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Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen - Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer - Stand 21. Mai 2015 1

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Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen

- Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer -

Stand 21. Mai 2015

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Vorbemerkung:

Der Freundeskreis Asyl – Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Altenholz hat im März diesen Jahres einen Leitfaden für ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfervorgelegt. Dieser Leitfaden enthält viele Hinweise und Informationen, die auch für die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer/innen im Amt Dänischenhagen von Bedeutung sind.

Wir haben daher den Freundeskreis Asyl gebeten, uns den Leitfaden für einen über-arbeiteten (an die Situation in unserem Amtsbereich angepassten) Nachdruck zur Verfügung zu stellen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr für die Zustimmung des Freundeskreises Asyl bedanken. Die Verantwortung für diese überarbeitete Fassung liegt natürlich bei uns.

Eine aktuelle Übersicht über wichtige Anlaufstellen in Dänischenhagen (Gesundheits-wesen, Einkaufsmöglichkeiten etc.) haben wir von Ursula Liewert und Klaus Georg erhalten. Auch dafür herzlichen Dank.

Dänischenhagen, den 21.05.2015

Für die Redaktionsgruppe

Sönke Boysen - Dr. Erwin Jordan – Christiane von Reinersdorff

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Liebe ehrenamtliche Helferinnen und Helfer!

Es ist schön, dass Sie sich bereit erklärt haben, unseren neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beratend zur Seite zu stehen. Für die Neuankömmlinge ist es sicher nicht einfach, nach einer möglicherweise dramatischen Flucht in ein fremdes Land zu kom-men, dessen Sprache sie nicht oder nur unzureichend verstehen, wo alles anders ist als zu Hause und wo sie niemanden kennen.

In Zusammenarbeit mit dem Amt Dänischenhagen, das für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig ist, sehen wir unser Hauptanliegen darin, den Flüchtlingen zu ermöglichen, an ihrem neuen Wohnort „anzukommen“ und sie bei der Eingewöhnungzu unterstützen.

Ansprechpartner

Im Amt Dänischenhagen sind hier die Ansprechpartner/innen:

• Frau Marquardt ([email protected] - 04349 / 809 102)

• Herr John ([email protected] - 04349 / 809 404)

• Frau Pickel ([email protected] - 04349 / 809 100)

Koordinatoren für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit sind:

• Dr. Erwin Jordan ([email protected] - Telefon 0152 / 241 831 97);

• Vertretung: Christiane von Reinersdorff ([email protected]) und Sönke Boysen ([email protected]) - im Vertretungsfall auch über dieo.g. Handynummer zu erreichen.

Spendenkonto

Um kleinere Ausgaben der Helfer/innen für betreute Flüchtlinge unbürokratisch er-statten zu können, hat das Amt ein Spendenkonto eingerichtet (Spendenbescheini-gungen können ausgestellt werden). Die Kontodaten sind:

Amt Dänischenhagen

BIC: NOLADE21KIE (Fördesparkasse)

IBAN: DE77 2105 0170 0000 8018 37

Stichwort: „Flüchtlingshilfe“

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Wenn neue Flüchtlinge kommen …

Das Amt erhält oft nur wenige Tage vor der Ankunft vom Kreis Rendsburg-Eckernför-de Bescheid, wenn es Neuzugänge gibt, wie viele Personen kommen, in welchem Al-ter diese sind und aus welchem Land sie kommen.

Das Amt informiert dann den Koordinator für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe ErwinJordan oder dessen Vertreter Christiane von Reinersdorff und Sönke Boysen über dieangekündigten Neuzugänge.

Wenn eine Betreuung von den Flüchtlingen gewünscht wird und daher eingerichtet werden soll, fragt der Koordinator unter den bekannten Helfer/innen, ob Bereitschaft zur Übernahme einer Betreuung besteht.

Koordinator und Amt gemeinsam stellen so früh wie möglich Kontakt her zwischen Flüchtlingen und Betreuer/in (ggf. auch mehreren Betreuer/innen).

Betreuer/innen

Die Betreuer/innen unterstützen die Flüchtlinge in Alltagsfragen, helfen bei Kontaktenzu Ämtern, Ärzten etc. und ermitteln in Gesprächen mit den Flüchtlingen den Unter-stützungsbedarf, z. B. in den Bereichen

• Betreuung / Ärzte / Behörden / Dolmetscherdienste

• Mobilität / Begleitung mit Fahrdienst

• Sprachförderung

• Soziales / Spielen / Reparaturen

• Sportliche Aktivitäten

• Sachspenden / Auslagenersatz

Im Regelfall organisieren die Betreuer/innen auch Vertretungen (z.B. für Fahrdienste etc.). Kann ein Unterstützungsbedarf nicht durch die Betreuer/innen abgedeckt wer-den, bitten diese die Koordinatoren um Vermittlung.

Rückmeldungen

(Kritische) Rückmeldungen an die Koordinatoren helfen bei der Verbesserung der Prozesse und der Angebote. Dazu dienen auch die regelmäßigen Helfertreffen.

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Wie sehen nun die Abläufe genau aus ….

Welche Aufgaben hat das Amt (= A), wenn Flüchtlinge aufgenommen werden und wo und wie können ehrenamtliche Helfer/innen (=E) tätig werden?

Vor der Ankunft – Vorbereitung

• Anmietung und Einrichtung der Wohnung (A - evtl. mit Unterstützung von E)

• Erledigung von ersten Formalitäten vor Ankunft der Flüchtlinge (A)

• Frage: Wird ein/e Dolmetscher/in gebraucht? (A u. E)

• Überlegung, wer die Betreuung für die Person/en bzw. die Familie überneh-men kann (Koordination E)

Ankunft

• Abholen bzw. Bringen (A in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und dem Kreis RD-ECK)

• Begrüßung der Flüchtlinge (A und - wann immer möglich - Koordinator und Betreuer/in E u. ggf. Dolmetscher)

• Erledigung notwendiger Formalitäten (A) - z.B. Datenaufnahme, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

• Einweisung in die Wohnung, evtl. Mängel notieren, Briefkasten und Klingel beschriften (A mit E)

• Wohnungsübergabe: Durchsicht der Einrichtung u. Unterschrift von beiden Seiten zur Bestätigung, was alles vorhanden ist (A mit Flüchtlingen)

• Einkaufen mit den Flüchtlingen für die erste aktuelle Versorgung (E - s.Liste im Anhang)

• Scheck ausstellen und aushändigen (A), Hilfestellung bei der erstmaligen Scheckeinlösung (A und E), Mitteilung des Termins für die weitere Abholung des Geldschecks im nächsten Monat (A)

Offizielle Aufgaben / Erledigungen in der ersten Zeit

• Formalitäten (A / E - zur Unterstützung ggf. Dolmetscher) z.B. Anmeldung, Erlass der GEZ-Gebühren, Krankenschein, Anmeldung für Stromversorgung u. a.

• Die Flüchtlinge über hausärztliche und zahnärztliche Untersuchungen informie-ren und ggf. dorthin begleiten (E)

Erläuterungen zu Notruf (Polizei, Feuerwehr) Krankenwagen, Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken, Brandschutz, Mülltrennung, Energiesparen etc. (E)

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Information über wichtige Anlaufstellen / Erledigungen (E)

• Geschäfte

• Busverbindungen

• Arztpraxen

• Kleiderkammern

• Möbelbörsen

• Kieler Tafel in Friedrichsort (nach Vorlage des Ausweises u. einer Bestätigung der Bedürftigkeit)

• Migrationsberatungsstellen

Siehe dazu auch die Listen mit Adressen etc. im Anhang

Ärztliche Versorgung (A u. E)

• Krankenscheine, Überweisungen (A) (nur Schmerz- und Notfallbehandlung – gilt ganz besonders auch für Zahnbehandlungen (keine Korrekturen der Zahn-stellung, Zahnersatz o. ä.) / Es gibt nur einen Krankenschein pro Quartal. Wirdein weiterer Arzt aufgesucht, benötigt man von dem zuerst aufgesuchten Arzt einen Überweisungsschein. Transporte mit dem Krankenwagen sollten nur in absoluten Notfällen in Anspruch genommen werden. Die Leistungserbringer müssen sich zwecks Abrechnung an die Gemeinde wenden.

• Information über die verschiedenen Arztpraxen (E)

• Notruf: über 110 oder 112 (Feuerwehr)

• Ärztenotruf: 0431 / 116 117

• Zahnärztlicher Notdienst: 0431 / 18 18 6

• Notfallambulanz: im Städtischen Krankenhaus, Chemnitzstr. 33, 24116 Kiel, Tel: 0431 / 16 97 0

• Taxen: 0431 / 39 54 44 (Friedrichsort) - 04346 / 4 11 11 (Gettorf)

Frühe Hilfen für Familien - Familienhebammen

Familienhebammen unterstützen besonders belastete Schwangere und Frauen / Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Dieses Angebot ist für die Frauen / Familien kostenlos und freiwillig.Kontakt über: Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. Mo. – Fr. 9.00 – 16.00 Uhr Tel.: 04331 / 13 23 40Familienhebamme in der Region: Susanne Hilker-Krack, Tel. 0170 / 38 50 167

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Angebote für traumatisierte Personen - psychotherapeutische Hilfsangebote (E u. A)

• Der Paritätische Schleswig - Holstein e. V., Zum Brook 4, 24143 Kiel, www.paritaet-sh.org, Tel. 0431 / 5602 - 68 o. 0160 / 969 561 22, Ansprechpartnerin: Violetta Koch ([email protected]) und Hajo Engbers (Psychologe)

• ZIP - Notfallambulanz des Zentrums für Integrative Psychiatrie in Kiel, Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61,werktags 8 - 14 Uhr

• Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK: 04331 / 202 585 - 581 oder - 580. Immer auch über 110 !

KiTa, Schulen und Sprachkurse

• Anmelden der Kinder in den KiTas und Schulen bzw. DAZ-Klassen (A u. E) (DAZ = Deutsch als Zweitsprache). Vor der Anmeldung sollte auf jeden Fall ein Termin vereinbart werden und nach notwendigen Unterlagen gefragt wer-den.

• Sprachkurse für Erwachsene (VHS Kiel, ZBBS, Kurs in Altenholz) (E) Volkshochschule Kiel / Förde-VHS, Muhliusstr. 29/31, Tel.: 0431 / 901 - 5200 / Frau Stade: 0431 / 901 - 5239:

• ZBBS e. V., Zentrale Beratungs- u. Bildungsstelle für MigrantInnen in S-H, Sophienblatt 64a, 24114 Kiel, Tel. 0431 / 200115-0, [email protected], www.zbbs-sh.deStand Mai 2015: Das ZBBS ist völlig überlastet und nimmt niemanden mehr auf. Es wird überlegt, Intensivkurse in Altenholz in den Sommerferien anzubieten. Die Kostenübernahme muss noch geklärt werden.

• Seit dem Mai 2015 finden auch in Dänischenhagen im Sportheim des MTV (Schulstr. 46) von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragene Ange-bote zur Sprachförderung statt (Montags bis Donnerstags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr) weitere Informationen über Christiane von Reinersdorff ([email protected]).

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Soziale Einbindung / Kontaktaufnahme zu anderen / Förderung der Kinder

Flüchtlinge können ohne Beitragszahlung Mitglied in den Sportvereinen im Amtsbe-reich werden.

• MTV Dänischenhagen, Schulstr. 46, 4229 Dänischenhagen Tel: 04349 / 91 33 70email: [email protected]

• SCS Strande, Dorfstr. 26, 24229 Strande Tel: 04349 / 638email: [email protected]

• STS Surendorf, Seestr, 13 – 15, 24229 Schwedeneck Tel: 04308 / 13 79email: [email protected]

• NLSV Lindhöft, Alte Dorfstr. 4, 24214 Noer Tel: 04346 / 929 20 81Vors: Karin Iwers

• TSV Altenholz, Klausdorfer Str. 78 e, 24161 AltenholzTel. 0431 / 32 37 33 [email protected], www.tsv-altenholz.de Öffnungszeiten: Die u. Fr: 9.00 – 11.00, Do: 16.00 – 19.00

Kinder und Jugendliche können über den Kieler Verein INKA in sportlicher und kultu-reller Hinsicht (vor allem musikalisch) gefördert werden. Das Angebot gilt zwar vor allem für Kinder aus dem Kieler Stadtgebiet, aber auch Anträge aus dem Umland werden aufgenommen.

Kontakt: INKA (Kieler Initiative gegen Kinderarmut)c/o Jörg Rüdel, Tel. 0431 / 31 18 99 oder 0172 / 41 06 306

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Ansprechpartner für Hilfen in besonderen Krisensituationen (A u. E)

• Polizei Gettorf, Hochkamp 1, 24114 Gettorf, Tel. 04346 /90 22

• Polizei Altenholz, An der Feuerwache 3, 24161 Altenholz, Tel. 0431 / 32 12 97

• Polizeinotruf: 110

• Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK: 04331 / 202 - 585 oder - 581 oder - 580. Immer auch über 110

• ZIP - Zentrum für Integrative Psychiatrie - Notaufnahme, Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61

• Krisendienst der Brücke: 04331 / 13 23 23

• Rettungsleitstelle Kreis RD-ECK (alle Krisennotdienste): 04331 / 202-250

• Jugendamt Eckernförde: 04351 / 75 76 40 Herr Lottenburger (zuständig für Altenholz): 04351 / 75 76 50

• Not- bzw. Krisendienst des Jugendamtes des Kreises über Polizei: 110

• Kinderschutz-Zentrum Kiel: 0431 / 12 21 80

• Frauenhaus Rendsburg: 04331 / 22 72 6

• Frauenhaus Kiel: 0431 / 68 18 25

Hinweise für die Flüchtlinge (E unterstützend)

Die Flüchtlinge sollten darauf hingewiesen werden, dass die ihnen zur Verfügung ge-stellte Wohnung nur so lange von ihnen bewohnt werden kann, wie das Asylverfah-ren andauert. Sollte eine Anerkennung erfolgen, haben Flüchtlinge das Recht, überallin Deutschland zu leben und müssen die bisherige Wohnung zeitnah räumen, da sie dann für neue Asylbewerber benötigt wird.

Hinweis auf Heizkosten / Energiekosten: Viele Flüchtlinge haben Probleme mit Nach-zahlungen bei Energiekosten. Deshalb ist es besonders wichtig, ihnen zu erklären, dass die Gemeinde nur eine Pauschale bezahlt, die sich nach der Größe der Wohnungrichtet. Bei zu hohen Energiekosten müssen die Flüchtlinge die Nachzahlungen selbstin Raten abzahlen.

Auch nicht unwichtig (für eine gute Nachbarschaft!) ist die Mülltrennung. Hier sollten die Helfer/innen den Flüchtlingen in Grundzügen erklären, wie die Mülltrennung bei uns funktioniert.

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Asylverfahren (E unterstützend)

Kontakt zu Migrationsberatungsstellen, ZBBS (= Zentrale Beratungs- und Bildungs-stelle für MigrantInnen in S-H), Flüchtlingsrat, Anwälten, Bundesamt, Verwaltungs-amt, Ausländerbehörde u. a. (s. Listen im Anhang). Vor der Anhörung beim Bundesamt sollte auf jeden Fall eine Beratung in Anspruch genommen werden, um auf das Interview vorbereitet zu sein. Eine erste Beratung bei einem Anwalt ist kostenfrei .

Empfehlung - Haftpflichtversicherung

Ehrenamtler sollten neue Flüchtlinge darauf hinweisen, dass sie die Möglichkeit ha-ben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist besonders für Familien mit Kindern wichtig, damit mögliche Schadensfälle nicht langfristig in Raten abbezahlt werden müssen.

Absicherung / Versicherung von Ehrenamtlern

Das Amt schließt eine Versicherung für die ehrenamtlichen Helfer/innen ab. Für diese Versicherung werden die Helfer/innen gebeten, Namen, Vor-namen, Geburtsdatum und das KFZ-Kennzeichen beim Amt Dänischenha-gen (Frau Marquardt) zu melden.

Kostenerstattungen

Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Däni-schenhagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtli-che Ansprüche der Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen für die Helfer/innen gedeckt werden. Nunmehr können im Amtsbereich über eine Be-treuungskostenpauschale, eine Ehrenamtspauschale und über Spendenmittel aus dem Spendenkonto von der Amtsverwaltung bislang ungedeckte Kosten teilweise erstattet werden (siehe dazu auch Hinweis im Anhang).

Lagerraum

Bislang haben wir noch keine Möglichkeit, Haushaltsgegenstände, Kleinmöbel u. ä. ineinem geeigneten Raum zu lagern. Wenn Fahrräder und Zubehör (z.B. Helme, Körbe etc.) zur Verfügung gestellt werden können, bitten wir zunächst um eine Informationan Sönke Boysen ([email protected]), der sich dann um eine Organisation der Weiterleitung an bedürftige Flüchtlinge (bzw. auch der Kontrolle der Verkehrs-tüchtigkeit und Reparatur) bemühen wird.

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AnhangÜbersicht wichtiger Stellen in Dänischenhagen

Übersicht und Karteneinträge erstellt und aktualisiert von Ursula Liewert und Klaus Georg

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Liste Rechtsanwälte für Ausländerrecht

RA Bergemann u. Graw-Sorge, Bärbel: Tel. 0431 / 22 03 99 50 Holtenauer Str. 129, 24105 Kiel

RA Heidemann: Tel. 0431 / 578 99 79 Holtenauer Str. 80, 24105 Kiel

RA Wulf: Tel. 0431 / 56 79 63 Holtenauer Str. 69, 24105 Kiel(mit Herrn Wulf hat der Freundeskreis Asyl Altenholz gute Erfahrungen gemacht)

Asylsozialberatung des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Kaiserstr. 8, 24768 RendsburgFrau Petra Mück, Tel. 04331 / 202 - 354; [email protected]

Gemeinschaftsunterkunft des Kreises, Kaiserstraße 21 und 25, 24768 Rendsburg

Ausländerbehörde im Kreis RD-ECKHerr Ströh: 04331 / 202 - 299

Migrationsberatungsstellen

Diakonisches Werk RD-ECKTel. 04331 / 6963-550, Prinzenstr. 13, 24768 Rendsburg; [email protected] Gregor Ferczynski: Tel. 04331 / 6963 - 552, Karin Tank: Tel. 04331 / 6963 - 553, Tatjana Owodow: Tel. 04331 / 6963 - 552

Beratung in Eckernförde jeden 1. und 3. Montag im Monat von 10.00 – 12.00, Haus des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises RD-Eck Schleswiger Str. 33, 24340 Eckernförde

AWO Kreisverband Kiel und Landesverband SHIntegrationsCenter West: Dahlmannstr. 7, 24103 KielTel. 0431 / 77570 - 34, Fax 0431 / 77570 - 73

- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)Aselettin SoyluTel.: 0431 / 77570 - [email protected]., Do. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung

- Jugendmigrationsdienst (JMD)für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Alter von 12 - 27 JahreSavas Sari(dt., türk., Sprachmittlung nach Vereinbarung)

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Tel. 0431 / 77570 - [email protected]. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung

- JMD-Projekt: Berufs- und Beschäftigungsmotivierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (BBMJM)John Amankwah (dt., engl., Franz., Akan. und Hausa.)[email protected]. 0431 / 77570 - 53Di. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung

- Café International - Treffpunkt für Frauen aller NationalitätenInterkulturelle Frauengruppe mit KinderbetreuungGemeinde zum St. Nikolaus, Rathausstr. 5, 24103 Kieldonnerstags 15-17 Uhr

Der Paritätische Schleswig-HolsteinLandesverband e.V. www.paritaet-sh.orgZum Brook 4, 24143 KielTel.: 0431 / 5602 - 23, Fax: 0431 / 5602 - 8823

Krystyna Michalski, Referentin für Jugendhilfe, Migration, Frauen und [email protected]

Violeta Koch, Psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen

Tel.: 0431 / 5602 - 68 oder Mobil: 0160 / 96956122, Fax: 0431 / 5602 - [email protected]

Flüchtlingsrat Schleswig-HolsteinTel. 0431 / 73 50 00, Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel Gemeinnütziger Verein, anerkannter Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen, Organisationen u. Einzelpersonenwww.frsh.de

ZBBS – Zentrale Bildungs- u. Beratungsstelle für MigrantenTel. 0431 / 200 11 50, Sophienblatt 64 a, 24114 KielMona Goller: 0431 / 66 71 15 - 1, www.zbbs-sh.de – [email protected]

Antidiskriminierungsverband S-H e. V.Zum Brook 4, 24143 Kiel, www.advsh.deOffene Beratung (Wolfgang Kastens), Mi: 10.00 – 12.00 und nach Vereinbarung unter Tel. 04355 / 181 98 18, [email protected]

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Umwelt Technik Soziales e.V. Beratung für MigrantInnen in Rendsburg: Internationales ZentrumMaterialhofstr. 1 b - 24768 Rendsburg - Tel.: 04331 / 27753, Fax: 04331 / 57525Sabine Bleyer - [email protected]

Arbeitsmarktservice für Flüchtlinge:Sabine Bleyer - Tel.: 04331 / 9453636 - [email protected] 10-12 Uhr und nach Vereinbarung

Beratung in Eckernförde:UTS e.V. - Kieler Str. 35nach Vereinbarung

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel - Beratung für erwachsene ZuwandererAnna Diekmann - engl., pol., russ. (SprachmittlerIn), [email protected]

in Kiel-Mitte:Klaus-Groth-Platz 1 - 24105 Kiel - Tel.: 0431 / 590 08 - 945 Mo. 15-17 Uhr, Mi. + Do. 10-12 Uhr

in Mettenhof:St@rtbüro, 1. Stock, Kurt-Schumacher-Platz 7, 24109 Kiel-MettenhofTel.: 0431 / 260 98 - 615Mo., Di., Do. 10-12 Uhr, Di. + Mi 14-16 Uhr

Weitere Angebote:Psychosoziale Beratung von Russisch sprechenden MigrantInnenDr. Irina Zeeb, Klaus-Groth-Platz 1, 24105 KielTel.: 0431 / 5 90 08 - 945Do. 15-17 Uhr

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-HolsteinKarolinenweg 1, 24105 Kiel

Telefon: 0431 / 988 - 1240 - Telefax: 0431 / 988 - 1239E-Mail: [email protected]: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr - Mittwoch 9:00 bis 18:30

Beratung und Kontakt:

Arbeitsförderung und Kindergeld - Tel.: 0431 / 988 - 1232

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Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte, Schulangelegenheiten, Grundsicherung im AlterTel.: 0431 / 988 - 1279

Grundsicherung nach SGB - Tel.: 0431 / 988 - 1235

Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie PflegeversicherungTel.: 0431 / 988 - 1234

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Tel.: 0431 / 988 - 1237

Elterngeld, Betreuungsgeld, Rundfunkbeitrag, WohngeldTel.: 0431 / 988 - 1238

Koordinierungsstelle des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) - Schleswig-Holstein

Hier finden sich Fachinformationen und praktische Hinweise zum Zugang zu Bildung und Beruf für erwachsene bleibeberechtigte Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein. So z.B.

- Links zu relevanten Gesetzen

- Hinweise zu individuellen Fördermöglichkeiten

- Adressen von Beratungsstellen im Bereich Migration/Flucht/Bildung/Beruf für konkrete Fragen in Ihrem Einzelfall

- Informationen über neue rechtliche und (gesellschafts-)politische Entwicklungen

Auf der Netzwerk-Seite www.iq-netzwerk-sh.de finden sich Adressen der Teilprojektedes IQ Netzwerks Schleswig-Holstein sowie Informationen zu ihren konkreten Zielen und Aufgaben.

Weitere Informationen zur Situation von Flüchtlingen über:

www.frsh.de (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.)

www.proasyl.de

www.asyl.net

www.unhcr.de

www.kirchenasyl.de

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Liste Umsonst- und Billigläden

Möbelbörse der Stadtmission, Hasseerstr. 49, 24113 Kiel, Tel. 0431 / 260 44 - 570, [email protected], www.stadtmission-kiel.de

Kleiderkammer des DRK Altenholz, Am Buchholz 4: dienstags 14-tägig, 15 - 17 Uhr (s. Ankündigungen in den Altenholzer Nachrichten)

Rot-Kreuz-Markt, Friedrichsorter Str. 13, 24159 Friedrichsort Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00, Samstag: 10.00 - 16.00

Obolus, Lerchenstr. 19 a (Hinterhof), 24103 Kiel (Bahnhofnähe), Tel. 0431 / 71 03 40 20, Öffnungszeiten: Mo - Fr. von 9.00 - 18.00 Uhr

Second Hand: Knooper Weg 29, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 9.30 - 14.00 Uhr

Second Hand: Sophienblatt 11, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 - 16.00 Uhr

Kieler Tafel ‚Zum Guten Hirten‘, Friedrichsorter Str. 22, 24159 Kiel - Friedrichsort Ausgabe: Montag: 11.00 – 12.00 Der Ausweis und eine Bestätigung der Bedürftigkeit müssen vorgelegt werden

Liste Einkaufsläden / Türkische Supermärkte / Asialäden

Sultan Market GmbH, Eckernförder Str. 85 - 87, 24116 Kiel

AZIZ, Güney Feinkost Kiel, Wellseedamm 21, Kiel

Türkischer Bazar Einzelhandel, Papenkamp 17, Kiel

Food Plaza, Sophienblatt 100 (Nähe Bahnhof), Kiel

Asia Laden, Fleethörn 23, 24103 Kiel, Tel. 0431 / 677092 Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 16.00 Uhr

My Asia, Bergstr. 24, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 17.00 Uhr

Asia Shop im Sophienhof Öffnungszeiten: Mo - Sa: 9.00 - 20.00 Uhr

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Erstattung von Aufwendungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit aus Landes- und Spendenmitteln (Stand 20.04.2015)

Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischen-hagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtliche Ansprücheder Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen der Helfer/innen ge-deckt werden. Im Amtsbereich können allerdings über eine Betreuungskostenpauschale, eineEhrenamtspauschale und über Spendenmittel aus dem Spendenkonto bei der Amtsverwal-tung bislang ungedeckte Kosten teilweise erstattet werden.

1. Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale (Landesmittel)

Seit dem 1.1.2015 stellt das Land Schleswig-Holstein Mittel für dezentral untergebrachte Asylsuchende (Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale) zur Verfügung. Diese Mittel werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde an das Amt Dänischenhagen weiter geleitet.Mit diesen Mitteln sollen folgende Betreuungsschwerpunkte gefördert werden:

• Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld

• Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbst-hilfe

• Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Behörden und bei Arztbesuchen

• Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesonde-re Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung

• Vermittlung von Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliede-rung

• Förderung sozialer Kontakte

• Vermittlung von Freizeitangeboten

Gefördert werden können hier zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für tatsächlich ent-standene Aufwendungen, Schulungskosten und Fahrtkosten der ehrenamtlichen HelferInnen.

Die Förderung kann sich hier unter anderem beziehen auf die Erstattung folgender Ausgabender (und für die) ehrenamtlichen Helfer/innen:

• Fahrtkosten, sofern bezogen auf die o.g. Betreuungsschwerpunkte (Behörden, Ärzte etc.),

• Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung sozialer Kontakte (z.B. Veranstaltun-gen, „Internationales Café“, Exkursionen/Ausflüge) und für Lernhilfen (Stichwort: Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld)

• Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Freizeitangeboten und Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung

• Schulungen (z. B. z.B. Kosten für Referenten)

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Die Koordinatoren (Jordan/v. Reinersdorff/Boysen) haben unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien mit der Amtsverwaltung abgestimmt,

(a) welche Aufwendungen/Leistungen der ehrenamtlichen Helfer/innen für die Betreuung von Flüchtlingen ganz oder teilweise bezuschusst werden können und

(b) wie eine Erstattung erfolgen kann.

Erstattungsverfahren:

1. Der Antrag wird von dem/der Betreuer/in gestellt und dabei sind Art, Zweck und Höhe der Ausgabe zu benennen und ein Konto anzugeben auf das die Erstattung erfolgen soll.

2. Der Erstattungsantrag ist (am besten per Mail) an den Koordinator (Jordan) oder dessen Vertretung (v. Reinersdorff bzw. Boysen) zu richten. Ggf. erfolgen seitens der Koordination klärende Rückfragen und bei Zustimmung/Einverständnis reicht die Koordination den Erstattungsantrag an die Amtsverwaltung weiter.

3. Die Erstattung erfolgt dann durch die Verwaltung auf das angegebene Konto.

4. Zur Antragstellung ist der anliegende Vordruck zu verwenden.

2. Kostenerstattungen aus dem Spendenkonto

Über das Spendenkonto sollen, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, Ausgaben gedeckt werden, die nicht durch die Landesmittel (siehe Ziffer 1) erstattungsfähig sind. Hier soll nach folgenden Grundsätzen und Regeln verfahren werden:

Ziffer 1 – 4 wie bei den Landesmitteln, zusätzlich jedoch:

5. Es können nur Ausgaben bezuschusst werden, die erst nach der positiven Entschei-dung über den Antrag getätigt werden.

6. Im Regelfall werden entstehende Kosten nur anteilig erstattet.

3. Erprobungsphase

Diese Richtlinien für erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (einschließlich Verfahren) befinden sich zunächst in einer Erprobungsphase. Sollten Veränderungen/Korrekturen erforderlich sein, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt noch eingearbeitet.

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Diese und die folgende Seite sind Auszüge aus dem "Asyllotsen" des Amtes Geltinger Bucht:

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