BEVÖLKERUNGSSCHUTZ IM GESELLSCHAFTLICHEN...
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Jens GroskopfGROSKOPF Consulting GbRBinger Straße 66 » 14197 BerlinTelefon: 030 51300800-0 »Telefax: 030 51300800-9E-Mail: [email protected] » Web: www.groskopf-consulting.de
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ IM GESELLSCHAFTLICHEN WANDEL
» VERANSTALTUNGSSICHERHEIT IM KONTEXT DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES17.06.2016
» Hintergründe» Fragestellungen
» Lösungsansätze
» Diskussion
ÜBERSICHT
TOP 1 | HINTERGRÜNDE
» Veranstaltungen im öffentlichen Raum» Veranstaltungen auf privater Fläche
» Unbeschränkter Zugang ggü. Ticketbeschränkung
» Kleinveranstaltungen
» Großveranstaltungen
VERSCHIEDENE ARTEN VON VERANSTALTUNGEN
» Die Definition bestimmt sich nach relativen Gesichtspunkten» Die Umgebung definiert die »Größe« einer Veranstaltung
» In NRW wird es durch das Koordinierungsgremium festgelegt
» Anhaltspunkt sind 5.000 Besucher
DEFINITION EINER GROSSVERANSTALTUNG
01 | DIE GROSSVERANSTALTUNG
STRUKTURELLER AUFBAU
Ordnungsdienst
Polizei
Bauamt
Verkehrslenkung
Sanitätsdienst
Rettungsdienst
Feuerwehr
Katastrophenschutz
Künstler
Bühnenbau
Catering
Marketing
Veranstaltung
Koordinierungsstelle/-stab
Veranstaltungsleitung
BereichUnversehrtheit
BereichOrdnung
BereichProduktion
» Ordnungsdienst?» Sanitätsdienst?
» Produktion?
» Polizei?
» Genehmigungsbehörden?
» Bevölkerungsschutz?» Veranstalter?
» Veranstaltungsleitung?
VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT
» Ordnungsdienst» Sanitätsdienst
» Produktion
» Polizei
» Genehmigungsbehörden
» Bevölkerungsschutz» Veranstalter!
» Veranstaltungsleitung!
VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEIT
» Veranstalter» ggf. die Besucher
» ggf. Sponsoren
» Erhöhte rettungsdienstliche und feuerwehrtechnische Vorhaltung
» Polizei-Einsatz
» Gilt immer das »Verursacherprinzip«?» Einsatz von Mitteln des Bevölkerungsschutz
BEZAHLUNG DER SICHERHEITSMASSNAHMEN
TOP 2 | FRAGESTELLUNGEN
» Meist im Sanitätsdienst» Hilfsorganisationen vs. privaten Dienstleistern
» Getrennte Bemessung des Sanitätsdienstes und der notwendigen Transportkomponenten
» Vorhaltung von Kräften für den Krisenfall innerhalb der Veranstaltung» Wer bedient einen Krisenfall außerhalb der Veranstaltung?
EINSATZ VON MITTELN DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZES?
» Wer hat dann Anspruch auf welche Leistung?» Ist der Sanitätsdienst losgelöst innerhalb einer Veranstaltung?
» Passen die Einsatzkonzepte zusammen?
SANITÄTSDIENST ALS ÜBUNGSSZENARIO?
TOP 3 | LÖSUNGSANSÄTZE
» Gemeinsame Koordinierungsstelle» Einbindung aller relevanten Institutionen
» Gemeinsames Lagebild
» Abgestimmte Entscheidungen
VERANSTALTUNGSLEITUNG
» Umsetzung der Seveso-Richtlinie innerhalb einer Großveranstaltung
SEVESO-RICHTLINIE (BEISPIEL)
FLUCHT- UND RETTUNGSPLAN
+55,
69
Standort
Feuerlöscher
Notruftelefon / Ansprechpartner
Notausgang / Rettungswegkennzeichnung
Richtungsanzeige
Fluchtkorridor
Erste Hilfe
Augendusche
Defibrillator
Sammelplatz
LEGENDE VERHALTEN BEI UNFÄLLENRUHE BEWAHREN!
1. Unfall melden
2. Erste Hilfe
3. Weitere Maßnahmen
Wer meldet?Was ist passiert?Wo ist etwas passiert?Wieviele sind betroffen oder verletzt?Warten auf Rückfragen
Absicherung des UnfallortsVersorgung der VerletztenAnweisungen beachten
Notruf 112 wählen
Rettungskräfte einweisenBetroffene betreuen
Objekt:
Gebäudeteil:
Geschoss:
Stand:
Plan:
Ersteller:Holi Festival of ColoursRheinallee / Neulandpark51373 Leverkusen
Versammlungsraum
Erdgeschoss
25.05.2016HCO-FOC/LEV/BSO-A/EG
VERHALTEN IM BRANDFALLRUHE BEWAHREN!
1. Brand melden
2. In Sicherheit bringen
3. Löschversuch unternehmen
Wer meldet?Was ist passiert?Wo ist etwas passiert?Wieviele sind betroffen oder verletzt?Warten auf Rückfragen
Gefährdete Personen mitnehmenGekennzeichneten Rettungswegen folgenAnweisungen beachten
Notruf 112 wählen
Feuerlöscher benutzen!B.Eng. Jens Groskopf
Bereich Nord-Ost: Binger Straße 66 » 14197 BerlinTelefon: 030 51300800-0Telefax: 030 51300800-9
Consulting GbR
» Wettergefahren – The Show Must Go On» Spezielle Schutzbedürftigkeit von Besuchern
» Geändertes Freizeitverhalten
» Trend-Veranstaltungen
» Demografie
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
»Et hätt noch immerjot jejange.«
§3, Kölsches Grundgesetz
»Jeder hat das Rechtauf körperlicheUnversehrtheit«
Artikel 2 Absatz II Satz 1, Grundgesetz
SCHÖN, DASS SIE DABEI WAREN!