Berg- Und Umweltrecht I(268)2007

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Sehschlange Bergrecht Datum: 14.06.07 Name: Arian Ebrahimi und Salam Lababidi Note: 2,0 Anzahl der Seiten: 3 Kleidung: Anzug, Kühne legt Wert auf Kleidung, aber sein Hemd sah nicht gerade neu aus. Dauer der Prüfung: 30 min Vorbereitung: 3 Tage mittelmäßig intensiv, immer in der Vorlesung gewesen Hilfsmittel: Vorlesungsmitschrift ,BBergG, Sehschlangen Prüfungsablauf: Kühne kam wie immer ca. 20 min zu spät, begrüßte uns aber mit einem freundlichen Handschlag. Er wirkte an diesem Tag irgendwie zerstreut und müde, kein Wunder es war ja auch schon 18.00 Uhr. Ansonsten war es ne typische Kühneprüfung, d.h. er fragt solange bis man das von ihm geforderte Wort sagt. Kühne stellt seine Fragen immer kompliziert, die Antworten sind meist logisch und in den Sehschlangen oder der Vorlesungsmitschrift schon mal angesprochen. Fragen: K: Auf welchen Rechtsquellen baut das Bergrecht auf? (Oder so ähnlich) A: BBergG, Bergverordnung, Rechtsverordnung K: Was ist der Unterschied zwischen Bergverordnung und Rechtsverordnung? A: Jede Bergverordnung ist eine Rechtsverordnung aber nicht jede Rechtsverordnung ist eine Bergverordnung. K: Was für Bodenschätze kennen Sie? A: Das BBergG kennt in § 3 die bergfreien Bodenschätze und die grundeigenen Bodenschätze, außerdem gibt es noch die Grundeigentümer Bodenschätze. K: Wie hat der Gesetzgeber diese den unterteilt? A: Er hat sie durch Aufzählung und Ausschließung unterteilt, so ist zum Beispiel ein grundeigener Bodenschatz ein nicht - 1 -

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Sehschlange Bergrecht

Datum: 14.06.07Name: Arian Ebrahimi und Salam LababidiNote: 2,0 Anzahl der Seiten: 3Kleidung: Anzug, Kühne legt Wert auf Kleidung, aber sein Hemd sah nicht gerade neu aus.Dauer der Prüfung: 30 min

Vorbereitung: 3 Tage mittelmäßig intensiv, immer in der Vorlesung gewesen

Hilfsmittel: Vorlesungsmitschrift ,BBergG, Sehschlangen

Prüfungsablauf:Kühne kam wie immer ca. 20 min zu spät, begrüßte uns aber mit einem freundlichen Handschlag. Er wirkte an diesem Tag irgendwie zerstreut und müde, kein Wunder es war ja auch schon 18.00 Uhr. Ansonsten war es ne typische Kühneprüfung, d.h. er fragt solange bis man das von ihm geforderte Wort sagt.Kühne stellt seine Fragen immer kompliziert, die Antworten sind meist logisch und in den Sehschlangen oder der Vorlesungsmitschrift schon mal angesprochen.

Fragen:

K: Auf welchen Rechtsquellen baut das Bergrecht auf? (Oder so ähnlich)A: BBergG, Bergverordnung, Rechtsverordnung K: Was ist der Unterschied zwischen Bergverordnung und Rechtsverordnung?A: Jede Bergverordnung ist eine Rechtsverordnung aber nicht jede Rechtsverordnung ist eine Bergverordnung.K: Was für Bodenschätze kennen Sie?A: Das BBergG kennt in § 3 die bergfreien Bodenschätze und die grundeigenen Bodenschätze, außerdem gibt es noch die Grundeigentümer Bodenschätze.K: Wie hat der Gesetzgeber diese den unterteilt?A: Er hat sie durch Aufzählung und Ausschließung unterteilt, so ist zum Beispiel ein grundeigener Bodenschatz ein nicht bergfreier Bodenschatz der untertägig aufgesucht oder gewonnen wird. K: Was sind Grundeigentümer Bodenschätze?A: Alle nicht bergfreien Bodenschätze die untertägig aufgesucht oder gewonnen werden.K: Was sind Bergfreie Bodenschätze und nennen sie mir ein paar Beispiele und wie sind diese unterteilt?A: Alle Bodenschätze im Bereich des Festlandssockels. Zum Beispiel Erdöl, Gas, Steinkohle etc.K: Welcher Bodenschatz gehört noch zu den bergfreien Bodenschätzen ist aber nicht in der Aufzählung genannt?A: „Hier wusste ich zum ersten Mal nicht was er denn wollte, also sagte ich Wasser“K: Blödsinn Wasser ist kein Bodenschatz. (er hatte recht Wasser ist laut § 3 kein Bodenschatz), denken Sie nach, es ist ein fiktiver Bodenschatz.A: Weder das Wort fiktiv noch seine Bemerkung haben mir geholfen, bis er das Wort „ Energie“ nannte, da wusste ich was der Alte von mir wollte, er meinte die Erdwärme. Als ich ihm dies sagte besserte sich seine Laune wieder.

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Es kamen noch ein paar anderer Fragen und Wiederholungen zum Thema Bodenschatz.K: Na sehen Sie! Was brauche ich wenn ich einen Bodenschatz aufsuchen will?A: Eine Erlaubnis nach § 6 , § 7 BBergGK: Nennen sie mir die Berechtigungen im Bergbau?A: Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum.

K: Was brauche ich für einen Bewilligung?A: Eine Erlaubnis und die technische Gewinnbarkeit muss sicher gestellt sein, in § 12 reinschauen.K: Was brauche ich für das Bergwerkseigentum? A: Eine Bewilligung und die wirtschaftliche Gewinnbarkeit muss sicher gestellt sein, in § 13 reinschauen.K: Kann ich den jetzt Bergbau betreiben?A: Nein ich brauche einen zugelassenen Betriebsplan nach § 51 ff.K: Was für Betriebspläne kennen sie und wie sind sie unterteilt? Wo steht etwas darüber?A: obligatorische( Haupt, Abschluss-Betriebsplan), fakultativ ( Rahmen , Sonder, gemeinschaftlicher- Betriebsplan.)K: was bedeutet obligatorisch und fakultativ?A: obligatorisch zwingend notwendig, fakultativ im ermessen der Behörde.K: Wieso gibt es überhaupt den Betriebsplan?A: Weil der Bergbau sich dynamisch verhält, anders als eine Chemiefabrik.Im Bergbau sind planungs- und Betriebsphase parallel und in der Chemiefabrik seriell.K: Was für Phasen durchläuft den der Betrieb?A: Planungsphase etc, (weiß nicht mehr so genau.)K: Kann ein Rahmenbetriebsplan auch obligatorisch sein?A: Ja, wenn das Vorhaben UVP pflichtig ist.K: Was heißt UVP pflichtig?A: ………….K: wo steht was UVP pflichtig ist?A: In der UVP-Verordnung BergbauK: Was steht da?A: siehe UVP-V Bergbau § 1K: Was macht die Behörde mit dem Antrag?A: Sie prüft ihn (§ 55) und schickt ihn weiter an andere Behörden und an die Gemeinden.K: Mit welchem Verfahren vereinfacht ist dies und wieso?A: Mit dem Planfeststellungsverfahren , weil dort eine Konzentrationswirkung vorliegt.K was heißt den diese Konzentrationswirkung?A: …………K: Mit was endet das Planfesthellungsverfahren?A: Diese Frage kam mir etwas komisch vor, ich antworte mit dem Planfeststellungsabschluss, er wollte aber das Wort Planfeststellungsbeschluss hören.Seine Laune wurde schlechter und er begann das Bauchreiben und Ohren kratzen zu verstärken.K: Wo steht etwas über die Zulassung zum Betriebsplan?A: § 55 BBergGK: Dann zählen sie mal auf!A: § 55 am besten auswendig lernen und verstehen, das hat uns in der Prüfung sehr geholfen, er legt viel Wert auf diese Zulassungsgründe und die richtige Formulierung.Zwischen durch gab es einige typische Fragen zu den Zulassungsgründen.K: Welcher andere Paragraph muss immer mit § 55 BBergG berücksichtigt werden.A: § 48 Abs. 2

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K: Was steht da?A: § 48 abs. 2 verstehen und auswendig lernen, besondern wichtig den teil mit überwiegende öffentlichen Interessen nennen.K: Bei welchem Rechtsstreit war dies besonders wichtig?A: Moers-Kapellen-Urteil.K: Was ist den da passiert? A: Toll genau diese Frage, wollte ich nicht bekommen, habe im Internet danach gesucht, aber kaum brauchbares gefunden. Er hat diesen Rechtsstreit nie in der Vorlesung erklärt. Mit ein bisschen rum reden und § 48 Abs. 2 erwähnen, erlöste Kühne mich dann und sagte mir dann in perfektem Jura-Deutsch die genaue Erklärung.

Über § 55 Nr. 5 und einigen Fragen dazu sind wir zum Thema Bergschäden gekommen.K: Was sind Bergschäden?A: Schäden an Menschen und Sachen.K: Was kennen wir im BGB was dem ähnelt?A: Die Unerlaubte HandlungK: Wieso braucht man den das Bergschadensrecht, die unerlaubte Handlung des BGB regelt doch allgemeine Schäden?A: weil der Bergbau, ein spezielles Vorhaben ist, dies hat er nicht akzeptiert, nach ein paar Zwischenfragen, wollte er wissen das im Bergbau die so genannte Gefährdungshaftung vorliegt, hier liegt kein verschulden vor.Außerdem ist die Rechtswidrigkeit schwer nach zu weisen, da der Bergbau-Betreiber einen zugelassenen Betriebsplan besitzt.Er hat uns also die Vorraussetzung vor eine unerlaubte Handlung auf den Bergbau projizieren lassen. Dadurch wird gezeigt, dass das BGB nicht ausreicht.K: Welche anderen Tätigkeiten regelt das Bundesberggesetz?A: z.B. Einlagerung von Atommüll, Einspeicherung von Gas und .K: Nach welchem anderen Recht wird der Atommüll geregelt?A: Atomrecht.

Es fehlen noch ein paar Fragen, an die ich mich nicht mehr erinnern kann.

Dann schaute Kühne auf seine Uhr und sagte uns, dass wir bitte den Raum verlassen sollen.Nach kurzer zeit wurden wir wieder rein gebeten und Kühne sagte uns das wir eine ordentliche Leistung abgegeben haben. Dann gab es sogar noch einen kurzen Smalltalk mit Kühne.

Allen unseren Nachfolgern viel Erfolg!

Glückauf

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