Bezirksregierung Detmold Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der...

30
Bezirksregierung Bezirksregierung Detmold Detmold www.brdt.nrw.de www.brdt.nrw.de Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW

Transcript of Bezirksregierung Detmold Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der...

Page 1: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Strahlenschutz in Schulen

Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der

RISU NRW

Page 2: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegt aktuell der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

-Strahlenschutzverordnung – StrlSchV - vom 20.Juli 2001

(BGBl. IS. 1714)

Zuletzt geändert am 01.September 2005 (BGBl. IS. 2618)

Aufgrund §117-Übergangsvorschriften- gelten auch Regelungen aus der vorher geltenden Strahlenschutzverordnung – StrlSchV – vom 30.06.1989 (BGBl. IS. 1321)

Zuletzt geändert am 18.August 1997 (BGBl. IS. 2113)

Page 3: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers unterliegt der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung – Röntgenverordnung – RöV – vom 18.Juni 2002

(BGBl. IS. 1869)

Zuletzt geändert am 30.April 2003 (BGBl. IS. 604)

Page 4: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Grundsätze im Strahlenschutz

• Rechtfertigung• Dosisbegrenzung• Vermeidung unnötiger Strahlen-

expositionen und Dosisreduzierung

Page 5: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Rechtfertigung (§ 2a RöV u. § 4 StrlSchV)

• Neue Arten von Tätigkeiten mit denen Strahlenexpositionen von Menschen und Umwelt verbunden seien können, müssen unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber der möglicherweise von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechtfertigt sein.

• Die Rechtfertigung bestehender Arten von Tätigkeiten kann überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen der Tätigkeit vorliegen.

Page 6: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Dosisbegrenzung ( § 2b RöV und § 5 StrlSchV)

• Wer eine Tätigkeit nach diesen Verordnungen plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet dafür zusorgen, dass die Dosisgrenzwerte dieser Verordnungen nicht überschritten werden.

• Die Grenzwerte der effektiven Dosis im Kalenderjahr betragen für den Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung 1 Millisievert und für den Schutz beruflich strahlenexponierter Personen bei der Berufsausübung 20 Millisievert.

Page 7: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Vermeidung unnötiger Strahlenexpositionen und Dosisreduzierung ( §2c RöV und § 6 StrlSchV)

• Wer eine Tätigkeit nach diesen Verordnungen plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Menschen und Umwelt zu vermeiden.

• Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Menschen und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

Page 8: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Grundsätzlich sind bei allen Tätigkeiten Genehmigungen erforderlich

• Genehmigungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen ( § 3 RöV)

• Genehmigungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ( § 7 StrlSchV)

• Aber es gibt auch Ausnahmen!

Page 9: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Genehmigungsfreie aber anzeigepflichtige Tätigkeiten

• Beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen/Störstrahlern nach §§ 4 und 5 RöV, wenn eine Bauartzulassung oder CE-Zertifizierung des Strahlers vorliegt.

• Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen nach den Übergangsregelungen des § 117 Abs. 7 StrlSchV (altes Recht vor August 2001)

Page 10: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (§§ 4 und 5 RöV)

Eine Genehmigung bedarf nicht, wer eine bauartzugelassene Röntgenröhre betreibt, wenn er die Inbetriebnahme der zuständigen Behörde (Bez. Reg. Dt) spätestens 2 Wochen vorher anzeigt.

- Bauartzugelassene technische oder medizinische Röntgeneinrichtung (außerhalb der Schulen)

- Schulröntgeneinrichtung mit Bauartzulassung- Hochschutzgerät mit Bauartzulassung- Vollschutzgerät mit Bauartzulassung- Störstrahler, bei dem die Spannung zur Beschleunigung der

Elektronen 20 Kilovolt nicht überschreitet, wenn im Abstand von 0,1 m von der berührbaren Oberfläche die Ortsdosisleistung 1 Mikrosievert/Stunde nicht überschreitet oder der Störstrahler bauartzugelassen ist.

Page 11: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Anzeigefreier Umgang nach § 8 StrlSchV (ab August 2001)

• Die spezifische Aktivität der Stoffe zur Anwendung am Menschen überschreitet nicht 500 Mikrobecquerel (Bq) je Gramm

• Der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III, Tabelle 1, Spalte 2, StrlSchV nicht überschreitet (Aktivität in Bq, z.B. Ra 226 = 1E+4, 10000 Bq)

• Der Umgang mit Stoffen, deren spezifische Aktivität die Freigrenzen der Anlage III, Tabelle 1, Spalte 3, StrlSchV nicht überschreitet (spezifische Aktivität in Bq/g, z.B. Ra 226 = 1E+1, 10 Bq/g)

• Die Verwendung von Vorrichtungen, mit Bauartzulassung nach § 25 StrlSchV in Verbindung mit Anlage V Teil A , ausgenommen der Ein-, Ausbau oder Wartung dieser Vorrichtungen

Page 12: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Anzeigefreier Umgang vor August 2001

• Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen die im einzelnen oder in der Summe unterhalb der Freigrenze der Anlage III nach § 8 StrlSchV liegen, außer wenn im Betrieb bereits genehmigungsbedürftige radioaktive Stoffe verwendet werden.

Page 13: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Voraussetzungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § § 9 und 117 StrlSchV

• Der Strahlenschutzverantwortliche ist zuverlässig (Antragsteller, gesetzlicher Vertreter, Schulträger, Vorsitzender des Vorstandes)

• Schriftliche Bestellung mindestens einer/eines zuverlässigen Strahlenschutzbeauftragten mit der entsprechenden Fachkunde

• Nachweise zum Stand von Wissenschaft und Technik, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden (Bauartzulassung/CE-Zertifizierung/Sachverständigenprüfung)

• Nachweise zur Dichtheit der umschlossenen Strahler• Angaben zur Lagerung (Brandschutz, Sicherung vor

Abhandenkommen, Abschirmungen)• Kenntnisnachweise der sonst tätigen Personen über mögliche

Strahlengefährdungen und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen (Einweisung, jährl. Unterweisung)

Page 14: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Voraussetzungen zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung (§§ 3, 4, 5 RöV)

• Strahlenschutzverantwortlicher ist zuverlässig (Antragsteller, gesetzlicher Vertreter, Geschäftsführer, Schulträger, Vorsitzender)

• Schriftliche Bestellung mindestens einer/eines zuverlässigen Strahlenschutzbeauftragten mit der entsprechenden Fachkunde

• Sonst tätige Personen haben Kenntnisse über mögliche Strahlengefährdungen und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen (Einweisungen, jährl. Unterweisungen)

• Es ist gewährleistet, dass beim Betrieb die Ausrüstung vorhanden und die Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden (Nachweise: Bauartzulassungen bei Schulröntgeneinrichtungen, Hoch-, Vollschutzgeräten, sonst Sachverständigengutachten

Page 15: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Bei Anwendung altem Rechts ist grundsätzlich ein SSB erforderlich

Beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen im Zusammenhang mit dem Unterricht in Schulen haben die Rechtsträger der Schule als Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass diese Tätigkeiten nur von Lehrern ausgeübt werden, die nach StrlSchV und RöV zu Strahlenschutz-beauftragten bestellt sind.

Page 16: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Strahlenschutzorganisation I§§31 – 33 StrlSchV, §§ 13 – 15 RöV

Strahlenschutzverantwortlicher-SSV- (nicht fachkundig) z.B. Antragsteller, Genehmigungsinhaber, Schulträger, gesetzlicher Vertreter, Geschäftsführer, Vorsitzender, Inhaber

Ist verantwortlich, muss bestellen und regeln, prüft, ob die Aufgaben erfüllt werden

Strahlenschutzbeauftragter–SSB- ist fachkundig Wird schriftlich bestellt (Aufgaben, Befugnisse, Pflichten)

durch SSV, er unterweist, beaufsichtigt, regelt im Rahmen der Befugnisse, berät den SSV,

Sonst tätige Person hat Kenntnisse Einweisung, Unterweisung durch SSB

Page 17: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Strahlenschutzorganisation II

Strahlenschutzverantwortlicher ist fachkundig, oder ist verantwortlich (ohne

Fachkunde) beim Umgang mit radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten unterhalb der Freigrenze nach Anlage III, Tabelle 1, Spalten 2 und 3 StrlSchV vom 20.07.2001

beaufsichtigt, unterweistSonst tätige Person

Page 18: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Strahlenorganisation III

Strahlenschutzverantwortlicher (nicht fachkundig) bestellt schriftlich, bevollmächtigt, übergibt seine

Aufgaben, Pflichten, Befugnisse aber nicht seine Verantwortung an

Strahlenschutzbevollmächtigten bestellt und beaufsichtigt im Rahmen seiner

festgelegten Aufgaben, Befugnisse denStrahlenschutzbeauftragten (fachkundig) dieser unterweist, beaufsichtigt den Betrieb vor

Ort, meldet Mängel, berät den Bevollmächtigten und/oder SSV

Sonst tätige Personen mit Kenntnissen

Page 19: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW)Veröffentlicht mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10.02.2007 – 523-6.08.01.19-47463 -erschienen im Amtsblatt des MSW NRW Nr. 3/07

„Schule in NRW“ Heft-Nr. 1031/1, ISBN 978-3-89314-821-9,

Druck und Verlag: Ritterbach Verlag, Rudolf-Diesel-Str. 5-7, 50226 Frechen, www.ritterbach.de

Regelungen im Abschnitt I-6: Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen

Page 20: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Strahlenschutzorganisation nach RISU NRW

Strahlenschutzverantwortlicher ist das Land NRW als Arbeitgeber.

Strahlenschutzverantwortlicher beim Umgang und Betrieb in der Schule ist der Schulträger.

Strahlenschutzbevollmächtigte sind die Schulleiterinnen und Schulleiter die vom Schulträger bestellt werden.

Strahlenschutzbeauftragte sind die fachkundigen Lehrer der Naturwissenschaften die vom Strahlenschutz-bevollmächtigten (!Strahlenschutzverantwortlichen!) bestellt werden.

Sonst tätige Personen sind die nicht fachkundigen Lehrer der Naturwissenschaften.

Page 21: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Bestellung des Strahlenschutzbevollmächtigten

• Schriftliche Bestellung mit Weitergabe der Aufgaben, Pflichten und Befugnissen durch den SSV (organisatorische Zuständigkeit).

• Die Zuverlässigkeit ist gegeben.• Grundsätzliche Verantwortung bleibt beim

strahlenschutzverantwortlichen Schulträger!• Der Aufsichtbehörde wird die Bestellung angezeigt.• Die Schulleiterin, der Schulleiter übernehmen die

Aufgaben, Pflichten und Befugnisse im Rahmen ihrer Bestellung.

• Die Bevollmächtigten erledigen die Aufgaben und informieren den SSV.

Page 22: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten

• Die Bestellung erfolgt schriftlich vom Strahlenschutzbevollmächtigten (Schulleitung). Aufgaben, Pflichten und Befugnisse (fachliche Zuständigkeit) werden festgelegt.

• Die Zuverlässigkeit und notwendige Fachkunde (Lehrerkurs) des SSB ist gegeben.

• Die Bestellung wird mit den schriftlichen Nachweisen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt. (Bestellungsanzeige, Bestellungsschreiben, Fachkundebescheinigung)

Page 23: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten

Die zur Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten notwendige Fachkunde umfasst insbesondere Kenntnisse über

- die naturwissenschaftlichen Grundlagen- die Wirkung ionisierender Strahlen, deren Schwächung,

Abschirmung und Messung, Dosisleistung und Strahlenbelastung

- den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Präparaten- die Betriebsvorschriften für Röntgengeräte- die einschlägigen Rechtsvorschriften- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

Page 24: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Fachkundebescheinigung

• Der Erwerb der Fachkunde wird von der zuständigen Stelle bescheinigt. Hierzu: Erfolgreicher Abschluss des „Lehrerkurses“ innerhalb der letzten 5 Jahre:

Sonderkurs für Strahlenschutzbeauftragte an Schulen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie den Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

- Kurse werden von den Schuldezernaten der Bezirksregierungen angeboten, Termine bitte dort erfragen oder im Internet nachlesen.

- Die Fachkunde ist alle 5 Jahre durch erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs zu aktualisieren.

Page 25: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Aufgaben des Strahlenschutz-verantwortlichen/-bevollmächtigten

• Ein aktueller Abdruck der Strahlenschutzverordnung und/oder Röntgenverordnung steht in der Schule zur ständigen Einsicht zur Verfügung.

• Die Strahlenschutzgrundsätze werden beachtet.• Bestellung von fachkundigen Lehrern zu

Strahlenschutzbeauftragten erfolgt.• Schülerinnen und Schüler dürfen nur in Anwesenheit und

unter Aufsicht des SSB mitwirken.• Nur für den Schulunterricht geeignete und zugelassene

radioaktive Stoffe und Röntgenanlagen werden verwendet.• Bestandsprüfungen, Buchführung, gesetzliche Mitteilungen

erfolgen, Schutzvorschriften werden eingehalten.• Die Aufbewahrung und Entsorgung ist geregelt.• Bestellungen und Entpflichtungen erfolgen schriftlich.

Page 26: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Aufgaben der Strahlenschutz- beauftragten I

• Die Strahlenschutzgrundsätze werden eingehalten.• Anzeigen zu Änderungen des Bestandes (Erwerb, Abgabe,

Stilllegung) an genehmigungs- und anzeigepflichtigen radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen an die Behörde erfolgen innerhalb eines Monats.

• Präparate oder Stoffe, die infolge von Abnutzung, Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr den Vorschriften entsprechen, werden nicht mehr verwendet.

• Umgang unter Beachtung der Freigrenzen: offene radioaktive Stoffe oberhalb der Freigrenzen erfordern eine Genehmigung, bei alten (vor 8/2001) verwendeten Stoffen sind die Übergangsvorschriften nach § 117 Abs. 7 StrlSchV anzuwenden.

• Vorschriftsmäßige Aufbewahrung erfolgt.

Page 27: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Aufgaben der Strahlenschutz- beauftragten II

• Änderungen werden fortgeschrieben, Unterlagen (Beschreibungen, Zulassungen, Genehmigungen, Erwerb, Abgabe) sind mind. 30 Jahre aufzubewahren.

• Präparate, sofern sie nicht mehr gebraucht werden, sind an den Lieferanten zurückzugeben.

• Offene radioaktive Stoffe oder kontaminierte Gegenstände werden der Landessammelstelle zugeführt.

• Bauartzugelassene radioaktive Vorrichtungen werden alle 10 Jahre einer Dichtheitsprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen unterzogen, soweit die Zulassungsbehörde keine anderen Fristen zulässt.

• Die Mitwirkungsregelungen von Schülern beim Unterricht und Schülerexperimenten wird beachtet, Verbote, Aufsichts- und Anwesenheitspflichten.

Page 28: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Aufgaben der Strahlenschutz- beauftragten III

• Die technische Prüfung der Röntgengeräte erfolgt alle 5 Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen.

• Die Information des Strahlenschutzverantwortlichen oder –bevollmächtigten über Erwerb und Abgabe erfolgt.

• Bei Mängeln, die den Strahlenschutz beeinträchtigen können und beim Abhandenkommen von radioaktiven Stoffen sind Vorgesetzte und die Behörde unverzüglich zu informieren.

• Mängel sind schnell zu beseitigen.• Umschlossene radioaktive Stoffe, Schutzbehälter und

Behältnisse und Schränke in denen radioaktive Stoffe aufbewahrt werden, sind mit dem Wort „Radioaktiv“ gekennzeichnet.

• Radioaktive Stoffe, Präparate, Anlagen sind gegen ein Abhandenkommen gesichert. Schlüsselvergabe!

Page 29: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Zuständige Behörde

• Bezirksregierung Detmold Dezernat 55.4 – Strahlenschutz- Leopoldstraße 15 32756 Detmold Tel. 05231/71-0 Fax. 05231/71821955 Ansprechpartner bitte über die Zentrale erfragen. Formulare zu Anzeigen und Anträgen werden im

Internet unter www.brdt.nrw.de und www.arbeitsschutz.nrw.de angeboten

Page 30: Bezirksregierung Detmold  Strahlenschutz in Schulen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen anhand der RISU NRW.

BezirksregierungBezirksregierung

Detmold Detmoldwww.brdt.nrw.dewww.brdt.nrw.de

Danke für Ihre Aufmerksamkeit