Bericht über die technische Prüfung von Hitzebehandlungs ... · Behandler: Holz-Kogler GmbH &...

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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282 Bericht über die technische Prüfung von Hitzebehandlungs- oder Trockenkammern gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 Name und Anschrift des Prüfunternehmens: PLUTA-Sachverständigenbüro Inh. Frank Pluta Adlerstraße 77 25462 Rellingen Prüfpersonal: Herr Frank Pluta Beteiligung weiterer Institute: keine Anschrift des geprüften Betriebes: Holz-Kogler GmbH & Co.KG Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Kreuzpullach 11 Fax: +49 (0) 89 / 613905-99 82041 Oberhaching Email: [email protected] gegebenenfalls davon abweichender Behandlungsort: Registriernummer: DE-BY491292 Ansprechpartner im Betrieb: Weitere Ansprechpartner: Name: Herr Widmann Name: Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Tel.: Fax: +49 (0) 89 / 613905-98 Fax: Email: [email protected] Email: Mobil: Mobil: Weitere Kammerbediener: Anzahl vorhandener Kammern: 2, davon für ISPM Nr. 15 Behandlungen genutzt: 2 Geprüfte Kammer: Nr. 2 Datum der Prüfung: 20.04.2017 - 21.04.2017 Erstmalige Prüfung Hauptprüfung (alle zwei Jahre) Datum der letzten Prüfung: - Jährliche technische Überprüfung Datum der letzten Prüfung: - Prüfung nach baulicher Veränderung Nachkontrolle aufgrund der Prüfung vom Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden ja nein Dauerhafte Kennzeichnung aller Messketten vorhanden ja nein Bewertung der Anlage Die geprüfte Kammer Nr. 2 entspricht den Anforderungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15: ja nein; umgehende Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch das Prüfunternehmen! Benennung der festgestellten Mängel (nähere Erläuterungen dazu unter Punkt 7.4): - Äußerliche Kammerbezeichnung fehlt Die nächste turnusgemäße Prüfung ist als Jährliche technische Prüfung spätestens fällig in: April 2018

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Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282

Bericht über die technische Prüfung von Hitzebehand lungs- oder Trockenkammern gemäß dem IPPC-Standard ISPM Nr . 15 Name und Anschrift des Prüfunternehmens: PLUTA-Sachverständigenbüro Inh. Frank Pluta Adlerstraße 77 25462 Rellingen

Prüfpersonal: Herr Frank Pluta

Beteiligung weiterer Institute: keine

Anschrift des geprüften Betriebes: Holz-Kogler GmbH & Co.KG Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Kreuzpullach 11 Fax: +49 (0) 89 / 613905-99 82041 Oberhaching Email: [email protected]

gegebenenfalls davon abweichender Behandlungsort:

Registriernummer: DE-BY491292

Ansprechpartner im Betrieb: Weitere Ansprechpartner: Name: Herr Widmann Name: Tel.: +49 (0) 89 / 613905-0 Tel.: Fax: +49 (0) 89 / 613905-98 Fax: Email: [email protected] Email: Mobil: Mobil: Weitere Kammerbediener: Anzahl vorhandener Kammern: 2, davon für ISPM Nr. 15 Behandlungen genutzt: 2 Geprüfte Kammer: Nr. 2 Datum der Prüfung: 20.04.2017 - 21.04.2017

Erstmalige Prüfung

Hauptprüfung (alle zwei Jahre) Datum der letzten Prüfung: -

Jährliche technische Überprüfung Datum der letzten Prüfung: -

Prüfung nach baulicher Veränderung

Nachkontrolle aufgrund der Prüfung vom

Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden ja nein

Dauerhafte Kennzeichnung aller Messketten vorhanden ja nein

Bewertung der Anlage

Die geprüfte Kammer Nr. 2 entspricht den Anforderungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15:

ja

nein; umgehende Benachrichtigung der zuständigen Behörde durch das Prüfunternehmen!

Benennung der festgestellten Mängel (nähere Erläuterungen dazu unter Punkt 7.4): - Äußerliche Kammerbezeichnung fehlt Die nächste turnusgemäße Prüfung ist als Jährliche technische Prüfung spätestens fällig in: April 2018

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 2 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282

1. Grundlagen der Überprüfung

- IPPC-Standard ISPM Nr. 15 - PflBeschVO § 13p (Genehmigung, jährliche Kontrollen) - PflBeschVO § 13q (Registrierung, Aufzeichnungspflichten) - JKI-Leitlinie zur Anwendung des ISPM Nr. 15 in Deutschland in der aktuellen Fassung Die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen sind dem Betriebsinhaber bzw. –verantwortlichen bekannt! Dem behandelnden Unternehmen wurden die aktuell rechtlichen Grundlagen (IPPC-Standard, PBVO und Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards in Deutschland) per Mail zugesendet. Empfängeradresse(n) ist / sind:

[email protected] [email protected] Die grundsätzliche Einweisung des Betriebs- und Bedienpersonals in die fachlich-technischen Erfordernisse – insbesondere zur Platzierung der Messfühler im kältesten Bereich der Kammer – erfolgte durch das Prüf-unternehmen und wurde vom Betrieb bestätigt:

ja

nein; Begründung:

2. Der Betrieb wendet folgende Behandlungsmethode(n ) an:

Technische Trocknung mit Steuerung über Holzkerntemperaturfühler

Technische Trocknung mit Steuerung über Kammerraumtemperaturfühler unter Verwendung einer Re-

ferenztabelle; Herkunft der Tabelle:

Phytosanitäre Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr.15) mit Holzkerntemperaturfühlern

Phytosanitäre Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr.15) unter Verwendung einer Referenztabel-

le und Einsatz von Holzkerntemperaturfühlern bei Steuerung über die Kammerraumtemperatur; Her-kunft der Tabelle:

Möglichkeit zur Reversierung des Luftstroms ist gegeben (mit Reversierung)

3. Beschreibung der Hitzebehandlungs- / Trockenkamm er

3.1 Art der Anlage:

Umluftkammer

Zu- / Abluftkammer

Vakuum-Trockner

Dämpfkammer

Kanal- / Durchlauf-Trockner

Sonstige Bau-/ Funktionsart:

Heizung / Ventilatoren in Kammerdecke, Anzahl der Ventilatoren:

Heizung / Ventilatoren an Kammerwand, Anzahl der Ventilatoren: 12

andere Heizungs-/ Ventilatorenanordnung: , Anzahl der Ventilatoren:

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3.2 Beschreibung der Anlage

3.2.1 Dauerhafte Kennzeichnung der Kammer vorhanden (Lageplan im Anhang):

ja und zwar folgender Art: nein

3.2.2 Allgemeine Beschreibung der Anlage:

Bei der nachfolgend beschriebenen Anlage handelt es sich um eine geschlossene Behandlungskammer, die zur thermischen Hitzebehandlung von Verpackungsholz ausgelegt ist. Dabei wird über definiertes Medium thermische Energie in die Behandlungskammer eingebracht. Deren Heißluft wird wiederum mittels Umluft-ventilatoren in der Kammer gleichmäßig verteilt. Das Kammergehäuse ist ausreichend isoliert. Torgummis dienen zur zusätzlichen Abdichtung des Kammertores. Die Hitzebehandlung wird mit einem PC dokumen-tiert. 3.3 Technische Beschreibung

3.3.1 Allgemeines:

Hersteller Kammer: Fa. Mühlböck; A-4906 Eberschwang Anlagentyp: Querstrombelüftung / VLSM2120-3120-1600-11-1306-4,0 Regelung: K5 (Fabr.Mühlböck) Baujahr: 2017

Kammergehäuse / Isolierung in Ordnung ja nein, weil:

Türen / Abdichtungen in Ordnung ja nein, weil:

Befeuchtungseinrichtung vorhanden: ja nein

Luftleitbleche / Abblendungen vorhanden: ja nein

Letztes Wartungsprotokoll des Kammerherstellers eingesehen: ja nein

3.3.2 Maße

Anlagennutzmaße (T x H x L): 2.50 x 4.20 x 16.00 Bruttonutzvolumen: ca. 133m³ 3.3.3 Beheizung Energieträger: Leichtölbrenner Umluftbeheizung mit: Warmwasser-Wärmetauscher Max. Heizleistung Energieträger: 550 kW Max. Heiztemperatur: 95 °C 3.4 Vorhandene Kammerraum- und / oder Holzkerntempe ratur-Überwachungseinrichtungen

3.4.1 Messgerät

Messgerätetyp: K5 (Fabr.Mühlböck) Messbereich: k.A. angegebene Messgenauigkeit: k.A.

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3.4.2 Kammerraumtemperaturfühler

Anzahl: 1 Fühlertyp(en): Widerstandsthermometer PT 1000 angegebene Messgenauigkeit(en): k.A., mit Messbereichen -30 bis +130 C Einbauort(e) // Positionierung(en): seitlich im linken Kammerbereich fest eingebaut im externen Klimage-

häuse // Messung erfolgt im vorderen luftabgewandten Kammerbereich (Torseite)

Fühlerdurchmesser: 6 mm Fühlerlänge(n): 50 mm Datenausgabe: PC Dauerhafte, vom Prüfer angebrachte Kennzeichnung der Fühler / Messketten vorhanden:

nein Begründung:

ja und zwar folgender Art:

Die geprüften Temperatursensoren wurden durch eine temperatur- und feuchtebeständige Prüfplakette ge-kennzeichnet – in Farbe: hellblau . Maßgebliche Angaben zum nächsten Prüftermin wurden durch einen dreieckförmigen Zangenabdruck ausgestanzt. Die Zahlen im äußeren Randbereich entsprechen dem nächsten Prüfmonat, die des nächsten Prüfjahres im mittle-ren unteren Plakettenbereich. Die Plakettennummern oben sind fortlaufend und werden nur einmal vergeben. Abgelaufene Plaketten wurden komplett entfernt und durch neue Plaketten folgender Datensätze ersetzt. Die Entfernung der Prüfplaketten durch den Behandler ist nicht gestattet. Diese Plaketten werden durch den Pflanzenschutzdienst regelmäßig geprüft.

„T-Regelung“ interner Vermerk

Plakettennummer

0,0 18712

Positionierung der Plaketten Die Plakette befindet sich fühlerseitig im externen Klimagehäuse 3.4.3 Holzkerntemperaturfühler

Anzahl: 4 Fühlertyp(en): Widerstandsthermometer PT 1000 angegebene Messgenauigkeit: k.A., mit Messbereichen -30 bis +130 C Einbauort(e) // Positionierung(en): je 2 Sensoren seitlich am linken und rechten Eingangsbereich // Mes-

sung erfolgt im vorderen luftabgewandten Kammerbereich (Torseite) in unterer Kammerhöhe mit räumlicher Verteilung

Fühlerdurchmesser: 5 mm Fühlerlänge(n) / Schutzhülse: 100 mm Messkabellänge(n): 10 m und steckbar ausgerüstet an einer Anschlussplatte Datenausgabe: PC Dauerhafte, vom Prüfer angebrachte Kennzeichnung der Fühler / Messketten vorhanden:

nein Begründung:

ja und zwar folgender Art:

Die geprüften Temperatursensoren wurden durch eine temperatur- und feuchtebeständige Prüfplakette ge-kennzeichnet – in Farbe: hellblau . Maßgebliche Angaben zum nächsten Prüftermin wurden durch einen dreieckförmigen Zangenabdruck ausgestanzt. Die Zahlen im äußeren Randbe-reich entsprechen dem nächsten Prüfmonat, die des nächsten Prüfjahres im mittleren unteren Plakettenbereich. Die Plakettennummern oben sind fortlaufend und werden nur einmal vergeben. Abgelaufene Plaketten wurden komplett entfernt und durch neue Plaketten folgender Datensätze ersetzt. Die Entfernung der Prüfplaketten durch den Behandler ist nicht gestattet. Diese Plaketten werden durch den Pflanzenschutzdienst regelmäßig geprüft.

„Tmp-Holz-1” „ Tmp-Holz-2” „ Tmp-Holz-3” „Tmp-Holz -4” interner Vermerk

Plakettennummer

0,0 18708

0,0 18709

0,0 18710

0,0 18711

Positionierung der Plaketten Die Plaketten befinden sich am Ende der Messfühler - steckerseitig.

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4. Vergleichsmessung der Kernholz- und / oder Raumt emperatursensoren, Kalibrierung

4.1 Angaben zum kalibrierten Vergleichsmessgerät

Gerätehersteller: Lufft Mess- und Regeltechnik; Fellbach Typ: Digitalanzeigeinstrument OPUS 200 Datenlogger Messverfahren: thermoelektrisch Messbereich: -100°C...+150°C (173K ... 423K) Messgenauigkeit / Gerät: siehe anhängiges DKD-Zertifikat (Messkette) Messgenauigkeit / Sensor: siehe anhängiges DKD-Zertifikat (Messkette) Messelement / -fühler: Widerstandthermometer PT1000 (1/3 DIN Klasse B nach DIN IEC 751 / DIN EN 60751) mit 4-Leiter-Schaltung, Einbaulänge Sensor 50mm Anzahl der Messfühler: 2 Messfühler je Modul / Datenlogger Messintervalle: Abtast- und Speicherrate ist zu jeder vollen Minute eingestellt Die Systemzeiten zwischen Betriebs- und Vergleichsmessgerät wurden synchronisiert! Kalibrierschein(e) für Vergleichsmessgerät(e) datiert/en vom: 10.01.2017 Die Messung erfolgte mit kalibrierter sowie zertifizierter Messeinrichtung, regelmäßig geprüft durch eine akk-reditierte Prüfeinrichtung des DKD (Deutscher Kalibrierdienst). Die Temperatursensoren des Betreibers wur-den unmittelbar neben und mit 2 Vergleichsfühlern (VP1; VP2) des Prüfmessgerätes in einem gerührten Flüssigkeitsbad versenkt und in diesem verglichen. Zur Überwachung des Temperiermediums wurde der Messfühler VP2 in das Flüssigkeitsbad eingebracht. Als Temperiermedium wurde Wasser gewählt. Die Me-diumtemperatur wurde stufenweise erhöht und kühlte langsam ab. In einem Zyklus wurden die Fühler ge-messen und miteinander verglichen.

4.2 Messergebnis der Kalibrierung in tabellarischer Form

Nachfolgende Messwertetabelle steht für die Messketten der Holzkern- und Kammertemperatursensoren 1

Prüfmessgerät

Tmp-Holz-1

Tmp-Holz-2

Tmp-Holz-3

Tmp-Holz-4

T-Regelung

20.04.2017 13:39:00 13,75 14,0 14,0 14,2 14,2 13,7 + 0,27 + 0,27 + 0,47 + 0,47 - 0,03

20.04.2017 13:55:00 55,93 56,1 56,1 56,3 56,4 55,7 + 0,13 + 0,13 + 0,33 + 0,43 - 0,27

20.04.2017 14:06:00 70,24 70,5 70,6 70,5 70,7 70,0 + 0,21 + 0,31 + 0,21 + 0,41 - 0,29

BehandlerFühler - Differenzwerte T in [K]

T-Regelung

Datum / UhrzeitSensor VP1 - T in

[°C] Tmp-Holz-1

Tmp-Holz-2

Tmp-Holz-3

Tmp-Holz-4

Fühler - Absolutwerte T in [°C]

4.3 Diagramm(e) Kalibrierung

1 Erlaubte Messabweichung: Holzkerntemperatur � ∆T = ± 0,5K; Kammertemperatur � ∆T = ± 1K // Messabweichung der eingesetz-

ten Prüfmesskette sind in den Differenzen eingerechnet

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5. Ermittlung des kältesten Bereiches im Rahmen ein er Hauptprüfung bei entspre-chender Kammerfüllung incl. Dokumentation

Reversierbetrieb ja nein

Intervalldauer in Minuten: 60 min frei wählbar

5.1 Beschreibung der zur Feststellung des kältesten Bereiches eingesetzten Geräte

Gerätehersteller: Lufft Mess- und Regeltechnik; Fellbach Typ: Digitalanzeigeinstrument OPUS 200 Datenlogger Messverfahren: thermoelektrisch Messbereich: -100°C...+150°C (173K ... 423K) Messgenauigkeit / Gerät: ± 0,05 K (Messkette) Messgenauigkeit / Sensor: ± 0,05 K (Messkette) Messelement / -fühler: Widerstandthermometer PT100 (1/3 DIN Klasse B nach DIN IEC 751 / DIN EN 60751) mit 4-Leiter-Schaltung, Einbaulänge Sensor 50mm Anzahl der Messfühler: 2 Messfühler je Modul / Datenlogger Messintervalle: Abtast- und Speicherrate ist zu jeder vollen Minute eingestellt 5.2 Beschreibung der Ermittlung des kältesten Berei ches

Die Sensoren des Behandlers wurden an den physikalisch erkennbaren, kältesten Bereich im Behandlungs-gut eingebracht. Zur Bestimmung und Nachweisbildung kamen 6 weitere Sensoren durch das Prüfunter-nehmen zum Einsatz (MP1...MP6). Diese wurden mit räumlicher Verteilung an ebenfalls „vermutete“ kälteste Stellen verbracht. Diese Messung erfolgte unter physikalischen Gesichtspunkten unter Zugrundlegung der baulichen Gegebenheiten. Die Kammer wurde ausreichend eingeräumt. Freie Räume wurden durch den Betreiber abgeschottet. Die seitliche Abschottung erfolgte mittels eingestellter Bretter. Im oberen Kammerbe-reich schottet ein herabhängendes Gummi die freien Räume ab. An der Belüftungseinheit befindet sich e-benfalls ein Abschottungsgummi zur Vermeidung eines Luftkurzschlusses.

6. Prüfung einer Behandlung

Betriebsmodus (Programm der Regelung): automatisches Zeitprogramm *IPPC_neu*

Phytosanitäre Hitzebehandlung 56 °C / 30 Minuten

Technische Trocknung

6.1 Überprüfung des gesamten Behandlungszyklus im F alle der Hauptprüfung oder bei rein phytosanitärer Behandlung (von der Beschickung der Kammer bis zum Ende der Behandlung)

6.1.1 Allgemeine Betriebsdaten dieser Wärmebehandlu ng

Holzart: Fichte Befüllung der Anlage in %: 50 Holzmenge in m³: 40 Abmessungen des stärksten Holzes in mm: 30 Stärke der Stapelleisten in mm: 22 Ausgangstemperatur des Holzes (bei Verwendung der franz. Tabelle) : °C Ausgangs-Holzfeuchte bei Paletten (bei Verwendung der franz. Tabelle): % Holzfeuchte-Messgerät im Betrieb vorhanden: ja nein falls „ja“, Typ: Befeuchtungseinrichtung / Kaltwassersprüher vorhanden: ja nein Abblendung freier Querschnitt: ja nein falls „nein“, Begründung:

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Eindeutige Beschreibung und Dokumentation der Tempe ratur-Messstellen der Holzkern- und / oder Kammerraumtemperaturfühler (Betrieb und Prüfunternehmen)

Die Auswahl der Fühleranordnung erfolgte stichprobenartig mit dem Grundgedanken, im dicksten Holz gleicher Abmaße zu messen, davon das feuchteste Holz mit ähnlicher Holzfeuchte. Die Anordnung der Messfühler erfolgte gemäß Zeichnung Anlage F im Anhang dieses Prüfberichtes. Foto von der Beschickung:

6.1.2 Messdaten dieser Prüfung

Beginn der Messung: 20.04.2017 – 15:56 Uhr Ende der Messung: 20.04.2017 – 22:27 Uhr Max. Behandlungstemperatur: 63,7 °C (am kältesten Sensor des Behandlers) Abschaltkammertemperatur: 51,4 °C Gesamtdauer des Messvorganges: 06 Stunden 31 Minuten Dauer bis Erreichen von 56 °C im Holzkern: 03 Stun den 21 Minuten Behandlungsdauer über 56 °C im Holzkern: 03 Stunde n 10 Minuten Maximale Kammertemperatur: 67,3 °C 6.1.3 Messwertetabelle

Fühlerdaten Behandler in °C Fühlerdaten Prüfer in °C Datum / Uhrzeit

PH Tmp-

Holz-1 Tmp-Holz-2

Tmp-Holz-3

Tmp-Holz-4 MP1 MP2 MP3 MP4 MP5 MP6

Messbeginn 20.04.2017 / 15:56 0 2,1 2,6 2,2 2,7 5,36 4,10 6,49 4,43 0,41 6,23

Behandlungsbeginn Prüferfühler 20.04.2017 / 19:09 3 56,2 56,5 55,1 55,1 56,12 58,37 62,52 56,49 56,05 57,37

Behandlungsbeginn Behandlerfühler 20.04.2017 / 19:17 3 57,1 57,6 56,2 56,3 57,43 59,35 64,38 57,96 57,68 58,60

Aufzeichnungsende 20.04.2017 / 22:27 5 56,3 56,4 56,9 57,4 58,80 56,01 57,47 58,48 57,82 58,36

Aufzeichnungsende = Behandlungsende Prüferfühler = Behandlungsende Behandlerfühler Legende: Behandlungsphase (PH): 0=Neustart; 1=Aufheizen; 2-Durchwärmen; 3-Trocknen; 4=Konditionieren; 5=Abkühlen

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 8 von 11 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282

6.1.4 Diagramm Hitzebehandlung / Technische Trocknu ng

Auszug bis Erfüllung der phytosanitären Behandlungskriterien gesamter Behandlungsverlauf (inkl. Abkühlung)

6.1.5 Auswertung der Messungen

6.1.5.1 Prüfung der Umrechnung bei Kammerraumtemper aturmessung mit Umrechnungstabelle

Angaben zur verwendeten Referenztabelle:

Ausgangstemperatur des Behandlungsgutes: °C Ausgangsfeuchte des Behandlungsgutes bei Paletten: % Größter Querschnitt in der Behandlungsware: mm

SOLL-Werte laut o.g. Referenztabelle:

Ausgangstemp. Dimension Holzfeuchte Solltemperatur Mindestbehandlungsdauer.:

°C mm % °C Stunden Minuten

IST-Werte gemäß Behandlungsdaten: tatsächliche Behandlungsdauer oberhalb der min. Behandlungstemp.

Beginn (Datum / Uhrzeit) Ende (Datum / Uhrzeit) Tatsächliche Behandlungsdauer.:

/ Uhr / Uhr Stunden Minuten

Gab es Auffälligkeiten bei dieser Behandlung? nein ja

Wurden die ISPM Nr. 15 Kriterien erreicht: ja nein

6.1.5.2 Bewertung der Kernholzmessungen

Die technische Auswertung der Messdaten zeigt, dass die Sensoren des Behandlers im luftabgewandten Kammerbereich (Torseite) sitzend zuletzt die notwendige Behandlungstemperatur erreichen. Unter Berück-sichtigung von Aufheizgeschwindigkeiten der einzelnen Messstellen kann von einer Messung im kältesten Be-reich ausgegangen werden.

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6.2 Plausibilitätsprüfung nur im Fall der jährliche n Prüfung von Hitzebehandlungs- und / oder Tro-ckenkammern mit technischer Trocknung

Zum Vergleich herangezogenes Behandlungsprotokoll: Protokoll vom Kammernummer: Chargennummer: Art des behandelten Holzes:

Gab es Auffälligkeiten? ja; welche:

nein

Wurden die ISPM Nr. 15 Kriterien erreicht: ja nein

7. Bewertung der Anlage

7.1 Visuelle Überprüfung der Hitzebehandlungs- und / oder Trockenkammer

Bei der Begehung am 20.04.2017 und der erfolgten Sichtprüfung wurde die Behandlungskammer Nr. 2 auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen geprüft, die eine Beeinflussung der Hitzebehandlung darstel-len. Sofern Mängel vorliegen, werden diese unter 7.4 als Mangel der Kammer benannt. 7.2 HT-Behandlung gemäß IPPC-Standard (ISPM Nr. 15)

Die Lage des kältesten Bereiches variiert mit jeder Befüllung der Anlage. Somit kann die Positionierung der Holzkerntemperatursensoren nicht als statisches Element angesehen werden. Daher ist der Betreiber in die Pflicht genommen, bei jeder neuen Befüllung unter Berücksichtigung der Verteilung von Holzdicke, Holz-feuchte und Holzausgangstemperatur genauestens zu prüfen, welche Hölzer am Längsten benötigen die nötige Kerntemperatur zu erreichen. Hier sind die Holzkerntemperatursensoren in die Hölzer einzubohren. Hilfreich dafür ist der Hinweis, dass der Behandler grundsätzlich die dicksten Querschnitte im luftabgewand-ten Kammerbereich (Torseite) einstapelt. Phytosanitäre Hitzebehandlungen erfolgen prozessautomatisiert stets mit einem zeitlichen erhöhten Sicher-heitszuschlag über 56°C Holzkerntemperatur. 7.3 Dokumentation der HT-Behandlung durch den Betri eb

Während der Hitzebehandlung ist ein PC angeschlossen, der mit einer Abtastrate von ca. 10 Minuten die Datensätze der Regelung aufzeichnet. Der Betriebsrechner muss während der Behandlung immer einge-schaltet bleiben, um die Daten in regelmäßigen Abständen abzuspeichern. Der Betreiber hat nach Behand-lungsende die Möglichkeit die Daten in Tabellenform oder als Diagramm auszudrucken. Die Speicherung funktioniert automatisch auf diesem Rechner. Das Ausschalten des Rechners während einer Behandlung muss unbedingt vermieden werden, da Daten der aktuellen Behandlung verloren gehen.

Folgende Maßnahmen sind durch den Behandler künftig zu beachten: 1. Aufbewahrung der schriftlichen Ausdrucke / Nachweise sowie der Behandlungsdateien sind 3 Jahre erforderlich und sicher zu stellen 2. Regelmäßige Datensicherung der Behandlungsdateien auf dem Betriebsrechner 3. Eindeutige Zuweisung des Behandlungsprotokolls zu Kunden / Lieferscheinen 4. Bezeichnung des Behandlers mit Registriernummer und Behandlungsdatum auf dem Lieferschein 5. Bei separater Ablage von Behandlungsprotokollen und Lieferschein muss ein eindeutiger Bezug der Behandlungscharge zum Behandlungsprotokoll, bzw. Lieferschein erkennbar sein 6. Beschreibung über die Art der behandelten Ware (Holzart, Bretter, Kisten, etc.)

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7.4 Mängel

Sind bei einer früheren Prüfung festgestellte Mängel beseitigt?

ja nein entfällt

Falls „nein“, Beschreibung und Begründung: - Sind aktuell Mängel vorhanden?

ja nein

Falls „ja“, Benennung und Beschreibung der Mängel mit Lösungsvorschläge zur Beseitigung:

Welche Mängel? Maßnahmen zur Behebung: - Äußerliche Kammerbezeichnung fehlt - Zur zweifelsfreien Unterscheidung sind die

Kammern äußerlich mit einer Kammernummer zu kennzeichnen

Folgende Hinweise wurden zusätzlich Herr Widmann vo n Firma Holz-Kogler GmbH & Co.KG gege-ben.

- Es fehlt die Kammererdung. Atmosphärische Überspannung können nur bedingt zum Boden abgeleitet werden. Die Nachrüstung der Kammererdung wird zwingend empfohlen zum Schutze der SPS und elektronischen Bauteile.

8. Nächste Prüfung

spätestens: April 2018

Nachprüfung auf Grund von Mängeln Anlagen:

Anlage A – vom Betriebsleiter / Bedienpersonal unterzeichnete Bestätigung der Unterweisung Anlage B – Betriebsskizze / Lageplan der Hitzebehandlungskammer(n) mit eindeutiger Bezeichnung Anlage C – Kalibrierzertifikat der eingesetzten Messtechnik Anlage D – Hinweise zur Einstapelung der Behandlungskammer Anlage E – verwendete Referenztabelle bei Behandlung über Kammerlufttemperatur Anlage F – Skizze zur Positionierung der Messsensoren Anlage G – Stempel und IPPC-Kennzeichnung (informativ) Behandlungsprotokoll des Betriebes über die dieser Prüfung zu Grunde liegende Trocknung bzw.

HT-Behandlung Wertetabelle(n) zur Vergleichsmessung (gegebenenfalls Diagramme), z. B. zum Punkt 4.2 oder 4.3 Beanstandete(s) Behandlungsprotokoll(e) des Behandlungsbetriebes - Diagramm und / oder Tabelle

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Anmerkung des Prüfunternehmens:

Die Inhalte dieses Prüfberichtes beschränken sich auf Inhalte des „einheitlichen Prüfberichtes“ der deut-schen Pflanzenschutzdienste. Änderungen sind unzulässig. Irrtümer vorbehalten.

Oberhaching, 21.04.2017 _____________________________________

(Stempel, Unterschrift des Prüfers )

Merkblatt zur Unterweisung Kammerprüfung gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 Seite 1 von 2 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

- Anlage A - Merkblatt zur Unterweisung Kammerprüfung gemäß IPPC -Standard, ISPM Nr.15

1. Grundlagen der technischen Kammerprüfung - IPPC-Standard, ISPM Nr.15 (FAO) - Pflanzenbeschauverordnung (PBVO)

Quelle: http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=84&downloadid=18&reporeid=61 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) - Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards, ISPM Nr. 15 in Deutschland

Quelle: http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=21

2. Nutzung und Meldepflichten - Sofern Messfühler oder Messketten getauscht wurden, muss eine Neukalibrierung der Messketten erfol-

gen. - Bauliche Veränderungen oder Änderungen durch den Kammerhersteller an der Kammer sind dem Pflan-

zenschutzdienst anzuzeigen - Die technische Kammerprüfung muss jährlich erfolgen, dabei ist die Einhaltung des Prüftermins der letz-

ten Prüfung maßgeblich - Grundsätzlich dürfen Hitzebehandlungen nur in geprüften und technisch nach dem ISPM Nr.15 Standard

zertifizierten Behandlungskammern durchgeführt werden.

3. Umgang und Betrieb der Behandlungskammer - Die Behandlungskammer ist im sauberen und gepflegten Zustand zu betreiben - Entsprechend der Herstellerempfehlungen sind regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen - Defekte Bauteile sind umgehend zu tauschen bzw. Instand zu setzen - Vor Kammerbefüllung sind alle zum Betrieb der Anlage relevanten Bauteile auf Funktion zu prüfen

(Tordichtung; Kammerisolierung, Umluftmotoren, Klappen, Sprühung, Wärmeversorgung, Abschottungs-vorrichtungen, Messtechnik, Steuerung / Regelung, ggf. Dampfbecken bzw -verteilerrohr)

- Detailliert sind Messkabel und Leitungen sowie auch Messfühler auf Beschädigungen zu prüfen - Beendete Behandlungen sind umgehend in ihrem Dokumentationsverlauf auf Plausibilität zu prüfen

4. Hinweise zur Behandlungsware und Einstapelung in die Behandlungskammer - Die Behandlungsware ist ausreichend zu latten. Dabei sind Stapelleisten zu verwenden, welche die der

Funktion der Behandlungskammer entsprechen. Sofern Längsstromkammern zum Einsatz kommen, ist auf den Einsatz von gelochten oder gewellten Stapelleisten zu achten.

- Bei Querstromkammern liegen die Stapelleisten in Strömungsrichtung - Stapelleisten & Unterleger sind lotgerecht untereinander anzuordnen mit max. Abstand zueinander, dass

ein Durchhängen der Bretter und somit das Versperren von Strömungsrichtungen vermieden wird. - Es sind grundsätzlich Stapelleisten mit einer Mindesthöhe von 24mm zu verwenden. Sofern dünnere

Leisten zum Einsatz kommen, muss ein technischer Nachweis erbracht werden, dass die Funktion der gleichmäßigen Umluft stets ausreichend gegeben ist.

- Die größten Querschnitte sind grundsätzlich am kältesten Bereich der Kammer einzustapeln, siehe Hin-weise im Prüfbericht

- Freiräume sind grundsätzlich abzuschotten, sodass die Kammerluft gezwungen wird, die Behandlungs-ware gleichmäßig zu durchströmen

Merkblatt zur Unterweisung Kammerprüfung gemäß IPPC-Standard, ISPM Nr.15 Seite 2 von 2 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

5. Anwendung des IPPC-Standards, ISPM Nr.15 – Behan dlungsmethoden - Die Behandlung muss direkt im Holzkern für mindestens 30 Minuten bei über 56°C erfolgen - Für Behandler mit der Messmethode über die Kammertemperatur sind Behandlungszeiten und Behand-

lungstemperaturen entsprechend der Referenztabelle einzuhalten. Die Feuchttemperatur muss innerhalb der Behandlungszeit über 55°C gehalten werden.

6. Verwendung der Temperaturmesssensorik zum IPPC-N achweis - Holzkerntemperatursensoren sind grundsätzlich im dicksten Querschnitt der im kältesten Bereich ste-

henden Behandlungsware einzusetzen. Dabei ist die räumliche Verteilung zu beachten. - Messungen an Ästen, Rissen, Harzgallen, Faulholz oder an Nägel und Krampen ist nicht statthaft - Sofern Referenzhölzer verwendet werden, müssen diese die Charakteristik des Behandlungsgutes wi-

derspiegeln, somit ist ein regelmäßiger Tausch notwendig und die Messung muss im kältesten Bereich der Behandlungskammer erfolgen

- Der Bohrkanal ist nur unwesentlich größer zu erstellen, als der Durchmesser des Sensors - es gilt fol-gende Faustregel: Durchmesser Bohrer = 1mm + Durchmesser Hülse Messsensor

- Der Bohrgrat ist sorgfältig aus dem Messkanal zu entfernen - Abschottungsvorrichtungen der Messsensoren (konische Gummistopfen oder Gummiringe) sind nicht

zu vergessen - Harz- und Mineralienrückstände an Schutzhülsen der Temperatursensoren sind zu entfernen - Vorab genannte Hinweise zur Pflege und Lage der Holzkerntemperatursensoren gelten auch für den

Einsatz der Kammertemperatursensoren, insbesondere für Messtechnik die das Kammerklima resp. die Feuchttemperatur bestimmt

7. Inhalte von Behandlungsprotokollen - Beginn und Ende der Behandlung mit vollständigem Datum und Uhrzeit - Eindeutige Angaben, um Behandlungscharge zuordnen zu können (Nummer, Lieferscheinnummer,

Chargennummer etc.) - Beschreibung der Art der behandelten Ware (Holzart, Bretter, Kisten etc.) - Maximaler Holzdurchmesser (Holzquerschnitt) - Holztemperatur am Anfang der Behandlung - Angabe der numerischen Werte mit einer Nachkommastelle - Temperaturverlauf mit ausreichend weitem Koordinatenverlauf, ggf. muss der Ausdruck im Quer-

format bzw. Behandlungsbereiche gezoomt dargestellt werden. - Bei rein phytosanitären Behandlungen ist die Aufheizrampe mit auszudrucken - Die Formen, Farben und Linienstärken müssen so dokumentiert werden, dass diese auch nach ei-

ner Kopie oder bei einem Faxversand eindeutig erkennbar sind - Die Messintervalle müssen maximal 10 Minuten in der Mindestbehandlungsphase betragen - Registriernummer und / oder Name und Anschrift des Behandlungsbetriebes - Vermerk über die angewandte Behandlungsmethode (Holzkern- oder Raumtemperaturmessung) - Behandlungsprotokolle sind gemäß PBVO für mindestens 3 Jahre zu archivieren � Sofern mit der Trocken-/Behandlungskammer technische Trocknungen oder Behandlungen ohne

IPPC-Standard durchgeführt wurden bzw. Hitzebehandlungen nicht das Behandlungskriterium ge-mäß IPPC-Standard erreicht haben, darf das Protokoll (als Tabelle bzw. Diagramm) nicht die IPPC-Registriernummer enthalten � entsprechend ist diese zu schwärzen oder zu entfernen.

Dieses Unterweisungsblatt wurde dem Betreiber übergeben.

- Anlage B - Betriebsskizze / Lageplan der Hitzbehandlungskammer (n)

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 1 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282

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� Ort der Prüfung: Firma Holz-Kogler GmbH & Co.KG Kreuzpullach 11 82041 Oberhaching

� Registriernummer: DE-BY491292

Quelle: Bayerisches Vermessungsamt

Kammer 1

Kammer 2

Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 1 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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- Anlage C -

DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerät es

Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 2 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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Anlage C: DKD-Zertifikat des eingesetzten Vergleichsmessgerätes (Kopie) Seite 3 von 3 PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen

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Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 1 von 3

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- Anlage D -

Einstapelung von Kammern mit wandseitig angeordneter Belüftungseinheit (vertikal)

Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 2 von 3

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übereinander (mögliche Variante) hintereinander (nicht möglich)

Übereinander und hintereinander (mögliche aber nicht optimale Variante – ungleichmäßige Umluft)

Quelle: Bedienungsanleitung Mühlböck Holztrocknungsanlagen • A-4906 Eberschwang vom 30.10.2003 Rev.2.0 Anlage D: Einstapelung von DAT-Kammern (vertikal) Seite 3 von 3

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(Draufsicht):

oder

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 3 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282 Rechtlicher Hinweis: Diese Skizze ist nur für die technische Prüfung vom 20.04.2017 bestimmt. Eine Verwendung darüber hinaus wie

auch das Kopieren, auch nur in Auszügen, bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Prüfunternehmens.

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- Anlage F - Skizze zur Positionierung der Messsensoren 1. Allgemeine Hinweise

Betreiber: Holz-Kogler GmbH & Co.KG; 82041 Oberhaching Kammernr.: Nr. 2 Kammerdaten: VLSM2120-3120-1600-11-1306-4,0 / Bj. 2017 / Typ-Nr.232097 Anzahl Motoren: 12 x 1,10 (mit Reversierung)

2. Skizze der Behandlungskammer

Zu- / Abluft-klappen

Umluftventi-

latoren

Heizregister

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 2 von 3 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282 Rechtlicher Hinweis: Diese Skizze ist nur für die technische Prüfung vom 20.04.2017 bestimmt. Eine Verwendung darüber hinaus wie

auch das Kopieren, auch nur in Auszügen, bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Prüfunternehmens.

Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

3. Positionierung der Messsensoren

a b

c

d

2 2

d

c

a b

2 2 1

2 1

3 3

4 4

e e

f f

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D-82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 3 von 3 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlersraße 77• D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 Nr.: BY01282 Rechtlicher Hinweis: Diese Skizze ist nur für die technische Prüfung vom 20.04.2017 bestimmt. Eine Verwendung darüber hinaus wie

auch das Kopieren, auch nur in Auszügen, bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Prüfunternehmens.

Technische Prüfeinrichtung zur Abnahme von Hitzebehandlungsanlagen gem. IPPC-Standard, ISPM Nr.15

Legende zu den Skizzen

Legende zu 2.: Strömungsrichtung: (drehrichtungsabhängig) Beschickungsrichtung: Behandlungsgut: Stapelleisten (nicht bei Paletten): Legende zu 3.: Ziffern entsprechen den Sensoren des Behandlers 1 - Th1 / TH1 / THolz1 / Tmp-Holz-1

2 - Th2 / TH2 / THolz2 / Tmp-Holz-2 3 3 - Th3 / TH3 / THolz3 / Tmp-Holz-3

4 - Th4 / TH4 / THolz4 / Tmp-Holz-4 Buchstaben entsprechen den Sensoren des Prüfunternehmens a - MP1 b - MP2 c - MP3 d - MP4 e - MP5 f - MP6

Behandler: Holz-Kogler GmbH & Co.KG • D82041 Oberhaching Nr. 2 Seite 1 von 2 Prüfunternehmen: PLUTA-Sachverständigenbüro • Adlerstraße 77 • D-25462 Rellingen DATv.PC.17/178 BY01282

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- Anlage G -

IPPC-Stempel und Kennzeichnung (informativ)

Eine Markierung, die anzeigt, dass Holzverpackungsmaterial einer anerkannten phytosanitären Behand-lung entsprechend diesem Standard unterworfen wurde, enthält die folgenden erforderlichen Komponen-ten: - das IPPC-Symbol (in Form einer Ähre) - einen Ländercode - einen Erzeuger/ Behandler-Code - einen Behandlungscode unter Anwendung der entsprechenden Abkürzung Das IPPC- Symbol muss links von den anderen Komponenten angeordnet werden. Der Ländercode entspricht dem internationalen ISO Ländercode mit zwei Buchstaben. Dieser muss durch einen Teilungs-strich von dem Erzeuger-/Behandlercode getrennt sein. Der Erzeuger-/Behandlercode ist ein einheitli-cher Code, der durch den Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Pflanzenschutzdienstes zugewiesen wird. Die Anzahl und Anordnung der Kennziffern und/oder Buchstaben werden durch die Pflanzenschutzdiens-te bestimmt. Der Behandlungscode muss in einer anderen Zeile stehen, als der Ländercode und der Erzeuger-/Behandlercode oder durch einen Bindestrich abgetrennt werden, falls er in derselben Linie wie die anderen Codes steht.

Behandlungscode Behandlungsart

HT Hitzebehandlung

MB Methylbromid

DH Dielektrische Beheizungsart Aufbringen der Markierung Die Größe, Schriftart und Platzierung der Markierung können variieren. Sie muss jedoch so groß sein, dass sie für Inspektoren ohne visuelles Hilfsmittel sowohl sichtbar als auch lesbar ist. Die Markierung muss so beschaffen sein, dass sie dauerhaft und nicht übertragbar aufgetragen wird. Die Markierung muss an einer Stelle angebracht sein, die sichtbar ist, wenn die Holzverpackung in Gebrauch ist, vor-zugsweise an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Holzverpackungseinheit. Die Markierung muss rechtwinklig oder quadratisch und von einer Begrenzungslinie umgeben sein. Das Symbol wird von der Kodierung durch eine vertikale Linie getrennt. Zur Erleichterung der Nutzung von Schablonen, dürfen sich kleine Lücken in der Begrenzung, der vertikalen Linie und anderswo zwischen den Komponenten der Markierung befinden. Innerhalb der Begrenzung der Markierung dürfen keine an-deren Angaben enthalten sein. Die Benutzung der Farben rot oder orange muss vermieden werden, da diese Farben für die Kennzeich-nung von gefährlichen Gütern benutzt werden. Die nachfolgend gezeigten Beispiele zeigen mehrere Varianten der erforderlichen Komponenten der Markierung, die zur Bestätigung dient, dass das solchermaßen markierte Holzverpackungsmaterial einer anerkannten Behandlung unterzogen worden ist. Veränderungen in dem Symbol werden vom nationalen und internationalen Pflanzenschutzdienst nicht akzeptiert. Variationen im Layout der Markierung können akzeptiert werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen wie zuvor genannt.

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Variante 1

Variante 2

Variante 5

Variante 6 Sofern Sie einen Stempel mit einer anderen Variante bzw. anderen Aufbau benutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pflanzenschutzdienst, um künftige Reklamationen bzw. Beanstandungen ausländischer Pflanzenschutzdienste zu vermeiden.

Variante 3 (Beispiel für eine Markierung mit Umrandung mit abgerundeten Ecken.)

Variante 4 (Beispiel für eine Markierung, die mit einer Schablone auf-gebracht wird. Es können kleine Lücken in der Umrandungsowie der vertikalen Linie und an anderen Stellen zwischenden Komponenten der Markierung vorhanden sein)

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