Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst

4

Click here to load reader

Transcript of Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst

Page 1: Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst

Juni 2010

Werte Kolleginnen und Kollegen

DANKE fuumlr die Bereitschaft sich im Sinn der Angestellten in Ihrem Betrieb einzusetzen

Anher praumlsentieren wir euch das aktuelle Bildungsprogramm der GPA-DJP Salzburg fuumlr

den Herbst 2010

Die GPA-DJP wird sich verstaumlrkt der Grundausbildung der branchenspezifischen Bildung und der Spezialausbildung der FunktionaumlrInnen widmen Gleichzeitig nutzen wir als GPA-DJP diese Umstrukturierung um neue spezifische Angebote zu entwickeln Unsere Uumlberlegungen gehen dahin fuumlr Betriebsratsmitglieder ganz spezielle Bildungsangebote auszuarbeiten wie etwa Meine Rolle als Fuumlhrungskraft - Vorsitzender in der Betriebsratskoumlrperschaft Wie leite ich

ein Kollegialorgan Was sind die spezifischen Fuumlhrungswerkzeuge in dieser Rolle Teamentwicklung fuumlr BR-Koumlrperschaften - die Betriebsratsmitglieder stehen als Koumlrperschaft

immer oumlfter vor sehr komplexen Herausforderungen Wie gelingt es ihnen als Team zu agieren Bildungsberatung fuumlr Betriebsratsmitglieder - ich bin neu gewaumlhlt oder habe eine neue

Funktion uumlbernommen - welchen Bildungsweg soll ich einschlagen Ein wichtiger Fixpunkt in den Bildungsangeboten bilden die Grund- und Aufbaukurse Dort wird das gewerkschaftliche Basiswissen fuumlr alle neu gewaumlhlten Betriebsratsmitglieder vermittelt Gerne begruumlszligen wir auch KollegInnen die bisher noch nicht die Moumlglichkeit hatten an unseren Kursen teilzunehmen Ziel der Bildungsarbeit der GPA-DJP ist auf tagespolitische Ereignisse aktiv einzugehen Ein neues Aktionsfeld bietet das bdquoWeb 20ldquo Beim Seminar bdquoLos gehtrsquos ndash aber nicht alleinldquo gibt es einen Einstieg in dieses Medium Viele BRs haben bereits einen BR ndash Weblog Siehe auch httpbloggpa-djpatbildung und httpebetriebsratwordpresscom Natuumlrlich koumlnnen auch Kurse fuumlr alle Betriebsraumlte im Betrieb durchgefuumlhrt werden Bitte einfach um Kontaktaufnahme beim zustaumlndigen Regionalsekretaumlr Herbert Huber

Selbstverstaumlndlich beraten wir Sie auch gerne persoumlnlich Herbert HUBER Telefon 05 030167013 E-Mail herberthubergpa-djpat

Wir wuumlnschen Ihnen viel Erfolg und dass die Seminarangebote Ihren Interessen entgegen kommen

Herbert Huber Walter Steidl Regionalsekretaumlr Regionalgeschaumlftsfuumlhrer

GPA-DJP Salzburg GPA-DJP Salzburg

Los gehtacutes ndash aber nicht allein Startseminar fuumlr neu gewaumlhlte Betriebsratsmitglieder MI 22 bis FR 24 September 2010 Josef-Brunauer Tagungs- und Stadthotel 5020 Salzburg Elisabethstrasse 45a httpwwwjosef-brunauerat Wer eine verantwortungsvolle Aufgabe im Berufsleben uumlbernimmt bereitet sich darauf gruumlndlich vor und qualifiziert sich entsprechend Wer sich auf einen schwierigen Weg begibt pruumlft sich und seine Ausruumlstung Genau zur Orientierung in dieser Frage haben wir dieses bdquoStart seminarldquo entwickelt Zielsetzung Wir wollen einen soliden Grundstock fuumlr eine gute Partnerschaft legen Fuumlr Ihre systematische Qualifikation als Betriebsratsmitglied und fuumlr die laufende Kooperation zwischen betrieblicher und uumlberbetrieblicher Interessenwahrnehmung Inhalte Sich mit der neuen an Herausforderungen reichen Rolle des Betriebsratsmitgliedes

auseinandersetzen Grundsaumltze der inner- und uumlberbetrieblichen Interessensvertretung kennen lernen die Gewerkschaft GPA-djp als starke Partnerin fuumlr die Betriebsratstaumltigkeit und fuumlr die Qualifizierung kennen lernen Die neuen Medien bdquoWeb 20ldquo kennen lernen Zielgruppe Neu gewaumlhlte Betriebsratsmitglieder sowie interessierte Ersatzbetriebsratsmitgliede r der Region Salzburg Referent Herbert Huber Regionalsekretaumlr Anmeldungen GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus-Strasse 10 5020 Salzburg Daniela Rinner Telefon 05 0301-27012 E-Mail danielarinnergpa-djpat

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Kollektives und Individuelles Arbeitsrecht MI 20 bis FR 22 OKTOBER 2010 Seminarhotel St Virgil Ernst-Grein-Strasse 14 5026 Salzburg httpwwwvirgilat Der Betriebsrat wird im Alltag mit vielen Fragen konfrontiert Die immer wieder gestellte Frage lautet Was kann der Betriebsrat im Einzelfall aber auch fuumlr die gesamte Belegschaft tun Zielsetzung Die wesentlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes koumlnnen beantwortet und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates in der Praxis angewendet werden

Inhalte Uumlberblick uumlber den Stufenbau des oumlsterreichischen Arbeitsrechtes Befugnisse der Arbeitnehmerschaft Rechtsstellung der Betriebratsmitglieder Erarbeitung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates anhand praktischer Beispiele Zielgruppe Betriebsratsmitglieder sowie interessierte Ersatzbetriebsratsmitglieder der Region Salzburg TeilnehmerInnen des Startseminars Referentin Dr Monika Voithofer Regionalsekretaumlrin Anmeldungen GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus-Strasse 10 5020 Salzburg Daniela Rinner Telefon 05 0301-27012 E-Mail danielarinnergpa-djpat

Verschiedene Plattformen -- Info und Kennenlernen beim

STARSEMINAR

sect 118 ArbVG Bildungsfreistellung

1) Jedes Mitglied des Betriebsrates hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zum Houmlchstausmaszlig von drei Wochen innerhalb einer Funktionsperiode unter Fortzahlung des Entgeltes in Betrieben in denen dauernd weniger als 20 Arbeitnehmer beschaumlftigt sind hat jedes Mitglied des Betriebsrates Anspruch auf eine solche Freistellung gegen Entfall des Entgeltes

(2) Die Dauer der Freistellung kann in Ausnahmefaumlllen bei Vorliegen eines Interesses an einer besonderen Ausbildung bis zu fuumlnf Wochen ausgedehnt werden

(3) Die Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muumlssen von kollektivvertragsfaumlhigen Koumlrperschaften der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber veranstaltet sein oder von diesen uumlbereinstimmend als geeignet anerkannt werden und vornehmlich die Vermittlung von Kenntnissen zum Gegenstand haben die der Ausuumlbung der Funktion als Mitglied des Betriebsrates dienen

(4) Der Betriebsrat hat den Betriebsinhaber mindestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraumes fuumlr den die Freistellung beabsichtigt ist in Kenntnis zu setzen Der Zeitpunkt der Freistellung ist im Einvernehmen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat festzusetzen wobei die Erfordernisse des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrates und des Betriebsratsmitgliedes andererseits zu beruumlcksichtigen sind Im Streitfall entscheidet das Gericht

(5) Betriebsratsmitglieder die in der laufenden Funktionsperiode bereits nach sect 119 freigestellt worden sind haben waumlhrend dieser Funktionsperiode keinen Anspruch auf Freistellung gemaumlszlig Abs 1 und 2

Page 2: Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst

Los gehtacutes ndash aber nicht allein Startseminar fuumlr neu gewaumlhlte Betriebsratsmitglieder MI 22 bis FR 24 September 2010 Josef-Brunauer Tagungs- und Stadthotel 5020 Salzburg Elisabethstrasse 45a httpwwwjosef-brunauerat Wer eine verantwortungsvolle Aufgabe im Berufsleben uumlbernimmt bereitet sich darauf gruumlndlich vor und qualifiziert sich entsprechend Wer sich auf einen schwierigen Weg begibt pruumlft sich und seine Ausruumlstung Genau zur Orientierung in dieser Frage haben wir dieses bdquoStart seminarldquo entwickelt Zielsetzung Wir wollen einen soliden Grundstock fuumlr eine gute Partnerschaft legen Fuumlr Ihre systematische Qualifikation als Betriebsratsmitglied und fuumlr die laufende Kooperation zwischen betrieblicher und uumlberbetrieblicher Interessenwahrnehmung Inhalte Sich mit der neuen an Herausforderungen reichen Rolle des Betriebsratsmitgliedes

auseinandersetzen Grundsaumltze der inner- und uumlberbetrieblichen Interessensvertretung kennen lernen die Gewerkschaft GPA-djp als starke Partnerin fuumlr die Betriebsratstaumltigkeit und fuumlr die Qualifizierung kennen lernen Die neuen Medien bdquoWeb 20ldquo kennen lernen Zielgruppe Neu gewaumlhlte Betriebsratsmitglieder sowie interessierte Ersatzbetriebsratsmitgliede r der Region Salzburg Referent Herbert Huber Regionalsekretaumlr Anmeldungen GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus-Strasse 10 5020 Salzburg Daniela Rinner Telefon 05 0301-27012 E-Mail danielarinnergpa-djpat

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Kollektives und Individuelles Arbeitsrecht MI 20 bis FR 22 OKTOBER 2010 Seminarhotel St Virgil Ernst-Grein-Strasse 14 5026 Salzburg httpwwwvirgilat Der Betriebsrat wird im Alltag mit vielen Fragen konfrontiert Die immer wieder gestellte Frage lautet Was kann der Betriebsrat im Einzelfall aber auch fuumlr die gesamte Belegschaft tun Zielsetzung Die wesentlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes koumlnnen beantwortet und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates in der Praxis angewendet werden

Inhalte Uumlberblick uumlber den Stufenbau des oumlsterreichischen Arbeitsrechtes Befugnisse der Arbeitnehmerschaft Rechtsstellung der Betriebratsmitglieder Erarbeitung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates anhand praktischer Beispiele Zielgruppe Betriebsratsmitglieder sowie interessierte Ersatzbetriebsratsmitglieder der Region Salzburg TeilnehmerInnen des Startseminars Referentin Dr Monika Voithofer Regionalsekretaumlrin Anmeldungen GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus-Strasse 10 5020 Salzburg Daniela Rinner Telefon 05 0301-27012 E-Mail danielarinnergpa-djpat

Verschiedene Plattformen -- Info und Kennenlernen beim

STARSEMINAR

sect 118 ArbVG Bildungsfreistellung

1) Jedes Mitglied des Betriebsrates hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zum Houmlchstausmaszlig von drei Wochen innerhalb einer Funktionsperiode unter Fortzahlung des Entgeltes in Betrieben in denen dauernd weniger als 20 Arbeitnehmer beschaumlftigt sind hat jedes Mitglied des Betriebsrates Anspruch auf eine solche Freistellung gegen Entfall des Entgeltes

(2) Die Dauer der Freistellung kann in Ausnahmefaumlllen bei Vorliegen eines Interesses an einer besonderen Ausbildung bis zu fuumlnf Wochen ausgedehnt werden

(3) Die Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muumlssen von kollektivvertragsfaumlhigen Koumlrperschaften der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber veranstaltet sein oder von diesen uumlbereinstimmend als geeignet anerkannt werden und vornehmlich die Vermittlung von Kenntnissen zum Gegenstand haben die der Ausuumlbung der Funktion als Mitglied des Betriebsrates dienen

(4) Der Betriebsrat hat den Betriebsinhaber mindestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraumes fuumlr den die Freistellung beabsichtigt ist in Kenntnis zu setzen Der Zeitpunkt der Freistellung ist im Einvernehmen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat festzusetzen wobei die Erfordernisse des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrates und des Betriebsratsmitgliedes andererseits zu beruumlcksichtigen sind Im Streitfall entscheidet das Gericht

(5) Betriebsratsmitglieder die in der laufenden Funktionsperiode bereits nach sect 119 freigestellt worden sind haben waumlhrend dieser Funktionsperiode keinen Anspruch auf Freistellung gemaumlszlig Abs 1 und 2

Page 3: Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst

Verschiedene Plattformen -- Info und Kennenlernen beim

STARSEMINAR

sect 118 ArbVG Bildungsfreistellung

1) Jedes Mitglied des Betriebsrates hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zum Houmlchstausmaszlig von drei Wochen innerhalb einer Funktionsperiode unter Fortzahlung des Entgeltes in Betrieben in denen dauernd weniger als 20 Arbeitnehmer beschaumlftigt sind hat jedes Mitglied des Betriebsrates Anspruch auf eine solche Freistellung gegen Entfall des Entgeltes

(2) Die Dauer der Freistellung kann in Ausnahmefaumlllen bei Vorliegen eines Interesses an einer besonderen Ausbildung bis zu fuumlnf Wochen ausgedehnt werden

(3) Die Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muumlssen von kollektivvertragsfaumlhigen Koumlrperschaften der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber veranstaltet sein oder von diesen uumlbereinstimmend als geeignet anerkannt werden und vornehmlich die Vermittlung von Kenntnissen zum Gegenstand haben die der Ausuumlbung der Funktion als Mitglied des Betriebsrates dienen

(4) Der Betriebsrat hat den Betriebsinhaber mindestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraumes fuumlr den die Freistellung beabsichtigt ist in Kenntnis zu setzen Der Zeitpunkt der Freistellung ist im Einvernehmen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat festzusetzen wobei die Erfordernisse des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrates und des Betriebsratsmitgliedes andererseits zu beruumlcksichtigen sind Im Streitfall entscheidet das Gericht

(5) Betriebsratsmitglieder die in der laufenden Funktionsperiode bereits nach sect 119 freigestellt worden sind haben waumlhrend dieser Funktionsperiode keinen Anspruch auf Freistellung gemaumlszlig Abs 1 und 2

Page 4: Bildungsprogramm salzburg 2010 herbst