Bei unveränderter Aufgabenumschreibung

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Dez. I.4, Stand 02.07.2013 1 Verfahren zur Besetzung freier und besetzbarer Professuren im Rahmen der Besetzungsquote des Fachbereichs (Empfehlung: Einleitung 12 bis 18 Monate vor Wiederbesetzung der Planstelle ) Bei unveränderter Aufgabenumschreibung Bei Änderung der Aufgabenumschreibung Beschlußfassung im FBR , Begründung zur Wiederbesetzung mit gleicher Aufgabenumschreibung und Wertigkeit bzw. Begründung der beantragten Änderung mit Kapazitäts-darstellung und Einbindung in die Strukturplanung des FB‘s; ggfs. Beifügung der Stellungnahme eines beteiligten FB‘s. Ferner bei unveränd. Lehrgebiet: Ausschreibungstext mit Angabe der Veröffentlichungsorgane (Medien) Weiterleitung über den Rektor an Dezernat I Abt. Personal Prüfung der gesetzlichen, stellenplanmäßigen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. . Veröffentlichung der Ausschreibung in den angegebenen Medien sowie im Frauennetzwerk ( veranlasst durch Dez. I Abtl. Personal ) Beratung und Beschlußfassung der Ausschreibung / des Änderungsantrags gem. § 38 Abs. 1 HG durch das Rektorat Bestellung der Berufungsbeauftragten durch den Rektor In der Regel Prüfung aus kapazitiver und struktureller Sicht (durch Dezernat. V, wird von Dezernat I Abt. Personal veranlasst) Fachbereich bildet eine geschlechtsparitätisch besetzte Berufungskommission spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist. Der BK (mit Mehrheit der Professoren) gehören an: 3 Prof., 1 Stud., 1 Mitarb. ( § 5 Berufungsordnung -BO- der FH Dortmund)

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Dez. I.4, Stand 02.07.2013

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Verfahren zur Besetzung freier und besetzbarer Professurenim Rahmen der Besetzungsquote des Fachbereichs

(Empfehlung: Einleitung 12 bis 18 Monate vor Wiederbesetzung der Planstelle )

• Bei unveränderter Aufgabenumschreibung • Bei Änderung der Aufgabenumschreibung

Beschlußfassung im FBR , Begründung zur Wiederbesetzung mit gleicher Aufgabenumschreibung und Wertigkeit bzw. Begründung der beantragten Änderung mit Kapazitäts-darstellung und Einbindung in die Strukturplanung des FB‘s; ggfs. Beifügung der Stellungnahme eines beteiligten FB‘s. Ferner bei unveränd. Lehrgebiet: Ausschreibungstext mit Angabe der Veröffentlichungsorgane (Medien)

Weiterleitung über den Rektor an Dezernat I Abt. PersonalPrüfung der gesetzlichen, stellenplanmäßigen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

.

Veröffentlichung der Ausschreibung in den angegebenen Medien sowie im Frauennetzwerk ( veranlasst durch Dez. I Abtl. Personal )

Beratung und Beschlußfassung der Ausschreibung / des Änderungsantrags gem. § 38 Abs. 1 HG durch das RektoratBestellung der Berufungsbeauftragten durch den Rektor

In der Regel Prüfung aus kapazitiver und struktureller Sicht (durch Dezernat. V, wird von Dezernat I Abt. Personal veranlasst)

Fachbereich bildet eine geschlechtsparitätisch besetzte Berufungskommission spätestens mit Ablauf der Bewerbungsfrist.Der BK (mit Mehrheit der Professoren) gehören an:3 Prof., 1 Stud., 1 Mitarb. ( § 5 Berufungsordnung -BO- der FH Dortmund)

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Wahl der/ des Berufungskommissionsvorsitzenden und Mitteilung des Vorsitzes an Dezernat I, Abt. Personal

Nach Ablauf der BewerbungsfristÜbersendung der Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich

Berufungskommisssion prüft die eingegangenen Bewerbungen

Aus den Bewerbungen zieht die BK in der Regel 6 Bewerber/innen in die engere Wahl, Einladung zu Probelehrveranstaltungen, Einholung auswärtiger, vergleichender Gutachten

Sofern die Ausschreibung nicht zu mindestens 3 qualifizierten Bewerbungen für Berufungs-vorschlag führt, Antrag der BK über FBR an das Rektorat zwecks Zweitausschreibung

Nach Auswertung der Gutachten Erarbeitung eines Berufungsvorschlages und Beschlussfassung der Listen-Rangfolge in der BK

Beschlussfassung im Rektorat über Zweitausschreibung

Erstellung des BK-Berichts durch die/ den Vorsitzende/n und Weiterleitung mit Gutachten, stud. Voten, Bewerbungsunterlagen und Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten/ Schwerbehindertenvertretung/ggfs. Sondervoten an den FBR (§ 10 BO)

Veröffentlichung der Zweitauschreibung in den angegebenen Medien sowie im Frauennetzwerk ( wird durch Dez.I Abt. Personal veranlaßt )

Beschlußfassung durch FBR; ggfs. unter Berücksichtigung der Sondervoten

Bei Zustimmung des FBR Zusammen- fassung des Ergeb-nisses in Bericht durch Dekan/in und Weiterleitung mit Gutachten, stud. Voten, Bewerbungs-unterlagen; ggfs. Sondervoten; und Stellungnahmen der Gleichstellungs- beauftragten/ Schwerbehinderten-vertretung sowie Protokoll des FBR-Beschlusses über den Rektor an Dezernat I Abt. Personal

Bei Ablehnung im FBR Zurückverwei-sung des BK-Vorschlages mit schriftlicher Begründung des Dekans an die Berufungskommission

Vor Aufnahme in TO des Rektorats formale und inhaltliche Prüfung durch Dez.I, Abt. Personal

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Beratung des Berufungsver-fahrens im Rektorat; ggfs. Vorstellung des BV‘s durch Vorsitz der BK oder Vertretung

Beschlußfassung durch das Rektorat

Nach Verabschiedung der BerufungslisteVorbereitung des Rufschreibens an die Erstplatzierte/ den Erstplatzierten

Zurückweisung an den Fachbereich zur erneuten Beratung und Beschluß-fassung ( § 12 Abs. 3 BO )

Berufungsgespräch in der Hochschule mit Rektor/in unter Beteiligung von Kanzler/in und Dekan/in; Feststellung des Berufungstermins in der Berufungsniederschrift

Ernennung zur Professorin/ zum Professor; Aushändigung von Urkunde und Erlaß durch den Rektor unter Beteiligung der Dekanin/ des Dekans

Abschluss des Berufungsverfahrens

Legende:FBR = Fachbereichsrat; BK = Berufungskommission; BO = Berufungsordnung; LG = Lehrgebiet