Bildungskarenz, Bildungsteilzeit die wichtigsten Eckpunkte ... · Vereinbarung nach §11 AVRAG...

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1 Bildungskarenz, Bildungsteilzeit die wichtigsten Eckpunkte Herzlich willkommen!!! Ulrich Patak Arbeitsmarktservice Vorarlberg * Geschlechtsbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen Was erwartet Sie? 1. Bildungskarenz (= BK) 2. Bildungsteilzeit (= BTZ) Zweck der Förderung gesetzliche Grundlagen Anspruchsvoraussetzungen Dauer, Versicherung Antragstellung, Verfahren und Inanspruchnahme

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Bildungskarenz, Bildungsteilzeit� die wichtigsten EckpunkteHerzlich willkommen!!!Ulrich PatakArbeitsmarktservice Vorarlberg* Geschlechtsbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen

Was erwartet Sie�?1. Bildungskarenz (= BK)2. Bildungsteilzeit (= BTZ)� Zweck der Förderung� gesetzliche Grundlagen� Anspruchsvoraussetzungen� Dauer, Versicherung� Antragstellung, Verfahren und Inanspruchnahme

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Bildungskarenz und Bildungsteilzeit -Ihre bisherigen Erfahrungen???

Bildungskarenz und BildungsteilzeitVorteile für Dienstgeber und Dienstnehmer?Leistung zur Beschäftigungsförderung

längerfristige Sicherung des ArbeitsplatzesQualifizierung von Arbeitnehmern Arbeitnehmer-Zufriedenheit

Vermeidung von ArbeitslosigkeitKarenzierung/Teilzeitbeschäftigung als Instrument der Personalentwicklung

Dienstverhältnis bleibt aufrechtEinstellung eines Arbeitnehmers bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG)

Ersparnis von Weiterbildungskosten

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Gesetzliche Grundlagen der BildungskarenzBildungskarenz nach § 26 (1) Z. 1 AlVG iVm § 11 AVRAG� § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)� § 26 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)� gleichartige bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen (z.B. § 49 Vlbg. Gemeindeangestelltengesetz 2005 – GAG 2005;§ 87a Vlbg. Landesbedienstetengesetz 2000)Freistellung gegen Entfall der Bezüge … ebenso in § 26 (1) Z. 2 AlVG iVm § 12 AVRAG geregelt

Antragstellung beim AMS auf Weiterbildungsgeld

Bildungskarenzvereinbarung & AntragsprinzipAbschluss einer Bildungskarenzvereinbarung zwischen demArbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Zwecke derWeiterbildung.

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Wer kann kein Weiterbildungsgeld beziehen?� Lehrlinge (Ausbildungsverhältnis)� Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen für Alterspensionerfüllen (§ 22 AlVG Leistungsausschluss)� Personen, in einem geringfügigen Dienstverhältnis (= DV)� Beamte nach dem Beamtendienstrecht� Arbeitnehmer in einer aufrechten Karenz nach dem MSchGoder dem VKG� weitere unselbständige oder selbständige Tätigkeit desArbeitnehmers über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 425,70; 2017)� unzulässig während dem Beschäftigungsverbot (MSchG)

Weiterbildungsgeld nach § 26 AlVG gebührt, wennVorlage der Vereinbarung zur Bildungskarenz

Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate / 3 Monate(Sonderregelung Saisonbetriebe)

aufrechtes DienstverhältnisBildungskarenz – Überblick Anspruchsvoraussetzungen Weiterbildungsgeld

Antragstellung beim AMS

WeiterbildungsmaßnahmeAnwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt

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Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen • arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis für dieDauer von min. 6 Monaten• Abweichungen bei Saisonbetrieben (3 Monate vor BK undinsgesamt 6 Monate in letzten 4 Jahren beim gleichenArbeitgeber)• Anrechnung nach § 14 (4) und (5) AlVG, zB Kranken- undWochengeldbezug (Beschäftigung), Lehrlingszeiten, Zeiteneines Kinderbetreuungsgeldbezuges,…

Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I.Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld (ALG)• in den letzten 2 Jahren (Rahmenfrist) 52 Wochenarbeitslosenversicherte Beschäftigung• bei wiederholter Antragstellung sind 28 Wochenarbeitslosenversicherte Beschäftigung innerhalb 1 JahreserforderlichWICHTIG:Zeiten, die bereits für die Beurteilung der Anwartschaft aufArbeitslosengeld berücksichtigt wurden (d.h. Arbeitslosengeldbereits bezogen wurde) können für die Beurteilung derAnwartschaft nicht erneut berücksichtigt werden!

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Anwartschaft auf Arbeitslosengeld II.

ALG –Bezug 28 Wochen beschäftigt (Mindestbeschäftigung erfüllt)

Weiterbildungsgeld nein, da Anwartschaft auf ALG nicht erfüllt ist 6 Monate Mindestbeschäftigung

Weiterbildungsgeld ja,da kleine Anwartschaft auf ALG erfüllt ist 12 Monate Beschäftigungsverhältnis Weiterbildungsgeld ja,da große Anwartschaft auf ALG erfüllt ist

Inanspruchnahme und Dauer der Bildungskarenz• in 4 Jahren (Rahmenfrist) = BK von max. 12 Monaten möglich• BK als Ganzes (= 12 Monate) oder in Teilen (mindestens 2Monate)• neuerliche BK erst nach 4 Jahren ab Antritt der letzten BK• Deckungsprinzip – BK & Dauer der Weiterbildung• Gewisse Vor- und Nachbereitungszeiten (1 Woche bzw. 4Wochen) werden toleriert (Durchbruch des „Deckungsprinzips“)

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Zur Weiterbildungsmaßnahme�• kaum Prüfung der arbeitsmarktpolitischenSinnhaftigkeit der Weiterbildungsmaßnahme durch das AMS• Vorlage eines Nachweises der Weiterbildungsmaßnahme von20 Wochenstunden (16 WST bei Kinderbetreuungspflichten beiKindern bis 7 LJ., für die keine längere Betreuungsmöglichkeitbesteht)• Nachweis über Lern- und Übungszeiten bei geringererWochenstundenzahl• keine praktische Ausbildung beim selben Arbeitgeber• Studium = Nachweis des Studienerfolges nach jedemSemester, 4 SSt. oder 8 ECTS

Höhe des Weiterbildungsgeldes• Weiterbildungsgeld in Höhe des ALG, mindestens iHv EUR14,53 tgl. / EUR 436,- monatlich• ca. 55% der Nettoentlohnung basierend auf Bruttoentlohnunginklusive Sonderzahlungen des letzten bzw. vorletzten Jahres(je nach Datum der Antragstellung)• Familienzuschläge € 0,97 tägl. für zu versorgendenAngehörige� keine Sonderzahlungen während BK durch denArbeitgeber

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Beschäftigungsende während der Bildungskarenz• bei Arbeitnehmerkündigung & bei einvernehmliche Auflösung =Einstellung des Weiterbildungsgeldes• berechtigte Entlassung kann ggf auch zur Einstellung führen• ordentliche Arbeitgeberkündigung = keine EinstellungBefristete Dienstverhältnisse:• BK setzt aufrechtes DV voraus, daher ist der Bezug vonWeiterbildungsgeld nur bis zum Ende der Befristung möglich• keine Weitergewährung bei Beendigung durch Zeitablauf (zBSaisonende)• bei einer BK in Teilen gebührt Weiterbildungsgeld bis zumEnde des laufenden BK-Teiles

Bsp.1) 12 Monate durchgängige BK-Vereinbarung :

Bsp.2) BK-Vereinbarung in 2 Teilen:BK Vereinbarung 1.1.17 – 31.12.17Kündigung DG per 30.6.17 Weiterbildungsgeldbis 31.12.17

Weiterbildungsgeldnur bis 31.7.17Kündigung DG per 30.6.17

BK 1.1.17 – 31.07.17 BK 1.11.17 – 31.3.181. Teil 2. Teil

Beschäftigungsende während der Bildungskarenz

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Einstellung, Unterbrechung, Fortbezug• Aufnahme einer vollversicherungspfl. Beschäftigung beimselben DG (zB im Sommer) führt zu einer Unterbrechung &Fortbezug ist danach nur bis zur ursprünglich vereinbarten BKmöglich� außer Aufnahme während eines BK-Teiles – dann Einstellung!• Aufnahme eines vollversicherungspfl. DV bei einem anderenDG führt hingegen vorerst zur Unterbrechung (abhängig vonder Beibehaltung der Karenzierung)• Einstellung bei Abbruch der Bildungsmaßnahme bzw. wennder Nachweis (zB Studienerfolg) nicht erbracht wird� Nachsicht nach Anhörung des Regionalbeirates möglich

Widerruf und Rückforderung WeiterbildungsgeldWird die BK unter Mitwirkung des Arbeitnehmers vor demMindestzeitraum von 2 Monaten beendet (zB Beschäftigungaufgenommen) � Widerruf und Rückforderung der Leistung.Rückforderung erfolgt iSd § 25 AlVG bei- Verschweigen maßgebender Tatsachen- unwahren Angaben gegenüber dem AMS- „Erkennenmüssen“, dass die Leistung nicht gebührt- Weiterbildung wird grundlos nicht besucht (nicht “betrieben“)Der Arbeitnehmer hat Meldepflichten - z.B. Aufnahme einerBeschäftigung, vorzeitiges Ende der Ausbildung, Änderung desAusmaßes der Weiterbildung…Kommt die Person der Meldepflicht nicht nach, wird das zuUnrecht bezogene Weiterbildungsgeld zurückgefordert.

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Wissenswertes zum Weiterbildungsgeldbezug� Während des Bezuges von Weiterbildungsgeld ist die Personkranken-, unfall- und pensionsversichert.� Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2ASVG (2017 = EUR 425,70) möglich� Ausbildung auch im Ausland möglich� auch Arbeitnehmer, die nach Österreich pendeln� ein Zuschuss des DG zu den Weiterbildungskosten ist möglich� Wechsel auf Bildungsteilzeit ist möglich� Die Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgebersteht dem Bezug von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.

Arbeitsrechtliche Aspekte der Bildungskarenz I.� Personen in Bildungskarenz haben keinen besonderenKündigungs- und Entlassungsschutz.� Kündigungsanfechtung beim ASG wegen eines verpöntenMotives (Motivkündigung) möglich.Rückkehrrecht des Arbeitnehmers nach Ende der BK imgleichen Beschäftigungsausmaß und gleichen Verwendung.Krankheitsfall: Krankmeldung an die VGKK und ab dem 4. Tagder Erkrankung gebührt Krankengeld. Nach Ende desKrankenstandes ist eine Wiedermeldung beim AMS erforderlich.� Die BK endet trotz Krankheit wie vereinbart!

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Arbeitsrechtliche Aspekte der Bildungskarenz II.Die Zeit einer Bildungskarenz bleibt für Rechtsansprüche, die sichnach der Dauer der Dienstzeit richten, insbesondere für dieBemessung• der Kündigungsfrist,• des Urlaubsausmaßes,• der Abfertigung ALT• sowie für die Dauer der Entgeltfortzahlung unberücksichtigt(sofern nicht anders vereinbart).Abfertigung NEU = Entrichtung der Beiträge für denArbeitnehmer während der Bildungskarenz iHv monatlich 1,53%des Weiterbildungsgeldes an die Vorsorgekasse aus Mitteln derArbeitsmarktpolitik.

Bildungskarenz - Verfahren� Antragsprinzip – persönlich beim zuständigen AMS mitAntragsformular (Bescheinigung)� Bescheinigung Bildungskarenz (siehe AMS Homepage, Download und Formulare, auf: http://www.ams.at/service-unternehmen/download-formulare)� Bestätigung über die Weiterbildungsmaßnahme durchBildungseinrichtung samt Wochenstundenausmaß� Meldepflichten

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Die wichtigsten Eckpunkte zurBildungsteilzeit (= BTZ)

Bildungsteilzeit - BTZ� bei BTZ erhält der Arbeitnehmer vom AMS Bildungsteilzeitgeld� erst seit Juli 2013 in Kraft� Modell der Weiterbildungsförderung, aktive AM-Politik� Reduktion der Arbeitszeit & nebenberuflicheWeiterbildungsmaßnahmeRechtsgrundlagen:• § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-Gesetz (AVRAG)• § 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)• gleichartige bundes- oder landesgesetzlicheBestimmungen

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Antragstellung beim AMS auf Bildungsteilzeitgeld

Bildungsteilzeitvereinbarung & AntragsprinzipAbschluss einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und demArbeitnehmer zur Bildungsteilzeit.

Wer kann kein Bildungsteilzeitgeld beziehen?� Lehrlinge (Ausbildungsverhältnis) – Verkürzung der Lehrzeitist nicht zulässig� Personen, die Anspruchsvoraussetzungen für Alterspensionerfüllen (§ 22 AlVG Leistungsausschluss)� Personen in einem geringfügigen Dienstverhältnis� Beamte nach Beamtendienstrecht B-KUVG� freie DN, da keine wöchentliche Normalarbeitszeit; auch beieiner Vorlage einer Vereinbarung nicht möglich� Arbeitnehmer in einer aufrechten Karenz nach dem MSchGoder dem VKG

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Bildungsteilzeitgeld nach § 26a AlVG gebührt, wenn Vorlage § 11a AVRAG Vereinbarung bei AMSaufrechtes Dienstverhältnis Antragstellung beim AMS

Mindestbeschäftigungsdauer vor BTZ 6 Monate / 3 Monate(Sonderregelung/Saisonbetriebe)

vor Antritt der BTZ 6 Monate (3 Monate) =gleich hohe NormalarbeitszeitReduzierung der Arbeitszeit zwischen 25 % und 50 %Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt

Mindestbeschäftigung währendder BTZ = min. 10 WSTNachweis einer Weiterbildungsmaßnahme • 10 Wochenstunden (=WST)• bei geringerem WST-Ausmaß � Nachweisüber Lern- und Übungszeiten• keine praktische Ausbildung beim Arbeitgeber(außer Ausbildung nur dort möglich)Studium = Nachweis des Studienerfolges nachjedem Semester, 2 SSt. oder 4 ECTS oder anders

� keine Prüfung der arbeitsmarktpolitischenSinnhaftigkeit der Weiterbildungsmaßnahme

Bildungsteilzeit – Überblick Anspruchsvoraussetzungen Bildungsteilzeitgeld

Inanspruchnahme und Dauer der Bildungsteilzeit• in 4 Jahren (Rahmenfrist) = BTZ von max. 24 Monaten möglich• BTZ als Ganzes (= 24 Monate) oder in Teilen (mindestens 4Monate)• neuerliche BTZ erst nach 4 Jahren ab Antritt der letzten BTZ• Deckungsprinzip – BTZ & Dauer der Weiterbildung• Arbeitnehmer muss während der BTZ über derGeringfügigkeitsgrenze entlohnt sein.

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Bildungsteilzeitgeld – Dauer & HöheEinheitliche Leistungshöhe des BTZ-Geldes:� pro verringerter Arbeitsstunde EUR 0,79 (Wert 2017)� Bruchteile einer Arbeitsstunde werden nicht abgegolten� jährlicher Anpassungsfaktor nach § 108 ASVG (für 2017: 1,008)z.B. Reduktion der Normalarbeitszeit um die HälfteEUR 474,-- mtl. (20 Stunden) 20 x 0,79 x 30 = monatlich € 474,- (bzw. € 489,80 bei 31 Kalendertagen)Neubemessung� bei Beanspruchung in Teilen, wenn die reduzierte Arbeitszeit während der BTZ-Teile geändert wird

Schwellenwert – Zustimmung RegionalbeitratSchwellenwert – Bildungsteilzeitgeld:• 4 Personen in BTZ bei bis zu 50 alv-pflichtigen Beschäftigten• 8% der Beschäftigten in BTZ bei > 50 alv-pflichtigBeschäftigten… dann BTZ nur nach Mehrheitsbeschluss im Regionalbeirat desAMS.• Bescheinigung Bildungsteilzeit (Link)- Angaben über „Schwellenwert“- Ausmaß der Normalarbeitszeit vor BTZ- Ausmaß der Normalarbeitszeit ab Beginn der BTZ� geringfügiges DV bei anderem DG zulässig

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Wechsel zwischen BK & BTZ� Wechsel zw. BK & BTZ möglich, bei eine Anrechnung von BK zur BTZ im Verhältnis 2:1 bzw. zur Hälfte (BTZ zu BK) erfolgt� Bei Lösung des Dienstverhältnisses während derBildungsteilzeit endet der Anspruch auf Bildungsteilzeitgeldmit Ende des Dienstverhältnisses.� Wenn das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gelöstwurde und die Voraussetzungen für den Bezug vonWeiterbildungsgeld mit Ausnahme der Bildungskarenzvorliegen, kann Weiterbildungsgeld bezogen werden (Abzugder Zeiten der BTZ).� Weiterbildung muss rasch (spätestens binnen 3 Monate) auf20 Stunden ausgeweitet werden.

Bildungskarenz BildungsteilzeitWeiterbildungsgeld nach § 26 AlVG

Bildungsteilzeit nach § 26a AlVG� Vereinbarung nach § 11 AVRAG� Weiterbildungsgeld für 12 Monate innerhalb von 4 Jahren� Inanspruchnahme von 12 Monate am Stück oder in Teilen von mindestens 2 Monaten möglich� Weiterbildungsmaßnahme von 20 WST� bei geringerem WST-Ausmaß Nachweisüber Lern- und Übungszeiten� geringfügiges Dazuverdienen ist möglich

Bildungsteilzeitgeld nach §26a AlVG neben Arbeitsentgelt� Vereinbarung nach § 11a AVRAG� Bildungsteilzeitgeld für 24 Monateinnerhalb von 4 Jahren� Inanspruchnahme von 24 Monatenam Stück oder in Teilen vonmindestens 4 Monaten� Weiterbildungsmaßnahme 10 WST� bei geringerem WST-AusmaßNachweis über Lern- undÜbungszeiten� geringfügiges Dazuverdienen beianderem DG möglich� Mindestbeschäftigung über der GFGund min. 10 WST� Reduzierung der Normalarbeitszeitvon 25% - 50% (Überstunden nichtberücksichtigt)

Bildungskarenz nach § 26 AlVG

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Erfahrungsbericht des AMS Vorarlberg und dessen Regionale Geschäftsstellen mit Bildungskarenz und BildungsteilzeitStatistik ÜberblickStatistik nach GeschlechtStatistik Alter und Ausbildung

Weitere Informationen…• http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/weiterbildungsgeld• http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/bildungsteilzeitgeld• https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k17/Seite.171800.html• Homepage des BMASK: https://www.sozialministerium.at/• https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public

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MMag. Ulrich PatakArbeitsmarktservice VorarlbergArbeitslosenversicherungsrechtService für Arbeitssuchende

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!