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Betreiberpflichten im operativen Facility Management

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Betreiberpflichten im

operativen Facility Management

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Leiter Operational Excellence ≡ Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik≡ Verantwortlich für:

• Standardisierung• Operational Documents• Ausbildung• Support Operation• Sonderprojekte

≡ Rechtssichere Aufbauorganisation

Weitere Tätigkeiten:≡ Lehrbeauftragter Universität / Hochschule≡ GEFMA e.V. (Mitwirkung AK Recht)≡ VDE, DIN, ISO/CEN (Instandhaltung)

Bernd LauschDetlef Niehues

Geschäftsführer Apleona HSG Rhein-Ruhr≡ Dipl.-Ing (FH)

Krankenhausbetriebstechnik…≡ Haustechniker Stadt KH Soest≡ Seit 1995 im ≡ Facility Management≡ Aktuell 630 Mitarbeiter≡ (Industrie, Verwaltung, Retail, Event)

Weitere Tätigkeiten:≡ Vormals Lehrbeauftragter FH Gießen-

Friedberg (Krankenhausbetriebstechnik)

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≡ Apleona

≡ Haftungsrisiken

≡ Haftung vermeiden

≡ Pflichten beim Betreiben

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≡ Pflichtenübertragung

≡ Aufbauorganisation

≡ Gefährdungsbeurteilung

≡ Aufsicht

≡ Fazit

Inhalt

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Apleona

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Unsere Organisation

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FMInternationalCorporate

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Real EstateUK

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Apleona HSGFacility Management

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Über unser Netzwerk GVA Worldwide und unsere Auslandsniederlassungen der Apleona HSG Facility Management sind wir in der Lage, unseren Kunden weltweit zu folgen.

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Unsere Kennzahlen:Leistungsstark, international, nachhaltig

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Starker Partner:ca. 2,0 Mrd. EUR Umsatz

2 Mrd. € Leistungsstark:über 20.000 Mitarbeiterweltweit

> 20.000

Immobilien under Management imReal Estate Geschäft

6.700

Fläche under Management im Real Estate Geschäft

23.000.000 m²

International:in über 30 Ländern tätig> 30

Assets under Management im Real Estate Geschäft

61 Mrd. €

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Eine Auswahl unserer Kunden

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Real Estate Funds

IT & Telecom RetailConstructionTransport & Logistics

Healthcare

Public Sector

Real Estate Development

Automotive

Technology

Chemistry

Pharmaceuticals

Banks

Insurances

Energy

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Haftungsrisiken

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Haftungsrisikenwelche sind das?

Eine Suche im Internet ergibt bei Haftungsrisiken (u.a.) hauptsächlich:

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Haftung - z.T. bis ins Privatvermögen - bei Gesellschaftern/Geschäftsführer wegen:

≡ fehlende Eintragung ins Handelsregister

≡ wegen Insolvenzverschleppung

≡ bei Vermögensmischung

≡ bei Unterkapitalisierung

≡ bei unrechtmäßigen Auszahlungen an Gesellschafter

Haftungsgefahr droht in den o.g. Fällen bis in das Privatvermögen, wenn zwischen Pflichtverletzung und Schaden ein Zusammenhang (Kausalität) besteht.

Pflichtverletzung � Haftungsrisiko

Ziel � Pflichteinhaltung

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Haftung vermeiden

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Haftung vermeidenPflichtverletzung und Verschulden

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Pflichtwidriges Unterlassen

Pflichtwidriges Handeln

Vorsatzoder oder

Verschulden

Delikt(unerlaubte Handlung)

Quelle: Roedl & Partner

Betreiberverantwortung

Fahrlässigkeit

Pflichtverletzung

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Haftung vermeidenVerschulden (Vorwerfbarkeit)

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Leichte Fahrlässigkeit

Mittlere Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit

Vorsatz

Ein ungelernter Hausmeister macht Fehler bei Malerarbeiten

Bei Wartungsarbeiten wird ein falsches Schmiermittel verwendet

Ein Schaden entsteht nach dem Genuss von drei Weizenbier

Der Schaden wird zumindest billigend in Kauf genommen – der Betroffene kennt

den Missstand bei der Aufgabenerfüllung aber greift nicht ein

Quelle: Roedl & Partner

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Haftung vermeidenMögliche Rechtsfolgen

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Arbeits- / disziplinar-rechtlich

zivil-rechtlich

ordnungs-rechtlich

straf-rechtlich

öffentlich-rechtlich

Sonst

-

Schadensersatz gegenüber geschädigten Dritten

Bußgeld

-

NutzungsverbotStilllegung

Verlust des Versicherungsschutzes

Verweis, Abmahnung, Versetzung, Kündigung

Schadensersatz ... gegenüber Dritten

...geg. eig. Unternehmen ...geg. Unfallversicherung

Bußgeld

Geldstrafe Freiheitsstrafe

Berufsverbot

… für Unternehmen … für Personen

Versicherbare Risiken

Quelle: Roedl & Partner

Imageschaden Imageschaden

Verlust des Versicherungsschutzes

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Haftung vermeidenExkulpation (1)

Exkulpation bedeutet:

Entlastung vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtve rletzung

bzw. Rechtfertigung zur Abwehr einer Beschuldigung

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Haftung vermeidenExkulpation (2)

Eine Exkulpation kann gelingen durch:

≡ den Nachweis , alle vorgeschriebenen Pflichten erfüllt zu haben (z. B. Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)

≡ den Nachweis , alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben

≡ den Nachweis , dass ein erfolgter Schaden ohnehin eingetreten wäre

≡ (Hinweis: Als Nachweise sind schriftliche Dokumente am besten geeignet)

Eine Exkulpation wird nicht gelingen durch

≡ gegenseitige Schuldzuweisung (z. B. zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten)

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Pflichten beim Betreiben

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Pflichtenbeim Betreiben

Haftungsrisiken resultieren aus der Nichteinhaltung von Pflichten

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Pflichten bei der Wahrnehmung der

� Betreiberverantwortung

und der Übertragung sowie Entgegennahme von

� Betreiberpflichten

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HaftungsrisikenPflichten

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HaftungsrisikenRisiken beim Betreiben von Liegenschaften und Anlagen

Maßgeblich ist die Aufbauorganisation zur Verteilung der Pflichten und die eindeutige Delegation.

Bei der Delegation werden Unternehmerpflichten bzw. Arbeitgeberpflichten innerhalb einer Gesellschaft oder auf eine weitere Gesellschaft übertragen.

Neben der eigentlichen Übertragung der Pflichten an eine weitere Gesellschaft ist auch die „Auswahlpflicht“ des „Beauftragten“ noch zusätzlich zu beachten.

Weitere Delegationen finden dann innerhalb der Gesellschaft statt.

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Pflichtenübertragung

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Arten der Pflichtenübertragung

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Pflichtenübertragung

… an Führungskräfte und Beschäftigte

... an Fremddienstleister

Vermieter an Mieter

Arbeitsvertrag(Stellenbeschreibung)

Eigenständige Pflichten

Vertragsrecht = Zivilrecht

Übertragungs-dokument

(Betriebsbeauftragte)

besondere Pflichten

Arbeitsschutzrecht = öffentl. Recht

Werk- oder Dienstvertrag

Vertragliche Haupt-und Nebenpflichten

Vertragsrecht = Zivilrecht

Mietvertrag

Vertragliche Mieterpflichten

Vertragsrecht = Zivilrecht

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UnternehmerpflichtenPflichtenübertragung an weiter Unternehmen

≡ Sowohl dem Auftraggeber, als auch dem Auftragnehmer und Nachunternehmer obliegen zunächst originäre gesetzliche Unternehmerpflichten .

≡ Hinzu kommen objektspezifische Betreiberpflichten , von denen der Auftraggeber einen Großteil mittels Vertrag auf einen externen Dienstleister übertragen kann.

≡ Wenn diese Pflichtenübertragung rechtswirksam erfolgt, werden die entsprechenden Verantwortlichkeiten mit übertragen.

≡ Die rechtswirksame Gestaltung des Vertrages (und damit das Ausschöpfen der Delegationsmöglichkeiten) setzt eine entsprechende Fachkunde voraus.

≡ Einige Pflichten verbleiben jedoch immer beim Auftraggeber.

06.12.2017 Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Seite 23Quelle: Roedl & Partner

Gesetzgeber

AuftraggeberUnternehmerObjekteigentümer

DienstleisterUnternehmerAuftragnehmer � Betreiber

Nach - UnternehmerMit - Betreiber

Vertrag

Vertrag

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PflichtenübertragungEine rechtssichere Delegation folgt klaren Regeln

Eine Nichtbeachtung der

Grundregeln bei der

Delegation von „Pflichten“

kann dazu führen, dass eine

Pflichtenübertragung

insgesamt als unwirksam

anzusehen ist und sämtliche

Pflichten beim ursprünglich

Verantwortlichen verbleiben.

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Quelle: Roedl & Partner

Klare, eindeutige Definition der zu übertragenden Pflichten

Widerspruchsfreie Verteilung(keine Überschneidung oder Lücken)

Sorgfältige Auswahl (Selektion) von geeigneten Führungskräften / Beschäftigten / Dienstleistern

Ausstattung des Verpflichteten mit erforderlichen Mitteln und Befugnissen

An- / Ein- Unterweisung des Verpflichteten

Aufsicht / Überwachung

1

5

4

3

2

6

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Betreiberpflichten Pflichten intern delegieren

Für die interne Pflichtendelegation sind entsprechende Festlegungen notwendig und hilfreich:

≡ Organigramm,

≡ Organisationshandbuch,

≡ Geschäftsverteilungsplan,

≡ Prozessbeschreibungen,

≡ Arbeits- /Verfahrensanweisungen,

≡ ….

Aus diesen Festlegungen muss eindeutig hervorgehen,

≡ welcher Mitarbeiter in welchen Objekten für welche Aufgaben verantwortlich ist,

≡ welche Befugnisse er dabei hat (Unterschriftsregelung),

≡ wer ihn im Abwesenheitsfalle vertritt (Stellvertreterregelung).

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Empfehlenswert

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Betreiberpflichten Beispiel Elektroarbeiten

Produktionsfirma mit eigenem Personal für die Produktionsinstandhaltung

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Elektrofachkraft (EFK) Bestellt als AnlagenverantwortlicherBestellt als befähigte Person im Sinne der VDE 701-702

Aufgaben:≡ Wartungen / Inspektionen≡ Einweisung von Fremdfirmen und

Arbeitsverantwortlichen (ARBV)≡ Prüfungen DGUV V3≡ …

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Betreiberpflichten Beispiel Elektroarbeiten

Produktionsfirma mit eigenem Personal für die Produktionsinstandhaltung

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Der Geschäftsführer bestellt dazu die VEFK

Aufgaben der VEFK:≡ Auswahl EFK bei Einstellung≡ Bestellung EFK≡ Bestellung bei spez. Befähigungen≡ Auswahl PSA≡ Unterweisung(en) der EFK≡ Überwachung Prüfungen≡ Überwachung Einweisungen≡ Jährliche Sicherheitsunterweisung≡ Mit SIFA Gefährdungsbeurteilungen≡ Arbeitsanweisungen≡ …

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Oberste verantwortliche

Elektrofachkraft

für Deutschland

Gesamtverantwortliche

Elektrofachkräfte der Regional-,

Fach- und

Betriebsgesellschaften sowie

Key-Account Gesellschaften

Verantwortliche

Elektrofachkräfte der Bereiche

Anlagenverantwortliche in den

Objekten

Operative Mitarbeiter

GVEFK

Regional-

gesellschaften

Nord, Süd, Ost,...

Expertenkreis Elektro,

bestehend aus Legal, HSEQ, OEX

und GVEFK der Gesellschaften

GVEFK

Key-Account

Gesellschaften

BS, ITS, AS, ...

GVEFK

Fachgesellschaften

Event Services,

Gebäudetechnik...

GVEFK

Betriebsgesellschaften

CoBa-Arena, TBS, ...

VEFK

Bereich 1

VEFK

Bereich 2...

VEFK

Niederlassung 1

VEFK

Niederlassung 2

ANLV... ANLV...

Elektrofachkräfte (EFK)

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

VEFK

Objekt 1

VEFK

Objekt 2...

ANLV... ANLV...ANLV... ANLV...

Stellvertreterregelung

über alle Ebenen

DVEFK

Betreiberpflichten Beispiel Elektroaufbauorganisation Apleona HSG

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Betreiberpflichten Betriebsbeauftragte

Produktionsfirma mit eigenem Personal für die Produktionsinstandhaltung

06.12.2017 Seite 29Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Der Geschäftsführer benötigt weitere beauftragte Fachkräfte

Minimalausstattung (intern o. von extern):≡ Fachkraft für Arbeitssicherheit≡ Betriebsarzt ≡ Sicherheitsbeauftragte≡ Ersthelfer≡ Brandschutzbeauftragte≡ Befähigte Person(en)

(Bsp. Druckgerät, Arbeitsmittel, etc.)≡ Elektrofachkraft (VEFK)≡ …

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Aufbauorganisation

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AufbauorganisationPflichten in den Gesellschaften

06.12.2017 Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Seite 31Quelle: Roedl & Partner

Spezielle Pflichten

… Aufgaben wahrnehmen

… Unterstützen

… prüfen

Unternehmensleitung Führungskräfte Beschäftigte Beauftragte

Durchführungspflichten

… einhalten

… befolgen

… benutzen

Führungspflichten

… durchführen

… organisieren

… einsetzen

… überwachen

… erteilen

… bereitstellen

Organisationspflichten

… festlegen

… einsetzen

… bestellen

… veranlassen

… sicherstellen

… auswählen

… festlegen

… veranlassen

… auswählen

Aufbauorganisation

geeignete Führungskräfte

Betriebsbeauftragte / Koordinatoren

Gefährdungsbeurteilung

gesetzliche Prüfungen

geeignete Beschäftigte / DL

Ablauforganisation / Arbeitsabläufe

An- / Ein- / Unterweisungen

geeignete (Arbeits-) Mittel

sonstige Pflichten

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AufbauorganisationPflichten in den Gesellschaften bei Beauftragung Nachunternehmer

06.12.2017 Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Seite 32

Aufbauorganisation

geeignete Führungskräfte

Betriebsbeauftragte / Koordinatoren

Gefährdungsbeurteilung

gesetzliche Prüfungen

Aufbauorganisation

geeignete Führungskräfte

Betriebsbeauftragte / Koordinatoren

geeignete Beschäftigte / DL

Ablauforganisation / Arbeitsabläufe

An- / Ein- / Unterweisungen

geeignete (Arbeits-) Mittel

sonstige Pflichten

Gefährdungsbeurteilung

gesetzliche Prüfungen

geeignete Beschäftigte / DL

Ablauforganisation / Arbeitsabläufe

An- / Ein- / Unterweisungen

geeignete (Arbeits-) Mittel

sonstige Pflichten

AuftraggeberGesamtverantwortung

Beauftragter Nachunternehmer

Sicht des Auftraggebers

BeispielPflichtenübertragung

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AufbauorganisationPflichten in den Gesellschaften des Auftragnehmers

06.12.2017 Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Seite 33Quelle: Roedl & Partner

Spezielle Pflichten

… Aufgaben wahrnehmen

… prüfen

Unternehmensleitung Führungskräfte Beschäftigte Beauftragte

Durchführungspflichten

… einhalten

… befolgen

… benutzen

Führungspflichten

… durchführen

… organisieren

… einsetzen

… überwachen

… erteilen

… bereitstellen

Organisationspflichten

… festlegen

… einsetzen

… bestellen

… veranlassen

… sicherstellen

… auswählen

… festlegen

… veranlassen

… auswählen

Aufbauorganisation

geeignete Führungskräfte

Betriebsbeauftragte / Koordinatoren

Gefährdungsbeurteilung

gesetzliche Prüfungen

geeignete Beschäftigte / DL

Ablauforganisation / Arbeitsabläufe

An- / Ein- / Unterweisungen

geeignete (Arbeits-) Mittel

sonstige Pflichten

Aus Sicht des Auftragnehmers

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Gefährdungsbeurteilung

06.12.2017 Seite 34Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

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GefährdungsbeurteilungInput / Output

06.12.2017 Seite 35Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Information über Unfälle und

Beinaheunfälle

Unterweisungsbedarf

...

Information über arbeitsbedingte

Erkrankungen und Berufskrankheiten

Information über eingesetzte Arbeitsmittel

Information über Arbeitsverfahren

Information über eingesetzte Gefahrstoffe

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, -verfahren und Gefahrstoffe

Prüffristen für Arbeitsmittel

Verfahrens-anweisungen

…Gefährdungsbeurteilung

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GefährdungsbeurteilungRisikobewertung

06.12.2017 Seite 36Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Auszug aus:

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GefährdungsbeurteilungErstellen

06.12.2017 Seite 37Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Schritt 1Erfassen der Betriebsorganisation

Schritt 2Erfassen der Tätigkeiten

Schritt 4Beurteilen des Risikos

Schritt 3Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen

Schritt 5Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen

Schritt 6Realisierung der Maßnahmen

Schritt 7Kontrolle der Wirksamkeit

Regelmäßige Überprüfung

Maßnahmennicht wirksam

Ergänzung oder Anpassungbei Bedarf

Maßnahmenwirksam

Falls akzeptabel

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Plan – Do – Check – ActRisiken analysieren und bewerten (GEFMA 192)

06.12.2017 Seite 38Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Quelle: Roedl & Partner

Risiken identifizieren, analysieren u.

bewerten

Risiken vermeiden

Risiken vermindern

Risiken umwälzen

Restrisiken beherrschen

� Arbeitsabläufe ändern� Arbeitsmittel ändern

� Personelle,� Technische� Organisatorische Maßnahmen

� Versicherungen� Fremdvergabe

Sichere Betriebs-organisation

Klassische Herangehensweise eines Risikomanagements, wie in anderen Branchen erfolgreich angewandt und in der Literatur beschrieben.

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Aufsicht

06.12.2017 Seite 39Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

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Betreiberpflichten übertragenWahrnehmung der Aufsicht: Ablauf

06.12.2017 Seite 40Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Pflichten-übertragung (Delegation)

Aufgaben-erfüllung

Aufsicht im Regelfall

Eigene MA:Protokollierte Besprechung

Externe Dienstleister:Reporting +

Konformitätserklärung

Überprüfung im Zweifelsfall

Stichproben-kontrolle

Ggf. Sanktionen

Nach DIN ISO 2859 - 41

Durch Audits

Durch Neuvergabe

Ggf. Fehlerkorrektur

Bestehen Zweifel?

Weitere Zweifel?

Ggf. Fehlerkorrektur

Quelle: Roedl & Partner

ja

ja

nein

nein

Aufsicht

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Betreiberpflichten übertragenWahrnehmung der Aufsicht: Häufigkeit

Eine Delegation entbindet nicht von Aufsichts- / Überwachungspflichten.

Wie oft und welche Maßnahmen zur Überwachung erfolgen sollten, muss

bedarfsgerecht definiert werden.

Kriterien zur Beurteilung sind:

≡ Gefährdungspotenzial der übertragenen Aufgabe oder Leistung

≡ Qualifikation / Erfahrung des eingesetzten Mitarbeiters / der eingesetzten

Fremdfirma

≡ Rückmeldungen, Prüfberichte oder Einschaltung Dritter als „Prüfer“

Überwachung muss nicht übertrieben (keine zusätzlichen „Schattenbauleiter“), aber

immer dokumentiert werden!

06.12.2017 Seite 41Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Page 42: Betreiberpflichten im operativen Facility Management...Betreiberpflichten übertragen Wahrnehmung der Aufsicht: Häufigkeit Eine Delegation entbindet nicht von Aufsichts- / Überwachungspflichten.

Fazit

06.12.2017 Seite 42Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

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Haftungsrisiken minimierenFazit

≡ Sich der Pflichten bewusst sein, die man als Person oder Gesellschaftsvertreter aufgrund

der Betriebstätigkeiten beachten muss

≡ Die richtigen Mitarbeiter als Betriebsbeauftragte bestellen

≡ Bei Nachunternehmern die Qualifikation der Gesellschaft prüfen und sich bestätigen

lassen (ratsam: inkl. deren Mitarbeiter)

≡ Aufbauorganisation erstellen, ratsam inkl. Ablauforganisation in den Prozessen

≡ Qualifizierungsmatrix der Mitarbeiter inkl. Qualifizierungsplanung

≡ Gefährdungsbeurteilungen erstellen und nachhalten

≡ Reporting der Maßnahmen (Unterweisungen, Bestellungen, Ausreichungen, etc.)

≡ Alles ordentlich dokumentieren, Belegsicherheit herstellen

≡ Keine Kompromisse beim Arbeitsschutz eingehen06.12.2017 Seite 43Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren

Page 44: Betreiberpflichten im operativen Facility Management...Betreiberpflichten übertragen Wahrnehmung der Aufsicht: Häufigkeit Eine Delegation entbindet nicht von Aufsichts- / Überwachungspflichten.

06.12.2017 Betreiberverantwortung - Haftungsrisiken minimieren Seite 44

Kontakt:

Detlef NiehuesGeschäftsführer / Standortleiter

Apleona

Apleona HSG Rhein-Ruhr GmbHEichsfelder Straße 240595 Düsseldorf Telefon +49 211 550481-51Deutschland

[email protected]

Bernd LauschLeiter Operational ExcellenceProkurist

Apleona

Apleona HSG GmbHAn der Gehespitz 5063263 Neu-IsenburgDeutschland

Telefon/Phone +49 6102 [email protected]