Berufliche Oberschule
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SCHULBERATUNG
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST
Berufliche Oberschule
FOS BOS
10. Klasse Gym
RS, WS, HS-MZug
Berufsausbildung
Berufserfahrung
SCHULBERATUNG
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST
FOBOSO 2008, die Schulordnung der Beruflichen Oberschule
Gültigkeit zu neuen Schuljahr 2008/09
Deregulierung Verantwortung vor Ort stärken
Notwendiges gestrafft
Überflüssiges gestrichen
Größere Gestaltungsspielräume
- Anlehnung an die GSO und RSO
- „Mehr Eigenverantwortung für die Schulgemeinschaft“
- Mehr Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie der Erziehungsberechtigten
- Verpflichtung zur Sicherung und Verbesserung der Qualität
- Eigenverantwortliche Nutzung der Gestaltungsfreiräume
Quellen für Download
FOBOS-Entwurf: Homepage www.km.bayern.de Titelseite – Aktuelle Infos
DBFH und BS+ Homepage KM – Schulen - Berufsschule
SCHULBERATUNG
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN ‑ WEST
FOBOSO 2008, die Schulordnung der Beruflichen Oberschule
Schulversuch wird zum Regelangebot
DBFH Duale Berufsausbildung mit Fachhochschulreife
FOS 13 Zugang mit 2,8 im Fachhochschulzeugnis
Fachgebundene Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife mit 2.Fremdsprache
Halbjähriger Vorkurs in D, E und M
Besonders qualifizierte Schülerinnen und Schüler des - M-Zugs der Hauptschule und des - H-Zweigs der Wirtschaftsschule- Bei nicht bestandener Probezeit der 11.Klasse - Wechsel aus der 11. Klasse aus sonstigen Gründen
Neuer Schulversuch
BS+ Berufsschule plus
- Mit Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife