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Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Hochwasser-Risikomanagement- Richtlinie Entstehung des HW-Risikomanagement-Plans Klaus Flachmeier, Bezirksregierung Detmold

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Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Entstehung des HW-Risikomanagement-PlansKlaus Flachmeier, Bezirksregierung Detmold

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Inhalt

A) Empfehlungen zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA)

B) Aufstellung des HWRM-Plans

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Angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement: Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für

die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten

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Die Ziele der WRRL sindin den Handlungsbereichen Flächenvorsorge und natürlicher Wasserrückhalt zu berücksichtigen,in geeigneter Weise weiter zu entwickeln und umzusetzen.

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Aufstellungsprozess HWRM-Plans

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Öffentlichkeit erhält Zugang (§ 79 WHG)zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos,zu den Gefahren- und Risikokarten sowie zu den HWRM-Plänen.

Interessierte Stellen sind neben den zuständigen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften, anerkannteVerbände (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Organisationen des Kulturgüterschutzes,maßgebliche Vertreter der Wirtschaft und des Handels)

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Für die Gewässer mit potenziell signifikantem HW-Risiko sind angemessene Ziele für die 4 Schutzgüter vor dem Hintergrund der örtlichen Situation, der festgestellten Risikoausprägung und den bereits vorhandenen Schutzeinrichtungen festzulegen.

Die Zielfestlegung kann nur im Zusammenwirken mit den für die einzelnen Handlungsbereiche zuständigen Stellen geschehen.

24.10.2012

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Vorarbeiten zur Zielfestlegung:

• Sichtung und Zusammenstellung der Unterlagen der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos,• Sichtung und Zusammenstellung der Unterlagen der Gefahren- und Risikokarten,• Sichtung, Bewertung und Zusammenstellung der Unterlagen, sonstiger Daten und vorhandener Untersuchungen:

vorhandene Hochwasseraktionspläne, Hochwasserschutzpläne und Bewirtschaftungspläne nach WRRL.

Vorschläge für mögliche angemessene Ziele sind in den LAWA-Empfehlungen formuliert. Diese können als Diskussionsgrundlage in den Beteiligungsrunden dienen.

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Anforderungen an mögliche Maßnahmen

a) Keine Maßnahmen, die zu einer erheblichen Erhöhung des Hochwasserrisikos führen. Für Ausnahmen müssen grenzüberschreitend einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

b) Die Maßnahmengestaltung berücksichtigt neben den Zielen des Hochwasserrisikomanagements die umweltbezogenen Ziele des Art. 4 WRRL (z.B. Verschlechterungsverbot).

c) Die Maßnahmengestaltung berücksichtigt die Bodennutzung, die Wasserwirtschaft, die Raumordnung, die Flächennutzung, den Naturschutz, die Schifffahrt sowie Hafeninfrastruktur (Art. 7 HWRM-RL; § 75 WHG).

d) Nachhaltige Flächennutzungsmethoden, die Verbesserung des Wasser-rückhalts sowie die kontrollierte Überflutung bestimmter Gebiete können ebenfalls Bestandteil der Maßnahmenplanungen sein.

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Vorgehensweise für Auswahl geeigneter Maßnahmen

a) BestandserhebungWie ist der Stand in Hinsicht auf die Erreichung des formulierten Ziels? Welche laufenden Maßnahmen gibt es bereits? Welche Defizite gibt es?

b) Festlegung der Maßnahmen Was ist noch zu tun, um das Ziel zu erreichen bzw. ihm näher zu kommen?“

Grundgedanke: realisierbare Maßnahmen auflistenUmsetzung in sinnvollen Schritten beschreiben

Ziel: Schwerpunktsetzung und nicht vollständige Abarbeitung Maßnahmen für einen überschaubaren Zeitraum benennen

z.B. zur nächsten Aktualisierung in 2021.

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Zusammenfassung und Rangfolge der Maßnahmen

Im Abstimmungsprozess werden die Prioritäten festgelegt nach

• Wirksamkeit im Hinblick auf die Zielerreichung,• Umsetzbarkeit,• Wirtschaftlichkeit (soweit bewertbar) sowie• Synergieeffekte mit anderen Zielen

(z.B. andere Richtlinien).

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Abstimmung mit anderen Richtlinien

HWRM-RL soll mit der WRRL koordiniert werden (Art. 9)

enthält Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen folgender anderer Richtlinien

• Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG, UVP-Richtlinie),• Richtlinie des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (96/82/EG, Seveso-II-Richtlinie),• Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (2001/42/EG, SUP-Richtlinie).

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Überwachung der Umsetzung

HWRM-Plan enthält Beschreibung der Umsetzung

Umsetzung des Plans soll überwacht werden

Bei konkreten Maßnahmen kann durch Abfrage bei den für die Durchführung zuständigen Stellen der Bearbeitungsstand festgestellt werden(Vorbereitung der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung)

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Strategische Umweltprüfung (SUP)

die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten für

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt,2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie4. die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern

• Durchführung unter Beteiligung der Öffentlichkeit • Behörden, deren Aufgaben berührt werden, sind frühzeitig zu beteiligen• Die Untersuchung kann sich auf Bereiche beschränken, bei denen

Eingriffe in die genannten Schutzgüter zu erwarten sind. • Diese Bereiche, Untersuchungsumfang und die -methodik sollen im

Scoping-Termin festgelegt werden.

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Information der Öffentlichkeit

Veröffentlichung der HWRM-Pläne durch die zuständigen Behörden.

Die Bevölkerung kann mit Broschüren, Faltblättern, Internetpräsentationen und Veranstaltungen in den Gebietskörperschaften informiert werden.

Die Abgrenzung der Gebiete mit potenziell signifikantem Risiko, die Gefahren- und Risikokarten, die HWRM-Pläne werden z.B. über das Internet öffentlich zugänglich gemacht.

Die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergibt sich aus §§ 14 i + l UVPG.

Der Entwurf des Plans ist öffentlich auszulegen und nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen.

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Inhalt des HWRM-Plans 1

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Inhalt des HWRM-Plans 2

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Klaus Flachmeier21 .24.08.1124.04.2012

Ablauf

Entstehung des HWRM-Plans

1.1 Informationstermin

1.2 Beteiligungstermin

1.3 Abschlusstermin

24.10.2012

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Informationstermin 24.10.2012

Einführung Vorstellung und Übergabe der Gefahren- und RisikokartenÜbergabe vorläufiger Kataloge für Maßnahmen und Ziele

Aufgaben Terminvorschläge1. Prüfung der Karten 11.01.20132. Vorschlag der Brennpunkte 11.01.2013 (Ortslagen, gemeinsam zu schützende Objektgruppen)3. Lektüre des Maßnahmen- und des Zielkatalogs 28.02.20134. Festlegung von Zielen und Maßnahmen Mar. 2013 (Berücksichtigung vorhandener Pläne)

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Beteiligungstermin März 2013

Einführung Vorstellung der Maßnahmen und ZieleDiskussion und Abstimmung der Maßnahmen und Ziele

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Abschlusstermin – Juni 2013

Einführung Vorstellung des abgestimmten Ergebnisses (Maßnahmen und Ziele)

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Herzlichen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit

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