Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln im Spiegel ...
Biozentrum Kärnten Etikettierung von Bio-Lebensmitteln und.
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Biozentrum Kärnten
Etikettierung von Bio-Lebensmitteln und
Biozentrum Kärnten
VerarbeitungsrichtlinienWann darf ein Produkt als Bioprodukt gekennzeichnet werden?
•Wenn ein gültiger Kontrollvertrag vorliegt
•Nach Beendigung der Umstellungszeit
•Die verarbeiteten Rohstoffe sowie die Zutaten aus kontrollierter biologischer Landwirtschaft stammen
Biozentrum Kärnten
Verarbeitungsrichtlinien
Biozentrum Kärnten
Verarbeitungsrichtlinien
Ausnahme:• Folgende Zutaten dürfen im Ausmaß von 5%
bezogen auf das Gesamtgewicht aller landwirtschaftlicher Zutaten auch in konventioneller Qualität eingesetzt werden.
• Siehe Seite 155 im Betriebsmittelkatalog
Biozentrum Kärnten
VerarbeitungsrichtlinienUnverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse:
Essbare Früchte, Nüsse und Samen:• Eicheln• Stachelbeeren• Getrocknete Himmbeeren• Maracuja• Kolanuss (nur Codex)• Getrocknete rote Johannisbeeren (nur Codex)
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Verarbeitungsrichtlinien
Essbare Wildpflanzen…
…dürfen nur dann als „Bio“ bezeichnet und als Zutaten für ein Bioprodukt verwendet werden, wenn die Sammelgebiete in die Biokontrolle einbezogen und anerkannt wurden.
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Verarbeitungsrichtlinien
Gemüse, Kräuter und Obst…
…dürfen auch nur dann als „Bio“ gekennzeichnet bzw. verarbeitet werden, wenn der Garten ebenso kontrolliert und anerkannt
ist.
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Verarbeitungsrichtlinien
Notwendige Aufzeichnungen für die Kontrolle
• Liste aller zugekauften Zutaten • Lieferscheine und Rechnungen• Rezepturen • Produktions- und Verkaufsaufzeichnungen
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Verarbeitungsrichtlinien
Das Bio Austria Logo
Das Bio Austria-Logo darf nur von Bio Austria-Mitgliedsbetrieben verwendet werden.Es kann nach erfolgter Umstellungszeit vom Bio Austria Bundesbüro in Linz in digitaler Form (CD)
angefordert werdenund darf dann am Etikett verwendet werden
Biozentrum Kärnten
VerpackungsmaterialETIVERA Verpackungstechnik GmbH
Industriestraße 2668321 St. Margarethen
Telefon: 03115-21999-0Telefax: 03115-21999-88Email: [email protected]
www.etivera.at
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Kennzeichnung von Bio-Produkten• Seit 1. Juli 2010 ist die Kennzeichnung
von verpackten Bio-Lebensmitteln mit dem EU-Bio-Logo verpflichtend.
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EU-Bio-Logo
Anforderung an die Gestaltung
Höhe:
Mind. 9 mm
Breite: Mind. 13,5 mm
Biozentrum Kärnten
EU-Bio-Logo
Bei sehr kleiner Verpackung darf die Höhe auf 6 mm 6 mm verringert werden.
Verhältnis von Höhe zu Breite muss mit 1:1,5 erhalten bleiben.
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EU-Bio-Logo
Mögliche Varianten:
Bei 4 Farbendruck
grün-weiß
Wenn kein Farbdruck
schwarz-weiß
Bei schlechter Erkennbarkeit mit Rand
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EU-Bio-Logo
Was sonst noch geht:
Biozentrum Kärnten
EU-Bio-Logo
Kontrollstellencode:
AT-BIO-301 (ABG)AT-BIO-401 (BIOS)AT-BIO-402 (Lacon)AT-BIO-501 (SLK)AT-BIO-902 (SGS)AT-BIO-701 (BIKO)
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EU-Bio-Logo
Herkunftsbezeichnung:
„Österreichische Landwirtschaft“
Gesamtmenge aller landwirtschaftlichen Zutaten stammen zu 98% aus Österreich.
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EU-Bio-Logo
Herkunftsbezeichnung:
„EU-Landwirtschaft“
Die Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen mind. zu 98% aus der EU.
AT-BIO-401 EU-Landwirtschaft
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EU-Bio-Logo
Herkunftsbezeichnung:
„EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft und Nicht-EU-Landwirtschft“Bei Einsatz von Rohstoffen, die nicht nur aus der EU stammen.
z.B. Bio-Rohrzucker aus Brasilien.
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Das Etikett
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Allergenkennzeichnung
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Allergene Stoffe1. Glutenhaltige Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder
Hybridstämme davon2. Krebstiere3. Eier4. Fische5. Erdnüsse6. Sojabohnen7. Milch8. Schalenfrüchte: Mandeln, Hasel-, Wal, Kaschu-, Pecan-, Paranüsse,
Pistazien. Ausgenommen sind Nüsse zur Alkoholherstellung.9. Sellerie10. Senf11. Sesam12. Schwefeldioxid und Sulphite >10mg/kg oder 10mg/l13. Lupinen14. Weichtiere
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EtikettierungWas muss aufs Etikett:1.Sachbezeichnung2.Los (Charge)3.Mindesthaltbarkeitsdatum4.Nettofüllmenge/Gewicht5.Name und Adresse6.Zutaten7.Lagerbedingungen8.Alkoholgehalt 9.Nummerncode der Biokontrollstelle10.EU-Biologo mit Herkunftsbezeichnung
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Alles richtig?
Biohinweis in der Sachbezeichnung
Mindestens haltbar bis:
Die Gewichtsangabe muss in Gramm erfolgen
Losnummer kann entfallen, wenn das MHD auf den Tag genau angegeben wird.
Salz ist ein Naturprodukt und deshalb kein Bioprodukt
Es fehlt die Herkunftsbezeichnung
Der Hinweis auf die biologische Landwirtschaft muss unter der Zutatenliste stehen
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