Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner...

41
Gemeinde Wilhelmsdorf Landkreis Neustadt / Aisch – Bad Windsheim Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht Vorentwurf vom 29. Mai 2017 Begründung zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Transcript of Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner...

Page 1: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Landkreis Neustadt / Aisch – Bad Windsheim

Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I

mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht

Vorentwurf vom 29. Mai 2017

Begründung zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB,

der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Page 2: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen
Page 3: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I mit Grünordnungsplan und Umweltbericht Begründung vom 29. Mai 2017 Topos team

Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH

Theodorstraße 5

90429 Nürnberg

T 0911-815 80 15

F 0911-815 80 12

[email protected]

www.toposteam.de Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Wilhelmsdorf Herrn 1. Bürgermeister Werner Friedrich Hugenottenplatz 8 91489 Wilhelmsdorf von Thomas Rosemann Dipl. Geograph und Stadtplaner ByAK SRL unter Mitarbeit von Anja Schuster Dipl. Ing. Stadt- und Regionalplanung, Stadtplanerin ByAK Anja Heyne Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin

Page 4: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen
Page 5: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

1 ANLASS UND ALLGEMEINE ZIELE DER PLANUNG ................................................................... 1 1.1 Anlass ..................................................................................................................................... 1 1.2 Allgemeine Ziele ..................................................................................................................... 1

2 LAGE DES PLANGEBIETS UND GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS .................. 1 2.1 Lage ........................................................................................................................................ 1 2.2 Geltungsbereich ..................................................................................................................... 1

3 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN ................................................................................ 2 4 ANALYSE DES BESTANDS ........................................................................................................... 3

4.1 Topographie ........................................................................................................................... 3 4.2 Verkehr ................................................................................................................................... 3 4.3 Ver- und Entsorgung .............................................................................................................. 4 4.4 Vorbelastungen (Altlasten, Lärm, Gerüche, etc.) ................................................................... 5

5 PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT ......................................... 7 5.1 Landes- und Regionalplanung ............................................................................................... 7 5.2 Bauleitplanung ........................................................................................................................ 8 5.3 Fachplanungsrecht ............................................................................................................... 10

6 STÄDTEBAULICHES KONZEPT ................................................................................................. 11 6.1 Standortwahl ........................................................................................................................ 11 6.2 Gesamtkonzept, Varianten ................................................................................................... 11 6.3 Nutzungskonzept .................................................................................................................. 13 6.4 Angestrebte Baustruktur....................................................................................................... 13 6.5 Verkehrserschließung .......................................................................................................... 13 6.6 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................ 15 6.7 Immissionsschutz ................................................................................................................. 15 6.8 Grünordnung ........................................................................................................................ 15

7 EINGRIFF UND AUSGLEICH ....................................................................................................... 16 8 SPEZIELLER ARTENSCHUTZ .................................................................................................... 16 9 ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ........................................................... 16

9.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................................................... 16 9.2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................................. 17 9.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen ........................................... 17 9.4 Flächen für Nebenanlagen ................................................................................................... 18 9.5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden .................................................. 18 9.6 Verkehrsflächen, Einfahrtbereiche ....................................................................................... 18 9.7 Flächen für Garagen und Carports ...................................................................................... 19 9.8 Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................................ 19 9.9 Öffentliches Grün ................................................................................................................. 19 9.10 Privates Grün ....................................................................................................................... 20 9.11 Ausgleichsflächen und -maßnahmen ................................................................................... 20 9.12 Maßnahmen zum Artenschutz ............................................................................................. 20 9.13 Flächen und Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen .................... 21 9.14 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................ 21

10 UMWELTBERICHT ....................................................................................................................... 22 10.1 Einleitung .............................................................................................................................. 22

Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans..................... 22 10.1.1 Umweltqualitätsziele .................................................................................................... 22 10.1.2

10.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 22 Untersuchungsraum, Umfang, Methodik ..................................................................... 22 10.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands ....................... 22 10.2.2 Prognose der Umweltauswirkungen der Planung ....................................................... 24 10.2.3 Prognose der Umweltauswirkungen der Null-Variante................................................ 27 10.2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ............................... 27 10.2.5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung / Ausgleich und Ersatz ................................. 28 10.2.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................... 31 10.2.7

10.3 Zusätzliche Angaben ............................................................................................................ 31 Monitoring .................................................................................................................... 32 10.3.1

Page 6: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Inhalt

Allgemein verständliche Zusammenfassung................................................................ 32 10.3.211 BETEILIGUNGEN .......................................................................................................................... 33

11.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ................................... 33 11.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ........................................ 33

12 KOSTEN ........................................................................................................................................ 33

Page 7: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Inhalt

Abbildungen im Text

Abb. 1: Lageplan, Kartengrundlage © Bayerische Vermessungsverwaltung 2017............................ 2

Abb. 2: Gewerbelärm nachts, Ausschnitt aus Karte 2 zum Gutachten vom 14.03.2017 ................... 5

Abb. 3: Empfohlener Abstand von Rinderhaltungsbetrieben zu Wohngebieten ................................ 7

Abb. 4: Ausschnitt aus der Strukturkarte zum LEP 2013 (Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2012) .......................................................................... 8

Abb. 5: Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan vom 13.01.2017, Ausschnitt aus der Planzeichnung (Kartengrundlage: Amtliche Flurkarte © Bayerische Vermessungsverwaltung 2017) .......................................................................... 9

Abb. 6: Bebauungsplan Nr. 5 „Rosenstraße“ vom 01.07.1981 ........................................................ 10

Abb. 7: Städtebauliches Gesamtkonzept – Vorzugsvariante vom 12.05.2017 ................................ 12

Abb. 8: Grünordnungsplan – Bestand und Bewertung .................................................................... 29

Abb. 9: Grünordnungsplan – Eingriffsermittlung .............................................................................. 30

Tabellen im Text

Tab. 1: Ermittlung Kompensationsflächenbedarf ............................................................................. 31

Tab. 2: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand .......................................................................................... 32

Anlagen

1 Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Flächennutzungsplans. Mögliche

Annäherung der Wohnbaunutzung an Gewerbeflächen. Erstellt vom Büro Um|welt, Dipl. Geogr. Udo Maier, im Auftrag der Gemeinde Wilhelmsdorf, 14. März 2017.

2 Gesamtkonzept der Städtebaulichen Entwürfe vom 10.03.2017 3 Grünordnungsplanung: Bestandsbewertung und Eingriffsermittlung

Page 8: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen
Page 9: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 1 von 33

1 ANLASS UND ALLGEMEINE ZIELE DER PLANUNG

1.1 Anlass

Um den Bedarf an Wohnbauflächen und die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser in der Gemeinde Wilhelmsdorf zu decken, hat der Gemeinderat am 10.03.2017 die Aufstellung des vorliegenden qualifizierten Bebauungsplans Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ beschlossen.

1.2 Allgemeine Ziele

Der Bebauungsplan soll die Errichtung zusätzlicher Wohngebäude im Hauptort Wilhelmsdorf ermögli-chen.

Die Bauleitplanung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Zu berücksichtigen sind im vorliegenden Fall insbesondere folgende, in § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgeführte Belange:

die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicher-heit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,

die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kin-dern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,

die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschafts-pflege sowie

die Belange der Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

2 LAGE DES PLANGEBIETS UND GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS

2.1 Lage

Das Baugebiet „Brunner Wegfeld - Blumenstraße“ liegt nordöstlich des historischen Ortszentrums Wil-helmsdorf, rund 500 m Luftlinie entfernt von der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche und dem Rathaus der Gemeinde.

Südöstlich und östlich grenzt das Plangebiet an das Wohnbaugebiet „Rosenstraße“. Im Südwesten, Westen und Süden befindet sich das Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“.

2.2 Geltungsbereich

Für das rund 7,9 ha große Gesamtgebiet wurde zunächst ein städtebauliches Gesamtkonzept erstellt, das dem Bedarf entsprechend in zwei Bauabschnitten entwickelt werden soll.

Da die Grundstücke im nördlichen Bereich - anders als die Flächen im Süden – zeitnah verfügbar sind, hat der Gemeinderat entschieden, das Baugebiet von Norden nach Süden zu entwickeln und folgende Flurstücke bzw. Teilflurstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 aufzu-nehmen:

Fl. Nr. 441 Gemarkung Wilhelmsdorf

Teilflächen der Fl. Nrn. 135/26, 421, 430, 439 und 442 jeweils Gemarkung Wilhelmsdorf

Der erste Bauabschnitt (BA I) umfasst eine Fläche von 3,4 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungs-bereichs des BBP 15 ergibt sich aus der Planzeichnung.

Page 10: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 2 von 33

Der Geltungsbereich wird umgrenzt

von freier Landschaft (Flächen für die Landwirtschaft) im Westen, im Norden und Osten,

vom Wohnbaugebiet Rosenstraße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Rosenstraße“) im Südwesten,

von Flächen für die Landwirtschaft im Süden.

Abb. 1: Lageplan, Kartengrundlage © Bayerische Vermessungsverwaltung 2017

3 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN

Die Aufstellung des BBP 15 wird erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im oben beschriebenen Planbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind das BauGB und die aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde Wilhelmsdorf. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt.

Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind gemäß § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im parallel zum Be-bauungsplan erstellten Grünordnungsplan dargestellt.

Im Grünordnungsplan wird entsprechend des Bayerischen Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ 1 auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung abgearbeitet. Festsetzungen des Grünordnungsplans werden durch Integration in den Bebauungsplan für jeder-mann verbindlich.

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchge-führt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser nimmt als Bestandteil der Begründung am Bauleitplanverfahren teil.

1 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen : Eingriffsregelung in der

Bauleitplanung. Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). München, Januar 2003

Page 11: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 3 von 33

Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird überprüft, ob dem Vorhaben artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen.

4 ANALYSE DES BESTANDS

4.1 Topographie

Die Geländeoberfläche des Plangebiets fällt von Süden nach Norden um bis zu 7% und um fast 9% von Südwesten nach Nordosten.

Der höchste Punkt des Plangebiets (ca. 370 m ü.NN) liegt an der südwestlichen Grenze des Gel-tungsbereichs, der tiefste Punkt im Bereich des bestehenden Regenrückhaltebecken im Nordosten des Gebiets (ca. 348 m ü.NN).

Im Extremfall muss bei der Nutzung eines ca. 30 m tiefen Baugrundstücks ein Höhenunterschied von mehr als 3,0 m überwunden werden, z.B. bei einer Bebauung der südwestlich an die Blumenstraße angrenzenden Flächen.

4.2 Verkehr

Kfz-Verkehr

Das Plangebiet ist über die Blumenstraße an das örtliche und im weiteren Verlauf über die Bergstraße und die Wiesenstraße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (NEA 21, NEA 22 und St 2244) ange-bunden.

Bis zur Einmündung des landwirtschaftlichen Weges Fl. Nr. 421 ist die Blumenstraße asphaltiert, da-nach verläuft sie als nicht asphaltierter Flurweg weiter nach Norden.

In Richtung Süden nimmt die Blumenstraße als Sammelstraße den Verkehr des bestehenden Wohn-gebietes auf. Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt. Da sich kurz vor Einmündung in die Bergstraße der Straßenquerschnitt auf weniger als 6,00 m verringert und ein Geh-weg fehlt, können Verkehrsgefahren nicht ausgeschlossen werden können.

Unabhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird angeregt, mögliche Gefahrenstellen im Verlauf der Blumenstraße zu beseitigen, z.B. durch bauliche Maßnahmen (Verengen der Fahrbahn, Anlegen eines Gehweges) und eine weitere Begrenzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit.

Möglichkeiten, das neue Baugebiet an die Rosenstraße im Osten und die Industriestraße im Westen anzubinden sollten geprüft werden.

Parallel zur Blumenstraße kann Kfz-Verkehr über die Rosenstraße und die Wiesenstraße zu den überörtlichen Hauptverkehrsstraßen gelangen.

ÖPNV

Eine Haltestelle für die Buslinien 133 und 201 des VGN befindet sich im historischen Ortszentrum in ca. 600 m Entfernung.

Wegeverbindungen

Ein auf der Ostseite der Blumenstraße verlaufender, einseitiger Fußweg endet auf Höhe des Anwe-sens Blumenstraße 28 (Fl. Nr. 135/28).

Entlang der östlichen Grenze des Plangebietes verläuft die Blumenstraße als landwirtschaftlicher Weg. Dieser ist Teil des Fernwanderweges „Weiher Wander Weg“ (Wege-ID 10516) über Emskirchen, Neustadt/Aisch, Uehlfeld.

Durch das Plangebiet verlaufen zwei weitere landwirtschaftliche Wege, die im Eigentum der Gemein-de Wilhelmsdorf sind und an der Industriestraße im westlich gelegenen Gewerbegebiet enden: Der Brunner Feldweg Fl. Nr. 430, Gemarkung Wilhelmsdorf und der Feldweg Fl. Nr. 421, Gemarkung Wil-helmsdorf.

Page 12: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 4 von 33

Die landwirtschaftlichen Wege können von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Eigene We-ge für Fußgänger und Radfahrer gibt es Plangebiet bislang nicht.

Parken (Ruhender Verkehr)

Im Plangebiet gibt es bisher keine Anlagen für den ruhenden Verkehr.

4.3 Ver- und Entsorgung

Energie

Das Plangebiet quert eine 20 kV-Freileitung der MDM Main-Donau Netzgesellschaft mbH.

Wunsch der Gemeinde Wilhelmsdorf ist es, die Freileitung im Zuge der Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet zu verkabeln.

Die an der Blumenstraße vorhandene Trafostation (Fl. Nr. 135/24, Gemarkung Wilhelmsdorf) liegt an der südöstlichen Grenze des Plangebiets, außerhalb des Geltungsbereichs des BBP 15.

Telekommunikation

Im Plangebiet befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand noch keine Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH.

Wasser

Wasser- und abwassertechnisch können nach derzeitigem Kenntnisstand alle dargestellten Bauflä-chen ordnungsgemäß erschlossen und entsorgt werden.

An der nördlichen Grenze des Plangebiets befindet sich ein Regenrückhaltebecken, das in seiner Funktion nicht beeinträchtigt werden darf.

Im östlichen Bereich durchläuft die Stichleitung HB Brandhof (BA XII/2; W Elgersdorf-W Oberreichen-bach; DN 300; AZ; ohne Steuerkabel) der Fernwasserversorgung Franken das Plangebiet.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurde der Gemeinde Wilhelmsdorf eine Umlegung der Fernwasserleitung empfohlen. Da dies die Er-schließung des Baugebietes und die Baulandpreise erheblich verteuern würde, soll nach Beschluss des Gemeinderates geprüft werden, ob und wie die bestehende Fernwasserleitung und der erforderli-che beidseitige Schutzstreifen dauerhaft gesichert werden können.

Abfallentsorgung

Bislang befinden sich keine Abfall- oder Wertstoffsammelstellen im Plangebiet. Das Gebiet wird noch nicht von den mit der Entsorgung beauftragten Unternehmen angefahren.

Zusammenfassendes Fazit zur Ver- und Entsorgung

Eine ordnungsgemäße Erschließung des geplanten Baugebiets ist ausgehend von den bestehenden Netzen und Anlagen grundsätzlich gewährleistet.

Sofern hierzu Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich sind, werden diese in Abstimmung mit den betroffenen Behörden und Versorgungsträgern getroffen.

Abstimmungsbedarf ergibt sich nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere im Hinblick auf die von der Gemeinde gewünschte Verkabelung der 20-KV Freileitung und die Sicherung der bestehenden Fernwasserleitung.

Page 13: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 5 von 33

4.4 Vorbelastungen (Altlasten, Lärm, Gerüche, etc.)

Altlasten

Die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke sind nicht im Altlastenkataster nach Art. 3 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) erfasst.

Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Altablagerungen liegen nicht vor.

Gewerbelärm

In weniger als 90 m Entfernung liegt südwestlich des geplanten Wohnbaugebiets das Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“.

Um zu klären, wie weit sich zukünftige Wohnbebauung aus schallimmissionsschutzfachlicher Sicht an die bestehenden Gewerbegebietsflächen annähern kann, hat die Gemeinde Wilhelmsdorf im Zuge der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan eine Schalltechnische Untersuchung des Gewerbelärms beauftragt (siehe Anlage 1).

Abb. 2: Gewerbelärm nachts, Ausschnitt aus Karte 2 zum Gutachten vom 14.03.20172

2 Um|welt, Dipl. Geogr. Udo Maier : Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des

Flächennutzungsplans. Mögliche Annäherung der Wohnbaunutzung an Gewerbeflächen. Erstellt im Auftrag der Gemeinde Wilhelmsdorf. Nürnberg 14. März 2017

Page 14: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 6 von 33

Das Gutachten zeigt, dass

im Bereich voraussichtlich eines Wohnbaugrundgrundstücks an der südwestlichen Grenze des Plangebietes die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) geringfügig überschritten werden,

im gesamten Geltungsbereich des BBP 15 ein Wert von nachts 43 db(A) sicher eingehalten werden kann.

Nach aktueller Rechtsprechung dürfen beim Heranrücken von Wohnbebauung an Gewerbegebiete die Immissionsrichtwerte für Gebiete mit Wohnnutzung geringfügig überschritten werden. Der Ge-meinderat hat beschlossen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, weil die Werte

nur geringfügig und nur auf einzelnen Wohnbaugrundstücken abweichen und

die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ gelegenen Orientierungswerten für ein Dorf- bzw. Mischgebiet von tags 60 dB(A) und nachts 50 bzw. 45 db(A) nicht erreicht werden.

Angrenzende Lager- und Maschinenhallen

In einem Abstand von rund 70 m zum Geltungsbereich des BBP 15 befindet sich auf Fl. Nr. 455, Ge-markung Wilhelmsdorf, eine 1998 genehmigte Holz- und Maschinenlagerhalle. Auf dem Grundstück wird auch am Wochenende regelmäßig Holz gesägt. Bereits zum Vorentwurf zur 5. Änderung des Flä-chennutzungsplans mit Landschaftsplan wurden deshalb Bedenken geäußert, dass sich Bewohner des zukünftigen Wohngebietes durch diesen Lärm gestört fühlen und die Nutzungsmöglichkeiten der nördlich gelegenen Flächen eingeschränkt werden.

Ähnliche Bedenken bestehen im Hinblick auf die Nutzung der östlich angrenzenden landwirtschaftli-chen Maschinen- und Hackschnitzelhalle auf Fl. Nr. 445/1, Gemarkung Wilhelmsdorf. Diese ist von den geplanten Wohnbauflächen weniger als 30 m entfernt. Hier wird nach derzeitigem Kenntnisstand gelegentlich gehäckselt.

Gutachten zu den von den beiden Hallen ausgehenden Emissionen liegen nicht vor.

Der Gemeinderat hat bei Prüfung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des FNP/LP Bedenken gegen eine unzumutbare Belästigung der geplanten Wohnbauflächen bzw. gegen eine Ein-schränkung der auf den Fl. Nrn. 445/1 und 455 zulässigen Nutzungen zurückgewiesen. Begründung:

Lärm durch Holzsägen und Häckseln auf den genannten Grundstücken tritt nur temporär auf.

Eine gewerbliche Nutzung der Hallen ist nicht zugelassen.

Immissionen aus der Landwirtschaft

Auf der Fl. Nr. 460, Gemarkung Wilhelmsdorf, befindet sich in einem Abstand von mindestens 220 m zu den geplanten Wohnbauflächen „Brunner Wegfeld-Blumenstraße“ ein 2009 genehmigter Rinder-stall mit Melkstand, Nebenanlagen und offener Güllegrube. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 10.03.2009 dürfen dort maximal 125 Großvieheinheiten (GV) Rinder gehalten werden.

Der vom Bayerischen Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ empfohlene Mindestab-stand von Rinderhaltungsbetrieben zu Wohngebieten (90 m bei 125 GV) ist eingehalten und bietet dem landwirtschaftlichen Betrieb Erweiterungsmöglichkeiten.

Neben Gerüchen muss damit gerechnet werden, dass bei der Bearbeitung der angrenzenden land-wirtschaftlichen Flächen weitere Emissionen aus der Landwirtschaft auf das Plangebiet einwirken. Heckenpflanzungen und bestehende Flurwege bieten davor einen gewissen Schutz.

Bei ordnungsgemäßer Landwirtschaft werden die Emissionen als zumutbar eingestuft.

Page 15: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 7 von 33

Abb. 3: Empfohlener Abstand von Rinderhaltungsbetrieben zu Wohngebieten3

5 PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT

5.1 Landes- und Regionalplanung

Die Gemeinde Wilhelmsdorf liegt an der nordöstlichen Grenze der Region Westmittelfranken (8) zur Region Nürnberg (7) im Allgemeinen Ländlichen Raum, zwischen den Mittelzentren Neustadt a.d. Aisch und Herzogenaurach.

Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013 sind für die Aufstellung des Bebau-ungsplans Nr. 15 insbesondere folgende siedlungsstrukturellen Ziele (Z) und Grundsätze (G) relevant:

LEP 3.1 (G): Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwick-lung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.

LEP 3.1 (G): Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berück-sichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.

LEP 3.2 (Z): In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwick-lung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.

LEP 3.3 (G): Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere band-artige Siedlungsstruktur soll vermieden werden.

LEP 3.3 (Z): Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungs-einheiten auszuweisen. Ausnahmen von dem Ziel der Anbindung sind nur dann zulässig, wenn auf Grund einer der im Ziel genannten Fallgestaltungen (vgl. LEP 3.3 (Z)) die Anbin-dung an eine bestehende geeignete Siedlungseinheit nicht möglich ist (vgl. Begründung zu LEP 3.3)

3 Bayerischer Arbeitskreis Immissionsschutz in der Landwirtschaft : Arbeitspapiere. Kapitel 3.3.2, Stand

03/2016

Page 16: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 8 von 33

Abb. 4: Ausschnitt aus der Strukturkarte zum LEP 2013

(Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2012)

Der Regionalplan der Region Westmittelfranken (RP 8) ordnet Wilhelmsdorf dem Nahbereich des Kleinzentrums Emskirchen zu, Wilhelmsdorf selbst übernimmt keine zentralörtlichen Aufgaben.

5.2 Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan wurde im April 2014 beschlossen und mit Bescheid des Landratsamtes Neustadt / Aisch – Bad Windsheim Nr. 43-610/11-hp vom 17.10.2014 genehmigt. Er stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Um

die anhaltende Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken zu decken und

alternative Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich und zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft darzustellen

hat der Gemeinderat Wilhelmsdorf im Januar 2017 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des vorbereitenden Bauleitplans einzuleiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurden an-hand des Vorentwurfs zur 5. Änderung des FNP/LP in der Fassung vom 13.01.2017 durchgeführt.

Dieser stellt das Plangebiet als Wohnbauflächen mit einem breiten Grünstreifen zum westlichen Ge-werbegebiet dar.

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden am 12. Mai 2017 vom Gemeinderat geprüft, das Ergeb-nis der Prüfung bei Erstellung des vorliegenden Bebauungsplans berücksichtigt.

Das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zur Aufstellung des BBP 15 fortgeführt werden, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Rechnung zu tragen.

Page 17: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 9 von 33

Abb. 5: Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan vom 13.01.2017,

Ausschnitt aus der Planzeichnung (Kartengrundlage: Amtliche Flurkarte © Bayerische Vermessungs-verwaltung 2017)

Bebauungsplan Nr. 5 „Rosenstraße“

Südöstlich grenzt der am 01.07.1981 in Kraft getreten Bebauungsplan Nr. 5 „Rosenstraße“ an den Geltungsbereich des BBP 15 an.

Dieser trifft für Teilflächen der Fl. Nrn. 135/26, 421 und 442, Gemarkung Wilhelmsdorf, Festsetzungen, die mit dem neuen BBP 15 geändert bzw. aufgehoben werden sollen.

Die Änderung betrifft

die als oberirdischen Versorgungsleitung festgesetzte (damals geplante) 20 kV-Freileitung sowie

die Festsetzung einer mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechtenden zu belastende Fläche beid-seits dieser Leitung.

Die damals getroffene Festsetzung von Teilflächen der Fl. Nrn. 135/26, 421 und 442 als öffentliche Straßenverkehrsfläche entspricht in etwa den aktuellen Planungsabsichten.

Die an den Geltungsbereich des BBP 15 angrenzenden Baugebietsflächen setzt der Bebauungsplan „Rosenstraße“ als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.

Die im BBP 5 festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und die vorgeschrieben Geschossflä-chenzahl (GFZ) von höchstens 0,5 sollten bei einer Bebauung der angrenzenden Flächen ebenso berücksichtigt werden wie die maximal zulässige Zahl von Vollgeschossen (hier: II bzw. II/U) und die Vorschrift, in diesem Bereich der Ortschaft ausschließlich Einzel- oder Doppelhäuser in offener Bau-weise zu errichten.

Page 18: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 10 von 33

Abb. 6: Bebauungsplan Nr. 5 „Rosenstraße“ vom 01.07.1981

5.3 Fachplanungsrecht

Naturschutz

Im Osten grenzt ein kleines zum Teil biotopkartiertes Wäldchen an (Biotop Nr. 6430-0043-001 - Feld-gehölze und Hecken am Westrand von Wilhelmsdorf).

Das Plangebiet selbst beinhaltet weder Schutzgebiete, Biotope noch Ökoflächen, die den besonderen Bestimmungen des Naturschutzrechtes unterliegen.

Denkmalschutz / Bodendenkmäler

Im Plangebiet und dessen näherer Umgebung befinden sich keine Baudenkmäler oder Bodendenk-mäler, die dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) unterliegen.

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler (unter anderem auffällige Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) unterliegen der Meldepflicht ge-mäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG. Die Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ enthält hierzu einen gesonderten Hinweis.

Page 19: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 11 von 33

Grundwasserschutz / Hochwasserschutz / wasserrechtliche Bindungen

Das Plangebiet berührt keine Wasserschutzgebietes oder Überschwemmungsgebiete. Es bestehen keine wasserrechtlichen Bindungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Oberirdische Gewäs-ser sind nicht betroffen.

6 STÄDTEBAULICHES KONZEPT

6.1 Standortwahl

Weil die Grundstücke im Baugebiet „Beethovenstraße - BA II“ (Bebauungsplan Nr. 14 vom 13.06.2014, 4. Änderung Flächennutzungsplan vom 11.04.2014) in wenigen Monaten verkauft werden konnten und die Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser im Hauptort Wilhelmsdorf anhält, hat sich die Gemeinde Wilhelmsdorf im März 2016 zunächst mit den Realisierungsmöglichkei-ten eines Baugebiets „Beethovenstraße – BA III“ beschäftigt.

Aufbauend auf das Städtebauliche Gesamtkonzept von 2006 und die Bebauungspläne Nr. 13 „Beethovenstraße“ und Nr. 14 wurden hierzu verschiedene Varianten aufgezeigt. Mit der Realisierung des BA III sollte

die Lücke zwischen den beiden ersten Bauabschnitten geschlossen,

die Bebauung am südlichen und südwestlichen Ortsrand abgerundet und großzügig einge-grünt und

die zur Entlastung der Martin-Luther-Straße geplante Straßenverbindung zur Bergstraße fer-tig gestellt werden.

Nachdem die Flächen an der „Beethovenstraße“ nicht zeitnah erworben werden konnten, wurden mit dem „Kaisersberg“ und dem „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ zwei weitere potentielle Wohnbau-standorte in die planerischen Überlegungen einbezogen.

Weil die Flächen am „Kaisersberg“ als Gebiet mit mittlerer und teilweise hoher Bedeutung für Natur-haushalt und Landschaft eingestuft werden, der Zuschnitt der geplanten Wohnbauflächen ungünstig ist und Erweiterungsmöglichkeiten des Gebietes eingeschränkt sind, hat die Gemeinde entschieden, dem Standort „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ den Vorzug bei der Entwicklung von Wohnbauland zu geben.

6.2 Gesamtkonzept, Varianten

Um die Erschließungs- und Bebauungsmöglichkeiten eines Wohngebiets „Brunner Wegfeld – Blu-menstraße“ aufzuzeigen, wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.03.2017 drei Varianten eines Städtebaulichen Gesamtkonzepts präsentiert und beraten (siehe Anlage 2).

Im Ergebnis der Sitzung wurde vereinbart, eine weitere Variante zu erstellen und dabei folgende An-regungen zu berücksichtigen:

(1) Entgegen der ersten Vorentwürfe sollen mehr Baugrundstücke und Wohneinheiten im Ge-biet untergebracht werden. Nach Auskunft der Gemeindeverwaltung werden in Wilhelmsdorf vor allem Einzelhausgrundstücke mit einer Größe von 500 und 850 m nachgefragt.

(2) Unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen soll das Wohnbau-gebiet so nah wie möglich an das Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“ heranrücken.

(3) Im Baugebiet soll neben Einfamilienhäusern auch die Errichtung von Doppel- oder Mehrfa-milienhäusern möglich sein, um Flächen zu sparen und eine höhere Wohndichte zu erreichen.

(4) Eine Erschließung über Stichstraßen wird kritisch betrachtet und soll auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden.

(5) Um den Verkehr nicht ausschließlich über die Blumenstraße abwickeln zu müssen, sollen Möglichkeiten untersucht werden, das Wohngebiet an die Industriestraße bzw. das Gewer-begebiet „Brunner Wegfeld“ und die Rosenstraße anzubinden.

Page 20: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 12 von 33

(6) Kfz-Verkehr auf dem parallel zur Rosenstraße verlaufenden Flurweg (Fl. Nr. 421, Gemar-kung Wilhelmsdorf) soll vermieden werden, um die östlich angrenzenden Wohnbaugrundstücke nicht zu belasten.

Die unten abgebildete Vorzugsvariante wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 12.05.2017 präsentiert und dient als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan.

Abb. 7: Städtebauliches Gesamtkonzept – Vorzugsvariante vom 12.05.2017

Page 21: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 13 von 33

6.3 Nutzungskonzept

Allgemeines Ziel der Planung ist es, die Errichtung neuer Wohngebäude im Hauptort Wilhelmsdorf zu ermöglichen und das Wohnungsangebot zu erweitern. Dazu sieht die Vorzugsvariante des Städtebau-lichen Gesamtkonzepts die Errichtung von insgesamt mindestens 77 Wohneinheiten (WE) vor.

Dem Bedarf entsprechend lässt sich das Baugebiet in zwei Bauabschnitten erschließen, wobei im südlichen Abschnitt mindestens 38 WE und im nördlichen Abschnitt mindestens 39 WE geschaffen werden können.

Da die Flächen am nordwestlichen Siedlungsrand eher als Standort für Einfamilienhäuser gesehen werden und sich die Nachfrage nach Baugrundstücken auf diesen Gebäudetyp konzentriert, sind im Konzept insgesamt 71 Baugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienhäusern dargestellt und 3 Grundstücke zum Bau von Doppel- oder Mehrfamilienhäusern. Die vorgeschlagenen Grundstücksgrö-ßen schwanken zwischen 500 m² und 1.100 m².

Das Plangebiet soll – wie das östlich angrenzende Baugebiet „Rosenstraße“ – vornehmlich dem Woh-nen dienen. Nutzungen, die die Wohnqualität beeinträchtigen und z.B. ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich bringen, sollen nicht zugelassen werden.

Zum westlich angrenzenden Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“ wird ein Abstand von mindestens 30 m und teilweise über 80 m eingehalten, um den erforderlichen Lärmschutz und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.

6.4 Angestrebte Baustruktur

Die Vorzugsvariante des Städtebaulichen Gesamtkonzepts sieht eine Bebauung mit frei stehenden Einzelhäusern in offener Bauweise vor. Die Gebäude sind trauf- oder giebelständig zu den Haupter-schließungsstraßen ausgerichtet.

Die Gebäude sind so angeordnet, dass auf jedem Grundstück nach Westen, Südwesten und/oder Sü-den ausgerichtete Freiflächen verbleiben, die spätestens am Nachmittag in der Sonne liegen und als Freisitz genutzt werden können.

Die in den Konzepten dargestellte Grundfläche der Einfamilienhäuser beträgt ca. 110 m² und liegt damit unter der Grundfläche der meisten Wohngebäude entlang der Blumen- und Rosenstraße. Diese erreichen vereinzelt eine Grundfläche von >200 m².

Die unmittelbar an der Blumenstraße geplanten Gebäude sind traufständig zur Straße ausgerichtet. Hier werden größere und höhere Gebäude vorgeschlagen, d.h. Doppel- oder Mehrfamilienhäuser mit einer Grundfläche von mehr als 200 m².

Die Konzepte sehen vor, sich an dieser Stelle die topographische Situation zunutze zu machen und das Untergeschoss auszubauen.

Aufgrund der Ortsrandlage und der topographischen Verhältnisse wird empfohlen, die Wandhöhe der neuen Gebäude bzw. die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse zu begrenzen.

6.5 Verkehrserschließung

Kfz-Verkehr

Zur Anbindung des Plangebiets an die Blumenstraße ist in allen vier Varianten der Ausbau des zwi-schen nördlichem und südlichem Bauabschnitt verlaufenden landwirtschaftlichen Weges Fl. Nr. 421 bzw. Fl. Nr. 430 in Ost-West-Richtung vorgesehen.

Ausgehend von dieser Achse werden in der Vorzugsvariante des Städtebaulichen Gesamtkonzepts der nördliche und südliche Bauabschnitt über zwei Ringstraßen erschlossen. Damit kann auf den Bau von Wendeanlagen verzichtet werden.

Für die Haupterschließungsstraßen wird ein durchgehender Querschnitt von 7,50 m vorgeschlagen, dieser ermöglicht den Begegnungsverkehr von zwei Pkw (Mindestbreite 4,75 m), die Anordnung von Stellplätzen längs der Fahrbahn (Breite des Parkstands mindestens 2,00 m) und bei Bedarf die Füh-rung eines durchgehenden Fußwegs (Mindestbreite 1,50 m).

Page 22: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 14 von 33

Bei mindestens 77 WE und angenommenen 4 Fahrten pro WE und Tag wird damit gerechnet, dass durch das Wohnbaugebiet „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ zusätzlicher Verkehr von mehr als 300 Kfz in 24 h entsteht.

Um die Blumenstraße von Verkehr in bzw. aus dem neuen Wohnbaugebiet zu entlasten, werden Straßenverbindungen zur Rosenstraße und zur Industriestraße vorgeschlagen. Deren Querschnitt wird auf jeweils 5,50 m begrenzt.

Nur einzelne Grundstücke am nördlichen Rand des Baugebiets werden über kleinere Stichwege er-schlossen. Da sich diese über eine Länge von maximal 30 m erstrecken, maximal drei Grundstücke angebunden werden und auf den Wegen kein regelmäßiger Schwerlastverkehr erwünscht und zu er-warten ist, wird auf eine Wendeanlage am Ende der Stichwege verzichtet. Deren Querschnitt wird auf bis zu 3,75 m reduziert.

Zur Erschließung der drei Doppel- bzw. Mehrfamilienhausgrundstücke an der Blumenstraße soll diese auf eine Länge von ca. 90 m ausgebaut und befestigt werden. Regelmäßiger Lkw Verkehr zu den Wohnbaugrundstücken wird nicht erwartet. Pkw können auf den privaten Grundstücken wenden. Auf die Errichtung einer Wendeanlage wird deshalb verzichtet.

Stellplätze und Garagen

Der Stellplatzbedarf soll zuerst auf den privaten Grundstücken gedeckt werden. Hierzu ist jedem Ein-familienhausgrundstück eine Doppelgarage zugeordnet, mit mindestens 5,00 m Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche. Dadurch besteht die Möglichkeit, auf jedem Grundstück mindestens 4 Fahrzeuge abzustellen.

Zusätzlich schlägt die Vorzugsvariante des Städtebaulichen Gesamtkonzepts insgesamt 31 öffentliche Stellplätze für Besucher des neuen Wohngebiets vor. Diese sind mit einer Breite von 2,00 m und einer Straßenfrontlänge von 6,00 m längs der Haupterschließungsstraßen angeordnet. 16 Besucherstell-plätze für mindestens 38 WE liegen im südlichen, 15 Besucherstellplätze für mindestens 39 WE im nördlichen Bauabschnitt.

Fußgänger und Radfahrer

Der auf der Ostseite der Blumenstraße verlaufende, einseitige Fußweg endet auf Höhe des Anwesens Nr. 28 (Fl. Nr. 135/28) und soll in das neue Wohngebiet verlängert werden. Fußgänger und Radfahrer können das neue Wohnbaugebiet danach über die Blumenstraße, die Rosenstraße und die Industrie-straße erreichen.

Die Querschnitte der Haupterschließungsstraßen sind mit 7,50 m ausreichend dimensioniert, um pa-rallel zur Fahrbahn einen mindestens 1,50 m breiten, einseitigen Fußweg zu führen.

Kinder dürfen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren, alle anderen Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen.

In den Städtebaulichen Konzepten wird auf die Darstellung von Fuß- und Radwegen parallel zu den Erschließungsstraßen verzichtet. Stattdessen wird angeregt, die inneren Erschließungsstraßen als Mischverkehrsflächen (Wohnweg bzw. Wohnstraße gemäß RASt 064) zu gestalten.

Als einzige Verbindung, die ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten bleibt, wird ein Ausbau des Brunner Feldwegs (Fl. Nr. 430) über die Industriestraße nach Norden vorgeschlagen. Dieser kann bei Bedarf über den Siedlungsrand hinaus in die freie Landschaft verlängert werden.

ÖPNV

Haltestellen für den ÖPNV sind im neuen Wohngebiet nicht geplant.

4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe Straßenentwurf :

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. RASt06. Ausgabe 2006. Köln 2007

Page 23: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 15 von 33

6.6 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung der Baugrundstücke ist ausgehend von den vorhandenen Netzen und Anla-gen grundsätzlich gewährleistet.

Das an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes vorhandene Regenrückhaltebecken bleibt erhal-ten und kann bei Bedarf erweitert werden.

Die das Plangebiet querende 20-KV Freileitung soll in Abstimmung mit dem Versorgungsträger verka-belt und in die öffentliche Verkehrsfläche verlegt werden.

Veränderungen an der das Baugebiet querenden Fernwasserleitung sind nicht geplant. Bei Erstellung der Städtebaulichen Konzepte wurde darauf geachtet, die Leitungstrasse einschließlich des erforderli-chen Schutzstreifens von Gebäuden frei zu halten.

Die am nördlichen Rand des Plangebietes bzw. in Verlängerung der Blumenstraße anfallenden Abfall-fraktionen müssen am jeweiligen Abfuhrtag an der nächstgelegenen, mit Schwerlastverkehr befahrbaren öffentlichen Straße abgestellt werden, wenn - wie in der Vorzugsvariante des Städtebau-lichen Gesamtkonzepts dargestellt - auf Wendeanlagen für Müllfahrzeuge verzichtet wird.

6.7 Immissionsschutz

Die erforderlichen Abstände zum westlich angrenzenden Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“ und zum nordwestlich gelegenen Rinderstall sind eingehalten.

Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen überschreiten nach derzeitigem Kenntnisstand das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht.

Die entlang der Blumenstraße vorgeschlagene Bebauung mit Doppel- bzw. Mehrfamilienhäuser schirmt die westlich gelegenen Wohnbaugrundstücke vor Emissionen der landwirtschaftlichen Ma-schinen- und Hackschnitzelhalle auf Fl. Nr. 445/1 ab.

6.8 Grünordnung

Die Städtebaulichen Konzepte unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen:

Die im Vorentwurf zur 5. Änderung des FNP/LP dargestellte „Grünfläche ohne nähere Zweckbestim-mung“ soll als grüner Puffer zwischen Gewerbe- und Wohnbaugebiet gestaltet werden. Die Vorzugsvariante des Städtebaulichen Gesamtkonzepts vom Mai 2017 schlägt die Flächen mit Aus-nahme der Obstwiese Fl. Nr. 435 als öffentliches Grün vor.

Zur freien Landschaft im Norden wird das Baugebiet durch Hecken und Feldgehölze auf den gemein-deeigenen Flurstücken Nr. 440 und 441 abgegrenzt. Diese sind als Ökoflächen erfasst (Flächentyp 3, ÖFK_ID 12397 und 12398) und sollen dauerhaft als öffentliches Grün erhalten bleiben.

Die nicht überbauten Bereiche der Wohnbaugrundstücke sind als private Gärten dargestellt.

Page 24: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 16 von 33

7 EINGRIFF UND AUSGLEICH

Mit der Realisierung des BBP 15 sind Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetztes (BNatSchG) verbunden, über deren Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden ist.

Im Umweltbericht (siehe Kapitel 10 dieser Begründung) sind

der Ist-Zustand von Natur und Landschaft beschrieben,

der voraussichtliche Eingriff gemäß dem Bayerischen Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bewertet,

geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beschrieben,

der erforderliche Ausgleichsflächenbedarf ermittelt und

Kompensationsflächen und –maßnahmen vorgeschlagen.

Die vorliegenden Unterlagen werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens fortgeschrieben und erforderliche Festsetzungen getroffen.

8 SPEZIELLER ARTENSCHUTZ

Die Gemeinde Wilhelmsdorf hat beim Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, W. von Brackel und Partner, Landschaftsökologen (IVL Hemhofen) eine spezielle artenschutzrechtliche Prü-fung in Auftrag gegeben, ob der Realisierung eines Wohnbaugebiets am Standort „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ Verbote nach § 44 BNatSchG, insbesondere die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, entgegenstehen.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass gemäß § 44 Abs. 5 BNatschG die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten weiterhin erfüllt werden kann. So-weit erforderlich sollen hierzu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Mit Ergebnissen der saP wird bis zum Herbst 2017 gerechnet. Diese werden in den Entwurf des BBP 15 und in den Umweltbericht eingearbeitet und im nächsten Schritt des Bauleitplanverfahrens mit der Öffentlichkeit, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

9 ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE

9.1 Art der baulichen Nutzung

Die Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 werden als Allgemeines Wohn-gebiet WA gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Dieses dient vorwiegend dem Wohnen.

Die Festsetzung entspricht der Art der baulichen Nutzung des östlich angrenzenden Wohnbaugebiets „Rosenstraße“. Das bedeutet, dass Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner dienen, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe im neuen Baugebiet ebenso zulässig sind, wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Nicht zugelassen werden Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO. Dazu gehören Betriebe des Beher-bungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

Derartige Einrichtungen sind in der Regel mit einem höheren Flächenverbrauch, größeren Besucher-zahlen, Emissionen etc. verbunden, durch die die vorhandenen Wohnnutzungen nicht gestört werden sollen, und für die es an anderer Stelle im Gemeindegebiet besser geeignete Standorte gibt.

Page 25: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 17 von 33

9.2 Maß der baulichen Nutzung

Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung liegt innerhalb der in der BauNVO genannten Obergren-zen für Wohngebiete. Die Grundflächenzahl GRZ von 0,4 entspricht dem für den angrenzenden BBP 5 „Rosenstraße“ geltenden Maß.

Die Vorschriften des § 19 (4) Satz 2 BauNVO finden Anwendung. Diese besagen, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bzw. bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche um bis zu 50 v.H. überschritten werden darf. Für den Bauherrn ergibt sich dadurch ein gewisser Spielraum, ohne die natürlichen Schutzgüter zu stark zu beeinträchtigen.

Die Geschossflächenzahl GFZ von maximal 0,6 liegt geringfügig darüber (maximal 0,5 im BBP 5) und soll entsprechend der vorliegenden Städtebaulichen Konzepte die Errichtung von Gebäuden mit ma-ximal II Vollgeschossen ermöglichen. Die maßvolle Erhöhung der Dichte soll dazu beitragen, auch kleinere Grundstücke effizient nutzen zu können.

Deren Wandhöhe wird mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild und entsprechend der beste-henden Bebauung entlang der Blumen- und Rosenstraße begrenzt. Abhängig von der Dachneigung werden im WA 1 Gebäude mit einer maximalen Wandhöhe von 6,00 m zugelassen, damit auch bei flacher Dachneigung (DN maximal 15°) das zweite Geschoss als Vollgeschoss ausbilden zu können. Zur Veranschaulichung der Höhenfestsetzungen wird auf die in der Planzeichnung dargestellten Schemaschnitte verwiesen.

Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die vollständig über der natürlichen Geländeoberfläche liegen und mindestens über zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Keller-geschosse gelten als Vollgeschosse, wenn deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche Geländeoberfläche.

Abweichend von Art. 6 Abs. 4 BayBO wird als Bezugspunkt zur Bestimmung der Wandhöhe nicht die Geländeoberfläche sondern die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKF EG) festgelegt. Aufgrund der natürlichen Geländeverhältnissen und um zu vermeiden, dass Gebäude zu weit aus dem Gelände ragen, darf die OKF EG maximal 0,35 cm über der vorhandenen Geländeoberfläche lie-gen, gemessen am höchstgelegenen Schnittpunkt des Geländes mit der Außenwand.

Aufschüttungen und Abgrabungen sollen zum Schutz des Bodens nur in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies zur bestimmungsgemäßen Erschließung und Nutzung des Gebäudes notwendig ist. Um Nachbarkonflikte zu vermeiden und Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild zu mindern, darf die vorhandene Geländeoberfläche an den Grundstücksgrenzen um maximal 0,5 m verändert werden.

9.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen

Neubauten sollen - der Eigenart der näheren Umgebung entsprechend - in offener Bauweise im Sinne des § 22 BauNVO errichtet werden, d.h. mit seitlichem Grenzabstand und bis zu einer Gebäudelänge von maximal 50 m. Zulässig sind Einzelhäuser, im WA 2 auch Doppelhäuser.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt, die gemäß § 23 Abs. 3 BauN-VO von Gebäuden und Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf. Ausnahmen von dieser Festsetzung sind nicht vorgesehen.

Die Baugrenzen wurden so gewählt, dass bei der Gestaltung der Grundrisse und Anordnung der Ge-bäude möglichst großer Spielraum besteht.

Auf die Festsetzung von Baulinien, auf die gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO gebaut werden müsste, wird im Hinblick auf die Gestaltungsfreiheit ebenso verzichtet wie auf Vorgaben zur Stellung der baulichen Anlagen.

Die Baugrenzen verlaufen in einem Abstand von mindestens 3,0 m zu den vorgeschlagenen Grund-stücksgrenzen, so dass die nach BayBO erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden können und keine Abweichungen vom Bauordnungsrecht erforderlich sind.

Page 26: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 18 von 33

9.4 Flächen für Nebenanlagen

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck des allgemeinen Wohngebietes dienen. Dazu gehören z.B. Geräteschuppen, Müllboxen, Einfriedungen, Gewächshäuser, Gartenlauben etc.

Sofern diese eine Gesamtnutzfläche von 9 m² pro Grundstück und eine Firsthöhe von 2,5 m über-schreiten, sollen derartige Anlagen mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild und die Nachbarn nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein.

9.5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden

Entsprechend der Städtebaulichen Konzepte und der bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrund-stücken sollen am Standort „Brunner Wegfeld-Blumenstraße“ in erster Linie neue Einfamilienhäuser entstehen.

Für das WA 1 wird die Zahl der zulässigen Wohnungen in Wohngebäuden auf maximal zwei begrenzt. Dies ermöglicht bei Bedarf die Errichtung einer Einliegerwohnung, ohne die bestehende Einfamilien-hausstruktur entlang der Blumen- und Rosenstraße zu überformen.

Gleichzeitig trägt die Begrenzung der zulässigen Zahl der Wohnungen dazu bei, das zukünftige Ver-kehrsaufkommen zu begrenzen.

Nur im WA 2, indem sich schon aufgrund der Topographie höhere Wandhöhen anbieten, sollen auch Mehrfamilienhäuser zulässig sein.

9.6 Verkehrsflächen, Einfahrtbereiche

33 der 36 vorgeschlagenen Gebäude im Geltungsbereich des BBP 15 sollen – wie in der Vorzugsva-riante des Städtebaulichen Konzepts dargestellt – über eine Ringstraße erschlossen werden, die über den bestehenden Flurweg Fl. Nr. 421 bzw. 430 (Brunner Feldweg) an die Blumenstraße angebunden wird.

Zur Erschließung der 3 Doppel- bzw. Mehrfamilienhäuser in Verlängerung der Blumenstraße ist ein Ausbau des Flurwegs Nr. 442 geplant.

Die für die innere Haupterschließung vorgesehenen Flächen werden als Straßenverkehrsfläche fest-gesetzt. Auf eine Gliederung der Verkehrsflächen wird verzichtet. Diese soll im Zuge der Erschließungsplanung vorgenommen werden. Der festgesetzte Querschnitt von mindestens 7,50 m ermöglicht z.B. den Bau einer 5,50 m breiten Fahrbahn und die Errichtung eines 2,00 m breiten, ein-seitigen Fußwegs.

Zur Erschließung der Wohngebietsflächen am nördlichen Rand des Baugebiets werden zwei Wohn-wege als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgelegt. Da maximal 3 Anwesen an die Wohnwege angebunden werden, erscheint für diese ein Querschnitt von 3,75 m ausreichend.

Auf die Festsetzung von Wendeanlagen wird verzichtet, um Flächen und Erschließungskosten zu re-duzieren.

Für den BA I wird bei mindestens 39 WE und 4 Fahrten pro WE und Tag ein zusätzliches Verkehrs-aufkommen von rund 160 Kfz in 24 h angenommen. Bis die für eine Anbindung des Wohnbaugebiets an die Industriestraße bzw. die Rosenstraße benötigten Flächen erworben werden können, muss der Verkehr ausschließlich über die Blumenstraße und die Wiesenstraße an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz abgeleitet werden.

Der erforderliche Stellplatzbedarf soll in erster Linie auf privaten Grundstücken gedeckt werden. Um – wie in den Städtebaulichen Konzepten vorgeschlagen - öffentliche Stellplätze in die festgesetzte Stra-ßenverkehrsfläche zu integrieren, kann bei dem erwarteten, geringen Verkehrsaufkommen die Fahrbahn verengt werden.

Page 27: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 19 von 33

9.7 Flächen für Garagen und Carports

Um den privaten Stellplatzbedarf zu decken, sehen die Städtebaulichen Konzepte je Baugrundstück die Errichtung einer Doppelgarage vor. Der Stauraum vor Garagen kann bei Bedarf als Besucherstell-platz genutzt werden. Die Länge der Zu- und Abfahrt wird gemäß § 2 (1) der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) auf 5,0 m festgesetzt.

Um Teilbereiche der Wohnbauflächen von jeglicher Bebauung frei zu halten und einen Wildwuchs von Garagen und Carports zu verhindern, sollen derartige Anlagen ausschließlich innerhalb der überbau-baren Grundstücksfläche errichtet werden.

An Stellen, an denen die Errichtung von Grenzgaragen sinnvoll erscheint und städtebaulich erwünscht ist, werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Flächen für Garagen und Carports festgesetzt.

9.8 Ver- und Entsorgungsleitungen

Die das Baugebiet querende Fernwasserleitung der FWF ist als unterirdische Hauptversorgungslei-tung festgesetzt.

Um deren Bestand zu sichern und die Leitung im Bedarfsfall erreichen zu können, wird der von der FWF geforderte Schutzstreifen von 3,0 m beidseits der Leitungsachse als Fläche festgesetzt, die ge-mäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Versorgungsträgers belastet werden soll und von Bebauung und Bepflanzung frei zu halten ist.

Da im BA I voraussichtlich nur 3 private Baugrundstücke von der Fernwasserleitung tangiert werden, erscheint der Aufwand für eine Verlegung der Fernwasserleitung unverhältnismäßig.

Alle anderen zur Ver- und Entsorgung des Gebiets erforderlichen Leitungen sollen innerhalb der im Plan festgesetzten Verkehrsflächen verlegt werden.

Oberirdische Versorgungsleitungen sind mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zuläs-sig. Die bestehende 20-kV Freileitung soll verkabelt werden.

9.9 Öffentliches Grün

Entlang der Ringstraße im BA I wird die Pflanzung von 18 Hochstämmen mit Standortbindung vorge-schrieben. Es soll nur eine Baumart verwendet werden, um ein ruhiges zusammenhängendes Straßenbild zu generieren.

Die endgültigen Standorte dürfen von den im Plan dargestellten Standorten geringfügig abweichen, um flexibel auf der Erschließungsplanung und zukünftige Grundstückseinfahrten reagieren zu können. Die vorgeschlagenen Laubgehölze kommen mit dem knappen Raumangebot gut zurecht und gestal-ten mit einer kompakten Krone den öffentliche Raum.

Weiterhin werden öffentliche Grünflächen festgesetzt, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Heckenpflanzung mit Standortbindung tragen zur Eingrünung und ökologischen Aufwertung der Flächen bei.

Auf den im Plan dargestellten Flächen werden insgesamt 8 Einzelbäume ohne Standortbindung ge-pflanzt. 5 Bäume sollen locker auf der nördlichen Fläche verteilt werden, die anderen 3 Gehölze auf der Westseite des Baugebietes. Hier soll, um genügend Abstand zu den angrenzenden Nutzungen zu haben, eher im nördlichen Bereich gepflanzt werden. Die Baumartenwahl schlägt blütenreiche Laub-gehölze vor.

Innerhalb der Wohnbauflächen sind keine größeren öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Aufgrund der Flurstücksgrößen (> 500m²) und der Lage am Ortsrand wird kein Bedarf gesehen.

Im Nordosten des Baugebietes wird die bestehende Ökofläche als zu erhaltend festgesetzt und damit nachhaltig gesichert. Ein kleiner Teil der Fläche wird überplant. Der Eingriff in eine bereits bestehende Ökofläche wird ausgeglichen und zusätzlich flächengleich ersetzt.

Page 28: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 20 von 33

9.10 Privates Grün

Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu un-terhalten.

Durch die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Flächen für Garagen und Car-ports werden die übrigen Grundstücksbereiche bewusst von Hochbauten frei gehalten werden. Für Flächenbefestigungen auf den privaten Grundstücken, z.B. Stellplätze und Garagenzufahrten werden versickerungsfähige Beläge vorgeschrieben.

Zur Durchgrünung wird ein Mindestpflanzgebot auf den privaten Grundstücken vorgeschrieben. Bei Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern ist auf die Verwendung von standortgerechten heimischen Arten zu achten. Bei Pflanzung entlang der Grundstücksgrenzen sind heimische Sträucher zu ver-wenden, um einen ländlichen Charakter zu erhalten und die Siedlung in die umgebende Landschaft einzubinden.

Das Mindestpflanzgebot und die Festsetzung von heimischen Gehölzen an den Grundstücksgrenzen sollen ebenfalls die Durchgrünung fördern.

Um keine zusätzlichen baulichen Barrieren für Tiere im Baugebiet zu schaffen, sind Einzäunungen mit Sockelmauern verboten. Durch die Festlegung eines Mindestabstands zwischen Zaun und Boden von mindestens 15 cm wird die Durchlässigkeit für Kleintiere, z.B. Igel, gewährleistet.

9.11 Ausgleichsflächen und -maßnahmen

Nach Ermittlung des nötigen Ausgleichflächenbedarfs, der durch die Ausweisung zu Bauland auf der Fläche entsteht, müssen geeignete Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von mindestens 1,18 ha umgesetzt werden.

Der Vorentwurf überplant 265 m² bestehende Ökofläche. Hierdurch steigt der Gesamtbedarf an Aus-gleichsfläche auf rund 1,21 ha.

Im Umweltbericht wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung umfassend behandelt.

Innerhalb des Geltungsbereiches des BBP 15 werden 2.680 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Weitere rund 9.420 m² müssen im laufenden Verfahren ausgewählt, dem Eingriff zugeordnet und als Ausgleichsfläche gesi-chert werden.

Erforderliche Artenschutzmaßnahmen sollen nach Möglichkeit auf den noch festzulegenden Aus-gleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs des BBP 15 umgesetzt werden. Vorschläge dazu ergehen, wenn die Ergebnisse der saP vorliegen und werden in den Entwurf des verbindlichen Bau-leitplans eingearbeitet.

Auf den nördlich und westlich festgesetzten Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches sol-len durch Hecken und Baumpflanzung, durch Extensivgrünland und magere westexponierte Säume Bereiche geschaffen werden, die geeignet sind, den Eingriff auszugleichen und möglichst vielfältige Strukturen zu schaffen.

Weiterhin dienen die Maßnahmen der Ortsrandgestaltung. Das durch seine topografische Lage teil-weise exponierte Baugebiet soll damit in die Landschaft eingebunden werden. Mit der Verbreiterung der bereits bestehenden Ökofläche soll deren abschirmende Wirkung verbessert werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen gliedern den Übergangsbereich zwischen Siedlung und freier Land-schaft und bilden für Tierarten in Siedlungsnähe Lebensraum. Entlang der Westgrenze sollte der magere Saum zum Acker durch eine Gestaltung mit Lesesteinen, größeren Steinen oder Totholz ab-gegrenzt werden.

9.12 Maßnahmen zum Artenschutz

Erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens er-gänzt.

Page 29: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 21 von 33

9.13 Flächen und Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Im geplanten Wohnbaugebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse gewährleistet. Die erforderlichen Abstände der Wohngebäude zum Gewerbegebiet „Brunner Wegfeld“ und zum nordwestlich gelegenen Rinderstall sind eingehalten.

Auf die Festsetzung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-kungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird verzichtet.

Entgegen der Vorzugsvariante des Städtebaulichen Konzepts vom Mai 2017 werden an der nordöstli-chen Grenze des Geltungsbereichs rund 1.500 m² Fläche für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die ursprünglich als Wohngebietsfläche geplant werden.

Hierdurch wird der Abstand von der Holz- und Maschinenlagerhalle auf Fl. Nr. 455 zum nächstgelege-nen Wohngebäude auf mindestens 99 m erweitert und Nutzungskonflikten vorgebeugt.

Der im Städtebaulichen Konzept vorgeschlagene Abstand zwischen der landwirtschaftlichen Maschi-nen und Hackschnitzelhalle auf Fl. Nr. 445/1 und dem nächstgelegenen Wohngebäude in Verlängerung der Blumenstraße wird nicht reduziert.

Die geplanten Gebäude schirmen die westlich gelegenen Freiflächen vor Emissionen der landwirt-schaftlichen Maschinen- und Hackschnitzelhalle ab.

9.14 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Die auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 2 BayBO getroffenen örtlichen Bauvorschriften zur Dach- und Fassadengestaltung, zur Gestaltung von Nebenanlagen, Einfriedungen, Versorgungsleitungen und Stützmauern entsprechen den in den übrigen Neubaugebieten getroffenen Festsetzungen.

Sie sollen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes beitragen.

Page 30: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 22 von 33

10 UMWELTBERICHT

10.1 Einleitung

Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 10.1.1

Neuausweisung eines Wohngebietes in Ortsrandlage, in Form von Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhausbebauung

verkehrsberuhigte Erschließung

Aufbau gliedernder Grünstrukturen und einer wirksamen Ortsrandeingrünung, zugleich Kompensations- und Biotopentwicklungsfläche

Im Einzelnen wird auf die Ausführungen zum Städtebaulichen Konzept verwiesen.

Umweltqualitätsziele 10.1.2

Es wird verwiesen auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die in § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a Abs. 2-4 BauGB formulierten Ziele wie

das Gebot zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel),

die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

Aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz ergibt sich die Notwendigkeit, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem Grünordnungsplan (GOP) als Bestandteil des Bebauungsplanes festzusetzen (Art. 3 Abs. 2 Bay-NatSchG).

Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben voraussichtlich nicht entgegen.

10.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Untersuchungsraum, Umfang, Methodik 10.2.1

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des BBP 15 unter teilweiser Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Nutzungen.

Die Prüfung erfolgt auf Basis vorhandener Gutachten und Unterlagen sowie Lokalaugenschein.

Methodik: angelehnt an die Ökologische Risikoanalyse erfolgt eine verbal-argumentative Einschät-zung und Bewertung der Erheblichkeit in den Stufen gering - mittel – hoch.

Bezüglich Eingriff / Ausgleich orientiert sich die vorgenommene Bewertung des Bestandes, sowie der Neuplanung an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen herausgegebenem Leitfaden zum „Bauen im Einklang mit der Natur – Eingriffsregelung in der Bauleit-planung“.

Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands 10.2.2

Schutzgut Arten- und Lebensräume

Hauptsächlich intensiv genutztes Ackerland

Im Nordosten bestehende Ausgleichsfläche, die im Süden und Westen durch Ackernutzung beeinträchtigt und verkleinert wird, naturnahes Regenrückhaltebecken mit Altgrasfluren, Ge-hölzaufwuchs und vereinzelten Baum- und Strauchpflanzung. Die Fläche wird an der Nordseite des Baugebietes weitergeführt, als Altgrastreifen mit Gehölzpflanzung

wassergebundener Feldweg im Osten und geschotterte Fahrspuren, mit schmalen Kraut-streifen im Süden

Page 31: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 23 von 33

Als potentiell natürliche Vegetation würde sich (Bergseggen-)Hainsimsen- mit Übergängen zum Waldmeister-Buchenwald, örtlich mit Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald entwickeln.

Aussagen zum Artenschutz werden ergänzt

Das geplante Wohngebiet befindet sich nicht innerhalb eines Gebietes mit europäischem Schutzstatus wie SPA oder FFH-Gebiet. Auch Beeinträchtigungen für Gebiete im Umfeld oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben können ausgeschlossen werden.

Bewertung: Die vorgefundenen Strukturen haben eine geringe - mittlere Bedeutung für den Natur-haushalt.

Schutzgut Wasser

Im Plangebiet sind keine oberirdischen Fließ- und Stillgewässer vorhanden.

Zur Grundwassersituation im Bearbeitungsgebiet liegen keine detaillierten Informationen vor. Die Keupersandsteine sind als ergiebige Wasserspeicher einzuschätzen.

Nach Erfahrungswerten sind keine erhöhten Grundwasserstände zu besorgen

Uneingeschränkte Versickerungsleistung des Niederschlagswassers, bis auf Wirtschaftswe-ge.

Kein Wasserschutzgebiet vorhanden.

Die bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Böden leisten einerseits einen Beitrag zur Grundwasseranreicherung, andererseits besteht auch die Gefahr von Nitrat- und Phospha-teinträgen in das oberflächennahe Grundwasser, durch die topografisch erhöhte Lage

Bewertung: Die vorgefundenen Strukturen haben eine geringe - mittlere Bedeutung für den Natur-haushalt.

Schutzgut Boden

Auf der Keuperhochfläche haben sich über den Ausgangsgesteinen Blasensandstein Braun-erden oder Pseudogleyböden entwickelt.

Keine Sonderstandorte vorhanden.

Keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.

Bewertung: Die vorgefundenen Strukturen haben eine geringe - mittlere Bedeutung für den Natur-haushalt.

Schutzgut Klima/Luft

Ackerflächen können als Kaltluftproduktionsflächen mit geringer Bedeutung in Siedlungsnä-he angesprochen werden.

Eine offene Hochfläche bedeutet erhöhte Windgeschwindigkeiten und schnellere Abtrock-nung der Böden.

Es sind keine wichtigen Luftaustauschbahnen vorhanden.

Vorbelastung der Luft durch Gewerbebetriebe ist nicht bekannt.

Bewertung: Die vorgefundenen Strukturen haben eine geringe - mittlere Bedeutung für den Natur-haushalt.

Page 32: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 24 von 33

Schutzgut Landschaftsbild

Exponierte Lage am nördlichen Ortsrand, angrenzend vereinzelte Einzelbauvorhaben im Außenbereich und vereinzelte Grünstrukturen,

Kleines Feldgehölz im Osten als wichtiger Puffer zur Ortslage Wilhelmsdorf und Übergang in die Landschaft

Keine direkte Anbindung an Siedlungsfläche, keine Abrundung der Bebauung

wenig entwickelte Ortsrandeingrünung.

Bewertung: Die geplante Lage des Baugebietes hat mittlere - hohe Bedeutung für den Naturhaus-halt.

Schutzgut Mensch

Erholungsfunktion: Spazier- und Radwege aus den Wohngebieten in die Feldflur vorhanden; keine besonderen Entwicklungsziele oder Maßnahmen im Landschaftsplan definiert.

Keine übergeordnete Verkehrserschließung vorhanden, Keine wesentlichen Störungen durch Lärmimmissionen der überörtlichen Verkehrswege (DB-Linie Nürnberg-Würzburg) bzw. der angrenzenden Betriebsparkplätze.

keine Störungen durch Lärmemissionen von vorhandenen Betriebe und anderer Einrichtun-gen in der Umgebung (Sportgelände, Gewerbebetriebe).

Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchungen vom März 2017 zeigen, dass für die geplanten Wohnbauflächen ein ausreichender Schallschutz vor Gewerbelärm gewährleistet werden kann und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt sind. Der Abstand zum nordwestlich gelegenen Rinderstall mit Melkstand, Nebenanlagen und offener Güllegrube ist gemäß der Arbeitspa-piere des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ ausreichend und bietet dem landwirtschaftlichen Betrieb Erweiterungsmöglichkeiten. Emissionen der angrenzenden Anwesen (z.B. Holz und Maschinenlagerhalle, Fl. Nr. 455, Gemarkung Wilhelmsdorf, und landwirtschaftliche Maschinen- und Hackschnitzelhalle Fl. Nr. 445, Gemarkung Wilhelmsdorf) können in Abstimmung mit dem Landratsamt NEA vernachlässigt werden, da sie nur temporär auftreten und eine gewerbliche Nutzung nicht genehmigt ist.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Keine Bau- und Bodendenkmäler bekannt.

Prognose der Umweltauswirkungen der Planung 10.2.3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. Es wird (wenn möglich) in bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen differenziert.

Schutzgut Arten- und Lebensräume

Verlust von Agrarlebensräumen durch Überbauung und Versiegelung.

Festsetzung von grünordnerischen Maßnahmen zur Entwicklung von Grünstrukturen mit standortgerechten Gehölzen

Erhöhung der Strukturvielfalt im Übergang zu Agrarlandschaften durch Ortsrandgestaltung, Ergänzung und Vernetzung der Vegetationsstrukturen am nördlichen und westlichen Rand zur bestehenden Ausgleichsfläche

Ergebnis: Durch die Erweiterung der Bebauung nach Norden werden landwirtschaftlich genutzte Flä-chen überbaut. Die geplanten Maßnahmen zur Ortsrandeingrünung tragen zu einer besseren Einbindung und Strukturanreicherung in der Landschaft bei. Für den Verlust der Lebensräume werden konkrete Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Page 33: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 25 von 33

Auf Grund der Gebietsgröße, der überbauten Grundstücksfläche und der Inanspruchnahme haupt-sächlich intensiv genutzter Flächen ist baubedingt von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen stellen sich bei Umsetzung der Maßnahme aus dem GOP eher gering dar.

Schutzgut Wasser

Geringes Risiko der Grundwasserverschmutzung, v.a. während der Bauphase.

Reduktion der Grundwasserneubildung und erhöhter Abfluss durch Versiegelung

Erhalt der Versickerungsfähigkeit auf den privaten Grünflächen durch mittlere GRZ

Ergebnis: Für das Schutzgut Wasser stellt sich beim Grundwasser baubedingt eine geringe Erheb-lichkeit dar, anlage- und betriebsbedingt kann durch die entsprechenden Festsetzungen ebenfalls eine geringe Erheblichkeit erreicht werden.

Schutzgut Boden

Geringes Risiko der Bodenverschmutzung, v.a. während der Bauphase.

Verlust relativ günstiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen.

Minderung der dauerhaften Bodenversiegelung durch mittlere GRZ und gezielte Verkehrser-schließung.

Ergebnis: In der Betrachtung ergibt sich für die baubedingten Auswirkungen eine geringe Erheb-lichkeit, die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden auf Grund der guten Ertragsfähigkeit als mittlere Erheblichkeit gewertet, betriebsbedingt stellt das Vorhaben keine Be-einträchtigung dar.

Schutzgut Klima/Luft

Baubedingte Beeinträchtigung der Lufthygiene durch Baufahrzeuge und Staubentwicklung

Anlagebedingte Verringerung der Kaltluftproduktion.

Keine Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigung wichtiger Luftaustauschbahnen.

Anlagebedingte Reduzierung der Windgeschwindigkeiten und mikroklimatisch wirksame Temperaturerhöhung durch Gebäude und Flächenversiegelung.

Ergebnis: Die sich ergebende Erheblichkeit für das Schutzgut Klima und Luft stellt sich bau-, anlage- und betriebsbeding als gering dar.

Schutzgut Landschaftsbild

Das Bauvorhaben ragt nach Norden, keine Abrundung mit bestehenden Siedlungsstrukturen

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch neuere Bebauung auf der Hochfläche.

Relativ exponierte Lage auf der Hochfläche. Durch geplante Bebauung werden landwirt-schaftliche Flächen von Siedlung umringt.

Festsetzungen zur Baugestaltung, Durchgrünung des Baugebietes mindern die potenziellen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes. Durch das Abfallen des Baugebietes nach Norden kann die geplante Ortsrandeingrünung die Fernwirkung der Bebauung jedoch nicht mindern.

Festsetzung von Eingrünungsmaßnahmen.

Ergebnis: Trotz der festgesetzten Bebauung und Eingrünung wird das Landschaftsbild verändert, die Fernwirkung des Baugebietes kann aufgrund der topografischen Ausprägung kaum minimiert werden. Das Schutzgut Landschaftsbild wird anlage- und betriebsbedingt nachhaltig beeinträchtigt.

Page 34: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 26 von 33

Schutzgut Mensch

Lediglich baubedingt eine erhöhte Lärm- und Schadstoffemissionen durch Wohnbebauung möglich.

Die zukünftige Wohnbebauung ist ausreichend weit von Gewerbegebietsflächen im Westen entfernt.

Betriebsbedingt leicht erhöhtes Gesamtverkehrsaufkommen aus dem Baugebiet, verbunden mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastungen für die Anwohner.

keine erheblichen Störungen des Wohnens durch Lärmimmissionen der überörtlichen Ver-kehrswege (B 8, DB-Linie Nürnberg-Würzburg). Beeinträchtigung durch südliche Landwirtschaftsflächen und westlichen Aussiedlerhof möglich. Durch die standörtliche Hö-henentwicklung ist dies jedoch untergeordnet. Das zukünftige Baugebiet liegt oberhalb.

Ver- und Entsorgung gesichert.

Keine erheblichen Schadstoffimmissionen aus der Umgebung bekannt.

Keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erholungsfunktionen.

Ergebnis: Für das Schutzgut Mensch sind durch die Ausweisung dieses Wohngebietes keine erhebli-chen Umweltwirkungen zu erwarten. Lediglich baubedingt ist mit einer zeitlich begrenzten geringen Erheblichkeit durch erhöhte Lärm- und Schadstoffemissionen zu rechnen und durch be-triebsbedingte Auswirkungen, wie Anwohnerverkehr, ist ebenfalls eine geringe Erheblichkeit zu erwarten.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Ergebnis: Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Wechselwirkungen

Durch die Versiegelung des Schutzgutes Bodens gehen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere wertvol-le Strukturen verloren und die Neubildungsrate für das Schutzgut Grundwasser ist ebenfalls beeinträchtigt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen für das Landschaftsbild werden Bereiche des Schutzguts Boden ebenfalls positiv verändert (Extensivierung der Bodennutzung) und durch die Pflanzung von Gehölzen (Schutzgut Arten- und Lebensräume) die Luftqualität (Schutzgut Klima) ver-bessert. Von erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter kann jedoch abgesehen werden.

Page 35: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 27 von 33

Prognose der Umweltauswirkungen der Null-Variante 10.2.4

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Fortdauer der landwirtschaftlichen Nutzung als Acker sind keine erheblichen Veränderungen des Ist-Zustandes der Umwelt zu besorgen.

Auch die angesprochenen Problembereiche Landschaftsbild (ungenügende Ortsrandgestaltung) Landwirtschaft (Dünger- und Schadstoffeintrag, Zersiedelung durch Außenbereichsbebauung) würden somit weiter bestehen. Die bestehende Ausgleichsfläche würde weiterhin an den Randbereichen durch heranrückende Ackernutzung beeinträchtigt und sukzessive verkleinert werden.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 10.2.5

Schutzgut Arten- und Lebensräume

Beseitigung von Gehölzbeständen zwischen 1.10. und 28.2.

Festsetzung einer breiten Ortsrandeingrünung im Westen und Flächen im Nordosten auf gemeindeeigenen Flächen als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-wicklung von Natur und Landschaft in Nachbarschaft zu bestehenden Ausgleichsflächen. Anlage von extensivem Grünland mit Pflanzung von Einzelgehölzen (Winterlinde, Wil-dobstarten), Anlage von 3-reihigen Hecken und Anlage eines westexponierten mageren Saumes incl. Ausstattung mit Strukturen (Totholz, Lesesteine).

Verbesserung der Standortvielfalt durch Ortsrandeingrünung mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern.

Vernetzung der verschiedenen Lebensräume über die linearen Strukturen am Ortsrand mög-lich.

Keine weiteren baulichen Barrieren im Baugebiet, z.B. Verbot von Einzäunungen mit So-ckelmauern, Festsetzung von Mindestabständen zwischen Zaun und Boden.

Pflanzung von 18 Straßenbäumen.

Bei Bedarf: Festlegung von Ökologischer Baubegleitung zur Detailplanung der Kompensati-onsmaßnahmen sowie zur fachlichen Beratung bei Fragen oder möglichen Umsetzungsproblemen.

Schutzgut Wasser

Die kommunalen Möglichkeiten zum Gewässerschutz beschränken sich weitgehend auf die Abwas-serbeseitigung. Die Gemeinde strebt an, das gesamte Baugebiet im Trennsystem zu entwässern, um die örtliche Kanalisation zu entlasten und Abflussspitzen zu mindern.

Verminderung von Grundwasserabsenkungen durch Versickerung von unbelastetem Ober-flächenwasser, soweit es die Untergrundverhältnisse zulassen.

Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken wird empfohlen. Die Sammlung von Nie-derschlagswässern der Dachflächen in Zisternen und eine anschließende Nutzung im Garten oder Haushalt liefert einen Beitrag zur Schonung wertvollen Trinkwassers.

Brauchwassernutzung (Grauwassernutzung) wird empfohlen.

Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Pkw-Parkplätze, Garagenzufahrten und Stell-plätze als Beitrag zur Reduktion des erhöhten Abflusses.

Schutzgut Boden

Flächenverbrauch und Bodenversiegelungen sind auf das für die mittelfristige Entwicklung notwendige Maß begrenzt.

Page 36: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 28 von 33

Flächensparende Erschließung. Die Versiegelung der Wege- und Platzflächen ist durch schmale Querschnitte und teilweise wasserdurchlässige Wegebeläge stark eingeschränkt.

Festsetzungen zum Anpassen der Bebauung an das natürliche Relief begrenzen den Eingriff in die Geländetopographie.

Im Plangebiet sind öffentliche Grünflächen und Flächen zur Ortsrandeingrünung bzw. als Kompensationsflächen festgesetzt. Damit bleibt offener, vegetationsbedeckter Boden erhal-ten.

Versickerungsfähige Beläge für Kfz-Stellplätze.

Schutzgut Klima/Luft

Festsetzungen zur Begrenzung der Versiegelung, zur Bepflanzung und Oberflächenbefesti-gung privater Flächen wirken sich positiv auf das Mikroklima aus.

Einsatz regenerativer Energien durch gegebene Geländeexposition und weitgehende Süd-orientierung der Gebäude möglich. Die Verwendung von Solarenergie (Photovoltaik und Brauchwassererwärmung) trägt zur Verminderung des CO2-Ausstoßes und damit zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bei.

Schutzgut Landschaftsbild

Festsetzungen zur Baugestaltung, zur Beschränkung der Gebäudehöhen und der Geschos-sigkeit sowie zur Durchgrünung des Plangebietes mindern die potenziellen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes.

Mittel- bis langfristig ist durch die festgesetzte Eingrünung des Ortsrandes eine Minimierung der Fernwirkung des Baugebiets zum Teil zu erwarten.

Schutzgut Mensch

Bauliche Voraussetzungen für Passivhausstandard und einen wirtschaftlichen Einsatz von Solarkollektoren durch überwiegende Südorientierung gegeben.

Verminderung von Verkehrsimmissionen und –gefahren durch eine sparsame und verkehrs-beruhigende Straßenerschließung.

Wahl eines Standorts mit geringer Immissionsvorbelastung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Keine Beeinträchtigungen

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung / Ausgleich und Ersatz 10.2.6

Grundlagen

Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspie-gels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (vgl. § 14 Abs. 1 BNatSchG).

Ziel der Bauleitplanung ist es, erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes nach Möglichkeit zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.

Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den

Page 37: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 29 von 33

Vorschriften des Baugesetzbuches im Rahmen der Abwägung zu entscheiden (vgl. § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG).

Bewertung des Bestands

Die intensiv genutzten Ackerflächen werden als Gebiete geringer Bedeutung für Natur und Land-schaft eingestuft (Kategorie I, oberer Wert).

Im Nordosten befindet sich eine strukturierte Altgrasfläche mit verstreuten Gehölzen. Sie ist als Gebiete mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft einzustufen (Kategorie II, unterer Wert).

Im Süden und Osten befinden sich wassergebundene bzw. geschotterte Feldwege, einzustufen in Ka-tegorie I, unterer Wert.

Für die Bewertung des Landschaftsbildes ist maßgeblich, dass das Plangebiet als strukturarme, in-tensiv genutzte Kulturlandschaft charakterisiert werden kann. Durch die vorhandene Bebauung ist bereits eine Grundbeeinträchtigung gegeben, die jedoch noch nicht die Fernwirkung entfaltet. Die Ge-samteinschätzung des Zustands bezüglich des Landschaftsbildes liegt bei mittlere Bedeutung.

Abb. 8: Grünordnungsplan – Bestand und Bewertung

Ökologische Bilanzierung und Ausgleichsmaßnahmen

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aufgrund des geplanten Versiegelungsgrades (GRZ bis 0,4) mit einer Eingriffsschwere vom Typ A zu rechnen (Matrix Abb. 7 des Leitfadens zur Eingriffsre-gelung).

Für die landwirtschaftlich intensiven Flächennutzungen (Äcker) wird ein Kompensationsfaktor von 0,5 angesetzt (Kategorie I - oberer Wert - Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild). Aufgrund der Planung von 2.680m² Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebie-tes wird der Faktor von 0,6 auf 0,5 reduziert.

Für die Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Feldweg, Krautstrei-fen) wird ein Faktor von 0,2 (Kategorie I – unterer Wert) angesetzt. Aufgrund der Planung von 2.680m² Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebietes wird der Faktor von 0,3 auf 0,2 reduziert.

Page 38: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 30 von 33

Die Ausgleichsfläche wird als Gebiet mit mittlerer Bedeutung, unterer Wert eingeordnet. Da sie durch die Ackernutzung stark beeinträchtigt ist, wird die Fläche mit Faktor 0,8 ausgeglichen. Um der natur-schutzrechtlichen Forderung nachzukommen, wird die Fläche zusätzlich flächengleich ersetzt.

Die zu erhaltende bestehende Ausgleichsfläche und die Wirtschaftswege, die nicht ausgebaut wer-den, werden nicht mit bilanziert.

Abb. 9: Grünordnungsplan – Eingriffsermittlung

In der Bilanz wird ein Gesamtbedarf von rund 12.100 m² (1,2 ha) Ausgleichsfläche ermittelt (siehe Tabelle 1).

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans können auf den zu bepflanzenden öffentlichen Grundstü-cken entlang der westlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen insgesamt rund 2.680m² Kompensationsfläche nachgewiesen werden. Die beiden geplanten Ausgleichsflächen grenzen an die bestehende Ausgleichsfläche an, so dass die Funktion der Fläche auch weiterhin gesichert ist.

Es wird noch eine externe Ausgleichsfläche mit rund 9.420 m² benötigt, um den erforderlichen Ausgleichsflächenbedarf zu decken. Die Fläche wird im weiteren Verlauf des Verfahrens nachgewie-sen.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sollen vor Realisierung der Maßnahmen erworben werden.

Sämtliche erforderlichen Ausgleichsflächen werden nach Satzungsbeschluss dem Landesamt für Umweltschutz gemeldet.

Die Kompensationsmaßnahmen werden durch die oben beschriebenen grünordnerischen Maßnah-men, wie Straßenbegleitgrün und Festsetzungen zur gärtnerischen Gestaltung der Grundstücke ergänzt. Zusätzlich bestehen Festsetzungen im Privatbereich zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu-chern und sonstigen Bepflanzungen, die den Eingriff mindern.

Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft nach dem Leitfaden für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung als ausgeglichen betrachtet werden.

Page 39: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 31 von 33

geplante Nutzung

Typ A (hoher Ver-siegelungs- und Nutzungsgrad)

Fläche, gerundet, in m²

Kompensations-faktor*

Ausgleichs-erfordernis in m²

WA, GRZ 0,4 Kat. I, uW 40,00 0,2 8,00 Kat. I, oW 23.731,00 0,5 11.865,50 Kat. II, uW 265,00 0,8 212,00

Erschließung Kat. I, uW 1.119,00 0,2 223,80 Kat. I, oW 4.398,00 0,5 2.199,00 Kat. II, uW 10,00 0,8 8,00 ohne Eingriff, Erhalt Grünstruk-turen 1.982,00

Ersatz für bestehende Aus-gleichsfläche

265,00

mögl. Ausgleichs-flächen innerhalb Geltungsbereich (Streuobstwiese) 2.680,00 - 2.680,00

Geltungsbereich B-Plan 34.225,00

überschlägige Ausgleichserfor-dernis 12.101,30

Tab. 1: Ermittlung Kompensationsflächenbedarf

Anderweitige Planungsmöglichkeiten 10.2.7

Vor Erstellung der Städtebaulichen Konzepte wurden – wie oben beschrieben - Standortfragen aus-führlich diskutiert. Kurz- und mittelfristig sind keine alternativen Standorte für Wohnbauflächen in Wilhelmsdorf verfügbar. Flächen innerhalb bestehender Bebauungspläne sind weitgehend ausge-schöpft.

10.3 Zusätzliche Angaben

(Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprü-fung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse)

Ein Schallschutzgutachten wurde im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens erstellt.

Die Angaben zu Bodenverhältnissen und Grundwasserstand sind lückenhaft.

Ein artenschutzrechtliches Gutachten soll bis Ende des Sommers 2017 abgeschlossen sein

Page 40: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 32 von 33

Monitoring 10.3.1

Regelmäßige Flurbegehungen, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Ver-besserung des Landschaftsbildes (Ortsrandeingrünung) zu überprüfen.

Nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert im Sinne der Umweltqualitätsziele, wäre die Ab-nahme fertig gestellter Baumaßnahmen incl. der Maßnahmen zur Grünordnung.

Allgemein verständliche Zusammenfassung 10.3.2

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig im Planungsverfahren untersucht.

Schutzgut Baubedingte Auswirkungen und Risiken

Anlagebedingte Auswirkungen und Risiken

Betriebsbedingte Auswirkungen und Risiken

Ergebnis be-zogen auf die Erheblichkeit

Boden – – – O – –

Grundwasser – – O –

Oberflächenwasser O O O O

Klima / Luft – – – –

Mensch – Lärm – O – –

Mensch – Erholung - + O +

Tiere und Pflanzen – – – – – – – –

Landschaftsbild – - – - - - –

Kultur- und Sachgüter

O O O O

– – – hoch – – mittel – gering O keine Auswirkungen / neutral + positive Effekte

Tab. 2: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand

Die zentrale Umweltauswirkung der vorliegenden Planung betrifft das Schutzgut Landschaftsbild. Für das Landschaftsbild gilt, dass durch die beabsichtigte Bebauung kurzfristig die Beeinträchtigung steigt, auf mittlere Sicht aber durch den Aufbau einer wirksamen Ortsrandeingrünung nur eine an-satzweise Einbettung erfolgen kann.

Beim Schutzgut Boden stellen der Verlust relativ günstiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen, die Bodenversiegelung und die teilweise starken Eingriffe in die natürliche Bodenlagerung durch Gebäude und Verkehrserschließung eine Beeinträchtigung dar.

Daneben sind durch die beabsichtigte Siedlungsentwicklung nur in geringem Maß erhebliche bau-, an-lage- und betriebsbedingte Risiken für Mensch und Umwelt zu besorgen. Dies gilt insbesondere für die Schutzgüter Wasser, Klima sowie den Bereich Lärmschutz.

Kultur- und Sachgüter sind nicht von der geplanten baulichen Entwicklung betroffen.

Page 41: Bebauungsplan Nr. 15 Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I ...€¦ · BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017 Seite 4 von 33 Die landwirtschaftlichen

Gemeinde Wilhelmsdorf Begründung BBP Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße BA I“ zum Vorentwurf vom 29.05.2017

Seite 33 von 33

Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Risiken für das Grundwasser sind dann gering, wenn insbe-sondere während der Bauphase Erdarbeiten (Aushub der Keller, Straßen- und Leitungsbau) mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden und der Versiegelungsgrad so gering wie möglich gehalten wird.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft, in erster Linie der dauerhafte Verlust von unversiegeltem Grund und Boden, der Verlust an Lebensraum für Vögel der Agrarlandschaft können durch Ausgleichsmaß-nahmen im Baugebiet und Ersatzmaßnahmen in der näheren Umgebung ausgeglichen werden.

Die relativ unproblematische Standortwahl und eine Anzahl von Vermeidungs- und Minderungsmaß-nahmen (z.B. Trennkanalisation und Regenwasserrückhaltung, Einsatz regenerativer Energien, verkehrsberuhigte Erschließung) tragen zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde bei. Nachteilig zeigt sich die Reihenfolge der Erschließung der im Flächennutzungsplan dargestellten Gesamtwohn-baufläche, da zuerst die Randbereiche bebaut und erschlossen werden.

11 BETEILIGUNGEN

11.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zur Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sich unter-scheidender Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 29.05.2017 in der Zeit vom 14. Juni bis einschließlich 14. Juli 2017 öffentlich im Rathaus der Gemein-de Wilhelmsdorf ausgelegt.

Parallel besteht die Gelegenheit, die Vorentwurfsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Wil-helmsdorf unter http://www.wilhelmsdorf.de/bauen/ einzusehen.

Bis einschließlich Freitag, den 14. Juli 2017 besteht (auch auf elektronischem Weg) die Möglichkeit. eine Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde abzugeben oder zur Niederschrift zu bringen.

11.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, werden durch das beauftragte Planungsbüro über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Den Behörden und TöB wird ebenfalls Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 14. Juli 2017 zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern. Dabei sind sie aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

12 KOSTEN

Planungs- und Erschließungskosten trägt die Gemeinde Wilhelmsdorf.