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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.18/127 Nr.: BY01437 Bericht über die technische Prüfung von Hitzebehandlungs- oder Trockenkammern gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 Name und Anschrift des Prüfunternehmens: PLUTA-Sachverständigenbüro Inh. Frank Pluta Adlerstraße 77 25462 Rellingen Prüfpersonal: Herr Frank Pluta Beteiligung weiterer Institute: keine Anschrift des geprüften Betriebes: Holz-Kogler GmbH & Co.KG Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Kreuzpullach 11 Fax: +49 (0) 89 / 613905-99 82041 Oberhaching Email: [email protected] gegebenenfalls davon abweichender Behandlungsort: Registriernummer: DE-BY491292 Ansprechpartner im Betrieb: Weitere Ansprechpartner: Name: Herr Widmann Name: Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Tel.: Fax: +49 (0) 89 / 613905-98 Fax: Email: [email protected] Email: Mobil: Mobil: Weitere Kammerbediener: Herr Josef Fabry Anzahl vorhandener Kammern: 2, davon für ISPM Nr. 15 Behandlungen genutzt: 1 Geprüfte Kammer: Nr. 2 Datum der Prüfung: 09.04.2018 Erstmalige Prüfung Hauptprüfung (alle zwei Jahre) Datum der letzten Prüfung: 20.-21.04.2017 Jährliche technische Überprüfung Datum der letzten Prüfung: - Prüfung nach baulicher Veränderung Nachkontrolle aufgrund der Prüfung vom Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden ja nein Dauerhafte Kennzeichnung aller Messketten vorhanden ja nein Bewertung der Anlage Die geprüfte Kammer Nr. 2 entspricht den Anforderungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15: ja nein; umgehende Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch das Prüfunternehmen! Benennung der festgestellten Mängel (nähere Erläuterungen dazu unter Punkt 7.4): - Fehlende Aktivierung aller Holztemperaturfühler zur Regelung nach dem kältesten Sensor. - Die Behandlungsprotokolle vom 22.-26.03.2018 // 23.-25.01.2018 dokumentieren keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 aller Holzkerntemperatursensoren (siehe

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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.18/127 Nr.: BY01437

Bericht über die technische Prüfung von Hitzebehand lungs- oder Trockenkammern gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr . 15 Name und Anschrift des Prüfunternehmens: PLUTA-Sachverständigenbüro Inh. Frank Pluta Adlerstraße 77 25462 Rellingen

Prüfpersonal: Herr Frank Pluta

Beteiligung weiterer Institute: keine

Anschrift des geprüften Betriebes: Holz-Kogler GmbH & Co.KG Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Kreuzpullach 11 Fax: +49 (0) 89 / 613905-99 82041 Oberhaching Email: [email protected]

gegebenenfalls davon abweichender Behandlungsort:

Registriernummer: DE-BY491292

Ansprechpartner im Betrieb: Weitere Ansprechpartner: Name: Herr Widmann Name: Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Tel.: Fax: +49 (0) 89 / 613905-98 Fax: Email: [email protected] Email: Mobil: Mobil: Weitere Kammerbediener: Herr Josef Fabry Anzahl vorhandener Kammern: 2, davon für ISPM Nr. 15 Behandlungen genutzt: 1 Geprüfte Kammer: Nr. 2 Datum der Prüfung: 09.04.2018

Erstmalige Prüfung

Hauptprüfung (alle zwei Jahre) Datum der letzten Prüfung: 20.-21.04.2017

Jährliche technische Überprüfung Datum der letzten Prüfung: -

Prüfung nach baulicher Veränderung

Nachkontrolle aufgrund der Prüfung vom

Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden ja nein

Dauerhafte Kennzeichnung aller Messketten vorhanden ja nein

Bewertung der Anlage

Die geprüfte Kammer Nr. 2 entspricht den Anforderungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15:

ja

nein; umgehende Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch das Prüfunternehmen!

Benennung der festgestellten Mängel (nähere Erläuterungen dazu unter Punkt 7.4): - Fehlende Aktivierung aller Holztemperaturfühler zur Regelung nach dem kältesten Sensor. - Die Behandlungsprotokolle vom 22.-26.03.2018 // 23.-25.01.2018 dokumentieren keinen

Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 aller Holzkerntemperatursensoren (siehe

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Anlage). Einen Nachbehandlung gab es laut Behandler nicht auch wurden dazu keine Niederschriften geführt.

- Die Behandlungsprotokolle vom 17.-19.01.2018 // 20.-28.02.2018 dokumentieren stellenweise nicht funktionsfähige oder defekte Sensoren, was keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 darstellen (siehe Anlage). Einen Nachbehandlung gab es laut Behandler nicht auch wurden dazu keine Niederschriften geführt.

- Obwohl nicht alle Kriterien zur Umsetzung des IPPC-Standards während einer Behandlung erfüllt sind (nur 3 statt 4 Sensoren funktionieren bei einer Behandlung oder atypischer Verlauf), zeigt die Auswertung dennoch den Status "erfüllt".

Die nächste turnusgemäße Prüfung ist als Hauptprüfung spätestens fällig in: April 2019

1. Grundlagen der Überprüfung

- IPPC-Standard ISPM Nr. 15 - PflBeschVO § 13p (Genehmigung, jährliche Kontrollen) - PflBeschVO § 13q (Registrierung, Aufzeichnungspflichten) - JKI-Leitlinie zur Anwendung des ISPM Nr. 15 in Deutschland in der aktuellen Fassung Die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen sind dem Betriebsinhaber bzw. –verantwortlichen bekannt! Dem behandelnden Unternehmen wurden die aktuell rechtlichen Grundlagen (IPPC-Standard, PBVO und Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards in Deutschland) per Mail zugesendet. Empfängeradresse(n) ist / sind:

[email protected][email protected]

Die grundsätzliche Einweisung des Betriebs- und Bedienpersonals in die fachlich-technischen Erfordernisse – insbesondere zur Platzierung der Messfühler im kältesten Bereich der Kammer – erfolgte durch das Prüf-unternehmen und wurde vom Betrieb bestätigt:

ja: siehe Anlage A

nein; Begründung:

2. Der Betrieb wendet folgende Behandlungsmethode(n ) an:

Technische Trocknung mit Steuerung über Holzkerntemperaturfühler

Technische Trocknung mit Steuerung über Kammerraumtemperaturfühler unter Verwendung einer Re-

ferenztabelle; Herkunft der Tabelle:

Phytosanitäre Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr.15) mit Holzkerntemperaturfühlern

Phytosanitäre Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr.15) unter Verwendung einer Referenztabel-

le und Einsatz von Holzkerntemperaturfühlern bei Steuerung über die Kammerraumtemperatur; Her-kunft der Tabelle:

Möglichkeit zur Reversierung des Luftstroms ist gegeben (mit Reversierung)

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3. Beschreibung der Hitzebehandlungs- / Trockenkamm er

3.1 Art der Anlage:

Umluftkammer

Zu- / Abluftkammer

Vakuum-Trockner

Dämpfkammer

Kanal- / Durchlauf-Trockner

Sonstige Bau-/ Funktionsart:

Heizung / Ventilatoren in Kammerdecke, Anzahl der Ventilatoren:

Heizung / Ventilatoren an Kammerwand, Anzahl der Ventilatoren: 12

andere Heizungs-/ Ventilatorenanordnung: , Anzahl der Ventilatoren:

3.2 Beschreibung der Anlage

3.2.1 Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden (Lageplan im Anhang):

ja und zwar folgender Art: Schild mit Kammernummer am Kammertor vorhanden nein; siehe Mängel 7.5

3.2.2 Allgemeine Beschreibung der Anlage:

Bei der nachfolgend beschriebenen Anlage handelt es sich um eine geschlossene Behandlungskammer, die zur thermischen Hitzebehandlung von Verpackungsholz ausgelegt ist. Dabei wird über definiertes Medium thermische Energie in die Behandlungskammer eingebracht. Deren Heißluft wird wiederum mittels Umluft-ventilatoren in der Kammer gleichmäßig verteilt. Das Kammergehäuse ist ausreichend isoliert. Torgummis dienen zur zusätzlichen Abdichtung des Kammertores. Die Hitzebehandlung wird mit einem PC dokumen-tiert.

3.3 Technische Beschreibung

3.3.1 Allgemeines:

Hersteller Kammer: Fa. Mühlböck; A-4906 Eberschwang Anlagentyp: Querstrombelüftung / VLSM2120-3120-1600-11-1306-4,0 Regelung: K5 (Fabr.Mühlböck) Baujahr: 2017

Kammergehäuse / Isolierung in Ordnung ja nein, weil:

Türen / Abdichtungen in Ordnung ja nein, weil:

Befeuchtungseinrichtung vorhanden: ja nein

Luftleitbleche / Abblendungen vorhanden: ja nein

Letztes Wartungsprotokoll des Kammerherstellers eingesehen: ja nein 3.3.2 Maße

Anlagennutzmaße (T x H x L): 2.50 x 4.20 x 16.00 Bruttonutzvolumen: ca. 133m³ 3.3.3 Beheizung

Energieträger: Leichtölbrenner Umluftbeheizung mit: Warmwasser-Wärmetauscher Max. Heizleistung Energieträger: 550 kW Max. Heiztemperatur: 95 °C

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3.4 Vorhandene Kammerraum- und / oder Holzkerntempe ratur-Überwachungseinrichtungen

3.4.1 Messgerät

Messgerätetyp: K5 (Fabr.Mühlböck) Messbereich: k.A. angegebene Messgenauigkeit: k.A. 3.4.2 Kammerraumtemperaturfühler

Anzahl: 1 Fühlertyp(en): Widerstandsthermometer PT 1000 angegebene Messgenauigkeit(en): k.A., mit Messbereichen -30 bis +130 C Einbauort(e) // Positionierung(en): seitlich am linken Eingangsbereich fest eingebaut in einem externen

Klimagehäuse // Messung erfolgt im vorderen luftabgewandten Kammerbereich (Torseite)

Fühlerdurchmesser: 6 mm Fühlerlänge(n): 50 mm Datenausgabe: PC Dauerhafte, vom Prüfer angebrachte Kennzeichnung der Fühler / Messketten vorhanden:

nein Begründung:

ja und zwar folgender Art:

Die geprüften Temperatursensoren wurden durch eine temperatur- und feuchtebeständige Prüfplakette ge-kennzeichnet – in Farbe: mintgrün . Maßgebliche Angaben zum nächsten Prüftermin wurden durch einen dreieckförmigen Zangenabdruck ausgestanzt. Die Zahlen im äuße-ren Randbereich entsprechen dem nächsten Prüfmonat, die des nächsten Prüfjahres im mittleren unteren Plakettenbereich. Die Plakettennummern oben sind fortlaufend und werden nur einmal vergeben. Abgelaufene Plaketten wurden komplett entfernt und durch neue Plaketten folgender Datensätze ersetzt. Die Entfernung der Prüfplaketten durch den Behandler ist nicht gestattet. Diese Plaketten werden durch den Pflanzen-schutzdienst regelmäßig geprüft.

„T-Regelung“ interner Vermerk

Plakettennummer

0,6/0,0 21174

Positionierung der Plaketten Die Plakette befindet sich fühlerseitig im externen Klimagehäuse

3.4.3 Holzkerntemperaturfühler

Anzahl: 4 Fühlertyp(en): Widerstandsthermometer PT 1000 angegebene Messgenauigkeit: k.A., mit Messbereichen -30 bis +130 C Einbauort(e) // Positionierung(en): je 2 Sensoren seitlich am linken und rechten Eingangsbereich //

Messung erfolgt im vorderen luftabgewandten Kammerbereich (Torseite) in unterer Kammerhöhe mit räumlicher Verteilung

Fühlerdurchmesser: 5 mm Fühlerlänge(n) / Schutzhülse: 100 mm Messkabellänge(n): 10 m und steckbar ausgerüstet an einer Anschlussplatte Datenausgabe: PC

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Dauerhafte, vom Prüfer angebrachte Kennzeichnung der Fühler / Messketten vorhanden:

nein Begründung:

ja und zwar folgender Art:

Die geprüften Temperatursensoren wurden durch eine temperatur- und feuchtebeständige Prüfplakette ge-kennzeichnet – in Farbe: mintgrün . Maßgebliche Angaben zum nächsten Prüftermin wurden durch einen dreieckförmigen Zangenabdruck ausgestanzt. Die Zahlen im äuße-ren Randbereich entsprechen dem nächsten Prüfmonat, die des nächsten Prüfjahres im mittleren unteren Plakettenbereich. Die Plakettennummern oben sind fortlaufend und werden nur einmal vergeben. Abgelaufene Plaketten wurden komplett entfernt und durch neue Plaketten folgender Datensätze ersetzt. Die Entfernung der Prüfplaketten durch den Behandler ist nicht gestattet. Diese Plaketten werden durch den Pflanzen-schutzdienst regelmäßig geprüft.

„Tmp-Holz-1” „ Tmp-Holz-2” „ Tmp-Holz-3” „Tmp-Holz -4” interner Vermerk

Plakettennummer

-1,0/0,0 21170

0,0 21171

-0,4/1,8 21172

1,1/-0,3 21173

Positionierung der Plaketten Die Plaketten befinden sich am Ende der Messfühler - steckerseitig.

4. Vergleichsmessung der Kernholz- und / oder Raumt emperatursensoren, Kalibrierung

4.1 Angaben zum kalibrierten Vergleichsmessgerät

Gerätehersteller: Lufft Mess- und Regeltechnik; Fellbach Typ: Digitalanzeigeinstrument OPUS 200 Datenlogger Messverfahren: thermoelektrisch Messbereich: -100°C...+150°C (173K ... 423K) Messgenauigkeit / Gerät: siehe anhängiges DKD-Zertifikat (Messkette) Messgenauigkeit / Sensor: siehe anhängiges DKD-Zertifikat (Messkette) Messelement / -fühler: Widerstandthermometer PT1000 (1/3 DIN Klasse B nach DIN IEC 751 / DIN EN 60751) mit 4-Leiter-Schaltung, Einbaulänge Sensor 50mm Anzahl der Messfühler: 2 Messfühler je Modul / Datenlogger Messintervalle: Abtast- und Speicherrate ist zu jeder vollen Minute eingestellt Die Systemzeiten zwischen Betriebs- und Vergleichsmessgerät wurden synchronisiert! Kalibrierschein(e) für Vergleichsmessgerät(e) datiert/en vom: 16.01.2018 Die Messung erfolgte mit kalibrierter sowie zertifizierter Messeinrichtung, regelmäßig geprüft durch eine akk-reditierte Prüfeinrichtung des DKD (Deutscher Kalibrierdienst). Die Temperatursensoren des Betreibers wur-den unmittelbar neben und mit 2 Vergleichsfühlern (VP1; VP2) des Prüfmessgerätes in einem gerührten Flüssigkeitsbad versenkt und in diesem verglichen. Zur Überwachung des Temperiermediums wurde der Messfühler VP2 in das Flüssigkeitsbad eingebracht. Als Temperiermedium wurde Wasser gewählt. Die Me-diumtemperatur wurde stufenweise erhöht und kühlte langsam ab. In einem Zyklus wurden die Fühler ge-messen und miteinander verglichen.

4.2 Messergebnis der Kalibrierung in tabellarischer Form

Nachfolgende Messwertetabelle steht für die Messketten der Holzkern- und Kammertemperatursensoren 1

Prüfmessgerät

Tmp-Holz-1

Tmp-Holz-2

Tmp-Holz-3

Tmp-Holz-4

T-Regelung

09.04.2018 13:41:00 20,73 20,8 20,8 20,8 21,3 20,2 + 0,10 + 0,10 + 0,10 + 0,60 - 0,50

09.04.2018 13:58:00 56,05 56,2 56,2 56,1 56,3 55,4 + 0,13 + 0,13 + 0,03 + 0,23 - 0,67

09.04.2018 14:48:00 70,22 69,9 70,3 70,4 70,4 70,1 - 0,35 + 0,05 + 0,15 + 0,15 - 0,15

BehandlerFühler - Differenzwerte T in [K]

T-Regelung

Datum / UhrzeitSensor VP1 - T in

[°C] Tmp-Holz-1

Tmp-Holz-2

Tmp-Holz-3

Tmp-Holz-4

Fühler - Absolutwerte T in [°C]

1 Erlaubte Messabweichung: Holzkerntemperatur � ∆T = ± 0,5K; Kammertemperatur � ∆T = ± 1K // Messabweichung der eingesetz-

ten Prüfmesskette sind in den Differenzen eingerechnet

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4.3 Diagramm(e) Kalibrierung

5. Ermittlung des kältesten Bereiches im Rahmen ein er Hauptprüfung bei entspre-chender Kammerfüllung incl. Dokumentation

Reversierbetrieb ja nein

Intervalldauer in Minuten: min frei wählbar

5.1 Beschreibung der zur Feststellung des kältesten Bereiches eingesetzten Geräte

Gerätehersteller: Typ: Messverfahren: Messbereich: Messgenauigkeit / Gerät: Messgenauigkeit / Sensor: Messelement / -fühler: Anzahl der Messfühler: Messintervalle:

5.2 Beschreibung der Ermittlung des kältesten Berei ches

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6. Prüfung einer Behandlung

Betriebsmodus (Programm der Regelung): automatisches Trocknungsprogramm

Phytosanitäre Hitzebehandlung 56 °C / 30 Minuten

Technische Trocknung

6.1 Überprüfung des gesamten Behandlungszyklus im F alle der Hauptprüfung oder bei rein phytosa-nitärer Behandlung (von der Beschickung der Kammer bis zum Ende der Behandlung)

6.1.1 Allgemeine Betriebsdaten dieser Wärmebehandlu ng

Holzart: Befüllung der Anlage in %: Holzmenge in m³: Abmessungen des stärksten Holzes in mm: Stärke der Stapelleisten in mm: Ausgangstemperatur des Holzes (bei Verwendung der franz. Tabelle) : °C Ausgangs-Holzfeuchte bei Paletten (bei Verwendung der franz. Tabelle): %

Holzfeuchte-Messgerät im Betrieb vorhanden: ja nein

falls „ja“, Typ:

Befeuchtungseinrichtung / Kaltwassersprüher vorhanden: ja nein

Abblendung freier Querschnitt: ja nein

falls „nein“, Begründung: Eindeutige Beschreibung und Dokumentation der Tempe ratur-Messstellen der Holzkern- und / oder Kammerraumtemperaturfühler (Betrieb und Prüfunternehmen) Die Auswahl der Fühleranordnung erfolgte stichprobenartig mit dem Grundgedanken, im dicksten Holz gleicher Abmaße zu messen, davon das feuchteste Holz mit ähnlicher Holzfeuchte. Anordnung der Messfühler: Foto von der Beschickung: 6.1.2 Messdaten dieser Prüfung

Beginn der Messung: Ende der Messung: Max. Behandlungstemperatur: (am kältesten Sensor) Abschaltkammertemperatur: Gesamtdauer des Messvorganges: Dauer bis Erreichen von 56 °C im Holzkern: Behandlungsdauer über 56 °C im Holzkern: Maximale Kammertemperatur: 6.1.3 Messwertetabelle

6.1.4 Diagramm Hitzebehandlung / Technische Trocknu ng

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6.1.5 Auswertung der Messungen

6.1.5.1 Prüfung der Umrechnung bei Kammerraumtemper aturmessung mit Umrechnungstabelle

Angaben zur verwendeten Referenztabelle: Ausgangstemperatur des Behandlungsgutes: °C Ausgangsfeuchte des Behandlungsgutes bei Paletten: % Größter Querschnitt in der Behandlungsware: mm

SOLL-Werte laut o.g. Referenztabelle:

Ausgangstemp. Dimension Holzfeuchte Solltemperatur Mindestbehandlungsdauer.:

°C mm % °C Stunden Minuten

IST-Werte gemäß Behandlungsdaten: tatsächliche Behandlungsdauer oberhalb der min. Behandlungstemp.

Beginn (Datum / Uhrzeit) Ende (Datum / Uhrzeit) Tatsächliche Behandlungsdauer.:

/ Uhr / Uhr Stunden Minuten

Gab es Auffälligkeiten bei dieser Behandlung? nein ja

Wurden die ISPM Nr. 15 Kriterien erreicht: ja nein

6.1.5.2 Bewertung der Kernholzmessungen

6.2 Plausibilitätsprüfung nur im Fall der jährliche n Prüfung von Hitzebehandlungs- und / oder Tro-ckenkammern mit technischer Trocknung

Zum Vergleich herangezogenes Behandlungsprotokoll: Protokoll vom: 29.03.-03.04.2018 Kammernummer: Nr. 2 Chargennummer: 64 Art des behandelten Holzes: Schnittholz - 50m³ - 140mm - Fichte

Gab es Auffälligkeiten? ja; welche:

nein

Wurden die ISPM Nr. 15 Kriterien erreicht: ja nein

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7. Bewertung der Anlage

7.1 Visuelle Überprüfung der Hitzebehandlungs- und / oder Trockenkammer

Bei der Begehung am 09.04.2018 und der erfolgten Sichtprüfung wurde die Behandlungskammer Nr. 2 auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen geprüft, die eine Beeinflussung der Hitzebehandlung darstel-len. Sofern Mängel vorliegen, werden diese unter 7.4 als Mangel der Kammer benannt.

7.2 HT-Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr. 15)

Die Lage des kältesten Bereiches variiert mit jeder Befüllung der Anlage. Somit kann die Positionierung der Holzkerntemperatursensoren nicht als statisches Element angesehen werden. Daher ist der Betreiber in die Pflicht genommen, bei jeder neuen Befüllung unter Berücksichtigung der Verteilung von Holzdicke, Holz-feuchte und Holzausgangstemperatur genauestens zu prüfen, welche Hölzer am Längsten benötigen die nötige Kerntemperatur zu erreichen. Hier sind die Holzkerntemperatursensoren in die Hölzer einzubohren. Die Messung erfolgt im vorderen luftabgewandten Kammerbereich (Torseite) in unterer Kammerhöhe mit räumlicher Verteilung. In diesem Bereich ist grundsätzlich der dickste Querschnitt einzustapeln. Phytosanitäre Hitzebehandlungen erfolgen prozessautomatisiert stets mit einem zeitlichen erhöhten Sicher-heitszuschlag über 56°C Holzkerntemperatur.

7.3 Dokumentation der HT-Behandlung durch den Betri eb

Während der Hitzebehandlung ist ein PC angeschlossen, der mit einer Abtastrate von ca. 10 Minuten die Datensätze der Regelung aufzeichnet. Der Betriebsrechner muss während der Behandlung immer einge-schaltet bleiben, um die Daten in regelmäßigen Abständen abzuspeichern. Der Betreiber hat nach Behand-lungsende die Möglichkeit die Daten in Tabellenform oder als Diagramm auszudrucken. Die Speicherung funktioniert automatisch auf diesem Rechner. Das Ausschalten des Rechners während einer Behandlung muss unbedingt vermieden werden, da Daten der aktuellen Behandlung verloren gehen.

Folgende Maßnahmen sind durch den Behandler künftig zu beachten: 1. Aufbewahrung der schriftlichen Ausdrucke / Nachweise sowie der Behandlungsdateien sind 3 Jahre erforderlich und sicher zu stellen 2. Regelmäßige Datensicherung der Behandlungsdateien auf dem Betriebsrechner 3. Eindeutige Zuweisung des Behandlungsprotokolls zu Kunden / Lieferscheinen 4. Bezeichnung des Behandlers mit Registriernummer und Behandlungsdatum auf dem Lieferschein 5. Bei separater Ablage von Behandlungsprotokollen und Lieferschein muss ein eindeutiger Bezug der Behandlungscharge zum Behandlungsprotokoll, bzw. Lieferschein erkennbar sein 6. Beschreibung über die Art der behandelten Ware (Holzart, Bretter, Kisten, etc.)

7.4 Mängel

Sind bei einer früheren Prüfung festgestellte Mängel beseitigt?

ja nein entfällt

Falls „nein“, Beschreibung und Begründung: - Sind aktuell Mängel vorhanden?

ja nein

Falls „ja“, Benennung und Beschreibung der Mängel mit Lösungsvorschläge zur Beseitigung:

Welche Mängel? Maßnahmen zur Behebung: - Die Behandlungsprotokolle vom 17.-19.01.2018 //

20.-28.02.2018 dokumentieren stellenweise nicht funktionsfähige oder defekte Sensoren, was keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 darstellen (siehe Anlage). Einen Nachbehandlung gab es laut Behandler nicht auch wurden dazu keine Niederschriften geführt.

- Der Behandler hat bei jeder Behandlung darauf zu achten, dass ALLE Holzkerntemperatursensoren funktionsfähig sind. Behandlungen mit defekten Sensoren sind nicht konform gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15. Diese müssen neu-/nachbehandelt werden.

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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 10 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.18/127 Nr.: BY01437

Welche Mängel? Maßnahmen zur Behebung: - Fehlende Aktivierung aller Holztemperaturfühler

zur Regelung nach dem kältesten Sensor. - Künftig müssen alle Holztemperatursensoren aktiviert werden, um eine Regelung nach dem kältesten Fühler zu gewährleisten.

- Die Behandlungsprotokolle vom 22.-26.03.2018 // 23.-25.01.2018 dokumentieren keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 aller Holzkerntemperatursensoren (siehe Anlage). Einen Nachbehandlung gab es laut Behandler nicht auch wurden dazu keine Niederschriften geführt.

- Grundsätzlich muss Behandlungsware gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 die Behandlungstemperatur von 56 C für mind. 30 Minuten erreicht haben. Der Behandler ist verpflichtet im Anschluss der Hitzebehandlung die Behandlungsprotokolle auf Einhaltung der Behandlungskriterien zu prüfen. Bei Nichterreichen muss eine Fortsetzung bzw. Neustart der Behandlung erfolgen. Es ist zu vermerken, wann die Wiederholungsbehandlung erfolgt ist. Stets müssen ALLE 4 Holzkernfühler dargestellt werden.

- Obwohl nicht alle Kriterien zur Umsetzung des IPPC-Standards während einer Behandlung erfüllt sind (nur 3 statt 4 Sensoren funktionieren bei einer Behandlung oder atypischer Verlauf), zeigt die Auswertung dennoch den Status "erfüllt".

- Der Kammerhersteller ist zu kontaktieren und die Mängel sind zu beheben. Auch ist aufgefallen, dass die Programmsoftware seit 1 Jahr nicht aktualisiert wurde. Daher sollte der Kammerhersteller ein Softwareupdate durchführen.

Folgende Hinweise wurden zusätzlich Herr Widmann vo n Firma Holz-Kogler GmbH & Co.KG gege-ben.

- Es ist nur die Kammer 2 zur Behandlung / Trocknung von Verpackungsholz gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr.15) zertifiziert. Die Verwendung der Kammer 1 ist für diese Anwendung nicht statthaft.

8. Nächste Prüfung

spätestens: April 2019

Nachprüfung auf Grund von Mängeln Anlagen:

Anlage A – vom Betriebsleiter / Bedienpersonal unterzeichnete Bestätigung der Unterweisung Anlage B – Betriebsskizze / Lageplan der Hitzebehandlungskammer(n) mit eindeutiger Bezeichnung Anlage C – Kalibrierzertifikat der eingesetzten Messtechnik Anlage D – Hinweise zur Einstapelung der Behandlungskammer Anlage E – verwendete Referenztabelle bei Behandlung über Kammerlufttemperatur Anlage F – Skizze zur Positionierung der Messsensoren Anlage G – Stempel und IPPC-Kennzeichnung (informativ) Anlage H – Behandlungsprotokoll des Betriebes über die dieser Prüfung zu Grunde liegende Trocknung

bzw. HT-Behandlung Anlage I – Wertetabelle(n) zur Vergleichsmessung zu Punkt 4.2 bzw. 4.3 Anlage J – Beanstandete Behandlungsprotokolle des Behandlungsbetriebes - Diagramm und /

oder Tabelle

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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 11 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.18/127 Nr.: BY01437

Anmerkung des Prüfunternehmens:

Die Inhalte dieses Prüfberichtes beschränken sich auf Inhalte des „einheitlichen Prüfberichtes“ der deut-schen Pflanzenschutzdienste. Änderungen sind unzulässig. Irrtümer vorbehalten.

Oberhaching, 09.04.2018 _____________________________________

(Stempel, Unterschrift des Prüfunternehmens )

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage A - Merkblatt zur Unterweisung Kammerprüfung gemäß IPPC -Standard, ISPM Nr.15

1. Grundlagen der technischen Kammerprüfung - IPPC-Standard, ISPM Nr.15 (FAO) - Pflanzenbeschauverordnung (PBVO)

Quelle: http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=84&downloadid=18&reporeid=61- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)- Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards, ISPM Nr. 15 in Deutschland

Quelle: http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=21

2. Nutzung und Meldepflichten - Sofern Messfühler oder Messketten getauscht wurden, muss eine Neukalibrierung der Messketten erfol-

gen. - Bauliche Veränderungen oder Änderungen durch den Kammerhersteller an der Kammer sind dem Pflan-

zenschutzdienst anzuzeigen - Die technische Kammerprüfung muss jährlich erfolgen, dabei ist die Einhaltung des Prüftermins der letz-

ten Prüfung maßgeblich - Grundsätzlich dürfen Hitzebehandlungen nur in geprüften und technisch nach dem ISPM Nr.15 Standard

zertifizierten Behandlungskammern durchgeführt werden.

3. Umgang und Betrieb der Behandlungskammer - Die Behandlungskammer ist im sauberen und gepflegten Zustand zu betreiben - Entsprechend der Herstellerempfehlungen sind regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen - Defekte Bauteile sind umgehend zu tauschen bzw. Instand zu setzen - Vor Kammerbefüllung sind alle zum Betrieb der Anlage relevanten Bauteile auf Funktion zu prüfen

(Tordichtung; Kammerisolierung, Umluftmotoren, Klappen, Sprühung, Wärmeversorgung, Abschottungs-vorrichtungen, Messtechnik, Steuerung / Regelung, ggf. Dampfbecken bzw -verteilerrohr)

- Detailliert sind Messkabel und Leitungen sowie auch Messfühler auf Beschädigungen zu prüfen - Beendete Behandlungen sind umgehend in ihrem Dokumentationsverlauf auf Plausibilität zu prüfen

4. Hinweise zur Behandlungsware und Einstapelung in die Behandlungskammer - Die Behandlungsware ist ausreichend zu latten. Dabei sind Stapelleisten zu verwenden, welche die der

Funktion der Behandlungskammer entsprechen. Sofern Längsstromkammern zum Einsatz kommen, ist auf den Einsatz von gelochten oder gewellten Stapelleisten zu achten.

- Bei Querstromkammern liegen die Stapelleisten in Strömungsrichtung - Stapelleisten & Unterleger sind lotgerecht untereinander anzuordnen mit max. Abstand zueinander, dass

ein Durchhängen der Bretter und somit das Versperren von Strömungsrichtungen vermieden wird. - Es sind grundsätzlich Stapelleisten mit einer Mindesthöhe von 24mm zu verwenden. Sofern dünnere

Leisten zum Einsatz kommen, muss ein technischer Nachweis erbracht werden, dass die Funktion der gleichmäßigen Umluft stets ausreichend gegeben ist.

- Die größten Querschnitte sind grundsätzlich am kältesten Bereich der Kammer einzustapeln, siehe Hin-weise im Prüfbericht

- Freiräume sind grundsätzlich abzuschotten, sodass die Kammerluft gezwungen wird, die Behandlungs-ware gleichmäßig zu durchströmen

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

5. Anwendung des IPPC-Standards, ISPM Nr.15 – Behan dlungsmethoden - Die Behandlung muss direkt im Holzkern für mindestens 30 Minuten bei über 56°C erfolgen - Für Behandler mit der Messmethode über die Kammertemperatur sind Behandlungszeiten und Behand-

lungstemperaturen entsprechend der Referenztabelle einzuhalten. Die Feuchttemperatur muss innerhalb der Behandlungszeit über 55°C gehalten werden.

6. Verwendung der Temperaturmesssensorik zum IPPC-N achweis - Holzkerntemperatursensoren sind grundsätzlich im dicksten Querschnitt der im kältesten Bereich ste-

henden Behandlungsware einzusetzen. Dabei ist die räumliche Verteilung zu beachten. - Messungen an Ästen, Rissen, Harzgallen, Faulholz oder an Nägel und Krampen ist nicht statthaft - Sofern Referenzhölzer verwendet werden, müssen diese die Charakteristik des Behandlungsgutes wi-

derspiegeln, somit ist ein regelmäßiger Tausch notwendig und die Messung muss im kältesten Bereich der Behandlungskammer erfolgen

- Der Bohrkanal ist nur unwesentlich größer zu erstellen, als der Durchmesser des Sensors - es gilt fol-gende Faustregel: Durchmesser Bohrer = 1mm + Durchmesser Hülse Messsensor

- Der Bohrgrat ist sorgfältig aus dem Messkanal zu entfernen - Abschottungsvorrichtungen der Messsensoren (konische Gummistopfen oder Gummiringe) sind nicht

zu vergessen - Harz- und Mineralienrückstände an Schutzhülsen der Temperatursensoren sind zu entfernen - Vorab genannte Hinweise zur Pflege und Lage der Holzkerntemperatursensoren gelten auch für den

Einsatz der Kammertemperatursensoren, insbesondere für Messtechnik die das Kammerklima resp. die Feuchttemperatur bestimmt

7. Inhalte von Behandlungsprotokollen - Beginn und Ende der Behandlung mit vollständigem Datum und Uhrzeit - Eindeutige Angaben, um Behandlungscharge zuordnen zu können (Nummer, Lieferscheinnummer,

Chargennummer etc.) - Beschreibung der Art der behandelten Ware (Holzart, Bretter, Kisten etc.) - Maximaler Holzdurchmesser (Holzquerschnitt) - Holztemperatur am Anfang der Behandlung - Angabe der numerischen Werte mit einer Nachkommastelle - Temperaturverlauf mit ausreichend weitem Koordinatenverlauf, ggf. muss der Ausdruck im Querformat

bzw. Behandlungsbereiche gezoomt dargestellt werden. - Bei rein phytosanitären Behandlungen ist die Aufheizrampe mit auszudrucken - Die Formen, Farben und Linienstärken müssen so dokumentiert werden, dass diese auch nach einer

Kopie oder bei einem Faxversand eindeutig erkennbar sind - Die Messintervalle müssen maximal 10 Minuten in der Mindestbehandlungsphase betragen - Registriernummer und / oder Name und Anschrift des Behandlungsbetriebes - Vermerk über die angewandte Behandlungsmethode (Holzkern- oder Raumtemperaturmessung) - Behandlungsprotokolle sind gemäß PBVO für mindestens 3 Jahre zu archivieren � Sofern mit der Trocken-/Behandlungskammer technische Trocknungen oder Behandlungen ohne IPPC-

Standard durchgeführt wurden bzw. Hitzebehandlungen nicht das Behandlungskriterium gemäß IPPC-Standard erreicht haben, darf das Protokoll (als Tabelle bzw. Diagramm) nicht die IPPC-Registriernummer enthalten � entsprechend ist diese zu schwärzen oder zu entfernen.

Dieses Unterweisungsblatt wurde dem Betreiber übergeben.

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- Anlage B - Betriebsskizze / Lageplan der Hitzbehandlungskammer (n)

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

��Ort der Prüfung: Firma Holz-Kogler GmbH & Co.KG Kreuzpullach 11 82041 Oberhaching

��Registriernummer: DE-BY491292

Quelle: Bayerisches Vermessungsamt Kammer 1 Kammer 2

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Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 1 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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- Anlage C - DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgeräte s

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Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 2 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 3 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 1 von 3

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- Anlage D - Einstapelung von Kammern mit wandseitig angeordneter Belüftungseinheit (vertikal)

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Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 2 von 3

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Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 3 von 3

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage G - IPPC-Stempel und Kennzeichnung (informativ)

Eine Markierung, die anzeigt, dass Holzverpackungsmaterial einer anerkannten phytosanitären Behand-lung entsprechend diesem Standard unterworfen wurde, enthält die folgenden erforderlichen Komponen-ten: - das IPPC-Symbol (in Form einer Ähre) - einen Ländercode - einen Erzeuger/ Behandler-Code - einen Behandlungscode unter Anwendung der entsprechenden Abkürzung

Das IPPC- Symbol muss links von den anderen Komponenten angeordnet werden. Der Ländercodeentspricht dem internationalen ISO Ländercode mit zwei Buchstaben. Dieser muss durch einen Teilungs-strich von dem Erzeuger-/Behandlercode getrennt sein. Der Erzeuger-/Behandlercode ist ein einheitli-cher Code, der durch den Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Pflanzenschutzdienstes zugewiesen wird. Die Anzahl und Anordnung der Kennziffern und/oder Buchstaben werden durch die Pflanzenschutzdiens-te bestimmt. Der Behandlungscode muss in einer anderen Zeile stehen, als der Ländercode und der Erzeuger-/Behandlercode oder durch einen Bindestrich abgetrennt werden, falls er in derselben Linie wie die anderen Codes steht.

Behandlungscode Behandlungsart

HT Hitzebehandlung

MB Methylbromid

DH Dielektrische Beheizungsart

Aufbringen der Markierung Die Größe, Schriftart und Platzierung der Markierung können variieren. Sie muss jedoch so groß sein, dass sie für Inspektoren ohne visuelles Hilfsmittel sowohl sichtbar als auch lesbar ist. Die Markierung muss so beschaffen sein, dass sie dauerhaft und nicht übertragbar aufgetragen wird. Die Markierung muss an einer Stelle angebracht sein, die sichtbar ist, wenn die Holzverpackung in Gebrauch ist, vor-zugsweise an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Holzverpackungseinheit. Die Markierung muss rechtwinklig oder quadratisch und von einer Begrenzungslinie umgeben sein. Das Symbol wird von der Kodierung durch eine vertikale Linie getrennt. Zur Erleichterung der Nutzung von Schablonen, dürfen sich kleine Lücken in der Begrenzung, der vertikalen Linie und anderswo zwischen den Komponenten der Markierung befinden. Innerhalb der Begrenzung der Markierung dürfen keine an-deren Angaben enthalten sein. Die Benutzung der Farben rot oder orange muss vermieden werden, da diese Farben für die Kennzeich-nung von gefährlichen Gütern benutzt werden.

Die nachfolgend gezeigten Beispiele zeigen mehrere Varianten der erforderlichen Komponenten der Markierung, die zur Bestätigung dient, dass das solchermaßen markierte Holzverpackungsmaterial einer anerkannten Behandlung unterzogen worden ist. Veränderungen in dem Symbol werden vom nationalen und internationalen Pflanzenschutzdienst nicht akzeptiert. Variationen im Layout der Markierung können akzeptiert werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen wie zuvor genannt.

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

Variante 1

Variante 2

Variante 5

Variante 6

Sofern Sie einen Stempel mit einer anderen Variante bzw. anderen Aufbau benutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pflanzenschutzdienst, um künftige Reklamationen bzw. Beanstandungen ausländischer Pflanzenschutzdienste zu vermeiden.

Variante 3(Beispiel für eine Markierung mit Umrandung mit abgerundeten Ecken.)

Variante 4(Beispiel für eine Markierung, die mit einer Schablone auf-gebracht wird. Es können kleine Lücken in der Umrandungsowie der vertikalen Linie und an anderen Stellen zwischenden Komponenten der Markierung vorhanden sein)

DE-BY491292 HT

DE-BY491292 HT

DE-BY491292 - HT

DE-BY491292 HT

DE-BY491292 HT

DE-BY491292 - HT

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage H - Behandlungsprotokoll des Behandlungsbetriebes (Diagramm und / oder Tabelle des Betriebes)

��Jährliche technische Prüfung

Im Zuge der jährlichen technischen Prüfung wurden rückliegende Behandlungsprotokolle einge-sehen und auf Plausibilität geprüft. Dabei steht der Kurvenverlauf im Fokus, die Dauerbeständig-keit der Messsensoren, die eindeutige Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit aller relevanten Infor-mationen. • Die Auswahl dieses Behandlungsprotokolls erfolgte willkürlich und stichprobenartig

��Hauptprüfung Ein wichtiger Bestandteil der Hauptprüfung ist die Bestimmung des kältesten Bereiches während eines Behandlungszyklusses. Das Behandlungsprotokoll des Behandlungsbetriebes liegt diesem Prüfbericht in dieser Anlage bei.

Nachfolgende Unterlagen beziehen sich auf Punkt 6 des Prüfberichtes und wurden durch den Behand-lungsbetrieb bereit gestellt.

Anliegend befinden sich die Ausdrucke als Diagramm Messwertetabelle

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage I - Messwertetabelle des Behandlers zur Kalibrierung der Messtechnik

Im Zuge der jährlichen technischen Prüfung / Hauptprüfung erfolgte eine Kalibrierung des Messsensorik / Messtechnik.

Nachfolgende Unterlagen beziehen sich auf Punkt 5.4 des Prüfberichtes und wurden durch den Behand-lungsbetrieb bereitgestellt.

Anliegend befinden sich die Ausdrucke als Diagramm Messwertetabelle

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Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage J - Beanstandetes Behandlungsprotokoll des Behandlungsbetriebes (Diagramm bzw. Tabelle des Betriebes)

Im Zuge der technischen Prüfung wurden rückliegende Behandlungsprotokolle eingesehen und auf Plausibilität geprüft. Dabei steht der Kurvenverlauf im Fokus, die Dauerbeständigkeit der Messsensoren, die eindeutige Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit aller relevanten Informationen. • Bei anhängigen Behandlungsprotokoll wurde folgendes bemängelt:

��Fehlende Aktivierung aller Holztemperaturfühler zur Regelung nach dem kältesten Sensor.

��Die Behandlungsprotokolle vom 22.-26.03.2018 // 2 3.-25.01.2018 dokumentieren keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 aller Holzkerntemperatursensoren (siehe Anlage). Einen Na chbehandlung gab es laut Behandler nicht auch wurden dazu keine Niederschrif ten geführt.

��Die Behandlungsprotokolle vom 17.-19.01.2018 // 2 0.-28.02.2018 dokumentieren stellenweise nicht funktionsfähige oder defekte Sen soren, was keinen Behandlungserfolg gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 d arstellen (siehe Anlage). Einen Nachbehandlung gab es laut Behandler nicht au ch wurden dazu keine Niederschriften geführt.

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Nachfolgende Unterlagen beziehen sich auf Punkt 7.5 des Prüfberichtes und wurden durch den Behand-lungsbetrieb bereit gestellt.

Anliegend befinden sich die Ausdrucke als Diagramm Messwertetabelle

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