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Teilrevision Nutzungsplanung Areale Kleinzaun und Buchholz Gemeinde Glarus Planungsbericht nach Art. 47 RPV 22. Februar 2018

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Teilrevision Nutzungsplanung Areale Kleinzaun und Buchholz

Gemeinde Glarus

Planungsbericht nach Art. 47 RPV

22. Februar 2018

Teilrevision Nutzungsplanung

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Bearbeitung

Beat Suter dipl. Ing. FH in Raumplanung FSU/SIA

Drita Hasani BSc FHO in Raumplanung

Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 Postfach 5201 Brugg T 056 460 91 11 [email protected] www.metron.ch

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Teilrevision Nutzungsplanung | Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis 1 Planungsgegenstand 7 1.1 Anlass 7 1.2 Ziel der Teilrevision 7 1.3 Bestandteile der Vorlage 8 1.4 Wichtige Bezüge zur Gesamtrevision 8 1.5 Geltungsbereich 9 1.6 Ablauf des Planungsverfahrens 11

2 Ausgangslage 12 2.1 Festlegungen der Zonenpläne der ehemaligen Gemeinden Netstal und

Glarus 12

3 Erläuterungen der Planinhalte 13 3.1 Areal Kleinzaun 13 3.2 Areal Buchholz 14 3.3 Zweckmässigkeit 15

4 Interessenabwägung gemäss Art. 47 RPV 16

Anhang 17 Areale Buchholz und Kleinzaun - Kapazitätsberechnung 17 Übersicht Kapazitätsnachweis Gesamtrevision 17

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Teilrevision Nutzungsplanung | Planungsgegenstand

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1 Planungsgegenstand 1.1 Anlass

Die Gesamtrevision der Gemeinde Glarus wurde am 23. September 2016 von der Ge-meindeversammlung beschlossen und am 8. Januar 2018 vom Regierungsrat geneh-migt. Zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung sah man für die beiden Areale «Kleinzaun» und «Buchholz» eine «Arbeitszone A2» vor. Die Stimmberechtigten ha-ben an der Gemeindeversammlung beantragt, die beiden Areale der Mischzone zuzu-weisen. Für das Areal Kleinzaun wurde eine Umzonung in die «Wohn- und Arbeitszone 3» und für das Areal Buchholz eine Umzonung in die «Wohn- und Arbeitszone 4» be-antragt. Die Gemeindeversammlung stimmte diesen Anträgen gegen den Antrag des Gemeinderates zu.

Gleichzeitig wurde der Antrag angenommen, dass für die fraglichen Umzonungsgebiete im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Umzonungen verwaltungsrechtliche Ver-träge zur Mehrwertabgabe gemäss Art. 33 RBG abgeschlossen werden müssen. Der Gemeinderat wurde ermächtigt die betroffenen Liegenschaften zu bezeichnen, die Ver-träge gestützt auf Art. 33 des RBG sowie die Ausführungsbestimmungen der Gemeinde Glarus vom 3. November 2016 den Grundeigentümern vorzulegen und die Umzonung entsprechend den Ergebnissen dem Departement zur Genehmigung einzureichen.

Auszug der Publikation des Gemeindeversammlungsbeschlusses:

Ergänzungsantrag zum Antrag des Gemeinderates an die Gemeindever-sammlung; neue Ziffer 3:

Der Gemeinderat legt die von der Mehrwertabgabe betroffenen Liegenschaften fest. Er lässt die Mehrwertabgabe vertraglich sicherstellen durch ein Grundpfand, ein Kaufrecht oder eine gleichwertige Sicherheit. Kommt kein Vertrag über die Mehrwertabgabe zu-stande, verbleibt die betroffene Liegenschaft automatisch in der vorherigen Zone. Hierauf unterbreitet der Gemeinderat die Nutzungsplanung ohne die entsprechende Um- oder Auf-zonung dem zuständigen Departement zur Genehmigung.

In der Folge wurden die beiden Areale von der Gesamtrevision ausgeklammert und die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Inzwischen konnten die Verhandlungen abge-schlossen werden und die erfolgreichen Vertragsabschlüsse sind unterzeichnet. Der Gemeinderat legte als zusätzliches Kriterium fest, dass nicht nur für die Gesamtgebiete sondern auch für zusammenhängende Teilgebiete eine Umzonung möglich ist, wenn diese Teilgebiete eine raumplanerisch zweckmässige Abgrenzung ergeben.

1.2 Ziel der Teilrevision

Das Ergebnis sieht für die beiden Gebiet wie folgt aus:

Areal Kleinzaun: Es konnten keine Verträge abgeschlossen werden. Das Areal Klein-zaun verbleibt somit in der «Arbeitszone 2, ES III/IV». Die vorliegende Teiländerung beinhaltet nur den Wechsel von der rechtskräftigen «Gewerbe- und Industriezone», Zonenplan ehemalige Gemeinde Netstal, in die neue der Gesamtrevision entsprechen-de «Arbeitszone 2».

Areal Buchholz: Im Areal Buchholz konnte mehrheitlich eine Einigung getroffen werden. Mit den Grundeigentümern im südlichen Teil sowie mit einigen im nördlichen Teil des Areals konnten Verträge abgeschlossen werden. Diese Teile werden neu der

Teilrevision Nutzungsplanung | Planungsgegenstand

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«Wohn- und Arbeitszone 4, ES III» zugewiesen. Die verbleibenden Liegenschaften, für welche keine Verträge zustande gekommen sind, werden von der rechtskräftigen «Ge-werbe- und Industriezone», Zonenplan ehemalige Gemeinde Glarus, der neuen der Gesamtrevision entsprechenden «Arbeitszone 2, ES III» zugewiesen. Beide Zonen lie-gen in der Empfindlichkeitsstufe ES III, womit bezüglich Emissionen eine übergreifen-de Regelung gewährleistet ist.

Wie auch bei allen anderen Umzonungen von Arbeitszonen in Mischzonen im Rahmen der Gesamtrevision wird auch die Umzonung Buchholz mit einer «Zone mit Überbau-ungsplanpflicht» gemäss Art. 33 der revidierten Bauordnung überlagert. Damit können die Ziele einer hochwertigen Arealentwicklung unter Berücksichtigung der Herausfor-derungen wie Parzellierung, Bestandesnutzungen, mögliche Nutzungs- und Lärmkon-flikte, die Fragen der Etappierung und Erschliessung parzellenübergreifend geregelt werden.

1.3 Bestandteile der Vorlage

Die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst folgende Bestandteile:

− Teilrevision Zonenplan Siedlung «Kleinzaun» und «Buchholz» Situationsplan 1:2'000

− Planungsbericht nach Art. 47 RPV (Erläuterungsbericht ohne direkte Verbindlichkeit)

1.4 Wichtige Bezüge zur Gesamtrevision

− Zonenplan Siedlung: Übernahme der Arbeitszone 2, der Wohn- und Arbeitszone WA4 sowie der überlagerten Zone mit Überbauungsplanpflicht

− Bauordnung: Übernahme der Bestimmungen der Arbeitszone 2, der Wohn- und Arbeitszone WA4 sowie der Bestimmungen zur überlagerten Zone mit Überbauungsplan-pflicht

Teilrevision Nutzungsplanung | Planungsgegenstand

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1.5 Geltungsbereich

Der Perimeter der Teilrevision für das Areal Kleinzaun (Arbeitszone 2, im Norden ES IV, im Süden ES III) umfasst die Liegenschaften Nrn.:

596, 597, 845, 975, 976, 995, 1025, 1063, 1064, 1079, 1098, 1147, 1215, 1331, 1332, 1333, 1354, 1494, 1516, 1517, 1732

ES IV

ES III

Teilrevision Nutzungsplanung | Planungsgegenstand

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Der Perimeter der Teilrevision für das Areal Buchholz umfasst die Liegenschaften Nrn.:

Arbeitszone 2 A2, ES III: 2267,2495, 2531, 3222 und Teile der Liegenschaft Nr. 1330

Wohn- und Arbeitszone 4 WA4 (rote Fläche), ES III: 1466, 1787, 1788, 1789, 1791, 1800, 1801, 1802, 1895, 2511, 2620, 2549, 2632, 2765, 3159, 3160, 3211, 3262

ES III

ES III

ES III

Teilrevision Nutzungsplanung | Planungsgegenstand

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1.6 Ablauf des Planungsverfahrens

Der Prozess der Teiländerung beginnt bereits im 2013. Ziel ist, die Planung im 2018 abzuschliessen. durchgeführt: Phase Zeitraum

Entwurfs- und Bereinigungsphase März 2013 bis Mai 2015

Mitwirkungsverfahren 29. April bis 12. Juni 2015

Öffentliche Auflage 1. Februar bis 1. März 2016

Beschluss Gemeindeversammlung (Areale Kleinzaun und Buchholz von der Gesamtrevision ausgeklammert)

23. September 2016

Genehmigung durch Departement BU 8. Januar 2018

Rechtskraft 8. Februar 2018

Im Rahmen der Teilrevision der Areale Kleinzaun und Buchholz sind folgende Verfah-rensschritte durchzuführen:

Phase Vorgehen und Inhalte Gesamtrevision Nutzungsplanung Beschlüsse

Pha se 1

März 2013 - Mai 2013

Pa se 2

Juni 2013 - Mai 2015

Freigabe kant. Vorprüfungund freiw illige Mitw irkung

Mai 2015

Pha se 3

Mai 2015 - Winter 2017/18

Freigabe öff. Auflage Januar 2016

Freigabe Beschluss

Beschluss GV 23.9.2016Genehmigung 8.1.2018

Formelles Verfahren

Vorprüfung

Öffentliche Auflage

Beschluss / Genehmigung

Ausgangslage & Analyse

Entwurf und Bereinigung Nutzungsplanung

Entwurf Revisionskatalog

Entwurf und Bereinigung Nutzungsplanung

Phase Vorgehen und Inhalte Teilrevision

23. September 2016

Frühling - Herbst 2017

Januar 2018

Januar 2018

Winter - Frühling 2018

Winter - Frühling 2018

Teilrevision NutzungsplanungAreale Kleinzaun und Buchholz

Vertragsphase / Vertragsabschlüsse

Beschluss Gemeinderat

Publikation/ Beschwerdemöglichkeit

Genehmigung durch Departement BU

Entwurf und BereinigungTeilrevision

Beschluss GV für Teilrevision

Teilrevision Nutzungsplanung | Ausgangslage

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2 Ausgangslage 2.1 Festlegungen der Zonenpläne der ehemaligen Gemeinden Netstal

und Glarus

Gemäss Nutzungsplanung der ehemaligen Gemeinden Glarus und Netstal gelten auf die beiden Areale folgende Vorgaben:

Areal Kleinzaun | Industrie- und Gewerbezone, ehemalige Gemeinde Netstal

Beschreibung

Entwicklungsgebiet für Industrie / Gewerbebetriebe

Bebauung und Nutzung

Industrielle und gewerbliche Betriebe, auch solche, de-

ren Zweckbestimmung eine Störung der Nachbarschaft

im Sinne von Art. 679 und 684 ZGB erwarten lässt.

Besondere Bestimmungen

Der Gemeinderat kann, falls die Art der Betriebe beson-

dere Bedingungen verlangt, Ausnahmen von diesen

Zonenvorschriften gestatten. Ebenso kann er an den

Grenzen gegenüber anderen Zonen grössere Abstände

vorschreiben. Wohnungen dürfen nur für den Betriebs-

inhaber sowie für sein Personal in beschränktem Um-

fange erstellt werden. Der Gemeinderat entscheidet über

die Zulässigkeit und bestimmt für solche Bauten den

genügenden Abstand.

Lärmempfindlichkeitsstufe ES: IV

Gebäudehöhe: 12 m

Baumassenziffer: 8

Areal Buchholz | Gewerbe- und Industriezone (GI), ehemalige Gemeinde Glarus

1 In der Zone G sind mässig störende, in der Zone GI

stark störende Betriebe gestattet. In beiden Zonen sind

auch nicht lärmempfindliche soziale und kulturelle Ein-

richtungen zulässig. 2 Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehöri-

ge und für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für

vorübergehend angestellte Personen sind gestattet. 3 Die Unterteilung von Grundstücken nach Erteilung

einer baurechtlichen Bewilligung oder nach erfolgter

Überbauung ist bewilligungspflichtig.

Lärmempfindlichkeitsstufe ES: IV

Gebäudehöhe: 15 m

Firsthöhe: 21 m

Gebäudeabstand: gem. kant. Vorschriften

Teilrevision Nutzungsplanung | Erläuterungen der Planinhalte

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3 Erläuterungen der Planinhalte 3.1 Areal Kleinzaun

Im Areal Kleinzaun sind keine Verträge zustande gekommen. Die Liegenschaften wer-den von der «Industrie- und Gewerbezone» der neuen «Arbeitszone 2» zugewiesen. Für das Areal Kleinzaun gelten gemäss neuer Bauordnung folgende baurechtliche Best-immungen:

BO Art. 20 Arbeitszone A2 (Genehmigung Kanton vom 8.1.2018) 1 In den Arbeitszonen A1 und A2 sind ergänzend zu den nach Art. 12 BauV zulässigen Bauten auch nicht lärmempfindliche soziale und kulturelle Einrichtun-gen zulässig. 2 (…) 3 Freistehende Wohnbauten sind nicht zulässig. 4 Verkaufsflächen über 500 m2 pro Gebäude oder Betrieb sind nur im Zusammenhang mit der Pro-duktion oder Dienstleistungen vor Ort zulässig. Einkaufszentren und Fachmärkte sind nicht zuläs-sig. 5 Gestützt auf ein Gutachten, das mit dem Bauge-such aufzulegen ist, kann der Gemeinderat in der Arbeitszone A2 bezüglich der Fassaden- und Ge-samthöhe eine Abweichung von den zonengemäs-sen Grundmassen bewilligen, falls dies betrieblich erforderlich ist und eine überzeugende Einordnung in den örtlichen Kontext erreicht wird.

Lärmempfindlichkeitsstufe: Süden III/Norden IV

Fassadenhöhe: 15.0 m

Gesamthöhe: 21.0 m

Maximale Gebäudelänge: (1)

(1) legt die Baukommission unter Abwägung der betroffenen privaten und

öffentlichen Interessen im Einzelfall fest.

Auszug Zonenplan Siedlung

Teilrevision Nutzungsplanung | Erläuterungen der Planinhalte

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3.2 Areal Buchholz

Im Areal Buchholz können mit Ausnahme der Liegenschaften Nrn. 2267, 2495, 2531, 3222 und Teile der Liegenschaft Nr. 1330 alle weiteren Liegenschaften im Sinne des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 der «Wohn- und Arbeitszone 4 WA4» zugewiesen werden. Die verbleibenden Liegenschaften werden der «Arbeitszone 2» zugewiesen. Für das Areal Buchholz gelten gemäss neuer Bauord-nung folgende baurechtlichen Bestimmungen:

BO Art. 19 Wohn- und Arbeitszone WA4 (Genehmigung Kanton vom 8.1.2018) 1 Der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht gestattet. 2 Verkaufsflächen über 500 m2 pro Gebäude oder Betrieb sind nur im Zusammenhang mit der Pro-duktion oder Dienstleistungen vor Ort zulässig. Einkaufszentren und Fachmärkte sind nicht zuläs-sig. 3 Bei reinen Gewerbebauten kann eine Länge über 45 m bewilligt werden, wenn eine gute architekto-nische Lösung vorgelegt wird.

Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Vollgeschosse: 4

Fassadenhöhe: 13.0 m (1)

Gesamthöhe: 16.5 m (1)

Maximale Gebäudelänge: 45.0 m

(1) Bei gewerblich genutzten Erdgeschossen kann in der Mischzone für

Wohnen und Arbeiten die definierte Fassaden- und Gesamthöhe um

maximal 1.5 m erhöht werden.

Auszug Zonenplan Siedlung,

BO Art. 20 Arbeitszone A2 (Genehmigung Kanton vom 8.1.2018)

Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Fassadenhöhe: 15.0 m

Gesamthöhe: 21.0 m

Maximale Gebäudelänge: (1)

BO Überbauungsplan Art. 48 ff (Genehmigung Kanton vom 8.1.2018)

Teilrevision Nutzungsplanung | Erläuterungen der Planinhalte

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3.3 Zweckmässigkeit

Keine Umzonung Areal Kleinzaun An der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 wurde eine Umzonung in die WA3 beantragt. Der Gemeinderat unterstützte den Wunsch der Grundeigentümer ge-mäss Beschluss der Gemeindeversammlung. Um das Verfahren der Gesamtrevision nicht zu blockieren, wurde das Areal Kleinzaun dabei ausgespart. Da es sich um ein fragliches Umzonungsgebiet handelt, mussten zuvor verwaltungsrechtliche Verträge abgeschlossen werden, welche im Areal Kleinzaun nicht zustande kamen. Damit wurde eine Umzonung in die WA3 verunmöglicht und gemäss Ergänzungsantrag ein Wechsel von der ehemaligen «Industrie- und Gewerbezone» in die neue «Arbeitszone 2» mög-lich. Das Areal Kleinzaun kann damit weiterhin als attraktiver Gewerbestandort beste-hen bleiben und aufgrund des Wechsels gemäss Kapazitätsberechnung zusätzlich 25 neue Arbeitsplätze schaffen. Bereits im kommunalen Richtplan wurde das Areal Klein-zaun zusammen mit dem Areal Grosszaun als wichtigster wirtschaftlicher Entwick-lungsschwerpunkt für gewerbliche und industrielle Nutzungen bezeichnet. Mit der geplanten Verkehrsspange wird das Gebiet zudem besser erschlossen und gleichzeitig der LKW-Verkehr durch die Gemeinde Glarus reduziert.

Umzonung Areal Buchholz Im kommunalen Richtplan wird das Quartier Buchholz als langfristiges Umstrukturie-rungsgebiet definiert. Es soll in hoher städtebaulicher Qualität und in Abstimmung mit der Verbesserung der ÖV-Erschliessung als Siedlungsschwerpunkt definiert und damit die Entwicklung nach Innen gefördert werden.

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde geprüft, das Areal Buchholz in die WA4 umzuzonen. Aufgrund der bestehenden Nutzung und zum Schutz des Gewerbes wurde zu diesem Zeitpunkt beschlossen das Areal der neuen «Arbeitszo-ne 2» zuzuweisen. Mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung unterstützte auch hier der Gemeinderat den Wunsch der Grundeigentümer auf eine Umzonung und spar-te das Areal Buchholz von der Gesamtrevision aus. Da mehrheitlich Verträge zustande kamen, können zusammenhängende Teilgebiete in die WA4 umgezont und mit einer Zone mit Überbauungsplanpflicht versehen werden. Die Liegenschaften, für welche keine Verträge zustande gekommen sind, wechseln in die neue «Arbeitszone 2». Ge-mäss Kapazitätsberechnung bietet das Areal Buchholz Raum für zusätzlich 49 Einwoh-ner und 4 Beschäftige.

Teilrevision Nutzungsplanung | Interessenabwägung gemäss Art. 47 RPV

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4 Interessenabwägung gemäss Art. 47 RPV

Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen lassen sich für die Teilrevision der Nut-zungsplanung folgende Schlussfolgerungen ziehen:

− Die Teilrevision entspricht in der vorliegenden Form der übergeordneten Ge-

setzgebung. − Die Teilrevision entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung

(Art. 1 und 3 RPG). Er trägt zur haushälterischen Nutzung des Bodens bei, in-dem er ein gut erschlossenes Gebiet verdichtet und damit die Grundlage für neuen Wohnraum und Gewerbeflächen schafft. Eine hochwertige Siedlungs-entwicklung nach innen kann sichergestellt werden.

− Die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Anregungen der Bevölkerung er-folgt mittels Mitwirkungsverfahren und der öffentlichen Auflage gemäss Art. 4 Abs. 2 RPG.

− Das Areal Kleinzaun kann weiterhin als attraktiver Gewerbestandort bestehen bleiben und sich zusammen mit dem Grosszaun als wichtigster wirtschaftli-cher Entwicklungsschwerpunkt weiterentwickeln. Es sind weiterhin grossflä-chige Reserven in Arbeitsgebieten und damit keine Kapazitätsprobleme für die Gewerbeentwicklung vorhanden.

− Mit einer teilweisen Umzonung des Areals Buchholz in die Mischzone wird ei-ne qualitative Siedlungsentwicklung nach innen gewährleistet und die Anfor-derungen als Entwicklungsschwerpunkt gemäss kommunalem Richtplan schrittweise sichergestellt. Nebst der Arbeitszone sind in der Mischzone wei-terhin Arbeitsplätze möglich.

− Die durch die Teilrevision neu erzeugte Kapazität bewirkt keine quantitative Veränderung gegenüber der Gesamtrevision. Die neue Kapazität liegt im Be-reich der Gesamtrevision.

Teilrevision Nutzungsplanung | Anhang

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Anhang Areale Buchholz und Kleinzaun - Kapazitätsberechnung

Für die Kapazitätsberechnung wird für die Mischzone eine mittlere Dichte mit einer Belegung von 75 E/ha und 25 B/ha angenommen. Für die Arbeitszone wird eine Bele-gungsdichte von 6 E/ha und mindestens 43 B/ha angenommen. Für den massgebli-chen Zeitraum von 15 Jahren wird angenommen, dass 30% der theoretischen Kapazität realisiert werden kann (drei Umsetzungsdekaden).

Durch die zukünftige Mischnutzung auf den Arealen Buchholz und Kleinzaun wird mit zusätzlich 36 Einwohnern und 29 Beschäftigten im Zeithorizont 15 Jahre gerechnet.

Übersicht Kapazitätsnachweis Gesamtrevision

Folgende Übersicht zeigt die ungefähre Kapazität der Gemeinde Glarus bis zum Jahr 2030 unter der Berücksichtigung der vorliegenden Teilrevision der Areale Buchholz und Kleinzaun:

Arealeüberbaute

Grundstücks-fläche

überbaute Nettofläche

(-10%)

Anzahl Einwohner

(EWR)

IST-Dichte (Einwohner pro Hektar)

angestrebte Dichte

(Annahme)

zusätzliche Einwohner

(30%)

Anzahl Beschäftigte

(BUR)

IST-Dichte (Beschäftigte pro Hektar)

angestrebte Dichte

(Annahme)

zusätzliche Beschäftigte

(30%)

[ha] [ha] [EW] [EW/ha] [EW/ha] [EW] [BESCH] [BESCH/ha] [BESCH/ha] [BESCH]

"Buchholz"Mischzone WA4

2.83 2.55 12 5 75 54 51 20 25 4

"Buchholz"Arbeitszone A2

1.01 0.91 23 25 6 -5 110 120 120 0

"Kleinzaun"Arbeitszone A2

2.83 2.55 56 22 6 -12 26 10 43 25

Total 6.67 6.01 91 15 35 36 187 31 47 29

Einwohner Beschäftigte

Einwohner Beschäftigte

176 0

170 16

36 29

1'497 529

1'880 574

Einwohner Beschäftigte

12'771 6'411

14'100 7'600

14'651 6'985

551 -615

Planungsvorgabe 2030

Kapazität Zonenplan Entwurf 2030

Überkapazität

Zusätzliche Kapazität in bebauten Bauzonen

Zusätzliche Kapazität in Umstrukturierungsarealen

Zusätzliche Kapazität in den Arealen Buchholz und Kleinzaun

Zusätzliche Kapazität in unbebauten Bauzonen

Total zusätzliche Kapazität bis 2030

Einwohner und Beschäftigte IST 2015

Teilrevision Nutzungsplanung | Anhang

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Im Rahmen der Gesamtrevision wurde für die Kapazitätsberechnung angenommen, dass die beiden Areale Kleinzaun und Buchholz gesamthaft der Mischzone zugewiesen werden. Die folgende Übersicht zeigt die ungefähre Kapazität der Gemeinde Glarus bis zum Jahr 2030 im Rahmen der Gesamtrevision:

Einwohner Beschäftigte

176 0

170 16

108 -11

1'497 529

1'952 534

Einwohner Beschäftigte

12'771 6'411

14'100 7'600

14'723 6'945

623 -655

Zusätzliche Kapazität in bebauten Bauzonen

2015

Planungsvorgabe

Zusätzliche Kapazität in unbebauten Bauzonen

Total zusätzliche Kapazität bis 2030

Einwohner und Beschäftigte IST

Zusätzliche Kapazität in Umstrukturierungsarealen

2030

Kapazität Zonenplan Entwurf 2030

Überkapazität

Zusätzliche Kapazität in den Arealen Buchholz und Kleinzaun