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BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009 Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen Skizzierung einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Bearbeitung Technische Universität Dortmung (Auftragnehmer) Prof. Dr. Stefan Greiving, Dr. Mark Fleischhauer, Sven Rannow, Dr. Andrea Rüdiger, Andreas Stefansky Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn (Auftraggeber) Dr. Fabian Dosch (Leitung) Vervielfältigung Alle Rechte vorbehalten Zitierhinweise BMVBS / BBSR (Hrsg.): Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen. BBSR-Online-Publikation 22/2009. urn:nbn:de:0093-ON2209R158 Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der der Herausgeber identisch. ISSN 1868-0097 urn:nbn:de:0093-ON2209R158 © BMVBS / BBSR September 2009 Ein Projekt des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs und Städtebau“ (Ex- WoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

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BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen

Skizzierung einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung

Impressum

Herausgeber

Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)im Bundesamt für Bauwesenund Raumordnung (BBR)

Bearbeitung

Technische Universität Dortmung (Auftragnehmer)Prof. Dr. Stefan Greiving, Dr. Mark Fleischhauer, Sven Rannow, Dr. Andrea Rüdiger, Andreas Stefansky

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn (Auftraggeber)Dr. Fabian Dosch (Leitung)

Vervielfältigung

Alle Rechte vorbehalten

Zitierhinweise

BMVBS / BBSR (Hrsg.): Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen. BBSR-Online-Publikation 22/2009. urn:nbn:de:0093-ON2209R158

Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der der Herausgeber identisch.

ISSN 1868-0097urn:nbn:de:0093-ON2209R158 © BMVBS / BBSR September 2009

Ein Projekt des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs und Städtebau“ (Ex-WoSt) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 1

Inhaltsverzeichnis

1. VORWORT.................................................................................................................................... 3

2. ZIELE DER VORSTUDIE „KLIMAWANDELGERECHTE STADTENTWICKLUNG“ ................. 6

3. GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR KLIMASCHUTZ UND -ANPASSUNG.. 9 3. 1 STADTKLIMAWANDEL................................................................................................................. 9 3. 2 ROLLE DER BESTEHENDEN INSTRUMENTE DES STÄDTEBAURECHTS UND DES ENERGETISCHEN FACHRECHTS ................................................................................................................................ 10 3. 3 SOZIALE DIMENSION DES KLIMAWANDELS ................................................................................ 12

4. LEISTUNGSPOTENZIALE DER STADTENTWICKLUNG ........................................................ 15 4. 1 EINLEITUNG............................................................................................................................ 15 4. 2 MENSCHLICHE GESUNDHEIT.................................................................................................... 19 4. 3 ENERGIE ................................................................................................................................ 23 4. 4 WASSERHAUSHALT ................................................................................................................. 26 4. 5 TECHNISCHE UND SOZIALE INFRASTRUKTUR............................................................................. 29 4. 6 VERKEHR ............................................................................................................................... 32 4. 7 FREIRÄUME UND GRÜNFLÄCHEN.............................................................................................. 35 4. 8 LUFTHYGIENE ......................................................................................................................... 37 4. 9 TOURISMUS UND KULTURERBE ................................................................................................ 40 4. 10 LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT ............................................................................................. 42 4. 11 KOOPERATIVES UND KOORDINIERENDES HANDELN DER VERWALTUNGEN ................................ 45

5. DEFIZITE DER STADTENTWICKLUNGSPRAXIS UND MÖGLICHE HANDLUNGSANSÄTZE......................................................................................................................................................... 49

5. 1 MATERIELLE HANDLUNGSANSÄTZE .......................................................................................... 49 5. 2 PROZEDURALE HANDLUNGSANSÄTZE....................................................................................... 51

6. LITERATUR ................................................................................................................................ 55

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 2

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die verschiedenen Identitäten der Stadtentwicklung ................................................. 16

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Klimaanpassungsmaßnahmen der Deutschen Anpassungsstrategie und ihre demographische und soziale Relevanz sowie die Bedeutung für die Modellvorhaben.. 14

Tabelle 2: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld menschliche Gesundheit 19

Tabelle 3: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Energie ........................... 23

Tabelle 4: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Wasserhaushalt .............. 26

Tabelle 5: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld technische und soziale Infrastruktur ..................................................................................................................... 30

Tabelle 6: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Verkehr ........................... 33

Tabelle 7: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Freiräume und Grünflächen........................................................................................................................................ 35

Tabelle 8: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Lufthygiene ..................... 38

Tabelle 9: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Tourismus und Kulturerbe........................................................................................................................................ 40

Tabelle 10: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Landwirtschaft............... 42

Tabelle 11: Leistungspotentiale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld Forstwirtschaft .............. 44

Tabelle 12: Zuständigkeiten im Hochwasserschutz am Beispiel Bayerns ...................................... 46

Tabelle 13: Organisationsformen der interkommunalen Kooperation............................................. 47

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 3

1. Vorwort

ExWoSt-Forschungsfeld „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung“

Vorwort zur Online-Publikation 22/09 Städte und Stadtregionen sind vom Klimawandel besonders betroffen und

gleichzeitig wesentliche Verursacher des Klimawandels. Vorausschauende Planung

ist sowohl als Beitrag zum Klimaschutz als auch als Strategie zur Minderung bzw.

Abwehr unvermeidbarer Wirkfolgen des Klimawandels erforderlich. Wie das

konkret gehen soll, ist aber bisher allenfalls sektoral und eher vor dem

Hintergrund spezifischer Fragestellungen erarbeitet worden.

Die im Dezember 2008 verabschiedete Deutsche Anpassungsstrategie an den

Klimawandel weist insbesondere auf die steigende Hitzebelastung hin: „Eng

bebaute städtische Regionen können sich im Sommer wie Backöfen aufheizen –

was für die Bewohnerinnen und Bewohner unangenehm und ungesund ist. Für

Durchzug sorgt dagegen die Verbindung zu Wäldern und anderen Gebieten mit

kühlerer Luft. Diese Luftwege oder Klimaschneisen offen zu halten ist eine

wichtige Aufgabe von Raumordnung, Regionalplanung und Stadtentwicklung“

(Bundesregierung 2008).

Die Studie „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung“ (nachfolgend: Vorstudie) im

Forschungsfeld Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) bereitet die

ExWoSt-Modellvorhaben „Urbane Konzepte zum Klimawandel“ vor. Die ExWoSt-

Modellvorhaben werden von Ende 2009 bis zum Frühjahr 2012 in den zwei

Forschungsschwerpunkten a) Kommunale Strategien und Potenziale und b)

Immobilien- und wohnungswirtschaftliche Strategien durchgeführt. Denn gebaute

Infrastruktur hat aufgrund ihrer Langlebigkeit eine besondere Bedeutung für den

Klimawandel. Anpassung ist schon jetzt eine drängende Aufgabe, auch wenn

allgemein der Klimawandel sich in Stadtregionen Deutschlands vermutlich erst in

einigen Jahrzehnten massiv – und regional unterschiedlich - auswirken wird.

Die Vorstudie baut auf abgeschlossenen und laufenden Forschungsprojekten mit

Bezug zur Stadtentwicklung auf. Erfahrungen aus Forschungsprojekten von

BMVBS und BMU sowie aus ausgewählten Projekten des BMBF Förderprogramms

klimazwei, transnationalen INTERREG Projekten, bundesländerspezifischen sowie

internationalen Erfahrungen werden ebenfalls in die Vorstudie einbezogen.

Welchen Beitrag die Stadtentwicklung konkret zum Klimawandel leisten kann und

muss, wurde in der Vorstudie wissenschaftlich mit Expertisen aufbereitet und in

zwei Workshops mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Dabei

standen jeweils der Stadtklimawandel und die Leistungspotenziale der

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 4

Stadtentwicklung im Vordergrund der Veranstaltungen. Als Leistungspotenzial

wurden dabei alle Möglichkeiten bezeichnet, die eine Kommune hat, um im

Aufgabenbereich der Stadtentwicklung, z.B. durch die Erarbeitung und

Umsetzung von spezifischen Maßnahmen, Handlungsansätzen, Sach- und

Dienstleistungen zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen.

Kommunale Klimaschutzkonzepte sind bereits seit vielen Jahren weit verbreitet.

Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidbaren Klimawandel hingegen haben

bisher nur wenige, meist große Städte gestartet. Gerade den mittleren und

kleineren Kommunen bzw. Gemeindeverbünden fehlen oft Personal, Know how

und Ressourcen, um entsprechende Anpassungsstrategien anzugehen. Besonders

hier setzen die ExWoSt-Vorstudie und die Modellvorhaben an. Sie sollen Städte

aber auch die regionale Wirtschaft mit beschränkten Ressourcen bei ihren

Maßnahmen zu einer widerstandsfähigen, d.h. klimawandel-resilienten

Stadtentwicklung unterstützen.

Kern der Vorstudie ist die Entwicklung integrierter urbaner Handlungskonzepte

zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaänderungen. Im Zentrum steht

dabei die Erarbeitung, dauerhafte Weiterentwicklung und modellhafte Erprobung

eines integrierten „Kommunalen Strategie- und Aktionssets Klimawandel“ in Form

eines Entscheidungsunterstützungswerkzeuges, das in drei Werkstätten in

Gemeindetypen repräsentierenden Kommunen (München, Bocholt, Bad

Liebenwerda) im Zeitraum Juli-September 2009 getestet wurde. Maßstabsebene

sind Stadt und Stadtregion, in Einzelfällen auch das Quartier.

Viele Gemeinden und Stadtregionen haben sich bisher noch nicht oder nur wenig

mit dem Themenfeld Anpassung auseinandersetzen können. Diese

Veröffentlichung bietet dazu eine Hilfestellung und Hintergrundinformationen,

indem Eckpunkte eines städtischen und stadtregionalen Handlungs- und

Aktionsrahmens Klimaanpassung vorgestellt werden, die auch einen schnellen

Einstieg für kommunale Entscheidungsträger bieten. Die vorliegende Publikation

wurde zum Start des Aufrufes zur Beteiligung an den Modellvorhaben „Urbane

Konzepte zum Klimawandel“ am 24.September 2009 frei geschaltet und skizziert

das Leistungspotenzial der Stadtentwicklung zum Klimawandel, indem

Grundlagen und Rahmenbedingungen für Klimaschutz und –anpassung

dargestellt,

Im Kern Leistungspotenziale der Stadtentwicklung in 9 Handlungsbereichen

sowie querschnittsorientiert dargelegt und

mögliche Handlungsansätze zur Überwindung von Defiziten aufgezeigt

werden.

Die Publikation ist aus einer gleichnamigen Expertise entstanden und bildet den

Auftakt von insgesamt fünf Online-Publikationen der Vorstudie. Mit der Publikation

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 5

soll den potenziellen Bewerbern für die Modellvorhaben Material an die Hand

gegeben werden, konkrete einzelne Maßnahmenbereiche, wie sie auch in dem

Entscheidungsunterstützungswerkzeug webgestützt Eingang finden werden, für

Ihre Kommune auszuwählen und für ein integriertes, auf die örtlichen Probleme

zugeschnittenes Handlungskonzept aufzubereiten. Natürlich bleibt das Konzept

auch nach Ende der Ausschreibungsfrist für alle Interessierten aktuell. Es wird

fortgeschrieben werden, wenn neue Erkenntnisse aus den Modellvorhaben

vorliegen.

Im Laufe des Oktobers 2009, also noch während der Bewerbungsphase 24.09. –

31.10., ist vorgesehen, potenziellen Bewerbern weitere Informationen

anzubieten. Dabei werden die für die Vorstudie erarbeiteten Expertisen in vier

weiteren Online-Publikationen aufbereitet, die folgend Themen behandeln:

Wirkfolgen des Klimawandels im urbanen Raum

Rolle der bestehenden städtebaulichen Leitbilder und Instrumente

Umgang mit dem Klimawandel in der planerischen Praxis

Climate-Proof Planning

Der Maßnahmenkatalog zum Leistungspotenzial der Stadtentwicklung wird vor

dem Hintergrund der Erfahrungen, nicht nur in den Modellstädten, stetig

verfeinert. Zum Schluss bleibt noch der Hinweis, dass konstruktive Anregungen

an die Auftragnehmer oder das BBSR herzlich willkommen sind!

Vorwort BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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2. Ziele der Vorstudie „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung“ Planerisches Handeln ist für die Reduzierung der Vulnerabilität sowie den

gezielten Aufbau von Klimaschutz- und Anpassungskapazitäten gegenüber den

Einwirkungen des Klimawandels von zentraler Bedeutung (vgl. Stern 2006, IPCC

2007). Auch die Studie der Weltbank „The Global Monitoring Report 2008“, die

den Klimawandel und die Millenniumsentwicklungsziele zum zentralen Gegenstand

hat, kommt zu dem Schluss, dass ein wesentliches Handlungsfeld für den

Umgang mit den Folgen des Klimawandels die Entwicklung adaptiver

Stadtentwicklungs- und Urbanisierungsprogramme ist (vgl. World Bank 2008).

Die Bedeutung dieses Aspekts wird auch mit der vom Bundeskabinett am 17.

Dezember 2008 beschlossenen „Deutschen Anpassungsstrategie an den

Klimawandel“ deutlich. Dort heißt es: „Räumliche Planung kann mit den bereits

bestehenden rechtlichen und planerischen Instrumenten sowohl Klimaschutz als

auch Anpassung unterstützen. Möglicherweise häufiger auftretende Naturgefahren

können dazu führen, dass natürliche Ressourcen nur noch eingeschränkt genutzt

werden können. Gleichzeitig besteht ein hoher Nutzungsdruck, da Anpassungs-

maßnahmen oft ebenfalls Raum beanspruchen. Die Raumplanung kann mit der

Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und belastbare (resiliente)

Raumstrukturen eine Vorreiterrolle übernehmen, die gegenüber den

Auswirkungen aller gesellschaftlicher Veränderungsprozesse auf die Raumstruktur

robust und flexibel reagiert“ (Bundesregierung 2008: 42).

Dabei werden von der ARGEBAU (2008) Klimaschutz, Klimaanpassung und auch

der demographische Wandel als untrennbare Elemente einer integrierten

Stadtentwicklung angesehen. Die Herausforderung besteht darin, hier Synergien

und Zielkonflikte zu erkennen und in der planerischen Abwägung zu bewältigen.

Der Klimawandel erfordert in den Städten und Stadtregionen daher eine

dreigleisige Strategie: die Entwicklung von Strategien zum Schutz vor (Mitigation)

und zur Anpassung an den Klimawandel (Adaptation) sowie die Abstimmung der

Maßnahmen mit anderen drängenden Aufgaben der nachhaltigen

Stadtentwicklung.

Vor diesem Hintergrund zielt das ExWoSt-Projekt „Klimawandelgerechte Stadt-

entwicklung“ auf eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung primär durch

integrierte Ansätze zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel

mittels planerischer Vorsorge in Stadt und Stadtregion. Damit sollen

Modellvorhaben für „Urbane Konzepte zum Klimawandel“ vorbereitet werden, die

ab Ende 2009-2012 durchgeführt werden.

Ziele der Vorstudie BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Kern der Vorstudie ist die Entwicklung integrierter urbaner Handlungskonzepte

zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaänderungen. Maßstabsebene sind

Stadt und Stadtregion, in Einzelfällen auch das Quartier. Thematische

Schwerpunkte liegen bei klimawandelgerechter Stadtentwicklung, Anpassung,

Infrastruktur, Wasserhaushalt und Hochwasserschutz. Gegenstand sind auch

Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, demographischer Wandel /

Gesundheitsvorsorge, Naturschutz und Bodenschutz. Baulich-technischer

Klimaschutz, etwa im Gebäudebereich oder Wohnungswesen wird nur im Kontext

von Maßnahmenkonzepten für das integrierte Gesamtkonzept betrachtet.

Im Mittelpunkt der hier vorliegenden Publikation stehen mit Kap. 4 die

Leistungspotenziale der Stadtentwicklung, ohne dabei relevante Rahmen-

bedingungen wie den Stadtklimawandel und den bestehenden rechtlichen

Rahmen (Kap. 3), oder die bestehenden Defizite der Stadtentwicklungspraxis und

mögliche Handlungsansätze (Kap. 5) auszublenden.

Im Rahmen der Vorstudie ist bislang ein Wissensfundus erarbeitet worden, der

aus folgenden Expertisen besteht:

• Stadtklimawandel

• Governance

• Climate-Proof Planning

• Rolle der bestehenden planerischen und rechtlichen Instrumente

• Förderprogramme

• Leitbilder

• Best Practice

• Ex-Post-Analyse kommunaler Klimaschutzkonzepte

• Leistungspotentiale der Stadtentwicklung und Environmental Justice

und noch Gegenstand weiterer, eigenständiger nachfolgender Publikationen sein

werden (vgl. entsprechende Hinweise in Kap.1 sowie Kap 5.1).

Dieser Wissensfundus fließt in ein Entscheidungsunterstützungswerkzeug ein, das

gerade kleineren und mittleren Kommunen bei der Auswahl geeigneter

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zur Seite stehen soll. Logik und

Funktionsweise des Werkzeuges werden am Ende dieser Veröffentlichung

erläutert (Kap. 5.2). Vorgeschlagen wird u.a. ein „Climate-Proof-Bericht“, der

zum einen die Ergebnisse regionaler Klimaszenarien und zum anderen die

zentralen Aussagen einer Expositions- und Vulnerabiltätsanalyse dokumentieren

könnte. Darüber hinaus sollte der Bericht insbesondere Aussagen darüber

enthalten, wie auf die zunehmende Exposition und Vulnerabilität reagiert wird und

welche Zielsetzungen im Plan, Programm oder Projekt besonders die Resilienz

Ziele der Vorstudie BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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und Anpassungsfähigkeit der Planung sicherstellen sollen. Ein Ansatz zur

Gewährleistung eines Climate Proofing besteht in der Verwendung eines

Entscheidungsunterstützungswerkzeuges (Decision Support System -

DSS).

Ziele der Vorstudie BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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3. Grundlagen und Rahmenbedingungen für Klimaschutz und -anpassung

3. 1 Stadtklimawandel Die Stadtklimatologie ist seit Jahrzehnten ein etabliertes Forschungsfeld. Neben

einer Reihe von Publikationen, die ausschließlich diesem Thema gewidmet sind

(z.B. Kratzer 1956, Landsberg 1981, Helbig et al. 1999), ist auch in den meisten

aktuellen meteorologischen Standardwerken dem Thema ein eigenes Kapitel

gewidmet (z.B. Schönwiese 2008, Hupfer & Kuttler 2006, Lauer & Bendix 2006).

Trotz des bestehenden hohen Wissensstandes hat der Klimawandel der Forschung

einen neuen Impetus gegeben. Dabei rücken neben den historisch prägenden

Feldern der Human-Biometeorologie mit Schwerpunkt auf den thermisch-

hygrischen und lufthygienischen Wirkungskomplexen nun auch technisch-

meteorologische Aspekte in den Mittelpunkt der Betrachtungen.

Die Zukünftigkeit des Klimawandels bewegt die Stadtklimatologie aber auch aus

dem Bereich der rein deskriptiven Naturwissenschaften. Zwar gibt es seit jeher

Bestrebungen die Ergebnisse von Klimaanalysen in Hinweise für die Planung zu

übertragen (z.B. Horbert 2000, Reuter et al. 1991, Schmalz 1984, Scherer et al.

1999), diese fanden aber bis dato nur verhaltenen Widerhall in der

Planungspraxis. Im Umgang mit dem Klimawandel dürfte in der Überbrückung der

Lücke, von der deskriptiven Erfassung hin zu normativen Aussagen, eine der

wichtigsten Aufgaben für die angewandte Forschung liegen.

Der urbane Raum ist durch die negativen Folgen des Klimawandels in besonderer

Weise betroffen. Zum einen sind hier Vermögenswerte, Einrichtungen und

empfindliche Personengruppen konzentriert, so dass klimatische Veränderungen

ein erhebliches Schadenspotenzial entfalten können. Zum anderen werden die

meisten klimatischen Veränderungen durch die besonderen Charakteristika des

urbanen Raumes in ihrer Wirkung weiter verstärkt.

Die klimatischen Veränderungen, die sich auf den urbanen Raum auswirken,

betreffen dabei sowohl die durchschnittlichen Bedingungen (wie z.B. die

Jahresmitteltemperatur) als auch die Anzahl und die Stärke von Extrem-

ereignissen. Die Probleme, die dadurch ausgelöst werden sind von sehr

unterschiedlicher Natur. So können häufigere und heftigere Extremereignisse (wie

z.B. Flusshochwässer, Hitzewellen und Starkregenereignisse) zu Schäden an der

Bausubstanz und zur Gefährdung der Bewohner führen, während die

schleichenden Veränderungen (wie z.B. von Niederschlagsverhältnissen)

veränderte Ansprüche an Bausubstanz und Infrastruktureinrichtungen (z.B.

Kanalisation und Verkehrswege) auslösen (vgl. auch BMVBS/BBSR 2008). Sowohl

Extremereignisse als auch schleichende Veränderungen haben direkte

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 10

Auswirkungen (wie z.B. die Zunahme der Hitzebelastung), lösen aber auch

indirekte Folgen aus (wie z.B. eine Veränderung des Energiebedarfes für die

Kühlung). Insbesondere die indirekten Wirkungen sind dabei schwer

abzuschätzen, da viele andere Faktoren und Entwicklungen auf sie einwirken.

Bei der Betrachtung der Folgen des Klimawandels im urbanen Raum müssen

demnach sowohl die schleichenden klimatischen Veränderungen als auch

Veränderungen der Extremereignisse betrachtet werden. Gleichzeitig müssen

direkte und indirekte Wirkungen unterschieden werden. Auf die einzelnen

Wirkfolgen geht die BBSR-Online-Publikation Nr. 23/09 „Klimawandelgerechte

Stadtentwicklung: Wirkfolgen des Klimawandels“ im Einzelnen ein.

Eine weitere Unterscheidung beim Umgang mit dem Klimawandel gilt der

Differenzierung zwischen der Analyse von Problemen und der Entwicklung von

Handlungsempfehlungen. Dies zeigt sich insbesondere bei dem Betrachtungs-

gegenstand und dem Maßstab, die jeweils zu Grunde gelegt werden. Die Analyse,

d.h. eine Beschreibung, an welcher Stelle eventuell welche Wirkfolgen des

Klimawandels auftreten könnten, lässt sich – eine ausreichende

Operationalisierung vorausgesetzt – auch auf einer sehr kleinteiligen

Betrachtungsebene wie z.B. für ein Stadtquartier durchführen. Die Maßnahmen

allerdings, die diesen Problemen Abhilfe schaffen können, bedürfen vielfach einer

übergeordneten Betrachtungsebene. So kann z.B. der Schaden der durch

häufigere Überschwemmungen entstehen kann, mit Hilfe von Modellen auf sehr

kleinräumiger Ebene betrachtet werden. Die Beschränkung von Handlungen auf

diese Betrachtungsebene würde aber effektive Anpassungsmaßnahmen, wie z.B.

den integrierten Hochwasserschutz am Oberlauf von Fließgewässern, verhindern.

Im Gegensatz zur Problembeschreibung müssen die Handlungsempfehlungen also

in jedem Fall auf die Stadt in ihrem Gesamtkontext und auch ihre regionalen

Bezüge ausgerichtet sein. Sie richten sich daher gezielt an die Stadt- und

Regionalentwicklung, wobei erstere aufgrund des Projektfokus im Mittelpunkt

steht. Der Maßstab der Problemanalyse ist hierbei nicht automatisch die beste

Ebene für die Problemlösung.

3. 2 Rolle der bestehenden Instrumente des Städtebaurechts und des energetischen Fachrechts Der Klimawandel ist in seiner Bedeutsamkeit für die Raum- und Stadtplanung

nicht automatisch erkennbar. Natürlich hat jedes Ereignis eine räumliche

Dimension des Auftretens und breitet sich über bestimmte Verbreitungspfade

(Boden, Wasser, Luft) im Raum aus. Nicht jede Klimafolge ist aber unmittelbar

relevant für die Stadt- und Raumplanung. Diese Relevanz gilt zumindest immer

dann, wenn der Umgang mit dem Klimawandel bzw. dessen Folgen

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 11

raumbedeutsam im Sinne des § 1 Abs. 1 bzw. § 7 Abs. 3 ROG sind (also

eine überörtliche, überfachliche Betrachtung erfordern, weil ihre

Auswirkungen bzw. Vermeidungs- und/oder Bewältigungsstrategien von

überörtlicher Bedeutung sind) und/oder

einen konkreten Bezug zur Bodennutzung aufweisen (vgl. Art. 74 Abs. 1

Nr. 18 GG i. V. m. § 1 Abs. 1 BauGB), womit sie in der Bauleitplanung zu

behandeln sind, weil die räumlichen Auswirkungen die bauliche und

sonstige Nutzbarkeit des Bodens einschränken (vgl. § 5 Abs. 2 b Nr. 1

BauGB) und/oder Flächen für besondere Vorkehrungen gegenüber ihren

Einwirkungen benötigt werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 16 und 24 BauGB).

Der Klimawandel ist dann raumplanungsrelevant, wenn mit Hilfe

raumplanerischer Instrumente Eintrittswahrscheinlichkeit, Intensität oder

Konsequenz von Klimafolgen für bestimmte Entstehungs- und/oder

Betroffenheitsräume beeinflussbar sind oder planerische Anpassungsstrategien

gestaltet werden können. Dies gilt z.B. sicher nicht für die Ausbreitung von

Krankheiten oder die Verschiebung von Vegetationszonen. Für die Praxis ist es

erforderlich zu prüfen, welche der Auswirkungen des Klimawandels im jeweiligen

Planungsraum auftreten können, weil hier Gefahrenquellen lokalisiert sind

und/oder sich räumliche Auswirkungen von schleichenden Veränderungen der

Klimaparameter (wie z.B. Temperatur und Niederschlag) in einer

unterschiedlichen Größenordnung manifestieren können.

Der allgemeine Klimaschutz geht über den engen stadtklimatischen Bezug hinaus,

wie der Belang „Klima“ im BauGB lange verstanden worden war. Dieser

allgemeine Klimaschutz ist in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB normiert: „Die Bauleitpläne

sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,

wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung

gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem

Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie

sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die

natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in

Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt

und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

Für den Handlungsbereich der Maßnahmen, die unmittelbar auf die Reduktion von

CO2-Emissionen von Gebäuden abzielen, ist eine Abstimmung mit den

Regelungsinhalten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erforderlich.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Stadtumbaumaßnahmen zu legen.

Insbesondere bei Maßnahmen im Bestand, der bei weitem den größten Anteil an

Energieeinsparpotenzial auf sich vereinigt, sind die Kommunen auf die

Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer bzw. Bewohner angewiesen. Damit bieten

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 12

sich konsensuale Verfahrensweisen an. Stadtumbaumaßnahmen (§§ 171 a – 171

d BauGB) dienen der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von

erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten. Die Bedeutung für den

Klimaschutz besteht insbesondere im Rückbau ungenutzter baulicher Strukturen.

Dies sollte zur Stärkung kompakter Stadtstrukturen vornehmlich an

Siedlungsrändern erfolgen.

Während dem Klimaschutz mittlerweile im Bauplanungsrecht und im

energetischen Fachrecht eine große Bedeutung beigemessen wird, gilt dies für die

Klimaanpassung ganz und gar nicht, wie auch Söfker einräumt (Söfker 2009).

Dennoch sind Klimaschutz und -anpassung als untrennbare Bestandteile einer

integrierten Stadtentwicklungsstrategie anzusehen. Dies machte auch die

Bauministerkonferenz in ihrem Beschluss vom 14. März 2008 deutlich, in dem sie

vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des Klimaschutzes und der

Klimafolgenanpassung für eine integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung plädiert

hat (ARGEBAU 2008).

Auf die Bedeutung der einzelnen Instrumente geht die BBSR-Online-Publikation

Nr. 24/09 „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung: Leitbilder und Instrumente“

näher ein.

3. 3 Soziale Dimension des Klimawandels Environmental Justice geht der Frage nach, „welche Bevölkerungsgruppen

durch Umweltschadstoffe besonders stark belastet werden, und wie eine gerechte

Verteilung dieser Belastung aussehen könnte“ (Mielck, Heinrich 2001: 1).

Die Feststellung einer (sozialen) Ungleichheit bedeutet jedoch noch nicht, dass sie

auch ungerecht ist und einer (planerischen) Abhilfe bedürfe. Die Ungleichheit

bedarf zunächst dem Begriff – und einer näheren Eingrenzung – der

Gerechtigkeit, um bewertet werden zu können (Elvers 2005). Gerechtigkeit kann

im Sinn einer sachlichen Prüfung der Ungleichheiten nach vier Aspekten

gegliedert werden (Maschewsky 2004):

Chancengerechtigkeit bedeutet, dass alle Gesellschaftsgruppen die

gleichen Chancen/Risiken haben, von umweltverändernden Einrichtungen

betroffen zu werden

Verteilungsgerechtigkeit bedeutet die Verteilung von Vor- und Nachteilen

durch die Einrichtung

Vorsorgegerechtigkeit ist die Minderung von Eingriffen in die Umwelt

Verfahrensgerechtigkeit stellt eine Gleichbehandlung aller Beteiligten sicher

Grundlagen und Rahmenbedingungen BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 13

Bezogen auf den Klimawandel ist die Environmental-Justice-Frage in ihrer

intragenerationalen Dimension relevant, denn der Klimawandel dürfte

insbesondere von denjenigen sozialen Gruppen und an den Orten als besonders

gravierendes Problem wahrgenommen werden, wo bereits eine Betroffenheit

durch Alterungs- und Schrumpfungsprozesse vorliegt. Die hierdurch ausgelöste

Angebotsverschlechterung (z. B. im sozialen Bereich) und finanzielle Belastungen

(etwa steigende Fixkosten im Bereich der technischen Infrastruktur) treffen dabei

auf die, sich durch den Klimawandel verändernden Anforderungen mit dem

hierdurch ausgelösten Investitionsbedarf. Besondere Aufmerksamkeit bei der

Diskussion der Frage von Umweltgerechtigkeit aus dem Blickwinkel des

Klimawandels ist auch der spezifische Lebenswelt von Migranten und

Migrantinnen zu widmen.

Das Risiko des Anstiegs der sozialen Spannungen z. B. durch den Dualismus

der klimaoptimierten Vorstadtviertel und der schlecht durchlüfteten,

hochverdichteten Quartiere mit niedriger Klima-Lebensqualität, die gegenüber

Klimafolgen wie urbanen Hitzeinseln besonders exponiert, aber auch verwundbar

sind, wird weiter zunehmen. Diese höhere Verwundbarkeit geht nicht

notwendigerweise auch mit einem höheren Beitrag dieser Gruppen zum

Klimawandel durch Emissionen oder Ressourcenverbrauch einher. Die

unterschiedlichen sozialen Gruppen können also unterschiedlich betroffen sein

durch den Klimawandel, aber auch durch Klimaschutz- und Anpassungs-

maßnahmen und -erfordernisse.

Zudem sind Klimaschutz und -Anpassungsstrategien nicht in dem erforderlichen

Maße mit den Herausforderungen des demographischen Wandels und den

damit verbundenen Problemen bei der Sicherung der Daseinsvorsorge verknüpft,

obgleich die ARGEBAU (2008) zu Recht auf diese Verknüpfung hingewiesen hat.

Dies ist eine Frage der intergenerationalen Gerechtigkeit.

Die Betrachtung der klimawandelbedingten Folgen muss dem Grad der

gesellschaftlichen Ausdifferenzierung gerecht werden. Gerade größere Städte

weisen eine teilweise starke soziale Ausdifferenzierung der Bevölkerung auf.

In einigen ländlichen Regionen ist aufgrund der Abwanderung, vor allem

hochqualifizierter jüngerer Menschen mit einer Homogenisierung der Bevölkerung

zu rechnen. So unterscheiden sich Betroffenheiten nicht nur sozialer Gruppen

voneinander, sondern sind auch abhängig von deren spezifischen Wohn- und

Lebensverhältnissen, was durch den demographischen Wandel verstärkt wird.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die hier bestehenden Zusammenhänge am

Beispiel ausgewählter Anpassungsmaßnahmen der Deutschen Anpassungs-

strategie.

Grundlagen und Rahmenbedingungen BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 14

Grundlagen und Rahmenbedingungen BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

Tabelle 1: Klimaanpassungsmaßnahmen der Deutschen Anpassungsstrategie

und ihre demographische und soziale Relevanz sowie die Bedeutung für die

Modellvorhaben

Klimaanpassungs-maßnahmen1

Demographische Relevanz Betroffenheit sozialer Gruppen

Projekt-bedeutung

Anpassungsbedarf an das Bauen in von Extremereignissen gefährdeten Bereichen (S. 20)

gegeben, da Rückbau vorrangig in gefährdeten Bereichen erfolgen könnte

gegeben, da technische Objektschutzmaßnahmen tlw. sehr kostenträchtig sind

sehr hoch

Geeignete Architektur sowie Stadt- und Landschaftsplanung können dazu beitragen eine klimatisch bedingte verstärkte Aufheizung der Städte und damit Hitzestress zu lindern. Gerade in Ballungszentren sollte die Frischluftzufuhr über unverbaute Frischluftkorridore gewährleistet sein (S. 19).

gegeben, da gezielter Rückbau in Schrumpfungsräumen Frischluftkorridore wiederherstellen und Freiflächen schaffen könnte

gegeben, da sozial Schwache, Ältere und Migranten primär in schlecht durchlüfteten innerstädtischen Quartieren leben

sehr hoch

Überprüfungen und ggfs. Anpassungen der vorhandenen Infrastrukturen der Wasserver- und -entsorgung (S. 22)

Zitat DAS: „…sind die Klimaauswirkungen in einem engen Zusammenhang mit Auswirkungen anderer Veränderungsprozesse wie dem demographischen und/oder dem wirtschaftlichen Wandel sowie Landnutzungsänderungen zu sehen.“ (S. 22)

nur bedingt erkennbar (über mögliche Auswirkungen auf Wasserpreise)

hoch

Flächendeckender Schutz vor Starkregen, dem auch langfristig keine vorhersehbaren Risikozonen zugeordnet werden können, über Verhaltens- und Eigenvorsorge der Bevölkerung durch die Informationsbereitstellung und Bewusstseinsbildung. (S. 23)

gegeben, da insbesondere Ältere physisch kaum in der Lage sind, Eigenvorsorge zu betreiben

gegeben, da insbesondere sozial Schwache und Migranten häufig nur schwer durch Informationen erreicht werden

hehr hoch

Weitergehende Ausführungen zum Thema enthält die BBSR-Online-Publikation Nr.

26/09 „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung: Climate-Proof Planning".

1 Vgl. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS). Beschluss des Bundeskabinetts vom 17. Dezember 2008.  

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 15

4. Leistungspotenziale der Stadtentwicklung

4. 1 Einleitung Für die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die Folgen des

Klimawandels gilt es aufzuzeigen WAS zu tun ist und WER die Verantwortung für

die erforderliche Handlung trägt.

Hierbei ist nicht allein das politisch-administrative System einer Kommune

gefordert, sondern auch alle gesellschaftlichen Kräfte. Die Akteure der

Stadtentwicklung können grob in die drei Wirkkreise des politisch-administrativen

Systems, der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft unterschieden werden, die

durch verschiedene intermediäre Akteure ergänzt und unterstützt werden. Die

Kommunen weisen sich durch ihre Bürgernähe und Flexibilität aus (Schmidt-

Aßmann 1998). Kommunen sind nicht nur Akteur, sondern zugleich „der Ort“, an

denen Vermeidungs- und Anpassungsmaßnahmen wirksam werden. Der zentrale

Teil dieser Veröffentlichung richtet sich daher an das politisch-administrative

System der Kommunen und soll die Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Grenzen

der kommunalen Mitwirkung in der Stadtentwicklung bezüglich der

Herausforderungen durch den Klimawandel aufzeigen.

Kommunen sind durch inhomogene Verteilungen von Nutzungsarten und

unregelmäßiges Siedlungsverhalten von Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet.

Daher kann vermutet werden, dass die – ebenfalls geographisch nicht

gleichverteilten - Wirkfolgen des Klimawandels unterschiedlich auf verschiedene

Bevölkerungsgruppen Einfluss nehmen. In einer weiteren Online-Publikation

„Climate-Proof-Planning“ wird daher das Konzept der Environmental Justice

vorgestellt.

In dieser Publikation wird das Leistungspotenzial der Stadtentwicklung – ihre

Möglichkeiten aber auch Grenzen – aufgezeigt. Leistungspotenzial bezeichnet die

Fähigkeit einer Kommune im Aufgabenbereich der Stadtentwicklung als

Gebietskörperschaft oder zivilgesellschaftlicher Akteur spezifischer Maßnahmen,

Handlungsansätze, Sach- und Dienstleistungen, die dem Schutz vor und zur

Anpassung an den Klimawandel dienen, zu erstellen. Das Potenzial

unterschiedlicher Maßnahmen kann dabei spezifisch auf die örtliche Situation

bezogen genutzt werden. Es bezeichnet auch das Potenzial,

Handlungsentscheidungen generell vor dem Hintergrund des Klimawandels zu

modifizieren.

Stadtentwicklung kann als die tatsächliche Veränderung der Stadt, die sich in

demographischer, ökonomischer, politischer und fiskalischer Dimension vollzieht,

verstanden werden (vgl. Friedrichs 2005). Diese Veränderung resultiert jedoch

immer aus den Aktivitäten der verschiedenen Akteure der Stadt von denen das

politisch-administrative System nur einer ist. Somit kann Stadtentwicklung auch

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 16

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

als eine Aktivität aller gesellschaftlichen Akteure verstanden werden. Von der

Öffentlichkeit wird die Stadtentwicklung jedoch oft dem Verantwortungsbereich

der Kommunalverwaltung zugeordnet – was sich zudem auch mit dem

Selbstverständnis vieler Planer deckt (vgl. Selle 2008a). Einem pragmatischen

Ansatz folgend, versteht auch diese Expertise Stadtentwicklung als ein primär

kommunales planungsbezogenes Handlungsfeld, das sich auf den administrativen

Raum einer Stadt bezieht und die räumliche Gesamtplanung wie auch die

innergemeindliche räumlich-sektorale Fachplanung umfasst.

Das Handlungsfeld der Stadtentwicklung kann und muss jedoch für die weitere

Betrachtung weiter ausdifferenziert werden. Es ist zunächst eine Aufgabe, die sich

aus der integrativen Berücksichtigung unterschiedlicher Belange speist, zu denen

auch die verschiedenen Wirkfolgen des Klimawandels gehören. Stadtentwicklung

erbringt zudem auch Produkte – wie z.B. Stadtentwicklungskonzepte oder

Strategien zur zentralen Koordination. Darüber hinaus ist Stadtentwicklung ein

wichtiger Belang, der in das Handeln aller Dienststellen der kommunalen

Verwaltung eingebettet werden soll. Stadtentwicklung ist somit Aufgabe,

Koordinator und Belang zugleich.

Abbildung 1: Die verschiedenen Identitäten der Stadtentwicklung

Quelle: eigene Darstellung

Wie bei jeder Aufgabenanalyse gilt es auch für die Stadtentwicklung die

involvierten Akteure zu identifizieren, deren Bezüge zur Aufgabe aufzudecken und

deren Handlungsmöglichkeiten zu benennen (vgl. Selle 2008b). Bezogen auf die

verschiedenen vom Klimawandel betroffenen Wirkbereiche werden in den

folgenden Unterkapiteln in einer horizontalen Gliederung daher mögliche

Reaktionen auf die Wirkungen des Klimawandels den verschiedenen kommunalen

Belang, der ins Verwaltungshandeln eingebettet werden muss

Produkte der Stadtentwicklung als Koordinator

Originäre Elemente der Aufgabe der Stadtentwicklung

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 17

administrativen Akteuren (Ämtern, Dezernaten) zugeordnet, wobei unter jedem

sachlichen Zuständigkeitsbereich mehrere Ämter subsumiert sind (so gehören

z.B. Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Veterinärämter und Feuerwehr zum

sachlichen Zuständigkeitsbereich „Sicherheit und Ordnung“). Die Zuordnung

basiert weitgehend auf der Produktbereichgliederung des kommunalen

Produktplanes Baden-Württemberg und ist als idealtypische Gliederung zu

verstehen. Auf Grund der Organisationshoheit der Gemeinden Deutschlands sowie

vor allem spezifischen Aufgabenzuweisung für die Gemeinden, die sich nach den

Landesgesetzen und der Gemeindegröße (und damit einhergehend: ihre

administrative Leistungsfähigkeit) richtet, können keine detaillierten, bundesweit

gültigen Zuordnungen erfolgen. Im Einzelfall werden einige Kommunen (kreisfreie

Städte) sämtliche Maßnahmen „aus einer Hand“ umsetzen können, während

andere Kommunen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) je nach

Leistungsfähigkeit mehr oder weniger der aufgelisteten Maßnahmen umsetzten

können und an einigen Stellen auf die Mitwirkung der Kreisverwaltung

angewiesen sind. Schließlich ist für die Gemeindeverbände angehörigen

Ortsgemeinden ohne eigene Verwaltung im Wesentlichen die Verbandsebene zu

betrachten.

Zur Wahrnehmung der Aufgabe der Stadtentwicklung stehen den Kommunen

verschiedene Instrumente der räumlichen Planung zur Verfügung, die sich für

diese Expertise nicht auf informelle Instrumente beschränken. Vielmehr wird hier

ein umfassenderes Verständnis zu Grunde gelegt, das neben nicht-verbindlichen

Konzepten, Strategien, Rahmenplänen etc., auch formelle Instrumente wie die

vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung oder auch Instrumente des

besonderen Städtebaurechts umfasst und auch privatwirtschaftliches Handeln

einschließt. Daneben gehen vom kommunalen Handeln nicht nur direkte sondern

auch indirekte Wirkungen aus, ohne dass eine Einwirkung auf andere Akteure der

Stadtgesellschaft beabsichtigt war. In einer ebenfalls horizontalen Gliederung

wird daher dargestellt, welche Möglichkeiten sich den Kommunalverwaltungen zur

Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen bieten:

Regelsetzend: Die Kommunen können entweder auf Grund von Gesetzen

oder Verordnungen der Stadtgesellschaft gegenüber hoheitlich handeln

oder aber auf Grund der Besitzrechte privatwirtschaftlich im eigenen

Interesse agieren (z.B. als Eigentümer von Kraftwerken).

Beratend: Hier verbleibt den Kommunen ausschließlich ein informelles

Handeln, das auf ihre Überzeugungskraft aufbaut.

Vorbild: Handeln die Kommunen privatwirtschaftlich und ist mit dem

Handeln eine erkennbare Außenwirkung verbunden, kann sie damit die

Stadtgesellschaft zur Nachahmung anregen.

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 18

Bereits in Kap. 3.1 wurde dargestellt, dass die Folgen des Klimawandels in

schleichende Veränderungen – die tlw. kaum merklich vonstatten gehen – und

Veränderungen in Form von Extremereignissen (wie Stürmen, Hochwasser,

Starkniederschläge) unterschieden werden können. Dementsprechend werden die

Handlungsmöglichkeiten in einer horizontalen Gliederung danach unterschieden,

ob sie einen vorbereitenden, oder Gefahren abwehrenden Charakter

(Reaktionsart) einnehmen. Maßnahmen als Aktion in Bezug auf ein

Extremereignis sind weniger als reaktives, sondern vielmehr als proaktives

Handeln zu verstehen, um bei Schadenseintritt vorbereitet zu sein.

In einer vertikalen Gliederung wird dargestellt, in welcher „Identität“ die

Stadtentwicklung wirkt:

Aufgabe: Hier werden die Maßnahmen dargestellt, die originäre Elemente

der Stadtentwicklung als Aufgabe sind; eine Zusammenarbeit mit anderen

Akteuren ist nicht zwingend erforderlich.

Koordinator: Die Produkte oder Mitarbeiter der Stadtentwicklung wirken

koordinierend bei anderen Aufgabenerledigungen mit.

Belang: In diesem Feld muss die Stadtentwicklung als Belang in das

Verwaltungshandeln dritter kommunaler oder staatlicher Ämter/Dezernate

eingebettet werden.

Den Abschluss der steckbriefartigen Darstellung der Handlungsmöglichkeiten und

der Reichweite der Stadtentwicklung stellt eine Auflistung einiger Möglichkeiten

der Kooperation zwischen dem politisch-administrativen System der Kommunen

und der Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft dar.

Die Handlungsmöglichkeiten sind weder untereinander noch mit Maßnahmen der

Vermeidung konfliktfrei. Daher werden im Anschluss an die Steckbriefe

potenzielle Zielkonflikte dargestellt und tlw. durch weitere Empfehlungen

dargelegt, wie den Konflikten abgeholfen werden kann.

Die Empfehlungen an das kommunale politisch-administrative System zur

Anpassung an die Folgen des Klimawandels führen keineswegs zu

Einschränkungen urbaner Lebensqualität. Um dies zu verdeutlichen, werden

abschließend in jedem Kapitel Hinweise auf die sich ergebenden Chancen bzw.

Verbesserungsmöglichkeiten für die Lebensqualität gegeben, die sich aus der

Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen ergeben können.

Die folgenden Kapitel zeigen die Beziehungen von Handlungsmöglichkeiten und

involvierten Akteuren auf und basieren auf den in der BBSR-Online-Publikation

Nr. 23/09 „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung: Wirkfolgen des Klimawandels“

näher beschriebenen klimawandelbedingten Wirkfolgen: Menschliche Gesundheit,

Energie, Wasserhaushalt, technische und soziale Infrastruktur, Verkehr,

Freiräume und Grünflächen, Lufthygiene sowie Tourismus und Kulturerbe, denen

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 19

als Belang der Stadtentwicklung planerisch begegnet werden muss. Die

Wirkfolgen in Forst- und Landwirtschaft wurden hinzugenommen, da der

Handlungsbereich der Städte und Gemeinden sich nicht nur auf den urbanen

Bereich sondern auch auf den Außenbereich (im Sinne des § 35 BauGB) erstreckt.

Daran anschließend werden Notwendigkeiten und Möglichkeiten des

interkommunalen Zusammenarbeitens vor dem Hintergrund der beschriebenen

Handlungsoptionen aufgeführt.

4. 2 Menschliche Gesundheit Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über ein Gesundheitssystem,

das durch eine leistungsfähige strukturelle Qualität geprägt ist (IGSF 2004) und

in dem Ende 2001 10,3% aller Beschäftigten tätig waren (Weinmann und Zifonun

2003). Auch nach Meinung der Bevölkerung bietet das deutsche Gesundheits-

wesen eine hochwertige Versorgung (vgl. u.a. Zok 2003).

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung des Gesundheits-

systems auf Grund des demographischen Wandels zunehmen wird. Ein

notwendiger Aus- und Umbau wird durch die Auswirkungen des Klimawandels auf

die menschliche Gesundheit zusätzlich herausgefordert.

Im Gesundheitswesen sind Privatwirtschaft, Krankenkassen und der Staat auf

administrativer Seite die wesentlichen Akteure. Maßgebliche Verwaltungseinheiten

auf kommunaler Ebene sind die Gesundheitsämter aber auch die Verwaltungen

kommunaler Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime (die damit eine den

privaten Einrichtungen vergleichbare Rolle übernehmen). Die Wirkfolgen auf die

menschliche Gesundheit beschränken sich nicht nur auf den unmittelbaren

Bereich des Gesundheitswesens, sondern beziehen sich auch auf weitere

Einflussbereiche der Stadtverwaltung und -entwicklung.

Tabelle 2: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

menschliche Gesundheit

Menschliche Gesundheit

Wirkfolgen:

sinkender thermischer Komfort

Hitze und Kälte bedingte Todesfälle

steigende Gefahr von vektorbasierten (d.h. durch Wirtstiere übertragene) Krankheiten

steigende Gefährdung durch Extremereignisse

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 20

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Thermische Entlastung: Erhalt von zusammenhängenden Grün- und Freiflächen als Luftaustauschbahnen mit stadtklimaverbessernder Wirkung

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: Erhaltung von Kaltluftentstehungsgebieten (Wiesen, Felder, Brachland, Gartenland);

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: Förderung der Entwicklung von Kaltluftentstehungsgebieten (Wiesen, Felder, Brachland, Gartenland)

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: Grüne Strukturen haben einen abkühlenden Effekt auf die urbane Umgebung und sollten vielfältig, auch kleinteilig im Stadtgefüge vorgesehen werden.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Lufthygiene: Schutz großflächiger Grün- und Brachflächen. Sie bewirken eine Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Belastungssituation durch Filterung und Festlegen von Schadstoffen und Stäuben und durch Abkühlung der Lufttemperaturen

Planen und Bauen, Natur und Landschaft

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Lufthygiene: Entwicklung großflächiger Grün- und Brachflächen. Sie bewirken eine Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Belastungssituation durch Filterung und Festlegen von Schadstoffen und Stäuben und durch Abkühlung der Lufttemperaturen. Sie bieten als Naherholungsraum gleichzeitig eine Rückzugsmöglichkeit vor dem Hitzestress.

Planen und Bauen, Natur und Landschaft

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: Erhalt von offenen Wasserflächen (blaue Strukturen). Sie haben eine ausgleichende Wirkung auf die Lufttemperatur, da Wasser sich im Vergleich zur Luft langsamer erwärmt und seine Verdunstung zur Abkühlung der aufgeheizten Innenstadtluft beiträgt.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: Entwicklung von offenen Wasserflächen (blaue Strukturen). Sie haben eine ausgleichende Wirkung auf die Lufttemperatur, da Wasser sich im Vergleich zur Luft langsamer erwärmt und seine Verdunstung zur Abkühlung der aufgeheizten Innenstadtluft beiträgt.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Lufthygiene: Schutz großflächiger Grün- und Brachflächen. Sie bewirken eine Verbesserung der klimatisch-lufthygienischen Belastungssituation durch Filterung und Festlegen von Schadstoffen und Stäuben und durch Abkühlung der Lufttemperaturen

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Auf

gabe

Lufthygiene: Insbesondere in klimatisch-lufthygienisch stark belasteten Bereichen ist auf eine Verringerung des Emissionsaufkommens, (v.a. der Verkehrsemissionen) hinzuwirken

Planen und Bauen, Sicherheit und Ordnung

regelsetzend Vorsorge

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 21

Koo

rdin

ator

Thermische Entlastung: Auf Grund der Zunahme der Extremhitzetage ist eine technische Optimierung und architektonische Anpassung öffentlicher Gebäude (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten...) zu fordern.

Innere Verwaltung, Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Thermische Entlastung: In städtischen Konzepten und Planungen sollte immer wieder darauf verwiesen werden, dass der Anstieg der Extremereignisse sowie Hitze und Kälte bedingte gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen zu einer Zunahme der Einsatzhäufigkeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben führen wird, dem durch angepasste Einsatzplanung begegnet werden muss.

Sicherheit und Ordnung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Thermische Entlastung: In städtischen Konzepten sollte immer wieder darauf verwiesen werden, dass vor allem gesundheitlich exponierte Bevölkerungsgruppen (Alte, Kinder, Kranke) über ein hitzeangepasstes Verhalten („richtige“ Bekleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Aufenthalt im Freien) aufgeklärt werden.

Schulen und Bildung, Soziale Hilfen, Sicherheit und Ordnung, Gesundheits-dienste

beratend Vorsorge

Gesundheitsrisiken allgemein: Auch das medizinische Personal muss über die zunehmenden Gefahren für die menschliche Gesundheit und geeignete Gegenmaßnahmen bzw. Verhaltensregeln informiert werden.

Schulen und Bildung, Soziale Hilfen, Sicherheit und Ordnung, Gesundheits-dienste

beratend Vorsorge

Thermische Entlastung: In städtischen Konzepten und Planungen sollte immer wieder darauf verwiesen werden, dass Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser sich mittels spezifischer Notfallpläne auf die in den Zeiten der Extremhitzetage auftretenden erhöhten Pflege der Patienten einstellen müssen.

Soziale Hilfen, Gesundheits-dienste

regelsetzend Gefahren-abwehr

Gesundheitsrisiken durch Vektoren und Pollen: Die Veränderung (vektorbasierter) Infektionskrankheiten und anderer klimabedingter Gesundheitsgefährdungen (z.B. Allergene) muss überwacht und flächenspezifisch dargestellt werden, um frühzeitig Maßnahmen einleiten zu können.

Gesundheits-dienste

regelsetzend Vorsorge

Gesundheitsrisiken durch Vektoren und Pollen: Eine breite angelegte Sensibilisierung der Bevölkerung zum Umgang mit Vektoren und anderen klimabedingten Gesundheitsgefährdungen kann gegebenenfalls Infektionen verhindern (bspw. Empfehlungen zum Aufenthalt im Freien).

Gesundheits-dienste

regelsetzend Vorsorge

Bel

ang,

Mitw

irkun

g

Gesundheitsrisiken allgemein: Umwelt- und Gesundheitsdaten müssen ebenfalls überwacht werden, um eine Gefährdungsvorhersage zu ermöglichen.

Gesundheits-dienste

regelsetzend Vorsorge

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 22

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Gesundheitsrisiken allgemein: Die Bevölkerung muss an Extremhitzetagen bzw. zu ggf. veränderten Pollenflugzeiten gewarnt werden.

Gesundheits-dienste

beratend Gefahren-abwehr

Gesundheitsrisiken durch Vektoren und Pollen: Um die Einschleppung von Krankheiten zu minimieren, müssen exponierte Bereiche (z.B. Flug- und Seehäfen) überwacht werden.

Gesundheits-dienste

regelsetzend Gefahren-abwehr

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft

1 Maßnahmen der kommunalen Gebäudesanierung können zwar von den Gemeinden durchgeführt werden, jedoch machen deren Gebäudebestände nur einen Bruchteil aller baulichen Anlagen einer Stadt aus. Die Zusammenarbeit der kommunalen Verwaltungen mit der Wohnungswirtschaft – als Umsetzerin von Maßnahmen – aber auch Architekten und Bauingenieuren (über den Einbezug der jeweiligen Kammer) als Berater, ist daher unabdingbar.

2 Da die Gesundheitswirtschaft in Deutschland (abgesehen von der Regulativkraft des Staates und öffentlicher Krankenhäuser) privat geprägt ist, können Anpassungsmaßnahmen in diesem Bereich erst bei einer Kooperation der öffentlichen Verwaltungen mit den privaten Leistungsträgern greifen. Ebenso können Maßnahmen, die sich auf Hilfestellungen für pflegebedürftige Menschen beziehen, nur durch die Mitwirkung der Privatwirtschaft zur vollen Wirkung gelangen.

Potenzielle Zielkonflikte

Erfolgt die Erhöhung des thermischen Komforts in kommunalen Gebäuden

überwiegend durch technische, Energie verbrauchende Lösungen (z.B.

Klimaanlagen), ergibt sich durch die damit verbundene C02-Mehrproduktion ein

Konflikt mit den Zielen der Vermeidung. Diesem Konflikt sollte mit

energieverbrauchsarmen bzw. wo möglich energieverbrauchsfreien Alternativen

begegnet werden.

Die Vermeidung von Hitzestress durch Aufenthalt im – verschatteten – Freien

erhöht das Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten.

Gerade in den Quartieren, in denen eine Steigerung des Vegetationsgrades

besonders angeraten erscheint, stellt der vorhandene Gebäude- und

Infrastrukturbestand eine große Herausforderung an die konkrete Umsetzungs-

planung dar, da hier eine Konkurrenzsituation zum Leitbild der kompakten Stadt

besteht.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Vor allem auf Grund des demographischen Wandels wird es zu einer

Bedeutungssteigerung der Qualität im Gesundheitswesen kommen. Die

vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Bereich wie auch in der Altenpflege sind

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 23

geeignet, die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Gesundheitsdiensten zu

erhöhen.

Gleichzeitig bieten die Maßnahmen für Beschäftigte im Gesundheitswesen die

Möglichkeit für weitere berufliche Qualifizierungen und damit verbundene

Aufstiegschancen. Damit verbunden ist eine notwenige personelle Ausweitung

dieses Wirtschaftsbereiches.

Die Erhöhung des Vegetationsgrades vor allem stärker verdichteter Stadtquartiere

steigert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und kann durch Werbe-

kampagnen zur Stärkung der weichen Standortfaktoren genutzt werden.

4. 3 Energie Die Gewährleistung der Sicherheit der Energieversorgung obliegt in Deutschland

auf Grund des § 2 EnWG den Energieversorgungsunternehmen. Zur

Aufrechterhaltung der Energieversorgung ist Deutschland auf den Import

verschiedener Energieträger angewiesen (Importanteil für z.B. Steinkohle: 61%;

Gas: 83%) (BMWi, BMU 2006).

Zwar sank der Ausstoß von CO2 durch die Energiewirtschaft in den Jahren von

1990 bis 1999, stieg jedoch seit dem wieder leicht an und hat (verglichen mit der

Industrie, dem Verkehr, den privaten Haushalten und dem verarbeitendem

Gewerbe) den größten Anteil – 45,8% in 2007 – an der CO2-Emission (website

UBA/b). Vor allem im Bereich Energiewirtschaft ist jegliche Maßnahme gegen

einen weiteren Anstieg des Kohlendioxids ein wichtiger Baustein zur Minderung

der Wirkfolgen des Klimawandels.

An dieser Stelle wird zur Energiewirtschaft nur der Bereich der Erzeugung und des

Verbrauchs betrachtet – die Transportnetze werden unter dem Belang technische

und soziale Infrastruktur behandelt.

Tabelle 3: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Energie

Energie

Wirkfolgen:

steigender Energiebedarf für Kühlung

sinkender Energiebedarf für Heizung

steigender Energiebedarf für die Aufbereitung von Wasser

sinkende Versorgungssicherheit (insb. bei kühlwasserabhängiger Energiegewinnung)

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 24

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Regenerative Energieerzeugung: Aufgrund zunehmender Extremereignisse (z.B. Stürme) ist Photovoltaik weniger in freistehenden Anlagen im Außenbereich als vielmehr an und auf Gebäuden einzusetzen und ggf. vorzuschreiben.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend

Vorsorge

Auf

gabe

Siedlungsstruktur: Steigerung der Energieeffizienz durch kompakte Siedlungsstrukturen (Reduzierung der Übertragungsverluste, Verringerung von Energieverbrauch für Mobilität).

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Information und Kommunikation: Durch Leitfäden und Schulung zum Energiemanagement kann die Bevölkerung über Einspar- und Anpassungsmöglichkeiten informiert werden.

Schulen und Bildung, Ver- und Entsorgung

beratend Vorsorge

Koo

rdin

ator

Maßnahmen an Gebäuden: Durch eine Erhöhung der Albedo (Reflexionsvermögen) von Gebäudeaußenfassaden und -dächern kann Energie für die Kühlung eingespart werden.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Maßnahmen an Gebäuden: Verminderung von energetischen Übertragungsverlusten durch Energiegewinnung am Gebäude.

Innere Verwaltung

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Maßnahmen an Gebäuden: Energetische Gebäudesanierung, um Anpassungsintensität zu minimieren.

Innere Verwaltung

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Maßnahmen an Kraftwerken: Vor allem in den trockenen Sommermonaten wird der Einsatz wassersparender bzw. alternativer Technologien in Kraftwerken erforderlich.

Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Netzinfrastruktur anpassen: Feinmaschige Transportnetze können die Störanfälligkeit (auf Grund steigender Strombedarfe) minimieren.

Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend, Vorbild

Vorsorge

Maßnahmen an Kraftwerken: Zum thermischen Gewässerschutz ist die Aufstellung von Wärmelastplänen von wassererfordernden Kraftwerken und Industriebetrieben notwendig.

Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Regenerative Energieerzeugung: Die Nutzung lokaler/regionaler Biomasse zur Energiegewinnung ist zu fördern.

Ver- und Entsorgung, Natur und Landschaft

beratend (Vertrag)

Vorsorge

Bel

ang

Maßnahmen an Kraftwerken: Vor allem für die trockenen Sommermonate ist ein Speichermanagement bei Wasserkraftwerken erforderlich.

Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 1 Analog zur energetischen Gebäudesanierung müssen Maßnahmen zur Reduzierung der energetischen

Übertragungsverluste durch das Engagement der Wohnungswirtschaft stadtweit umgesetzt werden. Auch die privaten Haushalte können hier einen wertvollen Beitrag zur Anpassung leisten, indem sie Maßnahmen der Kommunen als Vorbild begreifen und – maßstabsangepasst – auf ihr Wohneigentum übertragen.

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 25

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 2 Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen können im Bereich der Energiewirtschaft zwar auf der

beratenden Ebene ansetzen und bei kommunalen Kraftwerken auch wirksam umgesetzt werden. Größtenteils ist aber die Mitwirkung privater Kraftwerksbetreiber erforderlich, damit die vorgestellten Maßnahmen (z.B. alternative Kühltechnologien, Wärmelastpläne) eine Wirkung zeigen. Gleiches gilt für das Engagement der Landwirtschaft, wenn es gilt, landwirtschaftliche Flächen bzw. Produkte kaskadisch für eine Energieproduktion zu nutzen.

Potenzielle Zielkonflikte

Landwirtschaftliche Flächen, die der Erzeugung regenerativer Energien dienen,

stehen in einem klassischen Konflikt mit den Zielen einer umweltverträglichen

Nahrungsmittelversorgung und könnten – wenn der Anbau in großflächigen

Monokulturen erfolgt – dem positiven Landschaftsbild abträglich sein und dem

Leitbild der umweltgerechten Landwirtschaft entgegenstehen. Hier müssen die

bestehenden Erkenntnisse zur umweltverträglichen landwirtschaftlichen Nutzung

beachtet werden und neue Kriterien für die gute fachliche Praxis sowie den

landschaftsverträglichen Umgang mit nachwachsenden Rohstoffen entwickelt

werden.

Da die Errichtung von Photovoltaikanlagen und deren Standsicherheit im

Außenbereich auf Grund zu erwartender Sturmlasten zumindest kritisch gesehen

werden muss, eignet sich vor allem der urbane Bereich für eine dauerhafte

Etablierung v.a. auch im Bestand. Hier sind allerdings vor dem Hintergrund der

(negativen) Erfahrung mit der Marburger Solarsatzung (vgl. website Landesportal

Hessen) die Länder gefordert, die Handlungsmöglichkeiten durch die

Bauordnungen zu erweitern.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Die Gemeinden können durch die klimagerechte Sanierung ihrer Gebäude bzw.

der Energiegewinnung am/im Gebäude den Akteuren aus den Bereichen

Wirtschaft wie auch Zivilgesellschaft exemplarisch Energieeinsparmöglichkeiten

„vorführen“ und verfügen hier über ein großes Potenzial, um glaubhaft ein

eigenes Engagement zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen

„vorzuleben“. Die Rentabilität dieser Maßnahmen über die Einsparung von

Energiekosten kann zur langfristigen Entlastung des Haushaltes beitragen.

Dezentrale Standorte für die Energieerzeugung sowie auch landwirtschaftliche

Flächen zur Erzeugung regenerativer Energien können zum einen die (lokale)

Versorgungssicherheit erhöhen und zum anderen einen Beitrag zur Sicherung/

Schaffung lokaler Arbeitsplätze leisten. Insbesondere lokale Energieversorger wie

z.B. Stadtwerke können hieraus einen Imagevorteil erwirtschaften.

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 26

4. 4 Wasserhaushalt Wasser stellt die elementare Grundlage jeglichen Lebens dar. Es zu schützen

unterliegt daher dem Staatsziel des Art. 20a GG (Schutz der natürlichen

Lebensgrundlagen).

Es unterliegt jedoch auch einem generellen Nutzungskonflikt verschiedener

Nutzergruppen wie der Landwirtschaft, dem Kraftwerksbetrieb, der industriellen

Produktion, dem Tourismus, dem Naturschutz und der Wasserwirtschaft als

Versorgerin der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Das Wasser ist jedoch nicht nur notwenige Ressource, die es zu schützen gilt.

Wasser kann andererseits auch eine Gefahrenquelle für das Leben der

Bevölkerung und die Sicherheit der baulichen Infrastruktur einer Stadt sein, so

dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Tabelle 4: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Wasserhaushalt

Wasserhaushalt

Wirkfolgen:

steigender Wasserbedarf im Sommer

Veränderung des Grundwasserspiegels

veränderte Qualität der Oberflächengewässer

veränderte Qualität des Grundwassers

sinkendes Brauchwasserdargebot im Sommer

veränderte Häufigkeit und Höhe von Hochwässern

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Hochwasserschutz: Neue kommunale Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden

Innere Verwaltung, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Hochwasserschutz: Bestehende kommunale Anlagen sind im Hinblick auf anstehende Hochwasserereignisse zu überprüfen und ggf. zu schützen, wie z.B. Sicherung von Kellerschächten, die Verlagerung empfindlicher Einrichtungen (Stromverteiler) aus dem Keller

Innere Verwaltung, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Hochwasserschutz: Neue private Gebäude müssen hochwasserangepasst errichtet werden

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend,

Gefahren-abwehr

Auf

gabe

Hochwasserschutz: Bestehende private Anlagen sind im Hinblick auf anstehende Hochwasserereignisse zu überprüfen und ggf. zu schützen, wie z.B. Sicherung von Kellerschächten, die Verlagerung empfindlicher Einrichtungen (Stromverteiler) aus dem Keller

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend,

Gefahren-abwehr

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 27

Hochwasserschutz: Beim Rückbau von baulichen Anlagen aufgrund des demographischen Wandels sollten prioritär Anlagen zurückgebaut werden, die hochwassergefährdet sind

Innere Verwaltung, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Trockenheit: Die Zunahme von trockenen Sommern erfordert ein häufigeres Bewässern öffentlicher Grünflächen

Sport, Erholung, Planen und Bauen

Vorbild Vorsorge

Trockenheit: Die Zunahme von trockenen Sommern erfordert eine Umstellung auf wassersparende Verfahren

Sport, Erholung, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Trockenheit: Die Zunahme von trockenen Sommern erfordert eine Anpassung der Bepflanzung

Sport, Erholung, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Hochwasserschutz: Der Wasserrückhalt in der Fläche – durch Grundstücksversickerung, Bodenentsiegelung, Dachbegrünung – mindert ebenfalls das Ausmaß der Extremwetterereignisse

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Hochwasserschutz: Hochwasserrückhaltebecken sind als Schutzmaßnahmen zur Minderung von Hochwasserereignissen einzuplanen und ggf. auszuweiten

Planen und Bauen

regelsetzend Gefahren-abwehr, Vorsorge

Hochwasserschutz: Bestehende Überschwemmungsgebiete sind nachrichtlich zu übernehmen. Überschwemmungsgefährdete und deichgeschützte Gebiete sind zu kennzeichnen

Natur und Landschaft, Planen und Bauen

regelsetzend Gefahren-abwehr, Vorsorge

Hochwasserschutz: In Überschwemmungsgefährdeten und deichgeschützten Gebieten sollten besonders gefährdete und gefährliche Nutzungen (kritische Infrastruktur) ausgeschlossen werden

Natur und Landschaft, Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Hochwasserschutz: Bestehende Überschwemmungsgebiete und Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind zu überprüfen und ggf. verändert festzulegen

Natur und Landschaft, Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Hochwasserschutz: Die Bevölkerung muss über zu erwartende Extremereignisse und angepasstes Verhalten aufgeklärt werden

Schulen und Bildung

beratend Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Hochwasserschutz: Gefährdung von und durch Straßenbäume bei Hochwasser die entsprechend zu überwachen und ggf. zu entfernen sind

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Gefahren-abwehr

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 28

Katastrophenschutz: Der Zunahme der Einsatzhäufigkeit durch Extremereignisse muss durch Personalplanung und Einsatzmanagement begegnet werden

Sicherheit und Ordnung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Hochwasserschutz: Planfeststellungspflichtige Anlagen des technischen Hochwasserschutzes müssen auf eine ausreichende Dimensionierung hin überprüft und ggf. angepasst werden

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Wassermanagement: Durch ein Talsperrenmanagement kann die Versorgungssicherheit erhöht werden

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Wassermanagement: Die Wasserwirtschaft muss mit der Energiewirtschaft zusammenarbeiten, um – insb. in den Sommermonaten – ein Wassermanagement betreiben zu können, um Konflikte der Einzelnutzungen zu minimieren

Natur und Landschaft,

beratend Gefahren-abwehr

Biodiversität: Um Wanderungsbewegungen zwischen den Gewässern zu vergrößern – und damit die Biodiversität zu fördern – ist die biologische Durchlässigkeit der Gewässer zu erhöhen

Natur und Landschaft,

regelsetzend Vorsorge

Hochwasserschutz: Ein naturnaher Ausbau von Fließgewässern ist ein weiterer Beitrag zum Hochwasserschutz

Natur und Landschaft,

regelsetzend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Wassermanagement: Die Grundwasservorkommen sind dauerhaft zu schützen, um die Wasserversorgungssicherheit zu gewährleisten

Natur und Landschaft,

regelsetzend Vorsorge

Bel

ang,

Mitw

irkun

g

Hochwasserschutz: Zum Schutz gegen Hochwasserereignisse und zur Verbesserung der Grundwasserneubildungsrate sollte in der Landwirtschaft möglichst wenig Bodenverdichtung und -versiegelung erfolgen

Natur und Landschaft,

beratend Gefahren-abwehr

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft

1 Im Gegensatz zu den Handlungsbereichen Menschliche Gesundheit und Energie verfügen die Kommunen in Deutschland über weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Wasserversorgung die zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört. Da diese Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge jedoch auch Dritten übertragen werden kann (Mutschmann et al. 2007), müssen ggf. private Wasserversorger bzw. Wasserverbände in die konzeptionelle wie auch implementierende Phase der Anpassung einbezogen werden. Wegen der inhaltlichen Nähe zum Themenfeld Energie (insbesondere im Hinblick auf anstehende Wirkfolgen wie Wasserknappheit in den trockenen Sommermonaten) ist die Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft unabdingbar.

2 Der Erfolg der Maßnahmen, die lediglich auf einer beratenden Funktion der kommunalen Verwaltung beruhen, können nur dann wirksam werden, wenn sie von der Landwirtschaft (z.B. Erosionsschutzmaßnahmen, bodenschonende Bearbeitung) und den privaten Haushalten und der Wohnungswirtschaft (z.B. geringe Gartenbewässerung, Umsetzung wassersparender Maßnahmen im Wohneigentum) umgesetzt werden.

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 29

Potenzielle Zielkonflikte

Bei der Wasserwirtschaft sind Konflikte mit der Versorgungswirtschaft, der

Landwirtschaft aber auch mit dem Transport zu erwarten. Engpässe in der

Wasserversorgung und erhöhter Bedarf an geeigneter Kühlung der Kraftwerke

oder Bewässerungsbedarf führen zu Nutzungskonflikten, denen nur bedingt durch

technische Maßnahmen begegnet werden kann.

Das Leitbild der kompakten (europäischen) Stadt und die gerade in den bereits

stark verdichteten Quartieren notwenige Beschränkung weiterer

Bodenversiegelung bzw. die gebotene Bodenentsiegelung führt in Einzelfällen zu

Zielkonflikten, die nur im konkreten Fall vor Ort gelöst werden können. Hier

bedarf es lokaler detaillierter Entscheidungshilfen, um bestehende Brachflächen

entweder primär einer Nachverdichtung oder einer Steigerung des

Vegetationsgrades zuzuführen.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Maßnahmen zur Steigerung des Vegetationsgrades der Stadt durch Schaffung von

Retentionsflächen, der landschaftsbildverträglichen Anlage/Erweiterung von

Regenrückhaltebecken oder auch Entsiegelungsmaßnahmen erhöhen die

städtische Freiraumqualität. Der kreative Umgang mit Niederschlagswasser zur

Gestaltung von Freiflächen erhöht die Erlebnisqualität.

Durch die Managementmaßnahmen in der Wasserversorgung wird die

Versorgungssicherheit gewährleistet.

Bildungs- und Informationsmaßnahmen über klimagerechtes und den

Anforderungen durch die Extremwetterereignisse angepasstes Handeln kann

einen Beitrag zur Steigerung des allgemeinen Sicherheitsempfindens leisten.

4. 5 Technische und soziale Infrastruktur Infrastruktur im Sinne dieser Veröffentlichung kann unterschieden werden in

öffentliche und private Infrastruktur – dies legt eine eigentümerorientierte Sicht

zu Grunde – oder aber in technische (z.B. Leitungsnetze) und soziale

Infrastruktur (z.B. Kindergärten) – und folgt einer funktionalen Trennung. Im

weiteren Verlauf wird die funktionale Sicht zu Grunde gelegt. Neben den

Empfehlungen für Leitungsnetze (z.B. der Wasser Ver- und Endsorgung) werden

auch die Anlagensicherheit und den Schutz der baulichen Anlagen der sozialen

Infrastruktur gegeben.

In einer undifferenzierten Betrachtung wird die Bevölkerung in Deutschland in den

nächsten Jahren zurückgehen, so dass von einer schrumpfenden (Gesamt)-

gesellschaft geredet werden kann. Bezogen auf die verschiedenen Teilräume ist

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 30

das Bild jedoch höchst unterschiedlich: Wachstumsstarke Räume stehen

schrumpfenden Regionen gegenüber. Die generellen Herausforderungen an die

städtische Infrastruktur sind daher – auch ohne Berücksichtigung der räumlich

unterschiedlichen Wirkungen des Klimawandels – in den einzelnen Gemeinden

verschieden. In den Wachstumsregionen werden Veränderungen der Infrastruktur

kaum erforderlich sein, während Schrumpfungsregionen vor größeren Heraus-

forderungen stehen (Winkel 2008).

Bestimmte Infrastruktureinrichtungen – wie etwa aus den Bereichen Transport

und Verkehr, Energie, Gefahrenstoffe, Informationstechnik und

Telekommunikation, Finanz-, Geld- und Versicherungswesen, Versorgung,

Behörden, Verwaltung und Justiz – müssen vor Schäden geschützt werden, da sie

für die Aufgabenerfüllung von Staat und Wirtschaft von wichtiger Bedeutung sind

(vgl. website BSI). Die folgende Betrachtung hinsichtlich der kritischen

Infrastrukturen (KRITIS) beschränkt sich auf die technischen und sozialen

Infrastrukturelemente einer Stadt.

Tabelle 5: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

technische und soziale Infrastruktur

Technische und soziale Infrastruktur

Wirkfolgen:

veränderte Ansprüche an die Entwässerung durch lokale Ab- oder Zunahme der Jahresniederschläge und Extremabflüsse

veränderte Ansprüche an die technische Infrastruktur (z.B. durch höhere thermisch-mechanische Belastungen)

veränderte Ansprüche an die soziale-bauliche Infrastruktur (z.B. Klimatisierung von Kindergärten)

vermehrte Schäden und Ausfälle bei Extremereignissen (z.B. Überschwemmungen oder Sturmschäden)

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Ertüchtigung Sozialer Infrastruktur: Die bestehenden baulichen Anlagen der sozialen Infrastruktur müssen gegenüber der Zunahme von Extremereignissen (Sturm, Hochwasser, Schnee...) technisch vorbereitet werden

Innere Verwaltung, Soziale Hilfen, Gesundheits-dienste, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Auf

gabe

Ertüchtigung Sozialer Infrastruktur: Neue bauliche Anlagen der sozialen Infrastruktur müssen gegenüber der Zunahme von Extremereignissen (Sturm, Hochwasser, Schnee...) an die gestiegenen Herausforderungen angepasst ausgeführt werden

Innere Verwaltung, Soziale Hilfen, Gesundheits-dienste, Planen und Bauen

regelsetzend, Vorbild

Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Ertüchtigung Entsorgungsinfrastruktur: Entsorgungsanlagen der Stadtentwässerung (Kanalnetze, Speicherbecken, Rückhaltebecken, Abführungssysteme) müssen auf ihre Kapazität überprüft und ggf. neu dimensioniert werden

Planen und Bauen , Ver- und Entsorgung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 31

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Standorte Entsorgungsinfrastruktur: Neue Standorte für Entsorgungsanlagen (Kanalnetze, Speicherbecken) müssen bauplanerisch abgesichert werden

Planen und Bauen, Ver- und Entsorgung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Ertüchtigung Entsorgungsinfrastruktur: Um das Ausmaß der Folgen von Niederschlägen zu minimieren sollten die Möglichkeiten der Regenwasserversickerung intensiv genutzt und überprüft werden

Planen und Bauen, Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend

Gefahren-abwehr

Ertüchtigung Verkehrsinfrastruktur: Um das Ausmaß der Folgen von Niederschlägen zu minimieren, sollte der Straßenraum über eine V-förmige Gestaltung (bei Mischverkehrsflächen) und ansonsten Einführung von Hochbordsteinen als Rückhalteraum genutzt werden

Planen und Bauen, Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend

Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Ertüchtigung Entsorgungsinfrastruktur: Um das Ausmaß der Folgen von Niederschlägen zu minimieren, sollten Notentwässerungswege definiert werden

Planen und Bauen, Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend

Gefahren-abwehr

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Auf Grund der Zunahme der Extremereignisse und deren Auswirkungen auf bauliche Infrastruktureinrichtungen wird der Bedarf an Einsatzkräften (Rettungsdienste, Katastrophenschutz) ansteigen und ist durch entsprechende Personalplanung zu begegnen

Sicherheit und Ordnung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Um die Reaktionszeit zu verkürzen und potentielle Gefährdungsorte identifizieren zu können, muss ein Risikomanagement betrieben werden (u.a. Rettungskräfte verstärkt in die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung der Anlagenbetreiber einbeziehen)

Sicherheit und Ordnung, Planen und Bauen, Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Gefahren-abwehr

Management Versorgungsinfrastruktur: Für den Schadenseintritt durch ein Extremereignis muss die Wasserversorgung sichergestellt sein

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Management Entsorgungsinfrastruktur: Um Ablagerungen in den Abwassernetzen in trockenen Sommermonaten zu minimieren bedarf es einer erweiterten Wartung

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Vorsorge

Bel

ang

Ertüchtigung Versorgungsinfrastruktur: Leistungsnetze der Stromversorgung müssen gegenüber Extremereignissen robust ausgeführt werden, Erdverkabelung ist im Einzelfall zu prüfen

Ver- und Entsorgung

regelsetzend, beratend

Gefahren-abwehr

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 1 Die Abwasserbeseitigung ist – z.B. nach § 53 LWG NRW – eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, die jedoch

– analog zur Situation der Wasserversorgung – Dritten übertragen werden kann. Die Gestaltungsmacht der Gemeinden bzw. der Abwasserzweckverbände, denen sie u.U. angehören ist daher als groß anzusehen. Die mit der Aufgabe der Entsorgung betrauten privaten Unternehmen sind jedoch ebenso in die konzeptionelle wie auch implementierende Phase einzubeziehen, wie auch Betreiber privater Abwasserbeseitigungsanlagen.

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 32

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 2 Die Verteilung von Strom erfolgt in Deutschland über die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sowie die

Verteilnetzbetreiber (VNB). Daher ist ein kooperatives Handeln von kommunaler Verwaltung und Privatwirtschaft ohnehin zwingend erforderlich, um Maßnahmen zielgerecht umsetzen zu können.

3 Auf Grund unterschiedlicher Zuständigkeiten der Energie- und Wasserversorgung muss im Hinblick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen und Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bei Eintritt eines Extremereignisses eine Zusammenarbeit verschiedener öffentlicher und privater Aufgabenträger erfolgen. Hierbei sollte ein Risiko- und Krisenmanagement nach dem PDCA-Prinzip (Plan-Do-Check-Act) betrieben werden (vgl. BMI 2008).

Potenzielle Zielkonflikte

In trockenen Sommermonaten ist mit Konflikten zwischen der Notwendigkeit

einer evtl. Kanalspülung der Abwassernetze und dem sinkenden Brauchwasser-

dargebot zu rechnen.

Eine flächendeckende Erdverkabelung von Stromleitungen erscheint auf Grund

der mangelnden Überlastfähigkeit und längeren Reparaturzeiten nach Schadens-

eintritt nicht angeraten (Haas et al. 2008).

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Die aufgeführten Maßnahmen erscheinen geeignet, die Versorgungssicherheit

auch in Zukunft zu gewährleisten.

4. 6 Verkehr Verkehr – als „Ausdruck der individuellen Mobilität“ (Beckmann 2000: o.S.) – ist

auf der einen Seite (Mit-)Verursacher des Klimawandels (Santarius 2007) und auf

der anderen Seite (wie die Expertise Stadtklimawandel gezeigt hat) von den

Folgen des Klimawandels betroffen.

Zwar beträgt der Flächenanteil der Verkehrsflächen lediglich 5% der Fläche

Deutschlands und nur 3,5% aller Beschäftigten (für 2004) sind im Verkehrssektor

tätig, aber die Bedeutung des Verkehrssektors ist dennoch enorm, was sich z.B.

im monetären Wert – der 2004 geschätzte 478 Mrd. Euro betrug – ausdrückt

(Statistisches Bundesamt 2006).

Der bevorzugte Verkehrsträger im Personenverkehr ist seit Jahren der

motorisierte Individualverkehr (MIV), dessen Anteil von 1991 (81,6%) bis

1998/1999 (82%) leicht anstieg, und anschließend bis 2007 (80,1%) wieder

leicht rückläufig war (website UBA/a). Der Anteil an den CO2-Emissionen stieg im

gleichen Zeitraum von 16,7% auf 21,2% (1999) um danach auf 18,1%

abzusinken (website UBA/b).

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 33

Tabelle 6: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Verkehr

Verkehr

Wirkfolgen:

vermehrte Behinderungen und Verspätungen durch Extremereignisse

steigende Kosten für die Instandhaltung

veränderte Bedarf an Transportdienstleistungen

veränderte Ansprüche an Transportdienstleistungen (z.B. Klimatisierung)

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Siedlungsstruktur: Um Verkehre generell reduzieren zu können, muss das Leitbild der Stadt der kurzen Wege durch Nachverdichtung umgesetzt werden.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Siedlungsstruktur: Um Verkehre generell reduzieren zu können, muss das Leitbild der Stadt der kurzen Wege durch Nutzungsmischung umgesetzt werden.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Veränderung des Modal Split: Förderung des Radverkehrs als Alternative zum MIV (auf kurzen Strecken), um Anpassungsintensität zu mindern.

Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, beratend

Vorsorge

Veränderung des Modal Split: Förderung des ÖPNV als Alternative für den MIV (auf langen Strecken).

Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, beratend

Vorsorge Auf

gabe

Veränderung des Modal Split: Wenn als Reaktion auf den Klimawandel der sanfte Tourismus etabliert werden soll (s.a. Belang Tourismus und Kulturerbe), um Alternativen auf Grund steigender Energiepreise vorhalten zu können, muss der ÖPNV entsprechend ausgebaut werden.

Planen und Bauen, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Wirtschaft und Tourismus

regelsetzend

Vorsorge

Information und Kommunikation: Der Bevölkerung können Kursangebote zum Mobilitätsmanagement gemacht werden.

Schulen und Bildung, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

beratend Vorsorge

Verkehrsinfrastruktur: Fahrbahnbeläge sind in Zukunft im Hinblick auf stärkere Temperaturschwankungen auszulegen (Schadensreparaturen sind ggf. häufiger durchzuführen).

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Gefahren-abwehr

Verkehrstechnik: Besonders gefährdete Gebiete können durch den Einsatz von Verkehrsleitsystemen umfahren werden.

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Verkehrsinfrastruktur: Verkehrswege (insb. kommunale Straßen und Schienenwege) sind gegen Schäden auf Grund von Extremereignissen zu schützen (z.B. Hangsicherung von Böschungen).

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Vorsorge

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 34

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart K

oord

inat

or Verkehrsinfrastruktur: Verkehrswege (insb.

kommunale Straßen und Schienenwege) sind gegen Schäden auf Grund von Extremereignissen dauerhaft zu überwachen (z.B. Vermeidung von Unterspülung).

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend Vorsorge

Fahrzeugtechnik: Bei eintretender Knappheit der fossilen Ressourcen wird die Anschaffung von umweltfreundlich angetriebenen Fahrzeugen des kommunalen Fuhrparks notwendig (regenerative Energieträger oder “Down-sizing“ der städtischen PKW auf 120 g CO2/km)

innere Verwaltung

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Fahrzeugtechnik: Bei eintretender Knappheit der fossilen Ressourcen wird die Anschaffung von umweltfreundlich angetriebenen Fahrzeugen des kommunalen ÖPNV notwendig.

innere Verwaltung

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Bel

ang

Verkehrsmanagement: Car Sharing initiieren innere Verwaltung

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft

1 Auf Grund des § 1 RegG ist der öffentliche Personenverkehr eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, deren Zuständigkeit durch Landesrecht bestimmt wird. Z.B. in NRW ist die Zuständigkeit für den ÖPNV (mit Ausnahmen) eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Potenzielle Zielkonflikte

Das Leitbild der europäischen kompakten Stadt führt nicht per se zu einer

Reduzierung des MIV und somit einer Stadt der kurzen Wege. Allerdings

ermöglicht erst sie – im Zusammenspiel mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot –

eine MIV-Reduzierung (Holz-Rau 1997), die gerade auf Grund des Klimawandels

zur Reduktion der CO2-Produktion erforderlich wird.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Ein Ausbau des ÖPNV steigert nicht nur dessen Attraktivität, sondern erscheint

geeignet, um Beschäftigungsmöglichkeiten in der Stadt/Region zu generieren. Die

Steigerung des ÖPNV-Angebotes hilft auch die Herausforderungen des

Demografischen Wandels zu meistern.

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 35

4. 7 Freiräume und Grünflächen Städtische Freiräume und Grünflächen haben positive Auswirkungen auf die

Lebensqualität und Lebensdauer des Menschen (Takano et al. 2002). Den

wohnungsnahen Grünflächen – aber auch Wald- und Wasserflächen – kommt

zudem eine immobilienwertsteigernde Funktion zu (Kenneweg 2004).

Eine anthropozentrische Bedeutung kommt auch dem Erhalt der Biodiversität zu,

denn sie sichert „die ökologische Funktionalität sowie Stabilität von Ökosystemen“

(Bayerisches Landesamt für Umwelt 2007: 17). Als ökologische Serviceleistung

trägt sie zur Wohlfahrt des Menschen bei (WWF Deutschland 2007).

Der anthropozentrische Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen resultiert

verfassungsrechtlich aus Art. 20a GG und beschränkt sich in seiner Schutz-

funktion nicht nur auf die urwüchsige Umwelt, sondern schließt auch die

anthropogen veränderte Natur mit ein (Scholz GG-Kommentar Rn 36 f).

Tabelle 7: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Freiräume und Grünflächen

Freiräume und Grünflächen

Wirkfolgen:

steigender Bedarf an Kaltluftentstehungsgebieten

steigender Bedarf an Erholungsflächen

veränderte Ansprüche an die Ausgestaltung von Freiflächen

Veränderung des Pflegebedarfes

Veränderung der Eignung von Pflanzen

Veränderung der Biodiversität

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Biodiversität: Zum Erhalt der Biodiversität im Außenbereich sollte dieser weitgehend von (baulichen) Einwirkungen verschont bleiben und primär der Innenbereich zu Siedlungszwecken genutzt werden.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Thermische Entlastung: Die urbane Durchgrünung (z.B. durch Freiflächen, Straßengrün, Dach- und Fassadenbegrünung) sollte erhöht werden, um die Kaltluftbildung durch Verdunstung zu steigern und der zunehmenden Hitze entgegenzuwirken.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Auf

gabe

Thermische Entlastung: Neue Kaltluftbahnen sind zur Abmilderung v.a. der nächtlichen Hitzebelastung einzuplanen und ggf. bestehende auszuweiten.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 36

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Maßnahmen an Gebäuden: In neu aufzustellenden Bebauungsplänen können Dachbegrünungen bei privaten Gebäuden festgesetzt werden.

Planen und Bauen

regelsetzend, beratend

Vorsorge

Biodiversität: Die Wanderungsmöglichkeiten der heimischen Tierarten müssen durch den Aufbau bzw. Ausbau eines Biotopverbunds und der biologischen Durchlässigkeit von Gewässern ermöglicht/verbessert werden.

Natur und Landschaft

regelsetzend Vorsorge

Grünflächenplanung: Steigender Nutzungsdruck auf städtische Freiräume und Grünflächen bedingen ggf. eine Überarbeitung bestehender Erholungsflächenplanung.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Grünflächenplanung: Flächen in Ausgleichsflächenpools und Maßnahmen von Ökokonten sollten stärker genutzt werden um große zusammenhängende Entlastungsstrukturen (Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftbahnen) zu schaffen.

Natur und Landschaft

regelsetzend Vorsorge

Auf

gabe

Biodiversität: Die Resilienz wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten muss durch intensivere Schutzbemühungen (z.B. Gebietsschutz, Pflegemaßnahmen, Vertragsnaturschutz) gestärkt werden.

Natur und Landschaft

regelsetzend Vorsorge

Thermische Entlastung: Vor allem in stark verdichteten Bereich – die ggf. nicht oder nur wenig entsiegelt werden können – stellen Dach- und Fassadenbegrünungen eine geeignete Maßnahme zur lokalen Abkühlung dar.

Innere Verwaltung

Vorbild, beratend

Vorsorge

Grünflächenpflege: Die potentiell zunehmende Gefährdung von Pflanzen durch Schädlinge und Hitzestress erfordert eine lokal angepasste Auswahl neuer Arten bei Neuanpflanzungen bzw. Ersatzmaßnahmen.

Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Biodiversität: Der Klimawandel wird zu neuen Herausforderungen an bestehende Biotopschutzkonzepte führen, die entsprechend angepasst werden müssen.

Natur und Landschaft

regelsetzend Vorsorge

Koo

rdin

ator

Biodiversität: Die Ausbreitung gebietsfremder Problemarten (z.B. Ambrosia) muss durch Gegenmaßnahmen gebremst werden.

Natur und Landschaft

regelsetzend Gefahren-abwehr

Brandschutz: Die Gefahr der Trockenheit in den Sommermonaten erhöht bei städtischen Grünflächen das Risiko von Bränden und muss durch entsprechende Einsatzplanung berücksichtigt werden.

Sicherheit und Ordnung

regelsetzend Gefahren-abwehr

Bel

ang,

Mitw

irkun

g

Brandschutz: In den trockenen Sommermonaten ist zur Minimierung des Brandrisikos ein Bewässerungsmanagement für städtische Grünflächen erforderlich.

Sport, Erholung, Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 37

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Grünflächenpflege: Durch steigenden Nutzungsdruck sowie gleichzeitiger erhöhter Schadensanfälligkeit ergibt sich ein erhöhter Kontroll- und Pflegeaufwand von Grünflächen aber auch Straßenbäumen.

Sport, Erholung, Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 1 Zur Erhöhung des urbanen Vegetationsgrades kann die kommunale Verwaltung nur bedingt einen Beitrag

leisten, indem sie entweder hoheitlich handelt (was sich allerdings überwiegend nur auf den Neubaubereich auswirkt) oder vorbildlich, wenn sie z.B. eigene bauliche Anlagen begrünt, Verkehrflächen entsiegelt, oder aber beratend, was ihr zwar den weiten Bereich der Bestandsgebäude zugänglich macht, jedoch keine normierende Wirkung entwickelt. Die auf Freiwilligkeit beruhende Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erfordert die Bereitschaft der Wohnungswirtschaft und privater Grundstückseigentümer zum Handeln.

Potenzielle Zielkonflikte

Ein Bewässerungsmanagement öffentlicher Grünflächen/Bäume wird gerade in

den dafür erforderlichen Sommermonaten vor dem Problem des sinkenden

Brauchwasserdargebotes stehen (s.a. Handlungsbereich Wasserhaushalt) und

steht im Konflikt zur primären Sicherung der Wasserversorgung der Bevölkerung.

Gerade vor diesem Hintergrund müssen abgängige Pflanzen durch robuste, wenig

Wasser benötigende Pflanzen ersetzt werden.

Die vor allem in stark verdichteten Bereichen erforderliche Erhöhung der

wohlfahrtsfördernden Grünflächen steht im Konflikt mit einer geforderten

Innenentwicklung der Städte.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Die Ausweitung und der Erhalt bestehender Grünflächen, Spielflächen und

Wasserflächen können sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirken und

steigern damit die urbane Lebensqualität. Die Steigerung der Durchgrünung sollte

dabei nicht nur auf Grünflächen beschränkt bleiben, sondern auch Straßen-

begleitgrün, Dach- und Fassadenbegrünung mit einschließen.

4. 8 Lufthygiene Die – vor allem in den Sommermonaten – zu erwartende Verschlechterung der

Luftqualität ist geeignet, die menschliche Gesundheit negativ zu beeinflussen.

Strategische Handlungsempfehlungen diesbezüglich wurden bereits weitgehend

unter Kapitel 4.2 „Handlungsbereich Menschliche Gesundheit“ dargestellt.

Zum Schutz der Lufthygiene sind das BImSchG (§§ 44-47) sowie die auf dessen

Grundlage erlassene 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 38

Schadstoffe in der Luft) und die TA Luft die Regelwerke, die detaillierte Angaben

zur Überwachung und Verbesserung der Luftqualität treffen. Die sachliche und

instanzielle Zuständigkeit der Überwachung der Luftqualität und Information der

Bevölkerung sind – per Landesrecht – geregelt.

Ein Handlungsauftrag ergeht gleichwohl dennoch auch an die kommunale Ebene

auf Grund des § 1 (5) BauGB. Er erlegt den Gemeinden den Schutz der

natürlichen Lebensgrundlagen, zu denen auch die Luft zählt (Huster, Rux GG-

Kommentar Rn. 10 ff), auf.

Tabelle 8: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Lufthygiene

Lufthygiene

Wirkfolgen:

steigender Bedarf an Frischluftentstehungsgebieten

steigende Konzentration potenziell toxischer Stoffe (z.B. Ozon, (Fein-)Stäube)

steigende olfaktorische Belastungen

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Frischluftzufuhr: Die Transportbahnen für die urbane Frischluftzufuhr müssen freigehalten werden, unvermeidbare bauliche Querungen sollten nur wenig beeinträchtigen (z.B. Brücken statt Dämme zur Talquerung).

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Auf

gabe

Frischluftzufuhr: Erhalt bzw. Schaffung von Frischluftentstehungsgebieten – insbesondere in stark verdichteten Bereichen.

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Fahrzeugtechnik: Die Reduzierung der Schadstoffemissionen des gemeindlichen Fuhrparks und ggf. kommunaler Verkehrsbetriebe kann mithelfen die städtische Luftqualität (weniger toxische Stoffe) zu verbessern

Innere Verwaltung, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Bepflanzung: Anpflanzen von widerstandsfähigen (Straßen)Bäumen zur lokalen Verbesserung der Luftqualität.

Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Koo

rdin

ator

Bepflanzung: Wechsel zu Baumarten, die eine geringere Konzentration von flüchtigen organischen Stoffen als Ozonvorläufer produzieren.

Sport, Erholung, Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und –anlagen

regelsetzend, Vorbild

Vorsorge

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 39

Abfallentsorgung: rechtzeitige bzw. häufigere Abfallentsorgung

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Vorsorge

Frischluftzufuhr: Die Transportbahnen für die urbane Frischluftzufuhr dritter Gemeinden müssen freigehalten werden, unvermeidbare bauliche Querungen sollten nur wenig beeinträchtigen (z.B. Brücken statt Dämme zur Talquerung).

Planen und Bauen

regelsetzend Vorsorge

Abfallentsorgung: Überprüfung bisheriger Kompostierungsstandards.

Ver- und Entsorgung

regelsetzend Vorsorge Bel

ang

Tourismus allgemein: Verschlechterungen der Luftqualität (Ozonbelastung) können Auswirkungen auf den Tourismus haben, denen ggf. durch angepasste Tourismuskonzepte begegnet werden muss.

Wirtschaft und Tourismus

regelsetzend, beratend

Vorsorge

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 1 Zur Verbesserung der Luftqualität ist insbesondere eine Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der

Abfallentsorgung und Behandlung notwendig.

2 Die olfaktorische Belastung kann auch durch Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft entwickelt werden gemindert werden

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Potenzielle Zielkonflikte

Unter anderem durch Schmutzteilchen in der Luft entsteht sog. Streulicht, das

tiefer in die Pflanzen eindringt und somit stärker zur Photosynthese beiträgt. Der

Rückgang der Luftverschmutzung kann daher ein weniger stark ausgeprägtes

Pflanzenwachstum als bisher zur Folge haben, womit ein geringeres CO2-

Absorptionspotential entstünde (website scinexx).

Wie bereits in Kapitel 4.2 „Menschliche Gesundheit“ beschrieben, stellt die

Steigerung des Vegetationsgrades bzw. die Schaffung von Frischluft-

entstehungsgebieten gerade in stark verdichteten Bereichen eine große

Herausforderung für die konkrete Umsetzungsplanung dar, da hier eine

Konkurrenzsituation zum Leitbild der kompakten Stadt besteht, der durch lokale

Analysen (mittels Klimamodellierungen) und angepasste Lösungen begegnet

werden muss.

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Trotz der der oben angesprochenen Herausforderungen und Probleme ist die

Verbesserung der lokalen Luftqualität ein lohnendes Unterfangen, da sie einen

besonderen Beitrag zur Steigerung der urbanen Lebensqualität leisten kann. Die

Erhöhung des Vegetationsgrades durch Straßenbäume und Frischluftentstehungs-

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 40

gebiete in urbanen Räumen verbessert die Grünflächensituation der Stadt und ist

gerade in stark verdichteten Bereichen wichtig zur Steigerung des Wohlbefindens.

Die Anschaffung klimagerechter Fahrzeuge durch die ÖPNV-Betreiber ist nicht nur

ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, sondern gleichzeitig ein Element

zur Attraktivierung des ÖPNV.

4. 9 Tourismus und Kulturerbe Tourismus wird durch Erholungsmöglichkeiten im Freiraum einer Stadt, aber auch

– insbesondere beim Städtetourismus – durch das jeweilige städtische kulturelle

Erbe geprägt. Augenfällig wird diese Verbindung bei Städten mit herausragendem

Gebäude- und Parkbestand wie etwa Potsdam.

Für die Wirtschaft Deutschlands kommt dem Tourismus eine hohe Bedeutung zu.

Der erwirtschaftete Anteil am BIP beträgt 8% (DZT 2004). Gerade in den

industriell schwächer entwickelten Regionen ist der Tourismus für die regionale

Ökonomie sehr bedeutsam (website destatis/a).

Tabelle 9: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Tourismus und Kulturerbe

Tourismus und Kulturerbe

Wirkfolgen:

häufigere Schäden an Gebäuden, Denkmälern und Kultureinrichtungen

Auswirkungen auf das Stadtimage

Veränderungen der touristischen Saison

Veränderung der Badegewässerqualität (z.B. durch Algenblüten)

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Baukulturelles Erbe: Vor durch Extremereignisse gefährdete bauliche Anlagen von kulturhistorischem Wert müssen identifiziert und im Ereignisfall gesichert werden.

Innere Verwaltung, Kultur, Planen und Bauen

regelsetzer, Vorbild

Gefahren-abwehr

Auf

gabe

Sommertourismus: Aufstellung eines Tourismus-Masterplanes. U.a. zur Verkehrsvermeidung und Entwicklung von Erholungsmöglichkeiten (insbesondere für die Extremhitzetage).

Planen und Bauen, Wirtschaft und Tourismus

regelsetzer Vorsorge

Koo

rdin

ator

Sommertourismus: Auf die Berücksichtigung urbaner Tourismusdestinationen in Notfallplänen (Einsatz bei Hitzestress) ist hinzuwirken.

Sicherheit und Ordnung, Gesundheits-dienste

regelsetzer Gefahren-abwehr

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 41

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Allgemein: Entwicklung von witterungsunabhängigen Tourismusalternativen.

Kultur, Planen und Bauen, Wirtschaft und Tourismus

regelsetzer Vorsorge

Wintersport: Klimabedingten Veränderungen der Wintersportmöglichkeiten ist durch geänderte – diversifizierte – touristische Konzeptionen zum Outdoor-Tourismus zu begegnen.

Sport, Erholung, Planen und Bauen, Wirtschaft und Tourismus

regelsetzer Vorsorge

Koo

rdin

ator

Allgemein: Entwicklung/Ausbau des sanften Tourismus als Alternative zu energieintensiven Form des Tourismus.

Planen und Bauen, Verkehrs-flächen und -anlagen, ÖPNV, Wirtschaft und Tourismus

regelsetzer Vorsorge

Sommertourismus: Auf eine intensivere Überwachung von Badeseen ist hinzuwirken, um gesundheitsrelevante Informationen über deren Wasserqualitäten zu sammeln.

Gesundheits-dienste, Natur und Landschaft

regelsetzer Gefahren-abwehr

Bel

ang

Wintersport: Durch lokale Klimamodellierungen sind klimabedingte Auswirkungen auf die Wintersportmöglichkeiten abzuschätzen. So können ggf. Fehlinvestitionen (bspw. Technische Beschneiungsanlagen) vermieden werden.

Wirtschaft und Tourismus

beratend Vorsorge

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft 1 Der Tourismusbereich kann zwar konzeptionell durch die kommunalen Verwaltungen begleitet und

gesteuert werden, grundsätzlich wird er jedoch von den lokalen privaten Leistungsträgern geprägt. Hoheitliches Handeln ist hier durchaus möglich (z.B. durch Versagen von Genehmigungen für Beschneiungsanlagen), jedoch erscheint die „Überzeugungsarbeit“ der Leistungsträger durch die Gemeindeverwaltungen zielgerechter. Da die Tourismuswirtschaft einerseits von den Folgen des Klimawandels ökonomisch betroffen sein wird, auf der anderen Seite jedoch auch durch die rechtzeitige Entwicklung von Alternativangeboten profitieren kann, ergibt sich ein hoher Handlungsdruck für eine Zusammenarbeit.

Potenzielle Zielkonflikte

Technische Beschneiungsanlagen können auf Grund der zu erwartenden

Temperaturzunahme lediglich als eine kurz- bis mittelfristige Maßnahme zur

Anpassung gesehen werden (UBA 2005). Die Anlagen können daher zwar

zumindest temporär den Wintersporttourismus sichern, aber der Betrieb der

Anlagen führt zu einer Erhöhung der CO2-Produktion und steht im Widerspruch zu

CO2-Vermeidungszielen.

Die Umstellung auf andere Formen des Tourismus kann dazu führen, dass andere

als die bisherigen Zielgruppen angesprochen werden – mit an dieser Stelle nicht

prognostizierbaren Folgewirkungen im Tourismus. Neue Tourismuskonzepte

müssen daher unter Einbezug aller touristischen Leistungsträger erfolgen.

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 42

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Eine frühzeitige konzeptionelle Reaktion auf die Folgewirkungen auf den

Tourismus durch den Klimawandel kann ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung

der regionalen (touristischen) Beschäftigungssituation sein. Die Diversifizierung

des Angebotes kann eine ausgleichende Wirkung auf die saisonalen Auslastungen

der touristischen Betriebe haben und deren Einkommensbasis stärken.

Die Umstellung auf Formen des sanften Tourismus – einhergehend mit einer

Stärkung des ÖPNV – kann die Gesamtsituation des ÖPNV auch für die lokale/

regionale Bevölkerung verbessern und ist ein Beitrag zur Veränderung des Modal-

Split.

Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels kann die

Berücksichtigung von Erfordernissen in der Gesundheitswirtschaft auch im

touristischen Bereich ein Element zur Erhöhung der Zufriedenheit mit

Gesundheitsdiensten sein.

4. 10 Land- und Forstwirtschaft Die Kommunen müssen sich nicht nur den Herausforderungen der

klimawandelbedingten Folgen im urbanen Raum stellen, sondern sich auch den

Problemen im Außenbereich widmen.

Die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft bemisst sich weniger an der Zahl

der Erwerbstätigen, deren Anteil 2008 lediglich 2,1% betrug, (website destatis/b)

sondern an der Funktion der Lebensmittelproduktion und zum anderen an ihrem

Anteil an der Flächennutzung in Deutschland. 2004 betrug der Anteil der

landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland 53% und der Waldfläche 29,8%

(website destatis/c).

Tabelle 10: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Landwirtschaft

Landwirtschaft

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Agrarplanung: Die Ausweisung von Risikostandorten und Gefahrenzonen soll der Landwirtschaft eine spezifische Anbauanpassung ermöglichen

Planen und Bauen, Natur- und Landschaft

regelsetzend Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Agrarplanung: Die Effizienz der Wassernutzung sollte durch eine Bewässerungsplanung gesteigert werden

Ver- und Entsorgung, Natur und Landschaft

beratend (vertraglich)

Vorsorge

Leistungspotenziale BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 43

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Regenerative Energieerzeugung: Um die regionale Unabhängigkeit der Energieproduktion zu stärken, sollte die Nutzung landwirtschaftlich produzierter Biomasse zur Energieerzeugung gesteigert werden

Ver- und Entsorgung, Natur und Landschaft

beratend (vertraglich), Vorbild

Vorsorge

Erosionsschutz: Durch die Anlage von Hecken kann die Erosion des Oberbodens durch Wind und Regen abgemildert werden

Natur und Landschaft

beratend (vertraglich), Vorbild

Vorsorge

Koo

rdin

ator

Gewässerschutz: Durch den Ausbau von Uferrandstreifen kann der Eintrag von Oberbodenpartikeln und Schadstoffen durch Wind und Regen abgemildert werden

Natur und Landschaft

beratend (vertraglich), Vorbild

Vorsorge

Veterinärmedizin: Durch die Temperaturzunahme muss mit Auswirkungen auf die Tiergesundheit gerechnet werden, die durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge gewährleistet werden muss

Sicherheit und Ordnung

regelsetzend, beratend

Gefahren-abwehr

Bildung: Qualifizierung der Beschäftigten, um über Möglichkeiten nachhaltiger Landwirtschaft zu informieren, Unterstützung der Verhaltensänderung

Schule und Bildung, Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Kulturtechnik: Einsatz von Nutzpflanzen, die wenig Wasser benötigen, resistent gegen Schädlingsbefall und gegenüber Hitze- und Trockenstress sind

Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Kulturtechnik: Die ökologische Landwirtschaft entspricht den Zielen der Vermeidung und kann durch die mit ihr verbundene Anforderung an Artenvielfalt ein Element der Anpassung sein

Natur und Landschaft

beratend (vertraglich)

Vorsorge

Versicherung: Um die Gefahr des Ernteausfalls durch Extremereignisse zu minimieren, soll das Fruchtartenspektrum erhöht werden

Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Bel

ang,

Mitw

irkun

g

Vermarktung: Durch die Förderung regionaler Produkte wird die Existenz der Landwirtschaft gesichert, die als Akteur in vielerlei Hinsicht in der Anpassung erforderlich ist

Natur und Landschaft, Wirtschaft und Tourismus

beratend Vorsorge

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 44

Tabelle 11: Leistungspotenziale der Stadtentwicklung im Handlungsfeld

Forstwirtschaft

Forstwirtschaft

Wirkbereich des politisch-administrativen Systems

Maßnahme Bereich Handlungstyp Reaktionsart

Forstplanung: Durch die Ausweisung von Gefahrenzonen können frühzeitig forstwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen erfolgen.

Planen und Bauen, Natur und Landschaft

regelsetzend Gefahren-abwehr

Koo

rdin

ator

Forstplanung: Wald stellt eine Sicherung für Siedlungsflächen und Infrastrukturen in gefährdeten Gebieten (Steinschlag, Hangrutschung, Lawine) sowie einen Erosionsschutz dar, daher ist an erforderlichen/geeigneten Stellen eine (Wieder-)Bewaldung zu prüfen.

Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Regenerative Energieerzeugung: Aufforstung urbaner Brachflächen oder Wiederbewaldung von Sukzessionsflächen

Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Brandschutz: Auf Grund des Temperaturanstiegs – und damit einhergehender Trockenperioden – wird die Waldbrandgefahr zunehmen, der durch entsprechendes Monitoring und eine erhöhte Einsatzbereitschaft zu begegnen ist.

Sicherheit und Ordnung, Natur und Landschaft

tlw. regelsetzend, tlw. beratend

Gefahren-abwehr

Waldumbau: Windwurfgefährdete Gebiete bedürfen zum einen der Überwachung und ggf. des Einsatzes nach einem Extremereignis – mit denen häufiger gerechnet werden muss. Zum anderen kann die Baumartenwahl (tiefwurzelnd) das Risiko mindern.

Sicherheit und Ordnung, Natur und Landschaft

tlw. regelsetzend, tlw. beratend

Gefahren-abwehr

Information und Kommunikation: Qualifizierung der Beschäftigten, um das Bewusstsein für eine nachhaltige und naturschonende Forstwirtschaft zu fördern.

Schule und Bildung, Natur und Landschaft

beratend Vorsorge

Regenerative Energieerzeugung: Schnellumtriebwälder – auf landwirtschaftlichen Flächen – können der Biomasseproduktion dienen und die regionale Unabhängigkeit der Energieproduktion steigern.

Ver- und Entsorgung, Natur und Landschaft

beratend (vertraglich), Vorbild

Vorsorge

Bel

ang

Waldumbau: Die Waldbestände sind auf resiliente Baumartenzusammensetzungen (weniger Nadel- mehr Laubholz) und naturnahe Behandlungsmethoden zu verändern.

Natur und Landschaft

beratend, Vorbild

Vorsorge

Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft im gesamten Außenbereich 1 Konsensorientiertes Handeln ist in diesem Bereich erforderlich, da zum einen zahlreiche der vorgestellten

Maßnahmen einen beratenden Charakter haben und gegen den Widerstand der Land- und Forstwirtschaft (kaum) durchsetzbar sind. Zum anderen erfordern Maßnahmen, wie der Einsatz von Biomasse für eine lokale/regionale Energieversorgung die Zusammenarbeit der Privaten – Land- und Forstwirtschaft sowie Energieversorger – bzw. Netzbetreiber – untereinander.

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 45

Potenzielle Zielkonflikte

Vor allem im Fall von (Wieder-)Bewaldungen muss in Zukunft auf Grund der zu

befürchtenden Zunahme des Waldbrandrisikos und der Sturmwurfgefahr für

Gebäude, Tiere und Menschen mit einem Konflikt zu bestehenden

Siedlungssplittern im Außenbereich gerechnet werden.

Um die Vermeidungsziele weiterhin zu verfolgen, erscheint es angeraten, die

Nahrungsmittelversorgung gerade im städtischen Umland zu fördern. Die Nutzung

von landwirtschaftlicher Fläche zur ausschließlichen Biomasseproduktion für die

Energieerzeugung wäre hier kontraproduktiv. Vielmehr sollte eine kaskadische

Verwertung natürlicher Rohstoffe erfolgen (Haas et al. 2008).

Potenziale zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität

Die beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, die Beschäftigungsmöglichkeiten in

der Landwirtschaft zu fördern.

Der Erhalt und die Pflege der land- und forstwirtschaftlichen Kulturlandschaft ist

gleichfalls ein Beitrag, die Quantität und Qualität der städtischen Grünflächen zu

erhöhen und kann im Fall der Waldflächen der Naherholung dienen.

4. 11 Kooperatives und koordinierendes Handeln der Verwaltungen Die regelmäßig komplexer werdenden Aufgaben in der Stadtentwicklung mit

erheblichem überörtlichen Abstimmungsbedarf, bei gleichzeitig begrenzter

Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen erfordert eine interkommunale

Zusammenarbeit, die auch in der jüngeren Vergangenheit durch die Städte und

Gemeinden vermehrt wahrgenommen wurde.

Vor allem aber der globale Charakter des Klimawandels führt dazu, dass weder

die Wirkfolgen noch die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten

ausschließlich auf der durch administrative Grenzen beschränkten lokalen Ebene

betrachtet werden dürfen. Gerade die Extremereignisse werden zu Auswirkungen

führen, die regional betrachtet werden müssen. Die schleichend vonstatten

gehenden Veränderungen durch den Klimawandel werden – in der einen oder

anderen Intensität – jede Gemeinde berühren und ihr lokales Handeln erfordern

(vgl. BMVBS / BBSR 2008). Vor allem kleinere Kommunen werden dabei jedoch

auf Grund der personellen Ressourcen vor großen Herausforderungen stehen. Die

interkommunale Zusammenarbeit kann ein Mittel sein, diesen Herausforderungen

zu begegnen, indem die Verwaltungskapazität erweitert wird.

Das Auftreten von Extremereignissen macht ein vernetztes Arbeiten

verschiedener Organisationseinheiten – z.B. den Behörden und Organisationen

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 46

mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – notwendig. Die systemübergreifende

Kommunikation sollte durch technische Lösungen wie dem TETRA-Netz

sichergestellt werden. Um das Krisenmanagement zu unterstützen, können im

Bevölkerungsschutz ebenfalls technische Programmlösungen wie etwa DISMA 4.0

(Disaster management) eingesetzt werden, das als Entscheidungshilfesystem

fungiert (Jobst et al. 2008).

Auf Grund der Reglungen zur instanziellen Zuständigkeit – die je nach Land

unterschiedlich sein können – sind verschiedene Aufgabenträger in die

Problemlösung involviert. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft für den Freistaat

Bayern die instanzielle Zuständigkeiten der BOS im Bereich des

Hochwasserschutzes.

Tabelle 12: Zuständigkeiten im Hochwasserschutz am Beispiel Bayerns

Behörde Aufgabe Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Gesamtstrategie des Hochwasserschutzes

Erarbeitung landesplanerischer Vorgaben

Bewirtschaftung der Finanzmittel für Investitionen, Unterhalt und Förderung

Regierungen Steuerung und Koordination der Hochwasserschutzmaßnahmen auf Ebene der Regierungsbezirke

Regionale Planungsverbände Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserabfluss und –rückhalt

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Erstellen von Hochwasservorhersagen

Leitung des überörtlichen Hochwassernachrichtendienstes

Beratung der Wasserwirtschaftsämter

Wasserwirtschaftsämter Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen für Staat und Bezirke an Gewässern erster und zweiter Ordnung und an Wildbächen

Durchführung des Hochwassernachrichtendienstes

Beratung der Städte und Gemeinden bei Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung

Förderung von Maßnahmen an Gewässern zweiter und dritter Ordnung

Ermittlung von Überschwemmungsgebieten

Amtlicher Sachverständiger in Hochwasserfragen

Kreisverwaltungsbehörden Durchführen wasserrechtlicher Verfahren

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Weiterleitung von Hochwassermeldungen

Vorbereitung und Leitung des Katastropheneinsatzes

Städte und Gemeinden

Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern dritter Ordnung

Aufstellen von gemeindlichen Melde- und Einsatzplänen

Information der Betroffenen im Hochwasserfall

Gefahrenabwehr (Deichverteidigung) mit Feuerwehr und Hilfskräften.

(Quelle: website Wasserwirtschaftsamt Kempten)

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 47

Den Kommunen stehen zahlreiche Organisationsformen zur kooperativen

Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zur Verfügung. Die Wahl einer geeigneten

Organisationsform ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Maßgeblich

ist zunächst, ob es sich bei der zu erfüllenden Aufgabe um eine hoheitliche oder

nicht-hoheitliche Aufgabe handelt. Der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (z.B.

die Bauleitplanung nach dem BauGB) stehen ausschließlich öffentlich-rechtliche

Organisationsformen offen – die Formenwahl wird hierbei durch die jeweiligen

landesrechtlichen kooperationsgesetzlichen Vorgaben eingeschränkt. Nicht-

hoheitliche Aufgaben – und hierzu zählt die beratende Tätigkeit der Kommunen –

können entweder privatrechtlich, oder informell wahrgenommen werden

(Spannowsky und Borchert 2003; Hollbach-Grömig et al. 2005).

Tabelle 13: Organisationsformen der interkommunalen Kooperation

(Quelle: Hollbach-Grömig et al. 2005)

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 48

Neben der rechtlichen Betrachtung spielt auch der Zeitpunkt des

interkommunalen Miteinanders – das in eine Start-, eine Konsolidierungs- und

eine Reifephase unterschieden werden kann (Klemme 2002) – eine Rolle bei der

Wahl einer geeigneten Organisationsform.

Gerade die Startphase eines integrierten kommunalen Klimaschutz- und

Anpassungskonzepts bietet sich für informelle, noch wenig verbindliche

Zusammenarbeit an, während die Umsetzung von Maßnahmen durch die Wahl

einer formellen Organisationsform „ein höheres Maß an Verbindlichkeit und

wechselseitiger Verpflichtung“ (Hollbach-Grömig et al. 2005) für die

Kooperationspartner gewährleistet. Mithin ist die Formalisierung interkommunaler

Kooperation nicht als Voraussetzung, sondern als Resultat abgestimmten Handels

anzusehen.

Schließlich ist für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit einer Organisationsform

auch noch relevant, ob eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit erfolgen soll

oder es sich um eine projektorientierte, zeitlich befristete Tätigkeit handelt und ob

natürliche und juristische Personen des Privatrechts in die Kooperation

einbezogen werden sollen. Zielen Kommunen also eher auf ein langfristig

wirkendes, kontinuierlich auf Basis eines Monitoring-Konzepts

weiterzuentwickelndes Anpassungskonzept, ist dies für die Wahl einer

Organisationsform relevant und spricht für eine Institutionalisierung in Form einer

rechts- und damit förderfähigen Organisation. Da gerade Wirkungen im Bestand

die Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Gruppen erforderlich macht, spricht vieles

für eine privatrechtliche Organisationsform.

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 49

Defizite und mögliche Handlungsansätze BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

5. Defizite der Stadtentwicklungspraxis und mögliche Handlungsansätze

5. 1 Materielle Handlungsansätze Grundsätzlich dürften in der Bauleitplanung für die Umsetzung des Klimaschutzes

keine Instrumenteninnovationen erforderlich sein, da das vorhandene

Instrumentarium hinlänglich flexibel und sowohl zum Klimaschutz als auch zur

Klimaanpassung geeignet ist – allerdings vornehmlich im Hinblick auf zukünftige

Nutzungen. Im Zusammenspiel mit dem energetischen Fachrecht und

städtebaulichen Gesamtmaßnahmen kann auch auf den Bestand Einfluss

ausgeübt werden. Konsensuale Ansätze, die auf die Überzeugung und Mitwirkung

der Eigentümer setzen, sind hier von großer Bedeutung.

Der Begriff „Klimaanpassung“ bleibt trotz der in Kap. 3.2 dargelegten Relevanz

für die Bauleitplanung allerdings bis dato im BauGB unerwähnt.2 Wünschenswert

wäre daher die Aufnahme von Klimaanpassung als Belang in § 1 Abs. 6

BauGB. Wichtig für die kommunale Praxis im Sinne der Bewältigung

städtebaulicher Konflikte ist das Erkennen von Zielkonflikten zwischen

Klimaschutz und Klimaanpassung, die je nach Gewicht des Anpassungs-

erfordernisses (vgl. auch Kap. 5. 2), zu unterschiedlichen Entscheidungen führen

kann.

Neben der Aufnahme von Klimaanpassung als Belang ist auch die Rolle von

Leitbildern zu diskutieren. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist mit der

Einsicht verbunden, dass auch moderne Gesellschaften vom Bestand und dem

Funktionieren ökologischer Systeme abhängen und nachhaltig nur funktionieren

können, wenn sie die Systemressourcen nicht über Gebühr belasten. Der

Schwerpunkt der Lösungskonzepte liegt auf der Prävention und der Ausrichtung

der gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturen auf eine dauerhafte

umweltgerechte Entwicklung. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen

Klimaänderungen und dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung. Eine

gesellschaftliche Entwicklung kann sicher nicht als nachhaltig angesehen werden,

wenn in ihrem Rahmen die Risiken wachsen, von katastrophalen Ereignissen als

mögliche Folgen des Klimawandels betroffen zu werden. Umgekehrt sollte im

Grundsatz eine Entwicklung, die als nachhaltig bezeichnet wird, nicht

katastrophenträchtig sein (Lass, Reusswig und Kühn 1998). Eine zukunftsfähige

Gesellschaft sollte somit ein ständig innovierendes und lernendes System mit

2 Im Gegensatz dazu erfolgt mit § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 7 ROG eine explizite Würdigung von Klimaschutz und ‐anpassung als Grundsatz der Raumordnung:  „Den  räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes  ist Rechnung  zu  tragen,  sowohl durch  Maßnahmen,  die  dem  Klimawandel  entgegenwirken,  als  auch  durch  solche,  die  der  Anpassung  an  den Klimawandel dienen. Dabei  sind die  räumlichen Voraussetzungen  für den Ausbau der erneuerbaren Energien,  für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.“  

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 50

Anreizregelungen zur Risikominderung sein (WBGU 1999). Ohne eine Ausrichtung

der Gesellschaft auf Widerstandsfähigkeit und Elastizität gegenüber den

möglicherweise katastrophalen Folgen des Klimawandels kann daher eine

ansonsten nachhaltige Entwicklung nicht aufrechterhalten werden. Wenn im Fall

einer Katastrophe enorme wirtschaftliche, soziale und auch ökologische Schäden

bzw. Kosten entstehen, kann dies eine Gesellschaft, die ansonsten die

Nachhaltigkeitsziele verfolgt, um Jahre zurück werfen oder im Fall irreversibler

Schäden dauerhaft beeinträchtigen. In der Regel entstehen durch den

Wiederaufbau sogar zusätzliche Schäden wie Ressourcenverbrauch und

Abfallbeseitigung (Greiving 2002).

Im Zusammenhang mit Klimavorsorge und -anpassung könnten also Leitbilder

wie „Klimaverantwortung“, „Katastrophenresistenz“ oder „Resiliente Gesellschaft“

formuliert werden. Die Frage nach der Resilienz als Leitbild städtischer

Entwicklung bezieht sich jedoch nicht nur auf den Klimawandel, sondern

berücksichtigt weitere städtische Änderungsprozesse im Kontext von

Globalisierung, Privatisierung und demographischem Wandel etc.

Letztlich steht hier die Forderung nach flexibler Planung und nach Governance-

Ansätzen: Es geht also nicht nur um „Climate Change Proof Planning“ (vgl.

Expertise „Governance und Climate-Proof Planning“), sondern generell um

„Change Proof Planning“ (BMVBS und BBR 2008: 26). Diese Thematik wird in der

BBSR-Online-Publikation Nr. 24/09 „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung:

Leitbilder und Instrumente“ näher besprochen.

Neben der Steuerung über hoheitliche Instrumente und Leitbilder ist als

materieller Ansatz auch die Rolle von Förderprogrammen zu beleuchten (vgl.

dazu auch ausführlicher BBSR-Online-Publikation Nr. 25/09 „Klimawandelgerechte

Stadtentwicklung: Planungspraxis“.

Förderung zählt zu den indirekt wirkenden Instrumenten staatlichen Handelns,

über die der Staat auf die räumliche, aber auch wirtschaftliche und

gesellschaftliche Entwicklung Einfluss ausüben kann.

Um kommunale Maßnahmen der Klimaanpassung umzusetzen, müssen

Möglichkeiten gefunden werden, verstärkt bestehende, querschnittsorientierte

Förderprogramme zu nutzen. Hier bieten sich sowohl Städtebauförderung,

Programme der ländlichen Entwicklung und somit auch

Dorferneuerungsprogramme, EFRE-basierte Förderung einer nachhaltigen

Stadtentwicklung und auch Mittel der KfW an. Auch die Deutsche

Anpassungsstrategie weist auf die Notwendigkeit der Förderung (nicht nur

finanzieller Art) von Maßnahmen mit Synergieeffekten für verschiedene

Klimafolgen hin (Bundesregierung 2008).

Es fehlt insgesamt die deutliche Betonung der klimaschutz- aber auch

anpassungsbedingten Einsparpotenziale. Neben der Verbesserung von

Defizite und mögliche Handlungsansätze BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 51

Fördermöglichkeiten und -beratung sollte Klimaschutz im kommunalpolitischen

Bewusstsein durch die Verknüpfung von Effizienz- und Einsparmaßnahmen

insbesondere als kostenreduzierender Faktor gesehen und "vermarktet" werden.

So können Gemeinden mit alternativer Energienutzung von Strom- und Gaspreis-

erhöhungen finanziell profitieren. Auch eine rechtzeitige Anpassung an mögliche

Klimafolgen sichert erhebliche Aufwendung zukünftiger Schadensregulierungen.

Der Bund wird in Kooperation mit den Ländern und weiteren relevanten Akteuren

einen Aktionsplan Anpassung bis März 2011 entwickeln. "Dazu wird eine

Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung (IMA Anpassungsstrategie)

eingerichtet. Inhalte des Aktionsplans sollen Grundsätze und Kriterien für eine

Priorisierung von Handlungserfordernissen, eine daraus abgeleitete

Konkretisierung von Maßnahmen des Bundes, ein Überblick über konkrete

Maßnahmen anderer Akteure, Aussagen zur Finanzierung der Anpassung

sowie Vorschläge zur Erfolgskontrolle sein" (Bundesregierung 2008: 4). Hierbei

werden auch Antworten gegeben, wie sich EU, Bund und Länder sowie sonst noch

in der Verantwortung stehende Akteure an der Finanzierung der Maßnahmen für

die Deutsche Anpassungsstrategie und dem „Aktionsplan Anpassung“ beteiligen"

(Bundesregierung 2008).

5. 2 Prozedurale Handlungsansätze Der Klimawandel unterscheidet sich von den bereits seit langem existierenden

Umweltproblemen wie z.B. Wasser- oder Luftverschmutzung dadurch, dass er nur

durch geringe Erfahrungen mit der ursächlichen Gefahr, komplexe Ursache-

Wirkung-Beziehungen sowie vielfältige, heterogene und langfristige Effekte

gekennzeichnet ist. Wissenschaftliche Aussagen zum Klimawandel und seinen

(insbesondere regionalen) Folgen sind – und das werden sie auch in Zukunft

bleiben – stets mit einem hohen Unsicherheitsfaktor belegt. Unsicherheit wird hier

also zu einem beherrschenden Element in Entscheidungsprozessen zum Umgang

mit neuen Risiken dieser Art (van Asselt 2005).

Komplexität und Unsicherheit stellen Entscheidungsträger vor besondere

Schwierigkeiten, da die Folgen von Entscheidungen nur sehr schwer oder gar

nicht abzuschätzen sind. Hier werden Governance-Ansätze als Lösung angesehen,

bei denen nicht alleine die kommunalen Behörden Träger der Prozesse der

Stadtentwicklung sind, sondern bei denen es sich um politisch-gesellschaftliche

Entscheidungsfindungen handelt, an denen nicht nur die Bevölkerung sondern

auch demokratische Gremien, andere Fachpolitiken und gesellschaftliche Kräfte,

Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt werden und hierarchielos in den Diskurs

treten (vgl. Selle 1996).

Defizite und mögliche Handlungsansätze BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 52

Die Akzeptanz von Entscheidungen ist angesichts der Tatsache, dass

Entscheidungen über den Umgang mit Risiken – so auch Klimafolgen – letztlich

Wertentscheidungen sind, außerordentlich wichtig. Dies trifft vor allem dann zu,

wenn Entscheidungen unter Unsicherheit über Eintrittswahrscheinlichkeit und

Schadensausmaß zu treffen sind. In der Debatte über den globalen Klimawandel

spricht man davon, dass man sich von Wahrscheinlichkeiten („probabilities“) zu

bloßen Möglichkeiten bewegt („possibilities“), weil durch die sich verändernde

Umwelt kein Verlass mehr auf statistische Wiederkehrintervalle besteht, die sich

auf Beobachtungen in der Vergangenheit beziehen (Greiving 2005).

Angesichts der Tatsache, dass Entscheidungen über den Umgang mit Risiken (aus

dem Klimawandel) letztlich Wertentscheidungen sind, ist ein Konsens

außerordentlich wichtig. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Entscheidungen unter

Unsicherheit (über die zukünftige Entwicklung des Klimas) zu treffen sind und

viele der erforderlichen Maßnahmen nur durch Eigentümer und Bewohner

umgesetzt werden können, weil sie den baulichen Bestand betreffen, auf den auf

Grund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG hoheitlich nur sehr begrenzt Einfluss

genommen werden kann (Greiving 2008).

Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels verlangt daher eine

Zusammenführung des Ansatzes regionaler Governance-Prozesse mit Ansätzen

eines Risikomanagements. Für die Zusammenführung dieser Ansätze wurde der

Begriff des Risk Governance durch den internationalen Risikorat (International

Risk Governance Council, IRGC) geprägt (vgl. IRGC 2005), der im

Zusammenhang mit der Vorsorge und Anpassung an den Klimawandel auch als

„Klimawandel-Governance“ interpretiert werden kann. Weitergehende

Ausführungen zum Thema enthält die BBSR-Online-Publikation Nr. 26/09

„Klimawandelgerechte Stadtentwicklung: Climate-Proof Planning”.

Der Begriff „Climate-Proof Planning“ ist zunächst noch ein populäres

Schlagwort, welches auf die Notwendigkeit einer klimawandelangepassten

Planung oder – allgemeiner – Entwicklung hinweist. Es wird zumeist im

Zusammenhang mit der Operationalisierung „klima(wandel)verträglicher“

Entwicklung gesehen: Welche Methoden, Instrumente, Indikatoren existieren, mit

denen man sicher stellen kann, dass die gewählten Maßnahmen oder Aktionen zu

Ergebnissen führen, die „climate proof“ sind?

Der Begriff wird hier zur Beschreibung von Planungs- und

Entscheidungsprozessen verwendet, die zum Ziel haben, Raumstrukturen zu

schaffen, welche resilient gegenüber zukünftigen Klimafolgen sind.

Ziel des Climate Proofings ist es, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen

Raumentwicklung bzw. nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ein hohes

Niveau an Resilienz und Anpassungsfähigkeit gegenüber den aktuellen und

zukünftigen Folgen des Klimawandels sicherzustellen. Bei der Ausarbeitung und

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 53

Annahme bzw. Genehmigung von Programmen, Plänen und Projekten sollten

daher die möglichen Auswirkungen von Umwelt- und Klimaveränderungen, die für

diese relevant sind, berücksichtigt werden. Dabei müssen unterschiedliche

Klimaszenarien sowie die Exposition und Vulnerabilität der jeweiligen

Raumentwicklungsziele gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigt

werden. Der Umgang mit Unsicherheit ist Bestandteil dieser Planungen.

Der „Climate-Proof-Bericht“ könnte zum einen die Ergebnisse regionaler

Klimaszenarien sowie die zentralen Aussagen einer Expositions- und

Vulnerabiltätsanalyse dokumentieren. Darüber hinaus sollte der Bericht

insbesondere Aussagen darüber enthalten, wie auf die zunehmende Exposition

und Vulnerabilität reagiert wird und welche Zielsetzungen im Plan, Programm

oder Projekt besonders die Resilienz und Anpassungsfähigkeit der Planung

sicherstellen sollen. Weitergehende Ausführungen zum Thema enthält die BBSR-

Online-Publikation Nr. 26/09 „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung: Climate-

Proof Planning”.

Ein Ansatz zur Gewährleistung eines Climate Proofing besteht in der Verwendung

des Entscheidungsunterstützungswerkzeuges (DSS).

Als Weiterentwicklung des bestehenden „regionalen Handlungs- und

Aktionsrahmens Klimaanpassung“ (BMVBS/BBSR 2009a) ist das DSS klar auf die

Handlungsmöglichkeiten der Stadtentwicklung im Bereich Klimaanpassung

fokussiert, um die spezifischen planerischen Kompetenzen herausarbeiten zu

können. Eine Bewertung der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels

bzw. die Sensitivität einer Gemeinde nimmt das DSS daher bewusst nur indirekt

vor, indem sich der Anwender über die Auswahl der passenden

Nutzungsmöglichkeit bzw. konkreter Maßnahmen auf solche konzentriert, die

geeignet erscheinen, die ihm bekannten für seine Gemeinde relevanten

klimabezogenen Probleme zu lösen. Dieses Vorgehen erscheint auch flexibler, da

unabhängig von Umfang und Qualität der zur Verfügung stehenden Daten zur

Verwundbarkeit eine Nutzung des DSS möglich ist.

Für die Anwender bestehen dabei vier Nutzungsmöglichkeiten des DSS, um der

Bandbreite möglicher planungspraktischer Bedürfnisse gerecht werden zu

können:

1. Unterstützung bei der Stadtentwicklungsplanung oder der

Flächennutzungsplanung: Hierbei werden alle Handlungsfelder der

Stadtentwicklung berücksichtigt, einzelne Handlungsfelder können durch

die Anwender manuell abgewählt werden.

2. Unterstützung bei der Prüfung der Klimarelevanz von Projekten bzw.

Vorhaben von Investoren: Je nach Raumbezug oder Fragestellung können

hier einzelne Handlungsfelder durch den Benutzer aufgerufen und

abgearbeitet werden.

Defizite und mögliche Handlungsansätze BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 54

3. Unterstützung bei der Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie

4. Teilfragen zur Klimaanpassungsstrategie

Die Struktur des DSS orientiert sich für die Nutzungsmöglichkeiten 1 und 2 an

Handlungsfeldern der Stadtentwicklung, während der Nutzer, der auf eine

Klimaanpassungsstrategie abzielt, über die in den Expertisen „Stadtklimawandel“

und „Leistungspotenziale der Stadtentwicklung“ erläuterten

Betroffenheitsbereiche an die Maßnahmen herangeführt wird. Als Handlungsfelder

wurden deklariert:

A. Siedlungsflächenentwicklung B. Stadtgestalt und Städtebau C. Grün-, Frei- und Landschaftsraum D. Verkehr und Mobilität E. Sport und Freizeit F. Stadtgesellschaft (Gesundheit) G. Wissen und Bildung H. Kultur und Denkmalpflege I. Technische und Soziale Infrastruktur J. Wirtschaft und Einzelhandel K. Tourismus

Den vorgenannten Handlungsfeldern werden aus dem Gesamtkatalog aller

möglichen Anpassungsmaßnahmen die entsprechend geeigneten bzw. relevanten

zugeordnet. Die Gemeindegröße und der Status der Gemeinde

(kreisfrei/kreisangehörig/Gemeindeverband) wirken hierbei als Filter, so dass für

die jeweiligen Nutzer ungeeignete Maßnahmen ausgeblendet werden.

Das DSS weist den Nutzer auf bestehende Zielkonflikte und Synergien zwischen

von ihm ausgewählten Maßnahmen hin und unterstützt ihn auf diese Weise bei

der Entwicklung einer konsistenten Strategie. Zugleich werden in einer Datenbank

weiterführende Informationen zu Gesetzestexten, wissenschaftlicher Literatur

Best-Practises und Förderprogrammen gegeben.

Defizite und mögliche Handlungsansätze BBSR-Online-Publikation, Nr. 22/2009

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