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Deutscher Bundestag Drucksache 15/1403 15. Wahlperiode 08. 07. 2003 Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring – „Gesundheitliche und ökologische Aspekte bei mobiler Telekommunikation und Sendeanlagen – wissenschaftlicher Diskurs, regulatorische Erfordernisse und öffentliche Debatte“ Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Elektromagnetische Felder und Mobilfunkstrahlung . . . . . . . . . . . . . . 10 1. „Worum es geht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. Technologie des Mobilfunksystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.1 Elektromagnetische Felder, Strahlungen, Wellen, Frequenzen . . . . . . . . . 12 2.2 Mobilfunknetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3. Elektromagnetische Felder von Mobilfunksystemen . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1 Hochfrequente Strahlungen von Basisstationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 Hochfrequente Strahlung von Mobilfunkgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.3 Biophysik des Mobilfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4. Terminologie, Effekte, Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 III. Forschungsfelder und wissenschaftliche Risikodiskussionen . . . . . . . . 20 1. Studien und Befunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.1 Laborstudien an Zellen und bei Tieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.2 Laborstudien beim Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.3 Wirkungen auf die Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

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Deutscher Bundestag Drucksache 15/140315. Wahlperiode 08. 07. 2003

Berichtdes Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung

Technikfolgenabschätzung

hier: Monitoring – „Gesundheitliche und ökologische Aspekte bei mobiler Telekommunikation und Sendeanlagen – wissenschaftlicher Diskurs, regulatorische Erfordernisse und öffentliche Debatte“

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seite

Vorwort des Ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

II. Elektromagnetische Felder und Mobilfunkstrahlung . . . . . . . . . . . . . . 10

1. „Worum es geht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2. Technologie des Mobilfunksystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.1 Elektromagnetische Felder, Strahlungen, Wellen, Frequenzen . . . . . . . . . 12

2.2 Mobilfunknetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

3. Elektromagnetische Felder von Mobilfunksystemen . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

3.1 Hochfrequente Strahlungen von Basisstationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

3.2 Hochfrequente Strahlung von Mobilfunkgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

3.3 Biophysik des Mobilfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

4. Terminologie, Effekte, Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

III. Forschungsfelder und wissenschaftliche Risikodiskussionen . . . . . . . . 20

1. Studien und Befunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

1.1 Laborstudien an Zellen und bei Tieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

1.2 Laborstudien beim Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

1.3 Wirkungen auf die Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Drucksache 15/1403 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Seite

2. Wissenschaftlicher Kenntnisstand und Diskussionen . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.1 Neuere Primärstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.2 Internationale Metastudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

2.3 Nationale Metastudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

2.4 Wissenschaftliche Debatte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

IV. Grundlegende Aspekte und Regularien bei elektro-magnetischen Feldern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

1. Institutionen und Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

2. Regulatorische Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

2.1 Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

2.2 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

2.3 Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

2.4 Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

2.5 Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

2.6 Weitere Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

2.7 Ländervergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

V. Risikowahrnehmung und Kommunikation bei elektro-magnetischen Feldern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

1. EMVU in der öffentlichen Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

1.1 Massenmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

1.2 Interessengruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

1.3 Internationale Gremien und Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

1.4 Mobilfunkanbieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

1.5 Kommunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

2. Zentrale Diskursfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

2.1 Vermittlung und Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

2.2 Grenzwerte, Standorte, Telefone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

2.3 Messaktionen und Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

VI. Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

1. Forschung und Risikobewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

2. Vorsorgemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

3. Öffentlichkeit und politische Debatte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

4. Resümee und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

1. In Auftrag gegebene Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

2. Zitierte Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1403

Seite

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

1. Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

2. Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

3. Verzeichnis Webseiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

4. Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98

Drucksache 15/1403 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Vorwort des Ausschusses

Mobiltelefone sind aus der modernen Telekommunikation heute nicht mehr wegzuden-ken. Sie sind fester Bestandteil des Alltags geworden. Weltweit soll es bis zum Jahre2005 1,6 Mrd. Handynutzer geben. Trotz dieser hohen Akzeptanz wurde und wird imZuge des Ausbaus der neuen UMTS-Netze häufig ein zunehmendes gesundheitlichesRisiko durch die Dichte und Intensität der Strahlungsquellen befürchtet. Nicht wenigeMenschen glauben, dass hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) von Mobil-telefonen und Sendeanlagen Beeinträchtigungen oder gar Schädigungen des Menschenverursachen können; auch eine kritische Medienberichterstattung thematisiert möglicheGesundheitsrisiken beim Umgang mit Mobilfunk. Die Verunsicherung in der Bevölke-rung wird zudem durch den Umstand gefördert, dass auch die Wissenschaft – trotz dermehr als 20 000 Publikationen zum Thema – auf Fragen nach Risiken keine eindeutigenAntworten geben kann.

Angesichts der Unklarheiten und Ungewissheiten in der wissenschaftlichen Debatte, denBesorgnissen in der Bevölkerung sowie der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Mo-bilfunks hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzungendas Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Herbst2001 mit der Bearbeitung des Themas „Gesundheitliche und ökologische Aspekte beimobiler Telekommunikation und Sendeanlagen – wissenschaftlicher Diskurs, regulatori-sche Erfordernisse und öffentliche Debatte“ beauftragt.

Der Bericht analysiert sowohl die nationalen und internationalen wissenschaftlichenDiskurse als auch die öffentliche Debatte und gibt einen Überblick über die rechtlichenRahmenbedingungen. Thematisiert werden unter anderem auch bereits begonneneRegulierungsstrategien wie die freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber, Verbände-vereinbarungen und Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung sowie weiterer For-schungsbedarf.

Der Bericht des TAB bietet einen gut strukturierten Überblick über den Stand der Dis-kussion bis zum Ende des Jahres 2002 und damit eine wertvolle Informationsgrundlagefür die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die weitere Befassung des Parla-ments mit der Thematik.

Berlin, 30. Juni 2003

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulrike Flach, MdBAusschussvorsitzende, Berichterstatterin

Axel Fischer, MdBBerichterstatter

Ulla Burchardt, MdBStellvertretende Vorsitzende, Berichterstatterin

Hans-Josef Fell, MdBBerichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1403

Zusammenfassung

Die Debatte um mögliche gesundheitliche Effekte hoch-frequenter elektromagnetischer Felder (EMF) begleitet denAusbau der digitalen Mobilfunknetze seit Anfang der 90er-Jahre. Seit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen zur Ein-führung der so genannten dritten Mobilfunkgeneration istjedoch eine erhebliche Intensivierung und z. T. auch Emo-tionalisierung der Diskussion und der öffentlichen Protestezu beobachten, sodass Politik, Netzbetreiber und regulie-rende Instanzen nach Wegen suchen, in der Debatte über dieelektromagnetische Verträglichkeit der Umwelt (EMVU) zueinem konstruktiven Umgang mit den potenziellen Risikendes Mobilfunks zu kommen.

Da auch die politischen Akteure sich aufgefordert sehen, aufdiesen Dialog proaktiv einzuwirken und auf Besorgnisse inder Bevölkerung einzugehen, haben im Herbst 2001 die Be-richterstatter für TA des Ausschusses für Bildung, For-schung und Technikfolgenabschätzung des 14. DeutschenBundestages vorgeschlagen, das Thema „EMVU bei Mobil-telefonen und Sendeanlagen“ durch das Büro für Technik-folgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)bearbeiten zu lassen. In dem vom TAB entsprechend kon-zipierten Projekt geht es um eine Strukturierung der wissen-schaftlichen Debatte und einen Überblick über aktuellerechtliche Rahmenbedingungen und mögliche neue Regu-lierungsoptionen.

Im vorliegenden Sachstandsbericht stehen folgende Schwer-punkte und Fragen im Vordergrund:

– Analyse des wissenschaftlichen Diskurses zu den ge-sundheitlichen Risiken mobiler Telefone und Sende-anlagen sowie Analyse neuer thematischer Trends undErkenntnisse, Herausarbeitung von Dissens und Konsensbei der Beurteilung des Risikos (und möglicher Maßnah-men zur Gefahrenminderung)

– Überblick der regulatorischen Rahmenbedingungen so-wie der geltenden Grenzwerte in Deutschland und weite-ren Ländern, Analyse der Rahmenbedingungen in Län-dern mit hoher Mobilfunkpenetration bzw. hohemVerbraucherschutzstandard und der dortigen Akzeptanz-situation

– Analyse der öffentlichen Debatte: Wie werden elektro-magnetische Risikoquellen von Laien perzipiert? Fürwelche Gruppen der Bevölkerung hat die EMVU einebesondere Bedeutung? Welche Argumente und Befürch-tungen werden geäußert? Wie ist die Rolle der Fachweltin der Debatte? Welche Rollen spielen die Medien, wel-che Formen der Thematisierung werden gewählt? Wiereagieren die Netzbetreiber und Kommunen?

EMF und Mobilfunk

Mobilfunk funktioniert auf der Grundlage von so genanntenhochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF). Elektro-magnetische Felder (kurz: EMF) sind Bestandteil der natür-lichen Umwelt, wie beispielsweise die Sonnenstrahlung(Tageslicht), Gewitter oder das Magnetfeld der Erde. Tag-täglich leben wir ununterbrochen unter dem Einfluss elek-tromagnetischer Felder. Seit langem sind zahlreiche weitereStrahlungsquellen von EMF bekannt. Technisch erzeugteEMF finden sich überall dort, wo Strom fließt, beispiels-weise im Haushalt (Radio, TV, Computermonitor, Radio-

wecker, Föhn, Rasierer, Mikrowelle, elektrische Heizung,Fernbedienungen, schnurlose DECT-Telefone für das Fest-netz und Mobiltelefone, usw.), bei der Arbeit (medizinischeGeräte, Kommunikationssystem usw.) oder im Freien(Hochspannungsleitungen, Eisenbahnen, Kommunikations-systeme für Polizei und Notruf, Alarmanlagen, Radargeräte,Sendeanlagen für Radio, Fernsehen und Mobilfunk). Siealle verursachen elektromagnetische Felder verschiedenerStärke. Für diese insgesamt vom Menschen verursachtenEMF wird zuweilen der Begriff „Elektrosmog“ benutzt, umdas Bild eines Lebens in einer Wolke unsichtbarer Wellenzu vermitteln, die man zudem nicht riechen, schmeckenoder hören kann, und die dennoch möglicherweise den Or-ganismus beeinflussen können.

Das grundsätzliche Prinzip der drahtlosen Kommunikationbesteht in der Informationsübertragung mittels elektroma-gnetischer Wellen. Die Sprachübermittlung kann sowohl aufanalogem als auch auf digitalem Wege erfolgen. Andere In-formationen, wie beispielsweise Daten, werden generell aufdigitalem Wege übertragen. Zur Unterscheidung der elek-tromagnetischen Wellen dienen ihre Frequenz, d. h. die An-zahl ihrer Schwingungen pro Sekunde und ihre Intensität,d. h. die Stärke des elektromagnetischen Feldes (Feldstärke)sowie die Signalform. Der Mobilfunk benutzt beim der-zeitigen GSM-Standard hochfrequente Felder bei 900 MHzbzw. 1 800 MHz und 2 170 MHz beim zukünftigen UMTS-Netz. Die derzeitige Mobilfunktechnik setzt elektromagne-tische Wellen in so genannter gepulster Form ein, d. h. siewerden in einem bestimmten Rhythmus an- und abge-schaltet.

Besorgnis der Öffentlichkeit

Die Besorgnis der Öffentlichkeit hinsichtlich der Mobil-funkstrahlung ist zum Teil natürlich durch die Verbreitungdieser Technik begründet, denn fast jeder ist potenziell be-troffen. Sie lässt sich aber auch auf den Umstand zurückfüh-ren, dass Telefone normalerweise in unmittelbarer Nähe zuempfindlichen Körperteilen wie z. B. Gehirn oder Auge be-nutzt werden, und diese Nähe die Exposition erhöht. Einweiterer Grund für die Besorgnis vieler Bürger ist der zur-zeit stattfindende flächendeckende Aufbau des so genanntenUMTS-Systems, der die Errichtung zahlreicher neuer An-tennen erforderlich macht und die Bürger direkt mit dieserEntwicklung konfrontiert. Zudem hat die Öffentlichkeitmeist wenig Mitspracherechte bei der Auswahl der Stand-orte für die Basisstationen, die nach ihrer Errichtung ständi-gen Veränderungen unterworfen sind: Sie werden gekauftund verkauft, in verschiedene Netzwerke integriert, modifi-ziert und in manchen Fällen auch wieder stillgelegt. Überdie Nutzung eines Mobiltelefons kann der Bürger selbst ent-scheiden, obwohl diese Wahl in vielen Fällen durch beruf-liche Erfordernisse eingeschränkt wird. Im Falle der Basis-stationen hat der Einzelne jedoch kaum Möglichkeiten, sichder Exposition zu entziehen.

Zusätzlich kompliziert wird die Situation dadurch, dass diemöglichen Risiken von Sendeanlagen auch von denen getra-gen werden, die selber keine Mobiltelefone benutzen, undzum anderen fühlen sich auch Mobiltelefonierer durch Sen-demasten in ihrer Gesundheit gefährdet. Auch die Besorgnisbezüglich der von Mobiltelefonen selbst ausgehendenStrahlung ist weit verbreitet (vgl. Umfrage TAB 2002). Hierkann man sich jedoch zumindest im privaten Gebrauch

Drucksache 15/1403 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

durch Verzicht schützen. In den USA haben immerhin schonMobiltelefonnutzer, die an einem Gehirntumor erkranktsind, gegen Mobilfunkunternehmen geklagt.

Sendeanlagen und Mobiltelefone

Der Betrieb von Mobiltelefonen ist nur an Orten möglich,die von einer Sendeanlage (Basisstation, Sendemast, Anten-nen) des jeweiligen Mobilfunk-Netzes versorgt werden. DieInstallation des Senders kann auf den unterschiedlichstenerhöhten Punkten erfolgen. Die Aussendung der Funkwel-len durch die Sendeantenne erfolgt weitestgehend horizon-tal und nur in eine Richtung (Hauptsenderichtung). Dadurchergibt sich direkt unter der Antenne ein Sendeschatten mitsehr schwachen EMF. Die Stärke der Felder nimmt in derHauptsenderichtung mindestens proportional mit dem Ab-stand von der Antenne ab. In Deutschland gibt es vierverschiedene Funknetze, die parallel in Betrieb sind. Alle– auch die zukünftigen so genannten UMTS-Netze – habendie gleiche Netzstruktur. Um ein bestimmtes Gebiet zu ver-sorgen, wird dieses in einzelne Teilgebiete – Funkzellen –aufgeteilt. Diese verteilen sich wabenförmig über das ge-samte Bundesgebiet, haben jedoch eine unterschiedlicheGröße. Der Durchmesser einer Funkzelle reicht von unter100 Metern in Innenstädten bis zu 15 Kilometern auf demLand. Je mehr Standorte von Sendeanlagen es gibt, destokleiner kann die einzelne Funkzelle gehalten werden. Jekleiner die Funkzelle ist, desto geringer kann die Sendeleis-tung der einzelnen Antennenanlage sein. Um eine flächen-deckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu gewähr-leisten, sind circa 40 000 aneinander grenzende Funkzellenerforderlich.

Mobiltelefone sind so konzipiert, dass sie mit einem mög-lichst geringen Energieeinsatz mit der nächstgelegenen Ba-sisstation in Kontakt treten können, um die begrenzte Ener-gie der Batterie so effektiv wie möglich zu nutzen. Ob dieseFähigkeit voll genutzt wird, hängt vom Aufbau des Netz-werkes ab. Die Möglichkeit zur Energieregulierung bei denMobiltelefonen hat zur Folge, dass die Stärke des EMF imUmfeld des Gerätes in Abhängigkeit von Ort und der Zeitvariiert. Allgemein gilt: Je schwächer die Verbindung ist,desto stärker ist die Übertragungsleistung, die das Gerät fürden Verbindungsaufbau mit der Basisstation braucht. Umge-kehrt bedeutet dies, dass mit steigender Zahl von Basissta-tionen die vom Gerät benötigte Übertragungsenergie ab-nimmt und somit auch die Stärke des EMF im Umfeld desGerätes schwächer wird.

Die (Übertragungs-)Leistungen der zukünftigen UMTS-Mobilfunkgeräte werden unterhalb der bisherigen so ge-nannten GSM-Mobiltelefone liegen. Die maximale Leistungsoll bei 150–250 mW liegen (GSM: 2 Watt).

Mobilfunknutzung und UMTS-System

Verschiedene Erhebungen gehen von 1 Mrd. Mobilfunk-Nutzern weltweit bis 2002/2003 und 1,6 Mrd. Nutzern bisMitte des Jahrzehnts aus. Aktuellen Daten zufolge besitzenungefähr 60 % der Bevölkerung in der EU ein Mobilfunkge-rät. Es wird erwartet, dass diese Zahl innerhalb von zehnJahren auf nahezu 100 % anwächst. Bis zum Jahr 2010 solles zudem weltweit rund 630 Mio. Nutzer des neuen Mobil-funkstandards UMTS geben, davon etwa 200 Mio. in Europa.Beobachtet man die Berichterstattung in den Medien über

den Mobilfunk der so genannten 3. Generation, erscheintallerdings zweifelhaft, ob dieses Ziel erreichbar ist. ImMittelpunkt stehen heute inzwischen weniger die neuenDienste und Anwendungspotenziale einer breitbandigendrahtlosen Datenübertragung als vielmehr die wirtschaft-lichen Risiken für Netzbetreiber und Geräteproduzenten so-wie die möglichen gesundheitlichen Risiken, die durchdiese Intensität der Nutzung des Mobilfunks verursachtwerden könnten.

In den europäischen Ländern wird diese Debatte mit unter-schiedlich hohem Engagement geführt. Die Regelungs-dichte, das Verhalten der Netzbetreiber, der Behörden undder Bevölkerung sowie die Art der Maßnahmen unterschei-det sich entsprechend. Die Zunahme der Bürgerinitiativen,die vermehrte Anzahl von Gerichtsverfahren und die Inten-sität der Medienberichterstattung deuten darauf hin, dass essich um ein europaweit relevantes Thema handelt, dessenHöhepunkt in vielen Ländern vermutlich noch nicht erreichtist. Verschiedene Interessengruppen aus der Bevölkerung,die Medien, die Mobilfunknetzbetreiber, die Mobiltelefon-hersteller und nicht zuletzt die Wissenschaft sind in den Dis-kurs involviert und versuchen nicht nur, mit sachbezogenenund rationalen Argumenten für ihre Interessen zu werben,sondern auch ihre Werte, Überzeugungen und Schutzan-sprüche einzubringen und durchzusetzen.

Grenzwerte und Wirkungen

Unstrittig ist, dass elektromagnetische Wellen biologischeWirkungen verursachen können. Ob daraus allerdings nach-teilige Folgen für die Gesundheit resultieren, ist umstritten.Es muss klar zwischen einem biologischen Effekt und einernegativen gesundheitlichen Auswirkung unterschieden wer-den. Obwohl die Literatur diese Termini nicht übereinstim-mend benutzt, kann die folgende Unterscheidung mehrKlarheit verschaffen:

– Ein biologischer Effekt bzw. eine Wirkung ist eine mess-bare (jedoch nicht notwendigerweise schädliche) physio-logische Reaktion im biologischen System auf eine Ex-position durch elektromagnetische Felder.

– Eine negative Auswirkung auf die Gesundheit ist einbiologischer Effekt, dessen Wirkungen (Folgen) über dienormale physiologische Kompensationsfähigkeit desKörpers hinausgehen und zu gesundheitlichen Beein-trächtigungen oder Schädigungen führen.

Die Tatsache, dass seitens der Öffentlichkeit und der Me-dien häufig nicht zwischen diesen beiden Termini unter-schieden wird und ein biologischer Effekt als eine nega-tive gesundheitliche Auswirkung interpretiert wird, führtoft zu Verwirrungen und Unstimmigkeiten in der EMVU-Debatte.

Biologische Wirkungsschwellen bezeichnen eine Schwelle,unterhalb derer keine biologischen Wirkungen auftreten.Diese Schwelle muss sich auf eine messbare Einheit bezie-hen. Beim Mobilfunk gibt die Wirkungsschwelle die Mengean Energie an, ab der mit biologischen Wirkungen zu rech-nen ist. Das aussagekräftigste Maß der Energieabsorptionim Körper durch hochfrequente elektromagnetische Felderist der SAR-Wert (Specific Absorption Rate). SAR ist somitauch das wichtigste Parameter wissenschaftlicher Studienzur Exposition mit hochfrequenten EMF. Gesicherte

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1403

wissenschaftliche Befunde zu biologischen Wirkungsschwel-len sind die Grundlage für die Grenzwertempfehlungen derinternationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP. DieGrenzwertempfehlungen der ICNIRP bilden den Haupt-inhalt der Ratsempfehlung 1999/519/EEC der EU vom12. Juli 1999 über die Begrenzung der Exposition derÖffentlichkeit durch EMF, die gegenwärtig den Kern derauf EU-Ebene ergriffenen Schutzmaßnahmen darstellt.

Die ICNIRP-Werte bilden derzeit in 26 Ländern die Basisfür die Festlegung von Grenzwerten, sie sind jedoch nichtgänzlich unumstritten. Uneinigkeit herrscht darüber, ob sieVorsorgeaspekte, z. B. bei Langzeitexpositionen, ausrei-chend berücksichtigen. Befürworter der Grenzwerte weisendarauf hin, dass zwischen den Schwellenwerten für akuteWirkungen und den Basisgrenzwerten ein Sicherheitsfaktorvon etwa 50 besteht und damit auch der Schutz vor Lang-zeitwirkungen gewährleistet ist. Kritiker bemängeln insbe-sondere, dass kein weiterer Sicherheitsfaktor mit Blick aufmöglicherweise vorhandene so genannte athermische Ef-fekte berücksichtigt ist.

Wissenschaftliche Debatte

Trotz der mehr als 20 000 wissenschaftlichen Veröffent-lichungen zum Thema (Primärstudien) und mehreren Hun-dert Metastudien wird die Ergebnislage jedoch nach wie vorin Öffentlichkeit, Wissenschaft und bei Entscheidungsträ-gern vielfach als unbefriedigend wahrgenommen.

Wie bereits erwähnt, resultiert aus der bloßen Beobachtungbiologischer Effekte noch kein Hinweis (oder Nachweis)auf negative gesundheitliche Auswirkungen. Hinsichtlichder biologischen Effekte, die verschiedene wissenschaft-liche Studien bei Experimenten mit Expositionen durchelektromagnetische Strahlung identifiziert haben, bestehtein relativer Konsens dahin gehend, dass einige dieser Ef-fekte nachgewiesen wurden (z. B. Veränderungen der ko-gnitiven Funktionen oder Veränderungen in der Blut-Hirn-Schranke) und zudem ein offensichtlicher Zusammenhangzwischen der Exposition durch hochfrequente Strahlungund dem beobachteten biologischen Effekt besteht. Ein gro-ßer Konsens besteht bezüglich der durch Mobiltelefone ver-ursachten Exposition gegenüber EMF: Für die Mobiltele-fone wird allgemein festgestellt, dass die durch sieerzeugten Expositionen im Kopf des Nutzers und in seinemunmittelbaren Umfeld über den von Sendeanlagen erzeug-ten EMF liegen. Sie reichen im Einzelfall bis an den von derICNIRP für die Teilkörperexposition empfohlenen Grenz-wert heran. Kommen noch andere Feldquellen hinzu, sokann es hier u. U. zu Überschreitungen des für sicher gehal-tenen Expositionsniveaus kommen.

Die zurzeit einzigen gemeinhin anerkannten gesundheit-lichen Risiken, die durch mobile Telekommunikation verur-sacht werden könnten, sind thermische Effekte über einemSAR-Wert von 4 W/kg. Der derzeitige Wissensstand überdie biologischen Effekte hochfrequenter EMF läßt es bisherinsgesamt gesehen nicht zu, die Fragen der Risiken einheit-lich und zielführend zu beantworten.

Die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) bezog sich bei der Erar-beitung ihrer Grenzwertempfehlungen nur auf die bekann-ten thermischen Effekte. Im Allgemeinen liegt die Exposi-tion der Öffentlichkeit mit elektromagnetischen Feldern

deutlich unter den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP,und auch die Emissionen der meisten Mobilfunkgeräte lie-gen unterhalb dieser Werte. Bei Einhaltung von Sicherheits-abständen von Mobilfunk-Sendestationen sind thermischeWirkungen auszuschließen. Diese Feststellung gilt für alleFunknetze. Bei Mobiltelefonen ist zumindest sichergestellt,dass der lokale Grenzwert (SAR-Wert) so niedrig liegt, dassdie mögliche örtliche Temperaturerhöhung unter 0,1 °Cbleibt. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zei-gen, dass der reguläre Gebrauch eines Mobiltelefons und diedamit verbundene lokale Erwärmung des Gewebes um max.0,1 °C keine gesundheitlichen Auswirkungen hat.

Wissenschaftlich nicht geklärt ist die Frage, ob elektroma-gnetische Felder des Mobilfunks über den thermischen Ef-fekt hinausgehend noch weitere Auswirkungen auf denmenschlichen Körper haben. Unter diesen so genanntenathermischen Effekten sind mögliche Auswirkungen derEMF zu verstehen, die zwar keine Temperaturerhöhung imKörper hervorrufen, möglicherweise jedoch andere Aus-wirkungen haben. So werden u. a. Migräne und Kopfschmer-zen, Schlaf- und Konzentrations- sowie allgemeine Befind-lichkeitsstörungen häufig in einen Zusammenhang mit denathermischen Effekten der EMF gebracht. Diskutiert werdenauch mögliche Auswirkungen auf Krebserkrankungen oderdie Beeinflussung des Zentralnervensystems bzw. derGehirnaktivitäten.

Die Forschungsergebnisse sind auf diesem Gebiet nicht ein-deutig. Während einige Untersuchungen zu der Annahmegeführt haben, dass athermische Effekte tatsächlich vorhan-den sind, konnten in vielen anderen Fällen die genanntenEffekte nicht festgestellt werden. Manche Forscher sehenHinweise, dass elektromagnetische Strahlung schwacher In-tensität schwache athermische Effekte herbeiführen kann,wenn sie, wie im Falle der Mobilfunktechnologie, gepulstist. Das heißt, es könnte bei dieser Form der Strahlung zuEffekten kommen, die unterhalb der gängigen Grenzwerteauftreten. Der Zusammenhang zwischen den gepulsten Se-kundärfrequenzen der Mobilfunkstrahlung und bestimmtenelektrochemischen Prozessen im menschlichen Körperkönnte demnach ggf. Anlass zur Beunruhigung geben (ob-gleich es sich bei den Sekundärfrequenzen originär um nie-derfrequente Strahlung handelt). Einerseits haben Kritikerzwar darauf hingewiesen, dass sich die Beobachtung vonEffekten schwacher Strahlung bislang nicht replizieren ließ.Andererseits kann jedoch nicht zweifelsfrei erwartet wer-den, dass athermische Effekte so stabil sind wie thermischeEffekte, oder auch dass exponierte Personen in gleicherWeise auf die schwache Strahlung reagieren, da die fragli-chen möglichen Wirkungen in einem sehr engen Zusam-menhang mit elektrochemischen Prozessen des menschli-chen Körpers stehen. So wird vermutet, das ein kleiner Teilder Bevölkerung „elektrosensibler“ ist als die überwiegendeMehrheit.

Solange keine Klarheit darüber besteht, ob die vermutetenathermischen Effekte negative gesundheitliche Auswirkun-gen haben, ist ein Zusammenhang zwischen diesen Effektenund gesundheitlichen Problemen, über die manche Mobil-funknutzer und andere Personen berichten, nicht auszu-schließen. Wenn ein Zusammenhang zwischen dieser Artvon Mobilfunkstrahlung und negativen gesundheitlichenAuswirkungen wissenschaftlich nachgewiesen wäre, müss-ten die geltenden Grenzwerte womöglich verändert werden.

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Entsprechend wäre auch über eine Verringerung der Strah-lungsintensität von Mobiltelefonen und Sendeanlagen – so-weit nach dem neuesten Stand der Technik möglich – nach-zudenken.

Nicht (ausreichend) erforscht sind zudem insbesondere auchdie Langzeitwirkungen der gepulsten elektromagnetischenFelder. In diesem Bereich erscheinen weiter gehende An-strengungen dringend erforderlich.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Um dazu beizutragen, dass in der EU ein Grundkonsensinnerhalb der Mitgliedsländer zu Risikobewertung und-management geschaffen wird, hat die Europäische Kom-mission im Jahr 2000 eine Mitteilung zur Anwendung desVorsorgeprinzips veröffentlicht. Da keine verbindlichenRegelungen hinsichtlich Grenzwerten von EMF für die EUexistieren, ist es den Mitgliedsländern möglich, niedrigereGrenzwerte (als in den o. g. Ratsmitteilungen empfohlen)gemäß dem Vorsorgeprinzip festzulegen.

In Deutschland wurden im Jahr 2001 vonseiten der Netz-betreiber, der kommunalen Spitzenverbände und der Bun-desregierung erhebliche Anstrengungen im Rahmen derEMVU-Debatte unternommen. Eine „freiwillige Selbstver-pflichtung der Anbieter“, eine „Kooperationsvereinbarungzwischen Kommunen und Betreibern“ sowie das „Aktions-programm der Bundesregierung“ bilden ein Maßnahmen-paket, das auf Freiwilligkeit und Selbstregulierung setzt.Wichtige Eckpunkte sind die Beteiligung der Kommunenbei der Standortsuche für Antennenanlagen, weitere For-schungsförderung und Informationskampagnen sowie Mes-saktionen. Die Einführung eines Gütesiegels für Mobiltele-fone auf Basis des „Blauen Engels“ ist ebenfalls bereitserfolgt, stößt jedoch auf Kritik bei Herstellern wie auch beiUmweltverbänden. Auf Grundlage einer Empfehlung derStrahlenschutzkommission (SSK) hat das Bundesumwelt-ministerium von einer – ursprünglich geplanten – Senkungder Grenzwerte unter das ICNIRP-Niveau abgesehen.

Ein Ländervergleich mit weiteren im Bericht berücksichtig-ten Staaten zeigt, dass Transparenz und frühzeitige Aufklä-rung hinsichtlich potenzieller EMF-Risiken sowie ein sen-sibles Vorgehen bei der Standortsuche einen wesentlichenBeitrag zu einer konstruktiven EMVU-Debatte leisten kön-nen (vgl. Dänemark). In Schweden wurden zudem bei-spielsweise die Beschwerden und Proteste von „Elektro-sensiblen“ und ihrer Interessensvertretung von denGesundheitsbehörden frühzeitig ernst genommen. „Elektro-sensibilität“ ist als Krankheit anerkannt und mit speziellenGesundheitsvorsorgemaßnahmen verbunden. Der Umgangmit möglichen EMF-Risiken wird von der Öffentlichkeit alsindividuelle Problemlage wahrgenommen, für die weitereallgemeine Vorsorgemaßnahmen nicht obligatorisch erfor-derlich sind.

Das Beispiel Schweiz wiederum kann verdeutlichen, dassein Mehr an Maßnahmen dennoch mit weiteren Forderungennach einer Absenkung der Grenzwerte einhergehen kann.Die niedrigen (bzw. erniedrigten) Grenzwerte werden vonvielen Bürgern als Gefahrenwerte interpretiert, oberhalb de-rer Gesundheitsschäden auftreten können. Um plausibel undakzeptabel zu sein und damit stabilisierend für den Risiko-diskurs wirken zu können, sollten Grenzwerte wissenschaft-lich begründet sein und nicht (ausschließlich) auf politischen

Überlegungen basieren – hingegen könnten Vorsorgewertegleichwohl initiiert und politisch begründet werden.

Problematisch erscheint insgesamt, dass niedrige (bzw.niedrigere) Werte – selbst innerhalb der jeweiligen Länder –nicht überall gelten, bzw. auch nicht überall eingehaltenwerden.

Risikokommunikation

In den Medien entspricht die Berichterstattung über diemöglichen Risiken von EMF im Mobilfunk dem Verlauf derDebatte. Nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen isteine erhebliche Zunahme der Anzahl der Medienbeiträge zuverzeichnen. Insgesamt lässt sich die Presseberichterstat-tung als zumeist kritisch, lokal und tagesaktuell bezeichnen,wobei in den kritischen Beiträgen bestimmte Argumenta-tionsstereotype immer wiederkehren: Demokratie- undLegitimationsdefizite, Informations- und Aufklärungsdefi-zite, Wissensdefizite, Vorsorgedefizite sowie Vollzugsdefi-zite.

In der Gesamtbevölkerung muss der allgemeine Kenntnis-stand über EMF als relativ gering angesehen werden. Im-merhin halten jedoch laut Umfragen zwei Drittel der Be-völkerung EMF-Risiken grundsätzlich für möglich, waszumindest als Indikator für die hohe Aufmerksamkeit, diediesem Thema entgegengebracht wird, gelten kann. Symp-tomatisch für den EMVU-Risikodiskurs ist auch die Schein-Paradoxie zwischen Nutzung der Mobiltelefone und öffent-lichem Protest gegen Sendeanlagen. Das individuelle Risikoder Nutzung von Mobiltelefonen wurde bislang meist gerin-ger eingeschätzt als das kollektive Risiko der Expositiondurch Basisstationen.

Bundesweit agierende Bürgerinitiativen richten häufig Ma-ximalforderungen an die Politik („Stopp des Mobilfunks,bis die Risiken geklärt sind bzw. die Unschädlichkeit bewie-sen ist“), während lokale Gruppen weniger die Abschaffungdes Mobilfunks fordern als vielmehr eine stärkere Berück-sichtigung ihrer Interessen bei der Standortauswahl für Sen-deanlagen. Sie fühlen sich in ihren Anwohner- und Bürger-rechten verletzt.

Charakterisierend für den EMF-Risikodiskurs in der natur-wissenschaftlichen und medizinischen Fachwelt ist das „Ex-pertendilemma“, die Aussagen und Bewertungen sinduneinheitlich und widersprüchlich. Zudem ist den wissen-schaftlichen Aussagen zu möglichen Effekten elektroma-gnetischer Strahlung ihr vorläufiger Charakter immanent.Experten bewerten Risiken nach ihrer Eintrittswahrschein-lichkeit und ihrem potenziellen Schadensausmaß. Diese imGegensatz zu Laienbewertungen probabilistische Risikoein-schätzung führt oft zu Missverständnissen im Diskurs. Dervon manchen Bürgerinitiativen beispielsweise geforderte„Null-Beweis“ kann mit naturwissenschaftlichen Methodennicht erbracht werden, da es nicht möglich ist, eine Unbe-denklichkeit zu beweisen, nachweisbar ist nur die Schäd-lichkeit. Die auf Wahrscheinlichkeitsaussagen zurückgehen-den Bewertungen der Experten stoßen bei Laien häufig aufUnverständnis und führen im Risikodiskurs dazu, dass Wis-senschaft zum Teil als „Pro-Partei“ wahrgenommen wird.

Die Mobilfunknetzbetreiber berufen sich in ihrer Risiko-einschätzung auf die Ergebnisse international anerkannterGremien und halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen

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Regelungen beim Netzaufbau. Sie haben jedoch erkannt,dass die unterschiedlichen Risikobewertungen in der Bevöl-kerung Konflikte hervorrufen, denen sie mit hohem Engage-ment in der Risikokommunikation begegnen müssen, wennsie nicht einem dauerhaften Vertrauensverlust in die neueTechnologie Vorschub leisten wollen. Die Betreiber bemü-hen sich darum heute um die Beteiligung der Kommunenbei der Antennen-Standortwahl. Die Maßnahmen der Be-treiber werden von den meisten beteiligten Akteuren über-wiegend positiv aufgenommen. Für eine Bewertung ist esjedoch noch zu früh, da der Start erst 2002 erfolgte.

Schlussfolgerungen und Optionen

Diskussionen über Grenzwerte und Vorsorge bilden den Fo-kus der EMVU-Debatte. Auch wenn laut Umfragen eine Be-völkerungsmehrheit die Absenkung der Grenzwerte befür-wortet, sind gleichzeitig die meisten dagegen, Maßnahmenzu ergreifen, ohne über gesicherte Forschungsergebnisse zuverfügen. Der Förderung weiterer wissenschaftlicher Unter-suchungen kommt somit eine hohe Priorität zu, ebenso An-strengungen im Bereich der Optimierung der Technologien,sodass es zu weiteren Reduzierungen von Emissionen an denjeweiligen Quellen (Mobiltelefone und Sendeanlagen) kom-men kann.

Das Thema Standortsuche bei Sendeanlagen hat vor allemdeshalb an Bedeutung gewonnen, weil die Mehrzahl der Be-völkerung sich aus den Entscheidungsprozessen bei derStandortsuche ausgeschlossen sah. Die Beteiligung derKommunen an den Netzplanungen bietet die Chance, einekonkrete und gewichtige Einflussnahme zu gewährleisten.

Die Einführung eines Gütesiegels „Blauer Engel“ ist nichtim Konsens mit den Herstellern und Netzbetreibern erfolgt.Diese Tatsache lässt Zweifel am Erfolg des Siegels aufkom-men. Falls die Hersteller in Zukunft tatsächlich keinen Ge-brauch von dem Siegel machen, wäre eventuell im Interesseder Verbraucher eine andere Lösung zu diskutieren. Ob einSiegel, das auf den maximalen SAR-Werten eines Mobilte-lefons basiert, prinzipiell Transparenz für die Verbraucherüber die tatsächliche Exposition schafft, erscheint darüberhinaus fraglich, da aufgrund der dynamischen Leistungs-regelung der Mobiltelefone die tatsächlichen Werte sehrstark schwanken können.

Messaktionen und Monitoring tragen zur Vertrauensgene-rierung in das Standortverfahren bei. Auch wenn die bis-herigen Messungen vom wissenschaftlichen Standpunkt be-trachtet keine Anhaltspunkte für eine Überschreitung derGrenzwerte erbrachten, sollten sie dennoch intensiviert wer-den, damit kontinuierlich Nachweise für die Einhaltung vonGrenzwerten vorgelegt werden können. Es sollte ein Netzvon Monitoringsystemen geschaffen werden, um Messdatenüber die tatsächlichen Mobilfunkemissionen gewinnen undauch ggf. mit anderen EMF-Emissionen vergleichen und ab-stimmen zu können. Dies erscheint auch deshalb von Be-deutung, da die Mobilfunkstrahlung nur einen kleinenTeilbereich der gesamten elektromagnetischen Strahlung inder Umwelt darstellt und zudem weitere Strahlungsquellenin naher Zukunft hinzukommen werden, wie z. B. Straßen-maut-Systeme, Pkw-Abstandsradar, Abrechnungssystemeim ÖPNV, Wetterradar, wireless LAN, Richtfunk u. a. m.

Alle beteiligten Akteure sind sich einig, dass ein Mehr anbesserer Forschung und Information eine zentrale Rolle in

der Risikokommunikation spielen sollte. Damit solche Maß-nahmen einen wesentlichen Beitrag zu einem ausbalancier-ten EMVU-Diskurs leisten können, darf nicht außer Achtgelassen werden, dass Forschungsergebnisse entsprechendaufbereitet und kommuniziert werden müssen, um von derBevölkerung perzipiert zu werden. Mehr Information per sebirgt die Gefahr einer „Informationsflut“. Die Beantwortungder Frage, wie Informationen neutral und objektiv darge-stellt, gebündelt und bewertet werden können, stellt eineHauptanforderung für die öffentlichen Akteure dar.

I. Einleitung

Im Zuge des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur – insbe-sondere der neuen UMTS-Netze – zeigen sich in der Bevöl-kerung Akzeptanzprobleme, verstärkt durch eine teilweisekritische Medienberichterstattung, in deren Mittelpunktmögliche Gesundheitsgefährdungen stehen. Eines der Kern-argumente ist die wachsende Dichte und Intensität neuerEmissionsquellen (insbesondere Sendeanlagen) als zuneh-mendes gesundheitliches Risiko. Trotz der hohen Akzep-tanz der Mobilfunktechnik und der großen Verbreitung vonMobiltelefonen insgesamt gewinnt dieses Thema in der Be-völkerung daher zunehmend an Bedeutung. Veröffentli-chung von geplanten Antennenstandorten, weitere wissen-schaftliche Untersuchungen oder Senkung der Grenzwertestellen nur einen Teil der öffentlich erhobenen Forderungendar.

Im Herbst 2001 haben daher die Berichterstatter für TA desAusschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dasThema „Gesundheitliche und ökologische Aspekte bei mo-biler Telekommunikation und Sendeanlagen“ durch dasBüro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bun-destag (TAB) bearbeiten zu lassen.

Fragestellung und Vorgehensweise

In dem vom TAB konzipierten Projekt geht es um eineStrukturierung der wissenschaftlichen und öffentlichen De-batte sowie um einen Überblick über aktuelle rechtlicheRahmenbedingungen und mögliche neue Regulierungsstra-tegien. Konkret stehen folgende Themen im Vordergrund:

– Analyse des wissenschaftlichen Diskurses zu den ge-sundheitlichen und ökologischen Risiken mobiler Tele-kommunikation und von Sendeanlagen: Analyse neuererForschungsergebnisse, Schwerpunkte der Forschung,neuere thematische Trends und Erkenntnisse, Dissensund Konsens bei der Beurteilung des Risikos (und mög-licher Maßnahmen zur Gefahrenminderung), identifi-zierte Forschungslücken und Forschungsbedarf

– Überblick zu den regulatorischen Rahmenbedingungen,u. a. das Baurecht, die 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) sowie zu den geltenden Grenz-werten unter Einbezug der regulatorischen Bedingun-gen der Vergabe, Vergleich der Rahmenbedingungen inLändern mit hoher Mobilfunkverbreitung bzw. hohemVerbraucherschutzstandard wie etwa Großbritannien,Skandinavien, USA, Schweiz und der dortigen Akzep-tanzsituation

– Analyse der öffentlichen Debatte: Wie werden elektro-magnetische Risikoquellen von Laien perzipiert? Für

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welche Gruppen der Bevölkerung hat die EMVU einebesondere Bedeutung? Wer sind die aktiven Meinungs-führer der Debatte, und welche Argumente und Befürch-tungen werden von den jeweiligen Gruppen geäußert?Wie ist die Rolle der Fachwelt in der Debatte? WelcheRolle spielen die Medien, welche Formen der Themati-sierung werden gewählt? Wie reagieren Netzbetreiberund Kommunen?

Eine wichtige Informationsgrundlage für den Bericht desTAB bildeten folgende Gutachten:

– Analyse des wissenschaftlichen Diskurses zu den ge-sundheitlichen und ökologischen Risiken mobiler Tele-kommunikation und von Sendeanlagen (Ingmar vonHomeyer, Peter Maxson, Maic Verbuecheln; Ecologic –Institut für Internationale und Europäische Umweltpoli-tik, Berlin 2002)

– Gesundheitliche und ökologische Aspekte bei mobilerTelekommunikation und Sendeanlagen – Regula-torische Rahmenbedingungen und Erfordernisse so-wie öffentliche Debatte (Dr. Franz Büllingen, AnnetteHillebrand; WIK-Consult, Bad Honnef 2002)

Der Aufbau des Berichtes ist wie folgt: Kapitel II liefert ei-nen kurzen Überblick über naturwissenschaftliche und tech-nische Grundlagen sowie die elektromagnetischen Felder(EMF) des Mobilfunksystems und beschreibt grundlegendeAspekte und Effekte von EMF. Kapitel III widmet sich denForschungsfeldern, dem wissenschaftlichen Kenntnisstandsowie den wissenschaftlichen Risikodiskussionen bezüglichEMF. Kapitel IV beschreibt die regulatorischen Rahmen-bedingungen in Deutschland, der EU und ausgewähltenweiteren Ländern. In Kapitel V werden die identifiziertenzentralen Diskursfelder in der öffentlichen Debatte darge-stellt. Abschließend werden in Kapitel VI Schlussfolgerun-gen zur öffentlichen Diskussion, zu Forschung und Risiko-einschätzung sowie zu Vorsorgemaßnahmen und politischenImplikationen vorgestellt.

Die Verantwortung für die Verwendung der Gutachten so-wie ihre Zusammenführung mit weiteren Quellen liegt beimAutor des vorliegenden Berichts. Der Gutachterin und denGutachtern sei für die Ergebnisse ihrer Arbeit und die guteZusammenarbeit gedankt, ebenso wie Leonhard Hennen,Rolf Meyer und Arnold Sauter für ihre konstruktive Kritikund Ulrike Goelsdorf und Gaby Rastätter für ihre Unterstüt-zung bei der Erstellung des Layouts.

II. Elektromagnetische Felder und Mobilfunkstrahlung

In diesem Kapitel geht es nach einer kurzen allgemeinenEinführung in die öffentliche und wissenschaftliche Debatteüber die möglichen gesundheitlichen Effekte der Mobil-funkstrahlung (Kapitel II.1) um die naturwissenschaftli-chen und technischen Grundlagen von Mobilfunksystemensowie um grundlegende Aspekte und Effekte, Terminolo-gien und Wirkungen bei EMF (Kapitel II.2, 3 u. 4).

1. „Worum es geht“

Mobiltelefone, auch Handys oder Funktelefone genannt,bilden heutzutage einen nicht mehr wegzudenkenden Be-standteil der modernen Telekommunikation. In einigen Tei-len der Welt sind sie die zuverlässigsten und manchmal auch

die einzigen zur Verfügung stehenden Telefone. Durch Mo-biltelefone wird eine kontinuierliche Kommunikation mög-lich, ohne Einschränkung der Bewegungsfreiheit. In vielenLändern benutzt mehr als die Hälfte der Bevölkerung Mo-biltelefone, und der Markt wächst rapide an. Mit wachsen-der Nutzung des Mobilfunks geht der stetige Ausbau derFunknetze mit den dazu gehörigen Funkanlagen einher.

Mobilfunk funktioniert auf der Grundlage von so genanntenhochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Elektroma-gnetische Felder (kurz: EMF) sind Bestandteil der natür-lichen Umwelt, wie beispielsweise die Sonnenstrahlung(das Tageslicht), Gewitter oder das Magnetfeld der Erde.Tagtäglich leben wir ununterbrochen unter dem Einflusselektromagnetischer Felder. Seit langem sind zahlreicheweitere Strahlungsquellen elektromagnetischer Felder be-kannt. Technisch erzeugte elektromagnetische Felder findensich überall dort, wo Strom fließt, beispielsweise im Haus-halt (Radio, Fernsehen, Computermonitor, Radiowecker,Föhn, Rasierapparat, Mikrowellengerät, elektrische Hei-zung, Fernbedienungen, schnurlose DECT-Telefone für dasFestnetz und Mobiltelefone), bei der Arbeit (medizinischeGeräte, Kommunikationssysteme) oder im Freien (Hoch-spannungsleitungen, Eisenbahnen, Kommunikationssys-teme für Polizei und Notruf, Alarmanlagen, Radargeräte,Basisstationen und Sendemasten für Radio, Fernsehen undMobilfunk). Sie alle verursachen elektromagnetische Felderverschiedener Stärke. Die derzeitige Mobilfunktechnik setztsie in so genannter gepulster Form ein, d. h. sie werden ineinem bestimmten Rhythmus an- und abgeschaltet. Fürdiese insgesamt vom Menschen verursachten EMF wird zu-weilen auch der Begriff „Elektrosmog“ benutzt, um das Bildeines Lebens in einer Wolke unsichtbarer Wellen zu vermit-teln, die man zudem nicht riechen, schmecken oder hörenkann, und die dennoch möglicherweise den Organismus be-einflussen können.

In den letzten Jahren sind einige der EMF-Quellen zum Ge-genstand kontroverser Diskussionen in der Öffentlichkeit ge-worden, da befürchtet wird, dass elektromagnetische Felderfür Menschen negative Folgen haben könnten. Das Spektrumder Beeinträchtigungen oder gar Schädigungen, über die imZusammenhang mit EMF spekuliert wird, reicht von Herz-rhythmusstörungen und Bluthochdruck über Schlaf-, Kon-zentrations- und Gedächtnisstörungen bis hin zur Krebsför-derung oder -verursachung (Wiedemann et al. 2000).

Über mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit durchEMF scheint man noch immer zu wenig zu wissen, obwohldie Wirkungen von EMF auf den Menschen schon seit vie-len Jahren und Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicherUntersuchungen sind, und es eine fast unüberschaubargroße Zahl von – häufig divergierenden – Forschungsergeb-nissen gibt. Unzweifelhaft ist, dass EMF Auswirkungen aufMenschen haben können, und, wenn Intensität und Dauerausreichend hoch sind, Schädigungen eintreten können. Diewesentliche Frage hierbei ist jedoch, ob dies auch unterhalbder existierenden Grenzwerte für nieder- bzw. hochfre-quente EMF zutrifft. Nationale und Internationale Experten-gruppen und Institutionen, wie Weltgesundheitsorganisation(WHO), Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) oder die Strahlenschutz-kommission (SSK) in Deutschland beurteilen diese Fragebislang so, dass es nach ihrer Einschätzung beim derzeitigenForschungsstand keine eindeutig wissenschaftlich gesicher-

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ten Hinweise darauf gibt, dass bei Einhaltung der geltendenGrenzwerte Gesundheitsrisiken durch EMF bestehen.

Besorgnis der Öffentlichkeit

Im Zentrum der öffentlichen Kontroverse um EMF stehenzurzeit vor allem die Mobilfunktelefone und die zu derenNutzung notwendigen Sendeanlagen als Träger so genann-ter hochfrequenter EMF (aber z. B. auch die Hochspan-nungsleitungen der Energieversorgungsunternehmen alsTräger so genannter niederfrequenter EMF). Die Besorgnisder Öffentlichkeit hinsichtlich der Mobilfunkstrahlung istzum Teil natürlich durch die Verbreitung dieser Technik be-gründet, denn fast jeder ist potenziell betroffen. Sie lässtsich aber auch auf den Umstand zurückführen, dass Mobil-telefone normalerweise in unmittelbarer Nähe zu empfind-lichen Körperteilen – wie z. B. Gehirn oder Auge – benutztwerden und diese Nähe die Exposition erhöht. Ein weitererGrund für die Besorgnis vieler Bürger ist der zurzeit stattfin-dende flächendeckende Aufbau des so genannten UMTS-Systems (s. u.), der die Errichtung zahlreicher neuer Anten-nen erforderlich macht und die Bürger direkt mit dieser Ent-wicklung konfrontiert. Diese Faktoren sowie alarmierendeBerichte in den Medien können Ängste und Besorgnis schü-ren. Zudem hat die Öffentlichkeit meist wenig Mitsprache-rechte bei der Auswahl der Standorte für die Basisstationen,die nach ihrer Errichtung ständigen Veränderungen unter-worfen sind: Sie werden gekauft und verkauft, in verschie-dene Netzwerke integriert, modifiziert und in manchen Fäl-len auch wieder still gelegt. Über die Nutzung einesMobiltelefons kann der Bürger selbst entscheiden, obwohldiese Wahl in vielen Fällen durch berufliche Erfordernissestark eingeschränkt wird. Im Falle der Basisstationen hat derEinzelne jedoch kaum Möglichkeiten, sich der Expositionzu entziehen (von Homeyer et al. 2002, S. 7).

Verkompliziert wird die Situation zusätzlich dadurch, dasssich Mobiltelefone zugleich einer enormen Beliebtheit er-freuen, und ihr individueller Nutzen für viele außer Fragesteht. Doch einerseits müssen die möglichen Risiken vonSendeanlagen auch von denen getragen werden, die selberkeine Mobiltelefone benutzen, zum anderen fühlen sich je-doch auch Mobiltelefonierer durch Sendemasten in ihrerGesundheit gefährdet. Auch die Besorgnis bezüglich dervon Mobiltelefonen selbst ausgehenden Strahlung ist weitverbreitet (Umfrage TAB 2002). Hier kann man sich jedochzumindest im privaten Gebrauch durch Verzicht schützen.In den USA haben immerhin schon Mobiltelefonnutzer, diean einem Gehirntumor erkrankt sind, gegen Mobilfunk-unternehmen geklagt (Kreß/Renn 2002, S. 146).

Forschung auf dem Gebiet der hochfrequenten Strahlung

Die Entwicklung der Radartechnik und der drahtlosen Tele-kommunikation während des Zweiten Weltkriegs weckteein gewisses Interesse an der Erforschung möglicher biolo-gischer Wirkungen der (hochfrequenten) Strahlung auf dieNutzer der neuen Technik. Die frühe Forschung konzen-trierte sich zunächst auf Wirkungen auf das Verhalten undandere sichtbare Symptome, ging dann aber zu Tierversu-chen über und untersuchte Wirkungen auf Zellen, krebsrele-vante Effekte etc. Wie bei der ionisierenden Strahlung (z. B.Röntgenstrahlen) und zahlreichen chemischen Expositionen

beobachtet wurde, können bestimmte Effekte unter Umstän-den erst nach Jahren auftreten. Obwohl bereits Tausendewissenschaftlicher Studien veröffentlicht wurden, existierenbislang kaum Studien zu Langzeiteffekten. Dies lässt sichinsbesondere auf die unzureichende Datenarchivierung zu-rückführen, das erst in den letzten Jahren aufgekommeneverstärkte Interesse an der Erforschung derartiger Effekte,die rasche Veränderung der Technologien und Expositions-arten sowie – hinsichtlich des Mobilfunks – den bisher rela-tiv kurzen Zeitraum einer erhöhten Nutzung.

Bei näherer Betrachtung der wissenschaftlichen Literaturauf diesem Gebiet fällt der geringe Grad an Konsens zuden möglichen gesundheitlichen und ökologischen Effek-ten der Mobilfunkstrahlung unter den Wissenschaftlern auf,wobei sich alle Seiten auf aus ihrer Sicht anscheinend hin-reichend überzeugende Forschungsergebnisse stützen. So-bald man sich allerdings der zugrunde liegenden biologi-schen und physikalischen Prozesse, der großen Bandbreiteder möglichen Experimente und Messprotokolle, der erfor-derlichen Empfindlichkeit der Geräte, der Schwierigkeit ei-ner realitätsnahen experimentellen Simulation der Expo-sition sowie der zahlreichen relevanten wissenschaftlichenDisziplinen bewusst wird, kann man verstehen, wieschwierig es ist, stichhaltige Schlussfolgerungen aus denForschungsergebnissen abzuleiten oder frühere Ergebnissezu replizieren. Offensichtlich hat die Forschung bislangmehr Fragen aufgeworfen, als sie beantworten konnte, unddies hat zu zahlreichen, zum Teil sehr emotional geführtenDiskussionen geführt. Auch sind in etlichen Studien undMetastudien – vermeidbar oder nicht – wissenschaftlicheInformationen mit kontextualen Einflüssen verbunden.Diese Faktoren erschweren die Beantwortung der offenenFragen der Öffentlichkeit und von politischen Entschei-dungsträgern weiter (von Homeyer et al. 2002, S. 7 ff.).

Mobilfunknutzung und Aufbau des UMTS-Systems

Nach verschiedenen Erhebungen gab es 2001 ca. 600 Mio.Mobilfunknutzer weltweit. Schätzungen gehen von 1 Mrd.Nutzern bis 2002/2003 und 1,6 Mrd. Nutzern bis Mitte desJahrzehnts aus. Auch wenn diese Schätzungen übertriebensein mögen, wird deutlich, dass anscheinend ein großer undwachsender Anteil von Nutzern weltweit davon überzeugtist, dass der Mobilfunk zu einer erhöhten Lebensqualität bei-trägt. Aktuellen Daten zufolge besitzen ungefähr 60 % derBevölkerung in der Europäischen Union ein Mobilfunkgerät.Es wird erwartet, dass diese Zahl innerhalb von zehn Jahrenauf nahezu 100 % anwächst und bis zum Jahr 2010 mehr als30 % der Weltbevölkerung zu den Mobilfunknutzern zählenwerden (von Homeyer et al. 2002, S. 20).

Bis zum Jahr 2010 soll es zudem weltweit rund 630 Mio.Nutzer des neuen Mobilfunkstandards UMTS geben, davonetwa 200 Mio. in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt eineStudie des internationalen Branchenverbandes UMTS-Forum (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 1). Beobachtet mandie Berichterstattung in den Medien über den Mobilfunkdieser so genannten 3. Generation, erscheint allerdingszweifelhaft, ob dieses Ziel erreichbar ist. Im Mittelpunktstehen heute – nach zunächst großer Euphorie im Zuge derVergabe der UMTS-Lizenzen an die potenziellen Betrei-ber – inzwischen weniger die neuen Dienste und Anwen-dungspotenziale einer breitbandigen drahtlosen Datenüber-tragung als vielmehr die wirtschaflichen Risiken für

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Netzbetreiber und Geräteproduzenten sowie die möglichengesundheitlichen Risiken, die durch diese Intensität der Nut-zung des Mobilfunks verursacht werden könnten.

Die Diskussion um die gesundheitlichen Effekte des Mobil-telefonierens schwelt zwar schon seit Anfang der 90er-Jahre. Seit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen ist jedocheine derartige Intensivierung der öffentlichen Debatte zu be-obachten, dass Politik, Netzbetreiber, regulierende Instan-zen und Kommunen dringend nach neuen Wegen suchen,um in den Debatten zur Gesundheitsverträglichkeit vonEMF zu einem rationaleren Umgang mit den potenziellenRisiken des Mobilfunks zu kommen.

In den europäischen Ländern wird die Debatte mit unter-schiedlich hohem Engagement geführt. Die Regelungs-dichte, das Verhalten der Netzbetreiber, der Behörden undder Bevölkerung sowie die Art der Maßnahmen unterschei-det sich entsprechend. Die Zunahme der Bürgerinitiativen,die vermehrte Anzahl von Gerichtsverfahren und die Inten-sität der Medienberichterstattung deuten aber darauf hin,dass es sich um ein europaweit relevantes Thema handelt,dessen Höhepunkt in den meisten Ländern vermutlich nochnicht erreicht ist. Akteursgruppen, wie verschiedene Interes-sensgruppen aus der Bevölkerung, die Medien, die Mobil-funknetzbetreiber, die Mobiltelefonhersteller und nicht zu-letzt die Wissenschaft sind in den Diskurs involviert undversuchen nicht nur, mit sachbezogenen und rationalen Ar-gumenten für ihre Interessen zu werben, sondern ihre Werte,Überzeugungen und Schutzansprüche einzubringen unddurchzusetzen (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 1).

2. Technologie des Mobilfunksystems

2.1 Elektromagnetische Felder, Strahlungen, Wellen, Frequenzen

Seit etwa 100 Jahren dienen Funkwellen der Übertragungvon Informationen. Sie sind die Grundlage für Fernsehen,Radio und Mobilfunk, und auch Polizei und Feuerwehr so-wie alle Notruf- und Rettungseinrichtungen sind auf ihreNutzung angewiesen. Da sich Funkwellen gradlinig ausbrei-ten, sind ihnen natürliche oder künstliche Grenzen gesetzt.Berge, schmale Täler oder enge Straßenzüge können,ebenso wie Stahlbeton oder metallbedampfte Scheiben, zuso genannten Abschattungen führen – und damit zu ungüns-tigen Empfangssituationen –, die nur durch eine Erhöhungder Sende- bzw. Empfangsleistung der jeweiligen Sendean-lagen bzw. Empfangsgeräte ausgeglichen werden können.

Elektromagnetische Felder (EMF) entstehen, wenn sichelektrische Ströme und Spannungen verändern. Es bildetsich dann eine elektromagnetische Welle, die sich räumlichausbreitet und Energie transportiert. Die Energie ist direktproportional zur Frequenz der Welle: Je höher die Frequenz,desto größer die Energiemenge. Elektromagnetische Wellenkönnen also sowohl durch ihre Energie als auch durch ihreFrequenz oder ihre Wellenlänge charakterisiert werden.Diese drei Parameter hängen linear miteinander zusammen.

Elektromagnetische Wellen mit hoher Frequenz werdenmanchmal auch als „elektromagnetische Strahlungen“bezeichnet. Je nach ihrer Frequenz und Energie werdenelektromagnetische Wellen entweder als „ionisierendeStrahlungen“ oder „nicht ionisierende Strahlungen“ (NIS)klassifiziert (Abbildung 1):

– Ionisierende Strahlungen sind extrem hochfrequenteelektromagnetische Strahlungen (Röntgen und Gamma-strahlen), deren Energie groß genug ist, um eine Ionisie-rung zu erzeugen (d. h. um positive und negative elek-trisch geladene Atome oder Molekülteilchen zuschaffen), indem sie die atomaren Bindungen aufbre-chen, welche die Moleküle in Zellen zusammenhalten.

– Nicht ionisierende Strahlungen (NIS) sind ein allgemei-ner Ausdruck für denjenigen Teil des elektromagneti-schen Spektrums, dessen Photonenenergie zu schwachist, um atomare Bindungen aufzubrechen. Dazu zählenu. a ultraviolette Strahlen (UV), sichtbares Licht, Infra-rotstrahlen, hochfrequente Felder (HF) und Mikrowel-lenfelder, extrem niederfrequente Felder sowie elektri-sche und magnetische Felder. Selbst hoch intensive NISkönnen keine Ionisierung in einem biologischen Systemhervorrufen. Doch hat sich gezeigt, dass NIS andere bio-logische Effekte bewirken kann, z. B. durch Erhitzen,durch Veränderung chemischer Reaktionen oder durchInduzierung elektrischer Ströme.

Das grundsätzliche Prinzip der drahtlosen Kommunikationbesteht in der Informationsübertragung mittels elektroma-gnetischer Wellen. Die Sprachübermittlung kann sowohl aufanalogem als auch auf digitalem Wege erfolgen. Andere In-formationen, wie beispielsweise Daten, werden generell aufdigitalem Wege übertragen. Zur Unterscheidung der elek-tromagnetischen Wellen dienen ihre Frequenz, d. h. die An-zahl ihrer Schwingungen pro Sekunde, und ihre Intensität,d. h. die Stärke des elektromagnetischen Feldes (Feld-stärke), sowie die Signalform.

Die Basisfrequenz eines Signals wird als Trägerfrequenz be-zeichnet. Eine Informationsübertragung, ob analog oder di-gital, erfolgt durch Veränderungen dieser Trägerfrequenz.Dies können beispielsweise Veränderungen der Frequenz(Frequenzmodulation: FM) oder der Intensität (Schwan-kungsmodulation: AM) sein. Solche Modulationen könnenständig auftreten, wie im Falle von Rundfunk- und Fernseh-überträgern, oder innerhalb spezifischer „Zeitfenster“, wieim Falle von mobilen Endgeräten des GSM-Systems, waszu einem gepulsten Signal führt. Die Übertragungsmodalität(mit analoger oder digitaler Technik) ist unabhängig von derArt des vom Überträger entsandten Signals.

1 Hertz: 1 Schwingung pro Sekunde (Hz)

1 Megahertz: 1 Mio. Hertz (MHz)

1 Gigahertz: 1 Mrd. Hertz (GHz)

V/m: Stärke eines elektrischen Feldes in Volt pro Meter

A/m: Stärke eines magnetischen Feldes in Ampere proMeter

Die Strahlungsintensität eines EMF lässt sich durch dieLeistungsflussdichte charakterisieren. Sie entspricht demProdukt aus der elektrischen und der magnetischen Feld-stärke und wird in Watt pro Quadratmeter oder in Milli-watt pro Quadratzentimeter angegeben: 1 Watt/m² =0,1mW/cm².

Die spezifische Absorptionsrate SAR wird in Watt pro Ki-logramm (Körpergewicht) angegeben: Watt/kg.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/1403

A b b i l d u n g 1

Das elektromagnetische Spektrum

Quelle: T mobile 25 (2002), S. 10

Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von – Ihre Stärke hängt von der Sendeleistung des jeweiligen

10 Kilohertz bis 300 Gigahertz. Er umfasst unter anderemden Mobilfunk sowie die Strahlungsfelder der Rundfunk-und Fernsehtechnik. Ein Teil der Leistung eines hochfre-quenten EMF wandelt sich beim Eindringen in feste oderflüssige Materialien in Wärme um. Bezieht man die inWärme umgewandelte Leistung auf die Körpermasse, erhältman die spezifische Absorptionsrate (SAR). Die SAR gibtan, wie viel Energie ein Körper aufnimmt.

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größerals 0 Hertz bis 10 Kilohertz) treten vor allem bei der Ener-gieerzeugung und -übertragung auf (Hochspannungsleitun-gen) sowie mit Frequenzen um 50 Hertz auch im Haushalts-bereich.

Der Mobilfunk benutzt hochfrequente Felder zwischen900 MHz (D-Netz), bzw. um 1 800 MHz (E-Netz) und2 170 MHz (zukünftiges UMTS-Netz). Felder in diesemBereich eignen sich sehr gut für die Informationsübertra-gung.

Die EMF, die Mobiltelefone und Sendestationen aussenden,besitzen typische Eigenschaften:

Senders und der verwendeten Antenne ab (vgl. Tabel-le 1, S. 14). Bei einer guten Funkverbindung reduziertsich die Leistung bis auf ein Hundertstel der maximalmöglichen Leistung.

– Die Feldstärke nimmt mit der Entfernung vom Senderrasch ab. In doppelter Entfernung ist nur noch die halbeFeldstärke vorhanden, in 10facher Entfernung nur nochein Zehntel der Feldstärke, in 100facher Entfernung nurein Hundertstel usw.

– Die Stärke der Felder kann durch Materialien gedämpftsein. So verringert zum Beispiel eine 20 Zentimeter dickeBetonwand die Feldstärke um rund 90 %. Dies ist beson-ders relevant bei der so genannten Inhouse-Versorgung –also dem mobilen Telefonieren innerhalb von Gebäuden.Die Sende- und Empfangsleistung eines Mobiltelefonsmuss dann entsprechend sehr viel höher sein. Ähnlichesgilt für das Telefonieren in Autos oder Bahnen.

– Hochfrequente Felder (HF) können gerichtet ausgesen-det werden, ähnlich der Lichtbündelung bei Scheinwer-fern. Sie beeinflussen dann nur ein bestimmtes Segmentihrer Umgebung.

Drucksache 15/1403 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ta b e l l e 1

Sendeleistungen

Quelle Netz Sendeleistung pro Kanal

Basisstation (GSM) D-Netz max. 25 Watt

Basisstation (GSM) E-Netz max. 10 Watt

Basisstation (UMTS) max. 20 Watt

Mobiltelefon D-Netz max. 2 Watt (Puls)

max. 0,25 Watt (Mittel)

Mobiltelefon E-Netz max. 1 Watt (Puls)

max. 0,125 Watt (Mittel)

Fernsehsender 10 000–20 000 Watt

Quelle: eigene Darstellung

2.2 Mobilfunknetze schwachen EMF. Die Stärke der Felder nimmt in der Haupt-

Die gegenwärtig in Europa vorherrschende Mobilfunktech-nologie, die auch in der asiatisch-pazifischen Region häufigAnwendung findet, ist die GSM-Technologie (GroupeService Mobile oder auch 2G genannt). Die z. T. noch in derEntwicklung befindlichen zukünftigen Geräte und Techni-ken basieren auf neuartigen Technologien, wie beispiels-weise General Packet Radio Services (GPRS), auch 2.5Ggenannt, oder Universal Mobile Telecommunication System(UMTS), auch 3G genannt. Zusätzlich zur Sprachübertra-gung werden diese Systeme auch eine schnelle Datenüber-tragung (Internetverbindungen) erlauben und es ermögli-chen, jederzeit und überall „online“ zu sein.

Zurzeit werden Mobilfunkgeräte hauptsächlich zur Sprach-übertragung und für die Versendung von SMS-Nachrichten(Short Message Service) benutzt, eine Anwendung, die be-sonders bei jüngeren Teilnehmern beliebt ist. Im Zuge dervoranschreitenden Vermarktung und Planung von GPRS,UMTS, W-CDMA und anderen Technologien wird eineAusweitung des Marktes in den Bereichen E-Mail, Video-telefonieschaltungen, Werbung, M-Commerce-Dienstleis-tungen („m“ steht für „mobile“), lokale Dienstleistungenund Finanzdienstleistungen sowie Internet allgemein ange-strebt. Die Ausweitung des Marktes soll durch neu gewon-nene Nutzer und eine erhöhte individuelle Nutzungsdauerfinanziert werden.

Netz, Sendeanlagen, Basisstationen

Der Betrieb von Mobiltelefonen ist nur an Orten möglich,die von einer Sendeanlage (Sendemast) des jeweiligen Net-zes versorgt werden. Die Installation des Senders kann aufden unterschiedlichsten erhöhten Punkten erfolgen – etwaauf Türmen, Silos, Brückenpfeilern, Hochhäusern, Schorn-steinen oder Masten. Die Aussendung der Funkwellen durchdie Sendeantenne erfolgt weitestgehend horizontal und nurin eine Richtung (Hauptsenderichtung). Dadurch ergibt sichdirekt unter der Antenne ein Sendeschatten mit nur sehr

senderichtung mindestens proportional mit dem Abstandvon der Antenne ab. In Deutschland gibt es vier verschie-dene Netze, die parallel in Betrieb sind. Alle – auch die zu-künftigen UMTS-Netze – haben die gleiche Netzstruktur.Um ein bestimmtes Gebiet wie beispielsweise die Bundes-republik zu versorgen, wird dieses in einzelne Teilgebiete– Funkzellen – aufgeteilt. Diese verteilen sich wabenförmigüber das gesamte Bundesgebiet, haben jedoch eine unter-schiedliche Größe. Der Durchmesser einer Funkzelle reichtvon unter 100 Metern in Innenstädten bis zu 15 Kilometernauf dem Land. Je mehr Standorte von Sendeanlagen es gibt,desto kleiner kann die einzelne Funkzelle gehalten werden.Je kleiner die Funkzelle ist, desto geringer kann die Sende-leistung der einzelnen Antennenanlage sein. Um eine flä-chendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zugewährleisten, sind ca. 40 000 aneinander grenzende Funk-zellen erforderlich.

In den meisten Fällen sind Mobilfunksysteme in normaleKabelnetzwerke integriert. Ein Mobilfunkgerät kommuni-ziert mittels Radiowellen mit der nächstgelegenen Basis-station. Die Basisstation besteht grundsätzlich aus der Sen-deanlage, genauer gesagt dem Antennenträger mit Sende-und Empfangseinrichtung, sowie einer Versorgungseinheit,in der die Schalt- und Steuerungselemente untergebrachtsind. Die Basisstation nimmt das Signal und damit die zuvermittelnden Informationen über ihre Antenne auf und gibtsie über herkömmliche Telefonleitungen bzw. über Richt-funk an die so genannte Funkvermittlungsstelle weiter. Dortwird das Signal in das Festnetz übertragen und entweder anden (Festnetz-)Empfänger weitergeleitet oder aber vomFestnetz wiederum über eine herkömmliche Telefonleitungan eine andere Funkvermittlungsstelle übergeben, die dasGespräch an die nächstgelegene Basisstation weiterleitet,von wo es das Empfänger-Mobiltelefon erreicht. Einige Ba-sisstationen besitzen selbst keine solche Verbindung, son-dern sind mittels Mikrowellenverbindung mit einer Basis-station vernetzt, die wiederum mit dem Festnetz verbunden

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/1403

ist. Da eine Basisstation nur eine begrenzte Anzahl von An-rufen gleichzeitig übertragen kann, hängt die Größe derFunkzelle auch vom Gesprächsaufkommen ab. Auch des-halb sind in städtischen Gebieten die Funkzellen klein, wäh-rend sie in ländlichen Gegenden groß sind. Das von einerBasisstation abgedeckte Sendegebiet ist in drei ungefährgleich große Abschnitte unterteilt; die Basisstation ist dahermit drei in unterschiedliche Richtungen weisenden Anten-nen ausgestattet.

Mobilfunk-Endgeräte

Mobilfunk-Endgeräte (Mobiltelefone bzw. „Handys“) sindderart konzipiert, dass sie mit einem möglichst geringenEnergieeinsatz mit der nächstgelegenen Basisstation inKontakt bleiben können, um die begrenzte Energie der Bat-terie so effektiv wie möglich zu nutzen. Ob diese Fähigkeitvoll genutzt werden kann, hängt vom Aufbau des Funk-netzes ab. Zusätzlich wird dadurch die Kapazität des Netz-werkes erhöht. Die Energieregulierung der Mobilfunkgerätehat zur Folge, dass die Stärke des elektromagnetischen Fel-des im Umfeld des Gerätes in Abhängigkeit von Ort und derZeit variiert. Allgemein gilt: Je schwächer die Verbindung(das Signal des Senders bzw. der Empfang) ist, desto stärkerist die Übertragungsleistung, die das Gerät für den Verbin-dungsaufbau mit der Basisstation braucht. Umgekehrt be-deutet dies, dass mit steigender Zahl von Basisstationen dievom Gerät benötigte Übertragungsenergie abnimmt und so-mit auch die Stärke des elektromagnetischen Feldes im Um-feld des Gerätes schwächer wird. Unter idealen Bedingun-gen auf freiem Feld haben Mobilfunkgeräte eine maximaleReichweite von einigen Dutzend Kilometern. Die Sende-leistung von Mobiltelefonen beträgt maximal 2 Watt.

GSM-Technologie

Im Rahmen der GSM-Technologie (Global System forMobile Communication) arbeitet der Mobilfunk mit Fre-quenzbändern im Bereich von 900 MHz und 1 800 MHz.Die Sprach- und Datenübertragung erfolgt digital. GSM-Geräte werden daher auch als digitale Mobiltelefone be-zeichnet.

Bei der GSM-Technologie wird das so genannte Time Divi-sion Multiple Access-Verfahren (TDMA) angewandt, wobeidas Signal in 217 Informationseinheiten pro Sekunde (die sogenannten „Rahmen“) eingeteilt wird. Jeder Rahmen istwiederum in acht Zeitschlitze unterteilt, auch Pulse genannt.Der erste Puls besitzt in manchen Fällen eine Kontroll- undRegulierungsfunktion, während jeder der übrigen sieben einseparates Gespräch übertragen kann. Aus technischen Grün-den wird jeder 26. Puls nicht übertragen. In Abhängigkeitvom erwarteten Gesprächsaufkommen, das von der Basis-station gleichzeitig übertragen werden muss, werden in ei-ner GSM-Basisstation pro Abschnitt ein oder mehrere Ka-näle („Frequenzen“) installiert. Jeder Kanal ist einFrequenzband mit einer Bandbreite von 200 KHz. Einer die-ser Kanäle hat eine spezielle Funktion für die Verbindungs-herstellung und Abwicklung von Gesprächen. Dies ist eineArt Kontrollkanal, der zu jedem Zeitpunkt mit maximalerEnergie und voll belegten Pulsen arbeitet (obwohl die Infor-mation nicht immer in all diese Pulse übertragen wird).

Aufgrund der zusätzlichen Kanäle ist es möglich, nur mit-hilfe der belegten Pulse zu übertragen. Zudem können die

verschiedenen Pulse mit unterschiedlichen Energiestufenübertragen werden. Diese Möglichkeiten werden jedochnicht immer genutzt. Im Rahmen der meistgenutzten Me-thode senden die zusätzlichen Kanäle, wie auch der Kon-trollkanal, ein quasi-kontinuierliches Signal. Eine Basissta-tion nutzt daher die digitale Modulation, jedoch keinegepulste Übertragung. Werden zusätzliche Kanäle genutzt,kann es zu schrittweisen Änderungen der Gesamtübertra-gungsleistung kommen. Innerhalb eines Rahmens sendet dasGerät nur für die Dauer eines Pulses. Hierbei wird die Sprach-übertragung für die Dauer von 4,615 Millisekunden (ms), derDauer eines Rahmens, digitalisiert und in einen Informa-tionspuls von 0,577 ms, der Dauer eines Pulses, kompri-miert. Danach überträgt ein GSM-Mobilfunkgerät mit einerPulsfrequenz von 217 Hz. Aufgrund der Unterdrückung je-des 26. Rahmens kommt es zu einer Pulsmodulation mit ei-ner Frequenz von 217/26 = 8,34 Hz. Die Pulsmodulationentspricht der simultanen Modulation der Trägerfrequenzmit unterschiedlichen Frequenzen. Daraus resultiert ein Sys-tem von Sekundärfrequenzen im Umfeld der Trägerfre-quenz, die so genannten Seitenband-Frequenzen, deren Ent-fernung zur Trägerfrequenz sich durch die Faktoren von 217Hz und 8,34 Hz ausdrücken lässt.

UMTS-Technologie

Im August 2000 ersteigerten die MobilfunkunternehmenDeutsche Telekom, Mannesmann (Vodafone), E-plus, Mo-bilcom, Viag Interkom sowie das Konsortium 3G für insge-samt rund 100 Mrd. DM die Lizenzen für jeweils zwei Fre-quenzen nach dem UMTS-Standard. UMTS steht für„Universal Mobile Telecommunications System“ und be-schreibt ein neues Mobilfunksystem. Insbesondere sollUMTS eine bis zu 200fach schnellere Datenübertragung ge-genüber dem bisherigen Standard gewährleisten. Das Spek-trum der Anwendungsmöglichkeiten reicht vom mobilenTelefonieren über vollständige Internetfunktionen bis zurÜbertragung bewegter Bilder. Die umfangreichen Möglich-keiten, die UMTS bieten soll, können wie folgt zusammen-gefasst werden:

– personalisierte Unterhaltungs- und Informationsan-gebote inkl. Bildübertragung (so genanntes CustomisedInfotainment)

– Versand multimedialer Mitteilungen (so genannter Mul-timedia Messaging Service)

– Bereitstellung von mobilen Zugängen zu Intra- und Ex-tranet von Unternehmen

– Angebot einer speziell auf den Nutzer zugeschnittenenDienstleistung (so genannte Location Based Services)

– jederzeit und überall schneller Mobilzugang zum Inter-net

– hohe Sprachübertragungsqualität

Alle Betreiber haben ab 2002 mit dem großflächigen Auf-bau des Netzes begonnen. Nach dem Lizenzvertrag sind dieBetreiber verpflichtet, bis 2003 mindestens 25 % der Bevöl-kerung den Zugang zur UMTS-Technik zu gewährleisten,von diesen 25 % wiederum müssen 50 % in den 430 größtenStädten leben. Bis 2005 hat dies für mindestens 50 % derBevölkerung zu erfolgen. Es ist somit davon auszugehen,dass in den nächsten Jahren Städte unter 30 000 Einwohnernnicht erfasst werden. Erst nach 2005 soll eine Entscheidung

Drucksache 15/1403 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

darüber getroffen werden, ob ein weiterer Ausbau desUMTS-Netzes erfolgt, der dann auch den ländlichen Raumerfasst.

Für UMTS müssen neue Netze errichtet werden, also auchneue Mobilfunksendeanlagen. Der konkrete Bedarf kannzurzeit noch nicht beziffert werden und wird von der Markt-nachfrage abhängig sein. Derzeit ist von circa 10 000 bis15 000 neuen Standorten für etwa 40 000 neue Sendeanla-gen (entspricht der Anzahl an notwendigen Funkzellen) inDeutschland auszugehen. Nach Angaben der Mobilfunkbe-treiber können circa 50 bis 70 % der bestehenden Anlagennach einer entsprechenden Um- bzw. Aufrüstung mitgenutztwerden. Soweit rechtlich zulässig und technisch möglichsollen die Infrastrukturelemente von den jeweiligen Mobil-funkbetreibern gemeinsam genutzt werden. Der Investi-tionsbedarf für den Aufbau des UMTS-Netzes wird derzeitauf insgesamt ca. 50 Mrd. Euro geschätzt.

Eine UMTS-Basisstation besitzt in der Regel drei Antennenmit einer maximalen Sendeleistung von jeweils 20 Watt,insgesamt somit 60 Watt. Eine automatische Anpassung derSendeleistung von Sender und Mobilfunkgerät an die jewei-ligen Übertragungsbedingungen sowie neue intelligente„Multisensor-Array-Antennen“ sollen dafür sorgen, dass dieverfügbare Maximalleistung in der Praxis zumeist deutlichunterschritten wird (Miller 2002, S. 52 f.). Trotz der höhe-ren Übertragungsraten, die durch UMTS möglich werden,müssen somit die Sendeleistungen von UMTS-Sendernnicht im gleichen Maße steigen. Die Weiterentwicklung derMobilfunktechnik soll es ermöglichen, bei etwa gleich blei-benden Sendeleistungen immer höhere Datenmengen zuübertragen.

3. Elektromagnetische Felder von Mobilfunksystemen

3.1 Hochfrequente Strahlungen von Basisstationen

Basisstationen senden mit einer Energie zwischen wenigenWatt und 100 Watt oder mehr, je nach Größe des Bereichsbzw. der Zelle, die sie bedienen (beim neuen UMTS-Stan-dard max. 60 Watt für insgesamt drei Antennen; vgl.Kapitel II.2.2). Die Antennen von Basisstationen sind in derRegel 20 bis 30 cm breit und 1 m lang und sind auf Gebäu-den oder Türmen etc. in einer Höhe von zumeist 15 bis 50 müber dem Boden installiert. Diese Antennen senden in ver-tikaler Richtung in einem sehr schmalen Bereich, in hori-zontaler Richtung jedoch in einem ziemlich breiten. Auf-grund der relativ engen vertikalen Ausbreitung ist die Stärkedes Hochfrequenzfeldes auf dem Boden direkt unterhalb derAntenne gering. Bei auf Dächern angebrachten Antennenverhindern Absperrungen in einer Entfernung von ca. zweibis fünf Metern, dass Menschen sich an Stellen aufhalten,an denen die Expositionsgrenzwerte für Hochfrequenzfelderüberschritten werden. Da die Antennen ihre Leistung nachaußen abgeben und keine wesentliche Sendeleistung nachhinten bzw. nach oben oder unten, ist die Höhe der Hochfre-quenzenergie innerhalb oder an den Seiten des Gebäudesnormalerweise gering.

Studien zur Messung der Leistungsflussdichte kommen zudem Ergebnis, dass die (der Leistungsflussdichte entspre-chende) Strahlungsintensität einer zehn Meter hohen Basis-stationsantenne (bei maximaler Leistung) in Bodennähe

nahe der Antenne 0,01 mW/cm² erreichen kann, währendnormalerweise Leistungsflussdichten zwischen 0,00001 und0,0005 mW/cm² zu erwarten sind (Mann/Cooper 2000). DieAutoren berichten zudem, dass die in Innenräumen gemes-senen Leistungsflussdichten weitaus geringer waren als dieim Freien gemessenen, und dass sich die maximale Leis-tungsflussdichte bei Berücksichtigung der hochfrequentenStrahlung aller Quellen (Mobilfunkgeräte, Radio, Fernsehen,etc.) an allen Orten lediglich verdoppelte.

Peterson et al. (1992) führten ebenfalls Messungen derLeistungsflussdichte im Umfeld von Mobilfunk-Basissta-tionen mit unterschiedlichen Höhen von 40 bis 83 Meterndurch. Die maximale Leistungsflussdichte, die am Bodenin 20 bis 80 Metern Entfernung von der Basisstation gemes-sen wurde, lag bei 0,002 mW/cm². In 100 Metern Entfer-nung vom Fuß der Basisstation lag die durchschnittlicheLeistungsflussdichte bei weniger als 0,001 mW/cm². Im Ab-stand von einem Meter betrug die Leistungsflussdichte einer1 600 Watt (ERP) Antenne auf dem Dach der Basisstationfast 2 mW/cm².

3.2 Hochfrequente Strahlung von Mobilfunkgeräten

GSM

Die bestehenden zwei GSM-Mobilfunknetze werden miteiner Frequenz von 900 MHz (D-Netz) und 1 800 MHz(E-Netz) betrieben. Die maximale Leistung eines so ge-nannten GSM-900-Gerätes beträgt 2 Watt, die eines so ge-nannten DCS-1 800-Gerätes beträgt 1 Watt. Die effektiveLeistung beträgt jeweils 0,25 W und 0,125 W.

WAP und GPRS

Das „Wireless Application Protocol“ (WAP) ist ein Dienstdes Standardmobilfunksystems, durch den z. B. Daten ausdem Internet empfangen werden können. Dies kann mit-tels der GSM-, der GPRS (General Packet Radio Service)-oder, zu gegebener Zeit, der UMTS-Technologie gesche-hen (vgl. den folgenden Abschnitt). Die Energie, die dasMobilfunkgerät bei der Nutzung des WAP emittiert, ent-spricht der während eines normalen Gesprächs emittiertenEnergie. Die Exposition eines WAP-Nutzers verringert sichjedoch in beträchtlichem Maße, wenn er Informationenvom Display des Gerätes abliest, anstatt das Gerät an denKopf zu halten.

Mithilfe der GPRS-Technologie können die Nutzer Datenmit höherer Geschwindigkeit senden und erhalten als mitder klassischen GSM-Technologie. Dies wird durch diegleichzeitige Nutzung mehrerer Zeitschlitze (Pulse) er-reicht. Die durchschnittliche Absorptionsrate (SAR) hängtvon der genutzten Anzahl der Pulse ab. GPRS-Geräte wer-den den gleichen, in den Richtlinien der InternationalenKommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strah-lung (ICNIRP) definierten Anforderungen genügen müssenwie GSM-Geräte: Der SAR Wert darf demnach 2 W/kgnicht überschreiten.

UMTS

Worin unterscheiden sich UMTS und GSM? Zum einenwird UMTS ein anderes Frequenzband im Bereich von1 900 bis 2 170 MHz nutzen. Ein weiterer wichtiger Unter-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/1403

schied zu GSM liegt in der Art und Weise, wie Informatio-nen zwischen Mobilfunkgerät und Basisstation übertragenwerden. Das einzelne Signal eines mobilen UMTS-Geräteswird über ein 5 MHz breites Frequenzband gesendet. Mitdieser neuen Technik können alle Mobilfunknutzer im Netzein und dieselbe Frequenz benutzen. Die Kanäle werdendurch einen Code getrennt. Das Datensignal der Mobil-funknutzer wird beim Sender wie auch beim Empfänger mitdem für eine bestimmte Verbindung individuellen Codemultipliziert. Aufgrund des Modulationstypus und der Ko-dierung sieht das Signal innerhalb des Bandes wie ein (Stör-)Geräusch aus. Bei der UMTS-Technologie werden die In-formationen somit nicht anhand der Modulation einer Trä-gerfrequenz übermittelt. Veränderungen der Trägerfrequenzkönnten allerdings aus netzwerktechnischen Gründen not-wendig sein.

Gegenüber den starren „Zeitschlitzen“ des GSM-Standardskönnen somit prinzipiell die vorhandenen Frequenzen wirt-schaftlicher genutzt werden. Einfache Telefongespräche, dieeine geringe Bandbreite beanspruchen, lassen Platz fürgleichzeitige Übertragungen mit hoher Bandbreite, z. B. füreine Bildübertragung. Ein UMTS-Kunde kann bei höhererÜbertragungsgeschwindigkeit mehrere Dienste gleichzeitignutzen, etwa telefonieren, faxen, E-Mails abrufen und imInternet „surfen“.

Die maximale Leistung des mobilen Terminals (UMS-Gerä-tes) wird bei 250 mW liegen. Es wurden zwei (Breitband-)Verfahren definiert. Das FDD-CDMA-Verfahren (FDD:Frequency Division Duplex; CDMA: Code Devision Mul-tiple Access) verwendet zwei getrennte Frequenzen. Dassendende Mobilfunkgerät funkt zeitgleich auf einer anderenFrequenz als die Basisstation. Wie bei der GSM-Technolo-gie sendet das Gerät während einer Verbindung durchgän-gig, jedoch abhängig von der Art der Informationsübermitt-lung (Daten, Video, Internet) in Form der so genanntenBursts, die hinsichtlich ihrer Länge stark variieren können.

Das zweite Verfahren ist das TDD-CDMA-Übertragungs-verfahren (TDD: Time Division Duplex), das auf einemZeitschlitzverfahren, d. h. auf gepulster Strahlung basiert.Bei diesem Verfahren wird im Gegensatz zum FDD-Betriebnur eine Frequenz benötigt. Die Basisstation und das Mobil-funkgerät übertragen auf der gleichen Frequenz, aber nichtzur gleichen Zeit. Diese Technologie wird jedoch wenigerAnwendung finden als das FDD-Verfahren. Die TDD-CDMA-Technik ist für den Einsatz in kleinen und Kleinst-zellen vorgesehen, da dieses System sehr gut für asym-metrische Dienste wie die Nutzung des Internets geeignetist. In diesen Kleinst-Zellen – hier ist z. B. an Gebäude zudenken – soll es zur Anwendung von so genannten SelfProvided Applications (SPAs) kommen. Diese können vonjedermann ohne Konzession betrieben werden.

Da die maximale Leistung der UMTS-Basisstationen un-gefähr der durchschnittlichen Leistung der GSM-Basissta-tionen entspricht, werden die Feldstärken, denen UMTS-Nutzer ausgesetzt sein werden, voraussichtlich kaum vonden für GSM-Basisstationen gemessenen Feldstärken ab-weichen. Die Leistungen der UMTS-Mobilfunkgeräte wer-den aber unterhalb der herkömmlichen GSM-Mobilfunk-geräte liegen. Die maximale Leistung soll bei 125–250 mWliegen (GSM-Mobiltelefone max. 2 Watt).

Bluetooth

Bluetooth ist ein neu entwickeltes System für die drahtloseDatenübertragung zwischen elektronischen Geräten wiebeispielsweise zwischen einem PC, der Tastatur, dem Dru-cker und der Maus. Die Reichweite beträgt fünf Meter odermehr. Die maximale Übertragungsleistung kann in manchenFällen 100 mW erreichen, aber für die meiste Anwendungliegt sie bei 1 mW. Die benutzte Frequenz beträgt 2,4 GHz.Eine wichtige Anwendung im Rahmen der Mobilfunk-Kommunikation ist die drahtlose Verbindung zwischen ei-ner Headset/Mikrofon-Kombination und einem GSM-Gerät.Dadurch entsteht eine Freisprechanlage, bei welcher derSAR-Wert für den exponierten Kopf wesentlich niedriger ist(um den Faktor 100 bis 1 000) als beim „gewöhnlichen“Gebrauch des GSM-Gerätes, da das Gerät in einer gewissenEntfernung zum Kopf gehalten werden kann, z. B. in einerMantel- oder Handtasche.

TETRA

TETRA (Terrestrial Trunked Radio) ist eine neue Technolo-gie für die mobile Funkverbindung, die von Polizei, Feuer-wehr und Rettungsdiensten benutzt wird. Sie ist ähnlichkonzipiert wie die Mobilfunksysteme und beruht auf einemNetzwerk von Basisstationen, die mit tragbaren Funkgerä-ten (Walkie-Talkies) oder mit Autofunkgeräten in Verbin-dung stehen.

TETRA sendet in den beiden Frequenzbereichen von380 bis 395 MHz und 410 bis 425 MHz auf der Grundlagedes so genannten „Trunking“ und des TDMA-Verfahrens(Time Division Multiple Access). Beim Trunking werdenalle Kanäle gleichzeitig genutzt, wobei dem Nutzer einfreier Kanal zugewiesen wird. Beim TDMA-Verfahren (imRahmen des TETRA) kann jede Trägerfrequenz vier simul-tane Verbindungen bedienen, mit einer Pulsfrequenz von17,6 Hz. Dies trifft, wie bei der GSM-Technologie, nur aufWalkie-Talkies und Funkgeräte zu. Die Basisstationen sen-den durchgängig, d. h. alle Zeitschlitze sind belegt. Dieeffektive Leistung der Walkie-Talkies liegt bei 0,25 W(max. 1 W) oder 0,75 W (max. 3 W).

3.3 Biophysik des Mobilfunks

Das elektromagnetische Feld in der Umgebung einer Strah-lungsquelle kann in ein Nahfeld und ein Fernfeld unterteiltwerden. Im hochfrequenten Bereich – wie beim Mobilfunk –kann man elektrisches und magnetisches Feld nicht mehrohne weiteres trennen, da beide zumindest im Fernfeld festmiteinander verbunden sind. Im Fernfeld stehen elektrischesund magnetisches Feld senkrecht aufeinander und senkrechtzur Ausbreitungsrichtung des Feldes. Unter diesen Bedin-gungen wird die Ausbreitung der Energie als Strahlung be-zeichnet. Beim Nahfeld, welches bis zum Abstand einer hal-ben Wellenlänge von der Antenne reicht, hängt es von derArt der Antenne ab, ob das elektrische oder das magnetischeFeld dominiert. Der Zusammenhang zwischen den elektri-schen und magnetischen Feldern ist hier komplexer, und dieBerechnung der Feldstärke wesentlich komplizierter als diedes Fernfeldes (Elschenbroich 1996, S. 8).

Für die meisten nationalen und internationalen Richtlinienund Grenzwertempfehlungen zu Expositionen mit hoch-frequenter Strahlung dient die Frequenz der Quelle als Be-messungsgrundlage, da elektromagnetische Felder mit

Drucksache 15/1403 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

verschiedenen Frequenzen unterschiedlich tief in Körper-gewebe eindringen und es dabei zu Reaktionen kommenkann. Diese Grenzwertempfehlungen beziehen sich jedochnur auf Expositionen, deren Quelle sich in einer gewissenEntfernung, d. h. im Fernfeld, befindet. Die exponiertenKörperteile eines Mobilfunknutzers – der Kopf und dieHand – befinden sich jedoch im Bereich des Nahfeldes, indem die elektromagnetische Feldstärke stark variabel ist.Infolgedessen können allgemein definierte Expositions-grenzwerte dieser Situation nicht gerecht werden. Dahermuss die Einhaltung der Richtlinien und Grenzwerte vonFall zu Fall beurteilt werden (von Homeyer et al. 2002,S. 21).

Energieabsorption des Körpers

Eine Exposition durch niederfrequente EMF (z. B. mit einerFrequenz von 50 Hz) führt nicht zu einer Energieabsorptionim Körper, während es beispielsweise bei einer Expositiondurch Mikrowellen oder andere hochfrequente Strahlung zueiner Absorption kommt. Trotzdem wird gelegentlich darü-ber diskutiert, inwieweit Untersuchungen über die biologi-schen Effekte niederfrequenter elektromagnetischer Strah-lung auch zu einem Verständnis der Effekte hochfrequenterStrahlung beitragen können. Chevillot (STOA 2000, S. 27)äußert sich hierzu folgendermaßen: „Die großen Unter-schiede zwischen den EMF Frequenzen in den beiden hierbetrachteten Bereichen ziehen sehr unterschiedliche physi-kalische, biologische und physiologische Phänomene nachsich. [...] im Falle der niederfrequenten Strahlung wirkendie elektrischen und magnetischen Felder unabhängig von-einander. Das elektrische Feld kann nicht in den Körper ein-dringen. Das magnetische Feld dringt in den Körper ein undinduziert elektrische Ströme im Körper. Aus diesem Grundist die Stärke der magnetischen Induktion, ausgedrückt inMicro-Tesla (µT) der wichtigste Parameter wissenschaft-licher Studien zur Exposition mit niederfrequenten EMF.Bei hochfrequenter Strahlung und Mikrowellen sind die bei-den Felder gekoppelt und dringen gemäß ihrer spezifischendi-elektrischen Eigenschaften in verschiedene Körperberei-che ein und können dort thermische Effekte auf dem Niveauhochintensiver Expositionen verursachen.“

Eine Hauptdeterminante der Induktion von Strom oderWärme (Energie) in ein biologisches oder nicht biologischesSystem ist die Frequenz. Die Aufnahme der Energie ist ab-hängig von der Stromdichte (Ampere/qm, A/m²), die vonder Feldstärke (H, gemessen in Ampere/Meter, A/m), derFrequenz und der Wellenlänge abhängt. Das aussage-kräftigste Maß der Energieabsorption im Körper durchhochfrequente Felder ist der so genannte SAR-Wert (Spe-cific Absorption Rate). SAR ist somit auch das wichtigsteParameter wissenschaftlicher Studien zur Exposition mithochfrequenten EMF. Die Einheit für die spezifische Ab-sorptionsrate ist Watt pro Kilogramm (W/kg). WährendSAR die grundlegende dosimetrische Größe für hochfre-quente Felder zwischen etwa 1 MHz und 10 GHz darstellt,ist die grundlegende dosimetrische Größe für hochfrequenteFelder über 10 GHz die Intensität des Feldes gemessen alsLeistungsdichte in Watt pro Quadratmeter (W/m²) bzw. fürschwache Felder in Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m²).

Beim Gebrauch eines Mobilfunkgerätes befindet sich dieAntenne des Gerätes nahe am Körper des Nutzers und wirdim Allgemeinen in der Nähe des Kopfes gehalten. Ein Teil

der abgestrahlten Energie wird durch den Körper absorbiert.Die Menge an Energie, die ein Körper aus einem elektroma-gnetischen Feld aufnehmen kann, hängt stark von der Fre-quenz des Feldes, von Größe und Umfang des Körpers so-wie vom Gewebe der exponierten Körperteile ab.

Beim Eindringen von elektromagnetischer Strahlung in denmenschlichen Körper entstehen so genannte Wirbelströme,welche das elektrisch leitfähige Körpergewebe erwärmenund das Eindringen des EMF behindern (so genannter Skin-Effekt). Die so genannte Eindringtiefe ist dann der Wert, beidem das Feld auf 1/e = 37 % abgefallen ist. Beispielsweisebeträgt die Eindringtiefe bei einer Frequenz von 1 GHz jenach Art des Körpergewebes zwischen 1,8 cm bei Muskelnund 18 cm bei Knochen (Käs 1995). Aufgrund der unter-schiedlichen elektromagnetischen Eigenschaften der Gewebekommt es zu lokalen Unterschieden beim Temperaturan-stieg, die wiederum zum Teil durch die wärmeregulierendeFähigkeit des Kreislaufsystems ausgeglichen werden kön-nen. Solange keine übermäßige elektromagnetische Energieeinwirkt, wird schließlich meistens ein thermoregulato-risches Gleichgewicht erreicht (von Homeyer et al. 2002,S. 17). Besonders betroffen sind daher beim Menschen prin-zipiell Organe mit niedriger Wärmeleitfähigkeit undschlechter Durchblutung (z. B. Augenlinse), bei denen einthermoregulatorisches Gleichgewicht nur bedingt herzustel-len ist, sowie temperatursensible Organe (z. B. Hoden).

Anscheinend ist es im Hinblick auf die thermische Wirkungin einem Körper durch Energieabsorption unerheblich, obdas zugrunde liegende HF-Signal periodisch amplitudenmo-duliert bzw. gepulst oder unmoduliert ist. Einer Studie desHealth Council of the Netherlands (2002) zufolge wurde be-obachtet, dass die Temperatur im Körpergewebe infolge derEinstrahlung von gepulsten Feldern ungefähr in gleichemMaße ansteigt wie bei ungepulster Strahlung mit gleichemSAR-Wert. Nach etwa einer oder mehr Stunden nach Been-digung der Exposition erreichte die Gewebetemperatur wie-der ihren ursprünglichen Wert.

Bedeutende Mengen elektromagnetischer Energie werdenbei einem mobilen Telefongespräch vom Kopf nur dann ab-sorbiert, wenn das Gerät dabei direkt an den Kopf gehaltenwird. Wird das Gerät zusammen mit einer Freisprechanlagebenutzt, hängt der Grad der vom Körper und der betroffenenKörperregion absorbierten elektromagnetischen Energievon der Position des Gerätes zum Körper ab. Beim Versen-den oder Abrufen einer SMS-Nachricht ist die Energie-absorption gering. Das Schreiben oder Lesen einer Nach-richt findet im Stand-by Modus statt, und das Versendenund Empfangen einer Nachricht dauert nur einige Sekun-den. Zudem wird das Gerät hierbei üblicherweise mit einemgewissen Abstand vom Körper gehalten.

Befindet sich das Gerät im Stand-by Modus, sendet es regel-mäßig kurze Pulse (1–2 Sekunden) zur Positionsbestim-mung im Netzwerk aus. Die Intervalle zwischen solchenPulsen variieren in Abhängigkeit von den Netzwerkeinstel-lungen zwischen 20 Minuten und einigen Stunden. Nach an-fänglicher Übertragung des Pulses mit voller Energie wirddie Energie dann je nach der Position des Gerätes zurnächstgelegenen Basisstation und deren Eigenschaften re-duziert. Dies legt die maximale Übertragungsenergie desGSM-Gerätes fest. Bei einem Anruf wird eine Verbindungaufgebaut und das Gerät überträgt durchgängig. Im Allge-

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meinen wird für diesen Prozess nur anfangs für einen sehrkurzen Moment die volle Leistung benötigt; danach redu-ziert sie sich auf das minimale Niveau, das für eine guteVerbindung benötigt wird.

Der Frage nach möglichen Wirkungen insbesondere gepuls-ter elektromagnetischer Felder auf Menschen (und Natur)soll im folgenden Kapitel näher nachgegangen werden.

4. Terminologie, Effekte, Wirkungen

Die Frage möglicher Gesundheitsgefahren, die von Sende-anlagen bzw. Mobiltelefonen ausgehen, steht zum einen inder Öffentlichkeit, in den Städten und Gemeinden im Vor-dergrund, zum anderen ist die Frage nach möglichen Aus-wirkungen elektromagnetischer Felder auf den menschli-chen Körper Gegenstand einer Vielzahl nationaler wieinternationaler wissenschaftlicher Studien. Derzeit sind über20 000 Arbeiten und Untersuchungen zu diesem Themen-komplex bekannt. Jedes Jahr kommen etwa 500 neue hinzu.

Um zu einer zuverlässigen Einschätzung der Ergebnisse zukommen, ist große Sorgfalt bei der Überprüfung der Studiennötig. Das gilt für ihre methodische Qualität genauso wiefür die Aussagekraft der Befunde. Im Mittelpunkt stehenhierbei u. a. folgende Kernfragen: Lässt sich ein Effekt aufdas biologische System etwa von Menschen oder Tierennachweisen? Ist die Ursache des Effekts ausschließlich derMobilfunk? Ist der Effekt gesundheitlich bedeutsam? Lässtsich ein Schwellenwert für den Effekt ermitteln?

Unstrittig ist, dass elektromagnetische Wellen biologischeWirkungen verursachen können, die manchmal, aber nichtimmer, nachteilige Folgen für die Gesundheit haben kön-nen. Zunächst muss klar zwischen den beiden Begriffen,also zwischen einem biologischen Effekt und einer negati-ven gesundheitlichen Auswirkung, unterschieden werden.Obwohl die Literatur diese Termini nicht übereinstimmendbenutzt, kann die folgende Unterscheidung mehr Klarheitverschaffen (WHO 1997, S. 2):

– Ein biologischer Effekt bzw. eine Wirkung ist eine mess-bare (jedoch nicht notwendigerweise schädliche) physio-logische Reaktion im biologischen System auf eine Ex-position durch elektromagnetische Felder.

– Eine negative Auswirkung auf die Gesundheit ist einbiologischer Effekt, dessen Wirkungen (Folgen) über dienormale physiologische Kompensationsfähigkeit desKörpers hinausgehen und zu gesundheitlichen Beein-trächtigungen oder Schädigungen führen.

Die Tatsache, dass seitens der Öffentlichkeit und der Me-dien häufig nicht zwischen diesen beiden Termini unter-schieden wird und ein biologischer Effekt als eine negativegesundheitliche Auswirkung interpretiert wird, führt oft zuVerwirrungen. Zudem ist eine Unterscheidung zwischenthermischen und nicht thermischen (athermischen) Effektenzu treffen.

Thermische Wirkungen

Hochfrequente EMF erzeugen Wärme. Dieser Effekt wirdheute beispielsweise in vielen Haushalten durch den Ge-brauch von Mikrowellengeräten genutzt. Befindet sich einMensch in einem EMF, werden die elektromagnetischenFelder mit zunehmender Stärke absorbiert und in Wärme

umgewandelt. Gut durchblutete Gewebearten, wie z. B.Körperflüssigkeiten, Muskeln, etc. absorbieren im Gegen-satz zu Haut, Knochen oder Fett wesentlich mehr Energie.Die Energieabsorption nimmt zwar mit zunehmender Fre-quenz zu, die elektromagnetische Welle dringt jedoch mithöherer Frequenz immer weniger tief in den Körper ein. Soverringert sich die Eindringtiefe von 2,5 cm bei 900 MHzauf ca. 1 cm bei 1 800 MHz (Silny 1999). Schäden tretendann auf, wenn die Dosierung eine bestimmte Höhe über-schreitet. Eine durch EMF ausgelöste zu starke und zuschnelle Erwärmung des Körpers könnte dessen Regel-mechanismus überfordern, sodass die Körpertemperatur an-steigt. Lokale Erwärmungen des Körpergewebes („HotSpots“) über 41 °C können zu Schädigungen, noch höhereTemperaturen zu Verbrennungen des Gewebes führen.

Die Auswirkungen thermischer Effekte sind in der Wissen-schaft unstrittig. Die biologischen Effekte von nicht ionisie-render Strahlung in sehr hoher Intensität (hohe Dosis) sindallgemein gut erforscht. Abhängig von der Energie, der Fre-quenz, der Geometrie des exponierten Systems und der Artdes biologischen Gewebes reichen die Effekte von derWachstumsstimulation bis hin zum eingeleiteten Zelltod(Apoptose) und zu DNA-Schäden, wobei die o. g. Wärme-effekte eine entscheidende Rolle spielen. Bekannt sind fer-ner Störungen von Stoffwechsel, Drüsenfunktionen, Blut-/Immun- und Nervensystem, Grauer Star, Unfruchtbarkeitbis hin zu inneren Verbrennungen und Herzinfarkt bei ex-trem hohen Feldstärken (Elschenbroich 1996, S. 9).

Auf der Grundlage der beobachteten biologischen Effektehat sich jedoch auch ein eigenständiger medizinischer Be-reich entwickelt, der elektromagnetische Felder zu diagnos-tischen und therapeutischen Zwecken, wie z. B. für medizi-nische Abbildungen (Kernspintomographie), nutzt. Zudemist die therapeutische Anwendung von EMF bei der Heilungvon Knochenfrakturen und bei der Krebsbehandlung (Dia-thermie) allgemein anerkannt.

Die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) bezog sich bei der Erar-beitung ihrer Grenzwertempfehlungen ausschließlich aufdie bekannten thermischen Effekte. Die Grenzwertempfeh-lungen der ICNIRP bilden den Kern der Ratsempfehlung1999/519/EEC der EU vom 12. Juli 1999 über die Begren-zung der Exposition der Öffentlichkeit durch elektromagne-tische Felder (0 Hz bis 300 GHz), die gegenwärtig den Kernder auf EU-Ebene ergriffenen Schutzmaßnahmen bildet.

Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Expositionder Öffentlichkeit mit elektromagnetischen Feldern deutlichunter den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP liegt undauch die Emissionen der meisten Mobilfunkgeräte liegenunterhalb dieser Werte. Bei Einhaltung von Sicherheitsab-ständen bei Mobilfunk-Sendestationen (mindestens 2 Meter)sind thermische Wirkungen auszuschließen. Diese Feststel-lung gilt für die D-Netze mit einer Betriebsfrequenz von900 MHz wie auch für die 1 800 MHz Netze. Bei Mobiltele-fonen ist zumindest theoretisch sichergestellt, dass der lo-kale Grenzwert (SAR-Wert) so niedrig liegt, dass ggf. dieörtliche Temperaturerhöhung in jedem Fall unter 0,1 °Cbleibt. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen bele-gen, dass der (reguläre) Gebrauch eines Mobiltelefons unddie damit verbundene lokale Erwärmung des Gewebes um

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max. 0,1 °C keine gesundheitlichen Auswirkungen hat (vonHomeyer 2002, S. 24 f.).

Athermische Wirkungen

Wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist dieFrage, ob elektromagnetische Felder des Mobilfunks überden thermischen Effekt hinausgehend noch weitere Auswir-kungen auf den menschlichen Körper haben. Unter diesenso genannten athermischen Effekten sind mögliche Auswir-kungen der elektromagnetischen Felder zu verstehen, diezwar keine Temperaturerhöhung im Körper hervorrufen(also unterhalb der thermischen Wirkungsschwelle liegen),möglicherweise jedoch andere Auswirkungen haben. DieExistenz athermischer Wirkungen ist inzwischen zum Teilzwar wissenschaftlich anerkannt. Strittig ist jedoch, ob diesezu nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen führenkönnen. So werden u. a. Migräne und Kopfschmerzen,Schlaf- und Konzentrations- sowie allgemeine Befindlich-keitsstörungen häufig in einen Zusammenhang mit denathermischen Effekten der elektromagnetischen Felder ge-bracht. Diskutiert werden auch mögliche Auswirkungen aufKrebserkrankungen oder die Beeinflussung des Zentralner-vensystems bzw. der Gehirnaktivitäten (Gedächtnisstörun-gen, Veränderungen der Reflexe).

Die Forschungsergebnisse sind auf diesem Gebiet nicht ein-heitlich. Während einige Untersuchungen zu der Annahmegeführt haben, dass athermische Effekte tatsächlich vorhan-den sind, konnten in vielen anderen Fällen die genanntenEffekte nicht positiv festgestellt werden (vgl. Kapitel III.2).Nach Hyland (2000) und Lai (2000) gibt es Hinweise, dasselektromagnetische Strahlung schwacher Intensität schwa-che nicht thermische Effekte herbeiführen kann, wenn sie,wie im Falle der GSM-Technologie, gepulst ist. Das heißt, eskönnte bei dieser Form der Strahlung zu Effekten kommen,die unterhalb der gängigen, von Mobiltelefonen und Sende-anlagen eingehaltenen Grenzwerte auftreten. Bei nicht ge-pulsten bzw. unmodulierten oder zufallsabhängig modulier-ten Signalen sind die Effekte meistens nicht nachweisbar.Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass gepulste HF-Signaleam (nicht linearen) Körpergewebe demoduliert werden undes sich eigentlich letztlich um niederfrequente Effekte han-delt, die dabei in Erscheinung treten (Neitzke et al. 1994).

Der Zusammenhang zwischen den gepulsten Sekundär-frequenzen der Mobilfunkstrahlung und bestimmten elek-trochemischen Prozessen im menschlichen Körper könntesomit Anlass zur Beunruhigung geben (obgleich es sich beiden Sekundärfrequenzen originär um niederfrequente Strah-lung handelt und nicht um hochfrequente EMF). Einerseitshaben Kritiker zwar darauf hingewiesen, dass sich die Be-obachtung von Effekten schwacher Strahlung bislang nichtreplizieren ließ. Andererseits kann jedoch auch nicht erwar-tet werden, dass athermische Effekte so stabil sind wie ther-mische Effekte, oder auch dass exponierte Personen in glei-cher Weise auf die schwache Strahlung reagieren, da diefraglichen möglichen Wirkungen in einem sehr engen Zu-sammenhang mit elektrochemischen Prozessen des mensch-lichen Körpers stehen (von Homeyer 2002, S. 21 f.). Sowird vermutet, dass ein Teil der Bevölkerung „elektro-sensibler“ ist als die überwiegende Mehrheit; in Schwedenwird beispielsweise das „Phänomen der Elektrosensibilität“als Erkrankung bzw. Krankheit anerkannt.

Solange keine definierte Gewissheit darüber besteht, obathermische Effekte existieren und negative gesundheitlicheAuswirkungen haben, ist ein Zusammenhang zwischen die-sen Effekten und den neurologischen Problemen, über diemanche Mobilfunknutzer und andere Personen berichten,die beispielsweise über einen längeren Zeitraum hochfre-quenter Strahlung von Basisstationen ausgesetzt sind, nichtauszuschließen. Wenn ein Zusammenhang zwischen dieserArt von Mobilfunkstrahlung und negativen gesundheit-lichen Auswirkungen wissenschaftlich nachgewiesen wäre,müssten die geltenden Grenzwerte möglicherweise verän-dert werden.

Nicht erforscht sind zudem insbesondere auch die Langzeit-wirkungen der gepulsten elektromagnetischen Felder.

Auswirkungen auf Herzschrittmacher

Erwiesen ist, dass die durch den Gebrauch eines Mobiltele-fons verursachten elektromagnetischen Felder einige (äl-tere) implantierte Herzschrittmacher stören können. Diesgilt für rund 30 % der implantierten Herzschrittmacher;rund 70 % der Implantate gelten hingegen als störungssi-cher. Störanfällige Herzschrittmacher können nur dann be-einflusst werden, wenn das Mobiltelefon auf weniger als25 cm an den Herzschrittmacher angenähert wird. Wissen-schaft und Bundesgesundheitsministerium empfehlen daherPersonen, die einen störanfälligen Schrittmacher implantierthaben bzw. die Störanfälligkeit ihres Implantats nicht ken-nen, das eingeschaltete Mobiltelefon nicht in unmittelbaremKörperkontakt (beispielsweise in der Brusttasche über demHerzschrittmacher) zu tragen und beim Telefonieren dievom Implantat abgewandte Kopfseite zu benutzen.

Die EMF der Sendeanlagen könnten nur im unmittelbarstenNahbereich Auswirkungen auf störanfällige Herzschrittma-cher haben. Ein (unbeabsichtigter) Aufenthalt im Nahbe-reich einer solchen Sendeanlage ist jedoch aufgrund derfestgeschriebenen Sicherheitsabstände zu den Sendeanten-nen nicht möglich. Darüber hinausgehend haben Sendeanla-gen wegen der geringen Feldstärke keine Auswirkungen auf(störanfällige) Herzschrittmacher.

III. Forschungsfelder und wissenschaftliche Risikodiskussionen

Dieses Kapitel gibt zunächst eine überblicksartige Darstel-lung der Forschungsfelder und identifizierter Befunde zuEMF-Effekten (Kapitel III.1), befasst sich mit der allgemei-nen Analyse des wissenschaftlichen Kenntnisstandes undden Diskussionen (Kapitel III.2) sowie speziell mit den ausder wissenschaftlichen Debatte resultierenden Interpretatio-nen und Schlussfolgerungen (Kapitel III.2.4).

1. Studien und Befunde

Die Bewertung gesundheitlicher Risiken einer hochfrequen-ten EMF-Exposition hängt insbesondere auch von Befundenwissenschaftlicher Studien ab. Berichte über solche Studienbefinden sich zumeist in begutachteten wissenschaftlichenFachzeitschriften. Trotz der mehr als 20 000 wissenschaft-lichen Veröffentlichungen zum Thema (Primärstudien) wirddie Ergebnislage jedoch nach wie vor in Öffentlichkeit,Wissenschaft und bei Entscheidungsträgern vielfach als un-befriedigend wahrgenommen.

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Dieses Kapitel gibt in kurzer Form eine überblicksartige Dar-stellung neuerer wissenschaftlicher Studien zu EMF-Effek-ten und lehnt sich dabei an eine international renommierteAufarbeitung dieses Themenfeldes durch die britische „In-dependent Expert Group on Mobile Phones“ – IEGMP – imso genannten „Stewart-Report“ (2000) an. Der Stewart-Report stellt die zurzeit umfassendste und internationalmeistzitierte Metastudie zu möglichen gesundheitlichen Ef-fekten der Mobilfunkstrahlung dar.

Darüber hinaus wurden die Befunde weiterer neuerer inter-nationaler und nationaler Primär- und Metastudien ebenfallsberücksichtigt (vgl. von Homeyer et al. 2002).

1.1 Laborstudien an Zellen und bei Tieren

Mithilfe experimenteller Untersuchungen biologischer Mo-leküle (z. B. Enzymlösungen) sowie von In-vitro-Präparatenisolierter Zellen oder Gewebeproben und den daraus ge-wonnenen Erkenntnissen kann der Wirkmechanismus vonhochfrequenter Strahlung auf diese Zellen bzw. Organsys-teme und Organismen herausgearbeitet werden. Auf diesemGebiet wurde intensiv geforscht, insbesondere unter Einsatzmenschlicher oder tierischer Zellkulturen, um so Einblickein die komplexeren Effekte auf den menschlichen oder tieri-schen Gesamtorganismus zu gewinnen (z. B. Tumorbildungund Veränderungen der Gehirnaktivität bis hin zu Verhal-tensänderungen). Dennoch ist es selbst im Falle klar nach-gewiesener Effekte auf In-vitro-Präparate oftmals schwie-rig, daraus auf gesundheitliche Risiken für den Menschen zuschließen.

Laborstudien an Tieren zielen darauf ab, die Gesamtreak-tionen verschiedener intakter Systeme des Körpers zu unter-suchen, im besonderen des Nervensystems, des endokrinenSystems (Hormonsystems) sowie des Immunsystems. Diegenannten Systeme sind im Wesentlichen für die Homöo-stase, also die grundlegende Regulation und Aufrechterhal-tung der inneren Körperfunktionen, verantwortlich. Diekomplexe und abgestimmte, interdependente Reaktion die-ser Systeme im Falle eines äußeren, potenziell bedrohendenEinflusses kann nicht mithilfe von Experimenten an Mole-külen oder isolierten Zellen bestimmt werden.

Studien an Tieren bieten die Möglichkeit zu untersuchen, obeine lebenslange HF-Strahlungsexposition zur Bildung vonKrebs führt. Es ist bei epidemiologischen Studien zwarmöglich, Humanpopulationen zu untersuchen, hierbei isteine genaue Einschätzung der Exposition aber nur seltenmöglich. Durch Tierexperimente kann ebenfalls der Ein-fluss der Strahlungsexposition auf die Prädisposition zurKrebsbildung und -progression wie auch auf verschiedenephysiologische Funktionen nachgewiesen werden. In Tier-versuchen kann zudem das Verhalten bei der Lösung vonAufgabenstellungen zu Lernfähigkeit, Gedächtnis, etc. un-tersucht werden.

HF-Strahlung kann zu einer allgemeinen oder lokalen Er-wärmung führen. Dies geschieht durch die Erzeugungschwacher elektrischer Ströme und Erhöhung der Molekül-bewegung. In experimentellen Studien wurde eine großeBandbreite möglicher Expositionsbedingungen untersucht:ein großer Bereich von Trägerfrequenzen (kontinuierlich,amplitudenmoduliert und gepulst) und insbesondere ihre In-tensität. Für höhere Intensitäten ist eine signifikante Erwär-mung belegt (ICNIRP 1998a u. b), die in Geweben und Zel-

len zu einer Reihe pathologischer Veränderungen führenkann.

Im Folgenden werden analog den Auswertungen des Stewart-Reports (2000) durch von Homeyer et al. (2002, S. 29 ff.)und weiterer Studien einige zentrale Punkte der Befundewissenschaftlicher Arbeiten im Ergebnis ihrer Aussage zu-sammengefasst dargestellt.

Kalziumtransport

Angesichts der entscheidenden Rolle von Kalzium bei derFunktion von Neuronen und anderen Zellen wurde zu denEffekten von hochfrequenten EMF auf die Bewegung desKalziums (bes. im Hirngewebe) in beträchtlichem UmfangForschung betrieben. Kalziumionen signalisieren zugleichdas An- und Abschalten von Genen und spielen dement-sprechend eine wichtige Rolle bei der Zellteilung. HF-Fel-der mit Intensitäten deutlich unterhalb von thermischenWirkungen können den Transport von Kalzium (und ande-ren) Ionen durch die Membranen beeinflussen. Solche Ef-fekte wurden jedoch nur unter sehr speziellen Bedingungenbeobachtet, die insbesondere für den Mobilfunkbereich zu-meist nicht relevant sind.

Hirnstrom-Aktivitäten und kognitive Funktionen

Während kontrollierte Versuche mit menschlichen Proban-den darauf hindeuten, dass die Exposition mit Mobilfunk-signalen unterhalb der geltenden Intensitätsgrenzwerte bio-logische Effekte auslösen, die stark genug sind, um dasVerhalten zu beeinflussen, zeigen Tierversuch unspezifi-sche, stressähnliche Veränderungen im Gehirn von Labor-ratten unter dem Einfluss von gepulsten HF-Feldern niede-rer Intensität.

Gedächtnis und Lernfähigkeit

Ergebnisse verschiedener Studien an Nagetieren und Prima-ten lassen den Schluss zu, das es bislang keine eindeutigkonsistente experimentelle Belege dafür gibt, dass die Ex-position mit HF-Feldern geringer Intensität das Gedächtnisund Lernverhalten von Tieren negativ beeinflusst.

Blut-Hirn-Schranke

Die Blut-Hirn-Schranke ist ein Filter, der verhindert, dassgroße Moleküle aus der Blutbahn in die Gehirn-Rücken-mark-Flüssigkeit übergehen. Die Erkenntnisse zu einer Be-einträchtigung der Filterwirkung durch hochfrequenteEMF-Exposition sind sehr inkonsistent und widersprüch-lich. Während ältere Arbeiten über eine erhöhte Durchläs-sigkeit der Schranke für Proteine nach HF-Exposition be-richten, konnten jüngere Arbeiten diesen Effekt zumeistnicht nachweisen.

Melatoninhaushalt

Melatonin ist ein Hormon, welches durch die Zirbeldrüseabgesondert wird und den Biorhythmus (Tag-Nacht-Zyklus)bei Menschen und Tieren sowie weitere physiologische undbiochemische Vorgänge steuert. Es schützt die genetischeInformation der Zellen vor Schädigungen. Im Zusammen-hang mit niederfrequenten Feldern im Umfeld von Hoch-spannungsleitungen wird z. T. ein Einfluss auf die Tumor-

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entstehung behauptet, der jedoch noch nicht geklärt ist.Bislang gibt es nur sehr wenige Untersuchungen zum Ein-fluss von HF-Feldern auf die Melatoninproduktion; diesekonnten den o. g. Verdacht zudem nicht erhärten.

Auge

Das Auge reagiert besonders empfindlich auf die Einwir-kung hochfrequenter EMF, weil es aufgrund der nahezu feh-lenden Blutzufuhr induzierte Erwärmungen nur schwer ab-führen kann. Schon kleinere Schädigungen könnenirreversibel sein, akkumulieren und zu einem Katarakt füh-ren. Entsprechend konnten in einer Reihe von Tierexperi-menten Augenreizungen und Linsentrübungen nachgewie-sen werden, dies allerdings bei deutlich höherenBelastungen, als sie von einem Mobiltelefon ausgehen kön-nen. Verschiedene Versuche an Primaten zeigen, dass ge-pulste HF-Felder mit hohen Spitzenleistungen das Augeschädigen können. Einige Studien geben zudem Hinweiseauf mögliche Beeinträchtigungen des Auges durch gepulsteHF-Felder mit niedriger Strahlungsintensität.

Genexpression und Gentoxizität

Genetische Veränderungen der DNA in der Zelle bezeichnetman auch als gentoxische Effekte. Auf Zellebene wurdenStudien zu möglichen gentoxischen Effekten von HF-Strah-lung sowie fehlerhafter Genexpression durchgeführt. DieStudien zeichnen sich durch extrem unterschiedliche Er-gebnisse aus, sodass keine konsistenten Schlüsse und Aus-sagen getroffen werden können. In der Mehrzahl der Stu-dien an lebenden Tieren konnte nach Exposition keineSteigerung der Chromosomenaberrationsrate o. Ä. belegtwerden.

Kanzerogenität

Das krebsauslösende Potenzial hochfrequenter elektroma-gnetischer Felder ist umstritten. Theoretisch lassen sich ne-gative Einflüsse auf die DNA nicht begründen, da dieMobilfunkstrahlung nicht energiereich genug ist, um bei-spielsweise molekulare Bindungen auf direktem Wege auf-zubrechen.

Einige Studien behaupten aufgrund von Tierversuchen, dassHF-Felder Tumore auslösen, die Wirkung kanzerogenerStoffe verstärken oder das Wachstum transplantierter Tu-more beschleunigen können. Dies könnte einigen Studienzufolge auf die Höhe der Dosis der Exposition und ther-mische Effekte zurückzuführen sein. Insgesamt gesehengibt es zurzeit jedoch keine Erkenntnisse aus In-vitro- undIn-vivo-Experimenten, dass eine akute oder chronische Ex-position mit hochfrequenten EMF die Häufigkeit des Auf-tretens von Mutationen oder Chromosomen-Veränderungenverstärkt, solange die Temperaturen im physiologischenNormbereich bleiben. Notwendig sind in jedem Fall durch-zuführende Langzeitstudien.

Zellwachstum und Lebenserwartung

Veränderungen der Kinetik der Zellteilung sowie der Zell-proliferation spielen eine entscheidende Rolle bei der Aus-lösung von Krebs. In Tierversuchen konnte jedoch eine aushochfrequenter Strahlung resultierende gesteigerte Zellpro-liferation, die auf einen kanzerogenen Einfluss hindeuten

könnte, nicht nachgewiesen werden. Ebenso wenig ist einEinfluss von HF-Feldern auf die Lebenserwartung nach-gewiesen worden.

Fortpflanzung und Entwicklung

In umfangreichen Untersuchungen an verschiedenstenTierarten konnten keine eindeutigen Belege für einen Ein-fluss niedrig intensiver HF-Felder auf Tiere im Entwick-lungsstadium erbracht werden, beispielsweise dass HF-Fel-der den Fötus schädigen oder die Fruchtbarkeitbeeinträchtigen.

Herz-Kreislauf-System

Hochfrequente Strahlung kann über verschiedene Wege aufHerz und Kreislauf einwirken. Bei EMF hoher Intensität– ausreichend für eine signifikante Erhöhung der Körper-temperatur – führt eine Exposition von Tieren zu einerReihe von direkten und indirekten Effekten auf das kardio-vaskuläre System. Jedoch konnte bislang im Tierversuchkein Nachweis darüber erbracht werden, dass gepulste HF-Felder mit hohen Spitzenintensitäten bzw. breit gepulsterelektromagnetischer Strahlung eine messbare Veränderungbeispielsweise der Herzfrequenz oder des Blutdrucks verur-sachen.

1.2 Laborstudien beim Menschen

Kognitive Funktionen

Mithilfe verschiedener Experimente können spezifischeAspekte der kognitiven Funktion analysiert werden (bei-spielsweise Kurz- und Langzeitgedächtnis, selektive Auf-merksamkeit, Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung).Die für den Nachweis des Einflusses elektromagnetischerFeldexposition auf das kognitive Leistungsvermögen beider Lösung genannter Aufgaben erforderlichen Versuchsbe-dingungen sind prinzipiell relativ unproblematisch herzu-stellen, jedoch liegen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt le-diglich drei veröffentlichte Studien vor, in denen die Effektevon Mobilfunksignalen auf das kognitive Leistungsvermö-gen untersucht wurden.

Preece et al. (1999) analysierten die Leistungen von 36 Pro-banden bei der Lösung verschiedenster Aufgaben, so unteranderem Kurz- und Langzeitgedächtnis, einfache undWahlreaktionszeit (RZ) sowie Vigilanzverhalten (anhal-tende Aufmerksamkeit). Es wurden zwei Expositions-bedingungen – kontinuierliche und mit 217 Hz gepulste915-MHz-Signale mit einer Intensität von 1 W (eine Simu-lation von analogen und GSM-Mobilfunksignalen mit mitt-leren Leistungsdichten von 1 W bzw. 0,125 W) – im Ver-gleich zur Kontrollbedingung „keine Exposition“ betrachtet.Statistische Auswertungen zeigten einen signifikanten Ef-fekt der Exposition auf die Reaktionszeit bei Vigilanzauf-gaben, weitere Analysen belegten einen einzelnen statistischsignifikanten Effekt der Exposition in Form einer Verkür-zung der RZ während der analogen Exposition und Ausfüh-rung der Wahlreaktionszeitaufgabe.

Preece et al. (1999) vermuten thermische Einflüsse, und be-gründeten dies damit, dass die Erwärmung die synaptischeÜbertragung in der Hirnrinde gefördert habe. Sie führenweiter an, dass diese Erklärung mit dem Befund vereinbargewesen sei, dass sich der Effekt nur bei Aussendung des

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analogen, nicht jedoch des digitalen Signals zeigte (die bei-den Signale unterschieden sich in ihrer mittleren Leistungs-dichte um das Achtfache, ein möglicher Erwärmungseffektwäre in direkt proportionalem Verhältnis zur Leistung auf-getreten). Darüber hinaus argumentierten sie, dass ein loka-ler corticaler Effekt ebenfalls mit der Abhängigkeit ihrerBefunde von den jeweils gestellten Aufgaben konformgehe, da anzunehmen sei, dass sich eine mögliche Wirkungauf das Verhalten für jene Aufgaben am deutlichsten zeige,die am weitreichendsten abhängig von kognitiven Operatio-nen seien, die von der betroffenen Hirnrindenregion unter-stützt werden.

Koivisto et al. (2000a) führten mit 48 Probanden verschie-denste kognitive Tests durch. Es wurde ein balanciertesCrossover-Versuchsdesign angewandt, in welchem die Leis-tungen ohne Exposition mit denen während einer GSM-Signal-Exposition von 902 MHz (mit 217 Hz moduliert,mittlere Leistungsdichte 0,25 W) verglichen wurden. Koivistoet al. berichten, dass sich bei drei Messwerten für die Reak-tionszeit (einfache RZ; geschätzte Zeit für gedankliche Sub-traktion zweier Zahlen; durchschnittlich benötigte Zeit fürRegistrierung von innerhalb einer schnellen Abfolge vonvisuell präsentierten Buchstaben selten auftauchenden„Zielobjekten“, Letzteres eine „Vigilanz“-Aufgabe) unterMobilfunk-Signalexposition eine statistisch signifikanteVerkürzung zeigte sowie während der Exposition eine ge-ringe, jedoch statistisch auffällige Verringerung der Ausfüh-rungsfehlerquote. Koivisto et al. argumentieren, dass eineMobilfunk-Signalexposition die Hirnrindenregionen be-einflusst habe – so beispielsweise den unteren parietalenCortex –, welche eine langanhaltende visuelle Aufmerksam-keit fördern. Ähnlich wie Preece et al. (1999) kamen sie zuder Annahme, dass dieser Effekt ebenfalls durch thermischeWirkmechanismen bedingt gewesen sein könnte.

In einer zweiten Studie nutzten Koivisto et al. (2000b) zurUntersuchung der Effekte von Mobilfunksignalen eine ähn-liche Versuchsanordnung. Für die Genauigkeitsparameterkonnte kein Expositionseffekt nachgewiesen werden. Le-diglich für die Ziel-Reaktionszeit wurde ein verlässlichnachweisbarer Interaktionseffekt zwischen kognitiver Lastund Expositionsbedingung beobachtet. Diese Befunde sinddahin gehend konsistent mit den von Preece et al. (1999)und Koivisto et al. (2000a) vorgelegten Ergebnissen, dasssich eine Mobilfunk-Signalexposition während bestimmterkognitiver Tests positiv auf die Reaktionszeit auswirkenkann. Die Studienergebnisse führen darüber hinaus zu demSchluss, dass sich diese Fördereffekte proportional mit denkognitiven Testanforderungen erhöhen.

In der Zusammenschau deuten die Befunde von Preece et al.(1999) und Koivisto et al. (2000a u. b) darauf hin, dass eineMobilfunk-Signalexposition mit Leistungsdichten innerhalbder gegenwärtig angewandten Richtlinien zu biologischenEffekten führt, die eine ausreichende Größenordnung füreine Beeinflussung des Verhaltens aufweisen. Beide For-schergruppen vermuteten, dass ihre Ergebnisse die Wirkunggeringfügiger Temperaturerhöhungen auf die synaptischeImpulsübertragung in der Hirnrinde direkt unter der Mobil-telefon-Antenne widerspiegeln. Eine aus diesem Bericht ab-leitbare Annahme ist, dass sich bei den Aufgaben mit dergrößten Beeinflussbarkeit durch Mobilfunk-Signalexposi-tion abweichende Ergebnisse in Abhängigkeit von der je-

weiligen Position des Headsets (und somit der genauencorticalen Lokalisierung des Erwärmungseffektes) zeigenmüssten. Dies wäre zu überprüfen.

Zwei Anmerkungen erscheinen im Hinblick auf die drei ge-nannten Studien erforderlich. Zunächst können Befundenicht belegen, dass sich die Effekte akuter Mobilfunk-Signalexposition stets in Form von positiven Einflüssen aufdie kognitive Leistungsfähigkeit zeigen. Dies mag auf einfa-che Aufgaben zutreffen, für die Preece et al. (1999) undKoivisto et al. (2000a u. b) Expositionseffekte nachweisenkonnten. Jedoch kann nicht sicher angenommen werden,dass diese Ergebnisse auf komplexere Aufgabenstellungenübertragbar sind, die eine Koordination zwischen verschie-denen, zueinander in Konkurrenz stehenden aktiven kogniti-ven Operationen erfordern (z. B. Autofahren). In solchenFällen kann sich eine Veränderung in der Ausführung einerEinzelkomponente der Aufgabe nachteilig auf die Funk-tionsfähigkeit des gesamten Systems auswirken.

Zum Zweiten sind die genannten Studien nicht unmittelbarauf die Untersuchung der Fragestellung ausgerichtet, ob esals Ergebnis fortdauernder Exposition auf dem Niveau desheutigen Mobilfunks langfristig zu Veränderungen der ko-gnitiven Funktionen kommt. Im Hinblick auf die spezifischeFrage, ob die Mobiltelefonnutzung gesundheitsschädigendeWirkungen mit sich bringt, sind solche Studien deshalb le-diglich von begrenzter Relevanz.

Elektroenzephalogramme (EEG)

Das Kopfhaut-EEG spiegelt die synchron in einer relativgroßen Anzahl corticaler Neuronen ablaufende Aktivität wi-der. Laborstudien zur Untersuchung der Effekte von Mobil-funksignalen auf das Spontan-EEG wacher Versuchsperso-nen erbrachten unterschiedliche Befunde. Beispielsweiseberichteten Reiser et al. (1995), dass eine GSM-Signalexpo-sition etwa 15 Minuten später zu einer Erhöhung der Inten-sität der EEG-Frequenzen im Bereich von ca. 10 MHz unddarüber führte. Röschke/Mann (1997) konnten dagegen kei-nerlei Abweichung der EEG-Frequenzspektren nach GSM-Signalexposition feststellen. Eine ähnliche Inkonsistenzscheint für die Untersuchung des Schlaf-EEG gegeben zusein. Mann/Röschke (1996) berichteten, dass eine Exposi-tion bei GSM-ähnlichen Signalen die Latenzzeit bis zumBeginn der Schlafphase reduzierten und zu einer Verän-derung von Länge und spektralen Merkmalen des REM-Schlafes führten, jedoch konnte in einer nachfolgenden, vonder gleichen Forschergruppe (Wagner et al. 1998) durchge-führten Studie dieser Befund nicht repliziert werden. In ei-ner jüngeren Studie (Borbely et al. 1999) zeigte sich hinge-gen, dass eine Exposition bei einem „Pseudo“-GSM-Signal(15-minütige An/Aus-Zyklen, 900 MHz, geschätzte Ganz-körper-SAR 1 W/kg) mit einem reduzierten Wachheits-niveau nach Einsetzen des Schlafes und Veränderungen derEEG-Leistungsspektren während der ersten nächtlichenNicht-REM-Schlafphase verbunden war.

Krause et al. (2000) untersuchten die Wirkungen von GSM-Signalen (analog Koivisto et al. 2000a u. b) auf „ereignis-bezogene“ EEG-Veränderungen während der Ausführungeiner Aufgabe zum „Gedächtnis-Scanning“. Als wichtigstesErgebnis zeigte sich, dass hervorgerufene EEG-Veränderun-gen in Abhängigkeit von Expositions- und Nichtexposi-tionsbedingung differierten. Diese Abweichungen wurden

Drucksache 15/1403 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

als mögliche physiologische Korrelate der kurzzeitigen Ef-fekte von GSM-Signalen auf das Verhalten gesehen, wie sieauch von Koivisto et al. (2000a u. b) beschrieben wurden.

Herzfunktion und Blutdruck

Hochfrequente EMF können prinzipiell über eine Reihe vonMechanismen auf das kardiovaskuläre System einwirken.Bei normalem Gebrauch eines Mobiltelefons mit Positionim seitlichen Kopfbereich scheinen direkte Einflüsse auf diemenschliche Herzfunktion sehr unwahrscheinlich. Jedochliegen Effekte auf die kardiovaskulären Zentren des Hirn-stamms oder auf die Karotidkörper-Rezeptoren im Bereichdes Möglichen.

Braune et al. (1998a) berichten über akute Effekte auf denBlutdruck bei Versuchspersonen, denen ein normales GSM-Digital-Mobiltelefon nahe an die rechte Kopfseite gehaltenwurde. Nach 35-minütiger Exposition wurden Herzfre-quenz, Blutdruck und Kapillarperfusion gemessen, wobeisich die Versuchsperson für 60 Sekunden entweder in Rü-ckenlage oder stehender Position befand. Während dieserVersuche lag die gemessene Herzfrequenz nach Expositiongeringfügig niedriger als in Kontrollsitzungen ohne Exposi-tion. Sowohl der systolische als auch der diastolische Blut-druck zeigten sich um 5–10 mm Hg erhöht. Da die Kapillar-perfusion (Blutstrom durch die Kapillargefäße der Hand)herabgesetzt war, schlossen die Autoren, dass die blutdruck-verändernde Wirkung auf eine weitreichende Gefäßveren-gung zurückzuführen war, die möglicherweise Ergebnisvom Stammhirn ausgehender gesteigerter, durch den Sym-pathikus beeinflusster Aktivität war.

1.3 Wirkungen auf die Umwelt

In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2000 hebt Chevillothervor, dass die Immission elektromagnetischer Felder ausStrahlungsquellen der menschlichen Zivilisation mittler-weile die von der Natur erzeugten Feldstärken um ein Viel-faches übertreffe. Signifikante Erhöhungen des EMF-Niveaus in der Umwelt resultierten aus der Installation vonHochspannungsleitungen, Unterseekabeln, militärischenRadaranlagen, großen Telekommunikations- und Sende-anlagen sowie Verkehrssystemen. Die Weltgesundheits-organisation WHO (1998 u. 1999) unterstreicht in ihremProjektbericht (EMF Project progress report), dass Ein-flüsse dieser Felder auf Pflanzen, Säugetiere, Vögel undandere lebende Arten bisher nicht mit gleicher Gründlich-keit wie die Wirkung auf den Menschen untersucht wur-den, jedoch gleichermaßen bedeutsam sind. Die Untersu-chung der Umwelteinflüsse elektromagnetischer Felder istrelevant für:

– die Sicherung der Erhaltung des Gleichgewichts in na-türlichen Land- und Meeresökosystemen, da diese aufdas menschliche Leben einwirken;

– die Erhaltung der menschlichen Ernährungsgrundlagendurch Vermeidung schädigender Einflüsse auf Fischereisowie Nutztiere und Kulturpflanzen.

Im Stewart-Report (2000) wird zur Erklärung der Effektehochfrequenter EMF versucht, einen hierfür verantwortli-chen Mechanismus zu identifizieren. Es wird angeführt,dass die Wirkungen magnetischer Felder mit ihrer Frequenz

variieren und wahrscheinlich in biologischem Gewebe mitgeringem Magnetitgehalt am größten sind. Magnetit (Fe3O4)ist ein natürlich vorkommendes Eisenoxid. Es ist ein Ferri-magnet, verhält sich jedoch in magnetischen Feldern ähn-lich wie ein Ferromagnet, wie z. B. Eisen. Magnetit findetsich in bestimmten Bakterien und in den Zellen vieler Tier-arten und auch des Menschen. Man geht davon aus, dass eseinigen Vogel- und Fischarten zur Erzeugung einer magneti-schen Empfindlichkeit dient, die sie zur Navigation einset-zen. Allerdings wurden bei Tieren keine anderen Effekte imZusammenhang mit der Wechselwirkung zwischen elektro-magnetischen Feldern und Magnetit nachgewiesen.

Hyland (2001) führt an, dass für die potenziellen Effektevon Mikrowellenfeldern, die durch Basisstationen emittiertwerden, ein wertvoller Indikator existiert: die wachsendeZahl von Berichten – teils bereits publiziert, teils noch nichtschriftlich niedergelegt – über negative Einflüsse der Strah-lung auf Gesundheit und Wohlbefinden verschiedener Tier-arten, im besonderen Rinder, Hunde, Vögel und Bienen.Von besonderem Interesse ist hierbei eine Veröffentlichungzu Rindern (Löscher/Käs 1998), in welcher erheblich redu-zierte Milcherträge, Auszehrung sowie spontane Fehl- undTotgeburten dokumentiert wurden. Von besonderer Rele-vanz sind die folgenden Sachverhalte:

– Der Gesundheitszustand der Rinder verbesserte sich er-heblich, nachdem sie auf Weideland gebracht wurden,das weit entfernt von dem Sendemast lag, verschlech-terte sich jedoch sofort wieder bei Rückkehr an den altenStandort;

– die negativen gesundheitlichen Effekte traten erst auf,nachdem auf einem Turm GSM-Mikrowellenantenneninstalliert wurden, der zuvor lediglich für die Übertra-gung (analoger) TV- und Radiosignale genutzt wordenwar.

Auch in anderen Dokumenten wird von ähnlichen gesund-heitlichen Auswirkungen auf Rinder berichtet (Firstenberg2000). Schließlich wird über Rückgänge von Vogel- undBienenpopulationen nach Inbetriebnahme neuer Basissta-tionsmasten berichtet.

Das Auftreten negativer Effekte bei Tieren ist deshalb vonbesonderer Relevanz, weil dadurch deutlich wird, dass dieEffekte möglicherweise real und nicht nur psychosoma-tischer Genese sind. Darüber hinaus könnte aus der oft-mals höheren Elektrosensitivität von Tieren im Vergleichzum Menschen gefolgert werden, dass die bei Tieren in-nerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes aufgetretenen ge-sundheitlichen Probleme darauf hindeuten, dass eine Lang-zeitexposition beim Menschen ähnliche Folgen habenkönnte.

Einige der vorgenannten Symptome wurden in epidemio-logischen Studien beschrieben (wobei zusätzlich zum Men-schen auch Pflanzen und Tiere untersucht wurden), dienicht mit Mobilfunk-Basisstationen assoziiert waren, son-dern mit Niederfrequenz-Anlagen, im besonderen einerKurzwellen-Rundfunksendeanlage (Altpeter 1995) und ei-ner Radaranlage (Science of the Total Environment 1996),wobei letztere einen Frequenzbereich von 154 bis 162MHz bei einer Pulswiederholfrequenz von 24,4 MHznutzte. An den untersuchten Orten entspricht die Intensität

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/1403

der emittierten Strahlung dem üblicherweise in 150 m Ent-fernung von einer Mobilfunk-Basisstation registrierten Ni-veau. Weitere beschriebene Effekte beinhalten:

– Senkung des nächtlichen Melatoninspiegels bei Rindern(Löscher 1998),

– Steigerung der Häufigkeit von Chromosomenschädenum das Sechsfache bei Kühen, die einer maximalen In-tensität von 0,1 W/cm² ausgesetzt waren (Balode 1996).

Schließlich erwähnt Chevillot (2000) die Arbeiten russi-scher Wissenschaftler. Sehr umfangreiche Forschung wurdeim militärischen Sektor betrieben, wobei ein Großteil davonweiterhin nicht zugänglich ist und somit nicht repliziert oderauf internationaler Ebene begutachtet werden kann. Ein in-teressantes Merkmal der russischen Forschung ist ihre em-pirische Methodik und ihr analytischer Charakter sowie dieBerücksichtigung aller potenziell auftretenden Effekte.Typische Beispiele hierfür sind:

– eine Studie zu „chronischen Effekten von Mikrowellen-bestrahlung auf Komponenten von Agroökosystemen“,wobei alle wesentlichen Bestandteile solcher Systeme(Insekten, Pflanzen und Tiere, Böden) betrachtet und soviele Parameter wie möglich berücksichtigt wurden;

– eine Studie zu Effekten einer kombinierten Exposi-tion mit verschiedenen EMF-Quellen (HF-Felder, UV-Strahlung, Gammastrahlen) auf landwirtschaftlicheNutztiere.

Weitere Informationen zu Umwelteffekten von hochfre-quenter Strahlung finden sich in:

– WHO: Electromagnetic Fields. Local authorities, healthand environment – briefing pamphlet series 32, Genf,1999

– „EMF Environmental Impacts“, Bericht herausgegebenvon WHO und ICNIRP im Rahmen des InternationalenEMF-Projektes, gefördert vom deutschen Bundesamt fürStrahlenschutz, München, 4. bis 6. Oktober 1999

2. Wissenschaftlicher Kenntnisstand und Diskussionen

Der beträchtliche Umfang der Forschung zu den möglichengesundheitlichen und ökologischen Wirkungen der Mobil-funkstrahlung wurde bereits erwähnt. Tausende wissen-schaftlicher Studien liegen vor, die eine große Zahl von Va-riablen untersuchen. Der überwiegende Teil des für denvorliegenden Bericht vom TAB bzw. den beauftragten Gut-achtern ausgewerteten neueren Materials stammt aus Nord-amerika und Westeuropa.

Einige Metastudien befassen sich nur mit der Problematikder Basisstationen und Sendemasten, während andere sichauf Mobiltelefone beschränken. Wieder andere behandelndas gesamte elektromagnetische Spektrum der hochfrequen-ten Strahlung von 0 bis 300 GHz. Es gibt nur sehr wenigeMetastudien, die Fragestellungen unter Maßgabe derselbentechnischen Randbedingungen erforschen. Die Forschungs-ergebnisse der (zugrunde liegenden) Primärstudien werdenzumeist von der Fachwelt unterschiedlich interpretiert.

Weitere Metaanalysen befassen sich mit spezifischen Fra-gen, z. B. nur mit der Analyse epidemiologischer Studien zumöglichen kanzerogenen Effekten hochfrequenter Strah-lung. Im Gegensatz zu den politisch/regulatorisch orientier-ten Metastudien sind die spezifischeren Metaanalysen meiststärker forschungsorientiert und dienen primär der Beant-wortung wissenschaftlicher Fragestellungen (von Homeyeret al. 2002, S. 99 ff.).

Im Folgenden wird zunächst auf eine größere Zahl neue-rer wissenschaftlicher Primärstudien eingegangen (Kapi-tel III.2.1). Anschließend werden eine Auswahl der wich-tigsten internationalen Metastudien (Kapitel III.2.2) sowiedie wesentlichsten neueren nationalen Metastudien behan-delt (Kapitel III.2.3). Die aus der wissenschaftlichen De-batte resultierenden Interpretationen und Schlussfolgerun-gen werden abschließend in Kapitel III.2.4 dargestellt.

2.1 Neuere Primärstudien

Die meisten der im Rahmen des Berichts für eine Bewer-tung herangezogenen Primärstudien zu hochfrequenterEMF haben einen obligatorischen peer-review durchlaufenund sind zumeist veröffentlicht worden. Insgesamt wurden218 relevante und veröffentlichte Referenzen für den Zeit-raum von 1999 bis 2002 identifiziert und für die Analyseberücksichtigt. Die Expositionstypen, die möglichen Ef-fekte, die Vielzahl der Telekommunikationstechnologien,die unterschiedlichen Forschungsprotokolle und die Vielfaltder Disziplinen bilden ein weit gefasstes Forschungsgebiet.Dies spiegelt sich auch in der Vielfalt der Fachzeitschriftenwider, welche die entsprechenden Forschungsergebnisseveröffentlichen (vgl. Liste der Fachzeitschriften im An-hang 4).

Die relevante Expositionsfrequenz wurde auf den Bereichhochfrequenter EMF von 300 MHz bis 300 GHz eingegrenzt.Hinsichtlich der Intensität der Strahlungs-Exposition standdie Identifizierung der möglichen Effekte und Mechanismenim Vordergrund. In zweiter Linie wurde der Frage nachge-gangen, ob die experimentellen Expositionen z. B. den rea-len Expositionen beim Mobilfunk hinreichend entsprechenoder ob sich die Ergebnisse von Tierversuchen auf denMenschen übertragen lassen. Es wurden nur ab 1999 er-schienene Primärstudien berücksichtigt (von Homeyer et al.2002, S. 99).

Ergebnisüberblick

Der Versuch, negative gesundheitliche Wirkungen zu identi-fizieren, ist weitaus schwieriger als die bloße Identifizierungvon Effekten. Mit Ausnahme einer kleinen Anzahl von epi-demiologischen Studien, die z. B. den Zusammenhang zwi-schen Expositionen und einem erhöhten Krebsrisiko unter-suchen, beschränken sich viele Studien auf die allgemeineAussage, dass es zu negativen Folgen kommen könne, fallsbestimmte im Labor erzielte Ergebnisse auf den Menschenübertragbar wären. Die Frage, ob negative gesundheitlicheWirkungen der Mobilfunkstrahlung existieren, bleibt hier-durch unbeantwortet.

Drucksache 15/1403 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ta b e l l e 2

Überblick über die Auswertung der Primärstudien von 1999 bis 2002

Quelle: nach von Homeyer et al. 2002, S. 104

beobachtete Effekte n %

Gesamtzahl der analysierten EMF-Studien 218 100

– Studien, die keine Effekte beobachten 48 22

– Studien, die zumindest schwache Effekte beobachten 163 75

– unzureichende Information 7 3

davon Anzahl der Studien mit einer für den Mobilfunk ähnlichen Exposition

112 100

– Studien, die keine Effekte beobachten 36 32

– Studien, die schwache Effekte beobachten 70 63

– unzureichende Information 6 5

davon Anzahl der Studien mit einer dem Mobilfunk ähnlichen Strahlungsexposition, die zumindest schwache Effekte beobachten

70 100

– Studien, die einen athermischen Effekt beobachten 8 11

Wie Tabelle 2 zeigt, wurde bei ca. 75 % der Primärstudien Forschungsfelder auf dem Gebiet hochfrequenter EMF

wenigstens ein schwacher biologischer (oder ökologischer)Effekt beobachtet. Allerdings ist dieser Wert nur einge-schränkt belastbar, da etliche dieser Studien sich z. B. auf dieRisiken der Mobilfunknutzung beim Autofahren oder aufelektromagnetische Interferenzen mit medizinischen Gerätenkonzentrieren. Zudem beschreiben viele Studien Strahlungs-expositionen, die nicht direkt mit der Exposition durch Mo-bilfunkgeräte und Sendemasten vergleichbar sind. Bei einerGesamtzahl von letztlich 112 Studien, die mit einer für Mo-bilfunkgeräte und Sendemasten ähnlichen Exposition arbei-ten, beschreiben 70 Studien zumindest schwache Effekte derMobilfunkstrahlung. Von diesen wurden acht identifiziert,die mögliche athermische Effekte zeigen. 15 Studien zeigeneinen Effekt durch die Exposition mit Strahlung geringerIntensität (entsprechend einem SAR-Wert von höchstens0,001 W/kg; derartige Expositionen entsprechen in etwa dermaximalen Exposition der Öffentlichkeit durch hochfre-quente EMF von Basisstationen, die Werte liegen oberhalbder strengsten Richtlinien). Bei sechs der 15 Studien handeltes sich zugleich um die Studien, die mögliche athermischeEffekte beobachteten (von Homeyer et al. 2002, S. 104 ff.).

Tabelle 3 zeigt, wie viele der 218 wissenschaftlichen Stu-dien sich mit welchen Kategorien möglicher Effekte be-fassen. 197 Studien beruhen auf Laboruntersuchungen. Fürdie meisten Forschungskategorien liegt der Anteil der Stu-dien, die Effekte beobachten, im Bereich von 60 bis 80 %,es gibt jedoch einige interessante Abweichungen.

Im Bereich der nicht beim Menschen durchgeführten For-schung wurden die meisten biologischen Effekte auf derEbene der Moleküle/Zellen beobachtet (85 %), 72 % im Be-reich des Nervensystems und 59 % im Zusammenhang mitKrebs. Insgesamt beobachteten 69 % dieser Studien biologi-sche Effekte.

Im Bereich der Forschung, die am Menschen durchge-führt wurde, konnten bei 82 % der Studien biologischeEffekte beobachtet werden. Die meisten Effekte schei-nen im Bereich des Gehirns und des Nervensystems auf-zutreten (87 %), gefolgt von Effekten, die im Zusammen-hang mit Krebs stehen (76 %) (von Homeyer et al. 2002,S. 107 ff.).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/1403

Ta b e l l e 3

Befunde der Primärstudien zu gesundheitlichen Auswirkungen

Quelle: nach von Homeyer et al. 2002, S. 107

Studien

Studien, die mind. schwa-

che Effekte be-obachten

%

Studien zu den Effekten auf Moleküle, Zellen und Tiere 137 95 69

– Nervensystem 50 36 72

– epidemiologische Studien zu Krebs 66 39 59

– andere Studien zu Molekülen, Zellen oder Tieren 67 57 85

Laborstudien zu den Effekten auf Menschen 62 51 82

– Gehirnfunktion und Nervensystem 39 34 87

– Studien zu Krebs und andere 25 19 76

Studien zu elektromagnetischen Interferenzen 16 16 100

epidemiologische Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen beim Menschen 22 15 68

– Studien zu Mobilfunknutzern 16 11 69

– Expositionen durch hochfrequente EMF bei der Arbeit undin der Freizeit 4 3 75

– Wohnortnähe zu Rundfunk- und TV-Sendeanlagen 2 1 50

Umwelt- und Lernverhalten der Tiere 8 5 63

Gesamtzahl der analysierten Studien(Studien können mehr als ein Gebiet betreffen) 218 163 75

Forschungsfelder auf dem Gebiet Von den Studien an menschlichen Probanden erbrachten

der Mobilfunkstrahlung

Tabelle 4, S. 28 fasst die Analyse der Forschungsliteratur zuHF-Strahlung im Frequenzbereich des Mobilfunks zusam-men und zeigt, wie sich die 112 Primärstudien auf die ver-schiedenen Forschungsfelder verteilen.

Die Ergebnisse der 93 auf Laboruntersuchungen beruhen-den Studien differieren so stark, dass es problematisch ist,allgemeine Aussagen zu treffen. Von den nicht auf mensch-lichen Probanden beruhenden Untersuchungen behandelteder Großteil Effekte im Zusammenhang mit Krebs (33). Aufdie anderen Forschungsfelder entfielen insgesamt 34 Stu-dien. Die meisten Effekte wurden auf der molekularen/zel-lulären Ebene (53 %) beobachtet. Weniger Studien identifi-zierten Effekte im Zusammenhang mit Krebs (39 %) oderim Bereich des ZNS (35 %). Insgesamt kommen 41 % derStudien zu positiven Befunden.

79 % positive Befunde. Die meisten Effekte betreffendas Nervensystem oder das Gehirn (86 %), es folgen Ef-fekte im Zusammenhang mit Krebs (64 %). Nur dreiStudien beschäftigten sich mit Effekten der Mobilfunk-strahlung auf Tierverhalten, keine davon war eine Feld-studie.

Auch wenn die Forschung keine eindeutigen Antworten aufdie besonders dringlichen Fragen bereithält, liefert sie Hin-weise auf biologische Effekte hochfrequenter Strahlung.Zudem liefert sie Hinweise auf mögliche kausale Mechanis-men, neue Beobachtungen von athermischen Effekten oderEffekten aufgrund von Strahlung geringer Intensität undeinige Argumente, warum es zukünftig zu einer wachsendenAnzahl von Hinweisen auf negative gesundheitliche Aus-wirkungen kommen könnte (von Homeyer et al. 2002,S. 111).

Drucksache 15/1403 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ta b e l l e 4

Befunde der Primärstudien zu gesundheitlichen Effekten in einem der Mobilfunkstrahlung ähnlichen Frequenzbereich

* Exposition mit hochfrequenter EMF liegt nicht notwendigerweise im Frequenzbereich von Mobilfunkgeräten und Sendemasten.Quelle: nach von Homeyer et al. 2002, S. 109

StudienStudien, die mind.

schwache Effekte be-obachten

%

Studien zu Effekten auf Moleküle, Zellen und Tiere (a) 54 22 41

– Nervensystem 17 6 35

– epidemiologische Studien zu Krebs 33 13 39

– andere Studien 17 9 53

Laborstudien zu Effekten auf Menschen (b) 39 31 79

– Gehirnfunktion und Nervensystem 29 25 86

– Studien zu Krebs und andere 11 7 64

Gesamtzahl Experimente u. Laborstudien (a + b) 93 53 57

Studien zu elektromagnetischen Interferenzen 14 14 100

epidemiologische Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen beim Menschen

22 15 68

– Studien zu Mobilfunknutzern 16 11 69

– Expositionen durch hochfrequente Strahlung bei der Arbeitund in der Freizeit*

4 3 75

– Wohnortnähe zu Rundfunk- und TV-Sendeanlagen* 2 1 50

Umwelt u. Tierverhalten, Lernen 3 0 0

Gesamtzahl der Studien innerhalb dieses Expositions-bereiches

112 70 63

2.2 Internationale Metastudien – überzeugende und gut begründete Argumentationsketten;

Da der Stewart-Report die wichtigsten älteren Primärstu-dien und alle bedeutenden Metastudien berücksichtigt, er-schien es sinnvoll, bei der Auswahl und Analyse weitererbeispielhafter Metastudien sich für den vorliegenden Be-richt auf die nach 1999 erschienene neueste Literatur zukonzentrieren. Für die Analyse ausgewählte Metastudienentsprachen den folgenden Kriterien:

– Relevante Bereiche des hochfrequenten Spektrums wer-den behandelt;

– Überschneidung mit mindestens einem der im Stewart-Report identifizierten Bereiche biologischer Effekte;

– Studien stammen aus verschiedenen Ländern und de-cken ein breites Meinungsspektrum ab;

– Bezug auf gültige Forschungsergebnisse.

Tabelle 5 auf Seite 30 zeigt die ausgewählten Metastudien.

Allgemeine Schlussfolgerungen der Metastudien

Bezüglich der gesundheitlichen und Umweltauswirkungenvon Expositionen durch hochfrequente EMF können fol-gende Schlussfolgerungen gezogen werden (vgl. vonHomeyer et al. 2002, S. 96 ff.):

1. Die Metastudien zeigen Hinweise auf biologische Ef-fekte in den experimentellen Labor- und Umweltstudien.Offensichtlich besteht jedoch kein Konsens darüber, dasses sich bei den beobachteten Effekten um negative(gesundheitliche) Effekte handelt. Allein hinsichtlich

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/1403

prinzipiell thermischer Effekte und der Nutzung vonMobilfunkgeräten beim Autofahren besteht Einigkeit,dass es zu negativen gesundheitlichen Auswirkungenkommen kann. Allerdings ist nicht geklärt, ob es in Fäl-len, in denen eine Erwärmung des Gewebes ursprünglichnicht für möglich gehalten wurde, doch zu lokalen Wär-meeffekten oder so genannten „Hot spots“ kommenkann (STW00, Abschnitt 5.194; AUS01, Abschnitt1.442). Im Hinblick auf das gesteigerte Risiko der Mo-bilfunknutzung beim Autofahren wird allgemein davonausgegangen, dass eine Freisprechanlage das Risiko ne-gativer gesundheitlicher Auswirkungen minimierenwürde.

2. Einige Metastudien scheinen in gewissen Bereichenprinzipiell die in der Öffentlichkeit herrschende Beunru-higung über die Standortwahl der Sendemasten und Ba-sisstationen sowie die Beunruhigung über mögliche Ge-sundheitsbeeinträchtigungen durch die Nutzung dermobilen Telekommunikation unterstützen zu können. InErmangelung eines wissenschaftlichen Konsenses übermögliche Risiken empfehlen daher einige (Meta-)Stu-dien, zumindest prospektiv entsprechende Vorsorgemaß-nahmen zu ergreifen.

3. Die meisten Studien wurden von Regierungsinstitutio-nen finanziert. Diese Studien stützen sich zumeist aufanerkannte Experten. Obwohl ansonsten eher konven-tionell und konservativ in den Aussagen, fordert jedochbeispielsweise die Studie STW00 – als eine der erstenvon Regierungsseite in Auftrag gegebenen Studien – inReaktion auf die öffentliche Besorgnis weit reichendeVorsorgemaßnahmen trotz der damit verbundenen zu-sätzlichen Kosten. Einen anderen Ansatz propagiertSTOA, eine Einrichtung des Europäischen Parlamentszur Technikfolgenabschätzung. Wie die STO01 Studiezeigt, suchte STOA aktiv auch nach „alternativen“ (alsonicht nur „regierungsamtlichen“ und/oder rein wis-senschaftlich begründeten) Einschätzungen der mög-lichen Effekte von Expositionen durch hochfrequenteEMF.

4. Die Autoren der vier Metastudien, die explizit negativegesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunkstrahlungin Betracht ziehen, sind ausnahmslos an Universitätentätig.

5. Die Mehrzahl der Metastudien würdigt die Ergebnissemehrerer Primärstudien nicht, die biologische Effekte alsFolge der Expositionen durch Strahlung geringer Inten-sität und/oder athermische Wirkungen beobachtet hatten.Einige Metastudien kamen zu dem Ergebnis, es hättenkeine „überzeugenden oder übereinstimmenden“ Evi-denzen vorgelegen, es gebe keine „signifikanten“ Ef-fekte, es sei nicht gelungen, „die zugrunde liegendenMechanismen/Gesetzmäßigkeiten zu verstehen“, die be-obachteten Effekte seien nicht von „ausreichender Grö-ßenordnung“, um mögliche Gesundheitsrisiken zu verur-sachen, oder die „Summe der Evidenzen“ ließe nicht aufein mögliches Gesundheitsrisiko schließen usw.(STW00, Absatz 5.237 und 5.269).

6. Die Metastudien befassen sich mit einer großen Band-breite von hochfrequenter (und teilweise auch nieder-frequenter) Strahlung, Wellenformen und Expositions-typen sowie einer Vielzahl von Forschungsansätzen.

Entsprechend ist die Datenbasis sehr heterogen. Auchvor diesem Hintergrund überrascht nicht, dass innerhalbeiner vorgegebenen Kategorie (z. B. Auswirkungen aufdas Nervensystem) von einigen Studien Effekte identifi-ziert wurden und von anderen nicht.

7. Es gibt nicht nur große Unterschiede in der Anzahl derwissenschaftlichen Primärstudien, die im Rahmen der je-weiligen Metastudien analysiert wurden, sondern jeweilsauch zahlreiche Querverweise untereinander. Dieskönnte darauf hindeuten, dass in einigen Fällen Metastu-dien stark auf den Ergebnissen anderer Metastudien ba-sieren, sich der Zeit- und Ressourceneinsatz der einzel-nen Metastudien stark voneinander unterscheidet sowiebestimmte Forschungsergebnisse zum Teil keinen odernur einen geringen (originären) Einfluss auf die Schluss-folgerungen einiger Metastudien hatten.

Die folgenden drei Beispiele können verdeutlichen, dass dieSchlussfolgerungen der Metastudien jeweils unterschied-liche allgemeine Einschätzungen beinhalten, die von relati-ver Sorglosigkeit bis hin zu starker Besorgnis reichen:

– (NED02): „… der Ausschuss für elektromagnetischeFelder des Gesundheitsrats (Electromagnetic FieldsCommittee of the Health Council) der Niederlande […]kommt zu dem Schluss, dass gegenwärtig kein Grundzur Besorgnis besteht. Da die mobile Telekommunika-tion jedoch zu einer breiten Exposition durch elektroma-gnetische Felder führt und der Wissensstand insbeson-dere hinsichtlich der Langzeiteffekte relativ gering ist,ist weiterer Forschungsbedarf in diesem Bereich gege-ben“ (S. 9).

– (STW00): „Die Summe der derzeitigen wissenschaftli-chen Hinweise lässt darauf schließen, dass Expositionendurch hochfrequente Strahlung, die unterhalb [...] derICNIRP-Grenzwerte liegen, keine negativen gesundheit-lichen Auswirkungen auf die allgemeine Bevölkerunghaben. Es gibt derzeit jedoch wissenschaftliche Hin-weise, dass es aufgrund von Expositionen unterhalb die-ser Grenzwerte zu biologischen Effekten kommen kann.Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass dieseEffekte zu Krankheiten oder Verletzungen führen (Ab-satz 1.18). Wir schließen daraus, dass wir derzeit nichtmit Sicherheit sagen können, dass Expositionen durchhochfrequente Strahlung, selbst bei Werten unterhalb derGrenzwertempfehlungen [der ICNIRP], keinerlei mögli-che negative gesundheitliche Auswirkungen haben, unddass die Wissenslücken ausreichen, einen vorsorgeorien-tierten Ansatz zu rechtfertigen [...] bis weitaus ausführ-lichere und wissenschaftlich fundierte Informationenüber sämtliche gesundheitliche Auswirkungen verfügbarsind (Absatz 1.20). Falls es derzeit unbekannte negativegesundheitliche Auswirkungen aufgrund der Nutzungvon Mobilfunkgeräten geben sollte, wären Kinder dafüraufgrund ihres in der Entwicklung befindlichen ZNS, derhöheren Energieabsorption im Kopfgewebe [...] und ei-ner längeren Lebenszeitexposition anfälliger. In Über-einstimmung mit unserem vorsorgeorientierten Ansatzsind wir zu diesem Zeitpunkt der Meinung, dass von derweit verbreiteten Nutzung von Mobilfunkgeräten durchKinder in nicht unbedingt erforderlichen Fällen abgera-ten werden sollte“ (Absatz 1.53).

Drucksache 15/1403 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– (LAI00) „(1) Biologische Effekte treten nach einer kurz-zeitigen Exposition durch elektromagnetische Strahlunggeringer Intensität auf. Über mögliche negative gesund-heitliche Auswirkungen einer solchen Exposition auf denMenschen besteht jedoch keine Klarheit. (2) Es bestehtwenig Kenntnis über die biologischen Effekte von Lang-zeitexpositionen. Die Effekte von Langzeitexpositionenkönnen sich in beträchtlichem Maße von den Effekten vonKurzzeitexpositionen unterscheiden. (3) Die derzeitigenUS-amerikanischen Richtlinien für die Exposition durch

hochfrequente Strahlungen sind nicht auf dem neuestenStand. Daher ist fraglich, ob sie zum Schutz der Öffent-lichkeit vor möglichen negativen Effekten infolge vonExpositionen durch hochfrequente Strahlung geeignetsind. (4) Die Exposition der allgemeinen Bevölkerungdurch hochfrequente Strahlung, die von mobilen Telekom-munikationsgeräten und Basisstationen ausgeht, sollte aufein Minimum begrenzt werden und dem ALARA-Prinzip(As Low As Reasonably Achievable = so gering wie ver-nünftigerweise erreichbar) folgen“ (S. 7).

Ta b e l l e 5

Ausgewählte Metastudien

Bibliographische Angaben (Abk.)

– ARPANSA (2001): Maximum exposure levels to radiofrequency fields – 3kHz to 300 GHz. Australian Radiation Pro-tection and Nuclear Safety Agency (ARP01)

– The Parliament of the Commonwealth of Australia (2001): Inquiry into electromagnetic radiation (AUS01)

– British Medical Association (2001): Board of Science and Education, Mobile phones and health: An interim report,May 2001 (BMA01)

– Carlo GL, Jenrow RS, Scientific progress – wireless phones and brain cancer: current state of the science. MedGen-Med, 2000 Jul 11; E40 (CAR00)

– Cherry, N. (2001): Cell phone radiation poses biological and health risk. Lincoln University New Zealand(CHE01)

– CSTEE (2001): Opinion on Possible effects of Electromagnetic Fields (EMF), Radio Frequency Fields (RF) andMicrowave Radiation on human health, expressed at the 27th CSTEE plenary meeting. Brussels, 30 October 2001(CST01)

– Zmirou Report (2001): Les téléphones mobiles, leurs stations de base et la santé. Direction Générale de la Santé.February 2001 (FRA01)

– GAO (2001): TELECOMMUNICATIONS: Research and Regulatory Efforts on Mobile Phone Health Issues. Reportto Congressional Requesters, United States General Accounting Office, May 2001 (GAO01)

– Hyland, G. J. (2000): The physics and biology of mobile telephony. The Lancet, 2000; 356: 1833–1836 (HYL00)

– Inskip PD, Tarone RE, Hatch EE, Wilcosky TC, Shapiro WR, Selker RG, Fine HA, Black PM, Loeffler JS, Linet MS(2001): Cellular-telephone use and brain tumors. Division of Cancer Epidemiology and Genetics, National CancerInstitute, Bethesda, MD, N Engl J Med. 2001 Jan 11; 344(2): 79–86 (INS01)

– Lai, H. (2000): Biological Effects of Radiofrequency Radiation from Wireless Transmission Towers, Bioelectro-magnetics Research Laboratory, University of Washington (Seattle), presentation at „Cell Tower Forum: State ofthe Science/State of the Law“ Berkeshire-Litchfield Environmental Council (CT, USA), 2 December 2000(LAI01)

– Health Council of the Netherlands (2000): GSM base stations (NED00)

– Health Council of the Netherlands (2002): Mobile telephones: an evaluation of health effects (NED02)

– Rothman, K. J. (2000): Epidemiological evidence on health risks of cellular telephones. Lancet, 2000; 356: 1837–40(ROT00)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/1403

noch Ta b e l l e 5

Quelle: von Homeyer et al. 2002, S. 92

Bibliographische Angaben (Abk.)

– Campos electromagnéticos y salud pública: informe técnico elaborado por el Comité de Expertos, Spanish ministry ofHealth and Consumer Affairs, Dirección General de Salud Pública y Consumo, Subdirección General de Sanidad Am-biental y Salud Laboral, Madrid, 11 May 2001 (SPA01)

– Chevillot, J. (2000): Physiological and Environmental Effects of Electromagnetic Radiation, Essor Europe (STO00)

– Hyland (2001): The Physiological and Environmental Effects of Non-Ionising Electromagnetic Radiation. Luxem-bourg, STOA (STO01)

– Stewart, W. (2000): Mobile phones and health, Independent Expert Group on Mobile Phones (STW00)

– NRPB (2001): Possible Health Effects from Terrestrial Trunked Radio (TETRA), Report of an Advisory Group onNon-Ionising Radiation (AGNIR), DOCUMENTS OF THE NRPB – VOLUME 12 NO 2, National RadiologicalProtection Board, Chilton, Didcot, Oxon OX11 0RQ, 2001 (TET01)

2.3 Nationale Metastudien vor, wenn Ergebnisse bestätigter wissenschaftlicher Un-

Die Entwicklung der wissenschaftlichen Debatte über diegesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektroma-gnetischer Felder in Deutschland kann anhand der erstelltenMetastudien zu diesem Problemfeld skizziert werden. EinenÜberblick hierzu gibt Tabelle 6, S. 32.

Das Thema „EMVU“ wird in Deutschland im Prinzip be-reits seit mehreren Jahrzehnten in Öffentlichkeit undWissenschaft kontrovers diskutiert. Lange Zeit eher auf nie-derfrequente elektromagnetische Strahlungsquellen (Hoch-spannungsleitungen) konzentriert, entwickelte sich dieDebatte über die gesundheitlichen Auswirkungen hochfre-quenter EMF erst seit den frühen 90er-Jahren und intensi-vierte sich erheblich im Vorfeld und im Zuge des Aufbausder neuen UMTS-Netze.

2.3.1 Ergebnisse im Überblick

Um einen Überblick über die einzelnen Ergebnisse der Me-tastudien zu ermöglichen, wurden die Ergebnisse den dreiEvidenzklassen „Hinweis“, „Verdacht“ und „Nachweis“ zu-geordnet. Diese Evidenzklassen werden durch die Strahlen-schutzkommission folgendermaßen definiert (SSK 2001,S. 7):

– Nachweis: „Wissenschaftlich nachgewiesen ist ein Zusam-menhang zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigungund elektromagnetischen Feldern, wenn wissenschaftli-che Studien voneinander unabhängiger Forschungsgrup-pen diesen Zusammenhang reproduzierbar zeigen unddas wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eineskausalen Zusammenhangs stützt“.

– Verdacht: „Ein wissenschaftlich begründeter Verdachtauf einen Zusammenhang zwischen einer Gesundheits-beeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern liegt

tersuchungen einen Zusammenhang zeigen, aber die Ge-samtheit der wissenschaftlichen Untersuchungen dasVorliegen eines kausalen Zusammenhangs nicht ausrei-chend stützt. Das Ausmaß des wissenschaftlichen Ver-dachts richtet sich nach der Anzahl und der Konsistenzder vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten“.

– Hinweis: „Wissenschaftliche Hinweise liegen vor, wenneinzelne Untersuchungen, die auf einen Zusammenhangzwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elek-tromagnetischen Feldern hinweisen, nicht durch vonein-ander unabhängige Untersuchungen bestätigt sind unddurch das wissenschaftliche Gesamtbild nicht gestütztwerden“.

Grundlage der meisten Metastudien waren die Untersuchun-gen von möglichen biologischen Effekten anhand von expe-rimentellen Studien an Molekülen, Zellen und Tieren (vgl.Tabelle 7, S. 33).

Dabei kann zwischen Untersuchungen zu krebsrelevantenEffekten und zu Effekten auf das ZNS unterschieden wer-den. Anhand von Probanden wurde eine wesentlich gerin-gere Zahl von Effekten (z. B. Wirkungen auf das Schlafver-halten) untersucht. Hinzu kommen epidemiologischeUntersuchungen sowie Untersuchungen zum Immunsystemoder im Zusammenhang mit dem Phänomen der so genann-ten Elektrosensibilität.

Bevor in Abschnitt 2.3.2 aus der Gesamtbetrachtung vonTabelle 7 einige Schlussfolgerungen hinsichtlich derwissenschaftlichen Diskussion über die gesundheitlichenRisiken von hochfrequenter EMF gezogen werden, sollenim Folgenden die einzelnen Metastudien kurz vorgestelltwerden (vgl. von Homeyer et al. 2002, S. 76 ff.).

Drucksache 15/1403 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ta b e l l e 6

Metastudien im Überblick

Quelle: nach von Homeyer et al. 2002, S. 74

Studie Autor Auftraggeber

Schutz vor elektromagnetischer Strahlung beim Mobilfunk (1991)

Strahlenschutz-Kommission (SSK)

SSK

Biologische Wirkungen Elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich 0 bis 3 GHz auf den Menschen (1997)

Prof. Dr. med. Hecht, Institut für Psychosoziale Gesundheit, Berlin

Bundesministerium für Tele-kommunikation

Exposition der Allgemeinbevölkerung durch hoch-frequente EMF – Plausibilität der gesundheitlichen Unbedenklichkeit (1999)

Prof. Dr.-Ing. habil. med. Silny, RWTH Aachen

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Österreich)

Mobilfunk und Gesundheit (2000) Ecolog, Hannover T-Mobil

Gutachten zum Erkenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks (2000)

Öko-Institut, Darmstadt T-Mobil

Gesundheitliche Auswirkungen der Mikrowellen von Mobilfunksendeanlagen im D-Netz (2000)

Prof. Dr.-Ing. habil. med. Silny, RWTH Aachen

T-Mobil

Darstellung u. Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu mögl. gesundheitlichen Aus-wirkungen des Mobilfunks in Relation zu bestehen-den Empfehlungen und Normen (2000)

Prof. Dr. rer. nat. habil. Glaser, Humboldt Universität, Berlin

T-Mobil

Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutzder Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (2001)

Strahlenschutz-Kommission (SSK)

BMU

Effekte und gesundheitsrelevante Wirkungen hoch-frequenter EMF des Mobilfunks und anderer neuer Kommunikationssysteme (2002)

Prof. Dr.-Ing. habil. med. Silny, RWTH Aachen

VDE

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/1403

Ta b e l l e 7

Metastudien in der Ergebnisübersicht

(-): kein Hinweis; (+): Hinweis; (++): Verdacht; (+++): Nachweis; Blank: Effekt nicht erwähnt.

Quelle: nach von Homeyer et al. 2002, S. 75

MetastudienEffekte

SSK1991

Hecht1997

Silny1999

Ecolog2000

Öko2000

Silny2000

Glaser2000

SSK2001

Silny2002

Studien an Molekülen, Zellen und Tieren

krebsrelevante Studien

Krebsentstehung bei Tieren - - + + - - + -

Genmutation/Expression ++ - +

Zellproliferation + + - +

chromos. Mutation/Aberration + + + - +

DNA-Brüche/Gentoxizität + + + +

zentrales Nervensystem

Membran-Effekte z. B. Kalzium +++ + - + + - + -

Neurotransmitter +

Hormone, z. B. Melatonin + - + - + -

Stress-Hormone + ++

Blut-Hirn-Schranke - + - - - +

Augen/Ohren + - -

Studien an Probanden

Schlafverhalten - + + - + +

kognitive Funktionen ++ - + - + +

EEG/Gehirnfunktionen + + + ++ + + + +

Tierverhalten/Lernfähigkeit + + + + +

epidemiologische Studien + - + + - - -

andere Studien

kardiovaskuläre Parameter + + - +

Immunsystem + + + -

Elektrosensibilität ++ - - + -

Implantate - ++ +++ +++

Drucksache 15/1403 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Strahlenschutzkommission 1991

Die 1991 von der Strahlenschutzkommission veröffentlichteEmpfehlung „Schutz vor elektromagnetischer Strahlungbeim Mobilfunk“ zählt zu den ersten größeren Studien, diesich speziell mit den Wirkungen der Mobilfunkstrahlungauseinander gesetzt haben.

Die Gutachter der SSK machen deutlich, dass bei der Auslö-sung von Wirkungen auf den Organismus mit einer starkenDominanz der eindeutig temperaturbedingten „thermischenEffekte“ zu rechnen ist. Es könne zu Störungen des Stoff-wechsels, des Nervensystems, des Verhaltens sowie zu de-generativen Beeinträchtigungen kommen (SSK 1991, S. 5).Auf Grundlage der damals vorliegenden Literatur wurdenjedoch auch „spezielle Effekte“ beschrieben, die bei Strah-lungsintensitäten auftreten, die thermisch nicht relevant er-schienen. Hier sind besonders Membraneffekte (Kalzium-ionen), EEG an Tieren und die Phagozytoseaktivität vonLymphonen zu erwähnen (SSK 1991, S. 6 u. 9).

Die damalige Grenzwertempfehlung der SSK erscheint an-gesichts der heute geltenden – von der ICNIRP und auch derSSK empfohlenen – Grenzwerte und dem aus heutiger Sichtweitgehend überholten Erkenntnisstand der Studie als nichtmehr relevant.

Hecht 1997

Eine Ausnahme unter den Metastudien – mit einer sehr spe-ziellen Thematik – stellt die Untersuchung „BiologischeWirkungen Elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich0 bis 3 GHz auf den Menschen“ dar. Sie beruht auf ca. 1 500russischen Primärstudien zu den Wirkungen von EMF, vondenen 878 aus den Jahren 1960 bis 1996 einer Betrachtungunterzogen wurden. Die Studie sollte die umfangreiche rus-sische Literatur zu diesem Thema bekannter machen. Einbesonderer Schwerpunkt lag auf den Langzeitwirkungenelektromagnetischer Strahlung.

Die Studie schließt eine Vielzahl von Experimenten mitelektromagnetischer Strahlung in allen Frequenzbereichen(HF, LF, SHF, UHF) ein. Zudem wurden auch Untersuchun-gen mit sehr hohen Expositionsdosen betrachtet, die weitüber den geltenden Grenzwerten liegen. Hecht vertritt dieAuffassung, dass die elektromagnetische Strahlung wie einstiller gesundheitsschädlicher Reiz (Disstressor) wirke. Derentstehende bioaktive Effekt sei von mehreren Faktoren ab-hängig und entfalte seine pathogenen Wirkungen erst nachJahren (Umwelt Medizin Gesellschaft 2001, S. 229).

Silny 1999

Die Metastudie legt besonderes Augenmerk auf die Unter-suchung von möglichen Wirkungen der Exposition durchBasisstationen. Obwohl festgestellt wird, dass einzelne derbetrachteten Untersuchungen Hinweise auf „biologische“Effekte (Wirkungen auf Implantate, EEG und kardiovasku-läre Parameter) enthalten, betont die Studie, dass keinerleiHinweise auf eine Gesundheitsgefährdung durch die Mobil-funkstrahlung vorliegen. Die vorhandenen Hinweise auf„biologische“ Effekte seien zudem nicht in unabhängigenUntersuchungen bestätigt worden und beschränken sich aufExpositionen, die durch Mobiltelefone, nicht jedoch durchSendestationen hervorgerufen werden können. Die Studie

schließt die Existenz „biologischer“ Effekte nicht aus, be-tont jedoch, dass diese gegebenenfalls sehr schwach seinmüssten (Silny 1999, S. 15).

SSK 2001

In der Studie sollte überprüft werden, ob neuere wissen-schaftliche Erkenntnisse zu möglichen „biologischen“ Ef-fekten der Mobilfunkstrahlung und deren Wirkungen auf dieGesundheit vorliegen, die bei der Festlegung der empfohle-nen Grenzwerte der ICNIRP nicht berücksichtigt wurden.Zudem sollte geprüft werden, ob und inwieweit neuere wis-senschaftliche Forschungsergebnisse die Einführung vonVorsorgemaßnahmen rechtfertigen (SSK 2001, S. 5).

Hinsichtlich der Mehrzahl der berücksichtigten Effekte wur-den Hinweise auf mögliche Wirkungen identifiziert. Einwissenschaftlich fundierter Verdacht oder gar ein Nachweisvon Effekten war laut SSK jedoch nicht zu identifizieren.Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es im Hinblick aufnachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen keinenZweifel an der wissenschaftlichen Bewertung gibt, die denSchutzkonzepten der ICNIRP bzw. der EU-Ratsempfehlungzugrunde liegen (SSK 2001, S. 15). Dennoch empfiehlt dieSSK aus Gründen der Vorsorge und unter Berücksichtigungder technischen und finanziellen Möglichkeiten ein Mini-mierungsgebot für Mobilfunkstrahlung (SSK 2001, S. 16).

Silny 2002

Der Schwerpunkt der Studie lag auf Untersuchungen im Be-reich des Kopfes sowie der Kanzerogenität und der Beein-flussung des ZNS. Bei der Hälfte der untersuchten Bereichewurden Hinweise auf mögliche Effekte erkannt. Es handeltsich hierbei um krebsrelevante Effekte sowie Experimentean Probanden. Insbesondere bezüglich von Effekten auf daszentrale Nervensystem wurden jedoch keine Hinweise iden-tifiziert. Konstatiert wird, es gebe nur „unklare Andeutun-gen“ auf schwache Wirkungen der Mobilfunkstrahlung. DieErwärmung des Kopfes bei der Nutzung eines Mobilfunkte-lefons läge im normalen Bereich. Gesundheitsrisiken seiendaher nur von „biologischen“ Effekten zu erwarten, entspre-chende Wirkungsmechanismen seien jedoch nicht bekannt.Die Studie kommt zu dem Schluss, dass sich aus dem Standder Wissenschaft keine Gefährdung der Gesundheit durchMobilfunkstrahlung ableiten ließe. Dies gelte auch für Kin-der sowie schwache, kranke und alte Menschen (Silny 2002,S. 3 f.).

T-Mobil-Studien

Im Jahr 2000 beauftragte T-Mobil, die Mobilfunk-Tochterder Deutschen Telekom, vier Forschungsinstitute mit derErstellung von jeweils einem Gutachten. In allen Gutach-ten sollten folgende Fragen untersucht werden (http://www.emf-risiko.de/projekte/pro_emf.html, 3. Juni 2002):

– Welches sind die 100 wichtigsten Arbeiten für die Be-wertung des Gesundheitsschutzes beim Mobilfunk?

– Bei welchen Arbeiten wird ein Risiko aufgezeigt?

– Zu welchem Schluss kommt man nach kritischer Wür-digung der Arbeiten in Bezug auf die derzeit gültigenGrenzwerte?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/1403

Ecolog 2000

Die Studie geht davon aus, dass mögliche Risiken neuerTechnologien entweder wissenschaftlich „konservativ“ odernach dem Prinzip der Vorsorge beurteilt werden können.Der erste Ansatz beruht auf einer „Unschuldsvermutung“neuer Technologien: Erst wenn wissenschaftlich eindeutignachgewiesen ist, dass eine Technologie gesundheitsschäd-lich ist, sollen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffenwerden. Der vorsorgende Ansatz verlangt hingegen bereitsbeim Vorliegen eines hinreichend begründeten Verdachtsauf mögliche Risiken, Maßnahmen zu ergreifen, um mög-liche negative Wirkungen bis zu einer endgültigen Klärungdes Sachverhaltes zu verhindern (Ecolog 2000, S. 6).

Bei der Beurteilung der Forschungsergebnisse wurden beifast 90 % der Effekte zumindest Hinweise auf gesundheit-liche Beeinträchtigungen gefunden. Für die Bereiche „Gen-mutation/Expression“, „Stress-Hormone“, „Kognitive Funk-tionen“ und „EEG/Gehirnfunktionen“ kommt die Studie zudem Ergebnis, dass ein wissenschaftlich begründeter Ver-dacht bestehe. Ecolog konstatiert, dass die untersuchtenForschungsergebnisse den Schluss zulassen, dass negativegesundheitliche Wirkungen „biologischer Effekte“ existie-ren. Die Autoren der Studie empfehlen Vorsorgegrenzwertefür Mobilfunksendestationen und Mobilfunktelefone einzu-führen, die wesentlich strenger als die derzeit gültigenGrenzwerte sind (Ecolog 2000, S. 37).

Öko-Institut 2000

Das Öko-Institut identifizierte in wesentlichen Bereichen– z. B. krebsrelevante Untersuchungen, Effekte auf das ZNS –mehrere wissenschaftlich fundierte Hinweise auf möglicheEffekte und kommt zu dem Schluss, dass weitere For-schungsanstrengungen notwendig seien, um die Frage dergesundheitlichen Risiken der Mobilfunkstrahlung zu klären.Es wird u. a. auf große Wissenslücken hinsichtlich „biologi-scher“ Effekte verwiesen. Es bestehe jedoch zum jetzigenZeitpunkt keine Veranlassung für eine generelle Absenkungder Grenzwerte: „Ein wissenschaftlich begründeter Ver-dacht auf nicht thermische gesundheitliche Auswirkungenliegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Damit ist hier ge-meint, dass bisher kein wissenschaftlich abgesicherter Wir-kungsmechanismus entdeckt wurde, dem sich eindeutig ge-sundheitliche Wirkungen zuordnen lassen“ (Öko-Institut2000, S. 88). Das Institut befürwortet jedoch Vorsorgemaß-nahmen, wie die Einrichtung von Schutzzonen für beson-ders empfindliche Menschen und ein Minimierungsgebotfür Mobilfunkstrahlung.

Silny 2000

Die Studie befasst sich schwerpunktmäßig mit den GebietenDosimetrie, Epidemiologie, Einflüsse auf das Krebsgesche-hen, auf die Funktion des Zentralnervensystems, auf Sinnes-rezeptoren sowie auf elektronische Implantate. Bei über derHälfte der Effekte konnte die Studie keine Hinweise aufeine Gefährdung der Gesundheit identifizieren. Hinsichtlichder Wirkungen auf Implantate wurde jedoch ein Nachweisgesehen (Silny 2000, S. 85). Zu Effekten bei Tierverhalten/Lernfähigkeit wurden starke Hinweise gesehen, die auch alsein Verdacht interpretiert werden könnten. Allerdings argu-mentiert Silny, dass die nachgewiesenen Wirkungen mög-licherweise auf thermische Effekte zurückzuführen seien

und aufgrund der besonderen physiologischen Eigenschaf-ten des Menschen nicht auf diesen übertragbar seien (Silny2000, S. 65).

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gesamtheitder experimentellen Untersuchungen nur wenige vage Hin-weise auf mögliche „biologische“ Wirkungen liefere unddie Existenz der athermischen Effekte durch die Mehrheitder untersuchten Studien nicht gestützt würde. Eine Ge-sundheitsgefährdung durch Mobiltelefone oder Sendemas-ten, die eine Verschärfung der geltenden Grenzwerte erfor-dern würde, läge nicht vor (Silny 2000, S. 3 ff.).

Glaser 2000

Die Studie konnte für die meisten untersuchten Effektekeine Hinweise finden. Soweit Hinweise identifiziert wer-den konnten, betreffen diese DNA-Brüche und Gentoxizität,EEG/Gehirnfunktion, „Hormone“ und Tierverhalten bzw.Lernfähigkeit. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ei-nige ernst zu nehmende Befunde an Probanden vorlägen,die zwar noch nicht von unabhängigen Untersuchungen be-stätigt worden seien, die aber einen Effekt am Menschenzeigten, und unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte lä-gen. Insgesamt ergäben sich bei Einhaltung der Grenzwertejedoch keine Anzeichen für ein tatsächlich bestehendes Ge-sundheitsrisiko infolge der Mobilfunkstrahlung (Glaser2000, S. 66). Die Studie weist jedoch darauf hin, dass zwi-schen nachgewiesenen thermischen Effekten und den heutegeltenden Grenzwerten nur ein relativ geringer Sicherheits-abstand von einer Zehnerpotenz bestehe (Glaser 2000,S. 67).

2.3.2 Schlussfolgerungen im Überblick

Unter Bezugnahme auf die Ergebnisbetrachtung der Meta-studien aus Kapitel 2.3.1 sollen im Folgenden einigeSchlussfolgerungen hinsichtlich der wissenschaftlichen Dis-kussion über die Risiken hochfrequenter EMF gezogen wer-den. Die folgenden Fragen stehen hierbei im Vordergrund:Zu welchen Einschätzungen gelangen die Studien bezüglichder gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen der Mo-bilfunkstrahlung? Wie lassen sich diese Einschätzungen er-klären? Welche Empfehlungen geben die Studien hinsicht-lich von Schutzmaßnahmen?

Von besonderer Bedeutung sind einerseits krebsrelevanteErgebnisse und andererseits Effekte, deren Auftreten direktam Menschen untersucht wurde.

Krebsrelevante Studien

Mögliche krebsrelevante Effekte sind in Studien zur Krebs-entstehung an Tieren, Genmutation/Expression, DNA-Brüchen/Gentoxizität sowie zur Chromosomen-Mutation/Aberration untersucht worden.

Studien zur Krebsentstehung bei Tieren waren Gegenstandvon acht Metastudien (Ausnahme Hecht). Drei Gutachtenfanden Hinweise auf entsprechende Wirkungen der Mobil-funkstrahlung, während die übrigen Studien zu negativenErgebnissen kamen. Der Effekt Genmutation/Expressionwurde nur in drei Metastudien untersucht. Hervorzuhebenist, dass Silny (2000, S. 49) zu einem negativen Ergebniskam, während sich aus dem Gutachten des Ecolog-Institutsein Verdacht auf mögliche Wirkungen ableiten ließe.

Drucksache 15/1403 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wirkungen auf die Zellproliferation wurden in vier Gutach-ten untersucht. Glaser (2000) kommt zu einem negativenBefund. Demgegenüber konnte Silny „in allen In-vitro-Stu-dien übereinstimmend eine Einflussnahme der Mikrowel-len, unabhängig von ihrer Modulation, auf die Zellprolife-ration feststellen“ (2000, S. 44). Hinweise auf Effekte imBereich der Chromosomen-Mutation/Aberration wurden invier der fünf Studien festgestellt, die sich dieser Problematikausführlicher widmeten. Vier für das entsprechende Gebietrelevante Studien identifizierten Hinweise auf möglicheWirkungen bezüglich DNA-Brüchen/Gentoxizität.

Insgesamt können bei den krebsrelevanten Untersuchungenzwar Hinweise auf Effekte festgestellt werden, doch für dieBegründung eines konkreten Verdachts der Krebspromotionsind nach Aussage aller Studien die bisherigen Forschungs-ergebnisse nicht ausreichend.

Studien an Probanden

Studien am Menschen betreffen das Schlafverhalten, kogni-tive Funktionen sowie EEG/Gehirnfunktionen. Untersu-chungen zum Schlafverhalten und den kognitiven Funktio-nen wurden in sechs Metastudien ausgewertet. Vier Studienkonnten Hinweise auf die Beeinflussung des Schlafverhal-tens durch die Mobilfunkstrahlung identifizieren. Im Be-reich der kognitiven Funktionen ergaben sich drei Hinweiseund ein Verdacht. Auffällig sind die Ergebnisse zu EEG/Gehirnfunktionen. Hier konstatieren alle acht Gutachter,dass Hinweise existieren. Das Ecolog-Institut hält sogar ei-nen Verdacht für begründet. Die in den Studien identifizier-ten möglichen spezifischen Effekte der Mobilfunkstrahlungunterscheiden sich jedoch so sehr, sodass weiter gehendkeine Konsistenz gegeben zu sein scheint.

Zentrales Nervensystem

Wirkungen der Mobilfunkstrahlung auf das zentrale Ner-vensystem wurden in Experimenten zu Membran-Effekten,Neurotransmittern, Hormonen/Stresshormonen sowie zurBlut-Hirn-Schranke und Augen/Ohren untersucht.

Neurotransmitter und Stress-Hormone wurden nur in einerbzw. zwei Studien berücksichtigt. Allerdings konnten in al-len Fällen Hinweise und im Fall der Stress-Hormone sogarein Verdacht identifiziert werden. Acht Metastudien be-schäftigten sich mit Membran-Effekten. Vier Studien identi-fizierten Hinweise auf mögliche Wirkungen. Nach Meinungeines Gutachters können derartige Effekte als erwiesen be-trachtet werden: „Membraneffekte wurden vielfach bestä-tigt, sodass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzu-heben ist, dass die SAR-Werte hierbei teilweise kleiner als0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch re-levanter Intensitäten liegen“ (SSK 1991, S. 6). Hormon-effekte durch elektromagnetische Strahlung wurden in sechsStudien untersucht. Jeweils drei Studien konnten Hinweiseidentifizieren bzw. kamen zu einem negativen Ergebnis.Von insgesamt sechs Metastudien fanden zwei Hinweise aufWirkungen auf die Blut-Hirn-Schranke, während eine vondrei Studien einen Hinweis auf Effekte auf Augen bzw. Oh-ren identifizierte.

Bisher wurden nur wenige Untersuchungen zu Neurotrans-mittern und Stress-Hormonen durchgeführt. Gerade Unter-suchungen zu Stress-Hormonen könnten allerdings von be-sonderer Bedeutung sein (von Homeyer 2002, S. 129).

Insgesamt ist festzustellen, dass auch die Analysen zumzentralen Nervensystem Hinweise auf mögliche Wirkungender Mobilfunkstrahlung erbrachten, die sich aber bishernicht hinreichend zu einem Verdacht verdichten ließen.

Tierverhalten/Lernfähigkeit

Das Tier- bzw. Lernverhalten wurde von fünf Metastudienbehandelt, wobei vier zumindest einen Hinweis und Silny(2000) einen starken Hinweis identifizieren konnte. Silnybegründet sein Ergebnis damit, dass „die Tierexperimenteübereinstimmend Effekte der Mikrowellen auf das Verhal-ten und die Lernfähigkeit der Tiere zeigen. Es muss deshalbunter den gegebenen Feldverhältnissen von einer realen Be-einflussung des ZNS bei den Tieren ausgegangen werden“(Silny 2000, S. 65). Silny betont jedoch, dass eine Übertrag-barkeit der Ergebnisse auf den Menschen kaum möglichsein dürfte.

Epidemiologische Studien

Das Problem der Übertragbarkeit auf den Menschen stelltsich bei epidemiologischen Studien nicht. Ob diese Studienwesentlich zur Klärung der gesundheitlichen Wirkungen derMobilfunkstrahlung beitragen können, erscheint jedoch auf-grund methodischer Probleme fraglich. Erstens dürfte es im-mer schwieriger werden, eine geeignete Kontrollgruppe vonnicht oder kaum exponierten Personen zu finden (vgl. Silny2000, S. 30). Zweitens wird ein möglichst langer Beobach-tungszeitraum benötigt. Drittens ist eine mangelnde Kon-stanz der Expositionsbedingungen aufgrund des Anstiegsder Mobilfunknutzung bzw. der Einführung neuer techni-scher Entwicklungen ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Zu-dem kommt es durch die Verbreitung vieler verschiedenerTechniken zu einer Exposition durch sehr heterogene Fre-quenzbereiche: „Wenn schon im Bereich niederfrequenterFelder epidemiologische Aussagen mit einem hohen Gradan Unsicherheit behaftet sind, so gilt dies in einem wesent-lich höheren Maße für den Hochfrequenzbereich. Dieshängt natürlich zusammen mit der Heterogenität sowohl derFrequenzbereiche als auch der exponierten Population“(Glaser 2000, S. 55).

Kardiovaskuläres System

Effekte auf den kardiovaskuläre Parameter wurden in vierMetastudien untersucht. Es konnten jeweils drei Hinweiseauf Effekte identifiziert werden. Auch in diesen Fällen rei-chen die Hinweise jedoch nicht aus, um einen hinreichendenVerdacht auf die Existenz von Wirkungen zu begründen.

Elektrosensibilität

Die Existenz einer „Elektrosensibilität“ bestimmter Menschenist umstritten. So erwähnen die Gutachter des Ecolog-Insti-tuts, dass „die vorliegenden Ergebnisse wissenschaftlicherUntersuchungen häufig nicht schlüssig und widersprüchlichsind. Andererseits liegt bei den Selbsthilfe-Organisationender Betroffenen ein umfangreiches Erfahrungswissen vor,das bisher aber noch nicht erschlossen werden konnte“(Ecolog 2000, S. 36). Die Wirkungen von Mobilfunkstrah-lung auf Elektrosensible wurde in fünf Metastudien unter-sucht. Drei Studien kamen zu einem negativen Ergebnis,eine Studie identifizierte Hinweise und eine weitere hielt ei-nen Verdacht auf eine Wirkung für berechtigt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/1403

Implantate

Effekte der Mobilfunkstrahlung auf medizinische Implan-tate wurden in vier Metastudien untersucht. Zwei der Stu-dien hielten derartige Effekte für erwiesen, während eineStudie zumindest einen Verdacht für begründet hält. Die Er-gebnisse der vierten Studie können als überholt betrachtetwerden, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Exis-tenz der Effekte ausgegangen werden kann.

Verhältnis Effekte/Evidenzen

Aus der Betrachtung der für die einzelnen Effekte in denverschiedenen Metastudien gefundenen Evidenzen ergibtsich insgesamt der Eindruck, dass ein breiter Konsens zu-mindest über Hinweise auf biologische Effekte der Mobil-funkstrahlung existiert. Allerdings gehen die Schlussfolge-rungen der Metastudien hinsichtlich einzelner Effektehäufig weit auseinander. Dies lässt sich durch die Ermitt-lung der pro Metastudie gefundenen Anteile der Evidenzenan den jeweils untersuchten Effekten in den Kategorienkeine Evidenz, Hinweis, Verdacht, Nachweis veranschauli-chen (vgl. Tabelle 8).

Es ergeben sich pro Evidenzart starke Differenzen: Silny(1999) identifizierte keinerlei Evidenzen für 70 % der unter-suchten Effekte, während Ecolog (2000) nur in 5 % derFälle keine Evidenzen fand. In ihrer Studie von 2001 fanddie SSK für 75 % der von ihr untersuchten möglichen Ef-fekte Hinweise auf deren tatsächliche Existenz. Silny (1999)konnte jedoch lediglich in 20 % der Fälle Hinweise entde-cken. Während fünf Metastudien überhaupt keinen Verdachtauf Effekte fanden, kam Ecolog (2000) zu dem Ergebnis,dass immerhin in einem Viertel der Fälle ein Verdacht aufWirksamkeit begründet erscheint. Für den Fall des Nach-weises ist anzumerken, dass sich die gefundenen Evidenzender neueren Studien im Wesentlichen auf den Sonderfall derInterferenzen mit medizinischen Implantaten beziehen.

Interessant sind zudem die Ergebnisse der Studien vonSilny, der in den Jahren 1999, 2000 und 2001 jeweils eineStudie vorlegte. Lässt man die Wirkungen auf medizinischeImplantate unberücksichtigt, identifizieren die beiden neue-ren Studien deutlich mehr Hinweise auf Effekte als die Stu-die von 1999.

Beurteilung der Effekte

Wie lassen sich die Differenzen zwischen den Metastudienin der Beurteilung einzelner Effekte sowie hinsichtlich derinsgesamt jeweils gefundenen Evidenzen erklären? Obwohles im Rahmen dieses Berichts nicht möglich ist, hierauf einedefinitive Antwort zu geben, können einige mögliche Ein-flussfaktoren aufgezeigt werden.

Ursache für Unstimmigkeiten in der wissenschaftlichenDiskussion können terminologische Probleme, unterschied-liche Literaturauswahl und auch divergierende Bewertungs-kriterien sein, die entsprechend die unterschiedlichen Er-gebnisse der Metastudien hinsichtlich der möglichenEffekte der Mobilfunkstrahlung erklären. Ein weiterer mög-licher Einflussfaktor ist die Interpretationsfähigkeit und -be-dürftigkeit der in den Metastudien durchgeführten Analysenvon Primärstudien. Auffällig ist in diesem Zusammenhangzunächst der Umstand, dass die Schlussfolgerungen der Me-tastudien mitunter in einem eher „lockeren Zusammenhang“zu den Ergebnissen der jeweiligen Analysen der Primärstu-dien stehen. So stellte z. B. Silny (2000, S. 44) bei der Un-tersuchung der Zellproliferation fest, dass „in allen In-vitro-Studien übereinstimmend eine Einflussnahme der Mikro-wellen, unabhängig von ihrer Modulation, auf die Zellproli-feration gemeldet wird“. Im Resümee benutzt er jedoch dieFormulierung, „obwohl in einzelnen In-vitro-Untersuchun-gen über Chromosomen-Mutation/Aberration und Zellproli-feration in Mikrowellen berichtet wird, lassen sich diese Ef-fekte in der Mehrheit der Untersuchungen nicht bestätigen“(Silny 2000, S. 4).

Ta b e l l e 8

Anteile der Evidenzen an den untersuchten Effekten (Tabelle 7) in %

Quelle: von Homeyer et al. 2002, S. 131

Studien keine Evidenz Hinweis Verdacht Nachweis

SSK 1991 40 40 – 20

Hecht 1997 – 90 10 –

Silny 1999 70 20 10 –

Ecolog 2000 5 70 25 –

Öko-Institut 2000 30 70 – –

Glaser 2000 60 40 – –

Silny 2000 52 38 – 10

SSK 2001 20 75 – 5

Silny 2002 50 50 – –

Drucksache 15/1403 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

In ähnlicher Weise stellen die Gutachter des Ecolog-Instituts(2000) in ihren Empfehlungen fest, dass „beim Menschennachteilige organische Wirkungen hochfrequenter EMF, wiesie beim Mobilfunk verwendet werden, für Leistungsfluss-dichten von 0,2 W/m² nachgewiesen worden sind“ (S. 37).Die entsprechende Analyse der Primärstudien ergab jedochkeine derartigen Wirkungen auf den Menschen. Hier wer-den vielmehr Begriffe wie „möglicherweise“ benutzt, Er-gebnisse von Tierversuchen vorgetragen, die nicht ohneweiteres auf den Menschen übertragbar erscheinen, oder eswerden „messbare physiologische Veränderungen“ iden-tifiziert, die jedoch erst „für Intensitäten von 0,5 W/m²nachgewiesen“ (S. 36) wurden und bezüglich derer nichtabschließend geklärt ist, ob sie negative Wirkungen auf denMenschen haben.

Diese Beispiele können den Schluss nahe legen, dass nichtnur Unterschiede in der Auswahl der Literatur sowie derSchwerpunkte der Analyse zu den unterschiedlichen Ergeb-nissen der Metastudien beitragen, sondern dass zudem eingewisser Spielraum bei der Interpretation der Ergebnisse derjeweiligen Analysen der Primärstudien existiert. Es kannvermutet werden, dass die Schlussfolgerungen aus den Ana-lysen u. U. auch durch die persönliche Einstellung der Gut-achter sowie kontextuale Zusammenhänge im Hinblick aufdie Beauftragung und Erstellung der Gutachten bzw. Meta-studien zu den möglichen Risiken der Mobilfunkstrahlungmit beeinflusst werden.

Bis zu einem gewissen Grad kann auch die Methode derAuswahl und Beurteilung der Primärstudien als ein Indika-tor für die „Einstellung“ der Gutachter zu diesem For-schungsgebiet betrachtet werden. Je mehr der Schwerpunkteiner Metastudie auf Studien lag, die einen Peer Reviewdurchlaufen haben, und je mehr auf eine Beurteilung derMethodik der Primärstudien geachtet wurde, desto größerist anscheinend die Skepsis der Gutachter gegenüber denForschungsergebnissen. Besonders wenige Evidenzen wer-den wiederum in derjenigen Studie – Glaser (2000) – iden-tifiziert, die auf Grundlage dieser Kriterien als besondersskeptisch anzusehen ist. Auch für die anderen Metastudienerweist sich der Indikator als aufschlussreich. Tendenziellwerden in denjenigen Studien mehr Evidenzen gefunden,die weniger Wert auf Peer Review und Beurteilung der Me-thodik der Primärstudien gelegt haben.

Auch der jeweils verwendete Begriff des hinreichenden Ver-dachts ist interpretationsfähig. Wann liegt ein hinreichenderVerdacht vor? Wie im Fall des kausalen Nachweises ist dieseFrage in der Praxis häufig nicht ohne Berücksichtigung desjeweiligen Kontextes zu beantworten. Bei der Beurteilung ei-nes hinreichenden Verdachts tritt die Frage nach der wissen-schaftlichen Evidenz – ein wissenschaftlich begründeter Ver-dacht ist erforderlich – in Konkurrenz zu einer Bewertungmöglicher Risiken. Denn diese Bewertung kann sowohl vonrechtlichen Gesichtspunkten – z. B. ob es ein Recht auf Un-versehrtheit durch Mobilfunkstrahlung gibt – als auch vonutilitaristischen Erwägungen geprägt sein, die sich auf dasgesellschaftliche Kosten/Nutzen-Verhältnis von Schutzmaß-nahmen beziehen (von Homeyer et al. 2002, S. 135 ff.).

Schutzmaßnahmen

Angesichts der bestehenden Lücken hinsichtlich des Wis-sensstandes über die möglichen gesundheitlichen (und öko-

logischen) Effekte der Mobilfunkstrahlung wird – vor demHintergrund der bereits bestehenden Schutzmaßnahmen inDeutschland – in den meisten der hier untersuchten Meta-studien die Frage nach der Notwendigkeit weiterer Maßnah-men diskutiert. Zwei der untersuchten Metastudien (Silny1999 u. 2002) enthalten keine Stellungnahme zu Schutz-maßnahmen, da es in diesen Studien nur um die Darstellungdes Erkenntnisstandes zu den möglichen gesundheitlichenEffekten der Mobilfunkstrahlung ging. Ähnliches trifft aufHecht (1997) zu. Die Empfehlungen der SSK von 1991 sindheute veraltet. Diese Studien wurden deshalb für den fol-genden Überblick nicht berücksichtigt.

Information/Aufklärung

Alle Metastudien unterstützen die Bereitstellung von mehrund besseren Informationen für die Bürger sowie Aufklä-rungsmaßnahmen. So wird z. B. von allen betont, dass dieStrahlungsexposition von den Nutzern des Mobilfunksselbst durch Maßnahmen wie das Vermeiden der Nutzungdes Mobiltelefons in geschlossenen Räumen beträchtlichvermindert werden kann. Ein solches Verhalten kann durchAufklärungsmaßnahmen gefördert werden.

Transparenz/Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der mobilen Endgeräte wird von derSSK (2001) sowie dem Öko-Institut (2000) empfohlen.Während die SSK „eine geeignete einheitliche Kennzeich-nung, welche die Expositionen durch Geräte angeben, z. B.in welchem Ausmaß Basisgrenzwerte bzw. Referenzwerteder EU-Ratsempfehlung ausgeschöpft werden“ (SSK 2001,S. 16) für ausreichend hält, spricht sich das Öko-Institut füreine nutzungsspezifische Kennzeichnung aus, aus der her-vorgeht, wie hoch die mögliche Strahlenbelastung bei dertypischen Handhabung eines Gerätes ist (Öko-Institut,S. 91).

Generelle Produktverbesserung

Die SSK (2001, S. 16) empfiehlt, bei der Entwicklung vonGeräten oder der Errichtung von Anlagen die Minimierungvon Expositionen zum Qualitätskriterium zu machen.

Dosimetrie/Technische Maßnahmen

Glaser (2000, S. 67) hält die in der 26. BImSchV festgelegteMittelung des SAR-Wertes über 6-Minuten-Intervalle fürnicht ausreichend, da sie der Variabilität der Befeldung nichtgerecht wird. Er empfiehlt, die Mittelung des SAR-Wertesdurch eine Dosimetrie-Vorschrift zu ersetzen. Darüber hi-naus befürwortet die Studie spezielle Normen für Grenz-werte kurzer Feldpulse.

Schutzzonen

Das Öko-Institut empfiehlt die Einrichtung von Schutzzo-nen für besonders empfindliche Personen. Im Gutachten desEcolog-Instituts werden weiter gehende Maßnahmen befür-wortet: Schutzzonen sollen alle Orte umfassen, an denensich Menschen regelmäßig länger als vier Stunden aufhal-ten. Da sehr viele Orte von einer derartigen Regelung be-troffen sein dürften, käme sie einer Verschärfung der all-gemein geltenden Grenzwerte nahe.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/1403

Ausweitung der 26. BImSchV auf Mobiltelefone

Drei der vier von der Telekom in Auftrag gegebenen Meta-studien empfehlen eine Ausweitung der 26. BImSchV aufmobile Endgeräte. Bei der Einführung der Grenzwerte fürmobile Endgeräte sollten, so das Öko-Institut (2000, S. 91),die typischen Einsatzbedingungen, wie z. B. die Nutzungs-dauer und der Stand der Technik, berücksichtigt werden.

Minimierungsgebot

Die Einführung eines Minimierungsgebots ist eine der zen-tralen Forderungen des Öko-Instituts (2000, S. 90). Im Zu-sammenhang mit der Einführung von Grenzwerten für End-geräte wird hierbei auf den Grundsatz des Standes derTechnik verwiesen (Öko-Institut 2000, S. 91). Die SSKempfiehlt lediglich eine Minimierung der Exposition durchelektromagnetische Felder im Rahmen der technischen undwirtschaftlichen Möglichkeiten besonders in Bereichen, indenen sich Menschen längere Zeit aufhalten. Die Maßnah-men sollten sich nach dem Stand der Technik richten (SSK2001, S. 16).

Grenzwertverschärfung

Das Gutachten des Ecolog-Instituts (2000) empfiehlt expli-zit eine Senkung der geltenden Grenzwerte auf 0,01 W/m²für Mobilfunksendeanlagen und maximal 0,5 W/m² fürMobiltelefone. Das Öko-Institut (2000) gibt zu bedenken,dass die geltenden Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind,da sie lediglich auf die wissenschaftlich unumstrittenenthermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung abstellen. Diebei der Festlegung der Grenzwerte verwendeten Multipli-katoren decken lediglich gewisse Unsicherheiten hinsicht-lich dieser Effekte ab (Öko-Institut 2000, S. 86). Glaser(2000) betont den relativ geringen Sicherheitsabstand dergeltenden Grenzwerte: Zwar liegen „die derzeit geltendenGrenzwerte im sicheren Bereich bezüglich gesundheit-licher Effekte [...], aber der Sicherheitsabstand zwischenNormen und den Intensitäten, bei denen thermische Beein-flussungen im Verhalten von Tieren sowie Einflüsse aufden Hormonspiegel gemessen wurden, [beträgt] wenigerals eine Zehnerpotenz [...]. [Es] werden tatsächlich Intensi-täten erreicht, die nur wenig unter den zulässigen Grenz-werten liegen“ (Glaser 2000, S. 67). Die Studie verweist indiesem Zusammenhang auch auf den bis zu 3fach höherenSicherheitsabstand der Grenzwerte für Netzstrom.

Gesamtbetrachtung

Alle Studien kommen zu dem Schluss, dass Handlungs-bedarf besteht. Den geringsten Handlungsbedarf erkenntSilny (2000), der lediglich Aufklärungsmaßnahmen sowieVerbesserungen beim Planungsverfahren für die Errichtungvon Sendeanlagen empfiehlt. Die Studien des Ecolog-Insti-tuts und des Öko-Instituts sehen einen starken Handlungs-bedarf. Im Fall von Ecolog (2000) schlägt sich dies insbe-sondere in der Empfehlung einer deutlichen Verschärfungder Grenzwerte nieder. Das Öko-Institut (2000, S. 88) legtden Schwerpunkt weniger auf eine Verschärfung der Grenz-werte als vielmehr auf eine besonders breite Palette von ver-schiedenen Maßnahmen.

Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Bürgerwerden von vier der fünf Gutachten empfohlen. Es handelt

sich damit um die am häufigsten empfohlene Maßnahme.Verbesserungen im Planungsverfahren und eine Anwen-dung der 26. BImSchV auf Mobiltelefone werden jeweilsvon drei Studien befürwortet. Mit jeweils zwei Empfehlun-gen werden die Erhöhung der Transparenz/Kennzeichnung,die Einrichtung von Schutzzonen und das Minimierungs-gebot durchschnittlich oft genannt. Nur jeweils einmalwerden generelle Produktverbesserungen, Maßnahmen imBereich der Dosimetrie und Messverfahren sowie Grenz-wertreduzierungen genannt. Anzumerken ist hierzu jedoch,dass Glaser (2000) und das Öko-Institut (2000) die Mess-verfahren für unzureichend halten. Allerdings scheint dasÖko-Institut eine Änderung dieser Verfahren für wenigpraktikabel zu halten. Den Defiziten des Messverfahrenssoll daher durch das Minimierungsgebot begegnet werden.Zwar empfiehlt nur Ecolog (2000) eine deutliche Verschär-fung der Grenzwerte, aber sowohl Öko-Institut (2000) alsauch Glaser (2000) bemerken, dass die geltenden Grenz-werte keine Vorsorgewerte sind und einen im Vergleich zuanderen (Nichtvorsorge-)Grenzwerten niedrigen Sicher-heitsfaktor aufweisen.

2.4 Wissenschaftliche Debatte

Seit der Veröffentlichung des Stewart-Reports (2000) wur-den zwar in etlichen relevanten Bereichen der Forschungzur EMVU-Problematik wissenschaftliche Fortschritte er-zielt, einschneidende neue Erkenntnisse wurden jedochnicht gewonnen (vgl. von Homeyer et al. 2002; Wiedemannet al. 2002). Allerdings scheint sich in den letzten zwei Jah-ren eine Art stillschweigendes Einverständnis entwickelt zuhaben, das von der möglichen Existenz athermischer Ef-fekte durch hochfrequente EMF ausgeht. Solange die Wis-senschaft jedoch nicht zu einem hinreichend breiten Kon-sens über die zugrunde liegenden Mechanismen sowieeventuelle gesundheitliche (und ökologische) Risiken ge-langt, ist beispielsweise politischen Entscheidungsträgerndamit kaum geholfen.

Grundprobleme

Wie bereits erwähnt, resultiert aus bloßen Beobachtungenbiologischer Effekte noch kein Hinweis auf negative ge-sundheitliche Auswirkungen. Einige Experten sind der Auf-fassung, dass es trotz aller beobachteten biologischen Ef-fekte keinen Grund zur Besorgnis gibt, aber weitererForschungsbedarf gegeben ist, und einige Gründe für be-stimmte Vorsorgemaßnahmen sprechen. Andere vertretendie Meinung, dass die gegenwärtigen ICNIRP-Richtlinienbereits in ausreichendem Maße Vorsorgemaßnahmen be-inhalten. Manche sehen zudem keinen Grund zur Besorgnis,solange nicht die den biologischen Efekten zugrunde liegen-den Mechanismen identifiziert wurden. Ein anderes Ar-gument ist, dass die Grenzwertempfehlungen so lange nichtherabgesetzt werden sollten, wie ungeklärt ist, welcheGrenzwerte überhaupt anzustreben sind. Leider ist es unterdiesen Umständen fast unmöglich, die wahrscheinlicherenbiologischen Effekte von den unwahrscheinlicheren zu un-terscheiden, geschweige denn festzustellen, welche Effektebesondere Risiken bergen.

Hinsichtlich der biologischen Effekte, die verschiedenewissenschaftliche Studien bei Experimenten mit Expositio-nen durch elektromagnetische Strahlung identifiziert haben,

Drucksache 15/1403 – 40 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

besteht innerhalb dieses Wissenschaftsgebietes wohl ein re-lativer Konsens dahin gehend, dass

1. einige dieser Effekte nachgewiesen wurden (z. B. Verän-derungen der kognitiven Funktionen oder Veränderun-gen in der Blut-Hirn-Schranke) und

2. ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen der Expo-sition durch hochfrequente Strahlung und dem beobach-teten biologischen Effekt besteht.

Ein relativ großer Konsens besteht bezüglich der durch Mo-biltelefone verursachten Exposition gegenüber EMF. Fürdie – in Deutschland übrigens nicht von der 26. BImSchVerfassten – Mobiltelefone wird allgemein festgestellt, dassdie durch sie erzeugten Expositionen im Kopf des Nutzersund in seinem unmittelbaren Umfeld im Allgemeinen überden von Basisstationen (Sendeanlagen) erzeugten EMF lie-gen. Sie reichen – was den Kopf des Nutzers betrifft – imEinzelfall bis an den von der ICNIRP für die Teilkörper-exposition empfohlenen Grenzwert heran. Kommen nochandere Feldquellen hinzu, so kann es hier u. U. durchaus zuÜberschreitungen des für sicher gehaltenen Expositions-niveaus kommen. Dies gilt im Übrigen auch für bestimmteandere Geräte wie moderne Diebstahlsicherungen, die aufhochfrequenten Funkanwendungen basieren, u. v. a. m.(BMU 2001).

Darüber hinaus herrscht jedoch prinzipiell Uneinigkeit überdie Bewertung beobachteter Effekte. Es stellt sich insbeson-dere die Frage, wie biologische Effekte interpretiert werdensollen, für die mit der Ausnahme thermischer Effekte keinkausaler Mechanismus bekannt ist. Und wie lässt sich nach-weisen, dass der beobachtete biologische Effekt tatsächlichauf EMF zurückzuführen ist, wenn der zugrunde liegendeMechanismus nicht bekannt ist? Die meisten Wissenschaft-ler scheinen heute bereit zu sein, auch ohne die genaueKenntnis eines Wirkungsmechanismus einen Zusammen-hang zwischen Exposition und Effekt anzuerkennen, wenndie Ergebnisse der Originalstudie von anderen repliziertwerden können. Die Replikation wirft jedoch u. U. neuepraktische Probleme auf. Forscher müssen bereit sein, Wie-derholungsstudien durchzuführen, statt „neue“ Forschungzu betreiben bzw. dafür auch Forschungsgelder erhalten,und möglicherweise treten bei einer genauen Wiederholungeiner Untersuchung dennoch Unterschiede hinsichtlich derbiologischen Effekte auf (vgl. Hyland 2000).

Sollten Studien mit einem biologischen Effekt repliziertwerden, stellen sich weitere Fragen: Ist der beobachtete Ef-fekt reversibel oder irreversibel? Stellt sich der ursprünglichebiologische Zustand wieder ein oder wird der biologischeEffekt durch einen anderen Mechanismus kompensiert?Handelt es sich bei einem nicht kompensierten Effekt um ei-nen positiven biologischen Effekt (z. B. erhöhte kognitiveFähigkeiten), einen neutralen bzw. nicht eindeutig negativenbiologischen Effekt (z. B. leichtes Kribbeln) oder um einenegative gesundheitliche Auswirkung (z. B. Schlafstörun-gen)? Tritt dieser biologische Effekt bei allen exponiertenPersonen auf? Impliziert ein Ausbleiben kurzfristiger nega-tiver Folgen auch ein Ausbleiben von Langzeitfolgen? Auchwenn ein biologischer Effekt als negativer Effekt identifi-ziert wird, stellen sich weitere Fragen, wie beispielsweisenach der Signifikanz, nach evtl. Hypersensibilität, speziel-len Dispositionen oder psychosomatischen Reaktionen vonPersonen auf reale oder empfundene Expositionen.

Im Hinblick auf den derzeitigen Wissensstand über die bio-logischen Effekte von hochfrequenter EMF und aufgrundder bislang ungeklärten Mechanismen zur Erklärung vielerdieser experimentell beobachteten Effekte ist die wissen-schaftliche Forschung offensichtlich nicht in der Lage, dieseFragen einheitlich und zielführend zu beantworten. Selbstbei einem fortgeschrittenen Stand der wissenschaftlichenForschung könnten lediglich einige der oben gestellten Fra-gen beantwortet werden – die zudem im Grunde häufig poli-tische Fragen sind: Sie betreffen beispielsweise Aspekte derRisikoakzeptanz oder auch des Minderheitenschutzes (vonHomeyer et al. 2002, S. 114).

Wesentliche Kontroversen

Die zurzeit einzigen gemeinhin anerkannten gesundheit-lichen Risiken, die durch mobile Telekommunikation verur-sacht werden könnten, sind thermische Effekte über einemSAR-Wert von 4 W/kg (beispielsweise sehr langes ununter-brochenes Telefonieren unter ungünstigsten Empfangs- undSendeeigenschaften in einem geschlossenen Pkw). Es gibtsomit einen großen Spielraum für wissenschaftliche Kontro-versen. Bezüglich der Frage der Existenz von biologischenEffekten, die nicht durch thermische Wirkungen hervorge-rufen werden, können die wichtigsten wissenschaftlichenKontroversen und Fragestellungen über mögliche gesund-heitliche (und ökologische) Wirkungen von Expositionendurch hochfrequente EMF zusammenfassend wie folgt dar-gestellt werden (vgl. von Homeyer et al. 2002, S. 114 ff.):

– Existieren athermische biologische Effekte? Mittlerweilekonstatieren etliche Wissenschaftler und Studien Evi-denzen für diese Effekte, auch wenn die zugrunde lie-genden Mechanismen noch nicht identifiziert werdenkonnten.

– Unterscheidung thermischer und athermischer Effekte?Dieser Punkt ist besonders kontrovers, da die Existenzathermischer Effekte die Grundannahmen der ICNIRP-Richtlinien, die lediglich auf die anerkannten thermi-schen Effekte zugeschnitten sind, infrage stellen würde.Im Anschluss hieran stellt sich dann auch die Frage, wel-che Grenzwerte stattdessen angemessen wären. Grund-sätzlich kann gefragt werden, ob es überhaupt (noch)sinnvoll oder eindeutig möglich ist, zwischen thermi-schen und athermischen Effekten zu unterscheiden.

– Falls existent – besitzen solche Effekte negative Wirkun-gen? Bezüglich negativer gesundheitlicher Wirkungenkonnte bisher keine Übereinstimmung gefunden werden.

– Sind Vorsorgemaßnahmen erforderlich? Angesichts derbestehenden Ungewissheit spricht sich eine wachsendeZahl von Wissenschaftlern für angemessene Vorsorge-maßnahmen aus. Doch besteht hinsichtlich der Not-wendigkeit bzw. der Art von eventuellen Vorsorge-maßnahmen bezüglich Mobiltelefonen (oder auchSendeanlagen) keine Einigkeit.

– Sind Expositionen durch Sendemasten relevanter als diedurch Mobiltelefone? Die Kontroversen entzünden sichzumeist nicht an der allgemein anerkannten höheren Ex-position durch Mobiltelefone, sondern an dem Aspektder individuellen (Telefone) oder kollektiven Vorsorge-notwendigkeit (Sendemasten) bzw. -möglichkeit.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/1403

– Sind die Richtlinien der ICNIRP angemessen? EtlicheWissenschaftler vertreten die Auffassung, dass dieseRichtlinien bereits ausreichende Sicherheitsmaßnahmenvorsehen, andere sind der Meinung, dass die zunehmen-den Hinweise auf biologische Effekte eine Überarbei-tung der Richtlinien rechtfertigen könnten. Es gibt je-doch keine klaren Vorstellungen über die Grundlageneiner solchen Überarbeitung oder über neue Grenzwerte.

– Existieren Effekte aufgrund von Strahlung geringer In-tensität? Einige Wissenschaftler anerkennen Effektehochfrequenter Strahlung von Mobiltelefonen, bezwei-feln sie aber hinsichtlich der Strahlung von Basisstatio-nen bzw. Sendeanlagen.

– Besteht die Notwendigkeit, die den biologischen Effek-ten zugrunde liegenden Mechanismen zu kennen? EinigeWissenschaftler sind der Meinung, dass Effekte nichtohne die Kenntnis der Mechanismen nachgewiesen wer-den können und daher auch nicht bei der Ausarbeitungvon Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen, wenndie Mechanismen nicht bekannt sind.

– Geben auch reversible biologische Effekte Anlass zur Be-sorgnis? Wissenschaftlich lässt sich diese Frage nicht be-antworten, da es hier jeweils um lebenspraktische Konse-quenzen für die Betroffenen geht und zumeist nicht umallgemeine Schlussfolgerungen oder Konsequenzen.Auch hier entzünden sich Kontroversen eher an der prin-zipiellen Frage nach Vorsorgenotwendigkeiten.

Zahlreiche Kontroversen bestehen auch im Zusammenhangmit der Interpretation der Forschungsergebnisse: Wie isthinsichtlich eines beobachteten Effektes im Fall von fünf„negativen“ Ergebnissen und einem „positiven“ Ergebnis zuverfahren? Einige Wissenschaftler schließen daraus, dassdie Summe der Ergebnisse negativ ist, andere betonen, einpositives Ergebnis könne von großer Bedeutung sein. EineSchwierigkeit liegt auch darin, dass die Forschung auf demGebiet der EMVU mit derartig vielen Variablen konfrontiertist, dass praktisch jede wissenschaftliche Studie auch imFalle einer gelungenen Replikation in vielerlei Hinsicht Ge-genstand der Kritik sein kann. Es stellt sich somit die Frage,welche weiteren oder anderen Kriterien benutzt werdenkönnen, um besser zu gewährleisten, dass seriöse For-schungsergebnisse zu einem frühen Zeitpunkt ernst genom-men werden.

Inwieweit sollten Erfahrungsberichte Betroffener berück-sichtigt werden? Solange die Bestätigung vieler dieser Be-richte durch epidemiologische Studien noch aussteht, wirdoft argumentiert, dass Erfahrungsberichte über gesundheit-liche Probleme nicht berücksichtigt werden sollten. In Er-mangelung umfangreicher epidemiologischer Studien (so-wie angesichts der mit ihnen oft verbundenen methodischenProbleme) könnten solche Berichte jedoch eine wertvollezusätzliche Informationsquelle darstellen.

Risikobewertung und -management

Fast alle der für diesen Bericht berücksichtigten Studien undMetastudien stimmen darin überein, dass es keinen Nach-weis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für Menschenbei Expositionen unterhalb der bestehenden (ICNIRP-)Grenzwerte gibt. Gemeinsam ist ihnen, dass vermutete oderbeschriebene biologische Effekte bzw. Wirkungen i. d. R.

nicht als Nachweis für einen Schaden oder eine Beeinträch-tigung zu verstehen sind, sondern ggf. als Verdachts-momente. Zum Teil unterscheiden sie sich jedoch im Hin-blick auf die Risikobewertung bzw. die Bewertung vonVerdachtsmomenten. Entsprechend werden zudem aus unter-schiedlichen Risikobewertungen unterschiedliche Schluss-folgerungen für ein mögliches Risikomanagement gezogen.Anhand der Aussagen der wichtigsten neueren deutschenMetastudien (vgl. Kapitel IV.2) kann dies verdeutlichtwerden.

So besteht beispielsweise für Silny (2001) aufgrund seinerAnalysen absolut kein Handlungsbedarf, geltende Sicher-heitsgrenzwerte der ICNIRP bzw. der 26. BImSchV bezüg-lich des Mobilfunks zu ändern, weder im Hinblick auf Sen-deanlagen noch in Bezug auf Mobiltelefone. Glaser (2001)hingegen sieht die Notwendigkeit, die in Deutschland gültige26. BImSchV auf das Mobiltelefon auszudehnen. Zudemwerden zwei Erweiterungen für erforderlich gehalten: DieMittelung des SAR-Wertes über 6-Minuten-Intervalle seidurch eine Dosimetrie-Vorschrift zu ersetzen, die möglichenWirkungen kurzzeitiger Intensitätsschwankungen Rechnungträgt. Zweitens sollten spezielle Normen für Grenzwerte derkurzen Feldpulse entwickelt werden. Prinzipiell werden je-doch die geltenden Normen und Empfehlungen als ausrei-chend für einen Schutz der Bevölkerung vor möglichen Ein-wirkungen hochfrequenter EMF angesehen.

Das Öko-Institut (2001) schlägt einen vorsorgenden Maßnah-menkatalog zu EMF vor: Anwendung der bestehendenGrenzwerte auch auf Mobiltelefone, Aufnahme eines Mini-mierungsgebotes in die 26. BImSchV, Berücksichtigung deszunehmenden Ausmaßes der Exposition und zusätzlicherSchutz besonders sensibler Personen. Das Ecolog-Institut(2001) plädiert ebenfalls für Vorsorgemaßnahmen. Es hält bei-spielsweise Vorsorgegrenzwerte von 0,01 W/m² in der Nach-barschaft von Basisstationen sowie eine Absenkung auf ma-ximal 0,5 W/m² für Mobiltelefone für dringend erforderlich.

Unabhängig davon, dass internationale und nationale Me-tastudien darin übereinstimmen, dass es keine nachgewiese-nen gesundheitlichen Schädigungen bzw. Risiken bei Expo-sitionen unterhalb der geltenden EMF-Grenzwerte gibt,unterscheiden sich manche Studien hinsichtlich ihrer Inter-pretation der Analysen bzw. der daraus resultierenden Fra-gestellungen, nämlich welche Bedeutung mögliche Hin-weise auf Effekte für den Menschen unterhalb vonGrenzwerten haben, ob dies ggf. Vorsorgemaßnahmen not-wendig erscheinen lässt und ob solche Vorsorgemaßnahmensich aus den Studienergebnissen eindeutig ableiten lassen.

Nach Auffassung von Wiedemann et al. (2002) gehen dieAutoren der wissenschaftlichen Metastudien von unter-schiedlichen Grundannahmen aus, je nachdem, ob ihre je-weilige Interpretation sich am Vorsorgeprinzip orientiertoder nicht. Doch gerade weil das Vorsorgeprinzip beispiels-weise in der Fassung der EU (Kommission der Europäi-schen Gemeinschaften 2000) ein Prinzip des Risikomanage-ments ist und kein Prinzip der Risikobewertung, sollte esdemnach keine Beeinflussung der Ergebnisse einer Risiko-bewertung beinhalten. Die EU definiert das Vorsorgeprinzipals eine Form des Risikomanagements, das in Fällen anzu-wenden ist, in denen

– „die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen, keineeindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, in denen

Drucksache 15/1403 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

jedoch aufgrund einer vorläufigen und objektiven wis-senschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zuder Besorgnis beteht, dass die möglicherweise gefähr-lichen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit vonMenschen […] mit dem hohen Schutzniveau der Ge-meinschaft unvereinbar sein könnten“ (2000, S. 12).

Damit wird deutlich, dass auch unter Vorsorgeaspekten dieRisikobewertung ohne Qualitätsabstriche durchzuführen ist(Wiedemann et al. 2002, S. 14).

Allerdings bleibt zumeist – und so auch im EU-Papier –offen, nach welchen Kriterien ein „begründeter Anlass zurBesorgnis“ definiert wird. Dazu schreibt beispielsweise derSachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 1999, S. 91):„Das durch Artikel 20a GG nunmehr auch verfassungs-rechtlich verankerte Vorsorgeprinzip besagt, dass der Staatschon dann zum Handeln aufgerufen ist, wenn Schadens-möglichkeiten gegeben sind, die sich nur deshalb nicht aus-schließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstandbestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht nochverneint werden können und daher insoweit noch keine Ge-fahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein ’Besorgnis-potenzial’ besteht. Allerdings hat der Wissenschaftsrat stetsbetont, dass es sich um einen wissenschaftlich plausiblenVerdacht handeln muss, mit anderen Worten, ein lediglichspekulatives Risiko, das auf bloßen Vermutungen beruht,keine Rechtfertigung für staatliche Eingriffe in die Rechtepotenzieller Verursacher zur Reduzierung des vermutetenRisikos darstellt. Daran ist festzuhalten.“

IV. Grundlegende Aspekte und Regularien bei elektromagnetischen Feldern

Dieses Kapitel befasst sich mit den Grenzwerten und Grenz-wertvorgaben durch nationale und internationale Institutio-nen sowie mit den grundlegenden nationalen und internatio-nalen regulatorischen Rahmenbedingungen.

1. Institutionen und Grenzwerte

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Zum Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren, die vonSendeanlagen bzw. dem Mobilfunk ausgehen könnten,hat der Gesetzgeber Grenzwerte erlassen, die in der26. BImSchV festgeschrieben sind. Diese „Verordnung zurDurchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ istseit dem 1. Januar 1997 in Kraft. In ihr werden neben Grenz-werten der elektrischen und magnetischen Feldstärken in derUmgebung von Stromversorgungs- und Bahnstromanlagenauch Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunksende-anlagen festgelegt. Diese Grenzwerte, die für alle Netzbe-treiber bindend sind, müssen in allen Bereichen, in denenMenschen sich nicht nur vorübergehend aufhalten, eingehal-ten werden. Ihre Einhaltung wird durch die Regulierungsbe-hörde für Telekommunikation und Post (RegTP) überwacht.

Grundlage für die Festlegung der Grenzwerte sind Unter-suchungsergebnisse und Empfehlungen anerkannter natio-naler wie internationaler Fachleute und Institutionen. Dazuzählen neben international führenden Forschungsinstitu-tionen wie insbesondere die Weltgesundheitsorganisation(WHO) und die ICNIRP auch die deutsche Strahlenschutz-kommission (SSK) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz(BfS).

Deutsche Strahlenschutzkommission

Die deutsche Strahlenschutzkommission SSK berät dasBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzesvor ionisierenden und nicht ionisierenden Strahlen, alsoauch in Fragen des Mobilfunks. Die SSK hat im September2001 auf Wunsch des BMU den aktuellen Stand der wissen-schaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsbeein-trächtigungen durch hochfrequente Felder – dazu gehörenauch die Mobilfunkfelder – überprüft. Dabei wurden diePublikationen ab 1998 untersucht. Die Bewertung dieserArbeiten durch das SSK ergab eine Bestätigung des Schutz-konzeptes und der Grenzwerte der ICNIRP (SSK 2001).

Internationale Strahlenschutzkommission

Bei der Beantwortung der gerade auch für die Bevölkerungsehr wichtigen Fragen zum Thema Gesundheit muss notwen-digerweise auf Empfehlungen der Fachgremien aus Wissen-schaft und Forschung zurückgegriffen werden. Ein solchesinternationales Expertengremium befasst sich ausführlichmit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen elektroma-gnetischer Felder: Die ICNIRP (International Commission ofNon-Ionizing Radiation Protection) besteht aus unabhän-gigen Wissenschaftlern (beispielsweise Medizin, Biologie,Physik), die an Universitäten oder anderen Forschungsein-richtungen tätig sind. Ihre Aufgabe ist es, etwa alle zwei Jahredie neu hinzugekommenen wissenschaftlichen Untersuchun-gen auszuwerten und hinsichtlich möglicher Konsequenzenfür den Gesundheitsschutz zu bewerten. Die ICNIRP emp-fiehlt Grenzwerte und identifiziert Themenfelder, die wissen-schaftlich noch eingehender untersucht werden müssen. Dieaktuellen Grenzwert-Empfehlungen der ICNIRP für denMobilfunk stammen vom April 1998 (ICNIRP 1998a u. b).

ICNIRP-Grenzwerte

Biologische Wirkungsschwellen bezeichnen eine Schwelle,unterhalb derer keine biologischen Wirkungen auftreten.Diese Schwelle muss sich auf eine messbare Einheit bezie-hen, z. B. auf die Konzentration eines Stoffes. Beim Mobil-funk gibt die Wirkungsschwelle die Menge an Energie an,ab der mit biologischen Wirkungen zu rechnen ist. Gesi-cherte wissenschaftliche Befunde zu biologischen Wir-kungsschwellen sind die Grundlage für die Grenzwertemp-fehlungen der ICNIRP (vgl. Tabelle 9).

Die international anerkannten ICNIRP-Werte beziehen sichauf die nachgewiesenen thermischen Effekte von EMF. Siebestehen aus Basis- und Referenzgrenzwerten. Die Basis-grenzwerte beziehen sich auf direkt nachgewiesene biolo-gische Auswirkungen durch die thermischen Effekte vonEMF. Die Messung der Basisgrenzwerte, also der SAR, istsehr aufwendig, sie können in der Regel nicht unmittelbar ge-messen werden. Daher werden zusätzlich Referenzgrenz-werte definiert, die mittels Mess- bzw. Rechenverfahren fürdie „verursachenden Größen“, also das elektrische und dasmagnetische Feld, abgeleitet werden und anhand derer dieBasisgrenzwerte beurteilt werden können. Die Einhaltungdes Referenzwertes gewährleistet die Einhaltung des entspre-chenden Basisgrenzwertes. Hinsichtlich der anzuwendendenMess- und Berechnungsverfahren weist beispielsweise dieEU auf Empfehlungen internationaler Normungsorganisa-tionen wie CEN/CENELEC hin, schließt aber keine anderenVerfahren aus.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/1403

Ta b e l l e 9

ICNIRP-Grenzwerte

Quelle: 26. BImSchV

Frequenz (f)in Megahertz

(MHz)

Effektivwert der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte bei Hochfrequenzanlagen

elektrische Feldstärkein Volt pro Meter

(V/m)

magnetische Feldstärkein Ampere pro Meter

(A/m)

10–400 27,5 0,073

400–2 000 1,375 0,0037

2 000–300 000 61 0,16

Obwohl die ICNIRP-Werte derzeit in 26 Ländern die Basis Die Vergabe der UMTS-Lizenzen erfolgte im Jahr 2000 im

f f

für die Festlegung von Grenzwerten bilden, sind sie nichtunumstritten. Uneinigkeit herrscht darüber, ob sie Vorsor-geaspekte, z. B. bei Langzeitexpositionen, ausreichend be-rücksichtigen. Befürworter der Grenzwerte weisen daraufhin, dass zwischen den Schwellenwerten für akute Wirkun-gen und den Basisgrenzwerten ein Sicherheitsfaktor vonetwa 50 besteht und damit auch der Schutz vor Langzeitwir-kungen gewährleistet ist. Kritiker bemängeln insbesondere,dass kein weiterer Sicherheitsfaktor mit Blick auf nochnicht erwiesene, aber möglicherweise vorhandene ather-mische Effekte berücksichtigt ist (Büllingen/Hillebrand2002, S. 5).

2. Regulatorische Rahmenbedingungen

2.1 Deutschland

In Deutschland telefonieren rund 70 % der Bevölkerungmobil (Stand Frühjahr 2002).1 Vier Mobilfunknetzbetreibersind auf dem deutschen Markt aktiv. Führend ist T-Mobile,dessen Netz 23,4 Mio. Nutzer hat, dicht gefolgt von D2 Vo-dafone mit 21,95 Mio. Kunden. Bei beiden Netzen handeltes sich um GSM-900-basierten Mobilfunk. DCS-1 800-Netze betreiben E-Plus mit zurzeit ca. 7,5 Mio. und O2 (vor-mals Viag Interkom) mit ca. 3,8 Mio. Nutzern.

Rahmen einer Auktion, bei der Einnahmen von rund50 Mrd. Euro erzielt wurden. Jeder potenzielle Mobiltelefo-nie-Kunde in Deutschland kostete die Betreiber umgerech-net fast 700 Euro. Sechs Bieter waren erfolgreich, darunteralle vier auf dem deutschen Markt vertretenen Mobilfunk-netzbetreiber (E-Plus 3G, Vodafone [vormals MannesmannMobilfunk], T-Mobile, Viag Interkom/O2) sowie zwei neuhinzugetretene Unternehmen (Group 3G – firmiert heuteunter dem Namen Quam – und MobilCom Multimedia). DieLizenzbedingungen sehen vor, dass bis zum 31. Dezember2003 ein Viertel der Bevölkerung versorgt sein muss. EinVersorgungsgrad von 50 % ist bis zum 31. Dezember 2005zu erreichen. Der Aufbau der erforderlichen Basisstationenhat bereits begonnen. Die meisten Lizenznehmer rechnennicht damit, vor Mitte bis Ende 2003 UMTS-Dienste anbie-ten zu können. Keiner der Betreiber hat bisher einen ver-bindlichen Termin für den Start des Regelbetriebes genannt.

Der Ausbau wird in Deutschland schrittweise weitergehen,um die Lizenzbedingung der Versorgung zu erfüllen. Der-zeit befinden sich im Bundesgebiet rund 40 140 Mobilfunk-antennen. Um den geforderten Versorgungsgrad zu errei-chen, muss jeder Betreiber etwa 10 000 neue Antenneninstallieren. Da zahlreiche GSM-Standorte auch für UMTS-Antennen genutzt werden können, wird die Anzahl derStandorte voraussichtlich nicht im gleichen Umfang zuneh-men wie die Anzahl der Antennen (vgl. Abbildung 2, S. 44).Heute werden etwa 35 % aller Mobilfunkstandorte von zweioder mehreren Funkdiensten genutzt.1 Angaben nach Mobile Communications, No. 327, March, 19, 2002.

Drucksache 15/1403 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A b b i l d u n g 2

Nutzung der Mobilfunkstandorte durch mehrere Funkdienste

Quelle: RegTP 2002

21%

9%3% 2%

65%

Standorte miteinem Funkdienst

Standorte mitzwei Funkdiensten

Standorte mitdrei Funkdiensten

Standorte mitvier Funkdiensten

Standorte mitfünf und mehr alsfünf Funkdiensten

Im folgenden Abschnitt werden die Grundzüge der Rege- Genehmigungsverfahren

lungen zum Schutz vor mobilfunkverursachten EMF inDeutschland dargestellt, in weiten Teilen in Anlehnung andas Gutachten von Büllingen/Hillebrand (2002).

2.1.1 Grundzüge der EMF-Regelungen

Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder vom16. Dezember 1996 (26. BImSchV) wird der Betrieb vonNiederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen geregelt, diezwar im Sinne von § 4 BImSchG nicht genehmigungsbe-dürftig sind, an die aber dennoch nach § 23 BImSchG durchden Gesetzgeber Anforderungen gestellt werden können.

Immissionsschutz

Die Regelungen zum Immissionsschutz in Bezug auf nichtionisierende Strahlung sind in Deutschland in der 26. Ver-ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (26. BImSchV) festgelegt, welche seit Januar 1997in Kraft ist. Deutschland hat damit als erstes EU-Mitglieds-land rechtlich verbindlich Grenzwerte für den Mobilfunkdefiniert.

Von einer im Jahr 2001 ursprünglich geplanten Novellie-rung der Verordnung wurde abgesehen. Grundlage für dieseEntscheidung war eine Empfehlung der von der Bundes-regierung beauftragten SSK, die nach Bewertung der wis-senschaftlich einschlägigen Studien zu dem Ergebnis kam,dass eine Absenkung der Grenzwerte nicht wissenschaftlichbegründbar sei: „Die SSK stellt fest, dass sich auch unterBerücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Ver-dachtsmomente ein über die bisher bekannten gesund-heitlichen Beeinträchtigungen zusätzliches Risiko nicht an-geben lässt“ (SSK 2001, S. 16).

Die Umsetzung der BImSchV-Vorgaben erfolgt im Rahmendes so genannten Standortverfahrens.2 Der Betreiber einerMobilfunk-Basisstation ist verpflichtet, vor Inbetriebnahmeeine Standortbescheinigung bei der Regulierungsbehördefür Telekommunikation und Post (RegTP) zu beantragen.Auf Basis der eingereichten Daten berechnet die Behördeden einzuhaltenden Sicherheitsabstand, d. h. den erforderli-chen Abstand zwischen Sendeantenne und sich in der Um-gebung aufhaltenden Personen. Messungen werden nur inbesonders komplizierten Fällen vorgenommen. Bei jederÄnderung muss die Bescheinigung neu erteilt werden. Eswerden die Summenwerte, d. h. alle am Ort befindlichenAnlagen bzw. relevanten Feldstärken berücksichtigt, sodassder Personenschutz unabhängig von der Quelle der EMF ge-währleistet ist. Das Berechnungsmodell gilt international alsvorbildlich, u. a. deshalb, weil alle potenziellen Mess-unschärfen zu Ungunsten des Betreibers ausgelegt werden.Proteste von Mobilfunkgegnern in Deutschland richten sichin der Regel nicht gegen das Standortverfahren an sich, son-dern gegen die Höhe der Grenzwerte im Allgemeinen sowiegegen die spezifischen Standorte selbst und die bislang häu-fig mangelnde Beteiligung der Kommunen und Anwohnerbei der Standortwahl.

Die neue, im Jahr 2002 verabschiedete Rechtsgrundlage fürdas Standortverfahren (BEMFV) berücksichtigt in besonde-rem Maße auch den Schutz der Träger von Körperhilfsmit-teln wie Herzschrittmachern. Sollte der erforderliche Si-

2 Basis ist die BMPT-Amtsblattverfügung 306/1997. Diese wird 2002durch die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzungelektromagnetischer Felder (BEMFV) ersetzt, Basis dieser Verord-nung ist das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikations-endeinrichtungen (FTEG).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/1403

cherheitsabstand über den in der Standortbescheinigungbezeichneten hinausgehen, wird darauf ausdrücklich hinge-wiesen („Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfsmit-tel“). Die Betreiber sind angehalten, Schutzmaßnahmen fürden Bereich, in dem die Grenzwerte elektrische Implantatebetreffend nicht eingehalten werden, zu ergreifen und ge-genüber der Behörde zu dokumentieren. Geeignete Maß-nahmen sind z. B. Aufklärungen und Hinweise.

Über die Erteilung von Standortbescheinigungen hinausüberprüft die RegTP unregelmäßig und ohne Ankündigungdurch Messungen vor Ort die Antragsdaten des Betreibers.Des Weiteren werden bundesweite öffentliche „Messaktio-nen“ durchgeführt.3 Gemessen wird an 3 600 Orten. DieAuswahl der Hälfte der Messorte erfolgt zusammen mit denLändern und Kommunen, um potenziell kritische Standortezu berücksichtigen (Schulen, Kindergärten). Bei der ande-ren Hälfte werden Messorte nachgeprüft, die bei vorherge-henden Messungen die höchsten Werte aufwiesen.

Bisher wurden in den Jahren 1992, 1997 und 2 000 Mess-aktionen durchgeführt. Keine ergab Überschreitungen derGrenzwerte, die gemessenen Werte unterschreiten die er-laubten häufig um mehr als das Tausendfache. Nachmessun-gen tragen in der Bevölkerung wesentlich dazu bei, die Zu-verlässigkeit des Verfahrens zu dokumentieren und erfüllensomit eine wichtige Funktion der Vertrauensgenerierung. InBayern wurde im Juni 2002 eine eigene, umfangreicheMesskampagne gestartet, die ein landesweites Monitoringfür EMF zum Ziel hat. Das bayerische Umweltministeriumkommt damit den Forderungen der Mobilfunkgegner entge-gen, die eine solche Kontrollmaßnahme fordern. Da in Bay-ern die Proteste gegen Antennenstandorte im bundesweitenVergleich mit am größten sind, erscheint eine solche zusätz-liche Maßnahme aus Sicht der Behörden sinnvoll.

Grenzwerte

Die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte beruhenauf den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP (ICNIRP1998). Die Grenzwerte (vgl. Tabelle 10, S. 46) gelten in dergesamten Bundesrepublik. Die Gesetzgebungskompetenzliegt ausschließlich beim Bund. Länder und Kommunenkönnen keine regional gültigen niedrigeren Grenzwerte fest-legen. Vermieter von Antennenstandorten haben aber dieOption, auf privatrechtlicher Ebene andere (niedrigere)Grenzwerte vertraglich auszuhandeln. In Städten wie Berlin,Freiburg, Nürnberg oder München wurde diese Möglichkeitvon den Kommunalvertretungen diskutiert. In Münchensind die 10fach niedrigeren Schweizer Grenzwerte für öf-fentliche Gebäude vorgeschrieben worden. In der Folgerechnen die Betreiber mit Empfangslücken.

Baurecht

Das Bundesrecht sieht eine Beteiligung Dritter bei der Er-richtung von Mobilfunksendeanlagen nicht vor. Der Stand-ort wird von einem Grundstücksgeber, auf dessen Anwesenbzw. Gebäude eine Funkanlage errichtet werden soll, an denNetzbetreiber nach privatrechtlichen Grundsätzen ver-mietet.

Einzig übergeordnete baurechtliche Regelungen können dieAuswahl eines Standortes indirekt beeinflussen. Diese be-treffen einerseits Raumordnungsfragen und Bebauungs-pläne, also z. B. die Frage, ob in Wohngebieten die gewerb-liche Nutzung in Form einer Sendeanlage als Ausnahmezugelassen werden soll oder ob Belange des Denkmalschut-zes zu beachten sind. Andererseits sind allgemeine Fragender Statik, des Brandschutzes, etc. von Bedeutung. Letzterewerden bei genehmigungspflichtigen Anlagen von der Bau-aufsichtsbehörde geprüft und sind bei den immer häufigeraufkommenden Standortkonflikten noch nicht relevant ge-worden. Die übrigen Regelungen des Baurechts gewinnenjedoch zunehmend an Bedeutung, da sie es den Kommunenermöglichen, indirekt Steuerungsoptionen bei der Ansied-lung von Mobilfunkanlagen wahrzunehmen.4 In Deutsch-land ist die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen durchdas Bauplanungsrecht (Bundesrecht) und das Bauordnungs-recht (Landesrecht) geregelt.

Nach den geltenden Landesbauordnungen sind Antennenan-lagen unter zehn Metern Höhe genehmigungsfrei (in Hessenzwölf Meter). Die Kommune kann dennoch durch Pla-nungsvorgaben Einfluss auf den Standort nehmen, wenn essich bei der Anlage um ein Vorhaben mit „städtebaulicherRelevanz“ handelt. Dies ist von der Größe der Anlage undihrer Integration in die Umgebung abhängig, z. B. davon, obeine Antenne auf einem Hochhaus oder auf einem einge-schossigen Gebäude errichtet wird. Bei einer geringen An-tennenhöhe von etwa zwei bis drei Metern ist eine städte-bauliche Relevanz generell nicht gegeben.

Ist die Einflussnahme der Kommune aufgrund der oben ge-nannten Rahmenbedingungen möglich, besteht die Option,im Rahmen der Flächennutzungsplanung bestimmte Ge-biete als Standorte für Mobilfunksendeanlagen auszuweisenbzw. Ausschlussflächen festzulegen. Ein genereller Nut-zungsausschluss ist jedoch nicht zulässig, vielmehr musszugleich eine positive Flächenausweisung erfolgen. Umeine umfassende Versorgung mit Telekommunikation zugewährleisten, sind die Einflussmöglichkeiten der Gemein-den durch die Ausweisung von Flächen faktisch stark be-grenzt.

Flächen können von einer Kommune nicht mit der Begrün-dung nach BauGB ausgeschlossen werden, die Anlage rufeschädliche Umwelteinwirkungen hervor. Werden die Be-stimmungen der BImSchV und des Standortverfahrens ein-gehalten, liegen nach allgemeiner Rechtsauffassung solcheEinwirkungen nicht vor. Im Einzelfall sind jedoch die bau-rechtlichen Vorschriften zur Gestaltung des Orts- und Land-schaftsbildes zu berücksichtigen, und nur diese können zumAusschluss bestimmter Flächen führen.

Das bedeutet in der Praxis, dass die Kommune die Errich-tung einer Mobilfunkanlage untersagen kann, wenn ein„landschaftsschonender“ Alternativstandort zur Verfügungsteht. Dabei sind die Belange der Mobilfunkbetreiber unddie des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflegesowie der Erhaltung des Orts- oder Stadtbildes gegeneinan-der abzuwägen. Bei solchen Überlegungen genießt nach

3 Die Ergebnisse sind unter www.regtp.de abrufbar.

4 Vgl. zum Thema Mobilfunk und Baurecht ausführlich die Ausfüh-rungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB 2001,S. 23 ff.) sowie die Zusammenfassung des InformationszentrumsMobilfunk unter www.izmf.de.

Drucksache 15/1403 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ta b e l l e 1 0

Grenzwerte der 26. BImSchV

Quelle: 26. BImSchV

Frequenzband Immissionsgrenzwert für die elektrische Feldstärke

900 MHz 41 (V/m)

1 800 MHz 58 (V/m)

2 000–300 000 MHz 61 (V/m)

Auffassung der Rechtsprechung prinzipiell die Rundfunk- Genehmigungspflichten ergeben sich außerdem aus den lan-

empfangs- und Informationsfreiheit des Einzelnen und da-mit der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur Vor-rang. Die Kommunen sind aufgrund ihrer Verpflichtung, beider Daseinsvorsorge und der Schaffung einheitlicher Infra-strukturbedingungen mitzuwirken, in ihren Steuerungsmög-lichkeiten auch hier eingeschränkt.5 Die rechtlichen Voraus-setzungen für das Ausweisen von Negativflächen mit demZiel, senderfreie Schutzzonen zu definieren, könnten einzigdurch eine Änderung der jeweiligen Landesbauordnungengeschaffen werden.

Eine Mobilfunkanlage ist grundsätzlich in allen Baugebie-ten zulässig. Einzig in so genannten „reinen Wohngebieten“ist eine Mobilfunkanlage nur aufgrund einer Befreiung er-laubt, wenn es sich, wie bei kleineren Anlagen, um eine sogenannte Nebenanlage handelt. Auch dieser Genehmi-gungsvorbehalt stellt aber kaum ein echtes Steuerungsin-strument dar, weil eine Gemeinde die Erlaubnis nur aus bau-planungsrechtlichen Gründen, nicht aber etwa aus Gründendes vorsorgenden Gesundheitsschutzes verweigern kann.Für alle Baugebiete gilt, dass die Errichtung einer Anten-nenanlage eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderungdarstellen kann. Diese Auffassung wurde von der Recht-sprechung in jüngster Zeit mehrfach bestätigt (Baumann2001a u. b). Beispielsweise kann die Errichtung einer An-lage auf einem Wohnhaus eine genehmigungspflichtigeNutzungsänderung darstellen, weil die ausschließlicheWohnnutzung in diesem Fall durch eine gewerbliche Nut-zung ergänzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Aus-legung bundesweit durchsetzt. Das Argument der Nutzungs-änderung stellt aber keine Möglichkeit dar, einen Standortdauerhaft zu verhindern, denn wenn alle baurechtlichenVorschriften und die Vorgaben der BImSchV eingehaltenwerden, müssen die lokalen Behörden eine Genehmigungerteilen. Durch die Genehmigungspflicht ergibt sich für dieKommunen der Vorteil, dass sie im Rahmen des Genehmi-gungsverfahrens frühzeitig über die Antennenstandorte derBetreiber informiert werden. Dieses formale Vorgehen wirddaher zum Teil als positiv bewertet.6

desrechtlichen Regelungen zum Denkmalschutz. Das heißt,dass gegebenenfalls die örtliche Denkmalbehörde ein ent-scheidendes Mitspracherecht beim Erteilen der Genehmi-gung besitzt.

Kennzeichnungspflicht für Endgeräte

Eine Kennzeichnungspflicht für Mobilfunk-Endgeräte be-steht nicht. Stattdessen wurde ein freiwillig verwendbaresGütesiegel eingeführt. Die Hersteller haben sich darüber hi-naus im Sommer 2001 freiwillig dazu bereit erklärt, dieSAR-Werte (Spezifische Absorptionsrate) für jedes Gerätanzugeben.7

Die Diskussion um die Einführung eines Gütesiegels ver-läuft sehr kontrovers. Hersteller und Netzbetreiber befürch-ten, dass ein Siegel für „strahlungsarme Mobiltelefone“ zumehr Intransparenz für die Verbraucher führt, da die Expo-sition situationsbezogen schwankt und darüber hinaus fürGSM- und DCS-Netze andere Werte gelten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-aktorsicherheit (BMU) favorisiert die Einführung des Um-weltzeichens „Blauer Engel“ und hat darüber seit Frühjahr2002 mit den Endgeräte-Herstellern beraten (Bundesregie-rung 2002). Das so genannte „Öko-Label“ soll auf Basis desSAR-Wertes über die Exposition informieren. Die zustän-dige Jury „Umweltzeichen“ legte die Kriterien für die Ver-gabe des Siegels Mitte Juni 2002 fest. Danach sollen Mobil-telefone mit einem SAR-Wert von höchstens 0,6 W/kg einSiegel tragen dürfen. Die Bewertungskriterien wurden nichtim Konsens mit den Herstellern erarbeitet.

Der Herstellerverband BITKOM beispielsweise hat an-gekündigt, keinen Antrag auf Erteilung eines „Blauen En-gels“ zu stellen, da der SAR-Wert aus ihrer Sicht ein irre-führendes Kriterium ist. Sie plädieren für die Einführungeines Qualitätssiegels, das auch die Empfangseigenschaf-ten des Mobiltelefons berücksichtigt. Der SAR-Maximal-

5 Vgl. dazu die Implikationen des Artikels 91a GG (Mitwirkung desBundes bei Gemeinschaftsaufgaben).

6 Das Bauministerium NRW plant einen Erlass, wonach für Antennenin Wohngebieten grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlichsein soll.

7 Dies geht nicht auf eine spezifisch deutsche Regelung zurück, son-dern auf die Vereinbarung der Mitglieder des Mobile ManufacturersForum, Alcatel, Ericsson, Mitsubishi Electric, Motorola, Nokia,Panasonic, Philips, Siemens und Sony. Die Hersteller haben sich frei-willig verpflichtet, ab 1. Oktober 2001 für alle neuen Mobiltelefon-Modelle die SAR-Werte zu veröffentlichen (vgl. dazu die Homepagedes Branchenverbandes www.mmfai.org.).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 47 – Drucksache 15/1403

wert besitze keine Aussagekraft hinsichtlich der Feldstär-ken während des Telefonierens. Diese werden beeinflusstvon Empfangssituation, Wahl des Netzes, Handhaltung undVerwendung eines Headsets. Bei allen Mobiltelefonen liegtder Wert beim Telefonieren unterhalb des Maximalwertesund unterschreitet diesen nicht selten um das Hundert-fache (Bitkom 2002; BMU 2002; Gneiting 2002). Aberauch wenn der zulässige Grenzwert von 2 W/kg (GSM,DCS: 1 W/kg) erreicht wird, bestehe nach wissenschaft-lichen Untersuchungsergebnissen keine Gesundheitsge-fahr. Die Bezeichnung „Umweltzeichen – weil strahlungs-arm“ suggeriert nach Auffassung der Hersteller inunzutreffender Weise, dass von anderen Mobiltelefonen einRisiko ausgeht.

Mobiltelefone mit einem für das Umweltzeichen ausrei-chenden SAR-Wert befinden sich bereits auf dem Markt.Das Bundesamt für Strahlenschutz hält eine Liste mit allenaktuell verfügbaren Geräten auf seiner Homepage abrufbar(http://www.bfs.de/presse/index.htm).

Verhaltenshinweise

Persönliche Verhaltenshinweise von offizieller Seite zurVorsorge bei EMF-Exposition wurden bisher vom Bundes-amt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Die zuständigeund dem BMU nachgeordnete Behörde empfiehlt in diver-sen Pressemitteilungen und Hinweisen,8

– beim Kauf eines Mobiltelefons auf einen geringen SAR-Wert zu achten;

– die Mobiltelefonate kurz zu halten und wenn möglichauf ein Festnetztelefon zurückzugreifen oder SMS stattSprachtelefonie zu nutzen;

– nicht bei schlechtem Empfang zu telefonieren, um er-höhte Strahlungsleistung des Gerätes zu vermeiden;

– den Abstand zwischen Antenne und Kopf so groß wiemöglich zu halten, z. B. durch Verwendung eines Head-sets;

– im Auto Mobilfunk-Freisprecheinrichtungen mit Außen-antenne zu installieren.

Besonders hohe Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeitwurde der Empfehlung des BfS zuteil, Kinder von Mobil-funktelefonen weitgehend fernzuhalten, da diese sich nochin der Entwicklung befinden und deshalb gesundheitlichempfindlicher reagieren könnten. Einige Wissenschaftlerkritisieren diese Äußerungen als unnötige Verunsicherungder Öffentlichkeit, da die festgelegten Grenzwerte nach Er-kenntnissen der ICNIRP für alle Bevölkerungsgruppen aus-reichend seien.

Bedeutung des Vorsorgeprinzips

Ein Vorsorgeprinzip ist in Deutschland nicht gesetzlich ver-ankert und stellt daher nur ein freiwillig zu berücksich-

tigendes Kriterium im Umgang mit EMF dar. Die politischVerantwortlichen, insbesondere das Bundesumweltminis-terium, gehen in Bezug auf die Grenzwerte gemäß der ak-tuellen SSK-Empfehlung davon aus, dass hier der Vorsorge-aspekt ausreichend beachtet ist, und eine weitereAbsenkung der Werte daher nicht erforderlich erscheint(Bundesregierung 2001). Auch in mehreren Gerichtsurteilenwurde in der Vergangenheit anerkannt, dass die ICNIRP-Grenzwerte einen ausreichenden Schutz der Bevölkerunggewährleisten.9

Grenzwerte stellen jedoch nicht die einzige Möglichkeitdar, Vorsorge zu betreiben. Die Deutsche Strahlenschutz-kommission hat durch ihre Forderung, nach dem „Prinzipder Minimierung von Expositionen“ vorzugehen, zumin-dest informell eine wichtige Leitlinie aufgezeigt, um überdie Grenzwertfestlegung hinausgehende Maßnahmen imSinne einer Vorsorge zu rechtfertigen (SSK 2001, S. 16).

Zudem bestehen nicht selten auch technische Möglichkeitenzur weiteren Feldstärkeverringerung unterhalb der beste-henden Grenzwerte. Einem weiteren Gedanken liegt u. a.die Berücksichtigung von Befürchtungen zugrunde, durchspätere Forschungsergebnisse könnten bei geringeren Emis-sionen beobachtete biologische Wirkungen, die bisher alsgesundheitlich unbedenklich galten, größere Bedeutung er-langen.

Konfliktfelder

Aktuelle Gerichtsentscheide

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2002 eineBeschwerde nicht angenommen, welche die Bewertung derEMF-Grenzwerte betraf. Ein Beschwerdeführer hatte gegeneine Mobilfunkanlage in der Nähe seines Grundstücks ge-klagt, von der seiner Ansicht nach gesundheitliche Schädenausgehen. Das BVerfG begründete seine Entscheidung da-mit, dass zurzeit keine verlässlichen Erkenntnisse über dienegativen Wirkungen von mobilfunkverursachten EMF vor-liegen und die geltenden Grenzwerte nach allgemeinemWissensstand einen ausreichenden Schutz gewährleisten.10

Daher sei es eine politische und keine rechtliche Entschei-dung, in einer solchen Situation angesichts noch ungeklärterRisiken Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Eine Senkung der Grenzwerte in Deutschland durch eineGerichtsentscheidung erscheint somit ausgeschlossen. DieZuständigkeit besitzen der Deutsche Bundestag und dieBundesregierung, denen es obliegt, eine Gesamteinschät-zung über das mögliche Risiko zu treffen und entsprechenddarauf zu reagieren. Da das BMU erst Mitte 2001 der Emp-fehlung der Strahlenschutzkommission gefolgt ist und voneiner Novellierung der BImSchV abgesehen hat, ist nurdann mittelfristig eine Veränderung der Grenzwerte zu er-warten, wenn neue und breit akzeptierte Forschungsergeb-nisse dies nahelegen.

8 Vgl. die Pressemitteilungen des BfS sowie die Veröffentlichungenzum Thema Mobilfunk: Pressemitteilung 90 vom 7. Dezember 2001,Pressemitteilung 01 vom 15. Januar 2001, „Empfehlungen des Bun-desamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy“, o. J.,abrufbar unter www.bfs.de.

9 Vgl. Entscheidung des BVerfG 1 BvR 1676/01 vom 28. Februar 2002,Absatz-Nr. (1–20).

10 Vgl. Entscheidung des BVerfG 1 BvR 1676/01 vom 28. Februar 2002,Absatz-Nr. (1–20) sowie BVerfG (2002).

Drucksache 15/1403 – 48 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Standortsuche

Die Suche nach neuen Standorten für UMTS-Antennenanla-gen entwickelt sich in Deutschland mehr und mehr zu einemHauptkonfliktfeld des EMVU-Diskurses. Zwar liegen keineoffiziellen Statistiken dazu vor, bei welchem Anteil der An-tennenanlagen Protestaktionen von Bürgerinitiativen durch-geführt werden, eine Auswertung der Medienberichterstat-tung (Büllingen et al. 2002) weist jedoch darauf hin, dassvor allem in den südlichen Bundesländern die zunehmendeKritik eine erhebliche Behinderung des Netzausbaus dar-stellt. Mehr und mehr sind auch in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz Protestaktionen zubeobachten.

Es besteht keine Verpflichtung für die Betreiber, die Kom-munen oder die Bürger über ihre Netzplanung zu infor-mieren oder sie einzubeziehen. Das Verhalten der Unter-nehmen, Antennenstandorte einzig nach wirtschaftlich-technischen Kriterien auszuwählen und die Fragen derBevölkerung zu potenziellen Gesundheitsgefährdungennicht zu berücksichtigen, ist ein Hauptgrund für Konflikte.Die Bürger werden mit den Anlagen konfrontiert, ohne dassAnsprechpartner vonseiten der Betreiber oder der lokalenBehörden zur Verfügung stehen bzw. ohne dass eine demo-kratische Beteiligung am Entscheidungsprozess möglich ist.Das damit verbundene Empfinden des „Ausgeliefertseins“hat erheblich zu einer Verhärtung der Fronten beigetragen.Mittlerweile wurden Schritte unternommen, die Kommu-nen, und damit indirekt auch die Anwohner in der Nähe einesneuen Standortes, freiwillig an der Netzplanung zu beteili-gen (vgl. Verbändevereinbarung 2001). Da mit entsprechen-den Prozessen erst Anfang 2002 begonnen wurde, fehlennoch konkrete Erkenntnisse über den Erfolg dieser Maßnah-men, die ersten Schritte werden allerdings von allen Seitenpositiv beurteilt.

Die für die Städte und Gemeinden unbefriedigenden Gestal-tungsmöglichkeiten bei der Netzplanung haben inzwischendazu geführt, dass die kommunalen Spitzenverbände unddie Betreiber eine Vereinbarung geschlossen haben, die einebessere Kooperation bei der Standortwahl gewährleistensoll (vgl. Kapitel VI.3). Ziel ist es, die Kommunen unbüro-kratisch und rasch an den Entscheidungsprozessen zu betei-ligen. Sie können auf diese Weise dem wachsenden Unmutüber den Aufbau von Antennen in der Bevölkerung begeg-nen und stehen den Protesten nicht mehr als unbeteiligteAkteure mit sehr eingeschränkten Mitspracherechten gegen-über.

Die alternative formal rechtliche Lösung, eine Einordnungeiner Mobilfunkanlage als genehmigungspflichtige Nut-zungsänderung, ist deshalb problematisch, weil dadurch dieBaugenehmigungsbehörden mit einem hohen zusätzlichenVerwaltungsaufwand belastet würden. Dagegen sprichtaber aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebun-des vor allem, dass durch Baurechtsänderungen den ge-sundheitlich begründeten Einwänden der Bevölkerung ge-gen Antennen nicht Rechnung getragen würde.

2.1.2 Wichtige Akteursgruppen und ihre Ziele

Wie in anderen europäischen Ländern sind auch in Deutsch-land sowohl die Mobilfunkgegner, die sehr weit reichendeForderungen formulieren, als auch Kritiker, die sich nichtgrundsätzlich gegen drahtlose Kommunikation richten, abereine stärkere Beteiligung am Netzaufbau einfordern, inzahlreichen lokalen Bürgerinitiativen organisiert (vgl.Tabelle 11). Die „Bürgerwelle“ ist der aktivste und bekann-teste Verein, er versteht sich als Dachverband für alle Bür-gerinitiativen zum Thema „Elektrosmog“ und vertritt nacheigenen Angaben rund 50 000 Personen.

Hauptforderung der Bürgerinitiativen ist der Stopp des Aus-baus bzw. der Rückbau der Mobilfunknetze, bis die Risikenvon EMF vollständig geklärt sind. Darin werden sie von ei-nigen Wissenschaftlern unterstützt, z. B. vom Zentrum fürPublic Health Forschung (Universität Bremen) oder demEcolog-Institut u. a. Gemäßigtere Gruppen plädieren für dieBeibehaltung der Mobilfunknetze, erwarten aber von denBetreibern einen Verzicht auf Standorte in Wohngebietenund darüber hinaus eine Senkung der Grenzwerte in den Be-reich von Milliwatt bzw. sogar Mikrowatt pro Quadratmeter(mW/m² bzw. µW/m²) sowie eine Umkehrung der Beweis-last, bevor der Netzausbau fortgesetzt wird.

Der BUND und viele Baubiologen schließen sich ebenfallsdieser Grenzwert-Forderung an. Andere institutionalisierteUmwelt- und Verbraucherschutzverbände engagieren sichstark in der Diskussion, indem sie Informationen veröffent-lichen und sich an Anhörungen beteiligen (z. B. VZBV, Lan-desverbraucherzentralen). Viele lokale Konflikte kreisen umdie Tatsache, dass Kirchengebäude zunehmend als Anten-nenstandorte dienen. Folglich sind auch Kirchengemeindenund die Kirchenverbände mittlerweile in die Debatte invol-viert.

Kann der Mobilfunkbetreiber die Standortbescheini-gung für die in Rede stehende Mobilfunkanlage vorwei-sen, hat die Kommune keine Möglichkeit, aus Gründendes (Gesundheits-)Schutzes der Bevölkerung die Aufstel-lung eines Sendemastes zu untersagen. Vor allem kannweder von der Gemeinde noch von einzelnen Bürgernein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (vgl. § 15BauNVO) wegen einer möglichen Gesundheitsgefähr-dung geltend gemacht werden. Auch in der Rechtsspre-chung wird ohne Ausnahme die Auffassung vertreten,dass bei Einhaltung der Sicherheitsabstände – wie sie vonder Standortbescheinigung der RegTP bescheinigt wird –keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Klagenhaben daher keine Aussicht auf Erfolg, selbst dann nicht,wenn der Kläger im Einzelfall beweist bzw. beweisenwill, dass er gesundheitliche Beeinträchtigungen durchden Betrieb einer Mobilfunkanlage erleidet (DStGB2001, S. 19).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 49 – Drucksache 15/1403

Ta b e l l e 11

Wichtige Akteursgruppen in Deutschland

Quelle: nach Büllingen/Hillebrand 2002, S. 37

Kommunen – kommunale Spitzenverbände: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag,Deutscher Landkreistag

– Städte, Landkreise, Gemeinden (Umweltämter, Rechtsabteilungen, Gewerbeaufsicht)

Ministerien und Behörden

– BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

– Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

– BM für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

– Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)

– Landesumweltministerien

Fachgremien undForschungsinstitute

– Strahlenschutzkommission (SSK)

– Ecolog, Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung

– Öko-Institut

– Universitätsinstitute, z. B.: Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, Zen-trum für Public Health Forschung, Prof. Dr. Frentzel-Beyme; Zentrum für Elektropathologie,Universität Witten/Herdecke, Prof. Dr. David; Humboldt Universität Berlin, Institut für Bio-logie, Experimentelle Biophysik, Prof. Dr. em. Glaser; Johannes-Gutenberg-Universität, Kli-nikum in Mainz, Prof. Dr. Michaelis; RWTH Aachen, Forschungszentrum für Elektromagne-tische Umweltverträglichkeit (FEMU), Prof. Dr. Silny (u. a.)

Betreiber und Hersteller

– T-Mobile, E-Plus, D2 Vodafone, O2, Quam, MobilCom

– Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)

– Forschungsgemeinschaft Funk (FGF)

– Siemens AG

– BITKOM Arbeitskreis „Mobilfunktechnik und Gesundheit“

Umwelt- und Verbraucher-schutzverbände

– Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)

– Landesverbraucherzentralen

– Bundesärztekammer

– Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

– Kirchenverbände

– Berufsverband Deutscher Baubiologen e. V. (VDB)

Bürgerinitiativen – Bürgerwelle

– lokale Gruppen (ca. 1 300)

Betrachtet man die Berichterstattung in den Medien, ge- wohl auf Bundes- und Landesebene als auch in den Kommu-

winnt man den Eindruck, dass die EMVU-Problematik zueinem Thema lokaler, parteipolitischer Interessen gewordenist. Brennpunkte bilden beispielsweise die Städte Freiburg,Regensburg, München und Berlin. In diesen Orten plädierendie Verantwortlichen für niedrigere Grenzwerte (Berlin) undsprechen sich generell gegen die Vermietung öffentlicherGebäude für Antennen aus (München).

Eine Zuordnung von Forderungen zu Parteien lässt sichkaum vornehmen. Eine Ausnahme bildet die PDS, die so-

nen die weitreichendsten Forderungen nach Schutzmaßnah-men stellt. Auf Bundesebene haben alle im 14. DeutschenBundestag vertretenen Parteien Ansprechpartner für dasThema benannt und sind zum Teil durch Anfrage bzw. inAnhörungen aktiv geworden.

Die zuständigen Behörden wie BfS und SSK sowie innerhalbihres Zuständigkeitsbereichs auch die RegTP informierenverstärkt die Bevölkerung über mögliche EMF-Risiken undüber ihre Aufgaben im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen.

Drucksache 15/1403 – 50 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Auch das BMU sowie die Bundesregierung haben im Rah-men ihres „Bürgerdialogs Elektrosmog“ schon mehrfach inPressemitteilungen auf das Thema aufmerksam gemacht. ImVergleich zu den Aktionen der Mobilfunkgegner und ihrensehr detaillierten Websites sind die Informationskampagnender Behörden und auch der Netzbetreiber jedoch wenigerpräsent.

Bis 2001 war das Informationsangebot vonseiten der Be-treiber äußerst gering, wenn auch seit Jahren die „For-schungsgemeinschaft Funk“ um die wissenschaftliche Er-forschung der Wirkungen um EMF bemüht war. DieseAktivitäten richteten sich jedoch weitgehend an Fachleute.Um diesem Defizit abzuhelfen, haben sich alle sechsUMTS-Lizenznehmer sowie ein weiterer Mobilfunkanbie-ter im „Informationszentrum Mobilfunk“ (IZMF) zusam-mengeschlossen. Seit 2001 können Interessierte von einerHomepage der Organisation aktuelle Meldungen zu EMVUabrufen. Das Zentrum veranstaltet außerdem im Rahmen ei-ner Dialogoffensive Hintergrund-Gesprächsrunden, Schu-lungen für Mediatoren und Workshops.

2.1.3 Aktivitäten des Parlaments

Das Thema „EMVU“ war in der 14. Legislaturperiodemehrfach Gegenstand einer parlamentarischen Befassung:

– Oktober 2000/April 2001: Kleine Anfrage der Abgeord-neten Gerhard Jüttemann u. a. und der Fraktion der PDS„Schutz vor Mobilfunk-Strahlung“ (Bundestagsdrucksa-che 14/5418), Antwort der Bundesregierung (Bundes-tagsdrucksache 14/5874)

– April 2001/Januar 2002: Große Anfrage der Abgeord-neten Ilse Aigner, Dr. Christian Ruck u. a. und der Frak-tion der CDU/CSU „Auswirkungen elektromagnetischerFelder, insbesondere des Mobilfunks“ (Bundestags-drucksache 14/5848), Antwort der Bundesregierung(Bundestagsdrucksache14/7958)

– Juli 2001: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, Anhörung „Mobil-funk“ am 2. Juli 2001, Protokoll 14/63

– Oktober 2001: Antrag der Abgeordneten Gerhard Jütte-mann u. a. und der Fraktion der PDS „Mobilfunkstrah-lung minimieren – Vorsorge stärken“ (Bundestags-drucksache 14/7120)

– November 2001: Antrag der Abgeordneten Ilse Aigneru. a. und der Fraktion der CDU/CSU „Mobilfunkfor-schung und Information vorantreiben“ (Bundestags-drucksache 14/7286)

– Februar/März 2002: Kleine Anfrage der AbgeordnetenBirgit Homburger, Detlef Parr u. a. und der Fraktion derFDP „Ökolabel für Handys“ (Bundestagsdrucksache14/8308), Antwort der Bundesregierung (Bundes-tagsdrucksache 14/8501)

– März 2002, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Vorsorgepolitik für gesundheitsverträg-lichen Mobilfunk“ (Bundestagsdrucksache 14/8584)(vom Forschungsausschuss beschlossen am 17. April2002)

Durch ihre Anfrage hat die PDS zum Problembereich„Schutz vor Mobilfunkstrahlung“ den Vorsorgeaspekt inden Mittelpunkt gestellt und die Bundesregierung dazu be-

fragt, welche Konsequenzen sie aus Studienergebnissen zuden Risiken von EMF zieht.11 In ihrer Antwort betont dieBundesregierung, dass die zurzeit vorliegenden Untersu-chungsergebnisse umstritten sind und aus diesem Grund dasAbleiten von konkreten Maßnahmen nur schwer möglichist. Die Bundesregierung orientiert sich an den Empfehlun-gen der Strahlenschutzkommission sowie der ICNIRP.

Umfangreiche Ausführungen über die geplanten Maßnah-men der Bundesregierung sowie eine Begründung für dasFesthalten an den bestehenden Grenzwerten sind darüberhinaus in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom Januar 2002 enthalten. Diese gibt denderzeitigen Stand der Maßnahmen auf Bundesebene inDeutschland wieder und orientiert sich in ihrer übrigen Ar-gumentation stark an dem aktuellen Bericht der Strahlen-schutzkommission. Eine Ergänzung finden die Ausführun-gen in der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion zudem Thema „Gütesiegel für Handys“. Darin erläutert dieBundesregierung, dass sie auf bewährte Verbraucherschutz-Siegel aufbauen und bei der Maßnahmenplanung weiterhinauf Freiwilligkeit und Selbstregulierung setzen will.

Zur Klärung der bestehenden Fragen zum Gesundheitsschutzim Zusammenhang mit mobilfunkverursachten EMF fand imJuli 2001 eine öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit statt. Die Ergeb-nisse haben entscheidend dazu beigetragen, von einer Novel-lierung der BImSchV abzusehen und insbesondere keine Ab-senkung der Grenzwerte zu diesem Zeitpunkt zu forcieren.Im Vorfeld hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen, aber auch der FDP-Bundestagsfraktion12 Hand-lungsbedarf angemahnt und weit gehende Schritte gefordert(u. a. niedrigere Grenzwerte, Vorsorgemaßnahmen für Kin-der und Jugendliche). Zum Teil sind diese Forderungen heutein Form von Maßnahmenkatalogen umgesetzt.

Das Bundesumweltministerium hatte geplant, die Vorsorgebezüglich möglicher Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkzu intensivieren. Eine Verschärfung der Grenzwerte sowieweitere Maßnahmen, die zu Einschränkungen des Netzaus-baus geführt hätten, stießen jedoch auf starke Proteste derBetreiber, die ihre Investitionspläne in UMTS-Technologiegefährdet sahen. Um einen Interessenausgleich zwischen derbesorgten Bevölkerung und den Zielen der Unternehmenherbeizuführen, wurde im Sommer 2001 dem Staatsministerim Kanzleramt, Hans Martin Bury, die Koordination derEMVU-Debatte übertragen („Bury-Runde“). Unter seinerLeitung wurde eine „Selbstverpflichtung der Anbie-ter“13 ausgehandelt, die in der Konsequenz dazu führte, dassvon einer Senkung der Grenzwerte und anderen gesetzlichenMaßnahmen abgesehen wurde. Mit der „Selbstverpflich-tung“, dem „Aktionsprogramm der Bundesregierung“ undder „Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenver-bänden und den Betreibern“ ist ein Maßnahmenpaket ent-standen, mit dem die wichtigsten Konfliktpunkte aufgegrif-fen und Lösungen vorgeschlagen werden. Diese Maßnahmenwerden seit Anfang 2002 umgesetzt.

11 Vgl. die vom bayerischen Umweltministerium in Auftrag gegebene„Rinderstudie“ (Wuschek 2000).

12 Vgl. u. a. die Pressemitteilungen von Gudrun Kopp, Verbraucherpoli-tische Sprecherin der F.D.P.-Bundestagsfraktion vom 19. Juli 2001 und1. August 2001.

13 Vgl. Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber (2001).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 51 – Drucksache 15/1403

2.1.4 Aktuelle Planungen und künftige Entwicklungstrends

Die zurzeit zentrale Aufgabe für alle Beteiligten ist die Um-setzung der auf freiwilliger Basis vereinbarten Maßnahmen.Es zeichnet sich ab, dass die drei Eckpunkte – Selbstver-pflichtung der Anbieter, Verbändevereinbarung, Aktions-programm der Bundesregierung – erste Erfolge mit sichbringen. Für eine Zwischenbilanz ist es jedoch noch zu früh,da die meisten der Maßnahmen – insbesondere die Koope-ration bei der Standortwahl – erst Anfang 2002 gestartetwurden, und über ihre konkrete Umsetzung jetzt vor Ortnoch verhandelt wird.

Selbstverpflichtung der Anbieter14

In dem Papier von 2001 erklären sich alle sechs auf demdeutschen Markt aktiven Mobilfunknetzbetreiber zu folgen-den Maßnahmen bereit:

– Kooperation mit den Kommunen bei der Standortsuchefür Antennen, gemeinsame Nutzung von Antennenstand-orten, alternative Standortprüfung bei Kindergärten undSchulen;15

– Verbraucherinformationen zu Mobiltelefonen, u. a. Kon-zeption eines Gütesiegels, Veröffentlichung der SAR-Werte;

– im Zeitraum von 2002 bis 2005 Beteiligung an derForschungsförderung des BMU in der Höhe von8,5 Mio. Euro;

– Aufbau eines EMF-Messmonitoring und Ausweitungdes bestehenden Immissionsmessprogramms.

Die Mobilfunkanbieter sind bestrebt, auf freiwilliger Basisdie Kooperation mit den Kommunen zu verbessern. Stand-ortdebatten verzögern heute den Netzaufbau massiv undEinigungsprozesse sind daher dringlich. Die Betreiber bie-ten an, die beteiligten Städte und Gemeinden frühzeitigüber ihre Netzplanungen zu informieren und Einwände derKommunen gegen bestimmte Standorte zu berücksichti-gen. Innerhalb von acht Wochen können alternative Stand-orte vorgeschlagen werden. Diese werden dann auf diewirtschaftliche und technische Machbarkeit geprüft. Zielist, eine Konsenslösung für die lokale Netzplanung zu fin-den. Es ist vorgesehen, dass die Kommunen eigene Immo-bilien vermieten und dadurch die Betreiber bei der Stand-ortsuche unterstützen. Um dazu einheitliche Bedingungenzu schaffen, erarbeitet der Deutsche Städte- und Gemeinde-bund derzeit Musterverträge.16 Darüber hinaus sollen bisEnde 2002 gemeinsame „Leitlinien für die Standortaus-wahl“ erarbeitet werden, die den Kommunen und Betrei-

bern als Richtlinie für die Umsetzung der Vereinbarung vorOrt dienen sollen.

Die Kommune wird außerdem über die Inbetriebnahme derSendeanlagen informiert. Dies erfolgt zusätzlich zu der vor-geschriebenen Meldung an die zuständigen Behörden. Au-ßerdem wird eine Standortdatenbank17 gemeinsam mit derRegulierungsbehörde aufgebaut, die die notwendigen Datenzu allen Standorten enthält. Aus Datenschutzgründen stehendiese Informationen ausschließlich den Kommunen undnicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Bürger, dieein berechtigtes Interesse nachweisen können – z. B. weil sieAnwohner sind – können jedoch nach wie vor von derRegTP Standortinformationen erfragen.18 Der eingeschränkteZugang zu den Standortinformationen scheint sich zu einemneuen Kernpunkt der EMVU-Kontroverse zu entwickeln.

Besonders umstritten in der Bevölkerung sind Standorte inder Nähe von Kindergärten und Schulen. Die Betreiber ha-ben sich bereit erklärt, den Einwänden Rechnung zu tragenund vorrangig andere Standorte zu prüfen. Die Errichtungvon solchen Schutzzonen ist in vielfacher Hinsicht proble-matisch. Zum einen weisen Mobilfunkkritiker darauf hin,dass Kinder und Jugendliche sich in diesen Einrichtungennur eine begrenzte Zeit aufhalten und ein besonderer Schutzin der Wohnumgebung und ähnlichen Bereichen dadurchnicht gewährleistet ist. Zum anderen entsteht durch die Er-richtung besonderer Zonen der Eindruck, die bestehendenGrenzwerte seien nicht ausreichend, um bestimmte Bevöl-kerungsgruppen vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Al-ternative Standortprüfungen führen daher nicht uneinge-schränkt zu einem stärkeren Sicherheitsempfinden, sondernbergen das Risiko in sich, dass das Misstrauen gegenübergesetzlich festgelegten Grenzwerten wächst. Darüber hinauserscheint die technische Realisierbarkeit von Schutzzonenum Schulen und Kindergärten, die etwa 100 Meter betragensollen, zweifelhaft. Physikalisch gesehen wäre aufgrund dercharakteristischen Abstrahlung einer Antenne ein Standortauf Schulen etc. zu wählen, da dann die Einrichtung im„Schatten“ der Sendekegel läge. Eine solche Maßnahme istaber kaum zu verwirklichen, da sie auf Akzeptanzhemm-nisse stößt.19

Umstritten ist auch die Einführung des Gütesiegels, welchesdie Netzbetreiber in ihrer Selbstverpflichtungserklärung zu-sagen. Die Endgeräte-Hersteller wenden sich gegen ein sol-ches Siegel, da es ihrer Auffassung nach zu mehr Intranspa-renz und Verunsicherung unter den Verbrauchern führt. DerMaximalwert lässt keine Aussage über den SAR-Wert beimTelefonieren zu. Aufgrund der Eigenschaft der Geräte, beischlechtem Empfang die Leistung anzupassen (dynamischeLeistungsregelung), können Nutzer von Mobiltelefonen mitniedrigem SAR-Wert einer potenziell höheren Belastungausgesetzt sein als Mobiltelefonierer, die ein Gerät mit hö-herem SAR-Wert besitzen.20

14 Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber (2001): Maßnahmenzur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Ge-sundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmenbeim Ausbau der Mobilfunknetze der Unternehmen DeTeMobilDeutsche Telekom Mobilnet GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, Mannesmann Mobilfunk GmbH, MobilCom Multimedia GmbH,Quam Group 3G UMTS GmbH, VIAG Interkom GmbH & Co.

15 Ebenfalls mit den Verbänden vereinbart.16 Abrufbar unter www.dstgb.de.

17 Im Regelbetrieb seit Juni 2002 unter http://bo2005.regtp.de/ (nur fürautorisierte Nutzer).

18 Zum Beispiel Standort und Sicherheitsabstand, nicht jedoch Daten,die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen.

19 Die Stadt Duisburg plant jedoch, Antennen auf diesen „sensiblen“Orten anzubringen, damit diese im „Schatten“ der Abstrahlleistungliegen.

20 Unter prinzipieller Einhaltung der Grenzwerte.

Drucksache 15/1403 – 52 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Verbändevereinbarung21

Jenseits einer Novellierung des Bundesimmissionsschutz-oder des Baurechts stellt eine freiwillige Vereinbarung fürdie rund 14 000 Kommunen die einzige Möglichkeit dar,auf die Funknetzplanung Einfluss zu nehmen. Für die Be-treiber besitzt die Vereinbarung den strategischen Vorteil,dass die Kommunen in die Standortkonflikte als Vermittlereingeschaltet werden können.

Die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland habenzusammen mit den Betreibern die so genannte „Verbände-vereinbarung“ (2001) ausgehandelt, in deren Mittelpunktdie Beteiligung der Kommunen bei der Standortwahl steht.Dieses Vorgehen beinhaltet Vorteile für beide Seiten. Für dieBetreiber ergibt sich daraus eine verbesserte Kalkulierbar-keit beim UMTS-Netzausbau, und die Kommunen könnenauf die Planung Einfluss nehmen, ohne dass durch bürokra-tisierte und langwierige Genehmigungsverfahren zusätz-licher Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Umsetzung der Vereinbarung ist Anfang 2002 angelau-fen. Betroffen sind alle Anlagen, bei denen die Mietverträgenach dem 30. September 2001 abgeschlossen wurden.Grundsätzlich können die Kommunen innerhalb von achtWochen nach Bekanntgabe des geplanten Standorts durchdie Betreiber eine Alternative vorschlagen, die die Unter-nehmen vorrangig prüfen. Dabei ist die technische und wirt-schaftliche Umsetzbarkeit ausschlaggebend. Sollte der vonder Kommune präferierte Standort nicht realisierbar sein,wird gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung ge-sucht. Erste Erfahrungen mit dem Verfahren werden vonbeiden Seiten als positiv bewertet.

Die Umsetzung der Verbändevereinbarung obliegt den Kom-munen vor Ort, die autonom agieren und von den Spitzenver-bänden nicht auf die Einhaltung der Vereinbarung verpflich-tet werden können. Alle Kommunen wurden Anfang 2002von den Netzbetreibern angeschrieben und auf die Koopera-tionsmöglichkeiten bei der Standortsuche aufmerksam ge-macht. Die Verbände haben Informationen an ihre Mitgliederverteilt und stellen bei Bedarf Bundesbeauftragte als Clea-ringstelle zur Verfügung, die auf übergeordneter Ebene mitRegionalbeauftragten der Betreiber verhandeln können. DieBetreiber haben ebenfalls Ansprechpartner für besondersproblematische Fälle benannt. Bisher mussten diese Stellen,die als eine Art „Mediatoren“ agieren sollen, noch nicht aktivwerden. Erfahrungsgemäß fehlt es vor allem den kleinerenGemeinden an fachlichem Know-how. Der Deutsche Städte-und Gemeindebund sieht daher in der Vereinbarung und dendamit zusammenhängenden Informationsaktivitäten einewichtige Maßnahme, um diese Kommunen zu unterstützen.22

Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung

Die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung im BereichMobilfunk, veröffentlicht im Dezember 2001 (Bundesregie-rung 2001), basieren weitgehend auf der freiwilligenSelbstverpflichtung der Betreiber sowie der Verbändever-einbarung. Während letztere ohne Beteiligung des Bundesausgearbeitet wurde, beruht die Selbstverpflichtung aufGesprächen, die federführend vom Bundeskanzleramt ge-leitet wurden. Die Erklärungen der Betreiber bilden dieGrundlage dafür, dass die Bundesregierung von weiterenGesetzesvorhaben im Bereich EMVU zunächst absieht. Sieselbst will ihre Aktivitäten auf folgende Bereiche konzen-trieren:

– Intensivierung der Forschung: Das BMU (8,5 Mio. Euro,Wirkungsforschung), das BMWi (5 Mio. Euro, techni-sche Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze) und das BMBF (7 Mio. Euro, Förderung emis-sionsmindernder Technologien) tragen in erheblichemUmfang zur Forschung auf unterschiedlichen Gebietenbei (insgesamt 20,5 Mio. Euro im Zeitraum von 2002 bis2005, zzgl. 8,5 Mio. Euro der Betreiber);

– Einrichtung einer Standort-Datenbank für die Kommu-nen durch die RegTP;

– mehr Informationsaktivitäten für die breite Öffentlich-keit, insbesondere bei konkreten Vorhaben.

Die Forschungsaktivitäten werden im Wesentlichen durchdas Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) koordiniert. An ei-nem „Runden Tisch“ wurde im Frühjahr 2002 mit ausge-wählten Fachleuten aus Verwaltung und Wissenschaft einKonzept erarbeitet, um einen hohen Qualitätsstandard derStudien zu gewährleisten. Der Beitrag der Forschungsarbei-ten zu mehr Transparenz und damit auch Akzeptanz beimThema EMVU wird vor allem davon abhängen, ob es ge-lingt, die gesetzten Anforderungen zu erfüllen und die Er-gebnisse laiengerecht zu kommunizieren. Nach zwei Jahrenist vonseiten des Bundes eine Gesamtevaluation des Ak-tionsprogramms sowie implizit der Selbstverpflichtung so-wie der Verbändevereinbarung geplant.

2.2 Europäische Union

Die Hauptaktivitäten der Europäischen Kommission im Be-reich Mobilfunk konzentrieren sich auf die Realisierung ei-nes harmonisierten Binnenmarktes und folglich auf den Ab-bau von Handelshemmnissen sowie auf die Kontrolle vonwettbewerbswidrigem Verhalten. Zu der Gestaltung einheit-licher Rahmenbedingungen gehört auch ein homogenesEMF-Grenzwertniveau sowie die Abstimmung von weite-ren Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge in der Bevölke-rung. Zu beiden Punkten hat die Kommission Schritte ein-geleitet.

EMF-Grenzwert-Empfehlung des Rates

Der Rat der Europäischen Union veröffentlichte im Jahr1999 eine Empfehlung zur Begrenzung der Expositionder Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern(0 bis 300 GHz).23 Ziel dieser Verlautbarung ist es, denEU-Mitgliedsländern ein Höchstniveau der Grenzwerte

21 Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung derKommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze zwischen DeutscherStädtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeinde-bund und Detemobil Deutsche Telekom Mobilnet GmbH, E-Plus Mo-bilfunk GmbH & Co. KG, Mannesmann Mobilfunk GmbH, MobilcomMultimedia GmbH, Quam Group 3G, Viag Interkom GmbH & Co.

22 Vermutlich sind es beim UMTS-Ausbau die größeren Städte, die zuerstmit den Problemen der Standortsuche konfrontiert werden, weil aufgrundder Lizenzverpflichtung der Betreiber bezüglich des Versorgungsgradesder Bevölkerung hier der UMTS-Netzausbau beginnt. Nach Einschät-zung der Betreiber werden kleinere Kommunen frühestens in drei bis vierJahren mit diesen Fragen beschäftigt sein. Sie waren aber in der Vergan-genheit häufiger als die Städte wegen der GSM/DCS-Netzerweiterungenvon Standortfragen betroffen. Da diese jedoch beinahe abgeschlossen ist,dürften Konflikte in diesen Regionen eher zurückgehen. 23 Vgl. ABl. EG Nr. L 199 v. 30. Juli 1999, S. 59.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/1403

vorzugeben und so zur Gewährleistung eines einheit-lichen Gesundheitsschutzes auf Gemeinschaftsebene bei-zutragen. Der Ministerrat anerkennt die Notwendigkeit, dieBevölkerung vor nachweislich gesundheitsschädlichenWirkungen nicht ionisierender Strahlung zu schützen. Ne-ben spezifischen Vorschriften für den Gesundheitsschutzvon Arbeitnehmern24 sind daher aus seiner Sicht auch Maß-nahmen zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerungerforderlich, insbesondere für Bereiche, in denen sichMenschen längere Zeit aufhalten.

Die vom Rat empfohlenen Grenzwerte richten sich nach deninternational anerkannten ICNIRP-Werten. Der Ministerrathält die in den ICNIRP-Werten abgebildeten Vorsorgewertenach dem jetzigen Stand der Forschung für ausreichend.Diesen Standpunkt hat ein von der Europäischen Kommis-sion beauftragtes Forschungskomitee, das Commitee onToxicity, Ecotoxicity und the Environment (CSTEE), ineinem Review der Ergebnisse aktueller Studien bestätigt(CSTEE 2001).

Nach Ansicht des Rates sind die empfohlenen Werte aber imHinblick auf Störprobleme bei medizinischen Implantatenwie Herzschrittmachern eventuell nicht ausreichend. Fürdiese sollten in den Mitgliedsländern jeweils zusätzlicheMaßnahmen getroffen werden. Weitere Empfehlungen andie Länder lauten, Informationen für die Bevölkerung überden Schutz vor EMF bereitzustellen und die Forschungsan-strengungen über mögliche gesundheitliche Auswirkungenzu intensivieren.

Auch wenn die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips inder EU-Empfehlung einerseits ausdrücklich gefordert wird,weist der Rat andererseits darauf hin, dass die Maßnahmengegenüber Aspekten auf dem Gebiet der Gesundheit, derSicherheit am Arbeitsplatz und der öffentlichen Sicherheitabzuwägen seien und die Bedeutung EMF-erzeugenderTechnologien für die allgemeine Lebensqualität zu berück-sichtigen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vorsor-geaspekt auf europäischer Ebene nicht per se Vorrang voranderen – etwa volks- oder betriebswirtschaftlichen – Über-legungen genießt.

Das Vorsorgeprinzip aus Sicht der Europäischen Kommission

Das Prinzip der Vorsorge wird in der Politik nicht nur imBereich EMF kontrovers diskutiert. Ob überhaupt und inwelcher Form Maßnahmen zur Vorsorge getroffen werdensollten, ist umstritten, da diese im internationalen Kontextmit dem Grundsatz des freien Marktes konfligieren könnten.Um zu verhindern, dass das Vorsorgeprinzip als Ansatz fürprotektionistische Eingriffe verwendet wird, und um dazubeizutragen, dass ein Grundkonsens innerhalb der Mit-gliedsländer zu Risikobewertung und Risikomanagementerzielt wird, hat die EU im Jahr 2000 eine Mitteilung zu die-sem Thema veröffentlicht, die auch für den Umgang mitEMF relevant ist.25

Entsprechend den Grundzügen des EU-Rechts und den Di-rektiven der Kommission handelt es sich beim Vorsorge-prinzip um einen allgemein gültigen Grundsatz. Dieser ist„in konkreten Fällen anwendbar, in denen die wissenschaft-lichen Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüssezulassen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einervorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risiko-bewertung begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht,dass gefährliche Folgen für die Umwelt und Gesundheit vonMenschen, Tieren und Pflanzen mit dem hohen Schutz-niveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten“ (Kom-mission der Europäischen Gemeinschaften 2002, S. 10).Gesundheitliche und ökologische Aspekte bei mobiler Tele-kommunikation und Sendeanlagen können nach dieser De-finition die Anwendung des Vorsorgeprinzips rechtfertigen.

Voraussetzung ist aus Sicht der Kommission, dass über dasAusmaß eines Risikos Unsicherheit besteht, gravierendeFolgewirkungen bei einem Schadenseintritt für möglich ge-halten werden und in der Öffentlichkeit Besorgnis über diepotenziellen Risiken herrscht. Im Rahmen einer eingehen-den Risikoanalyse kann der jeweils zuständige politischeEntscheidungsträger dann zu dem Schluss kommen, dass esunter Berücksichtigung der gegebenen politischen Verant-wortung sowie des Rechts- und Ordnungsrahmens notwen-dig ist, präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Diese Vorsorgemaßnahmen müssen jedoch verhältnismäßigsein, also dem angestrebten Schutzniveau entsprechen, siedürfen nicht diskriminierend wirken und sollten auf bereitsgetroffene Maßnahmen abgestimmt sein. Um diesen Anfor-derungen zu entsprechen, empfiehlt die Europäische Kom-mission die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse.Ferner hält sie es für erforderlich, dass Verantwortlichkeitenbezüglich der Risikobewertung definiert werden, d. h. dassim Vorhinein diejenigen Institutionen zu bestimmen sind,bei denen die Zuständigkeit für das Beibringen der notwen-digen wissenschaftlichen Evidenzen liegt und die somit dasErgreifen oder Revidieren von Vorsorgemaßnahmen ent-scheidend beeinflussen können.

Weitere Schritte

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, durch dieEmpfehlung der international anerkannten ICNIRP-Grenz-werte eine einheitliche Regelung innerhalb der Mitglieds-länder zu fördern. Sie hat keine verbindlichen Festlegungenhinsichtlich der Einführung von Grenzwerten im Bereichder nicht ionisierenden Strahlung getroffen. Die Mehrheitder Länder orientiert sich derzeit an diesen Werten.26 Dieallgemeine Vorsorge-Direktive gestattet es prinzipiell, nied-rigere Grenzwerte festzulegen oder weitere Vorsorgemaß-nahmen zu ergreifen.

24 U. a. abgedeckt durch die „Bildschirmrichtlinie“, vgl. ABl. L 156vom 21. Juni 1990, S. 14.

25 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2000). DieMitteilung macht keine Aussagen zum Umgang mit spezifischenTechnologien oder zu bestimmten Phänomenen wie etwa EMVU.

26 Zum Beispiel Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Dänemark,Irland, Niederlande, Finnland, Portugal, Spanien, Schweden. Nicht inallen diesen Ländern sind die ICNIRP-Werte gesetzlich verankert.Dies wird in der Regel damit begründet, dass man auf künftige Ände-rungsanforderungen flexibel reagieren will und dies mit einer Ver-ordnungs- oder Normänderung rascher möglich ist. Einige EU-Län-der haben zusätzliche oder andere (z. T. nur regional gültige)Vorsorgewerte eingeführt, z. B. Belgien, Italien, Luxemburg, Öster-reich und Griechenland sowie das Nicht-EU-Mitglied Schweiz; vgl.European Commission (2002).

Drucksache 15/1403 – 54 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Grundsätzlich kann jedoch die fehlende Harmonisierung derRegelungen auf europäischer Ebene erhebliche Auswirkun-gen auf den Infrastrukturausbau der Mobilfunknetze derso genannten 3. Generation hervorrufen. Durch die unter-schiedlichen Bestimmungen z. B. in Bezug auf die Stand-ortwahl, Gütesiegel und Grenzwerte wird die länder-übergreifende Koordination des Netzausbaus für dieMobilfunknetzbetreiber problematisch und könnte sich inder Folge wiederum auf die Diffusion des Mobilfunks unddamit auf die gesamte wirtschaftsstrukturelle Entwicklungin der EU auswirken.

Die Europäische Kommission schließt nicht aus, dass dar-aus künftig Behinderungen des gemeinsamen Binnenmark-tes erwachsen. Die Einführung einheitlicher Regulierungs-bestimmungen war deshalb Thema einer EU-Konferenz imNovember 2001,27 die jedoch noch keine konkreten Schrittein Richtung einer Regulierung auf europäischer Ebene nachsich zog. Bisher beschränkt sich die Kommission noch aufein Monitoring der Regelungen in den einzelnen Ländern,um Handlungserfordernisse frühzeitig zu erkennen.

2.3 Schweiz

Die Mobilfunkrate in der Schweiz lag im Frühjahr 2002über 75 %. Mobilfunk-Kunden haben die Auswahl zwi-schen dem GSM/DCS-Netz der „Swisscom“, dem früherenStaatsmonopolisten, der etwa 3,63 Mio. Nutzer versorgt,dem Betreiber „Sunrise“, dessen GSM/DCS-Technologiefür ca. 1,02 Mio. Kunden zur Verfügung steht, und demGSM-Netzbetreiber „Orange Comms“ mit etwa 0,95 Mio.Nutzern.28 Bis Ende 2002 müssen 20 % der Bevölkerungmit dem neuen Mobilfunkstandard UMTS telefonieren kön-nen, 50 % bis Ende 2004. Swisscom und diAx haben ange-kündigt, ihr Netz im zweiten Quartal 2003 in Betrieb zunehmen, die anderen Unternehmen haben noch keine defini-tiven Aussagen getroffen.

Immissionsschutz

Die Schweiz gehört in Europa zu den Ländern mit einer de-taillierten EMF-bezogenen Gesetzgebung. Auf der Basisdes Umweltschutzgesetzes hat der Schweizerische Bundes-rat im Jahr 1999 eine Verordnung erlassen, die Grenzwerteund Vorschriften zum Schutz vor nicht ionisierender Strah-lung festlegt (NISV). In der Verordnung sind ein Immis-sionsgrenzwert und ein Anlagegrenzwert definiert:

– Überall, wo sich Menschen – auch nur kurzfristig – auf-halten, darf der Immissionsgrenzwert nicht überschrittenwerden. Der Wert basiert auf der ICNIRP-Empfehlung.

– Für Orte, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten,wurde ein um etwa den Faktor 10 niedrigerer Grenzwertfestgelegt. So genannte „Orte mit empfindlicher Nut-zung“ (OMEN) sind beispielsweise Wohnräume, Schu-len, Krankenhäuser oder Kinderspielplätze.

Es handelt sich um einen Vorsorgewert mit dem Ziel, dieLangzeiteinwirkung von mobilfunkverursachten EMF sehr

gering zu halten. Er begrenzt die Emissionen in Bezug aufdie von einer Anlage allein erzeugten Strahlung. Diese nied-rigen Anlagewerte sind erforderlich, um den Immissions-grenzwert auch dann einzuhalten, wenn sich die Emissionenvon mehreren Anlagen überlagern.

Die Festlegung des Vorsorgefaktors erfolgte nicht aufgrundwissenschaftlicher Erkenntnisse über gesundheitliche Aus-wirkungen, sondern nach dem Machbarkeits- und Wirt-schaftlichkeitsprinzip, d. h. dass ein kleinstmöglicher Wertgewählt wurde, der als technisch und wirtschaftlich reali-sierbar gilt.

Die Bestimmung von Schutzzonen, in denen die Anlage-Emissionen bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen,führt de facto zu wesentlich niedrigeren Expositionen anOrten, wo sich Menschen längerfristig aufhalten.

Genehmigungsverfahren

Die Genehmigung von Antennenstandorten liegt in regiona-ler Zuständigkeit. Der Betreiber muss bei der zuständigenBaubehörde in einem der 26 Kantone bzw. bei größerenKantonen in einer Gemeinde ein Baugesuch einreichen. Eindetailliertes, vom BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Waldund Landschaft) vorgegebenes Standortdatenblatt fordertAngaben zu der Anlage und ihren Emissionen sowie die Ex-position der näheren Umgebung. Gleichzeitig wird das Ge-such veröffentlicht und die Bevölkerung erhält die Mög-lichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen dieErrichtung der Anlage zu erheben. Berücksichtigt werdenkönnen nur berechtigte Einwände gegen baurechtliche Be-stimmungen oder die Regelungen der NISV. GrundsätzlicheForderungen nach niedrigeren Grenzwerten oder eine Beru-fung auf den allgemeinen Gesundheitsschutz sind nicht zu-lässig. Die Einhaltung der Emissions- und Immissionsbe-grenzungen wird vom BUWAL kontrolliert. Die Grenzwertegelten bundesweit. Regional (kantonal) abweichende Re-gelungen dürfen nicht getroffen werden. Eigentümer, dieAntennenstandorte vermieten, können aber prinzipiell aufprivatrechtlicher Basis andere Grenzwerte vertraglich fest-legen. Dies gilt auch für Gemeinden, die z. B. öffentlicheGebäude als Standorte zur Verfügung stellen.

Konfliktlinien und Besonderheiten

Das Thema „Elektrosmog“ genießt eine hohe Öffentlich-keitswirksamkeit. Proteste gegen die Grenzwerte und gegenStandorte haben in den letzten Jahren kontinuierlich zuge-nommen. Vorsorgegrenzwerte, die zu den niedrigsten inEuropa zählen und strenge Genehmigungsvorschriftenkonnten bisher kaum zur Entschärfung der Situation beitra-gen. Die Schweiz kann als Beispiel dafür gelten, dass einMehr an Maßnahmen dennoch bzw. zugleich mit weiterenMaßnahmenforderungen einhergehen kann. Die niedrigenbzw. erniedrigten Grenzwerte werden anscheinend von vie-len Schweizer Bürgern als Gefahrenwerte interpretiert,oberhalb derer Gesundheitsschäden auftreten. Forderungennach weiteren Grenzwertsenkungen können die Folge sein.Auf der Fach- und Expertenebene in Behörden und Institu-tionen sind hingegen die bestehenden Regelungen weitge-hend anerkannt. Probleme bereitet jedoch die Auslegung derNISV. Die dazu vom BUWAL vorgelegten Vollzugshilfs-mittel sind unter den Beteiligten umstritten.

27 Conference on Community Regulatory Aspects of Health Protectionin the field of Non-ionising Radiation, 30. November 2001.http://europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/pollution/ph_fields02_en.html.

28 Angaben nach Mobile Communications, No. 327, March, 19, 2002.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55 – Drucksache 15/1403

Verpflichtung zum Site-Sharing

Die zuständige Regulierungsbehörde BAKOM (Bundesamtfür Kommunikation) hat frühzeitig erkannt, dass sich beikünftig insgesamt sieben GSM/DCS- und UMTS-Netzeneine Ressourcenknappheit an Antennenstandorten abzeich-net, und daher die etablierten Anbieter auf dem Markt ver-pflichtet, ihre Standorte Wettbewerbern zur Mitnutzung an-zubieten.

Aufgrund der teilweise hohen „Elektrosmog“-Skepsis in derBevölkerung gestaltet es sich schwierig, neue Standorte zuakquirieren. Zugleich ist es aus technischen Gründen kom-pliziert, Site-Sharing zu betreiben. Die niedrigen Summen-werte für OMEN lassen es vielfach unmöglich erscheinen,dass sich mehr als zwei oder maximal drei Anbieter einenStandort teilen. In Städten mit hoher Bevölkerungsdichtewird dies bei einem weiteren Anstieg der Mobilfunkpenet-ration u. U. zu Netzengpässen führen. Die Betreiber fühlensich einer paradoxen Situation ausgesetzt: Einerseits bestehtdie Pflicht und die Notwendigkeit zum Sharing, andererseitswird diese Option durch die vorgegebenen niedrigen Grenz-werte stark eingeschränkt. Die neuen UMTS-Lizenznehmerohne GSM/DCS-Standortbasis haben bereits damit gedroht,ihre Lizenzen zurückzugeben, falls die Voraussetzungen fürden Netzaufbau nicht geschaffen werden. Die zuständigenBehörden sehen jedoch derzeit keinen Handlungsbedarfüber die Konkretisierung der NISV-Umsetzung hinaus.

Moratorium

Die Bürgerbewegung „Moratorium für Mobilfunkanten-nen“ fordert eine Änderung der Bundesverfassung dahin-gehend, dass bis zur Feststellung der Unbedenklichkeitgepulster nicht ionisierender Strahlen sowie gepulster ma-gnetischer und elektromagnetischer Felder, auch unterBerücksichtigung ihrer athermischen Wirkung, keineneuen privaten oder gewerblichen Sendeanlagen von Funk-einrichtungen erstellt und bestehende Anlagen nicht erwei-tert werden dürfen. Laufende Bewilligungsverfahren sol-len bis zur Feststellung der Unbedenklichkeit ruhen. Eineventuell aus der Volksinitiative resultierendes Gesetzkönnte jedoch frühestens 2005 in Kraft treten. Zu diesemZeitpunkt sind die UMTS-Netze bereits aufgebaut, sodassein Erfolg des Moratoriums die 3. Generation der Mobil-funknetze kaum beeinflussen würde. Die Chancen für eineUnterstützung der Forderungen durch die Gesamtbevöl-kerung sind aber angesichts der hohen Mobilfunkpene-tration in der Schweiz ohnehin als sehr gering einzu-schätzen.

Aktivitäten des Parlaments

Entsprechend der hohen öffentlichen Aufmerksamkeitbeim Thema „Elektrosmog“ steht EMVU auch im Schwei-zerischen Parlament des Öfteren auf der Tagesordnung.Dabei lassen sich drei Anlässe für eine Behandlung desThemas ausmachen: die Verabschiedung der Verordnungüber den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV)Ende 1999, die Versteigerung der UMTS-Lizenzen im Jahr2000 sowie die Vollzugsprobleme bei der NISV 2001/2002.

Aktuelle Anfragen29 beschäftigen sich mit der Festlegungvon Grenzwerten für technische Geräte. Da die Schweiznicht Mitglied der EU ist, gilt die Produktsicherheitsricht-linie (R&TTE Directive 1999/5/EC) dort nicht. EinzelneAbgeordnete kritisieren diesen Zustand und fordern eigenegesetzliche Regelungen über das in der Schweiz geltendeBundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrich-tungen und Geräten hinaus. In dieser Angelegenheit sindnoch keine Entscheidungen getroffen.

Die bedeutendste EMVU-Debatte der jüngeren Zeit be-schäftigte sich mit den „Vollzugsproblemen bei den Anten-nen-Richtlinien gemäss der Verordnung über den Schutz vornicht ionisierender Strahlung“.30 Diese Kontroverse zeigt dieunterschiedlichen Sichtweisen und Maßnahmenempfehlun-gen der Mitglieder von Nationalrat und Ständerat auf. Wie-derholt wird dabei auf die wirtschaftsstrukturelle Bedeutungdes Mobilfunks hingewiesen. Die niedrigen Grenzwerte, sodie Gegner einer strengen Auslegung der NISV, seien unbe-gründet, wie die internationalen Empfehlungen der WHO(ICNIRP) und der EU zeigten. Beeinträchtigungen in derKommunikation von Unternehmen seien die Folge. DieseAuffassung vertreten u. a. die liberale Partei FDP sowie dieSVP. Die Grünen setzen sich für eine restriktive Auslegungder NISV ein mit der Begründung, die gesundheitlichen Ri-siken seien ungeklärt. Dabei beziehen sie sich u. a. auf eineStudie des deutschen Ecolog-Instituts (Hennies et al. 2000).

Der Kompetenzkonflikt zwischen BAKOM und BUWAList offensichtlich. Vor beiden Kammern erklärte der den Be-hörden vorstehende Bundesrat die Absicht, einen Kom-promiss zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Darüberhinaus beschloss das Parlament, künftig verstärkt die For-schung im Bereich EMVU zu fördern.

2.4 Österreich

Rund 82 % der Bevölkerung telefonieren mobil. Das Landweist damit eine der höchsten Nutzungsraten in Europa auf.31

Anbieter auf dem österreichischen Markt sind MobilkomAustria mit etwa 2,8 Mio. Nutzern im GSM-Netz, Max.mo-bil, ebenfalls GSM-basiert, mit ca. 2,2 Mio., der BetreiberOne, der etwa 1,4 Mio. Kunden über sein DCS-1 800-Netzversorgt und Tele.ring, dessen GSM-Netz ca. 0,3 Mio. Nut-zer hat (Stand Mitte 2002). UMTS-Lizenzinhaber in Öster-reich sind Mobilkom Austria, Max.mobil, Connect Austria(One), Mannesmann 3G (Tele.ring), 3G Mobile (Telefonica),Hutchison 3G (Hutchison Whampoa). Die Versteigerung er-zielte einen Erlös von 610 Mio. US-Dollar. Damit zahlten dieBetreiber 90 US-Dollar pro potenziellem Mobiltelefonierer.Die Unternehmen One und Mobilkom Austria haben ihrenNetzstart für Ende 2002 angekündigt. Laut gesetzlicher Ver-einbarung müssen 25 % der Bevölkerung bis Dezember2003, 50 % bis Ende 2005 per UMTS erreichbar sein.

29 Nationalrat Sondersession 2002, Dritte Sitzung, 16. April 2002,Motion Simonetta Sommaruga.

30 Nationalrat Frühjahrssession 2002, Erste Sitzung, 4. März 2002, so-wie Ständerat Frühjahrssession 2002, Erste Sitzung, 6. März 2002.Das Schweizer Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zweigleichberechtigten Kammern: der Volksvertretung (Nationalrat) mit200 und der Vertretung der Kantone (Ständerat) mit 46 nebenamt-lichen Abgeordneten.

31 Angaben nach Mobile Communications, No. 327, March, 19, 2002.

Drucksache 15/1403 – 56 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Immissionsschutz

Der Rahmen für die gesetzlichen Regelungen im Zusam-menhang mit EMVU ist im österreichischen Telekommuni-kationsgesetz festgelegt. Ein spezifisches Immissionsgesetzbesitzt Österreich nicht. Die geltenden Expositionsgrenz-werte im Bereich 30 KHz bis 3 000 GHz sind in dem Stan-dard ÖNORM S1120 aus dem Jahr 1992 festgelegt. Im Ge-gensatz zu anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, enthältdie ÖNORM auch die Messverfahren, sodass in diesemPunkt eine verbindliche Referenz besteht. Konflikte überdie Umsetzung konnten dadurch vermieden werden. Bei derÖNORM S1120 handelt es sich um eine so genannte Vor-norm, d. h. die darin beschriebenen Werte sind gesetzlichnicht verbindlich.

Die in der ÖNORM S1120 festgelegten Werte liegen ge-ringfügig über den Empfehlungswerten der ICNIRP. Eineformale Grenzwertabsenkung auf ICNIRP-Niveau ist in derDiskussion. Heute halten die Betreiber freiwillig die niedri-geren ICNIRP-Werte ein. Schutzzonen o. Ä. mit niedrigerenGrenzwerten sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bildetdie Region Salzburg, für die ein Wert von 1 mW/m² zwi-schen Land und Betreibern freiwillig vereinbart wurde (sogenanntes „Salzburger Modell“).

Genehmigungsverfahren

Für die Errichtung einer Antennenanlage benötigt derBetreiber eine Betriebsbewilligung der örtlichen Fernmel-debehörde nach dem österreichischen TKG. Die vier regio-nalen Behörden unterstehen dem zuständigen Bundesmi-nisterium für Verkehr, Innovation und Technologie(BMVIT). Die Bewilligung gilt mit der Mobilfunkbetrei-berlizenz grundsätzlich als erteilt. Durch die zuständigeRegionalbehörde erfolgt eine standortunabhängige Bewilli-gung und keine Einzelfallprüfung. Die Schutzabstände zuSendeantennen werden im Nachhinein kontrolliert. DesWeiteren sind die bau-, naturschutz- und ortsbildschutz-rechtlichen Bestimmungen der Länder zu beachten.

Die Betreiber haben sich freiwillig verpflichtet, jeder Ge-meinde Daten der Sendeanlagen wie technische Kennzah-len, Standort und Sicherheitsabstand zur Verfügung zustellen. Anwohner können sich somit bei den Gemeindenüber den aktuellen Stand des Netzausbaus informieren.Nach Einschätzung der Gemeinden und der Bürgervertre-ter kommen die Betreiber dieser Zusage nicht ausrei-chend nach, und so besteht weiterhin ein Informations-problem.

Konfliktlinien und Besonderheiten

In Österreich existieren keine gesetzlichen Festschreibun-gen in Bezug auf das Vorsorgeprinzip. Mobilfunkgegner ha-ben dies wiederholt gefordert, die öffentliche Hand sieht je-doch ohne wissenschaftliche Erkenntnisse über möglichegesundheitliche Risiken keine Veranlassung, Vorsorgemaß-nahmen zu implementieren. Eine Ausnahme bildet das LandSalzburg.

„Salzburger Modell“

Das „Salzburger Modell“ ist nicht als ein geplantes Modell,sondern vielmehr als eine dynamische Entwicklung der

EMF-Regelungen im Raum Salzburg anzusehen. Ausge-hend von einer Vereinbarung der Stadt, Bürgerinitiativenund dem Betreiber Connect Austria (One) wurden die ver-einbarten niedrigen Grenzwerte des Modells zu einem allge-meinen Prinzip, das der Beurteilung von Antennenanlagenin der Stadt Salzburg zugrunde liegt.

Durch die Einführung eines Summenwertes von 1 mW/m²(der summierte Immissionswert aller GSM-Anlagen darfden vorgegebenen Wert von 1 mW/m² an der Außenseitedes nächstgelegenen Wohnhauses nicht überschreiten) ver-folgt die Stadt Salzburg das Ziel, für die gesamte Regiondas – von den Betreibern als „Salzburger Milliwatt“ kriti-sierte – Modell zu etablieren. Bei Bauanträgen für Mast-standorte muss mittels Berechnung eine maximale Leis-tungsflussdichte gemäß des Vorsorgewertes nachgewiesenwerden. Dieses Vorgehen wurde 1999 auch auf Dachstand-orte angewendet. Die Betreiber kamen den Forderungennach eigenen Angaben „gezwungenermaßen“ nach, bis diesteigende Anzahl von Anlagen die Unterschreitung von0,25 mW/m² zunehmend unmöglich machte. Befürworterdes Modells erklären dagegen, die Ziele einer „DeepInhouse“-Versorgung bzw. eine flächendeckende Versor-gung des Gebiets müssten zugunsten der Vermeidung ge-sundheitlicher Risiken zurücktreten. Auf diese Weise seidie Einhaltung des Vorsorgewertes technisch und wirt-schaftlich möglich.

Faktisch existiert in Salzburg jedoch kein flächendeckendesMobilfunknetz mit einer maximalen Leistungsflussdichtevon 1 mW/m². Denn das „Salzburger Modell“ bezieht sichim engeren Sinne nur auf die 1998 errichteten Masten derFirma Connect. Für eine Ausdehnung auf alle Betreiber be-steht keine konsensuelle Vereinbarung. Gerichtsverfahrenzur Genehmigung einzelner Standorte und die faktischeÜberschreitung des Vorsorgewertes in der Stadt lassenZweifel an der weiteren Realisierbarkeit des „SalzburgerModells“ aufkommen.

Aktivitäten des Parlaments

Eine dem österreichischen Nationalrat von zwei Bürgern,der FPÖ, der SPÖ und den Grünen vorgelegte „Mobilfunk-Petition“ enthält folgende Forderungen:

– flächendeckende Einführung des Salzburger Vorsorge-wertes,

– formale Parteistellung der Anwohner beim Netzausbau,

– Informationspflicht der Betreiber und Bewilligungs-pflicht für Standorte,

– Intensivierung der Informationsaktivitäten der zustän-digen Ministerien (Ressorts: Gesundheit, Telekommuni-kation, Umwelt),

– Veranstaltung einer parlamentarischen Enquete zumThema Mobilfunk.

Die geforderte Enquete fand statt und hatte großen Einflussauf die weitere parlamentarische Debatte. Als ein wichtigesErgebnis wurde festgehalten, dass die Risiken ungeklärtsind, die wissenschaftliche Grundlage für eine Entschei-dung, den Salzburger Vorsorgewert einzuführen, umstrittenist und keine Studien vorliegen, die niedrigere Grenzwertegeboten erscheinen lassen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 57 – Drucksache 15/1403

Am 15. Dezember 1999 wurde von den Grünen ein Antrag32

in den österreichischen Nationalrat eingebracht, durch dender Salzburger Vorsorgewert festgeschrieben werden sollte.Der Antrag wurde im Januar 2002 abgelehnt. Bestärkt wur-den die Gegner dieses Antrags in ihrer Entscheidung durcheine Resolution des Obersten Sanitätsrates im November2000. Das für nationale Gesundheitsfragen zuständige Gre-mium stellte fest, dass keine gesicherten Hinweise auf bio-logische Schäden durch Mobilfunk bei Berücksichtigungder von der EU empfohlenen Grenzwerte vorliegen. Einweiterer Antrag33 der Grünen Partei betraf ein Forschungs-programm über die Auswirkungen von GSM-Emissionennach den Vorschlägen des Dachverbandes der Bürgerinitia-tiven, Plattform Mobilkommunikation. Auch dieser Antragwurde abgelehnt.

Die österreichische Regierung hat herausgestellt, dass sieeine Senkung der Grenzwerte für nicht erforderlich hält undweitere Schritte nur in Erwägung ziehen wird, wenn sie aufEU-Ebene vereinbart werden.

2.5 Dänemark

Etwa 75 % der dänischen Bevölkerung verfügen über einMobiltelefon. Die Nutzer können wählen zwischen demGSM/DCS-Netz von TDC Mobil mit ca. 1,95 Mio. Kun-den, dem Anbieter Sonofon, über dessen GSM-Netz ca.1,05 Mio. Kunden telefonieren, sowie den DCS-1 800-Betreibern Telia Danmark mit ca. 0,3 Mio. und OrangeDanmark mit ca. 0,6 Mio. Kunden.34

Die bei der im September 2001 durchgeführten Auktionder UMTS-Lizenzen erfolgreichen Unternehmen HI3GDenmark, TDC Mobile Internet, Telia Mobile und OrangeDanmark zahlten 472 Mio. US-Dollar Lizenzgebühr(108 US-Dollar pro potenziellem Kunden). Bis 2004 müs-sen 30 %, bis 2008 80 % der Bevölkerung einen UMTS-Zugang in Anspruch nehmen können. Eine Kooperationbeim Netzaufbau ist den Betreibern bis zum Erreichen derVersorgungsrate von 80 % nicht erlaubt, Site-Sharing ist je-doch erwünscht.

Immissionsschutz

Trotz der intensiven Auseinandersetzung der dänischenWissenschaft mit EMF (insbesondere durch die DanishCancer Society; vgl. Johansen et al. 2001) sah sich die däni-sche Regierung bislang zu keiner spezifischen gesetzlichenRegelung im Bereich der elektromagnetischen Felder veran-lasst.

Wohl wurde im April 2000 ein Gesetz in Bezug auf Tele-kommunikationsausrüstungen und -endgeräte erlassen, daselektromagnetische Verträglichkeit mit berücksichtigt (ActNo. 232 of 5. April 2000 Act on Radio Equipment and Tele-communications Terminal Equipment and ElectromagneticMatters). Auf Grundlage dieses Gesetzes und in Überein-stimmung mit den Empfehlungen des Europäischen Rateskönnen weitere Regeln, die auch den Gesundheitsschutz derÖffentlichkeit betreffen, festgesetzt werden. Eine Immis-

sionsschutzverordnung bezüglich nicht ionisierender Strah-len wurde aber nicht erlassen (vgl. European Commission2002).

Die Kompetenz des Verordnungsgebers besitzt die dänischeRegulierungsbehörde (Telestyrelsen). Sie kann nach Kon-sultation des Gesundheitsministeriums (Indenrigs- og Sund-hedsministeriet) eine Verordnung zum Schutz der Öffent-lichkeit vor EMF erlassen, wenn Erkenntnisse übergesundheitliche Risiken dies geboten erscheinen lassen.Aktuell hat die Regulierungsbehörde aus zwei Gründen vonweiteren Schritten abgesehen. Nach Erscheinen des Ste-wart-Reports in Großbritannien wurde das Gesundheitsmi-nisterium von der Regulierungsbehörde um eine Bewertungder Ergebnisse des Reports gebeten. Nach Beratungen emp-fahl es im Herbst 2000, die bisherige Regelungspraxis bei-zubehalten. Außerdem legte das Ministerium Anfang 2001eine umfangreiche epidemiologische Studie vor, in der einemögliche Korrelation von Krebsentstehung und Mobil-funknutzung untersucht wurde. Da keine Hinweise auf Wir-kungszusammenhänge abgeleitet werden konnten, wurdedies als Bestätigung gewertet, dass keine weiteren Maßnah-men erforderlich seien (Johansen et al. 2001).

Ähnlich den Ländern Schweden oder Österreich hat Däne-mark die ICNIRP-Grenzwerte nicht gesetzlich festgeschrie-ben, wohl aber indirekt als Richtwert implementiert, indemdie ICNIRP-Werte unter Verweis auf die Direktive derEuropäischen Kommission R&TTE 1999/05/EC von derdänischen Gesetzgebung faktisch anerkannt werden. DieICNIRP-Werte werden von den Mobilfunknetzbetreibernfreiwillig eingehalten.35

In Dänemark ist das Vorsorgeprinzip nicht gesetzlich festge-schrieben, implizit ist der Vorsorgegedanke jedoch in derPräambel zum Umweltschutzgesetz enthalten. Demzufolgewird er zumeist beachtet und auch in Bezug auf EMF ange-wandt.36 Dies hat in Dänemark dazu beigetragen, dass dieDiskussion um mögliche Risiken von mobilfunkverursach-ten EMF kaum kontrovers verläuft. Ein prinzipielles Ver-trauen in die Umweltgesetzgebung und ihre die Vorsorgeberücksichtigenden Leitsätze hat sich anscheinend auchausbalancierend auf die EMVU-Debatte ausgewirkt.

Genehmigungsverfahren

Der Aufbau von Mobilfunknetzen richtet sich in Dänemarknach Verhaltensempfehlungen, die hauptsächlich das Site-Sharing, den Denkmalschutz sowie Bestimmungen desLandschaftsschutzes betreffen. Die Mobilfunknetzbetreibermüssen ihre Netzausbaupläne für einen Zeitraum von zweiJahren der Regulierungsbehörde vorlegen, die in einer zen-tralen Datenbank alle Anlagen erfasst und für die Koordina-tion der Ausbaupläne zuständig ist. Ziel ist dabei aber keineEMF-Kontrolle, sondern die Beförderung des Site-Sharing.Bei Konflikten in Gemeinden über die gemeinsame Nut-zung von Standorten kann die Behörde beratend hinzugezo-gen werden. Die Regulierungsbehörde hat darüber hinaus

32 Antrag 55/A – Änderung des Telekommunikationsgesetzes.33 Antrag 213/A(E) – Forschungsprogramm über Auswirkungen von

GSM-Emissionen.34 Angaben nach Mobile Communications, No. 327, March, 19, 2002.

35 Vgl. European Commission (2002, S. 17) sowie WHO, EMF Tabel Den-mark, http://www.who.int/peh-emf/EMFStandards/who-0102/Europe/Denmark_files/table_da. htm.

36 Vgl. z. B. The Precautionary Principle, publiziert vom Ministry ofEnvironment and Energy am 6. November 1998, http://www.mem.dksowie Eurelectric (2001, S. 7).

Drucksache 15/1403 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ein Mitspracherecht bei der Genehmigung von Antennen-standorten, wenn es sich um Masten mit einer Höhe vonüber 100 Metern handelt (vgl. Telestyrelsen 2002).

Konfliktlinien und Besonderheiten

Bürgerinitiativen gegen „Elektrosmog“ spielen in Däne-mark keine Rolle. Auch eine Vereinigung „Elektrosensi-bler“ existiert nicht, obwohl diese im Nachbarland Schwe-den sehr aktiv ist. Welche Gründe dafür verantwortlich sind,lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Die geringe Kritik amMobilfunk scheint nicht zuletzt auf kulturelle Besonderhei-ten des Landes zurückzuführen zu sein. Dänemark gilt als„Konsensus-Gesellschaft“, in der Probleme einvernehmlichunter Beteiligung aller Interessierten angegangen werden.Die Förderung von wissenschaftlichen Instituten durch ihrepersönlichen Mitglieder, wie dies etwa bei der Krebsfor-schung der Fall ist, trägt darüber hinaus entscheidend dazubei, Vertrauen in die Methoden und Ergebnisse der Unter-suchungen zu generieren.

National Cancer Institute

Die nationale Gesundheitsbehörde sowie die wissenschaft-lichen Institute des Landes besitzen einen großen Einflussauf die öffentliche Risikowahrnehmung. Die enge Bindungzwischen Wissenschaft und Bevölkerung entspricht derdänischen Tradition. Beispielsweise werden viele nationaleInstitute mit Unterstützung der Allgemeinheit finanziert. Sozählt etwa das National Cancer Institute über 250 000 zah-lende Mitglieder. Diese strukturellen Voraussetzungenscheinen das Vertrauen der Bevölkerung in die Ergebnisseder wissenschaftlichen Untersuchungen zu stärken und da-mit auch wesentlichen Einfluss auf das Akzeptanzverhal-ten zu zeitigen. In mehreren umfangreichen Studien hat dasNational Cancer Institute den Standpunkt vertreten, dassauf Basis aktueller Befunde von einer gesundheitlichenUnbedenklichkeit des Mobilfunks gesprochen werdenkann.

Weitere für EMF zuständige Behörden existieren nicht. ImGegensatz zu anderen Ländern beschäftigt sich die staatli-che Strahlenschutzbehörde (Statens Institut for Straalehy-giejne) zwar mit Röntgenstrahlen, Kernkraftwerken, etc.,aber nicht mit den EMF des Mobilfunks.

Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich freiwillig verpflich-tet, ihre Netze in Übereinstimmung mit den ICNIRP-Emp-fehlungen aufzubauen. Damit genügen sie der Empfehlungdes Europäischen Rates und erfüllen auch die Erwartungender Behörden und Forschungsinstitute. Sie führen freiwil-lige Kontrollmessungen durch, um auf diese Weise das Ver-trauen in die bisherige Regelungs- und Genehmigungspra-xis zu stärken. Wie die Regulierungsbehörde bestätigenkann, klären die Mobilfunknetzbetreiber die Anwohner imGebiet eines neuen Antennenstandorts umfassend über diewissenschaftlichen Erkenntnisse im Zusammenhang mitEMF auf. Diese konkrete Informationsarbeit vor Ort gilt alsHauptgrund für den kaum vorhandenen Protest gegen Mo-bilfunkanlagen.

Aktivitäten des Parlaments

Zu Beginn der 90er-Jahre wurde eine unabhängige Ex-pertenkommission (Expert Group on Non-ionising Radia-

tion – Sundhedsministeriets ekspertgruppe vedrørendeikke-ioniserende stråling [SEIIS]) vom dänischen Parla-ment beauftragt, wissenschaftliche Befunde zu gesundheit-lichen Wirkungen von EMF zu analysieren und darauf auf-bauend eine gesundheitspolitische Empfehlung zu treffen.Auf der Grundlage dieses SEIIS-Reports entschied das zu-ständige Ministerium Ministry for Interior Affairs andHealth (Indenrigs- og Sundhedsministeriet), von Regulie-rungsmaßnahmen abzusehen.37

Die Volksvertreter sehen bisher keine Veranlassung, weitereEMF-Debatten zu führen. Die Ergebnisse des SEIIS-Reports geben nach Auffassung der politischen Parteien bis-her keinen Anhaltspunkt für weitere Aktivitäten. In den letz-ten drei Jahren hat die Regulierungsbehörde als fachlich zu-ständige Institution keine inhaltlichen Anfragen desParlaments bearbeiten müssen.

2.6 Weitere Länder

In einigen europäischen Ländern gibt es bislang keine ge-setzlich festgelegten Grenzwerte für hochfrequente EMFoder andere Regelungen zur Begrenzung der Exposition derBevölkerung. Dazu gehören u. a. auch Frankreich, Spanienund Belgien. Allerdings haben diese Staaten die Empfehlun-gen der EU – die den ICNIRP-Empfehlungen entspricht –mit verabschiedet, sodass davon auszugehen ist, dass dieseLänder die ICNIRP-Werte in der Praxis anwenden. Weitereländerspezifische Regelungen ausgewählter Staaten zur Re-gulierung der hochfrequenten EMF-Exposition werden imFolgenden kurz beispielhaft dargestellt, die Übersicht folgtdabei überwiegend einer Veröffentlichung von Wiedemannet al. (2001).

2.6.1 Schweden

In Schweden liegt die Nutzungsrate des Mobilfunks beirund 80 % der Bevölkerung und ist damit neben Österreichin Europa die höchste. Gegenwärtig gibt es keine den Mo-bilfunk betreffende gesetzliche Regelung für hochfrequenteEMF. Allerdings hat sich die Strahlenschutzbehörde SSI(Statens Strylskyddsinstitut) 1999 dafür ausgesprochen, dievon der WHO bzw. ICNIRP empfohlenen Grenzwerte fürEMF (0–300 GHz) als allgemeine Richtlinie in Schwedeneinzuführen. Damit ist – wie in Dänemark – indirekt fak-tisch eine gesetzliche Regelung getroffen worden. Aller-dings hat die SSI bekräftigt, dass sie unter Gesichtspunktendes Strahlenschutzes keine von Mobilfunkantennen ausge-henden Gesundheitsrisiken unterhalb dieser Grenzwertesieht. Eine Kennzeichnungspflicht für Endgeräte bestehtnicht, wie in den meisten anderen europäischen Ländernwird aber auch hier von den Betreibern der SAR-Wert einesGerätes angegeben.

In Schweden klären unterschiedliche Akteure die Mobil-funknutzer über mögliche Risiken auf, besonders engagiertsich neben der SSK die Vereinigung von Elektrosensiblen(FEB – Elöverkänsligas Förbund). Die FEB vertritt die Inte-ressen „elektrosensibler“ Menschen, die sich Ende der 80er-Jahre im Zuge der Diskussion um die Exposition mit nied-rigfrequenten EMF zu diesem Verein zusammengeschlossen

37 Vgl. Expert Group on Non-ionising Radiation, Danish Ministry ofHealth (1993), (1994a u. b).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 59 – Drucksache 15/1403

haben, um auf ihre Beschwerden im Zusammenhang mitEMF aufmerksam zu machen. Mittlerweile hat die FEBüber 2 000 Mitglieder und erreicht, dass „Elektrosensibili-tät“ von den schwedischen Behörden als Krankheit aner-kannt wird.

Aktiv in der Debatte ist auch der schwedische Mieterbund,der in jüngster Zeit die Rolle einer kritischen Bürgerinitia-tive einnimmt. Sein Einfluss ist angesichts der Tatsache,dass rund 45 % aller Wohnungsmieter Mitglieder der Orga-nisation sind, nicht zu unterschätzen. Die Mietervereinigungvertritt die Auffassung, dass auf Basis aktueller wissen-schaftlicher Erkenntnisse die Unbedenklichkeit mobilfunk-verursachter EMF nicht nachweisbar ist und empfiehlt da-her ihren Mitgliedern, sich gegen die Installation vonAntennen zu wenden. Von dieser öffentlichen Positionie-rung werden Auswirkungen auf die weitere Diskussion inSchweden erwartet (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 61 f.).

2.6.2 Italien

Für hochfrequente EMF von Mobilfunksendeanlagen sowiefür Fernseh- und Rundfunksender im Frequenzbereich von100 KHz bis 300 GHz existieren in Italien seit 1999 gesetz-liche Grenzwerte, die deutlich unter den von der ICNIRPempfohlenen Werten liegen. Allgemein wurde für den Be-reich 3 MHz bis 3 000 MHz der Grenzwert für die elektri-sche Feldstärke auf 20 V/m, für die magnetische Feldstärkeauf 0,05 A/m und für die äquivalente Leistungsdichte auf1 W/m² festgesetzt. Für Gebäude, in denen sich Menschenlänger als vier Stunden aufhalten, gelten noch geringereGrenzwerte: 6 V/m für die elektrische, 0,016 A/m für diemagnetische Feldstärke und 0,1 W/m² für die äquivalenteLeistungsdichte. Bei der Festlegung dieser z. T. um das7- bis 10fache niedrigeren Grenzwerte als die ICNIRP-Empfehlungen bezieht sich Italien explizit auf das Vorsorge-prinzip, um den Unsicherheiten bei der Abschätzung der ge-sundheitlichen Risiken durch EMF Rechnung zu tragen(Wiedemann et al. 2001, S. 27).

2.6.3 Niederlande

Für die Begrenzung der EMF-Exposition der Bevölkerunggibt es in den Niederanden derzeit keine gesetzlich festge-legten Grenzwerte. Der Rat für Gesundheit beim Gesund-heitsministerium hat jedoch Empfehlungen zur Expositions-begrenzung erarbeitet, die in der Praxis als einzuhaltendeRichtwerte genutzt werden. Ausgangspunkt für die Empfeh-lung bei hochfrequenter EMF (300 Hz bis 300 GHz) ist dieBegrenzung thermischer Effekte. Forschungsergebnisse zuathermischen Effekten werden vom niederländischen Ratfür Gesundheit als zu unsicher und deshalb für die Grenz-wertsetzung nicht geeignet eingestuft. Für die Ganzkörper-SAR wurde in Übereinstimmung mit den ICNIRP-Empfeh-lungen ein Grenzwert von 0,08 W/kg festgelegt. Die abge-leiteten Grenzwerte für die elektrische sowie die magneti-sche Feldstärke liegen leicht über den ICNIRP-Werten(Wiedemann et al. 2001, S. 38).

2.6.4 Großbritannien

Die in Großbritannien bis 1999 geltenden Richtwerte zuhochfrequenter EMF lagen für die äquivalente Leistungs-dichte etwa 7- bis 11fach über den ICNIRP-Werten undgalten sowohl für die Exposition am Arbeitsplatz als auch

für die Öffentlichkeit. Seit Mai 2000 gelten nach einer Ent-scheidung des National Radiological Protection Board(NRPB) aus Gründen der Vorsorge die ICNIRP-Empfehlun-gen zur Begrenzung der EMF-Exposition der Öffentlichkeit.Das NRPB betont ausdrücklich, dass die Anpassung der bri-tischen Grenzwerte an die ICNIRP-Empfehlungen nicht aufdem Nachweis gesundheitsschädigender Wirkungen vonhochfrequenter EMF beruht (Wiedemann et al. 2001, S. 34).

2.6.5 USA

In den USA ist für die Regulierung hochfrequenter elek-tromagnetischer Felder (300 KHz bis 100 GHz) die Fe-deral Communications Commission (FCC) zuständig, diefür Sendestationen einen SAR-Grenzwert von 0,08 W/kgfestgelegt hat. Der abgeleitete Grenzwert für die Leistungs-dichte beträgt 6 W/m² bei 900 MHz und 12 W/m² bei1 800 MHz. Somit liegen die Grenzwerte etwas höher alsdie ICNIRP-Empfehlungen. Für Mobiltelefone gilt dergleiche Wert; hier ist aber der lokale SAR-Grenzwert inHöhe von 1,6 W/kg von Bedeutung (Wiedemann et al.2001, S. 38).

2.6.6 Japan

Seit dem 1. Oktober 1999 gibt es vom Post- und Telekom-munikationsministerium (MPT) gesetzlich festgeschriebeneGrenzwerte für hochfrequente Felder, die den ICNIRP-Empfehlungen entsprechen (Ganzkörper SAR: 0,08 W/kg).Für den Mobilfunkbereich hat das TelecommunicationTechnology Council des japanischen Ministeriums für Tele-kommunikation zudem 1997 Richtwerte für Mobiltelefoneformuliert. Über die Einführung gesetzlicher Maßnahmenwird derzeit beraten (Wiedemann et al. 2001, S. 39).

2.6.7 Ozeanien

Grenzwerte für hochfrequente EMF (3 KHz bis 300 GHz)wurden in Neuseeland 1999 festgelegt, entsprechend denvon der ICNIRP empfohlenen Werten. Es wurde für die all-gemeine Öffentlichkeit ein Basisgrenzwert für die Ganzkör-per SAR in Höhe von 0,08 W/kg gesetzt, als Äquivalentegelten für die elektrische Feldstärke 27,5 V/m, für die ma-gnetische Feldstärke 0,073 A/m und für die Leistungsdichte2 W/m². Diese Grenzwerte beziehen sich auf die Verhinde-rung schädlicher Wärmewirkung durch hochfrequente EMF.Somit folgt das zuständige Umwelt- u. Gesundheitsministe-rium den Empfehlungen von WHO und ICNIRP, empfiehltjedoch zugleich angesichts bestehender wissenschaftlicherUneindeutigkeiten freiwillige emissionsreduzierende Maß-nahmen dort durchzuführen, wo es ohne großen Aufwandund hohe Kosten möglich ist, beispielsweise bei der Kon-struktion oder Platzierung von Sendestationen. Das Ministe-rium empfiehlt den zuständigen lokalen Behörden, die EMF-Exposition durch „district plans“ zu regeln. Vorgeschlagenwird eine freiwillige prinzipielle Einhaltung von höchstens25 % der gesetzlichen Grenzwerte. Neben diesen vorsorgen-den gesundheitsschutzbezogenen Maßnahmen wird zudemeine aktive Risikokommunikation empfohlen, um ggf. vor-handenen Besorgnissen der Bevölkerung über eventuelle Ge-sundheitsrisiken von hochfrequenter EMF zu entsprechen.

Dieselben Grenzwerte für hochfrequente EMF gelten der-zeit faktisch auch in Australien (Wiedemann et al. 2001,S. 30 ff.).

Drucksache 15/1403 – 60 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2.7 Ländervergleich

Der Mobilfunk in Westeuropa hat sich in nur wenigen Jah-ren zu einer der meistgenutzten Kommunikationstechnolo-gien entwickelt. Heute gehören rund 300 Mio. Menschen zuden Mobiltelefonierern. Damit hat die Penetrationsrate dieMarke von 75 % im Frühjahr 2002 knapp überschritten.38

Trotz der hohen Akzeptanz zeigt sich, dass in einigen Län-dern die regulatorischen Rahmensetzungen in Bezug aufEMVU von der Bevölkerung als nicht ausreichend wahr-genommen werden. Vor allem in Deutschland, der Schweizund Österreich wurden deswegen Maßnahmen ergriffen, diez. T. auf Freiwilligkeit und Selbstregulierung, z. T. aufrechtliche Regelungen setzen. Auffällig ist, dass in Ländernmit hoher Maßnahmendichte (Schweiz) und mit Maßnah-men hoher Eingriffstiefe (Salzburg in Österreich) der Pro-test gegen EMF am größten zu sein scheint. Eine stärkereBerücksichtigung des Vorsorgeprinzips trägt anscheinendnicht automatisch zu einer Kompromisslösung zwischenden Akteuren bei, sondern kann u. U. weitere Zweifel an derRisikolosigkeit befördern und damit weitere politische For-derungen hervorrufen. Grenzwertsenkungen scheinen nichtals Vorsorge, sondern als Beleg für Risiken interpretiert zuwerden und führen nicht selten zur Forderung nach weiterenSenkungen.

Von allen Ländern besitzt Deutschland mit den drei Eck-punktepapieren Selbstverpflichtung der Anbieter, Verbände-vereinbarung und Aktionsprogramm der Bundesregierungdas umfassendste Maßnahmenpaket. Erste Entwicklungenbei der Umsetzung der freiwilligen Vereinbarungen verlau-fen positiv, für eine eindeutige Bewertung ist es jedoch nochzu früh.

Dänemark und Schweden erweisen sich deshalb als interes-sante Vergleichsländer im EMVU-Diskurs, weil dort trotzhoher Standards im Umwelt- und Gesundheitsschutz keinenennenswerten Proteste gegen Mobilfunkantennen oder denMobilfunk als solches erkennbar sind. Dies kann auf die un-terschiedlichen Regelungspraktiken, kulturelle Besonder-heiten und vor allem auf die frühzeitige Befassung mit demThema EMF zurückgeführt werden.

In Dänemark und Schweden haben sich die nationalen Ar-beitsschutz- und Gesundheitsbehörden als Vorreiter mit denWirkungen von niederfrequenten EMF befasst. Dadurchwurde bereits in den 80er-Jahren eine Regelung für denUmgang mit EMF am Arbeitsplatz geschaffen, die dann inden 90er-Jahren auf hochfrequente EMF ausgedehnt wurde.Indirekt wirkten diese Regelungen auf die informellenGrenzwertfestlegungen für die Bevölkerung. Die Entste-hung von Informationsdefiziten und Regelungslückenwurde somit trotz fehlender Immissionsgesetzgebung ver-mieden.

Kulturelle Besonderheiten des Umgangs mit gesundheit-lichen Risiken sind vor allem in Dänemark auszumachen.Durch die finanzielle Beteiligung der Bevölkerung an derKrebsforschung als Mitglieder der Danish Cancer Societybesteht ein hohes Vertrauen in die wissenschaftlichen Insti-tutionen und ihre Aussagen zu den möglichen Risiken vonEMF.

Schließlich sind zwei Regelungen hervorzuheben, die er-heblich zu einem konsensorientierten Netzausbau beigetra-gen haben dürften. In Dänemark haben die Netzbetreiberfreiwillig die Aufgabe übernommen, Anwohner im Um-kreis von Antennenanlagen über ihre Planungen und übermögliche Risiken aufzuklären. Diese Methode hat Protestegegen eine mangelnde Beteiligung beim Netzaufbau erstgar nicht entstehen lassen. In Schweden wurden die Be-schwerden und Proteste von „Elektrosensiblen“ und ihrerInteressensvertretung FEB von den Gesundheitsbehördenschon frühzeitig ernst genommen. Heute ist „Elektrosensi-bilität“ in Schweden als Krankheit anerkannt und mit spe-ziellen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen verbunden. Diesdürfte dazu beigetragen haben, dass der Umgang mit mög-lichen Risiken von EMF nicht als allgemeines Problem,sondern als individuelle Problemlage, für die keine wei-teren allgemeinen Vorsorgemaßnahmen erforderlich sind,von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Darüber hi-naus leisten die Netzbetreiber und die öffentlichen Behör-den trotz des relativ geringen Interesses der Bevölkerungam Thema „Elektrosmog“ durch Mobilfunk einen erheb-lichen Beitrag zur Risikokommunikation, in dem sie Infor-mationskampagnen durchführen (Büllingen/Hillebrand2002, S. 69 f.).

V. Risikowahrnehmung und Kommunikation bei elektromagnetischen Feldern

In den letzten Jahrzehnten werden fast alle Systeminno-vationen von Risikokontroversen begleitet. Kernenergie,Gentechnik, Klimakatastrophe und Elektrosmog sind Bei-spiele für Risikothemen, die nicht nur unter Experten, son-dern auch in der Öffentlichkeit, häufig vermittelt über dieMassenmedien, diskutiert werden. Die Debatten entwi-ckeln sich dabei zu einem Strukturmerkmal moderner Ge-sellschaften, in denen die Entscheidung über die Einfüh-rung neuer Technologien immer auch mit Fragen derRisikobewertung, der Akzeptabilität und der Regulierungeinhergeht. In diesem Zusammenhang ist es ein Verdienstder Risikokommunikationsforschung (vgl. z. B. Bobis-Seidenschwanz/Wiedemann 1993; Jungermann et al. 1991;Petermann 2001; Wiedemann 1999), darauf hingewiesenzu haben, dass diese Debatten sinnvolle und diskursiveAuseinandersetzungen über die Bestimmung und Aus-gestaltung des gesellschaftlichen Nutzungsverhaltens dar-stellen und nicht etwa „Störfälle“ (Büllingen/Hillebrand2002, S. 72).

1. EMVU in der öffentlichen Diskussion

In Bezug auf die EMVU-Debatte ist zu konstatieren, dassmittlerweile alle gesellschaftlichen Gruppen wie etwa zu-ständige Behörden, Bürgergruppen, Unternehmen, dieWissenschaft, die Medien sowie die Politik in eine solcheArena eingebunden sind (vgl. Abbildung 3). Währendsich Medien, lokale Gruppen, Baubiologen, die ScientificCommunity sowie „Elektrosensible“ schon seit längeremsehr stark engagieren, ist bei Netzbetreibern, Ärzteverbän-den, Kommunen und Öffentlichkeit eher noch von einerbeginnenden Beteiligung zu sprechen, die allerdings er-heblich an Bedeutung und Einfluss gewonnen hat. Auchdie Aktivitäten der Parlamente in den verschiedenen38 Angaben nach Mobile Communications, No. 327, March, 19, 2002.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/1403

Ländern sind spürbar in den letzten zwei Jahren ange-wachsen. Umfangreiche Anhörungen und Debatten ha-ben auch in Deutschland die Fachdiskussion beeinflusstund die breite Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksamgemacht.

Die Tatsache, dass ein Risikodiskurs stattfindet, darf jedochnicht mit der Erwartung verbunden werden, eine solcheAuseinandersetzung führe mit einem gewissen Automatis-mus mittel- oder langfristig zu einem Konsens über die Ri-sikobewertung und die zu treffenden Maßnahmen. Einesolche Erwartungshaltung erscheint schon deshalb proble-matisch, weil Risikoeinschätzungen zu einem wesentlichenTeil von divergierenden Leitbildern und Werten bestimmtwerden. Risikokommunikation bietet hiernach nicht zuerstdie Chance der Lösung eines Konflikts, sondern ist als Ver-such zu werten, auch bei scheinbar unüberwindbaren Dis-sensen und Interessenlagen zu möglichst vielseitig akzep-tierten Kompromisslösungen zu gelangen.

Die gegenwärtige Diskussion um das Thema EMVU beimMobilfunk weist einige Besonderheiten auf:

– Das Mobiltelefon ist akzeptiert. Ein enorm hoher Anteilder Bevölkerung akzeptiert durch seine Nutzung faktischdie Mobilfunktechnik. Zuzüglich der schnurlosen Tele-fone ist die in den Haushalten mit über 55 Mio. Mobilte-lefonen platzierte Technik so zahlreich, dass beinahe voneiner vollständigen Sättigung gesprochen werden kann.Vieltelefonierer halten die Technik zumeist ohnehin fürunverzichtbar, andere meinen, durch persönliches Verhal-ten mögliche Risiken hinreichend beeinflussen zu können.

– Die Sendeanlage wird abgelehnt. Andererseits wird kaumeine neue Sendeanlage errichtet, die nicht von Protestenbetroffener Anwohner begleitet wird. Die zum Mobiltele-fonieren notwendig dazugehörende Infrastruktur – dasNetz mit Basisstationen – wird häufig vehement abge-lehnt. Auch Kommunen befürchten z. T. Imageschäden,wollen jedoch zugleich eine wirtschaftliche Regional-entwicklung nicht verpassen.

A b b i l d u n g 3

EMVU-Arena in Deutschland

Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 73

Drucksache 15/1403 – 62 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– Risiko eines gewünschten Effektes. Die Mobilfunktech-nik erfordert den Einsatz hochfrequenter EMF – diegleichen Felder, die z. T. für die befürchteten Gesund-heitsrisiken verantwortlich gemacht werden. Den Mög-lichkeiten der Risikovorsorge sind prinzipiell gewissetechnisch-physikalische Grenzen gesetzt. Der „Risiko-verursacher“ kann nicht verhindert werden, ohne denMobilfunk insgesamt zu beeinträchtigen.

– EMF trifft alle. Hochfrequente EMF ist – im Gegensatzetwa zur Gen- und Biotechnologie, Klimaschutz oderKernernergie – häufig ein lokales Thema, als solchesaber ein nahezu global verbreitetes Problemfeld. Im Ge-gensatz zu vielen anderen Risikoproblemen, die – weilbestimmte Gruppen überproportional betroffen sind –auch als „Gerechtigkeitsthema“ wahrgenommen werden,ist dies bei EMF des Mobilfunks nicht der Fall. Um eineflächendeckende Versorgung zu gewährleisten, müssenBasisstationen in allen Wohngebieten errichtet werden,d. h. jede Sozialschicht ist betroffen.

1.1 Massenmedien

Die Resonanz in den Massenmedien verleiht einem Risikoeine gesellschaftliche und politische Relevanz. Das ThemaMobilfunk wird von den Medien häufig aufgegriffen, da esbewährte Selektionskriterien erfüllt, wie z. B. den Bezug zu

lokalen oder aktuellen Aktivitäten oder die Verbindung zuReizthemen wie „Strahlung“, „Krebs“ oder spezielle Grup-pen (z. B. Kinder oder kranke Menschen). Einer zunächstvergleichsweise kleinen Zahl besorgter Menschen gelingt eshierbei häufig, relativ große Aufmerksamkeit zu erhalten.„Es ist gerade dieses Mobilisierungspotenzial, welches dasMobilfunkrisiko um eine wichtige Risikofacette ergänzt.Allein schon die Tatsache, dass die Medien häufig über einThema berichten, führt bei den Rezipienten oft zu der Ver-mutung, dass dieses Thema besonders umstritten ist unddeshalb besondere Vorsicht geboten sei“ (Carius 2002,S. 152).

Mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen und der damitverbundenen Diskussion um deren Anwendungsoptionenstieg auch das Medieninteresse an den denkbaren Folge-wirkungen von EMF weiter an. Mit dem Start des Netz-ausbaus wuchs nach Angaben der Forschungsgemein-schaft Funk (FGF) die Anzahl der Beiträge geradezuexplosionsartig an und erreichte in den ersten vier Mona-ten des Jahres 2001 schon mehr als 1 800 (vgl.Abbildung 4). Gleichzeitig hat die Anzahl der Nutzer, aberauch die der Bürgerinitiativen gegen Antennenanlagen zu-genommen, sodass die EMVU-Problematik zu einem dau-erhaften Bestandteil der öffentlich relevanten Themenweltwurde.

A b b i l d u n g 4

Häufigkeit der Thematisierung in Print-, Radio- und TV-Medien

Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 76, auf Basis von Daten der Forschungsgemeinschaft Funk

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 63 – Drucksache 15/1403

Bei der Medienberichterstattung zur EMVU finden sich An-zeichen, dass die Häufigkeit, die ausgewählten Themen unddie Auswahl der in den Berichten zu Wort kommenden Grup-pen relativ deutlich auf Leserreaktionen abzielen. Jedochwäre es zu einfach, direkt von Medieninhalten auf die Rezi-pienten zu schließen. Ein einfaches „Reiz-Reaktions-Schema“wird in der heutigen Medienwirkungsforschung kaum nochunterstellt. Vielmehr finden auch die Diskussion mit PeerGroups, die eigenen Erlebnisse oder bestimmte dauerhafteWerthaltungen Berücksichtigung bei Bewertungen des Ein-flusses von einzelnen Medienereignissen und ihrer Darstel-lung. Die Wirkung der Medien auf die Perzeption eines Risi-kos kann als hoch eingeschätzt werden, nicht jedoch alsallein determinierende Einflussgröße. Dementsprechend zu-rückhaltend müssen die Wechselwirkungen zwischen Ten-denzen in der Berichterstattung und Zunahme des Protestsgegen hochfrequente EMF des Mobilfunks gewertet werden.Zunehmende Proteste in der Bevölkerung führen auch zu ei-ner Ausweitung der Berichterstattung.

Auf der Basis der Dokumentation der Forschungsge-meinschaft Funk lässt sich feststellen, dass die Medien mitunterschiedlicher Tendenz über die EMVU-Debatte berich-ten (vgl. Abbildung 5). Überwiegen im Jahr der voll-ständigen Liberalisierung des deutschen Telekommunika-tionsmarktes noch bei weitem die neutralen Beiträge mitrund 65 %, sind es drei Jahre später kaum mehr als 10 %.Dafür steigt bis zum Jahr 2001 die Anzahl der Berichtemit kritischen oder negativen Wertungen um das Dreifa-che.

Die Zahl der Nennungen von möglichen negativen Aus-wirkungen spiegeln den zunehmenden Protest und dieBesorgnis in der Bevölkerung gegenüber möglichen ge-sundheitlichen Risiken wider. Bemerkenswert ist auch,dass zunehmend Artikel über verschiedene Auswir-kungen von EMF auf die Gesundheit und bestimmteKrankheitsbilder veröffentlicht werden (vgl. Abbil-dung 6, S. 64, S. 64).

A b b i l d u n g 5

Tendenzen in der Berichterstattung

Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 77, auf Basis von Daten der Forschungsgemeinschaft Funk

Drucksache 15/1403 – 64 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A b b i l d u n g 6

Nennung von potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen in Prozent aller Medienbeiträge

Die Unterschiedlichkeit der Nennungen ergibt sich z. T. daraus, dass Auswirkungen etwa auf den Schlaf, das Immunsystem oder Herzschrittmachernicht über alle Jahre gleichmäßig berücksichtigt wurden.Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 78, auf Basis von Daten der Forschungsgemeinschaft Funk

12,713,5

22,0 21,5

11,1

15,6

7,4

11,7

14,4

12,5 13,0

20,5 20,5

11,8

2,7

16,5

35,0

12,0

4,4

0

5

10

15

20

25

30

35

An

ga

be

n in

%

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Kopf Krebs Schlafstörungen Immunsystem

Insbesondere gravierende Krankheitsbilder wie Krebs werden Inhaltliche Presseauswertungen aus dem ersten Halbjahr

mehr und mehr in den Mittelpunkt gerückt. Unspezifische Be-schwerden, wie sie das Krankheitsbild der „Elektrosensibi-lität“ aufweist, werden ebenfalls häufiger thematisiert (Schlaf-störungen, Beeinflussung des Immunsystems).

Die zunehmenden Aktivitäten von Bürgerinitiativen spie-geln sich in der Nennung von Forderungen verschiedenerAkteure in Prozent aller Medienbeiträge wider (vgl.Abbildung 7). Während die Forderungen von Politikern kon-stant nur einen geringen Anteil ausmachen, steigt die Anzahlder Beiträge über Bürgerinitiativen leicht an, wobei die ve-hementesten Gegner des Mobilfunks, die Bürgerwelle, einimmer größeres Echo in der Presselandschaft finden. Dievergleichsweise geringe Erwähnung von Forderungen ausder Politik kann u. U. als Beleg dafür gelten, dass diese Ak-teursgruppe sich vor allem auf lokaler Ebene mit der EMVU-Problematik bis 2001 kaum auseinander gesetzt hat. Diesdürfte sich mit der „Verbändevereinbarung“ geändert haben.

2002 (hier noch nicht für die Tabelle berücksichtigt) könnenbelegen, dass sich EMVU zu einem der wichtigsten Themender Lokalpolitik entwickelt. Die sinkende Anzahl von Arti-keln über Ratgeber u. Ä. kann als resignativer Ausdruck derwachsenden Verunsicherung interpretiert werden, dass ge-gen „Elektrosmog“ kaum individuelle Vorsorgemöglich-keiten existieren.

Insgesamt lässt sich die Presseberichterstattung unter quali-tativen Gesichtspunkten als lokal und tagesaktuell charakte-risieren, was vor allem auch durch manchen „Eventcharak-ter“ lokaler Konflikte befördert wird („Dem Elektrosmogauf der Spur“, „Mobil gemacht gegen Mobilfunk“, „Stadtkann Antennen kappen“). Die Berichterstattung über Kon-flikte überwiegt, z. T. lassen sich auf eine unzureichende In-formationslage zurückzuführende Formulierungen ausma-chen. Zwei Drittel aller Meldungen befassen sich mit denAntennen (Basisstationen) und den damit verbundenenStandortkonflikten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 65 – Drucksache 15/1403

A b b i l d u n g 7

Nennung von Forderungen verschiedener Akteure bzw. Informationsquellen in Prozent aller Medienbeiträge

Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 80, auf Basis von Daten der Forschungsgemeinschaft Funk

2,4

4,2

14,4

3,72,8

13,5

4,0

2,1

16,5

3,2

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

Ang

aben

in %

1999 2000 2001Forderung von Politikern Empfehlungen, Ratgeber Bürgerinitiative

"Bürgerwelle"

Der Bürger als aktiv gestaltender Akteur steht im Mittel- Nur etwa ein Fünftel der Bevölkerung sieht im Mobilfunk

punkt der Mehrzahl der Artikel, während die Maßnahmender Industrie („Selbstverpflichtung“) weitgehend ohne Re-sonanz bleiben: allenfalls implizit wird auf die Möglichkeitder Kooperation der Kommune mit den Betreibern hin-gewiesen. Bei Auswertung der Inhalte lassen sich in denkritischen oder eher negativ argumentierenden BeiträgenArgumentationsstereotype unterscheiden, die im Folgendenin der Häufigkeit ihres Auftretens aufgelistet sind (vgl.Büllingen/Hillebrand 2002, S. 80 f.):

1. Demokratie- und Legitimationsdefizite: „Industrie-interessen verhindern Vorsorge“

2. Informations- und Aufklärungsdefizite: „Betreiber undKommunen machen schlechte Informationspolitik“

3. Wissensdefizite: „fehlendes Wissen“, „falsches Wissen“,„Wissenschaftsaporien“

4. Vorsorgedefizite: Grenzwerte, Schutzzonen, EMV, Ver-halten, Schutz öffentlicher Güter (Volksgesundheit,Landschaftsschutz)

5. Vollzugsdefizite: RegTP, Politikebenen

1.2 Interessengruppen

Die Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Bevölke-rungsumfrage durch WIK-Consult/Ipsos39 sind in Abbil-dung 8, S. 66 dargestellt.

keinerlei Gefahren für die Gesundheit. Rund 66 % haltenGesundheitsrisiken grundsätzlich für denkbar, und nur einZehntel hat noch nie über die Auswirkungen von EMFnachgedacht.

Eine überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebendenPersonen hat schon einmal von möglichen gesundheitlichenRisiken des Mobilfunks gehört oder gelesen. Damit muss dieGruppe derer, die für das Thema sensibilisiert sind und derenRisikoeinschätzung sich gegebenenfalls durch die weiterePerzeption von Medienberichten, Fachdiskussionen oderGesprächen in Peer Groups noch kurzfristig ändern kann,noch als weit größer eingeschätzt werden als die Gruppe de-rer, die heute Risiken für denkbar hält. Für 94 % der Befrag-ten sind die Medien eine bevorzugte Informationsquelle. Erstmit weitem Abstand folgen Informationen vom „Hörensa-gen“ (27 %) und von Bürgerinitiativen (13 %), das Schluss-licht bilden mit 5 % Broschüren u. Ä. von Behörden oderMobilfunkunternehmen (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 82).

Einschätzung des Risikos

Die Ergebnisse der Befragung legen die Einschätzung nahe,dass auch Laien den Mobilfunk differenziert bewerten. ImVergleich mit bekannten Risikofaktoren wie Asbest, Kern-energie, Straßenverkehr, Gentechnologie, Röntgenstrahlenund Radarwellen landen der Mobilfunk und Fernsehsende-masten auf den letzten Plätzen. Nur knapp 10 % schätzendie damit verbundenen möglichen Risiken als sehr hoch ein.Geht es dagegen um eine Einschätzung von EMF, liegen dieneuen Mobilfunktechniken vorn (vgl. Abbildung 9, S. 67).Haushaltsgeräte, die nachweislich eine höhere EMF-Exposi-tion verursachen, werden als strahlungsärmere Technologien

39 Die Erhebung von WIK-Consult/Ipsos 2001 basiert auf einer Telefon-befragung von 1 000 in Deutschland lebenden Personen. Die Stichprobeist hinsichtlich der demographischen Merkmale repräsentativ. Befragtwurden Personen ab 14 Jahren. Die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen wur-de bewusst in die Erhebung miteinbezogen, da diese eine hohe Mobil-funknutzung aufweist. Die Erhebung erfolgte im Auftrag des BMWi.

Drucksache 15/1403 – 66 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A b b i l d u n g 8

Risikoeinschätzung der Bevölkerung in Bezug auf Mobilfunk-EMF

Quelle: WIK-Consult/Ipsos 2001 (Basis: alle Befragten, N = 1 000)

eingeschätzt. Offenbar bestätigt sich hier eine These der Ri- – Langzeiteffekte sind zu wenig erforscht.

sikoforschung, wonach neue und unbekannte Technologienals risikoreicher gelten als seit langem diffundierte undadoptierte.

Als ein Beleg für die prinzipielle Beliebtheit des Mobil-funks kann gelten, dass etwa 70 % der noch nicht mobil Te-lefonierenden in nächster Zeit die Anschaffung eines Mobil-telefons planen. Darüber hinaus gibt es keine Anzeichendafür, dass die Gruppe der Nichtnutzer mit der der Mobil-funkgegner identisch ist. Auch Mitglieder von Bürgerinitia-tiven nutzen Mobiltelefone, zumindest ein „Notfallhandy“soll überall verfügbar sein und funktionieren. Gleichzeitigwenden sie sich gegen den Aufbau von Antennenanlagen inihrer Umgebung. Diese Schein-Paradoxie ist symptomatischfür Risikodiskurse, d. h. kein ausschließliches Merkmal derEMVU-Debatte (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 82).

Risikobewertung

Die Höhe eines möglichen Risikos wird von der Gesamtbe-völkerung weniger bedeutsam eingeschätzt als von enga-gierten Laien. Das Engagement und die Argumentationendieser Gruppen dominieren entsprechend weitgehend dieöffentliche Debatte. Ihre wichtigsten Argumentationen lau-ten (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 84):

– EMF des Mobilfunks sind nachweisbar die Ursache fürzahlreiche Krankheiten, darunter Krebs, insbesonderebei Kindern.

– Durch die zunehmenden EMF ist ein neues Krankheits-bild entstanden, das der „Elektrosensibilität“. Die davonBetroffenen leiden besonders unter dem Ausbau der Mo-bilfunknetze.

– Die gepulste Strahlung der GSM-Netze ist noch weitausrisikobehafteter als niedrigfrequente EMF von Hoch-spannungsleitungen etc.

– Die Dauerexposition durch Mobilfunk-Basisstationenbirgt ein hohes Risiko für alle.

– Athermische Effekte sind zwar nicht eindeutig nachge-wiesen, sie existieren aber. Da die ICNIRP-Grenzwertediese nicht berücksichtigen, ist die Bevölkerung diesenWirkungen schutzlos ausgeliefert.

– Die Risiken des Mobilfunks sind insgesamt ungeklärt.

Das Risiko wird somit insgesamt als nicht tragbar bewertet,und es werden dementsprechende Maßnahmen von der Poli-tik und den Unternehmen eingefordert. Zurzeit erscheint dieGruppe derjenigen, die diese Risikoeinschätzung öffentlichvertreten, noch vergleichsweise klein. Etwa 1 300 Bürger-initiativen mit ca. 50 000 Mitgliedern sind in Deutschlandnach Schätzung der Bürgerwelle, die sich als Dachverbandder Initiativen versteht, aktiv. Immerhin 55 % derer, die mo-bilfunkverursachte EMF-Risiken für möglich halten, erwar-ten eine Zunahme der Risiken in den nächsten Jahren (WIK-Consult/Ipsos 2001).

Darüber hinaus existieren noch weitere Akteure, die zahlen-mäßig weniger bedeutsam sind, deren Argument aber inmanchen Kontexten des Risikodiskurses eine wichtigeRolle spielen können. Dabei handelt es sich um Immobilien-besitzer sowie Unternehmer von KMU und Kirchenmitglie-der, die sich aus anderen als gesundheitlichen Gründen ge-gen Antennenanlagen aussprechen:

– Immobilienbesitzer befürchten eine Wertminderung ih-res Besitzes, falls Antennen in der Umgebung deutlichsichtbar angebracht sind;

– Unternehmen befürchten negative Reaktionen ihrerKundschaft, wenn auf ihren Gebäuden Antennen ange-bracht sind;

– Kirchenmitglieder sprechen sich zum Teil aus prinzipiel-len Erwägungen gegen eine kommerzielle Nutzung desKirchengebäudes aus.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 67 – Drucksache 15/1403

A b b i l d u n g 9

Einschätzung EMF bei Elektrogeräten

Quelle: WIK-Consult/Ipsos 2001 (Basis: alle Befragten, N = 1 000)

Risikomanagement betreibern sind diese Vereinigungen in der Minderheit, wer-

Die Betrachtung der unterschiedlichen Forderungen von lo-kalen Bürgerinitiativen und bundesweiten Vereinigungengegen Elektrosmog weist graduelle Unterschiede auf. Grö-ßere Verbände verstehen ihre Aufgabe eher als Aufklärungfür Bürgerinitiativen und versuchen, diese bei ihren Aktio-nen zu beraten und zu unterstützen. Dies reicht vom Infor-mationsmaterial bis hin zu personeller Unterstützung beiAnhörungen im Gemeinderat. Oftmals richten sie Maximal-forderungen an Politik und Mobilfunkunternehmen. Grup-pen wie etwa die „Bürgerwelle“ haben sich folgende Zielegesetzt:

– Stopp des Ausbaus der Mobilfunknetze, bis die Risikengeklärt sind;

– Rückbau vorhandener Antennenanlagen;

– Einführung von Grenzwerten im niedrigst möglichenBereich, dabei werden sie von Baubiologen unterstützt,die Werte im Mikrowatt-Bereich fordern;

– Intensivierung der epidemiologischen Forschung undErforschung der „Elektrosensitivität“.

Diese Gruppen sehen die Freiwilligkeit bislang getroffenerVereinbarungen als unzuverlässig und unzureichend an undfordern eine gesetzliche Regelung. Aus Sicht dieser Interes-sensgruppen hat die Beibehaltung der Grenzwerte inDeutschland zu einer „Verhärtung der Fronten“ beigetragen.Nach Einschätzung von Behörden und Mobilfunknetz-

den jedoch von der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenom-men. Daneben existieren zahlreiche weitere Gruppen, diehäufig lokal organisiert sind, und denen es nicht um einevollständige Abschaffung des Mobilfunks geht, sondern diesich für ein stärkeres Mitspracherecht bei der Standortsucheeinsetzen. Sie fordern

– eine stärkere Beteiligung von Bürgern bzw. Kommunenan Standortverfahren und damit eine Demokratisierungdes Netzausbaus, weil sie sich durch die von Behördennicht im Einzelfall kontrollierte Standortwahl der Betrei-ber in ihren Anwohner- und Bürgerrechten verletzt fühlen;

– die Errichtung von Schutzzonen, z. B. keine Antennen inWohngebieten, in der Nähe von Schulen, Kindergärten,Krankenhäusern oder Altenheimen;

– eine Senkung von Grenzwerten mit stärkerer Berück-sichtigung des Vorsorgeprinzips, z. B. orientiert an denLeitbildern „Salzburger Modell“ oder „Schweizer Vor-sorgewerte“.

1.3 Internationale Gremien und Wissenschaft

Mit der wachsenden Aufmerksamkeit gegenüber EMF (zu-nächst NF-Felder, dann HF-Felder) nahm auch die Förde-rung von Forschungsaktivitäten nationaler Behörden undinternationaler Vereinigungen zu. In den 70er-Jahren wurdenExpertengremien gegründet, deren Untersuchungsergebnisseden weiteren Verlauf der EMVU-Debatte entscheidend auf

Drucksache 15/1403 – 68 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

internationaler Ebene beeinflussen sollten. Die WHO über-nahm hierbei eine Vorreiterrolle und setzte in diesem Be-reich Arbeitsgruppen ein, welche die vorliegenden wissen-schaftlichen Untersuchungen auswerten und Empfehlungenableiten sollten. Die Bestandsaufnahme aller wesentlichenSchlussfolgerungen im Rahmen von Forschungsprogram-men, die 1982 und 1985 initiiert wurden, bildeten dieGrundlage für spätere politische Handlungsempfehlungen.Diese gingen in die Erarbeitung von Grenzwerten durch dieunabhängige Expertenkommission INIRC/IRPA (einer Vor-läuferorganisation der ICNIRP) ein, die 1988 veröffentlichtwurden.

Die Ergebnisse haben bis heute einen nicht unerheblichenEinfluss auf die Diskussion. Für die Bevölkerung, so dieAnsicht der Experten, seien niedrigere Expositionsgrenz-werte erforderlich als für beruflich exponierte Personen. Ne-gative gesundheitliche Effekte auf den Menschen wurdenzwar nicht grundsätzlich festgestellt, die Hinweise aller-dings für ausreichend erachtet, um weitere, insbesondereepidemiologische Untersuchungen zu initiieren. Im Jahr1992 führte die Environmental Health Division der WHOihre Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit der neu

gegründeten ICNIRP fort. Als Ergebnis wurde bestätigt,dass infolge einer Exposition mit EMF Wärmewirkungenauftreten. In der Konsequenz erklärte die ICNIRP die Not-wendigkeit von Grenzwerten für EMF als gegeben und be-kräftigte noch einmal die von ihrem Vorgänger INIRC/IRPAfestgelegten Werte. Grenzwertsenkungen wurden nicht fürerforderlich gehalten, wohl aber weitere Forschungen.

Seit Veröffentlichung der ICNIRP-Grenzwerte 1998 habensich zahlreiche nationale Gremien sowie die EU mit den zu-grunde liegenden Begründungen und Forschungsergebnis-sen auseinander gesetzt. Die ICNIRP-Empfehlungen sinddabei zu einem (nicht unumstrittenen) Leitbild des Risiko-diskurses generiert, an dem sich alle nationalen Grenzwert-festlegungen messen. In den letzten drei Jahren wurden dieWerte mehrfach von Institutionen bestätigt, die damit natio-nal und international einen gewichtigen Einfluss auf dieweitere Diskussion nahmen: Die EU empfahl die ICNIRP-Werte im Rahmen der Binnenmarkt-Harmonisierung, diebritische Stewart-Kommission sowie die deutsche Strahlen-schutzkommission befanden die Werte ebenfalls für ausrei-chend.

Ta b e l l e 1 2

Auswahl wichtiger Forschungsereignisse

Quelle: nach Büllingen/Hillebrand 2002, S. 89

Jahr Ereignis

1987 Ahlbom-Studie (Schweden): Hinweise auf Zusammenhang zwischen NFF und Leukämie-Entstehung

1988 INIRC/IRPA: „Guidelines on Limits of Exposure to Radiofrequency EMF in the Frequency Range from 100 kHz to 300 GHz“

1993 WHO: „Environmental Health Criteria 137: Electromagnetic Fields (300 Hz to 300 GHz)“

1996 Start „International EMF Project“ der WHO

1998 ICNIRP: „Guidelines on Limits of Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields (1 Hz – 300 GHz)“

1999 Rat der Europäischen Kommission: „Zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elek-tromagnetischen Feldern (0 Hz–300 GHz)“

2000 Europäische Kommission veröffentlicht Papier zum Vorsorgeprinzip

2000 Studie der Independent Expert Group on Mobil Phones (Stewart-Report), Großbritannien

2000 vier Gutachten zu gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks im Auftrag von T-Mobile (RWTH Aachen, Humboldt-Universität Berlin, Ecolog-Institut Hannover, Öko-Institut Freiburg)

2001 Aufstockung der EMF-Forschungsmittel durch die Bundesregierung, Beteiligung der Betreiber an der Forschungsförderung (29 Mio. Euro)

2001 Empfehlung der SSK zu Grenzwerten und Vorsorge

2002 Gutachten des femu für den VDE zum aktuellen Wissensstand zu Effekten und gesundheitsrelevanten Wirkungen von HFF

2004 voraussichtlicher Abschluss des „International EMF Project“ der WHO

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69 – Drucksache 15/1403

Auf der anderen Seite ziehen kritische Wissenschaftler ausden vorliegenden zahlreichen experimentellen sowie epide-miologischen Untersuchungen auch gegenteilige Schlüsseund fordern aufgrund der nicht eindeutigen Ergebnislage dieSenkung von Grenzwerten. Die bestehenden Forschungs-lücken und die unterschiedliche Bewertung von Forschungs-ergebnissen bilden das bestimmende Element der Thema-tisierung von EMVU innerhalb der Wissenschaft.

Trotz der enormen Zahl wissenschaftlicher Veröffentlichungenerscheint die Ergebnislage unbefriedigend, und eine Intensi-vierung der Forschungsförderung wird verlangt. Die Bundes-regierung ist im Jahr 2001 dieser Forderung insofern nachge-kommen, als gemeinsam mit den Netzbetreibern Fördergeldervon 29 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre festgelegt wur-den.40 Das BfS erarbeitete zusammen mit der Wissenschaft ei-nen Kriterienkatalog zur Vergabe von Forschungsaufträgen.Ein Forschungsprogramm liegt derzeit noch nicht vor.

Die WHO führt ihre EMF-Untersuchungen ebenfalls weiterund hat 1996 das „International EMF Project“ initiiert. DieErgebnisse des mit 16,5 Mio. US-Dollar ausgestatteten Pro-gramms werden voraussichtlich 2004 vorliegen. Die Zieledieses Projektes, von dessen Ergebnissen viele nationaleBehörden einen hohen Einfluss auf die Grenzwert-Diskus-sion erwarten, lauten:

– die Problematik der potenziellen gesundheitlichen Wir-kungen von EMF international koordiniert anzugehen;

– die wissenschaftliche Literatur zu bewerten und so ge-nannte Statusreports über Gesundheitseffekte zu erar-beiten;

– Wissenslücken zu dokumentieren und Forschungspro-gramme anzuregen;

– konsistente Informationen über Risikowahrnehmung,Risikokommunikation und Risikomanagement bzgl.EMF bereitzustellen;

– weiteren Rat und Information an nationale Organisatio-nen zu geben;

– die Entwicklung von international akzeptierten Stan-dards zu erleichtern.

Risikobewertung

Je nach der Einschätzung der durch EMF bewirkten Effekteergeben sich für die Wissenschafts-Akteure unterschied-liche Nutzen-Risiko-Abwägungen:

– „Auf Grund der heute nicht hinreichend belegbaren Ef-fekte unterhalb der bestehenden Grenzwerte sind weitereMaßnahmen in Richtung einer weiteren Senkung derWerte nicht erforderlich“.

Diese Auffassung wird durch international anerkannteGremien bestätigt und von der Mehrzahl der nationalenpolitischen Entscheidungsgremien mitgetragen.

– „Auf Grund ungeklärter Risiken erscheinen weitere Vor-sorgemaßnahmen geboten. Dazu gehört die Beachtungdes Minimierungsprinzips bei der Einführung vonGrenzwerten (as low as reasonably achievable)“.

Diese Meinung findet derzeit in vielen Ländern nicht dieMehrheit unter den in Kommissionen und Beratungsinsti-tutionen tätigen Wissenschaftlern (u. a. Deutschland, Groß-britannien, Dänemark, Schweden, EU, WHO, ICNIRP).

Laienerwartungen an Forschungsergebnisse liegt häufig dieEinschätzung „entweder es gibt ein Risiko, oder es gibtkeins“ zugrunde. Die auf Wahrscheinlichkeitsaussagen zu-rückgehenden Expertenansichten stoßen meist auf Unver-ständnis. In der Folge können kaum auflösbare Kommuni-kationsprobleme im Risikodiskurs auftreten, wenn sichwissenschaftlich differenzierte Bewertungen und emotionalbegründete Besorgnis gegenüber stehen. Die Anforderun-gen an Forschungsstrategien und experimentelle Methodikwie Exaktheit und Nachprüfbarkeit teilen Laien häufignicht, sondern erwarten die Einbeziehung von Einzelfällenund persönlichen Erfahrungen. Letztlich ist somit die Dis-kussion um mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen desMobilfunks nicht nur von einem „Expertendilemma“ ge-kennzeichnet. Auch der von manchen Bürgerinitiativen ge-forderte „Null-Beweis“ ist nicht zu erbringen: Unbedenk-lichkeit ist nicht zu beweisen, immer nur die Schädlichkeit.Die beobachtbaren Kommunikationsprobleme führenschließlich im EMVU-Risikodiskurs dazu, dass Wissen-schaftler von Laien, insbesondere von Bürgerinitiativen undVereinigungen Elektrosensibler, als parteiisch wahrgenom-men werden,41 was die Verständigung erschwert (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 91 ff.).

Risikomanagement

Aus Sicht der Forscher und Wissenschaftler kann ein Wegaus dem „Expertendilemma“ nur über die Schaffung einerbreiteren Wissensbasis durch weitere Forschung führen.Ihre Forderungen an das Management von Risiken lauten,die Forschung quantitativ durch mehr Fördermittel zu er-weitern, an die Forschung hohe qualitative Anforderungenhinsichtlich Exaktheit, Nachprüfbarkeit und Wiederholbar-keit zu stellen sowie die Interdisziplinarität der Forschung(Medizin, Biologie, Elektrotechnik, Physik und Statistik) zugewährleisten.

Eine eindeutige Basis für eine Risiko-Nutzen-Abwägungdarf jedoch aufgrund der Bewertungsunsicherheiten nichterwartet werden. Die Entscheidung über Bewertungsmaß-stäbe und Bezugsgrößen bei der Risikobewertung bleibtweitgehend eine politische Aufgabe. Wo der Schwerpunktwissenschaftlicher Methoden und Forschungsfelder bei derAusweitung der Forschung liegen soll, ist unter den Ak-teuren nicht unumstritten. So fordern die Ärztekammerneine stärkere Berücksichtigung der Untersuchung von Be-findlichkeitsstörungen und des Krankheitsbildes „Elektro-sensibilität“. Andere Forscher sehen die zentrale Herausfor-derung darin, mehr epidemiologische Studien durchzuführen.Deren Aussagekraft wird wiederum von vielen anderen For-schern bestritten, die auf methodische Probleme im Hin-blick auf die Durchführbarkeit dieser Studien verweisen.

40 BMU: 8,5 Mio. Euro (Wirkungsforschung), BMWi: 5 Mio. Euro(techn. Regulierungsfragen bei UMTS), BMBF: 7 Mio. Euro (Förde-rung emissionsmindernder Technologien), Mobilfunkunternehmen:8,5 Mio. Euro (Beteiligung am BMU-Programm zu gleichen Teilen).

41 Die Initiative Bürgerwelle hat z. B. einen „Pranger“ auf ihrer Home-page eingerichtet, an dem Wissenschaftler, die nach ihrer Auffassungzu wenig kritisch sind, „bloßgestellt“ werden sollen. Dies kann ver-deutlichen, wie verhärtet die Kommunikation in manchen Bereichenist. Auch die Forschungsgemeinschaft Funk, an deren Finanzierungauch Unternehmen beteiligt sind, wird häufig von einigen Bürger-initiativen als zu industrienah kritisiert.

Drucksache 15/1403 – 70 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

1.4 Mobilfunkanbieter

Auch unter den Mobilfunknetzbetreibern bestehen Kon-flikte, die in einer unterschiedlichen Risikoeinschätzung be-gründet sind. Anders als die Akteure aus Wissenschaft undForschung nehmen die Betreiber aber streng genommenkeine eigene Risikobewertung vor, sondern schließen sichder offiziellen Bewertung durch Politik und Wissenschaftan. Zur Einhaltung der damit verbundenen Regelungen sindsie indirekt durch die Annahme der Lizenzbedingungen derGSM-/ DCS sowie der UMTS-Netze verpflichtet.

Im EMVU-Risikodiskurs spielen jedoch nicht unbedingt inerster Linie die von der Regulierungsbehörde vorgeschrie-benen EMF-Standortregeln eine Rolle, sondern vielmehr dieKommunikation über Risiken. Unterschiedliche Sicher-heitsphilosophien, basierend auf unterschiedlichen Interes-senlagen der Bürger und der Mobilfunknetzbetreiber, führenderzeit zu Konflikten, die sich vor allem in der Standort-debatte manifestieren. So zeigt sich, dass trotz hoher Mobil-funkverbreitung viele Menschen Mobiltelefone und Anten-nen als mögliches gesundheitliches Risiko wahrnehmen.Die Bereitschaft, sich gegen eine Antennenanlage in der ei-genen Wohnumgebung aktiv zu engagieren, kann zwar alsnicht sehr hoch angesehen werden, aus der relativ großenPräsenz dieser Gruppen in der Öffentlichkeit ergibt sich fürdie Mobilfunknetzbetreiber aber dennoch die Anforderung,über Risiken zu kommunizieren und gegebenenfalls Maß-nahmen zu ergreifen, die zu einer verbesserten Akzeptanzvon Antennen (und Mobiltelefonen) führen.

Darüber hinaus kann die Bereitschaft, monatlich einen ge-wissen Betrag für Vorsorgemaßnahmen auszugeben, als einIndikator dafür gewertet werden, dass Maßnahmen gegenmögliche gesundheitliche Risiken des Mobilfunks für vieleein ernstes Anliegen darstellen. Zwar kann sich die tatsäch-liche Zahlungsbereitschaft nur am Markt erweisen, die hoheZustimmung im Bereich von 5 bis 10 DM pro Monat (vgl.WIK-Consult/Ipsos 2001) zeigt jedoch, wie stark sich vieleMobilfunknutzer mit dem Thema EMVU auseinander set-zen und daraus möglicherweise auch Anforderungen an dasVerhalten der Netzbetreiber ableiten.

Einschätzung des Risikos

Vonseiten der Mobilfunknetzbetreiber wird immer wiederauf die Unbedenklichkeit von EMF im Mobilfunk bei Ein-haltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte hinge-wiesen. Dieses Statement bildet die Grundlage der Argu-mentation in Anhörungen, Informationsbroschüren und aufWebsites. Aufgrund der spezifischen wirtschaftlichen Inte-ressenslage der Netzbetreiber wird jedoch diese Aussage,auch wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftli-che Empfehlungen und bestehende rechtliche Regelungenstützt, von manchen Bürgern nicht akzeptiert. In der Bevöl-kerung scheinen eher die Bedenken in Bezug auf Risikenvon Mobiltelefonen und Sendemasten zu steigen.

Inzwischen kann jedoch konstatiert werden, dass sich dieRisikoeinschätzung anscheinend nicht stärker auf die An-tennen (30,8 %) fokussiert, vielmehr gelten die Endgeräteals höheres Risiko (42,1 %), da sie näher am Körper getra-gen werden, wie eine Befragung von 781 Personen ergab,die gesundheitliche Risiken des Mobilfunks nicht ausschlie-ßen. 22,5 % der Befragten halten Antennen und Mobiltele-fone für gleich riskant (WIK-Consult/Ipsos 2001).

Risikobewertung

Die Mobilfunknetzbetreiber haben anscheinend ihre Ein-stellung zu der Akzeptabilität der potenziellen Risiken vonhochfrequenten EMF geändert. Während zu Beginn derEMVU-Debatte das formale Zurückziehen auf rechtlicheArgumente zu beobachten war, bringen die Unternehmenheute den Einwänden der Bürger zumindest in so weit Ver-ständnis entgegen, als sie mit ihrem Verhalten und ihrerKommunikation auf die Informationsanforderungen dieserAkteure eingehen. Statt der unproduktiven KonfrontationAnfang der 90er-Jahre haben die Netzbetreiber Schritte ein-geleitet, um an einer Konfliktlösung mitzuarbeiten. Damitrücken sie von ihrer bisherigen Strategie ab, ausschließlichdie wissenschaftliche Evidenz von Risiken und die darauf fol-genden Regelungsänderungen zum Anlass für weiteres Han-deln zu nehmen.42 Aus Sicht der Netzbetreiber stellt sich dieSituation wie folgt dar: Einige Bürger und Bürgerinitiativen

– sehen die Regelungen in Bezug auf den Mobilfunk als„bürgerfeindlich“ an,

– beklagen die mangelnde Transparenz beim Netzaufbau,

– fühlen sich nicht ausreichend informiert,

– empfinden Antennen als störend und bedrohlich,

– fühlen sich z. T. nicht ernst genommen in ihrer Kritikund ihren Ängsten in Bezug auf „Elektrosmog“ (vonFallois 2002).

Aus dieser Situationsbeschreibung leiten die Unternehmendringenden Handlungsbedarf ab, um Planungssicherheit fürden Netzaufbau zu schaffen und einem negativen, „risikobe-hafteten“ Image des Mobilfunks vorzubeugen (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 97).

Risikomanagement

Inwieweit die dazu eingeleiteten Schritte erfolgreich dazubeitragen können, den teilweise zu konstatierenden Vertrau-ensverlust in die Technologie und die Unternehmen zu min-dern, bleibt abzuwarten. Die Versuche, den Dialog mit denKommunen und den Bürgern bei der Standortwahl zu su-chen sowie die Zusagen der Selbstverpflichtung wendensich an verschiedene Zielgruppen und Multiplikatoren. Voneiner Mehrheit der Akteure im Risikodiskurs wird das ver-änderte Kommunikationsverhalten anscheinend weitge-hend anerkannt und positiv beurteilt, dass es sich von derbisherigen, ausschließlich auf die technologischen und wirt-schaftlichen Chancen des Mobilfunk abzielende Argumen-tation abhebt. Für einen Teil der Mobilfunkgegner scheinendie geplanten Kompromisslösungen jedoch nicht akzeptabelzu sein. Sie fordern einen Stopp des Netzausbaus bzw. eineAbschaffung des Mobilfunks. Es ist wahrscheinlich, dassdiese Gruppen ihre Haltung auch künftig nicht ändern wer-den (Büllingen/ Hillebrand 2002, S. 97). An die Anforde-rungen der Risikokommunikation mit den Bürgern gehen

42 So äußerte der Koordinator der Mobilfunkbetreiber bei der Anhörungim Deutschen Bundestag: „Es ist festzustellen, dass in Teilen der Be-völkerung der Ausbau der Mobilfunknetze zu Sorgen und Verunsi-cherungen geführt hat. Das ist nach unserer Einschätzung primär eineFolge fehlender Information und nicht ausreichender Einbindung derGemeinden. Wir haben als Betreiber in der Vergangenheit hier dieErfordernisse sicher nicht richtig eingeschätzt.“ (vgl. Deutscher Bun-destag 2001b, S. 4).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71 – Drucksache 15/1403

die Mobilfunknetzbetreiber im Wesentlichen mit den fol-genden Zielformulierungen und Aktionen heran:43

– Grenzwertsenkungen ohne wissenschaftliche Begründ-barkeit reduzieren die Unsicherheit in der Bevölkerungnicht, sondern verstärken sie. Die bestehenden Grenz-werte sollten beibehalten werden, da keine wissenschaft-lichen Belege für eine notwendige Senkung existieren.Dies beinhaltet die Notwendigkeit des Antennenaus-baus: Ohne Mobilfunknetz kann Mobilfunk nicht funk-tionieren.

– Bestehende Sorgen und Ängste in der Bevölkerung müs-sen ernst genommen werden. Nur ein offener Dialog undumfassende Information können der Kontroverse umMobilfunk eine sachliche Basis geben. Trotz hoher Nut-zungspenetration bestehen erhebliche Informationsdefi-zite über die technischen Funktionsweisen.

– Ziel ist es, dem Bürger ein sachliches und verständlichesBild über den wissenschaftlichen Sachstand als Basis derpersönlichen Risikobewertung zu vermitteln. Heute wirddie EMVU-Debatte zu wenig faktenorientiert und zuspekulativ geführt.

Die von den Netzbetreibern in den letzten zwölf Monateneingeleiteten konkreten Schritte umfassen die

– Gründung des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF),das eine umfangreiche Dialogkampagne gestartet hat(u. a. Anzeigenschaltung, Info-Website, Info-Hotline, In-formationsveranstaltungen für Multiplikatorengruppen,z. B. Journalisten, Informationsarbeit mit Schulen),

– die Einrichtung von Clearingstellen im Rahmen der Ver-bändevereinbarung,

– die Etablierung von Ansprechpartnern in den Kom-munen,

– eine schriftliche Kontaktaufnahme mit allen Kommunen,

– die Bestimmung von Umweltbeauftragten als Ansprech-partner der Öffentlichkeit in den Technikniederlassungensowie

– die Durchführung und Teilnahme an Informationsveran-staltungen sowie intensivierte Informationsmaßnahmenbegleitend zum Netzausbau.

Hinzu kommen die bereits erwähnten Maßnahmen derSelbstverpflichtung und der Kooperationsvereinbarung mitden Kommunen, wie etwa die Einbindung der Kommunenbei der Standortsuche, die alternative Standortprüfung in derNähe von Schulen und Kindergärten, Verbraucherinforma-tionen zu Mobiltelefonen, Forschungsförderung sowie Im-missionsmessungen.

Ziel der Netzbetreiber ist es, die von ihnen wahrgenommeneDiskrepanz zwischen Risikobewertung durch die Wissen-schaft und der öffentlichen Wahrnehmung der möglichengesundheitlichen Risiken von EMF mit diesem umfangrei-chen Maßnahmenpaket aufzufangen. Davon erhoffen siesich eine versachlichte Diskussion, die einen effizientenNetzausbau ermöglicht (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 99).

1.5 Kommunen

Im Zuge der Einführung des UMTS-Standards bemühensich die Mobilfunkbetreiber derzeit offensiv um neue Stand-orte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen, zumeist versu-chen sie die Liegenschaften von Kommunen als Standortezu gewinnen. Dies bietet den kommunalen Gebietskörper-schaften prinzipiell zunächst einmal sowohl eine zusätzlicheEinnahmequelle als auch die Möglichkeit, steuernd in denAusbau einer modernen Kommunikationsinfrastruktur ein-zugreifen. Die 2001 zwischen Mobilfunkbetreibern und denkommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarungsieht eine umfangreiche Information und Beteiligung derKommunen an der Standortfindung für Sendeanlagen vor.Wenn die Kommunen Alternativstandorte vorschlagen, sol-len diese vorrangig berücksichtigt werden.

Umgang mit EMF-Problemen

Ohne ausreichende Begleitmaßnahmen und Mitbestim-mungsrechte können Konflikte eskalieren und kommunaleEntscheidungsträger (Bürgermeister, Gemeinderäte etc.) ineine schwierige Lage bringen: Sie sind Adressaten für dieBefürchtungen und Forderungen der Anwohner, sie sindaber auch Ansprechpartner und Entscheider für lokale undregionale Betriebe und auch für Unternehmen, die eineenergie- und kommunikationstechnische Infrastruktur benö-tigen, um arbeiten zu können. Häufig sind die verantwort-lichen Entscheidungsträger auch direkt in den Konflikt ein-bezogen, so z. B. als Verwalter öffentlichen Grundbesitzes,auf dem eine Sendeanlage gebaut werden soll. Um hiersachgerecht urteilen zu können, brauchen die Vertreter derKommunen ausreichende Kenntnisse über

– Dialogverfahren, zur Konfliktvorbeugung und -deeska-lation,

– zuverlässige Aussagen der Wissenschaft zu EMF sowieseriöse Informationsquellen,

– notwendige Vorbereitungen und Maßnahmen bei der Be-arbeitung von EMF-Problemen,

– den effektiven und konstruktiven Umgang mit Fach-leuten, Anlagenbetreibern, Kritikern und Medien,

– die einschlägige Gesetzgebung,

– die Ermöglichung eines intensiven Austauschs zwischenBürgern, Wissenschaft, Industrie und Kommunen.

Die Kommunalpolitik muss bei der Information und demDialog zur EMVU-Problematik darauf achten, die Interes-sen aller Bürgerinnen und Bürger zu vertreten: die Interes-sen der Aktiven wie die der Meinungsbildner als auch dieAnliegen Betroffener oder auch Unentschiedener und Nicht-engagierter (Wiedemann et al. 2001, S. 4 ff.).

Die verschiedenen Institutionen der kommunalen Spitzen-verbände (Städtetag, Gemeindetag u. a. m.) haben inzwi-schen vielerorts Konzepte und Projekte beispielsweise einer„integrierten kommunalen Mobilfunkplanung (IkoM)“ ent-wikkelt oder von fachkompetenten Unternehmen – als „neu-trale Partner“ – entwickeln lassen, um einen Interessensaus-gleich zwischen den Anliegen der Bevölkerung und denökonomischen Forderungen der Mobilfunkbetreiber durcheinen konstruktiven Dialog auf kommunaler Ebene zu errei-chen. Damit die Kommunen dieser Aufgabe gerecht werden

43 Vgl. ebenda sowie den Vortrag von Lauer (2002), die Anhörung Mobilfunk im Deutschen Bundestag (2001b) und im Hessischen Landtag(2002).

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können, müssen Sie ihre Kompetenzen bezüglich der Mo-bilfunktechnik bzw. der EMVU-Problematik stärken.

Entsprechend initiieren immer mehr Kommunalvertretungenauf Länderebene Schulungen für kommunale Mandatsträgerund MitarbeiterInnen der Verwaltungen über immissions-schutz- und baurechtliche Fragen, über die Wirkung hochfre-quenter EMF und über mögliche gesundheitliche Gefährdun-gen. Unterstützt werden sie dabei von Fachleuten ausMinisterien, der RegTP sowie unabhängigen Wissenschaft-lern. Errichtet werden auch „Info-Pools“ oder „Personal-Pools“, um im Rahmen von Bürgerversammlungen o. ä. Ver-anstaltungen gezielt informieren zu können. Clearingstellenwerden ins Leben gerufen, die sich mit problematischen Ein-zelfällen beschäftigen, um im Kontakt mit Betreibern Lösun-gen zu finden, wenn vor Ort entsprechende Bemühungen ge-scheitert sind (Städte- und Gemeinderat 2001, S. 10 f.).

2. Zentrale Diskursfelder

Die Behandlung der EMVU-Problematik durch Medien, dieFachwelt, die Verbände und die Politik hat entscheidendenEinfluss darauf, in welcher Weise mögliche gesundheitlicheRisiken von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, wiesie problematisiert und diskutiert werden. Erst eine gewisseKenntnis der Struktur des öffentlichen Risikodiskurses er-möglicht es, Konflikte zu identifizieren, Informations- undWissensdefizite festzustellen, die Debatte zu versachlichenund potenzielle Konsensstrategien zu entwickeln. Es lassensich drei wesentliche Diskursfelder identifizieren, die denweiteren Verlauf der Debatte künftig beeinflussen werden.Diese Diskursfelder werden im Folgenden dargestellt.

2.1 Vermittlung und Information

Ein Ziel der Forschung ist es, mögliche Risiken von EMFzu identifizieren. Problematisch erscheint jedoch häufig dieVermittlung von Forschungsergebnissen und den damit ver-bundenen Vorsorgemaßnahmen oder Verhaltensempfeh-lungen. Medienanalysen zeigen, dass Informationen häufigunvollständig, missverständlich oder verfälschend weiter-gegeben werden. Dies ist zum einen auf das Ziel der Medienzurückzuführen, eine „Story“ zu liefern, zum anderen zeigtsich hier aber auch die Komplexität der Interpretation vonwissenschaftlichen Ergebnissen, die außerhalb der Scienti-fic Community kaum kommuniziert werden kann.

Das Vermittlungsproblem zwischen Laien und Wissenschaft-lern erscheint im EMVU-Diskurs häufig unauflöslich. Bürgerfordern eindeutige Aussagen, wo Untersuchungen nur proba-bilistisch vorgehen. Experten stellen Risikovergleiche an,wenn Laien eine eindeutige „ja/nein“-Bewertung erwarten.In der Öffentlichkeit werden häufig einmalige Vorkommnisseals eindeutige Belege gewertet, wo die Wissenschaft auf Ver-gleichbarkeit und Wiederholbarkeit bestehen muss.

Umso bedeutender erscheint die Aufgabe, Forschung nichtnur zu fördern, sondern auch laiengerecht aufzubereiten undzu veröffentlichen. Die Mehrheit der Bevölkerung siehtweitere Forschungsprogramme als unbedingt erforderlichan (fast 80 % der Befragten, die gesundheitliche Risikendurch Mobilfunktechnik nicht ausschließen, halten weitereForschungen für sehr sinnvoll, 18 % für sinnvoll; WIK/Ipsos 2001) und fühlt sich unzureichend informiert (vgl.Abbildung 10).

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Einschätzung des eigenen Informationsstandes

Quelle: WIK-Consult/Ipsos 2001 (Basis: Befragte, die über mögliche gesundheitliche Risiken des Mobilfunks schon einmal gehört/gelesen haben,N = 908)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 73 – Drucksache 15/1403

Während noch vor etwa zwei Jahren kaum Informationenzum Thema „Elektrosmog“ außerhalb der engagierten Bür-gerinitiativen und der mit diesem Thema im engeren Sinnebefassten Behörden existierten, kann heute schon beinahevon einer „Informationsflut“ gesprochen werden. Die zahl-reichen Veröffentlichungen bergen das Risiko in sich, dassInformationen nicht perzipiert werden, weil der Aufwand,sie zu finden, zu selektieren und zu bewerten zu zeit- undkostenintensiv ist. Die Frage, wie Informationen verständ-lich aufbereitet werden können, wird eine Hauptaufgabe fürdie Akteure werden. Dies gilt u. a. auch für Messergebnisse,die allgemein verständlich dargestellt werden müssen, wennsie für alle zugänglich sein sollen, und in besonderem Maßefür die Ergebnisse der geplanten Forschungsprogramme imAktionsprogramm der Bundesregierung.

Zu einem Brennpunkt der Debatte hat sich die Frage nachder Veröffentlichung von Antennenstandort-Daten entwi-ckelt. Heute steht eine Standortdatenbank der RegTP zurVerfügung, in der aber nur von den Kommunen recherchiertwerden darf. In der Öffentlichkeit kann so der Eindruck ent-stehen, es würden Informationen vorenthalten, die die Be-völkerung bzw. die Anwohner unmittelbar betreffen. Auchwenn Datenschutzgründe gegen eine Veröffentlichung allerDaten sprechen, sollte überlegt werden, wie hier noch mehrTransparenz geschaffen werden kann.

2.2 Grenzwerte, Standorte, Telefone

Grenzwerte

Die Grenzwert-Debatte bildet in Deutschland und auch inter-national immer noch einen Fokus des EMVU-Risikodiskur-ses. Dabei scheint die Intensität, mit der diese Kontroversegeführt wird, unabhängig von der Regelungsform in dem je-weiligen Land zu sein. Als Leitbilder für die Forderungengelten häufig das „Salzburger Modell“ oder die „SchweizerVorsorgewerte“. Aber auch in der Schweiz, wo die Grenz-werte die international empfohlenen ICNIRP-Werte um einZehnfaches unterschreiten, ist die Absenkung von Grenzwer-ten weiterhin eine Hauptforderung vieler Bürgerinitiativen.

Daran wird deutlich, dass die Senkung von Grenzwerten– bzw. ihr Vorhandensein – als „Risikoeingeständnis“ gewer-tet werden kann: Die Einführung von Vorsorge-Grenzwertenkann weitere Forderungen nach Senkungen nach sich zie-hen. Auch in Deutschland spricht sich eine Mehrheit in derBevölkerung (über 80 %), die gesundheitliche Risikendurch mobilfunkverursachte EMF für möglich halten, füreine Absenkung der Grenzwerte aus (vgl. Abbildung 11).

Auf der anderen Seite nehmen genauso viele eine Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten des Mobilfunks vor. Mehr als75 % der Gesamtbevölkerung telefonieren mobil und wol-len auch trotz der Diskussion über mögliche gesundheitlicheRisiken nicht auf diese Technologie verzichten.

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Forderung nach Absenkung der Grenzwerte

Quelle: WIK/Ipsos 2001 (Basis: Befragte, die gesundheitliche Risiken nicht ausschließen, N = 781)

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Diese Einstellung findet sich auch bezüglich des Nutzensdes Mobilfunks (Abbildung 12). Der überwiegende Anteilder Gesamtbevölkerung ist nicht für Maßnahmen, ohne übergesicherte Forschungsergebnisse zu verfügen. Für viele istdarüber hinaus mit jeder Technologie ein gewisses Risikoverbunden, das in Kauf genommen werden muss, wenn vonden Vorteilen dieser Technologie profitiert werden soll. Da-her überwiegt für die meisten doch der persönliche Nutzen,der mit dem Mobiltelefonieren verbunden ist. Diese Einstel-lung schlägt sich in dem heutigen Telefonieverhalten nieder.Schließlich liegt für mehr als die Hälfte der Befragten aufder Hand, dass jemand, der ein Mobiltelefon nutzt, auch dieAntennen akzeptieren muss. Vor dem Hintergrund dieserAntworten muss die Skepsis gegenüber Grenzwerten undAntennenstandorten relativiert werden.

Die hohe Zustimmung zu einer Grenzwertabsenkung deutetaber darauf hin, dass das Vertrauen in die bestehendenGrenzwerte zumindest bei einem Teil der Bevölkerung nichtsehr ausgeprägt ist. Um dieses Vertrauen zu festigen, stehenverschiedene strategische Optionen zur Verfügung. DieBundesregierung hat sich dazu entschlossen, den wissen-schaftlichen Empfehlungen der ICNIRP, die durch die SSKim letzten Jahr bestätigt wurden, zu folgen. Dieses Vorgehenbirgt den Vorteil, dass eine verbindliche Zusage darüber be-steht, die Werte zu senken, wenn wissenschaftliche Belege

dies geboten erscheinen lassen. Solange diese nicht vorhan-den sind, bilden die den zuständigen Kommissionen vorlie-genden (Meta-)Studien einen verbindlichen und transparen-ten Referenzpunkt. Eine Senkung der Grenzwerte nach demabsoluten Minimierungsprinzip beinhaltet dagegen das Pro-blem, dass die Festlegung eines solchen Vorsorgewertes(ausschließlich) politisch begründet werden müsste, evtl.willkürlich erscheint und wiederum in Zweifel gezogenwerden könnte.

Standortsuche

Ein weiterer wesentlicher Konfliktpunkt in der MVU-De-batte entstand, weil sich die Bevölkerung aus einem wich-tigen Entscheidungsprozess ausgeschlossen sah. Die Wahr-nehmung, Antennenanlagen würden in „Nacht-und-Nebel-Aktionen“ errichtet und die Anwohner einem unkalkulier-baren, nicht beeinflussbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt,ist häufig der Auslöser für die Gründung von Bürgerinitia-tiven und massive Proteste. Entsprechend wünscht sich dieMehrheit eine stärkere Beteiligung der Kommunen bei derStandortwahl (Abbildung 13). Die Errichtung von Schutz-zonen findet ebenfalls eine hohe Zustimmung. Oftmals feh-len Informationen über den aktuellen Netzplanungsstandund die Exposition von Schulen, Kindergärten sowie Wohn-gebieten insgesamt.

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Nutzen-Risiko-Abwägung in der Bevölkerung

Quelle: WIK-Consult/Ipsos 2001 (Basis: alle Befragten, N = 1 000)

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Forderungen in Bezug auf Beteiligung bei der Standortwahl

Quelle: WIK/Ipsos 2001 (Basis: Befragte, die gesundheitliche Risiken nicht ausschließen, N = 781)

Nach dem derzeitigen Stand werden die Kommunen freiwil- Des Weiteren ist es möglich, durch die Einführung eines

lig an den Netzplanungen der Betreiber beteiligt. Dies bietetdie Chance, bei geringem bürokratischen Aufwand eine re-lativ hohe und konkrete Einflussnahme zu gewährleisten.Problematisch bleibt jedoch die Festlegung von verbindli-chen Entscheidungsprozessen. Dieser Schritt steht nochweitgehend aus, sodass eine Bewertung der Kooperationennoch nicht möglich erscheint. Die Kommunen haben ange-deutet, dass sie bei einem Scheitern der freiwilligen Verein-barung eine andere Strategie verfolgen und auf eine gesetz-liche Regelung drängen werden.

Telefone

Ebenso wie die Diskussion um allgemeine EMF-Grenz-werte bzw. die EMF-Exposition durch Sendemasten stehtauch die Senkung von Grenzwerten für Mobiltelefone in deröffentlichen Diskussion (Abbildung 14, S. 76).

Denkbare Optionen sind zum einen die Angabe des SAR-Wertes auf dem Gerät44 bzw. in der Bedienungsanleitungoder auch auf einer Homepage des Herstellers. Die transpa-rente Darstellung der Werte kann dazu führen, dass Verbrau-cher Mobiltelefone mit niedrigem SAR-Wert bevorzugen.

Mobiltelefon-Gütesiegels für besonders strahlungsarme Ge-räte eine faktische Grenzwertsenkung zu bewirken. Schließ-lich bleibt noch die Option, den international empfohlenenGrenzwert von 2 W/kg durch nationale Regelungen zu un-terschreiten.

Die Bundesregierung favorisierte die Einführung eines frei-willigen Gütesiegels auf Basis des bestehenden Umwelt-zeichens „Blauer Engel“. Der Herstellerverband BITKOMprotestierte vehement gegen dieses Vorgehen und kündigtean, keine Anträge auf Erteilung des Siegels bei der zuständi-gen Behörde zu stellen (BITKOM 2002). Die Einwänderichten sich gegen die Beurteilungskriterien, die auf demSAR-Wert basieren. Da alle Mobiltelefone im Regelbetriebden Maximalwert weit unterschreiten, ist aus Sicht der Her-steller die Bezeichnung „strahlungsarm“ bei Geräten mitGütesiegel irreführend. Ein Siegel sollte sowohl die Emp-fangsqualität als auch die Emissionswerte berücksichtigen.

Momentan zeichnet sich ab, dass der „Blaue Engel“ von denHerstellern als „Senkung der Grenzwerte durch die Hinter-tür“ wahrgenommen und nicht akzeptiert wird. Voraussicht-lich werden keine Anträge auf Erteilung des Siegels gestellt,sodass faktisch kein Gewinn an Transparenz und Orientie-rung für die Verbraucher erreicht wird. Falls künftig tatsäch-lich keine Mobiltelefone mit Siegel auf dem Markt erhält-lich sind, wäre zu überlegen, ob die Bewertungskriteriennicht erneut diskutiert werden sollten, um zu einer einver-nehmlicheren Lösung zu gelangen.

44 Bei einer Kennzeichnung auf dem Gerät kann es jedoch zu Proble-men mit der EU-weiten Regelung bezüglich des CE-Zeichens kom-men. Aus diesem Grund hat z. B. Dänemark von einer solchen Vor-schrift abgesehen.

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Forderungen in Bezug auf Mobiltelefon-Kennzeichnungen

Quelle: WIK/Ipsos 2001 (Basis: Befragte, die gesundheitliche Risiken nicht ausschließen, N = 781)

2.3 Messaktionen und Monitoring Vielmehr wurde der Beleg erbracht, dass die Werte in der

Die Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich ein starkesbzw. stärkeres Engagement der Akteure im EMVU-Diskurs(Abbildung 15). Im Hinblick auf die Frage, ob und welchesEngagement in welcher Intensität von den jeweiligen Ak-teuren gewünscht wird, sind die Erwartungshaltungen je-doch unterschiedlich. Besonders die Mobilfunkanbieter, dieUmweltorganisationen bzw. Bürgerinitiativen, aber auch dieBehörden sind gefordert, mehr Informationen bereitzustel-len sowie Maßnahmen zu initiieren und weiterzuführen. EinFokus der Debatte bilden Immissionsmessungen und Moni-toring-Vorhaben. In Deutschland, aber auch in anderen Län-dern, werden Standorte nicht ausgemessen, sondern die Er-fassung der Exposition erfolgt durch Berechnungen.Zusätzliche Messungen werden bei Bedarf bzw. zur Kon-trolle durchgeführt.

In der Wahrnehmung von Laien erscheint dieses Vorgehenhäufig als unzureichend, da es aus ihrer Sicht an „Bewei-sen“ für die tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte man-gelt. Auf Berechnungen basierte Verfahren – wie das inDeutschland übliche Standortverfahren – sind nur schwer zukommunizieren. Messungen werden hingegen in der Regelals wichtige und vertrauensgenerierende Maßnahme wahr-genommen (vgl. Wiedemann 1999).

Daher bilden Messaktionen und Mess-Monitorings einwichtiges Element in der Risikokommunikation, auchwenn vom wissenschaftlichen Standpunkt die Maßnahmeneinen nicht unbedingt notwendigen Ressourceneinsatz dar-stellen. Tatsächlich ergab keine der drei bisher von der Re-gulierungsbehörde durchgeführten Messaktionen (1992,1996/97, 1999/2000) Überschreitungen der Grenzwerte.

Regel um ein Vielfaches, häufig mehr als das Tausendfa-che unterschritten werden.

Weitere bundesweite Mess-Monitorings wurden in denMaßnahmenpaketen im Rahmen der Verbändevereinbarungbzw. der Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter vorge-schlagen, bisher wurde aber noch keine konkrete Einigungüber die Durchführung erzielt, auch wenn alle Akteure Mes-sungen generell befürworten. Eine Arbeitsgemeinschaft beider RegTP diskutiert derzeit mögliche Optionen, wie Mess-aktivitäten verstärkt werden könnten, z. B. durch eine Aus-weitung der bestehenden Aktionen oder durch fest instal-lierte Stationen.

Die Betreiber beteiligen sich heute an lokalen Messaktio-nen, die von Gemeinden oder auch Bundesländern wie Bay-ern und Baden-Württemberg durchgeführt werden.45 DieseAktionen bieten zudem Möglichkeiten, dort, wo der Protestgegen Mobilfunk-Sendemasten und Antennenanlagen be-sonders groß ist, Beiträge zum Dialog und zur vertieften In-formation zu leisten. Dieser Effekt sollte – auch in anderenBundesländern – nicht unterschätzt werden. Trotz des Auf-wandes und des aus wissenschaftlicher Sicht nicht unbe-dingt notwendigen Verfahrens spricht viel für die vertrau-ensbildende Wirkung von prophylaktischen Messungen undMonitoring.

45 Bayern: http://www.umweltministerium.bayern.de/bereiche/mobilf/mobilf.htm; Baden-Württemberg: http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de (Mess-aktion 2001).

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Forderungen nach mehr Engagement der Akteure

Quelle: WIK/Ipsos 2001 (Basis: Befragte, die gesundheitliche Risiken nicht ausschließen, N = 781)

VI. Schlussfolgerungen direkte negative Wirkungen von mobilfunkverursachter

Im Zusammenhang mit der Erstellung des vorliegenden Be-richts wurden insgesamt 25 Metastudien aus dem Zeitraum2000 bis 2002, drei Metastudien aus dem Zeitraum 1991 bis1999 sowie die Ergebnisse von 218 wissenschaftlichen Pri-märstudien aus dem Zeitraum 1999 bis 2002 gesichtet (vgl.von Homeyer et al. 2002). Die umfangreichen Informatio-nen und vorgenommenen Analysen weisen darauf hin, dasshochfrequente Strahlung im Frequenzbereich der mobilenTelekommunikation eine Reihe von biologischen Effekten(mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen) verur-sachen könnte. In den folgenden Abschnitten sollen dies-bezüglich einige Schlussfolgerungen thematisch zentriertund im Überblick dargestellt werden.

1. Forschung und Risikobewertung

Die Auswertung des o. g. sehr umfangreichen wissenschaft-lichen Materials ergab, dass in einigen Untersuchungsberei-chen Hinweise auf biologische Effekte konstatiert wurden,die eventuell gesundheitliche Auswirkungen bedingenkönnten. Zu diesen Effekten zählen Veränderungen, dieauch bei Energieintensitäten aufzutreten scheinen, die nor-malerweise nicht mit thermischen Effekten in Verbindunggebracht werden. Derartige Effekte betreffen beispielsweisedas EEG, die Veränderungen der Reaktionszeiten beimMenschen oder den Anstieg der Permeabilität der Blut-Hirn-Schranke. Es gibt bislang jedoch nur wenig Kenntnissedarüber, inwieweit diese Effekte gesundheitliche Risikenmit sich bringen könnten. Bislang konnte kein Nachweis für

EMF auf den Menschen festgestellt werden, und zwar so-wohl was Mobiltelefone als auch Sendeanlagen anbelangt.

Dieses Gesamtbild kontrastiert bis zu einem gewissen Gradmit der Feststellung, dass bezüglich spezifischer Effektehochfrequenter EMF auf Menschen und Tiere kein bzw. nurein geringer Konsens in der Wissenschaft besteht. Dies giltinsbesondere für Beurteilungen möglicher negativer Wir-kungen. Sehr unterschiedliche Positionen können anschei-nend jeweils mit wissenschaftlichen Daten und Argumentenuntermauert werden. Konsens über negative Wirkungen be-steht lediglich hinsichtlich thermischer Wirkungen oberhalbder SAR von 4W/kg (i. d. R. nicht mobilfunkrelevant), Inter-ferenzen mit medizinischen Implantaten und bei der Nut-zung des Mobiltelefons während des Autofahrens ohneAußenantenne und Freisprechanlage.

Zudem stellte sich bei der Analyse der berücksichtigten Stu-dien heraus, dass offensichtlich ein relativ großer Spielraumbei der Interpretation der Forschungsergebnisse existiert.Relevante Unterschiede zwischen der wissenschaftlichenDebatte innerhalb und außerhalb Deutschlands konntennicht identifiziert werden.

Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die wissenschaft-lichen Kernfragen innerhalb der nächsten fünf bis zehnJahre nicht hinreichend beantwortet werden können. Dafürdürften die wissenschaftlichen Grundlagen für die möglicheIdentifizierung tatsächlicher gesundheitlicher (oder ökologi-scher) Risiken auf absehbare Zeit nicht ausreichen. Dieskönnte evtl. auch dahin gehend interpretiert werden, dass

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politische Entscheidungsträger sich nicht allein auf die For-schung verlassen können. Angesichts der bestehenden Un-sicherheit sollte der politische Maßnahmenkatalog breit ge-fächert sein. Gleichzeitig müssen weitere, ebenfalls breitangelegte Forschungsanstrengungen unternommen werden,die sich insbesondere auf die tatsächlichen Expositionenvon Personen sowie die Klärung von beobachteten Effekten,die möglicherweise durch EMF geringer Intensität ausgelöstwerden können, konzentrieren sollten.

Wissenschaftliche Grundlage der Risikobewertung

Die Auswertung der Forschungsliteratur identifizierte zumTeil Befunde zu biologischen Effekten hochfrequenterStrahlung, die möglicherweise nicht auf thermische Ursa-chen zurückgeführt werden können (vgl. von Homeyer et al.2002). Auch wenn die zugrunde liegenden Mechanismenbisher nicht geklärt sind, sollten diese Ergebnisse nichtgänzlich ignoriert werden. Denn schließlich sind nicht nurdie kausalen Mechanismen ungeklärt, sondern es ist auchnicht die Frage, ob derartige athermische Effekte zu (nega-tiven) gesundheitlichen Effekten führen können, eindeutignegativ beschieden worden.

Die wesentlichen internationalen Richtlinien zur Expositiondurch hochfrequente EMF basieren auf der SAR. Die SARbetrifft jedoch nur relativ hohe Intensitäten von HF-Feldern,die biologische Gewebe erwärmen können. Sie hat demnachkeine Bedeutung für die angesprochenen athermischenEffekte, die (möglicherweise) nicht als Folge einer Erwär-mung des Gewebes auftreten. Angesichts der identifiziertenHinweise auf die mögliche Existenz derartiger Effekte ließesich schlussfolgern, dass sich die Summe der derzeit vor-handenen Hinweise auf mögliche Risiken nicht vollständigin den ICNIRP-Richtlinien widerspiegelt. Ähnliche Schlüssekönnen auch aus der Analyse der deutschen Metastudiengezogen werden (vgl. auch Kapitel II.2.3). Auch die inDeutschland geltenden Grenzwerte, die den ICNIRP-Richt-linien im Wesentlichen entsprechen, finden nicht aus-schließlich vorbehaltlose Unterstützung. So wird zum Teildarauf hingewiesen, dass Gesichtspunkte der Vorsorge trotzbestehender Wissenslücken nicht berücksichtigt sind, oderes wird von manchen Autoren hervorgehoben, dass der hier-von weitgehend unabhängige „Sicherheitsabstand“ derWerte vergleichsweise gering ist. Der Rückgriff auf dieSAR als entscheidender Messparameter sowie die Verfahrenzur ihrer Ermittlung sind somit Gegenstand mancher Kritik.

Risikoabschätzung, Risikobewertung, Risikomanagement

Aus dem wissenschaftlichen Gesamtbild der Risikoein-schätzung können Schlussfolgerungen für eine Risiko-bewertung gezogen werden. Dies geschieht jedoch zumeistunter Unsicherheit, beispielsweise im Hinblick auf dieFrage, ob und ggf. welche Maßnahmen des Risikomanage-ments zu einer Vorsorge zu tätigen sind, vor dem Hinter-grund eines nicht vorhandenen Nachweises von Effektender EMF unterhalb geltender Grenzwerte und der Tatsache,dass andererseits die generelle Unbedenklichkeit von mobil-funkverursachten EMF prinzipiell nicht bewiesen werdenkann.

In der einschlägigen Literatur zur Risikobewertung findensich diesbezüglich eine Reihe von Klassifikationsvorschlä-

gen (vgl. Ecolog 2001; Wiedemann et al. 2002), die teil-weise auch in der Praxis Anwendung finden: Die SSK(2001, S. 7) unterscheidet beispielsweise zwischen „wissen-schaftlichem Nachweis“, „wissenschaftlich begründetemVerdacht“ und „wissenschaftlichem Hinweis“. Ebenso lässtsich eine Reihe von hieran anknüpfenden Vorschlägen füreine strukturierte und transparente Risikobewertung finden.Wiedemann et al. (2002, S. 86 f.) schlagen diesbezüglichfolgende Grundsätze vor:

– Trennung von Risikoabschätzung, Risikobewertung undRisikomanagement;

– Risikoabschätzung wird durch die Wissenschaft getätigt,die Politik befindet über das notwendige Risikomanage-ment;

– Risikobewertung stellt die Verbindungsstelle zwischenRisikoabschätzung und Risikomanagement dar und er-fordert hierzu sowohl Beiträge der Wissenschaft wieauch Beiträge der Politik.

– Ob und wie die Politik die Risikobewertung und Ent-scheidungen über das Risikomanagement beispielsweiseunter Einschluss gesellschaftlicher Gruppen und von Be-troffenen partizipativ ausgestaltet, unterliegt nicht derBeurteilung der Wissenschaft. Im Umkehrschluss solltedie Politik keinen Einfluss auf die Risikoabschätzungnehmen.

Forschungsbedarf

In der Mehrzahl der nationalen Metastudien werden Aussa-gen zum Forschungsbedarf gemacht, die im Folgenden auf-gelistet werden. Im Hinblick auf Entscheidungen zur weite-ren Forschungsförderung wäre diesbezüglich eine Klärungder wichtigsten Forschungslükken bzw. eine Festlegung vonSchwerpunkten notwendig.

– Technische Aspekte: Glaser (2000, S. 65) hält eine wei-tere Erforschung der möglichen Wirkungen modulierterFelder und unterschiedlicher Modulationsarten für erfor-derlich und verweist auf Forschungsbedarf im Bereichder Wirkungen von sehr kurzen Pulsen hoher Intensitätund der Mikrodosimetrie. Silny (2000, S. 31) empfiehltdie Entwicklung eines neuen Verfahrens für die Dosime-trie, mit dem die relevanten Expositionsparameter (Feld-stärke pro Zeiteinheit, Frequenzbereich, Signalform)festgestellt werden können.

– Wirkungsprinzip: Studien, die sich mit der Klärung derbiophysikalischen Wirkungsmechanismen auseinandersetzen, werden insbesondere von Glaser (2000, S. 64 f.)angeraten. Ähnliche Empfehlungen äußern Silny (2000,S. 33) und das Öko-Institut (2000, S. 81). Die Studienkommen zu dem Schluss, dass die Kenntnis der kausalenMechanismen eine wesentliche, wenn nicht sogar diezentrale Voraussetzung für die Klärung der offenen Fra-gen hinsichtlich der möglichen gesundheitlichen undökologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung ist.

– Literaturforschung: Silny (2000, S. 12) verweist darauf,dass die Frage möglicher gesundheitlicher Beeinträch-tigungen durch die Exposition mit elektromagnetischerStrahlung die Öffentlichkeit auch in Zukunft beschäfti-gen wird. Eine regelmäßige Auswertung der gesamtenrelevanten wissenschaftlichen Literatur wird empfohlen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 79 – Drucksache 15/1403

– Epidemiologische Untersuchungen: Das Ecolog-Institut(2000, S. 38) schlägt epidemiologische Untersuchungeninsbesondere zu karzinogenen und neurodegenerativenErkrankungen sowie Effekten auf das Zentralnervensys-tem, das Herz-Kreislauf- und das Immunsystem vor,ebenso Kohortenstudien und tierepidemiologische Un-tersuchungen. Silny (2000, S. 31) empfiehlt die Durch-führung von prospektiven epidemiologischen Studien,wobei der Schwerpunkt hierbei auf der Untersuchungder Wirkungen von Mobiltelefonen liegen sollte.

– Experimentelle Langzeit-Untersuchungen: Das Ecolog-Institut (2000, S. 38) hält Untersuchungen zu chroni-schen Wirkungen für erforderlich und empfiehlt dies-bezüglich Experimente zum Zentralnervensystem, Im-munsystem, Hormonsystem und zum Herz-Kreislauf-System.

– Andere Frequenzbereiche: Das Öko-Institut (2000,S. 82) befürwortet Studien zur Übertragbarkeit von For-schungsergebnissen, die für andere Frequenzbereiche er-zielt wurden, auf den Frequenzbereich der Mobilfunk-strahlung.

– Kurzzeit-Untersuchungen: Das Ecolog-Institut (2000,S. 38) empfiehlt weitere Untersuchungen zu akuten Wir-kungen von EMF insbesondere auf die Reaktionen desGehirns in verschiedenen Ruhe- und Belastungssituatio-nen mithilfe von EEG-Messungen.

– Spezifische Effekte: Silny (2000, S. 33) hält Unter-suchungen zu den Wirkungsmechanismen, die der Kar-zinogenese zugrunde liegen, für erforderlich. EinzelneSchritte der Zellreplikation sollten in In-vivo- und In-vitro-Experimenten geklärt werden. Ein weitererSchwerpunkt sollte auf Untersuchungen zum Zentralner-vensystem, wie Experimente zum Schlafverhalten, EEGund Kalziumhaushalt liegen (S. 59). Bezüglich des EEGsollten zunächst Effekte und daraufhin Wirkungsmecha-nismen geklärt werden.

– Elektrosensibilität: Das Ecolog-Institut (2000, S. 38) legtbesonderen Wert auf weitere Untersuchungen zum Phä-nomen „Elektrosensibilität“, insbesondere auch auf dieEntwicklung zuverlässiger Forschungsmethoden.

– Kumulative Wirkungen: Das Öko-Institut (2000, S. 80 f.)empfiehlt die Erstellung von Studien darüber, inwieweitvorübergehende Expositionen durch die Selbstregulie-rungsmechanismen des biologischen Systems kompen-siert werden oder ob sich die Effekte summieren.

– Replikation von Experimenten: Glaser (2000, S. 55) undSilny (2000, S. 31 f.) halten die kaum erfolgte Replika-tion von Experimenten für dringend erforderlich, insbe-sondere für den Bereich der kognitiven Funktionen beimMenschen.

Die Analyse der Empfehlungen der Metastudien zum weite-ren Forschungsbedarf zeigt, dass mehrheitlich Forschungenzu technischen Aspekten und zu den Wirkungsmechanis-men für besonders dringlich gehalten werden. Eine Erklä-rung für diese Priorisierung könnte sein, dass diese Schwer-punkte relativ allgemein und unstrittig sind, da sie keineFestlegung bezüglich spezifischer (und daher umstrittener)Effekte bedeuten. Insofern können die Forschungsempfeh-lungen als eine Bestätigung der unterschiedlichen Positio-nen in der wissenschaftlichen Diskussion betrachtet werden.

Allerdings sollten diese Schlussfolgerungen deshalb nichtüberbewertet werden. Zum einen ist die quantitative Aus-wertung von der Wahl der Forschungskategorien abhängig.Hier besteht ein beträchtlicher Spielraum. Zum anderenstand die Ermittlung von Forschungsprioritäten zumeistnicht im Mittelpunkt der Metastudien. Hier handelt es sichsomit wohl nur sehr eingeschränkt um systematische Ein-schätzungen des Forschungsbedarfs (von Homeyer et al.2002, S. 148).

Was kann somit aus der aktuellen wissenschaftlichen De-batte und Risikoeinschätzung gefolgert werden? Auch wenndie Forschung keine eindeutigen Antworten auf die beson-ders dringlichen Fragen bereit hält, liefert sie zahlreicheBeispiele für die biologischen Effekte hochfrequenter EMF.Zudem liefert sie Hinweise auf mögliche kausale Mechanis-men, neue Beobachtungen von athermischen Effekten oderEffekten aufgrund von Strahlung geringer Intensität. DieseTendenzen müssen vor dem Hintergrund der Besorgnis derÖffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Gefahren derMobilfunkstrahlung, einer wachsenden Zahl von Gerichts-verfahren sowie der politischen Notwendigkeit, die mög-lichen Risiken trotz der bestehenden wissenschaftlichen Un-gewissheit einzuschätzen und zu bewältigen, gesehenwerden.

2. Vorsorgemaßnahmen

In Deutschland wurde die grundlegende Idee des Vorsorge-prinzips im Rahmen der Umweltpolitik entwickelt. Auch invielen anderen Ländern ist der Vorsorgegedanke zumBestandteil nationaler Politik geworden, und ebenso spieltVorsorge im EU-Recht eine Rolle. Das Vorsorgeprinzip be-inhaltet nach weit verbreiteter Ansicht, dass die Umwelt-politik schon im Vorfeld von Gefahren das Entstehen vonBelastungen für Umwelt (und Menschen) verhindern odereinschränken und dadurch Risiken mindern soll. Auch wenndas Vorsorgeprinzip mit dieser Auffassung zwar grundsätz-lich als umweltpolitisches Instrument, das sich auf poten-zielle Risiken bezieht, anerkannt ist, bleibt dennoch zumeistunklar, nach welchen Kriterien darüber entschieden werdenoder in welchen Fällen eingegriffen werden soll und welcheMittel dabei einzusetzen sind. In Umweltberichten der deut-schen Bundesregierung werden dem Vorsorgeprinzip zu-meist die Zielsetzungen Gefahrenabwehr, Risikovorsorgeund Zukunftsvorsorge zugeordnet.

Gefahrenabwehr

Nach deutschem Recht ist eine Gefahrenabwehr erforder-lich, wenn eine Sachlage besteht, die „bei ungehindertemAblauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hin-reichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt“(SRU 1999, S. 39), also bei einer ausreichenden Gewissheitüber das Eintreten einer Gefahr. Demgegenüber besteht dasLeitmotiv der Vorsorge gerade darin, auch ohne Gewissheitzu handeln: „Vorsorge weist weit über die Gefahrenabwehrhinaus in den Bereich der Risiken und hat deren Verminde-rung zum Ziel. [...] Risiko wird dabei verstanden als jedeMöglichkeit, dass ein Schaden lediglich mit einer Gewiss-heit eintritt, die nicht ausreicht, um das Vorhandensein einerGefahr zu begründen. [...]“ In der Regel wird Gefahren-abwehr inhaltlich durch Grenzwerte umgesetzt, die denGefahrenbereich vom Risikobereich und damit die

Drucksache 15/1403 – 80 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gefahrenabwehr von der Risikovorsorge trennt. Dieser Un-terscheidung geht eine wissenschaftliche Bewertung des Ri-sikos voraus. Dabei werden Grenzwerte so festgelegt, dassbei Einhaltung der Werte bei Betroffenen keine Belastun-gen bzw. keine Gefahr für Gesundheitsschäden besteht(Wiedemann et al. 2001, S. 44).

Das Vorsorgeprinzip kommt überwiegend dann zum Tra-gen, wenn bei einem Risikoverdacht die Informationen zurRisikobewertung nicht ausreichend sind, um das Risiko ge-nügend sicher zu ermitteln und wissenschaftlich begrün-dete Grenzwert abzuleiten, beispielsweise wenn ein Kau-salzusammenhang zwischen einer Emission und einerWirkung bzw. einer Schädigung vermutet wird, jedochnicht definitiv nachweisbar ist. In solchen Fällen kann derRückgriff z. B. auf das schon erwähnte ALARA-Prinzip alsVorsorge zur Anwendung kommen (Wiedemann et al.2001, S. 45).

Im Hinblick auf Vorsorgeoptionen werden in einem Papierder EU-Kommission (2000) Kriterien für die Auswahl an-gemessener Maßnahmen zur Umsetzung von Vorsorge er-stellt, die dazu beitragen sollen, Freiheiten und Rechte vonPersonen, Unternehmen und Verbänden auf der einen Seitesowie die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen auf deranderen Seite gegeneinander abzuwägen. Danach soll jedevorgeschlagene Vorsorgemaßnahme nicht nur durch einenwissenschaftlichen Verdacht begründet sein, sondern auchim Vergleich mit anderen Maßnahmen bewertet werden. Soist abzuwägen, ob und wie der ökonomische Nutzen – hier:das mobile Telefonieren – sowie die damit verbundenenRechte Dritter bei der Umsetzung von konkreten Maßnah-men berücksichtigt werden sollen (vgl. auch Rat der EU,1999/519/EG vom 12.07.1999).

Ausgewählte Vorsorgemaßnahmen sind außerdem danachzu beurteilen, ob die angestrebten Schutzziele auch durchdie entsprechenden Maßnahmen erreicht werden, dennMaßnahmen können prinzipiell eine Reihe gänzlich unter-schiedlicher Folgen haben. Zu beachten ist beispielsweise,ob durch Vorsorgemaßnahmen tatsächlich ein möglichesGesundheitsrisiko reduziert wird oder ob nicht intendierteNebenwirkungen auftreten können. Für die Bewertung derWirksamkeit von Vorsorgemaßnahmen, die z. B. Vorsorge-werte zur Begrenzung von EMF-Expositionen vorschlagen,halten Wiedemann et al. (2002, S. 98) die Offenlegung einerReihe von Informationen für notwendig: „Können Schwel-lenwerte für gesundheitsrelevante Wirkungen begründetwerden, wenn ja, welche? Lässt sich eine Dosis-Wirkungs-Beziehung angeben? Welchen Expositionen sind welcheTeile der Bevölkerung ausgesetzt?“

Die Überlegungen zeigen, dass bei einer Risikobewertungunter dem Gesichtspunkt der Vorsorge zum einen das Pro-blem (un)vollständiger Information besteht, zum anderenbeim Risikomanagement in umfassender Weise die Inte-ressen aller Beteiligten abgewogen werden müssen unddrittens eine kritische Überprüfung der Zielerreichungdurch die vorgeschlagenen Maßnahmen vorzunehmen ist(Wiedemann et al. 2002, S. 99).

Vorsorge und Schutzmaßnahmen

Angesichts der bestehenden Lücken hinsichtlich des Wis-sensstandes über die möglichen gesundheitlichen und öko-

logischen Effekte von EMF werden in etwa der Hälfte derfür den vorliegenden Bericht analysierten internationalenMetastudien für den Bereich der mobilen Telekommunika-tion Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Ebenso werden – vordem Hintergrund der bereits bestehenden Schutzmaßnah-men in Deutschland – in den meisten der hier untersuchtennationalen Metastudien Fragen nach der Notwendigkeitweiterer Maßnahmen diskutiert. Im Folgenden werden diewesentlichen bestehenden und in der Diskussion befind-lichen Maßnahmen kurz beschrieben, und es wird auf diePosition der verschiedenen Studien zu diesen Maßnahmenim Einzelnen sowie in einer Gesamtbetrachtung einge-gangen.

– Information/Aufklärung: Maßnahmen der Informationund Aufklärung richten sich an die Öffentlichkeit. DerBürger soll hierdurch in die Lage versetzt werden, sichselbst ein hinreichend informiertes Urteil zu bilden undentsprechende Entscheidungen zu treffen. Gegenstandentsprechender Maßnahmen können z. B. der Stand derForschung, Informationen zur Strahlungsexposition undüber Möglichkeiten zur Reduzierung der Expositionsein. So wird z. B. vom Öko-Institut (2000) betont, dassdie Strahlungsexposition von den Nutzern des Mobil-funks selbst durch Maßnahmen wie das Vermeiden derNutzung des Mobiltelefons in geschlossenen Räumenbeträchtlich vermindert werden kann. Ein solches Ver-halten kann durch Aufklärungsmaßnahmen gefördertwerden.

– Planungsverfahren/Bürgerbeteiligung: Maßnahmen zurBürgerbeteiligung im Rahmen von Planungsverfahrenbetreffen besonders die Errichtung von Mobilfunksen-deanlagen. Durch eine frühzeitige Information der Bür-ger über die geplante Errichtung dieser Anlagen sowiedie Schaffung von Verfahren, die den Bürgern die Mög-lichkeit geben, die Planung zu beeinflussen, könnenKonflikte frühzeitig erkannt, Vertrauen aufgebaut unddie Legitimität von Entscheidungen erhöht werden. ImDezember 2001 einigten sich die Bundesregierung unddie Mobilfunkbetreiber auf eine Reihe von Vorsorge-maßnahmen, zu denen sich die Betreiber selbst ver-pflichten. Teil dieses Pakets ist die Unterrichtung derBürger über die beabsichtigte Errichtung von Sende-anlagen.

– Transparenz/Kennzeichnung: Eine weitere Maßnahmebetrifft die Schaffung von Transparenz durch klareKenntlichmachung der Strahlungsintensität der unter-schiedlichen Mobilfunkgeräte und anderer Endgeräte.Dies kann z. B. durch eine deutlich sichtbare Angabedes SAR-Wertes auf der Verpackung bzw. auf demMobiltelefon selbst geschehen. Ergänzend oder alterna-tiv hierzu kann die Transparenz auch durch die Nut-zung eines Kennzeichens, wie z. B. des „Blauen En-gels“ für umweltfreundliche Produkte, erhöht werden.Im Juli 2002 wurde in Deutschland die Möglichkeit ge-schaffen, strahlungsarme Mobiltelefone mit einemSAR-Wert unter 0,6 W/kg mit dem „blauen Engel“ zukennzeichnen. Allerdings scheinen die Mobilfunkanbie-ter dieser Möglichkeit bisher ablehnend gegenüber zustehen (Mobilfunkanbieter 2002; http://www.handy-werte.de). Die Kennzeichnung der mobilen Endgeräte

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81 – Drucksache 15/1403

wird von der SSK (2001, S. 16) sowie dem Öko-Insti-tut (2000, S. 91) empfohlen. Während die SSK eine ge-eignete einheitliche Kennzeichnung, welche die Exposi-tionen durch Geräte angeben, z. B. in welchem AusmaßBasisgrenzwerte bzw. Referenzwerte der EU-Ratsemp-fehlung ausgeschöpft werden, für ausreichend hält,spricht sich das Öko-Institut für eine nutzungsspezifi-sche Kennzeichnung aus, aus der hervorgeht, wie hochdie mögliche Strahlenbelastung bei der typischen Hand-habung eines Gerätes ist.

– Generelle Produktverbesserung: Als weitere Maßnahmeist eine stärkere Berücksichtigung des Aspekts der Mini-mierung der Strahlungsintensität bei der technischenEntwicklung insbesondere von Endgeräten wie Mobilte-lefonen denkbar. Die SSK (2001, S. 16) empfiehlt beider Entwicklung von Geräten oder der Errichtung vonAnlagen die Minimierung von Expositionen zum Quali-tätskriterium zu machen.

– Dosimetrie/Technische Maßnahmen: Handlungsmög-lichkeiten bestehen auch im Bereich der technischenStandards und Messverfahren. Dies könnte z. B. die Ver-fahren betreffen, die der Ermittlung und Anwendung desSAR–Wertes zugrunde liegen.

– Schutzzonen: Die Einrichtung von Schutzzonen, in de-nen z. B. die Verwendung von Mobiltelefonen oder dieErrichtung von Sendeanlagen verboten oder stark einge-schränkt wird, ist eine häufig diskutierte Maßnahme.Diese Zonen können u. a. dem Schutz von möglicher-weise besonders strahlungsempfindlichen Personen die-nen. Ihre Einrichtung wird daher primär für Kranken-häuser, Schulen oder Kindergärten erwogen. DieMobilfunkbetreiber in Deutschland wollen im Rahmender freiwilligen Selbstverpflichtung vom Dezember2001 bei der Planung von Sendeanlagen verstärkt dieStandorte von Schulen und Kindergärten berücksich-tigen. Über diese Selbstverpflichtung hinaus wird dasKonzept der Schutzzonen hierzulande bisher nicht ver-wendet. Manche Studien befürworten noch weiter-gehende Maßnahmen: Schutzzonen sollen alle Orte um-fassen, an denen sich Menschen regelmäßig länger alsvier Stunden aufhalten. Da sehr viele Orte von einerderartigen Regelung betroffen sein dürften, käme sie ei-ner Verschärfung der allgemein geltenden Grenzwertenahe.

– Ausweitung der 26. BImSchV auf Mobiltelefone: Eineweitere mögliche Maßnahme besteht in der Festlegungvon Grenzwerten für die Strahlungsemissionen von Mo-biltelefonen in der 26. BImSchV, die von drei Meta-studien empfohlen wird. Eine Orientierung könnte dieim August 2001 verabschiedete europäische Sicher-heitsnorm EN 50360 zur Festlegung der maximalenEmissionen von Mobiltelefonen bieten. Dort gilt einSAR-Wert von 2 Watt/kg. Bei der Einführung der Grenz-werte für mobile Endgeräte sollten jedoch, so das Öko-Institut (2000, S. 91), die typischen Einsatzbedingun-gen, wie z. B. die Nutzungsdauer, variable Strahlungs-intensität durch Empfangs- und Senderegulierung derGeräte und der erreichbare technische Standard, berück-sichtigt werden.

– Grenzwertreduzierung: Die derzeit in Deutschland gel-tenden Grenzwerte für ortsfeste Anlagen sind in der26. BImSchV aus dem Jahre 1999 festgeschrieben. DieseGrenzwerte orientieren sich an den von der ICNIRP undvon der EU empfohlenen Werten. Das Gutachten desEcolog-Instituts (2000) empfiehlt explizit eine Senkungder geltenden Grenzwerte auf 0,01 W/m² für Mobilfunk-sendeanlagen und maximal 0,5 W/m² für Mobiltelefone.Das Öko-Institut (2000) gibt zu bedenken, dass die gel-tenden Grenzwerte keine Vorsorgewerte sind, da sie le-diglich auf die wissenschaftlich unumstrittenen thermi-schen Effekte der Mobilfunkstrahlung abstellen. Die beider Festlegung der Grenzwerte verwendeten Multiplika-toren decken lediglich gewisse Unsicherheiten hinsicht-lich dieser Effekte ab (vgl. Öko-Institut 2000, S. 86).Glaser (2000) betont den relativ geringen Sicherheits-abstand der geltenden Grenzwerte.

– Minimierungsgebot: Ein Minimierungsgebot eignet sichbesonders, wenn keine Wirkungsschwelle bekannt istoder wenn die Art und Stärke der Expositionen stark va-riieren. Entsprechende Maßnahmen wären z. B. die Mi-nimierung der Exposition durch geeignete Standort-planung, die Verwendung von Mobiltelefonen mitmöglichst geringer Strahlung, die Verwendung von Mo-biltelefonen nach Möglichkeit nicht in Situationen mitbesonders hoher Exposition, wie z. B. in geschlossenenFahrzeugen. Schließlich ist zudem eine Expositionsmin-derung nach dem Stand der Technik möglich. Währendeine Expositionsreduzierung entsprechend dem Standder Technik u. a. auf die Festlegung relativ strengerGrenzwerte hinausliefe, würde eine Reduzierung unterBerücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Fak-toren tendenziell zu weniger restriktiven Maßnahmenführen. Die Einführung eines Minimierungsgebots isteine der zentralen Forderungen des Öko-Instituts (2000,S. 90). Die SSK (2001, S. 16) empfiehlt lediglich eineMinimierung der Exposition durch EMF im Rahmen dertechnischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten beson-ders in Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeitaufhalten.

Die Analyse der Empfehlungen der deutschsprachigen Me-tastudien zu den Schutzmaßnahmen zeigt, dass alle Stu-dien Handlungsbedarf erklären. Betrachtet man die ver-schiedenen Maßnahmenarten, so zeigt sich, dass es sich beiInformation und Aufklärung der Bürger um die am häu-figsten empfohlene Maßnahme handelt. Verbesserungen imPlanungsverfahren und eine Anwendung der 26. BImSchVauf Mobiltelefone werden jeweils von drei der fünf Stu-dien befürwortet. Mit jeweils zwei Empfehlungen folgendie Erhöhung der Transparenz und Kennzeichnung, dieEinrichtung von Schutzzonen und das Minimierungsgebot.Nur jeweils einmal werden generelle Produktverbesserun-gen, Maßnahmen im Bereich der Dosimetrie und Messver-fahren sowie Grenzwertreduzierungen genannt. Obwohlnur Ecolog (2000) eine deutliche Verschärfung der Grenz-werte empfiehlt, bemerken sowohl Öko-Institut (2000) alsauch Glaser (2000), dass die geltenden Grenzwerte keineVorsorgewerte sind und einen im Vergleich zu anderen(Nicht-Vorsorge-) Grenzwerten niedrigen Sicherheitsfaktoraufweisen.

Drucksache 15/1403 – 82 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Öffentlichkeit und politische Debatte

Da allem Anschein nach nicht davon auszugehen ist, dassdie bestehenden Wissenslücken und offenen Fragen hin-sichtlich der möglichen gesundheitlichen (und ökologi-schen) Risiken und Wirkungen mobilfunkverursachter EMFin naher Zukunft hinreichend oder abschließend geklärtwerden können, ist zu fragen, wie auf die bestehenden Kon-troversen reagiert werden kann.

Stand des öffentlichen EMF-Risikodiskurses in Deutschland

Am Ende eines gesellschaftlichen Kommunikationsprozes-ses über technologische Risiken sollte idealerweise ein Ver-fahren stehen, das durch die konsensuelle Festlegung vonMaßnahmen zu einer Deeskalation des Konflikts führt. DieEinführung von freiwilligen Vereinbarungen, Zusicherun-gen von Grenzwertregelungen oder weiterer Forschungsför-derung bedeutet jedoch im hier relevanten EMVU-Diskursnicht, dass damit eine abschließende Lösung gefundenwäre. Vielmehr bilden die Kommunikation über potenzielleRisiken von EMF und die damit verbundenen Management-

optionen einen dauerhaften Bestandteil der weiteren Ent-wicklung, wenn die (bislang schon teilweise) eingeleitetenMaßnahmen Erfolg haben sollen. Lösungsorientierte undkooperative Aktivitäten aufseiten der Netzbetreiber, derstaatlichen Institutionen, der Wissenschaft, der Kommunenund der Bürgerinitiativen sind zur Umsetzung der geplantenMaßnahmen im Zusammenhang mit der flächendeckendenImplementierung der neuen UMTS-Netze weiterhin not-wendig.

Zur Veranschaulichung des Verlaufs der EMVU-Debatte inDeutschland kann der idealtypisch zu verstehende Ablaufvon Risikodiskursen in Phasen der Latenz, der Emergenz,der Krise sowie Regulation unterteilt werden (Abbil-dung 16).

Der Ausgang des EMVU-Diskurses ist derzeit offen. Mitder Definition zahlreicher Maßnahmen hat eine Phase derSelbstregulierung begonnen, wobei aufgrund der denkbarenhohen Varianzen in der Umsetzung zurzeit sowohl eine wei-tere, krisenhafte Zuspitzung des Konflikts als auch einekonsens- und kompromissorientierte Lösung möglich er-scheinen (Büllingen/Hillebrand 2002, S. 114).

A b b i l d u n g 1 6

EMVU-Debatte in Deutschland

Quelle: Büllingen/Hillebrand 2002, S. 113 (nach Wiedemann et al. 2001)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83 – Drucksache 15/1403

Angesichts der zukünftig noch weiter wachsenden Exposi-tion der Öffentlichkeit durch hochfrequente EMF kann da-von ausgegangen werden, dass die teilweise in der Bevölke-rung vorhandene Beunruhigung zumindest weiter anhaltenwird. Während einerseits die wissenschaftliche Erforschungvon mobilfunkverursachter Strahlung fortgesetzt werdensollte – insbesondere durch epidemiologische- und Lang-zeitstudien –, ist es zugleich erforderlich, zeitnah auf Anlie-gen und Ängste in der Bevölkerung angemessen zu reagie-ren. Vermutlich kann und sollte hier nicht auf weitere odereventuell neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewartetwerden. Aktuell zu unternehmende Schritte für konkreteMaßnahmen könnten Folgendes umfassen:

– Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit, konstruktivesEingehen auf die öffentlich vorgetragenen Bedenken,Förderung der öffentlichen Debatte, verbesserte Risiko-kommunikation etc.;

– Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen (z. B. Mess-aktionen, Messmonitoring), Informationsprogramme;

– Einbeziehung der Öffentlichkeit in die politische De-batte;

– Einführung von Vorsorgemaßnahmen;

– Unterstützung weiterführender Forschung;

– Verpflichtung der Industrie zur Übernahme von Kosten-anteilen;

– Klärung von Haftungsfragen.

Integrierte Mobilfunkplanung

Anfängliche (politische) Reaktionen zielten häufig daraufab, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass ein Risikonicht besteht, bzw. unerheblich oder zumindest geringer alsandere (alltägliche) Risiken ist. In der Regel stellen jedochdie zuständigen Stellen bald fest, dass es unabdingbar ist,sich der von der Öffentlichkeit vorgetragenen Bedenkenkonstruktiv anzunehmen sowie ggf. resultierende Maßnah-men und Aufgaben zeitnah und effektiv durchzuführen undauch entsprechend zu kommunizieren.

Ursache für die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber EMFsind nicht nur die nicht zweifelsfrei geklärten Fragen derbiologischen Wirksamkeit hochfrequenter elektromagne-tischer Strahlung, sondern auch, dass der bisherige Netzauf-bau (sowohl beim bisherigen GSM-Standard als auch beimneuen UMTS-Netz) ohne ausreichende Koordination derBetreiber untereinander erfolgte, begleitet von einer bishernicht immer und überall offensiven bzw. transparenten In-formationspolitik. Wenn man auf einen Ausgleich zwischenForderungen aus der Bevölkerung nach einer möglichstniedrigen elektromagnetischen Strahlenbelastung und demökonomischen Interesse der Mobilfunk-Betreiber an einemKosten sparenden UMTS-Netzaufbau mit effizienter Ver-sorgung und hoher Netzqualität abzielt, erscheint eine „inte-grierte kommunale Mobilfunkplanung“, durch die ein kon-struktiver Dialog auf kommunaler Ebene erreicht werdenkann, notwendig. Die Kommune erhält hierbei die Rolle ei-ner Vermittlerin zwischen den Bedürfnissen der Einwohnerund den Interessen der (zudem untereinander konkurrieren-den) Mobilfunkbetreiber. Um dieser Aufgabe gerecht wer-den zu können, müssen die Kommunen in ihrer Kompetenz

bezüglich der Mobilfunktechnik und resultierender Proble-matiken (noch) unterstützt werden.

Unterstützung erfahren die Kommunen seit einiger Zeit zumeinen von staatlicher Seite durch entsprechende Schulungenund Programme, die auf Landes- oder Bezirksebene ent-wickelt und den zuständigen kommunalen Bediensteten an-geboten werden (vgl. Kapitel V.1.5). Dieses Instrumentsollte weiterhin und noch verstärkt eingesetzt werden. Zumanderen bieten inzwischen privatwirtschafliche Unterneh-men – zum Teil in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichenEinrichtungen wie Universitäten etc. – den Kommunen eineumfassende Dienstleistung im Bereich Planung und Opti-mierung von Mobilfunknetzen an, die ihnen die Möglichkeitan die Hand gibt, eine Bündelung von verschiedenen Kom-petenzen zur konstruktiven Netzplanung zu realisieren. DieBeratungsinstitutionen entwickeln Vorschläge, Problemeder Standortakquisition durch Einbezug der Kommunen undder Mobilfunkgegner mit einem abgestimmten Netzpla-nungsansatz zu lösen.

Ziel der kommunalen Zusammenarbeit mit entsprechendenBeratungsfirmen ist es, aus den jeweiligen soziogeographi-schen Gegebenheiten und Anforderungen der Betreibernach Netzkapazität und Abdeckung einen konstruktivenPlanungsvorschlag für den Aufbau der Mobilfunknetze zuerarbeiten, der zugleich individuelle Anpassungen der Ziel-vorgaben beispielsweise für Strahlungsintensitäten für be-sonders schutzbedürftige Zonen für die jeweilige Kommunein gemeinsamer Abstimmung erlaubt. Eine solchermaßenaktive Rolle der Kommunen, unterstützt durch einen „neu-tralen“ Dienstleister, könnte somit einen Einbezug der Be-völkerung im Hinblick auf die EMVU-Problematik beigleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen ökonomi-schen Interessen erleichtern. Die Kommunen koordinierendie Dienstleistung, um ihre Interessen und die ihrer Einwoh-ner zu wahren.

Im Ergebnis dieser konzertierten Funknetz- und Standort-planung könnte somit ein von allen Beteiligten gemeinsamverantwortetes Resultat stehen, das mindestens folgendeAspekte beinhaltet (vgl. Kalau/Kamp 2002):

– Verzeichnis aller bislang vorhandenen Standorte fürSendeanlagen

– Festlegung sensibler EMVU-Bereiche

– ausgewiesene und bewertete kommunale Standorte

– konzertierte Detailplanung der Netzbetreiber

– verbindliche Szenarien für den weiteren Netzausbau

– bedarfsabhängige, funktionsfähige Netze

– umfassende Standorterfassung in einem Umweltkataster

– Erfassung und Dokumentation der Strahlungsinten-sitäten

– Planungseffizienz und Optimierung der Kosten und Ein-nahmen

– gesteigerte Akzeptanz in der Bevölkerung.

Handlungsoptionen für das Parlament

Bei der politischen Bewertung neuer Forschungsergebnissein Bezug auf die Festlegung von Grenzwerten kommt demParlament eine besondere Aufgabe zu. Das BVerfG hat in

Drucksache 15/1403 – 84 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

seiner jüngsten Entscheidung diese Anforderung hervor-gehoben. Die wissenschaftliche Begründbarkeit von Grenz-werten bildet dabei eine zentrale Anforderung für die Ak-zeptanz. Eine Diskussion von Grenzwerten dürfte neuerlicherforderlich werden, wenn die WHO 2004 die Ergebnisseihrer international erwarteten Studie vorlegt.

Hinsichtlich weiterer Maßnahmen, die z. B. mit Blick aufdas Vorsorgeprinzip eingeleitet werden (könnten), ist es einebedeutende Aufgabe der parlamentarischen Debatte, einefür die Öffentlichkeit transparente Risiko-Nutzen-Abwä-gung im Vorfeld einer Entscheidungsfindung vorzunehmen.Das Parlament könnte dazu eine Plattform für den Risiko-diskurs für alle Beteiligten, z. B. in Form eines „Runden Ti-sches“ oder in Form von weiteren Anhörungen, zur Verfü-gung stellen. Eine wichtige Anforderung an das Parlamentim Rahmen des EMVU-Diskurses besteht auch darin, inverschiedenen Bereichen durch Monitoring sicherzustellen,dass Transparenz zwischen den verschiedenen „Mobilfunk-Akteuren“ zur Förderung eines Interessenausgleichs herge-stellt werden kann. Um einen Beitrag zur Information derbreiten Öffentlichkeit zu leisten, könnte das Parlament bei-spielsweise im Abstand von zwei Jahren einen Bericht überden Fortgang des EMVU-Diskurses initiieren. Auf dieseWeise könnte ggf. einer Zuspitzung der Risikokommunika-tion bei der EMVU-Problematik zu einer Vertrauenskrisebeim Mobilfunk entgegen gewirkt werden. Ein zentralerPunkt wäre in diesem Zusammenhang das Monitoring dervom Bund gemeinsam mit den Mobilfunkbetreibern finan-zierten Forschungsprogramme sowie zum anderen das Mo-nitoring der Umsetzungsfortschritte der auf Freiwilligkeitberuhenden Zusagen der Netzbetreiber. So sind die Unter-nehmen verpflichtet, der Bundesregierung Ende 2002 einenBericht über die bis dahin erzielten Erfolge vorzulegen.

4. Resümee und Ausblick

Die in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern fürdie jeweiligen nationalen Grenzwertbestimmungen maß-gebenden ICNIRP-Richtlinien basieren auf Erkenntnissenzu thermischen Effekten bzw. der allgemeinen Erwärmungvon Geweben.

Einige wissenschaftliche Studien sehen jedoch zum einenHinweise, dass u. U. lokale Erwärmungen – so genannte„Hot Spots“ – anscheinend auch bei Expositionen unterhalbder ICNIRP-Grenzwertempfehlungen auftreten können.Zum anderen gibt es Hinweise auf mögliche biologischeWirkungen, die auf so genannten athermischen Effekten be-ruhen könnten, also ohne dass es zuvor zu einer signifikan-ten Erwärmung des Körpergewebes gekommen ist. Es stelltsich daher die Frage, inwieweit die Einhaltung der ICNIRP-Grenzwertempfehlungen in jedem Fall sicherstellen kann,dass es nicht zu einer möglicherweise schädlichen Gewebe-erwärmung bzw. anderen biologischen Wirkungen kommenkann. Gegebenenfalls ist zu bedenken, dass sich Grenzwertebzw. Richtlinien nicht nur an einem allgemeinen Tempera-turgradienten für Gewebe, sondern auf reale (teilweise lo-kale) Effekte beziehen sollten.

Die noch bestehenden Wissenslücken sowie die Kontrover-sen um mögliche gesundheitliche Effekte der Mobilfunk-strahlung werfen allgemein die Frage auf, inwieweit be-stimmte Verfahren der Wissenschaft geeignet sind,möglichst zügig das relevante und notwendige Wissen zu

generieren, um evtl. resultierende politische Maßnahmen soweit wie möglich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stüt-zen zu können.

Aus den im Rahmen dieses Berichtes analysierten Studienkönnen abschließend folgende Schlussfolgerungen gezogenwerden:

– Es ist ein weiterer Anstieg der Nutzung von Mobilfunk-systemen zu erwarten und damit auch eine Zunahme vonmobilfunkverursachten EMF.

– Die Emissionen von Mobiltelefonen und Basisstationenhaben – bei Einhaltung der bestehenden Grenzwerte –für die Allgemeinheit anscheinend im Regelfall keinegesundheitlichen Auswirkungen.

– Es gibt jedoch wissenschaftliche Hinweise darauf, dassExpositionen durch hochfrequente Strahlung von Mobil-funkgeräten und von Basisstationen biologische Effektebei Menschen (und Tieren) hervorrufen können. Für diemeisten Personen stellen diese Effekte höchstwahr-scheinlich kein gesundheitliches Risiko dar. Einige Per-sonen scheinen jedoch unter gesundheitlichen Beein-trächtigungen zu leiden. Es ist zum jetzigen Zeitpunktnicht zweifelsfrei ausszuschließen, dass es bei diesem„elektrosensiblen“ Personenkreis, aber auch bei anderenPersonen, zu tatsächlichen Wirkungen kommen kann –auch bei Expositionen unterhalb der geltenden Grenz-wertempfehlungen und auch bei so genannten athermi-schen Effekten.

– Die Einführung eines Gütesiegels für Mobiltelefone istnicht im Konsens mit den Herstellern und Netzbetrei-bern erfolgt. Falls die Hersteller keinen Gebrauch vondem Siegel machen, wäre im Interesse der Verbraucherggf. eine andere Lösung zu diskutieren. Ob zudem einSiegel, das auf den maximalen SAR-Werten eines Mo-biltelefons basiert, Transparenz für die Verbraucher überdie tatsächliche Exposition in der praktischen Anwen-dung schafft, erscheint darüber hinaus fraglich, da auf-grund der dynamischen Leistungsregelung der Gerätedie tatsächlichen Strahlungswerte sehr stark variierenkönnen.

– Kinder und andere in besonderer Weise sensible Perso-nen sollten Mobiltelefone mit besonderer Sorgfalt bzw.Zurückhaltung nutzen. Nach Möglichkeit sollten gene-rell Nutzer von Mobiltelefonen ein so genanntes Head-Set o. Ä. verwenden. Im Hinblick auf die Head-Sets undFreisprechanlagen sollte entsprechend die Forschung in-tensiviert werden, da es zu diesem Problembereich erstsehr wenige Untersuchungen gibt.

– Vorsorgemaßnahmen erscheinen – sowohl hinsichtlichder Nutzung von Mobiltelefonen als auch mit Blick aufdie Sendeanlagen – geeignet, mögliche Risiken zu ver-mindern und den in der Öffentlichkeit geäußerten Be-fürchtungen eines möglichen gesundheitlichen Risikosdurch die Mobilfunktechnologie zu begegnen. Es er-scheint bedenkenswert, diesbezüglich ggf. auch die gel-tenden nationalen- bzw. ICNIRP-Richtlinien mit demVorsorgeansatz in Übereinstimmung zu bringen, insbe-sondere dann, wenn weitere Forschungsergebnisse dieExistenz und die Auswirkungen athermischer Effektezweifelsfrei belegen sollten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 85 – Drucksache 15/1403

– Alternativ bzw. zusätzlich scheinen Möglichkeiten zurOptimierung der Mobilfunktechnologie zu bestehen– insbesondere auch im Hinblick auf eine Verringerungder Strahlungsintensität –, die zu weiteren wesentli-chen Reduzierungen von Emissionen an den jeweiligenQuellen – Mobiltelefone und Sendeanlagen – beitragenkönnen.

– Messaktionen und Monitoring tragen zur Vertrauensge-nerierung in Standortverfahren bei. Sie sollten intensi-viert werden, damit kontinuierlich Nachweise für dieEinhaltung von Grenzwerten vorgelegt werden können.Sinnvoll erscheint die Schaffung eines Netzes von Moni-toringsystemen, um Messdaten über die gesamten tat-sächlichen Mobilfunkemissionen gewinnen zu können.Es macht Sinn, mit den Mobilfunkbetreibern weitere ge-meinsame und verbindliche Schritte im Umwelt-, Ver-braucher- und Gesundheitsschutz zu unternehmen.

Allgemeine Übereinstimmung besteht dahin gehend, dassmehr Forschung (insbesondere Langzeit- und epidemiolo-gische Studien) und bessere Information eine zentrale Rollein der Risikokommunikation über die Auswirkungen derMobilfunktechnologie spielen sollten. Dabei darf nichtaußer Acht gelassen werden, dass im EMVU-Diskurs dieForschungsergebnisse entsprechend aufbereitet und kom-muniziert werden müssen, um von der Bevölkerung per-zipiert zu werden. Die Frage, wie Informationen neutral undobjektiv dargestellt, gebündelt und bewertet werden können,stellt eine Hauptanforderung für die öffentlichen Akteuredar, auch für das Parlament.

Um zu einer Intensivierung, Verbesserung und ggf. Neuaus-richtung der Forschung zu den gesundheitlichen Auswir-kungen von elektromagnetischer Strahlung durch den Mo-bilfunk zu kommen, sollte über die Einrichtung einer

entsprechenden Forschungsplattform beispielsweise imRahmen eines koordinierten Forschungskonzeptes „Mobil-funk und Gesundheit“ nachgedacht werden (analog der2001 eingerichteten TSE-Forschungsplattform). So eineForschungsplattform hätte kommunikative Aufgaben nachinnen – als Selbstorganisation der Forschenden – und nachaußen. Hinzu kämen Koordinationsaufgaben, Absprachenzu Standardisierung der Verfahren und der Austausch vonMethoden.

Wenn die WHO 2004 die Ergebnisse ihrer internationalenStudie vorlegt, könnte eine Aufgabe des Parlamentes sein,zu einer öffentlichen und transparenten Risiko-Nutzen-Ab-wägung im Vorfeld einer Entscheidungsfindung (beispiels-weise im Hinblick auf Veränderungen von Grenzwertenoder Verringerung der Intensitäten bei EMF-Emissionen)beizutragen. Das Parlament könnte z. B. eine Plattform fürden Risikodiskurs für alle Beteiligten, z. B. in Form eines„Runden Tisches“ oder in Form von weiteren Anhörungen,zur Verfügung stellen.

Das Monitoring der Debatte in Deutschland zu Kontrover-sen und neuen Erkenntnissen stellt ebenso eine wichtigeAnforderung an das Parlament dar. Um einen Beitrag zur In-formation der breiten Öffentlichkeit zu leisten, könnte dasParlament im Abstand von zwei Jahren einen Bericht überden Fortgang des EMVU-Diskurses erstellen (lassen). Aufdiese Weise könnte ggf. einer möglichen Zuspitzung derRisikokommunikation zu einer Vertrauenskrise in den Mo-bilfunk entgegengewirkt werden. Ein zentraler Punkt wäredabei das Monitoring der vom Bund gemeinsam mit denBetreibern finanzierten Forschungsprogramme sowie zumanderen das Monitoring der Umsetzungsfortschritte der frei-willigen Netzbetreiber-Zusagen sowie die Umsetzungser-folge im Rahmen der Verbändevereinbarung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87 – Drucksache 15/1403

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WIEDEMANN, P. M., SCHÜTZ, H., THALMANN, A.(2002): Risikobewertung im wissenschaftlichen Dialog.Forschungszentrum Jülich, Programmgruppe Mensch, Um-welt, Technik. Jülich

WIK-CONSULT, IPSOS (Hg) (2001): Befragung: „Elektro-magnetische Verträglichkeit neuer UMTS-Technologien inder öffentlichen Meinung“. Hamburg (unveröffentlicht)

WUSCHEK, M. (2000): Untersuchungen zum Einflusselektromagnetischer Felder von Mobilfunkanlagen auf Ge-sundheit, Leistung und Verhalten von Rindern. Studie imAuftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesent-wicklung und Umweltfragen. München

Drucksache 15/1403 – 92 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang

Seite

1. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Sendeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Tabelle 2 Überblick über die Auswertung der Primärstudien von 1999 bis 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Tabelle 3 Befunde der Primärstudien zu gesundheitlichen Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Tabelle 4 Befunde der Primärstudien zu gesundheitlichen Effekten in einem der Mobilfunkstrahlung ähnlichen Frequenzbereich . . . 28

Tabelle 5 Ausgewählte Metastudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Tabelle 6 Metastudien im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Tabelle 7 Metastudien in der Ergebnisübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Tabelle 8 Anteile der Evidenzen an den untersuchten Effekten (Tabelle 7) in % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Tabelle 9 ICNIRP-Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Tabelle 10 Grenzwerte der 26. BImSchV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Tabelle 11 Wichtige Akteursgruppen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Tabelle 12 Auswahl wichtiger Forschungsereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

2. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Das elektromagnetische Spektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Abbildung 2 Nutzung der Mobilfunkstandorte durch mehrere Funkdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Abbildung 3 EMVU-Arena in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Abbildung 4 Häufigkeit der Thematisierung in Print-, Radio- und TV-Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Abbildung 5 Tendenzen in der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Abbildung 6 Nennung von potenziellen gesundheitlichen Aus-wirkungen in Prozent aller Medienbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Abbildung 7 Nennung von Forderungen verschiedener Akteure bzw. Informationsquellen in Prozent aller Medienbeiträge . . . . . . . . 65

Abbildung 8 Risikoeinschätzung der Bevölkerung in Bezug auf Mobilfunk-EMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Abbildung 9 Einschätzung EMF bei Elektrogeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93 – Drucksache 15/1403

SeiteAbbildung 10 Einschätzung des eigenen Informationsstandes . . . . . . . . . . . . . 72

Abbildung 11 Forderung nach Absenkung der Grenzwerte . . . . . . . . . . . . . . . 73

Abbildung 12 Nutzen-Risiko-Abwägung in der Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . 74

Abbildung 13 Forderungen in Bezug auf Beteiligung bei der Standortwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

Abbildung 14 Forderungen in Bezug auf Mobiltelefon-Kennzeichnungen . . . 76

Abbildung 15 Forderungen nach mehr Engagement der Akteure . . . . . . . . . . 77

Abbildung 16 EMVU-Debatte in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

3. Verzeichnis Webseiten

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http://daknet.com/nate (Nat’l Assoc. of Tower Erectors)

http://europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/pollution/ph_fields_index.html (Europäische Kommission)

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http://safeem.iroe.fi.cnr.it/safeemf/emfref.htm (Italian Nat’l Research Council)

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Drucksache 15/1403 – 94 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Drucksache 15/1403 – 95 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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http://www.who.int/peh-emf/ (WHO EMF-Project)

http://www.who.int/peh-emf/database.htm (WHO EMF-Project)

http://www.wirc.org/

4. Abkürzungsverzeichnis

µT Mikrotesla

µW/m² Mikrowatt pro Quadratmeter

ALARA As low as reasonably achievable

ARGE Daten Österreichische Gesellschaft für Datenschutz

BAKOM Bundesamt für Kommunikation

BauGB Baugesetzbuch

BBU Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz

BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektro-magnetischer Felder

BfS Bundesamt für Strahlenschutz

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung

BIP Bruttoinlandsprodukt

BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation undNeue Medien e.V.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 96 – Drucksache 15/1403

SeiteBMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMPT Bundesministerium für Post und Telekommunikation

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMVIT Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

BVerfG Bundesverfassungsgericht

CEN Europäisches Komitee für Normung

CENELEC European Committee for Electrotechnical Standardization

ComCom Eidgenössische Kommunikationskommission

CSTEE Commitee on Toxicity, Ecotoxicity and the Environment

DCS Digital Cellular System

DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund

EBD Danish Association for the Electromagnetically Hypersensitive

EMF Elektromagnetische Felder

EMVU Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt

ETH Eidgenössische Technische Hochschule

EU Europäische Union

FEB Elöveränsligas Förbund (Swedish Association for Electrosensitive)

FEMU Forschungszentrum für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit

FGF Forschungsgemeinschaft Funk

FMK Forum Mobilkommunikation

FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

GG Grundgesetz

GHz Gigahertz

GSM Global System for Mobile Communications

HF hochfrequente Felder

Hz Hertz

ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection

INIRC International Non-Ionizing Radiation Committee

IRPA International Radiation Protection Association

ITEK Branchefaellesskab for IT-, tele-, elektronik og kommunikationsvirk-somheder

IZMF Informationszentrum Mobilfunk

KHz Kilohertz

KMU kleine und mittlere Unternehmen

kV/m elektrische Feldstärke in Kilovolt pro Meter

METAS Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97 – Drucksache 15/1403

SeiteMHz Megahertz

MUT Programmgruppe Mensch, Umwelt, Technik

mW/m² Milliwatt pro Quadratmeter

NALAD National Association of Local Authorities in Denmark

NF niederfrequente Felder

NISV Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung

OMEN Orte mit empfindlicher Nutzung

R&TTE Radio Equipment and Telecommunications Terminal Equipment

RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

SAR Spezifische Absorptionsrate

SEIIS Sundhedsministeriets ekspertgruppe vedrørende ikke-ioniserende stråling

SICTA Swiss Information and Communications Technology Association

SMS Short Message Service

SSI Statens Strylskyddsinstitut (Strahlenschutzbehörde)

SSK Strahlenschutzkommission

TKG Telekommunikationsgesetz

UMTS Universal Mobile Telecommunications System

USG Umweltschutzgesetz

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommuni-kation

VDB Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V.

VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik

VZBV Verbraucher Zentrale Bundesverband

W/kg Watt pro Kilogramm

W/m² Watt pro Quadratmeter

WHO World Health Organization

WLL Wireless Local Loop

WWW World Wide Web

ZNS Zentrales Nervensystem

Drucksache 15/1403 – 98 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Glossar

Abgeleiteter Grenzwert – Da die Verfahren zur Überprü-fung der Einhaltung der Basisgrenzwerte zu aufwendig sind,werden zur Expositionsbeurteilung „abgeleitete Grenz-werte“ eingeführt. Zu ihrer Formulierung werden leichtermessbare Größen verwendet, die in der Umgebung desMenschen ermittelt werden können. Abgeleitete Größensind: elektrische Feldstärke, magnetische Flussdichte undLeistungsflussdichte außerhalb des Körpers sowie die imKörper fließenden Ströme.

Absorptionsrate – Die absorbierte Strahlungsleistung (vgl.SAR). Wird im Labor gemessen oder durch Computersimu-lationen berechnet.

Amplitudenmoduliertes Feld – hochfrequentes elektroma-gnetisches Feld, dessen Trägerschwingung durch einezweite, „modulierende“ Schwingung verändert wird.

Athermische Effekte – siehe Nicht thermische Effekte

Basisgrenzwerte – Grenzwerte der Exposition durch elek-tromagnetische Felder, die auf gesicherten Schwellenwertender unmittelbar im Gewebe wirksamen physikalischen Ein-flussgrößen unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktorenberuhen. Je nach den Frequenzen der Felder sind die wirksa-men Größen die elektrische Feldstärke bzw. die zugehörigeStromdichte und die spezifische Energieabsorptionsrate imGewebe.

26. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über elektro-magnetische Felder. Hier sind seit dem 1. Januar 1997 dievon der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) bzw.ICNIRP empfohlenen Werte als bundesweit verbindlicheGrenzwerte für elektrische und magnetische Feldstärken inder Umgebung von Stromversorgungsanlagen (z. B. Hoch-spannungsleitungen, Bahnstromleitungen) sowie für Funk-sendeanlagen (einschließlich des Bereichs für Mobilfunk-frequenzen) festgeschrieben.

Blut-Hirn-Schranke – bezeichnet eine selektiv durchläs-sige Barriere zwischen Blut und Hirnsubstanz und kontrol-liert den Stoffaustausch mit dem Zentralen Nervensystem(ZNS). Sie ist moduliert aus Blutgefäßen und Gliazellen desGehirns und verhindert, dass bestimmte, für das Gehirnschädliche Substanzen aus dem Blut in das Nervengewebeeindringen können.

Chromosomen – fadenförmige, aus DNA und Proteinenaufgebaute Strukturform des Erbmaterials in jedem Zellkernvon höheren Lebewesen, in artspezifischer Anzahl und Ge-stalt. Der Mensch hat zweimal 23 Chromosomen (diploiderChromosomensatz).

Chromosomen-Aberration – Abweichung von der norma-len Chromosomenzahl oder die strukturelle Abweichungeinzelner Chromosomen.

Chromosomen-Mutation – eine erbliche Änderung in derForm, der Qualität oder anderer Charakteristika. Chromoso-men-Mutation: Änderung der Chromosomen. Gen-Muta-tion: Änderung im genetischen Material. DNA-Mutation:Änderung der Basensequenz.

DNA – Desoxyribonucleinacid, die biochemische Schrift, inder die Erbinformation geschrieben ist (deutsch: Desoxyri-bonucleinsäure, DNS).

EEG – Elektroenzephalogramm; Kurvenbild (Hirnstrom-bild) des zeitlichen Verlaufs der die Gehirntätigkeit beglei-tenden langsamen elektrischen Erscheinungen. Wird durchauf der Kopfhaut angebrachte Elektroden erfasst und lässtu. a. Rückschlüsse auf Veränderungen bzw. Erkrankungendes Gehirns zu.

Elektrisches Feld – ein elektrisches Feld entsteht überalldort, wo aufgrund getrennter Ladungsträger eine Potenzial-differenz, d. h. eine elektrische Spannung vorhanden ist.Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Strom fließt. DieStärke des elektrischen Feldes nimmt mit zunehmenderSpannung zu und mit zunehmendem Abstand von derQuelle ab.

Elektrische Feldstärke – Maß für die von einem elektri-schen Feld ausgehende Kraftwirkung, die in Volt pro Meter(V/m) gemessen wird.

Elektromagnetische Felder (EMF) – allgemeine Bezeich-nung für das gesamte Spektrum elektrischer und magneti-scher Felder.

Emission – bezeichnet das Aussenden von Wellen bzw.Feldern.

Epidemiologie – Untersuchung der Verteilung von Krank-heiten in der Bevölkerung sowie ihrer physikalischen, che-mischen, psychischen und sozialen Ursachen und Folgen.

Exposition – Ausmaß, in dem eine Person der Einwirkungvon Umweltfaktoren, wie z. B. EMF, ausgesetzt ist.

Genmutation/Expression – siehe Chromosomen-Mutation

Gepulstes Feld – bezeichnet ein hochfrequentes Feld, dasin einem bestimmten Rhythmus an- und abgeschaltet wird.

Grauer Star (Katarakt) – Augenkrankheit; Trübung derAugenlinse mit je nach Sitz und Ausprägung unterschied-licher Beeinträchtigung des Sehvermögens. Ursache mög-licherweise auch durch Einwirkung elektromagnetischerEnergie oder thermische Einflüsse.

Hirnpotenziale – Darstellung eines Gebietes im Gehirn miterhöhtem Energieverbrauch, welche als Hinweis auf Hirn-aktivitäten gewertet werden kann.

Hochfrequente Felder (HF) – Frequenzbereich von 100 KHzbis 300 GHz.

Kalzium-Homöostase/Ca-Efflux – die Aufrechterhaltungeiner gleichmäßigen Kalziumkonzentration in der Zelle. Istfür die Regulierung zellulärer Prozesse von großer Bedeu-tung, da Kalzium den Zellaustausch bzw. die Interaktionzwischen Zellen bei der Übermittlung von Informationenreguliert.

Kardiovaskuläre Erkrankungen – Erkrankungen des Her-zens und der Herzkranzgefäße.

Leistungsflussdichte – die Stärke der von einer Strahlungs-quelle ausgehenden Felder kann durch die Leistungsfluss-dichte (Intensität) angegeben werden (W/m²).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99 – Drucksache 15/1403

Leukämie – bösartige Erkrankung der weißen Blutkörper-chen. Erhöhung des Erkrankungsrisikos möglicherweisedurch (ionisierende) Strahlung, Chemikalien, onkogeneViren oder auch genetische Disposition.

Magnetisches Feld – ein magnetisches Feld entsteht überalldort, wo elektrische Ladungen bewegt werden, d. h. wo einelektrischer Strom fließt. Die Einheit der magnetischenFeldstärke ist Stromstärke pro Meter (A/m) oder, angegebenals magnetische Induktion, Tesla (T). Die magnetische In-duktion ist proportional der magnetischen Feldstärke (inLuft entspricht 1 A/m 1,257 µT). Die Stärke des Magnetfel-des nimmt mit zunehmender Stromstärke zu und mit zuneh-mendem Abstand von der Quelle ab.

Magnetische Feldstärke – Maß für die Stärke und Rich-tung der Kraft auf ein ruhendes oder bewegtes geladenesTeilchen im elektromagnetischen Feld. Bei hochfrequentenelektromagnetischen Wellen sind elektrisches und magneti-sches Feld eng miteinander gekoppelt. Maßeinheit: Amperepro Meter (A/m).

Magnetische Flussdichte – Maß für die Kraft, die auf einebewegte Ladung oder bewegte Ladungen wirkt. Maßeinheit:Tesla (T).

Melatonin – Hormon, das bei Tieren und Menschen in derZirbeldrüse in Abhängigkeit vom Hell-Dunkel-Rhythmusproduziert wird und somit den Biorhythmus beeinflusst.

Nicht thermische (athermische) Effekte – Auswirkungenelektromagnetischer Energie auf einen Körper, die nicht mitWärme(entwicklung) verbunden sind.

Niederfrequente Felder (NF) – umfassen den Frequenzbe-reich unter 100 KHz.

Planfeststellung – die im Rahmen der staatlichen Fachpla-nung vorzunehmende Prüfung, rechtliche Gestaltung und

Durchführung eines konkreten (Bau-)Vorhabens. Mit derPlanfeststellung treten unmittelbare Rechtsfolgen ein, z. B.Nutzungseinschränkungen für Anliegergrundstücke.

Primärstudien – haben direkt experimentelle bzw. empiri-sche Untersuchungen zum Gegenstand.

Psychosomatik – Bezeichnung für die Wechselwirkung vonKörper und Seele bzw. die psychischen Einflüsse auf kör-perliche Vorgänge. Im weiteren Sinne können alle psycho-genen Erkrankungen, die zu somatischen Symptomen undpathologisch-anatomischen Veränderungen führen, als psy-chosomatische Krankheiten verstanden werden.

Retina – Netzhaut des Auges.

Strahlung – die mit einem gerichteten Transport von Ener-gie oder Materie (bzw. von beiden) verbundene räumlicheAusbreitung eines physikalischen Vorgangs; auch Bezeich-nung für die hierbei transportierte Energie oder Materie. Beieiner Wellen-Strahlung, wie z. B. bei der elektromagne-tischen Strahlung, erfolgt die Ausbreitung in Form von Wel-len.

Thermische Effekte – Wirkungen, die durch Wärme(ent-wicklung) verursacht werden.

Zellmembran – in sich geschlossene, teilweise durchläs-sige äußere Begrenzung von tierischen Zellen zur Gewähr-leistung des Kontakts zu anderen Zellen (Stoffaustausch,Reizbeantwortung), der Oberflächenspannung und von Zell-bewegungen.

Zellproliferation – Wucherung von Zellen bzw. beschleu-nigte Zellvermehrung.

Zentralnervensystem (ZNS) – übergeordnete Teile desNervensystems, die einerseits ein Gehirn, andererseits einRückenmark (Wirbeltiere) bzw. ein Bauchmark bilden.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44

ISSN 0722-8333