Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)

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Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA) Folgen für die betriebliche Mit- bestimmung und das deutsche Modell der kollektiven Interessenvertretung Oldenburg, 22.März 2006 Peter Bleses

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Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA) Folgen für die betriebliche Mit-bestimmung und das deutsche Modell der kollektiven Interessenvertretung Oldenburg, 22.März 2006 Peter Bleses. Fragestellung:. - PowerPoint PPT Presentation

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Betriebliche Bündnisse für Arbeit (BBfA)

Folgen für die betriebliche Mit-bestimmung und das deutsche Modell der kollektiven Interessenvertretung

Oldenburg, 22.März 2006

Peter Bleses

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Fragestellung:

1. Inwieweit bedeuten die BBfA eine Kompetenzverschiebung von der Tarifpolitik zur betrieblichen Mitbestimmung?

2. Welche Probleme resultieren aus den BBfA?

3. Welche Konsequenzen können aus dem Machtverlust der kollektiven Interessenvertretung gezogen werden?

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1. Das zweigleisige Modell der Interessenvertretung

2. Formen, Typen und Inhalte der BBfA

3. Auswirkungen der BBfA auf die betriebliche Mitbestimmung und die zweigleisige Struktur der kollektiven Interessenvertretung

4. Schlussfolgerungen und politische Konsequenzen

Gliederung:

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Preis der Arbeitskraft

Umstände der Verausgabung der Arbeitskraft

betrieblich TarifautonomieTarifautonomie betriebliche Mitbestimmung

überbetrieblich Tarifautonomie betriebliche betriebliche MitbestimmungMitbestimmung

Zweigleisige Struktur der kollektiven Interessenvertretung

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2003

2004

Jahr

Flächentarifvertrag - Ostdeutschland Flächentarifvertrag - Westdeutschland

Haustarifvertrag - Ostdeutschland Haustarifvertrag - Westdeutschland

Tarifdeckungsraten- in Prozent der Beschäftigten -

Quelle: IAB-Betriebspanel

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• „Tarifvorrang“ (§ 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG):

„Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbe-dingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebs-vereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt“

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• „Günstigkeitsprinzip“ (§ 4 Abs. 3 TVG)

„Abweichende Abmachungen sind nur zu-lässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten“

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• § 4 Abs. 4 TVG

„Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden“

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Vier Typen der BBfA

1. Lohnsenkende Investitionsvereinbarungen

2. Lohnsenkende Beschäftigungsvereinbarungen

3. Produktivitätsfördernde Investitionsvereinbarung

4. Arbeitsumverteilende Beschäftigungsvereinbarung

Quelle: Britta Rehder 2003

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Themen der BBfA - in Prozent -

1999 2003

Arbeitszeit-maßnahmen 82 76

Entgeltmaß-nahmen 32 42

Organisato-rische Maß-nahmen

83 65

Quelle: Massa-Wirth/Seifert 2004 (WSI)

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Zwei Pfade der BBfA

1. BBfA im Rahmen der Tarifautonomiea) Ergänzungstarifverträgeb) auf Öffnungsklauseln gestützte BBfA

2. BBfA ohne Zustimmung der Tarifparteiena) nicht tarifwidrigb) tarifwidrig

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Auswirkungen der tarifwidrigen BBfA

1. Neue Verhandlungsgegenstände für die Mitbestim-mung ohne neue Machtmittel für die Betriebsräte

2. Neue Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

3. Neue Anforderungen an das Verhältnis des Betriebs-rats zu den Beschäftigten

4. Spannungen zwischen Betriebsräten und Gewerk-schaften

5. Konkurrenz zwischen verschiedenen deutschen Unter-nehmensstandorten

6. Gefährdung transnationaler Kooperation der betrieb-lichen Interessenvertretungen

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Verbetrieblichung der zweigleisigen Struktur kollektiver Interessenvertretung durch BBfA

Preis der Arbeitskraft

Umstände der Verausgabung der Arbeitskraft

Betrieblich TarifautonomieTarifautonomie betriebliche Mitbestimmung

Überbetrieblich Tarifautonomie betriebliche betriebliche MitbestimmungMitbestimmung

2. Pfad1. P

fad

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Zweigleisige Struktur in Zahlen in Prozent der Beschäftigten (2003)

West-

deutschland Ost-

deutschland

Betriebsrat und Flächentarifvertrag 35 21

Betriebsrat und Haustarifvertrag 7 10

Betriebsrat und kein Tarifvertrag 6 8

Flächentarifvertrag und kein Betriebsrat 25 16

Haustarifvertrag und kein Betriebsrat 1 4

Kein Tarifvertrag und kein Betriebsrat 26 42

Insgesamt 100 100

Private Unternehmen ab 5 Beschäftigten (ohne Landwirtschaft und Non-Profit-Organisationen)

Quelle: IAB-Betriebspanel