Bildungsgang Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM · 2008. 6. 6. · BEM-Absolventinnen und...

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 2

Inhaltsverzeichnis

1. Prinzipien und Standards ................................................................................................................. 3

2. Berufsbild und Positionierung ....................................................................................................... 4 2.1 Positionierung............................................................................................................................................... 4 2.2 Profil nach Abschluss des Einstiegsprogramms........................................................................................... 5 2.3 Abschluss und Zertifikat ............................................................................................................................... 5

3. Bildungsziele ......................................................................................................................................... 6 3.1 Lernbereiche................................................................................................................................................. 6 3.2 Fach-, Methoden-, Sozial-, und Selbstkompetenzen.................................................................................... 6 3.3 Grafische Übersicht der Lernbereiche und Kompetenzen ............................................................................ 7 3.4 Aufbau .......................................................................................................................................................... 8 3.5 Hinweis auf Qualifikationselemente.............................................................................................................. 8 3.6 Lernbereich A: Kundenberatung................................................................................................................... 9 3.7 Lernbereich B: Produkt- und Prozessabwicklung ....................................................................................... 22 3.8 Lernbereich C: Branchenentwicklung, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld .............................. 28

4. Curriculum ............................................................................................................................................ 34 4.1 Verbindliche Elemente................................................................................................................................ 34 4.2 Bildungsplan ............................................................................................................................................... 34

5. Zulassung.............................................................................................................................................. 35

6. Qualifikationsverfahren................................................................................................................... 36 6.1 Grundsätze ................................................................................................................................................. 36 6.2 Schriftliche Prüfung .................................................................................................................................... 36 6.3 Mündliche Prüfung...................................................................................................................................... 37 6.4 Arbeits- und Lernsituationen ALS............................................................................................................... 38 6.5 Wiederholung der Prüfung.......................................................................................................................... 39

7. Zertifizierung der erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ............................. 40 7.1 Voraussetzungen für Zertifizierung............................................................................................................. 40 7.2 Zertifikat SBVg............................................................................................................................................ 40 7.3 Verfahren für die Erteilung der Zertifikate SBVg......................................................................................... 40

8. Unterstellung und Aufsicht ........................................................................................................... 41 8.1 Grundsätze ................................................................................................................................................. 41 8.2 Organisation und Aufgaben........................................................................................................................ 41 8.3 Unterstellung von Banken .......................................................................................................................... 42 8.4 Unterstellung von Ausbildungsprovidern .................................................................................................... 43 8.5 Finanzierung der Kosten ............................................................................................................................ 44

9. Übergangsbestimmungen.............................................................................................................. 44 9.1 Unterstellte Banken .................................................................................................................................... 44 9.2 Unterstellte Ausbildungsprovider ................................................................................................................ 44

10. Schlussbestimmungen.................................................................................................................... 44 10.1 Inkrafttreten ................................................................................................................................................ 44 10.2 Überprüfung................................................................................................................................................ 44

11. Anhang I Beschreibung Kompetenzen..................................................................................... 45

12. Anhang II Glossar .............................................................................................................................. 48

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Die Schweizerische Bankiervereinigung als Organisation der Arbeitswelt, erlässt für den Bildungsgang Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen folgenden Rahmenlehrplan:

1. Prinzipien und Standards

Folgende Prinzipien und Standards liegen diesem Rahmenlehrplan zu Grunde: 1. Zielfunktionen nach BEM-Programm

− kein Standard 2. Zielgruppen

− Zulassungsvoraussetzungen: abgeschlossene Mittelschule (kant. oder eidg. aner-kannt)

3. Abschluss − Zertifikat, ausgestellt durch SBVg − Arbeitszeugnis der Bank

4. Bezeichnung − Einheitliche offizielle Bezeichnung für die Kommunikation zwischen Banken, SBVg

und Ausbildungsprovider: Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM 5. Kompetenzen/Inhalte

− Lernzielkatalog (Grundwissen Bank, Beratungs- und Verkaufskompetenz) − Anschlussfähigkeit HFBF bzw. Bachelor FH (Banking & Finance)

6. Lernorte − on the Job:

o Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele, Lernort On-the-job o Mindestens 12 Monate Bankkernbereiche und davon mindestens 6 Mona-

te Fronteinsatz − off the Job:

o Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele, Lernort Off-the-job o Mindestens 300 Lernstunden, davon mindestens 120 Lernstunden Prä-

senzunterricht 7. Dauer

− mindestens 18 Monate 8. Flexibilität der Starttermine

− kein Standard 9. Unterrichtssprache

− Landessprachen 10. Qualifikationsverfahren/Lernzielüberprüfung

− Teilprüfungen schriftlich o Gewichtung 1/3

− Beurteilung der Arbeitsleistung, on the Job (ALS) o Gewichtung 1/3 o mindestens 2 Beurteilungen während des ganzen Programms durchge-

führt durch die Bank (kein vorgeschriebener Zeitpunkt) − Mündliche Schlussprüfung

o Gewichtung 1/3 11. Kosten / Entlöhnung

− kein Standard Diese sind in den nachfolgenden Rahmenregelungen präzisiert.

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2. Berufsbild und Positionierung

2.1 Positionierung

Der Lehrgang Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen (BEM) ist als erster Laufbahn-schritt auf dem Weg zum bankgeneralistischen Berufsprofil konzipiert.

Nach Abschluss des BEM-Lehrgangs kann noch nicht von der Erlangung eines eigentli-chen Berufsprofils gesprochen werden. Erst nach Abschluss einer anschliessenden Wei-terbildung im tertiären Bereich ist die Absolventin / der Absolvent fähig, das bankgenera-listische Berufsprofil zu erfüllen. Im BEM-Lehrgang werden die Grundlagen gesetzt, um die thematische Anschlussfähigkeit an eine tertiäre Weiterbildung sicherzustellen. Der Abschluss des BEM-Lehrgangs muss dies widerspiegeln. Im Folgenden werden die fina-len Tätigkeiten und Fähigkeiten eines BEM-Absolventen unter dem Begriff Profil nach Abschluss des Einstiegsprogramms subsumiert.

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2.2 Profil nach Abschluss des Einstiegsprogramms

2.2.1 Hauptaufgaben Absolventinnen und Absolventen des Programms BEM

− beraten Kundinnen und Kunden und verkaufen Produkte und Dienstleistungen be-dürfnisgerecht.

− analysieren und dokumentieren finanzielle Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden. − übernehmen Triagefunktionen im Front- und Middle-Officebereich. − prüfen – unter Berücksichtigung der Kreditpolitik der Bank – Kreditgesuche, wickeln

sie ab und bereiten Kreditentscheide vor. − wickeln Formalitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistun-

gen korrekt ab. − akquirieren Kundinnen und Kunden und betreiben erfolgreiche Kundenbindung. − analysieren und optimieren einfache Geschäftsprozesse. − übernehmen anspruchsvolle allgemeine Aufgaben im Bankbetrieb: Mitarbeit in Projek-

ten und aktive Teilnahme an Sitzungen.

2.2.2 Tätigkeitsfelder Die Komplexität der Aufgaben sowie die Aufspaltung der Wertschöpfungskette im Ban-kensektor führen vermehrt zu einer Fokussierung der Tätigkeiten auf bestimmte Bereiche. Der BEM-Lehrgang als Einstiegsprogramm ist jedoch generalistisch ausgerichtet, damit den Absolventinnen und Absolventen vielfältige Laufbahnmöglichkeiten offen stehen.

Die wichtigsten Tätigkeitsfelder von BEM-Absolventinnen und Absolventen sind:

1. Kundenberatung 2. Abwicklung:

− Produkt- und Prozessabwicklung im Wertschriftenbereich − Produkt- und Prozessabwicklung im Kreditbereich − Erbringung und Abwicklung von Basisdienstleistungen

BEM-Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich aus durch unternehmerisches Den-ken und Handeln, durch Engagement, Loyalität und Integrität sowie durch Sorgfalt im Umgang mit Ressourcen. Sie sind sich der Bedeutung ethischer Grundsätze im Berufsall-tag bewusst.

2.3 Abschluss und Zertifikat

Der erfolgreiche Abschluss führt zum Zertifikat:

Deutsch: Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen (BEM) Französisch: Formation bancaire initiale pour porteurs de maturités (BEM) Italienisch: Ingresso in banca per titolari di diploma di maturità (BEM) Englisch: Bank entry programme for high-school graduates (BEM)

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3. Bildungsziele

3.1 Lernbereiche

Die Kundinnen und Kunden sowie ihre Bedürfnisse zu kennen und sie optimal zu bera-ten, ist ein übergeordnetes Ziel aller Tätigkeiten in einer Bank. Diese Kundenorientierung liegt allen BEM-Bildungszielen zugrunde, welche den drei Lernbereichen „Kundenbera-tung“, „Produkt- und Prozessabwicklung“ und „Branchenentwicklung, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld“ zugeordnet sind. Bereich A: Kundenberatung Der Bereich Kundenberatung beinhaltet Bankfachwissen und Kompetenzen im Zusam-menhang mit Beratungs- und Verkaufstätigkeiten. Der Unternehmenserfolg hängt langfristig von der Qualität der Produkte und Dienstleis-tungen sowie einer professionellen Vermittlung derselben ab. Deshalb sind gute Produk-tekenntnisse, eine hohe Beratungskompetenz, kundengerechte Verkaufstechniken, Dienstleistungsorientierung und eine professionelle Einstellung zur Servicequalität ent-scheidend. Bereich B: Produkt- und Prozessabwicklung Der Bereich Produkt- und Prozessabwicklung beinhaltet die Abwicklung von Bankge-schäften, das Verstehen von betrieblichen Abläufen sowie das dazu erforderliche Fach-wissen. Bereich C: Branchenentwicklung, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld Im Bereich C wird die Bank im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhang eingeordnet. Es werden Wechselwirkungen mit den verschiedenen Umwelten reflektiert, Besonderheiten und Entwicklungen der Bankbranche, der Bankengruppen und der eige-nen Firma erkannt und verglichen.

3.2 Fach-, Methoden-, Sozial-, und Selbstkompetenzen

Diese Kompetenzen werden bei jedem der drei Lernbereiche integral behandelt. Die ab-schliessende Zuteilung dieser Kompetenzen zu einem Leistungsziel erfolgt auf der Ebene der didaktischen Gestaltung der Lernarrangements. Fachkompetenzen Fachkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, berufliche Aufgabenstellungen mittels fachli-cher Kenntnisse und Fertigkeiten zielorientiert, sachgerecht und selbstständig zu bewälti-gen sowie die Ergebnisse zu beurteilen. Methodenkompetenzen Methodenkompetenzen beziehen sich auf situationsübergreifende, flexibel einsetzbare Fähigkeiten (z.B. zur Problemlösung oder Entscheidungsfindung), die eine Person zur selbständigen Bewältigung einer Aufgabe benötigt. Dazu zählt auch der erfolgreiche Um-gang mit Informationstechnologien. Sozialkompetenzen Sozialkompetenzen umfassen kommunikative und kooperative Verhaltensweisen oder Fähigkeiten, die das Realisieren von Zielen in sozialen Interaktionen erlauben. Sozial-

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kompetenzen beziehen sich also auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit anderen Personen. Selbstkompetenzen Unter Selbstkompetenzen ist der Umgang einer Person mit sich selbst und ihren eigenen Ressourcen gemeint. Selbstkompetenzen äussern sich in bestimmten Einstellungen, Werthaltungen, Bedürfnissen und Motiven und betreffen vor allem die motivationale und emotionale Steuerung des eigenen Handelns. Die Fähigkeit, eigene Vorzüge im berufli-chen Umfeld einzubringen, wie auch die Befähigung zur adäquaten Einordnung des per-sönlichen Erfahrungswissens und zur Reflexion zählen ebenso zu den Selbstkompeten-zen.

3.3 Grafische Übersicht der Lernbereiche und Kompetenzen

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Im Anhang I sind sämtliche Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen mit kurzen Erläu-terungen aufgeführt.

3.4 Aufbau

Nomenklatur und Strukturierung der Bildungsziele orientieren sich an der Triplex-Methode gemäss „Handbuch Verordnungen“ des BBT (2006). Die Gliederung umfasst nachfolgende drei Ebenen: − Leitziele

Allgemeiner Bezugsrahmen; abgegrenzte Kompetenzbereiche der Ausbildung; um-schriebene Handlungsfelder bzw. Situationen. Leitziele gelten für alle Lernorte (on- und off-the job).

− Richtziele Grobe Zielsetzungen; Haltungen und Vorgehensweisen, welche in konkreten Hand-lungssituationen aktiviert werden sollen; übergreifende Kompetenzen. Richtziele gel-ten für alle Lernorte.

− Leistungsziele Beobachtbares Verhalten und Handeln; konkrete Beschreibung einer erwarteten Leis-tung. Leistungsziele gelten für alle Lernorte und bilden die Grundlage der Leistungs-beurteilung.

Jedes Leistungsziel ist entsprechend seiner Komplexität einer Taxonomiestufe zugeord-net: K1 Wissen K2 Verstehen K3 Anwenden K4 Analyse K5 Synthese K6 Bewertung

3.5 Hinweis auf Qualifikationselemente

Sämtlichen Leistungszielen des Rahmenlehrplanes sind Elemente des Qualifikationsver-fahrens zugeordnet. Es ist nicht zwingend, dass alle Leistungsziele überprüft werden. Die Ausgestaltung der Qualifikationselemente ist unter Kapitel 6 geregelt. Die Zuordnung der Leistungsziele erfolgt nach folgenden Prinzipien: − Leistungsziele Off-the-job mit tiefer Taxonomiestufe werden mehrheitlich an der

schriftlichen Prüfung verlangt, solche mit hoher Taxonomiestufe mehrheitlich an der mündlichen Prüfung.

− Sämtliche Leistungsziele On-the-job können Gegenstand einer ALS sein, sämtliche Leistungsziele Off-the-job Gegenstand der schriftlichen oder mündlichen Prüfung. Die Leistungsziele, die sowohl On-the-job, wie auch Off-the-job zugeteilt sind, werden grundsätzlich den Qualifikationselementen schriftliche und mündliche Prüfung zuge-ordnet, sie können jedoch auch Gegenstand einer ALS sein.

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3.6 Lernbereich A: Kundenberatung

Der Bereich Kundenberatung beinhaltet Kompetenzen im Zusammenhang mit Beratungs- und Verkaufstätigkeiten und Bankfachwissen. Der Unternehmenserfolg hängt von der Kundenorientierung, der Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie einer professionellen Vermittlung derselben ab. Deshalb sind gute Produktekenntnisse, eine hohe Beratungskompetenz, kundengerechte Verkaufstechniken, Dienstleistungsorientie-rung und eine professionelle Einstellung zur Servicequalität entscheidend.

3.6.1 Leitziel A.1: Kundengespräche führen Kundengerechte Verkaufstechniken und eine hohe Beratungskompetenz sind wichtige Voraussetzungen für den Verkaufserfolg. Klar strukturierte Kundengespräche sollen von den Absolventinnen und Absolventen als betriebliche Notwendigkeit erkannt und angewendet werden. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Kommunikationsfähigkeit - Situationsgerechtes Auftreten - Angemessene Umgangsformen - Verhandlungsfähigkeit - Konfliktfähigkeit - Ethisches Handeln - Gesundes Selbstbewusstsein - Sich seiner Wirkung bewusst sein - Präsentationstechniken - Verkaufstechniken - Verhandlungstechniken - Abstraktionsvermögen - Exakte Arbeitsweise

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Richtziele A.1.0 - Absolventinnen und Absolventen sind fähig, auf der Basis einer genauen Abklärung der Kundenbedürfnisse nutzenorientierte Lösungsvorschläge

zu erarbeiten. Sie sind in der Lage, die jeweiligen Produkte kunden- und situationsgerecht anzubieten und abzuschliessen. - Absolventinnen und Absolventen sind sich der Bedeutung eines professionellen Auftretens und Verhaltens gegenüber Kundinnen und Kunden

als wichtige Erfolgsfaktoren bewusst. - Absolventinnen und Absolventen gehen auf Einwände von Kundinnen und Kunden ein. - Absolventinnen und Absolventen sind bestrebt, einen ständigen Beitrag zu einer hohen Servicequalität der Bank zu leisten. Sie setzen den Bera-

tungsprozess ihrer Bank konsequent um. - Absolventinnen und Absolventen pflegen den Kontakt zu internen Fachspezialisten und ziehen diese bei komplexen Fragestellungen bei. - Absolventinnen und Absolventen können mit dem Spannungsfeld von Kundenbedürfnis, Verkaufszielen der Bank und reglementarischen Vorga-

ben umgehen. Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.1.0.1 Ich verstehe Sinn und Nutzen des strukturierten Beratungsprozesses meiner Bank. K2 X S

A.1.0.2 Ich wende den Beratungsprozess der eigenen Bank im Kundengespräch an. K3 X ALS

A.1.0.3 Ich kenne die verschiedenen Phasen eines Kundengesprächs. K1 X S

A.1.0.4 Ich baue mir ein internes Netzwerk von Ansprechpersonen und Spezialisten auf. K3 X ALS

A.1.0.5 Ich kann einem Kunden den Nutzen eines Produktes/einer Dienstleistung aufzeigen. K2 X X M/ALS

A.1.0.6 Ich kann eine Reklamation oder einen Einwand behandeln. K3 X X M/ALS

A.1.0.7 In der Kundenberatung beachte ich sowohl die Kundenbedürfnisse als auch die Interessen der Bank. Ich kann bei Interessens-konflikten eine Lösung vorschlagen.

K5 X X M/ALS

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3.6.2 Leitziel A.2: Kundenbedürfnisse erkennen Das Erkennen von individuellen Kundenbedürfnissen bildet eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Kundenberatung. In einem Gespräch erwar-ten die Kunden, dass die Anbieter auf ihre Bedürfnisse eingehen. Deshalb ist es wichtig, dass Absolventinnen und Absolventen eine situationsgerech-te Analyse vornehmen. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Kommunikationsfähigkeit - Situationsgerechtes Auftreten - Angemessene Umgangsformen - Einfühlungsvermögen - Ethisches Handeln - Analysefähigkeit - Verkaufstechniken - Entscheidungstechniken

Richtziele A.2.0 - Absolventinnen und Absolventen erkennen die individuellen Bedürfnisse von Privat- und Firmenkunden richtig und umfassend. - Absolventinnen und Absolventen erfassen das Kundenprofil gesamthaft unter Berücksichtigung von Verpflichtungen und Vermögen. Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.2.0.1 Ich verstehe, warum der Bedürfnisabklärung innerhalb des Beratungsprozesses eine hohe Bedeutung zukommt. K2 X S

A.2.0.2 Im Kundengespräch wende ich passende Fragetechniken an. K3 X X M/ALS

A.2.0.3 Ich kenne die Methoden zur Bedürfniserfassung und wende sie im Kundengespräch an. K3 X X M/ALS

A.2.0.4 Ich kann die Bedürfnisse der verschiedenen Kundengruppen unterscheiden. K4 X ALS

A.2.0.5 Ich kann das Anlegerprofil des Kunden ermitteln und einer passenden Anlagestrategie zuordnen. Die damit verbundenen Risiken oder Wertschwankungen kann ich erklären sowie die idealtypische Anlagedauer definieren.

K5 X X M/ALS

A.2.0.6 Ich erkenne, in welchen Fällen eine umfassende Finanzplanung für eine Kundin oder einen Kunden sinnvoll ist und ziehe entsprechende Experten bei.

K4 X X M/ALS

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3.6.3 Leitziel A.3: Gesetzliche und weitere regulatorische Vorschriften beachten Der Ruf des Schweizerischen Finanzplatzes und der einzelnen Banken ist in hohem Mass von einer Geschäftspolitik abhängig, welche die rechtlichen Restriktionen und die darüber hinausgehenden ethischen Erwartungen der Öffentlichkeit, der Kundinnen und Kunden sowie der Eigentümer berück-sichtigt. Deshalb gehen Absolventinnen und Absolventen bei der Aufnahme und Pflege von Kundenbeziehungen sorgfältig und gewissenhaft vor. Sie beachten die gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften und sind sich ihrer Verantwortung diesbezüglich bewusst. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Diskretion - Einfühlungsvermögen - Situationsgerechtes Auftreten - Kommunikationsfähigkeit - Ethisches Handeln - Verantwortungsbewusstsein - Zuverlässigkeit

Richtziele A.3.0 - Absolventinnen und Absolventen beachten die für ihre Tätigkeit relevanten Gesetze sowie weitere externe und interne regulatorische Vorschrif-

ten. Sie involvieren die entsprechende Fachstelle (Compliance) bei komplexen Fragestellungen. - Absolventinnen und Absolventen verhalten sich diskret bezüglich ihrer Kundenbeziehungen und beachten das Bankkundengeheimnis. - Absolventinnen und Absolventen verhalten sich in Kundengesprächen gemäss den relevanten Gesetzen sowie weiteren externen und internen

Vorschriften.

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Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.3.0.1 Die für die Bankbranche relevanten Gesetze wie Bankengesetz, Börsengesetz, Konsumkreditgesetz, Kollektivanlagegesetz sowie Geldwäschereigesetz kann ich umschreiben und voneinander unterscheiden.

K2 X S

A.3.0.2 Ich kenne die mit dem Bankengesetz verbundenen Ziele und die Aufgaben der Aufsichtsbehörde (EBK). K1 X S

A.3.0.3 Ich kann den Begriff Geldwäscherei erklären sowie die Pflichten der Bank bei deren Bekämpfung beschreiben. K2 X S

A.3.0.4 Der Inhalt der VSB (Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken) ist mir bekannt. Ich weiss, auf wel-che Kundentransaktionen sie Anwendung findet und verstehe Sinn und Zweck.

K2 X X S/ALS

A.3.0.5 Ich kann Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses sowie dessen Bedeutung für den Bankenplatz Schweiz erklären. Ich weiss, in welchen Fällen es zur Anwendung kommt. Zudem kann ich das Bankkundengeheimnis von der VSB (Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken) abgrenzen.

K2 X X S/ALS

A.3.0.6 Ich beschreibe die Aufgaben des Bankenombudsman vollständig. K1 X S

A.3.0.7 Ich kann die Richtlinien zur Beraterhaftpflicht nennen. K1 X S

A.3.0.8 Ich kann die gesetzlichen Grundlagen der Risikoaufklärung im Effektenhandelsgeschäft sowie bei Beratungs- und Vermö-gensverwaltungskunden erläutern.

K2 X S

A.3.0.9 Ich kann den Kollokationsplan erklären und weiss, welche Gesetze die Grundlage bilden. Ich kann die Auswirkungen und Folgen der Einlegerschutzvereinbarung und des Kollokationsplans erklären. Ich kann verschiedene Bankprodukte den einzelnen Klassen des Kollokationsplans zuordnen.

K2 X S

A 3.0.10 Ich wende die Gesetze und Regelungen im Kundengespräch und am Telefon (im Alltag) an.

K3 X ALS

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3.6.4 Leitziel A.4: Fachliche Grundlagen im Bereich der Basisprodukte und -dienstleistungen verstehen und erläutern Basisdienstleistungen und -produkte bilden die Grundlage von Bankbeziehungen. Deshalb ist es von Bedeutung, dass Absolventinnen und Absolven-ten über die relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Beratung und den Verkauf von Basisdienstleistungen und -produkten verfügen. Eine gute Kenntnis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Verkaufserfolg. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Ethisches Handeln - Kommunikationsfähigkeit - angemessene Umgangsformen - Kooperationsfähigkeit - Leistungsbereitschaft - Lernbereitschaft - Mit Informationsquellen umgehen - Verkaufstechniken - Präsentationstechnik

Richtziele A.4.0 - Absolventinnen und Absolventen erläutern kompetent und verständlich die marktüblichen Kontoarten und Vorsorgeprodukte sowie die dazugehö-

renden Dienstleistungen gemäss den jeweiligen Kundenbedürfnissen. - Absolventinnen und Absolventen vermitteln bedürfnisorientiert Lösungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. - Absolventinnen und Absolventen zeigen den Kundinnen und Kunden die verschiedenen Möglichkeiten des Online-Banking auf.

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Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.4.0.1 Ich kann die Produkte aus dem Kontosortiment meiner Bank aufzählen. Dabei nenne ich die segmentspezifische Ausgestal-tung (z.B. Jugendsparkonto) sowie deren Merkmale und Besonderheiten (z. B. Umgang mit Kindsvermögen).

K1 X ALS

A.4.0.2 Ich weiss, wo die Rückzugsbedingungen der verschiedenen Konti festgehalten sind und kann diese dem Kunden erklären. Ich kann den Zusammenhang zwischen Zinssatz und Rückzugsbedingungen erklären.

K2 X X S/ALS

A.4.0.3 Ich kann die Produkte aus dem Zahlungsverkehr aufzählen und beschreiben. K1 X X S/ALS

A.4.0.4 Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes eines Zahlungsmittels kann ich das Vorgehen erläutern. K2 X ALS

A.4.0.5 Ich kann die Produkte des Online-Banking erklären. Beim E-Banking gehe ich insbesondere auf die technischen Vorausset-zungen des Kunden ein.

K3 X X M/ALS

A.4.0.6 Ich bin fähig, die Kundenbedürfnisse in Bezug auf Aufbewahrung und Verwaltung von Vermögenswerten zu analysieren und geeignete Produkte zu empfehlen.

K5 X ALS

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3.6.5 Leitziel A.5: Konkurrenz- und Alternativprodukte kennen Unternehmenserfolg ist unter anderem auch davon abhängig, dass die Bank die Produkte und Dienstleistungen möglicher Mitbewerber kennt und dieses Wissen zur kontinuierlichen Verbesserung des eigenen Angebotes nutzt. Deshalb ist es wichtig, dass Absolventinnen und Absolventen den Markt beobachten und daraus ein Bewusstsein für aktuelle Produktentwicklungen schaffen. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Leistungsbereitschaft - Lernbereitschaft - Kreativität/Innovationskraft - Mit Informationsquellen umgehen - Transferfähigkeit - Vernetztes Denken

Richtziele A.5.0 - Absolventinnen und Absolventen verfolgen die Entwicklung der eigenen Produkte sowie derjenigen der Konkurrenz. Sie sind fähig, Unterschiede

zu erkennen und deren Bedeutung zu beurteilen. - Absolventinnen und Absolventen verstehen das Entwickeln von neuen Ideen als Teil ihrer Aufgabe und bringen Vorschläge in ihrer Bank ein. Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.5.0.1 Ich weiss, worin sich die bankeigenen Produkte von denjenigen der Konkurrenz unterscheiden. Ich kann relevante Vorteile aufzeigen.

K3 X X M/ALS

A.5.0.2 Ich kann einen Zusammenhang zwischen den Bedürfnissen der Marktteilnehmer und den bankeigenen Produkten herstellen. K3 X X ALS

A 5.0.3 Ich kann Vorteile unserer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Konkurrenz- oder Alternativprodukten mit Überzeugung vertreten.

K4 X X M/ALS

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3.6.6 Leitziel A.6: Fachliche Grundlagen im Finanz- und Handelsgeschäft verstehen und erläutern Das Finanz- und Handelsgeschäft ist ein Kerngeschäft der Banken und trägt somit wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Deshalb ist es von Be-deutung, dass Absolventinnen und Absolventen über die relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Beratung von Finanzdienstleistungen und -produkten verfügen. Eine gute Kenntnis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Verkaufserfolg. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Kooperationsfähigkeit - Leistungsbereitschaft - Lernbereitschaft - Mit Informationsquellen umgehen

Richtziele A.6.0 - Absolventinnen und Absolventen bieten Finanzdienstleistungen und -produkte unter Berücksichtigung der Anlagestrategie und des Anlegerprofils

an. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Risikobereitschaft und -fähigkeit des Kunden. - Absolventinnen und Absolventen kennen verschiedene Investitionsmöglichkeiten für Firmenkunden im Finanzbereich. - In ihrem beruflichen Alltag können Absolventinnen und Absolventen Entwicklungen an den Finanzmärkten interpretieren und Konsequenzen dar-

aus ableiten. - Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die gesetzlichen Vorschriften der Wertpapierlehre in Bezug auf Wertpapierart, Übertragung,

Rechte und Pflichten korrekt in ihre bankfachlich relevante Praxis zu übertragen. - Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionsweisen von zwei typischen Handelssystemen. - Absolventinnen und Absolventen können Sinn und Zweck einer Emission aufzeigen und Abläufe sowie Konsequenzen beschreiben. - Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit den Erträgen der Finanzprodukte und kennen die Zusammensetzung der Kosten.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM, 05.11.2007 18

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.6.0.1 Ich kann den Begriff Wertpapier erklären und die Übertragungsart für jede Wertpapiergattung erklären. K2 X S

A.6.0.2 Wertpapiere kann ich nach den Kriterien Rechte und Pflichten, Laufzeiten und Erträge unterscheiden. K2 X S

A.6.0.3 Ich kenne die Verjährungsfristen von Kapital- und Zinsforderungen. Ich kann die Verjährungsfristen den entsprechenden Wertpapieren richtig zuordnen.

K2 X S

A.6.0.4 Ich kann die verschiedenen Platzierungsformen einer Emission vergleichen und die beteiligten Parteien und deren Aufgabe beschreiben. Ausserdem nenne ich Risiken und Vorteile, die mit einer bestimmten Platzierungsart verbunden sind.

K2 X S

A.6.0.5 Ich kann erklären, warum sich der Preis einer Anleihe im Verlaufe des Graumarkthandels verändert. K2 X S

A.6.0.6 Ich kann verschiedene Arten von Gläubiger- und Beteiligungspapieren aufzählen. Ich kann den Charakter und die Bedeu-tung der einzelnen Papiere für den Emittenten und den Anleger erklären.

K2 X X S/ALS

A.6.0.7 Ich kann den Begriff Rating in Zusammenhang mit einer Schuldverschreibung erklären. Mir ist der Zusammenhang zwi-schen Rating, Zinssatz und aktuellem Kurs eines Gläubigerpapiers bekannt. Ich bin fähig, eine Rendite auf Verfall zu be-rechnen.

K3 X X S/ALS M

A.6.0.8 Ich kann Informationsmaterial zu Aktien oder Obligationen beschaffen, relevante Kennzahlen berechnen und diese interpre-tieren.

K3 X X S/ALS M

A.6.0.9 Den Sinn und Zweck einer Wandel- und Optionsanleihe kann ich erklären. Ich kann Wandelparität und Wandelprämie, Op-tionsparität und Optionsprämie berechnen sowie Vor- und Nachteile für den Emittenten und den Anleger in eigenen Worten aufzeigen.

K3 X X S/ALS

A.6.0.10 Ich kann mögliche Gründe für eine Kapitalerhöhung und den Ablauf einer Kapitalerhöhung beschreiben. Ich kann das Be-zugsrecht erklären und berechnen.

K3 X S

A.6.0.11 Ich kann den Begriff Anlagefonds definieren und Fondsarten inkl. Exchange Traded Funds (ETF) voneinander abgrenzen. Ich kann die beteiligten Parteien im Anlagefondsgeschäft und deren Aufgaben beschreiben.

K2 X X S/ALS

A.6.0.12 Ich kann die verschiedenen Optionsarten (Stillhalteroptionen, Eurex-Optionen, Ausserbörsliche) unterscheiden. Ich kann die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten der vier Grundstrategien mit deren Chancen und Risiken erklären. Ich kann Grundstrate-gien in einem Pay-off-Diagramm darstellen und wichtige Grössen und Kennzahlen berechnen.

K3 X X S/ALS

A.6.0.13 Ich kann den Begriff „Strukturierte Produkte“ definieren und kenne die Einsatzmöglichkeiten solcher Produkte. Ich kann zwei Grundstrategien von strukturierten Produkten erklären.

K2 X S

A.6.0.14 Ich kann die Handelssysteme SWX und EUREX beschreiben, deren Bedeutung und Organisation erklären und die jeweils gehandelten Werte nennen.

K2 X S

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM, 05.11.2007 19

A.6.0.15 Ich kann den Zweck eines Börsenindexes erklären. Ich kann die wichtigsten Börsenindizes mit deren entsprechendem Bör-senplatz nennen.

K2 X S

A.6.0.16 Ich kann die aktuelle Lage an den Finanzmärkten beschreiben, indem ich Stellung zu den Einflussfaktoren nehme. Ich ver-trete dabei meine eigene Meinung zu den Tendenzen in nachvollziehbarer Art. Dabei stehen mir Hilfsmittel wie Charts zur Verfügung.

K5 X X M/ALS

A.6.0.17 Ich kann aufgrund der aktuellen Marktsituation die Einflussfaktoren und die mögliche Entwicklung einer wichtigen Fremd-währung aufzeigen und meine Einschätzungen nachvollziehbar begründen. Mir stehen Charts, Statistiken etc. zur Verfü-gung.

K5 X X M/ALS

A.6.0.18 Ich kann Geld- und Kapitalmarkt voneinander abgrenzen und gehandelte Finanzinstrumente zuordnen. Ich kann deren Einsatzmöglichkeiten, Handelbarkeit und Risiken (inkl. Gegenparteirisiko) erklären.

K2 X S

A.6.0.19 Ich kann die Bedeutung des Devisenhandels beschreiben und die damit verbundenen Risiken aufzeigen. K2 X S

A.6.0.20 Ich kann die Devisengeschäfte (Spot, Outright, Swap und Optionen) nach Laufzeit, Zeitpunkt der Erfüllung, Zweck und Cha-rakter unterscheiden.

K2 X S

A.6.0.21 Ich kann verschiedene Edelmetall-Anlagemöglichkeiten erklären. Dabei beschreibe ich deren Risiken und Aufbewahrungs-möglichkeiten.

K2 X X S/ALS

A.6.0.22 Ich kann die Anlagestrategie für einen Kunden basierend auf seinem Anlegerprofil und den bankinternen Empfehlungen umsetzen. Ich erarbeite dabei konkrete Anlagevorschläge und bin in der Lage, diese zu erläutern.

K5 X X M/ALS

A.6.0.23 Ich bin in der Lage, ein bestehendes Kundendepot nach bankinternen Richtlinien zu analysieren. Dabei erkenne ich mögli-chen Handlungsbedarf, schlage Transaktionen vor und arbeite mit Hilfe einer Titelempfehlungsliste.

K5 X X M/ALS

A.6.0.24 Bei der Beratung eines Kunden setze ich Verkaufsunterlagen (Kursblätter, Charts etc.) ein. K3 X X M/ALS

A.6.0.25 Ich kann erklären, welche Tätigkeiten eine Investmentbank ausführt. K2 X S

A.6.0.26 Ich kann Fachbegriffe wie Mergers & Acquisitions, Initial Public Offering sowie Alternative Anlagen (Hedge Funds, Commo-dities, Private Equity, Structured Products) erklären.

K2 X S

A.6.0.27 Ich kann Produkte zur Optimierung des Cash Managements eines kommerziellen Kunden nennen. K1 X S

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3.6.7 Leitziel A.7: Fachliche Grundlagen im Kreditgeschäft verstehen und erläutern Das Kreditgeschäft ist ein Kerngeschäft der Banken und trägt somit wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Deshalb ist es von Bedeutung, dass Absolventinnen und Absolventen über die relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten für das Kreditgeschäft mit Privat- und Firmenkunden verfügen. Eine gute Kenntnis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Verkaufserfolg. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Kommunikationsfähigkeit - angemessene Umgangsformen - Kooperationsfähigkeit - Leistungsbereitschaft - Lernbereitschaft - Mit Informationsquellen umgehen - Verkaufstechniken - Präsentationstechniken

Richtziele A.7.0 - Absolventinnen und Absolventen vermitteln Privatkunden unter Berücksichtigung des Kundenprofils passende Dienstleistungen und Pro-

dukte im Kreditgeschäft. - Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundsätze der Unternehmensfinanzierung und leiten daraus geeignete Kreditlösungen für

Firmenkunden ab.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 21

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

A.7.0.1 Ich erläutere das Kreditgeschäft meiner Bank in Bezug auf Produkte, Kundengruppen, geografische Ausrichtung sowie Risiken plausibel. Ausserdem kann ich die Grundzüge und den Zweck der Kreditpolitik meiner Bank erklären.

K2 X X S/ALS

A.7.0.2 Ich kann verschiedene Risikoklassen (Ratings) im Kreditgeschäft erklären und verstehe die Grundsätze und den Hin-tergrund der risikogerechten Preisgestaltung (risk adjusted pricing). Im Kundengespräch kann ich die zur Anwendung gelangenden Konditionen begründen.

K3 X X M/ALS

A.7.0.3 Ich zähle einem Kunden die notwendigen Unterlagen für eine Kreditprüfung auf und begründe, weshalb diese erforder-lich sind. Dabei unterscheide ich zwischen Privat- und Firmenkunden.

K2 X X S/ALS

A.7.0.4 Die bankeigenen Produkte im Grundpfand- sowie im Faustpfandgeschäft kann ich nach den Kriterien Kreditform, Kre-ditdeckung, Kreditsicherheit, Kreditdauer und Kreditrückführung unterscheiden. Ich berücksichtige die unterschiedlichen Bedürfnisse von Privat- und Firmenkunden.

K3 X X S/ALS

A.7.0.5 Ich kann einen Finanzierungsplan und eine Tragbarkeitsberechnung aufstellen. Dabei berechne ich die jährlich anfal-lenden Kosten einer Finanzierung im Hypothekarbereich und zeige steuerliche Auswirkungen auf. Ich unterscheide dabei zwischen Privat- und Firmenkunden.

K3 X X S/ALS

A.7.0.6 Ich kann, unter Zuhilfenahme von bankeigenen Unterlagen, das richtige Produkt zur Finanzierung einer Liegenschaft anbieten. Dabei kann ich die Vor- und Nachteile dieses Produktes aufzeigen. Ich unterscheide dabei zwischen Privat- und Firmenkunden.

K3 X ALS

A.7.0.7 Ich kann die für einen Lombardkredit zur Anwendung kommenden Belehnungswerte für Sicherheiten begründen. Ich kann aufgrund eines mir vorgegebenen, breit diversifizierten Wertschriftendepots die Kredithöhe berechnen und im Falle einer Kreditunterdeckung die notwendigen Schritte aufzeigen.

K3 X X S/ALS

A.7.0.8 Ich kann ungedeckte Kredite in Bezug auf Form, Verwendung, Dauer und Rückführung beschreiben. K2 X X S/ALS

A.7.0.9 Ich zähle die wichtigsten Produkte (Akkreditiv, Dokumentarinkasso und Garantien) im Exportgeschäft mit Firmenkunden auf. Ich kann diese beschreiben und entsprechend dem Kundenbedürfnis zuordnen.

K2 X X S/M/ ALS

A.7.0.10 Ich kann anhand von selbst gewählten Kriterien Konsumkredit und Konsumgüterleasing unterscheiden und empfehle das passende Produkt.

K5 X M

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3.7 Lernbereich B: Produkt- und Prozessabwicklung

Der Bereich Produkt- und Prozessabwicklung beinhaltet die Abwicklung von Bankgeschäften, das Verstehen von betrieblichen Abläufen sowie das notwendige Fachwissen.

3.7.1 Leitziel B.1: Betriebliche Prozesse verstehen und umsetzen Effiziente und effektive betriebliche Abläufe fördern den Unternehmenserfolg. Sie sind eine Voraussetzung für eine qualitative und terminge-rechte Distribution des Produkts. Deshalb ist es wichtig, dass Absolventinnen und Absolventen betriebliche Abläufe verstehen, beschreiben, analysieren und gestalten können. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Lernbereitschaft - Verantwortungsbereitschaft - Flexibilität - Reflexionsfähigkeit - Transferfähigkeit - Analysefähigkeit - Vernetztes Denken - Problemlösungstechniken Richtziele B.1.0 - Absolventinnen und Absolventen sind sich der Bedeutung optimaler betrieblicher Prozesse für den Geschäftserfolg bewusst. - Absolventinnen und Absolventen verschaffen sich einen Überblick über die Prozesskette. Sie wissen, wo ihre Handlung in der Prozessket-

te eingegliedert ist. - Absolventinnen und Absolventen können die betrieblichen Abläufe nachvollziehen, analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsvor-

schläge unterbreiten.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 23

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

B.1.0.1 Ich weiss, wo ich mir einen Überblick über die verschiedenen Prozesse in meiner Bank verschaffen kann (Intranet, Handbücher, etc).

K1 X ALS

B.1.0.2 Ich kann die Bedeutung/den Einfluss von optimalen Prozessen auf den Geschäftserfolg erläutern. K2 X ALS

B.1.0.3 Ich kann die für meine Tätigkeit relevanten Prozessregelungen benennen. K1 X ALS

B.1.0.4 Ich weiss, welche Prozessschritte meiner Tätigkeit vorausgehen und welche nachfolgen. K2 X ALS

B.1.0.5 Ich kann Ideen zur Optimierung von Prozessabläufen entwickeln und erläutern. K3 X ALS

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3.7.2 Leitziel B.2: Basisdienstleistungen abwickeln Basisdienstleistungen sind wichtige Elemente der Kundenbindung. Eine speditive und effektive Abwicklung dieser Kundendienstleistungen leis-tet einen wichtigen Beitrag zur Kundenzufriedenheit. Deshalb ist es von Bedeutung, dass Absolventinnen und Absolventen über die entspre-chenden Kenntnisse verfügen. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Kooperationsfähigkeit - Konfliktfähigkeit - Angemessene Umgangsformen - Geplantes Vorgehen - Vernetztes Denken - Exakte Arbeitsweise Richtziele B.2.0 - Absolventinnen und Absolventen sind sich der Bedeutung der Basisdienstleistungen und deren einwandfreien Abwicklung im Sinne der

Kundenpflege bewusst. - Absolventinnen und Absolventen setzen ihre hohe Servicequalität und ihr hohes Dienstleistungsverständnis bei der Abwicklung von Basis-

dienstleistungen um. Absolventinnen und Absolventen treiben die Abwicklung von Formalitäten, Anträgen und Abläufen im Sinne der Kun-dinnen und Kunden voran und kontrollieren die termingerechte Umsetzung.

- Absolventinnen und Absolventen pflegen über ihren Bereich hinaus eine kooperative Beziehung zu Mitarbeitenden, die in den Abwick-lungsprozess involviert sind.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 25

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

B.2.0.1 Ich kann an einer vorgegebenen Kontoart meiner Bank unter Berücksichtigung der notwendigen Formulare folgende Bearbeitungsschritte erläutern: - Eröffnung - Vollmachten - Umwandlung - Aufhebung

K2 X X S/ALS

B.2.0.2 Ich kann Formalitäten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Basisdienstleistungen vollständig, fehlerfrei und ter-mingerecht ausführen.

K3 X ALS

B.2.0.3 Ich kann den kompletten Ablauf einer Zahlung (Kreditkarte, Maestro-Karte, LSV, Dauerauftrag, Zahlungsauftrag) erklä-ren.

K2 X X S/ALS

B.2.0.4 Ich kann anhand von Grafiken die Abläufe von Basisdienstleistungen (z.B. bankinterne Kontoüberträge, SIC- und Euro-SIC-Zahlungen, SWIFT, Checkzahlungen, Postzahlungen) fehlerfrei erklären. Dabei zeige ich deren Unterschiede auf.

K2 X S

B.2.0.5 Ich kann die Preisgestaltung bei Basisdienstleistungen begründen. K2 X X S/ALS

B.2.0.6 Ich kenne die Kontaktpersonen der in den Abwicklungsprozessen involvierten Abteilungen. K1 X ALS

B.2.0.7 Ich kann relevante Qualitätsmerkmale einer kundenorientierten Abwicklung von Basisdienstleistungen erläutern (Effi-zienz, Sorgfalt, proaktive Kommunikation, Einhalten von Reglementen, usw.) und die notwendigen Schritte entsprechend ausführen.

K3 X ALS

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 26

3.7.3 Leitziel B.3: Anlage- und Kreditgeschäfte abwickeln Die korrekte Abwicklung von Anlage- und Kreditgeschäften leistet einerseits einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit, andererseits hat sie einen Einfluss auf die Kostenrechnung der Bank. Eine genaue Kenntnis korrekter Vorgehensweisen sowie verbindlicher Verhaltensregeln und Richtli-nien ist Voraussetzung dafür. Die Schnelligkeit in der Prozessabwicklung ist ein zentraler Erfolgsfaktor, der über einen Geschäftsabschluss ent-scheiden kann, zum Beispiel bei der Prüfung eines Kreditgesuchs. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass Absolventinnen und Absolventen Prozessschritte, Abläufe und Formalitäten kennen und routiniert umsetzen. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Leistungsbereitschaft - Flexibilität - Verantwortungsbewusstsein - Mit Belastungen umgehen - Ziele und Prioritäten setzen - Entscheidungstechniken - Exakte Arbeitsweise Richtziele B.3.0 - Absolventinnen und Absolventen wickeln Geschäfte im Sinne des Kunden und der Bank effizient und effektiv ab. - Absolventinnen und Absolventen erkennen Abweichungen von definierten Abläufen und agieren flexibel. Sie informieren ihre Kundinnen

und Kunden und bieten Lösungen an. - Absolventinnen und Absolventen agieren kostenbewusst und melden unvorhergesehene Kosten und Verluste umgehend der entsprechen-

den Stelle. - Absolventinnen und Absolventen beachten sämtliche Regulatorien bei der Abwicklung von Anlage- und Kreditgeschäften. Sie setzen die

Anlage- und Kreditpolitik ihrer Bank korrekt um. - Beim Bearbeiten von Börsenaufträgen handeln Absolventinnen und Absolventen zuverlässig und sorgfältig. - Absolventinnen und Absolventen führen Arbeitsschritte aus Kreditprüfung, Kreditabwicklung und Kreditüberwachung vernetzt und korrekt

aus und leiten entsprechende Konsequenzen ab. - Absolventinnen und Absolventen können ihre Analysen und Interpretationen gegenüber involvierten Parteien begründen.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 27

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

B.3.0.1 Ich kann sämtliche Phasen eines Kreditgeschäftes, von der Kreditanfrage bis hin zur Überwachung, beschreiben. K2 X X S/ALS

B.3.0.2 Ich kann mögliche Konsequenzen aus der Kreditüberwachung für die Bank und den Kunden aufzeigen. K2 X X S/ALS

B.3.0.3 Ich kann auf der Grundlage interner und externer Informationen sowie bankinterner Weisungen und Reglemente Kredit-fähigkeit und Kreditwürdigkeit von Kunden selbstständig beurteilen und begründe meine Entscheidung. Ich unterschei-de dabei zwischen Privat- und Firmenkunden.

K4 X X M/ALS

B.3.0.4 Ich kann einen Kreditentscheid hinsichtlich Bonität, Objektrisiken, Zukunftsaussichten und Sicherheiten kommentieren. K2 X X S/ALS

B.3.0.5 Ich kann beurteilen, ob alle Voraussetzungen zur Auszahlung des jeweiligen Kredites erfüllt sind (Dokumente unter-schrieben vorhanden, Sicherheiten eingereicht usw.). Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zeige ich den Weg auf, wie dieser Mangel behoben werden kann.

K3 X ALS

B.3.0.6 Ich kann die im Kreditgeschäft notwendigen Unterlagen fehlerfrei erstellen (Kreditverträge, Kreditzusagen, Produkteve-reinbarungen usw.).

K3 X ALS

B.3.0.7 Ich kann die Aufgaben der verschiedenen Parteien bei der Anmeldung zur Errichtung von Grundpfandtiteln beschrei-ben.

K2 X X S/ALS

B.3.0.8 Ich kann die bankintern festgelegten Faustregeln zur Kreditgewährung, die Haftung des Kreditnehmers sowie die mög-lichen Kreditverstärkungen (Bürgschaften, Todesfallrisikopolice etc.) bei ungedeckten Krediten erklären.

K2 X X S/ALS

B.3.0.9 Ich kenne die Anwendungsbeispiele von Bürgschaften und bin in der Lage, mich über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren.

K3 X M

B.3.0.10 Ich kann die vier Begriffe Ertragswert, Realwert, Verkehrswert und Gebäudeversicherungswert erklären und unter-scheiden. Dabei wende ich den für das entsprechende Objekt definierten Belehnungssatz an.

K2 X X S/ALS

B.3.0.11 Ich kann die technische Eröffnung und Saldierung aller Aufbewahrungsarten durchführen. Dabei wende ich die unter Berücksichtigung der massgebenden Bestimmungen entsprechenden Formulare an und kann die Kostenstrukturen erklären.

K3 X ALS

B.3.0.12 Ich kann begründen, weshalb meine Bank für Verwaltungshandlungen Gebühren erhebt. K2 X ALS

B.3.0.13 Ich kann den Zweck und die Bedeutung des Devisenhandels beschreiben und die damit verbundenen Risiken aufzei-gen.

K2 X S

B.3.0.14 Ich kann einem Kunden die verschiedenen Auftragsarten der SWX erläutern. Ich kann die Abwicklungsregeln im elekt-ronischen Auftragsbuch (Matching) erklären. Ich kann anhand einer Börsenabrechnung die Kommissionen und Gebüh-ren erklären.

K2 X X S/ALS

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 28

3.8 Lernbereich C: Branchenentwicklung, gesellschaftliches und wirtschaftliches Umfeld

Im Bereich C wird die Bank im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhang eingeordnet. Es werden Wechselwirkungen mit den ver-schiedenen Umwelten reflektiert, Besonderheiten und Entwicklungen der Bankbranche, der Bankengruppen und der eigenen Firma erkannt und verglichen.

3.8.1 Leitziel C.1: Mechanismen der Weltwirtschaft verstehen, Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Umwelt erkennen Unternehmen erfüllen ihren Auftrag in einem gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und geografischen Umfeld. Betriebswirtschaftliche Handlungen haben Auswirkungen auf dieses Umfeld. Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Auswirkungen der Wirtschaftstätigkeit im Allgemeinen und des Bankgeschäftes im Besonderen auf das Allgemeinwohl zu beurteilen. Sie denken ganzheitlich und handeln als verant-wortungsbewusste Berufsleute. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Eigene Werthaltungen kommunizieren - Lernbereitschaft - Mit Informationsquellen umgehen - Analysefähigkeit - Vernetztes Denken Richtziele C.1.0 - Absolventinnen und Absolventen interessieren sich für das aktuelle wirtschaftliche Geschehen. Sie sind in der Lage, volks- und weltwirt-

schaftliche Zusammenhänge und ihre Auswirkungen auf die Bank und sich selber zu erkennen. Sie verstehen wirtschaftspolitische Pro-zesse und Steuerungsmassnahmen.

- Absolventinnen und Absolventen handeln in Beruf und Alltag nach ethischen Grundsätzen. Sie zeigen Interesse und Verständnis für Diver-sität. Im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie verhalten sie sich verantwortungsbewusst.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 29

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

C.1.0.1 Ich kann die volkswirtschaftlichen Aufgaben der Banken anhand des erweiterten Wirtschaftskreislaufes erklären und deren Bedeutung für meine Bank verdeutlichen.

K2 X S

C.1.0.2 Ich kann einen Konjunkturzyklus anhand einer Grafik verdeutlichen und die dazu gehörenden Fachbegriffe richtig zu-ordnen. Aufgrund je eines vorgegebenen Beispiels kann ich die Ursachen und Wirkungen einer Inflation resp. Deflati-on beschreiben.

K2 X S

C.1.0.3 Ich kann selbständig aktuelle Markt- und Zinssituationen mit Hilfe von Charts beurteilen und mögliche Entwicklungen ableiten. Ich kann die Konsequenzen für meine Bank erläutern.

K4 X X M/ALS

C.1.0.4 Ich kann relevante Artikel aus der Presse interpretieren und mir eine eigene Meinung dazu bilden. K4 X X M/ALS

C.1.0.5 Ich kann aktuelle wirtschaftspolitische Entscheidungen erläutern und die Auswirkungen für meine berufliche Tätigkeit einschätzen.

K4 X X M/ALS

C.1.0.6 Ich bilde mir zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen eine differenzierte Meinung. Dabei kann ich mich mit unter-schiedlichen Menschen und deren vielfältigen Sichtweisen auseinandersetzen.

K4 X X M/ALS

C.1.0.7 Ich kann die Wechselwirkungen zwischen Ökonomie und Ökologie beschreiben und verhalte mich im Alltag kosten- und umweltbewusst.

K3 X X S/ALS

C.1.0.8 Ich kann das Altersvorsorgesystem der Schweiz erklären, Entwicklungen beobachten und Konsequenzen für die Pro-dukte und Dienstleistungen meiner Bank beschreiben.

K3 X M

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 30

3.8.2 Leitziel C.2: Branchen- und betriebsbezogene Entwicklungen verfolgen Die Kenntnis aktueller branchenrelevanter Entwicklungen und Innovationen bildet eine wesentliche Basis optimaler Leistungserbringung und kontinuierlicher Weiterentwicklung des Betriebs. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass Absolventinnen und Absolventen fähig sind, sich eigenverantwortlich bezüglich branchenspezifischer Trends auf dem Laufenden zu halten und sich neue relevante Kenntnisse selbstständig anzueignen. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Eigene Werthaltungen kommunizieren - Flexibilität - Lernbereitschaft - Fähigkeit, sich neues Wissen selbstständig anzueignen - Mit Informationsquellen umgehen - Analysefähigkeit - Transferfähigkeit - Vernetztes Denken Richtziele C.2.0 - Absolventinnen und Absolventen verstehen die volkswirtschaftliche Bedeutung der Banken und deren Tätigkeiten. - Absolventinnen und Absolventen beschaffen sich fachspezifische Informationen, indem sie die zugänglichen Informationskanäle aktiv nut-

zen und Interesse an Entwicklungen ihrer Branche zeigen. - Absolventinnen und Absolventen beobachten und hinterfragen Trends und Entwicklungen kritisch und bilden sich eine eigene Meinung

dazu. - Absolventinnen und Absolventen analysieren, unter Berücksichtigung der Politik der Schweizerischen Nationalbank, den Zusammenhang

zwischen der aktuellen Wirtschaftslage, dem Geldkreislauf und den Geschäftsentscheiden der eigenen Bank. - Absolventinnen und Absolventen sind sich der Bedeutung von einzelnen Bankengruppen und Interessengemeinschaften (Schweizerische

Bankiervereinigung, Gemeinschaftswerke etc.) bewusst. - Absolventinnen und Absolventen setzen die geltenden Gesetze und weitere Regulatorien praxisgerecht um und halten sich bezüglich Än-

derungen auf dem Laufenden. - Absolventinnen und Absolventen erkennen anhand von Bilanz und Erfolgsrechnung die Geschäftstätigkeit der Bank.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 31

Leistungsziele Nr. TA On Off QV

C.2.0.1 Ich kann alle Bankengruppen mit ihren jeweiligen wichtigsten Merkmalen (Rechtsformen, geographische Tätigkeits-gebiete, geschäftliche Schwerpunkte) erklären. Pro Bankengruppe kann ich ein Institut nennen.

K2 X S

C.2.0.2 Ich kann Rechtsform, Organisation, Geschäftstätigkeit und die aktuelle Entwicklung der eigenen Bank mit Hilfe von Geschäftsberichten beschreiben.

K2 X X S/ALS

C.2.0.3 Ich bin in der Lage, verschiedene Banken im Bezug auf ihre Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Anhänge zu verglei-chen und zu erläutern. Mit Hilfe vorgegebener Jahresrechnungen kann ich nachvollziehbar begründen, in welcher Konkurrenzsituation sich die entsprechenden Banken befinden.

K4 X M

C.2.0.4 Anhand des Geschäftsberichts meiner Bank kann ich die Gliederung der Jahresrechnung gemäss Bankengesetz und Verordnung erläutern. Ich kann die Hauptertragsquelle(n) meiner Bank in eigenen Worten erklären und die bankeige-nen Produkte und Dienstleistungen den Positionen in der Jahresrechnung zuordnen.

K4 X X M/ALS

C.2.0.5 Ich kann drei Ziele der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) nennen. Ich kann drei wichtige Vereinbarun-gen/Konventionen, welche die SBVg mit den Banken unterzeichnet hat, aufzählen. Ich kann von drei weiteren Ge-meinschaftswerken respektive Interessengemeinschaften je den Namen und die Hauptaufgaben nennen.

K1 X S

C.2.0.6 Ich kann die drei Hauptaufgaben der Schweizerischen Nationalbank (SNB) beschreiben. Ich kann ihre aktuellen geld-politischen Instrumente vollständig aufzählen. Ferner kann ich in nachvollziehbarer Weise anhand der zwei wichtigs-ten Notenbankinstrumente erklären, wie die SNB diese zielgerichtet einsetzt.

K2 X S

C.2.0.7 Ich kann die gesetzlichen Grundlagen der Geldausgabe in der Schweiz erläutern. Ich kann an vorgegebenen konkre-ten Beispielen die besonderen Merkmale unserer Banknoten und Münzen aufzeigen.

K2 X S

C.2.0.8 Ich kann die Preispolitik meiner Bank erklären. K2 X ALS

C.2.0.9 Ich erkenne Veränderungen in der Branche und kann Konsequenzen für Banken/Bankbereiche ableiten. Ich entwickle entsprechende Schlüsselkompetenzen wie flexibles Umgehen mit Veränderungen oder die Fähigkeit, mir selbständig Wissen anzueignen.

K4 X X M/ALS

C.2.0.10 Ich kann die Wertschöpfungskette einer Bank aufzeigen und aktuelle Veränderungen beschreiben. K2 X S

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 32

3.8.3 Leitziel C.3: Umfeld, Leitbild und Ziele des Unternehmens kennen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen Erfolgreiche Unternehmen verfügen über Mitarbeitende, welche die Unternehmenszielsetzung mittragen. In diesem Zusammenhang erkennen Absolventinnen und Absolventen die entsprechenden Chancen und Herausforderungen für die Unternehmung. Sie kennen die Grundsätze, Leitlinien und Ziele des eigenen Unternehmens, unterstützen und repräsentieren diese nach innen und aussen und bewegen sich im Span-nungsfeld der verschiedenen Ansprüche mit Geschick und Sorgfalt. Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen - Situationsgerechtes Auftreten - Kooperationsfähigkeit - Diskretion - Verantwortungsbewusstsein - Leistungsbereitschaft - Analysefähigkeit - Ziele und Prioritäten setzen - Vernetztes Denken - Präsentationstechniken Richtziele C.3.0 - Absolventinnen und Absolventen sind sich der Wichtigkeit des Firmenleitbildes für die Wirkung nach innen und aussen bewusst. - Absolventinnen und Absolventen kennen die wichtigsten strategischen Stossrichtungen ihrer Arbeitgeberin. Sie engagieren sich im Rah-

men der eigenen Arbeit für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensziele. - Absolventinnen und Absolventen orientieren sich bei ihrer Tätigkeit an den Bedürfnissen ihrer Anspruchsgruppen, insbesondere ihrer Kun-

dinnen und Kunden. Sie erkennen Ansprüche an die Bank und berücksichtigen Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Umwelt sowie daraus entstehende Zielkonflikte.

- Absolventinnen und Absolventen sind sich der gängigen Risiken im betrieblichen Umfeld bewusst. Sie erkennen insbesondere potenzielle Reputationsrisiken und beschreiben geeignete Massnahmen zu deren Vermeidung.

- Absolventinnen und Absolventen kennen Instrumente für einen erfolgreichen Marktauftritt und können den Marktauftritt verschiedener Be-triebe kriteriengestützt vergleichen.

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Leistungsziele Nr. TA On Off QV

C.3.0.1 Ich kann die Bedeutung von Firmenleitbildern erklären und deren konkrete Funktion anhand eines Beispiels aus mei-ner Bank aufzeigen.

K2 X X S/ALS

C.3.0.2 Ich kann Merkmale, Bedürfnisse, Erwartungen usw. verschiedener Anspruchsgruppen meines Betriebs aufzählen. Ich berücksichtige die verschiedenen Interessen und setze sie in Bezug zu den Geschäftszielen meiner Bank.

K3 X ALS

C.3.0.3 Ich kann die wichtigsten Risikofelder im betrieblichen Umfeld einer Bank aufzählen und anhand von zwei Beispielen gezielte Massnahmen zu deren Vermeidung aufzeigen.

K3 X X M/ALS

C.3.0.4 Ich kann die wesentlichen Merkmale des Marktauftritts meiner Bank beschreiben und im Vergleich mit zwei anderen Instituten Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren.

K4 X X M/ALS

C.3.0.5 Ich kann verschiedene Werbemittel (Prospekte, Inserate, Plakate usw.) und Distributionskanäle (Schalter, Internet, Telefonverkauf usw.) aufzählen. Ich kann anhand von zwei unterschiedlichen Beispielen konkret den Bezug zwischen Zielpublikum, Absicht, Medium und Wirkung erläutern.

K2 X X S/ALS

C.3.0.6 Ich kann die Ziele meiner Bank in folgenden Bereichen erklären: - Produkte oder Dienstleistungen - Marktstellung - Kundenbeziehung oder andere Aspekte des Betriebes

K2 X ALS

C.3.0.7 Ich kann mir selbständig Informationen über zwei finanzielle Ziele meiner Bank beschaffen und diese erläutern. K3 X ALS

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 34

4. Curriculum

4.1 Verbindliche Elemente

Auf der Basis der folgenden verbindlichen Elemente erstellt der Ausbildungsprovider den Bil-dungsplan und die Bank die Einsatzplanung. Elemente Inhalt

Dauer Mindestens 18 Monate

On-the-job Rotationen Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele, Lernort On-the-job Mindestens 12 Monate Bankkernbereiche und davon mindestens 6 Monate Fronteinsatz

Off-the-job Ausbildung Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele, Lernort Off-the-job Mindestens 300 Lernstunden, davon mindestens 120 Lernstun-den Präsenzunterricht

Qualifikationsverfahren Gemäss 6. Qualifikationsverfahren Mindestens 2 Schriftliche Prüfungen: − Relevantes theoretisches Bankfachwissen sicherstellen − Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele QV S (schriftlich) Mündliche Prüfung: − Beratungskompetenz sicherstellen − Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele QV M (mündlich) Arbeits- und Lernsituationen (ALS): − Praxistransfer sicherstellen − ALS 1 (obligatorisch), ALS 2 (obligatorisch), ALS 3 (optional) − Leistungsziele gemäss 3. Bildungsziele, QV ALS

4.2 Bildungsplan

− Der Bildungsplan des Ausbildungsproviders beschreibt die konkrete Ausgestaltung der verbindlichen Schulungselemente (gem. 4.1) und beinhaltet die sinnvolle Zuordnung der Fach-, Methoden, Sozial- und Selbstkompetenzen zu den einzelnen Schulungselemen-ten.

− Sämtliche im BEM-Rahmenlehrplan mit „Lernort: off-the-job“ gekennzeichneten Leistungs- und Verhaltensziele müssen in angemessenem Rahmen nachweislich abge-deckt werden.

− Das Qualifikationsverfahren entspricht in jedem Fall den im Rahmenlehrplan BEM ange-führten Bestimmungen und enthält detaillierte Angaben über die variablen Qualifikations-elemente.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 35

5. Zulassung

Für das Nachwuchssegment Mittelschulabsolventinnen und -absolventen bildet der BEM als Einstiegsprogramm einen ersten Laufbahnschritt im Hinblick auf eine anschliessende tertiäre Ausbildung im bankspezifischen Bereich. Angesprochen werden somit leistungsorientierte und -starke Personen mit Interesse für die Bankbranche und entsprechendem Potential. Für die Zulassung zum BEM sind nachfolgende Voraussetzungen verbindlich: − Erfolgreich abgeschlossene Vollzeit-Mittelschule (kant. oder eidg. anerkannt) − Anstellungsverhältnis als Mittelschulabsolventin / Mittelschulabsolvent in einer Bank, wel-

che das Einstiegsprogramm gemäss BEM-Standards durchführt (publiziertes SBVg-Register).

Je nach Abschluss können die Ausbildungsprovider Empfehlungen für den Besuch von Er-gänzungsmodulen im Fachbereich Wirtschaft und Recht (Betriebswirtschaft- und Rechtsleh-re, Rechnungswesen und Volkswirtschaftslehre) abgeben.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 36

6. Qualifikationsverfahren

6.1 Grundsätze

1. Das Qualifikationsverfahren besteht aus den folgenden drei Elementen: Qualifikationselement Note des Qualifikationselementes

Gewichtung

Schriftliche Prüfung Durchschnitt der Teilprüfungen ge-mäss Bildungsplan, gerundet auf eine halbe Note

1/3

Mündliche Prüfung

Prüfungsnote, gerundet auf eine hal-be Note

1/3

Arbeits- und Lernsituationen ALS

Durchschnitt der abgelegten ALS, gerundet auf eine halbe Note

1/3

2. Alle Qualifikationselemente werden anhand folgender Notenskala bewertet:

Note Eigenschaften der Leistungen

6 Sehr gut 5 Gut 4 Genügend 3 Schwach 2 Sehr schwach 1 Unbrauchbar oder nicht ausgeführt

Noten unter 4.0 bezeichnen ungenügende Noten. Andere als halbe Noten sind nicht zulässig. ≥ 0.25 und ≥ 0.75 werden auf die nächste halbe Note aufgerundet.

3. Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Der Durchschnitt der 3 Elemente des Qualifikationsverfahrens wird auf 1 Dezimalstel-

le gerundet und muss genügend (4.0 oder höher) sein. 2. Maximal 1 Element darf ungenügend sein. 3. Kein Element darf mit einer Note unter 3.5 abgeschlossen werden.

6.2 Schriftliche Prüfung

Ziel: − Relevantes theoretisches Bankfachwissen sicherstellen. Prüfungsumfang: − Es sind mindestens 2 Prüfungen mit einer Gesamtprüfungsdauer von mindestens 2 ½

Stunden durchzuführen. Inhalt: − Ausgewählte Leistungsziele gemäss BEM-Leistungszielkatalog (siehe BEM-

Rahmenlehrplan, Leistungsziele sind mit „S: Schriftliche Prüfung“ gekennzeichnet).

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 37

− Es werden verschiedene Themenbereiche geprüft. Es findet keine "Schwerpunktprü-fung" (z.B. ¾ aller Punkte betreffen das Themengebiet Anlagefonds) statt.

Form: − Die Prüfung kann in elektronischer Form absolviert werden. − Wenn mehr als zwei Prüfungen durchgeführt werden, können die weiteren Prüfungen

auch in einer anderen Form als schriftlich bzw. elektronisch absolviert werden. Ein sol-cher alternativer Leistungsnachweis beansprucht jeweils 2 - 3 Stunden Arbeitszeit, deckt jeweils 2 unterschiedliche Leistungsziele ab und bildet einen Praxistransfer ab.

Bewertung: − Maximale Anzahl Punkte: 100 Punkte − Notwendige Anzahl Punkte für Note 4.0: 60 Punkte. − Andere als halbe Noten sind nicht zulässig. − Die einzelnen Teilprüfungen können unterschiedlich stark gewichtet werden. Die Ge-

wichtung ist im Bildungsplan des Ausbildungsproviders festgehalten. − Der gewichtete Durchschnitt der Teilprüfungen wird auf eine halbe Note gerundet. Durchführung der Prüfungen: − Der Ausbildungsprovider führt die Prüfungen im Auftrag der SBVg durch. − Die Notenerfassung erfolgt durch den Ausbildungsprovider im CYPnet. Sollte der Aus-

bildungsprovider nicht dem CYPnet angeschlossen sein, hat er die Noten in einer Excel-Tabelle elektronisch und verschlüsselt dem Bereich Prüfungen des CYP einzureichen.

Rekurse: − Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfungen kann erst nach Beendigung des gesamten

Lehrganges rekurriert werden. − Der Rekurs hat schriftlich und begründet an den Ausbildungsprovider zu erfolgen. Dieser

prüft ihn und entscheidet endgültig. Er dokumentiert die Geschäftsstelle SBVg.

6.3 Mündliche Prüfung

Ziel: − Beratungskompetenz sicherstellen. Prüfungsumfang: − 30-minütiges Beratungsgespräch mit einer Kundin/einem Kunden (Rollenspiel anhand

realer Kommunikationssituation mit Prüfungsexpertin/-experte). Inhalt: − Ausgewählte Leistungsziele gemäss BEM-Leistungszielkatalog (siehe BEM-

Rahmenlehrplan, insbesondere Leistungsziele, die mit „M: Mündliche Prüfung“ gekenn-zeichnet sind).

− Die Prüfung umfasst mindestens 4 Leistungsziele. Form: − Die Kandidatin/der Kandidat erhält 2 Fälle (Gesprächssituationen mit Kundin/Kunde) zur

Auswahl. Sie/er entscheidet sich zu Beginn der Prüfung für 1 der beiden Fälle. − 10 Minuten Vorbereitung, 30 Minuten Kundengespräch mit Experten/Expertin, 20 Minu-

ten Auswertung durch die beiden Experten (ohne Präsenz der Kandidatin/des Kandida-ten). Gesamtdauer pro Kandidatin/Kandidat: 60 Minuten.

− Jede Prüfung wird mit 2 Prüfungsexperten durchgeführt, wobei mindestens 1 Experte von einer Bank kommt, die nicht die ausbildende Bank ist.

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Bewertung: − Maximale Anzahl Punkte: 100 Punkte (es sind nur ganze Punkte zulässig). Maximal 96

Punkte können aus der Beurteilung der fachlichen, methodischen und kommunikativen Leistungen erteilt und maximal 4 Punkte für den Gesamteindruck vergeben werden.

− Notwendige Anzahl Punkte für Note 4.0: 55 Punkte. − Andere als halbe Noten sind nicht zulässig. Durchführung der Prüfungen: − Die mündliche Prüfung wird im Auftrag der SBVg zentral, sprachregional durch den Be-

reich Prüfungen des CYP durchgeführt. − Die Notenerfassung erfolgt durch CYP im CYPnet. Rekurs: − Nach Nichtbestehen der mündlichen Prüfung kann innert 30 Kalendertagen nach Be-

kanntgabe der Note bei der SBVg rekurriert werden. − Der Rekurs hat schriftlich und begründet zu erfolgen. Der Bereich Prüfungen CYP prüft

ihn und entscheidet endgültig. Er dokumentiert die Geschäftsstelle SBVg.

6.4 Arbeits- und Lernsituationen ALS

Ziele: − Qualifikation am Arbeitsplatz − Sicherstellen der Leistungszielerreichung on-the-job − Praxistransfer sicherstellen. Prüfungsumfang: − Mindestens 2 ALS, gemäss Bestimmungen der ausbildenden Bank verteilt über die

Dauer des Praktikums. Inhalt: − Leistungsziele gemäss BEM-Leistungszielkatalog (siehe BEM-Rahmenlehrplan, Leis-

tungsziele sind mit „ALS“ resp. „On-the-job“ gekennzeichnet. Zusätzlich können auch Leistungsziele, welche sowohl mit „On-the-job“ als auch mit „Off-the-job“ gekennzeichnet sind, Gegenstand einer ALS sein). Die ALS-Leistungsziele sind inklusive der entspre-chenden ALS-Teilkriterien in einem separaten Dokument festgehalten.

− Es werden sowohl die Leistungen am Arbeitsplatz als auch das Verhalten am Arbeits-platz beurteilt.

Form: − Pro ALS werden Beurteilungen mit jeweils 8 fachlichen Leistungszielen und 8 Verhal-

tenskriterien durchgeführt. − Ablauf der ALS:

1. Vorbereitungsgespräch a. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner und die Absolventin/der Absolvent verein-

baren eine Arbeits- und Lernsituation und die zu beurteilenden Leistungsziele. b. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner bestimmt die Verhaltenskriterien, die wäh-

rend der Bearbeitung der entsprechenden Arbeits- und Lernsituation beurteilt werden.

c. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner erläutert der Absolventin/dem Absolventen die Vorgehensweise, die Beurteilungskriterien und die Notenskala.

d. Die vereinbarten Leistungsziele und Verhaltenskriterien werden im Formular "Ausbildungsbericht" festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben.

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2. Beobachtungsphase Während mindestens 2 Monaten vertieft die Absolventin/der Absolvent ihre/seine Kenntnisse und Fertigkeiten zur vereinbarten Arbeits- und Lernsituation. Die Be-rufsbildnerin/der Berufsbildner beobachtet die Absolventin/den Absolventen bei der Arbeit. Wichtige Ereignisse hält sie/er schriftlich fest.

3. Beurteilung Die Beurteilung findet in einem Gespräch zwischen Berufsbildnerin/Berufsbildner und Absolventin/Absolvent statt. Sie bezieht sich auf die ausgewählten Leistungs-ziele, die Verhaltenskriterien und die dazu festgehaltenen Beobachtungen.

Bewertung: − Maximale Anzahl Punkte: 144 Punkte (es sind nur ganze Punkte zulässig). − Für jedes ausgewählte Leistungsziel bzw. Verhaltenskriterium werden die vorgegebenen

3 Teilkriterien mit jeweils 0 - 3 Punkten bewertet. (3 Punkte: gut erfüllt, 2 Punkte: erfüllt, 1 Punkt: teilweise erfüllt, 0 Punkte: nicht erfüllt).

− Notenskala: Punkte Noten 137 - 144 6.0 123 - 136 5.5 108 - 122 5.0 94 - 107 4.5 80 - 93 4.0 65 - 79 3.5 51 - 64 3.0 36 - 50 2.5 22 - 35 2.0 8 - 21 1.5 0 - 7 1.0

− Andere als halbe Noten sind nicht zulässig. − Die abgelegten ALS sind gleich stark gewichtet. − Der Durchschnitt der abgelegten ALS wird auf eine halbe Note gerundet. Durchführung der ALS: 1. Die ausbildende Bank führt die ALS im Auftrag der SBVg durch. 2. Die Notenerfassung erfolgt durch die ausbildende Bank im CYPnet. Sollte die ausbilden-

de Bank nicht dem CYPnet angeschlossen sein, hat sie die Noten in einer Excel-Tabelle elektronisch und verschlüsselt dem Bereich Prüfungen des CYP einzureichen.

6.5 Wiederholung der Qualifikationselemente

− Kandidatinnen und Kandidaten, welche das Qualifikationsverfahren nicht bestanden ha-ben, können nach Absprache mit der ausbildenden Bank die ungenügenden Qualifikati-onselemente innerhalb eines Jahres wiederholen.

− Für Repetentinnen und Repetenten gilt der zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung gültige BEM-Leistungszielkatalog.

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7. Zertifizierung der erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

7.1 Voraussetzungen für Zertifizierung

1. Meldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ausbildende Banken (inkl. persönli-che Daten der Kandidatin/des Kandidaten).

2. Bestätigung der ausbildenden Bank, dass die Kandidatin/der Kandidat die Bedingungen gemäss Rahmenlehrplan BEM für die Erteilung des Zertifikates erfüllt.

3. Meldung der Noten pro Kandidatin/Kandidat durch Bereich Prüfungen des CYP.

7.2 Zertifikat SBVg

Das Zertifikat SBVg enthält folgende Elemente: − Persönliche Daten des Kandidaten/der Kandidatin − Unterschriften der SBVg, der Bank und des Ausbildungsproviders − Dauer des Lehrgangs − Hinweis, dass das Qualifikationsverfahren gemäss Rahmenlehrplan BEM erfolgreich ab-

solviert wurde − Noten der einzelnen Qualifikationselemente − Durchschnitt der Qualifikationselemente, auf 1 Dezimalstelle gerundet

7.3 Verfahren für die Erteilung der Zertifikate SBVg

1. Die unterstellten Banken können 2 x pro Jahr innert den von der SBVg bekannt gegebe-nen Fristen die Erteilung der Zertifikate für ihre erfolgreichen Absolventinnen und Absol-venten beantragen.

2. Die SBVg prüft die Angaben online oder via zur Verfügung gestellte Informationen, stellt die Zertifikate aus und schickt diese unterzeichnet an den Ausbildungsprovider. Dieser unterzeichnet die Zertifikate ebenfalls und sendet die Zertifikate weiter an die entspre-chende Bank.

3. Die Übergabe der Zertifikate an die Absolventen ist Sache der unterstellten Bank.

7.3.1 Verzeichnis der Zertifizierten / Veröffentlichung Die Namen der Zertifikatsinhaberinnen/Zertifikatsinhaber werden von der SBVg in einem Verzeichnis eingetragen und in geeigneter Weise veröffentlicht.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 41

8. Unterstellung und Aufsicht

8.1 Grundsätze

1. Die ausbildenden Banken, welche eine Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM anstreben, reichen der SBVg im Rahmen des Aufnahmeverfahrens die unter Ziffer 8.3 aufgeführten Unterlagen ein. Die verbindlichen Elemente (4.1) müssen nachweislich in einem Bildungsplan (4.2) umgesetzt sein.

2. Die Ausbildungsprovider, welche eine Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM an-

streben, reichen der SBVg im Rahmen des Aufnahmeverfahrens (Ziffer 8.4) den Bil-dungsplan ein

8.2 Organisation und Aufgaben

8.2.1 Organisation Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sieht folgende Institutionen bzw. Organisati-onen zur Erfüllung der Aufgaben vor: − Bildungskommission der SBVg − Geschäftsstelle SBVg − Banken − Ausbildungsprovider

8.2.2 Bildungskommission der SBVg Die Bildungskommission der Schweizerischen Bankiervereinigung nimmt folgende Aufgaben wahr: − Abschliessende Behandlung von Beschwerden von Banken bzgl. nichterteilter Bestäti-

gung der Unterstellung unter die Rahmenlehrplan BEM − Abschliessende Behandlung von Beschwerden von Ausbildungsprovidern bzgl. nichter-

teilter Bestätigung der Unterstellung unter die Rahmenlehrplan BEM − Abschliessende Behandlung von Beschwerden gegen die Nichterteilung von Zertifikaten

8.2.3 Geschäftsstelle der SBVg Die Geschäftsstelle der Schweizerischen Bankiervereinigung, nimmt - gegebenenfalls in Zu-sammenarbeit mit externen Fachleuten - folgende Aufgaben wahr: 1. Entgegennahme und Prüfung von Anträgen von Banken und Ausbildungsprovidern auf

Unterstellung unter die Rahmenlehrplan BEM 2. Bestätigung der Unterstellung unter die Rahmenlehrplan BEM an Banken und Ausbil-

dungsprovider 3. Aufsicht über die unterstellten Banken und Ausbildungsprovider 4. Verantwortung für die mündlichen Prüfungen sowie deren Qualitätssicherung 5. Überprüfung der Erfüllung der Qualifikationselemente der Teilnehmerinnen und Teilneh-

mer BEM für die Erteilung der Zertifikate SBVg 6. Entscheid über die Erteilung der Zertifikate SBVg 7. Ausstellen der Zertifikate SBVg 8. Stellungnahmen zu Handen der Bildungskommission in Beschwerdeverfahren 9. Aufbau und Betreuung einer einfachen Datenbank der ZertifikatsinhaberInnen 10. Öffentlichkeitsarbeit und Information

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 42

8.2.4 Banken Die Banken sind die Arbeitgeber der Teilnehmer am Bildungsgang BEM und zeichnen ge-mäss Ziffer 4. Curriculum und 8.3 für die Ausbildung verantwortlich.

8.2.5 Ausbildungsprovider Die Ausbildungsprovider bilden die Teilnehmenden off-the-job gemäss Ziffern 4. Curriculum und 8.4 aus. Die Banken sind frei in der Wahl der Ausbildungsprovider.

8.3 Unterstellung von Banken

8.3.1 Voraussetzungen 1. Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Bankiervereinigung. 2. Schriftliche Bestätigung seitens der Bank, dass sie entsprechend dem Rahmenlehrplan

BEM ausbildet und qualifiziert sowie mit einem unterstellten Ausbildungsprovider zu-sammenarbeitet.

3. Mind. 1 aktiv eingesetzter Berufsbildner, welcher den Anforderungen gemäss Art. 45 BBG bzw. Art. 40 und 44 BBV entspricht.

8.3.2 Aufnahmeverfahren 1. Mitgliedinstitute der SBVg, welche eine Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM

anstreben, haben der SBVg ein Gesuch einzureichen. 2. Bei der Geschäftsstelle SBVg ist ein Formular erhältlich, aus welchem die im Gesuch

aufzuführenden Informationen hervorgehen. 3. Die Geschäftsstelle nimmt eine Beurteilung vor und hält ihre Ergebnisse sowie Empfeh-

lungen in einem Bericht fest. 4. Die Beurteilung von Lehrgängen erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen. 5. Bei Unklarheiten, offenen Fragen und Divergenzen nimmt die Geschäftsstelle Rück-

sprache mit dem Mitgliedinstitut. 6. Die Geschäftsstelle SBVg entscheidet über die Erteilung der Bestätigung der Unterstel-

lung unter den Rahmenlehrplan BEM. 7. Schriftliche Bestätigung der Unterstellung bzw. Nicht-Unterstellung unter den Rahmen-

lehrplan BEM durch die Schweizerische Bankiervereinigung. 8. Veröffentlichung der unterstellten Banken im Internet der Schweizerischen Bankierverei-

nigung.

8.3.3 Aufsichtsverfahren 1. Prinzip: ad-hoc - Auftreten bei Mängeln (Verletzung von BEM-Rahmenlehrplan). 2. Werden Mängel an SBVg herangetragen, leitet die Geschäftsstelle eine Überprüfung ein. 3. Die Geschäftsstelle fordert eine schriftliche Stellungnahme durch die unterstellte Bank

ein. 4. Die Geschäftsstelle nimmt eine Beurteilung vor und hält ihre Ergebnisse sowie Empfeh-

lungen in einem Bericht fest. 5. Bei Unklarheiten, offenen Fragen und Divergenzen nimmt die Geschäftsstelle Rückspra-

che mit der unterstellten Bank. 6. Die Geschäftsstelle SBVg entscheidet über eine Bestätigung, Bestätigung mit Auflagen

einschliesslich Fristen bzw. Aufhebung der Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM und informiert die Bank schriftlich.

7. Bei Nichterfüllung der Auflagen innert der vorgegebenen Fristen erfolgt eine Aufhebung der Unterstellung.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 43

8.3.4 Beschwerdeverfahren Gegen Entscheide der Geschäftsstelle SBVg kann die Bank bei der Schweizerischen Ban-kiervereinigung Beschwerde erheben. Beschwerden werden von der Bildungskommission behandelt. Diese entscheidet endgültig.

8.4 Unterstellung von Ausbildungsprovidern

8.4.1 Voraussetzungen 1. Als Ausbildungsprovider können Banken, Bankengruppen, Gruppen von Banken oder

von Banken rechtlich unabhängige Institute eine Unterstellung unter den Rahmenlehr-plan BEM beantragen.

2. Schriftliche Bestätigung seitens des Ausbildungsproviders, dass er entsprechend dem Rahmenlehrplan BEM ausbildet und qualifiziert.

3. Mind. 1 aktiv eingesetzter Berufsbildner, welcher den Anforderungen gemäss Art. 45 BBG bzw. Art. 40 und 45 BBV entspricht.

8.4.2 Aufnahmeverfahren 1. Ausbildungsprovider, welche eine Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM anstre-

ben, haben der SBVg ein Gesuch (inkl. Bildungsplan gem. Kapitel 4) einzureichen. 2. Bei der Geschäftsstelle SBVg ist ein Formular erhältlich, aus welchem die im Gesuch

aufzuführenden Informationen hervorgehen. 3. Die Geschäftsstelle nimmt eine Beurteilung vor und hält ihre Ergebnisse in einem Bericht

fest. 4. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der eingereichten Dossiers und Unterlagen. 5. Bei Unklarheiten, offenen Fragen und Divergenzen nimmt die Geschäftsstelle Rück-

sprache mit dem Ausbildungsprovider. 6. Die Geschäftsstelle SBVg entscheidet über die Unterstellung unter den Rahmenlehrplan

BEM. 7. Schriftliche Bestätigung der Unterstellung bzw. Nicht-Unterstellung unter den Rahmen-

lehrplan BEM durch die Schweizerische Bankiervereinigung. 8. Veröffentlichung im Internet der Schweizerischen Bankiervereinigung.

8.4.3 Aufsichtsverfahren 1. Prinzip: ad-hoc - Auftreten bei Mängeln (Verletzung des Rahmenlehrplans BEM). 2. Werden Mängel an SBVg herangetragen, leitet die Geschäftsstelle eine Überprüfung ein. 3. Einforderung einer schriftlichen Stellungnahme beim unterstellten Ausbildungsprovider. 4. Die Geschäftsstelle nimmt eine Beurteilung vor und hält ihre Ergebnisse sowie Empfeh-

lungen in einem Bericht fest. 5. Bei Unklarheiten, offenen Fragen und Divergenzen nimmt die Geschäftsstelle Rück-

sprache mit dem Ausbildungsprovider. 6. Die Geschäftsstelle SBVg entscheidet über die Weiterführung, Weiterführung mit Aufla-

gen einschliesslich Fristen bzw. Aufhebung der Unterstellung unter den Rahmenlehrplan BEM und informiert den Ausbildungsprovider schriftlich.

7. Bei Nichterfüllung der Auflagen innert der vorgegebenen Fristen erfolgt eine Aufhebung der Unterstellung.

8.4.4 Beschwerdeverfahren Gegen Entscheide der Geschäftsstelle SBVg kann der Ausbildungsprovider bei der Schwei-zerischen Bankiervereinigung Beschwerde erheben. Beschwerden werden von der Bil-dungskommission behandelt. Diese entscheidet endgültig.

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 44

8.5 Finanzierung der Kosten

− Die bei der SBVg anfallenden Kosten (inkl. mündliche Prüfungsgebühren) werden durch Gebühren pro Kandidatin bzw. Kandidat gedeckt.

− Die Gebühr wird gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag der Bildungskommission durch die Geschäftsstelle SBVg festgelegt.

9. Übergangsbestimmungen

9.1 Unterstellte Banken

− Zertifizierte Banken, welche gemäss „Reglement Zertifizierungssystem der SBVg für die Bank- und Finanzausbildung für Mittelschulabsolventen“ zertifiziert sind, gelten als unter-stellte Banken gemäss 8.3.

− Schriftliche Bestätigung der Unterstellung unter die Rahmenlehrplan BEM durch die Schweizerische Bankiervereinigung an die Bank, Rückbestätigung durch die Bank.

9.2 Unterstellte Ausbildungsprovider

Ein Verfahren gemäss Ziffer 8.4 ist in allen Fällen zwingend.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Inkrafttreten

Dieser Rahmenlehrplan tritt per XX.Januar 2008 in Kraft.

10.2 Überprüfung

Der Rahmenlehrplan ist periodisch zu überprüfen und den Bedürfnissen der Bankenwelt und den didaktisch-methodischen Entwicklungen anzupassen. Dies wird von der OdA „Schweize-rische Bankiervereinigung“ wahrgenommen. Basel, XX. Januar 2008 SCHWEIZERISCHE BANKIERVEREINIGUNG Urs Ph. Roth Matthias Wirth Delegierter des Verwaltungsrates Leiter Ausbildung

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A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 45

11. Anhang I Beschreibung Kompetenzen

Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen mit kurzen Erläuterungen1 Methodenkompetenzen Methodenkompetenzen beziehen sich auf situationsübergreifende, flexibel einsetzbare Fähigkeiten (z.B. zur Problemlösung oder Entscheidungsfindung), die eine Person zur selbständigen Bewälti-gung einer Aufgabe benötigt. Dazu zählt auch der erfolgreiche Umgang mit Informationstechnolo-gien. Präsentationstechniken Verschiedene Techniken beherrschen, um Aussagen visuell unterstützt

zu kommunizieren

Verkaufstechniken Methodenrepertoire beherrschen, um Verkaufsabschlüsse zu erzielen

Verhandlungstechniken Methodenrepertoire beherrschen, um in Verhandlungen mit verschiede-nen Interessensparteien erfolgreich zu sein

Abstraktionsvermögen Komplizierte Inhalte auf das Wesentliche reduzieren, Schemas und Mo-delle bilden

Exakte Arbeitsweise Sorgfältig bzw. den Anforderungen gemäss arbeiten, Output kontrollie-ren, Fehler erkennen und beheben

Analysefähigkeit Situationen und Probleme systematisch und mit ganzheitlichem Blick er-fassen, Teilthemen identifizieren, ordnen und untersuchen

Entscheidungstechniken

Methodenrepertoire beherrschen, um Entscheidungsprozesse erfolg-reich zu gestalten

Mit Informationsquellen umge-hen

Informationskanäle kennen, Informationen aufgabenbezogen auffinden, auswählen und bewerten

Transferfähigkeit Wissensinhalte und Erfahrungen selbständig auf andere Situationen ü-bertragen

Vernetztes Denken In Zusammenhängen denken: was passiert, wenn…, Neues an Bekann-tes anknüpfen, Parallelen und Schnittstellen erkennen

Ziele und Prioritäten setzen Methodenrepertoire beherrschen, um zweckmässige Ziele und gezielt Schwerpunkte zu setzen

Problemlösungstechniken Methodenrepertoire beherrschen, um für Problemstellungen spezifische Lösungen zu identifizieren und auszuwählen

Geplantes Vorgehen Aus Zielen Handlungspläne ableiten, umsetzen und überprüfen

1 Quellen: Lippmann (2006), Sonntag (2004), Modelllehrgang SBVg et al.

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Sozialkompetenzen Sozialkompetenzen umfassen kommunikative und kooperative Verhaltensweisen oder Fähigkei-ten, die das Realisieren von Zielen in sozialen Interaktionen erlauben. Sozialkompetenzen bezie-hen sich also auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit anderen Personen. Kommunikationsfähigkeit Situationsbezogen gesprächsbereit sein, Inhalte erfolgreich verbal und

nonverbal mitteilen bzw. aufnehmen

Kooperationsfähigkeit Mit Partnern gezielt zusammen arbeiten, Gemeinsamkeiten und Unter-schiede erkennen, eigene Ideen einbringen und andere Ideen akzeptie-ren

Situationsgerechtes Auftreten Verhalten und Erscheinungsbild auf jeweilige Situation abstimmen

Einfühlungsvermögen Den Standpunkt einer anderen Person einnehmen, sich in die Lage einer anderen Person versetzen können

Teamfähigkeit

Fähigkeit, sich in eine Arbeitsgruppe zu integrieren sowie sich und sein Können im Sinne der gemeinsamen Aufgabe aktiv einzubringen

Angemessene Umgangsformen Unterschiedliche Situationen mit verschiedensten Personengruppen meistern

Verhandlungsfähigkeit Zuhören können, Ideen des Gesprächpartners aufgreifen, Argumente passend einbringen, eigene Position vertreten, überprüfen und ggf. an-passen können

Konfliktfähigkeit Konflikte erkennen und lösungsorientiert angehen

Ethisches Handeln Gültige Werte und Normen kennen und aktiv umsetzen, respektvolles Verhalten gegenüber Menschen und Umwelt

Diskretion Vertraulicher Umgang mit Personendaten und geschäftsinternen Infor-mationen

Eigene Werthaltungen kommu-nizieren

Sich der eigenen Wertvorstellungen bewusst sein und diese mitteilen können

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Selbstkompetenzen Unter Selbstkompetenzen ist der Umgang einer Person mit sich selbst und ihren eigenen Res-sourcen gemeint. Selbstkompetenzen äussern sich in bestimmten Einstellungen, Werthaltungen, Bedürfnissen und Motiven und betreffen vor allem die motivationale und emotionale Steuerung des eigenen Handelns. Die Fähigkeit, eigene Vorzüge im beruflichen Umfeld einzubringen, wie auch die Befähigung zur adäquaten Einordnung des persönlichen Erfahrungswissens und zur Reflexion zählen ebenso zu den Selbstkompetenzen. Gesundes Selbstbewusstsein In unterschiedlichen Situationen offen und sicher auftreten, eigene An-

liegen vertreten und zur Diskussion stellen

Verantwortungsbewusstsein Aufgaben zuverlässig angehen und für sein Verhalten einstehen

Zuverlässigkeit Abmachungen und Termine einhalten, Änderungen rechtzeitig mitteilen

Leistungsbereitschaft Handlungsbedarf erkennen, Initiative ergreifen, sich für das Erbringen von Aufgaben oder die Erledigung von Aufträgen motivieren können

Lernbereitschaft Neugier an neuen Inhalten zeigen, Sachen hinterfragen, verstehen wol-len, Weiterbildung als Selbstverständlichkeit erachten

Kreativität/Innovationskraft Problemstellungen offen angehen sowie Methodenrepertoire beherr-schen, um ungewohnte Lösungen zu entwickeln, Bereitschaft, Neues auszuprobieren und zu experimentieren

Flexibilität Fähigkeit, veränderte Anforderungen zu erkennen und sich darauf ein-zustellen sowie ungewohnte Ansätze/Lösungen zu prüfen

Reflexionsfähigkeit Sich selber, das eigene Denken und Handeln kritisch zu betrachten

Fähigkeit, sich neues Wissen selbstständig anzueignen

Strategien für selbständiges Lernen beherrschen, eine neue Materie strukturieren und priorisieren

Mit Belastungen umgehen Sich Übersicht verschaffen, Aufgaben realistisch in Bezug zu eigenen Ressourcen setzen und planen, bei Bedarf Unterstützung einfordern, sich Ausgleich verschaffen

Page 48: Bildungsgang Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM · 2008. 6. 6. · BEM-Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich aus durch unternehmerisches Den-ken und Handeln, durch

A.BE.001, Rahmenlehrplan BEM 48

12. Anhang II Glossar

BEM Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen

SBVg Schweizerische Bankiervereinigung

Banken Arbeitgeber der Teilnehmenden des BEM Lehrganges

Ausbildungsprovider Ausbildungsort für off-the-job Elemente des BEM Lehrganges

TA Taxonomiestufe: K1 Wissen K2 Verstehen K3 Anwenden K4 Analyse K5 Synthese K6 Bewertung

On Lernort: On-the-job

Off Lernort: Off-the-job

QV Qualifikationsverfahren

S Schriftliche Prüfung

M Mündliche Prüfung

ALS Qualifikation On-the-job