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Bebauungsplan „Im hintersten Viertel“ 1. Änderung und Ergänzung gem. § 13a Abs. 4 BauGB Ortsgemeinde Schwedelbach Aufgestellt: LF PLAN Im Heidefeld 3 67688 Rodenbach Tel: 06374 / 9299019 mail: [email protected] www.lf-plan.de Stand: Dezember 2017 Auftraggeber: Ortsgemeinde Schwedelbach Verbandsgemeinde Weilerbach Rummelstraße 15 67685 Weilerbach Fachbeitrag Naturschutz

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Bebauungsplan „Im hintersten Viertel“

1. Änderung und Ergänzung gem. § 13a Abs. 4 BauGB Ortsgemeinde Schwedelbach

Aufgestellt:

LF ∇ PLAN

Im Heidefeld 3 67688 Rodenbach Tel: 06374 / 9299019 mail: [email protected] www.lf-plan.de

Stand: Dezember 2017

Auftraggeber:

Ortsgemeinde Schwedelbach Verbandsgemeinde Weilerbach Rummelstraße 15 67685 Weilerbach

Fachbeitrag Naturschutz

B-Plan „Im hintersten Viertel“ 1.Änderung und Ergänzung gem. § 13a Abs. 4 BauGB

Fachbeitrag Naturschutz

LF-PLAN, Rodenbach, Dez. 2017

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG ................................................................................................................. 1

2 BESCHREIBUNG DES PROJEKTES ............................................................................ 1

2.1 Angaben über den Standort ................................................................................ 1

2.2 Darstellung des Bestandes im Planungsraum ..................................................... 2

3 AUSGEWIESENE SCHUTZGEBIETE UND SONSTIGE NATURSCHUTZFACHLICH RELEVANTE FLÄCHEN ................................................................................................ 3

3.1 Schutzgebiete .................................................................................................... 3

3.2 Planung vernetzter Biotopsysteme ...................................................................... 3

3.3 Bebauungsplan „Im hintersten Viertel“ (2007) ..................................................... 3

4 SCHUTZGUTBEZOGENE BESTANDSERFASSUNG UND PROGNOSE ÜBER DIE ERWARTENDEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN ................................................................ 4

4.1 Boden/Geologie ................................................................................................. 4

4.2 Wasser ............................................................................................................... 4

4.3 Klima und Luft ..................................................................................................... 5

4.4 Fauna, Flora und biologische Vielfalt ................................................................... 5

4.5 Landschaftsbild und Erholung ............................................................................. 6

4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................... 6

4.7 Mensch ............................................................................................................... 7

5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE ................................................................... 7

6 GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN ........................................................................ 9

6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ........................................................ 9

6.2 Vorschläge zu umweltrelevanten textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan .10

6.3 Empfehlungen ....................................................................................................11

7 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................11

8 LITERATURVERZEICHNIS ..........................................................................................12

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1 EINLEITUNG

Im Westen der Ortsgemeinde Schwedelbach (Verbandsgemeinde Weilerbach) ist die Auswei-sung einer Mischgebietsfläche zur Etablierung einer Rettungswache des DRK geplant. Hierfür erfolgt eine Änderung des gültigen Bebauungsplans „Im hintersten Viertel“. Der gesamte Gel-tungsbereich des Vorhabens umfasst eine Fläche von etwa 1.260 m², welche als Mischgebiet festgesetzt wird.

Die vorliegende Änderung eines Teiles des rechtsgültigen Bebauungsplans erfolgt gem. § 13a BauGB Abs. 4 im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens. Im beschleunigten Verfahren ent-fällt die Pflicht, eine Umweltprüfung durchführen zu müssen, da es sich lt. § 13a BauGB um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Dennoch sind im Rahmen des Verfah-rens die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange sachgerecht darzustellen.

In dem beschleunigten Verfahren nach § 13a gelten die durch die Aufstellung des Bebauungs-planes (bis zu einer Grundfläche bis 20.000 m² zu erwartenden Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung bereits erfolgt und zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4). Daher entfällt die Anwendung der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG für diese Bebau-ungspläne der Innenentwicklung und somit auch die Kompensationsverpflichtung für Eingriffe; das Vermeidungsgebot ist hingegen zu berücksichtigen.

Die naturschutzrechtlichen Belange bleiben jedoch Bestandteil der Abwägung (§ 1 Abs. 4 Nr. 7 BauGB) und sind im Rahmen des Verfahrens sachgerecht darzustellen.

Vorliegender Bericht beschreibt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die relevanten Schutzgüter von Natur und Landschaft und dient als Abwägungsgrundlage für das weitere Ver-fahren.

2 BESCHREIBUNG DES PROJEKTES

2.1 Angaben über den Standort

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Schwedelbach auf der Parzel-le 2854 sowie auf einen Teilbereich der Parzelle 2853/1 (Gemarkung Schwedelbach). Das Gebiet wird durch eine Straßenanbindung mit der Hauptstraße im Norden und durch die Stra-ße „Am Kiefernkopf“ im Süden am Verkehrsnetz verbunden.

Aufgrund der Ortsrandlage wird das Plangebebiet durch die im Osten und Südosten vorhan-dene Bebauung (mehrgeschossiges Wohnhaus, Gewerbegebäude und Bauhofgebäude) so-wie die L 369 deutlich anthropogen überprägt.

Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes zeichnet sich durch Gehölzbestände in Form einer Streuobstwiese, Waldflächen westlich der L 369 sowie eines Feuchtbiotop (Regenrückhalte-becken) mit Weidengebüschen und einzelnen Eschenbäumen im Norden aus. Die östlichen Bö-schungsflächen der L 369 sind mit einzelnen jungen Linden-bäumen bestanden. Der Land-schaftsraum im Westen und Norden wird durch Acker- und Grünflächen bestimmt.

Abb. 1: Standort des Plangebietes (Quelle: LANIS, unmaßstäblich) (Plangebiet gelb umrandet)

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Abb. 2: Darstellung des Vorhabens der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im hintersten Viertel“ (Quelle: Entwurf U2 Architekten / November 2017)

2.2 Darstellung des Bestandes im Planungsraum

Ruderale Kräuter- und Gräserflur

Der Großteil des untersuchten Areals wird von einer flächigen Kräuter- und Grasflur aus Ruderalarten eingenommen. Dominiert wird die Vegetation von der Kanadischen Goldrute. Weitere häufig vorkommende Ar-ten stellen Rainfarn und Wiesenlabkraut dar; vereinzelt sind noch Vorkommen von Kö-nigskerze und Beifuß zu verzeichnen.

Die Fläche stellt eindeutig eine Brachfläche der Siedlungen dar; Mauerreste und Steine sowie Betonpfosten eines Zaunes zeugen von der alten Nutzung. Die Randstrukturen werden von Gräser- und Kräuterfluren gebil-det.

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Gehölzstrukturen

Entlang der nördlichen Parzellengrenze er-streckt sich eine Strauchhecke aus Flieder und Aufwuchs von Eiche und Spitzahorn. Im Süden ist ein flächiges aber lichtes Gebüsch aus Weide, Ginster und den Aufwuchs von Spitzahorn anzutreffen.

Eine weitere Gehölzstruktur wird von einem flächigen Brombeergebüsch im Osten gebil-det.

Vereinzelt sind junge Birken im Gelände vorhanden.

Steinmauer

Im Norden der Parzelle wurde eine ca. 1,0 m hohe Steinmauer errichtet. Der Mauer vorge-lagert verläuft eine flache Mulde, die von ei-ner Kräuterflur frischer Standorte bewachsen ist. Punktuell ist die Mauer von Gehölzauf-wuchs (u.a. Spitzahorn) über-wachsen. Auch die Oberkante der Mauer ist stark mit Flieder bewachsen.

Bereichsweise waren Bohrlöcher an der Mauer anzutreffen, die eine Nutzung als Larvalhabitat für Insekten andeuten.

3 AUSGEWIESENE SCHUTZGEBIETE UND SONSTIGE NATUR-SCHUTZFACHLICH RELEVANTE FLÄCHEN

3.1 Schutzgebiete 1

Schutzgebiete nach EU-, Bundes- oder Landesrecht sowie Flächen, welche nach § 30 BNatSchG bzw. § 15 LNatSchG geschützt sind, werden von der Planung nicht berührt.

3.2 Planung vernetzter Biotopsysteme

Die „Planung vernetzter Biotopsysteme“ des damaligen LUWG Rheinland-Pfalz von 1997 für den Landkreis Kaiserslautern sieht für das Vorhabengebiet keine Maßnahmen vor.

3.3 Bebauungsplan „Im hintersten Viertel“ (2007)

Gemäß den Angaben aus dem aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan erfolgt durch die Umset-zung der vorliegenden Planung eine Beanspruchung einer ausgewiesenen Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Auf der Fläche war

1 http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php

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die Umwandlung zu einer extensiv genutzten Wiese und die Anpflanzung von Bäumen und Strauchbeständen vorgesehen.

4 SCHUTZGUTBEZOGENE BESTANDSERFASSUNG UND PROG-NOSE ÜBER DIE ERWARTENDEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN

Die Bestandssituation ist in dem beigefügten Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan (Plan 1) graphisch dargestellt.

4.1 Boden/Geologie 2

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit bereits baulich genutzt und ist bereits anthropo-gen beeinflusst.

Als Bodenart wird für das Plangebiet anlehmiger Sand angegeben.

Durch die Ausweisung eines Mischgebietes auf einem Teilbereich der Parzelle 2853/1 sowie auf der Parzelle 2854 werden eine Brachfläche der Siedlungen, Gräser- und Kräuterfluren so-wie ein Teilbereich eines asphaltierten Weges beansprucht.

Der Bebauungsplan sieht eine Grundflächenzahl von 0,6 vor, wobei eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis zu 0,8 zulässig ist.

Da das Vorhaben auch bereits asphaltierte Bereiche (ca. 215 m²) mit einbezieht, sind diese bei der Bilanzierung der Neuversiegelung abzuziehen.

Altablagerungen/Altlasten/Altstandorte

Altablagerungen sind im Gebiet nicht bekannt.

Radon

Das Plangebiet liegt innerhalb eines Bereichs mit niedrigem bis mäßigem Radonpotenzial (bis 40 kBq/m²). _________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- Versiegelung des Bodens durch die geplante Bebauung in Höhe von ca. 793 m² (1.260 m² x 0,8 – 215 m² = 793 m²)

- Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen u. a. durch Verdichtung, Abtrag, und Flächenverlust

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

4.2 Wasser 3

Die Grundwasserüberdeckung wird als ungünstig klassifiziert. Die Grundwasserneubildung be-trägt ca. 230 mm/a.

Innerhalb der Grenzen des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Nord-westlich des Plangebietes befindet sich ein großflächiges Regenrückhaltebecken mit einem Dauerstau im Westen.

2 http://mapserver.lgb-rlp.de 3 http://www.geoportal-wasser.rlp.de

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Westlich der angrenzenden Zufahrtsstraße verläuft ein Entwässerungsgraben, der in das Re-genrückhaltebecken mündet. ___________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- erhöhter Oberflächenabfluss

- Verringerung von Versickerungsflächen

- projektspezifische Erhöhung der Belastungen des Wasserhaushaltes durch Abwässer usw.

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

4.3 Klima und Luft

Das Regionalklima wird durch die Lage der Ortsgemeinde im Zentrum des Landschaftsraumes „Untere Lauterhöhen“ beeinflusst. In diesem Landschaftsraum herrscht eine mittlere Januar-temperatur von 8-9 °C. Die „Unteren Lauterhöhen“ sind durch eine mittlere Jahresnieder-schlagsmenge von 750 bis 800 mm gekennzeichnet4. __________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- Lärm und Schadstoffemissionen während der Baumaßnahme

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

4.4 Fauna, Flora und biologische Vielfalt

Hinsichtlich der Tierwelt sind im Plangebiet in erster Linie Arten zu erwarten, welche sich an Siedlungsbereiche angepasst haben und relativ unempfindlich gegenüber diversen Störungen und Beeinträchtigungen sind.

Eine faunistische Erhebung war nicht Bestandteil der Untersuchung. Das Vorkommen von Ar-ten wurde durch eine Potenzialabschätzung anhand der vorliegenden Biotoptypen ermittelt.

Somit sind folgende Tiergruppen zu erwarten:

Ruderalfläche: Vögel, Kleinsäuger, Insekten, Spinnentiere, Fledermäuse

Gehölzstrukturen: Vögel, Kleinsäuger, Fledermäuse, Insekten, Spinnentiere

Durch die Planung geht eine im aktuellen rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft mit einer Größe von ca. 850 m² verloren, die daher entsprechend zu ersetzen ist. __________________________________________________________________________

4 LfUG & FÖA (1997): Planung vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis und Stadt Kaiserslautern.

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Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- Verlust von Lebensräumen (Nahrungshabitate, Fortpflanzungsstätten, usw.) durch die Rodung von Gehölzen und die Räumung einer Ruderalfläche

- Gefährdung von an das Baufeld angrenzende Gehölze

- Verdrängung bzw. Tötung von einzelnen Tieren

- Störungen durch die Bauprozesse

- Verlust einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Na-tur und Landschaft

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

Unter Einhaltung der aufgestellten Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beein-trächtigungen anzunehmen. Siehe hierfür unter Kapitel 5 die Prüfung zum Artenschutz.

4.5 Landschaftsbild und Erholung

Das Plangebiet wird deutlich durch die vorhandenen Siedlungsflächen sowie durch die Trasse der L 369 geprägt.

Vielfältige Blickbeziehungen zu den umliegenden Teilräumen sind aufgrund der Gehölzstruktu-ren im Norden und Süden sowie durch die in Dammlage errichtete Trasse der L 369 nicht ge-geben.

Eine Bedeutung für die Erholungsnutzung liegt nicht vor. __________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- keine; bereits durch die deutliche Prägung des Plangebietes durch die Landstraße und die umliegende Bebauung vorbelastet

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

4.6 Kultur- und sonstige Sachgüter

Weder im Plangebiet selbst noch im Umfeld sind archäologische Kulturdenkmäler oder Bau-denkmäler bekannt. Aufgrund der bereits in der Vergangenheit durchgeführten Geländemodel-lierungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass bisher noch nicht bekannte Kleindenkmäler (z.B. Grenzsteine) im Boden verborgen sind, gering. __________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- keine

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

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4.7 Mensch

Das Plangebiet besitzt eine Bedeutung als Bauplatz. Aufgrund des vorhandenen Radonpoten-zials wird ein der Radonsituation angepasstes Bauen empfohlen. Da geologische Störungen im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden können, werden zudem orientierende Radonmes-sungen vorgeschlagen.

__________________________________________________________________________

Beschreibung der möglich auftretenden Beeinträchtigungen

- Bei den bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind in erster Linie Schadstoffemissi-onen und Lärmbelastungen während der Bauarbeiten zu nennen, die zu Beeinträchti-gungen des Schutzgutes Luft sowie der Wohnqualität führen. Diese sind jedoch nur temporär und aufgrund des gewerblichen Charakters der umliegenden bebauten Flä-chen von untergeordneter Bedeutung.

Sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Planung zu erwarten?

ja / nein

5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE

Darstellung der Beeinträchtigungen für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (Prüfung zum Artenschutz)

Im Zusammenhang mit der Zerstörung der vorhandenen Biotope sind insbesondere Auswir-kungen auf das Vorkommen besonders und streng geschützter Arten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13, 14 des BNatSchG in Verbindung mit dem § 44 BNatSchG, welcher sich auf das Töten und erhebliche Stören der vorgenannten Tieren sowie die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezieht (Verbotstatbestände), zu prüfen.

Gemäß Satz 5 des § 44 BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für nach § 15 BNatSchG unvermeidbare Eingriffe sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 (2) Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, für die heimischen europäischen Vogel-arten gem. Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie und für die Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie.

Mithilfe dieser überschlägigen Prüfung wird ermittelt, ob durch die Planung eine Beeinträchti-gung bzw. Störung für die betroffenen Arten gegeben ist. Auf Grundlage der Biotoptypkartie-rung erfolgte eine Einschätzung der Habitatpotenziale der im Gelände vorkommenden Lebens-räume für die betroffenen Arten.

Als Grundlage für die Prüfung wurde eine durch das Büro LF-PLAN (Dezember 2017) durch-geführte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung herangezogen. Die Daten und Ergebnis-se der Potenzialabschätzung wurden für die vorliegende Prüfung verwendet.

Die Ermittlung der für das Planungsgebiet potenziell artenschutzrechtlich- und planungsrele-vanten Arten erfolgte über die Anwendung der Datenbank ARTeFAKT des Landschaftsinfor-mationssystems Rheinland-Pfalz. Diese werden in der folgenden Tabelle 1 aufgelistet.

Für die Prüfung sind einzig die Habitatstrukturen relevant, die für die betroffenen Arten eine unverzichtbare Funktion im Rahmen der Fortpflanzung erfüllen. Jagd- und Nahrungshabitate sind für die Prüfung nicht von Bedeutung und werden für die Beurteilung der Betroffenheit nicht in Betracht gezogen.

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Tabelle 1: Auflistung der potenziell im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten

Artengruppe Artenspektrum5 Mögliche

Auswirkungen Artenschutzrechtliche

Grundlage

Insekten

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Quendel-Ameisenbläuling

Große Mossjungfer

Im Plangebiet nicht anzutreffen

(fehlende Habitate)

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Amphibien / Reptilien

Europ. Sumpfschildkröte

Geburtshelferkröte

Gelbbauchunke

Kamm-Molch

Kreuzkröte

Knoblauchkröte

Moorfrosch

Zauneidechse

Mauereidechse

Schlingnatter

Im Plangebiet nicht anzutreffen

(fehlende Habitate)

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Vögel Alle heimischen

europäischen Arten

Entfallen von Lebensräumen

Pot. Tötung von In-dividuen

Temporäre Störun-gen durch den Bau-

betrieb

VS-Richtlinie

Säugetiere

Alle Fledermausarten keine Arten des Anhang IV

der FFH-Richtlinie

Wildkatze

Luchs

Haselmaus

Im Plangebiet nicht anzutreffen

(fehlende Habitate)

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

5 Vorkommende Arten in der TK 25-Nr. 6511 Landstuhl (www.artefakt.rlp.de)

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Darstellung der artenschutzrechtlichen Konflikte für die betroffenen Tiergruppen

Vögel

Bei den im Gebiet vorkommenden Vogelarten handelt es sich um in der Regel allgemein und häufig vorkommende Arten, bei denen für die lokalen Populationen noch von einem guten Er-haltungszustand im Raum der Verbandsgemeinde Weilerbach ausgegangen werden kann.

Infolge der Nähe zu der L 369 sind hier bereits entsprechende Vorbelastungen gegeben: es kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Bereich der Ortsgemeinde die Fauna sich bereits an die menschliche Präsenz und damit verbundene Störungen gewöhnt hat.

Da die Gehölzstrukturen mögliche Fortpflanzungsstätten darstellen können, kann ein Eintreten des Verbotstatbestandes der Tötung gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Einer anlagen- und baubedingten Tötung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen kann durch eine Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldräumung entgegengewirkt werden.

Somit ist die erforderliche Beseitigung von Gehölzen nur in den Wintermonaten vor Beginn der Brutsaison durchzuführen.

Kann dies nicht gewährleitstet werden, ist vor Beginn der Rodungsarbeiten eine Kontrolle des Plangebietes auf besetzte Niststrukturen durchzuführen.

Insbesondere durch baubedingten Lärm und visuelle Reize kann es zu weiteren Störungen von Brutvögeln im Umfeld des Vorhabens kommen, was jedoch nur mit einer temporären Be-einträchtigung verbunden ist; es wird nicht die notwendige Erheblichkeitsschwelle gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 erreicht, sodass es zu keinen Störungen, welche zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen führen werden, kommen wird.

Bei entstehenden Verlusten von Gehölzstrukturen können potenzielle Bruthabitate verloren gehen. Allerdings sind im Umfeld noch ausreichend Strukturen vorhanden, welche auch wei-terhin als Fortpflanzungs- und Ruhestätten genutzt werden können. Ein Eintritt des Verbotstat-bestandes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 ist daher ausgeschlossen.

Brutvorkommen von Vogelarten des Offenlandes (Feldlerche, Wachtel), können im Plangebiet ausgeschlossen werden; aufgrund der Nähe zu vertikalen Strukturen (Gehölze, Baumhecke, Gebäude) in Verbindung mit der deutlich anthropogenen Präsenz (Lärm, Verkehr) eignet sich der beanspruchte Offenlandbereich nicht als Bruthabitat für diese Arten.

6 GRÜNORDNERISCHE MASSNAHMEN

Die im Rahmen der Wirkungsprognose aufgeführten potenziellen nachteiligen Auswirkungen lassen sich teilweise durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen reduzieren oder auf ein unerhebliches Maß einschränken.

Nachfolgend werden grundsätzlich vorzusehende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-men aufgeführt, welche im Rahmen des Verfahrens in den Bebauungsplan übernommen wer-den können.

6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Für das Vorhaben sind grundsätzlich folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Naturhaushalt zu berücksichtigen:

- Beschränkung der Versiegelung auf das absolut notwendige Maß zur Minderung der Neuversiegelung.

- Zur Reduzierung der Neuversiegelung und zur Verbesserung der Wasserdurchlässig-keit sind wasserdurchlässige bzw. vegetationsfähige Materialien für Stellplätze, Zufahr-ten und Hofflächen festzusetzen.

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- Vermeidung von schädlichen Stoffeinträgen in das Erdreich zum Schutz des Grund-wassers und des Bodens.

- Sachgerechte Lagerung und Wiederverwendung des Bodens.

- Retention und Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort oder auf angrenzenden Flächen.

- Extensive Dachbegrünung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern zur Ver-besserung des Wasserrückhaltevermögens und zur Schaffung von neuen Lebensräu-men.

- Räumung des Baufeldes nur in den Wintermonaten (Ende Oktober bis Ende Februar) außerhalb des Brutzeitraumes von Vögeln zur Vermeidung des Eintritts des Ver-botstatbestandes der Tötung gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.

6.2 Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen

- Der Gehölzbestand nordwestlich des Geltungsbereichs ist zu erhalten und während des Baubetriebes fachgerecht zu schützen.

6.3 Vorschläge zu umweltrelevanten textlichen Festsetzungen im Bebauungs-plan

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

M 1: Stellplätze, Zufahrten und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen bzw. vegeta-tionsfähigen Materialien (z. B. Rasengittersteine, etc.) herzustellen.

M 2: Die Räumung des Baufeldes samt der Rodung von Gehölzbeständen ist nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar außerhalb der Brutzeit von Vö-geln durchzuführen.

Eine Abweichung der Terminierung ist zulässig, wenn zeitnah vor Beginn der Rodungsarbeiten eine Kontrolle des Plangebietes durch eine Fachperson auf möglich besetzte Niststrukturen durchgeführt wird und diese negativ (keine be-setzten Niststrukturen vorhanden) ausfällt.

M 3: Die Kompensation des Verlustes einer festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft erfolgt durch die Abbuchung einer Ökokontofläche der Verbandsgemeinde Weilerbach auf der Parzelle 200/1 in der Gemarkung Pörrbach.

Für die Kompensation wird daher anteilig eine Fläche von ca. 850 m² abge-bucht.

Der naturschutzfachliche Ausgleich ist durch einen entsprechenden Vertrag zu sichern.

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Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Gewässern (§ § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)

M 4: Der als gefährdet gekennzeichnete Gehölzbestand nordwestlich des Plangebie-tes ist zu erhalten und während des Baubetriebs fachgerecht gem. DIN 18 920 zu schützen.

Ggfs. entfallender Gehölzbestand ist durch die Anpflanzung von 2 neuen Laub-baumhochstämmen, Stammumfang 16 - 18 cm je entfallenem Baum zu erset-zen.

6.4 Empfehlungen

• Extensive Dachbegrünung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern mit ei-nem Neigungswinkel von bis zu 25°. Die Dachbegrünung ist mit einer Substratstär-ke von mind. 8-10 cm vorzusehen.

• Die Freiflächen innerhalb des Mischgebietes, die keiner Nutzung unterliegen, sind gärtnerisch anzulegen und naturnah zu gestalten. Die Flächen können dabei als Kräuterrasen oder Staudenbeete mit gebietsheimischen und standortgerechten Pflanzenarten angelegt werden (z. B. Blumenschotterrasen).

7 ZUSAMMENFASSUNG

Durch das geplante Vorhaben im Westen der Ortsgemeinde Schwedelbach (Parzellen 2853/1 und 2854) zum Bau einer neuen Rettungswache wird eine Ruderalfläche mit Gehölzbeständen überplant.

Der überplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1.260 m² und wird als Misch-gebietsfläche ausgewiesen.

Durch die Neuversiegelung in Höhe von ca. 793 m² ergeben sich Beeinträchtigungen für den Boden- und Wasserhaushalt, da u.a. die vorhandenen Bodenfunktionen sowie die Wasser-durchlässigkeit durch die Versiegelung gestört werden.

Es ergeben sich für die lokale Tier- und Pflanzenwelt durchaus Beeinträchtigungen, da durch die zukünftige Planung Lebensräume für Insekten und Vögel sowie auch Nahrungsräume für z.B. Vögel und Fledermäuse entfallen können. Durch das Entfallen von Gehölzbeständen ge-hen mögliche Brut-, Nahrungs-, und Fortpflanzungsstätten für Vögel verloren.

Bei Übernahme der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme wird nicht von einer er-heblichen Beeinträchtigung auf die Fauna ausgegangen, da Nahrungsräume und Larvalhabita-te nicht im Hauptaktivitätszeitraum von Vögeln und Insekten beseitigt werden. Hiermit kann der Eintritt der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 ebenfalls vermieden werden. Weitere artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

Negative Auswirkungen sind daher nur für die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Fauna, Flora und biologische Vielfalt aufzuführen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind je-doch nicht zu verzeichnen.

Durch den vorliegenden Bericht zur Ausarbeitung der Umweltbelange wird sichergestellt, dass entsprechende Kompensationsvorschlägen für das Entfallen einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorliegen, die im Rahmen der planerischen Abwägung herangezogen werden können.

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8 LITERATURVERZEICHNIS

Gesetze

BAUGB, Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

BNATSCHG, Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBl. I, S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I, S. 3434).

LNATSCHG, Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft Rheinland-Pfalz (Landesnaturschutzgesetz - vom 06. Oktober 2015 (GVBI. S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBI. S. 583).

Literatur und sonstige Quellen

ARTEFAKT DATENBANK (2017): unter „http://www.artefakt.rlp.de/“ herausgegeben vom Lan-desamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht

LANIS-RLP (LANDSCHAFTSINFORMATIONSSYSTEM RHEINLAND-PFALZ) (2017): Landschaftsinforma-tionssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Internet-Daten Dienst unter „http:://map1.naturschutz.rlp.de“, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz

GEOPORTAL WASSER (2017): unter: „http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/“, her-ausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz

RIS RAUMINFORMATIONSSYSTEM (2017): unter „www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de“, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

LANDESAMTS FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU (2017): Online-Kartendienst, http://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19

LAU, M. (2012): Der Naturschutz in der Bauleitplanung. Erich Schmidt Verlag, Berlin

LFUG & FÖA (1997): Planung vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Kaiserslautern und Kreisfreie Stadt Kaiserslautern. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz & Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Oppenheim