosengeld für gesamte Ausbildungsdauer.
Weitere Finanzierung: Ausbildungskosten (max. € 5.730,--/ TN.): 50% durch
ArbeitgeberInnen, 50% durch öffentliche FördergeberInnen, davon 43% Land NÖ, 25% AMS NÖ, 16% WK NÖ, 16% AK NÖ.
„Taschengeld“: Von den Betrieben sind Stipendien zu leisten (min. 40 Euro/ Monat, bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze).
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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF Ziel 2)
Förderung und Beratung: Teilnahme an arbeitsmarktorientierten
Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 16 Einheiten.
Förderbarer Personenkreis: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre unbeschadet des Ausbildungsniveaus, Frauen unter 45 Jahre, sofern ihre Ausbildung den Abschluss einer mittleren Schule nicht übersteigt; WiedereinsteigerInnen unbeschadet ihres Ausbildungsniveaus.
Förderhöhe: Zwei Drittel der Kursgebühren, im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der Kursgebühren.
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Zeitlicher Ablauf eines Förderprojekts:
AntragstellungAntragstellung ZusageZusage AuszahlungAuszahlung
ProjektendeProjektendeProjektanfangProjektanfang
Beurteilungsphase
Projektumsetzung (Schulungen)
Abrechnungsphase
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Fördermanagement
Das B&B Beraterteam unterstützt SIE
vom Unternehmensgründer bis zum Forscher
bei der kompletten Abwicklung der Förderung
von der Suche bis zur Abrechnung Ihrer individuellen Förderung
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Geförderte Beratungen
Schwerpunktberatung zu Planrechnungen, Businessplan,
Marketingplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsplanung, Controlling,…
Unternehmensstartprogramm In den ersten 3 Jahren nach Gründung
Unternehmenskonzept nach Gründung (Finanzierung, Businessplan, Strategie, Spezialthemen)
20 Beratungsstunden
50% Förderung
Ihr Investment: 800€
20 Beratungsstunden
75% Förderung
Ihr Investment: 400€
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Geförderte Beratungen
Unternehmerbegleitung Im ersten Jahr der Gründung
fachliches Coaching: Hilfestellung bei der im Startprogramm entwickelten Maßnahmen
Einsteigerberatung Gratis vor jeder Beratung
Strukturierung des Beratungsprojekts | Festlegung der Inhalte, Zeit und Kosten
60 Beratungsstunden
75% Förderung
Ihr Investment: 1200€
4 Beratungsstunden
100% Förderung
Ihr Investment: 0€
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Freibetrag für investierte Gewinne
Voraussetzungen:
Natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, AR, SV, GF-Ges., Sonderklasse
Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG
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Freibetrag für investierte Gewinne
Wie hoch ist der Freibetrag? Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in
„begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde
Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und
bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers
jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten
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Begünstigte
Anschaffungen
Nicht begünstigte
Anschaffungen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung Gebäude, Mieterinvestition
Maschinen geringwertige
Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400 kosten
EDV-Anlagen Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Kraftfahrzeuge (Fiskal
LKW)PKWs
Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst)
Immaterielle Wirtschaftsgüter
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Achtung: Nachversteuerung!
4 Jahre Behaltefrist Bei Übertragung des Betriebes geht
Nachversteuerungsverpflichtung auf Erwerber über
Bei Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist zu Nachversteuerung
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Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung
• Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau
max. € 100.000,-- pro Jahr
Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres
(inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn)
• + „betriebsnotwendige“ Einlagen• - Entnahmen• = geförderter Kapitalaufbau
(Missbrauchschutzregel für 2003)
Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne
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Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung
• Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt.
• Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden.
• Sonderregelung in Verlustjahren FINANZPLANUNG
Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne
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„Abfertigung“ für UnternehmerSELBSTSTÄNDIGENVORSORGE
Ab 1.1.2008 1,53%
verpflichtend: für freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende
Optionsmodell: Bauern, freie Berufe
Frist 31.12.2008 bzw. 12 Monate
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Steuerliche Rahmenbedingungen
Beiträge voll abzugsfähig
Veranlagung in Vorsorgekasse steuerfrei
Auszahlung 6% Steuer
Übertragung in Pensionskassa frei
Ein Klick,
der sich lohnt …
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