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Behördenbibliotheken in Niedersachsen Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken (AHB) – Sonderheft – Hannover 2000

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Behördenbibliothekenin Niedersachsen

Herausgegeben von derArbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken (AHB)

– Sonderheft –

Hannover 2000

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Umschlagfoto: Aus dem Bibliotheksbestand des Niedersächsischen Landtages:

Das Deutsche Bundesrecht. Staats- und Verwaltungsrecht – Verfassungsrecht. Baden-Baden 1949-. Sig.: AC 102 (LS)

Sammlung der Hannöverschen Landesverordnungen und Ausschreiben des Jahrs 1813. Hrsg. von TheodorHagemann. Hannover 1814. Sig.: Zs 1303

Staats-Lexikon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, hrsg. von Carl von Rotteck und Carl Welcker, 2. Aufl.,Bd. 1. Altona 1835. Sig.: DA 120 (LS)

Acten-Stücke der zweiten allgemeinen Stände-Versammlung des Königreichs Hannover enthaltend die Königli-chen Propositionen und Ministerial-Schreiben, so wie die ständischen Anträge und Antworten. Sechste Diät. Han-nover 1825. Sig.: PA 4

Internet-Homepage der AHB: http://www.ahb.niedersachsen.de

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Behördenbibliothekenin Niedersachsen

Herausgegeben von derArbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken (AHB)

– Sonderheft –

Hannover 2000

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– mb – Mitteilungsblatt der Bibliotheken inNiedersachsen und Sachsen-Anhalt

Sonderheft: Behördenbibliotheken in Niedersachsen

für die Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken

– http://www.ahb.niedersachsen.de –

zusammengestellt von Dr. Fritz Hartmut Teßmer, Birgit Kammerer-Baatz

und Melanie Klebe

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Bibliotheken in Niedersachsen (ABN)

Arbeitsgemeinschaft der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt

Redaktion: Dr. Fritz Hartmut Teßmer, Melanie Klebe

Bibliothek des Niedersächsischen Landtages

E-Mail: [email protected]

Rolf Manfred Hasse, Niedersächsische Landesbibliothek,

Waterloostr. 8, 30169 Hannover,

Telefon (05 11) 12 67 - 220, Telefax (05 11) 12 67 - 202,

E-Mail: [email protected]

Vertriebsleitung: Geschäftsstelle des Landesverbandes Niedersachsen e.V. im

Deutschen Bibliotheksverband e.V.

Niedersächsische Landesbibliothek, Waterloostr. 8, 30169 Hannover,

Telefon (05 11) 12 67 - 220, Telefax (05 11) 126 - 72 02

Bezug: kostenlos

Druck und

Lithographie: CPS GmbH, Zeppelinstr. 4, 30916 Isernhagen

Dieses Sonderheft wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert.

Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion.

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GELEITWORT

Dem an mich herangetragenen Wunsch, dem Themen – Sonderheft „Behördenbibliotheken in Bibliotheken” derZeitschrift „mb” ein Geleitwort voranzuschicken, komme ich besonders gerne nach. Habe ich doch seit meinerSchulzeit, über das Studium in Göttingen, das Akademische Lehramt, das Abgeordnetenmandat und nunmehrals Parlamentspräsident immer wieder mit geistigem Gewinn in Beziehung zu den verschiedensten Bibliothekenund Bibliothekstypen und ihren bisweilen verborgenen und nur unter Zuhilfenahme differenziert-komplizierterKataloge zu erreichenden Schätzen gestanden!

Aus Besuchen und Nachfragen in der „Bibliothek” entwickelten sich über den aktuellen Anlass hinaus immerwieder fruchtbare Begegnungen und Auseinandersetzungen mit den auf Papier gebannten Gedanken und Ideen.

Die Behördenbibliotheken im Besonderen sorgten darüber hinaus in meiner politisch-parlamentarischen Arbeitstets für eine zügige Ermittlung und Beschaffung gesicherter „harter Information” wie Gesetzestexte, Rechts-entscheidungen, amtlichen Schrifttums und Presseartikeln.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich in der Welt des Buches und der Bibliotheken, ausgelöst durch diezunehmend rasantere Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik (Stichwort: Internet), ein revolu-tionärer Wandel vollzogen.

Durch die technische Möglichkeit, Literaturnachweise und umfangreiche Texte digital zu erfassen und weltweit zupräsentieren und nutzbar zu machen, stellt sich ausgesprochen oder unausgesprochen die Frage nach der Zu-kunft des Buches und damit letztlich der Zukunft von Bibliotheken. Es ist natürlich auch zu fragen, wie die InstitutionBehördenbibliothek sich im Zuge dieser Revolution behaupten wird, ob unter Umständen – ketzerisch gefragt –die klassischen behördenbibliothekarischen Dienstleistungen nicht durch Angebote aus dem „Netz” zu substituie-ren wären? Um es gleich vorwegzunehmen, ich kann mir das in dieser Radikalität nicht vorstellen und halte esauch aus noch zu erläuternden Gründen nicht für wünschenswert, aber es ist unverkennbar, dass hier bereitsinformationelle „Schnittmengen” bestehen, die mit Sicherheit stetig zunehmen werden.

Der Lektüre der folgenden Beiträge habe ich entnehmen können, dass die in der Arbeitsgemeinschaft Hannover-scher Behördenbibliotheken (AHB) zusammenarbeitenden niedersächsischen Behördenbibliothekarinnen und-bibliothekare die von mir angesprochenen Entwicklungen erkannt haben und bestrebt sind, darauf im Rahmenihrer Möglichkeiten angemessen zu reagieren.

Auch für den nicht unmittelbar am Tagesgeschäft Beteiligten ist deutlich erkennbar, dass die Behörden-bibliotheken gegenwärtig an einer Wendemarke stehen. Bei größtem Respekt vor der in den vergangenen überfünfzig Jahren geleisteten bibliothekarischen Aufbauarbeit versteht es sich in dieser Situation, dass der Tenor derBeiträge auf die Weichenstellung für die Zukunft ausgerichtet ist. Hier fallen als Stichwörter Begriffe wie Katalogi-sierung im Verbund, Verbundkatalog und Vernetzung, Erstellung und Pflege einer Virtuellen Bibliothek „Recht,Verwaltung und Politik” sowie Aufbau eines Elektronischen Dokumentlieferungssystems auf, die in der Welt derLandes- und Hochschulbibliotheken Niedersachsens und Sachsen-Anhalts im Rahmen des GemeinsamenBibliotheksverbundes bereits praktizierte Realität sind. Die in der AHB kooperierenden niedersächsischenBehördenbibliotheken sind in ihrer Mehrheit davon überzeugt, dass eine auf ihre spezielle Situation und ihr An-forderungsprofil hin modifizierte Adaption der Erfahrungen aus dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) unddem PICA-Projekt maßgebliche Lösungsmodelle für die behördenbibliothekarische Arbeit in Niedersachsen bil-den. Zwar werden die angesprochenen Verfahren und Dienste bereits von einigen Bibliotheken angewendet undgenutzt, zu fragen bleibt aber, ob dies in dem wünschenswerten breiten Ausmaß geschieht, um die vielfältigmöglichen Synergieeffekte voll zum Tragen kommen zu lassen. Hier gilt es, keine Zeit zu verlieren und gegebe-nenfalls vorhandene administrative, technische und vielleicht auch mentale Hindernisse und Vorbehalte aus demWege zu räumen.

Im Rahmen des GBV werden schon weiterführende Themen wie die Erfassung und Langzeitspeicherung elektro-nischer Dokumente und digitalisierter Texte erörtert. In Form der „Gemeinsamen Elektronischen Zeitschriften-bibliothek – Niedersachsen“ und der Bildung von Konsortien zur Nutzung elektronischer Datenbanken und Publi-kationen nehmen diese Vorhaben bereits Gestalt an. Dies zeigt, dass rasches Handeln gefragt ist. Es liegt auf der

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Hand, dass im Zuge dieser stürmischen Entwicklung untereinander nicht vernetzt arbeitende und mit dem Wis-senschaftlichen Bibliothekswesen kooperativ zusammenarbeitende Behördenbibliotheken geringe Chancen ha-ben werden, den steigenden Ansprüchen zu genügen. Zumindest im Einflussbereich des Landes sollte es nachmeinem Verständnis keine behördenbibliothekarischen „Informationsinseln” geben.

Ich möchte aber nochmals auf die grundsätzliche Existenzberechtigung einer gut ausgestatteten und von qualifi-ziertem Personal betreuten Behördenbibliothek zurückkommen. Die über das Internet verbreiteten elektronischenNetzangebote stehen bei all ihren Vorzügen nach meiner Ansicht in der ständigen Gefahr, flüchtig und sogarmanipulierbar zu sein. Ihre Fülle ist trotz ständig verbesserter Suchmaschinen bereits unüberschaubar gewordenund muss von Informationsspezialisten ständig beobachtet, strukturiert und auffindbar gemacht werden. Auchvon der Legislative wie der Exekutive werden zukünftig vermehrt digitale Dokumente wie Gesetzestexte, Verord-nungen und amtliche Verlautbarungen benutzt beziehungsweise selber erzeugt werden. Sie sind zu sammeln undzu speichern, zu ordnen, zu verzeichnen und für den behördeninternen Gebrauch wie für den Bürger zugänglich zumachen. Die bisherigen gesetzlichen Pflichtablieferungsbestimmungen für den Bund (Deutsche Bibliothek) unddie Länder (Staats- bzw. Landesbibliotheken) werden demnächst auf die elektronischen Publikationen, speziellauch Netzpublikationen erweitert werden. Dem „elektronischen Pflichtexemplar” kommt dabei zukünftig einemehrfache Bedeutung zu: Es ist eine dauerhafte Sicherung und hat – zumindest prinzipiell – den Zugang auch zuurheberrechtlich geschützten Texten und Werken für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Im zukünftigenCyberspace sollten die Bibliotheken als Garanten des freien und ungehinderten Zugangs zu allen Medien demBürger offen stehen und die dafür erforderlichen technischen Einrichtungen vorhalten. Die Neubauten der Deut-schen Bibliothek in Frankfurt / Main und der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen vermitteln bereits inihrer baulichen Gestaltung eine eindrucksvolle Vorstellung dieses neuen erweiterten Verständnisses von „Biblio-thek”.

Im politischen Raum wird verstärkt die Forderung nach einer informationellen Grundversorgung des Bürgerserhoben, was zum Beispiel auch die Bereitstellung aller gültigen Gesetze und Verordnungen im Netz als staatlicheAufgabe umfassen könnte. Hierzu sind interessante Vorbilder in Österreich und der Schweiz sowie auf der euro-päischen Ebene zu beobachten. Im Wettbewerb und in Arbeitsteilung mit den privatwirtschaftlichen Anbietern –etwa aus dem Verlagswesen – könnte sich in der Folge eine duale Informationsordnung entwickeln, in der dieBibliotheken sehr wohl als „öffentliche” Bewahrer, Anbieter und Vermittler ihren Platz behalten müssen. Geradesie wären dafür prädestiniert , einem breiten Publikum den Zugang auch zu den elektronischen Informationsquel-len sicherzustellen und so das sich abzeichnende Gefälle zwischen „Vernetzten” und „Unvernetzten” abzubauen,wie Jeremy Rifkin es vor kurzem in seinem Buch „Access” pointiert formuliert hat.

In diesem Sinne sehe ich für den Fortbestand der Behördenbibliotheken durch den Siegeszug der „Neuen Medi-en” und speziell des Internets nicht nur nicht Gefahren, sondern im Gegenteil auch große Chancen. Ich möchte allein diesem Bereich Verantwortlichen und unmittelbaren Bibliotheksmitarbeiter dazu ermutigen, die Herausforde-rungen anzunehmen!

Rolf WernstedtPräsident des Niedersächsischen Landtags

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INHALTSVERZEICHNIS

Geleitwort ............................................................................................................................................................................ 5

Einleitung ............................................................................................................................................................................. 8

Vorwort: Rolf Manfred Hasse ............................................................................................................................................... 9

Grußwort: Maria Göckeritz ................................................................................................................................................. 10

Uta Hakemeyer: 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken (AHB) ...................................... 12

Fritz Hartmut Teßmer: Die Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliothek und ihre Mitglieds-bibliotheken an der Schwelle zum Informationszeitalter .................................................................................................. 15

Olaf-Sven Költzow: Behördenbibliotheken – Blüten der Bürokratie oder nützliche Helfer? ............................................ 19

Gudrun Behm-Steidel: Informationsspezialisten für Behördenbibliotheken .................................................................... 21

Birgit Kammerer-Baatz: Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste.Informationen zu einem neuen Berufsbild ........................................................................................................................ 24

Christl Dietrich: Umweltinformationen aus dem Internet für den Informationsbedarf einer Fachbehördeund die Verbesserung des behördeninternen Informationsaustauschs durch ein Intranet .............................................. 26

Michael Jens: Zur Auswirkung der „Neuen Medien“ auf Buchhandel und Bibliotheken ................................................. 32

Markus Hallerberg: Die Bedeutung der Bibliothek für unsere Verwaltung. Ein Meinungsbild .......................................... 34

Ulrike Rensinghoff: Das Zeitschriftenverzeichnis Hannoverscher Behördenbibliotheken (ZHB ) alsGemeinschaftsaufgabe der AHB ...................................................................................................................................... 36

Stefan Goetz: Kooperationsmöglichkeiten von Behördenbibliotheken am Beispiel eines Verbund-kataloges und einer Virtuellen Bibliothek .......................................................................................................................... 38

Ilse Neuhaus: Die Bibliothek des Landeskirchenamtes als nichtstaatliche Behördenbibliothek .................................... 45

Die Mitgliedsbibliotheken der AHB in EinzeldarstellungenBau-Berufsgenossenschaft Hannover / Bibliothek .................................................................................................................................................... 49Evangelische Kirche in Deutschland / Kirchenamt / Bibliothek ................................................................... .............................................................. 49Bibliothek des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers .................................................................................. 50GISMA / Bibliothek .................................................................................................................................................................................................... 51Hannoversche landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger / Bibliothek ................................................................................................................ 52HIS / Bibliothek ......................................................................................................................................................................................................... 52Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen / Bibliothek ............................................................................................................................................ 53Landesarbeitsgericht Niedersachsen / Bibliothek ..................................................................................................................................................... 53Landeshauptstadt Hannover / Verwaltungsbibliothek ............................................................................................................................................... 55Landeskriminalamt Niedersachsen / Bibliothek ........................................................................................................................................................ 55Landessozialgericht Niedersachsen / Bibliothek ....................................................................................................................................................... 56Landesversicherungsanstalt Hannover / Bibliothek .................................................................................................................................................. 56Landgericht Hannover / Bibliothek ............................................................................................................................................................................ 57Landkreis Hannover / Verwaltungsbücherei .............................................................................................................................................................. 57Niedersächsische Staatskanzlei / Bücherei .............................................................................................................................................................. 58Bibliothek des Niedersächsischen Landtages .......................................................................................................................................................... 59Niedersächsischer Landesrechnungshof / Bibliothek ............................................................................................................................................... 60Niedersächsisches Finanzgericht / Bibliothek ........................................................................................................................................................... 61Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv / Bibliothek ................................................................................................................................................... 61Niedersächsisches Innenministerium / Bibliothek ..................................................................................................................................................... 62Niedersächsisches Justizministerium / Bibliothek .................................................................................................................................................... 63Niedersächsisches Kultusministerium / Bibliothek ................................................................................................................................................... 63Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung / Bücherei .................................................................................................................... 64Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege / Bibliothek ................................................................................................................................ 65Niedersächsisches Landesamt für Ökologie / Bibliothek .......................................................................................................................................... 65Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / Bibliothek .......................................................................................... 66Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales / Bibliothek ............................................................................................................ 66Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr / Bibliothek .............................................................................................. 67Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur / Bibliothek ................................................................................................................ 68Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht / Bibliothek .......................................................................................................................................... 68Niedersächsisches Umweltministerium / Bibliothek ................................................................................................................................................. 69Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft / Zentralbibliothek .............................................................................................................................. 70Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover / Bibliothek ...................................................................................................................................................... 71Oberlandesgericht Oldenburg / Bibliothek ................................................................................................................................................................ 71Verwaltungsgericht Hannover / Bibliothek ................................................................................................................................................................. 73Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte / Bibliothek .................................................................................................................................................. 73

Autoren- und Herausgeberverzeichnis .............................................................................................................................. 74

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EINLEITUNG

Am 8. November 1998 jährte sich zum fünfzigsten Male der Tag, an dem auf Initiative von Landtagsbibliothekar HansSchmidt Vertreterinnen und Vertreter von 14 hannoverschen Behördenbibliotheken zu einer ersten Besprechungzusammenkamen und damit den Grundstein für die Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken(AHB) legten, die sich dann am 3. Oktober 1949 eine gemeinsame Satzung gab, wie Uta Hakemeyer es in ihrem Bei-trag eindrucksvoll unter Hinweis auf die Notsituation, aber auch den geistigen Aufbruch der Nachkriegsjahre schildert.

Insofern soll diese Publikation zugleich gewissermaßen als eine Form von Fest – und Gedenkschrift zu einemhalben Jahrhundert behördenbibliothekarischer Arbeit in Niedersachsen dienen. Darüber hinaus möchte sie einerinteressierten Öffentlichkeit, aber natürlich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen in den Wissenschaftlichenund Öffentlichen Bibliotheken Niedersachsens und Sachsen-Anhalts Einblick in den gegenwärtigen Standbehördenbibliothekarischer Arbeit in Niedersachsen geben. Und „last, not least“ möchte dies Heft den Unter-haltsträgern und Dienstvorgesetzten die gegenwärtige Situation „ihrer” Bibliothek nahebringen und Anhaltspunktefür einen fruchtbringenden weiteren Dialog liefern.

Man tut der Wahrheit wohl keinen Zwang an, wenn man an dieser Stelle konstatiert, dass die Behördenbiblio-theken in Niedersachsen in den letzten fünfzig Jahren – trotz beachtlicher Aufbauerfolge – sich stets gegenüberdem übrigen Bibliothekswesen, also den Wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken, in einer gewissenRandexistenz befunden haben. Auch heute – an der Schwelle eines neuen Jahrtausends – sind die Rahmenbedin-gungen für die zukünftige behördenbibliothekarische Arbeit in Niedersachsen nach meiner Einschätzung nichthinreichend definiert. Das gilt etwa hinsichtlich einer abgestimmten Sammeltätigkeit und Struktur der Behörden-bibliotheken, der Verfügbarkeit über einen gesicherten Finanzrahmen für Erwerbungen, der räumlichen Unterbrin-gung und Ausstattung sowie angemessene Stellenpläne. Leider ist sogar der Trend zu beobachten, bei knappenHaushaltsmitteln bibliothekarische Stellen abzuwerten oder gar ganz zu streichen. Dabei kommt gerade dem„human factor” in den Behördenbibliotheken entscheidende Bedeutung zu, um den sich gegenwärtig im Biblio-thekswesen vollziehenden Modernisierungsprozess bewerkstelligen zu können.

Die Form der freiwilligen Zusammenarbeit, wie sie die AHB über viele Jahrzehnte mit guten Ergebnissen gepflegthat, kann sich auch heute zur Lösung der dringend anstehenden Fragen bewähren. Dabei wird man nicht darumherumkommen, in einen Diskurs über Sinn und Ziel behördenbibliothekarischer Arbeit einzutreten und danachverbindliche Kriterien kooperativer Zusammenarbeit zu erarbeiten und durchzusetzen, um die in der Summebeeindruckenden und mit viel Engagement betreuten Sammlungen optimal in die Zukunft führen zu können.

Im Sinne des Grundgedankens der AHB wird man in diesem Zusammenhang nicht einer Zentralisierung biblio-thekarischer Einrichtungen und Dienstleistungen zur Qualitätssicherung und -verbesserung das Wort reden, aberum im Zeitalter von Internet, EDV-Vernetzung und bibliothekarischer Verbundsysteme leistungsfähig zu bleibenist es unerlässlich, dass bibliotheksrelevante Entscheidungen die Möglichkeiten und Vorteile bibliothekarischerKooperation berücksichtigen. Ein einheitlicher bibliothekarisch-bibliographischer Standard unter Nutzung ge-meinsamer bibliothekarischer Regelwerke und Normdaten bildet dabei den Ausgangspunkt für die Bündelungaller im Behördenbereich vorhandenen bibliothekarischen Ressourcen.

Es ist absehbar, dass der konsequente und kontinuierliche Einsatz der Verfahren, die bereits im Bereich derWissenschaftlichen Bibliotheken zum Erfolg geführt haben, auch bei den Behördenbibliotheken binnen wenigerJahre einen qualitativen Entwicklungssprung ermöglichen werden. Auf dieser Basis werden zunächst konventio-nelle Bibliothekstätigkeiten und -dienste wie Erwerbung, Katalogisierung und Benutzung erleichtert und rationellerdurchgeführt werden können. Nach und nach freiwerdende Kapazitäten und Ressourcen müssen für den Ausbauvon Sammelschwerpunkten, eine tiefere Erschließung und die Entwicklung und Präsentation neuer zielgerichteterInformationsangebote für die Nutzer verwendet werden.

Diese über die Gegenwart hinaus zukünftig für die Behördenbibliotheken in Niedersachsen im Vordergrund ste-henden Aufgaben und Lösungsmöglichkeiten werden die nachfolgenden Beiträge, neben dem historischen Rück-blick, aufzuzeigen und darzustellen versuchen.

Fritz Hartmut TeßmerVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken

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VORWORT

Das vorliegende Sonderheft zum 50jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB) ist seit 1994 die vierte Veröffentlichung, die das „Mitteilungsblatt der Bibliotheken in Niedersachsenund Sachsen-Anhalt” (-mb-) einem eigenen Thema widmet.

Nach der Vorstellung kostbarer alter Drucke in niedersächsischen sowie sachsen-anhaltinischen Bibliotheken undeiner ausführlichen Darstellung der Fachhochschulbibliotheken in Niedersachsen ist diese Fest- und Gedenk-schrift eines halben Jahrhunderts behördenbibliothekarischer Arbeit in Niedersachsen die jüngste Publikation.Eine weitere ist noch für dieses Jahr geplant. An einer Bestandsaufnahme der Fachhochschulbibliotheken Sach-sen-Anhalts wird zur Zeit bereits gearbeitet. Die Reihe soll 2002 mit umfassenden Berichten über das regionalekirchliche Büchereiwesen fortgesetzt werden.

Die Redaktion von -mb- hat mit den Sonderheften ausserhalb der Erscheinungsweise der Zeitschrift bislanggrossen Erfolg gehabt. Sie will auf wesentliche bibliothekarische Themen beider Bundesländer, die in der laufen-den Berichterstattung in den Heften immer zu kurz kommen, breiter und umfassender als bisher aufmerksammachen. Und das sollte für alle eine Überlegung wert sein, mit uns beachtenswerte fachliche Projekte redaktionellzu planen.

Unser Dank gilt den Mitherausgebern, die sich durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel am Druck maßgeblichbeteiligt haben.

Rolf Manfred HasseRedaktion Mitteilungsblatt der Bibliotheken in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

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Fünfzig Behördenbibliotheken grüßen ausThüringen zum 50jährigen Bestehen der AHB

Der zehn Jahre junge Thüringer Arbeitskreis derBehördenbibliotheken (ThABB) hat ein großes Vorbild,welches das Fünffache an Alter und Erfahrung aufzu-weisen hat wie er selbst.

Was wie die üblichen Worte anlässlich einer Gratu-lationscour klingen mag, ist aus der Sicht der Thürin-ger Behördenbibliothekare jedoch ein Fakt und in derPraxis erprobt. Gemeint ist damit natürlich die hier zuwürdigende Arbeitsgemeinschaft der HannoverschenBehördenbibliotheken (AHB) mit dem durch sie in den50 Jahren ihres Bestehens Erreichten.

Eine eigene Geschäftsordnung und ordentliche Vor-standswahlen zu haben ist zum Beispiel keine Selbst-verständlichkeit, wenn man die Hürden bedenkt, diezur Erreichung dieses Zieles zu überwinden sind. Dasist für uns Thüringer Behördenbibliothekare ebensovon Vorbildwirkung und Ziel wie die Internetdarstel-lung der Arbeitsgemeinschaft, auf die wir derzeit nochbewundernd und zuweilen „neidvoll” schauen.

Profitiert haben wir vor allem auch von den Ausarbei-tungen zum „Reformprojekt Verbundkatalog Hanno-verscher Behördenbibliotheken”, die wir u. a. auch alsGrundlage zur Begründung und Beantragung der Teil-nahme des Thüringer Arbeitskreises der Behörden-bibliotheken am Gemeinsamen Bibliotheksverbund(GBV) mit dem Ziel eines Behördenverbundkatalogesunter PICA nutzen konnten. Insgesamt haben uns inThüringen nach dem Konkurs der Firma DABIS beider Suche nach einem neuen Bibliotheksverwaltungs-system die positiven Erfahrungen der Niedersächsi-schen Behörden mit PICA geholfen, vielleicht auch mitder Aussicht, dass es später einmal einen größerenBehördenkatalogisierungsverbund unter dieser Ober-fläche geben könnte, denn nicht nur in Niedersachsenund Thüringen erfassen Behördenbibliotheken ihreBestände auf diese Weise.

Weitere gemeinsame Aktivitäten der Behörden-arbeitsgemeinschaften könnten im Bereich der Fort-bildung liegen, denn oft wird in der eigenen Regionoder Bibliothekslandschaft nicht das an Fortbildungenangeboten, was diese spezielle Sparte von oft sehrkleinen und streng auf die Bedarfe der Trägerein-richtung (hier: Verwaltung) orientierten Behörden-bibliotheken braucht. Genau für diese Kleinst-bibliotheken ist es jedoch wichtig und eine „Über-lebensmöglichkeit”, nicht in der Isolation und auf demvorgegebenen Wissensstand zu verharren, sondernsich die Chancen der sich jetzt so rasch entwickeln-den Wissens- und Informationsgesellschaft zu Nutze

zu machen, nach ihrem Platz darin zu suchen und die-sen gemeinsam mit anderen Behördenbibliothekarenzu definieren. Das ist meines Erachtens eine wichtigeAufgabe, welche eine solche Arbeitsgemeinschaft zuerfüllen hat. Diese „Neudefinition” des Selbstver-ständnisses von Behördenbibliotheken (über die Län-dergrenzen hinweg, denn das betrifft ja alle gleicher-maßen) – eine Thematik, der sich die Arbeitsgemein-schaften in den nächsten Jahren stellen müssen –wird das Motiv einer weiteren gemeinsamen Veran-staltung im nächsten Jahr sein, nachdem kürzlich inThüringen ein erster „Workshop der Arbeitsgemein-schaften der Behördenbibliotheken Niedersachsensund Thüringens” mit Gästen aus Sachsen-Anhalt undSachsen mit 35 Teilnehmern erfolgreich stattgefundenhat. Dieses Treffen, das als Hauptthema die „Verbund-katalogisierung in Behördenbibliotheken” hatte undbei dem neben Vorträgen und attraktiven Bibliotheks-besichtigungen auch die in Arbeit befindliche „VirtuelleBibliothek der AHB” vorgestellt und diskutiert wurde,war ein Meilenstein in der bisherigen Zusammenar-beit. Bei Gesprächen am Rande der Veranstaltungwurden die Kontakte unter den Fachkollegen vertieft,die Tag für Tag ein sehr ähnliches Aufgabenpensum zubewältigen haben. Da hilft der Austausch von Zeit-schriftenverzeichnissen und konkrete Tipps aus derPraxis (z. B. über neue Recherchewege und -möglich-keiten) oder auch nur der Tausch von Telefon-/Fax-nummern und E-Mail-Adressen. Der mögliche Kon-takt bei Problemen und Anfragen im Berufsalltag aufdem „kleinen Dienstweg” kommt dann auch den ein-zelnen Trägereinrichtungen zugute.

In der gemeinsamen Nutzung vorhandener Ressour-cen sehe ich neben der Fortbildung künftig einen An-satzpunkt für die Zusammenarbeit auch mit den ande-ren Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften fürBehördenbibliothekare im Bundesgebiet und natürlichmit der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- undBehördenbibliotheken (APBB), als deren Fortbil-dungsbeauftragte ich an dieser Stelle stellvertretendganz herzliche Grüße und Glückwünsche an die Jubi-larin übermitteln möchte.

Wenn die AHB auf ein halbes Jahrhundert kontinuierli-cher Arbeit stolz zurückblicken kann, ist jedem klar,der bibliothekarische Vereinsarbeit ein wenig kennt,wie viel Mühe und persönlicher, meist ehrenamtlicherEinsatz dahinter steht. Ein hohes Maß an Idealismusist nötig, über viele Widerstände hinweg und trotzzeitweise geringer Resonanz und „Durststrecken”langfristig gemeinsame Ziele durchzubringen und denBibliothekarInnen und anderen im BID-Bereich Be-schäftigten durch einen Zusammenschluss neueMöglichkeiten und Freiraum für sich und ihre Arbeit zugeben.

GRUSSWORT

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Eine gute Führung und Leitung durch die Vorständeund die Mitarbeit vieler engagierter Mitglieder 50 Jah-re hindurch haben es möglich gemacht, dass die AHBdas wurde, was sie zur Zeit für ihre Mitglieds-bibliotheken ist, eine Anlaufstelle bei Problemen, eineZelle für Visionen, ein Ort, an dem man sich gerne trifftund noch vieles mehr – und für die 50 ThüringerBehördenbibliotheken im Arbeitskreis ein Vorbild.

Der AHB wünschen wir weiterhin gute Erfolge bei derVerwirklichung ihrer Ziele und Zukunftserwartungenund die Gewissheit, dass auch Großes gemeinsamerreichbar ist, wenn man wirklich an einem Strangzieht.

Maria GöckeritzThüringer Arbeitskreis der Behördenbibliotheken

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Gründung und Ordnung

Als auf Initiative von Landtagsbibliothekar HansSchmidt am 8. November 1948 die Vertreter und Ver-treterinnen von 14 hannoverschen Behördenbiblio-theken zu einer ersten Besprechung zusammenka-men, standen sie alle vor einem Neuaufbau oder einerNeuordnung unter erschwerten Bedingungen. In Han-nover waren während des Krieges 47,5 % aller Ge-bäude zerstört worden, lediglich 6,5 % hatten keineoder nur leichte Schäden bekommen.1 Die allgemeineRaumnot war groß, die Ausstattung vieler Arbeitsräu-me behelfsmäßig, das Arbeitsmaterial im Ganzenknapp. Neue Literatur erschien wegen des Papier-mangels kaum.2 Die Buchbestände der weitergeführ-ten Behörden, die z. T. erhebliche Kriegsverluste auf-wiesen, mussten in jedem Fall revidiert, meist neu ge-ordnet und ihre Verzeichnisse grundlegend überarbei-tet werden. Die Bibliotheken des Landtages und derMinisterien des am 1. November 1946 neu gebildetenLandes Niedersachsen waren für ihren Neuaufbau aufSammelaktionen von überzähliger Literatur bei Behör-den und Körperschaften des öffentlichen Rechts imganzen Land und auf Antiquariatsangebote angewie-sen. Nur in einzelnen Fällen konnten umfangreichereBuchbestände aufgehobener Behörden übernommenwerden, z. B. bildeten Teilbestände der Bibliothekendes ehemaligen Oberpräsidiums von Hannover unddes Schaumburg-Lippischen Staatsministeriums inBückeburg einen Grundstock von 8.000 Bänden fürdie Bücherei der Niedersächsischen Staatskanzlei.3

Für alle Bibliotheken verschärften sich die Kaufpro-bleme, als ihre Etats infolge der Währungsreform vom20. Juni 1948 erheblich gekürzt wurden, während sichandererseits der Buchmarkt, wenn auch langsam, neubelebte.4 Eine effektivere Ausnutzung der vorhande-nen Bestände durch bessere Informationen und eineverstärkte Zusammenarbeit war einfach notwendig.

Deshalb beschlossen die Bibliotheksverwalter und -verwalterinnen schon in jener ersten Besprechung dieunverzügliche Anlage eines Gesamtverzeichnisses derjuristischen Periodica, das von der Landtagsbibliothekredigiert und vervielfältigt werden sollte.

Sodann wurden auf Vorschlag von Hans Schmidt dieVorteile und Voraussetzungen einer freiwilligen, je-doch geschäftsordnungsmäßig gebundenen Arbeits-gemeinschaft der vertretenen Behördenbibliothekendiskutiert, die auf Grund ihrer Ordnung mit dem han-noverschen Buchhändlerverband einen Rabattvertragin Anlehnung an die Rabattregelungen für Wissen-schaftliche Bibliotheken schließen könnte. Damalswar es Usus, dass Wissenschaftliche Bibliotheken miteinem Jahresetat von mindestens 20.000 DM durchEinzelverträge mit dem jeweiligen Orts- bzw. Lan-desverband des Buchhandels beim Kauf von Büchern

5 % Skonto erhielten.5 Da mit Ausnahme der Biblio-theken des Landtages, der Oberfinanzdirektion undder Stadtverwaltung keine der hannoverschen Behör-denbibliotheken diese Etatbedingung erfüllte, hatteSchmidt die Idee, die Etatsumme einer Bibliotheks-gemeinschaft zur Vertragsgrundlage zu machen, umso auch kleineren Einrichtungen die Rabattvorteile zuverschaffen.

Die von Schmidt vorgeschlagene Zusammenarbeitwurde spontan aufgenommen und am 3. Oktober1949 in einer so genannten Satzung festgelegt, die 15Behörden und ihre Bibliotheken unterzeichneten. Diewichtigsten Bestimmungen lauteten, hier kurz gefasst:

– die Zwecke der Arbeitsgemeinschaft sind die För-derung der gemeinsamen Fachinteressen und diesparsamste Bewirtschaftung der Mittel durch er-höhte Ausnutzung der Buchbestände. Dabei bleibtdie Selbstständigkeit der einzelnen Bibliothek un-berührt.

– Zu den besonderen Aufgaben gehören:

1) die Vereinfachung und Vereinheitlichung derBibliotheksverwaltung, z. B. durch die Heraus-gabe eines gemeinsamen Zeitschriften-verzeichnisses,

2) die Abstimmung von Buch- und Zeitschriften-beschaffungen,

3) gegebenenfalls die Verbilligung der Beschaf-fung durch Gemeinschaftsbezug,

4) der Dublettentausch von Zeitschriftenheften,5) die Regelung des Leihverkehrs,6) die Nutzbarmachung von Erfahrungen.

– Die Geschäftsführung wird einem aus dem Mit-gliederkreis gewählten Vorsitzenden und einemGeschäftsführer übertragen. Die Protokolle der re-gelmäßigen Zusammenkünfte sollen den Mit-gliedsbibliotheken in Abschriften zugesandt wer-den.

Da die Bestimmungen über die Zwecke, Aufgaben,Besprechungen und Protokolle ebenso in ihrer Glie-derung wie stellenweise im Wortlaut mit den Kapiteln2 und 3 des Abschnitts „Arbeitsgemeinschaften imBehördenbibliothekswesen“ in dem 1925 von HugoMüller herausgegebenen Leitfaden für Behörden-bibliothekare übereinstimmen, kann man mit ziemli-cher Sicherheit annehmen, dass die hannoverscheSatzung anhand dieser beiden Kapitel erarbeitet wur-de. Der Anreiz zur Nutzung war umso größer, als nacheiner Vorbemerkung des anonymen Verfassers seineAusführungen in diesen Kapiteln auf den „Einrichtun-gen“ der Arbeitsgemeinschaft der Preußischen Behör-

50 JAHRE ARBEITSGEMEINSCHAFT HANNOVERSCHER BEHÖRDENBIBLIOTHEKEN (AHB)

von Uta Hakemeyer

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denbibliotheken in Berlin basierten, die sich mit denender Reichsbehördenbibliotheken im Wesentlichendeckten.6 In welchem Maß die Idee zur Gründung derhannoverschen Arbeitsgemeinschaft überhaupt auf je-nem Abschnitt beruhte, bleibt offen, denn HansSchmidt könnte sogar während seiner Berliner Be-rufszeit, Ende der 1920er Jahre direkt von den beidenBerliner Zusammenschlüssen Kenntnis bekommenhaben.7

Trotz des Gattungsbegriffs „Behördenbibliotheken“im Namen der hannoverschen Arbeitsgemeinschaftverwendete man im Text ihrer Satzung vorwiegenddas Wort „Bücherei“, wie auch mit Ausnahme der Bi-bliothek des Niedersächsischen Landtages sämtlicheGründungsmitglieder als „Bücherei“ bezeichnet wur-den, so bei den damaligen sieben niedersächsischenMinisterien, den sechs Mittelbehörden und der Stadt-verwaltung Hannover. Das ergab sich aus der über-kommenen Tendenz zu einer möglichst fremdwortfrei-en Amtssprache und bedeutete keine Wertung.8

Die seit dem 8. November 1973 geltende Geschäfts-ordnung hat die Prinzipien der Zusammenarbeit nichtgeändert. Hinzugefügt ist, dass auch die Bibliothekenvon Körperschaften d. ö. R. Mitglieder werden könnenund dass die Mitgliedschaft generell auf Bibliothekenbeschränkt ist, die von mindestens einer Kraft haupt-amtlich verwaltet werden. So hatte man es ohnehingehalten. Der Vorstand ist etwas erweitert und bestehtnun aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter undeinem Schriftführer. Am 2. Mai 1994 wurde auch einEDV-Beauftragter bestimmt.

Leistungen und Probleme

Auf Grund ihrer Satzung wurde die Arbeitsgemein-schaft vom Landesverband der Buchhändler und Ver-leger in Niedersachsen e. V., Ortsverband Hannover,als Vertragspartner anerkannt und am 15. November1949 ein Rabattvertrag geschlossen. Gemäß § 1 ver-pflichteten sich die Buchhändler Hannovers, denMitgliedsbibliotheken den für Wissenschaftliche Bi-bliotheken üblichen Rabatt von 5 % zu gewähren. Ge-mäß §§ 2 und 4 verpflichteten sich die Mitglieds-bibliotheken, die Neuerscheinungen in Hannover zukaufen, die Rechnungen umgehend zu bezahlen undAnsichtssendungen innerhalb von vier Wochen zu-rückzugeben.

Zweifellos übte der Rabattvertrag, der einen konkreterrechenbaren Nutzen brachte, einen nicht zu unter-schätzenden Anreiz für weitere Mitgliedschaften aus.Wie hoch und vielleicht sogar höher als den finanziel-len Nutzen man jedoch schon früh die Vorteile derpraktischen Zusammenarbeit und vielseitigen Informa-tionen wertete, beweist die Tatsache, dass die Mit-gliederzahl noch stieg, als der Rabattvertrag bereitsdurch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen vom 27. Juli 1957 (BGBl. I, S. 108) außer Kraftgesetzt war. Mit 34 Bibliotheken von Landes-, Bun-des- und Kommunalbehörden und Körperschaften d.

ö. R. erreichte die Mitgliederzahl 1978 einen erstenHöchststand. Dazu zählten auch Bibliotheken inBraunschweig, Celle, Hildesheim, Lüneburg undStade.

In den ersten 15 Jahren umfasste die Arbeitsgemein-schaft vor allem so genannte Einpersonen-Bibliothe-ken, deren Verwaltung meist Kräften ohne bibliotheka-rische oder buchhändlerische Ausbildung anvertrautwar. Der Runderlass über die Beschäftigung von bi-bliothekarischen Fachkräften an den Verwaltungs-büchereien der staatlichen und kommunalen Dienst-stellen, vom 07. Juli 1953 (Nieders. MBl., S. 321), fandselten Beachtung und geriet bald in Vergessenheit.Manch kleiner, relativ gut überschaubarer Anfangsbe-stand konnte dazu verleiten, seine Katalogisierungnach fachlichen Regeln für überflüssig zu halten. Zu-dem unterschätzte man aufseiten der Verwaltung wieder-holt die Vielfalt der anfallenden Bibliotheksarbeiten,die hierfür notwendigen Fachkenntnisse und derenmögliche Effizienz bei Literaturrecherchen, wie manandererseits fallweise die Erfahrungen und Kenntnissevon einfacheren Arbeitsplätzen in der Verwaltung alsBasiswissen für eine selbständige Bibliotheksverwal-tung überbewertete.

Zwangsläufig hatten die aus anderen Berufen kom-menden BibliotheksverwalterInnen einen intensivenInformations- und Besprechungsbedarf, zumal ihnenihre in der Regel ebenfalls bibliothekarisch unerfahre-nen Vorgesetzten nicht immer ausreichende prakti-sche Hinweise geben konnten. Deshalb fanden dieBesprechungen der AHB jahrelang in kurzen Abstän-den von sechs bis acht Wochen statt. Die Situationänderte sich ab Mitte der 60er Jahre, nachdem in Fol-ge der Personalverstärkung vieler Behörden die Be-nutzung ihrer Bibliotheken so zugenommen hatte undderen Etats so erhöht waren, dass vermehrt zweiteBibliotheksstellen geschaffen wurde. Öfter als zuvorwurden nun bei entsprechenden Stellenbesetzungenbibliothekarische Fachkräfte berücksichtigt. Darumkonnten Anfang der 70er Jahre die Besprechungs-themen auf zwei Sitzungen jährlich konzentriert wer-den. Nicht nur die Vorsitzenden, sondern auch andereMitglieder vermittelten Referate von Fachleitern, dienicht Bedienstete der in der AHB vertretenen Behör-den waren. Ihre Themen bezogen sich u. a. auf dieDokumentation einer Werksbibliothek, die Preisbin-dung im Buchhandel, die Preisbildung der Biblio-theksbuchbinder, die Niedersächsische Bibliographie,das IuD-Programm der Bundesregierung, die neuenRegeln für die Schlagwortkatalogisierung und dieelektronische Datenverarbeitung.9

Die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft er-möglichte es, dass ihr Sprecher 1976 in den Nieder-sächsischen Beirat für Bibliotheksangelegenheitenaufgenommen wurde.10 Die notwendige Berücksichti-gung der Behördenbibliotheken bei allgemeinenBibliotheksmaßnahmen des Landes begann. ZumBeispiel wurde 1977 ein kurzes Curriculum „Behör-denbibliotheken und amtliches Schrifttum“ in die Aus-bildung für den gehobenen Dienst an der Niedersäch-

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sischen Bibliotheksschule einbezogen, das zwar 1981nach der Umwandlung jener Ausbildung in ein Studi-um an der FH Hannover entfiel, jedoch später durchPraktika, vereinzelt an Behördenbibliotheken, meistan der Landtagsbibliothek, ersetzt wurde. – DieVerwalterInnen der Behördenbibliotheken des Landes,fallweise auch andere Mitglieder der AHB, erhieltenZugang zu den vom Land finanzierten Fortbildungs-veranstaltungen für Bibliothekare. – Für die Erstellungeines maschinell geführten Zeitschriftenverzeich-nisses der AHB wurde eine Projektstelle im Biblio-theksplan für Niedersachsen 1978 ausgebracht.11 DerPlan konnte allerdings nicht verwirklicht werden. – DerBeirat vermittelte die Nutzung des Bibliotheks-rechenzentrums in Göttingen für dieses Verzeichnis.

Die Arbeitsbedingungen und personellen Gegeben-heiten der Anfangsjahre erklären, weshalb dieBestandsmeldungen für das Gesamtverzeichnis derjuristischen Zeitschriften, dessen Anlage man schonbeim ersten Treffen der AHB beschlossen hatte, nursehr langsam der Landtagsbibliothek geliefert wur-den. Als der Zettelkasten zur Erleichterung von Nach-meldungen um 1958 bei einigen Bibliotheken kursier-te, ging er verloren.

Das Konzept für die Neuerstellung sah nun eineschrittweise Erfassung sämtlicher Zeitschriften vor.Zunächst entstand das in der Bücherei der Staats-kanzlei von May Redlich redigierte „Verzeichnis der inden hannoverschen Behördenbibliotheken vorhande-nen Verkündungsblätter“, Stand Dezember 1964, dasbald vergriffen war. Anschließend übernahm dieLandtagsbibliothek den Aufbau des Gesamtkatalogsder Zeitschriften.

1978 begann unter der Leitung der Landtags-bibliothek, die die Hauptlast der Arbeit trug, diegrundsätzlich neue Bestandserfassung für ein ma-schinell geführtes Verzeichnis. Bereits 1980 konnteden mitarbeitenden Bibliotheken ein vorläufiger Aus-druck zur Verfügung gestellt werden. 1985 lag danndas „Zeitschriftenverzeichnis Hannoverscher Behör-denbibliotheken ZHB“ vor, das die Bestände von 14Bibliotheken enthielt. 2.807 Titel mit über 5.000 Ver-weisungen und ca. 2.000 Körperschaftsnamen warenverzeichnet. Ursula Schneider hat in einem prägnan-ten Aufsatz die Arbeit und ihre Ergebnisse dargestellt,die in dieser Größenordnung ein Novum im Bereichder Behördenbibliotheken war12. Es zeigte sich, dasszum Bestand der mitarbeitenden Bibliotheken eineVielzahl von Zeitschriften gehört, die sich für die Öf-fentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken inHannover und Niedersachsen nicht nachweisen las-sen. Damit hat das ZHB, das 1994 in erweiterter Aus-gabe erschien, über den engen Benutzerkreis derAHB hinaus Bedeutung. Es wurde deshalb auch aneinige Öffentliche Bibliotheken verteilt.

Die AHB in historischem Bezug

Die erste lokale Arbeitsgemeinschaft von Behörden-bibliotheken im Nachkriegsdeutschland könnte die Ar-beitsgemeinschaft der Bibliotheken der zentralen Ver-waltungen gewesen sein, deren Gründung am 15. Ja-nuar 1948 in der sowjetisch besetzten Zone Berlinsvon 17 Bibliothekaren beschlossen wurde und derenMitgliedschaft – wie in Hannover – freiwillig sein soll-te.13

Dann folgte nach einjähriger Vorstufe am 8. Oktober1949 die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Hanno-verscher Behördenbibliotheken, die die älteste der lo-kalen Zusammenschlüsse ihrer Art in der Bundesre-publik ist und heute 40 Mitglieder, auch in Celle, Hil-desheim, Lüneburg und Oldenburg, hat.

Anmerkungen

APBB= Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- undBehördenbibliothekenProt. = Niederschrift über die Besprechung der Sach-bearbeiter der hannoverschen Verwaltungs- undBehördenbüchereien, später AHB-Protokolle.Da die Besprechungen erst ab 1971 nummeriert wur-den, werden die vorherigen Protokolle mit demBesprechungsdatum zitiert.

Fußnoten1 Röhrbein, Waldemar R.: Hannover nach 1945. In: Geschichte der

Stadt Hannover. Hrsg. v. Klaus Mlynek u. Waldemar R. Röhrbein.Bd. 2, S. 586. Hannover 1994

2 Ludwig, Karl: Kurze Geschichte des Buchhandels in Deutschland. 3.Aufl. Düsseldorf 1964, S. 35

3 Prot. vom 24.05.1949, S. 14 Prot. vom 08.11.1948, TOP III5 Grimpe, Wolfgang: Preisbindung im Buchhandel und die öffentlichen

Bibliotheken. In: Prot.vom 29.03.1966, S. 26 X. Abschnitt. In: Behördenbibliotheken. Hrsg. v. Hugo Müller. Berlin

1925, S. 218-224, bes. S. 220-2237 Hans Schmidt zum 65. Geburtstag. In : Mitteilungen der APBB. Nr.

19/1971, S. 28 Hakemeyer, Uta: Zum Wortgebrauch „Bücherei“ und „Bibliothek“.

In: Mitteilungen der APBB Nr. 66/1989, S. 33-419 Stargardt, Paul: Werksbibliothek und Dokumentation. In: Prot. vom

17.11.1964, TOP 5; Grimpe - wie Fußn. 5; Gaus: Die Organisationdes Buchbindergewerbes unt. bes. Berücks. des neuen Arbeitskrei-ses für Bibliotheksbuchbinder und deren Preisbildung. In: Prot. 128,TOP 3; Oberschelp, Reinhard: Die Niedersächsische Bibliographie.In: Prot. 137, TOP 3; Rischkowsky: Das IuD-Programm der Bundes-regierung. In: Prot. 144; Beaujean, Marion: Regeln für den Schlag-wortkatalog. In: Prot. 152, TOP 1; Sendler: EDV-Aktivitäten der SUBGöttingen. In: Prot. 143, TOP 1; Nietiedt: EDV in Bibliotheken - PCsin Bibliotheken. Prot. 154, TOP 1.

10 Ordnung des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegen-heiten. Vom 02.03.1976 (Nieders. MBl., S. 411), Ziff. 15

11 Bibliotheksplan für Niedersachsen. Hannover 1978, S. 37, Ziff. 2212 Schneider, Ursula: Sieben Jahre Zeitschriftenverzeichnis Hannover-

scher Behördenbibliotheken. In: Mitteilungen der APBB Nr. 59/1985,S. 64-67

13 Hakemeyer, Uta: Lokale Arbeitsgemeinschaften von Behörden-bibliotheken. In: Bibliotheksarbeit für Behörden und Parlamente.München 1980, S. 42/43

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DIE AHB UND IHRE MITGLIEDSBIBLIOTHEKEN

AN DER SCHWELLE ZUM INFORMATIONSZEITALTER

Von Fritz Hartmut Teßmer

Ausgangssituation

Aus Anlass des 25jährigen Bestehens der Arbeitsge-meinschaft der Parlaments- und Behördenbiblio-theken definierte 1980 Hildebert Kirchner in seinemBeitrag „Von Wesen und Standort der Behörden-bibliothek”1 die Behördenbibliothek als einen eigen-ständigen besonderen Bibliothekstyp, der aber derWissenschaftlichen Bibliothek mehr verwandt sei alsder Öffentlichen Bibliothek.

Die Bestimmung, vorrangig einer Institution zu dienen,teilen die Behördenbibliotheken auch mit den Hoch-schulbibliotheken. Der Konfliktstoff, der darin liegenkann, ist allen Hochschulbibliothekaren in ihrer tägli-chen Arbeit vertraut, man denke nur an den Aspektder Berücksichtigung der regionalen, landesweitenund bis zu einem gewissen Grade auch bundesweitenLiteraturversorgung gegenüber den Anforderungen„vor Ort”, wobei nochmals zwischen den Ansprüchender Forschung und denen der Lehre abgewogen wer-den muss.

Bei den Behördenbibliotheken bestehen in aller Regelnoch speziellere Interdependenzen, die den Arbeits-alltag und die Entwicklung dieses Bibliothekstypsnach wie vor stark bestimmen. Friedrich Pzillas hat es1955 so formuliert, dass die Ehe zwischen Universitätund Universitätsbibliothek in der Regel harmonischsei, dagegen zeige die Ehe zwischen Behörde undBehördenbibliothek die Bibliothek meist als den lei-denden Teil. Die ausschließlich dienende Funktion derBehördenbibliothek gegenüber der Verwaltung lassenach Pzillas allerdings ein bibliothekarisches Eigenle-ben und Individualität nicht aufkommen und führe imschlimmsten Fall zu einem wesenlosen Gebilde, dasden Namen Bibliothek gar nicht verdiene.2

Dem ist nach den Beobachtungen des Verfassers ent-gegenzuhalten, dass viele BehördenbibliothekarInnenmit Erfolg bestrebt sind, zumindest die für ihre Behör-de und ihren Auftrag relevante Literatur möglichst um-fassend zu sammeln und bereitzuhalten, besondersunter Berücksichtigung der „grauen Literatur“ außer-halb der Verlagspublikationen und der „unselbst-ständig” in Zeitschriften und Festschriften verstecktenAufsätze und Artikel. In aller Regel gelingt es ihnen aufdiese Weise, den von ihnen betreuten Sammlungenein eigenständiges Gesicht und Profil zu verleihen.

In der Betreuung der Benutzer werden mit hausinter-nen Umläufen, der Erstellung von Ausarbeitungen undVorlagen Dienstleistungen erbracht, die in der Biblio-thekslandschaft vorbildlich sind und den besonderenServicecharakter des behördenbibliothekarischen Ar-beitsstils signifikant unterstreichen. Insofern wird mandie Behördenbibliotheken, wenn man sie nicht als

Bibliothekstypus „sui generis” betrachten will, wohlam ehesten den wissenschaftlichen Spezialbiblio-theken zurechnen können.

Die Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken (AHB) hat für ihren Tätigkeitsbereich ein-drucksvoll demonstriert, wie durch das persönlicheEngagement und die enge Kooperation der Behörden-bibliothekarinnen und -bibliothekare bestehende Lük-ken oder Unausgewogenheiten im eigenen Bestands-aufbau überbrückt und die Informationsbedürfnisseder Verwaltung letztlich immer wieder befriedigt wer-den konnten. Ein gutes Beispiel dafür stellt das ge-meinsame Zeitschriftenverzeichnis der Arbeitsge-meinschaft (ZHB) dar.

Dennoch gibt es nach über fünfzig Jahren unter demEindruck der rasanten Entwicklung der Informations-technologie – in der vergangenen Dekade besondersverdeutlicht durch den Siegeszug des Personal Com-puters und des Internets – Anlass genug, über zu-kunftsweisende Formen behördenbibliothekarischerArbeit nachzudenken. Dabei ist nach einer Neu-definition des Berufsbildes des Behördenbiblio-thekars und der Zukunft der von ihm betreuten Samm-lungen in der „Informationsgesellschaft” und im „In-ternet - Zeitalter” zu fragen.

Veränderungen in der „Medienlandschaft”

Mit dem Vordringen der sogenannten „Neuen Medien”sehen sich auch die Behördenbibliotheken der AHBvor grundlegend neue Aufgaben und Herausforderun-gen gestellt. Bislang sind sie im Wortsinn noch über-wiegend „Bibliotheken”, Aufbewahrungsstätten von ingedruckter Form vorliegender Information, die von ih-ren Behörden, Verwaltungen und Gerichten zur rechts-staatlichen und rechtskonformen Wahrnehmung ihrerAufgaben benötigt wird.

Seit Jahren ergänzen beziehungsweise verdrängen di-gitale Publikationen die Printmedien. Dabei kommendie Angebote in erster Linie von wissenschaftlichenFachverlagen, Fachinformationszentren und Daten-bankanbietern, inzwischen aber auch aus dem poli-tisch-administrativen Bereich. Dabei handelte es sichbislang häufig noch um Disketten und CD-ROMs alsSpeichermedien. Auch Mischformen sind zu beob-achten, etwa bei juristischen Fachzeitschriften, dieweiterhin in gedruckter Form publiziert werden, er-gänzt durch Jahres- oder Mehrjahreskumulationen aufCD und Updatemöglichkeit über entsprechende Ver-lags- oder Fachdatenbanken per Internet. Generellgeht der Trend aber in Richtung der Netzpublikation,besonders wenn Schnelligkeit und Aktualität der Infor-mation die entscheidenden Kriterien bilden. Über

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Computernetze – in erster Linie das Internet – ist eineschnelle und kostengünstige Distribution möglich.Dabei bildet allerdings jeder Zugriff praktisch eine Ko-pie, wodurch urheberrechtliche Gesichtspunkte insSpiel kommen. Aus bibliothekarischer Sicht ist fernerbedeutsam, dass digitale Publikationen im Netz nichtnotwendigerweise unveränderlich und öffentlich sind,in der Regel per Lizenz und nicht durch Kauf genutztwerden. Ein weiteres Problem stellt für Bibliothekenzum heutigen Zeitpunkt noch die verlässliche Lang-zeitarchivierung dar.

Insofern wirft die zukünftige Entwicklung gerade imadministrativ-rechtlichen Bereich noch einige prinzipi-elle Fragen auf, dennoch ist unverkennbar, dass auchdie Behördenbibliotheken in wenigen Jahren ein ande-res Gesicht haben werden.

Veränderungen in Verwaltungund Öffentlichem Dienst

Seit einigen Jahren ist die Nutzung von Informations-technologie und Internet auch Thema auf den Ebenender Bundes-, Länder- und Kommunalverwaltung sowiebei Kirchen, Kammern und Verbänden. Dabei sind dieMotive unterschiedlicher Natur. Zunächst versprichtman sich in erster Linie eine Straffung des Personal-körpers bei gleichzeitiger Beschleunigung der Ver-waltungsverfahren, verknüpft ganz generell den Erfolgder laufenden Verwaltungsreformbemühungen mit ei-ner flächendeckenden IT-Einführung.

Die Hoffnung ist, mit Hilfe von E-Government und vir-tueller Verwaltung flachere Verwaltungsstrukturen zuermöglichen und so im Bereich der Landesverwaltungerhebliche Einsparpotentiale realisieren zu können.3

Weitergehend ist die Vorstellung, durch einen ver-stärkten Einsatz von IT und Internet gewissermaßeneinen „Quantensprung” in der Verwaltungskultur hin-sichtlich des Verhältnisses von Verwaltung zum Bür-ger zu erreichen, die IT also als Mittel zu mehr Bürger-beteiligung zu begreifen.4

Im kommunalen Bereich nimmt das Virtuelle Rathausbereits Gestalt an, wobei allerdings Sicherheits-probleme (Stichwort Digitale Signatur) noch nicht ab-schließend geklärt sind, eine unverzichtbare rechtlicheVoraussetzung für die Abwicklung von interaktivenDienstleistungen für den Bürger.

Festzustellen ist jedenfalls, dass die Ministerien undBehörden intern und extern vermehrt auf eine ernst-hafte Nutzung von IT und Internet setzen. Dabei ist da-von auszugehen, dass sich vollkommen neue und di-rektere Informationsströme herausbilden. Verwal-tungsrelevante und -verwertbare fachliche Informatio-nen werden vom Anbieter direkt auf den Bildschirmdes Behördenmitarbeiters gelangen. Umgekehrtwerden die Behörden sich zunehmend selber im Netzpräsentieren und dazu übergehen, mit rechtsrele-vanten und stets aktualisierten Dokumenten und In-formationen an die Öffentlichkeit zu treten, zunächst

parallel und dann anstelle zur Publikation in Gesetz-,Verordnungs- und ministeriellen Amtsblättern.

Neue Aufgaben für die Bibliotheken

Es versteht sich, dass die Behördenbibliotheken dieskizzierten Entwicklungen aufmerksam beobachtenund ihre Angebote entsprechend aktualisieren müs-sen. Dabei wird der Trend aller Voraussicht nach ver-stärkt in Richtung Informationsvermittlung gehen,wenn die Bibliothek für ihre Behörde eine bedeutsameAdresse zur Gewinnung und Vermittlung von gesi-cherter und möglichst aufbereiteter Fachinformationbleiben soll. Insofern werden sich die Behörden-bibliotheken zukünftig noch mehr vom „Buch-lieferanten” zum „Informationsvermittler” wandeln.

Die Hauptschwierigkeit dürfte für die in der Mehrzahlkleineren und personell knapp besetzten Behörden-bibliotheken (Stichwort: OPL) darin liegen, dass siedurchaus diesen Prozess vollziehen und sich auf diezukünftigen Anforderungen einstellen wollen, gewis-sermaßen „parallel” aber das bisherige „konventionel-le” bibliothekarische Angebot, das nahezu unverän-dert im gewohnten Umfang nachgefragt wird, zumin-dest für den überschaubaren Zeitraum aufrecht erhal-ten müssen.

Internet / Virtuelle Bibliothek

Über das Internet vermittelte Informationsangebote(z. B.: Gesetzgebungsdatenbank des BundestagesGESTA, Online-Dokumente der EU, u. a. das Amts-blatt der Europäischen Gemeinschaften, Entscheidun-gen des Europäischen Gerichtshofes) gewinnen fürdie behördliche Arbeit zunehmend an Bedeutung. DieInternet-Adressen (Uniform Resource Locator/URL)dieser elektronischen Angebote werden von den Mit-gliedsbibliotheken zur Zeit noch lokal abgespeichert,um die Auskunftsmöglichkeiten in der täglichen Be-nutzung qualitativ zu verbessern. Weiterführend wirdvon der Arbeitsgemeinschaft in diesem Zusammen-hang das Projekt einer Virtuellen Bibliothek „Recht,Verwaltung und Politik” betrieben. Diese Virtuelle Bi-bliothek wird ein strukturiertes und kommentiertesAngebot von verwaltungsrelevanten Internetquellenumfassen. Die Virtuelle Bibliothek wird als Datenbankangelegt sein, so dass Recherchen unter den ver-schiedensten Gesichtspunkten möglich sein werden,die schnell und ergebnisorientiert zu verwertbaren In-formationen führen.

Damit tut sich für die Bibliotheken der Arbeitsgemein-schaft die Chance auf, dezentral und arbeitsteilig einpraktikables, auf die speziellen Bedürfnisse und Fra-gestellungen von Behörden zugeschnittenes Arbeits-und Auskunftsinstrument zu präsentieren. Es verstehtsich in diesem Kontext, dass zum Berufsbild desBehördenbibliothekars von heute die Auswahl undqualitative Bewertung der für sein Arbeitsumfeld rele-vanten Netzpublikationen zu treten hat.

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Intranet

Die zur Zeit im Aufbau befindlichen Intranets innerhalbder Landesbehörden und sonstigen Verwaltungen bil-den zunehmend die Plattform für die „Inhouse-Nut-zung” elektronischer Medien. Neben den zentralen In-formationen des jeweiligen Hauses (im Niedersächsi-schen Landtag zum Beispiel die Landtagsdruck-sachen, Plenarprotokolle, Abgeordnetenverzeich-nisse, Sitzungstermine etc.) sollten unter einheitlicherWeb–Oberfläche den Mitarbeitern auch die Angeboteihrer Bibliothek, insbesondere deren Online-Katalog,zur Verfügung stehen.

Da die klassische Aufgabe der Behördenbibliothekenim Sammeln, Erschließen und Vermitteln/Bereitstellenvon Informationen für das eigene Haus besteht, bietetihnen das Intranet zur Erfüllung dieser Aufgabe erheb-liche Chancen. Die Bibliothek ist damit in gewisserWeise über 24 Stunden für jeden Mitarbeiter präsentund „geöffnet”.

Darüber hinaus sollte von bibliothekarischer Seite ausnaheliegenden Gründen angestrebt werden, in Pla-nung und Auswahl der Intranet-Angebote mit einbezo-gen zu werden.

Katalogisierung im Verbund als Ausgangsbasis fürverbesserte Informationsdienstleistung

Zeitschriftenkatalogisierung

Die AHB hat von Anfang an in ihrer Geschäftsordnungdas Prinzip der Kooperation zu ihrem leitendenGrundmotiv erhoben, war sie doch nicht zuletzt ausder Not des Wiederaufbaus nach dem II. Weltkriegentstanden. Die erste Frucht dieser Zusammenarbeitwar die Erstellung eines gemeinsamen Zeitschrift-verzeichnisses, des ZHB.5 Das Zeitschriftenver-zeichnis als eine erste Form eines Verbundkatalogeshat sich seit dem Erscheinen der ersten Auflage in dertäglichen Auskunftspraxis sehr bewährt und mancheAnfrage innerhalb des Kreises der Behörden-bibliotheken beantworten können.

Das ZHB stellte auch eine erste Form der Online-Ka-talogisierung über das Bibliotheksrechenzentrum Nie-dersachsen (BRZN) an der Staats- und Universitätsbi-bliothek Göttingen dar, wobei die Landtagsbibliothekdie ihr von den Mitgliedsbibliotheken gemeldeten Pe-riodika in der zentralen Datenbank katalogisierte undum die Besitz- beziehungsweise Bestandsnachweiseergänzte. Es liegt auf der Hand, dass diese Arbeitauch heute unbedingt kontinuierlich weiter fortzufüh-ren ist, vor allem als Basis für den innerbehördlichenLeihverkehr.

Monographienkatalogisierung

Es entspricht der Logik des oben Ausgeführten, dassdie Idee der Verbundkatalogisierung auch auf den

Monographienbereich ausgedehnt wurde. Die AHBhat deshalb nach Einführung der EDV-Katalogisierungunter Allegro bzw. PICA bei den ersten Mitglieds-bibliotheken zunächst offline einen Verbundkatalogerstellt. Mit der direkten Teilnahme an der Online-Ka-talogisierung von AHB-Mitgliedsbibliotheken im GBVergab sich die Möglichkeit, innerhalb des lokalenBibliothekssystems Hannover einen gemeinsamenOnline-Verbundkatalog der Behördenbibliotheken zugenerieren, in dem aktuell die Bestände dieser Biblio-theken nachgewiesen sind.

Durch die Teilnahme möglichst vieler Behörden-bibliotheken an der Katalogisierung im Verbund las-sen sich ohne Frage vielfältige Rationalisierungs- undEinspareffekte erzielen. Der naheliegendste ist dieÜbernahme von Fremdkatalogisaten, die eigenenKatalogisierungsaufwand reduziert, ohne die biblio-thekarischen Standards zu verringern. Der durch dieKatalogisierung in einer gemeinsamen zentralen Da-tenbank entstehende Verbundkatalog erlaubt zudembereits im Stadium der Literaturauswahl eine themati-sche Abstimmung der Bibliotheken untereinander mitder Möglichkeit zur Bildung von Sammelschwer-punkten (etwa bei den Fachministerien) und schafft er-heblich verbesserte Voraussetzungen für die Benut-zerbetreuung durch Zugriff auf einen erweitertenbehördenspezifischen Literaturbestand.

Aufsatzkatalogisierung

Ein besonderes Kennzeichen der Behörden-bibliotheken war und ist das Bemühen, alle für die je-weilige Trägerorganisation besonders bedeutsamenBeiträge und Dokumente (wie Zeitungs- und Zeit-schriftenartikel, Entscheidungen und Festschriftenauf-sätze) benutzerfreundlich nachzuweisen. Im Einzelfallist heute zwar abzuwägen, inwieweit identische odervergleichbare Nachweise etwa in den Verbunddaten-banken des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes(GBV) wie „Online Contents” (OLC) bereits erfasstsind, dennoch wird die vertiefende, die Bedürfnisse„vor Ort” punktgenau berücksichtigende Sacher-schließung ein Wesenmerkmal behördenbibliothe-karischer Arbeit bleiben. Auch hierbei ergibt sich imRahmen des Verbundkatalogs ein in der Summe er-heblicher Zugewinn an behördenrelevanter Fachin-formation für alle Beteiligten.

Aufbau von Dokumentlieferdiensten

Der Aufbau eines behördeninternen Dokumentliefer-dienstes ist von der AHB als ein nächster Schritt aufdem Weg zur qualitativen Verbesserung des Informa-tionsangebots ins Auge gefasst.

Dabei wird daran gedacht, die Inhaltsverzeichnisseverwaltungsrelevanter Fachzeitschriften über Mailing-Listen innerhalb des Landesnetzes anzubieten. In die-ses Informations-Angebot könnten sich die Mitar-

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beiterInnen der Landesverwaltung einschreiben undbei Bedarf eine Kopie anfordern. Ergänzend sind dieim Bibliotheksbereich bereits vorhandenen oder sichzur Zeit konstituierenden Dokumentlieferdienste wieSubito, GBVdirekt, JASON und GetInfo zukünftig ver-stärkt zu beachten und zur Informationsvermittlung zunutzen.

Wandel zur Informationsdienstleistung und neueStandards für das Berufsbild

Die vier in „Berufsbild 2000” 6 der BundesvereinigungDeutscher Bibliotheksverbände kürzlich publiziertenThesen lassen sich in etwa auch auf das gegenwärtigeAnforderungsprofil der Behördenbibliotheken und ih-rer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen, in-dem sie den technischen Innovationsprozess, denDienstleistungsgedanken mit Serviceorientierung –nicht zuletzt im Wettbewerb mit kommerziellen Anbie-tern – den Gesichtspunkt von Vermittlung statt Besitzvon Information und schließlich die zunehmende Kon-vergenz der Berufsfelder im Medien- und Informa-tionsbereich für die Zukunft in den Mittelpunkt rücken,wobei allerdings festgestellt werden darf, dassbehördenbibliothekarische Arbeit sich stets – auchunter oftmals schwierigen Rahmenbedingungen – inbesonderer Weise diesen Gedanken verpflichtetwusste.

Die skizzierten Tätigkeitsfelder machen deutlich, dassdie beruflichen Anforderungen an die bei Behörden tä-tigen Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Zukunftnoch vielgestaltiger sein werden. Neben den klassi-schen bibliothekarischen Fähigkeiten wird EDV-tech-nische und inhaltliche, rechtliche und kommerzielleMedienkompetenz gefragt sein, das Berufsbild sich inRichtung des Informationsvermittlers entwickeln unddem des Dokumentars angleichen. Es steht außerFrage, dass die an den Fachhochschulen ausgebilde-ten Diplom-BibliothekarInnen gute Grundlagen zur Er-füllung der beschriebenen Aufgaben mitbringen. Auchim Bereich der Behörden und ihrer Bibliotheken soll-ten ihnen verbesserte Berufs- und Aufstiegschancengeboten werden. Ergänzend ist in der gegenwärtigenSituation die verstärkte Förderung der beruflichenFort- und Weiterbildung der „aktiven” Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter unerlässlich.

Die Behördenbibliotheken in Niedersachsen alsKooperationsverbund

Es versteht sich, dass über die geschilderten Aktivitä-ten und Projekte hinaus mit den heute verfügbarentechnischen Mitteln – wie zum Beispiel dem WWW-Angebot der AHB und ihrer Mailing-Liste, der Fax-und Scannertechnik – zukünftig in vielfacher Hinsichtdie tägliche Zusammenarbeit und der Erfahrungsaus-tausch erleichtert und ausgebaut werden können. Wa-ren in der Gründungszeit der AHB die Überwindungder räumlichen Distanz und die Gebundenheit an die

Printmedien entscheidende Kriterien für das „Informa-tionsmanagement” zwischen den Partnerbibliotheken,so werden im Informationszeitalter der Faktor Raumund die Form des Mediums keine entscheidende Rol-le mehr für die Beschaffung und Vermittlung von Infor-mation spielen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn dieArbeitsgemeinschaft und ihre Mitgliedsbibliothekendie Kernpunkte des skizzierten Wandlungsprozessesin eine Neufassung ihrer Geschäftsordnung einfließenlassen könnten. Dabei sollte der Gedanke der Koope-ration fortgeführt und betont, allerdings mit den ange-deuteten zeitgemäßen Inhalten gefüllt werden.

Perspektivisch könnte bei dieser Gelegenheit Behör-denbibliotheken in ganz Niedersachsen ein Beitritt zurArbeitsgemeinschaft ermöglicht und nahegelegt wer-den. Bereits heute umfasst die Arbeitsgemeinschaftüber Hannover hinaus Mitgliedsbibliotheken in Celle,Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg. In der konkre-ten Situation sollte dabei vorrangig angestrebt wer-den, zu der langjährig praktizierten bewährten Koope-ration eine verbesserte Koordination treten zu lassen.Diese hat sich vor allem auf die Anwendung und Ein-haltung einheitlicher bibliothekarisch-bibliographi-scher und technischer Standards zu erstrecken, derGrundvoraussetzung zur Erreichung des primärenZiels der Arbeitsgemeinschaft, der Qualitätssicherungder Informationsdienstleistungen aller ihrer Mitglieds-bibliotheken durch gegenseitigen Daten- und Informa-tionsaustausch! Nicht zuletzt könnten durch eine er-weiterte Arbeitsgemeinschaft NiedersächsischerBehördenbibliotheken die Chancen wachsen, auf diebesonderen Bedürfnisse der Behördenbibliothekenzugeschnittene, zugleich aber mit dem GemeinsamenBibliotheksverbund (GBV) kompatible lokale EDV-Bibliothekssysteme zu realisieren.

Es wäre im Rahmen dieser Debatte ferner mit denUnterhaltsträgern zu erörtern, inwieweit zur erfolgrei-chen Bewältigung des beschriebenen Moderni-sierungsprozesses – über das persönliche Engage-ment der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinaus – dieBewilligung einer begleitenden Beratung in hauptamt-lich-institutioneller Form erforderlich ist.

Fußnoten1 Hildebert Kirchner: Vom Wesen und Standort der Behörden-

bibliothek, in:

Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden. Festschrift zum25jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- undBehördenbibliotheken. Hrsg. Von Wolfgang Dietz, Hildebert Kirchnerund Kurt Georg Wernicke, München 1980

2 Friedrich Pzillas: Zum Problem der Behördenbibliothek, in: Zentral-blatt für Bibliothekswesen, Jg. 69. 1955, S.22 – 39

3 vgl. Ernst Theilen in: Regieren und Verwalten im Informationszeitalter,Heidelberg, S.12

4 vgl. Brigitte Zypries: Bürger, Politik und Verwaltung: Ein neu zu ge-staltendes Verhältnis. In: Regieren und Verwalten im Informations-zeitalter, a. a. O., S. 104/105

5 vgl. dazu den Beitrag von Ulrike Rensinghoff: Das Zeitschriften-verzeichnis Hannoverscher Behördenbibliotheken (ZHB) als Ge-meinschaftsaufgabe der AHB

6 Berufsbild 2000: Bibliotheken und Bibliothekare im Wandel. Bun-desvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, Wiesbaden 2000

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BEHÖRDENBIBLIOTHEKEN - BLÜTEN DER BÜROKRATIE ODER NÜTZLICHE HELFER?Von Olaf-Sven Költzow

Es gab Zeiten – und möglicherweise gibt es die heutenoch – da konnte man den Pulsschlag eines Men-schen deutlich erhöhen, wenn man ihn bat, ein be-stimmtes Buch aus der Behördenbibliothek zu besor-gen. Es gehörte geradezu zu den Initiationsriten fürAuszubildende, diesen schweren Gang anzutreten. Bi-bliotheken sind bekanntlich Brutstätten des Geistesund daher nicht ungefährlich. In Behörden sind sie zu-weilen in Kellern am Ende eines langen, dunklen Gan-ges gelegen. Die Tür kann nur zu bestimmten Zeitennach gehörigem Anklopfen geöffnet werden: Das ge-fährliche und durch unerklärlichen Schwund ständiggefährdete Buchgut ist oft nur kurze Zeit am Vormittagoder bei großzügiger Handhabung auch ein Stünd-chen am Nachmittag zugänglich – nicht jedoch amFreitag.

Die Betreuung – oder besser: die Verwaltung – desBestandes ist oft Menschen anvertraut, die ein großesMaß an Lebenserfahrung in langen Jahren erworbenhaben. Oft waren auch böse Erfahrungen dabei, wasdazu führt, dass dem verzagt eintretenden Nutzer eingesundes Misstrauen entgegenschlägt. Es gibt auchLichtblicke dergestalt, dass junge, muntere Menschendort anzutreffen sind, die einen mit großen Augen fra-gend ansehen, wenn man sie nach dem Hauptgut-achten der Monopolkommission fragt. Damit hat manaber das Gutachten noch lange nicht.

In diesem Zusammenhang würde es zu weit führen,wenn der Frage nachgegangen würde, warum inBehördenbibliotheken so selten Männer tätig sind.Wer länger in der Verwaltung tätig ist, weiß, warumdas so ist.

Wer auch immer die Bibliothek betreut, die Haltunggegenüber den Nutzern bestimmt den Ton: Die Nutzersind für manche der Eindringling, der barsch auf denoder die Kataloge verwiesen wird. Das Positive daranist, dass der Nutzer in diesem Falle die Katalogeselbst berühren darf. Für manchen sind die Nutzeraber auch das Kind, das man an die Hand nimmt undin die Wunderwelt des Bundesgesetzblattes und derMinisterialblätter einführt. Manche genießen das ent-weder emotional oder verbrämen es sachlich als„kundenorientierte Dienstleistung”. Im wirklichen Wirt-schaftsleben ist der Kunde aber zumeist König undkann sich aussuchen, wo er kauft. Nicht so beiBehördenbibliotheken: Hier ist man grundsätzlich aufdie eigene Bibliothek zurückgeworfen. An einem Ortmit mehreren Bibliotheken kann ein beweglicher Nut-zer seinen Informationsdurst eher stillen, wenn er esschafft, in die anderen Bibliotheken einzudringen. Einebesondere Leistung in diesem Zusammenhang ist esz. B. als Landesbediensteter in einer Behördenbiblio-thek des Bundes etwas zu bekommen.

Glückstage sind es, wenn man sich nicht auf diesenbeschwerlichen Weg machen muss, sondern einem inder heimischen Bibliothek diese Arbeit abgenommenwird und der gesuchte Zeitschriftenaufsatz durch dieSchwesternschaft der Behördenbibliothekarinnen inKopie beschafft wird. Wer solche positiven Erlebnissenicht hat, sondern kurzerhand auf die Suche insInternet verwiesen wird, sollte einmal überlegen, ob eran sich arbeiten muss und was der Spruch „wie manin den Wald hineinruft, so schallt es heraus” bedeutet.

Die Suche nach Literatur fängt zumeist beim Katalogan. Ein Katalog wäre zu einfach: Die über Jahre gereif-te Bibliothek pflegt mehrere Kataloge zu haben. Umder geistigen Beweglichkeit der Nutzer auf die Sprün-ge zu helfen, gibt es für jede Epoche der BibliothekKataloge mit einer anderen Systematik. JederBehördenmensch, der die Zwänge knapper Haushaltekennt, weiß, dass es zu teuer gewesen wäre, alle Ka-taloge zusammenzufassen. Die Unterscheidung nachVerfasserkatalogen, Sachkatalogen und systemati-schen Katalogen bringt Freude beim Stöbern nachdem gesuchten Buch. Eine Delikatesse sind die ver-schiedenen Schreibweisen für dieselben Schlagworte.Oft inspirieren einen die verwendeten Schlagwörterauch, sich in die Welt der Schlagwortgeber zu verset-zen, was und woran sie wohl gedacht haben mögen.Die Zeiten, wo man sich bei der Suche in den Katalo-gen schmutzige oder gar blutige Finger holte, sind invielen Bibliotheken vorbei. Jetzt wird am Bildschirmgesucht. Wie bei Star Wars kann man sich aus demUniversum der Bücher jetzt eines herausschießen.Das kann ein schwierigeres Unterfangen sein, als et-was im Katalog zu finden. Nur Tasten- und System-kundige kommen durch.

Das Auffinden des gesuchten Buches im Katalog istaber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Es folgenu. U. viele Schritte durch verwinkelte Gänge zum rich-tigen Regal. Der geübte Nutzer, der bei hohen Regalenauch sportlich gesinnt sein sollte, kann dann zugrei-fen. Eine andere Herausforderung können Regale mitKurbelmechanik oder motorgetriebene Regale sein. Inso einem Regalsystem könnte man einen Kriminalro-man beginnen lassen. Aber der Zugriff ist natürlichangstfrei und gefahrlos möglich, weil solche Anlagensorgfältig gewartet werden.

Fast immer ist das gesuchte Buch auch vorhanden.Wenn nicht, muss man fragen, ob es ausgeliehen ist;das in Universitätsbibliotheken gelegentlich vorkom-mende Verstellen von Büchern zur Sicherung vonSeminarliteratur ist zum Glück bei Behördenbiblio-theken fast ganz unbekannt.

Geduld muss der Nutzer aufbringen, wenn Bücher ausdem Magazin besorgt werden müssen. Personal-

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mangel oder Probleme mit den Transportein-richtungen sind bekannte Ursachen, die den erfahre-nen Nutzer nicht unerwartet treffen.

Ist das Buch erst einmal da, geht es an das Ausfüllendes Leihscheines. Man weiß, dass es so sein muss:Bücher können nicht einfach herausgegeben werden,wenn sie nicht auf Nimmerwiedersehen verschwindensollen. Wer öfter Leihscheine ausfüllt, macht sich Ge-danken über deren Aufbau, Schrift, Größe, Farbe odersonstige Beschaffenheit. Die Forderung nach einerUntersuchung „Der Leihschein im deutschen Biblio-thekswesen unter besonderer Berücksichtigung derniedersächsischen Behördenbibliotheken” geht mög-licherweise ins Leere: vielleicht gibt es dieses Werkschon.

Viele Nutzer möchten aber gar kein Buch ausleihen,um in Ruhe darin zu stöbern, sondern haben es eilig.In der Behördenbibliothek ist der Typ des gehetztenInformationssuchers häufig anzutreffen. Höheren Ortsmuss er schleunigst Informationen abliefern, die er anseinem Arbeitsplatz nicht hat. Er pflegt zu jammern,dass man seine Handbibliothek am Arbeitsplatz unzu-reichend ausgestattet habe und dass die Such-maschine der Suchmaschinen für das Internet versagthabe. Seine letzte Zuflucht ist dann die Bibliothek derBehörde. Da es sich um eine Zuflucht für Informa-tionshungrige handelt, ist auch fast immer dafür ge-sorgt, dass keine anheimelnde Atmosphäre auf-kommt. Es gibt Behördenbibliotheken, in denen manverweilen könnte, die Mehrzahl sorgt aber durch kar-ge Möblierung dafür, dass sich keine Gemütlichkeitbreit macht. Gepolsterte Stühle und ein Kaffeeautomatwürden die Bibliothek in die Nähe einer Vergnügungs-stätte rücken.

Einer der wichtigsten Einrichtungsgegenstände ist derFotokopierer. Fotokopierer sind eine tragende Säuleder Informationsgesellschaft. Mit diesen nützlichenGeräten sind wir einen Schritt in der Vervielfältigungs-zivilisation vorangekommen. Der nächste Schritt istdie Vervielfältigung im weltweiten Netz. Möglicherwei-se werden die Inhalte nicht mehr so wahrgenommen –aber sie werden überall sein. Mit den Fotokopierernhat es angefangen, sich Inhalte „anzueignen” ohne sielesend zu verarbeiten. Die Fotokopierneurose, Kopie-ren als Alibi für Lesen, hat dazu geführt, dass eineKulturtechnik wie das Exzerpieren fast untergegangenist und für etwas Geheimnisvolles aus mittelalterli-chen Bibliotheken gehalten wird. Heute wird fotoko-piert, gescannt, digital gespeichert und gemailt.

Es wird deutlich, dass Behördenbibliotheken nichtmehr das sein werden, was sie einmal waren. Siewerden nicht mehr ein Hort für Bücher und eine Brut-stätte des Geistes sein. Was die Nutzer früher dortgesucht haben, haben sie als CD-ROM zur Verfügungoder sie gehen ins Netz und suchen dort ihre Informa-tionen. Der Besuch einer Behördenbibliothek wird inZukunft nicht mehr dieses kleine Abenteuer sein wiebisher. Der Nutzer wird die Bibliothek vielleicht garnicht mehr betreten, sondern nur per E-Mail mit ihr

verkehren. Es wird auch nicht mehr darum gehen,Behördenbibliotheken in ihrer jetzigen Form besserauszustatten und ihre Benutzung angenehmer zu ge-stalten. Die Nutzer werden vielmehr ein multimedialesInformationszentrum erwarten, das ihnen „Full Ser-vice” bietet. Die Behördenbibliothek der Zukunft solldann ein weiteres Portal sein, durch das man zu welt-weitem Wissen schreitet. Gehhilfe soll dann der „In-formation Broker” leisten, der in der hybriden Welt-bibliothek wirkt.

Sollte man irgendwann überlegen, welche Behörden-bibliothek unter Denkmalschutz gestellt und als Mu-seum erhalten wird, um zukünftigen Generationen zuzeigen, wie sich die Menschen heute mit Papier abge-müht haben?

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INFORMATIONSSPEZIALISTEN FÜR BEHÖRDENBIBLIOTHEKEN

von Gudrun Behm-Steidel

Informationsgesellschaft und Behörden

Die Informationsgesellschaft ist in aller Munde!

In allen Bereichen werden heute mehr Informationennachgefragt, verarbeitet und produziert als je zuvor.Dies gilt gleichfalls für die Arbeit von Ämtern, Behör-den, Ministerien und Parlamenten, also für alle Ein-richtungen, deren Bibliotheken sich in der Arbeitsge-meinschaft der Hannoverschen Behördenbibliotheken(AHB) zusammengeschlossen haben.

Für die Mitarbeiter in Behörden, Ämtern, Ministerienusw. ist Information der wichtigste „Rohstoff“. Folg-lich ist die Versorgung der Mitarbeiter mit relevanten,aktuellen Informationen zu Gesetzen, Statistiken, Do-kumenten jeglicher Art aus den verschiedensten Quel-len zu den diversen Fachgebieten unabdingbare Vor-aussetzung für die Ausführung von Verwaltungstätig-keiten, die Vorbereitung von Gesetzen, Richtlinienusw.

Aufgaben von Behördenbibliotheken

Aus dieser Erkenntnis heraus wurde meist mit Grün-dung der Behörde eine eigene kleine Bibliothek aufge-baut. Die Existenz einer Bibliothek/Informationsab-teilung innerhalb der Institution ist die wichtigste Vor-bedingung für die Befriedigung der stetig steigendenInformationsnachfrage der Mitarbeiter, der Selektionund der kundenorientierten Aufbereitung sowie für de-ren effiziente Verteilung in der Organisation.

Aufgabe dieser Spezialbibliothek / des Informations-zentrums ist es, die Trägerinstitution durch umfassen-de Informations- und Literaturversorgung in ihrer Ar-beit optimal zu unterstützen. Um dieser Aufgabe ge-recht zu werden, muss der Informationsspezialist1 ei-nerseits mit den Aufgabenbereichen und den Fachge-bieten der Verwaltung, des Ministeriums o. Ä. vertrautsein. Vor allem aber ist er Informationsexperte. Er re-cherchiert die von den Kunden benötigten Informatio-nen und Dokumente in den verschiedensten Quellenund beschafft sie auf dem günstigsten Weg. AlsDienstleister für die Behörde ist er Ansprechpartner,um die Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer tägli-chen Aufgaben, aber auch bei besonderen Projektenund Aufträgen, in Bezug auf die Informationsver-sorgung zu beraten und zu unterstützen.

Neben dem Service, Informationsanfragen jeder Art zubearbeiten, werden häufig Dienstleistungen wie z. B.Zeitschriftenumläufe, Zeitschrifteninhaltsverzeichnis-Dienste, Neuerwerbungslisten angeboten. Je nachtechnischer Ausstattung, Infrastruktur und den Kun-denwünschen können diese Dienste in Print- oder

elektronischer Form (z. B. über eine Homepage undein Intranet) offeriert werden. Neben den allgemeinenDienstleistungsangeboten werden auf Wunsch spezi-elle Datenbank-Recherchen, Literaturzusammenstel-lungen o. ä. Kundenaufträge bearbeitet.

Nicht zuletzt organisiert der Bibliothekar die Präsenta-tion der Medienbestände, sorgt für den formalen undinhaltlichen Nachweis und einen schnellen Zugriff aufdie Medien in einem EDV-Katalog und verwaltet denZugang und die Ausleihe von Zeitschriften, Monogra-phien, CD-ROM und allen anderen Medien.

Um den Kunden die Benutzung der Bibliothek mit denvorhandenen Medienbeständen und den Zugang zuInformationen in Netzen zu erleichtern, informierenFaltblätter über die Bibliothek und ihr Dienstleistungs-angebot, werden Einführungen in die Bibliothek oderdie Benutzung von CD-ROM-Datenbanken, des Inter-nets, des Katalogs o. Ä. angeboten.

Personal in Behördenbibliotheken

Abgesehen von den Parlamentsbibliotheken, die so-wohl vom Bestand als auch vom Personal zu den grö-ßeren Spezialbibliotheken zählen, ist in den meistenInformationseinrichtungen von Ämtern, Verwaltungenund Behörden meist nur ein Informationsspezialist be-schäftigt. Diese One-Person-Librarians stehen derbesonderen Herausforderung gegenüber, alle obengenannten bibliothekarischen und dokumentarischenAufgaben wahrnehmen zu müssen. Hier ist derGeneralist gefragt!

Für den Allround-Job in einer kleinen Spezialbiblio-thek benötigt der Informationsspezialist umfassendebibliothekarische und dokumentarische Fachkompe-tenz; d. h. Kenntnisse in den konventionellen und elek-tronischen Informationsquellen (von Print-Biblio-graphien bis Online-Datenbanken und Internet), denRecherche-Techniken und -Methoden, den verschie-denen Publikationsarten und Medien (Amtsdruck-schriften, Normen ...), der Informationsproduktion und-verteilung (vom Buchhandel bis zum elektronischenPublizieren, von der Fernleihe bis zur Dokument-lieferung).

Für die Verwaltung der Bibliothek/Informationsab-teilung sind Kenntnisse der Bibliotheksbetriebslehre(Ablauforganisation, Organisation der Bestände, Aus-leihe usw.), der Formal- und Inhaltserschließung,Haushalts- und Verwaltungsrecht wichtig. Da heutekeine Bibliothek mehr ausschließlich auf Basis ihrereigenen Bestände und Ressourcen funktionierenkann, sind Kenntnisse über die aktuelle Entwicklung

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im Bibliothekswesen, Kooperationsmöglichkeiten mitanderen Bibliotheken, Verbünden und das aktiveNetworking unerlässlich.

Ausbildung für Spezialbibliotheken

Während Kenntnisse in den oben genannten Berei-chen in allen bibliothekarischen Studiengängen ver-mittelt werden, kritisierten Vertreter der spezial-bibliothekarischen Praxis, dass die Ausbildung nichtgenügend auf die Tätigkeit in kleineren Spezial-bibliotheken vorbereite.

Am Fachbereich Informations- und Kommunikations-wesen an der Fachhochschule Hannover wurde dieseKritik aufgenommen. Seit 1995 bietet der StudiengangBibliothekswesen einen Studienschwerpunkt „Spe-zialbibliotheken“ an.

Hier haben die Studierenden neben der allgemeinenbibliothekarischen Ausbildung die Möglichkeit, durchdie Wahl von geeigneten Wahlpflichtfächern, Studien-projekten, Praktika in Spezialbibliotheken und demThema der Diplomarbeit eine zusätzliche Qualifikationfür eine spätere Tätigkeit in Spezialbibliotheken zu er-langen.

Kern des Studienschwerpunkts bilden gezielte Lehr-veranstaltungen einerseits zu den verschiedenenPublikationsarten und Medien und andererseits überAufgaben und Betrieb von Spezialbibliotheken.Hier lernen die Studierenden Spezialbibliotheken allerArt, darunter auch viele Behördenbibliotheken, durchErkundungen in Kleingruppen kennen. Die Besonder-heiten von Spezialbibliotheken in Bezug auf Kunden,Aufgaben der Trägerinstitution, Informationsbedarf,Medienbestände, Arbeitsorganisation, Etatverwaltungusw. werden ausführlich am Beispiel der diversenSpezialbibliotheken und in Theorie vermittelt. Dabeiwerden auch Aspekte zum Management vonSpezialbibliotheken vermittelt, die zukünftig an Be-deutung gewinnen werden wie Kostenrechnung,Qualitätsmanagement, strategische Planung usw.

Während die genannten Seminare unverzichtbarer Be-standteil für den Studienschwerpunkt sind, kann auseinem Kanon von Ergänzungsfächern ausgewähltwerden. Empfohlen werden z. B.:

– Veranstaltungen, um sich vertiefte Kenntnisse imBereich Informationsvermittlung anzueignen, ei-nem Arbeitsschwerpunkt in Spezialbibliotheken.

– Weiterführende DV-Veranstaltungen. DV-Kenntnis-se sind für jeden Bibliothekar/Dokumentar unver-zichtbar und gehören zum Pflichtprogramm derStudiengänge. Für Spezialbibliothekare sind je-doch zusätzlich vertiefte Kenntnisse z. B. im Be-reich „Internet“ für die Recherche, aber auch fürden Aufbau und die Betreuung von Homepagesund Link-Sammlungen für die Institution oder imBereich „Einsatz von bibliothekarischen DV-Syste-men“ sinnvoll.

– Wahlpflichtveranstaltungen im Bereich „Empiri-sche Sozialforschung“ und „Statistik“ sind wichtig,um in Spezialbibliotheken den Informationsbedarfder Kunden mittels Interviews oder Fragebögen zuerheben und auswerten zu können. Nur so kann derNutzen der Informationseinrichtung nachgewiesenund durch Evaluation ständig verbessert werden.

Neben der fachlichen Qualifikation ist für Spezial-bibliothekare aber auch die persönliche Kompe-tenz und die so genannten Schlüsselqualifikationenbesonders wichtig. Zu nennen sind u. a.:

– Kommunikationsfähigkeit benötigt der Spezial-bibliothekar vor allem, um optimal mit den Kundenzu kommunizieren und sie beraten zu können. Spe-zielle Kurse, studentische Referate und Präsenta-tionen sowie eine verstärkte Einbindung der Stu-dierenden in die Lehrveranstaltungen bieten Mög-lichkeiten, die Kommunikationsfähigkeit zu üben.

– Die Teamfähigkeit, die im Studium vor allemdurch Studienprojekte und Gruppenarbeit trainiertwird, ist Voraussetzung für die Kooperation zwi-schen Bibliothek und Kunden oder anderen Abtei-lungen in der Organisation.

– Das „Lernen zu lernen“ ist besonders für denInformationssektor, der besonders raschem Wan-del unterliegt, unverzichtbar und wird durch die An-regung zum wissenschaftlichen Arbeiten und derkontinuierlichen Information und Weiterbildung imStudium gefördert. Dies dürfte die Einarbeitung indas Aufgabengebiet der verschiedenen Träger-institutionen in der Berufspraxis und die ständigeFortbildung auf dem Fachgebiet und im Infor-mationsbereich wirksam unterstützen.

– Management-Kompetenz und die Fähigkeit zumSelbstmanagement ist insbesondere in One-Per-son-Libraries unverzichtbar, um die Arbeit und dieBetriebsabläufe zu organisieren, Prioritäten zu set-zen, Zeitpläne aufzustellen und einzuhalten, Zielezu setzen und strategisch zu planen, Entscheidun-gen zu fällen usw.

Nach positiven Erfahrungen mit dem Studien-schwerpunkt Spezialbibliotheken wird der Fachbe-reich IK das Angebot fortsetzen und ggf. ausbauen.Damit wird die zunehmende Bedeutung von Spezial-bibliotheken (neben den großen wissenschaftlichenBibliotheken) als Arbeitsmarkt für Informations-spezialisten von der bibliothekarischen Ausbildungberücksichtigt. Gleichzeitig nimmt die Berufspraxis inden Spezialbibliotheken die Einrichtung des Studien-schwerpunktes positiv auf. Dies zeigt sich in erfolgrei-chen Kooperationen mit einzelnen Bibliotheken oderspezialbibliothekarischen Arbeitsgemeinschaften aufder Praxisseite und Studienprojekten und Diploman-den seitens der Fachhochschule sowie durch die stei-gende Zahl von Praktika in Spezialbibliotheken. DieAHB und ihre Mitgliedsbibliotheken sind seit der Ein-richtung des Studienschwerpunkts ein wichtiger Ko-operationspartner.

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Fortbildung für Spezialbibliothekare

Nachdem am Fachbereich IK durch den Studien-schwerpunkt Maßnahmen zur Verbesserung der Aus-bildung für Spezialbibliothekare getroffen wurden,verdeutlichte sich sehr schnell, dass gleichfalls ein er-heblicher Bedarf an Fortbildung für die Berufs-praktiker in den Spezialbibliotheken besteht. DerFortbildungsbedarf wird verstärkt durch den schnel-len technologischen Wandel in Bibliotheken undInformationseinrichtungen. Für Spezialbibliothekareist er durch die Aufgabenvielfalt des einzelnen Mitar-beiters einerseits und durch vielfach bibliothekarischnicht geschultes Personal andererseits besondershoch. Als Ergebnis dieser Analyse, wird der FB IKauch im Fortbildungsbereich aktiv. Neben Internet-Kursen und einem Gastvortrag von Guy St. Clair zumVeränderungsmanagement in Spezialbibliothekenwurde 1999 erstmals ein Workshop für Mitarbeiter inkleinen Spezialbibliotheken durchgeführt. Im Dezem-ber 1999 ging als Ergebnis einer Diplomarbeit2 dasspeziell für Spezialbibliothekare konzipierte Informati-onsangebot „Forum Spezialbibliothek“3 ans Netz. ImJahr 2000 ist die Einrichtung eines Arbeitskreises In-formation Hannover unter Initiative des FachbereichsIK geplant.

Damit sind geeignete Schritte zur besseren Qualifika-tion des spezialbibliothekarischen Personals eingelei-tet.

Fazit:

Nach den Initiativen in Aus- und Fortbildung liegt es ander Berufspraxis und den Trägern von Behörden-bibliotheken, das Angebot zu nutzen und die Anforde-rungen der Informationsgesellschaft in ihrer Institutionumzusetzen:

– Damit die Informationseinrichtung ihren Auftraggegenüber der Organisation wahrnehmen kann,benötigt die Bibliothek entsprechende personelleund finanzielle Ressourcen.

– Die Möglichkeiten der Informationsversorgung ha-ben sich insbesondere durch den technologischenWandel kontinuierlich deutlich verbessert. Um die-ses Potential für die Institution optimal nutzen zukönnen, bedarf es einerseits des Einsatzes derneuen Technologien und Einbindung in die ent-sprechende Infrastruktur (Internet, Intranet) undzum anderen der Beschäftigung qualifiziertenPersonals.

– In der Zukunft wird es in der Behördenbibliotheknicht mehr darum gehen, einen kleinen Buchbe-stand zu verwalten, sondern die Aufgabe derInformationsversorgung für die Institution wahrzu-nehmen und in der permanenten Veränderung aktivweiterzuentwickeln.

– Die Institutionen sollten anerkennen, dass dieInformationsspezialisten das wichtigste Kapital der

Informationseinrichtungen sind. Eine Bibliothekohne genügend Personal oder ohne fachlich quali-fiziertes Personal ist nicht in der Lage, eine opti-male Informationsversorgung zu gewährleisten.

– Die Qualität der Informationsdienstleistung istmaßgeblich von der Qualifikation des Personalsabhängig. In Zukunft sollten vakante Personal-stellen in den Informationseinrichtungen von Be-hörden mit fachlich qualifiziertem Personal, alsoInformationsspezialisten, besetzt werden.

– Spezialbibliothekare haben einen großen Fort-bildungsbedarf für die verschiedenen Bereiche derInformationsarbeit, die einem raschen Wandel un-terliegen. Die Träger der Behördenbibliothekensollten dies anerkennen und die Rahmenbedingun-gen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltun-gen und dem Erfahrungsaustausch verbessern.

Wenn alle Beteiligten – Aus- und Fortbildungs-institutionen, Beschäftigte in Behördenbibliothekenund die Träger von Behördenbibliotheken – engagiertihren Beitrag leisten und sich den zukünftigen Heraus-forderungen stellen, sind die Behörden für die Infor-mationsgesellschaft gerüstet.

Fußnoten1 Obgleich wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Form ge-

wählt wird, sind Frauen und Männer gleichberechtigt gemeint.2 Jecht, Heike und Irina Moschkov: Konzeption und Erstellung eines

WWW-Informationsangebotes für wissenschaftliche Spezial-bibliotheken. 2 Bde. Hannover, Fachhochsch., Diplomarbeit, 1999

3 URL: http://www.spezialbibliothek.de

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FACHANGESTELLTE / FACHANGESTELLTER FÜR MEDIEN- UND INFORMATIONSDIENSTE

Informationen zu einem neuen Berufsbild

Von Birgit Kammerer-Baatz

Den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachan-gestellte/r für Medien und Informationsdienste” gibtes seit 1. August 1998. Mit dieser Ausbildungsord-nung wird das Berufsbild des „Assistenten an Biblio-theken“ abgelöst und ein neues Berufsbild im Bereichder Informationsvermittlung angeboten. Fachan-gestellte nehmen eine Mittlerfunktion zwischen denmehr technisch orientierten Berufen der Informations-technologie und den Kunden bzw. Nutzern der Infor-mationen und Medien ein.

Ausbildung

Es wird keine bestimmte Vorbildung verlangt, einRealschulabschluss (Fachoberschulreife) ist eine guteBasis. Die Ausbildungsordnung geht von einer drei-jährigen Ausbildungszeit aus, die gemäß dem dualenAusbildungssystem im Betrieb und in der Schulestattfindet.

Die Bewerbung erfolgt beim Träger der Einrichtungbzw. bei der Firma, die Ausbildung beginnt AnfangAugust oder Anfang September. Es werden schon vie-le Ausbildungsplätze per Internet angeboten.

Ausbildungsinhalte für alle Bereiche

Der Ausbildungsbetrieb– Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben– Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche

Grundlagen– Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

Umweltschutz im Betrieb

Beschaffung, Erschließung, Bereitstellen– Beschaffungsvorgänge bearbeiten– Medien und Informationen formal erfassen, bei der

inhaltlichen Erschließung mitwirken– Medien und Informationen bereitstellen

Kommunikation und Kooperation– Kundenbeziehungen gestalten– Kundenwünsche ermitteln, Kunden informieren und

beraten

Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft– Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb– Postbearbeitung, Ablage verwalten, Termin-

planung, Rechnungskontrolle, Statistik

Informations- und Kommunikationssysteme– Einsatz von Informations- und Kommunikations-

techniken im Betrieb und für eigenen Aufgaben– Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit

anwenden

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung– bei Werbemaßnahmen und Veranstaltungen mitwir-

ken– Medien und Informationen kundenorientiert prä-

sentieren

Die betriebliche Ausbildung erfolgt zu einem Drittelder Ausbildungszeit in einer der fünf Fachrichtungen:– Archiv– Bibliothek– Information und Dokumentation– Bildagentur– Medizinische Dokumentation (seit 1. August 2000)

Fertigkeiten für die Fachrichtungen

Archiv:

– Übernahme und Erfassen von Schriftgut und ande-ren Informationsträgern

– Erschließung der Archivalien, nach betrieblichenVorgaben ordnen und verzeichnen

– Findhilfsmittel technisch gestalten, Register erstel-len, Schriftkunde anwenden

– Technische Bearbeitung und Aufbewahrung desArchiv- und Sammelgutes

– Informationsvermittlung und Benutzungsdienst

Bibliothek:

– Erwerbung von Medien (Bücher, Zeitschriften, Vi-deos, CDs etc.) mit Hilfe von bibliographischenQuellen, Medien inventarisieren, Rechnungen be-arbeiten

– Erschließung der Bestände nach Regeln der for-malen Erschließung, mitwirken bei der inhaltlichenErschließung, Kataloge pflegen

– Bibliothekstechnische Bearbeitung der Medien,Bestandspflege

– Benutzungsdienst und InformationsvermittlungBenutzerdaten pflegen, Ausleihe, Mahnwesen undVorbestellungen, Einsatz von Lieferdiensten, Kun-den beraten, Auskünfte erteilen

Information und Dokumentation:

– Beschaffung von Medien und Daten nach betriebli-chen Vorgaben

– Regeln für die formale Erfassung und Strukturie-rung der Medien und Daten anwenden

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– Fremddaten übernehmen, bei der inhaltlichen Er-schließung mitwirken

– Beschaffen von Literatur und Informationen mittelsverschiedener Liefersysteme

– Informationen aufbereiten und präsentieren, Infor-mationsdienste zusammenstellen, bei Schulungenund Veranstaltungen mitwirken

– Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Bildagentur:

– Beschaffen, archivieren und erschließen von Bil-dern

– Daten und Fakten zu Bildern beschaffen, elektroni-sche und konventionelle Lieferwege

– Aufbewahren der Bilder, Bilddateien erstellen, Er-haltungsmaßnahmen durchführen

– Bildvermittlung, Kundenberatung, vereinbaren vonNutzungsrechten, erstellen von Bildangeboten

– Marketing, Kundenbetreuung, Angebote erstellen,Kalkulation- und Rechnungswesen

Medizinische Dokumentation:

– Sammeln, erfassen, strukturieren von medizini-schen Daten und Informationen nach betrieblichenVorgaben

– Erschließen und verschlüsseln der Daten nachfachlichen Vorgaben, medizinische Daten ver-schlüsseln, Findhilfsmittel technisch gestalten

– Datenbestände pflegen und verwalten, am Aufbauvon Datenbanken mitwirken, Datenpflege,

– Statistiken erstellen und präsentieren, Informatio-nen vermitteln

Ausgebildet werden kann überall dort, wo die nachdem Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Voraus-setzungen erfüllt sind. Für die Privatwirtschaft stellendie Industrie- und Handelskammern die Eignung festund führen das Verzeichnis der Ausbildungsverträge.Für den Bereich des öffentlichen Dienstes in Nieder-sachsen ist die Niedersächsische Landesbibliothekdie zuständige Stelle für die Ausbildung. Die Ausbil-dung für den mittleren Dienst an WissenschaftlichenBibliotheken wird in einigen Bundesländern weiterge-führt. Auch hier ist für Niedersachsen die Niedersäch-sische Landesbibliothek Ansprechpartner.

Berufliche Tätigkeitsgebiete

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienstesind im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschafttätig, z. B. bei

– Wirtschafts-, Presse- und Medienarchiven, Staats-und Stadtarchiven, Kirchenarchiven,

– Rundfunk und Fernsehen

– Informations- und Dokumentationsstellen, Infor-mationsvermittlern

– Fachinformationszentren und Datenbankanbietern

– Bildstellen, Bildagenturen, Museen

– Stadtbibliotheken und Wissenschaftlichen Biblio-theken, Spezialbibliotheken, Behördenbibliotheken

– Firmenbibliotheken und -informationsdiensten

– Unternehmensberatern und Medienagenturen.

Quellen

„Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachan-gestellten für Medien- und Informationsdienste”BGBl. I, 1998 Nr. 34 S. 1257-1275 und 2000 Nr. 10 S.222-226

„Berufsbildungsgesetz” BGBl. I, 1969 Nr. 75, S. 1112 ff.

„Blätter zur Berufskunde” 1-X A 103

Dittmar, R., BUB 2000 Nr. 2, S. 140 ff.

Holste-Flinsbach, K., BUB 2000 Nr. 2, S. 137 ff.

Hoge, R., Nach einem Jahr ...,URL: http://home.germany.net/100-115158/hoge.htm(Stand: 1.12.2000)

Müller, H., Fachangestellter,URL: http://www.darmstadt.gmd.de/NFD/Ausg398/I&D.html(Stand: 1.12.2000)

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UMWELTINFORMATIONEN AUS DEM INTERNET FÜR DEN INFORMATIONSBEDARF EINER

FACHBEHÖRDE UND DIE VERBESSERUNG DES BEHÖRDENINTERNEN

INFORMATIONSAUSTAUSCHES DURCH EIN INTRANET 1

von Christl Dietrich

Bibliotheksleitungen und -mitarbeiter sehen sich heu-te einer Vielzahl neuer elektronischer Medien gegen-über, die sie handhaben müssen, die aber oft zur Zeitder eigenen Ausbildung noch nicht existierten oderzumindest in den jeweils gültigen Ausbildungs-ordnungen noch nicht berücksichtigt wurden.

Zum erfolgreichen Umgang mit diesen Medien sindzwei Dinge besonders wichtig:

1) die technische Seite: Welche Geräte sind notwen-dig, welche Anschlüsse werden benötigt, welcheSoftware ist erforderlich, um dieses und jenes reali-sieren zu können?

2) die Seite des Managements: Wie stelle ich Vorge-setzten und Finanzverantwortlichen gegenüber dar,warum das – auch wenn es teuer erscheint – notwen-dig ist? Wie erwirke ich Zustimmung zu Maßnahmen,die scheinbar nur Arbeit machen, ohne messbare Vor-teile zu bringen? Wie bekomme ich Kontakte, von de-nen ich Unterstützung für meine Vorhaben, Erfah-rungsaustausch und Hilfe bei ganz bestimmten Pro-blemen erhoffen kann?

Die technische Seite ist hier nicht mein Thema, son-dern die des Managements.

Sich selbst gut darzustellen, wird in Bibliotheken undganz besonders in Behördenbibliotheken oft unter-schätzt und vernachlässigt. Die Behördenbibliothekengelten als Serviceeinrichtungen, die den eigentlichenAufgaben der Behörde nur zuarbeiten. Jedem scheintklar zu sein, dass kein Auto montiert werden kann,wenn die Schrauben nicht geliefert wurden; und wenndie Schrauben von minderer Qualität sind, wird dasEndprodukt darunter leiden. Bei der Facharbeit einerBehörde ist das kaum anders, nur hat es sich bisherzu selten in den Köpfen der Entscheidungsträger fest-gesetzt: Wenn die Bibliothek nicht die erforderlichenUnterlagen liefert, wird das zu erstellende Gutachtennicht fertig, und wenn die recherchierten Daten man-gelhaft sind, wird auch die Qualität des Gutachtensdementsprechend ausfallen.

1 Umweltinformationen aus dem Internet für denInformationsbedarf einer Fachbehörde

Gerade die Welt der Wissenschaft verlagert sich im-mer stärker von den Printmedien zu den elektroni-schen Veröffentlichungen; wenn beide Wege einge-schlagen werden, steht die elektronische Formschneller zu Verfügung. Für eine Fachbehörde im Um-weltbereich bedeutet das, die notwendigen wissen-schaftlichen Informationen sind auf den altherge-brachten Wegen seltener und erst später zu beschaf-

fen. Um den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen zukönnen, muss daher auch die so vertraute „Papier-Bibliothek” zunehmend elektronische Wege beschrei-ten. Und manchmal ist der erste Schritt, nämlich dieÜberzeugungsarbeit dafür zu leisten, auch derschwierigste.

1.1 Wie kann ich nun einen Internetzugang füreine Behördenbibliothek begründen?

a) Die Bibliothek kann mehr Service anbieten

Mit diesem Argument sind besonders gut Verwal-tungsleiter zu erreichen, die sich in der Zwangslagesehen, die „zuarbeitende” Bibliothek angesichts knap-per Mittel verteidigen zu müssen gegenüber denebenso berechtigten Forderungen der Fachkräfte undWissenschaftler, die die nach außen sichtbare Arbeiterbringen (die Bibliotheksarbeit bleibt ja meist leiderim Dunkeln; in welcher Diplomarbeit oder in welchemGutachten steht schon: „Ich danke der Bibliothek fürdie wertvolle Unterstützung”?). Service ist genau das,was alle Mitarbeiter erwarten; den von sich aus anbie-ten zu wollen, rückt die Bibliothek schon mal in einpositives Licht; es ist auf jeden Fall besser, als abzu-warten, bis aus anderen Teilen der Behörde vorwurfs-voll gefragt wird: „Warum bieten Sie das eigentlichnicht an?”

b) Informationen sind schnell verfügbar

Besonders bei geographisch ungünstig gelegenen Bi-bliotheken bietet sich der elektronische Weg – soferndie dafür notwendige technische Ausstattung vorhan-den ist oder beschafft werden kann – als schneller undsicherer Weg an. In Gebieten, die wegen ihrer Rand-lage oder wegen häufig witterungsbedingter Schwie-rigkeiten postalische Sendungen erst mit großer Ver-spätung erhalten, können z. B. Lieferungen von Fach-zeitschriften ein heikles Problem darstellen. Was nütztes dem Wissenschaftler, wenn er von einer Konferenzerfährt, für die schon vor einer Woche die Anmelde-frist abgelaufen ist, oder die bereits gestern stattfand?Auch auf wissenschaftliche Aufsätze und Forschungs-ergebnisse kann in unserer schnelllebigen Zeit der zu-nehmenden Informationsgesellschaft nicht lange ge-wartet werden. Hier ist es durchaus empfehlenswert,eine elektronische Zeitschrift zu abonnieren, die jeder-zeit abrufbar ist, ob nun ein Postschiff oder -flugzeugankommt oder nicht. Aber auch alle anderen Biblio-theken sehen sich oft in Bedrängnis, Informationen zufinden, bevor sie in Printmedien veröffentlicht werden.Ein Wissenschaftler, der beurteilen soll, ob ein imTrinkwasser neu entdeckter Stoff in der gefundenenMenge gefährlich für den Menschen ist, muss sehrschnell Angaben zur Toxizität des Stoffes finden, z. B.auf den Seiten der EPA (Environmental Protection

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Agency). Er kann nicht zwei Wochen warten, bis einAufsatz darüber veröffentlicht wurde oder gar zweiJahre, bis das Chemie-Nachschlagewerk in neuerAuflage erschienen ist.

c) Die Informationssuche ist fast uneingeschränkt

Wenn die Bibliothek ein Buch kauft, steht auch nurdieses Buch zur Verfügung. Erhält die Bibliothek abereinen Internetanschluss, hat sie damit auch einenSchlüssel zu einer Vielzahl von Informationen. Der Zu-griff ist wichtiger als der Besitz, denn für denBibliothekskunden ist entscheidend, ob er die Infor-mation bekommt, nachrangig ist die Form. Gerade imUmgang mit Computern ungeübte Nutzer sagen häu-fig, sie möchten lieber ein Buch oder eine Zeitschrift.Das liegt oftmals nicht an einer ablehnenden Haltunggegenüber der Technik, sondern an der für sie so un-gewohnten Handhabung. Mir geht es oft genauso:Wenn ich eine bestimmte Stelle in einem Buch wieder-finden möchte, kann ich das, indem ich ungefähr biszu der Stelle aufschlage und dann ein paar Seitendurch die Finger gleiten lasse, bis ich mein Ziel er-reicht habe. Im Scrollen bin ich längst nicht so gut; umeine Stelle in einem umfangreichen Datendokument zufinden, brauche ich viel länger. Kunden, die mit elek-tronischen Daten nicht so gern umgehen möchten, istoft schon durch ein Ausdrucken geholfen. Dennochprofitieren auch sie davon, dass bei Anforderungkurzfristig Informationen aus allen Wissensgebietenbeschafft werden können.

Barrieren sind:

– gegebenenfalls anfallende Lizenzgebühren, wennz. B. auf Datenbanken zurückgegriffen werdenmuss, deren Benutzung kostenpflichtig ist.

Mögliche Lösung: In Absprache mit dem Nutzer,für den die Recherche durchgeführt wird, könnendiese anfallenden Kosten aber von der Bibliothekauf den Bereich des Nutzers, z. B. seine Abteilungoder sein Referat verlagert werden. Damit würdeauch schon einer oft erhobenen Forderung nachKostentransparenz Rechnung getragen werden,denn solche Kosten entstehen ja nicht allgemein inder Bibliothek, sondern sind einer ganz bestimm-ten Aufgabe innerhalb der Behörde zuzuordnen.

– Sprachbarrieren, wenn erforderliche Informationenin einer Sprache vorliegen, die der Nutzer nichtversteht. Hierbei ist nicht nur die Sprache des ge-wünschten Produkts, z. B. eines Gutachtens, maß-geblich, sondern auch die Sprache der Datenbank,die das Gutachten enthält. Ein in Englischabgefasstes Gutachten über das Nildelta wird ineiner arabischsprachigen Datenbank womöglichnicht gefunden, wenn der Suchende die Angabenzu den Recherchefunktionen nicht versteht.

Mögliche Lösung: Große Universitätsbibliothekenbieten, oftmals zu speziellen Sammelgebieten,Übersetzungsdienste an oder pflegen eigene Da-tenbanken, in denen Publikationen in der Original-

sprache und in Englisch oder der jeweiligen Lan-dessprache vorgehalten werden.

– die unübersichtliche Fülle von Informationen.Nun meinen inzwischen Viele, besonders solche,die eher weniger mit dem Internet zu tun haben:„Das ist doch ganz einfach! Ich brauche ja bloß einpaar Sachen einzutippen, und schon springt mirdie Information entgegen.” Wer häufig anspruchs-volle Recherchen im Internet durchführt, weiß,dass das zu schön ist, um wahr zu sein. Viele Nut-zer finden sich zwischen den verschiedenen Re-trievalfunktionen und Oberflächen von Such-maschinen und Datenbanken ohne Hilfe nicht zu-recht; schon die Eingabe von Suchbegriffen kannSchwierigkeiten bereiten: Einzahl oder Mehrzahleingeben, darf ich hier trunkieren, erhalte ich nurmit dem lateinisch-exakten Namen brauchbareTreffer oder eher mit der landläufigen Bezeichnungusw. Meistens ist eine Suchanfrage entweder sospeziell formuliert, dass man gar keinen Treffer er-hält oder so weit gefasst, dass über 800 Trefferangezeigt werden – wobei man mit den meistenüberhaupt nichts anfangen kann. Einen Mittelwegzu finden, ist oft schwierig. Ausgebildete Bib-liothekskräfte haben hier allerdings einen großenVorteil, denn sie sind mit den unterschiedlichstenOrdnungssystemen und Suchstrategien vertraut.Nicht umsonst wird immer wieder vorgeschlagen,das Internet-Angebot über eine Systematik zu er-schließen, wobei Bibliotheken mit ihren jahrzehnte-langen Erfahrungen mit Systematiken wertvolleHilfe leisten könnten (Bill Gates wird schon gewußthaben, warum er der Bibliothek von Seattle diegrößte private Spende zukommen ließ, die je eineBibliothek erhalten hat). Bis aber eine Systematikfür das Internet vorliegt und auch verbreitet ange-wandt wird, bleibt die Recherche manchmal einGlücksspiel.

Mögliche Lösung: Um Schneisen in diesen Daten-Dschungel schlagen zu können, ist es überauswichtig, neben der oft angenehmen Anonymitätauch Kontakte herzustellen und zu pflegen, um soan bisher unbekannte Informationen zu kommen,die andere bereits entdeckt haben. Hier bietet sichfür Bibliotheken, besonders für solche mit gleich-artigen Anforderungen, die Bildung von Arbeitsge-meinschaften an, damit eine kontinuierliche Kon-taktpflege sichergestellt werden kann. Die elektro-nischen Wege der Datenübermittlung bieten dabeiauch isoliert erscheinenden Bibliotheken guteMöglichkeiten, in einer solchen Arbeitsgemein-schaft aktiv zu sein und von ihr zu profitieren.Man sollte nicht davon ausgehen, dass man nurgibt oder nur nimmt, auch wenn es am Anfangmanchmal so aussehen mag. Ich selbst hatte zumBeispiel zwei Jahre lang das Gefühl, von der Bi-bliothek eines Oberverwaltungsgerichts immer nurSachen erbitten zu müssen, aber dann wurde dorteine seltene und nirgendwo anders verzeichneteBroschüre über Wasserpegel benötigt, und endlich

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konnte ich mich einmal „revanchieren“, indem ichdie Broschüre auslieh.

d) Kosteneinsparung

Das ist ein kompliziertes Thema, und vermutlich ist esbesser, dies nicht als Argument anzuführen, denn hierentsteht eine indirekte Einsparung insofern, dassmehr geleistet werden kann, ohne dass zusätzlichesPersonal eingestellt werden muss. Wenn die Mitarbei-ter bereits mit EDV arbeiten, ist es oft nicht einmalnotwendig, neue Hardware zu beschaffen, ggf. genügteine Aufrüstung der vorhandenen PCs.

Möglich werden Einsparungen durch:

– Abbestellung von Abonnements für Loseblatt-sammlungen und Zeitschriften

– weniger Zeitaufwand für Ordnungsarbeiten (Einsor-tieren von Ergänzungslieferungen usw.), wodurchggf. Personalkräfte frei werden können

Je nach bisheriger Ausstattung müssten von diesenmöglichen Einsparungen auch wieder Abstriche ge-macht werden für:

– Kosten für Hardware und Software (nicht nur ein-malig, denn es müssen auch Anpassungen anneue Standards vorgenommen werden) sowieVerbindungskosten

– Lizenzgebühren– Fortbildungen

Deshalb sollte eine mögliche Kosteneinsparung liebernicht ins Feld geführt werden, es sei denn, man kannbereits rechnerisch darlegen, dass die zu erwartendenEinsparungen die geplanten Kosten tatsächlich über-steigen werden.

1.2 Wenn ich nun mein Ziel erreicht habe, wiefinde ich dann Umweltinformationen, die meineNutzer benötigen?

a) Adressen liegen bereits vor

Oft kommen die Benutzer direkt mit Internet-Adres-sen, die sie in Fachaufsätzen gefunden oder von Kol-legen erhalten haben. Das ist dann der einfachsteWeg.

In EDV-Zeitschriften findet man oft gute Adressen zuNachschlagewerken und anderen allgemeinen Aus-kunftsdatenbanken; wenn sie nach eigenem Auspro-bieren für gut befunden werden, kann man sie sehr gutals Bookmark in einem Ordner „Bibliothek” oder„Auskunft” ablegen. Fachzeitschriften zu den Fachge-bieten der Behörde bieten oft Adressen zu speziellenInformationen an. Es empfiehlt sich trotzdem immer,die Seiten erst selbst anzusehen. Vielleicht stellt sichheraus, dass in der eigenen Behörde eine viel um-fangreichere und komfortablere Datenbank gepflegtwird oder dass die angegebene Adresse gar nichtmehr stimmt.

b) Suchmaschinen

Viel Arbeit mit allgemeinen Suchmaschinen kann mansich ersparen, wenn man gleich Bookmark-Verzeich-nisse zu den gefragten Themen anlegt; gerade in Be-hörden- und Spezialbibliotheken sind die Nutzer undihre Interessen ja bekannt.

Die einzelnen Ordner zu den wichtigsten Themen ent-halten dann Links zu Seiten, die voraussichtlich häufi-ger gebraucht werden, z. B. Adressen von Fach-datenbanken, speziellen Suchmaschinen, Institutio-nen, Newsgroups usw.

Die richtigen Adressen zu finden, ist mit einiger Such-arbeit verbunden, dennoch halte ich es für besser, die-se Sucharbeit gleich und in relativer Ungestörtheitdurchzuführen, als erst bei einer konkreten Anfragedamit zu beginnen und sich selbst unter Druck zu set-zen. Wenn der Nutzer hinter mir steht und ständig auf-geregt fragt: „Ist es das? Das klingt doch gut, oder?”dann lässt auch meine Konzentration merklich nach.

Schwieriger wird es, wenn ein Benutzer Informationenzu einem bestimmten Thema sucht, aber selbst nichtsagen kann, ob und ggf. wo solche Informationen vor-gehalten werden. Hier empfiehlt es sich, mit einerSuchmaschine gezielt nach der gewünschten Informa-tion, beispielsweise zum Vorkommen von Fledermäu-sen in Niedersachsen zu suchen. Meistens lässt sichbereits anhand der Adresse oder einem kurzen Text-auszug der gefundenen Seite (beides wird bei den je-weiligen Treffern angezeigt) feststellen, ob das Ge-wünschte dort zu erwarten ist. Um bei dem Fleder-mausbeispiel zu bleiben, ein Textauszug wie: „... un-sere Rockband Die Fledermäuse hat bei ihrer Tour inNiedersachsen sechs Konzerte gegeben...” lässt nichtauf Angaben zum Artenbestand der Säugetiergruppeschließen.

c) andere Behörden

Viele staatliche und kommunale Behörden halten Um-weltdaten vor. Wenn diese Daten nur von den Behör-den einzeln angeboten werden, kann sich eine Suchedurchaus langwierig gestalten. Mit zunehmender Zu-sammenarbeit zwischen den verschiedenen Behör-den und Ländern stößt man aber auch auf Seiten, dieden Nutzer gleich per Link zum nächsten Anbieterbringen.

Wichtig sind natürlich die Umweltdaten der eigenenRegion: Immissionsmessungen, Wasserstände, Vo-gelzuggebiete usw. Aber auch die regionsunab-hängigen Daten müssen bedacht werden, beispiels-weise zu chemischen Stoffen, zur Schadstoff-ausbreitung in der Luft und ebenso Daten benachbar-ter Gebiete, die ja Einfluss auf die eigene Region ha-ben. Inzwischen werden solche Daten aus mehrerenGebieten zusammengeführt; hierbei muss aber daraufgeachtet werden, ob alle verfügbaren Werte oder nurbestimmte Daten dabei berücksichtigt werden.

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d) weitere Quellen

Eine Fachbehörde braucht neben den juristisch rele-vanten Daten vor allem Fachinformationen des wis-senschaftlichen Bereichs. Dabei sind nicht nur fertigeErgebnisse von Belang, sondern ebenso Informatio-nen über den jeweiligen Stand der Forschung und lau-fende Untersuchungen. Hierzu kann man sich nichtbloß auf „offizielle” Stellen wie Behörden und Univer-sitäten verlassen, sondern muss sich auch in anderenBereichen umsehen. Für den Umwelt- und Natur-schutz sind hier in erster Linie Vereine (z. B. die Biolo-gische Schutzgemeinschaft Hunte = BSH) und berufs-ständische Verbände (z. B. die AbwassertechnischeVereinigung = ATV) zu nennen. Aus deren Untersu-chungen, Veröffentlichungen und diversen Aktivitätenist oft schon frühzeitig zu erkennen, wo Handlungs-bedarf gesehen wird, wo „offizielle” eingehendere Un-tersuchungen notwendig sein werden usw. Die Biblio-thek ist daher gefordert zu wissen, mit wem die eige-ne Behörde zusammen arbeitet, von wem sie Infor-mationen benötigt und erhält, an wen sie Informatio-nen weitergibt. Der Kontakt zwischen den Fach-kollegen und den Mitarbeitern in der Bibliothek wirddeshalb durch die neuen Medien eher vertieft anstattaufgehoben, weil jeder auf den anderen angewiesen ist.

Auch die Daten aus solchen Quellen sollten zwar kri-tisch hinterfragt werden (welches Ziel verfolgt die ver-öffentlichende Stelle?), aber gänzlich auslassen kannman sie oft gar nicht, weil gleichwertige Daten nichtzur Verfügung stehen. Z. B. ist eine weiträumigeArtenkartierung (sowohl Tiere als auch Pflanzen) soaufwendig, dass auf ehrenamtliche Helfer zurückge-griffen werden muss. Das NLÖ ist stets bemüht, sol-che Helfer zu gewinnen, damit diese ihre Daten an dasNLÖ melden, wo dann die Daten ausgewertet und fürlandesweite Übersichten zusammengestellt werdenkönnen. Ebenso werden vom NLÖ Aufträge zur Kar-tierung vergeben; aber da die Mittel nicht unbegrenztsind, ist es sinnvoll, auf Arbeiten anderer zurückgrei-fen zu können. Bisher gelangt die Bibliothek meistnoch über Schriftentausch an derartige Abhandlun-gen, aber zunehmend werden auch solche Erhebun-gen und selbst Diplomarbeiten nur noch elektronischpubliziert. Hier muss dann entschieden werden, obauf den üblichen Schriftentausch verzichtet und stattdessen die Zugriffsmöglichkeit auf elektronische Do-kumente eingerichtet werden soll. Einige Universitätenhaben bereits ihre Schriftentauschpartner perMassenbrief um eine diesbezügliche Stellungnahmegebeten.

e) Austausch

Brauchbare, spezielle und aktuelle Adressen erhältman am besten von Personen, die selbst damit arbei-ten. Das ist ein Grund, warum Kooperation zwischenden Bibliotheken so wichtig und wertvoll ist. DasInternet ist so groß und unübersichtlich, dass eine Bi-bliothek allein mehr als überfordert wäre, die Spreu

vom Weizen zu trennen. Wenn in einer Gemeinschaftvon zwanzig Bibliotheken mit gleichartigen Anforde-rungen jede Bibliothek nur eine wirklich gute Seiteselbst gefunden hat, dann stehen allen Beteiligtenschon zwanzig brauchbare Seiten zur Verfügung. Wirddas Ganze publiziert, profitieren noch andere von derbereits geleisteten Arbeit, genauso wie bei kooperati-ver Katalogisierung. Ebenso helfen die persönlichenKontakte beim Auffinden von Informationen und Lite-ratur, wenn notwendige Angaben fehlen, denn oft istes einem unangenehm, jemanden zu fragen, den manüberhaupt nicht kennt.

Wissensaustausch ist demnach nicht nur ein Gebotder immer schneller werdenden Entwicklungen, son-dern auch ein Vorteil für die eigene tägliche Arbeit.Das gilt aber nicht nur für den Austausch mit anderenInstitutionen; auch in der eigenen Behörde wird derInformationsfluss immer wichtiger für die erfolgreicheArbeit, und hierfür bietet sich ein Intranet an.

2 Verbesserung des behördeninternenInformationsaustausches durch ein Intranet

Vereinfacht könnte man sagen, ein Intranet ist einSchwarzes Brett mit Internet-Technik, auf das nur be-stimmte Personen Zugriff haben. Es existierenbehördenübergreifende Intranets, z. B. für den ge-samten Geschäftsbereich eines Ministeriums undbehördeninterne Intranets, die trotzdem mehrere Ge-bäude oder Standorte mit einschließen können. Esgibt einen Intranet-Server (= PC, der als Server einge-richtet wird), mit dem die PCs der Mitarbeiter vernetztsind. Je mehr Arbeitsplätze mit einem vernetzten PCausgestattet sind, desto größer ist auch die Akzeptanzdurch die Mitarbeiter; lange Wege werden oft als solästig empfunden, so dass neue Informationen nichtoder nur selten abgefragt werden.

Veröffentlicht wird im Intranet ebenso wie im Internetin HTML, wobei natürlich die Möglichkeit besteht, dieUmwandlung von Daten aus anderen Programmenwie z. B. Word oder StarWriter in HTML über kom-merzielle Tools laufen zu lassen. Damit wird vermie-den, dass alle veröffentlichenden Mitarbeiter vertiefteHTML-Kenntnisse besitzen müssen.

Je ausgefeilter das Intranet-Angebot ist, z. B. hin-sichtlich der Vollständigkeit und der ansprechendenAufbereitung durch eine Redaktion/Redaktions-gruppe, desto stärker ist auch die innerbehördlicheTransparenz und das Verständnis für die Arbeit derKollegen. Schließlich sind im Intranet auch Zeitpläne,unvorhergesehene Maßnahmen und Ähnliches zu ver-öffentlichen, womit auch zu befürchtende Beschwer-dewellen aufgehalten werden können, z. B. wenn auf-grund eines neuen Erlasses Fristen nicht eingehaltenwerden können.

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2.1 Gegenüber einem Schwarzen Brett in Formeiner Pinwand oder eines Tisches zum Auslegengedruckter Nachrichten bietet das Intranet vieleVorteile

a) Übersichtlichkeit

Ein Intranetangebot kann über ein Inhaltsverzeichniserschlossen sein, das sich auch mehrfach verzweigt,wenn man eine bestimmte Überschrift anklickt. Bei ei-ner Pinwand ist das nicht möglich; hier kann nur einegrobe Einteilung getroffen werden.

b) Aktualität

Die meisten Informationen werden heute gleich am PCerstellt. Je umfangreicher die Informationen sind, de-sto länger dauert es, sie in gedruckter Form zur Verfü-gung zu stellen (ein Ausdruck und diverse Kopien, dieerst erstellt und dann verteilt werden müssen). DieDatenumwandlung geht da vergleichsweise schnell.Einmal ins Intranet gestellt, steht die Information allenüber das Intranet Erreichbaren gleichzeitig zur Verfü-gung, Wege zu anderen Standorten stellen keine Be-nachteiligung mehr dar.

Außerdem besteht die Möglichkeit, über eine Steuer-datei Verfallsfristen für die Seiten anzugeben, dannwerden Seiten z. B. 30 Tage nach Erstellung gar nichtmehr angezeigt (manche Tools bieten hierzu auch fer-tige Programmierungen an) – bei einer Pinwandmüsste laufend überprüft werden, was inzwischenveraltet ist und abgenommen werden soll.

Dringende Informationen an mehrere Personen kön-nen auch so weitergegeben werden, z. B. Hinweiseauf Serverabschaltungen wegen Reparaturmaßnah-men.

c) Angebot umfangreicher Informationen

Stellen Sie sich doch einmal das Telefonverzeichniseines großen Ministeriums vor, bestehend aus viel-leicht 58 Blättern A4 oder den Geschäftsverteilungs-plan einer Behörde mit 70 Seiten; beides müssteschon mit Dübeln an eine Kork-Pinwand gebrachtwerden. Im Intranet spielt der Seitenumfang keineRolle.

Eine Wand ist endlich, ebenso eine an ihr befestigtePinwand. Irgendwann finden neue Informationen kei-nen Platz mehr (und die bereits angesprochene Über-sichtlichkeit leidet ebenfalls). Bei der Entwicklung derGrößen von Arbeitsspeicher und Festplatte ist hinge-gen noch kein Ende abzusehen; ein Intranet ist hin-sichtlich seiner Größe sehr anpassungsfähig.

d) Ve reinfachte und schnellere Abwicklung internerVorgänge

Vordrucke können im Intranet hinterlegt und bei Be-darf vom Nutzer ausgedruckt oder, sofern auch einMail-System für elektronische Post existiert und keineOriginalanlagen oder persönliche Unterschriften erfor-derlich sind, elektronisch ausgefüllt und zur Bearbei-

tung weitergeschickt werden. Was früher bis zu dreiTage in Anspruch nahm (Vordruck wird angefordert,hingeschickt, ausgefüllt, zurück geschickt, bei Nach-fragen wieder retour an den Antragsteller...), geht nuninnerhalb weniger Minuten. Das sorgt gerade bei denAntragstellern für Zufriedenheit.

e) Unabhängigkeit von Vorgesetzten und Entlastungder Vorgesetzten

Jeder Mitarbeiter steht zwar nun in der Pflicht, sichselbst zu informieren, er ist aber auch unabhängig da-von, Informationen von seinen Vorgesetzten zugeteiltzu bekommen. Vorgesetzte erfahren damit auch Entla-stung, denn sie müssen nicht jedes Mal abwägen,welche dieser frei zugänglichen Informationen an wel-che Mitarbeiter weiterzugeben sind. Z. B. halten diemeisten Vorgesetzten die Terminplanung einer ande-ren Abteilung für die eigenen Mitarbeiter eher unwich-tig; ein Vorgesetzter kann auch nicht vorhersehen, obbestimmte Vorgänge gerade jetzt das Informationsbe-dürfnis ändern. Ein Mitarbeiter, der aber gerade ver-sucht, jemanden dringend zu erreichen und erfolglosbleibt, wird das ganz anders sehen. Ein Blick in denTerminplan – und man sieht, warum der Gesuchtenicht ans Telefon geht und wo man ihn ggf. findenkann.

f) Darstellung der eigenen Arbeit

Im Intranet bietet sich auch die Möglichkeit, für dieeigene Behörde zu präsentieren, was man leistet. Oftgenug werde ich von Kollegen gefragt: „Was machenSie eigentlich?”, und das ist nicht bloß ein Problemvon Bibliotheken, sondern diese Frage taucht wohl inallen größeren Institutionen auf, die mehrere Tätig-keitsfelder abdecken. Während Publikationen wie Bü-cher und Broschüren von solchen Kollegen häufig nurmit Äußerungen wie: „Das lese ich mir doch nicht allesdurch!” bedacht werden, kann man im Intranet kurzdarstellen, was im eigenen Arbeitsbereich getan wird.Besonders in einem behördenübergreifenden Intranetwird so für jeden Mitarbeiter die Möglichkeit geschaf-fen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen;damit ist auch ein wichtiger Grundstein für die soge-nannte Corporate Identity gelegt.

2.2 Was spricht dafür, auch die Bibliothek imIntranet zu präsentieren?

a) Der Auftrag der Bibliothek zur Informations-versorgung

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, darf sich dieBibliothek nicht von neuen Wegen der Informations-verbreitung abschotten. Sie ist auf Informationen vonAnderen angewiesen (s. Punkt Umweltinformationen),um selbst die von Mitarbeitern benötigten Informatio-nen herauszufinden.

Neuerwerbungslisten, Budgetangaben, neue Dienst-leistungsangebote, ein eigener Jahresbericht sindBeispiele für Informationen, die eine Bibliothek sehrgut im Intranet präsentieren kann.

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b) Mehr und schnellerer Service

Vordrucke der Bibliothek im Intranet kommen den An-sprüchen der Nutzer entgegen. Z. B. Anträge zumLiteraturkauf oder zur Fernleihe müssen dann nicht je-weils angefordert oder schon auf Vorrat gehortet wer-den. Und per Mail verschickt gelangen sie sogarschneller zur Bibliothek, als wenn man sich selbstüber sieben Stockwerke auf den Weg macht.

c) Gute Darstellung der Bibliotheksarbeit

Für die Kollegen erhält die oft so geheimnisvolle Tä-tigkeit etwas mehr Transparenz. Man kann sich schonmal ganz allein informieren, ohne gleich den Fachleu-ten / Bibliothekaren gegenüber zu stehen, die einenmit ihrem Fachwissen erschlagen könnten. So werdenendlich auch Kollegen erreicht, die noch von der so-genannten „Schwellenangst” geplagt sind.

Für die Bibliotheksmitarbeiter ist es oft eine Genugtu-ung und erfüllte Hoffnung, die eigene Leistung auchaußerhalb der Bibliothek präsentieren zu können. Sowar und ist es auch bei mir. Ich werte es immer wiederals Erfolg, wenn Leser aufgrund der Neuerwerbungs-liste ein Buch ausleihen, von dessen Existenz in derBibliothek sie sonst gar nicht erfahren hätten.

Schlusssatz

Aufgrund meiner Erfahrungen mit Internet und Intranetund der Verbindungen zu anderen Bibliotheken wirdmir Respekt entgegengebracht, werde ich um Hilfegebeten, nehme ich an Arbeitsgruppen und Sitzungenteil. Mir erschließt sich eine Welt, von der ich früherisoliert in meiner Bibliothek gar nicht geträumt hätte.Ich kann meinen Nutzern Möglichkeiten offerieren, diesie allein vor ihrem PC vielleicht gar nicht „wahrge-nommen“ hätten. Und da also beide Seiten davonprofitieren, möchte ich andere Behördenbibliothekenauf jeden Fall ermutigen, die elektronischen Medien zunutzen und sich der Kooperation mit anderen Biblio-theken zu öffnen!

Fußnote1 Leicht modifizierte Fassung eines Vortrages, gehalten auf der Inter-

nationalen Konferenz “Politische Information und Demokratie” 15. -16. Mai 2000 in St. Petersburg

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Der Markt des Buchhandelsmit seinen Produkten Bücher(Monographien), Zeitschriftenund Loseblattwerke wird zu-nehmend durch Veränderungder betriebswirtschaftlichenVoraussetzungen und starkerWandlungen der Produkte im„elektronischen Zeitalter” be-einflusst.

Innerhalb des Einzelhandels-bereiches Buchhandel setztzur Zeit ein Wandel ein, wievor etwa 20 Jahren, als dieSupermärkte den „TanteEmma Laden” verdrängten.Bisher hat die Preisbindungfür Bücher die kleinteiligeStruktur des Buchhandels er-möglicht und geschützt, fälltdie Preisbindung, so wird si-cherlich der Filialisierungsgrad im Buchhandel starkzunehmen, mit dem Ergebnis, dass wenige großeKetten den Markt beherrschen werden. Zugleich er-halten traditionelle Produkte des Buchhandels „elek-tronische Eigenschaften”, die andere, vom Buchhan-del unabhängige Vertriebswege erfordern. DerFachbuchhandel insbesondere wird verstärkt, undm. E. mit den weitreichendsten Auswirkungen, mitdem Wandel eines (wichtigen) Teiles seiner Produktekonfrontiert.

Produkteigenschaften / Zielgruppen

Im Bereich Fachinformation lassen sich aus vorrangi-gen Produkteigenschaften wesentliche Merkmale inBezug auf Zielgruppen, Vermarktung, Produktent-wicklung und damit Investitionsverhalten der Verlageableiten. Die Matrix in Abb.1/Bereich I zeigt, dass„harte Produkte”, das sind Produkte mit hohem kom-merziellen oder wissenschaftlichen Anwendungs-nutzen (z. B. der Gesetzestext für den Anwalt) und da-her beständiger Nachfrage, zugleich deutlich Ziel-gruppen definieren. Sie sind einfach zu erreichen undihr Investitionsverhalten ist einschätzbar. Hier spieltdie Preiswürdigkeit der Produkte eine untergeordneteRolle. Dies ist daher für Investitionen der Verlage einrelativ sicheres Feld.

Wesentlich schwieriger stellt sich die Situation inAbb.1/Bereich II und IV dar. Hier versammeln sich dieProdukte des Allgemeinen Sortimentes, der schön-geistigen Buchhandlung. Die Produkte werden nichtzwingend benötigt, dienen der Unterhaltung, der all-

gemeinen und freibleibenden Information. Zielgruppensind schwer zu bestimmen (z. B. Tageszeitungsleser)und daher schwer zu erreichen. Das Argument desPreises, ja der niedrige Preis spielt eine große Rolle.Diese Merkmale stellen ein großes Risiko für Produkt-entwicklungen und Innovationen, also Investitionender Verlage dar.

Aus dieser Betrachtung ergibt sich, dass der wirt-schaftlich interessanteste Bereich der Bereich I inAbb.1 ist. Hier sind die stärksten Wandlungen desMarktes, der Produkte und damit der Auswirkungenfür die Anbieter (aber auch für die Käufer) zu erwartenund heute schon sichtbar.

Produkte

Die explosionsartige Entwicklung des Internets hat dieProduktentwicklung auf dem Gebiet der Fachinforma-tion sehr voran getrieben. Die Versuche mit CD-ROM-Versionen von Fachliteratur werden heute von denMöglichkeiten der Online-Recherche überholt.

Es etablieren sich Dokumentlieferdienste, dieRecherchemöglichkeiten über eigene Datenbankenbieten und die Lieferung elektronischer Dokumenteübernehmen. Auf der Seite der Verlage steht hierfürder Haufe-Verlag mit seinem neuen Projekt„Redmark”, auf Seiten der Bibliotheken u. a. die TIBHannover, die auf diesem Gebiet bereits beträchtlicheMittel erlöst. Gescheiterte Projekte wie die Fach-datenbank LEGALIS dreier namhafter Verlage einer-

ZUR AUSWIRKUNG DER „NEUEN MEDIEN” AUF BUCHHANDEL UND BIBLIOTHEKEN

Von Michael Jens

Produkteigenschaft / Zielgruppe /elektr. "Verwertung"

vorrangige Eigenschaft"Inhalt"

gleichwertige Eigenschaft"Medienplattform"(Papier/Buch)

"harte" Produkteeinfache Zielgruppe

"weiche"Produkteschwierige Zielgruppe

mittel

mittel

Online -Informationen

Lose Blatt

Lehrbuch

Fachzeitschrift

Fortsetzungswerke

BibliographieWirtschaftspubl.

Fachbuch

allgemein Lexika

Reiseführer

Atlanten

Kinderbuch

Kunstbuch

Tageszeitung

Wochenzeitschrift

Fachbuchhandlung

Roman

Fachabteilung/Allg. Sortiment

I IIII

IIIIV

Fachlexikon

Ratgeber

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seits und die zukünftige Strategie des großen Anbie-ters Juris andererseits bewegen die Branche.

Wie bedrohlich diese Entwicklung für den Fachbuch-handel ist, zeigt sich im Bibliotheksbereich bei denelektronischen Versionen bisher im Print-Format vor-liegender Zeitschriften. Aufgrund hoher Investitionenin Technik, Aufbereitung und Vorhaltung sind die Verla-ge gezwungen, hohe Preise festzulegen, auf die dieBibliotheken mit Konsortialverträgen auf Länderebenereagieren. Bei der derzeitigen Entwicklung wird dieAufgabenverteilung innerhalb von Bibliotheken undVerbünden neu festgelegt werden, wird es vermehrtzu Konzentration, ja zu Globalisierung kommen, umden Bedürfnissen der so genannten Informationsge-sellschaft gerecht zu werden. Ein ähnliches Bild wirdsich für die Verlagswelt und den Buchhandel ergeben:Hohe Investitionen und der Zwang zur länderüber-greifenden Aktion zwingen zur Konzentration.

Ein bisher eher exotisches Produkt, von dem Auswir-kungen auf den Bereich der schöngeistigen Literaturerwartet werden, ist das E-Book.Einen gemeinsamen Daten-standard gibt es noch nicht. Mo-mentan noch führend in diesemMarkt der elektronischen Lesege-räte sind die sog. Rocket E-Booksfür die ca. 4000 Titel im Angebotsind. Mittlerweile ist die dritte Ge-neration der Geräte auf dem Markt,die Akzeptanz bei den Käufern istäußerst gering. Konkurrent ist derMS-Reader mit Pocket-PC vonMicrosoft, für den ca. 2000 Titel imAngebot sind. In Deutschland ha-ben aufgrund der Preisbindung E-Book-Dateien den gleichen Preiswie die gedruckte gebundene Aus-gabe – nach Herausgabe von Pa-perback-Ausgaben würde sich derPreis reduzieren.

Elektronische Dokumente – nur ein technischeHerausforderung ?

Obgleich die Verlage Autorenverträge nur noch mitdefinierter Nutzung auch anderer Medien als Papierabschließen, bleibt der Schutz des Urheberrechts bis-her ungeklärt. Die Musikbranche erlebt die Schwierig-keit, Musikstücke im Internet vor (kostenloser) Nut-zung zu schützen.

Herkunft und Wahrheit elektronischer Dokumentekann mit den bisherigen Techniken nicht ausreichendgesichert werden, ein brisantes Thema nicht nur imBereich der Gesetze.

Bibliotheken müssen permanent den technischen In-novationen folgen, um wettbewerbsfähig zu bleiben –auf Dauer ein Finanzproblem.

Die Preisfindung für diese „neuen Medien” wird eineHerausforderung für Verlage wie für Bibliotheken. CD-ROM-Ausgaben im Netzwerk werden nach Anzahl dergenutzten Zugriffs(Software-)lizenzen berechnet, beiInternet-Datenbanken zeichnet sich eine Lösung „payper view” oder per Download ab. Genuin für dasInternet aufbereitete Produkte erfordern hohe Zugriffs-zahlen, um wirtschaftlich von den Verlagen betriebenbzw. angeboten werden zu können.

Eine wesentliche Aufgabe von Bibliotheken wird be-rührt: die Sammlung und Aufbereitung von Information.

Die Buchhandlung im neuen Umfeld

Bei ständig wachsendem Informationsbedarf desFachpublikums steigt auch die Anforderung an dieBuchhandlung und ihre Mitarbeiter. Speziell im Be-reich EDV geht es nicht nur um Inhalte, sondern um fürdie Anwendung notwendigen Voraussetzungen.

Betriebswirtschaftliche und vertriebstechnische Fort-bildung nehmen eine neue Stelle ein. Nur so könnendurch Zielgruppenmarketing, besondere Dienstlei-stungen, das Angebot neuer Produkte, sowie eine tie-fere Spezialisierung bestehende Kunden zufriedenge-stellt und neue Kunden gewonnen werden. Es gibt beider Firma DECIUS z. B. einen Service, der seit 1998 inder Erprobung ist: ein Programm zur Bibliotheks-verwaltung, dass es Kunden und Buchhandlung aufBrowserebene ermöglicht, Bestellungen aufzugebenund abzufragen.

Flexible Reaktion auf den Wandel des Marktes, auchin Form von Kooperationen oder Zusammenschlüs-sen, Schnelligkeit und die Erstellung von individuellenAnforderungskatalogen sind Chancen und Herausfor-derung für eine Buchhandlung, um im sich änderndenUmfeld bestehen zu können. Gemeinsame Anknüp-fungspunkte von Bibliothek und Buchhandel für Aus-tausch und Diskussion gibt es in dieser Zeit mehrdenn je.

Anforderungen an die fachliche Qualifikation

praktische PC-Anwendungskenntnisse

buchhändlerisches BasiswissenAllgemeines Sortiment

Fachabteilung

Fachbuchhandlung

Berufsbildende Schulen, VHS, EDV-Schulungs- unternehmenbetriebliche Ausbildung

Fortbildung LV,Fortbildung durch Hersteller, VHS, EDV-Schulungs- unternehmenbetriebliche Ausbildung

Fortbildung LV,Fortbildung durch Hersteller, VHS, EDV-Schulungs- unternehmenüberregionale (Aus)bilungsangebote

Akquisition, Zielgruppen- marketing,Kostenrechnung, Online-Retr.

Softwareanwendungs- kenntnisse, Hardware- Grundkenntnisse, aktuelle Markt- und Produktkenntnisse, freie Kalkulation

Fortbildung LV,Fortbildung durchHersteller, VHS,EDV-Schulungs-unternehmenüberregionale

(Aus)bildungsangebote

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DIE BEDEUTUNG DER BIBLIOTHEK FÜR UNSERE VERWALTUNG

Ein Meinungsbild

von Marcus Hallerberg 1

Seit über einer Stunde wälze ich nun schon den zurVerfügung stehenden Kommentar, lese mein Lehrheftund komme doch zu keiner Entscheidung in dieserUnfallsache. Einen solchen Sachverhalt hatte ich mitSicherheit noch nicht auf dem Schreibtisch liegen. Sollich nun aus dem Bauch heraus entscheiden, nur aufdie Grundkenntnisse vertrauen, über die ich zur Zeitverfüge? Zu unsicher! Aber ein ähnlicher Sachverhaltmuss doch schon entschieden worden sein. Vielleichtgibt es ja sogar ein Urteil, dem ein Sachverhalt zuGrunde liegt, der ähnlich ist und durch das ich die mirnoch fehlenden Argumente finde. Urteil? Bibliothek!Unvermittelt springe ich auf. Die mir gegenüber-sitzende Sachbearbeiterin löst ihren Blick von der bis-her bearbeiteten Akte und sieht mich fragend an. „Ichmüsste mal eben in die Bibliothek, ein Urteil suchen”.Das Nicken signalisiert Zustimmung. Schnell hinauf indas nächste Obergeschoss, den Gang entlang undschon öffne ich die Tür zur Bibliothek. Das freundliche„Guten Morgen” der Bibliothekarin, die gerade einmalwieder der undankbaren Aufgabe nachkommt, dieGesetzbücher auf den neuesten Stand zu bringen, er-widere ich selbstverständlich. Ich ergänze diesenGruß noch durch „ich müsste mal wieder etwas su-chen”, worauf mir entgegengebracht wird, „wenn ichIhnen helfen kann, dann sagen Sie mir Bescheid”.Schon schlage ich im ersten im Kommentar zitiertenUrteil nach und finde schon bald die Argumente, diemir für die Begründung fehlten.

So oder so ähnlich komme ich im Allgemeinen vonmeinem Arbeitsplatz in die Bibliothek in unserer Ver-waltung.

Für mich, als Fortzubildender einer Verwaltung, ist dieSuche in der Bibliothek ein wichtiges und unverzicht-bares Instrument. Auch wenn die zur Verfügung ste-henden Fortbildungsunterlagen ausführlich und um-fangreich sind und bei der Bearbeitung des Einzelfal-les den richtigen Weg weisen, beschränken sich dieErläuterungen jedoch auf die Vermittlung vonGrundlagenkenntnissen. Erfahrungssätze, die sich inder Rechtsprechung niederschlagen, finden sich hiernur auszugsweise – vollständig jedoch in der Biblio-thek. Nicht selten enden die Lehrhefte mit der Aussa-ge „näheres ist nicht Gegenstand des Lehrheftes”,wobei diese Aussage sich oftmals genau an den Stel-len des Lehrmaterials findet, hinter der ich Näheresdoch gern erfahren hätte. Um also meine Neugier zubefriedigen, ist der Weg in die Bibliothek erforderlich.

Darüber hinaus ist jeder Gang in diese Richtung unddas sich anschließende Quellenstudium der erforderli-chen und auch geforderten Selbständigkeit des Fort-zubildenden nicht gerade abträglich.

Selbstverständlich bleibt dem Fortzubildenden zuvordie Möglichkeit, eine entsprechende Frage an den Un-terweisenden zu richten, insbesondere dann, wenn essich um Fragen handelt, bei denen eine kurze Antwortvöllig ausreichend ist. Nicht immer wird es dem Un-terweisenden jedoch möglich sein, die gestellte Fragesofort zu beantworten, weil es sich zum Beispiel umeine themenübergreifende Frage handelt, eine kurzeAntwort nicht ausreicht oder der Unterweisende sei-nerseits auf Quellen zurück greifen muss, die ihm imMoment nicht zur Verfügung stehen.

Warum soll er also mit einer entsprechenden Suchebelastet werden, einer Suche, die doch Mittel zum Er-reichen des Fortbildungszieles ist und ihn darüber hin-aus entlastet?

Für die Fortbildung stehen dem Fortzubildenden ge-nügend Mittel zur Verfügung.

Vielleicht finden sich diese Mittel nicht gerade an sei-nem Arbeitsplatz, bestimmt aber in seiner unmittelba-ren Nähe. Vielleicht sogar schon im nächsten Ober-geschoss, den Gang entlang und gleich hinter der Tür.

Es ist Aufgabe des Fortzubildenden, für sich alle ge-eigneten Mittel in Anspruch zu nehmen – auch dieses.

Auch nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungbleibt der Gang in die Bibliothek unentbehrlich undgewinnt aufgrund der – dem nunmehr werdendenSachbearbeiter – übertragenen Verantwortung sogarnoch an Bedeutung.

Sicher, es kostet Zeit, sich von seinem Arbeitsplatz zuerheben, nach Kommentaren oder Rechtsprechungenzu suchen, auch dann, wenn die Bibliothek noch sogut organisiert ist. Die Akten stapeln sich. Der Druck,der auf demjenigen lastet, der diese zu bearbeiten hat,nimmt mit jedem Posteingang, mit jeder neuenTerminvorlage zu und jetzt auch noch eine Akte, in dernicht über die Nebenhirnrinde entschieden werdenkann.

Aber kostet es nicht noch mehr Zeit, das Rad neu er-finden zu wollen?

Ist darüber hinaus der Weg von vielleicht fünf Minutenund die sich anschließende 10minütige Recherchenicht annehmbar, wenn man berücksichtigt, dass hier-durch eine rechtlich unzutreffende Entscheidung ver-mieden werden könnte? Eine Entscheidung, die vonsolcher Tragweite ist, dass sie das weitere beruflicheund private Leben des hinter der Akte stehenden Ver-letzten beeinflussen kann, verdient in jedem Falle die-se zusätzlichen 15 Minuten.

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Sicher, auch andere Sozialversicherungsträger wür-den den Verletzten im Falle einer Nichtanerkennungberuflich und medizinisch rehabilitieren – aber ebennicht mit geeigneten Mitteln.

Auch wenn das Bild der Bibliothek sich im Zeitalterder Informationselektronik wandeln wird, ändert die-ses nichts an ihrer grundsätzlichen Bedeutung für dieVerwaltung. Gesetzes- und Urteilssammlungen, Kom-mentare und Informationsschriften werden in zuneh-mendem Maße auf elektronisch lesbaren Datenträ-gern Einzug in die Verwaltung halten. Zum einen ausGründen der Wirtschaftlichkeit und zum anderen, weildie Quellensuche auf der digitalen Ebene eine sehr ef-fiziente Methode sein kann. Der Bibliothekar wird im-mer mehr zum Informationbroker und die Bibliothekzum Medienzentrum der Verwaltung, doch die Bedeu-tung für die Verwaltung bleibt die gleiche. Sie wird essolange sein, wie Menschen hinter den Entscheidun-gen stehen – Menschen, die nie allwissend sein wer-den. Sie ist und wird auch zukünftig ihren Platz in derVerwaltung finden, die Quelle für die Rechtsan-wendung sein und hierfür alle geeigneten Mittel zurVerfügung stellen.

Fußnote1 Der Autor war zur Zeit der Abfassung des Beitrags Fortzubildender

für die Tätigkeit im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstbei der Bau-Berufsgenossenschaft Hannover.

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DAS ZEITSCHRIFTENVERZEICHNIS HANNOVERSCHER BEHÖRDENBIBLIOTHEKEN (ZHB)ALS GEMEINSCHAFTSAUFGABE DER AHBvon Ulrike Rensinghoff

Geschichte

Zunächst soll kurz dargestellt werden, wie das Zeit-schriftenverzeichnis, das wir heute unter dem NamenZHB kennen, entstanden ist. Dabei ist die geschichtlicheEntwicklung des Zeitschriftenbestandsnachweises derLandtagsbibliothek fast schon untrennbar mit denBestandsverzeichnissen aus den anderen Mitglieds-bibliotheken verbunden.

Bereits 1962 wurden die laufend gehaltenen nicht amt-lichen wissenschaftlichen Zeitschriften der Mitglieds-bibliotheken mit genauen Bestandsangaben an dieLandtagsbibliothek gemeldet.1 Damals wurde dieserKatalog in Zettelform vorgehalten, enthielt allerdingsnicht die Bestände des Landtages, da diese in einemeigenen Katalog nachgewiesen wurden.

Unter dem Titel „Verzeichnis der in hannoverschenBehördenbibliotheken vorhandenen Verkündungs-blätter“ erschien 1964 ein von May Redlich redigiertesGesamtverzeichnis von schon damals großem biblio-graphischen Nutzen. 1965/66 wurde unter der Führungdes Landtagsbibliothek der Gesamtkatalog der Zeit-schriften aufgebaut. Eine Zusammenführung der bei-den Verzeichnisse wurde anvisiert.

Die Bibliothek des Landtages gab u. a. 1970 und 1971im Rahmen ihres „Informationsdienstes“ Verzeichnis-se der laufend gehaltenen amtlichen und nicht amtli-chen Periodika heraus. Eine überarbeitete Neuausga-be sollte 1977 erscheinen, wurde aber zurückgestellt,da der zeitliche Arbeitsaufwand für die manuelle Er-stellung eines gedruckten Zeitschriftenverzeichnissesangesichts bestehender personeller Engpässe zuhoch geworden wäre.2

Im Herbst 1977 wurde der Bibliothek des Niedersäch-sischen Landtages die Möglichkeit eröffnet, ihre Be-stände im Niedersächsischen Zeitschriften-Nachweis(NZN) maschinell zu erfassen. Mit Ausnahme wenigerälterer Parlamentaria wurden die Zeitschriften-bestände der Landtagsbibliothek in kürzester Zeitkomplett nachgewiesen.3

Während in der Landtagsbibliothek noch an der Er-stellung eines EDV-geführten Zeitschriftenverzeich-nisses gearbeitet wurde, fasste die Arbeitsgemein-schaft bereits am 23. Februar 1977 einen weit in dieZukunft weisenden Beschluss:

Das im Entstehen begriffene Verzeichnis der Land-tagsbibliothek sollte durch Aufnahme weiterer Titelzum „Zeitschriftenverzeichnis Hannoverscher Behör-denbibliotheken“ (ZHB) erweitert werden.

Mit dem Aufbau des ZHB wurde im März 1978 begon-nen. Jeder beteiligten Bibliothek wurde eine Kennung

(Sigel) zugewiesen, anhand derer die spätere Zuord-nung der Bestände erfolgen konnte. Der Arbeitsauf-wand und die personell unzureichende Ausstattungder beteiligten Bibliotheken führten zu einer zeitlichenVerzögerung im Aufbau des ZHB. Dennoch konnten1979 bereits die Zeitschriftenbestände von elfBehördenbibliotheken nachgewiesen werden.

Entwicklung

Nach siebenjähriger Vorarbeit erschien 1985 die erstegedruckte Ausgabe des ZHB mit dem Stand 1. August1984. Diese enthielt die Bestandsnachweise von 14Behördenbibliotheken, u. a. auch die bis dahin nichtnachgewiesenen Parlamentaria und neuesten Zeit-schriften der Bibliothek des Landtages.

Die Zahl der meldenden Bibliotheken konnte mit jederweiteren Ausgabe des ZHB gesteigert werden. Sowaren bereits 22 Bibliotheken an der zweiten Ausgabe1989 (Stand 1.7.1989) sowie 27 an der dritten Ausgabe1994 (Stand 1.1.1994) beteiligt.

Diese Zeugnisse gemeinschaftlicher bibliothekari-scher Zusammenarbeit wurden erstmals auch einerbreiteren bibliothekarischen Öffentlichkeit zur Verfü-gung gestellt: Die Bibliotheken des Deutschen Bun-destages, der einzelnen Landtage sowie verschiedenehannoversche und niedersächsische Bibliotheken ha-ben jeweils ein Exemplar erhalten.

Schon 1977 hatte die fortschreitende technische Ent-wicklung die Erstellung des ZHB in entscheidenderWeise beeinflusst. Die EDV-Erfassung der Bestands-nachweise hatte zu einer zügigeren Bearbeitung ge-führt und letztendlich einen offsetfähigen Ausdruck er-möglicht.

Nachdem der NZN in den GBV überführt wurde, konn-te auch die Meldung der Zeitschriftenbestände nichtmehr auf herkömmlichem Wege praktiziert werden.Bevor das Siemens-Terminal jedoch endgültig stillge-legt wurde, konnte noch eine PC-Fassung im Allegro-Format erstellt werden, die über die AHB-Homepageunter der URL: http://www.ahb.niedersachsen.de/inform/kataloge/kataloge.htm aufgerufen werden kann.

Mit der Teilnahme der Bibliothek des Landtages amGBV wurde eine Umstellung der Zeitschriften-katalogisierung auf die Anforderungen des Verbundesnotwendig. Danach müssen Primär-Katalogisate inder Zeitschriftendatenbank (ZDB) erfasst werden.1996 wurde dementsprechend der Online-Zugang zurZDB realisiert. Wie die meisten der GBV-Teilnehmernutzte die Landtagsbibliothek nun den direkten Weg fürihre Titelneuaufnahmen und Bestandsnachtragungen.

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Die Bibliothek des Landtages hat im Zeitraum von Au-gust 1996 bis Mai 1998 insgesamt 2401 Datensätzeder ZDB mit den lokalen Bestandsdaten der Biblio-thek abgeglichen und ergänzt, in vielen Fällen auchvöllig neu angelegt. Da sämtliche bibliographischensowie die Bestandsdaten der GBV-Teilnehmer onlinevon der ZDB in den GBV überspielt werden, stehennunmehr die Daten der Landtagsbibliothek im GBV zuRecherche- und Fernleihzwecken zur Verfügung.

Seit Juli 1999 führt die Bibliothek des Landtages ihrenBestand ausschließlich im GBV, während Titelneuauf-nahmen wie bisher online in der ZDB getätigt werden.Da die Übertragung der Bestandsdaten in vielen Fäl-len nicht korrekt oder gar nicht erfolgt ist, müssen imMoment leider nochmals alle Exemplardatensätze aufihre Richtigkeit hin überprüft werden. Nach Abschlussder Überprüfungsarbeiten wird wieder der gesamteZeitschriftenbestand der Landtagsbibliothek im GBVnachgewiesen sein.

Die AHB-Bibliotheken haben inzwischen eine gemein-same eigene Kennung (ILN) im GBV erhalten. Unterdieser ILN werden den einzelnen Bibliotheken wieder-um eigene Kennungen zugewiesen, die wie bei dergedruckten Ausgabe des ZHB die Zuordnung der ein-zelnen Bestände erleichtern sollen. Leider stimmendiese Sigel aus technischen Gründen nicht mit denSigeln aus dem gedruckten Verzeichnis überein.

Die Redaktion und primäre Eingabe der Bestände dereinzelnen Behördenbibliotheken wird durch dieLandtagsbibliothek übernommen, bei der die Klärungder zentralen Probleme in der Zeitschriftenkatalogi-sierung bzw. -bestandsführung verbleiben soll. ImZuge der Online-Zuschaltung einzelner Behörden-bibliotheken zum GBV wird die Bestandsführung je-doch von der jeweiligen Bibliothek selbst erledigtwerden können. Lediglich Primärkatalogisate müssendurch die Landtagsbibliothek angelegt werden, dadiese einen Online-Zugang zur ZDB besitzt.

Solange noch nicht alle beteiligten Bibliotheken einenOnline-Zugang zum GBV besitzen, wird es vermutlichauch in näherer Zukunft ein reges Interesse an einemgedruckten Verzeichnis des ZHB geben. Die Biblio-thek des Landtages wird alle Anstrengungen unter-nehmen, entgegen diverser technischer Schwierigkei-ten und hoffentlich mithilfe vieler beteiligter Bibliothe-ken, eine weitere Ausgabe in gedruckter oder ähnli-cher Form zur Verfügung stellen zu können.

Zukunft / Ausblick

In der Geschäftsordnung der ArbeitsgemeinschaftHannoverscher Behördenbibliotheken heißt es in § 2,Abs. 1: „Die Arbeitsgemeinschaft soll der Förderungder gemeinsamen fachlichen Interessen dienen ... Siehat die Aufgabe, die sparsamste Bewirtschaftung ...durch erhöhte Ausnutzung der vorhandenen Bücher-

bestände zu erreichen.“ Weiter unten ist die Förde-rung des Leihverkehrs zwischen den einzelnen Biblio-theken festgeschrieben.

Über ein Zeitschriftenverzeichnis HannoverscherBehördenbibliotheken (ZHB) ist unter dieser Voraus-setzung schon vor vielen Jahrzehnten nachgedachtworden und so stellt es seit der ersten gedrucktenAusgabe 1985 ein für den oben genannten Zweck un-abdingbares Hilfsmittel dar. Durch direkte Titelnach-weise wird den Bibliothekaren die Arbeit, vor allemdie Recherche nach Standorten, ungemein erleichtert.Erst dieses leistungsfähige Instrument hat es ermög-licht, Zeitschriftenliteratur möglichst schnell, manch-mal innerhalb weniger Minuten per Fax oder E-Mail-Anhang, zu beschaffen. Es hat über die Jahre hinwegdazu beigetragen, die Dienstleistungen für die Benut-zer zu verbessern.

Die jahrelange intensive Zusammenarbeit aller betei-ligten Bibliotheken, die nötig war, um das ZHB über-haupt auf den Weg zu bringen, sollte an dieser Stellegewürdigt und gebührend anerkannt werden.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit ist auch für dieZukunft die Voraussetzung, um das erreichte qualitati-ve Niveau bei den Titelnachweisen zu halten. Es bleibtzu wünschen, dass auch bislang noch nicht beteiligteBibliotheken ihren Bestand melden, und somit dasZHB auf eine noch breitere quantitative Basis gestelltwerden kann.

Das ZHB ist ein zentrales Gemeinschaftsunternehmender Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken und wird es nach menschlichem Ermes-sen geraume Zeit bleiben, die Mithilfe aller AHB-Bi-bliotheken vorausgesetzt!

Die zukünftige Erscheinungsweise (etwa als CD-ROModer Online-Nachweis) wird nicht zuletzt durch die be-teiligten Bibliotheken mitbestimmt werden. In welcherForm es das ZHB dann auch noch geben mag, einssteht getreu dem Motto des 88. DeutschenBibliothekartages 1998 in Frankfurt/Main fest: „Nurwas sich ändert, bleibt“!

Fußnoten1 Birkenmeier, Heinz: Die Bibliotheken der niedersächsischen ober-

sten Landesbehörden. In: DFW 25. Jg., 1977, S. 3 ff.2 Birkenmeier, Heinz: Das neue Zeitschriftenverzeichnis der Bibliothek

des Niedersächsischen Landtages. In: Mitteilungen der APBB, Nr.43, 1977, S. 42 ff.

3 Schneider, Ursula: Das Zeitschriftenverzeichnis HannoverscherBehördenbibliotheken. In: Mitteilungen der APBB, Nr. 47, 1979, S. 3 ff.

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KOOPERATIONSMÖGLICHKEITEN VON BEHÖRDENBIBLIOTHEKEN AM BEISPIEL EINES

VERBUNDKATALOGES UND EINER VIRTUELLEN BIBLIOTHEK 1

Von Stefan Goetz

1. Arbeitsgemeinschaften von Behörden-bibliotheken

In Deutschland gibt es eine überregionale Arbeitsge-meinschaft und mehrere regionale Arbeitsgemein-schaften von Behördenbibliotheken. Die Mitarbeiterdieser Bibliotheken sind in ihrer Arbeit häufig auf sichallein gestellt. Innerhalb ihrer Trägerorganisation bildetdie Bibliothek einen eigenständigen, abgeschlosse-nen Arbeitsbereich, der eine Isolation begünstigt.Aber auch von außen kommen wenig Impulse, daBehördenbibliotheken innerhalb des Bibliothekswe-sens eine Außenseiterrolle einnehmen. Daher ist derZusammenschluss zu Arbeitsgemeinschaften ein sehrnaheliegender Ausweg, um sich durch Kooperationselbst zu helfen.

Die typischen Felder für Kooperationen innerhalb sol-cher Arbeitsgemeinschaften sind:

– Gegenseitige Information und Erfahrungsaus-tausch

– Einrichtung und Verbesserung eines zwischen-be-hördlichen Leihverkehrs

– Erwerbungskooperation und evtl. gemeinsameAbsprachen mit dem Buchhandel

– Austausch von Dubletten

– Gemeinsame Zeitschriftenverzeichnisse

– Zentralkataloge für Monographien

Auf zwei Kooperationsmöglichkeiten möchte ich ein-gehen und die Erfahrungen und Planungen schildern.Eine bezieht sich auf den klassischen Bereich der Ka-talogisierung, nämlich die Einrichtung eines Verbund-kataloges. Die andere ist erst durch die weitere Ver-breitung des Internet und den daraus resultierendenneuen Aufgaben für Bibliotheken entstanden, undzwar das Anbieten von Informationen in Virtuellen Bi-bliotheken.

2. Verbundkatalog

Ein Verbundkatalog bietet den Kooperationspartnernsehr großen Nutzen und integriert verschiedene Ko-operationsmöglichkeiten.

Die AHB hat sich mit zwei Formen des Verbund-katalogs beschäftigt, nämlich mit einem Offline- undeinem Online-Verbundkatalog. Die Erfahrungen, diemit diesen beiden Katalogen gemacht wurden, sollenhier vorgestellt werden.

2.1 Offline-Katalog

Eine technisch nicht so aufwendige Lösung im Ver-gleich zum Online-Katalog ist ein Offline-Katalog, dakein Server und keine Netzwerkverbindung benötigtwerden. Eine solche technische Infrastruktur konnteden Bibliotheken zunächst nicht zur Verfügung gestelltwerden. Die Bibliotheken werden durch die EDV-Ab-teilungen ihrer Trägerorganisationen betreut, die fürbesondere Problemlösungen einzelner, kleiner Ar-beitsbereiche wenig Zeit aufwenden können. Die Ent-scheidung für einen Offline-Katalog war also durch dieeingeschränkten technischen Möglichkeiten vorgege-ben. Zwar ist der technische Aufwand gering, dafür istder organisatorische sehr hoch.

Basis für den Verbundkatalog war eine Allegro-Daten-bank. Die Entwicklung des Programmes Allegro-Cwird vom Land Niedersachsen gefördert und es spieltbei den Projekten der AHB eine wichtige Rolle.

Das Besondere an diesem Programm ist seine großeFlexibilität. Es kann durch Konfigurationsbefehle anjedes Kategorienschema angepasst werden, bzw. eskann ein eigenes Kategorienschema geschrieben wer-den.

Für den Export und die Indizierung von Daten kanneine eigene Exportsprache genutzt werden, mit derz. B. ganz individuelle Ausgabeformate erzeugt wer-den können. Die spezielle Importsprache erlaubt es,durch ihre vielfältigen Möglichkeiten praktisch alle nurirgendwie strukturierten Daten zu importieren. Allegrolässt sich als Werkzeug für vielfältige Datenbankan-wendungen einsetzen und es wird seiner großen Fle-xibilität wegen nicht nur in Bibliotheken, sondern z. B.in Museen benutzt.

2.1.2 Herstellung des Offline-Verbundkataloges

Den Kern für einen Offline-Verbundkatalog bildetenzunächst einige Bibliotheken, die mit Allegro-C arbei-teten. Deren Daten ließen sich relativ einfach in eineDatenbank mischen.

Aber auch bei Verwendung eines einheitlichen Daten-formates kommt es immer wieder zu unterschiedli-chen Auslegungen durch einzelne Bibliotheken. Durcheine spezielle Importparametrierung müssen dieseUnterschiede ausgeglichen werden. Sie bestandenz. B. darin, dass die vorgesehenen Kategorien nichteinheitlich verwendet wurden, indem sie unterschied-lich belegt wurden (häufig bei Kommentarfeldern) oderindem mit unterschiedlicher Syntax (Abkürzungen,Zählungen) Daten eingegeben wurden. Schon bei ei-gentlich identischen Daten kommt es bei der formalenBeschreibung zu Abweichungen.

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Fremddaten hingegen müssen grundsätzlich konver-tiert werden. Mit Hilfe der Importsprache wurden Da-ten aus einem Verbundsystem und eines kommerziel-len Bibliotheksprogramms (BIS-LOK) umgewandelt.Auf Schwierigkeiten stößt häufig die Umwandlunghierarchischer Titelaufnahmen, da die Verknüpfungs-logik in der Verbunddatenbank wiederhergestellt wer-den muß. Dieses Problem konnte nicht zufriedenstel-lend gelöst werden und deshalb wurde nur die ersteEbene solcher Aufnahmen importiert.

Um aus diesen Daten eine Datenbank möglichst ohneDubletten aufbauen zu können, mussten die einzelnenTitel durch einen Primärschlüssel eindeutig identifi-ziert werden.

Primärschlüssel

Dafür bietet sich z. B. die ISBN an, die aber nicht im-mer eindeutig ist (verschiedene Aufl. in verschiedenenJahren). Viele Behördenbibliotheken sammeln „graueLiteratur“, die ohne ISBN erscheint. Es müssen alsonoch andere Möglichkeiten gefunden werden, einenTitel eindeutig zu identifizieren. Der Primärschlüsselwird deshalb aus mehreren Angaben zusammenge-setzt. Neben der ISBN – falls vorhanden – werden dieAuflagebezeichnung in numerischer Form, das Er-scheinungsjahr und die Umfangsangabe (Seitenzahl)genommen. Zusätzlich wird vom Titel (ohne Zusatz)ein Akronym gebildet, das ebenfalls Bestandteil desPrimärschlüssels ist. So können etwaige Schreibfeh-ler als Fehlerquelle ausgeschaltet werden. Eine Be-sonderheit sind Titel, die solche pauschalen Bezeich-nungen wie z. B. Jahresbericht ... etc. tragen. Hierwird die Körperschaft als Bestandteil des Primär-schlüssels hinzu gezogen.

Produktion

Die Datenbank des Verbundkataloges befindet sichauf einem Rechner der betreuenden Bibliothek – ge-wissermaßen die Verbundzentrale. In diesem Fall istdas die Bibliothek des Niedersächsischen Landwirt-schaftsministeriums gewesen. Jeweils eine Kopiedieser Datenbank befindet sich bei den beteiligten Bi-bliotheken. Sie schicken einmal wöchentlich ihre neuproduzierten Daten als Datei auf Diskette an die Ver-bundzentrale. Diese Datensätze werden in denVerbundkatalog eingemischt. Neuere Aufnahmen er-setzen dabei die älteren. Nachdem alle Bibliothekenihre wöchentlichen Daten geliefert haben, werden ausdem Verbundkatalog die neu hinzugekommenen Titelexportiert. Die Datei mit diesen Titeln wird an die be-teiligten Bibliotheken versandt, die damit ihre Kopiedes Verbundkataloges aktualisieren. Sie können denVerbundkatalog nun für den Fremddatenimport nutzen.Für Benutzer von Allegro-Datenbanken ist das sehrbequem gewesen, da von Allegro zwei Datenbankenparallel aufgerufen werden können und Datensätzesehr einfach von der einen in die andere Datenbankübernommen werden können.

Nutzen

Bis zu seiner Ablösung durch einen Online-Katalogwaren an der Produktion dieses Verbundkataloges 11Bibliotheken beteiligt. Der Katalog umfasst über70.000 Titeldatensätze. Er ist damit ein wichtiges In-strument für die Recherche innerhalb der Beständeder Behördenbibliotheken und trägt zu ihrer effektive-ren Nutzung bei. Auch für die Fremddatenübernahmewar er insbesondere für Bibliotheken geeignet, diemit Allegro-C katalogisieren.

Probleme

Je mehr Bibliotheken sich am Verbund beteiligten undje größer die Zahl der Datensätze wurde, destoschwieriger wurde es, den Katalog nach dem be-schriebenen Verfahren zu produzieren. Probleme tra-ten bei der Weitergabe der Disketten und bei der Ak-tualisierung der Kopien des Verbundkataloges in denbeteiligten Bibliotheken auf. Sicherheitsbestimmun-gen im Umgang mit Disketten führten dazu, dass derIm- und Export der Daten häufig verzögert wurde.Abwesenheit infolge von Krankheit oder Urlaub warendie Ursache für eine verzögerte Weitergabe der Dis-ketten. Bei einer geringen Teilnehmerzahl lassen sichsolche Probleme evtl. noch durch ein direktes Eingrei-fen lösen. Sobald aber mehr als 4-5 Bibliotheken sichan solch einem Verbund beteiligen, wird der admini-strative Aufwand so groß, dass er nicht mehr nebender regulären Arbeit von nur einer Person bewältigtwerden kann.

Diese Überlegungen haben dazu geführt, dass derOffline-Katalog aufgegeben wurde, nachdem sich denBehördenbibliotheken die Gelegenheit bot, sich an ei-nem Online-Verbundkatalog zu beteiligen.

Der Offline-Verbundkatalog existiert in der abgebro-chenen Form aber nach wie vor und ist über eineWWW-Schnittstelle im Intranet der LandesverwaltungNiedersachsens erreichbar. Er weist Altbestände unddie Bestände von Bibliotheken nach, die im Online-Katalog nicht verzeichnet sind.

2.1.2 Fazit

Ein Offline-Verbundkatalog erlaubt es, mit einfachentechnischen Mitteln einen Verbundkatalog herzustel-len. Der Arbeitsaufwand dafür sollte allerdings nichtunterschätzt werden. Sobald mehr als 4-5 Bibliothe-ken sich daran beteiligen, muss der Verbund „haupt-amtlich“ betreut werden. Dennoch bietet diese Formdes Verbundes - auch wenn sie nur in kleinem Rah-men und unvollkommen praktiziert wird - den beteilig-ten Bibliotheken die Möglichkeit, von ihren Arbeitslei-stungen untereinander zu profitieren.

2.2 Online-Verbundkatalog

Zunächst nahmen Bibliotheksverbünde hauptsächlichgroße wissenschaftliche Bibliotheken (Hochschul-und Landesbibliotheken) auf. Die Ausgangsüber-

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legung für die Gründung von Bibliotheksverbündenwar es, die Wirtschaftlichkeit der Katalogisierung zusteigern.

Mittlerweile sind fast alle größeren BibliothekenVerbundteilnehmer und inzwischen ist auch das Inter-esse der Verbünde an kleineren Spezialbibliothekengewachsen. Sie können mit ihren z. T. sehr speziellenBeständen eine Bereicherung für die Verbünde sein.

Das Land Niedersachsen als Initiator und Partner desGemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) hat auchden Behördenbibliotheken des Landes die Teilnahmeam Verbund eröffnet.

Auf Seiten der Behördenbibliotheken wurden die tech-nischen und organisatorischen Voraussetzungen dafürerst später erfüllt. Hochschulbibliotheken beispiels-weise sind in eine organisatorische und technische In-frastruktur eingebunden, die es ihnen erlaubt, den fürdie Verbundkatalogisierung erforderlichen bibliothe-karischen und technischen Standards zu entsprechen.

2.2.1 Technische und organisatorische Vorausset-zungen

Inter net-Zugang

Besonders schwierig war es in der Anfangsphase,den Bibliotheken die Anbindung an das Internet zu er-möglichen. Der Zugang zum Internet wurde in den ein-zelnen Behörden als „Politikum” behandelt. Je nach-dem, wie aufgeschlossen die Behördenleitung demneuen Medium gegenüberstand, wurde es der Biblio-thek mehr oder weniger leicht gemacht, einen Inter-netzugang zu nutzen.

Die ersten Internetzugänge in den einzelnen Behördenwurden häufig für die EDV-Referaten und die Biblio-theken eingerichtet. Dem EDV-Referat wurde zuge-standen, dass es sich über neue technische Entwick-lungen informieren muss. Die Bibliothek wird als derOrt angesehen, an dem allgemein zugängliche Infor-mationen bereit gestellt werden. So war derInternetanschluss auch nicht in erster Linie für die Nut-zung durch die Bibliothek gedacht, sondern vielmehrals Auskunftsmöglichkeit für die Benutzer. Mittlerweilewird ein Internetanschluss am Arbeitsplatz einer Bi-bliothek fast überall als Selbstverständlichkeit ange-sehen.

Das Hauptproblem stellten die Sicherheitsanforderun-gen der einzelnen Behörden dar. Um ihre Netze vorAngriffen zu schützen, verlangen sie eine amtlichzertifizierte Firewall. Inzwischen werden die Inter-netzugänge der Landesbehörden in Hannover durcheine solche Firewall des Informatikzentrums Nieder-sachsen (IZN) geschützt.

Das IZN ist eine ehemalige Behörde, die sich mit EDV-Anwendungen in der Verwaltung befasst. Seit gerau-

mer Zeit ist es ein Landesbetrieb, der nach privatwirt-schaftlichen Regeln geführt wird. Diese Konstellationwar für die Behördenbibliotheken ein Glücksfall, damit dem IZN ein zentraler Ansprechpartner zur Verfü-gung stand, der an den Bibliotheken als Kunden inter-essiert war.

Im Gegensatz zu Hochschulbibliotheken sind Behör-denbibliotheken nicht in eine offene und leistungsfähi-ge EDV-Infrastruktur eingebunden. Auch entspre-chend qualifiziertes Personal ist in Behörden meistnicht so zahlreich vorhanden wie in Hochschulen. Zu-dem sind große Bibliotheken in ihren Entscheidungenhäufig unabhängiger.

Die strategische Partnerschaft zwischen IZN und derArbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken hat diese Nachteile zumindest teilweise ausge-glichen.

Schulung

Anders als in großen Bibliotheken wird in Behörden-bibliotheken meist nicht arbeitsteilig gearbeitet. Diemeisten sind sog. One-Person-Libraries (OPLs), d. h.,es gibt nur eine ausgebildete Fachkraft, die evtl. vonmehreren Hilfskräften unterstützt wird. Neben der Ka-talogisierung sind zugleich viele andere Aufgaben zubewältigen.

In einigen Bibliotheken arbeiten Mitarbeiter ohne bi-bliothekarische Fachausbildung. Durch Schulungenmüssen ihnen die nötigen Regelwerkskenntnisse ver-mittelt werden, damit sie den besonderen Anforderun-gen an die Katalogisierung im Verbund gerecht wer-den können. Für einige Kolleginnen und Kollegen sindgerade fehlende oder veraltete Katalogisierungs-kenntnisse ein Hinderungsgrund für eine Verbund-teilnahme.

Neben den Regelwerkskenntnissen sind auch Kennt-nisse im Umgang mit dem Programm (Katalo-gisierungsprogramm und Fernleihsystem) erforder-lich. Auch diese Kenntnisse werden in speziellenSchulungen vermittelt, die von der Verbundzentraledes GBV in Göttingen angeboten werden. Für densehr kurzfristigen und speziellen Bedarf der AHB istdieses Angebot aber nicht immer ausreichend. Des-halb ist die Arbeitsgemeinschaft auf der Suche nachKooperationspartnern, mit denen zusammen Schulun-gen durchgeführt werden können.

2.2.2 Gemeinsamer Katalog der Behörden-bibliotheken

Bisher nehmen neun Bibliotheken am Online-Verbundteil. Diese Bibliotheken bilden mit ihren Beständeneine einzige Bibliothek, indem sie eine gemeinsameKenn-Nr. verwenden. Im Zentralsystem sind ihre Be-stände unter einer einheitlichen Bezeichnung sichtbar.Erst auf der Ebene des Lokalsystems können die Teil-

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bestände anhand spezieller Kennungen einzeln sicht-bar gemacht werden.

So kann auch im OPAC innerhalb des Bestandes einereinzelnen Bibliothek recherchiert werden. Tatsächlichwird aber im Gesamtbestand gesucht, es werden al-lerdings nur Titel angezeigt, die die ausgewählte Bi-bliothek besitzt. Deutlich wird dies daran, dass bei „0-Treffer-Ergebnissen“ der Index des gemeinsamen Ka-taloges sichtbar wird, der als Ausgangspunkt für eineerneute Suche angeboten wird.

2.2.2.1 Generelle Vorteile der Verbund-katalogisierung und eines gemeinsamen Katalo-ges

Nutzung von Fremddaten

Zwischen 80% und 90% der Daten können übernom-men werden. Die große Zahl der im Verbund vorhan-denen Titelaufnahmen ermöglicht eine noch höhereÜbernahmequote als bei dem behördeninternen Off-line-Verbundkatalog. Durch gegenseitige Korrekturenwird zudem die Qualität der Daten ständig verbessert.

Normdaten

Sie sorgen bei Schlagwörtern oder Körperschafts-namen für einen konsistenten Datenbestand. ImZentralkatalog sind die bibliographischen Daten mitden entsprechenden Normdatensätzen verknüpft undwerden laufend aktualisiert. Sie sind Bestandteil derFremddaten, die ohne zusätzliche Kosten genutzt wer-den können.

Fernleihsystem

Mit dem Fernleihsystem des GBV können Titel direktonline bei besitzenden Bibliotheken bestellt werden.Der konventionelle Leihverkehrsweg sieht für Behör-denbibliotheken eine Bestellung über eine Leit-bibliothek, in diesem Fall die NiedersächsischeLandesbibliothek in Hannover (NLB), per Fern-leihschein vor. Die Online-Bestellung erleichtert dieVermittlung von Informationen sehr. Das wird beson-ders von den Benutzern einer Spezialbibliothek ge-schätzt, die i. d. R. die Information so schnell wiemöglich erhalten möchten.

Zeitschriftenaufsatzdatenbank

Ein großer Teil des Informationsbedarfs in Behördenwird durch Zeitschriftenaufsätze abgedeckt. Die Da-tenbank Online Contents (OLC), deren Nutzung durcheinen Konsortialvertrag ermöglicht wird, enthält 10Mill. Aufsatztitel aus mehr als 12.000 überwiegend na-turwissenschaftlich orientierten Zeitschriften verknüpftmit den Zeitschriftentiteln und Besitznachweisen derGBV-Verbunddatenbank. Dennoch wird zunehmendauch eine große Zahl von Zeitschriften ausgewertet,die für Behördenbibliotheken interessant sind. Zu denThemen Recht und Politik sind es z. B. über 700Zeitschriftentitel.

Effektivere Nutzung der Bestände

Der Gemeinsame Katalog der Behördenbibliothekenermöglicht allen Teilnehmern eine Übersicht über denGesamtbestand und führt so dazu, dass Titel gefun-den werden können, die vorher nur unter großenSchwierigkeiten oder gar nicht zu ermitteln waren.Eine gemeinsame Sacherschließung und die Verwen-dung von Normdaten stellen sicher, dass alle relevan-ten Informationen gefunden werden.

Der zwischen-behördliche Leihverkehr mit der Mög-lichkeit der direkten telefonischen Bestellung garan-tiert dann eine schnelle Lieferung.

Gemeinsames Zeitschriftenverzeichnis

Nicht nur die Monographien – sondern fast noch bes-ser – lassen sich die Zeitschriftenbestände gemein-sam nutzen. Einzelne Zeitschriftenaufsätze gelangenper Fax oder gescannt als E-Mail-Anhang nochschneller als Bücher zum Empfänger. Voraussetzunghierfür ist natürlich der gemeinsame aktuelle Online-Nachweis.

Erwerbungskooperation

Die Transparenz, die der Gemeinsame Katalog derBehördenbibliotheken ermöglicht, führt dazu, dass Er-werbungsentscheidungen überdacht und abgespro-chen werden. Das vermeidet unnötige Ausgaben undArbeitsaufwand. Überschneidungsbereiche in diesemSinne gibt es zwischen thematisch benachbarten Be-hörden (z. B. Landwirtschaft und Umwelt) und im Be-reich allgemeiner politischer und juristischer Literatur,z. B. Festschriften und Berichte von Behörden und Or-ganisationen.

Nutzung der Infrastruktur eines Bibliotheks-verbundes

Durch das WWW mit seinen vielfältigen Informations-angeboten ändern sich die Aufgaben von Bibliothe-ken. Neben ihrer Aufgabe, konventionell Informatio-nen zu vermitteln müssen sie auf dem sich entwik-kelnden „Informationsmarkt” bestehen können. DieVernetzung durch das WWW ermöglicht den direktenKontakt zwischen Anbietern und Nutzern von Informa-tionen. So werden alteingesessene Institutionen (Ver-lage, Buchhandel, Bibliotheken) umgangen und es bil-den sich neue Publikationsformen aus (E-Journals,Online-Publikationen).

Gerade für kleinere Bibliotheken ist es schwierig, sol-che neuen technischen Entwicklungen aufzunehmenund in adäquate Benutzungsangebote umzusetzen.Dies kann ihnen nur gelingen, wenn sie ihre Kräftebündeln und mit anderen Bibliotheken zusammenar-beiten.

Die Situation vieler Bibliotheken ist gekennzeichnetdurch qualitativ und quantitativ steigende Anforderun-gen auf der einen Seite und stagnierende oder sinken-de Etats auf der anderen Seite. Den Benutzern werdenimmer mehr bibliographische Daten und Dokumentezugänglich und sie möchten die Information so schnell

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wie möglich haben, gleichgültig, welchen physischenTräger das Informationsmedium aufweist oder auswelcher Bibliothek diese Information stammt.

Um diese Anforderungen auch in Zukunft erfüllen zukönnen, ist die Teilnahme an einem Bibliotheks-verbund als strategische Entscheidung zu verstehen,die langfristig die Bibliothek als Informationsver-mittlungstelle für ihre Trägerorganisation stärken soll.

2.2.2.2 Probleme bei der Teilnahme an einemBibliotheksverbund

Obwohl alle teilnehmenden und interessierten Biblio-theken von den Vorteilen einer Verbundteilnahmeüberzeugt sind, treten in der Praxis doch Problemeauf. Diese hängen häufig mit der speziellen Arbeitssi-tuation in Behördenbibliotheken zusammen. Meisthandelt es sich um OPLs, bei denen das gesamteSpektrum bibliothekarischer und teilw. nicht-biblio-thekarischer Arbeit überwiegend von einer Person zubewältigen ist.

Lokalsystem

Dementsprechend ist der Wunsch nach einer einfachzu bedienenden Programmoberfläche besondersgroß. Es sollen möglichst alle Funktionen (Katalogi-sierung, Ausleihverbuchung, OPAC im Intranet, Erwer-bung, Zeitschriftverwaltung, Verwaltung der Lose-blattsammlungen) in sie integriert sein.

Das gegenwärtige Lokalsystem des GBV orientiertsich an den Bedürfnissen großer Bibliotheken. DieModule für Erwerbung und Ausleihverbuchung seheneine große Zahl von Einstellmöglichkeiten vor (mehre-re Etats, viele Benutzertypen, Mahnverfahren), die fürkleinere Bibliotheken nicht relevant sind. In anderenBereichen (Zeitschriften, Loseblattsammlungen) istdas Lokalsystem wiederum nicht differenziert genug.In Behördenbibliotheken spielen Sonderformen vonZeitschriftenumläufen (Ringumläufe, Sternumläufe unddavon Mischformen) sowie eine differenzierte Verwal-tung von Loseblattsammlungen eine wichtige Rolle.Deshalb bevorzugen einige Bibliotheken andere Pro-gramme als Lokalsystem auf der Client-Ebene, die ih-nen – aus ihrer Sicht – diese Vorteile bieten.

Es muss allerdings gewährleistet sein, dass dieseProgramme Daten über eine Schnittstelle mit demVerbundsystem austauschen können.

Öffentlich zugängliche Kataloge von Behörden-bibliotheken

Mit der Präsentation von Bibliotheksdaten im Internet,zunächst auf den WWW-Seiten der AHB, setzte dieDiskussion ein, ob und gegebenenfalls welche Datenöffentlich zugänglich sein sollten. Bis auf eine Ausnah-me stimmten die Behördenleitungen der Veröffentli-chung von Adressdaten, wie sie auch sonst in Biblio-theksadressbüchern zu finden sind, zu.

Die Veröffentlichung von Katalogdaten wurde sehr un-terschiedlich beurteilt. Viele Kolleginnen und Kollegenbefürchteten, dass der Zugang zu diesen Daten imWWW eine stärkere Benutzung nach sich ziehen wür-de und waren deshalb damit nicht einverstanden. Einöffentlicher Zugang zu den Behördenbibliotheken istin vielen Benutzungsordnungen vorgesehen, da u. a.die Gewährung von Bibliotheksrabatt an diese Bedin-gung geknüpft ist.

Die Erfahrungen derjenigen Bibliotheken, deren Kata-loge im WWW angeboten werden, haben aber ge-zeigt, dass der befürchtete Ansturm ausgeblieben istund die externe Nutzung sich nicht nennenswert er-höht hat.

2.2.3 Fazit

Die Teilnahme an einem Bibliotheksverbund erlaubt esauch Behördenbibliotheken, Rationalisierungsmög-lichkeiten bei der Katalogisierung auszuschöpfen.Durch einen gemeinsamen Katalog ihrer Teil-beständen können sie einen eigenen Online-Verbund-katalog herstellen, der als Grundlage für eine bessereund kostengünstigere Literatur- und Informations-versorgung ihrer Nutzer in der Verwaltung dient. EinBibliotheksverbund mit seiner organisatorischen undtechnischen Infrastruktur ist darüber hinaus ein wichti-ger Partner, um mit neuen Entwicklungen in derInformationsversorgung Schritt halten zu können.

Die Zusammenarbeit vieler Bibliotheken im Verbunderfordert die Einhaltung von Standards und den teil-weisen Verzicht auf Autonomie. Das fällt Behörden-bibliotheken, die als Spezialbibliotheken flexiblesHandeln gewohnt sind, schwer.

Dennoch gibt es meines Erachtens langfristig keineAlternative zu einer kooperativen Arbeitsweise, danur so mögliche Kostenvorteile auch von kleineren Bi-bliotheken ausgeschöpft werden können. Auch mit ih-ren begrenzten technischen Möglichkeiten wären siedamit überfordert, selbständig weiterführende Infor-mationsangebote zu entwickeln und anzubieten.

3. Virtuelle Bibliothek

Durch die Teilnahme an Bibliotheksverbünden könnenBibliotheken den konventionellen Teil ihrer Arbeit ra-tionalisieren. Die globale Vernetzung, derer sich auchdie Verbünde bedienen, schafft aber ganz neue Bedin-gungen für die Informationsverbreitung, die Bibliothe-ken vor neue Aufgaben stellt. Der Rationalisierungs-vorsprung kann leider nicht zu einer Verschnaufpausegenutzt werden.

Neben der globalen Vernetzung ist die Tatsache, dassdie Dokumente digitalisiert sind, kennzeichnend fürdas WWW als Informationsmedium. Die Hyper-Text-struktur der Dokumente erlaubt es, durch Verweisun-gen auf andere Dokumente inhaltliche Zusammenhän-

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ge unabhängig von der physischen Struktur des Infor-mationsangebots auszudrücken. Diese Eigenschaftführt dazu, dass der Informationssuchende zwar „al-les hat“, aber „nichts besitzt“, wie es auf einem derletzten Bibliothekstage treffend formuliert wurde. DieDynamik der Veränderung der Informationen im Inter-net und die fließende Grenze zwischen Publikation undKommunikation verstärkt noch die Flüchtigkeit der In-formationen.

Auch ein bibliothekarisch strukturiertes Angebot ausdieser Menge an Informationen kann nur virtuell sein,da auch die Bibliothek nicht diese Dokumente besitzt,sondern nur die Verweise darauf anbietet.2

3.1 Definition

Was ist aber nun genau unter einer Virtuellen Biblio-thek zu verstehen? Für strukturierte Informationsan-gebote im WWW gibt es viele Bezeichnungen:Subject Guides, Clearinghouses, Virtuelle Bibliothe-ken, Digitale Bibliotheken, WWW-Kataloge.

„Virtuell“ bedeutet bekanntlich „der Möglichkeit nachvorhanden“: eine Virtuelle Bibliothek sammelt elektro-nische Informationen, ordnet sie und stellt sie zur Ver-fügung. Während eine Reale Bibliothek aber dieInformationsträger (= v.a. Bücher) tatsächlich besitzt,verweist eine Virtuelle Bibliothek auf Informationen,deren physischer Sitz über die ganze Welt verstreutist. Dabei spricht man auch von einer „Bibliothek ohneWände“: sie ist (theoretisch!) immer geöffnet und ohneBeschränkungen benutzbar. 3

Die Dokumente einer virtuellen Bibliothek sind natür-lich auch digital, aber im Unterschied zu einer Digita-len Bibliothek befindet sich eine Virtuelle Bibliotheknicht im Besitz dieser Digitalen Dokumente und kannsie nicht kontrollieren.

3.2 Virtuelle Bibliothek„Recht, Verwaltung und Politik“

3.2.1 Zielgruppe

In einer virtuellen Bibliothek werden Informationen an-geboten, die nach qualitativen Kriterien ausgewähltund den Bedürfnissen einer bestimmten Zielgruppeentsprechend aufbereitet worden sind.

Viele Internetangebote sind auf den Informations-bedarf von Wissenschaftler ausgerichtet, so z. B. dieSubject Guides, die den Weg zu wissenschaftlich rele-vanten Quellen im WWW weisen, indem sie themati-sche Sites erschließen, die ihrerseits wiederum Infor-mationen zusammenfassen. Es werden also Sekun-därinformationen und keine einzelnen Dokumentenachgewiesen. Das kommt einer systematischen wis-senschaftlichen Arbeitsweise entgegen.

Wer nun die Mitarbeiter in der Verwaltung und in Parla-menten als Zielgruppe auswählt, muss deren beson-deren Informationsbedarf und Besonderheiten in derArbeitsweise berücksichtigen.

Informationsbedarf in der Verwaltung

Nach meiner Erfahrung werden folgende Informatio-nen besonders häufig nachgefragt:

Juristische Informationen– Gesetzestexte– Internationale Verträge, Vereinbarungen, Protokolle– Vorschriften und Regelwerke– Gerichtsentscheidungen

Informationen aus dem parlamentarisch-politischenBereich

– Parlamentaria (Drucksachen, Plenarprotokolle)– Positionspapiere von Parteien, Verbänden und an-

deren Organisationen– Länderinformationen– Presseberichte

Wissenschaftlich-technische Informationen– Technische Bestimmungen und Regelwerke– Normen, Standards– Studien– Stoffdaten (z. B. chemischer Stoffe)

Allgemeine Auskünfte– Lexikalische Informationen– Biographische Informationen– Statistische Daten

Ein großer Teil dieser Art von Informationen wird imInternet angeboten und wegen der schnellen Verfüg-barkeit (z. B. bei UN-Dokumenten) ist die Nutzung sol-cher WWW-Dokumente häufig die erste Wahl bei derInformationsbeschaffung. Gesetze, Regelwerke undVerträge müssen möglichst in der aktuellen und gülti-gen Form vorliegen. Dieses Qualitätskriterium mussbei der Auswahl der Dokumente sehr streng beachtetwerden.

Arbeitsweise der Verwaltung

In wissenschaftlich ausgerichteten Fachbehörden wirdeher wissenschaftlich-systematisch gearbeitet.

Die Allgemeine Verwaltung dagegen ist sehr stark ar-beitsteilig mit genau abgegrenzten Zuständigkeiten or-ganisiert. Häufig wird der übergeordneten Hierarchie-ebene zugearbeitet und die Erledigung ist an genaueTerminvorgaben geknüpft. Daher wird zumeist unterZeitdruck gearbeitet und eine Information, die nichtsofort oder zumindest am gleichen Tag verfügbar ist,ist wertlos.

Die Arbeitsweise in der Verwaltung ist hauptsächlichdadurch gekennzeichnet, dass in kurzer Zeit mög-lichst genaue Informationen benötigt werden.

3.2.2 Konzept für eine Virtuelle Bibliothek

Eine „Virtuelle Bibliothek” existiert bereits in Form vonstatischen Seiten innerhalb des WWW-Angebots derArbeitsgemeinschaft. Diese manuell zusammengetra-

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gene und gepflegte Liste zählt mit ca. 600 Seitenauf-rufen monatlich zu den meistbesuchten Seiten unse-res WWW-Angebots. Die Zahl der tatsächlichenSeitenaufrufe dürfte aber um einiges höher liegen, dadie meisten Aufrufe innerhalb des Landesnetzes inNiedersachsen über einen Cache erfolgen und dahernicht einzeln gezählt werden.

Die Pflege ist aufwendig, da bei Änderungen oder Er-gänzungen die Seiten umgeschrieben und erneut aufden Server geladen werden müssen. Ein weitererAusbau dieses Angebots scheitert an fehlendenHTML-Kenntnissen interessierter Kolleginnen undKollegen.

Um eine weitere Entwicklung und Verbesserung die-ses Angebots zu ermöglichen, wird die virtuelle Bi-bliothek der AHB zukünftig auf einer Datenbank basie-ren. Die Vorteile sind bessere Recherchemöglich-keiten und geringerer Aufwand für den Aufbau und diePflege des Informationsangebots Eine Datenbank er-laubt durch das Verknüpfen von Suchkriterien einemehrdimensionale Suche und bietet damit gegenüberder eindimensionalen Suche auf statischen Seiten er-heblich verbesserte Recherchemöglichkeiten. DasÄndern und Aufnehmen von Daten ist wesentlich ein-facher, da der für die Darstellung der Seiten notwendi-ge HTML-Quellcode von der Datenbank erzeugt wirdund die Beteiligten sich auf die eigentliche Aufgabeder Informationsvermittlung konzentrieren können.

Wichtige Teile des Konzepts wurden vom Sonder-sammelgebiets-Fachinformationsprojekt (SSG-FI) derNiedersächsischen Staats- und UniversitätsbibliothekGöttingen übernommen4, das aus Mitteln der Deut-schen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wurde.

Thematischer Umfang

Den Schwerpunkt bilden Informationen aus Recht,Verwaltung und Politik, sowohl allgemeiner Art alsauch bezogen auf das jeweilige Fachgebiet (z. B. Um-weltrecht, Gesundheitsrecht etc.)

Dokumententypen

Linklisten, Übersichten und andere thematische Siteswerden nur zu einem geringen Teil berücksichtigt. DenSchwerpunkt bilden Einzeldokumente, bzw. Seiten,die innerhalb der Struktur eines Informationsangebotsauf einer tieferen Hierarchieebene angesiedelt sind.Das sind die Dokumente, die von Suchmaschinennicht ohne weiteres gefunden werden. So soll der Be-darf an detaillierten Informationen, die schnell gefun-den werden müssen, gedeckt werden.

Struktur der Daten

Der Struktur der Daten liegt ein reduzierter Set vonMeta-Daten nach Dublin Core zugrunde. Dublin Coreetabliert sich immer mehr als Standard für die Be-schreibung von Daten. Mit Rücksicht auf die Arbeits-belastung in einer OPL wird die Zahl der Kategorienauf die wesentlichen reduziert.

Erschließung

Die Daten werden durch eine Systematik, die auf derBasis der Gliederung der Fundhefte für ÖffentlichesRecht entwickelt wurde und durch Schlagworte er-schlossen werden. Als zusätzliche Systematikenkommen die Basisklassifikation des GBV oder eineandere etablierte Allgemeinsystematik in Frage, umso die Verknüpfungsmöglichkeit zu anderen Online-Angeboten zu gewährleisten (Interoperabilität). DieVerbindung zu den konventionellen Informations-möglichkeiten wird durch die Verlinkung von Titel-stichwörtern mit dem WWW-OPAC des GBV und desAHB-Katalogs hergestellt.

Technische Grundlagen

Als Datenbankprogramm dient Allegro-C in der Versi-on 20. Die Konfiguration und Parametrierung wurdenvom SSG-FI – Projekt in Göttingen übernommen undangepasst. Die Datenbank wird über einen Avanti-Da-tenbank-Server und einen Apache-WWW-Server imWWW für die Recherche zugänglich gemacht. Datenkönnen über ein HTML-Formular eingegeben werden.Diese Daten werden in einer Datei gespeichert, diespäter in die Datenbank importiert wird.

3.2.3 Kooperation von Bibliotheken

Bei der Erschließung von Internetquellen bietet sicheine kooperative Arbeitsweise geradezu an. Schondas Verweisen auf eine andere WWW-Seite kann alsKooperation angesehen werden, da einer Arbeitslei-stung eine weitere hinzugefügt wird, wenngleich dieseForm der Zusammenarbeit auch nicht immer auf Zu-stimmung stößt. Virtuelle Bibliotheken stellen mit ih-ren Sammlungen und der gezielten Aufbereitung vonWWW-Links eine Verdichtung von Information dar. IhrNutzen besteht gerade darin, dass sie einmal erbrach-te Leistung nicht ein zweites Mal erbringen, sonderndiese zusammenfassen und durch eine strukturierteDarstellung besser nutzbar machen.

Statt parallel existierende Linksammlungen mit größ-tenteils identischen Inhalten anzubieten, können Bi-bliotheken durch eine arbeitsteilige Arbeitsweise ihreArbeitsleistung bündeln, indem einzelne Bibliothekendie Verantwortung für einzelne Themenbereiche über-nehmen.

Fußnoten1 Leicht modifizierte Fassung eines Vortrages, gehalten auf der Inter-

nationalen Konferenz “Politische Information und Demokratie” 15. -16. Mai 2000 in St. Petersburg

2 „So lässt sich das Internet erschließen!“: der Trampelpfad der Düs-seldorfer Virtuellen Bibliothek (DVB). In: Bibliotheksdienst, Heft 1,1999, S. 54-58

3 http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/virtdef.html4 Das Sondersammelgebiets-Fachinformationsprojekt (SSG-FI) der

Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen:Dokumentation. - Berlin: 1999, S. 50 ff.

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DIE BIBLIOTHEK DES LANDESKIRCHENAMTES ALS NICHTSTAATLICHE

BEHÖRDENBIBLIOTHEK

von Ilse Neuhaus

Die kirchlichen Bibliotheken haben eine lange Ge-schichte. Innerhalb der Evangelisch-lutherischen Lan-deskirche Hannovers ist die Bibliothek des Landes-kirchenamtes (LKA) nicht die älteste. Bereits für dasJahr 1466 ist nämlich schon die Existenz einer Biblio-thek des Klosters Loccum belegt.

Im Folgenden soll nun ganz kurz die Geschichte (ein-schließlich der Vorgeschichte) des LKA als Träger derBibliothek behandelt, danach die Bibliothek selbst un-ter besonderer Berücksichtigung ihres Charakters alsBehördenbibliothek dargestellt und anschließend derFrage nachgegangen werden, warum sie Mitglied derArbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken wurde.

Zur Definition der Begriffe Behörde und Behörden-bibliothek ist auf Hildebert Kirchner zu verweisen.1

Die kirchlichen Behörden definiert Erich Ruppel fol-gendermaßen: „Kirchenbehörden sind die durch diekirchliche Rechtsordnung eingerichteten ständigenOrgane, die die kirchlichen hoheitlichen Befugnisse inrechtlich geordneter Zuständigkeit wahrnehmen.“Weiter führt E. Ruppel aus „... überhaupt nehmen siean dem Verkehr der öffentlichen Behörden untereinan-der teil, wenn auch die staatlichen Bestimmungenüber Rechts- und Amtshilfe auf sie nicht unmittelbaranzuwenden sind.“ 2

Die Vorgeschichte des Landeskirchenamtes beginnt inder Reformationszeit. Damals wurde der jeweiligeLandesherr als Summus Episkopus eingesetzt. In denHannoverschen Gebieten hatte im Laufe der wechsel-vollen Geschichte jeder Landesteil sein eigenes Kon-sistorium.3 Die Zeit Napoleons, die Französische Juli-revolution von 1830, die Revolution von 1848 inDeutschland und die territoriale Entwicklung leitetendie Bewegung ein, die zur Bildung eines Landes-konsistoriums führte. Der Katechismusstreit von 1862brachte die Reform voran. Der König führte nämlichden neuen Landeskatechismus ohne Beteiligung desLandtages ein. Das erregte die Opposition in der Kir-che und im politischen Raum. So kam es 1863 zurEinberufung der Vorsynode, die die Einrichtung einesLandeskonsistoriums betrieb. Am 17. April 1866 wur-de durch königliche Verordnung das Landes-konsistorium errichtet.4 Das Landeskonsistorium wur-de dem Kultusministerium unterstellt. Es war also einestaatliche Behörde.

Das geschah unmittelbar, bevor die Verwaltung desKönigreiches Hannover an Preußen ging. Das neueLandeskonsistorium war um die Selbständigkeit derlutherischen Landeskirche bemüht und richtete einePetition an Wilhelm I. Der König gab folgende Zusage:„Meine neuen Untertanen dürfen vertrauen, dass sie

unter meinem Zepter ruhig und in Frieden ihres Glau-bens leben werden, und dass ich die Ordnungen, wel-che erst vor wenigen Jahren als die Frucht schwererKämpfe für die evangelisch-lutherische Kirche in demvormaligen Königreiche Hannover aufgerichtet sind,anerkennen und achten und für ihre weitere Durchfüh-rung sorgen werde.“ 5

Die Revolution von 1918/1919 brachte das Ende deslandesherrlichen Regimentes. Die neue Kirchenver-fassung von 1922 führte 1924 zur Errichtung desLandeskirchenamtes.6

Nach Artikel 137 der Weimarer Verfassung und nachArtikel 140 des Grundgesetzes der BundesrepublikDeutschland bleiben die Religionsgemeinschaften„Gesellschaften des öffentlichen Rechts, so weit siesolche bisher waren.“ Das gilt auch für die Evange-lisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Es würdezu weit führen, hier im Einzelnen aufzuzeigen, wieweitdie Kirche trotz ihrer Selbständigkeit und ihrer Bin-dung an das Bekenntnis in ihrer Verwaltung den imStaat üblichen Strukturen folgt. Eine Übersicht überdie Tätigkeiten landeskirchlicher Behörden gibt Ernst-Viktor Benn.7 Diese Zusammenstellung wird auch vonAxel von Campenhausen aufgenommen.8 Es seien nureinige wichtige Bereiche genannt wie Dienst- und Be-soldungsrecht einschließlich Versorgung, Haushalts-führung bis hin zur Bibliotheksverwaltung.

Innerhalb des Bibliothekswesens stehen die Behörden-bibliotheken den Wissenschaftlichen Bibliotheken nä-her als den Öffentlichen Bibliotheken. Da ihr Sammel-auftrag nicht wie bei den Universitäts- und Landes-bibliotheken universell ausgerichtet ist, werden sie denSpezialbibliotheken zugeordnet. Gegen den Einwand,der gelegentlich von Trägern der Behördenbiblio-theken erhoben wird, dass sie nicht wissenschaftlicheBibliotheken seien, ist zu sagen, dass einerseits auchUniversitätsbibliotheken Grundlagenliteratur für dieLehre bereithalten und der allgemeinen sowie berufli-chen Bildung dienen und andererseits Literatur undQuellen aus dem speziellen Arbeitsbereich einerBehördenbibliothek für die Forschung relevant sein kön-nen. Das zeigt die Benutzung der Bibliothek des LKA.

Die „graue Literatur“, die nicht nur gesammelt, son-dern auch erschlossen wird, spielt in anderenBibliothekstypen nicht solch eine große Rolle.

Es trifft allerdings zu, dass Behördenbibliotheken be-sonders eng an ihren Träger gebunden sind. Sie ver-stehen sich vor allem als Dienstleistungsbetriebe, sieleisten aktive Information und führen bibliothekarischeRecherchen für ihre Behörde durch. Benötigtes Mate-rial muss schnell beschafft werden, sei es durch Bo-tendienste, durch Fax oder andere Möglichkeiten.

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Die Bibliothek des 1924 entstandenen Landeskirchen-amtes übernahm Buchbestände des Landeskon-sistoriums. Im Oktober 1943 verbrannte der größteTeil des Bibliotheksbestandes, als das Landeskir-chenamt durch Bomben zerstört wurde.

Der Wiederaufbau gestaltete sich wie auch in anderenEinrichtungen schwierig. Schon im November 1943begannen die Bemühungen, von Verlagen, Buchhand-lungen und Antiquariaten vor allem außerhalb vonHannover Bücher zu erwerben. Hilfreich waren auchNachlässe von Pfarrern.

Nach vorübergehender Unterbringung im Lutherhausbefindet sich die Bibliothek seit 1958 im Fürstenhof,einem Fachwerkbau aus dem 17. Jahrhundert. Nach1714 wohnte der Bischof von Osnabrück hier, wenn ersich in Hannover aufhielt. Von den weiteren Bewoh-nern ist noch der spätere König Georg V. zu nennen.1845 wurde hier der Kronprinz Ernst August geboren.

Die Aufgaben der Bibliothek des LKA sind in den Leit-sätzen für das Bibliothekswesen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers beschrieben:

„Die Bibliothek des Landeskirchenamtes, die alsBehördenbibliothek der Literaturversorgung desLandeskirchenamtes dient, nimmt darüber hinaus dieFunktion einer theologischen und kirchenrechtlichenSpezialbibliothek wahr, die jedem fachlich interessier-ten Benutzer zugänglich ist.“ 9

Zu ihrem Auftrag gehört auch die Sammlung vonFestschriften, Gedenkschriften, orts- und kirchenge-schichtlichen Darstellungen sowie Berichten kirchlicherVerbände, Anstalten und Einrichtungen einschließlichkleinerer Schriften wie Jahresberichten und Statisti-ken.

Die bibliothekarische Fachberatung für die wissen-schaftlichen Bibliotheken innerhalb der Landeskirchezählt auch zu den Aufgaben der Bibliotheksleitung.

Der Bestand umfasst 97.510 Bände, 446 laufendeZeitschriften, 26 CD-ROMs und Disketten sowie 4.322Microfiches und Videofilme (Stand 31.12.1999).

Sammelgebiete sind Theologie mit den Schwerpunk-ten Praktische Theologie und Kirchengeschichte mitdem Sonderbestand Geschichte des Kirchenkampfes(1933 - 1945) sowie Rechtswissenschaft mit besonde-rer Berücksichtigung des Kirchenrechts, ferner kirchli-che Kunstgeschichte.

Der Bestand wird durch folgende Kataloge erschlos-sen:

– Alphabetischer Katalog,

– Schlagwortkatalog,

– Systematischer Katalog.

Um die Nutzung von Fremddaten zu erleichtern unddie Kooperation mit anderen Bibliotheken zu verbes-sern, wurde der alphabetische Katalog auf RAK-WBumgestellt, wird der Schlagwortkatalog nach RSWK

aufgebaut und ist die alte Systematik durch die Basis-klassifikation für den Gemeinsamen Bibliotheks-verbund (GBV) ersetzt worden.

Der EDV-Einsatz begann bei den Zeitschriften mitdem Verwaltungsprogramm „News Office“. Nachdemdas Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutsch-land (EKD) 1993 einen Rahmenvertrag mit der FirmaDABIS abgeschlossen hatte, entschied sich auch dieBibliothek des LKA für das Bibliotheks-Informations-System BIS-LOK der Firma DABIS.Nach dem Konkurs der Firma DABIS übernahm ExLibris (Deutschland) GmbH die Betreuung und Pflegeder Software des Bibliotheks-Informations-SystemsBIS-LOK.

Im Rahmen eines Retrokatalogisierungsprojekteswird der gesamte Bestand in den Datenbanken desGemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) erfasst.Nach Abschluss des Projektes soll BIS-LOK durch dieTeilnahme am GBV und die Anwendung der PICA-Verbundsoftware ersetzt werden.

Das Internet und E-Mail werden zu Auskunftszweckengenutzt.

Die Sonderkataloge (Bibelstellen, Festschriften, Orte,Persönlichkeiten) sind als Kartenkataloge abgebro-chen worden und werden in den Schlagwortkatalogintegriert.

Der Zeitschriften-Aufsatzkatalog, der in Zettelformvon der Nordelbischen Kirchenbibliothek bezogenwurde, wird durch den ZeitschrifteninhaltsdienstTheologie der Universitätsbibliothek Tübingen (ZID)ersetzt. Auf CD-ROM werden Zeitschriftenaufsätzeaus den Gebieten Theologie und Religionswissen-schaft ab Erscheinungsjahr 1994 nachgewiesen.

1977 wurde mit dem Aufbau des Zentralkatalogeswissenschaftlicher Bibliotheken in der Landeskirchebegonnen. Zehn Bibliotheken einschließlich der desKirchenamtes der EKD melden ihre Zugänge, siebennoch konventionell mit Titelkarten und drei im Daten-austausch mit BIS-LOK. Darüber hinaus wird auchnoch ein Datenaustausch über BIS-LOK mit der Bi-bliothek des Ev.-Luth. Oberkirchenrates in Oldenburgund der Nordelbischen Kirchenbibliothek durchge-führt.

Nur wichtige Nachschlagewerke und ein Teil der lau-fenden Zeitschriften bzw. Amtsblätter sind in Freihandaufgestellt. Alles andere ist aus Platzgründen magazi-niert, kann aber sofort ausgeliehen werden. Durch denAufbau von Handbibliotheken und den Zeitschriften-umlauf wird die Arbeit in den Dezernaten neben derAusleihe und Leseraumbenutzung unterstützt.

Das Bibliotheksteam ist um Kooperation mit den an-deren Bibliotheken innerhalb der Landeskirche be-müht. Der interne Leihverkehr speziell auf dem Gebietder Theologie wird durch den oben erwähnten Zen-tralkatalog erleichtert. Fortbildungsveranstaltungendienen der Wissensvermittlung und dadurch auch der

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Verbesserung der Kooperation, wenn dann auch die-selben Regelwerke angewendet werden. Auf EKD-Ebene ist die Bibliothek des LKA Mitglied im Verbandkirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken in der Arbeits-gemeinschaft der Archive und Bibliotheken in derevangelischen Kirche.10

Über den kirchlichen Raum hinaus ist die Bibliothekdes LKA dem Deutschen Leihverkehr angeschlossen.Die Mitgliedschaft im Deutschen Bibliotheksverbandbesteht seit 1974. Seit 1982 arbeitet die Bibliothek desLKA im Arbeitskreis Hannoverscher Kunstbiblio-theken mit. Viel früher begann die Mitarbeit in der Ar-beitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken, deren erste Besprechung auf Einladung desLandtagsbibliothekars Hans Schmidt am 8. Novem-ber 1948 stattfand.11 Mit Schreiben vom 26. Mai 1953erklärte das Landeskirchenamt den Beitritt. 1971 wur-de auch die Bibliothek der Kirchenkanzlei (jetzt: Kir-chenamt) der EKD Mitglied.

Was veranlasste das Landeskirchenamt zu diesemSchritt? Es war die Zeit des schwierigen Wiederauf-baus bzw. Neubeginns der Bibliotheken, in der es anVielem mangelte. Es fehlten Bücher, Räume, ja auchFachpersonal. Die meisten bibliothekarischen Ar-beitsgemeinschaften oder Vereine wurden erst spätergegründet bzw. kamen nicht in Frage. Die Arbeitsge-meinschaft Hannoverscher Behördenbibliotheken warder erste Verband, dem die Bibliothek des LKA bei-trat. Der in der Satzung vom 3. Oktober 1949 formu-lierten Zielsetzung konnte damals und kann heute zu-gestimmt werden: „Die Arbeitsgemeinschaft soll derFörderung der gemeinsamen fachlichen Interessendienen, ohne jedoch die Selbständigkeit der einzelnenBüchereien zu berühren.“

Von den speziellen Aufgaben sollen hier nur die wich-tigsten auch für die Landeskirche relevanten genanntwerden:

– Herausgabe eines gemeinsamen Zeitschriften-verzeichnisses (ZHB),

– Austausch von Doppelstücken und Bücherlisten,

– Regelung des Leihverkehrs der einzelnen Einrich-tungen,

– Nutzung der einzelnen Erfahrungen für alle.

Für die Bibliothek des LKA ist es vorteilhaft, dassHannover auch Sitz der Landesregierung und zahlrei-cher Behörden mit unterschiedlichen Schwerpunktenist. Das Landeskirchenamt profitiert auch durch seinegünstige Lage innerhalb der Stadt. Der Leihverkehrzwischen den Behördenbibliotheken funktioniert un-gewöhnlich schnell und unkompliziert. Außenstehendeahnen oft gar nicht, wie wichtig in Einzelfällen z. B.der Kontakt zum Landtag, zum Nds. Ministerium fürFrauen, Arbeit und Soziales, zum Nds. Landwirt-schaftsministerium und anderen ist. Da die Zusam-menkünfte im Wechsel in jeweils anderen Behördenstattfinden, ist es auch möglich, die einzelnen Biblio-

theken mit ihrer Organisation und ihren Spezialgebie-ten durch eigene Anschauung kennen zu lernen.

Das schon bei der Gründung geplante Zeitschriften-verzeichnis konnte erst 1979 mit Hilfe des EDV-Einsat-zes erstellt werden und hat sich für die Bibliothek desLKA als sehr hilfreich erwiesen. 1965 erschien das vonMay Redlich bearbeitete „Verzeichnis der in denhannoverschen Behördenbibliotheken vorhandenenVerkündigungsblätter“.

Eigene Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsge-meinschaft haben den Vorteil, dass sie in der Regelam Ort stattfinden und die speziellen Probleme derMitgliedsbibliotheken berücksichtigen, während sonstin der Aus- und Fortbildung die Universitäts- undLandesbibliotheken im Vordergrund stehen und dieReisen zu Tagungen viel Zeit und Geld erfordern.Durch die Arbeitsgemeinschaft lernten die Mitarbeite-rinnen z. B. Juris kennen oder die RSWK (Regeln fürden Schlagwortkatalog). Über die Arbeitsgemein-schaft ist die Bibliothek des LKA auch im Niedersäch-sischen Beirat für Bibliotheksangelegenheiten vertre-ten, der den Minister für Wissenschaft und Kunst inBibliotheksangelegenheiten berät.12 So sind auch aufdieser Ebene Kontakte entstanden und konkrete Maß-nahmen eingeleitet worden.13

Die Bibliothek des LKA stellt ihre Bestände den ande-ren Behördenbibliotheken in gleicher Weise zur Verfü-gung, wie sie es tun. Außer Recht und Verwaltung gibtes noch mehr Gebiete, die auch für andere von Inter-esse sein können, z. B. Staatskirchenrecht, Diakonieund Soziales, Geschichte mit Kirchengeschichte, auchLandeskunde und Kunst.

Was Axel von Campenhausen generell über Kirchen-behörden sagt, schlägt sich auch im Bestandsaufbaunieder. „Anders als bei weltlichen Behörden gehört eszum Wesensmerkmal der kirchlichen, dass sie sichdurch ihre Bezogenheit auf die Gesamtverantwortungder Kirche ständig Fragen und Aufgaben von grund-sätzlicher Bedeutung gegenübergestellt sehen.“ 14

Es ist wahrscheinlich nicht allgemein bekannt, dassdie Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannoversdie größte in der Bundesrepublik Deutschland ist unddass die Bibliothek des LKA den umfangreichsten Be-stand auf dem Gebiet der evangelischen Theologiezwischen Göttingen (Niedersächsische Staats- undUniversitätsbibliothek) und Hamburg (NordelbischeKirchenbibliothek) besitzt.

Eine Arbeitsgemeinschaft lebt von dem Engagementihrer Mitglieder. Die Verfasserin war eine Wahlperiode2. Vorsitzende und drei Wahlperioden 1. Vorsitzendeund ihre Stellvertreterin in derselben Zeit Schriftführe-rin und danach eine Wahlperiode 2. Vorsitzende, zuvorwar schon eine weitere BibliotheksmitarbeiterinSchriftführerin gewesen.

Es ist zu hoffen, dass die Kooperationsbereitschaftauch in Zukunft erhalten bleibt, zumal Sparmaßnah-men die Zusammenarbeit erfordern und der EDV-Ein-

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satz sie aber auch erleichtert. Dabei ist eine Kompati-bilität der Systeme wichtig, besser noch die Wahl desgleichen, auch wenn es am Anfang schwierig er-scheint. Auf längere Sicht werden die Chancen für dieKooperation dadurch signifikant verbessert.

Fußnoten1 Kirchner, Hildebert: Vom Wesen und Standort der Behörden-

bibliothek. In: Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden. Hrsg.von Wolfgang Dietz u.a. München, 1980. S. 60-68

2 Ruppel, Erich. In: RGG. 3. Aufl. III. Bd. Sp. 14123 Uhlhorn, Jürgen: 100 Jahre hannoversches Landeskonsistorium. in:

Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte.64 (1966). S. 33

4 Uhlhorn, Jürgen a.a.O. S. 23 u. 245 zitiert nach Uhlhorn, Jürgen a.a.O. S. 27 u. 286 Uhlhorn, Jürgen a.a.O. S. 337 Benn, Ernst-Viktor: Zur Stellung und Aufgabe landeskirchlicher Be-

hörden. In: Festschrift für Erich Ruppell zum 65. Geburtstag am 25.Januar 1968. Hrsg. von Heinz Brunotte u. a. Hannover, 1968. S. 197-209

8 Campenhausen, Axel v.: Kirchenleitung. In: Zeitschrift für Evangeli-sches Kirchenrecht. 29 (1984).S. 32

9 Kirchl. Amtsbl. Hannover. Nr. 11/1982. S. 16910 Bibliotheksführer der evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik

Deutschland. 5. Aufl. Hrsg. vom Verband kirchlich-wissenschaftli-cher Bibliotheken. Neuendettelsau, 1995. S. 60-70

11 Hakemeyer, Uta: Lokale Arbeitsgemeinschaften von Behörden-bibliotheken. In: Bibliotheksarbeit für Parlamente und Behörden.Hrsg. von Wolfgang Dietz u.a. München, 1980. S. 48

12 Niedersächsisches Ministerialblatt. 1976. S. 411-41213 Hakemeyer, Uta: a.a.O. S. 4914 Campenhausen, Axel v.: a. a. O. S. 31

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EVANGELISCHE KIRCHE IN

DEUTSCHLAND / KIRCHENAMT /BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Bibliothek des Kirchenamtes der EKD wurde 1946als Präsenzbibliothek gegründet. Die Literaturbestän-de der Vorgängerinstitutionen, wie z. B. der DEK(Deutschen Evangelischen Kirche), konnten nur zu ei-nem kleinen Teil übernommen werden, da sie imZweiten Weltkrieg an verschiedenen Standorten inganz Deutschland ausgelagert und bei Neugründung

BAU-BERUFSGENOSSENSCHAFT

HANNOVER / BIBLIOTHEK

Anschrift

Bau-Berufsgenossenschaft Hannover- Bibliothek -Hildesheimer Str. 30930519 HannoverTel.: 0511/987-2638Fax: 0511/987-2440

Angebote

Die Bestände stehen den Mitarbeitern der Bau-BG zuden normalen Dienstzeiten zur Verfügung.

Raum / Personal

Im 3. Obergeschoss stehen der Bibliothek zwei Räu-me mit insgesamt ca. 120 qm zur Verfügung, im Kellerbefindet sich ein Archivraum von 20 qm mit Fahr-regalanlage.

Die Planstelle der Bibliothek ist mit einer Verwaltungs-kraft besetzt.

Kataloge

Die Zeitschriften und Bände sind in einem Inventarver-zeichnis erfasst.

Bestände

Der Bestand für die Verwaltung umfasst ca. 4.000Bände, 90 abonnierte Zeitschriften bzw. Gesetz- undVerordnungsblätter sowie 160 verschiedene Lose-blattausgaben, die ständig aktualisiert werden.

Sammelschwerpunkt ist die Sozialversicherung.

Benutzung

Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken (AHB)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-schaften (ZIGUV)

der Evangelischen Kirche in Deutschland als Verlustgemeldet wurden. Ohne diese Altbestände ist die Bi-bliothek des Kirchenamtes eine „junge“ Einrichtungmit einem Bestand von ca. 35.000 Medieneinheiten.Sie sieht ihre Zukunft daher auch nicht als Leihbiblio-thek, sondern als Informations- und Medienzentrumdes Kirchenamtes.

Anschrift

Evangelische Kirche in Deutschland / Kirchenamt- Bibliothek -Herrenhäuser Str. 1230419 HannoverPostfach 21022030402 HannoverTel.: 0511/2796-375Fax: 0511/2796-700E-Mail: [email protected]: http://www.ekd.de

Angebote

Primäre Aufgabe der Bibliothek ist die Versorgung derMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenamtesmit Literatur und Informationen. Die weiteren Service-leistungen (Fernleihbestellung über den Deutschenund Innerkirchlichen Leihverkehr oder über Subito,CD-ROM- und Internetrecherchen, Anfertigung von Li-teraturlisten) werden auch zunehmend von den Institu-ten und Einrichtungen der EKD, die im gesamten Bun-desgebiet verstreut sind, angenommen.

Darüber hinaus steht die Bibliothek auch externen Be-nutzern, Behörden oder Bibliotheken zur Verfügung.Medieneinheiten werden an Externe jedoch nur entlie-hen, wenn die Ausleihe die dienstlichen Belange des

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BIBLIOTHEK DES LANDESKIRCHENAMTES

DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN

LANDESKIRCHE HANNOVERS

Geschichte

Die Bibliothek erwuchs aus den Dienstbüchereienmehrerer Kirchenbehörden in Hannover, Osnabrückund Stade. 1929 wurde die Bibliothek für „Personen,die ein kirchliches Interesse bekunden“, geöffnet undeine erste Benutzungsordnung erlassen. 1943 ver-brannte ein Großteil des Bestandes, Neuanschaffun-gen fielen 1946 dem Leinehochwasser zum Opfer.Seitdem wurde der Bestand kontinuierlich wiederauf-gebaut und erweitert. 1952 wurde erstmals einehauptamtliche Bibliothekarin eingestellt.

Seit 1958 ist die Bibliothek im Fürstenhof, einem re-präsentativen Fachwerkgebäude aus dem 17. Jahr-hundert, untergebracht.

Anschrift

Bibliothek des LandeskirchenamtesRote Reihe 630169 HannoverPostfächer 3726 und 372730037 HannoverTel.: 0511/1241-346Fax: 0511/1241-266E-Mail: [email protected]: http://www.evlka.de/bib/bib.html

Angebote

Die Bibliothek hat zwei Funktionen: 1. Behörden-bibliothek, die der Literaturversorgung des Landes-kirchenamtes dient; 2. Wissenschaftliche Spezial-bibliothek für Theologie und Kirchenrecht, die für alleInteressierten öffentlich zugänglich ist.

Öffnungszeiten: Mo 10 bis 17 Uhr,Di - Fr 10 bis 14 Uhr.

Der Bestand ist überwiegend in Magazinen aufge-stellt. Es gibt einen Leseraum mit Nachschlagwerken,viel benutzter Literatur und Zeitschriftenauslage. Dergrößte Teil des Bestandes ist ausleihbar. Die Biblio-thek ist dem Deutschen Leihverkehr und dem Inner-

Kirchenamtes nicht beeinträchtigt. Da jedoch alle wei-teren Serviceangebote auch externen Nutzern zur Ver-fügung stehen, hat die Bibliothek einen Stamm vonFremdnutzern, die den Service von Fernleihbestellun-gen über den Deutschen Leihverkehr, InnerkirchlichenLeihverkehr oder über Subito, CD-ROM- oderInternet-Recherchen gegen Gebühr gern in Anspruchnehmen.

Raum / Personal

Der Freihandbereich der Bibliothek befindet sich mitLesesaal und Arbeitsräumen im dritten Stock des Ge-bäudes. Im Keller steht zusätzlich ein Archivraum zurVerfügung.

Die Bibliothek ist mit einer Diplom-Bibliothekarin (Lei-tung) und einer Bibliotheks-Assistentin (Teilzeit) besetzt.

Kataloge

Die Bibliothek katalogisiert seit 1993 mit demBibliotheksverwaltungsprogramm BIS-LOK. Seit Au-gust 2000 kann über den LAN-OPAC am Bibliotheks-benutzerarbeitsplatz oder über den WWW-OPAC imIntranet des Kirchenamtes recherchiert werden. EinAngebot im Internet ist geplant.

Die Zettelkataloge (Systematischer Katalog, Schlag-wortkatalog und Alphabetischer Katalog) werden bis2001 weitergeführt.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 35.000Medieneinheiten und ca. 312 abonnierten Zeitschriftenbzw. Gesetz- und Amtsblättern. Der Bestandsaufbauerfolgt sehr referats- und themenbezogen. Sammel-schwerpunkt ist immer der Literaturbedarf, der zur Er-stellung der Denkschriften, EKD-Texte u. a. Veröffent-lichungen des Hauses benötigt wird.

Weiterhin wurden kleine Spezialsammlungen über-nommen, wie die Bibliothek des Ostkirchenaus-schusses und die Bibliothek des Arbeitskreises fürFreizeit, Erholung und Tourismus.

Für Monographien, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz-blätter und Fernleihausgaben steht ein Etat von ca.71.000 DM zur Verfügung.

Benutzung

Als Präsenzbibliothek wird keine Ausleihstatistik ge-führt. Es kann jedoch eine deutliche Zunahme desnehmenden Leihverkehrs, der Anfertigung von Litera-turlisten und der Benutzung durch Externe festgestelltwerden.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Arbeitskreis kirchlicher Dokumentationseinrichtungen

Verband Kirchlich-Wissenschaftlicher Bibliotheken.

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kirchlichen Leihverkehr angeschlossen. Fernleihenwerden nur für Angehörige des Landeskirchenamtesdurchgeführt.

Raum / Personal

Im Erdgeschoss des Fürstenhofes befinden sich derAusleihraum, ein Leseraum und zwei Magazinräume.Im Keller des Hauptgebäudes des Landeskirchenamteswerden vier weitere Räume als Magazine genutzt.

In der Bibliothek sind zwei Diplom-Bibliothekarinnenund zwei Bibliotheks-Assistentinnen beschäftigt. DerBibliotheksleiter fungiert zugleich als Direktor desLandeskirchlichen Archivs.

Kataloge

OPAC, zurzeit noch im System BIS-LOK, zukünftigHOBSY-OPAC. (Die Teilnahme am GBV und HOBSY-Verbund ist ab dem Jahr 2001 vorgesehen.) DerZettelkatalog wurde 1997 abgebrochen.

Bestände

ca. 100.000 Bände, 440 laufende Zeitschriften.Sammelgebiete sind: Theologie und kirchliche Praxis;Recht, insbesondere Kirchenrecht; Kirchengeschich-te; Kirchliche Kunstgeschichte; Sonderbestände: Ge-schichte des Kirchenkampfes 1933 - 1944, Bibel-sammlung.

Benutzung

1999 haben 2.850 Personen die Bibliothek besucht. Esgab 14.806 Entleihungen und es wurden 1.271 Aus-künfte erteilt. Die Anzahl der positiv erledigten Fern-leihbestellungen betrug 363 Bände.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)Arbeitskreis der Hannoverschen KunstbibliothekenVerband Kirchlich-Wissenschaftlicher Bibliotheken

GISMA / BIBLIOTHEK

Geschichte

GISMA – German International Graduate School ofManagement and Adminstration – ist eine Kooperati-on mit der amerikanischen Krannert School of Mana-gement der Purdue University in West Lafayette, In-diana. Die GISMA Library ist als virtuelle Bibliothekkonzipiert und bietet den Studenten und ProfessorenOnline-Zugriff auf Volltext-Datenbanken sowie einenGrundbestand der wichtigsten Nachschlagewerke undTitel im Bereich Business- und Managementliteratur ingedruckter Form. Beginn des Schulbetriebes beiGISMA und Aufbau der Bibliothek seit August 1999.

AnschriftGISMA- Bibliothek -Feodor-Lynen-Str. 27 · 30625 HannoverTel.: 0511/54 609 - 11Fax: 0511/54 609 54E-Mail: [email protected]: http://www.gisma-hannover.de

Angebote

Neben den Print-Beständen Online-Zugriff auf ver-schiedene Datenbanken, wie z. B. ABI Inform Global,Business Source Elite, Lexis/Nexis, Econlit, Hoppen-stedt, Wer liefert was etc.

Raum / Personal

Zur Zeit ein Raum mit ca. 50 qm, für Ende 2001 ist einUmzug der GISMA mit größerer Bibliothek geplant,die genaue Bibliotheksgröße steht noch nicht fest.

Es handelt sich um eine typische OPL (stundenweisesteht eine Hilfskraft zur Verfügung).

Kataloge

Noch in Planung/Aufbau, Installation der SoftwareBibliotheca 2000 von Bond im November 2000 mitWWW-OPAC sowie Ausleihmodul (mit 3M-Buch-sicherungsanlage) geplant.

Bestände

Ca. 1.100 Bücher (Aufstellung nach Dewey DecimalClassification vorgesehen), ca. 70 laufende Zeitschrif-ten- und Zeitungs-Abonnements. Fast nur englisch-sprachige Literatur zum Bereich Business, Eco-nomics, Management, Finance etc.

Benutzung

Intern zeitlich uneingeschränkte Benutzung für Stu-denten, Fakultät und Mitarbeiter der GISMA, externeBenutzung nach Absprache (Ausleihe in Einzelfällen).

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Kooperation mit der Management and EconomicsLibrary der Purdue University, gemeinsamer Zugriffauf die Datenbanken (http://www.lib.purdue.edu/mel)

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HANNOVERSCHE LANDWIRTSCHAFTLICHE

SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER /BIBLIOTHEK

Die Hannoverschen landwirtschaftlichen Sozialver-sicherungsträger (HlSV) stehen zum Wohle der in derLandwirtschaft Tätigen für „Vier unter einem Dach &Soziale Sicherheit aus einer Hand“.

Hannoversche landwirtschaftliche Berufsgenossen-schaft (HIBG)

Hannoversche landwirtschaftliche Alterskasse (HlAK)

Hannoversche landwirtschaftliche Krankenkasse(HlKK) und

Hannoversche landwirtschaftliche Pflegekasse (HIPK)

sind Träger der gesetzlichen Sozialversicherung fürdie Landwirtschaft mit dem Sitz in 30173 Hannover, ImHaspelfelde 24. Sie sind landesunmittelbare Körper-schaften des öffentlichen Rechts, haben das Rechtder Selbstverwaltung und unterliegen der Aufsichtdurch das Niedersächsische Ministerium für Frauen,Arbeit und Soziales.

Die HIBG ist Träger der gesetzlichen Unfallversiche-rung für die Landwirtschaft.

Die HIAK ist Träger der Alterssicherung der Landwirtenach den Vorschriften des Gesetzes über die Alterssi-cherung der Landwirte (ALG).

Die HIKK ist Träger der Krankenversicherung für Land-wirte nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzesüber die Krankenversicherung der Landwirte.

Die HIPK ist Träger der Pflegeversicherung nach denVorschriften des Gesetzes zur sozialen Absicherungdes Risikos der Pflegebedürftigkeit.

Anschrift

Hannoversche landwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft- Bibliothek -Im Haspelfelde 2430173 HannoverTel.: 051/8073-119Fax: 0511/8073-498E-Mail: [email protected]: http://www.hlsv.de

Angebote

Veröffentlichung des Medienangebots, Ausleihe anMitarbeiter des Hauses, Informationsbestand am Ar-beitsplatz, CD-ROMs zu verschiedenen Fachthemen,Internetanschluss für die Mitarbeiter des Hauses, In-formationsdienste

Kataloge

Der Zettelkatalog der Bibliothek wurde durch ein eige-nes PC-Programm abgelöst.

HIS / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die HIS-Bibliothek ist Bestandteil der HIS-Hochschul-Informations-System GmbH. Diese wurde 1969 ge-gründet. Gesellschafter sind der Bund und alle Länder.Der Bund hält ¹/³, die Gesamtheit der Länder ²/³ desGesellschafterkapitals. Seit 1991 bestehen zwei Au-ßenstellen in Magdeburg und Leipzig. HIS verstehtsich als Servicunternehmen, das Dienstleistungen fürHochschulen und Wissenschafts- und Kultusverwal-tungen erbringt. Die durch die HIS Satzung festgeleg-ten Arbeitsbereiche sind Softwarentwicklung für Hoch-schulverwaltungen, sozialempirische Analysen undUntersuchungen zu Hochschulstruktur- und -finan-zierungsfragen, bauliche Planungshilfen und bau-bezogene Grundlagenarbeiten sowie Organisations-unterstützung.

Anschrift

HIS Hochschul-Informations-System GmbH- Bibliothek -Goseriede 930159 HannoverTel.: 0511/1220-247 / 218Fax: 0511/1220-250E-Mail: [email protected]

[email protected]: http://www.his.de

Angebote

Die HIS-Bibliothek dient in erster Linie den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern des Hauses. Sie ist darüberhinaus nach Absprache offen für interessierte Perso-nenkreise, wie z. B. Studenten, Hochschulmitarbeiterund Interessenten aus Ministerien und Instituten.

Raum / Personal

Die HIS-Bibliothek befindet sich im siebten OG desAnzeiger-Hochhauses und ist mit 1 ½ Stellen besetzt.

Kataloge

Die HIS-Bibliothek nimmt zur Zeit an keinem Biblio-theks-Verwaltungsverbund teil. Sie hat ihre eigene Sy-stematik, Katalogisierung und Sacherschließung.

Bestände

Aktuelle Gebrauchsliteratur, Sachliteratur, Einzel-werke, Lehrbuchsammlung, Verwaltungseigene Publi-kationen. Periodika, Zeitschriften-Umlauf, Gesetz-und Verkündungsblätter, Schriftenreihe.

Benutzung

Sofortausleihe. Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

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LANDESARBEITSAMT NIEDERSACHSEN-BREMEN / BIBLIOTHEK

Geschichte

Seit 1946 begann der Aufbau der Bibliothek im Lan-desarbeitsamt. Alte Buchbestände ab 1900 wurdennachträglich aufgenommen. Die Ausstattung der 22Arbeitsämter mit Büchern und Zeitschriften wird zen-tral von der Bibliothek durchgeführt.

Anschrift

Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen- Bibliothek -Altenbekener Damm 8230173 HannoverTel.: 0511/9885 – 572 / 573Fax: 0511/9885-559URL: http://www.arbeitsamt.de/laa_nsb/

Angebote

Die Bestände der Bibliothek sind vorrangig für dieMitarbeiter des Landesarbeitsamtes und der Arbeits-ämter in Niedersachsen und Bremen bestimmt. NachAbsprache stehen sie auch für auswärtige Nutzerwährend der normalen Dienstzeiten zur Verfügung.

Raum / Personal

Seit 1968 befindet sich die Bibliothek im fünftenObergeschoss mit ca. 90 qm. Zusätzlich steht einArchivraum mit ca. 70 qm zur Verfügung.

Zwei Planstellen werden von Verwaltungsangestelltenbesetzt.

Kataloge

Zettelkatalog

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 20.000 Bän-den. Darunter befinden sich ca. 170 fortlaufend ge-bundene Zeitschriften bzw. Gesetz- und Verkündungs-blätter. Insgesamt sind 290 Zeitschriften abonniert.

Der Etat umfasst ca. 500.000 DM pro Jahr, beinhaltetaber die Ausstattung der Arbeitsämter und besonde-ren Dienststellen.

Benutzung

Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

LANDESARBEITSGERICHT

NIEDERSACHSEN / BIBLIOTHEK

Geschichte

Seit 1984 befindet sich die LAG-Bibliothek in einemGebäude in der Siemensstraße 10 in Hannover-Süd-stadt Seit Gründung des Landesarbeitsgerichts am05.11.1946 hat sich die Bibliothek des LAG Nieder-sachsen zu einer gut ausgestatteten Spezialbibliothekmit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht entwickelt. Die Bi-bliothek verfügt über eine Fläche von insgesamt ca.170 qm, wovon ca. 50 qm auf das Magazin entfallen.In der Bibliothek befinden sich mehrere Leseplätze.

Anschrift

LAG Niedersachsen- Bibliothek -Siemensstraße 1030173 HannoverTel.: 0511/80708-0Fax: 0511/80708-25E-Mail: [email protected]

Angebote

Die Bestände der Bibliothek sind vorrangig für dieMitarbeiterInnen des LAG Niedersachsen, nach Ab-sprache während der Dienstzeit auch für auswärtigeNutzer mit Ausleihe von Vorauflagen in Ausnahmefäl-len. Auskunftsarbeitsplatz mit Internetanschluss fürdie MitarbeiterInnen des Hauses; Juris-Online für in-terne Zwecke; CD-ROMs zu fachspezifischen Themen.

Raum / Personal

Die Bibliothek mit Lesesaal umfasst ca. 120 qm sowieKeller und Magazin mit ca. 50 qm.

Zwei Vollzeit-Arbeitskräften sind in der LAG-Biblio-thek tätig, die unbefristete Stelleninhaber sind (1 x V bBAT mit Bewährungsaufstieg und 1 x VII BAT).

Bestände / Etat

Der Bestand beläuft sich auf ca. 55.000 Bände. Ca. 95Zeitschriften sind verfügbar, nicht gerechnet die Füllean Universitätsblättern und Hochschulzeitungen sowiedie komplette Sammlung an Personal- und Vorle-sungsverzeichnissen.

Als fester Kaufetat stehen der Bibliothek pro Jahr35.000 DM zur Verfügung.

Benutzung

Ausleihe ist in der bibliotheksüblichen Weise möglich.

Kooperationen

Formelle und informelle Kooperationen bestehen mitder Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken, dem FIS Bildung, der Gesellschaft Infor-mation Bildung e.V. (GIB) sowie den Bibliotheken undDokumentationsstellen hochschulrelevanter Institutio-nen und Organisationen wie dem Bayerischen Staats-institut, dem BMBF, dem DAAD, dem IAB, der KMK,der HRK, der GhK und der ZVS.

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Bestand

Der Bestand umfasst zur Zeit (01.09.2000) ca. 6.300Titel sowie etwa 110 Zeitschriftentitel. An Zeit-schriftenzuwachs sind im Jahr ungefähr 4 Regalmeterzu erwarten, der Monographienzuwachs bewegt sichnur wenig darunter.

Veraltete Literatur (Vorauflagen etc.) wird, soweit ent-behrlich, ausgesondert.

Bei Mehrfachexemplaren soll von jeder Vorauflage einBand im Magazin verbleiben.

Die makulierte Literatur wird zunächst den Büchereiender Arbeitsgerichte in Niedersachsen, sodann - beirelevanten Werken - dem Landesarchiv angeboten.Sollte dort kein Bedarf sein, stehen diese Bücher zumVerkauf. Gelingt dies nicht, werden sie vernichtet.

Insgesamt stehen zur Benutzung ca. 10.000 Bände imFreihandbereich (inklusive Lesesaal und Magazin) undin zwei Teilbeständen im Hause zur Verfügung.

Der Bestand wird in einem mehrfach gegliedertenKartenkatalog nachgewiesen, der seit 1982 nach denRAK (Regeln zur Alphabetischen Katalogisierung) ge-führt wird.

In Zukunft soll der Bestand im GBV (GemeinsamerBibliotheksverbund) erfasst und nachweisbar sein.

Der Zeitschriftenbestand ist im ZHB (Zeitschriften-katalog der Hannoverschen Behördenbibliotheken)aufgelistet und wird inzwischen mit der ZLVB-Soft-ware des IZN verwaltet.

Die Aufstellung der Monographien richtet sich nach ei-nem systematischen Schema, orientiert an der Karls-ruher Juristischen Bibliographie (KJB).

Erwerbung / Etat

Es gibt im Lesebereich einen Büchertisch, der Benut-zer über die Neuerwerbungen informiert.

Der Ankauf neuer Bücher wird nach Vorbereitungdurch das Personal vom für die Bibliothek zuständi-gen Richter veranlasst.

Der Bibliotheksetat liegt z. Zt. bei etwa 90.000 DM imJahr. Davon entfallen auf Neuanschaffungen ca.25.000 DM. Für Zeitschriften, Gesetz- und Verord-nungsblätter werden ca. 17.000 DM und für Fort-setzungswerke ca. 43.000 DM benötigt. Der Haus-haltsbeauftragte des LAG Niedersachsen weist imBedarfsfall zum Ende des Haushaltsjahres der Biblio-thek weitere Haushaltsmittel zu.

Elektronische Medien (CD-ROM) haben zunehmendan Bedeutung gewonnen und werden vom Benutzer-kreis der Bibliothek vermehrt genutzt. Hierzu werdeninzwischen ca. 35 fachbezogene CD-ROMs einge-setzt. Einige dieser CD-ROMs sollen demnächst übereinen Server des IZN innerhalb der vernetzten Arbeits-gerichtsbarkeit landesweit nutzbar sein.

Tarifverträge

Die hiesige Tarifsammlung ist zweigeteilt; die all-

gemeinverbindlichen Tarifverträge auf CD-ROM wer-den in der Bibliothek verwaltet, Firmentarifverträgeund sonstige Tarifverträge sind dagegen im Tarif-register – räumlich getrennt – einsehbar. Die vorhan-denen aktuellen Tarifverträge werden z. Zt. elektro-nisch aufgelistet. Bisher sind etwa. 5.000 Tarifverträgeerfasst.

Voraussichtlich kommen noch ca. 5.000 ältere Tarif-verträge hinzu, die z. Zt. noch in Akten-Ordnern imMagazin aufbewahrt werden.

JURIS/EDV

Seit 1991 existiert der gerichtseigene Juris-An-schluss,über den Gerichtsentscheidungen und Rechtsliteraturonline von den Saarbrücker Juris-Datenbanken abzu-fragen sind.

Die Bibliothek liefert diesen Datenbanken Entschei-dungen aus der niedersächsischen Arbeitsgerichts-barkeit zu.

Eine eigene Kammer-Datenbank hält die zur Veröffent-lichung vorgesehenen Entscheidungen des LAG Nie-dersachsen fest.

Ein Internet-Anschluss mit Verbindungsmöglichkeitenu. a. zum BAG und zu anderen Landesarbeitsgerich-ten existiert seit 1999.

Veröffentlichungswesen

Entscheidungen des LAG Niedersachsen, die von all-gemeinem Interesse sind, werden von der vomBibliothekspersonal mitbetreuten Veröffentlichungs-stelle an entsprechende Fachverlage und Institutionenzu Publikationszwecken übersandt. Das BAG erhältgrundsätzlich von diesen Entscheidungen jeweils zweimit Leitsatz versehene Exemplare.

Die veröffentlichten Entscheidungen werden in der Bi-bliothek in einer Datenbank erfasst.

Diese Dokumentation gliedert sich in eine chronologi-sche und eine nach Normen gegliederte Kartei.

Übersendungswünsche von Medienvertretern überveröffentlichte Entscheidungen werden ebenso vomBibliothekspersonal bearbeitet. Die Pressestelle arbei-tet hierbei mit der Veröffentlichungsstelle zusammen.

Zukunftsperspektiven

Die aktuelle Erwerbung und der bereits bestehendeBestand sollen voraussichtlich im Jahre 2001 auf dasPICA-System des Gemeinsamen Bibliotheksverbun-des (GBV) umgestellt werden.

Es ist ferner geplant, die zur Veröffentlichung vorgese-henen Entscheidungen in naher Zukunft im Internet ei-nem interessierten Leserkreis zur Verfügung zu stellen.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliothek (APBB)

Literaturaustausch mit der niedersächsischenArbeitsgerichtsbarkeit

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LANDESHAUPTSTADT HANNOVER /VERWALTUNGSBIBLIOTHEK

Geschichte

Die Verwaltungsbibliothek der Stadt Hannover bestehtseit 1934 und wurde 1965 organisatorisch der Stadtbi-bliothek zugeordnet. Seitdem ist sie im Neuen Rat-haus untergebracht und versteht sich als die „Info-zentrale” in Sachen Literaturversorgung für dieMitarbeiterInnen in der Stadtverwaltung Hannover.

Anschrift

Landeshauptstadt Hannover- Verwaltungsbibliothek -Trammplatz 230159 HannoverTel.: 0511/168-48360 / -44379Fax: 0511/168-41132E-Mail: [email protected]: http://www.hannover.de

Angebote

Der aktuelle Bestand der Verwaltungsbibliothek stehtin erweiterter Präsenzbenutzung insbesondere denMitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zur Verfügung.Alle Bürger der Stadt können jedoch den Lesesaal mitzugehörigem Kopierer nutzen.

Am Auskunftsplatz sind sowohl Recherchen imIntranet der Stadt Hannover, OPAC sowie CD-Daten-bank der Stadtbibliothek Hannover als auch imInternet möglich. Sogar Fernleihbestellungen über denGemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) werden an-geboten.

Raum / Personal

Die Verwaltungsbibliothek ist in einem ca. 90 qm gro-ßen „Saal” untergebracht. Außerdem sind Sonder-sammlungen in externen Magazinräumen (ca. 60 qm)archiviert.

Die Stellenleitung ist durch eine Diplom-Bibliothekarinbesetzt (Vollzeit). Zudem sind zwei Mitarbeiterinnen in¾-Stellen tätig.

Kataloge

Auf der Grundlage einer eigenen Systematik und RAK/WB ist ein Alphabetischer Zettelkatalog und eine Alle-gro-Datenbank zur formalen und inhaltlichen Erschlie-ßung angelegt. Der Zugriff ist derzeit nur intern mög-lich.

Bestände / Etat

Die Bibliothek besitzt ca. 11.500 Medieneinheiten mit77 laufenden Zeitschriftentiteln. Der Bestand wirdständig aktualisiert. Das Erwerbungsprofil ist schwer-punktmäßig durch den Literaturbedarf im Kommunal-verwaltungsrecht bestimmt.

Der Etat liegt in einer Höhe von ca. 40.000 DM (1999).

Benutzung

Die Verwaltungsbibliothek wurde 1999 von 3.595 Be-suchern benutzt. Dazu kommen zahlreiche telefoni-sche „Bestellungen” und seit Anfang 2000 stark zu-nehmend die Anfragen über E-Mail.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken (AHB)

Stadtbibliothek Hannover

LANDESKRIMINALAMT NIEDERSACHSEN /BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen ist ausdem am 01.01.1946 errichteten „KriminalpolizeiamtRegion Hannover” (unter der in der Besatzungszeit dieehemaligen Länder Oldenburg, Braunschweig, undSchaumburg-Lippe mit den sechs Regierungsbezir-ken der preußischen Provinz Hannover zusammen-gefasst wurden) hervorgegangen. In dem Organisa-tionserlass des Landeskriminalpolizeiamtes vom05.05.1952 ist in der Gliederung unter Inspektion II(Schulung) die Bücherei aufgeführt. Durch Umstruktu-rierung und Reform ist die Bibliothek im heutigen Lan-deskriminalamt dem Dez. 105 / Verwaltung zugeord-net. Der Bestand ist fachspezifisch auf Kriminalistik,Kriminologie, Polizeirecht und Strafrecht ausgerichtet.Durch die vielschichtigen Leistungen, die das LKA zuerbringen hat, gehört auch Literatur der Gebiete Natur-wissenschaften und Technik zum Bestand.

Anschrift

Landeskriminalamt Niedersachsen- Bibliothek -Schützenstrasse 2530161 HannoverTel.: 0511/330-2161Fax: 0511/330-1105E-Mail: [email protected]

Angebote

Die Bibliothek ist vorrangig für die Mitarbeiter desLandeskriminalamtes zuständig. Mittlerweile nutzenjedoch auch immer häufiger Mitarbeiter der Polizei-dienststellen aus ganz Niedersachsen die Ausleih-möglichkeit.

Raum / Personal

Die Bibliothek ist im Hauptgebäudes des LKA, Etage3b, zu finden. Sie besteht aus einem miteinander ver-bundenen großen und kleinen Raum und ist insgesamtca. 120 qm groß.

Für die Leitung ist eine Verwaltungsangestellte verant-wortlich.

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LANDESVERSICHERUNGSANSTALT

HANNOVER / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Landesversicherungsanstalt Hannover bestehtseit dem 01.07.1890 und begann ihre Arbeit unter demNamen „Invaliditäts- und Altersversicherungs-AnstaltHannover“. Nach dem Gesetz ist die Landesversiche-rungsanstalt eine Körperschaft des öffentlichenRechts mit Selbstverwaltung.

Anschrift

Landesversicherungsanstalt Hannover- Bibliothek -Lange Weihe 230880 LaatzenTel: 0511/829-2643 / -2622Fax: 0511/829-2635E-Mail: [email protected]: http://www.lva-hannover.de

Angebote

Die Bestände der Bibliothek stehen den Mitarbeiterndes Hauses und der Außenstellen zur Verfügung. Aus-wärtige Benutzer können die Bibliothek nach Abspra-che benutzen.

Raum/Personal:

In der Bibliothek arbeiten zwei Mitarbeiterinnen (1 xBAT IVb, 1 x BAT VIb).

Kataloge:

Die Bibliothek hat eine eigene Systematik. Der Be-stand ist durch einen systematischen und einen alpha-betischen Zettelkatalog erschlossen. Ein Internet-anschluss ist vorhanden und die Umstellung auf EDVist geplant.

Bestände / Etat

Der Bibliotheksbestand umfasst ca. 15.000 Bändeund 55 abonnierte Zeitschriften einschl. Gesetz- undVerkündungsblätter.

Der Etat von 30.000 DM pro Jahr erlaubt leider nur dienotwendigsten Neuanschaffungen. Schwerpunkt istdie fachspezifische Literatur.

Benutzung

Eine Nutzer- bzw. Ausleihstatistik wird nicht geführt.Eine deutliche Zunahme der Ausleihe ist aber festzu-stellen, zumal das Online-Ausleihen spezieller Litera-tur aus den anderen Hannoverschen Bibliotheken er-heblich zugenommen hat, da sich hierdurch noch grö-ßere Möglichkeiten bieten.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

LANDESSOZIALGERICHT

NIEDERSACHSEN / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Bibliothek des Landessozialgericht Niedersach-sen besteht seit Errichtung der Sozialgerichtsbarkeitin Niedersachsen im Jahre 1954.

Anschrift

Landessozialgericht Niedersachsen- Bibliothek -Georg-Wilhelm-Str. 129223 CelleTel.: 05141/962-217/ -218Fax: 05141/962-200E-Mail: [email protected]

Angebote

Juris-Anschluss, E-Mail-Adresse, Internetanschluss,CD-ROMs zur Informationsbeschaffung zu verschie-denen Fachthemen.

Raum / Personal

Im erstes Obergeschoss stehen der Bibliothek meh-rere Räume zur Verfügung; im dritten Obergeschossbefindet sich ein Archivraum.

Die Bibliotheksleitung ist mit einer Diplom-Bibliothe-karin besetzt; die zweite Stelle teilen sich zwei Verwal-tungsangestellte.

Kataloge

PC-Katalog sowie Zettelkatalog. Die Bibliothek hateine eigene Systematik mit zusätzlicher Sach-erschließung.

Bestände

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 26.000 Bän-den, 75 abonnierten Zeitschriften, Gesetz- undVerkündungsblättern, ca. 110 Loseblattwerken.

Benutzung

Die Bibliothek wird vorrangig von den Richtern undSachbearbeitern des Gerichtes benutzt; externe Be-nutzung ist möglich.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Page 57: Behördenbibliotheken in Niedersachsen · gungen für die zukünftige behördenbibliothekarische Arbeit in Niedersachsen nach meiner Einschätzung nicht hinreichend definiert. Das

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Kataloge

Seit 1986 arbeitet die Bibliothek mit EDV-gestützterKatalogisierung und Sacherschließung. Zurzeit wirdhausintern an einer neuen Software gearbeitet, die ba-sierend auf Lotus Notes, allen Mitarbeitern den Zugriffauf den OPAC erlaubt.

Bestände / Etat

Die Bibliothek verwaltet einen Bestand von ca. 5.000Monographien, sowie ca. 200 abonnierte Zeitschriftenund Gesetzesblätter. Sie ist eine Freihandbibliothekmit systematischer Aufstellung der Bücher. Nichtmehr erforderliche Literatur wird ausgesondert.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

LANDGERICHT HANNOVER / BIBLIOTHEK

Geschichte

Gegründet 1803. Der Bestand des Juristischen Lese-vereins Hannover (Vereinsauflösung 1987) wurde inte-griert.

Anschrift

Landgericht Hannover- Bibliothek -Volgersweg 6530175 HannoverPostfach 37 2930037 HannoverTel.: 0511/347-3150 / -2764Fax: 0511/347-3874

0511/35 80 860E-Mail: [email protected]: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de

Angebote

Juris- und Internet-Anschluss für Mitarbeiter des Hau-ses,

CD-ROMs zum Fachgebiet Recht.

Raum / Personal

1/2 Stelle BAT IV b - 1/2 Stelle BAT VI b (Bibl.-Ass.)(Dipl.-Bibl.)

1 Stelle Justizwachtmeister

Kataloge

Allegro-Katalog ab 1997, systematisch angelehnt andie Karlsruher Juristische Bibliographie, PICA-Ver-bund seit Mitte 2000.

Bestände / Etat

Ca. 40.000 Bände, ca. 120 laufende Zeitschriften,Sammelschwerpunkt: Recht,

Etat ca. 120.000 DM.

Benutzung

Ca. 50 - 100 Benutzer/Tag, hauptsächlich Behörden-mitarbeiter von Land- und Amtsgericht und Staatsan-waltschaft, aber auch viele Rechtsanwälte und Fir-men; Privatpersonen nur in besonderen Fällen.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

LANDKREIS HANNOVER /VERWALTUNGSBÜCHEREI

Geschichte

Im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform wurdeim Januar 1974 die Bücherei im Kreishaus eröffnet.

Anschrift

Landkreis Hannover- Verwaltungsbücherei -Hildesheimer Str. 20 · 30169 HannoverPostfach 147 · 30001 HannoverTel.: 0511/989-2093Fax: 0511/989-1237 39E-Mail: [email protected]

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NIEDERSÄCHSISCHE STAATSKANZLEI /BÜCHEREI

Geschichte

Mit der Bildung des Landes Niedersachsen wurde1946 die Staatskanzlei gegründet. Die Teilbeständeder Bibliotheken des ehemaligen Oberpräsidiums vonHannover und des Schaumburg-Lippischen Staatsmi-nisteriums in Bückeburg bildeten mit ca. 8000 Bändenden Grundstock für die Bücherei der Niedersächsi-schen Staatskanzlei, die, wie anhand der Zugangs-bücher nachgewiesen werden kann, 1949 eingerichtetworden ist.

Zur Staatskanzlei, die Behörde des Ministerpräsiden-ten ist und ihren Sitz in Hannover hat, gehören auchdie Vertretungen des Landes Niedersachsen beimBund in Berlin und bei der Europäischen Union inBrüssel. Die Versorgung der Angehörigen der Staats-kanzlei mit Literatur ist deshalb entsprechend dezen-tral organisiert. Die größte Büchereieinheit befindetsich in Hannover im Hauptgebäude in der Planck-straße 2; der Bestand für den Aufgabenbereich„Europaangelegenheiten, Internationale Zusammenar-beit“ ist im Behördenhaus in der Clemensstraße 17untergebracht, in dem auch die für diese Aufgabe zu-ständige Abteilung der Staatskanzlei sitzt. In denOrganisationseinheiten in Berlin und Brüssel sind je-weils nur kleinere Bestände vorhanden.

Anschriften der hannoverschen Einrichtungen

Niedersachsächsische Staatskanzlei- Bücherei -Planckstraße 230169 HannoverTel.: 0511/120-6994 / -6995

E-Mail: [email protected]@stk.niedersachsen.de

URL: http://www.niedersachsen.de/STK1.htm

Niedersachsächsische Staatskanzlei- Bücherei -Clemensstraße 1730169 HannoverTel. 0511/120-4737E-Mail: [email protected]

Angebote

Die Bestände der Büchereien stehen vorrangig denAngehörigen der Staatskanzlei zur Verfügung, nachAbsprache auch anderen Nutzerinnen und Nutzern derLandesverwaltung, Ausleihe in Einzelfällen; CD-ROMzu verschiedenen Fachthemen.

Raum / Personal

In der Planckstraße werden im Kellergeschoss dreiRäume für Büchereizwecke genutzt. Das Magazin miteiner Größe von 170 qm ist mit einer Fahrregalanlageausgestattet. Die Aufgaben werden von zwei Büche-reibediensteten wahrgenommen.

Der Bestand der Staatskanzlei in der Clemensstraßeist Teil der vom Innenministerium in dem Behörden-haus eingerichteten und personell betreuten eigenenBüchereizweigstelle.

In Berlin und Brüssel wird der Bestand von Bedien-steten betreut, die in erster Linie für andere Fachauf-gaben zuständig sind.

Kataloge

Die Arbeit mit dem Zettelkatalog wurde 1995 einge-stellt. Das Datenbanksystem Allegro-C erwies sich inder Folgezeit als wenig anwenderfreundlich, es wurdedeshalb im Jahr 2000 von dem DatenbanksystemBibliotheca 2000 der Firma BOND abgelöst.

Bestände / Etat

Die beiden Büchereien in Hannover haben insgesamteinen Bestand von ca. 33.000 Bänden. Hinzu kommen120 abonnierte Zeitschriften bzw. Gesetz- und andereVerkündungsblätter. Die Sammlung beinhaltet u. a. ei-nen umfangreichen Bestand an Gesetzessammlungen,die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen.

Literatur wird regelmäßig ausgesondert. Pro Jahr ste-hen ca. 50.000 DM für Beschaffungen von Monogra-phien und Periodika zur Verfügung.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Angebote / Bestand

Bücher/Zeitschriftenbände: 3.500Zeitschriften: 200Loseblattsammlungen: 200CD-ROM (z. Zt. 4 Stück)Die Bücherei hat einen Internetanschluss.

Raum:

ca. 100 qm.

Benutzung

Öffnungszeiten der Präsenzbücherei:Mo - Do 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15 Uhr

Interne Nutzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Ämter, Abteilungen und zum Landkreis ge-hörenden Gemeinden.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

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BIBLIOTHEK DES NIEDERSÄCHSISCHEN

LANDTAGES

Geschichte

Im provisorischen Sitz des Landtags, der hannover-schen Stadthalle, wurde 1948 mit dem Aufbau einerParlamentsbibliothek begonnen. Seit Oktober 1962 istdie Bibliothek im neuen Sitz des NiedersächsischenLandtages, dem nach Entwürfen des Architekten Prof.Dieter Oesterlen wiederaufgebauten Leineschloss,untergebracht. Die Bibliothek erhielt ihre Räume etwaan der Stelle, wo sich vormals die Schlosskapelle be-funden hatte. Im Sockelgeschoss des Leineschlosseswurde das Büchermagazin der Landtagsbibliothekeingerichtet. 1984 wurden die Bibliotheksräume neu-gestaltet und ein weiteres Magazin für ca. 100.000Bände im Erweiterungsgebäude des Landtages hinzu-gefügt. Im November 1999 erfolgte eine EDV-gerechteUmgestaltung des Katalog- und Auskunftsraumes.

Anschrift

Bibliothek des Niedersächsischen LandtagesHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 130159 HannoverPostfach 440730044 HannoverTel.: 0511/3030-2065Fax: 0511/3030-2806E-Mail: [email protected]: http://www.landtag-niedersachsen.de/

Angebote

Die Bibliothek ist als Parlaments- und Behörden-bibliothek in erster Linie Informationszentrum für Ab-geordnete, MitarbeiterInnen der Fraktionen und derLandtagsverwaltung einschließlich des Gesetzge-bungs- und Beratungsdienstes. Sie unterstützt ge-meinsam mit dem Archiv und der Dokumentation dieArbeit des Parlaments, indem sie für den Landtag re-levante Fachliteratur erwirbt, erschließt, verwaltet unddarüber hinaus weiterführende Fachinformationen er-mittelt und beschafft. Dazu dienen Online-Katalogeund Datenbanken, wie NILAS (Nds. Landtags-Infor-mations System), VORIS und Juris. Alle zwei Monate

wird eine Liste der neu erworbenen Publikationen er-stellt, die alle Landtagsanghörigen verteilt wird. Dar-über hinaus finden in festem zeitlichen Abstand wech-selnde Ausstellungen in der Bibliothek statt.

Raum / Personal

Die Bibliothek besitzt einen Lesesaal mit 24 Arbeits-plätzen sowie einen Auskunfts- und Katalogbereichvon insgesamt ca. 130 qm. Für die MitarbeiterInnenstehen 9 Einzel- bzw. Doppelarbeitszimmer zur Verfü-gung. Die Auskunfts- und Ausleihtheke ist mit 2Dienstarbeitsplätzen ausgestattet. Das Magazin imHauptgebäude erstreckt sich als selbsttragendeStahlkonstruktion über zwei Ebenen mit ca. 2165Regalmetern auf insgesamt ca. 265 qm. Im Erweite-rungsgebäude befindet sich ein weiteres mit einerFahrregalanlage ausgestattetes Magazin, das auf 230qm über eine Kapazität von ca. 2400 Regalmetern ver-fügt.

Das Personal besteht aus einem wissenschaftlichemBibliothekar (zugleich Referatsleiter), fünf Diplom-Bi-bliothekarinnen, drei Verwaltungsangestellten desmittleren sowie zwei des einfachen Dienstes.

Kataloge

Die Landtagsbibliothek weist als Partner im Gemein-samen Bibliotheksverbund (GBV) ihren Bestand seit1996 online nach. Der Bestand der früheren Jahre,suchbar über den Gülichschen Zettelkatalog (entspre-chend dem Vorbild der Bibliothek des DeutschenBundestages) mit Recherchemöglichkeiten nach Per-sonen, Titeln, Sachbegriffen, Körperschaften sowieRegionen mit Behördenteil, wird kontinuierlich retro-spektiv in den Online-Katalog überführt. SechsOPACs (davon ein Gerät mit Multimediafähigkeit) kön-nen z. Zt. von den Benutzern zur Recherche benutztwerden.

Bestände / Etat

Der Bibliotheksbestand umfasst ca. 122.000 Medien-einheiten und ca. 860 laufend gehaltenen Zeitschriften,von denen etwa 6000 Monographien und 300 Zeitschrif-ten im Lesesaal als Präsenzbestand aufgestellt sind.

Besondere Sammelgebiete sind: Deutsche Parlamen-taria, Öffentliches Recht, Politik und Gesellschaft mitden Schwerpunkten Parlamentarismus und Parteien,Föderalismus, Gewerkschaftsbewegung, Nieder-sachsen – Landeskunde und amtliche Veröffentlichun-gen, Tagespresse mit Schwerpunkt Niedersachsen1945 f. und Stenographie (Deutsche StenographischeBibliothek).

Als Etat standen der Bibliothek 1999 (ohne Personal)186.000 DM und für Verwaltungsliteratur 97.500 DMzur Verfügung.

Benutzung

Als juristisch-politische Spezialbibliothek steht dieLandtagsbibliothek auch den Landesbehörden sowiemit Einschränkungen der interessierten Öffentlichkeit

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NIEDERSÄCHSISCHER

LANDESRECHNUNGSHOF / BIBLIOTHEK

Geschichte

Mit der Errichtung des Niedersächsischen Landesrech-nungshofes im Jahre 1948 begann auch der Aufbauder Bibliothek und des Archivs. Da der Niedersächsi-sche Landesrechnungshof aus einer Zweigstelle des„Rechnungshofs des Deutschen Reichs – Britische Zone”hervorgegangen war, befinden sich im Bestand auch alteBuchbestände zum Finanz- und Haushaltswesen sowieGesetzessammlungen und Verkündungsblätter.

Anschrift

Niedersächsischer Landesrechnungshof- Bibliothek -Laubaner Str. 131139 HildesheimPostfach 10 10 5231110 HildesheimLeitung: Dipl.-Bibl. Elvira RoszigTel.: 05121/9 38-702Fax: 05121/938-600E-Mail: [email protected]

[email protected]

Angebote

Die Bibliothek dient vorrangig der Informations- undLiteraturversorgung der Bediensteten des Landes-rechnungshofes. Die Bibliothek ist im wesentlicheneine Präsenzbibliothek, die ihre Bestände nach Mög-lichkeit in den Bibliotheksräumen zur Verfügung stellt.Die Nutzung der Bestände durch auswärtige Benutzerist nach Absprache möglich. In den Räumen der Bi-bliothek sind zwei Benutzerarbeitsplätze vorhanden,an denen gearbeitet werden kann.

Raum / Personal

Im Erdgeschoss des Hauses stehen der Bibliothekzwei Räume mit insgesamt ca. 54 qm zur Verfügung.Hier sind Monographien, Loseblattausgaben und lau-fende Zeitschriften sowie neuere Zeitschriftenbändeund Parlamentaria aufgestellt. Außerdem befinden sichim Keller zwei Archivräume mit ca. 38 qm, in denenältere Zeitschriftenbände und Parlamentaria unterge-bracht sind. Die Kellerräume sind aus dem zweitenBibliotheksraum des Erdgeschosses direkt erreichbar.

Für die Verwaltung der Bibliothek ist eine Diplom-Bi-bliothekarin mit einer Vollzeitstelle verantwortlich.

Kataloge

Seit 1996 werden die Bestände der Bibliothek im Alle-gro-C-Katalog erfasst. Die alten Bestände bis ein-schließlich Erscheinungsjahr 1995 sind in einem Al-phabetischen, einem Schlagwort- und einem Syste-matischen Zettelkatalog nachgewiesen. Die Führungder konventionellen Zettelkataloge wurde 1996 einge-stellt. Der Altbestand wird kontinuierlich in den Alle-gro-C-Katalog aufgenommen. Für die Zukunft ist dieTeilnahme am PICA-Verbund geplant.

zur Verfügung, insbesondere zu wissenschaftlichenZwecken und für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Öffnungszeiten für auswärtige Benutzer:

Mo - Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14.30 Uhr

Parlamentsferien:

Mo - Do 9 bis 15.30 Uhr, Fr 9 bis 13.30 Uhr

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- undDokumentationswesen (AjBD)

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Bestände / Etat

Der Gesamtbestand der Bibliothek beläuft sich aufetwa 11.000 Bände, ca. 110 Titel (ca. 337 Exemplare)Loseblattsammlungen und ca. 111 laufend gehalteneZeitschriften. Die Bibliotheksbände sind nach einer fürdie Bibliothek konzipierten Systematik aufgestellt undin den Bibliotheksräumen frei zugänglich. Ein Teil desBestandes befindet sich in den Diensträumen der Be-diensteten als Dauerleihgaben zum ständigen Gebrauch.

Sammelschwerpunkte sind Finanz- und Haushalts-wesen, Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht,Steuerrecht sowie Parlamentaria (Bund, Niedersachsen).

Der Etat der Bibliothek beträgt z. Zt. jährlich 65.000DM. Ca. 90 % des Etats sind für die Zeitschriften-abonnements und die Austauschlieferungen der Lose-blattausgaben, etwa 7% für die Buchbindekosten undca. 3% für den Erwerb von Monographien bestimmt.

Der Etat für 2001 soll auf 77.000 DM angehoben werden.

Die Neuerwerbungen werden auf Vorschlag der Be-diensteten bzw. der Bibliothekarin bei Bedarf beschafft.

Benutzung

Eine Benutzer- und Ausleihstatistik wird nicht geführt.Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass dank derRecherchemöglichkeiten via Internet eine intensivereNutzung des behördeninternen Leihverkehrs, der Han-noverschen und der Hildesheimer Bibliotheken sowieder Online-Fernleihen zu verzeichnen ist.

Öffnungszeiten: Mo - Do 9 bis 12.00 Uhr, 14 bis 15 Uhrund Fr 9 bis 12 Uhr

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

NIEDERSÄCHSISCHES

FINANZGERICHT / BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Niedersächsische Finanzgericht besteht seit dem01.02.1949. Als Sitz des Finanzgerichts für das LandNiedersachsen wurde Hannover bestimmt. Es zählt zuden sechs größten Finanzgerichten der Bundesrepublik.

Anschrift

Niedersächsisches Finanzgericht- Bibliothek -Hermann-Guthe-Str. 330519 HannoverPostfach 81046230504 HannoverTel.: 0511/8408-417Fax: 0511/8408-499

Angebote

Die Bestände der Bibliothek stehen vorrangig den An-gehörigen des Nds. Finanzgerichts zur Verfügung,aber auch Referendaren, Klägervertretern und Klä-gern. Da das Nds. Finanzgericht keine öffentliche Bi-bliothek führt, werden auch keine Bücher ausgeliehen.Juris-Anschluss, festinstallierte CD-ROMs (z. B. NWB,VFHZNV, EFG/HFR) stehen zur Verfügung.

Raum / Personal

Im dritten Obergeschoss stehen der Bibliothek ca.150 qm zur Verfügung, auf dem Boden zwei Archiv-räume von insg. 39 qm.

Die Planstelle der Bibliotheksleitung ist mit einer Ju-stizangestellten besetzt.

Kataloge

Die Bibliothek führt bislang einen Zettelkatalog.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 10.000 Bänden,zurzeit 50 laufenden Zeitschriften bzw. Gesetz- undVerkündungsblätter sowie 190 Loseblattsammlungen.

Pro Jahr stehen der Bibliothek als Etat ca. 83.000 DMzur Verfügung.

Benutzung

Da es sich nicht um eine öffentliche Bibliothek han-delt, ist die Zahl der externen Besucher gering. EineBuchausleihe erfolgt nicht.

Kooperationen:

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

NIEDERSÄCHSISCHES

HAUPTSTAATSARCHIV / BIBLIOTHEK

Geschichte

Anfänge eines wissenschaftlichen Handapparates fürdie Archivare ab Mitte 18. Jahrhundert, zum Teil ausDubletten der Königlichen Bibliothek (ebenfalls im Ar-chivgebäude untergebracht). Jährlicher Erwerbungs-etat erst unter preußischer Verwaltung (ab 1866). Na-hezu totaler Untergang der Dienstbibliothek durchLuftangriff 1943 und Leinehochwasser 1946. Danachallmählicher Wiederaufbau.

Anschrift

Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv- Bibliothek -Am Archiv 1 · 30169 HannoverTel: 0511/120-6613Fax: 0511/120-6699E-Mail: [email protected]: http://www.staatsarchive.niedersachsen.de

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NIEDERSÄCHSISCHES

INNENMINISTERIUM / BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Innenministerium des Landes Niedersachsen be-steht seit 1947. Im selben Jahr wurde auch mit demAufbau der Bibliothek begonnen, basierend auf histo-rischen Buchbeständen aufgelöster Behörden.

Anschrift

Niedersächsisches Innenministerium- Bibliothek -Lavesallee 6 · 30169 HannoverPostfach 221 · 30002 HannoverTel.: 0511/120-6227 / -4737E-Mail: [email protected]

[email protected]@mi.niedersachsen.de

Angebote / Benutzung

Der Service wird vorrangig von den Bediensteten desMinisteriums in Anspruch genommen. Nach Abspra-che ist die Benutzung der Bibliothek durch Personenanderer Behörden, in Einzelfällen auch durch Privat-personen, während der Dienstzeit möglich.

Zusätzlich zu den herkömmlichen Quellen werden zurInformationsbeschaffung CD-ROMs und Online-Da-tenbanken genutzt.

Raum / Personal

Die Bibliothek besteht aus einer Haupt- und einerZweigstelle, jeweils mit Freihandbereich, Magazin undmehreren Leserarbeitsplätzen. Teile des Bestandes wer-den in den verschiedenen Fachabteilungen des Mini-steriums aufbewahrt.

In der Bibliothek arbeiten drei Personen (BAT IV b bis VI b).

Kataloge

Der Zettelkatalog wurde 1996 (in der Zweigstelle 2000)abgebrochen, seitdem findet die Katalogisierung inAllegro statt. Dieses Programm wird ab 2001 durchBibliotheca 2000 abgelöst. Die inhaltliche Erschlie-ßung erfolgt über eine eigene Systematik mit zusätzli-cher Schlagwortvergabe. Eine Teilnahme am PICA-Verbund steht unmittelbar bevor.

Bestände / Etat

Der Bestand umfasst ca. 46.500 Bände und 196 lau-fend gehaltene Titel von Zeitschriften und Verkün-dungsblättern. Schwerpunktmäßig wird rechtswissen-schaftliche Literatur entsprechend den Aufgaben desInnenministeriums gesammelt und erschlossen.

Der jährliche Etat beträgt z. Zt. 126.000 DM.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Angebote

Reine Präsenzbibliothek, vorrangig für Bedienstetedes Hauptstaatsarchive. Nutzung auch durch Archiv-Benutzer (Entleihe in den Benutzersaal des Archivs).Umfangreiche Handapparate in den BenutzersälenHannover und Außenmagazin Pattensen.

Raum / Personal

Die Bibliothek nimmt zwei Geschosse im Ende des19. Jahrhunderts nachträglich angebauten Südflügelein. Im oberen Geschoss befindet sich als Depositumauch die Bibliothek des Historischen Vereins von Nie-dersachsen.Personal: Eine Planstelle Dipl.-Bibliothekar/-in

Kataloge

Bis 1992 Zettelkatalog, ab 1992 EDV-Katalog, System:Allegro-C. Hausinterner Katalog, keine Bestands-nachweise im Verbundkatalog des GBV.

Bestände / Etat

Dienstbibliothek des HStA: ca. 45.000 Bände, Biblio-thek des Historischen Vereins: ca. 31.000 Bände, Er-werbungsetat Dienstbibliothek 1999: ca. 16.000 DM(Umfangreiche Erwerbungen durch Tausch, Mitglied-schaften und Belegexemplare der Archivbenutzer).

Benutzung

Präsenzbenutzung. Keine Ausleihstatistik; Benutzungdurch Bedienstete und Archiv-Benutzer

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

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NIEDERSÄCHSISCHES

KULTUSMINISTERIUM / BIBLIOTHEK

Geschichte

Mit Gründung des Landes Niedersachsen im Jahre1949 wurde auch das Niedersächsische Kultusmini-sterium eingerichtet. Damals wurde begonnen, syste-matisch eine Bibliothek aufzubauen. Mit dem 1974 insLeben gerufenen Ministerium für Wissenschaft undKunst bestand bis 1989 eine gemeinsame Bibliothek.

Anschrift:

Niedersächsisches Kultusministerium- Bibliothek -Schiffgraben 1230159 HannoverPostfach 16130001 HannoverTel. 0511/120-7038E-Mail: [email protected]: http://www.niedersachsen.de/MK1.htm

Angebote

Die Bibliothek dient in erster Linie der Literatur-versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desNiedersächsischen Kultusministeriums. Darüber hin-aus steht die Bibliothek in begrenztem Umfang auchauswärtigen Nutzern offen. Entleihungen sind jedochnicht möglich.

Veröffentlichungen des Kultusministeriums sind überdas Internet (http://nibis.ni.schule.de/aktuell/mk/aktu-ell/index.htm) zu beziehen.

Raum / Personal

Die Bibliothek verteilt sich auf drei Räume im Erd-geschoss sowie einen Magazinraum im Kellergeschoss.

Sie wird von einem Diplom-Bibliothekar und einerBibliotheks-Assistentin geführt.

Kataloge

1994 wurde die konventionelle Katalogisierung in Formvon Zettelkatalogen zugunsten eines DV-geführten Ka-taloges aufgegeben. Seit 1998 wird das Bibliotheks-programm Bibliotheca WIN bzw. Bibliotheca 2000eingesetzt.

NIEDERSÄCHSISCHES

JUSTIZMINISTERIUM / BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Niedersächsische Justizministerium besteht seit1947. In dieser Zeit wurde juristische Literatur aufgelö-ster Gerichte zu einer Büchersammlung zusammen-geführt. Damit entstand der Grundstock einer Biblio-thek. 1964 wurde die erste bibliothekarische Fachkraftals Leiterin der Bibliothek eingestellt.

Anschrift

Niedersächsisches Justizministerium- Bibliothek -Am Waterlooplatz 130169 HannoverTel.: 0511/120-5027 / -5028Fax: 0511/120-5180E-Mail: [email protected]

Angebote

Die Bibliothek hat über das Internet Zugriff auf Juris-Online und auf VORIS.

Raum / Personal

Die Räumlichkeiten der Bibliothek des Justizministeri-ums haben eine Fläche von ca. 150 qm zuzüglich ei-nes Archivs mit ca. 100 qm. Außerhalb des Hauptge-bäudes bestehen zwei Zweigstellen sowie eine weite-re Abteilungsbibliothek im Hauptgebäude.

Die täglichen Aufgaben werden von zwei Mitarbeite-rinnen (¾ Kräfte) erledigt. Die Retrokatalogisierungwird durch eine Fachkraft in Heimarbeit erledigt. ZurAusstattung der Bibliothek gehören zwei Bildschirm-arbeitsplätze, ein Heimarbeitsplatz für die Retrokata-logisierung sowie ein Leserauskunftsplatz (OPAC).

Kataloge

Für die Bibliotheksverwaltung wird seit 1998 die Soft-ware Bibliotheca WIN bzw. Bibliotheca 2000 einge-setzt. Die Retrokatalogisierung in dieses Systemumfasst den Bestand ab ca. 1980; der Zettelkatalogbehält bis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit. DieTeilnahme am PICA-Verbund steht unmittelbar bevor.

Bestände / Etat

Der Bibliotheksbestand umfasst ca. 60.000 Bände.Themenschwerpunkt ist die Juristische Literatur. ImAbonnement befinden sich rund 160 Periodika.

Der jährliche Bibliotheksetat beträgt derzeit 133.000 DM.

Benutzung

Vorrangig wird die Bibliothek von den Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern des Hauses sowie von anderenBehörden genutzt. Die Einsichtnahme in den Präsenz-bestand wird jedoch auch anderen interessierten Per-sonen gewährt. Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behörden-bibliotheken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- u.Dokumentationswesen (AjBD)

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NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR

BEZÜGE UND VERSORGUNG / BÜCHEREI

Geschichte

Die Bücherei des Niedersächsischen Landesamtes fürBezüge und Versorgung ist 1998 hervorgegangen ausder Bücherei des ehemaligen Nds. Landesverwaltungs-amtes. Die gesamte Literatur der früheren Behörde warin einem Zentralkatalog erfasst, einige Bestände bliebenaber im Wesentlichen bei entsprechender Notwendig-keit in den dezentral untergebrachten Organisations-einheiten. Dieser Zentralkatalog wies einen Gesamtbe-stand von 36.000 Bänden nach. Im Laufe der letztenJahre wurde dieser Bestand herausgelöst und der Nie-dersächsischen Landesbibliothek, der StadtbibliothekHannover, der Bibliothek des Niedersächsischen Haupt-staatsarchivs, der Universitätsbibliothek und den inzwi-schen selbstständig gewordenen Landesbehörden bzw.-betrieben übergeben. Schwerpunkte dieser Samm-lung waren niedersächsisch-landeskundliche, statisti-sche Literatur, zahlreiche Dissertationen und Habilita-tionen, wissenschaftliche Abhandlungen, Atlanten undKarten.

Anschrift

Niedersächsisches Landesamt für Bezügeund Versorgung- Bücherei -Auestr. 1430449 HannoverPostfach 10730149 HannoverTel: 0511/925-2208

Angebote / Bestände

Die Bücherei des Niedersächsischen Landesamtes fürBezüge und Versorgung verfügt über einen Gesamt-bestand von 4.300 Bänden, 26 abonnierten Zeitschriften,65 Loseblattsammlungen, dazu einschlägige Gesetz-blätter bzw. -sammlungen. Hier richtet sich der Be-stand nach den Aufgaben des neuen Amtes.

Raum / Personal

Die Bücherei des Nds. Landesamtes für Bezüge undVersorgung befindet sich im Erdgeschoss des Haupt-gebäudes in einem Raum mit einer Größe von 49,36qm. Der Zugang zum Archiv (Magazin) ist im selbenRaum vorhanden, verbunden durch eine Treppe undeinen Lastenaufzug. Das Archiv hat eine Fläche von79,57 qm.

Besetzt ist die Planstelle mit einer Verwaltungsange-stellten.

Kataloge

Bis ca. 1994 wurden ein alphabetischer Katalog, einStandortkatalog und ein Sachkatalog als Zettel-kataloge geführt. Danach wurde die BAV-Software(Buch- und Artikelverwaltung) installiert, die vom heu-tigen IZN herausgegeben wird. Die Fortführung derZettelkataloge wurde mit der Installierung abgebro-chen. Ein Internet-Anschluss besteht nicht.

Die Bücherei beteiligt sich aktiv am Zeitschriftenver-zeichnis Hannoverscher Behördenbibliotheken (ZHB).

Etat

Es steht ein Etat von ca. 200.000 DM jährl. zur Verfügung.

Benutzung

Sondersammelgebiete oder Tauschbeziehungen zu an-deren Institutionen bestehen nicht mehr. Vorrangig ste-hen die Bestände den Mitarbeitern des Amtes zur Ver-fügung, die Bücherei wird aber auch von auswärtigenNutzern nach telefonischer Absprache genutzt. Ausleiheist möglich. Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Bestände / Etat

Dem Nutzer stehen ca. 40.000 Bände sowie 220 lau-fende Zeitschriften zur Verfügung.

Erworben wird in erster Linie pädagogische sowieverwaltungsrechtliche Literatur.

Großen Raum nimmt die Schulrechtssammlung allerBundesländer der Bundesrepublik Deutschland ein.Auch werden Schulchroniken und Festschriften derSchulen Niedersachsens gesammelt.

Im Haushaltsplan sind ca. 60.000 DM für die Biblio-thek vorgesehen.

Benutzung

Etwa 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen dieBibliothek regelmäßig. Es werden ca. 2.600 Bücher imJahr entliehen. Hinzu kommt die Nutzung des Zeit-schriftenbestandes durch Umläufe und Einzelent-leihungen.

Externe Nutzer werden nicht in der Benutzerstatistikgeführt.

Kooperation

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

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NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR

ÖKOLOGIE / BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie wurde1992 aus folgenden Vorgängerinstitutionen gegründet:Nds. Landesamt für Wasser und Abfall, Nds. Landes-amt für Immissionsschutz und das Dezernat S2 „Na-turschutz” des Nds. Landesverwaltungsamtes. Allediese Ämter besaßen eigene Bibliotheken, die nachund nach integriert wurden. Sonderstandorte in Han-nover und auf Norderney blieben erhalten.

Adresse

Niedersächsisches Landesamt für Ökologie- Bibliothek -Am Flugplatz 14HildesheimPostanschrift:An der Scharlake 3931135 HildesheimPostfach 10106231110 HildesheimE-Mail: [email protected]: http://www.nloe.de

Angebote

Bestände und Dienstleistungen der Bibliothek sindvorrangig für die Beschäftigten des NLÖ bestimmt.Amtsfremde können die Bibliothek gemäß der auslie-genden Benutzungsordnung während der Öffnungs-zeiten nutzen oder Literatur über die Fernleihe bestel-len. Der Internet-PC steht nur den Beschäftigten desNLÖ zur Verfügung.

Raum / Personal

Der Hauptbibliothek in Hildesheim stehen in der er-sten Etage ein Raum mit etwa 130 qm sowie ein Kel-lerraum für Zeitschriften-Altbestände zur Verfügung.Der Zweigstelle in Hannover stehen zwei Räume, derauf Norderney ein Raum zur Verfügung. In Hildesheimsind eine Bibliotheks-Assistentin und zwei weitereKräfte beschäftigt; in Hannover ist eine Teilzeitkraftund auf Norderney eine Ganztagskraft in der Biblio-thek eingesetzt.

Kataloge

Die Katalogisierung erfolgt in PICA-Verbund des Ge-meinsamen Bibliotheksverbunds (GBV). Es existierennoch ältere Zettelkataloge, die nicht weiter geführtwerden.

Bestände / Etat:

Die Bibliothek besitzt ca. 42000 Medieneinheiten, dar-unter auch viele Karten. Etwa 170 Zeitschriftentitel und120 Loseblattsammlungen werden laufend vorgehal-ten. Große Teile der Neuzugänge kommen über denSchriftentausch. Für Erwerbungen sind jährlich120.000 DM vorgesehen.Sammelschwerpunkte sind Umwelt- und Naturschutz.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR

DENKMALPFLEGE / BIBLIOTHEK

Geschichte

1980 wurden die Bereiche Archäologie und Bau- undKunstdenkmalpflege des Instituts für Denkmalpflege(Niedersächsisches Landesverwaltungsamt) zusam-mengeführt. Zu diesem Zeitpunkt entstand die Biblio-thek in ihrer heutigen Form.

Anschrift

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege- Bibliothek -Scharnhorststr. 130175 HannoverTel.: 0511/925-5257 / -5258Fax: 0511/925-5328E-Mail: [email protected]: http://www.denkmalpflege-niedersachsen.de

Angebote

Zwei Benutzer-PCs mit EDV-Bibliothekssystem sowiemit Internetanschluss

Raum / Personal:

Zwei Arbeitsräume, ein Lesesaal, drei Bibliotheks-räume

Zwei feste Ganztagsstellen (1 Diplom-Bibliothekarin,1 Bibliotheks-Assistentin)

Kataloge:

EDV-Katalog LIDOS 4 für Windows seit 1994. Die Re-trospektive Katalogisierung erfolgte in den Jahren1997 und 1998.

Es ist eine eigene Systematik vorhanden.

Bestände/Etat:

Die Bibliothek hat einen Bestand von 29.000 Bändensowie 160 laufende Zeitschriften.

Thematisch gliedert sich die Bibliothek in die BereicheArchäologie und Bau- und Kunstgeschichte.

Der Bibliothek steht jährlich ein Etat von ca. 21.000DM zur Verfügung.

Benutzung:

Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek und wird vor-wiegend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern desNLD benutzt. Auch externe Benutzer sind gern gese-hen.

Kooperationen:

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Kunstbibliotheken

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Kataloge

Der Bibliothek beteiligtsich am GBV und weistihre Bestände im ge-meinsamen AHB-Kata-log des LokalsystemsHannover nach. Ein Al-legro-OPAC ist darüberhinaus im Intranet zu-gänglich. Ebenfalls imIntranet wird die Auf-satzdatenbank der Bun-desforschungsanstaltfür Forst- und Holzwirt-schaft (BFH) angeboten

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 36.000 Bän-den und ca. 260 lfd. Zeitschriften. Themen-schwerpunkte sind: Land- und Forstwirtschaft, Gar-tenbau, Fischerei, Veterinärmedizin und Lebensmittel-chemie. Der Etat beträgt ca. 100.000 DM, die haupt-sächlich für Zeitschriftenabonnements und für die Ak-tualisierung von Loseblattsammlungen ausgegebenwerden. Der jährliche Zuwachs beträgt ca. 600 Bände,größtenteils handelt es sich dabei um „graue Literatur.“

Benutzung

Die Bibliothek wird hauptsächlich von Angehörigendes Ministeriums benutzt, eine Ausleihstatistik wirdnicht geführt. Die Bibliothek nimmt über das Fernleih-system des GBV am Leihverkehr teil.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM

FÜR FRAUEN, ARBEIT UND SOZIALES /BIBLIOTHEK

Geschichte

Mit der planmäßigen Bibliotheksverwaltung wurde1954 begonnen, nachdem die auf verschiedene Ge-bäude verteilten Abteilungen des Ministeriums amHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz im dortigen Neubau zu-sammengeführt wurden. Die Buchbestände wurdenbis zu diesem Zeitpunkt von den Registraturen mitver-waltet.

Als neu errichtete Behörde des 1946 geschaffenenBundeslandes Niedersachsen gab es keine Vorgän-gerinstitution und somit konnte auf keinem vorhande-nen Buchbestand aufgebaut werden.

Benutzung

1999 wurden in der Bibliothek 1674 Besucher und 998Anrufe gezählt; hinzu kommen Anfragen per Mail, Faxund in Briefform; somit wurden über 3000 Anfragenund Aufträge bearbeitet. Stichproben ergaben etwa 60Buchausleihen monatlich, dazu kommen noch dieZeitschriftenausleihen im Hause, was insgesamt über2000 Ausleihen im Jahr 1999 ergibt. Weiterhin wurden968 Fernleihbestellungen bearbeitet.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Bibliotheksgesellschaft Hildesheim

NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM

FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT

UND FORSTEN / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Bibliothek wurde 1949 für das NiedersächsischeMinisterium für Ernährung, Landwirtschaft und For-sten eingerichtet. Der Name der Trägerorganisation istbis heute unverändert. 1986 wurden die Bestände zumWasserrecht und zum Naturschutz an das Umwelt-ministerium abgegeben. Dafür kam Literatur zur Le-bensmittelüberwachung vom Sozialministerium hinzu.

Anschrift

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten- Bibliothek -Calenberger Str. 230169 HannoverTel.: 0511/120-2215Fax: : 0511/120-99-2215E-Mail: [email protected]: http://www.niedersachsen.de/ML1.htm

Angebote

Die Bibliothek dient vorrangig der Informationsver-sorgung der Trägerorganisation, ist aber auch Ange-hörigen anderer Behörden zugänglich. Privatpersonenkönnen nach Absprache zur Benutzung zugelassenwerden. In der Virtuellen Bibliothek „Recht, Verwal-tung und Politik” werden Internetquellen, die für dieVerwaltungspraxis von Interesse sind, angeboten.

Raum / Personal

Der Bibliothek stehen ca. 185 qm im Sockelgeschosssowie ein Magazinraum im Keller mit ca. 50 qm zurVerfügung.

Das Personal besteht aus einem Diplom-Bibliothekarund einem Verwaltungsangestellten des mittlerenDienstes.

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NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR

WIRTSCHAFT, TECHNOLOGIE

UND VERKEHR / BIBLIOTHEK

Geschichte

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium wurde1948 gegründet, indem die schon seit 1946 bestehen-den Einzelressorts Wirtschaft und Verkehr zusam-mengefasst wurden. Es war damals in drei Gebäudenuntergebracht: Hinüberstraße 4, Königstr. 50 A –Aktenkeller einschl. Hinüberstr. 4 und 4a – undHeinrichstraße 11. Mit Beginn des Neu- und Umbausdes Wangenheim-Palais im Jahre 1953 wurde dort dieUnterbringung zunächst einer Abteilung möglich.Nach Abschluss der Bauphase im Jahre 1957 warendann alle drei Abteilungen einheitlich untergebracht.

Heute befindet sich das Hauptgebäude des Nieder-sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologieund Verkehr Am Friedrichswall 1 (Wangenheim-Pa-lais). Zwei weitere Dienstgebäude sind in der Land-schaftstraße 5 und Leinstraße 8.

Nachweisbare Bestände der Bibliothek gibt es seit1949.

Anschrift

Niedersächsisches Ministeriumfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr- Bibliothek -Friedrichswall 130159 HannoverPostfach 10130001 HannoverTel.: 0511/120-5589 / -5588Fax: 0511/120-5591E-Mail: [email protected]: http://www.niedersachsen.de/MW1.htm

Angebote

Die Bibliothek dient in erster Linie eine hauseigenenZwecken und kann von Mitarbeitern des Ministeriumswährend der normalen Dienstzeit in Anspruch genom-men werden. Zur Recherche fachspezifischer Literatursteht der Bibliothek ein separater Arbeitsplatz mit In-ternet-Anschluss zur Verfügung.

Raum / Personal

Im Erdgeschoss stehen der Bibliothek drei Räume zurVerfügung, die sich wie folgt aufgliedern:

1. Raum: Größe ca. 30 qm – Arbeits- und Auskunfts-bereich mit Buchbeständen

2. Raum: Größe ca. 13 qm – Gebundene Gesetz- undVerkündungsblätter

3. Raum: Größe ca. 15 qm – Gebundene Zeitschriftensowie Internet-Arbeitsplatz

Im Keller stehen der Bibliothek zwei Archivräume miteiner Größe von je 15 qm zur Verfügung.

Anschrift

Niedersächsisches Ministerium für Frauen,Arbeit und Soziales- Bibliothek -Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 230159 HannoverTel.: 0511/120-2416 / -2417Fax: 0511/120-2801E-Mail: [email protected]: http://www.mfas.niedersachsen.de

Angebote

Die Benutzung der Bibliotheksbestände ist in derHauptsache den Mitarbeitern des Ministeriums vorbe-halten. Auf Nachfrage werden darüber hinaus jedemBürger erteilt. An den zwei Bibliotheksarbeitsplätzensind Internetanschlüsse vorhanden und können dortauch von den Mitarbeitern des Hauses benutzt werden.

Raum / Personal

Im Erdgeschoss stehen der Bibliothek drei Büroräu-me mit einem Benutzerarbeitsplatz – allerdings ohneOPAC – zur Verfügung. Des Weiteren ist ein Keller-magazin mit Fahrregalanlage vorhanden.

Die beiden Bibliotheksplanstellen werden von einerDiplom-Bibliothekarin und einer Verwaltungsange-stellten in Teilzeit besetzt.

Kataloge

Aufgrund der Teilnahme am PICA-Verbund wird derZettelkatalog demnächst nicht mehr weitergeführt. DieBibliothek pflegt eine eigene Systematik – auf eineweiterführende Sacherschließung wird verzichtet.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 12.000 Bän-den, inklusive eines Handbibliotheksbestandes vonca. 3000 Bänden, sowie 208 laufend gehaltene Zeit-schriften und Verkündungsblätter.

Der Jahresetat beträgt ca. 90.000 DM. Der Sammel-schwerpunkt ist Arbeits- und Sozialrecht. Nach derZusammenlegung mit dem Frauenministerium 1998ist als weiterer Aspekt Literatur zu frauenpolitischenThemen hinzugekommen.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

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NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUMS

FÜR WISSENSCHAFT UND KULTUR /BIBLIOTHEK

Geschichte

Von 1974 – 1989: Gemeinsame Bibliothek des Kultus-ministeriums und des Ministeriums für Wissenschaftund Kunst.

1989: Umzug des MWK in das ehemalige Preussag-Gebäude und Aufbau einer eigenen Bibliothek.

Anschrift

Niedersächsisches Ministeriumsfür Wissenschaft und Kultur- Bibliothek -Leibnizufer 930169 HannoverPostfach 26130002 Hannover

NIEDERSÄCHSISCHES

OBERVERWALTUNGSGERICHT /BIBLIOTHEK

Geschichte / Entwicklung

Der Aufbau der Bibliothek des NiedersächsischenOberverwaltungsgerichts wurde mit der Gründungdes Gerichts am 01. April 1949 eingeleitet. Nach derTrennung des damaligen Zweiländergerichts in dasNiedersächsische und das Schleswig-HolsteinischeOberverwaltungsgericht im Jahr 1991 verblieb der ge-samte Medienbestand beim Niedersächsischen Ober-verwaltungsgericht.

Anschrift

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht- Bibliothek -Uelzener Str. 4021335 LüneburgPostfach 23 7121313 LüneburgTel.: 04131/718-144 / -179Fax: 04131/718-208URL: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

Tel.: 0511/120-2416 / -2417Fax: 0511/120-2801E-Mail: [email protected]: http://www.niedersachsen.de/MWK1.htm

Angebote

Die Bibliothek dient der Literaturversorgung der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums. Sie istfür Außenstehende als Präsenzbibliothek nutzbar.

Raum / Personal

Der Bibliothek stehen ca. 120 qm Fläche zur Verfü-gung. Sie ist mit einer Planstelle für die Bibliotheks-leitung ausgestattet. Darüber hinaus ist halbtags eineVerwaltungsangestellte in der Bibliothek beschäftigt.

Kataloge

Seit 1995 nimmt die Bibliothek am GemeinsamenBibliotheksverbund teil. Der OPAC ist über dasInternet abrufbar.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 12.000 Bän-den und 200 laufend gehaltenen Zeitschriften. Sie ver-fügt über einen Etat von 49.000 DM.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Die Bibliothek ist mit zwei vollbeschäftigten Mitarbei-terinnen besetzt.

Kataloge

Die Bibliothek nimmt am PICA-Verbund teil, derZettelkatalog wurde ab 1996 durch elektronische Da-tenerfassung abgelöst.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 25.000 Bü-chern und etwa 450 Zeitschriften bzw. Gesetz- undVerkündungsblättern sowie Loseblattsammlungen.Der OPAC ist über das Internet aufrufbar. Die Schwer-punkte liegen im Bereich Wirtschaft und Wirtschafts-recht sowie Verkehr und Touristik.

Der Etat der Bibliothek beträgt 100.000 DM im Jahr.

Benutzung

Die Bibliothek wird vorrangig von Mitarbeitern desHauses genutzt.

Auswärtige Nutzer dürfen nur in Ausnahmefällen undnach vorheriger Absprache die Dienste der Bibliothekin Anspruch nehmen.

Eine Ausleihstatistik wird nicht geführt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

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NIEDERSÄCHSISCHES

UMWELTMINISTERIUM / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Errichtung eines Umweltministeriums für Nieder-sachsen wurde 1986 beschlossen, zeitgleich begannder Aufbau der Bibliothek. Da in das MinisteriumFachabteilungen von anderen Behörden eingegliedertwurden, kamen auch alte Buchbestände in die Biblio-thek, z. B. zum Wasserrecht Werke ab 1900.

Anschrift

Niedersächsisches Umweltministerium- Bibliothek -Archivstr. 230169 HannoverPostfach 410730041 HannoverTel.: 0511/120-3408 / -3409 / -3410E-Mail: [email protected]: http://www.mu.niedersachsen.de

Angebote

Die Bestände der Bibliothek stehen vorrangig denMitarbeitern des Ministeriums zur Verfügung und nachAbsprache während der normalen Dienstzeiten auchauswärtigen Nutzern mit Ausleihe in Einzelfällen.

Auskunftsarbeitsplatz mit Internetanschluss für dieMitarbeiter des Hauses; CD-ROMs zu verschiedenenFachthemen.

Raum / Personal

Im ersten Obergeschoss stehen der Bibliothek zweiRäume mit insgesamt ca. 130 qm zur Verfügung, imKeller ein Archivraum von 30 qm mit Fahrregalanlage.

Die Planstelle der Bibliotheksleitung teilen sich zweiDiplom-Bibliothekarinnen, die zweite Stelle ist mit ei-ner Verwaltungsangestellten besetzt.

Kataloge

Die Bibliothek nimmt am PICA-Verbund teil. Der Zettel-katalog wurde 1992 aufgegeben. Die Bibliothek hateine eigene Systematik mit zusätzlicher Sacherschlie-ßung. Der OPAC ist über das Internet aufrufbar.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 8.000 Bän-den und 150 abonnierten Zeitschriften bzw. Gesetz-und Verkündungsblättern. Wichtiges Merkmal desBestandsaufbaus ist nicht die Sammlung vielerSchriften, sondern der Aufbau einer Sammlung deswichtigen Schrifttums, d. h. ständige Aussonderungnicht mehr erforderlicher Literatur.

Angebote

Die Literatur steht in erster Linie allen Mitarbeitern desHauses zur Verfügung. Für sie führen die Mitarbeite-rinnen der Bibliothek konventionelle sowie Daten-bankrecherchen aller Art durch. Ausleihe und alleDatenbankzugänge sind hausintern. Die Bibliothek istnicht dem Deutschen Leihverkehr angeschlossen,kann aber auf dessen Dienste über eine Partner-bibliothek zugreifen. Der behördeninterne Leihverkehrerstreckt sich bei Bedarf über das ganze Bundesge-biet.

Darüber hinaus können während der Öffnungszeitenauch auswärtige Nutzer mit der im Lesesaal aufge-stellten Literatur arbeiten (Kopierer, Microfiche-Readerprinter, zwei Lesesäle mit Arbeitsplätzen).

Raum/Personal

Auf einer Fläche von insgesamt ca. 440 qm befindensich zwei Lesesäle sowie mehrere Arbeits-, Archiv-und Nebenräume.

Die beiden Planstellen (1 gehobener, 1 mittlererDienst) sind besetzt mit einer Diplom-Bibliothekarinund einer Bibliotheks-Assistentin.

Kataloge

Den Bestand bis 1993 erschließen drei umfangreichekonventionelle Kataloge (AK, SWK, SyK). Der Bestandab 1994 ist über OPAC abrufbar. Die Bibliothek hateine eigene Systematik mit zusätzlicher Sach-erschließung.

Bestände

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 37.000 Bän-den und ca. 7000 weiteren Medieneinheiten. Etwa 200Periodika werden laufend vorgehalten. Ein breitesSpektrum an juristischer Fachliteratur mit inhaltlichemSchwerpunkt im Öffentlichen Recht wird ergänztdurch Literatur aus vielen angrenzenden Wissen-schaftsgebieten. Auch wurden die umfangreichen Alt-bestände, zurückgehend bis weit in das 19. Jahrhun-dert, mit Hilfe von Ankäufen aus Antiquariaten unddurch Schenkungen ergänzt. Der Zugriff auf einschlä-gige CD-ROMs und Online-Datenbanken rundet dasAngebot ab.

Benutzung

Rege genutzt werden die Angebote von den Mitarbei-tern des Hauses, von Mitgliedern der rechtsberaten-den Berufe aus weitem Umkreis und auch von interes-sierten Bürgern.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

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Pro Jahr stehen der Bibliothek ca. 90.000 DM zur Ver-fügung, es gibt außerdem gute Tauschbeziehungen zuanderen Institutionen. Sammelschwerpunkte sindUmweltthemen, speziell Umweltrecht.

Benutzung

3.001 Nutzer haben die Bibliothek 1999 besucht, eineAusleihstatistik wird nicht geführt. Festzustellen istaber eine deutliche Zunahme der Online-Bestellungenund nachfolgenden Ausleihen in die anderen Hanno-verschen Bibliotheken über das Netz der Behörden-bibliotheken hinaus.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

NORDDEUTSCHE METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFT /ZENTRALBIBLIOTHEK

Geschichte

Die Zentralbibliothek der 1885 gegründeten Norddeut-schen Metall-Berufsgenossenschaft, die von derHauptverwaltung Hannover aus ca. 30.000 Mitglieds-betriebe in ganz Norddeutschland betreut, entstand1989 mit der Zusammenlegung der Bestände der frü-heren Technischen und Juristischen Bücherei und ver-waltet und erschließt auch die Bestände der Bezirks-verwaltungen Hannover, Berlin, Hamburg und Bremenund der Schulungsstätten Bevensen und Wisnack.

Anschrift

Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft- Zentralbibliothek -Seligmannallee 330173 HannoverTel: 0511/8118-485 / -419Fax: 0511/8118-200E-Mail: [email protected], [email protected]: http://www.nmbg.de

Angebote

Nutzung für Mitarbeiter der Norddeutschen Metall-BGwährend der normalen Dienstzeiten, in Ausnahmefäl-len als Präsenzbibliothek für andere Benutzer zu Stu-dien- und Forschungszwecken. Die Bestände sind au-ßerdem über das Online-Bibliotheks-, Informations-und Verwaltungssystem OBIS für auswärtige Bezirks-verwaltungen und Schulungsstätten verfügbar. Aus-kunftsarbeitsplatz mit Internetanschluss für Mitarbei-ter des Hauses.

Raum / Personal

Die Ein-Raum-Bibliothek (88 qm) mit gesondertemVerwaltungsarbeitsraum und dem als Hauptarchiveingegliederten Archivraum befindet sich im Erdge-schoss des 1998 neu bezogenen großzügigen Verwal-tungsgebäudes.

Als Bibliotheks-Mitarbeiterinnen sind eine Bibliotheks-leiterin und eine Bibliotheksangestellte beschäftigt.

Kataloge

Seit 1989 Verwaltung, Katalogisierung und Erschlie-ßung der Bestände aller Verwaltungsstellen durchOBIS. Bibliothekseigene Systematik für die Abteilun-gen Recht und Technik mit zusätzlicher Sach-erschließung. Dokumentenerschließung mit DOK(Dokumentationsplan der Träger der gesetzlichen Un-fallversicherung). Anschluss an DatenbanksystemZIGUV (Zentrales Informationssystem der gesetzli-chen Unfallversicherung).

Bestände / Etat

Die Zentralbibliothek hat einen Bestand von ca. 25.000Monographien, 40 laufend gehaltenen Zeitschriftenbzw. Gesetz- und Verkündungsblätter und 80 ständigaktualisierten Loseblatt-Ausgaben des SachgebietsRecht sowie 37 abonnierten Zeitschriften und 70Loseblatt-Ausgaben des Sachgebiets Technik. Ge-sammelt werden auch Mitteilungsblätter und Jahres-/Verwaltungsberichte aller gewerblichen Berufsgenos-senschaften sowie Verbands-Rundschreiben.

Der Jahresetat beläuft sich auf ca. 65.000 DM.

Benutzung

Es besteht keine Ausleih- bzw. Benutzerstatistik. Inter-ne Nutzung als Ausleihstelle und Informationszentrumvor allem für Rechtsfragen. Externe Nutzung durch An-fragen und Anforderungen auswärtiger Verwaltungs-stellen. Umläufe ständig gehaltener Zeitschriften, Zei-tungen, Gesetzblättern und Verbandsmitteilungen inverschiedenen Verwaltungsabteilungen.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

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OBERFINANZDIREKTION (OFD)HANNOVER / BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Oberfinanzdirekti-on ist zugleich Mittel-behörde der Landes-verwaltung und derBundesverwaltung.Die Landesverwaltunggliedert sich in zweiBesitz- und Verkehrs-s t eue rab te i l ungen(Hannover und Olden-burg) und die Landes-bauabteilung. In derBibliothek macht sichdiese Struktur in derZersplitterung des Haus-halts genauso be-merkbar wie durch eine Vielzahl von Sammel-schwerpunkten (Steuerrecht, Zollrecht, Recht allge-mein, usw.). Die Bibliothek existiert ungefähr seit1950, besitzt jedoch auch Literatur aus der Reichs-finanzerwaltung (Entscheidungssammlungen, Chroni-ken usw.)

Anschrift

Oberfinanzdirektion Hannover- Bibliothek -Waterloostr. 530169 HannoverPostfach 24030002 HannoverTel.: 0511/101-2034, -2029, -3050, -3355Fax: 0511/101-2111E-Mail: [email protected]: http://www.steuer.ofd.niedersachsen.de

Angebote

Die Bibliothek der Oberfinanzdirektion Hannover isteine Spezial- und Präsenzbibliothek, deren Beständeund Dienstleistungen in erster Linie für den Informa-tionsbedarf der Bediensteten einschließlich der nach-geordneten Dienststellen bestimmt ist. Die Benutzungist aber auch anderen Behörden, Bibliotheken und Pri-vatpersonen erlaubt. Recherchen über einen Juris-Anschluss, das Internet oder diverse CD-ROMs sindmöglich, werden jedoch nur von den Mitarbeiterinnendurchgeführt.

Raum / Personal

Die Bibliothek ist im 1. Obergeschoss in verschiede-nen Räumen untergebracht. Der Lesesaal ist ein wun-derschöner, hoher Saal mit einer Galerie und Stuckar-beiten an der Decke.

In der Bibliothek arbeiten zwei Diplom-Bibliothekarin-nen (1,5 Stellen) und zwei Verwaltungsangestellte (1,5Stellen.)

Kataloge

Der Zettelkatalog ist bis einschließlich 1998 gültig.Seit 1999 werden die Kataloge mit der Software Alle-gro geführt. Die Bibliothek hat eine eigene Systema-tik, welche 1999 erweitert wurde. Die Arbeiten zur„Umsystematisierung“ laufen noch.

Bestände

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 35.000 Bän-den und abonniert ca. 250 verschiedene Zeitschriften/Gesetzesblätter (mit Mehrfachexemplaren 580). Sam-melschwerpunkte sind Steuerrecht, EG-Recht, Zoll-recht, allgemeines Recht, Baurecht, etc.

Benutzung

1999 hatte die Bibliothek ca. 6.000 aktive Benutzer,wobei die telefonischen Anfragen und die Anfragenper Fax noch hinzugezählt werden müssen.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

OBERLANDESGERICHT OLDENBURG /BIBLIOTHEK

Geschichte

Die Ursprünge des heutigen Oberlandesgerichts Olden-burg reichen bis in das Mittelalter zurück. Die Graf-schaft Oldenburg und das spätere Großherzogtum Ol-denburg hatte trotz seiner dünnen Besiedlung eine ei-gene Gerichtsbarkeit mit mehreren Instanzen heraus-gebildet, die mit der Verwaltung verwoben war. Im 18.Jahrhundert erhielt die höchste Gerichtsbarkeit desLandes die Bezeichnung „Oberappellationsgericht“.Als der Regent nach der in Oldenburg von 1806 bis1813 dauernden Franzosenzeit 1814 ein neues ober-stes Landesgericht schuf, führte es diese Bezeich-nung fort. Die Reichsjustizgesetze von 1877 leitetendas Oberappellationsgericht in das Oberlandesge-

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richt Oldenburg über. Es war für das damaligeStammland des Großherzogtums Oldenburg zustän-dig, das in etwa aus dem Bezirk des heutigen Landge-richts Oldenburg bestand. Die LandgerichtsbezirkeAurich (Ostfriesland) und Osnabrück (OsnabrückerLand und Emsland) gehörten zum Bezirk des preußi-schen Oberlandesgerichts Celle. Nach dem 1. Welt-krieg (1914/18) blieb das Oberlandesgericht Olden-burg als oberes Gericht des Freistaates Oldenburgbestehen. Im Zweiten Weltkrieg (1939/45) kamen 1944als Kriegsnotmaßnahme die Celler Landgerichts-bezirke Aurich und Osnabrück (ohne Diepholz) zumOber-landesgerichtsbezirk Oldenburg. Dabei ist esgeblieben, als der in der Zeit des Nationalsozialismusaufgelöste Freistaat Oldenburg nach Kriegsende kurz-fristig wiedererstand und als Oldenburg 1946 ein Teildes Landes Niedersachsen wurde. Seither bilden dieLandgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osna-brück den Bezirk des niedersächsischen Oberlandes-gerichts Oldenburg.

Die Bibliothek des Oberlandesgerichts Oldenburgwurde nach dem Zweiten Weltkrieg neu aufgebaut.Nur ein kleiner Teil der ursprünglich vorhandenen Bi-bliothek des Oberappellationsgerichts und des frühe-ren Oberlandesgerichts bildet heute die Grundlagedes rechtsgeschichtlichen Teilbestands der Biblio-thek. Die Bestände der Bibliothek des ehemaligenOberappellationsgerichts befinden sich heute in derLandesbibliothek Oldenburg.

Anschrift

Oberlandesgericht Oldenburg- Bibliothek -Richard-Wagner-Platz 126135 OldenburgPostfach 245126014 OldenburgTel.: 0441/220-1059 / -1058 / -1160Fax: 0441/220-1060E-Mail: [email protected]: http: //www.olg-oldenburg.de

Angebote

Die Bibliothek des Oberlandesgerichts Oldenburg isteine Präsenzbibliothek. Für die LeserInnen befindensich 47 Arbeitsplätze innerhalb der Bibliothek. Die lau-fend gehaltenen Datenbanken und der Online -Kata-log stehen im Intranet des Oberlandesgerichts zurVerfügung. Dafür sind in der Bibliothek 3 Bildschirm-nutzungsplätze eingerichtet worden.

Die Bibliothek ist zum einen für das Oberlandesge-richt und die beim Oberlandesgericht zugelassenenRechtsanwälte tätig. Außerdem steht sie als örtlicheZentralbibliothek der Generalstaatsanwaltschaft, demLandgericht, dem Amtsgericht und der Staatsanwalt-schaft bei dem Landgericht Oldenburg zur Verfügung.Diesem Benutzerkreis ist sie durchgehend zugäng-lich. Es werden darüber hinaus Referendare betreut

und auch außenstehende Benutzer zugelassen, denendie Bibliothek allerdings nur in der allgemeinenDienstzeit offen steht. Schließlich ist die Bibliothek fürdie Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks tätig undversorgt sie – etwa durch Übersendung von Ablich-tungen – mit Literatur.

Raum / Personal

Die Bibliothek erstreckt sich über zwei große Räumein zwei Etagen des Gerichts. Diese sind durch einenangeschlossenen Anbau mit zwei Etagen und einemeingezogenen Zwischengeschoss miteinander ver-bunden. Mit einem weiteren Magazinraum im Kellerund zwei Arbeitsräumen für das Personal verfügt dieBibliothek insgesamt über eine Fläche von 440 qm.

Die Bibliothek hat 2½ Planstellen, von denen 1½ durchBibliothekarinnen besetzt sind, 1 Stelle hat ein Justiz-angestellter inne. Ein richterlicher Referent ist für dieBibliotheksangelegenheiten zuständig.

Kataloge

Der Bestand der Bibliothek ist elektronisch erfasstund steht den Benutzerinnen und Benutzern als On-line-Bibliothekskatalog im Netz des Oberlandesge-richts zur Verfügung. Der Katalog ist für die Öffentlich-keit auch über die Internet-Adresse des Gerichts zu-gänglich. Die Daten im Online-Bibliotheks-Katalog lie-gen in Form eines Kreuzkatalogs vor. Dabei sind ineinem einzigen Register Verfasser, Titel, Stichwörterund Systematikdaten abrufbar. Die Systematik ist eineeigene Entwicklung in Anlehnung an die Karlsruher Ju-ristische Bibliographie. Die Katalogdaten werden mitdem Bibliotheksverwaltungsprogramm Allegro-C er-fasst und gepflegt.

Bestände / Etat

Die Bibliothek verfügt über 25.000 Bände. Durch lau-fende Aussonderung nicht mehr erforderlicher Litera-tur wächst der Bestand nicht erheblich an. Es werden– ohne Mehrfachexemplare – 184 Loseblattwerke und145 Zeitschriften gehalten. Zur Zeit werden 11 Daten-banken laufend gehalten und stehen denBibliotheksbenutzerInnen im Intranet zur Verfügung.Der Bestand ist systematisch geordnet und weitge-hend in Freihandaufstellung verfügbar.

Pro Jahr beläuft sich der Bibliotheksetat auf etwa170.000 DM.

Der Schwerpunkt des Bestands liegt im Bereich desZivil- und Strafrechts sowie des zugehörigenVerfahrensrechts. Darüber hinaus sind wesentlicheTeile der staats- und verwaltungsrechtlichen Literaturvorhanden.

Benutzung

Da die Bibliothek eine Präsenzbibliothek ist, werdenAusleihzahlen nicht erfasst. Eine erhebliche Zunahmeder Übersendung von Ablichtungen aus Bibliotheks-beständen hauptsächlich an nachgeordnete Gerichtedes Gerichtsbezirks ist festzustellen. Ebenso wird dieBibliothek von der Richterschaft für Literaturrecher-

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VERWALTUNGSGERICHT HANNOVER /BIBLIOTHEK

Geschichte

Mit Einwilligung der Militärregierung hat dasBezirksverwaltungsgericht, später VerwaltungsgerichtHannover, seine Arbeit im August 1946 wieder aufge-nommen. Das Gericht hatte früher mehrere Standorte,die teilweise selbständig blieben und teilweise aufge-löst wurden. Im Laufe der Zeit wurde eine Bibliothekeingerichtet, die ihre Altbestände auch von anderenBehörden übernommen hat.

Anschrift

Verwaltungsgericht Hannover- Bibliothek -Eintrachtweg 1930173 HannoverPostfach 61 2230061 HannoverTel.: 0511/8111-423 / -424Fax: 0511/8111-100

Angebote

Die Bestände der Bibliothek sind vorrangig für dieMitarbeiter des Gerichts, während der Kernarbeits-zeiten auch für auswärtige Nutzer zugänglich. Es wirdeine Asyldokumentation für die zuständigen Mitarbei-ter geführt. Ein Arbeitsplatz mit Juris- und Internetan-schluss ist vorhanden. Gesetzestexte sind im hausei-genen Netz verfügbar.

Raum / Personal

Im Erdgeschoss steht der Bibliothek ein Raum vonca. 94 qm zur Verfügung, von dort gelangt man übereine Treppe in einen ca. 65 qm großen Archivraum. Im1. und 2. Stock sind Zimmer eingerichtet, in denenMehrfachexemplare stehen und Sachgebiete, die nurbestimmten Kammern zugeordnet sind. Die Biblio-thek ist mit zwei Angestelltenstellen besetzt.

Kataloge

Die Bibliothek hat noch einen Zettelkatalog, gleichzei-tig ist ein EDV-Katalog im Aufbau.

Bestände / Etat

Die Bibliothek hat einen Bestand von ca. 10.000 Bän-den und 85 abonnierte Zeitschriften bzw. Gesetz- undVerkündungsblätter.

Pro Jahr stehen der Bibliothek ca. 90.000 DM zur Ver-fügung. Sammelschwerpunkt ist die juristische, be-sonders die verwaltungsrechtliche Literatur.

Benutzung

Eine Benutzungsstatistik wird nicht geführt. Eine Aus-leihe an auswärtige Nutzer findet nicht statt. Die Bi-bliothek wird von den Mitarbeitern des Landesjustiz-prüfungsamtes, die sich im gleichen Gebäude befin-den, mitgenutzt.

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

WASSER- UND SCHIFFAHRTSDIREKTION

MITTE / BIBLIOTHEK

Anschrift

Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte- Bibliothek -Am Waterlooplatz 530169 HannoverPostfach 630730063 HannoverTel.: 0511/9115-373

Bestand / Benutzung

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte unterhältfür den Dienstgebrauch eine kleine „Bibliothek“ mit ei-nem Buchbestand von ca. 20.000 Stück.

Einen Schwerpunkt der Bibliothek bildet die umfang-reiche Sammlung diverser Gesetz- und Verordnungs-blätter. Die einzelnen Jahrgänge, dessen älteste Ex-emplare aus dem Jahre 1818 stammen (Reichsge-setzblatt), ermöglichen dem Benutzer jederzeit einenEinblick in die Gesetzgebung von gestern und heute.

Darüber hinaus werden die für die Bundes-wasserstraßenverwaltung maßgeblichen Vorschriftenvorgehalten. Komplettiert wird der Buchbestanddurch allg. Verwaltungsliteratur, zahlreiche Bücher zutechnischen Themen sowie eine Reihe von Fachzeit-schriften und Loseblattwerken.

Die Nutzung der Bücherei bei der Wasser- undSchifffahrtsdirektion Mitte beschränkt sich grundsätz-lich auf die MitarbeiterInnen der Bundeswasser-straßenverwaltung; in begründeten Ausnahmefällenwerden aber auch Anfragen Dritter bearbeitet.

chen, auch im Internet, und Beschaffung nicht am Ortverfügbarer Literatur in Anspruch genommen.

Kooperation

Arbeitsgemeinschaft Hannoverscher Behördenbiblio-theken (AHB)

Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behörden-bibliotheken (APBB)

Anwender-Workshop “Allegro-NordWest“

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AUTOREN- UND

HERAUSGEBERVERZEICHNIS

Gudrun Behm-SteidelDozentinFachhochschule Hannover / FachbereichInformations- und KommunikationswesenRicklinger Stadtweg 12030459 HannoverE-Mail: [email protected]: http://www.ik.fh-hannover.de/ik/person/behm

Christl DietrichBibliotheks-AssistentinNiedersächsisches Landesamt für ÖkologieAn der Scharlake 3931135 HildesheimE-Mail: [email protected]

Maria GöckeritzDiplom-Bibliothekarin, RegierungsamtsrätinThüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschungund KulturBibliothekJuri-Gagarin-Ring 15899084 ErfurtE-Mail: [email protected] des Thüringer Arbeitskreises der Behör-denbibliotheken, Fortbildungsbeauftragte der APBB

Stefan GoetzDiplom-BibliothekarNiedersächsisches Ministerium für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenBibliothekCalenberger Straße 230169 HannoverE-Mail: [email protected] der AHB

Uta HakemeyerDiplom-BibliothekarinBirkenstraße 1930171 HannoverVormals Leiterin der Bibliothek des Sozialministeriumsund Vorsitzende der AHB von 1971 - 1984

Marcus HallerbergBau-Berufsgenossenschaft / BezirksverwaltungBremenPostfach 11034028083 Bremen

Rolf Manfred HasseNiedersächsische Landesbibliothek,Waterloostr. 830169 Hannover,E-Mail: [email protected] Mitteilungsblatt der Bibliotheken in Nieder-sachsen und Sachsen-Anhalt

Michael JensGeschäftsführer Buchhandlung DECIUS GmbHMarktstraße 51/5230159 Hannover

Birgit Kammerer-BaatzDiplom-BibliothekarinNiedersächisches UmweltministeriumBibliothekArchivstraße 230169 HannoverE-Mail: [email protected] Vorsitzende der AHB

Melanie KlebeDiplom-BibliothekarinBibliothek des Niedersächsischen LandtagesHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 130159 HannoverE-Mail: [email protected]ührerin der AHB

Dr. jur. Olaf-Sven KöltzowMinisterialratNiedersächsische StaatskanzleiPlanckstraße 230169 Hannover

Ilse NeuhausDiplom-BibliothekarinKarolingerring 5332425 MindenVormals Leiterin der Bibliothek des Landeskirchen-amtes der Evangelisch-lutherischen LandeskircheHannover und Vorsitzende der AHB von 1984 - 1993

Ulrike RensinghoffDiplom-BibliothekarinBibliothek des Niedersächsischen LandtagesHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 130159 HannoverE-Mail: [email protected]

Dr. phil. Fritz Hartmut TeßmerMinisterialratBibliothek des Niedersächsischen LandtagesHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 130159 HannoverE-Mail: [email protected] der AHB

Prof. Rolf Wernstedt, MdLHonorarprofessor, Akademischer Oberrat a.D.,Landesminister a.D.Präsident des Niedersächsischen LandtagesHinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 130159 Hannover

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